# Europäische Jahres-KomplettSchutz: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-auslandskranken-europaeische-jahres-komplettschutz.php
- Rechtlicher Träger: Europäische Reiseversicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-auslandskranken-europaeische-jahres-komplettschutz.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Leistungsbeschreibung Jahres-KomplettSchutz (PIB-JKS 2024 DE 002)](https://service.europaeische.at/doc/de/Leistungsbeschreibung_Jahres-KomplettSchutz-PIB-JKS_2024-DE-002.pdf), Fassung Stand 06/2024, Leistungsbeschreibung Jahres-KomplettSchutz

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Leistungsobergrenze je Versicherungsfall (unbegrenzt oder fester Höchstbetrag) | ja, bis 1 Mio. € | Stationäre Behandlung bis € 1.000.000 | Ziffer 14, Seite 1 |
| Weltweiter Geltungsbereich (ohne Wohnsitzland) | ja | Der Versicherungsschutz gilt weltweit, mit Ausnahme von Belarus, Iran, Nordkorea, Russland, Syrien, der Krim | Wo besteht Versicherungsschutz?, Seite 2 |
| USA und Kanada ohne Zuschlag oder Sonderregel eingeschlossen | ja | Der Versicherungsschutz gilt weltweit | Wo besteht Versicherungsschutz?, Seite 2 |
| Schutz auch im Inland außerhalb des Wohnorts (in Spanien üblich) | nein | Medizinische Leistungen sowie Hilfe bei Haft oder Haftandrohung gelten nicht im Inland. | Wo besteht Versicherungsschutz?, Seite 2 |
| Höchstdauer je Reise (Tage oder Wochen) | ja | Die Versicherung gilt jeweils maximal für die ersten 42 Tage jeder Reise. | Leistungsübersicht, Seite 1 |
| Jahresvertrag für beliebig viele Reisen im Versicherungsjahr | ja | wird für ein Jahr abgeschlossen | Wie lange gilt der Versicherungsschutz?, Seite 2 |
| Langzeitaufenthalt über ein Jahr versicherbar (Work and Travel, Studium, Auswanderung) | nicht geregelt |  |  |
| Höchsteintrittsalter oder Altersgrenze für den Schutz | nicht geregelt |  |  |
| Wohnsitz im Inland als Voraussetzung (Deutschland, Österreich, Spanien) | ja | Voraussetzung für den Versicherungs- … schutz ist ein Hauptwohnsitz der … Person in Österreich oder Südtirol. | Wer ist versichert?, Seite 1 |
| Abschluss auch nach Reiseantritt möglich | nicht geregelt |  |  |
| Fortdauer des Schutzes über die Höchstdauer hinaus bei Transportunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Familientarif (Partner und Kinder in einem Vertrag) | ja | Familie: maximal zwei namentlich genannte Personen und deren Kinder | Wer ist versichert?, Seite 1 |
| Ambulante ärztliche Behandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | Ambulante Behandlung bis 100 % | Ziffer 13, Seite 1 |
| Stationäre Krankenhausbehandlung | ja, bis 1 Mio. € | Stationäre Behandlung bis € 1.000.000 | Ziffer 14, Seite 1 |
| Freie Wahl des Krankenhauses und des Arztes am Aufenthaltsort | nicht geregelt |  |  |
| Privatärztliche Behandlung oder Chefarzt, Einbettzimmer | nicht geregelt |  |  |
| Arznei- und Verbandmittel auf ärztliche Verordnung | nicht geregelt |  |  |
| Hilfsmittel nach Unfall oder Krankheit (Gehhilfen, Bandagen, Schienen) | nicht geregelt |  |  |
| Heilmittel wie Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlungen | nicht geregelt |  |  |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung | nicht geregelt |  |  |
| Einfache Zahnfüllungen | nicht geregelt |  |  |
| Reparatur von Zahnersatz und Provisorien | nicht geregelt |  |  |
| Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt | nicht geregelt |  |  |
| Akute, unerwartete Verschlechterung einer Vorerkrankung versichert | ja, bis 500.000 € | Maximalleistung für 12. bis 22. bei unerwartetem Akutwerden einer bestehenden Erkrankung bis € 500.000 | Leistungsübersicht, Seite 1 |
| Akute psychische Erkrankung (Erstversorgung, stationär) | nicht geregelt |  |  |
| Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhaus | ja, bis zur Versicherungssumme | Transport ins Krankenhaus/Verlegungstransport bis 100 % | Ziffer 12, Seite 1 |
| Unterbringung eines Elternteils bei stationärer Behandlung eines Kindes | nicht geregelt |  |  |
| Krankenhaustagegeld ersatzweise, wenn keine Kosten geltend gemacht werden | nicht geregelt |  |  |
| Rücktransport bereits, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar | ja, bis zur Versicherungssumme | Heimtransport nach 3 Tagen Krankenhausaufenthalt, auch ohne medizinische Notwendigkeit (exkl. Ambulanzjet) bis 100 % | Ziffer 16, Seite 1 |
| Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendig | keine | Heimtransport nach 3 Tagen Krankenhausaufenthalt, auch ohne medizinische Notwendigkeit | Ziffer 16, Seite 1 |
| Kostengrenze für den Rücktransport | keine | Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit (inkl. Ambulanzjet) bis 100 % | Ziffer 15, Seite 1 |
| Such-, Rettungs- und Bergungskosten | ja, bis 80.000 € | Such- und Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Seenot bis € 80.000 | Ziffer 11, Seite 1 |
| Überführung der verstorbenen Person in die Heimat | ja, bis zur Versicherungssumme | Überführung im Todesfall oder Begräbnis am Ereignisort bis 100 % | Ziffer 22, Seite 1 |
| Bestattung am Sterbeort im Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | Überführung im Todesfall oder Begräbnis am Ereignisort bis 100 % | Ziffer 22, Seite 1 |
| Notrufzentrale rund um die Uhr | ja | 24-Stunden-Notruf und Soforthilfe weltweit | Assistance, Seite 1 |
| Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus (Direktabrechnung) | nicht geregelt |  |  |
| Besuchsreise einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthalt | ja, bis zur Versicherungssumme | Krankenbesuch ab 5 Tagen Krankenhausaufenthalt | Ziffer 19, Seite 1 |
| Rückholung mitreisender minderjähriger Kinder | ja, bis 4.000 € | Kinderrückholung durch eine Betreuungsperson bis € 4.000 | Ziffer 21, Seite 1 |
| Mehrkosten der Rückreise nach Krankheit (Ersatzticket) | ja, bis zur Versicherungssumme | Verspätete Rückreise inklusive Zusatznächtigungen | Ziffer 18, Seite 1 |
| Versand von Arzneimitteln an den Aufenthaltsort | ja, bis zur Versicherungssumme | Medikamententransport | Ziffer 20, Seite 1 |
| Dolmetscher- und Übersetzungskosten | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss: Behandlung als Zweck der Reise | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss: bei Reiseantritt feststehende oder absehbare Behandlung | nicht geregelt |  |  |
| Passives Kriegsrisiko und Terror versichert (überraschender Ausbruch) | nicht geregelt |  |  |
| Erkrankung bei Epidemie oder Pandemie versichert | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Kürzung bei Reisewarnung des Auswärtigen Amts oder Außenministeriums | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Extremsport | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Motorsport und Rennveranstaltungen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Alkohol- oder Drogeneinfluss | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Kur, Sanatorium und Rehabilitation | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten und Unfälle | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall oder Reise | nicht geregelt |  |  |
| Nachrang gegenüber gesetzlicher Krankenversicherung oder anderen Verträgen | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit oder Karenz nach Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Meldung vor stationärer Aufnahme, sonst Kürzung | nicht geregelt |  |  |
| Leistung nur über die Assistance (keine Erstattung selbst bezahlter Kosten) | nicht geregelt |  |  |
| Frist zur Einreichung der Belege | nicht geregelt |  |  |
| Belege in Fremdsprache ohne beglaubigte Übersetzung akzeptiert | nicht geregelt |  |  |
| Nachhaftung bei Krankenhausaufenthalt über das Vertragsende hinaus | nicht geregelt |  |  |
| Stillschweigende Verlängerung des Jahresvertrags | ja | Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens ein Monat vor dem Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird. | Wie lange gilt der Versicherungsschutz?, Seite 2 |
| Beitragsrückerstattung bei vorzeitiger Rückkehr (Langzeit) | nicht geregelt |  |  |
| Verlängerung des Vertrags von unterwegs möglich | nicht geregelt |  |  |
| Beitrag springt mit Altersgrenzen (Altersgruppen) | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Versicherungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Erfüllt die Anforderungen für ein Schengen-Visum (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbeteiligung) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Leistungsbeschreibung Jahres-KomplettSchutz (PIB-JKS 2024 DE 002)

```text
[Seite 1]
Jahres-KomplettSchutz
Welche Leistungen sind versichert?
Reisestorno
                                                                                                                 Was ist im Schadenfall zu
1. Stornokosten bei Nichtantritt der Reise (inkl. Buchungsgebühren)
                                                                                   bis zum gewählten             tun?
                                                                                        Reisepreis
                                                                                                                 Im Notfall melden Sie sich bitte so


!
    Erfolgt der Versicherungsabschluss später als 3 Tage nach Reisebuchung sind nur                              rasch als möglich unter der
    Ereignisse versichert, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten
    (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis).                                                                24–Stunden
                                                                                                                          Notrufnummer
Reiseabbruch
                                                                                   bis zum gewählten                      +43 1 50 444 00
2. Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Reiseleistungen
                                                                                        Reisepreis
                                                                                                                 Andere Schadenfälle melden Sie bitte
3. Zusätzliche Rückreisekosten                                                            bis 100 %              ehestmöglich per
Verspätungsschutz                                                                Einzel            Familie       • Online-Schadenmeldung auf
4. Versäumnis des Transportmittels und Umsteigeschutz:                          bis € 1.000 bis € 2.000             www.europaeische.at/service/
   Mehrkosten für Nächtigung und Verpflegung                                      inkl. Nachreisekosten             schaden-melden
                                                                                                                    Nach Eingabe Ihrer Daten erhalten
5. Verspätete Ankunft am Heimatbahnhof/-flughafen:                                                                  Sie sofort Ihre Schadennummer mit
                                                                                bis € 350         bis € 700
   Mehrkosten für Taxifahrt oder Nächtigung und Verpflegung                                                         Informationen, wie weiter vorzu-
Reisegepäck                                                                      Einzel            Familie          gehen ist. Weiters können Sie die
6. Ersatz bei Beschädigung oder Abhandenkommen von Reisegepäck                  bis € 3.500 bis € 7.000             benötigten Dokumente auch gleich
   inkl. Sportgeräte (z.B. während des Transports oder bei Diebstahl)               Neuwertdeckung                  uploaden.
                                                                                                                 • E-Mail an
7. Bargeldersatz bei Diebstahl                                                            bis € 150
                                                                                                                    schaden@europaeische.at
8. Ersatzkäufe bei Gepäcksverspätung am Reiseziel                                                                • Post an
   bzw. Ersatz der Leihgebühren (z.B. für Sportgeräte):                                                             Europäische Reiseversicherung AG,​
   bei Gepäcksverspätung bis 72 Stunden                                         bis € 350          bis € 700        Schaden-Management
   bei Gepäcksverspätung über 72 Stunden                                        bis € 750         bis € 1.500       Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien
9. Hilfe und Kostenersatz für Wiederbeschaffung von Dokumenten                  bis € 350         bis € 700
                                                                                                                 Bei Fragen steht Ihnen unser Schaden-
10. Hilfe und Vorschuss bei Diebstahl von Zahlungsmitteln                       bis € 750         bis € 1.500
                                                                                                                 Management auch telefonisch zur
Suche und Bergung                                                                                                Verfügung: Tel: +43 1 317 25 00.
11. Such- und Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Seenot                            bis € 80.000
Medizinische Leistungen im Ausland und Heimtransport
12. Transport ins Krankenhaus/Verlegungstransport                                         bis 100 %
                                                                                                                Wer ist versichert?
                                                                                                                Versichert sind die in der Versicherungs-
13. Ambulante Behandlung                                                                  bis 100 %
                                                                                                                polizze namentlich genannten Personen.
14. Stationäre Behandlung                                                            bis € 1.000.000
15. Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit (inkl. Ambulanzjet)                     bis 100 %             Einzel: eine Person
16. Heimtransport nach 3 Tagen Krankenhausaufenthalt,
                                                                                          bis 100 %             Familie: maximal zwei namentlich genannte
    auch ohne medizinische Notwendigkeit (exkl. Ambulanzjet)
                                                                                                                Personen und deren Kinder (auch Pflege-
17. Nachreise bei unterbrochener Rundreise                                                bis 100 %             und Adoptivkinder) bis zu ihrem 21. Geburts-
18. Verspätete Rückreise inklusive Zusatznächtigungen
19. Krankenbesuch ab 5 Tagen Krankenhausaufenthalt
20.Medikamententransport
                                                                            }    Reisekosten bis 100 %
                                                                                Nächtigungen bis € 1.500
                                                                                          bis 100 %
                                                                                                                tag.
                                                                                                                Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht Voraus-
                                                                                                                setzung. Die versicherten Personen können
                                                                                                                getrennt oder auch gleichzeitig in verschie-
21. Kinderrückholung durch eine Betreuungsperson                                       bis € 4.000
                                                                                                                dene Destinationen verreisen.
22.Überführung im Todesfall oder Begräbnis am Ereignisort                                 bis 100 %
Maximalleistung für 12. bis 22. bei unerwartetem Akutwerden                                                     Voraussetzung für den Versicherungs-
                                                                                      bis € 500.000             schutz ist ein Hauptwohnsitz der versicher-
einer bestehenden Erkrankung
                                                                                                                ten Person in Österreich oder Südtirol.
Reiseprivathaftpflicht
23.Sach- und Personenschäden pauschal                                                 bis € 500.000             Die angeführten Versicherungssummen be-
   davon Sachschäden an gemieteten Räumen (inkl. Inventar)                            bis € 25.000              grenzen die Leistung des Versicherers für
Hilfe bei Haft oder Haftandrohung im Ausland                                                                    alle Versicherungsfälle pro Reise.
                                                                                                                Im Familientarif gelten die Versicherungs-
24. Hilfe bei Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers                                         ja                 summen für alle versicherten Personen
25.Vorschuss für Anwalt                                                                bis € 3.000              gemeinsam.
26.Vorschuss für Strafkaution                                                         bis € 13.000
Reisedoc - telemedizinische Beratung im Ausland und
                                                                                             ja
24-Stunden-Notruf und Soforthilfe weltweit Assistance
Die Versicherung gilt jeweils maximal für die ersten 42 Tage jeder Reise.

Welche Erweiterungsmöglichkeiten gibt es?
Zusatzpaket „Berufsgepäck & manuelle Tätigkeit“:
Zusätzlicher Versicherungsschutz besteht für das Berufsgepäck (Reisegepäck) und bei beruflich bedingter manueller Tätigkeit (medizinische Leistungen
im Ausland und Heimtransport).

Zusatzpaket „Reisedauer“:
Die maximal versicherte Dauer pro Reise verlängert sich von 42 Tage auf 84 Tage.
Stand 06/2024 Leistungsbeschreibung Jahres-KomplettSchutz                                                                                      Seite 1 von 2

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Jahresprämien
                                                                                Wo besteht Versicherungsschutz?
                                                                                Der Versicherungsschutz gilt weltweit,
                                 Jahres-KomplettSchutz
                                                                                mit Ausnahme von Belarus, Iran, Nordkorea, Russland, Syrien, der Krim
   Reisepreis bis               Einzel                    Familie               und den Regionen Donezk, Saporischschja, Cherson und Luhansk.
         € 3.500                  € 299                      € 357
        € 5.000                   € 411                     € 452               Medizinische Leistungen sowie Hilfe bei Haft oder Haftandrohung gelten
                                                                                nicht im Inland. Das Land, in dem die versicherte Person ihren Hauptwohn-
        € 7.500                   € 684                     € 717               sitz oder einen Zweitwohnsitz hat, gilt als Inland.
       € 10.000                   € 866                     € 913
       € 12.500                 € 1.140                   € 1.197
                                                                                Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
       € 15.000                 € 1.322                   € 1.400
                                                                                Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsvertrag ver-
                       Erweiterungsmöglichkeiten                                einbarten Datum und wird für ein Jahr abgeschlossen. Er verlängert sich
       Zusatzpaket „Berufsgepäck & manuelle Tätigkeit“:                         jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens ein Monat vor dem Ende des
                  Schutz für Berufsgepäck und                                   Versicherungsjahres gekündigt wird.
            bei beruflich bedingter manueller Tätigkeit
               Einzel                               Familie                     Welche Vertragsgrundlagen kommen zur Anwen-
                € 89                                 € 179                      dung?
                                                                                Als Vertragsgrundlage gelten die EUROPÄISCHEN Reiseversicherungsbe-
                    Zusatzpaket „Reisedauer“:                                   dingungen ERV-RVB 2024. Es gilt österreichisches Recht.
            Verlängerung der maximal versicherten Dauer
                       pro Reise auf 84 Tage
               Einzel                               Familie
               € 103                                 € 206
Wertanpassung gemäß Verbraucherpreisindex 2020


Wer ist der Versicherer?
Europäische Reiseversicherung AG,
Sitz in Wien. Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien
Tel.: +43 1 317 25 00, E-Mail: info@europaeische.at,
www.europaeische.at, Firmenbuch HG Wien FN 55418y.

Unser Informationsblatt zur Datenverarbeitung ist unter europaeische.at/datenschutz abrufbar oder kann bei unserem Kundenservice angefordert werden.
Aufsichtsbehörde: FMA Finanzmarktaufsicht, Bereich: Versicherungsaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien.
Die Europäische Reiseversicherung AG gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im Versicherungsgruppenregister der IVASS
unter der Nr. 026.


    Mag. Wolfgang Lackner             Mag. Christian Wildfeuer


 Stand 06/2024 Leistungsbeschreibung Jahres-KomplettSchutz                                                                                               Seite 2 von 2
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