# GRAWE Auslandsreisekrankenversicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-auslandskranken-grawe-auslandsreisekranken.php
- Rechtlicher Träger: Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-auslandskranken-grawe-auslandsreisekranken.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [IPID GRAWE Auslandsreisekrankenversicherung](https://www.grawe.at/fileadmin/grawe_at/Downloads/Vertriebsinformationen/IPID/KRANKEN_IPID_GRAWE_AUSLANDSREISEKRANKENVERSICHERUNG.pdf), Fassung IPID Auslandsreisekrankenversicherung 04/2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Leistungsobergrenze je Versicherungsfall (unbegrenzt oder fester Höchstbetrag) | laut Polizze | Der konkrete Leistungsumfang (Höchstbeträge etc.) wird im Versicherungsvertrag festgelegt. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Weltweiter Geltungsbereich (ohne Wohnsitzland) | ja | außerhalb Österreichs weltweit (ausgenommen im Iran, in Nordkorea, Venezuela, Syrien und auf der Krim) | Wo bin ich versichert?, Seite 2 |
| USA und Kanada ohne Zuschlag oder Sonderregel eingeschlossen | ja | außerhalb Österreichs weltweit (ausgenommen im Iran, in Nordkorea, Venezuela, Syrien und auf der Krim) | Wo bin ich versichert?, Seite 2 |
| Schutz auch im Inland außerhalb des Wohnorts (in Spanien üblich) | nein | außerhalb Österreichs weltweit | Wo bin ich versichert?, Seite 2 |
| Höchstdauer je Reise (Tage oder Wochen) | ja | Versicherungsschutz besteht jeweils maximal für die ersten 62 Tage einer Auslandsreise | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Jahresvertrag für beliebig viele Reisen im Versicherungsjahr | ja | Wurde die Auslandsreisekrankenversicherung gesondert abgeschlossen, endet der Versicherungsschutz nach Vertragsablauf nur, wenn der Vertrag gekündigt wird. | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Langzeitaufenthalt über ein Jahr versicherbar (Work and Travel, Studium, Auswanderung) | nicht geregelt |  |  |
| Höchsteintrittsalter oder Altersgrenze für den Schutz | nicht geregelt |  |  |
| Wohnsitz im Inland als Voraussetzung (Deutschland, Österreich, Spanien) | nicht geregelt |  |  |
| Abschluss auch nach Reiseantritt möglich | nicht geregelt |  |  |
| Fortdauer des Schutzes über die Höchstdauer hinaus bei Transportunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Familientarif (Partner und Kinder in einem Vertrag) | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante ärztliche Behandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | Kosten der medizinischen oder zahnmedizinischen Notfallbehandlung | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Stationäre Krankenhausbehandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | Kosten der medizinischen oder zahnmedizinischen Notfallbehandlung | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Freie Wahl des Krankenhauses und des Arztes am Aufenthaltsort | nicht geregelt |  |  |
| Privatärztliche Behandlung oder Chefarzt, Einbettzimmer | nicht geregelt |  |  |
| Arznei- und Verbandmittel auf ärztliche Verordnung | nicht geregelt |  |  |
| Hilfsmittel nach Unfall oder Krankheit (Gehhilfen, Bandagen, Schienen) | nicht geregelt |  |  |
| Heilmittel wie Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlungen | nein | Physiotherapie, Rehabilitation und Palliativversorgung | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | Kosten der medizinischen oder zahnmedizinischen Notfallbehandlung | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Einfache Zahnfüllungen | nicht geregelt |  |  |
| Reparatur von Zahnersatz und Provisorien | nicht geregelt |  |  |
| Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt | nicht geregelt |  |  |
| Akute, unerwartete Verschlechterung einer Vorerkrankung versichert | nein | vorbestehende Erkrankungen | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Akute psychische Erkrankung (Erstversorgung, stationär) | nicht geregelt |  |  |
| Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhaus | ja, bis zur Versicherungssumme | Kosten für Transport ins Krankenhaus | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Unterbringung eines Elternteils bei stationärer Behandlung eines Kindes | nicht geregelt |  |  |
| Krankenhaustagegeld ersatzweise, wenn keine Kosten geltend gemacht werden | nicht geregelt |  |  |
| Rücktransport bereits, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar | nicht geregelt |  |  |
| Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendig | nicht geregelt |  |  |
| Kostengrenze für den Rücktransport | nicht geregelt |  |  |
| Such-, Rettungs- und Bergungskosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Kosten für Suche und Bergung | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Überführung der verstorbenen Person in die Heimat | ja, bis zur Versicherungssumme | Kosten für Überführung im Todesfall | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Bestattung am Sterbeort im Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Notrufzentrale rund um die Uhr | ja | Assistance-Leistungen (Finden eines Arztes oder einer medizinischen Einrichtung und Überwachung der Versorgung) | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus (Direktabrechnung) | nicht geregelt |  |  |
| Besuchsreise einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthalt | ja, bis zur Versicherungssumme | Kosten für Transport zum Krankenbett | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Rückholung mitreisender minderjähriger Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten der Rückreise nach Krankheit (Ersatzticket) | nicht geregelt |  |  |
| Versand von Arzneimitteln an den Aufenthaltsort | nicht geregelt |  |  |
| Dolmetscher- und Übersetzungskosten | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss: Behandlung als Zweck der Reise | ja | Behandlungen, die nicht der Notfallversorgung dienen | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss: bei Reiseantritt feststehende oder absehbare Behandlung | ja | Notfallbehandlungen, die vor Vertragsbeginn begonnen haben oder vor Vertragsabschluss nicht angegeben wurden | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Passives Kriegsrisiko und Terror versichert (überraschender Ausbruch) | nicht geregelt |  |  |
| Erkrankung bei Epidemie oder Pandemie versichert | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Kürzung bei Reisewarnung des Auswärtigen Amts oder Außenministeriums | ja | Auslandsreisen, die entgegen einer Reisewarnung angetreten oder nicht unverzüglich abgebrochen werden | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Extremsport | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Motorsport und Rennveranstaltungen | ja | Teilnahme an Sportwettbewerben etc. | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Ausschluss bei Alkohol- oder Drogeneinfluss | ja | Notfallbehandlungen wegen bestimmter Ursachen oder Ereignisse, z. B. Alkohol- oder Suchtgiftmissbrauch | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Ausschluss Kur, Sanatorium und Rehabilitation | ja | Physiotherapie, Rehabilitation und Palliativversorgung | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss bei Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung | ja | Pflegebehandlungen und Langzeitpflege | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten und Unfälle | ja | vorsätzliche Herbeiführung der Krankheit oder Verletzung, Suizidversuch und Suizid | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall oder Reise | nicht geregelt |  |  |
| Nachrang gegenüber gesetzlicher Krankenversicherung oder anderen Verträgen | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit oder Karenz nach Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Meldung vor stationärer Aufnahme, sonst Kürzung | ja | Bei Eintritt des Versicherungsfalls ist unverzüglich mit der Assistance-Zentrale der Grazer Wechselseitigen Versicherung AG Kontakt aufzunehmen. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Leistung nur über die Assistance (keine Erstattung selbst bezahlter Kosten) | nicht geregelt |  |  |
| Frist zur Einreichung der Belege | nicht geregelt |  |  |
| Belege in Fremdsprache ohne beglaubigte Übersetzung akzeptiert | nicht geregelt |  |  |
| Nachhaftung bei Krankenhausaufenthalt über das Vertragsende hinaus | nicht geregelt |  |  |
| Stillschweigende Verlängerung des Jahresvertrags | ja | endet der Versicherungsschutz nach Vertragsablauf nur, wenn der Vertrag gekündigt wird | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Beitragsrückerstattung bei vorzeitiger Rückkehr (Langzeit) | nicht geregelt |  |  |
| Verlängerung des Vertrags von unterwegs möglich | nicht geregelt |  |  |
| Beitrag springt mit Altersgrenzen (Altersgruppen) | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Versicherungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Erfüllt die Anforderungen für ein Schengen-Visum (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbeteiligung) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: IPID GRAWE Auslandsreisekrankenversicherung

```text
[Seite 1]
Krankenversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Grazer Wechselseitige Versicherung AG, Österreich                                                          Produkt: Auslandsreisekrankenversicherung
HINWEIS: Hier sind nur die wichtigsten Informationen zur genannten Versicherung zu finden.
         Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen werden in folgenden Dokumenten erteilt:
         • im Versicherungsantrag,
         • in der Versicherungspolizze und
         • in den Versicherungsbedingungen.


Um welche Art von Versicherung handelt es sich:
Auslandsreisekrankenversicherung
           Was ist versichert?                                                                         Was ist nicht versichert?


      ✓      Kosten der medizinischen oder                                                      Die wichtigsten nicht enthaltenen Leistungen sind:
             zahnmedizinischen Notfallbehandlung
                                                                                                  x        Notfallbehandlungen von Krankheiten,
      ✓      Kosten für Transport ins Krankenhaus
                                                                                                           Verletzungen oder sonstigen gesundheitlichen
      ✓      Kosten für medizinischen Rücktransport
                                                                                                           Störungen, die nicht im Ausland während der
      ✓      Kosten für Transport zum Krankenbett
                                                                                                           Auslandsreise eingetreten sind
      ✓      Kosten für Rückkehr von Reisebegleitern
                                                                                                  x        Behandlungen, die nicht der Notfallversorgung
      ✓      Kosten für Überführung im Todesfall
                                                                                                           dienen
      ✓      Kosten für Suche und Bergung
                                                                                                  x        kosmetische Behandlungen und Operationen
      ✓      Assistance-Leistungen (Finden eines Arztes oder
                                                                                                  x        jährliche oder routinemäßige Untersuchungen;
             einer medizinischen Einrichtung und
                                                                                                  x        Pflegebehandlungen und Langzeitpflege
             Überwachung der Versorgung)
                                                                                                  x        Allergiebehandlungen (sofern nicht
                                                                                                           lebensbedrohlich)
  Der konkrete Leistungsumfang (Höchstbeträge etc.) wird                                          x        Kontrolle, Wartung, Reparatur und
  im Versicherungsvertrag festgelegt.                                                                      Wiederbeschaffung von Hilfsmitteln
                                                                                                  x        Physiotherapie, Rehabilitation und
                                                                                                           Palliativversorgung


                                                                                                      Gibt es Deckungsbeschränkungen?


                                                                                                Die wichtigsten Deckungsbeschränkungen sind:
                                                                                                          Notfallbehandlungen, die vor Vertragsbeginn
                                                                                                           begonnen haben oder vor Vertragsabschluss nicht
                                                                                                           angegeben wurden
                                                                                                          Notfallbehandlungen wegen bestimmter Ursachen
                                                                                                           oder Ereignisse, z. B. Alkohol- oder
                                                                                                           Suchtgiftmissbrauch, Teilnahme an
                                                                                                           Sportwettbewerben etc.
                                                                                                          vorbestehende Erkrankungen
                                                                                                          vorsätzliche Herbeiführung der Krankheit oder
                                                                                                           Verletzung, Suizidversuch und Suizid
                                                                                                          Auslandsreisen, die entgegen einer Reisewarnung
                                                                                                           angetreten oder nicht unverzüglich abgebrochen
                                                                                                           werden
                                                                                                          Versicherungsschutz besteht jeweils maximal für
                                                                                                           die ersten 62 Tage einer Auslandsreise


Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft; Generaldirektion: A-8010 Graz, Herrengasse 18-20;       IPID Krankenversicherung_ Auslandsreisekrankenversicherung 04/2024
FN 37748 m, HG Graz; Tel. 0316/8037-0, Fax -6490, service@grawe.at                                                                                                    Seite 1 von 2

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           Wo bin ich versichert?


      ✓      außerhalb Österreichs weltweit (ausgenommen im Iran, in Nordkorea, Venezuela, Syrien und auf der Krim)


            Welche Verpflichtungen habe ich?


      -      Die Grazer Wechselseitige Versicherung AG ist bei Vertragsabschluss richtig und vollständig über das versicherte
             Risiko zu informieren.
      -      Bis zum Erhalt der Polizze ist die Grazer Wechselseitige Versicherung AG über Änderungen zu informieren,
             z. B. über gesundheitliche Beeinträchtigungen, Erkrankungen, Behandlungen und Schwangerschaft.
      -      Bei Eintritt des Versicherungsfalls ist unverzüglich mit der Assistance-Zentrale der Grazer Wechselseitigen
             Versicherung AG Kontakt aufzunehmen.
      -      An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken, z. B. sind
             Aufenthaltsbestätigungen und ärztliche Unterlagen an die Grazer Wechselseitige Versicherung AG zu
             übermitteln.
      -      Wichtige Änderungen, z. B. eine Adressänderung (Wechsel des Wohnsitzes), eine Änderung oder der Wegfall der
             Sozialversicherung, der Abschluss einer weiteren Krankenversicherung und die Kostenerstattung von dritter
             Seite, etwa durch die Sozialversicherung, sind unverzüglich bekanntzugeben.


           Wann und wie zahle ich?


     Wann: fristgerecht im Voraus – wie vereinbart, z. B. monatlich
     Wie: wie vereinbart, z. B. mit Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat)


           Wann beginnt und endet die Deckung?


     Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nur, wenn die erste Prämie rechtzeitig gezahlt wird.
     Ende:
     -    Ist die Auslandsreisekrankenversicherung Bestandteil von MyMEDcomplete, gilt der Versicherungsschutz
          lebenslang. Er endet bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer oder im Todesfall.
     -    Wurde die Auslandsreisekrankenversicherung gesondert abgeschlossen, endet der Versicherungsschutz nach
          Vertragsablauf nur, wenn der Vertrag gekündigt wird.


            Wie kann ich den Vertrag kündigen?


      -      Ist die Auslandsreisekrankenversicherung Bestandteil von MyMEDcomplete, kann der Vertrag jeweils zum Ende
             des Versicherungsjahres, erstmalig nach drei Jahren ab Versicherungsbeginn, mit einer Frist von einem Monat
             gekündigt werden.
      -      Wurde die Auslandsreisekrankenversicherung gesondert abgeschlossen, kann der Vertrag jeweils zum Ende des
             Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
      -      Daneben können vertragliche und gesetzliche Sonderkündigungsrechte bestehen.


Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft; Generaldirektion: A-8010 Graz, Herrengasse 18-20;   IPID Krankenversicherung_Auslandsreisekrankenversicherung 04/2024
FN 37748 m, HG Graz; Tel. 0316/8037-0, Fax -6490, service@grawe.at                                                                                               Seite 2 von 2
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