# UNIQA Ausland Optimal: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-auslandskranken-uniqa-reise-ausland-optimal.php
- Rechtlicher Träger: UNIQA Österreich Versicherungen AG
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-auslandskranken-uniqa-reise-ausland-optimal.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Produktinfoblatt Reiseversicherung Ausland Optimal](https://uniqa.at/versicherung/uniqa2018/reise/Produktinfoblatt-Reiseversicherung-Ausland-Optimal.pdf), Fassung 12.2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Leistungsobergrenze je Versicherungsfall (unbegrenzt oder fester Höchstbetrag) | laut Polizze | Die Leistungen sind durch die in den Bedingungen festgelegten Summen begrenzt. | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2 |
| Weltweiter Geltungsbereich (ohne Wohnsitzland) | ja | Der Versicherungsschutz in der Auslandsreise-Krankenversicherung besteht weltweit außerhalb von Österreich. | Wo bin ich versichert?, Seite 2 |
| USA und Kanada ohne Zuschlag oder Sonderregel eingeschlossen | ja | Der Versicherungsschutz in der Auslandsreise-Krankenversicherung besteht weltweit außerhalb von Österreich. | Wo bin ich versichert?, Seite 2 |
| Schutz auch im Inland außerhalb des Wohnorts (in Spanien üblich) | nein | besteht weltweit außerhalb von Österreich. | Wo bin ich versichert?, Seite 3 |
| Höchstdauer je Reise (Tage oder Wochen) | nicht geregelt |  |  |
| Jahresvertrag für beliebig viele Reisen im Versicherungsjahr | ja | Verträge mit einer Dauer von 1 Jahr oder länger verlängern sich nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch um ein weiteres Jahr | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 3 |
| Langzeitaufenthalt über ein Jahr versicherbar (Work and Travel, Studium, Auswanderung) | nicht geregelt |  |  |
| Höchsteintrittsalter oder Altersgrenze für den Schutz | nicht geregelt |  |  |
| Wohnsitz im Inland als Voraussetzung (Deutschland, Österreich, Spanien) | nicht geregelt |  |  |
| Abschluss auch nach Reiseantritt möglich | nicht geregelt |  |  |
| Fortdauer des Schutzes über die Höchstdauer hinaus bei Transportunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Familientarif (Partner und Kinder in einem Vertrag) | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante ärztliche Behandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | unaufschiebbare medizinisch notwendige Heilbehandlungen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Stationäre Krankenhausbehandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | unaufschiebbare medizinisch notwendige Heilbehandlungen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Freie Wahl des Krankenhauses und des Arztes am Aufenthaltsort | nicht geregelt |  |  |
| Privatärztliche Behandlung oder Chefarzt, Einbettzimmer | nicht geregelt |  |  |
| Arznei- und Verbandmittel auf ärztliche Verordnung | ja, bis zur Versicherungssumme | ärztlich verordnete Arzneimittel | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Hilfsmittel nach Unfall oder Krankheit (Gehhilfen, Bandagen, Schienen) | nicht geregelt |  |  |
| Heilmittel wie Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlungen | nicht geregelt |  |  |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | Zahnbehandlungen, die nicht der Erstversorgung zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung dienen | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Einfache Zahnfüllungen | nein | Zahnbehandlungen, die nicht der Erstversorgung zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung dienen | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Reparatur von Zahnersatz und Provisorien | nicht geregelt |  |  |
| Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt | ja, bis zur Versicherungssumme | ausgenommen jene vorzeitigen Entbindungen, die mindestens 2 Monate vor dem natürlichen Geburtstermin erfolgen | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Akute, unerwartete Verschlechterung einer Vorerkrankung versichert | ja, bis zur Versicherungssumme | Heilbehandlungen von chronischen Krankheiten, außer als Folge akuter Anfälle oder Schübe | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Akute psychische Erkrankung (Erstversorgung, stationär) | nicht geregelt |  |  |
| Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhaus | ja, bis zur Versicherungssumme | medizinisch notwendige Transporte ins nächstgelegene Krankenhaus | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Unterbringung eines Elternteils bei stationärer Behandlung eines Kindes | nicht geregelt |  |  |
| Krankenhaustagegeld ersatzweise, wenn keine Kosten geltend gemacht werden | nicht geregelt |  |  |
| Rücktransport bereits, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar | nein | Krankenrücktransportkosten sind nur versichert bei: | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2 |
| Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendig | ja | Krankenrücktransportkosten sind nur versichert bei: | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2 |
| Kostengrenze für den Rücktransport | ja, bis zur Versicherungssumme | Eingeschränkte Kostengarantie, wenn der Rücktransport in die Heimat oder die Überführung nicht über das UNIQA SOS-Service beantragt und organisiert wird | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2 |
| Such-, Rettungs- und Bergungskosten | ja, bis zur Versicherungssumme | eine Bergung | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Überführung der verstorbenen Person in die Heimat | ja, bis zur Versicherungssumme | die Überführung eines Verstorbenen in den österreichischen Heimatort | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Bestattung am Sterbeort im Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | die Bestattung am Sterbeort | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Notrufzentrale rund um die Uhr | ja | nicht über das UNIQA SOS-Service beantragt und organisiert wird | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2 |
| Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus (Direktabrechnung) | nicht geregelt |  |  |
| Besuchsreise einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt |  |  |
| Rückholung mitreisender minderjähriger Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten der Rückreise nach Krankheit (Ersatzticket) | nicht geregelt |  |  |
| Versand von Arzneimitteln an den Aufenthaltsort | nicht geregelt |  |  |
| Dolmetscher- und Übersetzungskosten | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss: Behandlung als Zweck der Reise | ja | Heilbehandlungen, die Zweck des Auslandsaufenthaltes sind | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Ausschluss: bei Reiseantritt feststehende oder absehbare Behandlung | ja | Heilbehandlungen, die bereits vor Versicherungsbeginn begonnen haben | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Passives Kriegsrisiko und Terror versichert (überraschender Ausbruch) | nein | Schäden durch Terrorismus und Kriegsereignisse jeder Art | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Erkrankung bei Epidemie oder Pandemie versichert | nein | Schäden durch (Ein)Reiseverbote, Flugausfälle, Hotelsperren | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Ausschluss oder Kürzung bei Reisewarnung des Auswärtigen Amts oder Außenministeriums | ja | Schäden auf Reisen, die trotz Reisewarnung (ab Stufe 5) angetreten wurden | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Extremsport | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Motorsport und Rennveranstaltungen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Alkohol- oder Drogeneinfluss | ja | Heilbehandlungen infolge übermäßigem Alkoholgenuss sowie Missbrauch von Suchtgiften und Medikamenten | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Ausschluss Kur, Sanatorium und Rehabilitation | ja | Kosmetische Behandlungen, Kur- und Reha Behandlungen | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Ausschluss bei Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten und Unfälle | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall oder Reise | ja, bis zur Versicherungssumme | Selbstbeteiligung pro Person und Auslandsaufenthalt bei ambulanter Heilbehandlung und Arzneimittel | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2 |
| Nachrang gegenüber gesetzlicher Krankenversicherung oder anderen Verträgen | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit oder Karenz nach Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Meldung vor stationärer Aufnahme, sonst Kürzung | nicht geregelt |  |  |
| Leistung nur über die Assistance (keine Erstattung selbst bezahlter Kosten) | nicht geregelt |  |  |
| Frist zur Einreichung der Belege | nicht geregelt |  |  |
| Belege in Fremdsprache ohne beglaubigte Übersetzung akzeptiert | nicht geregelt |  |  |
| Nachhaftung bei Krankenhausaufenthalt über das Vertragsende hinaus | nicht geregelt |  |  |
| Stillschweigende Verlängerung des Jahresvertrags | ja | verlängern sich nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt. | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 3 |
| Beitragsrückerstattung bei vorzeitiger Rückkehr (Langzeit) | nicht geregelt |  |  |
| Verlängerung des Vertrags von unterwegs möglich | nicht geregelt |  |  |
| Beitrag springt mit Altersgrenzen (Altersgruppen) | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Versicherungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Erfüllt die Anforderungen für ein Schengen-Visum (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbeteiligung) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Produktinfoblatt Reiseversicherung Ausland Optimal

```text
[Seite 1]
    Lebensversicherung
    Reiseversicherung Optimal
                       / Jugendbündelversicherung
    Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
    UNIQA Österreich Versicherungen AG          Produkt: Produkt:
                                                         Zukunft & Privatschutz
                                                                   VerantwortenReise
                                                                                / Fun- &Ausland
                                                                                         Clever


ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung.
•    Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der
     Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen.
•    Die vollständigen Ausschlussgründe und Deckungsbeschränkungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Reiseversicherung für Auslandsreisen


        Was ist versichert?

        ✓ Auslandsreise-Krankenversicherung                                     Folgende Deckungen können zusätzlich versichert werden:
            Versichert sind die außerhalb Österreichs                              ̶   Reisestorno- & Reiseabbruch-Versicherung
            erwachsenden Kosten für:                                                 ̶ Selbstbehalt-Schutz für gemietete Fahrzeuge &
        ✓   unaufschiebbare medizinisch notwendige                                     Sportausrüstung
            Heilbehandlungen
        ✓   medizinisch notwendige Transporte ins
            nächstgelegene Krankenhaus                                          Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen
        ✓   ärztlich verordnete Arzneimittel                                    vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsantrag.
        ✓   eine Bergung
        ✓   den Rücktransport aus dem Ausland in eine
            österreichische Krankenanstalt oder an den ständigen
            österreichischen Wohnsitz und die Mitbeförderung
            einer nahestehenden Person
        ✓   die Überführung eines Verstorbenen in den
            österreichischen Heimatort
        ✓   die Bestattung am Sterbeort

        ✓ Reisegepäck-Versicherung
        ✓ Versichert sind bei Reiseantritt mitgenommene und
          auf der Reise erworbene Gegenstände des
          persönlichen Reisebedarfs gegen Diebstahl,
          Einbruchdiebstahl und Beraubung.
        ✓ Verlust des Reisegepäcks während der Beförderung
          im Verantwortungsbereich eines Dritten.
        ✓ Ersatzkosten für unbedingt notwendige
          Neuanschaffungen bei verspäteter (mehr als 12h)
          Auslieferung des Gepäcks am Urlaubsort.

        ✓ Zusätzliche Anreisekosten
            Versichert sind Beförderungskosten für die verspätete
            Hinreise zum Urlaubsort, wenn die reguläre Abfahrt
            unverschuldet versäumt wurde.

        ✓ Unfreiwillige Urlaubsverlängerung
            Versichert ist die unfreiwillige Urlaubsverlängerung,
            wenn die Rückreise aus bestimmten Gründen nicht
            planmäßig angetreten werden kann.

        ✓ Reise-Privathaftpflicht-Versicherung
            Versichert sind die Erfüllung berechtigter oder die
            Abwehr unberechtigter Schadenersatzverpflichtungen
            für Personen-, Sach- und abgeleitete Vermögens-
            schäden, die einem Dritten auf Reisen schuldhaft
            zugefügt werden.


Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien
Tel. +43 (0) 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at                                                                         12.2024
Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien                                                                                            Seite 1 von 3

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        Was ist nicht versichert?

        X Heilbehandlungen, die bereits vor Versicherungsbeginn begonnen haben
        X Heilbehandlungen von chronischen Krankheiten, außer als Folge akuter Anfälle oder Schübe
        X Heilbehandlungen, die Zweck des Auslandsaufenthaltes sind
        X Zahnbehandlungen, die nicht der Erstversorgung zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung dienen
        X Schwangerschaftsuntersuchungen und Entbindungen, ausgenommen jene vorzeitigen Entbindungen, die mindestens
          2 Monate vor dem natürlichen Geburtstermin erfolgen
        X Heilbehandlungen infolge übermäßigem Alkoholgenuss sowie Missbrauch von Suchtgiften und Medikamenten
        X Kosmetische Behandlungen, Kur- und Reha Behandlungen
        X Prophylaktische Impfungen

        X Schäden auf beruflichen Reisen bzw. während des Militärdiensts
        X Schäden auf Reisen, die trotz Reisewarnung (ab Stufe 5) angetreten wurden
        X Schäden durch (Ein)Reiseverbote, Flugausfälle, Hotelsperren
        X Schäden durch Terrorismus und Kriegsereignisse jeder Art


        Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.


        Gibt es Deckungsbeschränkungen?

        ! Selbstbeteiligung pro Person und Auslandsaufenthalt bei ambulanter Heilbehandlung und Arzneimittel
        ! Eingeschränkte Kostengarantie, wenn der Rücktransport in die Heimat oder die Überführung nicht über das UNIQA SOS-
          Service beantragt und organisiert wird
        ! Krankenrücktransportkosten sind nur versichert bei:
           -   lebensbedrohenden Störungen des Gesundheitszustandes
           -   oder wenn eine dem österreichischen Standard entsprechende Behandlung nicht sichergestellt ist
           -   oder wenn ein stationärer Aufenthalt von mehr als 5 Tagen zu erwarten ist

        ! Die Leistungen sind durch die in den Bedingungen festgelegten Summen begrenzt.
        ! Eine Verletzung von in den Bedingungen festgelegten Obliegenheiten kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.


        Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.


Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien
Tel. +43 (0) 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at                                                                12.2024
Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien                                                                                   Seite 2 von 3

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        Wo bin ich versichert?

        ✓ Der Versicherungsschutz besteht weltweit.
        ✓ Der Versicherungsschutz in der Auslandsreise-Krankenversicherung besteht weltweit außerhalb von Österreich.


        Welche Verpflichtungen habe ich?

        ̶ UNIQA muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der
             Vertragslaufzeit.
         ̶ Die Versicherungsprämien sind fristgerecht zu bezahlen.
          ̶ Der Schaden ist gering zu halten und so schnell wie möglich zu melden.
           ̶ An der Feststellung des Schadenfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken (z.B.: Erteilung von Auskünften und Überlassung von
             Belegen/Nachweisen).


        Wann und wie zahle ich?

        Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus.

        Wie: z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung – wie vereinbart


        Wann beginnt und endet die Deckung?

        Beginn:
        ̶ Der Versicherungsschutz beginnt wie im Versicherungsvertrag vereinbart ab Zugang der Polizze – allerdings nur, wenn Sie
           Ihre einmalige bzw. erste Prämie rechtzeitig zahlen.
         ̶ Bei der Reisestornoversicherung beginnt der Versicherungsschutz mit Abschluss der Versicherung (Zugang der Polizze) und
           endet mit Reiseantritt.

        Ende:
        ̶ Vertragsdauer weniger als 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt – ohne Kündigung.
         ̶ Verträge mit einer Dauer von 1 Jahr oder länger verlängern sich nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils
           automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.


        Wie kann ich den Vertrag kündigen?

        Sie können vom Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen zurücktreten.

        Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. bei Risikowegfall gekündigt werden.


Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien
Tel. +43 (0) 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at                                                                   12.2024
Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien                                                                                      Seite 3 von 3
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