# Wiener Städtische TOP MED Reise: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-auslandskranken-wiener-staedtische-top-med-reise.php
- Rechtlicher Träger: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-auslandskranken-wiener-staedtische-top-med-reise.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Informationsblatt TOP MED Reise, befristete Auslandsreise-Krankenversicherung (Tarife RE, RF, RVI, RVA)](https://www.wienerstaedtische.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/IPID/IPID_KV_RE_RF_RVI_RVA.pdf), Fassung 12. September 2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Leistungsobergrenze je Versicherungsfall (unbegrenzt oder fester Höchstbetrag) | laut Polizze | Die Versicherungssumme ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Weltweiter Geltungsbereich (ohne Wohnsitzland) | ja | Als Ausland im Sinne dieser Versicherungsbedingungen gelten alle Länder der Welt mit Ausnahme Österreichs | 3.2., Seite 6 |
| USA und Kanada ohne Zuschlag oder Sonderregel eingeschlossen | ja | gelten alle Länder der Welt mit Ausnahme Österreichs | 3.2., Seite 6 |
| Schutz auch im Inland außerhalb des Wohnorts (in Spanien üblich) | nein | gelten alle Länder der Welt mit Ausnahme Österreichs und zusätzlich mit Ausnahme jener Länder, in denen der Versicherte schon vor der Abreise einen Wohnsitz hat. | 3.2., Seite 6 |
| Höchstdauer je Reise (Tage oder Wochen) | ja | für die jeweils ersten sechs Wochen von Auslandsaufenthalten des Versicherten | 3.2., Seite 6 |
| Jahresvertrag für beliebig viele Reisen im Versicherungsjahr | ja | Die Versicherung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. | 3.1., Seite 6 |
| Langzeitaufenthalt über ein Jahr versicherbar (Work and Travel, Studium, Auswanderung) | nein | für die jeweils ersten sechs Wochen von Auslandsaufenthalten des Versicherten | 3.2., Seite 6 |
| Höchsteintrittsalter oder Altersgrenze für den Schutz | ja | Bei Vertragsabschluss vor Vollendung des 75. Lebensjahres sind solchen Krankheitszuständen und Unfallfolgen während des Auslandsaufenthaltes auch akut werdende Anfälle oder Schübe bestehender chronischer oder latenter Erkrankungen gleichgestellt. | 4.1., Seite 6 |
| Wohnsitz im Inland als Voraussetzung (Deutschland, Österreich, Spanien) | ja | Versichert werden können nur Personen, die in Österreich ihren ordentlichen Wohnsitz haben | 1.1., Seite 6 |
| Abschluss auch nach Reiseantritt möglich | nein | Der Versicherungsschutz umfasst nur solche Reisen, für die vor der Ausreise aus Österreich die Prämie einbezahlt wurde. | 3.2., Seite 6 |
| Fortdauer des Schutzes über die Höchstdauer hinaus bei Transportunfähigkeit | ja | so verlängert sich die Dauer des Versicherungsschutzes bis zur Erlangung der Transportfähigkeit | 3.2., Seite 6 |
| Familientarif (Partner und Kinder in einem Vertrag) | ja | Die Familienversicherung schließt den Ehepartner oder Lebensgefährten und die Kinder bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres mit ein. | 1.2., Seite 5 |
| Ambulante ärztliche Behandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | Medikamenten- und Arztkosten für Behandlungen außerhalb einer Krankenanstalt werden zu 90 Prozent ersetzt | 4.4., Seite 6 |
| Stationäre Krankenhausbehandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Kosten stationärer Behandlungen operativer und nicht operativer Art bei Standardunterbringung in öffentlichen Spitälern und preislich gleichgestellten Privatkrankenanstalten werden abzüglich der Leistung der Sozialversicherung ersetzt. | 4.3., Seite 6 |
| Freie Wahl des Krankenhauses und des Arztes am Aufenthaltsort | ja | bei Standardunterbringung in öffentlichen Spitälern und preislich gleichgestellten Privatkrankenanstalten | 4.3., Seite 6 |
| Privatärztliche Behandlung oder Chefarzt, Einbettzimmer | nein | bei Standardunterbringung in öffentlichen Spitälern | 4.3., Seite 6 |
| Arznei- und Verbandmittel auf ärztliche Verordnung | ja, bis zur Versicherungssumme | Medikamenten- und Arztkosten für Behandlungen außerhalb einer Krankenanstalt werden zu 90 Prozent ersetzt | 4.4., Seite 6 |
| Hilfsmittel nach Unfall oder Krankheit (Gehhilfen, Bandagen, Schienen) | nein | auf die Beistellung von Heilbehelfen (zum Beispiel Brillen, Mieder, Prothesen) | 5.1. d), Seite 7 |
| Heilmittel wie Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlungen | nein | Maßnahmen der Heilpädagogik, Logopädie und Heilgymnastik | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | Zahnbehandlungen wegen nicht akuter Schmerzen und Zahnersatz | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Einfache Zahnfüllungen | nein | auf konservierende und prothetische Zahnbehandlungen | 5.1. d), Seite 7 |
| Reparatur von Zahnersatz und Provisorien | nein | auf konservierende und prothetische Zahnbehandlungen | 5.1. d), Seite 7 |
| Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt | nein | Schwangerschaftsuntersuchungen, Entbindungen oder Schwangerschaftsabbrüche | 5.1. a), Seite 7 |
| Akute, unerwartete Verschlechterung einer Vorerkrankung versichert | ja, bis zur Versicherungssumme | auch akut werdende Anfälle oder Schübe bestehender chronischer oder latenter Erkrankungen gleichgestellt. | 4.1., Seite 6 |
| Akute psychische Erkrankung (Erstversorgung, stationär) | nicht geregelt |  |  |
| Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhaus | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Kosten des Transports in die nächstgelegene Krankenanstalt | 4.4., Seite 6 |
| Unterbringung eines Elternteils bei stationärer Behandlung eines Kindes | nicht geregelt |  |  |
| Krankenhaustagegeld ersatzweise, wenn keine Kosten geltend gemacht werden | nicht geregelt |  |  |
| Rücktransport bereits, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar | nicht geregelt |  |  |
| Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendig | nicht geregelt |  |  |
| Kostengrenze für den Rücktransport | keine | Der Versicherer übernimmt zu 100 Prozent die Mehrkosten | 4.7., Seite 6 |
| Such-, Rettungs- und Bergungskosten | nicht geregelt |  |  |
| Überführung der verstorbenen Person in die Heimat | ja, bis zur Versicherungssumme | der Überführung eines während eines versicherten Auslandsaufenthaltes verstorbenen Versicherten zu seinem früheren Wohnort | 4.7. c), Seite 6 |
| Bestattung am Sterbeort im Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Notrufzentrale rund um die Uhr | nicht geregelt |  |  |
| Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus (Direktabrechnung) | ja | ist vom Versicherer ermächtigt, in Notfällen Vorschusszahlungen zur Abdeckung von Kosten gemäß Absatz 4.1. bis 4.4. zu leisten. | 4.8., Seite 6 |
| Besuchsreise einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt |  |  |
| Rückholung mitreisender minderjähriger Kinder | ja, bis zur Versicherungssumme | der nach den Umständen kostengünstigsten Heimreise der mitversicherten Familienangehörigen/Lebensgefährten | 4.7. b), Seite 6 |
| Mehrkosten der Rückreise nach Krankheit (Ersatzticket) | ja, bis zur Versicherungssumme | so ersetzt der Versicherer die Mehrkosten für die Heimreise zum Wohnort mit dem billigsten vom behandelnden Arzt empfohlenen Verkehrsmittel zu 90 Prozent. | 4.5., Seite 6 |
| Versand von Arzneimitteln an den Aufenthaltsort | nicht geregelt |  |  |
| Dolmetscher- und Übersetzungskosten | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss: Behandlung als Zweck der Reise | ja | wenn sie der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren | 5.1. c), Seite 7 |
| Ausschluss: bei Reiseantritt feststehende oder absehbare Behandlung | ja | Heilbehandlungen während Reisen, die gegen die Empfehlung eines Arztes angetreten wurden | 5.1. f), Seite 7 |
| Passives Kriegsrisiko und Terror versichert (überraschender Ausbruch) | ja, bis zur Versicherungssumme | wenn nach Krisen- oder Kriegsbeginn sich der Versicherte vorsätzlich in einen betroffenen Staat oder in eine betroffene Region begeben hat oder dort geblieben ist. | 5.1. j), Seite 7 |
| Erkrankung bei Epidemie oder Pandemie versichert | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Kürzung bei Reisewarnung des Auswärtigen Amts oder Außenministeriums | ja | Als Krisengebiet gilt ein Staat oder eine Region, für den oder die die zuständige Österreichische Behörde eine (partielle) Reisewarnung veröffentlicht | 5.1. j), Seite 7 |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Extremsport | ja | durch aktive Teilnahme an sportlichen Wettbewerben und Wettkämpfen | 5.1. h), Seite 7 |
| Ausschluss Motorsport und Rennveranstaltungen | ja | Folgen aus Unfällen, die durch aktive Teilnahme an sportlichen Wettbewerben und Wettkämpfen sowie am offiziellen Training für solche Veranstaltungen entstehen | 5.1. h), Seite 7 |
| Ausschluss bei Alkohol- oder Drogeneinfluss | ja | Erkrankungen und Folgen aus Unfällen infolge Missbrauchs von Alkohol oder Suchtgiften | 5.1. b), Seite 7 |
| Ausschluss Kur, Sanatorium und Rehabilitation | ja | Maßnahmen der Rehabilitation und Kuraufenthalte sowie der Geriatrie | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss bei Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten und Unfälle | ja | Handlungen erleidet, für die Vorsatz Tatbestandsmerkmal ist | 5.1. i), Seite 7 |
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall oder Reise | ja, bis zur Versicherungssumme | Selbstbehalte für bestimmte Leistungen | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Nachrang gegenüber gesetzlicher Krankenversicherung oder anderen Verträgen | ja | Kosten des Transports in die nächstgelegene Krankenanstalt sowie Medikamenten- und Arztkosten für Behandlungen außerhalb einer Krankenanstalt werden zu 90 Prozent ersetzt, sofern ein Anspruch auf Kostenersatz aus der Sozialversicherung nicht besteht. | 4.4., Seite 6 |
| Wartezeit oder Karenz nach Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Meldung vor stationärer Aufnahme, sonst Kürzung | ja | ab dem siebenten Aufenthaltstag über eine stationäre Krankenhausaufnahme zu informieren. | 4.1., Seite 6 |
| Leistung nur über die Assistance (keine Erstattung selbst bezahlter Kosten) | keine | sind unter Vorlage der saldierten Rechnungen | 6.1., Seite 7 |
| Frist zur Einreichung der Belege | nicht geregelt |  |  |
| Belege in Fremdsprache ohne beglaubigte Übersetzung akzeptiert | nein | in deutscher, englischer oder französischer Sprache | 6.1., Seite 7 |
| Nachhaftung bei Krankenhausaufenthalt über das Vertragsende hinaus | ja | so verlängert sich die Dauer des Versicherungsschutzes bis zur Erlangung der Transportfähigkeit und bis zum Abschluss des unmittelbar durchgeführten Rücktransports | 3.2., Seite 6 |
| Stillschweigende Verlängerung des Jahresvertrags | ja | Die Versicherung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. | 3.1., Seite 6 |
| Beitragsrückerstattung bei vorzeitiger Rückkehr (Langzeit) | nicht geregelt |  |  |
| Verlängerung des Vertrags von unterwegs möglich | nicht geregelt |  |  |
| Beitrag springt mit Altersgrenzen (Altersgruppen) | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Versicherungsfall | ja | so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei und hat das Recht, den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats | 4.10., Seite 7 |
| Erfüllt die Anforderungen für ein Schengen-Visum (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbeteiligung) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Informationsblatt TOP MED Reise, befristete Auslandsreise-Krankenversicherung (Tarife RE, RF, RVI, RVA)

```text
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   KRANKENVERSICHERUNG
   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
   WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
   Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien
   unter der FN 333376i
                Produkt: TOP MED Reise, Reiseversicherung AUSTRIA nach Tarif
                              RVA, befristete Auslandsreise-Krankenversicherung


ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und
vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs-
bedingungen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Auslandsreise-Krankenversicherung

         Was ist versichert?                                         Was ist nicht versichert?

          Kosten unaufschiebbarer stationärer                        Entbindungen, Schwangerschaftsunter-
           Behandlungen von Krankheiten oder                             suchungen und -abbrüche
           Unfallfolgen in der allgemeinen Verpflegsklasse            Kosmetische Behandlungen und Produkte
           eines öffentlichen Krankenhauses                           Behandlungen nach Suchtgift-Missbrauch (z. B.
          Kosten medizinisch notwendiger ambulanter                     Alkohol, Drogen) und Entwöhnungskuren
           Behandlungen inkl. Medikamente
          Heimflug in medizinisch notwendigen Fällen
                                                                      Heilbehandlungen und Leistungen, wenn sie der
                                                                         Grund für den Antritt der Reise waren
          Mehrkosten für die Heimreise aus dem Ausland
           (z. B. durch ein Sanitätsfahrzeug)                         Zahnbehandlungen wegen nicht akuter
          Suche und Bergung von Unfallopfern                            Schmerzen und Zahnersatz
                                                                      Maßnahmen der Heilpädagogik, Logopädie und
         Die Versicherungssumme ist dem                                  Heilgymnastik
         Versicherungsvertrag zu entnehmen.                           Maßnahmen der Rehabilitation und
                                                                         Kuraufenthalte sowie der Geriatrie
                                                                      Heilbehelfe (z. B. Brillen, Mieder, Prothesen)
                                                                      Prophylaktische Impfungen

                                                                     Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                                                                     Abhängig vom gewählten Tarif

                                                                     !   Dauer des Versicherungsschutzes
                                                                     !   Selbstbehalte für bestimmte Leistungen
                                                                     !   Höchstbeträge für bestimmte Leistungsarten


       Wo bin ich versichert?
       Das hängt vom gewählten Tarif ab:

         Tarif TOP MED Reise, befristete Auslandsreise-Krankenversicherung: Weltweit (mit Ausnahme Österreich und
          jener Länder, in denen Sie schon vor der Abreise einen Wohnsitz haben)
         Reiseversicherung AUSTRIA nach Tarif RVA: Österreich und Schengen-Raum

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         Welche Verpflichtungen habe ich?
         - Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert
            werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular
            vollständig und ehrlich zu beantworten.
         - Wichtige Änderungen, z. B. eine Adressänderung (Wechsel des Wohnsitzes), der Abschluss einer weiteren
            Krankenversicherung und die Kostenerstattung von dritter Seite – etwa durch die Sozialversicherung, sind der
            WIENER STÄDTISCHEN Versicherung AG unverzüglich bekanntzugeben.
         - An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken, z. B. sind Aufenthaltsbestätigungen
            und dienliche ärztliche Unterlagen für die Leistungsabwicklung notwendig.


         Wann und wie zahle ich?
         Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus.
         Zahlung z. B. SEPA-Lastschriftmandat wie vereinbart.


         Wann beginnt und endet die Deckung?
         Beginn: Der Beginn des Versicherungsschutzes ist in der Versicherungspolizze angegeben.
         Der Versicherungsschutz beginnt, sobald Ihnen die Versicherungspolizze zugegangen ist und Sie die erste oder
         einmalige Prämie innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist bezahlt haben. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn
         sich der Versicherungsfall innerhalb der genannten Zahlungsfrist ereignet und die fällige Prämie noch innerhalb dieser
         Zahlungsfrist gezahlt wird. Vor dem in der Versicherungspolizze angegebenen Versicherungsbeginn besteht kein
         Versicherungsschutz.

         Ende: Der Versicherungsschutz endet mit dem in der Versicherungspolizze angegebenen Datum bzw. bei Tarif RE/RF
         pro durchgängiger Auslandsreise nach 42 Tagen.


         Wie kann ich den Vertrag kündigen?
         Das hängt vom gewählten Tarif ab:

         - Tarif RVI, RVA, RVS: Der Versicherungsvertrag endet mit dem vertraglich vereinbarten Datum, ohne dass es einer
           Kündigung bedarf.
         - Tarif RE, RF: Sie können den Vertrag zum Ende jedes Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist
           von drei Monaten.
         Kündigungen müssen in geschriebener Form (z. B. mit E-Mail oder Fax) erfolgen, es sei denn, im Versicherungsvertrag
         wurde die Schriftform vereinbart. In diesem Fall ist ein mit Unterschrift versehenes Schreiben an die WIENER
         STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group erforderlich.


Stand: 12. September 2024
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