# envivas TravelPlus Travel Xl Ou: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-auslandskranken-envivas-travel-xl-ou.php
- Rechtlicher Träger: ENVIVAS Krankenversicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-auslandskranken-envivas-travel-xl-ou.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Wichtige Vertragsunterlagen TravelXL (07.26)](https://www.envivas.de/resource/blob/298/a6b2f20a66561bf36e2ac6e3e7ba12df/wichtige-vertragsunterlagen-travelxl-07-26-data.pdf), Fassung AVB TravelXLOU/XLMU 01.2026, Vertragsunterlagen Stand 7.2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Leistungsobergrenze je Versicherungsfall (unbegrenzt oder fester Höchstbetrag) | laut Versicherungsschein | erstattet die Envivas dort entstehende Aufwendungen für Heilbehandlung und erbringt weitere in diesen AVB vereinbarte Leistungen. | § 1 Abs. 1, Seite 7 |
| Weltweiter Geltungsbereich (ohne Wohnsitzland) | ja | nach TravelXLOU weltweit ohne USA und Kanada. | § 3 Abs. 1, Seite 1 |
| USA und Kanada ohne Zuschlag oder Sonderregel eingeschlossen | nein | Wird TravelXLOU abgeschlossen, obwohl die USA oder Kanada bereist werden, besteht in diesen Ländern kein Versicherungsschutz. | § 3 Abs. 2, Seite 7 |
| Schutz auch im Inland außerhalb des Wohnorts (in Spanien üblich) | nein | In Deutschland besteht kein Versicherungsschutz. | § 3 Abs. 1, Seite 2 |
| Höchstdauer je Reise (Tage oder Wochen) | ja | Die Reisedauer darf 1 Jahr nicht überschreiten (Höchstversicherungsdauer). | § 4 Abs. 1, Seite 7 |
| Jahresvertrag für beliebig viele Reisen im Versicherungsjahr | nein | TravelXL muss für die gesamte Reisedauer abgeschlossen werden. | § 4 Abs. 1, Seite 7 |
| Langzeitaufenthalt über ein Jahr versicherbar (Work and Travel, Studium, Auswanderung) | nein | Die Reisedauer darf 1 Jahr nicht überschreiten (Höchstversicherungsdauer). | § 4 Abs. 1, Seite 7 |
| Höchsteintrittsalter oder Altersgrenze für den Schutz | nicht geregelt |  |  |
| Wohnsitz im Inland als Voraussetzung (Deutschland, Österreich, Spanien) | ja | Außerdem muss während der gesamten Vertragslaufzeit (Dauer der Auslandsreise) der ständige Wohnsitz in Deutschland bestehen. | § 2 Abs. 1, Seite 7 |
| Abschluss auch nach Reiseantritt möglich | nein | Für Auslandsreisen, die vor Absenden des Antragsformulars angetreten werden, ... besteht kein Versicherungsschutz. | § 8 Abs. 2 Nr. 1, Seite 10 |
| Fortdauer des Schutzes über die Höchstdauer hinaus bei Transportunfähigkeit | ja | besteht Versicherungsschutz, solange die versicherte Person die Rückreise aus medizinischen Gründen nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann. | § 6 Abs. 2, Seite 7 |
| Familientarif (Partner und Kinder in einem Vertrag) | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante ärztliche Behandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Envivas erstattet bei ambulanter Heilbehandlung Aufwendungen für | § 7 Abs. 2, Seite 8 |
| Stationäre Krankenhausbehandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Envivas erstattet bei stationärer Heilbehandlung Aufwendungen für | § 7 Abs. 3, Seite 9 |
| Freie Wahl des Krankenhauses und des Arztes am Aufenthaltsort | ja | hat die versicherte Person die freie Wahl unter den Krankenhäusern im Reiseland | § 7 Abs. 1 Nr. 2, Seite 8 |
| Privatärztliche Behandlung oder Chefarzt, Einbettzimmer | nicht geregelt |  |  |
| Arznei- und Verbandmittel auf ärztliche Verordnung | ja, bis zur Versicherungssumme | ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel. | § 7 Abs. 2 Nr. 2, Seite 9 |
| Hilfsmittel nach Unfall oder Krankheit (Gehhilfen, Bandagen, Schienen) | ja, bis zur Versicherungssumme | die Miete ärztlich verordneter Hilfsmittel, sofern diese erstmals erforderlich werden. | § 7 Abs. 2 Nr. 3, Seite 8 |
| Heilmittel wie Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlungen | ja, bis zur Versicherungssumme | ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel. | § 7 Abs. 2 Nr. 2, Seite 9 |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | schmerzstillende Zahnbehandlung. | § 7 Abs. 5 Nr. 1, Seite 1 |
| Einfache Zahnfüllungen | ja, bis zur Versicherungssumme | Zahnfüllungen in einfacher Ausführung. | § 7 Abs. 5 Nr. 2, Seite 1 |
| Reparatur von Zahnersatz und Provisorien | ja, bis zur Versicherungssumme | einfache Reparaturen von Zahnersatz und Zahnkronen. | § 7 Abs. 5 Nr. 5, Seite 1 |
| Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt | ja, bis zur Versicherungssumme | die medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlung wegen Schwangerschaftskomplikationen. | § 7 Abs. 4, Seite 9 |
| Akute, unerwartete Verschlechterung einer Vorerkrankung versichert | ja, bis zur Versicherungssumme | Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn bei Reisebeginn aus medizinischer Sicht Reisefähigkeit bestand und während der Auslandsreise eine unerwartete akute Verschlechterung des Gesundheitszustandes eintritt. | § 8 Abs. 2 Nr. 2, Seite 10 |
| Akute psychische Erkrankung (Erstversorgung, stationär) | nein | Behandlungen geistiger und seelischer Störungen und Erkrankungen einschließlich psychiatrischer und psychotherapeutischer Behandlungen. | § 8 Abs. 1 Nr. 1, Seite 10 |
| Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhaus | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Envivas erstattet Aufwendungen für den medizinisch notwendigen Krankentransport | § 7 Abs. 6, Seite 9 |
| Unterbringung eines Elternteils bei stationärer Behandlung eines Kindes | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei stationärer Heilbehandlung von versicherten Kindern bis einschließlich 17 Jahre ... die Unterbringungskosten einer Begleitperson im Krankenhaus. | § 7 Abs. 3, Seite 9 |
| Krankenhaustagegeld ersatzweise, wenn keine Kosten geltend gemacht werden | nicht geregelt |  |  |
| Rücktransport bereits, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Envivas trägt die Mehrkosten eines Krankenrücktransportes, wenn › dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist | § 7 Abs. 7, Seite 8 |
| Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendig | keine | Die Envivas trägt die Mehrkosten eines Krankenrücktransportes, wenn › dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist | § 7 Abs. 7, Seite 8 |
| Kostengrenze für den Rücktransport | keine | Mehrkosten sind die durch den Krankenrücktransport zusätzlich entstehenden Kosten. | § 7 Abs. 7, Seite 9 |
| Such-, Rettungs- und Bergungskosten | ja, bis 2.500 € | Die Envivas erstattet Bergungskosten bis zu 2.500 Euro je Versicherungsfall, wenn die versicherte Person einen Unfall erleidet | § 7 Abs. 8, Seite 9 |
| Überführung der verstorbenen Person in die Heimat | ja, bis 30.000 € | Die Envivas erstattet im Todesfall Kosten in Höhe von bis zu 30.000 Euro wahlweise für die Bestattung im Ausland oder die Überführung an einen Ort nach Wahl in Deutschland. | § 7 Abs. 9, Seite 9 |
| Bestattung am Sterbeort im Ausland | ja, bis 30.000 € | Die Envivas erstattet im Todesfall Kosten in Höhe von bis zu 30.000 Euro wahlweise für die Bestattung im Ausland | § 7 Abs. 9, Seite 9 |
| Notrufzentrale rund um die Uhr | ja | ganzjähriger telefonischer 24-Stunden Service | § 7 Abs. 12, Seite 10 |
| Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus (Direktabrechnung) | ja | bei stationärem Aufenthalt Kostenübernahmegarantie gegenüber Ärzten und Krankenhäusern | § 7 Abs. 12, Seite 10 |
| Besuchsreise einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt |  |  |
| Rückholung mitreisender minderjähriger Kinder | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Envivas trägt die Kosten der Betreuung von minderjährigen mitreisenden Kindern vor Ort in Höhe von bis zu 5.000 Euro und die Kosten ihrer Rückreise nach Deutschland | § 7 Abs. 10, Seite 9 |
| Mehrkosten der Rückreise nach Krankheit (Ersatzticket) | nicht geregelt |  |  |
| Versand von Arzneimitteln an den Aufenthaltsort | nicht geregelt |  |  |
| Dolmetscher- und Übersetzungskosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Benennung von Dolmetschern und Fremdsprachen sprechenden Ärzten und Zahnärzten | § 7 Abs. 12, Seite 10 |
| Ausschluss: Behandlung als Zweck der Reise | ja | Die Envivas leistet nicht für Krankheiten und Unfallfolgen, deren Behandlung im Ausland alleiniger Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise war. | § 8 Abs. 2 Nr. 4, Seite 10 |
| Ausschluss: bei Reiseantritt feststehende oder absehbare Behandlung | ja | Die Envivas leistet nicht für Behandlungen, deren Notwendigkeit aufgrund ärztlicher Diagnose bereits vor Reiseantritt feststand. | § 8 Abs. 2 Nr. 3, Seite 10 |
| Passives Kriegsrisiko und Terror versichert (überraschender Ausbruch) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Envivas leistet nicht für Krankheiten, Unfälle und Todesfälle, die durch Kriegsereignisse im Ausland verursacht sind, wenn das Auswärtige Amt vor Beginn der Auslandsreise eine Reisewarnung ausgesprochen hat. | § 8 Abs. 2 Nr. 6, Seite 10 |
| Erkrankung bei Epidemie oder Pandemie versichert | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Kürzung bei Reisewarnung des Auswärtigen Amts oder Außenministeriums | ja | Die Envivas leistet nicht für Krankheiten, Unfälle und Todesfälle, die durch Kriegsereignisse im Ausland verursacht sind, wenn das Auswärtige Amt vor Beginn der Auslandsreise eine Reisewarnung ausgesprochen hat. | § 8 Abs. 2 Nr. 6, Seite 10 |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Extremsport | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Motorsport und Rennveranstaltungen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Alkohol- oder Drogeneinfluss | ja | Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen. | § 8 Abs. 1 Nr. 6, Seite 10 |
| Ausschluss Kur, Sanatorium und Rehabilitation | ja | Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie für Rehabilitationsmaßnahmen. | § 8 Abs. 1 Nr. 2, Seite 2 |
| Ausschluss bei Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung | ja | eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung. | § 8 Abs. 1 Nr. 7, Seite 10 |
| Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten und Unfälle | ja | Die Envivas leistet nicht für Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen, die die versicherte Person vorsätzlich herbeigeführt hat. | § 8 Abs. 2 Nr. 5, Seite 10 |
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall oder Reise | keine | erstattet die Envivas dort entstehende Aufwendungen für Heilbehandlung | § 1 Abs. 1, Seite 7 |
| Nachrang gegenüber gesetzlicher Krankenversicherung oder anderen Verträgen | ja | Ansprüche gegen andere Erstattungsverpflichtete ... den Ansprüchen gegen die Envivas grundsätzlich vor (Subsidiarität). | § 9 Abs. 3 Nr. 3, Seite 11 |
| Wartezeit oder Karenz nach Abschluss | keine | Der Versicherungsschutz beginnt zu dem bei Vertragsschluss vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Beginn der Auslandsreise. | § 6 Abs. 1, Seite 2 |
| Pflicht zur Meldung vor stationärer Aufnahme, sonst Kürzung | nicht geregelt |  |  |
| Leistung nur über die Assistance (keine Erstattung selbst bezahlter Kosten) | keine | Die entstandenen Aufwendungen sind durch Originalrechnungen | § 9 Abs. 1 Nr. 2, Seite 11 |
| Frist zur Einreichung der Belege | nicht geregelt |  |  |
| Belege in Fremdsprache ohne beglaubigte Übersetzung akzeptiert | nicht geregelt |  |  |
| Nachhaftung bei Krankenhausaufenthalt über das Vertragsende hinaus | ja | besteht Versicherungsschutz, solange die versicherte Person die Rückreise aus medizinischen Gründen nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann. | § 6 Abs. 2, Seite 7 |
| Stillschweigende Verlängerung des Jahresvertrags | nein | Als Versicherungsende gilt der Tag der geplanten Einreise nach Deutschland. | § 4 Abs. 2, Seite 7 |
| Beitragsrückerstattung bei vorzeitiger Rückkehr (Langzeit) | nicht geregelt |  |  |
| Verlängerung des Vertrags von unterwegs möglich | ja | Eine nahtlose Verlängerung über das Ende der ursprünglich vereinbarten Versicherungsdauer hinaus ... ist möglich, sofern die Höchstversicherungsdauer von einem Jahr insgesamt nicht überschritten wird. | § 5 Abs. 2, Seite 7 |
| Beitrag springt mit Altersgrenzen (Altersgruppen) | ja | Der Beitrag ist abhängig von › dem Alter der zu versichernden Person bei Reiseantritt, | § 12 Abs. 2, Seite 11 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Versicherungsfall | keine | Wegen der Befristung des Vertrages besteht kein Kündigungsrecht. | Informationsblatt, Seite 2 |
| Erfüllt die Anforderungen für ein Schengen-Visum (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbeteiligung) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Wichtige Vertragsunterlagen TravelXL (07.26)

```text
[Seite 1]
               Tarif TravelXL (TravelXLOU/TravelXLMU)
               für Mitglieder der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung

                Wichtige Vertragsunterlagen zum Tarif TravelXL (TravelXLOU/TravelXLMU)                                   Stand: 7.2026

               1. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten                                                                     Seite        1
               2. Kundeninformation für den Online-Abschluss                                                                      Seite        3
               3. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)                                                                       Seite        5
               4. Anhang: Gesetzesauszüge                                                                                         Seite   15
               5. Allgemeine Datenschutzhinweise für Kunden und Interessenten der Envivas Krankenversicherung AG                  Seite   16
               6. Belehrung über Ihr Widerrufsrecht                                                                               Seite   19
               7. Liste der Dienstleister                                                                                         Seite   21


               1.    Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

               Private Krankenversicherung
               Informationsblatt zu Versicherungsprodukten


               Envivas Krankenversicherung AG                                  TravelXL (XLOU/XLMU)
               Deutschland
              Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz im Tarif TravelXL. Diese
              Informationen sind nicht abschließend. Einzelheiten Ihres Krankenversicherungsvertrags erhalten Sie von uns in den Allgemeinen
              Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif TravelXL – AVB TravelXLOU/XLMU, dem Versi-
              cherungsantrag und der Versicherungsbestätigung. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

              Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
              Es handelt sich um eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Versicherungsschutz besteht für die Dauer der versicherten Auslands-
              reise entweder nach TravelXLMU weltweit mit USA und Kanada oder nach TravelXLOU weltweit ohne USA und Kanada.


                                                                                     › Entbindung bei Frühgeburt

                         Was ist versichert?                                         Zahnbehandlungen
                    Der Tarif TravelXL bietet Versicherungsschutz bei priva-         › schmerzstillende Zahnbehandlung
                    ten und beruflichen Auslandsreisen mit einer Dauer von           › Zahnfüllungen in einfacher Ausführung
                    bis zu einem Jahr.                                               › unfallbedingte Versorgung mit provisorischem Zahner-
                                                                                       satz und provisorischen Zahnkronen jeweils in einfa-
                    Ambulante Leistungen, Arznei-, Heil- und Verbandmittel             cher Ausführung
                    › Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte und                        › einfache Reparaturen von Zahnersatz und Zahnkronen
                      Physiotherapeuten nach freier Wahl
                    › psychologische oder psychotherapeutische Erstbe-               Transporte
                      handlung nach Unfällen, Gewaltverbrechen und Natur-            › Aufwendungen für den Transport zum
                      katastrophen zur Vermeidung posttraumatischer Stö-             › nächsterreichbaren Krankenhaus oder Notfallarzt
                      rungen                                                         › soweit erforderlich, auch Aufwendungen für den
                    › ärztlich verordnete Arznei-, Heil- und Verbandmittel             Transport vom Krankenhaus der Notfallversorgung ins
                    › die Miete ärztlich verordneter Hilfsmittel (Ausnahme:            nächstgelegene geeignete Krankenhaus
                      Sehhilfen und Hörgeräte)                                       › Mehrkosten für einen Rücktransport, wenn
                                                                                       − dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist oder
                    Krankenhausaufenthalt
                                                                                       − ein Krankenhausaufenthalt voraussichtlich länger
                    › Behandlung, Verpflegung und Unterkunft im Kranken-                  als 14 Tage dauern würde oder
                      haus                                                             − die voraussichtlichen Behandlungskosten die
                    › Unterbringung einer Begleitperson des minderjährigen                Mehrkosten des Rücktransportes übersteigen wür-
                      Kindes                                                              den
                                                                                     › im Todesfall Aufwendungen für die Überführung an
EV306 07.26


                    Leistungen bei Schwangerschaft
                    › Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und                den Wohnsitz bis zu 30.000 Euro oder für die Bestat-
                      Fehlgeburt                                                       tung im Ausland bis zu 30.000 Euro


                                                                                                                                               1

[Seite 2]
    Bergung                                                                Welche Verpflichtungen habe ich?
    Aufwendungen für die unfallbedingte Suche, Rettung und      ›     Sie haben uns den Wegzug aus Deutschland unverzüg-
    Bergung bis zu 2.500 Euro                                         lich anzuzeigen.
    Weitere Leistungen                                          ›     Im Leistungsfall sind Sie z. B. verpflichtet:
    › Betreuung minderjähriger Kinder bis zu 5.000 Euro                −   Beginn und Ende der Auslandsreise nachzuweisen
    › weitere in den AVB genannte Assistanceleistungen                 −   erforderliche Auskünfte zur Feststellung des Versi-
                                                                           cherungsfalles und der Leistungspflicht zu erteilen
                                                                       −   die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu
                                                                           entbinden
                                                                       −   sich auf unser Verlangen durch einen von uns beauf-
         Was ist nicht versichert?                                         tragten Arzt untersuchen zu lassen
Nicht versichert sind z. B.:
×   geplante oder gezielte Heilbehandlungen im Ausland
×   Behandlungen, deren Notwendigkeit vor Antritt der
    Reise bereits feststand
                                                                            Wann und wie zahle ich?
×   eine regelgerecht verlaufende Schwangerschaft               Die Höhe des zu zahlenden Beitrags ergibt sich aus der Ta-
                                                                belle:
×   Kieferregulierung
×   kosmetische Leistungen
                                                                    Reiseländer         Tarif          Beitrag         Beitrag
×   Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitati-                                             pro Tag bis      pro Tag ab
    onsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger                                                Alter 64        Alter 65
×   Aufenthalte in Kliniken, die auch Kuren und Sanatori-           alle Länder     TravelXLOU         1,49 EUR       5,99 EUR
    umsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten                ohne USA
    aufnehmen                                                       und Kanada
×   Leistungen durch Behandler, die nicht in den Bedingun-          alle Länder     TravelXLMU         3,99 EUR       15,99 EUR
    gen genannt sind (z. B. Heilpraktiker, Fußpfleger und
                                                                      mit USA
    nichtärztliche Chiropraktiker)
                                                                    und Kanada
×   Psychotherapie
                                                                Der Beitrag ist bei Abschluss des Vertrages für die gesamte
×   alternative Behandlungsmethoden, die sich nicht prak-       Vertragsdauer zu zahlen.
    tisch bewährt und keine allgemeine Anerkennung ge-
    funden haben
×   Präparate zur Empfängnisverhütung und zur Behand-
    lung der erektilen Dysfunktion, diätetische Lebensmittel
    und Nahrungsergänzungsmittel                                           Wann beginnt und endet die
                                                                           Deckung?
                                                                ›     Der Versicherungsschutz beginnt zu dem bei Vertrags-
                                                                      schluss vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), je-
                                                                      doch nicht vor Beginn der Auslandsreise.
          Gibt es Deckungsbeschränkungen?                       ›     Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungs-
!   Durch summenmäßige Begrenzungen bei einzelnen Leis-               schutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.
    tungen (vgl. „Was ist versichert?“) können Ihnen Eigenan-   ›     Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung der Aus-
    teile entstehen.                                                  landsreise, spätestens jedoch nach Ablauf der Höchstversi-
                                                                      cherungsdauer, oder mit Beendigung des
                                                                      Versicherungsvertrages.


          Wo bin ich versichert?
✓ Versicherungsschutz besteht für die Dauer der                            Wie kann ich den Vertrag kündigen?
    versicherten Auslandsreise entweder
     › nach TravelXLMU weltweit mit USA und Kanada              ›     Wegen der Befristung des Vertrages besteht kein
        oder                                                          Kündigungsrecht.
     › nach TravelXLOU weltweit ohne USA und Kanada.
✓ In Deutschland besteht kein Versicherungsschutz.


                                                                                                                                   2

[Seite 3]
2.     Kundeninformation                                           Die Leistung der Envivas erfolgt in der Regel durch Überwei-
                                                                   sung des fälligen Betrages.
2.1 Identität des Versicherers und ladungsfähige
                                                                   2.6 Gesamtpreis der Versicherung
    Anschrift
                                                                       (Versicherungsbeitrag)
Ihr Versicherer ist die Envivas Krankenversicherung AG (nach-
                                                                   Die Höhe des zu zahlenden Beitrags ist abhängig vom Reise-
folgend Envivas). Die Envivas ist eine Aktiengesellschaft mit
                                                                   ziel, vom Alter der versicherten Person und von der Vertrags-
Sitz in Köln. Sie ist unter der Handelsregisternummer HR B
                                                                   dauer. Die Beiträge werden im Online-Formular auf der Grund-
52059 beim Amtsgericht Köln eingetragen.
                                                                   lage vom Absatz „Wann und wie zahle ich?“ im IPID und in
Gesetzlicher Vertreter der Envivas ist der Vorstand. Dieser wird   § 12 der AVB sowie in einer Übersicht, die Ihnen vor der On-
vertreten durch die Vorstandsmitglieder Uli Rothaufe (Vors.),      line-Absendung angezeigt wird, für jede Person und jeden Tarif
Nils Heise und Daniel Spooren.                                     einzeln aufgeführt.
Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Dr. Arne Benzin.                2.7 Zusätzlich anfallende Kosten
                                                                   Außer dem Versicherungsbeitrag entstehen Ihnen für den an-
2.2 Ladungsfähige Anschrift
                                                                   gebotenen Versicherungsschutz keine weiteren Kosten, Steu-
Die ladungsfähige Anschrift der Envivas lautet:
                                                                   ern oder Gebühren, auch nicht für die von der Envivas angebo-
       Envivas Krankenversicherung AG                              tenen Assistanceleistungen.
       Gereonswall 68
                                                                   2.8 Beitragszahlung, Fälligkeit der Beiträge
       50670 Köln
                                                                   Der Beitrag für die gesamte Versicherungsdauer ist bei Ab-
       Telefon:   0221 - 27 14 05 70
                                                                   schluss des Versicherungsvertrages zu zahlen. Der Abschluss
       E-Mail:    info@envivas.de
                                                                   des Tarifs TravelXL aufgrund dieser Vertragsunterlagen (vgl.
2.3 Hauptgeschäftstätigkeit                                        2.5.1) ist nur möglich, wenn Sie am Lastschriftverfahren teil-
Die Envivas betreibt die Krankenversicherung.                      nehmen. Daher gilt der Beitrag bis zum Eingang der Lastschrift
                                                                   bei dem von Ihnen angegebenen Geldinstitut als gestundet.
2.4 Garantiefonds
In dem unwahrscheinlichen Fall einer Zahlungsunfähigkeit oder      2.9 Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten
Überschuldung eines Krankenversicherungsunternehmens                   Informationen
können Sie sich an die Medicator AG, Gustav-Heinemann-Ufer         Die an dieser Stelle zur Verfügung gestellten Informationen hält
74c, 50968 Köln wenden.                                            die Envivas ständig für Sie aktuell.
Das Bundesministerium für Finanzen hat der Medicator AG die        2.10 Zustandekommen des Vertrages
Aufgaben eines Sicherungsfonds übertragen. Die Medicator           Sie füllen das Antragsformular vollständig aus und senden es
AG hat damit im Fall der Insolvenz des Krankenversicherungs-       an die Envivas. Der Vertrag gilt, vorbehaltlich des Eingangs
unternehmens die Aufgabe, Ihre Rechte zu schützen.                 des ausgefüllten Antragsformulars bei Envivas, bereits mit dem
                                                                   Tag der Absendung als zustande gekommen. Der Versiche-
2.5 Vertragsrelevante Unterlagen / Merkmale der
                                                                   rungsvertrag kommt endgültig erst zustande, wenn Sie Ihr Wi-
    Versicherungsleistungen
                                                                   derrufsrecht nicht ausgeübt haben.
2.5.1 Vertragsunterlagen
                                                                   2.11 Widerrufsrecht
Folgende Unterlagen sind für Ihren Versicherungsvertrag von
                                                                   Ihnen steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Bedingun-
Bedeutung:
                                                                   gen, Einzelheiten der Ausübung und die Rechtsfolgen des Wi-
›    Das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten enthält       derrufs finden Sie in der Belehrung über Ihr Widerrufsrecht auf
     die Informationen, die für den Abschluss und die Erfüllung    Seite 18.
     des Vertrages von besonderer Bedeutung sind.
                                                                   2.12 Vertragslaufzeit
›    Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) be-
                                                                   Der Versicherungsvertrag wird für die einzelne Reise abge-
     schreiben die Versicherungsleistungen im Detail und ent-
                                                                   schlossen – und zwar für den im Antragsformular genannten
     halten alle sonstigen Regelungen.
                                                                   Zeitraum, aber nicht für länger als 1 Jahr.
›    Ihre Angaben im Antragsformular dienen der Konkretisie-
     rung des gewünschten Versicherungsschutzes.                   2.13 Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers
                                                                   Wegen der Befristung des Vertrages besteht darüber hinaus
Nebenabreden (z. B. mündliche Zusagen Ihres Versicherungs-
                                                                   kein Kündigungsrecht.
vermittlers) sind nur verbindlich, wenn sie von der Envivas
schriftlich bestätigt werden.                                      2.14 Anwendbares Recht
                                                                   Auf den Versicherungsvertrag findet das Recht der Bundesre-
2.5.2 Art und Umfang der Versicherungsleistungen
                                                                   publik Deutschland Anwendung.
In der Reisekrankenversicherung ersetzt die Envivas im verein-
barten Umfang die Aufwendungen für medizinisch notwendige          2.15 Sprachen
Heilbehandlungen wegen Krankheit oder Unfallfolgen, die im         Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.
Zusammenhang mit einer Reise entstehen, und für sonstige
                                                                   2.16 Außergerichtliche Beschwerdemöglichkeiten
vereinbarte Leistungen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den
                                                                   Sollte es einmal zu Meinungsverschiedenheiten kommen,
Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Aus-
                                                                   wenden Sie sich bitte an den Kundenservice der Envivas:
landsreise-Krankenversicherung nach Tarif TravelXL – AVB
TravelXLOU/XLMU. Diese AVB finden Sie unmittelbar hinter                Telefon:     0221 - 27 14 05 70
dieser Kundeninformation.                                               E-Mail:      kundenservice@envivas.de
2.5.3 Fälligkeit der Versicherungsleistungen und Erfüllung
Die Versicherungsleistungen werden fällig, sobald der Envivas
alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden und die Envi-
vas die notwendige Prüfung durchgeführt hat.


                                                                                                                                     3

[Seite 4]
Die Envivas wird versuchen, schnellstmöglich eine einver-
nehmliche Lösung zu finden. Gelingt dies nicht, können Sie
sich in Textform (z. B. mittels Brief oder E-Mail) auch an den
     Ombudsmann Private Kranken- und
     Pflegeversicherung
     Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
     E-Mail: ombudsmann@pkv-ombudsmann.de
     www.versicherungsombudsmann.de
wenden. Der Ombudsmann ist zugleich Schlichtungsstelle zur
außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten bei Versiche-
rungsverträgen mit Verbrauchern und zwischen Versicherungs-
vermittlern und Versicherungsnehmern. An dem Streitbeile-
gungsverfahren des Ombudsmanns nimmt die Envivas teil.
Seine Entscheidungen sind für die Envivas nicht bindend. Die
Möglichkeit zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens bleibt
unberührt. Näheres regelt das Statut des Ombudsmanns Pri-
vate Kranken- und Pflegeversicherung, abrufbar unter
www.pkv-ombudsmann.de.
2.17 Aufsichtsbehörde
Private Krankenversicherungsunternehmen unterliegen in
Deutschland der staatlichen Aufsicht durch die

     Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
     Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
     www.bafin.de

Bei Meinungsverschiedenheiten können Sie sich auch an diese
Aufsichtsbehörde wenden.


                                                                   4

[Seite 5]
3.   Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
     für die Auslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif TravelXL:
     Tarif TravelXLOU (alle Länder ohne USA und Kanada)
     Tarif TravelXLMU (alle Länder mit USA und Kanada)
     (AVB TravelXLOU/XLMU 01.2026)

Inhaltsverzeichnis
§ 1 Welchen Versicherungsschutz bietet der Tarif TravelXL?
     (1) Gegenstand der Versicherung
     (2) Versicherungsfall
     (3) Vertragsgrundlagen

§ 2 Wer kann sich versichern?
     (1) Abschluss- und Versicherungsfähigkeit
     (2) Beendigung der TK-Mitgliedschaft/TK-Familienversicherung

§ 3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
     (1) Geltungsbereich
     (2) Wahl des richtigen Tarifs

§ 4 Für welche Reisedauer kann die Versicherung abgeschlossen werden?
     (1) Versicherungsdauer
     (2) Versicherungsbeginn und –ende

§ 5 Wie wird die Versicherung abgeschlossen?
     (1) Zustandekommen des Versicherungsvertrages
     (2) Vertragsverlängerung
     (3) Erneute Versicherung nach TravelXL

§ 6 Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
     (1) Beginn des Versicherungsschutzes
     (2) Ende des Versicherungsschutzes

§ 7 Welche Leistungen erbringt die Envivas im Versicherungsfall?
     (1) Allgemeine Regelungen
     (2) Ambulante Leistungen
     (3) Leistungen im Krankenhaus
     (4) Leistungen bei Schwangerschaft
     (5) Zahnärztliche Leistungen
     (6) Krankentransporte
     (7) Krankenrücktransporte
     (8) Suche, Rettung und Bergung
     (9) Bestattung und Überführung
     (10) Betreuung minderjähriger Kinder
     (11) Blutkonserven
     (12) Weitere Assistanceleistungen
     (13) Auskunft bei geplanten Heilbehandlungen
     (14) Auskunft über medizinische Gutachten und Stellungnahmen


                                                                        5

[Seite 6]
§ 8 Wann leistet die Envivas nicht oder eingeschränkt?
    (1) Nicht erstattungsfähige Leistungen
    (2) Keine bzw. eingeschränkte Leistungspflicht

§ 9 Wie erfolgt die Kostenerstattung im Versicherungsfall?
    (1) Erforderliche Angaben und Nachweise
    (2) Auszahlung der Versicherungsleistungen
    (3) Erstattung bei mehreren Kostenträgern

§ 10 Welche allgemeinen Mitwirkungspflichten (Obliegenheiten) haben der Versicherungsnehmer und die ver-
     sicherte Person? Welche Folgen treten ein, wenn diese Pflichten verletzt werden?
    (1) Obliegenheiten
    (2) Folgen von Obliegenheitsverletzungen

§ 11 Welche besonderen Mitwirkungspflichten (Obliegenheiten) haben der Versicherungsnehmer und die ver-
     sicherte Person bei Ansprüchen gegen Dritte? Welche Folgen treten ein, wenn diese Pflichten verletzt
     werden?
    (1) Obliegenheiten
    (2) Folgen von Obliegenheitsverletzungen

§ 12 Was kostet die Versicherung? Was passiert, wenn der Beitrag nicht gezahlt wird?
    (1) Beitragszahlung
    (2) Beitragsberechnung und Beitragshöhe
    (3) Folgen der Nichtzahlung des Beitrags

§ 13 Wann kann die Aufrechnung erklärt werden?

§ 14 Welches Gericht ist zuständig?
    (1) Klagen des Versicherungsnehmers
    (2) Klagen der Envivas
    (3) Wohnsitzverlegung und unbekannter Wohnsitz

§ 15 In welcher Form sind Willenserklärungen und Anzeigen abzugeben?

§ 16 Wann verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?
    (1) Verjährungsfrist
    (2) Hemmung der Verjährung


Streitschlichtungsstellen


                                                                                                            6

[Seite 7]
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
für die Auslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif TravelXL:
Tarif TravelXLOU (alle Länder ohne USA und Kanada)
Tarif TravelXLMU (alle Länder mit USA und Kanada)
(AVB TravelXLOU/XLMU 01.2026)


§ 1 Welchen Versicherungsschutz bietet der Tarif                 § 3 In welchen Ländern besteht Versicherungs-
    TravelXL?                                                        schutz?
(1)   Gegenstand der Versicherung                                (1)   Geltungsbereich
      Die Envivas bietet Versicherungsschutz bei privaten und          Der geographische Geltungsbereich ist abhängig vom
      beruflichen Auslandsreisen für Krankheiten, Unfälle und          gewählten Tarif.
      andere in diesen AVB genannte Ereignisse. Bei einem im
                                                                       Versicherungsschutz besteht für die Dauer der versicher-
      Ausland eintretenden Versicherungsfall erstattet die
                                                                       ten Auslandsreise entweder
      Envivas dort entstehende Aufwendungen für Heilbehand-
      lung und erbringt weitere in diesen AVB vereinbarte              ›   nach TravelXLMU weltweit mit USA und Kanada oder
      Leistungen.                                                      ›   nach TravelXLOU weltweit ohne USA und Kanada.
(2)   Versicherungsfall                                                In Deutschland besteht kein Versicherungsschutz.
      Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbe-
                                                                 (2)   Wahl des richtigen Tarifs
      handlung einer versicherten Person wegen Krankheit
                                                                       Werden während der Reise auch die USA oder Kanada
      oder Unfallfolgen.
                                                                       bereist, ist für die gesamte Reisedauer TravelXLMU ab-
      Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung. Er         zuschließen.
      endet, wenn nach medizinischem Befund Behandlungs-
                                                                       Werden ausschließlich Länder außerhalb der USA und
      bedürftigkeit nicht mehr besteht.
                                                                       Kanada bereist, ist TravelXLOU abzuschließen.
      Als Versicherungsfall gelten auch
                                                                       Transitaufenthalte in den USA oder Kanada mit höchs-
      1. der Krankenrücktransport,                                     tens einer Übernachtung sind im Rahmen des
                                                                       TravelXLOU mitversichert.
      2. die medizinisch notwendige Behandlung wegen
         Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburt und                Wird TravelXLOU abgeschlossen, obwohl die USA oder
         Fehlgeburt,                                                   Kanada bereist werden, besteht in diesen Ländern kein
                                                                       Versicherungsschutz.
      3. der Tod sowie
                                                                       Eine Kombination der Tarife TravelXLOU und
      4. weitere in § 7 genannte Ereignisse.
                                                                       TravelXLMU ist nicht zulässig.
(3)   Vertragsgrundlagen
      Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus       § 4 Für welche Dauer kann die Versicherung abge-
                                                                     schlossen werden?
      1.   den Angaben im Antragsformular,
      2.   diesen AVB,                                           (1)   Versicherungsdauer
      3.   ggf. zusätzlichen schriftlichen Vereinbarungen und          TravelXL muss für die gesamte Reisedauer abgeschlos-
      4.   den gesetzlichen Vorschriften.                              sen werden. Dies gilt auch dann, wenn anderweitig Aus-
                                                                       landsreiseschutz besteht. Die Reisedauer darf 1 Jahr
      Für den Vertrag gilt deutsches Recht.
                                                                       nicht überschreiten (Höchstversicherungsdauer).
§ 2 Wer kann sich versichern?                                          Wird die Versicherung bei Antragstellung nicht für die ge-
                                                                       samte Reisedauer abgeschlossen oder wird die Höchst-
(1)   Abschluss- und Versicherungsfähigkeit
                                                                       versicherungsdauer überschritten, besteht kein Versiche-
      Voraussetzung für den Abschluss der Versicherung ist,
                                                                       rungsschutz. Dies gilt auch dann, wenn eine
      dass die zu versichernde Person Mitglied der TK oder bei
                                                                       Beitragszahlung erfolgt ist.
      der TK familienversichert ist.
                                                                 (2)   Versicherungsbeginn und -ende
      Außerdem muss während der gesamten Vertragslaufzeit
                                                                       1. Die Versicherung beginnt zu dem bei Vertragsschluss
      (Dauer der Auslandsreise) der ständige Wohnsitz in
                                                                          vereinbarten Zeitpunkt, frühestens jedoch mit Abgabe
      Deutschland bestehen. Andernfalls endet der Versiche-
                                                                          der Vertragserklärung durch den Versicherungsneh-
      rungsschutz. Der Wegzug aus Deutschland ist der
                                                                          mer (siehe § 5 Abs. 1).
      Envivas unverzüglich anzuzeigen
                                                                       2. Als Versicherungsbeginn muss im Antragsformular
(2)   Beendigung der TK-Mitgliedschaft/
                                                                          immer der erste Tag der Auslandsreise angegeben
      TK-Familienversicherung
                                                                          werden. Als erster Tag gilt der Tag der Ausreise aus
      Endet die TK-Mitgliedschaft oder die TK-Familien-versi-
                                                                          Deutschland.
      cherung der im TravelXL versicherten Person, besteht
      der Versicherungsschutz für die vereinbarte Vertrags-            3. Als Versicherungsende gilt der Tag der geplanten Ein-
      dauer fort.                                                         reise nach Deutschland.
                                                                       4. Eine Verlängerung über das Ende der ursprünglich
                                                                          vereinbarten Versicherungsdauer ist nach Maßgabe
                                                                          von § 5 Abs. 2 möglich.


                                                                                                                                 7

[Seite 8]
§ 5 Wie wird die Versicherung abgeschlossen und                   (2)   Ende des Versicherungsschutzes
    kann sie verlängert werden?                                         Der Versicherungsschutz endet auch für laufende Versi-
                                                                        cherungsfälle
(1)    Zustandekommen des Versicherungsvertrages
      Der Versicherungsvertrag muss vor Reisebeginn bean-               1. mit Beendigung der Auslandsreise, spätestens jedoch
      tragt werden und kann wie folgt zustande kommen:                     nach Ablauf der Höchstversicherungsdauer gemäß
      1. Zugang des vom Versicherungsnehmer vollständig                    § 4 Abs. 1 oder
          ausgefüllten Antragsformulars der Envivas und Ertei-
                                                                        2. mit Beendigung des Versicherungsvertrages.
          lung des vorgesehenen SEPA-Lastschriftmandats
      2. Vollständiges Ausfüllen und Absenden des von der               Muss die Auslandsreise wegen medizinisch notwendiger
          Envivas bereitgestellten Online-Formulars (Online-Ab-         Heilbehandlung über das Ende des Versicherungsvertra-
          schluss) und                                                  ges hinaus ausgedehnt werden, besteht Versicherungs-
                                                                        schutz, solange die versicherte Person die Rückreise aus
         ›   Erteilung des dort vorgesehenen SEPA-Last-
                                                                        medizinischen Gründen nicht ohne Gefährdung ihrer Ge-
             schriftmandats oder
                                                                        sundheit antreten kann.
         ›   Bewirkung der Zahlung durch eine sonstige von
             der Envivas bereitgestellte Zahlungsmöglichkeit      § 7 Welche Leistungen erbringt die Envivas im
      Für nach § 2 Abs. 1 nicht versicherbare Personen kommt          Versicherungsfall?
      ein Versicherungsvertrag auch nicht durch Einzahlung        (1)   Allgemeine Regelungen
      oder Entgegennahme des Beitrags zustande.                         1. Freie Arztwahl
(2)   Vertragsverlängerung                                                 Der versicherten Person steht die Wahl unter den im
      1. Eine nahtlose Verlängerung über das Ende der ur-                  Reiseland zur Heilbehandlung zugelassenen Ärzten,
         sprünglich vereinbarten Versicherungsdauer hinaus                 Zahnärzten und Physiotherapeuten frei.
         ist möglich, sofern die Höchstversicherungsdauer von           2. Freie Krankenhauswahl
         einem Jahr insgesamt nicht überschritten wird.                    Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehand-
      2. Vor Ablauf der ursprünglich vereinbarten Versiche-                lung hat die versicherte Person die freie Wahl unter
         rungsdauer sind der Envivas folgende Angaben mit-                 den Krankenhäusern im Reiseland, die
         zuteilen:                                                         › unter ständiger ärztlicher Leitung stehen,
         ›   Vorname und Name der versicherten Person                      › über ausreichende diagnostische und therapeuti-
                                                                             sche Möglichkeiten verfügen und
         ›   Geburtsdatum der versicherten Person                          › Krankengeschichten führen.
         ›   Erster Tag der Reiseverlängerung und Tag der ge-           3. Arznei-, Verband- und Heilmittel
             planten Einreise nach Deutschland                             Arznei-, Verband- und Heilmittel müssen von den im
         › Reiseziel während des Verlängerungszeitraums                    Reiseland zur Heilbehandlung zugelassenen Ärzten
                                                                           oder Zahnärzten verordnet werden. Arzneimittel müs-
      Für den Einzug des Beitrags für den Verlängerungszeit-               sen zudem aus einer Apotheke oder einer anderen im
      raum muss der Envivas ein gültiges SEPA-Lastschrift-                 Reiseland offiziell zugelassenen Abgabestelle bezo-
      mandat vorliegen.                                                    gen werden.
      3. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn der Vertrags-              Folgende Präparate gelten nicht als Arzneimittel: Prä-
         verlängerung eingetreten sind, besteht während des                parate zur Empfängnisverhütung, zur Raucherent-
         Verlängerungszeitraums kein Versicherungsschutz.                  wöhnung, zur Zügelung des Appetits, zur Regulierung
      4. Werden erst während des Verlängerungszeitraums                    des Körpergewichts, zur Behandlung der erektilen
         die USA oder Kanada bereist, ist zusätzlich zum Bei-              Dysfunktion und zur Verbesserung des Haarwuchses.
         trag für den Verlängerungszeitraum die Beitragsdiffe-             Produkte zur Körperpflege, diätetische Lebensmittel
         renz zwischen TravelXLOU und TravelXLMU für die                   und Nahrungsergänzungsmittel werden von der
         ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer zu zahlen. An-             Envivas ebenfalls nicht erstattet.
         dernfalls besteht in den USA und Kanada kein Versi-            4. Untersuchungs- und Behandlungsmethoden/Arznei-
         cherungsschutz.                                                   mittel
(3)   Erneute Versicherung nach TravelXL                                   Die Envivas leistet im vertraglichen Umfang für Unter-
      Eine erneute Versicherung nach TravelXL ist erst 6 Mo-               suchungs- und Behandlungsmethoden und Arzneimit-
      nate nach Beendigung des vorangegangenen Versiche-                   tel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt
      rungsvertrages möglich. Wird die Frist unterschritten,               sind. Sie leistet darüber hinaus für Methoden und Arz-
      besteht für diese Reise kein Versicherungsschutz.                    neimittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgver-
                                                                           sprechend bewährt haben oder die angewandt wer-
§ 6 Wann beginnt und wann endet der Versiche-                              den, weil keine schulmedizinischen Methoden
    rungsschutz?                                                           oder Arzneimittel zur Verfügung stehen. Die Envivas
                                                                           kann jedoch ihre Leistungen auf den Betrag herabset-
(1)   Beginn des Versicherungsschutzes                                     zen, der bei der Anwendung vorhandener schulmedi-
      1. Versicherungsschutz setzt voraus, dass ein Versiche-              zinischer Methoden oder Arzneimittel angefallen
         rungsvertrag nach § 5 Abs. 1 zustande gekommen ist.               wäre.
      2. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem bei Ver-          (2)   Ambulante Leistungen
         tragsschluss vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungs-            Die Envivas erstattet bei ambulanter Heilbehandlung Auf-
         beginn), jedoch nicht vor Beginn der Auslandsreise.            wendungen für
                                                                        1. ärztliche Untersuchung und Heilbehandlung. Abwei-
                                                                           chend von dem in § 8 Abs. 1 Nr. 1 geregelten

                                                                                                                                  8

[Seite 9]
         Ausschluss leistet die Envivas auch für psychologi-              ›   zur Behandlung in das nächsterreichbare geeignete
         sche oder psychotherapeutische Sitzungen im Rah-                     Krankenhaus bzw. in das Krankenhaus, in dem eine
         men einer Erstbehandlung infolge von Unfällen, Ge-                   Erstversorgung erfolgen kann oder
         waltverbrechen und Naturkatastrophen am Reiseort
                                                                          ›   zum nächsterreichbaren Notfallarzt.
         zur Vermeidung posttraumatischer Störungen.
                                                                          Die Envivas leistet auch für den medizinisch notwendigen
      2. ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel.
                                                                          Transport im Anschluss an die Erstversorgung beim Not-
      3. die Miete ärztlich verordneter Hilfsmittel, sofern diese         fallarzt bzw. im Krankenhaus in das nächsterreichbare
         erstmals erforderlich werden. Ist eine Miete nicht               geeignete Krankenhaus.
         möglich, erstattet die Envivas die Aufwendungen für
                                                                    (7)   Krankenrücktransporte
         den Erwerb dieser Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
                                                                          Die Envivas trägt die Mehrkosten eines Krankenrück-
         Ausgenommen von der Erstattung sind Aufwendun-
                                                                          transportes, wenn
         gen für Sehhilfen und Hörgeräte.
                                                                          ›   dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist oder
(3)   Leistungen im Krankenhaus
      Die Envivas erstattet bei stationärer Heilbehandlung Auf-           ›   die medizinisch notwendige stationäre Heilbehand-
      wendungen für                                                           lung nach ärztlicher Bescheinigung voraussichtlich ei-
                                                                              nen Zeitraum von 2 Wochen übersteigen würde
      1. ärztliche Leistungen,
                                                                              oder
      2. allgemeine Krankenhausleistungen,
                                                                          ›   die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im
      3. Operationen einschließlich der Operationsnebenkos-                   Ausland die Mehrkosten des Krankenrücktransportes
         ten,                                                                 übersteigen würden.
      4. Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus.                       Ist für den Krankenrücktransport eine Begleitperson me-
                                                                          dizinisch angeraten, behördlich angeordnet oder seitens
      Bei stationärer Heilbehandlung von versicherten Kindern
                                                                          des ausführenden Transportunternehmens vorgeschrie-
      bis einschließlich 17 Jahre erstattet die Envivas zusätz-
                                                                          ben, trägt die Envivas auch die Mehrkosten für die Be-
      lich die Unterbringungskosten einer Begleitperson im
                                                                          gleitperson. Bei Kindern bis einschließlich 17 Jahre trägt
      Krankenhaus.
                                                                          die Envivas grundsätzlich die Mehrkosten einer Begleit-
(4)   Leistungen bei Schwangerschaft                                      person.
      Die Envivas erstattet bei bestehender Schwangerschaft
                                                                          Mehrkosten sind die durch den Krankenrücktransport zu-
      ausschließlich Aufwendungen für
                                                                          sätzlich entstehenden Kosten.
      1. die medizinisch notwendige ambulante und stationäre
                                                                          Der Krankenrücktransport erfolgt nach Deutschland, auf
         Behandlung wegen Schwangerschaftskomplikatio-
                                                                          Wunsch der versicherten Person auch an einen anderen
         nen.
                                                                          Ort als den des ständigen Wohnsitzes.
      2. die Entbindung bei Frühgeburt (bis zum Ende der
                                                                          Voraussetzung ist, dass die Envivas den Krankenrück-
         36. Schwangerschaftswoche) einschließlich der bis
                                                                          transport organisiert.
         zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit von Mut-
         ter und neugeborenem Kind entstehenden Kosten.             (8)   Suche, Rettung und Bergung
         Dies umfasst auch die Behandlung, Unterbringung                  Die Envivas erstattet Bergungskosten bis zu 2.500 Euro
         und Pflege des neugeborenen Kindes.                              je Versicherungsfall, wenn die versicherte Person einen
                                                                          Unfall erleidet und deswegen gesucht und gerettet oder
      3. die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen
                                                                          geborgen werden muss. Voraussetzung ist, dass die Hil-
         Fehlgeburt.
                                                                          feleistungen von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich
      4. den nicht rechtswidrigen, medizinisch notwendigen                organisierten Rettungsdiensten erbracht wurden.
         Schwangerschaftsabbruch.
                                                                    (9)   Bestattung und Überführung
(5)   Zahnärztliche Leistungen                                            Die Envivas erstattet im Todesfall Kosten in Höhe von bis
      Die Envivas erstattet bei zahnärztlicher Behandlung Auf-            zu 30.000 Euro wahlweise für die Bestattung im Ausland
      wendungen für:                                                      oder die Überführung an einen Ort nach Wahl in
                                                                          Deutschland.
      1. schmerzstillende Zahnbehandlung.
                                                                    (10) Betreuung minderjähriger Kinder
      2. Zahnfüllungen in einfacher Ausführung.
                                                                         Die Envivas trägt die Kosten der Betreuung von minder-
         Abweichend von dem in § 8 Abs. 1 Nr. 4 geregelten               jährigen mitreisenden Kindern vor Ort in Höhe von bis zu
         Ausschluss erstattet die Envivas bei zahnärztlicher             5.000 Euro und die Kosten ihrer Rückreise nach
         Behandlung außerdem Aufwendungen für                            Deutschland, wenn alle mitreisenden erwachsenen Be-
                                                                         treuungspersonen stationär behandelt oder zurücktrans-
      3. unfallbedingte Versorgung mit Inlays und Onlays.
                                                                         portiert werden müssen oder verstorben sind.
      4. unfallbedingte Versorgung mit provisorischem Zahn-
                                                                          Diese Leistung erbringt die Envivas, wenn eine mitrei-
         ersatz und provisorischen Zahnkronen, jeweils in ein-
                                                                          sende erwachsene Betreuungsperson oder das mitrei-
         facher Ausführung.
                                                                          sende Kind nach TravelXL versichert ist.
      5. einfache Reparaturen von Zahnersatz und Zahnkro-
                                                                          Voraussetzung ist, dass die Envivas Betreuung und
         nen.
                                                                          Rückreise organisiert.
(6)   Krankentransporte
                                                                    (11) Blutkonserven
      Die Envivas erstattet Aufwendungen für den medizinisch
                                                                         Die Envivas erstattet die Kosten für Blutkonserven. Wenn
      notwendigen Krankentransport
                                                                         am Reiseort keine oder nur potenziell


                                                                                                                                       9

[Seite 10]
     gesundheitsgefährdende Blutkonserven verfügbar sind,               Veranlassung der Envivas eingeholt, hat die Envivas die
     erstattet die Envivas auch die Kosten für den Versand.             entstandenen Kosten zu erstatten.
(12) Weitere Assistanceleistungen                                 § 8 Wann leistet die Envivas nicht oder einge-
     Die Envivas erbringt im Versicherungsfall folgende               schränkt?
     Assistanceleistungen:
                                                                  (1)   Nicht erstattungsfähige Leistungen
     1. ganzjähriger telefonischer 24-Stunden Service                   Die Envivas leistet nicht für:
     2. Kontaktaufnahme zum Hausarzt und Vermittlung von                1. Behandlungen geistiger und seelischer Störungen
        Arzt-zu-Arzt-Gesprächen                                            und Erkrankungen einschließlich psychiatrischer und
                                                                           psychotherapeutischer Behandlungen. Eine Aus-
     3. Auskunft zu im Ausland erhältlichen Arzneimitteln
                                                                           nahme besteht nur im Fall des § 7 Abs. 2 Nr. 1 (Be-
     4. Beschaffung und Versand von Blutkonserven                          handlung zur Vermeidung posttraumatischer Störun-
                                                                           gen).
     5. Auskunft über ärztliche Versorgung in Krankenhäu-
        sern und Spezialkliniken                                        2. Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie für Reha-
                                                                           bilitationsmaßnahmen.
     6. bei stationärem Aufenthalt Kostenübernahmegarantie
        gegenüber Ärzten und Krankenhäusern                             3. Hörgeräte und Sehhilfen. Für andere Hilfsmittel leistet
                                                                           die Envivas nur unter den Voraussetzungen des § 7
     7. Organisation von Transport oder Verlegung zum
                                                                           Abs. 2 Nr. 3.
        nächstgelegenen Krankenhaus oder zum nächster-
        reichbaren Arzt                                                 4. folgende zahnärztliche Behandlungen
     8. Benennung von Dolmetschern und Fremdsprachen                       a) Zahnprophylaxe
        sprechenden Ärzten und Zahnärzten
                                                                           b) Parodontosebehandlung
     9. Weiterleitung von Informationen an Angehörige
                                                                           c) Zahnersatz und Zahnkronen (außer in den Fällen
     10. Organisation des Krankenrücktransportes einschließ-                  des § 7 Abs. 5 Nr. 4)
         lich Kostenübernahmegarantie
                                                                           d) Einlagefüllungen (z. B. Inlays und Onlays), außer
     11. Auskunft über Möglichkeiten anwaltlicher Vertretung                  im Fall des § 7 Abs. 5 Nr. 3
         im Ausland
                                                                           e) Kieferorthopädie
     12. Organisation der Überführung oder der Bestattung im
                                                                        5. Untersuchung und medizinische Behandlung wegen
         Ausland
                                                                           regelrecht verlaufender Schwangerschaft, für Maß-
(13) Auskunft bei geplanten Heilbehandlungen                               nahmen der Schwangerschaftsvorsorge und die Ent-
     Bei Heilbehandlungen, deren Kosten voraussichtlich                    bindung.
     2.000 Euro übersteigen werden, kann der Versicherungs-
                                                                           Leistungen für Schwangerschaft und Entbindung sind
     nehmer vor Beginn der Behandlung in Textform Auskunft
                                                                           abschließend in § 7 Abs. 4 geregelt.
     über den Umfang des Versicherungsschutzes für die be-
     absichtigte Heilbehandlung verlangen.                              6. Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen.
     Die Envivas muss die Auskunft innerhalb von vier Wo-               7. eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung be-
     chen erteilen. Ist die Durchführung der Heilbehandlung                dingte Unterbringung.
     dringlich, muss die Auskunft unverzüglich, spätestens
                                                                  (2)   Keine bzw. eingeschränkte Leistungspflicht
     nach zwei Wochen erteilt werden. Die Frist beginnt mit
                                                                        1. Für Auslandsreisen, die vor Absenden des Antragsfor-
     Eingang der Anfrage bei der Envivas.
                                                                           mulars angetreten werden, besteht kein Versiche-
     Die Envivas muss ihre Auskunft begründen und dabei auf                rungsschutz.
     einen vom Versicherungsnehmer vorgelegten Kostenvor-
                                                                        2. Die Envivas leistet nicht für Versicherungsfälle, die
     anschlag und andere Unterlagen eingehen. Erteilt die En-
                                                                           vor Beginn der Auslandsreise eingetreten sind.
     vivas die Auskunft nicht fristgerecht, wird bis zum Beweis
     des Gegenteils vermutet, dass die beabsichtigte medizi-               Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn bei Reisebeginn
     nische Heilbehandlung notwendig ist.                                  aus medizinischer Sicht Reisefähigkeit bestand und
                                                                           während der Auslandsreise eine unerwartete akute
(14) Auskunft über medizinische Gutachten oder Stel-
                                                                           Verschlechterung des Gesundheitszustandes eintritt.
     lungnahmen
     Die Envivas ist verpflichtet, auf Verlangen des Versiche-          3. Die Envivas leistet nicht für Behandlungen, deren
     rungsnehmers oder der versicherten Person Auskunft                    Notwendigkeit aufgrund ärztlicher Diagnose bereits
     über und Einsicht in Gutachten oder Stellungnahmen zu                 vor Reiseantritt feststand.
     geben, die sie bei der Prüfung ihrer Leistungspflicht über
                                                                        4. Die Envivas leistet nicht für Krankheiten und Unfallfol-
     die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung ein-
                                                                           gen, deren Behandlung im Ausland alleiniger Grund
     geholt hat. Wenn der Auskunft an oder der Einsicht durch
                                                                           oder einer der Gründe für den Antritt der Reise war.
     den Versicherungsnehmer oder die versicherte Person
     erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebli-            5. Die Envivas leistet nicht für Krankheiten und Unfälle
     che Gründe entgegenstehen, kann nur verlangt werden,                  einschließlich deren Folgen, die die versicherte Per-
     einem benannten Arzt oder Rechtsanwalt Auskunft oder                  son vorsätzlich herbeigeführt hat.
     Einsicht zu geben. Der Anspruch kann nur von der je-
                                                                        6. Die Envivas leistet nicht für Krankheiten, Unfälle und
     weils betroffenen Person oder ihrem gesetzlichen Vertre-
                                                                           Todesfälle, die durch Kriegsereignisse im Ausland
     ter geltend gemacht werden. Hat der Versicherungsneh-
                                                                           verursacht sind, wenn das Auswärtige Amt vor Beginn
     mer das Gutachten oder die Stellungnahme auf


                                                                                                                                   10

[Seite 11]
         der Auslandsreise eine Reisewarnung ausgesprochen               3. Ein notwendiger Krankenhausaufenthalt ist durch
         hat.                                                               eine Bescheinigung des Krankenhausarztes über Be-
                                                                            ginn und Ende der stationären Behandlung mit Be-
      7. Die Envivas leistet nicht für Behandlungen durch Ehe-
                                                                            zeichnung der Krankheit nachzuweisen.
         gatten, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkos-
         ten werden erstattet.                                           4. Die Erstattung von Überführungs- bzw. Bestattungs-
                                                                            kosten setzt voraus, dass eine amtliche oder ärztliche
      8. Die Envivas leistet nicht für ambulante Heilbehand-
                                                                            Bescheinigung über die Todesursache eingereicht
         lung in einem Heilbad oder Kurort. Dieser Ausschluss
                                                                            wird.
         gilt nicht, wenn während eines vorübergehenden Auf-
         enthalts durch eine vom Aufenthaltszweck unabhän-         (2)   Auszahlung der Versicherungsleistungen
         gige Erkrankung oder durch einen dort eingetretenen             1. Der Anspruch auf Auszahlung der Versicherungsleis-
         Unfall eine Heilbehandlung notwendig wird. Bei einem               tungen steht dem Versicherungsnehmer zu.
         Unfall erstattet die Envivas auch die Kosten einer sta-
                                                                            Der Versicherungsnehmer kann auch eine versicherte
         tionären Behandlung in einer Klinik, die zugleich Kur-
                                                                            Person in Textform als empfangsberechtigt für ihre
         und Rehabilitationseinrichtung ist.
                                                                            Versicherungsleistungen benennen. Die Envivas ist
      9. Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maß-                  dann verpflichtet, insoweit ausschließlich an diese zu
         nahme das medizinisch notwendige Maß oder ist die                  leisten.
         geforderte Vergütung für die Verhältnisse des Reise-
                                                                            Die Envivas ist berechtigt, an den Überbringer oder
         landes nicht angemessen, kann die Envivas ihre Leis-
                                                                            Übersender von ordnungsmäßigen Nachweisen zu
         tungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen.
                                                                            leisten, sofern der Versicherungsnehmer nichts ande-
         Stehen die Aufwendungen für die Heilbehandlung
                                                                            res bestimmt hat.
         oder sonstige Leistungen in einem auffälligen Miss-
         verhältnis zu den erbrachten Leistungen, ist die                2. Die in ausländischer Währung entstandenen Kosten
         Envivas insoweit nicht zur Leistung verpflichtet.                  werden zum Kurs des Tages, an dem die Belege bei
                                                                            der Envivas eingehen, in Euro umgerechnet. Als Kurs
      10. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe-
                                                                            des Tages gilt für gehandelte Währungen der amtli-
          stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und
                                                                            che Devisenkurs Frankfurt. Für nicht gehandelte
          solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt an-
                                                                            Währungen gilt der Kurs gemäß der Veröffentlichung
          wendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsankti-
                                                                            der Europäischen Zentralbank, nach jeweils neues-
          onen bzw. Embargos der Europäischen Union oder
                                                                            tem Stand. Wurden die zur Bezahlung der Rechnung
          der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
                                                                            notwendigen Devisen aufgrund einer Änderung der
          Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
                                                                            Währungsparitäten zu einem ungünstigeren Kurs er-
          sanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten
                                                                            worben und wird dies nachgewiesen, so gilt dieser
          von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der
                                                                            Kurs.
          Europäischen Union oder der Bundesrepublik
          Deutschland entgegenstehen.                                    3. Die Überweisung der Versicherungsleistungen erfolgt
                                                                            kostenfrei auf ein Konto im SEPA-Raum; bei Überwei-
§ 9 Wie erfolgt die Kostenerstattung im Versiche-                           sung auf ein Konto außerhalb des SEPA-Raums kön-
    rungsfall?                                                              nen anfallende Gebühren mit den Leistungen ver-
                                                                            rechnet werden.
(1)   Erforderliche Angaben und Nachweise
      1. Die Envivas ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn die         4. Ansprüche auf Versicherungsleistungen nicht ver-
         erforderlichen Nachweise erbracht sind. Die Nach-                  pfändet werden.
         weise werden Eigentum der Envivas.
                                                                         5. Im Übrigen ergeben sich die Voraussetzungen für die
      2. Die entstandenen Aufwendungen sind durch Original-                 Fälligkeit der Leistungen des Versicherers aus § 14
         rechnungen oder durch Rechnungsduplikate mit Er-                   VVG (siehe Anhang).
         stattungsvermerk eines anderen Kostenträgers nach-
                                                                   (3)   Erstattung bei mehreren Kostenträgern
         zuweisen.
                                                                         1. Hat die versicherte Person wegen desselben Versi-
         Die Rechnungsbelege müssen folgende Angaben zur                     cherungsfalls einen Anspruch gegen mehrere Erstat-
         behandelten Person enthalten:                                       tungsverpflichtete (z. B. Träger der Sozialversiche-
                                                                             rung, andere private Versicherer), darf die
         ›   den Vor- und Zunamen
                                                                             Gesamterstattung die Gesamtaufwendungen nicht
         ›   das Geburtsdatum                                                übersteigen.
         ›   die Bezeichnung der Krankheiten                             2. Der Versicherungsnehmer kann seine Leistungsan-
                                                                            sprüche auch dann in voller Höhe gegen die Envivas
         ›   die einzelnen ärztlichen Leistungen
                                                                            geltend machen, wenn Ansprüche auch gegen an-
         ›   das Behandlungsdatum                                           dere Erstattungsverpflichtete bestehen. Um der Envi-
                                                                            vas ggf. einen Rückgriff gegen andere Erstattungs-
         Bei zahnärztlicher Behandlung sind zusätzlich fol-
                                                                            verpflichtete zu ermöglichen, sind
         gende Angaben erforderlich:
                                                                            Versicherungsnehmer und versicherte Personen dazu
         ›   die Bezeichnung der behandelten Zähne                          verpflichtet, ihre Ansprüche gegen die anderen Erstat-
                                                                            tungsverpflichteten an die Envivas abzutreten. Dies
         ›   die daran vorgenommene Behandlung.
                                                                            gilt nur, soweit die Envivas geleistet hat.
         Rechnungen über Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfs-
                                                                         3. Ansprüche gegen andere Erstattungsverpflichtete ge-
         mittel sind immer mit der zugrunde liegenden Verord-
                                                                            hen den Ansprüchen gegen die Envivas grundsätzlich
         nung einzureichen. Die Rechnung muss Einzelpositi-
                                                                            vor (Subsidiarität). Dies gilt auch dann, wenn im
         onen und dazugehörige Preise ausweisen.


                                                                                                                                11

[Seite 12]
         Verhältnis zu diesen anderen Erstattungsverpflichte-      (2)   Folgen von Obliegenheitsverletzungen
         ten ebenfalls Subsidiarität geregelt ist.                       Bei Verletzung einer Obliegenheit nach Abs. 1 Nr. 1 bis 3
                                                                         wird die Envivas mit den in § 28 Abs. 2 bis 4 VVG (siehe
§ 10 Welche allgemeinen Mitwirkungspflichten (Ob-                        Anhang) vorgeschriebenen Einschränkungen insoweit
     liegenheiten) haben der Versicherungsnehmer                         ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung
     und die versicherte Person?                                         frei, als sie infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten
     Welche Folgen treten ein, wenn diese Pflichten                      erlangen kann.
     verletzt werden?
                                                                   § 12 Was kostet die Versicherung?
(1)   Obliegenheiten
                                                                        Was passiert, wenn der Beitrag nicht gezahlt
      1. Beginn und Ende der Auslandsreise sind der Envivas
                                                                        wird?
         im Leistungsfall nachzuweisen.
                                                                   (1)   Beitragszahlung
      2. Versicherungsnehmer und versicherte Person haben
                                                                         Der Beitrag ist bei Abschluss des Versicherungsvertrages
         auf Verlangen der Envivas jede Auskunft zu erteilen,
                                                                         für die gesamte Vertragsdauer zu zahlen.
         die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der
         Leistungspflicht der Envivas oder ihres Umfangs er-       (2)   Beitragsberechnung und Beitragshöhe
         forderlich ist.                                                 Der Beitrag ist abhängig von
      3. Versicherungsnehmer und versicherte Person sind im              ›    dem Alter der zu versichernden Person bei Reisean-
         Versicherungsfall verpflichtet, Auskunft über Ansprü-                tritt,
         che gegen andere Erstattungsverpflichtete zu ertei-
                                                                         ›    der Reisedauer und
         len.
                                                                         ›    den Reiseländern (bei Transitaufenthalten in den USA
      4. Auf Verlangen der Envivas ist die versicherte Person
                                                                              und Kanada gilt § 3 Abs. 2). Der Beitrag berechnet
         verpflichtet, sich durch einen von der Envivas beauf-
                                                                              sich anhand der nachstehenden Tabelle:
         tragten Arzt untersuchen zu lassen.
      5. Die versicherte Person hat nach Möglichkeit für die                 Reiseländer      Tarif       Beitrag        Beitrag
         Minderung des Schadens zu sorgen und alle Hand-                                                  pro Tag        pro Tag
         lungen zu unterlassen, die der Genesung hinderlich                                               bis Alter      ab Alter
         sind.                                                                                               64             65
(2)   Folgen von Obliegenheitsverletzungen
      Bei Verletzung einer Obliegenheit nach Abs. 1 Nr. 1 bis 5              alle Länder TravelXLOU       1,49 EUR      5,99 EUR
      wird die Envivas mit den in § 28 Abs. 2 bis 4 VVG (siehe                ohne USA
      Anhang) vorgeschriebenen Einschränkungen ganz oder                     und Kanada
      teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei. Die
      Kenntnis und das Verschulden der versicherten Person
      stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Versiche-                  alle Länder TraveXLMU        3,99 EUR      15,99 EUR
      rungsnehmers gleich.                                                     mit USA
                                                                             und Kanada
§ 11 Welche besonderen Mitwirkungspflichten (Ob-
     liegenheiten) haben der Versicherungsnehmer                         Stellt sich erst während der Reise heraus, dass auch die
     und die versicherte Person bei Ansprüchen ge-                       USA oder Kanada bereist werden, ist vor der Einreise in
     gen Dritte?                                                         die USA oder nach Kanada die Beitragsdifferenz zwi-
     Welche Folgen treten ein, wenn diese Pflichten                      schen TravelXLOU und TravelXLMU für die gesamte Rei-
     verletzt werden?                                                    sedauer einschließlich des bereits zurückliegenden Rei-
(1)   Obliegenheiten                                                     sezeitraums zu zahlen. Andernfalls besteht in den USA
      1. Hat der Versicherungsnehmer oder die versicherte                und Kanada kein Versicherungsschutz.
         Person Ersatzansprüche gegen Dritte, besteht, unbe-             Bei einer Verlängerung des Auslandsaufenthalts ist § 5
         schadet des gesetzlichen Forderungsübergangs ge-                Abs. 2 zu beachten.
         mäß § 86 VVG (siehe Anhang), die Verpflichtung,
         diese Ansprüche bis zur Höhe, in der aus dem Versi-       (3)   Folgen der Nichtzahlung des Beitrags
         cherungsvertrag Ersatz (Kostenerstattung sowie                  Wird der Beitrag nicht gezahlt, ist die Envivas nicht zur
         Sach- und Dienstleistung) geleistet wird, der Envivas           Leistung verpflichtet.
         schriftlich abzutreten.
                                                                   § 13 Wann kann die Aufrechnung erklärt werden?
      2. Der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Per-
         son hat seinen (ihren) Ersatzanspruch oder ein zur              Gegen Forderungen der Envivas ist eine Aufrechnung
         Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter                nur zulässig, soweit die Gegenforderung unbestritten
         Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften             oder rechtskräftig festgestellt ist.
         zu wahren und bei dessen Durchsetzung durch die
         Envivas soweit erforderlich mitzuwirken.                  § 14 Welches Gericht ist zuständig?
      3. Steht dem Versicherungsnehmer oder einer versi-           (1)   Klagen des Versicherungsnehmers
         cherten Person ein Anspruch auf Rückzahlung ohne                Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen die Envivas
         rechtlichen Grund gezahlter Entgelte gegen den Er-              können bei dem Gericht am Sitz der Envivas oder einer
         bringer von Leistungen zu, für die die Envivas auf              vertragsführenden Niederlassung oder bei dem Gericht
         Grund des Versicherungsvertrages Erstattungsleis-               am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Versiche-
         tungen erbracht hat, gelten die in Nr. 1 und 2 geregel-         rungsnehmers erhoben werden.
         ten Obliegenheiten entsprechend.


                                                                                                                                     12

[Seite 13]
(2)   Klagen der Envivas                                       § 16 Wann verjähren Ansprüche aus dem Versiche-
      Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den             rungsvertrag?
      Versicherungsnehmer ist – außer bei Widerklagen der
                                                               (1)   Verjährungsfrist
      Envivas – das Gericht des Ortes ausschließlich zustän-
                                                                     Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren
      dig, an dem der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz
                                                                     nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem
      oder in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen
                                                                     Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist
      Aufenthalt hat.
                                                                     und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden
(3)   Wohnsitzverlegung und unbekannter Wohnsitz                     Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis er-
      Verlegt der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss           langt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
      seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt an einen
                                                               (2)   Hemmung der Verjährung
      Ort außerhalb Deutschlands oder ist der Wohnsitz oder
                                                                     Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei der
      gewöhnliche Aufenthalt des Versicherungsnehmers zum
                                                                     Envivas angemeldet worden, ist die Verjährung bis zu
      Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, können Kla-
                                                                     dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung der
      gen aus dem Versicherungsvertrag nur am Gericht des
                                                                     Envivas dem Anspruchsteller in Textform zugeht.
      Sitzes der Envivas erhoben werden.

§ 15 In welcher Form sind Willenserklärungen und
     Anzeigen abzugeben?
      Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber der Envivas
      bedürfen der Textform.


                                                                                                                             13

[Seite 14]
Streitschlichtungsstellen
Meinungsverschiedenheiten und Rechtsweg


Ombudsmann Private Kranken- und Pflegever-
sicherung
Versicherungsnehmer, die mit Entscheidungen des Versiche-
rers nicht zufrieden sind, oder deren Verhandlungen mit dem
Versicherer nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt ha-
ben, können sich an den Ombudsmann Private Kranken- und
Pflegeversicherung wenden.

Die derzeitigen Kontaktdaten sind:
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Internet: www.pkv-ombudsmann.de

Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist
eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende
Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an
dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

Hinweis: Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversi-
cherung ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle
nicht verbindlich entscheiden.


Versicherungsaufsicht
Sind Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch den Versi-
cherer nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten
bei der Vertragsabwicklung auf, können sie sich auch an die
für den Versicherer zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Als
Versicherungsunternehmen unterliegt der Versicherer der Auf-
sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Die derzeitigen Kontaktdaten sind:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de

Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne
Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.


Rechtsweg
Unabhängig von der Möglichkeit, sich an die Verbraucher-
schlichtungsstelle oder die Versicherungsaufsicht zu wenden,
steht dem Versicherungsnehmer der Rechtsweg offen.


                                                                14

[Seite 15]
4.    Anhang: Gesetzesauszüge                                        (2)   Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch
                                                                           oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes
4.1 Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz                             Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvor-
    (VVG)                                                                  schriften zu wahren und bei dessen Durchsetzung durch
                                                                           den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt
§ 14 Fälligkeit der Geldleistung
                                                                           der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich,
(1)   Geldleistungen des Versicherers sind fällig mit der Been-            ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet,
      digung der zur Feststellung des Versicherungsfalles und              als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten er-
      des Umfanges der Leistung des Versicherers notwendi-                 langen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung
      gen Erhebungen.                                                      der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine
                                                                           Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des
(2)   Sind diese Erhebungen nicht bis zum Ablauf eines Mo-
                                                                           Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu
      nats seit der Anzeige des Versicherungsfalles beendet,
                                                                           kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer gro-
      kann der Versicherungsnehmer Abschlagszahlungen in
                                                                           ben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
      Höhe des Betrages verlangen, den der Versicherer vo-
      raussichtlich mindestens zu zahlen hat. Der Lauf der Frist     (3)   Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsneh-
      ist gehemmt, solange die Erhebungen infolge eines Ver-               mers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Scha-
      schuldens des Versicherungsnehmers nicht beendet wer-                dens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Über-
      den können.                                                          gang nach Absatz 1 nicht geltend gemacht werden, es
                                                                           sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich ver-
(3)   Eine Vereinbarung, durch die der Versicherer von der
                                                                           ursacht.
      Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen befreit wird,
      ist unwirksam.
                                                                     § 215 Gerichtsstand
§ 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit                     (1)   Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Ver-
                                                                           sicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich zustän-
(1)   Bei Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit, die vom
                                                                           dig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit
      Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles
                                                                           der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung ei-
      gegenüber dem Versicherer zu erfüllen ist, kann der Ver-
                                                                           nes solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für Kla-
      sicherer den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem er
                                                                           gen gegen den Versicherungsnehmer ist dieses Gericht
      von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, ohne Einhaltung
                                                                           ausschließlich zuständig.
      einer Frist kündigen, es sei denn, die Verletzung beruht
      nicht auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit.              (2)   § 33 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ist auf Widerklagen
                                                                           der anderen Partei nicht anzuwenden.
(2)   Bestimmt der Vertrag, dass der Versicherer bei Verlet-
      zung einer vom Versicherungsnehmer zu erfüllenden ver-         (3)   Eine von Absatz 1 abweichende Vereinbarung ist zuläs-
      traglichen Obliegenheit nicht zur Leistung verpflichtet ist,         sig für den Fall, dass der Versicherungsnehmer nach
      ist er nur leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer               Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf-
      die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Fall einer             enthalt aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes ver-
      grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Ver-           legt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
      sicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere             Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
      des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspre-
                                                                     4.2 Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch
      chenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das
                                                                         (BGB)
      Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Ver-
      sicherungsnehmer.                                              § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist
(3)   Abweichend von Absatz 2 ist der Versicherer zur Leis-                Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
      tung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit
      weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche-
      rungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang
      der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Satz
      1 gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegen-
      heit arglistig verletzt hat.
(4)   Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit des Ver-
      sicherers nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer nach
      Eintritt des Versicherungsfalles bestehenden Auskunfts-
      oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass
      der Versicherer den Versicherungsnehmer durch geson-
      derte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hinge-
      wiesen hat.
      […]

§ 86 Übergang von Ersatzansprüchen
(1)   Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch ge-
      gen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versi-
      cherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.
      Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versiche-
      rungsnehmers geltend gemacht werden.


                                                                                                                                      15

[Seite 16]
5.   Allgemeine Datenschutzhinweise für Kun-                         Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Ge-
     den und Interessenten der Envivas Kran-                         sundheitsdaten bei Abschluss eines Krankenversiche-
                                                                     rungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilli-
     kenversicherung AG                                              gung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein.
     Mit den nachfolgenden Hinweisen informieren wir Sie             Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, er-
     über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten             folgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO
     durch die Envivas Krankenversicherung AG und die Ihnen          i. V. m. § 27 BDSG. Eine erteilte Einwilligung kann jeder-
     nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Bitte             zeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf
     geben Sie die Informationen auch den aktuellen und künf-        von Einwilligungserklärungen, die gegebenenfalls vor der
     tigen vertretungsberechtigten Personen und wirtschaftlich       Geltung der DSGVO, also vor dem 25.05.2018, uns ge-
     Berechtigten sowie etwaigen mitversicherten Personen            genüber erteilt worden sind.
     und sonstigen Beteiligten weiter.
                                                                     Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interes-
     5.1 Verantwortlicher für die Datenverarbeitung                  sen von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6
     Envivas Krankenversicherung AG                                  Abs. 1 f) DSGVO). Dies kann insbesondere erforderlich
     Gereonswall 68, 50670 Köln                                      sein:
     Telefon 0221 - 27 14 05 70
     E-Mail info@envivas.de                                          - zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Be-
     Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post            triebs, einschließlich des Trainings und der Weiterent-
     unter der o.g. Adresse mit dem Zusatz „Datenschutzbe-             wicklung technischer Systeme,
     auftragter“ oder per E-Mail unter:
     datenschutzbeauftragter@envivas.de.                             - zur Optimierung unserer internen Abläufe,

     5.2 Zwecke und Rechtsgrundlagen der Daten-                      - zur Anonymisierung von Daten, z.B. um daraus Statisti-
         verarbeitung                                                  ken zu erstellen,
     Fordern Sie Informationen z. B. zu unserem Unterneh-
     men oder zu Produkten oder Leistungen unseres Unter-            - zu einer passgenauen Werbung für unsere eigenen
     nehmens an, benötigen wir die von Ihnen hierbei ge-               Versicherungsprodukte und für andere Produkte der
     machten Angaben für die Bearbeitung Ihres Anliegens.              Unternehmen der Generali Gruppe und deren Koopera-
     Falls Sie eine Beratung wünschen, benötigen wir Ihre An-          tionspartner sowie für Markt- und Meinungsumfragen,
     gaben zur Weitergabe an unseren Vertriebspartner.
     Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Be-          - zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten; insbe-
     achtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung                        sondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von
     (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der                Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten
     datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Ver-             können.
     sicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren           Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen
     maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser             Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B.
     Unternehmen zur Einhaltung der „Verhaltensregeln für            aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtli-
     den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die                cher Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungs-
     deutsche Versicherungswirtschaft“ verpflichtet, die die         pflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen
     oben genannten Gesetze für die Versicherungswirtschaft          in diesen Fällen die jeweiligen gesetzlichen Regelungen
     präzisieren. Diese Verhaltensregeln können Sie im Inter-        i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO.
     net unter www.envivas.de/dsgvo abrufen.
                                                                     Auf Basis Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 a) i. V. m.
     Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benöti-       Art. 7 DSGVO informieren wir Sie mittels personalisierter
     gen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den         E-Mails sowie ggf. telefonisch über Produkte und Ser-
     Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von            vices und befragen Sie auf gleichem Wege zu Ihrer Kun-
     uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versiche-               denzufriedenheit. In diesem Zusammenhang analysieren
     rungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur          wir Ihr Nutzungsverhalten im Hinblick auf erhaltene
     Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policie-      E-Mails. Das bedeutet: wir verwenden E-Mails, die sog.
     rung oder Rechnungsstellung. Angaben zum Grund und              Zählpixel enthalten. Dadurch können wir feststellen, ob
     zum Umfang einer medizinischen Behandlung benötigen             Sie unsere Mail geöffnet sowie ggf. genutzt haben. Z. B.
     wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall         können wir nachvollziehen, welche Elemente innerhalb
     eingetreten ist und inwieweit ein Anspruch auf Versiche-        der E-Mail, d.h. Logos, Buttons, Links etc. Sie angeklickt
     rungsleistungen besteht.                                        haben und wie lange Sie in bestimmten Bereichen der
     Die Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. der Abschluss              E-Mail verweilten. Diese Informationen werten wir aus,
     und die Durchführung des Versicherungsvertrages ist             um sie anschließend für zukünftige E-Mails zu berück-
     ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Da-               sichtigen, d.h. um für Sie nicht interessante Informationen
     ten nicht möglich.                                              herauszufiltern und Ihnen auf Ihre Wünsche und Bedürf-
                                                                     nisse abgestimmte Benachrichtigungen zukommen las-
     Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen             sen zu können.
     Daten zur Erstellung von versicherungsspezifischen Sta-
     tistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Er-   Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen wer-
     füllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben.                          den. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungser-
                                                                     klärungen, die gegebenenfalls vor der Geltung der
     Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbe-            DSGVO, also vor dem 25.05.2018, uns gegenüber erteilt
     zogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwe-         worden sind.
     cke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere


                                                                                                                                 16

[Seite 17]
Rückversicherer                                               Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer
Von uns übernommene Risiken versichern wir bei spezi-         und Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende
ellen Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Da-         Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie der Über-
für kann es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf.        sicht in den Vertragsbedingungen und Kundeninformatio-
Schadendaten an einen Rückversicherer zu übermitteln,         nen, die Sie vor Antragstellung erhalten haben, sowie in
damit dieser sich ein eigenes Bild über das Risiko oder       der jeweils aktuellen Version auf unserer Internetseite un-
den Versicherungsfall machen kann. Darüber hinaus ist         ter www.envivas.de/dsgvo entnehmen.
es möglich, dass der Rückversicherer unser Unterneh-
                                                              Soweit mehrere Unternehmen Ihre personenbezogenen
men aufgrund seiner besonderen Sachkunde bei der Ri-
                                                              Daten in gemeinsamer Verantwortlichkeit (Art. 26
siko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von
                                                              DSGVO) verarbeiten, haben sich die jeweiligen Unterneh-
Verfahrensabläufen unterstützt. Wir übermitteln Ihre Da-
                                                              men untereinander vertraglich dazu verpflichtet, ihre da-
ten an den Rückversicherer nur soweit dies für die Erfül-
                                                              tenschutzrechtlichen Pflichten (einschließlich Informati-
lung unseres Versicherungsvertrages mit Ihnen erforder-
                                                              onspflichten und Betroffenenrechte) in eigener
lich ist bzw. im zur Wahrung unserer berechtigten
                                                              Verantwortung zu erfüllen.
Interessen erforderlichen Umfang. Nähere Informationen
können Sie von unserem Rückversicherer, der Generali          Weitere Empfänger
Deutschland AG, Adenauerring 7, 81737 München erhal-          Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Da-
ten.                                                          ten an weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Be-
                                                              hörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten
Vermittler
                                                              (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanz- und Sozialbe-
Soweit sich im Rahmen der Bearbeitung Ihres Anliegens
                                                              hörden oder Strafverfolgungsbehörden, Gerichte).
die Notwendigkeit zur Einbeziehung eines Vermittlers
ergibt, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und
zur Durchführung des Vertrages benötigten Antrags- und        5.4 Dauer der Datenspeicherung
Vertragsdaten. Gleiches gilt, wenn Sie hinsichtlich Ihrer     Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie
Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut wer-       für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich
den. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an        sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezo-
die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informati-   gene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der An-
onen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versiche-       sprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht wer-
rungs- und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benöti-       den können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder
gen.                                                          bis zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre perso-
Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe                   nenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich ver-
                                                              pflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewah-
Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unter-
                                                              rungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem
nehmensgruppe nehmen bestimmte Datenverarbeitungs-
aufgaben für die in der Gruppe verbundenen Unterneh-          Handelsgesetzbuch und der Abgabenordnung. Die Spei-
men zentral wahr. So können Ihre Daten etwa zur               cherfristen betragen danach bis zu zehn Jahren.
zentralen Verwaltung von Anschriftendaten oder von Er-
klärungen, die mehrere Unternehmen unserer Gruppe be-         5.5 Betroffenenrechte
treffen (z. B. Einwilligungen oder Widerrufe) für den tele-   Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu
fonischen Kundenservice, zur Vertrags- und                    Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber
Schadenbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur ge-          hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen
meinsamen Postbearbeitung durch ein Unternehmen               die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlan-
oder mehrere Unternehmen der Gruppe gemeinsam ver-            gen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung
arbeitet werden. Soweit wir auf Basis der Würdigung der       der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Heraus-
Umstände annehmen dürfen, dass Sie Post, E-Mails oder         gabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem struk-
Zahlungen nicht an das für Ihr Anliegen zuständige Kon-       turierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu-
zernunternehmen adressiert haben, bemühen wir uns in          stehen.
bestimmten Fällen fehladressierte Post- und E-Mailein-
gänge sowie Zahlungen innerhalb des Konzerns an das
zuständige Unternehmen weiterzuleiten.
Zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (z. B. aus dem
Geldwäschegesetz) oder auf Basis berechtigter Interes-
sen können wir auch Daten an die Generali Deutschland
AG als Obergesellschaft der deutschen Unternehmens-
gruppe, an die Assicurazioni Generali S.p.A. als Konzern-
mutter der internationalen Generali Gruppe, sowie an an-
dere Gesellschaften der deutschen oder internationalen
Generali Gruppe übertragen.
In unserer Dienstleisterliste in den Vertragsbedingungen
und Kundeninformationen, die Sie vor Antragstellung er-
halten haben, sowie in der jeweils aktuellen Version im In-
ternet unter www.envivas.de/dsgvo finden Sie die Unter-
nehmen, die an einer zentralisierten oder gemeinsamen
Datenverarbeitung teilnehmen.
Externe Dienstleister
Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und
gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister.

                                                                                                                       17

[Seite 18]
Widerspruchsrecht                                           Zusatzversicherung sowie zum Zwecke späterer Aktuali-
                                                            sierungen allgemeine Versichertendaten (Name, Vor-
Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personen-     name, Anschrift, Geburtsdatum, TK-Versichertennummer
bezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu wi-         bzw. Krankenversichertennummer) an die Envivas über-
dersprechen.                                                mittelt.
Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Inte-   Ferner willigen Sie ein, dass die TK der Envivas das Ende
ressen, können Sie dieser Verarbeitung mit Wirkung für      Ihrer TK-Versicherung zum Zwecke der von der Envivas
die Zukunft widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonde-     vorzunehmenden Prämienanpassung mitteilt.
ren Situation Gründe ergeben, die gegen die Datenverar-
beitung sprechen. Einer Verarbeitung Ihrer personenbe-      Ihnen ist bekannt, dass die vorstehenden Einwilligungen
zogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung können           freiwillig sind und Sie sie jederzeit ohne Angabe von
sie jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für       Gründen auch direkt gegenüber der TK widerrufen kön-
die Zukunft widersprechen.                                  nen.

Sollten Sie Widerspruch einlegen, werden wir Ihre perso-
                                                            5.9 Änderung der Datenschutzhinweise
nenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten; es sei
denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für         Wir behalten uns vor, diese Datenschutzbestimmungen
die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte    zu ändern. Eine aktuelle Version finden Sie jederzeit im
und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient      Internet unter www.envivas.de/datenschutz.
der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von          Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben
Rechtsansprüchen.                                           nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir
                                                            Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber
Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und ist an
                                                            zuvor informieren.
den oben genannten Verantwortlichen für die Daten-
verarbeitung zu richten.

5.6 Beschwerderecht
Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an
den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an
eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für
unser Unternehmen zuständige Datenschutzaufsichtsbe-
hörde ist:
Landesbeauftragte für Datenschutz
und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2 - 4
40213 Düsseldorf

5.7 Datenübermittlung in ein Drittland
Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister au-
ßerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
übermitteln, dann tun wir dies nur, soweit dem Drittland
durch die EU-Kommission ein angemessenes Daten-
schutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene
Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmens-
interne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardver-
tragsklauseln) vorhanden sind. Detaillierte Informationen
dazu können Sie unter den oben genannten Kontaktinfor-
mationen anfordern.

5.8 Einwilligung in den Datenaustausch mit der
    TK
Ohne Einfluss auf den Versicherungsvertrag willigen Sie
ein, dass die Envivas der TK im Rahmen des Kooperati-
onsvertrages ab Antragstellung allgemeine Daten Ihres
Versicherungsvertrages (Name, Vorname, Geburtsda-
tum, Vertragsnummer, beantragte bzw. abgeschlossene
Tarife, Versicherungsbeginn und -ende) übermittelt sowie
Ihre Angaben über das Bestehen einer TK-Versicherung
einschließlich der TK-Versichertennummer bzw. Kranken-
versichertennummer mitteilt. Sie ermächtigen die TK,
diese Daten zum Zwecke der Steuerung des Angebotes
von Zusatzversicherungen (z. B. Vermeidung von Dop-
pelangeboten) zu verarbeiten und zu nutzen.
   Ohne Einfluss auf den Versicherungsvertrag willigen
Sie ferner ein, dass die TK im Rahmen des Kooperati-
onsvertrages zum Zwecke der Vervollständigung fehlen-
der Angaben in der Anfrage bzw. im Antrag auf

                                                                                                                   18

[Seite 19]
6. Belehrung über Ihr Widerrufsrecht
                    Widerrufsbelehrung                          Versicherer mit dem Zugang und für den Versicherungs-
                                                                nehmer mit der Abgabe der Widerrufserklärung.
                      Abschnitt 1
Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
                                                                                       Besondere Hinweise
                       Widerrufsrecht
                                                                Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben, sind Sie an
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist         den Vertrag gebunden.
von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform
(z. B. Brief oder E-Mail) widerrufen.                           Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren
Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen                       ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom
    • der Versicherungsschein,                                  Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufs-
    • die Vertragsbestimmungen,                                 recht ausgeübt haben.
      einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden
      Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese               Ihr Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und
      wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen,            14 Tage nach dem Vertragsschluss
    • diese Belehrung,
    • das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten,                                    Abschnitt 2
    • und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten                     Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen
      Informationen                                                                weiteren Informationen
jeweils in Textform zugegangen sind.
                                                                Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren In-
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige          formationen werden die Informationspflichten im Folgenden
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:        im Einzelnen aufgeführt:

      Envivas Krankenversicherung AG,                                Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen
      Gereonswall 68, 50670 Köln.
                                                                Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfü-
      Ein Widerruf per E-Mail ist möglich                       gung zu stellen:
      an die E-Mail-Adresse: kundenservice@envivas.de
                                                                1.    die Identität des Versicherers und der etwaigen Nieder-
Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter www.en-               lassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll;
vivas.de ausüben. Dort finden Sie die Widerrufsfunktion               anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der
über den Menüpunkt Service oben auf unserer Website                   Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Regis-
sowie im unteren Bereich der Seite unter „Widerruf“ →                 ternummer;
„Vertrag widerrufen“. Wenn Sie diese Online-Funktion
nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Da-         2.    die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede an-
tenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Ein-            dere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen
gangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Wi-                 dem Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristi-
derrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres                schen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen
Eingangs.                                                             auch den Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit
                                                                      die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmun-
                      Widerrufsfolgen                                 gen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedin-
                                                                      gungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervor-
Beginnt der Versicherungsschutz vor dem Ende der Wi-                  gehobenen und deutlich gestalteten Form;
derrufsfrist und haben Sie hierzu ausdrücklich zuge-            3.    die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;
stimmt, endet im Falle eines wirksamen Widerrufs der
Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen nur           4.    Angaben über das Bestehen eines Garantiefonds oder
den auf die Zeit nach dem Zugang der Widerrufserklärung               anderer Entschädigungsregelungen; Name und Anschrift
entfallenden Teil der Prämien zurückzugewähren. Den                   des Garantiefonds sind anzugeben;
Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang der Wi-        5.    die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung,
derrufserklärung entfällt, darf der Versicherer in diesem             insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit
Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag               der Leistung des Versicherers;
in Höhe der Anzahl der Tage, an denen Versicherungs-
schutz bestanden hat, multipliziert mit 1/365 des Jahres-       6.    den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller
beitrages. Sie dürfen in diesem Fall Versicherungsleistun-            Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Bei-
gen, die Sie vor der Ausübung des Widerrufsrechts                     träge einzeln auszuweisen sind, wenn das Versiche-
aufgrund eines Versicherungsfalls aus dem Versiche-                   rungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsver-
rungsvertrag in Anspruch genommen haben, einbehalten.                 träge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht
                                                                      angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen
Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der                seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Prei-
Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge,               ses ermöglichen;
dass empfangene Leistungen zurückzugewähren sind.               7.    Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung,
Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von                insbesondere zur Zahlungsweise der Beiträge;
30 Tagen, zurückzugewähren. Die Frist beginnt für den


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8.   die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung ge-
     stellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeits-
     dauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des
     Preises;
9.   Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, ins-
     besondere über den Beginn der Versicherung und des
     Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, wäh-
     rend der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein
     soll;
10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts
    sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, ins-
    besondere Namen und Anschrift derjenigen Person, ge-
    genüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechts-
    folgen des Widerrufs einschließlich Informationen über
    den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gegebenen-
    falls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Über-
    mittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der All-
    gemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen
    die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich
    gestalteten Form;
11. a) Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
    b) Angaben zur Mindestlaufzeit des Vertrages;
12. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere
    zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließ-
    lich etwaiger Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch
    Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich
    der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, be-
    dürfen die Informationen einer hervorgehobenen und
    deutlich gestalteten Form;
13. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht
    der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen
    vor Abschluss des Versicherungsvertrags zugrunde legt;
14. das auf den Vertrag anwendbare Recht;
15. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die
    in diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mit-
    geteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der
    Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kom-
    munikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu füh-
    ren;
16. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtli-
    chen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und ge-
    gebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang;
    dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Mög-
    lichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon
    unberührt bleibt;
17. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde
    sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Auf-
    sichtsbehörde.


Ende der Widerrufsbelehrung


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7.     Liste der Dienstleister
       (Anlage zur Datenschutzeinwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung)
Die Envivas Krankenversicherung AG (im folgenden Envivas genannt) arbeitet unter Verwendung von Gesundheitsdaten und weiterer nach § 203
StGB geschützter Daten derzeit mit den folgenden Stellen (Unternehmen/Personen) zusammen. Ihre personenbezogenen Daten werden selbstver-
ständlich nur im Einzelfall und bei Bedarf unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen an einzelne Dienstleister übermittelt:

 Unternehmen                                                                         Übertragene Aufgaben

 Generali Deutschland AG                                                             Konzernrevision, Datenschutzbeauftragter, Rechnungswesen, Steuern,
                                                                                     Recht, Unternehmenskommunikation, Bestandsverwaltung, Kunden-
                                                                                     und Leistungsservice, Strategisches Leistungs- und Gesundheitsma-
                                                                                     nagement, Compliance, Rückversicherung, Versicherungsvertrieb, IT,
                                                                                     Geldwäschebeauftragter, Regressbearbeitung, IT-Dienstleistungen wie
                                                                                     z. B. Bereitstellung Software und Kommunikationsmittel, Betreuung
                                                                                     Server, Erstellung IT-Sicherheitskonzept

 Generali Deutschland Services GmbH                                                  Abwicklung Zahlungsverkehr, Druck, Versand, Logistik, Eingangspost-
                                                                                     bearbeitung inkl. Scannen und Archivierung, Kundenkorrespondenz in
                                                                                     Vertragsangelegenheiten, telefonischer Kundendienst, Antragsbearbei-
                                                                                     tung

 Generali Health Solutions GmbH                                                      Durchführung von Gesundheitsprogrammen und deren Evaluation

 BSI Business Systems Integration AG                                                 IT-Dienstleistungen Kundenservice und Telefonie

 Europ Assistance Services GmbH                                                      Telefonischer Kundenservice, Assistanceleistungen

 Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland                                  Zusätzliche Assistanceleistungen

 Institut für medizinische Begutachtungen (IMB)                                      Medizinische Begutachtungen

 Medexo GmbH                                                                         Medizinische Begutachtungen

 MD Medicus GmbH                                                                     Assistanceleistungen im Tarif PflegeXtra

 Medallia Inc., London, Großbritannien                                               Kundenzufriedenheitsbefragungen

 Personal Business Machine AG                                                        Dienstleistungen zur Durchführung von personalisierter
                                                                                     Kundenansprache

 Techniker Krankenkasse                                                              Abgleich von Vertragsdaten

 Viamed GmbH                                                                         Medizinische Begutachtungen

Darüber hinaus arbeitet die Envivas mit folgenden Stellen zusammen, die Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten erhe-
ben, verarbeiten und nutzen:

 Stellen                                                                             Tätigkeiten

 Ärzte, Zahnärzte, Psychologen, Psychiater, Angehörige                               Begutachtungen zu medizinischen Fragen,
 sonstiger Heilberufe, Institute für medizinische Begutachtungen, Kran-              Auskünfte zu Behandlungen und Erkrankungen
 kenhäuser

 Beratungsunternehmen                                                                Unterstützung und Beratung in Leistungs- und Abrechnungsfragen im
                                                                                     In- und Ausland

 Letter-Shops                                                                        Serienbrief-Erstellung, Durchführung von Mailingaktionen

 Markt- und Meinungsforschungsunternehmen                                            Kundenzufriedenheitsbefragungen, Markt- und Meinungsforschung

 IT-Dienstleister                                                                    IT- und Internetservices (z. B. digitaler Antrag)

 PR-Berater                                                                          Öffentlichkeitsarbeit

Letzte Änderungen: 1. August 2021
Die aktuelle Liste der Dienstleister finden Sie jederzeit im Internet unter www.envivas.de/datenschutz. Sie kann auch telefonisch oder per Post angefordert werden.


                                                                                                                                                                      21

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Envivas Krankenversicherung AG · Gereonswall 68 · 50670 Köln
Tel. 0221 - 27 14 05 70 · info@envivas.de · www.envivas.de

                                                               22
```

