# envivas TravelPlus: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-auslandskranken-envivas-travel-xn-xf.php
- Rechtlicher Träger: ENVIVAS Krankenversicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-auslandskranken-envivas-travel-xn-xf.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Wichtige Vertragsunterlagen TravelXN/TravelXF (06.26)](https://www.envivas.de/resource/blob/296/96678ae4539eeebbd96c9a2c6221d935/wichtige-vertragsunterlagen-travelxn-travelxf-06-26-data.pdf), Fassung AVB TravelXN/XF 5.2025, Vertragsunterlagen Stand 7.2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Leistungsobergrenze je Versicherungsfall (unbegrenzt oder fester Höchstbetrag) | laut Versicherungsschein | Im Versicherungsfall übernehmen wir die Kosten für Heilbehandlungen und weitere in diesen AVB vereinbarte Leistungen. | § 1 Abs. 1, Seite 7 |
| Weltweiter Geltungsbereich (ohne Wohnsitzland) | ja | Der Versicherungsschutz besteht weltweit außer in Deutschland und dem Land, in dem die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. | § 2 Abs. 1, Seite 7 |
| USA und Kanada ohne Zuschlag oder Sonderregel eingeschlossen | ja | Der Versicherungsschutz besteht weltweit außer in Deutschland und dem Land, in dem die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. | § 2 Abs. 1, Seite 7 |
| Schutz auch im Inland außerhalb des Wohnorts (in Spanien üblich) | nein | Der Versicherungsschutz besteht weltweit außer in Deutschland | § 2 Abs. 1, Seite 7 |
| Höchstdauer je Reise (Tage oder Wochen) | ja | Versicherungsschutz besteht während der ersten 60 Tage aller privaten und beruflichen Auslandsreisen. | § 2 Abs. 1, Seite 7 |
| Jahresvertrag für beliebig viele Reisen im Versicherungsjahr | ja | Versicherungsschutz besteht während der ersten 60 Tage aller privaten und beruflichen Auslandsreisen. | § 2 Abs. 1, Seite 7 |
| Langzeitaufenthalt über ein Jahr versicherbar (Work and Travel, Studium, Auswanderung) | nein | Mit dem Ende der Auslandsreise, spätestens jedoch am 61. Tag der Auslandsreise. | § 2 Abs. 3, Seite 7 |
| Höchsteintrittsalter oder Altersgrenze für den Schutz | nicht geregelt |  |  |
| Wohnsitz im Inland als Voraussetzung (Deutschland, Österreich, Spanien) | ja | ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und | § 3 Abs. 1, Seite 8 |
| Abschluss auch nach Reiseantritt möglich | nein | Wird der Antrag auf Abschluss von TravelPlus erst nach dem Grenzübertritt gestellt, besteht erst mit Beginn einer neuen Auslandsreise Versicherungsschutz. | § 2 Abs. 2, Seite 7 |
| Fortdauer des Schutzes über die Höchstdauer hinaus bei Transportunfähigkeit | ja | Solange die versicherte Person aus medizinischen Gründen ... verlängert sich der Versicherungsschutz entsprechend. | § 2 Abs. 3, Seite 7 |
| Familientarif (Partner und Kinder in einem Vertrag) | ja | Familien und kinderlose Paare können sich im Tarif TravelXF versichern. | § 3 Abs. 2, Seite 8 |
| Ambulante ärztliche Behandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei ambulanter Heilbehandlung übernehmen wir die Kosten für | § 5 Abs. 2, Seite 9 |
| Stationäre Krankenhausbehandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei stationärer Heilbehandlung übernehmen wir die Kosten für | § 5 Abs. 3, Seite 9 |
| Freie Wahl des Krankenhauses und des Arztes am Aufenthaltsort | ja | kann die versicherte Person unter den Krankenhäusern im Reiseland frei wählen. | § 5 Abs. 1 Nr. 2, Seite 8 |
| Privatärztliche Behandlung oder Chefarzt, Einbettzimmer | nicht geregelt |  |  |
| Arznei- und Verbandmittel auf ärztliche Verordnung | ja, bis zur Versicherungssumme | Arznei-, Verband- und Heilmittel. | § 5 Abs. 2, Seite 1 |
| Hilfsmittel nach Unfall oder Krankheit (Gehhilfen, Bandagen, Schienen) | ja, bis zur Versicherungssumme | Hilfsmittel in einfacher Ausführung, wenn sie zum ersten Mal notwendig sind. | § 5 Abs. 2, Seite 9 |
| Heilmittel wie Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlungen | ja, bis zur Versicherungssumme | Arznei-, Verband- und Heilmittel. | § 5 Abs. 2, Seite 1 |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich plastischer Zahnfüllungen. | § 5 Abs. 5, Seite 9 |
| Einfache Zahnfüllungen | ja, bis zur Versicherungssumme | schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich plastischer Zahnfüllungen. | § 5 Abs. 5, Seite 9 |
| Reparatur von Zahnersatz und Provisorien | ja, bis zur Versicherungssumme | einfache Reparaturen von Zahnersatz und Zahnkronen. | § 5 Abs. 5, Seite 1 |
| Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt | ja, bis zur Versicherungssumme | die medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlung wegen Schwangerschaftskomplikationen. | § 5 Abs. 4, Seite 9 |
| Akute, unerwartete Verschlechterung einer Vorerkrankung versichert | ja, bis zur Versicherungssumme | Wenn bei Reisebeginn aus medizinischer Sicht Reisefähigkeit bestand und erst während der Auslandsreise eine unerwartete akute Verschlechterung des Gesundheitszustandes eintritt. | § 6 Abs. 1 Nr. 1, Seite 9 |
| Akute psychische Erkrankung (Erstversorgung, stationär) | nein | Behandlungen geistiger und seelischer Störungen und Erkrankungen; dazu gehören auch psychiatrische und psychotherapeutische Behandlungen | § 6 Abs. 1 Nr. 6, Seite 10 |
| Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhaus | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir übernehmen die Kosten für den medizinisch notwendigen Krankentransport | § 5 Abs. 6, Seite 8 |
| Unterbringung eines Elternteils bei stationärer Behandlung eines Kindes | ja, bis zur Versicherungssumme | die stationäre Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson des versicherten Kindes unter 18 Jahren. | § 5 Abs. 3, Seite 9 |
| Krankenhaustagegeld ersatzweise, wenn keine Kosten geltend gemacht werden | nicht geregelt |  |  |
| Rücktransport bereits, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar | ja, bis zur Versicherungssumme | Der Krankenrücktransport ist medizinisch sinnvoll und vertretbar. | § 5 Abs. 7, Seite 1 |
| Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendig | keine | Der Krankenrücktransport ist medizinisch sinnvoll und vertretbar. | § 5 Abs. 7, Seite 1 |
| Kostengrenze für den Rücktransport | keine | Wir übernehmen die Kosten für den Krankenrücktransport an den gewünschten Ort im Land des letzten gewöhnlichen Aufenthalts. | § 5 Abs. 7, Seite 8 |
| Such-, Rettungs- und Bergungskosten | ja, bis 2.500 € | Wir übernehmen die Kosten für die unfallbedingte Suche, Rettung und Bergung der versicherten Person. ... Wir übernehmen höchstens 2.500 Euro je Versicherungsfall. | § 5 Abs. 8, Seite 9 |
| Überführung der verstorbenen Person in die Heimat | ja, bis zur Versicherungssumme | für die Überführung an den gewünschten Ort im Land des letzten gewöhnlichen Aufenthalts der versicherten Person. | § 5 Abs. 9, Seite 9 |
| Bestattung am Sterbeort im Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | Im Todesfall übernehmen wir die Kosten wahlweise › für die Bestattung im Ausland oder | § 5 Abs. 9, Seite 9 |
| Notrufzentrale rund um die Uhr | ja | ganzjähriger telefonischer 24-Stunden Service | § 5 Abs. 13, Seite 10 |
| Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus (Direktabrechnung) | ja | bei stationärem Aufenthalt: garantierte Kostenübernahme gegenüber Ärzten und Krankenhäusern | § 5 Abs. 13, Seite 10 |
| Besuchsreise einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthalt | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei einem Krankenhausaufenthalt der versicherten Person ... übernehmen wir die Kosten für Hin- und Rückreise einer nahestehenden Person für einen Krankenbesuch. | § 5 Abs. 11, Seite 9 |
| Rückholung mitreisender minderjähriger Kinder | ja, bis zur Versicherungssumme | Dann übernehmen wir die Kosten für die Betreuung des mitreisenden Kindes und für seine Rückreise an den Wohnsitz. | § 5 Abs. 10, Seite 9 |
| Mehrkosten der Rückreise nach Krankheit (Ersatzticket) | nicht geregelt |  |  |
| Versand von Arzneimitteln an den Aufenthaltsort | nicht geregelt |  |  |
| Dolmetscher- und Übersetzungskosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Benennung von Dolmetschern und Fremdsprachen sprechenden Ärzten und Zahnärzten | § 5 Abs. 13, Seite 10 |
| Ausschluss: Behandlung als Zweck der Reise | ja | Behandlungen, die alleiniger Grund oder einer der Gründe für die Reise waren | § 6 Abs. 1 Nr. 3, Seite 10 |
| Ausschluss: bei Reiseantritt feststehende oder absehbare Behandlung | ja | Behandlungen, deren Notwendigkeit aufgrund ärztlicher Diagnose bereits bei Beginn der Auslandsreise feststand | § 6 Abs. 1 Nr. 2, Seite 10 |
| Passives Kriegsrisiko und Terror versichert (überraschender Ausbruch) | ja, bis zur Versicherungssumme | Krankheiten, Unfälle und Todesfälle durch Kriegsereignisse im Ausland, wenn das Auswärtige Amt vor Reiseantritt eine Reisewarnung ausgesprochen hat. | § 6 Abs. 2 Nr. 2, Seite 11 |
| Erkrankung bei Epidemie oder Pandemie versichert | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Kürzung bei Reisewarnung des Auswärtigen Amts oder Außenministeriums | ja | Krankheiten, Unfälle und Todesfälle durch Kriegsereignisse im Ausland, wenn das Auswärtige Amt vor Reiseantritt eine Reisewarnung ausgesprochen hat. | § 6 Abs. 2 Nr. 2, Seite 11 |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Extremsport | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Motorsport und Rennveranstaltungen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Alkohol- oder Drogeneinfluss | ja | Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen | § 6 Abs. 1 Nr. 11, Seite 10 |
| Ausschluss Kur, Sanatorium und Rehabilitation | ja | Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Maßnahmen zur Rehabilitation | § 6 Abs. 1 Nr. 7, Seite 10 |
| Ausschluss bei Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung | ja | Durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung | § 6 Abs. 1 Nr. 12, Seite 10 |
| Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten und Unfälle | ja | Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen, ... die die versicherte Person vorsätzlich | § 6 Abs. 2 Nr. 1, Seite 11 |
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall oder Reise | keine | Im Versicherungsfall übernehmen wir die Kosten für Heilbehandlungen und weitere in diesen AVB vereinbarte Leistungen. | § 1 Abs. 1, Seite 7 |
| Nachrang gegenüber gesetzlicher Krankenversicherung oder anderen Verträgen | ja | Für unsere Leistung gilt das Prinzip der Subsidiarität: Die Ansprüche gegen andere Kostenträger gehen den gegen uns gerichteten Ansprüchen grundsätzlich vor. | § 7 Abs. 4, Seite 11 |
| Wartezeit oder Karenz nach Abschluss | keine | Der Versicherungsschutz beginnt zu dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Beginn einer Auslandsreise. | § 2 Abs. 2, Seite 7 |
| Pflicht zur Meldung vor stationärer Aufnahme, sonst Kürzung | nicht geregelt |  |  |
| Leistung nur über die Assistance (keine Erstattung selbst bezahlter Kosten) | keine | Rechnungen benötigen wir im Original oder als Kopie. | § 7 Abs. 1, Seite 11 |
| Frist zur Einreichung der Belege | nicht geregelt |  |  |
| Belege in Fremdsprache ohne beglaubigte Übersetzung akzeptiert | nicht geregelt |  |  |
| Nachhaftung bei Krankenhausaufenthalt über das Vertragsende hinaus | ja | Solange die versicherte Person aus medizinischen Gründen ... verlängert sich der Versicherungsschutz entsprechend. | § 2 Abs. 3, Seite 7 |
| Stillschweigende Verlängerung des Jahresvertrags | ja | Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr. | § 4 Abs. 2, Seite 8 |
| Beitragsrückerstattung bei vorzeitiger Rückkehr (Langzeit) | nicht geregelt |  |  |
| Verlängerung des Vertrags von unterwegs möglich | nicht geregelt |  |  |
| Beitrag springt mit Altersgrenzen (Altersgruppen) | ja | Für jede versicherte Person, die während der Vertragslaufzeit 70 Jahre alt wird, erhöht sich der Grundbeitrag um 27,30 Euro. | § 10 Abs. 3, Seite 12 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Versicherungsfall | keine | Wir verzichten auf unser ordentliches Kündigungsrecht. | § 4 Abs. 2, Seite 8 |
| Erfüllt die Anforderungen für ein Schengen-Visum (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbeteiligung) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Wichtige Vertragsunterlagen TravelXN/TravelXF (06.26)

```text
[Seite 1]
                   Tarif TravelPlus (TravelXN / TravelXF)
                   für Mitglieder der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung

                   Wichtige Vertragsunterlagen zum Tarif TravelPlus (TravelXN / TravelXF)                                     Stand: 7.2026
                   1.   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten                                                                      Seite    1
                   2.   Kundeninformation für den Online-Abschluss                                                                       Seite    3
                   3.   Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)                                                                        Seite    5
                   4.   Anhang: Gesetzesauszüge                                                                                          Seite   15
                   5.   Allgemeine Datenschutzhinweise für Kunden und Interessenten der Envivas Krankenversicherung AG                   Seite   16
                   6.   Belehrung über Ihr Widerrufsrecht                                                                                Seite   19
                   7.   Liste der Dienstleister                                                                                          Seite   21

                   1.    Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

                   Private Krankenversicherung
                   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten


                   Envivas Krankenversicherung AG                                            TravelPlus (XN/XF)
                   Deutschland
                   Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz im Tarif TravelPlus. Diese Informa-
                   tionen sind nicht abschließend. Einzelheiten Ihres Krankenversicherungsvertrags erhalten Sie von uns in den Allgemeinen Versi-
                   cherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif TravelPlus – AVB TravelXN/XF, dem Versicherungsan-
                   trag und der Versicherungsbestätigung. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
                   Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
                   Es handelt sich um eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Sie kann als Einzelversicherung für eine Person (Tarif TravelXN) oder
                   als Familienversicherung für Eltern mit ihren Kindern unter 18 Jahren (Tarif TravelXF) mit ständigem Wohnsitz in Deutschland ab-
                   geschlossen werden.


                                                                                            Zahnbehandlungen
                                                                                            › schmerzstillende Zahnbehandlung
                               Was ist versichert?
                                                                                            › Zahnfüllungen in einfacher Ausführung
                          Der Tarif TravelPlus bietet Versicherungsschutz für alle          › provisorischer Zahnersatz und provisorische Zahnkro-
                          privaten und beruflichen Auslandsreisen mit einer Dauer
                                                                                              nen jeweils in einfacher Ausführung
                          von bis zu 60 Tagen.
                                                                                            › einfache Reparaturen von Zahnersatz und Zahnkronen
                          Ambulante Leistungen, Arznei-, Heil- und Verbandmittel
                                                                                            Transporte
                          › Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte und Physiothe-
                            rapeuten nach freier Wahl                                       › Kosten für den Transport zum nächsterreichbaren
                                                                                              Krankenhaus oder Notfallarzt
                          › ärztlich verordnete Behandlungen durch medizinisches
                            Fachpersonal (z. B. Chiropraktiker, Osteopath, Heil-            › soweit erforderlich, auch Kosten für den Transport vom
                            praktiker)                                                        Krankenhaus der Notfallversorgung ins nächstgele-
                                                                                              gene geeignete Krankenhaus
                          › psychologische und psychotherapeutische Erstbe-
                            handlung nach Unfällen, Gewaltverbrechen und Natur-             › Kosten für einen Rücktransport, wenn
                            katastrophen zur Vermeidung posttraumatischer Stö-                − dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist oder
                            rungen                                                            − ein Krankenhausaufenthalt voraussichtlich länger
                                                                                                  als 14 Tage dauern würde oder
                          › ärztlich verordnete Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfs-
                            mittel (Ausnahme: Sehhilfen und Hörgeräte)                        − die voraussichtlichen Behandlungskosten die
                                                                                                  Kosten des Rücktransports übersteigen würden
                          Krankenhausaufenthalt                                             › im Todesfall Kosten für die Überführung an einen Ort
                          › Behandlung, Verpflegung und Unterkunft im Kranken-                nach Wahl im Land des letzten gewöhnlichen Aufent-
                            haus                                                              halts der versicherten Person
                          › Unterbringung einer Begleitperson des minderjährigen
                                                                                            Bergung
                            Kindes
                                                                                            Kosten für die unfallbedingte Suche, Rettung und Ber-
                          Leistungen bei Schwangerschaft
                                                                                            gung bis zu 2.500 Euro
EV217 07.26 8272


                          › Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und
                            Fehlgeburt                                                      Weitere Leistungen
                          › Entbindung bei Frühgeburt                                       › Betreuung minderjähriger Kinder
                                                                                            › Kosten für einen Krankenbesuch
                                                                                            › weitere in den AVB genannte Soforthilfen


                                                                                                                                                    1

[Seite 2]
         Was ist nicht versichert?                                      Wann und wie zahle ich?
                                                                ›   Die Höhe des zu zahlenden Beitrags ist abhängig vom
Keine Leistungspflicht besteht z. B. für:
                                                                    gewählten Tarif.
×   geplante oder gezielte Heilbehandlungen im Ausland                  Einzelversicherung (TravelXN):
×   Behandlungen, deren Notwendigkeit vor Antritt der Reise             19,40 Euro pro Person / Jahr (Grundbeitrag)
    bereits feststand                                                   Familienversicherung (TravelXF):
×   Behandlungen bei einer normal verlaufenden Schwanger-               44,80 Euro pro Familie / Jahr (Grundbeitrag)
    schaft                                                      ›   Der Grundbeitrag erhöht sich für jede versicherte Person
×   Kieferregulierung                                               nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das 70. Le-
                                                                    bensjahr vollendet wird, um 27,30 Euro. Für Personen,
×   kosmetische Leistungen                                          die zu Beginn ihrer Versicherung das 75. Lebensjahr be-
×   Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitati-            reits vollendet haben, erhöht sich der Grundbeitrag um
    onsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger             78,00 Euro.
×   Aufenthalte in Kliniken, die auch Kuren und Sanatoriums-    ›   Der Erstbeitrag ist sofort nach Abschluss des Versiche-
    behandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten auf-             rungsvertrags, der jeweilige Folgebeitrag zu Beginn eines
    nehmen                                                          jeden Verlängerungsjahres zu zahlen.
×   Psychotherapie                                              ›   Wenn die Bank den Beitragseinzug bei Fälligkeit mangels
                                                                    Deckung nicht durchführt, gilt die Zahlung als nicht recht-
×   alternative Behandlungsmethoden, die sich nicht prak-
                                                                    zeitig vorgenommen. Ist der Erstbeitrag nicht rechtzeitig
    tisch bewährt und keine allgemeine Anerkennung gefun-
                                                                    gezahlt, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange
    den haben
                                                                    Sie nicht gezahlt haben. Ist der Erstbeitrag nicht rechtzei-
×   diätetische Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel so-          tig gezahlt und der Versicherungsfall tritt ein, besteht kein
    wie Produkte zur Körperpflege                                   Anspruch auf die Versicherungsleistung.
                                                                ›   Wird ein Folgebeitrag nicht oder nicht fristgerecht gezahlt,
                                                                    kann dies zum Verlust oder zur Einschränkung Ihres Ver-
                                                                    sicherungsschutzes führen.


         Gibt es Deckungsbeschränkungen?
!   Durch summenmäßige Begrenzungen bei einzelnen Leis-
    tungen (vgl. „Was ist versichert?“) können Ihnen Eigenan-
    teile entstehen.
                                                                       Wann beginnt und endet die Deckung?
                                                                ›   Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versiche-
!   Bei längeren Auslandsaufenthalten als 60 Tagen besteht          rungsschein genannten Zeitpunkt, jedoch nicht vor
    Versicherungsschutz für die ersten 60 Tage.                      − Abschluss des Versicherungsvertrags (Zugang des
                                                                        Versicherungsscheins),
                                                                     − der Erteilung der vorgesehenen Einzugsermächti-
                                                                        gung bzw. nicht vor Zahlung des Beitrags,
                                                                     − Beginn des Auslandsaufenthaltes.
         Wo bin ich versichert?                                 ›   Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versiche-
                                                                    rungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.
✓ Versicherungsschutz besteht im Ausland, das heißt in al-
    len Ländern, in denen die versicherte Person nicht ihren    ›   Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von einem Jahr
    gewöhnlichen Aufenthalt hat.                                    abgeschlossen; er verlängert sich automatisch um jeweils
                                                                    ein Jahr, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.
✓ Deutschland gilt nicht als Ausland.


                                                                        Wie kann ich den Vertrag kündigen?
         Welche Verpflichtungen habe ich?                       ›   Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines
›   Im Leistungsfall sind Sie z. B. verpflichtet:                   jeden Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist
     − Beginn und Ende der Auslandsreise nachzuweisen               für den Vertrag insgesamt oder in Bezug auf einzelne
     − erforderliche Auskünfte zur Feststellung des Versi-          versicherte Personen möglich.
        cherungsfalls und der Leistungspflicht zu erteilen      ›   Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
     − die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu        ›   Erhöhen sich die Beiträge, können Sie Ihren Vertrag in-
        entbinden                                                   nerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungs-
     − sich auf unser Verlangen durch einen von uns beauf-          mitteilung außerordentlich kündigen.
        tragten Arzt untersuchen zu lassen


                                                                                                                               2

[Seite 3]
2.     Kundeninformation für den                                   (Familienversicherung) – AVB TravelXN/XF. Diese AVB finden
       Online-Abschluss                                            Sie unmittelbar hinter dieser Kundeninformation.
                                                                   2.5.3 Fälligkeit der Versicherungsleistungen und Erfüllung
2.1 Identität des Versicherers                                     Die Versicherungsleistungen werden fällig, sobald der Envivas
Ihr Versicherer ist die Envivas Krankenversicherung AG (nach-      alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden und die Envi-
folgend: Envivas). Die Envivas ist eine Aktiengesellschaft mit     vas die notwendige Prüfung durchgeführt hat.
Sitz in Köln. Sie ist unter der Handelsregisternummer HR B
52059 beim Amtsgericht Köln eingetragen.                           Die Leistung der Envivas erfolgt in der Regel durch Überwei-
                                                                   sung des fälligen Betrages.
Gesetzlicher Vertreter der Envivas ist der Vorstand. Dieser wird
vertreten durch die Vorstandsmitglieder Uli Rothaufe (Vors.),      2.6 Gesamtpreis der Versicherung
Nils Heise und Daniel Spooren.                                         (Versicherungsbeitrag)
                                                                   Die Beiträge werden im Online-Formular Ihres Antrags auf der
Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Dr. Arne Benzin.                Grundlage vom Absatz „Wann und wie zahle ich?“ im Informati-
2.2 Ladungsfähige Anschrift                                        onsblatt zu Versicherungsprodukten und in § 10 der AVB sowie
Die ladungsfähige Anschrift der Envivas lautet:                    in einer Übersicht, die Ihnen vor der Online-Absendung ange-
                                                                   zeigt wird, für jede Person und jeden Tarif einzeln aufgeführt.
       Envivas Krankenversicherung AG
       Gereonswall 68                                              2.7 Zusätzlich anfallende Kosten
       50670 Köln                                                  Außer dem Versicherungsbeitrag entstehen Ihnen für den an-
       Telefon:   0221 - 27 14 05 70                               gebotenen Versicherungsschutz keine weiteren Kosten, Steu-
       E-Mail:    info@envivas.de                                  ern oder Gebühren, auch nicht für die von der Envivas angebo-
                                                                   tenen Assistanceleistungen.
2.3 Hauptgeschäftstätigkeit
Die Envivas betreibt die Krankenversicherung.                      2.8 Beitragszahlung, Fälligkeit der Beiträge
                                                                   Der Beitrag einschließlich der Zuschläge ist ein Jahresbeitrag
2.4 Garantiefonds                                                  und wird vom Versicherungsbeginn an erhoben. Er ist zu Be-
In dem unwahrscheinlichen Fall einer Zahlungsunfähigkeit oder      ginn eines jeden Versicherungsjahres fällig.
Überschuldung eines Krankenversicherungsunternehmens
können Sie sich an die Medicator AG, Gustav-Heinemann-Ufer         Der Erstbeitrag ist bei Abschluss des Versicherungsvertrages
74c, 50968 Köln wenden.                                            zu zahlen. Der Abschluss des Tarifs TravelPlus aufgrund dieser
                                                                   Vertragsunterlagen (vgl. 2.5.1) ist nur möglich, wenn Sie am
Das Bundesministerium für Finanzen hat der Medicator AG die        Lastschriftverfahren teilnehmen. Daher gilt der Erstbeitrag bis
Aufgaben eines Sicherungsfonds übertragen. Die Medicator           zum Eingang der Lastschrift bei dem von Ihnen angegebenen
AG hat damit im Fall der Insolvenz des Krankenversicherungs-       Geldinstitut als gestundet.
unternehmens die Aufgabe, Ihre Rechte zu schützen.
                                                                   2.9 Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten
2.5 Vertragsrelevante Unterlagen / Merkmale der                        Informationen
    Versicherungsleistungen                                        Die an dieser Stelle zur Verfügung gestellten Informationen hält
2.5.1 Vertragsunterlagen                                           die Envivas ständig für Sie aktuell.
Folgende Unterlagen sind für Ihren Versicherungsvertrag von        2.10 Zustandekommen des Vertrages
Bedeutung:                                                         Sie füllen das Online-Formular vollständig aus und senden es
›    Das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten enthält       elektronisch an die Envivas. Der Vertrag gilt, vorbehaltlich des
     die Informationen, die für den Abschluss und die Erfüllung    Eingangs des ausgefüllten Online-Formulars bei der Envivas,
     des Vertrages von besonderer Bedeutung sind.                  bereits mit dem Tag der Absendung als zustande gekommen.
›    Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) be-            Wenn Sie das Online-Formular ordnungsgemäß ausgefüllt ha-
     schreiben die Versicherungsleistungen im Detail und ent-      ben, bestätigt die Envivas Ihnen den Vertragsschluss postwen-
     halten alle sonstigen Regelungen.                             dend auf elektronischem Weg. Der Versicherungsvertrag
›    Das von Ihnen auszufüllende Online-Formular dient insbe-      kommt endgültig erst zustande, wenn Sie Ihr Widerrufsrecht
     sondere der Konkretisierung des gewünschten Versiche-         nicht ausgeübt haben.
     rungsschutzes.                                                2.11 Widerrufsrecht
›    Die Ihnen auf elektronischem Weg übermittelte Versiche-       Ihnen steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Bedingun-
     rungsbestätigung, die Sie sich unbedingt ausdrucken soll-     gen, Einzelheiten der Ausübung und die Rechtsfolgen des Wi-
     ten, dokumentiert den geschlossenen Versicherungsver-         derrufs finden Sie in der Belehrung über Ihr Widerrufsrecht auf
     trag.                                                         Seite 19.
Nebenabreden (z. B. mündliche Zusagen Ihres Versicherungs-         2.12 Vertragslaufzeit
vermittlers) sind nur verbindlich, wenn sie von der Envivas        Der Versicherungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlos-
schriftlich bestätigt werden.                                      sen.
2.5.2 Art und Umfang der Versicherungsleistungen                   2.13 Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers
In der Reisekrankenversicherung ersetzt die Envivas im verein-     Sie können Ihren Versicherungsvertrag ohne Angabe von
barten Umfang die Aufwendungen für medizinisch notwendige          Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines je-
Heilbehandlungen wegen Krankheit oder Unfallfolgen, die im         den Versicherungsjahres kündigen (ordentliche Kündigung).
Zusammenhang mit einer Reise entstehen, und für sonstige
vereinbarte Leistungen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den      2.14 Anwendbares Recht
Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Aus-            Auf den Versicherungsvertrag findet das Recht der Bundesre-
landsreise-Krankenversicherung nach Tarif TravelPlus: Tarif        publik Deutschland Anwendung.
TravelXN (Einzelversicherung) / Tarif TravelXF                     2.15 Sprachen
                                                                   Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.


                                                                                                                                     3

[Seite 4]
2.16 Außergerichtliche Beschwerdemöglichkeiten
Sollte es einmal zu Meinungsverschiedenheiten kommen,
wenden Sie sich bitte an den Kundenservice der Envivas:
     Telefon:     0221 - 27 14 05 70
     E-Mail:      kundenservice@envivas.de
Die Envivas wird versuchen, schnellstmöglich eine einver-
nehmliche Lösung zu finden. Gelingt dies nicht, können Sie
sich in Textform (z. B. mittels Brief oder E-Mail) auch an den
     Ombudsmann Private Kranken- und
     Pflegeversicherung
     Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
     E-Mail: ombudsmann@pkv-ombudsmann.de
     www.versicherungsombudsmann.de
wenden. Der Ombudsmann ist zugleich Schlichtungsstelle zur
außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten bei Versiche-
rungsverträgen mit Verbrauchern und zwischen Versicherungs-
vermittlern und Versicherungsnehmern. An dem Streitbeile-
gungsverfahren des Ombudsmanns nimmt die Envivas teil.
Seine Entscheidungen sind für den Versicherer nicht bindend.
Die Möglichkeit zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens
bleibt unberührt. Näheres regelt das Statut des Ombudsmanns
Private Kranken- und Pflegeversicherung, abrufbar unter
www.pkv-ombudsmann.de.
2.17 Aufsichtsbehörde
Private Krankenversicherungsunternehmen unterliegen in
Deutschland der staatlichen Aufsicht durch die

     Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
     Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
     www.bafin.de

Bei Meinungsverschiedenheiten können Sie sich auch an diese
Aufsichtsbehörde wenden.


                                                                 4

[Seite 5]
3.   Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
     für die Auslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif TravelPlus:
     Tarif TravelXN (Einzelversicherung) / Tarif TravelXF (Familienversicherung)
     (AVB TravelXN/XF 5.2025)

                                                     Inhaltsverzeichnis

§1    Welchen Versicherungsschutz bietet der Tarif TravelPlus?
      (1)   Gegenstand der Versicherung
      (2)   Versicherungsfall
      (3)   Vertragsgrundlagen

§2    Bei welchen Auslandsreisen besteht Versicherungsschutz?
      (1)   Reisedauer und Reiseziel
      (2)   Beginn des Versicherungsschutzes
      (3)   Ende des Versicherungsschutzes

§3    Wer kann sich versichern?
      (1)   Versicherung im Tarif TravelXN (Einzelversicherung)
      (2)   Versicherung im Tarif TravelXF (Familienversicherung)
      (3)   Fortführung bei Ende der TK-Mitgliedschaft oder der TK-Familienversicherung

§4    Wie wird die Versicherung abgeschlossen?
      Wie lange läuft der Vertrag?
      (1)   Abschluss des Versicherungsvertrags
      (2)   Versicherungsdauer und Kündigung
      (3)   Ende der Versicherung bei Wegzug
      (4)   Ende der Versicherung und Fortsetzung bei Tod des Versicherungsnehmers

§5    Welche Leistungen erhalten Sie im Versicherungsfall?
      (1) Allgemeine Regelungen
      (2) Ambulante Behandlung
      (3) Behandlung im Krankenhaus
      (4) Behandlung bei Schwangerschaft
      (5) Zahnärztliche Behandlung
      (6) Krankentransport
      (7) Krankenrücktransport
      (8) Suche, Rettung und Bergung
      (9) Bestattung und Überführung
      (10) Betreuung und Rückreise mitreisender Kinder unter 18 Jahren
      (11) Krankenbesuch
      (12) Blutkonserven
      (13) Weitere Hilfen

§6    Welche Kosten übernehmen wir nicht oder nur zum Teil?
      (1)   Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Behandlungen und Hilfsmittel
      (2)   Allgemeine Leistungseinschränkungen
      (3)   Einwände gegen die Abrechnung

§7    Wie funktioniert die Kostenerstattung im Versicherungsfall?
      (1)   Notwendige Angaben und Nachweise
      (2)   Auszahlung der Versicherungsleistungen
      (3)   Rechnungen in ausländischer Währung
      (4)   Erstattung bei mehreren Kostenträgern

§8    Welche allgemeinen Mitwirkungspflichten (Obliegenheiten) haben Sie und die versicherten Personen?
      Was sind die Folgen, wenn diese Pflichten verletzt werden?
      (1)   Obliegenheiten
      (2)   Folgen von Verletzungen der Obliegenheiten


                                                                                                          5

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§9   Welche besonderen Mitwirkungspflichten (Obliegenheiten) haben Sie und die versicherten Personen
     bei Ansprüchen gegen Dritte?
     Was sind die Folgen, wenn diese Pflichten verletzt werden?
     (1)   Obliegenheiten
     (2)   Folgen von Verletzungen der Obliegenheiten

§ 10 Was kostet die Versicherung?
     Was passiert, wenn der Beitrag nicht gezahlt wird?
     (1)   Zahlung des Beitrags
     (2)   Berechnung und Höhe des Beitrags bei Abschluss des Vertrags
     (3)   Erhöhung des Grundbeitrags ab einem Alter von 70 Jahren im laufenden Vertrag
     (4)   Berechnung des Beitrags bei Ende der TK-Mitgliedschaft oder der TK-Familienversicherung
     (5)   Rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrags

§ 11 Wann können wir die AVB und die Beiträge ändern?


§ 12 Wann können Sie mit eigenen Forderungen gegen uns aufrechnen?


§ 13 In welcher Form müssen Sie Willenserklärungen und Anzeigen abgeben?


Streitschlichtungsstellen


                                                                                                       6

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                        Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
                        für die Auslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif TravelPlus:
                   Tarif TravelXN (Einzelversicherung) / Tarif TravelXF (Familienversicherung)
                                                  (AVB TravelXN/XF 5.2025)


Willkommen bei der Envivas Krankenversicherung

Wir freuen uns, dass Sie sich für den Tarif TravelPlus entschieden haben. In diesen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)
erfahren Sie alle Details und Bedingungen zu Ihrem Tarif.

Zunächst erhalten Sie Informationen zum Verständnis einiger Begriffe in den AVB:
•     Wer ist der Antragsteller? Das sind Sie, wenn Sie bei uns den Abschluss eines Versicherungsvertrags nach Tarif TravelPlus
      beantragt haben.
•     Wer ist der Versicherungsnehmer? Das sind ebenfalls Sie – nämlich als unser Vertragspartner, wenn der Versicherungsver-
      trag zustandegekommen ist. Meist sprechen wir Sie in den AVB persönlich an. Auch wenn der „Versicherungsnehmer“ genannt
      wird, sind Sie gemeint.
•     Wer sind die versicherten Personen? Sie können in Ihrem Tarif sowohl sich selbst als auch andere Personen (mit)versichern.
      Die Personen, für die nach Ihrem Vertrag Versicherungsschutz besteht, bezeichnen wir als versicherte Personen. Das können
      Sie selbst sein und auch weitere Personen, für die Sie den Versicherungsschutz mit uns vereinbart haben.


§ 1 Welchen Versicherungsschutz bietet der Tarif                   § 2 Bei welchen Auslandsreisen besteht Versiche-
    TravelPlus?                                                        rungsschutz?
(1)    Gegenstand der Versicherung                                 (1)   Reisedauer und Reiseziel
       Der Tarif TravelPlus bietet bei Auslandsreisen Versiche-          Versicherungsschutz besteht während der ersten 60
       rungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere in die-           Tage aller privaten und beruflichen Auslandsreisen. Der
       sen AVB genannte Ereignisse. Im Versicherungsfall über-           Versicherungsschutz besteht weltweit außer in Deutsch-
       nehmen wir die Kosten für Heilbehandlungen und weitere            land und dem Land, in dem die versicherte Person ihren
       in diesen AVB vereinbarte Leistungen.                             gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2)    Versicherungsfall
       Der Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige        (2)   Beginn des Versicherungsschutzes
       Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krank-             1. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem bei Ver-
       heit oder Unfallfolgen im Ausland.                                   tragsabschluss vereinbarten Zeitpunkt (Versiche-
                                                                            rungsbeginn), jedoch nicht vor Beginn einer Auslands-
       Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung. Er             reise.
       endet, wenn die versicherte Person nach medizinischem
       Befund keine Behandlung mehr benötigt.                            2. Die versicherte Person ist auf ihrer Auslandsreise nur
                                                                            versichert, wenn die Versicherung beantragt wird, be-
       Als Versicherungsfälle gelten auch                                   vor die Person Deutschland verlässt. Wird der Antrag
       1. der Krankenrücktransport,                                         auf Abschluss von TravelPlus erst nach dem Grenz-
                                                                            übertritt gestellt, besteht erst mit Beginn einer neuen
       2. die Behandlung wegen Schwangerschaftskomplikatio-
                                                                            Auslandsreise Versicherungsschutz.
           nen, Frühgeburt und Fehlgeburt,
       3. der Tod sowie                                            (3)   Ende des Versicherungsschutzes
       4. weitere in § 5 genannte Ereignisse.                            In folgenden Fällen endet der Versicherungsschutz auch
                                                                         für laufende Versicherungsfälle:
(3)    Vertragsgrundlagen
                                                                         1. Mit dem Ende der Auslandsreise, spätestens jedoch
       Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus                  am 61. Tag der Auslandsreise.
       1. den Angaben im Antrag,                                             Ausnahme: Solange die versicherte Person aus medi-
       2. diesen AVB,                                                        zinischen Gründen nicht ohne Gefährdung ihrer Ge-
       3. eventuellen zusätzlichen schriftlichen Vereinbarungen              sundheit zurückreisen oder zurücktransportiert wer-
          und                                                                den kann, verlängert sich der Versicherungsschutz
                                                                             entsprechend.
       4. den gesetzlichen Vorschriften.
                                                                         2. Mit dem Ende des Versicherungsvertrags. Einzelhei-
       Für den Vertrag gilt deutsches Recht.                                 ten zum Ende des Versicherungsvertrags sind in die-
                                                                             sen AVB unter § 4 Absätze 2 bis 4 geregelt.


                                                                                                                                   7

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§ 3 Wer kann sich versichern?                                           Versicherungsjahres in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)
                                                                        zugehen.
(1)   Versicherung im Tarif TravelXN (Einzelversicherung)               Sie können die Versicherung auch für einzelne versi-
      Im TravelXN können alle Personen versichert werden, die           cherte Personen kündigen. Eine solche Kündigung ist
         › ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und            aber nur wirksam, wenn die versicherte Person von der
                                                                        Kündigung weiß.
         › Mitglied der Techniker Krankenkasse (TK) oder bei
                                                                        Wir verzichten auf unser ordentliches Kündigungsrecht.
           der TK familienversichert sind.
                                                                  (3)   Ende der Versicherung bei Wegzug
(2)   Versicherung im Tarif TravelXF (Familienversiche-
                                                                        Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in ein Land au-
      rung)
                                                                        ßerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen
      Familien und kinderlose Paare können sich im Tarif Tra-           Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz verlegen, en-
      velXF versichern. Die mitversicherten Personen sind               det der Vertrag.
      auch dann versichert, wenn sie ohne den Versicherungs-
                                                                        Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Auf-
      nehmer reisen.
                                                                        enthalt in ein Land außerhalb der EU, des EWR und der
      Die Voraussetzungen für die Familienversicherung sind:            Schweiz, endet das Versicherungsverhältnis dieser Per-
      1. Sie als Antragsteller und Versicherungsnehmer kön-             son.
         nen sich versichern, wenn Sie                            (4)   Ende der Versicherung und Fortsetzung bei Tod des
         › Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und            Versicherungsnehmers
         › Mitglied der TK oder bei der TK familienversichert           1. Der Versicherungsvertrag endet mit Ihrem Tod. Die
           sind.                                                            versicherten Personen können den Versicherungs-
                                                                            vertrag aber fortsetzen, indem sie einen neuen Versi-
      2. Sie als Antragsteller und Versicherungsnehmer kön-                 cherungsnehmer benennen. Die Erklärung muss uns
         nen folgende Personen mitversichern, wenn diese ih-                innerhalb von 2 Monaten nach dem Tod des Versi-
         ren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben:                       cherungsnehmers zugehen. Falls der neue Versiche-
         › Ihren Ehe- oder Lebenspartner                                    rungsnehmer kein Mitglied der TK oder bei der TK fa-
                                                                            milienversichert ist: Dann erhöht sich der Beitrag so,
         › Ihren laut Melderegister in häuslicher Gemeinschaft              wie es in diesen AVB unter § 10 Absatz 4 geregelt
           mit Ihnen wohnenden Lebensgefährten                              ist.
         › alle mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden              2.   Mit dem Tod einer versicherten Person endet das
           oder unterhaltsberechtigten Kinder unter 18 Jahren                Versicherungsverhältnis dieser Person.
         Wenn eine mitversicherte Person diese Vorausset-
         zungen nicht mehr erfüllt, endet die Versicherung für    § 5 Welche Leistungen erhalten Sie im Versiche-
         die versicherte Person im Tarif TravelXF zum Ende            rungsfall?
         des jeweiligen Monats.
                                                                  (1)   Allgemeine Regelungen
(3)   Fortführung bei Ende der TK-Mitgliedschaft oder der
      TK-Familienversicherung                                           1. Freie Arztwahl
      Wenn die TK-Mitgliedschaft oder die TK-Familienver-si-               Die versicherte Person kann unter Ärzten, Zahnärzten
      cherung der versicherten Person im TravelXN oder von                 und Physiotherapeuten frei wählen. Voraussetzung
      Ihnen im TravelXF endet, läuft der Vertrag weiter. Der               ist, dass die behandelnde Person zur Heilbehandlung
      Beitrag erhöht sich ab Beginn des folgenden Versiche-                im Reiseland zugelassen ist.
      rungsjahres. Alle Details dazu finden Sie in diesen AVB                Mit einer ärztlichen Verordnung kann sich die versi-
      unter § 10 Absatz 4.                                                   cherte Person auch von medizinischem Fachpersonal
                                                                             (z. B. einem Chiropraktiker, Osteopathen oder Heil-
§ 4 Wie wird die Versicherung abgeschlossen?                                 praktiker) behandeln lassen.
    Wie lange läuft der Vertrag?                                        2. Freie Krankenhauswahl
(1)   Abschluss des Versicherungsvertrags                                  Bei einer medizinisch notwendigen stationären Heilbe-
      Sie können den Versicherungsschutz schriftlich, online               handlung kann die versicherte Person unter den Kran-
      oder telefonisch beantragen. Alle Pflichtangaben im An-              kenhäusern im Reiseland frei wählen. Das Kranken-
      trag – einschließlich der Angaben zum Beitragseinzug                 haus muss folgende Bedingungen erfüllen:
      (z. B. SEPA-Lastschriftmandat) – müssen zutreffend und                 › Es steht unter ständiger ärztlicher Leitung.
      vollständig sein.
                                                                             › Es bietet ausreichende diagnostische und therapeu-
      In Ihrem Antrag müssen Sie die Namen aller Personen                      tische Möglichkeiten.
      nennen, die Sie mitversichern wollen. Wenn Sie in der                  › Es führt Krankengeschichten.
      Familienversicherung im Tarif TravelXF nach Vertrags-
      schluss weitere Personen mitversichern wollen – zum               3. Arznei-, Verband- Heil- und Hilfsmittel
      Beispiel Neugeborene: Dann müssen Sie uns diese nach-
                                                                             Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel müssen von
      melden.
                                                                             Ärzten oder Zahnärzten verordnet werden. Arzneimit-
(2)   Versicherungsdauer und Kündigung                                       tel muss die versicherte Person aus einer Apotheke
      Die Versicherung läuft ab dem Datum des Beginns immer                  oder einer anderen im Reiseland zugelassenen Abga-
      12 Monate (Versicherungsjahr). Sie beginnt zum verein-                 bestelle erhalten.
      barten Zeitpunkt, frühestens jedoch, sobald uns Ihr An-                Für diätetische Lebensmittel und Nahrungsergän-
      trag zugeht. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert              zungsmittel sowie für Produkte zur Körperpflege über-
      er sich jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr. Die                 nehmen wir keine Kosten.
      Kündigung muss uns spätestens 3 Monate vor Ende des


                                                                                                                                 8

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      4. Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und Arz-                    › provisorischen Zahnersatz und provisorische Zahn-
         neimittel                                                            kronen jeweils in einfacher Ausführung.
         Wir übernehmen die Kosten für                                      › einfache Reparaturen von Zahnersatz und Zahnkro-
         › Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und                         nen.
           Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend      (6)   Krankentransport
           anerkannt sind.
                                                                         Wir übernehmen die Kosten für den medizinisch notwen-
         › Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als         digen Krankentransport
           ebenso erfolgversprechend bewährt haben.
                                                                            › zur Behandlung in das nächsterreichbare geeignete
         › Methoden und Arzneimittel, die angewandt werden,                   Krankenhaus bzw. in das Krankenhaus, in dem eine
           weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arz-                   Erstversorgung erfolgen kann oder
           neimittel zur Verfügung stehen.
                                                                            › zum nächsterreichbaren Notfallarzt.
         Wir können unsere Leistung auf den Betrag beschrän-
         ken, der bei der Anwendung vorhandener schulmedi-                    Wir übernehmen auch die Kosten für den medizi-
         zinischer Methoden oder Arzneimittel angefallen wäre.                nisch notwendigen Transport in das nächsterreich-
                                                                              bare geeignete Krankenhaus im Anschluss an die
(2)   Ambulante Behandlung                                                    Erstversorgung beim Notfallarzt bzw. im Kranken-
      Bei ambulanter Heilbehandlung übernehmen wir die Kos-                   haus.
      ten für                                                      (7)   Krankenrücktransport
         › Untersuchungen und Heilbehandlungen.                          1. Wir übernehmen die Kosten für den Krankenrück-
           Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen                      transport an den gewünschten Ort im Land des letzten
           wir auch die Kosten für psychologische oder psy-                 gewöhnlichen Aufenthalts. Dies gilt unter einer der fol-
           chotherapeutische Sitzungen im Rahmen einer Erst-                genden Bedingungen:
           behandlung. Die Voraussetzung dafür ist: Die Be-                 › Der Krankenrücktransport ist medizinisch sinnvoll
           handlung dient dazu, posttraumatische Störungen                    und vertretbar.
           nach einem Unfall, einem Gewaltverbrechen oder                   › Die medizinisch notwendige stationäre Heilbehand-
           einer Naturkatastrophe am Reiseort zu vermeiden.                   lung würde nach ärztlicher Bescheinigung voraus-
           Dies ist eine Ausnahme von dem in diesen AVB un-                   sichtlich noch länger als 2 Wochen dauern.
           ter § 6 Absatz 1 Nummer 6 geregelten Leistungs-
                                                                            › Die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im
           ausschluss.
                                                                              Ausland würden die Kosten des Krankenrücktrans-
         › Arznei-, Verband- und Heilmittel.                                  ports übersteigen.
         › Hilfsmittel in einfacher Ausführung, wenn sie zum             Wichtig: Voraussetzung für die Übernahme der Kosten
           ersten Mal notwendig sind.                                    ist, dass wir den Krankenrücktransport organisieren.
(3)   Behandlung im Krankenhaus                                          2. Bei versicherten Kindern unter 18 Jahren übernehmen
      Bei stationärer Heilbehandlung übernehmen wir die Kos-                wir die Kosten für eine Begleitperson auf dem Kran-
      ten für                                                               kenrücktransport.
         › ärztliche Leistungen.                                            Ist die versicherte Person 18 Jahre oder älter, über-
                                                                            nehmen wir die Kosten für eine Begleitperson, wenn
         › allgemeine Krankenhausleistungen.                                die Begleitperson
         › Operationen und Operationsnebenkosten.                           › ärztlich angeraten,
         › die Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus.                   › aus Rechtsgründen notwendig oder
         › die stationäre Unterbringung und Verpflegung einer               › vom Transportunternehmen vorgeschrieben ist.
           Begleitperson des versicherten Kindes unter 18 Jah-     (8)   Suche, Rettung und Bergung
           ren.
                                                                         Wir übernehmen die Kosten für die unfallbedingte Suche,
(4)   Behandlung bei Schwangerschaft                                     Rettung und Bergung der versicherten Person. Die Su-
      Bei bestehender Schwangerschaft übernehmen wir die                 che, Rettung und Bergung muss ein öffentlich-rechtlicher
      Kosten für                                                         oder privatrechtlich organisierter Rettungsdienst überneh-
                                                                         men. Wir übernehmen höchstens 2.500 Euro je Versiche-
         › die medizinisch notwendige ambulante und statio-              rungsfall.
           näre Behandlung wegen Schwangerschaftskompli-
           kationen.                                               (9)   Bestattung und Überführung
         › die Entbindung bei Frühgeburt bis zum Ende der 36.            Im Todesfall übernehmen wir die Kosten wahlweise
           Schwangerschaftswoche. Dies umfasst auch die Be-                 › für die Bestattung im Ausland oder
           handlung, Unterbringung und Pflege des neugebo-
           renen Kindes bis das Kind und die Mutter transport-              › für die Überführung an den gewünschten Ort im
           fähig sind.                                                        Land des letzten gewöhnlichen Aufenthalts der ver-
                                                                              sicherten Person.
         › die medizinisch notwendige Behandlung bei einer
           Fehlgeburt.                                             (10) Betreuung und Rückreise mitreisender Kinder unter
                                                                        18 Jahren
         › den nicht rechtswidrigen, medizinisch notwendigen
           Schwangerschaftsabbruch.                                      Wenn eine mitreisende erwachsene Betreuungsperson
                                                                         oder das mitreisende Kind unter 18 Jahren nach Tra-
(5)   Zahnärztliche Behandlung                                           velXN oder TravelXF versichert ist: Dann übernehmen wir
      Bei zahnärztlicher Behandlung übernehmen wir die Kos-              die Kosten für die Betreuung des mitreisenden Kindes
      ten für                                                            und für seine Rückreise an den Wohnsitz.
         › schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich
           plastischer Zahnfüllungen.

                                                                                                                                    9

[Seite 10]
     Dies gilt, wenn alle mitreisenden erwachsenen Betreu-      § 6 Welche Kosten übernehmen wir nicht oder nur
     ungspersonen                                                   zum Teil?
        › stationär behandelt oder
                                                                (1)   Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Behand-
        › zurücktransportiert werden müssen oder                      lungen und Hilfsmittel
        › verstorben sind.                                            Für folgende Behandlungen und Hilfsmittel übernehmen
                                                                      wir keine Kosten:
     Wichtig: Voraussetzung für die Übernahme der Kosten
     ist, dass wir die Betreuung und die Rückreise des Kindes         1. Versicherungsfälle, die vor Beginn der Auslandsreise
     organisieren.                                                        eingetreten sind
                                                                          Ausnahme: Wenn bei Reisebeginn aus medizinischer
(11) Krankenbesuch
                                                                          Sicht Reisefähigkeit bestand und erst während der
     Bei einem Krankenhausaufenthalt der versicherten Per-                Auslandsreise eine unerwartete akute Verschlechte-
     son übernehmen wir die Kosten für Hin- und Rückreise                 rung des Gesundheitszustandes eintritt.
     einer nahestehenden Person für einen Krankenbesuch.
                                                                      2. Behandlungen, deren Notwendigkeit aufgrund ärztli-
     Dies gilt unter folgenden Voraussetzungen:                           cher Diagnose bereits bei Beginn der Auslandsreise
        › Die versicherte Person reist ohne Begleitung eines              feststand
          Erwachsenen.                                                    Ausnahme: Wenn der Tod des Ehegatten oder eines
        › Der Krankenbesuch wird vorher bei uns beantragt.                Verwandten ersten Grades alleiniger Grund für die
                                                                          Reise war.
        › Der Aufenthalt im Krankenhaus wird zu diesem Zeit-
                                                                      3. Behandlungen, die alleiniger Grund oder einer der
          punkt voraussichtlich noch länger als 14 Tage dau-
                                                                          Gründe für die Reise waren
          ern.
                                                                      4. Behandlungen, die von dem Ehegatten, einem Eltern-
        › Ein Rücktransport ist in diesem Zeitraum aus medi-              teil oder dem eigenen Kind durchgeführt werden
          zinischen Gründen nicht vertretbar.
                                                                          Ausnahme: Nachgewiesene Sachkosten übernehmen
        › Wir organisieren die Hin- und Rückreise für den                 wir.
          Krankenbesuch.
                                                                      5. Ambulante Heilbehandlungen in einem Heilbad oder
(12) Blutkonserven                                                        Kurort
     Wir übernehmen die Kosten für Blutkonserven. Wenn am                 Ausnahme: Wenn die versicherte Person erst wäh-
     Reiseort keine oder nur potenziell gesundheitsgefähr-                rend des Aufenthalts in dem Heilbad oder Kurort er-
     dende Blutkonserven verfügbar sind, bezahlen wir auch                krankt oder einen Unfall hat, erstatten wir die dadurch
     den Versand an den Reiseort.                                         notwendig werdende Heilbehandlung. Bei einem Un-
                                                                          fall übernehmen wir auch die Kosten einer stationären
(13) Weitere Hilfen                                                       Behandlung in einer Klinik, die zugleich Kur- und Re-
     Wir bieten Ihnen außerdem folgende Soforthilfen im Ver-              habilitationseinrichtung ist.
     sicherungsfall:                                                  6. Behandlungen geistiger und seelischer Störungen und
     1. ganzjähriger telefonischer 24-Stunden Service                     Erkrankungen; dazu gehören auch psychiatrische und
     2. Kontaktaufnahme zum Hausarzt und Vermittlung von                  psychotherapeutische Behandlungen
         Arzt-zu-Arzt-Gesprächen                                          Ausnahme: Für die Erstbehandlung zur Vermeidung
     3. Auskunft über Arzneimittel, die im Ausland erhältlich             posttraumatischer Störungen übernehmen wir die
         sind                                                             Kosten nach § 5 Absatz 2 dieser AVB.
     4. Beschaffung und Versand von Blutkonserven                     7. Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Maßnah-
                                                                          men zur Rehabilitation
     5. Auskunft über ärztliche Versorgung in Krankenhäu-
         sern und Spezialkliniken                                     8. Hörgeräte und Sehhilfen. Für andere Hilfsmittel über-
                                                                          nehmen wir die Kosten unter den Voraussetzungen
     6. bei stationärem Aufenthalt: garantierte Kostenüber-
                                                                          nach § 5 Absatz 1 Nummer 3 dieser AVB.
         nahme gegenüber Ärzten und Krankenhäusern
                                                                      9. Folgende zahnärztliche Behandlungen:
     7. Organisation von Transport oder Verlegung zum
         nächstgelegenen Krankenhaus oder zum nächster-                   a) Zahnprophylaxe
         reichbaren Arzt                                                  b) Parodontose-Behandlungen
     8. Benennung von Dolmetschern und Fremdsprachen                      c) Zahnersatz und Zahnkronen.
         sprechenden Ärzten und Zahnärzten                                d) Einlagefüllungen – also Inlays und Onlays
     9. Weiterleitung von Informationen an Angehörige                     e) Kieferorthopädie
     10. Organisation des Krankenrücktransportes einschließ-              Hinweis: Unsere Leistungen bei zahnärztlichen Be-
         lich garantierter Kostenübernahme                                handlungen einschließlich Zahnersatz und Zahnkro-
     11. Auskunft über Möglichkeiten anwaltlicher Vertretung              nen sind in diesen AVB unter § 5 Absatz 5 geregelt.
         im Ausland                                                   10. Untersuchungen und Behandlungen bei einer normal
     12. Organisation der Überführung oder der Bestattung im              verlaufenden Schwangerschaft und Entbindung sowie
         Ausland                                                          für Maßnahmen der Schwangerschaftsvorsorge
                                                                          Hinweis: Unsere Leistungen bei Schwangerschaft und
                                                                          Entbindung sind in diesen AVB unter § 4 Absatz 4 ge-
                                                                          regelt.
                                                                      11. Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen
                                                                      12. Durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte
                                                                          Behandlung oder Unterbringung


                                                                                                                               10

[Seite 11]
(2)   Allgemeine Leistungeinschränkungen                         (2)   Auszahlung der Versicherungsleistungen
      Wir übernehmen keine Kosten für                                  Sie als Versicherungsnehmer haben Anspruch darauf,
                                                                       dass wir die Versicherungsleistungen an Sie auszahlen.
      1. Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen,          Sie können auch entscheiden, dass eine versicherte Per-
         die die versicherte Person vorsätzlich – also bewusst         son die Versicherungsleistungen erhält. Bitte informieren
         oder absichtlich – herbeigeführt hat.                         Sie uns darüber in Textform (z. B. per Brief, Fax, E-Mail).
      2. Krankheiten, Unfälle und Todesfälle durch Kriegser-           Dann zahlen wir unsere Leistungen an diese Person aus.
         eignisse im Ausland, wenn das Auswärtige Amt vor              Wenn Sie nichts anderes bestimmt haben: Dann dürfen
         Reiseantritt eine Reisewarnung ausgesprochen hat.             wir unsere Leistungen auch an die Person auszahlen,
      Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestim-             von der wir die benötigten Nachweise erhalten haben.
      mungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange             Wir überweisen unsere Versicherungsleistungen kosten-
      dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren            frei auf ein Konto im SEPA-Raum. Bei einer Überweisung
      Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Em-            auf ein Konto außerhalb des SEPA-Raums ziehen wir die
      bargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik            Überweisungsgebühren von unserer Leistung ab.
      Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirt-
      schafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos           Ansprüche auf Versicherungsleistungen können von
      der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht            Ihnen nicht verpfändet werden.
      Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der               Alle weiteren Informationen zu den Voraussetzungen für
      Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.                       die Fälligkeit von Versicherungsleistungen finden Sie im
                                                                       beiliegenden Auszug aus dem Versicherungsvertragsge-
(3)   Einwände gegen die Abrechnung                                    setz (VVG) unter § 14.
      1. Wir können unsere Leistung in den folgenden Fällen
         auf einen angemessenen Betrag herabsetzen:              (3)   Rechnungen in ausländischer Währung
         › wenn die Heilbehandlung oder die Maßnahme das               Kosten, die in ausländischer Währung entstanden sind,
           medizinisch notwendige Maß übersteigt.                      rechnen wir in Euro um. Dafür gilt der amtliche Devisen-
                                                                       kurs Frankfurt. Für dort nicht gehandelte Währungen gilt
         › wenn die Höhe der Rechnung nicht den üblichen               der Kurs der Europäischen Zentralbank. Wir rechnen je-
           Verhältnissen des Reiselands entspricht.                    weils zum Kurs des Tages um, an dem wir die Nachweise
      2. Wenn die berechneten Kosten in einem auffälligen              erhalten haben.
          Missverhältnis zu den tatsächlichen Leistungen ste-          Ausnahme: Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die aus-
          hen, übernehmen wir keine Kosten.                            ländische Währung zu einem ungünstigeren Kurs erwor-
                                                                       ben haben, gilt dieser Kurs.
§ 7 Wie funktioniert die Kostenerstattung im Versi-              (4)   Erstattung bei mehreren Kostenträgern
    cherungsfall?
                                                                       Es gibt Fälle, in denen wegen desselben Versicherungs-
(1)   Notwendige Angaben und Nachweise                                 falls Ansprüche gegen mehrere Kostenträger (z. B. Trä-
                                                                       ger der Sozialversicherung, andere private Versicherer)
      Wir übernehmen die Kosten nur dann, wenn wir die not-
                                                                       bestehen. Dann dürfen die Leistungen aller Kostenträger
      wendigen Nachweise für unsere Leistungsprüfung erhal-
                                                                       zusammen nicht höher sein als die Kosten, die der versi-
      ten. Die Nachweise werden unser Eigentum.
                                                                       cherten Person entstanden sind.
      Rechnungen benötigen wir im Original oder als Kopie.
                                                                       Für unsere Leistung gilt das Prinzip der Subsidiarität: Die
      Wenn Sie die Rechnungen bereits an anderer Stelle ein-
                                                                       Ansprüche gegen andere Kostenträger gehen den gegen
      gereicht haben, benötigen wir einen Nachweis über die
                                                                       uns gerichteten Ansprüchen grundsätzlich vor. Wir über-
      Leistungsentscheidung des anderen Kostenträgers.
                                                                       nehmen die dann noch verbleibenden Kosten.
      Die Rechnungen müssen folgende Angaben zur behan-
                                                                       Besteht der Anspruch gegen einen anderen privaten Ver-
      delten Person enthalten:
                                                                       sicherer, der ebenfalls Subsidiarität mit Ihnen vereinbart
         › Vor- und Nachname                                           hat, können Sie wählen, wer als Erster zahlt. Wenn wir
         › Geburtsdatum                                                zuerst leisten, müssen Sie Ihre Ansprüche gegen die an-
                                                                       dere Versicherung an uns abtreten.
         › Bezeichnung der Krankheiten
         › die einzelnen Leistungen der behandelnden Person      § 8 Welche allgemeinen Mitwirkungspflichten (Ob-
         › das Datum der Behandlung                                  liegenheiten) haben Sie und die versicherten
                                                                     Personen?
      Bei zahnärztlicher Behandlung benötigen wir zusätzlich
                                                                     Was sind die Folgen, wenn diese Pflichten ver-
      folgende Angaben:
                                                                     letzt werden?
         › die Bezeichnung der behandelten Zähne
                                                                 (1)   Obliegenheiten
         › die an den Zähnen vorgenommene Behandlung
                                                                       Bei Eintritt des Versicherungsfalls gelten folgende Oblie-
      Bei Rechnungen über Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfs-
                                                                       genheiten:
      mittel benötigen wir immer auch die zugrunde liegende
      Verordnung. Die Rechnungen müssen die Einzelpositio-             1. Sie müssen uns den Beginn und das Ende der Aus-
      nen und die dazugehörigen Preise enthalten.                         landsreise nachweisen.
      Bei einem notwendigen Krankenhausaufenthalt benötigen            2. Sie und die versicherte Person müssen uns alle not-
      wir eine Bescheinigung des Krankenhausarztes über Be-               wendigen Informationen geben, die notwendig sind,
      ginn und Ende der stationären Behandlung. Die Beschei-              um den Versicherungsfall, unsere Leistungspflicht und
      nigung muss auch die Bezeichnung der Krankheit enthal-              deren Umfang festzustellen.
      ten.                                                             3. Sie und die versicherte Person müssen uns informie-
      Bei Überführungs- oder Bestattungskosten benötigen wir              ren, wenn Ansprüche gegen andere Erstattungsver-
      eine amtliche oder ärztliche Bescheinigung über die To-             pflichtete bestehen.
      desursache.

                                                                                                                                11

[Seite 12]
      4. Wenn wir dies verlangen, sind Sie und die versicherte       (2)   Berechnung und Höhe des Beitrags bei Abschluss
         Person verpflichtet, sich von einem Arzt untersuchen              des Vertrags
         zu lassen. Dieser Arzt wird von uns beauftragt.                   Der Beitrag richtet sich nach dem Alter der versicherten
      5. Sie und die versicherte Person müssen so gut wie                  Person bei Versicherungsbeginn (Eintrittsalter).
         möglich dafür sorgen, dass der Schaden gemindert                  Beim erstmaligen Abschluss von TravelXN und TravelXF
         wird. Außerdem müssen Sie und die versicherte Per-                gelten folgende Beiträge:
         son alles vermeiden, was die Genesung behindert.
                                                                                    Jahresbeiträge bei Vertragsabschluss
(2)   Folgen von Verletzungen der Obliegenheiten
                                                                              Tarif           Grundbeitrag
      Wenn Sie oder eine versicherte Person eine der in Ab-                   TravelXN        19,40 EUR pro Person
      satz 1 genannten Obliegenheiten verletzen: Dann müs-                    TravelXF        44,80 EUR pro Familie
      sen wir nicht oder nur teilweise leisten. Das gilt mit den
      Einschränkungen in § 28 Absatz 2 bis 4 VVG, den Sie im                  Tarif           Erhöhung Grundbeitrag
      Anhang finden.                                                                          Eintrittsalter 70-74 Jahre
                                                                              TravelXN        27,30 EUR pro Person
      Es macht keinen Unterschied, ob Sie oder ob die versi-
                                                                              TravelXF        27,30 EUR pro Person
      cherte Person eine Obliegenheit verletzt haben oder da-
      von wissen: Die Folgen sind dieselben.                                  Tarif           Erhöhung Grundbeitrag
                                                                                              Eintrittsalter ab 75 Jahre
                                                                              TravelXN        78,00 EUR pro Person
§ 9 Welche besonderen Mitwirkungspflichten (Ob-
                                                                              TravelXF        78,00 EUR pro Person
    liegenheiten) haben Sie und die versicherten
    Personen bei Ansprüchen gegen Dritte?                                  Wenn eine versicherte Person bei Versicherungsbeginn
    Was sind die Folgen, wenn diese Pflichten ver-                         zwischen 70 und 74 Jahre alt ist: Dann erhöht sich der
    letzt werden?                                                          Grundbeitrag pro Versicherungsjahr für diese Person um
                                                                           27,30 Euro.
(1)   Obliegenheiten
                                                                           Wenn eine versicherte Person bei Versicherungsbeginn
      Wenn Sie oder eine versicherte Person Ersatzansprüche                75 Jahre oder älter ist: Dann erhöht sich der Grundbeitrag
      gegen Dritte haben, gelten folgende Obliegenheiten:                  pro Versicherungsjahr für diese Person um 78,00 Euro.
      1. Sie müssen bzw. die versicherte Person muss diese
                                                                     (3)   Erhöhung des Grundbeitrags ab einem Alter von 70
         Ansprüche schriftlich an uns abtreten. Das gilt bis zu
                                                                           Jahren im laufenden Vertrag
         der Höhe, in der wir Leistungen erbringen.
                                                                           Für jede versicherte Person, die während der Vertrags-
         Die Verpflichtung zur Abtretung gilt unabhängig vom
                                                                           laufzeit 70 Jahre alt wird, erhöht sich der Grundbeitrag
         gesetzlichen Forderungsübergang nach § 86 VVG.
                                                                           um 27,30 Euro. Der neue Beitrag gilt ab dem folgenden
      2. Sie oder die versicherte Person müssen den Ersatz-                Versicherungsjahr. Weitere mit dem Lebensalter verbun-
         anspruch oder ein Recht, das dazu dient, diesen An-               dene Erhöhungen des Grundbeitrags gibt es nicht.
         spruch zu sichern, wahren. Und Sie müssen uns bei
         der Durchsetzung des Anspruchs unterstützen. Bei all        (4)   Berechnung des Beitrags bei Ende der TK-Mitglied-
         dem müssen Sie die geltenden Vorschriften zur Form                schaft oder der TK-Familienversicherung
         und zu Fristen einhalten.                                         Endet die TK-Mitgliedschaft oder die TK-Familienversi-
      3. Es ist möglich, dass Sie oder die versicherte Person              cherung einer im TravelXN versicherten Person, dann
         Rechnungen von Leistungserbringern wie z. B. Ärzten               gelten für diese Person die Beträge in der nachfolgenden
         oder Zahnärzten bezahlt haben und sich herausstellt,              Tabelle.
         dass die Rechnung ganz oder zum Teil unberechtigt                 Endet die TK-Mitgliedschaft oder die TK-Familienversi-
         war. Wenn wir die Kosten aus dieser Rechnung be-                  cherung des Versicherungsnehmers im TravelXF, dann
         reits erstattet haben, haben wir ein Interesse daran,             gelten die Beträge in der nachfolgenden Tabelle.
         den zu viel bezahlten Betrag zurückzuerhalten. Zu
         diesem Zweck gelten in diesem Fall die in Nr. 1 und 2                          Jahresbeiträge nach Ende der
         geregelten Obliegenheiten entsprechend.                                  TK-Mitgliedschaft / TK-Familienversicherung
                                                                              Tarif           Grundbeitrag
(2)   Folgen von Verletzungen der Obliegenheiten
                                                                              TravelXN        25,50 EUR pro Person
      Wenn Sie oder eine versicherte Person eine Obliegenheit                 TravelXF        56,50 EUR pro Familie
      nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3 verletzen: Dann müssen
                                                                              Tarif           Erhöhung Grundbeitrag
      wir nicht oder nur teilweise leisten, wenn wir wegen der
                                                                                              Eintrittsalter 70-74 Jahre
      Verletzung keinen Ersatz von dem Dritten erhalten. Das
                                                                              TravelXN        39,00 EUR pro Person
      gilt mit den Einschränkungen in § 28 Absatz 2 bis 4 VVG,
      den Sie im Anhang finden.                                               TravelXF        39,00 EUR pro Person
                                                                              Tarif           Erhöhung Grundbeitrag
                                                                                              Eintrittsalter ab 75 Jahre
§ 10 Was kostet die Versicherung?
                                                                              TravelXN        108,00 EUR pro Person
     Was passiert, wenn der Beitrag nicht gezahlt
                                                                              TravelXF        108,00 EUR pro Person
     wird?
                                                                           Der neue Beitrag gilt ab dem folgenden Versicherungs-
(1)   Zahlung des Beitrags                                                 jahr.
      Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag und gilt für ein Versiche-
      rungsjahr.                                                     (5)   Rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrags
      Sie zahlen den Erstbeitrag bei Abschluss des Vertrags.               Haben Sie mit uns den Einzug der Beiträge vereinbart,
      Die Folgebeiträge zahlen Sie zu Beginn jedes weiteren                besteht grundsätzlich auch bei Nichtzahlung des ersten
      Versicherungsjahres.                                                 Beitrags Versicherungsschutz. Sie müssen sicherstellen,
                                                                           dass der Beitrag bei Fälligkeit eingezogen werden kann.
                                                                           Auch müssen Sie dafür sorgen, dass einer berechtigten
                                                                           Einziehung nicht widersprochen wird.


                                                                                                                                   12

[Seite 13]
     Wenn die Bank den Einzug des Beitrags bei Fälligkeit
     mangels Deckung nicht durchführt, gilt die Zahlung als
     nicht rechtzeitig vorgenommen.

§ 11 Wann können wir die AVB und die Beiträge än-
     dern?
Wir können die AVB und die Beiträge zu Beginn eines neuen
Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat ändern.
Das gilt auch mit Wirkung für bestehende Verträge. Sie können
die Versicherung für die betroffene Person innerhalb von
2 Monaten kündigen. Diese 2 Monate gelten ab dem Zeitpunkt,
an dem Sie die Änderungsmitteilung erhalten. Bei Kündigung
endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, an dem die Änderung
wirksam wird.


§ 12 Wann können Sie mit eigenen Forderungen ge-
     gen uns aufrechnen?
Gegen unsere Forderungen können Sie nur aufrechnen, soweit
Ihre Forderung gegen uns unbestritten oder rechtskräftig fest-
gestellt ist.


§ 13 In welcher Form müssen Sie Willenserklärun-
     gen und Anzeigen abgeben?
Ihre Willenserklärungen und Anzeigen benötigen wir in Text-
form (z. B. Brief, Fax, E-Mail).


                                                                 13

[Seite 14]
Streitschlichtungsstellen
Meinungsverschiedenheiten und Rechtsweg


Ombudsmann Private Kranken- und Pflegever-
sicherung
Versicherungsnehmer, die mit Entscheidungen des Versiche-
rers nicht zufrieden sind, oder deren Verhandlungen mit dem
Versicherer nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt ha-
ben, können sich an den Ombudsmann Private Kranken- und
Pflegeversicherung wenden.

Die derzeitigen Kontaktdaten sind:
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Internet: www.pkv-ombudsmann.de

Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist
eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende
Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an
dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

Hinweis: Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversi-
cherung ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle
nicht verbindlich entscheiden.


Versicherungsaufsicht
Sind Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch den Versi-
cherer nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten
bei der Vertragsabwicklung auf, können sie sich auch an die
für den Versicherer zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Als
Versicherungsunternehmen unterliegt der Versicherer der Auf-
sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Die derzeitigen Kontaktdaten sind:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de

Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne
Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.


Rechtsweg
Unabhängig von der Möglichkeit, sich an die Verbraucher-
schlichtungsstelle oder die Versicherungsaufsicht zu wenden,
steht dem Versicherungsnehmer der Rechtsweg offen


                                                                14

[Seite 15]
4.   Anhang: Gesetzesauszüge                                                (2) Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch
                                                                                oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes
4.1 Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz                                  Recht unter Beachtung der geltenden Form- und
    (VVG)                                                                       Fristvorschriften zu wahren und bei dessen Durchset-
                                                                                zung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzu-
§ 14 Fälligkeit der Geldleistung
                                                                                wirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Ob-
     (1) Geldleistungen des Versicherers sind fällig mit der                    liegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung
         Beendigung der zur Feststellung des Versicherungs-                     insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen kei-
         falles und des Umfanges der Leistung des Versiche-                     nen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall ei-
         rers notwendigen Erhebungen.                                           ner grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist
                                                                                der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem
     (2) Sind diese Erhebungen nicht bis zum Ablauf eines
                                                                                der Schwere des Verschuldens des Versicherungs-
         Monats seit der Anzeige des Versicherungsfalles be-
                                                                                nehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die
         endet, kann der Versicherungsnehmer Abschlagszah-
                                                                                Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahr-
         lungen in Höhe des Betrages verlangen, den der Ver-
                                                                                lässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
         sicherer voraussichtlich mindestens zu zahlen hat.
         Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange die Erhebun-               (3) Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungs-
         gen infolge eines Verschuldens des Versicherungs-                      nehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt
         nehmers nicht beendet werden können.                                   des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann
                                                                                der Übergang nach Absatz 1 nicht geltend gemacht
     (3) Eine Vereinbarung, durch die der Versicherer von der
                                                                                werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden
         Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen befreit
                                                                                vorsätzlich verursacht.
         wird, ist unwirksam.
                                                                       § 215 Gerichtsstand
§ 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit
                                                                            (1) Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der
     (1) Bei Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit, die
                                                                                Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich
         vom Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versiche-
                                                                                zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer
         rungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen ist,
                                                                                zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Er-
         kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Mo-
                                                                                mangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Auf-
         nats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt
                                                                                enthalt hat. Für Klagen gegen den Versicherungsneh-
         hat, ohne Einhaltung einer Frist kündigen, es sei
                                                                                mer ist dieses Gericht ausschließlich zuständig.
         denn, die Verletzung beruht nicht auf Vorsatz oder auf
         grober Fahrlässigkeit.                                             (2) § 33 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ist auf Widerkla-
                                                                                gen der anderen Partei nicht anzuwenden.
     (2) Bestimmt der Vertrag, dass der Versicherer bei Verlet-
         zung einer vom Versicherungsnehmer zu erfüllenden                  (3) Eine von Absatz 1 abweichende Vereinbarung ist zu-
         vertraglichen Obliegenheit nicht zur Leistung ver-                     lässig für den Fall, dass der Versicherungsnehmer
         pflichtet ist, ist er nur leistungsfrei, wenn der Versiche-            nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn-
         rungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat.                 lichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich dieses
         Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Oblie-                  Gesetzes verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnli-
         genheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung                 cher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
         in einem der Schwere des Verschuldens des Versi-                       bekannt ist.
         cherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kür-
         zen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer gro-
         ben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.             4.2 Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch
                                                                           (BGB)
     (3) Abweichend von Absatz 2 ist der Versicherer zur Leis-
         tung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegen-        § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist
         heit weder für den Eintritt oder die Feststellung des
                                                                            Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
         Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder
         den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ur-
         sächlich ist. Satz 1 gilt nicht, wenn der Versicherungs-
         nehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat.
     (4) Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit des
         Versicherers nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer
         nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehenden
         Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraus-
         setzung, dass der Versicherer den Versicherungsneh-
         mer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese
         Rechtsfolge hingewiesen hat.
     […]

§ 86 Übergang von Ersatzansprüchen
     (1) Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch
         gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den
         Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden
         ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des
         Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.

                                                                                                                                      15

[Seite 16]
5.   Allgemeine Datenschutzhinweise für Kun-                         Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Ge-
     den und Interessenten der Envivas Kran-                         sundheitsdaten bei Abschluss eines Krankenversiche-
                                                                     rungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilli-
     kenversicherung AG                                              gung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein.
     Mit den nachfolgenden Hinweisen informieren wir Sie             Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, er-
     über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten             folgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO
     durch die Envivas Krankenversicherung AG und die Ihnen          i. V. m. § 27 BDSG. Eine erteilte Einwilligung kann jeder-
     nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Bitte             zeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf
     geben Sie die Informationen auch den aktuellen und künf-        von Einwilligungserklärungen, die gegebenenfalls vor der
     tigen vertretungsberechtigten Personen und wirtschaftlich       Geltung der DSGVO, also vor dem 25.05.2018, uns ge-
     Berechtigten sowie etwaigen mitversicherten Personen            genüber erteilt worden sind.
     und sonstigen Beteiligten weiter.
                                                                     Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interes-
     5.1 Verantwortlicher für die Datenverarbeitung                  sen von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6
     Envivas Krankenversicherung AG                                  Abs. 1 f) DSGVO). Dies kann insbesondere erforderlich
     Gereonswall 68, 50670 Köln                                      sein:
     Telefon 0221 - 27 14 05 70
     E-Mail info@envivas.de                                          - zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Be-
     Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post            triebs, einschließlich des Trainings und der Weiterent-
     unter der o.g. Adresse mit dem Zusatz „Datenschutzbe-             wicklung technischer Systeme,
     auftragter“ oder per E-Mail unter:
     datenschutzbeauftragter@envivas.de.                             - zur Optimierung unserer internen Abläufe,

     5.2 Zwecke und Rechtsgrundlagen der Daten-                      - zur Anonymisierung von Daten, z.B. um daraus Statisti-
         verarbeitung                                                  ken zu erstellen,
     Fordern Sie Informationen z. B. zu unserem Unterneh-
     men oder zu Produkten oder Leistungen unseres Unter-            - zu einer passgenauen Werbung für unsere eigenen
     nehmens an, benötigen wir die von Ihnen hierbei ge-               Versicherungsprodukte und für andere Produkte der
     machten Angaben für die Bearbeitung Ihres Anliegens.              Unternehmen der Generali Gruppe und deren Koopera-
     Falls Sie eine Beratung wünschen, benötigen wir Ihre An-          tionspartner sowie für Markt- und Meinungsumfragen,
     gaben zur Weitergabe an unseren Vertriebspartner.
     Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Be-          - zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten; insbe-
     achtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung                        sondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von
     (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der                Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten
     datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Ver-             können.
     sicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren           Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen
     maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser             Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B.
     Unternehmen zur Einhaltung der „Verhaltensregeln für            aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtli-
     den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die                cher Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungs-
     deutsche Versicherungswirtschaft“ verpflichtet, die die         pflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen
     oben genannten Gesetze für die Versicherungswirtschaft          in diesen Fällen die jeweiligen gesetzlichen Regelungen
     präzisieren. Diese Verhaltensregeln können Sie im Inter-        i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO.
     net unter www.envivas.de/dsgvo abrufen.
                                                                     Auf Basis Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 a) i. V. m.
     Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benöti-       Art. 7 DSGVO informieren wir Sie mittels personalisierter
     gen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den         E-Mails sowie ggf. telefonisch über Produkte und Ser-
     Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von            vices und befragen Sie auf gleichem Wege zu Ihrer Kun-
     uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versiche-               denzufriedenheit. In diesem Zusammenhang analysieren
     rungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur          wir Ihr Nutzungsverhalten im Hinblick auf erhaltene
     Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policie-      E-Mails. Das bedeutet: wir verwenden E-Mails, die sog.
     rung oder Rechnungsstellung. Angaben zum Grund und              Zählpixel enthalten. Dadurch können wir feststellen, ob
     zum Umfang einer medizinischen Behandlung benötigen             Sie unsere Mail geöffnet sowie ggf. genutzt haben. Z. B.
     wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall         können wir nachvollziehen, welche Elemente innerhalb
     eingetreten ist und inwieweit ein Anspruch auf Versiche-        der E-Mail, d.h. Logos, Buttons, Links etc. Sie angeklickt
     rungsleistungen besteht.                                        haben und wie lange Sie in bestimmten Bereichen der
     Die Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. der Abschluss              E-Mail verweilten. Diese Informationen werten wir aus,
     und die Durchführung des Versicherungsvertrages ist             um sie anschließend für zukünftige E-Mails zu berück-
     ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Da-               sichtigen, d.h. um für Sie nicht interessante Informationen
     ten nicht möglich.                                              herauszufiltern und Ihnen auf Ihre Wünsche und Bedürf-
                                                                     nisse abgestimmte Benachrichtigungen zukommen las-
     Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen             sen zu können.
     Daten zur Erstellung von versicherungsspezifischen Sta-
     tistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Er-   Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen wer-
     füllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben.                          den. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungser-
                                                                     klärungen, die gegebenenfalls vor der Geltung der
     Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbe-            DSGVO, also vor dem 25.05.2018, uns gegenüber erteilt
     zogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwe-         worden sind.
     cke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere

                                                                                                                                 16

[Seite 17]
5.3 Kategorien von Empfängern der personen-                   Externe Dienstleister
    bezogenen Daten                                           Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und
                                                              gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister.
Rückversicherer
Von uns übernommene Risiken versichern wir bei spezi-         Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer
ellen Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Da-         und Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende
für kann es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf.        Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie der Über-
Schadendaten an einen Rückversicherer zu übermitteln,         sicht in den Vertragsbedingungen und Kundeninformatio-
damit dieser sich ein eigenes Bild über das Risiko oder       nen, die Sie vor Antragstellung erhalten haben, sowie in
den Versicherungsfall machen kann. Darüber hinaus ist         der jeweils aktuellen Version auf unserer Internetseite un-
es möglich, dass der Rückversicherer unser Unterneh-          ter www.envivas.de/dsgvo entnehmen.
men aufgrund seiner besonderen Sachkunde bei der Ri-
                                                              Soweit mehrere Unternehmen Ihre personenbezogenen
siko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von
                                                              Daten in gemeinsamer Verantwortlichkeit (Art. 26
Verfahrensabläufen unterstützt. Wir übermitteln Ihre Da-
                                                              DSGVO) verarbeiten, haben sich die jeweiligen Unterneh-
ten an den Rückversicherer nur soweit dies für die Erfül-
                                                              men untereinander vertraglich dazu verpflichtet, ihre da-
lung unseres Versicherungsvertrages mit Ihnen erforder-
                                                              tenschutzrechtlichen Pflichten (einschließlich Informati-
lich ist bzw. im zur Wahrung unserer berechtigten
                                                              onspflichten und Betroffenenrechte) in eigener
Interessen erforderlichen Umfang. Nähere Informationen
                                                              Verantwortung zu erfüllen.
können Sie von unserem Rückversicherer, der Generali
Deutschland AG, Adenauerring 7, 81737 München erhal-          Weitere Empfänger
ten.                                                          Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Da-
                                                              ten an weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Be-
Vermittler
                                                              hörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten
Soweit sich im Rahmen der Bearbeitung Ihres Anliegens
                                                              (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanz- und Sozialbe-
die Notwendigkeit zur Einbeziehung eines Vermittlers
                                                              hörden oder Strafverfolgungsbehörden, Gerichte).
ergibt, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und
zur Durchführung des Vertrages benötigten Antrags- und
Vertragsdaten. Gleiches gilt, wenn Sie hinsichtlich Ihrer     5.4 Dauer der Datenspeicherung
Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut wer-       Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie
den. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an        für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich
die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informati-   sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezo-
onen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versiche-       gene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der An-
rungs- und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benöti-       sprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht wer-
gen.                                                          den können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder
                                                              bis zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre perso-
Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe
                                                              nenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich ver-
Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unter-
nehmensgruppe nehmen bestimmte Datenverarbeitungs-            pflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewah-
                                                              rungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem
aufgaben für die in der Gruppe verbundenen Unterneh-
                                                              Handelsgesetzbuch und der Abgabenordnung. Die Spei-
men zentral wahr. So können Ihre Daten etwa zur
zentralen Verwaltung von Anschriftendaten oder von Er-        cherfristen betragen danach bis zu zehn Jahren.
klärungen, die mehrere Unternehmen unserer Gruppe be-
treffen (z. B. Einwilligungen oder Widerrufe) für den tele-   5.5 Betroffenenrechte
fonischen Kundenservice, zur Vertrags- und                    Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu
Schadenbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur ge-          Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber
meinsamen Postbearbeitung durch ein Unternehmen               hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen
oder mehrere Unternehmen der Gruppe gemeinsam ver-            die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlan-
arbeitet werden. Soweit wir auf Basis der Würdigung der       gen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung
Umstände annehmen dürfen, dass Sie Post, E-Mails oder         der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Heraus-
Zahlungen nicht an das für Ihr Anliegen zuständige Kon-       gabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem struk-
zernunternehmen adressiert haben, bemühen wir uns in          turierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu-
bestimmten Fällen fehladressierte Post- und E-Mailein-        stehen.
gänge sowie Zahlungen innerhalb des Konzerns an das
zuständige Unternehmen weiterzuleiten.
Zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (z. B. aus dem
Geldwäschegesetz) oder auf Basis berechtigter Interes-
sen können wir auch Daten an die Generali Deutschland
AG als Obergesellschaft der deutschen Unternehmens-
gruppe, an die Assicurazioni Generali S.p.A. als Konzern-
mutter der internationalen Generali Gruppe, sowie an an-
dere Gesellschaften der deutschen oder internationalen
Generali Gruppe übertragen.
In unserer Dienstleisterliste in den Vertragsbedingungen
und Kundeninformationen, die Sie vor Antragstellung er-
halten haben, sowie in der jeweils aktuellen Version im In-
ternet unter www.envivas.de/dsgvo finden Sie die Unter-
nehmen, die an einer zentralisierten oder gemeinsamen
Datenverarbeitung teilnehmen.


                                                                                                                       17

[Seite 18]
Widerspruchsrecht                                            Angaben in der Anfrage bzw. im Antrag auf Zusatzversi-
                                                             cherung sowie zum Zwecke späterer Aktualisierungen
Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personen-      allgemeine Versichertendaten (Name, Vorname, An-
bezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu wi-          schrift, Geburtsdatum, TK-Versichertennummer bzw.
dersprechen.                                                 Krankenversichertennummer) an die Envivas übermittelt.
Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Inte-    Ferner willigen Sie ein, dass die TK der Envivas das Ende
ressen, können Sie dieser Verarbeitung mit Wirkung für       Ihrer TK-Versicherung zum Zwecke der von der Envivas
die Zukunft widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonde-      vorzunehmenden Prämienanpassung mitteilt.
ren Situation Gründe ergeben, die gegen die Datenverar-
beitung sprechen. Einer Verarbeitung Ihrer personenbe-       Ihnen ist bekannt, dass die vorstehenden Einwilligungen
zogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung können            freiwillig sind und Sie sie jederzeit ohne Angabe von
sie jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für        Gründen auch direkt gegenüber der TK widerrufen kön-
die Zukunft widersprechen.                                   nen.

Sollten Sie Widerspruch einlegen, werden wir Ihre perso-
                                                             5.9 Änderung der Datenschutzhinweise
nenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten; es sei
denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für          Wir behalten uns vor, diese Datenschutzbestimmungen
die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte     zu ändern. Eine aktuelle Version finden Sie jederzeit im
und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient       Internet unter www.envivas.de/datenschutz.
der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von           Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben
Rechtsansprüchen.                                            nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir
                                                             Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber
Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und ist an
                                                             zuvor informieren.
den oben genannten Verantwortlichen für die Daten-
verarbeitung zu richten.
5.6 Beschwerderecht
Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an
den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an
eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für
unser Unternehmen zuständige Datenschutzaufsichtsbe-
hörde ist:
Landesbeauftragte für Datenschutz
und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2 - 4
40213 Düsseldorf

5.7 Datenübermittlung in ein Drittland
Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister au-
ßerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) über-
mitteln, dann tun wir dies nur, soweit dem Drittland durch
die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzni-
veau bestätigt wurde oder andere angemessene Daten-
schutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne
Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklau-
seln) vorhanden sind. Detaillierte Informationen dazu kön-
nen Sie unter den oben genannten Kontaktinformationen
anfordern.

5.8 Einwilligung in den Datenaustausch mit der
    TK
Ohne Einfluss auf den Versicherungsvertrag willigen Sie
ein, dass die Envivas der TK im Rahmen des Kooperati-
onsvertrages ab Antragstellung allgemeine Daten Ihres
Versicherungsvertrages (Name, Vorname, Geburtsda-
tum, Vertragsnummer, beantragte bzw. abgeschlossene
Tarife, Versicherungsbeginn und -ende) übermittelt sowie
Ihre Angaben über das Bestehen einer TK-Versicherung
einschließlich der TK-Versichertennummer bzw. Kranken-
versichertennummer mitteilt. Sie ermächtigen die TK,
diese Daten zum Zwecke der Steuerung des Angebotes
von Zusatzversicherungen (z. B. Vermeidung von Dop-
pelangeboten) zu verarbeiten und zu nutzen.
Ohne Einfluss auf den Versicherungsvertrag willigen Sie
ferner ein, dass die TK im Rahmen des Kooperationsver-
trages zum Zwecke der Vervollständigung fehlender


                                                                                                                    18

[Seite 19]
6. Belehrung über Ihr Widerrufsrecht
                    Widerrufsbelehrung                          Versicherer mit dem Zugang und für den Versicherungs-
                                                                nehmer mit der Abgabe der Widerrufserklärung.
                      Abschnitt 1
Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
                                                                                       Besondere Hinweise
                       Widerrufsrecht
                                                                Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben, sind Sie an
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist         den Vertrag gebunden.
von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform
(z. B. Brief oder E-Mail) widerrufen.                           Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren
                                                                ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom
Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen
                                                                Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufs-
    • der Versicherungsschein,
                                                                recht ausgeübt haben.
    • die Vertragsbestimmungen,
      einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden
                                                                Ihr Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und
      Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese
                                                                14 Tage nach dem Vertragsschluss.
      wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen,
    • diese Belehrung,
                                                                                          Abschnitt 2
    • das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten,
                                                                       Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen
    • und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten
                                                                                   weiteren Informationen
      Informationen
jeweils in Textform zugegangen sind.
                                                                Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren In-
                                                                formationen werden die Informationspflichten im Folgenden
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
                                                                im Einzelnen aufgeführt:
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
                                                                     Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen
      Envivas Krankenversicherung AG,
      Gereonswall 68, 50670 Köln.
                                                                Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfü-
      Ein Widerruf per E-Mail ist möglich                       gung zu stellen:
      an die E-Mail-Adresse: kundenservice@envivas.de
                                                                1.    die Identität des Versicherers und der etwaigen Nieder-
Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter www.en-               lassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll;
vivas.de ausüben. Dort finden Sie die Widerrufsfunktion               anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der
über den Menüpunkt Service oben auf unserer Website                   Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Regis-
sowie im unteren Bereich der Seite unter „Widerruf“ →                 ternummer;
„Vertrag widerrufen“. Wenn Sie diese Online-Funktion
                                                                2.    die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede an-
nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Da-
                                                                      dere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen
tenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Ein-
                                                                      dem Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristi-
gangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Wi-
                                                                      schen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen
derrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres
                                                                      auch den Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit
Eingangs.
                                                                      die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmun-
                                                                      gen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedin-
                      Widerrufsfolgen
                                                                      gungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervor-
                                                                      gehobenen und deutlich gestalteten Form;
Beginnt der Versicherungsschutz vor dem Ende der Wi-
derrufsfrist und haben Sie hierzu ausdrücklich zuge-            3.    die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;
stimmt, endet im Falle eines wirksamen Widerrufs der
                                                                4.    Angaben über das Bestehen eines Garantiefonds oder
Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen nur
                                                                      anderer Entschädigungsregelungen; Name und Anschrift
den auf die Zeit nach dem Zugang der Widerrufserklärung
                                                                      des Garantiefonds sind anzugeben;
entfallenden Teil der Prämien zurückzugewähren. Den
Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang der Wi-        5.    die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung,
derrufserklärung entfällt, darf der Versicherer in diesem             insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit
Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag               der Leistung des Versicherers;
in Höhe der Anzahl der Tage, an denen Versicherungs-
schutz bestanden hat, multipliziert mit 1/365 des Jahres-       6.    den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller
beitrages. Sie dürfen in diesem Fall Versicherungsleistun-            Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Bei-
gen, die Sie vor der Ausübung des Widerrufsrechts                     träge einzeln auszuweisen sind, wenn das Versiche-
aufgrund eines Versicherungsfalls aus dem Versiche-                   rungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsver-
rungsvertrag in Anspruch genommen haben, einbehalten.                 träge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht
                                                                      angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen
                                                                      seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Prei-
Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der
                                                                      ses ermöglichen;
Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge,
dass empfangene Leistungen zurückzugewähren sind.               7.    Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung,
Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von                insbesondere zur Zahlungsweise der Beiträge;
30 Tagen, zurückzugewähren. Die Frist beginnt für den


                                                                                                                                 19

[Seite 20]
8.   die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung ge-
     stellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeits-
     dauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des
     Preises;
9.   Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, ins-
     besondere über den Beginn der Versicherung und des
     Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, wäh-
     rend der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein
     soll;
10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts
    sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, ins-
    besondere Namen und Anschrift derjenigen Person, ge-
    genüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechts-
    folgen des Widerrufs einschließlich Informationen über
    den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gegebenen-
    falls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Über-
    mittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der All-
    gemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen
    die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich
    gestalteten Form;
11. a) Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
    b) Angaben zur Mindestlaufzeit des Vertrages;
12. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere
    zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließ-
    lich etwaiger Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch
    Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich
    der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, be-
    dürfen die Informationen einer hervorgehobenen und
    deutlich gestalteten Form;
13. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht
    der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen
    vor Abschluss des Versicherungsvertrags zugrunde legt;
14. das auf den Vertrag anwendbare Recht;
15. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die
    in diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mit-
    geteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der
    Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kom-
    munikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu füh-
    ren;
16. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtli-
    chen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und ge-
    gebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang;
    dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Mög-
    lichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon
    unberührt bleibt;
17. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde
    sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Auf-
    sichtsbehörde.


Ende der Widerrufsbelehrung


                                                                 20

[Seite 21]
7.     Liste der Dienstleister
       (Anlage zur Datenschutzeinwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung)
Die Envivas Krankenversicherung AG (im folgenden Envivas genannt) arbeitet unter Verwendung von Gesundheitsdaten und weiterer nach § 203
StGB geschützter Daten derzeit mit den folgenden Stellen (Unternehmen/Personen) zusammen. Ihre personenbezogenen Daten werden selbstver-
ständlich nur im Einzelfall und bei Bedarf unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen an einzelne Dienstleister übermittelt:

 Unternehmen                                                                          Übertragene Aufgaben

 Generali Deutschland AG                                                              Konzernrevision, Datenschutzbeauftragter, Rechnungswesen, Steu-
                                                                                      ern, Recht, Unternehmenskommunikation, Bestandsverwaltung, Kun-
                                                                                      den- und Leistungsservice, Strategisches Leistungs- und Gesund-
                                                                                      heitsmanagement, Compliance, Rückversicherung, Versicherungs-
                                                                                      vertrieb, IT, Geldwäschebeauftragter, Regressbearbeitung, IT-Dienst-
                                                                                      leistungen wie z. B. Bereitstellung Software und Kommunikationsmit-
                                                                                      tel, Betreuung Server, Erstellung IT-Sicherheitskonzept

 Generali Deutschland Services GmbH                                                   Abwicklung Zahlungsverkehr, Druck, Versand, Logistik, Eingangspost-
                                                                                      bearbeitung inkl. Scannen und Archivierung, Kundenkorrespondenz in
                                                                                      Vertragsangelegenheiten, telefonischer Kundendienst, Antragsbear-
                                                                                      beitung

 Generali Health Solutions GmbH                                                       Durchführung von Gesundheitsprogrammen und deren Evaluation

 BSI Business Systems Integration AG                                                  IT-Dienstleistungen Kundenservice und Telefonie

 Europ Assistance Services GmbH                                                       Telefonischer Kundenservice, Assistanceleistungen

 Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland                                   Zusätzliche Assistanceleistungen

 Institut für medizinische Begutachtungen (IMB)                                       Medizinische Begutachtungen

 Medexo GmbH                                                                          Medizinische Begutachtungen

 MD Medicus GmbH                                                                      Assistanceleistungen im Tarif PflegeXtra

 Medallia Inc., London, Großbritannien                                                Kundenzufriedenheitsbefragungen

 Personal Business Machine AG                                                         Dienstleistungen zur Durchführung von personalisierter
                                                                                      Kundenansprache

 Techniker Krankenkasse                                                               Abgleich von Vertragsdaten

 Viamed GmbH                                                                          Medizinische Begutachtungen

Darüber hinaus arbeitet die Envivas mit folgenden Stellen zusammen, die Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten erhe-
ben, verarbeiten und nutzen:

 Stellen                                                                              Tätigkeiten

 Ärzte, Zahnärzte, Psychologen, Psychiater, Angehörige sonstiger Heil-                Begutachtungen zu medizinischen Fragen,
 berufe, Institute für medizinische Begutachtungen, Krankenhäuser                     Auskünfte zu Behandlungen und Erkrankungen

 Beratungsunternehmen                                                                 Unterstützung und Beratung in Leistungs- und Abrechnungsfragen im
                                                                                      In- und Ausland

 Letter-Shops                                                                         Serienbrief-Erstellung, Durchführung von Mailingaktionen

 Markt- und Meinungsforschungsunternehmen                                             Kundenzufriedenheitsbefragungen,
                                                                                      Markt- und Meinungsforschung

 IT-Dienstleister                                                                     IT- und Internetservices (z. B. digitaler Antrag)

 PR-Berater                                                                           Öffentlichkeitsarbeit

Letzte Änderungen: 1. August 2021

Die aktuelle Liste der Dienstleister finden Sie jederzeit im Internet unter www.envivas.de/datenschutz. Sie kann auch telefonisch oder per Post angefordert werden.


Envivas Krankenversicherung AG · Gereonswall 68 · 50670 Köln
Tel. 0221 - 27 14 05 70 · info@envivas.de · www.envivas.de

                                                                                                                                                                      21
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