# ERGO Reiseversicherung Jahresvertrag: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-auslandskranken-ergo-reiseversicherung-jahres-reisekranken.php
- Rechtlicher Träger: ERGO Reiseversicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-auslandskranken-ergo-reiseversicherung-jahres-reisekranken.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Produktinformationsblatt Jahres-Reisekranken-Versicherung (40.08.453 2303)](https://www.reiseversicherung.de/de/produktinformationen/produktinformationsblaetter/202304/de/40.08.453_2303_PIB_JV_RKV.pdf), Fassung 40.08.453 (2303)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Leistungsobergrenze je Versicherungsfall (unbegrenzt oder fester Höchstbetrag) | laut Versicherungsschein | Versicherungssumme: Unbegrenzt. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Weltweiter Geltungsbereich (ohne Wohnsitzland) | ja | Versicherungsschutz besteht auf Reisen weltweit. | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| USA und Kanada ohne Zuschlag oder Sonderregel eingeschlossen | nicht geregelt |  |  |
| Schutz auch im Inland außerhalb des Wohnorts (in Spanien üblich) | nein | Wir ersetzen Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen und Hilfsmittel | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Höchstdauer je Reise (Tage oder Wochen) | ja | Der Versicherungsschutz besteht für die ersten 45 Tage der jeweiligen Reise. | Wann beginnt und wann endet die Deckung?, Seite 2 |
| Jahresvertrag für beliebig viele Reisen im Versicherungsjahr | ja | Es handelt sich um eine Jahres-Reiseversicherung mit automatischer Vertragsverlängerung. | Um welche Art von Versicherung handelt es sich?, Seite 1 |
| Langzeitaufenthalt über ein Jahr versicherbar (Work and Travel, Studium, Auswanderung) | nicht geregelt |  |  |
| Höchsteintrittsalter oder Altersgrenze für den Schutz | nicht geregelt |  |  |
| Wohnsitz im Inland als Voraussetzung (Deutschland, Österreich, Spanien) | ja | Sie können einen Versicherungsvertrag mit uns schließen, wenn Sie und die versicherte Person Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Unternehmenssitz in Deutschland oder einem anderen Land der EU / des EWR haben. | Um welche Art von Versicherung handelt es sich?, Seite 1 |
| Abschluss auch nach Reiseantritt möglich | nicht geregelt |  |  |
| Fortdauer des Schutzes über die Höchstdauer hinaus bei Transportunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Familientarif (Partner und Kinder in einem Vertrag) | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante ärztliche Behandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir ersetzen Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen und Hilfsmittel | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Stationäre Krankenhausbehandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir ersetzen Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen und Hilfsmittel | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Freie Wahl des Krankenhauses und des Arztes am Aufenthaltsort | nicht geregelt |  |  |
| Privatärztliche Behandlung oder Chefarzt, Einbettzimmer | nicht geregelt |  |  |
| Arznei- und Verbandmittel auf ärztliche Verordnung | nicht geregelt |  |  |
| Hilfsmittel nach Unfall oder Krankheit (Gehhilfen, Bandagen, Schienen) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir ersetzen Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen und Hilfsmittel | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Heilmittel wie Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlungen | nicht geregelt |  |  |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung | nicht geregelt |  |  |
| Einfache Zahnfüllungen | nicht geregelt |  |  |
| Reparatur von Zahnersatz und Provisorien | nicht geregelt |  |  |
| Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt | nicht geregelt |  |  |
| Akute, unerwartete Verschlechterung einer Vorerkrankung versichert | nicht geregelt |  |  |
| Akute psychische Erkrankung (Erstversorgung, stationär) | nicht geregelt |  |  |
| Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhaus | nicht geregelt |  |  |
| Unterbringung eines Elternteils bei stationärer Behandlung eines Kindes | nicht geregelt |  |  |
| Krankenhaustagegeld ersatzweise, wenn keine Kosten geltend gemacht werden | nicht geregelt |  |  |
| Rücktransport bereits, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir organisieren einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendig | keine | Wir organisieren einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Kostengrenze für den Rücktransport | keine | Wir organisieren einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Such-, Rettungs- und Bergungskosten | ja, bis 10.000 € | Wir übernehmen Such-, Rettungs- und Bergungskosten aufgrund von Krankheit, Unfall oder Tod bis zu € 10.000,-. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Überführung der verstorbenen Person in die Heimat | nicht geregelt |  |  |
| Bestattung am Sterbeort im Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Notrufzentrale rund um die Uhr | ja | unverzüglich Kontakt zur Notrufzentrale der ERV aufnehmen | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus (Direktabrechnung) | nicht geregelt |  |  |
| Besuchsreise einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt |  |  |
| Rückholung mitreisender minderjähriger Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten der Rückreise nach Krankheit (Ersatzticket) | nicht geregelt |  |  |
| Versand von Arzneimitteln an den Aufenthaltsort | nicht geregelt |  |  |
| Dolmetscher- und Übersetzungskosten | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss: Behandlung als Zweck der Reise | ja | Heilbehandlungen, die ein Grund für die Reise waren. | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss: bei Reiseantritt feststehende oder absehbare Behandlung | ja | Heilbehandlungen, von denen Sie schon vor Reiseantritt wussten, dass diese während der Reise durchgeführt werden müssen | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Passives Kriegsrisiko und Terror versichert (überraschender Ausbruch) | nein | Schäden durch Streik, Eingriffe von hoher Hand, Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse. | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Erkrankung bei Epidemie oder Pandemie versichert | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Kürzung bei Reisewarnung des Auswärtigen Amts oder Außenministeriums | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Extremsport | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Motorsport und Rennveranstaltungen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Alkohol- oder Drogeneinfluss | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Kur, Sanatorium und Rehabilitation | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten und Unfälle | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall oder Reise | 100 € | Selbstbeteiligung: € 100,- des erstattungsfähigen Schadens. | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Nachrang gegenüber gesetzlicher Krankenversicherung oder anderen Verträgen | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit oder Karenz nach Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Meldung vor stationärer Aufnahme, sonst Kürzung | ja | Sie müssen vor einem stationären Aufenthalt oder einem Krankenrücktransport unverzüglich Kontakt zur Notrufzentrale der ERV aufnehmen. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Leistung nur über die Assistance (keine Erstattung selbst bezahlter Kosten) | nicht geregelt |  |  |
| Frist zur Einreichung der Belege | nicht geregelt |  |  |
| Belege in Fremdsprache ohne beglaubigte Übersetzung akzeptiert | nicht geregelt |  |  |
| Nachhaftung bei Krankenhausaufenthalt über das Vertragsende hinaus | nicht geregelt |  |  |
| Stillschweigende Verlängerung des Jahresvertrags | ja | Ihr Vertrag läuft für ein Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Beitragsrückerstattung bei vorzeitiger Rückkehr (Langzeit) | nicht geregelt |  |  |
| Verlängerung des Vertrags von unterwegs möglich | nicht geregelt |  |  |
| Beitrag springt mit Altersgrenzen (Altersgruppen) | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Versicherungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Erfüllt die Anforderungen für ein Schengen-Visum (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbeteiligung) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Produktinformationsblatt Jahres-Reisekranken-Versicherung (40.08.453 2303)

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                   Jahres-Reiseversicherung
                   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

                   Unternehmen: ERGO Reiseversicherung AG (ERV),                         Produkt:
                   Deutschland                                                           Jahres-Reisekranken-Versicherung

                   Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz. Diese Informationen
                   sind nicht abschließend. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus folgenden Unterlagen:
                         Dem Versicherungsschein.
                         Den Versicherungsbedingungen.
                   Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

                   Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
                   Es handelt sich um eine Jahres-Reiseversicherung mit automatischer Vertragsverlängerung. Sie können einen Versicherungs-
                   vertrag mit uns schließen, wenn Sie und die versicherte Person Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Unternehmenssitz in
                   Deutschland oder einem anderen Land der EU / des EWR haben.

                           Was ist versichert?                                            Was ist nicht versichert?
                                                                                          Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Ver-
                                 Sie sind versichert bei Krankheit oder Unfall            sicherungsschutz ausgeschlossen sind z. B.:
                                 auf der Reise.
                                 Wir ersetzen Kosten für medizinisch not-                 x    Schäden durch Streik, Eingriffe von hoher Hand,
                                 wendige Heilbehandlungen und Hilfsmittel                      Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereig-
                                 im Ausland.                                                   nisse.
                                 Wir organisieren einen medizinisch sinn-                 Reisekranken-Versicherung:
                                 vollen und vertretbaren Krankenrücktrans-
                                 port inklusive Gepäcktransport und über-                 x    Heilbehandlungen, die ein Grund für die Reise
                                 nehmen die Kosten hierfür.                                    waren.
                                 Wir übernehmen Such-, Rettungs- und Ber-                 x    Heilbehandlungen, von denen Sie schon vor
                                 gungskosten aufgrund von Krankheit, Un-                       Reiseantritt wussten, dass diese während der
                                 fall oder Tod bis zu € 10.000,-.                              Reise durchgeführt werden müssen (z. B. Dialy-
                                 Versicherungssumme: Unbegrenzt.                               sen).
                                                                                          x    Anschaffung und Reparatur von Sehhilfen und
                                                                                               Hörgeräte.


                                                                                          Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                                                                                          In bestimmten Fällen ist der Versicherungsschutz
                                                                                          eingeschränkt, z. B.:

                                                                                          ! Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung tragen Sie einen
                                                                                              Teil des Schadens selbst. Selbstbeteiligung: €
                                                                                              100,- des erstattungsfähigen Schadens. Dies gilt
                                                                                              auch, wenn Summen als Maximalerstattung ge-
                                                                                              nannt sind.


                           Wo bin ich versichert?
                                 Versicherungsschutz besteht auf Reisen weltweit.
                                 Bei Reisen innerhalb des Landes, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihre Arbeitsstätte haben gilt:
                                 Die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort oder Ihrer Arbeitsstätte und dem Zielort muss mehr als 50 Kilometer
                                 betragen. Oder Ihre Reise muss mindestens eine Übernachtung beinhalten.


                           Welche Verpflichtungen habe ich?
                           -    Sie müssen die Versicherungsprämie rechtzeitig und vollständig zahlen.
                           -    Sie müssen uns jeden Versicherungsfall unverzüglich melden.
40.08.453 (2303)


                           -    Sie müssen den Schaden möglichst gering halten.
                           -    Sie müssen die geforderten Nachweise einreichen.
                           -    Sie müssen vor einem stationären Aufenthalt oder einem Krankenrücktransport unverzüglich Kontakt zur Not-
                                rufzentrale der ERV aufnehmen.

[Seite 2]
Wann und wie zahle ich?
Die Erstprämie ist mit Vertragsbeginn fällig und wird vom angegebenen Bank- oder Kreditkartenkonto eingezogen.
Die Prämie ist jährlich zu zahlen. Die Folgeprämie ist zu Beginn des jeweiligen Versicherungsjahres fällig. Sie ist ge-
mäß der vereinbarten Zahlungsart zu zahlen.


Wann beginnt und wann endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Vertragsbeginn, frühestens mit dem Antritt der Reise. Er
endet, wenn Sie Ihre jeweilige Reise beendet haben, spätestens mit dem vereinbarten Vertragsende.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie die Erstprämie gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der
Versicherungsschutz mit der Zahlung.
Der Versicherungsschutz besteht für die ersten 45 Tage der jeweiligen Reise.


Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Ihr Vertrag läuft für ein Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Sie können den Vertrag
einen Monat vor Ablauf eines jeden Versicherungsjahres kündigen. Außerdem können Sie den Vertrag vorzeitig kün-
digen. Dies ist nach Eintritt eines Versicherungsfalles möglich. Dann muss die Kündigung innerhalb eines Monats
nach der Anerkennung oder der Ablehnung der Entschädigung erfolgen.
Eine Kündigung ist in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) möglich.
```

