# ERGO Reiseversicherung Nexible Jahresvertrag: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-auslandskranken-ergo-reiseversicherung-nexible-jahres-kranken.php
- Rechtlicher Träger: ERGO Reiseversicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-auslandskranken-ergo-reiseversicherung-nexible-jahres-kranken.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Produktinformationsblatt Nexible Jahresreiseversicherung Krankenversicherung (40.08.465 2409)](https://reiseversicherung.com/fileadmin/user_upload/40.08.465_2409_PIB_JV_NX_DE_KV.pdf), Fassung 40.08.465 (2409)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Leistungsobergrenze je Versicherungsfall (unbegrenzt oder fester Höchstbetrag) | laut Versicherungsschein | Versicherungssumme je Reise: Unbegrenzt. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Weltweiter Geltungsbereich (ohne Wohnsitzland) | ja | Versicherungsschutz besteht weltweit. | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| USA und Kanada ohne Zuschlag oder Sonderregel eingeschlossen | nicht geregelt |  |  |
| Schutz auch im Inland außerhalb des Wohnorts (in Spanien üblich) | nein | Kosten für Heilbehandlungen im Ausland | Was leisten wir z.B.?, Seite 1 |
| Höchstdauer je Reise (Tage oder Wochen) | ja | Versicherungsschutz besteht für die ersten 28 Tage der jeweiligen Reise. | Wann beginnt und wann endet die Deckung?, Seite 2 |
| Jahresvertrag für beliebig viele Reisen im Versicherungsjahr | ja | Es handelt sich um eine Jahres-Reiseversicherung mit automatischer Vertragsverlängerung. | Um welche Art von Versicherung handelt es sich?, Seite 1 |
| Langzeitaufenthalt über ein Jahr versicherbar (Work and Travel, Studium, Auswanderung) | nicht geregelt |  |  |
| Höchsteintrittsalter oder Altersgrenze für den Schutz | nicht geregelt |  |  |
| Wohnsitz im Inland als Voraussetzung (Deutschland, Österreich, Spanien) | ja | Voraussetzung ist, dass Sie und die versicherte Person Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Unternehmenssitz in Deutschland oder einem anderen Land der EU / des EWR haben. | Um welche Art von Versicherung handelt es sich?, Seite 1 |
| Abschluss auch nach Reiseantritt möglich | nicht geregelt |  |  |
| Fortdauer des Schutzes über die Höchstdauer hinaus bei Transportunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Familientarif (Partner und Kinder in einem Vertrag) | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante ärztliche Behandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | Kosten für Heilbehandlungen im Ausland (z.B.: Kosten für stationäre und ambulante Heilbehandlungen, Operationen, Röntgendiagnostik). | Was leisten wir z.B.?, Seite 1 |
| Stationäre Krankenhausbehandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | Kosten für Heilbehandlungen im Ausland (z.B.: Kosten für stationäre und ambulante Heilbehandlungen, Operationen, Röntgendiagnostik). | Was leisten wir z.B.?, Seite 1 |
| Freie Wahl des Krankenhauses und des Arztes am Aufenthaltsort | nicht geregelt |  |  |
| Privatärztliche Behandlung oder Chefarzt, Einbettzimmer | nicht geregelt |  |  |
| Arznei- und Verbandmittel auf ärztliche Verordnung | nicht geregelt |  |  |
| Hilfsmittel nach Unfall oder Krankheit (Gehhilfen, Bandagen, Schienen) | nicht geregelt |  |  |
| Heilmittel wie Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlungen | nicht geregelt |  |  |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung | nicht geregelt |  |  |
| Einfache Zahnfüllungen | nicht geregelt |  |  |
| Reparatur von Zahnersatz und Provisorien | nicht geregelt |  |  |
| Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt | nicht geregelt |  |  |
| Akute, unerwartete Verschlechterung einer Vorerkrankung versichert | ja, bis zur Versicherungssumme | Sie sind versichert, wenn Sie während Ihrer Reise erkranken, sich Ihre bereits vor Reisebeginn bestehende Erkrankung verschlechtert oder Sie einen Unfall erlitten haben. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Akute psychische Erkrankung (Erstversorgung, stationär) | nicht geregelt |  |  |
| Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhaus | nicht geregelt |  |  |
| Unterbringung eines Elternteils bei stationärer Behandlung eines Kindes | nicht geregelt |  |  |
| Krankenhaustagegeld ersatzweise, wenn keine Kosten geltend gemacht werden | nicht geregelt |  |  |
| Rücktransport bereits, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar | ja, bis zur Versicherungssumme | Einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport | Was leisten wir z.B.?, Seite 1 |
| Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendig | keine | Einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport | Was leisten wir z.B.?, Seite 1 |
| Kostengrenze für den Rücktransport | keine | Einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport | Was leisten wir z.B.?, Seite 1 |
| Such-, Rettungs- und Bergungskosten | ja, bis 15.000 € | Such-, Rettungs- und Bergungskosten ersetzen wir bis maximal € 15.000,-. | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Überführung der verstorbenen Person in die Heimat | nicht geregelt |  |  |
| Bestattung am Sterbeort im Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Notrufzentrale rund um die Uhr | ja | unverzüglich Kontakt zur Notrufzentrale der ERV aufnehmen | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus (Direktabrechnung) | nicht geregelt |  |  |
| Besuchsreise einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt |  |  |
| Rückholung mitreisender minderjähriger Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten der Rückreise nach Krankheit (Ersatzticket) | nicht geregelt |  |  |
| Versand von Arzneimitteln an den Aufenthaltsort | nicht geregelt |  |  |
| Dolmetscher- und Übersetzungskosten | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss: Behandlung als Zweck der Reise | ja | Heilbehandlungen, die ein Grund für die Reise waren. | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss: bei Reiseantritt feststehende oder absehbare Behandlung | ja | Heilbehandlungen, von denen Sie schon vor Reiseantritt wussten, dass diese während der Reise durchgeführt werden müssen | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Passives Kriegsrisiko und Terror versichert (überraschender Ausbruch) | nicht geregelt |  |  |
| Erkrankung bei Epidemie oder Pandemie versichert | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Kürzung bei Reisewarnung des Auswärtigen Amts oder Außenministeriums | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Extremsport | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Motorsport und Rennveranstaltungen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Alkohol- oder Drogeneinfluss | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Kur, Sanatorium und Rehabilitation | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten und Unfälle | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall oder Reise | 100 € | Die Selbstbeteiligung beträgt € 100,- je versicherten Fall. | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Nachrang gegenüber gesetzlicher Krankenversicherung oder anderen Verträgen | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit oder Karenz nach Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Meldung vor stationärer Aufnahme, sonst Kürzung | ja | müssen vor einem stationären Aufenthalt, einem Krankenrücktransport, einer Bestattung im Ausland oder einer Überführung im Todesfall unverzüglich Kontakt zur Notrufzentrale der ERV aufnehmen. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Leistung nur über die Assistance (keine Erstattung selbst bezahlter Kosten) | nicht geregelt |  |  |
| Frist zur Einreichung der Belege | nicht geregelt |  |  |
| Belege in Fremdsprache ohne beglaubigte Übersetzung akzeptiert | nicht geregelt |  |  |
| Nachhaftung bei Krankenhausaufenthalt über das Vertragsende hinaus | nicht geregelt |  |  |
| Stillschweigende Verlängerung des Jahresvertrags | ja | Ihr Vertrag läuft für ein Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Beitragsrückerstattung bei vorzeitiger Rückkehr (Langzeit) | nicht geregelt |  |  |
| Verlängerung des Vertrags von unterwegs möglich | nicht geregelt |  |  |
| Beitrag springt mit Altersgrenzen (Altersgruppen) | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Versicherungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Erfüllt die Anforderungen für ein Schengen-Visum (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbeteiligung) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Produktinformationsblatt Nexible Jahresreiseversicherung Krankenversicherung (40.08.465 2409)

```text
[Seite 1]
                   Jahres-Reisekranken-Versicherung
                   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten


                   Unternehmen: ERGO Reiseversicherung AG (ERV),                         Produkt:
                   Deutschland                                                           Reisekranken-Schutz

                   Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz.
                   Diese Informationen sind nicht abschließend. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus folgenden Unterlagen:

                    -   Dem Versicherungsschein.
                    -   Den Versicherungsbedingungen.

                   Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

                   Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
                   Es handelt sich um eine Jahres-Reiseversicherung mit automatischer Vertragsverlängerung. Sie kann alleine oder
                   zusammen mit weiteren Bausteinen innerhalb des nexible Reiseschutz abgeschlossen werden. Voraussetzung ist,
                   dass Sie und die versicherte Person Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Unternehmenssitz in Deutschland oder
                   einem anderen Land der EU / des EWR haben.


                           Was ist versichert?                                            Was ist nicht versichert?
                               Sie sind versichert, wenn Sie während Ihrer                Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert.
                               Reise erkranken, sich Ihre bereits vor Reise-              Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
                               beginn bestehende Erkrankung verschlech-                   sind z. B.:
                               tert oder Sie einen Unfall erlitten haben.
                                                                                         x Heilbehandlungen, die ein Grund für die
                                                                                             Reise waren.
                           Was leisten wir z.B.?
                             Kosten für Heilbehandlungen im Ausland                      x Heilbehandlungen, von denen Sie schon
                             (z.B.: Kosten für stationäre und ambulante                      vor Reiseantritt wussten, dass diese
                             Heilbehandlungen, Operationen, Röntgen-                         während der Reise durchgeführt wer-
                             diagnostik).                                                    den müssen (z. B. Dialysen).
                             Einen medizinisch sinnvollen und vertretba-                  x Anschaffung und Reparatur von Sehhil-
                             ren Krankenrücktransport inklusive Gepäck-                      fen und Hörgeräten.
                             transport.
                             Wir übernehmen Such-, Rettungs- und Ber-
                             gungskosten aufgrund von Krankheit, Unfall
                                                                                          Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                             oder Tod.
                                                                                          In bestimmten Fällen ist der Versiche-
                           Versicherungssumme je Reise:                                   rungsschutz eingeschränkt, z. B.:
                              Unbegrenzt.
                                                                                          ! Such-, Rettungs- und Bergungskosten
                                                                                             ersetzen wir bis maximal € 15.000,-.
                                                                                          ! Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteili-
                                                                                             gung abschließen, tragen Sie einen Teil
                                                                                             des Schadens selbst:
                                                                                             Die Selbstbeteiligung beträgt € 100,- je
                                                                                             versicherten Fall. Dies gilt auch, wenn
                                                                                             Summen als Maximalerstattung ge-
                                                                                             nannt sind.
40.08.465 (2409)


                           Wo bin ich versichert?
                                 Versicherungsschutz besteht weltweit.
                                 Bei Reisen innerhalb des Landes, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihre Arbeitsstätte
                                 haben gilt: Die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort oder Ihrer Arbeitsstätte und dem Zielort muss
                                 mehr als 50 Kilometer betragen.

[Seite 2]
Welche Verpflichtungen habe ich?
-   Sie müssen den Schaden möglichst gering halten.
-   Sie müssen uns jeden Versicherungsfall unverzüglich melden.
-   Sie müssen die geeigneten und geforderten Nachweise einreichen.
-   Sie bzw. im Todesfall Ihre Rechtsnachfolger müssen vor einem stationären Aufenthalt, einem Kran-
    kenrücktransport, einer Bestattung im Ausland oder einer Überführung im Todesfall unverzüglich
    Kontakt zur Notrufzentrale der ERV aufnehmen.
-   Soweit möglich ist uns jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls, der Leis-
    tungspflicht oder des Leistungsumfangs erforderlich ist. Sie müssen uns jede zumutbare Untersu-
    chung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang unserer Leistungspflicht ermög-
    lichen.


Wann und wie zahle ich?
Die Erstprämie ist mit Vertragsbeginn fällig. Die Prämie ist jährlich zu zahlen. Die Folgeprämie ist zu Beginn
des jeweiligen Versicherungsjahres fällig. Die Prämien sind gemäß der vereinbarten Zahlungsart zu zahlen.


Wann beginnt und wann endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Vertragsbeginn, frühestens mit dem Antritt der
Reise. Er endet, wenn Sie Ihre jeweilige Reise beendet haben, spätestens mit dem vereinbarten Vertrags-
ende.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie die Prämie vollständig und rechtzeitig gezahlt
haben.
Versicherungsschutz besteht für die ersten 28 Tage der jeweiligen Reise.


Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Ihr Vertrag läuft für ein Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Sie können den
Vertrag einen Monat vor Ablauf eines jeden Versicherungsjahres in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) kündi-
gen.
Außerdem können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. Dies ist nach Eintritt eines Versicherungsfalles mög-
lich. Dann muss die Kündigung innerhalb eines Monats nach der Anerkennung oder der Ablehnung der
Entschädigung erfolgen.


                                                                                                               2
```

