# HanseMerkur bis ein Jahr: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-auslandskranken-hansemerkur-langfristig-1-jahr.php
- Rechtlicher Träger: HanseMerkur Krankenversicherung AG, HanseMerkur Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit, HanseMerkur Speziale Krankenversicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-auslandskranken-hansemerkur-langfristig-1-jahr.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Produktinformationsblatt Auslandsreise-Krankenversicherung bis 1 Jahr](https://www.hmrv.de/documents/168711/174239/PIB_Auslandsreise-Krankenversicherung_1Jahr.pdf/189fb790-4607-48ab-9c78-478d4a0b8ff0), Fassung Mai 2016

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Leistungsobergrenze je Versicherungsfall (unbegrenzt oder fester Höchstbetrag) | laut Versicherungsschein | Wir erstatten die Kosten von Erkrankungen und Unfällen, die innerhalb der versicherten Zeit eingetreten sind. | Umfang, Seite 1 |
| Weltweiter Geltungsbereich (ohne Wohnsitzland) | ja | Der Versicherungsschutz besteht weltweit im Ausland. | Leistungsübersicht, Seite 2 |
| USA und Kanada ohne Zuschlag oder Sonderregel eingeschlossen | ja | Der Versicherungsschutz besteht weltweit im Ausland. | Leistungsübersicht, Seite 2 |
| Schutz auch im Inland außerhalb des Wohnorts (in Spanien üblich) | nicht geregelt |  |  |
| Höchstdauer je Reise (Tage oder Wochen) | ja | Auslandsreise-Krankenversicherung für Aufenthalte bis zu 1 Jahr | Titel, Seite 1 |
| Jahresvertrag für beliebig viele Reisen im Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Langzeitaufenthalt über ein Jahr versicherbar (Work and Travel, Studium, Auswanderung) | nein | Auslandsreise-Krankenversicherung für Aufenthalte bis zu 1 Jahr | Titel, Seite 1 |
| Höchsteintrittsalter oder Altersgrenze für den Schutz | nicht geregelt |  |  |
| Wohnsitz im Inland als Voraussetzung (Deutschland, Österreich, Spanien) | ja | Versicherungsfähig sind Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. | Leistungsübersicht, Seite 2 |
| Abschluss auch nach Reiseantritt möglich | nicht geregelt |  |  |
| Fortdauer des Schutzes über die Höchstdauer hinaus bei Transportunfähigkeit | ja | Nachleistungen im Ausland bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit | Leistungsübersicht, Seite 2 |
| Familientarif (Partner und Kinder in einem Vertrag) | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante ärztliche Behandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | ambulante Heilbehandlung beim Arzt | Leistungsübersicht, Seite 2 |
| Stationäre Krankenhausbehandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | stationäre Behandlung im Krankenhaus | Leistungsübersicht, Seite 2 |
| Freie Wahl des Krankenhauses und des Arztes am Aufenthaltsort | nicht geregelt |  |  |
| Privatärztliche Behandlung oder Chefarzt, Einbettzimmer | nicht geregelt |  |  |
| Arznei- und Verbandmittel auf ärztliche Verordnung | ja, bis zur Versicherungssumme | ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel | Leistungsübersicht, Seite 2 |
| Hilfsmittel nach Unfall oder Krankheit (Gehhilfen, Bandagen, Schienen) | ja, bis zur Versicherungssumme | ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles | Leistungsübersicht, Seite 2 |
| Heilmittel wie Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlungen | ja, bis zur Versicherungssumme | ärztlich verordnete Massagen, Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik | Leistungsübersicht, Seite 2 |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung | Leistungsübersicht, Seite 2 |
| Einfache Zahnfüllungen | ja, bis zur Versicherungssumme | Zahnfüllungen in einfacher Ausführung | Leistungsübersicht, Seite 2 |
| Reparatur von Zahnersatz und Provisorien | ja, bis zur Versicherungssumme | Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz | Leistungsübersicht, Seite 2 |
| Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt | ja, bis 50.000 € | Versicherungsleistungen für Frühgeburten (bis 50.000,- EUR) | Leistungsübersicht, Seite 2 |
| Akute, unerwartete Verschlechterung einer Vorerkrankung versichert | nicht geregelt |  |  |
| Akute psychische Erkrankung (Erstversorgung, stationär) | nicht geregelt |  |  |
| Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhaus | ja, bis zur Versicherungssumme | Krankentransporte | Leistungsübersicht, Seite 2 |
| Unterbringung eines Elternteils bei stationärer Behandlung eines Kindes | ja, bis zur Versicherungssumme | Begleitperson im Krankenhaus für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | Leistungsübersicht, Seite 2 |
| Krankenhaustagegeld ersatzweise, wenn keine Kosten geltend gemacht werden | ja, bis 50 € | Ersatzweise Krankenhaustagegeld max. 30 Tage, pro Tag 50,- EUR | Leistungsübersicht, Seite 2 |
| Rücktransport bereits, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar | ja, bis zur Versicherungssumme | Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport | Leistungsübersicht, Seite 2 |
| Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendig | keine | Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport | Leistungsübersicht, Seite 2 |
| Kostengrenze für den Rücktransport | keine | Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport | Leistungsübersicht, Seite 2 |
| Such-, Rettungs- und Bergungskosten | nicht geregelt |  |  |
| Überführung der verstorbenen Person in die Heimat | ja, bis zur Versicherungssumme | Überführungskosten | Leistungsübersicht, Seite 2 |
| Bestattung am Sterbeort im Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | Bestattungskosten im Ausland | Leistungsübersicht, Seite 2 |
| Notrufzentrale rund um die Uhr | ja | Telefonkosten bei Kontaktaufnahme mit der Notrufzentrale (25,- EUR) | Leistungsübersicht, Seite 2 |
| Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus (Direktabrechnung) | nicht geregelt |  |  |
| Besuchsreise einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthalt | ja, bis zur Versicherungssumme | Krankenbesuch | Leistungsübersicht, Seite 2 |
| Rückholung mitreisender minderjähriger Kinder | ja, bis zur Versicherungssumme | Reisebetreuung für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | Leistungsübersicht, Seite 2 |
| Mehrkosten der Rückreise nach Krankheit (Ersatzticket) | nicht geregelt |  |  |
| Versand von Arzneimitteln an den Aufenthaltsort | ja, bis zur Versicherungssumme | Arzneimittelversand | Leistungsübersicht, Seite 2 |
| Dolmetscher- und Übersetzungskosten | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss: Behandlung als Zweck der Reise | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss: bei Reiseantritt feststehende oder absehbare Behandlung | nicht geregelt |  |  |
| Passives Kriegsrisiko und Terror versichert (überraschender Ausbruch) | nicht geregelt |  |  |
| Erkrankung bei Epidemie oder Pandemie versichert | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Kürzung bei Reisewarnung des Auswärtigen Amts oder Außenministeriums | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Extremsport | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Motorsport und Rennveranstaltungen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Alkohol- oder Drogeneinfluss | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Kur, Sanatorium und Rehabilitation | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten und Unfälle | ja | Für die auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfälle sowie Behandlungen infolge von Selbstmordversuchen. | Ausschlüsse, Seite 1 |
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall oder Reise | keine | kein Selbstbehalt | Leistungsübersicht, Seite 2 |
| Nachrang gegenüber gesetzlicher Krankenversicherung oder anderen Verträgen | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit oder Karenz nach Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Meldung vor stationärer Aufnahme, sonst Kürzung | nicht geregelt |  |  |
| Leistung nur über die Assistance (keine Erstattung selbst bezahlter Kosten) | nicht geregelt |  |  |
| Frist zur Einreichung der Belege | nicht geregelt |  |  |
| Belege in Fremdsprache ohne beglaubigte Übersetzung akzeptiert | nicht geregelt |  |  |
| Nachhaftung bei Krankenhausaufenthalt über das Vertragsende hinaus | nicht geregelt |  |  |
| Stillschweigende Verlängerung des Jahresvertrags | nein | Soweit Sie eine Einmalversicherung abgeschlossen haben, endet Ihr Vertrag zum vereinbarten Versicherungsende. | Vertragsdauer, Seite 1 |
| Beitragsrückerstattung bei vorzeitiger Rückkehr (Langzeit) | nicht geregelt |  |  |
| Verlängerung des Vertrags von unterwegs möglich | nicht geregelt |  |  |
| Beitrag springt mit Altersgrenzen (Altersgruppen) | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Versicherungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Erfüllt die Anforderungen für ein Schengen-Visum (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbeteiligung) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Produktinformationsblatt Auslandsreise-Krankenversicherung bis 1 Jahr

```text
[Seite 1]
Produktinformationsblatt
Auslandsreise-Krankenversicherung für Aufenthalte bis zu 1 Jahr

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung – eine gute Wahl!

Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie gerne dieses Informationsblatt. Bitte beachten
Sie aber, dass hier nicht abschließend alle Informationen zu Ihrem Vertrag aufgeführt werden. Den vollständigen Vertragsinhalt
entnehmen Sie bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Jeder unten
aufgeführte Versicherungsschutz ist nur dann gültig, wenn Sie diesen konkret abschließen, also in dem von Ihnen gewähltem
Versicherungsumfang enthalten ist!


Um welche Versicherungsart handelt es sich?                          Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss?

Ihre Versicherung ist eine Reiseversicherung. Der Umfang und         Sie müssen bei Versicherungsabschluss alle Angaben
die einzelnen Leistungen Ihres Vertrages werden vom                  vollständig und wahrheitsgemäß machen. Sofern Sie dagegen
gewählten Tarif bestimmt.                                            verstoßen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz!

Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz?                          Welche Pflichten müssen Sie beachten, wenn der
                                                                     Versicherungsfall eintritt?
Reise-Krankenversicherung
Die Reise-Krankenversicherung versichert die medizinisch             Halten Sie den Schaden möglichst gering! Vermeiden Sie alles,
notwendige Heilbehandlung von Erkrankungen, die während              was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Zeigen
des Auslandsaufenthaltes eintreten. Wir erstatten die Kosten         Sie die Schäden unverzüglich der HanseMerkur an. Weitere
von Erkrankungen und Unfällen, die innerhalb der versicherten        Pflichten entnehmen Sie bitte den „Obliegenheiten“ der
Zeit eingetreten sind. Dazu zählen z. B. Behandlungen beim           Versicherungsbedingungen.
Arzt, im Krankenhaus oder Arzneimittel. Versichert sind auch
Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen, sowie                 Welche Rechtsfolgen ergeben sich für Sie bei der
unfallbedingte Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz. Die           Nichtbeachtung der Pflichten?
vollständige Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte den
Versicherungsbedingungen.                                            Ganz wichtig: Wird eine der Pflichten verletzt, so kann die
                                                                     HanseMerkur die Leistung entsprechend der Schwere des
Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten?                      Verschuldens kürzen. Dies kann bis zum Verlust der
                                                                     kompletten Versicherungsleistung führen. Näheres dazu steht
Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem ausgewählten               in den Versicherungsbedingungen („Obliegenheiten“ und
Versicherungsschutz. In der Prämienübersicht für die einzelnen       „Obliegenheitsverletzungen“).
Versicherungsprodukte können Sie die genaue Prämie zum
jeweiligen       Versicherungsschutz        ablesen.       Der       Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz beginnt frühestens ab Zahlung der
Prämie. Die Fälligkeit und weitere Einzelheiten entnehmen Sie        Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Zahlung der
bitte den Versicherungsbedingungen.                                  Prämie, nicht jedoch vor dem vereinbarten Zeitpunkt und endet
                                                                     zum vereinbarten Ablauftermin.
In   welchen    Fällen   leistet        die    HanseMerkur
Reiseversicherung nicht?                                             Wie lange läuft Ihr Vertrag und wie können Sie ihn
                                                                     beenden?
Generell wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte
Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt.
                                                                     Soweit Sie eine Einmalversicherung abgeschlossen haben,
Einige Fälle schließen wir vom Versicherungsschutz in den
                                                                     endet Ihr Vertrag zum vereinbarten Versicherungsende. Bei
folgenden Sparten aus:
                                                                     Abschluss einer Jahresversicherung verlängert sich Ihr Vertrag
                                                                     jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von Ihnen oder von
In der Reise-Krankenversicherung:
                                                                     der HanseMerkur mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf
Für die auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfälle sowie
                                                                     schriftlich gekündigt wird oder sonstige Beendigungsgründe
Behandlungen infolge von Selbstmordversuchen.
                                                                     vorliegen.    Sofern    in    der   Versicherungspolice     ein
                                                                     Vertragsablaufdatum        genannt      ist,     endet     der
                                                                     Versicherungsvertrag allerdings spätestens mit diesem Datum,
                                                                     ohne dass es einer Kündigung bedarf. Weitere Einzelheiten
                                                                     entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.


Auf der Folgeseite stellen wir Ihnen die Leistungsübersicht der Reiseversicherung zur Verfügung.


                                                                 1

[Seite 2]
Leistungsübersicht
Auslandsreise-Krankenversicherung für Aufenthalte bis zu 1 Jahr

Bitte beachten Sie, dass in dieser Leistungsübersicht nicht alle Informationen zu Ihrem Vertrag aufgeführt werden. Den
vollständigen Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein, den Tarifbeschreibungen und
Versicherungsbedingungen. Jede unten aufgeführte Versicherung ist nur dann relevant, wenn diese auch im abgeschlossenen
Tarif enthalten ist.


 Reise-Krankenversicherung bis 1 Jahr Aufenthalt

 Versicherbarer Personenkreis und Geltungsbereich:

 Versicherungsfähig sind Personen mit Wohnsitz in der
 Bundesrepublik Deutschland.
 Der Versicherungsschutz besteht weltweit im Ausland.

 Erstattung der Kosten für:
    ambulante Heilbehandlung beim Arzt
    ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
    ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
    ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige
        physikalische Behandlungen
    ärztlich verordnete Massagen, Packungen, Inhalationen und
          - Krankengymnastik
    schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschl.
          - Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie
              Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz
    Zahnersatz aufgrund eines Unfalles (max. 500,- EUR)
    Röntgendiagnostik
    Operationen
    stationäre Behandlung im Krankenhaus
    Information über Ärzte vor Ort
    Informationsübermittlung zwischen Ärzten
    Versicherungsleistungen für Frühgeburten (bis 50.000,-
        EUR)
    Begleitperson im Krankenhaus für Kinder bis zum
        vollendeten 18. Lebensjahr
    Reisebetreuung für Kinder bis zum vollendeten 18.
        Lebensjahr
    Arzneimittelversand
    Krankenbesuch
    Hotelkosten bis 10 Tage (max. 2.500,- EUR)
    Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport
    Kosten für eine Begleitperson bei Krankenrücktransport
    Krankentransporte
    Überführungskosten
    Bestattungskosten im Ausland
    Rücktransport von Gepäck
    Nachleistungen im Ausland bis zur Wiederherstellung der
          - Transportfähigkeit
    Telefonkosten bei Kontaktaufnahme mit der Notrufzentrale
        (25,- EUR)
    Aufwandsentschädigung
          - bei stationärer Behandlung max. 14 Tage, pro Tag 50,-
              EUR
          - bei ambulanter Behandlung einmalig 25,- EUR
    Ersatzweise Krankenhaustagegeld max. 30 Tage, pro Tag
        50,- EUR
    kein Selbstbehalt

 Die Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den vollständigen
 Versicherungsbedingungen der VB-KV 2012 (RK 365).


Stand: Mai 2016


                                                                    2
```

