# INTER ReiseAV: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-auslandskranken-inter-reiseav.php
- Rechtlicher Träger: INTER Krankenversicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-auslandskranken-inter-reiseav.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Leistungskurzbeschreibung ReiseAV F](https://www.inter.de/fileadmin/user_upload/Onlineabschluesse/reiseav/Leistungskurzbeschreibung_ReiseAV_F.pdf), Fassung ?

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Leistungsobergrenze je Versicherungsfall (unbegrenzt oder fester Höchstbetrag) | laut Versicherungsschein | Ärztliche Leistungen 100 % | Ambulante Heilbehandlung, Seite 1 |
| Weltweiter Geltungsbereich (ohne Wohnsitzland) | ja | Versicherungsschutz besteht weltweit, bis zu max. 56 Tagen für jede Auslandsreise | Geltungsbereich, Seite 1 |
| USA und Kanada ohne Zuschlag oder Sonderregel eingeschlossen | ja | Versicherungsschutz besteht weltweit, bis zu max. 56 Tagen für jede Auslandsreise | Geltungsbereich, Seite 1 |
| Schutz auch im Inland außerhalb des Wohnorts (in Spanien üblich) | nein | außer im Land des ständigen Wohnsitzes der versicherten Person und nicht in Deutschland | Geltungsbereich, Seite 1 |
| Höchstdauer je Reise (Tage oder Wochen) | ja | bis zu max. 56 Tagen für jede Auslandsreise | Geltungsbereich, Seite 1 |
| Jahresvertrag für beliebig viele Reisen im Versicherungsjahr | ja | bis zu max. 56 Tagen für jede Auslandsreise | Geltungsbereich, Seite 1 |
| Langzeitaufenthalt über ein Jahr versicherbar (Work and Travel, Studium, Auswanderung) | nein | bis zu max. 56 Tagen für jede Auslandsreise | Geltungsbereich, Seite 1 |
| Höchsteintrittsalter oder Altersgrenze für den Schutz | nicht geregelt |  |  |
| Wohnsitz im Inland als Voraussetzung (Deutschland, Österreich, Spanien) | nicht geregelt |  |  |
| Abschluss auch nach Reiseantritt möglich | nicht geregelt |  |  |
| Fortdauer des Schutzes über die Höchstdauer hinaus bei Transportunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Familientarif (Partner und Kinder in einem Vertrag) | ja | Versicherungsfähig als Familie sind die folgenden Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben | Versicherbarer Personenkreis, Seite 1 |
| Ambulante ärztliche Behandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | Ärztliche Leistungen 100 % | Ambulante Heilbehandlung, Seite 1 |
| Stationäre Krankenhausbehandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | Allgemeine Krankenhausbehandlung (Mehrbettzimmer/ Stationsarzt) 100 % | Stationäre Heilbehandlung, Seite 1 |
| Freie Wahl des Krankenhauses und des Arztes am Aufenthaltsort | nicht geregelt |  |  |
| Privatärztliche Behandlung oder Chefarzt, Einbettzimmer | ja, bis zur Versicherungssumme | Gesondert berechenbare Unterbringung 100 % | Stationäre Heilbehandlung, Seite 1 |
| Arznei- und Verbandmittel auf ärztliche Verordnung | ja, bis zur Versicherungssumme | Arznei-/Verbandmittel 100 % | Ambulante Heilbehandlung, Seite 1 |
| Hilfsmittel nach Unfall oder Krankheit (Gehhilfen, Bandagen, Schienen) | ja, bis zur Versicherungssumme | 100 % für eine Grundversorgung bei akutem Bedarf (einfache Ausführung) | Hilfsmittel, Seite 1 |
| Heilmittel wie Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlungen | ja, bis zur Versicherungssumme | 100 % für Strahlen-, Wärme-, Licht- und sonstige physikalisch medizinische Behandlung | Heilmittel, Seite 1 |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | 100 % für Schmerzstillung und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung | Zahnbehandlung, Seite 2 |
| Einfache Zahnfüllungen | ja, bis zur Versicherungssumme | 100 % für Schmerzstillung und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung | Zahnbehandlung, Seite 2 |
| Reparatur von Zahnersatz und Provisorien | ja, bis zur Versicherungssumme | 100 % für akut notwendig werdende Reparaturen und Provisorien | Zahnersatz, Seite 2 |
| Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt | nicht geregelt |  |  |
| Akute, unerwartete Verschlechterung einer Vorerkrankung versichert | nicht geregelt |  |  |
| Akute psychische Erkrankung (Erstversorgung, stationär) | ja, bis zur Versicherungssumme | 100 % nach traumatisierenden Ereignissen (Krisenintervention) | Psychotherapie, Seite 1 |
| Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhaus | nicht geregelt |  |  |
| Unterbringung eines Elternteils bei stationärer Behandlung eines Kindes | ja, bis zur Versicherungssumme | Begleitperson bei Kind im Krankenhaus | Stationäre Heilbehandlung, Seite 2 |
| Krankenhaustagegeld ersatzweise, wenn keine Kosten geltend gemacht werden | ja, bis 30 € | Ersatz-KHT bei Verzicht auf Wahlleistungen | Stationäre Heilbehandlung, Seite 2 |
| Rücktransport bereits, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar | ja, bis zur Versicherungssumme | 100 % der Kosten für einen medizinisch notwendigen oder medizinisch sinnvollen und wirtschaftlich vertretbaren Rücktransport | Auslandsrücktransport, Seite 1 |
| Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendig | keine | 100 % der Kosten für einen medizinisch notwendigen oder medizinisch sinnvollen und wirtschaftlich vertretbaren Rücktransport | Auslandsrücktransport, Seite 1 |
| Kostengrenze für den Rücktransport | keine | Unbegrenzte Erstattung bei Organisation durch unseren medizinischen Dienst | Auslandsrücktransport, Seite 1 |
| Such-, Rettungs- und Bergungskosten | ja, bis 10.000 € | Suche, Rettung oder Bergung durch Rettungsdienst bis 10.000 EUR | Personenbergung, Seite 2 |
| Überführung der verstorbenen Person in die Heimat | ja, bis zur Versicherungssumme | 100 % für Überführung nach Deutschland | Überführung oder Bestattung, Seite 2 |
| Bestattung am Sterbeort im Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | Bestattungskosten bis zur Höhe der Kosten, die bei Überführung entstanden wären. | Überführung oder Bestattung, Seite 2 |
| Notrufzentrale rund um die Uhr | ja | Ein Ärzte- bzw. medizinisch ausgebildetes Team ist rund um die Uhr erreichbar | Serviceleistungen, Seite 2 |
| Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus (Direktabrechnung) | nicht geregelt |  |  |
| Besuchsreise einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt |  |  |
| Rückholung mitreisender minderjähriger Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten der Rückreise nach Krankheit (Ersatzticket) | nicht geregelt |  |  |
| Versand von Arzneimitteln an den Aufenthaltsort | nicht geregelt |  |  |
| Dolmetscher- und Übersetzungskosten | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss: Behandlung als Zweck der Reise | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss: bei Reiseantritt feststehende oder absehbare Behandlung | nicht geregelt |  |  |
| Passives Kriegsrisiko und Terror versichert (überraschender Ausbruch) | nicht geregelt |  |  |
| Erkrankung bei Epidemie oder Pandemie versichert | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Kürzung bei Reisewarnung des Auswärtigen Amts oder Außenministeriums | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Extremsport | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Motorsport und Rennveranstaltungen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Alkohol- oder Drogeneinfluss | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Kur, Sanatorium und Rehabilitation | ja | Kurbehandlung keine Leistung | Ambulante Heilbehandlung, Seite 1 |
| Ausschluss bei Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten und Unfälle | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall oder Reise | keine | Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr keine | Allgemeine Bestimmungen, Seite 1 |
| Nachrang gegenüber gesetzlicher Krankenversicherung oder anderen Verträgen | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit oder Karenz nach Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Meldung vor stationärer Aufnahme, sonst Kürzung | nicht geregelt |  |  |
| Leistung nur über die Assistance (keine Erstattung selbst bezahlter Kosten) | nicht geregelt |  |  |
| Frist zur Einreichung der Belege | nicht geregelt |  |  |
| Belege in Fremdsprache ohne beglaubigte Übersetzung akzeptiert | nicht geregelt |  |  |
| Nachhaftung bei Krankenhausaufenthalt über das Vertragsende hinaus | nicht geregelt |  |  |
| Stillschweigende Verlängerung des Jahresvertrags | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsrückerstattung bei vorzeitiger Rückkehr (Langzeit) | nicht geregelt |  |  |
| Verlängerung des Vertrags von unterwegs möglich | nicht geregelt |  |  |
| Beitrag springt mit Altersgrenzen (Altersgruppen) | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Versicherungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Erfüllt die Anforderungen für ein Schengen-Visum (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbeteiligung) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Leistungskurzbeschreibung ReiseAV F

```text
[Seite 1]
INTER Auslandsreisekrankenversicherung
Leistungskurzbeschreibung
Tarif ReiseAV F


Allgemeine Bestimmungen
Versicherbarer Personenkreis                         Versicherungsfähig als Familie sind die folgenden Personen, die in häuslicher
                                                     Gemeinschaft leben: Der Versicherungsnehmer, dessen Ehegatte, Lebenspartner
                                                     nach Lebenspartnerschaftsgesetz oder Lebensgefährte und deren unverheiratete
                                                     Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
                                                     Bei Abschluss sind alle Personen mit Namen und Geburtsdatum anzugeben.
                                                     Weitere hinzukommende versicherungsfähige Personen sind spätestens vor
                                                     Reiseantritt zu melden.

Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr                   keine
(für alle Leistungsbereiche)

Geltungsbereich                                      Versicherungsschutz besteht weltweit, bis zu max. 56 Tagen für jede Auslands-
                                                     reise, außer im Land des ständigen Wohnsitzes der versicherten Person und nicht
                                                     in Deutschland.


Ambulante Heilbehandlung
Ärztliche Leistungen                                 100 %

Arznei-/Verbandmittel                                100 %

Vorsorgeuntersuchungen                               keine Leistung

Schutzimpfungen                                      keine Leistung

Heilmittel                                           100 % für Strahlen-, Wärme-, Licht- und sonstige physikalisch medizinische
                                                           Behandlung

Hilfsmittel                                          100 % für eine Grundversorgung bei akutem Bedarf (einfache Ausführung)
                                                     keine Leistung für Hörgeräte

Sehhilfen                                            keine Leistung

Sehkraftverbessernde Operation (z.B. Lasik) keine Leistung

Psychotherapie                                       100 % nach traumatisierenden Ereignissen (Krisenintervention)

Alternativmedizin                                    100 % (Heilpraktiker, Chirotherapeuten und Osteopathen)

Kurbehandlung                                        keine Leistung

Auslandsrücktransport                                100 % der Kosten für einen medizinisch notwendigen oder medizinisch sinnvollen
                                                           und wirtschaftlich vertretbaren Rücktransport
                                                     Unbegrenzte Erstattung bei Organisation durch unseren medizinischen Dienst


Stationäre Heilbehandlung
Allgemeine Krankenhausbehandlung (Mehr-              100 %
bettzimmer/ Stationsarzt)

Ärztliche Leistungen                                 100 % einschließlich Krankenpﬂege

Gesondert berechenbare Unterbringung                 100 % einschließlich Verpﬂegung


Der vollständige Leistungsumfang des Tarifs ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif.   Seite 1/2

[Seite 2]
INTER Auslandsreisekrankenversicherung
Leistungskurzbeschreibung


Ersatz-KHT bei Verzicht auf Wahlleistungen           30 EURbei Verzicht auf Krankenhausleistungen

Begleitperson bei Kind im Krankenhaus                100% für die gesondert berechenbare Unterkunft und Verpflegung bei Kindern
                                                          bis Alter 12


Zahnärztliche Behandlung
Zahnärztliches Honorar                               100 %

Zahnbehandlung                                       100 % für Schmerzstillung und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung

Prophylaxe und Professionelle Zahnreinigung keine Leistung
(PZR)

Zahnersatz                                           100 % für akut notwendig werdende Reparaturen und Provisorien zur Wieder-
                                                           herstellung der Kaufähigkeit
                                                     Nicht versichert sind die Neuanfertigung von Zahnersatz.

Implantate                                           Keine Leistung

Kieferorthopädie                                     100 % für Reparaturen an festsitzenden kieferorthopädischen Behandlungs-
                                                           apparaturen
                                                     Nicht versichert sind die Neuanfertigung von kieferorthopädischen Apparatu-
                                                     ren.

Leistungsbegrenzungen für zahnärztliche Be-
handlung:
 - generell                                          nein
 - in den ersten 4 Versicherungsjahren               nein


Besonderheiten
Personenbergung                                      Suche, Rettung oder Bergung durch Rettungsdienst bis 10.000 EUR einer erkrank-
                                                     ten oder verletzten Person

Telefonkosten                                        100 % bis zu 30 EUR für die Telefonkosten für Anrufe aus dem Ausland bei unse-
                                                           rem Assistance-Leister oder der INTER

Überführung oder Bestattung                          100 % für Überführung nach Deutschland, die Schweiz oder den EWR-Vertrags-
                                                           staat, in dem die versicherte Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt
                                                           hatte
                                                     Bestattungskosten bis zur Höhe der Kosten, die bei Überführung entstanden wä-
                                                     ren. Zusätzlich Übernahme der An- und Rückreisekosten für einen Angehörigen
                                                     zur Trauerfeier.

Serviceleistungen                                    Umfangreiche Serviceleistungen über unser Service-Center:
                                                     Ein Ärzte- bzw. medizinisch ausgebildetes Team ist rund um die Uhr erreichbar;
                                                     zum Beispiel in medizinischen Notfällen oder zwecks Organisation eines
                                                     Rücktransports.


Der vollständige Leistungsumfang des Tarifs ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif.    Seite 2/2
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