# LVM Auslandsreise-Krankenversicherung Auslandsreise-Top: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-auslandskranken-lvm-auslandsreise-top.php
- Rechtlicher Träger: LVM Krankenversicherungs-AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-auslandskranken-lvm-auslandsreise-top.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung nach dem Tarif Auslandsreise-Top (AVB/ARTop)](https://www.lvm.de/dam/jcr:f4937a39-ed81-4840-bef2-7fa5727cd81f/011-auslandskrankenversicherung-kv169.pdf.2026-04-10-11-06-07.pdf), Fassung AVB/ARTop, KV 169 (04/2026)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Leistungsobergrenze je Versicherungsfall (unbegrenzt oder fester Höchstbetrag) | laut Versicherungsschein | a) ärztliche Untersuchungen und medizinisch notwendige Heilbehandlungen. | § 4 Abs. 1, Seite 3 |
| Weltweiter Geltungsbereich (ohne Wohnsitzland) | ja | Ihr Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland (weltweit). | § 1 Abs. 1, Seite 2 |
| USA und Kanada ohne Zuschlag oder Sonderregel eingeschlossen | nicht geregelt |  |  |
| Schutz auch im Inland außerhalb des Wohnorts (in Spanien üblich) | nein | Nicht als Ausland gelten Deutschland und | § 1 Abs. 1, Seite 2 |
| Höchstdauer je Reise (Tage oder Wochen) | ja | Versicherungsschutz besteht für die ersten 8 Wochen Ihrer Auslandsreise. | § 1 Abs. 2, Seite 2 |
| Jahresvertrag für beliebig viele Reisen im Versicherungsjahr | ja | Anschließend verlängert er sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr. | § 10 Abs. 1, Seite 6 |
| Langzeitaufenthalt über ein Jahr versicherbar (Work and Travel, Studium, Auswanderung) | nein | Der Versicherungsschutz kann insgesamt auf höchstens 365 Tage ausgedehnt werden. | § 1 Abs. 3, Seite 2 |
| Höchsteintrittsalter oder Altersgrenze für den Schutz | keine | Alter 75 159,90 Euro | Anhang Beitragstabellen, Seite 8 |
| Wohnsitz im Inland als Voraussetzung (Deutschland, Österreich, Spanien) | ja | Sie können sich bei uns versichern, wenn Ihr gewöhnlicher Aufenthalt bei Abschluss des Versicherungsvertrags in Deutschland liegt. | § 2 Abs. 1, Seite 2 |
| Abschluss auch nach Reiseantritt möglich | nein | Für diese Auslandsreise besteht für Sie kein Versicherungsschutz, | § 11 Abs. 1 b), Seite 7 |
| Fortdauer des Schutzes über die Höchstdauer hinaus bei Transportunfähigkeit | ja | Dann endet Ihr Versicherungsschutz erst, wenn Ihre Rückreise aus medizinischen Gründen wieder möglich ist. | § 11 Abs. 2, Seite 7 |
| Familientarif (Partner und Kinder in einem Vertrag) | ja | Ihr in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe- oder Lebenspartner | § 2 Abs. 3 a), Seite 2 |
| Ambulante ärztliche Behandlung | ja | a) ärztliche Untersuchungen und medizinisch notwendige Heilbehandlungen. | § 4 Abs. 1, Seite 3 |
| Stationäre Krankenhausbehandlung | ja | b) allgemeine Krankenhausleistungen. | § 4 Abs. 2, Seite 3 |
| Freie Wahl des Krankenhauses und des Arztes am Aufenthaltsort | ja | Sie können den Arzt, den Zahnarzt oder das Krankenhaus frei wählen. | § 4 Abs. 5, Seite 2 |
| Privatärztliche Behandlung oder Chefarzt, Einbettzimmer | nicht geregelt |  |  |
| Arznei- und Verbandmittel auf ärztliche Verordnung | ja | b) Arznei-, Verband- und Heilmittel. | § 4 Abs. 1, Seite 3 |
| Hilfsmittel nach Unfall oder Krankheit (Gehhilfen, Bandagen, Schienen) | ja | c) die Miete medizinisch notwendiger und ärztlich verordneter Hilfsmittel. | § 4 Abs. 1, Seite 2 |
| Heilmittel wie Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlungen | ja | Heilmittel sind z.B. Massagen, Inhalationen, Bäder, medizinische Packungen, Krankengymnastik | § 4 Abs. 1, Seite 3 |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung | ja | a) schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen. | § 4 Abs. 3, Seite 3 |
| Einfache Zahnfüllungen | ja | b) Zahnfüllungen in einfacher Ausführung. | § 4 Abs. 3, Seite 3 |
| Reparatur von Zahnersatz und Provisorien | ja | d) Reparaturen von Prothesen. | § 4 Abs. 3, Seite 3 |
| Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt | ja | a) die medizinisch notwendige Behandlung wegen Komplikationen in der Schwangerschaft. | § 4 Abs. 4, Seite 3 |
| Akute, unerwartete Verschlechterung einer Vorerkrankung versichert | ja | der Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung sowie | § 3, Seite 3 |
| Akute psychische Erkrankung (Erstversorgung, stationär) | nein | i) Für psychoanalytische oder psychotherapeutische Behandlungen. | § 5 Abs. 1, Seite 4 |
| Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhaus | ja | Wir erstatten die Aufwendungen für Ihren medizinisch notwendigen Transport zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus. | § 4 Abs. 7, Seite 3 |
| Unterbringung eines Elternteils bei stationärer Behandlung eines Kindes | ja | e) Rooming-In. | § 4 Abs. 2, Seite 3 |
| Krankenhaustagegeld ersatzweise, wenn keine Kosten geltend gemacht werden | ja, bis 30 € | Erstattet ein Dritter die Kosten der stationären Behandlung, zahlen wir Ihnen pro Tag 30 Euro Krankenhaustagegeld. | § 4 Abs. 2, Seite 3 |
| Rücktransport bereits, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar | ja | er medizinisch sinnvoll ist oder | § 4 Abs. 8, Seite 4 |
| Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendig | keine | er medizinisch sinnvoll ist oder | § 4 Abs. 8, Seite 4 |
| Kostengrenze für den Rücktransport | keine | Wir erstatten die Aufwendungen für Ihren Krankenrücktransport, wenn | § 4 Abs. 8, Seite 3 |
| Such-, Rettungs- und Bergungskosten | ja, bis 25.000 € | Wir zahlen bis zu 25.000 Euro je Versicherungsfall. | § 4 Abs. 9, Seite 4 |
| Überführung der verstorbenen Person in die Heimat | ja | a) die Überführung an einen Ort im Land Ihres letzten gewöhnlichen Aufenthalts | § 4 Abs. 10, Seite 4 |
| Bestattung am Sterbeort im Ausland | ja | b) die Bestattung im Ausland. | § 4 Abs. 10, Seite 3 |
| Notrufzentrale rund um die Uhr | ja | a) Wir bieten einen telefonischen 24-Stunden-Service an 365 Tagen. | § 4 Abs. 12, Seite 4 |
| Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus (Direktabrechnung) | ja | i) Bei stationärer Behandlung bieten wir eine Kostenübernahme-Garantie und eine Direkt-Abrechnung. | § 4 Abs. 12, Seite 4 |
| Besuchsreise einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt |  |  |
| Rückholung mitreisender minderjähriger Kinder | ja | Wir erstatten die Kosten für die Vermittlung einer Notfallbetreuung und für die Notfallbetreuung selbst. | § 4 Abs. 11, Seite 3 |
| Mehrkosten der Rückreise nach Krankheit (Ersatzticket) | nicht geregelt |  |  |
| Versand von Arzneimitteln an den Aufenthaltsort | nicht geregelt |  |  |
| Dolmetscher- und Übersetzungskosten | ja | f) Wir vermitteln einen medizinischen Dolmetscher-Service. | § 4 Abs. 12, Seite 4 |
| Ausschluss: Behandlung als Zweck der Reise | ja | c) Für Versicherungsfälle, deren ... im Ausland alleiniger Grund oder einer der Gründe Ihrer Auslandsreise war. | § 5 Abs. 1, Seite 4 |
| Ausschluss: bei Reiseantritt feststehende oder absehbare Behandlung | ja | b) Für Versicherungsfälle, von denen Sie aufgrund ärztlicher Diagnose vor Antritt der Auslandsreise wussten, dass sie während der Reise eintreten werden. | § 5 Abs. 1, Seite 4 |
| Passives Kriegsrisiko und Terror versichert (überraschender Ausbruch) | ja | Dies gilt nur, sofern das Auswärtige Amt vor Beginn Ihrer Auslandsreise eine entsprechende Reisewarnung ausgesprochen hat. | § 5 Abs. 1 e), Seite 4 |
| Erkrankung bei Epidemie oder Pandemie versichert | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Kürzung bei Reisewarnung des Auswärtigen Amts oder Außenministeriums | ja | Dies gilt nur, sofern das Auswärtige Amt vor Beginn Ihrer Auslandsreise eine entsprechende Reisewarnung ausgesprochen hat. | § 5 Abs. 1 e), Seite 4 |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Extremsport | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Motorsport und Rennveranstaltungen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Alkohol- oder Drogeneinfluss | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Kur, Sanatorium und Rehabilitation | ja | j) Für Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen oder Rehabilitationsmaßnahmen. | § 5 Abs. 1, Seite 4 |
| Ausschluss bei Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung | ja | l) Für Behandlungen oder Unterbringung | § 5 Abs. 1, Seite 4 |
| Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten und Unfälle | ja | d) Für Versicherungsfälle, einschließlich ihrer Folgen, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben. | § 5 Abs. 1, Seite 4 |
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall oder Reise | nicht geregelt |  |  |
| Nachrang gegenüber gesetzlicher Krankenversicherung oder anderen Verträgen | ja | Ansprüche gegenüber Dritten, sind diese vorrangig. | § 6 Abs. 2, Seite 5 |
| Wartezeit oder Karenz nach Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Meldung vor stationärer Aufnahme, sonst Kürzung | nicht geregelt |  |  |
| Leistung nur über die Assistance (keine Erstattung selbst bezahlter Kosten) | nicht geregelt |  |  |
| Frist zur Einreichung der Belege | nicht geregelt |  |  |
| Belege in Fremdsprache ohne beglaubigte Übersetzung akzeptiert | nicht geregelt |  |  |
| Nachhaftung bei Krankenhausaufenthalt über das Vertragsende hinaus | ja | Dann endet Ihr Versicherungsschutz erst, wenn Ihre Rückreise aus medizinischen Gründen wieder möglich ist. | § 11 Abs. 2, Seite 7 |
| Stillschweigende Verlängerung des Jahresvertrags | ja | Anschließend verlängert er sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr. | § 10 Abs. 1, Seite 6 |
| Beitragsrückerstattung bei vorzeitiger Rückkehr (Langzeit) | nicht geregelt |  |  |
| Verlängerung des Vertrags von unterwegs möglich | nein | Sie müssen eine zeitliche Erweiterung vor Antritt Ihrer Auslandsreise beantragen. | § 1 Abs. 3, Seite 2 |
| Beitrag springt mit Altersgrenzen (Altersgruppen) | ja | Ihr Beitrag erhöht sich, wenn ein Versicherter | § 12 Abs. 2, Seite 7 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Versicherungsfall | keine | Sie als Versicherungsnehmer oder wir können den Vertrag zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat kündigen. | § 10 Abs. 2, Seite 6 |
| Erfüllt die Anforderungen für ein Schengen-Visum (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbeteiligung) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung nach dem Tarif Auslandsreise-Top (AVB/ARTop)

```text
[Seite 1]
LVM
Krankenversicherungs-AG


Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
Auslandsreise-Krankenversicherung nach dem
Tarif Auslandsreise-Top (AVB/ARTop)
 Wir - die LVM Krankenversicherungs-AG - sind Ihr Vertragspartner. Sie schließen bei uns die Auslandsreise-Krankenversicherung
 ab und sind deshalb der Versicherungsnehmer. Wenn Sie sich selbst versichern, sind Sie gleichzeitig auch der Versicherte. Sie
 können auch andere Personen (mit-)versichern. Diese sind dann (ebenfalls) Versicherte.
 Alle Versicherten reden wir in unseren AVB mit „Sie“ an, sofern nicht ausdrücklich auf bestimmte Personen verwiesen wird. Wir
 verwenden die männliche Form. Gemeint sind damit immer auch die anderen Anredeformen.
 0LWXQVHUHU.UDQNHQYHUVLFKHUXQJVLQG6LHEHL5HLVHQLP$XVODQGYHUVLFKHUW%HLMHGHU5HLVHSULYDWRGHUEHUXñLFKEHVWHKW
 Schutz für die Dauer von bis zu 8 Wochen. Wenn Sie sich länger im Ausland aufhalten, können Sie Ihren Versicherungsschutz vor
 Antritt der Reise zu gesonderten Konditionen verlängern.
 Notfälle können Sie rund um die Uhr per LVM Notfall App oder telefonisch unter der Rufnummer +49 251 702 4710 melden.
 Fragen zu Ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung beantwortet Ihnen gern Ihr Vertrauensmann/Ihre Vertrauensfrau persönlich in
 Ihrer Versicherungsagentur vor Ort.


 Unsere Serviceleistungen im Versicherungsfall:
   • Telefonischer 24-Stunden-Service an 365 Tagen
   • Nennung von Kliniken und Ärzten im Ausland
   • Kostenübernahme-Garantie und Direkt-Abrechnung. Wir erteilen bei stationärer Behandlung
     gegenüber dem Krankenhaus eine Kostenübernahme-Garantie und rechnen direkt mit dem
     Krankenhaus ab.
   • Organisation des Krankenrücktransports
   • Organisation der Bestattung im Ausland oder Überführung aus dem Ausland
   • Organisation der Kinderbetreuung
   • Vermittlung eines medizinischen Dolmetscher-Services
   • Reisemedizinische Informationen
   • Herstellung eines Kontakts zum Hausarzt oder Krankenhausarzt, falls nötig
 Im Leistungsfall Tag und Nacht schnelle Hilfe!
 In dringenden Fällen ist die LVM Versicherung per LVM Notfall App oder unter der Rufnummer
 +49 251 702 4710 immer für Sie erreichbar.


                                                          KV 169 (04/2026)                                                       Seite 1

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Inhaltsverzeichnis
Teil I - Allgemeines                                                 Teil V - Beitrag und Zahlungsregelungen
§1   Bei welchen Reisen bieten wir Versicherungsschutz?              § 12 Was kostet Ihre Versicherung und was müssen Sie bei der
§2   Wer kann sich bei uns versichern?                                    Zahlung beachten?
                                                                     § 13 Was passiert, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig
Teil II - Unsere Leistungen
                                                                          zahlen?
§3   Was ist ein Versicherungsfall?                                  § 14 Können sich die Bedingungen oder Ihr Beitrag zukünftig
§4   Welche Leistungen erbringen wir im Versicherungsfall?                ändern?
§5   Wann leisten wir nicht oder eingeschränkt?
§6   An wen zahlen wir die Leistung?                                 Teil VI - Weitere Regelungen
                                                                     § 15 Wann dürfen Sie gegen unsere Forderungen aufrechnen?
Teil III - Ihre Obliegenheiten
                                                                     § 16 Welches Recht gilt? Welches Gericht ist zuständig?
§7   Was müssen Sie im Versicherungsfall beachten?                   § 17 Wann verjähren Ihre und unsere Ansprüche?
     (Obliegenheiten)                                                § 18 Was müssen Sie bei Mitteilungen an uns beachten?
§8   Welche Folgen treten ein, wenn Sie die Obliegenheiten           § 19 Was gilt, wenn sich Ihre Anschrift ändert?
     verletzen?                                                      § 20 Was sind die Grundlagen dieses Versicherungsvertrags?
Teil IV - Versicherungsvertrag und Versicherungsschutz               Anhang
§ 9 Wie können Sie den Versicherungsvertrag abschließen?             Beitragstabellen
§ 10 Wann beginnt und wann endet der Versicherungsvertrag?           Gesetzesauszüge
§ 11 Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?            Verbraucherinformation


Teil I - Allgemeines                             aus medizinischen Gründen nicht          genannten Personen versichert.
                                                 möglich ist (Nachleistungsver-           (3) Wer ist in der Familienversicherung
§ 1 Bei welchen Reisen bieten wir
                                                 SñLFKWXQJ                               versichert?
Versicherungsschutz?
                                             (3) Wie können Sie eine zeitliche            a) In der Familienversicherung versichert
(1) Wo besteht Versicherungsschutz?
                                             Erweiterung beantragen?                      sind
Ihr Versicherungsschutz erstreckt sich auf
                                             Sie müssen eine zeitliche Erweiterung vor       • Sie als Versicherungsnehmer und
das Ausland (weltweit).
                                             Antritt Ihrer Auslandsreise beantragen.          • Ihr in häuslicher Gemeinschaft
Nicht als Ausland gelten                     Eine vereinbarte zeitliche Erweiterung             lebender Ehe- oder Lebenspartner
  • Deutschland und                          kann einmal auf Antrag verlängert                  und
  • Länder, in denen Sie Ihren gewöhn-       werden. Der Antrag muss vor Ablauf               • im gemeinsamen Haushalt lebende
    lichen Aufenthalt oder einen ständi-     der zeitlichen Erweiterung bei uns ein-            oder unterhaltsberechtigte Kinder
    gen Wohnsitz haben.                      gehen. Der Versicherungsschutz besteht             von Ihnen oder Ihrem mitversicher-
(2) Wann und wie lange besteht               in diesem Fall nur für Versicherungsfälle,         ten Ehe- oder Lebenspartner.
Versicherungsschutz?                         die nach Beantragung der zeitlichen
                                                                                          Zu den Kindern zählen auch
                                             Erweiterung bzw. der Verlängerung
Versicherungsschutz besteht für die                                                           • Stiefkinder,
                                             eintreten. Über den jeweiligen Antrag
ersten 8 Wochen Ihrer Auslandsreise.                                                          • Adoptivkinder und
                                             ZLUGQDFKSñLFKWJHP¦¡HP(UPHVVHQ
Er beginnt mit dem Grenzübertritt ins                                                         • 3ñHJHNLQGHU
                                             entschieden; ein Anspruch auf zeitliche
Ausland. Er endet mit dem Grenzübertritt
                                             Erweiterung des Versicherungsschutzes        Sie als Versicherungsnehmer müssen
zurück nach Deutschland oder in ein
                                             besteht nicht. Der Versicherungsschutz       uns alle Personen, die mitversichert
Land Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
                                             kann insgesamt auf höchstens 365 Tage        werden sollen, benennen. Sollen in der
Der Versicherungsschutz kann auf
                                             ausgedehnt werden.                           Familienversicherung später weitere
Antrag zeitlich verlängert werden. Nach
                                                                                          Personen (z. B. Neugeborene) mit-
Ablauf von 8 Wochen bzw. der verein-
                                             § 2 Wer kann sich bei uns versichern?        versichert werden, melden Sie diese
barten zeitlichen Erweiterung endet der
                                                                                          unverzüglich nach. Für ein neugebo-
Versicherungsschutz.                         (1) Welche Personen können sich ver-
                                                                                          renes Kind besteht Schutz unter den
Ausnahme:                                    sichern?                                     Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 c).
Wenn Ihre im Ausland begonnene               Sie können sich bei uns versichern,          b) (Andere) Versicherte sind auch
Behandlung                                   wenn Ihr gewöhnlicher Aufenthalt bei         dann versichert, wenn Sie als
  • über 8 Wochen bzw. die vereinbarte       Abschluss des Versicherungsvertrags in       Versicherungsnehmer nicht mitreisen.
    zeitliche Erweiterung oder               Deutschland liegt.
                                                                                          c) Entfällt für einen Versicherten eine
  • über das Ende des Versicherungs-         (2) Wer ist in der Einzelversicherung        der Voraussetzungen für die Familien-
    vertrags                                 versichert?                                  versicherung, müssen Sie uns dies mit-
hinaus fortgesetzt werden muss, gilt:        In der Einzelversicherung sind die           teilen. Der Versicherungsschutz bleibt
  • Wir leisten, solange Ihre Rückreise      namentlich im Versicherungsschein            zunächst erhalten. Ab dem folgenden


                                                           KV 169 (04/2026)                                                    Seite 2

[Seite 3]
Versicherungsjahr nach Wegfall der Vor-        Anwendungen des elektrischen                   • Die Kosten bis zur Wiederherstellung
aussetzung wird die Versicherung für           Stroms.                                          der Transportfähigkeit von Mutter
diesen Versicherten in dem bestehenden                                                          und neugeborenem Kind.
Vertrag als Einzelversicherung fortge-        c) die Miete medizinisch notwendiger            • Die Behandlung, Unterbringung und
führt. Für diese Einzelversicherung ist ein   und ärztlich verordneter Hilfsmittel.             3ñHJHGHVQHXJHERUHQHQ.LQGHV
gesonderter Beitrag zu zahlen.                                                              c) die medizinisch notwendige
                                              Voraussetzung ist, dass die medizinische
                                              Notwendigkeit der Versorgung erst wäh-        Heilbehandlung wegen Fehlgeburt.
Teil II - Unsere Leistungen                   rend der Auslandsreise eintritt. Ist eine     d) den medizinisch notwendigen
§ 3 Was ist ein Versicherungsfall?            leihweise Überlassung nicht möglich,          Schwangerschaftsabbruch.
                                              erstatten wir die Aufwendungen für den
Im Versicherungsfall erbringen wir die                                                      (5) Zwischen welchen Ärzten und
                                              Erwerb dieser Hilfsmittel in einfacher
vereinbarten Leistungen. Ein Versiche-                                                      Krankenhäusern können Sie wählen?
rungsfall ist Ihre medizinisch notwendige     Ausführung. Die erworbenen Hilfsmittel
                                                                                            Sie können den Arzt, den Zahnarzt oder
Heilbehandlung wegen:                         müssen Ihrer vorübergehenden Versor-
                                                                                            das Krankenhaus frei wählen. Ärzte und
                                              gung während der Auslandsreise dienen.
  • Krankheit,                                                                              Zahnärzte müssen allerdings im Reiseland
  • Folgen eines Unfalls,                     (2) Was leisten wir, wenn Sie stationär       zur Heilbehandlung zugelassen sein.
  • der Verschlechterung einer                behandelt werden müssen?                      Das Krankenhaus muss
    bestehenden Erkrankung sowie
                                              Bei Ihrer medizinisch notwendigen sta-          • im Reiseland allgemein als
  • Komplikationen während der
                                              tionären Heilbehandlung erstatten wir             Krankenhaus anerkannt sein,
    Schwangerschaft, Frühgeburten,
                                              Aufwendungen für                                • erkennbar unter ständiger ärztlicher
    Fehlgeburten und medizinisch not-
    wendigen Schwangerschaftsab-              a) ärztliche Leistungen.                          Leitung stehen,
    brüchen                                                                                   • über ausreichende diagnostische und
                                              b) allgemeine Krankenhausleistungen.
                                                                                                therapeutische Möglichkeiten ver-
während einer Reise im Ausland.               c) Operationen einschließlich deren               fügen,
Der Versicherungsfall beginnt mit Ihrer       Nebenkosten.                                    • nach wissenschaftlich allgemein
Heilbehandlung. Er endet, wenn nach           G 8QWHUNXQIWXQG9HUSñHJXQJLP                   anerkannten Methoden arbeiten und
medizinischem Befund keine Behandlung         Krankenhaus.                                    • Krankengeschichten führen.
mehr notwendig ist.
                                              e) Rooming-In.                                (6) Für welche Methoden leisten wir,
Als Versicherungsfall gilt auch der Tod                                                     wenn Sie untersucht oder behandelt
                                              Ist der zu behandelnde Versicherte
während einer Reise im Ausland.                                                             werden müssen?
                                              minderjährig, erstatten wir die Kosten
                                              I¾U8QWHUNXQIWXQG9HUSñHJXQJHLQHU           Wir leisten für von der Schulmedizin
§ 4 Welche Leistungen erbringen wir           Begleitperson im Krankenhaus.                 überwiegend anerkannte
im Versicherungsfall?
                                              Erstattet ein Dritter die Kosten der stati-     • Untersuchungs- und
                                              onären Behandlung, zahlen wir Ihnen pro         • Behandlungsmethoden sowie
 Was wir im Versicherungsfall                 Tag 30 Euro Krankenhaustagegeld.                • Arzneimittel.
 genau leisten, lesen Sie in diesem
 Paragraphen. Bitte lesen Sie auch § 5        (3) Was leisten wir, wenn Sie zahn-           Außerdem leisten wir auch für Methoden
 aufmerksam durch. Dort ist geregelt,         ärztlich behandelt werden müssen?             und Arzneimittel, die
 wann wir nicht leisten, selbst wenn          Wir erstatten die Aufwendungen für              • sich in der Praxis als ebenso Erfolg
 der Versicherungsfall eingetreten ist.                                                         versprechend bewährt haben oder
                                              a) schmerzstillende konservierende
                                                                                              • angewendet werden, weil keine
                                              Zahnbehandlungen.
(1) Was leisten wir, wenn Sie ambu-                                                             schulmedizinischen Methoden oder
                                              b) Zahnfüllungen in einfacher                     Arzneimittel zur Verfügung stehen.
lant behandelt werden müssen?
                                              Ausführung.
Wir erstatten die Aufwendungen für                                                          In diesen Fällen können wir unsere
                                              c) provisorischen Zahnersatz (z. B.           Leistungen auf den Betrag herabsetzen,
a) ärztliche Untersuchungen und medizi-       Zahnkronen, Brücken) in einfacher             der bei vorhandener Schulmedizin ange-
nisch notwendige Heilbehandlungen.            Ausführung.                                   fallen wäre.
b) Arznei-, Verband- und Heilmittel.          d) Reparaturen von Prothesen.
Diese müssen von Ihrem nach Abs. 5                                                          (7) Was leisten wir bei einem
gewählten Arzt durchgeführt bzw. ver-         (4) Was leisten wir bei Schwanger-            Krankentransport?
ordnet werden. Arzneimittel müssen Sie        schaft?                                       Wir erstatten die Aufwendungen für
DXVHLQHULP5HLVHODQGRIð]LHOO]XJHODVVH-    Wir erstatten die Aufwendungen für            Ihren medizinisch notwendigen Trans-
nen Abgabestelle beziehen, z. B. einer                                                      port zum nächst erreichbaren Arzt
                                              a) die medizinisch notwendige                 oder Krankenhaus. Der Arzt bzw. das
Apotheke.                                     Behandlung wegen Komplikationen in            Krankenhaus muss aus medizinischer
                                              der Schwangerschaft.                          Sicht geeignet sein, um Sie zu behandeln.
 Heilmittel sind z.B. Massagen,
 Inhalationen, Bäder, medizinische            b) die Entbindung bei Frühgeburten.           Es ist möglich, dass sich das zunächst
 Packungen, Krankengymnastik oder             Dies umfasst auch:                            aufgesuchte Krankenhaus als nicht


                                                             KV 169 (04/2026)                                                      Seite 3

[Seite 4]
geeignet erweist. Dann übernehmen wir        (11) Was leisten wir, wenn minderjäh-        Eintritt vor Beantragung einer zeitlichen
auch die Transportkosten in ein anderes,     rige Kinder betreut werden müssen?           Erweiterung feststand.
geeignetes Krankenhaus. Diese Verlegung      Wir erstatten die Kosten für die             Ausnahme:
muss aus medizinischen Gründen erfol-        Vermittlung einer Notfallbetreuung und
gen.                                                                                      Wir leisten, wenn Sie wegen des Todes
                                             für die Notfallbetreuung selbst.             Ihres Ehegatten oder Verwandten ersten
(8) Was leisten wir bei einem                Ein Notfall liegt vor, wenn die Begleit-     Grades
Krankenrücktransport?                        person                                         • die Auslandsreise angetreten oder
Wir erstatten die Aufwendungen für             • stationär behandelt wird oder              • eine zeitliche Erweiterung vereinbart
Ihren Krankenrücktransport, wenn               • zurück transportiert wird oder               haben.
  • er medizinisch sinnvoll ist oder           • verstorben ist                           c) Für Versicherungsfälle, deren Behand-
  • Ihre medizinisch notwendige statio-      und hierdurch ein mitversichertes, min-      lung im Ausland alleiniger Grund oder
    näre Heilbehandlung voraussichtlich      derjähriges Kind auf der Reise nicht mehr    einer der Gründe Ihrer Auslandsreise war.
    länger als 2 Wochen dauern würde         betreut werden kann.
    oder                                                                                  d) Für Versicherungsfälle, einschließlich
  • die Kosten der Heilbehandlung im         (12) Welchen zusätzlichen Service leis-      ihrer Folgen, die Sie vorsätzlich herbei-
    Ausland voraussichtlich höher sind       ten wir?                                     geführt haben.
    als die Ihres Rücktransportes oder       Im Versicherungsfall erbringen wir fol-      e) Für Versicherungsfälle, einschließlich
  • am Aufenthaltsort oder in zumut-         gende Serviceleistungen:                     ihrer Folgen, die durch Kriegsereignisse
    barer Entfernung keine ausreichende      a) Wir bieten einen telefonischen            entstanden sind. Dies gilt nur, sofern
    medizinische Behandlung gewähr-          24-Stunden-Service an 365 Tagen.             das Auswärtige Amt vor Beginn Ihrer
    leistet ist.                                                                          Auslandsreise eine entsprechende
                                             b) Wir nennen Ihnen Kliniken und Ärzte
Der Rücktransport erfolgt in ein                                                          Reisewarnung ausgesprochen hat.
                                             im Reiseland.
Krankenhaus oder einen anderen Ort im                                                     f) Für Versicherungsfälle, einschließ-
                                             c) Wir organisieren Ihren Krankentrans-
Land Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.                                                      lich ihrer Folgen, die durch Ihre aktive
                                             port oder Krankenrücktransport.
Wir übernehmen auch die Mehrkosten                                                        Teilnahme an Unruhen entstanden sind.
                                             d) Wir organisieren die Überführung aus
für eine Begleitperson beim                                                               g) Für Behandlungen durch Ihren
                                             dem bzw. die Bestattung im Reiseland.
Krankenrücktransport, wenn:                                                               Ehegatten, Ihre Eltern oder Kinder.
                                             e) Wir organisieren eine Kinderbetreuung.    Wir erstatten dann die versicherten
  • die Begleitperson zum Zeitpunkt des
    Rücktransports ebenfalls bei uns ver-    f) Wir vermitteln einen medizinischen        Sachkosten.
    sichert ist und                          Dolmetscher-Service.                         h) Für ambulante Behandlungen in einem
  • die Versicherung der Begleitperson       g) Wir bieten reisemedizinische              Heilbad oder Kurort.
    eine Kostenerstattung für Kranken-       Informationen.                               Ausnahme:
    rücktransport aus dem Ausland
                                             h) Wir stellen, falls nötig, Kontakt         Wir leisten, wenn Ihre Heilbehandlung
    beinhaltet.
                                             zu Ihrem Hausarzt oder einem                 aufgrund
(9) Was leisten wir für Suche, Rettung       Krankenhausarzt her.
und Bergung?                                                                                • eines Unfalls während Ihrer
                                             i) Bei stationärer Behandlung bieten wir         Auslandsreise oder
Wenn Sie während der Auslandsreise           eine Kostenübernahme-Garantie und              • einer Erkrankung, die unabhängig
  • erkranken,                               eine Direkt-Abrechnung. Das bedeutet,            von Ihrem Aufenthaltszweck ist, not-
  • einen Unfall erleiden oder               dass wir gegenüber dem Krankenhaus die           wendig wird.
  • versterben                               Kostenübernahme garantieren und direkt
                                                                                          i) Für psychoanalytische oder psychothe-
                                             mit dem Krankenhaus abrechnen.
und deswegen                                                                              rapeutische Behandlungen.
  • gesucht,                                                                              j) Für Kur- oder Sanatoriumsbehandlun-
                                             § 5 Wann leisten wir nicht oder ein-
  • gerettet oder                                                                         gen oder Rehabilitationsmaßnahmen.
                                             geschränkt?
  • geborgen werden müssen,
                                             (1) In welchen Fällen leisten wir nicht?     k) Für Entzugs- und Entwöhnungs-
übernehmen wir die hierbei anfallenden                                                    behandlungen.
Kosten. Wir zahlen bis zu 25.000 Euro je     In den folgenden Fällen leisten wir nicht,
                                             selbst wenn der Versicherungsfall ein-       l) Für Behandlungen oder Unterbringung
Versicherungsfall.
                                             getreten ist:                                DXIJUXQGYRQ3ñHJHEHG¾UIWLJNHLWRGHU
(10) Was leisten wir im Todesfall?                                                        Verwahrung.
                                             a) Für Auslandsreisen, die Sie vor
Sollten Sie im Ausland versterben, erstat-                                                m) Für Untersuchungen und medizinische
                                             Beantragung des Versicherungsschutzes
ten wir wahlweise die Kosten für                                                          Behandlungen aufgrund regelrecht
                                             angetreten haben.
a) die Überführung an einen Ort im Land                                                   verlaufender Schwangerschaft,
                                             b) Für Versicherungsfälle, von denen Sie     Schwangerschaftsvorsorge und die
Ihres letzten gewöhnlichen Aufenthalts
                                             aufgrund ärztlicher Diagnose vor Antritt     Entbindung.
oder
                                             der Auslandsreise wussten, dass sie wäh-
b) die Bestattung im Ausland.                rend der Reise eintreten werden. Das         n) Für Hörgeräte und Sehhilfen.
                                             Gleiche gilt für Versicherungsfälle, deren   o) Für folgende Arzneimittel:


                                                            KV 169 (04/2026)                                                    Seite 4

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  • Nähr- und Stärkungspräparate,            § 4 Abs. 12 i)).                             Teil III - Ihre Obliegenheiten
  • Präparate zur Empfängnisverhütung,       c) Ansprüche auf Versicherungsleistungen     § 7 Was müssen Sie im Versicherungs-
    zur Raucherentwöhnung, zur               können nicht verpfändet werden. Es gel-      fall beachten? (Obliegenheiten)
    Zügelung des Appetits, zur Regu-         ten die gesetzlichen Abtretungsverbote.
    lierung des Körpergewichts,                                                           Im Versicherungsfall haben Sie die
                                             d) Wir überweisen die Leistungen kosten-     IROJHQGHQ0LWZLUNXQJVSñLFKWHQ
    zur Behandlung der erektilen
                                             frei auf das Konto, das Sie uns nennen.      (Obliegenheiten):
    Dysfunktion, zur Verbesserung des
                                             Bei Überweisungen ins Ausland trägt der
    Haarwuchses sowie                                                                     a) Sie erteilen uns jede Auskunft, die wir
                                             Empfänger das damit verbundene Risiko        zur Prüfung
  • 3URGXNWH]XU.¸USHUSñHJH
                                             und anfallende Kosten.
    diätetische Lebensmittel und                                                            • des Versicherungsfalls oder
    Nahrungsergänzungsmittel.                e) In ausländischer Währung entstan-           • XQVHUHU/HLVWXQJVSñLFKWXQGLKUHV
                                             dene Kosten rechnen wir in Euro um.              Umfangs
Dies gilt auch, wenn diese ärztlich ver-
                                             Maßgeblich ist der Kurs des Tages, an
ordnet sind und heilwirksame Stoffe                                                       benötigen.
                                             dem wir die Belege erhalten. Als Kurs des
enthalten.
                                             7DJHVJLOWGHURIð]LHOOH(XUR:HFKVHONXUV   Alternativ erlauben Sie uns, Auskünfte
p) Für folgende zahnärztliche                der Europäischen Zentralbank. Haben          bei Ärzten und Krankenanstalten aller Art
Behandlungen:                                Sie die Devisen nachweislich zu einem        einzuholen. Dazu müssen Sie die Ärzte
  • Zahnprophylaxe,                          ungünstigeren Kurs erworben, gilt dieser     YRQLKUHU6FKZHLJHSñLFKWHQWELQGHQ
  • Parodontosebehandlung,                   Kurs.                                        b) Sie lassen sich durch einen von uns
  • Neuanfertigung von Zahnersatz            f) Unsere Leistungen sind fällig, wenn       beauftragten Arzt untersuchen, wenn wir
    (Kronen, Brücken, Prothese und           uns alle notwendigen Informationen vor-      dies verlangen.
    Implantate),                             liegen, um                                   c) Sie weisen uns den Beginn und das
  • Inlays und Onlays sowie
                                               • den Versicherungsfall und                Ende jeder Ihrer Auslandsreisen nach.
  • Kieferorthopädie.
                                               • den Umfang der Leistung                  d) Sie weisen uns die entstandenen
(2) In welchen Fällen können wir                                                          Aufwendungen nach. Hierfür können
                                             feststellen zu können.
unsere Leistungen kürzen?                                                                 wir beispielsweise die Vorlage von
                                             (2) Was müssen Sie beachten, wenn
Wir können unsere Leistungen auf einen                                                    Originalrechnungen oder Duplikaten mit
                                             auch ein Dritter leisten muss?
angemessenen Betrag herabsetzen, wenn                                                     Erstattungsvermerk eines Dritten (vgl. § 6
                                             Möglicherweise sind im Versicherungsfall     Abs. 2) oder Zahlungsnachweise verlan-
  • Ihre Heilbehandlung oder sonstige
                                             Dritte Ihnen gegenüber auch zur              gen.
    Maßnahme das medizinisch notwen-
                                             /HLVWXQJYHUSñLFKWHW+DEHQ6LHGHVKDOE
    dige Maß übersteigt oder                                                              Die Rechnungen müssen folgende
                                             Ansprüche gegenüber Dritten, sind diese
  • die Aufwendungen für Ihre                                                             Angaben enthalten:
                                             vorrangig.
    Heilbehandlung oder sonstige                                                            • den Namen des Rechnungsstellers,
    Leistungen in einem auffälligen          Dritte können z. B. sein:
                                                                                            • den Vor- und Zunamen der behan-
    Missverhältnis zu den erbrachten           • die gesetzliche Krankenversicherung,         delten Person,
    Leistungen stehen.                         • andere gesetzliche Leistungsträger         • die gestellten Diagnosen,
(3) Was leisten wir, wenn Dritte                 (z. B. die gesetzliche Unfall- oder        • die Behandlungsdaten,
bereits geleistet haben?                         Rentenversicherung) oder                   • die einzelnen medizinischen
                                               • andere (private) Versicherer.                Leistungen.
Haben Dritte bereits Leistungen erbracht,
leisten wir nur für die verbleibenden not-   Dies gilt auch dann, wenn diese ebenfalls    Wenn Sie sich zahnärztlich behandeln
wendigen Aufwendungen.                       eine nachrangige Haftung vereinbart          lassen, ist zusätzlich die Bezeichnung der
                                             haben. Dies gilt unabhängig davon, wann      behandelten Zähne erforderlich.
                                             Sie den anderen Vertrag geschlossen
§ 6 An wen zahlen wir die Leistung?                                                       Bei
                                             haben.
(1) Wie erfolgt die Auszahlung der                                                          • Rechnungen über Heil- oder
                                             Wenn Sie den Versicherungsfall zuerst
Versicherungsleistung?                                                                        Hilfsmittel und
                                             bei uns melden, werden wir Ihnen die
                                                                                            • Rezepten über Arznei- oder
D :LUVLQGQXU]XU/HLVWXQJYHUSñLFKWHW   versicherten Kosten erstatten. Wir wen-          Verbandmittel
wenn Sie die erforderlichen Nachweise        den uns dann zur Kostenerstattung direkt
nach § 7 a) bis d) erbracht haben.           an den Dritten.                              reichen Sie uns außerdem die ärztliche
                                                                                          Verordnung ein. Die Rechnung muss hier-
b) Die Auszahlung können nur Sie als         Wir verzichten darauf die Kostener-          bei die Einzelpositionen und die dazuge-
Versicherungsnehmer verlangen. Sie           stattung geltend zu machen, wenn Sie         hörigen Preise ausweisen.
können uns jedoch in Textform einen
                                               • dies beantragen und                      Für die Zahlung eines Krankenhaustage-
Versicherten als Empfangsberechtigten
                                               • nachweisen, dass Ihnen durch die         gelds müssen Sie uns eine Bescheinigung
benennen. In diesem Fall kann aus-
                                                 Kostenerstattung ein wirtschaftlicher    des Krankenhauses über die vollstationä-
schließlich dieser die Leistung verlan-
                                                 Nachteil entstehen würde.                re Heilbehandlung vorlegen. Diese muss
gen. Dies gilt nicht bei einer erteilten
Kostenübernahme-Garantie oder Direkt-                                                     folgende Angaben enthalten:
Abrechnung mit dem Krankenhaus (vgl.                                                        • den Vor- und Zunamen der behan-


                                                                KV 169 (04/2026)                                                Seite 5

[Seite 6]
    delten Person,                           Die detaillierten Angaben des § 28        b) Kündigen wir das Versicherungsver-
  • die Krankheitsbezeichnung,               9HUVLFKHUXQJVYHUWUDJVJHVHW]ðQGHQ           hältnis eines einzelnen Versicherten,
  • das Aufnahme- und Entlassdatum           Sie im Anhang.                               gilt:
    und                                                                                  • Sie können die Aufhebung des
  • Angaben über eventuelle                                                                gesamten Vertrags verlangen. Dies
    Beurlaubungen.
                                            Teil IV - Versicherungsvertrag
                                            und Versicherungsschutz                        müssen Sie dann innerhalb von
Überführungs- oder Bestattungskosten                                                       2 Wochen nach Zugang unserer
                                            § 9 Wie können Sie den Versiche-               Kündigung erklären. In diesem Fall
sind nachzuweisen durch
                                            rungsvertrag abschließen?                      endet der gesamte Vertrag zu dem
  • Kostenbelege,
                                            Sie haben mehrere Möglichkeiten, den           Zeitpunkt, an dem unsere Kündigung
  • die amtliche Sterbeurkunde und
                                            Versicherungsschutz zu beantragen:             wirksam wird.
  • die ärztliche Bescheinigung der
    Todesursache.                           • schriftlich ausgefülltes Antrags-        c) Darüber hinaus können Sie als
                                              formular,                                   Versicherungsnehmer und wir den
Die vorgelegten Nachweise werden unser
                                            • telefonisch oder                            Vertrag aus wichtigem Grund außer-
Eigentum.
                                            • Online-Formular auf unserer Internet-       ordentlich kündigen.
e) Wenn Sie Schadensersatzansprüche           seite oder in unserer App „Meine LVM“.
gegen Dritte haben, treten Sie diese
                                            Unsere Annahme erfolgt unter dem            Möglichkeiten zur außerordentlichen
an uns ab. Dies gilt nur, sofern die
                                            Vorbehalt, dass uns ein gültiges SEPA-      .¾QGLJXQJðQGHQ6LH]%LQii
Ansprüche im Zusammenhang mit dem
                                            Mandat erteilt wurde oder bereits vor-      14.
Versicherungsfall stehen. Die Abtretung
                                            liegt und das zugehörige Konto Deckung
ist auf die Höhe unserer Leistung
                                            aufweist.
begrenzt.                                                                              (3) In welchen anderen Fällen endet
Sie dürfen ein Recht, das zur Sicherung     § 10 Wann beginnt und wann endet           der Vertrag?
eines solchen Anspruchs dient, nicht        der Versicherungsvertrag?                  Der gesamte Vertrag endet, wenn Sie als
ohne unsere Zustimmung aufgeben.                                                       Versicherungsnehmer
                                            (1) Wann beginnt der Vertrag und
Setzen wir dieses Recht durch, haben Sie
                                            wann endet er?                               • Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in
dabei mitzuwirken, soweit dies erforder-
                                            Der Vertrag wird zunächst für ein              ein Land verlegen, das weder in der
lich ist.
                                            Versicherungsjahr geschlossen.                 Europäischen Union (EU) noch im
6RZHLW,KQHQVFKDGHQVHUVDW]SñLFKWL-                                                        Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
                                            Anschließend verlängert er sich still-
ge Dritte entstandene Aufwendungen                                                         liegt,
                                            schweigend jeweils um ein weiteres
ersetzen, können wir dies auf unsere                                                     • versterben oder
                                            Versicherungsjahr.
Leistungen anrechnen.                                                                    • das SEPA-Mandat widerrufen.
                                            Das erste Versicherungsjahr
Ausnahme:                                                                              Wenn ein Versicherter verstirbt oder
                                              • beginnt mit dem Tag des Versiche-      seinen gewöhnlichen Aufenthalt in eines
Lebt der Dritte mit Ihnen in häuslicher
                                                rungsbeginns (siehe § 11 Abs. 1 a))    der oben genannten Länder verlegt,
Gemeinschaft, können wir gegen ihn
                                                und                                    endet nur sein Versicherungsverhältnis.
keine Ansprüche geltend machen. Dies
                                              • endet mit dem Ablauf des Monats
gilt nicht, wenn er den Schaden vorsätz-                                               (4) In welchen Fällen kann ein neuer
                                                des Versicherungsbeginns im Folge-
lich verursacht hat.                                                                   Versicherungsnehmer benannt und die
                                                jahr.
f) Sie treten Ansprüche gegen Leistungs-                                               Versicherung fortgesetzt werden?
                                            Jedes weitere Versicherungsjahr beträgt
erbringer an uns ab. Dies gilt nur, wenn                                               a) Endet der Vertrag, weil Sie als
                                            jeweils 12 Monate.
  • Sie an den Leistungserbringer                                                      Versicherungsnehmer
                                            (2) Wann und wie kann der Vertrag
    Entgelte ohne rechtlichen Grund                                                      • Ihr Versicherungsverhältnis kündigen
                                            gekündigt werden?
    gezahlt haben,                                                                         oder
  • Sie deshalb gegen den Leistungser-      Sie als Versicherungsnehmer oder wir         • Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in
    bringer einen Anspruch auf Rück-        können den Vertrag zum Ende eines              eines der Länder nach Abs. 3 verle-
    zahlung haben und                       Versicherungsjahres mit einer Frist von        gen oder
  • wir für die Entgelte Erstattungen aus   einem Monat kündigen. Die Kündigung          • versterben,
    diesem Vertrag geleistet haben.         muss in Textform erfolgen.
                                                                                       kann ein Versicherter den Vertrag fort-
                                            Die Kündigung kann auf einzelne            setzen. Dazu muss der Versicherte
§ 8 Welche Folgen treten ein, wenn          Versicherte beschränkt werden.             innerhalb von zwei Monaten den
Sie die Obliegenheiten verletzen?           a) Kündigen Sie das Versicherungsver-      neuen Versicherungsnehmer benennen.
Verletzen Sie eine Ihrer Obliegenheiten        hältnis eines einzelnen Versicherten,   Außerdem muss ein neues SEPA-Mandat
(§ 7), leisten wir möglicherweise              gilt:                                   erteilt werden. Die Frist beginnt, wenn
nur zum Teil oder sogar gar nicht.            • Die Kündigung wird wirksam,            der Versicherte von diesem Recht erfährt.
Hierbei richten wir uns nach den                sobald der Versicherte nach-           b) Kündigen wir den Vertrag wirksam,
Regelungen des § 28 Abs. 2 bis 4 des            weislich Kenntnis von der              weil Sie den Beitrag nicht rechtzeitig
Versicherungsvertragsgesetzes.                  Kündigungserklärung erhält.            gezahlt haben, gilt: Ein Versicherter


                                                           KV 169 (04/2026)                                                  Seite 6

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kann die Fortsetzung des Vertrags           Teil V - Beitrag und Zahlungs-                Das bedeutet unter anderem, dass
erklären. Er muss dann den neuen            regelungen                                    • wir ggf. vom Vertrag zurücktreten
Versicherungsnehmer benennen.                                                               oder diesen kündigen können und
Außerdem muss ein neues SEPA-Mandat         § 12 Was kostet Ihre Versicherung
                                            und was müssen Sie bei der Zahlung            • Sie Ihren Versicherungsschutz
erteilt werden.
                                            beachten?                                       verlieren können, sofern Sie die
                                                                                            Nichtzahlung zu vertreten haben.
§ 11 Wann beginnt und wann endet            (1) Was kostet Ihre Versicherung?
                                                                                          Die detaillierten Angaben des § 37
Ihr Versicherungsschutz?                    a) Die Höhe sowie die Berechnung Ihres
                                                                                          bzw. § 38 Versicherungsvertragsgesetz
(1) Wann beginnt Ihr Versicherungs-         Beitrags ergibt sich aus der Tabelle im
                                                                                          ðQGHQ6LHLP$QKDQJ
schutz?                                     Anhang.

a) Der Versicherungsschutz besteht ab       b) Auch für Familien berechnen wir den
                                                                                         § 14 Können sich die Bedingungen
Vertragsschluss (siehe § 9). Es kann im     Beitrag als Einzelversicherungen, wenn
                                                                                         oder Ihr Beitrag zukünftig ändern?
Versicherungsschein ein späteres Datum      die Summe Ihrer Beiträge geringer ist als
                                            in der Familienversicherung.                 Wir können
als Beginn des Versicherungsschutzes
angegeben sein. Dann beginnt der            (2) Wann erhöht sich Ihr Beitrag?              • die Versicherungsbedingungen
Versicherungsschutz erst zu diesem                                                           und/oder
                                            Ihr Beitrag erhöht sich, wenn ein
Datum. Den Tag, ab dem der Versiche-                                                       • Ihren Beitrag
                                            Versicherter
rungsschutz besteht, nennen wir                                                          zu Beginn jedes neuen Versicherungsjah-
                                              • das 31. Lebensjahr,
„Versicherungsbeginn“.                                                                   res auch mit Wirkung für bestehende
                                              • das 61. Lebensjahr oder
b) Schließen Sie den Versicherungsvertrag                                                Versicherungsverhältnisse ändern.
                                              • das 18. Lebensjahr (nur in der           Die geänderten Bedingungen bzw.
während einer Auslandsreise ab, gilt:           Familienversicherung) vollendet.         der neue Beitrag werden frühes-
  • Für diese Auslandsreise besteht für     Die Erhöhung tritt ab dem folgenden          tens einen Monat nach Zugang der
    Sie kein Versicherungsschutz,           Versicherungsjahr in Kraft. Den dann gül-    Änderungsmitteilung wirksam. Sie
  • der Versicherungsschutz besteht erst    tigen (Mehr-)Beitrag können Sie eben-        können dann den Versicherungsvertrag
    bei einer neuen Auslandsreise.          falls der Tabelle im Anhang entnehmen.       insgesamt oder für die betroffenen
c) Für Neugeborene besteht der              (3) Was gilt für Ihre Beitragszahlung?       Versicherten kündigen. Dies müssen Sie
Versicherungsschutz, wenn sie die Geburt                                                 innerhalb von 2 Monaten ab Zugang
                                            a) Der Beitrag gilt für ein Versicherungs-   der Änderungsmitteilung erklären. Die
vollendet haben.
                                            jahr (siehe § 10 Abs. 1) und ist jährlich    Kündigung gilt dann zum Zeitpunkt der
Voraussetzung ist, dass                     fällig.                                      Änderung.
  • ein Elternteil am Tag der Geburt bei      • Der Erstbeitrag ist mit Abschluss der
    uns versichert ist und                      Versicherung fällig.
  • Sie das Kind spätestens zwei Monate       • Der Folgebeitrag ist zu Beginn eines     Teil VI - Weitere Regelungen
    nach der Geburt rückwirkend zur             jeden weiteren Versicherungsjahres       § 15 Wann dürfen Sie gegen unsere
    Versicherung anmelden.                      fällig.                                  Forderungen aufrechnen?
Der Geburt eines Kindes steht die           b) Haben Sie eine zeitliche Erweiterung      Sie dürfen unsere Forderungen nur gegen
Adoption eines minderjährigen Kindes        des Versicherungsschutzes vereinbart,        eine Ihrer Forderungen aufrechnen,
RGHUGLH$XIQDKPHHLQHV3ñHJHNLQGHV        gilt:                                        soweit
gleich.
                                              • Der zusätzliche Beitrag ist sofort und     • Ihre Forderung unbestritten ist oder
(2) Wann endet Ihr Versicherungs-               in voller Höhe fällig.                     • rechtskräftig festgestellt wurde.
schutz?
                                            c) Sie haben uns ein SEPA-Mandat
Ihr Versicherungsschutz endet - auch für    erteilt. Bei Fälligkeit buchen wir daher     § 16 Welches Recht gilt?
bereits eingetretene Versicherungsfälle -   den Beitrag von dem dort angegebenen         Welches Gericht ist zuständig?
mit Beendigung                              Konto ab. Hierbei müssen Sie sicherstel-     (1) Welches Recht gilt?
  • Ihrer Auslandsreise; spätestens         len, dass:
                                                                                         Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
    jedoch nach Ablauf von 8 Wochen           • wir den Beitrag bei Fälligkeit einzie-
    oder der vereinbarten zeitlichen                                                     (2) Welches Gericht ist zuständig?
                                                hen können und
    Erweiterung (vgl. § 1 Abs. 2),            • einem berechtigten Einzug nicht          a) Sie können eine Klage gegen uns bei
  • des Versicherungsvertrags.                  widersprochen wird.                      dem für den Ort
8QVHUH1DFKOHLVWXQJVYHUSñLFKWXQJQDFK                                                     • unseres Sitzes oder
§ 1 Abs. 2 bleibt jedoch bestehen. Dann     § 13 Was passiert, wenn Sie den                • Ihres Wohnsitzes bzw. gewöhnlichen
endet Ihr Versicherungsschutz erst,         Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?                Aufenthalts
wenn Ihre Rückreise aus medizinischen                                                    zuständigen Gericht einreichen.
                                            Wenn Sie den Erstbeitrag oder einen
Gründen wieder möglich ist.
                                            Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen,       b) Sollten wir gegen Sie klagen, ist das
                                            gelten die Bestimmungen des § 37 bzw.        Gericht am Ort Ihres Wohnsitzes zustän-
                                            § 38 Versicherungsvertragsgesetz.            dig.


                                                           KV 169 (04/2026)                                                   Seite 7

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c) Verlegen Sie Ihren gewöhnlichen                   § 18 Was müssen Sie bei Mitteilungen          • Die Erklärung gilt drei Tage, nach-
Aufenthalt in ein Land gemäß § 10 Abs.               an uns beachten?                                dem wir das Einschreiben abgesen-
3, gilt:                                             Die Vertragssprache ist deutsch.                det haben, als zugegangen.
  • Sie können Klagen nur beim Gericht               Ihre Willenserklärungen und Mitteilungen
    am Ort unseres Sitzes einreichen.                können uns gegenüber auch mündlich          § 20 Was sind die Grundlagen dieses
                                                     erfolgen.                                   Versicherungsvertrags?
§ 17 Wann verjähren Ihre und unsere                  Ausnahme:                                   a) Der Umfang Ihres Versicherungs-
Ansprüche?                                                                                       schutzes ergibt sich aus
                                                     Dies gilt nicht, wenn etwas anderes
Ihre und unsere Ansprüche aus diesem                 (z. B. Textform)                              • dem Versicherungsschein,
Vertrag verjähren nach drei Jahren.                                                                • diesen Bedingungen,
Die Berechnung der Frist richtet sich                   • ausdrücklich vereinbart wird oder        • ggf. zusätzlichen schriftlichen
nach den Vorschriften des Bürgerlichen                  • gesetzlich vorgeschrieben ist.             Vereinbarungen und
Gesetzbuchs.                                                                                       • den in Deutschland geltenden
Ausnahme:                                            § 19 Was gilt, wenn sich Ihre Anschrift         gesetzlichen Vorschriften.
                                                     ändert?                                     b) Sind einzelne Bestimmungen dieser
Für Ansprüche, die Sie bei uns angemel-
det haben, ist die Verjährung gehemmt.               Falls Sie uns eine Änderung                 Bedingungen unwirksam, gelten die übri-
Die Hemmung                                             • Ihrer Anschrift oder                   gen Regelungen unverändert fort.

  • beginnt, wenn Sie den Anspruch bei                  • Ihres Namens
    uns anmelden und                                 nicht mitteilen, gilt für eine Erklärung,
  • endet, wenn Ihnen unsere Entschei-               die wir Ihnen gegenüber abgeben:
    dung in Textform über diesen                        • Ausreichend ist ein Einwurf-
    Anspruch zugeht.                                      Einschreiben an Ihre letzte uns
                                                          bekannte Anschrift.


Anhang
 Anhang Beitragstabellen
 Einzelversicherung                               Jahresbeitrag
 bis Alter 30                                      20,90 Euro
 Alter 31 bis 60                                   26,90 Euro
 Alter 61 bis 74                                   49,90 Euro
 Alter 75                                         159,90 Euro*)
*) bei Vertragsabschluss bis Alter 74 beträgt der Beitrag weiterhin 49,90 Euro

 Familienversicherung                             Jahresbeitrag
 Grundbeitrag                                     61,90 Euro**)

 **) wenn ein Elternteil 61 Jahre oder älter ist bzw. ein Kind 18 Jahre oder
     älter ist, ist als Mehrbeitrag der reguläre Beitrag der jeweiligen Einzelver-
     sicherung zu zahlen

Die aktuellen Beiträge für die Erweiterung des Versicherungsschutzes
über 8 Wochen hinaus können beim Versicherer angefragt werden.


                                                                       KV 169 (04/2026)                                                Seite 8

[Seite 9]
Gesetzesauszüge

Anhang Auszug aus dem Versiche-               § 37 Zahlungsverzug bei Erstprämie            (3) Der Versicherer kann nach Fristab-
rungsvertragsgesetz (VVG)                     (1) Wird die einmalige oder die erste         lauf den Vertrag ohne Einhaltung einer
§ 28 Verletzung einer vertraglichen           Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist         Frist kündigen, sofern der Versiche-
Obliegenheit                                  der Versicherer, solange die Zahlung          rungsnehmer mit der Zahlung der
                                              nicht bewirkt ist, zum Rücktritt              geschuldeten Beträge in Verzug ist. Die
(2) Bestimmt der Vertrag, dass der                                                          Kündigung kann mit der Bestimmung der
Versicherer bei Verletzung einer vom          vom Vertrag berechtigt, es sei denn,
                                              der Versicherungsnehmer hat die               Zahlungsfrist so verbunden werden, dass
Versicherungsnehmer zu erfüllenden                                                          sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn
vertraglichen Obliegenheit nicht zur          Nichtzahlung nicht zu vertreten.
                                                                                            der Versicherungsnehmer zu diesem
/HLVWXQJYHUSñLFKWHWLVWLVWHUOHLVWXQJV-   (2) Ist die einmalige oder die erste Prämie   Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist;
frei, wenn der Versicherungsnehmer            bei Eintritt des Versicherungsfalles          hierauf ist der Versicherungsnehmer bei
die Obliegenheit vorsätzlich verletzt         nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht      der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
hat. Im Fall einer grob fahrlässigen          ]XU/HLVWXQJYHUSñLFKWHWHVVHLGHQQ       Die Kündigung wird unwirksam, wenn
Verletzung der Obliegenheit ist der           der Versicherungsnehmer hat die               der Versicherungsnehmer innerhalb eines
Versicherer berechtigt, seine Leistung        Nichtzahlung nicht zu vertreten. Der          Monats nach der Kündigung oder, wenn
in einem der Schwere des Verschuldens         Versicherer ist nur leistungsfrei, wenn       sie mit der Fristbestimmung verbunden
des Versicherungsnehmers entspre-             er den Versicherungsnehmer durch              worden ist, innerhalb eines Monats nach
chenden Verhältnis zu kürzen; die             gesonderte Mitteilung in Textform             Fristablauf die Zahlung leistet; Absatz 2
Beweislast für das Nichtvorliegen             oder durch einen auffälligen Hinweis          bleibt unberührt.
einer groben Fahrlässigkeit trägt der         im Versicherungsschein auf diese
Versicherungsnehmer.                          Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie
(3) Abweichend von Absatz 2 ist der           aufmerksam gemacht hat.
9HUVLFKHUHU]XU/HLVWXQJYHUSñLFKWHW        § 38 Zahlungsverzug bei Folgeprämie
soweit die Verletzung der Obliegenheit        (1) Wird eine Folgeprämie nicht recht-
weder für den Eintritt oder die Feststel-     zeitig gezahlt, kann der Versicherer dem
lung des Versicherungsfalles noch für         Versicherungsnehmer auf dessen Kosten
die Feststellung oder den Umfang der          in Textform eine Zahlungsfrist bestim-
/HLVWXQJVSñLFKWGHV9HUVLFKHUHUVXUV¦FK-      men, die mindestens zwei Wochen betra-
lich ist. Satz 1 gilt nicht, wenn der Ver-    gen muss. Die Bestimmung ist nur wirk-
sicherungsnehmer die Obliegenheit arg-        sam, wenn sie die rückständigen Beträge
listig verletzt hat.                          der Prämie, Zinsen und Kosten im
(4) Die vollständige oder teilweise Leis-     Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen
tungsfreiheit des Versicherers nach           angibt, die nach den Absätzen 2 und 3
Absatz 2 hat bei Verletzung einer nach        mit dem Fristablauf verbunden sind; bei
Eintritt des Versicherungsfalles beste-       zusammengefassten Verträgen sind die
henden Auskunfts- oder Aufklärungs-           Beträge jeweils getrennt anzugeben.
obliegenheit zur Voraussetzung, dass der      (2) Tritt der Versicherungsfall nach
Versicherer den Versicherungsnehmer           Fristablauf ein und ist der Versicherungs-
durch gesonderte Mitteilung in Textform       nehmer bei Eintritt mit der Zahlung
auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.        der Prämie oder der Zinsen oder Kosten
                                              in Verzug, ist der Versicherer nicht zur
                                              /HLVWXQJYHUSñLFKWHW


                                                             KV 169 (04/2026)                                                   Seite 9

[Seite 10]
Verbraucherinformation

Die nachfolgenden Informationen            über Art, Umfang, Fälligkeit und            Textform erhalten haben. Zur Wahrung
erhalten Sie aufgrund der Verordnung       Erfüllung unserer Leistung. Den zu          der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
¾EHU,QIRUPDWLRQVSñLFKWHQEHL             entrichtenden Gesamtbeitrag können          Absendung des Widerrufs. Der Widerruf
Versicherungsverträgen.                    Sie entsprechend der gewünschten            ist zu richten an:
Neben den Allgemeinen Versicherungsbe-     Zahlungsweise Ihrem Vorschlag/Antrag        LVM Krankenversicherungs-AG,
GLQJXQJHQGLH6LHLP$QVFKOXVVYRUðQ-     entnehmen.                                  Kolde-Ring 21, 48126 Münster,
den, handelt es sich um Informationen      (UI¾OOWKDEHQ6LH,KUH9HUSñLFKWXQJ]XU    E-Mail: info@lvm.de
zum Versicherer, zur angebotenen           Beitragszahlung, wenn wir den Beitrag       Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet
Leistung, zum Vertrag und zum              erhalten haben. Beim Lastschriftverfahren   der Versicherungsschutz, und wir erstat-
Rechtsweg.                                 tritt Erfüllung ein, wenn Ihr Konto wirk-   ten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang
Vertragspartner                            sam belastet ist.                           des Widerrufs entfallenden Teil des
Ihr Vertragspartner ist die                Gültigkeitsdauer von Informationen          Beitrages, wenn Sie zugestimmt haben,
LVM Krankenversicherungs-AG,               Wenn unser Vorschlag, insbesondere im       dass der Versicherungsschutz vor dem
Kolde-Ring 21, 48126 Münster               Hinblick auf den Beitrag, befristet ist,    Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil
mit Sitz in Münster. Registergericht:      können Sie dies ggf. dem Vorschlag ent-     des Beitrages, der auf die Zeit bis zum
Amtsgericht Münster, HR B 1809             nehmen.                                     Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir
Wir sind Erstversicherer im Bereich der                                                in diesem Fall einbehalten. Dieser Betrag
                                           Wird die Krankenversicherung mehrere
privaten Krankenversicherung.                                                          ermittelt sich wie folgt:
                                           Monate vor dem Versicherungsbeginn
Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde    abgeschlossen, kann es zu einer Beitrags-   Anzahl der Tage, an denen Versiche-
ist die Bundesanstalt für                  anpassung ab Versicherungsbeginn            rungsschutz bestanden hat, multipliziert
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),     kommen. Einzelheiten entnehmen Sie          mit dem Beitrag gemäß Zahlungsperiode
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn,      den Ihrem Vertrag zugrunde liegenden        (bei jährlicher Zahlung 1/360, bei halb-
Telefon: 0228 4108-0,                      Allgemeinen Versicherungsbedingungen.       jährlicher Zahlung 1/180, bei viertel-
Telefax: 0228 4108-1550.                                                               jährlicher Zahlung 1/90, bei monatlicher
                                           Zustandekommen des Vertrages,
                                                                                       Zahlung 1/30).
Garantiefonds                              Bindefrist für Ihre Vertragserklärung
                                                                                       Die Erstattung zurückzuzahlender
Zur Absicherung der Ansprüche aus          Der Versicherungsvertrag kommt
                                                                                       Beiträge erfolgt unverzüglich, spätestens
der Krankenversicherung dienen             zustande, wenn wir Ihren Antrag
                                                                                       30 Tage nach Zugang des Widerrufs.
zunächst eigene Sicherheitsmittel, ins-    annehmen. In der Regel geschieht dies,
                                                                                       Beginnt der Versicherungsschutz nicht
besondere das Eigenkapital der LVM         wenn uns ein gültiges SEPA-Mandat
                                                                                       vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der
Krankenversicherungs-AG. Daneben           erteilt wurde oder bereits vorliegt
                                                                                       wirksame Widerruf zur Folge, dass emp-
stehen erhebliche Rücklagen in der         und das zugehörige Konto Deckung
                                                                                       fangene Leistungen zurückzugewähren
Rückstellung für Beitragsrückerstattung    aufweist. Der Versicherungsschutz
                                                                                       und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
zur Verfügung. Schließlich besteht ein     besteht ab Vertragsschluss. Es kann im
                                                                                       herauszugeben sind.
gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 124       Versicherungsschein ein späteres Datum
ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes),   als Beginn des Versicherungsschutzes        Vertragsdauer und Kündigungs-
der bei der Medicator AG,                  angegeben sein. Dann beginnt der            bedingungen
Bayenthalgürtel 26, 50968 Köln, errich-    Versicherungsschutz erst zu diesem          Der Vertrag in der Einzel- bzw.
tet ist. Im Sicherungsfall wird die        Datum. Weitere Angaben zum Beginn der       Familienversicherung wird zunächst für
Aufsichtsbehörde die Verträge auf den      Versicherung und des Versicherungs-         ein Versicherungsjahr geschlossen.
Sicherungsfonds übertragen. Geschützt      schutzes können Sie den Ihrem Vertrag       Der Versicherungsbeginn ist in Ihrem
von dem Fonds sind die Ansprüche der       zu Grunde liegenden Bedingungen             Versicherungsschein angegeben. Der
Versicherungsnehmer und der versiche-      entnehmen. Sie sind an Ihre Vertrags-       Vertrag verlängert sich jeweils um ein
ten Personen.                              erklärung sechs Wochen gebunden.            weiteres Versicherungsjahr, wenn er
Die LVM Krankenversicherungs-AG            Die Bindefrist beginnt mit dem Tag der      nicht von Ihnen oder von uns spätestens
gehört dem Sicherungsfonds an.             Antragstellung.                             einen Monat vor Ablauf des jeweiligen
Wesentliche Merkmale Ihrer Versiche-       Widerrufsrecht                              Versicherungsjahres gekündigt wird. Die
rung, anwendbares Recht, Gesamtpreis       Sie können Ihre Vertragserklärung inner-    Kündigung kann auf einzelne Versicherte
und Einzelheiten der Zahlung und           halb von 14 Tagen ohne Angabe von           beschränkt werden.
Erfüllung sowie zusätzlich anfallende      Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax,      Darüber hinaus können sowohl Sie als
Kosten                                     E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt,      Versicherungsnehmer als auch wir den
$XIGDV9HUVLFKHUXQJVYHUK¦OWQLVðQGHQ     nachdem Sie den Versicherungsschein,        Vertrag aus wichtigem Grund außer-
die dem Vertrag zu Grunde liegenden        die Vertragsbestimmungen einschließlich     ordentlich kündigen. Einzelheiten
Versicherungsbedingungen ggf. ein-         der Allgemeinen Versicherungsbedingun-      entnehmen Sie den Ihrem Vertrag
schließlich der Tarifbestimmungen          gen, die weiteren Informationen nach        zugrunde liegenden Allgemeinen
und das Recht der Bundesrepublik           § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungs-         Versicherungsbedingungen.
Deutschland Anwendung.                     vertragsgesetzes in Verbindung mit den
                                           iiELVGHU99*,QIRUPDWLRQVSñLFKWHQ
Daraus ergeben sich auch die Regelungen
                                           verordnung und die Belehrung jeweils in


                                                         KV 169 (04/2026)                                                  Seite 10

[Seite 11]
Anwendbares Recht
Auf Rechtsbeziehungen zwischen
Ihnen und uns, insbesondere auf einen
Versicherungsvertrag ist ausschließ-
lich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland anwendbar. Regelungen
bezüglich des zuständigen Gerichts kön-
nen Sie Ihren Versicherungsbedingungen
entnehmen.
Sprache
Die Vertragsbedingungen und die
Vorabinformationen werden Ihnen in
deutscher Sprache mitgeteilt. Wir werden
die Kommunikation während der Laufzeit
dieses Vertrages ebenfalls in deutscher
Sprache mit Ihnen führen.
Wir verwenden in der Regel die männ-
liche Schreibweise. Gemeint sind damit
immer auch die anderen Anredeformen.
Außergerichtliche Beschwerdestelle/
Schlichtungsstelle
Die LVM Krankenversicherungs-AG ist
freiwilliges Mitglied im Verband der pri-
vaten Krankenversicherung e.V.
Dieser hat als außergerichtliche
Schlichtungsstelle eine Ombuds-
mannstelle eingerichtet. Sie können des-
halb für Angelegenheiten der privaten
Krankenversicherung das kostenlose
Streitschlichtungsverfahren vor dem
neutralen Ombudsmann der Privaten
.UDQNHQXQG3ñHJHYHUVLFKHUXQJLQ
Anspruch nehmen, wenn Sie mit einer
Entscheidung von uns einmal nicht ein-
verstanden sein sollten. Sie erreichen den
Ombudsmann unter:
Ombudsmann
3ULYDWH.UDQNHQXQG3ñHJHYHUVLFKHUXQJ
Postfach 06 02 22 · 10052 Berlin
Telefon: 0800 2550444 (kostenfrei aus
dem deutschen Telefonnetz)
Telefax: 030 20458931
Weitere Informationen:
www.pkv-ombudsmann.de
Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu
beschreiten, bleibt hiervon unberührt.
Sie können sich außerdem bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht (siehe oben) beschweren.


                                             KV 169 (04/2026)   Seite 11
```

