# Würzburger Auslandsreisekrankenversicherung bis 365 Tage: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-auslandskranken-wuerzburger-ar-365.php
- Rechtlicher Träger: Würzburger Versicherungs-AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-auslandskranken-wuerzburger-ar-365.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [AVB Auslandsreisekrankenversicherung 365 Tage (AVB-AR-365/02-2023)](https://reiseversicherung.com/fileadmin/user_upload/AVB_AR_365.pdf), Fassung AVB-AR-365/12-2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Leistungsobergrenze je Versicherungsfall (unbegrenzt oder fester Höchstbetrag) | laut Versicherungsschein | Wir erstatten die Kosten für: medizinisch notwendige ambulante ärztliche Heilbehandlungen | Ziffer 2.2.1, Seite 4 |
| Weltweiter Geltungsbereich (ohne Wohnsitzland) | nicht geregelt |  |  |
| USA und Kanada ohne Zuschlag oder Sonderregel eingeschlossen | nicht geregelt |  |  |
| Schutz auch im Inland außerhalb des Wohnorts (in Spanien üblich) | nein | Als Ausland definieren wir jedes Land außerhalb der Bundesrepublik Deutschland | Ziffer 1.1.4, Seite 2 |
| Höchstdauer je Reise (Tage oder Wochen) | ja | Der Versicherungsschutz besteht für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum. Längstens bis zu 365 Tagen. | Ziffer 1.1.2.2, Seite 2 |
| Jahresvertrag für beliebig viele Reisen im Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Langzeitaufenthalt über ein Jahr versicherbar (Work and Travel, Studium, Auswanderung) | nein | Nach den ersten 365 Tagen Ihrer Auslandsreise. … auch für schwebende Versicherungsfälle | Ziffer 1.1.3, Seite 2 |
| Höchsteintrittsalter oder Altersgrenze für den Schutz | nicht geregelt |  |  |
| Wohnsitz im Inland als Voraussetzung (Deutschland, Österreich, Spanien) | ja | Versicherbar sind Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. | Ziffer 1.1.1.3, Seite 2 |
| Abschluss auch nach Reiseantritt möglich | nein | Den Vertrag müssen Sie bis einen Tag vor Antritt der Reise abschließen. | Ziffer 1.2.1.1, Seite 2 |
| Fortdauer des Schutzes über die Höchstdauer hinaus bei Transportunfähigkeit | ja | Und zwar dann, wenn sich Ihre Rückreise verzögert. Dies aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben. Beispielsweise, wenn Sie nicht transportfähig sind. | Ziffer 2.2.13, Seite 5 |
| Familientarif (Partner und Kinder in einem Vertrag) | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante ärztliche Behandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | medizinisch notwendige ambulante ärztliche Heilbehandlungen | Ziffer 2.2.1, Seite 4 |
| Stationäre Krankenhausbehandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | die Heilbehandlung im Krankenhaus. Hierzu zählen auch: Unterkunft; Verpflegung; Pflege im Krankenhaus. | Ziffer 2.2.2.1, Seite 4 |
| Freie Wahl des Krankenhauses und des Arztes am Aufenthaltsort | ja | Wählen Sie frei unter folgenden im Aufenthaltsland zur Heilbehandlung zugelassenen | Ziffer 2.1.3, Seite 4 |
| Privatärztliche Behandlung oder Chefarzt, Einbettzimmer | nicht geregelt |  |  |
| Arznei- und Verbandmittel auf ärztliche Verordnung | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir erstatten die Kosten für medizinisch notwendige und von unter Ziffer 2.1.3 genannten Behandlern verordnete: Medikamente und Verbandmittel | Ziffer 2.2.5, Seite 4 |
| Hilfsmittel nach Unfall oder Krankheit (Gehhilfen, Bandagen, Schienen) | ja, bis zur Versicherungssumme | Hilfsmittel erstatten wir in einfacher Ausführung. | Ziffer 2.2.5.3, Seite 5 |
| Heilmittel wie Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlungen | ja, bis zur Versicherungssumme | Krankengymnastik und Übungsbehandlungen | Ziffer 2.2.5.2, Seite 5 |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | schmerzstillende Zahnbehandlungen | Ziffer 2.2.4, Seite 4 |
| Einfache Zahnfüllungen | ja, bis zur Versicherungssumme | notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung | Ziffer 2.2.4, Seite 4 |
| Reparatur von Zahnersatz und Provisorien | ja, bis zur Versicherungssumme | Reparaturen von notwendigen Inlays und vorhandenem Zahnersatz | Ziffer 2.2.4, Seite 4 |
| Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt | ja, bis zur Versicherungssumme | medizinisch notwendige Untersuchungen und / oder Behandlungen durch einen Arzt wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder -komplikationen | Ziffer 2.2.6, Seite 5 |
| Akute, unerwartete Verschlechterung einer Vorerkrankung versichert | nicht geregelt |  |  |
| Akute psychische Erkrankung (Erstversorgung, stationär) | nein | Für psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlungen. | Ziffer 2.3.2.8, Seite 6 |
| Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhaus | ja, bis zur Versicherungssumme | den notwendigen Transport zum nächst erreichbaren und aus medizinischer Sicht geeigneten Krankenhaus bzw. Arzt | Ziffer 2.2.1, Seite 4 |
| Unterbringung eines Elternteils bei stationärer Behandlung eines Kindes | ja, bis zur Versicherungssumme | die Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson im Krankenhaus. Sofern die versicherte Person jünger als 18 Jahre alt ist. | Ziffer 2.2.2.4, Seite 4 |
| Krankenhaustagegeld ersatzweise, wenn keine Kosten geltend gemacht werden | ja, bis 30 € | Dann steht Ihnen ersatzweise ein Tagegeld in Höhe von 30 EUR pro Tag zu. | Ziffer 2.2.3, Seite 4 |
| Rücktransport bereits, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar | ja, bis zur Versicherungssumme | Der Rücktransport ist medizinisch sinnvoll und vertretbar. | Ziffer 2.2.8, Seite 5 |
| Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendig | keine | Der Rücktransport ist medizinisch sinnvoll und vertretbar. | Ziffer 2.2.8, Seite 5 |
| Kostengrenze für den Rücktransport | keine | Wir organisieren diesen und ersetzen die Kosten. | Ziffer 2.2.8, Seite 5 |
| Such-, Rettungs- und Bergungskosten | ja, bis 15.000 € | Wir erstatten hierfür die Kosten bis zu einem Betrag von 15.000 EUR. | Ziffer 2.2.9, Seite 5 |
| Überführung der verstorbenen Person in die Heimat | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir organisieren die Überführung des Verstorbenen an seinen ständigen Wohnsitz und übernehmen die zusätzlichen Kosten dafür. | Ziffer 2.2.10, Seite 5 |
| Bestattung am Sterbeort im Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | Alternativ erstatten wir die Kosten, um den Verstorbenen im Reiseland zu bestatten. Höchstens die Kosten, die bei einer Überführung entstanden wären. | Ziffer 2.2.10, Seite 5 |
| Notrufzentrale rund um die Uhr | ja | Für die unter Ziffer 2.2.12 genannten Leistungen sind wir rund um die Uhr telefonisch für Sie erreichbar. | Ziffer 2.2.12.6, Seite 5 |
| Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus (Direktabrechnung) | ja | Falls notwendig, geben wir gegenüber dem Krankenhaus eine Garantie zur Übernahme der Kosten ab. | Ziffer 2.2.2, Seite 4 |
| Besuchsreise einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthalt | ja, bis zur Versicherungssumme | einen Krankenbesuch einer nahestehenden Person. Sofern Sie stationär im Krankenhaus bleiben müssen. Und feststeht, dass der Aufenthalt mehr als fünf Tage dauern wird. | Ziffer 2.2.2.5, Seite 4 |
| Rückholung mitreisender minderjähriger Kinder | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir organisieren und bezahlen die Betreuung der versicherten minderjährigen Kinder. | Ziffer 2.2.11, Seite 5 |
| Mehrkosten der Rückreise nach Krankheit (Ersatzticket) | nicht geregelt |  |  |
| Versand von Arzneimitteln an den Aufenthaltsort | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir beschaffen diese in Abstimmung mit Ihrem Hausarzt und tragen die Kosten für den Versand. | Ziffer 2.2.12.2, Seite 5 |
| Dolmetscher- und Übersetzungskosten | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss: Behandlung als Zweck der Reise | ja | einer der Gründe für den Antritt der Reise waren | Ziffer 2.3.2.1, Seite 6 |
| Ausschluss: bei Reiseantritt feststehende oder absehbare Behandlung | ja | deren Notwendigkeit bei Reiseantritt feststand und die wegen einer bereits vor Reiseantritt ärztlich diagnostizierten Erkrankung erfolgten | Ziffer 2.3.2.2, Seite 6 |
| Passives Kriegsrisiko und Terror versichert (überraschender Ausbruch) | ja, bis zur Versicherungssumme | Für durch vorhersehbaren Krieg oder aktive Teilnahme an Unruhen entstehende | Ziffer 2.3.2.3, Seite 6 |
| Erkrankung bei Epidemie oder Pandemie versichert | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Kürzung bei Reisewarnung des Auswärtigen Amts oder Außenministeriums | ja | Als vorhersehbar gilt dies, wenn das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland für das jeweilige Land eine Reisewarnung ausspricht. | Ziffer 2.3.2.3, Seite 6 |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Extremsport | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Motorsport und Rennveranstaltungen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Alkohol- oder Drogeneinfluss | ja | Sucht (z. B. Alkohol, Drogen etc.) | Ziffer 2.3.2.5, Seite 6 |
| Ausschluss Kur, Sanatorium und Rehabilitation | ja | Für Kuren und Behandlungen im Sanatorium sowie Rehabilitationen. | Ziffer 2.3.2.4, Seite 6 |
| Ausschluss bei Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung | ja | Für Behandlung oder Unterbringung wegen: Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung. | Ziffer 2.3.2.7, Seite 6 |
| Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten und Unfälle | ja | Vorsatz; Selbstmord und der Versuch eines Selbstmords | Ziffer 2.3.2.5, Seite 6 |
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall oder Reise | nicht geregelt |  |  |
| Nachrang gegenüber gesetzlicher Krankenversicherung oder anderen Verträgen | ja | Haben Sie deshalb Ansprüche bei anderen … sind diese vorrangig. | Ziffer 1.7.1.3, Seite 3 |
| Wartezeit oder Karenz nach Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Meldung vor stationärer Aufnahme, sonst Kürzung | nicht geregelt |  |  |
| Leistung nur über die Assistance (keine Erstattung selbst bezahlter Kosten) | nicht geregelt |  |  |
| Frist zur Einreichung der Belege | nicht geregelt |  |  |
| Belege in Fremdsprache ohne beglaubigte Übersetzung akzeptiert | nein | Falls notwendig, müssen Sie uns von fremdsprachigen Belegen eine deutsche Übersetzung vorlegen. | Ziffer 2.4.3.1, Seite 6 |
| Nachhaftung bei Krankenhausaufenthalt über das Vertragsende hinaus | nein | Nach den ersten 365 Tagen Ihrer Auslandsreise. … auch für schwebende Versicherungsfälle | Ziffer 1.1.3, Seite 2 |
| Stillschweigende Verlängerung des Jahresvertrags | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsrückerstattung bei vorzeitiger Rückkehr (Langzeit) | ja | Wir heben den Vertrag dann zum Rückreisedatum auf. Der nicht verbrauchte Beitrag wird Ihnen wieder gutgeschrieben. | Ziffer 1.2.1.4, Seite 2 |
| Verlängerung des Vertrags von unterwegs möglich | ja | Dann können Sie während des laufenden … eine Verlängerung bis zur maximalen … Der Antrag muss vor Ablauf des Versicherungsvertrages gestellt werden. | Ziffer 1.2.1.3, Seite 2 |
| Beitrag springt mit Altersgrenzen (Altersgruppen) | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Versicherungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Erfüllt die Anforderungen für ein Schengen-Visum (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbeteiligung) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: AVB Auslandsreisekrankenversicherung 365 Tage (AVB-AR-365/02-2023)

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[Seite 1]
                                                                                                  WÜRZBURGER VERSICHERUNGS-AG

                                                                                                   llgemeine Versicherungsbedingungen für die
                                                                                                  A
                                                                                                  Auslandsreisekrankenversicherung 365
                                                                                                  (AVB-AR-365/12-2025)


                          Wir sind die Würzburger Versicherungs-AG. Sie sind unser Vertragspartner, der sogenannte Versicherungsnehmer, wenn Sie den Versiche-
                          rungsvertrag mit uns abschließen. Wenn Sie sich selbst versichert haben, sind Sie gleichzeitig auch die versicherte Person. Sie können auch
                          andere Personen versichert haben. Diese bezeichnen wir in den Versicherungsbedingungen ebenfalls mit „Sie“. Für eine leichte Lesbarkeit
                          verwenden wir in der Regel die männliche Form. Gemeint ist damit immer auch die weibliche Form.


                          1.      Allgemeine Regelungen                                      2   2.       Regelungen zur Auslandsreisekrankenversicherung         4
                          1.1     Welchen Schutz bietet diese Versicherung?                  2   2.1      Welche allgemeinen Regelungen gelten zur Aus-
                          1.1.1   Wer ist versichert?                                        2            landsreisekrankenversicherung?4
                          1.1.2   Wann beginnt der Versicherungsschutz?                      2   2.1.1    Was ist versichert?                                     4
                          1.1.3   Wann endet der Versicherungsschutz?                        2   2.1.2    Was ist ein Versicherungsfall?                          4
                          1.1.4   Welche Reisen sind versichert?                             2   2.1.3    Zwischen welchen Ärzten und Krankenhäusern kön-
                                                                                                           nen Sie wählen?                                         4
                          1.2     Was gilt für den Versicherungsvertrag?                     2   2.1.4    Für welche Methoden leisten wir?                        4
                          1.2.1   Bis wann und für welche Dauer schließen Sie den
                                  Versicherungsvertrag ab?                                   2   2.2      Was leisten wir im Versicherungsfall?                   4
                          1.2.2   Welches Recht gilt für den Versicherungsvertrag?           2   2.2.1    Was leisten wir, wenn Sie ambulant behandelt wer-
                          1.2.3   Welches Gericht ist zuständig?                             2            den müssen?                                         4
                          1.2.4   Wie muss eine Erklärung aussehen, die Sie an uns richten?  2   2.2.2    Was leisten wir, wenn Sie stationär behandelt wer-
                                                                                                           den müssen?                                         4
                          1.3     Was müssen Sie bei der Zahlung des Beitrags be­achten? 2       2.2.3    Was gilt für die Zahlung von ersatzweisem Kranken-
                          1.3.1   Was müssen Sie bei der Zahlung des ersten / einma-                       haustagegeld?4
                                  ligen Beitrags beachten?                          2            2.2.4    Was leisten wir, wenn Sie zahnärztlich behandelt
                          1.3.2   Was müssen Sie bei der Zahlung der Folgebeiträge                         werden müssen?                                      4
                                  beachten?2                                                     2.2.5    Was leisten wir für Medikamente, Verbandmittel,
                          1.3.3   Was gilt für den Beitragseinzug?                  3                     Heilmittel oder Hilfsmittel?                        4
                                                                                                  2.2.6    Was leisten wir bei Schwangerschaft?                5
                          1.4     Welche Einschränkungen gelten für den Versiche-
                                  rungsschutz?3                                                  2.2.7    Was leisten wir bei einer Frühgeburt?               5
                                                                                                  2.2.8    Was leisten wir bei einem Rücktransport?            5
                          1.5     Was gilt bei Internationalen Sanktionen und Embargos? 3
                                                                                                  2.2.9    Was leisten wir bei einer Bergung?                  5
                          1.6     Wann verjähren Ihre Ansprüche?                             3
                                                                                                  2.2.10   Was leisten wir, wenn der Versicherte stirbt?       5
                          1.7     Was gilt im Schadenfall?                                   3   2.2.11   Was leisten wir, wenn Kinder betreut werden müssen? 5
                          1.7.1   Was gilt für die Entschädigung?                            3   2.2.12   Welchen zusätzlichen Service bieten wir?            5
                          1.7.2   Welche allgemeinen Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie?   3   2.2.13   Wann verlängern wir Ihren Versicherungsschutz
                          1.7.3   Welche Folgen hat die Verletzung von Pflichten (Ob-                      über die vereinbarte Dauer hinaus?                  5
                                  liegenheiten)?                                             3
                                                                                                  2.3      Wann leisten wir nicht oder eingeschränkt?              5
                          1.7.4   Welche Ansprüche gegen Dritte gehen auf uns über?          3
                          1.7.5   Was müssen Sie bei der Aufrechnung von Forderun-                2.3.1    In welchen Fällen leisten wir eingeschränkt?            5
                                  gen beachten?                                              4   2.3.2    In welchen Fällen leisten wir nicht?                    6
                                                                                                  2.4      Welche Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie im
                                                                                                           Schadensfall?6
                                                                                                  2.4.1    Was gilt für die Verpflichtung zur Auskunft?            6
                                                                                                  2.4.2    Was gilt für die Entbindung von der Schweigepflicht?    6
                                                                                                  2.4.3    Welche Nachweise müssen Sie erbringen?                  6
                                                                                                  2.4.4    Welche Folgen hat die Verletzung von Pflichten (Ob-
                                                                                                           liegenheiten)?                                          6
AVB-AR 365/11/12.25/001


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1.        Allgemeine Regelungen                                           1.2.1.5   Der Vertrag endet, wenn der Versicherungsnehmer stirbt.
1.1       Welchen Schutz bietet diese Versicherung?                                 Die versicherten Personen können den Vertrag fortsetzen,
                                                                                    wenn sie uns den künftigen Versicherungsnehmer mittei-
1.1.1     Wer ist versichert?
                                                                                    len. Sie müssen die Erklärung innerhalb von zwei Monaten
1.1.1.1   Der Versicherungsschutz besteht für versicherte Personen.                 nach dem Tod des Versicherungsnehmers abgeben.
1.1.1.2   Versichert sind die im Versicherungsschein namentlich ge-       1.2.1.6   Der Vertrag endet, wenn der Versicherungsnehmer seinen
          nannten Personen.                                                         ständigen Wohnsitz in Deutschland dauerhaft verlässt. Dies
1.1.1.3   Versicherbar sind Personen mit ständigem Wohnsitz in der                  ist auch der Fall, wenn er in ein anderes Land zieht. Das gilt
          Bundesrepublik Deutschland.                                               nicht, wenn wir etwas anderes vereinbart haben. Außerdem
1.1.1.4   Nicht versicherbar sind körperlich tätige Personen.                       können die versicherten Personen den Vertrag fortsetzen,
          Körperlich tätige Personen gemäß dieser Bedingungen sind                  wenn sie uns den künftigen Versicherungsnehmer mittei-
          Personen, die folgende Tätigkeiten als Beruf während der                  len. Sie müssen die Erklärung innerhalb von zwei Monaten
          Auslandsreise ausüben:                                                    nach dem Umzug des Versicherungsnehmers abgeben.
             – Berufssportler,                                            1.2.2     Welches Recht gilt für den Versicherungsvertrag?
             – Artisten,                                                            Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus:
             – Bauarbeiter,                                                            – dem Antrag, auch Onlineantrag;
             – Bergmänner,                                                             – dem Versicherungsschein;
             – Berufssoldaten,                                                         – den Allgemeinen Versicherungsbedingungen;
             – Berufstaucher,                                                          – den besonderen Bedingungen;
             – Dompteure,                                                              – besonderen schriftlichen Vereinbarungen.
             – Fensterputzer,                                                       Außerdem gelten die gesetzlichen Vorschriften der Bundes-
             – Feuerwehrmänner,                                                     republik Deutschland. Falls internationales Recht nicht ent-
             – Hochseefischer,                                                      gegensteht. Wir betreiben diese Versicherung in Form der
             – Journalist / Reporter,                                               Schadenversicherung gegen feste Prämie.
             – Metzger,
                                                                                    Hinweis zum Datenschutz:
             – Offshorearbeiter,
             – Prostituierte,                                                       Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung
             – Pornodarsteller,                                                     des Vertrages. Weitere Informationen zum Datenschutz
             – Pyrotechniker,                                                       und Ihre Rechte dazu finden Sie unter:
             – Sicherheitskräfte,                                                   https://www.travelsecure.de/ueberuns/datenschutz.html
             – Spreng- und Räumungspersonal sowie Munitionssuch-                    Sie können diese auch bei uns anfordern.
               trupps,                                                    1.2.3     Welches Gericht ist zuständig?
             – Stuntmen,                                                            Sie können eine Klage gegen uns bei dem zuständigen Ge-
             – Waldarbeiter,                                                        richt des Bezirks einreichen, in dem:
             – Zerleger.                                                               – wir unseren Sitz haben.
1.1.2     Wann beginnt der Versicherungsschutz?                                        – Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben.
1.1.2.1   Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeit-                       – Sie sich gewöhnlich aufhalten, wenn Sie keinen festen
          punkt (Versicherungsbeginn), frühestens mit Zahlung der                        Wohnsitz haben.
          Prämie.                                                                   Wir können eine Klage gegen Sie bei dem zuständigen Ge-
1.1.2.2   Der Versicherungsschutz besteht für den im Versicherungs-                 richt des Bezirks einreichen, in dem:
          schein genannten Zeitraum. Längstens bis zu 365 Tagen.                       – Sie Ihren Wohnsitz haben.
1.1.3     Wann endet der Versicherungsschutz?                                          – Sie sich gewöhnlich aufhalten, wenn Sie keinen festen
          Der Versicherungsschutz endet:                                                 Wohnsitz haben.
             – Nach den ersten 365 Tagen Ihrer Auslandsreise. Dies        1.2.4     Wie muss eine Erklärung aussehen, die Sie an uns rich-
               gilt auch für schwebende Versicherungsfälle;                         ten?
             – Mit Ende der Auslandsreise. Diese endet mit dem Grenz-               Willenserklärungen und Anzeigen müssen Sie in Textform
               übertritt in das Land Ihres ständigen Wohnsitzes;                    an uns senden. Zum Beispiel per:
             – Mit Ende des Versicherungsverhältnisses;                                – Brief;
             – Mit Ende des Rücktransportes gemäß Ziffer 2.2.8.                        – Fax;
1.1.4     Welche Reisen sind versichert?                                               – E-Mail;
          Der Versicherungsschutz gilt für Auslandsreisen im vertrag-                  – elektronischem Datenträger.
          lich vereinbarten Geltungsbereich. Als Ausland definieren                 Zu ihrer Entgegennahme sind Versicherungsvermittler
          wir jedes Land außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,                  nicht berechtigt.
          in dem Sie keinen ständigen Wohnsitz haben.                     1.3       Was müssen Sie bei der Zahlung des Beitrags be­achten?
1.2       Was gilt für den Versicherungsvertrag?                          1.3.1     Was müssen Sie bei der Zahlung des ersten / einmaligen
1.2.1     Bis wann und für welche Dauer schließen Sie den Ver-                      Beitrags beachten?
          sicherungsvertrag ab?                                           1.3.1.1   Der erste oder einmalige Beitrag ist sofort fällig, nachdem
1.2.1.1   Den Vertrag müssen Sie bis einen Tag vor Antritt der Reise                Sie den Versicherungsschein erhalten. Frühestens jedoch
          abschließen.                                                              zum vereinbarten Beginn der Versicherung.
1.2.1.2   Der Vertrag gilt für die vereinbarte Dauer. Er endet zum ver-   1.3.1.2   Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht recht-
          einbarten Zeitpunkt (Versicherungsende).                                  zeitig, können wir vom Vertrag zurücktreten.
          Spätestens jedoch nach 365 Tagen.                                         Ist der erste oder einmalige Beitrag bei Eintritt des Versi-
1.2.1.3   Sie haben zunächst eine kürzere Versicherungsdauer be-                    cherungsfalls nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung ver-
          antragt?                                                                  pflichtet. Dies gilt nur, sofern Sie die Nichtzahlung zu ver-
          Dann können Sie während des laufenden Versicherungs-                      treten haben.
          vertrages eine Verlängerung bis zur maximalen Versiche-                   Wir sind nur leistungsfrei, wenn:
          rungsdauer beantragen. Der Antrag muss vor Ablauf des                        – wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder
          Versicherungsvertrages gestellt werden. Es bedarf unserer                    – durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein
          ausdrücklichen Zustimmung einer Verlängerung.                             auf die genannten Folgen hingewiesen haben.
1.2.1.4   Sie beenden Ihre Reise früher als geplant? Dann reichen Sie     1.3.2     Was müssen Sie bei der Zahlung der Folgebeiträge be-
          uns einen Nachweis ein. Dies kann z. B. eine Kopie von Ih-                achten?
          rem Rückreiseticket sein. Wir heben den Vertrag dann zum        1.3.2.1   Die Folgebeiträge werden zum jeweils vereinbarten Zeit-
          Rückreisedatum auf. Der nicht verbrauchte Beitrag wird Ih-                punkt fällig.
          nen wieder gutgeschrieben.


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1.3.2.2   Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, können wir                Folgende Kosten können wir vom zu erstattenden Betrag
          Sie in Textform zur Zahlung auffordern. Dabei setzen wir                   abziehen:
          eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen fest. Die                       – Kosten für die Überweisung in das Ausland außerhalb
          Bestimmung ist nur wirksam, wenn wir die rückständigen                          des SEPA-Raums.
          Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen be-                        – Kosten für besondere Arten der Überweisungen, die Sie
          ziffern. Außerdem müssen wir Sie auf die Rechtsfolgen der                       beauftragten.
          Nichtzahlung hinweisen.                                          1.7.1.3   Vielleicht haben Sie auch bei anderen Versicherern Versi-
          Sie sind nach Fristablauf mit der Prämie, den Zinsen oder                  cherungsschutz für Reisen. Das kann z. B. die gesetzliche
          den Kosten in Verzug?                                                      Krankenversicherung oder ein anderer privater Versicherer
          In diesem Fall sind wir bei Eintritt eines Versicherungsfalles             sein. Haben Sie deshalb Ansprüche bei anderen Versiche-
          nicht zur Leistung verpflichtet.                                           rern, sind diese vorrangig. Ihnen stehen insgesamt nicht
          Zudem können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist                   mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten zu. Haben Sie
          kündigen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie die of-                   einen Anspruch auf Leistung bei mehreren Versicherern?
          fenen Beträge innerhalb eines Monats nach Fristablauf be-                  Dann können Sie wählen, wem Sie den Schaden melden.
          zahlen. Zwischen dem Fristablauf und der Zahlung ist ein                   Wenn Sie den Schaden zuerst uns melden, erstatten wir
          Versicherungsfall eingetreten? Hierfür besteht kein Versi-                 Ihnen die in diesem Tarif versicherten Kosten. Ob und wie
          cherungsschutz.                                                            diese aufgeteilt werden, klären wir dann mit den anderen
1.3.3     Was gilt für den Beitragseinzug?                                           Versicherern.
1.3.3.1   Haben wir mit Ihnen Beitragseinzug per Lastschrift verein-                 Wir verzichten auf eine Kostenteilung mit einer privaten
          bart?                                                                      Krankenversicherung, wenn Ihnen hierdurch Nachteile ent-
                                                                                     stehen.
          Dann ziehen wir unverzüglich nach Erteilung des Mandats
          ein. Frühestens zum vereinbarten Beginn der Versicherung.        1.7.1.4   Wer ist der Empfänger der Leistungen?
          Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn wir den Beitrag am Ab-              Ihnen sind Kosten aufgrund eines während der Auslands-
          buchungstag einziehen können. Vorausgesetzt, Sie wider-                    reise eintretenden Versicherungsfalls entstanden? Diese
          sprechen der Lastschrift nicht.                                            sind im Rahmen dieser Versicherungsbedingungen versi-
          Sie gilt ebenfalls als rechtzeitig, wenn:                                  chert? Dann leisten wir direkt an Sie. Auch wenn der Ver-
                                                                                     sicherungsvertrag von einer anderen Person für Sie abge-
             – Sie den fehlgeschlagenen Einzug nicht verschuldet ha-
                                                                                     schlossen wurde.
               ben.
             – Sie die Zahlung unverzüglich nach unserer Aufforde-         1.7.2     Welche allgemeinen Pflichten (Obliegenheiten) haben
               rung vornehmen.                                                       Sie?
1.3.3.2   Zahlen Sie mit Kreditkarte, gilt der Beitrag mit positiver Au-             Zu Ihren Pflichten gehört, dass Sie:
          torisierung des Kreditkartenunternehmens als gezahlt.                         – korrekte Angaben machen.
1.3.3.3   Zahlen Sie über andere Zahlungswege, gilt der Beitrag mit                     – uns angeforderte Belege vorlegen.
          positiver Autorisierung bzw. Zahlungseingang bei uns als                      – sonstige, in diesen Bedingungen formulierte Pflichten
          gezahlt. Andere Zahlungswege sind z. B. PayPal.                                 erfüllen.
1.4       Welche Einschränkungen gelten für den Versicherungs-                       Hinweis: Bitte beachten Sie auch die Obliegenheiten in
          schutz?                                                                    Ziffer 2.4.
          Wir leisten nicht beim Versuch arglistig zu täuschen. Und        1.7.3     Welche Folgen hat die Verletzung von Pflichten (Oblie-
          zwar über Umstände, die für den Grund oder die Höhe der                    genheiten)?
          Leistung von Bedeutung sind.                                               Verletzen Sie eine Ihrer Obliegenheiten vorsätzlich, sind wir
          Wir leisten nicht, wenn Sie den Schaden vorsätzlich herbei-                von der Verpflichtung zur Leistung befreit.
          geführt haben.                                                             Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Ihrer Pflichten sind
          Hinweis: Bitte beachten Sie auch die Einschränkungen des Ver-              wir dazu berechtigt die Leistung zu kürzen. Dies in dem Ver-
          sicherungsschutzes in Ziffer 2.3.                                          hältnis der Schwere Ihres Verschuldens.
1.5       Was gilt bei Internationalen Sanktionen und Embargos?                      Sie weisen uns nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob
                                                                                     fahrlässig verletzt haben? Dann sind wir zur Leistung ver­
          Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange die-
                                                                                     pflichtet.
          sem keine unmittelbar anwendbaren Wirtschafts-, Handels-
          oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen                       Ebenso leisten wir, wenn die Verletzung Ihrer Pflichten:
          Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste-                        – nicht ursächlich für den Eintritt oder die Feststellung
          hen.                                                                            des Versicherungsfalles ist.
          Dies gilt ebenfalls für entsprechende Sanktionen der Ver-                     – keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang
          einigten Staaten von Amerika soweit nicht durch geltende                        unserer Leistungspflicht hat.
          europäische oder deutsche Regelungen ausgeschlossen.                       Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt
1.6       Wann verjähren Ihre Ansprüche?                                             haben.
          Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren                      Wir sind nur vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn
          nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Ka-                   wir Sie auf die genannten Folgen hingewiesen haben. Dies
          lenderjahres, in dem die Versicherungsleistung fällig wird.                durch gesonderte Mitteilung in Textform.
          Haben Sie einen Anspruch bei uns angemeldet? Dann bleibt         1.7.4     Welche Ansprüche gegen Dritte gehen auf uns über?
          der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang                         Ersatzansprüche gegen Dritte müssen Sie bis zur Höhe der
          unserer schriftlichen Entscheidung bei Berechnung der                      von uns geleisteten Zahlung an uns abtreten. Dies sofern
          Frist unberücksichtigt.                                                    Ihnen kein Nachteil entsteht.
1.7       Was gilt im Schadenfall?                                                   Sie sind zudem verpflichtet, bei der Durchsetzung der Er-
1.7.1     Was gilt für die Entschädigung?                                            satzansprüche mitzuwirken. Die geltenden Vorschriften zur
                                                                                     Form und Frist sind hierbei zu beachten.
1.7.1.1   Wir zahlen innerhalb von zwei Wochen, wenn:
                                                                                     Richtet sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der
             – unsere Pflicht zur Leistung dem Grunde und der Höhe
                                                                                     Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles in häuslicher Ge­
               nach feststeht.
                                                                                     meinschaft leben? Dann können wir den Übergang nicht
             – uns die Rechnungen im Original und die notwendigen
                                                                                     geltend machen. Hiervon ausgenommen ist, wenn diese
               Nachweise vorliegen. Diese werden unser Eigentum.
                                                                                     Person den Schaden vorsätzlich verursacht.
1.7.1.2   Wir rechnen Ihre Kosten in ausländischer Währung in EUR
                                                                                     Ansprüche nicht versicherungsrechtlicher Art müssen Sie
          um. Umgerechnet wird zum Euro-Kurs des Tages, an dem
                                                                                     schriftlich an uns abtreten. Und zwar bis zur Höhe, in der
          wir die Belege erhalten. Es gilt der amtliche Devisenkurs.
                                                                                     wir aus dem Vertrag Kostenersatz leisten.
          Außer Sie kauften die Devisen zur Bezahlung der Rechnun-
          gen zu einem ungünstigeren Kurs. Dies müssen Sie uns                       Haben Sie von schadenersatzpflichtigen Dritten Kostener­
          nachweisen.                                                                stattung erhalten, dürfen wir diese auf unsere Leistungen
                                                                                     anrechnen.


                                                           AVB AR 365 12/2025 | 3

[Seite 4]
1.7.5   Was müssen Sie bei der Aufrechnung von Forderungen             2.2       Was leisten wir im Versicherungsfall?
        beachten?                                                      2.2.1     Was leisten wir, wenn Sie ambulant behandelt werden
        Sie können gegen unsere Forderungen nur aufrechnen,                      müssen?
        falls die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig                 Wir erstatten die Kosten für:
        festgestellt ist. Ansprüche auf Versicherungsleistungen                     – medizinisch notwendige ambulante ärztliche Heilbe-
        können Sie weder abtreten noch verpfänden.                                    handlungen.
                                                                                    – den notwendigen Transport zum nächst erreichbaren
                                                                                      und aus medizinischer Sicht geeigneten Krankenhaus
2.      Regelungen zur Auslandsreisekrankenversiche-                                  bzw. Arzt. Sofern es sich um eine erforderliche Erstver-
        rung                                                                          sorgung handelt. Der Transport zurück in die Unter-
                                                                                      kunft ist ebenfalls mitversichert.
2.1     Welche allgemeinen Regelungen gelten zur Auslands-
                                                                                    – den notwendigen Transport zur Verlegung von der Ein-
        reisekrankenversicherung?
                                                                                      richtung der Erstversorgung zu einem Krankenhaus
2.1.1   Was ist versichert?                                                           bzw. Arzt.
        Wir leisten bei einem während der versicherten Reise ein-      2.2.2     Was leisten wir, wenn Sie stationär behandelt werden
        tretenden Versicherungsfall.                                             müssen?
2.1.2   Was ist ein Versicherungsfall?                                           Falls notwendig, geben wir gegenüber dem Krankenhaus
        Ein Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbe-             eine Garantie zur Übernahme der Kosten ab. Dies erfolgt
        handlung wegen:                                                          über unseren weltweiten Notruf-Service.
           – einer Erkrankung;                                                   Wir erstatten die Kosten für
           – den Folgen eines Unfalls.                                 2.2.2.1   die Heilbehandlung im Krankenhaus. Hierzu zählen auch:
        Dieser beginnt mit der Heilbehandlung. Er endet, wenn                       – Unterkunft;
        nach medizinischem Befund keine Behandlung mehr not-                        – Verpflegung;
        wendig ist. Als Versicherungsfall gelten auch medizinisch                   – Pflege im Krankenhaus.
        notwendige Untersuchungen und Behandlungen
                                                                       2.2.2.2   den Transport in das nächst erreichbare geeignete Kran-
           – wegen Beschwerden während der Schwangerschaft;                      kenhaus
           – wegen Frühgeburten;
                                                                                    – zur stationären Behandlung;
           – wegen Fehlgeburten.
                                                                                    – im Anschluss an die Erstversorgung beim Notfallarzt.
        Außerdem gelten als Versicherungsfall auch
                                                                                 Dies gilt auch für den Transport zurück in die Unterkunft.
           – der medizinisch notwendige Abbruch einer Schwanger-
                                                                       2.2.2.3   die notwendigen Operationen und Nebenkosten der Ope-
             schaft;
                                                                                 ration.
           – die Entbindung wegen einer Früh- oder Fehlgeburt;
           – der medizinisch sinnvolle und vertretbare Krankenrück-    2.2.2.4   die Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson im
             transport;                                                          Krankenhaus. Sofern die versicherte Person jünger als 18
           – der Tod.                                                            Jahre alt ist.
        Es entsteht ein neuer Versicherungsfall, wenn die Heilbe-      2.2.2.5   einen Krankenbesuch einer nahestehenden Person. So­fern
        handlung ausgedehnt werden muss. Und zwar auf eine                       Sie stationär im Krankenhaus bleiben müssen. Und fest-
        Krankheit oder Folge eines Unfalls, die nicht die gleiche                steht, dass der Aufenthalt mehr als fünf Tage dauern wird.
        Ursache hat wie die bisher behandelte.                                   Bei Ankunft des Besuchs darf der stationäre Aufenthalt
                                                                                 noch nicht abgeschlossen sein. Auf Wunsch organisieren
        Was wir im Versicherungsfall leisten, lesen Sie unter Ziffer
                                                                                 wir die Reise zum Krankenhaus und zurück zum Wohnort.
        2.2. Bitte lesen Sie auch Ziffer 2.3 aufmerksam durch. Hier
                                                                                 Wir übernehmen die Hin- und Rückreisekosten. Bei der
        ist geregelt, in welchen Fällen wir nicht oder eingeschränkt
                                                                                 Wahl des Beförderungsmittels berücksichtigen wir die wirt-
        leisten.
                                                                                 schaftliche Verhältnismäßigkeit.
2.1.3   Zwischen welchen Ärzten und Krankenhäusern können
                                                                       2.2.3     Was gilt für die Zahlung von ersatzweisem Krankenhaus-
        Sie wählen?
                                                                                 tagegeld?
        Wählen Sie frei unter folgenden im Aufenthaltsland zur Heil-
                                                                                 Sie wünschen keine Erstattung der Kosten für stationäre
        behandlung zugelassenen:
                                                                                 Behandlungen nach Punkt 2.2.2? Dann steht Ihnen ersatz-
           – Ärzten;                                                             weise ein Tagegeld in Höhe von 30 EUR pro Tag zu. Dies für
           – Zahnärzten;                                                         jeden Tag der vollstationären Behandlung.
           – Heilpraktikern;
                                                                       2.2.4     Was leisten wir, wenn Sie zahnärztlich behandelt werden
           – Chirotherapeuten;
                                                                                 müssen?
           – Osteopathen;
           – Krankenhäusern.                                                     Wir erstatten die Kosten für:
        Das Krankenhaus muss unter ständiger ärztlicher Leitung                     – schmerzstillende Zahnbehandlungen;
        stehen.                                                                     – notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung;
                                                                                    – provisorischen Zahnersatz;
2.1.4   Für welche Methoden leisten wir?
                                                                                    – Reparaturen von notwendigen Inlays und vorhande-
        Wenn Sie untersucht oder behandelt werden müssen, leis­                       nem Zahnersatz.
        ten wir für:
                                                                       2.2.5     Was leisten wir für Medikamente, Verbandmittel, Heil-
           – Untersuchungen;                                                     mittel oder Hilfsmittel?
           – Behandlungen;
                                                                                 Wir erstatten die Kosten für medizinisch notwendige und
           – Arzneimittel,
                                                                                 von unter Ziffer 2.1.3 genannten Behandlern verordnete:
        die von der Schulmedizin anerkannt sind.
                                                                                    – Medikamente und Verbandmittel;
        Wir leisten auch für andere Methoden und Arzneimittel, die:                 – Heilmittel;
           – sich in der Praxis ebenso bewährt haben.                               – Hilfsmittel.
           – nur statt Schulmedizin verfügbar sind.                    2.2.5.1   Als Medikamente zählen nicht, auch wenn sie verordnet
         Zu diesen Methoden zählen z. B.:                                        sind:
           – homöopathische Behandlungen;                                           – Nähr- und Stärkungsmittel sowie
           – Schröpfen;                                                             – kosmetische Präparate.
           – Akupunktur zur Behandlung von Schmerzen;                            Nährmittel zur Vermeidung von schweren gesundheitlichen
           – Behandlung mit Eigenblut;                                           Schäden zählen als Medikamente. Dies sind z. B. Nährmittel
           – Chirotherapie;                                                      gegen:
           – therapeutische Lokalanästhesie.
                                                                                    – Krankheiten aufgrund eines Enzymmangels;
        Bei Anwendung dieser Methoden können wir die Leistun-                       – Morbus-Crohn;
        gen reduzieren. Und zwar auf den Betrag, der bei schulme-                   – Mukoviszidose.
        dizinischer Behandlung angefallen wäre.


                                                       AVB AR 365 12/2025 | 4

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2.2.5.2   Heilmittel sind:                                                  2.2.11     Was leisten wir, wenn Kinder betreut werden müssen?
             – Behandlungen durch Strahlungen;                                         Wir organisieren und bezahlen die Betreuung der versi­
             – Behandlungen durch Licht;                                               cherten minderjährigen Kinder. Diese können somit die
             – Behandlungen durch Wärme;                                               Reise fortsetzen oder abbrechen. Wir leisten auch für die
             – sonstige physikalische Behandlungen;                                    zusätzlichen Rückreisekosten der Kinder.
             – Massagen;                                                               Dafür muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
             – medizinische Packungen und Hydrotherapie;                               Alle mitreisenden Betreuenden sind:
             – Inhalationen;
                                                                                          – in stationärer Behandlung;
             – Krankengymnastik und Übungsbehandlungen (ein-
                                                                                          – zurücktransportiert oder
               schließlich Leistungen der Logopädie und Ergothera-
                                                                                          – verstorben.
               pie).
                                                                            2.2.12     Welchen zusätzlichen Service bieten wir?
2.2.5.3   Hilfsmittel erstatten wir in einfacher Ausführung. Falls Sie
          diese während Ihrer Reise zur Gewährleistung einer vor-           2.2.12.1   Telefonkosten
          übergehenden Versorgung benötigen. Wir erstatten die                         Im Versicherungsfall erstatten wir nachgewiesene Telefon-
          Mietgebühr für diese Hilfsmittel. Falls eine Leihe nicht mög-                kosten für Anrufe bei unserem Notruf-Service.
          lich ist, erstatten wir den Kaufpreis. Wir erstatten keine Kos-   2.2.12.2   Versand von Arzneimitteln
          ten für Hörgeräte und Sehhilfen. Hierzu zählen z. B. Brillen                 Haben Sie ärztlich verordnete Arzneimittel auf der Reise
          oder Kontaktlinsen.                                                          verloren? Sind keine gleichwertigen Ersatzpräparate am
          Wir erstatten die medizinisch notwendigen Kosten für die                     Aufenthaltsort erhältlich? Wir beschaffen diese in Abstim-
          Anschaffung von Herzschrittmachern oder Prothesen. Falls                     mung mit Ihrem Hausarzt und tragen die Kosten für den
          Sie diese wegen Unfällen oder Erkrankungen brauchen.                         Versand. Die Kosten für die Anschaffung der Arzneimittel
          Diese müssen Sie erstmalig während der Reise benötigen.                      tragen Sie. Diese müssen Sie innerhalb eines Monats nach
          Dabei steht die Sicherung der Transportfähigkeit im Vorder-                  der Reise an uns zurückzahlen.
          grund.                                                            2.2.12.3   Gepäckrückholung
2.2.6     Was leisten wir bei Schwangerschaft?                                         Wurden alle versicherten und mitgereisten erwachsenen
          Wir erstatten die Kosten für:                                                Personen zurücktransportiert oder sind verstorben? Dann
             – medizinisch notwendige Untersuchungen und / oder                        organisieren wir die Rückholung des Reisegepäcks und
               Behandlungen durch einen Arzt wegen Schwanger-                          übernehmen dafür die Mehrkosten.
               schaftsbeschwerden oder -komplikationen;                     2.2.12.4   Informationsleistungen
             – eine Heilbehandlung bei einer Fehlgeburt;                               Wir vermitteln Ihnen Informationen über Ihr Urlaubsland
             – einen medizinisch notwendigen Abbruch der Schwan-                       zu:
               gerschaft;                                                                 – Visa- und Zollbestimmungen;
             – eine Entbindung bis zum Ende der 36. Schwanger-                            – klimatischen Verhältnissen;
               schaftswoche.                                                              – Regelungen zu Devisen;
2.2.7     Was leisten wir bei einer Frühgeburt?                                           – Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland;
          Bei einer Frühgeburt vor Ende der 36. Schwangerschafts-                         – Krankenhäusern;
          woche ersetzen wir auch die Kosten für die notwendige                           – Impfvorschriften / -empfehlungen.
          Heilbehandlung des neugeborenen Kindes. Sofern das                2.2.12.5   Organisation und Vermittlung
          Neugeborene über uns versichert wird. Die Kostenerstat-                      Im Schadenfall bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
          tung ist auf einen Betrag von 50.000 EUR begrenzt. Andere                       – Die Information über Möglichkeiten ärztlicher Versor-
          Versicherungen gehen dieser Versicherung vor.                                     gung bei Erkrankung im Ausland.
2.2.8     Was leisten wir bei einem Rücktransport?                                        – Die Herstellung des Kontakts zwischen Hausarzt und
          Benötigen Sie einen Rücktransport zum nächstgelegenen                             behandelnden Arzt im Ausland. Wir übernehmen die
          geeigneten Krankenhaus an Ihrem Wohnort?                                          hierdurch entstandenen Kosten.
          Wir organisieren diesen und ersetzen die Kosten.                                – Die Organisation medizinischer Hilfeleistungen.
          Hierfür muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt                         – Die Weiterleitung von Nachrichten an Ihre Familie,
          sein:                                                                             wenn Sie im Ausland erkranken. Dies gilt ebenfalls für
             – Der Rücktransport ist medizinisch sinnvoll und vertret-                      Nachrichten an Ihren Arbeitgeber.
               bar.                                                                       – Die Abgabe von Erklärungen zur Kostenübernahme vor
             – Nach der Prognose des behandelnden Arztes übersteigt                         Ort. Beispielsweise für Krankentransport oder Überfüh-
               die Dauer der Behandlung im Krankenhaus im Ausland                           rung.
               voraussichtlich 14 Tage.                                     2.2.12.6   Notrufservice
             – Die weitere Heilbehandlung im Ausland kostet voraus-                    Für die unter Ziffer 2.2.12 genannten Leistungen sind wir
               sichtlich mehr als der Rücktransport.                                   rund um die Uhr telefonisch für Sie erreichbar.
          Wir übernehmen die Transportkosten für eine mitversicher-                    Die Rufnummer lautet: +49 (0) 931 2795 255
          te Person, die Sie auf dem Rücktransport begleitet.               2.2.13     Wann verlängern wir Ihren Versicherungsschutz über
2.2.9     Was leisten wir bei einer Bergung?                                           die vereinbarte Dauer hinaus?
          Ihnen sind im Ausland Kosten für Such-, Bergungs- und                        In Ergänzung zu Ziffer 1.1.3 verlängern wir die Dauer Ihres
          Rettungseinsätze von Rettungsdiensten entstanden? Diese                      Versicherungsschutzes. Und zwar dann, wenn sich Ihre
          aufgrund eines Unfalls oder wegen Tod?                                       Rückreise verzögert. Dies aus Gründen, die Sie nicht zu ver-
          Wir erstatten hierfür die Kosten bis zu einem Betrag von                     treten haben. Beispielsweise, wenn Sie nicht transportfähig
          15.000 EUR. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person                sind. Oder durch Naturgewalten eine planmäßige Rückreise
          eine unfreiwillige Schädigung der Gesundheit erleidet. Dies                  nicht möglich ist.
          durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Er-                   Wir verlängern den Versicherungsschutz bis zur Beendi-
          eignis.                                                                      gung Ihrer Reise.
2.2.10    Was leisten wir, wenn der Versicherte stirbt?                     2.3        Wann leisten wir nicht oder eingeschränkt?
          Wir organisieren die Überführung des Verstorbenen an              2.3.1      In welchen Fällen leisten wir eingeschränkt?
          seinen ständigen Wohnsitz und übernehmen die zusätzli-                       Wir können die Leistungen auf einen angemessenen Betrag
          chen Kosten dafür. Alternativ erstatten wir die Kosten, um                   reduzieren, wenn:
          den Verstorbenen im Reiseland zu bestatten. Höchstens die                       – die Heilbehandlung das medizinisch notwendige Maß
          Kosten, die bei einer Überführung entstanden wären.                               übersteigt.
                                                                                          – die Kosten für die Heilbehandlung das ortsübliche Maß
                                                                                            übersteigen.


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2.3.2     In welchen Fällen leisten wir nicht?                                       Damit wir das Vorliegen eines Versicherungsfalles feststel­
          Wir leisten nicht für Versicherungsfälle, die vor Beginn des               len können, müssen Sie uns über alles informieren. Dann
          Versicherungsschutzes eingetreten sind. Auch in den fol-                   können wir unsere Pflicht zu leisten prüfen.
          genden Fällen leisten wir nicht:                                           Sie sind verpflichtet, sich durch einen unserer Ärzte unter­
2.3.2.1   Für Behandlungen,                                                          suchen zu lassen. Sofern wir es für notwendig halten.
             – die der einzige Grund oder                                2.4.2       Was gilt für die Entbindung von der Schweigepflicht?
             – einer der Gründe für den Antritt der Reise waren.                     Sie müssen uns bevollmächtigen, Auskünfte einholen zu
2.3.2.2   Für Behandlungen,                                                          dürfen. Und zwar zu früheren, bestehenden und bis zum
             – deren Notwendigkeit bei Reiseantritt feststand und                    Ende des Vertrages eintretenden:
             – die wegen einer bereits vor Reiseantritt ärztlich diag-                  – Krankheiten;
               nostizierten Erkrankung erfolgten.                                       – Folgen von Unfällen;
          Ausnahme:                                                                     – Gebrechen.
          Sie unternehmen die Reise wegen des Todes des Ehepart-                     Dies gilt auch für beantragte, bestehende und beendete
          ners oder Lebensgefährten, oder eines Verwandten 1. Gra-                   Personenversicherungen.
          des.                                                                       Sie müssen außerdem:
2.3.2.3   Für durch vorhersehbaren Krieg oder aktive Teilnahme an                       – Behandler;
          Unruhen entstehende:                                                          – Versicherungsträger;
             – Krankheiten und deren Folgen;                                            – Gesundheits- und Versorgungsämter
             – Unfälle und deren Folgen;                                             von ihrer Schweigepflicht befreien.
             – Todesfälle.                                               2.4.3       Welche Nachweise müssen Sie erbringen?
          Als vorhersehbar gilt dies, wenn das Auswärtige Amt der                    Wir benötigen von Ihnen folgende Nachweise, die unser
          Bundesrepublik Deutschland für das jeweilige Land eine                     Eigentum werden:
          Reisewarnung ausspricht. Dies muss vor Beginn der Reise        2.4.3.1     Originalbelege, welche folgende Informationen enthalten
          geschehen.                                                                 müssen:
2.3.2.4   Für Kuren und Behandlungen im Sanatorium sowie Reha-                          – Name des Behandlers;
          bilitationen.                                                                 – Vor- und Nachname der behandelten Person;
          Ausnahme:                                                                     – Geburtsdatum der behandelten Person;
          Sie werden im Anschluss an eine versicherte, vollstationäre                   – Bezeichnung der Krankheit;
          Behandlung im Krankenhaus behandelt wegen:                                    – Art der Leistung;
             – eines schweren Schlaganfalles;                                           – Ort der Leistung;
             – eines schweren Herzinfarktes;                                            – Zeitraum der Leistungen des Behandlers.
             – einer schweren Erkrankung des Skeletts (Bandscheiben-                 Bei Zahnbehandlung müssen die Belege die Bezeichnung
               OP, Hüftendoprothese).                                                der behandelten Zähne und der daran vorgenommenen
          Diese Behandlungen müssen der Verkürzung des Aufent-                       Behandlung enthalten.
          haltes im Krankenhaus dienen. Versicherungsschutz be-                      Auf unser Verlangen müssen Sie Beginn und Ende der ver-
          steht nur, wenn Sie uns den geplanten Aufenthalt vor der                   sicherten Reise im Schadenfall nachweisen.
          Behandlung anzeigen. Wir müssen die Leistungen in Text-                    Haben Sie die Originalbelege einem anderen Versicherer
          form zugesagt haben.                                                       zur Erstattung vorgelegt, so genügen Rechnungskopien.
2.3.2.5   Für Krankheiten sowie Unfälle und deren Folgen, die durch:                 Darauf muss vermerkt sein, welche Positionen erstattet
             – Vorsatz;                                                              wurden. Falls notwendig, müssen Sie uns von fremdspra-
             – Selbstmord und der Versuch eines Selbstmords sowie                    chigen Belegen eine deutsche Übersetzung vorlegen.
             – Sucht (z. B. Alkohol, Drogen etc.)                        2.4.3.2     Rezepte, welche folgende Informationen enthalten müs­sen:
          hervorgerufen werden. Dieser Ausschluss gilt ebenso für                       – Verordnete Arzneimittel.
          Behandlungen, die dem Entzug oder der Entwöhnung die­                         – Preis und Quittungsvermerk.
          nen.                                                           2.4.3.3     Eine amtliche Sterbeurkunde, wenn wir eine Überführung
2.3.2.6   Für Behandlungen durch:                                                    bzw. Bestattung bezahlen sollen. Ebenso eine ärztliche Be-
             – Ehepartner / Lebensgefährten;                                         scheinigung über die Todesursache.
             – Eltern;                                                   2.4.3.4     Weitere von uns angeforderte Nachweise und Belege, die
             – Kinder.                                                               wir für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen. Dies
          Für nachgewiesene, versicherte Sachkosten leisten wir auch                 gilt nur, wenn Ihnen die Beschaffung zugemutet werden
          in diesen Fällen.                                                          kann.
2.3.2.7   Für Behandlung oder Unterbringung wegen:                       2.4.4       Welche Folgen hat die Verletzung von Pflichten (Oblie-
                                                                                     genheiten)?
             – Pflegebedürftigkeit oder
             – Verwahrung.                                                           Die Rechtsfolgen bei Verletzung der Obliegenheiten erge-
                                                                                     ben sich aus Ziffer 1.7.3.
2.3.2.8   Für psychoanalytische und psychotherapeutische Behand-
          lungen.
2.3.2.9   Für:
             – Stiftzähne;
             – Einlagefüllungen;
             – Überkronungen;
             – Zahnprothesen;
             – kieferorthopädische Behandlungen;
             – prophylaktische Leistungen;
             – Aufbissbehelfe und Schienen;
             – funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leis-
               tungen;                                                                                                      Schadenmeldung:
             – implantologische Zahnleistungen.                                    Sie können Ihren Schaden einfach und schnell online melden:
2.4       Welche Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie im Scha-                               https://www.travelsecure.de/schaden-melden.html
          densfall?                                                                                      Gerne auch per Post oder telefonisch.
2.4.1     Was gilt für die Verpflichtung zur Auskunft?
          Halten Sie den Schaden möglichst gering. Vermeiden Sie al-
          les, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könn-
                                                                                                             Würzburger Versicherungs-AG
          te. Alle Angaben zum Schadenfall müssen Sie richtig und
                                                                                                         Bahnhofstraße 11 | 97070 Würzburg
          vollständig machen.
                                                                                                Telefon 0931-27 95-0 | Telefax 0931-27 95 291
                                                                            Sitz der Gesellschaft Würzburg, Amtsgericht Würzburg, HRB 3500


                                                         AVB AR 365 12/2025 | 6
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