# VLV Bauherrenhaftpflichtversicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-bauherren-vlv-bauherrenhaftpflicht.php
- Rechtlicher Träger: Vorarlberger Landes-Versicherung V. a. G.
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-bauherren-vlv-bauherrenhaftpflicht.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [VLV Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Bauherrenhaftpflichtversicherung](https://vlv.at/downloads/ipid-bauherrenhaftpflichtversicherung-laendlegewerbe), Fassung 4182 2020/11

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis | laut Polizze | bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme erfolgt eine anteilige Entschädigung | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres oder der gesamten Bauzeit (Maximierung) | nicht geregelt |  |  |
| Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden) | nein | reine Vermögensschäden | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall (allgemein und bei Sachschäden an Nachbargebäuden) | ja, bis zur Versicherungssumme | ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt ist selbst zu tragen | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Höchstgrenze der Bausumme (Gesamtbaukosten), bis zu der das Bauvorhaben versicherbar ist | nicht geregelt |  |  |
| Versicherbare Bauvorhaben: Neubau, Umbau, Anbau, Sanierung, Renovierung, Abriss | ja | Die Versicherung erstreckt sich auf Schadenersatzverpflichtungen aus der Durchführung von Abbrucharbeiten Bauarbeiten Reparaturarbeiten Grabarbeiten an der versicherten Liegenschaft. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Zulässige Nutzung des Gebäudes (selbst genutztes Ein- oder Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Ferienhaus, Garage, Nebengebäude) | nicht geregelt |  |  |
| Örtlicher Geltungsbereich (Baustelle im Inland, im Ausland, Versicherungsort) | ja | Der Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort. | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner als Mitbauherr, Miteigentümer, Bauherrengemeinschaft) | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsupdate und Besitzstandsgarantie: Verbesserungen der Bedingungen und bessere Leistungen des Vorvertrags gelten mit | nicht geregelt |  |  |
| Voraussetzung: Planung, Bauleitung und Ausführung sind an befugte Fachleute vergeben (Architekt, Bauunternehmer, in Österreich befugter Ziviltechniker oder Gewerbetreibender) | ja | Voraussetzung ist, dass die technische Planung, Leitung und Ausführung der Arbeiten einem hierzu behördlich berechtigten Ziviltechniker oder Gewerbetreibenden übertragen werden | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Eigenleistung des Bauherrn mitversichert (Bauen in Eigenregie, Selbsthilfe am Bau) | nicht geregelt |  |  |
| Grenze der Eigenleistung (Betrag oder Anteil an der Bausumme, ab dem ein Zuschlag oder kein Schutz gilt) | nicht geregelt |  |  |
| Bauleitung in eigener Regie zulässig (ohne beauftragten Bauleiter) | nein | und Sie an ihnen in diesen Eigenschaften in keiner Weise beteiligt sind | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Haftpflicht der unentgeltlichen Bauhelfer (Familie, Freunde, Nachbarschaftshilfe) mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Personenschäden der Bauhelfer untereinander und Ansprüche von Helfern gegen den Bauherrn | nicht geregelt |  |  |
| Rückgriffsansprüche der Berufsgenossenschaft Bau, Sozialversicherung oder Unfallversicherung (in Österreich AUVA, in Spanien Seguridad Social) gegen den Bauherrn | nicht geregelt |  |  |
| Pflichten des Bauherrn als Auftraggeber nach Baustellenverordnung, Bauarbeitenkoordinationsgesetz oder Real Decreto 1627/1997 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) | nicht geregelt |  |  |
| Gebrauch eigener, gemieteter oder geliehener selbstfahrender Arbeitsmaschinen (Bagger, Radlader, Minibagger) auf der Baustelle | nicht geregelt |  |  |
| Kräne, Aufzüge, Gerüste und sonstige Baustelleneinrichtung des Bauherrn | nicht geregelt |  |  |
| Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle (Absicherung, Beleuchtung, Zugang Unbefugter, spielende Kinder) | nicht geregelt |  |  |
| Sachschäden an Nachbargrundstücken und Nachbargebäuden durch die Bauarbeiten | nicht geregelt |  |  |
| Schäden durch Senkungen, Erdrutsch, Erschütterungen und Rammarbeiten an Grundstücken und Gebäuden | ja, bis zur Versicherungssumme | Schäden an Bauwerken durch Hebungen, Senkungen oder Erschütterungen, wenn das statische Gefüge nicht beeinträchtigt wird | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Erdarbeiten, Unterfangungen und Unterfahrungen an Nachbargebäuden | nicht geregelt |  |  |
| Abbruch- und Einreißarbeiten (Abstand zum Nachbarn, Ausschluss im Radius, Grenze) | ja, bis zur Versicherungssumme | Abbrucharbeiten | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Sprengungen auf der Baustelle | nicht geregelt |  |  |
| Nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche ohne Verschulden (§ 906 BGB, in Österreich § 364b ABGB, in Spanien relaciones de vecindad) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an Erdleitungen, Kabeln, Rohren und Kanälen (unterirdische Versorgungsleitungen) und deren Folgeschäden | nicht geregelt |  |  |
| Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden an fremden Sachen (zum Beispiel am Nachbarzaun oder an einer gemeinsamen Grenzwand) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten Baugeräten und Baustelleneinrichtungen | nicht geregelt |  |  |
| Brand- und Explosionsschäden an Sachen Dritter, die von der Baustelle ausgehen | nicht geregelt |  |  |
| Allmählichkeitsschäden (durch allmähliche Einwirkung von Staub, Feuchtigkeit, Abwasser) | nein | Allmählichkeitsschäden | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Schäden nach Ende der Bauzeit, die noch aus dem Bauvorhaben stammen (Nachhaftung) | nicht geregelt |  |  |
| Gewässerschäden durch Stoffe auf der Baustelle (Heizöl, Diesel, Baustoffe), auch Rettungskosten | nicht geregelt |  |  |
| Schäden durch Grundwasserabsenkung oder Wasserhaltung | nicht geregelt |  |  |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz, österreichischem B-UHG oder spanischer Ley 26/2007 (Boden, Gewässer, geschützte Arten) | nicht geregelt |  |  |
| Boden- und Grundstücksverunreinigung durch die Bauarbeiten (Altlasten ausgeschlossen oder versichert) | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht als Eigentümer des Baugrundstücks (Grundstücks- und Hausbesitzerhaftpflicht während der Bauzeit) | nicht geregelt |  |  |
| Unbebautes Grundstück vor Baubeginn mitversichert (ab Kauf oder Antrag bis Baubeginn) | nicht geregelt |  |  |
| Anschlussdeckung als Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nach Bezugsfertigkeit (beitragsfrei, Dauer) | nicht geregelt |  |  |
| Bauherrenrisiko in der Privathaftpflicht oder Eigenheimversicherung mit eigener Grenze (Bausumme bis Betrag X) | nicht geregelt |  |  |
| Bauleistungsversicherung im selben Werk geregelt (Schäden am eigenen Bauwerk, nur Hinweis, eigene Sparte) | nicht geregelt |  |  |
| Bauhelfer-Unfallversicherung im selben Werk geregelt | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Schäden am eigenen Bauvorhaben und an eigenen Sachen (Abgrenzung zur Bauleistung) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Baumängeln, Gewährleistung und Erfüllungsansprüchen | nicht geregelt |  |  |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten | ja | die Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Kosten der Abwehr und Zinsen werden nicht auf die Deckungssumme angerechnet | nicht geregelt |  |  |
| Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Unfall auf der Baustelle | nicht geregelt |  |  |
| Rettungskosten und Kosten zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Schadens (zum Beispiel Abstützung eines Nachbargebäudes) | nicht geregelt |  |  |
| Kosten der Beweissicherung am Nachbargebäude vor Baubeginn | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsdauer: Beginn, Höchstdauer der Bauzeit (zum Beispiel zwei Jahre) und Ende mit Bezugsfertigkeit oder Abnahme | ja | Der Vertrag endet mit Fertigstellung der versicherten Bauarbeiten, spätestens zum vereinbarten Vertragsende. | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Verlängerung bei längerer Bauzeit (beitragsfrei, gegen Zuschlag oder nur auf Antrag) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsberechnung nach Bausumme, Einmalbeitrag für die Bauzeit, Nachberechnung bei höherer Bausumme | ja | Sie zahlen Ihren Einmalbeitrag fristgerecht im Voraus. | Wann und wie zahle ich?, Seite 2 |
| Spielraum bei Überschreitung der angegebenen Bausumme ohne Anzeige oder Kürzung | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit, Bauvorschriften, Baugenehmigung und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten (Folgen eines Verstoßes) | nicht geregelt |  |  |
| Anzeigepflichten bei Änderungen (Bausumme, Bauweise, Eigenleistung, Baubeginn) | ja | Die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung, Mitwirkung) | ja | Der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. sind Schäden, Ansprüche und die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Strafverfahren innerhalb von einer Woche zu melden. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Leistung bei grober Fahrlässigkeit (zum Beispiel bewusster Verstoß gegen Sicherheitsauflagen) | nein | bei rechtswidriger, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenherbeiführung entfällt der Versicherungsschutz | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Kündigung (nach Schaden, vorzeitige Beendigung bei Abbruch des Bauvorhabens, Beitragserstattung) | ja | Sie können den Vertrag jedoch z.B. nach einem Schadenfall, bei Risikowegfall oder bei Eigentumswechsel kündigen. | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, Asbest, Arbeiten ohne Genehmigung, Schwarzarbeit, Gebäude über einer bestimmten Größe) | ja | Schäden durch Verstaubungen | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Spanien: Haftung als promotor nach Art. 17 Ley de Ordenación de la Edificación gegenüber Dritten während der Bauzeit erfasst | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Verhältnis zur Zehnjahresversicherung (seguro decenal) und zur Befreiung des autopromotor individual, falls im selben Werk geregelt | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsbestätigung für Baubehörde, Bank oder Gemeinde (in Spanien certificado para la licencia de obras) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: VLV Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Bauherrenhaftpflichtversicherung

```text
[Seite 1]
   Bauherrenhaftpflicht-
   versicherung
   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
   Unternehmen:                                                        Produkt:
   Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G.                             Ländle Gewerbe, Ländle Agrar,
                                                                       Ländle Wohnanlagen

Die vollständigen und rechtsverbindlichen vorvertraglichen und vertraglichen Verpflichtungen, Inhalt und Informationen finden
Sie im Versicherungsvertrag, der Versicherungspolizze und den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Die Angaben in diesem
Produktinformationsblatt stellen lediglich einen vereinfachten Überblick dar.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich: Bauherrenhaftpflichtversicherung
       Was ist versichert?                                                  Was ist nicht versichert?
       Die Versicherung erstreckt sich auf Schadenersatz-                   ✖ Schäden durch Verstaubungen
       verpflichtungen aus der Durchführung von                             ✖ Schäden an Bauwerken durch Hebungen, Sen-
       ✓ Abbrucharbeiten                                                      kungen oder Erschütterungen, wenn das statische
       ✓ Bauarbeiten                                                          Gefüge nicht beeinträchtigt wird
       ✓ Reparaturarbeiten                                                  ✖ Schäden an Bauwerken durch Haarrisse
       ✓ Grabarbeiten                                                       ✖ Schäden, die andere Haftpflicht-Versicherungen
       an der versicherten Liegenschaft.                                      decken, z.B. Kfz-Haftpflicht
       Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Schaden-                    ✖ Schäden, die Sie sich selbst oder Ihren nahen Ange-
       ersatzverpflichtungen von Ihnen als Bauherr von                        hörigen zufügen
       Bauarbeiten.                                                         ✖ Allmählichkeitsschäden
       Voraussetzung ist, dass die technische Planung,                      ✖ reine Vermögensschäden
       Leitung und Ausführung der Arbeiten einem hierzu                     ✖ Schäden durch Krieg, innere Unruhen, Terror
       behördlich berechtigten Ziviltechniker oder Gewer-
                                                                            ✖ Schäden durch elektromagnetische Felder, Asbest
       betreibenden übertragen werden und Sie an ihnen in
                                                                              und Atomenergie
       diesen Eigenschaften in keiner Weise beteiligt sind.

       Die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G.                          Gibt es Deckungsbeschränkungen?
       ersetzt:                                                             !   bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme
                                                                                erfolgt eine anteilige Entschädigung
       ✓ die gerechtfertigten Schadenersatzansprüche bei
         Sach-, Personen- und dadurch verursachten Vermö-                   !   bei rechtswidriger, vorsätzlicher oder grob fahrläs-
         gensschäden                                                            siger Schadenherbeiführung entfällt der Versiche-
                                                                                rungsschutz
       ✓ die Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprü-
         che                                                                !   ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt ist selbst zu
                                                                                tragen


       Wo bin ich versichert?
       Der Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort.


       Welche Verpflichtungen habe ich?
       • Die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden -
         vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit.
       • Der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. sind Schäden, Ansprüche und die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder
         gerichtlicher Strafverfahren innerhalb von einer Woche zu melden.
       • Wenn Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, dürfen Sie diese nicht anerkennen. Wenn Ansprüche gerichtlich gel-
         tend gemacht werden, müssen Sie alle Weisungen der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. befolgen und dem Anwalt
         der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. Vollmacht erteilen.
                                                                                                                                   4182 2020/11

[Seite 2]
• An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und Original-
  belege zu überlassen.
• Jeder Schaden muss klein gehalten und der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. so schnell wie möglich gemeldet wer-
  den.


Wann und wie zahle ich?
Wann: Sie zahlen Ihren Einmalbeitrag fristgerecht im Voraus.
Wie: Sie können Ihren Einmalbeitrag z.B. mittels Zahlschein, Einzugsermächtigung, Abbuchungsauftrag oder Onlineüberwei-
sung bezahlen, je nachdem wie es im Vertrag vereinbart wird.


Wann beginnt und endet die Deckung?
Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart - allerdings nur, wenn Sie Ihren Einmalbeitrag rechtzeitig zahlen.
Ende: Der Vertrag endet mit Fertigstellung der versicherten Bauarbeiten, spätestens zum vereinbarten Vertragsende.


Wie kann ich den Vertrag kündigen?
• Sie können binnen vierzehn Tagen ab Erhalt der Polizze vom Vertrag zurücktreten.
• Sie müssen den Vertrag grundsätzlich nicht gesondert kündigen, da dieser automatisch mit Vertragsende erlischt.
• Sie können den Vertrag jedoch z.B. nach einem Schadenfall, bei Risikowegfall oder bei Eigentumswechsel kündigen.
```

