# BarmeniaGothaer Private: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-bauherren-barmenia-private-bauherren.php
- Rechtlicher Träger: Barmenia Gothaer (Marke nach Fusion), Barmenia Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-bauherren-barmenia-private-bauherren.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Barmenia Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Private Bauherren-Haftpflichtversicherung (A3796)](https://media.barmenia.de/media/global_media/dokumente/dokumentencenter/ba/bedingungen/A3796.pdf), Fassung AVB Private Bauherren 01.09.2021

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis | laut Versicherungsschein | Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versi-cherungssummen begrenzt. | A1-5.1, Seite 5 |
| Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres oder der gesamten Bauzeit (Maximierung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Unsere Entschädigungsleistung ist für alle Versiche-rungsfälle eines Versicherungsjahres (B-19) auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. | A1-5.2, Seite 5 |
| Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind. | A1-6.8.1, Seite 6 |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall (allgemein und bei Sachschäden an Nachbargebäuden) | ja, bis zur Versicherungssumme | Falls vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versi-cherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). | A1-5.4, Seite 5 |
| Höchstgrenze der Bausumme (Gesamtbaukosten), bis zu der das Bauvorhaben versicherbar ist | nicht geregelt |  |  |
| Versicherbare Bauvorhaben: Neubau, Umbau, Anbau, Sanierung, Renovierung, Abriss | ja | Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht als privater Bauherr für das im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebene Bauvorhaben. | A1-1, Seite 5 |
| Zulässige Nutzung des Gebäudes (selbst genutztes Ein- oder Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Ferienhaus, Garage, Nebengebäude) | nicht geregelt |  |  |
| Örtlicher Geltungsbereich (Baustelle im Inland, im Ausland, Versicherungsort) | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese auf das Bauvorhaben im Inland zurückzuführen sind. | A1-6.7, Seite 6 |
| Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner als Mitbauherr, Miteigentümer, Bauherrengemeinschaft) | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsupdate und Besitzstandsgarantie: Verbesserungen der Bedingungen und bessere Leistungen des Vorvertrags gelten mit | ja | so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle. | B-14, Seite 13 |
| Voraussetzung: Planung, Bauleitung und Ausführung sind an befugte Fachleute vergeben (Architekt, Bauunternehmer, in Österreich befugter Ziviltechniker oder Gewerbetreibender) | ja | Versicherungsschutz besteht nur, wenn Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind. | A1-1, Seite 5 |
| Eigenleistung des Bauherrn mitversichert (Bauen in Eigenregie, Selbsthilfe am Bau) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem Bauen/der Bauausführung in Eigenleistung und durch Nachbarschaftshilfe (Bauausführung) bis zu einer Bausumme von 100.000 EUR. | A1-1.1, Seite 5 |
| Grenze der Eigenleistung (Betrag oder Anteil an der Bausumme, ab dem ein Zuschlag oder kein Schutz gilt) | ja, bis 100.000 € | Wird diese Bausumme von 100.000 EUR für die Eigenleistung und Nachbarschaftshilfe überschritten, entfällt die Mitversicherung des Risikos der Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe insgesamt. | A1-1.1, Seite 5 |
| Bauleitung in eigener Regie zulässig (ohne beauftragten Bauleiter) | ja | Falls Sie die Planung und Bauleitung selbst übernehmen und dieses Risiko mitversichert werden soll, muss das besonders vereinbart werden und im Versicherungsschein ausdrücklich dokumentiert sein. | A1-1.2, Seite 5 |
| Haftpflicht der unentgeltlichen Bauhelfer (Familie, Freunde, Nachbarschaftshilfe) mitversichert | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht sämtlicher mit den Bauarbeiten beschäftigten Personen für Schäden, die sie während der Bauausführung in Eigenleistung verursachen. | A1-2.1, Seite 5 |
| Personenschäden der Bauhelfer untereinander und Ansprüche von Helfern gegen den Bauherrn | nein | Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt. | A1-2.1, Seite 5 |
| Rückgriffsansprüche der Berufsgenossenschaft Bau, Sozialversicherung oder Unfallversicherung (in Österreich AUVA, in Spanien Seguridad Social) gegen den Bauherrn | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind hierbei auch An-sprüche gegen Sie aus § 110 Sozialgesetzbuch VII. | A1-6.7, Seite 6 |
| Pflichten des Bauherrn als Auftraggeber nach Baustellenverordnung, Bauarbeitenkoordinationsgesetz oder Real Decreto 1627/1997 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) | nicht geregelt |  |  |
| Gebrauch eigener, gemieteter oder geliehener selbstfahrender Arbeitsmaschinen (Bagger, Radlader, Minibagger) auf der Baustelle | ja, bis zur Versicherungssumme | d) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit | A1-6.6.1, Seite 6 |
| Kräne, Aufzüge, Gerüste und sonstige Baustelleneinrichtung des Bauherrn | nicht geregelt |  |  |
| Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle (Absicherung, Beleuchtung, Zugang Unbefugter, spielende Kinder) | nicht geregelt |  |  |
| Sachschäden an Nachbargrundstücken und Nachbargebäuden durch die Bauarbeiten | nicht geregelt |  |  |
| Schäden durch Senkungen, Erdrutsch, Erschütterungen und Rammarbeiten an Grundstücken und Gebäuden | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch a) Senkungen eines Grundstücks, b) Erdrutschungen. | A1-6.1, Seite 6 |
| Erdarbeiten, Unterfangungen und Unterfahrungen an Nachbargebäuden | nicht geregelt |  |  |
| Abbruch- und Einreißarbeiten (Abstand zum Nachbarn, Ausschluss im Radius, Grenze) | nicht geregelt |  |  |
| Sprengungen auf der Baustelle | nicht geregelt |  |  |
| Nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche ohne Verschulden (§ 906 BGB, in Österreich § 364b ABGB, in Spanien relaciones de vecindad) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an Erdleitungen, Kabeln, Rohren und Kanälen (unterirdische Versorgungsleitungen) und deren Folgeschäden | nicht geregelt |  |  |
| Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden an fremden Sachen (zum Beispiel am Nachbarzaun oder an einer gemeinsamen Grenzwand) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten Baugeräten und Baustelleneinrichtungen | nein | Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie oder ein von Ihnen Bevollmächtigter oder Beauftragter diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt hat | A1-7.5, Seite 7 |
| Brand- und Explosionsschäden an Sachen Dritter, die von der Baustelle ausgehen | nicht geregelt |  |  |
| Allmählichkeitsschäden (durch allmähliche Einwirkung von Staub, Feuchtigkeit, Abwasser) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden, die entstehen durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen). | A1-6.5, Seite 6 |
| Schäden nach Ende der Bauzeit, die noch aus dem Bauvorhaben stammen (Nachhaftung) | nicht geregelt |  |  |
| Gewässerschäden durch Stoffe auf der Baustelle (Heizöl, Diesel, Baustoffe), auch Rettungskosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht für unmittelbare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden). | A2-1.1, Seite 9 |
| Schäden durch Grundwasserabsenkung oder Wasserhaltung | nein | Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind An-sprüche aus dem Verändern der Grundwasser-verhältnisse. | A1-6.3, Seite 6 |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz, österreichischem B-UHG oder spanischer Ley 26/2007 (Boden, Gewässer, geschützte Arten) | ja, bis 1 Mio. € | Die Versicherungssumme je Versicherungsfall und die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres betragen 1.000.000 EUR. | A2-2.4, Seite 9 |
| Boden- und Grundstücksverunreinigung durch die Bauarbeiten (Altlasten ausgeschlossen oder versichert) | ja, bis zur Versicherungssumme | Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. | A1-6.3, Seite 6 |
| Haftpflicht als Eigentümer des Baugrundstücks (Grundstücks- und Hausbesitzerhaftpflicht während der Bauzeit) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer des zu bebauenden Grundstücks und des zu errichtenden Bauwerks. | A1-6.2, Seite 6 |
| Unbebautes Grundstück vor Baubeginn mitversichert (ab Kauf oder Antrag bis Baubeginn) | nicht geregelt |  |  |
| Anschlussdeckung als Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nach Bezugsfertigkeit (beitragsfrei, Dauer) | nicht geregelt |  |  |
| Bauherrenrisiko in der Privathaftpflicht oder Eigenheimversicherung mit eigener Grenze (Bausumme bis Betrag X) | nicht geregelt |  |  |
| Bauleistungsversicherung im selben Werk geregelt (Schäden am eigenen Bauwerk, nur Hinweis, eigene Sparte) | nicht geregelt |  |  |
| Bauhelfer-Unfallversicherung im selben Werk geregelt | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Schäden am eigenen Bauvorhaben und an eigenen Sachen (Abgrenzung zur Bauleistung) | ja | Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an von Ihnen hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ursache und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. | A1-7.6, Seite 7 |
| Ausschluss von Baumängeln, Gewährleistung und Erfüllungsansprüchen | ja | Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche An-sprüche handelt, a) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung | A1-3.2, Seite 5 |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten | ja | Der Versicherungsschutz umfasst a) die Prüfung der Haftpflichtfrage, b) die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und c) Ihre Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen. | A1-4.1, Seite 5 |
| Kosten der Abwehr und Zinsen werden nicht auf die Deckungssumme angerechnet | ja | Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet. | A1-5.5, Seite 6 |
| Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Unfall auf der Baustelle | ja, bis zur Versicherungssumme | Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Versiche-rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für Sie von uns gewünscht oder genehmigt, so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit uns besonders vereinbarten | A1-4.3, Seite 5 |
| Rettungskosten und Kosten zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Schadens (zum Beispiel Abstützung eines Nachbargebäudes) | ja, bis zur Versicherungssumme | Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durften (Rettungskosten) | A2-1.2, Seite 9 |
| Kosten der Beweissicherung am Nachbargebäude vor Baubeginn | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsdauer: Beginn, Höchstdauer der Bauzeit (zum Beispiel zwei Jahre) und Ende mit Bezugsfertigkeit oder Abnahme | ja | Die Versicherung endet mit Beendigung der Bauarbeiten, spätestens zwei Jahre nach Versicherungsbeginn (siehe Teil B, B-5). | A1-1, Seite 5 |
| Verlängerung bei längerer Bauzeit (beitragsfrei, gegen Zuschlag oder nur auf Antrag) | ja | können Sie die Verlänge-rung des Versicherungsschutzes beantragen | B-5.2, Seite 11 |
| Beitragsberechnung nach Bausumme, Einmalbeitrag für die Bauzeit, Nachberechnung bei höherer Bausumme | ja | Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungsperiode die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr. | B-6.1.1, Seite 11 |
| Spielraum bei Überschreitung der angegebenen Bausumme ohne Anzeige oder Kürzung | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit, Bauvorschriften, Baugenehmigung und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten (Folgen eines Verstoßes) | nicht geregelt |  |  |
| Anzeigepflichten bei Änderungen (Bausumme, Bauweise, Eigenleistung, Baubeginn) | ja | Wenn wir Sie dazu auffordern, müssen Sie uns Än-derungen mitteilen, und zwar innerhalb eines Mo-nats, nachdem Ihnen unsere Anforderung zugegan-gen ist. | B-8.1, Seite 12 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung, Mitwirkung) | ja | Jedes Schadenereignis ist uns innerhalb einer Woche anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche erhoben worden sind. | B-3.1, Seite 10 |
| Leistung bei grober Fahrlässigkeit (zum Beispiel bewusster Verstoß gegen Sicherheitsauflagen) | ja | Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig verletzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. | B-4.1, Seite 11 |
| Kündigung (nach Schaden, vorzeitige Beendigung bei Abbruch des Bauvorhabens, Beitragserstattung) | ja | Wir verzichten auf unser Kündigungsrecht nach einem Versicherungsfall. | B-5.3.2, Seite 11 |
| Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, Asbest, Arbeiten ohne Genehmigung, Schwarzarbeit, Gebäude über einer bestimmten Größe) | ja | Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind. | A1-7.7, Seite 7 |
| Spanien: Haftung als promotor nach Art. 17 Ley de Ordenación de la Edificación gegenüber Dritten während der Bauzeit erfasst | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Verhältnis zur Zehnjahresversicherung (seguro decenal) und zur Befreiung des autopromotor individual, falls im selben Werk geregelt | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsbestätigung für Baubehörde, Bank oder Gemeinde (in Spanien certificado para la licencia de obras) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Barmenia Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Private Bauherren-Haftpflichtversicherung (A3796)

```text
[Seite 1]
 Die Barmenia-Haftpflichtversicherung
 für private Bauherren
 im Überblick…

                                                                                                  Barmenia
                                                                                                  Allgemeine Versicherungs-AG

                                                                                                  Barmenia-Allee 1
                                                                                                  42119 Wuppertal


Die Barmenia garantiert Ihnen, dass die Leistungen dieser Privaten Bauherren-Haftpflichtversicherung in keinem Punkt schlechter sind
als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen in deren jeweils gültigen
Fassung.

Damit Sie sich in kurzer Zeit einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Barmenia-Bauherren-Haftpflichtversicherung verschaffen kön-
nen, sind in der folgenden Übersicht nur die wichtigsten Leistungen aufgeführt. Die Darstellung ist somit nicht vollständig – die ausführlichen
verbindlichen Regelungen finden Sie ab Seite 3 in den Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Private Bauherren-Haftpflicht-
versicherung (AVB Private Bauherren).

In der folgenden Übersicht ist zu den einzelnen Punkten vermerkt, unter welcher Ziffer und auf welcher Seite der Versicherungsbedingungen Sie
die ausführlichen verbindlichen Regelungen finden können.

Diese Leistung(en)…                                                                      …ist (sind) versichert       …finden Sie in den Ver-
                                                                                                                      sicherungsbedingungen
                                                                                         (SB = Selbstbeteiligung)     auf Seite          unter

A. Versicherungssummen

■ Versicherungssumme – vereinbart wird eine pauschale Versicherungssumme               Die Versicherungssumme ist          _                      _
  für Personen-, Sach- und Vermögensschäden                                              im Versicherungsschein
                                                                                              dokumentiert.

■ Vorsorgeversicherung für während der Vertragslaufzeit neu entstehende Risiken       bis zur Versicherungssumme           8                A1-9

B. Versicherte Person(en)

■ Sie selbst als privater Bauherr für das im Versicherungsschein und seinen                                                5                A1-1
  Nachträgen beschriebene Bauvorhaben
  Versicherungsschutz besteht nur, wenn Planung, Bauleitung und Bauausführung
  an einen Dritten vergeben sind.

■ Für die versicherte Bauausführung in Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe                                                   5              A1-2.1
  gilt:                                                                                                                                  +A1-1.1
  Mitversichert sind alle mit diesen Bauarbeiten in Eigenleistung/Nachbarschafts-
  hilfe beschäftigten Personen für Schäden, die sie während der Bauausführung
  verursachen.

C. Wichtige versicherte Leistungsbereiche für Sie und die mitversicherten
   Personen

■ Versichert sind
  – Schadenersatzansprüche auf Grund gesetzlicher, privatrechtlicher                                                       5                A1-3
      Haftpflichtbestimmungen (z. B. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB))
  – gegen Sie und die mitversicherten Personen.                                                                            5          A1-1/ A1-2

    Die Barmenia                                                                                                           5                A1-4
    – prüft die Haftpflichtfrage,
    – wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche des Geschädigten ab und
    – entschädigt berechtigte Schadenersatzansprüche.

■ Bauausführung in Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe                                  bis zur Versicherungssumme           5              A1-1.1
  Bis zu einer Bausumme von 100.000 EUR ist auch die Bauausführung in
  Eigenleistung und durch Nachbarschaftshilfe versichert.


A 3796-01 09/2021                                                 Seite 1 von 14

[Seite 2]
Diese Leistung(en)…                                                                  …ist (sind) versichert     …finden Sie in den Ver-
                                                                                                                sicherungsbedingungen
                                                                                     (SB = Selbstbeteiligung)   auf Seite          unter

■ Schäden durch Senkungen eines Grundstücks und Erdrutschungen                     bis zur Versicherungssumme      6             A1-6.1
  (ohne Schäden am Baugrundstück selbst sowie an Gebäuden und Anlagen auf
  dem Baugrundstück)

■ Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht                                              bis zur Versicherungssumme      6             A1-6.2
  des zu bebauenden Grundstücks und des zu errichtenden Bauwerks.

■ Schäden durch Abwässer (ohne Schäden an Entwässerungsleitungen durch             bis zur Versicherungssumme      6             A1-6.4
  Verschmutzungen/Verstopfungen)

■ Sachschäden durch allmähliche Einwirkung von Rauch, Ruß, Staub,                  bis zur Versicherungssumme      6             A1-6.5
  Feuchtigkeit u. Ä.

■ Mitversichert sind folgende nicht versicherungspflichtige                        bis zur Versicherungssumme      6             A1-6.6
  Kfz und Kfz-Anhänger:
  – nur auf nicht-öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kfz
      ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit;
  – Kfz mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit
      (z. B. motorgetriebene Rollstühle, Kinderfahrzeuge);
  – selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h Höchstge-
      schwindigkeit (z. B. Aufsitzrasenmäher, Schneeräumgeräte);
  – Kfz-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind oder nur auf nicht-
      öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren.

■ Schäden, die im Ausland eintreten, die auf das Bauvorhaben im Inland             bis zur Versicherungssumme      6             A1-6.7
  zurückzuführen sind.

D. Wichtige Obliegenheiten

■ Melden Sie einen Schaden der Barmenia innerhalb einer Woche, auch wenn                                           10              B-3.1
  noch keine Schadenersatzansprüche an Sie gerichtet wurden.

■ Geben Sie der Barmenia ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte                                          10              B-3.2
  und unterstützen Sie bei der Schadenermittlung und –regulierung.

■ Sorgen Sie nach Möglichkeit für eine Abwendung und Minderung des Schadens.                                       10              B-3.3

■ Melden Sie der Barmenia unverzüglich, wenn gegen Sie ein Verfahren eingelei-                                     10            B-3.4.1
  tet (z. B. wenn gegen Sie eine Klageschrift oder ein Mahnbescheid erlassen
  wird) oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird.

■ Wird ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, ist die Führung des                                    11            B-3.4.1
  Verfahrens der Barmenia zu überlassen.

■ Legen Sie gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungs-                                          11            B-3.4.2
  behörden auf Schadenersatz fristgerecht Widerspruch oder die sonst erforderli-
  chen Rechtsbehelfe ein.

E. Weitere Besonderheiten

■ Innovationsklausel: Künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden                                       13              B-14
  automatisch Vertragsbestandteil.


                                                                 Seite 2 von 14

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Allgemeine Versicherungs-
bedingungen für die Private
Bauherren-Haftpflichtversicherung
(AVB Private Bauherren)
                                                                                                              Barmenia
                                                                                                              Allgemeine Versicherungs-AG

                                                                                                              Barmenia-Allee 1
                                                                                                              42119 Wuppertal
Stand 01.09.2021


Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,               Hinweise zum Aufbau und zur Anwendung der
                                                        Bedingungen
hier sind die Versicherungsbedingungen für die
Barmenia-Haftpflichtversicherung für private Bauher-    Teil A
ren. Diese sind für den Fall formuliert, dass Sie als   enthält Regelungen für die Private
Leser dieser Bedingungen die Bauherren-Haftpflicht-     Bauherren-Haftpflichtversicherung.
versicherung bei uns abgeschlossen haben und so-
mit auch Versicherungsnehmer des Vertrages und          ■   Abschnitt A1
unser Vertragspartner sind.                                 gilt für die allgemeinen und besonderen Risiken
                                                            von privaten Bauherren.
Zusammen mit dem Angebot/Antrag und dem Versi-
cherungsschein und seinen Nachträgen legen diese        ■   Abschnitt A2
Bedingungen den Inhalt Ihrer Bauherren-Haftpflicht-         gilt für Gewässerschäden und Schäden
versicherung fest. Sie sind wichtige Dokumente.             nach dem Umweltschadensgesetz
                                                            (besondere Umweltrisiken).
Bitte lesen Sie die Bedingungen daher vollständig
und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig
auf. So können Sie auch später, besonders im            Teil B
Schadensfall, alles Wichtige noch einmal nachlesen.     enthält Regelungen über allgemeine Rechte und
                                                        Pflichten der Vertragsparteien, wie z. B.
Wenn ein Schaden eingetreten ist, benachrichtigen       – zu Ihren Obliegenheiten,
Sie uns bitte möglichst schnell, auch wenn noch kei-    – zum Beginn des Versicherungsschutzes und
ne Schadenersatzansprüche gestellt worden sind.              zur Beitragszahlung und zur Beitragsregulie-
Wir klären dann mit Ihnen das weitere Vorgehen.              rung,
                                                        – zur Dauer und zum Ende des Vertrages/
Ihre Barmenia                                                Kündigung,
                                                        – zu weiteren Bestimmungen.

Wer ist wer?

–    Sie sind unser Versicherungsnehmer und damit
     unser Vertragspartner und auch versicherte
     Person in dieser Bauherren-Haftpflicht-
     versicherung.
     Da Sie unser Vertragspartner sind, sind in den
     Versicherungsbedingungen alle Regelungen
     auf Sie bezogen.
     Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmungen
     gelten aber auch für die mitversicherten Perso-
     nen.
     Welche Personen zusätzlich über diesen Ver-
     trag versichert sind, ist im Teil A, A1-2 dieser
     Bedingungen dargestellt.

–    Wir (die Barmenia) sind der Versicherer dieser
     Bauherren-Haftpflichtversicherung. Wir bieten
     die in diesen Bedingungen beschriebenen Leis-
     tungen. In den folgenden Texten ist die Barme-
     nia mit "wir" bzw. "uns" bezeichnet.

Was bedeutet "Textform"

"Textform" bedeutet, dass Sie uns bzw. wir Ihnen
Mitteilungen z. B. per E-Mail, Telefax oder Brief zu-
kommen lassen können.


A 3796-01 09/2021                                                         Seite 3 von 14

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Teil A     Bauherren-Haftpflichtversicherung                           Teil B     Allgemeiner Teil

Teil A – Abschnitt A1:                                                 Ihre Obliegenheiten
Privates Bauherren-Haftpflichtrisiko
                                                                       B-1      Was bedeutet die vorvertragliche
A1-1     Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten                                 Anzeigepflicht und welche Folgen
         (versichertes Risiko) .................................. 5             hat ihre Verletzung? ................................. 10
A1-2     Regelungen zu mitversicherten                                 B-2      Welche Obliegenheiten sind vor
         Personen und zum Verhältnis zwischen                                   Eintritt des Versicherungsfalls
         Ihnen und den mitversicherten Personen .. 5                            zu beachten?............................................ 10
A1-3     Versicherungsschutz, Versicherungsfall.... 5                  B-3      Welche Obliegenheiten sind bei und
A1-4     Leistungen der Versicherung und                                        nach Eintritt des Versicherungsfalls
         Vollmacht der Barmenia............................. 5                  zu beachten.............................................. 10
A1-5     Begrenzung der Leistungen                                     B-4      Welche Rechtsfolgen hat die
         (Versicherungssumme, Höchst-                                           Verletzung von Obliegenheiten ............... 11
         ersatzleistung, Serienschaden,
         Selbstbeteiligung) ...................................... 5
A1-6     Besondere Regelungen für einzelne                             Beginn und Ende des Versicherungsschutzes/
         Risiken des privaten Bauherrn                                 Dauer und Ende des Vertrages/
         (Versicherungsschutz, Risikobegren-
         zungen und besondere Ausschlüsse) ....... 6                   B-5      Wann beginnt und endet der
         A1-6.1 Senkungen eines Grundstücks,                                    Versicherungsschutz?
                   Erdrutschung .............................. 6                Wann beginnt und endet der Vertrag? .... 11
         A1-6.2 Haus- und Grundbesitz .............. 6
         A1-6.3 Allgemeines Umweltrisiko .......... 6
         A1-6.4 Abwässer.................................... 6         Der Versicherungsbeitrag
         A1-6.5 Allmählichkeitsschäden .............. 6
         A1-6.6 Nicht versicherungspflichtige                          B-6      Was müssen Sie bei der Beitrags-
                   Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-                               zahlung beachten?
                   Anhänger .................................... 6              Was geschieht, wenn Sie einen
         A1-6.7 Schäden im Ausland .................. 6                         Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? .............. 11
         A1-6.8 Vermögensschäden ................... 6                 B-7      Beitrag bei vorzeitiger
A1-7     Allgemeine Ausschlüsse ............................ 6                  Vertragsbeendigung................................. 12
A1-8     Veränderungen des versicherten                                B-8      Veränderungen des versicherten
         Risikos (Erhöhungen und                                                Risikos und Auswirkung auf den
         Erweiterungen)........................................... 8            Beitrag (Beitragsregulierung) ................... 12
A1-9     Neu hinzukommende Risiken
         (Vorsorgeversicherung) ............................. 8
                                                                       Weitere Bestimmungen

Teil A – Abschnitt A2:                                                 B-9      Wann darf ein Freistellungsanspruch
Besondere Umweltrisiken                                                         abgetreten werden? ................................. 12
                                                                       B-10     Mehrfachversicherung ............................. 12
A2-1     Gewässerschäden ..................................... 9       B-11     Was ist bei Mitteilungen an uns zu
A2-2     Sanierung von Umweltschäden                                            beachten?
         gemäß Umweltschadensgesetz ................ 9                          Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? .... 12
                                                                       B-12     Bedingungsänderung ............................... 13
                                                                       B-13     Wann verjähren die Ansprüche
                                                                                aus diesem Vertrag? ................................ 13
                                                                       B-14     Künftige Bedingungsverbesserungen...... 13
                                                                       B-15     Leistungsgarantie gegenüber
                                                                                GDV-Musterbedingungen ........................ 13
                                                                       B-16     Garantie über die Erfüllung der vom
                                                                                Arbeitskreis "Beratungsprozesse" emp-
                                                                                fohlenen Mindestleistungsstandards ....... 13
                                                                       B-17     Welches Gericht ist zuständig? ............... 13
                                                                       B-18     Welches Recht findet Anwendung?......... 13
                                                                       B-19     Versicherungsjahr .................................... 13
                                                                       B-20     Sanktions-/Embargoklausel ..................... 13
                                                                       B-21     Wenn Sie mit uns einmal nicht
                                                                                zufrieden sind ........................................... 13

                                                                       .


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Teil A    Bauherren-Haftpflichtversicherung               A1-2.3 Unabhängig davon, ob die Voraussetzun-         Ist Ihre Schadensersatzverpflichtung mit bindender
                                                          gen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse bei       Wirkung für uns festgestellt, haben wir Sie innerhalb
Teil A – Abschnitt A1                                     Ihnen oder einer mitversicherten Person vorliegen,    von zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizu-
                                                          entfällt der Versicherungsschutz sowohl für Sie als   stellen.
Privates Bauherren-Haftpflichtrisiko                      auch für die mitversicherten Personen.
                                                                                                                A1-4.2 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Ab-
A1-1      Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten          A1-2.4 Die Rechte aus diesem Versicherungsver-        wicklung des Schadens oder Abwehr der Schaden-
          (versichertes Risiko)                           trag dürfen nur Sie ausüben. Für die Erfüllung der    ersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklä-
                                                          Obliegenheiten sind sowohl Sie als auch die mitver-   rungen in Ihrem Namen abzugeben.
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Be-            sicherten Personen verantwortlich.                    Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem
stimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht als privater                                                            Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen
Bauherr für das im Versicherungsschein und seinen         A1-3     Versicherungsschutz,                         Sie sind wir bevollmächtigt, den Prozess zu führen.
Nachträgen beschriebene Bauvorhaben.                               Versicherungsfall                            Wir führen dann den Rechtsstreit auf unsere Kosten
                                                                                                                in Ihrem Namen.
Versicherungsschutz besteht nur, wenn Planung,            A1-3.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall,
Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten             dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der      A1-4.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines
vergeben sind.                                            Versicherung eingetretenen Schadenereignisses         Schadenereignisses, das einen unter den Versiche-
                                                          (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach-       rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge
Die Versicherung endet mit Beendigung der Bau-            oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden          haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für
arbeiten, spätestens zwei Jahre nach Versiche-            zur Folge hatte, auf Grund                            Sie von uns gewünscht oder genehmigt, so tragen
rungsbeginn (siehe Teil B, B-5).                          gesetzlicher                                          wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit uns
                                                          Haftpflichtbestimmungen                               besonders vereinbarten höheren Kosten des Vertei-
A1-1.1   Bauausführung in Eigenleistung/                  privatrechtlichen Inhalts                             digers.
         Nachbarschaftshilfe                              von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem       genommen werden.                                      A1-4.4 Erlangen Sie oder eine mitversicherte Per-
Bauen/der Bauausführung in Eigenleistung und                                                                    son das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer
durch Nachbarschaftshilfe (Bauausführung) bis zu          Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge    zu zahlenden Rente zu fordern, so sind wir zur Aus-
einer Bausumme von 100.000 EUR.                           die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden     übung dieses Rechts bevollmächtigt.
                                                          ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die
Wird diese Bausumme von 100.000 EUR für die Ei-           zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht       A1-5     Begrenzung der Leistungen
genleistung und Nachbarschaftshilfe überschritten,        an.                                                            (Versicherungssumme, Höchst-
entfällt die Mitversicherung des Risikos der Eigen-                                                                      ersatzleistung, Serienschaden,
leistung/Nachbarschaftshilfe insgesamt. Es gelten         A1-3.2 Kein Versicherungsschutz besteht für                    Selbstbeteiligung)
dann die Regelungen über die Vorsorgeversicherung         Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche An-
(siehe A1-9).                                             sprüche handelt,                                      A1-5.1 Unsere Entschädigungsleistung ist bei je-
                                                          a) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus    dem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versi-
Falls Sie die Planung und Bauleitung selbst                   Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf         cherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann,
übernehmen und dieses Risiko mitversichert                    Schadensersatz statt der Leistung;                wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere
werden soll, muss das besonders vereinbart                b) wegen Schäden, die verursacht werden, um die       entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
werden und im Versicherungsschein ausdrück-                   Nacherfüllung durchführen zu können;
lich dokumentiert sein. Nur in diesem Fall gilt die       c) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertrags-       A1-5.2 Jahreshöchstersatzleistung
folgende Regelung unter A1-1.2:                               gegenstandes oder wegen des Ausbleibens des       Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gilt:
                                                              mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges;   Unsere Entschädigungsleistung ist für alle Versiche-
A1-1.2 Planung und Bauleitung durch Sie selbst            d) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Ver-       rungsfälle eines Versicherungsjahres (B-19) auf das
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der von       trauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung;      Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme
Ihnen selbst vorgenommenen Planung oder Bau-              e) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Ver-         begrenzt.
leitung.                                                      zögerung der Leistung;
                                                          f) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tre-     A1-5.3 Serienschaden
A1-2      Regelungen zu mitversicherten Perso-                tender Ersatzleistungen.                          Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung
          nen und zum Verhältnis zwischen Ihnen                                                                 eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versi-
          und den mitversicherten Personen                A1-3.3 Kein Versicherungsschutz besteht für An-       cherungsfall (Serienschaden), der im Zeitpunkt des
                                                          sprüche, soweit sie auf Grund einer vertraglichen     ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist,
A1-2.1 Wenn Versicherungsschutz nach A1-1.1               Vereinbarung oder Zusage über den Umfang Ihrer        wenn diese
(Bauausführung in Eigenleistung/Nachbarschafts-           gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.                 a) auf derselben Ursache,
hilfe) besteht, gilt:                                                                                           b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbeson-
                                                          A1-4     Leistungen der Versicherung und                   dere sachlichem und zeitlichem Zusammen-
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht sämtlicher              Vollmacht der Barmenia                            hang oder
mit den Bauarbeiten beschäftigten Personen für                                                                  c) auf der Lieferung von Waren mit gleichen
Schäden, die sie während der Bauausführung in             A1-4.1 Der Versicherungsschutz umfasst                     Mängeln
Eigenleistung verursachen.                                a) die Prüfung der Haftpflichtfrage,                  beruhen.
                                                          b) die Abwehr unberechtigter Schadenersatz-
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personen-                   ansprüche und                                     A1-5.4 Selbstbeteiligung
schäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und          c) Ihre Freistellung von berechtigten Schaden-        Falls vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versi-
Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem So-              ersatzverpflichtungen.                            cherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit
zialgesetzbuch VII handelt. Das Gleiche gilt für sol-                                                           einem im Versicherungsschein und seinen Nachträ-
che Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen            Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen         gen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch
Vorschriften, die in Ausübung oder infolge des            dann, wenn Sie auf Grund Gesetzes, rechtskräftigen    wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus ei-
Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zu-           Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Ent-     nem Versicherungsfall die Versicherungssumme
gefügt werden.                                            schädigung verpflichtet sind und wir hierdurch ge-    übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag
                                                          bunden sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die       der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen.
A1-2.2 Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmun-          von Ihnen ohne unsere Zustimmung abgegeben            A1-5.1 Satz 1 bleibt unberührt.
gen sind auf die mitversicherten Personen entspre-        oder geschlossen worden sind, binden uns nur, so-     Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, blei-
chend anzuwenden. Dies gilt nicht für die Bestim-         weit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder         ben wir auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbe-
mungen über die Vorsorgeversicherung (A1-9),              Vergleich bestanden hätte.                            teiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter
wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte                                                                Schadenersatzansprüche verpflichtet.
Person entsteht.


Teil A – Privates Bauherren-Haftpflichtrisiko                                Seite 5 von 14

[Seite 6]
A1-5.5 Unsere Aufwendungen für Kosten werden            Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn         Unsere Leistungen erfolgen in Euro. Soweit der Zah-
nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.          sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche,           lungsort außerhalb der Staaten, die der Europäi-
                                                        Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonsti-       schen Währungsunion angehören, liegt, gelten unse-
A1-5.6 Übersteigen die begründeten Haftpflicht-         ge Erscheinungen verursacht werden, die sich in         re Verpflichtungen mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in
ansprüche aus einem Versicherungsfall die Versi-        Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben.             dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen
cherungssumme, tragen wir die Prozesskosten im          Ansprüche aus Gewässerschäden sind ausschließ-          Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen
Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamt-           lich im Umfang der nachfolgenden Regelungen des         ist.
höhe dieser Ansprüche.                                  Teils A Abschnitt A2 "Besondere Umweltrisiken" mit-
                                                        versichert.                                             A1-6.8 Vermögensschäden
A1-5.7 Haben Sie an den Geschädigten Renten-                                                                    A1-6.8.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht
zahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert     Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind An-         wegen Vermögensschäden, die weder durch Perso-
der Rente die Versicherungssumme oder den nach          sprüche aus dem Verändern der Grundwasser-              nen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Ver-        verhältnisse.
sicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der                                                                A1-6.8.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlos-
Versicherungssumme, so wird die zu leistende Ren-       A1-6.4 Abwässer                                         sen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden
te nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw.        Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen       a) durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrag oder für
ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von        Schäden durch Abwässer.                                      Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder
uns erstattet.                                                                                                       gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder
Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die ent-       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an               sonstige Leistungen;
sprechende Vorschrift der Verordnung über den           Entwässerungsleitungen durch Verschmutzungen            b) aus planender, beratender, bau- oder montage-
Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversi-        und Verstopfungen und alle sich daraus ergebenden            leitender, prüfender oder gutachterlicher Tätig-
cherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeit-       Vermögensschäden.                                            keit;
punkt des Versicherungsfalls.                                                                                   c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisun-
Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich       A1-6.5 Allmählichkeitsschäden                                gen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
an laufenden Rentenzahlungen beteiligen müssen,         Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen       d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungs-       Sachschäden, die entstehen durch allmähliche Ein-       e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie
summe oder die nach Abzug sonstiger Leistungen          wirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder              Reiseveranstaltung;
verbleibende Restversicherungssumme übersteigt,         Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß,        f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grund-
werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen        Staub und dergleichen).                                      stücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftli-
Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt.                                                                         chen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller
                                                        A1-6.6      Nicht versicherungspflichtige Kraftfahr-         Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder
A1-5.8 Falls die von uns verlangte Erledigung ei-                   zeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger                    Unterschlagung;
nes Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Be-        A1-6.6.1 Versichert ist - abweichend von                g) aus Rationalisierung und Automatisierung;
friedigung oder Vergleich an Ihrem Verhalten schei-     A1-7.14 - Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schä-      h) aus der Verletzung von Urheberrechten und
tert, haben wir für den von der Weigerung an entste-    den, die verursacht werden durch den Gebrauch                gewerblichen Schutzrechten sowie des Kartell-
henden Mehraufwand an Entschädigungsleistung,           ausschließlich von folgenden nicht versicherungs-            oder Wettbewerbsrechts;
Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.                    pflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-          i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen,
                                                        Anhängern:                                                   Vor- und Kostenanschlägen;
A1-6      Besondere Regelungen für einzelne             a) nur auf nicht-öffentlichen Wegen und Plätzen         j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als
          Risiken des privaten Bauherrn                       verkehrende Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf          ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von
          (Versicherungsschutz, Risikobegren-                 eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit;             Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Bei-
          zungen und besondere Ausschlüsse)             b) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h                  rat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder
                                                              bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;                 Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang
A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne        c) Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauart-                stehen;
Risiken des privaten Bauherrn, deren Risikobegren-            bedingter Höchstgeschwindigkeit;                  k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen
zungen und die für diese Risiken geltenden beson-       d) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht                 oder behördlichen Vorschriften, von Anweisun-
deren Ausschlüsse.                                            mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchst-               gen oder Bedingungen des Auftraggebers oder
                                                              geschwindigkeit;                                       aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen ent-          e) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungs-        l) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch
hält, finden auch auf die in A1-6 geregelten Risiken          pflichtig sind oder nur auf nicht-öffentlichen         z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung                   Wegen und Plätzen verkehren.                      m) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B.
(z. B. A1-4 – Leistungen der Versicherung oder                                                                       Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse).                         A1-6.6.2 Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt:
                                                        Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten       A1-7      Allgemeine Ausschlüsse
A1-6.1   Senkungen eines Grundstücks,                   Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist,       Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträ-
         Erdrutschung                                   wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfü-       gen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist,
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen       gungsberechtigten gebrauchen darf. Sie sind ver-        sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
Schäden durch                                           pflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht
a) Senkungen eines Grundstücks,                         von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.         A1-7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
b) Erdrutschungen.                                      Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öf-      Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller
                                                        fentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderli-   Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeige-
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind An-         chen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflichtet,     führt haben.
sprüche wegen Sachschäden und alle sich daraus          dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nur von einem        A1-2.3 findet keine Anwendung.
ergebenden Vermögensschäden                             Fahrer benutzt wird, der die erforderliche Fahr-
a) am Baugrundstück selbst,                             erlaubnis hat.                                          A1-7.2    Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder
b) an Gebäuden oder Anlagen auf dem                                                                                       Schädlichkeit von Erzeugnissen,
    Baugrundstück.                                      Wenn Sie eine dieser Obliegenheiten verletzen, gilt               Arbeiten und sonstigen Leistungen
                                                        B-4 (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegen-          Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller
A1-6.2 Haus- und Grundbesitz                            heiten).                                                Personen, die den Schaden dadurch verursacht ha-
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Haus-                                                           ben, dass sie in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit
und Grundbesitzer des zu bebauenden Grundstücks         A1-6.7 Schäden im Ausland                               oder Schädlichkeit
und des zu errichtenden Bauwerks.                       Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen im    – Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder
                                                        Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließ-     – Arbeiten oder sonstige Leistungen
A1-6.3 Allgemeines Umweltrisiko                         lich, wenn diese auf das Bauvorhaben im Inland zu-      erbracht haben.
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht privat-     rückzuführen sind. Versichert sind hierbei auch An-     A1-2.3 findet keine Anwendung.
rechtlichen Inhalts wegen Schäden durch Umwelt-         sprüche gegen Sie aus § 110 Sozialgesetzbuch VII.
einwirkung.


Teil A – Privates Bauherren-Haftpflichtrisiko                              Seite 6 von 14

[Seite 7]
A1-7.3    Ansprüche der Versicherten                     sache in einem mangelhaften Einzelteil der Sache        Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen
          untereinander                                  oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur   an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug-Anhän-
Ausgeschlossen sind Ansprüche                            Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder            ger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung,
a) von Ihnen selbst oder der in A1-7.4 benannten         Leistung führt.                                         wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer
     Personen gegen die mitversicherten Personen;        Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung,           des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei
b) zwischen mehreren Versicherungsnehmern                wenn Dritte in Ihrem Auftrag oder für Ihre Rechnung     nicht in Betrieb gesetzt wird.
     desselben Versicherungsvertrages;                   die Herstellung oder Lieferung der Sachen oder die
c) zwischen mehreren mitversicherten Personen            Arbeiten oder sonstigen Leistungen übernommen           A1-7.15 Luft- und Raumfahrzeuge,
     desselben Versicherungsvertrages.                   haben.                                                              Luftlandeplätze
Diese Ausschlüsse erstrecken sich auch auf An-                                                                   Ausgeschlossen sind Ansprüche
sprüche von Angehörigen der vorgenannten Perso-          A1-7.7 Asbest                                           a) wegen Schäden, die Sie, eine mitversicherte
nen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft           Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,                  Person oder eine von ihnen bestellte oder be-
leben.                                                   die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder                 auftragte Person durch den Gebrauch eines
                                                         Erzeugnisse zurückzuführen sind.                              Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für
A1-7.4     Schadensfälle von Ihren Angehörigen                                                                         die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder
           und von wirtschaftlich verbundenen            A1-7.8 Gentechnik                                             Raumfahrzeugs in Anspruch genommen wer-
           Personen                                      Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,                  den.
Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Sie                  die zurückzuführen sind auf                             b) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeu-
a) aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, die mit         a) gentechnische Arbeiten;                                    gen, der mit diesen beförderten Sachen, der In-
     Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder         b) gentechnisch veränderte Organismen (GVO);                  sassen und allen sich daraus ergebenden Ver-
     die zu den im Versicherungsvertrag mitversi-        c) Erzeugnisse, die                                           mögensschäden sowie wegen sonstiger Schä-
     cherten Personen gehören;                                – Bestandteile aus GVO enthalten,                        den durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus
     Als Angehörige gelten                                    – aus GVO oder mit Hilfe von GVO                         – der Planung oder Konstruktion, Herstellung
     – Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des                       hergestellt wurden.                                       oder Lieferung von Luft- oder Raumfahr-
           Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver-                                                                            zeugen oder Teilen von Luft- oder Raum-
           gleichbare Partnerschaften nach dem           A1-7.9   Persönlichkeits- und Namensrechts-                         fahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für
           Recht anderer Staaten,                                 verletzungen                                               den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen
     – Eltern und Kinder,                                Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden                         oder den Einbau in Luft- oder Raumfahr-
     – Adoptiveltern und -kinder,                        aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzun-                    zeugen bestimmt waren,
     – Schwiegereltern und -kinder,                      gen.                                                          – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, In-
     – Stiefeltern und -kinder,                                                                                              spektion, Überholung, Reparatur, Beförde-
     – Großeltern und Enkel,                             A1-7.10 Anfeindung, Schikane, Belästigung und                       rung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder
     – Geschwister sowie                                          sonstige Diskriminierung                                   deren Teilen.
     – Pflegeeltern und -kinder (Personen, die           Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden             c) gegen Sie als Eigentümer, Mieter, Pächter,
           durch ein familienähnliches, auf längere      aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleich-              Leasingnehmer und Nutznießer von Luftlande-
           Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern        behandlung oder sonstigen Diskriminierungen.                  plätzen.
           und Kinder miteinander verbunden sind).                                                               Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen
b) von Ihren gesetzlichen Vertretern oder Betreu-        A1-7.11 Übertragung von Krankheiten                     an einem Luft- oder Raumfahrzeug ist kein Ge-
     ern, wenn Sie eine geschäftsunfähige, be-           Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen                     brauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine
     schränkt geschäftsfähige oder betreute Person       a) Personenschäden, die aus der Übertragung ei-         dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs
     sind;                                                    ner Krankheit resultieren, an der Sie erkrankt     ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb
c) von Ihren gesetzlichen Vertretern, wenn Sie ei-            sind.                                              gesetzt wird.
     ne juristische Person des privaten oder öffentli-   b) Sachschäden, die durch Krankheit der Ihnen
     chen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein          gehörenden, von Ihnen gehaltenen oder veräu-       A1-7.16 Wasserfahrzeuge
     sind;                                                    ßerten Tiere entstanden sind.                      Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,
d) von Ihren unbeschränkt persönlich haftenden           In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn      die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von
     Gesellschaftern, wenn Sie eine Offene Han-          Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob      ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den
     delsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder        fahrlässig gehandelt haben.                             Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder
     Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind;                                                                      für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasser-
e) von Ihren Partnern, wenn Sie eine eingetragene        A1-7.12 Überschwemmungen                                fahrzeugs in Anspruch genommen werden.
     Partnerschaftsgesellschaft sind;                    Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschä-
f) von Ihren Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenz-        den und alle sich daraus ergebenden Vermögens-          Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen
     verwaltern.                                         schäden, welche durch Überschwemmungen ste-             an einem Wasserfahrzeug ist kein Gebrauch im Sin-
Die Ausschlüsse unter b) bis f) gelten auch für An-      hender oder fließender Gewässer entstehen.              ne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen
sprüche von Angehörigen der dort genannten Per-                                                                  Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und
sonen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft         A1-7.13 Strahlen                                        wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb
leben.                                                   Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,            gesetzt wird.
                                                         die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammen-
A1-7.5    Miete, Leasing, Pacht, Leihe, verbotene        hang mit energiereichen ionisierenden Strahlen ste-     A1-7.17 Schäden im Zusammenhang mit der
          Eigenmacht, besonderer Verwahrungs-            hen (z. B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder                  Übertragung elektronischer Daten
          vertrag                                        Röntgenstrahlen).                                       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an                                                                   aus dem Austausch, der Übermittlung und der Be-
fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden          A1-7.14 Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeug-               reitstellung elektronischer Daten, soweit es sich
Vermögensschäden, wenn Sie oder ein von Ihnen                       Anhänger                                     handelt um Schäden aus
Bevollmächtigter oder Beauftragter diese Sachen          Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,            a) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbar-
gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbo-     die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von             machung oder Veränderung von Daten,
tene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand          ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den       b) Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von
eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.              Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-             Daten,
                                                         Anhängers verursachen.                                  c) Störung des Zugangs zum elektronischen
A1-7.6    Schäden an hergestellten oder                  Zum Gebrauch gehört z. B. auch:                               Datenaustausch,
          gelieferten Sachen, Arbeiten und               – Ein- und Aussteigen,                                  d) Übermittlung vertraulicher Daten oder Informa-
          sonstigen Leistungen                           – Be- und Entladen,                                           tionen.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an           – Betanken und Aufladen,
von Ihnen hergestellten oder gelieferten Sachen, Ar-     – Reparatur, Wartung und Reinigung,
beiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der    – Einsatz des Fahrzeugs oder seiner
Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ur-            Einrichtungen als Arbeitsmaschine.
sache und alle sich daraus ergebenden Vermögens-
schäden. Dies gilt auch dann, wenn die Schadenur-

Teil A – Privates Bauherren-Haftpflichtrisiko                               Seite 7 von 14

[Seite 8]
A1-8      Veränderungen des versicherten Risi-
          kos (Erhöhungen und Erweiterungen)

Versichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht

A1-8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des
versicherten Risikos. Dies gilt nicht
– für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch
     von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder
     Wasserfahrzeugen sowie
– für sonstige Risiken, die der Versicherungs-
     oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.

A1-8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos
durch Änderung bestehender oder Erlass neuer
Rechtsvorschriften. In diesen Fällen sind wir berech-
tigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung
einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht inner-
halb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt
wird, in welchem wir von der Erhöhung Kenntnis er-
halten haben.

A1-8.3 Bei Veränderungen des versicherten Risi-
kos sind die Regelungen zur Meldepflicht und zur
Beitragsregulierung unter B-8 zu beachten.

A1-9      Neu hinzukommende Risiken
          (Vorsorgeversicherung)

A1-9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrags ist
Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach
Abschluss des Versicherungsvertrags neu entste-
hen, sofort versichert.

Sie sind verpflichtet, uns nach Aufforderung jedes
neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die
Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung
erfolgen. Melden Sie uns ein neues Risiko nicht
rechtzeitig, entfällt der Versicherungsschutz für das
neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.

Tritt der Versicherungsfall ein, bevor Sie uns das
neue Risiko angezeigt haben, so haben Sie zu be-
weisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss
der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzuge-
kommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht ver-
strichen war.

Wir sind ist berechtigt, für das neue Risiko einen an-
gemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Ei-
nigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer
Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige
nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für
das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.

A1-9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken
besteht von ihrer Entstehung bis zur Einigung im
Sinne von A1-9.1 Absatz 4 in Höhe der für die Bau-
herren-Haftpflichtversicherung vereinbarten Versi-
cherungssumme.

A1-9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung
gilt nicht für
a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder
      Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahr-
      zeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulas-
      sungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht
      unterliegen;
b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder
      Führen von Bahnen;
c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungs-
      vorsorgepflicht unterliegen;
d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen wer-
      den und deshalb im Rahmen von kurzfristigen
      Versicherungsverträgen zu versichern sind;
e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstli-
      cher und amtlicher Tätigkeit.

Teil A – Privates Bauherren-Haftpflichtrisiko            Seite 8 von 14

[Seite 9]
Teil A – Abschnitt A2                                     A2-2     Sanierung von Umweltschäden gemäß
                                                                   Umweltschadensgesetz (USchadG)
Besondere Umweltrisiken
                                                          Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadens-
Der Versicherungsschutz für Gewässerschäden               gesetzes (USchadG) ist eine
und für Schäden nach dem Umweltschadens-                  a) Schädigung von geschützten Arten und natürli-
gesetz (USchadG) besteht im Umfang von Ab-                     chen Lebensräumen,
schnitt A1 und den folgenden Bedingungen.                 b) Schädigung der Gewässer einschließlich
                                                               Grundwasser,
Zu Ihrer gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen In-   c) Schädigung des Bodens.
halts wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen
(Allgemeines Umweltrisiko) siehe A1-6.3.                  A2-2.1 Versichert sind – abweichend von A1-3.1 -
                                                          die Sie betreffenden öffentlich-rechtliche Pflichten
A2-1      Gewässerschäden                                 oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden
                                                          gemäß USchadG, soweit während der Wirksamkeit
A2-1.1 Umfang des Versicherungsschutzes                   des Versicherungsvertrags
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht für unmit-    – die schadenverursachenden Emissionen plötz-
telbare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen              lich, unfallartig und bestimmungswidrig in die
Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Ge-                 Umwelt gelangt sind oder
wässers einschließlich des Grundwassers (Gewäs-           – die sonstige Schadenverursachung plötzlich,
serschäden). Hierbei werden Vermögensschäden                   unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist.
wie Sachschäden behandelt.
                                                          Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverur-
Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung             sachung besteht Versicherungsschutz für Umwelt-
von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen, de-          schäden durch Lagerung, Verwendung oder anderen
ren Betreiber Sie sind, resultieren, besteht Versiche-    Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter aus-
rungsschutz ausschließlich für Anlagen bis 100 l/kg       schließlich dann, wenn der Umweltschaden auf ei-
Inhalt (Kleingebinde) soweit das Gesamtfassungs-          nen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktions-
vermögen der vorhandenen Behälter 1.000 l/kg nicht        fehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist.
übersteigt.                                               Jedoch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der
Wenn mit den Anlagen die vorgenannten Beschrän-           Fehler im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Er-
kungen überschritten werden, entfällt dieser Versi-       zeugnisse nach dem Stand von Wissenschaft und
cherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen           Technik nicht hätte erkannt werden können
über die Vorsorgeversicherung (A1-9).                     (Entwicklungsrisiko).

A2-1.2 Rettungskosten                                     Versichert sind darüber hinaus die Sie betreffenden
Wir übernehmen                                            Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an
– Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie im Ver-          eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder
     sicherungsfall zur Abwendung oder Minderung          geliehenen Grundstücken, soweit diese Grundstücke
     des Schadens für geboten halten durften (Ret-        vom Versicherungsschutz dieses Vertrags erfasst
     tungskosten), sowie                                  sind.
– außergerichtliche Gutachterkosten.
                                                          A2-2.2 Ausland
Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gut-      Versichert sind im Umfang von A1-6.7 die im Gel-
achterkosten zusammen mit der Entschädigungs-             tungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie
leistung die Versicherungssumme für Sachschäden           (2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle.
nicht übersteigen.
                                                          Versichert sind insoweit auch die Sie betreffenden
Auf unsere Anordnung aufgewendete Rettungs- und           Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umset-
außergerichtliche Gutachterkosten werden auch in-         zungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern
soweit von uns übernommen, als sie zusammen mit           diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der
der Entschädigung die Versicherungssumme für              o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.
Sachschäden übersteigen. Es gilt nicht als Anord-
nung durch uns, wenn wir Ihre Maßnahmen oder              A2-2.3 Ausschlüsse
Maßnahmen Dritter zur Abwendung oder Minderung            a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche
des Schadens lediglich billigen.                              aller Personen, die den Schaden dadurch ver-
                                                              ursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen,
A2-1.3 Ausschlüsse                                            Verordnungen oder an Sie gerichteten behördli-
a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche                 chen Anordnungen oder Verfügungen, die dem
    aller Personen, die den Schaden durch vorsätz-            Umweltschutz dienen, abweichen.
    liches Abweichen von dem Gewässerschutz                   A1-2.3 findet keine Anwendung.
    dienenden Gesetzen, Verordnungen, an Sie ge-          b) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche
    richteten behördlichen Anordnungen oder Ver-              wegen Schäden
    fügungen herbeigeführt haben.                             aa) die durch unvermeidbare, notwendige oder
    A1-2.3 findet keine Anwendung.                                  in Kauf genommene Einwirkungen auf die
b) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schä-                        Umwelt entstehen.
    den, die nachweislich                                     bb) für die Sie aus einem anderen Versiche-
    – auf Kriegsereignissen, anderen feindseli-                     rungsvertrag (z. B. Gewässerschaden-
          gen Handlungen, Aufruhr, inneren Unru-                    Haftpflichtversicherung) Versicherungs-
          hen, Generalstreik, illegalem Streik oder                 schutz haben oder hätten erhalten können.
    – unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen
          oder Maßnahmen                                  A2-2.4 Versicherungssumme
    beruhen.                                              Die Versicherungssumme je Versicherungsfall und
    Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Ge-         die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle
    walt, soweit sich elementare Naturkräfte aus-         eines Versicherungsjahres betragen 1.000.000 EUR.
    gewirkt haben.


Teil A – Besondere Umweltrisiken                                             Seite 9 von 14

[Seite 10]
Teil B    Allgemeiner Teil                              –   noch für die Feststellung oder den Umfang un-      Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver-
                                                            serer Leistungspflicht                             letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
Regelungen über allgemeine Rechte und                   ursächlich war.
Pflichten der Vertragsparteien:                                                                                B-1.4     Anfechtung
                                                        Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir   Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere
                                                        nicht zu Leistungen verpflichtet.                      Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un-
Ihre Obliegenheiten                                                                                            richtige oder unvollständige Angaben bewusst und
                                                        B-1.2.2 Kündigung                                      gewollt beeinflusst worden ist.
Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln           Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil
(Obliegenheiten). Sie müssen diese beachten, denn       die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich    Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Bei-
ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht     noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver-     trags zu, der der bis zum Wirksamwerden der An-
erbringen.                                              trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat      fechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit ent-
                                                        kündigen.                                              spricht.
B-1       Was bedeutet die vorvertragliche
          Anzeigepflicht und welche Folgen              Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn         B-1.5     Erweiterung des Versicherungsschutzes
          hat ihre Verletzung?                          wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-     Die Regelungen B-1.1 bis B-1.4 gelten entspre-
                                                        gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter     chend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich
B-1.1       Vorvertragliche Anzeigepflicht              Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht     erweitert wird und deshalb eine erneute Risiko-
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver-    angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-       prüfung erforderlich ist.
pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen       sen hätten.
Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha-                                                               B-2       Welche Obliegenheiten sind vor Eintritt
ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.         B-1.2.3 Vertragsänderung                                         des Versicherungsfalls zu beachten?
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere       Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil
Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem        wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-     Besonders gefahrdrohende Umstände müssen Sie
vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind.       gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter     auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist
                                                        Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht     beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung un-
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach          angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-       ter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzu-
gefahrerheblichen Umständen, die wir                    sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf         mutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden ge-
– nach Ihrer Vertragserklärung,                         unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand-       führt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahr-
– aber noch vor Vertragsannahme                         teil.                                                  drohend.
in Textform stellen.
                                                        Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver-   B-3       Welche Obliegenheiten sind bei und
Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr-         treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der               nach Eintritt des Versicherungsfalls
erheblichen Umständen für Sie beantwortet und           laufenden Versicherungsperiode (B-6.1.1) Vertrags-               zu beachten?
wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand         bestandteil.
kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan-                                                             Ohne Ihre Mitwirkung können wir unsere Leistung
delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt       Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats,         nicht erbringen. Im Schadensfall müssen Sie daher
oder arglistig gehandelt.                               nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, frist-   die folgenden Pflichten erfüllen:
                                                        los kündigen, wenn
B-1.2    Mögliche Folgen einer                          – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den             B-3.1     Anzeigepflicht
         Anzeigepflichtverletzung                            Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder             Jedes Schadenereignis ist uns innerhalb einer Wo-
Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche      – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange-      che anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadener-
Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben.            zeigten Umstand ausschließen.                     satzansprüche erhoben worden sind. Das Gleiche
Wir können in einem solchen Fall                        Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung      gilt, wenn gegen Sie Haftpflichtansprüche geltend
– vom Vertrag zurücktreten,                             über die Vertragsänderung hinweisen.                   gemacht werden.
– den Vertrag kündigen,
– den Vertrag ändern oder                               B-1.3     Voraussetzungen für die Ausübung             B-3.2       Aufklärungspflicht
– den Vertrag wegen arglistiger Täuschung                         unserer Rechte                               Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versi-
     anfechten.                                         Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder        cherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungs-
                                                        zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir       pflicht erforderlich ist.
B-1.2.1 Rücktritt                                       Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die    Sie müssen dabei insbesondere
Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt,       Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen      – unsere Fragen zu den Umständen des
können wir vom Vertrag zurücktreten.                    haben.                                                       Schadenereignisses und zu unserer Leistungs-
Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn                                                                                   pflicht wahrheitsgemäß und vollständig beant-
– weder eine vorsätzliche,                              Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung            worten. Wir können verlangen, dass Sie uns in
– noch eine grob fahrlässige                            oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an-            Textform antworten.
Anzeigepflichtverletzung vorliegt.                      gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der An-       – uns angeforderte Nachweise und Schriftstücke
                                                        zeige kannten.                                               vorlegen.
Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt
wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn     Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-     B-3.3    Schadenabwendungs-/
wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Be-         gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines              Schadenminderungspflicht
dingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränk-     Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt   Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung
ter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der        mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung       und Minderung des Schadens sorgen. Unsere Wei-
nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände ge-        der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemach-    sungen sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie
schlossen hätten.                                       te Recht begründet, Kenntnis erhalten.                 zumutbar ist.

Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche-       Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um-         B-3.4      Weitere Pflichten
rungsschutz.                                            stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt-     B-3.4.1 Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch ge-
                                                        zen. Zur Begründung können wir nachträglich weite-     richtlich geltend gemacht, zur Geltendmachung ei-
Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu-       re Umstände angeben, wenn für diese die Monats-        nes solchen Anspruchs Prozesskostenhilfe bean-
rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol-   frist noch nicht verstrichen ist.                      tragt oder wird Ihnen gerichtlich der Streit verkündet,
gender Voraussetzung bestehen:                                                                                 haben Sie uns dies unverzüglich anzuzeigen. Dies
                                                        Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er-   gilt auch, wenn gegen Sie wegen des den Anspruch
Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf      löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung     begründenden Schadensereignisses ein Ermittlungs-
einen gefahrerheblichen Umstand, der                    oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall   verfahren eingeleitet wird.
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des      vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die
     Versicherungsfalls,                                Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen.


Teil B – Allgemeiner Teil                                                   Seite 10 von 14

[Seite 11]
Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch gerichtlich        Versicherungsschutzes können Sie die Verlänge-           B-6.2.2 Späterer Beginn des
geltend gemacht, haben Sie uns die Führung des            rung des Versicherungsschutzes beantragen.                         Versicherungsschutzes
Verfahrens zu überlassen. Wir beauftragen in Ihrem                                                                 Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu ei-
Namen einen Rechtsanwalt. Sie müssen dem                  B-5.3     Dauer und Ende des Vertrages                   nem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versi-
Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erforderlichen          B-5.3.1 Vertragsdauer                                    cherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt.
Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen       Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an-       Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung
zur Verfügung stellen.                                    gegebenen Zeitraum abgeschlossen.                        in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im
                                                          Der Vertrag endet mit dem Ende des Versicherungs-        Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
B-3.4.2 Gegen einen Mahnbescheid oder eine Ver-           schutzes (siehe B - 5.2), spätestens jedoch mit dem
fügung von Verwaltungsbehörden auf Schaden-               im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.            Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete
ersatz müssen Sie fristgemäß Widerspruch oder die         Wenn wir einer gegebenenfalls von Ihnen beantrag-        Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi-
sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer        ten Verlängerung des Versicherungsschutzes zuge-         cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
Weisung unsererseits bedarf es nicht.                     stimmt haben, endet der Vertrag zum Ablauf des
                                                          Verlängerungszeitraumes.                                 B-6.2.3 Zahlung bei abweichendem
B-4       Welche Rechtsfolgen hat die Verletzung                                                                             Versicherungsschein
          von Obliegenheiten?                             B-5.3.2 Kündigung nach dem Versicherungsfall             Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag
                                                          Sie können den Vertrag kündigen, wenn                    oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste
B-4.1      Nachteilige Auswirkungen auf unsere            – wir eine Schadenersatzzahlung geleistet haben          oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach
           Leistungspflicht                                    oder                                                Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies da-       – Ihnen eine Klage über einen unter den Versi-
zu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis-             cherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch        B-6.2.4 Rücktritt
tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt:                        gerichtlich zugestellt wird.                        Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
– Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet-           Die Kündigung muss uns spätestens einen Monat            rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu-
      zen, sind wir nicht leistungspflichtig.             nach der Schadenersatzzahlung oder der Zustellung        rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir
– Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver-          der Klage zugegangen sein.                               können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen,
      letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu                                                              dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet
      kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der           Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam,          haben.
      Schwere des Verschuldens.                           sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestim-
Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mit-       men, dass die Kündigung zu einem späteren Zeit-          B-6.2.5 Unsere Leistungsfreiheit bei Nichtzahlung
teilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hinge-         punkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des                  des Erst- oder Einmalbeitrags
wiesen haben.                                             Versicherungsjahres.                                     Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
                                                                                                                   zu dem nach B-6.2.1 maßgebenden Fälligkeitszeit-
Unter folgenden Voraussetzungen bleibt der Versi-         Wir verzichten auf unser Kündigungsrecht nach            punkt zahlen, so sind wir für einen vor Zahlung des
cherungsschutz bestehen:                                  einem Versicherungsfall.                                 Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur
Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässig-                                                                  Leistung verpflichtet, wenn wir Sie durch gesonderte
keit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht.                                                                      Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässig-         Der Versicherungsbeitrag                                 Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechts-
keit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet,                                                               folge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam
wenn Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der          B-6      Was müssen Sie bei der Beitrags-                gemacht haben.
Obliegenheit                                                       zahlung beachten?                               Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn Sie
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des                 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag           die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
      Versicherungsfalls                                           nicht rechtzeitig zahlen?
– noch für die Feststellung oder den Umfang un-                                                                    B-6.3    Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/
      serer Leistungspflicht ursächlich war.              B-6.1      Beitragszahlung/Versicherungsperiode/                  Folgebeitrag
Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig                 Versicherungsteuer                            B-6.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
verletzt haben.                                           B-6.1.1 Die Beiträge können Sie je nach Verein-          Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils verein-
                                                          barung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder     barten Zeitpunkt fällig.
B-4.2      Unser Kündigungsrecht                          jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver-        der Versicherungsperiode: Sie beträgt                    B-6.3.2 Verzug
letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er-   – bei Monatsbeiträgen einen Monat,                       Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-
füllen müssen, können wir zusätzlich zu den unter         – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,            len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine
B-4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündi-       – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und               Mahnung von uns erhalten haben.
gen. Die Kündigung können wir nur innerhalb eines         – bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis           Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungs-           Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht
erhalten haben, erklären.                                 periode die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch            verschuldet haben.
Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nach-          höchstens ein Jahr.
weisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder                                                                     Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha-
vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.             B-6.1.2 Versicherungsteuer                               den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent-
                                                          Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi-     standen ist.
                                                          cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom
Beginn und Ende des Versicherungsschutzes/                Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.                        B-6.3.3 Zahlungsfrist
Dauer und Ende des Vertrages                                                                                       Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig be-
                                                          B-6.2       Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/      zahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform
B-5       Wann beginnt und endet der Versiche-                        Erster oder einmaliger Beitrag               eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs-
          rungsschutz?                                    B-6.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung       frist muss mindestens zwei Wochen betragen.
          Wann beginnt und endet der Vertrag?             Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird
                                                          der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach       Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn
B-5.1     Beginn des Versicherungsschutzes                Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig.                  sie folgende Informationen enthält:
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi-          Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeits-   – Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die
cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie            zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein                Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und
den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich           angegeben und obige Frist von 14 Tagen nach Er-          – die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die
nach Fälligkeit im Sinne von B-6.2.1 zahlen.              halt des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist der           nach B-6.3.4 mit der Fristüberschreitung ver-
                                                          Beitrag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu             bunden sind.
B-5.2    Ende des Versicherungsschutzes                   zahlen.
Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung der
Bauarbeiten, spätestens jedoch zu dem im Versiche-
rungsschein angegebenen Zeitpunkt. Vor Ende des


Teil B – Allgemeiner Teil                                                    Seite 11 von 14

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B-6.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes und            B-7.2       Beitrag oder Geschäftsgebühr bei             B-8.2     Auf der Grundlage Ihrer Änderungsmittei-
           Kündigung                                                 Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und          lung oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange-                     fehlendem versicherten Interesse             ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Bei-
mahnten Betrag nicht bezahlt haben,                      B-7.2.1 Wenn Sie Ihr Recht ausüben, Ihre Ver-            tragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken
– besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung            tragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu wider-          jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs Ihrer
     kein Versicherungsschutz.                           rufen, brauchen wir nur den auf die Zeit nach Zu-        Mitteilung bei uns. Der vertraglich vereinbarte Min-
– können wir den Vertrag kündigen, ohne eine             gang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags zu     destbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden.
     Frist einzuhalten.                                  erstatten. Voraussetzung ist, dass wir in der Beleh-
     Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb           rung über das Widerrufsrecht über die Rechtsfolgen       B-8.3      Wenn Sie uns die Änderungsmitteilung
     eines Monats den angemahnten Betrag bezah-          des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hinge-         nicht rechtzeitig machen, können wir für den Zeit-
     len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs-   wiesen und Sie zugestimmt haben, dass der Versi-         raum, für den die Angaben zu machen waren, eine
     fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und     cherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.      Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum be-
     Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs-           Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, haben        reits in Rechnung gestellten Beitrags verlangen.
     schutz.                                             wir zusätzlich die für das erste Jahr des Versiche-      Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah-           rungsschutzes gezahlten Beiträge zu erstatten; dies      eine Beitragsregulierung statt. Ein von Ihnen zu viel
lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Frist-      gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versiche-        gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die
ablauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt        rungsvertrag in Anspruch genommen haben.                 Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang
mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir                                                                der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Sie bei der Kündigung ausdrücklich hin.                  B-7.2.2 Wird das Versicherungsverhältnis durch
                                                         unseren Rücktritt beendet,                               B-8.4   Die vorstehenden Bestimmungen finden
B-6.4     Beitragszahlung per SEPA-                      – weil Sie Gefahrumstände, nach denen wir vor            auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitrags-
          Lastschriftmandat, PayPal                           Vertragsannahme in Textform gefragt haben,          vorauszahlung für mehrere Jahre.
          oder mit Kreditkarte                                nicht angezeigt haben, so steht uns der Beitrag
          als Geschäftsgrundlage/                             bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung
          Kündigungsrecht bei Widerruf                        zu;                                                 Weitere Bestimmungen
Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur        – weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht
abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen              rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine   B-9       Wann darf ein Freistellungsanspruch
oder von einer anderen Person durch ein SEPA-                 angemessene Geschäftsgebühr zu.                               abgetreten werden?
Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kredit-
kartendaten oder durch Anweisungen an den Zah-           B-7.2.3 Wird das Versicherungsverhältnis durch           Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgülti-
lungsdienst PayPal ermächtigt, bzw. in die Lage ver-     unsere Anfechtung wegen arglistiger Täuschung be-        gen Feststellung ohne unsere Zustimmung weder
setzt werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem     endet, so steht uns der Beitrag bis zum Wirksam-         abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung
bzw. deren Konto einzuziehen.                            werden der Anfechtungserklärung zu.                      an den geschädigten Dritten ist zulässig.

B-6.4.1 Ihre Pflichten                                   B-7.2.4 Sie sind nicht zur Zahlung des Beitrags          B-10      Mehrfachversicherung
a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen         verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Be-
     Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt     ginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das       B-10.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn
     der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende       Interesse bei einer Versicherung, die für ein künfti-    das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen ver-
     Deckung aufweist.                                   ges Unternehmen oder für ein anderes künftiges           sichert ist.
b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden       Interesse genommen ist, nicht entsteht.
     von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah-       Wir können jedoch eine angemessene Geschäfts-            B-10.2 Wenn die Mehrfachversicherung zu Stan-
     lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un-       gebühr verlangen.                                        de gekommen ist, ohne dass Sie dies wussten, kön-
     verzüglich nach unserer in Textform abgegebe-       Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der         nen Sie die Aufhebung des später geschlossenen
     nen Zahlungsaufforderung erfolgt.                   Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidri-      Vertrages verlangen.
c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last-           gen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag
     schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum           nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu     B-10.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn
     Beitragseinzug                                      dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit     Sie es nicht innerhalb eines Monats, nachdem Sie
     Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an-        begründenden Umständen erfahren.                         von der Mehrfachversicherung erfahren haben, gel-
     derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug                                                                   tend machen.
     widerrufen, so können wir den Vertrag zum           B-8      Veränderungen des versicherten Risi-            Wir werden den Vertrag zu dem Tag aufheben, an
     Ende des laufenden Versicherungsmonats                       kos und Auswirkung auf den Beitrag              dem wir Ihre Aufhebungserklärung erhalten.
     außerordentlich kündigen.                                    (Beitragsregulierung)
                                                                                                                  B-11      Was ist bei Mitteilungen an uns zu
B-6.4.2 Änderung des Zahlungsweges                       B-8.1      Während der Vertragslaufzeit können sich                beachten? Was gilt bei Änderung
Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung            bezüglich des versicherten Risikos Änderungen er-                  Ihrer Anschrift?
nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift        geben. Um solche Dinge festzustellen, können wir
von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut      Sie dazu auffordern (z. B. durch einen Hinweis auf       B-11.1 Formvorgaben
trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir        der Beitragsrechnung), uns mitzuteilen, ob und wel-      Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und
hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden-    che Änderungen des versicherten Risikos gegen-           soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes be-
den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitrags-         über den früheren Angaben eingetreten sind.              stimmt ist, sind die für uns bestimmten Erklärungen
zahlung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges         Wenn wir Sie dazu auffordern, müssen Sie uns Än-         und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis be-
zu verlangen. Sie sind zur Begleichung der rück-         derungen mitteilen, und zwar innerhalb eines Mo-         treffen und die unmittelbar uns gegenüber erfolgen,
ständigen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge      nats, nachdem Ihnen unsere Anforderung zugegan-          in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) ab-
auf einem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet,    gen ist. Wenn es für die Vertragsgestaltung erforder-    zugeben.
wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert         lich ist, müssen Sie die Änderungen auf unseren
wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungs-          Wunsch hin nachweisen.                                   B-11.2 Anzeigen oder Erklärungen sollen an fol-
gebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug          Wenn Sie uns bewusst falsche Angaben machen,             gende Stellen gerichtet werden:
können wir Ihnen in Rechnung stellen.                    die uns benachteiligen (weil deshalb ein zu niedriger    – an unsere Hauptverwaltung oder
                                                         Beitrag berechnet wurde), können wir von Ihnen eine      – an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist.
B-7      Beitrag bei vorzeitiger                         Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten         Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus
         Vertragsbeendigung                              Beitragsunterschiedes zu dem sich nach richtiger             Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen
                                                         Vertragseinstufung ergebenden Beitrags verlangen.            Nachträgen.
B-7.1     Allgemeiner Grundsatz                          Das gilt nicht, wenn Sie an der Mitteilung der fal-
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir,      schen Angaben kein Verschulden trifft.
soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An-
spruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum
des Versicherungsschutzes entspricht.


Teil B – Allgemeiner Teil                                                   Seite 12 von 14

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B-11.3 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie             B-13     Wann verjähren die Ansprüche aus               B-18          Welches Recht findet Anwendung?
uns mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen              diesem Vertrag?
gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wol-                                                                 Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
len, gilt Folgendes:                                     B-13.1 Gesetzliche Verjährung
Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als      Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver-         B-19          Versicherungsjahr
zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre        jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet
letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.           sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürger-      Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.
Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres          lichen Gesetzbuchs.                                     Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver-
Namens nicht mitteilen.                                                                                          sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe-
                                                         B-13.2 Aussetzung der Verjährung                        nen Zeitpunkt.
B-12           Bedingungsänderung                        Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei
                                                         uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge-      Ausnahme:
Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser          hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu          Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus
Versicherungsbedingungen mit Wirkung für beste-          dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung         ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr
hende Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu er-        in Textform zugeht.                                     entsprechend verkürzt. Die folgenden Versiche-
setzen (Anpassung), wenn die Voraussetzungen                                                                     rungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind
nach B-12.1 bis B-12.3 erfüllt sind:                     B-14     Künftige Bedingungsverbesserungen              jeweils ganze Jahre.

B-12.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen                Ändert die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG             Beispiel:
Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen          im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versiche-          Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be-
ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse:        rungsverträge die Allgemeinen Versicherungsbedin-           trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate,
– ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des               gungen für die Private Bauherren-Haftpflichtversi-          das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
      Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich        cherung (AVB Private Bauherren) ausschließlich zu
      oder                                               Ihren Gunsten, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag        B-20     Sanktions-/Embargoklausel
– es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung,           berechnet wird, so gelten diese neuen Bedingungen
      die den Versicherungsvertrag unmittelbar be-       ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für     Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe-
      trifft oder                                        alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leis-         stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und
– es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin-        tungsfälle.                                             solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt
      dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz-                                                                anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
      dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbe-        B-15     Leistungsgarantie gegenüber                    sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union
      hörden im Wege eines bestandskräftigen Ver-                 GDV-Musterbedingungen                          oder der Bundesrepublik Deutschland entgegen-
      waltungsakts.                                                                                              stehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder
– Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in-           Wir garantieren Ihnen, dass die Leistungen der die-     Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten
      haltsgleiche Regelung in den Versicherungsbe-      ser Versicherung zu Grunde liegenden Allgemeinen        Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor-
      dingungen für die Private Bauherren-Haftpflicht-   Versicherungsbedingungen für die Private Bauher-        schriften der Europäischen Union oder der Bundes-
      versicherung eines anderen Versicherers durch      ren-Haftpflichtversicherung (AVB Private Bauherren)     republik Deutschland entgegenstehen.
      eines der genannten Ereignisse unwirksam ge-       ausschließlich zu Ihrem Vorteil von den vom Ge-
      worden ist.                                        samtverband der Deutschen Versicherungswirt-            B-21     Wenn Sie mit uns einmal nicht
                                                         schaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen                       zufrieden sind
B-12.2     Störung des Gleichgewichts zwischen           - in deren jeweils gültigen Fassung - abweichen.
           Leistung und Gegenleistung                                                                            B-21.1 Versicherungsombudsmann
Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent-      B-16     Garantie über die Erfüllung der vom            Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung
standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene                   Arbeitskreis „Beratungsprozesse“ emp-          nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns
Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung                 fohlenen Mindestleistungsstandards             einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb-
in nicht unbedeutendem Maße stört, und es besteht                                                                nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds-
keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der       Wir garantieren Ihnen, dass die dieser Versicherung     mann für Versicherungen wenden.
Lücke.                                                   zu Grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbe-        Versicherungsombudsmann e. V.
                                                         dingungen für die Private Bauherren-Haftpflichtversi-   Postfach 08 06 32
B-12.3 Keine Schlechterstellung                          cherung (AVB Private Bauherren) die Mindestleis-        10006 Berlin
Die angepassten Regelungen dürfen Sie als einzel-        tungsstandards erfüllen, wie sie vom Arbeitskreis       E-Mail:
ne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit an-            „Beratungsprozesse“ (mit Stand 28.09.2015) emp-         beschwerde@versicherungsombudsmann.de
deren Bedingungen des Vertrages nicht schlechter         fohlen wurden. (Der Arbeitskreis Beratungsprozesse      Internet: www.versicherungsombudsmann.de
stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen          (www.beratungsprozesse.de) ist eine Initiative meh-     Tel.:      0800 3696000
Regelungen.                                              rerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften.     Fax:       0800 3699000
                                                         Der Arbeitskreis empfiehlt Risikoanalysen und Min-      (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).
B-12.4 Durchführung der Anpassung                        destleistungsstandards für die Vermittler.)
Die nach B-12.1 bis B-12.3 zulässigen Änderungen                                                                 Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden ge-
werden Ihnen in Textform bekannt gegeben und er-         B-17          Welches Gericht ist zuständig?            bührenpflichtigen Rufnummern:
läutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen die                                                                Tel.:     +49 30 20605899
Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des              B-17.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag          Fax:      +49 30 20605898.
Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf         gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:
Ihr Kündigungsrecht nach B-12.5 hinweisen.               – das Gericht am Sitz unseres Unternehmens              Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab-
                                                             oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver-      hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende
B-12.5 Kündigung                                             trag zuständig ist.                                 Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an
Machen wir von unserem Recht zur Bedingungs-             – das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie kei-        dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
anpassung Gebrauch, können Sie den Vertrag in-               nen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge-
nerhalb von sechs Wochen nach Zugang unserer                 wöhnlichen Aufenthalts.                             Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über
Mitteilung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirk-                                                              eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha-
sam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirk-           B-17.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag          ben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online
samwerdens der Bedingungsanpassung.                      gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn     an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/
                                                         Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres     wenden.
                                                         gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.                     Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an
                                                                                                                 den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.


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B-21.2 Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder
treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags-
abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns
zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun-
ternehmen unterliegen wir der Aufsicht der
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
E-Mail:       poststelle@bafin.de
Tel.:         0228 4108-0
Fax:          0228 4108-1550.
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds-
stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich
entscheiden kann.

B-21.3 Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts-
weg zu beschreiten.


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