# degenia DEG-BHH 2026 Deg Bhh 2026 Optimum: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-bauherren-degenia-deg-bhh-2026-optimum.php
- Rechtlicher Träger: degenia Versicherungsdienst AG (Assekuradeur)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-bauherren-degenia-deg-bhh-2026-optimum.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [degenia Bedingungen Bauherren-Haftpflicht DEG-BHH 2026, Tarif T26](https://www.degenia.de/wp-content/uploads/2026/07/Bedingungen_DEG-BHH_2026_T26_Stand_Juni_2026.pdf), Fassung DEG-BHH 2026, Stand Juni 2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis | ja, bis 15 Mio. € | Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist - je nach gewählter Tarifvariante – begrenzt auf: optimum bis zu 15.000.000 EUR | A 1-5.1, Seite 26 |
| Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres oder der gesamten Bauzeit (Maximierung) | ja, bis zur Versicherungssumme | sind die Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. | A 1-5.2, Seite 26 |
| Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind. | A 1-6.7.1, Seite 28 |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall (allgemein und bei Sachschäden an Nachbargebäuden) | ja, bis zur Versicherungssumme | Falls vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall an der Entschädigungsleistung des Versicherers mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). | A 1-5.4, Seite 26 |
| Höchstgrenze der Bausumme (Gesamtbaukosten), bis zu der das Bauvorhaben versicherbar ist | nicht geregelt |  |  |
| Versicherbare Bauvorhaben: Neubau, Umbau, Anbau, Sanierung, Renovierung, Abriss | ja | Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Bauherr für das im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebene Bauvorhaben. | A 1-1, Seite 25 |
| Zulässige Nutzung des Gebäudes (selbst genutztes Ein- oder Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Ferienhaus, Garage, Nebengebäude) | nicht geregelt |  |  |
| Örtlicher Geltungsbereich (Baustelle im Inland, im Ausland, Versicherungsort) | ja | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese auf das Bauvorhaben im Inland zurückzuführen sind. | A 1-6.6, Seite 28 |
| Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner als Mitbauherr, Miteigentümer, Bauherrengemeinschaft) | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsupdate und Besitzstandsgarantie: Verbesserungen der Bedingungen und bessere Leistungen des Vorvertrags gelten mit | ja | Wird das dem Vertrag zugrundeliegende Bedingungswerk zur Privathaftpflichtversicherung für Neuverträge vom Versicherer geändert, so gilt das neue Bedingungswerk unter folgenden Voraussetzungen automatisch auch für den bestehenden Vertrag: a) das neue Bedingungswerk enthält im Vergleich zum zugrundeliegenden | 7., Seite 44 |
| Voraussetzung: Planung, Bauleitung und Ausführung sind an befugte Fachleute vergeben (Architekt, Bauunternehmer, in Österreich befugter Ziviltechniker oder Gewerbetreibender) | keine | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der von ihm selbst vorgenommenen Planung oder Bauleitung. | A 1-1.2, Seite 25 |
| Eigenleistung des Bauherrn mitversichert (Bauen in Eigenregie, Selbsthilfe am Bau) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Bauen der Bauausführung in Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe (Bauausführung). | A 1-1.1, Seite 25 |
| Grenze der Eigenleistung (Betrag oder Anteil an der Bausumme, ab dem ein Zuschlag oder kein Schutz gilt) | nicht geregelt |  |  |
| Bauleitung in eigener Regie zulässig (ohne beauftragten Bauleiter) | ja | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der von ihm selbst vorgenommenen Planung oder Bauleitung. | A 1-1.2, Seite 25 |
| Haftpflicht der unentgeltlichen Bauhelfer (Familie, Freunde, Nachbarschaftshilfe) mitversichert | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht sämtlicher mit den Bauarbeiten beschäftigten Personen für Schäden, die sie während der Bauausführung in Eigenleistung verursachen. | A 1-2.1, Seite 25 |
| Personenschäden der Bauhelfer untereinander und Ansprüche von Helfern gegen den Bauherrn | nein | Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt. | A 1-2.1, Seite 25 |
| Rückgriffsansprüche der Berufsgenossenschaft Bau, Sozialversicherung oder Unfallversicherung (in Österreich AUVA, in Spanien Seguridad Social) gegen den Bauherrn | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII. | A 1-6.6, Seite 28 |
| Pflichten des Bauherrn als Auftraggeber nach Baustellenverordnung, Bauarbeitenkoordinationsgesetz oder Real Decreto 1627/1997 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) | nicht geregelt |  |  |
| Gebrauch eigener, gemieteter oder geliehener selbstfahrender Arbeitsmaschinen (Bagger, Radlader, Minibagger) auf der Baustelle | ja, bis zur Versicherungssumme | selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit; | A 1-6.5.1, Seite 28 |
| Kräne, Aufzüge, Gerüste und sonstige Baustelleneinrichtung des Bauherrn | ja, bis zur Versicherungssumme | die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von Turmdrehkränen. | A 1-6.5.2, Seite 28 |
| Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle (Absicherung, Beleuchtung, Zugang Unbefugter, spielende Kinder) | nicht geregelt |  |  |
| Sachschäden an Nachbargrundstücken und Nachbargebäuden durch die Bauarbeiten | nicht geregelt |  |  |
| Schäden durch Senkungen, Erdrutsch, Erschütterungen und Rammarbeiten an Grundstücken und Gebäuden | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch a) Senkungen eines Grundstücks; b) Erdrutschungen. | A 1-6.1, Seite 27 |
| Erdarbeiten, Unterfangungen und Unterfahrungen an Nachbargebäuden | nicht geregelt |  |  |
| Abbruch- und Einreißarbeiten (Abstand zum Nachbarn, Ausschluss im Radius, Grenze) | nicht geregelt |  |  |
| Sprengungen auf der Baustelle | nein | aus Herstellung, Verarbeitung und Beförderung von Sprengstoffen oder aus ihrer Lagerung zu Großhandelszwecken sowie aus Veranstaltung oder Abbrennen von Feuerwerken; | A 1-6, Seite 27 |
| Nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche ohne Verschulden (§ 906 BGB, in Österreich § 364b ABGB, in Spanien relaciones de vecindad) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an Erdleitungen, Kabeln, Rohren und Kanälen (unterirdische Versorgungsleitungen) und deren Folgeschäden | nicht geregelt |  |  |
| Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden an fremden Sachen (zum Beispiel am Nachbarzaun oder an einer gemeinsamen Grenzwand) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten Baugeräten und Baustelleneinrichtungen | nein | Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen geleast, gepachtet, geliehen | A 1-7.5, Seite 29 |
| Brand- und Explosionsschäden an Sachen Dritter, die von der Baustelle ausgehen | nicht geregelt |  |  |
| Allmählichkeitsschäden (durch allmähliche Einwirkung von Staub, Feuchtigkeit, Abwasser) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden nach Ende der Bauzeit, die noch aus dem Bauvorhaben stammen (Nachhaftung) | nicht geregelt |  |  |
| Gewässerschäden durch Stoffe auf der Baustelle (Heizöl, Diesel, Baustoffe), auch Rettungskosten | ja, bis 3 Mio. € | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für unmittelbare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden). | A 2-1.1, Seite 31 |
| Schäden durch Grundwasserabsenkung oder Wasserhaltung | nein | sind Haftpflichtansprüche aus Veränderungen von Grundwasserverhältnissen; | A 1-6, Seite 27 |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz, österreichischem B-UHG oder spanischer Ley 26/2007 (Boden, Gewässer, geschützte Arten) | ja, bis 3 Mio. € | Die Versicherungssumme, welche auch gleichzeitig die Jahreshöchstentschädigung ist, beträgt im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme bei optimum bis zu 3.000.000 EUR | A 2-2.4, Seite 32 |
| Boden- und Grundstücksverunreinigung durch die Bauarbeiten (Altlasten ausgeschlossen oder versichert) | ja, bis 5 Mio. € | Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. | A 1-6.3.1, Seite 27 |
| Haftpflicht als Eigentümer des Baugrundstücks (Grundstücks- und Hausbesitzerhaftpflicht während der Bauzeit) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Haus- und Grundbesitzer des zu bebauenden Grundstücks und des zu errichtenden Bauwerks. | A 1-6.2, Seite 27 |
| Unbebautes Grundstück vor Baubeginn mitversichert (ab Kauf oder Antrag bis Baubeginn) | nicht geregelt |  |  |
| Anschlussdeckung als Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nach Bezugsfertigkeit (beitragsfrei, Dauer) | nicht geregelt |  |  |
| Bauherrenrisiko in der Privathaftpflicht oder Eigenheimversicherung mit eigener Grenze (Bausumme bis Betrag X) | nicht geregelt |  |  |
| Bauleistungsversicherung im selben Werk geregelt (Schäden am eigenen Bauwerk, nur Hinweis, eigene Sparte) | nicht geregelt |  |  |
| Bauhelfer-Unfallversicherung im selben Werk geregelt | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Schäden am eigenen Bauvorhaben und an eigenen Sachen (Abgrenzung zur Bauleistung) | ja | Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an vom Versicherungsnehmer hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ursache | A 1-7.6, Seite 29 |
| Ausschluss von Baumängeln, Gewährleistung und Erfüllungsansprüchen | ja | Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt, a) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf | A 1-3.2, Seite 25 |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten | ja | Der Versicherungsschutz umfasst a) die Prüfung der Haftpflichtfrage, b) die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und c) die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen. | A 1-4.1, Seite 26 |
| Kosten der Abwehr und Zinsen werden nicht auf die Deckungssumme angerechnet | ja | Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet. | A 1-5.5, Seite 26 |
| Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Unfall auf der Baustelle | ja, bis zur Versicherungssumme | Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder | A 1-4.3, Seite 26 |
| Rettungskosten und Kosten zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Schadens (zum Beispiel Abstützung eines Nachbargebäudes) | ja, bis zur Versicherungssumme | im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten) | A 2-1.3, Seite 31 |
| Kosten der Beweissicherung am Nachbargebäude vor Baubeginn | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsdauer: Beginn, Höchstdauer der Bauzeit (zum Beispiel zwei Jahre) und Ende mit Bezugsfertigkeit oder Abnahme | ja | Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung der Bauarbeiten oder spätestens zu dem vertraglich vereinbarten Ende der Laufzei t. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Der Versicherungsschutz endet zur vertraglich bestimmten Zeit (Ende der Bauarbeiten oder spätestens Ende der Laufzeit). | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 3 |
| Verlängerung bei längerer Bauzeit (beitragsfrei, gegen Zuschlag oder nur auf Antrag) | nein | Abschnitt B 2-1.2 Allgemeiner Teil (Verlängerungsklausel) findet keine Anwendung. | A 1-1, Seite 25 |
| Beitragsberechnung nach Bausumme, Einmalbeitrag für die Bauzeit, Nachberechnung bei höherer Bausumme | nicht geregelt |  |  |
| Spielraum bei Überschreitung der angegebenen Bausumme ohne Anzeige oder Kürzung | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit, Bauvorschriften, Baugenehmigung und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten (Folgen eines Verstoßes) | nicht geregelt |  |  |
| Anzeigepflichten bei Änderungen (Bausumme, Bauweise, Eigenleistung, Baubeginn) | ja | Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. | A 1-9.1, Seite 31 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung, Mitwirkung) | ja | dem Versicherer den Schadeneintritt, nachdem er von ihm Kenntnis erlangt hat, unverzüglich - ggf. auch mündlich oder telefonisch - anzuzeigen; | B 3-3.2.2, Seite 38 |
| Leistung bei grober Fahrlässigkeit (zum Beispiel bewusster Verstoß gegen Sicherheitsauflagen) | ja | Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. | B 3-3.3, Seite 39 |
| Kündigung (nach Schaden, vorzeitige Beendigung bei Abbruch des Bauvorhabens, Beitragserstattung) | ja | Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. | B 2-2.1, Seite 36 |
| Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, Asbest, Arbeiten ohne Genehmigung, Schwarzarbeit, Gebäude über einer bestimmten Größe) | ja | Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind. | A 1-7.7, Seite 30 |
| Spanien: Haftung als promotor nach Art. 17 Ley de Ordenación de la Edificación gegenüber Dritten während der Bauzeit erfasst | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Verhältnis zur Zehnjahresversicherung (seguro decenal) und zur Befreiung des autopromotor individual, falls im selben Werk geregelt | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsbestätigung für Baubehörde, Bank oder Gemeinde (in Spanien certificado para la licencia de obras) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: degenia Bedingungen Bauherren-Haftpflicht DEG-BHH 2026, Tarif T26

```text
[Seite 1]
Kundeninformation
Vertragsunterlagen


Private Bauherren-Haftpflichtversicherung


                   Tarif T26 (Stand Juni 2026)


                                                                                                        Seite 1 von 45
                                                     1
   degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 2]
Produktinformationsblatt zur Privaten Bauherren-Haftpflichtversicherung

Private Bauherren-Haftpflichtversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Stand Juni 2026)
Unternehmen:                                                               Produkt:
degenia Versicherungsdienst AG                                             Private Bauherren-Haftpflichtversicherung
Deutschland

Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung.
Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versiche rungsbedingungen).
Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art der Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Private Bauherren-Haftpflichtversicherung an.
Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken während Ihres Bauvorhabens, die im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen Dritter aus Schäden stehen,
für die Sie verantwortlich sind.

        Was ist versichert?                                                          Was ist nicht versichert?
        Versicherte Sachen                                                            Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür
         Die Private Bauherren-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen                   benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehören z.B.
          Versicherungsschutz während eines Bauvorhabens.                              berufliche Tätigkeiten.
           Gegenstand der Bauherren-Haftpflichtversicherung ist es,                   Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die auf Asbest,
          gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen,                   asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen
          berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte                       sind.
          Ansprüche abzuwehren.                                                       Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten
         Der Versicherungsschutz umfasst die wesentlichen Haftungs-                   Versicherungssummen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung
          risiken, die für Sie als Auftraggeber einer privaten Bau-                    vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu
          maßnahme (Bauherr) bestehen, wenn Sie die Arbeiten durch                     berücksichtigen.
          einen Dritten, (z.B. Architekt, Bauunternehmen) verrichten
          lassen (ohne gesonderte Vereinbarung ist Bauen in
          Eigenleistung oder mit Nachbarschaftshilfe nicht versichert).              Gibt es Deckungsbeschränkungen?
         Versichert sind die Schäden an Personen und Sachen, die von                Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern.
          Ihrer Baustelle, Ihrem Grundstück und den darauf stehenden                 Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen.
          Gebäuden ausgehen.                                                         Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz
         Im Zuge der versicherten Gefahren bei Baumaßnahmen an                      herausgenommen, z.B. alle Schäden:
          Ihrem Haus (Neubau, Umbau, Reparaturen, Abbruch- und                       ! aus vorsätzlicher Handlung;
          Grabearbeiten) sind beispielsweise Schäden erfasst durch                   ! zwischen Mitversicherten;
           umstürzendes Baumaterial und ungesicherte Schächte;                      ! an gepachteten oder geliehenen Sachen.
           durch berechtigte Benutzung von nichtversicherungs-
             pflichtigen Nutz- und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen;
        Versicherungssumme
        Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können
          Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein
          entnehmen.


        Wo bin ich versichert?
         Die Private Bauherren-Haftpflichtversicherung gilt auch für die Baumaßnahme auf dem im Versicherungsschein genannten Grundstück
          und auch für im Ausland eintretende Versicherungsfälle, wenn diese auf das Bauvorhaben im Inland zurückzuführen sind.


        Welche Verpflichtungen habe ich?
        Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
        - Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
        - Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.
        - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen.
        - Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind.
        - Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei
          der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.


        Wann und wie zahle ich?
        Den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen.
        Bei Verträgen mit der degenia Versicherungsdienst AG ist nur die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat möglich.


                                                                                                                                     Seite 2 von 45


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 3]
Wann beginnt und endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung der Bauarbeiten oder spätestens zu dem vertraglich vereinbarten Ende der Laufzei t.


Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Der Versicherungsschutz endet zur vertraglich bestimmten Zeit (Ende der Bauarbeiten oder spätestens Ende der Laufzeit).
Sie oder wir können auch kündigen z.B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos
– etwa durch Nichtrealisierung des Bauvorhabens. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.


                                                                                                                  Seite 3 von 45


       degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 4]
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

Ihr Interesse an unseren degenia Produkten freut uns sehr.

Mit den Ihnen hier vorliegenden Kundeninformationen können Sie sich umfassend über die degenia Versicherungsdienst AG,
die Private Bauherren-Haftpflichtversicherung und deren Bestimmungen und Bedingungen informieren.
Ferner erhalten Sie wichtige Hinweise zu gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes.

Der vereinbarte Versicherungsschutz sowie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen sind im Versicherungsschein
beschrieben.

Bei allen Fragen zum Produkt steht Ihnen auch Ihr Vermittler gerne zur Verfügung.

Ihre
degenia Versicherungsdienst AG


Private Bauherren-Haftpflichtversicherung
Inhaltsverzeichnis

Information nach der Verordnung über Informationspflichten                                                    Seite 6
bei Versicherungsverträgen (VVG-Info V)

Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)                                                 Seite 10
über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht

Erklärung zum Datenschutz                                                                                     Seite 11

Dienstleisterliste – Stand Juni 2026                                                                          Seite 20

Datenverarbeitung in der ALH Gruppe                                                                           Seite 21

I     Leistungsübersicht je nach gewähltem Versicherungsumfang                                                Seite 22

II    Allgemeine Versicherungsbedingungen                                                                     Seite 24
      zur Privaten Bauherren-Haftpflichtversicherung
      der degenia Versicherungsdienst AG
      DEG-BHH 2026 (Teil A) – Stand Juni 2026


                                                                                                                 Seite 4 von 45


             degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 5]
III   Allgemeine Bedingungen für die Allgemeine Haftpflicht-                                               Seite 34
      und Sachversicherung (Teil B) - Stand Juni 2026

IV    Besondere Klauseln und Vereinbarungen                                                                Seite 43
      der degenia Versicherungsdienst AG
      zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
      der Privaten Bauherren-Haftpflichtversicherung
      DEG-BHH 2026 (Teil A) - Stand Juni 2026


                                                                                                              Seite 5 von 45


          degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 6]
Information nach der Verordnung über Informationspflichten
bei Versicherungsverträgen (VVG-Info V)
Die Rechtsverordnung zu den Informationspflichten (§ 7 Versicherungsvertragsgesetz) regelt den Umfang der Verbraucherinformation zu
Versicherungsverträgen. Nachfolgend erhalten Sie diese Informationen bzw. einen Überblick darüber, wo Sie diese entnehmen können.


1. Identität des Versicherers                                                 Zu a):
Alte Leipziger Versicherung AG                                                Es gelten – je nach beantragtem Versicherungsumfang – die
Alte Leipziger-Platz 1                                                        nachfolgenden Versicherungsbedingungen:
61440 Oberursel
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Jochen Kriegmeier                         Private Bauherren-Haftpflichtversicherung
Vorstand: Kai Waldmann, Marcus Tersi                                          Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Privaten Bauherren-
Sitz Oberursel (Taunus)                                                       Haftpflichtversicherung   der    degenia  Versicherungsdienst AG
Rechtsform Aktiengesellschaft                                                 DEG-BHH 2026 (Teil A) – Stand Juni 2026
Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. HRB 1585
Alle für uns bestimmten Anzeigen und Willenserklärungen richten Sie           Allgemeine Bedingungen für die Allgemeine              Haftpflicht-   und
bitte in Textform an diese Anschrift. Die Vertreter sind zu deren             Sachversicherung (Teil B) – Stand Juni 2026
Entgegennahmen nicht bevollmächtigt.
                                                                              Besondere      Klauseln    und      Vereinbarungen   der    degenia
2.    Identität eines Vertreters des Versicherers in der Europäischen         Versicherungsdienst AG zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
      Union in dem Sie Ihren Wohn- oder Geschäftssitz haben                   der Privaten Bauherren-Haftpflichtversicherung
– entfällt –                                                                  DEG-BHH 2026 (Teil A) – Stand Juni 2026

3. Ladungsfähige Anschrift des Versicherers                                   Zu b):
Alte Leipziger Versicherung AG
Alte Leipziger-Platz 1                                                        Private Bauherren-Haftpflichtversicherung
61440 Oberursel                                                               Wir schützen Sie als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens
Vorstand: Kai Waldmann, Marcus Tersi                                          vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter.

4.   Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers und zuständiges                 Fälligkeit der Leistung
     Aufsichtsamt                                                             Sie erhalten die vereinbarte Leistung nach Eintritt des Versicherungsfalls
Unsere Hauptgeschäftstätigkeit besteht im Betrieb von Haftpflicht-,           und Feststellung unserer Leistungspflicht.
Unfall-, Kraftfahrt- und Sachversicherungen.
Zuständiges Aufsichtsamt:                                                     Erfüllung der Leistung
Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht                                   Wir zahlen im Versicherungsfall bis zu Höhe der jeweils vereinbarten
Bereich Versicherungsaufsicht                                                 Versicherungssumme, Entschädigungsgrenze bzw. Höchstentschädigung.
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn                                                                    Hinweis:
                                                                              Weitere Einzelheiten zu Art, Umfang und Fälligkeit sowie Erfüllung
5. Identität des Konzeptanbieters degenia Versicherungsdienst AG              unserer Leistungen sind, je nach beantragtem Umfang, in den
Für die oben genannten Versicherer handeln wir namens und in                  allgemeinen Versicherungsbedingungen, Deklarationen, Klauseln, BBR,
Vollmacht als Ihr Konzeptanbieter aus Bad Kreuznach:                          Risikobeschreibungen,   Zusatzbedingungen     und     Geschriebene
degenia Versicherungsdienst AG                                                Bedingungen geregelt.
Brückes 63 – 63 A
55545 Bad Kreuznach                                                           8.   Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und
Aufsichtsratsvorsitzender: Karl Spies (Wirtschaftsprüfer)                          sonstigen Preisbestandteile
Vorstand: Halime Koppius                                                      Diese Angaben entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem
Handelsregister: Bad Kreuznach / HRB 4221                                     Antrag. Die zu zahlende Prämie enthält die zum Zeitpunkt der
                                                                              Antragstellung gültige Versicherungssteuer.
6. Angaben für das Bestehen eines Garantiefonds u.ä.
Bei Versicherungen, deren Hauptgeschäftstätigkeit im Betrieb von              9.    Zusätzlich anfallende Kosten sowie weitere Steuern, Gebühren
Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt- und Sachversicherungen besteht, entfällt         oder Kosten
das Erfordernis für einen Garantiefonds u. ä.                                 Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrages werden nicht
                                                                              erhoben.
7.   Angaben über die wesentlichen Merkmale der                               Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vertragsverlaufs fallen keine
     Versicherungsleistung, insbesondere                                      weiteren Kosten an. Wir weisen darauf hin, dass bei Prämienverzug
     a) die für das Versicherungsverhältnis geltenden Allgemeinen             zusätzliche Kosten, wie z.B. Mahngebühren entstehen können.
          Versicherungsbedingungen      einschließlich der  Tarif-
          bestimmungen                                                        10. Einzelheiten zur Prämienzahlung und Zahlungsweise
                                                                              Damit wir Ihnen Versicherungsschutz gewähren können, sind die
     b)    Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der             vereinbarten Prämien im Voraus zu zahlen. Beachten Sie, dass die
           Leistung des Versicherers.                                         Erstprämie von den unter Ziffer 8 aufgeführten Prämien abweichen
                                                                              kann.
                                                                              Versicherungsbeginn und -ablauf entnehmen Sie bitte unserem
                                                                              Vorschlag bzw. dem Antrag.


                                                                                                                                    Seite 6 von 45


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 7]
Erste oder einmalige Prämie                                                  Beginn des Versicherungsschutzes
Die erste oder einmalige Prämie ist – unabhängig von dem Bestehen            Der       Versicherungsschutz        beginnt       zum       vereinbarten
eines Widerrufsrechts – unverzüglich nach dem Zeitpunkt des                  Versicherungsbeginn, wenn Sie die erste oder einmalige Prämie
vereinbarten     und      im      Versicherungsschein     angegebenen        rechtzeitig zahlen.
Versicherungsbeginns zu zahlen.                                              Über das, was rechtzeitig ist, informieren wir sie ausführlich unter Ziffer
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor                 10.
Vertragsabschluss, so müssen Sie die erste oder einmalige Prämie
unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheines zahlen.                   Bitte beachten Sie:
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder den getroffenen               Wenn Sie die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig zahlen,
Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen      beginnt Ihr Versicherungsschutz frühestens zum Zeitpunkt der Zahlung.
Monat nach Zugang des Versicherungsscheines zu zahlen.                       Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu
                                                                             vertreten haben.
Bitte lesen Sie die wichtige Belehrung über die Folgen einer Nichtzahlung
der ersten oder einmaligen Prämie:                                           Frist in der Sie an den Antrag gebunden sind (Bindefrist)
                                                                             Sie sind einen Monat lang an den Antrag gebunden.
Zahlen Sie die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig, beginnt der    Ihr Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.
Versicherungsschutz frühestens zum Zeitpunkt der Zahlung. Der
Versicherungsschutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt,        14. Widerrufsbelehrung
wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten            Abschnitt 1
haben.                                                                       Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
Außerdem können wir, solange die Zahlung nicht erfolgt ist, vom Vertrag      Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen
zurücktreten.                                                                ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)
Unser Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie      widerrufen.
die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.                                   Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen
                                                                                  •      der Versicherungsschein,
Folgeprämie                                                                       •      die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das
Die Folgeprämie wird zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode                     Vertragsverhältnis           geltenden           Allgemeinen
fällig.                                                                                  Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich
                                                                                         der Tarifbestimmungen,
Grundsätzlich gilt                                                                •      diese Belehrung,
Die Prämienschuld ist erfüllt, wenn die Überweisung von Ihrem Konto               •      das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten – nur für
angewiesen wurde und dieses eine ausreichende Deckung zur                                Verbraucher
Durchführung der Überweisung aufweist. Sollte die Überweisung mittels             •      und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen
Bareinzahlung erfolgen, gilt die Prämienschuld mit der Einzahlung der        jeweils in Textform zugegangen sind.
fälligen Prämie beim entsprechenden Geldinstitut als erfüllt.
Im Fall des Prämieneinzugs über das Lastschriftverfahren ist die             Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Prämienschuld erfüllt, wenn zum Zeitpunkt der Abbuchung das                  Widerrufs.
angegebene Konto eine ausreichende Deckung aufweist, die die
Vornahme der Abbuchung gestattet                                             Sie    können     Ihr     Widerrufsrecht    auch     online    unter
                                                                             www.degenia.de/vertrag-widerrufen ausüben. Wenn Sie diese Online-
Hinweis:                                                                     Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften
Weitere Regelungen zum Beginn des Versicherungsschutzes, zur                 Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine
Fälligkeit der ersten oder einmaligen Prämie, zur Fälligkeit der             Eingangsbestätigung    mit    Informationen    zum      Inhalt   der
Folgeprämien und zur Rechtzeitigkeit der Zahlung sind in den                 Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt.
                                                                             Der Widerruf ist zu richten an:
11. Angaben über die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur                 degenia Versicherungsdienst AG
      Verfügung gestellten Informationen und des Preises                     Brückes 63 – 63 a,
Das Ihnen unterbreitete Angebot hat eine Gültigkeit von 4 Wochen und         55545 Bad Kreuznach
gilt vorbehaltlich einer Änderung der vom Gesetzgeber festgelegten           Fax-Nr.: 0671/84003-29,
Versicherungssteuer sowie einer endgültigen Risikoprüfung.                   E-Mail: info@degenia.de

12. Hinweis auf mögliche Schwankungen der verwendeten                        Widerrufsfolgen
      Finanzinstrumente                                                      Beginnt der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist und
Entfällt prinzipiell bei Versicherungen, deren Hauptgeschäfts-tätigkeit im   haben Sie ausdrücklich zugestimmt (soweit nach den gesetzlichen
Betrieb von Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt- und Sachversicherungen        Bestimmungen erforderlich), endet im Falle eines wirksamen Widerrufs
besteht.                                                                     der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen nur den auf die
                                                                             Zeit nach dem Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der
13. Angaben über das Zustandekommen des Vertrages,                           Prämie zurückzugewähren.
     Beginn des Versicherungsschutzes und zur Bindefrist
     und zum vorläufigen Versicherungsschutz                                 Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang der
Der Versicherungsvertrag kommt durch zwei übereinstimmende                   Widerrufserklärung entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall
Willenserklärungen zustande.                                                 einbehalten. Dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360
Ihre Willenserklärung ist der Antrag, den Sie stellen und unsere             der Jahresprämie bzw. 1/30 der Monatsprämie multipliziert mit der
Willenserklärung    ist    der    Versicherungsschein    oder  eine          Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat. Die Höhe
Annahmebestätigung.                                                          der Prämie entnehmen Sie bitte den Vertragsunterlagen.
Der Versicherungsvertrag kommt mit Zugang unserer Annahmeerklärung
                                                                             Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist,
oder des Versicherungsscheines zustande.                                     so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen
                                                                             zurückzugewähren sind.


                                                                                                                                   Seite 7 von 45


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 8]
Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen,               9.   das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts
zurückzugewähren. Die Frist beginnt für den Versicherer mit dem                     sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung,
Zugang und für den Versicherungsnehmer mit der Abgabe der                           insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person,
Widerrufserklärung.                                                                 gegenüber der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen
                                                                                    des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag,
Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages
                                                                                    den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen
wirksam ausgeübt, so sind Sie auch an einen mit dem                                 haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der
Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr                           Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen
gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen                    Versicherungsbedingungen        erfolgt,    bedürfen     die
Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung
                                                                                    Informationen einer hervorgehobenen und deutlich
des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer                         gestalteten Form;
Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Ihnen          10. Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
dürfen durch die Ausübung des Widerrufsrechts keine Kosten entstehen.          11. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den
                                                                                    vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger
Besondere Hinweise                                                                  Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung
Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben, sind Sie an den Vertrag                  der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen
gebunden. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren                   Versicherungsbedingungen        erfolgt,    bedürfen     die
ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer                     Informationen einer hervorgehobenen und deutlich
vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.               gestalteten Form;
Grundsätzlich beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage. Sofern Sie nicht             12. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der
ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden, verlängert                 Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor
sich diese Frist. Das Widerrufsrecht erlischt sodann spätestens zwölf               Abschluss des Versicherungsvertrages zugrunde legt;
Monate und vierzehn Tage nach Abschluss des Versicherungsvertrages.
                                                                                    das auf den Vertrag anwendbare Recht; eine Vertragsklausel
                                                                                    über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das
Abschnitt 2                                                                         zuständige Gericht;
Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren                     13. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in
Informationen
                                                                                    diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt
Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten Informationen werden               werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer
die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt:                     verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation
                                                                                    während der Laufzeit dieses Vertrages zu führen;
Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen                           14. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen
Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu                   Beschwerde- und Rechtbehelfsverfahren und gegebenenfalls
stellen:                                                                            die Voraussetzungen für diesen Zugang;
      1. die Identität des Versicherers und der etwaigen                            dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die
          Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden                  Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon
          soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der                 unberührt bleibt;
          Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige                     15. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie
          Registernummer;
                                                                                    die     Möglichkeit    einer    Beschwerde      bei   dieser
      2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere               Aufsichtsbehörde.
          Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem
                                                                          Ende der Widerrufsbelehrung
          Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen
          Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den          Zu Änderungen von bestehenden Verträgen gilt
          Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung      Wurde mit dem Versicherungsschein ein bereits bestehender Vertrag
          durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich
                                                                          erweitert oder geändert, so bezieht sich das Widerrufsrecht nur auf die
          der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen      erweiterten oder geänderten Vertragsteile.
          die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich
          gestalteten Form;                                               15. Vertragslaufzeit
      3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;                    Die für den Vertrag geltende Vertragslaufzeit entnehmen Sie bitte
      4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung,             unserem Vorschlag bzw. dem Antrag.
          insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der        Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Vertragsdauer
          Leistung des Versicherers;
                                                                          verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem
      5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern    jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung zugegangen ist.
          und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln      Dies gilt nicht für Verträge mit einmaliger Prämie oder für Verträge ohne
          auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere      Verlängerungsvereinbarung.
          selbstständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder,
          wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann,             16. Beendigung eines Vertrages
          Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen          Der jeweilige Vertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen – ggf.
          eine Überprüfung des Preises ermöglichen;                       auch vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit – von Ihnen gekündigt
      6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung,         werden. Bitte beachten Sie, dass eine etwaige Kündigung gegenüber der
          insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien;                     degenia Versicherungsdienst AG in Textform zu erfolgen hat.
      7. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung
          gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer   Kündigung zum Ablauf
          befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises;    Die Verträge gemäß Punkt 14 können von Ihnen zum Ablauf, bei einer
      8. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt,                 vereinbarten Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren zum Schluss des
          insbesondere über den Beginn der Versicherung und des           dritten oder jedes darauffolgenden Versicherungsjahres, unter
          Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während        Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
          der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll;


                                                                                                                               Seite 8 von 45


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 9]
Kündigung nach dem Versicherungsfall                                         degenia Versicherungsdienst AG
Haftpflichtversicherung:                                                     Brückes 63 – 63 A
Haben wir nach Eintritt des Versicherungsfalles Ihren Anspruch auf           55545 Bad Kreuznach
Freistellung anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt, können Sie das             E-Mail: info@degenia.de
Versicherungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines
Monats nach Anerkennung oder Ablehnung des Freistellungsanspruchs            Wenn es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher oder
er-folgen. Sie wird sofort nach Zugang bei uns wirksam. Sie können auch      um eine Person handelt, die sich in verbraucherähnlicher Lage befindet,
jeden späteren Zeitpunkt zur Wirksamkeit bestimmen, spätestens               gilt:
jedoch den Ablauf des Versicherungsjahres.                                   Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der
                                                                             Versicherungsnehmer an den Versicherungsombudsmann e.V. wenden.
Kündigung nach Risikowegfall
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg,        Versicherungsombudsmann e.V.
erlöschen die Versicherungsverträge, jedoch frühestens zu dem                Postfach 080632, 10006 Berlin
Zeitpunkt zu dem wir Kenntnis vom Wegfall des Risikos erlangt haben.         Telefon: 0800/3696000
                                                                             Telefax: 0800/3699000
Kündigung bei        Prämienerhöhungen oder          Minderung des           E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Versicherungsschutzes ohne Ausgleich                                         Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Erhöht sich aufgrund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich
der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, können Sie         Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und kostenfrei
den betreffenden Vertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum       arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Prämienerhöhung kündigen.                   dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Gleiches gilt, wenn sich der Umfang des Versicherungsschutzes
vermindert, ohne dass die Prämie entsprechend angepasst wird.                21. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
                                                                             Die für Versicherungen zuständige Aufsichtsbehörde prüft vor allem, ob
17. Rechtsgrundlagen bei Vertragsanbahnung                                   ein Unternehmen die für den Betrieb des Versicherungsgeschäftes
Die Vertragsanbahnung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik                geltenden gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Vorschriften
Deutschland.                                                                 beachtet. Den konkreten Einzelfall kann sie dabei grundsätzlich, aber
                                                                             nicht rechtsverbindlich entscheiden. Hierfür sind die Zivilgerichte
18. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht                                zuständig.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.                            Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die          Bereich Versicherungsaufsicht
gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz Oberursel (Taunus). Ist der     Graurheindorfer Straße 108
Versicherungsnehmer eine natürliche Person, ist auch das Gericht seines      53117 Bonn
Wohnsitzes zuständig.
Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer            22. Allgemeine Hinweise/Schlusserklärung
müssen                                                                       Benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich, wenn
      •     bei einer natürlichen Person bei dem für ihren Wohnsitz               •    sich Ihre Anschrift oder der Versicherungsort ändert;
            zuständigen Gericht,                                                  •    eine Gefahrerhöhung eintritt;
      •     bei einer juristischen Person bei dem für ihren Sitz oder ihre        •    die versicherten Sachen veräußert werden;
            Niederlassung zuständigen Gericht erhoben werden.                     •    ein Schadenfall eintritt.
                                                                             Beachten Sie bitte gesetzliche, behördlich angeordnete oder etwa
19. Sprache                                                                  vereinbarte Sicherheitsvorschriften.
Die     Sprache       für     die Vertragsbedingungen, sämtliche
Vertragsinformationen sowie die Kommunikation während der                    Besondere Vereinbarungen
Vertragslaufzeit ist deutsch.                                                Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie der Versicherer
                                                                             durch Aufnahme in das Vertragsdokument bestätigt.
20. Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren
Wenn Sie einmal mit unserem Service nicht zufrieden oder mit einer
Entscheidung nicht einverstanden sein sollten, können Sie sich an den
Servicebeauftragten des Vorstandes wenden:


                                                                                                                                 Seite 9 von 45


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 10]
Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht
Damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist         können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat
es notwendig, dass Sie alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig            kündigen.
beantworten.
Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur eine geringe           Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch
Bedeutung bei-messen. Personenbezogene Angaben (z. B. zur                    bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen
Unfallversicherung)     die     Sie     nicht   gegenüber      dem           Bedingungen, geschlossen hätten.
Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und
unmittelbar gegenüber der                                                    Vertragsänderung
                                                                             Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch
degenia Versicherungsdienst AG                                               bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu
Brückes 63 – 63a, 55545 Bad Kreuznach                                        anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen
                                                                             Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die
in Textform nachzuholen.                                                     Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen
                                                                             rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn       verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden
Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere                    Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können
Sie der nachstehenden Information entnehmen.                                 Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 %
                                                                             oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?                           Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen     Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen.
bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform             Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.
gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir
nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform           Ausübung unserer Rechte
nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur          Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
Anzeige verpflichtet.                                                        Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend
                                                                             machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche                    Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht
Anzeigepflicht verletzt wird?                                                begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben
Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes                              wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag     Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn
zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz       für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
                                                                             Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein           Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten
Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht            Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,
geschlossen hätten.                                                          Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung
                                                                             erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den    für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die
Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur     Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder
Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht        arglistig verletzt haben.
richtig angegebene Umstand
                                                                             Stellvertretung durch eine andere Person
     •     weder für den Eintritt oder die Feststellung des                  Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person
           Versicherungsfalles                                               vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der
     •     noch für die Feststellung oder den Umfang unserer                 Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die
           Leistungspflicht                                                  Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters
                                                                             als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die        sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.                                     verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch
                                                                             Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welche der bis zum
Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit              Zu Änderungen von bestehenden Verträgen gilt:
entspricht.                                                                  Wird mit diesem Antrag ein bereits bestehender Vertrag erweitert oder
                                                                             geändert, so bezieht sich die Mitteilung über die Folgen der gesetzlichen
Kündigung                                                                    Anzeigepflicht nur auf die erweiterten oder geänderten Vertragsteile.
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche
Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben,


                                                                                                                                   Seite 10 von 45


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 11]
Erklärung zum Datenschutz
A. Allgemeine Informationen                                                Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt ab dem 25.05.2018          vor-vertragliche und vertragliche Zwecke ist Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO.
in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.                           Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z.B. Ihre
                                                                           Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages)
Mit der DSGVO werden die Regeln für die Verarbeitung von                   erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Artikel 9 Absatz 2 a)
personenbezogenen Daten vereinheitlicht. Dadurch wird der Schutz von       i. V. m. Artikel 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen
personenbezogenen Daten insgesamt sichergestellt und der freie             Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 j)
Datenverkehr innerhalb der Europäischen Union gewährleistet.               DSGVO i. V. m. § 27 BDSG.

Die neuen Vorschriften der DSGVO sehen insbesondere ein hohes Maß          Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns
an Transparenz bei der Datenverarbeitung und umfassende Rechte der         oder von Dritten zu wahren (Artikel 6 Absatz 1 f) DSGVO).
betroffenen Personen vor.                                                  Dies kann insbesondere erforderlich sein:
                                                                                 •    zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,
Informationen zum Datenschutz finden Sie auch im Internet unter:                 •    zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und
www.alte-leipziger.de/datenschutz                                                     für andere Produkte der Unternehmen des Alte Leipziger –
                                                                                      Hallesche Konzern sowie für Markt- und Meinungsumfragen,
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie als unseren Versicherten über           •    zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten,
die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Alte                         insbesondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von
Leipziger und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden                         Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten
Rechte.                                                                               können.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung                                 Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur
Alte Leipziger Versicherung AG, Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel,   Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher
Telefon: 06171 66 02, E-Mail-Adresse: sach@alte-leipziger.de               Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder
                                                                           unserer Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
Der Datenschutzbeauftragte ist gemäß DSGVO nicht der Verantwortliche       dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m.
für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Die Beantwortung         Artikel 6 Absatz 1 c) DSGVO.
datenschutzrechtlicher Fragen er-folgt in der Regel in Zusammenarbeit
mit den für die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zuständigen          Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht
Mitarbeitern. Sie erreichen unser Datenschutzmanagement bzw.               genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der
unseren Datenschutzbeauftragten per Post unter der genannten Adresse       gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor informieren.
mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragter“ oder per E-Mail unter:
datenschutz@alte-leipziger.de.                                             Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
                                                                           Rückversicherer:
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung                          Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der           Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür           kann es
EU-Datenschutz-Grundverordnung        (DSGVO),    des     Bundesdaten-     erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen
schutzgesetzes    (BDSG),     der    datenschutzrechtlich   relevanten     Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über
Bestimmungen des Versicherungsvertrags-gesetzes (VVG) sowie aller          das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann.
weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser
Unternehmen auf die »Verhaltensregeln für den Umgang mit personen-         Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an Rückversicherungen
bezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft«                werden Sie durch die ALTE LEIPZIGER unterrichtet und um Einwilligung
verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die                       gebeten.
Versicherungswirtschaft präzisieren.
Diese können Sie im Internet unter www.alte-leipziger.de/code-of-          Vermittler:
conduct abrufen.                                                           Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler
                                                                           betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur
Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von    Durchführung des Vertrages benötigten Antrags-, Vertrags- und
Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages und        Leistungsdaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an
zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der           die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer
Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur             Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienst-
Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder         leistungsangelegenheiten benötigen.
Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um
prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der    Datenverarbeitung im Alte Leipziger – Hallesche Konzern:
Schaden ist.                                                               Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unseres Konzerns nehmen
                                                                           bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die im Konzern
Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages ist         verbundenen       Unternehmen       zentral    wahr.     Soweit ein
ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich.         Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren
                                                                           Unternehmen des Konzerns besteht, können Ihre Daten etwa zur
Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur              zentralen Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen
Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken, z.B. für die         Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und
Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher           Exkasso oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein
Vorgaben. Die Daten aller mit uns bestehenden Verträge nutzen wir für      Unternehmen des Konzerns verarbeitet werden. In unserer
eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur          Dienstleisterliste finden Sie die Unternehmen, die an einer
Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung, -ergänzung, für             zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen.
Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunftserteilungen.


                                                                                                                                Seite 11 von 45


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 12]
Externe Dienstleister:                                                     und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im dafür erforderlichen
Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen      Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten, mit dem vom
Pflichten zum Teil externer Dienstleister.                                 Versicherungsnehmer im Antrag benannten früheren Versicherer
                                                                           erfolgen.
Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und
Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen      Bonitätsauskünfte
bestehen, können Sie der Übersicht im Anhang sowie in der jeweils          Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist,
aktuellen Version auf unserer Internetseite entnehmen unter www.alte-      fragen wir bei der SCHUFA Holding AG (Privatschutz, Gewerbe) oder bei
leipziger.de/dienstleisterliste.                                           der infoscore Consumer Data GmbH (Kraftfahrt) Informationen zur
                                                                           Beurteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Nähere
Weitere Empfänger:                                                         Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Abschnitt C (SCHUFA),
Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere          dem Abschnitt D (infoscore) bzw. dem Abschnitt E (Creditreform).
Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher
Mitteilungspflichten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden       B. Hinweis- und Informationssystem (HIS)
oder Strafverfolgungsbehörden).                                            Information über den Datenaustausch mit der Besurance HIS GmbH auf
                                                                           Grundlage der Artikel 13 und 14 DSGVO
Dauer der Datenspeicherung                                                 Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass wir bei Abschluss
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben          eines Versicherungsvertrages oder im Rahmen der Schadenbearbeitung
genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es               Daten zum Versicherungsobjekt (Fahrzeugidentifikationsdaten oder
vorkommen, dass personen-bezogene Daten für die Zeit aufbewahrt            Adresse des Gebäudes) sowie Angaben zu Ihrer Person (Name,
werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht           Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) an die
werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig   Besurance HIS GmbH übermitteln (HIS-Anfrage) können. Die Besurance
Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit          HIS GmbH überprüft an-hand dieser Daten, ob zu Ihrer Person und/oder
wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und         zu Ihrem Versicherungsobjekt im »Hinweis- und Informationssystem der
Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem                  Versicherungswirtschaft« (HIS) Informationen gespeichert sind, die auf
Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz.            ein erhöhtes Risiko oder Unregelmäßigkeiten in einem Versicherungsfall
Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre nach Beendigung      hindeuten können. Solche Informationen können nur aufgrund einer
des Vertrages.                                                             früheren Meldung eines Versicherungsunternehmens an das HIS
                                                                           vorliegen (HIS-Einmeldung), über die Sie ggf. von dem einmeldenden
Betroffenenrechte                                                          Versicherungsunternehmen gesondert informiert worden sind. Daten,
Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person       die auf-grund einer HIS-Einmeldung im HIS gespeichert sind, werden von
gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter             der Besurance HIS GmbH an uns, das anfragende Versiche-
bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer        rungsunternehmen, übermittelt.
Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der
Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen      Nähere Informationen zum HIS finden Sie auf folgenden Internetseiten:
bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und               www.besurance-his.de.
maschinenlesbaren Format zustehen.
                                                                           Zwecke der Datenverarbeitung der Besurance HIS GmbH
Widerspruchsrecht                                                          Die Besurance HIS GmbH betreibt als datenschutzrechtlich
Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen            Verantwortliche das Hinweis- und Informationssystem HIS der
Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen.                       Versicherungswirtschaft. Sie verarbeitet darin personenbezieh-bare
                                                                           Daten, um die Versicherungswirtschaft bei der Bearbeitung von
Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen,            Versicherungsanträgen und -schäden zu unterstützen. Es handelt sich
können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer          bei diesen Daten um Angaben zu erhöhten Risiken oder um
besonderen    Situation   Gründe ergeben, die gegen           die          Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten (z. B. Mehrfachabrechnung
Datenverarbeitung sprechen.                                                eines Versicherungsschadens bei verschiedenen Versicherungs-
                                                                           unternehmen) hindeuten können.
Beschwerderecht
Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben           Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutz-                Die Besurance HIS GmbH verarbeitet personenbezogene Daten auf
aufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutz-            Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 f DSGVO. Dies ist zulässig, soweit die
aufsichtsbehörde ist:                                                      Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des
                                                                           Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit,        Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen
Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden                                  Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern,
                                                                           überwiegen.
Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft
Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssystem      Die Besurance HIS GmbH selbst trifft keine Entscheidungen über den
(HIS) der Besurance HIS GmbH zur Unterstützung der Risikobeurteilung       Abschluss eines Versicherungsvertrages oder über die Regulierung von
im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leistungsprüfung        Schäden. Sie stellt den Versicherungsunternehmen lediglich die
sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Dafür ist ein        Informationen für die diesbezügliche Entscheidungsfindung zur
Austausch bestimmter personenbezogener Daten mit dem HIS                   Verfügung.
erforderlich. Nähere In-formationen dazu entnehmen Sie bitte den
nachfolgenden Hin-weisen zum HIS (Abschnitt B).                            Herkunft der Daten der Besurance HIS GmbH
                                                                           Die     Daten     im     HIS     stammen         ausschließlich    von
Datenaustausch mit früheren Versicherern                                   Versicherungsunternehmen, die diese in das HIS einmelden.
Um die Angaben des Versicherungsnehmers bei Abschluss des
Versicherungs-vertrages (z. B. zur Mitnahme eines Schadensfreiheits-       Kategorien der personenbezogenen Daten
rabattes in der Kfz-Haft-pflichtversicherung) bzw. die Angaben des         Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines
Versicherungsnehmers bei Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen        Versicherungsunternehmens werden von der Besurance HIS GmbH –

                                                                                                                               Seite 12 von 45


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 13]
abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage          •    Ggf. FIN des Fahrzeugs. Bei Anfragen zum Fahrzeug ist die
oder Einmeldung mit den dazu genutzten personenbezogenen Daten                       Beifügung einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I
(Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw.                   oder Teil II zum Nachweis der Haltereigenschaft erforderlich.
Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw.                     •    Bei Anfragen zum Gebäude ist die Beifügung des letzten
Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende                          Versicherungsscheins oder eines sonstigen Dokuments
Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch                 erforderlich, das das Eigentum belegt (z.B. Kopie des
ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem                 Grundbuchauszugs oder Kaufvertrags).
gesondert informiert werden, speichert die Besurance HIS GmbH
erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten           Wenn Sie – auf freiwilliger Basis – eine Kopie Ihres Ausweises (Vorder-
hindeuten können, sofern solche Informationen an das HIS gemeldet          und Rückseite) beifügen, erleichtern Sie der Besurance HIS GmbH die
wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B.                 Identifizierung Ihrer Person und vermeiden damit mögliche Rückfragen.
Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf                Sie können die Selbstauskunft auch via Internet unter: www.besurance-
Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu               his.de/selbstauskunft/ bei der Besurance HIS GmbH beantragen.
Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder
Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert.             Kontaktdaten des Unternehmens und des Datenschutzbeauftragten
Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter           Besurance HIS GmbH, Daimlerring 4, 65205 Wiesbaden
Gebäudeschäden.                                                            Telefon: 0151/ 50691844

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten                      Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Besurance HIS GmbH ist
Empfänger sind ausschließlich Versicherungsunternehmen mit Sitz oder       zudem unter der o. a. Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz, oder per
Niederlassung in Deutschland sowie im Einzelfall im Rahmen von             E-Mail unter folgender Adresse erreichbar:
Ermittlungsverfahren staatliche Ermittlungsbehörden.                       datenschutz@besurance-his.de.

Dauer der Datenspeicherung                                                 C. SCHUFA
Die Besurance HIS GmbH speichert Informationen über Personen gemäß         Information gemäß Artikel 14 DSGVO
Artikel 17 Absatz 1 lit. a) DSGVO nur für eine bestimmte Zeit.             1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle sowie des
                                                                                betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Angaben über HIS-Anfragen werden taggenau nach zwei Jahren                 SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden,
gelöscht.                                                                  Telefon: +49 (0)611-92780
                                                                           Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der SCHUFA ist unter der o. g.
Für die Speicherfristen bei HIS-Einmeldungen gilt:                         Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz oder per E-Mail unter
      •    Personenbezogene        Daten      (Name, Adresse      und      datenschutz@schufa.de erreichbar.
           Geburtsdatum) sowie Fahrzeug- und Gebäudedaten werden
           am Ende des vierten Kalenderjahres nach erstmaliger             2. Datenverarbeitung durch die SCHUFA
           Speicherung gelöscht. Sofern in dem genannten Zeitraum          2.1         Zwecke der Datenverarbeitung und berechtigte Interessen,
           eine erneute Einmeldung zu einer Person erfolgt, führt dies                 die von der SCHUFA oder einem Dritten verfolgt werden
           zur Verlängerung der Speicherung der personenbezogenen          Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten, um berechtigten
           Daten um weitere vier Jahre. Die maximale Speicherdauer         Empfängern Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von
           beträgt in diesen Fällen 10 Jahre.                              natürlichen und juristischen Personen zu geben. Hierzu werden auch
                                                                           Scorewerte errechnet und übermittelt. Sie stellt die Informationen nur
Betroffenenrechte                                                          dann zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall
Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf   glaubhaft dargelegt wurde und eine Verarbeitung nach Abwägung aller
Löschung sowie auf Einschränkung der Verarbeitung. Diese Rechte nach       Interessen zulässig ist. Das berechtigte Interesse ist insbesondere vor
Artikel 15 bis 18 DSGVO können gegenüber der Besurance HIS GmbH            Eingehung von Geschäften mit finanziellem Ausfallrisiko gegeben. Die
unter der unten genannten Adresse geltend gemacht werden. Darüber          Kreditwürdigkeitsprüfung dient der Bewahrung der Empfänger vor
hinaus besteht die Möglichkeit, sich an die für die Besurance HIS GmbH     Verlusten im Kreditgeschäft und eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit,
zuständige Aufsichtsbehörde – Der Hessische Beauftragte für                Kreditnehmer durch Beratung vor einer übermäßigen Verschuldung zu
Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189      bewahren. Die Verarbeitung der Daten erfolgt darüber hinaus zur
Wiesbaden – zu wenden. Hinsichtlich der Meldung von Daten an das HIS       Betrugsprävention,       Seriositätsprüfung,     Geldwäscheprävention,
ist die für das Versicherungsunternehmen zu-ständige Datenschutz-          Identitäts- und Altersprüfung, Anschriftenermittlung, Kunden-betreuung
aufsichtsbehörde zuständig.                                                oder Risikosteuerung sowie der Tarifierung oder Konditionierung. Über
                                                                           etwaige Änderungen der Zwecke der Datenverarbeitung wird die
Nach Artikel 21 Absatz 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus              SCHUFA gemäß Artikel 14 Absatz 4 DSGVO informieren.
Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person
ergeben, unter der unten genannten Adresse widersprochen werden.           2.2         Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
                                                                           Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der
Sofern Sie wissen wollen, welche Daten die Besurance HIS GmbH zu           Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verarbeitung
Ihrer Person, zu Ihrem Fahrzeug oder zu Ihrem Gebäude gespeichert hat      erfolgt auf Basis von Einwilligungen sowie auf Grundlage des Artikels 6
und an wen welche Daten übermittelt worden sind, teilt Ihnen die           Absatz 1 Buchstabe f DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der
Besurance HIS GmbH dies gerne mit. Sie können dort unentgeltlich eine      berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten
sog. Selbstauskunft anfordern. Wir bitten Sie, zu berücksichtigen, dass    erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und
die Besurance HIS GmbH aus datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei        Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz
telefonische Auskünfte erteilen darf, da eine eindeutige Identifizierung   personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Einwilligungen
Ihrer Person am Telefon nicht möglich ist. Um einen Missbrauch durch       können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner
Dritte zu vermeiden, benötigt die Besurance HIS GmbH folgende              widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor
Angaben von Ihnen:                                                         Inkrafttreten der DSGVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung
      •    Name (ggf. Geburtsname), Vorname(n), Geburtsdatum               berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten
      •    Aktuelle Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)   personenbezogenen Daten.
           sowie ggf. Voranschriften der letzten fünf Jahre


                                                                                                                               Seite 13 von 45


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 14]
2.3        Herkunft der Daten                                                   •    Informationen über Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder
Die SCHUFA erhält ihre Daten von ihren Vertragspartnern.                             Restschuldbefreiungsverfahren taggenau drei Jahre nach
Dies sind im europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie                   Beendigung des Insolvenzverfahrens oder Erteilung der
ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender                      Restschuldbefreiung. In besonders gelagerten Einzelfällen
Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert)                      kann auch abweichend eine frühere Löschung erfolgen.
ansässige Institute, Finanzunternehmen und Zahlungsdienstleister, die           •    Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrages
ein finanzielles Ausfallrisiko tragen (z.B. Banken, Sparkassen,                      mangels Masse, die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
Genossenschaftsbanken, Kreditkarten-, Factoring- und Leasing-                        oder über die Versagung der Restschuldbefreiung taggenau
unternehmen) sowie weitere Vertragspartner, die zu den unter Ziffer 2.1              nach drei Jahren.
genannten Zwecken Produkte der SCHUFA nutzen, insbesondere aus                  •    Personenbezogene Voranschriften bleiben taggenau drei
dem (Versand-)Handels-, eCommerce-, Dienstleistungs-, Vermietungs-,                  Jahre gespeichert; danach erfolgt die Prüfung der
Energieversorgungs-, Telekommunikations-, Versicherungs- oder                        Erforderlichkeit der fortwährenden Speicherung für weitere
Inkassobereich. Darüber hinaus verarbeitet die SCHUFA Informationen                  drei Jahre. Danach werden sie taggenau gelöscht, sofern nicht
aus allgemein zugänglichen Quellen wie öffentlichen Verzeichnissen und               zum Zwecke der Identifizierung eine länger währende
amtlichen Bekanntmachungen (Schuldnerverzeichnisse, Insolvenz-                       Speicherung erforderlich ist.
bekanntmachungen).
                                                                           3. Betroffenenrechte
2.4       Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet              Jede betroffene Person hat gegenüber der SCHUFA das Recht auf
          werden       (Personendaten,     Zahlungsverhalten       und     Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel
          Vertragstreue)                                                   16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO und das Recht
      •   Personendaten, z. B. Name (ggf. auch vorherige Namen, die        auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO. Die SCHUFA
          auf gesonderten Antrag beauskunftet werden), Vorname,            hat für Anliegen von betroffenen Personen ein Privatkunden
          Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, frühere Anschriften         ServiceCenter eingerichtet, das schriftlich unter SCHUFA Holding AG,
      •   Informationen über die Aufnahme und vertragsgemäße               Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln, telefonisch
          Durchführung      eines    Geschäftes    (z. B.   Girokonten,    unter +49 (0) 6 11-92 78 0 und über ein Internet-Formular unter
          Ratenkredite,      Kreditkarten,     Pfändungsschutzkonten,      www.schufa.de erreichbar ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit,
          Basiskonten)                                                     sich an die für die SCHUFA zuständige Aufsichtsbehörde, den Hessischen
      •   Informationen über unbestrittene, fällige und mehrfach           Datenschutzbeauftragten, zu wenden. Einwilligungen können jederzeit
          angemahnte oder titulierte Forderungen sowie deren               gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden.
          Erledigung
      •   Informationen zu missbräuchlichem oder sonstigem                 Nach Artikel 21 Absatz 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus
          betrügerischem       Verhalten    wie     Identitäts-   oder     Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person
          Bonitätstäuschungen                                              ergeben, widersprochen wer den.
      •   Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen
          Bekanntmachungen                                                 Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und ist zu richten an SCHUFA
      •   Scorewerte                                                       Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474
                                                                           Köln.
2.5        Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie       4. Profilbildung (Scoring)
ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender            Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden.
Angemessenheits-beschluss der Europäischen Kommission existiert)           Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und
ansässige Vertragspartner gemäß Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können       Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige
externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Artikel 28 DSGVO sowie               Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der
externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zu dem      SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der
den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.                 SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach
                                                                           Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berücksichtigt
2.6        Dauer der Datenspeicherung                                      die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu
Die SCHUFA speichert Informationen über Personen nur für eine              einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu
bestimmte Zeit.                                                            statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche
Maßgebliches Kriterium für die Festlegung dieser Zeit ist die              Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als „logistische
Erforderlichkeit. Für eine Prüfung der Erforderlichkeit der weiteren       Regression“ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem
Speicherung bzw. die Löschung personenbezogener Daten hat die              praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von
SCHUFA Regelfristen festgelegt. Danach beträgt die grundsätzliche          Risikowahrscheinlichkeiten.
Speicherdauer von personenbezogenen Daten jeweils drei Jahre
taggenau nach deren Erledigung. Davon abweichend werden z. B.              Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung
gelöscht:                                                                  verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede ein zelne
     •     Angaben über Anfragen nach zwölf Monaten taggenau               Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z.B. Geburtsdatum,
     •     Informationen über störungsfreie Vertragsdaten über Konten,     Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften),
           die ohne die damit begründete Forderung dokumentiert            bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung,
           werden (z. B. Girokonten, Kreditkarten, Telekommunikations-     Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige
           konten oder Energiekonten), Informationen über Verträge,        personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte
           bei denen die Evidenzprüfung gesetzlich vorgesehen ist (z. B.   Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von
           Pfändungsschutzkonten, Basiskonten) sowie Bürgschaften          Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder
           und Handelskonten, die kreditorisch geführt werden,             besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische
           unmittelbar nach Bekanntgabe der Beendigung.                    Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach
     •     Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Voll-       Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der
           streckungsgerichte nach drei Jahren taggenau, jedoch vor-       DSGVO, also z.B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten
           zeitig, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das zentrale        Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die
           Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird.                        Scoreberechnung.


                                                                                                                                Seite 14 von 45


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 15]
Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der        Abwägung aller Interessen zulässig ist. Das berechtigte Interesse ist
Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die         insbesondere vor Eingehung von Geschäften mit wirtschaftlichem Risiko
Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein       gegeben (z. B. Rechnungskauf, Kreditvergabe, Abschluss eines
durch den direkten Geschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche           Mobilfunk-, Festnetz- oder Versicherungsvertrages).
zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag –
verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA   4. Kategorien der personenbezogenen Daten der ICD
gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA-Score          Von der ICD werden Stammdaten (Name, Vorname(n), Geburtsdatum,
alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss      Daten zu gesetzlichen Vertretern, Anschrift(en), Telefon-nummer(n),
abzulehnen.                                                                  E-Mail-Adresse(n)), Informationen zum vertragswidrigen Zahlungs-
                                                                             verhalten (siehe auch Ziffer 5), Statusdaten, zu Schuldner-
Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur                  verzeichniseintragungen, (Privat-) Insolvenzverfahren und zur
Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter www.scoring-wissen.de          postalischen      (Nicht-)Erreichbarkeit    sowie     entsprechende
erhältlich.                                                                  Wahrscheinlichkeits- bzw. Scorewerte oder Indexwerte verarbeitet bzw.
                                                                             gespeichert. Daneben wer-den Statusdaten, Anlagedaten und
D. infoscore Consumer data GmbH (»ICD«)                                      Kundendaten zum Nachmeldeverfahren verarbeitet.
Information gemäß Artikel 14 DSGVO
1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie              Darüber hinaus werden die entsprechenden Anfragedaten gespeichert.
      des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden              5. Herkunft der Daten der ICD
                                                                             Die Daten der ICD stammen aus den amtlichen Insolvenzveröffentlichun-
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der ICD ist unter der o. a.          gen sowie den Schuldnerverzeichnissen, die bei den zentralen
Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz, oder per E-Mail unter: ICD-         Vollstreckungsgerichten geführt werden. Dazu kommen Informationen
Datenschutz@experian.com erreichbar.                                         von Vertragspartnern der ICD über vertragswidriges Zahlungsverhalten,
                                                                             basierend      auf      gerichtlichen      sowie      außergerichtlichen
2. Zwecke der Datenverarbeitung der ICD                                      Inkassomaßnahmen. Wir erhalten zudem von teilnehmenden
Die ICD verarbeitet und speichert personenbezogene Daten, um ihren           Teilnehmern Informationen, dass für ein Dauerschuldverhältnis (bspw.
Vertragspartnern Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit          Girokonto) ein wirtschaftliches Risiko besteht bzw. endet, damit die ICD
von natürlichen und juristischen Personen sowie zur Prüfung der              während dieser Laufzeit ereignisbezogene Mitteilungen zu neu
Erreichbarkeit von Personen unter den von diesen angegebenen                 hinzugekommenen oder geänderten Negativinformationen an die Bank
Adressen zu geben. Hierzu werden auch Wahrscheinlichkeits- bzw.              übermitteln können.
Scoringwerte oder Indexwerte errechnet und übermittelt. Solche
Auskünfte sind notwendig und erlaubt, um zum Beispiel das                    Darüber hinaus werden personenbezogene Daten (siehe Ziffer 4) aus
Zahlungsausfallrisiko bei einer Kreditvergabe, beim Rechnungskauf oder       den Anfragen von Vertragspartnern der ICD, gespeichert sowie Daten
bei Abschluss eines Versicherungsvertrages vorab einschätzen zu              von Adressdienstleistern oder anderen Auskunfteien gespeichert. Die
können. Die Datenverarbeitung und die darauf basierenden                     Adress-daten werden von der AZ Direct GmbH, Carl-Bertelsmann-Straße
Auskunftserteilungen der ICD dienen gleichzeitig der Bewahrung der           161, 33311 Gütersloh, übermittelt.
Auskunftsempfänger vor wirtschaftlichen Verlusten und schützen
Verbraucher gleichzeitig vor der Gefahr der übermäßigen Verschuldung.        6.    Kategorien      von    Empfängern     der     personenbezogenen
Die Verarbeitung der Daten erfolgt darüber hinaus zur Identitäts- und              Daten der ICD
Altersprüfung, Kundenmanagement, Unterstützung der Bank bei                  Empfänger sind grundsätzlich nur Vertragspartner der ICD. Dies sind
laufender Risikosteuerung einer bestehenden Kreditexponierung,               insbesondere Unternehmen, die ein wirtschaftliches Risiko tragen und
Betrugsprävention,     Anschriftenermittlung,    Geldwäscheprävention,       ihren Sitz im europäischen Wirtschaftsraum oder ggf. einem Drittstaat
Risikosteuerung, Festlegung von Zahlarten oder Konditionen, sowie zur        haben. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um eCommerce-,
Tarifierung sowie zur Unterstützung behördlicher Ermittlungen. Neben         Telekommunikations-       und    Versicherungsunternehmen,       Finanz-
den vorgenannten Zwecken verarbeitet die ICD personenbezogene                dienstleister (z. B. Banken, Kreditkartenanbieter), Energieversorgungs-
Daten auch zu weiteren Zwecken (z. B. Forschung und Entwicklung              und andere Dienstleistungsunternehmen. Darüber hinaus gehören zu
insbesondere zur Durchführung wissenschaftlichen Forschungs-                 den Empfängern solche Unternehmen, die Forderungen einziehen, wie
projekten, Nachverfolgung und Geltendmachung rechtlicher Ansprüche           etwa Inkassounternehmen, Abrechnungsstellen, Rechtsanwälte,
und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten, Anonymisierung der          Adressdienstleister sowie (interne und externe) Dienstleister oder
Daten, Abrechnung gegenüber Kunden oder Dienstleistern, Weiter-              Kooperationspartner der ICD (z. B. Softwareentwickler, Support/
entwicklung     von      Dienstleistungen    und     Produkten    oder       Wartung, Rechenzentrum, Universitäten und Forschungseinrichtungen
Qualitätsanalysen).                                                          sowie Post-dienstleister), Behörden oder andere Stellen, die mit der
                                                                             Wahrnehmung einer Aufgabe betraut sind, die im öffentlichen Interesse
3. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung der ICD                        liegt, oder andere Auskunfteien. Empfänger außerhalb des der
Die ICD ist ein Auskunfteiunternehmen, das als solches bei der zuständi-     Europäischen Union und des europäischen Wirtschaftsraums fallen
gen Datenschutzaufsichtsbehörde gemeldet ist. Die Verarbeitung der           entweder unter einen gültigen Angemessenheitsbeschluss oder haben
Daten durch die ICD erfolgt auf Basis einer Einwilligung gemäß Artikel 6     die erforderlichen Standardvertrags-klauseln zur Sicherstellung eines
Absatz 1 a i. V. m. Artikel 7 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), auf        adäquaten      Datenschutzniveaus     bei   der     Verarbeitung    von
Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 e DSGVO, soweit die Verarbeitung für        personenbezogenen Daten unterzeichnet. Zudem werden – soweit dies
die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen          nach anwendbaren Datenschutzgesetzen erforderlich ist – weitere
Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt oder auf        ergänzende Schutzmaßnahmen (z.B. Verschlüsselung und zusätzliche
Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 f DSGVO, soweit die Verarbeitung zur        vertragliche Regelungen) ergriffen, um ein angemessenes Schutzniveau
Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines          für die personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
Dritten erforderlich ist und sofern die Interessen und Grundfreiheiten
der betroffenen Person, die den Schutz personen-bezogener Daten              7. Dauer der Datenspeicherung der ICD
erfordern, nicht überwiegen. Die ICD stellt ihren Vertragspartnern die       Die ICD speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte
Informationen nur dann zur Verfügung, wenn eine Einwilligung des             Zeit, nämlich solange, wie deren Speicherung i.S.d. Artikel 17 Absatz 1 a)
Betroffenen vorliegt, die Voraussetzungen gemäß Artikel 6 Absatz 1 e         DSGVO notwendig ist. Die bei der ICD zur Anwendung kommenden Prüf-
DSGVO oder von den Vertragspartnern ein berechtigtes Interesse hieran        und Lösch fristen entsprechen einer Selbstverpflichtung (Code of
im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und eine Verarbeitung nach

                                                                                                                                   Seite 15 von 45


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 16]
Conduct) der im Verband Die Wirtschaftsauskunfteien                 e.V.    Geburtsname), Vorname(n), Geburtsdatum, Aktuelle Anschrift (Straße,
zusammengeschlossenen Auskunfteiunternehmen.                                Hausnummer, Postleitzahl und Ort), ggf. Voranschriften der letzten fünf
                                                                            Jahre (dies dient der Vollständigkeit der zu erteilenden Auskunft).
     •    Informationen über fällige, offene und – bei Übermittlung an      Wenn Sie – auf freiwilliger Basis – eine Kopie Ihres Ausweises beifügen,
          die ICD – unbestrittene Forderungen bleiben grundsätzlich für     erleichtern Sie der ICD die Identifizierung Ihrer Person und vermeiden
          drei Jahre gespeichert. Wird der Ausgleich der Forderung          damit mögliche Rückfragen. Sie können die Selbstauskunft auch via
          bekannt      gegeben,     erfolgt   eine     Löschung    der      Internet unter https://www.experian.de/selbstauskunft beantragen.
          personenbezogenen Daten grundsätzlich taggenau drei Jahre
          danach. Abweichend davon werden Informationen nach 18             9. Profilbildung/Profiling/Scoring
          Monaten gelöscht, wenn der ICD bis zu diesem Zeitpunkt            Die ICD berechnet sogenannte Scorewerte. Diese Werte geben eine Ein-
          keine weiteren Negativdaten gemeldet werden, keine                schätzung darüber, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person ihren
          Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis oder aus               Zah-lungsverpflichtungen nachkommt – zum Beispiel bei einem Kredit
          Insolvenzbekanntmachungen vorliegen und der Ausgleich der         oder einem Rechnungskauf.
          Forderung innerhalb von 100 Tagen nach Einmeldung
          erfolgte.                                                         Wie entsteht ein Scorewert?
     •    Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen               Der Scorewert wird aus verschiedenen Informationen berechnet, die ICD
          Vollstreckungsgerichte (Eintragungen nach § 882 c Absatz 1        über eine Person gespeichert hat. Dazu gehören z. B. Angaben über
          Satz 1 Nr. 1 – 3 ZPO) werden taggenau nach drei Jahren            frühere Zahlungsausfälle, Einträge in öffentliche Register (wie das
          gelöscht, jedoch vorzeitig, wenn der ICD eine Löschung durch      Schuldnerverzeichnis oder Insolvenzbekanntmachungen), das Alter und
          das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird.             Geschlecht sowie Daten zur Adresse (z. B. wie viele Personen dort
     •    Informationen über Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder           gemeldet sind oder ob es in der Umgebung Zahlungsausfälle gab).
          Restschuldbefreiungsverfahren werden taggenau sechs               Diese Daten werden unterschiedlich stark berücksichtigt – z. B. haben
          Monate nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder nach          aktuelle Zahlungsausfälle meist einen größeren Einfluss als ältere. Mit
          Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht.                       einem mathematisch-statistischen Verfahren wird der Scorewert
     •    Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrages          berechnet. ICD verwendet dafür bewährte Methoden, die regelmäßig
          mangels Masse, die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen              von unabhängigen Gutachtern überprüft werden.
          oder über die Versagung der Restschuldbefreiung werden
          taggenau nach drei Jahren gelöscht.                               Was beeinflusst den Score?
     •    Angaben über Anfragen werden spätestens taggenau nach             Beispielhaft gilt: Wenn Sie kürzlich eine Rechnung nicht bezahlt haben,
          drei Jahren gelöscht.                                             kann sich Ihr Score verschlechtern. Wenn Sie regelmäßig pünktlich
     •    Voranschriften bleiben taggenau drei Jahre gespeichert;           zahlen, kann sich Ihr Score verbessern. Auch Änderungen Ihrer Adresse
          danach erfolgt die Prüfung der Erforderlichkeit der               oder neue Informationen können den Score beeinflussen.
          fortwährenden Speicherung für weitere drei Jahre. Danach
          werden sie taggenau gelöscht, sofern nicht zum Zwecke der         Was passiert bei fehlerhaften Daten?
          ist.                                                              Wenn Sie feststellen, dass Daten über Sie falsch oder veraltet sind,
                                                                            können Sie eine Berichtigung beantragen. Nach erfolgreicher Korrektur
Daten zu weiteren Zwecken (siehe Ziffer 2) werden unter anderem nach        wird Ihr Score neu berechnet. So kann sich Ihr Scorewert ändern.
Erreichen der jeweiligen Zwecke gelöscht. Weitere Details über die
Dauer der Datenspeicherung sind im Code of Conduct unter                    Wer nutzt den Score?
https://www.die-wirtschaftsauskunfteien.de/code-of-conduct zu finden.       ICD selbst trifft keine Entscheidungen über Verträge oder Zahlarten. Die
                                                                            Entscheidung liegt allein bei dem Unternehmen, das Ihre Daten bei ICD
8. Betroffenenrechte gegenüber der ICD                                      abfragt – z. B. eine Bank, ein Versandhändler oder ein Vermieter. Diese
Jede betroffene Person hat gegenüber der ICD das Recht auf Auskunft         nutzen den Score als Unterstützung bei ihrer Entscheidung.
nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16
DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf          Was ist mit Geschäftsgeheimnissen?
Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie – wenn           Manche Details zur Berechnung des Scores sind geschützt, z. B. weil sie
die Verarbeitung auf einer Einwilligung der betroffenen Person gemäß        Rückschlüsse auf andere Personen zulassen oder Geschäftsgeheimnisse
Artikel 6 Absatz 1 a beruht – das Recht auf Datenübertragbarkeit nach       enthalten. Dennoch stellt ICD sicher, dass Sie als betroffene Person
Artikel 20 DSGVO. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich an die       ausreichend verständliche Informationen erhalten. Falls nötig, kann eine
für die ICD zuständige Aufsichtsbehörde – Der Landesbeauftragte für         Datenschutzbehörde prüfen, ob weitere Informationen offengelegt
den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg,             werden müssen.
Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart – zu beschweren.
Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden                  Welche Daten werden nicht verwendet?
Vertragspartner wider-rufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen,      ICD verwendet keine sensiblen Daten wie z. B. Angaben zur Herkunft,
die bereits vor Inkrafttreten der DSGVO erteilt wurden. Der Widerruf der    Religion oder politischen Einstellung. Auch die Ausübung Ihrer Rechte
Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf          nach der DSGVO (z. B. Auskunft oder Berichtigung) hat keinen Einfluss
verarbeiteten personenbezogenen Daten.                                      auf Ihren Score.
                                                                            Informationen zum        Scoring     enthalten auch unsere FAQ
Nach Artikel 21 Absatz 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus               https://www.experian.de/selbstauskunft/selbstauskunft-faqs.
Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person
ergeben, gegenüber der ICD widersprochen werden.                            E.   Creditreform
                                                                            Information für Betroffene gemäß Artikel 14 DSGVO
Sofern Sie wissen wollen, welche Daten die ICD zu Ihrer Person              Verantwortlich im Sinne des Artikel 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist die
gespeichert und an wen sie welche Daten übermittelt hat, teilt Ihnen die    Creditreform Bad Homburg/Limburg Fritscher und Schmitt KG,
ICD das gerne im Rahmen einer – unentgeltlichen - schriftlichen             Horexstraße 3, 61352 Bad Homburg, Tel. 06172-9860-0, Fax 06172-9860-
Selbstauskunft mit. Die ICD bittet um Ihr Verständnis, dass sie aus         10, E-Mail info@bad-homburg.creditreform.de.
datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei telefonische Auskünfte
erteilen darf, da eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person am Telefon   Unseren Datenschutzbeauftragten Michael Vosberg erreichen Sie unter
nicht möglich ist. Um einen Missbrauch des Auskunftsrechts durch Dritte     Tel. 06172-9860-39, Fax 06172-9860-9539, E-Mail m.vosberg@bad-
zu vermeiden, benötigt die ICD folgende Angaben von Ihnen: Name (ggf.       homburg.creditreform.de

                                                                                                                                Seite 16 von 45


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 17]
In unserer Datenbank werden insbesondere Angaben gespeichert über           Sie können sich über die Verarbeitung der Daten durch uns bei dem für
den Namen, die Firmierung, die Anschrift, den Familienstand, die            Ihr Bundesland zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz
berufliche Tätigkeit und die Vermögensverhältnisse, etwaige                 beschweren.
Verbindlichkeiten sowie Hinweise zum Zahlungsverhalten.
                                                                            Die Übermittlung Ihrer Daten an uns ist weder gesetzlich noch
Die Daten stammen zum Teil aus öffentlich zugänglichen Quellen wie          vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsschluss erforderlich.
öffentlichen Registern, dem Internet, der Presse und sonstigen Medien       Sie sind nicht verpflichtet, uns die gewünschten Daten zu überlassen.
sowie aus der Übermittlung von Daten über offene Forderungen.               Geben Sie uns Ihre Daten nicht, kann dieser Umstand Ihrem Kreditgeber
                                                                            oder Lieferanten die Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit erschweren oder
Zweck der Verarbeitung der erhobenen Daten ist die Erteilung von            unmöglich machen, was wiederum zur Folge haben kann, dass Ihnen ein
Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person/Firma           Kredit oder eine Vorleistung des Lieferanten verweigert wird.
einschließlich    sonstiger      bonitätsrelevanter        Informationen.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1f) EU-DSGVO.     Widerspruchsrecht:
                                                                            Die Verarbeitung der bei uns gespeicherten Daten erfolgt aus
Auskünfte über die bei uns gespeicherten Daten dürfen gemäß Artikel 6       zwingenden schutzwürdigen Gründen des Gläubiger-                 und
Absatz 1f) EU-DSGVO nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein                  Kreditschutzes, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten regelmäßig
berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft       überwiegen, oder dient der Geltendmachung, Ausübung oder
darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden,       Verteidigung von Rechtsansprüchen. Nur bei Gründen, die sich aus
erfolgt dies auf Basis der sog. Standardvertragsklauseln, die Sie unter     einer bei Ihnen vorliegenden besonderen Situation ergeben und
folgendem Link                                                              nachgewiesen werden müssen, können Sie der Verarbeitung Ihrer
https://www.lda.bayern.de/media/eu_standardvertragsklauseln.pdf             Daten widersprechen. Liegen solche besonderen Gründe nachweislich
einsehen oder sich zusenden lassen können.                                  vor, werden die Daten nicht mehr verarbeitet.

Berechtigte Interessen im vorgenannten Sinn können sein:                    F.   Einwilligung in die Erhebung und Verwendung
Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse,
                                                                                 von Gesundheitsdaten und geschützter Daten
Forderung,     Bonitätsprüfung,    Versicherungsvertrag, überfällige
Forderung, Vollstreckungsauskunft.                                               gemäß § 203 StGB sowie Schweigepflicht-
                                                                                 entbindungserklärung
Zu unseren Kunden zählen sowohl im Inland als auch im Ausland tätige        Die      Regelungen     des      Versicherungsvertragsgesetzes,    des
Kredit-institute,      Leasinggesellschaften,        Versicherungen,        Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften
Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des Forderungs-                  enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung,
managements, Versand-, Groß- und Einzelhandelsfirmen sowie andere           Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen.
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen gegen Rechnung liefern         Um       Ihre     Gesundheitsdaten      für    diesen     Antrag/diese
bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil       Angebotsanforderung und den Vertrag erheben und verwenden zu
der in der Wirtschaftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die              dürfen, benötigt die Alte Leipziger daher Ihre datenschutzrechtliche(n)
Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Nutzung für                Einwilligung(en).
Adresshandels-    und Werbe-zwecke,        sowie   die    Herstellung
entsprechender Datenträger genutzt.                                         Als Unternehmen der Unfallversicherung benötigt die Alte Leipziger
                                                                            ferner Ihre Schweigepflichtentbindung, um Ihre Gesundheitsdaten oder
Die Daten werden so lange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die            weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. die
Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die       Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z.B.
Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst vier Jahren.      Assistance-Dienstleister,     Rückversicherer,     Hinweis-      und
Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist,      Informationssystem (HIS) weiterleiten zu dürfen.
andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung
eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung              Es steht Ihnen frei, die Einwilligung/Schweigepflichtentbindung nicht
taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden              abzugeben oder jederzeit später mit Wirkung für die Zukunft unter der
gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der              oben angegebenen Adresse zu widerrufen. Wir weisen jedoch darauf
Eintragungsanordnung taggenau gelöscht. Weitere Einzelheiten können         hin, dass die Leistungsbearbeitung bei einem Unfallversicherungsvertrag
Sie den vom Verband „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“ aufgestellten        ohne Verarbeitung von Gesundheitsdaten in der Regel nicht möglich sein
„Verhaltensregeln    für     die   Prüf-   und    Lösch-fristen     von     wird.
personenbezogenen          Daten       durch       die       deutschen
Wirtschaftsauskunfteien“ entnehmen.                                         Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und
                                                                            sonstiger nach § 203 StGB geschützter Daten durch die ALTE LEIPZIGER
Sie haben ein Recht auf Auskunft über die bei uns zu Ihrer Person           selbst (unter 1), bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der ALTE
gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch         LEIPZIGER (unter 2) und wenn der Vertrag nicht zustande kommt (unter
sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung.      3).
Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig
sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der Daten.      Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen
Sind Ihre Daten unvollständig, so haben Sie einen Anspruch auf              Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung
Vervollständigung der Daten.                                                nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können

Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der von uns gespeicherten     1.   Erhebung, Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten
Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit           Gesundheitsdaten durch die Alte Leipziger
zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der
aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten        Ich willige ein, dass die Alte Leipziger die von mir in diesem
Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt.                                     Antrag/dieser Angebotsanforderung und künftig mitgeteilten
                                                                            Gesundheitsdaten erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur
                                                                            Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung
                                                                            dieses Versicherungsvertrages erforderlich ist.


                                                                                                                                Seite 17 von 45


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 18]
2.    Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach                    Ihre personenbezogenen Daten werden von der Rückversicherung nur zu
      § 203 StGB geschützter Daten an Stellen außerhalb der                  den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer
      Alte Leipziger                                                         Gesundheitsdaten an eine Rückversicherung werden Sie durch die Alte
Die Alte Leipziger verpflichtet die nachfolgenden Stellen vertraglich auf    Leipziger unterrichtet.
die Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit.
                                                                             Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich – an
2.1        Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen                       Rückversicherungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken
           (Unternehmen oder Personen)                                       verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für die Alte
Die Alte Leipziger führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die            Leipziger tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und
Risikoprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische            weiteren nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht.
Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder
Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht immer selbst               2.3 Datenaustausch mit dem Hinweis- und Informationssystem (HIS)
durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft im        Die Versicherungswirtschaft nutzt zur genaueren Risiko- und
Alte Leipziger – Hallesche Konzern oder einer anderen Stelle. Werden         Leistungsfalleinschätzung das Hinweis- und Informationssystem HIS, das
hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigt       derzeit die Besurance HIS GmbH (Besurance HIS GmbH, Kreuzberger
die Alte Leipziger Ihre Schweigepflichtentbindung für sich und so-weit       Ring 68, 65205 Wiesbaden, www.informa-his.de) betreibt.
erforderlich für die anderen Stellen.                                        Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten, und
                                                                             erhöhte Risiken kann die Alte Leipziger an das HIS melden. Die Alte
Die Alte Leipziger führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die       Leipziger und andere Versicherungen fragen Daten im Rahmen der
Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß                   Risiko- oder Leistungsprüfung aus dem HIS ab, wenn ein berechtigtes
Gesundheitsdaten für die Alte Leipziger erheben, verarbeiten oder            Interesse besteht. Zwar werden dabei keine Gesundheitsdaten
nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige           weitergegeben, aber für eine Weitergabe Ihrer nach § 203 StGB
Liste finden Sie unter Buchstabe B. Eine aktuelle Liste kann auch im         geschützten Daten benötigt die Alte Leipziger Ihre Schweigepflicht-
Internet unter www.alte-leipziger.de/dienstleisterliste.pdf eingesehen       entbindung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag mit Ihnen
oder beim betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Alte Leipziger           zustande gekommen ist oder nicht.
(Anschrift: Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel, Telefon: 06171
663927, E-Mail: datenschutz@alte-leipziger.de) angefordert werden. Für       Ich entbinde die für die Alte Leipziger tätigen Personen von ihrer
die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch            Schweigepflicht, soweit sie Daten aus der Antrags- oder
die in der Liste genannten Stellen benötigt die Alte Leipziger Ihre          Leistungsprüfung an den jeweiligen Betreiber des Hinweis- und
Einwilligung.                                                                Informationssystems (HIS) melden.

Ich willige ein, dass die Alte Leipziger meine Gesundheitsdaten, an die in   Sofern es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist, können über
der oben erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die          das HIS Versicherungen ermittelt werden, mit denen Sie in der
Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang          Vergangenheit in Kontakt gestanden haben, und die über sachdienliche
erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die Alte Leipziger dies tun     Informationen verfügen könnten. Bei diesen können die zur weiteren
dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter des Alte           Leistungsprüfung erforderlichen Daten erhoben werden.
Leipziger– Hallesche Konzern und sonstiger Stellen im Hinblick auf die
Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB                  2.4        Datenweitergabe an selbstständige Vermittler
geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht.                                 Die Alte Leipziger gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit
                                                                             an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden
2.2        Datenweitergabe an Rückversicherungen                             Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit
Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann die ALTE LEIPZIGER        zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren
Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise           Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden.
übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen
dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten            Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann
übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das         der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und
Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass die      ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag,
ALTE LEIPZIGER Ihren Versicherungsantrag/Ihre Angebotsanforderung            Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann.
oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegt. Das ist insbesondere      Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit
dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es        welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch,
sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt.                         ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart
                                                                             wurden.
Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die Alte
Leipziger aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder           Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen
Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen              Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den
unterstützt.                                                                 Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse
                                                                             bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei
Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen,             einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen
können sie kontrollieren, ob die Alte Leipziger das Risiko bzw. einen        Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie
Leistungsfall richtig eingeschätzt hat.                                      auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.

Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge             Ich willige ein, dass die Alte Leipziger meine Gesundheitsdaten und
im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit          sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten
diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko       Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen
beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und                   selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort
Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an               erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen.
Rückversicherungen weitergegeben werden. Zu den oben genannten
Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte
Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet.


                                                                                                                                 Seite 18 von 45


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 19]
Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und        Die Alte Leipziger speichert Ihre Daten auch, um mögliche Anfragen
die Datenverarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern          weiterer Versicherungen beantworten zu können. Ihre Daten werden bei
(z.B.   Betreiber    von     Vergleichssoftware,    Maklerverwaltungs-     der Alte Leipziger und im Hinweis- und Informationssystem bis zum Ende
programmen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung          des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Antragstellung
meiner Versicherungsverträge einschaltet.                                  gespeichert.
Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen.
                                                                           Ich willige ein, dass die Alte Leipziger meine Gesundheitsdaten, wenn
3.    Speicherung und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten,                   der Vertrag nicht zustande kommt, für einen Zeit-raum von drei Jahren
      wenn der Vertrag nicht zustande kommt                                ab dem Ende des Kalenderjahres der Antragstellung zu den oben
Kommt der Vertrag mit Ihnen nicht zustande, speichert die Alte Leipziger   genannten Zwecken speichert und nutzt.
Ihre im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten für den
Fall, dass Sie erneut Versicherungsschutz beantragen. Außerdem ist es
möglich, dass die Alte Leipziger zu Ihrem Antrag/Ihrer
Angebotsanforderung einen Vermerk an das Hinweis- und
Informationssystem meldet, der an anfragende Versicherungen
übermittelt wird.


                                                                                                                              Seite 19 von 45


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 20]
Dienstleisterliste – Stand Juni 2026
Liste der Dienstleister gemäß »Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung« im Versicherungsantrag sowie im Einklang mit Artikel 21 und 22 der
»Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die Versicherungswirtschaft«.
Aufgaben, zu deren Bearbeitung personenbezogene Daten (z. B. Name, Adresse) an Dritte weitergegeben werden können


Übertragene Aufgaben                                                   Auftragnehmer /
                                                                       Dienstleistungskategorie
Adressprüfung                                                          Adressermittler, Einwohnermeldeämter
Assistance und Pannenhilfe                                             AvD Automobilclub
Auskunftseinholung zur Antrags- und / oder Leistungsbearbeitung              •    Wirtschaftsauskunfteien
                                                                                  (SCHUFA Holding AG, Creditreform e.V., Experian infoscore Consumer
                                                                                  Data GmbH, Forum Finanzplanung GmbH, Besurance HIS GmbH),
                                                                             •    ESW Software Warda KG (Verstorbenenabgleich)
                                                                             •    Dienstleister zur Gebäudewertermittlung
                                                                             •    Dienstleister zur softwaregestützten Risikobesichtigung
Beratung, treuhänderische Tätigkeiten, Tarifierung                     Beratungsunternehmen, Treuhänder, Aktuare
Bestandsverwaltung und Schadenbearbeitung (Sachversicherung)           Assekuradeure, Makler, Bordero-Partner
Datenträger-/Aktenentsorgung                                           Entsorgungsunternehmen
Digitale Kommunikation                                                 mailingwork GmbH
Durchführung von Web-Konferenzen und                                   CSN. Communication Service Network GmbH
Bereitstellung einer Konferenz-Plattform                               Microsoft Ireland Operations Ltd.
Druck-/Kuvertierarbeiten, Briefabholung und Versand                    Druckereien und Postdienstleister
Endkundenplattform „fin4u“                                             BANKSapi GmbH
Firmenkundenportal in der Betrieblichen Altersversorgung               ePension GmbH & Co. KG
und außergerichtliches Mahnverfahren, Beratung (juristisch),                 •    Rechtsanwälte (Ohletz, Andreas Conzelmann)
allgemeine Dienstleistung in begründeten Einzelfällen                        •    Creditreform
Immobilienmanagement                                                   Verwalter, Hausmeisterdienste, Abrechnungsunternehmen, Handwerker,
                                                                       Immobilienmakler, IT-Dienstleister, Rechts- und Fachanwälte, Architekten,
                                                                       Projektentwickler, Werkunternehmer, Ingenieure, Gutachter, Vermessungsbüro,
                                                                       Steuerberater
IT-Dienstleistungen (Programmiertätigkeiten, User-Help-Desk, Hard-     Externe IT-Dienstleistungsunternehmen
und Softwareimplementierung und -unterstützung, Archivierung von
aufbewahrungspflichtigen Daten, System-Beratung und -
Unterstützung)
Marktforschung (Marktanalysen, Servicestudien,                         Marketing-/Marktforschungsunternehmen, Ratingagenturen,
Kundenbefragungen auch im Rahmen von Ratings)                          ASSEKURATA, Franke und Bornberg GmbH
Rürup-Service, Rentenbezugsmitteilungs-Service, Zentralruf, Notruf     Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)
Prüfung von Kostenvoranschlägen, Rechnungen, Schadenware               Prüfdienstleister, Sachverständige, Partnerwerkstätten, Restwertbörsen
Reparatur, Sanierung, Ersatz                                           Handwerksbetriebe, Sanierer, Werkstätten, Mietwagenunternehmen
Schaden-/Assistance-/Präventions-Dienstleistungen (Cyber Gewerbe)      Externe Cyber-Security-Unternehmen
                                                                       Externe Plattformanbieter
Vermittlung von Reparaturaufträgen                                     DMS GmbH, riparo GmbH

Aufgaben, zu deren Bearbeitung auch Gesundheitsdaten an Dritte weitergegeben werden können
Übertragene Aufgaben                                               Auftragnehmer /
                                                                   Dienstleistungskategorie
Anforderung und Prüfung von Arztberichten/Gutachten                HL Casework GmbH, Verisk Med GmbH
Schaden-/Assistance-Leistungen, Rehabilitationsmaßnahmen,          Assistance-, Reha- und Pflege-Dienstleister
Hilfs- und Pflegeleistungen                                        (Malteser Hilfsdienst e.V., Deutsche Assistance Service GmbH)
Außenregulierung, berufskundliche Gutachten, Rückversicherung      Rückversicherer, Mercur Grip, Regulierungsbeauftragte
Erstellen von Sachverständigengutachten, Schadenprüfung,           Sachverständige, Gutachter, Ärzte
Belegprüfung                                                       (inkl. Ärztlicher Dienst der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.)
Juristische Beratung, Schadenbearbeitung                           Rechtsanwälte
Regressbearbeitung, Außenregulierung                               Die Regulierer AllRisk Schadenmanagement AG, Interschaden GmbH,
                                                                   Twentyfour GmbH
Schadenbearbeitung, telefonischer Kundendienst                     Schweitzer Gruppe GmbH
Übersetzungen                                                      Übersetzungsbüros


                                                                                                                                      Seite 20 von 45


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 21]
Datenverarbeitung in der ALH Gruppe
Zur ALH Gruppe gehören folgende Gesellschaften
     •    Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.                                       •    Alte Leipziger Trust Investment-Gesellschaft mbH
     •    Hallesche Krankenversicherung a.G.                                           •    Alte Leipziger Treuhand GmbH
     •    Alte Leipziger Versicherung AG                                               •    Alte Leipziger Pensionskasse AG
     •    Alte Leipziger Holding AG                                                    •    Alte Leipziger Pensionsfonds AG
     •    Alte Leipziger Bauspar AG                                                    •    Alte Leipziger Pensionsmanagement GmbH

Gemeinsame Verarbeitung von Stammdaten
    •   Die Stammdaten umfassen gemäß „Code of Conduct“ (Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsc he
        Versicherungswirtschaft) Name, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Kunden- und Versicherungsnummer, Beruf, Familienstand, gesetzliche
        Vertreter, Angaben über die Art der bestehenden Verträge, Rollen der betroffenen Personen (z.B. Versicherungsnehmer, Versicherter,
        Beitragszahler, Zahlungsempfänger), Kontoverbindung, Telekommunikationsdaten, Widerspruchs-/Sperrvermerke (bzgl. Werbung und Markt-
        /Meinungsforschung)        und      andere     Widersprüche,     Vollmachten und    Betreuungsregelungen,     zuständige    Vermittler.
        Um die Anliegen im Rahmen der Antrags-, Anmelde-, Angebots-, Vertrags- und Leistungsabwicklung schnell, effektiv und kostengünstig
        bearbeiten zu können (z.B. Zuordnung von Post und eingehenden Telefonaten), können die Stammdaten der betroffenen Personen in der ALH
        Gruppe in einer gemeinschaftlich genutzten Datenbank geführt werden.
    •   Ansonsten bestehen für die Daten der jeweiligen Unternehmen der ALH Gruppe getrennte Datenhaltungen und Datennutzungen. Dies erfolgt im
        Einklang mit der aufsichtsrechtlich geforderten Spartentrennung.

Verarbeitung personenbezogener Daten in der ALH Gruppe
Bestimmte Aufgaben in der ALH Gruppe werden unternehmensübergreifend wahrgenommen. Hierbei kann es erforderlich sein, dass auch personen-
bezogene Daten verarbeitet werden. Die Verarbeitung ist dann über Art. 6 Abs. 1f DSGVO („Berechtigte Interessen“) legitimiert oder es liegt eine Regelung
vor durch arbeitsvertraglich festgelegte Verantwortlichkeiten oder mittels einer Vereinbarung gemäß Art. 26 DSGVO („Gemeinsam Verantwortliche“) bzw.
Art. 28 DSGVO („Auftragsverarbeitung“).

Es handelt sich dabei um folgende Tätigkeitsbereiche:
     •     Betrieblicher Datenschutz                                                   •    Marketing
     •     Betriebsorganisation                                                        •    Personalwesen
     •     Compliance                                                                  •    Rechnungswesen
     •     Immobilienmanagement                                                        •    Rechtsabteilung
     •     Informationssicherheitsbeauftragter                                         •    Risikomanagement
     •     Interne Revision                                                            •    Vertriebsverwaltung
     •     Informationstechnik                                                         •    Vorstandsbereich

Hinweis:
Sollten wir Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland
durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder angemessene Datenschutzgarantien (z.B. verbindliche
unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind.


                                                                                                                                      Seite 21 von 45


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 22]
I            Leistungsübersicht je nach gewähltem Versicherungsumfang
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist abschließbar für bebaute und unbebaute Grundstücke, vermietete Einfamilienhäuser, Garagen und
Stellplätze sowie für Nebengebäude, Geräteschuppen, Scheunen, Heuschober und Unterstellungen.
Der Versicherungsumfang kann wahlweise als Tarifvariante classic, premium oder optimum vereinbart werden.
Die Versicherung einzelner Positionen innerhalb einer Tarifvariante ist nicht möglich.


             Private Bauherren-Haftpflichtversicherung T26 Leistungsübersicht
    Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine
    Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des
    Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein           classic                premium                      optimum
    und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.
    Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko)
    Gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater
    Bauherr für das Bauvorhaben, wenn Planung, Bauleitung und                   ⚫                        ⚫                           ⚫
    Bauausführung an einen Dritten vergeben sind
    Gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem
                                                                                ⚫                        ⚫                           ⚫
    Bauen der Bauausführung in Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe
    Gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
                                                                                ⚫                        ⚫                           ⚫
    als Besitzer des zu bebauenden Grundstücks bei Neubauten
    Versicherungssummen
    Personen, Sach- und Vermögensschäden pauschal                        bis zu 5 Mio. EUR       bis zu 10 Mio. EUR          bis zu 15 Mio. EUR
    Vorsorgeversicherung in Höhe der Versicherungssumme                         ⚫                        ⚫                           ⚫
    Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos                           ⚫                        ⚫                           ⚫
    Erhöhung des versicherten Risikos durch Änderung
                                                                                ⚫                        ⚫                           ⚫
    bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften
    Mitversicherte Personen und Verhältnis zwischen den Versicherten
    Versicherungsnehmer                                                         ⚫                        ⚫                           ⚫
    Schäden während der Bauausführung in Eigenleistung
                                                                                ⚫                        ⚫                           ⚫
    sämtlicher mit den Bauarbeiten beschäftigter Personen
    Besondere Regelungen für einzelne private Risiken – Senkungen eines Grundstücks, Erdrutschung
    Senkungen eines Grundstücks                                                 ⚫                        ⚫                           ⚫
    Erdrutschung                                                                ⚫                        ⚫                           ⚫
    Besondere Regelungen für einzelne private Risiken – Haus- und Grundbesitz
    Gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
    als Haus- und Grundbesitzer des zu bebauenden Grundstücks                   ⚫                        ⚫                           ⚫
    und des zu errichtenden Bauwerks
    Besondere Regelungen für einzelne private Risiken – Allgemeines Umweltrisiko
    Schäden durch Umwelteinwirkung                                              ⚫                        ⚫                           ⚫
    Versicherungssummen                                                  bis zu 3 Mio. EUR        bis zu 3 Mio. EUR           bis zu 5 Mio. EUR
    Besondere Regelungen für einzelne private Risiken - Abwässer
    Schäden durch Abwässer                                                      ⚫                        ⚫                           ⚫
    Sonstige besondere Regelungen für einzelne private Risiken
    Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen,
                                                                                ⚫                        ⚫                           ⚫
    Kraftfahrzeug-Anhängern
    Gebrauch von Turmdrehkränen                                                 ⚫                        ⚫                           ⚫
                                                                               ⚫                        ⚫                            ⚫
                                                                         20 Prozent SB,           20 Prozent SB,               20 Prozent SB,
    Be- und Entladeschäden                                               mind. 50 EUR,            mind. 50 EUR,                mind. 50 EUR,
                                                                         max. 5.000 EUR           max. 5.000 EUR               max. 5.000 EUR
    Schäden im Ausland, sofern diese auf das versicherte
                                                                                ⚫                        ⚫                           ⚫
    Bauvorhaben im Inland zurückzuführen sind
    Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer
                                                                                ⚫                        ⚫                           ⚫
    aus § 110 Sozialgesetzbuch VII


                                                                                                                                  Seite 22 von 45


                    degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 23]
Tarifvariante                                                     classic                premium                  optimum

Besondere Umweltrisiken
Versicherungssummen                                            bis zu 3 Mio. EUR       bis zu 3 Mio. EUR        bis zu 3 Mio. EUR
Haftpflicht des Versicherungsnehmers für nachteilige
Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers                  ⚫                       ⚫                        ⚫
inkl. Grundwasser (Gewässerschaden)
Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen,            bis zu 50 l/kg,         bis zu 50 l/kg,          bis zu 50 l/kg,
deren Betreiber der Versicherungsnehmer ist                      max. 300 l/kg           max. 300 l/kg            max. 300 l/kg
                                                               bis zu 3 Mio. EUR       bis zu 3 Mio. EUR        bis zu 3 Mio. EUR
Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG                        Jahreshöchst-           Jahreshöchst-            Jahreshöchst-
                                                                entschädigung           entschädigung            entschädigung
Besondere Klauseln und Vereinbarungen
Einhaltung der Mindeststandards
                                                                      ⚫                       ⚫                        ⚫
des Arbeitskreises Beratungsprozesse
Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen                  ⚫                       ⚫                        ⚫
Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen                               ⚫                       ⚫                        ⚫
⚫ mitversichert im Rahmen der Vertragsbedingungen
- nicht mitversichert im Rahmen der Vertragsbedingungen


                                                                                                                    Seite 23 von 45


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 24]
II Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Privaten Bauherren-Haftpflichtversicherung
   der degenia Versicherungsdienst AG – DEG-BHH 2026 (Teil A) – Stand Juni 2026
Inhaltsverzeichnis - Teil A
Abschnitt A 1         Privates Bauherrenrisiko                         A 1-7             Allgemeine Ausschlüsse
A 1-1                 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten           A 1-8             Veränderungen des versicherten Risikos
                      (versichertes Risiko)                                              (Erhöhungen und Erweiterungen)
A 1-2                 Regelungen zu mitversicherten Personen           A 1-9             Neu hinzukommende Risiken
                      und zum Verhältnis zwischen den Versicherten                       (Vorsorgeversicherung)
                      (Versicherungsnehmer und mitversicherten         Abschnitt A 2     Besondere Umweltrisiken
                      Personen)                                        A 2-1             Gewässerschäden
A 1-3                 Versicherungsschutz, Versicherungsfall           A 2-2             Sanierung von Umweltschäden
A 1-4                 Leistungen der Versicherung und                                    gemäß Umweltschadengesetz (USchadG)
                      Vollmacht des Versicherers                       Gemeinsame Bestimmungen zu Teil A
A 1-5                 Begrenzung der Leistungen                        A(GB) 1           Abtretungsverbot
                      (Versicherungssumme, Serienschaden,              A(GB) 2           Veränderungen des versicherten Risikos und
                      Selbstbeteiligung)                                                 Auswirkung auf die Prämie (Prämienregulierung)
A 1-6                 Besondere Regelungen für einzelne Risiken        A(GB) 3           Prämienangleichung und Kündigungsrecht
                      des privaten Bauherrn                                              nach Prämienangleichung
                      (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen
                      und besondere Ausschlüsse)


                                                                                                                       Seite 24 von 45

                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 25]
Teil A

Abschnitt A 1        Privates Bauherrenrisiko                               Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich
                                                                            um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungs-
A 1-1      Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko)     nehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die
gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Bauherr       Das Gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen
für das im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebene           Vorschriften, die in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen
Bauvorhaben.                                                                derselben Dienststelle zugefügt werden.
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
                                                                            A 1-2.2
classic                           mitversichert
                                                                            Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen
premium                           mitversichert                             sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden.
optimum                           mitversichert
                                                                            Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung
Versicherungsschutz besteht nur, wenn Planung, Bauleitung und               (Abschnitt A 1-9 DEG-BHH 2026), wenn das neue Risiko nur für eine
Bauausführung an einen Dritten vergeben sind.                               mitversicherte Person entsteht.

Mitversichert ist bei Neubauten die gesetzliche Haftpflicht als Besitzer    A 1-2.3
des zu bebauenden Grundstücks für die Dauer der Bauzeit.                    Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen
                                                                            oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
                                                                            mitversicherten Person vorliegen, entfällt der Versicherungsschutz
classic                           mitversichert                             sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten
premium                           mitversichert                             Personen.
optimum                           mitversichert
                                                                            A 1-2.4
                                                                            Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag            darf   nur   der
Abschnitt B 2-1.2 Allgemeiner Teil (Verlängerungsklausel) findet keine      Versicherungsnehmer ausüben.
Anwendung.
                                                                            Für die Erfüllung        der Obliegenheiten sind sowohl der
A 1-1.1 Bauausführung in Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe                  Versicherungsnehmer     als auch die mitversicherten Personen
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus     verantwortlich.
dem Bauen der Bauausführung in Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe
(Bauausführung).                                                            A 1-3      Versicherungsschutz, Versicherungsfall
Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze                     A 1-3.1
classic                           mitversichert                             Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Ver-
                                                                            sicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Ver-
premium                           mitversichert
                                                                            sicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das
optimum                           mitversichert                             einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden
                                                                            zur Folge hatte, aufgrund
Mitversichert ist bei Neubauten die gesetzliche Haftpflicht als Besitzer
des zu bebauenden Grundstücks für die Dauer der Bauzeit.                                                 gesetzlicher
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                                             Haftpflichtbestimmungen
                                                                                                  privatrechtlichen Inhalts
classic                           mitversichert
premium                           mitversichert                             von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.
optimum                           mitversichert
                                                                            Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des
A 1-1.2    Planung und Bauleitung                                           Dritten unmittelbar entstanden ist.
           durch den Versicherungsnehmer selbst                             Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus     geführt hat, kommt es nicht an.
der von ihm selbst vorgenommenen Planung oder Bauleitung.
                                                                            A 1-3.2
A 1-2     Regelungen zu mitversicherten Personen und zum                    Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um
          Verhältnis zwischen den Versicherten (Versicherungsnehmer         gesetzliche Ansprüche handelt,
          und mitversicherten Personen)
A 1-2.1                                                                          a)   auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbst-
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht sämtlicher mit den Bauarbeiten             vornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadensersatz statt der
beschäftigten Personen für Schäden, die sie während der Bauausführung                 Leistung;
in Eigenleistung verursachen.                                                    b)   wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung
                                                                                      durchführen zu können;
Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze
                                                                                 c)   wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes
classic                           mitversichert                                       oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung
premium                           mitversichert                                       geschuldeten Erfolges;
optimum                           mitversichert


                                                                                                                               Seite 25 von 45

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 26]
     d)   auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf            A 1-5        Begrenzung der Leistungen
          ordnungsgemäße Vertragserfüllung;                                             (Versicherungssumme, Serienschaden, Selbstbeteiligung)
     e)   auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der            A 1-5.1
          Leistung;                                                        Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem
     f)   wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender              Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
          Ersatzleistungen.                                                Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere
                                                                           entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
A 1-3.3
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, soweit sie aufgrund        Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist - je nach gewählter
einer vertraglichen Vereinbarung oder Zusage über den Umfang der           Tarifvariante – begrenzt auf:
gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers hinausgehen.             Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze
                                                                           classic                           bis zu 5.000.000 EUR
A 1-4      Leistungen der Versicherung und Vollmacht des Versicherers
A 1-4.1                                                                    premium                           bis zu 10.000.000 EUR
Der Versicherungsschutz umfasst                                            optimum                           bis zu 15.000.000 EUR

     a)   die Prüfung der Haftpflichtfrage,                                A 1-5.2
                                                                           Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind die
     b)   die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche                Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle
                                                                           eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten
          und                                                              Versicherungssummen begrenzt.

     c)   die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten       A 1-5.3
          Schadensersatzverpflichtungen.                                   Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende
                                                                           Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des
Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der               ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils,
Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und            a)   auf derselben Ursache,
der Versicherer hierdurch gebunden ist.                                            b)   auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem
Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne                         und zeitlichem, Zusammenhang oder
Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind,                c)   auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln
binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne
Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.                               beruhen.

Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit           A 1-5.4
bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer    Falls vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem
den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des                Versicherungsfall an der Entschädigungsleistung des Versicherers mit
Dritten freizustellen.                                                     einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten
                                                                           Betrag (Selbstbeteiligung).
A 1-4.2                                                                    Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem
Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens   Versicherungsfall die Versicherungssumme übersteigen, wird die
oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden           Selbstbeteiligung vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche
Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.                   abgezogen. Abschnitt A 1-5.1 Satz 1 DEG-BHH 2026 bleibt unberührt.

Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über             Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleibt der Versicherer
Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der             auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur
Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen.                         Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet.
Der Versicherer führt den Rechtsstreit im Namen des
Versicherungsnehmers auf seine Kosten.                                     A 1-5.5
                                                                           Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die
A 1-4.3                                                                    Versicherungssummen angerechnet.
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das
einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur      A 1-5.6
Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den                Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem
Versicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt,          Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die
so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm      Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe
besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.                    dieser Ansprüche.

A 1-4.4                                                                    A 1-5.7
Erlangt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person das        Hat der Versicherungsnehmer an den Geschädigten Rentenzahlungen zu
Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu            leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungs-
fordern, so ist der Versicherer bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben.    summe oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem
                                                                           Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungs-
                                                                           summe, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der
                                                                           Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der
                                                                           Rente vom Versicherer erstattet.


                                                                                                                                Seite 26 von 45

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 27]
Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift       A 1-6.1 Senkungen eines Grundstücks, Erdrutschung
der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-           Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt       wegen Schäden durch
des Versicherungsfalles.
                                                                                  a) Senkungen eines Grundstücks;
Bei der Berechnung des Betrages, mit dem sich der Versicherungs-            Tarifvariante                 Entschädigungsgrenze
nehmer an laufenden Rentenzahlungen beteiligen muss, wenn der
                                                                            classic                          mitversichert
Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug
sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme übersteigt,        premium                          mitversichert
werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der             optimum                          mitversichert
Versicherungssumme abgesetzt.
                                                                                  b) Erdrutschungen.
A 1-5.8
                                                                            Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
Falls die von dem Versicherer verlangte Erledigung eines
Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich        classic                          mitversichert
am Verhalten des Versicherungsnehmers scheitert, hat der Versicherer        premium                          mitversichert
für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an
                                                                            optimum                          mitversichert
Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.

                                                                            Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen
A 1-6      Besondere Regelungen für einzelne private Risiken
           des privaten Bauherrn                                            Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden
                                                                                 a) a) am Baugrundstück selbst;
           (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und
           besondere Ausschlüsse)                                                b) an Gebäuden oder Anlagen auf dem Baugrundstück.
Abschnitt A 1-6 DEG-BHH 2026 regelt den Versicherungsschutz für
einzelne private Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese        A 1-6.2 Haus- und Grundbesitz
                                                                            Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als
Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse.
                                                                            Haus- und Grundbesitzer des zu bebauenden Grundstücks und des zu
Von der Versicherung ausgenommen und besonders zu versichern ist,           errichtenden Bauwerks.
was nicht nach dem Antrag ausdrücklich in Versicherung gegeben oder         Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze
nach Abschnitt A 1-6 DEG-BHH ohne besonderen Beitrag mitversichert          classic                          mitversichert
ist, insbesondere die Haftpflicht
                                                                            premium                          mitversichert
        a)   aus Tätigkeiten, die weder dem versicherten Risiko eigen       optimum                          mitversichert
             noch ihm sonst zuzurechnen sind;
        b)   aus Überlassen von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und        A 1-6.3 Allgemeines Umweltrisiko
             Abgabe von Kraft an Betriebsfremde;                            A 1-6.3.1
        c)   aus Herstellung, Verarbeitung und Beförderung von              Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des
             Sprengstoffen oder aus ihrer Lagerung zu Großhandels-          Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
             zwecken sowie aus Veranstaltung oder Abbrennen von
             Feuerwerken;                                                   Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch Stoffe,
        d)   aus Besitz oder Betrieb von Bahnen zur Beförderung von         Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme
             Personen oder Sachen.                                          oder sonstige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft
                                                                            oder Wasser ausgebreitet haben.
Nicht versichert
                                                                            A 1-6.3.2 Versicherungssumme
        a)   ist die Haftpflicht beim Baumfällen aus Beschädigung von       Die Versicherungssumme, welche auch gleichzeitig die Jahreshöchst-
             Bauwerken, Telefon-, Telegrafen- und elektrischen Leitungen,   entschädigung ist, beträgt im Rahmen der vereinbarten Ver-
             Masten und dgl. in einem Umkreis, dessen Radius der Höhe       sicherungssumme bei
             des zu fällenden Baumes entspricht;                            Tarifvariante                Entschädigungsgrenze
        b)   sind Haftpflichtansprüche aus Veränderungen von
                                                                            classic                          bis zu 3.000.000 EUR
             Grundwasserverhältnissen;
        c)   sind Ansprüche gegen die Personen (Versicherungsnehmer         premium                          bis zu 3.000.000 EUR
             oder jeden Mitversicherten), die den Schaden durch bewusst     optimum                          bis zu 5.000.000 EUR
             gesetz-, vorschrifts- oder sonst pflichtwidrigen Umgang mit
             brennbaren oder explosiblen Stoffen verursachen;               Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus

Soweit Abschnitt A 1-6 DEG-BHH 2026 keine abweichenden Regelungen                 a)   dem Verändern der Grundwasserverhältnisse;
enthält, finden auch auf die in Abschnitt A 1-6 DEG-BHH 2026 geregelten           b)   Gewässerschäden.
Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung (z.B. Abschnitt
A 1-4 DEG-BHH 2026 – Leistungen der Versicherung oder Abschnitt A 1-7       Zu Gewässerschäden und Schäden nach dem Umweltschadensgesetz
DEG-BHH 2026 – Allgemeine Ausschlüsse).                                     siehe Abschnitt A 2 DEG-BHH 2026 (besondere Umweltrisiken).


                                                                                                                                Seite 27 von 45

                   degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 28]
A 1-6.4 Abwässer                                                         Be- und Entladeschäden
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers      Eingeschlossen ist – abweichend von Abschnitt A 1-7.5 DEG-BHH 2026 –
wegen Schäden durch Abwässer.                                            die gesetzliche Haftpflicht wegen der Beschädigung von Land- und
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze                     Wasserfahrzeugen sowie Containern durch/oder beim Be- und Entladen
                                                                         und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
classic                          mitversichert
premium                          mitversichert                           Ohne besondere Vereinbarung besteht Versicherungsschutz in vor-
optimum                          mitversichert                           stehendem Umfang nur, soweit derartige Schäden nicht durch
                                                                         mechanische Be- und Entladevorrichtungen entstanden sind.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an Entwässerungs-
leitungen durch Verschmutzungen und Verstopfungen und alle sich          Für Schäden an Containern besteht auch dann Versicherungsschutz,
daraus ergebenden Vermögensschäden.                                      wenn diese entstehen beim Abheben von oder Heben auf Land- oder
                                                                         Wasserfahrzeuge durch Kräne oder Winden zum Zwecke des Be- oder
A 1-6.5    Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge,                 Entladens.
           Kraftfahrzeug-Anhänger und Turmdrehkränen
                                                                         Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleibt die Beschädigung der
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
                                                                         Ladung von Fahrzeugen und Containern.
classic                          mitversichert                           Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze
premium                          mitversichert
                                                                         classic                         mitversichert
optimum                          mitversichert                           premium                         mitversichert
                                                                         optimum                         mitversichert
A 1-6.5.1
Versichert ist – abweichend von Abschnitt A 1-7.14 DEG-BHH 2026 – die
gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die      Von jedem Fahrzeugschaden sowie Schaden an Containern durch
verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden        Be- und Entladearbeiten hat der Versicherungsnehmer 20 Prozent,
nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-        mindestens 50 EUR höchstens 5.000 EUR selbst zu tragen.
Anhängern:
                                                                         A 1-6.6 Schäden im Ausland
      a)   nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende      Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
           Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf eine bauartbedingte         wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn
           Höchstgeschwindigkeit;                                        diese auf das Bauvorhaben im Inland zurückzuführen sind.
      b)   Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter      Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
           Höchstgeschwindigkeit;                                        classic                         mitversichert
      c)   Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter
                                                                         premium                         mitversichert
           Höchstgeschwindigkeit;
      d)   selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h    optimum                         mitversichert
           bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;
      e)   Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind    Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer
           oder nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen             aus § 110 Sozialgesetzbuch VII.
           verkehren.                                                    Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
                                                                         classic                         mitversichert
A 1-6.5.2 Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt:
Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht       premium                         mitversichert
werden.                                                                  optimum                         mitversichert
Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des
Verfügungsberechtigten gebrauchen darf.                                  Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das      Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen
Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.           Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des
                                                                         Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei
Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder   einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut
Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen.               angewiesen ist.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das
Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzt wird, der die erforderliche        A 1-6.7 Vermögensschäden
Fahrerlaubnis hat.
                                                                         Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
Wenn der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten verletzt, gilt   classic                         mitversichert
Abschnitt B 3-3.3 Allgemeiner Teil (Rechtsfolgen bei Verletzung von      premium                         mitversichert
Obliegenheiten).                                                         optimum                         mitversichert
A 1-6.5.2
Versichert ist – abweichend von Abschnitt A 1-7.14 DEG-BHH 2026 – die    A 1-6.7.1
                                                                         Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die
verursacht werden durch den Gebrauch von Turmdrehkränen.                 wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch
                                                                         Sachschäden entstanden sind.


                                                                                                                            Seite 28 von 45

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 29]
A 1-6.7.2                                                                      c)    zwischen mehreren mitversicherten Personen desselben
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen                          Versicherungsvertrages.
Vermögensschäden
                                                                          Diese Ausschlüsse erstrecken sich auch auf Ansprüche von Angehörigen
     a)   durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auf-trag          der vorgenannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft
          oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder          leben.
          gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige
          Leistungen;                                                     A 1-7.4   Schadenfälle von Angehörigen des Versicherungsnehmers
     b)   aus planender, beratender, bau- oder montageleitender,                    und von wirtschaftlich verbundenen Personen
          prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;                       Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer
     c)   aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an
          wirtschaftlich verbundene Unternehmen;                               a)    aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in
     d)   aus Vermittlungsgeschäften aller Art;                                      häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im
     e)   aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reisever-                        Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören;
          anstaltung;
     f)   aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing-               Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des
          oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvor-               Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partner-
          gängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder                 schaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder,
          Unterschlagung;                                                            Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder,
     g)   aus Rationalisierung und Automatisierung;                                  Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister
     h)   aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und                      sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein
          Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;                  familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis
     i)   aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und                    wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).
          Kostenanschlägen;
     j)   aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehe-malige        b)    von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der
          oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäfts-                      Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt
          führung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer                  geschäftsfähige oder betreute Person ist;
          Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang
          stehen;                                                              c)    von    seinen    gesetzlichen    Vertretern,    wenn     der
     k)   aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder                              Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten
          behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder                            oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein
          Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster                 ist;
          Pflichtverletzung;
     l)   aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z.B. von Geld,               d)    von     seinen    unbeschränkt        persönlich haftenden
          Wertpapieren und Wertsachen;                                               Gesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene
     m)   aus Schäden durch ständige Emissionen (z.B. Geräusche,                     Handelsgesellschaft,       Kommanditgesellschaft      oder
          Gerüche, Erschütterungen).                                                 Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist;

A 1-7      Allgemeine Ausschlüsse                                              e)    von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine
Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich               eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist;
etwas anderes bestimmt ist, gelten folgende Ausschlüsse vom
Versicherungsschutz:                                                           f)    von seinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern.

A 1-7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden                                Die Ausschlüsse unter Abschnitt A 1-7.4 b) bis f) DEG-BHH 2026
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den        erstrecken sich auch auf Ansprüche von Angehörigen der dort
Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.                                  genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Abschnitt A 1-2.3 DEG-BHH 2026 findet keine Anwendung.
                                                                          A 1-7.5   Miete, Leasing, Pacht, Leihe, verbotene Eigenmacht,
A 1-7.2   Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von                      besonderer Verwahrungsvertrag
          Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leistungen                 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den        allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der
Schaden dadurch verursacht haben, dass sie in Kenntnis von deren          Versicherungsnehmer diese Sachen geleast, gepachtet, geliehen, durch
Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit:                                      verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines
                                                                          besonderen Verwahrungsvertrages sind.
     a) Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder
     b) Arbeiten oder sonstige Leistungen                                 A 1-7.6     Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten
erbracht haben.                                                                       und sonstigen Leistungen
                                                                          Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an vom
Abschnitt A 1-2.3 DEG-BHH 2026 findet keine Anwendung.                    Versicherungsnehmer hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten
                                                                          oder sonstigen Leistungen infolge einer in der Herstellung, Lieferung
A 1-7.3 Ansprüche der Versicherten untereinander                          oder Leistung liegenden Ursache und alle sich daraus ergebenden
Ausgeschlossen sind Ansprüche                                             Vermögensschäden.
                                                                          Dies gilt auch dann, wenn die Schadenursache in einem mangelhaften
     a)   des Versicherungsnehmers selbst oder der in Abschnitt           Einzelteil der Sache oder in einer mangel-haften Teilleistung liegt und zur
          A 1-7.4 DEG-BHH 2026 benannten Personen gegen die               Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder Leistung führt.
          mitversicherten Personen;
     b)   zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben                Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, wenn Dritte im Auftrag
          Versicherungsvertrages;                                         oder für Rechnung des Versicherungsnehmers die Herstellung oder


                                                                                                                                 Seite 29 von 45

                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 30]
Lieferung der Sachen oder die Arbeiten oder sonstigen Leistungen                 b)   wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit
übernommen haben.                                                                     diesen beförderten Sachen, der Insassen und allen sich
                                                                                      daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen
A 1-7.7 Asbest                                                                        sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest,                     •    der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung
asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.                        von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder
                                                                                      Raumfahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von
A 1-7.8 Gentechnik                                                                    Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind                  Raumfahr-zeugen bestimmt waren;
auf:                                                                             •    Tätigkeiten (z.B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung,
                                                                                      Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder
     a)   gentechnische Arbeiten;                                                     deren Teilen.
     b)   gentechnisch veränderte Organismen (GVO);
     c)   Erzeugnisse, die                                                       c)   gegen den Versicherungsnehmer als Eigentümer, Mieter,
     •    Bestandteile aus GVO enthalten,                                             Pächter,     Leasingnehmer  und    Nutznießer    von
     •    aus oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden.                              Luftlandeplätzen.

A 1-7.9 Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen                    Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Luft- oder
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits-         Raumfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn
oder Namensrechtsverletzungen.                                           keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn
                                                                         das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
A 1-7.10 Anfeindung, Schikane, Belästigung und
           sonstige Diskriminierung                                      A 1-7.16 Wasserfahrzeuge
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung,              Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungs-
Schikane,    Belästigung,    Ungleichbehandlung oder sonstigen           nehmer, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder
Diskriminierungen.                                                       beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs
                                                                         verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines
A 1-7.11 Übertragung von Krankheiten                                     Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Personenschäden, die aus der
Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren.        Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasser-
Das Gleiche gilt für Sachschäden, die durch Krankheit der dem            fahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine
Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen oder                  dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn
veräußerten Tiere entstanden sind.                                       das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn der
Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob         A 1-7.17 Schäden im Zusammenhang
fahrlässig gehandelt hat.                                                          mit der Übertragung elektronischer Daten
                                                                         Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus dem Austausch, der
A 1-7.12 Überschwemmungen                                                Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, soweit es sich
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden und alle sich daraus     handelt um Schäden aus
ergebenden Vermögensschäden, welche durch Überschwemmungen
stehender oder fließender Gewässer entstehen.                                    a)   Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder
                                                                                      Veränderung von Daten;
A 1-7.13 Strahlen                                                                b)   Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von Daten;
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem                c)   Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaustausch;
oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden                   d)   Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen.
Strahlen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen)
stehen.                                                                  A 1-8     Veränderungen des versicherten Risikos
                                                                                   (Erhöhungen und Erweiterungen)
A 1-7.14 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger                          Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs-
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungs-      nehmers
nehmer, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder
beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder          A 1-8.1
Kraftfahrzeug-Anhängers verursachen.                                     aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
                                                                         Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze
Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Kraft-
                                                                         classic                            mitversichert
fahrzeug oder Kraftfahrzeug-Anhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser
Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des          premium                            mitversichert
Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt     optimum                            mitversichert
wird.
                                                                         Dies gilt nicht
A 1-7.15 Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze                              •     für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungs-
Ausgeschlossen sind Ansprüche                                                         pflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen;
                                                                               •     für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder
     a)   wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine                            Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
          mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder
          beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder
          Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder
          Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch
          genommen werden.

                                                                                                                               Seite 30 von 45

                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 31]
A 1-8.2                                                                           d)   Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb
aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender                     im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu
oder Erlass neuer Rechtsvorschriften.                                                  versichern sind;
In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungs-               e)   Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und
verhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.                   amtlicher Tätigkeit.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von
dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der          Abschnitt A 2         Besondere Umweltrisiken
Erhöhung Kenntnis erlangt hat.                                              A 2-1      Gewässerschäden
Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze                     A 2-1.1 Umfang des Versicherungsschutzes
                                                                            Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für
classic                           mitversichert
                                                                            unmittelbare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der
premium                           mitversichert                             Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers
optimum                           mitversichert                             (Gewässerschäden).
                                                                            Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze
A 1-9     Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung)                  classic                          mitversichert
A 1-9.1
                                                                            premium                          mitversichert
Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des
Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des                    optimum                          mitversichert
Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert.
                                                                            Hierbei werden Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des
Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen.           Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung von gewässer-
Die Aufforderung kann auch mit der Prämienrechnung erfolgen.                schädlichen Stoffen aus Anlagen, deren Betreiber der Versicherungs-
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt       nehmer ist, resultieren, besteht Versicherungsschutz ausschließlich für
der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen           Anlagen bis – gemäß Tarifvariante – Inhalt (Kleingebinde) soweit das
Entstehung.                                                                 Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter – gemäß
                                                                            Tarifvariante – nicht übersteigt.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde,     Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst
                                                                            classic                          50 l/kg max. 300 l/kg
nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt
hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.      premium                          50 l/kg max. 300 l/kg
                                                                            optimum                          50 l/kg max. 300 l/kg
Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko eine angemessene
Prämie zu verlangen.                                                        Wenn mit den Anlagen die o. g. Beschränkungen überschritten werden,
                                                                            entfällt dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen
Kommt eine Einigung über die Höhe der Prämie innerhalb einer Frist von      über die Vorsorgeversicherung (Abschnitt A 1-9 DEG-BHH 2026).
einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der
Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen               A 2-1.2 Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme)
Entstehung.                                                                 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze                        Versicherungsfall im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme
classic                           mitversichert                             begrenzt auf – je Tarifvariante – pauschal für Personen-, Sach- und
                                                                            Vermögensschäden je Versicherungsfall.
premium                           mitversichert
                                                                            Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
optimum                           mitversichert
                                                                            classic                          bis zu 3.000.000 EUR
A 1-9.2 Versicherungssummen                                                 premium                          bis zu 3.000.000 EUR
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur   optimum                          bis zu 3.000.000 EUR
Einigung im Sinne von Abschnitt A 1-9.1 Absatz 4 DEG-BHH 2026 auf den
Betrag – je nach gewählter Versicherungssumme – für alle                    Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres begrenzt.                      beträgt höchstens das Zweifache dieser Summe.
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
classic                           bis zu 5.000.000 EUR                      A 2-1.3 Rettungskosten
                                                                            Der Versicherer übernimmt:
premium                           bis zu 10.000.000 EUR
optimum                           bis zu 15.000.000 EUR                           a)   Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungs-
                                                                                       nehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung
A 1-9.3                                                                                des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten),
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für                        Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
                                                                            classic                          mitversichert
      a)   Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines
           Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge       premium                          mitversichert
           der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht         optimum                          mitversichert
           unterliegen;
      b)   Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von                   sowie
           Bahnen;
      c)   Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht
           unterliegen;


                                                                                                                                Seite 31 von 45

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 32]
      b) außergerichtliche Gutachterkosten.                                Jedoch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt
Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze                        des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von
                                                                           Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können
classic                            mitversichert
                                                                           (Entwicklungsrisiko).
premium                            mitversichert
optimum                            mitversichert                           Versichert sind darüber hinaus den Versicherungsnehmer betreffende
                                                                           Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen,
Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten            gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grund-stücken,
zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für         soweit diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages
Sachschäden nicht übersteigen.                                             erfasst sind.

Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außer-             A 2-2.2 Ausland
gerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von ihm                  Versichert sind im Umfang von Abschnitt A 1-6.6 DEG-BHH 2026 die im
übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung die                     Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG)
Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen.                            eintretenden Versicherungsfälle.
Eine     Billigung    des    Versicherers    von  Maßnahmen    des         Versichert sind insoweit auch die den Versicherungsnehmer betreffende
Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des         Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen
Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers.                          anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den
                                                                           Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.
A 2-1.4      Ausschlüsse
     a)      Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen,    A 2-2.3    Ausschlüsse
             die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von den dem          a)    Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen,
             Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den                  die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst
             Versicherungsnehmer         gerichteten       behördlichen               von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungs-
             Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.                        nehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder
             Abschnitt A 1-1.2 DEG-BHH 2026 findet keine Anwendung.                   Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
                                                                                      Abschnitt A 1-2.3 DEG-BHH 2026 findet keine Anwendung.
        b)   Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die
             nachweislich:                                                       b)   Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen
                  •    auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen                    Schäden:
                        Handlungen,       Auf-ruhr,    inneren Unruhen,                    •    die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf
                        Generalstreik, illegalem Streik                                         genommene Einwirkungen auf die Umwelt
                                                                                                entstehen;
                        oder                                                               •    für die der Versicherungsnehmer aus einem
                    •   unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder                           anderen Versicherungsvertrag (z.B. Gewässer-
                        Maßnahmen beruhen.                                                      schaden-Haftpflichtversicherung) Versicherungs-
                                                                                                schutz hat oder hätte erlangen können.
Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich
elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.                                   A 2-2.4 Versicherungssumme
                                                                           Die Versicherungssumme, welche auch gleichzeitig die Jahres-
A 2-2     Sanierung von Umweltschäden                                      höchstentschädigung ist, beträgt im Rahmen der vereinbarten Ver-
          gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG)                             sicherungssumme bei
Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG)            Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
ist eine                                                                   classic                          bis zu 3.000.000 EUR
       a) Schädigung von geschützten Arten und natürlichen
                                                                           premium                          bis zu 3.000.000 EUR
          Lebensräumen;
       b) Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser;              optimum                          bis zu 3.000.000 EUR
       c) Schädigung des Bodens.
                                                                           Gemeinsame Bestimmungen zu Teil A
A 2-2.1
Versichert sind - abweichend zu Abschnitt A 1-3.1 DEG-BHH 2026 - den       A(GB)-1 Abtretungsverbot
Versicherungsnehmer betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder       Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne
Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG, soweit            Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet
während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages:                        werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

        a)   die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig   A(GB)-2    Veränderungen des versicherten Risikos
             und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind;                        und Auswirkung auf die Prämie (Prämienregulierung)
                                                                           A(GB)-2.1
             oder                                                          Der Versicherungsnehmer hat nach Aufforderung mitzuteilen, ob und
                                                                           welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren
        b)   die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und   Angaben eingetreten sind.
             bestimmungswidrig erfolgt ist.                                Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der
                                                                           Prämienrechnung erfolgen.
Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht              Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung
Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Verwendung           zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter ausschließlich       Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser vom
dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produktions-        Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des
oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist.             festgestellten Prämienunterschiedes verlangen.


                                                                                                                               Seite 32 von 45

                    degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 33]
Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der   Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die speziell durch den
Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft.                       einzelnen Schadenfall veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von
                                                                         Grund und Höhe der Versicherungsleistungen.
A(GB)-2.2                                                                Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres ist die Summe
Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder           der in diesem Jahr geleisteten Schadenzahlungen geteilt durch die
sonstiger Feststellungen wird die Prämie ab dem Zeitpunkt der            Anzahl der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten Schadenfälle.
Veränderung berichtigt (Prämienregulierung), beim Wegfall versicherter
Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Ein-gangs der Mitteilung beim   A(GB)-3.3
Versicherer.                                                             Im Falle einer Erhöhung ist der Versicherer berechtigt, im Falle einer
Die vertraglich vereinbarte Mindestprämie darf dadurch nicht             Verminderung verpflichtet, die Folgejahresprämie um den sich aus
unterschritten werden.                                                   A(GB)-3.2 DEG-BHH 2026 ergebenden Prozentsatz zu verändern
Alle entsprechend A(GB)-3.1 DEG-BHH 2026 nach dem Versicherungs-         (Prämienangleichung).
abschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen der                  Die veränderte Folgejahresprämie wird dem Versicherungsnehmer mit
Mindestprämie werden berücksichtigt.                                     der nächsten Prämienrechnung bekannt gegeben.

A(GB)-2.3                                                                Hat sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen des Versicherers in
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann     jedem der letzten fünf Kalenderjahre um einen geringeren Prozentsatz
der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen          als denjenigen erhöht, den der Treuhänder jeweils für diese Jahre nach
waren, eine Nachzahlung in Höhe der für diesen Zeitraum bereits in       A(GB)-3.2 DEG-BHH 2026 ermittelt hat, so darf der Versicherer die
Rechnung gestellten Prämie verlangen.                                    Folgejahresprämie nur um den Prozentsatz erhöhen, um den sich der
Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine                     Durchschnitt seiner Schadenzahlungen nach seinen unternehmens-
Prämienregulierung statt.                                                eigenen Zahlen im letzten Kalenderjahr erhöht hat.
Eine vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlte Prämie wird nur            Diese Erhöhung darf diejenige nicht überschreiten, die sich nach dem
zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach        vorstehenden Absatz ergeben würde.
Zugang der Mitteilung der erhöhten Prämie erfolgten.
                                                                         A(GB)-3.4
A(GB)-2.4                                                                Liegt die Veränderung nach A(GB)-3.2 DEG-BHH 2026 oder A(GB)-3.3
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung                auf   DEG-BHH 2026 unter 5 Prozent entfällt eine Prämienangleichung.
Versicherungen mit Prämienvorauszahlung für mehrere Jahre.               Diese Veränderung ist jedoch in den folgenden Jahren zu
                                                                         berücksichtigen.
A(GB)-3   Prämienangleichung und Kündigungsrecht
          nach Prämienangleichung                                        A(GB)-3.5
A(GB)-3.1                                                                Erhöht sich die Prämie aufgrund der Prämienangleichung gemäß
Die Versicherungsprämien unterliegen der Prämienangleichung.             A(GB)-3.3 DEG-BHH 2026, ohne dass sich der Umfang des Versicherungs-
Soweit die Prämien nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet           schutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungs-
werden, findet keine Prämienangleichung statt.                           vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des
Mindestprämien unterliegen unabhängig von der Art der Prämien-           Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens je-doch zu dem
berechnung der Prämienangleichung.                                       Zeitpunkt kündigen, in dem die Prämienerhöhung wirksam werden
                                                                         sollte.
A(GB)-3.2
Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich mit Wirkung für die ab    Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das
dem 1. Juli fälligen Prämien, um welchen Prozentsatz sich im             Kündigungsrecht hinzuweisen.
vergangenen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schadenzahlungen aller     Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat
zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassenen         vor dem Wirksamwerden der Prämienerhöhung zugehen.
Versicherer gegenüber dem vorvergangenen Jahr erhöht oder
vermindert hat.                                                          Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungs-
Den ermittelten Prozentsatz rundet er auf die nächstniedrigere, durch    recht.
fünf teilbare ganze Zahl ab.


                                                                                                                            Seite 33 von 45

                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 34]
       III      Allgemeine Bedingungen für die Allgemeine Haftpflicht-
                und Sachversicherung (Teil B) – Stand Juni 2026
Inhaltsverzeichnis - Teil B
Abschnitt B-1         Beginn des Versicherungsschutzes, Prämienzahlung     Abschnitt B 4   Weitere Regelungen
B 1-1                 Beginn des Versicherungsschutzes                     B 4-1           Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
B 1-2                 Prämienzahlung, Versicherungsperiode                 B 4-2           Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
B 1-3                 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie,              B 4-3           Vollmacht des Versicherungsvertreters
                      Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung                         (gilt nur für die Sachversicherung)
B 1-4                 Folgeprämie                                          B 4-4           Verjährung
B 1-5                 Lastschriftverfahren                                 B 4-5           Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände
B 1-6                 Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung            B 4-6           Anzuwendendes Recht
Abschnitt B 2         Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung               B 4-7           Embargobestimmung
B 2-1                 Dauer und Ende des Vertrags                          B 4-8           Überversicherung (gilt nur für die Sachversicherung)
B 2-2                 Kündigung nach Versicherungsfall                     B 4-9           Versicherung für fremde Rechnung
Abschnitt B 3         Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung,                                      (gilt nur für die Sachversicherung)
                      andere Obliegenheiten                                B 4-10          Aufwendungsersatz (gilt nur für die Sachversicherung)
B 3-1                 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers            B 4-11          Übergang von Ersatzansprüchen
                      oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss                       (gilt nur für die Sachversicherung)
B 3-2                 Gefahrerhöhung (gilt nur für die Sachversicherung)   B 4-12          Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
B 3-3                 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers                              (gilt nur für die Sachversicherung)
                                                                           B 14-13         Repräsentanten (gilt nur für die Sachversicherung)


                                                                                                                             Seite 34 von 45


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 35]
Teil B

Abschnitt B 1        Beginn des Versicherungsschutzes, Prämienzahlung        B 1-4      Folgeprämie
                                                                             B 1-4.1    Fälligkeit
B 1-1      Beginn des Versicherungsschutzes                                  Eine Folgeprämie wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein                jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu
angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die       einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie.
                                                                             Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
B 1-2    Prämienzahlung, Versicherungsperiode
B 1-2.1  Prämienzahlung                                                      B 1-4.2    Verzug und Schadensersatz
Je nach Vereinbarung werden die Prämien entweder durch laufende              Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der
Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als        Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die
Einmalprämie im Voraus gezahlt.                                              verspätete Zahlung zu vertreten hat.

B 1-2.2    Versicherungsperiode                                              Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Folgeprämie in Verzug,
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr.                                   ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug
Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.   entstandenen Schadens zu verlangen.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die
Versicherungsperiode der Vertragsdauer.                                      B 1-4.3   Mahnung
                                                                             Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den
B 1-3       Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie,                          Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax
            Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung                     oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen
B 1-3.1     Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie                           (Mahnung).
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des      Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der
vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungs-           Zahlungsaufforderung betragen.
beginns zu zahlen.
Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts.                  Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die
                                                                             rückständigen Beträge der Prämie sowie der Zinsen und Kosten im
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertrags-       Einzelnen beziffert und auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und
schluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach               Kündigungsrecht) hinweist.
Vertragsschluss zu zahlen.
                                                                             B 1-4.4    Leistungsfreiheit nach Mahnung
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem in Absatz 1        Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein
oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst,           Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des
nachdem die Zahlung veranlasst ist.                                          Versicherungsfalles mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten
                                                                             in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers
oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie      B 1-4.5    Kündigung nach Mahnung
frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.       Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in
                                                                             Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten
B 1-3.2    Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug               Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig nach Abschnitt B      sofortiger Wirkung kündigen.
1.3.1 Allgemeiner Teil gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag
zurücktreten, solange die Zahlung nicht veranlasst ist.                      Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden
                                                                             werden.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die           Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungs-
Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.                                         nehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der
                                                                             Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
B 1-3.3    Leistungsfreiheit des Versicherers
Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht           B 1-4.6    Zahlung der Prämie nach Kündigung
rechtzeitig nach Abschnitt B 1-3.1 Allgemeiner Teil zahlt, so ist der        Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats
Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen                   nach der Kündigung veranlasst wird.
Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet.                           Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie
Voraussetzung ist, dass er den Versicherungsnehmer durch gesonderte          unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf
Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen    veranlasst wird.
auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der
Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat.                              Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach Abschnitt B 1-4.4 Allgemeiner
                                                                             Teil bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die
Nichtzahlung zu vertreten hat.                                               B 1-5       Lastschriftverfahren
                                                                             B 1-5.1     Pflichten des Versicherungsnehmers
                                                                             Ist zur Einziehung der Prämie das Lastschriftverfahren vereinbart worden,
                                                                             hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für
                                                                             eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.


                                                                                                                                         Seite 35 von 45


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 36]
Konnte die fällige Prämie ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom       Abschnitt B 2        Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung
Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch
rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z.B. E-Mail,       B 2-1     Dauer und Ende des Vertrags
Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers         B 2-1.1   Vertragsdauer
erfolgt.                                                                      Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum
                                                                              abgeschlossen.
B 1-5.2   Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere            B 2-1.2   Stillschweigende Verlängerung
Prämien, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden       Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der
können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in         Vertrag um jeweils ein Jahr.
Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.                       Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei
                                                                              Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung
Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der             zugegangen ist.
Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und
zukünftige Prämien selbst zu übermitteln.                                     B 2-1.3    Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
                                                                              Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen       vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt
werden.                                                                       B 2-1.4    Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
                                                                              Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der
B 1-6     Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung                           Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes
B 1-6.1   Allgemeiner Grundsatz                                               darauffolgenden Jahres kündigen.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur             Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem
derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der         Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Versicherungsschutz bestanden hat.
                                                                              B 2-1.5    Wegfall des versicherten Interesses
B 1-6.2   Prämie oder Geschäftsgebühr bei Widerruf,              Rücktritt,   Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung
          Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse                     vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses
B 1-6.2.1                                                                     Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des
Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von       Interesses Kenntnis erlangt.
14 Tagen, hat der Versicherer den auf die Zeit nach Zugang der
Widerrufserklärung entfallenden Teil der Prämien zu erstatten.                Für die Hausratversicherung gilt:
                                                                              Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die vollständige und dauerhafte
B 1-6.2.2                                                                     Auflösung des versicherten Hausrats.
Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen                 Dazu zählt auch:
Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm die Prämie            a) die Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre
bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.                                               Pflegeeinrichtung;

Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet,                  oder
weil die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt worden
ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.                 b)    die    Aufgabe    einer     Zweit-    oder     Ferienwohnung.
                                                                                         Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten
B 1-6.2.3                                                                                Interesses.
Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen         Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsnehmers zum
arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum    Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Versicherers über die vollständige und
Zugang der Anfechtungserklärung zu.                                           dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch zwei Monate nach dem
                                                                              Tod des Versicherungsnehmers, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein
B 1-6.2.4                                                                     Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung              Versicherungsnehmer.
vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer die Prämie zu, die er
hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem               B 2-2     Kündigung nach Versicherungsfall
Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des       B 2-2.1   Kündigungsrecht
Interesses Kenntnis erlangt hat.                                              Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien
                                                                              den Versicherungsvertrag kündigen.
B 1-6.2.5                                                                     Die Kündigung ist in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären.
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung der Prämie verpflichtet,        Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der
wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht,     Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges
Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht      B 2-2.2   Kündigung durch Versicherungsnehmer
entsteht.                                                                     Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang
Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.       beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch
                                                                              bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der            jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu
verschaffen, ist der Vertrag nichtig.                                         B 2-2.3   Kündigung durch Versicherer
Dem Versicherer steht in diesem Fall die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu   Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim
dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.       Versicherungsnehmer wirksam.


                                                                                                                                      Seite 36 von 45


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 37]
Abschnitt B 3         Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung,                            Erhöht sich durch eine Vertragsänderung die Prämie um mehr als 10
                      andere Obliegenheiten                                      Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht
                                                                                 angezeigten Umstand aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag
B 3-1      Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers                             innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne
           oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss                        Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den
B 3-1.1    Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben                           Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.
           über gefahrerhebliche Umstände
Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem          B 3-1.3    Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers
Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen             Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss
der Versicherer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) gefragt hat und   der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen.
die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem      Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt.
vereinbarten Inhalt zu schließen.                                                Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines
Diese Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn der Versicherer dem                    Monats nach deren Kenntniserlangung angeben.
Versicherungsnehmer nach seiner Vertragserklärung, aber vor der                  Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der
Vertragsannahme Fragen im Sinn von Satz 1 in Textform stellt.                    Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das
                                                                                 von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers
geschlossen, so sind bei der Anwendung von Absatz 1 und B 3-1.2                  B 3-1.4    Hinweispflicht des Versicherers
Allgemeiner Teil sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch     Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen
die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen.        dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch
                                                                                 gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die
Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht          Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn
weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe              B 3-1.5   Ausschluss von Rechten des Versicherers
Fahrlässigkeit zur Last fällt.                                                   Der Versicherer kann sich auf seine Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
                                                                                 oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten
B 3-1.2    Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht                        Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
B 3-1.2.1 Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1               B 3-1.6   Anfechtung
Absatz 1 Allgemeiner Teil, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.        Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung
Im Fall des Rücktritts besteht auch für die Vergangenheit kein                   anzufechten, bleibt bestehen.
Versicherungsschutz.
                                                                                 B 3-1.7     Erlöschen der Rechte des Versicherers
Der Versicherer hat jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn der                        Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur
Versicherungsnehmer nachweist, dass er die unrichtigen oder                      Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von 5 Jahren nach Vertragsschluss.
unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht           Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser
hat.                                                                             Frist eingetreten sind.
                                                                                 Die Frist beträgt 10 Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein
Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der      Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist,
dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten         B 3-2      Gefahrerhöhung (gilt nur für die Sachversicherung)
Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.                 B 3-2.1    Begriff der Gefahrerhöhung
                                                                                 B 3-2.1.1
Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, darf er den   Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe der Vertragserklärung
Versicherungsschutz nicht versagen, wenn der Versicherungsnehmer                 des Versicherungsnehmers die tatsächlich vorhandenen Umstände so
nachweist, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder        verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalles oder eine
für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den       Vergrößerung des Schadens oder die ungerechtfertigte Inanspruchnahme
Umfang der Leistung ursächlich war.                                              des Versicherers wahrscheinlicher wird.
Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn der
Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt hat.                   B 3-2.1.2
                                                                                 Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere - aber nicht nur - vorliegen, wenn
B 3-1.2.2 Kündigung                                                              sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert, nach dem der Versicherer vor
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1               Vertragsschluss gefragt hat.
Absatz 1 Allgemeiner Teil leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der
Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen,        B 3-2.1.3
wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den                 Eine Gefahrerhöhung nach Abschnitt B 3-2.1.1 Allgemeiner Teil liegt nicht
Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder        vor, wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den
anderen Bedingungen geschlossen hätte.                                           Umständen als mitversichert gelten soll.

B 3-1.2.3 Vertragsänderung                                                       B 3-2.2   Pflichten des Versicherungsnehmers
Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1 Absatz 1           B 3-2.2.1
Allgemeiner Teil nicht vorsätzlich verletzt und hätte der Versicherer bei        Nach Abgabe seiner Vertragserklärung darf der Versicherungsnehmer ohne
Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu                vorherige Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen
anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen               oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.
auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil.
Bei einer vom Versicherungsnehmer unverschuldeten Pflichtverletzung              B 3-2.2.2
werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode             Erkennt der Versicherungsnehmer nachträglich, dass er ohne vorherige
Vertragsbestandteil.                                                             Zustimmung des Versicherers eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder
                                                                                 gestattet hat, so muss er diese dem Versicherer unverzüglich anzeigen.

                                                                                                                                          Seite 37 von 45


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 38]
B 3-2.2.3                                                                        B 3-2.5.3
Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe seiner Vertragserklärung                    Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen,
unabhängig von seinem Willen eintritt, muss der Versicherungsnehmer dem               a) soweit der Versicherungsnehmer nachweist, dass die
Versicherer unverzüglich anzeigen, nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat.                 Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des
                                                                                            Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war;
B 3-2.3    Kündigung oder Vertragsänderung durch den Versicherer
B 3-2.3.1 Kündigungsrecht                                                                   oder
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Abschnitt
B 3-2.2.1 Allgemeiner Teil, kann der Versicherer den Vertrag fristlos                 b)    wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für
kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich                      die Kündigung des Versicherers abgelaufen und eine Kündigung
oder grob fahrlässig verletzt hat.                                                          nicht erfolgt war;
Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der
Versicherungsnehmer zu beweisen.                                                            oder

Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer              c)    wenn der Versicherer statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der
unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.                                      Gefahrerhöhung      eine      seinen     Geschäftsgrundsätzen
                                                                                            entsprechende erhöhte Prämie verlangt.
Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Abschnitt B
3-2.2.2 und Abschnitt B 3-2.2.3 Allgemeiner Teil bekannt, kann er den            B 3-3       Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.                   B 3-3.1     Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
                                                                                 B 3-3.1.1 Zu erfüllende Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
B 3-2.3.2 Vertragsänderung                                                       Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor
Statt der Kündigung kann der Versicherer ab dem Zeitpunkt der                    Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind:
Gefahrerhöhung eine seinen Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte                  a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich
Prämie verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen.                      vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
                                                                                       b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten
Erhöht sich die Prämie als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10                           Obliegenheiten.
Prozent oder schließt der Versicherer die Absicherung der erhöhten Gefahr
aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats          B 3-3.1.2 Rechtsfolgen
nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist          Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine
kündigen.                                                                        Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem
In der Mitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dieses         Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats,
Kündigungsrecht hinzuweisen.                                                     nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos
                                                                                 kündigen.
B 3-2.4   Erlöschen der Rechte des Versicherers                                  Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer
Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach            nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
Abschnitt B 3-2.3 Allgemeiner Teil erlöschen, wenn diese nicht innerhalb         verletzt hat.
eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung
ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der         B 3-3.2   Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles
Gefahrerhöhung bestanden hat.                                                    Der Versicherungsnehmer hat bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles
                                                                                 folgende Obliegenheiten zu erfüllen:
B 3-2.5     Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung
B 3-2.5.1                                                                        B 3-3.2.1
Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der            Er hat nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu
Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer        sorgen. Dabei hat der Versicherungsnehmer Weisungen des Versicherers,
seine Pflichten nach Abschnitt B 3-2.2.1 Allgemeiner Teil vorsätzlich verletzt   soweit für ihn zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen - ggf. auch mündlich
hat.                                                                             oder telefonisch - einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten. Erteilen
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der     mehrere an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unter-
Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der      schiedliche Weisungen, hat der Versicherungsnehmer nach pflichtgemäßem
Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht.                    Ermessen zu handeln.
Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungs-
nehmer zu beweisen.                                                              B 3-3.2.2
                                                                                 zusätzlich zu Abschnitt B 3-3.2.1 Allgemeiner Teil gilt:
B 3-2.5.2
Nach einer Gefahrerhöhung nach Abschnitt B 3-2.2.2 und Abschnitt                 Der Versicherungsnehmer hat
B 3-2.2.3 Allgemeiner Teil ist der Versicherer für einen Versicherungsfall,           a) dem Versicherer den Schadeneintritt, nachdem er von ihm
der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige                  Kenntnis erlangt hat, unverzüglich - ggf. auch mündlich oder
dem Versicherer hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn der                       telefonisch - anzuzeigen;
Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat.                    b) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum
Hat der Versicherungsnehmer seine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt                 unverzüglich der Polizei anzuzeigen;
Abschnitt B 3-2.5.1 Satz 2 und 3 Allgemeiner Teil entsprechend.                       c) dem Versicherer und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der
Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm die                         abhanden gekommenen Sachen einzureichen;
Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Anzeige hätte                         d) das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die
zugegangen sein müssen, bekannt war.                                                        Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch den
                                                                                            Versicherer freigegeben worden sind.
                                                                                            Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenbild
                                                                                            nachvollziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die
                                                                                            beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch den
                                                                                            Versicherer aufzubewahren;

                                                                                                                                            Seite 38 von 45


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 39]
     e)    soweit möglich dem Versicherer unverzüglich jede Auskunft in              b)   Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner
           Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erteilen, die zur               verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen
           Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der                     Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt;
           Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist sowie jede                  der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als
           Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über                       den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt
           den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten;                             entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer
     f)    vom Versicherer angeforderte Belege beizubringen, deren                        bestehen.
           Beschaffung ihm billigerweise zugemutet werden kann.
     g)    Steht das Recht auf die vertragliche Leistung des Versicherers                 Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus
           einem anderen als dem Versicherungsnehmer zu, so hat dieser                    anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben
           die Obliegenheiten nach Abschnitt B 3-3.2.1 und Abschnitt                      Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden
           B 3-3.2.2 Allgemeiner Teil ebenfalls zu erfüllen - soweit ihm dies             Vertrag in der Weise, dass die Entschädigung aus allen Verträgen
           nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen möglich ist.                  insgesamt nicht höher ist, als wenn der Gesamtbetrag der
                                                                                          Versicherungssummen, aus denen die Prämien errechnet
B 3-3.3    Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung                                  wurden, nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden
B 3-3.3.1                                                                                 wäre.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach Abschnitt B 3-3.1                 Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der
oder Abschnitt B 3-3.2 Allgemeiner Teil vorsätzlich, so ist der Versicherer               Anspruch in der Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt keine
von der Verpflichtung zur Leistung frei.                                                  höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer                     der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung
berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des               gegeben worden wäre.
Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht.
                                                                                     c)   Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der
B 3-3.3.2                                                                                 Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen
Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalles               Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht
bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer                   geschlossene Vertrag nichtig.
nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den
Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail,                 Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu
Telefax oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.                                dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen
                                                                                          Kenntnis erlangt.
B 3-3.3.3
Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der                      B 4-1.4   Beseitigung der Mehrfachversicherung
Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit nicht grob                   a)   Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die
fahrlässig verletzt hat.                                                                  Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem
Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die                          Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er
Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des              verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben
Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der dem                      oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger
Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war.                                          Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der
Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig                   durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist.
verletzt hat.
                                                                                          Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der
Abschnitt B 4         Weitere Regelungen                                                  Versicherungssumme und Anpassung der Prämie werden zu dem
                                                                                          Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer
B 4-1      Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung                                      zugeht.
B 4-1.1    Anzeigepflicht                                                            b)   Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die
Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr                         Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach
versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung                     Abschluss     der    mehreren     Versicherungsverträge   der
unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und               Versicherungswert gesunken ist.
die Versicherungssumme anzugeben.                                                         Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge
                                                                                          gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen
B 4-1.2    Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht                                 worden,      kann    der    Versicherungsnehmer     nur   die
Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach Abschnitt B 4-1.1                verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und
Allgemeiner Teil vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter              der Prämien verlangen.
den in Abschnitt B 3-3 Allgemeiner Teil beschriebenen Voraussetzungen zur
Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.               B 4-2       Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des        B 4-2.1     Form, zuständige Stelle
Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.          Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den
                                                                                Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem
B 4-1.3    Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung                   Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief)
      a)   Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe           abzugeben.
           Gefahr versichert und übersteigen die Versicherungssummen            Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas
           zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen           anderes bestimmt ist.
           Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem
           Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen         Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers
           wären, den Gesamtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung            oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig
           vor.                                                                 bezeichnete Stelle gerichtet werden.
                                                                                Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und
                                                                                Anzeigen bleiben bestehen.


                                                                                                                                       Seite 39 von 45


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 40]
B 4-2.2     Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung               B 4-5.1   Versicherungsombudsmann
Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem                Wenn es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher oder um
Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem       eine Person handelt, die sich in verbraucherähnlicher Lage befindet, gilt:
Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines
eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift.    Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der
Die Erklärung gilt 3 Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen.      Versicherungsnehmer an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.
Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten
Namensänderung des Versicherungsnehmers.                                                           Versicherungsombudsmann e.V.
                                                                                                           Postfach 080632
B 4-2.3   Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung                                          10006 Berlin
Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines                                 Telefon: 0800 3696000
Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der                            E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Abschnitt B 4-2.2                          Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Allgemeiner Teil entsprechend Anwendung.
                                                                              Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei
B 4-3     Vollmacht des Versicherungsvertreters                               arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem
          (gilt nur für die Sachversicherung)                                 Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
B 4-3.1   Erklärungen des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungs-        B 4-5.2    Versicherungsaufsicht
nehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend                     Wenn der Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Versicherers nicht
      a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;        zufrieden ist oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung
      b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen        auftreten, kann er sich auch an die Bundesanstalt für
          Beendigung;                                                         Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Der Versicherer unterliegt der
      c) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages       Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
          und während des Versicherungsverhältnisses.
                                                                                              Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
B 4-3.2    Erklärungen des Versicherers                                                                   Sektor Versicherungsaufsicht
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer                                        Graurheindorfer Straße 108
ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem                                                        53117 Bonn
Versicherungsnehmer zu übermitteln.                                                                          Telefon: 0800 2 100 500
                                                                                                           E-Mail: poststelle@bafin.de
B 4-3.3    Zahlungen an den Versicherungsvertreter                                                      Internet: https://www.bafin.de
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen,
die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder          Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht
dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet. Eine                verbindlich entscheiden.
Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen
sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung     B 4-5.3    Rechtsweg
kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.                      Es besteht zudem die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.

B 4-4      Verjährung                                                         B 4.5.3.1 Örtlich zuständiges Gericht für Klagen gegen den Versicherer
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in 3 Jahren.             Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch        sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder
entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden                seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt.
Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.                    Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungs-
                                                                              nehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz, den Sitz seiner
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer             Niederlassung oder seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen,
angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen        seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Anmeldung und Zugang der in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief)
mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller nicht mit.    Verlegt jedoch der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Sitz,
                                                                              den Sitz seiner Niederlassung, seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften      solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des
des Bürgerlichen Gesetzbuchs.                                                 Staates zuständig, in dem der Versicherer seinen Sitz hat.

B 4-5     Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände                        B 4-5.3.2 Örtlich zuständiges Gericht
Treten Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherungsnehmer                        für Klagen gegen Versicherungsnehmer
und dem Versicherer auf, kann sich der Versicherungsnehmer jederzeit an       Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer
die Beschwerdestelle des Versicherers wenden:                                 bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz, dem Sitz der
                                                                              Niederlassung oder dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers; fehlt ein
                           Alte Leipziger Versicherung AG                     solcher, nach seinem gewöhnlichen Aufenthalt.
                        Servicebeauftragter des Vorstandes
                                 Alte Leipziger-Platz 1                       Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der
                                   61440 Oberursel                            Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit
                    E-Mail: servicebeauftragter@alte-leipziger.de             für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer
                                                                              nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag
Außerdem stehen dem Versicherungsnehmer insbesondere folgende                 zuständigen Niederlassung.
weitere Beschwerdemöglichkeiten zu:


                                                                                                                                        Seite 40 von 45


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 41]
B 4-6      Anzuwendendes Recht                                                  B 4-10     Aufwendungsersatz (gilt nur für die Sachversicherung)
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.                                        B 4-10.1 Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens
                                                                                B 4-10.1.1
B 4-7     Embargobestimmung                                                     Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungs-
Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen –                     nehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur
Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die                   Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte oder
Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder                 die er auf Weisung des Versicherers macht.
Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der
Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.                                      B 4-10.1.2
                                                                                Macht der Versicherungsnehmer Aufwendungen, um einen unmittelbar
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw.            bevorstehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen
Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf         Auswirkungen zu mindern, geltend, so leistet der Versicherer
den Iran erlassen werden, soweit dem nicht Europäische oder deutsche            Aufwendungsersatz nur, wenn diese Aufwendungen bei einer
Rechtsvorschriften entgegenstehen.                                              nachträglichen objektiven Betrachtung der Umstände verhältnismäßig und
                                                                                erfolgreich waren oder die Aufwendungen auf Weisung des Versicherers
B 4-8      Überversicherung (gilt nur für die Sachversicherung)                 erfolgten.
Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses
erheblich, so kann sowohl der Versicherer als auch der Versicherungs-           B 4-10.1.3
nehmer verlangen, dass zur Beseitigung der Überversicherung die                 Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den
Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird.                    Aufwendungsersatz nach Abschnitt B 4-10.1.1 und Abschnitt B 4-10.1.2
Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens, ist für die Höhe der Prämie der          Allgemeiner Teil entsprechend kürzen; dies gilt jedoch nicht, soweit
Betrag maßgebend, den der Versicherer berechnet haben würde, wenn der           Aufwendungen auf Weisung des Versicherers entstanden sind.
Vertrag von vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.
                                                                                B 4-10.1.4
Hat der Versicherungsnehmer die Überversicherung in der Absicht                 Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige Entschädigung betragen
geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu              zusammen höchstens die Versicherungssumme je vereinbarter Position;
verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu   dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf Weisung des Versicherers
dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden                entstanden sind.
Umständen Kenntnis erlangt.
                                                                                B 4-10.1.5
B 4-9      Versicherung für fremde Rechnung                                     Der Versicherer hat den für die Aufwendungen gemäß Abschnitt B 4-10.1.1
           (gilt nur für die Sachversicherung)                                  Allgemeiner Teil erforderlichen Betrag auf Verlangen des Versicherungs-
B 4-9.1    Rechte aus dem Vertrag                                               nehmers vorzuschießen.
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen
Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen.                 B 4-10.1.6
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur dem                        Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder
Versicherungsnehmer und nicht auch dem Versicherten zu.                         anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse
Das gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.            kostenfrei zu erbringen sind.

B 4-9.2    Zahlung der Entschädigung                                            B 4-10.2 Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den                       B 4-10.2.1
Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine          Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die
Zustimmung dazu erteilt hat.                                                    Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern
Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung           diese den Umständen nach geboten waren.
des Versicherungsnehmers verlangen.
                                                                                Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand
B 4-9.3    Kenntnis und Verhalten                                               hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung
B 4-9.3.1                                                                       vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde.
Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von
rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung       B 4-10.2.2
auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen.        Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den
                                                                                Kostenersatz nach Abschnitt B 4-10.2.1 Allgemeiner Teil entsprechend
Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des                  kürzen.
Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein
Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen         B 4-11     Übergang von Ersatzansprüchen
lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.                    (gilt nur für die Sachversicherung)
B 4-9.3.2                                                                       B 4-11.1 Übergang von Ersatzansprüchen
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag           Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu,
ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige            geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den
Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder nicht              Schaden ersetzt.
zumutbar war.
                                                                                Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend
B 4-9.3.3                                                                       gemacht werden.
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn der
Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten                   Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine
geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat.                   Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt,
                                                                                kann der Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese
                                                                                Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.


                                                                                                                                         Seite 41 von 45


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 42]
B 4-11.2 Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen                    B 4-12.1.3 Für die Wohngebäudeversicherung gilt:
Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung      Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der grob fahrlässigen
dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form-          Herbeiführung des Versicherungsfalles.
und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs        Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer gesetzliche oder
auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit      vertraglich vereinbarte Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt hat.
erforderlich mitzuwirken.
                                                                              B 4-12.1.4 Für die Hausratversicherung gilt:
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der      Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der grob fahrlässigen
Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen    Herbeiführung des Versicherungsfalles.
keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.                                  Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer gesetzliche oder
Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der           vertraglich vereinbarte Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt hat.
Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des
Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu            B 4-12.2 Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
kürzen.                                                                       Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der
Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der   Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den
Versicherungsnehmer.                                                          Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder
                                                                              zu täuschen versucht.
B 4-12     Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen                      Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges
           (gilt nur für die Sachversicherung)                                Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder
B 4-12.1   Vorsätzliche       oder     grob    fahrlässige Herbeiführung      Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1
           des Versicherungsfalles                                            als bewiesen.
B 4-12.1.1
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so    B 4-13    Repräsentanten (gilt nur für die Sachversicherung)
ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.                       Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner
Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen    Repräsentanten zurechnen lassen.
Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die
vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

B 4-12.1.2
Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist
der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des
Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu
kürzen.


                                                                                                                                    Seite 42 von 45


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 43]
        IV          Besondere Klauseln und Vereinbarungen
                    der degenia Versicherungsdienst AG
                    zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
                    der Privaten Bauherren-Haftpflichtversicherung
                    DEG-BHH 2026 (Teil A) – Stand Juni 2026
Inhaltsverzeichnis – Besondere Klauseln und Vereinbarungen der degenia Versicherungsdienst AG
1.         Besonderheit „Online-Tarif“                                      6.       Einhaltung der Mindeststandards
2.         Wechsel des Versicherers                                                  des Arbeitskreises Beratungsprozesse
3.         Beitragsanpassung                                                7.       Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen
4.         Kündigung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland                      8.       Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen
5.         Vollmachten der degenia Versicherungsdienst AG


                                                                                                                               Seite 43 von 45


               degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 44]
1. Besonderheit „Online-Tarif“                                                Eine Kündigung der degenia Versicherungsdienst AG wird einen Monat nach
Wenn dem beantragten Versicherungsschutz der sogenannte „Online-Tarif“        ihrem Zugang wirksam.
zugrunde liegt, gilt folgendes:
Dieser Tarif sieht vor, dass der Versicherungsschein und alle sonstigen       Bei einer endgültigen Wohnsitzverlegung ins Ausland - ohne Beibehaltung
Dokumente und jede sonstige Korrespondenz an den Antragsteller                eines Wohnsitzes im Inland - kann das Versicherungsverhältnis gekündigt
ausschließlich per E-Mail übersandt wird, und zwar an die E-Mail-Adresse,     werden.
die im Rahmen der Beantragung angegeben wurde.
Sie erklären sich damit ausdrücklich einverstanden.                           Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem
                                                                              Zugang bei der degenia Versicherungsdienst AG wirksam. Der
Ebenso sind Sie ausdrücklich damit einverstanden, dass die E-Mail ohne        Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung
besondere Verschlüsselung (Passwortschutz o.ä.) versandt wird.                zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden
                                                                              Versicherungsperiode, wirksam wird.
Der Antragsteller kann zu jedem späteren Zeitpunkt die Übersendung von
Dokumenten zu seinem Versicherungsvertrag bzw. die Führung der                Eine Kündigung der degenia Versicherungsdienst AG wird einen Monat nach
Korrespondenz dazu auf dem Postweg verlangen (E-Mail-Widerruf).               ihrem Zugang wirksam.
Sie sind ausdrücklich damit einverstanden, dass dann zur nächsten
Beitragsfälligkeit ein Wechsel in den dafür vorgesehenen Tarif erfolgt und    5.     Vollmachten der degenia Versicherungsdienst AG
ein erhöhter Versicherungsbeitrag fällig wird.                                     ▪  Die Firma degenia Versicherungsdienst AG (im Folgenden degenia
Dies gilt sinngemäß auch dann, wenn Sie es versäumen, uns rechtzeitig eine            genannt) führt die gesamte Vertragsverwaltung für die jeweiligen
etwaig neue E-Mail-                                                                   Versicherer durch.
                                                                                   ▪ degenia ist bevollmächtigt, vertraglich obliegende Anzeigen,
2. Wechsel des Versicherers                                                           Willenserklärungen, Schadenanzeigen und Beiträge in Empfang zu
Die degenia Versicherungsdienst AG ist berechtigt, jederzeit, ohne                    nehmen sowie ausstehende Beiträge einzufordern und den dazu
Zustimmung des Versicherungsnehmers zur nächsten Hauptfälligkeit des                  gehörigen Schriftverkehr zu führen und Willenserklärungen jeglicher
Versicherungsvertrages, den Versicherer zu wechseln.                                  Art (z.B. Rücktritt, Kündigung, Anfechtung) abzugeben. Beiträge
Dies ist jedoch nur möglich, bei gleichbleibendem Versicherungsschutz und             gelten als beim Versicherer eingegangen, wenn sie bei degenia
bei gleichbleibendem Beitrag/ gleichbleibendem Beitragssatz.                          eingegangen sind.
Der Wechsel des Versicherers ist dem Versicherungsnehmer spätestens                ▪ degenia ist von den Versicherern beauftragt gegenüber den
innerhalb von 4 Wochen nach erfolgtem Wechsel, mitzuteilen.                           Versicherungsnehmern und den betreuenden Vermittlern die
Der Wechsel des Versicherers eröffnet dem Versicherungsnehmer ein                     Annahme oder Ablehnung von Anträgen zu erklären.
außerordentliches Kündigungsrecht.                                                 ▪ Hat der Versicherungsnehmer seine Anschrift geändert, die Änderung
                                                                                      aber der degenia nicht mitgeteilt, so genügt für eine
3. Beitragsanpassung                                                                  Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber
In Erweiterung der A(GB)-3 der Gemeinsamen Bestimmungen zu Teil A ist                 abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die
die degenia Versicherungsdienst AG in Rücksprache mit dem Versicherer                 letzte der degenia bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage
berechtigt, die vertraglich vereinbarten Beiträge für Versicherungsverträge           nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt auch
mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsumfang anzupassen,                   entsprechend für den Fall einer Änderung des Namens des
wenn die Schadenaufwendungen und Kosten eines Geschäftsjahres die                     Versicherungsnehmers.
Beitragseinnahmen ohne Versicherungssteuer, jeweils bezogen auf diese
Verträge, überschreiten.                                                      6.    Einhaltung der Mindeststandards
                                                                                    des Arbeitskreises Beratungsprozesse
Die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der                Darüber hinaus garantieren wir auch, dass die Leistungsinhalte dieser
Versicherungstechnik sind anzuwenden.                                         Versicherungsbedingungen den Empfehlungen des Arbeitskreises
                                                                              Beratungsprozesse voll entsprechen.
Die Anpassung tritt jeweils für Verträge mit Beginn des nächsten              Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
Versicherungsjahres in Kraft.
                                                                              classic                            mitversichert
Die degenia Versicherungsdienst AG teilt dem Versicherungsnehmer die
Anpassung der Beiträge spätestens einen Monat vor Fälligkeit des Beitrages    premium                            mitversichert
schriftlich mit.                                                              optimum                            mitversichert
Der Versicherungsnehmer ist über sein Kündigungsrecht zu belehren:
Erhöht die degenia Versicherungsdienst AG die Beiträge, kann der              7. Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen
Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung         Wird das dem Vertrag zugrundeliegende Bedingungswerk zur
mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des                   Privathaftpflichtversicherung für Neuverträge vom Versicherer geändert, so
Wirksamwerdens der Beitragserhöhung, den Versicherungsvertrag                 gilt das neue Bedingungswerk unter folgenden Voraussetzungen
kündigen                                                                      automatisch auch für den bestehenden Vertrag:

4. Kündigung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland                                         a)   das neue Bedingungswerk enthält im Vergleich zum
Bei einer endgültigen Wohnsitzverlegung ins Ausland - ohne Beibehaltung                     zugrundeliegenden Bedingungswerk ausschließlich Leistungs-
eines Wohnsitzes im Inland - kann das Versicherungsverhältnis gekündigt                     verbesserungen (das kann z.B. eine Erweiterung des
werden.                                                                                     Versicherungsschutzes oder der Wegfall eines Ausschluss-
                                                                                            grundes oder einer Obliegenheit sein)
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem
Zugang bei der degenia Versicherungsdienst AG wirksam. Der                                  und
Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu
einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden
Versicherungsperiode, wirksam wird.


                                                                                                                                      Seite 44 von 45


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 45]
      b)   die im neuen Bedingungswerk enthaltenen Leistungs-             8. Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen
           verbesserungen führen für Neuverträge im Vergleich zum         Wir garantieren Ihnen, dass die dieser Privaten Bauherren-
           bestehenden Vertrag nicht zu einer nachteiligen Änderung der   Haftpflichtversicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungs-
           Tarifierungskriterien oder Berechnungsgrundlage.               bedingungen für die Private Bauherren-Haftpflichtversicherung (DEG-BHH
                                                                          2026 – Stand Juni 2026) ausschließlich zum Vorteil für Sie von den durch
Das neue Bedingungswerk findet auf den bestehenden Vertrag ab             den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Wirksamkeit des neuen Bedingungswerks (Produkteinführung) Anwendung.      empfohlenen Musterbedingungen - Allgemeine Versicherungsbedingungen
Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze                       für die Private Bauherren-Haftpflichtversicherung (AVB Private
                                                                          BauherrenHV - Stand Mai 2020) - abweichen.
classic                         mitversichert
                                                                          Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
premium                         mitversichert
                                                                          classic                         mitversichert
optimum                         mitversichert
                                                                          premium                         mitversichert
                                                                          optimum                         mitversichert


                                                                                                                               Seite 45 von 45


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
```

