# Die Haftpflichtkasse Haus- und Grundbesitzer-, Gewässerschaden- und: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-bauherren-haftpflichtkasse-hug-whg-bau.php
- Rechtlicher Träger: Die Haftpflichtkasse VVaG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-bauherren-haftpflichtkasse-hug-whg-bau.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Die Haftpflichtkasse Produktinformationsblatt HUG, WHG, BAU](https://www.haftpflichtkasse.de/export/sites/default/.downloads/Produktinformationsblaetter/Produktinformationsblatt-HUG-WHG-BAU.pdf), Fassung ohne Datum

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis | ja, bis 3 Mio. € | Die Versicherungssumme beträgt jeweils 3 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. | 2. Umfang der Versicherung, Seite 1 |
| Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres oder der gesamten Bauzeit (Maximierung) | nicht geregelt |  |  |
| Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall (allgemein und bei Sachschäden an Nachbargebäuden) | nicht geregelt |  |  |
| Höchstgrenze der Bausumme (Gesamtbaukosten), bis zu der das Bauvorhaben versicherbar ist | nicht geregelt |  |  |
| Versicherbare Bauvorhaben: Neubau, Umbau, Anbau, Sanierung, Renovierung, Abriss | nicht geregelt |  |  |
| Zulässige Nutzung des Gebäudes (selbst genutztes Ein- oder Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Ferienhaus, Garage, Nebengebäude) | nicht geregelt |  |  |
| Örtlicher Geltungsbereich (Baustelle im Inland, im Ausland, Versicherungsort) | nicht geregelt |  |  |
| Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner als Mitbauherr, Miteigentümer, Bauherrengemeinschaft) | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsupdate und Besitzstandsgarantie: Verbesserungen der Bedingungen und bessere Leistungen des Vorvertrags gelten mit | nicht geregelt |  |  |
| Voraussetzung: Planung, Bauleitung und Ausführung sind an befugte Fachleute vergeben (Architekt, Bauunternehmer, in Österreich befugter Ziviltechniker oder Gewerbetreibender) | nicht geregelt |  |  |
| Eigenleistung des Bauherrn mitversichert (Bauen in Eigenregie, Selbsthilfe am Bau) | nicht geregelt |  |  |
| Grenze der Eigenleistung (Betrag oder Anteil an der Bausumme, ab dem ein Zuschlag oder kein Schutz gilt) | nicht geregelt |  |  |
| Bauleitung in eigener Regie zulässig (ohne beauftragten Bauleiter) | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht der unentgeltlichen Bauhelfer (Familie, Freunde, Nachbarschaftshilfe) mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Personenschäden der Bauhelfer untereinander und Ansprüche von Helfern gegen den Bauherrn | nicht geregelt |  |  |
| Rückgriffsansprüche der Berufsgenossenschaft Bau, Sozialversicherung oder Unfallversicherung (in Österreich AUVA, in Spanien Seguridad Social) gegen den Bauherrn | nicht geregelt |  |  |
| Pflichten des Bauherrn als Auftraggeber nach Baustellenverordnung, Bauarbeitenkoordinationsgesetz oder Real Decreto 1627/1997 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) | nicht geregelt |  |  |
| Gebrauch eigener, gemieteter oder geliehener selbstfahrender Arbeitsmaschinen (Bagger, Radlader, Minibagger) auf der Baustelle | nicht geregelt |  |  |
| Kräne, Aufzüge, Gerüste und sonstige Baustelleneinrichtung des Bauherrn | nicht geregelt |  |  |
| Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle (Absicherung, Beleuchtung, Zugang Unbefugter, spielende Kinder) | nicht geregelt |  |  |
| Sachschäden an Nachbargrundstücken und Nachbargebäuden durch die Bauarbeiten | nicht geregelt |  |  |
| Schäden durch Senkungen, Erdrutsch, Erschütterungen und Rammarbeiten an Grundstücken und Gebäuden | nicht geregelt |  |  |
| Erdarbeiten, Unterfangungen und Unterfahrungen an Nachbargebäuden | nicht geregelt |  |  |
| Abbruch- und Einreißarbeiten (Abstand zum Nachbarn, Ausschluss im Radius, Grenze) | nicht geregelt |  |  |
| Sprengungen auf der Baustelle | nicht geregelt |  |  |
| Nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche ohne Verschulden (§ 906 BGB, in Österreich § 364b ABGB, in Spanien relaciones de vecindad) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an Erdleitungen, Kabeln, Rohren und Kanälen (unterirdische Versorgungsleitungen) und deren Folgeschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | Schäden an Erdleitungen (Bauherren-Haftpflicht) | 2. Umfang der Versicherung, Seite 1 |
| Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden an fremden Sachen (zum Beispiel am Nachbarzaun oder an einer gemeinsamen Grenzwand) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten Baugeräten und Baustelleneinrichtungen | nicht geregelt |  |  |
| Brand- und Explosionsschäden an Sachen Dritter, die von der Baustelle ausgehen | nicht geregelt |  |  |
| Allmählichkeitsschäden (durch allmähliche Einwirkung von Staub, Feuchtigkeit, Abwasser) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden nach Ende der Bauzeit, die noch aus dem Bauvorhaben stammen (Nachhaftung) | nicht geregelt |  |  |
| Gewässerschäden durch Stoffe auf der Baustelle (Heizöl, Diesel, Baustoffe), auch Rettungskosten | nicht geregelt |  |  |
| Schäden durch Grundwasserabsenkung oder Wasserhaltung | nicht geregelt |  |  |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz, österreichischem B-UHG oder spanischer Ley 26/2007 (Boden, Gewässer, geschützte Arten) | nicht geregelt |  |  |
| Boden- und Grundstücksverunreinigung durch die Bauarbeiten (Altlasten ausgeschlossen oder versichert) | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht als Eigentümer des Baugrundstücks (Grundstücks- und Hausbesitzerhaftpflicht während der Bauzeit) | nicht geregelt |  |  |
| Unbebautes Grundstück vor Baubeginn mitversichert (ab Kauf oder Antrag bis Baubeginn) | nicht geregelt |  |  |
| Anschlussdeckung als Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nach Bezugsfertigkeit (beitragsfrei, Dauer) | nicht geregelt |  |  |
| Bauherrenrisiko in der Privathaftpflicht oder Eigenheimversicherung mit eigener Grenze (Bausumme bis Betrag X) | nicht geregelt |  |  |
| Bauleistungsversicherung im selben Werk geregelt (Schäden am eigenen Bauwerk, nur Hinweis, eigene Sparte) | nicht geregelt |  |  |
| Bauhelfer-Unfallversicherung im selben Werk geregelt | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Schäden am eigenen Bauvorhaben und an eigenen Sachen (Abgrenzung zur Bauleistung) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Baumängeln, Gewährleistung und Erfüllungsansprüchen | nicht geregelt |  |  |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten | ja | Unsere Leistungspflicht umfasst dabei die Prüfung der Leistungsfrage, den Ersatz des Schadens sowie die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche. | 2. Umfang der Versicherung, Seite 1 |
| Kosten der Abwehr und Zinsen werden nicht auf die Deckungssumme angerechnet | nicht geregelt |  |  |
| Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Unfall auf der Baustelle | nicht geregelt |  |  |
| Rettungskosten und Kosten zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Schadens (zum Beispiel Abstützung eines Nachbargebäudes) | nicht geregelt |  |  |
| Kosten der Beweissicherung am Nachbargebäude vor Baubeginn | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsdauer: Beginn, Höchstdauer der Bauzeit (zum Beispiel zwei Jahre) und Ende mit Bezugsfertigkeit oder Abnahme | nicht geregelt |  |  |
| Verlängerung bei längerer Bauzeit (beitragsfrei, gegen Zuschlag oder nur auf Antrag) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsberechnung nach Bausumme, Einmalbeitrag für die Bauzeit, Nachberechnung bei höherer Bausumme | ja | In der Bauherren-Haftpflicht wird ein Einmalbeitrag erhoben. | 3. Beitrag, Seite 1 |
| Spielraum bei Überschreitung der angegebenen Bausumme ohne Anzeige oder Kürzung | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit, Bauvorschriften, Baugenehmigung und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten (Folgen eines Verstoßes) | nicht geregelt |  |  |
| Anzeigepflichten bei Änderungen (Bausumme, Bauweise, Eigenleistung, Baubeginn) | ja | Teilen Sie uns neue Umstände oder Risiken, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind, mit | 6. Obliegenheiten während der Laufzeit des Vertrages, Seite 2 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung, Mitwirkung) | ja | zeigen Sie uns jeden Schadenfall, der einen Haftpflichtschaden Folge haben könnte, unverzüglich an. | 7. Obliegenheiten bei Eintritt des Versicherungsfalles, Seite 2 |
| Leistung bei grober Fahrlässigkeit (zum Beispiel bewusster Verstoß gegen Sicherheitsauflagen) | ja | Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. | 7. Obliegenheiten bei Eintritt des Versicherungsfalles, Seite 2 |
| Kündigung (nach Schaden, vorzeitige Beendigung bei Abbruch des Bauvorhabens, Beitragserstattung) | ja | Weitere Kündigungsmöglichkeiten bestehen beispielsweise durch endgültiges Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos oder nach einem Versicherungsfall. | 9. Möglichkeiten der Beendigung des Vertrages, Seite 2 |
| Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, Asbest, Arbeiten ohne Genehmigung, Schwarzarbeit, Gebäude über einer bestimmten Größe) | ja | vorsätzlich herbeigeführte Schäden Strafen und Bußgelder | 4. Ausschlüsse, Seite 1 |
| Spanien: Haftung als promotor nach Art. 17 Ley de Ordenación de la Edificación gegenüber Dritten während der Bauzeit erfasst | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Verhältnis zur Zehnjahresversicherung (seguro decenal) und zur Befreiung des autopromotor individual, falls im selben Werk geregelt | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsbestätigung für Baubehörde, Bank oder Gemeinde (in Spanien certificado para la licencia de obras) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Die Haftpflichtkasse Produktinformationsblatt HUG, WHG, BAU

```text
[Seite 1]
Produktinformationsblatt zur Haus- und
Grundbesitzer-, Gewässerschaden- und
Bauherren-Haftpflichtversicherung


Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die angebotene Versicherung ge-
ben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag,
dem Versicherungsschein und den beigefügten Versicherungsbedingungen.


1. Art der Versicherung                Wir bieten Ihnen eine Haftpflichtversicherung gegen die finanziellen Folgen der
                                       gesetzlichen Haftpflicht aus den beantragten Risiken in Ihrer Eigenschaft als

                                       -   Haus- und Grundbesitzer (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht)
                                       -   Inhaber von Öltanks (Gewässerschaden-Haftpflicht)
                                       -   Bauherr (Bauherren-Haftpflicht)

                                       an. Grundlage sind die aktuellen Verbraucherinformationen sowie alle weiteren
                                       im Antrag genannten Besonderen Bedingungen und Vereinbarungen.

2. Umfang der                          Unsere Leistungspflicht umfasst dabei die Prüfung der Leistungsfrage, den Er-
   Versicherung                        satz des Schadens sowie die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche.

                                       Unsere Produkte beinhalten neben den gesetzlich festgelegten Schadenersatz-
                                       verpflichtungen bereits zahlreiche Leistungserweiterungen wie z. B.

                                       -   Sachschäden durch allmähliche Einwirkung (Haus- und Grundbesitzer-
                                           Haftpflicht)
                                       -   Rettungskosten (Gewässerschaden-Haftpflicht)
                                       -   Schäden an Erdleitungen (Bauherren-Haftpflicht)

                                       Den konkreten Leistungsumfang können Sie den jeweiligen Besonderen Bedin-
                                       gungen entnehmen.

                                       Die Versicherungssumme beträgt jeweils 3 Mio. EUR pauschal für Personen-,
                                       Sach- und Vermögensschäden. Für die Risiken Haus- und Grundbesitzer-
                                       Haftpflicht und Gewässerschaden-Haftpflicht können Sie auch eine höhere Ver-
                                       sicherungssumme von 5 oder 10 Mio. EUR wählen.

3. Beitrag                             Die Höhe Ihres Beitrags ist abhängig vom konkret gewählten Versicherungs-
                                       schutz und der Art der Zahlungsweise. Einzelheiten hierzu finden Sie in Ihrem
                                       Antrag unter Zahlungsweise und Laufzeit oder in unserem Angebot unter Bei-
                                       tragszahlung. Beachten Sie aber bitte, dass Sie endgültige Angaben erst Ihrem
                                       Versicherungsschein entnehmen können.

                                       In der Bauherren-Haftpflicht wird ein Einmalbeitrag erhoben.

4. Ausschlüsse                         Eine Haftpflichtversicherung, die sämtliche Haftpflichtfälle umfasst, gibt es nicht.
                                       Jede Haftpflichtversicherung enthält Ausschlüsse. Ausgeschlossen sind insbe-
                                       sondere

                                       -   vorsätzlich herbeigeführte Schäden
                                       -   Strafen und Bußgelder

                                       Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere wichtige Ausschlüsse finden
                                       Sie unter Ziffer 7 der zugrunde liegenden AHB sowie in den jeweiligen BBR.

5. Obliegenheiten bei                  Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im An-
   Vertragsschluss                     tragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig
                                       beantworten. Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre
                                       Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach
                                       Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teil-
                                       weise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag
                                       lösen.

                                       Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 23 der AHB.

[Seite 2]
6. Obliegenheiten während        Teilen Sie uns neue Umstände oder Risiken, die während der Vertragslaufzeit
   der Laufzeit des Vertrages    entstanden sind, mit, z. B. Änderung des Familienstandes, Anschaffung eines
                                 Hundes oder Pferdes, Bau eines Hauses, Eröffnung eines Betriebes.

                                 Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziffern 3, 4 und 13 der AHB.

7. Obliegenheiten bei Eintritt   Sorgen Sie nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung eines Scha-
   des Versicherungsfalles       dens und zeigen Sie uns jeden Schadenfall, der einen Haftpflichtschaden zur
                                 Folge haben könnte, unverzüglich an.

                                 Im Rahmen Ihrer Aufklärungspflicht sind Sie insbesondere verpflichtet, unsere
                                 Fragen zum Schadenfall wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.

                                 Alle gerichtlichen oder behördlichen Verfahren, die im Zusammenhang mit dem
                                 Schaden gegen Sie erhoben werden (z. B. Mahnverfahren, staatsanwaltliches
                                 Verfahren, Klage und Anklage, Streitverkündung), sind uns unverzüglich mitzu-
                                 teilen und dagegen ohne besondere Aufforderung fristgerecht Rechtsmittel ein-
                                 zulegen.

                                 Bitte überlassen Sie uns die Abwicklung des gemeldeten Schadenfalles. Ein-
                                 zelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 25 der AHB.

                                 Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann schwerwiegende Konsequenzen
                                 für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versiche-
                                 rungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns
                                 auch vorzeitig vom Vertrag lösen.

                                 Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 26 der AHB.

8. Beginn und Ende des           Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein/in unserem An-
   Versicherungsschutzes         gebot angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags rechtzeitig er-
                                 folgt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er
                                 sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag
                                 nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Hat
                                 Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, können Sie diesen schon
                                 zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Beachten
                                 Sie auch hier, dass uns Ihre Kündigung hierbei drei Monate vor Ablauf Ihrer
                                 Vertragslaufzeit zugehen muss.

                                 Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziffern 8 und 16 der AHB.

9. Möglichkeiten der Been-       Weitere Kündigungsmöglichkeiten bestehen beispielsweise durch endgültiges
   digung des Vertrages          Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos oder nach einem Versicherungsfall.

                                 Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziffern 17 bis 21 der beigefügten AHB.
```

