# VRK Bauherren-Haftpflichtversicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-bauherren-vrk-bhv.php
- Rechtlicher Träger: Versicherer im Raum der Kirchen Sachversicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-bauherren-vrk-bhv.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [VRK Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Bauherren-Haftpflichtversicherung](https://static.c.vrk.de/content/dam/vrk/pdfs/produkte/IPID_BHV_VRK_202506.pdf), Fassung IPID BHV VRK Stand 06.2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis | laut Versicherungsschein | Versicherungsschutz besteht bis zu den vereinbarten Versicherungssummen. | Wie hoch ist die Versicherungssumme?, Seite 1 |
| Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres oder der gesamten Bauzeit (Maximierung) | nicht geregelt |  |  |
| Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden) | ja, bis zur Versicherungssumme | ein Vermögensschaden verursacht wurde | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall (allgemein und bei Sachschäden an Nachbargebäuden) | nicht geregelt |  |  |
| Höchstgrenze der Bausumme (Gesamtbaukosten), bis zu der das Bauvorhaben versicherbar ist | nicht geregelt |  |  |
| Versicherbare Bauvorhaben: Neubau, Umbau, Anbau, Sanierung, Renovierung, Abriss | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Bauherr des Objekts, das im Versicherungsschein genannt ist. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Zulässige Nutzung des Gebäudes (selbst genutztes Ein- oder Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Ferienhaus, Garage, Nebengebäude) | nicht geregelt |  |  |
| Örtlicher Geltungsbereich (Baustelle im Inland, im Ausland, Versicherungsort) | ja | Wir versichern nur Objekte in Deutschland. Versicherungsschutz besteht für das im Versicherungsschein benannte Grundstück. | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner als Mitbauherr, Miteigentümer, Bauherrengemeinschaft) | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsupdate und Besitzstandsgarantie: Verbesserungen der Bedingungen und bessere Leistungen des Vorvertrags gelten mit | nicht geregelt |  |  |
| Voraussetzung: Planung, Bauleitung und Ausführung sind an befugte Fachleute vergeben (Architekt, Bauunternehmer, in Österreich befugter Ziviltechniker oder Gewerbetreibender) | ja | Kein Versicherungsschutz besteht bspw., wenn Sie die Bauplanung oder Bauleitung nicht an einen Dritten vergeben haben. | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Eigenleistung des Bauherrn mitversichert (Bauen in Eigenregie, Selbsthilfe am Bau) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versicherungsschutz für die Ausführung von Bauarbeiten in privater Eigenleistung oder Nachbarschaftshilfe besteht nur, wenn Sie das ausdrücklich mit uns vereinbaren. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Grenze der Eigenleistung (Betrag oder Anteil an der Bausumme, ab dem ein Zuschlag oder kein Schutz gilt) | nicht geregelt |  |  |
| Bauleitung in eigener Regie zulässig (ohne beauftragten Bauleiter) | nein | Kein Versicherungsschutz besteht bspw., wenn Sie die Bauplanung oder Bauleitung nicht an einen Dritten vergeben haben. | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Haftpflicht der unentgeltlichen Bauhelfer (Familie, Freunde, Nachbarschaftshilfe) mitversichert | ja, bis zur Versicherungssumme | Mitversichert ist dann auch die gesetzliche Haftpflicht aller Personen, die mit den Bauarbeiten beschäftigt sind. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Personenschäden der Bauhelfer untereinander und Ansprüche von Helfern gegen den Bauherrn | nicht geregelt |  |  |
| Rückgriffsansprüche der Berufsgenossenschaft Bau, Sozialversicherung oder Unfallversicherung (in Österreich AUVA, in Spanien Seguridad Social) gegen den Bauherrn | nicht geregelt |  |  |
| Pflichten des Bauherrn als Auftraggeber nach Baustellenverordnung, Bauarbeitenkoordinationsgesetz oder Real Decreto 1627/1997 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) | nicht geregelt |  |  |
| Gebrauch eigener, gemieteter oder geliehener selbstfahrender Arbeitsmaschinen (Bagger, Radlader, Minibagger) auf der Baustelle | nicht geregelt |  |  |
| Kräne, Aufzüge, Gerüste und sonstige Baustelleneinrichtung des Bauherrn | nicht geregelt |  |  |
| Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle (Absicherung, Beleuchtung, Zugang Unbefugter, spielende Kinder) | ja, bis zur Versicherungssumme | wegen einer Verletzung von Verkehrssicherungspflichten | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Sachschäden an Nachbargrundstücken und Nachbargebäuden durch die Bauarbeiten | nicht geregelt |  |  |
| Schäden durch Senkungen, Erdrutsch, Erschütterungen und Rammarbeiten an Grundstücken und Gebäuden | nicht geregelt |  |  |
| Erdarbeiten, Unterfangungen und Unterfahrungen an Nachbargebäuden | nicht geregelt |  |  |
| Abbruch- und Einreißarbeiten (Abstand zum Nachbarn, Ausschluss im Radius, Grenze) | ja, bis zur Versicherungssumme | durch Abbruch- und Grabearbeiten | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Sprengungen auf der Baustelle | nicht geregelt |  |  |
| Nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche ohne Verschulden (§ 906 BGB, in Österreich § 364b ABGB, in Spanien relaciones de vecindad) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an Erdleitungen, Kabeln, Rohren und Kanälen (unterirdische Versorgungsleitungen) und deren Folgeschäden | nicht geregelt |  |  |
| Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden an fremden Sachen (zum Beispiel am Nachbarzaun oder an einer gemeinsamen Grenzwand) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten Baugeräten und Baustelleneinrichtungen | nicht geregelt |  |  |
| Brand- und Explosionsschäden an Sachen Dritter, die von der Baustelle ausgehen | nicht geregelt |  |  |
| Allmählichkeitsschäden (durch allmähliche Einwirkung von Staub, Feuchtigkeit, Abwasser) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden nach Ende der Bauzeit, die noch aus dem Bauvorhaben stammen (Nachhaftung) | nicht geregelt |  |  |
| Gewässerschäden durch Stoffe auf der Baustelle (Heizöl, Diesel, Baustoffe), auch Rettungskosten | nicht geregelt |  |  |
| Schäden durch Grundwasserabsenkung oder Wasserhaltung | nicht geregelt |  |  |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz, österreichischem B-UHG oder spanischer Ley 26/2007 (Boden, Gewässer, geschützte Arten) | nicht geregelt |  |  |
| Boden- und Grundstücksverunreinigung durch die Bauarbeiten (Altlasten ausgeschlossen oder versichert) | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht als Eigentümer des Baugrundstücks (Grundstücks- und Hausbesitzerhaftpflicht während der Bauzeit) | nicht geregelt |  |  |
| Unbebautes Grundstück vor Baubeginn mitversichert (ab Kauf oder Antrag bis Baubeginn) | nicht geregelt |  |  |
| Anschlussdeckung als Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nach Bezugsfertigkeit (beitragsfrei, Dauer) | nicht geregelt |  |  |
| Bauherrenrisiko in der Privathaftpflicht oder Eigenheimversicherung mit eigener Grenze (Bausumme bis Betrag X) | nicht geregelt |  |  |
| Bauleistungsversicherung im selben Werk geregelt (Schäden am eigenen Bauwerk, nur Hinweis, eigene Sparte) | nicht geregelt |  |  |
| Bauhelfer-Unfallversicherung im selben Werk geregelt | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Schäden am eigenen Bauvorhaben und an eigenen Sachen (Abgrenzung zur Bauleistung) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Baumängeln, Gewährleistung und Erfüllungsansprüchen | nicht geregelt |  |  |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten | ja | Unberechtigte Schadensersatzansprüche wehren wir auf unsere Kosten von Ihnen ab – auch vor Gericht. | Um welche Art von Versicherung handelt es sich?, Seite 1 |
| Kosten der Abwehr und Zinsen werden nicht auf die Deckungssumme angerechnet | nicht geregelt |  |  |
| Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Unfall auf der Baustelle | nicht geregelt |  |  |
| Rettungskosten und Kosten zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Schadens (zum Beispiel Abstützung eines Nachbargebäudes) | nicht geregelt |  |  |
| Kosten der Beweissicherung am Nachbargebäude vor Baubeginn | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsdauer: Beginn, Höchstdauer der Bauzeit (zum Beispiel zwei Jahre) und Ende mit Bezugsfertigkeit oder Abnahme | ja | Die Bauherren-Haftpflichtversicherung endet mit dem Abschluss der Bauarbeiten, spätestens drei Jahre nach Vertragsbeginn. | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Verlängerung bei längerer Bauzeit (beitragsfrei, gegen Zuschlag oder nur auf Antrag) | nein | Sie verlängert sich nicht. | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Beitragsberechnung nach Bausumme, Einmalbeitrag für die Bauzeit, Nachberechnung bei höherer Bausumme | ja | In der Bauherren-Haftpflichtversicherung müssen Sie nur einmal Beitrag zahlen. | Wann und wie zahle ich?, Seite 2 |
| Spielraum bei Überschreitung der angegebenen Bausumme ohne Anzeige oder Kürzung | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit, Bauvorschriften, Baugenehmigung und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten (Folgen eines Verstoßes) | nicht geregelt |  |  |
| Anzeigepflichten bei Änderungen (Bausumme, Bauweise, Eigenleistung, Baubeginn) | ja | Zeigen Sie Risikoänderungen innerhalb eines Monats an, nachdem Sie unsere Aufforderung, z. B. mit der Beitragsrechnung, erhalten haben. Beispiel: Nach Vertragsschluss erweitert sich das Bauvorhaben, wodurch die Bausumme um 50.000 Euro steigt. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung, Mitwirkung) | ja | Informieren Sie uns im Versicherungsfall innerhalb von zwei Wochen. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Leistung bei grober Fahrlässigkeit (zum Beispiel bewusster Verstoß gegen Sicherheitsauflagen) | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung (nach Schaden, vorzeitige Beendigung bei Abbruch des Bauvorhabens, Beitragserstattung) | ja | Sie können den Vertrag nach einem Versicherungsfall kündigen. Wir dürfen das auch. | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, Asbest, Arbeiten ohne Genehmigung, Schwarzarbeit, Gebäude über einer bestimmten Größe) | ja | vorsätzlich herbeigeführte Schäden | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Spanien: Haftung als promotor nach Art. 17 Ley de Ordenación de la Edificación gegenüber Dritten während der Bauzeit erfasst | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Verhältnis zur Zehnjahresversicherung (seguro decenal) und zur Befreiung des autopromotor individual, falls im selben Werk geregelt | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsbestätigung für Baubehörde, Bank oder Gemeinde (in Spanien certificado para la licencia de obras) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: VRK Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Bauherren-Haftpflichtversicherung

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Bauherren-Haftpflichtversicherung
                                                                                                                                                                                      B


Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Versicherer im Raum der Kirchen Sachversicherung AG
Kölnische Straße 108 – 112, 34108 Kassel, Deutschland
Dieses Informationsblatt ist für Sie ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht abschließend. Die vollständigen Informationen und den für Ihren Vertrag
vereinbarten Versicherungsumfang finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Das sind: Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungs­
bedingungen. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Bauherren-Haftpflichtversicherung an. Als Haftpflichtversicherer prüfen wir, ob und in welchem Umfang Sie zum Schadenser­
satz verpflichtet sind. Von berechtigten Schadensersatzansprüchen stellen wir Sie frei. Unberechtigte Schadensersatzansprüche wehren wir auf un­
sere Kosten von Ihnen ab – auch vor Gericht. Vorausgesetzt, Sie haben im Schadensfall Versicherungsschutz.


           Was ist versichert?                                                         Was ist nicht versichert?

 ✓ Versichert sind Schadensersatzansprüche, die ein Dritter gegen            ✗ Kein Versicherungsschutz besteht bspw., wenn Sie die Baupla­
    Sie aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtli­             nung oder Bauleitung nicht an einen Dritten vergeben haben.
    chen Inhalts geltend macht, weil:
    – eine Person verletzt oder getötet wurde (Personenschaden)
    – eine Sache beschädigt oder zerstört wurde (Sachschaden)                          Gibt es Deckungsbeschränkungen?
    – ein Vermögensschaden verursacht wurde
 Sehen Sie dazu auch A 1.1.2 BHV 2020.                                       Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz
 ✓ Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Bauherr des Ob­           ausgeschlossen sind bspw.:
    jekts, das im Versicherungsschein genannt ist. Ihr Schutz um­            ! vorsätzlich herbeigeführte Schäden
    fasst bspw. Schäden
                                                                             ! gegen Sie gerichtete Ansprüche von Angehörigen, die mit Ihnen
    – wegen einer Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
                                                                                in häuslicher Gemeinschaft leben oder die mitversicherte Person
    – durch Abbruch- und Grabearbeiten                                          sind
 ✓ Versicherungsschutz für die Ausführung von Bauarbeiten in priva­          Weitere wichtige Ausschlüsse finden Sie unter A 2.3 BHV 2020.
    ter Eigenleistung oder Nachbarschaftshilfe besteht nur, wenn Sie
    das ausdrücklich mit uns vereinbaren. Dazu müssen Sie den
    Wert dieser Leistungen im Antrag angeben. Mitversichert ist
    dann auch die gesetzliche Haftpflicht aller Personen, die mit den
    Bauarbeiten beschäftigt sind. Das gilt für Schäden, die diese Per­
    sonen in Ausführung der Eigenleistung oder Nachbarschaftshilfe
    verursachen.
 Details entnehmen Sie bitte A 2. BHV 2020.

 Wie hoch ist die Versicherungssumme?
 ✓ Versicherungsschutz besteht bis zu den vereinbarten Versiche­
     rungssummen. Näheres finden Sie unter A 1.2 und
     B 1.4 BHV 2020 oder in Ihrem Versicherungsschein.


           Wo bin ich versichert?
                                                                                                                                                        IPID BHV VRK Stand: 06.2025


 ✓ Wir versichern nur Objekte in Deutschland. Versicherungsschutz besteht für das im Versicherungsschein benannte Grundstück.
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         Welche Verpflichtungen habe ich?

   Beantworten Sie alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß, deutlich und vollständig.
   Zahlen Sie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig. Näheres hierzu finden Sie im folgenden Punkt „Wann und wie zahle ich?“
   und unter B 2. BHV 2020.
   Zeigen Sie Risikoänderungen innerhalb eines Monats an, nachdem Sie unsere Aufforderung, z. B. mit der Beitragsrechnung, erhalten
   haben. Beispiel: Nach Vertragsschluss erweitert sich das Bauvorhaben, wodurch die Bausumme um 50.000 Euro steigt.
   Tun Sie das nicht rechtzeitig, gilt: Wir können eine Nachzahlung bis zur Höhe des Beitrags verlangen, den Sie seit der Änderung des Risikos
   hätten zahlen müssen.
   Achtung: Sehen Sie bitte auch A 3.1 und B 4.1 Ihrer BHV 2020.
   Beseitigen Sie gefahrdrohende Umstände innerhalb einer angemessenen Frist, wenn wir das von Ihnen verlangen.
   Achtung: Ihre Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls können Sie B 3.1 BHV 2020 entnehmen. Die möglichen Rechtsfolgen bei
   einer Verletzung von Obliegenheiten finden Sie unter B 3.3 BHV 2020.
   Informieren Sie uns im Versicherungsfall innerhalb von zwei Wochen. Machen Sie wahrheitsgemäße Angaben über alle Umstände und rei­
   chen Sie alle angeforderten Unterlagen ein. Denken Sie auch an Ihre Obliegenheit, einen Schaden abzuwenden bzw. zu mindern, soweit Ih­
   nen das möglich ist.
   Achtung: Welche weiteren Obliegenheiten Sie bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls genau haben, finden Sie unter B 3.2 BHV 2020.
   In B 3.3 BHV 2020 ist geregelt, welche Rechtsfolgen bei einer Verletzung von Obliegenheiten möglich sind.


         Wann und wie zahle ich?

   In der Bauherren-Haftpflichtversicherung müssen Sie nur einmal Beitrag zahlen. Wie hoch dieser ist, können Sie im Antrag und in Ihrem Ver­
   sicherungsschein nachlesen.
   Zu welchem Zeitpunkt der erste oder einmalige Beitrag fällig wird, hängt davon ab, wann Ihnen der Versicherungsschein zugegangen ist.
   Geht er Ihnen vor Versicherungsbeginn zu, müssen Sie den Beitrag unverzüglich nach Versicherungsbeginn zahlen. Geht Ihnen der Versiche­
   rungsschein nach Versicherungsbeginn zu, müssen Sie den Beitrag unverzüglich mit dem 15. Tag nach dessen Zugang zahlen.
   „Unverzüglich“ bedeutet hier: innerhalb von zwei Wochen.
   Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag einzuziehen. Falls Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen,
   sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Welche Zahlungsweise Sie mit uns vereinbart haben, finden Sie in
   Ihrem Antrag, Versicherungsschein oder Ihrer Beitragsrechnung.
Die Regelungen zur Beitragszahlung finden Sie unter B 2. BHV 2020.


         Wann beginnt und endet die Deckung?

    Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem Termin, der im Versicherungsschein festgelegt ist. Das setzt voraus, dass Sie Ihren Beitrag recht­
    zeitig zahlen.
    Die Bauherren-Haftpflichtversicherung endet mit dem Abschluss der Bauarbeiten, spätestens drei Jahre nach Vertragsbeginn. Sie verlän­
    gert sich nicht.
Informationen hierzu finden Sie unter C 1.1, C 1.2 und C 1.3 BHV 2020.


         Wie kann ich den Vertrag kündigen?
                                                                                                                                                 IPID BHV VRK Stand: 06.2025


   Die Bauherren-Haftpflichtversicherung endet mit dem Abschluss der Bauarbeiten, spätestens drei Jahre nach Vertragsbeginn. Sie verlän­
   gert sich nicht.
   Sie können den Vertrag nach einem Versicherungsfall kündigen. Wir dürfen das auch. Näheres finden Sie unter C 1.4 BHV 2020.
                                                                                                                                                 Seite 2/2
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