# VLV Ländle Heimvorteil: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-bauleistung-vlv-bauwesen.php
- Rechtlicher Träger: Vorarlberger Landes-Versicherung V. a. G.
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-bauleistung-vlv-bauwesen.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Bauwesenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Ländle Heimvorteil)](https://www.vlv.at/downloads/ipid-bauwesenversicherung/), Fassung IPID 4159 2020/11

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme (Herstellungskosten der Bauleistung einschließlich Material und Lohn) | laut Polizze | Versichert sind die für den Neubau von Ein- und Zweifamilienwohnhäusern in der Polizze angeführten Bauleistungen | IPID, Was ist versichert?, Seite 1 |
| Allgefahrendeckung: versichert sind unvorhergesehen eintretende Schäden, soweit nicht ausdrücklich ausgeschlossen | nein | Versichert sind eintretende Beschädigungen, Zerstörungen oder Verlust von versicherten Sachen durch | IPID, Was ist versichert?, Seite 1 |
| Vertragsform für Auftraggeber oder Bauherren (ABN, ABBL Bauherr, Bauwesen des Bauherrn) | ja | Bauleistungen von Ihnen als Bauherr | IPID, Was ist versichert?, Seite 1 |
| Vertragsform für Bauunternehmen oder Handwerker (ABU, Jahresvertrag für Unternehmerleistungen) | nicht geregelt |  |  |
| Jahresvertrag für alle Bauvorhaben eines Unternehmens (Umsatz- oder Pauschalpolice) | nicht geregelt |  |  |
| Neubau eines Ein- oder Zweifamilienhauses durch private Bauherren versicherbar | ja | Versichert sind die für den Neubau von Ein- und Zweifamilienwohnhäusern in der Polizze angeführten Bauleistungen | IPID, Was ist versichert?, Seite 1 |
| Umbau, Anbau, Sanierung und Arbeiten an Altbauten versicherbar | nicht geregelt |  |  |
| Tief-, Straßen- und Ingenieurbau versicherbar | nicht geregelt |  |  |
| Höchste Bausumme ohne Einzelanfrage (Grenze der Pauschal- oder Tarifannahme) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an der Bauleistung durch Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler (Folgeschaden, nicht der Mangel selbst) | ja | Ausführungsfehler, fehlerhafte Konzeption, Planung, Erzeugung, Herstellung, Bearbeitung, Reparatur, Lieferung oder Leistung | IPID, Was ist versichert?, Seite 1 |
| Sturm und Wolkenbruch, auch Schäden durch Niederschlag am noch offenen Rohbau | ja | Starkregen, Hagel, Frost, Schneedruck, Lawinen | IPID, Was ist versichert?, Seite 1 |
| Hochwasser, Überschwemmung und Grundwasser | nein | Erdbeben und Hochwasser | IPID, Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Weitere Naturgefahren (Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen) | ja | Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch | IPID, Was ist versichert?, Seite 1 |
| Frost und Eis | ja | Starkregen, Hagel, Frost, Schneedruck, Lawinen | IPID, Was ist versichert?, Seite 1 |
| Vandalismus und Sachbeschädigung durch Unbekannte | ja | Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Sabotage, Vandalismus | IPID, Was ist versichert?, Seite 1 |
| Diebstahl und Einbruchdiebstahl fest eingebauter Bestandteile | ja | Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Entwendung der eingebauten Teile | IPID, Was ist versichert?, Seite 1 |
| Diebstahl noch nicht eingebauter Bauteile und Baustoffe | nicht geregelt |  |  |
| Brand, Blitzschlag und Explosion (eingeschlossen oder nur gegen Zuschlag) | nein | Brand, Blitzschlag und Explosion | IPID, Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Streik, Aussperrung, innere Unruhen | nein | Unruhen, Streik oder Aussperrung | IPID, Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Altbausubstanz und vorhandene Bauten (Schäden an bestehender Bausubstanz bei Umbauten) | nicht geregelt |  |  |
| Baustelleneinrichtung, Gerüste, Baubuden und Hilfsbauten | ja | eigene und gemietete bzw. geliehene Bauausrüstung, Baugeräte und Baubehelfe | IPID, Was ist versichert?, Seite 1 |
| Baugeräte und Baumaschinen (mitversicherbar oder ausgeschlossen) | ja | eigene und gemietete bzw. geliehene Bauausrüstung, Baugeräte und Baubehelfe | IPID, Was ist versichert?, Seite 1 |
| Baugrund und Bodenmassen (Mehrkosten für Wiederherstellung) | ja | Baugrund und Bodenmassen, soweit diese nicht Bestandteile der versicherten Bauleistung sind | IPID, Was ist versichert?, Seite 1 |
| Vom Bauherrn beigestellte Bauteile und Materialien | nicht geregelt |  |  |
| Eigenleistungen des Bauherrn und Nachbarschaftshilfe mitversichert | ja | und Leistungen, die in Nachbarschaftshilfe erstellt werden | IPID, Was ist versichert?, Seite 1 |
| Haustechnik, Elektro- und Heizungsanlagen als Teil der Bauleistung, einschließlich Probebetrieb | nicht geregelt |  |  |
| Verglasungen, Fassadenglas und Glasbausteine | ja | Glasbruch, wenn Scheiben von bereits fix eingebauten Fenstern und Türen betroffen sind | IPID, Was ist versichert?, Seite 1 |
| Sachen Dritter auf der Baustelle (fremde Gewerke) | nicht geregelt |  |  |
| Aufräumungs-, Abbruch- und Entsorgungskosten | nicht geregelt |  |  |
| Bergungs-, Freilegungs- und Suchkosten | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten für Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit und Eilfracht | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für Sachverständige, Planer und Statiker zur Schadenbehebung | nicht geregelt |  |  |
| Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz zum Wiederherstellungswert ohne Abzug neu für alt | nein | bei Verlust oder völliger Zerstörung einer versicherten Sache (Totalschaden) den Zeitwert | IPID, Was ist versichert?, Seite 1 |
| Verzicht auf Unterversicherungseinwand (oder Abrechnung nach Schlussbausumme) | nein | bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme erfolgt eine anteilige Entschädigung | IPID, Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Nachhaftung oder Einschluss der Benutzung nach Abnahme (Mitversicherung bis Ende der Gewährleistung) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss der Mängelbeseitigung selbst (Kosten, die auch ohne Schaden für die fehlerfreie Leistung angefallen wären) | ja | von vornherein nicht ordnungsgemäß erbracht, so ist dies nicht als versicherter Sachschaden anzusehen | IPID, Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Ausschluss normaler, nach Jahreszeit und Örtlichkeit zu erwartender Witterungseinflüsse | ja | normale Witterungseinflüsse | IPID, Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss von Baugeräten, Fahrzeugen und Schiffen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Abnutzung, Korrosion und Verschleiß | ja | Abnützungs- und Alterserscheinungen | IPID, Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss von Vertragsstrafen, Verzug und Vermögensschäden | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Krieg, Terror und Kernenergie | ja | Krieg, Rebellion, Revolution, Aufstand | IPID, Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden durch Mängel, die der Versicherungsnehmer kannte oder kennen musste | ja | Fehler, die bei Abschluss der Versicherung vorhanden und bekannt waren | IPID, Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss von Cyber- und Datenrisiken | nicht geregelt |  |  |
| Sicherungsvorgaben (verschlossene Räume, Bauzaun, Bewachung) für den Diebstahlschutz | ja | Die versicherten Sachen sind ihrer Beschaffenheit sowie den örtlichen Verhältnissen entsprechend gesichert und geschützt zu verwahren | IPID, Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Pflicht zu Schutzmaßnahmen gegen Witterung und Wasser (Notdach, Wasserhaltung) | ja | Die versicherten Sachen sind ihrer Beschaffenheit sowie den örtlichen Verhältnissen entsprechend gesichert und geschützt zu verwahren | IPID, Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Pflicht zur Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und behördlicher Auflagen | ja | Die versicherten Sachen sind nach den anerkannten Regeln der Technik zu errichten | IPID, Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Frist zur Schadenmeldung und Besichtigungsrecht vor Beginn der Aufräumung | ja | die Besichtigung hat innerhalb von sieben Tagen seit Schadenanzeige nicht stattgefunden | IPID, Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Anzeige bei der Polizei bei Diebstahl und Vandalismus | ja | Die Schäden sind im Falle eines Einbruchdiebstahls und eines Diebstahls auch der Sicherheitsbehörde zu melden. | IPID, Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Anzeigepflicht bei Änderung von Bauzeit, Bausumme oder Bauweise | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei grober Fahrlässigkeit (Verzicht auf Kürzung) | nein | bei rechtswidriger, vorsätzlicher oder grob ... Schadenherbeiführung entfällt der Versicherungsschutz | IPID, Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Selbstbeteiligung je Schaden (allgemein) | 500 € | ein Selbstbehalt von EUR 500,-- ist selbst zu tragen | IPID, Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Erhöhte Selbstbeteiligung bei Diebstahl | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhte Selbstbeteiligung bei Naturgefahren | nicht geregelt |  |  |
| Beginn der Haftung (Baubeginn, Anlieferung, Vertragsbeginn) | ja | Der Versicherungsschutz beginnt mit der Aufnahme der Bauarbeiten. | IPID, Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Ende der Haftung (Abnahme, Bezug, Ingebrauchnahme oder Fristablauf) | ja | Der Versicherungsschutz endet generell mit der Fertigstellung des versicherten Bauvorhabens, spätestens zum vereinbarten Vertragsende. | IPID, Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Höchste Bauzeit im Grundbeitrag und Verlängerungsregel | nicht geregelt |  |  |
| Einmalbeitrag für das Bauvorhaben (statt laufendem Beitrag) | nein | Sie können Ihre Beiträge jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich bezahlen | IPID, Wann und wie zahle ich?, Seite 2 |
| Beitragsabrechnung nach endgültiger Bausumme oder Umsatz | nicht geregelt |  |  |
| Leistungen aller beteiligten Unternehmer und Subunternehmer mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Regressverzicht gegenüber mitversicherten Unternehmern (außer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Bauherrenhaftpflicht im selben Werk oder Paket | nicht geregelt |  |  |
| Kombination mit Baugewährleistung oder Zehnjahresversicherung (seguro decenal) im selben Paket | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Bauwesenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Ländle Heimvorteil)

```text
[Seite 1]
   Bauwesenversicherung
   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
   Unternehmen:                                                     Produkt:
   Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G.                          Ländle Heimvorteil


Die vollständigen und rechtsverbindlichen vorvertraglichen und vertraglichen Verpflichtungen, Inhalt und Informationen finden
Sie im Versicherungsvertrag, der Versicherungspolizze und den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Die Angaben in diesem
Produktinformationsblatt stellen lediglich einen vereinfachten Überblick dar.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich: Bauwesenversicherung
       Was ist versichert?                                              Was ist nicht versichert?
       Versichert sind die für den Neubau von Ein- und                  Schäden verursacht durch:
       Zweifamilienwohnhäusern in der Polizze angeführ-
                                                                        ✖ Brand, Blitzschlag und Explosion
       ten Bauleistungen von Ihnen als Bauherr und Leis-
                                                                        ✖ Erdbeben und Hochwasser
       tungen, die in Nachbarschaftshilfe erstellt werden,
       einschließlich aller notwendigen Kontruktionsteile,              ✖ Unruhen, Streik oder Aussperrung, Neutralitätsver-
       Materialien und Stoffe.                                            letzung, Krieg, Rebellion, Revolution, Aufstand, Meu-
                                                                          terei, Verfügung von hoher Hand, Beschlagnahme
       Versichert sind eintretende Beschädigungen, Zerstö-
                                                                        ✖ Fehler, die bei Abschluss der Versicherung vorhan-
       rungen oder Verlust von versicherten Sachen durch:
                                                                          den und bekannt waren
       ✓ Ausführungsfehler, fehlerhafte Konzeption, Planung,            ✖ eine nachweisbar unmittelbare Folge der dauernden
         Erzeugung, Herstellung, Bearbeitung, Reparatur,                  Einflüsse oder Einwirkungen chemischer, thermi-
         Lieferung oder Leistung                                          scher, mechanischer, elektrischer oder elektroma-
       ✓ Verwendung ungeeigneter Konstruktionsteile,                      gnetischer Art und daraus entstehende Korrosion,
         Materialien und Stoffe                                           Oxydation, Gravitation, Erosion und Ablagerungen
       ✓ unbekannt gebliebene Eigenschaften des Baugrun-                  aller Art
         des
                                                                        ✖ Abnützungs- und Alterserscheinungen
       ✓ indirekten Blitzschlag
       ✓ Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit,             ✖ Weiterverwendung der versicherten Sachen nach
         Sabotage, Vandalismus                                            einem Schaden und zwar vor Beendigung der end-
       ✓ von außen mechanisch wirkende Ereignisse                         gültigen Wiederherstellung
       ✓ Herabfallen von Gegenständen, Versagen von Stütz-              ✖ normale Witterungseinflüsse
         konstruktionen oder Sicherheitseinrichtungen                   ✖ Zerkratzen, Verschrammen oder sonstige Verletzung
       ✓ Starkregen, Hagel, Frost, Schneedruck, Lawinen                   der Oberfläche an technischen Einrichtungen und
       ✓ Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch                                Anlagen (Schönheitsfehler)
       ✓ Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Entwendung der
         eingebauten Teile                                              Gibt es Deckungsbeschränkungen?
       ✓ Glasbruch, wenn Scheiben von bereits fix eingebau-
         ten Fenstern und Türen betroffen sind                          !   bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme
                                                                            erfolgt eine anteilige Entschädigung
       Mitversichert gelten bis zu 5 % des Versicherungs-
                                                                        !   bei rechtswidriger, vorsätzlicher oder grob fahrläs-
       wertes: Hilfsbauten, Hangsicherung sowie Stütz- und
                                                                            siger Schadenherbeiführung entfällt der Versiche-
       Futtermauern; Maßnahmen zu Wasserhaltung; eigene
                                                                            rungsschutz
       und gemietete bzw. geliehene Bauausrüstung,
       Baugeräte und Baubehelfe; Baugrund und Bodenmas-                 !   ein Selbstbehalt von EUR 500,-- ist selbst zu tragen
       sen, soweit diese nicht Bestandteile der versicherten            !   wurde eine versicherte Sache infolge mangelhafter
       Bauleistung sind; Bauhilfsstoffe;                                    oder vertragswidriger Konzeption, Planung, Her-
                                                                            stellung, Bearbeitung, Reparatur, Lieferung oder
       Die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G.                          Leistung bzw. infolge Verwendung ungeeigneter
       ersetzt:                                                             oder mangelhafter Konstruktionsteile, Materialien
       ✓ bei Wiederherstellung einer beschädigten Sache                     oder Stoffe von vornherein nicht ordnungsgemäß
         (Teilschaden) die Reparaturkosten                                  erbracht, so ist dies nicht als versicherter Sachscha-
                                                                            den anzusehen
       ✓ bei Verlust oder völliger Zerstörung einer versi-
         cherten Sache (Totalschaden) den Zeitwert für die              !   die Verwertbarkeit der Reste ist bei der Berechnung
         Wiederbeschaffung                                                  der Leistung zu berücksichtigen
                                                                                                                               4159 2020/11

[Seite 2]
Wo bin ich versichert?
Versicherungsort ist der in der Polizze bezeichnete räumliche Bereich der Baustelle.


Welche Verpflichtungen habe ich?
• Die versicherten Sachen sind nach den anerkannten Regeln der Technik zu errichten und in technisch einwandfreiem, be-
  triebsfähigen Zustand zu halten.
• Der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. oder deren Beauftragten ist jederzeit Zutritt zu den versicherten Sachen sowie
  Einblick in diesbezügliche Unterlagen zu gewähren.
• Die versicherten Sachen sind ihrer Beschaffenheit sowie den örtlichen Verhältnissen entsprechend gesichert und geschützt
  zu verwahren bzw. aufzustellen.
• Jeder Schaden muss kleingehalten und der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. so schnell wie möglich gemeldet wer-
  den. Die Schäden sind im Falle eines Einbruchdiebstahls und eines Diebstahls auch der Sicherheitsbehörde zu melden.
• Das Schadenbild muss bis zur Besichtigung durch die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. unverändert bleiben, es sei
  denn, die Sicherheit oder der Fortgang der Arbeiten erfordern den Eingriff, die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. ver-
  zichtet ausdrücklich auf eine Besichtigung oder die Besichtigung hat innerhalb von sieben Tagen seit Schadenanzeige nicht
  stattgefunden.


Wann und wie zahle ich?
Wann: Sie zahlen Ihre Beiträge fristgerecht im Voraus. Sie können Ihre Beiträge jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monat-
lich bezahlen, je nachdem wie es im Vertrag vereinbart wird.
Wie: Sie können Ihre Beiträge z.B. mittels Zahlschein, Einzugsermächtigung, Abbuchungsauftrag oder Onlineüberweisung
bezahlen, je nachdem wie es im Vertrag vereinbart wird.


Wann beginnt und endet die Deckung?
Beginn: Der Versicherungsschutz beginnt mit der Aufnahme der Bauarbeiten. Für versicherte Sachen beginnt der Versiche-
rungsschutz, sobald diese am Versicherungsort abgeladen wurden. Keinesfalls beginnt er vor dem in der Polizze vereinbarten
Zeitpunkt.
Ende: Der Versicherungsschutz endet generell mit der Fertigstellung des versicherten Bauvorhabens, spätestens zum verein-
barten Vertragsende.


Wie kann ich den Vertrag kündigen?
• Sie können binnen vierzehn Tagen ab Erhalt der Polizze vom Vertrag zurücktreten.
• Sie müssen den Vertrag grundsätzlich nicht gesondert kündigen, da dieser automatisch mit Vertragsende oder Fertigstel-
  lung des Bauvorhabens erlischt.
• Sie können den Vertrag jedoch z.B. nach einem Schadenfall, bei Risikowegfall oder bei Eigentumswechsel kündigen.
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