# Oberösterreichische Betriebliche Kollektivversicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-bav-oberoesterreichische-bkv.php
- Rechtlicher Träger: Oberösterreichische Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-bav-oberoesterreichische-bkv.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Versicherungsbedingungen Betriebliche Kollektivversicherung (VBBKV 2013)](https://www.keinesorgen.at/fileadmin/import/pdf/vbbkv2013.pdf), Fassung VBBKV 2013, Druck 26.03.2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Durchführung als Direktversicherung (Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer, Arbeitnehmer versicherte Person) | nicht geregelt |  |  |
| Durchführung über Pensionskasse, Pensionsfonds oder betriebliche Kollektivversicherung | ja | Eine Betriebliche Kollektivversicherung ist eine Gruppenrentenversicherung, die vom Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung, eines Kollektivvertrages oder Einzelvereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und den einzelnen Arbeitnehmern abgeschlossen wird. | § 1, Seite 1 |
| Rückdeckungsversicherung für eine Direktzusage (Pensionszusage) oder Unterstützungskasse | nicht geregelt |  |  |
| Finanzierung durch Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers möglich | ja | Der Versicherte kann sich schriftlich dazu verpflichten, ab Aufnahme der Prämienzahlung durch den Versicherungsnehmer oder zu einem späteren Zeitpunkt nach Maßgabe des § 6a Abs. 4 BPG eigene Prämien zu entrichten. | § 9 (1), Seite 3 |
| Rein arbeitgeberfinanzierte Versorgung möglich | ja | Arbeitgeberbeiträge: Das sind Beiträge, die vom Arbeitgeber zu Gunsten der anwartschaftsberechtigten Personen in die Betriebliche Kollektivversicherung geleistet werden. | Begriffsbestimmungen, Seite 1 |
| Beiträge steuerlich gefördert nach dem Recht des Markts (Deutschland Paragraf 3 Nr. 63 EStG, Österreich Paragraf 4 Abs. 4 Z 2 EStG, Spanien Reducción en la base imponible) | ja | Werden Prämien im Rahmen des § 108a Abs. 1 und Abs. 2 EStG (Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge) bezahlt, wird für diese Prämienanteile bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag die in § 108a Abs. 1 EStG bestimmte staatliche Prämie beantragt. | § 9 (2), Seite 3 |
| Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung (Deutschland 15 Prozent nach Paragraf 1a Abs. 1a BetrAVG) im Werk geregelt | nicht geregelt |  |  |
| Gruppen- oder Kollektivrahmenvertrag mit eigenen Konditionen (vereinfachte Annahme, Sonderkosten) | ja | Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, der einen Versicherungsvertrag (Gruppenrentenversicherung) mit dem Versicherer abschließt. | Begriffsbestimmungen, Seite 1 |
| Garantierter Rechnungszins in der Ansparphase | ja | Der Rechnungszinssatz ist jener garantierte Zinssatz der zur Kalkulation der Deckungsrückstellung verwendet wird. | Begriffsbestimmungen, Seite 1 |
| Beitragsgarantie zum Rentenbeginn (Anteil der eingezahlten Beiträge) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragszusage mit Mindestleistung oder beitragsorientierte Leistungszusage ausdrücklich abgebildet | nicht geregelt |  |  |
| Garantierter Rentenfaktor oder garantierte Mindestrente bei Rentenbeginn | ja | Die jeweils vereinbarte garantierte Rentenleistung bezahlen wir (voller Versicherungsschutz) | § 4 (2), Seite 2 |
| Lebenslange Rente als Regelleistung | ja | Alterspensionen sind lebenslang, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenpensionen sind nach Maßgabe des abgeschlossenen Versicherungsvertrages zu leisten. | § 1, Seite 1 |
| Kapitalwahlrecht statt Rente (ganz) | ja | Die Ansprüche auf Pensionsleistung können gemäß § 6c Abs. 4 und § 6d Abs. 5 BPG nur dann durch eine einmalige Kapitalzahlung abgefunden werden, wenn der Abfindungsbetrag den in § 1 Abs. 2 und Abs. 2a PKG bestimmten Betrag nicht übersteigt. | § 19 (4), Seite 5 |
| Teilkapitalauszahlung (Deutschland bis 30 Prozent) neben der Rente | nicht geregelt |  |  |
| Flexibler Rentenbeginn (vorgezogen ab 62 oder aufgeschoben, Abrufphase) | ja | Eine Alterspension nach Maßgabe des Versicherungsvertrages gebührt dem Versicherten nur unter der Voraussetzung, dass er das im Versicherungsvertrag festgelegte Mindestalter erreicht und sein Arbeitsverhältnis zum Versicherungsnehmer beendet wird. | § 2 (1), Seite 2 |
| Rentengarantiezeit oder Restkapitalrückgewähr im Rentenbezug | nicht geregelt |  |  |
| Rentensteigerung im Rentenbezug (Überschussverwendung, Anpassung nach Paragraf 16 BetrAVG) | nicht geregelt |  |  |
| Fondsanlage mit Fondsauswahl in der Ansparphase | nicht geregelt |  |  |
| Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven geregelt | ja | Dies sind Überschüsse, an denen die versicherte Person im Rahmen der Gewinnbeteiligung teilnimmt. Die Gewinnbeteiligung besteht aus einem Zins-, einem Kosten- sowie einem Sterblichkeitsgewinn. | Begriffsbestimmungen, Seite 1 |
| Todesfallleistung vor Rentenbeginn (Rückzahlung der Beiträge oder des Guthabens) | ja | die für den Fall des Ablebens oder Eintritts der Berufsunfähigkeit innerhalb der Aufschubdauer fällig werdende vereinbarte Rentenleistung aus der bis dahin für den jeweiligen Versicherten angesparten tariflichen Deckungsrückstellung ermittelt | § 3 (2), Seite 2 |
| Hinterbliebenenrente an Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner | ja | Eine Witwen- oder Witwerpension nach Maßgabe des Versicherungsvertrages gebührt im Falle des Ablebens des Versicherten dem überlebenden Ehegatten, dessen Ehe mit dem Versicherten zum Zeitpunkt des Todes aufrecht war. Der eingetragene Partner ist dem Ehepartner gleichgestellt. | § 2 (2), Seite 2 |
| Waisenrente an kindergeldberechtigte Kinder | ja | Eine Waisenpension nach Maßgabe des Versicherungsvertrages gebührt im Falle des Todes des Versicherten dessen Kindern, sofern und solange diese nachweislich einen Anspruch auf eine Waisenpension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung haben, längstens jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. | § 2 (3), Seite 2 |
| Kreis der Bezugsberechtigten auf steuerlich zulässige Hinterbliebene begrenzt | nicht geregelt |  |  |
| Sterbegeld an sonstige Personen (Betrag, Deutschland üblich 8.000 Euro) | nicht geregelt |  |  |
| Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätsschutz als Zusatzversicherung im selben Vertrag | ja | Eine Berufsunfähigkeitspension nach Maßgabe des Versicherungsvertrages gebührt aus der im Rahmen einer Betrieblichen Kollektivversicherung abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung. | § 2 (5), Seite 2 |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmers | nicht geregelt |  |  |
| Pflegeoption oder erhöhte Rente bei Pflegebedürftigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Sofortige Unverfallbarkeit der Anwartschaft aus Entgeltumwandlung | ja | Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt eines Leistungsfalles bleibt dem Versicherten der aus den Prämien bis zu diesem Zeitpunkt erworbene Versicherungsanspruch aus dem Versicherungsvertrag (Alters- und Hinterbliebenenversorgung) erhalten. | § 14 (1), Seite 4 |
| Unverfallbarkeitsfrist für arbeitgeberfinanzierte Anteile (Deutschland drei Jahre, Österreich nach Betriebspensionsgesetz) | nicht geregelt |  |  |
| Unwiderrufliches Bezugsrecht des Arbeitnehmers ab Beginn | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsvertragliche Lösung beim Ausscheiden (Vertrag geht auf den Arbeitnehmer über) | ja | so setzt er diese als neuer Versicherungsnehmer mit allen ihn betreffenden Rechten und Pflichten fort | § 14 (4), Seite 4 |
| Übertragung zum neuen Arbeitgeber oder Versorgungsträger (Übertragungsabkommen, Paragraf 4 BetrAVG) | ja | Für die Verfügungsmöglichkeiten über den Unverfallbarkeitsbetrag gilt § 6c BPG. | § 14 (3), Seite 4 |
| Private Fortführung mit eigenen Beiträgen nach dem Ausscheiden | ja | mit ausschließlich eigenen Beiträgen (§ 6c Abs. 2 Ziff. 5 BPG), so setzt er diese als neuer Versicherungsnehmer mit allen ihn betreffenden Rechten und Pflichten fort | § 14 (4), Seite 4 |
| Beitragspause bei Elternzeit, Krankengeldbezug oder Kurzarbeit ohne Nachteile | ja | kann der Versicherungsnehmer laufende Prämienleistungen für einzelne Versicherte während der Dauer der Befreiung von der Erbringung der Arbeitsleistung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes (Ruhenszeiten) einstellen | § 10 (1), Seite 3 |
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung ohne erneute Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Insolvenzschutz der Anwartschaft (Sicherungsvermögen, Protektor, Pensions-Sicherungs-Verein, Verpfändung) | ja | Die Prämien zur Betrieblichen Kollektivversicherung und die erworbenen Gewinnanteile werden in einem eigenen Deckungsstock gesondert vom übrigen Vermögen verwaltet. | § 23 (2), Seite 5 |
| Gezillmerter Tarif (Abschlusskosten mit den ersten Beiträgen verrechnet) | keine | Die Abschlusskosten werden während der Aufschubdauer der Anwartschaft fällig und laufend von der Deckungsrückstellung Ihres Vertrages abgezogen. | § 7 (1) b, Seite 3 |
| Abschlusskosten über mindestens fünf Jahre oder die ganze Beitragszeit verteilt | ja | Die Abschlusskosten werden während der Aufschubdauer der Anwartschaft fällig und laufend von der Deckungsrückstellung Ihres Vertrages abgezogen. | § 7 (1) b, Seite 3 |
| Abzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellung (Stornoabzug) | nicht geregelt |  |  |
| Abzug bei Übertragung zu einem anderen Versorgungsträger | nicht geregelt |  |  |
| Verfügungsbeschränkung: Abtretung, Beleihung und Rückkauf durch den Arbeitnehmer ausgeschlossen | ja | Eine Verpfändung oder Abtretung ist rechtsunwirksam. | § 20, Seite 5 |
| Kostenfreier Fondswechsel oder Umschichtung | nicht geregelt |  |  |
| Vereinfachte Gesundheitsprüfung oder Dienstobliegenheitserklärung für Zusatzschutz im Kollektiv | nein | Eine Betriebliche Kollektivversicherung mit erhöhtem Risikoschutz kann nur auf Grundlage einer für jeden Versicherten bei dessen Einbeziehung in die Betriebliche Kollektivversicherung durchgeführten individuellen Risikoprüfung gewählt werden. | § 3 (3), Seite 2 |
| Mindestzahl versicherter Arbeitnehmer im Kollektiv | nicht geregelt |  |  |
| Gesellschafter-Geschäftsführer oder mitarbeitende Familienangehörige versicherbar | nicht geregelt |  |  |
| Mindestbeitrag je versicherte Person (Euro im Monat oder Jahr) | nicht geregelt |  |  |
| Höchstbeitrag je versicherte Person (Euro im Monat oder Jahr) | nicht geregelt |  |  |
| Mitteilungspflichten des Arbeitgebers (Ausscheiden, Gehaltsänderung, Elternzeit) | ja | Die Beendigung des Dienstverhältnisses eines Versicherten sowie der Beginn und das Ende einer Ruhenszeit (§ 10) sind dem Versicherer binnen dreier Wochen mitzuteilen. | § 16 (3), Seite 4 |
| Folgen verspäteter Beitragszahlung (Mahnung, Frist, Information des Arbeitnehmers) | ja | Wird der Rückstand nicht innerhalb der in der Mahnung gesetzten Frist von mindestens 14 Tagen bezahlt, entfällt oder vermindert sich unter sinngemäßer Anwendung des § 175 Abs. 2 VersVG der Versicherungsschutz. | § 12 (2), Seite 4 |
| Jährliche Standmitteilung an den Arbeitnehmer | nicht geregelt |  |  |
| Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an den Versorgungsberechtigten vorgesehen | nein | Eine Verpfändung oder Abtretung ist rechtsunwirksam. | § 20, Seite 5 |
| Österreich: betriebliche Kollektivversicherung nach Paragraf 93 VAG 2016 und Betriebspensionsgesetz | ja | Diese Vereinbarungen sind unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes gemäß § 18 BPG zu gestalten. | § 1, Seite 1 |
| Österreich: Pensionskassenvertrag mit Veranlagungs- und Risikogemeinschaft | nicht geregelt |  |  |
| Österreich: Mindestertragsgarantie der Pensionskasse oder garantierter Rechnungszins der BKV | ja | Der Rechnungszinssatz ist jener garantierte Zinssatz der zur Kalkulation der Deckungsrückstellung verwendet wird. | Begriffsbestimmungen, Seite 1 |
| Spanien: Plan de Previsión Social Empresarial (PPSE) nach Real Decreto 62/2018 und Artikel 51 LIRPF | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Plan de pensiones de empleo simplificado (PPES), auch für Selbstständige | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Seguro colectivo, das Compromisos por pensiones nach Real Decreto 1588/1999 ausdrücklich instrumentiert | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: abgedeckte Contingencias (jubilación, incapacidad, fallecimiento, dependencia) | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Liquidez anticipada (Aportaciones mit zehn Jahren Alter, enfermedad grave, desempleo de larga duración) | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Comisión de control oder Comisión de seguimiento mit Beteiligung der Arbeitnehmer | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Imputación fiscal der Arbeitgeberbeiträge an die Arbeitnehmer | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Versicherungsbedingungen Betriebliche Kollektivversicherung (VBBKV 2013)

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                                                                                                     kennt zwei Arten von Beiträgen:
ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN FÜR BETRIEBLICHE
KOLLEKTIVVERSICHERUNGEN - 2013 (VBBKV2013)                                                             1. Arbeitgeberbeiträge: Das sind Beiträge, die vom Arbeitgeber zu Gunsten der
                                                                                                          anwartschaftsberechtigten Personen in die Betriebliche Kollektivversicherung geleistet
Inhaltsverzeichnis
                                                                                                          werden.
Sprachliche Gleichbehandlung, Verweise, Begriffsbestimmungen, Zitierte Gesetze                         2. Arbeitnehmerbeiträge: Das sind Beiträge, die von der anwartschaftsberechtigten Person im
§ 1 Was ist eine Betriebliche Kollektivversicherung?                                                      Wege des Abzuges vom Nettobezug in die Betriebliche Kollektivversicherung geleistet
§ 2 Unter welchen Voraussetzungen werden Versicherungsleistungen aus der Betrieblichen                    werden.
Kollektivversicherung erbracht?
§ 3 Was ist eine Betriebliche Kollektivversicherung ohne erhöhten Risikoschutz (Basismodell) und     Anspruchsberechtigte
mit erhöhtem Risikoschutz (Risikomodell)?                                                            Das sind Bezieher von Rentenleistungen aus der Betrieblichen Kollektivversicherung
§ 4 Welchen Umfang bietet der Versicherungsschutz aus der Betrieblichen Kollektivversicherung        (Alterspension und Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension für den Versicherten, Witwen-
mit erhöhtem Risikoschutz im Ablebensfall?                                                           bzw. Witwerpension und/oder Waisenpension für die anspruchsberechtigten Hinterbliebenen).
§ 5 Was ist bei Antragstellung und späterer Einbeziehung von Versicherten in die Betriebliche
Kollektivversicherung zu beachten?                                                                   Deckungsrückstellung
§ 6 Was ist Voraussetzung für die Einbeziehung eines Versicherten in die Betriebliche                Die Deckungsrückstellung ergibt sich aus der Summe der einbezahlten Prämien abzüglich der
Kollektivversicherung und wann beginnt der Versicherungsschutz?                                      Abschlusskosten und der Prämienanteile für Verwaltungskosten, Steuern und der Kosten für das
§ 7 Welche Risikoanteile, Kosten, Steuern und Gebühren sind in den Beiträgen enthalten?              versicherungstechnische Risiko (insbesondere des Ablebensrisikos) zuzüglich der Verzinsung mit
§ 8 Welche Prämien leistet der Versicherungsnehmer (Arbeitgeberbeiträge)?                            dem garantierten Rechnungszinssatz. Der Versicherer bildet mit diesem Wert eine Rückstellung in
§ 9 Welche Prämien kann der Versicherte leisten und wie erfolgt die Abwicklung                       seiner Bilanz zur Deckung des entsprechenden Anspruchs des Begünstigten
Arbeitnehmerbeiträge)?                                                                               ("Deckungsrückstellung").
§ 10 Wann kann bei aufrechtem Dienstverhältnis der/des Versicherten die laufende
Prämienleistung eingestellt, ausgesetzt oder eingeschränkt werden?                                   Form von Erklärungen
§ 11 Welche Pflichten treffen den Versicherungsnehmer in Zusammenhang mit der                        Schriftform bedeutet, dass dem Erklärungsempfänger das Original der Erklärung mit
Prämienzahlung?                                                                                      eigenhändiger Unterschrift des Erklärenden zugehen muss. Geschriebene Form bedeutet, dass der
§ 12 Was gilt bei Prämienzahlungsverzug?                                                             Erklärungstext in Schriftzeichen auf beliebige Art übermittelt werden kann (zum Beispiel E-Mail),
§ 13 Wie kann der Versicherungsvertrag gekündigt werden?                                             sofern die Person des Erklärenden eindeutig daraus hervorgeht.
§ 14 Was ist der Unverfallbarkeitsbetrag?
§ 15 Was gilt für Erklärungen, die den Versicherungsvertrag betreffen?                               Geschäftsplan (Tarif)
§ 16 Welche Mitteilungspflichten sind während der Vertragsdauer zu beachten?                         Der Geschäftsplan ist eine der Finanzmarktaufsicht vorgelegte, detaillierte Aufstellung jener
§ 17 Wie erfolgen die Informationen des Versicherers an die Versicherten?                            Bestimmungen und versicherungsmathematischen Formeln, anhand derer die Leistung des
§ 18 Was ist bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung zu beachten?                                 Versicherers und die Gegenleistung des Versicherungsnehmers (Versicherungsprämie) zu
§ 19 Wo und wie werden fällige Versicherungsleistungen erbracht?                                     berechnen sind.
§ 20 Ist eine Verpfändung oder Abtretung zulässig?
§ 21 Welche Abgaben und Gebühren werden einbehalten bzw. berechnet?                                  Gewinnbeteiligung (Gewinnanteile)
§ 22 Wie lange können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend gemacht werden?                 Dies sind Überschüsse, an denen die versicherte Person im Rahmen der Gewinnbeteiligung
§ 23 Was gilt für die Veranlagung der Prämien?                                                       teilnimmt. Die Gewinnbeteiligung besteht aus einem Zins-, einem Kosten- sowie einem
§ 24 Wie weit haftet der Versicherer?                                                                Sterblichkeitsgewinn.
§ 25 Welche vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen finden Anwendung?
Anhang: Auszug aus den zitierten Gesetzen                                                            Nettoprämiensumme (Nettobeitragssumme)
                                                                                                     Die Nettoprämiensumme ist die Summe der Prämien über die gesamte vereinbarte
                                                                                                     Prämienzahldauer ab Einbeziehung der jeweiligen versicherten Person in die Betriebliche
Sprachliche Gleichbehandlung
                                                                                                     Kollektivversicherung bis zum kalkulierten Pensionsantritt ohne Versicherungssteuer und
Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind,            Zuschläge für erhöhte Risiken.
beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
                                                                                                     Rechnungszinssatz
Verweise                                                                                             Der Rechnungszinssatz ist jener garantierte Zinssatz der zur Kalkulation der
                                                                                                     Deckungsrückstellung verwendet wird. Der nach Maßgabe des jeweiligen Tarifes verwendete
Wird im Folgenden auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, so sind diese im Anschluss an diese        Rechnungszinssatz ist in der Beilage "Rechnungsgrundlagen und Kosten" zu den jeweiligen
Bedingungen im Wortlaut wiedergegeben, Paragraphenzahlen ohne Angabe beziehen sich auf               Arbeitnehmerpolizzen zu entnehmen.
diese Versicherungsbedingungen.
                                                                                                     Versicherer
Begriffsbestimmungen                                                                                 ist die Oberösterreichische Versicherung AG
                                                                                                     Generaldirektion: 4020 Linz, Gruberstraße 32
Bitte lesen Sie die folgenden Begriffsbestimmungen sorgfältig durch - sie sind für das               Firmensitz: Linz - Firmenbuchnummer: FN 36941a, LG Linz
Verständnis dieser Versicherungsbedingungen notwendig.                                               Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Aufschubdauer                                                                                        Versicherungsnehmer
Das ist der Zeitraum vom Einbeziehungsstichtag einer anwartschaftsberechtigten Person in die         Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, der einen Versicherungsvertrag
Betriebliche Kollektivversicherung bis zu jenem Regelpensionsalter der gesetzlichen                  (Gruppenrentenversicherung) mit dem Versicherer abschließt.
Alterspension, das zum Stichtag der Einbeziehung für eine anwartschaftsberechtigte Person gilt.
Einbeziehungsstichtag ist der Stichtag zu dem eine anwartschaftsberechtigte Person gemäß der         Zitierte Gesetze:
jeweiligen arbeitsrechtlichen Grundlage in die Betriebliche Kollektivversicherung einbezogen wird.
Einbeziehungsstichtag kann jeweils nur der erste Tag eines Monats sein. Der Erlebensfall einer       BPG ......... Betriebspensionsgesetz
versicherten Person tritt mit Ablauf der Aufschubdauer ein.                                          EStG ........ Einkommenssteuergesetz 1988
                                                                                                     PKG .......... Pensionskassengesetz
Anwartschaftsberechtigte Person (versicherte Person, Versicherter)                                   VAG 2016.. Versicherungsaufsichtsgesetz 2016
Ein Arbeitnehmer, der gemäß der jeweiligen arbeitsrechtlichen Grundlage in den                       VersVG ..... Versicherungsvertragsgesetz
Gruppenrentenversicherungsvertrag der Betrieblichen Kollektivversicherung zu einem
Einbeziehungsstichtag einbezogen wird und damit eine Anwartschaft auf Leistung aus der               Zitierte Gesetzesstellen sind im Anhang abgedruckt.
Betrieblichen Kollektivversicherung erwirbt.
                                                                                                     § 1 Was ist eine Betriebliche Kollektivversicherung?
Beiträge (Prämien)
                                                                                                     Eine Betriebliche Kollektivversicherung ist eine Gruppenrentenversicherung, die vom Arbeitgeber
Beiträge - im Rahmen dieser Bedingungen auch als Prämien bezeichnet - sind die vom
                                                                                                     für seine Arbeitnehmer auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung, eines Kollektivvertrages oder
Versicherungsnehmer zu entrichtende Gegenleistung für den vom Versicherer gebotenen
                                                                                                     Einzelvereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und den einzelnen Arbeitnehmern abgeschlossen
Versicherungsschutz. Sie setzen sich nach Abzug der Versicherungssteuer aus einem Risikoanteil,
                                                                                                     wird. Diese Vereinbarungen sind unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
einem Kostenanteil und einem Sparanteil zusammen. Der Risikoanteil wird zur Deckung des
                                                                                                     gemäß § 18 BPG zu gestalten. Eine Betriebliche Kollektivversicherung leistet eine Alters- und
versicherungstechnischen Risikos (insbesondere des Ablebensrisikos) verwendet. Der Kostenanteil
                                                                                                     Hinterbliebenenversorgung sowie eine Berufsunfähigkeitsversorgung jeweils ausschließlich in
dient zur Deckung der Abschluss- und Verwaltungskosten des Versicherers. Die übrige Prämie
                                                                                                     Form von laufenden Rentenzahlungen. Alterspensionen sind lebenslang, Berufsunfähigkeits- und
wird als Sparanteil der Deckungsrückstellung zugeführt. Die Betriebliche Kollektivversicherung
                                                                                                     Hinterbliebenenpensionen sind nach Maßgabe des abgeschlossenen Versicherungsvertrages zu
                                                         Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 8

[Seite 2]
leisten. Kapitalauszahlungen sind nur dann möglich, wenn der auf Basis der im Geschäftsplan       Bestimmungen unabhängig davon auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht.
festgelegten Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins, Rententafel) ermittelte Barwert der
Rentenverpflichtung zum Zeitpunkt der Fälligkeit den Betrag gem. § 1 Abs. 2 und 2a PKG nicht      (2) Die jeweils vereinbarte garantierte Rentenleistung bezahlen wir (voller Versicherungsschutz),
übersteigt.                                                                                       wenn das Ableben erfolgt

§ 2 Unter welchen Voraussetzungen werden Versicherungsleistungen aus der                            a. als Fluggast eines zum zivilen Luftverkehr zugelassenen Motor-, Strahlantriebs-,
Betrieblichen Kollektivversicherung erbracht?                                                          Segelflugzeuges oder Hubschraubers (Personenbeförderung),
                                                                                                    b. als ziviler Fluggast eines zur Personenbeförderung eingesetzten Militärflugzeuges oder
(1) Eine Alterspension nach Maßgabe des Versicherungsvertrages gebührt dem Versicherten nur            Militärhubschraubers,
unter der Voraussetzung, dass er das im Versicherungsvertrag festgelegte Mindestalter erreicht      c. als Mitglied der Besatzung eines zum zivilen Luftverkehr zugelassenen Motorflugzeuges
und sein Arbeitsverhältnis zum Versicherungsnehmer beendet wird.                                       (nicht jedoch eines Hubschraubers), eines Strahlantriebs- oder Segelflugzeuges, wenn der
                                                                                                       Versicherte die behördlich vorgeschriebenen Genehmigungen für die von ihr ausgeübten
(2) Eine Witwen- oder Witwerpension nach Maßgabe des Versicherungsvertrages gebührt im Falle           Tätigkeiten besitzt,
des Ablebens des Versicherten dem überlebenden Ehegatten, dessen Ehe mit dem Versicherten           d. in Zusammenhang mit einem Fallschirmabsprung, der zur Rettung des eigenen Lebens
zum Zeitpunkt des Todes aufrecht war. Der eingetragene Partner ist dem Ehepartner                      ausgeführt wurde.
gleichgestellt. Hinterlässt ein Versicherter keinen anspruchsberechtigten Ehegatten oder
eingetragenen Partner und hat der Versicherte zum Zeitpunkt des Todes mit einer anderen Person    (3) Sofern nicht im Einzelnen etwas anderes in geschriebener Form vereinbart wurde, bezahlen wir
in einer seit mindestens einem Jahr bestehenden Lebensgemeinschaft zusammengelebt, so             im Ablebensfall nur eine Verrentung der Deckungsrückstellung.
gebührt die Witwen- oder Witwerpension dieser Person, sofern sie dem Versicherer vom
Versicherten spätestens bis zum Eintritt der Fälligkeit einer Alters- oder                          a. infolge Benützung eines Fluggerätes anderer Art, als der in Absatz 2 genannten (z.B. eines
Berufsunfähigkeitspension aus diesem Versicherungsvertrag schriftlich als mitversichert                Hängegleiters, Ballons, Sportfallschirmes),
bezeichnet worden ist. Hinsichtlich der Erbringung des Nachweises des Bestehens einer               b. infolge Benützung eines Fluggerätes in anderer Eigenschaft als in Absatz 2 genannt(z.B.
Lebensgemeinschaft im Sinne dieser Bedingungen gilt § 18 Abs. 5.                                       Fluglehrer, Flugschüler, Hubschrauberbesatzung, Probe-, Werkstatt-, Agrar-, Kunst-,
                                                                                                       Wettbewerbs-, Test-, Militärflüge),
(3) Eine Waisenpension nach Maßgabe des Versicherungsvertrages gebührt im Falle des Todes           c. infolge Teilnahme an Wettfahrten oder zugehörigen Trainingsfahrten in einem Land-, Luft-
des Versicherten dessen Kindern, sofern und solange diese nachweislich einen Anspruch auf eine         oder Wasserkraftfahrzeug.
Waisenpension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung haben, längstens jedoch bis zur
Vollendung des 27. Lebensjahres.                                                                  (4) Ausschließlich eine Verrentung der Deckungsrückstellung leisten wir

(4) Die Summe aus den Hinterbliebenenpensionen - das sind alle Witwen- oder Witwerpensionen         a. bei Selbstmord des Versicherten innerhalb von drei Jahren nach Einbeziehung in die
und Waisenpensionen nach Maßgabe der vorstehenden Absätze 2 und 3 - ist mit 110 % der                  Betriebliche Kollektivversicherung, Wiederherstellung oder einer die Leistungspflicht des
Pension, auf die der Versicherte im Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hat oder hätte,             Versicherers erweiternden Änderung des Vertrages bzw. der Anwartschaft des Versicherten.
begrenzt. Übersteigt die Summe aus allen Hinterbliebenenpensionen den vorgenannten Wert, so            Wird uns nachgewiesen, dass Selbstmord in einem die freie Willensbestimmung
werden alle Hinterbliebenenpensionen im gleichen Verhältnis gekürzt.                                   ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen wurde,
                                                                                                       besteht hingegen voller Versicherungsschutz.
(5) Eine Berufsunfähigkeitspension nach Maßgabe des Versicherungsvertrages gebührt aus der          b. in Versicherungsfällen, die entstehen, weil Österreich in kriegerische Ereignisse verwickelt
im Rahmen einer Betrieblichen Kollektivversicherung abgeschlossenen                                    wird oder von einer nuklearen, biologischen, chemischen oder durch Terrorismus
Berufsunfähigkeitsversicherung. Dieser liegen nach Maßgabe der jeweils getroffenen                     ausgelösten Katastrophe betroffen ist,
Vereinbarung eigene Versicherungsbedingungen für den Versicherungsfall der Berufsunfähigkeit        c. bei Ableben
zugrunde.                                                                                              - infolge Teilnahme an kriegerischen Handlungen,
                                                                                                       - infolge Teilnahme an Unruhen auf Seiten der Unruhestifter oder
§ 3 Was ist eine Betriebliche Kollektivversicherung ohne erhöhten Risikoschutz                         - durch die Begehung oder den Versuch der Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen
(Basismodell) und mit erhöhtem Risikoschutz (Risikomodell)?                                            durch den Versicherten.

(1) Eine Betriebliche Kollektivversicherung kann mit erhöhtem Schutz (Risikomodell) oder ohne     § 5 Was ist bei Antragstellung und späterer Einbeziehung von Versicherten in die
erhöhten Risikoschutz (Basismodell) abgeschlossen werden. Werden in einem Vertrag beide           Betriebliche Kollektivversicherung zu beachten?
Modelle vereinbart, so wird dem Versicherten bei Einbeziehung in die Betriebliche
Kollektivversicherung ein Wahlrecht zwischen den beiden Modellen eingeräumt.                      (1) Der Versicherungsnehmer stellt einen schriftlichen Antrag auf Abschluss einer Betrieblichen
                                                                                                  Kollektivversicherung. Darin müssen alle Tatsachen angegeben werden, die für die Übernahme
(2) Bei einer Betrieblichen Kollektivversicherung ohne erhöhten Risikoschutz (Basismodell) wird   des Risikos durch den Versicherer erheblich sind. An diesen Antrag ist der Versicherungsnehmer
die für den Fall des Ablebens oder Eintritts der Berufsunfähigkeit innerhalb der Aufschubdauer    sechs Wochen lang gebunden.
fällig werdende vereinbarte Rentenleistung aus der bis dahin für den jeweiligen Versicherten
angesparten tariflichen Deckungsrückstellung ermittelt.                                           (2) Der Versicherungsnehmer wird bei Antragstellung und späterer Einbeziehung von Versicherten
                                                                                                  in die Betriebliche Kollektivversicherung insbesondere Folgendes sicherstellen und gewährleisten:
(3) Bei einer Betrieblichen Kollektivversicherung mit erhöhtem Risikoschutz (Risikomodell) wird
die für den Fall des Ablebens oder Eintritts der Berufsunfähigkeit innerhalb der Aufschubdauer      a. das Vorliegen einer nach Maßgabe des § 6a BPG rechtswirksam abgeschlossenen
vereinbarte garantierte Rentenleistung fällig, sofern der Versicherungsschutz nicht nach               arbeitsrechtlichen Rechtsgrundlage (Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder
Maßgabe des § 4 oder der besonderen Versicherungsbedingungen für die                                   Einzelvereinbarung) unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 18
Berufsunfähigkeitsversicherung eingeschränkt ist. Eine Betriebliche Kollektivversicherung mit          BPG.
erhöhtem Risikoschutz kann nur auf Grundlage einer für jeden Versicherten bei dessen                b. die Übereinstimmung der jeweils maßgeblichen arbeitsrechtlichen Grundlage mit dem
Einbeziehung in die Betriebliche Kollektivversicherung durchgeführten individuellen                    beantragten oder abgeschlossenen Vertragsinhalt aus der Betrieblichen
Risikoprüfung gewählt werden.                                                                          Kollektivversicherung.

(4) Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn dem Versicherten durch          (3) Der Versicherer übernimmt den Versicherungsschutz unter der Voraussetzung, dass
Bescheid eine Berufsunfähigkeitspension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung zuerkannt       Versicherungsnehmer und Versicherte alle bei Antragstellung und Einbeziehung in die
und das Arbeitsverhältnis des Versicherten beendet wird.                                          Betriebliche Kollektivversicherung vom Versicherer gestellten Fragen wahrheitsgemäß und
                                                                                                  vollständig beantworten.
Die Höhe der Berufsunfähigkeitspension des Versicherten ist in der Polizze des jeweiligen
Versicherten definiert, wobei der Berufsunfähigkeitspension im Rahmen der Betrieblichen           (4) Werden Fragen von einem Versicherten in Bezug auf den erhöhten Risikoschutz (§ 3 Abs. 3)
Kollektivversicherung mit erhöhtem Risikoschutz eigene besondere Versicherungsbedingungen für     schuldhaft unrichtig oder unvollständig beantwortet, ist der Versicherer berechtigt, von der
die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zugrunde liegen.                                         Vereinbarung des erhöhten Risikoschutzes für diesen Versicherten gemäß den Voraussetzungen
                                                                                                  und Begrenzungen der §§ 16 bis 21 VersVG zurückzutreten. Darüber hinaus kann der Versicherer
Der Fortbestand bzw. der Wegfall des Anspruches auf die Berufsunfähigkeitspension aus der         von der Verpflichtung zur Leistung frei werden, sofern der verschwiegene Umstand Einfluss auf
Betrieblichen Kollektivversicherung ist an das Vorliegen bzw. den Wegfall des Anspruches auf      den Versicherungsfall hatte. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn es vom Versicherer nicht
eine Berufsunfähigkeitspension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung gebunden.                innerhalb der ersten drei Jahre nach erstmaliger Einbeziehung des Versicherten in die Betriebliche
                                                                                                  Kollektivversicherung oder einer den Versicherungsschutz erweiternden Vereinbarung ausgeübt
§ 4 Welchen Umfang bietet der Versicherungsschutz aus der Betrieblichen                           wird. Das Recht des Versicherers die vertragliche Leistung wegen arglistiger Täuschung über
Kollektivversicherung mit erhöhtem Risikoschutz im Ablebensfall?                                  Gefahrenumstände anzufechten bleibt unberührt (§ 22 VersVG).

(1) Es besteht grundsätzlich Versicherungsschutz nach Maßgabe der nachstehenden                   § 6 Was ist Voraussetzung für die Einbeziehung eines Versicherten in die
                                                         Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 2 / 8

[Seite 3]
Betriebliche Kollektivversicherung und wann beginnt der Versicherungsschutz?                          (5) Die Abschluss- und Verwaltungskosten sowie die Gebühren sind wertgesichert, und verändern
                                                                                                      sich im Januar eines jeden Kalenderjahres in demselben Ausmaß, in dem sich der von der
(1) Voraussetzung für die Einbeziehung ist das Vorliegen folgender Unterlagen:                        Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2010 oder ein von Amts wegen an
                                                                                                      dessen Stelle tretender Index gegenüber dem für den Monat Januar des Jahres des Inkrafttretens
      - eine Kopie der arbeitsrechtlichen Grundlage für die Einbeziehung in die Betriebliche          des Tarifes laut Geschäftsplan geändert hat. Die Oberösterreichische Versicherung AG ist dessen
      Kollektivversicherung (Betriebsvereinbarung, Kollektivvertrag oder Einzelvereinbarung),         unbeschadet berechtigt, geringere als die sich nach dieser Indexklausel ergebenden Kosten zu
      - eine vom jeweiligen Versicherten unterzeichnete Beitrittserklärung zur Betrieblichen          verlangen. Aus der Nichtgeltendmachung über einen längeren Zeitraum können keine Rechte,
      Kollektivversicherung,                                                                          insbesondere kein Verzicht, abgeleitet werden.
      - im Falle einer Betrieblichen Kollektivversicherung mit erhöhtem Risikoschutz die vom
      Versicherer geforderten Unterlagen im Zusammenhang mit der Prüfung der Versicherbarkeit         § 8 Welche Prämien leistet der Versicherungsnehmer (Arbeitgeberbeiträge)?
      der jeweiligen versicherten Person.
                                                                                                      (1) Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich ab dem Zeitpunkt der Einbeziehung des
(2) Der Versicherungsschutz für die nach Maßgabe der rechtswirksamen arbeitsrechtlichen               Versicherten in den Versicherungsvertrag Prämien in der im Versicherungsvertrag vereinbarten
Rechtsgrundlage einzubeziehenden Versicherten beginnt mit dem Einbeziehungsstichtag, nicht            Form und Höhe zu leisten. Dabei können entweder fixe Prämien mit oder ohne Valorisierung oder
aber vor dem Beginn des Arbeitsverhältnisses. Der erhöhte Versicherungsschutz (§ 3 Abs. 3)            Prämien, die von einer Bemessungsgrundlage abhängen, gewählt werden.
beginnt jedoch frühestens nachdem sämtliche für die Einbeziehung erforderliche Unterlagen beim
Versicherer eingelangt sind und dieser die Einbeziehung schriftlich bestätigt hat.                    (2) Wurde als Prämie ein Fixbetrag mit Verbraucherpreisindex-Valorisierung vereinbart, so wird
                                                                                                      dieser Fixbetrag jeweils zum 1.1. eines Jahres mit dem von der Statistik Austria verlautbarten
§ 7 Welche Risikoanteile, Kosten, Steuern und Gebühren sind in den Beiträgen                          Verbraucherpreisindex 2000 oder dem entsprechenden Folgeindex für den Monat Oktober des
enthalten?                                                                                            Vorjahres angepasst. Die erste Anpassung erfolgt zum 1.1. des auf das Jahr der Einbeziehung des
                                                                                                      Versicherten folgenden Kalenderjahres. Ausgangsindex ist der Verbraucherpreisindex des
(1) Ihre Beiträge setzen sich nach Abzug der Versicherungssteuer aus einem Risikoanteil, einem        Vormonats der Einbeziehung des Versicherten in den Versicherungsvertrag spätestens der Monat
Kostenanteil und einem Sparanteil zusammen. Der Risikoanteil wird zur Deckung des                     Oktober des Jahres der Einbeziehung in den Versicherungsvertrag.
Ablebensrisikos (lit. a) verwendet. Der Kostenanteil dient zur Deckung der Abschlusskosten (lit. b)
und der Verwaltungskosten (lit. c und d) des Versicherers. Der Sparanteil wird der                    (3) Wurde als Prämie ein Fixbetrag mit fixer Valorisierung vereinbart, so wird dieser Fixbetrag
Deckungsrückstellung zugeführt.                                                                       jeweils zum 1.1. eines jeden Jahres um den im Versicherungsvertrag vereinbarten Prozentsatz
                                                                                                      erhöht. Die erste Anpassung erfolgt zum 1.1. des auf das Jahr der Einbeziehung des Versicherten
a) Deckung des Ablebensrisikos                                                                        folgenden Kalenderjahres. Ausgangsbasis für die Erhöhung ist jeweils der geleistete Fixbetrag des
Die Prämienanteile zur Deckung eines gebotenen Ablebensrisikos im Modell mit erhöhtem                 Erhöhungsdatums des vorangegangenen Jahres.
Risikoschutz (Risikoprämien) werden monatlich von der Deckungsrückstellung der Anwartschaft
des jeweiligen Versicherten in Abzug gebracht. Sie sind abhängig vom Alter und Geschlecht des         (4) Wurde als Prämie ein Fixbetrag mit individueller Valorisierung vereinbart, so wird dieser
Versicherten sowie der für den Todesfall vereinbarten Leistungen. Bei der Berechnung des              Fixbetrag jeweils zum 1.1. eines jeden Jahres um den dem Versicherer vom Versicherungsnehmer
relevanten Alters wird ein begonnenes Lebensjahr als ein volles Jahr gerechnet, wenn davon am         in geschriebener Form zu meldenden Betrag erhöht. Diese Meldung hat spätestens bis Ende März
Einbeziehungsstichtag mehr als sechs Monate des begonnenen Lebensjahres des Versicherten              des Erhöhungsjahres zu erfolgen.
vergangen sind. Die Risikoprämien für das Ablebensrisiko errechnen sich zu Beginn eines jeden
Monats aus der Differenz zwischen der für den Todesfall vereinbarten Leistungen und dem               (5) Wurde die Prämie in Höhe eines Prozentsatzes einer vereinbarten Bemessungsgrundlage
aktuellen Wert der Deckungsrückstellung, multipliziert mit einem Zwölftel der Wahrscheinlichkeit      vertraglich festgelegt, so hat der Versicherungsnehmer Änderungen dieser Bemessungsgrundlage
dafür, dass der Versicherte im nächsten Jahr stirbt, nach Maßgabe der für den jeweiligen Tarif        und Datum der Änderung der Bemessungsgrundlage innerhalb einer Frist von drei Monaten ab
geltenden Sterbetafel mit den von der Aktuarvereinigung Österreichs empfohlenen Modifikationen.       Wirksamwerden der Änderung bekanntzugeben. Diese Änderung führt zu einer entsprechenden
Diese Risikoprämien können auch negativ sein und erhöhen in diesem Fall Ihre                          Anpassung der Prämienhöhe. Unterbleibt eine Meldung des Versicherungsnehmers, so gehen wir
Deckungsrückstellung.                                                                                 von einer unveränderten Höhe der Bemessungsgrundlage aus.
Für die Übernahme erhöhter Risiken - insbesondere wegen Krankheit, Beruf, Sport - werden wir
Zusatzprämien zur Versicherungsprämie oder besondere Bedingungen mit dem                              § 9 Welche Prämien kann der Versicherte leisten und wie erfolgt die Abwicklung
Versicherungsnehmer vereinbaren.                                                                      (Arbeitnehmerbeiträge)?
Die für den vereinbarten Tarif geltende Sterbetafel ist in der Polizze des jeweiligen Versicherten
angeführt.                                                                                            (1) Der Versicherte kann sich schriftlich dazu verpflichten, ab Aufnahme der Prämienzahlung
                                                                                                      durch den Versicherungsnehmer oder zu einem späteren Zeitpunkt nach Maßgabe des § 6a Abs. 4
b) Abschlusskosten:                                                                                   BPG eigene Prämien zu entrichten.
Die Abschlusskosten werden während der Aufschubdauer der Anwartschaft fällig und laufend von
der Deckungsrückstellung Ihres Vertrages abgezogen. Die nach Maßgabe des vereinbarten Tarifs          (2) Werden Prämien im Rahmen des § 108a Abs. 1 und Abs. 2 EStG (Prämienbegünstigte
für die Berechnung der Abschlusskosten herangezogenen Kostensätze sind in der Polizze zur             Pensionsvorsorge) bezahlt, wird für diese Prämienanteile bis zum gesetzlich festgelegten
Betrieblichen Kollektivversicherung ausgewiesen.                                                      Höchstbetrag die in § 108a Abs. 1 EStG bestimmte staatliche Prämie beantragt.

c) Verwaltungskosten während der Aufschubdauer:                                                       (3) Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, die fälligen Prämien des Versicherten von dessen
Die Stückkosten, welche den fixen Teil der Verwaltungskosten bilden, werden von der zu                Bezug einzubehalten und gemeinsam mit den von ihm selbst zu leistenden Prämien zu
bezahlenden Prämie abgezogen. Die sonstigen Verwaltungskosten entnehmen wir monatlich der             überweisen.
Deckungsrückstellung.
Die nach Maßgabe des vereinbarten Tarifs für die Berechnung der Verwaltungskosten                     § 10 Wann kann bei aufrechtem Dienstverhältnis der/des Versicherten die
herangezogenen Kostensätze sind in der Polizze zur Betrieblichen Kollektivversicherung                laufende Prämienleistung eingestellt, ausgesetzt oder eingeschränkt werden?
ausgewiesen.
                                                                                                      (1) Der Versicherungsnehmer kann die laufenden Prämienleistungen nur unter den in § 6d BPG
d) Verwaltungskosten während der Rentenzahlung:                                                       genannten Voraussetzungen, die dem Versicherer nachzuweisen sind, einstellen, aussetzen oder
Die jährlichen Verwaltungskosten berücksichtigen wir bereits bei der Kalkulation Ihrer Rente; sie     einschränken. Sofern dies im Kollektivvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Vertrag
werden daher nicht gesondert in Rechnung gestellt. Die nach Maßgabe des vereinbarten Tarifes          vorgesehen ist, kann der Versicherungsnehmer laufende Prämienleistungen für einzelne
für die Berechnung der Verwaltungskosten herangezogenen Kostensätze sind in der Polizze zur           Versicherte während der Dauer der Befreiung von der Erbringung der Arbeitsleistung gegen Entfall
Betrieblichen Kollektivversicherung ausgewiesen.                                                      des Arbeitsentgeltes (Ruhenszeiten) einstellen. Als solche Ruhenszeiten gelten beispielsweise
                                                                                                      Zeiten eines in Anspruch genommenen Karenzurlaubes, des Präsenz- oder Zivildienstes, eines
(2) Die angeführten Kosten sind bereits in der vorgeschriebenen Prämie enthalten und werden           unbezahlten Sonderurlaubes sowie einer Krankheit über den Entgeltfortzahlungszeitraum hinaus.
nicht gesondert in Rechnung gestellt.                                                                 Sofern im Versicherungsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, gelten Zeiten der
                                                                                                      Mutterschutzfrist sowie Zeiten einer Karenz nach den Bestimmungen des Mutterschutz- oder
(3) Die Rechnungsgrundlagen für die Ermittlung aller Prämienanteile und Kosten nach Maßgabe           Väterkarenzgesetzes nicht als Ruhenszeiten. Die Rechte der Versicherten bei einer nach Maßgabe
dieser Bestimmung sind Teil der versicherungsmathematischen Grundlagen des jeweiligen                 dieser Bestimmungen vom Versicherungsnehmer zulässigerweise vorgenommenen Änderung
Tarifes. Diese können für bestehende Anwartschaften von Versicherten von uns nicht verändert          seiner Prämienleistungen richten sich nach den Bestimmungen der § 6d Abs. 3 und 7 sowie § 6a
werden. Ihre korrekte Anwendung unterliegt der Prüfung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA).         Abs. 4 BPG.

(4) Für durch den Versicherungsnehmer oder den Versicherten veranlasste Mehraufwendungen              (2) Hat sich der Versicherte gemäß § 9 dieser Versicherungsbedingungen verpflichtet, eigene
verrechnen wir zusätzlich zu den Prämien angemessene Gebühren. Das Gebührenblatt bildet               Prämien zu leisten, so kann er seine Prämienleistungen nach Maßgabe des § 6a Abs. 4 BPG
einen integrierenden Bestandteil des Vertrages und ist dauerhaft im Internet unter                    einstellen, aussetzen oder einschränken.
www.keinesorgen.at/bedingungen abrufbar.
                                                                                                      (3) Für den Fall der Einstellung, Aussetzens oder Einschränkung der Prämienleistung hat der

                                                          Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 3 / 8

[Seite 4]
Versicherungsnehmer den Versicherer rechtzeitig – einen Monat vor Fälligkeit – in geschriebener     dadurch in eine prämienfreie Versicherung umzuwandeln.
Form über die betroffenen anwartschaftsberechtigten Personen und neuen Prämienleistungen für
diese Personen zu informieren. Erfolgt die Mitteilung nicht rechtzeitig und wird die laufende       § 13 Wie kann der Versicherungsvertrag gekündigt werden?
Prämienleistung nach Maßgabe der vorgenannten Absätze eingestellt, ausgesetzt oder
eingeschränkt, so vermindert sich unter sinngemäßer Anwendung des § 173 Abs. 2 VersVG der           Der Versicherungsnehmer und der Versicherer können den Versicherungsvertrag schriftlich unter
Versicherungsschutz. Werden die Prämienleistungen für einzelne Versicherte eingestellt,             den in § 95 VAG 2016 genannten Voraussetzungen kündigen.
ausgesetzt oder eingeschränkt, und teilt uns der Versicherungsnehmer die betreffenden
Versicherten binnen 14 Tagen nach unserer qualifizierten Mahnung mit, so verringert sich nur der    § 14 Was ist der Unverfallbarkeitsbetrag?
Versicherungsschutz derjenigen Versicherten, deren Prämienleistungen eingestellt, ausgesetzt
                                                                                                    (1) Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt eines Leistungsfalles bleibt dem
oder eingeschränkt wurden. Dies gilt auch, wenn einzelne Versicherte ihre eigenen
                                                                                                    Versicherten der aus den Prämien bis zu diesem Zeitpunkt erworbene Versicherungsanspruch aus
Prämienleistungen einstellen, aussetzen oder einschränken.
                                                                                                    dem Versicherungsvertrag (Alters- und Hinterbliebenenversorgung) erhalten.
§ 11 Welche Pflichten treffen den Versicherungsnehmer in Zusammenhang mit                           (2) Der Unverfallbarkeitsbetrag entspricht der auf den einzelnen Versicherten entfallenden
der Prämienzahlung?                                                                                 Deckungsrückstellung; diese beinhaltet auch die bereits zugeteilten Gewinnanteile.
(1) Die Zahlung der Prämien hat jeweils als Gesamtbetrag, der sich aus den einzelnen Prämien
                                                                                                    (3) Für die Verfügungsmöglichkeiten über den Unverfallbarkeitsbetrag gilt § 6c BPG.
des Versicherungsnehmers für sämtliche einbezogenen Versicherten sowie - sofern sich einzelne
Versicherte schriftlich dazu verpflichtet haben, eigene Prämien zu entrichten (§ 9) - den Prämien
                                                                                                    (4) Verlangt der Versicherte bei Beendigung des Dienstverhältnisses die Fortsetzung seiner
der einzelnen Versicherten zusammensetzt, zu erfolgen. Die Höhe des Gesamtbetrages wird auf
                                                                                                    Anwartschaft als prämienfreie Versicherung (§ 6c Abs. 2 Ziff. 1 BPG) oder mit ausschließlich
Basis der vom Versicherungsnehmer zeitgerecht an den Versicherer zu übermittelnden
                                                                                                    eigenen Beiträgen (§ 6c Abs. 2 Ziff. 5 BPG), so setzt er diese als neuer Versicherungsnehmer mit
Datenmeldung (§ 16) ermittelt und dem Versicherungsnehmer zur Zahlung vorgeschrieben.
                                                                                                    allen ihn betreffenden Rechten und Pflichten fort.
Erfolgt eine Datenmeldung nicht oder nicht zeitgerecht, so wird die Prämie entsprechend der
zuletzt an den Versicherer übermittelten Datenmeldung ermittelt und vorgeschrieben.
                                                                                                    § 15 Was gilt für Erklärungen, die den Versicherungsvertrag betreffen?
(2) Der Versicherungsnehmer und die Versicherten haben dem Versicherer sämtliche für die            (1) Für alle Mitteilungen und Erklärungen des Versicherungsnehmers oder aber der versicherten
Berechnung der Prämien und der Versicherungsleistungen und deren Änderung maßgeblichen              Person ist die geschriebene Form erforderlich. Soweit die Schriftform ausdrücklich und gesondert
Umstände, insbesondere Änderungen der Prämienbemessungsgrundlagen sowie                             vereinbart wurde, so muss uns das Original dieser Erklärung mit eigenhändiger Unterschrift des
Prämienvalorisierungen und Änderungen der mitversicherten Partner des Versicherten,                 Erklärenden zugehen.
unverzüglich schriftlich, falls Schriftform vereinbart wurde, ansonsten in geschriebener Form
mitzuteilen. Erfolgt die Mitteilung schuldhaft nicht oder nicht zeitgerecht, so sind allfällige     (2) Nach Eintritt des Versicherungsfalles können wir eine Ablehnung, einen Rücktritt oder eine
Nachteile, insbesondere ein verminderter Versicherungsschutz gemäß den Voraussetzungen und          Anfechtung auch einem berechtigten Dritten gegenüber erklären. Wenn der Versicherungsnehmer
Begrenzungen des § 6 Abs. 1a VersVG, vom jeweiligen Verursacher zu tragen.                          oder ein Versicherter seinen Sitz oder Wohnsitz wechselt, so ist uns der neue Sitz oder Wohnsitz
                                                                                                    unverzüglich mitzuteilen, andernfalls richten wir unsere Erklärungen rechtswirksam an die jeweils
(3) Die Prämien sind für den Versicherer kostenfrei zu bezahlen.                                    letzte uns bekannte Adresse. Wenn der Versicherungsnehmer oder ein Versicherter seinen Sitz
                                                                                                    oder Wohnsitz außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen
(4) Die Bezahlung der Prämien erfolgt in der im Versicherungsvertrag vereinbarten Zahlungsart       Wirtschaftsraum nehmen, muss uns eine Person innerhalb Österreichs benannt werden, die
(beispielsweise Einziehungsauftrag, Zahlschein)und in dem vereinbarten Zahlungsintervall            bevollmächtigt ist, unsere Erklärungen an den Versicherungsnehmer oder den Versicherten
(beispielsweise monatlich, jährlich). Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, die Prämien        entgegenzunehmen.
rechtzeitig, d.h. innerhalb zweier Wochen ab dem in der Versicherungspolizze angegebenen
Fälligkeitstag oder ohne schuldhaften Verzug zu entrichten. Der Versicherungsnehmer kann den        § 16 Welche Mitteilungspflichten sind während der Vertragsdauer zu beachten?
Versicherer ermächtigen, die Prämien von einem Konto des Versicherungsnehmers einzuziehen;
der Versicherungsnehmer haftet in diesem Fall für die ausreichende Kontodeckung sowie für alle      (1) Die Versicherten und der Versicherungsnehmer sind verpflichtet, den Versicherer über alle für
durch eine Rücküberweisung entstehenden Kosten.                                                     die Prämien, Anwartschaften und Leistungen erheblichen Umstände (insbesondere Geburtsdatum
                                                                                                    und Geschlecht der mitversicherten Angehörigen) sowie deren Änderung unverzüglich zu
(5) Differenzen zwischen vorgeschriebenen Prämien, die entsprechend Absatz 1 ermittelt wurden,      informieren und auf Anforderung dem Versicherer glaubhaft zu machen.
und tatsächlichen Zahlungen werden dem Versicherungsnehmer vom Versicherer angezeigt.
Erfolgt nicht innerhalb von 14 Tagen ab dieser Anzeige die Abklärung der Differenzen oder die       (2) Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich für jeden Versicherten und zu jedem - in der
Zahlung des aushaftenden Betrages, so ist der Versicherer berechtigt, die Teilzahlungen den         Versicherungsurkunde festgelegten - Zahlungstermin eine Datenmeldung in der vereinbarten
einzelnen Versicherten entsprechend der zuletzt an den Versicherer übermittelten Datenmeldung       Form mit folgenden Inhalten an den Versicherer zu übermitteln:
aliquot im Verhältnis der tatsächlichen Zahlung zur vorgeschriebenen Prämie zuzuteilen.
                                                                                                    Personalnummer, Vorname, Nachname, Titel, Geschlecht, Geburtsdatum, Adresse,
(6) Die Prämienzahlungspflicht des Versicherungsnehmers für den Versicherten sowie des              Sozialversicherungsnummer, Vorname Ehepartner /Lebenspartner, Nachname
Versicherten für seine eigenen Prämien endet jedenfalls mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses     Ehepartner/Lebenspartner, Titel Ehepartner/Lebenspartner,
des Versicherten oder mit Anfall einer versicherten Leistung. Die Verpflichtung zur Bezahlung der   Geburtsdatum Ehepartner/Lebenspartner, Sozialversicherungsnummer,
bis dahin offenen Prämien bleibt unberührt.                                                         Ehepartner/Lebenspartner, Arbeitgeberbeitrag bzw. bei bezugsabhängigen Beiträgen die
                                                                                                    Bemessungsgrundlage (Jahresbezug), Arbeitnehmerbeitrag und Eintrittsdatum in Gruppe.
(7) Werden die Prämien entsprechend der getroffenen Vereinbarung in der den zu erwartenden
Verhältnissen entsprechenden Höhe monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im         Der eingetragene Partner ist dem Ehepartner gleichgestellt.
Voraus bezahlt und ändern sich die für diese Prämien maßgeblichen Umstände, so wird der
Versicherer die endgültige Abrechnung im Zuge der nach Zugang der Angaben nächstfolgenden           Darüber hinaus sind in dieser Datenmeldung alle Änderungen von Daten, die eine Änderung der
Prämienvorschreibung vornehmen. Ein Mehr- oder Minderbetrag an Prämie ist innerhalb zweier          Höhe der Prämien des Versicherungsnehmers oder der Versicherten bewirken, anzuführen.
Wochen nach Empfang der Abrechnung fällig.
                                                                                                    Damit die Datenmeldung rechtzeitig erfolgt, muss sie dem Versicherer zumindest drei Wochen vor
§ 12 Was gilt bei Prämienzahlungsverzug?                                                            dem jeweiligen Zahlungstermin zugehen. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich zur
                                                                                                    Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(1) Erste oder einmalige Prämie:
Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie schuldhaft nicht innerhalb von         (3) Bei der erstmaligen oder erneuten Einbeziehung eines Versicherten sind die oben angeführten
14 Tagen ab Zustandekommen des Versicherungsvertrages und nach der Aufforderung zur                 Daten dem Versicherer spätestens drei Wochen vor dem Stichtag der erstmaligen oder neuerlichen
Prämienzahlung bezahlt, ist der Versicherer leistungsfrei. Der Versicherer kann darüber hinaus –    Einbeziehung durch den Versicherungsnehmer zu melden. Die Beendigung des
auch bei unverschuldetem Verzug - vom Vertrag zurücktreten. Es gilt als Rücktritt, wenn der         Dienstverhältnisses eines Versicherten sowie der Beginn und das Ende einer Ruhenszeit (§ 10)
Versicherer die erste oder eine einmalige Prämie nicht innerhalb von drei Monaten vom               sind dem Versicherer binnen dreier Wochen mitzuteilen.
Fälligkeitstag an gerichtlich geltend machen. Bei einem Rücktritt sind Kosten von ärztlichen
Untersuchungen vom Versicherungsnehmer zu bezahlen.                                                 (4) Der Versicherungsnehmer hat Änderungen seines Namens oder Firmenwortlautes sowie der
                                                                                                    Adresse unverzüglich mitzuteilen.
(2) Folgeprämie:
Wenn der Versicherungsnehmer eine Folgeprämie nicht rechtzeitig bezahlt, so erhält der              (5) Sämtliche Meldungen haben im durch den Versicherer vorgegebenen Datenformat auf
Versicherungsnehmer eine qualifizierte Mahnung. Wird der Rückstand nicht innerhalb der in der       elektronischem Weg zu erfolgen.
Mahnung gesetzten Frist von mindestens 14 Tagen bezahlt, entfällt oder vermindert sich unter
sinngemäßer Anwendung des § 175 Abs. 2 VersVG der Versicherungsschutz. Außerdem ist der             (6) Die Verletzung dieser Obliegenheiten kann gemäß den Voraussetzungen und Begrenzungen
Versicherer nach Maßgabe der §§ 39 und 175 VersVG berechtigt, den Vertrag zu kündigen und           des § 6 Abs. 1 und Abs. 1a VersVG zu Leistungseinschränkungen führen.
                                                         Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 4 / 8

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§ 17 Wie erfolgen die Informationen des Versicherers an die Versicherten?                           § 22 Wie lange können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend
                                                                                                    gemacht werden?
Sofern der Versicherer vom Versicherten dazu ermächtigt wurde, können Informationen des
Versicherers an die Versicherten an den Versicherungsnehmer übermittelt werden und sind in          Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Steht der Anspruch einem
diesem Fall von diesem an die Versicherten weiterzuleiten. Informationen an Versicherte, die das    Dritten zu, so beginnt die Verjährung zu laufen, sobald diesem sein Recht auf die Leistung des
Arbeitsverhältnis bereits beendet haben, insbesondere an die Anspruchsberechtigten, erfolgen        Versicherers bekannt geworden ist; ist dem Dritten sein Recht nicht bekannt geworden, so
ausschließlich direkt an diese.                                                                     verjähren seine Ansprüche erst nach zehn Jahren.

§ 18 Was ist bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung zu beachten?                                § 23 Was gilt für die Veranlagung des Sparanteiles der Prämien?

(1) Versicherungsleistungen werden aufgrund eines schriftlichen Antrages des                        (1) Bei der Veranlagung des Sparanteiles der Prämien wird auf Sicherheit, Rentabilität und den
Anspruchsberechtigten und nach Einlangen aller für die Auszahlung nötigen Unterlagen beim           Bedarf an flüssigen Mitteln sowie auf eine angemessene Mischung und Streuung der
Versicherer nach Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der       Veranlagungsinstrumente geachtet.
Versicherungsleistungen nötigen Erhebungen fällig. Pensionszahlungen werden erstmals mit
Beginn des Monats erbracht, der auf die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen folgt.               (2) Die Prämien zur Betrieblichen Kollektivversicherung und die erworbenen Gewinnanteile werden
                                                                                                    in einem eigenen Deckungsstock gesondert vom übrigen Vermögen verwaltet.
(2) Die Fälligkeit der Leistung tritt jedoch unabhängig davon ein, wenn der Anspruchsberechtigte
nach Ablauf zweier Monate seit Anspruchserhebung eine Erklärung des Versicherers verlangt, aus      (3) Die Veranlagung sowie alle Transaktionen im Rahmen dieses Deckungsstockes werden von
welchen Gründen die Erhebungen noch nicht beendet werden konnten, und dieser dem Verlangen          einem Treuhänder überwacht, der von der Finanzmarktaufsichtsbehörde bestellt wird. Er achtet
nicht binnen eines Monats entspricht.                                                               auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere darauf, dass die Verpflichtungen
                                                                                                    des Versicherungsunternehmens gegenüber den Versicherten jederzeit erfüllt werden können.
(3) Der Versicherer wird Rentenzahlungen auf ein Girokonto des Anspruchsberechtigten, das bei
einem Kreditinstitut geführt wird, welches in einem der Vertragsstaaten des Abkommens über den      (4) Für die Veranlagung gelten die einschlägigen Vorschriften des VAG mit den zugehörigen
Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist, überweisen. Der Versicherer kann verlangen, dass       Verordnungen.
ein Nachweis erbracht wird, dass der Anspruchsberechtigte am Fälligkeitstag der Rentenzahlung
gelebt hat. Zu Unrecht empfangene Renten müssen an den Versicherer zurückbezahlt werden.            § 24 Wie weit haftet der Versicherer?
                                                                                                    (1) Der Versicherer haftet für das Fehlverhalten seiner gesetzlichen Vertreter sowie sonstiger
(4) Der Versicherer ist weiters berechtigt, von einem Anspruchsberechtigten jederzeit einen         Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedient, nur bei Vorsatz
Nachweis zu verlangen, die dem Versicherer die Kontrolle über den Umfang und die Fortdauer der      und grober Fahrlässigkeit. Diese Einschränkung gilt nicht bei Personenschäden.
Leistungsberechtigung ermöglicht. Kommt ein Anspruchsberechtigter dieser Aufforderung nicht
nach, so ruht die Leistung, bis die geforderten Nachweise erbracht werden. Zu Unrecht               (2) Eine Haftung des Versicherers aus der Verletzung arbeitsrechtlicher Vorschriften durch den
empfangene Leistungen müssen an den Versicherer zurückbezahlt werden.                               Versicherungsnehmer, insbesondere aus der Erfüllung und Einhaltung der im § 5 Abs. 2
                                                                                                    genannten Verpflichtungen und Voraussetzungen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für die
(5) Im Todesfall des Versicherten ist dem Versicherer eine amtliche Sterbeurkunde vorzulegen. Der   Nachteile eines Anspruchsberechtigten, insbesondere des Versicherten, die ausschließlich auf
Nachweis, dass eine Lebensgemeinschaft im Sinne des § 2 Abs. 2 vor Beginn einer                     Umständen beruhen, die in der Sphäre des Arbeitgebers gelegen sind.
Pensionsleistung bestanden hat, wird durch die Vorlage eines entsprechenden Meldezettels
erbracht. Die Aufnahme des gemeinsamen Wohnsitzes (Datum der Meldung) gilt als Indiz für die
                                                                                                    § 25 Welches Recht ist auf den Vertrag anwendbar?
Begründung einer Lebensgemeinschaft. Der Versicherer behält sich vor, weitere Nachweise zu
verlangen, wenn Zweifel am Bestehen der Lebensgemeinschaft bestehen. Ein Anspruch auf               Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht ohne die Verweisungsnormen des
Hinterbliebenenrente besteht nur dann, wenn eine mitversicherte Person vor Eintritt des             österreichischen internationalen Privatrechts.
Versicherungsfalles dem Versicherer gemeldet wurde.
                                                                                                    Anhang
(6) Alle Unterlagen sind deutscher Sprache oder beglaubigter Übersetzung einzureichen.
                                                                                                    Auszug aus den zitierten Gesetzen
§ 19 Wo und wie werden fällige Versicherungsleistungen erbracht?
                                                                                                    Auszug aus dem Betriebspensionsgesetz (BPG)
(1) Erfüllungsort für die Leistung ist die Generaldirektion des Versicherers.                       BGBl. Nr. 282/1990 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 44/2016

(2) Leistungen an ausländische Anspruchsberechtigte erbringen wir, sobald uns (behördlich)          § 6a. (1) Der Abschluss einer betrieblichen Kollektivversicherung bedarf mit Ausnahme der in
nachgewiesen wird, dass wir die Zahlung ohne Gefahr der Haftung für unberichtigte Steuern           Abs. 2 genannten Fälle nach Maßgabe des § 93 VAG 2016 zur Rechtswirksamkeit des
vornehmen dürfen. Für eine Überweisung innerhalb der Europäischen Union tragen wir die Kosten       Abschlusses einer Betriebsvereinbarung oder in den Fällen des Abs. 1a eines Kollektivvertrages.
einer Inlandsüberweisung; darüber hinausgehende Kosten trägt der Zahlungsempfänger. Bei             Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung haben jedenfalls zu regeln:
Überweisungen außerhalb der Europäischen Union trägt der Empfänger die Gefahr und die
Kosten.                                                                                             1. Die Mitwirkung der Versicherten nach § 97 VAG 2016;
                                                                                                    2. das Leistungsrecht, dazu gehören insbesondere die Ansprüche der Versicherten; die Höhe der
(3) Der Versicherer wird die Pensionszahlungen in 14 Teilbeträgen monatlich jeweils am 1. eines     vom/von der Arbeitgeber/in zu entrichtenden Prämien, die im Falle beitragsorientierter
Monats im Vorhinein nach Antragstellung durch den Anspruchsberechtigten auf ein Girokonto des       Vereinbarungen mit dem Versicherungsunternehmen betragsmäßig oder in fester Relation zu
Anspruchsberechtigten gemäß Abs. 1, über das nur dieser oder dessen gesetzlicher Vertreter          laufenden Entgelten oder Entgeltbestandteilen festzulegen sind; zusätzlich können bei
zeichnungs- und verfügungsberechtigt sein darf, überweisen. Am 1. April und am 1. Oktober           beitragsorientierten Vereinbarungen variable Prämien bis zur Höhe der vom/von der Arbeitgeber/in
werden jeweils zwei (bei unterjährigem Pensionsbeginn aliquote) Teilbeträge an den übrigen          verpflichtend zu entrichtenden Prämien oder, sofern sich der/die Arbeitgeber/in zur Leistung einer
Monatsersten jeweils ein Teilbetrag überwiesen. Soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, werden   Prämie für Arbeitnehmer/innen von mindestens 2 vH des laufenden Entgelts verpflichtet, variable
Steuern und gesetzliche Abgaben vom Auszahlungsbetrag einbehalten.                                  Prämien in fester Relation zu einer oder mehreren betrieblichen Kennzahlen im Sinne des Abs. 1 Z
                                                                                                    2a bis zur Höhe des sich aus § 4 Abs. 4 Z 2 lit. a EStG 1988 ergebenden Betrages vorgesehen
(4) Die Ansprüche auf Pensionsleistung können gemäß § 6c Abs. 4 und § 6d Abs. 5 BPG nur dann        werden; die allfällige Verpflichtung des/der Arbeitgebers/in zur Prämienanpassung bei Auftreten
durch eine einmalige Kapitalzahlung abgefunden werden, wenn der Abfindungsbetrag den in § 1         von zusätzlichen Deckungserfordernissen;
Abs. 2 und Abs. 2a PKG bestimmten Betrag nicht übersteigt.                                          2a. die der variablen Prämienleistung zu Grunde liegende betriebliche Kennzahl: Eine betriebliche
                                                                                                    Kennzahl ist eine nachvollziehbare und allgemein zugängliche, nach objektiven Kriterien
§ 20 Ist eine Verpfändung oder Abtretung zulässig?                                                  ermittelte betriebswirtschaftliche, steuerrechtliche oder unternehmensrechtliche Kennzahl, die
                                                                                                    der jeweiligen Branche des Betriebs, dem konkreten Gegenstand, der Größe und dem Umfang des
Eine Verpfändung oder Abtretung ist rechtsunwirksam.                                                Betriebs sowie dem allgemeinen Betriebsrisiko dieses Betriebs Rechnung trägt; die Vereinbarung
                                                                                                    mehrerer Kennzahlen pro Betrieb oder die Vereinbarung einer Kennzahl, die sich anteilsmäßig aus
§ 21 Welche Abgaben und Gebühren werden einbehalten bzw. berechnet?                                 mehreren Kennzahlen zusammensetzt, ist zulässig;
                                                                                                    3. die Voraussetzungen für die Arbeitgeberkündigung des Versicherungsvertrages gemäß § 93
(1) Es werden nur gesetzlich vorgeschriebene Abgaben sowie die im Vertrag zur Betrieblichen
                                                                                                    VAG 2016 und die Rechtswirkungen dieser Kündigung hinsichtlich der Ansprüche der
Kollektivversicherung mit dem Versicherungsnehmer vereinbarten Kosten und Nebenkosten
                                                                                                    Anwartschafts- und Leistungsberechtigten.
verrechnet und einbehalten.
                                                                                                    (1a) Eine Regelung über eine betriebliche Kollektivversicherung kann in einem Kollektivvertrag
(2) Sofern dazu eine gesetzliche Verpflichtung besteht, wird der Versicherer gegebenenfalls eine    vorgesehen werden, wenn
fällige Einkommenssteuer entsprechend der einkommenssteuerrechtlichen Vorschriften ermitteln,       1. ein Kollektivvertrag zum Stichtag 1. Jänner 1997 eine betriebliche
von der Versicherungsleistung abziehen und an das zuständige Finanzamt abführen.                    Alters(Hinterbliebenen)versorgung vorsieht, oder
                                                                                                    2. eine solche für einen nicht dem II. Teil des Arbeitsverfassungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1974,
                                                           Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 5 / 8

[Seite 6]
unterliegenden Betrieb (oder ein Unternehmen) getroffen werden soll.                                 eines Konzerns stattfindet.
(1b) Bei                                                                                             (3) Gibt der/die Arbeitnehmer/in binnen sechs Monaten keine Erklärung über die Verwendung
1. Wegfall der kollektivvertraglichen betrieblichen Kollektivversicherung durch Wechsel der          seines/ihres Anspruches ab, so ist die Versicherung in eine prämienfreie Versicherung (Abs. 2 Z 1)
Kollektivvertragsangehörigkeit oder                                                                  umzuwandeln. Verlangt der/die Arbeitnehmer/in zu einem späteren Zeitpunkt die Übertragung
2. Erlöschen des Kollektivvertrages durch Kündigung                                                  seines/ihres Anspruches in die Pensionskasse oder in eine Einrichtung im Sinne des § 5 Z 4 PKG,
werden die Regelungen des Kollektivvertrages über eine betriebliche Kollektivversicherung Inhalt     in eine betriebliche Kollektivversicherung oder in eine Gruppenrentenversicherung eines/einer
des Arbeitsvertrages des Anwartschaftsberechtigten.                                                  neuen Arbeitgebers/in oder in eine Rentenversicherung ohne Rückkaufsrecht, in eine Einrichtung
(1c) Bei sonstigem Erlöschen des Kollektivvertrages bleibt dem Versicherten die bis zur              der zusätzlichen Pensionsversicherung nach § 479 ASVG oder in eine nach dem
Beendigung seiner Nachwirkung (§ 13 ArbVG) erworbene Anwartschaft aus der betrieblichen              Kapitaldeckungsverfahren gestaltete Altersversorgungseinrichtung nach § 173 Abs. 2 WTBG,
Kollektivversicherung erhalten, wobei der Versicherte zum Zeitpunkt der Beendigung der               nach § 50 Abs. 3 RAO oder nach § 41 Abs. 4 des Gehaltskassengesetzes 2002 oder in eine
Nachwirkung dieselben Rechte (§ 6d Abs. 3) wie bei Widerruf der Beitragsleistung durch den           ausländische Altersversorgungseinrichtung (Abs. 2 Z 4), ist die Deckungsrückstellung zu
Arbeitgeber hat.                                                                                     übertragen.
(2) Für Arbeitnehmer, die von keinem Betriebsrat vertreten sind oder für die kein Kollektivvertrag   (4) Sofern der Unverfallbarkeitsbetrag gemäß Abs. 1 im Zeitpunkt der Beendigung des
(im Sinne der Abs. 1) gilt, bedarf der Beitritt zu einer betrieblichen Kollektivversicherung des     Arbeitsverhältnisses den sich aus § 1 Abs. 2 und 2a PKG jeweils ergebenden Betrag nicht
vorherigen Abschlusses einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, die nach einem Vertragsmuster         übersteigt, kann der Arbeitnehmer abgefunden werden; über sein Verlangen ist er abzufinden.
unter Berücksichtigung des § 18 zu gestalten ist. Dieses Vertragsmuster hat die in Abs. 1            Unterbleibt eine Abfindung nach dem ersten Satz, kann bis zum Ablauf von zwölf Monaten nach
genannten Angelegenheiten zu regeln.                                                                 dem Ende des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem/der
(3) Werden Ansprüche ehemaliger Arbeitnehmer aus direkten Leistungszusagen auf ein                   Arbeitnehmer/in vereinbart werden, dass die nach § 6c Abs. 3 erster Satz prämienfreie
Versicherungsunternehmen übertragen, ist Abs. 2 anzuwenden.                                          Versicherung neuerlich in einen Unverfallbarkeitsbetrag gemäß § 6c Abs. 1 umzuwandeln und
(4) Hat sich der Arbeitnehmer verpflichtet, eigene Prämien zu leisten, kann er seine                 abzufinden ist.
Prämienleistung jederzeit einstellen oder für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren              (5) Der/Die Arbeitnehmer/in kann nach nachweislicher Information gemäß § 19b PKG und § 98
aussetzen oder einschränken. Der Arbeitnehmer kann seine Prämienleistung auch dann                   VAG 2016 bei Eintritt des Leistungsfalles die Übertragung des Unverfallbarkeitsbetrages gemäß
einstellen, aussetzen oder einschränken, wenn der Arbeitgeber eine entsprechende Änderung            Abs. 1 von der betrieblichen Kollektivversicherung in eine Pensionskasse, bei der er bereits
seiner Prämienleistung zulässigerweise vornimmt (§ 6d). Die Prämien des Arbeitnehmers dürfen         Berechtigter im Sinne des § 5 PKG ist, verlangen.
die Summe der jährlichen Prämien des Arbeitgebers nicht übersteigen, ausgenommen
1. in den in § 6d genannten Fällen, oder                                                             § 6d. (1) Der Arbeitgeber kann die laufenden Prämienleistungen nur dann einstellen (Widerruf),
2. in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer zusätzlich zu einer leistungsorientierten Zusage des     wenn
Arbeitgebers eigene Prämien (beitragsorientiert) leistet und die Prämien des Arbeitgebers sich
zulässigerweise vermindern, ohne dass die Zusage verändert wird, oder                                  1. dies im Kollektivvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Vertragsmuster vorgesehen
3. der Arbeitnehmer eigene Prämien bis zu der in § 108a des Einkommensteuergesetzes, BGBl. Nr.            ist,
400/1988, genannten Höhe leistet, wobei der Erstattungsbetrag nach § 108a EStG, der dem Konto          2. sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens nachhaltig so wesentlich verschlechtert,
für Arbeitnehmer Prämien gutgeschrieben werden kann, auf diesen Betrag nicht anzurechnen ist.             dass die Aufrechterhaltung der zugesagten Leistung eine Gefährdung des Weiterbestandes
Für die Dauer einer Karenz im Sinne des MSchG oder des VKG, einer Bildungskarenz nach § 11                des Unternehmens zur Folge hätte und
AVRAG, sowie einer Freistellung gegen Entfall des Entgelts nach den §§ 12, 14a oder 14b, 14c           3. in Betrieben, in denen ein zuständiger Betriebsrat besteht, mindestens drei Monate vor dem
AVRAG kann der/die Arbeitnehmer/in seine/ihre Prämien in der bisherigen Höhe weiterzahlen oder            Einstellen der Beitragsleistung eine Beratung mit diesem Betriebsrat erfolgt ist. Zu dieser
auch die Prämien des/der Arbeitgebers/in übernehmen. Werden infolge einer Herabsetzung der                Beratung kann der Betriebsrat eine fachkundige Person beiziehen, die über alle ihr bekannt
Normalarbeitszeit gemäß den §§ 11a, 13, 14, 14a oder 14b, 14d AVRAG oder einer                            gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Verschwiegenheit zu bewahren hat.
Teilzeitbeschäftigung im Sinne des MSchG oder VKG die Prämien des/der Arbeitgebers/in
vermindert, kann der/die Arbeitnehmer/in seine/ihre Prämien in der bisherigen Höhe weiterzahlen      (2) Widerruft der Arbeitgeber, so bleibt dem Arbeitnehmer der Anspruch auf die
oder für die Dauer der Arbeitszeitreduktion auch die entfallenden Prämien des/der Arbeitgebers/in    Versicherungsleistung auf Grund allfälliger eigener Prämien und der bis zum Widerruf fälligen
übernehmen.                                                                                          Prämien des Arbeitgebers erhalten.
                                                                                                     (3) Der Arbeitnehmer kann nach Widerruf
§ 6b. Die Abtretung oder Verpfändung von Anwartschaften im Sinne der §§ 6c und 6d ist
rechtsunwirksam. Für die Pfändung gilt die Exekutionsordnung, RGBl. Nr. 79/1896.                       1. die Umwandlung des Unverfallbarkeitsbetrages gemäß Abs. 2 in eine prämienfreie
                                                                                                          Versicherung verlangen; bei Eintritt des Leistungsfalles hat der Leistungsberechtigte
§ 6c. (1) Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt des Leistungsfalles wird der aus           gegenüber der Versicherung einen Anspruch, der sich aus den auf Grund des
eigenen Beiträgen des Arbeitnehmers und Beiträgen des Arbeitgebers an ein                                 Versicherungsvertrages bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu leistenden Prämien
Versicherungsunternehmen bisher erworbene Versicherungsanspruch aus dem                                   unter Berücksichtigung der bis zum Eintritt des Leistungsfalles auflaufenden
Versicherungsvertrag (Alters- und Hinterbliebenenversorgung) unverfallbar. Der                            Zinsengutschriften und Gewinnanteile ergibt;
Unverfallbarkeitsbetrag entspricht der auf den einzelnen Versicherten entfallenden                     2. die Übertragung des Unverfallbarkeitsbetrages gemäß Abs. 2 in eine Rentenversicherung
Deckungsrückstellung. Die Deckungsrückstellung ist nach den versicherungsmathematischen                   ohne Rückkaufsrecht verlangen;
Grundlagen des Versicherungsunternehmens zu errechnen.                                                 3. die Fortsetzung nur mit eigenen Beiträgen verlangen.
(2) Der Arbeitnehmer kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
1. die Umwandlung der Versicherung in eine prämienfreie Versicherung verlangen; bei Eintritt des     (4) Gibt der Arbeitnehmer binnen sechs Monaten keine Erklärung über die Verwendung seines
Leistungsfalles hat der Versicherte gegenüber der Versicherung einen Anspruch, der sich aus den      Unverfallbarkeitsbetrages gemäß Abs. 2 ab, gilt § 6c Abs. 3.
auf Grund des Versicherungsvertrages bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu leistenden       (5) Sofern der Unverfallbarkeitsbetrag gemäß Abs. 2 im Zeitpunkt des Widerrufs den sich aus § 1
Prämien unter Berücksichtigung der bis zum Eintritt des Leistungsfalles auflaufenden                 Abs. 2 und 2a PKG jeweils ergebenden Betrag nicht übersteigt, kann der Arbeitnehmer
Zinsengutschriften und Gewinnanteile ergibt;                                                         abgefunden werden; über sein Verlangen ist er abzufinden.
2. die Übertragung des Unverfallbarkeitsbetrages gemäß Abs. 1 in die Pensionskasse oder in eine      (6) Der Arbeitgeber kann die laufenden Prämienleistungen nur dann und so lange aussetzen oder
Einrichtung im Sinne des § 5 Z 4 PKG oder in eine betriebliche Kollektivversicherung oder in eine    einschränken, als
Gruppenrentenversicherung eines/einer neuen Arbeitgebers/in oder in eine Rentenversicherung
ohne Rückkaufsrecht, in eine Einrichtung der zusätzlichen Pensionsversicherung nach § 479              1. dies im Kollektivvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Vertragsmuster vorgesehen
ASVG oder in eine nach dem Kapitaldeckungsverfahren gestaltete Altersversorgungseinrichtung               ist,
nach § 173 Abs. 2 WTBG, nach § 50 Abs. 3 RAO oder nach § 41 Abs. 4 des                                 2. zwingende wirtschaftliche Gründe vorliegen und
Gehaltskassengesetzes 2002 verlangen, wenn der/die Arbeitnehmer/in bei der Übertragung                 3. in Betrieben, in denen ein zuständiger Betriebsrat besteht, mindestens drei Monate vor dem
Anwartschafts- oder Leistungsberechtigter ist;                                                            Aussetzen oder Einschränken der Beitragsleistung eine Beratung mit diesem Betriebsrat
2a. die Übertragung des Unverfallbarkeitsbetrages gemäß Abs. 1 in eine betriebliche                       erfolgt ist. Zu dieser Beratung kann der Betriebsrat eine fachkundige Person beiziehen, die
Kollektivversicherung oder in eine Pensionskasse oder in eine Einrichtung im Sinne des § 5 Z 4            über alle ihr bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Verschwiegenheit zu
PKG, in der für den/die Arbeitnehmer/in bereits eine prämienfreie Versicherung oder eine                  bewahren hat.
unverfallbare Anwartschaft veranlagt wird, verlangen, wenn der/die neue Arbeitgeber/in nicht
beabsichtigt, für den/die Arbeitnehmer/in eine betriebliche Kollektivversicherung oder eine          (7) Werden Prämien des Arbeitgebers ausgesetzt oder eingeschränkt, so kann der Arbeitnehmer
Pensionskassenzusage abzuschließen;                                                                  für denselben Zeitraum
3. die Übertragung des Unverfallbarkeitsbetrages gemäß Abs. 1 in eine direkte Leistungszusage
eines neuen Arbeitgebers verlangen, wenn ein Arbeitgeberwechsel unter Wahrung der                      1. seine Prämien aussetzen oder im selben Ausmaß einschränken,
Pensionsansprüche aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis innerhalb eines Konzerns stattfindet;           2. seine Prämien in der bisherigen Höhe weiterzahlen oder
4. die Übertragung des Unverfallbarkeitsbetrages gemäß Abs. 1 in eine ausländische                     3. auch die Prämien des Arbeitgebers übernehmen.
Altersversorgungseinrichtung verlangen, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitsort dauernd ins
Ausland verlegt;                                                                                     § 18. (1) Der Arbeitgeber hat den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz einzuhalten
5.die Fortsetzung nur mit eigenen Beiträgen verlangen, wenn auf Grund einer Leistungszusage          und ist verpflichtet, bei Einschränkung oder Widerruf von Rechten nach diesem Bundesgesetz
mindestens fünf Jahre Beiträge geleistet wurden, oder wenn ein Arbeitgeberwechsel innerhalb          Leistungs- und Anwartschaftsberechtigte nach ausgewogenen, willkürliche oder sachfremde
                                                         Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 6 / 8

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Differenzierungen zwischen Arbeitnehmern oder Arbeitnehmergruppen ausschließenden                  übersteigt oder
Grundsätzen zu behandeln.                                                                          2. sich eine Person, die einen Anspruch im Sinne dieses Bundesgesetzes auf eine
(2) Bei Leistungszusagen gemäß Abschnitt 2 oder 2a muss den Arbeitnehmern oder                     Hinterbliebenenpension hat, wiederverehelicht hat. Die Betragsgrenze der Z 1 gilt in diesem Falle
Arbeitnehmergruppen des Betriebes eine ausgewogene, willkürliche und sachfremde                    nicht.
Differenzierungen ausschließende Beteiligung am Pensionskassensystem oder System der               (2a) Der in Abs. 2 genannte Abfindungsgrenzbetrag von 9 300 Euro vermindert oder erhöht sich
betrieblichen Kollektivversicherung ermöglicht werden.                                             jeweils dann in Schritten zu 300 Euro, wenn seine Veränderung auf Grund Valorisierung mit dem
(3) Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgebot gemäß Abs. 1 und 2 bewirken einen                    entsprechend dem von der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ für den Monat Juli eines
Angleichungsanspruch des in seinen Rechten Geschmälerten.                                          Kalenderjahres verlautbarten Verbraucherpreisindex 1996 oder des an seine Stelle tretenden
                                                                                                   Indexes gegenüber dem für den Monat Jänner 2002 verlautbarten Verbraucherpreisindex 1996 den
Auszug aus dem Einkommenssteuergesetz (EStG)                                                       Betrag von 300 Euro übersteigt oder unterschreitet. Der neue Abfindungsgrenzbetrag gilt ab 1.
BGBl. Nr. 400/1988 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 142/2017                                     Jänner des auf die Anpassung folgenden Kalenderjahres. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)
                                                                                                   hat den neuen Abfindungsgrenzbetrag sowie den Zeitpunkt, ab dem dieser wirksam wird, im
§ 108a (1) Leistet ein unbeschränkt Steuerpflichtiger (§ 1 Abs. 2) Beiträge zu einer               Internet kundzumachen.
Pensionszusatzversicherung (§ 108b Abs. 1), zu einer Pensionskasse, einer betrieblichen            (3) Pensionskassen dürfen keine Geschäfte betreiben, die nicht mit der Verwaltung von
Kollektivversicherung im Sinne des § 93 des VAG 2016 oder für die freiwillige Höherversicherung    Pensionskassen zusammenhängen.
in der gesetzlichen Pensionsversicherung (einschließlich der zusätzlichen Pensionsversicherung     (4) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes finden für Unternehmen der Vertragsversicherung
im Sinne des § 479 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) oder erwirbt er Anteilscheine      mit Ausnahme des § 43 insoweit keine Anwendung, als sie den Pensionskassengeschäften
an einem prämienbegünstigten Investmentfonds (§ 108b Abs. 2), wird ihm auf Antrag                  ähnliche Geschäfte betreiben, die zu den ihnen eigentümlichen Geschäften gehören.
Einkommensteuer (Lohnsteuer) erstattet. Von der Erstattung ausgenommen sind Einmalprämien          (5) Für Pensionszusagen an Personen, die dem Bundesbezügegesetz (BBG) oder gleichartigen
im Sinne des § 108b Abs. 2 sowie Einmalprämien in Verbindung mit § 17 BMSVG oder                   landesgesetzlichen Vorschriften unterliegen, ist das PKG mit folgenden Abweichungen
gleichartigen österreichischen Rechtsvorschriften. Die Erstattung erfolgt mit einem                anzuwenden:
Pauschbetrag, der sich nach einem Prozentsatz der im jeweiligen Kalenderjahr geleisteten Prämie    1. An die Stelle des Arbeitnehmers treten die in § 1 BBG oder einer gleichartigen
bemißt. Der Prozentsatz beträgt 2,75% zuzüglich des nach § 108 Abs. 1 ermittelten                  landesgesetzlichen Vorschrift genannten Personen;
Prozentsatzes.                                                                                     2. an die Stelle des Arbeitgebers tritt der Bund oder eine andere Gebietskörperschaft;
(2) Die Einkommensteuer (Lohnsteuer) darf dem Steuerpflichtigen jährlich insgesamt nur für         3. an die Stelle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses tritt das Ende des Anspruches auf einen
Leistungen von Beiträgen bis zu 1 000 Euro erstattet werden.                                       Bezug nach dem BBG oder einer gleichartigen landesgesetzlichen Vorschrift;
(3) Der Steuerpflichtige hat die Erstattung auf dem amtlichen Vordruck im Wege des                 4. an die Stelle des § 5 Betriebspensionsgesetz (BPG) tritt § 7 Pensionskassenvorsorgegesetz
Versicherungsunternehmens, der Pensionskasse, des für Anteile an prämienbegünstigten               (PKVG) oder eine gleichartige landesgesetzliche Vorschrift.
Investmentfonds depotführenden Kreditinstituts oder der gesetzlichen Pensionsversicherung          (6) Für Pensionskassenzusagen gemäß § 78a des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG),
(zusätzlichen Pensionsversicherung) zu beantragen und dabei zu erklären, daß die in Abs. 1 und 2   BGBl. Nr. 86, und § 22a des Gehaltsgesetzes 1956 (GehG), BGBl. Nr. 54, tritt in § 27 Abs. 5 und §
angeführten Voraussetzungen vorliegen. Diese Abgabenerklärung ist mit dem Antrag auf               29 Abs. 3 an die Stelle des Betriebsrates der Österreichische Gewerkschaftsbund – Gewerkschaft
Abschluß einer Versicherung, eines unwiderruflichen Auszahlungsplanes gemäß § 108b Abs. 2,         Öffentlicher Dienst sowie in § 27 Abs. 5 Z 3 an die Stelle der Betriebsvereinbarung gemäß § 3
auf Widmung des Pensionskassenbeitrags, auf Erwerb des Anteilscheines an einem                     Abs. 1 BPG der Kollektivvertrag.
prämienbegünstigten Investmentfonds oder auf Widmung des Beitrags zur Höherversicherung in         (7) Für Anwartschaftsberechtigte gemäß § 5 Z 1 lit. a sublit. cc tritt an die Stelle des
der gesetzlichen Pensionsversicherung (zusätzliche Pensionsversicherung), wofür                    Arbeitgebers der Bund.
Einkommensteuer (Lohnsteuer) erstattet werden soll, abzugeben. In der Abgabenerklärung ist die     (8) Für Pensionszusagen an öffentlich-rechtliche Bedienstete ist das PKG mit folgenden
Versicherungsnummer gemäß § 31 ASVG des Antragstellers anzuführen. Wurde eine                      Abweichungen anzuwenden:
Versicherungsnummer nicht vergeben, ist das Geburtsdatum anstelle der Versicherungsnummer          1. An die Stelle des Arbeitnehmers tritt der Anwartschaftsberechtigte gemäß § 5 Z 1 lit. a sublit.
anzuführen.                                                                                        dd;
(4) Die pauschale Erstattung erfolgt durch jenen Rechtsträger, bei dem der Antrag im Sinne des     2. an die Stelle des Arbeitgebers tritt die Gebietskörperschaft, mit der das öffentlich-rechtliche
Abs. 3 abzugeben ist. Dieser Rechtsträger fordert den zu erstattenden Steuerbetrag beim            Dienstverhältnis besteht;
Finanzamt Wien 1/23 an. Die Anforderung hat bis spätestens Ende Februar im Wege des                3. an die Stelle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses tritt die Auflösung des
Datenträgeraustausches oder der automationsunterstützten Datenübermittlung zu erfolgen und         Dienstverhältnisses;
die im Antrag und der Erklärung nach Abs. 3 angegebenen Daten zu enthalten. Das Finanzamt          4. in § 15 Abs. 3a tritt an die Stelle des Begriffes „Arbeitsverhältnis“ der Begriff
überweist den jeweiligen Rechtsträgern die pauschalen Erstattungsbeträge. Der Bundesminister       „Dienstverhältnis“;
für Finanzen wird ermächtigt, den Inhalt der Meldung und das Verfahren des                         5. in § 21 Abs. 8 und § 30a Abs. 2 geht das Informationsrecht des Betriebsrats auf die
Datenträgeraustausches und der automationsunterstützten Datenübermittlung mit Verordnung           Personalvertretung über.
festzulegen. In der Verordnung kann vorgesehen werden, daß sich der Rechtsträger einer
bestimmten geeigneten öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Übermittlungsstelle zu         Auszug aus dem Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016)
bedienen hat.                                                                                      BGBl. I Nr. 34/2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 149/2017
(5) Zu Unrecht erstattete Einkommensteuer (Lohnsteuer) ist vom Steuerpflichtigen rückzufordern.
Als zu Unrecht erstattet gelten auch Erstattungsbeträge, wenn es bei prämienbegünstigten           § 95. (1) Eine Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Arbeitgeber oder durch das
Beiträgen zu Pensionskassen, zu betrieblichen Kollektivversicherungen im Sinne des § 93 des VAG    Versicherungsunternehmen oder eine einvernehmliche Beendigung des Versicherungsvertrages ist
2016 oder bei Pensionszusatzversicherungen (§ 108b Abs. 1) zu einer Kapitalabfindung kommt.        nur zulässig und rechtswirksam, wenn eine Übertragung der gemäß Abs. 3 zu übertragenden
Weiters gelten als zu Unrecht erstattet Erstattungsbeträge, wenn der unwiderrufliche               Vermögensteile auf eine Vorheriger Suchbegriffbetriebliche Kollektivversicherung eines anderen
Auszahlungsplan gemäß § 108b Abs. 2 Z 2 nicht erfüllt wird, es sei denn, an die Stelle des nicht   zum Geschäftsbetrieb im Inland berechtigten Versicherungsunternehmens, eine Pensionskasse,
erfüllten Auszahlungsplanes tritt nachweislich ein anderer Auszahlungsplan im Sinne des § 174      eine Einrichtung im Sinn des § 5 Z 4 PKG oder eine Einrichtung der zusätzlichen
Abs. 2 des Investmentfondsgesetzes 2011. Die zurückzufordernden Beträge sind durch den             Pensionsversicherung nach § 479 ASVG sichergestellt ist. Die Kündigung oder einvernehmliche
Rechtsträger einzubehalten. Der Rechtsträger hat die rückzufordernden Beträge spätestens am        Beendigung kann rechtswirksam nur für alle Versicherten gemeinsam erfolgen, sofern nicht in der
15. Tag nach Ablauf des Kalendermonates, in dem die Rückforderung zu erfolgen hat, an das          Betriebsvereinbarung, im Kollektivvertrag oder in den Vereinbarungen laut Vertragsmuster
Finanzamt Wien 1/23 abzuführen.                                                                    festgelegt ist, dass bei Kündigung des Versicherungsvertrages alle Pensionsbezieher oder alle
(6) Einkommensteuer-(Lohnsteuer-)Erstattungen und Rückforderungsansprüche gelten als               beitragsfrei gestellten Versicherten und Pensionsbezieher in der betrieblichen
Abgaben im Sinne der Bundesabgabenordnung.                                                         Kollektivversicherung verbleiben.
(7) § 108 Abs. 9 ist anzuwenden.                                                                   (2) Die Frist für die Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Arbeitgeber oder das
                                                                                                   Versicherungsunternehmen beträgt ein Jahr. Die Kündigung darf nur mit Wirksamkeit zum
Auszug aus dem Pensionskassengesetz (PKG)                                                          Bilanzstichtag des Versicherungsunternehmens ausgesprochen werden. Die einvernehmliche
BGBl. Nr. 281/1990 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 107/2017                                     Beendigung des Versicherungsvertrages wird frühestens zu dem Bilanzstichtag des
                                                                                                   Versicherungsunternehmens wirksam, der mindestens sechs Monate nach der Vereinbarung der
§ 1 (1) Eine Pensionskasse ist ein Unternehmen, das nach diesem Bundesgesetz berechtigt ist,       einvernehmlichen Beendigung des Versicherungsvertrages liegt.
Pensionskassengeschäfte zu betreiben.                                                              (3) Der Wert der im Fall der Kündigung zu übertragenden Vermögensteile entspricht der auf den
(2) Pensionskassengeschäfte bestehen in der rechtsverbindlichen Zusage von Pensionen an            Versicherungsvertrag entfallenden Deckungsrückstellung.
Anwartschaftsberechtigte und in der Erbringung von Pensionen an Leistungsberechtigte und           Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG)
Hinterbliebene sowie in der damit verbundenen Hereinnahme und Veranlagung von                      BGBl. Nr. 2/1959 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2016
Pensionskassenbeiträgen (§ 16). Jede Pensionskasse hat Zusagen auf Alters- und
Hinterbliebenenversorgung zu gewähren; zusätzlich können Zusagen auf Invaliditätsversorgung        § 6. (1) Ist im Vertrag bestimmt, daß bei Verletzung einer Obliegenheit, die vor dem Eintritt des
gewährt werden. Alterspensionen sind lebenslang, Invaliditätspensionen auf die Dauer der           Versicherungsfalles dem Versicherer gegenüber zu erfüllen ist, der Versicherer von der
Invalidität und Hinterbliebenenpensionen entsprechend dem Pensionskassenvertrag zu leisten.        Verpflichtung zur Leistung frei sein soll, so tritt die vereinbarte Rechtsfolge nicht ein, wenn die
Die von einer Pensionskasse auszuzahlenden Pensionen dürfen nur dann abgefunden werden,            Verletzung als eine unverschuldete anzusehen ist. Der Versicherer kann den Vertrag innerhalb
wenn                                                                                               eines Monates, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, ohne Einhaltung einer
1. bei Eintritt des Leistungsfalles der Barwert des Auszahlungsbetrages 9 300 Euro nicht           Kündigungsfrist kündigen, es sei denn, daß die Verletzung als eine unverschuldete anzusehen ist.
                                                        Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 7 / 8

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Kündigt der Versicherer innerhalb eines Monates nicht, so kann er sich auf die vereinbarte             Versicherungsnehmer auf dessen Kosten schriftlich eine Zahlungsfrist von mindestens zwei
Leistungsfreiheit nicht berufen.                                                                       Wochen bestimmen; zur Unterzeichnung genügt eine Nachbildung der eigenhändigen Unterschrift.
(1a) Bei der Verletzung einer Obliegenheit, die die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegende          Dabei sind die Rechtsfolgen anzugeben, die nach Abs. 2 und 3 mit dem Ablauf der Frist
Äquivalenz zwischen Risiko und Prämie aufrechterhalten soll, tritt die vereinbarte                     verbunden sind. Eine Fristbestimmung, ohne Beachtung dieser Vorschriften, ist unwirksam.
Leistungsfreiheit außerdem nur in dem Verhältnis ein, in dem die vereinbarte hinter der für das        (2) Tritt der Versicherungsfall nach dem Ablauf der Frist ein und ist der Versicherungsnehmer zur
höhere Risiko tarifmäßig vorgesehenen Prämie zurückbleibt. Bei der Verletzung von                      Zeit des Eintrittes mit der Zahlung der Folgeprämie im Verzug, so ist der Versicherer von der
Obliegenheiten zu sonstigen bloßen Meldungen und Anzeigen, die keinen Einfluß auf die                  Verpflichtung zur Leistung frei, es sei denn, daß der Versicherungsnehmer an der rechtzeitigen
Beurteilung des Risikos durch den Versicherer haben, tritt Leistungsfreiheit nur ein, wenn die         Zahlung ohne sein Verschulden verhindert war.
Obliegenheit vorsätzlich verletzt worden ist.                                                          (3) Der Versicherer kann nach dem Ablauf der Frist das Versicherungsverhältnis ohne Einhaltung
(2) Ist eine Obliegenheit verletzt, die vom Versicherungsnehmer zum Zweck der Verminderung der         einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung im Verzug ist.
Gefahr oder der Verhütung einer Erhöhung der Gefahr dem Versicherer gegenüber - unabhängig             Die Kündigung kann bereits mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, daß sie
von der Anwendbarkeit des Abs. 1a - zu erfüllen ist, so kann sich der Versicherer auf die              mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer in diesem Zeitpunkt mit der
vereinbarte Leistungsfreiheit nicht berufen, wenn die Verletzung keinen Einfluß auf den Eintritt       Zahlung im Verzug ist; darauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich
des Versicherungsfalls oder soweit sie keinen Einfluß auf den Umfang der dem Versicherer               aufmerksam zu machen. Die Wirkungen der Kündigung fallen fort, wenn der Versicherungsnehmer
obliegenden Leistung gehabt hat.                                                                       innerhalb eines Monates nach der Kündigung oder, falls die Kündigung mit der Fristbestimmung
(3) Ist die Leistungsfreiheit für den Fall vereinbart, daß eine Obliegenheit verletzt wird, die nach   verbunden worden ist, innerhalb eines Monates nach dem Ablauf der Zahlungsfrist die Zahlung
dem Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherer gegenüber zu erfüllen ist, so tritt die           nachholt, sofern nicht der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.
vereinbarte Rechtsfolge nicht ein, wenn die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober               (4) Die Nichtzahlung von Zinsen oder Kosten löst die Rechtsfolgen der Abs. 1 bis 3 nicht aus.
Fahrlässigkeit beruht. Wird die Obliegenheit nicht mit dem Vorsatz verletzt, die Leistungspflicht
des Versicherers zu beeinflussen oder die Feststellung solcher Umstände zu beeinträchtigen, die        § 173. (1) Der Versicherungsnehmer kann jederzeit für den Schluß der laufenden
erkennbar für die Leistungspflicht des Versicherers bedeutsam sind, so bleibt der Versicherer zur      Versicherungsperiode die Umwandlung der Versicherung in eine prämienfreie Versicherung
Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung weder auf die Feststellung des Versicherungsfalls         verlangen.
noch auf die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung Einfluß             (2) Wird die Umwandlung verlangt, so tritt mit dem bezeichneten Zeitpunkt an die Stelle des
gehabt hat.                                                                                            vereinbarten Kapital- oder Rentenbetrags derjenige Betrag, der sich nach den anerkannten
(4) Eine Vereinbarung, nach welcher der Versicherer bei Verletzung einer Obliegenheit zum              Regeln der Versicherungsmathematik auf Grund der Rechnungsgrundlagen der
Rücktritt berechtigt sein soll, ist unwirksam.                                                         Prämienkalkulation ergibt. Die prämienfreie Versicherungsleistung ist für den Schluß der
(5) Der Versicherer kann aus der fahrlässigen Verletzung einer vereinbarten Obliegenheit Rechte        laufenden Versicherungsperiode unter Berücksichtigung von Prämienrückständen zu berechnen.
nur ableiten, wenn dem Versicherungsnehmer vorher die Versicherungsbedingungen oder eine               (3) Der Versicherer ist zu einem Abzug nur berechtigt, wenn dieser vereinbart und angemessen
andere Urkunde zugegangen sind, in der die Obliegenheit mitgeteilt wird.                               ist.

§ 16. (1) Der Versicherungsnehmer hat beim Abschluß des Vertrages alle ihm bekannten                   § 175. (1) Kündigt der Versicherer das Versicherungsverhältnis nach § 39, so wandelt sich mit
Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, dem Versicherer anzuzeigen.                 der Kündigung die Versicherung in eine prämienfreie Versicherung um. § 173 und gegebenenfalls
Erheblich sind jene Gefahrumstände, die geeignet sind, auf den Entschluß des Versicherers, den         § 174 sind anzuwenden.
Vertrag überhaupt oder zu den vereinbarten Bestimmungen abzuschließen, einen Einfluß                   (2) Im Falle des § 39 Abs. 2 ist der Versicherer zu der Leistung verpflichtet, die ihm obliegen
auszuüben. Ein Umstand, nach welchem der Versicherer ausdrücklich und in geschriebener Form            würde, wenn sich mit dem Eintritt des Versicherungsfalles die Versicherung in eine prämienfreie
gefragt hat, gilt im Zweifel als erheblich.                                                            Versicherung umgewandelt hätte.
(2) Ist dieser Vorschrift zuwider die Anzeige eines erheblichen Umstandes unterblieben, so kann        (3) Die im § 39 vorgesehene Bestimmung einer Zahlungsfrist muß einen Hinweis auf die
der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Das gleiche gilt, wenn die Anzeige eines erheblichen         eintretende Umwandlung der Versicherung enthalten.
Umstandes deshalb unterblieben ist, weil sich der Versicherungsnehmer der Kenntnis des
Umstandes arglistig entzogen hat.
(3) Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Umstand
kannte. Er ist auch ausgeschlossen, wenn die Anzeige ohne Verschulden des
Versicherungsnehmers unterblieben ist; hat jedoch der Versicherungsnehmer einen Umstand
nicht angezeigt, nach dem der Versicherer nicht ausdrücklich und genau umschrieben gefragt
hat, so kann dieser vom Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die Anzeige vorsätzlich oder grob
fahrlässig unterblieben ist.

§ 17. (1) Der Versicherer kann vom Vertrag auch dann zurücktreten, wenn über einen erheblich
Umstand eine unrichtige Anzeige gemacht worden ist.
(2) Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Unrichtigkeit dem Versicherer bekannt war oder die
Anzeige ohne Verschulden des Versicherungsnehmers unrichtig gemacht worden ist.

§ 18. Hatte der Versicherungsnehmer die Gefahrenumstände an Hand von vom Versicherer in
geschriebener Form gestellter Fragen anzuzeigen, so kann der Versicherer wegen unterbliebener
Anzeige eines Umstandes, nach dem nicht ausdrücklich und genau umschrieben gefragt worden
ist, nur im Falle arglistiger Verschweigung zurücktreten.

§ 19. Wird der Vertrag von einem Bevollmächtigten oder von einem Vertreter ohne
Vertretungsmacht abgeschlossen, so kommt für das Rücktrittsrecht des Versicherers nicht nur die
Kenntnis und die Arglist des Vertreters, sondern auch die Kenntnis und die Arglist des
Versicherungsnehmers in Betracht. Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, daß die Anzeige
eines erheblichen Umstandes ohne Verschulden unterblieben oder unrichtig gemacht ist, nur
berufen, wenn weder dem Vertreter noch ihm selbst ein Verschulden zur Last fällt.

§ 20. (1) Der Rücktritt ist nur innerhalb eines Monates zulässig. Die Frist beginnt mit dem
Zeitpunkt, in welchem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erlangt.
(2) Der Rücktritt ist gegenüber dem Versicherungsnehmer zu erklären. Im Falle des Rücktrittes
sind, soweit dieses Bundesgesetz nicht in Ansehung der Prämie etwas anderes bestimmt, beide
Teile verpflichtet, einander die empfangenen Leistungen zurückzugewähren; eine Geldsumme ist
von dem Zeitpunkt des Empfanges an zu verzinsen.

§ 21. Tritt der Versicherer zurück, nachdem der Versicherungsfall eingetreten ist, so bleibt seine
Verpflichtung zur Leistung gleichwohl bestehen, wenn der Umstand, in Ansehung dessen die
Anzeigepflicht verletzt ist, keinen Einfluß auf den Eintritt des Versicherungsfalls oder soweit er
keinen Einfluß auf den Umfang der Leistung des Versicherers gehabt hat.

§ 22. Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung über Gefahrumstände
anzufechten, bleibt unberührt.

§ 39. (1) Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, so kann der Versicherer dem
                                                          Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 8 / 8
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