# HUK-COBURG bAV Premium Rente: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-bav-huk-coburg-premium-rente-bav.php
- Rechtlicher Träger: HUK-COBURG-Lebensversicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-bav-huk-coburg-premium-rente-bav.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Bedingungen für die Premium Rente in der betrieblichen Altersversorgung (PRB)](https://static.c.huk.de/content/dam/hukde/dokumente/produkte/allgemeine_versicherungsbedingungen_direktversicherung.pdf), Fassung PRB 2021.01 V4

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Durchführung als Direktversicherung (Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer, Arbeitnehmer versicherte Person) | ja | Haben Sie eine Versicherung als Direktversicherung abgeschlossen | § 1 Abs. 6, Seite 2 |
| Durchführung über Pensionskasse, Pensionsfonds oder betriebliche Kollektivversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Rückdeckungsversicherung für eine Direktzusage (Pensionszusage) oder Unterstützungskasse | ja | Haben Sie eine Versicherung im Durchführungsweg „Unterstützungs­kasse“ abgeschlossen | § 1 Abs. 8, Seite 2 |
| Finanzierung durch Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers möglich | ja | Entgeltumwandlung | § 24 Abs. 2, Seite 14 |
| Rein arbeitgeberfinanzierte Versorgung möglich | ja | Arbeitgeberfinanzierung | § 24 Abs. 3, Seite 14 |
| Beiträge steuerlich gefördert nach dem Recht des Markts (Deutschland Paragraf 3 Nr. 63 EStG, Österreich Paragraf 4 Abs. 4 Z 2 EStG, Spanien Reducción en la base imponible) | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung (Deutschland 15 Prozent nach Paragraf 1a Abs. 1a BetrAVG) im Werk geregelt | ja | umwandlung einschließlich des Arbeitgeberzuschusses nach § 1a Absatz 1a Betriebsrentengesetz | § 24 Abs. 6, Seite 14 |
| Gruppen- oder Kollektivrahmenvertrag mit eigenen Konditionen (vereinfachte Annahme, Sonderkosten) | ja | Ihr Vertrag enthält gegebenenfalls eine Sonderkondition auf Grund einer kollektivrechtlichen Vereinbarung. | § 30 Abs. 1, Seite 16 |
| Garantierter Rechnungszins in der Ansparphase | ja | und als Rechnungszins 0,25 % angesetzt. | Versicherungsmathematischer Hinweis, Seite 1 |
| Beitragsgarantie zum Rentenbeginn (Anteil der eingezahlten Beiträge) | ja | Es kann zu Beginn 0 %, 50 %, 70 %, 80 % oder 90 % betragen. | § 2 Abs. 1, Seite 3 |
| Beitragszusage mit Mindestleistung oder beitragsorientierte Leistungszusage ausdrücklich abgebildet | nicht geregelt |  |  |
| Garantierter Rentenfaktor oder garantierte Mindestrente bei Rentenbeginn | ja | Der Rentenfaktor gibt an, wie viel Rente Sie pro 10.000 Euro Guthaben erhalten. | § 1 Abs. 2, Seite 1 |
| Lebenslange Rente als Regelleistung | ja | Wir zahlen eine lebenslange Rente, wenn die versicherte Person den vereinbarten Beginn der Rentenzahlung erlebt. | § 1 Abs. 1, Seite 1 |
| Kapitalwahlrecht statt Rente (ganz) | ja | Den Antrag müssen Sie spätestens einen Monat vor Fälligkeit der ersten Rente stellen. | § 18 Abs. 2, Seite 12 |
| Teilkapitalauszahlung (Deutschland bis 30 Prozent) neben der Rente | ja | können im Durchführungsweg „Direktversicherung“ höchstens 30 % des Gesamtguthabens abgefunden werden. | § 18 Abs. 2, Seite 11 |
| Flexibler Rentenbeginn (vorgezogen ab 62 oder aufgeschoben, Abrufphase) | ja | Der Bezugsberechtigte erhält die Rentenzahlung frühestens ab Vollendung des 61. Lebensjahres. | § 1 Abs. 1, Seite 1 |
| Rentengarantiezeit oder Restkapitalrückgewähr im Rentenbezug | ja | Wir zahlen die Rente nach Absatz 1 unverändert bis zum letzten Fälligkeitstermin der Rentengarantiezeit weiter. | § 1 Abs. 5, Seite 1 |
| Rentensteigerung im Rentenbezug (Überschussverwendung, Anpassung nach Paragraf 16 BetrAVG) | ja | Bei Vereinbarung einer garantierten Rentensteigerung erhöht sich die Rente in der Rentenphase jährlich. | § 1 Abs. 4, Seite 2 |
| Fondsanlage mit Fondsauswahl in der Ansparphase | ja | Der Anlagestock besteht aus Anteilen von Fonds, an die die Leistungen aus Ihrem Vertrag gebunden sind | § 3 Abs. 1, Seite 2 |
| Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven geregelt | ja | Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven. | § 4 Abs. 1, Seite 4 |
| Todesfallleistung vor Rentenbeginn (Rückzahlung der Beiträge oder des Guthabens) | ja | Das vorhandene Gesamtguthaben wandeln wir in eine Rente um. | § 1 Abs. 6 Nr. 1, Seite 2 |
| Hinterbliebenenrente an Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner | ja | der Ehegatte, mit dem die versicherte Person bei ihrem Tod in gültiger Ehe verheiratet war | § 24 Abs. 5, Seite 13 |
| Waisenrente an kindergeldberechtigte Kinder | ja | An minderjährige Hinterbliebene zahlen wir eine abgekürzte Leibrente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. | § 1 Abs. 6 Nr. 1 b, Seite 2 |
| Kreis der Bezugsberechtigten auf steuerlich zulässige Hinterbliebene begrenzt | ja | In der betrieblichen Altersversorgung gibt es: a) versorgungsberechtigte Hinterbliebene | § 24 Abs. 5, Seite 14 |
| Sterbegeld an sonstige Personen (Betrag, Deutschland üblich 8.000 Euro) | ja | Das Sterbegeld ist dabei begrenzt auf die vom Bundesministerium für Finanzen als angemessen angesehene Höhe. | § 1 Abs. 6 Nr. 1 c, Seite 2 |
| Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätsschutz als Zusatzversicherung im selben Vertrag | ja | Haben Sie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eingeschlossen, erhält ausschließlich die versicherte Person die Leistungen aus dieser Zusatzversicherung. | § 24 Abs. 1, Seite 14 |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmers | nicht geregelt |  |  |
| Pflegeoption oder erhöhte Rente bei Pflegebedürftigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Sofortige Unverfallbarkeit der Anwartschaft aus Entgeltumwandlung | ja | Es ist ab Beginn der Versicherung unwiderruflich. | § 24 Abs. 2 b, Seite 14 |
| Unverfallbarkeitsfrist für arbeitgeberfinanzierte Anteile (Deutschland drei Jahre, Österreich nach Betriebspensionsgesetz) | ja | noch verfallbar, besitzt die versicherte Person ein widerrufliches Bezugsrecht für die versicherte Leistung. | § 24 Abs. 3 b, Seite 14 |
| Unwiderrufliches Bezugsrecht des Arbeitnehmers ab Beginn | ja | Es ist ab Beginn der Versicherung unwiderruflich. | § 24 Abs. 2 b, Seite 14 |
| Versicherungsvertragliche Lösung beim Ausscheiden (Vertrag geht auf den Arbeitnehmer über) | nicht geregelt |  |  |
| Übertragung zum neuen Arbeitgeber oder Versorgungsträger (Übertragungsabkommen, Paragraf 4 BetrAVG) | ja | Die Kündigung erfolgt auf Grund einer Übertragung nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 oder Absatz 3 BetrAVG. | § 11 Abs. 3, Seite 8 |
| Private Fortführung mit eigenen Beiträgen nach dem Ausscheiden | ja | Der ausgeschiedene Arbeitnehmer hat seine bisherige Direktversicherung mit eigenen Beiträgen fortgeführt | § 11 Abs. 3, Seite 7 |
| Beitragspause bei Elternzeit, Krankengeldbezug oder Kurzarbeit ohne Nachteile | ja | Die Beitragsfreistellung können Sie auch befristen. | § 11 Abs. 10, Seite 9 |
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung ohne erneute Gesundheitsprüfung | ja | beitragsfrei gestellten Versicherung jederzeit beantragen, die Beitragszahlung mit erhöhtem Beitrag wieder aufzunehmen. | § 11 Abs. 14, Seite 9 |
| Insolvenzschutz der Anwartschaft (Sicherungsvermögen, Protektor, Pensions-Sicherungs-Verein, Verpfändung) | nicht geregelt |  |  |
| Gezillmerter Tarif (Abschlusskosten mit den ersten Beiträgen verrechnet) | keine | Die Abschluss- und Vertriebskosten verteilen wir über einen Zeitraum von fünf Jahren, aber höchstens bis zum Ende der Ansparphase. | § 7 Abs. 3, Seite 5 |
| Abschlusskosten über mindestens fünf Jahre oder die ganze Beitragszeit verteilt | ja | Die Abschluss- und Vertriebskosten verteilen wir über einen Zeitraum von fünf Jahren, aber höchstens bis zum Ende der Ansparphase. | § 7 Abs. 3, Seite 5 |
| Abzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellung (Stornoabzug) | ja | ein Abzug in Höhe von 150 Euro. | § 11 Abs. 5, Seite 8 |
| Abzug bei Übertragung zu einem anderen Versorgungsträger | nicht geregelt |  |  |
| Verfügungsbeschränkung: Abtretung, Beleihung und Rückkauf durch den Arbeitnehmer ausgeschlossen | ja | Im Durchführungsweg „Direktversicherung“ dürfen Sie bei Entgelt­umwandlung einschließlich des Arbeitgeberzuschusses nach § 1a Absatz 1a Betriebsrentengesetz die Möglichkeiten nach Satz 1 nicht ausüben. | § 24 Abs. 6, Seite 14 |
| Kostenfreier Fondswechsel oder Umschichtung | ja | Bei einem Shift entstehen für Sie keine Kosten. | § 16 Abs. 2, Seite 10 |
| Vereinfachte Gesundheitsprüfung oder Dienstobliegenheitserklärung für Zusatzschutz im Kollektiv | nicht geregelt |  |  |
| Mindestzahl versicherter Arbeitnehmer im Kollektiv | nicht geregelt |  |  |
| Gesellschafter-Geschäftsführer oder mitarbeitende Familienangehörige versicherbar | nicht geregelt |  |  |
| Mindestbeitrag je versicherte Person (Euro im Monat oder Jahr) | nicht geregelt |  |  |
| Höchstbeitrag je versicherte Person (Euro im Monat oder Jahr) | nicht geregelt |  |  |
| Mitteilungspflichten des Arbeitgebers (Ausscheiden, Gehaltsänderung, Elternzeit) | ja | Sie müssen uns ein Ausscheiden der versicherten Person aus der für diese Sonderkondition definierten Gruppe nach Absatz 1 Satz 2 unverzüglich mitteilen. | § 30 Abs. 2, Seite 15 |
| Folgen verspäteter Beitragszahlung (Mahnung, Frist, Information des Arbeitnehmers) | ja | Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen. | § 10 Abs. 3, Seite 8 |
| Jährliche Standmitteilung an den Arbeitnehmer | ja | Sie erhalten von uns vor Rentenbeginn zum Ende eines jeden Versicherungsjahres nach § 234 l und § 234 o VAG Informationen zu Ihrer betrieblichen Altersvorsorge | § 12 Abs. 1, Seite 9 |
| Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an den Versorgungsberechtigten vorgesehen | ja | Im Durchführungsweg „Unterstützungskasse“ ist abweichend von Satz 1 nur die Verpfändung durch Sie zulässig. | § 24 Abs. 6, Seite 14 |
| Österreich: betriebliche Kollektivversicherung nach Paragraf 93 VAG 2016 und Betriebspensionsgesetz | nicht geregelt |  |  |
| Österreich: Pensionskassenvertrag mit Veranlagungs- und Risikogemeinschaft | nicht geregelt |  |  |
| Österreich: Mindestertragsgarantie der Pensionskasse oder garantierter Rechnungszins der BKV | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Plan de Previsión Social Empresarial (PPSE) nach Real Decreto 62/2018 und Artikel 51 LIRPF | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Plan de pensiones de empleo simplificado (PPES), auch für Selbstständige | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Seguro colectivo, das Compromisos por pensiones nach Real Decreto 1588/1999 ausdrücklich instrumentiert | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: abgedeckte Contingencias (jubilación, incapacidad, fallecimiento, dependencia) | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Liquidez anticipada (Aportaciones mit zehn Jahren Alter, enfermedad grave, desempleo de larga duración) | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Comisión de control oder Comisión de seguimiento mit Beteiligung der Arbeitnehmer | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Imputación fiscal der Arbeitgeberbeiträge an die Arbeitnehmer | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Bedingungen für die Premium Rente in der betrieblichen Altersversorgung (PRB)

```text
[Seite 1]
                                 Allgemeine Bedingungen für die Premium Rente
                                 in der betrieblichen Altersversorgung			                                                                                                                          PRB
                               Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
                               als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. In der betrieblichen Altersversorgung gelten besondere gesetzliche und aufsichtsrechtliche
                               Vorschriften für die Versicherungsverhältnisse, die in den Durchführungswegen „Direktversicherung“, „Unterstützungskasse“ oder „Direktzusage“
                               abgeschlossen werden. Für unser Versicherungsverhältnis gelten die nachfolgenden Bedingungen.
                               Bitte beachten Sie: Zu Gunsten einer besseren Lesbarkeit sehen wir davon ab, die Sprachformen weiblich, männlich und divers (w/m/d) gleichzeitig zu nen-
                               nen. Mit unseren Formulierungen wenden wir uns gleichermaßen an alle Geschlechter.
                               Versicherungsmathematischer Hinweis:
                               Bei der Tarifkalkulation haben wir eine unternehmensindividuelle, geschlechtsunabhängige Sterbetafel auf Basis der Tafel „DAV 2004 R Selekt“ verwendet
                               und als Rechnungszins 0,25 % angesetzt.

                               In­halts­ver­zeich­nis                                                                                § 17 Wie können Sie Ihre Beitragszahlung flexibel gestalten?
                               § 1 Welche Leistungen erbringen wir?                                                                  § 18	Wie können Sie Ihrer Versicherung Kapital entnehmen und wann
                               § 2 Was ist das Garantieniveau und wie kann es sich ändern?                                                 können Sie eine Kapitalabfindung verlangen?
                               § 3 Was ist eine fondsgebundene Rentenversicherung?                                                   § 19	Welche Kosten und Gebühren dürfen Ihnen gesondert in Rechnung
                                                                                                                                           gestellt werden?
                               § 4 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?
                               § 5 Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?                                              § 20 Was geschieht bei unplanmäßigen Veränderungen der Fonds?
                               § 6 Wie verwenden wir Ihre Beiträge?                                                                  § 21 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird?
                               § 7 Wie verrechnen wir die Kosten Ihrer Versicherung?                                                 § 22 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?
                               § 8 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?                                                  § 23 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
                               § 9 Was gilt bei Abschluss einer Start Police?                                                        § 24 Wer erhält die Leistung?
                               § 10 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?                                  § 25 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens?
                               § 11	Wann und mit welchen Folgen können Sie Ihre Versicherung                                        § 26	Welches Recht gilt für den Vertrag und welche Sprache ist
                                     kündigen, Ihren Beitrag reduzieren oder Ihre Versicherung beitrags-                                   Vertragssprache?
                                     frei stellen?
                                                                                                                                     § 27 Wo ist der Gerichtsstand?
                               § 12 Welche Informationen erhalten Sie während der Vertragslaufzeit?
                               § 13	Wie und unter welchen Voraussetzungen können Sie den                                            § 28 Wann können wir Ihre Beiträge oder Leistungen anpassen?
                                     Rentenbeginn sowie Ihre Rentengarantiezeit flexibel gestalten?                                  § 29 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen?
                               § 14 Wie können Sie das Garantieniveau für zukünftige Beiträge ändern?                                § 30	Welche Regelungen gelten bei Sonderkonditionen auf Grund einer
                               § 15 Wie können Sie Ihre Gewinne sichern?                                                                   kollektivrechtlichen Vereinbarung?
                               § 16 Wie können Sie Ihre Fondsanlage ändern?                                                          § 31 Was gilt für das Beschwerdemanagement?


                               § 1 – Welche Leistungen erbringen wir?                                                                       Durchführungsweg „Direktversicherung“
                               Ihr Versicherungsschutz gilt weltweit. Außer den im Versicherungsschein                               	
                                                                                                                                      Der Bezugsberechtigte erhält die Rentenzahlung frühestens ab
                               ausgewiesenen garantierten Leistungen erhalten Sie weitere nicht garan-                                Vollendung des 61. Lebensjahres. Der Bezugsberechtigte erhält frühe-
                               tierte Leistungen aus Ihren Fonds sowie der Überschussbeteiligung. Lesen                               stens ab Vollendung des 59. Lebensjahres die Rentenzahlung, wenn
                               Sie hierzu auch § 3 für die Fondsbeteiligung, sowie § 4 für die Überschuss-                            der Vertrag steuerrechtlich auf einer vor dem 1. Januar 2012 erteilten
                               beteiligung.                                                                                           Versorgungszusage beruht. Den Rentenbeginn finden Sie im
                               (1)	Wir zahlen eine lebenslange Rente, wenn die versicherte Person den                                Versicherungsschein.
                                    vereinbarten Beginn der Rentenzahlung erlebt.                                                           Durchführungsweg „Unterstützungskasse“
                                     Die Rente zahlen wir je nach vereinbarter Rentenzahlweise                                       	
                                                                                                                                      Der Bezugsberechtigte erhält die Rentenzahlung frühestens ab
                                     •m
                                       onatlich,                                                                                     Vollendung des 62. Lebensjahres.
                                     • v ierteljährlich,                                                                            (2)	Um Ihre Rente zum Rentenbeginn zu bestimmen, verwenden wir einen
AL5911_PRB2021.01_2023.12_V4


                                                                                                                                          garantierten Rentenfaktor. Der Rentenfaktor gibt an, wie viel Rente Sie
                                     •h
                                       albjährlich oder                                                                                  pro 10.000 Euro Guthaben erhalten. Er ist in Ihrem Versicherungsschein
                                     • jährlich.                                                                                         angegeben.
                               	Unabhängig von der Zahlungsweise zahlen wir die Rente vorschüssig                                   	Die garantierte Rente ergibt sich aus Ihrem Garantieguthaben und dem
                                 an den vereinbarten Fälligkeitstagen.                                                                 Rentenfaktor.


                               HUK-COBURG-Lebensversicherung AG
                               Vorsitzender des Aufsichtsrats: Prof. Dr. Heinrich R. Schradin. Vorstand: Klaus-Jürgen Heitmann, Stefan Gronbach, Dr. Hans Olav Herøy, Dr. Helen Reck, Dr. Jörg Rheinländer, Thomas Sehn, Daniel Thomas.
                               Sitz der Aktiengesellschaft: Bahnhofsplatz, 96444 Coburg; eingetragen beim Amtsgericht Coburg unter HRB 30; St.-Nr. 9212/101/00021; E-Mail: info@huk-coburg.de

[Seite 2]
	Die gesamte Rente ergibt sich aus Ihrem Gesamtguthaben und dem                   2.	Wenn die versicherte Person nach dem vereinbarten Beginn der
  Rentenfaktor.                                                                       Rente stirbt und der Zeitpunkt des Todes vor dem letzten
(3)	Sie legen zu Beginn der Versicherung Ihr Garantieniveau und damit Ihre           Fälligkeitstag der vereinbarten Rentengarantiezeit liegt, zahlen wir
     zum Rentenbeginn garantierte Rente fest. Lesen Sie hierzu auch § 2.              eine Leistung wie folgt aus. Maßgeblich ist dabei der jeweilige
     Ob und wie Sie das Garantieniveau und damit die garantierte Rente im             Status des Empfängers der Leistung zum Zeitpunkt des Todes der
     Laufe der Versicherung ändern können, erfahren Sie in § 14.                      versicherten Person:
                                                                               			 a) Hinterbliebene nach § 24 Absatz 5 a) Nummer 1 bis 4
(4)	Bei Vereinbarung einer garantierten Rentensteigerung erhöht sich die
     Rente in der Rentenphase jährlich. Die erste Erhöhung führen wir zu       				Wir zahlen die Rente nach Absatz 1 unverändert bis zum letzten
     Beginn des Versicherungsjahres durch, das auf den Beginn der                   Fälligkeitstermin der Rentengarantiezeit weiter.
     Rentenzahlung folgt.                                                      			 b) Hinterbliebene nach § 24 Absatz 5 a) Nummer 5 und 6
(5)	Wenn die versicherte Person nach dem vereinbarten Beginn der Rente        				
                                                                                   Wir zahlen die Rente nach a) unverändert bis zum letzten
     stirbt, gilt:                                                                 Fälligkeitstermin der Rentengarantiezeit höchstens jedoch bis
    •L
      iegt der Zeitpunkt des Todes nach dem letzten Fälligkeitstag der            zum letzten Fälligkeitstermin vor Vollendung des 25.
      vereinbarten Rentengarantiezeit, endet der Vertrag ohne weitere              Lebensjahres. Dies gilt für Hinterbliebene nach § 24 Absatz 5 a)
      Leistungen von uns.                                                          Nummer 5 aber nur, soweit die Voraussetzungen nach § 32
                                                                                   Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 und 2 EStG vorliegen.
    •H
      aben Sie keine Rentengarantiezeit vereinbart, endet der Vertrag
      ohne weitere Leistung von uns.                                           				Für das Entfallen und den Nachweis der Voraussetzungen gilt
                                                                                    Absatz 6 Nummer 1 b) II) Sätze 3 und 6 entsprechend.
	Stirbt die versicherte Person vor dem letzten Fälligkeitstag der verein-
  barten Rentengarantiezeit, sind die weiteren Folgen abhängig vom             				Bei Hinterbliebenen, bei denen die Voraussetzung nach § 32
  Zeitpunkt des Todes und vom Durchführungsweg.                                     Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 EStG zum Zeitpunkt des Todes der
                                                                                    versicherten Person vorliegen, leisten wir die Rente nach a) bis
(6) Durchführungsweg „Direktversicherung“                                           zum letzten Fälligkeitstermin der Rentengarantiezeit unabhängig
	Haben Sie eine Versicherung als Direktversicherung abgeschlossen,                 vom Lebensalter.
  gilt:                                                                        				Für den Nachweis der Voraussetzungen gilt Absatz 6 Nummer 1
    1.	Wenn die versicherte Person vor dem vereinbarten Beginn der Rente           b) III) Sätze 3 und 4 entsprechend. Für Hinterbliebene nach § 24
        stirbt, zahlen wir eine Leistung wie folgt aus. Maßgeblich ist dabei        Absatz 5 a) Nummer 6 müssen die Ansprüche in geeigneter
        der jeweilige Status des Empfängers der Leistung zum Zeitpunkt des          Form nachgewiesen werden.
        Todes der versicherten Person:                                         		c)      Hinterbliebene nach § 24 Absatz 5 b)
			 a) Hinterbliebene nach § 24 Absatz 5 a) Nummer 1 bis 4                     				Die noch bis zum Ende der Rentengarantiezeit ausstehenden
				Das vorhandene Gesamtguthaben wandeln wir in eine Rente um.                    garantierten Renten zinsen wir mit dem bei Vertragsbeginn ver-
     Wir zahlen eine lebenslange Leibrente.                                         einbarten Rechnungszins auf den Auszahlungszeitpunkt ab. Aus
                                                                                    diesem Kapital zahlen wir einmalig ein Sterbegeld. Das
			 b) Hinterbliebene nach § 24 Absatz 5 a) Nummer 5 und 6
                                                                                    Sterbegeld ist dabei begrenzt auf die vom Bundesministerium für
				       Das vorhandene Gesamtguthaben wandeln wir in eine Rente um.              Finanzen als angemessen angesehene Höhe. Darüber hinaus
				 I)		An minderjährige Hinterbliebene zahlen wir eine abgekürzte                werden keine Leistungen fällig.
          Leibrente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Mit               (7) Durchführungsweg „Direktzusage“
          Vollendung des 18. Lebensjahres oder bei Tod endet der
                                                                               	Haben Sie eine Versicherung im Durchführungsweg „Direktzusage“
          Anspruch auf Leistung.
                                                                                 abgeschlossen, gilt:
				 II)	
         An volljährige Hinterbliebene zahlen wir eine abgekürzte
                                                                                   1.	Wenn die versicherte Person vor dem vereinbarten Beginn der Rente
         Leibrente bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Dies gilt
                                                                                       stirbt, zahlen wir das Gesamtguthaben an Sie aus.
         für Hinterbliebene nach § 24 Absatz 5 a) Nummer 5 aber nur
         soweit die Voraussetzungen nach § 32 Absatz 4 Satz 1                      2.	Wenn die versicherte Person nach dem vereinbarten Beginn der
         Nummer 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG)                            Rente stirbt und der Zeitpunkt des Todes vor dem letzten
         vorliegen. Entfallen die Voraussetzungen nach Leistungs-                     Fälligkeitstag der vereinbarten Rentengarantiezeit liegt, zahlen wir
         beginn aber vor Vollendung des 25. Lebensjahres, erlischt                    die Rente nach Absatz 1 bis zum letzten Fälligkeitstermin der
         der Anspruch auf Leistung für den Zeitraum, in dem die                       Rentengarantiezeit weiter.
         Voraussetzungen nicht vorliegen. Ein Entfallen der                    (8) Durchführungsweg „Unterstützungskasse“
         Voraussetzungen muss uns der jeweilige Hinterbliebene
         unverzüglich mitteilen.                                               	Haben Sie eine Versicherung im Durchführungsweg „Unterstützungs­
                                                                                 kasse“ abgeschlossen, gilt:
						Die Voraussetzungen nach § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1
       und 2 EStG sind vom jeweiligen Hinterbliebenen in geeig-                    1.	Wenn die versicherte Person vor dem vereinbarten Beginn der Rente
       neter Form nachzuweisen. Dies kann zum Beispiel durch                           stirbt, zahlen wir das Gesamtguthaben an Sie aus.
       einen Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung                   			Sind zum Zeitpunkt des Todes der versicherten Person nur Hinter-
       geschehen. Für Hinterbliebene nach § 24 Absatz 5 a)                         bliebene nach § 24 Absatz 5 b) anspruchsberechtigt, zahlen wir aus
       Nummer 6 müssen die Ansprüche in geeigneter Form nach-                      dem vorhandenen Gesamtguthaben einmalig ein Sterbegeld.
       gewiesen werden.
                                                                                   2.	Wenn die versicherte Person nach dem vereinbarten Beginn der
				 III)	I) oder II) gilt nicht für Hinterbliebene, bei denen die Voraus­           Rente stirbt und der Zeitpunkt des Todes vor dem letzten
           setzungen nach § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 EStG vor-                     Fälligkeitstag der vereinbarten Rentengarantiezeit liegt, zahlen wir
           liegen. Diesen Hinterbliebenen zahlen wir eine lebenslange                 eine Leistung an Sie wie folgt aus. Maßgeblich ist dabei der jewei-
           Leibrente.                                                                 lige Status des Hinterbliebenen zum Zeitpunkt des Todes der versi-
						Die Voraussetzungen des § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3                          cherten Person:
       EStG sind in geeigneter Form nachzuweisen. Dies kann zum                			 a) Hinterbliebene nach § 24 Absatz 5 a) Nummer 1 bis 4
       Beispiel durch einen Schwerbehindertenausweis geschehen.
                                                                               				 Absatz 6 Nummer 2 a) gilt entsprechend.
			 c) Hinterbliebene nach § 24 Absatz 5 b)
                                                                               			 b) Hinterbliebene nach § 24 Absatz 5 a) Nummer 5 und 6
				Aus dem vorhandenen Gesamtguthaben zahlen wir einmalig ein
     Sterbegeld. Das Sterbegeld ist dabei begrenzt auf die vom                 				 Absatz 6 Nummer 2 b) gilt entsprechend.
     Bundesministerium für Finanzen als angemessen angesehene                  			 c) Hinterbliebene nach § 24 Absatz 5 b)
     Höhe. Darüber hinaus werden keine Leistungen fällig.                      				Sind zum Zeitpunkt des Todes der versicherten Person nur
			Für die Bestimmung der Renten legen wir die bei Rentenbeginn für                Hinterbliebene nach § 24 Absatz 5 b) anspruchsberechtigt,
    das Neugeschäft gültigen Rechnungsgrundlagen zu Grunde.                         zahlen wir aus dem dafür zu Verfügung stehenden Kapital ein-

[Seite 3]
                            malig ein Sterbegeld. Wir ermitteln dieses Kapital aus den noch       			– 
                                                                                                       die individuelle Gewinnsicherung. Weitere Informationen dazu
                            bis zum Ende der Rentengarantiezeit ausstehenden garantierten              finden Sie in § 15.
                            Renten, die wir mit dem bei Vertragsbeginn vereinbarten               			– 
                                                                                                       die Änderung des Garantieniveaus für zukünftige Beiträge.
                            Rechnungszins auf den Auszahlungszeitpunkt abzinsen.                       Weitere Informationen dazu finden Sie in § 14.
                 	Die Höhe des Sterbegeldes nach Nummer 1 und 2 ist auf den Betrag                    b)	Wir ändern Ihr Garantieniveau durch die Wahl einer der Optionen
                   eines Sterbegeldes nach § 3 Nummer 3 in Verbindung mit § 2 Absatz                       Ablaufmanagement oder automatische Gewinnsicherung. Weitere
                   1 der Körperschaftssteuer-Durchführungsverordnung (KStDV) begrenzt.                     Informationen zu diesen Optionen finden Sie in § 15.
                   Darüber hinaus werden keine Leistungen fällig.
                                                                                                       c)	Das Garantieniveau Ihrer Versicherung ändert sich indirekt durch
                 (9) Kleinbetragsrenten im Durchführungsweg „Direktversicherung“                           eine der in den §§ 13 bis 17 beschriebenen Möglichkeiten.
                 	Bei einer Direktversicherung erteilen Sie uns mit Abschluss dieses
                   Versicherungsvertrags die Erlaubnis, in Ihrem Namen Ihr Recht als              § 3 – Was ist eine fondsgebundene Rentenversicherung?
                   Arbeitgeber auf Abfindung von laufenden Leistungen nach § 3 Absätze            (1)	Ihre Rente bietet in der Ansparphase Versicherungsschutz unter unmit-
                   1 und 2 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen                             telbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines Sondervermögens
                   Altersversorgung (BetrAVG oder auch „Betriebsrentengesetz“) auszu-                  (Anlagestock). Der Anlagestock besteht aus Anteilen von Fonds, an die
                   üben.                                                                               die Leistungen aus Ihrem Vertrag gebunden sind und wird gesondert
                      Für das Zahlen einer Abfindung gilt Folgendes:                                   von unserem sonstigen Vermögen angelegt. Welchen Anteil Ihrer
                                                                                                       Beiträge wir in den Fonds investieren, legen Sie mit der Wahl des
                      • Die Voraussetzungen des § 3 Absätze 2 und 4 BetrAVG sind erfüllt.              Garantieniveaus fest. Vergleichen Sie hierzu auch § 2 für Grundsätzliches
                 		 Die Rente nach den Absätzen 1 bis 6 einschließlich Überschuss-                    zum Garantieniveau und § 14 für Änderungen des Garantieniveaus. Zu
                    beteiligung darf zu Rentenbeginn die Höhe einer Kleinbetragsrente                  Beginn der Rentenzahlung entnehmen wir dem Anlagestock die auf
                    nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BetrAVG nicht überschreiten. Nach der                     Ihren Vertrag entfallenden Anteile und legen deren Wert in unserem
                    derzeitigen Fassung dieser gesetzlichen Regelungen wird die maxi-                  sonstigen Vermögen an.
                    male Höhe einer Kleinbetragsrente wie folgt ermittelt:                        (2)	Als Wert eines Anteils gilt sowohl beim Kauf von Fondsanteilen wie
                 		Das gesamte zu Rentenbeginn zur Verfügung stehende Kapital vor                    auch bei Entnahmen aus dem Fonds der Rücknahmepreis des von
                     einer eventuellen teilweisen Kapitalabfindung nach § 18 Absatz 2 wird             Ihnen gewählten Fonds. Den jeweiligen Bewertungsstichtag entnehmen
                     in eine gleichmäßige monatliche Rente umgewandelt. Beträgt diese                  Sie Absatz 7.
                     Rente bis zu einem Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18             (3)	Die Erträge, die aus den in den Fonds enthaltenen Vermögenswerten
                     des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV), ist es eine Klein-                  erzielt werden, fließen unmittelbar den Fonds zu und erhöhen damit
                     betragsrente.                                                                     den Wert der Anteile.
                 		 Vergleichen Sie zur Überschussbeteiligung auch § 4.                           (4)	Da die Wertentwicklung der Anteile nicht vorauszusehen ist, können wir
                      •Ü
                        ben wir das Recht auf Abfindung aus, finden wir die Kleinbetragsrente         die Höhe der Rente aus Ihrem Fondsguthaben vor dem Beginn der
                       bei Rentenbeginn durch eine einmalige Kapitalzahlung ab. Den jewei-             Rentenzahlung nicht garantieren. Sie haben die Chance, insbesondere
                       ligen Bewertungsstichtag entnehmen Sie § 3 Absatz 7.                            bei Kurssteigerungen der Anteile, einen Wertzuwachs zu erzielen. Bei
                                                                                                       Kursrückgängen tragen Sie im Gegenzug auch das Risiko der
                      • Mit der Abfindung endet der Vertrag.                                           Wertminderung. Wertminderungen bis hin zum Totalverlust des
                      •D
                        as Recht auf Abfindung üben wir nicht aus, wenn die Versicherung              Fondsguthabens können auch bei unplanmäßigen Veränderungen der
                       bis zum Rentenbeginn beitragspflichtig geführt und ausdrücklich bei             Fonds entstehen. Lesen Sie hierzu auch § 20. Das bedeutet, dass die
                       Rentenbeginn die vereinbarte Rentenzahlung verlangt wird.                       Rente je nach Entwicklung der Vermögenswerte des Anlagestocks
                                                                                                       höher oder niedriger ausfallen wird.
                 	Sollten wir die Abfindung beabsichtigen, teilen wir Ihnen dies vorab mit.
                   In diesem Fall können Sie verlangen, dass wir die Abfindung erst zum           (5)	Die Höhe der Rente aus dem Fondsguthaben ist vom Wert der auf Ihre
                   1. Januar des darauffolgenden Jahres auszahlen. Wir reservieren den                 Versicherung entfallenden Anteile abhängig. Den Geldwert ermitteln
                   Abfindungsbetrag dann bis zum Auszahlungszeitpunkt kostenfrei und                   wir, indem wir die Anzahl der Anteile Ihrer Versicherung mit dem am
                   unverzinst. Ihr Antrag auf Verschiebung der Auszahlung muss uns in                  jeweiligen Bewertungsstichtag gültigen Geldwert eines Anteils multipli-
                   Textform innerhalb von vier Wochen ab Zugang unserer Mitteilung                     zieren. Dieser Wert wird auch als Rücknahmepreis bezeichnet. Den
                   zugehen.                                                                            jeweiligen Bewertungsstichtag entnehmen Sie Absatz 7.
                                                                                                  (6) Die Leistungen aus der Versicherung erbringen wir als Geldleistung.
                 (10)	Die Regelungen des Absatzes 9 gelten auch, wenn nach dem Renten-
                       beginn ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird und sich dadurch         (7)	
                                                                                                      Den Tag, zu dem wir Ihre Beiträge in Fondsanteile oder Ihre
                       die Rente auf eine Kleinbetragsrente verringert.                               Fondsanteile in Geld umwandeln, nennen wir Bewertungsstichtag. Wir
                                                                                                      verwenden für die Umwandlung den zu diesem Tag gültigen Wert des
                 (11)	
                      Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten auf
                                                                                                      jeweiligen Fonds. Wir verwenden verschiedene Bewertungsstichtage:
                      seine Kosten. Bei Überweisungen in Länder außerhalb des Europäischen
                      Wirtschaftsraumes trägt der Empfangsberechtigte auch die damit ver-              a) Der Bewertungsstichtag für
                      bundene Gefahr.                                                             			 – Entnahmen nur aus dem Fondsguthaben,

                 § 2 – Was ist das Garantieniveau und wie kann es sich ändern?                    			 – die Wertermittlung bei Umschichtungen im Rahmen der individu-
                                                                                                        ellen Gewinnsicherung,
                 (1)	Sie legen zu Beginn Ihrer Versicherung fest, wie groß der Anteil der
                      Summe Ihrer Beiträge ist, der am Ende der planmäßigen Ansparphase           			 – die Wertermittlung des Fondsguthabens, das bei einem Shift nach
                                                                                                        § 16 übertragen wird,
                      garantiert ist. Diesen Anteil nennen wir Garantieniveau der Versicherung.
                      Es kann zu Beginn 0 %, 50 %, 70 %, 80 % oder 90 % betragen. Wie             			 – die Bestimmung der Anzahl der Anteile des gewählten Fonds, auf
                      wir Ihre Beiträge aufteilen, um das gewählte Garantieniveau zu errei-             den der Geldwert bei einem Shift nach § 16 übertragen wird
                      chen, entnehmen Sie § 6.                                                    			
                                                                                                     ist der von Ihnen gewünschte Termin der Entnahme, der
                 (2)	Die zum festgelegten Garantieniveau gezahlten Beiträge sind zum Ende           Gewinnsicherung oder des Shift. Er ist jedoch frühestens der erste
                      der Ansparphase zu diesem Garantieniveau garantiert. Voraussetzung             Börsentag, der auf den Eingang Ihres Antrags folgt.
                      dafür ist, dass die Versicherung ab dem Zeitpunkt, ab dem dieses                 b) Der Bewertungsstichtag für
                      Garantieniveau gilt, unverändert bis zum Ende der Ansparphase fortge-
                      führt wird.                                                                 			 – die Wertermittlung bei einem Todesfall in der Ansparphase
                 	
                  Sie können das Garantieniveau des Vertrags unter bestimmten                     			 ist der erste Börsentag nach Eingang der Meldung.
PRB 2021.01 V4


                  Voraussetzungen im Laufe der Zeit ändern. Lesen Sie hierzu § 14.                     c) Der Bewertungsstichtag für
                 (3)	Im Laufe der Zeit kann sich das Garantieniveau ändern. Dies kann auf        			– 
                                                                                                       anteilige Entnahmen aus dem Fondsguthaben und dem
                      unterschiedlichen Wegen geschehen:                                               Garantieguthaben
                      a) Sie können Ihr Garantieniveau ändern durch                               			 ist der erste Börsentag des Monats der nächsten Beitragsfälligkeit.

[Seite 4]
    d) Der Bewertungsstichtag für die Wertermittlung der Fondsanteile          Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB)
			 – bei der Beitragszahlung,                                             	Die RfB dient vorrangig dazu, Schwankungen der Ertragslage über
                                                                             mehrere Jahre auszugleichen.
			 – beim Leisten von Zuzahlungen,
                                                                           	Die RfB dürfen wir grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der
			 – beim Zuteilen von Überschüssen,                                        Versicherungsnehmer verwenden. Nur in gesetzlich festgelegten
			 – bei Übertragen von Überschussguthaben oder Überschussanteilen         Ausnahmefällen können wir hiervon mit Zustimmung der
      von einer Zusatzversicherung auf die Hauptversicherung,                Aufsichtsbehörde abweichen.
			 – bei Entnahme von Risikobeiträgen und Verwaltungskostenanteilen,       Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Überschussbeteiligung
                                                                           	
                                                                            Ihres Vertrags ergeben sich weder aus der Zuführung noch aus
			 – bei Beendigung der Versicherung durch Kapitalabfindung,               der Höhe der Rückstellung für Beitragsrückerstattung.
			 – bei Beendigung der Versicherung durch Abfindung einer Klein­        Wie beteiligen wir Ihren Vertrag am Überschuss?
      betragsrente,
                                                                           (3)	Gleichartige Versicherungen fassen wir zu einzelnen Bestandsgruppen
			 – beim Durchführen der automatischen Gewinnsicherung,                       zusammen. Bestandsgruppen bilden wir, um die Unterschiede bei den
			 – beim Durchführen des Ablaufmanagements,                                   versicherten Risiken zu berücksichtigen.
                                                                           	
                                                                            Innerhalb einer Bestandsgruppe unterscheiden wir die
			ist der erste Börsentag des jeweiligen Monats, zu dem die genann-
                                                                            Überschussbeteiligung je nach Tarif und nach einer gegebenenfalls
    ten Aktionen durchgeführt werden.
                                                                            angewendeten Sonderkondition.
    e) Der Bewertungsstichtag für die Wertermittlung der Fondsanteile      (4)	Den Überschuss verteilen wir auf die einzelnen Bestandsgruppen nach
			 – bei Beendigung der Versicherung durch Kündigung,                          einem verursachungsorientierten Verfahren. Dies bedeutet, dass jede
                                                                                Bestandsgruppe Überschüsse derart erhält, wie sie zur Entstehung von
			 ist der erste Börsentag des Monats, nach Ende der Versicherung.
                                                                                Überschüssen beigetragen hat.
    f) Der Bewertungsstichtag für die Wertermittlung der Fondsanteile          Wir ordnen Ihre Versicherung
			 – bei Rentenbeginn für die Bestimmung der Rentenhöhe,                      • v or Beginn der Rentenzahlung der Bestandsgruppe der fondsgebun-
			
   ist der erste Börsentag des Monats, vor dem Monat des                         denen Lebensversicherungen zu.
   Rentenbeginns.                                                                Wird für Ihre Versicherung eine Sonderkondition auf Grund einer
	Können wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, keine                kollektivrechtlichen Vereinbarung angewendet, ordnen wir sie der
  Wertermittlung vornehmen, nehmen wir die Bewertung grundsätzlich               Bestandsgruppe der fondsgebundenen Lebensversicherungen für
  zum nächsten Börsentag vor, an dem eine Bewertung möglich ist.                 Kollektive zu.
                                                                               •a
                                                                                 b Rentenbeginn der Bestandsgruppe der Rentenversicherungen zu.
	Neben den hier festgelegten Bewertungsstichtagen können wir zusätz-
  liche Bewertungsstichtage einführen. Unberührt bleibt dann Ihre                Wird für Ihre Versicherung eine Sonderkondition auf Grund einer
  Möglichkeit, die Bewertung ausschließlich zu den bisherigen                    kollektivrechtlichen Vereinbarung angewendet, ordnen wir sie der
  Bewertungsstichtagen zu verlangen.                                             Bestandsgruppe der Rentenversicherungen für Kollektive zu.
                                                                           	Den Tarif und eine gegebenenfalls angewendete Sonderkondition fin-
§ 4 – Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?                                 den Sie in Ihrem Versi­che­rungs­schein.
(1)	Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven.   	Die Höhe der Überschussanteilsätze legen wir jedes Jahr fest. Wir
     Dies nennen wir Überschussbeteiligung. Die Leistung aus der             veröffentlichen sie in unserem Geschäftsbericht. Den zu Ihrer Versi­
     Überschussbeteiligung kann auch Null Euro betragen.                     cherung gehörenden Überschussanteilsatz finden Sie dort unter Ihrem
    Nachfolgend beantworten wir Ihnen diese Fragen:                          Tarif und Ihrer gegebenenfalls angewendeten Sonderkondition. Den
                                                                             Geschäftsbericht können Sie bei uns anfordern und finden Sie auf
    •W
      ie ermitteln wir den Überschuss des Geschäftsjahres und wie ver-      unserer Website.
      wenden wir diesen? Lesen Sie dazu Absatz 2.
                                                                           (5)	Der Vorstand legt jedes Jahr die Überschussanteilsätze auf Vorschlag
    •W
      ie beteiligen wir Ihren Vertrag am Überschuss? Lesen Sie dazu die        des Verantwortlichen Aktuars fest. Dies nennen wir Überschuss­
      Absätze 3 bis 5.                                                          deklaration. Dabei unterscheidet er je nach Bestandsgruppe, Tarif und
    •W
      ie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir diese Ihrem
                                                                                Sonderkondition.
      Vertrag zu? Lesen Sie dazu Absatz 6.                                 	Die für Ihren Vertrag benötigten Mittel werden durch die Direktgutschrift
                                                                             beziehungsweise durch eine Entnahme aus der RfB finanziert.
    •W
      ie führen wir die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags konkret
      durch? Lesen Sie dazu die Absätze 7 bis 10.                          Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir diese Ihrem
                                                                           Vertrag zu?
    •W
      arum    können wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres
      Vertrags nicht garantieren? Lesen Sie dazu Absatz 11.                (6)	Wir ermitteln die Bewertungsreserven, indem wir den Marktwert der
                                                                                Kapitalanlagen mit dem Bilanzwert der Kapitalanlagen vergleichen. Ist
    •W
      ie informieren wir Sie über die Überschussbeteiligung? Lesen Sie         der Marktwert höher als der Bilanzwert, gibt es Bewertungsreserven.
      dazu Absatz 12.
                                                                           	Wir ordnen die Bewertungsreserven den berechtigten Verträgen nach
Wie ermitteln wir den Überschuss des Geschäftsjahres und wie ver-            einem verursachungsorientierten Verfahren anteilig rechnerisch zu.
wenden wir diesen?                                                           Voraussetzung dafür ist:
(2)	
    Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres                 •E
                                                                                 s entstehen Bewertungsreserven.
    Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- und auf-          •D
                                                                                 ie Bewertungsreserven sind nach gesetzlichen und aufsichtsrecht-
    sichtsrechtlichen Vorschriften.                                              lichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichti-
	Den für die Überschussbeteiligung festgelegten Teil des Rohüber­               gen.
  schusses                                                                 	Die Höhe der Bewertungsreserven ermitteln wir jährlich neu. Zusätzlich
    • s chreiben  wir unmittelbar den überschussberechtigten                ermitteln wir diesen Wert
      Versicherungsverträgen gut (Direktgutschrift) oder                       • für den Zeitpunkt der Beendigung der Ansparphase.
    • führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) zu           Die Ansparphase endet
      (Mindestzuführung).                                                        – bei Tod der versicherten Person.
		
   Dabei beachten wir insbesondere die Verordnung über die                       – bei Kündigung des Vertrags.
   Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung
   (Mindestzuführungsverordnung). Nach der aktuell geltenden Fassung             – bei Rentenbeginn.
   kann diese Mindestzuführung zur RfB mit Zustimmung der                      •w
                                                                                 ährend der Rentenphase. Wir ermitteln ihn erstmals ein Jahr nach
   Aufsichtsbehörde BaFin in Ausnahmefällen reduziert werden.                    Rentenbeginn jeweils für das Ende eines Versicherungsjahres.

[Seite 5]
                 Wie führen wir die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags konkret            (8) Verwendung der Überschüsse in der Ansparphase
                 durch?
                                                                                            	Vor dem vereinbarten Rentenbeginn erwerben wir mit den zugeteilten
                 (7) Überschüsse in der Ansparphase                                           laufenden Überschussanteilen Anteile an den von Ihnen gewählten
                     1. Laufende Überschussanteile                                            Investmentfonds. Bitte lesen Sie hierzu § 3 Absatz 1.
                 	Diese Versicherung erhält vor dem vereinbarten Rentenbeginn laufende     	Bei Tod der versicherten Person vor dem vereinbarten Rentenbeginn
                   Überschussanteile. Wir teilen diese Zins- und Kostenüberschussanteile      wird ein vorhandenes Fondsguthaben zusammen mit einem möglichen
                   monatlich zu. Die erste Zuteilung führen wir zum vereinbarten Beginn       Schlussüberschuss nach Absatz 7 Nummer 2 und Ihrer Beteiligung an
                   der Versicherung durch.                                                    den Bewertungsreserven nach Absatz 7 Nummer 3 entsprechend § 1
                 	Den Zinsüberschuss berechnen wir in Prozent des jeweils zu Beginn          Absätze 5 bis 8 verwendet.
                   eines Monats vorhandenen Garantieguthabens.                              	
                                                                                             Zum vereinbarten Rentenbeginn wird aus einem vorhandenen
                 	Den Kostenüberschuss berechnen wir in Prozent des jeweils zu Beginn       Fondsguthaben zusammen mit einem möglichen Schlussüberschuss
                   eines Monats vorhandenen Fondsguthabens.                                  nach Absatz 7 Nummer 2 und Ihrer Beteiligung an den
                                                                                             Bewertungsreserven nach Absatz 7 Nummer 3 einmalig eine sofort
                     2. Schlussüberschuss                                                    beginnende Rente berechnet. Dafür verwenden wir die bei
                 	Zu den Überschussanteilen nach Nummer 1 kann bei Ihrer Versicherung       Vertragsbeginn vereinbarten Rechnungsgrundlagen.
                   ein Schlussüberschuss bei folgenden Anlässen hinzukommen: Zum
                                                                                            	Diese Rente bildet zusammen mit einer Rente aus Garantieguthaben
                   Zeitpunkt
                                                                                              die neue ab Rentenbeginn garantierte Rente. Dafür gilt die vereinbarte
                     •d
                       es vereinbarten Rentenbeginns.                                        Rentengarantiezeit.
                     •d
                       er Kündigung.                                                           Zu den Bewertungsstichtagen lesen Sie bitte § 3 Absatz 7.
                     •d
                       es Todes der versicherten Person.
                                                                                            (9) Überschüsse in der Rentenphase
                 	Bei Kündigung oder Tod erhalten Sie einen Schlussüberschuss nur
                                                                                                1. Laufende Überschussanteile
                   dann, wenn gilt: Der Zeitpunkt der Kündigung oder des Todes liegt
                     • in den letzten 4 Jahren der Ansparphase und                         	Diese Versicherung erhält nach dem vereinbarten Rentenbeginn lau-
                                                                                              fende Überschussanteile. Wir teilen diese Zins- und Risiko­über­schuss­
                     •m
                       indestens 5 Jahre nach dem Versicherungsbeginn.                       anteile zu jedem Termin einer Rentenzahlung zu. Die Risikoüber­schuss­
                     Die Höhe des Schlussüberschusses berechnen wir wie folgt:                anteile nennen wir auch Rentenbonus. Die erste Zuteilung führen wir
                 	Wir ermitteln für Ihre Versicherung monatlich einen widerruflichen         zum vereinbarten Rentenbeginn durch.
                   Schlussüberschuss-Anteil nach versicherungsmathematischen                	Den Zinsüberschuss berechnen wir in Prozent des jeweils zum Zeit-
                   Grundsätzen. Dieser ergibt sich aus der Summe                              punkt der Zuteilung vorhandenen Garantieguthabens.
                     •d
                       es widerruflichen Schlussüberschuss-Anteils des vorherigen Monats   	Den Risikoüberschuss berechnen wir in Prozent der jeweils zum Zeit-
                       verzinst mit der jeweils festgelegten Gesamtverzinsung und             punkt der Zuteilung garantierten Rente.
                     •d
                       er Bemessungsgrundlage multipliziert mit dem jeweils festgelegten
                                                                                                2. Beteiligung an Bewertungsreserven
                       Schlussüberschuss-Anteilsatz.
                                                                                            	Auch in der Rentenphase teilen wir Ihrem Vertrag jedes Jahr am Ver­
                 	Die Bemessungsgrundlage für den Schlussüberschuss-Anteil ist das
                                                                                              sicherungsjahrestag Ihre Beteiligung an den Bewertungsreserven zu.
                   Garantieguthaben der Versicherung zu Beginn des jeweiligen Monats.
                                                                                              Dabei halten wir uns an die jeweils geltende gesetzliche Regelung. Die
                 	Zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Schlussüberschusses wird der dann         erste Zuteilung führen wir ein Jahr nach Beginn der Rentenphase
                   aktuelle Schlussüberschuss-Anteil Ihrer Versicherung mit dem dann          durch.
                   gültigen Schlussüberschuss-Faktor multipliziert. Durch diesen Faktor
                   berücksichtigen wir, dass die Beteiligung am Schlussüberschuss vom       	Die Höhe der Bewertungsreserven ist von der Wertentwicklung der
                   Kapitalmarkt abhängig ist. Die Höhe des Schlussüberschusses kann           Kapitalanlagen abhängig und ist Schwankungen unterworfen. Sie kann
                   Null sein.                                                                 demnach auch Null sein. Außerdem können aufsichtsrechtliche
                                                                                              Regelungen dazu führen, dass die Beteiligung an den Bewertungs­
                     3. Beteiligung an Bewertungsreserven                                     reserven ganz oder teilweise entfällt.
                 	
                  Zusätzlich ermitteln wir für Ihren Vertrag bei Beendigung der             (10) Verwendung der Überschüsse in der Rentenphase
                  Ansparphase den für diesen Zeitpunkt aktuell zugeordneten Anteil an
                  den Bewertungsreserven. Dabei halten wir uns an die jeweils geltende          1. Zinsüberschuss
                  gesetzliche Regelung. Aktuell sieht § 153 Absatz 3 VVG eine               	
                                                                                             Sie vereinbaren mit uns bei Abschluss des Vertrags, wie die
                  Beteiligung in Höhe der Hälfte der zugeordneten Bewertungsreserven         Zinsüberschussanteile in der Rentenphase verwendet werden sollen.
                  vor.                                                                       Bis zum Ende der Ansparphase haben Sie jederzeit das Recht, die Art
                 	
                  Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die                der Überschussverwendung zu wechseln. Wir weisen Sie auf diese
                  Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise entfällt.        Möglichkeit rechtzeitig vor dem Ende der Ansparphase noch einmal hin.
                     Sockelbeteiligung                                                      	Sie können abhängig von den Vorschriften des Betriebsrentengesetzes
                 	Die Höhe der Bewertungsreserven ist von der Wertentwicklung der            zwischen folgenden Arten der Überschussverwendung wählen:
                   Kapitalanlagen abhängig und ist Schwankungen unterworfen. Sie kann           a) flexible Rente
                   demnach auch Null sein. Zum Ausgleich dieser Schwankungen können
                   wir in Abhängigkeit von unserer Ertragslage eine Sockelbeteiligung an    			Wir teilen die in der Rentenphase für Ihre Versicherung berechneten
                   den Bewertungsreserven festlegen. Dies tun wir jährlich im Rahmen            Zinsüberschussanteile so auf, dass sich eine gleich bleibende Rente
                   der Überschussdeklaration. Die Höhe der Sockelbeteiligung ist von der        aus Überschüssen ergibt. Bei der Berechnung dieser Rente setzen
                   tatsächlichen Höhe der Beteiligung an den Bewertungsreserven unab-           wir voraus, dass der Zinsüberschusssatz in der gesamten
                   hängig.                                                                      Rentenphase gleich bleibt. Ändern wir diesen Überschusssatz,
                                                                                                ändert sich auch die Höhe der flexiblen Rente.
                     Zuteilung
                                                                                            			 Die flexible Rente kann in der Rentenphase auch sinken.
                 	Zum Zeitpunkt der Zuteilung der Beteiligung an den Bewertungsreserven
                   vergleichen wir den für Ihren Vertrag zugeordneten Anteil an den             b) dynamische Rente
                   Bewertungsreserven mit dem aktuellen Wert der Sockelbeteiligung.         			Wir wandeln die in der Rentenphase für Ihre Versicherung berech-
                   Den jeweils höheren Wert teilen wir Ihrem Vertrag zu.                        neten Zinsüberschussanteile jeweils zum Zeitpunkt der Zuteilung in
                     Garantieniveau 0 %                                                         eine Rente aus Überschüssen um.
PRB 2021.01 V4


                 	Beträgt das Garantieniveau seit Beginn der Versicherung bis zur          			 Die dynamische Rente kann in der Rentenphase nicht sinken.
                   Beendigung der Ansparphase immer 0 % und wurden keine Gewinn-
                   sicherungen nach § 15 vorgenommen, entsteht kein Garantiekapital. In       2. Risikoüberschuss
                   diesen Fällen ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven Null.        	Die Verwendung des Risikoüberschusses hängt davon ab, welche Art

[Seite 6]
    der Überschussverwendung Sie für den Zinsüberschuss gewählt                 § 7 – Wie verrechnen wir die Kosten Ihrer Versicherung?
    haben.                                                                      (1) Mit Ihrer Versicherung sind Kosten verbunden. Es handelt sich um
	Haben Sie für den Zinsüberschuss die Überschussverwendung „dyna-                  •A
                                                                                      bschluss- und Vertriebskosten und übrige Kosten.
  mische Rente“ gewählt, wandeln wir die in der Rentenphase für Ihre
  Versicherung berechneten Risikoüberschussanteile jeweils zum                  		 Das Tilgen dieser Kosten ist in Ihrer Versicherung bereits berücksich-
  Zeitpunkt der Zuteilung in eine Rente aus Überschüssen um.                        tigt.
                                                                                    •a
                                                                                      nlassbezogene Kosten.
	Andernfalls zahlen wir die in der Rentenphase Ihrer Versicherung
  berechneten Risikoüberschussanteile mit der nächsten Rentenrate aus.          Verrechnen der Abschluss- und Vertriebskosten
    3. Beteiligung an den Bewertungsreserven                                    (2)	Wir belasten Ihren Vertrag mit Abschluss- und Vertriebskosten in Form
                                                                                     eines festen Prozentsatzes der vereinbarten Beitragssumme.
	Wir wandeln die in der Rentenphase für Ihre Versicherung berechnete
  Beteiligung an den Bewertungsreserven jeweils zum Zeitpunkt der               (3)	Die Abschluss- und Vertriebskosten verteilen wir über einen Zeitraum
  Zuteilung in eine Rente aus Überschüssen um.                                       von fünf Jahren, aber höchstens bis zum Ende der Ansparphase.
    Für eine Rente aus Überschüssen gilt:                                       	
                                                                                 Haben Sie die „Start Police“ eingeschlossen, verteilen wir die
                                                                                 Abschluss- und Vertriebskosten über einen verlängerten Zeitraum von
    •W
      ir zahlen sie zusätzlich zur Rente, die wir aus dem bei Rentenbeginn      zehn Jahren.
      vorhandenen Gesamtguthaben ermittelt haben, aus.
                                                                                    Gilt für Ihre Versicherung die Sonderkondition
    •B
      eim Ermitteln der Rente aus Überschüssen verwenden wir die bei
      Vertragsbeginn vereinbarten Rechnungsgrundlagen.                              • „ Standard verteilt“,
                                                                                    • „ Kollektivtarif verteilt“ oder
Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garan-
tieren?                                                                             • „ Firmengruppentarif“ verteilt,
(11)	Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen ab.        	verteilen wir die Abschluss- und Vertriebskosten über die gesamte
      Diese Einflüsse sind nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt            Beitragszahldauer. Dies gilt auch bei Einschluss der „Start Police“.
      beeinflussbar. Einflussfaktoren sind insbesondere die Entwicklung des         Wir entnehmen diese Kosten Ihren laufenden Beiträgen.
      Kapitalmarkts, des versicherten Risikos und der Kosten.
                                                                                (4)	Bei Versicherungen mit einmaliger Beitragszahlung verrechnen wir die
	Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung können wir also nicht                 Abschluss- und Vertriebskosten mit dem Einmalbeitrag.
  garantieren. Sie kann jeweils auch Null Euro betragen.
                                                                                (5)	Beim Ermitteln der Werte für unsere Bilanz wenden wir auf Ihre Ver-
Wie informieren wir Sie über die Überschussbeteiligung?                              sicherung das Verrechnungsverfahren nach § 4 der Deckungsrück-
(12) Wir veröffentlichen jährlich im Geschäftsbericht:                               stellungsverordnung (DeckRV) an.
    •d
      en  Überschuss und die zum Bilanzstichtag vorhandenen                    Verrechnen der übrigen Kosten
      Bewertungsreserven des Unternehmens. Diese Werte ermitteln wir            (6)	Die übrigen Kosten fallen verteilt während der gesamten Versiche-
      nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB).                           rungsdauer an. Sie setzen sich zusammen aus
    •d
      ie festgelegten Überschussanteilsätze. Die zu Ihrer Versicherung             •d
                                                                                      en Kosten für die Verwaltung Ihres Vertrags bei uns und
      gehörenden Überschussanteilsätze finden Sie dort unter Ihrem Tarif            •d
                                                                                      en Fondskosten. Diese Kosten werden von der Fondsgesellschaft für
      und Ihrer gegebenenfalls angewendeten Sonderkondition.                          die Fondsverwaltung erhoben.
	Den Geschäftsbericht können Sie bei uns anfordern. Sie finden ihn                 Kosten für die Verwaltung Ihres Vertrags
  auch auf unserer Website.
                                                                                    Wir ermitteln sie
	Über den Stand Ihrer Ansprüche informieren wir Sie jährlich. Dabei
                                                                                    • in der Ansparphase als monatliche Kosten in Prozent der jeweils
  berücksichtigen wir die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags.
                                                                                      vorhandenen Garantie- und Fondsguthaben. Wir entnehmen diese
                                                                                      Kosten dem jeweiligen Guthaben.
§ 5 – Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?
                                                                                    • in der Rentenphase in Prozent der gezahlten Rente. Wir entnehmen
Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit uns abgeschlos-
                                                                                      diese Kosten dem Deckungskapital.
sen haben. Vor dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn der
Versicherung besteht kein Versicherungsschutz. Unsere Leistungspflicht              Fondskosten
kann entfallen, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen. Das heißt, Sie   	Die Fondskosten zahlen Sie nicht gesondert. Die Fondsgesellschaften
können in diesem Fall Ihren Versicherungsschutz verlieren. Weitere                erheben laufende Kosten für jeden Fonds in Prozent Ihres jeweiligen
Informationen dazu finden Sie in § 8 Absatz 2 und 3 sowie § 10.                   Fondsguthabens. Die Fondskosten sind bereits in der Wertentwicklung
Ihre Versicherung beginnt um 0.00 Uhr des ersten Tages und endet um               der Fonds berücksichtigt.
24.00 Uhr des letzten Tages der vereinbarten Dauer des Vertrags.                Höhe der Kosten
                                                                                (7)	Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten und der
§ 6 – Wie verwenden wir Ihre Beiträge?                                               übrigen Kosten entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein. Weitere
Nach Abzug der Kosten nach § 7 führen wir den verbleibenden Anteil Ihrer             Informationen zu den anlassbezogenen Kosten finden Sie in § 19 und
Beiträge dem Gesamtguthaben zu. Das Gesamtguthaben setzt sich aus                    in der Gebührentabelle.
folgenden Komponenten zusammen:                                                 Folgen der Kostenverrechnung für Sie
• Garantieguthaben: Dies ist das Guthaben, das wir benötigen, um die          (8)	Durch die beschriebene Verrechnung von Abschluss- und Vertriebs-
 Garantie Ihres Vertrags zu finanzieren.                                             kosten sind in der Anfangszeit nur geringe Beträge nach § 11 Absätze
•F
  ondsguthaben: Dies ist das Guthaben, das Ihre Fondsanteile zum jewei-             8 und 13 vorhanden
 ligen Kurswert bilden.                                                             •a
                                                                                      ls Rückkaufswert oder
Mit der Wahl des Garantieniveaus bestimmen Sie, wie wir Ihre zukünftigen            •u
                                                                                      m eine beitragsfreie Rente zu bilden.
Beiträge auf diese beiden Komponenten aufteilen.
                                                                                	
                                                                                 Nähere Informationen zum Rückkaufswert und den beitragsfreien
Den Betrag, der Ihrem Garantieguthaben zugerechnet wird, berücksichtigen         Leistungen sowie zu deren jeweiligen Höhen finden Sie in der
wir zum Termin der Beitragsfälligkeit.                                           Garantiewerttabelle. Diese erhalten Sie zusammen mit Ihrem
Den Betrag, der dem Fondsguthaben zugerechnet wird, investieren wir in           Versicherungsschein.
Fonds. Dabei legen wir das zum Zeitpunkt der Beitragsfälligkeit gültige         Kosten für eine Erhöhung Ihres Beitrags, für die Dynamisierung und
Verhältnis für die Fondsanlage der Beiträge zu Grunde. Beim Ermitteln des       für Zuzahlungen
jeweiligen Bewertungsstichtages nach § 3 Absatz 7 d) gehen wir von einer        (9)	Erhöhen Sie Ihren Beitrag, leisten Sie eine Zuzahlung oder führen wir
Beitragszahlung zum Termin der Beitragsfälligkeit aus.                               eine vereinbarte Dynamisierung durch, erheben wir erneut Kosten nach
Für Beitragserhöhungen und Zuzahlungen lesen Sie bitte § 17.                         Absatz 1.

[Seite 7]
                     •B
                       ei Erhöhungen Ihres Beitrags und bei Dynamisierungen verteilen wir     (8)	Wenn Sie die gestundeten Beiträge nicht nachzahlen, entnehmen wir
                       die Abschluss- und Vertriebskosten wie in den Absätzen 2 bis 5               sie Ihrem Vertrag, sofern das vorhandene Kapital dafür ausreicht.
                       beschrieben.                                                                 Durch die Entnahme reduziert sich die Leistung Ihres Vertrags, wäh-
                                                                                                    rend die Beiträge unverändert bleiben. Die Leistung wird zum nächsten
                     •B
                       ei Zuzahlungen entnehmen wir der Zuzahlung zum Zeitpunkt der
                                                                                                    Termin der Beitragsfälligkeit neu ermittelt.
                       Einrechnung einmalig Abschluss- und Vertriebskosten.
                     Die übrigen Kosten fallen wie in Absatz 6 beschrieben an.                 	Wir entnehmen die gestundeten Beiträge dem Gesamtguthaben der
                                                                                                 Premium Rente und dem Deckungskapital der gegebenenfalls einge-
                 § 8 – Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?                          schlossenen Zusatzversicherungen.
                 (1)	Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinbarung in         § 9 – Was gilt bei Abschluss einer Start Police?
                      einem einzigen Beitrag (Einmalbeitrag), durch Monatsbeiträge, Viertel­
                      jahresbeiträge, Halbjahresbeiträge oder Jahresbeiträge (laufende Bei­    (1)	Bei der „Start Police“ haben Sie die Möglichkeit zu Beginn verminderte
                      träge) zahlen.                                                                Beiträge zu zahlen. Dies nennen wir Startphase. Sie setzt sich aus einer
                                                                                                    konstanten Phase und einer anschließenden Steigerungsphase zusam-
                 (2)	Den ersten Beitrag oder Einmalbeitrag (Einlösungsbeitrag) müssen Sie          men. In der Steigerungsphase steigt der Beitrag stufenweise an. Diese
                      unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zahlen. Sie müssen ihn               Beitragssteigerungen vereinbaren wir mit Ihnen zu Vertragsbeginn. Die
                      jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten und im Versicherungsschein        Steigerungsphase endet in einem vereinbarten Versicherungsjahr. In
                      angegebenen Versicherungsbeginn zahlen. Alle weiteren Beiträge                der Zielphase zahlen Sie den Zielbeitrag. Dieser Beitrag ist konstant.
                      (Folgebeiträge) werden jeweils zu Beginn der vereinbarten
                      Versicherungsperiode fällig (Fälligkeitstag). Die Versicherungsperiode   (2)	Sie haben mit der „Start Police“ bereits ab Versicherungsbeginn den
                      ist abhängig von der Zahlweise der Beiträge. Die Versicherungsperiode         Versicherungsschutz in voller Höhe. Voraussetzung dafür ist, dass Sie
                      umfasst bei                                                                   die Beiträge wie vertraglich vereinbart zahlen. Den zu Vertragsbeginn
                                                                                                    vereinbarten Beitragsverlauf mit den Beiträgen für Start- und Zielphase
                     • J ahresbeiträgen ein Jahr,                                                  finden Sie im Versicherungsschein. Die Erhöhungen des Beitrags erfol-
                     •M
                       onatsbeiträgen einen Monat,                                                 gen jeweils zum Jahrestag der Versicherung.
                     •V
                       ierteljahresbeiträgen drei Monate und                                  (3)	Im Vergleich zu einem für die gesamte Beitragszahldauer gleichblei-
                     •H
                       albjahresbeiträgen ein halbes Jahr.                                         benden Beitrag, zahlen Sie nach Ende der Startphase einen höheren
                                                                                                    Beitrag.
                 	Bei Zahlung eines Einmalbeitrags oder bei beitragsfreien Verträgen
                   beträgt die Versicherungsperiode einen Monat.                               (4)	Während der Startphase haben Sie jeweils zum Jahrestag der Ver­
                                                                                                    sicherung das Recht, die Startphase vorzeitig zu beenden. Voraussetzung
                 (3)	Haben Sie bis zum Fälligkeitstag (Absatz 2) alles getan, damit der            ist, dass wir keine Leistungspflicht bei einer eingeschlossenen Zusatz­
                      Beitrag bei uns eingeht, ist die Zahlung rechtzeitig.                         versicherung anerkannt haben.
                 	
                  Haben Sie das Einziehen des Beitrags von einem Konto                         	
                                                                                                Machen Sie während der Startphase von Ihrem vorzeitigen
                  (Lastschriftverfahren) vereinbart, ist die Zahlung in folgenden Fällen        Umwandlungsrecht keinen Gebrauch, so beginnt die Zielphase zum
                  rechtzeitig:                                                                  vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.
                     •W
                       ir können den Beitrag am Fälligkeitstag einziehen und Sie wider-
                                                                                               (5)	Bei einem vorzeitigen Ende der Startphase, tritt Ihre Versicherung frü-
                       sprechen einer berechtigten Einziehung nicht.                                her in die Zielphase ein.
                     •W
                       ir können den Beitrag am Fälligkeitstermin nicht einziehen und Sie
                                                                                               	Je früher Ihre Versicherung in die Zielphase wechselt, desto geringer
                       haben das nicht zu vertreten. Darauf senden wir Ihnen eine
                                                                                                 wird der Zielbeitrag. Der Zielbeitrag wird bei einem Wechsel nach den
                       Aufforderung zur Zahlung des Beitrags. Sie zahlen den Beitrag unver-      versicherungsmathematischen Grundsätzen der Tarifkalkulation für
                       züglich nach dieser Aufforderung.                                         Ihren Vertrag neu festgelegt. Dabei berücksichtigen wir die zum
                 	Wir können künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens            Zeitpunkt des vorzeitigen Endes der Startphase noch ausstehenden
                   verlangen, wenn wir den Beitrag wiederholt nicht einziehen konnten.           Abschluss- und Vertriebskosten. Wir verrechnen sie ab diesem
                   Das gilt nur, wenn Sie diesen Umstand zu vertreten haben.                     Zeitpunkt
                 (4) Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Kosten zahlen.                    • für Ihre Versicherung wie in § 7 Absatz 3 beschrieben.
                 (5)	Die Pflicht zur Beitragszahlung endet bei Tod der versicherten Person,       • für Ihre gegebenenfalls eingeschlossene Zusatzversicherung wie im
                      spätestens mit Ablauf der vereinbarten Dauer der Beitragszahlung.              Paragraphen „Wie verrechnen wir die Kosten Ihrer Versicherung?“
                 (6)	Wird die Leistung Ihrer Versicherung fällig, werden wir noch offene            der Besonderen Bedingungen für die Zusatzversicherung beschrie-
                      Beiträge mit dieser Leistung verrechnen.                                       ben.
                 Stundung                                                                      (6)	Haben Sie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eingeschlos-
                                                                                                    sen, gilt:
                 (7) Sie können eine Stundung der Beiträge verlangen.
                                                                                               	Im Leistungsbezug übernehmen wir an Ihrer Stelle die Beitragszahlung
                 	Die Stundung kann für maximal 24 Monate ab Fälligkeit des ersten
                                                                                                 für Ihren Vertrag. Dabei führen wir die Beitragssteigerungen der „Start
                   gestundeten Beitrags erfolgen. Sie können mehrmals eine Stundung
                                                                                                 Police“ wie vereinbart durch.
                   vereinbaren. Eine erneute Stundung ist allerdings nur möglich, wenn
                   Sie die gestundeten Beiträge aus einer früheren Stundung vollständig        	Nach Ende unserer Leistungspflicht führen Sie die Beitragszahlung
                   beglichen haben.                                                              beginnend auf der dann erreichten Beitragsstufe fort. Hat zu diesem
                                                                                                 Zeitpunkt die Zielphase bereits begonnen, führen Sie die Beitragszahlung
                 	
                  Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem
                                                                                                 mit dem Zielbeitrag fort.
                  Umfang bestehen.
                 	Wir erheben keine Stundungszinsen. Im Leistungsfall wird die Leistung       (7)	
                                                                                                   Die Möglichkeit der Beitragsstundung nach § 8 Absätze 7 und 8 besteht
                   um die ausstehenden Beiträge gekürzt.                                           in der Startphase nur eingeschränkt. Das Gesamtguthaben des
                                                                                                   Vertrags ist dafür in der Startphase selten hoch genug.
                     Für die Stundung ist eine schriftliche Vereinbarung mit uns notwendig.
                                                                                               	Auf Grund der Tarifbesonderheit ist auch nach der Startphase – insbe-
                 	Ein Anspruch auf eine Stundung besteht, wenn das Gesamtguthaben               sondere in den ersten Jahren – kein ausreichend hohes Gesamtguthaben
                   des Vertrags bereits einen Wert in Höhe der zu stundenden Beiträge            vorhanden. Daher kann die Möglichkeit der Beitragsstundung nach § 8
                   erreicht hat.                                                                 Absätze 7 und 8 auch danach noch eingeschränkt sein.
                 	Endet die Dauer der Stundung, können Sie wählen, wie Sie die gestun-
                   deten Beiträge nachzahlen:                                                  § 10 – Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zah-
                     •S
                       ie zahlen die gestundeten Beiträge in einem Betrag am Ende des
                                                                                                       len?
PRB 2021.01 V4


                       vereinbarten Zeitraums der Stundung nach.                               Einlösungsbeitrag
                     •S
                       ie zahlen die gestundeten Beiträge innerhalb eines Zeitraumes von      (1)	Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir
                       48 Monaten in monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen             vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Bei
                       Raten nach.                                                                  einem Rücktritt können wir von Ihnen die Kosten der zur Risikoprüfung

[Seite 8]
     durchgeführten ärztlichen Untersuchungen verlangen. Wir sind nicht                     Ausscheiden der versicherten Person uns gegenüber in Textform
     zum Rücktritt berechtigt, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die ver-                   erklärt werden. Das vorzeitige Ausscheiden der versicherten
     spätete Zahlung nicht zu vertreten haben.                                              Person aus dem Arbeitsverhältnis und die Übertragung der
(2)	Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt eines Versicherungsfalles noch                  Anwartschaft sind uns auf Verlangen nachzuweisen.
     nicht gezahlt, sind wir von der Leistung befreit, vorausgesetzt wir haben   			 c)	Die Kündigung erfolgt auf Grund einer Abfindung nach § 3
     Sie                                                                                 BetrAVG. Zusätzlich zum Rückkaufswert zahlen wir die Über-
     •d
       urch eine gesonderte Mitteilung in Textform oder
                                                                                         schussbeteiligung nach Absatz 7 aus.

     •d
       urch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein
                                                                                 			 d)	Der ausgeschiedene Arbeitnehmer hat seine bisherige Direkt-
                                                                                         versicherung mit eigenen Beiträgen fortgeführt und kündigt den
     auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht.                                           Teil der Versicherung, der aus diesen eigenen Beiträgen finan-
	Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, wenn Sie uns nachweisen,                      ziert wurde.
  dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.                  2.	Die Kündigung erfolgt auf Grund einer Abfindung im laufenden
Folgebeitrag                                                                             Beschäftigungsverhältnis, soweit nicht § 3 BetrAVG Anwendung
                                                                                         findet. Zusätzlich zum Rückkaufswert zahlen wir die Über-
(3)	Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, erhalten Sie von              schussbeteiligung nach Absatz 7 aus. Die Abfindung der Anwart-
     uns eine Mahnung in Textform. Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungsfrist             schaft der versicherten Person ist uns auf Verlangen nachzuweisen.
     von mindestens zwei Wochen.
                                                                                 	Beitragsrückstände werden von dem Auszahlungsbetrag abgezogen.
(4)	Mit der Mahnung kündigen wir vorsorglich den Vertrag zum Ablauf der
     Zahlungsfrist. Unsere Kündigung wird automatisch wirksam, wenn Sie          	Haben wir im Rahmen einer Kündigung nach Nummer 1 und 2 bereits
     dann noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Wir stellen den               Beträge ausgezahlt oder übertragen, mindern diese Beträge das bei-
     Vertrag dann beitragsfrei. Die Bestimmungen des § 11 gelten entspre-          tragsfreie Kapital und damit die beitragsfreien Leistungen Ihrer Versi-
     chend. Zahlen Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist den            cherung.
     angeforderten Betrag nach, so wird die Kündigung wieder unwirksam.          Rückkaufswert
     Tritt ein Versicherungsfall zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und
                                                                                 (4)	Der Rückkaufswert entspricht dem Gesamtguthaben zu dem Zeitpunkt,
     Ihrer Nachzahlung ein, besteht kein oder nur verminderter Versiche-
                                                                                      zu dem die Kündigung wirksam wird. Das Gesamtguthaben besteht aus
     rungsschutz.
                                                                                      dem Garantieguthaben und dem Fondsguthaben.
(5)	Befinden Sie sich bei Eintritt eines Versicherungsfalles mit der Zahlung
                                                                                 	Das Garantieguthaben entspricht nach § 169 des Versicherungs­ver­
     in Verzug, gilt Folgendes:
                                                                                   trags­gesetzes (VVG) dem Deckungskapital, welches wir benötigen, um
     •T
       ritt ein Versicherungsfall vor Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist ein,     die Garantie Ihres Vertrags zu finanzieren. Es ist nach anerkannten
      bleibt der Versicherungsschutz in vollem Umfang bestehen. Wir kön-           Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen
      nen die noch ausstehenden Beiträge mit unserer Leistung verrech-             der Beitragskalkulation berechnet.
      nen.
                                                                                 	Bei der Ermittlung des Garantieguthabens und des Fondsguthabens
     •T
       ritt ein Versicherungsfall nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist         sind die Abschluss- und Vertriebskosten nach § 7 berücksichtigt.
      ein, entfällt oder vermindert sich der Versicherungsschutz.
                                                                                 Abzug
(6)	Auf die in den Absätzen 4 und 5 genannten Rechtsfolgen werden wir
     Sie in der Mahnung ausdrücklich hinweisen.                                  (5)	Von dem nach Absatz 4 ermittelten Wert erfolgt bei einer Kündigung
                                                                                      nach Absatz 3 Nummer 1 d) ein Abzug in Höhe von 150 Euro.
§ 11 – Wann und mit welchen Folgen können Sie Ihre Versicherung                 	Die Beweislast für die Angemessenheit des vereinbarten und beziffer-
        kündigen, Ihren Beitrag reduzieren oder Ihre Versicherung                  ten Abzugs tragen wir. Haben wir im Streitfall diesen Nachweis
        beitragsfrei stellen?                                                      erbracht, gilt Folgendes:
Kündigung                                                                            •W
                                                                                       ir reduzieren den Abzug, wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug
(1)	Sie können Ihre Versicherung jederzeit in Textform zum Schluss der                in Ihrem Fall wesentlich niedriger liegen muss.
     Versicherungsperiode kündigen. Nach dem Beginn der Rentenzahlung                •D
                                                                                       er Abzug entfällt, wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug in
     können Sie Ihre Versicherung nicht mehr kündigen.                                 Ihrem Fall überhaupt nicht gerechtfertigt ist.
(2) Durchführungswege „Direktzusage“ und „Unterstützungskasse“                   (6)	Wir sind nach § 169 Absatz 6 VVG berechtigt, das Garantieguthaben
	Nach der Kündigung zahlen wir den Rückkaufswert nach den Absätzen                   nach Absatz 4 angemessen herabzusetzen, soweit dies erforderlich ist,
  4 bis 6 und die Überschussbeteiligung nach Absatz 7 aus.                            um eine Gefährdung der Belange der Versicherungsnehmer, insbeson-
                                                                                      dere durch eine Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der sich aus
     Beitragsrückstände werden von dem Auszahlungsbetrag abgezogen.                   den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen, auszuschlie-
(3) Durchführungsweg „Direktversicherung“                                             ßen. Die Herabsetzung ist jeweils auf ein Jahr befristet.
	Mit der Kündigung wandelt sich Ihre Versicherung in eine beitragsfreie         Auszahlen von Überschüssen
  Versicherung nach den Absätzen 9 und 11 um. Nur in den folgenden               (7)	Zusätzlich zahlen wir bei einer Kündigung nach den Absätzen 2 und 3,
  Fällen zahlen wir den Rückkaufswert nach den Absätzen 4 bis 6 aus:                  die nicht zu einer beitragsfreien Versicherung führt,
     1.	Der Arbeitnehmer scheidet vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis aus,          •d
                                                                                       en Schlussüberschuss-Anteil nach § 4 Absatz 7 Nummer 2 und
         das der betrieblichen Altersversorgung zu Grunde liegt, und es wird
         eine der nachfolgenden weiteren Voraussetzungen erfüllt:                    •d
                                                                                       ie Beteiligung an den Bewertungsreserven für Ihre Versicherung
                                                                                       nach § 4 Absatz 7 Nummer 3.
			 a)	Zum Zeitpunkt der Kündigung ist die Anwartschaft noch teilwei-
        se oder vollständig verfallbar im Sinne des Betriebsrentenge-            Nachteile und Vorteile einer Kündigung
        setzes. Wir zahlen den Rückkaufswert aus, der auf dem verfall-           (8)	Die Kündigung Ihrer Versicherung kann für Sie Nachteile und Vorteile
        baren Anteil beruht. Liegt eine vollständige Verfallbarkeit vor,              haben.
        zahlen wir zusätzlich die Überschussbeteiligung nach Absatz 7
                                                                                     Nachteile:
        aus. Der Arbeitgeber erklärt die Kündigung uns gegenüber spä-
        testens drei Monate nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers               	In der Anfangszeit Ihrer Versicherung erfolgt die Verrechnung von
        in Textform.                                                               Abschluss- und Vertriebskosten. Weitere Informationen zur Verrechnung
			 b)	Die Kündigung erfolgt auf Grund einer Übertragung nach § 4                 von Abschluss- und Vertriebskosten finden Sie in § 7. Durch diese
        Absatz 2 Nummer 2 oder Absatz 3 BetrAVG. In diesen Fällen                  Verrechnung können in der Anfangszeit nur geringe Beträge für den
        zahlen wir den Rückkaufswert und die Überschussbeteiligung                 Rückkaufswert vorhanden sein.
        nach Absatz 7 als Übertragungswert nach § 4 Absatz 5 Satz 2              	Auch in den folgenden Jahren sind die Beträge für den Rückkaufswert
        BetrAVG.                                                                   möglicherweise geringer als die Summe der eingezahlten Beiträge.
				Bei einer Übertragung nach § 4 Absatz 3 BetrAVG muss die                    	Bitte beachten Sie: Die zum festgelegten Garantieniveau gezahlten
     Übertragung spätestens ein Jahr nach dem vorzeitigen                          Beiträge sind erst zum Ende der Ansparphase zu diesem Garantieniveau

[Seite 9]
                     garantiert. Zum Zeitpunkt der Kündigung gilt diese Garantie nicht.            Ihre Entscheidung:
                     Lesen Sie dazu § 2 Absatz 2.                                              	Bitte wägen Sie die Vor- und Nachteile einer Beitragsreduzierung oder
                     Vorteile:                                                                   Beitragsfreistellung gegenüber einer unveränderten Fortsetzung Ihres
                 	Benötigen Sie beispielsweise den bisherigen Versicherungsschutz nicht         Vertrags ab.
                   mehr, können Sie Beiträge sparen.                                               Hilfe zur Entscheidung:
                     Ihre Entscheidung:                                                        	
                                                                                                Zusammen mit dem Versicherungsschein haben wir Ihnen die
                 	Bitte wägen Sie die Vor- und Nachteile einer Kündigung gegenüber             Garantiewerttabelle übergeben. In dieser Tabelle finden Sie nähere
                   einer Beitragsfreistellung oder einer unveränderten Fortsetzung Ihres        Informationen zur beitragsfreien Rente und ihrer jeweiligen Höhe.
                   Vertrags ab.                                                                Wiederaufnahme der Beitragszahlung
                     Hilfe zur Entscheidung:                                                   (14)	Sie können bei einer Versicherung mit reduziertem Beitrag oder einer
                 	
                  Zusammen mit dem Versicherungsschein haben wir Ihnen die                           beitragsfrei gestellten Versicherung jederzeit beantragen, die
                  Garantiewerttabelle übergeben. In dieser Tabelle finden Sie nähere                 Beitragszahlung mit erhöhtem Beitrag wieder aufzunehmen. Dabei gilt:
                  Informationen zum Rückkaufswert und seiner jeweiligen Höhe.                      •D
                                                                                                     ie Beitragszahlung mit dem erhöhten Beitrag setzt zum nächsten
                 Beitragsreduzierung und Beitragsfreistellung                                        Termin der Beitragsfälligkeit ein.
                 (9)	Anstatt Ihre Versicherung nach Absatz 1 zu kündigen, können Sie auch         •D
                                                                                                     ie Leistung wird zum nächsten Termin der Beitragsfälligkeit neu
                      Ihren Beitrag reduzieren oder Ihre Versicherung beitragsfrei stellen.          ermittelt.
                      Dies können Sie jederzeit in Textform zum Schluss der Versiche-              •D
                                                                                                     ie Beitragszahlweise wird beibehalten.
                      rungsperiode tun.                                                            •B
                                                                                                     etrug bei einer Beitragsfreistellung das Garantieniveau zuvor weni-
                 (10) Die Beitragsfreistellung können Sie auch befristen.                            ger als 80 %, gilt dieses Garantieniveau auch für die zukünftigen
                 	Befristen heißt: Wenn Sie die Beitragsfreistellung beantragen, nennen             Beiträge. Anderenfalls können wir das Garantieniveau für zukünftige
                   Sie uns bereits einen Termin, zu dem Sie die Beitragszahlung wieder               Beiträge reduzieren.
                   aufnehmen wollen. Ist die Beitragsfreistellung durchführbar, vereinba-      	Haben Sie eine Zusatzversicherung zu Ihrem Vertrag abgeschlossen,
                   ren wir mit Ihnen für den gewünschten Zeitraum eine Beitragspause.            kann es von einer erneuten Risikoprüfung abhängen, ob und in welcher
                   Am Ende der Beitragspause führen wir eine Wiederaufnahme der                  Höhe die Wiederaufnahme der Beitragszahlung möglich ist. Es gelten
                   Beitragszahlung nach Absatz 14 durch.                                         die entsprechenden Regelungen der Besonderen Bedingungen für die
                 	Bitte beachten Sie: Es gibt Fälle, bei denen die Wiederaufnahme der           Zusatzversicherung.
                   Beitragszahlung nach der Beitragspause nicht durchführbar ist.              	Bei Wiederaufnahme der Beitragszahlung garantieren wir Ihnen die bei
                 (11)	Die Beitragsreduzierung und die Beitragsfreistellung der Versicherung     Vertragsabschluss vereinbarten Rechnungsgrundlagen der Premium
                       haben unter anderem folgende Auswirkungen:                                Rente in der betrieblichen Altersversorgung – insbesondere Sterbetafel
                                                                                                 und Rechnungszins.
                     a) Die neu ermittelte Rente ist niedriger als zuvor.
                                                                                               	Möchten Sie die garantierte Leistung wiederherstellen, haben Sie fol-
                     b)	Die Fondsanteile bleiben erhalten.                                      gende Möglichkeiten: Sie können
                 			Beträgt jedoch Ihr aktuelles Garantieniveau 90 % oder 80 %, kön-              •d
                                                                                                     ie Ansparphase verlängern. Lesen Sie dazu § 13 Absätze 2 bis 5.
                     nen Ihre zu diesem Garantieniveau eingezahlten Beiträge nicht mehr
                                                                                                   •F
                                                                                                     ondsguthaben in Garantieguthaben umschichten. Lesen Sie dazu
                     zu 90 % beziehungsweise 80 % garantiert sein. In diesem Fall
                                                                                                     § 15 Absatz 1.
                     schichten wir Fondsguthaben in Garantieguthaben um, um diese
                     Garantie wieder herzustellen. Falls nicht genügend Fondsguthaben              •Z
                                                                                                     uzahlungen leisten. Lesen Sie dazu § 17 Absätze 2 bis 5.
                     dafür vorhanden ist, schichten wir das vorhandene Fondsguthaben               •d
                                                                                                     ie Beiträge erhöhen. Lesen Sie dazu § 17 Absätze 6 bis 10.
                     komplett in das Garantieguthaben um. So erreichen wir die maximal
                     finanzierbare Garantie. Diese kann niedriger als die bisherigen 90 %      § 12 – 
                                                                                                      Welche Informationen erhalten Sie während der Vertrags-
                     beziehungsweise 80 % sein.                                                       laufzeit?
                     Die neue Höhe der garantierten Rente berechnen wir                        (1)	
                                                                                                   Sie erhalten von uns vor Rentenbeginn zum Ende eines jeden
                     •n
                       ach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik                         Versicherungsjahres nach § 234 l und § 234 o VAG Informationen zu
                                                                                                   Ihrer betrieblichen Altersvorsorge und eine Renteninformation. Darin
                     • für den Zeitpunkt der Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung
                                                                                                   informieren wir Sie unter anderem über:
                     •u
                       nter Zugrundelegung des Garantieguthabens nach den Absätzen 4
                                                                                                   •d
                                                                                                     en Wert des Garantieguthabens und der garantierten Rente
                       und 11 b) abzüglich offener Beiträge.
                                                                                                   •d
                                                                                                     en jeweils aktuellen Anteilswert der Fonds
                 Keine Beitragsrückzahlung
                                                                                                   •d
                                                                                                     en Wert des Fondsguthabens
                 (12) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.
                                                                                                     Diesen geben wir als Stückzahl von Anteilsscheinen und als Euro-
                 Nachteile und Vorteile einer Beitragsreduzierung oder Beitrags­                     Betrag an.
                 freistellung
                                                                                               	In der Rentenphase erhalten Sie von uns zum Ende eines jeden
                 (13)	Die Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung      Versicherungsjahres eine Mitteilung nach § 155 VVG zur Höhe Ihrer
                      kann für Sie Nachteile und Vorteile haben.                                 Rente und die Informationen nach § 234 p VAG.
                     Nachteile:                                                                (2)	Den aktuellen Anteilswert der Fonds erfahren Sie aus den Veröffent-
                 	In der Anfangszeit Ihrer Versicherung erfolgt die Verrechnung von                lichungen der Fondsgesellschaften und der Fachpresse. Außerdem
                   Abschluss- und Vertriebskosten. Weitere Informationen zur Verrechnung            stellen wir Ihnen im Internet eine Fondsübersicht unter www.huk.de/
                   von Abschluss- und Vertriebskosten finden Sie in § 7. Durch diese                fonds zur Verfügung.
                   Verrechnung können in der Anfangszeit nur geringe Beträge vorhanden         (3) Auf Wunsch geben wir Ihnen den Wert Ihrer Versicherung jederzeit an.
                   sein, um eine reduzierte oder beitragsfreie garantierte Rente zu bilden.
                 	Auch in den folgenden Jahren steht dafür möglicherweise nur ein             § 13 – Wie und unter welchen Voraussetzungen können Sie den Ren-
                   Betrag zur Verfügung, der geringer ist als die Summe der eingezahlten               ten­beginn sowie Ihre Rentengarantiezeit flexibel gestalten?
                   Beiträge.                                                                   Vorziehen des Rentenbeginns
                 	Bitte beachten Sie: Es gibt Fälle, bei denen das Garantieniveau für         (1)	Sie können den Rentenbeginn vorziehen. Ziehen Sie Ihren Rentenbeginn
PRB 2021.01 V4


                   bereits eingezahlte Beiträge sinkt. Lesen Sie dazu Absatz 11.                    vor, gilt Folgendes:
                     Vorteile:                                                                     •D
                                                                                                     er frühestmögliche Rentenbeginn ist der in § 1 Absatz 1 genannte
                 	Benötigen Sie beispielsweise den bisherigen Versicherungsschutz nicht             Termin.
                   mehr, können Sie Beiträge sparen.                                               •D
                                                                                                     er Antrag auf Vorziehen der Leistung muss bis spätestens einen

[Seite 10]
      Monat vor dem gewünschten Rentenbeginn in Textform bei uns ein-          	Die garantierte Leistung der Versicherung verändert sich durch die
      gegangen sein.                                                             Anpassung der Rentengarantiezeit:
    •D
      ie vereinbarte Dauer der Rentengarantiezeit gilt auch für die vorge-        •E
                                                                                     ine Verlängerung führt zu einer verringerten garantierten Rente.
      zogene Rente.                                                                •E
                                                                                     ine Verkürzung führt zu einer erhöhten garantierten Rente.
    Durch das Vorziehen des Rentenbeginns verringert sich                      Geänderter Rentenfaktor
    •d
      as Garantieguthaben zu Rentenbeginn.
                                                                               (7)	Den zum geänderten Rentenbeginn beziehungsweise den wegen der
    •d
      ie garantierte Rente.                                                        geänderten Rentengarantiezeit gültigen Rentenfaktor ermitteln wir nach
	Die Leistung einer gegebenenfalls eingeschlossenen Zusatzversicherung             versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei legen wir die bei
  verändert sich durch das Vorziehen.                                               Vertragsbeginn vereinbarten Rechnungsgrundlagen zu Grunde.
	Sie können den Rentenbeginn der Altersrente auf einen Termin vorzie-         	Die Gesamtrente bestimmen wir nach § 1 Absatz 2 mit dem geän-
  hen, der vor dem vereinbarten Ende der Versicherungs- oder                     derten Rentenfaktor.
  Leistungsdauer der Zusatzversicherung liegt. In diesem Fall endet die
  Versicherungsdauer beziehungsweise Leistungsdauer der Zusatz-                § 14 – Wie können Sie das Garantieniveau für zukünftige Beiträge
  versicherung bereits zum vorgezogenen Rentenbeginn der Altersrente.                  ändern?
	Solange eine Leistung aus einer Zusatzversicherung erbracht wird, ist        (1)	
                                                                                   Sie haben in der Ansparphase grundsätzlich die Möglichkeit, das
  ein Vorziehen des Rentenbeginns nicht möglich.                                   Garantieniveau für zukünftige Beiträge zu ändern. Im Folgenden verste-
                                                                                   hen wir unter Garantieniveau stets das Garantieniveau für die zukünf-
Hinausschieben des Rentenbeginns                                                   tigen Beiträge.
(2)	Sie können den Rentenbeginn hinausschieben. Schieben Sie Ihren                a)	Wollen Sie auf eines der Garantieniveaus 80 % oder 90 % wechseln
     Rentenbeginn hinaus, gilt Folgendes:                                              und Ihr bisheriges Garantieniveau liegt unter dem von Ihnen
    •D
      er spätmöglichste Rentenbeginn ist der erste Versicherungsjahres-               gewünschten Wert, ist das erst nach Tilgung aller Abschluss- und
      tag, der auf die Vollendung des 85. Lebensjahres der versicherten                Vertriebskosten möglich. In allen anderen Fällen ist ein Wechsel
      Person folgt.                                                                    jederzeit möglich.
    •D
      er Antrag auf Hinausschieben der Leistung muss bis spätestens               b)	Wollen Sie Ihr Garantieniveau ändern und beträgt es aktuell
      einen Monat vor dem ursprünglichen Rentenbeginn in Textform bei                  90 % oder 80 % beachten Sie bitte: Ihre zu diesem aktuellen
      uns eingegangen sein.                                                            Garantieniveau eingezahlten Beiträge sind zum Zeitpunkt der
    •D
      ie vereinbarte Dauer der Rentengarantiezeit gilt auch für die hinaus-
                                                                                       Änderung und auch später gegebenenfalls nicht zu 90 %
      geschobene Rente. Allerdings darf bei lebenslanger Rente das rech-               beziehungs­weise 80 % garantiert.
      nungsmäßige Alter der versicherten Person zum Ende der Renten­           			Um Ihnen dennoch eine möglichst hohe Garantie der bisherigen
      garantiezeit 92 Jahre nicht überschreiten.                                   Beiträge zu gewähren, schichten wir entsprechend Fonds- in
      Sonst wird die Rentengarantiezeit entsprechend angepasst.                    Garantieguthaben um. Falls nicht genügend Fondsguthaben vorhan-
                                                                                   den ist, schichten wir das vorhandene Fondsguthaben komplett in
(3)	Zum ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn befindet sich der Vertrag          das Garantieguthaben um. So erreichen wir die maximal finanzier-
     im beitragspflichtigen oder beitragsfreien Zustand.                           bare Garantie.
	Schieben Sie Ihren Rentenbeginn hinaus, ändert sich der Zustand Ihres            c) Haben Sie
  Vertrags nicht.
                                                                               			 – die Sonderkondition „Direkt“ vereinbart, ist ein Wechsel zwischen
	Zahlen Sie in der verlängerten Ansparphase weiter Beiträge, entstehen              den Garantieniveaus jederzeit uneingeschränkt möglich. Es findet
  Kosten nach § 7. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Ihre Versicherung            keine Umschichtung von Fonds- in Garantieguthaben statt.
  beitragsfrei zu stellen. Lesen Sie dazu § 11.
                                                                               			 – eine Sonderkondition mit dem Zusatz „verteilt“ vereinbart, ist ein
    Durch das Hinausschieben des Rentenbeginns erhöht sich                           Wechsel auf 90 % oder 80 %, ausgehend von einem jeweils
    •d
      as Garantieguthaben zu Rentenbeginn.                                          niedrigeren Niveau nicht möglich.
    •d
      ie garantierte Rente.                                                   (2)	Nach Absatz 1 hängt die Möglichkeit zur Änderung des Garantieniveaus
	Für laufende Beiträge, Erhöhungen der Beiträge und Zuzahlungen in                 für zukünftige Beiträge von der Tilgung der Abschluss- und
  der verlängerten Ansparphase gilt: Zum neuen Rentenbeginn werden                  Vertriebskosten ab. Diese fallen unter anderem bei Abschluss Ihrer
  sie zu 0 %, 50 %, 70 %, 80 % oder 90 % garantiert, wenn Sie das                   Versicherung, Beitragserhöhungen und Erhöhungen durch Dynamik an.
  entsprechende Garantieniveau gewählt haben.                                  	Das bedeutet, dass ein Erhöhen des Garantieniveaus auf 90 % oder
	Mit Garantieniveau meinen wir hier das Garantieniveau für die zukünf-          80 % nicht zu jeder Zeit möglich ist. Sie können dies frühestens fünf
  tigen Beiträge.                                                                Jahre nach einer Dynamik oder einer Beitragserhöhung nach § 17
                                                                                 durchführen.
Flexibler Rentenbeginn und Sicherungsmechanismen
                                                                               (3)	Löst der Wechsel des Garantieniveaus eine Umschichtung von Fonds-
(4)	Haben Sie die automatische Gewinnsicherung nach § 15 eingeschlos-              in Garantieguthaben aus, wird die Bezugsgröße der automatischen
     sen,                                                                           Gewinnsicherung nach § 15 Absatz 1 b) angepasst.
    • läuft diese in der verlängerten Ansparphase weiter. Sie haben weiter-   (4)	Die Änderung des Garantieniveaus für zukünftige Beiträge müssen Sie
      hin die Möglichkeit, die Option zu- oder abzuwählen.                          in Textform bei uns beantragen. Wir berücksichtigen diese Änderung zu
    •p
      assen wir das Verfahren der automatischen Gewinnsicherung ent-               dem in § 3 Absatz 7 genannten Bewertungsstichtag.
      sprechend der verlängerten Ansparphase an.
                                                                               § 15 – Wie können Sie Ihre Gewinne sichern?
(5)	Haben Sie bis das Ablaufmanagement nach § 15 eingeschlossen,
     passen wir das Verfahren des Ablaufmanagements entsprechend der           (1)	Die Gewinne aus der Überschussbeteiligung und der Wertentwicklung
     geänderten Ansparphase an. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, diese          Ihrer Fonds erhöhen Ihr Fondsguthaben. Möchten Sie diese Gewinne
     Option zu- oder abzuwählen.                                                    sichern, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Anpassung der Rentengarantiezeit                                                   a) Individuelle Gewinnsicherung
(6)	Sie können die vereinbarte Rentengarantiezeit um volle Jahre verkürzen    			Sie können zu jeder Zeit Umschichtungen von Fondsguthaben in
     oder verlängern. Passen Sie Ihre Rentengarantiezeit an, gilt Folgendes:       Garantieguthaben vornehmen. Dies nennen wir individuelle
                                                                                   Gewinnsicherung.
    •D
      ie neue Rentengarantiezeit muss mindestens ein Jahr betragen.
    •D
      as rechnungsmäßige Alter der versicherten Person zum Ende der
                                                                               			
                                                                                  Eine individuelle Gewinnsicherung beantragen Sie bei uns in
      Rentengarantiezeit darf 92 Jahre nicht überschreiten.                       Textform.

    •D
      er Antrag auf Anpassung der Rentengarantiezeit muss bis späte-
                                                                                   b) Automatische Gewinnsicherung
      stens einen Monat vor Fälligkeit der ersten Rente in Textform bei uns    			Dieses Verfahren schichtet bei guter Fondsentwicklung einen Teil
      eingegangen sein.                                                            des Fondsguthabens in das Garantieguthaben um.

[Seite 11]
                 			Als Auslöser für die Umschichtung legen wir einen Grenzwert fest.         Shift
                     Dieser beträgt 130 % der folgenden Bezugsgröße:                           (2)	Sie können jederzeit in Textform verlangen, dass wir das vorhandene
                 			 – Die Summe der bisher gezahlten Beiträge zuzüglich                            Guthaben eines oder mehrerer Fonds in einen oder mehrere andere zur
                 			 – des Wertes aller bisherigen Gewinnsicherungen zu Rentenbeginn.              Verfügung stehend Fonds übertragen. Dies nennen wir Shift.
                       Dazu zählen individuelle, automatische sowie indirekte                  	Bei einem Shift entstehen für Sie keine Kosten. Sie erfahren bei uns
                       Umschichtungen.                                                           oder auf unserer Homepage, welche Investmentfonds für einen Shift
                 			 Zu indirekten Umschichtungen lesen Sie bitte die §§ 11, 14 und            zur Verfügung stehen. Eine Übersicht über unsere Fonds finden Sie
                      18.                                                                        unter www.huk.de/fonds. Zu allen Fonds, die für Ihre Versicherung zur
                                                                                                 Verfügung stehen, können Anteile gleichzeitig im Vertrag gehalten
                 			Übersteigt Ihr Gesamtguthaben diesen Grenzwert, führen wir die              werden.
                     automatische Gewinnsicherung durch. Dazu berechnen wir die
                     Differenz aus vorhandenem Gesamtguthaben und Bezugsgröße. Wir             	Bei einem Shift ermitteln wir den Wert des zu übertragenden Kapitals
                     schichten so viel Kapital aus dem Fondsguthaben um, dass bei                und wandeln ihn in Anteile des gewählten Fonds um. Lesen Sie dazu
                     Rentenbeginn die Hälfte dieser Differenz garantiert ist.                    auch § 3 Absätze 5 und 7.

                     c) Ablaufmanagement                                                       	Den Shift führen wir zu dem von Ihnen gewünschten Termin durch. Wir
                                                                                                 berücksichtigen ihn frühestens zum ersten Börsentag nach Eingang
                 			
                    Dieses Verfahren schichtet in den letzten fünf Jahren vor                    Ihres Antrags.
                    Rentenbeginn Ihr Fondsguthaben in Ihr Garantieguthaben um. Am
                    Ende der Ansparphase befindet sich dadurch Ihr gesamtes Guthaben           	Einen Shift können Sie auch nach Ablauf der Beitragszahlung beantra-
                    im Garantieguthaben.                                                         gen.
                 			
                    Wir ermitteln dafür zu Beginn des Ablaufmanagements das                    (3) Ein Shift ist nicht möglich, wenn:
                    Verhältnis von Garantie- zu Gesamtguthaben. Ausgehend davon                    •D
                                                                                                     ie Rücknahme von Anteilen des in Ihrem Vertrag enthaltenen
                    bestimmen wir einen planmäßigen Verlauf dieses Verhältnisses auf                   Investmentfonds ausgesetzt ist.
                    100 % zum Ende der Ansparphase.
                                                                                                   •D
                                                                                                     ie Rücknahme von Anteilen endgültig eingestellt ist.
                 			Wir überprüfen monatlich, ob das tatsächliche Verhältnis unter dem
                     planmäßigen Verlauf liegt. Ist dies der Fall, schichten wir                   Lesen Sie dazu auch § 20 Absatz 1 Nummer 3 und § 20 Absatz 3.
                     Fondsguthaben in das Garantieguthaben um, bis der planmäßige
                     Wert erreicht ist.                                                        § 17	 – Wie können Sie Ihre Beitragszahlung flexibel gestalten?
                 			Das Ablaufmanagement ist auf eine Dauer von fünf Jahren angelegt.         (1)	Um Ihre Beitragszahlung flexibel zu gestalten, haben Sie folgende
                     Deshalb passen wir bei Ausübung mancher Vertragsoptionen die                   Möglichkeiten:
                     Dauer und den planmäßigen Verlauf des Verfahrens an. Dies betrifft            •B
                                                                                                     eitragsfreistellung. Lesen Sie dazu § 11 Absätze 9 bis 11.
                     zum Beispiel folgende Fälle:
                                                                                                   •B
                                                                                                     eitragsreduzierung. Lesen Sie dazu § 11 Absätze 9 bis 11.
                 			 – Sie schließen das Ablaufmanagement weniger als fünf Jahre vor
                                                                                                   •W
                                                                                                     iederaufnahme der Beitragszahlung. Lesen Sie dazu § 11 Ab-
                       dem vereinbarten Rentenbeginn ein.
                                                                                                       satz 14.
                 			 – Sie ziehen den ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn vor. Die
                       Zeit bis zum neuen Rentenbeginn beträgt weniger als fünf Jahre.             •S
                                                                                                     tundung. Lesen Sie dazu § 8 Absätze 7 und 8.

                 			 – Es finden bereits Umschichtungen durch das Ablaufmanagement                •Z
                                                                                                     uzahlung. Lesen Sie dazu die Absätze 2 bis 5.
                       statt und Sie schieben den ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn           •B
                                                                                                     eitragserhöhung. Lesen Sie dazu die Absätze 6 bis 10.
                       hinaus.
                                                                                               	Dabei garantieren wir Ihnen die bei Vertragsabschluss vereinbarten
                 (2)	Sie können die Optionen automatische Gewinnsicherung und Ablauf-           Rechnungsgrundlagen der Premium Rente in der betrieblichen Alters-
                      management bei Vertragsabschluss einschließen. Während der                 versorgung – insbesondere Sterbetafel und Rechnungszins.
                      Ansparphase sind diese Optionen jederzeit zum nächsten Monats-
                      ersten zu- oder abwählbar. Dies beantragen Sie bei uns in Textform.      Zuzahlung
                      Bitte beachten Sie dazu den jeweiligen Bewertungsstichtag nach § 3       (2)	
                                                                                                   Sie können in der Ansparphase, außer im Durchführungsweg
                      Absatz 7.                                                                    „Unterstützungskasse“, zu jeder Zeit zu einem von Ihnen gewünschten
                 	
                  Bei Einschluss der automatischen Gewinnsicherung oder des                        zukünftigen Monatsersten zusätzliche Beträge einzahlen. Wir nennen
                  Ablaufmanagements haben Sie weiterhin die Möglichkeit, individuelle              diese zusätzlichen Beträge Zuzahlungen.
                  Gewinnsicherungen vorzunehmen.                                               	Wir entnehmen Ihrer Zuzahlung Abschluss- und Vertriebskosten. Den
                 (3)	Schließen Sie sowohl die automatische Gewinnsicherung als auch das         restlichen Betrag Ihrer Zuzahlung führen wir Ihrer Versicherung zu. Die
                      Ablaufmanagement in Ihren Vertrag ein, gilt: Die automatische              Regelungen für Beiträge in den §§ 6 und 7 gelten für Zuzahlungen
                      Gewinnsicherung endet mit Beginn des Ablaufmanagements.                    entsprechend.

                 (4)	Auf Wunsch bieten wir Ihnen einen Ablaufcheck an. Wir informieren Sie    	Das aktuelle Garantieniveau für zukünftige Beiträge gilt auch für die
                      dabei über Ihre Möglichkeiten zur Vertragsgestaltung zum Ende der          Zuzahlung.
                      Ansparphase.                                                                 Wir berücksichtigen die Zuzahlung in das
                                                                                                   •F
                                                                                                     ondsguthaben     nach dem Bewertungsstichtag für Zuzahlungen.
                 § 16 – Wie können Sie Ihre Fondsanlage ändern?
                                                                                                       Lesen Sie dazu § 3 Absatz 7.
                 Switch
                                                                                                   •G
                                                                                                     arantieguthaben zum Ersten des von Ihnen gewünschten zukünf-
                 (1)	Sie können jederzeit in Textform verlangen, dass wir die künftigen zur           tigen Monats.
                      Anlage bestimmten Beitragsteile und Überschüsse Ihrer Versicherung
                                                                                               (3)	
                                                                                                   Die Summe aus laufenden Beiträgen und Zuzahlungen eines
                      in einen oder mehrere andere Investmentfonds anlegen. Dies nennen
                                                                                                   Versicherungsjahres darf 25.000 Euro nicht übersteigen.
                      wir Switch.
                                                                                               	Sind Sie Versicherungsnehmer mehrerer Verträge zu einer „Premium
                 	Bei einem Switch entstehen für Sie keine Kosten. Sie erfahren bei uns
                                                                                                 Rente in der betrieblichen Altersversorgung“ der HUK-COBURG-
                   oder auf unserer Homepage, welche Investmentfonds für zukünftige
                                                                                                 Lebens­versicherung AG , gilt zusätzlich: Die Summe aus der Zuzahlung
                   Beiträge und Überschüsse zur Verfügung stehen. Eine Übersicht über
                                                                                                 und allen laufenden Beiträgen sowie weiteren Zuzahlungen der letzten
                   unsere Fonds finden Sie unter www.huk.de/fonds. Zu allen Fonds, die
                                                                                                 zwölf Monate zu diesen Verträgen darf insgesamt 25.000 Euro nicht
                   für Ihre Versicherung zur Verfügung stehen, können Anteile gleichzeitig
PRB 2021.01 V4


                                                                                                 übersteigen.
                   im Vertrag gehalten werden.
                 	Den Switch führen wir zu dem von Ihnen gewünschten Termin durch.            (4)	Die Leistungen einer eingeschlossenen Zusatz­versicherung ändern sich
                   Wir berücksichtigen ihn frühestens zum ersten Börsentag nach Eingang             durch eine Zuzahlung nicht.
                   Ihres Antrags.                                                              (5) Eine Zuzahlung beantragen Sie bei uns in Textform.

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Beitragserhöhung                                                                 • v ollständigen Kapitalabfindung erlischt die Versicherung mit der
(6)	Sie können in der Ansparphase zu jeder Beitragsfälligkeit Ihren lau-          Auszahlung.
     fenden Beitrag erhöhen. Durch die Beitragserhöhung steigen alle             • teilweisen Kapitalabfindung wird die Rente nach anerkannten Regeln
     zukünftigen Beiträge um den von Ihnen gewünschten Betrag.                     der Versicherungsmathematik entsprechend gekürzt. In diesem Fall
	
 Wir entnehmen diesen Erhöhungen Ihrer zukünftigen Beiträge                        können im Durchführungsweg „Direktversicherung“ höchstens 30 %
 Abschluss- und Vertriebskosten. Die Regelungen für laufende Beiträge              des Gesamtguthabens abgefunden werden.
 in den §§ 6 und 7 gelten für Beitragserhöhungen entsprechend.                   Den jeweiligen Bewertungsstichtag entnehmen Sie § 3 Absatz 7.
	Das Garantieniveau für zukünftige Beiträge gilt auch für den erhöhten      Kapitalabfindung nach Rentenbeginn
  Beitrag.                                                                   (3)	Nach Rentenbeginn ist eine Kapitalabfindung mit Ausnahme von Absatz
(7) Haben Sie eine der Sonderkonditionen                                          1 b) nicht möglich.
    • „ Standard verteilt“,                                                 Kapitalentnahme vor Rentenbeginn im Durchführungsweg „Direkt­
    • „ Kollektivtarif verteilt“,                                           zusage“
    • „ Firmengruppentarif verteilt“                                        (4)	Im Durchführungsweg „Direktzusage“ besteht zudem die Möglichkeit
                                                                                  vor dem vereinbarten Rentenbeginn aus Ihrem Guthaben Kapital zu
	gewählt, entnehmen wir die Abschluss- und Vertriebskosten über die              entnehmen. Es gibt zwei Arten von Entnahmen:
  gesamte Zahldauer hinweg.
                                                                                 •S
                                                                                   ie können Kapital aus dem vorhandenen Fondsguthaben entneh-
(8)	Die Summe aus laufenden Beiträgen und Zuzahlungen eines Versi­                men.
     cherungsjahres darf 25.000 Euro nicht übersteigen.
                                                                                   Dies können Sie jederzeit in Textform beantragen.
	Sind Sie Versicherungsnehmer mehrerer Verträge zu einer „Premium
  Rente in der betrieblichen Altersversorgung“ der HUK-COBURG-Le­                •S
                                                                                   ie können Kapital aus dem Gesamtguthaben entnehmen. Die
  bens­­versicherung AG, gilt zusätzlich: Die Summe aus dem jährlichen             Entnahme erfolgt dabei so, dass das Verhältnis zwischen Garantie-
  Beitrag der Erhöhung und allen laufenden Beiträgen und Zuzahlungen               und Fondsguthaben vor und nach der Entnahme gleich ist.
  der letzten zwölf Monate zu diesen Verträgen darf insgesamt 25.000              D
                                                                                    iese Art der Entnahme können Sie jederzeit zur nächsten Versiche-
  Euro nicht übersteigen.                                                          rungsperiode in Textform beantragen.
(9)	Haben Sie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eingeschlos-           Den jeweiligen Bewertungsstichtag entnehmen Sie § 3 Absatz 7.
     sen, gilt:                                                              	Bitte beachten Sie: Die zum festgelegten Garantieniveau gezahlten Bei-
    •D
      er jährliche Beitrag der Erhöhung darf zusammen mit den jährlichen      träge sind erst zum Ende der Ansparphase zu diesem Garantieniveau
      Beiträgen der Erhöhungen der letzten zwölf Monate 1.200 Euro nicht       garantiert. Nach einer Kapitalentnahme kann sich das Garantieniveau
      überschreiten.                                                           des Vertrags geändert haben. Lesen Sie dazu § 2 Absatz 2.
    • Insgesamt darf sich durch Beitragserhöhungen der jährliche Beitrag    (5)	Für beide Arten der Entnahme nach Absatz 4 gilt: Entnehmen Sie mehr
      um höchstens 3.600 Euro erhöhen.                                            als die Hälfte des Gesamtguthabens, erheben wir eine Gebühr. Diese
    •D
      ie Leistung der Berufsunfähigkeitsrente ändert sich durch die              entnehmen wir entsprechend Ihrer gewählten Art der Entnahme aus
      Beitragserhöhung nicht.                                                     dem Fondsguthaben beziehungsweise dem Gesamtguthaben. Die
                                                                                  aktuelle Höhe der Gebühr finden Sie in der Gebührentabelle. Lesen Sie
    •D
      er Beitrag und die Leistung der Beitragsbefreiung im Fall der              hierzu auch § 19.
      Berufsunfähigkeit steigen auf Grund der Beitragserhöhung.
                                                                             (6) Eine Entnahme ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
(10)	Eine Erhöhung Ihrer zukünftigen Beiträge beantragen Sie bei uns in
     Textform.                                                                   •D
                                                                                   er Auszahlungsbetrag muss mindestens 100 Euro betragen.
                                                                                 •D
                                                                                   as verbleibende Gesamtguthaben nach Abzug der in Absatz 5
§ 18 – Wie können Sie Ihrer Versicherung Kapital entnehmen und                    genannten Gebühr muss mindestens 1.000 Euro betragen.
        wann können Sie eine Kapitalabfindung verlangen?                         •E
                                                                                   ntnehmen Sie Kapital aus dem Fondsguthaben, darf die Summe aus
Kapitalabfindung bei Tod der versicherten Person                                   Entnahmebetrag und Gebühr den Wert des Fondsguthabens nicht
(1)	Von Hinterbliebenen kann auch nach dem Tod der versicherten Person            überschreiten.
     eine Kapitalabfindung beantragt werden.                                     Andernfalls ist eine Entnahme nicht möglich.
    a) bei Tod vor Rentenbeginn                                              (7)	Verringert sich durch eine Entnahme und einer gegebenenfalls anfal-
			
   Im Durchführungsweg „Direktversicherung“ gilt: Auf Antrag von                  lenden Gebühr das Garantieguthaben, verringert sich die garantierte
   Hinterbliebenen nach § 24 Absatz 5 a) zahlen wir an Stelle der                 Leistung.
   Hinterbliebenenrente nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 a) und b) das             (8)	Nach einer Entnahme passen wir die Bezugsgröße der automatischen
   Gesamtguthaben aus.                                                            Gewinnsicherung aus § 15 Absatz 1 b) an.
    b) bei Tod nach Rentenbeginn
                                                                             § 19 – Welche Kosten und Gebühren dürfen Ihnen gesondert in Rech­
			In den Durchführungswegen „Direktzusage“ und „Unterstützungs­                    nung gestellt werden?
    kasse“ gilt: Ist die vereinbarte Rentengarantiezeit noch nicht abge-
    laufen, zahlen wir auf Antrag eine Kapitalabfindung aus. Dafür           (1)	Wir können Ihnen separate Kosten berechnen, falls aus besonderen
    werden die noch bis zum Ende der Rentengarantiezeit ausstehenden              von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand
    garantierten Renten mit dem bei Vertragsbeginn vereinbarten                   entsteht.
    Rechnungszins auf den Auszahlungszeitpunkt abgezinst.                    (2)	In folgenden Fällen können wir Ihnen pauschal zusätzliche Kosten
    Den jeweiligen Bewertungsstichtag entnehmen Sie § 3 Absatz 7.                 gesondert berechnen:
Kapitalabfindung zu Rentenbeginn                                                 •R
                                                                                   ückläufer im Lastschriftverfahren

(2)	Zu Rentenbeginn können Sie einmalig Kapital aus Ihrer Versicherung          •E
                                                                                   rstellung einer Ersatzurkunde für den Versicherungsschein
     auszahlen lassen. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:       •D
                                                                                   urchführung von Vertragsänderungen, unter anderem Entnahmen
    •D
      ie versicherte Person erlebt diesen Termin.                                 von mehr als der Hälfte des Guthabens aus Ihrem Vertrag oder bei
                                                                                   interner Teilung im Fall eines Versorgungsausgleiches
    •D
      as Kapitalwahlrecht ist nicht ausgeschlossen.
                                                                                 •A
                                                                                   btretungen und Verpfändungen
	Eine Kapitalabfindung können Sie jederzeit in Textform beantragen.
  Den Antrag müssen Sie spätestens einen Monat vor Fälligkeit der                •Z
                                                                                   ahlungsrückstände
  ersten Rente stellen. Dies gilt auch, wenn Sie den Rentenbeginn nach           • z usätzliche individuelle Wertanfragen
  § 13 verschoben haben.                                                     (3)	Die Höhe der zum Zeitpunkt der Angebotserstellung aktuell gültigen
	Sie können im Rahmen der Kapitalabfindung Teile oder das gesamte                Kosten finden Sie in der beiliegenden Gebührentabelle. Dort ist auch
  Guthaben auszahlen lassen. Bei der                                              vermerkt, ob die Kosten momentan erhoben werden. Wir können eine

[Seite 13]
                      Änderung der Gebührensätze und der momentan kostenlosen Vorgänge                  •e
                                                                                                          in Zeugnis über den Tag der Geburt der versicherten Person
                      für die Zukunft nach billigem Ermessen vornehmen. Informationen zum               •d
                                                                                                          ie Auskünfte nach § 22
                      billigen Ermessen finden Sie in § 315 BGB. Die jeweils aktuelle
                      Gebührentabelle können Sie bei uns anfordern.                                 	Beansprucht ein Hinterbliebener eine Leistung aus dem Vertrag, kön-
                                                                                                      nen wir zusätzlich verlangen, dass uns ein Zeugnis über den Tag der
                 	Diese Gebühren verrechnen wir spätestens mit einer Leistung aus dem                Geburt dieser Person vorgelegt wird.
                   Versicherungsvertrag.
                                                                                                    (2)	Vor jeder Rentenzahlung können wir auf unsere Kosten eine amtliche
                 (4)	Wir orientieren uns bei der Bemessung der Pauschale an den bei uns                 Bescheinigung darüber verlangen, dass die versicherte Person oder der
                      regelmäßig entstehenden Kosten. Interne Personalkosten berücksichti-               Hinterbliebene noch leben.
                      gen wir dabei nicht.
                                                                                                    (3)	Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich mitgeteilt
                 	Die Beweislast für die Angemessenheit der Pauschale tragen wir.                       werden. Außer den in Absatz 1 genannten Unterlagen ist uns eine
                   Haben wir im Streitfall diesen Nachweis erbracht, gilt Folgendes:                     amtliche Sterbeurkunde einzureichen. Darin müssen Alter und
                      •W
                        ir reduzieren die Pauschale, wenn Sie uns nachweisen, dass die                  Geburtsort der versicherten Person enthalten sein.
                        Pauschale in Ihrem Fall wesentlich niedriger liegen muss.                   	Wird die Rente an einen Hinterbliebenen gezahlt, muss uns auch des-
                      •D
                        ie Pauschale entfällt, wenn Sie uns nachweisen, dass die Pauschale           sen Tod unverzüglich mitgeteilt werden. Wir können dann eine amtliche
                        in Ihrem Fall überhaupt nicht gerechtfertigt ist.                             Sterbeurkunde verlangen, die Alter und Geburtsort des Hinterbliebenen
                                                                                                      enthält.
                 § 20 – Was geschieht bei unplanmäßigen Veränderungen der Fonds?                        Zu Unrecht empfangene Rentenzahlungen sind an uns zurückzuzahlen.
                 Bei den in Ihrem Vertrag enthaltenen Fonds können Veränderungen auftre-            (4)	
                                                                                                        Unsere Leistungen sind fällig, nachdem wir die notwendigen
                 ten. Diese können wir nicht immer beeinflussen. Sie können eine unverän-               Erhebungen abgeschlossen haben. Als notwendig gelten Erhebungen,
                 derte Fortführung des Vertrags unmöglich machen.                                       für die Folgendes gilt:
                 (1) Bei folgenden Änderungen informieren wir Sie:                                      •S
                                                                                                          ie sind zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs
                      1. Die Kapitalanlagegesellschaft                                                    unserer Leistungspflicht notwendig.
                 			 – beschränkt die Ausgabe von Anteilen.                                             •S
                                                                                                          ie begründen unsere Leistungspflicht.

                 			 – setzt die Ausgabe von Anteilen aus.                                          (5)	Erhalten wir die in den Absätzen 1 bis 3 genannten Unterlagen nicht
                                                                                                         oder nicht rechtzeitig, kann das zur Folge haben, dass Leistungen nicht
                 			 – stellt die Ausgabe von Anteilen endgültig ein.                                    fällig werden. Grund dafür ist: Wir können nicht feststellen, ob und in
                 			 – löst die in Ihrem Vertrag enthaltenen Fonds auf.                                  welchem Umfang wir zur Leistung verpflichtet sind.
                 			 – legt die in Ihrem Vertrag enthaltenen Fonds mit anderen Fonds
                       zusammen.                                                                    § 22	 – Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?

                      2.	Das Fortführen des Fonds ist aus gesetzlichen oder aufsichtsrecht-        (1) Sofern wir wegen gesetzlicher Regelungen zum
                          lichen Gründen nicht möglich.                                                 •E
                                                                                                          rheben,
                      3.	Die Rücknahme von Anteilen des in Ihrem Vertrag enthaltenen                   •S
                                                                                                          peichern,
                         Fonds wird ausgesetzt oder endgültig eingestellt.                              •V
                                                                                                          erarbeiten und
                 (2)	
                     In den Fällen von Absatz 1 Nummer 1 und 2 führen wir einen                         •M
                                                                                                          elden
                     Fondswechsel durch Switch beziehungsweise Switch und Shift nach
                     § 16 auf einen von uns angebotenen Fonds durch. Dabei wählen wir               	von Informationen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müs-
                     einen Fonds, der dem bisherigen Fonds hinsichtlich Anlagestrategie,              sen Sie uns die dafür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen
                     Anlagepolitik und Art der im Fonds verwalteten Wertpapiere so weit wie             •b
                                                                                                          ei Abschluss des Vertrags,
                     möglich entspricht. Über die Zeitpunkte für den Anlagewechsel und die
                                                                                                        •b
                                                                                                          ei Änderung dieser Informationen und Daten nach Abschluss des
                     Übertragung informieren wir Sie in Textform.
                                                                                                          Vertrags oder
                 	Sind Sie mit unserer Fondswahl nicht einverstanden, können Sie selbst
                                                                                                        •a
                                                                                                          uf Nachfrage
                   einen Fonds auswählen. Dafür stehen Ihnen die dann von uns für Ihren
                   Vertrag angebotenen Fonds zur Verfügung. Ihre Auswahl müssen Sie                 	unverzüglich zukommen lassen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflich-
                   bei uns in Textform beantragen. Die Frist für diesen Antrag endet vier             tet, soweit der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag
                   Wochen nach Zugang unserer Information bei Ihnen.                                  haben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist.
                 	In Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass wir Sie nicht rechtzei-              (2)	Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind beispielsweise
                   tig informieren können. In diesen Fällen teilen wir Ihnen in unserer                  Tatsachen, die für die Beurteilung
                   Information die abweichende Frist mit. Ist der verbleibende Zeitraum zu              • Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit,
                   kurz, um Ihnen eine Frist zu nennen oder Sie vorab zu informieren,
                   werden wir die für die Anlage vorgesehenen Beitragsteile in den von                  •d
                                                                                                          er steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem
                   uns ausgewählten Fonds anlegen. Sie haben das Recht, einen                             Vertrag haben und
                   Fondswechsel nach § 16 durchzuführen.                                                •d
                                                                                                          er steuerlichen Ansässigkeit des Empfängers der Leistung
                 (3)	Im Fall von Absatz 1 Nummer 3 können wir die Anteile nicht an die                 maßgebend sein können.
                      Kapitalanlagegesellschaft zurückgeben. Daher können wir den
                                                                                                    (3) Zu diesen Informationen zählen
                      Rücknahmepreis zur Ermittlung des Geldwerts eines Anteils bei
                      Leistung oder Rückkauf nicht ansetzen. In diesen Fällen werden wir den            •d
                                                                                                          ie deutsche oder ausländische(n) Steueridentifikationsnummer(n),
                      Wert eines Anteils anhand des aktuellen Preises am Kapitalmarkt                   •d
                                                                                                          as Geburtsdatum,
                      ermitteln. Der Preis kann auf Grund der verminderten Veräußerbarkeit
                      der Anteile geringer sein als der zuletzt von der Kapitalanlagegesellschaft       •d
                                                                                                          er Geburtsort und
                      gestellte Rücknahmepreis. Diese Wertminderung kann auch zu einem                  •d
                                                                                                          er Wohnsitz.
                      Totalverlust führen.
                                                                                                    (4)	Wann ein Vertrag meldepflichtig ist und welche Informationen wir von
                 	Ein Shift und ein Switch nach § 16 sind während des Aussetzens und                    Ihnen benötigen, können Sie in unserem „Merkblatt Auskunftspflichten“
                   der endgültigen Einstellung der Rücknahme von Anteilen durch die                      nachlesen.
                   Kapitalanlagegesellschaft nicht möglich.
                                                                                                    	
                                                                                                     Sie erhalten bei Abschluss des Vertrags eine Fassung unseres
PRB 2021.01 V4


                                                                                                     Merkblatts auf Basis der zu diesem Zeitpunkt geltenden Gesetze.
                 § 21 – Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird?
                                                                                                    	Das jeweils aktuelle Merkblatt können Sie im Internet unter www.huk.
                 (1)	Die Person, die eine Leistung verlangt, muss uns Folgendes vorlegen:            de/auskunftspflichten einsehen oder bei der HUK-COBURG-Lebens-
                      •d
                        en Versicherungsschein                                                       versicherung AG anfordern.

[Seite 14]
    Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und
(5)	                                                                       			 - unverfallbar, ist die versicherte Person unwiderruflich bezugsbe-
    Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zukommen lassen, gilt                 rechtigt.
    Folgendes: Bei einer gesetzlichen Verpflichtung melden wir Ihre         			 – Für die Todesfallleistung kann es auf Verlangen der versicherten
    Vertragsdaten an die zuständigen Steuerbehörden. Das gilt auch                Person geändert werden.
    dann, wenn die Voraus-setzungen für eine Meldung nicht vorlie-
    gen.                                                                    Durchführungswege „Direktzusage“ und „Unterstützungskasse“
(6) E ine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten nach den Absätzen 1 bis      (4)	Die Leistungen werden an Sie als unseren Versicherungsnehmer aus-
     3 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen. Dies             gezahlt.
     gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer gesetzlichen   Hinterbliebene
     Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt
                                                                            (5) In der betrieblichen Altersversorgung gibt es:
     haben.
                                                                                 a) versorgungsberechtigte Hinterbliebene
§ 23 – Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?                        			 1.	der Ehegatte, mit dem die versicherte Person bei ihrem Tod in
(1)	Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform übermitteln.              gültiger Ehe verheiratet war
     Stellen wir diesen als Dokument in Papierform aus, dann liegt eine     			 2.	der Lebenspartner der versicherten Person, mit dem bei Tod der
     Urkunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen.                 versicherten Person eine eingetragene Partnerschaft nach dem
(2)	Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als berechtigt anse-           Lebenspartnerschaftsgesetz bestand
     hen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen. Dazu zählt das       			3.	
                                                                                  der Lebensgefährte der versicherten Person, sofern dieser
     Recht, Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen,           namentlich benannt ist und gegenüber dem Arbeitgeber in
     dass uns der Inhaber des Versicherungsscheins seine Berechtigung             Textform versichert wird, dass eine gemeinsame Haushalts-
     nachweist.                                                                   führung besteht
                                                                            			 4. frühere Ehegatten der versicherten Person
§ 24 – Wer erhält die Leistung?
                                                                            			 5.	Kinder der versicherten Person nach § 32 Absatz 3 und Absatz
Es ist vom Durchführungsweg abhängig, wer die Leistungen Ihrer Versiche-            4 Satz 1 Nummer 1 bis 3 EStG
rung erhält.
                                                                            			 6.	Kinder, die im Haushalt der versicherten Person dauerhaft auf-
Durchführungsweg „Direktversicherung“                                               genommen sind, aber nicht die Voraussetzungen des § 32 EStG
(1)	Haben Sie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eingeschlos-              erfüllen
     sen, erhält ausschließlich die versicherte Person die Leistungen aus   				Die Kinder müssen in einem Obhuts- und Pflegeverhältnis zur
     dieser Zusatzversicherung. Sie ist hierfür stets Bezugsberechtigter.        versicherten Person stehen (Pflegekind/Stiefkind und faktisches
(2) Entgeltumwandlung                                                            Stiefkind).

    a) Die versicherte Person                                                    b) sonstige Hinterbliebene

			 – erlebt den Rentenbeginn: Wir erbringen die versicherte Leistung      			 1. ein von der versicherten Person benannter Bezugsberechtigter
      an die versicherte Person.                                            			 2. die Erben der versicherten Person
			 – stirbt: Wir erbringen die Leistung nach § 1 Absatz 6 an einen von    			Voraussetzung dafür ist, dass diese Hinterbliebenen nicht zum unter
      der versicherten Person benannten Bezugsberechtigten nach                 a) genannten Personenkreis zählen.
      Absatz 4.                                                             Abtretung, Verpfändung oder Beleihung
			 Wir erbringen diese Leistung an die Erben der versicherten Person,    (6)	Sie können das Recht auf die Leistung im Rahmen der gesetzlichen
     wenn bei Fälligkeit der Leistung:                                           Vorschriften bis zum Eintritt eines Versicherungsfalles
			 - im Vertrag kein Bezugsberechtigter benannt ist.                            •g
                                                                                   anz oder teilweise
			 - alle Bezugsberechtigten verstorben sind.                                   •a
                                                                                   n Dritte abtreten, verpfänden oder beleihen,
    b) Für das Bezugsrecht gilt:                                                 soweit einzelvertraglich keine abweichende Regelung getroffen wurde.
			 – Es ist ab Beginn der Versicherung unwiderruflich.                          Durchführungsweg „Direktversicherung“
			 – Für die Todesfallleistung kann es auf Verlangen der versicherten     	Im Durchführungsweg „Direktversicherung“ dürfen Sie bei Entgelt­
      Person geändert werden.                                                 umwandlung einschließlich des Arbeitgeberzuschusses nach § 1a
(3) Arbeitgeberfinanzierung                                                   Absatz 1a Betriebsrentengesetz die Möglichkeiten nach Satz 1 nicht
                                                                              ausüben.
    a) Die versicherte Person
                                                                                 Durchführungsweg „Unterstützungskasse“
			 – erlebt den Rentenbeginn: Wir erbringen die versicherte Leistung
      an den Bezugsberechtigten nach b).                                    	Im Durchführungsweg „Unterstützungskasse“ ist abweichend von Satz
                                                                              1 nur die Verpfändung durch Sie zulässig.
			 – stirbt: Wir erbringen die Leistung nach § 1 an einen von der ver-
      sicherten Person benannten Bezugsberechtigten nach Absatz 4.          Anzeige
			 Wir erbringen diese Leistung entsprechend § 1 Absatz 6 an die           (7) Die Verfügungen
    Erben der versicherten Person, wenn bei Fälligkeit der Leistung              •E
                                                                                   inräumung und Widerruf eines Bezugsrechts nach den Absätzen
			 - im Vertrag kein Bezugsberechtigter benannt ist.                             2 b) oder 3 b)
			 - alle Bezugsberechtigten verstorben sind.                                   •A
                                                                                   btretung, Verpfändung oder Beleihung nach Absatz 6

    b)	Für das Bezugsrecht gilt:                                           	müssen uns vom bisherigen Berechtigten in Textform angezeigt wer-
                                                                              den. Die Verfügungen werden nur und erst mit dieser Anzeige wirksam.
			 – Ist die Anwartschaft im Sinne des Betriebsrentengesetzes                Der bisherige Berechtige sind im Regelfall Sie als Versicherungsnehmer.
			 - noch verfallbar, besitzt die versicherte Person ein widerrufliches     Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor
      Bezugsrecht für die versicherte Leistung. Bis zum Eintritt des          Verfügungen getroffen haben.
      jeweiligen Versorgungsfalles können Sie das Bezugsrecht jeder-
      zeit widerrufen.                                                      § 25 – Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens?
			        S ie können der versicherten Person ein unwiderrufliches        (1)	Ändert sich Ihre Postanschrift, müssen Sie uns dies unverzüglich mit-
            Bezugsrecht einräumen. Das unwiderrufliche Bezugsrecht kann          teilen. Sonst erhalten Sie wichtige Mitteilungen vielleicht nicht rechtzei-
            nur mit Zustimmung des Bezugsberechtigten aufgehoben wer-            tig. Hierdurch können für Sie Nachteile entstehen. Nach § 13 VVG gilt
            den.                                                                 eine Ihnen gegenüber abzugebende Willenserklärung drei Tage nach

[Seite 15]
                      Absendung als Ihnen zugegangen. Dazu müssen wir sie mit einge-              	Dies gilt ebenso, wenn Sie eine juristische Person sind und Ihren Sitz
                      schriebenem Brief an die Anschrift gesendet haben, die Sie uns zuletzt        oder Ihre Niederlassung in einen Staat nach Satz 1 verlegt haben.
                      gemeldet haben.                                                             (4)	Haben Sie keinen Wohnsitz, gilt Absatz 3 entsprechend für den Ort
                 	
                  Dies gilt auch bei einer für Ihren Gewerbebetrieb abgeschlos-                        Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
                  senen Versicherung, wenn Sie Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt             (5)	Ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei Erhebung der Klage
                  haben.                                                                               nicht bekannt, sind für Klagen aus dem Vertrag nur die Gerichte des
                 (2)	Absatz 1 gilt entsprechend, wenn Sie Ihren Namen oder Ihre Firma                 Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben.
                      ändern.
                                                                                                  § 28 – Wann können wir Ihre Beiträge oder Leistungen anpassen?
                 (3)	Halten Sie sich längere Zeit nicht an der uns bekannten Postanschrift
                      auf, erhalten Sie wichtige Mitteilungen vielleicht nicht rechtzeitig. Wir   (1)	Wir können nach § 163 VVG Ihren Beitrag anpassen, wenn alle der
                      empfehlen Ihnen, uns für diese Zeit einen Zustellungsbevollmächtigten            folgenden Kriterien erfüllt sind:
                      zu nennen. Diese Person ist dann bevollmächtigt, unsere Mitteilungen             1.	Der Leistungsbedarf hat sich nicht nur vorübergehend und nicht
                      für Sie entgegen zu nehmen. Diese Person sollte im Inland ansässig                  voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen des vereinbar-
                      sein.                                                                               ten Beitrags geändert.
                 § 26 – Welches Recht gilt für den Vertrag und welche Sprache ist                     2.	
                                                                                                          Der nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen angepasste
                         Vertragssprache?                                                                 Beitrag ist angemessen.

                 Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland                     3.	
                                                                                                          Den nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen angepasste
                 Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch.                                              Beitrag benötigen wir, um unsere Leistungen dauerhaft zu erfüllen.
                                                                                                       4.	Ein unabhängiger Treuhänder hat die Rechnungsgrundlagen und die
                 § 27 – Wo ist der Gerichtsstand?                                                          unter 1. bis 3. genannten Voraussetzungen überprüft und bestätigt.
                 Wir informieren Sie, welche Gerichte für Klagen aus dem Versicherungsvertrag          Eine Anpassung des Beitrags ist ausgeschlossen, wenn
                 zuständig sind.                                                                       •u
                                                                                                         nsere Leistungen zum Zeitpunkt der Erst- oder Neukalkulation unzu-
                 (1) Klagen aus dem Vertrag gegen uns                                                   reichend kalkuliert waren und
                 	Klagen aus dem Vertrag gegen uns müssen Sie bei einem zuständigen                   •e
                                                                                                         in ordentlicher und gewissenhafter Aktuar dies anhand der zu die-
                   Gericht erheben.                                                                     sem Zeitpunkt verfügbaren statistischen Kalkulationsgrundlagen
                                                                                                        hätte erkennen müssen.
                      Zuständig sind grundsätzlich folgende Gerichte:
                                                                                                  (2)	Sie können verlangen, dass statt einer Erhöhung des Beitrags nach
                      •G
                        ericht, in dessen Bezirk unser Sitz liegt.                                    Absatz 1 die Leistungen reduziert werden. Bei beitragsfreien
                      •G
                        ericht, in dessen Bezirk unsere für den Versicherungsvertrag                  Versicherungen können wir unter den Voraussetzungen des Absatzes 1
                        zuständige Niederlassung liegt.                                                die Leistung reduzieren.
                 	Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere Gerichte zuständig             (3)	Die Anpassung des Beitrags und der Leistungen wird zu Beginn des
                   sein:                                                                               zweiten Monats nach unserer Mitteilung wirksam. Wir teilen Ihnen darin
                                                                                                       die Anpassung und die hierfür maßgeblichen Gründe mit.
                      •S
                        ind Sie eine natürliche Person, gilt:
                                                                                                  (4)	Die Mitwirkung des Treuhänders nach Absatz 1 entfällt, wenn die
                 		
                    Zusätzlich ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei                     Anpassung der Leistungen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde
                    Erhebung der Klage Ihren Wohnsitz haben.                                           bedarf.
                 		Haben Sie keinen Wohnsitz, gilt stattdessen: Zusätzlich ist das Gericht
                    zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der Klage Ihren gewöhn-          § 29 – Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen?
                    lichen Aufenthalt haben.                                                      (1)	Einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen können unwirksam sein
                      •S
                        ind Sie eine juristische Person, gilt:                                        oder werden. Ist dies der Fall, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der
                                                                                                       übrigen Bestimmungen und des Vertrags.
                 		Zusätzlich ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei
                     Erhebung der Klage Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben.                 	Wir können die unwirksamen Bestimmungen auch für die bestehenden
                                                                                                    Verträge ersetzen. Dafür muss mindestens eine der folgenden
                 (2) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie                                               Voraussetzungen erfüllt sein:
                 	Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei einem zuständigen                   •D
                                                                                                         ie neuen Bestimmungen sind zur Fortführung des Vertrags notwen-
                   Gericht erheben.                                                                     dig.
                      Zuständig sind grundsätzlich folgende Gerichte:                                  •D
                                                                                                         as Festhalten am Vertrag ohne neue Regelung stellt für einen
                                                                                                        Vertragspartner eine unzumutbare Härte dar.
                      •S
                        ind Sie eine natürliche Person, gilt:
                                                                                                       Dass die Klausel unwirksam ist, muss durch
                       E s ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der
                        Klage Ihren Wohnsitz haben.                                                    •e
                                                                                                         ine höchstrichterliche Entscheidung oder

                        aben Sie keinen Wohnsitz, gilt stattdessen: Es ist das Gericht zustän-
                       H                                                                               •e
                                                                                                         inen bestandskräftigen Verwaltungsakt
                       dig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der Klage Ihren gewöhnlichen             festgestellt worden sein.
                       Aufenthalt haben.                                                               Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn Folgendes gilt:
                      •S
                        ind Sie eine juristische Person, gilt:                                        •D
                                                                                                         as Vertragsziel wird gewahrt.
                       E s ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der           •D
                                                                                                         ie Interessen der Versicherungsnehmer werden angemessen
                        Klage Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben.                                 berücksichtigt.
                 (3)	Haben Sie nach Abschluss des Vertrags Ihren Wohnsitz in einen Staat         	Wir teilen Ihnen die neue Regelung und die dafür entscheidenden
                      außerhalb                                                                     Gründe mit. Zwei Wochen später wird die neue Regelung Bestandteil
                      •d
                        er Europäischen Union,                                                     des Vertrags.
                      • Islands,                                                                 	Die gesetzliche Grundlage für das beschriebene Verfahren finden Sie in
                                                                                                    § 164 VVG.
                      •N
                        orwegens oder
                                                                                                  (2)	Wir haben uns in diesen Bedingungen auf die zum Zeitpunkt Ihres
PRB 2021.01 V4


                      •d
                        er Schweiz                                                                    Vertragsabschluss gültigen Gesetze bezogen oder auf solche verwie-
                 	verlegt, gilt: Anders als in den Absätzen 1 und 2 beschrieben, sind für             sen.
                   Klagen aus dem Vertrag nur die Gerichte des Staates zuständig, in dem          	Bitte beachten Sie: Diese Gesetze können während des Vertragsverlaufs
                   wir unseren Sitz haben.                                                          geändert oder ersetzt werden oder entfallen.

[Seite 16]
§ 30 – Welche Regelungen gelten bei Sonderkonditionen auf Grund                			Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für
        einer kollektivrechtlichen Vereinbarung?                                    Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Voraussetzung
(1)	Ihr Vertrag enthält gegebenenfalls eine Sonderkondition auf Grund              für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann ist aber, dass
     einer kollektivrechtlichen Vereinbarung. Durch die Kollektiv­vertrags­         Sie uns zunächst ermöglichen, unsere Entscheidung zu überprüfen.
     nummer und gegebenenfalls über den Personenkreis wird die Gruppe               2. Online-Streitbeilegungsplattform
     von Verträgen definiert, zu der Ihr Vertrag gehört. Diese Informationen
     und die für Ihren Vertrag geltende Sonderkondition finden Sie in Ihrem     			Sofern Sie als Verbraucher den Versicherungsvertrag online (bei-
     Versicherungsschein.                                                           spielsweise über unsere Website) geschlossen haben, können Sie
                                                                                    für Ihre Beschwerde auch die von der Europäischen Kommission
(2)	Wenn Ihrem Vertrag eine Sonderkondition nach Absatz 1 zu Grunde                eingerichtete Online-Streitbeilegungsplattform nutzen: http://ec.
     liegt, gelten besondere Regelungen:                                            europa.eu/consumers/odr/
	Sie müssen uns ein Ausscheiden der versicherten Person aus der für            			Ihre Beschwerde wird von dort aus an die zuständige außergericht-
  diese Sonderkondition definierten Gruppe nach Absatz 1 Satz 2 unver-              liche Schlichtungsstelle weitergeleitet.
  züglich mitteilen. Die definierte Gruppe finden Sie in Ihren
  Vertragsunterlagen.                                                               3. Die für uns zuständige Versicherungsaufsicht
	Scheidet die versicherte Person aus der für die Gewährung der Sonder­         			 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  konditionen definierten Gruppe aus, entfällt die für den Vertrag erhal-       			 Sektor Versicherungsaufsicht
  tene Vergünstigung. Die versicherte Person kann dann zwischen zwei            			 Graurheindorfer Straße 108
  Möglichkeiten, den Vertrag fortzuführen, wählen:                              			 53117 Bonn
                                                                                			 E-Mail: poststelle@bafin.de
    1.	Sie zahlt den gleichen Beitrag weiter. Dadurch reduziert sich die
                                                                                			 Tel. 0228 4108-0
       Leistung der Versicherung.
                                                                                			 Fax 0228 4108-1550
    2.	Sie zahlt einen erhöhten Beitrag. Dadurch bleibt die Leistung der
        Versicherung gleich.                                                    (3) Rechtsweg
    In beiden Fällen ist keine erneute Risikoprüfung notwendig.                 	
                                                                                 Sie können mit Ihren Anliegen zusätzlich auch den Rechtsweg
                                                                                 beschreiten.
(3)	
    Wird die kollektivrechtliche Vereinbarung gekündigt, entfällt diese
    Sonderkondition für Ihren Vertrag. Wir werden Sie darüber informieren.      (4) Unser Beschwerdemanagement
    Für die Fortsetzung des Vertrags gilt Absatz 2 entsprechend.                	Mit Ihren Anliegen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 09561
(4)	Melden Sie uns den Wegfall der Voraussetzungen nicht, verringern wir         96-50740 oder postalisch unter der folgenden Adresse:
     die versicherten Leistungen. Dazu berechnen wir die versicherten               HUK-COBURG-Lebensversicherung AG
     Leistungen rückwirkend zum Wegfall der Voraussetzungen ohne                    Beschwerdemanagement
     Berücksichtigung dieser Sonderkondition neu.                                   Bahnhofsplatz
                                                                                    96440 Coburg
§ 31 – Was gilt für das Beschwerdemanagement?                                   	Sie können sich auch über ein Online-Formular an uns wenden. Das
(1)	Es ist uns wichtig, Ihnen erstklassige Leistungen zu bieten und auf Ihre     Kontaktformular für Ihre Beschwerde und weitere Informationen finden
     Bedürfnisse einzugehen. Sind Sie dennoch mit unseren Produkten oder          Sie auf www.HUK.de/beschwerde.
     unserem Service nicht zufrieden, dann lassen Sie uns dies bitte wissen.    	Selbstverständlich setzen wir alles daran, Ihr Anliegen so schnell wie
     Lesen Sie dazu Absatz 4. Wir nehmen Ihre Anregungen, Beschwerden             möglich und zu Ihrer Zufriedenheit zu beantworten. Falls eine abschlie-
     und Ihre Kritik sehr ernst.                                                  ßende Bearbeitung nicht innerhalb von sieben Arbeitstagen möglich ist,
(2) Anlaufstellen für Ihre Anliegen                                               erhalten Sie einen Zwischenbescheid.
    1. Versicherungsombudsmann                                                  	Um Ihr Anliegen schnell und umfassend zu bearbeiten, bitten wir Sie
                                                                                  um folgende Informationen:
			Sie haben die Möglichkeit sich an den Versicherungsombudsmann
    zu wenden. Diese außergerichtliche Schlichtungsstelle vermittelt bei            •N
                                                                                      ame
                                                                                    •A
                                                                                      dresse
    Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunden und Versicherern.
                                                                                    •T
                                                                                      elefon
			 Versicherungsombudsmann e.V.                                                    •V
                                                                                      ersicherungsnummer
			 Postfach 080632                                                                 •S
                                                                                      childerung Ihres Anliegens
			 10006 Berlin
			 E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
			 Tel. 0800 3696000*
			 Fax 0800 3699000*
			 (* kostenlos aus deutschen Telefonnetzen)
			 www.versicherungsombudsmann.de
```

