# SIGNAL IDUNA SI Betriebsrente+: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-bav-signal-iduna-pensionskasse-betriebsrente-plus.php
- Rechtlicher Träger: SIGNAL IDUNA Lebensversicherung AG, SIGNAL IDUNA Pensionskasse Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-bav-signal-iduna-pensionskasse-betriebsrente-plus.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Bedingungen für die SI Betriebsrente+ (SIGNAL IDUNA Pensionskasse AG)](https://signal-iduna.de/content/dam/si-documents/2/23/23902xx.pdf.coredownload.inline.pdf), Fassung Fassung 01.2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Durchführung als Direktversicherung (Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer, Arbeitnehmer versicherte Person) | nicht geregelt |  |  |
| Durchführung über Pensionskasse, Pensionsfonds oder betriebliche Kollektivversicherung | ja | SIGNAL IDUNA Pensionskasse Aktiengesellschaft Allgemeine Bedingungen für die SI Betriebsrente+ | Titel, Seite 1 |
| Rückdeckungsversicherung für eine Direktzusage (Pensionszusage) oder Unterstützungskasse | nicht geregelt |  |  |
| Finanzierung durch Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers möglich | nicht geregelt |  |  |
| Rein arbeitgeberfinanzierte Versorgung möglich | nicht geregelt |  |  |
| Beiträge steuerlich gefördert nach dem Recht des Markts (Deutschland Paragraf 3 Nr. 63 EStG, Österreich Paragraf 4 Abs. 4 Z 2 EStG, Spanien Reducción en la base imponible) | ja | Die Summe aller innerhalb eines Kalenderjahres gezahlten Beiträge und Zuzahlungen darf den maximal möglichen, steuerlich geförderten Jahresbetrag (derzeit geregelt in § 100 EStG) nicht übersteigen. | § 14 Abs. 7, Seite 12 |
| Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung (Deutschland 15 Prozent nach Paragraf 1a Abs. 1a BetrAVG) im Werk geregelt | nicht geregelt |  |  |
| Gruppen- oder Kollektivrahmenvertrag mit eigenen Konditionen (vereinfachte Annahme, Sonderkosten) | nicht geregelt |  |  |
| Garantierter Rechnungszins in der Ansparphase | ja | Der Rechnungszins beträgt 1 % pro Jahr. | § 3 Abs. 1, Seite 5 |
| Beitragsgarantie zum Rentenbeginn (Anteil der eingezahlten Beiträge) | ja | Die Mindestleistung wird in Prozent der vereinbarten Bruttobeitragssumme der Versicherung festgelegt. Den vereinbarten Prozentsatz bezeichnen wir als Garantieniveau. | § 1 Abs. 9, Seite 2 |
| Beitragszusage mit Mindestleistung oder beitragsorientierte Leistungszusage ausdrücklich abgebildet | nicht geregelt |  |  |
| Garantierter Rentenfaktor oder garantierte Mindestrente bei Rentenbeginn | ja | Der garantierte Rentenfaktor wird mit einem Rechnungszins von 1 % und unserer unternehmenseigenen Unisex-Tafel SI2015.1 R sowie einem pauschalen Abschlag von 10 % kalkuliert. | § 2 Abs. 4, Seite 4 |
| Lebenslange Rente als Regelleistung | ja | Wenn die versicherte Person den vereinbarten Rentenbeginn erlebt, zahlen wir eine lebenslange Rente, solange die versicherte Person lebt. | § 1 Abs. 2, Seite 1 |
| Kapitalwahlrecht statt Rente (ganz) | ja | muss ein entsprechender Antrag in Textform spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Rentenbeginn bei uns eingegangen sein. | § 1 Abs. 10, Seite 3 |
| Teilkapitalauszahlung (Deutschland bis 30 Prozent) neben der Rente | ja | Es kann bestimmt werden, dass einmalig bis zu 30% des bei vollständiger Kapitalauszahlung möglichen Kapitalbetrages ausgezahlt werden (Teilkapitalauszahlung). | § 1 Abs. 10, Seite 3 |
| Flexibler Rentenbeginn (vorgezogen ab 62 oder aufgeschoben, Abrufphase) | ja | Das Aufschieben des Rentenbeginns ist jedoch höchstens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr der versicherten Person möglich. | § 1 Abs. 17, Seite 3 |
| Rentengarantiezeit oder Restkapitalrückgewähr im Rentenbezug | ja | Bei Einschluss einer Todesfallleistung im Rentenbezug gilt | § 1 Abs. 22, Seite 3 |
| Rentensteigerung im Rentenbezug (Überschussverwendung, Anpassung nach Paragraf 16 BetrAVG) | ja | Die sich daraus zum Rentenbeginn ergebende Rente ist garantiert und kann sich aufgrund künftiger Überschüsse (siehe § 4) sowie der Beteiligung an den Bewertungsreserven (siehe § 4) erhöhen. | § 2 Abs. 7, Seite 5 |
| Fondsanlage mit Fondsauswahl in der Ansparphase | ja | Bei den Fonds handelt es sich um einen Spezialfonds und um den Fonds, der diesem Vertrag zugrunde liegt | § 1 Abs. 8, Seite 2 |
| Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven geregelt | ja | der Beteiligung an den Bewertungsreserven (siehe § 4) erhöhen. | § 2 Abs. 7, Seite 5 |
| Todesfallleistung vor Rentenbeginn (Rückzahlung der Beiträge oder des Guthabens) | ja | entweder eine sofort beginnende Hinterbliebenenrente oder es werden sofort beginnende Waisenrenten für die bei Tod Bezugsberechtigten gezahlt. | § 1 Abs. 3, Seite 2 |
| Hinterbliebenenrente an Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner | ja | Für eine Hinterbliebenenrente können Ehepartner, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die auf Dauer angelegt ist, bezugsberechtigt sein. | § 1 Abs. 23, Seite 3 |
| Waisenrente an kindergeldberechtigte Kinder | ja | Das Waisenrentenendalter darf höchstens 25 Jahre betragen. | § 1 Abs. 23, Seite 4 |
| Kreis der Bezugsberechtigten auf steuerlich zulässige Hinterbliebene begrenzt | ja | Die Zahlung von Waisenrenten erfolgt nur an Personen, die die Voraussetzungen des § 32 Absätze 3 und 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Absatz 5 EStG | § 1 Abs. 23, Seite 3 |
| Sterbegeld an sonstige Personen (Betrag, Deutschland üblich 8.000 Euro) | ja, bis 8.000 € | höchstens jedoch 8.000 EUR – als einmaliges Sterbegeld ausgezahlt. | § 1 Abs. 3, Seite 2 |
| Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätsschutz als Zusatzversicherung im selben Vertrag | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmers | nicht geregelt |  |  |
| Pflegeoption oder erhöhte Rente bei Pflegebedürftigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Sofortige Unverfallbarkeit der Anwartschaft aus Entgeltumwandlung | nicht geregelt |  |  |
| Unverfallbarkeitsfrist für arbeitgeberfinanzierte Anteile (Deutschland drei Jahre, Österreich nach Betriebspensionsgesetz) | nicht geregelt |  |  |
| Unwiderrufliches Bezugsrecht des Arbeitnehmers ab Beginn | ja | Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. | § 13 Abs. 2, Seite 11 |
| Versicherungsvertragliche Lösung beim Ausscheiden (Vertrag geht auf den Arbeitnehmer über) | nicht geregelt |  |  |
| Übertragung zum neuen Arbeitgeber oder Versorgungsträger (Übertragungsabkommen, Paragraf 4 BetrAVG) | ja | Unter den Voraussetzungen des § 4 Betriebsrentengesetz kann die Versicherung auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden. | § 21 Abs. 3, Seite 14 |
| Private Fortführung mit eigenen Beiträgen nach dem Ausscheiden | ja | den Vertrag als Versicherungsnehmer zu übernehmen und mit eigenen Beiträgen zu bedienen, soweit dies in dem Vertrag vereinbart worden ist. | § 21 Abs. 2, Seite 14 |
| Beitragspause bei Elternzeit, Krankengeldbezug oder Kurzarbeit ohne Nachteile | ja | Sie können für Ihre beitragspflichtige Versicherung jederzeit | § 20 Abs. 1, Seite 12 |
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung ohne erneute Gesundheitsprüfung | ja | Sie können eine beitragsfrei gestellte Versicherung durch eine Mitteilung in Textform jederzeit wieder in Kraft setzen. | § 20 Abs. 1 d, Seite 14 |
| Insolvenzschutz der Anwartschaft (Sicherungsvermögen, Protektor, Pensions-Sicherungs-Verein, Verpfändung) | ja | Jeder dieser Fonds stellt einen gesonderten Anlagestock innerhalb unseres Sicherungsvermögens dar. | § 1 Abs. 8, Seite 2 |
| Gezillmerter Tarif (Abschlusskosten mit den ersten Beiträgen verrechnet) | keine | Die Vertriebskosten werden von jedem gezahlten Beitrag (laufender Beitrag, Einlösungsbeitrag, Zuzahlung) in gleicher prozentualer Höhe erhoben. | § 17 Abs. 1, Seite 13 |
| Abschlusskosten über mindestens fünf Jahre oder die ganze Beitragszeit verteilt | ja | Die Vertriebskosten werden von jedem gezahlten Beitrag (laufender Beitrag, Einlösungsbeitrag, Zuzahlung) in gleicher prozentualer Höhe erhoben. | § 17 Abs. 1, Seite 13 |
| Abzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellung (Stornoabzug) | nicht geregelt |  |  |
| Abzug bei Übertragung zu einem anderen Versorgungsträger | nicht geregelt |  |  |
| Verfügungsbeschränkung: Abtretung, Beleihung und Rückkauf durch den Arbeitnehmer ausgeschlossen | ja | Die Abtretung von Ansprüchen und Rechten aus dem Vertrag sowie seine Verpfändung oder Beleihung sind ausgeschlossen. | § 13 Abs. 3, Seite 11 |
| Kostenfreier Fondswechsel oder Umschichtung | nicht geregelt |  |  |
| Vereinfachte Gesundheitsprüfung oder Dienstobliegenheitserklärung für Zusatzschutz im Kollektiv | nicht geregelt |  |  |
| Mindestzahl versicherter Arbeitnehmer im Kollektiv | nicht geregelt |  |  |
| Gesellschafter-Geschäftsführer oder mitarbeitende Familienangehörige versicherbar | nicht geregelt |  |  |
| Mindestbeitrag je versicherte Person (Euro im Monat oder Jahr) | nicht geregelt |  |  |
| Höchstbeitrag je versicherte Person (Euro im Monat oder Jahr) | ja | steuerlich geförderten Jahresbetrag (derzeit geregelt in § 100 EStG) nicht übersteigen. | § 14 Abs. 7, Seite 12 |
| Mitteilungspflichten des Arbeitgebers (Ausscheiden, Gehaltsänderung, Elternzeit) | nicht geregelt |  |  |
| Folgen verspäteter Beitragszahlung (Mahnung, Frist, Information des Arbeitnehmers) | ja | Gleichzeitig werden wir die versicherte Person in Textform über die Ihnen gesetzte Zahlungsfrist informieren und ihr darüber hinaus eine Zahlungsfrist von mindestens 2 Monaten einräumen. | § 15 Abs. 4, Seite 12 |
| Jährliche Standmitteilung an den Arbeitnehmer | ja | Sie erhalten von uns während der Ansparzeit jährlich | § 22 Abs. 1, Seite 14 |
| Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an den Versorgungsberechtigten vorgesehen | nicht geregelt |  |  |
| Österreich: betriebliche Kollektivversicherung nach Paragraf 93 VAG 2016 und Betriebspensionsgesetz | nicht geregelt |  |  |
| Österreich: Pensionskassenvertrag mit Veranlagungs- und Risikogemeinschaft | nicht geregelt |  |  |
| Österreich: Mindestertragsgarantie der Pensionskasse oder garantierter Rechnungszins der BKV | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Plan de Previsión Social Empresarial (PPSE) nach Real Decreto 62/2018 und Artikel 51 LIRPF | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Plan de pensiones de empleo simplificado (PPES), auch für Selbstständige | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Seguro colectivo, das Compromisos por pensiones nach Real Decreto 1588/1999 ausdrücklich instrumentiert | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: abgedeckte Contingencias (jubilación, incapacidad, fallecimiento, dependencia) | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Liquidez anticipada (Aportaciones mit zehn Jahren Alter, enfermedad grave, desempleo de larga duración) | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Comisión de control oder Comisión de seguimiento mit Beteiligung der Arbeitnehmer | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Imputación fiscal der Arbeitgeberbeiträge an die Arbeitnehmer | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Bedingungen für die SI Betriebsrente+ (SIGNAL IDUNA Pensionskasse AG)

```text
[Seite 1]
SIGNAL IDUNA Pensionskasse Aktiengesellschaft


Allgemeine Bedingungen für die SI Betriebsrente+
                                                                                                                                                                                  Fassung 01.2025

Inhaltsverzeichnis
Versicherungsumfang
§1       Welche Leistungen erbringen wir?���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������2
§2       Wie ermittelt sich die Höhe der tatsächlichen Rente zum Rentenbeginn und wie berechnet
         sich die Höhe Ihres Vertragsguthabens?�����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������4
§3       Welche Rechnungsgrundlagen gelten für Ihren Vertrag und können sich diese ändern?���������������������������������������������������������������������5
§4       Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������6
§5       Wie kommt Ihr Vertrag zustande und wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?�������������������������������������������������������������������������������������8
§6       Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung?��������������������������������������������������������������������8
Besonderheiten der fondsgebundenen Rentenversicherung
§7       Wie verwenden wir Ihre Beiträge und die Zuzahlungen?�����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������9
§8       Welchen Einfluss hat die Leistungsabsicherung auf die Aufteilung des Vertragsguthabens und welche Chancen und Risiken sind
         damit verbunden?���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������10
§9       Wie kann sich das Garantieniveau während der Ansparzeit ändern?��������������������������������������������������������������������������������������������������10
§ 10 Was passiert bei Schließung eines Fonds?����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 11
Auszahlung von Leistungen
§ 11 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 11
§ 12 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 11
§ 13 Wer erhält die Leistung?����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 11
Beiträge und Kosten
§ 14 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 11
§ 15 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?�������������������������������������������������������������������������������������������������������12
§ 16 Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie Ihren Beitrag nicht mehr zahlen können?�����������������������������������������������������������������������13
§ 17 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet?���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������13
§ 18 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung?������������������������������������������������������������������������������������������������������������������13
Kündigung, Beitragsfreistellung und Ausscheiden aus dem Unternehmen
§ 19 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Leistungen erbringen wir?������������������������������������������������������������������������������13
§ 20 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen und welche Auswirkungen hat dies auf unsere Leistungen?������������������������������14
§ 21 Was geschieht, wenn die versicherte Person aus dem Unternehmen ausscheidet?���������������������������������������������������������������������������14
Sonstige Regelungen
§ 22 Wie erfahren Sie den Wert Ihrer Versicherung?�����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������15
§ 23 Was müssen Sie beachten, wenn sich Ihre Anschrift oder Ihr Name ändert?��������������������������������������������������������������������������������������15
§ 24 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������15
§ 25 Wo ist der Gerichtsstand?��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������15
§ 26 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind?������������������������������������������������������������������������������15
Anhang
Erklärung der verwendeten Fachbegriffe�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������16


2390204 Jan25      (51464G)     Seite 1 von 16

[Seite 2]
Sehr geehrter Kunde1),
mit diesen Bedingungen wenden wir uns an Sie als unseren Versicherungsnehmer und Vertragspartner. In den Bedingungen regeln wir das
Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns.
Sind Sie die versicherte Person oder der Bezugsberechtigte, aber nicht der Versicherungsnehmer (z. B. weil Ihr Arbeitgeber auf Ihr Leben
die Versicherung abgeschlossen hat), dann sprechen wir Sie in den Bedingungen nicht unmittelbar an. Die dort festgelegten Rechte und
Pflichten betreffen nämlich vorrangig den Versicherungsnehmer als unseren Vertragspartner.
Wichtiger Hinweis:
Damit Sie die Bedingungen leichter verstehen können, erklären wir wichtige Fachbegriffe im Anhang. Alle Begriffe, die wir dort erläutern,
haben wir im Text kursiv gekennzeichnet.

                                                                         7  Sie können zu Ihrer SI Betriebsrente+ Folgendes mit uns ver-
     Versicherungsumfang                                                 einbaren:
§ 1 Welche Leistungen erbringen wir?                                     • eine Todesfallleistung im Rentenbezug (siehe Absatz 22)
1  Ihre SI Betriebsrente+ ist eine fondsgebundene Rentenversi-           Sie können Ihrem Versicherungsschein entnehmen, was Sie mit
cherung (im Folgenden Versicherung). Sie dient während der               uns vereinbart haben.
Ansparzeit dem Aufbau von Kapital (Vertragsguthaben), das ab             Beteiligung an der Wertentwicklung von Fonds und deren
dem Zeitpunkt des Rentenbeginns zur Zahlung einer lebenslangen           Chancen und Risiken
Rente verwendet wird.                                                    8  Ihre Versicherung bietet die Möglichkeit einer unmittelbaren
2  Wenn die versicherte Person den vereinbarten Rentenbeginn             Beteiligung an der Wertentwicklung von Fonds. Bei den Fonds han-
erlebt, zahlen wir eine lebenslange Rente, solange die versicherte       delt es sich um einen Spezialfonds und um den Fonds, der diesem
Person lebt. Wir zahlen die Rente monatlich.                             Vertrag zugrunde liegt (wird nachfolgend als Fonds der freien
Die Rente wird erstmals am ersten Tage des nach dem Ablauf der           Fondsanlage bezeichnet). Jeder dieser Fonds stellt einen geson-
Ansparzeit beginnenden Monats gezahlt und dann laufend am ers-           derten Anlagestock innerhalb unseres Sicherungsvermögens dar.
ten Tage jedes folgenden Monats, solange die versicherte Person          Der einzelne Anlagestock wird gesondert von unserem übrigen Ver-
den Fälligkeitstermin erlebt.                                            mögen in Wertpapieren geführt. Ihre Beiträge und Zuzahlungen
                                                                         werden in Anteileinheiten des zugehörigen Anlagestocks (Fondsan-
Leistungen werden grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Weg-           teile) umgerechnet bzw. unserem übrigen Vermögen zugeführt. Die
falls des Erwerbseinkommens erbracht. Der genaue Rentenbeginn            Wertentwicklung dieser Fonds ist nicht vorherzusehen. Sie haben
ist im Versicherungsschein dokumentiert.                                 die Chance, bei Kurssteigerungen der Fonds einen Wertzuwachs
Die von uns zu zahlende Rente - die tatsächliche Rente - wird zum        zu erzielen. Bei Kursrückgängen kann es aber auch zu einer Wert-
Rentenbeginn nach § 2 ermittelt. Deren Höhe ist für die Dauer des        minderung kommen. Eine sehr ungünstige Wertentwicklung
Rentenbezugs garantiert.                                                 kann den Teil des Vertragsguthabens, der jeweils in Fonds
3  Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn wird -               angelegt ist, auf Null reduzieren (Totalverlust). Das Risiko der
unter Berücksichtigung der Voraussetzungen des Absatzes 23 -             Wertminderung tragen Sie. Bei einer guten Wertentwicklung der
entweder eine sofort beginnende Hinterbliebenenrente oder es             Fonds wird Ihr Vertragsguthaben höher sein als bei einer weniger
werden sofort beginnende Waisenrenten für die bei Tod Bezugsbe-          guten Entwicklung. Die Höhe des Vertragsguthabens ist maßge-
rechtigten gezahlt. Sind mehrere Waisen bezugsberechtigt, werden         bend für die tatsächliche Rente, die von uns zum Rentenbeginn
Waisenrenten in gleicher Höhe gezahlt.                                   nach § 2 ermittelt wird.
Die Rentenhöhe ergibt sich nach den anerkannten Regeln der Ver-          Leistungsabsicherung zum Rentenbeginn und deren Auswir-
sicherungsmathematik aus dem dann vorhandenen Vertragsgutha-             kung auf Ihre Versicherung
ben zuzüglich der noch nicht im Vertragsguthaben eingerechneten          9  Wir garantieren Ihnen, dass zum vereinbarten Rentenbeginn
Überschussbeteiligung nach § 4.                                          eine Mindestleistung als Vertragsguthaben zur Bildung einer
                                                                         lebenslangen Rente (siehe § 2) zur Verfügung steht. Aus dieser
Sind bei Tod der versicherten Person keine Personen vorhanden,           Mindestleistung ergibt sich eine garantierte Mindestrente (siehe § 2
die für eine Hinterbliebenen- oder Waisenrente bezugsberechtigt          Absatz 6), die bei Rentenbeginn nicht unterschritten wird.
sein können, wird der für eine Verrentung zur Verfügung stehende
Betrag – höchstens jedoch 8.000 EUR – als einmaliges Sterbegeld          Ihre garantierte Mindestrente und die Höhe der vereinbarten Min-
ausgezahlt.                                                              destleistung dokumentieren wir im Versicherungsschein.
4  Ihre Versicherung bietet die Möglichkeit einer unmittelbaren          Die Mindestleistung wird in Prozent der vereinbarten Bruttobei-
Beteiligung an der Wertentwicklung von Fonds. Die sich daraus            tragssumme der Versicherung festgelegt. Den vereinbarten Pro-
ergebenden Chancen und Risiken können Sie Absatz 8 entneh-               zentsatz bezeichnen wir als Garantieniveau.
men.                                                                     Durch die Leistungsabsicherung ist der Teil ihres Vertragsgutha-
5  Durch die Leistungsabsicherung garantieren wir Ihnen, dass            bens in unserem übrigen Vermögen angelegt, der für die Sicher-
zum vereinbarten Rentenbeginn eine Mindestleistung als Vertrags-         stellung der Mindestleistung notwendig ist. Der andere Teil des Ver-
guthaben zur Bildung einer lebenslangen Rente (siehe § 2) zur Ver-       tragsguthabens, der nicht für die Sicherstellung der Mindestleistung
fügung steht.                                                            notwendig ist, wird bis zu dem tariflich festgelegten Anteil in einem
                                                                         Spezialfonds angelegt. Soweit der tariflich festgelegte Anteil des
Einzelheiten zu dieser Leistungsabsicherung und zu deren Auswir-         Vertragsguthabens in dem Spezialfonds erreicht ist, wird ein darü-
kung auf Ihre Versicherung können Sie Absatz 9 und § 8 entneh-           ber hinausgehendes Vertragsguthaben im Fonds der freien Fonds-
men.                                                                     anlage angelegt.
Optionen und zusätzliche Vereinbarungen für Ihre SI Betriebs-            Die Aufteilung zwischen der Anlage im Spezialfonds, im Fonds der
rente+                                                                   freien Fondsanlage und in unserem übrigen Vermögen wird dabei
6  Für Ihre SI Betriebsrente+ bestehen folgende Optionen:                monatlich nach einem tariflich festgelegten methodischen Rechen-
• Kapitalwahlrecht (siehe Absätze 10 und 11)                             verfahren (siehe § 8 Absätze 1 und 2) neu festgelegt. Dieses Ver-
• Vorziehen des Rentenbeginns (siehe Absätze 12 bis 16)                  fahren bietet die Möglichkeit einer Beteiligung an der Entwicklung
• Aufschieben des Rentenbeginns (siehe Absätze 17 bis 21)                der Fonds bei gleichzeitiger Absicherung der mit Ihnen vereinbarten


1)
     Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers verzichtet.
     Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


2390204 Jan25   (51464G)   Seite 2 von 16

[Seite 3]
Mindestleistung auch bei vorzeitiger Beitragsfreistellung (siehe §     Wenn vom Vorziehen der Rente Gebrauch gemacht werden soll,
20). Die Aufteilung kann zur Folge haben, dass eine Anlage im          muss ein entsprechender Antrag in Textform bei uns eingegangen
Fonds der freien Fondanlage nicht möglich ist. Das ist dann der        sein. Eine Leistung wird frühestens nach Antragstellung fällig. Es
Fall, wenn der tariflich festgelegte Anteil des Vertragsguthabens in   müssen keine Fristen eingehalten werden. Bis zur Entscheidung
dem Spezialfonds nicht überschritten wird (siehe § 8 Absatz 2).        über die Leistungspflicht überzahlte Beiträge werden von uns
Ihr Vertragsguthaben ergibt sich somit stets aus der Anzahl der auf    zurückerstattet.
Ihre Versicherung entfallenden Fondsanteile des Spezialfonds und       Bei Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit kann eine vorgezogene
des Fonds der freien Fondsanlage, multipliziert mit dem aktuellen      Rentenzahlung durch eine Mitteilung in Textform beendet werden.
Wert des jeweiligen Fondsanteils und dem in unserem übrigen Ver-       Aus dem dann vorhandenen Vertragsguthaben wird unter Berück-
mögen angelegten Betrag.                                               sichtigung der anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik
Weitere Informationen zum Spezialfonds und zur Leistungsabsiche-       eine Versicherung mit dem ursprünglich vereinbarten Beginn der
rung können Sie § 8 entnehmen.                                         Rente gebildet.
Optionen für Ihre SI Betriebsrente+                                    13  Wir zahlen die vorgezogene Rente ab dem ersten Tag des
                                                                       Monats, zu dem die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversi-
Kapitalwahlrecht                                                       cherung anerkannt wurden. Bei versicherten Personen, die von der
10  Zum vereinbarten Rentenbeginn kann anstatt einer laufen-           gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, beginnt die vorgezo-
den Rentenzahlung ein einmaliger Kapitalbetrag ausgezahlt wer-         gene Rente am ersten Tag des Monats, in dem die Voraussetzun-
den (Kapitalwahlrecht), sofern die versicherte Person diesen Zeit-     gen für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt
punkt erlebt. Die Kapitalauszahlung ist das Vertragsguthaben der       worden wären.
Versicherung zuzüglich der noch nicht im Vertragsguthaben einge-
rechneten Überschussbeteiligung nach § 4.                              14  Die Höhe der tatsächlichen Rente zum vorgezogenen Ren-
                                                                       tenbeginn ermitteln wir nach § 2 aus dem zu diesem Zeitpunkt
Den Kapitalbetrag zahlen wir als Geldleistung aus.
                                                                       • vorhandenen Vertragsguthaben zuzüglich der noch nicht im Ver-
Das Kapitalwahlrecht kann auch teilweise ausgeübt werden. Es              tragsguthaben eingerechneten Überschussbeteiligung nach § 4,
kann bestimmt werden, dass einmalig bis zu 30% des bei vollstän-       • dem für das vorgezogene Rentenbeginnalter der versicherten
diger Kapitalauszahlung möglichen Kapitalbetrages ausgezahlt              Person berechneten Rentenfaktor und
werden (Teilkapitalauszahlung). Aus dem verbliebenen Vertragsgut-      • einer für das vorgezogene Rentenbeginnalter der versicherten
haben bilden wir nach § 2 Absatz 2 eine vertragliche Rente; die           Person berechneten garantierten Mindestrente (siehe § 2 Absatz
garantierte Mindestrente verringert sich entsprechend. Die Höhe           6).
der von uns zu zahlenden tatsächlichen Rente ermitteln wir dann
entsprechend der Regelungen in § 2 Absatz 1.                           Im Falle eines vorgezogenen Rentenbeginns vermindert sich der
                                                                       Rentenfaktor und damit die Höhe der vertraglichen Rente. Zudem
Wenn von der Möglichkeit der Kapitalzahlung bzw. der Teilkapital-      verringert sich die garantierte Mindestrente.
auszahlung Gebrauch gemacht werden soll, muss ein entsprechen-
der Antrag in Textform spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten         Ebenso können das Garantieniveau sowie die Mindestleistung der
Rentenbeginn bei uns eingegangen sein.                                 Leistungsabsicherung (siehe Absatz 9) bei einem vorgezogenem
                                                                       Rentenbeginn niedriger sein als das für den ursprünglich geplanten
Die Versicherungsdauer einer mitversicherten Todesfallleistung im      Rentenbeginn vertraglich vereinbarte Garantieniveau bzw. die Min-
Rentenbezug bleibt bei einer Teilkapitalauszahlung erhalten.           destleistung (siehe § 9 Absätze 1 und 2).
Stirbt die versicherte Person in dem Zeitraum zwischen der Aus-        15  Anstatt einer vorgezogenen Rente besteht auch die Mög-
übung des Kapitalwahlrechts und dem vereinbarten Rentenbeginn,         lichkeit, eine Kapitalauszahlung zum vorgezogenen Rentenbeginn
so gilt das Kapitalwahlrecht als nicht ausgeübt.                       (vorgezogene Kapitalauszahlung) zu erhalten. Das Kapitalwahl-
Das Kapitalwahlrecht kann durch individuelle Vereinbarung ausge-       recht entfällt jedoch, wenn der Rentenbeginn wegen Erwerbsmin-
schlossen werden. Ein gegebenenfalls vorgenommener Ausschluss          derung vorgezogen wird und die Höhe der vorgezogenen Rente
entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein.                         wegen Erwerbsminderung 1 % der monatlichen Bezugsgröße nach
11  Statt einer Hinterbliebenen- oder Waisenrente aus dem Ver-         § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch übersteigt.
tragsguthaben (siehe Absatz 3) oder einer vereinbarten Todesfall-      Die vorgezogene Kapitalauszahlung kann auch teilweise erfolgen
leistung im Rentenbezug (siehe Absatz 22) kann einmalig eine           (vorgezogene Teilkapitalauszahlung). Die Kapitalauszahlung darf
Kapitalauszahlung erfolgen. Die Höhe dieser Kapitalzahlung ent-        einmalig höchstens 30% des zur Verfügung stehenden Kapitals
spricht dem für die Verrentung zur Verfügung stehenden Betrag.         betragen. Aus dem verbliebenen Vertragsguthaben bilden wir nach
Sind bei Tod der versicherten Person keine Personen vorhanden,         § 2 Absatz 2 eine vertragliche Rente; dabei verringert sich die
die für eine Hinterbliebenen- oder Waisenrente bezugsberechtigt        garantierte Mindestrente entsprechend. Die Höhe der von uns zu
sein können, wird der für eine Verrentung zur Verfügung stehende       zahlenden tatsächlichen Rente ermitteln wir dann entsprechend der
Betrag - höchstens jedoch 8.000 EUR - als einmaliges Sterbegeld        Regelungen in § 2 Absatz 1.
ausgezahlt.                                                            Wenn von der Möglichkeit der vorgezogenen Kapitalauszahlung
Wenn vom Kapitalwahlrecht Gebrauch gemacht werden soll, muss           bzw. Teilkapitalauszahlung Gebrauch gemacht werden soll, muss
der Bezugsberechtigte einen entsprechenden Antrag in Textform          ein entsprechender Antrag in Textform spätestens 1 Monat vor dem
stellen. Dieser Antrag muss vor Zahlung der ersten Rente bei uns       vorgezogenen Rentenbeginn bei uns eingegangen sein.
eingegangen sein.                                                      16  Die Versicherungsdauer einer vereinbarten Todesfallleistung
Die Todesfallleistung zahlen wir als Geldleistung aus.                 im Rentenbezug bleibt bei einer vorgezogenen Rentenzahlung
                                                                       bzw. einer vorgezogenen Teilkapitalauszahlung erhalten.
Vorziehen des Rentenbeginns
12  Die Rente kann bereits vor dem vereinbarten Rentenbeginn           Aufschieben des Rentenbeginns
gewährt werden, wenn die versicherte Person Altersruhegeld aus         17  Die Rente kann nach dem vereinbarten Rentenbeginn
der gesetzlichen Rentenversicherung als Vollrente bezieht. Zudem       gewährt werden, wenn der Rentenbeginn um volle Jahre aufge-
kann die Rente vorgezogen werden, wenn die versicherte Person          schoben wird.
eine Rente wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Ren-            Das Aufschieben des Rentenbeginns ist jedoch höchstens bis zum
tenversicherung bezieht und insoweit das wegfallende Erwerbsein-       vollendeten 85. Lebensjahr der versicherten Person möglich.
kommen ersetzt wird.
Gleiches gilt für Personen, die von der Versicherungspflicht in der
gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, wenn sie die Voraus-
setzungen für ein Altersruhegeld oder für eine Rente wegen
Erwerbsminderung erfüllen würden.


2390204 Jan25   (51464G)   Seite 3 von 16

[Seite 4]
Wenn vom Aufschieben der Rente Gebrauch gemacht werden soll,           Sind bei Tod der versicherten Person keine Personen vorhanden,
muss ein entsprechender Antrag in Textform spätestens 1 Monat          die für eine Hinterbliebenen- oder Waisenrente bezugsberechtigt
vor dem ursprünglichen Rentenbeginn bei uns eingegangen sein.          sein können, wird der für eine Verrentung zur Verfügung stehende
Bei beitragsfreien Versicherungen wird der Rentenbeginn beitrags-      Betrag – höchstens jedoch 8.000 EUR – als einmaliges Sterbegeld
frei aufgeschoben. Bei beitragspflichtigen Versicherungen wird der     ausgezahlt.
Rentenbeginn grundsätzlich beitragspflichtig aufgeschoben, d. h.       Stirbt die versicherte Person nach Ablauf der Versicherungsdauer
die Beitragszahlung läuft bis zum aufgeschobenen Rentenbeginn          der Todesfallleistung im Rentenbezug, wird keine Rente mehr fällig
weiter. Sofern Sie den Rentenbeginn bei einer beitragspflichtigen      und der Vertrag endet.
Versicherung beitragsfrei aufschieben wollen, teilen Sie uns das
bitte in Ihrem Antrag mit.                                             Besonderheiten bei Hinterbliebenen- und Waisenrenten sowie
                                                                       bei der Kapitalisierung von Kleinstbetragsrenten
18  Wir zahlen die aufgeschobene Rente erstmals am ersten              23  Für eine Hinterbliebenenrente können Ehepartner,
Tag des nach dem Ablauf der verlängerten Ansparzeit beginnenden        Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder
Monats und dann laufend am ersten Tag jedes folgenden Monats,          Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die auf Dauer
solange die versicherte Person den Fälligkeitstermin erlebt.           angelegt ist, bezugsberechtigt sein.
19  Die Höhe der tatsächlichen Rente zum aufgeschobenen                Die Zahlung von Waisenrenten erfolgt nur an Personen, die die
Rentenbeginn ermitteln wir nach § 2 aus dem zu diesem Zeitpunkt        Voraussetzungen des § 32 Absätze 3 und 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und
• vorhandenen Vertragsguthaben zuzüglich der noch nicht im Ver-        Absatz 5 EStG (im Allgemeinen: die Kindergeldberechtigung) erfül-
   tragsguthaben eingerechneten Überschussbeteiligung nach § 4,        len, und nur für die Zeiten, in denen diese Voraussetzungen erfüllt
• dem für das aufgeschobene Rentenbeginnalter der versicherten         sind.
   Person berechneten Rentenfaktor und                                 Das Waisenrentenendalter darf höchstens 25 Jahre betragen.
• einer für das aufgeschobene Rentenbeginnalter der versicherten
   Person berechneten garantierten Mindestrente (siehe § 2 Absatz      24  Ist der Arbeitgeber bei Rentenbeginn Versicherungsnehmer,
   6).                                                                 können mit seiner Zustimmung bei Rentenbeginn Kleinstbetrags-
                                                                       renten, die 1 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vier-
Im Falle eines aufgeschobenen Rentenbeginns kann sich der              ten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigen, kapitalisiert und
garantierte Rentenfaktor und damit die Höhe der vertraglichen          als einmaliger Betrag an den Bezugsberechtigten als Abfindung im
Rente erhöhen. Zudem kann sich die garantierte Mindestrente            Sinne von § 3 Absatz 2 Betriebsrentengesetz ausgezahlt werden.
erhöhen. Über die konkreten Auswirkungen auf das Garantieniveau        Eine Auszahlung erfolgt nur, soweit keine rechtlichen Regelungen
und die Mindestleistung werden wir Sie dann informieren.               entgegenstehen.
20  Anstatt einer aufgeschobenen Rente besteht auch die Mög-
lichkeit, eine Kapitalauszahlung zum aufgeschobenen Rentenbe-          § 2 Wie ermittelt sich die Höhe der tatsächlichen
ginn (aufgeschobene Kapitalauszahlung) zu erhalten.                    Rente zum Rentenbeginn und wie berechnet sich
Die aufgeschobene Kapitalauszahlung kann auch teilweise erfol-         die Höhe Ihres Vertragsguthabens?
gen (aufgeschobene Teilkapitalauszahlung). Die Kapitalauszahlung       Tatsächliche Rente
darf einmalig höchstens 30% des zur Verfügung stehenden Kapi-          1  Wenn die versicherte Person den vereinbarten Rentenbeginn
tals betragen. Aus dem verbliebenen Vertragsguthaben bilden wir        erlebt, zahlen wir monatlich ab Rentenbeginn eine tatsächliche
nach § 2 Absatz 2 eine vertragliche Rente; dabei verringert sich die   Rente, solange die versicherte Person noch lebt.
garantierte Mindestrente entsprechend. Die Höhe der von uns zu
zahlenden tatsächlichen Rente ermitteln wir dann entsprechend der      Die tatsächliche Rente garantieren wir für die Dauer des Rentenbe-
Regelungen in § 2 Absatz 1.                                            zugs.
Wenn von der Möglichkeit der aufgeschobenen Teilkapitalauszah-         Die Höhe der tatsächlichen Rente entspricht mindestens der nach
lung Gebrauch gemacht werden soll, muss ein entsprechender             Absatz 2 ermittelten vertraglichen Rente. Ist jedoch die garantierte
Antrag in Textform spätestens 1 Monat vor dem aufgeschobenen           Mindestrente (siehe Absatz 6) höher als die vertragliche Rente,
Rentenbeginn bei uns eingegangen sein.                                 bestimmt sich in diesem Fall die Höhe der von uns ab Rentenbe-
                                                                       ginn zu zahlenden tatsächlichen Rente nach der höchsten dieser
21  Die Versicherungsdauer einer vereinbarten Todesfallleistung        beiden Renten.
im Rentenbezug wird bei einer aufgeschobenen Rentenzahlung
bzw. aufgeschobenen Teilkapitalauszahlung um den Zeitraum              Vertragliche Rente
gekürzt, um den der Rentenbeginn aufgeschoben wird.                    2  Das Vertragsguthaben (siehe Absatz 8) zuzüglich der noch
                                                                       nicht im Vertragsguthaben eingerechneten Überschussbeteiligung
Zusätzliche Vereinbarung zu Ihrer SI Betriebsrente+                    nach § 4 rechnen wir unter Ansatz des tatsächlichen Rentenfaktors
Todesfallleistung im Rentenbezug                                       (siehe Absatz 3) um in eine vertragliche Rente.
22  Bei Einschluss einer Todesfallleistung im Rentenbezug gilt:        Der tatsächliche Rentenfaktor ist jedoch mindestens so hoch wie
Stirbt die versicherte Person während der Versicherungsdauer der       der im Versicherungsschein genannte garantierte Rentenfaktor
Todesfallleistung im Rentenbezug wird - unter Berücksichtigung der     (siehe Absatz 4).
Voraussetzungen von Absatz 23 - entweder eine sofort beginnende        Rentenfaktor
lebenslange Hinterbliebenenrente oder es werden sofort begin-          3  Bei Rentenbeginn ermitteln wir einen tatsächlichen Renten-
nende Waisenrenten für die bei Tod Bezugsberechtigten gezahlt.         faktor nach der vereinbarten Rentenzahlungsweise für 10.000 EUR
Sind mehrere Waisen bezugsberechtigt, werden Waisenrenten in           des Vertragsguthabens mit dem Rechnungszins und den Rech-
gleicher Höhe gezahlt.                                                 nungsgrundlagen für das Langlebigkeitsrisiko, die wir zum Zeit-
Die Rentenhöhe ergibt sich nach den anerkannten Regeln der Ver-        punkt des Rentenbeginns für neu abzuschließende vergleichbare
sicherungsmathematik aus dem zum Todeszeitpunkt zur Verfügung          Rentenversicherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung ver-
stehenden Betrag. Dieser Betrag ist die Summe der bei Rentenbe-        wenden werden.
ginn ermittelten tatsächlichen Renten für die Versicherungsdauer       4  Der garantierte Rentenfaktor wird mit einem Rechnungszins
der Todesfallleistung im Rentenbezug, abzüglich der bereits vor        von 1 % und unserer unternehmenseigenen Unisex-Tafel SI2015.1
dem Tod der versicherten Person gezahlten tatsächlichen Renten.        R sowie einem pauschalen Abschlag von 10 % kalkuliert. Durch
Die vereinbarte Versicherungsdauer dokumentieren wir Ihnen als         den pauschalen Abschlag werden die Unsicherheiten über die
Anzahl der Jahre im Versicherungsschein.                               zukünftige Entwicklung dieser Rechnungsgrundlagen berücksich-
                                                                       tigt.


2390204 Jan25   (51464G)   Seite 4 von 16

[Seite 5]
5  Sowohl der tatsächliche als auch der garantierte Rentenfaktor      • vollständiger Kündigung der Versicherung vor Ablauf der Anspar-
ist abhängig vom Umfang der gegebenenfalls von Ihnen einge-             zeit oder Übertragung der Versicherung bei Arbeitgeberwechsel:
schlossenen Todesfallleistung im Rentenbezug.                           das Wirkungsdatum der Kündigung bzw. Übertragung
Garantierte Mindestrente                                              • Tod der versicherten Person und Verrentung bzw. Auszahlung der
6  Eine garantierte Mindestrente ist durch die Leistungsabsiche-        Todesfallleistung:
rung (siehe § 1 Absatz 9) stets versichert. Wir dokumentieren Ihnen     der Tag des Eingangs der Meldung des Todesfalls
diese im Versicherungsschein.                                         • (Teil-)Auszahlung des Kapitals bei Ablauf der Ansparzeit:
                                                                        der erste Tag des Monats vor Ablauf der Ansparzeit
Zum Versicherungsbeginn ermitteln wir die garantierte Min-            • Rentenbeginn:
destrente, indem wir aus der zum Zeitpunkt des Versicherungsbe-         der erste Tag des Monats vor Rentenbeginn
ginns vereinbarten Mindestleistung auf der Grundlage unserer
unternehmenseigenen Unisex-Tafel SI2015.1 R und eines Rech-           Bei der Ermittlung der Bemessungsgröße für den Kostenüber-
nungszinses von 1 % eine lebenslange Rente bilden.                    schussanteil (siehe § 4 Abschnitt II Absatz 2) und den fondsindivi-
Wie der garantierte und der tatsächliche Rentenfaktor ist auch die    duellen Überschussanteil (siehe § 4 Abschnitt II Absatz 4 und
garantierte Mindestrente abhängig vom Umfang der gegebenenfalls       Abschnitt V Absatz 1) gelten folgende Stichtage:
von Ihnen eingeschlossenen Todesfallleistung im Rentenbezug.          Für den Kostenüberschussanteil:
Die für die Berechnung der garantierten Mindestrente maßgebende       • während der Ansparzeit:
Mindestleistung wird durch das zu Beginn der Versicherung verein-       Fälligkeitstermin; ist dieser kein Monatserster gilt der Monatserste
barte Garantieniveau (siehe § 1 Absatz 9) begrenzt.                     als Stichtag, der auf den Fälligkeitstermin folgt
Zuzahlungen und Beitragserhöhungen erhöhen die Bruttobeitrags-        Für den fondsindividuellen Überschussanteil:
summe der Versicherung und damit auch die Mindestleistung und
die garantierte Mindestrente.                                         • während der Ansparzeit:
                                                                        der letzte Tag des Monats, vor dem Fälligkeitstermin
Eine Senkung der Mindestleistung bzw. des Garantieniveaus wäh-
rend der Ansparzeit führt auch zu einer Senkung der garantierten      Für alle Stichtage gilt: Ist der zuvor genannte Termin kein Börsen-
Mindestrente.                                                         tag, gilt der erste Börsentag danach als Stichtag.
Verrentung des bei Rentenbeginn vorhandenen Vertragsgutha-            § 3 Welche Rechnungsgrundlagen gelten für
bens
7  Das Vertragsguthaben (siehe Absatz 8) wird vollständig in          Ihren Vertrag und können sich diese ändern?
unserem übrigen Vermögen angelegt, d. h. es erfolgt keine Beteili-    1  Rechnungsgrundlagen bei Vertragsschluss
gung an der Wertentwicklung von Fonds. Ab Rentenbeginn wird es        Für die Berechnung des garantierten Rentenfaktors und der garan-
mindestens mit dem Rechnungszins des tatsächlichen Rentenfak-         tierten Mindestrente verwenden wir bei Vertragsschluss die folgen-
tors (siehe Absatz 3) verzinst.                                       den Rechnungsgrundlagen:
Die sich daraus zum Rentenbeginn ergebende Rente ist garantiert       a) Wahrscheinlichkeitstafeln
und kann sich aufgrund künftiger Überschüsse (siehe § 4) sowie
der Beteiligung an den Bewertungsreserven (siehe § 4) erhöhen.        • für das Langlebigkeitsrisiko die Erlebensfallwahrscheinlichkeiten
Eine Beteiligung an der Wertentwicklung von Fonds findet dann           nach unserer unternehmenseigenen Unisex-Tafel SI2015.1 R,
nicht mehr statt.                                                       Grundlage hierfür sind die DAV-Tafeln 2004 R für Männer und
Vertragsguthaben                                                        Frauen.
8  Ihr Vertragsguthaben ergibt sich stets aus der Anzahl der auf      • für das Todesfallrisiko der versicherten Person während der
Ihre Versicherung entfallenden Fondsanteile des Spezialfonds und        Ansparzeit der Versicherung die Sterbewahrscheinlichkeiten nach
des Fonds der freien Fondsanlage, multipliziert mit dem aktuellen       unserer unternehmenseigenen Unisex-Tafel SI2013.3 T, Grund-
Wert des jeweiligen Fondsanteils und dem in unserem übrigen Ver-        lage hierfür sind die DAV-Tafeln 2008 T für Männer und Frauen.
mögen investierten Betrag.                                            b) Rechnungszins
Für den Erwerb oder die Veräußerung von Fondsanteilen ermitteln       • Der Rechnungszins beträgt 1 % pro Jahr.
wir den Wert dieser Fondsanteile zu folgenden Stichtagen:
                                                                      2  Anwendung aktueller Rechnungsgrundlagen
Erwerb von Fondsanteilen anlässlich
                                                                      a) Die in Absatz 1 genannten Rechnungsgrundlagen können sich
• Zuführung von Beiträgen (laufend oder einmalig) nach § 7 Absatz        während der Vertragslaufzeit ändern. Als Rechnungsgrundlagen
  1:                                                                     für die Berechnung der Höhe des garantierten Rentenfaktors
  vereinbarter Beitragsfälligkeitstermin nach § 14 Absätze 1 und 2       und der garantierten Mindestrente verwenden wir aber stets die
• Zuführung von unangekündigten Zuzahlungen nach § 7 Absatz 1:           in Absatz 1 a) genannten Wahrscheinlichkeitstafeln und den in
  Monatserster nach Eingang der Zuzahlung                                Absatz 1 b) genannten Rechnungszins.
• Zuführung von gesondert vereinbarten Zuzahlungen nach § 7
  Absatz 1:                                                           b) In der Rentenbezugszeit verwenden wir für die Berechnung
  das Wirkungsdatum der Zuzahlung
                                                                      • Bildung jeder zusätzlichen beitragsfreien Bonusrente aus den
• Zuteilung von Risiko-, Kostenüberschüssen sowie fondsindividu-
                                                                        jährlichen Überschüssen und den Bewertungsreservenüberschüs-
  ellen Überschüssen:
                                                                        sen nach § 4 Abschnitte V und VI
  Fälligkeitstermin; ist dieser kein Monatserster, gilt der Monats-
  erste als Stichtag, der auf den Fälligkeitstermin folgt             als Rechnungsgrundlagen - Wahrscheinlichkeitstafeln und Rech-
• Fondswechsel:                                                       nungszins - grundsätzlich diejenigen, die zum Zeitpunkt des Ren-
  der Tag der Übertragung                                             tenbeginns für neu abzuschließende vergleichbare Rentenversi-
                                                                      cherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung für die
Veräußerung von Fondsanteilen anlässlich                              Beitragskalkulation verwendet werden.
• Fondswechsel:                                                       Wenn zum Wirksamkeitstermin der in Absatz 2 b) aufgeführten
  der Tag der Übertragung                                             Berechnungen aufgrund
• Kapitalentnahme bei Ehescheidung oder Aufhebung einer
                                                                      • aufsichtsrechtlicher Regelungen
  eingetragenen Lebenspartnerschaft im Zusammenhang mit dem
                                                                      oder
  Versorgungsausgleich:
                                                                      • Veröffentlichungen der Deutschen Aktuarvereinigung e.V.
  der erste Tag des Monats, in dem die Entscheidung des Familien-
  gerichts über den Versorgungsausgleich rechtskräftig wird           für neu abzuschließende Versicherungen vergleichbarer Tarife
                                                                      andere Rechnungsgrundlagen verwendet werden (nachfolgend
                                                                      „aktuelle Rechnungsgrundlagen“ genannt), dann können wir diese
                                                                      auch für die aufgeführten Berechnungen verwenden.


2390204 Jan25   (51464G)   Seite 5 von 16

[Seite 6]
Die Anwendung aktueller Rechnungsgrundlagen erfolgt jedoch              Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüberschusses
stets nur für die jeweilige Berechnung; die bereits in der Vergan-      führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit
genheit vertraglich garantierten Leistungen bleiben von einer Ände-     wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar den überschussberech-
rung der Rechnungsgrundlagen unberührt.                                 tigten Versicherungsverträgen gutgeschrieben haben. Sinn dieser
3  Wirtschaftliche Konsequenzen künftiger Veränderungen                 Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankungen des
der Rechnungsgrundlagen                                                 Überschusses über die Jahre auszugleichen. Die Rückstellung für
                                                                        Beitragsrückerstattung dürfen wir grundsätzlich nur für die Über-
Die Anwendung der jeweils aktuellen Rechnungsgrundlagen                 schussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwenden.
anstelle der in Absatz 1 genannten hat zur Folge, dass die in
Absatz 2 b) bezeichneten Versicherungsleistungen höher oder             Nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hiervon
geringer ausfallen als bei Verwendung der in Absatz 1 genannten         mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abweichen.
Rechnungsgrundlagen bei Vertragsschluss.                                Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Vertra-
Die Höhe der sich aus der Verwendung aktueller Rechnungsgrund-          ges am Überschuss ergeben sich aus der Zuführung zur Rückstel-
lagen ergebenden Veränderungen lässt sich im Vorwege - insbe-           lung für Beitragsrückerstattung nicht.
sondere aufgrund nicht vorhersehbarer Veränderungen der                 2  Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich
Lebenserwartung und der Lage am Kapitalmarkt - nicht beziffern.         zum Überschuss bei. Wir haben deshalb gleichartige Versicherun-
4  Informationspflicht                                                  gen (z. B. Rentenversicherungen, Risikolebensversicherungen,
                                                                        Berufsunfähigkeitsversicherungen) zu Bestands- und Risikoklassen
Wir werden Sie bei einer Verwendung aktueller Rechnungsgrundla-         zusammengefasst. Bestands- und Risikoklassen bilden wir, um die
gen im Rahmen der in Absatz 2 genannten Berechnungen informie-          Unterschiede bei den versicherten Risiken zu berücksichtigen.
ren.
                                                                        Bei der Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Verträge
§ 4 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?                              wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an. Wir vertei-
1  Die Höhe des Vertragsguthabens vor Rentenbeginn ist von              len den Überschuss für die Versicherungsnehmer in dem Maß, wie
der Entwicklung der Anlagestöcke abhängig, an denen Sie unmit-          die Bestands- und Risikoklassen zu seiner Entstehung beigetragen
telbar beteiligt sind (siehe § 1 Absatz 8).                             haben. Für Bestands- und Risikoklassen, die nicht zur Entstehung
                                                                        des Überschusses beigetragen haben, besteht insoweit kein
Darüber hinaus beteiligen wir Sie an den Überschüssen und               Anspruch auf Überschussbeteiligung.
Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Leistung aus
der Überschussbeteiligung kann auch Null betragen.                      Bewertungsreserven
                                                                        3  Während der Ansparzeit (d. h. vor Rentenbeginn) fließen die
Die Höhe der Überschussbeteiligung veröffentlichen wir in unserem       Bewertungsreserven, die nach den maßgebenden rechtlichen Vor-
Geschäftsbericht. Diesen finden Sie auf unserer Internetseite oder      schriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen sind
Sie können ihn bei uns anfordern.                                       (verteilungsfähige Bewertungsreserve), den Versicherungsnehmern
Die Überschüsse werden jährlich im Rahmen unseres Jahresab-             unmittelbar zu. Hierzu wird die Höhe der verteilungsfähigen Bewer-
schlusses festgestellt.                                                 tungsreserve monatlich neu ermittelt. Der so ermittelte Wert wird
Der Jahresabschluss wird von einem unabhängigen Wirtschafts-            den Verträgen nach dem in Abschnitt II Absatz 6 beschriebenen
prüfer geprüft und ist unserer Aufsichtsbehörde einzureichen.           Verfahren zugeordnet. Aufsichtsrechtliche Regelungen zur Sicher-
                                                                        stellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den
2  Um die mit Ihnen vertraglich vereinbarten Leistungen erfüllen
                                                                        Verträgen bleiben unberührt.
zu können, müssen wir unsere Tarife vorsichtig kalkulieren.
                                                                        In der Rentenbezugszeit (d. h. nach Ablauf der Ansparzeit) erfolgt
Wir müssen ausreichend Vorsorge treffen für Veränderungen der
                                                                        eine angemessene Beteiligung an den Bewertungsreserven. Das
Kapitalmärkte, eine ungünstige Entwicklung der versicherten Risi-
                                                                        Verfahren ist in Abschnitt VI beschrieben.
ken und der Kosten. Unsere vorsichtigen Annahmen bezüglich der
Kapitalanlagenverzinsung und der Entwicklung der versicherten           4  Die Bemessungsgrößen für die Überschussbeteiligung wer-
Risiken und der Kosten führen zu Überschüssen, an denen wir Sie         den nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik
beteiligen.                                                             mit den in § 3 genannten Rechnungsgrundlagen ermittelt.
Überschüsse entstehen in der Regel, wenn                                II Bemessungsgrundlage und Fälligkeit für die Überschussbe-
                                                                        teiligung während der Ansparzeit
• sich der Risikoverlauf der versicherten Risiken günstiger entwi-
                                                                        Der auf Ihre Versicherung entfallende Teil der Überschüsse wird
  ckelt, als bei der Tarifkalkulation zugrunde gelegt wurde.
                                                                        Ihnen in Form von Risiko-, Kosten-, Zins- und Schlussüberschuss-
• unsere Kosten niedriger sind, als bei der Tarifkalkulation zugrunde
                                                                        anteilen sowie einem fondsindividuellen Überschussanteil zugeteilt.
  gelegt wurde.
                                                                        Außerdem werden Sie an den Bewertungsreserven beteiligt.
Sofern Teile Ihres Vertragsguthabens in unserem übrigen Vermö-
                                                                        Risikoüberschussanteil
gen angelegt sind, erzielen wir in der Regel Überschüsse, wenn die
                                                                        1  Einen Risikoüberschussanteil erhalten Sie entsprechend der
Erträge aus den Kapitalanlagen den Rechnungszins übersteigen.
                                                                        jährlichen Deklaration im Geschäftsbericht anteilig zu einem Zwölf-
Entstehung von Bewertungsreserven                                       tel zu Beginn eines jeden Kalendermonats.
3  Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der
                                                                        Bemessungsgröße für den Risikoüberschussanteil ist der nach den
Kapitalanlagen über ihrem jeweiligen handelsrechtlichen Buchwert
                                                                        allgemein anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik ermit-
liegt.
                                                                        telte Risikobeitrag für das Todesfallrisiko des am Zuteilungstermin
I Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteiligung der             beginnenden Kalendermonats.
Versicherungsnehmer
                                                                        Kostenüberschussanteil
Überschüsse                                                             2  Einen Kostenüberschussanteil erhalten Sie zu Beginn eines
1  Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unse-             jeden Kalendermonats. Der Teil des Kostenüberschussanteils, der
res Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels-            sich anhand der in unserem übrigen Vermögen, im Spezialfonds
und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Feststellung des Jah-    und im Fonds der freien Fondsanlage angelegten Teile des Ver-
resabschlusses legen wir fest, welcher Teil des Rohüberschusses         tragsguthabens bemisst, wird entsprechend der jährlichen Deklara-
für die Überschussbeteiligung aller überschussberechtigten Ver-         tion im Geschäftsbericht jeweils anteilig zu einem Zwölftel zu
träge zur Verfügung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtli-     Beginn eines jeden Kalendermonats fällig, erstmalig zu Beginn des
chen Vorgaben, derzeit insbesondere die Verordnung über die Min-        Kalendermonats, der auf den Versicherungsbeginn folgt.
destbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung
(Mindestzuführungsverordnung).


2390204 Jan25   (51464G)   Seite 6 von 16

[Seite 7]
Bemessungsgröße für den Kostenüberschussanteil ist der zum            Der Kapitalertrag eines Versicherungsjahres besteht aus den Zin-
jeweiligen Fälligkeitstermin gezahlte Beitrag sowie jeweils die zum   sen auf den in unserem übrigen Vermögen angelegten Teil des Ver-
Ende des Vormonats in unserem übrigen Vermögen, im Spezial-           tragsguthabens Ihrer Versicherung.
fonds und im Fonds der freien Fondsanlage angelegten Teile des        Zum 1. Oktober eines jeden Kalenderjahres wird für jede
Vertragsguthabens Ihrer Versicherung.                                 anspruchsberechtigte Versicherung ein Verteilungsschlüssel für die
Die Bemessungsgröße für den Kostenüberschussanteil einer              Beteiligung an der verteilungsfähigen Bewertungsreserve ermittelt.
geleisteten Zuzahlung ist die Höhe dieser Zuzahlung. Den auf die      Der Verteilungsschlüssel für Ihre Versicherung ist das Verhältnis
Zuzahlung entfallenden Kostenüberschussanteil erhalten Sie zu         der Summe der Kapitalerträge Ihrer Versicherung zur Summe der
Beginn des auf den Eingang der Zuzahlung folgenden Kalendermo-        Kapitalerträge aller anspruchsberechtigten Versicherungen. Der so
nats.                                                                 ermittelte Verteilungsschlüssel gilt für das gesamte folgende Kalen-
Zinsüberschussanteil                                                  derjahr.
3  Einen Zinsüberschussanteil erhalten Sie entsprechend der           Zum Zuteilungstermin der Bewertungsreserve Ihrer Versicherung
jährlichen Deklaration im Geschäftsbericht anteilig zu Beginn eines   erhalten Sie die Hälfte Ihres anhand dieses Verteilungsschlüssels
jeden Kalendermonats, wenn im Vormonat Teile Ihres Vertragsgut-       ermittelten Anteils an der verteilungsfähigen Bewertungsreserve,
habens in unserem übrigen Vermögen angelegt waren.                    die an dem zugehörigen Stichtag vorhanden ist.
Bemessungsgröße für den Zinsüberschussanteil ist der in unserem       Die Stichtage für die Ermittlung der Höhe der verteilungsfähigen
übrigen Vermögen angelegte Teil des Vertragsguthabens Ihrer Ver-      Bewertungsreserve sind bei
sicherung zum Ende des Vormonats.                                     • Tod der versicherten Person während der Ansparzeit:
Fondsindividueller Überschussanteil                                     der vierte Tag des Monats des Eingangs der Meldung des Todes-
4  Einen fondsindividuellen Überschussanteil erhalten Sie ent-          falls
sprechend der jährlichen Deklaration im Geschäftsbericht anteilig     • Ablauf der Ansparzeit:
zu einem Zwölftel zu Beginn eines jeden Kalendermonats, wenn im         der vierte Tag des letzten Monats vor Ablauf der Ansparzeit
Vormonat Teile Ihres Vertragsguthabens im Spezialfonds oder im        • vollständiger Kündigung:
Fonds der freien Fondsanlage angelegt waren.                            der vierte Tag des letzten Monats vor dem Wirkungsdatum der
Bemessungsgröße für den fondsindividuellen Überschussanteil ist         Kündigung
jeweils der zum Ende des Vormonats im Spezialfonds angelegte          • Übertragung der Versicherung bei Arbeitgeberwechsel:
Teil Ihres Vertragsguthabens bzw. der zum Ende des Vormonats im         der vierte Tag des letzten Monats vor dem Wirkungsdatum der
Fonds der freien Fondsanlage angelegte Teil des Vertragsgutha-          Übertragung.
bens.                                                                 Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven
Schlussüberschussanteil                                               7  Sie erhalten zu den Zuteilungsterminen der Bewertungsre-
5  Sie erhalten einen Schlussüberschussanteil bei                     serve Ihrer Versicherung (siehe Absatz 6) eine Mindestbeteiligung
• Tod der versicherten Person während der Ansparzeit                  an den Bewertungsreserven (im Folgenden: Mindestbeteiligung).
• Ablauf der Ansparzeit                                               Die Bemessungsgröße für diese Mindestbeteiligung ist der jewei-
oder                                                                  lige, zum Zuteilungstermin fällig werdende Schlussüberschussanteil
• vollständiger Kündigung (siehe § 19 Absatz 3 a)) bzw. Übertra-      (siehe Absatz 5). Wird kein Schlussüberschussanteil fällig, entfällt
  gung der Versicherung bei Arbeitgeberwechsel (siehe § 21) nach      ebenfalls die Mindestbeteiligung.
  Ablauf einer Wartezeit des Vertrages, die ein Drittel der Anspar-   Ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven nach Absatz 6
  zeit des Vertrages, höchstens jedoch 10 Jahre beträgt.              geringer als die Mindestbeteiligung, wird nur die Mindestbeteiligung
Die Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil ist ein fikti-    fällig.
ves Guthaben. Dieses fiktive Guthaben wird durch Zuführung eines      Ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven nach Absatz 6
Betrages jeweils zu Beginn eines jeden Kalendermonats gebildet.       höher als die Mindestbeteiligung, dann wird zusätzlich der die Min-
Der Zuführungsbetrag ist ein im Geschäftsbericht deklarierter Pro-    destbeteiligung übersteigende Teil fällig.
zentsatz der jeweiligen Bemessungsgröße für den Zinsüberschuss-
anteil (siehe Absatz 3). Das fiktive Guthaben seinerseits wird am     III Verwendung der Überschussbeteiligung während der
Ende eines jeden Kalendermonats mit einem im Geschäftsbericht         Ansparzeit
deklarierten Anteilsatz verzinst.                                     Risiko-, Zins- und Kostenüberschussanteile sowie fondsindivi-
Bei Tod der versicherten Person wird die zu diesem Zeitpunkt          dueller Überschussanteil
erreichte Bemessungsgröße diskontiert mit einem im Geschäftsbe-       1  Die zugeteilten Überschussanteile werden zur Erhöhung des
richt deklarierten Zins für die noch ausstehenden Jahre der Anspar-   Vertragsguthabens verwendet.
zeit.                                                                 Schlussüberschussanteil
Bei vollständiger Kündigung oder Übertragung der Versicherung         2  Wird Ihrer Versicherung ein Schlussüberschussanteil wegen
nach Zurücklegen einer Wartezeit wird die zu diesem Zeitpunkt         Tod, vollständiger Kündigung oder Übertragung zugeteilt (siehe
erreichte Bemessungsgröße gekürzt im Verhältnis der abgelaufe-        Abschnitt II Absatz 5), so wird dieser Betrag wie folgt verwendet:
nen Dauer zur Ansparzeit, jeweils vermindert um die Wartezeit, und    • bei Tod der versicherten Person:
diskontiert mit einem im Geschäftsbericht deklarierten Zins für die      zur Erhöhung der Todesfallleistung (siehe § 1 Absatz 3),
noch ausstehenden Jahre der Ansparzeit.                               • bei vollständiger Kündigung der Versicherung:
Beteiligung an den Bewertungsreserven                                    zur Erhöhung des Rückkaufswertes (siehe § 19 Absatz 2).
6  Sie werden an den Bewertungsreserven beteiligt; die Zutei-         • bei Übertragung der Versicherung bei Arbeitgeberwechsel:
lung für Ihre Versicherung erfolgt bei                                   zur Erhöhung des Übertragungswerts (siehe § 21 Absatz 3)
• Tod der versicherten Person während der Ansparzeit,                 (Mindest-)Beteiligung an den Bewertungsreserven
• Ablauf der Ansparzeit                                               3  Wird Ihrer Versicherung eine (Mindest-)Beteiligung an den
oder                                                                  Bewertungsreserven wegen Tod, vollständiger Kündigung oder
• vollständiger Kündigung (siehe § 19 Absatz 3 a)).                   Übertragug zugeteilt (siehe Abschnitt II Absätze 6 und 7), so wird
oder                                                                  dieser Betrag wie folgt verwendet:
• Übertragung der Versicherung bei Arbeitgeberwechsel (siehe          • bei Tod der versicherten Person:
  § 21).                                                                zur Erhöhung der Todesfallleistung (siehe § 1 Absatz 3),
Die Bemessungsgröße für Ihren Anteil an der verteilungsfähigen        • bei vollständiger Kündigung der Versicherung:
Bewertungsreserve ist die Summe der Kapitalerträge der bisher           zur Erhöhung des Rückkaufswertes (siehe § 19 Absatz 2).
abgelaufenen Ansparzeit.                                                bei Übertragung der Versicherung bei Arbeitgeberwechsel: zur
                                                                        Erhöhung des Übertragungswerts (siehe § 21 Absatz 3)


2390204 Jan25   (51464G)   Seite 7 von 16

[Seite 8]
IV Verwendung des Schlussüberschussanteils und der (Min-              angepasste Rechnungsgrundlagen für die Berechnung der
dest-)Beteiligung an den Bewertungsreserven bei Ablauf der            Deckungsrückstellungen verwendet werden müssen, ist eine Auffül-
Ansparzeit                                                            lung der Deckungsrückstellung für Ihre Versicherung erforderlich.
Bei Ablauf der Ansparzeit werden der Schlussüberschussanteil und      Wir können vom Zeitpunkt der Notwendigkeit der Auffüllung an die
die (Mindest-)Beteiligung an den Bewertungsreserven zur Erhö-         für Ihre Versicherung künftig anfallenden Überschüsse (siehe
hung der vertraglichen Rente (siehe § 2 Absatz 2) bzw. der Kapital-   Abschnitte IV bis VI) ganz oder teilweise so lange zur Refinanzie-
auszahlung (siehe § 1 Absatz 10) verwendet.                           rung der Auffüllung verwenden, bis die Refinanzierung abgeschlos-
V Bemessungsgrundlage, Fälligkeit und Verwendung für die              sen ist. Über eine solche Änderung informieren wir Sie in Textform
Überschussanteile während der Rentenbezugszeit                        vor Beginn der Auffüllung, spätestens 2 Jahre nach Feststellung
                                                                      der Notwendigkeit der Auffüllung.
Bemessungsgrundlage
1  Sie erhalten Überschussanteile in Form von Zins-, Kosten-          Die Änderung hat zur Folge, dass für Ihre Versicherung in der Zeit
und Risikoüberschussanteilen, die gemeinsam fällig und verwendet      der Refinanzierung keine Überschüsse gutgeschrieben werden.
werden.                                                               Ihre tatsächliche Rente und die schon erreichten Steigerungen aus
                                                                      der Überschussbeteiligung bleiben unberührt.
Die Bemessungsgröße für den Zinsüberschussanteil ist der am
Zuteilungstermin in unserem übrigen Vermögen angelegte Anteil         § 5 Wie kommt Ihr Vertrag zustande und wann
des Vertragsguthabens Ihrer Versicherung, bei konventioneller Ver-    beginnt Ihr Versicherungsschutz?
rentung also das gesamte Vertragsguthaben.
                                                                      1  Ihr Vertrag kann auf unterschiedliche Weise zustande kom-
Die Bemessungsgröße für den Kostenüberschussanteil ist der Jah-       men:
resbetrag der zum Beginn des am Zuteilungstermin abgelaufenen
Versicherungsjahres erreichten Rente.                                 Antragsverfahren
                                                                      • Wenn Sie einen Antrag auf Abschluss eines Vertrages (Ver-
Die Bemessungsgröße für den Risikoüberschussanteil ist der nach         tragserklärung) in Textform stellen, kommt der Vertrag zustande,
den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik ermittelte           sobald Ihnen unsere Annahmeerklärung oder der Versicherungs-
Risikobeitrag für das Langlebigkeitsrisiko des am Zuteilungstermin      schein in Textform zugegangen ist (sog. Antragsverfahren).
beginnenden Versicherungsjahres.
                                                                      Invitatioverfahren
Bemessungsgröße für den fondsindividuellen Überschussanteil ist       • Wenn Sie von uns in Textform ein Angebot auf Abschluss eines
der zum Monatsanfang im Spezialfonds angelegte Teil Ihres Ver-          Vertrages erhalten, und Sie dieses Angebot annehmen, kommt
tragsguthabens.                                                         der Vertrag zustande, sobald uns Ihre Annahmeerklärung (Ver-
Fälligkeit der Überschussanteile                                        tragserklärung) in Textform zugegangen ist.
2  Alle Überschussanteile werden in voller Höhe am Ende eines         2  Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag zustande
jeden Versicherungsjahres fällig.                                     gekommen ist (siehe Absatz 1). Jedoch besteht vor dem im Versi-
Verwendung der Überschussanteile                                      cherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn kein Versiche-
3  Für die Zeit der Rentenzahlung werden die Überschussan-            rungsschutz.
teile zur Bildung einer Bonusrente verwendet.                         Allerdings kann unsere Leistungspflicht entfallen, wenn Sie den
Bonusrente                                                            Beitrag nicht rechtzeitig zahlen (siehe § 14 Absätze 2 und 3 und
Bei der Bonusrente wird im ersten Jahr der Rentenzahlung die tat-     § 15).
sächliche Rente gezahlt. Erstmals ein Jahr nach Rentenbeginn und
für jedes folgende Jahr werden die jährlichen Überschussanteile       § 6 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeige-
zur Steigerung der dann jeweils erreichten Gesamtrente (tatsächli-    pflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung?
che Rente zuzüglich der Steigerungen) verwendet. Die sich danach      Vorvertragliche Anzeigepflicht
ergebende Gesamtrente ist jeweils garantiert.                         1  Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet,
VI Bemessungsgrundlage und Verwendung für die Bewer-                  alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir
tungsreserven während der Rentenbezugszeit                            in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzu-
Bewertungsreservenüberschussanteile erhalten Sie zu den glei-         zeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Ent-
chen Fälligkeitsterminen wie die Zinsüberschussanteile.               scheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt
Die Bemessungsgröße für die Bewertungsreservenüberschussan-           zu schließen, erheblich sind.
teile entspricht der Bemessungsgröße für die Zinsüberschussan-        Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen
teile nach Abschnitt V.                                               Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor
Für die Bewertungsreservenüberschussanteile gilt dieselbe Ver-        Vertragsannahme, in Textform stellen.
wendung, wie Sie sie für die Überschussanteile nach Abschnitt V       2  Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, ist
vereinbart haben.                                                     auch diese - neben Ihnen - zu wahrheitsgemäßer und vollständiger
VII Änderungsmöglichkeit der Verwendung zukünftiger Über-             Beantwortung der Fragen verpflichtet.
schüsse                                                               3  Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen
Sollte sich während des Rentenbezugs aufgrund von Umständen,          Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den ge-
die bei Rentenbeginn nicht vorhersehbar waren, herausstellen,         fahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie
dass die unserer Tarifkalkulation zugrunde liegenden Rechnungs-       behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglis-
grundlagen aufgrund eines unerwartet starken Anstiegs der             tig gehandelt.
Lebenserwartung voraussichtlich nicht mehr ausreichen, um dauer-      Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung
haft die Zahlung der tatsächlichen Rente und der schon erreichten     4  Nachfolgend informieren wie Sie, unter welchen Vorausset-
Steigerungen aus der Überschussbeteiligung sicherzustellen und        zungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht
aufgrund
                                                                      • vom Vertrag zurücktreten,
• aufsichtsrechtlicher Vorgaben oder                                  • den Vertrag kündigen,
• offizieller Stellungnahmen der allgemein anerkannten Berufs-        • den Vertrag anpassen oder
  vereinigung der Aktuare (etwa Fachgrundsätze der Deutschen          • den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten
  Aktuarvereinigung e.V.) oder
• Feststellungen des Verantwortlichen Aktuars wegen unverschul-       können.
  deter, nicht vorhersehbarer Veränderung unternehmensindividu-
  eller Risiken


2390204 Jan25   (51464G)   Seite 8 von 16

[Seite 9]
Rücktritt                                                                  15  Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
5  Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird, können           oder zur Vertragsanpassung nur innerhalb eines Monats schriftlich
wir vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht,           geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir
wenn weder eine vorsätzliche noch eine grob fahrlässige Anzeige-           von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend
pflichtverletzung vorliegt. Selbst wenn die Anzeigepflicht grob fahr-      gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung
lässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, falls wir   unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die wir
den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höhe-           unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich
rer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) - auch bei           weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1
Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände                  nicht verstrichen ist.
geschlossen hätten.                                                        16  Nach Ablauf von 5 Jahren seit Vertragsschluss erlöschen
6  Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz.            unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsan-
Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalles zurücktreten, bleibt        passung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetre-
unsere Leistungspflicht unter folgender Voraussetzung trotzdem             ten, können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend
bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen         machen. Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt
gefahrerheblichen Umstand, der                                             worden, beträgt die Frist 10 Jahre.
• weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfal-       Anfechtung
  les                                                                      17  Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Ent-
• noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs-             scheidung zur Annahme des Vertrages durch unrichtige oder
  pflicht ursächlich                                                       unvollständige Angaben bewusst und gewollt beeinflusst worden
war.                                                                       ist. Handelt es sich um Angaben der versicherten Person, so kön-
                                                                           nen wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären, auch wenn Sie
Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch auch im vorstehend genann-         von der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kennt-
ten Fall, wenn die Anzeigepflicht arglistig verletzt worden ist.           nis hatten. Absatz 7 gilt entsprechend.
7  Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird, zahlen wir            Leistungserweiterung/Wiederinkraftsetzung der Versicherung
den Rückkaufswert (siehe § 19 Absatz 2). Die Rückzahlung der               18  Die Absätze 1 bis 17 gelten entsprechend, wenn der Versi-
Beiträge können Sie nicht verlangen.                                       cherungsschutz nachträglich erweitert oder wieder in Kraft gesetzt
Kündigung                                                                  wird und deshalb eine erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen
8  Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die Ver-            wird. Die Fristen nach Absatz 16 beginnen mit der Änderung oder
letzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig          Wiederinkraftsetzung des Vertrages bezüglich des geänderten oder
erfolgt ist, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von       wieder in Kraft gesetzten Teils neu.
einem Monat kündigen.                                                      Erklärungsempfänger
9  Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den                  19  Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertrags-
Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen (z.B. höherer              anpassung sowie zur Anfechtung üben wir durch eine schriftliche
Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) - auch bei               Erklärung aus, die wir Ihnen gegenüber abgeben.
Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände                  Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt
geschlossen hätten.                                                        haben, gilt nach Ihrem Tod ein Bezugsberechtigter als bevollmäch-
10  Wenn wir den Vertrag kündigen, wandelt er sich nach Maß-               tigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist kein Bezugsberechtig-
gabe des § 20 Absatz 1 mit der Kündigung in eine beitragsfreie             ter vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden,
Versicherung um.                                                           können wir den Inhaber des Versicherungsscheins als bevollmäch-
Vertragsanpassung                                                          tigt ansehen, die Erklärung entgegenzunehmen.
11  Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den
Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer              Besonderheiten der fondsgebundenen Renten-
Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) - auch bei                versicherung
Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände
geschlossen hätten (siehe Absatz 5 Satz 3 und Absatz 9), werden            § 7 Wie verwenden wir Ihre Beiträge und die
die anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Ver-               Zuzahlungen?
tragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu          1  Wir führen Ihre Beiträge und Zuzahlungen, soweit sie nicht
vertreten, werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Ver-            zur Deckung von Kosten bestimmt sind, dem Vertragsguthaben zu.
sicherungsperiode Vertragsbestandteil.
                                                                           2  Zu Beginn eines jeden Kalendermonats während der Anspar-
12  Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nachdem                  zeit erfolgt jeweils eine Neuaufteilung des Vertragsguthabens auf
Sie unsere Mitteilung über die Vertragsanpassung erhalten haben,           die Anlagestöcke bzw. unser übriges Vermögen (siehe § 8 Absätze
fristlos kündigen, wenn                                                    1 und 2).
• wir im Rahmen der Vertragsanpassung den Beitrag um mehr als              3  Der Wert eines Fondsanteils richtet sich nach der Wertent-
  10 % erhöhen oder                                                        wicklung des jeweiligen Fonds. Die Anzahl der jeweils zu erwerben-
• wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten Umstand            den Fondsanteile ergibt sich durch Teilung des anzulegenden Bei-
  ausschließen.                                                            trages durch den jeweiligen Rücknahmepreis der Fondsanteile.
Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die Vertrags-       Dabei ist für die Bewertung der in § 2 Absatz 8 genannte Stichtag
anpassung hinweisen.                                                       maßgebend.
Voraussetzung für die Ausübung unserer Rechte                              4  Soweit die Erträge, die aus den im Anlagestock enthaltenen
13  Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver-               Vermögenswerten erzielt werden, nicht ausgeschüttet werden, flie-
tragsanpassung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte            ßen sie unmittelbar den Fonds zu und erhöhen damit den Wert der
Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung       jeweiligen Fondsanteile. Mit den ausgeschütteten Erträgen eines
hingewiesen haben.                                                         Fonds werden Anteile des gleichen Fonds erworben, die im Ver-
14  Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur             hältnis des zum Ausschüttungszeitpunkt vorhandenen Fondsgutha-
Vertragsanpassung, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder             bens des gleichen Fonds Ihrer Versicherung gutgeschrieben wer-
die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.                                     den.


2390204 Jan25   (51464G)   Seite 9 von 16

[Seite 10]
§ 8 Welchen Einfluss hat die Leistungsabsiche-                          5  Sollten hinsichtlich des Spezialfonds erhebliche Änderungen
                                                                        eintreten, die wir nicht beeinflussen können, sind wir berechtigt,
rung auf die Aufteilung des Vertragsguthabens                           den Spezialfonds auszutauschen. Über einen Austausch werden
und welche Chancen und Risiken sind damit ver-                          wir Sie informieren. Erhebliche Änderungen hinsichtlich eines Spe-
bunden?                                                                 zialfonds können insbesondere sein:
Leistungsabsicherung zum Rentenbeginn                                   • Der Spezialfonds wird aufgelöst, die Ausgabe oder Rücknahme
1   Mit der Leistungsabsicherung stellen wir sicher, dass zum             von Anteileinheiten wird eingestellt.
Rentenbeginn eine Mindestleistung (siehe § 1 Absatz 9) als Ver-         • Die Kapitalanlagegesellschaft, die den Spezialfonds verwaltet,
tragsguthaben für die Bildung der von uns ab Rentenbeginn zu              verliert ihre Zulassung für den Vertrieb von Investmentanteilen,
zahlenden tatsächlichen Rente (siehe                                      stellt deren Vertrieb ein oder kündigt die mit uns bestehende
§ 2 Absatz 1) zur Verfügung steht.                                        Vertriebsvereinbarung.
2  Der Teil des Vertragsguthabens, der für die Sicherstellung der       Falls wir den Spezialfonds austauschen, werden wir versuchen,
Mindestleistung notwendig ist, wird in unserem übrigen Vermögen         einen ähnlichen Ersatzfonds zu finden. Diesen Ersatzfonds, dessen
angelegt. Für diesen Teil des Vertragsguthabens gewähren wir eine       Anlagegrundsätze sowie den Stichtag des Fondswechsels teilen
der Höhe nach nicht garantierte Überschussbeteiligung. Einzelhei-       wir Ihnen mit. Bei dem Ersatzfonds kann es sich um einen Spezial-
ten dazu können Sie § 4 entnehmen.                                      fonds oder um einen Publikumsfonds handeln. Ab dem Zeitpunkt
                                                                        des Fondswechsels wird der Teil des Vertragsguthabens, der in
Der andere Teil des Vertragsguthabens, der nicht für die Sicherstel-
                                                                        dem betroffenen Spezialfonds angelegt ist, statt in den bisherigen
lung der Mindestleistung notwendig ist, wird bis zu dem tariflich
                                                                        Spezialfonds in den Ersatzfonds investiert. Aufgrund eines Fonds-
festgelegten Anteil in einem Spezialfonds angelegt. Soweit der tarif-
                                                                        wechsels kann sich die Aufteilung des Vertragsguthabens im Fonds
lich festgelegte Anteil des Vertragsguthabens in dem Spezialfonds
                                                                        der freien Fondsanlage und im Spezialfonds zum Zeitpunkt des
erreicht ist, wird ein darüber hinausgehendes Vertragsguthaben im
                                                                        Fondswechsels ändern. Die vereinbarte Mindestleistung zum Ren-
Fonds der freien Fondsanlage angelegt.
                                                                        tenbeginn ist jedoch von diesem Fondswechsel nicht betroffen.
Bei Anlage im Spezialfonds bzw. im Fonds der freien Fondsanlage
                                                                        Im Zeitraum vom Wegfall des Spezialfonds bis zum Einsatz des
ist dieser Teil des Vertragsguthabens unmittelbar an der Wertent-
                                                                        Ersatzfonds wird das Vertragsguthaben, soweit es nicht für die
wicklung dieser Fonds beteiligt. Sie haben die Chance, bei Kurs-
                                                                        Leistungsabsicherung benötigt wird, ausschließlich im Fonds der
steigerungen der Fonds einen Wertzuwachs zu erzielen. Bei Kurs-
                                                                        freien Fondsanlage angelegt. Sollten wir keinen Ersatzfonds finden,
rückgängen kann es aber auch zu einer Wertminderung kommen.
                                                                        bleibt das Vertragsguthaben, soweit es nicht für die Leistungsabsi-
Die Anlage des Vertragsguthabens in dem Spezialfonds und
                                                                        cherung benötigt wird, vollständig im Fonds der freien Fondsanlage
im Fonds der freien Fondsanlage ist daher für Sie mit Chancen
                                                                        angelegt.
und auch mit Risiken verbunden (siehe § 1 Absatz 8). Die
Chancen und Risiken des Spezialfonds liegen in der Regel über           § 9 Wie kann sich das Garantieniveau während
denen des Fonds der freien Fondsanlage. Dies ist insbesondere
abhängig von der Entwicklung am Kapitalmarkt. Einzelheiten kön-
                                                                        der Ansparzeit ändern?
nen Sie den Informationen nach § 7 VVG entnehmen, die Ihnen vor         1  Grundsätzlich bleiben die nach § 1 Absatz 9 bei Abschluss
Vertragsschluss ausgehändigt worden sind. Bei Anlage im Spezial-        des Vertrages vereinbarte Leistungsabsicherung und das verein-
fonds bzw. im Fonds der freien Fondsanlage gewähren wir für die         barte Garantieniveau bis zum vereinbarten Rentenbeginn unverän-
darin investierten Teile des Vertragsguthabens einen der Höhe           dert bestehen, soweit Ihre Beiträge nach § 14 vereinbarungsgemäß
nach nicht garantierten fondsindividuellen Überschuss. Einzelhei-       bei uns eingehen.
ten dazu können Sie § 4 entnehmen.                                      Mögliche Auswirkungen von Vertragsänderungen bzw. einer
Die Aufteilung des Vertragsguthabens erfolgt zu Beginn eines jeden      vollständigen Kündigung auf das Garantieniveau
Monats nach einem tariflich festgelegten methodischen Rechenver-        2  Die Ausübung nachfolgender Rechte in der Ansparzeit kann
fahren, das die allgemein anerkannten Regeln der Versicherungs-         dazu führen, dass wir das vereinbarte Garantieniveau senken,
mathematik berücksichtigt.                                              wenn nämlich infolge der Vertragsänderung bzw. -beendigung das
                                                                        vorhandene Vertragsguthaben für eine Fortführung oder Beendi-
Diese Aufteilung wird so vorgenommen, dass während der Anspar-
                                                                        gung der Versicherung mit dem ursprünglich vereinbarten Garan-
zeit stets ein ausreichend hohes Vertragsguthaben in unserem
                                                                        tieniveau nicht mehr ausreicht:
übrigen Vermögen angelegt ist, um die Mindestleistung zum Ren-
tenbeginn sicherzustellen. Die Höhe der Mindestleistung hat somit       • Vorziehen des Rentenbeginns (siehe § 1 Absätze 12 bis 16),
direkten Einfluss auf die Aufteilung des Vertragsguthabens. Je          • Beitragsreduktion (siehe § 16 Absatz 1),
höher die Mindestleistung ist, umso größer ist der Teil des Vertrags-   • Rückzahlung von Arbeitgeberbeiträgen (siehe § 21 Absatz 1),
guthabens, der in unserem übrigen Vermögen angelegt ist. Die Auf-       • vollständige Kündigung (siehe § 19),
teilung kann zur Folge haben, dass eine Anlage im Fonds der freien      • Beitragsfreistellung (siehe § 20)
Fondsanlage nicht möglich ist. Das ist dann der Fall, wenn der tarif-   Ist in einem der vorgenannten Fälle eine Senkung des Garantieni-
lich festgelegte Anteil des Vertragsguthabens in dem Spezialfonds       veaus erforderlich, so entspricht die Mindestleistung nach § 1
nicht überschritten wird.                                               Absatz 9 nach der Vertragsänderung der rechnerisch höchstmögli-
Spezialfonds                                                            chen Mindestleistung nach Absatz 3. Die Mindestleistung wird dann
3  Bei dem Spezialfonds handelt es sich um einen Spezial-Alter-         niedriger sein als diejenige, die sich bei Durchführung der Vertrags-
nativen Investmentfonds (Spezial-AIF) im Sinne von § 1 Absatz 6         änderung mit unverändertem Garantieniveau ergeben hätte.
des Kapitalanlagegesetzbuchs in der Fassung vom 03.06.2021,             Entsprechendes gilt für die garantierte Mindestrente.
dessen Anteile lediglich im Rahmen bestimmter Versicherungspro-
                                                                        Höchstmögliche Mindestleistung
dukte der SIGNAL IDUNA Gruppe erworben werden können. Ein-
                                                                        3  Die rechnerisch höchstmögliche Mindestleistung während der
zelheiten zu diesem Spezialfonds können Sie den Informationen
                                                                        Ansparzeit Ihrer Versicherung wird zu Beginn eines jeden Kalen-
nach § 7 VVG entnehmen, die Ihnen vor Vertragsschluss ausge-
                                                                        dermonats wie folgt ermittelt:
händigt werden.
                                                                        • Für Versicherungen mit laufender Beitragszahlung setzt sich die
Ereignisse, die den Spezialfonds betreffen
                                                                          rechnerisch höchstmögliche Mindestleistung zusammen aus dem
4  Sollte zum Beginn eines Monats die Ausgabe bzw. Rück-
                                                                          zum Berechnungszeitpunkt maßgebenden Vertragsguthaben
nahme von Anteileinheiten am Spezialfonds vorübergehend nicht
                                                                          (siehe § 2 Absatz 8) und den für den Zeitraum vom Berechnungs-
möglich sein, werden wir den Teil Ihres Vertragsguthabens, der
                                                                          zeitpunkt bis zum Ende der Ansparzeit vereinbarten künftigen
nicht für die Leistungsabsicherung benötigt wird, vollständig im
                                                                          Beiträgen, gemindert um Kostenanteile und Risikobeiträge sowie
Fonds der freien Fondsanlage anlegen.
                                                                          auf den Rentenbeginn aufgezinst mit dem für die Tarifkalkulation
                                                                          angesetzten Rechnungszins von 1 % (siehe § 3 Absatz 1).


2390204 Jan25   (51464G)   Seite 10 von 16

[Seite 11]
• Für Versicherungen mit Einlösungsbeitrag, Versicherungen nach       8  Bei Fälligkeit der Leistung werden wir etwaige Beitragsrück-
  einer Beitragsfreistellung nach § 20 Absatz 1 oder nach Ablauf      stände verrechnen.
  der Beitragszahlungsdauer entspricht die rechnerisch höchstmög-     9  Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtig-
  liche Mindestleistung dem um Risikobeiträge und Kostenanteile       ten auf seine Kosten. Bei Überweisungen von Leistungen in Länder
  geminderten sowie mit 1 % auf den Rentenbeginn aufgezinsten         außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes trägt die emp-
  Vertragsguthaben.                                                   fangsberechtigte Person auch die damit verbundene Gefahr.
Die Mindestleistung wird in Prozent der vereinbarten Bruttobei-
tragssumme der Versicherung festgelegt. Den vereinbarten Pro-         § 12 Welche Bedeutung hat der Versicherungs-
zentsatz bezeichnen wir als Garantieniveau.                           schein?
§ 10 Was passiert bei Schließung eines Fonds?                         1  Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform über-
                                                                      mitteln. Stellen wir diesen als Dokument in Papierform aus, dann
1  Wird der der freien Fondsanlage zugrunde liegende Fonds            liegt eine Urkunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde ver-
Ihres Vertrages durch die Kapitalanlagegesellschaft z. B.             langen.
• geschlossen                                                         2  Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt ansehen,
• aufgelöst                                                           über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen, insbesondere Leis-
• auf einen anderen Fonds verschmolzen oder                           tungen in Empfang zu nehmen. Wir können verlangen, dass uns
• wird der An- bzw. Verkauf von Anteilen eingestellt,                 der Inhaber der Urkunde seine Berechtigung nachweist.
so werden wir Sie informieren und stattdessen einen Fonds
zugrunde legen, der nach unserer Einschätzung dem Fonds, der          § 13 Wer erhält die Leistung?
ursprünglich dem Vertrag zugrunde lag, am ehesten entspricht.         1  Als unser Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer
                                                                      die Leistung erhält. Gegebenenfalls bedarf es hierzu zusätzlich
 Auszahlung von Leistungen                                            einer Bestimmung Dritter. Wenn Sie keine Bestimmung treffen, leis-
                                                                      ten wir an Sie.
§ 11 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung ver-
                                                                      Bezugsberechtigung
langt wird?                                                           2  Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere
1  Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, können wir         Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtig-
verlangen, dass uns der Versicherungsschein und ein amtliches         ter).
Zeugnis über den Tag der Geburt der versicherten Person vorge-        Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der
legt wird.                                                            Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt
Wird eine vorgezogene Rente beantragt, ist uns eine Kopie des         des Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis
Rentenbescheids der gesetzlichen Rentenversicherung vorzulegen,       zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit widerrufen.
wenn die versicherte Person in der gesetzlichen Rentenversiche-       Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte
rung versichert ist.                                                  sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald
Wird eine vorgezogene Rente wegen Erwerbsminderung beantragt,         uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann dieses Bezugsrecht nur
ist uns eine Kopie des Rentenbescheids der gesetzlichen Renten-       noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten geän-
versicherung vorzulegen, wenn die versicherte Person in der           dert werden.
gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist. Sofern die versi-     Abtretung und Verpfändung
cherte Person von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist,    3  Die Abtretung von Ansprüchen und Rechten aus dem Vertrag
so ist uns ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über   sowie seine Verpfändung oder Beleihung sind ausgeschlossen.
den Beginn und Verlauf der Krankheiten, die zur Erwerbsminderung
der versicherten Person geführt haben, vorzulegen.                    Anzeige
                                                                      4  Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (siehe
2  Vor jeder Renten- oder Kapitalzahlung können wir auf unsere        Absatz 2) sowie die Abtretung und die Verpfändung (siehe Absatz
Kosten ein amtliches Zeugnis darüber verlangen, dass die versi-       3) sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns
cherte Person noch lebt.                                              vom bisherigen Berechtigten in Textform angezeigt worden sind.
3  Der Tod der versicherten Person muss uns in jedem Fall             Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versiche-
unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitgeteilt werden.      rungsnehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern
Außerdem muss uns eine amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von          Sie bereits zuvor Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsbe-
Alter und Geburtsort vorgelegt werden. Dies gilt auch, wenn für den   rechtigung) getroffen haben.
Todesfall keine Leistung vereinbart wurde. Zu Unrecht empfangene
Rentenzahlungen sind an uns zurückzuzahlen.                            Beiträge und Kosten
4  Wenn eine Leistung für den Todesfall vor dem vereinbarten          § 14 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung
Rentenzahlungsbeginn vereinbart wurde, so muss uns zusätzlich
eine ausführliche ärztliche oder amtliche Bescheinigung über die      beachten?
Todesursache vorgelegt werden. Aus dieser Bescheinigung müs-          1  Die Beiträge zu Ihrer Versicherung können Sie je nach Ver-
sen sich Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tode der versi-    einbarung in einem Beitrag (Einlösungsbeitrag) oder ansonsten als
cherten Person geführt hat, ergeben.                                  laufenden Beitrag monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jähr-
5  Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendige         lich zahlen.
weitere Nachweise verlangen und erforderliche Erhebungen selbst       Die Versicherungsperiode umfasst entsprechend der Zahlungs-
anstellen.                                                            weise einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr bzw. ein Jahr.
6  Die mit den Nachweisen in den Absätzen 1, 3 und 4 verbun-          Haben Sie keine laufende Beitragszahlung, sondern die Zahlung
denen Kosten trägt derjenige, der die Leistung beansprucht.           eines Einlösungsbeitrages mit uns vereinbart, umfasst die Versi-
7  Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebun-          cherungsperiode einen Monat.
gen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungs-      Bei beitragsfreien Verträgen umfasst die Versicherungsperiode
falls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind.        einen Monat.
Wenn eine der in den Absätzen 1 bis 5 genannten Pflichten nicht       Sofern zwischen dem Fälligkeitstag des letzten Beitrags und dem
erfüllt wird, kann dies zur Folge haben, dass wir nicht feststellen   Ablauf der Beitragszahlungsdauer keine volle Versicherungsperi-
können, ob oder in welchem Umfang wir leistungspflichtig sind.        ode liegt, wird bei vierteljährlicher, halbjährlicher oder jährlicher Bei-
Eine solche Pflichtverletzung kann somit dazu führen, dass unsere     tragszahlung am letzten Fälligkeitstag nur ein anteiliger Beitrag fäl-
Leistung nicht fällig wird.                                           lig.


2390204 Jan25   (51464G)   Seite 11 von 16

[Seite 12]
Erstbeitrag                                                            • unter Berücksichtigung der Vervielfältigungsregelung (derzeit
2  Den ersten Beitrag (Erstbeitrag) oder Einlösungsbeitrag müs-          geregelt in § 3 Nr. 63 Satz 4 EStG)
sen Sie unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) nach             steuerfrei zahlen kann, sind ebenfalls möglich.
Abschluss des Vertrages zahlen, jedoch nicht vor dem mit Ihnen
vereinbarten, im Versicherungsschein angegebenen Versiche-             Daneben sind Zahlungen im Rahmen der Übertragung von Anwart-
rungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden jeweils     schaften nach § 4 Betriebsrentengesetz möglich, soweit sie nach
zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig (Fälligkeits-   § 3 Nr. 55 EStG steuerfrei geleistet werden.
tag).                                                                  Die zuvor aufgeführten Beträge können im Rahmen der steuerlich
3  Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum         geförderten Möglichkeiten erneut in Anspruch genommen werden.
Fälligkeitstag (siehe Absatz 2) alles getan haben, damit der Beitrag   § 15 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht
bei uns eingeht.
                                                                       rechtzeitig zahlen?
Die Zahlung gilt im folgenden Fall als rechtzeitig:
                                                                       Erster Beitrag oder Einlösungsbeitrag (Erstbeitrag)
• Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden und           1  Wenn Sie den Erstbeitrag nicht rechtzeitig zahlen (siehe § 14
• Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen.         Absatz 3), können wir - solange die Zahlung nicht bewirkt ist - vom
Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einzie-    Vertrag zurücktreten. Wir sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn
hen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unver-       uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung
züglich (d.h. ohne schuldhaftes Zögern) nach unserer Zahlungsauf-      nicht zu vertreten haben.
forderung erfolgt.                                                     2  Ist der Erstbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles noch
Zuzahlungen                                                            nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nur,
4  Sie können jederzeit während der Ansparzeit - bei Versiche-         wenn wir Sie
rungen mit laufender Beitragszahlung auch zu Beginn Ihrer Versi-       • durch eine gesonderte Mitteilung in Textform oder
cherung - Zuzahlungen zu Ihrer Versicherung unangekündigt leis-        • durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein
ten oder mit uns gesondert vereinbaren.
                                                                       auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere Leis-
Die in Absatz 7 genannten Höchstgrenzen dürfen jedoch nicht            tungspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn Sie uns nachweisen,
überschritten werden.                                                  dass Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten haben.
Eine Zuzahlung bis zu einem Betrag von 20.000 EUR können Sie           Folgebeitrag
unangekündigt leisten. Wenn Sie eine höhere Zuzahlung leisten          3  Zahlen Sie einen Folgebeitrag - dazu gehört auch eine zum
möchten, müssen Sie diese gesondert mit uns vereinbaren. Um            Versicherungsbeginn vereinbarte Zuzahlung - nicht rechtzeitig, kön-
eine Zuzahlung gesondert mit uns zu vereinbaren, reichen Sie uns       nen wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen.
bitte unter Angabe des Wirkungsdatums und der Höhe der Zuzah-          Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen betragen.
lung eine Mitteilung in Textform ein. Das Wirkungsdatum einer
gesondert vereinbarten Zuzahlung ist stets ein Monatserster. Das       4  Gleichzeitig werden wir die versicherte Person in Textform
Wirkungsdatum darf dabei frühestens der Monatserste sein, der auf      über die Ihnen gesetzte Zahlungsfrist informieren und ihr darüber
den Eingang Ihrer Mitteilung bei uns folgt.                            hinaus eine Zahlungsfrist von mindestens 2 Monaten einräumen.
Für die aus den Zuzahlungen resultierenden Leistungen der Versi-       5  Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten
cherung gelten bezüglich der Rechnungsgrundlagen die in § 3 auf-       Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Versiche-
geführten Bestimmungen. Diese Leistungen werden nach den               rungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalles
anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik                         noch mit der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass
                                                                       wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewie-
• bei unangekündigten Zuzahlungen zu Beginn des auf den Ein-           sen haben.
  gang der Zuzahlung folgenden Monats und
• bei gesondert vereinbarten Zuzahlungen zum Wirkungsdatum der         6  Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Ver-
  Zuzahlung                                                            trag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie
                                                                       sich noch immer mit den Beiträgen, Zinsen oder Kosten in Verzug
ermittelt.                                                             befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristset-
Die vereinbarte Leistungsabsicherung (siehe § 1 Absatz 9) gilt auch    zung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Wir können die
für Zuzahlungsbeträge.                                                 Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann
5  Sie müssen die Beiträge und eventuelle Zuzahlungen auf Ihre         automatisch mit dem Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem
Gefahr und Ihre Kosten zahlen.                                         Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese
                                                                       Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls hinweisen.
6  Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir etwaige Beitragsrück-
stände verrechnen.                                                     7  Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nach-
                                                                       zahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Nachzah-
Höchstgrenzen für Beiträge und Zuzahlungen                             len können Sie nur
7  Die Summe aller innerhalb eines Kalenderjahres gezahlten
Beiträge und Zuzahlungen darf den maximal möglichen, steuerlich        • innerhalb eines Monats nach der Kündigung
geförderten Jahresbetrag (derzeit geregelt in § 100 EStG) nicht        • oder, wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden
übersteigen.                                                             worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf.
Zuzahlungen, die ein Arbeitgeber für den Arbeitnehmer                  Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung unwirk-
                                                                       sam und Ihr Vertrag besteht fort. Für Versicherungsfälle, die zwi-
• aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses und                schen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eintreten,
• unter Berücksichtigung der Vervielfältigungsregelung (derzeit        besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz.
  geregelt in § 3 Nr. 63 Satz 3 EStG)
                                                                       8  Wir sind nach § 38 Absatz 1 VVG berechtigt, für die Fristset-
steuerfrei zahlen kann, sind zusätzlich möglich.                       zung bei Nichtzahlung eines Folgebeitrages (siehe Absatz 3) eine
Bei einem Arbeitgeberwechsel können die zuvor aufgeführten             Gebühr zu erheben. Diese Gebühr beträgt 15 EUR. Wir haben uns
Höchstbeträge im Rahmen der steuerlich geförderten Möglichkeiten       bei der Bemessung der Gebühr an dem bei uns regelmäßig entste-
- auch innerhalb eines Kalenderjahres - erneut in Anspruch genom-      henden Aufwand orientiert.
men werden.                                                            Der Nachweis der Angemessenheit der von uns erhobenen Gebühr
Zuzahlungen, die ein Arbeitgeber für den Arbeitnehmer                  obliegt uns.
• für Kalenderjahre, in denen das erste Arbeitsverhältnis ruhte und    Wenn Sie uns aber nachweisen, dass die der Bemessung
  vom Arbeitgeber kein steuerpflichtiger Arbeitslohn bezogen wurde     zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall entweder
  sowie                                                                • dem Grunde nach nicht zutreffen oder
                                                                       • der Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern sind,
                                                                       entfällt diese Gebühr oder wird entsprechend herabgesetzt.

2390204 Jan25   (51464G)   Seite 12 von 16

[Seite 13]
§ 16 Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie                          Kündigung, Beitragsfreistellung und Aus-
Ihren Beitrag nicht mehr zahlen können?                                scheide aus dem Unternehmen
Beitragsreduktion
1  Sie haben die Möglichkeit durch eine Mitteilung in Textform        § 19 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen
die Höhe der vereinbarten Beiträge für die restliche Versicherungs-   und welche Leistungen erbringen wir?
dauer zu reduzieren. Das Wirkungsdatum der Beitragsreduktion ist
                                                                      1  Kündigung
der Monatserste nach Eingang Ihrer Mitteilung. Über die konkreten
Auswirkungen einer solchen Reduktion auf die versicherten Leis-       • Versicherungen mit laufender Beitragszahlung
tungen werden wir Sie dann informieren.                                 Sie können Ihre Versicherung jederzeit - jedoch nur vor dem ver-
                                                                        einbarten Rentenbeginn - zum Schluss der laufenden Versiche-
§ 17 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages ver-                         rungsperiode in Textform kündigen.
rechnet?                                                              • Versicherungen gegen Einlösungsbeitrag, beitragsfrei gestellte
1  Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind bei der          Versicherungen oder Versicherungen nach Ablauf der Beitrags-
Kalkulation Ihres Beitrages und Ihrer Leistungen berücksichtigt. Es     zahlungsdauer
handelt sich um Vertriebskosten sowie übrige Kosten.                    Sie können Ihre Versicherung - jedoch nur vor dem vereinbarten
Zu den Vertriebskosten gehören die Kosten für die Antragsprüfung        Rentenbeginn - zum Ende des laufenden Monats in Textform kün-
und Ausfertigung der Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die          digen.
im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Wer-
                                                                      • Versicherungen im Rentenbezug
beaufwendungen. Bei den übrigen Kosten handelt es sich vollstän-
                                                                        Versicherungen im Rentenbezug können nicht gekündigt werden.
dig um Verwaltungskosten. Diese werden über die gesamte Ver-
tragslaufzeit erhoben. Die Verwaltungskosten werden                   2  Rückkaufswert
• entsprechend der Beitragszahlungsweise als Prozentsatz des          Der Rückkaufswert ist das für den Schluss der laufenden Versiche-
  Beitrages sowie                                                     rungsperiode (bei beitragsfreien Versicherungen: für den Schluss
• monatlich als Prozentsatz des Vertragsguthabens                     des laufenden Monats) bestehende Vertragsguthaben (siehe § 2
                                                                      Absatz 8).
entnommen.
                                                                      3  Leistung bei Kündigung
Die Vertriebskosten werden von jedem gezahlten Beitrag (laufender
                                                                      a) Grundsatz
Beitrag, Einlösungsbeitrag, Zuzahlung) in gleicher prozentualer
                                                                      Bei Kündigung zahlen wir den durch Ihre Beitragsanteile finanzier-
Höhe erhoben.
                                                                      ten Rückkaufswert (siehe Absatz 2) aus, wenn und soweit zum
2  Die Höhe der einkalkulierten Vertriebskosten sowie die übri-       Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung
gen Kosten können Sie der vor Vertragsschluss ausgehändigten
                                                                      • weder eine unverfallbare Anwartschaft nach dem Betriebsrenten-
Kosteninformation entnehmen.
                                                                        gesetz
§ 18 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert                        • noch eine tarifvertraglich oder vertraglich unverfallbare Anwart-
                                                                        schaft besteht.
in Rechnung?
                                                                      Besteht eine unverfallbare Anwartschaft nach dem Betriebsrenten-
1  In folgenden Fällen stellen wir Ihnen die durchschnittlich ent-
                                                                      gesetz, eine tarifvertraglich oder vertraglich unverfallbare Anwart-
stehenden Kosten als pauschale Gebühr gesondert in Rechnung:
                                                                      schaft, so bewirkt die Kündigung die Beitragsfreistellung der Versi-
• Erteilung einer Ersatzurkunde für den Versicherungsschein oder      cherung nach § 20.
  Abschriften des Versicherungsscheins
                                                                      b) Auszahlung eines Rückkaufswertes
• Vertragsänderung wegen Änderung des Beschäftigungsgrades
                                                                      Wenn Sie Ihre Versicherung nach Absatz 1 vollständig kündigen, so
• Vertragsänderung wegen Beginn oder Ende entgeltloser Beschäf-
                                                                      erhalten Sie unter den Voraussetzungen des Absatzes 3 a) den
  tigungszeiten
                                                                      Rückkaufswert.
• Vertragsänderung wegen Übernahme eines Vertrages durch
  einen neuen Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer bei Dienstaustritt    Zusätzlich erhalten Sie die für den Fall der Kündigung vereinbarte,
  oder Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses unter Fortführung      noch nicht im Vertragsguthaben eingerechnete Überschussbeteili-
  der Beitragszahlung                                                 gung nach § 4.
• Änderung der Zahlungsweise                                          Etwaige Beitragsrückstände werden wir von dem so ermittelten
• Wechsel der versicherten Person oder des Versicherungsneh-          Betrag abziehen.
  mers                                                                Den Rückkaufswert erbringen wir als Geldleistung.
• Änderung des Bezugsrechts
• Rückläufer im Lastschriftverfahren                                  c) Garantierter Übertragungswert/ Rückkaufswert
                                                                      Wir garantieren Ihnen vom Übertragungswert/ Rückkaufswert einen
Die Höhe der Gebühren können Sie der vor Vertragsschluss aus-         Betrag, dessen Höhe vom Zeitpunkt der Beendigung der Versiche-
gehändigten Gebührenübersicht entnehmen. Diese Gebührenüber-          rung abhängt (siehe auch Absatz 5 c).
sicht gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Eine nachträgliche
Anpassung der Höhe der Gebühren erfolgt nicht.                        4  Befristete Herabsetzung des Rückkaufswertes
                                                                      Wir sind nach § 169 Absatz 6 VVG berechtigt, den Rückkaufswert
2  Wir haben uns bei der Bemessung der pauschalen Gebühr              angemessen herabzusetzen, soweit dies erforderlich ist, um eine
an dem bei uns regelmäßig entstehenden Aufwand orientiert.            Gefährdung der Belange der Versicherungsnehmer, insbesondere
Der Nachweis der Angemessenheit der von uns erhobenen Gebüh-          durch eine Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der sich aus
ren obliegt uns.                                                      den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen, auszu-
Wenn Sie uns aber nachweisen, dass die der Bemessung                  schließen. Die Herabsetzung ist jeweils auf 1 Jahr befristet.
zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall entweder                    5  Wirtschaftliche Folgen
• dem Grunde nach nicht zutreffen oder                                a) Keine Rückzahlung der Beiträge
• der Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern sind,               Die Rückzahlung der Beiträge und Zuzahlungen können Sie nicht
                                                                      verlangen.
entfällt die Gebühr oder wird entsprechend herabgesetzt.


2390204 Jan25   (51464G)   Seite 13 von 16

[Seite 14]
b) Folgen der Entnahme der Vertriebskosten                               Nach erfolgter Wiederinkraftsetzung haben Sie die Möglichkeit, die
Die Kündigung Ihrer Versicherung ist wegen der Entnahme der Ver-         während der beitragsfreien Zeit nicht gezahlten Beiträge in Form
triebskosten (siehe § 17) für Sie mit wirtschaftlichen Folgen verbun-    einer Zuzahlung in den Vertrag einzuzahlen. Bitte beachten Sie in
den, da wegen der Entnahme der Vertriebskosten der nach Absatz           diesem Zusammenhang die Regelungen des § 14 Absatz 4.
2 gebildete Rückkaufswert nicht unbedingt die Summe der einge-           2  Wirtschaftliche Folgen
zahlten Beiträge (siehe § 14 laufende Beiträge, Einlösungsbeitrag,       a) Folgen der Entnahme der Vertriebskosten
Zuzahlungen) erreicht. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte           Die Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung ist wegen der Entnahme
dem Absatz 5 c).                                                         der Vertriebskosten für Sie mit wirtschaftlichen Folgen verbunden,
c) Die Höhe                                                              da wegen der Entnahme der Vertriebskosten nicht unbedingt Mittel
• der beitragsfreien garantierten Mindestrente,                          in Höhe der eingezahlten Beträge (siehe § 14) für die Bildung einer
• des garantierten Übertragungswertes                                    beitragsfreien Rente (siehe Absatz 1) zur Verfügung stehen.
  und                                                                    Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Absatz 2 b).
• des garantierten Rückkaufswertes nach § 169 VVG,                       b) Die Höhe
können Sie der Tabelle der Übertragungswerte-/ Rückkaufswerte            • der beitragsfreien garantierten Mindestente,
und der beitragsfreien Renten in Ihrem Versicherungsschein bzw.          • des garantierten Übertragungswertes
Ihrem Nachtrag zum Versicherungsschein entnehmen.                          und
Die in der Tabelle genannten Werte garantieren wir Ihnen unter der       • des garantierten Rückkaufswertes nach § 169 VVG,
Voraussetzung, dass Sie die vertraglich vereinbarten Beträge lau-        können Sie der Tabelle der Übertragungswerte/ Rückkaufswerte
fend gezahlt haben, also keine Rückstände bestehen.                      und der beitragsfreien Renten in Ihrem Versicherungsschein bzw.
                                                                         Ihrem Nachtrag zum Versicherungsschein entnehmen.
§ 20 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei
                                                                         Die in der Tabelle genannten Werte garantieren wir Ihnen unter der
stellen und welche Auswirkungen hat dies auf                             Voraussetzung, dass Sie die vertraglich vereinbarten Beträge lau-
unsere Leistungen?                                                       fend gezahlt haben, also keine Rückstände bestehen.
1  Beitragsfreistellung                                                  § 21 Was geschieht, wenn die versicherte Person
a) Verlangen der Beitragsfreistellung
Sie können für Ihre beitragspflichtige Versicherung jederzeit -          aus dem Unternehmen ausscheidet?
jedoch nur vor dem vereinbarten Rentenbeginn - zum Schluss der           1  Soweit bei Ausscheiden der versicherten Person aus dem
laufenden Versicherungsperiode in Textform verlangen, von Ihrer          Unternehmen weder
Beitragszahlungspflicht befreit zu werden.                               • eine unverfallbare Anwartschaft nach dem Betriebsrentengesetz
Haben Sie Befreiung von der Beitragszahlungspflicht beantragt, so          noch
führen wir die Versicherung beitragsfrei fort.                           • eine tarifvertraglich oder vertraglich unverfallbare Anwartschaft
Das Vertragsguthaben wird weiterhin zu Beginn eines jeden                  besteht,
Monats nach dem in § 8 Absätze 1 und 2 beschriebenen tariflich           können Sie verlangen, dass der durch von Ihnen finanzierte Bei-
festgelegten methodischen Rechenverfahren angelegt.                      tragsanteile entstandene Rückkaufswert nach § 19 Absatz 2 an Sie
Es wird im weiteren Verlauf lediglich um Kostenanteile gemindert         ausgezahlt wird.
(siehe § 17).                                                            Die Versicherungsleistung wird entsprechend dem Umfang der
b) Leistungsabsicherung nach Beitragsfreistellung                        Auszahlung nach den anerkannten Regeln der Versicherungsma-
Wir garantieren Ihnen eine beitragsfreie Rente, deren Höhe vom           thematik und den Rechnungsgrundlagen nach § 3 herabgesetzt
Zeitpunkt der Beitragsfreistellung der Versicherung abhängt.             und der Vertrag wird weitergeführt. Haben Sie den gesamten Bei-
                                                                         trag finanziert, wird der Rückkaufswert vollständig ausgezahlt.
Wir setzen das Garantieniveau herab, wenn der garantierte Rück-
kaufswert nach § 19 Absatz 3 nicht ausreicht, um den Vertrag mit         2  Falls nach dem Ausscheiden der versicherten Person aus
dem vor der Beitragsfreistellung vereinbarten Garantieniveau fort-       dem Unternehmen der Vertrag nach einer eventuell teilweise vor-
zuführen. Dabei beträgt das Garantieniveau nach der Reduktion            genommenen Auszahlung nach Absatz 1 weitergeführt wird, hat die
mindestens 90% des zuvor erreichten Garantieniveaus.                     versicherte Person das Recht,
Die Mindestleistung reduziert sich auf Grund der Reduzierung der         • den Vertrag als Versicherungsnehmer zu übernehmen und
Bruttobeitragssumme und des gegebenenfalls gesunkenen Garan-             • mit eigenen Beiträgen zu bedienen,
tieniveaus.                                                              soweit dies in dem Vertrag vereinbart worden ist.
Zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung ermitteln wir die beitragsfreie   Die versicherte Person kann dann über den Teil der Versicherung
garantierte Mindestrente, indem wir aus der zum Zeitpunkt der Bei-       verfügen, für den keine unverfallbare Anwartschaft nach dem
tragsfreistellung reduzierten, für die garantierte Mindestrente maß-     Betriebsrentengesetz oder keine vertraglich unverfallbaren Ansprü-
gebenden Mindestleistung nach § 2 Absatz 6 eine Rente ermitteln.         che bestehen. Darüber hinaus kann sie über den Teil, der nach
Die für die Berechnung der garantierten Mindestrente maßgebende          Ausscheiden aus dem Unternehmen mit eigenen Beiträgen finan-
Mindestleistung wird durch das zu Beginn der Versicherung verein-        ziert wird, verfügen.
barte Garantieniveau (siehe § 1 Absatz 9) begrenzt.                      3  Unter den Voraussetzungen des § 4 Betriebsrentengesetz
c) Todesfallleistung im Rentenbezug                                      kann die Versicherung auf einen neuen Arbeitgeber übertragen
Die Versicherungsdauer einer gegebenenfalls vereinbarten Todes-          werden.
fallleistung im Rentenbezug bleibt bei einer Beitragsfreistellung        Die Höhe der garantierten Übertragungswerte können Sie der
erhalten.                                                                Tabelle der Übertragungswerte/ Rückkaufswerte und der beitrags-
d) Wiederinkraftsetzung                                                  freien Renten in Ihrem Versicherungsschein bzw. in Ihrem Nachtrag
Sie können eine beitragsfrei gestellte Versicherung durch eine Mit-      zum Versicherungsschein entnehmen.
teilung in Textform jederzeit wieder in Kraft setzen. Bei einer Wie-     Die in den Tabellen genannten Werte garantieren wir Ihnen unter
derinkraftsetzung Ihrer Versicherung berechnen wir die versicher-        der Voraussetzung, dass Sie die vertraglich vereinbarten Beiträge
ten Leistungen nach den anerkannten Regeln der                           laufend gezahlt haben, also keine Rückstände bestehen.
Versicherungsmathematik. Wir verwenden dabei die bei Vertrags-
schluss gültigen Rechnungsgrundlagen nach § 3 Absatz 1. Über             Mit der Übertragung erlischt die Versicherung.
die konkreten Auswirkungen auf die versicherten Leistungen wer-
den wir Sie im Einzelfall informieren.


2390204 Jan25   (51464G)   Seite 14 von 16

[Seite 15]
 Sonstige Regelungen                                                    § 26 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie
                                                                        mit uns einmal nicht zufrieden sind?
§ 22 Wie erfahren Sie den Wert Ihrer Versiche-                          1  Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder
rung?                                                                   eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen
1  Sie erhalten von uns während der Ansparzeit jährlich - erst-         gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die
malig ab Beginn des zweiten Versicherungsjahres - eine Mitteilung,      nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
der Sie den Wert Ihres Vertragsguthabens sowie dessen Aufteilung        Versicherungsombudsmann
in übriges Vermögen, Spezialfonds und Fonds der freien Fondsan-         2  Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den
lage entnehmen können. Den Wert des Fondsguthabens teilen wir           Ombudsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie
Ihnen dabei in Anteileinheiten und als EUR-Betrag mit.                  derzeit wie folgt:
2  Auf Wunsch teilen wir Ihnen den Wert Ihrer Versicherung              Versicherungsombudsmann e.V.
sowie die Höhe der rechnerisch höchstmöglichen Mindestleistung          Postfach 08 06 32
nach § 9 Absatz 3 während der Ansparzeit jederzeit mit.                 10006 Berlin
                                                                        E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
§ 23 Was müssen Sie beachten, wenn sich Ihre                            Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Anschrift oder Ihr Name ändert?                                         Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für
1  Ändert sich Ihre Anschrift müssen Sie uns diese unverzüglich         Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben
(d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen. Anderenfalls können für     uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Sie Nachteile entstehen. Wir sind berechtigt, eine an Sie zu rich-
                                                                        3  Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z. B.
tende Erklärung mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt
                                                                        über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können
bekannte Anschrift zu senden. In diesem Fall gilt unsere Erklärung
                                                                        Sie sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://
3 Tage nach der Absendung dieses Briefes als zugegangen. Dies
                                                                        ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann
gilt auch, wenn Sie den Vertrag für Ihren Gewerbebetrieb abge-
                                                                        über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weiterge-
schlossen und Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben.
                                                                        leitet.
2  Bei Änderung Ihres Namens gilt Absatz 1 entsprechend.
                                                                        Versicherungsaufsicht
§ 24 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag                             4  Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten
                                                                        Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, kön-
Anwendung?                                                              nen Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als
Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland       Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bun-
Anwendung.                                                              desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kon-
                                                                        taktdaten sind:
§ 25 Wo ist der Gerichtsstand?
                                                                        Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
1  Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht
                                                                        Sektor Versicherungsaufsicht
zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Vertrag
                                                                        Graurheindorfer Straße 108
zuständige Niederlassung liegt. Zuständig ist auch das Gericht, in
                                                                        53117 Bonn
dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz
                                                                        E-Mail: poststelle@bafin.de
haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhn-
lichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person         Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und ein-
sind, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz   zelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
oder Ihre Niederlassung haben.                                          Rechtsweg
2  Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem                  5  Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu
Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn Sie         beschreiten.
keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts       Unser Beschwerdemanagement
maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist das Gericht      6  Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns
zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung      wenden. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur
haben.                                                                  Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
3  Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen          SIGNAL IDUNA Pensionskasse Aktiengesellschaft
Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem Vertrag die         Neue Rabenstr. 15 - 19
Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben.          20354 Hamburg
                                                                        Internet: www.signal-iduna.de


2390204 Jan25   (51464G)   Seite 15 von 16

[Seite 16]
Erklärung der verwendeten Fachbegriffe
Hier erläutern wir Ihnen die kursiv gekennzeichneten Fachbegriffe, die wir in unseren Versicherungsbedingungen verwenden. Die Erläute-
rungen sollen Ihnen das Lesen erleichtern.
Die Erläuterungen sind nicht abschließend. Für den Vertragsinhalt sind nur die Versicherungsbedingungen maßgeblich.

Ansparzeit                                                             Tatsächliche Rente
Ist der Zeitraum vom Versicherungsbeginn bis zum Rentenbeginn.         Diese Rente zahlen und garantieren wir Ihnen ab Rentenbeginn
Beitragsfreistellung                                                   lebenslang. Wir vergleichen die Höhe der vertraglichen Rente und
Diese beantragen Sie als Versicherungsnehmer, um keine Beiträge        der garantierten Mindestrente miteinander. Wir zahlen dann die
mehr zu zahlen. Durch eine Beitragsfreistellung werden die Leistun-    höchste dieser beiden Renten als tatsächliche Rente.
gen herabgesetzt.                                                      Textform
Beitragszahlungsdauer                                                  Bedeutet, dass Sie Mitteilungen zu Ihrem Vertrag z. B. per Brief,
Ist der Zeitraum, innerhalb dessen Sie als Versicherungsnehmer         Fax oder als E-Mail abgeben können.
zur Beitragszahlung verpflichtet sind.                                 Überschuss
Betriebsrentengesetz (BetrAVG)                                         Um Ihre vertraglichen Leistungen erfüllen zu können, müssen wir
Regelt die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen der betrieblichen        unsere Tarife vorsichtig kalkulieren. Deswegen entstehen in der
Altersversorgung.                                                      Regel Überschüsse, an denen wir Sie als Versicherungsnehmer zu
Bewertungsreserven                                                     wesentlichen Teilen beteiligen.
Wert, der entsteht, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über         Überschussbeteiligung
dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen im Geschäftsbericht         Diese setzt sich zusammen aus der Beteiligung am Überschuss
ausgewiesen sind.                                                      und an den Bewertungsreserven.
Bezugsberechtigter                                                     Übertragungswert
Ist die von Ihnen als Versicherungsnehmer benannte Person, die         Ist das vorhandene Kapital, das unter bestimmten Voraussetzungen
die Leistung erhalten soll. Bei einer Pensionskassenversorgung         auf den neuen Arbeitgeber übertragen wird. Die Voraussetzungen
sind die Arbeitnehmer oder die ehemaligen Arbeitnehmer bezugs-         für eine Übertragung sind im Betriebsrentengesetz beschrieben.
berechtigt.                                                            Unverfallbare Anwartschaft
Das Bezugsrecht für die Todesfallleistungen des Arbeitnehmers          Sind Rentenansprüche, die dem Arbeitnehmer nicht mehr ohne
regelt, wer nach dem Tod des Arbeitnehmers die Leistung für sich       seine Zustimmung entzogen werden können. Sie entstehen bei-
beanspruchen kann. Der Arbeitnehmer kann bestimmen, wer dies           spielsweise, wenn der Arbeitnehmer Gehaltsansprüche in eine
sein soll. Er kann die Bestimmung grundsätzlich jederzeit widerru-     betriebliche Altersversorgung umwandelt.
fen bzw. ändern.                                                       Versicherte Person
Bruttobeitragssumme                                                    Ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen
Die Summe der vom Versicherungsbeginn bis zum Rentenbeginn             ist. In der betrieblichen Altersversorgung ist die versicherte Person
zu zahlenden Beiträge der Versicherung. Zuzahlungen, die zur           der Arbeitnehmer.
Erhöhung der Leistungen verwendet werden, werden ebenfalls             Versicherungsfall
berücksichtigt.                                                        Ist das Ereignis, dass die Leistungspflicht des Versicherers auslö-
Garantieniveau                                                         sen kann, wenn es während der Ansparzeit eintritt (z. B. Tod der
Entspricht dem Verhältnis der vereinbarten Mindestleistung zur         versicherten Person).
Bruttobeitragssumme der Hauptversicherung. Das Garantieniveau          Versicherungsnehmer
ist der daraus resultierende Prozentsatz.                              Ist unser Vertragspartner. In der betrieblichen Altersversorgung ist
Garantierte Mindestrente                                               der Versicherungsnehmer in der Regel der Arbeitgeber. Scheidet
Die Rente, die zum vereinbarten Rentenbeginn mindestens versi-         der Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, kann dieser Versiche-
chert ist.                                                             rungsnehmer werden.
Kapitalauszahlung                                                      Versicherungsschein
Ist das Vertragsguthaben zuzüglich der noch nicht im Vertragsgut-      Dokumentiert einen zustande gekommenen Versicherungsvertrag.
haben eingerechneten Überschussbeteiligung, welches wir anstelle       Er enthält die wesentlichen Vertragsbestandteile, wie z. B. das ver-
einer Rente auszahlen. Sofern das Vertragsguthaben vollständig         sicherte Risiko, die Leistungen im Versicherungsfall und die Höhe
ausgezahlt wird, erlischt der Vertrag.                                 des von Ihnen als Versicherungsnehmer zu zahlenden Beitrags.
Leistungsabsicherung                                                   Vertragliche Rente
Sorgt dafür, dass zum vereinbarten Rentenbeginn eine Mindestleis-      Ist die Rente, die sich ergibt, wenn das Vertragsguthaben zuzüglich
tung als Vertragsguthaben zur Verrentung zur Verfügung steht. Die      der noch nicht im Vertragsguthaben eingerechneten Überschussbe-
Leistungsabsicherung ist in der betrieblichen Altersversorgung stets   teiligung mit dem tatsächlichen Rentenfaktor in eine Rente umge-
eingeschlossen.                                                        rechnet wird.
Mindestleistung                                                        Vertragsguthaben
Ist das in unserem übrigen Vermögen angelegte Vertragsguthaben         Das Vertragsguthaben ergibt sich aus der Anzahl der auf ihre Versi-
Ihrer Versicherung, das zum Rentenbeginn mindestens zur Bildung        cherung entfallenden Fondsanteile des Fonds der freien Fondsan-
einer lebenslangen Rente oder einer Kapitalauszahlung zur Verfü-       lage, multipliziert mit dem aktuellen Wert des Fondsanteils; zusätz-
gung steht. Die Mindestleistung steht nur zum Rentenbeginn zur         lich noch aus der Anzahl der auf Ihre Versicherung entfallenden
Verfügung.                                                             Fondsanteile des Spezialfonds multipliziert mit dem aktuellen Wert
Rechnungsgrundlagen                                                    des Fondsanteils und dem in unserem übrigen Vermögen investier-
Sind die Grundlagen für die Kalkulation Ihres Vertrages. Diese sind    ten Betrag.
in der Regel die Annahmen zur Entwicklung der versicherten Risi-       VVG
ken, der Zinsen und der Kosten.                                        Ist die Abkürzung für das Versicherungsvertragsgesetz.
Rechnungszins
Ist der Zinssatz, der für die Finanzierung der garantierten Leistun-
gen erforderlich ist.
Rentenfaktor
Der Rentenfaktor gibt an, wie hoch eine Rente nach der vereinbar-
ten Rentenzahlungsweise in EUR für je 10.000 EUR Vertragsgutha-
ben zum Rentenbeginn ist. Mit Hilfe des Rentenfaktors wird das
Vertragsguthaben in eine lebenslange Rente umgerechnet.


2390204 Jan25   (51464G)   Seite 16 von 16
```

