# WGV Direktversicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-bav-wgv-direktversicherung.php
- Rechtlicher Träger: WGV-Lebensversicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-bav-wgv-direktversicherung.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Bedingungen für die Direktversicherung (ABD)](https://www.wgv.de/docs/vertragsunterlagen/direktversicherung.pdf), Fassung ABD 01/2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Durchführung als Direktversicherung (Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer, Arbeitnehmer versicherte Person) | ja | Versicherungsnehmer dieser Rentenversicherung ist der Arbeitgeber. | Einleitung, Seite 2 |
| Durchführung über Pensionskasse, Pensionsfonds oder betriebliche Kollektivversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Rückdeckungsversicherung für eine Direktzusage (Pensionszusage) oder Unterstützungskasse | nicht geregelt |  |  |
| Finanzierung durch Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers möglich | ja | Soweit die Versicherungsleistung auf Beiträgen aus Entgeltumwandlung beruht, ist dieser Teil der Versicherung ab Beginn unverfallbar. | § 9 Abs. 1, Seite 7 |
| Rein arbeitgeberfinanzierte Versorgung möglich | ja | Bei Arbeitgeberfinanzierung der Beiträge können Sie Ihre Rechte aus dem Versicherungsvertrag auch abtreten oder verpfänden | § 9 Abs. 3, Seite 7 |
| Beiträge steuerlich gefördert nach dem Recht des Markts (Deutschland Paragraf 3 Nr. 63 EStG, Österreich Paragraf 4 Abs. 4 Z 2 EStG, Spanien Reducción en la base imponible) | ja | die nur im Rahmen des § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) (Steuerfreiheit der Beiträge) | Einleitung, Seite 1 |
| Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung (Deutschland 15 Prozent nach Paragraf 1a Abs. 1a BetrAVG) im Werk geregelt | nicht geregelt |  |  |
| Gruppen- oder Kollektivrahmenvertrag mit eigenen Konditionen (vereinfachte Annahme, Sonderkosten) | nicht geregelt |  |  |
| Garantierter Rechnungszins in der Ansparphase | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsgarantie zum Rentenbeginn (Anteil der eingezahlten Beiträge) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragszusage mit Mindestleistung oder beitragsorientierte Leistungszusage ausdrücklich abgebildet | ja | Bei diesem Vertrag handelt es sich um eine Direktversicherung als beitragsorientierte Leistungszusage gemäß § 1 Absatz 2 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) | Einleitung, Seite 2 |
| Garantierter Rentenfaktor oder garantierte Mindestrente bei Rentenbeginn | ja | zahlen wir die vereinbarte Rente, solange die versicherte Person lebt. | § 1 Abs. 1, Seite 2 |
| Lebenslange Rente als Regelleistung | ja | zahlen wir die vereinbarte Rente, solange die versicherte Person lebt. | § 1 Abs. 1, Seite 2 |
| Kapitalwahlrecht statt Rente (ganz) | ja | uns spätestens zwei Monate vor dem Fälligkeitstag der ersten Rente vorliegen (Kapitalwahlrecht). | § 1 Abs. 11, Seite 3 |
| Teilkapitalauszahlung (Deutschland bis 30 Prozent) neben der Rente | ja | Zum Rentenbeginn können Sie verlangen, dass einmalig bis zu 30 % der für diesen Zeitpunkt geltenden Kapitalabfindung ausgezahlt werden (Teilkapitalabfindung). | § 1 Abs. 12, Seite 3 |
| Flexibler Rentenbeginn (vorgezogen ab 62 oder aufgeschoben, Abrufphase) | ja | Rentenzahlungen dürfen frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres der versicherten Person beginnen. | § 1 Abs. 1, Seite 2 |
| Rentengarantiezeit oder Restkapitalrückgewähr im Rentenbezug | ja | Wir zahlen die vereinbarte Rente auch bei Tod der versicherten Person bis zum Ende der Rentengarantiezeit an die Hinterbliebenen | § 1 Abs. 3, Seite 2 |
| Rentensteigerung im Rentenbezug (Überschussverwendung, Anpassung nach Paragraf 16 BetrAVG) | ja | Die jährlichen Überschussanteile werden zur Erhöhung der Versicherungsleistungen | § 2, Seite 4 |
| Fondsanlage mit Fondsauswahl in der Ansparphase | nicht geregelt |  |  |
| Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven geregelt | ja | Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). | § 2 Abs. 1, Seite 3 |
| Todesfallleistung vor Rentenbeginn (Rückzahlung der Beiträge oder des Guthabens) | ja | wird eine Todesfallleistung in Höhe der bis zum Todestag fällig gewordenen Beiträge | § 1 Abs. 2, Seite 2 |
| Hinterbliebenenrente an Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner | ja | der mit der versicherten Person bei Tod in gültiger Ehe lebende Ehegatte | § 9 Abs. 2, Seite 7 |
| Waisenrente an kindergeldberechtigte Kinder | ja | längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. | § 1 Abs. 2, Seite 2 |
| Kreis der Bezugsberechtigten auf steuerlich zulässige Hinterbliebene begrenzt | ja | Für die Leistungen im Todesfall sind in nachfolgender Rangfolge | § 9 Abs. 2, Seite 7 |
| Sterbegeld an sonstige Personen (Betrag, Deutschland üblich 8.000 Euro) | ja | Den Betrag der gewöhnlichen Beerdigungskosten bestimmt die Aufsichtsbehörde. | § 1 Abs. 3, Seite 2 |
| Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätsschutz als Zusatzversicherung im selben Vertrag | ja | Haben Sie eine Zusatzversicherung zu Ihrem Vertrag abgeschlossen | § 12 Abs. 8, Seite 8 |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmers | nicht geregelt |  |  |
| Pflegeoption oder erhöhte Rente bei Pflegebedürftigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Sofortige Unverfallbarkeit der Anwartschaft aus Entgeltumwandlung | ja | ist dieser Teil der Versicherung ab Beginn unverfallbar. | § 9 Abs. 1, Seite 7 |
| Unverfallbarkeitsfrist für arbeitgeberfinanzierte Anteile (Deutschland drei Jahre, Österreich nach Betriebspensionsgesetz) | ja | Nach Ablauf der Fristen zur Erreichung der Unverfallbarkeit gemäß Betriebsrentengesetz (BetrAVG) ist dieses Bezugsrecht unwiderruflich. | § 9 Abs. 1, Seite 7 |
| Unwiderrufliches Bezugsrecht des Arbeitnehmers ab Beginn | ja | ist dieses Bezugsrecht unwiderruflich. | § 9 Abs. 1, Seite 7 |
| Versicherungsvertragliche Lösung beim Ausscheiden (Vertrag geht auf den Arbeitnehmer über) | nicht geregelt |  |  |
| Übertragung zum neuen Arbeitgeber oder Versorgungsträger (Übertragungsabkommen, Paragraf 4 BetrAVG) | nicht geregelt |  |  |
| Private Fortführung mit eigenen Beiträgen nach dem Ausscheiden | nicht geregelt |  |  |
| Beitragspause bei Elternzeit, Krankengeldbezug oder Kurzarbeit ohne Nachteile | ja | Anstelle einer Kündigung nach Absatz 1 können Sie jederzeit in Textform verlangen, zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. | § 12 Abs. 3, Seite 8 |
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung ohne erneute Gesundheitsprüfung | ja | Innerhalb von drei Jahren können Sie den Versicherungsschutz der Hauptversicherung bis zur Höhe des vor der Beitragsfreistellung | § 12 Abs. 8, Seite 8 |
| Insolvenzschutz der Anwartschaft (Sicherungsvermögen, Protektor, Pensions-Sicherungs-Verein, Verpfändung) | nicht geregelt |  |  |
| Gezillmerter Tarif (Abschlusskosten mit den ersten Beiträgen verrechnet) | ja | Wir wenden auf Ihren Vertrag das Verrechnungsverfahren nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung an. | § 13 Abs. 2, Seite 9 |
| Abschlusskosten über mindestens fünf Jahre oder die ganze Beitragszeit verteilt | ja | gleichmäßiger Verteilung der angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. | § 12 Abs. 4, Seite 8 |
| Abzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellung (Stornoabzug) | nicht geregelt |  |  |
| Abzug bei Übertragung zu einem anderen Versorgungsträger | nicht geregelt |  |  |
| Verfügungsbeschränkung: Abtretung, Beleihung und Rückkauf durch den Arbeitnehmer ausgeschlossen | ja | Eine Abtretung oder eine Beleihung durch die unwiderruflich bezugsberechtigte Person ist ausgeschlossen. | § 9 Abs. 4, Seite 7 |
| Kostenfreier Fondswechsel oder Umschichtung | nicht geregelt |  |  |
| Vereinfachte Gesundheitsprüfung oder Dienstobliegenheitserklärung für Zusatzschutz im Kollektiv | ja | und bewirkt eine Erhöhung der Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung. | § 1 Abs. 15, Seite 3 |
| Mindestzahl versicherter Arbeitnehmer im Kollektiv | nicht geregelt |  |  |
| Gesellschafter-Geschäftsführer oder mitarbeitende Familienangehörige versicherbar | ja | beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer Kapitalgesellschaft | Steuerinformationen, Seite 11 |
| Mindestbeitrag je versicherte Person (Euro im Monat oder Jahr) | nicht geregelt |  |  |
| Höchstbeitrag je versicherte Person (Euro im Monat oder Jahr) | ja | den Höchstbetrag nach unseren „Bestimmungen über Gebühren und tarifabhängige Begrenzungen“ gemäß § 16 Absatz 3 nicht überschreiten. | § 1 Abs. 15, Seite 3 |
| Mitteilungspflichten des Arbeitgebers (Ausscheiden, Gehaltsänderung, Elternzeit) | nicht geregelt |  |  |
| Folgen verspäteter Beitragszahlung (Mahnung, Frist, Information des Arbeitnehmers) | ja | Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen. | § 11 Abs. 3, Seite 8 |
| Jährliche Standmitteilung an den Arbeitnehmer | ja | Über den Stand Ihrer Ansprüche unterrichten wir Sie jährlich. | § 2 Abs. 11, Seite 4 |
| Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an den Versorgungsberechtigten vorgesehen | nicht geregelt |  |  |
| Österreich: betriebliche Kollektivversicherung nach Paragraf 93 VAG 2016 und Betriebspensionsgesetz | nicht geregelt |  |  |
| Österreich: Pensionskassenvertrag mit Veranlagungs- und Risikogemeinschaft | nicht geregelt |  |  |
| Österreich: Mindestertragsgarantie der Pensionskasse oder garantierter Rechnungszins der BKV | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Plan de Previsión Social Empresarial (PPSE) nach Real Decreto 62/2018 und Artikel 51 LIRPF | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Plan de pensiones de empleo simplificado (PPES), auch für Selbstständige | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Seguro colectivo, das Compromisos por pensiones nach Real Decreto 1588/1999 ausdrücklich instrumentiert | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: abgedeckte Contingencias (jubilación, incapacidad, fallecimiento, dependencia) | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Liquidez anticipada (Aportaciones mit zehn Jahren Alter, enfermedad grave, desempleo de larga duración) | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Comisión de control oder Comisión de seguimiento mit Beteiligung der Arbeitnehmer | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Imputación fiscal der Arbeitgeberbeiträge an die Arbeitnehmer | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Bedingungen für die Direktversicherung (ABD)

```text
[Seite 1]
                 WGV-Lebensversicherung AG


                 Vertragsunterlagen zu Ihrer
                 Direktversicherung

                 Inhaltsverzeichnis                                                                                  Seite


                 Allgemeine Bedingungen für die Direktversicherung                                                   2 – 10


                 Informationen über die gültigen steuer- und sozialversicherungs-
                 rechtlichen Regelungen für Direktversicherungen                                                   11 – 12


                 Ausgabe Januar 2026

                 Zugunsten einer besseren Lesbarkeit sehen wir davon ab, die Sprachformen männlich, weiblich und divers
7000-1070.0126


                 (m/w/d) gleichzeitig zu nennen. Mit unseren Formulierungen wenden wir uns gleichermaßen an alle Geschlechter.


                 WGV-Lebensversicherung AG, 70164 Stuttgart         Tel. 0711 1695-1700                    E-Mail: LV@wgv.de

[Seite 2]
Allgemeine Bedingungen für die Direktversicherung

Mit diesen Versicherungsbedingungen wenden wir uns an Sie als un-               Direktversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung und Hin-
seren Versicherungsnehmer und Vertragspartner. Versicherungsneh-                terbliebenenrente aus Todesfallleistung und Rentengarantie
mer dieser Rentenversicherung ist der Arbeitgeber. Deshalb sprechen
                                                                                Unsere Leistung ab Rentenbeginn:
wir mit den nachstehenden Versicherungsbedingungen den Arbeitge-
ber unmittelbar an. Die einzelnen versicherungsvertraglichen Rechte             (1) Wenn die versicherte Person (das ist die Person, auf deren Leben
und Pflichten betreffen nämlich vorrangig nur den Arbeitgeber und               die Versicherung abgeschlossen ist) den vereinbarten Rentenbeginn
werden daher nur ihm gegenüber erläutert. Die Bestimmungen dürften              erlebt, zahlen wir die vereinbarte Rente, solange die versicherte Per-
aber dennoch für die versicherte Person von Interesse sein.                     son lebt. Wir zahlen die Rente monatlich an den vereinbarten Fällig-
                                                                                keitstagen. Rentenzahlungen dürfen frühestens mit Vollendung des
Bei diesem Vertrag handelt es sich um eine Direktversicherung als bei-
                                                                                62. Lebensjahres der versicherten Person beginnen.
tragsorientierte Leistungszusage gemäß § 1 Absatz 2 des Betriebsren-
tengesetzes (BetrAVG), die nur im Rahmen des § 3 Nr. 63 Einkommen-              Unsere Leistung bei Tod der versicherten Person:
steuergesetz (EStG) (Steuerfreiheit der Beiträge), nicht aber im Rah-
men des § 10a in Verbindung mit Abschnitt XI EStG (Zulagen bzw. Son-            (2) Wenn die versicherte Person vor dem vereinbarten Rentenbeginn
derausgabenabzug der Beiträge) steuerlich förderfähig ist. Für das              stirbt, wird eine Todesfallleistung in Höhe der bis zum Todestag fällig
Vertragsverhältnis gelten die nachfolgenden Bedingungen. In den Be-             gewordenen Beiträge (ohne Zinsen, ohne Stückkosten, ohne Zu-
dingungen werden die vertragsrechtlichen Leistungen beschrieben,                schläge für nicht jährliche Zahlweise und ohne die Beiträge für etwa
nicht aber ob und inwieweit wir aufgrund steuer- oder sozialversiche-           eingeschlossene Zusatzversicherungen) in eine monatliche Hinter-
rungsrechtlicher Regelungen Beträge einbehalten müssen. Informati-              bliebenenrente auf das Leben und zugunsten des bzw. der nach § 9
onen zur steuerlichen Behandlung der Versicherung finden Sie in den             Absatz 2 bezugsberechtigten Hinterbliebenen der versicherten Person
beigefügten Informationen über die geltenden Steuerregelungen.                  umgerechnet. Die Rentenzahlung der Hinterbliebenenrente beginnt
                                                                                am Ersten des übernächsten Monats, nach dem die nach § 7 erforder-
Inhaltsverzeichnis                                                              lichen Unterlagen bei uns eingegangen sind. Die Hinterbliebenenrente
                                                                                zahlen wir – sofern kein Kind versichert ist – lebenslang. Bei einer Hin-
Leistung                                                            Seite
                                                                                terbliebenenrente auf das Leben eines Kindes zahlen wir die Rente nur
§ 1       Welche Leistungen erbringen wir?                             2
                                                                                dann und nur so lange, wie das Kind Hinterbliebener nach § 9 Absatz
§ 2       Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?                       3        2 Buchstabe b ist, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
§ 3       Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?                        4        Bei mehreren Kindern teilen wir das umzurechnende Kapital zu glei-
§ 4       Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen, Krieg        5        chen Teilen auf. Der jeweilige Hinterbliebene kann bis zum Beginn der
          oder Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen?                 Rentenzahlung anstelle der Hinterbliebenenrente eine Kapitalabfin-
§ 5       Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person?           5        dung verlangen. Sind keine Hinterbliebenen im Sinne des § 9 Absatz
§ 6       Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und          5        2 vorhanden, zahlen wir die Todesfallleistung, höchstens jedoch ei-
          welche Folgen hat ihre Verletzung?                                    nen Betrag in Höhe der gewöhnlichen Beerdigungskosten, als Sterbe-
§ 7       Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird?       6        geld an die Erben bzw. an den hierfür benannten Bezugsberechtigten.
§ 8       Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?                6        (3) Wenn Sie mit uns eine Rentengarantiezeit vereinbart haben und
§ 9       Wer erhält die Leistung?                                     7        die versicherte Person nach dem Rentenbeginn stirbt, gilt Folgendes:
                                                                                Wir zahlen die vereinbarte Rente auch bei Tod der versicherten Person
Beitrag                                                                         bis zum Ende der Rentengarantiezeit an die Hinterbliebenen gemäß
§ 10      Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?             7        § 9 weiter. (Beispiel: Haben Sie eine Rentengarantiezeit von zehn
§ 11      Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzei-        7        Jahren vereinbart und die versicherte Person stirbt drei Jahre nach
          tig zahlen?                                                           Rentenbeginn, zahlen wir noch sieben Jahre lang die vereinbarte
                                                                                Rente.) Rentenleistungen an Kinder gemäß § 9 Absatz 2 Buchstabe b
Kündigung und Beitragsfreistellung
                                                                                zahlen wir längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Bei
§ 12      Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen, beitragsfrei         8        mehreren Kindern teilen wir die Rente zu gleichen Teilen auf. Eine Ka-
          stellen oder herabsetzen?                                             pitalabfindung ist nicht möglich. Sind keine Hinterbliebenen im Sinne
§ 13      Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet?            8        des § 9 Absatz 2 vorhanden, zahlen wir die ausstehenden Renten der
                                                                                Rentengarantiezeit abgezinst als Sterbegeld aus, höchstens jedoch ei-
Sonstige Vertragsbestimmungen
                                                                                nen Betrag in Höhe der gewöhnlichen Beerdigungskosten. Den Betrag
§ 14      Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Na-      9        der gewöhnlichen Beerdigungskosten bestimmt die Aufsichtsbe-
          mens?
                                                                                hörde.
§ 15      Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?                9
§ 16      Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rech-           9        (4) Die Hinterbliebenenrente errechnet sich nach den dann gültigen
          nung und welche tarifabhängigen Begrenzungen gel-                     Tarifen sowie dem dann maßgeblichen rechnungsmäßigen Alter (Das
          ten?                                                                  rechnungsmäßige Alter ist die Differenz zwischen dem betreffen-
§ 17      Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?            9        dem Kalenderjahr und dem Geburtsjahr.) der zu versichernden Per-
§ 18      Wo ist der Gerichtsstand?                                    9        son(en).
§ 19      An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns ein-        10        (5) Wenn Sie mit uns keine Rentengarantiezeit vereinbart haben oder
          mal nicht zufrieden sind?                                             die versicherte Person nach Ablauf der Rentengarantiezeit stirbt, er-
§ 20      Was gilt bei Sanktionen und Embargos?                       10        bringen wir bei Tod der versicherten Person keine Leistung und der
§ 21      Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen?          10        Vertrag endet.

                                                                                Direktversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung
                                §1
                                                                                Unsere Leistung ab Rentenbeginn:
                  Welche Leistungen erbringen wir?
                                                                                (6) Wenn die versicherte Person den vereinbarten Rentenbeginn er-
In Abhängigkeit von der mit Ihnen vereinbarten Versicherungsform er-
                                                                                lebt, zahlen wir die vereinbarte Rente, solange die versicherte Person
bringen wir die folgenden Versicherungsleistungen:
                                                                                lebt. Wir zahlen die Rente monatlich an den vereinbarten Fälligkeits-
                                                                                tagen. Rentenzahlungen dürfen frühestens mit Vollendung des 62. Le-
                                                                                bensjahres der versicherten Person beginnen.

                                                                                Unsere Leistung bei Tod der versicherten Person:
  ABD 01/2026
                                                                            2                                                              7000-1070.0126

[Seite 3]
(7) Wenn die versicherte Person stirbt, erbringen wir keine Leistung           vereinbarten Rentenbeginn der Hauptversicherung und den bei Ab-
und der Vertrag endet.                                                         schluss des Vertrages gültigen Tarifen.

Vorverlegung des Rentenbeginns                                                 Sofern Sie Zuzahlungen leisten, werden wir Sie über die sich hieraus
                                                                               ergebenden Leistungen mindestens einmal jährlich informieren.
(8) In den letzten fünf Jahren der Aufschubzeit sind Sie berechtigt, den
Rentenbeginn bei herabgesetzter garantierter Rente um ganze Jahre              Beitragserhöhungen
vorzuverlegen, sofern die versicherte Person am neuen Rentenbeginn
                                                                               (15) Bei einer beitragspflichtigen Versicherung haben Sie das Recht,
das 62. Lebensjahr bereits vollendet hat. Die Rente wird nach den an-
                                                                               einmal im Kalenderjahr den vereinbarten Beitrag zu erhöhen. Diese
erkannten Regeln der Versicherungsmathematik entsprechend ge-
                                                                               Vertragsänderung ist in Textform mit Frist von einem Monat zu bean-
kürzt. Der Antrag auf Vorverlegung des Rentenbeginns muss spätes-
                                                                               tragen. Die Erhöhung erfolgt zum Jahrestag des Versicherungsbeginns
tens zwei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn in Textform
                                                                               – bei Vereinbarung von unterjähriger Beitragszahlung auch zu Beginn
(z. B. Papierform, E-Mail) gestellt werden. Die Vorverlegung des Ren-
                                                                               einer beliebigen Versicherungsperiode (siehe § 10 Absatz 2 Satz 3) –
tenbeginns ist nur möglich, wenn die gekürzte Rente den Mindestbe-
                                                                               und bewirkt eine Erhöhung der Versicherungsleistungen ohne erneute
trag nach unseren „Bestimmungen über Gebühren und tarifabhängige
                                                                               Gesundheitsprüfung. Die Erhöhung der Versicherungsleistungen er-
Begrenzungen“ gemäß § 16 Absatz 3 erreicht. Die Ausübung des teil-
                                                                               rechnet sich nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathe-
weisen oder vollständigen Kapitalwahlrechts zum vorverlegten Ren-
                                                                               matik unter Berücksichtigung des zum Erhöhungszeitpunkt erreichten
tenbeginn ist nicht möglich.
                                                                               rechnungsmäßigen Alters der versicherten Person und des zu diesem
Anpassung der Rentengarantiezeit                                               Zeitpunkt erreichten rechnungsmäßigen Alters der ggf. mitversicher-
                                                                               ten Person, der ausstehenden Dauer bis zum vereinbarten Rentenbe-
(9) Zum Rentenbeginn können Sie verlangen, dass eine Rentengaran-
                                                                               ginn der Hauptversicherung und den bei Abschluss des Vertrages gül-
tiezeit vereinbart bzw. die vereinbarte Rentengarantiezeit um ganze
                                                                               tigen Tarifen. Die Summe der auf ein Kalenderjahr entfallenden laufen-
Jahre verlängert oder verkürzt wird. Die Änderung der versicherten
                                                                               den Beiträge und Zuzahlungen dürfen den Höchstbetrag nach unseren
Rente wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathema-
                                                                               „Bestimmungen über Gebühren und tarifabhängige Begrenzungen“
tik unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Änderung erreichten
                                                                               gemäß § 16 Absatz 3 nicht überschreiten.
rechnungsmäßigen Alters der versicherten Person(en) berechnet. Für
den Antrag auf diese Änderung gelten dieselben Fristen wie für die             Unsere Leistung aus der Überschussbeteiligung
Ausübung der Kapitalabfindung nach Absatz 11.
                                                                               (16) Es kann sich eine Leistung aus der Überschussbeteiligung und
Abfindung von Kleinbetragsrenten                                               den Bewertungsreserven ergeben (siehe § 2).

(10) Wenn sich bei gleichmäßiger Verrentung der gesamten, zum Ren-
tenbeginn zur Verfügung stehenden, mit den Rechnungsgrundlagen                                                 §2
der Tarifkalkulation berechneten Deckungsrückstellung (Eine De-                              Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?
ckungsrückstellung bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt den Versi-                (1) Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den Bewertungsre-
cherungsschutz gewährleisten zu können. Die Deckungsrückstel-                  serven (Überschussbeteiligung). Die Leistung aus der Überschussbe-
lung wird nach § 88 Absatz 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes                teiligung kann auch Null Euro betragen. In den nachfolgenden Absät-
(VAG) und § 341e und § 341f des Handelsgesetzbuches (HGB) so-                  zen erläutern wir Ihnen,
wie den dazu erlassenen Rechtsverordnungen berechnet) eine mo-
natliche Rente ergibt, die 1 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18           – wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unse-
des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigt, können wir die             res Unternehmens ermitteln und wie wir diesen verwenden (Absatz
Rente gegen Auszahlung der Deckungsrückstellung abfinden. Bei Ab-                2),
findung der Rente erlischt der Vertrag.                                        – wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Absätze 3 und 4)
Kapitalabfindung                                                                 und
                                                                               – wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese Ihrem Vertrag
(11) Sie können verlangen, dass wir statt der Renten eine einmalige
                                                                                 zuordnen (Absätze 5 bis 8),
Leistung (Kapitalabfindung) zum Fälligkeitstag der ersten Rente zah-
len. Dazu muss die versicherte Person diesen Termin erleben. Ihr An-           – warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantieren
trag auf Kapitalabfindung darf uns frühestens 12 Monate und muss                 können (Absatz 9) und
uns spätestens zwei Monate vor dem Fälligkeitstag der ersten Rente             – wie wir Sie über die Überschussbeteiligung informieren (Absätze 10
vorliegen (Kapitalwahlrecht). Wir werden Sie vor Ablauf dieser Frist             und 11).
über das Kapitalwahlrecht informieren. Mit Zahlung der Kapitalabfin-
dung endet der Vertrag.                                                        Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Über-
                                                                               schuss unseres Unternehmens und wie verwenden wir diesen?
Teilkapitalabfindung
                                                                               (2) Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres Un-
(12) Zum Rentenbeginn können Sie verlangen, dass einmalig bis zu               ternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- und auf-
30 % der für diesen Zeitpunkt geltenden Kapitalabfindung ausgezahlt            sichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Feststellung des Jahresab-
werden (Teilkapitalabfindung).                                                 schlusses legen wir fest, welcher Teil des Rohüberschusses für die
                                                                               Überschussbeteiligung aller überschussberechtigten Verträge zur Ver-
(13) Unter Berücksichtigung der nach einer Teilkapitalabfindung ver-
                                                                               fügung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtlichen Vorgaben,
bleibenden Erlebensfallleistung wird die Rente nach den anerkannten
                                                                               derzeit insbesondere die Verordnung über die Mindestbeitragsrücker-
Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen
                                                                               stattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungsverordnung).
der Tarifkalkulation neu berechnet. Die Teilkapitalabfindung hat zur
Folge, dass eine verminderte Rente gezahlt wird. Für den Antrag auf            Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüberschusses füh-
Teilkapitalabfindung gelten dieselben Fristen wie für die Ausübung             ren wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit wir ihn
des Kapitalwahlrechts nach Absatz 11.                                          nicht als Direktgutschrift unmittelbar den überschussberechtigten
                                                                               Versicherungsverträgen gutgeschrieben haben. Sinn der Rückstellung
Zuzahlungen
                                                                               für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankungen des Überschusses
(14) Jede Zuzahlung gemäß § 10 Absatz 4 erhöht die Versicherungs-              über die Jahre auszugleichen. Die Rückstellung für Beitragsrückerstat-
leistung der Hauptversicherung. Die Erhöhung der Versicherungsleis-            tung dürfen wir grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der
tungen erfolgt zum Ersten des Monats, der auf den Eingang der Zuzah-           Versicherungsnehmer verwenden. Nur in gesetzlich festgelegten Aus-
lung folgt. Sie errechnet sich nach den anerkannten Regeln der Versi-          nahmefällen können wir hiervon mit Zustimmung der Aufsichtsbe-
cherungsmathematik unter Berücksichtigung des zum Erhöhungszeit-               hörde abweichen.
punkt erreichten rechnungsmäßigen Alters der versicherten Person
                                                                               Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Vertra-
und des zu diesem Zeitpunkt erreichten rechnungsmäßigen Alters der
                                                                               ges am Überschuss ergeben sich aus der Zuführung zur Rückstel-
ggf. mitversicherten Person, der ausstehenden Dauer bis zum
                                                                               lung für Beitragsrückerstattung nicht.
                                                                           3                                                            7000-1070.0126

[Seite 4]
Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. Rentenversicherungen,           Direktgutschrift zulasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finan-
Risikoversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen) zu Gewinn-           ziert, ansonsten der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnom-
verbänden zusammengefasst und teilweise nach engeren Gleichartig-            men.
keitskriterien Untergruppen gebildet. Gewinnverbände oder Unter-
                                                                             Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir diese Ih-
gruppen bilden wir, um die Unterschiede bei den versicherten Risiken
                                                                             rem Vertrag zu?
zu berücksichtigen. Gewinnverbände werden wiederum zu Abrech-
nungsverbänden zusammengefasst.                                              (5) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalan-
                                                                             lagen über ihrem jeweiligen handelsrechtlichen Buchwert liegt.
Wie wird Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt?
                                                                             Die Bewertungsreserven, die nach den maßgebenden rechtlichen Vor-
(3) Bei der Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Verträge
                                                                             schriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen sind, ord-
wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an.
                                                                             nen wir den Verträgen anteilig rechnerisch zu. Dabei wenden wir ein
Ihr Vertrag ist dem in Ihrem Versicherungsschein genannten Gewinn-           verursachungsorientiertes Verfahren an.
verband zugeordnet. Wir verteilen den Überschuss in dem Maß, wie
                                                                             Bei Versicherungen in der Aufschubzeit gilt:
die Gewinn- und Abrechnungsverbände zu seiner Entstehung beige-
tragen haben. Hat ein Gewinn- oder Abrechnungsverband nicht zur              (6) Der Ihrem Vertrag zugeordnete Betrag der Bewertungsreserven wird
Entstehung des Überschusses beigetragen, besteht insoweit kein An-           mithilfe einer Maßzahl, die die Entwicklung des Deckungskapitals Ih-
spruch auf Überschussbeteiligung.                                            res Vertrages bis zum Zuteilungszeitpunkt berücksichtigt, ermittelt.
                                                                             Dabei ergibt sich Ihr Anteil an den verteilungsfähigen Bewertungsre-
a) Bei Rentenversicherungen in der Aufschubzeit gilt:
                                                                             serven aus dem Verhältnis der Maßzahl Ihres Vertrages zur Summe der
   Es werden jährliche Überschussanteile gewährt. Die jährlichen             Maßzahlen aller anspruchsberechtigten Verträge.
   Überschussanteile werden – ohne eine Wartezeit – jeweils am
                                                                             Ein Teil der Schlussüberschussanteile kann als Mindestbeteiligung an
   Ende des Versicherungsjahres zugeteilt. Sie setzen sich aus Zins-
                                                                             den Bewertungsreserven nach § 153 des Versicherungsvertragsgeset-
   und Zusatzüberschussanteilen zusammen. Bezugsgrößen hierfür
                                                                             zes (VVG) ausgestaltet werden, d. h. dieser Teil kann mit der Beteili-
   sind die jeweils maßgebliche Deckungsrückstellung der Versiche-
                                                                             gung an den Bewertungsreserven verrechnet werden.
   rung, der Bruttojahresbeitrag und/oder die versicherte Jahres-
   rente. Die maßgebliche Deckungsrückstellung wird nach den aner-           Die Höhe der Bewertungsreserven ermitteln wir monatlich neu.
   kannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungs-
   grundlagen der Tarifkalkulation berechnet. Bei beitragsfreien Ver-        (7) Bei Beendigung der Ansparphase (durch Tod, Kündigung oder Er-
   sicherungen besteht der jährliche Überschussanteil nur aus dem            leben des vereinbarten Rentenbeginns) gilt Folgendes: Wir teilen Ih-
   Zinsüberschussanteil.                                                     rem Vertrag dann den für diesen Zeitpunkt zugeordneten Anteil an den
                                                                             Bewertungsreserven gemäß der jeweils geltenden gesetzlichen Rege-
   Die jährlichen Überschussanteile werden zur Erhöhung der Versi-           lung zu und verwenden ihn zur Erhöhung der Versicherungsleistun-
   cherungsleistung (Bonus) verwendet. Dies bedeutet, dass aus den           gen; derzeit sieht § 153 Absatz 3 VVG eine Beteiligung in Höhe der
   jährlichen Zuteilungen beitragsfreie Versicherungen gebildet wer-         Hälfte der zugeordneten Bewertungsreserven vor. Aufsichtsrechtliche
   den, deren Leistungen zusammen mit den Leistungen aus der                 Regelungen können dazu führen, dass die Beteiligung an den Bewer-
   Hauptversicherung im Erlebensfall fällig werden. Bei Tod der versi-       tungsreserven ganz oder teilweise entfällt.
   cherten Person (das ist die Person, auf deren Leben die Versiche-
   rung abgeschlossen ist) oder bei Kündigung werden keine Leis-             Bei Versicherungen im Rentenbezug gilt:
   tungen aus dem Bonus fällig. Der Bonus selbst ist ebenfalls am            (8) Auch während des Rentenbezuges wird Ihr Vertrag an den Bewer-
   Überschuss beteiligt.                                                     tungsreserven beteiligt. Die Beteiligung erfolgt über angemessen er-
   Bei planmäßigem Ablauf der Aufschubzeit können zusätzlich zu              höhte jährliche Überschussanteile. Aufsichtsrechtliche Regelungen
   den jährlichen Überschussanteilen Schlussüberschussanteile für            können dazu führen, dass die Beteiligung an den Bewertungsreserven
   jedes vollendete Versicherungsjahr fällig werden. Die Höhe der            ganz oder teilweise entfällt.
   Schlussüberschussanteile wird in Abhängigkeit von der Ertrags-
                                                                             Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht ga-
   lage jährlich für die Leistungsfälle des folgenden Kalenderjahres
                                                                             rantieren?
   deklariert, wobei die Schlussüberschussanteilsätze auch für abge-
   laufene Jahre jeweils neu festgesetzt werden können. Bezugsgröße          (9) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen
   für die Schlussüberschussanteile ist die maßgebliche Deckungs-            ab, die nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt beeinflussbar
   rückstellung zum Ende der Aufschubzeit der Rentenversicherung             sind. Einflussfaktoren sind insbesondere die Entwicklung des Kapital-
   ohne Bonus. Endet die Versicherung durch Tod der versicherten             markts, des versicherten Risikos und der Kosten.
   Person oder durch Kündigung, werden keine Schlussüberschus-
                                                                             Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also nicht garan-
   santeile fällig. Bei Rentenbeginn werden evtl. fällige Schlussüber-
                                                                             tiert werden. Sie kann auch Null Euro betragen.
   schussanteile zur Rentenerhöhung verwendet.
                                                                             Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung?
b) Bei Versicherungen im Rentenbezug gilt:
                                                                             (10) Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichen wir jähr-
   Es werden jährliche Überschussanteile gewährt. Die jährlichen
                                                                             lich in unserem Geschäftsbericht. Diesen finden Sie auf unserer Inter-
   Überschussanteile werden jeweils am Ende des Versicherungsjah-
                                                                             netseite.
   res zugeteilt. Sie bestehen aus Zinsüberschussanteilen. Bezugs-
   größe hierfür ist die jeweils maßgebliche Deckungsrückstellung            (11) Über den Stand Ihrer Ansprüche unterrichten wir Sie jährlich. Da-
   der Versicherung. Die maßgebliche Deckungsrückstellung ist das            bei berücksichtigen wir die Überschussbeteiligung Ihres Vertrages.
   nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit
   den Rechnungsgrundlagen der Tarifkalkulation berechnete De-
                                                                                                            §3
   ckungskapital zum Ende des abgelaufenen Versicherungsjahres.
                                                                                           Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
   Die jährlichen Überschussanteile werden zur Rentenerhöhung (Bo-
   nusrente) verwendet. Die Bonusrente selbst ist in gleicher Weise          Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit uns abge-
   am Überschuss beteiligt.                                                  schlossen haben. Jedoch besteht vor dem im Versicherungsschein an-
                                                                             gegebenen Versicherungsbeginn kein Versicherungsschutz. Aller-
(4) Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verantwortlichen
                                                                             dings kann unsere Leistungspflicht entfallen, wenn Sie den Beitrag
Aktuars fest, wie der Überschuss auf die Gewinnverbände verteilt wird
                                                                             nicht rechtzeitig zahlen (siehe § 10 Absatz 2 und 3 und § 11).
und setzt die entsprechenden Überschussanteilsätze fest (Über-
schussdeklaration). Dabei achtet er darauf, dass die Verteilung verur-
sachungsorientiert erfolgt. Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der
Überschussdeklaration Anteile an dem auf Ihren Gewinnverband ent-
fallenden Teil des Überschusses. Die Mittel hierfür werden bei der

                                                                         4                                                             7000-1070.0126

[Seite 5]
                                §4                                            Wenn für den Todesfall eine Rentenleistung vereinbart wurde, vermin-
    Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder                dern sich diese Rentenleistungen auf den Betrag, den wir aus dem für
       Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen?                       den Todestag berechneten Rückkaufswert erbringen können.

(1) Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, auf welcher Ursache           Wenn uns nachgewiesen wird, dass sich die versicherte Person (das
der Versicherungsfall beruht. Wir leisten auch dann, wenn die versi-          ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen ist)
cherte Person (das ist die Person, auf deren Leben die Versicherung           in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand
abgeschlossen ist) in der Bundesrepublik Deutschland bei inneren              krankhafter Störung der Geistestätigkeit selbst getötet hat, besteht
Unruhen, sofern die versicherte Person nicht auf Seiten der Unruhe-           Versicherungsschutz.
stifter teilgenommen hat, oder bei Ausübung des Polizei- oder Wehr-
                                                                              (3) Wenn unsere Leistungspflicht durch eine Änderung des Vertrages
dienstes gestorben ist.
                                                                              erweitert wird oder der Vertrag wiederhergestellt wird, beginnt die
(2) Stirbt die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem           Dreijahresfrist bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten
Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen oder inneren Unruhen               Teils neu.
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist unsere Leistung ein-
geschränkt. Der Kapitalbetrag der vereinbarten Todesfallleistung ge-                                        §6
mäß § 1 vermindert sich auf den für den Todestag berechneten Rück-               Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche
kaufswert Ihres Vertrages (siehe § 12 Absatz 6). Dieser verminderte                             Folgen hat ihre Verletzung?
Kapitalbetrag wird der Berechnung der Rentenleistung zugrunde ge-
legt, wenn für den Todesfall eine Rentenleistung vereinbart wurde.            Vorvertragliche Anzeigepflicht

(3) Diese Einschränkung unserer Leistungspflicht entfällt, wenn die           (1) Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle
versicherte Person während eines Auslandsaufenthalts überraschend             Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in
von Kriegsereignissen oder von inneren Unruhen, an welchen sie nicht          Textform (z. B. Papierform, E-Mail) gefragt haben, wahrheitsgemäß
aktiv beteiligt ist, betroffen wird, bis zum Ende des zehnten Tages           und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die
nach deren Beginn. Ist die versicherte Person aus objektiven Gründen          für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem verein-
gehindert, das Gefahrengebiet zu verlassen, besteht der Versiche-             barten Inhalt zu schließen, erheblich sind.
rungsschutz auch nach Ablauf des zehnten Tages weiter. Die Hinde-
                                                                              Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Um-
rungsgründe dürfen in diesem Fall nicht durch Interessen der versi-
                                                                              ständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Ver-
cherten Person entstanden sein.
                                                                              tragsannahme, in Textform stellen.
(4) Für Angehörige der deutschen Bundeswehr oder anderer staatlich
                                                                              (2) Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, ist auch
organisierter Kriseneinsatzkräfte, wie z. B. der Polizei oder des Bun-
                                                                              diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beant-
desgrenzschutzes, ist das unmittelbar oder mittelbar durch die Teil-
                                                                              wortung der Fragen verpflichtet.
nahme an mandatierten Missionen der Vereinten Nationen, Einsätzen
im Rahmen von Bündnisverpflichtungen oder Einsätzen unter Führung             (3) Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen Um-
überstaatlicher Institutionen und Einrichtungen sowie Auslandsein-            ständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheb-
sätzen unter nationaler Verantwortung mit vergleichbarem Gefähr-              lichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie behandelt,
dungspotenzial verursachte Ableben, vorbehaltlich einer anderweiti-           als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
gen ausdrücklichen Vereinbarung in Textform (z. B. Papierform, E-
                                                                              Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung
Mail), nur insoweit mitversichert, dass sich unsere Leistungspflicht
beschränkt. Der Kapitalbetrag der vereinbarten Todesfallleistung ge-          (4) Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Voraussetzungen
mäß § 1 vermindert sich auf den für den Todestag berechneten Rück-            wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht
kaufswert Ihres Vertrages (siehe § 12 Absatz 6). Dieser verminderte
Kapitalbetrag wird der Berechnung der Rentenleistung zugrunde ge-             – vom Vertrag zurücktreten,
legt, wenn für den Todesfall eine Rentenleistung vereinbart wurde.            – den Vertrag kündigen,
Die Verwendung für humanitäre Hilfsdienste und Hilfeleistungen im             – den Vertrag ändern oder
Ausland ist von dieser Einschränkung der Leistungspflicht nicht er-           – den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten
fasst, sofern die versicherte Person dabei nicht in bewaffnete Unter-
nehmungen einbezogen ist.                                                     können.

(5) In folgenden Fällen vermindern sich unsere Leistungen auf die in          Rücktritt
Absatz 2 Satz 2 und 3 genannten Leistungen: Die versicherte Person            (5) Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird, können wir
stirbt in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit                     vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn we-
– dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemi-            der eine vorsätzliche noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverlet-
  schen Waffen oder                                                           zung vorliegt. Selbst wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt
                                                                              wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, falls wir den Vertrag –
– dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freisetzung von ra-        möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder
  dioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen.                           eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht
Der Einsatz bzw. das Freisetzen muss dabei darauf gerichtet gewesen           angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten.
sein, das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden. Absatz 2
                                                                              (6) Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz. Wenn
bleibt unberührt.
                                                                              wir nach Eintritt des Versicherungsfalles zurücktreten, bleibt unsere
                                                                              Leistungspflicht unter folgender Voraussetzung trotzdem bestehen:
                                §5
        Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person?                    Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheb-
                                                                              lichen Umstand, der
(1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung leisten wir, wenn seit Abschluss des
Vertrages drei Jahre vergangen sind.                                          – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles
                                                                              – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
(2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist be-
steht kein Versicherungsschutz. Der Kapitalbetrag der vereinbarten            ursächlich war.
Todesfallleistung gemäß § 1 vermindert sich auf den für den Todestag
                                                                              Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch auch im vorstehend genannten
berechneten Rückkaufswert Ihres Vertrages (siehe § 12 Absatz 6). Die-
                                                                              Fall, wenn die Anzeigepflicht arglistig verletzt worden ist.
ser verminderte Kapitalbetrag wird der Berechnung der Rentenleistung
zugrunde gelegt, wenn für den Todesfall eine Rentenleistung verein-           (7) Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird, zahlen wir den
bart wurde.                                                                   Rückkaufswert gemäß § 12 Absatz 6; die Regelung des § 12 Absatz 6

                                                                          5                                                            7000-1070.0126

[Seite 6]
Satz 3 bis 5 gilt nicht. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht           Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung
verlangen.
                                                                                 (18) Die Absätze 1 bis 17 gelten entsprechend, wenn der Versiche-
Kündigung                                                                        rungsschutz nachträglich erweitert oder wiederhergestellt wird und
                                                                                 deshalb eine erneute Risikoprüfung vorgenommen wird. Die Fristen
(8) Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die Verletzung
                                                                                 nach Absatz 16 beginnen mit der Änderung oder Wiederherstellung
der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist,
                                                                                 des Vertrages bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten
können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat
                                                                                 Teils neu.
kündigen.
                                                                                 Erklärungsempfänger
(9) Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag
– möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag                   (19) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertragsände-
oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der                rung sowie zur Anfechtung üben wir durch eine schriftliche Erklärung
nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten.                 aus, die wir Ihnen gegenüber abgeben. Sofern Sie uns keine andere
                                                                                 Person als Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem Tod ein
(10) Wenn wir den Vertrag kündigen, wandelt er sich nach Maßgabe
                                                                                 Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese Erklärung entgegenzu-
des § 12 Absatz 3 bis 6 in einen beitragsfreien Vertrag um.
                                                                                 nehmen. Ist kein Bezugsberechtigter vorhanden oder kann sein Auf-
Vertragsänderung                                                                 enthalt nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber des Versiche-
                                                                                 rungsscheins als bevollmächtigt ansehen, die Erklärung entgegenzu-
(11) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag           nehmen.
– möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag
oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der
nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten                                                §7
(siehe Absatz 5 Satz 3 und Absatz 9), werden die anderen Bedingun-                    Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird?
gen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie               (1) Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, können wir ver-
die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen              langen, dass uns der Versicherungsschein und ein Zeugnis über den
Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode (siehe § 10               Tag der Geburt der versicherten Person (das ist die Person, auf deren
Absatz 2 Satz 3) Vertragsbestandteil.                                            Leben die Versicherung abgeschlossen ist) sowie die Auskunft nach
(12) Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Sie un-              § 15 vorgelegt werden.
sere Mitteilung über die Vertragsänderung erhalten haben, fristlos               (2) Vor jeder Rentenzahlung können wir auf unsere Kosten eine amtli-
kündigen, wenn                                                                   che Bescheinigung darüber verlangen, dass die versicherte Person
– wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um mehr als                   noch lebt.
  10 % erhöhen oder                                                              (3) Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich (d. h. ohne
– wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten Umstand                  schuldhaftes Zögern) mitgeteilt werden. Außerdem muss uns eine
  ausschließen.                                                                  amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Alter und Geburtsort vorge-
                                                                                 legt werden. Dies gilt auch, wenn für den Todesfall keine Leistung ver-
Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die Vertragsän-
                                                                                 einbart wurde. Zu Unrecht empfangene Rentenzahlungen sind an uns
derung hinweisen.
                                                                                 zurückzuzahlen. Wenn eine Leistung für den Todesfall vor dem verein-
Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte                                  barten Rentenbeginn vereinbart wurde, muss uns zusätzlich eine aus-
                                                                                 führliche ärztliche oder amtliche Bescheinigung über die Todesursa-
(13) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsän-             che vorgelegt werden. Aus der Bescheinigung müssen sich Beginn und
derung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung               Verlauf der Krankheit, die zum Tod der versicherten Person geführt hat,
in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen            ergeben.
haben.
                                                                                 (4) Wir können weitere Nachweise und Auskünfte verlangen, wenn
(14) Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver-             dies erforderlich ist, um unsere Leistungspflicht zu klären. Die Kosten
tragsänderung, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die Un-               hierfür muss diejenige Person tragen, die die Leistung beansprucht.
richtigkeit der Anzeige kannten.
                                                                                 (5) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebungen ab-
(15) Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur              geschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und
Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats geltend machen. Die                  des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. Wenn eine der
Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der An-           in den Absätze 1 und 4 genannten Pflichten nicht erfüllt wird, kann
zeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet,                  dies zur Folge haben, dass wir nicht feststellen können, ob oder in wel-
Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um-                chem Umfang wir leistungspflichtig sind. Eine solche Pflichtverletzung
stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung             kann somit dazu führen, dass unsere Leistung nicht fällig wird.
können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese
die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.                                     (6) Wird eine Hinterbliebenenrente verlangt, sind uns die erforderli-
                                                                                 chen Unterlagen vorzulegen; dieses sind insbesondere Angaben zum
(16) Nach Ablauf von drei Jahren seit Vertragsschluss erlöschen un-              Geburtstag der Hinterbliebenen, die Urkunde zur Heirat oder Lebens-
sere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung.              partnerschaft. Bei Kindern ist der Nachweis der Abstammung sowie
Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir        nach dem 18. Lebensjahr Nachweise zur Schul- oder Berufsausbil-
die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Ist die Anzeige-           dung bzw. zu einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinde-
pflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt worden, beträgt die Frist zehn       rung erforderlich.
Jahre.
                                                                                 (7) Die Absätze 1 und 4 gelten für Hinterbliebene entsprechend.
Anfechtung
                                                                                 (8) Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten auf
(17) Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Entschei-               seine Kosten. Bei Überweisung von Leistungen in Länder außerhalb
dung zur Annahme des Vertrages durch unrichtige oder unvollständige              des Europäischen Wirtschaftsraumes trägt die empfangsberechtigte
Angaben bewusst und gewollt beeinflusst worden ist. Handelt es sich              Person die damit verbundene Gefahr.
um Angaben der versicherten Person (das ist die Person, auf deren
Leben die Versicherung abgeschlossen ist), können wir Ihnen ge-
                                                                                                               §8
genüber die Anfechtung erklären, auch wenn Sie von der Verletzung
                                                                                          Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten. Absatz 7
gilt entsprechend.                                                               (1) Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform (z. B. Pa-
                                                                                 pierform, E-Mail) übermitteln. Stellen wir diesen als Dokument in


                                                                             6                                                             7000-1070.0126

[Seite 7]
Papierform aus, dann liegt eine Urkunde vor. Sie können die Ausstel-                                      § 10
lung als Urkunde verlangen.                                                         Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?

(2) Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt ansehen, über          (1) Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinbarung in
die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen, insbesondere Leistungen in           einem Betrag (Einmalbeitrag), monatlich, viertel-, halbjährlich oder
Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, dass uns der Inhaber           jährlich zahlen.
der Urkunde seine Berechtigung nachweist.
                                                                             (2) Den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag müssen Sie unverzüg-
                                                                             lich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) nach Abschluss des Vertrages
                                §9                                           zahlen, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versiche-
                      Wer erhält die Leistung?                               rungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Bei-
(1) Für die Leistungen im Erlebensfall ist die versicherte Person (das       träge (Folgebeiträge) werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Versi-
ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen ist)          cherungsperiode fällig. Die Versicherungsperiode umfasst bei Einmal-
bezugsberechtigt. Nach Ablauf der Fristen zur Erreichung der Unver-          beitrags- und Jahreszahlung ein Jahr, ansonsten entsprechend der
fallbarkeit gemäß Betriebsrentengesetz (BetrAVG) ist dieses Bezugs-          Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr.
recht unwiderruflich. Soweit die Versicherungsleistung auf Beiträgen         (3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fäl-
aus Entgeltumwandlung beruht, ist dieser Teil der Versicherung ab Be-        ligkeitstag (siehe Absatz 2) alles getan haben, damit der Beitrag bei
ginn unverfallbar.                                                           uns eingeht. Wenn die Einziehung des Beitrags von einem Konto ver-
Bezugsberechtigung                                                           einbart wurde, gilt die Zahlung in folgendem Fall als rechtzeitig:

(2) Für die Leistungen im Todesfall sind in nachfolgender Rangfolge –        – Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden und
soweit diese nicht anders vereinbart wurde – bezugsberechtigt:               – Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen.

a) der mit der versicherten Person bei Tod in gültiger Ehe lebende           Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einziehen,
   Ehegatte;                                                                 ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich
                                                                             nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. Ist der Einzug der Beiträge
b) die Kinder der versicherten Person, die                                   im Lastschriftverfahren vereinbart und kann ein Beitrag aus Gründen,
   - das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,                          die Sie zu vertreten haben (z. B. bei nicht ausreichender Deckung auf
                                                                             Ihrem Konto), nicht fristgerecht eingezogen werden oder widerspre-
   - in der Schul- oder Berufsausbildung stehen und das 25. Lebens-
                                                                             chen Sie einer berechtigten Einziehung von Ihrem Konto, so geraten
     jahr noch nicht vollendet haben
                                                                             Sie ebenfalls in Verzug und wir können Ihnen auch die daraus entste-
   oder                                                                      henden Kosten in Rechnung stellen. Haben Sie zu vertreten, dass der
                                                                             Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt,
   - wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung au-
                                                                             künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
     ßerstande sind, sich selbst zu unterhalten und diese Behinde-
     rung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist;               Zuzahlungen
c) der mit der versicherten Person bei Tod nach dem Lebenspartner-
                                                                             (4) Darüber hinaus können Sie während der vereinbarten Beitragszah-
   schaftsgesetz in gültiger Lebenspartnerschaft lebende Lebens-
                                                                             lungsdauer weitere Beiträge (Zuzahlungen) entrichten (vgl. § 1 Absatz
   partner;
                                                                             14), sofern die Summe der auf ein Kalenderjahr entfallenden laufen-
d) der namentlich mit Anschrift und Geburtsdatum benannte, mit der           den Beiträge und Zuzahlungen den Höchstbetrag nach unseren „Best-
   versicherten Person bei Tod in eheähnlicher Gemeinschaft lebende          immungen über Gebühren und tarifabhängige Begrenzungen“ gemäß
   nichteheliche Lebensgefährte. Voraussetzung hierfür ist das Vor-          § 16 Absatz 3 nicht überschreitet. Die einzelne Zuzahlung darf den
   liegen einer Erklärung in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) sei-        Mindestbetrag nach unseren „Bestimmungen über Gebühren und ta-
   tens der versicherten Person, dass eine gemeinsame Haushalts-             rifabhängige Begrenzungen“ gemäß § 16 Absatz 3 nicht unterschrei-
   führung bestand, oder einer Erklärung in Textform des begünstig-          ten. Für eventuelle Zuzahlungen außerhalb dieser Grenzen müssen wir
   ten Lebensgefährten über die Kenntnisnahme der in Aussicht ge-            unsere Zustimmung gesondert erklären.
   stellten Versorgungsleistungen;
                                                                             (5) Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten zahlen.
e) der namentlich benannte geschiedene Ehegatte.
                                                                             (6) Für eine Stundung der Beiträge ist eine Vereinbarung in Textform
Der Versicherungsnehmer überträgt der versicherten Person unwider-           (z. B. Papierform, E-Mail) mit uns erforderlich.
ruflich das Recht, die für den Todesfall bestimmte Rangfolge der wi-
                                                                             (7) Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir etwaige Beitragsrück-
derruflichen Bezugsberechtigung zu ändern. Die Änderung der Rang-
                                                                             stände verrechnen.
folge des Bezugsrechtes ist uns gegenüber nur und erst dann wirksam,
wenn sie uns in Textform angezeigt worden ist.
                                                                                                          § 11
Abtretung und Verpfändung                                                     Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?
(3) Bei Arbeitgeberfinanzierung der Beiträge können Sie Ihre Rechte          Erster Beitrag oder Einmalbeitrag
aus dem Versicherungsvertrag auch abtreten oder verpfänden, soweit
derartige Verfügungen rechtlich möglich sind.                                (1) Wenn Sie den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag nicht rechtzei-
                                                                             tig zahlen, können wir – solange die Zahlung nicht bewirkt ist – vom
(4) Eine Abtretung oder eine Beleihung durch die unwiderruflich be-          Vertrag zurücktreten. In diesem Fall können wir von Ihnen die Kosten
zugsberechtigte Person ist ausgeschlossen.                                   für ärztliche Untersuchungen im Rahmen einer Gesundheitsprüfung
Anzeige                                                                      verlangen. Wir sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn uns nachge-
                                                                             wiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten
(5) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (Absatz 2)            haben.
sowie die Abtretung und die Verpfändung (Absatz 3) sind uns gegen-
                                                                             (2) Ist der erste Beitrag oder der Einmalbeitrag bei Eintritt des Versi-
über nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berech-
                                                                             cherungsfalles noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung ver-
tigten in Textform angezeigt worden sind. Der bisherige Berechtigte
                                                                             pflichtet. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in
sind im Regelfall Sie; es können aber auch andere Personen sein, so-
                                                                             Textform (z. B. Papierform, E-Mail) oder durch einen auffälligen Hin-
fern Sie bereits zuvor Verfügungen getroffen haben.
                                                                             weis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam ge-
                                                                             macht haben. Unsere Leistungspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn
                                                                             Sie uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu
                                                                             vertreten haben.


                                                                         7                                                             7000-1070.0126

[Seite 8]
Folgebeitrag                                                                     (5) In der Anfangszeit Ihres Vertrages sind wegen der Verrechnung
                                                                                 von Kosten, insbesondere Abschluss- und Vertriebskosten (siehe
(3) Zahlen Sie einen Folgebeitrag oder einen sonstigen Betrag nicht
                                                                                 § 13), nur der Mindestwert gemäß Absatz 4 Satz 3 zur Bildung ei-
rechtzeitig, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zah-
                                                                                 ner beitragsfreien Rente vorhanden. Auch in den Folgejahren ste-
lungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen be-
                                                                                 hen daher nicht unbedingt Mittel in Höhe der gezahlten Beiträge
tragen.
                                                                                 für die Bildung einer beitragsfreien Rente zur Verfügung. Nähere
(4) Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zah-              Informationen zur beitragsfreien Rente und ihrer Höhe können Sie
lungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Versicherungs-            der beigefügten Tabelle entnehmen.
schutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalles noch mit der
Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits              (6) Haben Sie die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht verlangt
mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.                    und erreicht die nach den Absätzen 3 und 4 zu berechnende beitrags-
                                                                                 freie Rente den Mindestbetrag nach unseren „Bestimmungen über Ge-
(5) Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Vertrag               bühren und tarifabhängige Begrenzungen“ gemäß § 16 Absatz 3
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie sich noch               nicht, erhalten Sie statt der beitragsfreien Rente – sofern vorhanden –
immer mit den Beiträgen, Zinsen oder Kosten in Verzug befinden. Vo-              den Rückkaufswert entsprechend § 169 VVG und der Vertrag endet.
raussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese             Der Rückkaufswert ist das nach anerkannten Regeln der Versiche-
Rechtsfolge hingewiesen haben. Wir können die Kündigung bereits                  rungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkula-
mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann automatisch mit Ablauf              tion zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode berechnete De-
der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der               ckungskapital des Vertrages. Bei einem Vertrag mit laufender Bei-
Zahlung in Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge müssen wir Sie eben-               tragszahlung ist der Rückkaufswert mindestens jedoch der Betrag des
falls hinweisen.                                                                 Deckungskapitals, das sich bei gleichmäßiger Verteilung der ange-
                                                                                 setzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertrags-
(6) Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nachzahlen,
                                                                                 jahre ergibt. Ist die vereinbarte Aufschubzeit kürzer als fünf Jahre, ver-
wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Nachzahlen können
                                                                                 teilen wir diese Kosten auf die Aufschubzeit. In jedem Fall beachten
Sie nur
                                                                                 wir die aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze (siehe § 13 Absatz 2
– innerhalb eines Monats nach der Kündigung                                      Satz 4). Beitragsrückstände werden von dem Rückkaufswert abgezo-
                                                                                 gen.
– oder, wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden
  worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf.                           Herabsetzung des Beitrags
Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung unwirksam              (7) Anstelle einer Kündigung nach Absatz 1 bzw. einer Beitragsfreistel-
und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem           lung nach Absatz 4 können Sie für eine beitragspflichtige Versiche-
Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eintreten, besteht kein oder            rung zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode in Textform die
nur ein verminderter Versicherungsschutz.                                        Herabsetzung des Beitrags verlangen. Es wird dann sinngemäß nach
                                                                                 Absatz 4 und 5 die vereinbarte Rente nach den anerkannten Regeln
                             § 12                                                der Versicherungsmathematik zu dem dort genannten Zeitpunkt her-
  Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen, beitragsfrei stellen                   abgesetzt. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die verbleibende bei-
                      oder herabsetzen?                                          tragspflichtige Rente und der einzelne Beitrag den jeweiligen Mindest-
                                                                                 betrag nach unseren „Bestimmungen über Gebühren und tarifabhän-
Kündigung
                                                                                 gige Begrenzungen“ gemäß § 16 Absatz 3 erreicht. Anderenfalls kön-
(1) Wenn Sie laufende Beiträge zahlen, können Sie Ihre Versicherung              nen Sie die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht gemäß Absatz
jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode (siehe                  3 beantragen.
§ 10 Absatz 2 Satz 3) in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) kündigen.
                                                                                 Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung bzw. Herabset-
Nach dem Rentenbeginn können Sie nicht mehr kündigen.
                                                                                 zung des Beitrags
(2) Mit Ihrer Kündigung wandelt sich Ihre Versicherung in eine bei-
                                                                                 (8) Innerhalb von drei Jahren können Sie den Versicherungsschutz der
tragsfreie Versicherung mit herabgesetzter Rente um. Für die Bemes-
                                                                                 Hauptversicherung bis zur Höhe des vor der Beitragsfreistellung bzw.
sung der herabgesetzten beitragsfreien Rente gelten die Absätze 3 bis
                                                                                 Herabsetzung des Beitrags geltenden Schutzes wieder in Kraft setzen.
6. Ein Anspruch auf einen Rückkaufswert besteht nicht.
                                                                                 Haben Sie eine Zusatzversicherung zu Ihrem Vertrag abgeschlossen,
Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung
                                                                                 ist es von einer erneuten Gesundheitsprüfung abhängig, ob und in
(3) Anstelle einer Kündigung nach Absatz 1 können Sie jederzeit in               welcher Höhe die Beitragszahlung wieder möglich ist.
Textform verlangen, zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode
                                                                                 (9) Infolge der Beitragsfreistellung bzw. Herabsetzung vermindert sich
von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. In diesem Fall set-
                                                                                 Ihre garantierte Versicherungsleistung. Den ursprünglichen Versiche-
zen wir die vereinbarte Rente auf eine beitragsfreie Rente herab. Diese
                                                                                 rungsschutz können Sie durch Entrichtung höherer Beiträge wieder in
wird nach folgenden Gesichtspunkten berechnet:
                                                                                 Kraft setzen. Für die Wiederinkraftsetzung Ihrer Versicherung garantie-
– nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den                    ren wir Ihnen den bei Abschluss des Vertrages gültigen Tarif.
  Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation,
                                                                                 Keine Beitragsrückzahlung
– für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode und
                                                                                 (10) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.
– unter Zugrundelegung des Wertes nach Absatz 4.
(4) Der für die Beitragsfreistellung zur Verfügung stehende Wert er-                                           § 13
rechnet sich nach § 169 Absatz 3 VVG. Er ist das nach anerkannten                        Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet?
Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen
der Beitragskalkulation zum Schluss der laufenden Versicherungspe-               (1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind in Ihren Bei-
riode berechnete Deckungskapital des Vertrages. Bei einem Vertrag                trag einkalkuliert. Es handelt sich um Abschluss- und Vertriebskosten
mit laufender Beitragszahlung ist der Wert mindestens jedoch der Be-             sowie übrige Kosten.
trag des Deckungskapitals, das sich bei gleichmäßiger Verteilung der             Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbesondere Ab-
angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Ver-
                                                                                 schlussprovisionen für den Versicherungsvermittler. Außerdem um-
tragsjahre ergibt. Ist die vereinbarte Aufschubzeit kürzer als fünf Jahre,
                                                                                 fassen die Abschluss- und Vertriebskosten die Kosten für die Antrags-
verteilen wir diese Kosten auf die Aufschubzeit. In jedem Fall beachten
                                                                                 prüfung und Ausfertigung der Vertragsunterlagen, Sachaufwendun-
wir die aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze (siehe § 13 Absatz 2
                                                                                 gen, die im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie
Satz 4). Der aus Ihrem Vertrag für die Bildung der beitragsfreien Rente
                                                                                 Werbeaufwendungen. Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere
zur Verfügung stehende Betrag mindert sich um rückständige Bei-
                                                                                 die Verwaltungskosten.
träge.

                                                                             8                                                               7000-1070.0126

[Seite 9]
Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten sowie               (3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unter-
der übrigen Kosten und der darin enthaltenen Verwaltungskosten kön-             lagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Fol-
nen Sie den beigefügten Informationen zum Produkt entnehmen.                    gendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung mel-
                                                                                den wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder ausländi-
(2) Wir wenden auf Ihren Vertrag das Verrechnungsverfahren nach § 4
                                                                                schen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn ggf. keine steu-
der Deckungsrückstellungsverordnung an. Dies bedeutet, dass wir die
                                                                                erliche Ansässigkeit im Ausland besteht.
ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils der Abschluss- und Vertriebs-
kosten heranziehen. Dies gilt jedoch nicht für den Teil der ersten Bei-         (4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß den Absätzen
träge, der für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Versiche-            1 und 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen.
rungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungsperiode (siehe § 10 Ab-            Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer gesetz-
satz 2 Satz 3) und aufgrund von gesetzlichen Regelungen für die Bil-            lichen Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt
dung einer Deckungsrückstellung bestimmt ist. Der auf diese Weise               haben.
zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf
2,5 % der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrages zu zahlenden
Beiträge beschränkt.                                                                                           § 16
                                                                                   Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung und
(3) Die restlichen Abschluss- und Vertriebskosten werden über die ge-                   welche tarifabhängigen Begrenzungen gelten?
samte Beitragszahlungsdauer verteilt, die übrigen Kosten über die ge-
samte Vertragslaufzeit.                                                         (1) Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätz-
                                                                                licher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können wir die in solchen
(4) Die beschriebene Kostenverrechnung hat zur Folge, dass in der An-           Fällen durchschnittlich entstehenden Kosten als pauschalen Abgel-
fangszeit Ihres Vertrages nur der Mindestwert gemäß § 12 Absatz 6               tungsbetrag gesondert in Rechnung stellen. Die derzeit gültigen Ge-
Satz 3 für einen Rückkaufswert oder zur Bildung der beitragsfreien              bühren können Sie den beigefügten „Bestimmungen über Gebühren
Rente vorhanden ist (siehe § 12). Nähere Informationen zu den Rück-             und tarifabhängige Begrenzungen“ entnehmen. Diese Bestimmungen
kaufswerten und beitragsfreien Rentenleistungen sowie ihren jeweili-            sind Bestandteil dieser Bedingungen.
gen Höhen können Sie der beigefügten Tabelle entnehmen.
                                                                                Wir können Gebühren in angemessener Weise neu festlegen. Über
                                                                                künftige Änderungen werden wir Sie jeweils in Textform (z. B. Papier-
                              § 14
                                                                                form, E-Mail) unterrichten.
  Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens?
                                                                                (2) Wir haben uns bei der Bemessung der Pauschale an dem bei uns
(1) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüglich               regelmäßig entstehenden Aufwand orientiert. Sofern Sie uns nachwei-
(d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen. Anderenfalls können für             sen, dass die der Bemessung zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem
Sie Nachteile entstehen. Wir sind berechtigt, eine an Sie zu richtende          Fall dem Grunde nach nicht zutreffen, entfällt die Pauschale. Sofern
Erklärung (z. B. Setzen einer Zahlungsfrist) mit eingeschriebenem               Sie uns nachweisen, dass die Pauschale der Höhe nach wesentlich
Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift zu senden. In diesem Fall          niedriger zu beziffern ist, wird sie entsprechend herabgesetzt.
gilt unsere Erklärung drei Tage nach Absendung des eingeschriebenen
Briefes als zugegangen. Dies gilt auch, wenn Sie den Vertrag für Ihren          (3) Insbesondere aus Kostengründen gelten für Ihre Versicherung be-
Gewerbebetrieb abgeschlossen und Ihre gewerbliche Niederlassung                 stimmte tarifabhängige Begrenzungen. Die derzeit gültigen Begren-
verlegt haben.                                                                  zungen können Sie den beigefügten „Bestimmungen über Gebühren
                                                                                und tarifabhängige Begrenzungen“ entnehmen. Diese Bestimmungen
(2) Bei Änderung Ihres Namens gilt Absatz 1 entsprechend.                       sind Bestandteil dieser Bedingungen.
(3) Wenn Sie sich für längere Zeit außerhalb der Bundesrepublik                 Wir können Begrenzungen in angemessener Weise neu festlegen.
Deutschland aufhalten, sollten Sie uns, auch in Ihrem Interesse, eine           Über künftige Änderungen werden wir Sie jeweils in Textform unter-
im Inland ansässige Person benennen, die bevollmächtigt ist, unsere             richten.
Mitteilungen für Sie entgegenzunehmen (Zustellungsbevollmächtig-
ter).
                                                                                                              § 17
                                                                                       Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?
                              § 15
          Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?                         Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
                                                                                Anwendung.
(1) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Spei-
cherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und Daten zu
Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die hierfür notwendi-                                           § 18
gen Informationen, Daten und Unterlagen                                                              Wo ist der Gerichtsstand?

– bei Vertragsabschluss,                                                        (1) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht zuständig,
                                                                                in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Vertrag zuständige Nieder-
– bei Änderung nach Vertragsabschluss oder                                      lassung liegt. Zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur
– auf Nachfrage                                                                 Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie keinen Wohn-
                                                                                sitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich.
unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) zur Verfügung stellen.
                                                                                Wenn Sie eine juristische Person sind, ist auch das Gericht zuständig,
Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit der Status dritter Per-
                                                                                in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben.
sonen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, für Datenerhebungen und
Meldungen maßgeblich ist.                                                       (2) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem Gericht er-
(2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind beispiels-              heben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn Sie keinen Wohn-
weise Umstände, die für die Beurteilung                                         sitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich.
                                                                                Wenn Sie eine juristische Person sind, ist das Gericht zuständig, in
– Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit,                                 dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben.
– der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem           (3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen Auf-
  Vertrag haben und                                                             enthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem Vertrag die Gerichte
– der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers                         des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. Dies gilt
                                                                                ebenso, wenn Sie eine juristische Person sind und Ihren Sitz oder Ihre
maßgebend sein können.
                                                                                Niederlassung ins Ausland verlegen.
Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n) Steuer-
identifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Geburtsort und der
Wohnsitz.

                                                                            9                                                            7000-1070.0126

[Seite 10]
                              § 19                                                                           § 21
 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht                         Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen?
                        zufrieden sind?
                                                                                 Sollten einzelne Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden
(1) Wir wollen, dass Sie zufrieden mit uns sind. Sollte etwas an unse-           Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirk-
rem Kundenservice oder Ihrem Versicherungsvertrag nicht Ihren Vor-               samkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
stellungen entsprechen, teilen Sie uns das bitte mit.

Unser Beschwerdemanagement

(2) Sie können uns Ihre Beschwerde jederzeit über den von Ihnen be-
                                                                                 ________________
vorzugten Weg übermitteln. Schreiben Sie uns einen Brief, senden Sie
uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Unsere interne Beschwerde-                VVG       = Versicherungsvertragsgesetz
stelle steht Ihnen hierfür zur Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie        HGB       = Handelsgesetzbuch
folgt:                                                                           VAG       = Versicherungsaufsichtsgesetz
                                                                                 EStG      = Einkommensteuergesetz
WGV Versicherungen
                                                                                 BetrAVG   = Betriebsrentengesetz
70164 Stuttgart
E-Mail: LV@wgv.de
Internet: www.wgv.de
Telefon: 0711 1695-1700

(3) Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine
Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Er-
gebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die nachfolgenden Be-
schwerdemöglichkeiten offen.

Versicherungsombudsmann e.V.

(4) Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Versiche-
rungsombudsmann e.V. wenden. Diesen erreichen Sie derzeit wie
folgt:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Telefon: 0800 369 6000
Fax: 0800 369 9000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und für Ver-
braucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns ver-
pflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

Versicherungsaufsicht

(5) Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Mei-
nungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie
sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versiche-
rungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kontaktdaten sind:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: www.bafin.de

Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne
Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.

Rechtsweg

(6) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschrei-
ten.


                               § 20
              Was gilt bei Sanktionen und Embargos?

(1) Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen –
Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Ver-
tragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundes-
republik Deutschland entgegenstehen.

(2) Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen
bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht
Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik
Deutschland entgegenstehen.

                                                                            10                                                       7000-1070.0126

[Seite 11]
Informationen über die gültigen steuer- und sozialversicherungs-
rechtlichen Regelungen für Direktversicherungen
Die Direktversicherung ist in die steuerliche Förderung nach § 3 Nr. 63         2. Zusatzversicherungen
des Einkommensteuergesetzes (EStG) mit einbezogen.
                                                                                Beiträge, die auf Zusatzversicherungen zu Direktversicherungen ent-
Inhaltsverzeichnis                                                              fallen, werden steuerlich wie die Beiträge zur Direktversicherung
                                                                                selbst behandelt.
Steuerregelungen                                                  Seite
I        Einkommensteuer                                             11         Renten aus Zusatzversicherungen zu Direktversicherungen sind nach
II       Erbschaft-/Schenkungsteuer                                  11         § 22 Nr. 5 EStG in voller Höhe steuerpflichtig.
III      Versicherungsteuer                                          11
IV       Mehrwertsteuer                                              11                            II Erbschaft-/Schenkungsteuer
V        Meldepflichten                                              11         Zuwendungen an den Arbeitnehmer aus einer Direktversicherung sind
VI       Wichtige Hinweise                                           11         nicht erbschaftsteuerpflichtig.

Sozialversicherungsrechtliche Regelungen                                        Zuwendungen an Witwen/Witwer oder Waisen des Arbeitnehmers als
VII      Sozialversicherungsrechtliche Regelungen                    12         Bezugsberechtigte einer Direktversicherung sind ebenfalls nicht erb-
                                                                                schaftsteuerpflichtig, soweit sie angemessen sind.
VIII     Wichtige Hinweise                                           12
                                                                                Erwerben die Hinterbliebenen des Arbeitnehmers die Leistungen aus
                                                                                einer Direktversicherung aus dem Nachlass des Arbeitnehmers, unter-
Welche Steuerregelungen gelten für Direktversicherungen?                        liegen die Leistungen der Erbschaftsteuer.

                                                                                Leistungen aus Direktversicherungen, die an Witwen/Witwer oder Wai-
                          I Einkommensteuer
                                                                                sen von beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer Kapi-
1. Direktversicherungen nach Tarif LD und LE                                    talgesellschaft gezahlt werden, unterliegen unabhängig vom Rechts-
                                                                                grund des Erwerbs stets der Erbschaftsteuerpflicht.
Beiträge
                                                                                Ob sich aus den Hinterbliebenen-Leistungen eine Erbschaftsteuer-
Beiträge zu Direktversicherungen sind beim Arbeitgeber als Betriebs-            schuld tatsächlich ergibt, ist von den individuellen Verhältnissen
ausgaben abzugsfähig.                                                           (z. B. den zur Verfügung stehenden Freibeträgen) abhängig.
Ansprüche aus einer Direktversicherung sind vom Arbeitgeber nicht zu
aktivieren, soweit der Arbeitnehmer bezugsberechtigt ist. Für belie-                                    III Versicherungsteuer
hene Direktversicherungen können Sonderregelungen gelten. Dem Ar-
beitgeber zuzurechnende Ansprüche sind bei Gewinnermittlung durch               Beiträge zu Direktversicherungen und Beiträge zu den Zusatzversiche-
Betriebsvermögensvergleich zu aktivieren.                                       rungen sind nach der derzeitigen Rechtslage von der Versicherung-
                                                                                steuer befreit.
Beiträge aus dem ersten Dienstverhältnis zu Direktversicherungen, die
als Versorgungsleistung eine Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebe-
                                                                                                          IV Mehrwertsteuer
nenversorgung in Form einer monatlichen Rente oder eines Auszah-
lungsplans mit Restverrentung nach dem Altersvorsorgeverträge-Zerti-            Beiträge zu Direktversicherungen und Leistungen aus Direktversiche-
fizierungsgesetz vorsehen, sind nach § 3 Nr. 63 EStG begrenzt steuer-           rungen sind mehrwertsteuerfrei.
frei. Die Möglichkeit, anstelle der lebenslangen Altersrente eine Kapi-
talabfindung zu wählen, steht der Steuerfreiheit der Beiträge nicht ent-                                   V Meldepflichten
gegen. Die Ausübung des Kapitalwahlrechts darf frühestens innerhalb
des letzten Jahres vor dem Ausscheiden aus dem Berufsleben erfol-               Gesetzliche Vorschriften erfordern Meldungen unsererseits u.a. bei
gen, damit die Beitragszahlungen weiterhin steuerfrei belassen wer-
                                                                                – Auszahlungen an andere Personen als den Versicherungsnehmer
den.
                                                                                  oder die versicherte Person (das ist die Person, auf deren Leben
Im Übrigen ist es steuerlich unschädlich, wenn maximal 30 % des zu                die Versicherung abgeschlossen ist) (ab 5.000 EUR Zahlung)
Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals als                – Auszahlung von Rentenleistungen
Einmalbetrag ausgezahlt werden.
                                                                                Rentenbezugsmitteilung
Die Beiträge sind steuerfrei bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze
in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sozialabgabenfrei sind Bei-             Versicherungsunternehmen sind gemäß § 22 a EStG verpflichtet, der
träge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze. Falls für den Arbeit-            Zentralen Stelle (§ 81 EStG) bis zum letzten Tag des Monats Februar
nehmer Beiträge nach § 40 b EStG in der bis zum 31.12.2004 gelten-              des Folgejahres die für den Besteuerungszeitraum zugeflossenen
den Fassung pauschal besteuert werden, sind diese Beiträge vom                  Leibrenten und deren Empfänger zu melden (Rentenbezugsmittei-
steuerfreien Höchstbeitrag abzuziehen.                                          lung).

Bei einem Wechsel des Arbeitgebers besteht die Möglichkeit, die auf-
                                                                                                        VI Wichtige Hinweise
gebaute Rentenanwartschaft steuerfrei zu einem externen Versor-
gungsträger des neuen Arbeitgebers mitzunehmen. Das Fördervolu-                 Die vorstehenden Angaben über die Steuerregelung gelten insoweit,
men kann im Jahr des Arbeitgeberwechsels beim neuen Arbeitgeber                 als das deutsche Steuerrecht Anwendung findet.
erneut in Anspruch genommen werden.
                                                                                Sie beziehen sich auf das derzeitige Steuerrecht; dieses kann sich än-
Leistungen                                                                      dern.

Die Leistungen aus Direktversicherungen sind nach § 22 Nr. 5 EStG in            Bei den Ausführungen handelt es sich lediglich um allgemeine Anga-
voller Höhe steuerpflichtig. Dies gilt sowohl für Renten- als auch für          ben. Verbindliche Auskünfte über die steuerliche Behandlung von Bei-
Kapitalzahlungen.                                                               trägen oder Versicherungsleistungen dürfen Ihnen außer dem zustän-
                                                                                digen Finanzamt nur die im Steuerberatungsgesetz bezeichneten Per-
                                                                                sonen (insbesondere Steuerberater) erteilen. Fragen, auf die Sie hier
                                                                                keine Antwort finden, richten Sie daher bitte an Ihren Steuerberater.
                                                                                Wir sind nicht befugt, Sie steuerlich zu beraten. Für die Richtigkeit und
                                                                                Vollständigkeit dieser Information sowie für Angaben zu steuerlichen
                                                                                Fragen übernehmen wir keine Haftung.
       StRD 01/2022
                                                                           11                                                              7000-1070.0126

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Welche sozialversicherungsrechtlichen Regelungen gelten für die
Direktversicherung?


          VII Sozialversicherungsrechtliche Regelungen

1. Beiträge

Die Beiträge sind bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der ge-
setzlichen Rentenversicherung zeitlich unbegrenzt sozialabgabenfrei.
Beiträge, die im Rahmen des zusätzlichen Betrages von 4 % der Bei-
tragsbemessungsgrenze gezahlt werden, sind sozialabgabenpflichtig,
unabhängig, ob sie vom Arbeitgeber zusätzlich gezahlt oder vom Ar-
beitnehmer durch Entgeltumwandlung aufgebracht werden.

2. Leistungen

Rentenzahlungen sind bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Kran-
kenversicherung der Rentner sowie in der Pflegeversicherung grund-
sätzlich sozialabgabenpflichtig. Kapitalzahlungen im Todes- oder Er-
lebensfall sind grundsätzlich sozialabgabenpflichtig. 1/120 der Kapi-
talzahlung ist als laufende Rente zu betrachten und der Bezugsberech-
tigte hat in den folgenden 10 Jahren darauf Kranken- und Pflegeversi-
cherungsbeiträge zu zahlen, soweit nicht die Beitragsbemessungs-
grenze überschritten wird. Leistungen aus einer Direktversicherung,
die aus Beitragszahlungen nach dem Ausscheiden entstanden sind,
sind nicht sozialabgabenpflichtig, sofern die Versicherungsnehmer-
Eigenschaft auf den Arbeitnehmer übertragen wurde.


                      VIII Wichtige Hinweise

Die vorstehenden Angaben über die sozialversicherungsrechtlichen
Regelungen beziehen sich auf den derzeitigen Stand. Die Anwendung
dieser Regelungen auf Ihren Vertrag kann nicht für die gesamte Lauf-
zeit garantiert werden. Aus Änderungen von Gesetzen, Verordnungen,
Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen etc. während der weiteren
Vertragslaufzeit kann sich eine abweichende sozialversicherungs-
rechtliche Behandlung Ihrer Direktversicherung ergeben.


_________________

EStG = Einkommensteuergesetz


                                                                        12   7000-1070.0126
```

