# Zurich bAV Vario Invest: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-bav-zurich-vario-invest-dv.php
- Rechtlicher Träger: Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-bav-zurich-vario-invest-dv.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Verbraucherinformation für Direktversicherungen nach § 3 Nr. 63 EStG, regelbasierte Fondsgebundene Versicherung](https://www.zurich.de/-/media-assets/project/zurich-headless/germany/br/documents/verbraucherinformationen/21420_varioinvest-direktversicherung_verbraucherinformationen_2026_07.pdf), Fassung 07/2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
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| Durchführung als Direktversicherung (Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer, Arbeitnehmer versicherte Person) | ja | Eine Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die durch den Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen wird | § 1 (1), Seite 6 |
| Durchführung über Pensionskasse, Pensionsfonds oder betriebliche Kollektivversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Rückdeckungsversicherung für eine Direktzusage (Pensionszusage) oder Unterstützungskasse | nicht geregelt |  |  |
| Finanzierung durch Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers möglich | ja | Soweit die Prämienzahlung im Wege der Entgeltumwandlung (§ 1 Absatz 2 Nr. 3 Betriebsrentengesetz) erfolgt | § 19 (1), Seite 19 |
| Rein arbeitgeberfinanzierte Versorgung möglich | ja | Soweit die Prämienzahlung nicht im Wege der Entgeltumwandlung erfolgt, kann das Bezugsrecht in einer der folgenden Varianten vertraglich vereinbart werden | § 19 (1), Seite 20 |
| Beiträge steuerlich gefördert nach dem Recht des Markts (Deutschland Paragraf 3 Nr. 63 EStG, Österreich Paragraf 4 Abs. 4 Z 2 EStG, Spanien Reducción en la base imponible) | ja | Nach dieser Vorschrift können Beiträge für eine Direktversicherung in Höhe von bis zu 8 % der im Kalenderjahr gültigen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei bleiben. | Steuerhinweise Direktversicherung, Seite 25 |
| Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung (Deutschland 15 Prozent nach Paragraf 1a Abs. 1a BetrAVG) im Werk geregelt | nicht geregelt |  |  |
| Gruppen- oder Kollektivrahmenvertrag mit eigenen Konditionen (vereinfachte Annahme, Sonderkosten) | nicht geregelt |  |  |
| Garantierter Rechnungszins in der Ansparphase | nein | Die Entwicklung der Werte des Anlagestocks ist nicht vorhersehbar und daher nicht garantiert. | § 1 (2), Seite 6 |
| Beitragsgarantie zum Rentenbeginn (Anteil der eingezahlten Beiträge) | ja | Das Garantieguthaben errechnet sich aus der Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich Abschluss- und Vertriebskosten, Verwaltungskosten sowie Risikobeiträge. | § 2 (5), Seite 7 |
| Beitragszusage mit Mindestleistung oder beitragsorientierte Leistungszusage ausdrücklich abgebildet | nicht geregelt |  |  |
| Garantierter Rentenfaktor oder garantierte Mindestrente bei Rentenbeginn | ja | Bereits bei Vertragsabschluss nennen wir Ihnen die garantierte monatliche Rente je 10.000 EUR Guthaben (garantierter Rentenfaktor). | § 2 (6), Seite 8 |
| Lebenslange Rente als Regelleistung | ja | zahlen wir die aus dem Guthaben nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte Rente lebenslang aus | § 2 (1), Seite 7 |
| Kapitalwahlrecht statt Rente (ganz) | ja | Alternativ zur Rentenzahlung (vgl. Absatz 1) können Sie auch eine vollständige Auszahlung des Guthabens zuzüglich des Schlussüberschusses (einmalige Leistung im Erlebensfall) bis zu sechs Wochen vor dem Abruf der Leistung beantragen. | § 2 (2), Seite 7 |
| Teilkapitalauszahlung (Deutschland bis 30 Prozent) neben der Rente | ja | auch eine teilweise Auszahlung bis zu 30 % des Guthabens mit anschließender sofortiger Verrentung des verbleibenden Guthabens beantragt werden (Teilkapitalisierung) | § 2 (3), Seite 7 |
| Flexibler Rentenbeginn (vorgezogen ab 62 oder aufgeschoben, Abrufphase) | ja | Das Mindestrentenalter beträgt 62 Jahre. | § 2 (1), Seite 7 |
| Rentengarantiezeit oder Restkapitalrückgewähr im Rentenbezug | ja | ist bei Tod der versicherten Person in der Rentenzahlungszeit eine Hinterbliebenenrente vorgesehen | § 2 (9), Seite 9 |
| Rentensteigerung im Rentenbezug (Überschussverwendung, Anpassung nach Paragraf 16 BetrAVG) | ja | Bei der Bonusrente werden die zugeteilten Überschüsse zur Erhöhung der Rente verwendet. | § 3 (8), Seite 11 |
| Fondsanlage mit Fondsauswahl in der Ansparphase | ja | Für jeden Vertrag wird ein aus mehreren Fonds bestehendes Portfolio gebildet. | § 1 (1), Seite 6 |
| Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven geregelt | ja | Die einzelnen Versicherungen können eine laufende Überschussbeteiligung erhalten, wenn laufende Überschüsse zugeteilt werden. | § 3 (5), Seite 11 |
| Todesfallleistung vor Rentenbeginn (Rückzahlung der Beiträge oder des Guthabens) | ja | Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn wird aus dem Guthaben, mindestens jedoch aus der Höhe des vereinbarten Mindesttodesfallverrentungskapitals zuzüglich des anteiligen Schlussüberschusses | § 2 (8), Seite 8 |
| Hinterbliebenenrente an Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner | ja | der überlebende Ehegatte/Lebenspartner, mit dem die versicherte Person zum Zeitpunkt ihres Todes verheiratet/ verpartnert war | § 19 (2) a), Seite 20 |
| Waisenrente an kindergeldberechtigte Kinder | ja | Die Rente zahlen wir an die bezugsberechtigten Hinterbliebenen (vgl. § 19 Absatz 2) grundsätzlich lebenslang, bei bezugsberechtigten Kindern jedoch längstens bis zum Erreichen des Höchstalters | § 2 (8), Seite 8 |
| Kreis der Bezugsberechtigten auf steuerlich zulässige Hinterbliebene begrenzt | ja | Im Todesfall der versicherten Person erhalten die Versorgungsleistungen als Begünstigte | § 19 (2), Seite 20 |
| Sterbegeld an sonstige Personen (Betrag, Deutschland üblich 8.000 Euro) | ja, bis 8.000 € | keine bezugsberechtigten Hinterbliebenen (vgl. § 19 Absatz 2) vorhanden, beschränkt sich die Leistung auf ein Sterbegeld. Es beträgt maximal 8.000 EUR. | § 2 (8), Seite 8 |
| Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätsschutz als Zusatzversicherung im selben Vertrag | ja | Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer zu mindestens 50 % berufsunfähig, so erbringen wir | BUZ § 1 (1), Seite 30 |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmers | ja | Volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht für die Hauptversicherung und die eingeschlossenen Zusatzversicherungen. | BUZ § 1 (1), Seite 30 |
| Pflegeoption oder erhöhte Rente bei Pflegebedürftigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Sofortige Unverfallbarkeit der Anwartschaft aus Entgeltumwandlung | ja | von Beginn der Versicherung an unwiderruflich bezugsberechtigt für den Erlebensfall | § 19 (1), Seite 19 |
| Unverfallbarkeitsfrist für arbeitgeberfinanzierte Anteile (Deutschland drei Jahre, Österreich nach Betriebspensionsgesetz) | ja | es sei denn, die versicherte Person hat das 21. Lebensjahr vollendet und die Versicherung hat drei Jahre bestanden | § 19 (1), Seite 20 |
| Unwiderrufliches Bezugsrecht des Arbeitnehmers ab Beginn | ja | Der versicherten Person wird auf die Leistung aus der auf ihr Leben genommenen Versicherung ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt. | § 19 (1), Seite 20 |
| Versicherungsvertragliche Lösung beim Ausscheiden (Vertrag geht auf den Arbeitnehmer über) | ja | Wird der versicherten Person die Versicherungsnehmerstellung übertragen, nachdem sie aus den Diensten des Arbeitgebers mit einer unverfallbaren Anwartschaft im Sinne des Betriebsrentengesetzes ausgeschieden ist | § 11 (2), Seite 16 |
| Übertragung zum neuen Arbeitgeber oder Versorgungsträger (Übertragungsabkommen, Paragraf 4 BetrAVG) | ja | soweit die Übertragung des Übertragungswertes nach § 4 Absatz 2 Nr. 2 bzw. Absatz 3 Betriebsrentengesetz verlangt wird | § 11 (4), Seite 16 |
| Private Fortführung mit eigenen Beiträgen nach dem Ausscheiden | ja | Dies gilt nicht für Leistungen, die auf Beiträgen beruhen, die der Arbeitnehmer privat geleistet hat während der Vertrag auf ihn als Versicherungsnehmer übertragen war. | Hinweise Arbeits- und Sozialversicherungsrecht B, Seite 27 |
| Beitragspause bei Elternzeit, Krankengeldbezug oder Kurzarbeit ohne Nachteile | ja | kann die versicherte Person innerhalb von drei Monaten nach der Beendigung der beschäftigungsfreien Zeit ohne Entgelt durch eine Erklärung in Textform verlangen, dass die Versicherung ohne Gesundheitsprüfung zu den vor der Umwandlung vereinbarten Bedingungen fortgesetzt wird | § 11 (10), Seite 17 |
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung ohne erneute Gesundheitsprüfung | ja | Das Recht auf Wiederinkraftsetzung wird innerhalb von 36 Monaten nach Wirksamwerden der Beitragsfreistellung uns gegenüber geltend gemacht. | § 11 (9), Seite 17 |
| Insolvenzschutz der Anwartschaft (Sicherungsvermögen, Protektor, Pensions-Sicherungs-Verein, Verpfändung) | nicht geregelt |  |  |
| Gezillmerter Tarif (Abschlusskosten mit den ersten Beiträgen verrechnet) | ja | Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 % der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Beiträge beschränkt. | § 16 (2), Seite 19 |
| Abschlusskosten über mindestens fünf Jahre oder die ganze Beitragszeit verteilt | ja | bei gleichmäßiger Verteilung der unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten des laufenden Beitrags auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt | § 11 (2), Seite 16 |
| Abzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellung (Stornoabzug) | keine | Ein Abzug von diesem Betrag wird nicht erhoben. | § 11 (2), Seite 16 |
| Abzug bei Übertragung zu einem anderen Versorgungsträger | keine | Der Übertragungswert ist der nach den allgemein anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik ermittelte Zeitwert; er entspricht dem gebildeten Deckungskapital im Zeitpunkt der Übertragung. | § 11 (4), Seite 16 |
| Verfügungsbeschränkung: Abtretung, Beleihung und Rückkauf durch den Arbeitnehmer ausgeschlossen | ja | Sämtliche Rechte und Ansprüche aus dem Vertrag können weder abgetreten, beliehen noch verpfändet werden. | § 19 (4), Seite 20 |
| Kostenfreier Fondswechsel oder Umschichtung | nicht geregelt |  |  |
| Vereinfachte Gesundheitsprüfung oder Dienstobliegenheitserklärung für Zusatzschutz im Kollektiv | nicht geregelt |  |  |
| Mindestzahl versicherter Arbeitnehmer im Kollektiv | nicht geregelt |  |  |
| Gesellschafter-Geschäftsführer oder mitarbeitende Familienangehörige versicherbar | nicht geregelt |  |  |
| Mindestbeitrag je versicherte Person (Euro im Monat oder Jahr) | ja, bis 180 € | so ist der Antrag nur wirksam, wenn der verbleibende Jahresbeitrag mindestens 180 EUR beträgt | § 11 (7), Seite 17 |
| Höchstbeitrag je versicherte Person (Euro im Monat oder Jahr) | ja | insgesamt 8 % der in diesem Kalenderjahr gültigen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen | § 9, Seite 14 |
| Mitteilungspflichten des Arbeitgebers (Ausscheiden, Gehaltsänderung, Elternzeit) | nicht geregelt |  |  |
| Folgen verspäteter Beitragszahlung (Mahnung, Frist, Information des Arbeitnehmers) | ja | Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen. | § 10 (3), Seite 15 |
| Jährliche Standmitteilung an den Arbeitnehmer | ja | Ab Beginn des Vertrages informieren wir Sie einmal jährlich schriftlich über den Wert Ihrer Fondsgebundenen Rentenversicherung. | § 20 (1), Seite 20 |
| Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an den Versorgungsberechtigten vorgesehen | nicht geregelt |  |  |
| Österreich: betriebliche Kollektivversicherung nach Paragraf 93 VAG 2016 und Betriebspensionsgesetz | nicht geregelt |  |  |
| Österreich: Pensionskassenvertrag mit Veranlagungs- und Risikogemeinschaft | nicht geregelt |  |  |
| Österreich: Mindestertragsgarantie der Pensionskasse oder garantierter Rechnungszins der BKV | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Plan de Previsión Social Empresarial (PPSE) nach Real Decreto 62/2018 und Artikel 51 LIRPF | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Plan de pensiones de empleo simplificado (PPES), auch für Selbstständige | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Seguro colectivo, das Compromisos por pensiones nach Real Decreto 1588/1999 ausdrücklich instrumentiert | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: abgedeckte Contingencias (jubilación, incapacidad, fallecimiento, dependencia) | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Liquidez anticipada (Aportaciones mit zehn Jahren Alter, enfermedad grave, desempleo de larga duración) | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Comisión de control oder Comisión de seguimiento mit Beteiligung der Arbeitnehmer | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Imputación fiscal der Arbeitgeberbeiträge an die Arbeitnehmer | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Verbraucherinformation für Direktversicherungen nach § 3 Nr. 63 EStG, regelbasierte Fondsgebundene Versicherung

```text
[Seite 1]
Verbraucherinformation
für Direktversicherungen
nach § 3 Nr. 63 EStG
regelbasierte Fondsgebundene Versicherung
– Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG (Schicht 2)

in der Fassung 07 / 2026


Ihr Versicherer:
Zurich Deutscher Herold
Lebensversicherung AG
50427 Köln
www.zurich.de


521630992 2607

[Seite 2]
                 Inhaltsverzeichnis


                            Allgemeine Hinweise                                                       3


                            Allgemeine Versicherungsbedingungen
                            für die regelbasierte Fondsgebundene Versicherung
                            – Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG (Schicht 2)                     6


                            Besondere Bedingungen für die Anpassungsversicherung
                            in der regelbasierten Fondsgebundenen Versicherung
                            – Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG (Schicht 2)                    23


                            Allgemeine Steuerhinweise zu Direktversicherungen
                            für die Fondsgebundene Versicherung
                            – Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG (Schicht 2)                    25


                            Allgemeine Hinweise zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht            27


                            Allgemeine Steuerhinweise
                            für die Fondsgebundene Versicherung
                            – Private Vorsorge (Schicht 3)                                           28


                            Besondere Bedingungen
                            für die Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung (BUZ)
                            – Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG (Schicht 2)                    30


                            Besondere Bedingungen
                            für die Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung (EUZ)
                            – Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG (Schicht 2)                    42


                            Besondere Bedingungen für das Lebensphasenkonzept                        50


                            Information zur Verwendung Ihrer Daten                                   56


                            Übersicht der Dienstleister der Zurich Gruppe Deutschland                59


                            Widerrufsbelehrung (Anlage)
521630992 2607


                                                                                              Seite 2 von 60

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                                                                                 Bundesanstalt für
                 Allgemeine Hinweise                                             Finanzdienstleistungsaufsicht
                                                                                 Graurheindorfer Straße 108
                 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,                       53117 Bonn

                 die Rechtsverordnung über die Informationspflichten             5. das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschä-
                 bei Versicherungsverträgen regelt die von der Versi-            digungsregelungen, die nicht unter die Richtlinie 94/19/EG
                 cherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer zu                 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai
                                                                                 1994 über Einlagensicherungssysteme (ABl. EG Nr. L 135
                 erteilenden Informationen. Die konkreten Informati-
                                                                                 S. 5) und die Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parla-
                 onsverpflichtungen können Sie den nachfolgenden
                                                                                 ments und des Rates vom 3. März 1997 über Systeme für
                 Ziffernüberschriften entnehmen. Sowohl mit diesen               die Entschädigung der Anleger (ABl. EG Nr. L 84 S. 22) fal-
                 Allgemeinen Hinweisen als auch mit den weiteren                 len; Name und Anschrift des Garantiefonds sind anzugeben.
                 Ihnen überlassenen Unterlagen (z. B. den Allgemei-
                 nen Versicherungsbedingungen) informieren wir Sie               Zur Absicherung der Ansprüche aus der Lebensversicherung
                 entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über:                    besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. des Ver-
                                                                                 sicherungsaufsichtsgesetz (VAG)), der bei der Protektor
                 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Nieder-      Lebensversicherungs-AG, Wilhelmstraße 43 G, 10117 Berlin,
                 lassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll;        www.protektor-ag.de, errichtet ist. Im Sicherungsfall wird die
                 das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen       Aufsichtsbehörde die Übertragung der Verträge auf den
                 ist und die zugehörige Registernummer; zur Identität gehö-      Sicherungsfonds anordnen. Geschützt von dem Fonds sind
                 ren insbesondere der Name, die Anschrift, die Rechtsform        die Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten
                 und der Sitz.                                                   Person, der bezugsberechtigten Personen und sonstiger aus
                                                                                 dem Versicherungsvertrag begünstigter Personen gegen die
                 Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG                   Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG, die dem
                 Deutzer Allee 1                                                 Sicherungsfonds angehört.
                 50679 Köln
                 Sitz der Gesellschaft: Köln (HRB 100486).                       6. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung,
                                                                                 insbesondere
                 2. die Identität eines Vertreters des Versicherers in dem       a) die für das Versicherungsverhältnis geltenden Allgemei-
                 Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in dem der Versi-        nen Versicherungsbedingungen einschließlich der Tarifbe-
                 cherungsnehmer seinen Wohnsitz hat, wenn es einen sol-          stimmungen sowie die Angabe des auf den Vertrag
                 chen Vertreter gibt, oder die Identität einer anderen für den   anwendbaren Rechts;
                 Versicherer gewerblich tätigen Person als dem Versicherer,      b) Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der
                 wenn der Versicherungsnehmer mit dieser geschäftlich zu         Leistung des Versicherers.
                 tun hat und die Eigenschaft, in der diese Person gegenüber
                 dem Versicherungsnehmer tätig wird.                             Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
                                                                                 nen Versicherungsbedingungen.
                 Diese Informationspflicht ist für die Zurich Deutscher Herold
                 Lebensversicherung AG als deutschen Versicherer nicht ein-      7. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller
                 schlägig, so dass hierzu keine Angabe erfolgt.                  Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prä-
                                                                                 mien einzeln auszuweisen sind, wenn das Versicherungs-
                 3. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede        verhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge
                 andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen       umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angege-
                 dem Versicherer, seinem Vertreter oder einer anderen            ben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner
                 gewerblich tätigen Person gemäß Nummer 2 und dem Ver-           Berechnung, die dem Versicherungsnehmer eine Überprü-
                 sicherungsnehmer maßgeblich ist, bei juristischen Perso-        fung des Preises ermöglichen.
                 nen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den
                 Namen eines Vertretungsberechtigten.                            Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
                                                                                 chen Vorschlag.
                 Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG
                 Vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den        8. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter Anga-
                 Vorstandsvorsitzenden Dr. Carsten Schildknecht                  be des insgesamt zu zahlenden Betrages sowie mögliche
                 Deutzer Allee 1                                                 weitere Steuern, Gebühren oder Kosten, die nicht über den
                 50679 Köln                                                      Versicherer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt
                                                                                 werden; anzugeben sind auch alle Kosten, die dem Versi-
                 4. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers sowie           cherungsnehmer für die Benutzung von Fernkommunikati-
                 Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde.            onsmitteln entstehen, wenn solche zusätzlichen Kosten in
                                                                                 Rechnung gestellt werden.
                 Die Hauptgeschäftstätigkeit der Zurich Deutscher Herold
                 Lebensversicherung AG ist das Lebensversicherungsge-            Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
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                 schäft. Bei Beanstandungen haben Sie zudem die Möglich-         chen Vorschlag.
                 keit, sich an folgende Adresse zu wenden:


                                                                                                                                    Seite 3 von 60

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                 9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung,       16. die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, deren
                 insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien.                       Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zum
                                                                                   Versicherungsnehmer vor Abschluss des Versicherungsver-
                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-      trags zugrunde legt.
                 nen Versicherungsbedingungen.
                                                                                   Bei der Aufnahme von Beziehungen zum Versicherungsneh-
                 10. gegebenenfalls die Befristung der Gültigkeitsdauer der        mer vor Abschluss des Vertrages gehen wir von der Geltung
                 zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die        deutschen Rechts aus.
                 Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hin-
                 sichtlich des Preises.                                            17. gegebenenfalls eine Vertragsklausel über das auf den
                                                                                   Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige
                 Der Persönliche Vorschlag verliert seine Gültigkeit, soweit wir   Gericht.
                 unsere Kalkulationsgrundlagen ändern. Zu diesen Grundlagen
                 gehören insbesondere die Höhe des gesetzlich vorgeschrie-         Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik
                 benen Rechnungszinses oder verwendete Sterbetafeln.               Deutschland Anwendung.

                 11. den Umstand, dass sich die Finanzdienstleistung auf           18. die Sprachen, in welchen die Vertragsbedingungen und
                 Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifischen           die in dieser Vorschrift genannten Vorabinformationen mit-
                 Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit spezi-            geteilt werden sowie die Sprachen, in welchen sich der Ver-
                 ellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen         sicherer verpflichtet, mit Zustimmung des Versicherungs-
                 auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Versicherer kei-      nehmers die Kommunikation während der Laufzeit dieses
                 nen Einfluss hat, und dass in der Vergangenheit erwirt-           Vertrags zu führen.
                 schaftete Beträge kein Indikator für künftige Erträge sind;
                 die jeweiligen Umstände und Risiken sind zu bezeichnen.           Ihr Vertrag mit den dazugehörigen Vertragsunterlagen wird in
                                                                                   deutscher Sprache geführt.
                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
                 nen Versicherungsbedingungen.                                     19. einen möglichen Zugang des Versicherungsnehmers zu
                                                                                   einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfs-
                 12. darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere         verfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für die-
                 über den Beginn der Versicherung und des Versicherungs-           sen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen,
                 schutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antrag-       dass die Möglichkeit für den Versicherungsnehmer, den
                 steller an den Antrag gebunden sein soll.                         Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt.

                 Der Vertrag kommt durch Zusendung des Versicherungs-              Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
                 scheins zustande. Eine Antragsbindefrist besteht nicht.           nen Versicherungsbedingungen.

                 13. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs-              20. die Möglichkeit einer Beschwerde bei der unter Nr. 4
                 rechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung,          genannten Aufsichtsbehörde.
                 insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person,
                 gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechts-       Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
                 folgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den        nen Versicherungsbedingungen.
                 Betrag, den der Versicherungsnehmer im Falle des Wider-
                 rufs gegebenenfalls zu zahlen hat.

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Verbrau-
                 cherinformationen.

                 14. die Laufzeit und gegebenenfalls Mindestlaufzeit des
                 Vertrages.

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
                 chen Vorschlag.

                 15. die Beendigung des Vertrages, gegebenenfalls insbe-
                 sondere die vertraglichen Kündigungsbedingungen ein-
                 schließlich etwaiger Vertragsstrafen.

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
                 nen Versicherungsbedingungen.
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                 Darüber hinaus informieren wir Sie auf Grundlage der           7. die der Versicherung zugrunde liegenden Fonds und die
                 Verordnung über Informationspflichten bei Versiche-            Art der darin enthaltenen Vermögenswerte (bei Fondsge-
                 rungsverträgen zusätzlich noch über:                           bundenen Versicherungen).

                 1. die Höhe der Kosten für die Vermittlung und den             Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
                 Abschluss des Vertrages, soweit diese nicht gesondert in       chen Vorschlag.
                 Rechnung gestellt werden.
                                                                                8. die für diese Versicherungsart geltende Steuerregelung.
                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
                 chen Vorschlag.                                                Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den im Rahmen
                                                                                der Verbraucherinformation zur Verfügung gestellten Steuer-
                 2. sonstige in die Prämie eingerechnete Kosten.                hinweisen.

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-   9. die Minderung der Wertentwicklung durch Kosten in Pro-
                 chen Vorschlag.                                                zentpunkten (Effektivkosten) bis zum Beginn der Auszah-
                                                                                lungsphase (bei Lebensversicherungsverträgen, die Versi-
                 3. die für die Überschussermittlung und Überschussbeteili-     cherungsschutz für ein Risiko bieten, bei dem der Eintritt
                 gung geltenden Berechnungsgrundsätze und Maßstäbe.             der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist).

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-   Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
                 nen Versicherungsbedingungen.                                  chen Vorschlag.

                 4. die Rückkaufswerte.                                         Hinweis für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

                 Bei Kündigung durch Sie wird der Wert des aktuellen Ver-       Der von uns in den Versicherungsbedingungen verwendete
                 tragsguthabens, vermindert um die bedingungsgemäß vorge-       Begriff der Berufsunfähigkeit stimmt nicht mit dem Begriff der
                 sehenen Abzüge, geleistet.                                     Berufsunfähigkeit oder der Erwerbsminderung im sozialrecht-
                                                                                lichen Sinne oder dem Begriff der Berufsunfähigkeit im Sinne
                 5. den Mindestversicherungsbetrag für eine Umwandlung in       der Versicherungsbedingungen in der Krankentagegeldversi-
                 eine prämienfreie oder eine prämienreduzierte Versiche-        cherung überein. Aus diesem Grund kann beispielsweise eine
                 rung und über die Leistungen aus einer prämienfreien oder      anerkannte Erwerbsminderungsrente nicht ohne Weiteres zu
                 prämienreduzierten Versicherung.                               einem Anspruch auf Leistungen aus der hier ggf. versicherten
                                                                                Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung führen. Bei der Kran-
                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-   kentagegeldversicherung kann es aufgrund der abweichen-
                 nen Versicherungsbedingungen.                                  den Begriffe zu Deckungslücken kommen.

                 6. das Ausmaß, in dem die Leistungen nach den Nummern 4
                 und 5 garantiert sind.

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
                 chen Vorschlag.
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                                                                                                                                  Seite 5 von 60

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                 Allgemeine                                                       ne Rentenversicherung in Form einer Direktversiche-
                 Versicherungsbedingungen                                         rung?

                 für die regelbasierte Fondsgebundene Versicherung                (1) Eine Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die
                                                                                  durch den Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers
                 – Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG (Schicht 2)
                                                                                  abgeschlossen wird und bei der der Arbeitnehmer oder seine
                                                                                  Hinterbliebenen hinsichtlich der Leistungen des Versicherers
                 In den Versicherungsbedingungen sprechen wir mit unserer
                                                                                  ganz oder teilweise bezugsberechtigt sind (§ 1 b Absatz 2
                 persönlichen Anrede grundsätzlich den „Versicherungsneh-
                                                                                  Betriebsrentengesetz).
                 mer“ als denjenigen an, der die Versicherung beantragt hat
                 und somit unser unmittelbarer Vertragspartner ist. Dies gilt
                                                                                  Die regelbasierte Fondsgebundene Rentenversicherung ist in
                 auch dann, wenn Sie als versicherte Person die Versiche-
                                                                                  der Ansparphase an der Wertentwicklung eines Sonderver-
                 rungsbedingungen erhalten, ohne gleichzeitig Versicherungs-
                                                                                  mögens (Anlagestock) unmittelbar beteiligt. Der Anlagestock
                 nehmer zu sein.
                                                                                  wird gesondert vom sonstigen Vermögen in Wertpapieren
                                                                                  angelegt und in Anteileinheiten aufgeteilt. Die Aufteilung auf
                 Inhaltsverzeichnis                                               unterschiedliche Anteileinheiten erfolgt nach einem regelba-
                                                                                  sierten Anlagemodell.
                 § 1      Was beinhaltet eine regelbasierte Fondsgebundene
                          Rentenversicherung in Form einer Direktversiche-        Für jeden Vertrag wird ein aus mehreren Fonds bestehendes
                          rung?                                                   Portfolio gebildet. Das Portfolio besteht aus unterschiedli-
                 §   2    Welche Versicherungsleistungen erhalten Sie?            chen Anlageklassen, nämlich aus einem aktienorientierten
                 §   3    Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?                  Fonds, mehreren Fonds, die in Staatsanleihen investieren,
                 §   4    Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?                   mehreren Fonds, die in Unternehmensanleihen investieren
                 §   5    Wie verwenden wir Ihre Beiträge?                        und aus einem Geldmarktfonds, Geldmarktfonds mit kurzer
                 §   6    Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz    Laufzeitstruktur oder Rentenfonds.
                          bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen?
                 §   7    Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person?      Die zur Verfügung stehenden Fonds sind in Ihrem Persönli-
                 §   8    Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?        chen Vorschlag aufgeführt, den Sie vor Vertragsabschluss
                 §   9    Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?      erhalten haben. Die jeweilige Gewichtung der Fonds bestimmt
                 §   10   Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht recht-      das finanzmathematische Modell nach vertragsspezifischen
                          zeitig zahlen?                                          Faktoren wie zum Beispiel der Restlaufzeit Ihres Vertrages
                 § 11     Wann können Sie die Versicherung kündigen oder          sowie der aktuellen Marktentwicklung. Nach den Berechnun-
                          beitragsfrei stellen?                                   gen des finanzmathematischen Modells werden Ihre Beiträge
                 § 12     Wann und wie können Sie das Garantieniveau an-          automatisch für Sie angelegt und, soweit systemseitig vorge-
                          heben oder reduzieren?                                  geben, zwischen den Anlageklassen umgeschichtet. Dabei ist
                 § 13     Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre           das Anlagemodell darauf ausgerichtet, dass bei steigenden
                          regelbasierte Fondsgebundene Rentenversicherung         Kursen die Anlagen mit Ertragspotenzial in Ihrem Portfolio
                          in eine fondsgebundene oder konventionelle Renten-      erhöht und der Anteil der Anlagen zur Erreichung des verein-
                          versicherung umwandeln?                                 barten Garantieniveaus reduziert werden. In Zeiten fallender
                 § 14     Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre           Kurse der Anlagen mit Ertragspotenzial oder fallender Markt-
                          regelbasierte Fondsgebundene Rentenversicherung         zinsen werden die Anlagen mit Ertragspotenzial reduziert, der
                          verlängern?                                             Anteil der Anlagen zur Erreichung des vereinbarten Garantie-
                 § 15     Wann und wie kann das Anlagemodell geändert             niveaus wird erhöht.
                          werden?
                 § 16     Wie werden die Abschluss- und Vertriebskosten ver-      Bei extremen Schwankungen und hoher Volatilität kann das
                          rechnet?                                                Modell unter Umständen nur noch unterproportional an künf-
                 § 17     Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungsleis-       tigen Wertentwicklungen der Anlagen mit Ertragspotenzial
                          tung verlangt wird?                                     partizipieren. Je nach Marktlage kann das Modell dann auch
                 § 18     Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?           bis zu 100 % in Anlagen zur Erreichung des vereinbarten
                 § 19     Wer erhält die Versicherungsleistung?                   Garantieniveaus investiert sein.
                 § 20     Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung erfah-
                          ren?                                                    Zum Rentenbeginn (Beginn der Auszahlungsphase) wird der
                 § 21     Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versiche-   entsprechende Anteil dem Anlagestock entnommen und in
                          rungsverhältnis beziehen?                               unserem sonstigen Vermögen zur Finanzierung einer lebens-
                 § 22     Welche Kosten und Gebühren können wir Ihnen ge-         langen garantierten Rente angelegt.
                          sondert in Rechnung stellen?
                 §   23   Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?       (2) Die Entwicklung der Werte des Anlagestocks ist nicht vor-
                 §   24   Wo ist der Gerichtsstand?                               hersehbar und daher nicht garantiert.
                 §   25   Wann verjähren die Ansprüche aus der Versicherung?
                 §   26   Wie können sich internationale Sanktionen auf Ihren     (3) Sie haben die Chance, bei Kurssteigerungen der Fondsan-
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                          Vertrag auswirken?                                      teile des Anlagestocks einen Wertzuwachs zu erzielen; bei
                 § 27     Wie können Sie sich beschweren?                         Kursrückgängen tragen Sie aber auch das Risiko der Wert-
                                                                                  minderung. Dies bedeutet, dass Sie das Kapitalanlagerisiko


                                                                                                                                    Seite 6 von 60

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                 tagen. Bei einer guten Wertentwicklung wird die Leistung           12 entsprechend.
                 höher sein als bei einer weniger guten Wertentwicklung. Im
                 Todesfall ist das vereinbarte Mindesttodesfallverrentungska-       Verfügungsphase
                 pital garantiert (vgl. § 2 Absatz 8).                              Wenn in Ihrem Vertrag eine Verfügungsphase eingeschlossen
                                                                                    ist, gelten die folgenden Regelungen:
                 Das Anlagemodell ermöglicht den Einschluss von Erlebens-
                 fallgarantien (vgl. § 2 Absatz 5), die von der DEUTSCHER           ●   Die Verfügungsphase beginnt und endet zu den in Ihrem
                 HEROLD Aktiengesellschaft (DHAG) gegenüber der Zurich                  Persönlichen Vorschlag und Versicherungsschein ange-
                 Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft                 gebenen Zeitpunkten (frühestmöglicher bzw. spätest-
                 (ZDHL) gegeben werden, ohne dass letztere dafür haftet. Ins-           möglicher Rentenbeginn).
                 besondere heißt dies, dass Sie das Ausfallrisiko der DHAG          ●   Sie haben während der Verfügungsphase zu jedem
                 tragen. Bei Fonds, die nicht auf Euro lauten (Fremdwährungs-           Monatsersten die Möglichkeit, die Leistung in voller
                 fonds), können darüber hinaus Schwankungen der Währungs-               Höhe abzurufen.
                 kurse den Wert der Anlage beeinflussen.                            ●   Im Rahmen der steuerlichen Förderung kann ein teilwei-
                                                                                        ser Abruf einmalig bis zu 30 % des Guthabens mit
                 (4) Den Wert des Fonds-Guthabens Ihrer Versicherung ermit-             anschließender sofortiger Verrentung des verbleibenden
                 teln wir dadurch, dass die Zahl der Fondsanteile Ihrer Versi-          Guthabens erfolgen.
                 cherung mit dem jeweiligen am Bewertungsstichtag (vgl. § 2         ●   Soweit die Leistung nicht vorzeitig abgerufen worden ist,
                 Absatz 11) von der Kapitalverwaltungsgesellschaft veröffent-           wird sie zum Ende der Verfügungsphase fällig.
                 lichten Rücknahmepreis der Fonds multipliziert wird. Bei           ●   Die Leistung wird in Form einer Rente erbracht. Die Aus-
                 Fremdwährungsfonds (z. B. auf US-$) werden die Rücknah-                zahlung kann jedoch, wenn von Ihnen gewünscht, auch
                 mepreise am Bewertungsstichtag ebenfalls in Euro umge-                 in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung erfolgen.
                 rechnet.
                                                                                    (2) Alternativ zur Rentenzahlung (vgl. Absatz 1) können Sie
                 (5) Die Kalkulation der bei Vertragsbeginn im Versicherungs-       auch eine vollständige Auszahlung des Guthabens zuzüglich
                 schein genannten Leistungen basiert vor Rentenbeginn auf           des Schlussüberschusses (einmalige Leistung im Erlebens-
                 der Sterbetafel DAV 1994T. In der Rentenphase basiert sie          fall) bis zu sechs Wochen vor dem Abruf der Leistung bean-
                 auf der Sterbetafel DAV 2004R und verwendet einen Rech-            tragen. Mit der vollständigen Auszahlung erlischt die Fonds-
                 nungszins in Höhe von 0,65 %. Der Rechnungszins und die            gebundene Rentenversicherung.
                 Sterbetafel werden nachfolgend als Rechnungsgrundlagen
                 bezeichnet.                                                        (3) Alternativ zur vollständigen Auszahlung kann im Rahmen
                                                                                    der steuerlichen Förderung auch eine teilweise Auszahlung
                                                                                    bis zu 30 % des Guthabens mit anschließender sofortiger Ver-
                 § 2 Welche Versicherungsleistungen erhalten Sie?                   rentung des verbleibenden Guthabens beantragt werden
                                                                                    (Teilkapitalisierung). Hierbei zahlen wir ab dem vereinbarten
                 Unsere Leistungen ab Rentenbeginn                                  Rentenbeginn eine Rente, die aus dem nicht ausgezahlten
                                                                                    Guthaben ermittelt wird. Voraussetzung für eine teilweise
                 (1) Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Rentenbe-       Rentenzahlung ist, dass die Rente aus dem verbleibenden
                 ginn (Abruftermin) – bei Einschluss einer Verfügungsphase          Guthaben mindestens 50 EUR monatlich beträgt.
                 den spätestmöglichen Rentenbeginn (spätestmöglicher                Haben Sie eine Teilkapitalisierung beantragt, ohne dabei
                 Abruftermin) – zahlen wir die aus dem Guthaben nach versi-         anzugeben, wie viel Prozent des Guthabens in einem Betrag
                 cherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte Rente                ausgezahlt werden soll, so gilt die Auszahlung der höchst-
                 lebenslang aus. Die Rente ergibt sich, indem das Guthaben          möglichen Summe als vereinbart.
                 durch 10.000 geteilt und mit dem Rentenfaktor (vgl. Absatz 6)
                 multipliziert wird. Diese Rente wird als Grundrente bezeichnet.    (4) Das Kapitalwahlrecht kann frühestens fünf Monate vor
                                                                                    dem vereinbarten Rentenbeginn ausgeübt werden.
                 Die Rente zahlen wir jeweils monatlich an den vereinbarten
                 Fälligkeitsterminen. Der Termin der ersten Rentenzahlung           Garantie durch DEUTSCHER HEROLD Aktiengesellschaft
                 (Rentenbeginn) ist im Versicherungsschein dokumentiert. Das        (DHAG)
                 Mindestrentenalter beträgt 62 Jahre. Eine Abfindung von
                 Rentenleistungen zu Beginn der Rentenzahlung ist innerhalb         (5) Die DEUTSCHER HEROLD Aktiengesellschaft (DHAG), ein
                 der Grenzen von § 3 Betriebsrentengesetz möglich. Ein sol-         Konzernunternehmen der Zurich Gruppe, garantiert der Zurich
                 ches Abfindungsrecht steht auch dem Versicherer zu. Mit            Deutscher Herold Lebensversicherung AG (nachfolgend
                 Zahlung der Abfindung erlischt der Vertrag.                        „ZDHL“ genannt), dass zum vereinbarten Rentenbeginn ein
                                                                                    Gesamtkapital (Guthaben zuzüglich etwaigem Schlussüber-
                 Vor Rentenbeginn können Sie anstelle der monatlichen Ren-          schuss), mindestens in Höhe des Garantieguthabens zur Ver-
                 tenzahlungsweise eine vierteljährliche, halbjährliche oder jähr-   fügung steht. Das Garantieguthaben errechnet sich aus der
                 liche Rentenzahlungsweise vereinbaren. Durch eine Ände-            Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich Abschluss- und
                 rung der Rentenzahlungsweise ändert sich die Ihnen                 Vertriebskosten, Verwaltungskosten sowie Risikobeiträge.
                 genannte garantierte Rente. Hierüber werden wir Sie geson-         Das Garantieguthaben ist daher immer niedriger als die
                 dert unterrichten. Der Antrag kann frühestens fünf Monate vor      Summe der eingezahlten Beiträge. Sofern das bei der ZDHL
                 dem Abruf der Leistung gestellt werden.
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                                                                                    zum vereinbarten Rentenbeginn vorhandene Gesamtkapital
                                                                                    unterhalb dieses Garantieguthabens liegt, wird die DHAG den
                 Für die Auszahlungsmodalitäten gelten die Absätze 11 und           Differenzbetrag an ZDHL zahlen.


                                                                                                                                      Seite 7 von 60

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                 Ist eine Verfügungsphase vereinbart, gilt Folgendes: Die           Beendigung des Vertrages oder Vorverlegung des Renten-
                 Garantie der DHAG gilt bereits zum Beginn der Verfügungs-          beginns
                 phase. Sie erstreckt sich auf die Höhe des Garantiegutha-
                 bens. Sofern in der Verfügungsphase keine Beiträge gezahlt         (7) Wenn die versicherte Person das 62. vollendet hat, können
                 werden, verlängert sich diese Garantie jeweils um einen            Sie den Vertrag vorzeitig beenden, und Sie erhalten den
                 Monat bis zum Ende der Verfügungsphase. Für Beiträge, die          Rückkaufswert, der ohne Abzug berechnet wird. Eine garan-
                 während der Verfügungsphase gezahlt werden, erhöht sich            tierte Leistung ist bei Wahrnehmung der Option nicht vorhan-
                 die Garantie der DHAG zu jeder Beitragsfälligkeit um den um        den.
                 Abschluss- und Vertriebs-Kosten, Verwaltungs-Kosten sowie
                 Risikobeiträge reduzierten Beitrag.                                Alternativ kann auf Wunsch der Rentenbeginn vorverlegt wer-
                                                                                    den. In diesem Fall wird der garantierte Rentenfaktor (vgl.
                 Eine Haftung für die Erfüllung dieser Garantie durch die           Absatz 6) für das vorgezogene Rentenbeginnalter nach den
                 DHAG übernimmt ZDHL nicht. Dies heißt, dass der Arbeitge-          anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik neu
                 ber das Ausfallrisiko der DHAG trägt.                              berechnet. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Sterbetafel
                                                                                    und des Rechnungszinses, die in § 1 Absatz 5 festgelegt sind.
                 Garantie durch ZDHL                                                Die Sätze 2 bis 7 in Absatz 6 gelten entsprechend.

                 ZDHL wird den Anspruch auf dieses Gesamtkapital gegen die          Unsere Leistung bei Tod der versicherten Person
                 DHAG geltend machen. ZDHL garantiert aber nicht das
                 Gesamtkapital selbst. Ihnen stehen auch keine unmittelbaren        (8) Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn wird
                 Rechte/Ansprüche gegen die DHAG zu.                                aus dem Guthaben, mindestens jedoch aus der Höhe des ver-
                                                                                    einbarten Mindesttodesfallverrentungskapitals zuzüglich des
                 ZDHL garantiert Ihnen aber die lebenslange Verrentung des          anteiligen Schlussüberschusses (vgl. § 3 Absatz 6) eine Hin-
                 Guthabens. Dabei verwenden wir den im Versicherungsschein          terbliebenenrente nach versicherungsmathematischen
                 genannten garantierten Rentenfaktor. Der garantierte Renten-       Grundsätzen ermittelt. Deren Höhe richtet sich nach dem
                 faktor ist die monatliche Rente je 10.000 EUR Guthaben (vgl.       Alter des bezugsberechtigten Hinterbliebenen zum Todes-
                 Absatz 6).                                                         zeitpunkt der versicherten Person sowie den dann gültigen
                                                                                    Rentenprodukten unserer Gesellschaft und kann daher noch
                 Rechtsstellung der DHAG                                            nicht angegeben werden. Die Rente zahlen wir an die bezugs-
                 Ihre Ansprüche bestehen ausschließlich gegenüber der               berechtigten Hinterbliebenen (vgl. § 19 Absatz 2) grundsätz-
                 Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesell-           lich lebenslang, bei bezugsberechtigten Kindern jedoch
                 schaft. Ansprüche gegenüber der DHAG aus eigenem oder              längstens bis zum Erreichen des Höchstalters gemäß § 32
                 abgetretenem Recht stehen Ihnen nicht zu. Es wird kein Ver-        Absatz 4 Satz 1 Nr. 1-3 und Absatz 5 EStG. Sind solche Hin-
                 trag mit der DHAG zu Ihren Gunsten geschlossen. Zwischen           terbliebenen nicht mehr vorhanden, endet die Versicherung.
                 Ihnen und der DHAG besteht keine Rechtsbeziehung. Die              Eine Abfindung von Rentenleistungen zu Beginn der Renten-
                 DHAG hat Ihnen gegenüber keine Verpflichtungen.                    zahlung ist innerhalb der Grenzen von § 3 Betriebsrentenge-
                                                                                    setz möglich. Ein solches Abfindungsrecht steht auch dem
                 Garantierter Rentenfaktor                                          Versicherer zu. Mit Zahlung der Abfindung erlischt der Ver-
                                                                                    trag.
                 (6) Bereits bei Vertragsabschluss nennen wir Ihnen die garan-
                 tierte monatliche Rente je 10.000 EUR Guthaben (garantierter       Die Hinterbliebenenleistung kann auch als einmalige Kapital-
                 Rentenfaktor).                                                     leistung ausgezahlt werden, sofern das Kapitalwahlrecht vom
                                                                                    bezugsberechtigten Hinterbliebenen nach dem Tod der versi-
                 Der garantierte Rentenfaktor ist vorsichtig kalkuliert (vgl. § 1   cherten Person, jedoch vor dem Zeitpunkt der ersten Renten-
                 Absatz 5). Bei Rentenbeginn stellen wir diesem garantierten        zahlung an den Hinterbliebenen, ausgeübt wird.
                 Rentenfaktor einen weiteren Rentenfaktor gegenüber. Den            Sind im Falle des Todes der versicherten Person vor dem vor-
                 höheren der beiden Rentenfaktoren garantieren wir Ihnen für        gesehenen Rentenbeginn keine bezugsberechtigten Hinter-
                 die Rentenzahlungszeit. Für die Ermittlung dieses weiteren         bliebenen (vgl. § 19 Absatz 2) vorhanden, beschränkt sich die
                 Rentenfaktors werden angewendet:                                   Leistung auf ein Sterbegeld. Es beträgt maximal 8.000 EUR.
                                                                                    Ein darüberhinausgehendes Guthaben kommt den übrigen
                 ●    die Rechnungsgrundlagen der von uns bei Rentenüber-           Personen derselben Bestandsgruppe zugute. Ist das Gutha-
                      gang angebotenen vergleichbaren Rentenversicherun-            ben niedriger als 8.000 EUR, wird das Guthaben als Sterbe-
                      gen;                                                          geld ausgezahlt. Es wird an die Person ausgezahlt, die die ver-
                 ●    die Kosten des dann von uns angebotenen vergleichba-          sicherte Person in Textform als Empfänger benannt hat. Ist
                      ren abschlusskostenfreien Verrentungstarifs;                  niemand benannt, wird es an die Erben der versicherten Per-
                 ●    das Mischungsverhältnis einschließlich Sicherheitszu-         son gezahlt.
                      schlag des Vertragsbeginns.
                      Das Mischungsverhältnis ist die bei Ermittlung des bei        Bezüglich der Höhe des Mindesttodesfallverrentungskapitals
                      Vertragsabschluss genannten garantierten Rentenfak-           kann bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung bei Ver-
                      tors zugrunde gelegte Geschlechterzusammensetzung.            tragsabschluss zwischen den beiden nachfolgenden Model-
                      Der Sicherheitszuschlag ist ein Puffer, der dazu dient,       len gewählt werden. Bei Verträgen mit Einmalbeitrag erfolgt
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                      Verschiebungen der tatsächlichen Geschlechterzusam-           die Todesfallabsicherung immer über das Modell Premium-
                      mensetzung ausgleichen zu können.                             schutz.


                                                                                                                                       Seite 8 von 60

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                 Basisschutz                                                        des Hinterbliebenen zum Todeszeitpunkt der versicherten
                 Das Mindesttodesfallverrentungskapital entspricht in den ers-      Person. Dieses Guthaben sowie dem Alter des Hinterbliebe-
                 ten drei Versicherungsjahren der Summe der bereits gezahl-         nen zum Todeszeitpunkt der versicherten Person. wird aus der
                 ten Beiträge. Ab dem 4. Versicherungsjahr beträgt das Min-         Differenz zwischen der vereinbarten maximalen Dauer der
                 desttodesfallverrentungskapital 60 % der insgesamt bis zum         Rentenzahlung an die versicherte Person und dem Zeitraum
                 vereinbarten Rentenbeginn bzw. der bis zum Ende der Verfü-         bestimmt, den die versicherte Person vor Ablauf dieser maxi-
                 gungsphase zu zahlenden Beiträge (Beitragssumme). Bei Tod          malen Dauer verstorben ist. Stirbt die versicherte Person nach
                 während der Verfügungsphase erfolgt eine Leistung in Höhe          deren Ablauf, wird keine Leistung aus dem Vertrag mehr fällig
                 des vorhandenen Guthabens.                                         und die Versicherung erlischt. Die Rente zahlen wir an den
                                                                                    bezugsberechtigten Hinterbliebenen (vgl. § 19 Absatz 2)
                 Premiumschutz                                                      grundsätzlich lebenslang, bei bezugsberechtigten Kindern
                 Das Mindesttodesfallverrentungskapital kann in Prozent der         jedoch längstens bis zum Erreichen des Höchstalters gemäß
                 insgesamt bis zum vereinbarten Rentenbeginn bzw. der bis           § 32 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1-3 und Absatz 5 EStG. Sind solche
                 zum Ende der Verfügungsphase zu zahlenden Beiträge (Bei-           Hinterbliebenen nicht mehr vorhanden, endet die Renten-
                 tragssumme) festgelegt werden. Je niedriger der Prozentsatz        leistung. Eine Abfindung von Rentenleistungen zu Beginn der
                 des Mindesttodesfallverrentungskapitals gewählt wurde, des-        Rentenzahlung ist innerhalb der Grenzen von § 3 Betriebsren-
                 to geringer sind die Risikobeiträge, die dem Fondsguthaben         tengesetz möglich. Ein solches Abfindungsrecht steht auch
                 entnommen werden. Bei Tod während der Verfügungsphase              dem Versicherer zu. Mit Zahlung der Abfindung erlischt der
                 erfolgt eine Leistung in Höhe des vorhandenen Guthabens.           Vertrag.

                 Wurde der Prozentsatz Null gewählt, so ist kein Mindestto-         Die Hinterbliebenenleistung kann auch als einmalige Kapital-
                 desfallverrentungskapital vereinbart. In diesem Fall erfolgt bei   leistung ausgezahlt werden, sofern das Kapitalwahlrecht vom
                 Tod der versicherten Person vor dem vereinbarten Rentenbe-         bezugsberechtigten Hinterbliebenen nach dem Tod der versi-
                 ginn eine Leistung in Höhe des Guthabens zuzüglich des             cherten Person, jedoch vor dem Zeitpunkt der ersten Renten-
                 anteiligen Schlussüberschusses.                                    zahlung an den Hinterbliebenen, ausgeübt wird.

                 Sie haben die Möglichkeit, einen Wechsel von Basisschutz in        Sind im Falle des Todes der versicherten Person nach Ren-
                 Premiumschutz zu beantragen. Bei einem Wechsel des                 tenbeginn keine bezugsberechtigten Hinterbliebenen (vgl.
                 Todesfallmodells behalten wir uns das Recht einer erneuten         § 19 Absatz 2) vorhanden, beschränkt sich die Leistung auf
                 Gesundheitsprüfung und der Berücksichtigung des aktuellen          ein Sterbegeld. Es beträgt maximal 8.000 EUR. Ein darüber
                 Risikos in den zukünftigen Risikobeiträgen vor. Durch die          hinausgehendes Guthaben kommt den übrigen Personen
                 Änderung des Todesfallmodells können sich die Ihnen                derselben Bestandsgruppe zugute. Ist das Guthaben niedri-
                 genannten garantierten Leistungen ändern. Die geänderten           ger als 8.000 EUR, wird das Guthaben als Sterbegeld ausge-
                 Werte teilen wir Ihnen dann im Versicherungsschein mit.            zahlt. Es wird an die Person ausgezahlt, die die versicherte
                                                                                    Person in Textform als Empfänger benannt hat. Ist niemand
                 Beim Modell Premiumschutz, können Sie eine Änderung des            benannt, wird es an die Erben der versicherten Person
                 Prozentsatzes des Mindesttodesfallverrentungskapitals              gezahlt.
                 beantragen. Eine Absenkung des Mindesttodesfallverren-
                 tungskapitals kann jedoch abgelehnt werden, insbesondere           Sie können vor Rentenbeginn eine Änderung der für die Ren-
                 wenn sie mit der Umstellung auf eine neue Sterbetafel ver-         tenzahlungszeit vereinbarten Hinterbliebenenleistung in der
                 bunden wäre oder der Tarif für das Neugeschäft geschlossen         Rentenzahlungszeit aus einer Dauer von x Jahren beantragen.
                 ist.
                                                                                    Alternativ können Sie für den Fall des Todes auch eine Hinter-
                 Bei Vertragsänderungen oder dynamischen Erhöhungen wird            bliebenenleistung in der Rentenzahlungszeit beantragen.
                 die Beitragssumme und somit das Mindesttodesfallverren-            Sofern wir diese zum Zeitpunkt des Übergangs in den Ren-
                 tungskapital entsprechend angepasst.                               tenbezug anbieten, werden wir Ihnen ein konkretes Angebot
                                                                                    unterbreiten. Hinterbliebenenleistung in der Rentenzahlungs-
                 Bei einer Anhebung des Mindesttodesfallverrentungskapitals         zeit bedeutet in diesem Fall die Zahlung des bei Rentenbe-
                 behalten wir uns das Recht einer erneuten Gesundheitsprü-          ginn für die Verrentung zur Verfügung stehenden Deckungs-
                 fung und der Berücksichtigung des aktuellen Risikos in den         kapitals abzüglich bereits gezahlter Renten (ohne Renten aus
                 zukünftigen Risikobeiträgen vor. Durch die Änderung des            der Überschussbeteiligung während der Rentenzahlungszeit).
                 Mindesttodesfallverrentungskapitals können sich die Ihnen          Der Antrag kann frühestens fünf Monate vor dem Abruf der
                 genannten garantierten Leistungen ändern. Die geänderten           Leistung gestellt werden.
                 Werte teilen wir Ihnen dann im Versicherungsschein mit.
                                                                                    Änderungen der Hinterbliebenenleistung in der Rentenzah-
                 (9) Sofern eine Hinterbliebenenleistung in der Rentenzah-          lungszeit aus einer Dauer von x Jahren bzw. der Einschluss
                 lungszeit aus einer Dauer von maximal x Jahren vereinbart ist,     einer Hinterbliebenenleistung in der Rentenzahlungszeit
                 ist bei Tod der versicherten Person in der Rentenzahlungszeit      haben Auswirkungen auf die Ihnen genannte garantierte Ren-
                 eine Hinterbliebenenrente vorgesehen. Ausgangspunkt für            te. Hierüber werden wir Sie gesondert unterrichten.
                 deren Berechnung ist die vereinbarte maximale Dauer der
                 Rentenzahlung an die versicherte Person. Die Höhe der Hin-
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                 terbliebenenrente errechnet sich nach versicherungsmathe-
                 matischen Grundsätzen aus dem zum Todeszeitpunkt der ver-
                 sicherten Person vorhandenen Guthaben sowie dem Alter


                                                                                                                                      Seite 9 von 60

[Seite 10]
                 Art unserer Leistung                                            Beteiligung an den Überschüssen

                 (10) Die Leistungen erbringen wir in Geld.                      (2) Die Beteiligung am Überschuss nehmen wir nach Grund-
                                                                                 sätzen vor, die § 140 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsge-
                 Bewertungsstichtag                                              setzes (VAG) und der hierzu nach § 145 Absatz 2 VAG erlas-
                                                                                 senen Rechtsverordnung entsprechen und deren Einhaltung
                 (11) Bei Rentenbeginn, Auszahlung von Kapital oder Kündi-       die Aufsichtsbehörde im Rahmen der Finanz- und Rechtsauf-
                 gung legen wir der Ermittlung des Euro-Wertes des Gutha-        sicht überwacht. Den bei günstiger Entwicklung der Sterblich-
                 bens den Bewertungsstichtag am Ende des letzten Versiche-       keit und der Kosten auf die Versicherungsnehmer entfallen-
                 rungsmonats zugrunde. Mit dem Euro-Wert dieses Stichtages       den Überschuss ordnen wir einzelnen Bestandsgruppen zu
                 werden die Fondsanteile veräußert. Die Geldzahlung ist 14       und stellen ihn in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung
                 Tage nach Beendigung der Versicherung fällig.                   (RfB) ein. Teile des Überschusses können den Verträgen auch
                                                                                 direkt gutgeschrieben werden. Von den Kapitalerträgen
                 Endet die Versicherung durch Tod der versicherten Person,       kommt den Versicherungsnehmern als Überschussbeteili-
                 wird der Bewertungsstichtag herangezogen, der der Meldung       gung mindestens der in der Rechtsverordnung zu § 140
                 des Todesfalls unmittelbar folgt (vgl. Absatz 12).              Absatz 2 VAG jeweils festgelegte Anteil zugute, abzüglich der
                                                                                 Beträge, die für die garantierten Leistungen benötigt werden.
                 (12) Als Bewertungsstichtag gilt jeweils der letzte Börsentag   Bei sehr ungünstigem Risikoverlauf bzw. einem eventuellen
                 eines Monats.                                                   Solvabilitätsbedarf kann dieser Anteil unterschritten werden
                                                                                 (Rechtsverordnung zu § 140 Absatz 2 VAG). Einen so ermit-
                 Weitere Gestaltungsmöglichkeiten im Vertragsverlauf             telten Überschuss für die Versicherungsnehmer ordnen wir
                 (13) Der Vertrag ist mit den bei Vertragsbeginn vereinbarten    den einzelnen Bestandsgruppen zu und stellen ihn – soweit
                 Gestaltungsmöglichkeiten abgeschlossen. Werden nach             er den Verträgen nicht direkt gutgeschrieben wird – in die
                 Abschluss dieses Vertrages durch uns weitere Gestaltungs-       Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ein. Bei Ren-
                 möglichkeiten eingeführt, sind wir berechtigt, Ihnen diese      tenbeginn und während der Dauer der Rentenzahlungszeit
                 anzubieten. Sie können dann durch einseitige Erklärung uns      werden Mittel in der RfB für eine lebenslang zahlbare Rente
                 gegenüber die jeweilige Gestaltungsmöglichkeit zum Inhalt       reserviert, deren Höhe jedoch nicht garantiert ist. Die Höhe
                 Ihres Vertrages machen.                                         der hieraus gezahlten Renten ist jeweils nur für ein Versiche-
                                                                                 rungsjahr zugesagt.

                 § 3 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?                      Die in die RfB eingestellten Mittel dürfen wir grundsätzlich nur
                                                                                 für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer ver-
                 Überschussermittlung                                            wenden. In Ausnahmefällen können wir die Rückstellung,
                                                                                 soweit sie nicht auf bereits festgelegte Überschussanteile
                 (1) Um die zugesagten Leistungen sicherzustellen, sind die      entfällt, im Interesse der Versicherten zur Abwendung eines
                 vereinbarten Beiträge zur regelbasierten Fondsgebundenen        drohenden Notstandes, zum Ausgleich unvorhersehbarer Ver-
                 Rentenversicherung vorsichtig kalkuliert.                       luste aus den überschussberechtigten Verträgen, die auf all-
                                                                                 gemeine Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind,
                 Vor Abruf der Rentenzahlung bzw. des Kapitals entstehen         oder – sofern die Rechnungsgrundlagen aufgrund einer
                 neben der Werterhöhung der Fondsanteile und der Bildung         unvorhersehbaren und nicht nur vorübergehenden Änderung
                 neuer Fondsanteile Überschüsse, wenn sich der Verlauf der       der Verhältnisse angepasst werden müssen – zur Erhöhung
                 Sterblichkeit und der Kosten günstiger gestaltet, als wir bei   der Deckungsrückstellung heranziehen (§ 140 Absatz 1 VAG).
                 der Beitragskalkulation angenommen haben. In der Aufschub-      Hierfür benötigen wir die Zustimmung der Aufsichtsbehörde.
                 zeit entstehen keine Bewertungsreserven, da die Kapitalanla-
                 ge ausschließlich in Fondsanteilen erfolgt.                     Soweit auf §§ 140 und 145 VAG Bezug genommen wird, ist
                                                                                 die am 01.01.2016 geltende Fassung der Vorschriften
                 Nach Rentenbeginn bilden wir Rückstellungen, um die in der      gemeint. Die Bezugnahmen erstrecken sich auch auf die die-
                 Rentenzahlungszeit anfallenden Leistungen und Verwal-           se in der Zukunft ersetzende Vorschriften.
                 tungsaufwendungen zu gewährleisten. Die zur Deckung der
                 Rückstellung erforderlichen Mittel werden angelegt und          (3) Wir haben gleichartige Versicherungen in Bestandsgrup-
                 erbringen Kapitalerträge. Je größer die Erträge aus den Kapi-   pen zusammengefasst. Vor Abruf der Rentenzahlung bzw. des
                 talanlagen sind und je kostengünstiger wir arbeiten, umso       Kapitals gehört Ihre Versicherung zum Gewinnverband 151 in
                 größer sind dann entstehende Überschüsse, an denen wir Sie      der Bestandsgruppe 31. Jede einzelne Versicherung inner-
                 und die anderen Versicherungsnehmer gemäß § 153 des Ver-        halb dieses Gewinnverbandes erhält Anteile an den Über-
                 sicherungsvertragsgesetzes (VVG) beteiligen. Umgekehrt          schüssen der Bestandsgruppe, soweit auf sie Überschüsse
                 kann z. B. eine ungünstige Entwicklung des Kapitalmarktes,      anfallen. Die Höhe dieser Anteile wird von unserem Vorstand
                 eine steigende Lebenserwartung oder steigende Verwal-           auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars unter Beachtung
                 tungskosten auch zu einer Reduzierung oder vollständigem        der maßgebenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen jähr-
                 Entfallen der Überschüsse führen.                               lich festgelegt und im Geschäftsbericht veröffentlicht. Die
                                                                                 Mittel für diese Überschussanteile werden den Überschüssen
                 Die Überschussermittlung erfolgt nach den Vorschriften des      des Geschäftsjahres oder der RfB entnommen. In einzelnen
                 Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und des Handelsge-
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                                                                                 Versicherungsjahren, insbesondere etwa im ersten Versiche-
                 setzbuchs (HGB) und den dazu erlassenen Rechtsverordnun-        rungsjahr, kann eine Zuteilung von Überschüssen entfallen,
                 gen.                                                            sofern dies sachlich gerechtfertigt ist.


                                                                                                                                   Seite 10 von 60

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                 (4) Während der Dauer der Rentenzahlungszeit entstehen           Die Schlussüberschussbeteiligung wird nach Maßgabe fol-
                 Bewertungsreserven, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen        gender Regelungen zur Erhöhung der Rente verwendet. Zu
                 über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlage in der Bilanz     Beginn der Rentenzahlung werden zwei Werte ermittelt. Der
                 ausgewiesen wird. Die Bewertungsreserven sorgen für              erste Wert ergibt sich aus der Anwendung des garantierten
                 Sicherheit und dienen dazu, kurzfristige Ausschläge an den       Rentenfaktors, wie in § 2 beschrieben, auf das zum Renten-
                 Kapitalmärkten auszugleichen. An diesen Bewertungsreser-         beginn vorhandene Guthaben zuzüglich der Beteiligung an
                 ven werden Sie während der Rentenzahlungszeit nach den           den Bewertungsreserven und der für diesen Zeitpunkt dekla-
                 jeweils geltenden versicherungsvertraglichen und aufsichts-      rierten Schlussüberschussbeteiligung, die nicht bereits zur
                 rechtlichen Bestimmungen beteiligt. Derzeit sieht § 153          Garantieauffüllung verwendet wurde.
                 Absatz 3 VVG eine hälftige Beteiligung an den Bewertungsre-
                 serven vor, die nach gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen       Der zweite Wert ergibt sich aus der Anwendung der zum Zeit-
                 Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichti-   punkt des Rentenbeginns im Rentenneugeschäft des Unter-
                 gen sind.                                                        nehmens angewendeten Rechnungsgrundlagen (Rechnungs-
                                                                                  zins und Sterbetafel) auf das zum Rentenbeginn vorhandene
                 Laufende Überschussbeteiligung                                   Guthaben zuzüglich der Beteiligung an den Bewertungsreser-
                 (5) Die einzelnen Versicherungen können eine laufende Über-      ven und der für diesen Zeitpunkt deklarierten Schlussüber-
                 schussbeteiligung erhalten, wenn laufende Überschüsse            schussbeteiligung, die nicht bereits zur Garantieauffüllung
                 zugeteilt werden. Dies kann in folgenden Formen geschehen:       verwendet wurde.

                   Beitragsüberschussanteil
                 █ 	                                                              Der höhere Wert kommt als Rente zur Auszahlung. Soweit in
                 vor Rentenbeginn                                                 dem höheren Betrag ein Rentenanteil aus Schlussüber-
                 Bezugsgröße für den Beitragsüberschussanteil ist der mit         schussbeteiligung enthalten ist, wird dieser Rentenanteil nur
                 dem Kunden vereinbarte Bruttobeitrag. Laufende Beiträge          jeweils für ein Jahr zugesagt. Der Rentenanteil aus der
                 werden diesbezüglich anders behandelt als Einmalbeiträge         Schlussüberschussbeteiligung kann für die Folgejahre nach
                 und Zuzahlungen. Falls zugewiesen, wird der Beitragsüber-        den Maßgaben von § 140 Absatz 1 VAG gekürzt werden. In
                 schussanteil jeweils zum Beitragszahlungstermin gutge-           diesem Fall kann der Rentenanteil aus der Schlussüber-
                 schrieben.                                                       schussbeteiligung ganz oder teilweise entfallen. Eine Kürzung
                                                                                  der ausgezahlten Rente unter den Betrag, der sich bei
                   Zusatzüberschussanteil
                 █ 	                                                              Anwendung des garantierten Rentenfaktors, wie in § 2
                 vor Rentenbeginn                                                 beschrieben, auf das zum Rentenbeginn vorhandene Gutha-
                 Bezugsgröße für den Zusatzüberschussanteil ist der Risiko-       ben zuzüglich der Beteiligung an den Bewertungsreserven
                 beitrag des laufenden Monats. Falls zugewiesen, wird der         ergibt, ist dabei nicht möglich.
                 Zusatzüberschuss monatlich gutgeschrieben.
                                                                                  Überschussverwendung
                   Grundüberschussanteil
                 █ 	                                                              vor Rentenbeginn
                 nach Rentenbeginn                                                (7) Die laufenden Überschussanteile werden dem Anlage-
                 Je nach vereinbarter Überschussverwendungsform können            stock (vgl. § 1 Absatz 1) zugeführt und in Fondsanteilen der
                 die einzelnen Versicherungen jährlich eine laufende Über-        regelbasierten Fondsanlage umgerechnet.
                 schussbeteiligung in Form einer zusätzlichen Rente, wenn
                 Überschüsse zugewiesen werden (vgl. Absatz 8).                   nach Rentenbeginn
                                                                                  (8) Für die Rentenzahlungszeit vereinbaren Sie mit uns eine
                 Schlussüberschussbeteiligung                                     der nachfolgenden Überschussverwendungsformen:
                 (6) Es ist ein Schlussüberschuss nach Maßgabe der nachfol-
                 genden Regelungen vorgesehen. In allen Fällen wird der           Bonus-PLUS-Rente
                 Schlussüberschusssatz jährlich neu festgesetzt. Er kann auch     Bei der Bonus-PLUS-Rente wird ein Teil der zugeteilten Über-
                 Null betragen. Der festgesetzte Schlussüberschuss ist jeweils    schüsse dazu verwendet, zusätzlich zur garantierten Rente
                 für ein Kalenderjahr garantiert; danach kann er wieder entfal-   eine möglichst gleichbleibende Zusatzrente aus Überschuss
                 len                                                              zu bilden. Der verbleibende Teil der zugeteilten Überschüsse
                                                                                  wird zur Erhöhung der Gesamtrente verwendet. Eine Erhö-
                 Der vorgesehene Schlussüberschuss wird monatlich fortge-         hung der Gesamtrente erfolgt frühestens im zweiten Renten-
                 schrieben und dabei anteilig mit einem für das Geschäftsjahr     zahlungsjahr. Verringert oder erhöht sich die der Berechnung
                 deklarierten Zinssatz verzinst. Die Erhöhung des Schlussüber-    der Gesamtrente zugrunde gelegte Überschussbeteiligung,
                 schusses berechnet sich monatlich in Prozent des Fondsgut-       so wird dies zuerst Auswirkungen auf die jährliche Erhöhung
                 habens.                                                          haben; unter Umständen kann diese auch ganz ausbleiben. Ist
                                                                                  eine stärkere Senkung der Überschussbeteiligung erforder-
                 Vor Rentenbeginn:                                                lich, kann es vorkommen, dass auch die Höhe der Gesamtren-
                 Im Kündigungsfall oder bei Tod der versicherten Person wird      te betroffen ist und diese sinkt.
                 der Schlussüberschuss anteilig in Abhängigkeit von der
                 abgelaufenen Versicherungsdauer festgesetzt.                     Bonusrente
                 Bei Wahl der Auszahlung des Kapitals anstelle einer Renten-      Bei der Bonusrente werden die zugeteilten Überschüsse zur
                 zahlung vor Rentenbeginn wird der Schlussüberschuss              Erhöhung der Rente verwendet. Eine Erhöhung der Rente
                 zusammen mit diesem ausgezahlt.
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                                                                                  erfolgt frühestens im zweiten Rentenzahlungsjahr. Verringert
                                                                                  oder erhöht sich die der Berechnung der Rente zugrunde
                 Nach Rentenbeginn:                                               gelegte Überschussbeteiligung (vgl. Absatz 5), so hat dies


                                                                                                                                   Seite 11 von 60

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                 Auswirkungen auf die jährliche Erhöhung der Rente; sofern           § 5 Wie verwenden wir Ihre Beiträge?
                 keine Überschüsse zugewiesen werden, erfolgt auch keine
                 Rentenerhöhung.                                                     (1) Wir führen Ihre Beiträge, soweit sie nicht zur Deckung von
                                                                                     Kosten bestimmt sind, dem Anlagestock (vgl. § 1 Absatz 1) zu
                 Garantie-PLUS-Rente                                                 und rechnen sie in Fondsanteile entsprechend der regelba-
                 Bei der Garantie-PLUS-Rente werden die zugeteilten Über-            sierten Fondsanlage um.
                 schüsse dazu verwendet, zusätzlich zur garantierten Rente
                 eine möglichst gleichbleibende Zusatzrente aus Überschuss           Die Verwaltungskosten und die zur Deckung des Todesfallrisi-
                 zu bilden. Verringert oder erhöht sich aber die der Berech-         kos bestimmten Beiträge werden nach den anerkannten
                 nung zugrunde liegende Überschussbeteiligung, so ändert             Regeln der Versicherungsmathematik berechnet und monat-
                 sich demgemäß auch die Höhe der Rente aus Überschuss.               lich den Anlagen mit Ertragspotenzial entnommen (vgl. § 1
                                                                                     Absatz 1).
                 Die für die Rentenzahlungszeit vereinbarte Überschussver-
                 wendungsform können Sie durch formlose Erklärung bis vier           (2) Der Wert eines Fondsanteils richtet sich nach der Wertent-
                 Wochen vor Rentenbeginn, frühestens fünf Monate vor Ren-            wicklung des Fonds. Die Anzahl der jeweils zu erwerbenden
                 tenbezug, auf eine andere von uns zu diesem Zeitpunkt ange-         Fondsanteile ergibt sich durch die Teilung des anzulegenden
                 botene Überschussverwendungsform umstellen. Wir werden              Beitrags durch den jeweiligen Rücknahmepreis des Fondsan-
                 Sie zu gegebener Zeit nochmals mit unserer „Information zur         teils. Ein Ausgabeaufschlag wird nicht erhoben. Bei Fremd-
                 Wertentwicklung“ (vgl. § 20) informieren.                           währungsfonds (z. B. US-$) ergibt sich der Rücknahmepreis,
                                                                                     indem der Rücknahmepreis in Euro umgerechnet wird.
                 Für alle Überschussverwendungsformen während der Ren-
                 tenzahlungszeit gilt:                                               (3) Die Erträge, die aus den im Anlagestock enthaltenen Ver-
                 Für den Teil der Rente, für den Mittel in der RfB reserviert wur-   mögenswerten erzielt werden, fließen bei thesaurierenden
                 den (vgl. Absatz 2), wird die Rentenhöhe jeweils nur für ein        Fonds unmittelbar dem Fonds zu und erhöhen damit den Wert
                 Versicherungsjahr zugesagt.                                         des jeweiligen Fondsanteils.

                 Ergänzender Hinweis
                 (9) Steigt die Lebenserwartung in Deutschland stärker an als        § 6 Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Ein-
                 in den verwendeten Rechnungsgrundlagen angenommen,                  satz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen?
                 resultieren daraus längere durchschnittliche Rentenzahlungs-
                 zeiten. Das bedeutet, dass die vorhandenen Rückstellungen           (1) Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, auf welcher
                 zur Sicherung der Rente um Mittel für die zusätzlichen Ren-         Ursache der Versicherungsfall beruht. Wir leisten auch dann,
                 tenzahlungen ergänzt werden müssen. Dazu können Über-               wenn die versicherte Person in Ausübung des Polizei- oder
                 schussanteile, die dem Vertrag nicht verbindlich gutgeschrie-       Wehrdienstes oder bei inneren Unruhen gestorben ist.
                 ben wurden (zukünftig erwirtschaftete laufende
                 Überschussanteile und Schlussüberschussanteile) zur Bil-            (2) Stirbt die versicherte Person in unmittelbarem oder mittel-
                 dung dieser zusätzlich erforderlichen Reserven genutzt wer-         barem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen, ist
                 den.                                                                unsere Leistung eingeschränkt. In diesem Fall vermindert sich
                 Dies gilt dann, wenn                                                eine für den Todesfall vereinbarte Kapitalleistung auf den für
                                                                                     den Todestag berechneten Rückkaufswert (vgl. § 11 Absatz
                 ●    sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und           2), der ohne Abzug berechnet wird. Eine für den Todesfall ver-
                      nicht voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundla-             einbarte Rentenleistung vermindert sich auf den Betrag, den
                      gen des vereinbarten Beitrags geändert hat, und                wir aus dem für den Todestag berechneten Rückkaufswert
                 ●    die Reduzierung angemessen und erforderlich ist, um die        erbringen können. Unsere Leistungen vermindern sich nicht,
                      dauernde Erfüllbarkeit der Leistung zu gewährleisten.          wenn die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelba-
                                                                                     rem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen stirbt,
                 Garantierte Renten bleiben davon unberührt.                         denen sie während eines Aufenthaltes außerhalb der
                                                                                     Bundesrepu­blik Deutschland ausgesetzt und an denen sie
                                                                                     nicht aktiv beteiligt war.
                 § 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
                                                                                     (3) In folgenden Fällen vermindern sich unsere Leistungen auf
                 (1) Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abge-         die in Absatz 2 Satz 2 und 3 genannten Leistungen: Die versi-
                 schlossen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen verein-        cherte Person stirbt in unmittelbarem oder mittelbarem
                 barten, im Versicherungsschein angegebenen Beginn der               Zusammenhang mit
                 Versicherung. Allerdings entfällt unsere Leistungspflicht bei
                 nicht rechtzeitiger Beitragszahlung (vgl. § 9 Absätze 2 und 3       ●   dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen
                 sowie § 10).                                                            oder chemischen Waffen oder
                                                                                     ●   dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freiset-
                 (2) Ist mit Ihnen ein vorläufiger Versicherungsschutz verein-           zung von radioaktiven, biologischen oder chemischen
                 bart worden, so wird dieser durch die Regelungen in Absatz 1            Stoffen.
                 nicht berührt.
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                                                                                     Der Einsatz bzw. das Freisetzen muss dabei darauf gerichtet
                                                                                     gewesen sein, das Leben einer Vielzahl von Personen zu
                                                                                     gefährden. Unsere Leistungen vermindern sich nicht, wenn


                                                                                                                                       Seite 12 von 60

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                 die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem          verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vor-
                 Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen stirbt, denen          vertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht,
                 sie während eines Aufenthaltes außerhalb der Bundesrepub-         wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei
                 lik Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv betei-    Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu
                 ligt war.                                                         anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

                                                                                   (4) Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.
                 § 7 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Per-               Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles
                 son?                                                              erklärt, bleibt unsere Leistungspflicht jedoch bestehen, wenn
                                                                                   uns nachgewiesen wird, dass der nicht oder nicht richtig
                 (1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung der versicherten Person        angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Fest-
                 erbringen wir eine für den Todesfall vereinbarte Leistung,        stellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung
                 wenn seit Abschluss des Vertrages drei Jahre vergangen            oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.
                 sind.
                                                                                   (5) Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgehoben wird,
                 (2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahres-     zahlen wir den vollen Rückkaufswert (vgl. § 11 Absatz 2). Die
                 frist besteht kein Versicherungsschutz. In diesem Fall zahlen     Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.
                 wir den für den Todestag berechneten Rückkaufswert Ihres
                 Vertrages (vgl. § 11 Absatz 2)                                    Kündigung

                 ●   der ohne Abzug berechnet wird,                                (6) Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verlet-
                 ●   allerdings nicht mehr als eine für den Todesfall vereinbar-   zung der vorvertraglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz
                     te Kapitalleistung.                                           noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Ver-
                                                                                   trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
                 Wenn für den Todesfall eine Rentenleistung vereinbart wur-        Im Falle unverschuldeter Verletzung der vorvertraglichen
                 de, vermindern sich diese Rentenleistungen auf den Betrag,        Anzeigepflicht verzichten wir auf das Recht zur Kündigung.
                 den wir aus dem für den Todestag berechneten Rückkaufs-
                 wert erbringen können.                                            (7) Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen
                                                                                   wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht ange-
                 Wenn uns nachgewiesen wird, dass sich die versicherte Per-        zeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,
                 son in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden          geschlossen hätten.
                 Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit selbst getö-
                 tet hat, besteht Versicherungsschutz.                             (8) Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich mit der
                                                                                   Kündigung in eine beitragsfreie Versicherung um (vgl. § 11
                 (3) Wenn unsere Leistungspflicht durch eine Änderung des          Absätze 5 bis 7).
                 Vertrages erweitert wird oder der Vertrag wiederhergestellt
                 wird, beginnt die Dreijahresfrist bezüglich des geänderten        Rückwirkende Vertragsanpassung
                 oder wiederhergestellten Teils neu.
                                                                                   (9) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den
                                                                                   Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände,
                 § 8 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?              aber zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden
                                                                                   die anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend
                 Vorvertragliche Anzeigepflicht                                    Vertragsbestandteil. Im Falle unverschuldeter Verletzung vor-
                                                                                   vertraglicher Anzeigepflichten verzichten wir auf das Recht
                 (1) Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen           den Vertrag anzupassen.
                 darauf, dass Sie alle vor Vertragsabschluss in Textform
                 gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwor-        (10) Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um
                 tet haben (vorvertragliche Anzeigepflicht). Das gilt insbeson-    mehr als 10 % oder schließen wir den Versicherungsschutz für
                 dere für die Fragen nach gegenwärtigen oder früheren              den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag
                 Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwer-            innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung frist-
                 den.                                                              los kündigen. In der Mitteilung werden wir Sie auf das Kündi-
                                                                                   gungsrecht hinweisen.
                 (2) Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, ist
                 auch diese – neben Ihnen – für die wahrheitsgemäße und            Ausübung unserer Rechte
                 vollständige Beantwortung der Fragen verantwortlich.
                                                                                   (11) Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
                 Rücktritt                                                         gung und zur Vertragsanpassung nur berufen, wenn wir Sie
                                                                                   durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer
                 (3) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versiche-            Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir müssen
                 rungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versi-          unsere Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend
                 cherten Person (vgl. Absatz 2) nicht oder nicht richtig angege-   machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von
                 ben worden sind, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies
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                 gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragli-    gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung
                 che Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig         unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die


                                                                                                                                      Seite 13 von 60

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                 wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir            zukünftigen Zahlungsweise ab. Die Versicherungsperiode
                 nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach          ändert sich dementsprechend. Durch eine Änderung der Bei-
                 deren Kenntniserlangung angeben.                                   tragszahlungsweise ändern sich die Ihnen genannten garan-
                                                                                    tierten Leistungen. Die geänderten Werte teilen wir Ihnen
                 (12) Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-       dann mit.
                 gung und zur Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir den
                 nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzei-        (2) Der erste oder einmalige Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist
                 ge kannten.                                                        unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zu zahlen, jedoch
                                                                                    nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten im Versicherungsschein
                 (13) Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von drei        angegebenen Beginn der Versicherung. Alle weiteren Beiträ-
                 Jahren seit Vertragsschluss ausüben, bei Eintritt des Versi-       ge (Folgebeiträge) werden zu Beginn der vereinbarten Versi-
                 cherungsfalls innerhalb der ersten drei Jahre auch noch nach       cherungsperiode fällig.
                 Ablauf dieser Frist, längstens bis fünf Jahre seit Vertrags-
                 schluss. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist ein-    (3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis
                 getreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist         zum Fälligkeitstag (vgl. Absatz 2) alles getan haben, damit der
                 geltend machen. Haben Sie oder die versicherte Person die          Beitrag bei uns eingeht. Wenn die Einziehung des Beitrags
                 Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beträgt die    von einem Konto vereinbart wurde, gilt die Zahlung in folgen-
                 Frist zehn Jahre.                                                  dem Fall als rechtzeitig:

                 Anfechtung                                                         ●   Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden
                                                                                        und
                 (14) Wir können den Vertrag auch anfechten, falls durch            ●   Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht wider-
                 unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt             sprochen.
                 auf unsere Annahmeentscheidung Einfluss genommen wor-
                 den ist. Handelt es sich um Angaben der versicherten Person,       Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht
                 können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären, auch           einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn
                 wenn Sie von der Verletzung der vorvertraglichen Anzeige-          sie unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt.
                 pflicht keine Kenntnis hatten. Absatz 5 gilt entsprechend. Im      Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht ein-
                 Falle einer Anfechtung sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.   gezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung
                                                                                    außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen.
                 Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung
                                                                                    (4) Bei Fälligkeit der Leistung werden wir etwaige Beitrags-
                 (15) Die Absätze 1 bis 14 gelten bei einer unsere Leistungs-       rückstände verrechnen.
                 pflicht erweiternden Änderung oder bei einer Wiederherstel-
                 lung der Versicherung entsprechend. Die Fristen nach Absatz        (5) Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und
                 13 beginnen mit der Änderung oder Wiederherstellung der            Ihre Kosten.
                 Versicherung bezüglich des geänderten oder wiederherge-
                 stellten Teils neu zu laufen.                                      (6) Sie haben bis zum Rentenbeginn oder bis zur vollständi-
                                                                                    gen Auszahlung das Recht, freiwillige Zuzahlungen zu leisten:
                 Erklärungsempfänger
                                                                                    ●   bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung zu jedem
                 (16) Die Ausübung unserer Rechte erfolgt durch eine schriftli-         Beitragszahlungstermin,
                 che Erklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie       ●   bei Verträgen mit Einmalzahlung oder bei Verträgen in
                 uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt                   beitragsfreiem Zustand zu jedem Monatsersten.
                 haben, gilt nach Ihrem Ableben eine bezugsberechtigte Per-
                 son als bevollmächtigt, diese Erklärung entgegenzunehmen.          Dabei gelten die folgenden Voraussetzungen:
                 Ist auch eine bezugsberechtigte Person nicht vorhanden oder
                 kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, können wir den        ●   Die Zuzahlung beträgt mindestens 200 EUR.
                 Inhaber des Versicherungsscheins zur Entgegennahme der             ●   Die Summe der geleisteten Zuzahlungen dürfen zusam-
                 Erklärung als bevollmächtigt ansehen.                                  men mit den für dieses Kalenderjahr vereinbarten Beiträ-
                                                                                        gen insgesamt 8 % der in diesem Kalenderjahr gültigen
                                                                                        Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten-
                 § 9 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beach-                    versicherung nicht übersteigen.
                 ten?
                                                                                    Darüber hinaus können Sie beantragen, Zuzahlungen in Form
                 (1) Die Beiträge zu Ihrer Versicherung können Sie je nach Ver-     von ungeförderten Eigenbeiträgen zu leisten. Bei ungeförder-
                 einbarung in einem einzigen Betrag (Einmalbeitrag) oder            ten Eigenbeiträgen darf die Summe der Zuzahlungen pro
                 durch laufende Beiträge in Euro für jede Versicherungsperio-       Kalenderjahr 2.500 EUR nicht überschreiten. Davon abwei-
                 de entrichten. Versicherungsperiode kann je nach Vereinba-         chend sind Zuzahlungen von bis zu 5.000 EUR pro Kalender-
                 rung ein Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr     jahr möglich, wenn nach der Zuzahlung noch mindestens fünf
                 sein.                                                              Jahre bis zum Rentenbeginn verbleiben.
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                 Sie können eine Änderung der Beitragszahlungsweise bean-           Durch eine Zuzahlung ändern sich die Ihnen genannten
                 tragen. Der Umstellungstermin hängt von der bisherigen bzw.        garantierten Leistungen. Die Änderung errechnet sich aus


                                                                                                                                      Seite 14 von 60

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                 dem am Zuzahlungstermin erreichten rechnungsmäßigen              Hauptversicherung bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit ein-
                 Alter der versicherten Person, der Restlaufzeit sowie den        geschlossen ist, erhöht sich deren Leistung auf den erhöhten
                 ursprünglich vereinbarten Annahmebedingungen und Rech-           Beitrag für die Hauptversicherung. Grundsätzlich werden die
                 nungsgrundlagen. Die geänderten Werte teilen wir Ihnen           Rechnungsgrundlagen angewendet, wie wir sie bei Abschluss
                 dann mit.                                                        des Vertrages verwendet haben.

                 Bei einer Zuzahlung fallen Abschluss- und Vertriebskosten        Ist eine Mindesttodesfallsumme oder eine Berufs- bzw.
                 sowie Verwaltungskosten an. Die genaue Höhe der hierbei          Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung vereinbart, behalten
                 anfallenden Kosten können Sie dem Persönlichen Vorschlag         wir uns das Recht einer erneuten Risikoprüfung mit Berück-
                 entnehmen. Sie werden einmalig mit der eingehenden Zuzah-        sichtigung des aktuellen Risikos in den zukünftigen Risikobei-
                 lung verrechnet. Im Übrigen gilt für die Verwendung der          trägen vor.
                 Zuzahlung § 5.
                                                                                  Bei einer Beitragserhöhung fallen für die zusätzlichen Beiträ-
                 Bei Verträgen mit Premiumschutz, bei denen der Prozentsatz       ge Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungskosten
                 des Mindesttodesfallschutzes mehr als 100 % beträgt, behal-      an. Die genaue Höhe der hierbei anfallenden Kosten können
                 ten wir uns das Recht einer erneuten Risikoprüfung mit           Sie dem Persönlichen Vorschlag entnehmen, in dem sie Ihnen
                 Berücksichtigung des aktuellen Risikos in den zukünftigen        vor Vertragsschluss mitgeteilt worden sind. Sie werden mit
                 Risikobeiträgen vor.                                             den eingehenden zusätzlichen Beiträgen verrechnet. Im Übri-
                                                                                  gen gilt für die Verwendung der zusätzlichen Beiträge § 5.
                 Laufende Einmalbeiträge
                 (7) Bei vereinbarten laufenden Einmalbeiträgen gilt abwei-       Ist die gewünschte Beitragserhöhung innerhalb Ihres beste-
                 chend von Absatz 6 im Hinblick auf die Zulassung von und         henden Vertrages aufgrund der obigen Voraussetzungen
                 die Erhöhung der Versicherungssumme bei Zuzahlungen Fol-         nicht möglich, können Sie alternativ den Abschluss eines
                 gendes: Die Erhöhung der Versicherungssumme errechnet            zusätzlichen Vertrages beantragen.
                 sich aus dem am Zuzahlungstermin erreichten rechnungsmä-
                 ßigen Alter, der Restlaufzeit sowie den ursprünglich verein-
                 barten Annahmebedingungen und Rechnungsgrundlagen,               § 10 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht
                 sofern die Zuzahlung innerhalb eines Korridors von +/- 20 %      rechtzeitig zahlen?
                 des Einmalbeitrags liegt. Sollte an mehr als zwei aufeinander-
                 folgenden Jahren keine Zuzahlung geleistet worden sein oder      Einlösungsbeitrag
                 sollten geleistete Zuzahlungen außerhalb des Korridors lie-
                 gen, sind nachfolgende Zuzahlungen nur mit Zustimmung des        (1) Wenn Sie den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag nicht
                 Versicherers möglich. Für Zuzahlungen außerhalb des Korri-       rechtzeitig zahlen, können wir – solange die Zahlung nicht
                 dors gelten die Regelungen des Absatzes 6.                       bewirkt ist – vom Vertrag zurücktreten. Wir sind nicht zum
                                                                                  Rücktritt berechtigt, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie
                 (8) Bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung haben       die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.
                 Sie das Recht, den Beitrag innerhalb des bestehenden Vertra-
                 ges zu erhöhen. Dabei gelten die folgenden Voraussetzungen:      (2) Ist der erste Beitrag oder der Einmalbeitrag bei Eintritt des
                                                                                  Versicherungsfalles noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leis-
                 ●   Eine Beitragserhöhung kann nur innerhalb der ersten 15       tung verpflichtet. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte
                     Jahre nach Vertragsbeginn, spätestens vor Vollendung         Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im
                     des 60. Lebensjahres der versicherten Person, erfolgen.      Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam
                 ●   Erhöht werden kann nur der Beitrag für die Hauptversi-       gemacht haben. Unsere Leistungspflicht bleibt jedoch beste-
                     cherung und ggf. eingeschlossene Zusatzversicherung          hen, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der
                     zur Beitragsbefreiung der Hauptversicherung bei Berufs-      Zahlung nicht zu vertreten haben.
                     bzw. Erwerbsunfähigkeit. Der Beitrag einer ggf. versicher-
                     ten Rente bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit kann nicht     Folgebeitrag
                     erhöht werden.
                 ●   Der Gesamtbeitrag darf nach der Beitragserhöhung 8 %         (3) Wenn Sie einen Folgebeitrag oder einen sonstigen Betrag,
                     der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Ren-         den Sie aus dem Versicherungsverhältnis schulden, nicht
                     tenversicherung nicht übersteigen.                           rechtzeitig zahlen, so erhalten Sie von uns auf Ihre Kosten
                 ●   Sofern wir uns das Recht vorbehalten, eine erneute Risi-     eine Mahnung in Textform. Darin setzen wir Ihnen eine Zah-
                     koprüfung vorzunehmen, darf das Ergebnis der Risiko-         lungsfrist von mindestens zwei Wochen. Sind Sie nach Ablauf
                     prüfung der gewünschten Beitragserhöhung nicht ent-          dieser Frist mit der Zahlung in Verzug, so haben Sie für Versi-
                     gegenstehen.                                                 cherungsfälle, die nach Ablauf dieser Frist eintreten, keinen
                                                                                  Versicherungsschutz, wenn wir Sie in der Mahnung auf diese
                 Die garantierten Leistungen der Hauptversicherung und ggf.       Rechtsfolgen ausdrücklich hingewiesen haben.
                 eingeschlossenen Zusatzversicherung zur Beitragsbefreiung
                 der Hauptversicherung bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit        Wenn Sie mit einem Folgebeitrag nach Ablauf der Ihnen
                 erhöhen sich, jedoch nicht in gleichem Maße wie die Beiträge.    gesetzten Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen im Ver-
                 Die Erhöhung der Leistungen errechnen sich aus Ihrem am          zug sind, können wir den Vertrag fristlos kündigen. Die Kündi-
                                                                                  gung können wir bereits bei Bestimmung der Zahlungsfrist
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                 Termin der Beitragserhöhung erreichten rechnungsmäßigen
                 Alter, der Restlaufzeit sowie den ursprünglich vereinbarten      aussprechen. In diesem Fall wird die Kündigung zum Fristab-
                 Annahmebedingungen. Sofern eine Beitragsbefreiung der            lauf wirksam, wenn


                                                                                                                                     Seite 15 von 60

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                 ●   wir Sie in dem Kündigungsschreiben darauf hingewiesen      einer Abfindung wird der Rückkaufswert erstattet.
                     haben
                     und                                                        Der Rückkaufswert erreicht wegen des Abzugs von Kosten
                 ●   Sie bei Fristablauf mit der Zahlung noch in Verzug sind.   nicht unbedingt die Summe der eingezahlten Beiträge. In
                                                                                der Anfangszeit Ihrer Versicherung ist insbesondere wegen
                 Die Wirkungen der Kündigung fallen fort, wenn Sie              der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten (vgl.
                                                                                § 16) nur ein geringer Rückkaufswert vorhanden. Nähere
                 ●   die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung      Informationen zum Rückkaufswert sowie Art und Höhe der
                     oder,                                                      Kosten können Sie Ihrem Persönlichen Vorschlag entneh-
                 ●   falls die Kündigung mit der Bestimmung der Zahlungs-       men. Zulässig ist eine Abfindung nach § 3 und § 2 Absatz 2
                     frist verbunden war, innerhalb eines Monats nach Ablauf    Satz 7 Betriebsrentengesetz, auch durch den Versicherer,
                     der Zahlungsfrist nachholen.                               wenn die dafür gesetzlich festgelegten Grenzen nicht über-
                                                                                schritten werden. Im Fall einer Abfindung wird der Rückkaufs-
                 Jedoch besteht kein Versicherungsschutz für einen zwi-         wert erstattet.
                 schenzeitlich eingetretenen Versicherungsfall.
                                                                                (3) Den Rückkaufswert erbringen wir ausschließlich in Geld.

                 § 11 Wann können Sie die Versicherung kündigen                 Übertragungswert (Portabilität)
                 oder beitragsfrei stellen?                                     (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht, soweit die Übertragung
                                                                                des Übertragungswertes nach § 4 Absatz 2 Nr. 2 bzw.
                 Kündigung und Auszahlung des Rückkaufswertes                   Absatz 3 Betriebsrentengesetz verlangt wird. In diesem Fall
                 (1) Sie können Ihre Versicherung – bei Wahl der Rentenzah-     wird die Versicherung beendet. Der Übertragungswert ist
                 lung jedoch nur vor dem vereinbarten Rentenbeginn –            der nach den allgemein anerkannten Regeln der Versiche-
                 jederzeit zum Schluss der Versicherungsperiode in Text-        rungsmathematik ermittelte Zeitwert; er entspricht dem gebil-
                 form kündigen.                                                 deten Deckungskapital im Zeitpunkt der Übertragung.

                 (2) Wir erstatten nach § 169 VVG den Rückkaufswert. Der        Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung
                 Rückkaufswert ist der nach den anerkannten Regeln der
                 Versicherungsmathematik zum Kündigungstermin berech-           (5) Anstelle einer Kündigung nach Absatz 1 können Sie zum
                 nete Zeitwert der Versicherung. Der Zeitwert ergibt sich als   dort genannten Termin in Textform verlangen, ganz oder teil-
                 Marktwert der Fondsanteile zum Kündigungstermin.               weise von Ihrer Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. Bei
                                                                                der Beitragsfreistellung wird kein Abzug erhoben. Rückstän-
                 Bei Versicherungen gegen laufenden Beitrag erstatten wir       dige Beiträge werden mit dem Guthaben verrechnet.
                 mindestens jedoch den Zeitwert des Deckungskapitals, der
                 sich bei gleichmäßiger Verteilung der unter Beachtung der      Durch eine Beitragsfreistellung ändern sich die in § 2 und
                 aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze angesetzten            § 12 beschriebenen Leistungen. Die geänderten Werte ermit-
                 Abschluss- und Vertriebskosten des laufenden Beitrags auf      teln wir nach den anerkannten Regeln der Versicherungsma-
                 die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. Bei Versicherungen       thematik und teilen Ihnen diese mit.
                 gegen Einmalbeitrag erstatten wir den Zeitwert des
                 Deckungskapitals, der sich bei sofortiger Entnahme der         Unter den gleichen Voraussetzungen können Sie auch eine
                 Abschluss- und Vertriebskosten aus dem Beitrag ergibt. Ein     befristete Beitragsfreistellung für eine Dauer von maximal 36
                 Abzug von diesem Betrag wird nicht erhoben. Durch Zuzah-       Monaten verlangen. Zum Ende dieser mit uns vereinbarten
                 lungen erhöht sich der Rückkaufswert um den Zeitwert des       Dauer wird der Vertrag dann automatisch mit den bisherigen
                 Deckungskapitals, der sich bei sofortiger Entnahme der         Beiträgen wieder in Kraft gesetzt. Das Mindesttodesfallver-
                 Abschluss- und Vertriebskosten aus der Zuzahlung ergibt.       rentungskapital, die garantierte Leistung und die lebenslange
                                                                                garantierte monatliche Rente werden für den Zeitpunkt des
                 Die Erstattung des Rückkaufswertes kann nur erfolgen,          Beginns der befristeten Beitragsfreistellung sowie der Wie-
                 sofern die gesetzlichen Regelungen (§ 1 b, § 2 und § 3         deraufnahme der Beitragszahlung nach den anerkannten
                 Betriebsrentengesetz) dem nicht entgegenstehen. Wird der       Regeln der Versicherungsmathematik errechnet. Die Leistun-
                 versicherten Person die Versicherungsnehmerstellung            gen werden auf Basis der Veränderung der Beitragszahlung
                 übertragen, nachdem sie aus den Diensten des Arbeitge-         angepasst. Rückständige Beiträge werden verrechnet.
                 bers mit einer unverfallbaren Anwartschaft im Sinne des
                 Betriebsrentengesetzes ausgeschieden ist, darf sie gemäß       Wegen des Abzugs von Kosten stehen nicht unbedingt
                 § 2 Absatz 2 Sätze 5 und 6 Betriebsrentengesetz aufgrund       Mittel in Höhe der eingezahlten Beiträge für die Bildung
                 einer Kündigung des Vertrags den Rückkaufswert in Höhe         einer beitragsfreien Versicherungssumme zur Verfügung.
                 des durch Beitragszahlungen des Arbeitgebers oder auf-         In der Anfangszeit Ihrer Versicherung sind insbesondere
                 grund von Entgeltumwandlungen gebildeten Zeitwerts             wegen der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskos-
                 nicht in Anspruch nehmen; im Falle einer Kündigung wird        ten (vgl. § 16) nur geringe Beträge zur Bildung einer bei-
                 die Versicherung in eine beitragsfreie Versicherung umge-      tragsfreien Versicherungssumme vorhanden.
                 wandelt. Absatz 5 gilt entsprechend. § 169 Absatz 1 VVG
                 findet insoweit keine Anwendung. Zulässig ist eine Abfin-      (6) Haben Sie die vollständige Befreiung von der Beitrags-
                 dung nach § 3 und § 2 Absatz 2 Satz 7 Betriebsrentenge-
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                                                                                zahlungspflicht beantragt und liegt der aktuelle Rückkaufs-
                 setz, auch durch den Versicherer, wenn die dafür gesetzlich    wert Ihrer Versicherung unter 500 EUR, so erhalten Sie den
                 festgelegten Grenzen nicht überschritten werden. Im Fall       Rückkaufswert (vgl. Absatz 2) und die Versicherung


                                                                                                                                 Seite 16 von 60

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                 erlischt. Die Erstattung des Rückkaufswertes kann nur               § 12 Wann und wie können Sie das Garantieniveau
                 erfolgen, sofern die gesetzlichen Regelungen (§ 1 b, § 2 und        anheben oder reduzieren?
                 § 3 Betriebsrentengesetz) dem nicht entgegenstehen.
                                                                                     Manueller Lock-In
                 (7) Haben Sie eine teilweise Befreiung von der Beitragszah-
                 lungspflicht beantragt (Beitragsreduzierung), so ist der Antrag     (1) Wenn das Guthaben zum nächsten Monatsultimo höher ist
                 nur wirksam, wenn der verbleibende Jahresbeitrag mindes-            als die bis dahin eingezahlten Beiträge oder als die garantier-
                 tens 180 EUR beträgt. Ist dies nicht der Fall, so wird der Ver-     te Leistung für Ihren Vertrag zum Rentenbeginn (Bezugsgrö-
                 trag komplett beitragsfrei gestellt.                                ße), ist eine Erhöhung der garantierten Leistung unter den
                                                                                     nachfolgenden Voraussetzungen möglich. Bei vereinbarter
                 Beitragsrückzahlung                                                 Verfügungsphase ist die Bezugsgröße die garantierte Leis-
                 (8) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.        tung zum frühestmöglichen Rentenbeginn, während einer
                                                                                     Verfügungsphase die jeweils aktuell geltende garantiere Leis-
                 Wiederinkraftsetzung                                                tung.

                 (9) Ist der Vertrag unbefristet beitragsfrei gestellt, dann haben   (2) Die Erhöhung der garantierten Leistung ist ab Beginn des
                 Sie unter folgenden Voraussetzungen ein Recht auf Wieder-           6. Versicherungsjahres einmal pro Jahr möglich. Sie müssen
                 inkraftsetzung des Vertrages:                                       die Erhöhung in Textform formlos beantragen. Der Antrag
                                                                                     muss bei uns spätestens zwei Wochen vor dem Monatsultimo
                 ●    Die Beiträge für das erste Versicherungsjahr sind voll-        eingehen, andernfalls gilt der Antrag als zum Monatsultimo
                      ständig gezahlt.                                               des Folgemonats gestellt. Nach Eingang des Antrags berech-
                 ●    Das Recht auf Wiederinkraftsetzung wird innerhalb von          nen wir auf Basis des Guthabens am Monatsultimo nach aner-
                      36 Monaten nach Wirksamwerden der Beitragsfreistel-            kannten Regeln der Versicherungsmathematik die neue maxi-
                      lung uns gegenüber geltend gemacht. Ist bei Ihrem Ver-         mal mögliche garantierte Leistung unter Berücksichtigung der
                      trag ein Premiumschutz mit einem Faktor größer als 100         zukünftigen planmäßigen Beiträge und Kosten sowie Termin-
                      (vgl. § 2 Absatz 8) oder eine Berufs-/Erwerbsunfähig-          zinssätze. Sofern diese garantierte Leistung die bisherige
                      keits-Zusatzversicherung eingeschlossen und wird das           überschreitet, teilen wir der DHAG den höheren Wert als neue
                      Recht auf Wiederinkraftsetzung später als 12 Monaten           garantierte Leistung mit. Der Zeitpunkt, zu dem die garantierte
                      nach Beitragsfreistellung geltend gemacht, behalten wir        Leistung zur Verfügung steht, ändert sich dadurch nicht.
                      uns das Recht einer erneuten Gesundheitsprüfung vor.
                                                                                     (3) Mit dem Antrag können Sie auch einen Betrag benennen,
                 Gleiches gilt auch, wenn eine befristete Beitragsfreistellung       um den die garantierte Leistung höchstens erhöht werden
                 gemäß Absatz 5 vor Erreichen der vereinbarten Dauer been-           soll. Liegt die neue maximal mögliche garantierte Leistung
                 det werden soll.                                                    über der Summe aus der bisherigen garantierten Leistung
                                                                                     und dem von Ihnen genannten Betrag, teilen wir der DHAG
                 Das Recht auf Wiederinkraftsetzung wird innerhalb von 36            als neue garantierte Leistung diese Summe mit.
                 Monaten nach Wirksamwerden der Beitragsfreistellung uns
                 gegenüber geltend gemacht. Ist bei Ihrem Vertrag ein Pre-           Auto Lock-In
                 miumschutz mit einem Faktor größer als 100 (vgl. § 2
                 Absatz 8) oder eine Berufs-/Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-             (4) Sofern Sie für Ihren Vertrag den Auto Lock-In eingeschlos-
                 versicherung eingeschlossen und wird das Recht auf Wie-             sen haben, prüfen wir bis fünf Jahre vor dem vereinbarten
                 derinkraftsetzung später als sechs Monate nach Beitrags-            Rentenbeginn – bei Einschluss einer Verfügungsphase bis
                 freistellung geltend gemacht, behalten wir uns das Recht            fünf Jahre vor dem frühestmöglichen Rentenbeginn – jeden
                 einer erneuten Gesundheitsprüfung vor.                              Monat, ob wir Ihre garantierte Leistung erhöhen können. Ihre
                                                                                     garantierte Leistung wird erhöht, wenn zum Prüfungszeit-
                 Sie haben innerhalb eines Monats nach Erhalt unserer Mittei-        punkt folgende Kriterien erfüllt sind:
                 lung die Möglichkeit, die ausstehenden Beiträge nachzuzah-
                 len. In diesem Fall werden die garantierten Leistungen nicht        a)   Ihr aktuelles Guthaben übersteigt die bis dahin einge-
                 geändert.                                                                zahlten Beiträge, einschließlich aller Zuzahlungen und
                                                                                          aller bisherigen Erhöhungen aus manuellem Lock-In und
                 Beschäftigungsfreie Zeiten ohne Entgelt                                  Auto Lock-In um 20 %. Der übersteigende Teil ist die
                 (10) Besteht ein ursprünglich entgeltliches Arbeitsverhältnis            Bezugsgröße für die Berechnung der Erhöhung.
                 ohne Entgelt fort (beschäftigungsfreie Zeit ohne Entgelt) und       b)   Ihre erhöhte garantierte Leistung kann nach den aner-
                 wird während dieser Zeit eine Reduzierung des Beitrags oder              kannten Regeln der Versicherungsmathematik sicherge-
                 eine Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung vorge-                stellt werden. Dabei berücksichtigen wir die zukünftigen
                 nommen, kann die versicherte Person innerhalb von drei                   planmäßigen Beiträge, Kosten und Terminzinssätze
                 Monaten nach der Beendigung der beschäftigungsfreien Zeit                sowie das mit Ihnen vereinbarte Garantieniveau.
                 ohne Entgelt durch eine Erklärung in Textform verlangen, dass
                 die Versicherung ohne Gesundheitsprüfung zu den vor der             Ihre garantierte Leistung erhöht sich um 50 % der in Absatz 4
                 Umwandlung vereinbarten Bedingungen fortgesetzt wird.               Satz 2 Buchstabe a) genannten Bezugsgröße. Leistungen aus
                                                                                     ggf. eingeschlossenen Zusatzversicherungen erhöhen sich
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                                                                                     hierdurch nicht.

                                                                                     Die Erhöhung der garantierten Leistung ändert das Verhältnis


                                                                                                                                       Seite 17 von 60

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                 zwischen den Anlageklassen (vgl. § 1 Absatz 1) zugunsten        cherungsperiode in Textform bei uns beantragen. Die
                 der Anlagen zur Erreichung des vereinbarten Garantieniveaus.    Umwandlung ist frühestens zum Ende des ersten Versiche-
                                                                                 rungsjahres möglich. Die Umwandlung ist nur möglich, sofern
                 (5) Bei Vertragsbeginn können Sie beantragen, dass der Auto     wir zum gewünschten Umwandlungszeitpunkt eine fondsge-
                 Lock-In in Ihren Vertrag eingeschlossen wird. Während der       bundene oder konventionelle Rentenversicherung im Neuge-
                 Vertragslaufzeit können Sie jederzeit beantragen, dass der      schäft anbieten.
                 Auto Lock-In in Ihren Vertrag eingeschlossen oder ausge-
                 schlossen wird. Ihren Wunsch hierzu teilen Sie uns bitte in     (2) Wir behalten uns vor Durchführung der Umwandlung das
                 Textform mit. Der Antrag auf Einschluss oder Ausschluss des     Recht einer Gesundheitsprüfung vor.
                 Auto Lock-In muss bei uns spätestens zwei Wochen vor dem
                 Monatsultimo eingehen, andernfalls gilt der Antrag als zum      (3) Bei der Umwandlung bleiben Ihre Beitragszahlungsweise
                 Monatsultimo des Folgemonats gestellt.                          und die Höhe Ihres Beitrags unverändert. Die Leistungen
                                                                                 berechnen wir nach den anerkannten Regeln der Versiche-
                 Ablauf Lock-In                                                  rungsmathematik auf Basis des neuen Tarifs. Dabei legen wir
                                                                                 das Guthaben zum Umstellungstermin zugrunde.
                 (6) Sofern Sie für Ihren Vertrag den Ablauf Lock-In einge-
                 schlossen haben, prüfen wir ab dem fünften Jahr vor dem ver-    Insbesondere werden die in § 2 beschriebenen Leistungen
                 einbarten Rentenbeginn – bei Einschluss einer Verfügungs-       einschließlich der Rechtsstellung der DHAG durch die Leis-
                 phase bis fünf Jahre vor dem frühestmöglichen Rentenbeginn      tungen des neuen Tarifs ersetzt.
                 – jeden Monat, ob wir Ihre garantierte Leistung erhöhen kön-
                 nen. Ihre garantierte Leistung wird erhöht, wenn zum Prü-       Bitte beachten Sie die Steuerhinweise.
                 fungszeitpunkt folgende Kriterien erfüllt sind:

                 a)   Ihr aktuelles Guthaben übersteigt die bis dahin einge-     § 14 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre
                      zahlten Beiträge, einschließlich aller Zuzahlungen und     regelbasierte Fondsgebundene Rentenversicherung
                      aller bisherigen Erhöhungen aus manuellem Lock-In,         verlängern?
                      Auto Lock-In und Ablauf Lock-In um 20 %. Der überstei-
                      gende Teil ist die Bezugsgröße für die Berechnung der      (1) Sie haben das Recht, bis einen Monat vor dem Rentenbe-
                      Erhöhung.                                                  ginn in Textform zu verlangen, dass die Versicherung bis zum
                 b)   Ihre erhöhte garantierte Leistung kann nach den aner-      Alter von 85 Jahren – bei Einschluss einer Verfügungsphase
                      kannten Regeln der Versicherungsmathematik sicherge-       bis zum spätestmöglichen Rentenbeginn – beitragsfrei ver-
                      stellt werden. Dabei berücksichtigen wir die zukünftigen   längert wird, sofern die versicherte Person den Rentenbeginn
                      planmäßigen Beiträge, Kosten und Terminzinssätze           erlebt. Bitte berücksichtigen Sie dabei die in der Verbraucher-
                      sowie das mit Ihnen vereinbarte Garantieniveau.            information enthaltenen Steuerhinweise.

                 Ihre garantierte Leistung erhöht sich um 50 % der in Absatz 6   Bei einer Verlängerung ändern sich die Leistungen. Sie wer-
                 Satz 2 Buchstabe a) genannten Bezugsgröße. Leistungen aus       den nach den Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Verlänge-
                 ggf. eingeschlossenen Zusatzversicherungen erhöhen sich         rung im Neugeschäft gelten, neu ermittelt. Die geänderten
                 durch die Erhöhung der garantierten Leistung nicht.             Leistungen teilen wir Ihnen dann mit.

                 Die Erhöhung der garantierten Leistung ändert das Verhältnis    (2) Zusatzversicherungen sind von dieser Verlängerung aus-
                 zwischen den Anlageklassen (vgl. § 1 Absatz 1) zugunsten        geschlossen. Sie enden zum ursprünglich vorgesehenen
                 der Anlagen zur Erreichung des vereinbarten Garantieniveaus.    Ablauftermin.

                 (7) Bei Vertragsbeginn können Sie beantragen, dass der
                 Ablauf Lock-In in Ihren Vertrag eingeschlossen wird. Während    § 15 Wann und wie kann das Anlagemodell geändert
                 der Vertragslaufzeit können Sie jederzeit beantragen, dass      werden?
                 der Ablauf Lock-In in Ihren Vertrag eingeschlossen oder aus-
                 geschlossen wird. Ihren Wunsch hierzu teilen Sie uns bitte in   (1) Sofern mehrere Anlagemodelle für Ihre regelbasierte
                 Textform mit. Der Antrag auf Einschluss oder Ausschluss des     Fondsgebundene Rentenversicherung zur Verfügung stehen,
                 Ablauf Lock-In muss bei uns spätestens zwei Wochen vor          können Sie ab der ersten Hauptfälligkeit das Anlagemodell
                 dem Monatsultimo eingehen, andernfalls gilt der Antrag als      wechseln. Bei einem Wechsel des Anlagemodells wird das
                 zum Monatsultimo des Folgemonats gestellt.                      gesamte Guthaben auf das neue von Ihnen gewählte Anlage-
                                                                                 modell übertragen. Die Fonds im neuen Anlagemodell werden
                                                                                 wie in § 1 Absatz 1 beschrieben aufgeteilt. Ihr Antrag in Text-
                 § 13 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre              form auf Wechsel des Anlagemodells wird zum nächsten
                 regelbasierte Fondsgebundene Rentenversicherung                 Monatsultimo, jedoch frühestens zwei Wochen nach Eingang
                 in eine fondsgebundene oder konventionelle Renten-              Ihres Antrags bei uns ausgeführt.
                 versicherung umwandeln?
                                                                                 (2) Sofern das von Ihnen gewählte Anlagemodell geschlossen
                 (1) Sie können Ihre regelbasierte Fondsgebundene Renten-        werden sollte, wird Ihr Guthaben auf ein vergleichbares, dem
                                                                                 Risikoprofil des schließenden Anlagenmodells entsprechen-
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                 versicherung vor Rentenbeginn in eine fondsgebundene oder
                 konventionelle Versicherung umwandeln. Dies müssen Sie mit      des verfügbares Anlagemodell umgestellt. Hierüber informie-
                 einer Frist von einem Monat zum Schluss einer jeden Versi-      ren wir Sie.


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                 § 16 Wie werden die Abschluss- und Vertriebskosten               § 17 Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungs-
                 verrechnet?                                                      leistung verlangt wird?

                 (1) Durch den Abschluss von Versicherungsverträgen entste-       (1) Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, können
                 hen Kosten. Diese sogenannten Abschluss- und Vertriebs-          wir verlangen, dass uns der Versicherungsschein und ein
                 kosten (§ 43 Absatz 2 der Verordnung über die Rechnungsle-       Zeugnis über den Tag der Geburt der versicherten Person
                 gung von Versicherungsunternehmen, RechVersV.) sind              vorgelegt werden.
                 bereits pauschal bei der Kalkulation berücksichtigt und wer-
                 den daher nicht gesondert in Rechnung gestellt.                  (2) Vor jeder Rentenzahlung können wir auf unsere Kosten
                                                                                  eine amtliche Bescheinigung darüber verlangen, dass die ver-
                 (2) Ist bei Ihrem Vertrag mit laufender Beitragszahlung das      sicherte Person noch lebt.
                 Kostenverrechnungsverfahren nach § 4 der Deckungsrück-
                 stellungsverordnung maßgebend, gilt Folgendes: Wir ziehen        (3) Der Tod der versicherten Person ist uns unverzüglich anzu-
                 die ersten Beiträge zur Tilgung der Abschluss- und Vertriebs-    zeigen. Außer den in Absatz 1 genannten Unterlagen sind uns
                 kosten heran, soweit die Beiträge nicht für Leistungen im Ver-   einzureichen
                 sicherungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebs in der
                 jeweiligen Versicherungsperiode und für die Bildung einer        ●    eine amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Alter und
                 Deckungsrückstellung aufgrund von § 25 Absatz 2                       Geburtsort,
                 RechVersV. in Verbindung mit § 169 Absatz 3 VVG bestimmt         ●    ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über
                 sind. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach der             die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der
                 Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 % der von Ihnen               Krankheit, die zum Tode der versicherten Person geführt
                 während der Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Beiträge              hat.
                 beschränkt.
                                                                                  (4) Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendi-
                 Ist bei Ihrem Vertrag mit laufender Beitragszahlung nicht das    ge weitere Nachweise verlangen und erforderliche Erhebun-
                 Kostenverrechnungsverfahren nach § 4 der Deckungsrück-           gen selbst anstellen.
                 stellungsverordnung maßgebend, gilt Folgendes: Die mit dem
                 Abschluss Ihrer Versicherung verbundenen und auf Sie ent-        (5) Die mit den Nachweisen verbundenen Kosten trägt derje-
                 fallenden Abschluss- und Vertriebskosten verrechnen wir lau-     nige, der die Leistung beansprucht.
                 fend während der Beitragszahlungsdauer mit Ihren ab Beginn
                 der Versicherung eingehenden Beiträgen.                          (6) Unsere Geldleistungen überweisen wir dem Empfangsbe-
                                                                                  rechtigten auf seine Kosten. Bei Überweisungen in Länder
                 Die Ihrem Vertrag zugrunde liegende Verrechnungsmethode          außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes trägt der
                 der Abschluss- und Vertriebskosten entnehmen Sie bitte           Empfangsberechtigte auch die damit verbundene Gefahr.
                 Ihrem Persönlichen Vorschlag im Kapitel „Kosten und Rendi-
                 te“.
                                                                                  § 18 Welche Bedeutung hat der Versicherungs-
                 Bei Verträgen gegen Einmalbeitrag werden die Abschluss-          schein?
                 und Vertriebskosten sofort mit dem Beitrag verrechnet. Die
                 Höhe ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf            (1) Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als
                 2,5 % des von Ihnen bei Abschluss des Vertrags zu zahlenden      berechtigt ansehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu ver-
                 Beitrags beschränkt.                                             fügen, insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir
                                                                                  können aber verlangen, dass uns der Inhaber des Versiche-
                 Sofern Beiträge in der Verfügungsphase gezahlt werden, fal-      rungsscheins seine Berechtigung nachweist.
                 len darauf ebenfalls Abschluss- und Vertriebskosten an. Der
                 Abschlusskostensatz auf diese Beiträge entspricht dem ent-       (2) In den Fällen des § 19 Absatz 5 brauchen wir den Nach-
                 sprechenden Satz aus der Grundphase (Phase bis zum               weis der Berechtigung nur dann anzuerkennen, wenn uns die
                 Beginn der Verfügungsphase). Die Abschluss- und Vertriebs-       Anzeige des bisherigen Berechtigten in Textform vorliegt.
                 kosten werden mit dem jeweils eingehenden Beitrag verrech-
                 net.
                                                                                  § 19 Wer erhält die Versicherungsleistung?
                 Soweit auf Vorschriften in Verordnungen Bezug genommen
                 wird, erstrecken sich die Bezugnahmen auch auf die diese in      Bezugsrecht für den Todes- und Erlebensfall
                 der Zukunft ersetzenden Vorschriften.                            (1) Die Leistung aus dem Vertrag erbringen wir an die versi-
                                                                                  cherte Person, soweit diese bei Eintritt des Versicherungsfal-
                 (3) Die beschriebene Kostenverrechnung hat wirtschaftlich        les die Ansprüche aus dem Vertrag erwirbt (bezugsberechtig-
                 zur Folge, dass in der Anfangszeit Ihrer Versicherung mit lau-   te Person) oder an deren Hinterbliebene, soweit eine Leistung
                 fender Beitragszahlung nur geringe Beiträge zur Bildung der      an Hinterbliebene vertraglich vereinbart ist.
                 beitragsfreien Leistung oder für Ihren Rückkaufswert vorhan-
                 den sind (vgl. § 11).                                            Soweit die Prämienzahlung im Wege der Entgeltumwandlung
                                                                                  (§ 1 Absatz 2 Nr. 3 Betriebsrentengesetz) erfolgt, ist die versi-
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                                                                                  cherte Person von Beginn der Versicherung an unwiderruflich
                                                                                  bezugsberechtigt für den Erlebensfall. Ist eine Hinterbliebe-
                                                                                  nenleistung mitversichert, sind die benannten Hinterbliebe-


                                                                                                                                      Seite 19 von 60

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                 nen der versicherten Person begünstigt für den Todesfall. Der      beträgt maximal 8.000 EUR. Ein darüberhinausgehendes Gut-
                 Versicherungsnehmer hat das Recht zu bestimmen, welcher            haben kommt den übrigen versicherten Personen derselben
                 der nach Maßgabe des Absatzes 2 in Betracht kommenden              Bestandsgruppe zugute. Ist das Guthaben niedriger als
                 Hinterbliebenen begünstigt sein soll; er kann die versicherte      8.000 EUR wird das Guthaben als Sterbegeld ausgezahlt. Es
                 Person zur Ausübung dieses Rechts ermächtigen.                     wird an die Person gezahlt, die die versicherte Person in Text-
                                                                                    form als Empfänger benannt hat. Ist niemand benannt, wird es
                 Soweit die Prämienzahlung nicht im Wege der Entgeltum-             an die Erben der versicherten Person gezahlt.
                 wandlung erfolgt, kann das Bezugsrecht in einer der folgen-
                 den Varianten vertraglich vereinbart werden:                       Abtretung, Verpfändung und Beleihung
                                                                                    (4) Sämtliche Rechte und Ansprüche aus dem Vertrag können
                 ●    Unwiderrufliches Bezugsrecht;                                 weder abgetreten, beliehen noch verpfändet werden.
                      Der versicherten Person wird auf die Leistung aus der auf
                      ihr Leben genommenen Versicherung ein unwiderrufli-           Anzeigepflicht
                      ches Bezugsrecht eingeräumt. Dieses Bezugsrecht               (5) Die Einräumung und der Widerruf eines widerruflichen
                      umfasst sämtliche Leistungen.                                 Bezugsrechts (vgl. Absatz 1) sind uns gegenüber nur und erst
                 ●    Unwiderrufliches Bezugsrecht unter Vorbehalten;               dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in
                      Der versicherten Person wird auf die Leistung aus der auf     Textform angezeigt worden sind.
                      ihr Leben genommenen Versicherung ein unwiderrufli-
                      ches Bezugsrecht unter den nachstehenden Vorbehalten
                      eingeräumt:                                                   § 20 Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung
                      Dem Arbeitgeber bleibt das Recht vorbehalten, alle Leis-      erfahren?
                      tungen für sich in Anspruch zu nehmen,
                      - wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versor-         (1) Ab Beginn des Vertrages informieren wir Sie einmal jähr-
                           gungsfalles endet, es sei denn, die versicherte Person   lich schriftlich über den Wert Ihrer Fondsgebundenen Ren-
                           hat das 21. Lebensjahr vollendet und die Versiche-       tenversicherung.
                           rung hat drei Jahre bestanden,
                      - wenn die versicherte Person Handlungen begeht, die          (2) Auf Wunsch geben wir Ihnen den Wert Ihrer Fondsgebun-
                           dem Arbeitgeber das Recht geben, die Versiche-           denen Rentenversicherung jederzeit an.
                           rungsansprüche zu mindern oder zu entziehen.
                           Dieses Bezugsrecht umfasst sämtliche Leistungen.
                 ●    Widerrufliches Bezugsrecht;                                   § 21 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versi-
                      Der versicherten Person wird auf die Leistung aus der auf     cherungsverhältnis beziehen?
                      ihr Leben genommenen Versicherung ein widerrufliches
                      Bezugsrecht eingeräumt. Dieses Bezugsrecht umfasst            (1) Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis betreffen,
                      sämtliche Leistungen.                                         müssen stets in Textform erfolgen. Für uns bestimmte Mittei-
                                                                                    lungen werden wirksam, sobald sie uns zugegangen sind.
                 Versorgungsberechtigte Personen
                 (2) Im Todesfall der versicherten Person erhalten die Versor-      (2) Eine Änderung Ihrer Postanschrift oder die der versicher-
                 gungsleistungen als Begünstigte:                                   ten Person müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Anderen-
                                                                                    falls können für Sie oder die versicherte Person Nachteile ent-
                 a)    der überlebende Ehegatte/Lebenspartner, mit dem die          stehen, da wir eine an Sie oder eine an die versicherte Person
                       versicherte Person zum Zeitpunkt ihres Todes verheira-       zu richtende Willenserklärung mit eingeschriebenem Brief an
                       tet/ verpartnert war                                         die uns zuletzt bekannte Anschrift senden können. In diesem
                 b)    der Lebensgefährte, unter der Voraussetzung, dass eine       Fall gilt unsere Erklärung drei Tage nach Absendung des ein-
                       Versicherung der versicherten Person in Textform vor-        geschriebenen Briefes als zugegangen. Dies gilt auch, wenn
                       liegt, in der der Lebensgefährte unter Angabe von Name,      Sie die Versicherung in Ihrem Gewerbebetrieb genommen
                       Geburtsdatum und Anschrift genannt ist und bestätigt         und Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben.
                       wird, dass eine gemeinsame Haushaltsführung besteht
                 c)    die ehelichen und die ihnen gesetzlich gleichgestellten      (3) Bei Änderung Ihres Namens oder des Namens der versi-
                       Kinder im Sinne des § 32 Absatz 3 und Absatz 4 Satz 1        cherten Person gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
                       Nr. 1 bis 3 und Absatz 5 EStG und Kinder in einem
                       besonderen Obhuts- und Pflegeverhältnis im Sinne der         (4) Wenn Sie sich für längere Zeit außerhalb der Bundesrepu-
                       steuerlichen Bestimmungen und die namentlich als             blik Deutschland aufhalten, sollten Sie uns auch in Ihrem Inte-
                       Begünstigte benannt wurden.                                  resse eine im Inland ansässige Person benennen, die bevoll-
                                                                                    mächtigt ist, unsere Mitteilungen für Sie entgegenzunehmen
                 Die als begünstigt in Betracht kommende Person erwirbt             (Zustellungsbevollmächtigter).
                 einen Anspruch nur dann, wenn die Person des vorhergehen-
                 den Ranges nicht vorhanden ist oder auf ihr Recht verzichtet       (5) Sie sind verpflichtet, uns zu informieren, wenn Sie Ihren
                 hat. Mehrere Berechtigte im gleichen Rang erhalten gleiche         ständigen Wohnsitz ins Ausland verlegen und dort ein politi-
                 Anteile.                                                           sches Amt übernehmen sollten. Dieselbe Verpflichtung
                                                                                    besteht auch dann, wenn Sie ins Ausland umziehen und dem
                                                                                    Inhaber eines hohen politischen Amtes nahestehen.
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                 Sterbegeld
                 (3) Sind Hinterbliebene im Sinne des Absatzes 2 nicht vor-
                 handen, beschränkt sich die Leistung auf ein Sterbegeld. Es


                                                                                                                                      Seite 20 von 60

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                 § 22 Welche Kosten und Gebühren können wir Ihnen                  § 24 Wo ist der Gerichtsstand?
                 gesondert in Rechnung stellen?
                                                                                   (1) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns bestimmt sich die
                 (1) Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein      gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder der für den
                 zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können wir       Vertrag zuständigen Niederlassung. Sind Sie eine natürliche
                 die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden Kosten        Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen
                 als pauschalen Abgeltungsbetrag gesondert in Rechnung             Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in
                 stellen. Es werden von uns nachfolgende Gebühren erhoben:         Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt
                                                                                   haben.
                 ●   Rückläufer im SEPA-Lastschriftverfahren        7,50 EUR
                 ●   Mahngebühren 			                               5,00 EUR       (2) Sind Sie eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem
                                                                                   Vertrag gegen Sie bei dem Gericht erhoben werden, das für
                 (2) Wird im Fall einer Scheidung eine interne Teilung von         Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort
                 Anrechten aus diesem Vertrag nach § 10 Versorgungsaus-            Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Sind Sie eine
                 gleichsgesetz durchgeführt, so fallen Teilungskosten an. Sie      juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht nach
                 belaufen sich auf 2 % des in Euro ausgewiesenen sogenann-         Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung.
                 ten Ehezeitanteils, mindestens 200 EUR, höchstens 500 EUR.
                 Ausgleichspflichtige und ausgleichsberechtigte Person tra-        (3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der
                 gen diese Kosten jeweils hälftig. Eine Hälfte wird mit dem        Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens und der
                 Deckungskapital dieses Vertrages, die andere Hälfte im Rah-       Schweiz, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir
                 men des für die ausgleichsberechtigte Person zu begründen-        unseren Sitz haben.
                 den Anrechts mit dem sogenannten Ausgleichswert verrech-
                 net.
                                                                                   § 25 Wann verjähren die Ansprüche aus der Versiche-
                 (3) Wir haben uns bei der Bemessung der Pauschalen an dem         rung?
                 bei uns regelmäßig entstehenden Aufwand orientiert. Sofern
                 Sie uns nachweisen, dass die der Bemessung zugrunde lie-          Ihre Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren. Die
                 genden Annahmen in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht               Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem
                 zutreffen, entfällt die jeweilige Pauschale. Sofern Sie uns       der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den
                 nachweisen, dass die Pauschale der Höhe nach wesentlich           Anspruch begründenden Umständen und der Person des
                 niedriger zu beziffern ist, wird sie entsprechend herabgesetzt.   Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit
                                                                                   erlangen müsste. Ist ein Anspruch aus dem Vertrag bei uns
                 (4) Die vereinbarten Leistungen sind kalkuliert auf der Grund-    angemeldet worden, so ist die Verjährung bis zum Eingang
                 lage der bei Abschluss des Vertrages für diesen geltenden         unserer schriftlichen Entscheidung gehemmt.
                 Gebühren, Steuern oder sonstigen öffentlichen Abgaben
                 (nachfolgend vereinfacht: Abgaben). Sollten nach Abschluss
                                                                                   § 26 Wie können sich internationale Sanktionen auf
                 dieses Vertrages neue Abgaben eingeführt werden, die den
                 Vertrag betreffen und/oder sich auf ihn auswirken, gilt Folgen-   Ihren Vertrag auswirken?
                 des: Beziehen sich die Abgaben auf den Beitrag, sind wir
                 berechtigt, diese zusätzlich in Rechnung zu stellen. Beziehen     Ungeachtet sonstiger Bestimmungen dieses Vertrages
                 sich die Abgaben auf das Deckungskapital des Vertrages,           gewähren bzw. leisten wir aus diesem Versicherungsvertrag
                 sind wir berechtigt das Deckungskapital mit den Abgaben zu        keinen Versicherungsschutz beziehungsweise keine Zahlun-
                 belasten. Beziehen sich die Abgaben auf die Leistung, sind        gen, sonstige Leistungen oder sonstige Vorteile zu Gunsten
                 wir berechtigt, diese mit den Abgaben zu belasten. Diese          von Ihnen, der versicherten Person oder zu Gunsten eines
                 Rechte bestehen nicht, wenn die gesetzlichen Grundlagen,          Dritten, soweit dadurch oder durch Handlungen der versi-
                 mit denen die jeweilige Abgabe eingeführt wird, bindende          cherten Person anwendbare Regelungen, Gesetze oder Wirt-
                 Vorgaben dafür enthalten, wie mit der jeweiligen Abgabe in        schafts- oder Handelssanktionen verletzt werden.
                 Bezug auf den Vertrag zu verfahren ist.
                                                                                   § 27 Wie können Sie sich beschweren?
                 (5) Absatz 4 Sätze 3 bis 6 gelten entsprechend, wenn sich
                 durch die Änderung der tatsächlichen Verhältnisse während
                                                                                   (1) Bei Beanstandungen, die in Zusammenhang mit Ihrer Ver-
                 der Laufzeit des Vertrages bei Ihnen oder der versicherten
                                                                                   sicherung stehen, können Sie sich direkt an uns wenden.
                 Person (beispielsweise durch einen Umzug) Abgaben erge-
                 ben, die bei Abschluss des Vertrages nicht bestanden haben.
                                                                                   (2) Darüber hinaus haben wir uns als Mitglied des Versiche-
                                                                                   rungsombudsmann e. V. dazu verpflichtet, an einem Verfahren
                 § 23 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwen-                zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
                 dung?                                                             teilzu­nehmen. Den Ombudsmann für Versicherungen errei-
                                                                                   chen Sie derzeit wie folgt:
                 Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik
                                                                                   Versicherungsombudsmann e. V.
                 Deutschland Anwendung.
                                                                                   Postfach 080632
521630992 2607


                                                                                   10006 Berlin
                                                                                   E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
                                                                                   Internet: www.versicherungsombudsmann.de


                                                                                                                                    Seite 21 von 60

[Seite 22]
                 Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige
                 und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle.

                 (3) Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Auf-
                 sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, an
                 die Sie sich bei Beschwerden wenden können. Die derzeiti-
                 gen Kontaktdaten sind:

                 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
                 Graurheindorfer Straße 108
                 53117 Bonn
                 E-Mail: poststelle@bafin.de

                 (4) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu
                 beschreiten.
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                                                                                 Seite 22 von 60

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                 Besondere Bedingungen für                                        bis die versicherte Person das rechnungsmäßige Alter1) von
                 die Anpassungsversicherung                                       67 Jahren erreicht hat.


                 in der regelbasierten Fondsgebundenen Versiche-                  § 2 Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich Beiträge und
                 rung                                                             Versicherungsleistungen?
                 – Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG (Schicht 2)
                                                                                  (1) Die Erhöhung des Beitrags erfolgt jeweils zum Jahrestag
                 mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistun-               des Versicherungsbeginns.
                 gen ohne erneute Gesundheitsprüfung
                                                                                  (2) Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mit-
                                                                                  teilung über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus der
                 In den Versicherungsbedingungen sprechen wir mit unserer
                                                                                  jeweiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin.
                 persönlichen Anrede grundsätzlich den „Versicherungsneh-
                 mer“ als denjenigen an, der die Versicherung beantragt hat
                 und somit unser unmittelbarer Vertragspartner ist. Dies gilt     § 3 Wonach errechnen sich die erhöhten Versiche-
                 auch dann, wenn Sie als versicherte Person die Versiche-         rungsleistungen?
                 rungsbedingungen erhalten, ohne gleichzeitig Versicherungs-
                 nehmer zu sein.
                                                                                  (1) Jede Erhöhung bildet mit der zugrunde liegenden Versi-
                                                                                  cherung eine Einheit.
                 Inhaltsverzeichnis
                                                                                  (2) Die Erhöhungen stellen sich im Einzelnen wie folgt dar: Mit
                 § 1     Nach welchem Maßstab erfolgt die planmäßige Er-          jeder Beitragssteigerung erhöht sich das Mindesttodesfall-
                         höhung der Beiträge?                                     verrentungskapital um den Betrag, das sich aus der Multipli-
                 § 2     Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich Beiträge und Ver-      kation aller bis zum Ablauf fälligen Mehrbeiträge für die
                         sicherungsleistungen?                                    Fondsgebundene Versicherung mit dem vereinbarten Faktor
                 § 3     Wonach errechnen sich die erhöhten Versicherungs-        des Mindesttodesfallverrentungskapitals ergibt.
                         leistungen?                                              Die Erhöhung der Leistung bestimmt sich unter Berücksichti-
                 § 4     Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Er-         gung des am Erhöhungstermin erreichten rechnungsmäßigen
                         höhung der Versicherungsleistungen?                      Alters1) der versicherten Person, der restlichen Beitragszah-
                 § 5     Wann werden die Erhöhungen ausgesetzt?                   lungsdauer und der Restlaufzeit sowie den ursprünglich ver-
                 § 6     Welche Besonderheiten gelten für die Option „garan-      einbarten Annahmebedingungen und Rechnungsgrundlagen.
                         tierte Rentensteigerung“?
                                                                                  Mit der Erhöhung des Beitrags wird auch die garantierte Leis-
                                                                                  tung bei Ablauf im Anlagemodell um die Summe der zusätz-
                 § 1 Nach welchem Maßstab erfolgt die planmäßige                  lich zu zahlenden Beiträge erhöht. Die DEUTSCHER HEROLD
                 Erhöhung der Beiträge?                                           Aktiengesellschaft (DHAG) garantiert diese Erhöhung der
                                                                                  garantierten Leistung bei Ablauf uns gegenüber.
                 (1) Der Beitrag für diese Versicherung einschließlich etwaiger
                 Zusatzversicherungen erhöht sich jeweils nach dem verein-        Mit uns ist keine garantierte Leistung im Erlebensfall verein-
                 barten Modell:                                                   bart. Die DHAG garantiert gegenüber der Zurich Deutscher
                                                                                  Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft (ZDHL) eine
                 █ 	Modell Bn                                                     garantierte Leistung zu dem im Versicherungsschein doku-
                 Es erfolgt eine jährliche Erhöhung gemäß der Veränderung         mentierten Abruftermin.
                 der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten-
                 versicherung (West).                                             Sofern die Beiträge für Ihr individuelles Portfolio wie zu
                 █ 	Modell K                                                      Beginn des Vertrages vereinbart gezahlt werden, entspricht
                 Es erfolgt eine jährliche Erhöhung um den vereinbarten Pro-      die garantierte Leistung der Summe der eingezahlten Beiträ-
                 zentsatz auf Grundlage des letzten vereinbarten Beitrags des     ge abzüglich Abschluss- und Vertriebskosten, Verwaltungs-
                 vorhergehenden Kalenderjahres. Der Beitrag nach dynami-          kosten sowie Risikobeiträge (Garantieguthaben).
                 scher Anpassung beträgt jedoch maximal 4 % der in dem
                 jeweiligen Kalenderjahr gültigen Beitragsbemessungsgrenze        Wir werden diese Garantie zum Ende der Ansparphase
                 in der allgemeinen Rentenversicherung (West).                    gegenüber der DHAG geltend machen. Ihre Ansprüche
                 █ 	Modell Kn                                                     bestehen ausschließlich gegenüber der ZDHL. Zwischen
                 Es erfolgt eine jährliche Erhöhung um den vereinbarten Pro-      Ihnen und der DHAG besteht keine Rechtsbeziehung.
                 zentsatz auf Grundlage des letzten vereinbarten Beitrags des     Ansprüche gegenüber der DHAG aus eigenem oder abgetre-
                 vorhergehenden Kalenderjahres. Der Beitrag nach dynami-          tenem Recht stehen Ihnen nicht zu. Es wird kein Vertrag mit
                 scher Anpassung beträgt maximal 8 % der in dem jeweiligen        der DHAG zu Ihren Gunsten geschlossen. Die DHAG hat
                 Kalenderjahr gültigen Beitragsbemessungsgrenze in der all-       Ihnen gegenüber keine Verpflichtungen.
                 gemeinen Rentenversicherung (West).
                                                                                  Sollte die DHAG zum Ende der Ansparphase die Zusage, dass
521630992 2607


                 (2) Die Erhöhungen erfolgen bis zum Ablauf der Beitragszah-      zu dem Zeitpunkt mindestens die Summe der gezahlten Bei-
                 lungsdauer, jedoch nicht in den letzten drei Versicherungsjah-   träge, soweit diese nicht rechnungsmäßig für einen biometri-


                                                                                                                                     Seite 23 von 60

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                 schen Risikoausgleich verwendet werden, für die Verrentung        gelten ebenfalls die in § 4 Absatz 1 Satz 1 beschriebenen
                 zur Verfügung steht, nicht erfüllen können, besteht kein          Bestimmungen.
                 Anspruch gegen uns, dass wir das Guthaben bis zu den ein-
                 gezahlten Beiträgen auffüllen. Wir sagen zu, dass wir den         (4) Wurde in der Hauptversicherung eine garantierte Renten-
                 Betrag, den wir zum vertraglich vereinbarten Abruftermin von      steigerung vereinbart, so gilt diese auch für ggf. eingeschlos-
                 der DHAG für Ihren Vertrag erhalten, mit der im Antrag            sene Zusatzversicherungen.
                 genannten monatlichen Rente je 10.000 EUR Guthaben ver-
                 renten.                                                           (5) Wurde in der Hauptversicherung eine Berufsunfähigkeits-
                                                                                   rente im Rahmen einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversiche-
                                                                                   rung (BUZ-R) vereinbart, so gilt Folgendes: Erhält die versi-
                 § 4 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die                  cherte Person eine Berufsunfähigkeitsrente, erhöht sich diese
                 Erhöhung der Versicherungsleistungen?                             um den für die Hauptversicherung vereinbarten Steigerungs-
                                                                                   satz jeweils jährlich zur Hauptfälligkeit, die auf den Monat
                 (1) Alle im Rahmen des Vertrages getroffenen Vereinbarun-         folgt, in dem der Leistungsfall eingetreten ist.
                 gen, insbesondere die Allgemeinen Versicherungsbedingun-
                 gen (AVB) sowie die Bezugsrechtsverfügung, erstrecken sich        Wenn unsere Leistungspflicht vor Ablauf der Beitragszah-
                 auch auf die Erhöhung der Leistungen.                             lungsdauer endet, lebt Ihre Pflicht zur Zahlung der Beiträge
                                                                                   wieder auf. Die Höhe des Beitrages bemisst sich an den zu
                 Die Regelungen der AVB zu den Abschlusskosten finden bei          diesem Zeitpunkt geltenden versicherten Leistungen, ein-
                 der planmäßigen Anpassung entsprechende Anwendung.                schließlich etwaiger Erhöhungen aus der dynamischen
                                                                                   Anpassung im Rentenbezug.
                 (2) Die Erhöhung der Leistungen aus dem Vertrag setzt die
                 Fristen bei Verletzung der Anzeigepflicht (vgl. § 8 AVB) und
                 Selbsttötung (vgl. § 7 AVB) nicht erneut in Lauf.


                 § 5 Wann werden die Erhöhungen ausgesetzt?

                 (1) Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie ihr bis zum
                                                                                   1) Das rechnungsmäßige Alter der versicherten Person ist die Differenz zwischen
                 Ende des dritten Monats nach dem Erhöhungstermin wider-              dem jeweiligen Kalenderjahr und dem Geburtsjahr.
                 sprechen oder den ersten erhöhten Beitrag nicht innerhalb
                 von zwei Monaten nach dem Erhöhungstermin zahlen.

                 (2) Sie können die Erhöhung beliebig oft aussetzen. Unterblie-
                 bene Erhöhungen können Sie mit unserer Zustimmung nach-
                 holen.

                 (3) Ist in Ihrer Versicherung eine Berufs- bzw. Erwerbsunfähig-
                 keits-Zusatzversicherung (BUZ/EUZ) mit eingeschlossen,
                 erfolgen keine Erhöhungen, solange wegen Berufs- bzw.
                 Erwerbsunfähigkeit Leistungen aus der Berufs- bzw. Erwerbs-
                 unfähigkeits-Zusatzversicherung erbracht werden.

                 Haben Sie jedoch die Dynamik im Leistungsfall der Beitrags-
                 befreiung bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit ausdrücklich
                 mit uns vereinbart, werden die Erhöhungen auch durchge-
                 führt, solange Anspruch auf Leistungen aus der Beitragsbe-
                 freiung besteht.

                 Einzelheiten sind in den Besonderen Bedingungen für die
                 BUZ bzw. EUZ geregelt.

                 § 6 Welche Besonderheiten gelten für die Option
                 „garantierte Rentensteigerung“?

                 (1) Sie können eine planmäßige Erhöhung der Renten im Ren-
                 tenbezug (garantierte Rentensteigerung) mit uns vereinbaren.

                 (2) Haben Sie mit uns eine garantierte Rentensteigerung ver-
                 einbart, erhöht sich die versicherte Rente ab dem 2. Jahr in
                 der Rentenzahlungszeit lebenslang jährlich um den fest ver-
                 einbarten Prozentsatz.
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                 (3) Bei Einschluss der Option „garantierte Rentensteigerung“


                                                                                                                                                  Seite 24 von 60

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                 Allgemeine Steuerhinweise                                          der am 31.12.2004 geltenden Fassung genutzt, verringert
                 zu Direktversicherungen                                            sich der steuerfreie Höchstbetrag entsprechend um diese
                                                                                    Zuwendungen. Dies gilt auch für die Nachholung von Beiträ-
                                                                                    gen in der gesetzlichen Rentenversicherung i.S.d. § 3 Nr. 63
                 für die Fondsgebundene Versicherung                                Satz 4 EStG.
                 – Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG (Schicht 2)
                                                                                    Nach § 3 Nr. 63 Satz 4 EStG bleiben Beiträge steuerfrei, die
                 gültig für die Bundesrepublik Deutschland (Stand 07/2025)          für Kalenderjahre nachgezahlt werden, in denen das erste
                 Eventuelle Gesetzesänderungen sind in den nachfolgenden            Dienstverhältnis ruhte und vom Arbeitgeber im Inland kein
                 Ausführungen nicht berücksichtigt.                                 steuerpflichtiger Arbeitslohn bezogen wurde. Die Steuerfrei-
                                                                                    heit gilt bis zu einer Höhe von 8 % der jeweils gültigen Bei-
                 Nachfolgende Verbraucherhinweise sind allgemeine Informa-          tragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversiche-
                 tionen auf Basis des angegebenen Stands des Steuerrechts.          rung. Dieser Betrag wird mit der Anzahl der betreffenden
                 Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Haftung       Kalenderjahre multipliziert. Es können höchstens zehn Kalen-
                 übernommen werden. Hilfeleistungen in Steuerangelegenhei-          derjahre berücksichtigt werden. Übersteigen die Beitragszah-
                 ten können, außer vom zuständigen Finanzamt, nur von               lungen die genannten Grenzen des § 3 Nr. 63 EStG, unterlie-
                 Befugten zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen          gen sie insoweit der Lohnsteuer.Wird während der
                 (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) geleistet werden (§ 3     Aufschubzeit ein vereinbartes Kapitalwahlrecht ausgeübt,
                 StBerG).                                                           unterliegt dieses insoweit der individuellen Einkommensteuer
                                                                                    des Arbeitnehmers. Beiträge zu einer Direktversicherung sind
                                                                                    sozialabgabenfrei bis maximal 4 % der jeweils gültigen Bei-
                 A. Einkommensteuer                                                 tragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversiche-
                                                                                    rung.
                 I. Steuerliche Behandlung der Beiträge
                 Beiträge zu Direktversicherungen sind beim Arbeitgeber als         Förderbeitrag
                 Betriebsausgaben abzugsfähig. Ansprüche aus einer Direkt-          Arbeitgeber dürfen einen Teil des Gesamtbetrages der einzu-
                 versicherung sind vom Arbeitgeber nicht zu aktivieren, soweit      behaltenden Lohnsteuer entnehmen:
                 sie dem Arbeitnehmer aufgrund seines Bezugsrechts zuge-
                 rechnet werden. Sind die Ansprüche aus einer Direktversiche-       •    für jeden Arbeitnehmer mit erstem Dienstverhältnis
                 rung jedoch teilweise dem Arbeitgeber zuzurechnen, müssen          •    30 % des zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags zur kapitalge-
                 sie bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensver-                deckten betrieblichen Altersversorgung
                 gleich aktiviert werden. In diesem Fall gelten sie als Ansprü-     •    maximal 288 EUR pro Arbeitnehmer.
                 che aus Lebensversicherungen, die zu einem Betriebsvermö-
                 gen gehören.                                                       Dieser Betrag kann bei der nächsten Lohnsteuer-Anmeldung
                                                                                    gesondert abgesetzt werden.
                 Beiträge, die ein inländischer Arbeitgeber zu einer Direktversi-
                 cherung entrichtet, unterliegen grundsätzlich der Lohnsteuer.      Voraussetzung für diesen Förderbeitrag sind mehrere Bedin-
                 Dagegen sind Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten              gungen:
                 Dienstverhältnis für eine Direktversicherung im Rahmen des §
                 3 Nr. 63 EStG steuerfrei. Voraussetzung ist, dass die Auszah-      1. Der Arbeitslohn des Arbeitnehmers muss im Inland der
                 lung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebe-      Lohnsteuer unterlegen haben.
                 nenversorgungsleistung als Rente oder Auszahlungsplan vor-         2. Der Arbeitgeber zahlt für den Arbeitnehmer im Kalenderjahr
                 gesehen ist. Nach dieser Vorschrift können Beiträge für eine       mindestens 240 EUR zusätzlich zum ohnehin geschuldeten
                 Direktversicherung in Höhe von bis zu 8 % der im Kalenderjahr      Arbeitslohn (maximal 960 EUR) an einen Pensionsfonds, eine
                 gültigen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Ren-          Pensionskasse oder für eine Direktversicherung.
                 tenversicherung steuerfrei bleiben. Dies gilt nicht, soweit der    3. Zum Zeitpunkt der Beitragsleistung darf der laufende
                 Arbeitnehmer nach § 1a Absatz 3 des Betriebsrentengeset-           Arbeitslohn bestimmte Grenzen gem. § 100 Abs. 3 EStG nicht
                 zes verlangt hat, dass die Voraussetzungen für eine Förde-         überschreiten.
                 rung nach § 10a oder Abschnitt XI EStG erfüllt werden.             4. Die zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenen-
                                                                                    versorgungsleistungen müssen als Rente oder Auszahlungs-
                 Beiträge, die aus Anlass der Beendigung des Dienstverhält-         plan vorgesehen sein.
                 nisses in eine Direktversicherung geleistet werden, sind unter
                 Anwendung einer sog. Vervielfältigungsregelung steuerfrei.         II. Steuerliche Behandlung der Leistungen
                 Nach dieser Regelung im Sinne des § 3 Nr. 63 Satz 3 EStG           Sofern und soweit die Beiträge zu einer Direktversicherung
                 bleiben Beiträge steuerfrei:                                       nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei gestellt sind, ist die Versiche-
                                                                                    rungsleistung (Todesfallleistung, Alters-, Invaliditäts- oder
                 •    bis zu einer Höhe von 4 % der jeweils gültigen Beitrags-      Hinterbliebenenversorgungsleistung) nach § 22 Nr. 5 EStG in
                      bemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversiche-           voller Höhe zu versteuern.
                      rung
                 •    multipliziert mit der Anzahl der Kalenderjahre des Dienst-    Sofern und soweit die Beiträge zu einer Direktversicherung
                      verhältnisses (höchstens zehn Jahre).
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                                                                                    nicht nach § 3 Nr. 63 EStG steuerlich gefördert wurden, wird
                                                                                    die Rentenleistung nach § 22 Nr. 5 Satz 2 a EStG mit dem
                                                                                    Ertragsanteil aus § 22 Nr. 1 Satz 3 a bb EStG besteuert.


                                                                                                                                       Seite 25 von 60

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                 Weitere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte den „Allge-
                 meine Steuerhinweise für die Fondsgebundene Versicherung
                 – Private Vorsorge (Schicht 3)“.

                 Rentenbezugsmitteilung
                 Versicherungsunternehmen sind gemäß § 22a EStG ver-
                 pflichtet, der Zentralen Stelle nach § 81 EStG Rentenbezugs-
                 mitteilungen zu übermitteln. Diese Meldung muss bis zum
                 letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres erfolgen.
                 Gemeldet werden die im Vorjahr zugeflossenen Leibrenten
                 und deren Empfänger.


                 B. Erbschaftsteuer

                 Zuwendungen an den Arbeitnehmer aus einer Direktversiche-
                 rung sind nicht erbschaftsteuerpflichtig. Auch Zuwendungen
                 an Witwen oder Waisen des Arbeitnehmers als bezugsbe-
                 rechtigte Personen einer Direktversicherung sind nicht erb-
                 schaftsteuerpflichtig, soweit sie angemessen sind. Erwerben
                 die Hinterbliebenen des Arbeitnehmers die Leistungen aus
                 einer Direktversicherung aus dem Nachlass des Arbeitneh-
                 mers, dann unterliegen diese Leistungen der Erbschaftsteuer.
                 Leistungen aus Direktversicherungen, die an Witwen oder
                 Waisen von beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsfüh-
                 rern einer Kapitalgesellschaft gezahlt werden, unterliegen
                 immer der Erbschaftsteuer. Dabei ist es unerheblich, aus wel-
                 chem Rechtsgrund der Erwerb erfolgt. Ob tatsächlich eine
                 Erbschaftsteuerschuld entsteht, hängt von den individuellen
                 Verhältnissen ab. Hierbei spielen zum Beispiel die zur Verfü-
                 gung stehenden Freibeträge eine Rolle.


                 C. Versicherungsteuer

                 Beiträge zu Direktversicherungen unterliegen nicht der Versi-
                 cherungsteuer.


                 D. Umsatzsteuer

                 Beiträge zu Direktversicherungen und Leistungen aus Direkt-
                 versicherungen, die ein Arbeitgeber zugunsten seiner Arbeit-
                 nehmer abgeschlossen hat, sind umsatzsteuerfrei.
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                 Allgemeine Hinweise zum
                 Arbeits- und
                 Sozialversicherungsrecht
                 A. Anpassungsprüfungspflicht

                 Gemäß § 16 Betriebsrentengesetz hat der Arbeitgeber die
                 grundsätzliche Verpflichtung, laufende Versorgungsleistun-
                 gen alle drei Jahre hinsichtlich einer Anpassung zu prüfen.
                 § 16 Absatz 3 Betriebsrentengesetz regelt allerdings, dass
                 diese Prüfungspflicht entfällt, wenn
                 ●   der Arbeitgeber sich verpflichtet, laufende Leistungen
                     jährlich um mindestens 1 % zu erhöhen,
                 ●   bei einer Direktversicherung alle ab Rentenbeginn anfal-
                     lenden Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden
                     Leistungen verwendet werden. Bei einer Entgeltum-
                     wandlung ist diese Gewinnverwendung zwingend vorge-
                     schrieben,
                 ●   eine Beitragszusage mit Mindestleistung erteilt wurde.


                 B. Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für
                 Rentner

                 Sämtliche Leistungen aus einer betrieblichen Altersversor-
                 gung unterliegen der Beitragspflicht für Kranken- und Pflege-
                 versicherung, sofern der Leistungsempfänger freiwillig oder
                 pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung ist.
                 Dies gilt nicht für Leistungen, die auf Beiträgen beruhen, die
                 der Arbeitnehmer privat geleistet hat während der Vertrag auf
                 ihn als Versicherungsnehmer übertragen war.
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                 Allgemeine Steuerhinweise
                                                                                  Zusätzlich behalten wir den Solidaritätszuschlag und gegebe-
                 für die Fondsgebundene Versicherung                              nenfalls Kirchensteuer als Vorabsteuer ein. Wir führen diese
                 – Private Vorsorge (Schicht 3)                                   Beträge an das zuständige Finanzamt ab.Liegt der persönli-
                                                                                  che Steuersatz des Steuerpflichtigen unter dem 25%igen
                 gültig für die Bundesrepublik Deutschland (Stand 07/2025)        Abgeltungsteuersatz, kann der Steuereinbehalt als Voraus-
                 Eventuelle Gesetzesänderungen sind in den nachfolgenden          zahlung angerechnet werden. Dies muss im Rahmen der Ein-
                 Ausführungen nicht berücksichtigt.                               kommensteuererklärung beantragt werden. Sind die Voraus-
                                                                                  setzungen für die Besteuerung des hälftigen Unterschiedsbe-
                 Nachfolgende Verbraucherhinweise sind allgemeine Informa-        trages erfüllt, müssen die Erträge in die Steuererklärung
                 tionen auf Basis des angegebenen Stands des Steuerrechts.        aufgenommen werden. Die Hälfte des Unterschiedsbetrags
                 Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Haftung     wird dann bei der Einkommensteuerveranlagung nach dem
                 übernommen werden. Hilfeleistungen in Steuerangelegenhei-        tariflichen Einkommensteuersatz versteuert. Einbehaltene
                 ten können, außer vom zuständigen Finanzamt, nur von             Steuerabzugsbeträge werden als Vorauszahlung angerech-
                 Befugten zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen        net.
                 (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) geleistet werden (§ 3
                 StBerG).                                                         Bei Mitgliedern einer steuererhebenden Religionsgemein-
                                                                                  schaft behalten wir auch die Kirchensteuer (KiSt) auf die Kapi-
                                                                                  talertragsteuer ein und führen diese an das Finanzamt ab. Bei
                 A. Einkommensteuer                                               Vertragsbeginn bzw. (Teil-)Auszahlungen aus der Versiche-
                                                                                  rung rufen wir beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab,
                 Sofortbeginnende Rentenversicherungen und Rentenversi-           ob der Steuerpflichtige einer Religionsgemeinschaft angehört
                 cherungen mit aufgeschobener Rentenzahlung                       und welcher Kirchensteuersatz gilt. Der Steuerpflichtige hat
                 Die laufenden und einmaligen Beiträge zu diesen Rentenver-       die Möglichkeit, diesem automatisierten Datenabruf beim
                 sicherungen können bei der Veranlagung zur Einkommen-            Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu widersprechen
                 steuer nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Leib-          (Sperrvermerk). Hierfür ist beim BZSt ein Antrag im amtlich
                 renten aus den oben genannten Versicherungen gelten als          vorgeschriebenem Format unter Angabe der Identifikations-
                 sonstige Einkünfte. Sie unterliegen mit dem Ertragsanteil (§     nummer erforderlich. Der Sperrvermerk gilt, bis er schriftlich
                 22 Nr. 1 Satz 3 a) bb) EStG) der Einkommensteuer. Mit dem        widerrufen wird. Er muss spätestens zwei Monate vor der
                 Ertragsanteil werden nur die Erträge aus den laufenden Ren-      elektronischen Abfrage beantragt werden. Im Falle eines
                 ten erfasst. Erträge, die während einer Aufschubzeit erzielt     Sperrvermerkes können wir die Kirchensteuer nicht einbehal-
                 werden, sind nicht steuerpflichtig. Werden Leibrenten nach       ten. Dann ist der Steuerpflichtige verpflichtet, eine Steuerer-
                 dem Tod der versicherten Person während einer Rentenga-          klärung zur Festsetzung der Kirchensteuer beim Finanzamt
                 rantiezeit weitergezahlt, unterliegen diese Renten weiterhin     abzugeben.
                 mit dem Ertragsanteil der Einkommensteuer. Todesfallleistun-
                 gen während einer Aufschubzeit sind einkommensteuerfrei.         Der Kirchensteuereinbehalt unterbleibt in bestimmten Fällen.
                 Wird bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht nicht die     Dies gilt, wenn die abgeltungssteuerpflichtige Leistung beim
                 Rentenzahlung gewählt, gilt im Erlebensfall oder bei Rückkauf    Empfänger zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, Einkünften
                 des Vertrages folgendes: Der Unterschiedsbetrag zwischen         aus selbständiger Arbeit, Einkünften aus Land- und Forstwirt-
                 der Versicherungsleistung und der Summe der darauf gezahl-       schaft oder aus Vermietung und Verpachtung führt. Wir als
                 ten Beiträge (Erträge) gehört nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu     Versicherungsunternehmen sind nicht verpflichtet zu prüfen,
                 den Einkünften aus Kapitalvermögen. Bei Fondsgebundenen          ob beim Steuerpflichtigen eine dieser Einkunftsarten vorliegt.
                 Versicherungen sind 15 % des Unterschiedsbetrages steuer-        Der Empfänger der Leistung muss das Versicherungsunter-
                 frei, soweit der Unterschiedsbetrag aus Investmenterträgen       nehmen daher informieren, falls die Leistung bei ihm zu den
                 stammt. Wir müssen von den zu versteuernden Erträgen 25 %        genannten Einkunftsarten gehört.
                 Kapitalertragsteuer einbehalten. Zusätzlich behalten wir Soli-
                 daritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein. Das       Für fondsgebundene Rentenversicherungen gelten obige
                 gilt, wenn die Kapitalerträge den Freistellungsauftrag über-     Aussagen entsprechend.
                 steigen oder kein Freistellungsauftrag erteilt wurde. Diese
                 Beträge führen wir mit abgeltender Wirkung an das zuständi-      Fondsgebundene Versicherungen mit Dynamik
                 ge Finanzamt ab (Abgeltungsteuer).                               Für Fondsgebundene Versicherungen können beim Vertrags-
                                                                                  abschluss dynamische Anpassungen vereinbart werden. In
                 Es ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrages (Erträge) zu      diesen Fällen gelten steuerrechtlich die oben genannten Aus-
                 versteuern, sofern folgende steuerlichen Mindestanforderun-      führungen entsprechend.
                 gen erfüllt sind:
                                                                                  Zusatzversicherungen zu Fondsgebundenen Versicherun-
                 •    die Versicherungsleistung wird nach Vollendung des 62.      gen
                      Lebensjahres des Steuerpflichtigen ausgezahlt,              Beiträge, die auf eine Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähig-
                 •    seit dem Vertragsabschluss oder Erhöhungen von Bei-         keits- und/oder eine Hinterbliebenenrenten-Zusatzversiche-
                      trag, Versicherungssumme bzw. Verlängerung der Ver-         rung entfallen, können im Rahmen der Höchstbeträge für Vor-
                      tragslaufzeit sind mindestens 12 Jahre vergangen.
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                                                                                  (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a i. V. m. § 10 Abs. 4 EStG).
                 Bei Auszahlungen müssen wir auf den vollen Unterschiedsbe-


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                 Rentenleistungen aus Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherun-       Das Finanzamt entscheidet, ob und inwieweit die erhaltene
                 gen und Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen sind            Leistung beim jeweiligen Erben bzw. Beschenkten der Erb-
                 steuerpflichtig. Sie gelten als zeitlich begrenzte Leibrenten.   schaft- bzw. Schenkungsteuer unterliegt. Dies wird im Rah-
                 Diese Renten sind mit dem Ertragsanteil aus § 55 EStDV zu        men des Besteuerungsverfahrens festgelegt.
                 versteuern.

                 Rentenleistungen aus Hinterbliebenenrenten-Zusatzversiche-       C. Versicherungsteuer
                 rungen sind steuerpflichtig. Sie unterliegen mit dem Ertrags-
                 anteil für Leibrenten gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3a) bb) EStG der     Beiträge zu Fondsgebundenen Versicherungen sind nach § 4
                 Einkommensteuer. Diese Renten müssen daher in der Ein-           Absatz 1 Nr. 5 Buchstabe a Versicherungsteuergesetz
                 kommensteuer angegeben werden.                                   (VersStG) von der Versicherungsteuer befreit.

                 Rentenbezugsmitteilung                                           Beiträge zu den Zusatzversicherungen von Fondsgebunde-
                 Versicherungsunternehmen sind gemäß § 22a EStG ver-              nen Versicherungen sind nach § 4 Absatz 1 Nr. 5 Buchstabe
                 pflichtet, der Zentralen Stelle nach § 81 EStG Rentenbezugs-     b Versicherungsteuergesetz (VersStG) von der Versicherung-
                 mitteilungen zu übermitteln. Diese Meldung muss bis zum          steuer befreit, sofern die Ansprüche aus der Versicherung der
                 letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres erfolgen.         Versorgung.
                 Gemeldet werden die im Vorjahr zugeflossenen Leibrenten
                 und deren Empfänger.                                             ●   der natürlichen Person, bei der sich das versicherte Risi-
                                                                                      ko realisiert („Risikoperson“ bzw. „versicherte Person“)
                                                                                      oder
                 B. Erbschaftsteuer/Schenkungssteuer                              ●   von deren nahen Angehörigen im Sinne des § 7 Pflege-
                                                                                      zeitgesetz oder Angehörigen im Sinne des § 15 Abga-
                 Ansprüche oder Leistungen aus Fondsgebundenen Versiche-              benordnung
                 rungen und evtl. Zusatzversicherungen unterliegen der Erb-
                 schaftsteuer, wenn sie bei Tod des Versicherten erworben         dienen.
                 werden. Dies gilt zum Beispiel für Ansprüche oder Leistungen
                 aufgrund eines Bezugsrechts oder als Teil des Nachlasses.        Erlischt gemäß § 4 Absatz 2 VersStG die Steuerbefreiung, so
                 Der Schenkungsteuer unterliegen die Ansprüche oder Leis-         ist die Steuer nach § 9 Absatz 5 VersStG nachzuentrichten.
                 tungen , wenn sie durch eine Schenkung des Versicherungs-        Dies gilt, soweit Versicherungsentgelt für einen Zeitraum nach
                 nehmers übertragen werden. Das ist zum Beispiel bei einem        dem Entfallen der Steuerbefreiung gezahlt worden ist.
                 Versicherungsnehmerwechsel der Fall. Auch Beiträge, welche
                 eine andere Person als der Versicherungsnehmer erbringt,         Muss die Steuer nach § 9 Absatz 5 VersStG nachentrichtet
                 sind schenkungssteuerpflichtig. Unabhängig von den Anzei-        werden, ist der Versicherer berechtigt, die Steuer zu entrich-
                 gepflichten des Erben, Beschenkten oder Schenkers sind wir       ten. Zu diesem Zweck darf er die Steuer nachträglich beim
                 verpflichtet, Auszahlungen oder die Zurverfügungstellung         Versicherungsnehmer einfordern. Alternativ kann er im Leis-
                 von Versicherungssummen über 5.000 EUR an das Finanzamt          tungsfall die Versicherungsleistung entsprechend kürzen.
                 zu melden. Dies gilt, wenn die Zahlung an eine andere Person
                 als den Versicherungsnehmer erfolgt. Eine Anzeigepflicht an
                 das Finanzamt besteht außerdem bei einem Versicherungs-
                 nehmerwechsel, wenn der Rückkaufswert 5.000 EUR über-
                 steigt.

                 Erhält der Versicherungsnehmer als Berechtigter die Versi-
                 cherungsleistung, ist sie grundsätzlich nicht schenkungs-
                 oder erbschaftsteuerpflichtig.

                 Nach § 30 ErbStG sind Erben sowie bei Schenkungen
                 Beschenkte und Schenker verpflichtet, innerhalb von drei
                 Monaten eine Anzeige beim zuständigen Finanzamt abzuge-
                 ben. Diese Anzeige betrifft die Erbschaft oder Schenkung.

                 Die Anzeigepflicht gilt besonders, wenn die Gesamtsumme
                 aller Erwerbe vom gleichen Schenker/Erblasser innerhalb von
                 10 Jahren den Freibetrag nach § 16 ErbStG überschreitet.

                 Einer Anzeige nach § 30 ErbStG bedarf es nicht, wenn die
                 Erbschaft bzw. Schenkung auf folgenden Grundlagen beruht:

                 •    einem von einem deutschen Gericht, Notar oder Konsul
                      eröffneten Testament oder
                 •    einer gerichtlichen oder notariell beurkundeten Schen-
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                      kung unter Lebenden.


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                 Besondere Bedingungen                                            diesem Zeitpunkt noch nicht beendet ist.

                 für die Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung                   Berufsunfähigkeits-Rente (BUZ-R)
                 (BUZ)                                                            Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente. Die Rente zahlen wir
                 – Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG (Schicht 2)            monatlich im Voraus, erstmals zu Beginn des Monats, der auf
                                                                                  den Monat folgt, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.
                 In den Versicherungsbedingungen sprechen wir mit unserer         Bei Vereinbarung einer Karenzzeit zahlen wir die Rente erst-
                 persönlichen Anrede grundsätzlich den „Versicherungsneh-         mals nach deren Ablauf.
                 mer“ als denjenigen an, der die Versicherung beantragt hat       Bei einem geringeren Grad der Berufsunfähigkeit besteht kein
                 und somit unser unmittelbarer Vertragspartner ist. Dies gilt     Anspruch auf diese Leistungen.
                 auch dann, wenn Sie als versicherte Person die Versiche-
                 rungsbedingungen erhalten, ohne gleichzeitig Versicherungs-      Eine Abfindung von Rentenleistungen zu Beginn der Renten-
                 nehmer zu sein.                                                  zahlung ist innerhalb der Grenzen von § 3 Betriebsrentenge-
                                                                                  setz möglich. Ein solches Abfindungsrecht steht auch dem
                                                                                  Versicherer zu. Mit Zahlung der Abfindung erlischt der Ver-
                 Inhaltsverzeichnis                                               trag.

                 § 1      Was ist versichert?                                     Liegen für denselben Zeitraum die Voraussetzungen für ver-
                 § 2      Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingun-     schiedene Leistungsauslöser aus diesem Vertrag vor, werden
                          gen?                                                    die Leistungen miteinander verrechnet. Die Leistungen wer-
                 § 3      In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz aus-      den nur einmal erbracht. Dies gilt auch, wenn die Leistungs-
                          geschlossen bzw. wann entfällt der Versicherungs-       auslöser auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen sind.
                          schutz?
                 § 4      Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten, wenn      Medizinische und berufliche Rehabilitations- und Integrati-
                          Leistungen verlangt werden?                             onsberatung
                 § 5      Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leis-         (2) Wir bieten der versicherten Person bei Eintritt von Berufs-
                          tungspflicht ab?                                        unfähigkeit im Sinne des § 2 kostenlos eine Beratung über
                 § 6      Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit?     Möglichkeiten zur medizinischen Rehabilitation und berufli-
                 § 7      Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflich-    chen Reintegration durch von uns beauftragte anerkannte
                          ten?                                                    Spezialisten an. Im Rahmen dieser Beratung als sinnvoll
                 § 8      Was gilt bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeige-   bestätigte Maßnahmen werden von unseren Spezialisten ein-
                          pflicht?                                                geleitet und begleitet. Maßnahmen sind sinnvoll, wenn aus
                 § 9      Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?           medizinischer und arbeitsmarktbezogener Sicht die begrün-
                 § 10     Wann können Sie in eine selbständige Berufsunfähig-     dete Aussicht besteht, dass dadurch die Aufnahme einer
                          keitsversicherung wechseln?                             Berufstätigkeit erfolgen kann. Wir übernehmen während der
                 §   11   Was gilt bei einem Wechsel der beruflichen Tätigkeit?   Versicherungsdauer die Kosten für eine vollständig durchge-
                 §   12   Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?                  führte Maßnahme. Die Kosten übernehmen wir jedoch maxi-
                 §   13   Können die Beiträge angepasst werden?                   mal bis zum Sechsfachen der vereinbarten monatlichen
                 §   14   Wann verjähren die Ansprüche aus der Versicherung?      Berufsunfähigkeitsrente. Die versicherte Person ist nicht ver-
                 §   15   Welche Besonderheiten gelten bei Inanspruchnahme        pflichtet diese Hilfe anzunehmen.
                          beschäftigungsfreien Zeiten ohne Entgelt?
                 § 16     Ersetzung unwirksamer Bestimmungen                      Entstehen des Anspruchs auf Leistungen bei Berufsunfä-
                                                                                  higkeit
                                                                                  (3) Der Anspruch auf Leistung entsteht mit Ablauf des
                 § 1 Was ist versichert?                                          Monats, in dem die Berufsunfähigkeit gemäß § 2 dieser
                                                                                  Bedingungen eingetreten ist.
                 Leistung infolge Berufsunfähigkeit
                                                                                  Bei einer vereinbarten Karenzzeit entsteht der Anspruch auf
                 (1) Wird die versicherte Person während der Versicherungs-       die Leistungen frühestens nach Ablauf der Karenzzeit. Diese
                 dauer1) zu mindestens 50 % berufsunfähig, so erbringen wir –     beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit
                 je nach vertraglicher Vereinbarung – folgende Leistungen:        eingetreten ist. Endet die Berufsunfähigkeit und tritt innerhalb
                                                                                  von 24 Monaten danach erneut Berufsunfähigkeit aufgrund
                 Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (BUZ-B)                  derselben Ursache ein, so werden bereits zurückgelegte
                 Volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht für die          Karenzzeiten berücksichtigt.
                 Hauptversicherung und die eingeschlossenen Zusatzversi-          Ebenso setzt der Beginn einer eventuell vereinbarten Karenz-
                 cherungen.                                                       zeit mit Ablauf des Monats ein, in dem die Berufsunfähigkeit
                                                                                  eingetreten ist.
                 Werden nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit Leistungen
                 erbracht, so muss nach Ablauf der für die Beitragsbefreiung      Ist eine Wartezeit vereinbart, entsteht der Anspruch auf die
                 vereinbarten Leistungsdauer2) trotz einer gegebenenfalls wei-    Leistungen während der Wartezeit nur, wenn der Eintritt der
                 ter bestehenden Berufsunfähigkeit die Beitragszahlung für
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                                                                                  Berufsunfähigkeit allein auf ein nach Beginn der Versicherung
                 die Hauptversicherung und die gegebenenfalls eingeschlos-        eingetretenes Unfallereignis zurückzuführen ist (vgl. Absatz
                 senen Zusatzversicherungen wieder aufgenommen werden,            9). Tritt Berufsunfähigkeit aus einem anderen Grund vor


                                                                                                                                     Seite 30 von 60

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                 Ablauf der Wartezeit ein, erlischt die BUZ zu diesem Zeit-              B besteht.
                 punkt. Die bis zu diesem Zeitpunkt bereits gezahlten Beiträge      c)   Wenn unsere Leistungspflicht aus der Beitragsbefreiung
                 werden nicht zurückerstattet. Für eine nach Ablauf der Warte-           endet, lebt Ihre Pflicht zur Zahlung der Beiträge für die
                 zeit eintretende Berufsunfähigkeit leisten wir unabhängig von           Hauptversicherung und alle Zusatzversicherungen wie-
                 deren Ursache, soweit in § 3 Absatz 2 nichts anderes                    der auf. Die Höhe des Beitrags bemisst sich an den zu
                 bestimmt ist.                                                           diesem Zeitpunkt geltenden versicherten Leistungen,
                                                                                         einschließlich etwaiger Erhöhungen aus der dynami-
                                                                                         schen Anpassung im Falle der Berufsunfähigkeit.
                 Erlöschen des Anspruchs auf Leistungen bei Berufsunfä-             d)   Erlischt das Recht auf dynamische Anpassung der
                 higkeit                                                                 Hauptversicherung, so wird das Recht auf die Dynamik
                 (4) Der Anspruch auf Leistung erlischt mit Ablauf des Monats,           im Leistungsfall von BUZ-B ausgeschlossen. Der Beitrag
                                                                                         für die BUZ wird dann neu berechnet.
                 ●    in welchem der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 %
                      sinkt,                                                        Rentendynamik der BUZ-R im Rentenbezug
                 ●    bei Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit spätes-     (8) Haben Sie mit uns die dynamische Anpassung der Renten
                      tens, wenn die Pflegebedürftigkeit unter das erforderli-      bei Berufsunfähigkeit vereinbart, so gilt Folgendes:
                      che Ausmaß (vgl. § 2 Absatz 9) sinkt,
                 ●    in welchem die versicherte Person stirbt,                     a)   Die Erhöhungen erfolgen, solange Leistungen aus der
                 ●    oder in welchem die Leistungsdauer der BUZ endet                   Versicherung erbracht werden. Gleiches gilt auch wäh-
                                                                                         rend der Dauer einer eingeschlossenen Karenzzeit.
                 Verspätete Anzeige                                                 b)   Die garantierten Renten im Rentenbezug steigen um
                 (5) Wird nach Ablauf der Versicherungsdauer der Anspruch                den vereinbarten Prozentsatz jeweils jährlich zur Haupt-
                 auf Berufsunfähigkeit angemeldet, die bereits vor Ablauf der            fälligkeit, die auf den Monat folgt, in dem der Leistungs-
                 Versicherungsdauer eingetreten ist, so erbringen wir die Leis-          fall eingetreten ist. Bezugsgröße sind die jeweiligen Vor-
                 tung, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungs-              jahresrenten.
                 dauer.
                                                                                    Unfall bei vereinbarter Wartezeit
                 Beitragszahlung während Anspruchsprüfung                           (9) Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein
                 (6) Während der Dauer der Anspruchsprüfung stunden wir –           plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis
                 auf ihren Antrag in Textform hin – die fälligen Beiträge zinslos   (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlei-
                 bis zu unserer endgültigen Entscheidung über die Leistungs-        det.
                 pflicht gemäß § 5. Im Fall einer gerichtlichen Auseinanderset-
                 zung stunden wir die Beiträge darüber hinaus bis zum rechts-       Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstren-
                 verbindlichen Abschluss des Verfahrens. Die Nachzahlung            gung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule
                 der gestundeten Beiträge erfolgt in einem Betrag spätestens
                 am Ende des Stundungszeitraumes oder in maximal 24                 ●    ein Gelenk verrenkt wird oder
                 Monatsraten (Einzelrate mind. 25 EUR). Sofern die Vorausset-       ●    Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zer-
                 zungen vorliegen, kann der Ausgleich auf Wunsch durch eine              rissen werden.
                 Herabsetzung der Leistungen nach den anerkannten Regeln
                 der Versicherungsmathematik erfolgen. Zahlen Sie die Beiträ-       Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:
                 ge während der Anspruchsprüfung weiter, so werden wir die-
                 se bei Feststellung oder Anerkennung der Leistungspflicht          a)   Unfälle, die auf Geistes- oder Bewusstseinsstörungen
                 verzinst zurückzahlen. Der Zinssatz entspricht der zum Zeit-            zurückzuführen sind, auch soweit diese auf Trunkenheit
                 punkt der Rückzahlung geltenden Überschussdeklaration.                  oder Drogenkonsum beruhen, sowie durch Schlaganfäl-
                                                                                         le, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die
                 Dynamik im Leistungsfall von BUZ-B                                      den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen.
                 (7) Haben Sie mit uns die dynamische Anpassung bei Berufs-         b)   Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren
                 unfähigkeit vereinbart, so gilt Folgendes:                              Organen und Gehirnblutungen. Versicherungsschutz
                                                                                         besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag fallendes
                 a)   Voraussetzung für die Dynamik im BUZ-B-Leistungsfall               Unfallereignis nach Absatz 9 Satz 1 die überwiegende
                      ist, dass zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähig-           Ursache ist.
                      keit die planmäßige Erhöhung in die Hauptversicherung         c)   Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie
                      eingeschlossen ist.                                                verursacht sind.
                 b)   Die Leistung aus der BUZ-B steigt jährlich um den hier-       d)   Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Ein-
                      für vereinbarten Prozentsatz – erstmalig zum Jahrestag,            griffe am Körper der versicherten Person. Versicherungs-
                      der auf den Monat des Eintritts der Berufsunfähigkeit              schutz besteht jedoch, wenn die Heilmaßnahmen oder
                      folgt. Der Mehrbeitrag wird zur Erhöhung der Versiche-             Eingriffe, auch strahlendiagnostische und -therapeuti-
                      rungssumme der Hauptversicherung verwendet. Die                    sche, durch einen unter diesen Vertrag fallenden Unfall
                      Leistungen der Hauptversicherungen werden somit                    veranlasst waren.
                      auch im Falle einer Berufsunfähigkeit weiter erhöht. Ein-     e)   Infektionen:
                      zelheiten zur Berechnung der Erhöhung sind in den                  Sie sind auch dann ausgeschlossen, wenn sie verur-
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                      Besonderen Bedingungen für die Anpassungsversiche-                 sacht wurden durch
                      rung (vgl. § 3 Absatz 1) festgelegt. Die Erhöhungen erfol-         – Insektenstiche oder -bisse oder
                      gen, solange Anspruch auf Beitragsbefreiung aus BUZ-               – sonstige Haut- oder Schleimhautverletzungen, die als


                                                                                                                                      Seite 31 von 60

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                      solche geringfügig sind, und durch welche Krankheitser-     Der Anspruch auf Überbrückungshilfe erlischt mit Ablauf des
                      reger sofort oder später in den Körper gelangt sind. Für    Monats
                      Tollwut und Wundstarrkrampf entfällt diese Einschrän-
                      kung; ebenso entfällt diese Einschränkung, wenn die         ●   unserer Leistungsentscheidung, spätestens mit Ablauf
                      Krankheitserreger durch ein unter Absatz 9 Satz 1 fallen-       des 12. Monats der Leistung der Überbrückungshilfe,
                      des Unfallereignis in den Körper gelangt sind.              ●   in welchem die versicherte Person stirbt,
                 f)   Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger         ●   oder in welchem die Leistungsdauer der Versicherung
                      Stoffe durch den Schlund.                                       endet.
                 g)   Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen,
                      auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.       Ergibt unsere Prüfung, dass keine Berufsunfähigkeit im Sinne
                 h)   Bauch- oder Unterleibsbrüche.                               dieser Bedingungen vorliegt, müssen als Überbrückungshilfe
                      Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch          erbrachte Leistungen nicht zurückgezahlt werden.
                      eine unter diesen Vertrag fallende gewaltsame von
                      außen kommende Einwirkung entstanden sind.                  Die Überbrückungshilfe kann während der Versicherungsdau-
                                                                                  er nur einmal in Anspruch genommen werden.
                 Leistungen infolge Wegfalls von Krankentagegeldzahlun-
                 gen durch den privaten Krankenversicherer oder Leistun-          Wenn Ausschlüsse zu Art und Umfang des Versicherungs-
                 gen infolge Wegfalls von Krankengeldzahlungen durch den          schutzes vertraglich vereinbart sind, dann gelten diese Aus-
                 gesetzlichen Krankenversicherer aufgrund voller unbefris-        schlüsse auch für Leistungen bei Überbrückungshilfe.
                 teter Erwerbsminderung (Überbrückungshilfe)

                 (10) Hat die versicherte Person während der Versicherungs-       § 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedin-
                 dauer einen Anspruch auf Zahlung von Krankentagegeld             gungen?
                 gegen einen privaten Krankenversicherer erworben und wird
                 diese Zahlung eingestellt, weil aus medizinischen Gründen        (1) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versi-
                 eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen für die          cherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr
                 Krankentagegeldversicherung vorliegt, erbringen wir Leistun-     als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzu-
                 gen in Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente und         weisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate unun-
                 gewähren Beitragsbefreiung als Überbrückungshilfe.               terbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf –
                                                                                  so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet
                 Hat die versicherte Person während der Versicherungsdauer        war – auszuüben. Als Berufe zählen auch die Tätigkeiten von
                 einen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld gegen einen           Auszubildenden und Studierenden. Auch bei diesen Berufen
                 gesetzlichen Krankenversicherer erworben und wird diese          kommt es darauf an, wie sie unmittelbar vor Beginn der
                 Zahlung eingestellt, weil aus medizinischen Gründen eine vol-    gesundheitlichen Beeinträchtigung konkret ausgestaltet
                 le unbefristete Erwerbsminderung im Sinne der Bedingungen        waren. Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung.
                 der Deutschen Rentenversicherung vorliegt, erbringen wir
                 Leistungen in Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente      Konkrete Verweisung
                 und gewähren Beitragsbefreiung als Überbrückungshilfe.
                                                                                  Übt die versicherte Person eine andere ihrer Ausbildung,
                 Überbrückungshilfe kann nur dann beantragt werden, wenn          Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entsprechende
                 zeitgleich Leistungen infolge Berufsunfähigkeit beantragt        berufliche Tätigkeit konkret aus, liegt keine Berufsunfähigkeit
                 werden.                                                          vor.

                 Entstehen des Anspruchs auf Leistungen der Überbrü-              Für Auszubildende gilt: Absolviert die versicherte Person eine
                 ckungshilfe                                                      andere berufliche oder schulische Ausbildung, die ihrer bis-
                 Der Anspruch auf Überbrückungshilfe entsteht mit Ablauf des      herigen Lebensstellung entspricht, liegt keine Berufsunfähig-
                 Monats, in dem die Krankentagegeldzahlungen des privaten         keit vor. Für Studierende gilt: Betreibt die versicherte Person
                 Krankenversicherers oder die Krankengeldzahlungen des            ein anderes Studium, das ihrer bisherigen Lebensstellung
                 gesetzlichen Krankenversicherers entfallen. Geht uns diese       entspricht oder übt sie eine andere, ihrer Ausbildung, Erfah-
                 Entscheidung erst nach der Leistungseinstellung zu, so ent-      rung und bisherigen Lebensstellung entsprechende berufli-
                 steht der Anspruch auf Überbrückungshilfe erst mit Beginn        che Tätigkeit konkret aus, liegt keine Berufsunfähigkeit vor.
                 des Monats des Zugangs, sofern zu diesem Zeitpunkt noch
                 Versicherungsschutz besteht. Dies gilt nicht, wenn die verspä-   Als eine der Ausbildung und der Erfahrung sowie der bisheri-
                 tete Meldung ohne schuldhaftes Versäumen der versicherten        gen Lebensstellung in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht
                 Person erfolgt ist.                                              entsprechende Tätigkeit wird eine solche Tätigkeit angese-
                                                                                  hen, die keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkei-
                 Ist eine Wartezeit vereinbart, entsteht der Anspruch auf Über-   ten erfordert und auch hinsichtlich Vergütung und Wertschät-
                 brückungshilfe während der Wartezeit nur, wenn die Kranken-      zung nicht deutlich unter dem Niveau des bislang ausgeübten
                 tagegeldzahlungen des privaten Krankenversicherers allein        Berufs liegt. Bei der Entscheidung über die Vergleichbarkeit
                 auf ein in der Wartezeit eingetretenes Unfallereignis zurück-    berücksichtigen wir die Umstände des Einzelfalls in Anleh-
                 zuführen sind (vgl. Absatz 9).                                   nung an die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung ent-
                                                                                  wickelten Grundsätze. Die zumutbare Einkommensminderung
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                 Erlöschen des Anspruchs auf Leistungen der Überbrü-              beträgt maximal 20 %.
                 ckungshilfe


                                                                                                                                     Seite 32 von 60

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                 Für Auszubildende, die sich bei Eintritt der Berufsunfähigkeit    beschäftigt hat.
                 in der zweiten Hälfte der jeweiligen Ausbildungszeit eines in
                 Deutschland staatlich anerkannten Ausbildungsberufes              Auf eine Prüfung einer möglichen Umorganisation verzichten
                 befinden, gilt: Zur Beurteilung der Lebensstellung wird dieje-    wir – unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter – ebenfalls
                 nige Vergütung und soziale Wertschätzung herangezogen,            bei
                 die Auszubildende normalerweise unmittelbar nach erfolgrei-
                 chem Abschluss der Ausbildung mit Eintritt in den Beruf errei-    ●    Rechts- und Patentanwälten,
                 chen, zu dem diese Ausbildung befähigt.                           ●    Notaren,
                                                                                   ●    Wirtschaftsprüfern,
                 Für Studierende wird zur Beurteilung der Lebensstellung die-      ●    vereidigten Buchprüfern,
                 jenige Vergütung und soziale Wertschätzung herangezogen,          ●    Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten,
                 die Studierende normalerweise unmittelbar nach erfolgrei-         ●    Ärzten,
                 chem Abschluss des Studiums mit Eintritt in einen Beruf errei-    ●    Zahnärzten,
                 chen, zu dem dieses Studium befähigt, und der mit dem             ●    Tierärzten,
                 belegten Studiengang angestrebt wird, wenn folgende Vor-          ●    Apothekern.
                 aussetzungen erfüllt sind:
                                                                                   Wir verzichten ferner auf die Prüfung einer möglichen Umor-
                 ●   die versicherte Person ist bei Eintritt der Berufsunfähig-    ganisation, wenn der Selbständige in seiner täglichen Arbeits-
                     keit an einer staatlichen oder staatlich anerkannten          zeit, – so wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung aus-
                     Hochschule (Universität), Fachhochschule (FH) oder            gestaltet war – mindestens zu 90 % kaufmännische,
                     Dualen Hochschule (DH) immatrikuliert;                        planerische, leitende oder organisatorische Tätigkeiten aus-
                 ●   die versicherte Person befindet sich bei Eintritt der         geübt hat.
                     Berufsunfähigkeit in der zweiten Hälfte der von der jewei-
                     ligen Prüfungs- und Studienordnung vorgesehenen Stu-          Ist eine Umorganisation tatsächlich erfolgt, die der versicher-
                     dienzeit.                                                     ten Person einen ausreichenden Tätigkeitsbereich lässt, der
                                                                                   der bisherigen Lebensstellung entspricht, liegt keine Berufs-
                 Berufsunfähigkeit Selbständiger                                   unfähigkeit vor.

                 Für Selbständige gilt: Für die Feststellung, ob die versicherte   Einmalige Hilfe nach Umorganisation
                 Person berufsunfähig ist, kommt es neben der konkreten Aus-       Wenn der Anspruch auf Leistung infolge Berufsunfähigkeit
                 gestaltung der Tätigkeit auch auf die Direktions- und Organi-     nur deshalb nicht gegeben ist, weil die versicherte Person
                 sationshoheit an. Wenn der Arbeitsplatz oder der Tätigkeits-      ihren Betrieb umorganisieren könnte oder umorganisiert hat,
                 bereich in zumutbarer Weise umorganisiert werden können,          zahlen wir eine einmalige Hilfe in Höhe von sechs Monatsren-
                 oder umorganisiert sind, so dass der versicherten Peron ein       ten. Wird die versicherte Person innerhalb von sechs Mona-
                 ausreichender Tätigkeitsbereich verbleibt, der der Lebensstel-    ten nach Gewährung der einmaligen Hilfe aus dem gleichen
                 lung entspricht, liegt ebenso keine Berufsunfähigkeit im          medizinischen Grund berufsunfähig, rechnen wir die einmali-
                 zuletzt ausgeübten Beruf vor. Ist eine Umorganisation tat-        ge Hilfe auf die Leistung infolge Berufsunfähigkeit an.
                 sächlich erfolgt, die der versicherten Person einen ausrei-
                 chenden Tätigkeitsbereich lässt, der der bisherigen Lebens-       (2) Teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die in Absatz 1
                 stellung entspricht, liegt auch keine Berufsunfähigkeit vor.      genannten Voraussetzungen nur in einem bestimmten Grad
                                                                                   voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen
                 Eine Umorganisation ist zumutbar, wenn sie wirtschaftlich         erfüllt sind.
                 zweckmäßig ist, vom Versicherungsnehmer oder der versi-
                 cherten Person aufgrund ihres maßgeblichen Einflusses auf         (3) Ist die versicherte Person mindestens sechs Monate unun-
                 das Unternehmen realisiert werden kann und keinen erhebli-        terbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als
                 chen Kapitalaufwand erfordert. Inwieweit der erforderliche        altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuwei-
                 oder eingesetzte Kapitalaufwand erheblich ist, beurteilt sich     sen sind, vollständig oder teilweise außerstande gewesen
                 an den Umständen des Einzelfalles.                                ihren zuletzt ausgeübten Beruf – so wie er ohne gesundheitli-
                                                                                   che Beeinträchtigung ausgestaltet war – auszuüben, so gilt
                 Als eine der bisherigen Lebensstellung in wirtschaftlicher und    dieser Zustand von Beginn an als vollständige oder teilweise
                 sozialer Hinsicht entsprechende Tätigkeit wird nur eine solche    Berufsunfähigkeit, es sei denn, sie übt eine andere ihrer Aus-
                 Tätigkeit angesehen, die keine deutlich geringeren Kenntnisse     bildung, Erfahrung und Lebensstellung entsprechende Tätig-
                 und Fähigkeiten erfordert und auch hinsichtlich Vergütung         keit konkret aus.
                 und Wertschätzung nicht deutlich unter dem Niveau des bis-
                 lang ausgeübten Berufs liegt. Bei der Entscheidung über die       Berufsunfähigkeit bei Tätigkeit in Teilzeit
                 Vergleichbarkeit berücksichtigen wir die Umstände des Ein-
                 zelfalls in Anlehnung an die von der Rechtsprechung entwi-        (4) Übt die versicherte Person zum Zeitpunkt des Eintritts des
                 ckelten Grundsätze. Die zumutbare Einkommensminderung             Leistungsfalls eine entgeltliche berufliche Tätigkeit zeitlich
                 beträgt maximal 20 %.                                             eingeschränkt aus (Tätigkeit in Teilzeit), erfolgt eine Günsti-
                                                                                   gerprüfung. Übt die versicherte Person mehrere Teilzeit-Tätig-
                 Wir verzichten auf die Prüfung einer möglichen Umorganisa­        keiten aus, so legen wir die Arbeitszeit all dieser Tätigkei-ten
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                 tion, wenn der Selbständige in den letzten drei Jahren vor        in Summe zugrunde.
                 Beginn der zur Berufsunfähigkeit führenden Erkrankung un­­
                 unterbrochen mindestens zehn Vollzeitmitarbeitende                Die Frage, was als Tätigkeit in Teilzeit gilt, orientiert sich an der


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                 tarifvertraglich oder vom jeweiligen Arbeitgeber festge-legten      dauer infolge Pflegebedürftigkeit berufsunfähig (vgl. Absatz
                 Vollzeitstelle. Im Zweifel sowie bei Selbständigen gilt eine        7) und liegt der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 %, so
                 Tätigkeit von unter 35 Stunden pro Woche als Tätigkeit in Teil-     erbringen wir dennoch – je nach vertraglicher Vereinbarung –
                 zeit.                                                               die in § 1 Absatz 1 genannten Versicherungsleistungen.

                 Für die Günstigerprüfung bei Teilzeittätigkeit gilt:                (9) Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person
                 Es wird zunächst geprüft, ob die versicherte Person ihre zu-        infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersent-
                 letzt vor Eintritt des Leistungsfalls ausgeübte berufliche Tätig-   sprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich mindestens sechs
                 keit in Teilzeit in ihrer konkreten Ausgestaltung noch zu mehr      Monate ununterbrochen so hilflos ist, dass sie für eine der in
                 als 50% ausüben kann. Ist dies nicht der Fall, erhält die versi-    Absatz 10 genannten Verrichtungen auch bei Einsatz techni-
                 cherte Person die vereinbarten Leistungen aus diesem Ver-           scher und medizinischer Hilfsmittel in erheblichem Umfang
                 trag.                                                               täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf. Die Pflegebe-
                                                                                     dürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen.
                 Stellt sich heraus, dass die versicherte Person ihre berufliche
                 Tätigkeit in Teilzeit in ihrer konkreten Ausgestaltung noch zu      (10) Bewertungsmaßstab für die Einstufung der Pflegebe-
                 mehr als 50% ausüben kann, so wird zugunsten der versi-             dürftigkeit sind Art und Umfang der täglichen persönlichen
                 cherten Person zusätzlich geprüft, ob sie diese Tätigkeit in        Hilfe. Dabei wird die nachstehende Tabelle zugrunde gelegt:
                 Teilzeit noch mindestens 3 Stunden pro Arbeitstag ausüben
                 könnte. Ist dies nicht der Fall, so erhält die versicherte Person   Die versicherte Person benötigt Hilfe
                 ebenso die vereinbarten Leistungen aus diesem Vertrag.              beim ...

                 Berufsunfähigkeit nach Ausscheiden aus dem Berufsleben              ●    Fortbewegen im Zimmer
                                                                                     Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei
                 (5) Scheidet die versicherte Person aus dem Berufsleben aus         Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls – die
                 und werden wegen einer eingetretenen Berufsunfähigkeit              Unterstützung einer anderen Person für die Fortbewegung
                 Leistungen beantragt, gilt für die Frage, ob Berufsunfähigkeit      benötigt.
                 vorliegt, die Definition in Absatz 1 bis 3 entsprechend. Dabei
                 werden der beim Ausscheiden aus dem Berufsleben ausge-              ●    Aufstehen und Zubettgehen
                 übte Beruf und die damit zu diesem Zeitpunkt erreichte              Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nur mit Hilfe
                 Lebensstellung zu Grunde gelegt. Eine Unterbrechung der             einer anderen Person das Bett verlassen oder in das Bett
                 beruflichen Tätigkeit wegen Mutterschutz, Elternzeit, Wehr-         gelangen kann.
                 oder Bundesfreiwilligendienst oder aus vergleichbarem
                 Anlass ist kein Ausscheiden aus dem Berufsleben im Sinne            ●    Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
                 von Satz 1.                                                         Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei
                                                                                     Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße –
                 Berufsunfähigkeit aufgrund Tätigkeitsverbots                        nicht ohne Hilfe einer anderen Person essen und trinken kann.

                 (6) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn        ●    Verrichten der Notdurft
                                                                                     Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unter-
                 ●    eine behördliche Verfügung der versicherten Person             stützung einer anderen Person benötigt, weil sie sich nach
                      gem. § 31 Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) verbie-          dem Stuhlgang nicht allein säubern kann, ihre Notdurft nur
                      tet, ihre bisherige berufliche Tätigkeit fortzuführen,         unter Zuhilfenahme einer Bettschüssel verrichten kann oder
                 ●    sich dieses Verbot auf einen ununterbrochenen Zeitraum         weil der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert
                      von mindestens sechs Monaten erstreckt, und                    werden kann.
                 ●    die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit aus-
                      übt, die ihrer bisherigen Lebensstellung (vgl. § 2 Abs. 1)     Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, die
                      entspricht.                                                    durch die Verwendung von Windeln oder speziellen Einlagen
                                                                                     ausgeglichen werden kann, liegt hinsichtlich der Verrichtung
                 Die Prüfung der Berufsunfähigkeit infolge eines Tätigkeitsver-      der Notdurft keine Pflegebedürftigkeit vor. Dies gilt ebenso,
                 bots erfolgt auf Grundlage des lnfektionsschutzgesetzes             wenn die Entleerung des Darms nur durch eine Stomaversor-
                 (IfSG) in der Fassung vom 27.03.2020.                               gung oder die Entleerung der Blase nur durch Einsatz eines
                                                                                     Katheters möglich ist.
                 Betrifft das Tätigkeitsverbot nur einen Teil der bisherigen
                 Berufstätigkeit, liegt auch nur teilweise Berufsunfähigkeit vor.    (11) Unabhängig von der Bewertung aufgrund der Tabelle
                                                                                     liegt Pflegebedürftigkeit vor, wenn die versicherte Person
                 Leistung infolge Pflegebedürftigkeit                                wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinde-
                                                                                     rung sich oder andere gefährdet und deshalb täglicher Beauf-
                 (7) Ist die versicherte Person mindestens sechs Monate unun-        sichtigung bedarf. Das Gleiche gilt, wenn die versicherte Per-
                 terbrochen pflegebedürftig im Sinne der Absätze 9 bis 11            son dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe einer
                 gewesen und deswegen täglich gepflegt worden, so gilt die-          anderen Person aufstehen kann oder wenn die versicherte
                 ser Zustand von Beginn an als vollständige oder teilweise           Person der Bewahrung bedarf. Bewahrung liegt vor, wenn die
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                 Berufsunfähigkeit.                                                  versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder
                                                                                     einer geistigen Behinderung sich oder andere in hohem Maße
                 (8) Wird die versicherte Person während der Versicherungs-          gefährdet und deshalb nicht ohne ständige Beaufsichtigung


                                                                                                                                        Seite 34 von 60

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                 bei Tag und Nacht versorgt werden kann.                                leisten jedoch, wenn die Berufsunfähigkeit verursacht
                                                                                        wurde durch kriegerische Ereignisse, denen die versi-
                 Wenn Ausschlüsse zu Art und Umfang des Versicherungs-                  cherte Person während eines Aufenthaltes außerhalb
                 schutzes vertraglich vereinbart sind, dann gelten diese Aus-           der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an
                 schlüsse auch für Leistungen infolge Pflegebedürftigkeit.              denen sie nicht aktiv beteiligt war;
                                                                                   b)   durch innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf
                 Leistung infolge voller unbefristeter Erwerbsminderung                 Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat;
                                                                                   c)   durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Ver-
                 (12) Wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, gilt die         such eines Verbrechens oder Vergehens durch die versi-
                 versicherte Person ebenfalls als berufsunfähig:                        cherte Person. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
                                                                                        sind – auch bei Vorsatz – versichert;
                 ●   Die versicherte Person erhält eine unbefristete Rente         d)   durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder
                     wegen voller Erwerbsminderung von der Deutschen Ren-               mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, absichtli-
                     tenversicherung gemäß § 43 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VI              che Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung.
                     in der Fassung vom 22.03.2020. Danach liegt eine volle             Wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass diese Hand-
                     Erwerbsminderung vor, wenn die versicherte Person                  lungen in einem die freie Willensbestimmung ausschlie-
                     wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare               ßenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätig-
                     Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen               keit begangen worden sind, werden wir leisten;
                     des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stun-          e)   durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Ver-
                     den täglich erwerbstätig zu sein oder                              sicherungsnehmer vorsätzlich die Berufsunfähigkeit der
                 ●   die versicherte Person erhält von einer berufsständi-              versicherten Person herbeigeführt haben;
                     schen Versorgungseinrichtung eine Rente wegen voll-           f)   durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder
                     ständiger Berufsunfähigkeit.                                       die Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden
                 ●   Dieser Vertrag besteht bei Eintritt der vollen Erwerbs-            oder schädigen, dass Maßnahmen einer Katastrophen-
                     minderung (gesetzliche Rentenversicherung) bzw. voll-              schutzbehörde oder vergleichbarer Einrichtungen erfor-
                     ständigen Berufsunfähigkeit (Versorgungswerk) seit min-            derlich sind;
                     destens 10 Jahren.                                            g)   unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Ein-
                 ●   Die versicherte Person muss uns auf Verlangen nachwei-             satz von atomaren, biologischen oder chemischen Waf-
                     sen, dass Grundlage der vollen Erwerbsminderung                    fen oder den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche
                     (gesetzliche Rentenversicherung) bzw. vollständigen Be-            Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemi-
                     rufsunfähigkeit (Versorgungswerk) ausschließlich ein               schen Stoffen, sofern der Einsatz oder das Freisetzen
                     medizinischer Grund ist.                                           darauf gerichtet sind, das Leben einer Vielzahl von Per-
                                                                                        sonen zu gefährden und zu einer nicht vorhersehbaren
                 Die Rente wegen voller Erwerbsminderung (gesetzliche Ren-              Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber den
                 tenversicherung) bzw. vollständiger Berufsunfähigkeit (Ver-            technischen Berechnungsgrundlagen führt, so dass die
                 sorgungswerk) zahlen wir monatlich im Voraus, erstmals zu              Erfüllbarkeit der zugesagten Leistungen nicht mehr
                 Beginn des Monats, zu dem die Deutsche Rentenversiche-                 gewährleistet ist und dies von einem unabhängigen
                 rung bzw. das Versorgungswerk den Anspruch auf die volle               Treuhänder gutachterlich bestätigt wird.
                 Erwerbsminderungsrente (gesetzliche Rentenversicherung)
                 bzw. vollständige Berufsunfähigkeit (Versorgungswerk aner-        (3) Der Versicherungsschutz für die BUZ besteht weltweit.
                 kannt haben. Ein Anspruch auf Leistungen wegen Berufsun-
                 fähigkeit, der für den Zeitraum vor Anerkennung durch die
                 Deutsche Rentenversicherung bestanden hat, bleibt hiervon         § 4 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten,
                 unberührt. Bei Vereinbarung einer Karenzzeit zahlen wir die       wenn Leistungen verlangt werden?
                 Rente erstmals nach deren Ablauf.
                                                                                   (1) Wenn Sie Leistungen aus der BUZ beanspruchen, haben
                 Wenn Ausschlüsse zu Art und Umfang des Versicherungs-             Sie die Berufsunfähigkeit im Sinne von § 2 dieser Bedingun-
                 schutzes vertraglich vereinbart sind, dann gelten diese Aus-      gen nachzuweisen. Dazu können wir von Ihnen verlangen,
                 schlüsse auch für Leistungen infolge voller unbefristeter Er-     dass Sie uns jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des
                 werbsminderung (gesetzliche Rentenversicherung) bzw.              Versicherungsfalles und des Umfangs unserer Leistungs-
                 vollständiger unbefristeter Berufsunfähigkeit (Versorgungs-       pflicht erforderlich ist (Auskunftsobliegenheit). Weiter können
                 werk).                                                            wir von Ihnen verlangen, dass Sie uns alle Angaben machen,
                                                                                   die der Aufklärung des Sachverhaltes dienlich sind und uns
                                                                                   die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht ermögli-
                 § 3 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz                 chen (Aufklärungsobliegenheit).
                 ausgeschlossen bzw. wann entfällt der Versiche-
                 rungsschutz?                                                      Leistungsregulierung und Nachregulierungen aus diesem
                                                                                   Vertrag werden in der Bundesrepublik Deutschland vorge-
                 (1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig      nommen. Einzureichende Unterlagen, insbesondere ärztliche
                 davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist.              Berichte und Untersuchungen, werden nur anerkannt, wenn
                                                                                   sie in deutscher Sprache verfasst sind oder in amtlich beglau-
                                                                                   bigter Übersetzung vorliegen.
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                 (2) Wir leisten jedoch nicht, wenn die Berufsunfähigkeit verur-
                 sacht ist:
                 a)   unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. Wir       Sie können uns selbstverständlich kontaktieren, wenn Sie Fra-


                                                                                                                                     Seite 35 von 60

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                 gen z. B. zum Versicherungsumfang, zur Beantragung von          Kosten, die im Zusammenhang mit der Einreichung vom Un-
                 Leistungen oder zur Leistungsprüfung haben. Ebenso erhal-       terlagen gemäß § 4 Absatz 1 und 2 zum Nachweis eines
                 ten Sie Auskünfte zu erforderlichen Unterlagen, Nachweisen      Anspruchs entstehen, hat der Ansprucherhebende zu tragen.
                 oder zur Beschreibung der beruflichen Tätigkeit und entspre-
                 chende Formulare.                                               (3) Wir können außerdem auf unsere Kosten weitere ärztliche
                                                                                 Untersuchungen in Deutschland durch von uns beauftragte
                 (2) Werden Leistungen aus dieser Zusatzversicherung bean-       Ärzte verlangen. Auf Untersuchungen in Deutschland verzich-
                 sprucht, so benötigen wir unverzüglich folgende Unterlagen:     ten wir, wenn diese Untersuchungen durch von uns beauf-
                                                                                 tragte Ärzte vor Ort im Ausland erfolgen. Wenn Sie für die
                 ●   den Versicherungsschein;                                    geforderte Untersuchung reisen müssen, übernehmen wir
                 ●   eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufs-   neben den Untersuchungskosten auch die üblichen Reise-
                     unfähigkeit;                                                und Unterbringungskosten. Unter den üblichen Reise- und
                 ●   ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Per-   Unterbringungskosten verstehen wir die Anreisekosten
                     son gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder unter-        gemäß Bahnfahrt 2. Klasse und falls erforderlich Flug in der
                     sucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und vor-    economy class und Unterbringung in einem 4-Sterne Hotel.
                     aussichtliche Dauer des Leidens sowie zum Nachweis          Notwendige Feststellungen sind auch Auskünfte oder Aufklä-
                     über den Grad der Berufsunfähigkeit oder über die Pfle-     rungen und Nachweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse
                     gebedürftigkeit;                                            und ihre Veränderungen sowie die Auskünfte, die dem Versi-
                 ●   Unterlagen über den Beruf der versicherten Person,          cherer die Prüfung ermöglichen, ob bei Antragstellung unrich-
                     deren Stellung und Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts    tige oder unvollständige Angaben gemacht wurden.
                     der Berufsunfähigkeit sowie über die eingetretenen Ver-
                     änderungen;                                                 Die versicherte Person hat zu ermöglichen, dass der Versiche-
                 ●   Nachweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse der        rer von allen Ärzten, Heilpraktikern, Therapeuten oder sonsti-
                     versicherten Person, z. B. Steuerbescheide, Bilanzen,       gen Heilbehandlern, Krankenhäusern und sonstige Kranken-
                     Gewinn- und Verlustrechnungen, Lohn- und Gehaltsab-         anstalten, Pflegeheimen und Pflegepersonen, bei denen sie in
                     rechnungen sowie ihre jeweiligen Veränderungen;             Behandlung war oder sein wird, anderen Personenversiche-
                 ●   bei Studierenden zusätzlich eine Immatrikulationsbe-        rern und frühere und aktuelle Krankenkassen (gesetzliche und
                     scheinigung betreffend den Zeitpunkt der Berufsunfä-        private), Sozialversicherungsträgern, Berufsgenossenschaf-
                     higkeit, den Nachweis, dass es sich um eine staatlich       ten, Behörden, Gerichten sowie derzeitigen und früheren
                     anerkannte Hochschule (Universität), Fachhochschule         Arbeitgebern sachdienliche Auskünfte, insbesondere über
                     (FH) oder Duale Hochschule (DH) handelt, sowie den          Gesundheitsdaten, erhalten kann. Dies kann durch eine pau-
                     Nachweis, dass die zweite Hälfte der von der jeweiligen     schale, jederzeit widerrufliche Ermächtigung, durch Einzeler-
                     Prüfungs- und Studienordnung vorgesehenen Studien-          mächtigungen oder durch Beschaffung der Informationen
                     zeit (vgl. § 2 Absatz 1) erreicht ist;                      durch die versicherte Person selbst erfolgen; in den beiden
                 ●   bei Auszubildenden zusätzlich eine Ausbildungsbeschei-      letzten Fällen entstehende Mehrkosten im Vergleich zu einer
                     nigung betreffend den Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit,      pauschalen Ermächtigung haben die versicherte Person bzw.
                     den Nachweis, dass der angestrebte Ausbildungsberuf         der Anspruchsteller zu tragen. Über diese Möglichkeiten
                     in Deutschland staatlich anerkannt ist sowie den Nach-      informieren wir die versicherte Person im Rahmen der Prüfung
                     weis, dass die zweite Hälfte der jeweiligen Ausbildungs-    eines geltend gemachten Anspruchs.
                     zeit (vgl. § 2 Absatz 1) erreicht ist;
                 ●   bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich eine Bescheinigung       (4) Die Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist grundsätz-
                     der Person oder der Einrichtung, die mit der Pflege         lich nicht Voraussetzung für die Anerkennung der Leistungen
                     betraut ist, über Art und Umfang der Pflege.                aus der Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung. Ausgenom-
                 ●   bei voller Erwerbsminderung zusätzlich einen Bescheid       men sind der Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen Lebens (z.
                     der Deutschen Rentenversicherung, der die Leistung          B. Verwendung von Prothesen, Seh- und Hörhilfen) sowie
                     wegen voller Erwerbsminderung und den Beginn der            Heilbehandlungen, die gefahrlos und nicht mit besonderen
                     Rentenzahlungen dokumentiert.                               Schmerzen verbunden sind und sichere Aussicht auf Besse-
                                                                                 rung des Gesundheitszustandes bieten. Lässt die versicherte
                 Werden Leistungen als Überbrückungshilfe beantragt, benöti-     Person darüber hinausgehende ärztlich angeordnete oder
                 gen wir unverzüglich folgende Unterlagen:                       empfohlene, insbesondere operative Maßnahmen zur Heilung
                                                                                 oder Minderung der Berufsunfähigkeit nicht durchführen,
                 ●   den Versicherungsschein;                                    steht dies einer Anerkennung des Leistungsanspruchs aus
                 ●   bei Wegfall von Krankentagegeldzahlungen durch den          dieser Versicherung nicht entgegen.
                     privaten Krankenversicherer: die Mitteilung des privaten
                     Krankenversicherers über die Einstellung der Krankenta-
                     gegeldzahlungen aus medizinischen Gründen wegen             § 5 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leis-
                     Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen für die          tungspflicht ab?
                     Krankentagegeldversicherung.
                 ●   bei Wegfall von Krankengeldzahlungen durch den              (1) Nach Vorliegen aller für unsere Leistungsentscheidung
                     gesetzlichen Krankenversicherer: die Mitteilung des         erforderlichen Unterlagen erklären wir innerhalb von 10
                     gesetzlichen Krankenversicherers über die Einstellung       Arbeitstagen, ob und in welchem Umfang wir eine Leistungs-
                                                                                 pflicht anerkennen.
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                     der Krankengeldzahlungen aus medizinischen Gründen
                     wegen voller unbefristeter Erwerbsminderung.
                                                                                 (2) Während der Prüfung Ihres Leistungsanspruchs werden


                                                                                                                                  Seite 36 von 60

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                 wir Sie über den Sachstand bzw. fehlende Unterlagen infor-         rer Leistungen wird mit dem Ablauf des dritten Monats nach
                 mieren. Eine Information über den Sachstand erfolgt spätes-        Zugang unserer Erklärung bei Ihnen wirksam. Zu diesem Zeit-
                 tens alle vier Wochen.                                             punkt muss auch die Beitragszahlung wieder aufgenommen
                                                                                    werden, falls es sich um einen beitragspflichtigen Vertrag
                 (3) In Einzelfällen können wir einmalig ein zeitlich befristetes   handelt und die Beitragszahlungsdauer noch nicht abgelau-
                 Anerkenntnis von bis zu 12 Monaten aussprechen, wenn ein           fen ist. Stirbt die versicherte Person können wir die Leistun-
                 sachlicher Grund vorliegt. Ein sachlicher Grund kann sich aus      gen bereits mit Ablauf des Monats einstellen, in welchem der
                 uneindeutigen Nachweisen über das Vorliegen, den Beginn,           Tod eingetreten ist.
                 die Dauer oder den Grad von Berufsunfähigkeit ergeben. Ein
                 sachlicher Grund kann ferner gegeben sein, wenn aus medizi-        (7) Ist die Berufsunfähigkeit bei Anzeige der Berufsunfähigkeit
                 nischen, beruflichen bzw. betrieblichen Gründen eine Besse-        wieder weggefallen, so können wir unsere Leistungen schon
                 rung der Beeinträchtigungen innerhalb des Befristungszeit-         mit Ablauf des Monats einstellen, in welchem die Berufsunfä-
                 raums objektiv zu erwarten ist (z. B. Reha-Maßnahme,               higkeit weggefallen ist.
                 Wiedereingliederung), so dass die Anspruchsvoraussetzun-
                 gen wegfallen.                                                     (8) Stellen wir die Leistung nach Absatz 6 ein und geht die
                                                                                    versicherte Person zu diesem Zeitpunkt weder ihrer zuletzt
                 Verweisung und Nachprüfung sind für die Zeit der Befristung        ausgeübten beruflichen Tätigkeit noch einer anderen berufli-
                 ausgeschlossen. Die in diesem Zeitraum erbrachten Leistun-         chen Tätigkeit nach, zahlen wir eine Kapitalleistung in Höhe
                 gen fordern wir auch dann nicht zurück, wenn sich im Nachhi-       des Sechsfachen der zuletzt gezahlten monatlichen Berufs-
                 nein herausstellen sollte, dass sich ein bedingungsgemäßer         unfähigkeitsrente. Die Zahlung erfolgt mit Ablauf des Monats,
                 Anspruch nicht nachweisen ließ.                                    der auf das Wirksamwerden der Einstellung der Leistungen
                                                                                    gemäß Absatz 6 folgt. Stirbt die versicherte Person vor die-
                 (4) Wir werden Sie bereits vor Ablauf der Befristung darüber       sem Zeitpunkt, so erbringen wir diese Kapitalleistung nicht.
                 informieren, dass wir nach Ablauf der Befristung das Vorlie-
                 gen bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit prüfen werden,             Voraussetzung ist, dass der Zeitraum zwischen Wirksamwer-
                 soweit Sie dieses wünschen. Die erforderlichen Unterlagen          den der Einstellung unserer Leistungen gemäß Absatz 6 und
                 werden wir dann von Ihnen anfordern. Für diese erneute Prü-        dem Ablauf der vertraglichen Leistungsdauer mindestens
                 fung gelten die Grundsätze der Erstprüfung.                        zwölf Monate beträgt.

                                                                                    Eine Anrechnung der Kapitalleistung auf Leistungen wegen
                 § 6 Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähig-                Berufsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit erfolgt nicht. Die
                 keit?                                                              Kapitalleistung können Sie während der Laufzeit des Vertra-
                                                                                    ges gegebenenfalls mehrfach erhalten, sofern die Vorausset-
                 (1) Nach Anerkennung oder Feststellung unserer Leistungs-          zungen gegeben sind.
                 pflicht sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfä-
                 higkeit und ihren Grad oder die Pflegebedürftigkeit nachzu-
                 prüfen. Dabei können wir erneut prüfen, ob die versicherte         § 7 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungs-
                 Person eine andere Tätigkeit im Sinne von § 2 Absatz 1 aus-        pflichten?
                 übt, wobei neu erworbene berufliche Kenntnisse und Fähig-
                 keiten zu berücksichtigen sind.                                    Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 4 oder § 6 von Ihnen,
                                                                                    der versicherten Person oder dem Ansprucherhebenden vor-
                 (2) Für die Dauer eines zeitlich befristeten Anerkenntnisses       sätzlich oder grob fahrlässig nicht erfüllt wird, sind wir von der
                 nach § 5 erfolgt keine Nachprüfung.                                Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verlet-
                                                                                    zung einer Mitwirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leis-
                 (3) Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche Aus-        tung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechen-
                 künfte und einmal jährlich eine Untersuchung der versicher-        den Verhältnis zu kürzen. Die Ansprüche aus der BUZ bleiben
                 ten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen.         jedoch insoweit bestehen, als die Verletzung ohne Einfluss
                 Die Kosten der Arzthonorare tragen wir. Die Bestimmungen           auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs-
                 des § 4 Absätze 1 und 3 gelten entsprechend.                       pflicht ist. Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit tritt
                                                                                    nur ein, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
                 (4) Die Wiederaufnahme bzw. Änderung einer beruflichen             auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Wenn die Mitwir-
                 Tätigkeit müssen Sie uns unverzüglich mitteilen.                   kungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Beginn des laufen-
                                                                                    den Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen zur Leistung
                 (5) Liegt Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit vor        verpflichtet. Bei Vereinbarung einer Karenzzeit sind wir
                 und hat sich die Art des Pflegefalls geändert oder sein            jedoch frühestens nach Ablauf der Karenzzeit zur Renten-
                 Umfang gemindert, können wir unsere Leistungen einstellen          zahlung verpflichtet.
                 (vgl. § 2 Absätze 8 bis 10). Absatz 6 Satz 3 gilt entsprechend.

                 (6) Ist die Berufsunfähigkeit im Sinne von § 2 dieser Bedin-       § 8 Was gilt bei Verletzung der vorvertraglichen
                 gungen weggefallen oder hat sich ihr Grad auf weniger als          Anzeigepflicht?
                 50 % vermindert, können wir unsere Leistungen einstellen. In
                 diesem Fall legen wir Ihnen die Veränderung in Textform dar        Abweichend von den Regelungen zur vorvertraglichen Anzei-
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                 und teilen die Einstellung unserer Leistungen dem                  gepflicht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
                 Anspruchsberechtigten in Textform mit. Die Einstellung unse-       können wir die dort genannten Rechte (Rücktritt, Kündigung


                                                                                                                                         Seite 37 von 60

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                 und Vertragsanpassung) innerhalb von fünf Jahren seit Ver-        (5) Die BUZ können Sie nur zusammen mit der Hauptversiche-
                 tragsschluss ausüben. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf        rung in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln. Die
                 dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach         Umwandlung ist jedoch nur möglich, wenn das Deckungska-
                 Ablauf der Frist geltend machen. Haben Sie oder die versi-        pital der BUZ ausreicht, eine beitragsfreie Mindestrente zu
                 cherte Person die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig       erreichen. Das Verhältnis zwischen der Berufsunfähigkeits-
                 verletzt, beträgt die Frist immer zehn Jahre seit Vertrags-       rente und der Todesfallsumme bzw. der Jahresleistung bei der
                 schluss.                                                          Rentenversicherung bzw. der Beitragssumme bei einer
                                                                                   Fondsgebundenen Versicherung kann sich durch die
                                                                                   Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung ändern. Die
                 § 9 Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?                 beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente errechnen wir nach den
                                                                                   anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den
                 (1) Die BUZ bildet mit der Versicherung, zu der sie abge-         Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation unter Zugrun-
                 schlossen worden ist (Hauptversicherung), eine Einheit; sie       delegung der nicht verbrauchten Beitragsteile.
                 kann ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden.
                 Spätestens wenn der Versicherungsschutz aus der Haupt-            (6) Eine Fortführung der BUZ unter Befreiung von der Bei-
                 versicherung endet, bei Rentenversicherungen mit Beendi-          tragszahlungspflicht gemäß Absatz 5 ist allerdings nur mög-
                 gung der Aufschubzeit, erlischt auch der Versicherungs-           lich, wenn die beitragsfreie Rente, gerechnet auf das Jahr,
                 schutz aus der BUZ3).                                             mindestens 300 EUR beträgt. Andernfalls werden die zu
                                                                                   erstattenden Beitragsteile (vgl. Absatz 2) der BUZ zur Erhö-
                 (2) Eine BUZ können Sie für sich allein kündigen. In ihren        hung der beitragsfrei versicherten Leistung(en) der Hauptver-
                 letzten fünf Versicherungsjahren kann die BUZ jedoch nur          sicherung und der weiter bestehenden Zusatzversicherungen
                 zusammen mit der Hauptversicherung gekündigt werden.              verwendet.
                 Ein Rückkaufswert steht nicht zur Verfügung. Gegebenen-
                 falls zur Verfügung stehende nicht verbrauchte Beitragstei-       (7) Bei Herabsetzung der versicherten Leistung aus der
                 le erstatten wir im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.        Hauptversicherung gelten die Absätze 2 bis 6 entsprechend.
                 Diese entsprechen dem mit den Rechnungsgrundlagen der             Sofern die Leistungen aus der Hauptversicherung ganz oder
                 Prämienkalkulation zum Schluss der laufenden Versiche-            teilweise reduziert werden, muss die Leistung einer versicher-
                 rungsperiode berechneten Deckungskapital der Versiche-            ten Berufsunfähigkeitsrente angepasst werden, wenn die
                 rung.                                                             Höchstrente überschritten wird.

                 Von dem so ermittelten Betrag wird kein Abzug einbehalten.        (8) Haben Sie Anspruch auf Leistungen aus der BUZ, so
                 Beitragsrückstände werden verrechnet.                             berechnen wir die Leistungen aus der Hauptversicherung und
                                                                                   den ggf. eingeschlossenen sonstigen Zusatzversicherungen
                 (3) Eine beitragsfreigestellte BUZ können Sie nur zusammen        (Rückkaufswert, beitragsfreie Leistung und Überschussbetei-
                 mit der Hauptversicherung kündigen. In diesem Fall erhalten       ligung der Hauptversicherung) so, als ob Sie den Beitrag
                 Sie – soweit vorhanden – die nicht verbrauchte Beitragsteile      unverändert weitergezahlt hätten.
                 im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zurück. Diese ent-
                 sprechen dem mit den Rechnungsgrundlagen der Prämien-             (9) Ansprüche aus der BUZ, die auf bereits vor Kündigung
                 kalkulation zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode        oder Beitragsfreistellung der Hauptversicherung eingetrete-
                 berechneten Deckungskapital der Versicherung. Ein Abzug           ner Berufsunfähigkeit beruhen, werden durch Kündigung oder
                 wird nicht erhoben.                                               Beitragsfreistellung der Hauptversicherung bzw. durch Ablauf
                                                                                   der Hauptversicherung nicht berührt.
                 Eine BUZ deren Beitragszahlungsdauer abgelaufen ist, kön-
                 nen Sie nur zusammen mit der Hauptversicherung kündigen.          (10) Ansprüche aus der BUZ können weder abgetreten, ver-
                 In diesem Fall erhalten Sie – soweit vorhanden – die nicht ver-   pfändet noch beliehen werden.
                 brauchten Beitragsteile im Rahmen der gesetzlichen Möglich-
                 keiten zurück.                                                    (11) Abweichend von den Regelungen zum Bezugsrecht für
                                                                                   die Hauptversicherung können Bezugsrechte im Falle einer
                 Diese entsprechen dem mit den Rechnungsgrundlagen der             privaten Fortführung des Vertrages nur zu Gunsten der versi-
                 Prämienkalkulation zum Schluss der laufenden Versiche-            cherten Person oder zu Gunsten eines der folgenden Ange-
                 rungsperiode berechneten Deckungskapital der Versiche-            hörigen der versicherten Person vereinbart werden:
                 rung.
                                                                                   ●   Ehegatten / eingetragene Lebenspartner,
                 Von dem so ermittelten Betrag wird kein Abzug einbehalten.        ●   Verwandte in gerader Linie z.B. Eltern, (Adoptiv-)Kinder,
                 Beitragsrückstände werden verrechnet.                                 (Ur-)Enkel, (Ur-)Großeltern,
                                                                                   ●   Geschwister und deren Ehegatten / eingetragene
                 Von der Kündigungsmöglichkeit der BUZ ausgenommen sind                Lebenspartner,
                 Verträge während der beitragsfreien Zeit aufgrund einer aner-     ●   Geschwister der Ehegatten / eingetragenen Lebenspart-
                 kannten Berufsunfähigkeit.                                            ner,
                                                                                   ●   Kinder der Geschwister,
                 (4) Eine Kündigung der BUZ zusammen mit der Hauptversi-           ●   Pflegeeltern / -kinder,
                 cherung ist nicht möglich, falls es sich bei der Hauptversiche-
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                                                                                   ●   Verschwägerte in gerader Linie z.B. Schwieger- / Stiefel-
                 rung um eine Rentenversicherung ohne Hinterbliebenenleis-             tern, Schwieger- / Stiefkinder,
                 tung in der Aufschubzeit handelt.                                 ●   Pflegekinder des Ehegatten / eingetragenen Lebens-


                                                                                                                                    Seite 38 von 60

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                     partners                                                     Berufsgruppeneinstufung mit einer höheren garantierten
                 ●   Geschwister der Eltern.                                      Rente führt, werden wir die garantierte Rente unter Berück-
                                                                                  sichtigung der bei Vertragsbeginn gültigen Rechnungsgrund-
                 (12) Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt        lagen zur nächsten Versicherungsperiode anpassen. Voraus-
                 ist, finden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die     setzung hierfür ist, dass der Vertrag zum Zeitpunkt der
                 jeweilige Hauptversicherung sowie ggf. die Besonderen            Anpassung beitragspflichtig ist. Anderenfalls führen wir Ihre
                 Bedingungen für die Anpassungsversicherung sinngemäß             Versicherung mit der unveränderten garantierten Rente fort.
                 Anwendung.                                                       Bei einer Erhöhung der garantierten Rente behalten alle
                                                                                  anderen Vereinbarungen zum Vertrag weiterhin Gültigkeit.

                 § 10 Wann können Sie in eine selbständige Berufs-                (2) Wir prüfen die Auswirkungen des Wechsels der berufli-
                 unfähigkeitsversicherung wechseln?                               chen Tätigkeit nach Absatz 1, wenn die folgenden Vorausset-
                                                                                  zungen vorliegen:
                 (1) Kündigen Sie oder stellen Sie Ihren Vertrag teilweise oder
                 vollständig beitragsfrei, so können Sie Ihren Berufsunfähig-     ●   Die Beantragung erfolgt vor Vollendung des 40. Lebens-
                 keitsschutz in einem separaten selbständigen Berufsunfähig-          jahres der versicherten Person.
                 keitsvertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung aufrechterhal-      ●   Die versicherte Person hat bereits mindestens seit 6
                 ten.                                                                 Monaten in der neuen beruflichen Tätigkeit gearbeitet.
                                                                                  ●   Der Wechsel der beruflichen Tätigkeit erfolgt innerhalb
                 (2) Für den neuen selbständigen Berufsunfähigkeitsvertrag            der ersten 15 Jahre nach Versicherungsbeginn.
                 gilt:                                                            ●   Der Wechsel der beruflichen Tätigkeit muss uns inner-
                                                                                      halb von 12 Monaten ab Beginn der neuen beruflichen
                 ●   Das Ende der Versicherungs-, Beitragszahlungs- und               Tätigkeit angezeigt werden.
                     Leistungsdauer bleibt gegenüber der bisherigen Beruf-
                     unfähigkeitsversicherung unverändert.
                 ●   Der Beitragsberechnung werden das zum Beginn der             § 12 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?
                     Versicherung des neuen Vertrags erreichte rechnungs-
                     mäßige Alter und der für den Neuzugang offene Tarif mit      Überschussermittlung
                     den dann gültigen Rechnungsgrundlagen zugrunde               (1) Die Überschussermittlung erfolgt entsprechend der
                     gelegt. Dabei ist das rechnungsmäßige Alter die Diffe-       Hauptversicherung (vgl. den entsprechenden Paragrafen der
                     renz zwischen dem Kalenderjahr des Beginns der Versi-        Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Hauptversiche-
                     cherung und dem Geburtsjahr der versicherten Person.         rung).
                 ●   Alle sonstigen dem bisherigen Vertrag zugrunde liegen-
                     den besonderen Vereinbarungen, wie Risikozuschläge,          Überschussbeteiligung
                     Risikoausschlüsse und Klauseln, gelten auch für den          (2) Die BUZ ist grundsätzlich gesondert am Überschuss betei-
                     neuen Vertrag.                                               ligt. Sie gehört zum Gewinnverband 811 in der Bestandsgrup-
                 ●   Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente aus dem neuen           pe 14. Die Festlegung und Änderung der Überschussbeteili-
                     selbständigen Berufsunfähigkeitsvertrag darf nicht höher     gung erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei der
                     sein als die Differenz zwischen bisheriger Berufsunfähig-    Hauptversicherung. Zusätzlich erfolgt bei der BUZ eine Diffe-
                     keitsrente und beitragsfreier Berufsunfähigkeitsrente        renzierung der Überschussbeteiligung nach Berufsgruppen.
                     dieser BUZ. Bei Beitragsverrechnung als Form der Über-       Maßgebend für die Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe ist
                     schussverwendung im bisherigen Vertrag entspricht dies       der im Antrag festgehaltene Beruf mit Angabe der Tätigkeit. In
                     der garantierten Rente inklusive einer ggf. eingeschlos-     einzelnen Versicherungsjahren kann eine Zuteilung von Über-
                     senen Dynamik. Bei BU-Bonus als Form der Überschuss-         schüssen entfallen, sofern dies sachlich gerechtfertigt ist.
                     verwendung entspricht dies der garantierten Rente
                     zuzüglich Bonus, inklusive einer ggf. eingeschlossenen       (3) Die BUZ-Vertragsteile B und R sind entsprechend der ver-
                     Dynamik.                                                     traglichen Vereinbarung – siehe hierzu auch die Police – an
                                                                                  dem erwirtschafteten Überschuss beteiligt:
                 (3) Den Antrag auf Abschluss des selbständigen Berufsunfä-
                 higkeitsvertrags können Sie innerhalb von drei Monaten nach      Beitragsverrechnung
                 Wirksamwerden der Kündigung oder der Beitragsreduzierung         Zu Beginn eines jeden Beitragszahlungsabschnitts wird ein
                 bzw. Beitragsfreistellung stellen. Bei Wiederinkraftsetzung      Zusatzüberschussanteil zugeteilt. Bezugsgröße ist der zum
                 Ihrer Hauptversicherung kann die BUZ nicht ohne erneute          Zeitpunkt der Zuteilung aktuelle Bruttobeitrag.
                 Risikoprüfung reaktiviert werden. Der Berufsunfähigkeits-
                 schutz bleibt im separaten Vertrag versichert.                   Verwendung: Der Überschussanteil vermindert den zu zahlen-
                                                                                  den Beitrag bzw. die Beitragsrate. Sie zahlen also nicht den
                 § 11 Was gilt bei einem Wechsel der beruflichen                  vollen, sondern nur einen ermäßigten Beitrag. Die Höhe der
                 Tätigkeit?                                                       Ermäßigung kann allerdings nicht für die gesamte Beitrags-
                                                                                  zahlungsdauer garantiert werden.
                 (1) Wenn die versicherte Person während der Versicherungs-
                 dauer ihre berufliche Tätigkeit wechselt, prüfen wir ohne        Wird eine Versicherung beitragsfrei gestellt, und galt bisher
                                                                                  die Beitragsverrechnung als vereinbart, so erfolgt automa-
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                 erneute Gesundheitsprüfung auf Antrag, ob sich durch den
                 Wechsel der Tätigkeit die Berufsgruppeneinstufung ändert.        tisch der Wechsel zur Überschussverwendungsform „Verzins-
                 Sofern die Prüfung ergibt, dass der Tätigkeitswechsel zu einer   liche Ansammlung“.


                                                                                                                                   Seite 39 von 60

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                 Verzinsliche Ansammlung                                           angesammelt. Bei Beendigung der BUZ wird das verzinslich
                 Zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres – erstmals zu           angesammelte Guthaben zur Erhöhung der Leistung der
                 Beginn des zweiten – wird ein Zusatzüberschussanteil fällig.      Hauptversicherung verwendet. Bei einer Risikolebensversi-
                                                                                   cherung wird das Guthaben mit Beendigung der BUZ ausge-
                 Bezugsgröße ist der Risikobeitrag des Vorjahres.                  zahlt.

                 Beitragsfreie Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen, die       Überschussbeteiligung im Leistungsfall
                 sich nicht im Leistungsbezug befinden, erhalten zusätzlich zu     (4) Hier gilt unabhängig von der vereinbarten Überschussver-
                 dem Zusatzüberschussanteil zu Beginn eines jeden Versiche-        wendungsform folgende Überschussbeteiligung:
                 rungsjahres – erstmals zu Beginn des zweiten – einen Grund-
                 überschussanteil. Bezugsgröße hierfür ist das zum Zeitpunkt       BUZ-B
                 der Zuteilung überschussberechtigte Deckungskapital. Es           Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen nach BUZ-B im
                 berechnet sich aus dem am Ende eines Versicherungsjahres          Leistungsbezug erhalten zu Beginn eines jeden Versiche-
                 vorhandenen positiven Deckungskapital der Versicherung,           rungsjahres einen Grundüberschussanteil. Erstmals wird der
                 das mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinst wird.             Überschuss zu Beginn des Versicherungsjahres, das auf das
                                                                                   Jahr des Eintritts der Berufsunfähigkeit folgt, gewährt.
                 Verwendung: Die Überschussanteile werden verzinslich ange-        Bezugsgröße ist das zum Zeitpunkt der Zuteilung über-
                 sammelt. Bei Beendigung der BUZ wird das verzinslich ange-        schussberechtigte Deckungskapital. Es berechnet sich aus
                 sammelte Guthaben zur Erhöhung der Leistung der Hauptver-         dem am Ende eines Versicherungsjahres vorhandenen positi-
                 sicherung verwendet. Bei einer Risikolebensversicherung           ven Deckungskapital der Versicherung, das mit dem Rech-
                 wird das Guthaben mit Beendigung der BUZ ausgezahlt.              nungszins um ein Jahr abgezinst wird. Bei unterjährigem Ein-
                                                                                   tritt der Berufsunfähigkeit erfolgt die erste Gewährung des
                 Berufsunfähigkeitsbonus (BU-Bonus)                                Überschusses anteilig.
                 Zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres wird ein BU-
                 Bonus festgelegt. Bezugsgröße hierfür ist die versicherte         Verwendung: Der Überschuss wird verzinslich angesammelt.
                 Leistung des betreffenden Versicherungsjahres.                    Bei Beendigung der BUZ wird das verzinslich angesammelte
                                                                                   Guthaben zur Erhöhung der Leistung der Hauptversicherung
                 Solange kein Leistungsbezug erfolgt, wird der BU-Bonus Jahr       verwendet. Bei einer Risikolebensversicherung wird das Gut-
                 für Jahr neu festgelegt. Führt eine Neufestlegung der jährli-     haben mit Beendigung der BUZ ausgezahlt.
                 chen Überschussanteile zu einer Reduzierung des Bonus, so
                 haben Sie das Recht – sofern noch keine Berufsunfähigkeit         BUZ-R
                 im Sinne des § 2 eingetreten ist – die garantierte Berufsunfä-    Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen nach BUZ-R im
                 higkeitsrente zur nächsten Beitragsfälligkeit ohne erneute        Leistungsbezug erhalten zu Beginn eines jeden Versiche-
                 Gesundheitsprüfung so zu erhöhen, dass die Höhe des bishe-        rungsjahres einen Grundüberschussanteil. Erstmals wird der
                 rigen Berufsunfähigkeitsschutzes (einschließlich Bonus)           Überschuss zu Beginn des Versicherungsjahres gewährt, das
                 erhalten bleibt. Maßgebend für die Bestimmung des neuen           auf das Jahr des Eintritts der Berufsunfähigkeit folgt. Bezugs-
                 Beitrags ist der beim ursprünglichen Abschluss gültige Tarif.     größe hierfür ist die BUZ-Rente des vorhergehenden Versi-
                 Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente inklusive Bonus teilen       cherungsjahres.
                 wir Ihnen jährlich in der Wertbestätigung mit. Die Erhöhung ist
                 spätestens sechs Wochen nach der Hauptfälligkeit (Jahres-         Verwendung: Die Überschüsse werden zur Erhöhung der
                 tag des Beginns der Versicherung) des Jahres, in dem die          BUZ-Rente verwendet. Bei unterjährigem Eintritt unserer Leis-
                 Änderung des Berufsunfähigkeitsbonus erfolgt ist, in Textform     tungspflicht wird die BUZ-Rente anteilig erhöht.
                 zu beantragen.
                                                                                   Die BUZ-Rente aus Überschuss wird erstmals nach Ablauf
                 Verwendung: Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit – bei Verein-      einer eventuell vereinbarten Karenzzeit gezahlt.
                 barung einer Karenzzeit erstmals nach deren Ablauf – wird
                 der BU-Bonus zusätzlich zu den versicherten BUZ-Leistun-
                 gen gezahlt. Maßgeblich für die Höhe des BU-Bonus ist der         § 13 Können die Beiträge angepasst werden?
                 im Jahr des Eintritts der Berufsunfähigkeit deklarierte Über-
                 schussanteilsatz. Der BU-Bonus wird jeweils bis zum Ablauf        Ein durch die laufenden Überschussanteile ermäßigter Bei-
                 der vereinbarten Leistungsdauer, längstens jedoch für die         trag (vgl. § 12 Absatz 3 Beitragsverrechnung) kann sich je
                 Dauer unserer Leistungspflicht gezahlt.                           nach Überschussergebnis verändern. Auf das weitergehende
                                                                                   Recht zur Anpassung der Beiträge nach § 163 Absatz 1 Satz
                 Beitragsfreie Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen, die       1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verzichten wir.
                 sich nicht im Leistungsbezug befinden, erhalten zusätzlich zu
                 dem BU-Bonus zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres –
                                                                                   § 14 Wann verjähren die Ansprüche aus der Versiche-
                 erstmals zu Beginn des zweiten – einen Grundüberschussan-
                 teil. Bezugsgröße hierfür ist das zum Zeitpunkt der Zuteilung     rung?
                 überschussberechtigte Deckungskapital. Es berechnet sich
                 aus dem am Ende eines Versicherungsjahres vorhandenen             Ihre Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren. Die
                 positiven Deckungskapital der Versicherung, das mit dem           Verjährung beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der
                                                                                   Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den
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                 Rechnungszins um ein Jahr abgezinst wird.
                                                                                   Anspruch begründenden Umständen und der Person des
                 Verwendung: Die Grundüberschussanteile werden verzinslich         Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit


                                                                                                                                     Seite 40 von 60

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                 erlangen müsste. Ist ein Anspruch aus dem Vertrag bei uns
                 angemeldet worden, so ist die Verjährung bis zum Eingang        1) Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen der jeweilige Versi-
                 unserer schriftlichen Entscheidung gehemmt.                        cherungsschutz besteht.

                                                                                 2) Mit Leistungsdauer wird der Zeitraum bezeichnet, bis zu dessen Ablauf eine
                                                                                    während der Versicherungsdauer zuerkannte Leistung längstens gewährt wird.
                 § 15 Welche Besonderheiten gelten bei Inanspruch-
                                                                                 3) Das Gleiche gilt bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages (vgl. die entspre-
                 nahme von beschäftigungsfreien Zeiten ohne Ent-                    chenden Regelungen in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingun-
                 gelt?                                                              gen).


                 (1)Besteht ein ursprünglich entgeltliches Arbeitsverhältnis
                 ohne Entgelt fort (beschäftigungsfreie Zeit ohne Entgelt),
                 kann die versicherte Berufsunfähigkeitsrente bis zur Mindest-
                 rente von 60 EUR jährlich abgesenkt werden. Die versicherte
                 Person kann innerhalb von drei Monaten nach Beendigung
                 der beschäftigungsfreien Zeit ohne Entgelt durch eine Erklä-
                 rung in Textform verlangen, dass die Versicherung ohne
                 Gesundheitsprüfung zu den vor der Absenkung vereinbarten
                 Bedingungen fortgesetzt wird. Wir sind berechtigt, Nachwei-
                 se für den Beginn der beschäftigungsfreien Zeit ohne Entgelt
                 zu verlangen.

                 (2) Besteht ein ursprünglich entgeltliches Arbeitsverhältnis
                 ohne Entgelt fort (beschäftigungsfreie Zeit ohne Entgelt) und
                 wird während dieser Zeit eine Reduzierung des Beitrags oder
                 eine Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung vorge-
                 nommen, kann die versicherte Person innerhalb von drei
                 Monaten nach der Beendigung der beschäftigungsfreien Zeit
                 ohne Entgelt durch eine Erklärung in Textform verlangen, dass
                 die Versicherung ohne Gesundheitsprüfung zu den vor der
                 Umwandlung vereinbarten Bedingungen fortgesetzt wird.


                 § 16 Ersetzung unwirksamer Bestimmungen

                 (1) Unwirksame Bestimmungen in diesen Bedingungen kön-
                 nen wir nach § 164 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz
                 (VVG) mit Wirkung für bestehende Verträge durch neue
                 Regelungen ersetzen, falls die Unwirksamkeit durch eine
                 höchstrichterliche Entscheidung oder einen bestandskräfti-
                 gen Verwaltungsakt festgestellt wurde.

                 (2) Die Änderung muss zur Fortführung des Vertrags notwen-
                 dig sein oder das Festhalten an dem Vertrag ohne neue
                 Regelung stellt für Sie oder für uns auch unter Berücksichti-
                 gung der Interessen des jeweils anderen eine unzumutbare
                 Härte dar. Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter
                 Wahrung des Vertragsziels Ihre Belange angemessen berück-
                 sichtigt.

                 (3) Die neue Regelung wird zwei Wochen, nachdem wir Ihnen
                 die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe mit-
                 geteilt haben, Vertragsbestandteil.
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                                                                                                                                                  Seite 41 von 60

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                 Besondere Bedingungen
                                                                                  Erwerbsunfähigkeits-Rente (EUZ-R)
                 für die Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung                  Zahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente. Die Rente zahlen wir
                 (EUZ)                                                            monatlich im Voraus, erstmals zu Beginn des Monats, der auf
                 – Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG (Schicht 2)            den Monat folgt, in dem die Erwerbsunfähigkeit eingetreten
                                                                                  ist. Bei Vereinbarung einer Karenzzeit zahlen wir die Rente
                 In den Versicherungsbedingungen sprechen wir mit unserer         erstmals nach deren Ablauf.
                 persönlichen Anrede grundsätzlich den „Versicherungsneh-
                 mer“ als denjenigen an, der die Versicherung beantragt hat       Eine Abfindung von Rentenleistungen zu Beginn der Renten-
                 und somit unser unmittelbarer Vertragspartner ist. Dies gilt     zahlung ist innerhalb der Grenzen von § 3 Betriebsrentenge-
                 auch dann, wenn Sie als versicherte Person die Versiche-         setz möglich. Ein solches Abfindungsrecht steht auch dem
                 rungsbedingungen erhalten, ohne gleichzeitig Versicherungs-      Versicherer zu. Mit Zahlung der Abfindung erlischt der Ver-
                 nehmer zu sein.                                                  trag.

                                                                                  Medizinische und berufliche Rehabilitations- und Integrati-
                 Inhaltsverzeichnis                                               onsberatung
                                                                                  (2) Wir bieten der versicherten Person bei Eintritt von
                 § 1      Was ist versichert?                                     Erwerbsunfähigkeit im Sinne des § 2 kostenlos eine Beratung
                 § 2      Was ist Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedin-       über Möglichkeiten zur medizinischen Rehabilitation und
                          gungen?                                                 beruflichen Reintegration durch von uns beauftragte aner-
                 § 3      In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz aus-      kannte Spezialisten an. Im Rahmen dieser Beratung als sinn-
                          geschlossen bzw. wann entfällt der Versicherungs-       voll bestätigte Maßnahmen werden von unseren Spezialisten
                          schutz?                                                 eingeleitet und begleitet. Maßnahmen sind sinnvoll, wenn aus
                 § 4      Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten,           medizinischer und arbeitsmarktbezogener Sicht die begrün-
                          wenn Leistungen wegen Erwerbsunfähigkeit verlangt       dete Aussicht besteht, dass dadurch die Aufnahme einer
                          werden?                                                 Berufstätigkeit erfolgen kann. Wir übernehmen während der
                 § 5      Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leis-         Versicherungsdauer die Kosten für eine vollständig durchge-
                          tungspflicht ab?                                        führte Maßnahme. Die Kosten übernehmen wir jedoch maxi-
                 § 6      Was gilt für die Nachprüfung der Erwerbsunfähigkeit?    mal bis zum Sechsfachen der vereinbarten monatlichen
                 § 7      Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflich-    Erwerbsunfähigkeitsrente. Die versicherte Person ist nicht
                          ten?                                                    verpflichtet diese Hilfe anzunehmen.
                 § 8      Was gilt bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeige-
                          pflicht?                                                Entstehen des Anspruchs
                 § 9      Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?           (3) Der Anspruch auf Leistung entsteht mit Ablauf des
                 § 10     Wann können Sie in eine selbständige Erwerbsunfä-       Monats, in dem die Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist.
                          higkeitsabsicherung wechseln?
                 §   11   Wie erfolgt die?                                        Bei einer eventuell vereinbarten Karenzzeit entsteht der
                 §   12   Können die Beiträge angepasst werden?                   Anspruch auf die Leistungen frühestens nach Ablauf der
                 §   13   Wann verjähren die Ansprüche aus Versicherungen?        Karenzzeit. Diese beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die
                 §   14   Welche Besonderheiten gelten bei Inanspruchnahme        Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist. Endet die Erwerbsunfä-
                          von beschäftigungsfreien Zeiten ohne Entgelt?           higkeit und tritt innerhalb von 24 Monaten danach erneut
                 § 15     Ersetzung unwirksamer Bestimmungen                      Erwerbsunfähigkeit aufgrund derselben Ursache ein, so wer-
                                                                                  den bereits zurückgelegte Karenzzeiten berücksichtigt.

                 § 1 Was ist versichert?                                          Erlöschen des Anspruchs
                                                                                  (4) Der Anspruch auf Leistung erlischt, wenn keine Erwerbs-
                 Leistung infolge Erwerbsunfähigkeit                              unfähigkeit mehr vorliegt, die versicherte Person stirbt oder
                                                                                  die jeweilige Leistungsdauer der EUZ endet.
                 (1) Wird die versicherte Person während der Versicherungs-
                 dauer1) erwerbsunfähig, so erbringen wir – je nach vertragli-    Verspätete Anzeige
                 cher Vereinbarung – folgende Leistungen:                         (5) Wird nach Ablauf der Versicherungsdauer der Anspruch
                                                                                  auf Erwerbsunfähigkeit angemeldet, die bereits vor Ablauf der
                 Beitragsbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit (EUZ-B)                 Versicherungsdauer eingetreten ist, so erbringen wir die Leis-
                 Volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht für die          tung, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungs-
                 Hauptversicherung und die eingeschlossenen Zusatzversi-          dauer.
                 cherungen. Werden nach Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit
                 Leistungen erbracht, so muss nach Ablauf der für die Bei-        Beitragszahlung während Anspruchsprüfung
                 tragsbefreiung vereinbarten Leistungsdauer2) trotz einer         (6) Während der Dauer der Anspruchsprüfung stunden wir –
                 gegebenenfalls weiter bestehenden Erwerbsunfähigkeit die         auf Ihren Antrag in Textform hin – die fälligen Beiträge zinslos
                 Beitragszahlung für die Hauptversicherung und die gegebe-        bis zu unserer endgültigen Entscheidung über die Leistungs-
                 nenfalls eingeschlossenen Zusatzversicherungen wieder auf-
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                                                                                  pflicht gemäß § 5. Im Fall einer gerichtlichen Auseinanderset-
                 genommen werden, sofern die Beitragszahlungsdauer der            zung stunden wir die Beiträge darüber hinaus bis zum rechts-
                 Hauptversicherung zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet         verbindlichen Abschluss des Verfahrens. Die Nachzahlung


                                                                                                                                     Seite 42 von 60

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                 der gestundeten Beiträge erfolgt in einem Betrag spätestens       Die Umstellung erfolgt mit Eingang der Meldung, frühestens
                 am Ende des Stundungszeitraumes oder in maximal 24                mit Aufnahme der Berufsausbildung/-tätigkeit. Der Beitrag
                 Monatsraten (Einzelrate mind. 25 EUR). Sofern die Vorausset-      sowie die Höhe der Überschussbeteiligung für die Berufsun-
                 zungen vorliegen, kann der Ausgleich auf Wunsch durch eine        fähigkeits-Zusatz-Versicherung werden dann aufgrund des
                 Herabsetzung der Leistungen nach den anerkannten Regeln           Berufes neu festgelegt.
                 der Versicherungsmathematik erfolgen. Zahlen Sie die Beiträ-
                 ge während der Anspruchsprüfung weiter, so werden wir die-        Erfolgt die Anzeige über die Aufnahme der Berufsausbildung/
                 se bei Feststellung oder Anerkennung der Leistungspflicht         -tätigkeit nach Ablauf der sechs Monate, wird die Umstellung
                 verzinst zurückzahlen. Der Zinssatz entspricht der zum Zeit-      von dem Ergebnis einer neuen versicherungsmedizinischen
                 punkt der Rückzahlung geltenden Überschussdeklaration.            Prüfung abhängig gemacht.

                 Dynamik im Leistungsfall von EUZ-B
                 (7) Haben Sie mit uns die dynamische Anpassung bei                § 2 Was ist Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedin-
                 Erwerbsunfähigkeit vereinbart, so gilt Folgendes:                 gungen?

                 a)   Voraussetzung für die Dynamik im EUZ-B-Leistungsfall         (1) Erwerbsunfähig ist die versicherte Person, die infolge
                      ist, dass zum Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsunfähig-    Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechen-
                      keit die planmäßige Erhöhung in die Hauptversicherung        den Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraus-
                      eingeschlossen ist.                                          sichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande sein
                 b)   Die Leistung aus der EUZ-B steigt jährlich um den hier-      wird, mindestens drei Stunden täglich eine Erwerbstätigkeit
                      für vereinbarten Prozentsatz – erstmalig zum Jahrestag,      auszuüben.
                      der auf den Monat des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit
                      folgt. Der Mehrbeitrag wird zur Erhöhung der Versiche-       (2) Als Erwerbstätigkeit im Sinne von Absatz 1 gelten selbst-
                      rungssumme der Hauptversicherung verwendet. Die              ständige Tätigkeiten sowie die üblichen Tätigkeiten des allge-
                      Leistungen der Hauptversicherungen werden somit              meinen Arbeitsmarktes. Tätigkeiten, die auf die besonderen
                      auch im Falle einer Erwerbsunfähigkeit weiter erhöht.        gesundheitlichen Einschränkungen der versicherten Person
                      Einzelheiten zur Berechnung der Erhöhung sind in den         zugeschnitten sind oder zugeschnitten werden müssen, zäh-
                      Besonderen Bedingungen für die Anpassungsversiche-           len nicht zu den üblichen Tätigkeiten des allgemeinen Arbeits-
                      rung festgelegt. Die Erhöhungen erfolgen, solange            marktes.
                      Anspruch auf Beitragsbefreiung aus EUZ-B besteht.
                 c)   Wenn unsere Leistungspflicht aus der Beitragsbefreiung       (3) Ob die versicherte Person in der Lage ist, eine Erwerbstä-
                      endet, lebt Ihre Pflicht zur Zahlung der Beiträge für die    tigkeit auszuüben, richtet sich allein nach ihren gesundheitli-
                      Hauptversicherung und alle Zusatzversicherungen wie-         chen Verhältnissen; der zuletzt ausgeübte Beruf, die vorhan-
                      der auf. Die Höhe des Beitrages bemisst sich an den zu       denen und erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse, die
                      diesem Zeitpunkt geltenden versicherten Leistungen,          bisherige Lebensstellung, die Einkommensverhältnisse sowie
                      einschließlich etwaiger Erhöhungen aus der dynami-           die jeweilige Arbeitsmarktlage bleiben unberücksichtigt.
                      schen Anpassung im Falle der Erwerbsunfähigkeit.
                 d)   Erlischt das Recht auf dynamische Anpassung der              (4) Ist die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverlet-
                      Hauptversicherung, so wird das Recht auf die Dynamik         zung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die
                      im Leistungsfall von EUZ-B ausgeschlossen. Der Beitrag       ärztlich nachzuweisen sind, ununterbrochen wenigstens
                      für die EUZ wird dann neu berechnet.                         sechs Monate außerstande gewesen, mindestens drei Stun-
                                                                                   den täglich eine Erwerbstätigkeit auszuüben, so gilt dieser
                 Rentendynamik der EUZ-R im Rentenbezug                            Zustand von Beginn an als Erwerbsunfähigkeit. Die Absätze 2
                 (8) Haben Sie mit uns die dynamische Anpassung der Renten         und 3 gelten entsprechend.
                 bei Erwerbsunfähigkeit vereinbart, so gilt Folgendes:

                 a)   Die Erhöhungen erfolgen, solange Leistungen aus der          § 3 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz
                      Versicherung erbracht werden. Gleiches gilt auch wäh-        ausgeschlossen bzw. wann entfällt der Versiche-
                      rend der Dauer einer ggf. eingeschlossenen Karenzzeit.       rungsschutz?
                 b)   Die garantierten Renten im Rentenbezug steigen um
                      den vereinbarten Prozentsatz jeweils jährlich zur Haupt-     (1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig
                      fälligkeit, die auf den Monat folgt, in dem der Leistungs-   davon, wie es zu der Erwerbsunfähigkeit gekommen ist.
                      fall eingetreten ist. Bezugsgröße sind die jeweiligen Vor-
                      jahresrenten.                                                (2) Wir leisten jedoch nicht, wenn die Erwerbsunfähigkeit ver-
                                                                                   ursacht ist:
                 Schüler, Studenten und Auszubildende                              a)   unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. Wir
                 (9) Für Schüler, Studenten und Auszubildende kann eine                 leisten jedoch, wenn die Erwerbsunfähigkeit verursacht
                 Umstellung auf eine Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung             wurde durch kriegerische Ereignisse, denen die versi-
                 (BUZ) erfolgen, sobald eine Berufsausbildung/-tätigkeit                cherte Person während eines Aufenthaltes außerhalb
                 begonnen bzw. aufgenommen wurde, bei der Versicherungs-                der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an
                 schutz auch im Falle einer Berufsunfähigkeit geleistet werden          denen sie nicht aktiv beteiligt war;
                                                                                   b) durch innere Unruhe, sofern die versicherte Person auf
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                 kann. Dieser Umstand muss innerhalb von sechs Monaten
                 nach Beginn der Berufsausbildung/-tätigkeit angezeigt wer-             Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat;
                 den.                                                              c) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Ver-


                                                                                                                                     Seite 43 von 60

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                      such eines Verbrechens oder Vergehens durch die versi-       sie in deutscher Sprache verfasst sind oder in amtlich beglau-
                      cherte Person. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr        bigter Übersetzung vorliegen.
                      sind – auch bei Vorsatz – versichert.
                 d)   durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder          Sie können uns selbstverständlich kontaktieren, wenn Sie Fra-
                      mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall, absichtli-      gen z. B. zum Versicherungsumfang, zur Beantragung von
                      che Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung.            Leistungen oder zur Leistungsprüfung haben. Ebenso erhal-
                      Wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass diese Hand-          ten Sie Auskünfte zu erforderlichen Unterlagen, Nachweisen
                      lungen in einem die freie Willensbestimmung ausschlie-       oder zur Beschreibung der beruflichen Tätigkeit und entspre-
                      ßenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätig-         chende Formulare.
                      keit begangen worden sind, werden wir leisten;
                 e)   durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Ver-    (2) Werden Leistungen aus dieser Zusatzversicherung bean-
                      sicherungsnehmer vorsätzlich die Erwerbsunfähigkeit          sprucht, so benötigen wir unverzüglich folgende Unterlagen:
                      der versicherten Person herbeigeführt haben;
                 f)   durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder       ●   den Versicherungsschein;
                      die Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden         ●   eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der
                      oder schädigen, dass Maßnahmen einer Katastrophen-               Erwerbsunfähigkeit;
                      schutzbehörde oder vergleichbarer Einrichtungen erfor-       ●   ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Per-
                      derlich sind;                                                    son gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder unter-
                 g)   unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Ein-          sucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und vor-
                      satz von atomaren, biologischen oder chemischen Waf-             aussichtliche Dauer des Leidens;
                      fen oder den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche     ●   Unterlagen über den Beruf der versicherten Person,
                      Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemi-           deren Stellung und Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts
                      schen Stoffen, sofern der Einsatz oder das Freisetzen            der Erwerbsunfähigkeit sowie über die eingetretenen
                      darauf gerichtet sind, das Leben einer Vielzahl von Per-         Veränderungen;
                      sonen zu gefährden und zu einer nicht vorhersehbaren         ●   Nachweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse der
                      Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber den                   versicherten Person, z. B. Steuerbescheide, Bilanzen,
                      technischen Berechnungsgrundlagen führt, so dass die             Gewinn- und Verlustrechnungen, Lohn- und Gehaltsab-
                      Erfüllbarkeit der zugesagten Leistungen nicht mehr               rechnungen sowie ihre jeweiligen Veränderungen.
                      gewährleistet ist und dies von einem unabhängigen
                      Treuhänder gutachterlich bestätigt wird.                     Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Ansprucherhe-
                                                                                   bende zu tragen.
                 (3) Der Versicherungsschutz für die EUZ besteht nur so lange,
                 wie die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz in den        (3) Wir können außerdem auf unsere Kosten weitere ärztliche
                 Ländern Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frank-          Untersuchungen in Deutschland durch von uns beauftragte
                 reich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien,     Ärzte verlangen. Auf Untersuchungen in Deutschland verzich-
                 Japan, Kanada, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Nor-        ten wir, wenn diese Untersuchungen durch von uns beauf-
                 wegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien           tragte Ärzte vor Ort im Ausland erfolgen. Wenn Sie für die
                 oder den Vereinigten Staaten von Amerika hat, und sich nicht      geforderte Untersuchung aus dem Ausland nach Deutsch-
                 länger als sechs Monate außerhalb der angegebenen Länder          land reisen müssen, übernehmen wir neben den Untersu-
                 aufhält; es sei denn, wir haben einer Ausdehnung des Versi-       chungskosten auch die üblichen Reise- und Unterbringungs-
                 cherungsschutzes schriftlich zugestimmt. Eine eingetretene        kosten. Unter den üblichen Reise- und Unterbringungskosten
                 Leistungspflicht aus der EUZ bleibt jedoch in der anerkannten     verstehen wir die Anreisekosten gemäß Bahnfahrt 2. Klasse
                 Höhe bestehen.                                                    und falls erforderlich Flug in der economy class und Unter-
                                                                                   bringung in einem 4-Sterne Hotel. Notwendige Feststellun-
                                                                                   gen sind auch Auskünfte oder Aufklärungen und Nachweise
                 § 4 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten,                 über die wirtschaftlichen Verhältnisse und ihre Veränderun-
                 wenn Leistungen wegen Erwerbsunfähigkeit verlangt                 gen sowie die Auskünfte, die dem Versicherer die Prüfung
                 werden?                                                           ermöglichen, ob bei Antragstellung unrichtige oder unvoll-
                                                                                   ständige Angaben gemacht wurden.
                 (1) Wenn Sie Leistungen aus der EUZ beanspruchen, haben
                 Sie die Erwerbsunfähigkeit im Sinne von § 2 dieser Bedingun-      Die versicherte Person hat zu ermöglichen, dass der Versiche-
                 gen nachzuweisen. Dazu können wir von Ihnen verlangen,            rer von allen Ärzten, Heilpraktikern, Therapeuten oder sonsti-
                 dass Sie uns jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des     gen Heilbehandlern, Krankenhäusern und sonstige Kranken-
                 Versicherungsfalles und des Umfangs unserer Leistungs-            anstalten, Pflegeheimen und Pflegepersonen, bei denen sie in
                 pflicht erforderlich ist (Auskunftsobliegenheit). Weiter können   Behandlung war oder sein wird, anderen Personenversiche-
                 wir von Ihnen verlangen, dass Sie uns alle Angaben machen,        rern und frühere und aktuelle Krankenkassen (gesetzliche und
                 die der Aufklärung des Sachverhaltes dienlich sind und uns        private), Sozialversicherungsträgern, Berufsgenossenschaf-
                 die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht ermögli-        ten, Behörden, Gerichten sowie derzeitigen und früheren
                 chen (Aufklärungsobliegenheit).                                   Arbeitgebern sachdienliche Auskünfte, insbesondere über
                                                                                   Gesundheitsdaten, erhalten kann. Dies kann durch eine pau-
                 Leistungsregulierung und Nachregulierungen aus diesem             schale, jederzeit widerrufliche Ermächtigung, durch Einzeler-
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                 Vertrag werden in der Bundesrepublik Deutschland vorge-           mächtigungen oder durch Beschaffung der Informationen
                 nommen. Einzureichende Unterlagen, insbesondere ärztliche         durch die versicherte Person selbst erfolgen; in den beiden
                 Berichte und Untersuchungen, werden nur anerkannt, wenn           letzten Fällen entstehende Mehrkosten im Vergleich zu einer


                                                                                                                                    Seite 44 von 60

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                 pauschalen Ermächtigung haben die versicherte Person bzw.          Für die Dauer eines zeitlich befristeten Anerkenntnisses nach
                 der Anspruchsteller zu tragen. Über diese Möglichkeiten            § 5 erfolgt keine Nachprüfung.
                 informieren wir die versicherte Person im Rahmen der Prüfung
                 eines geltend gemachten Anspruchs.                                 (2) Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche Aus-
                                                                                    künfte und einmal jährlich eine Untersuchung der versicher-
                 (4) Die Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist grundsätz-        ten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen.
                 lich nicht Voraussetzung für die Anerkennung der Leistungen        Die Kosten der Arzthonorare tragen wir. Die Bestimmungen
                 aus der Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung. Ausge-            des § 4 Absätze 1 und 3 gelten entsprechend.
                 nommen sind der Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen
                 Lebens (z. B. Verwendung von Prothesen, Seh- und Hörhilfen)        (3) Die Wiederaufnahme bzw. Änderung einer beruflichen
                 sowie Heilbehandlungen, die gefahrlos und nicht mit beson-         Tätigkeit müssen Sie uns unverzüglich mitteilen.
                 deren Schmerzen verbunden sind und sichere Aussicht auf
                 Besserung des Gesundheitszustandes bieten. Lässt die versi-        (4) Ist die Erwerbsunfähigkeit weggefallen, können wir unsere
                 cherte Person darüberhinausgehende ärztlich angeordnete            Leistungen einstellen. In diesem Fall legen wir Ihnen die Ver-
                 oder empfohlene, insbesondere operative Maßnahmen zur              änderung in Textform dar und teilen die Einstellung unserer
                 Heilung oder Minderung der Erwerbsunfähigkeit nicht durch-         Leistungen dem Anspruchsberechtigten in Textform mit. Die
                 führen, steht dies einer Anerkennung des Leistungsan-              Einstellung unserer Leistungen wird mit dem Ablauf des drit-
                 spruchs aus dieser Versicherung nicht entgegen.                    ten Monats nach Zugang unserer Erklärung bei Ihnen wirk-
                                                                                    sam. Zu diesem Zeitpunkt muss auch die Beitragszahlung
                                                                                    wieder aufgenommen werden, falls es sich um einen beitrags-
                 § 5 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leis-                pflichtigen Vertrag handelt und die Beitragszahlungsdauer
                 tungspflicht ab?                                                   noch nicht abgelaufen ist. Stirbt der Versicherte erlischt die
                                                                                    Leistungsverpflichtung mit dem Tag des Todes.
                 (1) Nach Vorliegen aller für unsere Leistungsentscheidung
                 erforderlichen Unterlagen erklären wir innerhalb von 4             (5) Ist die Erwerbsunfähigkeit bei Anzeige der Erwerbsunfä-
                 Wochen, ob und in welchem Umfang wir eine Leistungspflicht         higkeit wieder weggefallen, so können wir unsere Leistungen
                 anerkennen.                                                        schon mit Ablauf des Monats einstellen, in welchem die
                                                                                    Erwerbsunfähigkeit weggefallen ist.
                 (2) Während der Prüfung Ihres Leistungsanspruchs werden
                 wir Sie über den Sachstand bzw. fehlende Unterlagen infor-
                 mieren. Eine Information über den Sachstand erfolgt spätes-        § 7 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungs-
                 tens alle vier Wochen.                                             pflichten?

                 (3) In Einzelfällen können wir einmalig ein zeitlich befristetes   Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 4 oder § 6 von Ihnen,
                 Anerkenntnis von bis zu 12 Monaten aussprechen, wenn ein           der versicherten Person oder dem Ansprucherhebenden vor-
                 sachlicher Grund vorliegt. Ein sachlicher Grund kann sich aus      sätzlich oder grob fahrlässig nicht erfüllt wird, sind wir von der
                 uneindeutigen Nachweisen über das Vorliegen, den Beginn,           Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verlet-
                 die Dauer oder den Grad von Erwerbsunfähigkeit ergeben. Ein        zung einer Mitwirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leis-
                 sachlicher Grund kann ferner gegeben sein, wenn aus medizi-        tung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechen-
                 nischen, beruflichen bzw. betrieblichen Gründen eine Besse-        den Verhältnis zu kürzen. Die Ansprüche aus der EUZ bleiben
                 rung der Beeinträchtigungen innerhalb des Befristungszeit-         jedoch insoweit bestehen, als die Verletzung ohne Einfluss
                 raums objektiv zu erwarten ist (z. B. Reha-Maßnahme,               auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs-
                 fortschreitender Heilungsprozess), so dass die Anspruchsvor-       pflicht ist. Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit tritt
                 aussetzungen wegfallen.wVerweisung und Nachprüfung sind            nur ein, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
                 für die Zeit der Befristung ausgeschlossen. Die in diesem          auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Wenn die Mitwir-
                 Zeitraum erbrachten Leistungen fordern wir auch dann nicht         kungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Beginn des laufen-
                 zurück, wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass         den Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen zur Leistung
                 sich ein bedingungsgemäßer Anspruch nicht nachweisen ließ.         verpflichtet. Bei Vereinbarung einer Karenzzeit sind wir
                                                                                    jedoch frühestens nach Ablauf der Karenzzeit zur Renten-
                 (4) Wir werden Sie bereits vor Ablauf der Befristung darüber       zahlung verpflichtet.
                 informieren, dass wir nach Ablauf der Befristung das Vorlie-
                 gen bedingungsgemäßer Erwerbsunfähigkeit prüfen werden,
                 soweit Sie dieses wünschen. Die erforderlichen Unterlagen          § 8 Was gilt bei Verletzung der vorvertraglichen
                 werden wir dann von Ihnen anfordern. Für diese erneute Prü-        Anzeigepflicht?
                 fung gelten die Grundsätze der Erstprüfung.
                                                                                    Abweichend von den Regelungen zur vorvertraglichen Anzei-
                                                                                    gepflicht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
                 § 6 Was gilt für die Nachprüfung der Erwerbsunfähig-               (AVB) können wir die dort genannten Rechte (Rücktritt, Kündi-
                 keit?                                                              gung und Vertragsanpassung) innerhalb von fünf Jahren seit
                                                                                    Vertragsschluss ausüben. Haben Sie oder die versicherte
                 (1) Nach Anerkennung oder Feststellung unserer Leistungs-          Person die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt
                 pflicht sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Erwerbsun-       beträgt die Frist immer zehn Jahre seit Vertragsabschluss.
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                 fähigkeit nachzuprüfen.


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                 § 9 Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?                 Zugrundelegung der nicht verbrauchten Beitragsteile.

                 (1) Die EUZ bildet mit der Versicherung, zu der sie abge-         (6) Eine Fortführung der EUZ unter Befreiung von der Bei-
                 schlossen worden ist (Hauptversicherung), eine Einheit; sie       tragszahlungspflicht gemäß Absatz 5 ist allerdings nur mög-
                 kann ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden.         lich, wenn die beitragsfreie Rente, gerechnet auf das Jahr,
                 Spätestens wenn der Versicherungsschutz aus der Haupt-            mindestens 300 EUR beträgt. Andernfalls werden die zu
                 versicherung endet, bei Rentenversicherungen mit Beendi-          erstattenden Beitragsteile (vgl. Absatz 2) der EUZ zur Erhö-
                 gung der Aufschubzeit, erlischt auch der Versicherungs-           hung der beitragsfrei versicherten Leistung(en) der Hauptver-
                 schutz aus der EUZ3).                                             sicherung und der weiter bestehenden Zusatzversicherungen
                                                                                   verwendet.
                 (2) Eine EUZ können Sie für sich allein kündigen. In ihren
                 letzten fünf Versicherungsjahren kann die EUZ jedoch nur          (7) Bei Herabsetzung der versicherten Leistung aus der
                 zusammen mit der Hauptversicherung gekündigt werden.              Hauptversicherung gelten die Absätze 2 bis 6 entsprechend.
                 Ein Rückkaufswert steht nicht zur Verfügung. Gegebenen-           Sofern die Leistungen aus der Hauptversicherung ganz oder
                 falls zur Verfügung stehende nicht verbrauchte Beitragstei-       teilweise reduziert werden, muss die Leistung einer versicher-
                 le erstatten wir im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.        ten Erwerbsunfähigkeitsrente angepasst werden, wenn die
                 Diese entsprechen dem mit den Rechnungsgrundlagen der             Höchstrente überschritten wird.
                 Prämienkalkulation zum Schluss der laufenden Versiche-
                 rungsperiode berechneten Deckungskapital der Versiche-            (8) Haben Sie Anspruch auf Leistungen aus der EUZ, so
                 rung.                                                             berechnen wir die Leistungen aus der Hauptversicherung und
                                                                                   den ggf. eingeschlossenen sonstigen Zusatzversicherungen
                 Von dem so ermittelten Betrag wird kein Abzug einbehalten.        (Rückkaufswert, beitragsfreie Leistung und Überschussbetei-
                 Beitragsrückstände werden verrechnet.                             ligung der Hauptversicherung) so, als ob Sie den Beitrag
                                                                                   unverändert weitergezahlt hätten.
                 (3) Eine beitragsfreigestellte EUZ können Sie nur zusammen
                 mit der Hauptversicherung kündigen. In diesem Fall erhalten       (9) Ansprüche aus der EUZ, die auf bereits vor Kündigung
                 Sie – soweit vorhanden – die nicht verbrauchten Beitragsteile     oder Beitragsfreistellung der Hauptversicherung eingetrete-
                 im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zurück. Diese ent-       ner Erwerbsunfähigkeit beruhen, werden durch Kündigung
                 sprechen dem mit den Rechnungsgrundlagen der Prämien-             oder Beitragsfreistellung der Hauptversicherung bzw. durch
                 kalkulation zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode        Ablauf der Hauptversicherung nicht berührt.
                 berechneten Deckungskapital. Ein Abzug wird nicht erhoben.
                                                                                   (10) Ansprüche aus der EUZ können weder abgetreten, ver-
                 Eine EUZ, deren Beitragszahlungsdauer abgelaufen ist, kön-        pfändet noch beliehen werden.
                 nen Sie nur zusammen mit der Hauptversicherung kündigen.
                 In diesem Fall erhalten Sie – soweit vorhanden – die nicht ver-   (11) Abweichend von den Regelungen zum Bezugsrecht für
                 brauchten Beitragsteile im Rahmen der gesetzlichen Möglich-       die Hauptversicherung können Bezugsrechte im Falle einer
                 keiten zurück. Diese entsprechen dem mit den Rechnungs-           privaten Fortführung des Vertrages nur zu Gunsten der versi-
                 grundlagen der Prämienkalkulation zum Schluss der                 cherten Person oder zu Gunsten eines der folgenden Ange-
                 laufenden Versicherungsperiode berechneten Deckungskapi-          hörigen der versicherten Person vereinbart werden:
                 tal der Versicherung.
                                                                                   ●   Ehegatten / eingetragene Lebenspartner,
                 Von dem so ermittelten Betrag wird kein Abzug einbehalten.        ●   Verwandte in gerader Linie z.B. Eltern, (Adoptiv-)Kinder,
                                                                                       (Ur-)Enkel, (Ur-)Großeltern,
                 Von der Kündigungsmöglichkeit der EUZ ausgenommen sind            ●   Geschwister und deren Ehegatten / eingetragene
                 Verträge während der beitragsfreien Zeit aufgrund einer aner-         Lebenspartner,
                 kannten Erwerbsunfähigkeit.                                       ●   Geschwister der Ehegatten / eingetragenen Lebenspart-
                                                                                       ner,
                 (4) Eine Kündigung der EUZ zusammen mit der Hauptversi-           ●   Kinder der Geschwister,
                 cherung ist nicht möglich, falls es sich bei der Hauptversiche-   ●   Pflegeeltern / -kinder,
                 rung um eine Rentenversicherung ohne Hinterbliebenenleis-         ●   Verschwägerte in gerader Linie z.B. Schwieger- / Stiefel-
                 tung in der Aufschubzeit handelt.                                     tern, Schwieger- / Stiefkinder,
                                                                                   ●   Pflegekinder des Ehegatten / eingetragenen Lebens-
                 (5) Die EUZ können Sie nur zusammen mit der Hauptversiche-            partners
                 rung in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln. Die            ●   Geschwister der Eltern.
                 Umwandlung ist jedoch nur möglich, wenn das Deckungska-
                 pital der EUZ ausreicht, eine beitragsfreie Mindestrente zu       (12) Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt
                 erreichen. Das Verhältnis zwischen der Erwerbsunfähigkeits-       ist, finden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
                 rente und der Todesfallsumme bzw. der Jahresleistung bei der      jeweilige Hauptversicherung sowie ggf. die Besonderen
                 Rentenversicherung bzw. der Beitragssumme bei einer               Bedingungen für die Anpassungsversicherung sinngemäß
                 Fondsgebundenen Versicherung kann sich durch die                  Anwendung.
                 Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung ändern. Die
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                 beitragsfreie Erwerbsunfähigkeitsrente errechnen wir nach
                 den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit
                 den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation unter


                                                                                                                                    Seite 46 von 60

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                 § 10 Wann können Sie in eine selbständige Erwerbs-                 (3) Die EUZ-Vertragsteile B und R sind entsprechend der ver-
                 unfähigkeitsabsicherung wechseln?                                  traglichen Vereinbarung – siehe hierzu auch die Police – an
                                                                                    dem erwirtschafteten Überschuss beteiligt:
                 (1) Kündigen Sie oder stellen Sie Ihren Vertrag teilweise oder
                 vollständig beitragsfrei, so können Sie Ihren Erwerbsunfähig-      Beitragsverrechnung
                 keitsschutz in einem separaten selbständigen Erwerbsunfä-          Zu Beginn eines jeden Beitragszahlungsabschnitts wird ein
                 higkeitsvertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung aufrechter-        Zusatzüberschussanteil zugeteilt. Bezugsgröße ist der zum
                 halten.                                                            Zeitpunkt der Zuteilung aktuelle Bruttobeitrag.

                 (2) Für den neuen selbständigen Erwerbsunfähigkeitsvertrag         Verwendung: Der Überschussanteil vermindert den zu zahlen-
                 gilt:                                                              den Beitrag bzw. die Beitragsrate. Sie zahlen also nicht den
                                                                                    vollen, sondern nur einen ermäßigten Beitrag. Die Höhe der
                 ●   Das Ende der Versicherungs-, Beitragszahlungs- und             Ermäßigung kann allerdings nicht für die gesamte Beitrags-
                     Leistungsdauer bleibt gegenüber der bisherigen Beruf-          zahlungsdauer garantiert werden.
                     unfähigkeitsversicherung unverändert.
                 ●   Der Beitragsberechnung werden das zum Beginn der               Wird eine Versicherung beitragsfrei gestellt, und galt bisher
                     Versicherung des neuen Vertrags erreichte rechnungs-           die Beitragsverrechnung als vereinbart, so erfolgt automa-
                     mäßige Alter und der für den Neuzugang offene Tarif mit        tisch der Wechsel zur Überschussverwendungsform „Verzins-
                     den dann gültigen Rechnungsgrundlagen zugrunde                 liche Ansammlung“.
                     gelegt. Dabei ist das rechnungsmäßige Alter die Diffe-
                     renz zwischen dem Kalenderjahr des Beginns der Versi-          Verzinsliche Ansammlung
                     cherung und dem Geburtsjahr der versicherten Person.           Zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres – erstmals zu
                 ●   Alle sonstigen dem bisherigen Vertrag zugrunde liegen-         Beginn des zweiten – wird ein Zusatzüberschussanteil fällig.
                     den besonderen Vereinbarungen, wie Risikozuschläge,            Bezugsgröße ist der Risikobeitrag des Vorjahres.
                     Risikoausschlüsse und Klauseln, gelten auch für den
                     neuen Vertrag.                                                 Beitragsfreie Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen,
                 ●   Die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente aus dem neuen            die sich nicht im Leistungsbezug befinden, erhalten zusätzlich
                     selbständigen Erwerbsunfähigkeitsvertrag darf nicht            zu dem Zusatzüberschussanteil zu Beginn eines jeden Versi-
                     höher sein als die Differenz zwischen bisheriger Erwerbs-      cherungsjahres – erstmals zu Beginn des zweiten – einen
                     unfähigkeitsrente und beitragsfreier Erwerbsunfähig-           Grundüberschussanteil. Bezugsgröße hierfür ist das zum Zeit-
                     keitsrente dieser EUZ. Bei Beitragsverrechnung als Form        punkt der Zuteilung überschussberechtigte Deckungskapital.
                     der Überschussverwendung im bisherigen Vertrag ent-            Es berechnet sich aus dem am Ende eines Versicherungsjah-
                     spricht dies der garantierten Rente inklusive einer ggf.       res vorhandenen positiven Deckungskapital der Versicherung,
                     eingeschlossenen Dynamik. Bei EU-Bonus als Form der            das mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinst wird.
                     Überschussverwendung entspricht dies der garantierten
                     Rente zuzüglich Bonus, inklusive einer ggf. eingeschlos-       Verwendung: Die Überschussanteile werden verzinslich ange-
                     senen Dynamik.                                                 sammelt.

                 (3) Den Antrag auf Abschluss des selbständigen Erwerbsun-          Bei Beendigung der EUZ wird das verzinslich angesammelte
                 fähigkeitsvertrages können Sie innerhalb von drei Monaten          Guthaben zur Erhöhung der Leistung der Hauptversicherung
                 nach Wirksamwerden der Kündigung oder der Beitragsredu-            verwendet. Bei einer Risikolebensversicherung wird das Gut-
                 zierung bzw. Beitragsfreistellung stellen. Bei Wiederinkraftset-   haben mit Beendigung der EUZ ausgezahlt.
                 zung Ihrer Hauptversicherung kann die EUZ nicht ohne erneu-
                 te Risikoprüfung reaktiviert werden. Der Erwerbsunfähigkeits-      Erwerbsunfähigkeitsbonus (EU-Bonus)
                 schutz bleibt im separaten Vertrag versichert.                     Zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres wird ein EU-
                                                                                    Bonus festgelegt. Bezugsgröße hierfür ist die versicherte
                                                                                    Leistung des betreffenden Versicherungsjahres.
                 § 11 Wie sind Sie als Versicherungsnehmer an unse-
                 ren Überschüssen beteiligt?                                        Solange kein Leistungsbezug erfolgt, wird der EU-Bonus Jahr
                                                                                    für Jahr neu festgelegt. Führt eine Neufestlegung der jährli-
                 Überschussermittlung                                               chen Überschussanteile zu einer Reduzierung des Bonus, so
                 (1) Die Überschussermittlung erfolgt entsprechend der              haben Sie das Recht – sofern noch keine Erwerbsunfähigkeit
                 Hauptversicherung (vgl. den entsprechenden Paragrafen der          im Sinne des § 2 eingetreten ist – die garantierte Erwerbsun-
                 Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Hauptversiche-            fähigkeitsrente zur nächsten Beitragsfälligkeit ohne erneute
                 rung).                                                             Gesundheitsprüfung so zu erhöhen, dass die Höhe des bishe-
                                                                                    rigen Erwerbsunfähigkeits-Schutzes (einschließlich Bonus)
                 Überschussbeteiligung                                              erhalten bleibt. Maßgebend für die Bestimmung des neuen
                 (2) Die EUZ ist grundsätzlich gesondert am Überschuss betei-       Beitrags ist der beim ursprünglichen Abschluss gültige Tarif.
                 ligt. Sie gehört zum Gewinnverband 811 in der Bestandsgrup-        Die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente inklusive Bonus teilen
                 pe 14. Die Festlegung und Änderung der Überschussbeteili-          wir Ihnen jährlich in der Wertbestätigung mit. Die Erhöhung ist
                 gung erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei der             spätestens sechs Wochen nach der Hauptfälligkeit (Jahres-
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                 Hauptversicherung. In einzelnen Versicherungsjahren kann           tag des Beginns der Versicherung) des Jahres, in dem die
                 eine Zuteilung von Überschüssen entfallen, sofern dies sach-       Änderung des Erwerbsunfähigkeits-Bonus erfolgt ist, in Text-
                 lich gerechtfertigt ist.                                           form zu beantragen.


                                                                                                                                      Seite 47 von 60

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                 Verwendung: Bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit – bei Verein-    einer eventuell vereinbarten Karenzzeit gezahlt.
                 barung einer Karenzzeit erstmals nach deren Ablauf – wird
                 der EU-Bonus zusätzlich zu den versicherten EUZ-Leistungen
                 gezahlt. Maßgeblich für die Höhe des EU-Bonus ist der im         § 12 Können die Beiträge angepasst werden?
                 Jahr des Eintritts der EU deklarierte Überschussanteilsatz.
                 Der EU-Bonus wird jeweils bis zum Ablauf der vereinbarten        Ein durch die laufenden Überschussanteile ermäßigter Bei-
                 Leistungsdauer, längstens jedoch für die Dauer unserer Leis-     trag (siehe hierzu § 11 Absatz 3) kann sich je nach Über-
                 tungspflicht gezahlt.                                            schussergebnis verändern. Auf das weitergehende Recht zur
                                                                                  Anpassung der Beiträge nach § 163 Versicherungsvertrags-
                 Beitragsfreie Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen,         gesetz (VVG) verzichten wir.
                 die sich nicht im Leistungsbezug befinden, erhalten zusätzlich
                 zu dem EU-Bonus zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres
                                                                                  § 13 Wann verjähren die Ansprüche aus der Versiche-
                 – erstmals zu Beginn des zweiten – einen Grundüberschuss-
                 anteil. Bezugsgröße hierfür ist das zum Zeitpunkt der Zutei-     rung?
                 lung überschussberechtigte Deckungskapital. Es berechnet
                 sich aus dem am Ende eines Versicherungsjahres vorhande-         Ihre Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren. Die
                 nen positiven Deckungskapital der Versicherung, das mit dem      Verjährung beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der
                 Rechnungszins um ein Jahr abgezinst wird.                        Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den
                                                                                  Anspruch begründenden Umständen und der Person des
                 Verwendung: Die Grundüberschussanteile werden verzinslich        Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit
                 angesammelt. Bei Beendigung der EUZ wird das verzinslich         erlangen müsste. Ist ein Anspruch aus dem Vertrag bei uns
                 angesammelte Guthaben zur Erhöhung der Leistung der              angemeldet worden, so ist die Verjährung bis zum Eingang
                 Hauptversicherung verwendet. Bei einer Risikolebensversi-        unserer schriftlichen Entscheidung gehemmt.
                 cherung wird das Guthaben mit Beendigung der EUZ ausge-
                 zahlt.
                                                                                  § 14 Welche Besonderheiten gelten bei Inanspruch-
                                                                                  nahme von beschäftigungsfreien Zeiten ohne Ent-
                 Überschussbeteiligung im Leistungsfall
                 (4) Hier gilt unabhängig von der vereinbarten Überschussver-     gelt?
                 wendungsform folgende Überschussbeteiligung:
                                                                                  (1) Besteht ein ursprünglich entgeltliches Arbeitsverhältnis
                 EUZ-B                                                            ohne Entgelt fort (beschäftigungsfreie Zeit ohne Entgelt),
                 Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen nach EUZ-B im          kann die versicherte Erwerbsunfähigkeitsrente bis zur Min-
                 Leistungsbezug erhalten zu Beginn eines jeden Versiche-          destrente von 60 EUR jährlich abgesenkt werden. Die versi-
                 rungsjahres einen Grundüberschussanteil. Erstmals wird der       cherte Person kann innerhalb von drei Monaten nach Beendi-
                 Überschuss zu Beginn des Versicherungsjahres, das auf das        gung der beschäftigungsfreien Zeit ohne Entgelt durch eine
                 Jahr des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit folgt, gewährt.        Erklärung in Textform verlangen, dass die Versicherung ohne
                 Bezugsgröße ist das zum Zeitpunkt der Zuteilung über-            Gesundheitsprüfung zu den vor der Absenkung vereinbarten
                 schussberechtigte Deckungskapital. Es berechnet sich aus         Bedingungen fortgesetzt wird. Wir sind berechtigt, Nachwei-
                 dem am Ende eines Versicherungsjahres vorhandenen positi-        se für den Beginn der beschäftigungsfreien Zeit ohne Entgelt
                 ven Deckungskapital der Versicherung, das mit dem Rech-          zu verlangen.
                 nungszins um ein Jahr abgezinst wird. Bei unterjährigem Ein-
                 tritt der Erwerbsunfähigkeit erfolgt die erste Gewährung des     (2) Besteht ein ursprünglich entgeltliches Arbeitsverhältnis
                 Überschusses anteilig.                                           ohne Entgelt fort (beschäftigungsfreie Zeit ohne Entgelt) und
                                                                                  wird während dieser Zeit eine Reduzierung des Beitrags oder
                 Verwendung: Der Überschuss wird verzinslich angesammelt.         eine Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung vorge-
                 Bei Beendigung der EUZ wird das verzinslich angesammelte         nommen, kann die versicherte Person innerhalb von drei
                 Guthaben zur Erhöhung der Leistung der Hauptversicherung         Monaten nach der Beendigung der beschäftigungsfreien Zeit
                 verwendet. Bei einer Risikolebensversicherung wird das Gut-      ohne Entgelt durch eine Erklärung in Textform verlangen, dass
                 haben mit Beendigung der EUZ ausgezahlt.                         die Versicherung ohne Gesundheitsprüfung zu den vor der
                                                                                  Umwandlung vereinbarten Bedingungen fortgesetzt wird.
                 EUZ-R
                 Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen nach EUZ-R im
                                                                                  § 15 Ersetzung unwirksamer Bestimmungen
                 Leistungsbezug erhalten zu Beginn eines jeden Versiche-
                 rungsjahres einen Grundüberschussanteil. Erstmals wird der
                                                                                  (1) Unwirksame Bestimmungen in diesen Bedingungen kön-
                 Überschuss zu Beginn des Versicherungsjahres, das auf das
                                                                                  nen wir nach § 164 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz
                 Jahr des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit folgt, gewährt.
                                                                                  (VVG) mit Wirkung für bestehende Verträge durch neue
                 Bezugsgröße hierfür ist die EUZ-Rente des vorhergehenden
                                                                                  Regelungen ersetzen, falls die Unwirksamkeit durch eine
                 Versicherungsjahres.
                                                                                  höchstrichterliche Entscheidung oder einen bestandskräfti-
                                                                                  gen Verwaltungsakt festgestellt wurde.
                 Verwendung: Die Überschüsse werden zur Erhöhung der
                 EUZ- Rente verwendet. Bei unterjährigem Eintritt unserer
                                                                                  (2) Die Änderung muss zur Fortführung des Vertrags notwen-
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                 Leistungspflicht wird die EUZ-Rente anteilig erhöht.
                                                                                  dig sein oder das Festhalten an dem Vertrag ohne neue
                                                                                  Regelung stellt für Sie oder für uns auch unter Berücksichti-
                 Die EUZ-Rente aus Überschuss wird erstmals nach Ablauf
                                                                                  gung der Interessen des jeweils anderen eine unzumutbare


                                                                                                                                     Seite 48 von 60

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                 Härte dar. Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter
                 Wahrung des Vertragsziels Ihre Belange angemessen berück-
                 sichtigt.

                 (3) Die neue Regelung wird zwei Wochen, nachdem wir Ihnen
                 die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe mit-
                 geteilt haben, Vertragsbestandteil.


                 1) Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen der jeweilige Versi-
                    cherungsschutz besteht.

                 2) Mit Leistungsdauer wird der Zeitraum bezeichnet, bis zu dessen Ablauf eine
                    während der Versicherungsdauer zuerkannte Leistung längstens gewährt wird.

                 3) Das Gleiche gilt bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages (vgl. die entspre-
                    chenden Regelungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der
                    Hauptversicherung).
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                 Besondere Bedingungen für                                     erneute Risikoprüfung erhöhen?
                 das Lebensphasenkonzept                                       (1) Innerhalb der in den §§ 3-11 genannten Rahmenbedin-
                                                                               gungen können Sie Ihren Versicherungsschutz erhöhen, wenn
                 Erhöhung des Versicherungsschutzes
                                                                               sich die Lebensumstände der versicherten Person(en) durch
                                                                               eines der nachfolgenden Ereignisse verändern:
                 Inhaltsverzeichnis
                                                                               █  Erreichen der Volljährigkeit
                 § 1    Welche Möglichkeiten eröffnet Ihnen das Lebenspha-     █  Heirat
                        senkonzept?                                            █ Scheidung

                 § 2    Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz ohne         █ Geburt eines eigenen Kindes

                        erneute Risikoprüfung erhöhen?                         █ Adoption eines Kindes

                 § 3    Welche Verträge können im Rahmen des Lebenspha-        █ Todesfall des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspart-

                        senkonzepts auftreten?                                 ners
                 § 4    Unter welchen Voraussetzungen ist eine Anpassung       █ Abschluss einer Berufsausbildung mit Aufnahme einer

                        des Versicherungsschutzes ohne erneute Risikoprü-      beruflichen Tätigkeit
                        fung möglich?                                          █ Abschluss einer akademischen Ausbildung mit Aufnahme

                 § 5    In welchen Fällen ist eine Erhöhung ohne erneute       einer beruflichen Tätigkeit
                        Risikoprüfung ausgeschlossen?                          █ Übergang aus einem mindestens ein Jahr ununterbrochen

                 § 6    Welche Ergänzungsverträge können Sie abschließen?      andauernden Teilzeitarbeitsverhältnis in eine Vollzeitstelle
                 § 7    Welche Zusatzversicherungen können Sie in einen        █ Übergang aus einem befristeten Arbeitsverhältnis in ein

                        Ergänzungsvertrag einschließen bzw. innerhalb des      unbefristetes Arbeitsverhältnis
                        Basisvertrages erhöhen?                                █ Gehaltssteigerung von mindestens 10 % des letzten Brutto-

                 § 8    In welchem Umfang können Sie Erhöhungen ohne           jahresgehalts (ohne variable Gehaltsbestandteile)
                        eine erneute Risikoprüfung vornehmen?                  █ Gehalt übersteigt erstmalig die Beitragsbemessungsgrenze

                 § 9    Welche Höhe kann die gesamte Versicherungsleis-        der gesetzlichen Rentenversicherung
                        tung annehmen?                                         █ Steigerung des Gewinns vor Steuern bei Selbstständigen

                 § 10   Wie können Sie eine Erhöhung ohne erneute Risiko-      in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren um insgesamt-
                        prüfung veranlassen? Was müssen Sie beachten?          mindestens 30 % im Vergleich zu dem Kalenderjahr, das dem
                        Welche Fristen gelten?                                 Dreijahreszeitraum unmittelbar vorausgeht (Erhöhung des
                 § 11   Welche Besonderheiten sind zu beachten, wenn die       Versicherungsschutzes nur frühestens im Abstand von drei
                        Erhöhung des Versicherungsschutzes im Basisvertrag     Jahren möglich)
                        erfolgt?                                               █ Erfolgreiche Ablegung der Meisterprüfung, Weiterqualifika-

                 § 12   Was ist bei Basisrentenverträgen (Schicht 1) zu be-    tion für Handwerker zum Techniker oder zum technischen
                        achten?                                                Fach- und Betriebswirt
                 § 13   Was ist bei Verträgen zu beachten, die im Rahmen der   █ Erhalt der Prokura

                        betrieblichen Altersversorgung (Schicht 2) abge-       █ Aufnahme einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit

                        schlossen wurden?                                      █ Wegfall oder Reduzierung einer betrieblichen Altersversor-


                                                                               gung
                                                                               █ Wegfall der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Ren-
                 § 1 Welche Möglichkeiten eröffnet Ihnen das Lebens-
                                                                               tenversicherung
                 phasenkonzept?                                                █ Wegfall oder Reduzierung einer Versorgung aus einem


                                                                               berufsständischem Versorgungswerk
                 Mit dem Lebensphasenkonzept können Sie den Versiche-          █ Beendigung einer Versicherung auf zwei verbundene

                 rungsschutz auf das Leben der versicherten Person(en) ohne    Leben bei der Zurich Dt. Herold Leben durch den Tod einer
                 erneute Risikoprüfung in Form von zusätzlichen selbständi-    der beiden versicherten Personen
                 gen Ergänzungsverträgen erhöhen, sofern sich die Lebens-      █ Erwerb von eigengenutztem Wohneigentum

                 umstände der versicherten Person(en) durch bestimmte          █ Abschluss eines Darlehensvertrages in Verbindung mit

                 Ereignisse verändern.                                         dem Erwerb von eigengenutztem Wohneigentum sowie von
                                                                               fremd- oder gewerblich genutzten Immobilien
                 Anstelle eines zusätzlichen selbständigen Ergänzungsvertra-   █ Aufnahme eines Darlehens von mindestens 50.000 EUR

                 ges kann auch eine Erhöhung des Versicherungsschutzes         zur Neugründung bzw. Übernahme einer bestehenden Praxis
                 innerhalb des Basisvertrages erfolgen. Hierbei sind die in    bzw. Kanzlei oder Einstieg als Partner in eine bestehende Pra-
                 § 11 beschriebenen Besonderheiten zu beachten.                xis bzw. Kanzlei
                                                                               █ Ernennung zum Beamten auf Probe oder zum Beamten auf

                 Wir behalten uns vor, vor jeder Durchführung der Erhöhung     Lebenszeit
                 die Angemessenheit der Rentenhöhe im Verhältnis zum Ein-      █ Erreichen einer höheren Besoldungsgruppe als Beamter

                 kommen zu überprüfen.                                         █ Nicht aus medizinischen Gründen verursachter Wechsel


                                                                               von einer Tätigkeit als Beamter in die Privatwirtschaft (das
                                                                               heißt zu einem nicht-öffentlichen oder nicht-staatlichen
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                                                                               Unternehmen).


                                                                                                                                Seite 50 von 60

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                 (2) Zusätzlich besteht unabhängig vom Eintritt eines der             ununterbrochen arbeitsunfähig erkrankt.
                 genannten Ereignisse einmalig bis zum Ablauf des 5. Versi-
                 cherungsjahres ab Versicherungsbeginn die Möglichkeit, den
                 Versicherungsschutz aus dem Basisvertrag innerhalb der in        § 5 In welchen Fällen ist eine Erhöhung ohne erneute
                 diesen Bedingungen festgelegten Grenzen ohne erneute             Risikoprüfung ausgeschlossen?
                 Risikoprüfung zu erhöhen. Soll dabei der Versicherungsschutz
                 für den Fall von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit erhöht wer-     (1) Handelt es sich bei den zugrunde gelegten Verträgen um
                 den, so gilt eine Wartefrist von sechs Monaten. Das heißt,       Versicherungen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung bzw.
                 dass für Versicherungsfälle, die in diesem Zeitraum eintreten,   Obliegenheitserklärung, so entfällt die Möglichkeit einer Erhö-
                 kein Anspruch auf Leistungen aus dem erhöhten Versiche-          hung ohne erneute Risikoprüfung.
                 rungsschutz entsteht. Die Entscheidung über einen Anspruch
                 auf Leistungen aus dem Basisvertrag bleibt hiervon unbe-         (2) Nach einer Beitragsfreistellung oder einer Kündigung des
                 rührt.                                                           Basisvertrags entfällt die Möglichkeit, Erhöhungen des Versi-
                                                                                  cherungsschutzes im Rahmen des Lebensphasenkonzepts
                                                                                  vorzunehmen.
                 § 3 Welche Verträge können im Rahmen des Lebens-
                 phasenkonzepts auftreten?                                        (3) Bei einer Selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung
                                                                                  ist eine Erhöhung in den ersten 12 Monaten nach Vertragsbe-
                 Im Rahmen des Lebensphasenkonzepts können folgende               ginn ausgeschlossen, wenn für den Vertragsabschluss die
                 Verträge auftreten (vgl. §§ 6 und 7):                            Wechseloption im Rahmen einer Grundfähigkeitsabsicherung
                                                                                  ausgeübt wurde.
                 Basisvertrag
                 Als Basisvertrag (Hauptversicherung mit oder ohne Zusatz-
                 versicherungen) bezeichnen wir den Vertrag, den Sie im ers-      § 6 Welche Ergänzungsverträge können Sie abschlie-
                 ten Schritt des Lebensphasenkonzepts abschließen und der         ßen?
                 somit die Grundlage für die weiteren im Rahmen des Lebens-
                 phasenkonzepts abschließbaren Verträge bzw. für Erhöhun-         (1) Für Ergänzungsverträge können Sie zwischen folgenden
                 gen des Versicherungsschutzes innerhalb des Basisvertrages       Versicherungen wählen:
                 ist.
                                                                                  █  Aufgeschobene Rentenversicherung
                 Ergänzungsvertrag                                                █  Aufgeschobene Rentenversicherung – Basisversorgung
                                                                                  █ Fondsgebundene Versicherung
                 Als Ergänzungsvertrag (Hauptversicherung mit oder ohne
                                                                                  █ Fondsgebundene Versicherung – Basisversorgung
                 Zusatzversicherungen) bezeichnen wir den Vertrag, der im
                                                                                  █ Risikolebensversicherung
                 Anschluss an einen Basisvertrag im Rahmen des Lebenspha-
                                                                                  █ Kapitalbildende Lebensversicherung
                 senkonzepts ohne weitere Risikoprüfung zur Erhöhung des
                                                                                  █ selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder
                 bereits bestehenden Versicherungsschutzes abgeschlossen
                 werden kann.                                                     Erwerbsunfähigkeitsabsicherung (nur möglich, wenn im
                                                                                  Basisvertrag eine Berufsunfähigkeits-Rente versichert ist).
                                                                                  █ selbständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung (nur mög-

                 § 4 Unter welchen Voraussetzungen ist eine Anpas-                lich, wenn im Basisvertrag eine Erwerbsunfähigkeits- oder
                 sung des Versicherungsschutzes ohne erneute Risi-                Berufsunfähigkeits-Rente versichert ist).
                 koprüfung möglich?
                                                                                  Die oben genannten Versicherungen können nur dann von
                 Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Versi-      Ihnen als Ergänzungsvertrag ausgewählt werden, soweit sie
                 cherungsschutz im Rahmen des Lebensphasenkonzepts                zum Zeitpunkt der Beantragung der Erhöhung noch von uns
                 erhöhen zu können:                                               im Neugeschäft angeboten werden. Für den Ergänzungsver-
                                                                                  trag gelten die jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbe-
                 █   Die versicherte(n) Person(en) stimmt (stimmen) der Aus-      dingungen des Ergänzungsvertrages.
                     übung des Lebensphasenkonzepts zu, und
                 █   die versicherte(n) Person(en) hat (haben) bei Wirksam-       (2) Ein Ergänzungsvertrag kann nicht wieder als Basisvertrag
                     werden der Erhöhung das 50. Lebensjahr nicht vollendet       verwendet werden. Entsprechend werden Erhöhungen im
                 █   Die versicherte(n) Person(en) hat (haben) während der        Rahmen des Lebensphasenkonzeptes auch bei den Bezugs-
                     Laufzeit des Basisvertrags keine Leistungen wegen            größen für spätere Erhöhungen bzw. Ergänzungsverträge
                     Berufsunfähigkeit oder teilweiser oder vollständiger         nicht berücksichtigt.
                     Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit oder wegen des
                     Verlustes einer Grundfähigkeit erhalten und solche auch
                     nicht beantragt. Dies unabhängig davon, ob die Leistun-      § 7 Welche Zusatzversicherungen können Sie in einen
                     gen durch uns oder andere Versicherer/Leistungsträger        Ergänzungsvertrag einschließen bzw. innerhalb des
                     geschuldet oder dort beantragt waren.                        Basisvertrages erhöhen?
                 █   Die versicherte(n) Person(en) war(en) während der Lauf-
                     zeit des Basisvertrags, höchstens in den zurückliegen-       (1) Eine im Basisvertrag enthaltene Berufsunfähigkeits-
                     den zehn Jahren vor Beantragung der Erhöhung des Ver-        Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversi-
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                     sicherungsschutzes im Rahmen des                             cherung kann über einen Ergänzungsvertrag oder durch eine
                     Lebensphasenkonzeptes nicht länger als sechs Monate          Änderung des Basisvertrages erhöht werden. Voraussetzung


                                                                                                                                    Seite 51 von 60

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                 für die Erhöhung über einen Ergänzungsvertrag ist, dass auch      garantierten Todesfallsumme des Basisvertrages ohne ggf.
                 eine Hauptversicherung in dem Ergänzungsvertrag einge-            eingeschlossener Risiko-Zusatzversicherung aber auf nicht
                 schlossen wird. Dieser Ergänzungsvertrag besteht dann aus         weniger als 2.500 EUR und nicht mehr als 50.000 EUR belau-
                 einer Hauptversicherung und einer oder mehreren einge-            fen.
                 schlossenen Zusatzversicherung(en).
                                                                                   Erfolgt eine Erhöhung des Versicherungsschutzes innerhalb
                 Eine Risiko-Zusatzversicherung kann auch dann zusätzlich zu       des Basisvertrages, gelten als Bezugsgrößen für die o. g.
                 einem Ergänzungsvertrag in Form einer kapitalbildenden            maximalen Erhöhungen die aktuellen garantierten Leistungen
                 Lebensversicherung abgeschlossen werden, wenn im Basis-           des Basisvertrages abzüglich der Leistungsanteile, die auf
                 vertrag keine Risiko-Zusatzversicherung enthalten ist. Die        frühere Erhöhungen im Rahmen des Lebensphasenkonzeptes
                 Risiko-Zusatzversicherung kann auch nachträglich in den           zurückzuführen sind.
                 Basisvertrag eingeschlossen werden.
                                                                                   (3) Liegt als Basisvertrag eine
                 (2) Die Risiko-Zusatzversicherung und die Berufsunfähig-
                 keits- Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-        █ aufgeschobene Rentenversicherung mit Berufsunfähig-
                 versicherung bilden mit der jeweiligen Hauptversicherung          keits-Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-
                 eine Einheit. Eine Zusatzversicherung kann ohne die zugehöri-     versicherung oder
                 ge Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden. Die Haupt-         █ aufgeschobene Rentenversicherung – Basisversorgung mit


                 versicherung kann jedoch ohne Zusatzversicherung fortge-          Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähig-
                 führt werden.                                                     keits-Zusatzversicherung oder
                                                                                   █ Fondsgebundene Versicherung mit Basisschutz (Mindest-


                 (3) Ist eine Risiko-Zusatzversicherung in einem Ergänzungs-       todesfallsumme ab dem 4. Versicherungsjahr bis 75.000 EUR)
                 vertrag eingeschlossen, so endet sie spätestens mit Ablauf        und mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder
                 der zugehörigen Hauptversicherung.                                Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder
                                                                                   █ Fondsgebundene Versicherung mit Premiumschutz und


                 (4) Ist eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder           Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähig-
                 Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung in einem Ergän-            keits-Zusatzversicherung oder
                 zungsvertrag eingeschlossen worden, so endet sie spätes-          █ selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder


                 tens, wenn der Versicherungsschutz aus der zugehörigen            Erwerbsunfähigkeitsabsicherung
                 Hauptversicherung endet, bei Rentenversicherungen mit Auf-        █ selbständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung


                 schubzeit erlischt auch der Versicherungsschutz aus der
                 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähig-        vor, so darf sich die garantierte Todesfallsumme eines Ergän-
                 keits-Zusatzversicherung mit Ablauf der Aufschubzeit. Für die     zungsvertrages in Form einer kapitalbildenden Lebensversi-
                 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder die Erwerbsun-         cherung, Fondsgebundenen Versicherung oder Risikolebens-
                 fähigkeits-Zusatzversicherung in dem Ergänzungsvertrag            versicherung auf das 100-fache der aktuellen garantierten
                 erfolgt die Eingruppierung nach dem zum Zeitpunkt der             monatlichen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-
                 Antragstellung ausgeübten Beruf; Endalter- und Summenbe-          Rente, Rente des Basisvertrages, aber auf nicht weniger als
                 grenzungen werden entsprechend übernommen. Bestehende             2.500 EUR und nicht mehr als 50.000 EUR belaufen.
                 Verträge bleiben unberührt.
                                                                                   (4) Ist eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-
                                                                                   Rente im Basisvertrag enthalten, können Sie im Ergänzungs-
                 § 8 In welchem Umfang können Sie Erhöhungen ohne                  vertrag ebenfalls eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfä-
                 eine erneute Risikoprüfung vornehmen?                             higkeits-Rente ohne erneute medizinische Risikoprüfung
                                                                                   einschließen, die bis zu 100 % der aktuellen garantierten
                 (1) Die Höchstlaufzeit eines Ergänzungsvertrages entspricht       Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Rente des
                 der auf volle Jahre gerundeten Restlaufzeit des Basisvertra-      Basisvertrages beträgt. Dabei darf die jährliche Rente aus
                 ges.                                                              dem Ergänzungsvertrag jedoch maximal 12.000 EUR betra-
                                                                                   gen.
                 (2) Liegt als Basisvertrag eine
                                                                                   Für Berufseinsteiger gilt abweichend: Die jährliche Rente darf
                 █ kapitalbildende Lebensversicherung,                             aus dem Ergänzungsvertrag maximal 18.000 EUR betragen.
                 █ Fondsgebundene Versicherung mit Premiumschutz und

                 █ Mindesttodesfallssumme größer als 0 % der Beitragssum-
                                                                                   Die jährliche Rente muss in beiden Fällen mindestens
                 me,                                                               300 EUR betragen.
                 █ Fondsgebundene Versicherung – Basisversorgung mit Pre-


                 miumschutz und Mindesthinterbliebenenguthaben größer als          Als Berufseinsteiger gilt die versicherte Person, wenn sie
                 0 % der Beitragssumme,
                 █ Fondsgebundene Versicherung mit Basisschutz (Mindest-           ●    eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich
                 todesfallsumme ab 4. Versicherungsjahr größer als                      abgeschlossen hat und
                 75.000 EUR) oder                                                  ●    im Anschluss erstmals eine Berufstätigkeit aufnimmt, die
                 █ Risikolebensversicherung
                                                                                        dieser Berufsausbildung oder diesem Studium ent-
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                                                                                        spricht, und
                 vor, so darf sich die garantierte Todesfallsumme für jeden ein-   ●    nicht älter als 30 Jahre ist.
                 zelnen Ergänzungsvertrag auf bis zu 50 % der aktuellen


                                                                                                                                     Seite 52 von 60

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                 Erfolgt eine Erhöhung des Versicherungsschutzes innerhalb         Person darf maximal 300.000 EUR betragen. Bei Versicherun-
                 des Basisvertrages, gelten als Bezugsgrößen für alle bisher       gen auf verbundene Leben kann für jede versicherte Person
                 festgelegten maximalen Erhöhungen die aktuellen garantier-        die maximale Todesfallsumme versichert werden.
                 ten Leistungen des Basisvertrages abzüglich der Leistungs-
                 anteile, die auf frühere Erhöhungen im Rahmen des Lebens-         Sofern der Vertragsabschluss einer Risikolebensversicherung
                 phasenkonzeptes zurückzuführen sind.                              auf Basis von verkürzten Risikofragen erfolgte, reduziert sich
                                                                                   die Gesamttodesfallsumme aller Verträge jeder einzelnen ver-
                 Ist der Basisvertrag eine Versicherung auf verbundene Leben       sicherten Person in den ersten fünf Versicherungsjahren auf
                 und ist darin eine Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsunfä-      maximal 150.000 EUR inklusive Todesfallbonus. Bei Versiche-
                 higkeitsrente eingeschlossen, so kann eine Berufsunfähig-         rungen auf verbundene Leben kann für jede versicherte Per-
                 keitsrente oder Erwerbsunfähigkeits-Rente im Ergänzungs-          son diese maximale Todesfallsumme versichert werden.
                 vertrag nur für die Person abgeschlossen werden, die im
                 Basisvertrag gegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähig-         Die Summe der monatlichen Berufsunfähigkeits- und
                 keit versichert ist.                                              Erwerbsunfähigkeits-Renten sowie Renten wegen des Verlus-
                                                                                   tes einer Grundfähigkeit aus allen Verträgen der versicherten
                 (5) Soll zu einem Basisvertrag eine Kapitallebensversicherung     Person bei unserem Unternehmen darf maximal 3.000 EUR
                 mit Risikozusatzversicherung als Ergänzungsvertrag abge-          inklusive Bonus betragen.
                 schlossen werden, so gilt im Hinblick auf die Höhe der Todes-
                 fallsumme Folgendes: Die Gesamttodesfallsumme aus Kapi-           Abweichend davon gilt bei Beamten in Abhängigkeit von der
                 tallebensversicherung und Risiko-Zusatzversicherung, die          Besoldungsgruppe eine andere maximale Rentenhöhe; sie
                 den Ergänzungsvertrag bilden, darf bis zu 50 % der Todesfall-     beträgt höchstens 1.600 EUR.
                 summe des Basisvertrages (einschließlich einer dort ggf. ent-
                 haltenen Risiko-Zusatzversicherung), maximal 50.000 EUR,          Für die sogenannte „Karrieregarantie“ gilt eine abweichende
                 erreichen. Sie darf 5.000 EUR nicht unterschreiten. Erfolgt der   Maximalsumme von 5.000 EUR inklusive Bonus aus allen Ver-
                 Einschluss der Risiko-Zusatzversicherung innerhalb des            trägen der versicherten Person bei unserem Unternehmen,
                 Basisvertrages, gilt die vorstehende Regelung entsprechend.       wenn

                 (6) Eine planmäßige Erhöhung der Versicherungsleistungen          ●   die Summe der monatlichen Berufsunfähigkeits- und
                 (Dynamik) eines Ergänzungsvertrages ist dann möglich, wenn            Erwerbsunfähigkeits-Renten sowie Renten wegen des
                 auch diese im Basisvertrag vorgesehen ist. Möchten Sie eine           Verlustes einer Grundfähigkeit aus allen Verträgen der
                 dynamische Anpassung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit              versicherten Person bei unserem Unternehmen bereits
                 (Dynamik im Leistungsfall) in einen Ergänzungsvertrag ein-            3.000 EUR erreicht hat und
                 schließen, so muss eine solche bereits im Basisvertrag enthal-    ●   die versicherte Person als Arbeitnehmer in einem unbe-
                 ten sein. Der Einschluss einer planmäßigen Erhöhung hängt             fristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt ist und es sich
                 immer zusätzlich von einer wirtschaftlichen und finanziellen          nicht um einen Gesellschafter-Geschäftsführer handelt,
                 Risikoprüfung durch uns ab.                                           sowie
                                                                                   ●   sich das Bruttojahresgehalt (ohne variable Gehaltsbe-
                 (7) Die garantierte Gesamttodesfallsumme aller Ergänzungs-            standteile) der versicherten Person vertraglich um min-
                 verträge (inkl. ggf. eingeschlossener Risiko-Zusatzversiche-          destens 10 % im Vergleich zum Vorjahr erhöht hat. Dabei
                 rung), und aller im Rahmen des Lebensphasenkonzeptes                  darf die prozentuale Anpassung der versicherten Ren-
                 durchgeführten Erhöhungen innerhalb des Basisvertrages,               tenleistung die prozentuale Anpassung des Bruttojahres-
                 die innerhalb von fünf Jahren abgeschlossen werden, darf              halts (ohne variable Gehaltsbestandteile) nicht überstei-
                 50.000 EUR nicht überschreiten.                                       gen.

                 (8) Bei Risikolebensversicherungen besteht die Möglichkeit,       Sofern der Vertragsabschluss einer selbständigen Berufs-
                 bei den in § 2 genannten Ereignissen „Geburt eines eigenen        oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung auf Basis von verkürz-
                 Kindes“ oder „Abschluss eines Darlehensvertrages in Verbin-       ten Risikofragen erfolgte, reduziert sich dieser Betrag in den
                 dung mit dem Erwerb von eigengenutztem Wohneigentum               ersten fünf Versicherungsjahren auf maximal 1.000 EUR.
                 sowie von fremd- oder gewerblich genutzten Immobilien“ den
                 Versicherungsschutz einmalig ohne erneute Risikoprüfung           Für die Summe der garantierten Renten aus allen bei unserem
                 um bis zu 100.000 EUR zu erhöhen. Die in § 8 Absatz 2             Unternehmen abgeschlossenen Rentenversicherungen ist ab
                 genannte Beschränkung des Ergänzungsvertrages auf bis zu          einer unternehmensintern bestimmten Höhe der garantierten
                 50 % der aktuellen garantierten Todesfallsumme des Basis-         Renten eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit erforderlich. Dabei
                 vertrages und auf maximal 50.000 EUR gilt bei Ausübung die-       werden unterschiedliche Risiken bewertet, wie Langlebigkeit,
                 ser einmaligen Erhöhungsmöglichkeit nicht. Zudem gilt auch        Kapitalmarkt und vorzeitige Beendigung. Würden durch eine
                 die Regelung in § 8 Absatz 7 bei Ausübung dieser einmaligen       als Ergänzungsvertrag oder durch eine Erhöhung beantragte
                 Erhöhungsmöglichkeit nicht.                                       Rentenversicherung die garantierten Renten die gültige Gren-
                                                                                   ze überschreiten, so besteht der Anspruch aus dem Lebens-
                                                                                   phasenkonzept nur bis zur Höhe dieser Grenze. Maßgeblich
                 § 9 Welche Höhe kann die gesamte Versicherungs-                   ist dabei die unternehmensintern zum Zeitpunkt der Beantra-
                 leistung annehmen?                                                gung des betreffenden Ergänzungsvertrages geltende Gren-
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                                                                                   ze.
                 Die Gesamttodesfallsumme aller Verträge (inkl. der Summen
                 aus Risiko-Zusatzversicherung) jeder einzelnen versicherten


                                                                                                                                    Seite 53 von 60

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                 § 10 Wie können Sie eine Erhöhung ohne Risikoprü-               █  Beendigung einer Versicherung auf zwei verbundene
                 fung veranlassen? Was müssen Sie beachten? Wel-                 Leben bei der Zurich Dt. Herold Leben durch den Tod einer
                 che Fristen gelten?                                             der beiden versicherten Personen:
                                                                                 Sterbeurkunde
                                                                                 █ Erwerb von eigengenutztem Wohneigentum
                 (1) Möchten Sie eine Erhöhung des Versicherungsschutzes
                 ohne Risikoprüfung beantragen, weil sich die Lebensumstän-      Kopie des Kaufvertrages und Nachweis über die Nutzung
                                                                                 █ Abschluss eines Darlehensvertrages in Verbindung mit
                 de der versicherten Person(en) durch eines der in § 2 Abs. 1
                 beschriebenen Ereignisse geändert haben, so muss uns der        dem Erwerb von eigengenutztem Wohneigentum sowie von
                 Antrag innerhalb der ersten 12 Monate nach Eintritt des         fremd- oder gewerblich genutzten Immobilien:
                 Ereignisses in Textform zugehen. Die Änderung der Lebens-       Kopie des Darlehensvertrages und Nachweis über die Nut-
                 umstände ist uns nachzuweisen. Als Nachweise gelten bei-        zung
                                                                                 █ Aufnahme eines Darlehens von mindestens 50.000 EUR
                 spielsweise bei
                                                                                 zur Neugründung bzw. Übernahme einer (bestehenden) Pra-
                 █  Heirat:                                                      xis bzw. Kanzlei oder Einstieg als Partner in eine bestehende
                 Kopie der Heiratsurkunde                                        Praxis bzw. Kanzlei:
                 █ Scheidung:
                                                                                 Kopie des Darlehensvertrages und Nachweis über die Nut-
                 Kopie des Scheidungsurteils                                     zung
                                                                                 █ Ernennung zum Beamten:
                 █ Geburt eines eigenen Kindes:


                 Kopie der Geburtsurkunde                                        Ernennungsurkunde
                                                                                 █ Erreichen einer höheren Besoldungsgruppe:
                 █ Adoption eines Kindes:


                 Kopie der Adoptionsurkunde                                      Bezügemitteilung
                                                                                 █ Nicht aus medizinischen Gründen verursachter Wechsel
                 █ Todesfall des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspart-


                 ners:                                                           von einer Tätigkeit als Beamter in die Privatwirtschaft:
                 Sterbeurkunde                                                   Kopie der dem Ereignis zugrunde liegenden Unterlagen und
                 █ Abschluss einer Berufsausbildung mit Aufnahme einer
                                                                                 Kopie des neuen Arbeitsvertrages
                 beruflichen Tätigkeit:
                 Kopie der Abschlussurkunde, des Kaufmanns- oder Gesellen-       Wir behalten uns vor, ggf. weitere für einen geeigneten Nach-
                 briefes und des Arbeitsvertrages                                weis notwendige Unterlagen von Ihnen zu fordern.
                 █ Abschluss einer akademischen Ausbildung mit Aufnahme


                 einer beruflichen Tätigkeit:                                    Möchten Sie eine Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne
                 Kopie der Abschlussurkunde und des Arbeitsvertrages             Risikoprüfung innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahre
                 █ Übergang aus einem mindestens ein Jahr ununterbrochen
                                                                                 (§ 2 Abs. 2) beantragen, so können Sie den Antrag frühestens
                 andauernden Teilzeitarbeitsverhältnis in eine Vollzeitstelle:   drei Monate vor der gewünschten Erhöhung des Versiche-
                 Kopie der Arbeitsverträge                                       rungsschutzes einreichen. Der Antrag muss uns in jedem Fall
                 █ Übergang aus einem befristeten Arbeitsverhältnis in ein
                                                                                 vor der gewünschten Erhöhung des Versicherungsschutzes,
                 unbefristetes Arbeitsverhältnis:                                jedoch spätestens bis zum Ablauf des 5. Versicherungsjahres
                  Kopie des Arbeitsvertrages;                                    zugehen.
                 █ Gehaltssteigerung von mindestens 10 % des letzten Brutto-


                 jahresgehalts:                                                  Außerhalb der genannten Fristen können wir einen Antrag auf
                 Lohn-/Gehaltsabrechnungen                                       Erhöhung des Versicherungsschutzes gem. § 2 Abs. 1 oder
                 █ Gehalt übersteigt erstmalig die Beitragsbemessungsgrenze
                                                                                 Abs. 2 nur unter dem Vorbehalt einer erneuten Risikoprüfung
                 der gesetzlichen Rentenversicherung:                            berücksichtigen.
                 Lohn-/Gehaltsabrechnung bzw. ergänzende Nachweise
                 █ Steigerung des Gewinns bei Selbstständigen:
                                                                                 (2) Ist in Ihrem Basisvertrag eine Berufsunfähigkeits- oder
                 Aussagekräftige betriebswirtschaftliche Unterlagen (z.B.        Erwerbsunfähigkeits-Rente enthalten und möchten Sie diese
                 Gewinn- und Verlustrechnung)                                    durch einen Ergänzungsvertrag oder innerhalb des Basisver-
                 █ Erfolgreiche Ablegung der Meisterprüfung, Weiterqualifika-
                                                                                 trages erhöhen, so behalten wir uns vor, von Ihnen die Vorlage
                 ion usw.:                                                       von Dokumenten zu verlangen, die die Angemessenheit der
                 Meisterbrief oder Abschlusszeugnis Techniker, technischer       Rentenhöhe im Verhältnis zum Einkommen belegen, wie etwa
                 Fach- und Betriebswirt                                          einen aktuellen Einkommensnachweis, Arbeitsvertrag (zum
                 █ Erhalt der Prokura:
                                                                                 Beispiel Berufseinsteiger) oder Ähnliches. Die Begrenzung
                 Bescheinigung des Arbeitgebers                                  oder Ablehnung einer Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfä-
                 █ Aufnahme einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit:
                                                                                 higkeits-Rente im Ergänzungsvertrag oder als Erhöhung –
                 Kopie der Zulassungsurkunde                                     unter Berücksichtigung Ihres Einkommens und der Gesamt-
                 █ Wegfall oder Reduzierung einer betrieblichen Altersversor-
                                                                                 rentenleistung aus allen bestehenden und beantragten
                 gung:                                                           Versorgungen sowie des ausgeübten Berufes und der zuläs-
                 Kopie der dem Ereignis zugrunde liegenden Unterlagen und        sigen Höchsteinschlussgrenzen – ist uns vorbehalten.
                 █ Kopie des neuen Arbeitsvertrages

                 █ Wegfall der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Ren-
                                                                                 (3) Ergänzungsverträge bzw. Änderungen innerhalb des
                 tenversicherung:                                                Basisvertrages werden mit Versicherungsbeginn des auf den
                 Kopie der dem Ereignis zugrunde liegenden Unterlagen            Eingang der Meldung folgenden Beitragszahlungsabschnitts
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                 █ Wegfall oder Reduzierung einer Versorgung aus einem
                                                                                 abgeschlossen.
                 berufsständischem Versorgungswerk:
                 Kopie der dem Ereignis zugrunde liegenden Unterlagen            (4) Nachdem Sie eine Erhöhung des Versicherungsschutzes


                                                                                                                                  Seite 54 von 60

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                 vorgenommen haben, senden wir Ihnen den Versicherungs-          beachten.
                 schein für den Ergänzungsvertrag bzw. den geänderten Versi-
                 cherungsschein oder Nachtrag des Basisvertrages zu.
                                                                                 § 12 Was ist bei Basisrentenverträgen (Schicht 1) zu
                 (5) Die erstmalige Erhöhung des Versicherungsschutzes kann      beachten?
                 frühestens zu Beginn des 2. Versicherungsjahres erfolgen.
                 Dies gilt auch dann, wenn sich die Lebensumstände bereits       Handelt es sich beim Basisvertrag oder Ergänzungsvertrag
                 im Laufe des ersten Versicherungsjahres geändert haben und      um einen steuerlich geförderten Basisrentenvertrag (Schicht
                 uns dies gemeldet wurde.                                        1), bei dem eine ergänzende Absicherung des Eintritts der
                                                                                 Berufsunfähigkeit, der verminderten Erwerbsfähigkeit und von
                 (6) Basis- und Ergänzungsvertrag bilden im Rahmen des           Hinterbliebenen vereinbart wird, ist Folgendes zu beachten:
                 Lebensphasenkonzepts eine Einheit bzgl. der Risikoprüfung.
                 Im Hinblick auf Rücktritt, Vertragsanpassung, Kündigung oder    Beitragsverhältnis bei Vereinbarung einer ergänzenden
                 Anfechtung behalten wir uns daher vor, dies auf sämtliche im    Absicherung des Eintritts der Berufsunfähigkeit, der ver-
                 Rahmen des Lebensphasenkonzepts bestehenden Verträge            minderten Erwerbsfähigkeit bzw. von Hinterbliebenen
                 zu beziehen.                                                    Für den Fall der ergänzenden Absicherung des Eintritts der
                                                                                 Berufsunfähigkeit, der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw.
                 (7) Im Übrigen gelten für jeden abgeschlossenen Ergän-          von Hinterbliebenen ist vereinbart, dass mehr als 50 % der
                 zungsvertrag bzw. jede Erhöhung des Versicherungsschutzes       Beiträge auf Ihre eigene Altersvorsorge als Versicherungs-
                 innerhalb des Basisvertrages die jeweils zugrunde liegenden     nehmer entfallen. Dies gilt auch für Änderungen (z. B. Erhö-
                 Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Besonderen             hungen) während der Vertragslaufzeit.
                 Bedingungen. Für den Basisvertrag vereinbarte Risikozu-
                 schläge, Risikoausschlüsse und Klauseln gelten auch für
                 Ergänzungsverträge bzw. Erhöhungen innerhalb des Basis-         § 13 Was ist bei Verträgen zu beachten, die im Rah-
                 vertrages im Rahmen des Lebensphasenkonzepts. Die Prämie        men der betrieblichen Altersversorgung (Schicht 2)
                 für den Ergänzungsvertrag wird aus dem zum Zeitpunkt sei-       abgeschlossen wurden?
                 nes Abschlusses für den Neuzugang offenen Tarif unter
                 Berücksichtigung der für den Basisvertrag vereinbarten          Das Recht auf Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne
                 Zuschläge, Ausschlüsse und Klauseln ermittelt. Die Prämie für   erneute Risikoprüfung besteht auch, wenn es sich bei dem
                 die Erhöhung des Versicherungsschutzes innerhalb des            Basisvertrag um eine Direktversicherung oder eine Rückde-
                 Basisvertrages errechnet sich aus dem zum Zeitpunkt der         ckungsversicherung handelt, die im Rahmen der betrieblichen
                 Vertragsänderung erreichten rechnungsmäßigen Alter der          Altersversorgung (Schicht 2) abgeschlossen wurde. Dieses
                 versicherten Person, der Restlaufzeit sowie den ursprünglich    gilt auch für Direktversicherungen oder Rückdeckungsversi-
                 vereinbarten Annahmebedingungen unter Berücksichtigung          cherungen, die von der versicherten Person als neuem Versi-
                 der zum Zeitpunkt der Vertragsänderung für diese dann vor-      cherungsnehmer nach dem Ausscheiden aus dem Unterneh-
                 gesehenen Sterbetafel und des vorgesehenen Rechnungs-           men mit eigenen Beiträgen fortführt.
                 zinses.
                                                                                 Nur der Versicherungsnehmer ist berechtigt, eine Erhöhung
                                                                                 des Versicherungsschutzes zu beantragen bzw. einen Ergän-
                 § 11 Welche Besonderheiten sind zu beachten, wenn               zungsvertrag abzuschließen.
                 die Erhöhung des Versicherungsschutzes im Basis-
                 vertrag erfolgt?                                                Arbeitsrechtliche Vereinbarungen (z.B. in einer Versorgungs-
                                                                                 ordnung) können den Regelungen des Lebensphasenkon-
                 Soll anstelle eines Ergänzungsvertrages die Erhöhung des        zeptes entgegenstehen und sind vom Versicherungsnehmer
                 Versicherungsschutzes innerhalb des Basisvertrages erfol-       zu berücksichtigen.
                 gen, so sind zusätzlich folgende Besonderheiten zu beachten:

                 █ Die Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute
                 Risikoprüfung ist nur im Rahmen der beschriebenen Grenzen
                 zulässig.
                 █ Eine Erhöhung des Versicherungsschutzes innerhalb des


                 bestehenden Vertrages kann abgelehnt werden, wenn eine
                 solche Vertragsänderung nicht mehr zulässig ist oder mit
                 einer Umstellung auf eine neue Sterbetafel und einen neuen
                 Rechnungszins verbunden ist. In diesem Fall haben Sie
                 jedoch das Recht einen Ergänzungsvertrag im Rahmen des
                 Lebensphasenkonzepts abzuschließen.

                 Wenn Sie vom Lebensphasenkonzept Gebrauch machen,
                 werden wir Sie über die steuerlichen Auswirkungen zum Zeit-
                 punkt der Beantragung informieren. Zur Beibehaltung eventu-
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                 eller steuerlicher Vergünstigungen des Basisvertrages auch
                 nach Inanspruchnahme des Lebensphasenkonzepts, sind die
                 steuerlichen Rahmenbedingungen des Basisvertrages zu


                                                                                                                                   Seite 55 von 60

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                 Information zur Verwendung                                       „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen
                 Ihrer Daten                                                      Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ verpflich-
                                                                                  tet, die oben genannten Gesetze für die Versicherungswirt-
                                                                                  schaft präzisieren. Diese können Sie im Internet unter
                 Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer perso-   www.zurich.de/datenschutz abrufen.
                 nenbezogenen Daten durch die Zurich Deutscher Herold
                 Lebensversicherung Aktiengesellschaft und die Ihnen nach         Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen
                 dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.                         wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den
                                                                                  Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns
                 Verantwortlicher für die Datenverarbeitung                       zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag
                                                                                  zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung und
                 Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG                    Beendigung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung
                 Deutzer Allee 1                                                  oder Rechnungsstellung und vertragsbezogenen Korrespon-
                 50679 Köln                                                       denz. Angaben zum Versicherungsfall benötigen wir etwa, um
                 Telefon: 0221 7715-0                                             prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und
                 Fax: 0221 7715-7777                                              wie hoch die Leistung ist.
                 E-Mail: service@zurich.de
                                                                                  Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungs-
                 Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter fol-         vertrages sowie die Leistungsbearbeitung ist ohne die Ver-
                 gender Adresse                                                   arbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich.
                 Zurich Gruppe Deutschland                                        Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten
                 Konzerndatenschutz                                               zur Erstellung versicherungsspezifischer Statistiken, z. B. für
                 50427 Köln                                                       die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichts-
                 E-Mail: datenschutz@zurich.com                                   rechtlicher Vorgaben. Die Daten aller mit einer Zurich-Gesell-
                                                                                  schaft bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung
                 Herkunft und Kategorien personenbezogener Daten                  der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Bera-
                 Grundsätzlich erheben wir personenbezogene Daten direkt          tung, hinsichtlich einer Vertragsanpassung oder -ergänzung,
                 beim Betroffenen.                                                für Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunftser-
                                                                                  teilungen.
                 In bestimmten Fällen kann es jedoch sein, dass wir personen-
                 bezogene Daten von Dritten erhalten.                             Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezoge-
                                                                                  ner Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke sowie
                 Beispiele:                                                       eine Leistungsbearbeitung ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit
                 – Bei Postrückläufern führen spezialisierte Dienstleister eine   dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B.
                   Adressrecherche durch, um aktuelle Anschriftendaten zu         Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversiche-
                   ermitteln.                                                     rungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung
                 – Daten zu Mitversicherten bzw. versicherten Personen            nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir
                   erhalten wir über unseren Versicherungsnehmer, falls wir       Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf
                   die Daten nicht direkt bei diesen Personen erheben kön-        Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG.
                   nen. Wir erheben z. B. den Namen, die Adresse und das          Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen
                   Geburtsdatum. Die erforderlichen Daten für den Leis-           von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO).
                   tungsfall erheben wir direkt beim Betroffenen.                 Dies kann insbesondere erforderlich sein
                 – Daten zu Bezugsberechtigten oder Begünstigten erhalten
                   wir von unserem Versicherungsnehmer, z. B. den Namen,          – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebes,
                   die Adresse und das Geburtsdatum, um den Betroffenen             insbesondere dem rechtlich zulässigen Trainieren und Tes-
                   im Leistungsfall kontaktieren zu können.                         ten von Anwendungen,
                 – Daten zu Sicherungsgebern, Kreditgebern, Leasinggebern,        – für die Gesamtbetrachtung Ihrer Kundenbeziehung zu den
                   Bürgschafts- bzw. Garantiegläubigern und Forderungsin-           Unternehmen der Zurich Gruppe in Deutschland, inklusive
                   habern erhalten wir unter Umständen von unserem Versi-           der Erkennung von Zielgruppen für Marketingzecke (z.B.
                   cherungsnehmer. Umgekehrt kann es sein, dass wir von             anhand Familienstands, Alter, Geschlecht in Form der
                   jenen Daten zum Versicherungsnehmer erhalten, insbe-             Anrede aus dem Antrag),
                   sondere Kontaktdaten und Angaben zum betroffenen Risi-         – zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte
                   ko.                                                              und für andere Produkte der Unternehmen der Zurich
                 – Außerdem erhalten wir Daten zu Ihrer Person über Ihren           Gruppe und deren Kooperationspartner sowie für Markt-
                   zuständigen Vermittler, z. B. im Rahmen der Antragsauf-          und Meinungsumfragen, soweit rechtlich zulässig,
                   nahme.                                                         – zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbeson-
                                                                                    dere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinwei-
                 Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung                  sen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können,
                                                                                  – konzernübergreifende Prüfungen (z.B. Prüfungen der Kon-
                 Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beach-          zern-Revision),
                 tung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des             – zu statistischen Zwecken,
521630992 2607


                 Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrecht-          – zur Optimierung der Prüfung im Rahmen der Geldwäsche
                 lich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsge-          und Terrorismusfinanzierungsvorschriften (GWG) sowie
                 setzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Dar-


                                                                                                                                    Seite 56 von 60

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                   Sanktions-Vorschriften; dabei verarbeiten wir Ihre Daten         Darüber hinaus ist es möglich, dass der Rückversicherer
                   einschließlich der Angabe zum Geschlecht bzw. der Anre-          unser Unternehmen aufgrund seiner besonderen Sachkunde
                   de aus dem Antrag,                                               bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewer-
                 – zur Kalkulation der Risiken zur Findung von Tarifen kann         tung von Verfahrensabläufen unterstützt. Wir übermitteln Ihre
                   eine interne Einrechnung geschlechtsspezifischer Risiken,        Daten an den Rückversicherer nur, soweit dies für die Erfül-
                   rechtlich geboten sein, auch wenn der fertige Tarif immer        lung unseres Versicherungsvertrages mit Ihnen erforderlich
                   ein Unisex-Tarif ist, der für alle Geschlechter gleiche          ist bzw. im zur Wahrung unserer berechtigten Interessen
                   Bedingungen festlegt; für die Kalkulation der versicherten       erforderlichen Umfang.
                   Risiken benötigen die Aktuare die Anzahl der Angaben
                                                                                    Mitversicherer (Konsortialpartner)
                   zum Geschlecht der Versicherten, die durch die Angaben
                                                                                    Haben Sie eine Konsortialversicherung abgeschlossen, sind
                   aus dem Antrag (z.B. durch die Anrede) indiziert werden,
                                                                                    die in Ihrem Persönlichen Vorschlag genannten Lebensversi-
                   ohne dass sich diese Berechnungen auf den einzelnen
                                                                                    cherer in Höhe eines jeweiligen prozentualen Anteils an Ihrem
                   Versicherten auswirken,
                                                                                    Versicherungsvertrag beteiligt. Die Anschrift der beteiligten
                 – zur Verarbeitung von Daten Dritter, zu deren Gunsten ein
                                                                                    Versicherer finden Sie in diesem Fall in der in Ihrem Persönli-
                   Vertrag abgeschlossen wurde (z.B. versicherte Personen)
                                                                                    chen Vorschlag enthaltenen „Information zu Ihrer Versiche-
                   im Rahmen der Vertragsbegründung, -durchführung und
                                                                                    rung“. Im Rahmen der Antragsbearbeitung sowie zur Durch-
                   -beendigung,
                                                                                    führung Ihres Versicherungsvertrages kann es zur Weitergabe
                 – für die Nutzung von Transkriptionsanwendungen.
                                                                                    Ihrer allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten an
                 Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen              die Konsortialpartner und die mit ihnen verbundenen Unter-
                 Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. auf-    nehmen kommen. Die beteiligten Unternehmen sind in jedem
                 sichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher         Fall gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die geltenden
                 Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht. Als          datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
                 Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall
                                                                                    Vermittler
                 die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c)
                                                                                    Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem
                 DSGVO. Weitere Beispiele für die Verarbeitung aufgrund ge-
                                                                                    Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum
                 setzlicher Pflichten sind:
                                                                                    Abschluss und zur Durchführung des Vertrages benötigten
                 – aufgrund von gesetzlichen Vorgaben sind wir verpflichtet,        Antrags-, Vertrags- und Schadendaten. Auch übermittelt
                   sowohl bei der Kalkulation von (Unisex-)Tarifen als auch         unser Unternehmen diese Daten an die Sie betreuenden Ver-
                   bei der Solvabilitätsplanung (Berechnung von Reserven)           mittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und
                   statistisch nachgewiesene Risiken aktuarisch einzurech-          Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienstleistungs-
                   nen (VAG; Solvency II-Richtlinie); solche Risiken können         angelegenheiten benötigen.
                   sich z.B. aus der Zugehörigkeit zu besonders gefährlichen
                                                                                    Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe
                   Berufsgruppen ergeben oder aus geschlechterspezifi-
                                                                                    Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unterneh-
                   schen Unterschieden (z.B. unterschiedliche Lebenserwar-
                                                                                    mensgruppe nehmen bestimmte Datenverarbeitungsaufga-
                   tung in der Lebensversicherung bei Männern und Frauen);
                                                                                    ben für die in der Zurich Gruppe verbundenen Unternehmen
                   dafür verarbeiten wir z.B. Angaben zum Geschlecht bzw.
                                                                                    zentral wahr. Soweit ein Versicherungsvertrag bei einem oder
                   der Anrede aus dem Antrag,
                                                                                    mehreren Unternehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre
                 – aufgrund versicherungsrechtlicher Berichtspflichten müs-
                                                                                    Daten etwa zur zentralen Verwaltung von Anschriftendaten,
                   sen wir ggf. aggregierte Daten an die Aufsichtsbehörde lie-
                                                                                    für den telefonischen Kundenservice, zur Vertrags- und Leis-
                   fern, die Auswertung des Versichertenbestandes nach
                                                                                    tungsbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur gemeinsamen
                   Geschlecht erfordern (z.B. Verordnung über die Berichts-
                                                                                    Postbearbeitung zentral durch ein Unternehmen der Gruppe
                   erstattung von Versicherungsunternehmen), in Form der im
                                                                                    verarbeitet werden. In der Übersicht der Dienstleister der
                   Antrag gewählten Anrede.
                                                                                    Zurich Gruppe Deutschland in Ihren Verbraucherinformatio-
                 Sofern wir gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen vornehmen,         nen sowie in der jeweils aktuellen Version auf unserer Inter-
                 zum Beispiel zur Verhinderung von Geldwäsche, kann es in           netseite unter www.zurich.de/datenschutz finden Sie die
                 bestimmten Fällen auch zu einer Verarbeitung von Daten zu          Unternehmen, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung
                 strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten kommen.             teilnehmen.

                 Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben            Externe Dienstleister
                 nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im        Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und
                 Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor infor-          gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister.
                 mieren.                                                            Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und
                                                                                    Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäfts-
                 Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
                                                                                    beziehungen bestehen, können Sie der Übersicht der Dienst-
                 Rückversicherer                                                    leister der Zurich Gruppe Deutschland in Ihren Verbraucherin-
                                                                                    formationen sowie in der jeweils aktuellen Version auf unserer
                 Von uns übernommene Risiken versichern wir bei spezialisier-       Internetseite unter www.zurich.de/datenschutz entnehmen.
                 ten Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann
                 es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an      Weitere Empfänger
                 einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein        Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an
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                 eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall            weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur
                 machen kann.                                                       Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Sozialversi-
                                                                                    cherungsträger, Finanzbehörden oder den, Gerichte, Gerichts-


                                                                                                                                      Seite 57 von 60

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                 vollzieher, Insolvenzverwalter, Nachlassverwalter).             bindung. Sofern es zur Prüfung der Leistungspflicht erforder-
                                                                                 lich ist, können über das HIS Versicherungen ermittelt werden,
                 Dauer der Datenspeicherung                                      mit denen Sie in der Vergangenheit in Kontakt gestanden
                                                                                 haben und die über sachdienliche Informationen verfügen
                 Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für
                                                                                 könnten.
                 die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind.
                 Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für        Detaillierte Informationen zur Besurance HIS GmbH gemäß
                 die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser        Art. 14 DSGVO, d. h. Informationen zum Geschäftszweck, zu
                 Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche          Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern,
                 Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem    zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung oder
                 speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu     Berichtigung etc. finden Sie unter folgendem Link:
                 gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und       www.besurance-his.de.
                 Aufbewahrungspflichten ergeben sich, unter anderem aus
                 dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem               Bonitätsauskünfte
                 Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis
                                                                                 Sofern wir im Rahmen der Risiko- oder Leistungsprüfung in
                 zu zehn Jahre.
                                                                                 der Lebensversicherung eine Bonitätsauskunft einholen,
                                                                                 geschieht dies in der Regel auf Grundlage eines berechtigten
                 Betroffenenrechte
                                                                                 Interesses gemäß Artikel 6 Absatz 1 f) DSGVO.
                 Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer
                                                                                 Zur Verhinderung kunden- bzw. vermittlerseitigen Betruges
                 Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus kön-
                                                                                 holen wir bei Verdachtsfällen und i. d. R. bei bestimmten Sum-
                 nen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung
                                                                                 mengrenzen Bonitätsinformationen bei Auskunfteien ein. Der-
                 oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiter-
                                                                                 zeit arbeiten wir mit der Infoscore Consumer Data GmbH und
                 hin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten
                                                                                 der Creditreform zusammen.
                 sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestell-
                 ten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinen-      Sofern wir Bonitätsinformationen auf Grund gesetzlicher Vor-
                 lesbaren Format zustehen.                                       gaben zur Verhinderung von Geldwäsche einholen, geschieht
                                                                                 dies auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 c) DSGVO. Sollte in
                  Widerspruchsrecht                                              Ausnahmefällen doch Ihre Einwilligung notwendig sein, holen
                                                                                 wir diese gesondert ein.
                  Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personen-
                  bezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung ohne              Detaillierte Informationen über die infoscore Consumer Data
                  Angabe von Gründen zu widersprechen. Verarbeiten wir           GmbH gemäß Art. 14 DSGVO, d. h. Informationen zum
                  Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können         Geschäftszweck, zu Zwecken der Datenspeicherung, zu den
                  Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer        Datenempfängern, zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch
                  besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wir ver-          auf Löschung und Berichtigung etc. finden Sie auf folgender
                  arbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann nicht               Internetseite: https://finance.arvato.com/icdinfoblatt
                  mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige
                                                                                 Datenübermittlung in ein Drittland
                  Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Inter-
                  essen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Ver-          Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außer-
                  arbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder              halb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln,
                  Verteidigung von Rechtsansprüchen.                             erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die
                                                                                 EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau
                                                                                 bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzga-
                                                                                 rantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutz-
                 Beschwerderecht
                                                                                 vorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden
                 Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den     sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Daten-
                 oben genannten Datenschutzbeauftragten zu wenden. Dane-         schutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern finden
                 ben haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Daten-         Sie in der Übersicht der Dienstleister der Zurich Gruppe
                 schutzaufsichtsbehörde. Die für uns zuständige Datenschutz-     Deutschland in Ihren Verbraucherinformationen sowie in der
                 aufsichtsbehörde ist:                                           jeweils aktuellen Version auf unserer Internetseite unter:
                                                                                 www.zurich.de/datenschutz
                 Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informations­
                 freiheit Nordrhein-Westfalen                                    Aktualisierung der Datenschutzhinweise
                 Postfach 20 04 44
                 40102 Düsseldorf                                                Diese Datenschutzhinweise können aufgrund von Änderun-
                                                                                 gen z. B. der gesetzlichen Bestimmungen, zu einem späteren
                 Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirt-          Zeitpunkt angepasst werden. Eine jeweils aktuelle Fassung
                 schaft (HIS)                                                    dieser Hinweise sowie der Dienstleister, zu denen nicht nur
                                                                                 vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, erhalten
                 Bei Abschluss einer Lebensversicherung fragen Zurich und
                                                                                 Sie getrennt nach Unternehmen unter:
                 andere Versicherungen Daten im Rahmen der Risiko- oder
                                                                                 www.zurich.de/datenschutz
                 Leistungsprüfung aus dem HIS ab, wenn hierfür ein berech-
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                 tigtes Interesse besteht. Sofern hierfür Ihre nach § 203 StGB
                 geschützten Daten weitergeben werden, geschieht dies nur
                 auf Grundlage einer zuvor eingeholten Schweigepflichtent-


                                                                                                                                  Seite 58 von 60

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                 Übersicht der Dienstleister der Zurich Gruppe Deutschland
                 Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen
                 Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft und der von Ihnen gegebenenfalls im Rahmen Ihres Versicherungsantrags oder der
                 Leistungsbearbeitung abgegebenen Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbin-
                 dungserklärung. Dies beinhaltet auch die Weitergabe von Daten an Dienstleister, soweit dies für Erbringung der Dienstleistung erforderlich
                 ist. Diese Liste nennt solche Dienstleister sowie Kategorien von Dienstleistern. Dienstleister bzw. Dienstleisterkategorien, die hierzu beson-
                 dere Kategorien von Daten (wie z. B. biometrische oder Gesundheitsdaten etc.) erhalten könnten, sind mit 1) gekennzeichnet.

                 Einzelne Dienstleister können auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums niedergelassen sein. Eine Datenübermittlung an solche
                 Dienstleister kann zum Beispiel erfolgen, wenn dies zwingend zur Erfüllung des mit Ihnen geschlossenen Vertrags erforderlich ist. Im Übri-
                 gen erfolgt eine solche Übermittlung nur, wenn das angemessene Datenschutzniveau am Sitz des Dienstleisters durch einen Angemes-
                 senheitsbeschluss der Europäischen Kommission (wie z. B. im Fall der Schweiz) oder durch geeignete Garantien, insbesondere den
                 Abschluss der von der Europäischen Kommission erlassenen Standard-Datenschutzklauseln (diese können Sie bei uns erfragen), gewähr-
                 leistet ist. Dienstleister bzw. Kategorien mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sind mit 2) gekennzeichnet.

                 An der zentralisierten Datenverarbeitung der Stammdaten teilnehmende Konzerngesellschaften
                 Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft           Zurich Insurance Europe AG Niederlassung für Deutschland
                 Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland)                        DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
                 Deutscher Pensionsfonds Aktiengesellschaft

                 Dienstleister, die für o. g. Konzerngesellschaften tätig werden und bei denen die Datenverarbeitung Hauptgegenstand der Tätigkeit ist
                 Dienstleister                                                           Gegenstand der Beauftragung
                 TDG Tele Dienste GmbH1)                                                 Kundenservice (z. B. Telefonie)
                 Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland)1)                  Zentrale Dienstleistungen (z. B. Recht & Steuern, Revision, Compliance,
                                                                                         Risikoprüfung, Vertragsverwaltung, Versicherungsvertrieb und Leis-
                                                                                         tungsfallbearbeitung sowie IT-Dienstleistungen, Sanktions-Screening,
                                                                                         Geldwäscheprävention)
                 Zurich Kunden Center GmbH1)                                             Kundenservice (z. B. Telefonie)

                 Dienstleister, die für Zurich Insurance Europe AG Niederlassung für Deutschland (1. – 5.,7.), die Zurich Deutscher Herold Lebensversi-
                 cherung AG und die Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) (2. – 5.) sowie die DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG
                 (4. – 6.) tätig werden und bei denen die Datenverarbeitung Hauptgegenstand der Tätigkeit ist
                 Dienstleister                                                           Gegenstand der Beauftragung
                 1. DKV Deutsche Krankenversicherung AG1)                                Leistungsfallbearbeitung in der Auslandsreise-Krankenversicherung
                 2. Rheinland Versicherungs AG1)                                         Leistungsfallbearbeitung in der Restkreditversicherung mit einge-
                                                                                         schlossener Zusatzversicherung (Arbeitsunfähigkeit/Arbeitslosigkeit)
                 3. AXA Partners SAS1)                                                   Leistungsfallbearbeitung in der Restkreditversicherung für Baufinanzie-
                                                                                         rungen (BaufiSchutz) bei der Arbeitslosigkeits- und Arbeitsunfähigkeits-
                                                                                         versicherung
                 4. GDV Dienstleistungs-GmbH & Co KG                                     Diverse Service-Dienstleistungen (u. a. Not- u. Zentralruf der
                                                                                         deutschen Autoversicherer, Verfahren zur elektronischen Versiche-
                                                                                         rungsbestätigung)
                 5. informa HIS GmbH                                                     Hinweis- und Informationssystem (HIS)
                 6. getolo GmbH1                                                         Zentrale Dienstleistungen insbesondere in der Krankenzusatz-, Tierhal-
                                                                                         terhaftpflicht- und Tierkrankenversicherung (u. a. Vertragsverwaltung,
                                                                                         Versicherungsvertrieb, Leistungsfallbearbeitung)
                 7. Booking.com Transport Limited1) 2)                                   Vertrags- und Schadenbearbeitung im Rahmen von über booking.com
                                                                                         geschlossener Versicherungsverträge (z.B. Car Hire Excess Insurance)

                 Kategorien von Dienstleistern, die für o. g. Konzerngesellschaften tätig werden und bei denen die Verarbeitung von personenbezoge-
                 nen Daten kein Hauptgegenstand des Auftrages ist bzw. die nur gelegentlich tätig werden
                 Dienstleisterkategorie                                                  Gegenstand der Beauftragung
                 Adress-Dienstleister                                                    Aktualisierung von Adressdaten
                 Archivierungs-/Entsorgungsunternehmen1)                                 Aktenarchivierung und Entsorgung von Akten/Datenträgern
                 Assistance-Dienstleister1) 2)                                           Assistance-Leistungen
                 Call-Center                                                             Telefondienstleistungen
                 Druckereien                                                             Druckdienstleistungen (Druck/Postversand)
                 Elektronisches Versandmanagement                                        Versanddienstleistungen (E-Mail-Versand)
                 Medizinische Gutachter und Sachverständige (Ärzte, Psychologen, Psy-    Analyse, Begutachtung und Beratung zu Rehabilitations- und sonstigen
                 chiater etc.)1)                                                         medizinischen Maßnahmen
                 Sonstige Gutachter, Sachverständige, Prüfdienstleister1)                Erstellung von Gutachten/Expertisen; Beratung in speziellen Fällen
                 Inkassounternehmen                                                      Forderungseinzug
                 IT- und Telekommunikationsdienstleister1) 2)                            IT-Dienstleistungen (z. B. IT, Telefonie, Netzwerk, Wartung)
                 Post-, Kommunikations- oder Logistikdienstleister1)                     Postbearbeitung, Dokumenten-Management inkl. Digitalisierung
                 Marketingagenturen                                                      Marketingaktionen
                 Marktforschungsunternehmen, Analyse Dienstleister1)                     Marktforschung, Web-Analyse
                 Auskunfteien und Recherchedienstleister (z. B. Detekteien)1)            Bonitäts- und Wirtschaftsauskünfte, Recherchedienstleistungen
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                 Rechtsanwaltskanzleien1)                                                Anwaltliche Dienstleistungen
                 Rehabilitationsdienste und Dienstleister für Hilfs- und Pflege- sowie   Assistance-Leistungen (z. B. Beratung zu Rehabilitationsmaßnahmen)
                 medizinische Leistungen1)
                 Rückversicherer1) 2)                                                    Einbindung in die Risiko- und Leistungsprüfung in speziellen Fällen


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                 Schadendienstleister/Sanierer/Werkstätten                              Unterstützung in der Schadenbearbeitung
                 Übersetzer und Dolmetscher                                             Übersetzungen und ähnliche Unterstützungsleistungen
                 Wirtschaftsprüfer                                                      Prüfdienstleistungen
                 Zahlungsdienstleister                                                  Abwicklung von Zahlungen über Zahlungsdienstleister (z.B. Kreditkar-
                                                                                        tenanbieter)

                 Hinweis: Eine Weitergabe findet nicht an alle Dienstleister statt, sondern ggf. an einzelne Dienstleister und nur soweit es erforderlich und
                 durch eine Rechtsgrundlage abgedeckt ist. Informationen zu Ihren Rechten bzgl. Ihrer Daten (wie z. B. einem evtl. Widerspruchsrecht) fin-
                 den Sie mit weiteren Informationen zum Datenschutz in dem Dokument „Information zur Verwendung Ihrer Daten“ Ihrer Vertragsgesell-
                 schaft jeweils aktuell auf der Seite www.zurich.de/datenschutz.
                 Stand: 01/2025
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