# Die Haftpflichtkasse Gewerbeverwalter und Makler: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-berufshaftpflicht-haftpflichtkasse-vsh-makler.php
- Rechtlicher Träger: Die Haftpflichtkasse VVaG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-berufshaftpflicht-haftpflichtkasse-vsh-makler.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Risikobeschreibung und Besondere Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Gewerbeimmobilienverwalter und Immobilienmakler (RB Haftpflichtkasse GIV Immo 2019-07)](https://www.haftpflichtkasse.de/export/sites/default/.downloads/Verbraucherinformationen/BBR-Vermoegen-Gewerbeimmobilienverwalter_Immobilienmakler-ALLCURA-Stand-01.03.20200.pdf), Fassung RB Haftpflichtkasse GIV Immo 2019-07, Stand 01.03.2020

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme für Vermögensschäden je Versicherungsfall | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag | Informationsblatt, Seite 3 |
| Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden aus der Berufstätigkeit (kombinierte Berufshaftpflicht) | nein | Personen- oder Sachschäden und daraus resultierende Vermögensfolgeschäden, sofern dies nicht besonders vereinbart ist | Informationsblatt, Seite 3 |
| Jahreshöchstleistung (Maximierung der Versicherungssumme je Versicherungsjahr) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsfall: Verstoßprinzip (Pflichtverletzung im Vertrag) oder Anspruchserhebungsprinzip (claims made) | ja | umfasst die Versicherung die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes an bis zum Ablauf des Vertrages vorkommenden Verstöße. | § 4, Seite 1 |
| Offene Tätigkeitsbeschreibung: versichert ist das gesamte Berufsbild, nicht nur eine abschließende Liste | nicht geregelt |  |  |
| Abwehr- und Verfahrenskosten zusätzlich zur Versicherungssumme (nicht angerechnet) | nicht geregelt |  |  |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) | ja | berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. | Informationsblatt, Seite 3 |
| Räumlicher Geltungsbereich (Tätigkeit und Ansprüche weltweit oder nur Europa beziehungsweise Inland) | ja | Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt Sie in Staaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz. | Informationsblatt, Seite 4 |
| Ansprüche aus USA und Kanada mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Serienschadenklausel (mehrere Verstöße gelten als ein Versicherungsfall) | ja | Pflichtverletzungen bei Erledigung einer einheitlichen Verwaltung | § 6, Seite 1 |
| Rückwärtsversicherung für Verstöße vor Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Rückwärtsversicherung zeitlich unbegrenzt (für unbekannte Verstöße) | nicht geregelt |  |  |
| Nachmeldefrist nach Vertragsende (Ansprüche aus Verstößen während der Laufzeit) | ja | In Erweiterung zu § 2 AVB-Allgemein umfasst die Versicherung die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes an bis zum Ablauf des Vertrages vorkommenden Verstöße. | § 4, Seite 1 |
| Nachhaftung bei Berufsaufgabe, Ruhestand oder Tod | ja | In Erweiterung zu § 2 AVB-Allgemein umfasst die Versicherung die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes an bis zum Ablauf des Vertrages vorkommenden Verstöße. | § 4, Seite 1 |
| Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Tätigkeiten oder Risiken | nicht geregelt |  |  |
| Anschlussdeckung bei Versichererwechsel (keine Lücke zwischen Vor- und Neuvertrag) | nicht geregelt |  |  |
| Verlust, Veränderung oder Unbrauchbarkeit elektronischer Daten Dritter | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche aus Verletzung des Datenschutzes (DSGVO, Persönlichkeitsrechte) | ja, bis zur Versicherungssumme | aus der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Sinne der geltenden Datenschutzvorschriften | § 3 Ziff. 2, Seite 1 |
| Verletzung von Geheimhaltungspflichten und vertraglichen Verschwiegenheitsabreden | ja, bis zur Versicherungssumme | aus der Verletzung von Geheimhaltungsverpflichtungen | § 3 Ziff. 1, Seite 1 |
| Vertragsstrafen (zum Beispiel wegen Verletzung von Geheimhaltungs- oder Datenschutzpflichten) | nicht geregelt |  |  |
| Verletzung von Urheber-, Marken-, Namens- und Wettbewerbsrechten Dritter | nicht geregelt |  |  |
| Verletzung von Patent- und Gebrauchsmusterrechten | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche wegen Diskriminierung (in Deutschland AGG) gegenüber Bewerbern und Beschäftigten | ja, bis zur Versicherungssumme | wegen eines Diskriminierungstatbestandes oder wegen der Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung | § 3 Ziff. 3, Seite 1 |
| Abhandenkommen oder Beschädigung von Unterlagen und Akten Dritter | nicht geregelt |  |  |
| Überschreitung von Fristen und Terminen | nicht geregelt |  |  |
| Mietsachschäden an gemieteten Büro- und Praxisräumen | nicht geregelt |  |  |
| Persönliche Haftpflicht der angestellten Mitarbeiter mitversichert | ja | Versicherungsschutz besteht auch für die persönliche Inanspruchnahme der freien und angestellten Mitarbeiter und der Organe des Versicherungsnehmers | § 5 Ziff. 1, Seite 1 |
| Haftung für beauftragte Subunternehmer und freie Mitarbeiter | ja | Versicherungsschutz besteht auch für die persönliche Inanspruchnahme der freien und angestellten Mitarbeiter | § 5 Ziff. 1, Seite 1 |
| Rückforderung oder Minderung des Honorars als Schadenersatz mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Eigenschaden durch Untreue oder Betrug von Mitarbeitern (Vertrauensschaden) | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für Krisenkommunikation oder Reputationsschutz nach einem Anspruch | nicht geregelt |  |  |
| Eigenschäden aus Cyberangriffen (Baustein oder eingeschlossen) | nicht geregelt |  |  |
| Kosten zur Abwendung oder Minderung eines drohenden Schadens (Rettungskosten, Schadenverhütung) | nicht geregelt |  |  |
| Architekten und Ingenieure: Planung, Bauüberwachung und Objektbetreuung versichert | nicht geregelt |  |  |
| Architekten und Ingenieure: Überschreitung von Bausummen und Kostenschätzungen | nein | aus der Überschreitung von Voranschlägen und Krediten | § 9 Ziff. 3, Seite 2 |
| Gutachter- und Sachverständigentätigkeit mitversichert | ja, bis zur Versicherungssumme | Sachverständiger und Gutachter auf dem Gebiet des Grundstücks | § 2 Ziff. 2, Seite 1 |
| IT: Fehler in Software, Programmierung und Systemintegration | nicht geregelt |  |  |
| IT und Berater: vertraglich übernommene Haftung über das Gesetz hinaus (Projektverträge) | nein | Ansprüche, die über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen | Informationsblatt, Seite 3 |
| Berater: Empfehlungen zu Investitionen, Wirtschaftlichkeit oder Unternehmensentscheidungen | nein | aus der entgeltlichen oder unentgeltlichen Vermittlung oder Empfehlung von Geld-, Grundstücks- und anderen wirtschaftlichen Geschäften | § 9 Ziff. 3, Seite 2 |
| Heilberufe: Behandlungsfehler und Aufklärungsfehler versichert | nicht geregelt |  |  |
| Heilberufe: Praxisvertretung, Notdienst und Erste Hilfe außerhalb der Praxis | nicht geregelt |  |  |
| Heilberufe: ästhetische Behandlungen ohne medizinische Indikation | nicht geregelt |  |  |
| Erfüllt eine gesetzliche oder berufsrechtliche Versicherungspflicht (Kammer, Berufsordnung) | nein | Vom Versicherungsschutz nicht umfasst sind Tätigkeiten, die einer Pflichtversicherung unterliegen. | § 1, Seite 1 |
| Ausschluss bei wissentlicher Pflichtverletzung (nicht erst bei Vorsatz) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Garantie- und Erfüllungsansprüchen | ja | Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen und Erfüllungsersatzleistungen | Informationsblatt, Seite 3 |
| Ausschluss von Geldstrafen, Bußgeldern und Strafschadenersatz | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Anlage-, Kredit- und Finanzberatung | ja | aus der entgeltlichen oder unentgeltlichen Vermittlung oder Empfehlung von Geld-, Grundstücks- und anderen wirtschaftlichen Geschäften | § 9 Ziff. 3, Seite 2 |
| Ausschluss von Schäden aus Cyberangriffen und IT-Ausfällen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Ansprüchen verbundener Unternehmen, Gesellschafter und Angehöriger | ja | von Gesellschaftern / Mitinhabern und Angehörigen des Versicherungsnehmers | § 9 Ziff. 2.1, Seite 1 |
| Ausschluss von Fehlbeträgen, Veruntreuung und Kassenführung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Umweltschäden | ja | die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers verändert wird | § 9 Ziff. 1.3, Seite 1 |
| Ausschluss bei Tätigkeit als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Anwendung von Recht der USA oder Kanadas | nicht geregelt |  |  |
| Frist für die Schadenmeldung (unverzüglich oder feste Frist) | ja | Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. | Informationsblatt, Seite 4 |
| Meldung von Umständen, die einen Anspruch erwarten lassen, sichert die spätere Deckung | nicht geregelt |  |  |
| Anerkenntnis oder Vergleich ohne Zustimmung des Versicherers schadet nicht von selbst | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur jährlichen Meldung von Umsatz oder Honorar (Beitragsregulierung) | nicht geregelt |  |  |
| Anzeigepflicht bei Änderung von Tätigkeit, Umsatz oder Mitarbeiterzahl | ja | Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. | Informationsblatt, Seite 4 |
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall | ja, bis zur Versicherungssumme | Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen. | Informationsblatt, Seite 3 |
| Selbstbeteiligung gilt auch für Abwehrkosten | nicht geregelt |  |  |
| Mindestvertragslaufzeit und Verlängerung | ja | Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr. | Informationsblatt, Seite 4 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Versicherungsfall | ja | Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z.B. nach einem Schadenfall möglich. | Informationsblatt, Seite 4 |
| Besserstellungs- oder Leistungsgarantie (Mindeststandard, zum Beispiel GDV-Musterbedingungen) | nicht geregelt |  |  |
| Innovationsklausel (künftige Bedingungsverbesserungen gelten automatisch) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Risikobeschreibung und Besondere Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Gewerbeimmobilienverwalter und Immobilienmakler (RB Haftpflichtkasse GIV Immo 2019-07)

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[Seite 1]
     Risikobeschreibung und Besondere Versicherungsbedingungen
     zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
     für Gewerbeimmobilienverwalter und Immobilienmakler
     RB Haftpflichtkasse GIV Immo 2019-07


Inhalt                                                                            § 5 Freie und angestellte Mitarbeiter sowie Organe des Versi-
Teil 1 Risikobeschreibung                                              1              cherungsnehmers
§ 1 Gegenstand der Versicherung                                        1
                                                                                  1.    Versicherungsschutz besteht auch für die persönliche Inanspruch-
§ 2 Mitversicherte Tätigkeiten                                         1
                                                                                        nahme der freien und angestellten Mitarbeiter und der Organe des
§ 3 Mitversicherte Haftpflicht                                         1
                                                                                        Versicherungsnehmers, sofern diese beitragsmäßig erfasst und als
Teil 2 Besondere Versicherungsbedingungen                              1
                                                                                        Erfüllungsgehilfen des Versicherungsnehmers in dessen Namen
§ 4 Unbegrenzte Nachhaftung                                            1
                                                                                        aufgetreten sind (§ 7 Ziff. 1 AVB-Allgemein).
§ 5 Freie und angestellte Mitarbeiter sowie Organe des
Versicherungsnehmers                                                   1
                                                                                  2.    § 7 Ziff. 3.2 AVB-Allgemein gilt sinngemäß.
§ 6 Höchstbetrag der Versicherungsleistung                             1
§ 7 Mitversicherte Kosten                                              1
                                                                                  3.    Sofern die versicherten Personen im eigenen Namen handeln,
§ 8 Mitversicherte Schäden                                             1
                                                                                        ersetzt der Versicherungsschutz nicht ihre eigene Pflichtversiche-
§ 9 Ausschlüsse                                                        1
                                                                                        rung.

                                                                                  4.    Soweit eigener Versicherungsschutz besteht, geht dieser vor.
Teil 1 Risikobeschreibung
§ 1 Gegenstand der Versicherung                                                   § 6 Höchstbetrag der Versicherungsleistung
     Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht                                         Abweichend von § 3 Ziff. 4.3 AVB-Allgemein gelten sämtliche
                                                                                        Pflichtverletzungen bei Erledigung einer einheitlichen Verwaltung
1.   aus der Tätigkeit als Haus-, Grundstücks- und Hypothekenmakler                     von Grundstücken und Gewerbeimmobilien gemäß § 1 Ziff. 2 RB
     sowie aus der damit im Zusammenhang stehenden Vermittlung von                      GIV Immo als ein Versicherungsfall, wenn die betreffenden Ange-
     Finanzierungen, sofern es sich nicht um eine nach § 34i GewO er-                   legenheiten in einem rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammen-
     laubnispflichtige Tätigkeit oder um ein Kapitalanlageprodukt han-                  hang stehen.
     delt;
                                                                                  § 7 Mitversicherte Kosten
2.   aus der gewerblichen Verwaltung von Gewerbeimmobilien, Ge-
                                                                                        Im Rahmen der gemäß § 1 Ziff. 1 Haftpflichtkasse RB GIV Immo
     schäftseinheiten und Grundstücken.
                                                                                        versicherten Tätigkeiten ersetzt der Versicherer in Erweiterung des
                                                                                        § 3 Ziff. 7 AVB-Allgemein unter der Maßgabe, dass an die Stelle
     Nicht versichert sind Tätigkeiten als Unternehmen im Sinne von §§
                                                                                        des Haftpflichtanspruchs gemäß § 3 Ziff. 7 AVB-Allgemein der
     1 oder 2 KWG, als REIT, Kapitalverwaltungsgesellschaft, extern
                                                                                        Streitwert tritt,
     verwaltete Investmentgesellschaft sowie ausgelagerte Tätigkeiten
     nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).
                                                                                  1.    Gerichts- und Anwaltskosten eines Verfahrens, mit dem der Erlass
     Vom Versicherungsschutz nicht umfasst sind Tätigkeiten, die einer
                                                                                        einer einstweiligen Verfügung gegen den Versicherungsnehmer
     Pflichtversicherung unterliegen.
                                                                                        begehrt wird, auch wenn es sich um Ansprüche auf Unterlassung
                                                                                        handelt. Voraussetzung für die Gewährung des Versicherungs-
§ 2 Mitversicherte Tätigkeiten
                                                                                        schutzes ist, dass der Versicherer von dem Beginn des Verfahrens
     Mitversichert ist die Tätigkeit als                                                unverzüglich nach Zustellung der Antragsschrift oder eines Ge-
                                                                                        richtsbeschlusses vollständig unterrichtet wird;
1.   bevollmächtigter Vertreter bei der Vornahme von Rechtsgeschäften
     über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Grundpfand-                  2.    Gerichts- und Anwaltskosten einer Unterlassungsklage gegen den
     rechte für den Fall, dass der Versicherungsnehmer von einer be-                    Versicherungsnehmer.
     stimmten Weisung seines Auftraggebers versehentlich abweicht; ist
     der Versicherungsnehmer für dasselbe Rechtsgeschäft von mehre-               § 8 Mitversicherte Schäden
     ren Auftraggebern bevollmächtigt, so besteht Versicherungsschutz
                                                                                        Im Rahmen des Versicherungsschutzes nach § 3 Ziff. 2 und 3 RB
     nur für Versehen bei der Abgabe von Erklärungen, die der Erfüllung
                                                                                        Haftpflichtkasse GIV Immo sind gesetzliche Haftpflichtansprüche
     von Verträgen dienen und keine neuen Verpflichtungen schaffen;
                                                                                        auf Ersatz eines immateriellen Schadens wegen Verletzung eines
                                                                                        Persönlichkeitsrechts mitversichert.
2.   Sachverständiger und Gutachter auf dem Gebiet des Grundstücks-
     und Wohnungswesens, nicht jedoch als Bewerter nach dem KAGB
     oder im Zusammenhang mit Bewertungen nach dem KAGB;
                                                                                  § 9 Ausschlüsse

3.   ausstellungsberechtigte Person für das Erstellen von Energiepäs-                   In Erweiterung von § 4 AVB-Allgemein sind vom Versicherungs-
     sen gem. § 21 EnEV.                                                                schutz ausgeschlossen Haftpflichtansprüche,

§ 3 Mitversicherte Haftpflicht                                                    1.    die dadurch entstanden sind, dass
     Mitversichert sind bei der Ausübung der versicherten Tätigkeit auch
                                                                                  1.1   Versicherungsverträge nicht oder nicht ordnungsgemäß abge-
     gesetzliche Haftpflichtansprüche
                                                                                        schlossen, erfüllt oder fortgeführt werden, es sei denn, es ist ein
                                                                                        Versicherungsvermittler mit der ausschließlichen Betreuung der
1.   aus der Verletzung von Geheimhaltungsverpflichtungen, die auf-
                                                                                        Versicherungen beauftragt;
     grund gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund von haupt- oder ne-
     benvertraglichen Abreden entstanden sind, sofern der Versiche-
                                                                                  1.2   der Zins- und Tilgungsdienst für nachstellige Grundpfandrechte
     rungsnehmer seine Angestellten und Mitarbeiter von den beste-
                                                                                        nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird;
     henden Geheimhaltungspflichten schriftlich informiert und diese
     ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet hat;
                                                                                  1.3   die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit
                                                                                        eines Gewässers einschließlich des Grundwassers verändert wird;
2.   aus der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener
     Daten im Sinne der geltenden Datenschutzvorschriften;
                                                                                  2.    wegen Schäden
3.   wegen eines Diskriminierungstatbestandes oder wegen der Verlet-
                                                                                  2.1   von Gesellschaftern / Mitinhabern und Angehörigen des Versiche-
     zung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung, insbesonde-
                                                                                        rungsnehmers;
     re nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
                                                                                  2.2   von juristischen Personen, wenn die Majorität der Anteile und von
Teil 2 Besondere Versicherungsbedingungen
                                                                                        sonstigen Gesellschaften, wenn ein Anteil dem Versicherungsneh-
§ 4 Unbegrenzte Nachhaftung                                                             mer oder Versicherten oder einem Gesellschafter / Mitinhaber oder
     In Erweiterung zu § 2 AVB-Allgemein umfasst die Versicherung die                   Angehörigen des Versicherungsnehmers oder Versicherten gehört;
     Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes an bis zum                       als Angehörige gelten
     Ablauf des Vertrages vorkommenden Verstöße.
                                                                                  2.2.1der Ehegatte oder der Lebenspartner im Sinne des Lebenspartner-
                                                                                       schaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaft nach dem Recht


                                                                  Seite 1 von 2                                                   Stand 01.03.2020

[Seite 2]
     anderer Staaten;

2.2.2 wer mit dem Versicherungsnehmer in gerader Linie oder im zwei-
      ten Grade der Seitenlinie verwandt oder verschwägert ist;

3.   aus der Überschreitung von Voranschlägen und Krediten; aus der
     entgeltlichen oder unentgeltlichen Vermittlung oder Empfehlung
     von Geld-, Grundstücks- und anderen wirtschaftlichen Geschäften,
     soweit es sich nicht um eine nach § 1 Ziff. 1 RB Haftpflichtkasse
     GIV Immo versicherte Tätigkeit handelt.


     Risikoträger für die Versicherung von Vermögensschäden innerhalb der
     Betriebshaftpflichtversichuerng für Hausverwalter ist:

     ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft,
     Schauenburgerstr. 27,
     20095 Hamburg


                                                                    Seite 2 von 2   Stand 01.03.2020

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Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft, Deutschland


Produkt: Vermögensschaden-Haftpflicht für Gewerbeimmobilienverwalter / Immobilienmakler

Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen und Ihren
konkreten Versicherungsumfang finden Sie in den Vertragsunterlagen:

•   Versicherungsantrag
•   Versicherungsschein
•   Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
•   gegebenenfalls weitere Besondere Bedingungen und Vereinbarungen.
Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung an. Diese schützt Sie vor allem gegen finanzielle
Risiken, die im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen Dritter aus reinen Vermögensschäden entstehen, für die
Sie verantwortlich sind.

          Was ist versichert?                                              Was ist nicht versichert?

   Gegenstand der Vermögensschaden-                             x    Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert.
    Haftpflichtversicherung ist es, gegen Sie geltend                 Dazu gehören z.B.:
    gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen,
    berechtigte Ansprüche zu befriedigen und                          x Haftungsrisiken Ihres Privatlebens
    unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
                                                                      x Personen- oder Sachschäden und daraus
   Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung                          resultierende Vermögensfolgeschäden, sofern
    umfasst die wesentlichen Haftungsrisiken Ihrer                        dies nicht besonders vereinbart ist
    Tätigkeit als Immobilienmakler. Dazu gehören auch
    beispielsweise:                                                   x Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen und
                                                                          Erfüllungsersatzleistungen
      Unrichtige Auskunft oder fehlerhafte Beratung
      Unrichtige Auslegung von Vorschriften                          x Ansprüche aus Gewährleistung für Mängel
   Ihr Versicherungsschutz kann sich auch auf weitere                x Ansprüche, die über die gesetzliche Haftpflicht
    Personen erstrecken, wie z.B. Ihre angestellten                       hinausgehen
    Mitarbeiter.
                                                                           Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen
können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem                          !   Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
Versicherungsschein entnehmen.                                       alle Schäden:

                                                                      !   aus vorsätzlicher Handlung

                                                                      !   von Ihnen selbst, sowie von Personen, die mit
                                                                          Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben

                                                                      !   Tätigkeiten, die einer Pflichtversicherung
                                                                          unterliegen
                                                                     Die vollständigen Ausschlusstatbestände finden Sie
                                                                     in Ihren Versicherungsbedingungen.

                                                                 !   Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den
                                                                     vereinbarten Versicherungssummen.

                                                                 !   Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben,
                                                                     ist diese bei jedem Versicherungsfall zu
                                                                     berücksichtigen.

[Seite 4]
     Wo bin ich versichert?

   Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt Sie in Staaten der Europäischen Union (EU), des
    Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz.


         Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
•   Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
•   Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.
•   Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen.
•   Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche
    geltend gemacht worden sind.
•   Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch
    wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.


          Wann und wie zahle ich?
Die erste oder die einmalige Prämie müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins
zahlen. Wann Sie die weiteren Prämien zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung
zwischen uns kann das vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns
ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.


         Wann beginnt und endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie
die erste Versicherungsprämie gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr.
Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres
kündigen. Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen.


         Wie kann ich den Vertrag Kündigen?
Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes
Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer geschehen).
Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z.B. nach einem Schadenfall möglich. Weitere
Kündigungsrechte können sich auch durch endgültiges Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos – etwa durch Umzug ins
Ausland – ergeben.
```

