# Die Haftpflichtkasse Wohnungsverwalter: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-berufshaftpflicht-haftpflichtkasse-vsh-wohnverwalter.php
- Rechtlicher Träger: Die Haftpflichtkasse VVaG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-berufshaftpflicht-haftpflichtkasse-vsh-wohnverwalter.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Risikobeschreibung und Besondere Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter (RB Haftpflichtkasse WIV 2019-07)](https://www.haftpflichtkasse.de/export/sites/default/.downloads/Verbraucherinformationen/BBR-Vermoegen-Wohnimmobilienverwalter-ALLCURA-Stand-01.03.20200.pdf), Fassung RB Haftpflichtkasse WIV 2019-07, Stand 01.03.2020

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme für Vermögensschäden je Versicherungsfall | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag | Informationsblatt, Seite 3 |
| Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden aus der Berufstätigkeit (kombinierte Berufshaftpflicht) | nein | Personen- oder Sachschäden und daraus resultierende Vermögensfolgeschäden, sofern dies nicht besonders vereinbart ist | Informationsblatt, Seite 3 |
| Jahreshöchstleistung (Maximierung der Versicherungssumme je Versicherungsjahr) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsfall: Verstoßprinzip (Pflichtverletzung im Vertrag) oder Anspruchserhebungsprinzip (claims made) | ja | umfasst die Versicherung die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes an bis zum Ablauf des Vertrages vorkommenden Verstöße. | § 4, Seite 1 |
| Offene Tätigkeitsbeschreibung: versichert ist das gesamte Berufsbild, nicht nur eine abschließende Liste | nicht geregelt |  |  |
| Abwehr- und Verfahrenskosten zusätzlich zur Versicherungssumme (nicht angerechnet) | nicht geregelt |  |  |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) | ja | berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. | Informationsblatt, Seite 3 |
| Räumlicher Geltungsbereich (Tätigkeit und Ansprüche weltweit oder nur Europa beziehungsweise Inland) | ja | Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt Sie in Staaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz. | Informationsblatt, Seite 4 |
| Ansprüche aus USA und Kanada mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Serienschadenklausel (mehrere Verstöße gelten als ein Versicherungsfall) | ja | bei Erledigung einer einheitlichen Verwaltung von Wohnimmobilien als ein Versicherungsfall | § 6, Seite 1 |
| Rückwärtsversicherung für Verstöße vor Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Rückwärtsversicherung zeitlich unbegrenzt (für unbekannte Verstöße) | nicht geregelt |  |  |
| Nachmeldefrist nach Vertragsende (Ansprüche aus Verstößen während der Laufzeit) | ja | In Erweiterung zu § 2 AVB-Allgemein umfasst die Versicherung die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes an bis zum Ablauf des Vertrages vorkommenden Verstöße. | § 4, Seite 1 |
| Nachhaftung bei Berufsaufgabe, Ruhestand oder Tod | ja | In Erweiterung zu § 2 AVB-Allgemein umfasst die Versicherung die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes an bis zum Ablauf des Vertrages vorkommenden Verstöße. | § 4, Seite 1 |
| Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Tätigkeiten oder Risiken | ja, bis 500.000 € | auf 500.000 EUR je Versicherungsfall und 1.000.000 EUR je Versicherungsjahr begrenzt. | § 9 Ziff. 5, Seite 1 |
| Anschlussdeckung bei Versichererwechsel (keine Lücke zwischen Vor- und Neuvertrag) | nicht geregelt |  |  |
| Verlust, Veränderung oder Unbrauchbarkeit elektronischer Daten Dritter | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche aus Verletzung des Datenschutzes (DSGVO, Persönlichkeitsrechte) | ja, bis zur Versicherungssumme | aus der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Sinne der geltenden Datenschutzvorschriften | § 3 Ziff. 3, Seite 1 |
| Verletzung von Geheimhaltungspflichten und vertraglichen Verschwiegenheitsabreden | ja, bis zur Versicherungssumme | wenn Geheimhaltungsverpflichtungen verletzt werden, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund von haupt- oder nebenvertraglichen Abreden entstanden sind | § 3 Ziff. 2, Seite 1 |
| Vertragsstrafen (zum Beispiel wegen Verletzung von Geheimhaltungs- oder Datenschutzpflichten) | nicht geregelt |  |  |
| Verletzung von Urheber-, Marken-, Namens- und Wettbewerbsrechten Dritter | nicht geregelt |  |  |
| Verletzung von Patent- und Gebrauchsmusterrechten | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche wegen Diskriminierung (in Deutschland AGG) gegenüber Bewerbern und Beschäftigten | ja, bis zur Versicherungssumme | wegen eines Diskriminierungstatbestandes oder wegen der Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung, insbesondere nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. | § 3 Ziff. 4, Seite 1 |
| Abhandenkommen oder Beschädigung von Unterlagen und Akten Dritter | nicht geregelt |  |  |
| Überschreitung von Fristen und Terminen | nicht geregelt |  |  |
| Mietsachschäden an gemieteten Büro- und Praxisräumen | nicht geregelt |  |  |
| Persönliche Haftpflicht der angestellten Mitarbeiter mitversichert | ja | Versicherungsschutz besteht auch für die persönliche Inanspruchnahme der freien und angestellten Mitarbeiter und der Organe des Versicherungsnehmers | § 5 Ziff. 1, Seite 1 |
| Haftung für beauftragte Subunternehmer und freie Mitarbeiter | ja | Versicherungsschutz besteht auch für die persönliche Inanspruchnahme der freien und angestellten Mitarbeiter | § 5 Ziff. 1, Seite 1 |
| Rückforderung oder Minderung des Honorars als Schadenersatz mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Eigenschaden durch Untreue oder Betrug von Mitarbeitern (Vertrauensschaden) | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für Krisenkommunikation oder Reputationsschutz nach einem Anspruch | nicht geregelt |  |  |
| Eigenschäden aus Cyberangriffen (Baustein oder eingeschlossen) | nicht geregelt |  |  |
| Kosten zur Abwendung oder Minderung eines drohenden Schadens (Rettungskosten, Schadenverhütung) | nicht geregelt |  |  |
| Architekten und Ingenieure: Planung, Bauüberwachung und Objektbetreuung versichert | nicht geregelt |  |  |
| Architekten und Ingenieure: Überschreitung von Bausummen und Kostenschätzungen | nein | aus der Überschreitung von Voranschlägen und Krediten | § 10 Ziff. 3, Seite 2 |
| Gutachter- und Sachverständigentätigkeit mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| IT: Fehler in Software, Programmierung und Systemintegration | nicht geregelt |  |  |
| IT und Berater: vertraglich übernommene Haftung über das Gesetz hinaus (Projektverträge) | nein | Ansprüche, die über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen | Informationsblatt, Seite 3 |
| Berater: Empfehlungen zu Investitionen, Wirtschaftlichkeit oder Unternehmensentscheidungen | nein | aus der entgeltlichen oder unentgeltlichen Vermittlung oder Empfehlung von Geld-, Grundstücks- und anderen wirtschaftlichen Geschäften. | § 10 Ziff. 3, Seite 2 |
| Heilberufe: Behandlungsfehler und Aufklärungsfehler versichert | nicht geregelt |  |  |
| Heilberufe: Praxisvertretung, Notdienst und Erste Hilfe außerhalb der Praxis | nicht geregelt |  |  |
| Heilberufe: ästhetische Behandlungen ohne medizinische Indikation | nicht geregelt |  |  |
| Erfüllt eine gesetzliche oder berufsrechtliche Versicherungspflicht (Kammer, Berufsordnung) | ja | Der Versicherer verpflichtet sich gemäß § 15 MaBV der zuständigen Behörde den Beginn und die Beendigung oder Kündigung des Versicherungsvertrages | § 11, Seite 2 |
| Ausschluss bei wissentlicher Pflichtverletzung (nicht erst bei Vorsatz) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Garantie- und Erfüllungsansprüchen | ja | Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen und Erfüllungsersatzleistungen | Informationsblatt, Seite 3 |
| Ausschluss von Geldstrafen, Bußgeldern und Strafschadenersatz | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Anlage-, Kredit- und Finanzberatung | ja | aus der entgeltlichen oder unentgeltlichen Vermittlung oder Empfehlung von Geld-, Grundstücks- und anderen wirtschaftlichen Geschäften. | § 10 Ziff. 3, Seite 2 |
| Ausschluss von Schäden aus Cyberangriffen und IT-Ausfällen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Ansprüchen verbundener Unternehmen, Gesellschafter und Angehöriger | ja | von Gesellschaftern / Mitinhabern und Angehörigen des Versicherungsnehmers | § 10 Ziff. 2.1, Seite 2 |
| Ausschluss von Fehlbeträgen, Veruntreuung und Kassenführung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Umweltschäden | ja | die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers verändert wird | § 10 Ziff. 1.3, Seite 2 |
| Ausschluss bei Tätigkeit als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Anwendung von Recht der USA oder Kanadas | nicht geregelt |  |  |
| Frist für die Schadenmeldung (unverzüglich oder feste Frist) | ja | Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. | Informationsblatt, Seite 4 |
| Meldung von Umständen, die einen Anspruch erwarten lassen, sichert die spätere Deckung | nicht geregelt |  |  |
| Anerkenntnis oder Vergleich ohne Zustimmung des Versicherers schadet nicht von selbst | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur jährlichen Meldung von Umsatz oder Honorar (Beitragsregulierung) | nicht geregelt |  |  |
| Anzeigepflicht bei Änderung von Tätigkeit, Umsatz oder Mitarbeiterzahl | ja | Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. | Informationsblatt, Seite 4 |
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall | ja, bis zur Versicherungssumme | Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen. | Informationsblatt, Seite 3 |
| Selbstbeteiligung gilt auch für Abwehrkosten | nicht geregelt |  |  |
| Mindestvertragslaufzeit und Verlängerung | ja | Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr. | Informationsblatt, Seite 4 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Versicherungsfall | ja | Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z.B. nach einem Schadenfall möglich. | Informationsblatt, Seite 4 |
| Besserstellungs- oder Leistungsgarantie (Mindeststandard, zum Beispiel GDV-Musterbedingungen) | nicht geregelt |  |  |
| Innovationsklausel (künftige Bedingungsverbesserungen gelten automatisch) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Risikobeschreibung und Besondere Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter (RB Haftpflichtkasse WIV 2019-07)

```text
[Seite 1]
     Risikobeschreibung und Besondere Versicherungsbedingungen
     zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
     für Wohnimmobilienverwalter - Stand 01.03.2020
     RB Haftpflichtkasse WIV 2019-07


Inhalt                                                                            2.    § 7 Ziff. 3.2 AVB-Allgemein gilt sinngemäß.
Teil 1 Risikobeschreibung                                   1
§ 1 Gegenstand der Versicherung                             1                     3.    Sofern die versicherten Personen im eigenen Namen handeln, ersetzt
                                                                                        der Versicherungsschutz nicht ihre eigene Pflichtversicherung.
§ 2 Mitversicherte Tätigkeiten                              1
§ 3 Mitversicherte Haftpflicht                              1
                                                                                  4.    Soweit eigener Versicherungsschutz besteht, geht dieser vor.
Teil 2 Besondere Versicherungsbedingungen                   1
§ 4 Unbegrenzte Nachhaftung                                 1                     § 6 Höchstbetrag der Versicherungsleistung
§ 5 Freie und angestellte Mitarbeiter sowie Organe des                                  Abweichend von § 3 Ziff. 4.3 AVB-Allgemein gelten sämtliche Pflicht-
     Versicherungsnehmers                                   1                           verletzungen bei Erledigung einer einheitlichen Verwaltung von
§ 6 Höchstbetrag der Versicherungsleistung                  1                           Wohnimmobilien als ein Versicherungsfall, wenn die betreffenden An-
§ 7 Mitversicherte Kosten                                   1                           gelegenheiten in einem rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammen-
§ 8 Mitversicherte Schäden                                  1                           hang stehen.
§ 9 Vorsorgeversicherung für die gewerbliche Verwaltung von
     Gewerbeimmobilien                                      1                     § 7 Mitversicherte Kosten
§ 10 Ausschlüsse                                            1                           In Erweiterung des § 3 Ziff. 7 AVB-Allgemein ersetzt der Versicherer
§ 11 Meldepflichten des Versicherers                        2                           im Rahmen der gemäß § 1 RB WIV versicherten Tätigkeit als Woh-
                                                                                        nungseigentumsverwalter Prozesskosten gemäß § 49 Abs. 2 WEG,
                                                                                        soweit die Tätigkeit des Gerichtes nicht vorsätzlich oder wissentlich
                                                                                        veranlasst wurde.
Teil 1 Risikobeschreibung
§ 1 Gegenstand der Versicherung                                                   § 8 Mitversicherte Schäden
                                                                                        Im Rahmen des Versicherungsschutzes nach § 3 Ziff. 3 und 4 RB
      Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der mit behördlicher Er-           WIV sind gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines immateri-
      laubnis ausgeübten Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter im Sinne                 ellen Schadens wegen Verletzung eines Persönlichkeitsrechts mitver-
      von § 34 c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO.                                                sichert.

      Die Versicherung der Verwaltung von Grundstücken und Gewerbei-              § 9 Vorsorgeversicherung für die gewerbliche Verwaltung von
      mmobilien bedarf der eigenständigen Vereinbarung.                               Gewerbeimmobilien
§ 2 Mitversicherte Tätigkeiten                                                    1.    Wird nach Abschluss des Versicherungsvertrages die Verwaltung von
      Mitversichert ist die Tätigkeit als                                               Gewerbeimmobilien, Geschäftseinheiten oder Grundstücken neu
                                                                                        übernommen, besteht ab dem Zeitpunkt der Übernahme Versiche-
1.    Ersatzzustellungsvertreter oder als Vertreter des Ersatzzustellungs-              rungsschutz im Rahmen einer eigenständigen, zusätzlichen Versiche-
      vertreters nach § 45 II WEG;                                                      rungssumme.

2.    Ersteller von Bestätigungen über Kosten für haushaltsnahe Dienstleis-       2.    Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des
      tungen und Handwerkerleistungen im Sinne von § 35 a Abs.2 und 3                   Versicherers die neu übernommene Verwaltung von Gewerbeimmobi-
      Einkommensteuergesetz (EStG);                                                     lien, Geschäftseinheiten oder Grundstücken innerhalb eines Monats
                                                                                        anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung er-
3.    Mediator bei Streitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander;                 folgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige,
                                                                                        entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab
4.    ausstellungsberechtigte Person für das Erstellen von Energiepässen                dessen Entstehung.
      gemäß § 21 EnEV.
                                                                                  3.    Tritt der Versicherungsfall ein, bevor die neu übernommene Verwal-
§ 3 Mitversicherte Haftpflicht                                                          tung von Gewerbeimmobilien, Geschäftseinheiten oder Grundstücken
      Mitversichert sind bei der Ausübung der versicherten Tätigkeit auch               angezeigt wurde, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass
      gesetzliche Haftpflichtansprüche                                                  die neu übernommene Verwaltung erst nach Abschluss der Versiche-
                                                                                        rung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzei-
1.    im Zusammenhang mit den nach § 5 RDG erlaubnisfreien Rechts-                      gefrist noch nicht verstrichen war.
      dienstleistungen, insbesondere die rechtlich zulässige Hilfeleistung
      bei der Beantragung und Bearbeitung von Darlehen und Fördergel-             4.    Der Versicherer ist berechtigt, für die neu übernommene Verwaltung
      dern für Wohnungseigentümergesellschaften;                                        von Gewerbeimmobilien, Geschäftseinheiten oder Grundstücken eine
                                                                                        angemessene Prämie zu verlangen. Kommt eine Einigung über die
2.    wenn Geheimhaltungsverpflichtungen verletzt werden, die aufgrund                  Höhe dieser Prämie innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzei-
      gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund von haupt- oder nebenver-                 ge nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für die neu über-
      traglichen Abreden entstanden sind, sofern der Versicherungsnehmer                nommene Verwaltung von Gewerbeimmobilien, Geschäftseinheiten
      seine Angestellten und Mitarbeiter von den bestehenden Geheimhal-                 oder Grundstücken rückwirkend ab deren Entstehung.
      tungspflichten schriftlich informiert und diese ebenfalls zur Geheimhal-
      tung verpflichtet hat;                                                      5.    Der Versicherungsschutz für die neu übernommene Verwaltung von
                                                                                        Gewerbeimmobilien, Geschäftseinheiten oder Grundstücken ist von
3.    aus der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener                      ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von Ziff. 4 auf 500.000
      Daten im Sinne der geltenden Datenschutzvorschriften;                             EUR je Versicherungsfall und 1.000.000 EUR je Versicherungsjahr
                                                                                        begrenzt.
4.    wegen eines Diskriminierungstatbestandes oder wegen der Verlet-
      zung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung, insbesondere          6.    Die Vorsorgeversicherung gilt nicht für Tätigkeiten als Unternehmen
      nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.                                     im Sinne von §§ 1 oder 2 KWG, als REIT, Kapitalverwaltungsgesell-
                                                                                        schaft, extern verwaltete Investmentgesellschaft und ausgelagerte Tä-
Teil 2 Besondere Versicherungsbedingungen                                               tigkeiten nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sowie Tätigkei-
§ 4 Unbegrenzte Nachhaftung                                                             ten, die einer Pflichtversicherung unterliegen.
      In Erweiterung zu § 2 AVB-Allgemein umfasst die Versicherung die
      Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes an bis zum Ab-            § 10 Ausschlüsse
      lauf des Vertrages vorkommenden Verstöße.                                         In Erweiterung von § 4 AVB-Allgemein sind vom Versicherungsschutz
                                                                                        ausgeschlossen Haftpflichtansprüche,
§ 5 Freie und angestellte Mitarbeiter sowie Organe des Versiche-
    rungsnehmers                                                                  1.    die dadurch entstanden sind, dass

1.    Versicherungsschutz besteht auch für die persönliche Inanspruch-            1.1   Versicherungsverträge nicht oder nicht ordnungsgemäß abgeschlos-
      nahme der freien und angestellten Mitarbeiter und der Organe des                  sen, erfüllt oder fortgeführt werden, es sei denn, es ist ein Versiche-
      Versicherungsnehmers, sofern diese beitragsmäßig erfasst und als                  rungsvermittler mit der ausschließlichen Betreuung der Versicherun-
      Erfüllungsgehilfen des Versicherungsnehmers in dessen Namen auf-                  gen beauftragt;
      getreten sind (§ 7 Ziff. 1 AVB-Allgemein).
                                                                                  1.2   der Zins- und Tilgungsdienst für nachstellige Grundpfandrechte nicht


                                                                  Seite 1 von 2                                              Stand 01.03.2020

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      ordnungsgemäß durchgeführt wird;

1.3   die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit eines
      Gewässers einschließlich des Grundwassers verändert wird;

2.    wegen Schäden

2.1   von Gesellschaftern / Mitinhabern und Angehörigen des Versiche-
      rungsnehmers;

2.2   von juristischen Personen, wenn die Majorität der Anteile und von
      sonstigen Gesellschaften, wenn ein Anteil dem Versicherungsnehmer
      oder Versicherten oder einem Gesellschafter / Mitinhaber oder Ange-
      hörigen des Versicherungsnehmers oder Versicherten gehört; als An-
      gehörige gelten

2.1.1 der Ehegatte oder der Lebenspartner im Sinne des Lebenspartner-
      schaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaft nach dem Recht
      anderer Staaten;

2.1.2 wer mit dem Versicherungsnehmer in gerader Linie oder im zweiten
      Grade der Seitenlinie verwandt oder verschwägert ist;

3.    aus der Überschreitung von Voranschlägen und Krediten; aus der
      entgeltlichen oder unentgeltlichen Vermittlung oder Empfehlung von
      Geld-, Grundstücks- und anderen wirtschaftlichen Geschäften.

§ 11 Meldepflichten des Versicherers
      Der Versicherer verpflichtet sich gemäß § 15 MaBV der zuständigen
      Behörde den Beginn und die Beendigung oder Kündigung des Versi-
      cherungsvertrages sowie jede Änderung des Versicherungsvertrages,
      die den vorgeschriebenen Versicherungsschutz beeinträchtigt, unver-
      züglich mitzuteilen.


      Risikoträger für die Versicherung von Vermögensschäden innerhalb der
      Betriebshaftpflichtversicherung für Hausverwalter ist:

      ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft,
      Schauenburgerstr. 27, 20095 Hamburg


                                                                 Seite 2 von 2   Stand 01.03.2020

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    Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
    ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft, Deutschland


    Produkt: Vermögensschaden-Haftpflicht für Wohnimmobilienverwalter

    Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen und
    Ihren konkreten Versicherungsumfang finden Sie in den Vertragsunterlagen:
•   Versicherungsantrag
•   Versicherungsschein
•   Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
•   gegebenenfalls weitere Besondere Bedingungen und Vereinbarungen.

    Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
    Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
    Wir bieten Ihnen eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung an. Diese schützt Sie vor allem gegen finanzielle
    Risiken, die im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen Dritter aus reinen Vermögensschäden entstehen, für
    die Sie verantwortlich sind.

         Was ist versichert?                                              Was ist nicht versichert?

   Gegenstand der Vermögensschaden-                             x   Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert.
    Haftpflichtversicherung ist es, gegen Sie geltend                Dazu gehören z.B.:
    gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen,
    berechtigte Ansprüche zu befriedigen und                          x Haftungsrisiken Ihres Privatlebens
    unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
                                                                      x Personen- oder Sachschäden und daraus
   Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung                          resultierende Vermögensfolgeschäden, sofern
    umfasst die wesentlichen Haftungsrisiken Ihrer                        dies nicht besonders vereinbart ist
    Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter. Dazu
    gehören auch beispielsweise:                                      x Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen und
                                                                          Erfüllungsersatzleistungen
      Unrichtige Auskunft oder fehlerhafte Beratung
      Unrichtige Auslegung von Vorschriften                          x Ansprüche aus Gewährleistung für Mängel
   Ihr Versicherungsschutz kann sich auch auf weitere                x Ansprüche, die über die gesetzliche Haftpflicht
    Personen erstrecken, wie z.B. Ihre Mitarbeiter.                       hinausgehen

Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen
                                                                          Gibt es Deckungsbeschränkungen?
können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem
Versicherungsschein entnehmen.                                   !   Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
                                                                     alle Schäden:

                                                                      !   aus vorsätzlicher Handlung

                                                                      !   von Ihnen selbst, sowie von Personen, die mit
                                                                          Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben
                                                                     Die vollständigen Ausschlusstatbestände finden Sie
                                                                     in Ihren Versicherungsbedingungen.

                                                                 !   Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den
                                                                     vereinbarten Versicherungssummen.

                                                                 !   Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben,
                                                                     ist diese bei jedem Versicherungsfall zu
                                                                     berücksichtigen.

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     Wo bin ich versichert?

   Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt Sie in Staaten der Europäischen Union (EU), des
    Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz.


         Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
•   Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
•   Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.
•   Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen.
•   Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche
    geltend gemacht worden sind.
•   Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch
    wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.


          Wann und wie zahle ich?
Die erste oder die einmalige Prämie müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins
zahlen. Wann Sie die weiteren Prämien zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung
zwischen uns kann das vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns
ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.


         Wann beginnt und endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie
die erste Versicherungsprämie gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr.
Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres
kündigen. Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen.


         Wie kann ich den Vertrag Kündigen?
Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes
Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer geschehen).
Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z.B. nach einem Schadenfall möglich. Weitere
Kündigungsrechte können sich auch durch endgültiges Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos – etwa durch Umzug ins
Ausland – ergeben.
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