# Wiener Städtische sorgenfreies.berufsleben: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-berufsunfaehigkeit-wiener-staedtische-sorgenfreies-berufsleben.php
- Rechtlicher Träger: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-berufsunfaehigkeit-wiener-staedtische-sorgenfreies-berufsleben.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Produktinformationsblatt Berufsunfähigkeit (KLV, Tarif UUx)](https://www.wienerstaedtische.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/LIPID/LIPID_KLV_Berufsunfaehigkeit_UUx.pdf), Fassung 12.2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherte monatliche Berufsunfähigkeitsrente | ja | Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente, auf Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens jedoch bis zum Versicherungsende | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Produktform: selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) oder Zusatzversicherung (BUZ) zu einer Lebens- oder Rentenversicherung | ja | Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Berufsunfähigkeitsversicherung | Um welche Art von Versicherung handelt es sich?, Seite 1 |
| Begriff der Berufsunfähigkeit: zuletzt ausgeübter Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war | ja | zu mindestens 50 % außerstande ist, den zuletzt ausgeübten Beruf weiter auszuüben | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Leistung ab einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent | ja | zu mindestens 50 % außerstande ist, den zuletzt ausgeübten Beruf weiter auszuüben | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Prognosezeitraum: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn sie voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert | ja | Kräfteverfall, für mindestens sechs Monate ununterbrochen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Fiktion: sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig gilt rückwirkend von Beginn an als Berufsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung (ohne zeitliche Begrenzung) | nicht geregelt |  |  |
| Weltweiter Versicherungsschutz, auch bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland | ja | Der Versicherungsschutz besteht weltweit. | Wo bin ich versichert?, Seite 2 |
| Versicherungsdauer: Alter, bis zu dem eine eintretende Berufsunfähigkeit versichert ist | ja | Der Vertrag und die Versicherungsleistungen enden mit dem vereinbarten Ablauf | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Leistungsendalter: Alter, bis zu dem die Rente längstens gezahlt wird | ja | auf Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens jedoch bis zum Versicherungsende | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | nicht geregelt |  |  |
| Abstrakte Verweisung auf einen anderen Beruf, der nicht ausgeübt wird | keine | Wir verzichten jedenfalls ausdrücklich auf eine abstrakte Verweisung auf einen möglichen anderen Beruf. | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Konkrete Verweisung auf einen tatsächlich ausgeübten anderen Beruf | ja | Leistungspflichtige Berufsunfähigkeit besteht nicht, wenn die versicherte Person eine andere, ihrer Ausbildung, ihren Fähigkeiten und ihrer bisherigen Lebensstellung entsprechende berufliche Tätigkeit konkret ausübt. | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Konkrete Verweisung: zumutbare Einkommensminderung als feste Grenze in Prozent | nicht geregelt |  |  |
| Konkrete Verweisung: Wahrung der bisherigen Lebensstellung ausdrücklich geregelt | ja | ihrer Ausbildung, ihren Fähigkeiten und ihrer bisherigen Lebensstellung entsprechende berufliche Tätigkeit konkret ausübt. | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Verzicht auf Umorganisation bei Selbstständigen | nicht geregelt |  |  |
| Umorganisationspflicht für Selbstständige: Voraussetzungen (Betriebsgröße, Kapitaleinsatz, Einkommensverlust) | nicht geregelt |  |  |
| Ausscheiden aus dem Beruf: wie lange der zuletzt ausgeübte Beruf maßgeblich bleibt (Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Pflege von Angehörigen: welcher Beruf gilt in der Unterbrechung | nicht geregelt |  |  |
| Studenten: Definition der Berufsunfähigkeit (Studienfach, Studienfortschritt, angestrebtes Berufsbild) | nicht geregelt |  |  |
| Schüler: Definition der Berufsunfähigkeit (Schulfähigkeit, Klassenstufe, Schulform) | nicht geregelt |  |  |
| Auszubildende: Definition der Berufsunfähigkeit (Ausbildungsberuf, Abschluss der Ausbildung) | nicht geregelt |  |  |
| Infektionsklausel für Heilberufe: behördliches Tätigkeitsverbot gilt als Berufsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Beamtenklausel: Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gilt als Berufsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Dienstunfähigkeit auch für Beamte auf Probe und auf Widerruf (Entlassung statt Ruhestand) | nicht geregelt |  |  |
| Seedienstuntauglichkeit: Feststellung der Untauglichkeit für Seeleute und Nautiker gilt als Berufsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: Rente bei längerer Krankschreibung, ohne Nachweis der Berufsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: erforderliche Dauer der Krankschreibung (Monate) | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: Höchstdauer der Leistung je Fall und insgesamt (Monate) | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: Höhe der Leistung (Anteil der BU-Rente oder Höchstbetrag je Monat) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Pflegebedürftigkeit, auch ohne Berufsunfähigkeit | ja | sie pflegebedürftig im Sinne der Bedingungen ist. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Pflegeklausel: Maßstab (Pflegegrad oder Punkte für Verrichtungen des täglichen Lebens) und erforderliche Stufe | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Demenz (mittelschwere Demenz, unabhängig vom Beruf) | nicht geregelt |  |  |
| Nachversicherungsgarantie: Erhöhung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung | ja | Nachversicherungsgarantie | Weitere Leistungen, Seite 1 |
| Nachversicherungsgarantie: Anlässe (Heirat, Geburt, Gehaltssprung, Immobilienkauf, Beginn der Selbstständigkeit, Studienabschluss) | nicht geregelt |  |  |
| Nachversicherungsgarantie: Höchstbetrag je Anlass und insgesamt | nicht geregelt |  |  |
| Nachversicherungsgarantie: Altersgrenze und Frist nach dem Ereignis (Monate) | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhungsoption ohne Anlass (meist in den ersten Vertragsjahren) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsdynamik: jährliche Erhöhung von Beitrag und Rente ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsdynamik: garantierte Steigerung der laufenden Rente im Leistungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Verlängerungsoption: Verlängerung der Versicherungsdauer ohne Gesundheitsprüfung bei Anhebung des Rentenalters | nicht geregelt |  |  |
| Stundung der Beiträge bei Zahlungsschwierigkeiten und während der Leistungsprüfung (Dauer, zinslos) | nicht geregelt |  |  |
| Wiederinkraftsetzung ohne Gesundheitsprüfung nach Beitragsfreistellung oder Unterbrechung | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit | ja | vollständige Befreiung von der Prämienzahlungspflicht | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Wiedereingliederungshilfe bei Ende der Leistung (Einmalzahlung, Anzahl Monatsrenten) | ja, bis 6.000 € | Neustarthilfe bis zu EUR 6.000 | Weitere Leistungen, Seite 1 |
| Umorganisationshilfe für Selbstständige (Zuschuss zum Umbau des Betriebs) | nicht geregelt |  |  |
| Überbrückungsleistung während der Leistungsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Einmalzahlung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit (Startkapital) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei schweren Krankheiten (Zusatzbaustein, Katalog der Krankheiten) | nicht geregelt |  |  |
| Unterstützung bei Rehabilitation und Wiedereinstieg (Reha-Management, Kostenübernahme) | ja | Assistanceleistungen: professionelle Hilfe durch Beratung und mehr, auch schon bevor Berufsunfähigkeit besteht | Weitere Leistungen, Seite 1 |
| Frist für die Leistungsentscheidung des Versicherers nach Eingang der Unterlagen (Wochen) | nicht geregelt |  |  |
| Meldefrist bei Eintritt der Berufsunfähigkeit mit Rechtsfolgen bei Verspätung | nicht geregelt |  |  |
| Mitwirkungspflicht: Untersuchung durch vom Versicherer beauftragte Ärzte (Kosten, Reisekosten, Auswahl) | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Heilbehandlung (Operationen, Therapien) über einfache Maßnahmen hinaus | ja | hat sich damit allen zumutbaren ärztlichen und medizinischen Maßnahmen (im Sinne der Versicherungsbedingungen) zur Besserung oder Wiederherstellung der Gesundheit | Welche Verpflichtungen haben ich bzw. die Bezugsberechtigten?, Seite 2 |
| Nachprüfung: Umfang (nur Besserung der Gesundheit oder neue berufliche Tätigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Nachprüfung: Verweisung auf neu erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten | nicht geregelt |  |  |
| Nachprüfung: Häufigkeit (höchstens einmal jährlich) und Frist bis zur Einstellung der Leistung (Monate) | nicht geregelt |  |  |
| Befristetes Anerkenntnis der Leistungspflicht (zulässig, Dauer, nur einmalig) | nicht geregelt |  |  |
| Individuelle Vereinbarung im Leistungsfall (befristeter Vergleich statt Anerkenntnis) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Krieg und kriegerische Ereignisse (passives Kriegsrisiko im Ausland, Auslandseinsätze) | ja | Bei Kriegsereignissen, Bürgerkrieg und inneren Unruhen | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Ausschluss Kernenergie und ionisierende Strahlen (Ausnahme medizinische Behandlung) | ja | Nukleare, biologische, chemische oder durch Terrorismus ausgelöste Katastrophen | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Ausschluss Terror (nur bei Einsatz atomarer, biologischer oder chemischer Waffen) | ja | Nukleare, biologische, chemische oder durch Terrorismus ausgelöste Katastrophen | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Ausschluss Motorsport (Rennen, Trainingsfahrten mit Kraftfahrzeugen und Motorbooten) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten und Luftfahrt (Tauchen, Klettern, Hochseesegeln, Piloten) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Selbstverletzung und Suizidversuch (Wartefrist, Ausnahme krankhafte Störung) | ja | Absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräfteverfall, absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Ausschluss oder Wartezeit für psychische Erkrankungen | nicht geregelt |  |  |
| Vorvertragliche Anzeigepflicht: Zeitraum der Gesundheitsfragen (Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| Rücktritt wegen Verletzung der Anzeigepflicht: Frist ab Vertragsschluss (fünf Jahre, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung bei schuldloser oder leicht fahrlässiger Anzeigepflichtverletzung | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsverzicht des Versicherers (ordentliche Kündigung und Beitragserhöhung wegen Risikoänderung) | nicht geregelt |  |  |
| Keine Anzeigepflicht bei Berufswechsel, neuen Hobbys oder Umzug ins Ausland | nicht geregelt |  |  |
| BUZ: Fortbestand bei Beitragsfreistellung oder Kündigung der Hauptversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad permanente total (dauernd unfähig für den gewöhnlichen Beruf) | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad permanente absoluta (dauernd unfähig für jede Erwerbstätigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Gran invalidez (Hilfe einer anderen Person für die Verrichtungen des täglichen Lebens) | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsform: Kapital (capital) oder Rente (renta) | nicht geregelt |  |  |
| Anerkennung durch die Seguridad Social (INSS) als Voraussetzung der Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad temporal (Tagegeld bei Krankschreibung, baja laboral) | nicht geregelt |  |  |
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Produktinformationsblatt Berufsunfähigkeit (KLV, Tarif UUx)

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[Seite 1]
   BERUFSUNFÄHIGKEITS-VERSICHERUNG
   sorgenfreies.berufsleben
   Klassische Lebensversicherung
   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
   WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
   Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien
   unter der FN 333376i


ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu diesem Versicherungsprodukt. Die vollständigen vorvertraglichen
und vertraglichen Informationen finden Sie
– im Versicherungsantrag,
– in den Versicherungsbedingungen und
– in der Versicherungspolizze.


Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Berufsunfähigkeitsversicherung

         Was ist versichert?                                            Was ist nicht versichert?

         ✓ Wird die versicherte Person im Sinne der                      Leistungspflichtige Berufsunfähigkeit besteht
           Bedingungen berufsunfähig, erbringen wir                         nicht, wenn die versicherte Person eine andere,
           folgende Leistungen:                                             ihrer Ausbildung, ihren Fähigkeiten und ihrer
           ✓ Zahlung der vereinbarten                                       bisherigen Lebensstellung entsprechende
               Berufsunfähigkeitsrente, auf Dauer der                       berufliche Tätigkeit konkret ausübt.
               Berufsunfähigkeit, längstens jedoch bis zum                  Wir verzichten jedenfalls ausdrücklich auf eine
               Versicherungsende                                            abstrakte Verweisung auf einen möglichen
           ✓ vollständige Befreiung von der                                 anderen Beruf.
               Prämienzahlungspflicht                                      Bei Ablauf ohne Eintritt eines Leistungsfalles
                                                                            erlischt der Vertrag ohne Anspruch auf
         ✓ Die versicherte Person gilt als berufsunfähig,                   Leistung.
           wenn
           ✓ sie infolge von Krankheit, Körperverletzung                Weitere Einschränkungen des Versicherungs-
              oder Kräfteverfall, für mindestens sechs                  schutzes entnehmen Sie bitte dem nächsten
              Monate ununterbrochen                                     Punkt.
           ✓ zu mindestens 50 % außerstande ist, den
              zuletzt ausgeübten Beruf weiter auszuüben
              und                                                       Gibt es Deckungsbeschränkungen?
           ✓ auch keiner anderen beruflichen Tätigkeit
              nachgeht, die ihrer Ausbildung, ihren
                                                                        !   Absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder
              Fähigkeiten und ihrer bisherigen
                                                                            Kräfteverfall, absichtliche Selbstverletzung oder
              Lebensstellung entspricht oder
                                                                            versuchte Selbsttötung
           ✓ sie pflegebedürftig im Sinne der
                                                                        !   Bei Kriegsereignissen, Bürgerkrieg und inneren
              Bedingungen ist.
                                                                            Unruhen
                                                                        !   Nukleare, biologische, chemische oder durch
         ✓ Weitere Leistungen
                                                                            Terrorismus ausgelöste Katastrophen
           ✓ Assistanceleistungen: professionelle Hilfe
                                                                        !   Ausführung einer Straftat
             durch Beratung und mehr, auch schon bevor
                                                                        !   Drogen oder Suchtmittel
             Berufsunfähigkeit besteht
           ✓ Nachversicherungsgarantie
                                                                        Die genauen Bestimmungen dazu sind in den
           ✓ Neustarthilfe bis zu EUR 6.000,‒
                                                                        allgemeinen Versicherungsbedingungen
                                                                        festgehalten.
         Die individuelle Versicherungsleistung hängt von
         der vertraglichen Vereinbarung ab.

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Wo bin ich versichert?
✓ Der Versicherungsschutz besteht weltweit.


Welche Verpflichtungen haben ich bzw. die Bezugsberechtigten?
- Sie und die zu versichernde Person sind verpflichtet, den Versicherungsantrag und die damit verbundenen Fragen
   wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen bzw. zu beantworten.
- Sie sind verpflichtet, die vereinbarten Versicherungsprämien an uns kostenfrei und rechtzeitig zu bezahlen.
- Vor Erbringung von Leistungen ist die den Anspruch erhebende Person verpflichtet, uns alle ärztlichen, beruflichen
   und finanziellen Informationen und Nachweise vorzulegen, anhand der die Berufsunfähigkeit beurteilt und geprüft
   werden kann.
- Die zu versichernde Person ist verpflichtet, zur Schadensminderung beizutragen und hat sich damit allen
   zumutbaren ärztlichen und medizinischen Maßnahmen (im Sinne der Versicherungsbedingungen) zur Besserung
   oder Wiederherstellung der Gesundheit und damit zur Minderung der Berufsunfähigkeit zu unterziehen, sowie
   zumutbaren ärztlichen Anweisungen zur Besserung ihrer gesundheitlichen Verhältnisse Folge zu leisten.
- Eine Minderung des Grads der Berufsunfähigkeit oder der Pflegebedürftigkeit und die Wiederaufnahme oder
   Änderung der beruflichen Tätigkeit sind uns unverzüglich mitzuteilen.


Wann und wie zahle ich?
Wann:
Die erste oder einmalige Prämie wird mit Zustellung der Versicherungspolizze, nicht aber vor Versicherungsbeginn
fällig und ist sodann innerhalb von zwei Wochen zu bezahlen. Folgeprämien sind innerhalb eines Monats, bei
monatlicher Prämienzahlung innerhalb von zwei Wochen, jeweils ab dem in der Versicherungspolizze angegebenen
Fälligkeitstag zu bezahlen.

Wie:
Die Zahlungsart (z. B.: Abbuchungsauftrag, Einziehungsermächtigung) ist vertraglich zu vereinbaren.


Wann beginnt und endet die Deckung?
Beginn:
Der Beginn des Versicherungsschutzes ist in der Versicherungspolizze angegeben.
Der Versicherungsschutz beginnt, sobald Ihnen die Versicherungspolizze zugegangen ist und Sie die erste oder
einmalige Prämie innerhalb der Zahlungsfrist von zwei Wochen bezahlt haben. Versicherungsschutz besteht auch
dann, wenn sich der Versicherungsfall innerhalb der genannten Zahlungsfrist ereignet und die fällige Prämie noch
innerhalb dieser Zahlungsfrist gezahlt wird. Vor dem in der Versicherungspolizze angegebenen Versicherungsbeginn
besteht kein Versicherungsschutz.

Sofortschutz: Ab Eingang Ihres Versicherungsantrages bei uns, frühestens aber mit dem beantragten
Versicherungsbeginn, besteht für Berufsunfähigkeit infolge eines Unfalls vorläufiger Sofortschutz in Höhe der
vereinbarten Rente, höchstens jedoch EUR 12.000,‒ jährlich.

Ende:
Der Vertrag und die Versicherungsleistungen enden mit dem vereinbarten Ablauf, dem Ableben der versicherten
Person oder durch Kündigung.


Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können Ihren Vertrag jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres oder innerhalb eines
Versicherungsjahres mit dreimonatiger Frist mit Wirkung zum Monatsende, frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende
des ersten Versicherungsjahres schriftlich kündigen.
Im Fall der Kündigung Ihres Versicherungsvertrages erlischt mit Ende der Kündigungsfrist der Versicherungsschutz
ohne Rückvergütung.

Stand der Informationen: 12.2024
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