# Canada Life Berufsunfähigkeitsversicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-berufsunfaehigkeit-canada-life-bu.php
- Rechtlicher Träger: Canada Life Assurance Europe plc, Niederlassung für Deutschland
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-berufsunfaehigkeit-canada-life-bu.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Versicherungsbedingungen Berufsunfähigkeitsschutz](https://www.canadalife.de/media/versicherungsbedingungen-berufsunfaehigkeitsschutz.pdf), Fassung April 2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherte monatliche Berufsunfähigkeitsrente | ja | Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente monatlich im Voraus | § 2 Abs. 1, Seite 5 |
| Produktform: selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) oder Zusatzversicherung (BUZ) zu einer Lebens- oder Rentenversicherung | ja | Versicherungsbedingungen für Ihren Berufsunfähigkeitsschutz von Canada Life | Titel, Seite 5 |
| Begriff der Berufsunfähigkeit: zuletzt ausgeübter Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war | ja | ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war | § 3 Abs. 1 a, Seite 6 |
| Leistung ab einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent | ja | zu mindestens 50 % nicht ausüben können wird. | § 3 Abs. 1 a, Seite 6 |
| Prognosezeitraum: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn sie voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert | ja | voraussichtlich mindestens 6 Monate ihren zuletzt ausgeübten Beruf | § 3 Abs. 1 a, Seite 6 |
| Fiktion: sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig gilt rückwirkend von Beginn an als Berufsunfähigkeit | ja | Als Eintritt der Berufsunfähigkeit nach a) und b) sehen wir dabei jeweils den Beginn des 6-monatigen Zeitraums an. | § 3 Abs. 1 c, Seite 6 |
| Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung (ohne zeitliche Begrenzung) | ja | Eine Meldefrist ist nicht zu beachten. | § 27 Abs. 1, Seite 21 |
| Weltweiter Versicherungsschutz, auch bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland | ja | Der Versicherungsschutz besteht weltweit sowie bei jeder Gelegenheit | § 1 Abs. 5, Seite 5 |
| Versicherungsdauer: Alter, bis zu dem eine eintretende Berufsunfähigkeit versichert ist | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsendalter: Alter, bis zu dem die Rente längstens gezahlt wird | nicht geregelt |  |  |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | nicht geregelt |  |  |
| Abstrakte Verweisung auf einen anderen Beruf, der nicht ausgeübt wird | keine | Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung | § 3 Abs. 2, Seite 6 |
| Konkrete Verweisung auf einen tatsächlich ausgeübten anderen Beruf | ja | in zumutbarer Weise eine andere Tätigkeit konkret ausübt, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann | § 3 Abs. 2, Seite 6 |
| Konkrete Verweisung: zumutbare Einkommensminderung als feste Grenze in Prozent | ja | Als eine spürbare Einkommensreduzierung sehen wir grundsätzlich einen Prozentsatz von 20 % oder mehr an. | § 3 Abs. 2, Seite 6 |
| Konkrete Verweisung: Wahrung der bisherigen Lebensstellung ausdrücklich geregelt | ja | ihrer bisherigen Lebensstellung hinsichtlich Vergütung und sozialer Wertschätzung | § 3 Abs. 2, Seite 6 |
| Verzicht auf Umorganisation bei Selbstständigen | ja | Wir verzichten des Weiteren auf die Prüfung einer Umorganisation | § 3 Abs. 4 f, Seite 7 |
| Umorganisationspflicht für Selbstständige: Voraussetzungen (Betriebsgröße, Kapitaleinsatz, Einkommensverlust) | ja | nach betrieblich sinnvoller Umorganisation ohne erheblichen Kapitaleinsatz | § 3 Abs. 4 f, Seite 7 |
| Ausscheiden aus dem Beruf: wie lange der zuletzt ausgeübte Beruf maßgeblich bleibt (Jahre) | ja | besteht während der restlichen Versicherungsdauer weiterhin Versicherungsschutz für die zuletzt vor Ausscheiden ausgeübte berufliche Tätigkeit | § 3 Abs. 3, Seite 6 |
| Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Pflege von Angehörigen: welcher Beruf gilt in der Unterbrechung | ja | Innerhalb der Elternzeit ist die Tätigkeit versichert, welche die versicherte Person vor Beginn der Elternzeit konkret ausgeübt hat. | § 3 Abs. 4 h, Seite 8 |
| Studenten: Definition der Berufsunfähigkeit (Studienfach, Studienfortschritt, angestrebtes Berufsbild) | ja | ihr zuletzt betriebenes Studium fortzusetzen | § 3 Abs. 4 b, Seite 6 |
| Schüler: Definition der Berufsunfähigkeit (Schulfähigkeit, Klassenstufe, Schulform) | ja | am regulären Schulunterricht, so wie er zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, teilzunehmen. | § 3 Abs. 4 a, Seite 6 |
| Auszubildende: Definition der Berufsunfähigkeit (Ausbildungsberuf, Abschluss der Ausbildung) | ja | ihre zuletzt betriebene Ausbildung fortzusetzen | § 3 Abs. 4 c, Seite 7 |
| Infektionsklausel für Heilberufe: behördliches Tätigkeitsverbot gilt als Berufsunfähigkeit | ja | nach § 31 Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) ausgesprochen wurde | § 3 Abs. 4 g, Seite 7 |
| Beamtenklausel: Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gilt als Berufsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Dienstunfähigkeit auch für Beamte auf Probe und auf Widerruf (Entlassung statt Ruhestand) | nicht geregelt |  |  |
| Seedienstuntauglichkeit: Feststellung der Untauglichkeit für Seeleute und Nautiker gilt als Berufsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: Rente bei längerer Krankschreibung, ohne Nachweis der Berufsunfähigkeit | ja | leisten wir auf Antrag für maximal 36 Monate eine Rente in Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente | Anlage 2 § 1 Abs. 2, Seite 28 |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: erforderliche Dauer der Krankschreibung (Monate) | ja | Die versicherte Person war gemäß einer ärztlichen Bescheinigung seit 6 Monaten ununterbrochen arbeitsunfähig. | Anlage 2 § 1 Abs. 2 a, Seite 28 |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: Höchstdauer der Leistung je Fall und insgesamt (Monate) | ja | Diese kombinierte Leistung ist auch im Fall der mehrfachen Inanspruchnahme auf 36 Monate begrenzt. | Anlage 2 § 1 Abs. 2, Seite 28 |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: Höhe der Leistung (Anteil der BU-Rente oder Höchstbetrag je Monat) | ja | eine Rente in Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente | Anlage 2 § 1 Abs. 2, Seite 28 |
| Leistung bei Pflegebedürftigkeit, auch ohne Berufsunfähigkeit | ja | Berufsunfähigkeit liegt auch bei Pflegebedürftigkeit der versicherten Person vor. | § 4 Abs. 1, Seite 8 |
| Pflegeklausel: Maßstab (Pflegegrad oder Punkte für Verrichtungen des täglichen Lebens) und erforderliche Stufe | ja | Der versicherten Person wurde mindestens Pflegegrad 2 im sozialrechtlichen Sinne | § 4 Abs. 1 a, Seite 8 |
| Leistung bei Demenz (mittelschwere Demenz, unabhängig vom Beruf) | ja | Mittelschwere kognitive Leistungseinbußen | § 4 Abs. 1 c, Seite 8 |
| Nachversicherungsgarantie: Erhöhung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung | ja | Sie können den bestehenden Schutz während der Dauer dieser Versicherung beliebig oft pro Ereignis ohne erneute Risikoprüfung erhöhen | § 19 Abs. 1, Seite 16 |
| Nachversicherungsgarantie: Anlässe (Heirat, Geburt, Gehaltssprung, Immobilienkauf, Beginn der Selbstständigkeit, Studienabschluss) | ja | Geburt eines Kindes der versicherten Person | § 19 Abs. 1 b, Seite 17 |
| Nachversicherungsgarantie: Höchstbetrag je Anlass und insgesamt | ja, bis 10.000 € | Zudem darf der Gesamtbetrag der monatlichen Rente nach erfolgter Anpassung den Betrag von 10.000 € nicht übersteigen. | § 19 Abs. 2, Seite 17 |
| Nachversicherungsgarantie: Altersgrenze und Frist nach dem Ereignis (Monate) | ja | Sie können die Option innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses ausüben. | § 19 Abs. 3, Seite 17 |
| Erhöhungsoption ohne Anlass (meist in den ersten Vertragsjahren) | ja | unabhängig von einem der zuvor genannten Ereignisse einmalig innerhalb der ersten 5 Jahre nach Vertragsbeginn sowie zum 10. und 15. Jahrestag des Versicherungsbeginns. | § 19 Abs. 1 x, Seite 17 |
| Beitragsdynamik: jährliche Erhöhung von Beitrag und Rente ohne Gesundheitsprüfung | ja | Sie können den Erhöhungen beliebig oft widersprechen. | § 17 Abs. 3, Seite 16 |
| Leistungsdynamik: garantierte Steigerung der laufenden Rente im Leistungsfall | ja | steigt die versicherte Rente zu jedem Jahrestag des Leistungsbeginns der Berufsunfähigkeitsrente um den von Ihnen gewählten Prozentsatz. | § 18 Abs. 1, Seite 16 |
| Verlängerungsoption: Verlängerung der Versicherungsdauer ohne Gesundheitsprüfung bei Anhebung des Rentenalters | ja | Im Fall einer Erhöhung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie den Versicherungsschutz um die Zeitspanne, um die die Regelaltersgrenze erhöht wurde, einmalig verlängern. | § 13 Abs. 5, Seite 14 |
| Stundung der Beiträge bei Zahlungsschwierigkeiten und während der Leistungsprüfung (Dauer, zinslos) | ja | können Sie mit uns vereinbaren, dass wir Ihre Beiträge bis zu 24 Monate ganz oder teilweise stunden. | § 24 Abs. 2, Seite 20 |
| Wiederinkraftsetzung ohne Gesundheitsprüfung nach Beitragsfreistellung oder Unterbrechung | ja | können Sie innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Vertrags verlangen, dass Ihr Berufsunfähigkeitsschutz ohne Durchführung einer erneuten Risikoprüfung zu den Konditionen wieder in Kraft gesetzt wird | § 13 Abs. 3, Seite 13 |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit | ja | vollständige Befreiung von der Beitragszahlungspflicht | § 2 Abs. 1, Seite 5 |
| Wiedereingliederungshilfe bei Ende der Leistung (Einmalzahlung, Anzahl Monatsrenten) | ja | zahlen wir als besondere Wiedereingliederungshilfe einen einmaligen Betrag in Höhe des 6-fachen der zuletzt gezahlten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente. | § 29 Abs. 5, Seite 23 |
| Umorganisationshilfe für Selbstständige (Zuschuss zum Umbau des Betriebs) | ja | Im Fall einer Umorganisation leisten wir jedoch als besondere Umorganisationshilfe den 6-fachen Betrag | § 3 Abs. 4 f, Seite 7 |
| Überbrückungsleistung während der Leistungsprüfung | ja | Wir leisten die versicherte Berufsunfähigkeitsrente und gewähren Beitragsbefreiung in folgenden Fällen als Überbrückungshilfe | § 6 Abs. 1, Seite 9 |
| Einmalzahlung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit (Startkapital) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei schweren Krankheiten (Zusatzbaustein, Katalog der Krankheiten) | ja | leisten wir einmalig für maximal 15 Monate eine Rente in Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente | § 8 Abs. 1, Seite 10 |
| Unterstützung bei Rehabilitation und Wiedereinstieg (Reha-Management, Kostenübernahme) | ja | so übernehmen wir die Kosten der Rehabilitationsmaßnahme bis zu einer Höhe von 6 Berufsunfähigkeitsmonatsrenten | § 29 Abs. 6, Seite 23 |
| Frist für die Leistungsentscheidung des Versicherers nach Eingang der Unterlagen (Wochen) | ja | Innerhalb von 1 Woche nach Eingang der von Ihnen jeweils zur Prüfung vorgelegten Unterlagen erhalten Sie von uns eine Entscheidung über die Leistungspflicht oder eine Mitteilung | § 28, Seite 22 |
| Meldefrist bei Eintritt der Berufsunfähigkeit mit Rechtsfolgen bei Verspätung | keine | Eine Meldefrist ist nicht zu beachten. | § 27 Abs. 1, Seite 21 |
| Mitwirkungspflicht: Untersuchung durch vom Versicherer beauftragte Ärzte (Kosten, Reisekosten, Auswahl) | ja | Hält sich die versicherte Person im Ausland auf, können wir verlangen, dass die erforderlichen medizinischen Untersuchungen in Deutschland durchgeführt werden. | § 27 Abs. 3, Seite 22 |
| Pflicht zur Heilbehandlung (Operationen, Therapien) über einfache Maßnahmen hinaus | keine | insbesondere operative Behandlungsmaßnahmen zur Heilung oder Minderung der Berufsunfähigkeit nicht durchführen, steht dies einer Anerkennung der Leistungen aus dieser Versicherung nicht entgegen. | § 27 Abs. 5, Seite 22 |
| Nachprüfung: Umfang (nur Besserung der Gesundheit oder neue berufliche Tätigkeit) | ja | das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit im Sinne der §§ 3 bis 5 nachzuprüfen | § 29 Abs. 1, Seite 22 |
| Nachprüfung: Verweisung auf neu erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten | ja | aufgrund neu erworbener beruflicher Fähigkeiten wieder eine Tätigkeit konkret ausübt | § 29 Abs. 5, Seite 23 |
| Nachprüfung: Häufigkeit (höchstens einmal jährlich) und Frist bis zur Einstellung der Leistung (Monate) | ja | einmal jährlich umfassende Untersuchungen der versicherten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen. | § 29 Abs. 2, Seite 22 |
| Befristetes Anerkenntnis der Leistungspflicht (zulässig, Dauer, nur einmalig) | ja | einmalig für längstens 12 Monate ein zeitlich befristetes Anerkenntnis | § 27 Abs. 9, Seite 22 |
| Individuelle Vereinbarung im Leistungsfall (befristeter Vergleich statt Anerkenntnis) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Krieg und kriegerische Ereignisse (passives Kriegsrisiko im Ausland, Auslandseinsätze) | ja | unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. | § 14 Abs. 2 b, Seite 14 |
| Ausschluss Kernenergie und ionisierende Strahlen (Ausnahme medizinische Behandlung) | ja | durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden oder schädigen | § 14 Abs. 2 f, Seite 14 |
| Ausschluss Terror (nur bei Einsatz atomarer, biologischer oder chemischer Waffen) | keine | davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist. | § 14 Abs. 1, Seite 14 |
| Ausschluss Motorsport (Rennen, Trainingsfahrten mit Kraftfahrzeugen und Motorbooten) | keine | davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist. | § 14 Abs. 1, Seite 14 |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten und Luftfahrt (Tauchen, Klettern, Hochseesegeln, Piloten) | keine | davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist. | § 14 Abs. 1, Seite 14 |
| Ausschluss Selbstverletzung und Suizidversuch (Wartefrist, Ausnahme krankhafte Störung) | ja | absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung. | § 14 Abs. 2 d, Seite 14 |
| Ausschluss oder Wartezeit für psychische Erkrankungen | keine | davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist. | § 14 Abs. 1, Seite 14 |
| Vorvertragliche Anzeigepflicht: Zeitraum der Gesundheitsfragen (Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| Rücktritt wegen Verletzung der Anzeigepflicht: Frist ab Vertragsschluss (fünf Jahre, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre) | ja | Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von 5 Jahren seit Vertragsabschluss ausüben | § 15 Abs. 5 c, Seite 15 |
| Verzicht auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung bei schuldloser oder leicht fahrlässiger Anzeigepflichtverletzung | ja | Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, verzichten wir auf unser Recht, den Vertrag zu kündigen. | § 15 Abs. 3 a, Seite 15 |
| Kündigungsverzicht des Versicherers (ordentliche Kündigung und Beitragserhöhung wegen Risikoänderung) | ja | werden wir keinen Gebrauch machen. | § 35, Seite 24 |
| Keine Anzeigepflicht bei Berufswechsel, neuen Hobbys oder Umzug ins Ausland | ja | Sie sind nicht dazu verpflichtet, uns eine bei Vertragsabschluss für uns nicht vorhersehbare Erhöhung des Risikos | § 16, Seite 15 |
| BUZ: Fortbestand bei Beitragsfreistellung oder Kündigung der Hauptversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad permanente total (dauernd unfähig für den gewöhnlichen Beruf) | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad permanente absoluta (dauernd unfähig für jede Erwerbstätigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Gran invalidez (Hilfe einer anderen Person für die Verrichtungen des täglichen Lebens) | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsform: Kapital (capital) oder Rente (renta) | nicht geregelt |  |  |
| Anerkennung durch die Seguridad Social (INSS) als Voraussetzung der Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad temporal (Tagegeld bei Krankschreibung, baja laboral) | nicht geregelt |  |  |
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Versicherungsbedingungen Berufsunfähigkeitsschutz

```text
[Seite 1]
                     Berufsunfähigkeitsversicherung


                     Versicherungsbedingungen
                     Berufsunfähigkeitsschutz
                     Stand April 2025


Mein Leben.
Besser versichert.

[Seite 2]
Berufsunfähigkeitsschutz
Versicherungsbedingungen


Inhalt

§ 1	Was ist Ihr Berufsunfähigkeitsschutz von Canada Life?.......................................................................... 1


§ 2	Welche Leistungen erbringen wir im Fall der Berufsunfähigkeit?
     Wann entsteht und endet der Anspruch?................................................................................................... 1


§ 3	Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?...................................................................... 2


§ 4	Wann liegt Berufsunfähigkeit wegen Pflegebedürftigkeit vor?.............................................................. 4


§ 5	Wann liegt Berufsunfähigkeit wegen Erwerbsunfähigkeit vor?.............................................................. 4


§ 6	Welche Leistungen erbringen wir bei Einstellung von Krankentage-
     bzw. Krankengeldzahlungen (Überbrückungshilfe)?................................................................................ 5


§ 7	In welchen Fällen leisten wir e
                                    ­ ine Gutachtenhilfe?................................................................................... 5


§ 8	Welche Leistungen erbringen wir bei einer Krebserkrankung in besonderen Fällen?........................ 6


§ 9	Welche Leistungen erbringen wir bei einer besonderen Beeinträchtigung?........................................ 7


§ 10	Welche Leistung erbringen wir bei einer Beeinträchtigung
      von bestimmten Grundfähigkeiten?............................................................................................................ 8


§ 11	Welche Zusatzoptionen können Sie v
                                       ­ ereinbaren und
      welche Leistungen können Sie daraus beanspruchen?........................................................................... 8


§ 12	Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?................................................................................................... 9


§ 13	Wann endet Ihr Versicherungsschutz?
       Unter welchen Voraussetzungen können Sie ihn verlängern?................................................................ 9


§ 14	In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?....................................................... 10


§ 15	Welche Bedeutung haben die von uns bei Vertragsabschluss,
      insbesondere im Versicherungsantrag, gestellten Fragen?
      Was haben Sie bezüglich der vorvertraglichen Anzeigepflicht zu beachten?.................................... 10


§ 16	Müssen Sie uns eine nachträgliche Erhöhung des Risikos mitteilen?................................................. 11


§ 17	Was gilt, wenn Sie eine planmäßige Erhöhung der Leistung
      vor Eintritt des Versicherungsfalls mit uns vereinbart haben?............................................................. 11


§ 18	Was gilt, wenn Sie eine planmäßige Erhöhung der Leistung
      nach Eintritt des Versicherungsfalls mit uns vereinbart haben?.......................................................... 12


§ 19	Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz ohne erneute
      Risikoprüfung erhöhen ­(Nachversicherungsgarantie)?......................................................................... 12


§ 20	Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz in sonstigen Fällen erhöhen?..................................... 14

[Seite 3]
Berufsunfähigkeitsschutz
Versicherungsbedingungen


Inhalt

§ 21	Anwartschaft Risikoleben.......................................................................................................................... 14


§ 22	Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?
      Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?........................................................ 15


§ 23	Wann können Sie Ihren Berufsunfähigkeitsschutz beitragsfrei stellen?............................................. 15


§ 24	Können Sie eine Stundung der Beiträge beantragen?............................................................................ 16

        1	Beitragsstundung während der Leistungsprüfung................................................................................................................................... 16
        2 Beitragsstundung in sonstigen Fällen...................................................................................................................................................... 16
        3 Nachzahlung von gestundeten Beiträgen................................................................................................................................................ 17

§ 25	Können Sie die Zahlungsweise oder Beitragshöhe ändern?................................................................. 17


§ 26	Können Sie Ihren Beitrag aufgrund eines Berufswechsels überprüfen lassen?................................ 17


§ 27	Was ist zu beachten, wenn Sie eine Leistung aus Ihrem Berufsunfähigkeitsschutz
      erhalten möchten?....................................................................................................................................... 17


§ 28	Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leistungspflicht ab?...................................................... 18


§ 29	Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit und in welchen Fällen
      zahlen wir eine Wiedereingliederungshilfe und eine Einmalleistung
      bei einer Rehabilitationsmaßnahme?....................................................................................................... 18


§ 30	Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Eintritt des Versicherungsfalls?....... 19


§ 31	Wer erhält die Versicherungsleistung?.................................................................................................... 19


§ 32	Können Sie Ihren Berufsunfähigkeitsschutz kündigen?........................................................................ 19


§ 33	Sind Sie an Überschüssen beteiligt?........................................................................................................ 20


§ 34	Wie werden die Abschluss- und Vertriebskosten erhoben?
      Welche weiteren Kosten fallen an?........................................................................................................... 20


§ 35	Können die Beiträge für Ihren Berufsunfähigkeitsschutz angehoben werden?................................. 20


§ 36	Können die Bedingungen von uns angepasst werden?......................................................................... 20


§ 37	Wann werden Ihre Erklärungen und Mitteilungen, die den
      Berufsunfähigkeitsschutz betreffen, wirksam?
      Welche Formvorschriften gelten?
      Wem gegenüber können sie abgegeben werden?
      Welche Auskunftspflichten haben Sie?.................................................................................................... 20

§ 38	Welches Recht findet auf Ihren Berufsunfähigkeitsschutz Anwendung?............................................ 21


§ 39	Wo ist der Gerichtsstand?.......................................................................................................................... 21

[Seite 4]
Berufsunfähigkeitsschutz
Versicherungsbedingungen


Inhalt

§ 40	Verjährung.................................................................................................................................................... 21


§ 41	Welche Schlichtungsstelle gibt es?.......................................................................................................... 21


Anlage 1
DEFINITIONEN DER BESTIMMTEN GRUNDFÄHIGKEITEN
GEMÄSS § 10 ABSATZ 1 DER VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
FÜR DEN BERUFSUNFÄHIGKEITSSCHUTZ ..................................................................................................... 22


 Anlage 2
 BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZUSATZOPTION A                    ­ RBEITSUNFÄHIGKEIT
 GEMÄSS § 11 ABSATZ 2 DER V
                          ­ ERSICHERUNGSBEDINGUNGEN FÜR DEN
­BERUFSUNFÄHIGKEITSSCHUTZ ...................................................................................................................... 24


Anlage 3
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZUSATZOPTION SCHWERE
KRANKHEITEN GEMÄSS § 11 ABSATZ 3 DER VERSICHERUNGS­BEDINGUNGEN
FÜR DEN BERUFSUNFÄHIGKEITSSCHUTZ ..................................................................................................... 26

[Seite 5]
Berufsunfähigkeitsschutz
Versicherungsbedingungen


Versicherungsbedingungen
für Ihren Berufsunfähigkeitsschutz von Canada Life

Zur besseren Übersichtlichkeit dieser Versicherungsbedingungen             		5
­(Bedingungen) haben wir weitgehend darauf verzichtet, Querverweise             Der Versicherungsschutz besteht weltweit sowie bei jeder
 aufzunehmen. Zwecks besserer Lesbarkeit und Inhaltserfassung ver-              ­Gelegenheit, insbesondere auch während der Berufsausübung
 wenden wir als grammatikalisches Geschlecht im Folgenden (sowie in              und in der Freizeit.
 unseren vorvertraglichen Informations- und Vertragsunterlagen) das
 generische Maskulinum. Damit sind Personen aller biologischen                  Fälle, in denen der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist,
 ­Geschlechter und aller Geschlechtsidentitäten gemeint. Verweise auf           sind in § 14 geregelt. Für bestimmte Grundfähigkeiten und
  Gesetze basieren auf der jeweils am 01.01.2025 geltenden Fassung.             ­Zusatzoptionen gelten gegebenenfalls gesonderte Ausschlüsse,
                                                                                 die in der jeweiligen Definition der Grundfähigkeit bzw. in den
                                                                                 für die jeweilige Zusatzoption geltenden Bestimmungen aufge-
§ 1	Was ist Ihr Berufsunfähigkeitsschutz                                        führt sind.
     von Canada Life?
		1                                                                        § 2	Welche Leistungen erbringen wir im Fall
       Ihr Berufsunfähigkeitsschutz von Canada Life erbringt die ver-           der Berufsunfähigkeit?
       einbarten Leistungen, wenn die versicherte Person während                Wann entsteht und endet der Anspruch?
       der vereinbarten Versicherungsdauer berufsunfähig im Sinne
       dieser Bedingungen wird. Zudem befreien wir Sie bei einer           		1
       Beeinträchtigung bestimmter Grundfähigkeiten von der Bei-
       ­                                                                         ird die versicherte Person während der Versicherungsdauer
                                                                                W
       tragszahlungspflicht.                                                    gemäß diesen Bedingungen berufsunfähig, erbringen wir folgende
                                                                                Versicherungsleistungen:
       Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen bei                • Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente monatlich
       ­Eintritt eines Versicherungsfalls Versicherungsschutz besteht.              im Voraus, längstens für die vereinbarte Versicherungsdauer
        Die Leistungsdauer ist der Zeitraum, bis zu dessen Ablauf eine              bzw. Leistungsdauer,
        während der Versicherungsdauer anerkannte Leistung längs-               •	 vollständige Befreiung von der Beitragszahlungspflicht
        tens erbracht wird. Die Leistungsdauer entspricht grundsätzlich             (­Beitragsbefreiung) und
        der Versicherungsdauer, es sei denn, Sie haben eine Karenz-             • die in diesen Bedingungen bestimmten einmaligen Leistungen.
        zeit, eine abweichende Leistungsdauer oder die Zusatzoption
        ­A rbeitsunfähigkeit vereinbart. Die Versicherungsdauer und die    		2
         Leistungsdauer sind in Ihrem Versicherungsschein angegeben.             ofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, entsteht
                                                                                S
                                                                                der Anspruch auf die versicherten Leistungen mit Ablauf des
		2                                                                             Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Eine
       Versicherte Person ist die Person, auf deren Leben bzw. Ge-              ­frühzeitige Meldung erleichtert die Prüfung Ihrer Ansprüche.
       sundheit die Versicherung abgeschlossen ist. Die versicherte
       Person ist im Versicherungsschein angegeben. Eine versi­            		3
       cherte Person muss nicht notwendigerweise der Versiche-                  Ist eine Karenzzeit vereinbart, entsteht der Anspruch auf die
       rungsnehmer sein. Versicherungsnehmer ist derjenige, der die              Rente erst ab Beginn des auf den Ablauf der Karenzzeit folgen-
       Versicherung beantragt hat. Er wird als solcher im Versiche-              den Monats. Die Karenzzeit beginnt mit Eintritt der Berufs­
       rungsschein genannt. Die in den Versicherungsbedingungen                  unfähigkeit. Während der Karenzzeit bis zum Beginn unserer
       festgelegten Rechte und Pflichten betreffen vorrangig den Ver-            Leistungspflicht muss die Berufsunfähigkeit ununterbrochen
                                                                                 ­
       sicherungsnehmer als unseren Vertragspartner.                             bestanden haben und bei deren Ablauf noch bestehen. Die
                                                                                 Rente wird nur für die Zeit nach dem Ende der Karenzzeit
		3                                                                            ­geleistet.
        ie versicherte Rente und der zu zahlende Beitrag bleiben
       D
       ­während der Versicherungsdauer grundsätzlich gleich, sofern              ndet die Berufsunfähigkeit vor Ablauf der vereinbarten Ver­
                                                                                E
        sich aus diesen Bedingungen und den mit Ihnen getroffenen               sicherungsdauer und wird die versicherte Person danach
        Vereinbarungen (z. B. bei vereinbarten planmäßigen Erhöhungen           ­erneut aus dem gleichen medizinischen Grund berufsunfähig,
        der Leistung) nichts anderes ergibt.                                     so werden bereits zurückgelegte Karenzzeiten angerechnet.

		4                                                                              ie vereinbarte Karenzzeit gilt nicht für die Beitragsbefreiung
                                                                                D
       Sie können gemäß § 11 folgende Zusatzoptionen vereinbaren:               und für die einmaligen Leistungen.
       •	Arbeitsunfähigkeit gemäß § 11 Absatz 2. Art und Umfang
            des Versicherungsschutzes sind in Anlage 2 – Besondere         		4
            Bedingungen für die Zusatzoption Arbeitsunfähigkeit gere-           Der Anspruch auf die versicherten L   ­ eistungen endet,
            gelt.                                                               • wenn unsere Überprüfung gemäß § 29 ergibt, dass eine
        •	Schwere Krankheiten gemäß § 11 Absatz 3. Art und Umfang                ­Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen nicht mehr
            des Versicherungsschutzes sind in Anlage 3 – Besondere                  vorliegt, mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang unserer
            Bedingungen für die Zusatzoption Schwere Krankheiten ge-                Erklärung,
            regelt.                                                             • wenn die versicherte Person stirbt oder
                                                                                •  bei Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer bzw.­
       Diese Optionen sind keine selbstständigen Versicherungsver-                  Leistungsdauer.
       träge, sondern unselbstständige Teile Ihres Vertrags. Die Zusatz-
       optionen können beliebig miteinander kombiniert werden.


                                                                                                                                               Seite 1/59

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Berufsunfähigkeitsschutz
Versicherungsbedingungen


 § 3	Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser                          4 Sonderfälle der Berufsunfähigkeit
      Bedingungen?                                                        Als berufsunfähig gelten versicherte Personen auch in den
                                                                          nachfolgend geregelten Sonderfällen.
		1
     a)	
        Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person          a) Berufsunfähigkeit von Schülern
        ­infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, was     	War die versicherte Person bei Eintritt des Versicherungs-
         ärztlich nachzuweisen ist, voraussichtlich mindestens               falls Schülerin/Schüler, so legen wir diese Tätigkeit bei der
         6 Monate ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne             Beurteilung der Berufsunfähigkeit gemäß Absatz 1 als Beruf
         gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, zu               zugrunde.
         ­mindestens 50 % nicht ausüben können wird.
                                                                          Schüler im Sinne dieser Bedingungen ist, wer
     b)	
        Ist die versicherte Person infolge Krankheit, Körper­             • in Schulausbildung an einer allgemeinbildenden Schule ist,
        verletzung oder Kräfteverfalls, was ärztlich nachzuweisen         • noch keine abgeschlossene Berufsausbildung und noch
        ist, mindestens 6 Monate ununterbrochen außerstande                  kein a
                                                                                  ­ bgeschlossenes Studium hat,
        ­gewesen, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne          • kein Student im Sinne von Absatz 4 b) und
         gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, zu            • auch kein Auszubildender im Sinne von Absatz 4 c) ist.
         mindestens 50 % auszuüben, gilt die Fortdauer dieses
         ­
         ­Zustands ebenfalls als Berufsunfähigkeit.                       Berufsunfähigkeit von Schülern liegt vor, wenn die versicherte
                                                                          Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfte­verfalls,
     c)	Als Eintritt der Berufsunfähigkeit nach a) und b) sehen wir      was ärztlich nachzuweisen ist, voraussichtlich mindestens
         dabei jeweils den Beginn des 6-monatigen Zeitraums an.           6 Monate zu mindestens 50 % außerstande sein wird, am
                                                                          ­regulären Schulunterricht, so wie er zuletzt ohne gesundheitliche
		2                                                                        Beeinträchtigung ausgestaltet war, teilzunehmen.
     Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung, d. h., wir prüfen       Dabei berücksichtigen wir den zuletzt besuchten
     nicht, ob die versicherte Person noch eine beliebige andere           Unterricht in seiner konkreten Ausgestaltung einschließlich der
     ­Tätigkeit ausüben könnte.                                            Hausaufgaben, die Ausstattung des Schulgebäudes und die
                                                                           Bewältigung des Schulwegs. Wir verzichten auf eine abstrakte
     Berufsunfähigkeit liegt aber nicht vor, wenn die versicherte          Verweisung auf eine andere Schulform.
     Person in zumutbarer Weise eine andere Tätigkeit konkret
     ­
     ­ausübt, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt         Berufsunfähigkeit liegt nicht mehr vor, wenn die versicherte
      werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung hinsichtlich        ­Person
      Vergütung und sozialer Wertschätzung vor Eintritt der                • Auszubildender oder Student im Sinne von Absatz 4 b)
      gesundheit­lichen Beeinträchtigung (siehe Absatz 1) entspricht          ­beziehungsweise 4 c) wird oder
      (konkrete Verweisung).                                               • eine berufliche Tätigkeit aufnimmt.

     Eine andere Tätigkeit ist für die versicherte Person dann als        Unberücksichtigt bleiben hierbei eine als Mensch mit Behinde-
     nicht zumutbar anzusehen, wenn die Tätigkeit zu einer Ver-           rung aufgenommene Ausbildung oder Tätigkeit in einer besonde-
     schlechterung des Gesundheitszustandes oder zu einer spür-           ren Einrichtung für Menschen mit Behinderung oder Ausübung
     baren Reduzierung des jährlichen Bruttoeinkommens (bei               einer geringfügigen Beschäftigung.
     Selbstständigen des Gewinns vor Steuern) gegenüber dem
     Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf vor Eintritt der         b)	Berufsunfähigkeit während eines Vollzeitstudiums
     Berufsunfähigkeit führt. Als eine spürbare Einkommensreduzie-            aa)	Während eines Vollzeitstudiums liegt Berufsunfähigkeit
     rung sehen wir grundsätzlich einen Prozentsatz von 20 % oder                 vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit,
     mehr an. Sollte eine höchstrichterliche Entscheidung einen                   ­Körperverletzung oder Kräfteverfalls, was ärztlich nach-
     geringeren Prozentsatz als nicht zumutbare Einkommens­
     ­                                                                             zuweisen ist, 6 Monate ununterbrochen außerstande
     minderung festlegen, ist dieser auch für uns maßgeblich. Im                   war oder voraussichtlich 6 Monate ununter­        brochen
     ­begründeten Einzelfall kann aber auch bereits heute eine unter               ­außerstande sein wird, ihr zuletzt betriebenes Studium
      20 % liegende Einkommensminderung unzumutbar in diesem                        fortzusetzen. Voraussetzung ist darüber hinaus, dass
      Sinn sein. Wir prüfen jedoch immer, ob im begründeten Einzel-                 die versicherte Person auch kein anderes Studium be-
      fall auch eine unter 20 % liegende Einkommensminderung                        treibt, das ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
      unzumutbar sein kann. Für die Überprüfung legen wir das
      ­                                                                             Als Studium gilt ein Vollzeitstudium an einer staatlichen
      durchschnittliche Bruttoeinkommen der letzten 3 Jahre vor                     oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität,
      ­Eintritt der Berufsunfähigkeit zugrunde.                                     Fachhochschule, Duale Hochschule). Der angestrebte
                                                                                    akademische S  ­ tudienabschluss muss in Deutschland
		3                                                                                 anerkannt sein.
     Scheidet die versicherte Person vorübergehend oder endgültig
     aus ihrer Erwerbstätigkeit aus, besteht während der restlichen          bb)	Ist die versicherte Person bei Eintritt der Krankheit, der
     Versicherungsdauer weiterhin Versicherungsschutz für die                    Körperverletzung oder des Kräfteverfalls noch in einem
     ­zuletzt vor Ausscheiden ausgeübte berufliche Tätigkeit gemäß               Studium und hat sie mindestens die Hälfte der gesetzlich
      Absatz 1. Berufsunfähigkeit liegt in diesem Fall aber nicht vor,           vorgeschriebenen oder im Durchschnitt üblichen Studien-
      wenn die versicherte Person in zumutbarer Weise eine andere                zeit absolviert, gilt Folgendes: Im Rahmen der konkreten
      Tätigkeit konkret ausübt, die aufgrund der Ausbildung und                  Verweisung (vgl. § 3 Absatz 2) wird auf die Lebens­stellung
      ­Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer Lebensstellung hin-              hinsichtlich Vergütung und sozialer Wertschätzung abge-
       sichtlich Vergütung und sozialer Wertschätzung zum Zeitpunkt              stellt, die regelmäßig mit dem erfolgreichen Abschluss
       des Ausscheidens aus der Erwerbstätigkeit entspricht.                     eines solchen Studiums erreicht wird.


                                                                                                                                           Seite 2/59

[Seite 7]
Berufsunfähigkeitsschutz
Versicherungsbedingungen


        cc)	Kann die versicherte Person als Student aufgrund einer           wenn die versicherte Person noch keiner Tätigkeit nach­
            im letzten Studienjahr eingetretenen Berufsunfähigkeit            gegangen ist, eine Berufsausbildung oder ein Studium
            das Studium nicht beenden und beginnt daher aus medi-            ­aufzunehmen.
            zinischen Gründen, die ärztlich nachzuweisen sind, ein
            neues Studium, erbringen wir Leistungen für ­maximal die      f) Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen
            ersten 4 Jahre des neuen Studiums. Dabei gilt als letztes     	Die Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen richtet sich grund-
            Ausbildungsjahr das letzte Jahr der Regelstudienzeit,            sätzlich nach den Absätzen 1 und 2. Die Berufsunfähigkeit
            sofern die Zulassungskriterien zur Teilnahme an den
            ­                                                                liegt jedoch nicht vor, wenn die versicherte Person in zumut-
            ­Abschlussprüfungen erfüllt sind. Voraussetzung ist, dass        barer Weise als Selbstständiger nach betrieblich sinnvoller
             die versicherte Person ihren Ausbildungsverpflichtungen         Umorganisation ohne erheblichen Kapitaleinsatz innerhalb
             während der neuen Ausbildung in vollem Umfang                   ihres Betriebs noch eine Tätigkeit tatsächlich ausübt, die
             nachkommt. Das Recht auf Nachprüfung der Berufs­
             ­                                                               ­ihrer Stellung als Betriebsinhaber angemessen ist. Wir ver-
            unfähigkeit (§ 29) bleibt hiervon unberührt.                      zichten auf die Prüfung nur theoretischer Umorganisation.

     c) Berufsunfähigkeit während der Berufsausbildung                    	Wir verzichten des ­Weiteren auf die Prüfung einer Umorgani-
        aa)	Während der Berufsausbildung in einem staatlich aner-          sation,
             kannten Ausbildungsberuf liegt Berufsunfähigkeit vor,          •	wenn der versicherte Selbstständige eine akademische
             wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körper-             Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und in seiner
             verletzung oder Kräfteverfalls, was ärztlich nachzuweisen          täglichen Arbeitszeit zu Beginn der Berufsunfähigkeit
             ist, 6 Monate ununterbrochen außerstande war oder vor-             mindestens zu 90 % kaufmännische, planerische, leiten-
             aussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande sein              de oder organisatorische Tätigkeiten ausübt und
             wird, ihre zuletzt betriebene Ausbildung fortzusetzen.         • bei Betrieben mit weniger als 5 Mitarbeitern.
             Voraussetzung ist darüber hinaus, dass die versicherte
             Person auch keine andere berufliche oder schulische Aus-     	Im Fall einer Umorganisation leisten wir jedoch als beson­
             bildung absolviert, die ihrer bisherigen Lebensstellung         dere Umorganisationshilfe den 6-fachen Betrag der zu
             entspricht, sowie keine berufliche Tätigkeit ausübt, die        ­diesem Zeitpunkt gültigen monatlichen Berufsunfähigkeits-
             ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie ihrer bisherigen          rente. Die Zahlung erfolgt als einmalige Kapitalleistung.
            ­Lebensstellung entspricht.                                     ­Voraussetzung für die Zahlung der Umorganisationshilfe ist,
                                                                             dass bei Entstehen des Anspruchs auf Umorganisationshilfe
        bb)	Ist die versicherte Person bei Eintritt der Krankheit, der      die verbleibende Versicherungsdauer noch mindestens
            Körperverletzung oder des Kräfteverfalls noch in einer           12 Monate beträgt. Sollte nach dem Zeitpunkt der Leistung
            Berufsausbildung und hat sie mindestens die Hälfte der           der Umorganisationshilfe aus gleichem medizinischem
            gesetzlich vorgeschriebenen oder im Durchschnitt                 Grund innerhalb von 6 Monaten Berufsunfähigkeit eintreten,
            üblichen Ausbildungszeit absolviert, gilt Folgendes: Im          wird die Umorganisationshilfe auf neu entstehende Renten-
            Rahmen der konkreten Verweisung (vgl. § 3 Absatz 2)              ansprüche angerechnet.
            wird auf die Lebensstellung hinsichtlich Vergütung und
            sozialer Wertschätzung abgestellt, die regelmäßig mit         g)	Tätigkeitsverbot nach dem Bundesinfektionsschutz­
            dem erfolgreichen Abschluss einer solchen Berufsaus-             gesetz
            bildung erreicht wird.                                        	 Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die versicherte
                                                                             ­Person aufgrund eines Tätigkeitsverbots, das von der zu-
        cc)	
            Kann die versicherte Person als Auszubildender auf-               ständigen Gesundheitsbehörde ausschließlich aus medizi-
            grund einer im letzten Ausbildungsjahr eingetretenen              nischen Gründen nach § 31 Bundesinfektionsschutzgesetz
            Berufsunfähigkeit diese Ausbildung nicht beenden                  (IfSG) ausgesprochen wurde, voraussichtlich mindestens
            und beginnt daher aus medizinischen Gründen, die ärzt-            6 Monate zu mindestens 50 % außerstande sein wird, ihren
            lich nachzuweisen sind, eine neue Berufsausbildung,               Beruf auszuüben, und sie auch keine andere Tätigkeit aus-
            erbringen wir Leistungen für maximal die ersten 4 Jahre           übt, die ihrer bis­herigen Lebensstellung im Sinne von Ab-
            der neuen Ausbildung. Voraussetzung ist, dass die                 satz 2 entspricht.
            versicherte Person ihren Ausbildungsverpflichtungen
            ­
            während der neuen Ausbildung in vollem Umfang nach-           h)	Berufsunfähigkeit bei Teilzeittätigkeit (Teilzeitklausel)
            kommt. Das Recht auf Nachprüfung der Berufsunfähig-               Die versicherte Person ist in Teilzeit tätig, wenn sie
            keit (§ 29) bleibt hiervon unberührt.                             •	aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung weniger als
                                                                                 ein vergleichbar vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer arbei-
     d) Berufsunfähigkeit von Hausfrauen/-männern                                tet oder
     	 Bei Hausfrauen/-männern orientiert sich die Feststellung              •	aufgrund selbstständiger Tätigkeit weniger als 40 Stun-
        der Berufsunfähigkeit allein an den von ihr/ihm bei Eintritt             den wöchentlich arbeitet.
        der Berufsunfähigkeit als Hausfrau/-mann in ihrem/seinem
        Haushalt konkret ausgeübten Aufgaben- und Tätigkeits­             	Im Rahmen der Prüfung, ob die in Teilzeit tätige versicherte
        feldern. Hat die Hausfrau / der Hausmann nach Abschluss             Person berufsunfähig ist, berücksichtigen wir neben der
                                                                            ­
        der Versicherung eine anderweitige Berufstätigkeit ausge-           ­Erwerbstätigkeit auch folgende Tätigkeiten:
        übt oder übt sie/er eine solche noch bei Eintritt der Berufs-        •	eine über den eigenen Anteil an der Familienversorgung
        unfähigkeit aus, so erfolgt die Prüfung der Berufsunfähigkeit           hinausgehende Tätigkeit als Hausfrau/Hausmann oder
        auf Basis dieses Berufs nach den Absätzen 1 bis 3.                   •	eine Tätigkeit zur Versorgung von pflegebedürftigen
                                                                                Familienange­hörigen im Sinne des § 7 Absatz 3 Pflege-
     e)	
        Berufsunfähigkeit bei Freiwilligem Wehrdienst (FWD)                     zeitgesetz (PflegeZG) in der Fassung vom 01.01.2025,
        oder Bundesfreiwilligendienst (BFD)                                     soweit diese bei Eintritt des Versicherungsfalls ausgeübt
     	Bei Personen, die den Freiwilligen Wehrdienst (FWD) oder                 wird.
        den Bundesfreiwilligendienst (BFD) ableisten, liegt Berufs-       	Als Versorgung der Familie gilt beispielsweise die Betreu-
        unfähigkeit vor, wenn die versicherte Person infolge Krank-         ung eigener Kinder (leibliche Kinder oder Adoptivkinder).
        heit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, was ärztlich
        nachzuweisen ist, voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen         	Übt die versicherte Person mehrere Berufe in Teilzeit aus,
        außerstande sein wird oder 6 Monate ununterbrochen                  berücksichtigen wir diese Berufe nebeneinander.
        ­außerstande war, ihre vorherige Tätigkeit auszuüben, und,

                                                                                                                                         Seite 3/59

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Berufsunfähigkeitsschutz
Versicherungsbedingungen


     	Innerhalb der Elternzeit ist die Tätigkeit versichert, welche        c) Pflegebedürftigkeit aufgrund einer Demenz
       die versicherte Person vor Beginn der Elternzeit konkret             	Bei der versicherten Person wurde durch einen Facharzt der
       ausgeübt hat. Dies gilt auch bei mehreren unterbrechungs-               Neurologie oder Psychiatrie die Diagnose Demenz nach
       los aufeinander folgenden Elternzeiten.                                 ­folgenden Kriterien gestellt:

        Entsprechendes gilt bei behördlich bewilligter Kurzarbeit.             aa)	
                                                                                  „Mittelschwere kognitive Leistungseinbußen“ ab dem
                                                                                  Schweregrad 5, bei der Ermittlung des Schweregrades
     	Im Rahmen der Prüfung der Teilzeittätigkeit, wie in diesem                 der Demenz über die Global Deterioration Scale nach
       § 3 Absatz 4 h) festgelegt, gilt zudem § 5 Absatz 1 ohne die               Reisberg oder
       Absätze 2 und 3.
                                                                              bb)	durch eine körperliche und psychopathologische Unter-
                                                                                  suchung inklusive Hirnleistungstest (Minimal-Mental-
§ 4	Wann liegt Berufsunfähigkeit wegen                                           Status-Test). Dabei müssen mindestens 4 der folgenden
     ­Pflegebedürftigkeit vor?                                                    6 Punkte erfüllt sein:
                                                                            		 •	Depression, unkontrollierte Aggressivität,
		1                                                                         		 •	Verkennung von Alltagssituationen mit Selbst- oder
      erufsunfähigkeit liegt auch bei Pflegebedürftigkeit der ver­
     B                                                                                Fremdgefährdung,
     sicherten Person vor.                                                  		 •	unkontrolliertes, wiederholtes Verlassen des Wohn-
     P flegebedürftigkeit besteht, wenn mindestens eine der in den                   bereichs,
      Buchstaben a) bis c) aufgeführten Voraussetzungen erfüllt ist.        		 •	Gedächtnis- und Denkstörung mit herabgesetztem
                                                                                      Urteilsvermögen,
     a) Pflegebedürftigkeit des gesetzlichen Pflegegrades 2                 		 •	Störung des Tag-Nacht-Rhythmus,
     	Der versicherten Person wurde mindestens Pflegegrad 2 im             		 •	    im Hirnleistungstest werden weniger als 50 % der
        sozialrechtlichen Sinne gemäß den Definitionen in den                         möglichen Punkte erreicht.
        §§ 14 und 15 Sozialgesetzbuch (SGB) XI in der zum
        01. 01. 2017 geltenden Fassung zuerkannt. Bitte beachten        		2
        Sie, dass ­Ä nderungen des SGB XI zu keiner Änderung des             ie Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich für mindestens
                                                                            D
        Ver­sicherungsschutzes führen.                                      6 Monate bestehen oder mindestens 6 Monate ununterbrochen
                                                                            bestanden haben. Sie ist ärztlich nachzuweisen.
     b)	
        Pflegebedürftigkeit aufgrund des Hilfebedarfs bei
        ­Aktivitäten des täglichen Lebens                                    ls Eintritt der Pflegebedürftigkeit sehen wir dabei jeweils den
                                                                            A
     	  Die versicherte Person ist infolge Krankheit, Körperver­           Beginn des 6-monatigen Zeitraums an. Wir erbringen die ver­
         letzung oder Kräfteverfalls so hilflos, dass sie für mindes-       sicherten Leistungen gemäß § 2.
         tens eine der folgenden gewöhnlichen und regelmäßig
         wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen
         ­
         Lebens – auch bei Einsatz technischer und medizinischer        § 5	Wann liegt Berufsunfähigkeit wegen
         Hilfsmittel – jeden Tag in erheblichem Umfang Hilfe durch           ­Erwerbsunfähigkeit vor?
         eine andere Person benötigt.
                                                                        		1
      • Mobilität                                                            erufsunfähigkeit liegt außerdem vor, wenn die versicherte
                                                                            B
     		Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch           ­Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls,
        bei Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder eines Roll-                  was ärztlich nachzuweisen ist, mindestens 6 Monate außer-
        stuhls – sich nicht ohne zusätzliche Unterstützung einer             stande war oder voraussichtlich sein wird, einer Erwerbstätig-
        anderen Person von einem Zimmer zum anderen bewe-                    keit von mehr als 3 Stunden täglich nachzugehen.
        gen kann.
                                                                            ls Erwerbstätigkeit gelten alle Tätigkeiten, die auf dem
                                                                            A
      • Aufstehen und Zubettgehen                                           ­allgemeinen Arbeitsmarkt üblich sind, und alle selbstständigen
     		Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nur               Tätigkeiten. Der zuletzt ausgeübte Beruf, die erworbenen
        mithilfe einer anderen Person das Bett verlassen oder in             Kenntnisse und Fähigkeiten, die bisherige Lebensstellung, ins-
        das Bett gelangen kann.                                              besondere das bisherige berufliche Einkommen, und die
                                                                             ­jeweilige Arbeitsmarktlage bleiben unberücksichtigt.
      • Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
     		Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch            ls Eintritt der Erwerbsunfähigkeit sehen wir dabei jeweils den
                                                                            A
        bei Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trink-               Beginn des 6-monatigen Zeitraums an.
        gefäße – nicht ohne Hilfe einer anderen Person essen
        oder trinken kann.                                                   er Rentenbescheid eines Sozialversicherungsträgers reicht
                                                                            D
                                                                            als Nachweis nicht aus und begründet noch keine Leistungs-
      • Verrichten der Notdurft                                             pflicht.
     		Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die
        Unterstützung einer anderen Person benötigt, weil               		2
     		•	  sie sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern                 ie versicherte Person gilt ebenfalls als berufsunfähig, wenn
                                                                            D
            kann,                                                           die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
     		• sie ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bett-              •	die versicherte Person erhält eine unbefristete Rente von
            schüssel verrichten kann oder                                       der Deutschen Rentenversicherung. Diese Rente erhält sie
     		•	  der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe ent-                  wegen voller Erwerbsminderung ausschließlich aus medizi-
            leert w
                  ­ erden kann.                                                 nischen Gründen (dabei legen wir den Begriff der vollen
                                                                                ­Erwerbsminderung nach § 43 Sozialgesetzbuch VI in der
     	Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase,                 Fassung vom 01.08.2018 zugrunde),
       die durch die Verwendung von Windeln oder speziellen                 •	die versicherte Person ist bei Eintritt der vollen Erwerbs­
       ­Einlagen ausgeglichen werden kann, liegt hinsichtlich der                minderung mindestens 50 Jahre alt und
        Verrichtung der Notdurft keine Pflegebedürftigkeit vor.             •	  der Versicherungsvertrag besteht bei Eintritt der vollen
                                                                                 ­Erwerbsminderung seit mindestens 10 Jahren.

                                                                                                                                           Seite 4/59

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Berufsunfähigkeitsschutz
Versicherungsbedingungen


      uf Verlangen ist uns nachweisen, dass die Erwerbsminderung
     A                                                                         uch wenn wir eine Überbrückungshilfe zahlen können wir
                                                                              A
     allein aus medizinischen Gründen bedingt ist. Die für Ihren Ver-         ­unsere Rechte aufgrund einer Verletzung der vorvertrag­lichen
     trag geltenden Einschränkungen, Ausschlüsse s­ owie die vor-              Anzeigepflicht geltend machen.
     vertragliche Anzeigepflicht gelten auch für Leistungen wegen
     voller Erwerbsminderung.                                                 Bitte beachten Sie, dass die Zahlung einer Überbrückungshilfe
                                                                              keine Anerkennung eines Versicherungsfalls darstellt.
		3
     In den Fällen des Absatz 1 oder Absatz 2 erbringen wir die ver-
      sicherten Leistungen gemäß § 2.                                    § 7	In welchen Fällen leisten wir e
                                                                                                            ­ ine
                                                                              Gutachtenhilfe?

§ 6	Welche Leistungen erbringen wir bei                                 		1
     Einstellung von Krankentage- bzw. Kranken-                               Wenn wir im Rahmen der Leistungsprüfung – wie in § 27 Absatz
     geldzahlungen (Überbrückungshilfe)?                                      3 beschrieben – ein ärztliches Sachverständigengutachten hin-
                                                                              sichtlich der Beurteilung der Berufsunfähigkeit der versicherten
		1                                                                           Person anfordern, leisten wir bis zum Eingang des ärztlichen
      ir leisten die versicherte Berufsunfähigkeitsrente und gewähren
     W                                                                        Gutachtens für maximal 6 Monate die versicherte Berufs­
     Beitragsbefreiung in folgenden Fällen als Überbrückungshilfe:            unfähigkeitsrente als Gutachtenhilfe. Für die Dauer der Renten-
                                                                              leistungen befreien wir Sie zudem von Ihrer Beitragszahlungs-
     a)	Die versicherte Person hat einen Anspruch auf Zahlung von            pflicht.
         Krankentagegeld gegen einen privaten Krankenversicherer
         und die Zahlung wird eingestellt, weil aus medizinischen        		2
         Gründen eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Kranken­                 Voraussetzungen für den Anspruch sind, dass
         versicherung vorliegt.                                               •	die versicherte Person an der Begutachtung mitwirkt, ins-
                                                                                   besondere hat sie sich für die Begutachtung zur Verfügung
     b)	Die versicherte Person hat einen Anspruch auf Zahlung von                 zu stellen und sich durch die beauftragten Ärzte und deren
         Krankengeld gegen einen gesetzlichen Krankenversicherer                   Hilfskräfte untersuchen zu lassen, und
         und die Zahlung wird eingestellt, weil die versicherte Person         •	wir nicht bereits Leistungen gemäß der §§ 2, 4 bis 6, 8, 9
         eine Rente wegen voller Erwerbsminderung von der gesetz-                  oder Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit nach den Beson­
         lichen Rentenversicherung bezieht.                                        deren Bedingungen für die Zusatzoption Arbeitsunfähigkeit
                                                                                   er­bringen.
		2
      in Anspruch auf die Überbrückungshilfe entsteht ab dem Zeit-
     E                                                                   		3
     punkt, ab dem die Krankentage- bzw. Krankengeldzahlungen                 Ein Anspruch auf Gutachtenhilfe entsteht ab dem Monatsersten
     des Krankenversicherers entfallen. Der Anspruch besteht bis              des auf die Beauftragung des Gutachtens folgenden M  ­ onats.
     zum auf den Abschluss unserer Leistungsprüfung folgenden                 Der Anspruch besteht bis zu dem Ablauf des Monats, in dem
     Monatsersten, längstens aber für die Dauer von 6 Monaten. Wir            das Sachverständigengutachten bei uns eingeht, ­   längstens
     leisten nicht, wenn bereits Berufsunfähigkeitsleistungen gemäß           aber für die Dauer von 6 Monaten.
     § 2, Leistungen gemäß der §§ 4, 5, 7 bis 9 oder Leistungen aus
     der gegebenenfalls mitversicherten Zusatzoption Arbeits­                 Die Gutachtenhilfe kann während der Versicherungs­dauer nur
     unfähigkeit erbracht werden.                                             einmal in Anspruch genommen werden.

		3                                                                      		4
      ls Nachweis für die Überbrückungshilfe genügt die Übermitt-
     A                                                                        Wenn wir die Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen
     lung der Mitteilung des Krankentage- bzw. Krankengeldzahlung             aufgrund des ärztlichen Sachverständigengutachtens rück­
     über die Leistungseinstellung. Wenn uns diese Mitteilung erst            wirkend anerkennen, rechnen wir bereits als Gutachtenhilfe
     zu einem nach der Leistungseinstellung des Krankenversiche-              ­gezahlte Renten auf die Berufsunfähigkeitsrente an. ­Gleiches
     rers liegenden Zeitpunkt zugeht, entsteht der Anspruch auf                gilt bei Anerkennung einer Leistung nach den §§ 6, 8 und 9 so-
     Überbrückungshilfe erst mit Beginn des Monats, in dem uns die             wie bei einer Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit nach den Be-
     Mitteilung zuging.                                                        sonderen Bedingungen für die Zusatzoption Arbeitsunfähigkeit.

		4                                                                           Ergibt unsere Leistungsprüfung, dass keine Berufsunfähigkeit
      rgibt unsere Leistungsprüfung, dass keine Berufsunfähigkeit
     E                                                                        im Sinne dieser Bedingungen vorliegt, verzichten wir auf eine
     im Sinne dieser Bedingungen vorliegt oder wurde kein Leis-               Rückforderung der als Gutachtenhilfe gezahlten Renten und
     tungsantrag eingereicht, sind als Überbrückungshilfe geleistete          Beiträge.
     Berufsunfähigkeitsrenten zu erstatten und alle seit Beginn der
     Überbrückungshilfe ausstehenden Beiträge nachzuzahlen. Wir          		5
     verzichten auf eine Rückforderung der als Überbrückungshilfe             Auch wenn wir eine Gutachtenhilfe zahlen, können wir ­unsere
     gezahlten Renten und eine Nachzahlung der Beiträge, wenn die             Rechte aufgrund einer Verletzung der vorvertraglichen An­
     versicherte Person bis zum Abschluss unserer Leistungs­                  zeigepflicht geltend machen.
     prüfung nicht erneut Krankentage- bzw. Krankengeldzahlung
     von ihrem Krankenversicherer bezieht oder für den Zeitraum               Bitte beachten Sie, dass die Zahlung einer Gutachtenhilfe keine
     der gewährten Überbrückungshilfe noch beziehen wird.                     Anerkennung eines Versicherungsfalls darstellt.

		5                                                                      		6
      ie Überbrückungshilfe kann während der Versicherungsdauer
     D                                                                        Wenn wir im Rahmen der Leistungsfallprüfung ein Sachverstän-
     nur einmal in Anspruch genommen werden. Bei einer rück­                  digengutachten hinsichtlich des Vorliegens einer Beeinträchti-
     wirkenden Anerkennung eines Versicherungsfalls rechnen wir               gung bestimmter Grundfähigkeiten oder einer schweren Krank-
     bereits als Überbrückungshilfe gezahlte Renten auf die Berufs-           heit anfordern, begründet dies keinen Anspruch auf eine
     unfähigkeitsrente an.                                                    Gutachtenhilfe.


                                                                                                                                            Seite 5/59

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Berufsunfähigkeitsschutz
Versicherungsbedingungen


§ 8	Welche Leistungen erbringen wir bei einer                          		4
     Krebserkrankung in besonderen Fällen?                                Wir leisten rückwirkend zum Ablauf des Monats, in dem die
                                                                          ­versicherte Person gemäß Absatz 1 in einem besonderen Fall
		1                                                                        an Krebs erkrankt ist.
     Für den Fall, dass die versicherte Person – nach Ablauf einer
     6-monatigen Wartezeit nach Absatz 2 – während der Versiche-          Unsere Leistungen wegen einer Krebserkrankung in beson­
     rungsdauer an Krebs erkrankt, leisten wir einmalig für maximal       deren Fällen nach diesem Paragrafen sind auf insgesamt
     15 Monate eine Rente in Höhe der versicherten Berufsunfähig-         15 Monate begrenzt. Sie können während der Versicherungs-
     keitsrente und gewähren Beitragsbefreiung, wenn zusätzlich           dauer nur einmal in Anspruch genommen werden.
     durch einen fachärztlichen Befund mit histopathologischem
     Nachweis das Vorliegen einer der folgende Erkrankungssituati-      		5
     onen nachgewiesen ist:                                               Wenn eine Karenzzeit für den Fall der Berufsunfähigkeit ver­
                                                                          einbart ist, gilt diese auch für den Fall einer Krebserkrankung
     a)	
        ein solider Tumor ab einem prognostischen Stadium der             in besonderen Fällen. § 2 Absatz 3 gilt entsprechend. Wir
        Gruppe II AJCC/UICC 8. Edition oder                               ­rechnen die Karenzzeit auf die maximale Leistungsdauer von
                                                                           15 Monaten an.
     b)	
        ein solider Tumor ab einem prognostischen Stadium der
        Gruppe I AJCC/UICC 8. Edition, wenn für die Behandlung          		6
        eine Strahlen-, Chemo- oder Immuntherapie (Immunthera-            Unsere Leistungen enden,
        pien ausschließlich mit CAR-T oder mit Immun-Check-               •	wenn wir bereits für 15 Monate Leistungen wegen einer
        point-Hemmern) erforderlich ist, oder                                Krebserkrankung in besonderen Fällen erbracht haben oder
                                                                          •	mit Beginn des Monats, in dem wir Leistungen wegen Be-
     c)	ein Tumor mit Lymphknoten- oder Fernmetastasen oder                 rufsunfähigkeit erbringen oder
                                                                          •	die vereinbarte Leistungsdauer für Ihren Berufsunfähig-
     d)	eine Leukämie oder maligne Lymphome in jedem Stadium,               keitsschutz abgelaufen ist oder
         wenn dafür eine Behandlung mit Strahlen-, Chemo- oder            •	die versicherte Person stirbt.
         Immuntherapie (Immuntherapien ausschließlich mit CAR-T
         oder mit Immun-Checkpoint-Hemmern) erforderlich ist, oder      		7
                                                                          Es ist nicht möglich, dass Sie für denselben Zeitraum parallel
     e)	ein Gehirntumor ab WHO II.                                       Leistungen wegen einer Krebserkrankung in besonderen Fällen
                                                                          und Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erhalten.
     Folgende Erkrankungssituationen sind von dem Versicherungs-
     schutz nicht umfasst:                                                Sie haben daher keinen Anspruch auf Leistungen wegen einer
     •	alle Formen von Hautkrebs mit Ausnahme des malignen               Krebserkrankung in besonderen Fällen, wenn wir für den gel-
        Melanoms, wenn die unter a) bis c) genannten Bedingungen          tend gemachten Zeitraum bereits Berufsunfähigkeitsleistungen
        erfüllt sind;                                                     gemäß § 2 erbracht haben.
     •	Basalzellen- und Plattenepithelkarzinom der Haut und Der-
        matofibrosarkoma protuberans;                                     Rentenzahlungen, die wir wegen einer Krebserkrankung in be-
     •	Krebs, der auf der Grundlage des Auffindens von Tumor-            sonderen Fällen geleistet haben, rechnen wir auf die, für den-
        zellen und/oder tumorassoziierten Molekülen in Blut, Spei-        selben Zeitraum zu leistenden, Berufsunfähigkeitsrenten an.
        chel, Stuhl, Urin oder anderen Körperflüssigkeiten diagnos-       Die Leistung für diesen Zeitraum fällt nicht unter die Begren-
        tiziert wird, wenn keine weiteren definitiven und klinisch        zung der Leistungsdauer von 15 Monaten.
        überprüfbaren Beweise vorliegen.
                                                                        		8
		2                                                                       a)	
                                                                             Es ist darüber hinaus auch nicht möglich, dass Sie für
     Der Vertrag muss darüber hinaus in jedem der in Absatz 1 auf-           ­denselben Zeitraum parallel Leistungen wegen einer Krebs-
     geführten Fälle zum Zeitpunkt der ersten Diagnose bereits min-           erkrankung in besonderen Fällen nach § 8 und
     destens 6 Monate seit Versicherungsbeginn bestanden haben                •	Leistungen als Überbrückungshilfe nach § 6 oder
     (Wartezeit). Wenn Sie die versicherte Berufsunfähigkeitsrente            • Leistungen als Gutachtenhilfe nach § 7 oder
     nach § 19 bzw. § 20 erhöhen, gilt diese Wartezeit erneut für den         •	Leistungen aus der Zusatzoption Arbeitsunfähigkeit (so-
     Betrag der Erhöhung. Wenn Sie eine Karenzzeit (Absatz 5) ver-               fern vereinbart) oder
     einbart ­haben, beginnt diese erst nach Ablauf der Wartezeit.            •	Leistungen wegen einer besonderen Beeinträchtigung
                                                                                 nach § 9
		3                                                                           erhalten.
     Die Leistungen können innerhalb von 6 Monaten nach der
     ­ersten Diagnose beantragt werden.                                   b)	Sie haben daher keinen Anspruch auf Leistungen wegen
                                                                               einer Krebserkrankung in besonderen Fällen, wenn wir für
     Als Nachweis des Versicherungsfalls genügt ein onkologischer              den geltend gemachten Zeitraum bereits Rentenzahlungen
     Bericht eines Facharztes oder ein Entlassungsbericht des Kran-            zu einer der unter a) aufgeführten Leistungen erbracht
     kenhauses, wenn der Bericht mindestens Folgendes enthält:                ­haben.
     •	den Zeitpunkt der ersten Diagnose,
     •	die Art und Ausbreitung der Krebserkrankung,                      c)	Wenn wir Rentenzahlungen wegen einer Krebserkrankung
     •	Befunde und Nachweise (z. B. Bericht der Tumorkonferenz)              in besonderen Fällen geleistet haben und Sie danach für
         zur Bestimmung der in Absatz 1 beschriebenen Erkran-                 denselben Zeitraum eine der unter a) aufgeführten anderen
         kungssituationen,                                                    Leistungen beantragen, gilt Folgendes: Rentenzahlungen,
     •	den Behandlungsplan und                                               die wir wegen einer Krebserkrankung in besonderen Fällen
     •	den Umfang einer gegebenenfalls durchgeführten Operation.             geleistet haben, rechnen wir auf die zu zahlenden Renten
                                                                              an.
     Leistungen wegen Berufsunfähigkeit und andere Leistungen
     nach den §§ 6 bis 10 sowie Leistungen aus einer gegebenen-
     falls vereinbarten Zusatzoption müssen Sie jeweils gesondert
     beantragen.

                                                                                                                                       Seite 6/59

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Berufsunfähigkeitsschutz
Versicherungsbedingungen


		9                                                                    		3
     Die für Ihren Vertrag geltenden Einschränkungen, Ausschlüsse        Wenn eine Karenzzeit für den Fall der Berufsunfähigkeit ver­
     sowie die vorvertragliche Anzeigepflicht gelten auch für Leis-      einbart ist, gilt diese auch für den Fall einer besonderen Beein-
     tungen wegen eines besonderen Falls einer Krebserkrankung.          trächtigung. § 2 Absatz 3 gilt entsprechend. Wir rechnen die
                                                                         Karenzzeit auf die maximale Leistungsdauer von 24 Monaten
     Soweit in diesem Paragrafen nichts anderes geregelt ist, gelten     an.
     die übrigen Regelungen dieser Versicherungsbedingungen ent-
     sprechend.                                                        		4
                                                                         Unsere Leistungen enden,
                                                                         •	mit Ablauf des Monats, in dem bei der versicherten Person
§ 9	Welche Leistungen erbringen wir bei einer                              keine besondere Beeinträchtigung gemäß Absatz 1 mehr
     besonderen Beeinträchtigung?                                           vorliegt, oder
                                                                         •	wenn wir bereits für 24 Monate Leistungen wegen einer
		1                                                                         ­besonderen Beeinträchtigung erbracht haben, oder
     Wir leisten einmalig für maximal 24 Monate eine Rente in Höhe       •	 mit Beginn des Monats, in dem wir Leistungen wegen
     der versicherten Berufsunfähigkeitsrente und gewähren Bei-              ­Berufsunfähigkeit erbringen oder
     tragsbefreiung, wenn ärztlich nachgewiesen wird, dass bei der       •	  die vereinbarte Leistungsdauer für Ihren Berufsunfähig-
     versicherten Person während der Versicherungsdauer infolge               keitsschutz abgelaufen ist, oder
     einer Gesundheitsstörung eine der nachfolgend aufgeführten          •	wenn die versicherte Person stirbt.
     besonderen Beeinträchtigungen eingetreten ist:
                                                                       		5
     a)	Die versicherte Person hat auch unter Nutzung von Hilfs-        Wenn wir wegen einer besonderen Beeinträchtigung leisten,
         geräten (z. B. Hörgeräte) eine Schallempfindungsschwer­         können wir nachprüfen, ob diese weiterhin bei der versicherten
         hörigkeit auf beiden Ohren im Frequenzbereich des gespro-       Person gemäß Absatz 1 besteht. Wir dürfen auch prüfen, ob die
         chenen Wortes bei 2 Kilohertz, die mittels Tonaudiogramm        versicherte Person berufsunfähig ist.
         (Knochenleitung) einen Hörverlust von mindestens 60 Dezi-
         bel nachweist.                                                  Sie müssen uns unverzüglich informieren, wenn die besondere
                                                                         Beeinträchtigung der versicherten Person nicht mehr vorliegt.
     	Hörverlust aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung löst
       keine Leistungen aus.                                           		6
                                                                         Leistungen wegen Berufsunfähigkeit und andere Leistungen
     b)	Das Sehvermögen der versicherten Person ist so stark ein-       nach den §§ 6 bis 10 sowie Leistungen aus einer gegebenen-
         geschränkt, dass bei jedem Auge nur noch ein Restsehver-        falls vereinbarten Zusatzoption müssen Sie jeweils gesondert
         mögen von höchstens 5 % oder eine Einschränkung des             beantragen.
         Gesichtsfeldes auf höchstens 15 Grad Abstand vom Zent-
         rum, also ein Gesamtgesichtsfeldwinkel von höchstens          		7
         30 Grad, besteht.                                               Es ist nicht möglich, dass Sie für denselben Zeitraum parallel
                                                                         Leistungen wegen einer besonderen Beeinträchtigung und
     	Sehverlust aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung löst         Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erhalten.
       keine Leistungen aus.
                                                                         Sie haben daher keinen Anspruch auf Leistungen wegen
     c)	Die versicherte Person wird bei der Fortbewegung voraus-        einer besonderen Beeinträchtigung, wenn wir für den geltend
         sichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen ständig auf        gemachten Zeitraum bereits Berufsunfähigkeitsleistungen
                                                                         ­
         einen Rollstuhl angewiesen sein oder ist dies bereits 6 Mo-     ­gemäß § 2 erbracht haben.
         nate ununterbrochen gewesen (in dem letztgenannten Fall
         liegt eine besondere Beeinträchtigung bereits seit Beginn       Rentenzahlungen, die wir wegen einer besonderen Beeinträch-
         des 6-monatigen Zeitraums vor).                                 tigung geleistet haben, rechnen wir auf die, für denselben
                                                                         Zeitraum zu leistenden, Berufsunfähigkeitsrenten an. Die
                                                                         ­
     Eine besondere Beeinträchtigung im Sinne dieser Unterziffer c)      ­Leistung für diesen Zeitraum fällt nicht unter die Begrenzung der
     liegt ebenfalls vor, wenn durch die Vorlage einer amtliche Be-       Leistungsdauer von 24 Monaten.
     scheinigung (z. B. Bescheid) des zuständigen (Versorgungs-)
     Amts oder durch die Vorlage eines Schwerbehindertenauswei-        		8
     ses nachgewiesen wird, dass der versicherten Person nach            a)	
                                                                            Es ist darüber hinaus auch nicht möglich, dass Sie für
     deutschem Recht das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche                 ­denselben Zeitraum parallel Leistungen wegen einer beson-
     Gehbehinderung) zuerkannt worden ist.                                   deren Beeinträchtigung nach § 9 und
                                                                             •	Leistungen als Überbrückungshilfe nach § 6 oder
		2                                                                          • Leistungen als Gutachtenhilfe nach § 7 oder
     Wir leisten rückwirkend zum Ablauf des Monats, in dem bei der           •	Leistungen aus der Zusatzoption Arbeitsunfähigkeit
     versicherten Person eine besondere Beeinträchtigung gemäß                  (sofern vereinbart) oder
     Absatz 1 eingetreten ist.                                               • Leistungen wegen einer Krebserkrankung in besonderen
                                                                                Fällen nach § 8
     Unsere Leistungen wegen einer besonderen Beeinträchtigung               erhalten.
     nach diesem Paragrafen sind auf insgesamt 24 Monate be-
     grenzt. Sie können während der Versicherungsdauer nur einmal        b)	Sie haben daher keinen Anspruch auf Leistungen wegen
     in Anspruch genommen werden. Wenn unsere Leistungen nach                einer besonderen Beeinträchtigung, wenn wir für den
     Absatz 4 enden, endet damit die Leistungspflicht wegen einer            ­geltend gemachten Zeitraum bereits Rentenzahlungen zu
     besonderen Beeinträchtigung insgesamt, auch wenn zu diesem               einer der unter a) aufgeführten Leistungen erbracht haben.
     Zeitpunkt die 24-monatige Leistungsdauer noch nicht vollstän-
     dig abgelaufen ist.


                                                                                                                                         Seite 7/59

[Seite 12]
Berufsunfähigkeitsschutz
Versicherungsbedingungen


     c)	Wenn wir Rentenzahlungen wegen einer besonderen Beein-                 •	
                                                                                  mit Beginn des Monats, in dem wir Leistungen wegen
         trächtigung geleistet haben und Sie danach für denselben                 ­Berufsunfähigkeit erbringen oder
         Zeitraum eine der unter a) aufgeführten anderen Leistungen
         beantragen gilt Folgendes: Rentenzahlungen, die wir wegen              •	die vereinbarte Beitragszahlungsdauer für Ihren Berufsun-
         einer besonderen Beeinträchtigung geleistet haben, rech-                  fähigkeitsschutz abgelaufen ist.
         nen wir auf die zu zahlenden Renten an.
                                                                            		5
		9                                                                             Wenn wir eine Beitragsfreistellung wegen einer Beeinträchti-
     Wenn wir wegen einer besonderen Beeinträchtigung Leistungen                gung gewähren, können wir nachprüfen, ob diese weiterhin bei
     erbringen, übernehmen wir die Kosten für medizinisch notwen­               der versicherten Person gemäß Absatz 1 besteht.
     dige Hilfsmittel (z. B. Hörgerät, Rollstuhl) bis zu einer Höhe von 2
     Berufsunfähigkeitsmonatsrenten. Voraussetzung ist, dass die                Sie müssen uns unverzüglich informieren, wenn die Beeinträch-
     Hilfsmittel aufgrund der besonderen Beeinträchtigung ärztlich              tigung der versicherten Person nicht mehr vorliegt.
     verordnet wurden und die Kosten nicht von einem Dritten über-
     nommen werden. Den Nachweis, dass die Hilfsmittel ärztlich             		6
     verordnet und die Kosten nicht von einem Dritten übernommen                 Leistungen wegen Berufsunfähigkeit und andere Leistungen
     wurden, haben Sie als Versicherungsnehmer zu erbringen.                     nach den §§ 6 bis 9 sowie Leistungen aus einer gegebenenfalls
                                                                                 vereinbarten Zusatzoption müssen Sie jeweils gesondert
     Die Kostenübernahme kann während der Versicherungsdauer                    ­beantragen.
     mehrmals beansprucht werden, maximal aber bis zur Höhe von
     2 Berufsunfähigkeitsmonatsrenten.                                      		7
                                                                                Die für Ihren Vertrag geltenden Einschränkungen, Ausschlüsse
		10                                                                            sowie die vorvertragliche Anzeigepflicht gelten auch für Leis-
     Die für Ihren Vertrag geltenden Einschränkungen, Ausschlüsse               tungen wegen einer Beeinträchtigung von Grundfähigkeiten.
     sowie die vorvertragliche Anzeigepflicht gelten auch für
     ­Leistungen wegen einer besonderen Beeinträchtigung.                       Soweit in diesem Paragrafen nichts anderes geregelt ist, gelten
                                                                                die übrigen Regelungen dieser Versicherungsbedingungen ent-
     Soweit in diesem Paragrafen nichts anderes geregelt ist, gelten            sprechend.
     die übrigen Regelungen dieser Versicherungsbedingungen­­
     entsprechend.
                                                                            § 11	Welche Zusatzoptionen können Sie
                                                                                  ­vereinbaren und welche Leistungen können
§ 10	Welche Leistung erbringen wir bei                                            Sie daraus beanspruchen?
      einer Beeinträchtigung von bestimmten
      Grundfähigkeiten?                                                        1 Mögliche Zusatzoptionen
                                                                                Ihr Berufsunfähigkeitsschutz bietet die Möglichkeit, die in den
		1                                                                             Absätzen 2 und 3 beschriebenen Zusatzoptionen zu wählen.
     Wir befreien Sie von Ihrer Beitragszahlungspflicht, wenn die
     versicherte Person infolge von während der Versicherungs­                  Diese Optionen sind keine selbstständigen Versicherungs­
     dauer aufgetretener Krankheit, Körperverletzung oder Kräfte-               verträge, sondern unselbstständige Teile Ihres Vertrags.
     verfalls nach ärztlicher Beurteilung eine der in Anlage 1 zu
     ­diesen Versicherungsbedingungen beschriebenen Fähigkeiten                 Die für Ihren Vertrag geltenden Einschränkungen, Ausschlüsse
      verliert. Der Verlust einer solchen Grundfähigkeit darf nicht             sowie die vorvertragliche Anzeigepflicht gelten grundsätzlich
      durch eine zumutbare Heilbehandlung, Hilfsmittel oder künstliche,         auch für Leistungen aus mitversicherten Zusatzoptionen. Bitte
      auch bereits vorhandene Gliedmaße behebbar sein.                          beachten Sie auch die §§ 27 und 29. Soweit in den für eine
                                                                                ­Zusatzoption geltenden Bestimmungen nichts anderes geregelt
		2                                                                              ist, gelten die übrigen Regelungen dieser Versicherungsbedin-
     Die Beeinträchtigung muss insgesamt mindestens 6 Monate                     gungen entsprechend.
     lang ununterbrochen bestanden haben oder voraussichtlich
     über mindestens 6 Monate bestehen. Als Eintritt der Beein-                2 Arbeitsunfähigkeit
     trächtigung sehen wir dabei den Beginn des 6-monatigen                     Wir befreien Sie bereits ab einer 6-wöchigen ununterbrochenen
     ­Zeitraums an. Wir leisten rückwirkend zum Ablauf des Monats,              Arbeitsunfähigkeit von Ihrer Pflicht zur Beitragszahlung. Diese
      in dem bei der versicherten Person eine Beeinträchtigung                  Versicherungsleistung ist über die gesamte Versicherungs­
      ­gemäß Absatz 1 eingetreten ist. Eine Beeinträchtigung einer              dauer auch bei mehrfacher Inanspruchnahme auf maximal
       Grundfähigkeit liegt nur dann vor, wenn die versicherte Person           36 Monate begrenzt.
       die Fähigkeit zuvor ohne diese Beeinträchtigung besaß. Sie
       muss die entsprechende Fähigkeit entweder zu Versicherungs-              Im Versicherungsfall einer bedingungsgemäßen Arbeits­
       beginn gehabt oder während der Versicherungsdauer erworben               unfähigkeit erhalten Sie eine Leistung in Höhe der vereinbarten
       haben.                                                                   Berufsunfähigkeitsrente. Zudem übernehmen wir für die Dauer
                                                                                der Rentenleistung die Beitragszahlung für Sie, wobei diese
		3                                                                             Zahlung nicht auf den Leistungszeitraum der Beitragsbefreiung
     Wenn eine Karenzzeit für den Fall der Berufsunfähigkeit ver­               für eine mehr als 6-wöchige Arbeitsunfähigkeit angerechnet
     einbart ist, gilt diese auch für den Fall einer Beeinträchtigung.          wird. Diese kombinierte Leistung ist auch im Fall der mehr­
     § 2 Absatz 3 gilt entsprechend.                                            fachen Inanspruchnahme auf 36 Monate begrenzt. Haben Sie
                                                                                die kombinierte Leistung vollständig erhalten, endet der Ver­
		4                                                                             sicherungsschutz aus der Zusatzoption vollständig.
     Unsere Leistungen enden und Sie müssen wieder Beiträge
     ­zahlen,                                                                   Art und Umfang des Versicherungsschutzes für die Zusatzoption
                                                                                Arbeitsunfähigkeit sind in Anlage 2 – Besondere Bedingungen für
     •	mit Ablauf des Monats, in dem bei der versicherten Person               die Zusatzoption Arbeitsunfähigkeit – geregelt.
        ­keine Beeinträchtigung gemäß Absatz 1 mehr vorliegt, oder


                                                                                                                                              Seite 8/59

[Seite 13]
Berufsunfähigkeitsschutz
Versicherungsbedingungen


     Sie können die Zusatzoption Arbeitsunfähigkeit auch während           Der Versicherungsschutz endet auch, wenn wir von dem
     der Versicherungsdauer ein- bzw. ausschließen. Wenn Sie               Versicherungsvertrag zurücktreten oder ihn anfechten (in
                                                                           ­
     ­einen Einschluss während der ­Versicherungsdauer wünschen,           ­diesen Fällen entfällt der Versicherungsschutz ggf. sogar rück-
      ist hierfür eine erneute ­Risikoprüfung erforderlich.                 wirkend, siehe § 15).

   3 Schwere Krankheiten                                                 		2
     Wir erbringen die versicherte Leistung, wenn bei der versicherten      Mit dem Ende des Versicherungsschutzes endet auch der
     Person innerhalb der Versicherungsdauer der Versicherungsfall          ­Versicherungsschutz aus gegebenenfalls vereinbarten Zusatz-
     einer der definierten schweren Krankheiten eintritt und sie die         optionen. Der Versicherungsschutz aus einer Zusatzoption
     Diagnose 14 Tage überlebt. Wenn wir einen Leistungsanspruch             kann darüber hinaus in den folgenden Fällen auch vor dem
     für einen ersten Versicherungsfall einer der gemäß § 9 der              A blauf der für Ihren Berufsunfähigkeitsschutz vereinbarten
                                                                             ­
     ­Besonderen Bedingungen für die Zusatzoption Schwere Krank-           ­Versicherungsdauer enden:
      heiten versicherten ­schweren Krankheit (Hauptkatalog) aner-
     kennen, zahlen wir eine einmalige K  ­ apitalleistung in Höhe des     a)	
                                                                              Der Versicherungsschutz aus der Zusatzoption Schwere
     12-fachen der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls versicher-            Krankheiten endet zudem mit Auszahlung der Leistung für
     ten monatlichen ­   Berufsunfähigkeitsrente. Der Leistungsan-            einen 2. Versicherungsfall gemäß § 2 der Besonderen
      spruch ist für Krankheiten gemäß § 10 der Besonderen Bedin-             ­Bedingungen für die Zusatzoption Schwere Krankheiten.
      gungen für die Zusatzoption Schwere Krankheiten (erweiterter
      Krankheitenkatalog) auf 5.000 € begrenzt.                            	Wenn wir einen Versicherungsfall für eine gemäß § 10 der
                                                                             Besonderen Bedingungen für die Zusatzoption Schwere
                                                                             ­
     Wenn ein 2. Versicherungsfall hinsichtlich einer über den               Krankheiten versicherte Krankheit anerkannt und eine Leis-
     Hauptkatalog versicherten schweren Krankheit eintritt, können           tung e
                                                                                  ­ rbracht haben, endet der Versicherungsschutz aus
     Sie unter Umständen eine weitere Kapitalleistung in Höhe­               dem erweiterten Krankheitenkatalog.
     des 6-fachen der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls
     ­versicherten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente erhalten.           b)	Der Versicherungsschutz aus der Zusatzoption Arbeitsun-
                                                                               fähigkeit endet ebenfalls, wenn wir für insgesamt 36 Monate
     Für manche der versicherten Krankheiten besteht eine Warte-               die kombinierte Leistung von Beitragsbefreiung und Renten-
     zeit bis zum Beginn des Versicherungsschutzes.                            leistung wegen Arbeitsunfähigkeit erbracht haben.

     Art und Umfang des Versicherungsschutzes für die Zusatzoption       		3
     Schwere Krankheiten sowie die Definitionen der versicherten            ndet Ihr Berufsunfähigkeitsschutz infolge einer Kündigung,
                                                                           E
     Krankheiten sind in Anlage 3 – Besondere Bedingungen für die          können Sie innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des­­
     Zusatzoption Schwere Krankheiten – geregelt.                          Vertrags verlangen, dass Ihr Berufsunfähigkeitsschutz
                                                                           ohne Durchführung einer erneuten Risikoprüfung zu den
     Sie können die Zusatzoption Schwere Krankheiten auch wäh-             ­Konditionen wieder in Kraft gesetzt wird, die vor der Vertragsbe-
     rend der Versicherungsdauer ein- bzw. ausschließen. Wenn Sie           endigung bestanden haben.
     einen Einschluss während der Versicherungsdauer wünschen,
     ist hierfür eine erneute ­Risikoprüfung erforderlich.                 Ausnahmen:
                                                                           •	Dies gilt jedoch nicht, wenn wir Ihren Berufsunfähigkeits-
                                                                              schutz wegen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzei-
§ 12	Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?                                   gepflicht kündigen (siehe § 15 Absatz 3).
                                                                           •	Im Fall unserer Kündigung infolge eines Zahlungsverzugs
		1                                                                           gemäß § 22 Absatz 3 im Anschluss an eine befristete
     Ihr Versicherungsschutz für Ihren Berufsunfähigkeitsschutz               ­Beitragsfreistellung gemäß § 23 können Sie innerhalb von
     ­beginnt mit Abschluss des Vertrags, jedoch nicht vor dem im              3 Monaten nach Beendigung des Vertrags verlangen, dass
      Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Der                 Ihr Berufsunfähigkeitsschutz ohne Durchführung einer
      Versicherungsschutz beginnt zu dem genannten Zeitpunkt                   erneuten Risikoprüfung zu den Konditionen wieder in Kraft
      ­allerdings nur dann, wenn Sie den ersten Beitrag (Einlösungs-           gesetzt wird, die vor der Vertragsbeendigung bestanden
       beitrag) im Sinne von § 22 Absatz 1 rechtzeitig gezahlt haben.          haben.
       Wenn Sie den Beitrag nicht im Sinne von § 22 Absatz 1 recht-
       zeitig zahlen, beginnt der Versicherungsschutz frühestens zu        Voraussetzungen für eine Wiederinkraftsetzung des Vertrags
       dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag gezahlt haben.                sind,
                                                                           •	dass Sie zum Zeitpunkt der Beantragung nicht berufsunfä-
		2                                                                            hig im Sinne dieser Bedingungen waren und
     Wenn Sie die Zusatzoption Schwere Krankheiten versichert              •	Sie alle seit dem Zeitpunkt der Vertragsaufhebung ausste-
     ­haben, bestehen für bestimmte Krankheiten Wartezeiten von                henden und fälligen Beiträge nachzahlen und
      3 oder 6 Monaten ab dem nach Absatz 1 maßgeblichen Zeit-             •	dass der Vertrag vor Ihrer Kündigung bereits 1 Jahr bestan-
      punkt bis zum Beginn des Versicherungsschutzes. Eine aus-                den hat.
      führliche Darstellung der möglichen Wartezeiten finden Sie in
      § 5 Absatz 2 der Besonderen Bedingungen für die Zusatzoption         Der Versicherungsschutz für die versicherten Leistungen
      Schwere Krankheiten.                                                 ­beginnt erneut mit dem Datum der Wiederinkraftsetzung. Ein
                                                                            Versicherungsfall, der in dem Zeitraum zwischen der Vertrags-
§ 13	Wann endet Ihr Versicherungsschutz?                                   beendigung durch Kündigung und dem erneuten Beginn des
      Unter welchen Voraussetzungen können Sie                              Versicherungsschutzes eingetreten ist, ist nicht versichert.
      ihn verlängern?
		1
     Der Versicherungsschutz endet
     • mit Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer,
     • bei Kündigung des Berufsunfähigkeitsschutzes oder
     • bei Tod der versicherten Person.


                                                                                                                                          Seite 9/59

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Berufsunfähigkeitsschutz
Versicherungsbedingungen


		4                                                                           d)	durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräfte­
     Liegt das Ende des Vertrags mehr als 6 Monate zurück, können                 verfall, absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbst-
     Sie eine Wiederinkraftsetzung des Vertrags beantragen, über                  tötung. Wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass diese
     die wir dann entscheiden werden. In diesem Fall ist eine erneute             Handlungen in einem die freie Willensbestimmung aus-
     Gesundheitsprüfung erforderlich.                                             schließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätig-
                                                                                  keit begangen worden sind, werden wir leisten;
		5
     Im Fall einer Erhöhung der Regelaltersgrenze in der gesetzli-            e)	
                                                                                 durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als
     chen Rentenversicherung können Sie den Versicherungsschutz                  ­Versicherungsnehmer vorsätzlich die Berufsunfähigkeit der
     um die Zeitspanne, um die die Regelaltersgrenze erhöht wurde,                versicherten Person herbeigeführt haben;
     einmalig verlängern.
                                                                              f)	durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder die
     Voraussetzungen für die Verlängerung Ihres Versicherungs-                    Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden oder
     schutzes sind:                                                               schädigen, dass zu deren Abwehr und Bekämpfung der Ein-
     •	Die Verlängerung wird innerhalb von 12 Monaten nach                       satz der Katastrophenschutzbehörde der Bundesrepublik
        ­Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung beantragt und                    Deutschland oder vergleichbarer Einrichtungen anderer
     •	bei der versicherten Person liegt oder lag noch keine Be-                 Länder notwendig ist.
         rufsunfähigkeit und auch keine Beeinträchtigung von Grund-
         fähigkeiten im Sinne dieser Versicherungsbedingungen,           		3
         keine schwere Krankheit (im Fall der Vereinbarung der Zu-            Im Übrigen bestehen spezielle Ausschlüsse und Einschränkun-
         satzoption Schwere Krankheiten) und auch keine Arbeits­              gen für bestimmte Grundfähigkeiten. Diese Ausschlüsse und
         unfähigkeit (im Fall der Vereinbarung der Zusatzoption               Einschränkungen sind unter der Definition der jeweiligen ver­
         A rbeitsunfähigkeit) vor; der Eintritt einer solchen Berufs­
         ­                                                                    sicherten Grundfähigkeit in Anlage 1 aufgeführt. Aus Ihrem
         unfähigkeit, Beeinträchtigung, schweren Krankheit oder               ­Versicherungsschein können sich weitere Ausschlüsse ergeben.
         ­A rbeitsunfähigkeit ist nach Ihrer Kenntnis oder nach Kennt-
          nis der versicherten Person auch nicht vorhersehbar und        		4
     •	alle fälligen Beiträge sind bezahlt und der Versicherungs­            Für die Zusatzoption Schwere Krankheiten gelten besondere
          vertrag ist nicht beitragsfrei gestellt.                            Ausschlüsse. Diese sind in § 6 der Besonderen Bedingungen
                                                                              für die Zusatzoption Schwere Krankheiten geregelt.
     Für den verlängerten Vertragsteil gelten die zum Verlängerungs-
     zeitpunkt gültigen Rechnungsgrundlagen.
                                                                         § 15	Welche Bedeutung haben die von uns bei
     Für den ursprünglichen Vertrag vereinbarte Risikozuschläge                Vertragsabschluss, insbesondere im
     oder besondere Vereinbarungen gelten auch für den verlänger-              ­Versicherungsantrag, gestellten Fragen?
     ten Vertragsteil.                                                          Was haben Sie bezüglich der v
                                                                                                            ­ orvertraglichen
                                                                                Anzeigepflicht zu beachten?
§ 14	In welchen Fällen ist der Versicherungs-                           		1
      schutz ausgeschlossen?                                                   ir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen d
                                                                              W                                                        ­ arauf,
                                                                              dass Sie alle vor Vertragsabschluss in Textform gestellten
		1                                                                           Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet haben
                                                                              ­
     rundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig
     G                                                                        (vorvertragliche Anzeigepflicht). Das gilt insbesondere für die
     ­davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist.                    Fragen nach gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen,
                                                                              ­gesundheitlichen Störungen und Beschwerden. Diese Anzeige-
     Ausnahmen von diesem Grundsatz sind in Absatz 2 geregelt.                pflicht gilt auch für Fragen, die wir Ihnen nach Ihrer Antrags­
                                                                               erklärung, aber vor unserer Vertragsannahme in Textform
		2                                                                            ­stellen. Soll das Leben einer anderen Person versichert wer-
      ir leisten jedoch nicht, wenn die Berufsunfähigkeit verursacht
     W                                                                          den, ist auch diese – neben Ihnen – für die wahrheitsgemäße
     ist:                                                                       und vollständige Beantwortung der Fragen verantwortlich.

     a)	durch innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf-        		2
         seiten der Unruhestifter teilgenommen hat;                           a)	Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungs-
                                                                                  schutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der v­ ersicherten
        unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. Unsere
     b)	                                                                         Person (vgl. Absatz 1) nicht oder nicht richtig angegeben
        Leistungspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn die versicherte             worden sind, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt
        Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang                     nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die ­vorvertragliche
        mit kriegerischen Ereignissen berufsunfähig wird, denen sie               Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
        während eines Aufenthalts außerhalb der Bundesrepublik                    verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der
                                                                                  ­
        Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt             ­vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktritts-
        war. Außerdem werden wir leisten, wenn die Berufsunfähig-                  recht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag
        keit während eines Aufenthalts außerhalb der territorialen                 auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn
        Grenzen der NATO-Mitgliedstaaten verursacht wurde und die                  auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
        versicherte Person als Mitglied der deutschen Bundeswehr,
        Polizei oder Bundespolizei mit Mandat der NATO, UNO, EU               b)	
                                                                                 Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.
        oder OSZE an deren humanitären Hilfeleistungen oder                      Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalls
        ­friedenssichernden Maßnahmen teilgenommen hat;                          erklärt, bleibt unsere Leistungspflicht jedoch bestehen,
                                                                                 wenn uns nachgewiesen wird, dass der nicht oder nicht
     c)	durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren ­Versuch              ­richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die
         eines Verbrechens oder Vergehens durch die ­versicherte                  Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststel-
         Person. Ordnungswidrigkeiten oder fahrlässige und grob                   lung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich
         fahrlässige Verstöße (z. B. Straßenverkehrsdelikte) sind von             war. Haben Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir
         diesem Ausschluss nicht betroffen;                                       nicht zur Leistung verpflichtet.

                                                                                                                                             Seite 10/59

[Seite 15]
Berufsunfähigkeitsschutz
Versicherungsbedingungen


     c)	Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird, erlischt        		7
         der Versicherungsschutz. Die Rückzahlung der Beiträge,                  ie Absätze 1 bis 6 gelten bei einer unsere Leistungspflicht
                                                                                D
         die für die Zeit vor Wirksamwerden des Rücktritts gezahlt              ­erweiternden Änderung oder bei einer Wiederherstellung der
         wurden, können Sie nicht verlangen.                                     Versicherung entsprechend. Die Fristen nach Absatz 5 c) begin-
                                                                                 nen mit der Änderung oder Wiederherstellung der Versicherung
		3                                                                              bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten Teils neu
     a)	Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verlet-              zu laufen.
         zung der vorvertraglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz
         noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Ver-       		8
         trag unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat kündigen.                 ie Ausübung unserer Rechte erfolgt durch schriftliche Er­
                                                                                D
         ­Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten,            klärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie uns
          verzichten wir auf unser Recht, den Vertrag zu kündigen.              keine andere Person als Bevollmächtigten benannt haben, gilt
                                                                                nach Ihrem Ableben ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt,
     b)	Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen                  diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugs­
         wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht an-             berechtigter nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht
         gezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,                  ermittelt werden, können wir den Inhaber des Versicherungs-
         geschlossen hätten.                                                    scheins zur Entgegennahme der Erklärung als bevollmächtigt
                                                                                ansehen.
		4
     a)	Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den
         Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände,         § 16	Müssen Sie uns eine nachträgliche Erhöhung
         aber zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden                 des Risikos mitteilen?
         die anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend
         Vertragsbestandteil. Eine solche rückwirkende Vertragsan-              Sie sind nicht dazu verpflichtet, uns eine bei Vertragsabschluss
         passung kann zum Verlust des Versicherungsschutzes für                 für uns nicht vorhersehbare Erhöhung des Risikos (z. B. durch
         bereits eingetretene und zukünftige Versicherungsfälle                 die Ausübung eines neuen Berufs, die Aufnahme des Rauchens
         führen. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu
         ­                                                                      oder einer neuen Freizeitaktivität) nach Versicherungsbeginn
         ­vertreten, verzichten wir auf unser Recht, dass die anderen           gemäß der §§ 23 bis 27 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
          Bedingungen Vertragsbestandteil werden.                               mitzuteilen, es sei denn, dass wir eine erneute Risikoprüfung
                                                                                durchführen (z. B. bei Vertragsänderung).
     b)	Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um
         mehr als 10 % oder schließen wir den Versicherungsschutz
         für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den             § 17	Was gilt, wenn Sie eine planmäßige Erhöhung
         Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mit-                 der Leistung vor Eintritt des Versicherungs-
         teilung fristlos kündigen. In der Mitteilung werden wir Sie auf         falls mit uns vereinbart haben?
         das Kündigungsrecht hinweisen.
                                                                           		1
		5                                                                             Sie können sowohl bei Antragstellung als auch während der
     a)	Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsan-                Versicherungsdauer eine jährliche planmäßige Erhöhung der
         passung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte               Leistung zwischen 1 % bis 5 % (in 1-Prozent-Schritten) wählen.
         Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflicht-            Zudem können Sie einen einmal vereinbarten Prozentsatz für
         verletzung hingewiesen haben. Wir müssen unsere Rechte                 eine planmäßige Erhöhung während der Versicherungsdauer
         innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist           im Rahmen von Satz 1 beliebig zwischen 1 % und 5 % (in 1-Pro-
         beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung               zent-Schritten) ändern oder auf die planmäßige Erhöhung ganz
         der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht             verzichten.
         begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer
         Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die wir
         ­                                                                      Bei einem nachträglichen Einschluss bzw. einer nachträglichen
         ­unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen            Änderung der planmäßigen Erhöhung erfolgt die erste planmä-
          wir weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung                 ßige Erhöhung bzw. die erste geänderte planmäßige Erhöhung
          angeben.                                                              an dem Jahrestag des Versicherungsbeginns, der dem Zugang
                                                                                Ihrer entsprechenden Mitteilung folgt.
     b)	Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
          und zur Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir den                 Wenn Sie mit uns die planmäßige Erhöhung der Leistungen ver-
          nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der                  einbart haben, steigen diese zu jedem Jahrestag des Versiche-
         ­A nzeige kannten.                                                     rungsbeginns um den jeweils vereinbarten Prozentsatz. Wenn
                                                                                sich die Versicherungsleistung erhöht, erhöht sich auch der Bei-
        Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von 5 Jahren
     c)	                                                                       trag. Die Erhöhung des Beitrags wird hinsichtlich des erhöhten
        seit Vertragsabschluss ausüben; dies gilt nicht für Versiche-           Teils der Versicherungsleistung nach den bei Vertragsab-
        rungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Haben         schluss geltenden Rechnungsgrundlagen berechnet. Dabei be-
        Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt,             rücksichtigen wir das Alter der versicherten Person, die verblei-
        ­beträgt die Frist 10 Jahre.                                            bende Versicherungsdauer zum Zeitpunkt der Erhöhung sowie
                                                                                bei Vertragsabschluss bestehende Risikofaktoren. Aufgrund
		6                                                                             einer planmäßigen Erhöhung erhöht sich auch die im Rahmen
      ir können den Vertrag auch anfechten, falls durch unrichtige
     W                                                                          einer gegebenenfalls vereinbarten Zusatzoption versicherte
     oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt auf unsere                 Leistung. Wir verlangen keine erneute Risikoprüfung für den
     Annahmeentscheidung Einfluss genommen worden ist. Handelt                  dadurch erhöhten Schutz. Durch die planmäßige Erhöhung be-
     es sich um Angaben der versicherten Person, können wir Ihnen               ginnen die Fristen für eine etwaige Verletzung der vorvertrag­
     gegenüber die Anfechtung erklären, auch wenn Sie von der                   lichen Anzeigepflicht nicht erneut.
     Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis
     hatten. Absatz 2 c) gilt entsprechend.


                                                                                                                                              Seite 11/59

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Berufsunfähigkeitsschutz
Versicherungsbedingungen


		2                                                                                 deren maximal versicherbare Höhe von 10.000 € monatlich
     Einen nachträglichen Einschluss bzw. eine nachträgliche Ände-                 ­erreicht wird.
     rung der planmäßigen Erhöhung können Sie nur vereinbaren,
     wenn
                                                                              § 18	Was gilt, wenn Sie eine planmäßige Erhöhung
     a)	das Alter der versicherten Person zum Zeitpunkt der Aus-                   der Leistung nach Eintritt des Versicherungs-
         übung der Option nicht höher als 50 Jahre ist,                             falls mit uns vereinbart haben?

     b)	die versicherte Person noch nicht berufsunfähig im Sinne             		1
         dieser Versicherungsbedingungen oder in einer Grundfähig-                 Wenn Sie mit uns die planmäßige Erhöhung der Leistung nach
         keit beeinträchtigt ist oder war, keine schwere Krankheit (im             Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart haben, steigt die
         Fall der Vereinbarung der Zusatzoption Schwere Krank­                     ­versicherte Rente zu jedem Jahrestag des Leistungsbeginns
         heiten) und auch keine Arbeitsunfähigkeit (im Fall der Ver-                der Berufsunfähigkeitsrente um den von Ihnen gewählten
         einbarung der Zusatzoption Arbeitsunfähigkeit) vorliegt oder               Prozentsatz. Sie können bei Antragstellung eine jährliche
                                                                                    ­
         vorlag; der Eintritt einer solchen Berufsunfähigkeit, Beein-               ­Erhöhung der Leistungen zwischen 1 % bis 5 % (in 1-%-Schrit-
         trächtigung, schweren Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit ist                 ten) wählen und mit uns vereinbaren. Den mit uns vereinbarten
         nach Ihrer Kenntnis oder nach Kenntnis der versicherten                     und für Ihren Vertrag geltenden Prozentsatz können Sie Ihrem
         Person auch nicht vorhersehbar,                                             Versicherungsschein entnehmen.

     c)	noch keine Leistungen aus dem Berufsunfähigkeitsschutz               		2
         beantragt wurden und                                                       ie Erhöhung führt nicht zu einer Erhöhung der Beiträge. Sie
                                                                                   D
                                                                                   wurde bei der Kalkulation der Beiträge bereits berücksichtigt.
     d)	für die versicherte Person noch keine Leistungen nach den
         §§ 6 bis 10 oder aus einer gegebenenfalls mitversicherten            		3
         Zusatzoption Arbeitsunfähigkeit erbracht worden sind bzw.                  ndet die Berufsunfähigkeit vor Ablauf der Versicherungsdauer,
                                                                                   E
         der Eintritt der Voraussetzungen für eine solche Leistung                 besteht Versicherungsschutz in der Höhe, wie er im Zeitpunkt
         nach Ihrer Kenntnis oder nach Kenntnis der versicherten                   des Eintritts des Versicherungsfalls bestanden hat. Erhöhungen
         Person nicht vorhersehbar ist.                                            der Rente, die während der Versicherungsfalldauer eingetreten
                                                                                   sind, bleiben unberücksichtigt. Sie können jedoch beantragen,
		3                                                                                dass die versicherte Rente auch nach dem Ende der Berufsun­
       ie planmäßige Erhöhung entfällt rückwirkend für die entspre-
      D                                                                            fähigkeit bei dem Betrag verbleibt, welchen wir zuletzt an Sie
      chende Erhöhungsperiode, wenn Sie ihr innerhalb von                          ausgezahlt haben. In diesem Fall werden wir auch Ihren Beitrag
      2 ­Monaten nach dem Zeitpunkt der planmäßigen Erhöhung                       erhöhen. Ein entsprechender Antrag muss innerhalb von
      ­(Jahrestag des im Versicherungsschein angegebenen Versi-                    1 Monat nach unserer Leistungseinstellung bei uns eingegan-
       cherungsbeginns) widersprechen oder den ersten erhöhten                     gen sein.
       Beitrag für die entsprechende Erhöhungsperiode nicht inner-
       halb von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt der planmäßigen                   		4
       Erhöhung zahlen. Sie können den Erhöhungen beliebig oft
       ­                                                                            er Anspruch auf die während der Leistungspflicht erreichte
                                                                                   D
     ­widersprechen.                                                               ­erhöhte Berufsunfähigkeitsrente bleibt bei einem erneuten Ein-
                                                                                    tritt der Berufsunfähigkeit in voller Höhe erhalten, wenn diese
		4                                                                                 innerhalb von 12 Monaten nach Genesung eintritt. In diesem
      ir werden Sie rechtzeitig vor jedem Jahrestag über diese
     W                                                                              Fall errechnen sich die weiteren Erhöhungen nach der während
     ­Erhöhung, den neuen Beitrag sowie Ihr Recht zum Widerspruch                   der Versicherungsfalldauer zuletzt erreichten Berufsunfähig-
      in Textform informieren.                                                      keitsrente.

		5                                                                           		5
      ei Eintritt eines Versicherungsfalls findet die planmäßige
      B                                                                             ie Regelungen in Absatz 3 und 4 gelten auch, wenn Sie die
                                                                                   D
      ­Erhöhung der Leistung während der Dauer unserer Leistungs-                  planmäßige Erhöhung der Leistung vor dem und im Leistungs-
       pflicht nicht statt. Erhöhungen der Rente, die theoretisch                  fall gleichzeitig mit uns vereinbart haben.
       während der Leistungsfalldauer eingetreten wären, bleiben
       ­
       unberücksichtigt. Vereinbarte Erhöhungen der Leistung im
       ­                                                                      		6
       ­Versicherungsfall nach § 18 bleiben unberührt. Endet unsere                 Alle für Ihren Versicherungsvertrag getroffenen Vereinbarungen
        Leistungspflicht, besteht Versicherungsschutz in der Höhe, wie              erstrecken sich auch auf die auf eine planmäßige Erhöhung
        er im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls bestanden hat.        ­entfallenden Teile.
      Bei Wiederaufnahme der Beitragszahlung erfolgt die nächste
      planmäßige Erhöhung der Leistung zum nächsten J­ ahrestag
      des Versicherungsbeginns, der der Wiederaufnahme der                    § 19	Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz
     ­Beitragszahlung folgt.                                                         ohne erneute Risikoprüfung erhöhen
                                                                                    ­(Nachversicherungsgarantie)?
		6
      lle für Ihren Versicherungsvertrag getroffenen Vereinbarungen
     A                                                                        		1
     erstrecken sich auch auf die planmäßige Erhöhung entfallenden                  ie können den bestehenden Schutz während der Dauer dieser
                                                                                   S
     Teile.                                                                        Versicherung beliebig oft pro Ereignis ohne erneute Risikoprü-
                                                                                   fung erhöhen (Nachversicherungsgarantie) bei:
		7
     In den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Versicherungsdauer fin-                a)	
                                                                                      Heirat der versicherten Person, wobei die Heirat eines
     det keine planmäßige Erhöhung der Leistung mehr statt. Die                       früheren Ehepartners bzw. Lebenspartners im Fall einer
                                                                                      ­
     letzte planmäßige Erhöhung der Rente und damit auch des                          früheren Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartner-
                                                                                      ­
     Beitrags erfolgt spätestens am fünftletzten Jahrestag des
     ­                                                                                schaftsgesetz (LPartG) ausgeschlossen ist. Als Nachweis
     Versicherungsbeginns vor Ablauf der Versicherungsdauer.
     ­                                                                                ist die Heiratsurkunde einzureichen;
     ­A ndernfalls endet die Erhöhung der versicherten Rente, wenn


                                                                                                                                                Seite 12/59

[Seite 17]
Berufsunfähigkeitsschutz
Versicherungsbedingungen


     b)	Geburt eines Kindes der versicherten Person. Als Nachweis         o)	Tod des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners
         ist die Geburtsurkunde einzureichen;                                  der versicherten Person. Als Nachweis ist die Sterbe­
                                                                               urkunde einzureichen;
     c)	Adoption eines Kindes durch die versicherte Person. Als
         Nachweis ist der amtliche Adoptionsbeschluss einzu­               p)	Erhalt einer Leistung aus der gesetzlichen Pflegeversiche-
         reichen;                                                              rung aufgrund Pflegebedürftigkeit des Ehepartners oder
                                                                               eingetragenen Lebenspartners der versicherten Person.
     d)	
        rechtskräftiger Scheidung oder Aufhebung der Lebens­                   Geeignete Nachweise sind vorzulegen;
        partnerschaft nach dem LPartG der versicherten Person.
        Als Nachweis ist die Scheidungs- bzw. Aufhebungsurkunde            q)	Das Bruttoeinkommen der versicherten Person aus beruf­
        einzureichen;                                                          licher Tätigkeit überschreitet erstmals die Beitragsbemes-
                                                                               sungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.
     e)	Erreichen der Volljährigkeit der versicherten Person;
                                                                           r)	
                                                                              Reduzierung oder Wegfall der Invaliditätsversorgung der
     f)	Aufnahme einer Finanzierung durch die versicherte Person             versicherten Person aus der gesetzlichen Rentenversiche-
         für ihre freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit in Höhe        rung, einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvor-
         von mindestens 50.000 €. Dies ist durch Vorlage des ent-             sorge oder einem berufsständischen Versorgungswerk, in
         sprechenden Vertrags nachzuweisen;                                   dem die versicherte Person aufgrund einer Kammerzuge-
                                                                              hörigkeit pflichtversichert ist;
     g)	Erwerb von Eigentum an einer Immobilie mit einem Veräu-
         ßerungswert von mindestens 50.000 € zum Erwerbszeit-              s)	
                                                                              Durchführung eines Versorgungsausgleichs zulasten der
         punkt durch die versicherte Person. Es genügt auch, wenn             versicherten Person;
         die versicherte Person ein Darlehen für einen Aus- oder
         Umbau der Immobilie in derselben Höhe aufgenommen hat.            t)	Übergang aus einem mindestens 1 Jahr laufenden Teilzeit-
         Als Nachweis können ein amtlicher Grundbuchauszug oder                 oder befristeten Arbeitsverhältnis in eine unbefris­
                                                                                                                                   tete
         vergleichbare Dokumente eingereicht werden;                           ­Vollzeitstelle;

     h)	Abschluss einer beruflichen Qualifikation (z. B. Abschluss        u)	Wiederaufnahme der Tätigkeit nach Beendigung der Eltern-
         eines anerkannten Ausbildungsberufs, Meisterbrief, Promo-             zeit, wenn nicht bereits bei Geburt des Kindes die Nachver-
         tion, Studienabschluss) der versicherten Person oder Ertei-           sicherungsgarantie in Anspruch genommen wurde. Die
         lung einer Prokura. Hierfür sind entsprechende Unterlagen             ­Erhöhung kann im Fall der Wiederaufnahme der Tätigkeit
         vorzulegen;                                                            nach Beendigung der Elternzeit innerhalb von 12 Monaten
                                                                                ab dem Ende der für dieses Kind genommenen Elternzeit
     i)	erstmaliger Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit durch             verlangt werden;
         die versicherte Person, die keine Nebentätigkeit ist. Als
         Nachweis müssen Sie uns geeignete Unterlagen zusenden;            v) erstmaliger Gründung eines eigenen Hausstands;

     j)	
        erstmalige Aufnahme einer hauptberuflichen nichtselbst-            w)	erstmaliger Aufnahme eines Studiums oder einer Berufs-
        ständigen Vollzeittätigkeit der versicherten Person in Fest-           ausbildung;
        anstellung;
                                                                           x)	
                                                                              unabhängig von einem der zuvor genannten Ereignisse
     k)	erstmalige Gründung bzw. Übernahme einer (bestehenden)               ­einmalig innerhalb der ersten 5 Jahre nach Vertragsbeginn
         Arztpraxis oder Einstieg in eine bestehende Arztpraxis;               sowie zum 10. und 15. Jahrestag des Versicherungs­
                                                                               beginns.
     l)	
        Wegfall der Versicherungspflicht in einem berufsständi-
        schen Versorgungswerk, sofern dies durch entsprechende           		2
        Unterlagen nachgewiesen wird;                                      Die zusätzliche monatliche Rente darf pro Ereignis nicht mehr
                                                                           als 50 % der bislang versicherten monatlichen Rente und maxi-
     m)	Wegfall oder Kürzung einer berufsständischen oder betrieb-        mal 1.000 € betragen. Für die Ereignisse nach j) und k) ist die
         lichen Altersversorgung für die versicherte Person, sofern        Erhöhung auf maximal 75 % des durchschnittlichen monat­
         dies durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen wird;            lichen Bruttoeinkommens der versicherten Person beschränkt.
                                                                           Zudem darf der Gesamtbetrag der monatlichen Rente nach er-
     n)	nachhaltiger Steigerung des Bruttojahreseinkommens bei            folgter Anpassung den Betrag von 10.000 € nicht übersteigen.
         nicht selbstständigen Versicherten um mindestens 5 % im
         Vergleich zum Vorjahreseinkommen. Die Rente kann nur              Darüber hinaus darf die Summe aller versicherten Renten aus
         maximal um den Prozentsatz der Gehaltssteigerung, nicht           sämtlichen für die versicherte Person bestehenden Berufsunfä-
         jedoch mehr als in Absatz 2 beschrieben, erhöht werden.           higkeitsversicherungen nicht mehr als 70 % des jährlichen Brut-
         Als Nachweis sind die Bestätigung durch den Arbeitgeber           toeinkommens der versicherten Person betragen.
         hinsichtlich des Zeitpunkts aller Gehaltserhöhungen der
         letzten 12 Monate und der Höhe der Gehaltssteigerung so-        		3
         wie eine Gehaltsabrechnung einzureichen;                           ie können die Option innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt
                                                                           S
                                                                           des jeweiligen Ereignisses ausüben. Den Eintritt des jeweiligen
     	Für Selbstständige gilt:                                            Ereignisses und die Einkommensverhältnisse der letzten
       •	Die versicherte Person muss selbstständig tätig sein             3 Kalenderjahre müssen Sie in geeigneter Form nachweisen
          und                                                              (beglaubigte Kopie). Wir können außerdem weitere notwendige
       •	der durchschnittliche Gewinn vor Steuern der letzten             Auskünfte und Nachweise verlangen.
          3 Jahre muss um mindestens 30 % gestiegen sein.

     	Zur Ermittlung der Einkommenssteigerung vergleichen wir
       die letzten 3 Jahre mit den 3 vor diesen liegenden J­ ahren.


                                                                                                                                       Seite 13/59

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Berufsunfähigkeitsschutz
Versicherungsbedingungen


		4                                                                      		3
      ie Nachversicherungsgarantie für den Berufsunfähigkeits-
     D                                                                        Für den erhöhten Vertragsteil gelten die zum Erhöhungs­
     schutz besteht nur, wenn                                                 zeitpunkt gültigen Rechnungsgrundlagen und Versicherungs-
                                                                              bedingungen. Für den ursprünglichen Vertrag vereinbarte
     a)	
        das Alter der versicherten Person zum Zeitpunkt der                   ­Risikozuschläge oder besondere Vereinbarungen gelten auch
        ­Ausübung der Nachversicherungsgarantie nicht höher als                für die aus der Erhöhung resultierenden Vertragsteile.
         50 Jahre ist,

     b)	die versicherte Person noch nicht berufsunfähig im Sinne        § 21	Anwartschaft Risikoleben
         dieser Versicherungsbedingungen oder in einer Grundfähig-
         keit beeinträchtigt ist oder war, keine schwere Krankheit (im   		1
         Fall der Vereinbarung der Zusatzoption Schwere Krank­                Sie können innerhalb der ersten 10 Jahre nach Vertragsbeginn
         heiten) und auch keine Arbeitsunfähigkeit (im Fall der Ver-          ohne erneute Gesundheitsprüfung einmalig den Abschluss
         einbarung der Zusatzoption Arbeitsunfähigkeit) vorliegt oder         ­einer Risikolebensversicherung bei uns in einem der folgenden
         vorlag; der Eintritt einer solchen Berufsunfähigkeit, Beein-          Fälle beantragen:
         trächtigung, schweren Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit ist
         nach Ihrer Kenntnis oder nach Kenntnis der versicherten              a)	Geburt eines Kindes oder Adoption eines minderjährigen
         Person auch nicht vorhersehbar,                                          Kindes der versicherten Person,

     c)	noch keine Leistungen aus dem Berufsunfähigkeitsschutz               b)	Bau oder Erwerb einer selbst bewohnten und darlehens­
         beantragt oder erbracht wurden,                                          finanzierten Immobilie (Mindestdarlehenssumme: 50.000 €)
                                                                                  durch die versicherte Person,
     d)	alle bis zum Zeitpunkt der Anpassung fälligen Beiträge be-
         zahlt sind,                                                          c)	zehnter Jahrestag des Versicherungsbeginns.

     e)	für die versicherte Person noch keine Leistungen nach den            Sie können die Option innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt
         §§ 6 bis 10 oder aus einer gegebenenfalls mitversicherten            des jeweiligen Ereignisses ausüben. Den Eintritt des jeweiligen
         Zusatzoption Arbeitsunfähigkeit erbracht worden sind bzw.            Ereignisses müssen Sie in geeigneter Form nachweisen
         der Eintritt der Voraussetzungen für eine solche Leistung            (z. B. Urkunde, amtliche Bestätigung). Wir können außerdem
         nach Ihrer Kenntnis oder nach Kenntnis der versicherten              weitere notwendige Auskünfte und Nachweise verlangen.
         Person nicht vorhersehbar ist, und
                                                                         		2
        das Ereignis während der Versicherungsdauer eingetreten ist.
     f)	                                                                     Voraussetzung für die Ausübung der Option ist, dass

		5                                                                           a)	die versicherte Person der Berufsunfähigkeitsversicherung
      ür die Erhöhung werden die gleichen Versicherungsbedingun-
     F                                                                            und der Risikolebensversicherung dieselbe Person ist,
     gen, Rechnungsgrundlagen und alle sonstigen für den bereits
     bestehenden Vertragsteil geltenden Vereinbarungen zugrunde               b)	
                                                                                 die versicherte Person zum Zeitpunkt der Ausübung der
     gelegt. Für den zu erhöhenden Vertrag vereinbarte Risikozu-                 ­Option nicht älter als 50 Jahre ist,
     schläge oder besondere Vereinbarungen gelten somit auch für
     die aus der Erhöhung resultierenden Vertragsteile.                       c)	bei der versicherten Person noch keine Berufsunfähigkeit
                                                                                  im Sinne der §§ 3 bis 5 und auch keine schwere Krankheit
		6                                                                               (im Fall der Vereinbarung der Zusatzoption Schwere Krank-
     alls im Zusammenhang mit einem persönlichen Ereignis
     F                                                                            heiten) vorliegt oder vorlag; der Eintritt einer solchen
     gleichzeitig mehrere der unter Absatz 1 aufgeführten Ereignisse              ­Berufsunfähigkeit bzw. schweren Krankheit ist nach Ihrer
     zutreffen, kann die Nachversicherungsgarantie trotzdem nur                    Kenntnis oder nach Kenntnis der versicherten Person auch
     einmal für dieses persönliche Ereignis in Anspruch genommen                   nicht vorhersehbar,
     werden.
                                                                              d)	noch keine Leistungen aus dem Berufsunfähigkeitsschutz
                                                                                  beantragt wurden,
§ 20	Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz
      in sonstigen Fällen erhöhen?                                            e)	
                                                                                 alle bis zum Zeitpunkt der Ausübung der Option fälligen
                                                                                 ­Beiträge bezahlt sind,
		1
     Auch wenn Sie die Voraussetzungen unserer Nachversiche-                  f)	für die versicherte Person noch keine Leistungen nach den
     rungsgarantie nicht erfüllen, können Sie jederzeit eine Erhö-                §§ 6 bis 10 oder aus einer gegebenenfalls mitversicherten
     hung des Versicherungsschutzes bis zu einem Höchstbetrag                     Zusatzoption Arbeitsunfähigkeit erbracht worden sind bzw.
     der versicherten monatlichen Rente von 10.000 € beantragen.                  der Eintritt der Voraussetzungen für eine solche Leistung
     Darüber hinaus darf die Summe aller versicherten Renten aus                  nach Ihrer Kenntnis oder nach Kenntnis der versicherten
     sämtlichen für die versicherte Person bestehenden Berufsun­                  Person nicht vorhersehbar ist,
     fähigkeitsversicherungen nicht mehr als 70 % des jährlichen
     Bruttoeinkommens der versicherten Person betragen. Unsere                g)	
                                                                                 die Berufsunfähigkeitsversicherung inklusive gegebenen-
     Zustimmung zu einer beantragten Erhöhung des Versiche-                      falls mitversicherter Zusatzoptionen keine Risikozuschläge
     rungsschutzes hängt von unserer Einschätzung nach einer                     oder Leistungsausschlüsse enthält,
     ­erneuten Risikoprüfung ab.
                                                                              h)	wir zum Zeitpunkt des Antrags eine Risikolebensversiche-
		2                                                                               rung mit einem entsprechenden Versicherungsschutzum-
      ir berechnen den für die gewünschte Erhöhung der versicher-
     W                                                                            fang anbieten und
     ten monatlichen Rente nach unserer Einschätzung notwendigen
     Beitrag und teilen Ihnen diesen mit. Die gewünschte Erhöhung             i) 	die ausgeübte berufliche Tätigkeit der versicherten Person
     wird zum nächsten Fälligkeitstag Ihres Beitrags nach unserer                  gemäß den geltenden Annahmerichtlinien unserer Risiko­
     schriftlichen Zustimmung wirksam.                                             lebensversicherung versicherbar ist.

                                                                                                                                          Seite 14/59

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Berufsunfähigkeitsschutz
Versicherungsbedingungen


     Die Laufzeit der Risikolebensversicherung darf nicht länger          		4
     sein als die Restlaufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung.              enn uns ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, werden Ihre
                                                                               W
                                                                               Zahlungen so behandelt, als seien sie zum jeweiligen Fällig-
		3                                                                            keitstag erfolgt, es sei denn, die Lastschrift wird nicht eingelöst.
     Die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung muss                  Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht
     mindestens 50.000 € und darf maximal das Zehnfache der ver-               eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig,
     sicherten jährlichen Berufsunfähigkeitsrente, jedoch nicht mehr           wenn sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) nach ­unserer
     als 300.000 € betragen. Wenn die Anwartschaft aufgrund Baus               schriftlichen Zahlungsaufforderung in Textform erfolgt. Wird
     oder Erwerbs einer selbst bewohnten Immobilie in Anspruch ge-             eine Lastschrift nicht eingelöst, sind wir zu weiteren Einziehun-
     nommen wird, darf die Versicherungssumme maximal der Höhe                 gen berechtigt, nicht aber verpflichtet. Wenn Ihr Kreditinstitut
     des Darlehens entsprechen.                                                die Einlösung einer Lastschrift verweigert, können wir Ihnen die
                                                                               damit verbundenen Kosten in Rechnung stellen. Dies wird in der
     Darüber hinaus darf die Versicherungssumme aller bei uns für              Regel gemeinsam mit Ihrer nächsten Beitragszahlung erfolgen.
     die versicherte Person bestehender Risikolebensversicherun-
     gen nicht mehr als 5.000.000 € betragen.                             		5
                                                                               Ausstehende Beiträge können mit Leistungen verrechnet
                                                                               
                                                                              ­werden.
§ 22	Was haben Sie bei der Beitragszahlung
      zu beachten?
      Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag                               § 23	Wann können Sie Ihren Berufsunfähigkeits-
      nicht rechtzeitig zahlen?                                                 schutz beitragsfrei stellen?
		1                                                                       		1
      er erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist zur Zahlung fällig,
     D                                                                         ie können Ihren Berufsunfähigkeitsschutz zum nächsten
                                                                               S
     wenn wir die Annahme Ihres Antrags erklärt haben, nicht jedoch            ­Fälligkeitstag in einem der folgenden Fälle für einen befristeten
     vor dem im Versicherungsschein ausgewiesenen Versiche-                     Zeitraum beitragsfrei stellen:
     rungsbeginn. Die laufenden Beiträge zu Ihrem Versicherungs-
     vertrag können Sie je nach Vereinbarung durch Monats-, Vier-              a)	
                                                                                  Sie können eine befristete Beitragsfreistellung für eine
     teljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge entrichten.                      ­Dauer von bis zu 12 Monaten beanspruchen. Sie können
                                                                                   diese befristete Beitragsfreistellung im Laufe der Versiche-
      Die jeweilige Fälligkeit des Folgebeitrags wird jeweils ab dem               rungsdauer höchstens zweimal in Anspruch nehmen, wobei
      Fälligkeitstag des Einlösungsbeitrags gerechnet. Die Folgebei-               mindestens 1 Jahr zwischen den beiden Zeiträumen einer
      träge sind während der vereinbarten Beitragszahlungsdauer zu                 Beitragsfreistellung liegen muss. Der maximale Zeitraum für
     ­entrichten.                                                                  alle befristeten Beitragsfreistellungen beträgt in diesem Fall
                                                                                   24 Monate.
     Ihre Beitragszahlung ist rechtzeitig, wenn Sie bei Fälligkeit
      ­unverzüglich alles tun, damit der Beitrag bei uns eingeht.              b)	Haben Sie Zahlungsschwierigkeiten aufgrund von Kurz­
                                                                                   arbeit, Arbeitslosigkeit, Ende der Lohnfortzahlung im Krank-
     Sofern Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wer-                 heitsfall oder Scheidung, kann darüber hinaus eine ­befristete
     den wir die jeweils fälligen Beiträge nach der Vertragsannahme                Beitragsfreistellung aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten
     einziehen.                                                                    einmalig bis zu 12 Monate gewährt werden. Nehmen Sie
                                                                                   eine Elternzeit in Anspruch, ist alternativ eine befristete
		2                                                                                ­Beitragsfreistellung aufgrund von Elternzeit einmalig bis zu
     Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht oder nicht rechtzeitig                    36 Monate möglich. Hat die befristete Beitragsfreistellung
     zahlen, können wir – solange die Zahlung nicht bewirkt ist – vom               aufgrund von Elternzeit länger als 12 Monate gedauert,
     Vertrag zurücktreten. Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt des             ­f indet vor Wiederaufnahme der Beitragszahlung eine erneute
     Versicherungsfalls noch nicht gezahlt, besteht keine Leistungs-               Gesundheitsprüfung statt (siehe Absatz 5).
     pflicht. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie
     die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.                  	
                                                                                Sie können entweder eine befristete Beitragsfreistellung
                                                                                aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten oder wegen Eltern-
		3                                                                             zeit zusätzlich zu einer befristeten Beitragsfreistellung nach
      enn ein Folgebeitrag oder ein sonstiger Betrag, den Sie aus
     W                                                                          a) in Anspruch nehmen. Zwischen jedem Zeitraum einer
     dem Versicherungsverhältnis schulden, nicht oder nicht recht-              Beitragsfreistellung muss mindestens 1 Jahr liegen.
     zeitig gezahlt worden ist oder eingezogen werden konnte, er-
     halten Sie von uns auf Ihre Kosten eine Mahnung in Textform.         		2
     Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens 2                 oraussetzungen für alle Fälle einer befristeten Beitragsfreistel-
                                                                               V
     Wochen. Begleichen Sie den Rückstand nicht innerhalb der ge-              lung nach Absatz 1 sind,
     setzten Frist und sind Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls mit        • dass der Vertrag mindestens 1 Jahr bestanden hat und
     der Zahlung der Beiträge in Verzug, entfällt Ihr Versicherungs-           •  dass alle fälligen Beiträge bis zur befristeten Beitrags­
     schutz. Nach Ablauf der Ihnen gesetzten Zahlungsfrist können                  freistellung gezahlt wurden.
     wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern Sie
     mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug sind. Auf
     die Rechtsfolgen werden wir Sie in der Mahnung ausdrücklich
     hinweisen.


                                                                                                                                                Seite 15/59

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Berufsunfähigkeitsschutz
Versicherungsbedingungen


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     Während der befristeten Beitragsfreistellung gilt Folgendes:               beantragen?
     • Ihre Pflicht zur Beitragszahlung entfällt.
     • Wenn der für eine planmäßige Erhöhung der Leistung                   1	Beitragsstundung während der
        gemäß § 12 maßgebliche Jahrestag des Versicherungs­
        ­                                                                       Leistungsprüfung
        beginns in den Zeitraum einer befristeten Beitragsfreistel-            aben Sie eine Leistung beantragt, müssen Sie die Beiträge in
                                                                              H
        lung fällt, findet zu diesem Jahrestag keine planmäßige               voller Höhe bis zu unserer Leistungsentscheidung weiter ent-
        ­Erhöhung statt. Bei Wiederaufnahme der Beitragszahlung               richten. Auf Ihren Antrag können wir die Beiträge ab dem Zeit-
         erfolgt die nächste planmäßige Erhöhung der Leistung zum             punkt der Leistungsmeldung bis zur endgültigen Entscheidung
         nächsten Jahrestag des Versicherungsbeginns, der der                 über unsere Leistungspflicht zinslos stunden.
         Wiederaufnahme der Beitragszahlung folgt, aber nicht rück-
         wirkend für den Zeitraum der Beitragsfreistellung.                    oraussetzung für eine Stundung oder Teilstundung ist, dass
                                                                              V
     • Ihr Recht, von der Nachversicherungsgarantie gemäß § 19               die Versicherung bereits 1 Jahr bestanden hat und alle bis zum
         Gebrauch zu machen, entfällt während der Dauer der                   Zeitpunkt der Stundung fälligen Beiträge vollständig ­ gezahlt
         ­Beitragsfreistellung und lebt erst bei Wiederaufnahme der           wurden.
          Beitragszahlung wieder auf.
     • Die Höhe des Versicherungsschutzes ab dem Beginn der                   ährend der Zeit der Beitragsstundung besteht voller Versiche-
                                                                              W
          befristeten Beitragsfreistellung reduziert sich wie folgt           rungsschutz.
          ­(versicherte Berufsunfähigkeitsrente in Prozent bezogen auf
           den Schutz vor Beitragsfreistellung und Versicherungsjahr           ird der Versicherungsfall von uns nicht anerkannt, müssen
                                                                              W
           zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung):                           Sie die gestundeten Beiträge nachzahlen.
     • 0 % bei Verträgen im 2. bis 5. Versicherungsjahr
     • 5 % bei Verträgen im 6. bis 10. Versicherungsjahr                      rkennen wir den Versicherungsfall an, werden die bis zum Be-
                                                                              E
     • 10 % bei Verträgen im 11. bis 15. Versicherungsjahr                   ginn unserer Leistungspflicht fälligen und gestundeten Beiträge
     • 15 % bei Verträgen im 16. oder höheren Versicherungsjahr              auf Rentenleistungen angerechnet.

     Während der beitragsfreien Zeit reduziert sich der Versiche-              ird ein Versicherungsfall durch uns anerkannt und ist keine
                                                                              W
     rungsschutz für die gegebenenfalls mitversicherte Zusatz­option          ­Stundung vereinbart worden, zahlen wir die ab Beginn unserer
     im gleichen Verhältnis wie die versicherte Rente.                         Leistungspflicht von Ihnen entrichteten Beiträge ohne Verzin-
                                                                               sung an Sie zurück.
		4
     ach Ablauf des befristeten Beitragsfreistellungszeitraums
     N                                                                       2 Beitragsstundung in sonstigen Fällen
     müssen Sie wieder Beiträge zahlen.                                        enn Sie vorübergehend Ihre Beiträge nicht zahlen können,
                                                                              W
                                                                              können Sie mit uns vereinbaren, dass wir Ihre Beiträge bis zu
      m Ihnen den Versicherungsschutz ab diesem Zeitpunkt ­wieder
     U                                                                        24 Monate ganz oder teilweise stunden.
     in der Höhe zur Verfügung stellen zu können, in der er vor
     Beginn der Beitragsfreistellung bestanden hat, werden Ihre
     ­                                                                        oraussetzung für die Beitragsstundung ist, dass Sie die
                                                                              V
     ­Beiträge zum Ausgleich der fehlenden Beiträge erhöht.                   ­Beiträge für die ersten 12 Monate vollständig bezahlt haben.
                                                                               Eine Beitragsstundung ist in den letzten 5 Jahren vor Ablauf der
      lternativ können Sie die während der Beitragsfreistellung fällig
     A                                                                         vereinbarten Versicherungsdauer nicht möglich.
     gewesenen Beiträge in einem Betrag nachzahlen.
                                                                               Die Stundung beginnt frühestens, wenn Ihr nächster Beitrag
      ie können sich auch dafür entscheiden, Beiträge in der vor
     S                                                                        ­fällig ist.
     ­Beginn der Beitragsstellung vereinbarten Höhe zu zahlen. In
      diesem Fall würde jedoch der Versicherungsschutz zum Aus-                ährend der Zeit der Beitragsstundung besteht voller Versiche-
                                                                              W
      gleich der fehlenden Beiträge herabgesetzt werden. Dies ist             rungsschutz.
      nicht möglich, soweit vor der Beitragsfreistellung bereits ein
      Versicherungsschutz in Höhe der Mindestrente von 500 €                   ür die Beitragsstundung fallen Zinsen an. Die Höhe der Stun-
                                                                              F
      ­monatlich bestanden hat.                                               dungszinsen richtet sich nach unseren zu Beginn der Stundung
                                                                              gültigen Zinssätzen.
		5
      at die befristete Beitragsfreistellung aufgrund von Elternzeit
     H                                                                         ir berechnen keine Stundungszinsen, wenn und solange Sie
                                                                              W
     (Absatz 1 b) länger als 12 Monate gedauert, findet vor Wieder-           • arbeitslos sind,
     aufnahme der Beitragszahlung eine erneute Gesundheits­                   • sich in der gesetzlichen Elternzeit befinden oder
     prüfung statt. Als Folge davon kann es zu einer Neukalkulation           • erwerbsgemindert oder pflegebedürftig sind.
     von Versicherungsschutz oder Beitrag kommen.
                                                                               ies ist uns anhand eines Bescheids oder Leistungsnachwei-
                                                                              D
		6                                                                           ses eines gesetzlichen Sozialversicherungsträgers oder Ver-
      usätzliche Kosten für die Wiederinkraftsetzung Ihres Vertrags
     Z                                                                        sorgungswerks nachzuweisen. Sie müssen uns unverzüglich
     fallen nicht an.                                                         darüber informieren, wenn die genannten Anlässe enden. Ab
                                                                              dem Beendigungszeitpunkt fallen wieder Stundungszinsen an.

                                                                               enn Sie eine Beitragsstundung wünschen, werden wir mit
                                                                              W
                                                                              ­Ihnen zuvor eine Vereinbarung in Textform treffen.

                                                                               ach Ablauf des vereinbarten Stundungszeitraums müssen Sie
                                                                              N
                                                                              die gestundeten Beiträge vollständig nachzahlen.

                                                                                enn ein Versicherungsfall eintritt und wir diesen anerkennen,
                                                                               W
                                                                               ­werden die bis zum Beginn unserer Leistungspflicht fälligen und
                                                                                gestundeten Beiträge einschließlich Stundungszinsen auf
                                                                              ­Rentenleistungen angerechnet.

                                                                                                                                            Seite 16/59

[Seite 21]
Berufsunfähigkeitsschutz
Versicherungsbedingungen


   3 Nachzahlung von gestundeten Beiträgen                                     Für die Anpassung werden die gleichen Versicherungsbedin-
      ie können die gestundeten Beiträge in einem Betrag oder in
     S                                                                         gungen, Rechnungsgrundlagen und alle sonstigen für den be-
     maximal 24 Monatsraten nachzahlen.                                        reits bestehenden Vertrag geltenden Vereinbarungen zugrunde
                                                                               gelegt. Die Inhalte eventuell vereinbarter Leistungsausschlüsse
      lternativ können Sie mit uns zum Ausgleich der gestundeten
     A                                                                         sowie eventuell vereinbarte Risikozuschläge gelten weiterhin.
     Beiträge auch eine Erhöhung Ihrer Beiträge oder eine Reduzie-             Der Umfang der versicherten Leistungen und die Höhe der ver-
     rung der Versicherungsleistung vereinbaren.                               einbarten Berufsunfähigkeitsrente ändern sich nicht. Sollte das
                                                                               Ergebnis dieser Prüfung sein, dass sich der Beitrag nicht redu-
      ine erneute Beitragsstundung ist erst möglich, wenn Sie die
     E                                                                         ziert, werden wir Ihren Vertrag unverändert fortführen.
     gestundeten Beiträge vollständig ausgeglichen haben.

                                                                          § 27	Was ist zu beachten, wenn Sie eine Leistung
§ 25	Können Sie die Zahlungsweise oder                                         aus Ihrem Berufsunfähigkeitsschutz erhalten
      Beitragshöhe ändern?                                                      möchten?
		1                                                                       		1
      ie Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinbarung
     D                                                                          ine Meldefrist ist nicht zu beachten. Wir bitten Sie jedoch, in
                                                                               E
     monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich zahlen. Sie können        Ihrem eigenen Interesse, uns einen möglichen Versicherungs-
     die Beitragszahlungsweise jederzeit ändern.                               fall u
                                                                                    ­ nverzüglich anzuzeigen. Eine frühzeitige Meldung erleich-
                                                                               tert die Prüfung Ihrer Ansprüche.
		2
      enn Sie eine Änderung der Zahlungsweise wünschen,
     W                                                                    		2
     ­müssen Sie uns dies mindestens 1 Monat vor dem g
                                                     ­ ewünschten              Zum Nachweis des Versicherungsfalls sind uns auf Kosten des
      Zeitpunkt der Änderung unter Angabe der ­gewünschten neuen               Anspruchstellers zunächst folgende Unterlagen einzureichen,
      Zahlungsweise in Textform mitteilen. Die neue Zahlungsweise              damit wir mit der Leistungsprüfung beginnen können:
      wird dann zu diesem Fälligkeitstag w
                                         ­ irksam.
                                                                               a)	eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufs­
		3                                                                                unfähigkeit bzw. der Beeinträchtigung, der Erwerbsunfähig-
      ine Beitragsreduzierung für noch nicht fällige Beitragszahlun-
     E                                                                             keit, der Pflegebedürftigkeit oder der schweren Krankheit;
     gen ist durch Reduzierung der versicherten Rente möglich. Die
     Mindestrente beträgt 500 € monatlich. Nach einer Reduzierung              b)	ausführliche Berichte der Ärzte (z. B. Arztbriefe), die die ver-
     erfolgt eine Neuberechnung des Beitrags.                                      sicherte Person gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder
                                                                                   untersucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und
      ögliche vereinbarte Ausschlüsse und/oder Zuschläge gelten
     M                                                                             voraussichtliche Dauer des Leidens sowie über den Grad der
     entsprechend auch für eine reduzierte Versicherungsleistung.                  Berufsunfähigkeit, der Beeinträchtigung, der Erwerbsunfä-
                                                                                   higkeit, der Pflegebedürftigkeit oder der schweren Krankheit;
		4
     Eine Beitragserhöhung ist nach den Regelungen von § 20 möglich.          c)	Unterlagen über den zuletzt ausgeübten Beruf der versi-
                                                                                   cherten Person, ihre Stellung und Tätigkeit im Zeitpunkt des
                                                                                   Eintritts der Berufsunfähigkeit sowie über die eingetretenen
§ 26	Können Sie Ihren Beitrag aufgrund eines                                      Veränderungen;
      Berufswechsels überprüfen lassen?
                                                                               d)	bei Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit zusätzlich
     Wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer                    eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, die mit
     ihren Beruf wechselt, können Sie prüfen lassen, ob sich durch                 der Pflege betraut ist, über Art und Umfang der Pflege.
     den Berufswechsel der Beitrag für Ihre Versicherung reduziert.
     Als Berufswechsel zählt außerdem für uns                                  e)	Im Fall einer Erwerbsunfähigkeit nach § 5 Absatz 2 ist uns
                                                                                   der vollständige Erwerbsminderungsrentenbescheid der
     •	die Aufnahme eines Studiums, einer Ausbildung (auch schu-                  ­gesetzlichen Rentenversicherung vorzulegen.
        lischen Ausbildung) oder
     •	der Wechsel der Studienrichtung oder einer Ausbildung                  f)	Bei einem Versicherungsfall im Rahmen der Zusatzoption
        oder                                                                       Arbeitsunfähigkeit ist insbesondere § 2 der Anlage 2 –
     •	die Aufnahme einer Berufstätigkeit durch die versicherte                   ­Besondere Bedingungen für die Zusatzoption Arbeitsunfä-
        Person.                                                                    higkeit zu beachten.

     Bei einem Berufswechsel, der Aufnahme eines Studiums oder                 g)	Bei einem Versicherungsfall im Rahmen der Zusatzoption
     dem Wechsel der Studienrichtung muss die neue Tätigkeit min-                  Schwere Krankheiten ist § 7 der Besonderen Bedingungen
     destens 6 Monate ausgeübt worden sein. Gleiches gilt bei Auf-                 für die Zusatzoption Schwere Krankheiten zu beachten.
     nahme einer Ausbildung. Zur Prüfung des Berufswechsels sind
     uns geeignete Nachweise vorzulegen.

     Wir können die Reduzierung des Beitrags von einer erneuten
     Risiko- und Gesundheitsprüfung abhängig machen.

     Sollte die Prüfung des Berufswechsels ergeben, dass sich der
     Beitrag reduziert, werden wir Ihren Vertrag zum nächsten Fällig-
     keitstag Ihres Beitrags, der auf den Eingang Ihrer Mitteilung bei
     uns folgt, entsprechend anpassen.


                                                                                                                                                Seite 17/59

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Berufsunfähigkeitsschutz
Versicherungsbedingungen


		3                                                                        		10
      ir können außerdem – auf unsere Kosten – weitere ärzt­liche
     W                                                                           is zu unserer Entscheidung über die Leistungspflicht müssen
                                                                                B
     Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte sowie not-                  Sie die Beiträge in voller Höhe weiter entrichten. Bei Anerken-
     wendige Nachweise auch über die wirtschaftlichen Verhältnisse              nung der Leistungspflicht zahlen wir Ihnen die zu viel entrichte-
     (z. B. Steuerbescheide, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnun-              ten Beiträge zurück. Sie können eine zinslose Stundung der ab
     gen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen) und ihre Veränderungen                 Eingang Ihres Antrags auf Berufsunfähigkeitsleistungen zu ent-
     verlangen, insbesondere zusätzliche Auskünfte und Aufklärun-               richtenden Beiträge beantragen. Weitere Einzelheiten hierzu
     gen. Hält sich die versicherte Person im Ausland auf, können               finden Sie in § 24 Absatz 1.
     wir verlangen, dass die erforderlichen medizinischen Untersu-
     chungen in Deutschland durchgeführt werden. In diesem Fall            		11	
     übernehmen wir die Kosten, die im Zusammenhang mit diesen                  Wir unterstützen und beraten Sie gerne während der gesamten
     Untersuchungen entstehen. Angefallene Reise- und Unterbrin-                Vertragslaufzeit sowie im Versicherungsfall.
     gungskosten übernehmen wir jedoch nur bis zu folgender Höhe:               Insbesondere bei Fragen
                                                                                •	zur Beantragung von Leistungen,
     •	Reisekosten in Höhe der Kosten einer Bahnfahrt 2. Klasse                •	zum Verfahren der Leistungsprüfung,
        bzw. falls erforderlich die Flugkosten für die Economy Class;           •	zum Umfang der Leistungen,
     •	Unterbringungskosten bis zur Höhe für einen Aufenthalt in               •	zum Nachweis der Berufsunfähigkeit und der Pflegebedürf-
        einem 4-Sterne-Hotel (oder für eine vergleichbare Hotel-­
        ­                                                                          tigkeit,
        Kategorie).                                                             •	zu den beizubringenden Unterlagen,
                                                                                •	zur Beschreibung der ausgeübten beruflichen Tätigkeit im
     Auf Untersuchungen in Deutschland können wir verzichten, wenn                 Rahmen des Leistungsantrags,
     diese Untersuchungen vor Ort nach den von uns in Deutschland               •	zur betrieblichen Umgestaltung bei Selbstständigen sowie
     angewendeten Grund­sätzen erfolgen.                                        •	zu geeigneten Rehabilitationsmaßnahmen.

		4                                                                              erne können Sie uns hierzu auch anrufen. Alle erforder­lichen
                                                                                G
      rundsätzlich sind uns Originale oder beglaubigte Kopien der
     G                                                                          Formulare, mit denen Sie Leistungen beantragen können, er-
     jeweiligen Unterlagen vorzulegen. Zusätzlich können wir die                halten Sie direkt von uns. Sofern möglich und mit uns vereinbart
     Zahlung einer Leistung von der Vorlage des Versicherungs-                  können Sie auch ein Tele-Interview durchführen, um Leistungen
     scheins abhängig machen.                                                   zu beantragen.

		5
      ie Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist nicht Voraus­
     D                                                                     § 28	Wann geben wir eine Erklärung über unsere
     setzung für die Anerkennung der Leistungen aus der Berufs­                  Leistungspflicht ab?
     unfähigkeitsversicherung. Ausgenommen sind der Einsatz von
     Hilfsmitteln des täglichen Lebens (z. B. Verwendung von Pro­               Innerhalb von 1 Woche nach Eingang der von Ihnen ­jeweils zur
     thesen, Seh- und Hörhilfen) sowie Heilbehandlungen, die ge-                Prüfung vorgelegten Unterlagen erhalten Sie von uns eine Ent-
     fahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind                  scheidung über die Leistungspflicht oder eine Mitteilung
     und sichere Aussicht auf Besserung des Gesundheitszustands                 ­darüber, welche weiteren Unterlagen von Ihnen nachzureichen
     bieten. Lässt die versicherte Person darüber hinausgehende                  sind bzw. welche weiteren Schritte (z. B. neutrales Gutachten)
     ärztlich angeordnete, insbesondere operative Behandlungsmaß­                wir einleiten werden. Während der Prüfung werden wir Sie
     nahmen zur Heilung oder Minderung der Berufsunfähigkeit nicht               ­regelmäßig – mindestens alle 4 Wochen – über den ­aktuellen
     durchführen, steht dies einer Anerkennung der Leistungen aus                 Bearbeitungsstand informieren.
     dieser Versicherung nicht entgegen.

		6                                                                        § 29	Was gilt für die Nachprüfung der Berufs­
      ur Erteilung der erforderlichen Auskünfte hat die versicherte
     Z                                                                           unfähigkeit und in welchen Fällen zahlen wir
     Person die Möglichkeit, eine allgemeine Schweigepflichtentbin-              eine Wiedereingliederungshilfe und/oder eine
     dungserklärung oder für die jeweiligen Anfragen einzelfallbezo-             Einmalleistung bei einer Rehabilitationsmaß-
     gene Entbindungserklärungen abzugeben.                                      nahme?
		7                                                                        		1
     Die Anzeige- und Auskunftspflichten gemäß dieses § 27 gelten                ach Anerkennung oder Feststellung unserer Leistungspflicht
                                                                                N
     entsprechend für den Bezugsberechtigten oder sonstige                      sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit im
     Rechtsnachfolger des Versicherungsnehmers bzw. des Be-                     Sinne der §§ 3 bis 5 nachzuprüfen und zu überprüfen, ob die
     zugsberechtigten.                                                          versicherte Person noch lebt. Dabei sind insbesondere Ge-
                                                                                sundheitsveränderungen (abgesehen von vorübergehenden

 8                                                                              Änderungen) sowie das konkrete Ausüben einer zumutbaren
     Wenn eine der in den Absätzen 2 bis 6 genannten Pflichten                  anderen Tätigkeit im Sinne von § 3 Absatz 2 zu berücksichtigen.
     nicht erfüllt wird, kann dies zur Folge haben, dass wir nicht fest-        Vorübergehende Besserungen bleiben dabei unberücksichtigt.
     stellen können, ob oder in welchem Umfang wir leistungs-                   Eine Besserung gilt dann nicht als vorübergehend, wenn sie
     pflichtig sind. Eine solche Pflichtverletzung kann somit dazu              nach 3 Monaten noch anhält.
     führen, dass unsere Leistung nicht fällig wird.
                                                                           		2
		9                                                                              ur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten jederzeit sach-
                                                                                Z
      ir können einmalig für längstens 12 Monate ein zeitlich befris-
     W                                                                          dienliche Auskünfte anfordern und einmal jährlich umfassende
     tetes Anerkenntnis unter einstweiliger Zurückstellung der Frage            Untersuchungen der versicherten Person durch von uns zu be-
     aussprechen, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit               auftragende Ärzte verlangen. Die Bestimmung des § 27 Absatz 3
     im Sinne von § 3 Absatz 2 konkret ausübt. Bis zum Ablauf der               gilt entsprechend. Wir können vor Zahlung einer einmaligen
     Frist ist das zeitlich befristete Anerkenntnis für uns bindend.            Leistung oder vor jeder Rentenzahlung (in der Regel jährlich)
                                                                                ein amtliches Zeugnis darüber verlangen, dass die versicherte
                                                                                Person noch lebt.


                                                                                                                                              Seite 18/59

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Berufsunfähigkeitsschutz
Versicherungsbedingungen


		3                                                                          § 30	Was gilt bei einer Verletzung der
      ie sind nicht verpflichtet, uns von sich aus eine Besserung I­ hres
     S                                                                             ­Mitwirkungspflichten nach Eintritt des
     Gesundheitszustands oder die Aufnahme einer Berufs­tätigkeit                   Versicherungsfalls?
     nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit, sei es in Ihrem bisherigen
     oder in einem anderen (neuen) Beruf, anzuzeigen. Erst wenn wir          		1
     Sie im Rahmen einer Nachprüfung Ihrer Berufs­unfähigkeit ge-                  olange eine Mitwirkungspflicht nach § 27 oder § 29 von Ihnen,
                                                                                  S
     mäß den vorherigen Absätzen 1 und 2 danach fragen, sind Sie                  der versicherten Person oder dem Anspruchsteller vorsätzlich
     zur Auskunft verpflichtet. Der Zeitpunkt der Nachprüfung wird                nicht erfüllt wird, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.
     individuell nach Sachverhalt (z. B. Beruf, ­A lter der versicherten          Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Mitwirkungspflicht sind
     Person, Krankheitsbild) festgelegt. Wir werden zu gegebener                  wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Ver-
     Zeit auf Sie zukommen. Die Einstellung der Leistung aufgrund                 schuldens entsprechendem Verhältnis zu kürzen.
     einer Nachprüfung erfolgt frühestens nach 6 Monaten gerech-
     net ab dem Beginn unserer Leistungspflicht.                             		2
                                                                                   eisen Sie uns nach, dass Sie die Mitwirkungspflicht nicht grob
                                                                                  W
		4                                                                               fahrlässig verletzt haben, bleibt unsere Leistungspflicht bestehen.
      ir sind leistungsfrei, wenn wir feststellen, dass die bedin-
     W
     gungsgemäßen Voraussetzungen unserer Leistungspflicht                   		3
     entfallen sind und wir Ihnen diese Veränderung in Textform
     ­                                                                             ie Ansprüche aus der Versicherung bleiben auch bestehen,
                                                                                  D
     ­darlegen. Unsere Leistungen können wir mit Ablauf des dritten               soweit Sie uns nachweisen, dass die Verletzung ohne Einfluss
      Monats nach Zugang unserer Erklärung bei Ihnen einstellen.                  auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
                                                                                  ist. Das gilt nicht, wenn die Mitwirkungspflicht arglistig verletzt
		5                                                                               wird.
      enn unsere Leistungspflicht endet, weil die versicherte Per-
     W
     son aufgrund neu erworbener beruflicher Fähigkeiten wieder              		4
     eine Tätigkeit konkret ausübt, die ihrer Lebensstellung vor Ein-              enn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir erst ab
                                                                                  W
     tritt der Berufsunfähigkeit entspricht, zahlen wir als besondere             Beginn des laufenden Monats, in dem die Mitwirkungspflicht
     Wiedereingliederungshilfe einen einmaligen Betrag in Höhe des                ­erfüllt wird, nach Maßgabe dieser Versicherungsbedingungen
     6-fachen der zuletzt gezahlten monat­lichen Berufsunfähigkeits-               zur Leistung verpflichtet.
     rente. Voraussetzung ist, dass bei Entstehen des Anspruchs auf
     Wiedereingliederungshilfe die verbleibende Leistungsdauer für           		5
     die Rente noch 12 Monate beträgt. Bei Wiedereintritt der Be-                  ie vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit tritt nur ein,
                                                                                  D
     rufsunfähigkeit aus gleichem medizinischem Grund innerhalb                   wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese
     von 6 Monaten wird die Wiedereingliederungshilfe auf neu ent-                Rechtsfolge hingewiesen haben.
     stehende Rentenansprüche angerechnet. Die Wiedereinglie­
     derungshilfe kann während der Versicherungsdauer mehrmals
     beansprucht werden.                                                     § 31	Wer erhält die Versicherungsleistung?

		6                                                                          		1
     Endet unsere Leistungspflicht infolge einer erfolgreich abge-                 ahlungen erbringen wir an Sie als unseren Versicherungs­
                                                                                  Z
     schlossenen medizinischen oder beruflichen Rehabilitations-                  nehmer, falls Sie uns keine andere Person als ­bezugsberechtigte
     maßnahme, die zur nachhaltigen Verbesserung des Gesund-                      Person für den Versicherungsfall benannt haben. Wenn Sie
     heitszustands der zu versichernden Person beigetragen hat,                   sterben, ohne eine andere Person zu benennen, zahlen wir
     so übernehmen wir die Kosten der Rehabilitationsmaßnahme                     ­etwaige noch fällige Leistungen an Ihre Erben. Ist ein Bezugs-
     bis zu einer Höhe von 6 Berufsunfähigkeitsmonatsrenten,                       berechtigter nicht vorhanden oder können wir seinen Aufenthalt
     soweit die Kosten nicht von Dritten übernommen werden. Den                    nicht ermitteln, dürfen wir an den Inhaber des Versicherungs-
     Nachweis, dass die Kosten nicht von einem Dritten übernom-                    scheins zahlen.
     men wurden, haben Sie als Versicherungsnehmer zu erbringen.
                                                                                  2
     Voraussetzung ist, dass bei Abschluss der Rehabilitationsmaß-                 ir überweisen die versicherte Leistung ausschließlich in Euro
                                                                                  W
     nahme die verbleibende Leistungsdauer für die Rente noch                     auf das vom Bezugsberechtigten benannte Konto. Sofern wir
     12 Monate beträgt. Bei Wiedereintritt der Berufsunfähigkeit aus              auf ein Konto außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
     gleichem medizinischem Grund innerhalb von 6 Monaten nach                    überweisen sollen, trägt der Empfänger die damit verbundenen
     anteiliger Kostenübernahme durch uns wird die gezahlte                       Kosten sowie die damit verbundene Gefahr.
     ­Summe auf neu entstehende Rentenansprüche angerechnet.
      Die anteilige Kostenübernahme kann während der Versiche-               		3
      rungsdauer mehrmals beansprucht werden.                                      u Unrecht empfangene Leistungen sind an uns zurückzu­
                                                                                  Z
                                                                                  zahlen.
		7
      ndet unsere Leistungspflicht aus diesem Vertrag, muss die
     E
     Beitragszahlung in gleicher Höhe wie vor Eintritt der Berufs­           § 32	Können Sie Ihren Berufsunfähigkeitsschutz
     unfähigkeit wieder aufgenommen werden. Nur wenn Sie die                       kündigen?
     planmäßige Erhöhung der Leistung im Versicherungsfall verein-
     bart und nach § 18 Absatz 3 die Beibehaltung der zuletzt gezahl-        		1
     ten Rente als Versicherungssumme beantragt haben, müssen                     ie können Ihren Berufsunfähigkeitsschutz jederzeit zum
                                                                                  S
     Sie einen höheren Beitrag zahlen.                                            ­Monatsende durch eine Erklärung in Textform kündigen. Mit der
                                                                                   Kündigung endet der Vertrag. Nach Beginn bzw. während der
                                                                                   Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente können Sie nicht mehr
                                                                                   kündigen.


                                                                                                                                                    Seite 19/59

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Berufsunfähigkeitsschutz
Versicherungsbedingungen


		2                                                                     § 36	Können die Bedingungen von uns angepasst
      in Anspruch auf die Rückzahlung der von Ihnen für die Zeit vor
     E                                                                        werden?
     Wirksamwerden der Kündigung geleisteten Beiträge besteht
     nicht.                                                             		1
                                                                             Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen durch höchstrichter­
     Ein Rückkaufswert fällt nicht an.                                        liche Entscheidung oder durch bestandskräftigen Verwaltungs-
                                                                              akt für unwirksam erklärt worden, können wir sie durch eine
                                                                              neue Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Ver-
§ 33 Sind Sie an Überschüssen beteiligt?                                      trags notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Vertrag
                                                                              ohne neue Regelung für Sie oder uns auch unter Berücksichti-
     Eine Überschussbeteiligung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch            gung der Interessen der jeweils anderen Vertragspartei eine
     für gegebenenfalls mitversicherte Zusatzoptionen.                        ­unzumutbare Härte darstellen würde. Die neue Regelung ist nur
                                                                               wirksam, wenn sie die Wahrung des Vertragszieles der Ver­
                                                                               sicherungsnehmer des Berufsunfähigkeitsschutz angemessen
§ 34	Wie werden die Abschluss- und                                            berücksichtigt.
      ­Vertriebs­kosten erhoben?
       Welche weiteren Kosten fallen an?                                		2
                                                                              ie neue Regelung wird 2 Wochen, nachdem Ihnen die neue
                                                                             D
		1                                                                          Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe mitgeteilt
      ei dem Abschluss von Versicherungsverträgen sowie während
     B                                                                       ­worden sind, Vertragsbestandteil.
     deren Laufzeit entstehen Kosten. Die mit dem Abschluss und
     der Vermittlung Ihres Berufsunfähigkeitsschutzes verbundenen
     Kosten, etwa die Kosten für Beratung, Anforderung von              § 37	Wann werden Ihre Erklärungen und
     Gesundheitsauskünften und Ausstellung des Versicherungs-
     ­                                                                        Mitteilungen, die den Berufsunfähigkeits-
     scheins, werden Ihnen nicht gesondert in Rechnung gestellt.              schutz betreffen, wirksam?
     Diese Kosten wurden bei der Kalkulation Ihrer Beiträge bereits           Welche Formvorschriften gelten?
     berücksichtigt. Auch die laufenden Kosten sowie die Risiko­              Wem gegenüber können sie abgegeben
     kosten sind bereits bei der Kalkulation Ihrer Beiträge berück-
                                                                              werden? Welche Auskunftspflichten haben
     sichtigt. Bitte lesen Sie zu den Einzelheiten den Abschnitt
                                                                              Sie?
     Prämie; Kosten in dem „Informationsblatt zu Versicherungs­
     ­
     produkten“, das Sie mit den Informationen vor Vertragsab-
     schluss erhalten haben.                                            		1
                                                                             Ihre Erklärungen und Mitteilungen, die Ihren Berufsunfähig-
		2                                                                           keitsschutz betreffen, werden uns gegenüber erst dann wirk-
      Im Einzelfall können wir Ihnen folgende sonstigen Kosten
                                                                             sam, wenn sie in Textform erfolgen und uns zugegangen sind.
     ­berechnen:                                                              Dies gilt auch für die Änderung Ihres Namens oder die Ände-
      •	 Kosten der zum Zwecke der Gesundheitsprüfung durch­                 rung Ihrer Postanschrift sowie entsprechende Änderungen bei
          geführten ärztlichen Untersuchungen im Fall unseres Rück-           weiteren Beteiligten, zum Beispiel der versicherten Person.
          tritts vor Zahlung des Einlösungsbeitrags,
      •	 Kosten einer Mahnung bei Zahlungsverzug gemäß § 22            		2
         ­A bsatz 3,                                                          bsatz 1 gilt jedoch nicht für Ihr Widerrufsrecht; über dessen
                                                                             A
      •	Kosten der gescheiterten Einlösung einer Lastschrift gemäß          Voraussetzungen und Rechtsfolgen haben wir Sie vor und bei
          § 22 Absatz 4.                                                     Vertragsabschluss gesondert informiert.

      iese Kosten betragen derzeit (Stand 01.01.2025) in jedem der
     D                                                                  		3
     aufgeführten Fälle 15 €. Sie werden regelmäßig gemeinsam mit             ofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung,
                                                                             S
     der nächsten Beitragszahlung erhoben.                                   Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und
                                                                             Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die
      arüber hinaus können Ihnen Kosten für den Nachweis des Ver-
     D                                                                       hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen bei
     sicherungsfalls gemäß § 27 Absatz 2 entstehen.                          Vertragsabschluss, bei Änderung nach Vertragsabschluss oder
                                                                             auf Nachfrage unverzüglich – das heißt ohne schuldhaftes
                                                                             ­Zögern – zur Verfügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung
§ 35	Können die Beiträge für Ihren Berufsunfähig-                            verpflichtet, soweit der Status dritter Personen, die Rechte an
      keitsschutz angehoben werden?                                           ihrem Vertrag haben, für Datenerhebungen und Meldungen
                                                                              maßgeblich ist.
     Von der Möglichkeit des § 163 VVG, bei Vorliegen bestimmter
     Voraussetzungen die Beiträge für Ihren Berufsunfähigkeits-               otwendige Informationen sind beispielsweise Umstände, die
                                                                             N
     schutz anzuheben bzw. die Leistungen zu kürzen, werden wir              für die Beurteilung
     keinen Gebrauch machen.
                                                                             •   I hrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit,
                                                                             •    der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte
                                                                                   an ihrem Vertrag haben und
                                                                             •     der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers
                                                                                   
                                                                                   maßgebend sein können.

                                                                             Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische
                                                                             Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Ge-
                                                                             burtsort und der Wohnsitz.


                                                                                                                                          Seite 20/59

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Berufsunfähigkeitsschutz
Versicherungsbedingungen


        Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unter-        3
     lagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt           enn Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen Auf-
                                                                             W
     ­Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflich-            enthalts nach Vertragsschluss in einen Staat außerhalb der
      tung melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder         Europäischen Union, Islands, Norwegens oder der Schweiz
      ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn                verlegen, können sowohl Sie als auch wir Klage aus dem Ver-
      ­gegebenenfalls keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland be-          sicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung aus-
       steht. Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß diesem          schließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren
       Absatz 3 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht             ­Geschäftssitz oder die Niederlassung zuständig ist, die Ihren
       zahlen. Dies gilt so lange, bis Sie uns die für die Erfüllung
       ­                                                                      Vertrag verwaltet. Das gilt auch, falls Sie Ihren Wohnsitz oder
       ­unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Informationen zur          den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts nach Vertragsschluss
        Verfügung gestellt h
                           ­ aben.                                            nach Island, Norwegen oder die Schweiz verlegen und der
                                                                              ­jeweilige Staat nicht mehr Mitglied des Übereinkommens über
                                                                               die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Voll-
§ 38	Welches Recht findet auf Ihren Berufs­                                   streckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
      unfähigkeitsschutz Anwendung?                                            vom 30.10.2007 (Luganer Übereinkommen) oder einem ihm
                                                                               nachfolgenden Übereinkommen ist.
     Auf Ihren Berufsunfähigkeitsschutz findet das Recht der
     ­Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
                                                                        § 40	Verjährung

§ 39	Wo ist der Gerichtsstand?                                              Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in 3 Jahren.
                                                                             Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in
		1                                                                          dem die Leistung erstmals verlangt werden kann und der
      ür Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns ist das
     F                                                                       ­Berechtigte von den den Anspruch begründenden Umständen
     Gericht zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den          und dem Schuldner Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahr-
     Vertrag zuständige Niederlassung liegt. Sie können auch bei              lässigkeit hätte erlangen müssen. Ohne Rücksicht auf die
     dem Gericht Klage erheben, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der             Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis verjähren alle
     Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz be-               ­A nsprüche in 10 Jahren.
     steht, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
                                                                             Ist der Anspruch aus dem Vertrag bei uns angemeldet worden,
     Wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person oder               ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem unsere
     eine parteifähige Personengesellschaft ist, bestimmt sich das           Entscheidung dem Anspruchsteller in Textform zugeht.
     zuständige Gericht nach deren Geschäftssitz.

     Wenn nach dem Gesetz weitere Gerichtsstände bestehen, die          § 41	Welche Schlichtungsstelle gibt es?
     vertraglich nicht ausgeschlossen werden dürfen, können Sie
     auch dort Klage erheben.                                                Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungs­
                                                                             ombudsmann e.V. Damit können Sie regelmäßig nach Erhalt
		2                                                                          einer unserer Entscheidungen ein kostenloses außergericht­
      lagen aus dem Versicherungsvertrag müssen wir bei dem Ge-
     K                                                                       liches Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Dazu
     richt erheben, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung          müssten Sie Ihre Beschwerde telefonisch, schriftlich, per E-Mail
     Ihren Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz besteht, Ihren gewöhn-         oder in jeder anderen geeigneten Form beim Versicherungs­
     lichen Aufenthalt haben. Wenn zum Zeitpunkt der Klageerhe-              ombudsmann e.V. einlegen. Die Kontaktdaten lauten:
     bung weder Ihr Wohnsitz noch Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort
     bekannt ist, können wir Klage bei dem Gericht erheben, das für          •	Versicherungsombudsmann e.V.
     unseren Geschäftssitz oder die Niederlassung zuständig ist, die             Postfach 08 06 32,
     Ihren Vertrag verwaltet.                                                    10006 Berlin
                                                                                 Tel.: 0800-3696000
     Wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person oder                   Fax: 0800-3699000
     eine parteifähige Personengesellschaft ist, bestimmt sich das              E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
     zuständige Gericht nach deren Geschäftssitz.                                Internetseite: www.versicherungsombudsmann.de

     Ist deren Geschäftssitz unbekannt, können wir Klage bei dem
     Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz oder die Nie-
     derlassung zuständig ist, die Ihren Vertrag verwaltet.


                                                                                                                                          Seite 21/59

[Seite 26]
Berufsunfähigkeitsschutz
Versicherungsbedingungen


ANLAGE 1
DEFINITIONEN DER BESTIMMTEN GRUNDFÄHIGKEITEN GEMÄSS
§ 10 ABSATZ 1 DER VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN FÜR DEN
BERUFSUNFÄHIGKEITSSCHUTZ

Diese Anlage ist Bestandteil der Versicherungsbedingungen des            4 Hören
­Berufsunfähigkeitsschutzes von Canada Life.                             Ein Verlust liegt vor, wenn bei der versicherten Person auch unter
                                                                         Nutzung von Hilfsgeräten (z. B. Hörgeräte) eine Schallempfindungs-
Eine für den Anspruch auf Leistung notwendige Diagnose bzw. Be-          schwerhörigkeit auf beiden Ohren im Frequenzbereich des gespro-
stätigung muss endgültig und eindeutig sein sowie eine Begründung        chenen Worts bei 2 Kilohertz, die mittels Tonaudiogramm (Knochen-
(ggf. auch die von uns ausdrücklich verlangten Begründungen bzw.         leitung) einen Hörverlust von mindestens 60 Dezibel nachweist,
Tests) enthalten. Soweit in den Definitionen besondere Unterlagen        besteht.
genannt sind, sind sie der Diagnose bzw. Bestätigung beizufügen.
                                                                         Hörverlust aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung löst keine
1 Sehen                                                                  Leistungen aus.
Ein Verlust liegt vor, wenn das Sehvermögen der versicherten ­Person
so stark eingeschränkt ist, dass bei jedem Auge nur noch ein             5 Gehen
­Restsehvermögen von höchstens 5 % oder eine Einschränkung des           Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr selbst-
 Gesichtsfelds auf höchstens 15 Grad Abstand vom Zentrum, also ein       ständig in der Lage ist, über einen ebenen Boden zu gehen. Dabei
 Gesamtgesichtsfeldwinkel von höchstens 30 Grad besteht.                 muss eine Strecke von 400 Metern ohne anzuhalten, um sich abstüt-
                                                                         zen oder setzen zu müssen, innerhalb von 20 Minuten zurückgelegt
Sehverlust aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung löst keine          werden. Dies gelingt der versicherten Person auch unter Verwen-
Leistungen aus.                                                          dung geeigneter und zumutbarer Hilfsmittel nicht. Nicht zumutbare
                                                                         Hilfsmittel sind zum Beispiel Unterarmgehstützen oder ein Rollator.
2 Sprechen
Ein Verlust liegt vor, wenn die Sprechfähigkeit oder die sprachliche     6 Treppe steigen
Ausdrucksfähigkeit der versicherten Person nach abgeschlossenem          Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, selbstständig eine
Spracherwerb erheblich eingeschränkt ist. Ein unabhängiger Dritter       Treppe mit 12 Stufen mit einer üblichen Stufenhöhe von 18 bis 20 cm
kann die versicherte Person nicht mehr verstehen, weil sie keinen        hinauf- und hinabzugehen, ohne eine Pause von mindestens 1 Minu-
verständlichen sinnvollen Satz bilden und aussprechen kann. Selbst       te zu machen oder sich an dem Treppengeländer festzuhalten. Dies
wenn die versicherte Person geeignete und zumutbare Hilfsmittel          gelingt der versicherten Person auch unter Verwendung geeigneter
verwendet, ist das nicht möglich.                                        und zumutbarer Hilfsmittel nicht. Nicht zumutbare Hilfsmittel sind
                                                                         zum Beispiel Unterarmgehstützen oder ein Rollator.
Sprachverlust aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung löst keine
Leistungen aus.                                                          7 Knien oder Bücken
                                                                         Die versicherte Person ist nicht fähig, sich mit beiden Knien auf den
3 Gebrauch einer Hand                                                    Boden niederzuknien und sich dann wieder aus eigener Kraft aufzu-
Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person mit der linken oder   richten, oder die versicherte Person ist nicht in der Lage, sich so weit
der rechten Hand nicht mehr in der Lage ist, eine der nachfolgend        zu bücken, dass sie den Boden mit den Fingerspitzen beider Hände
aufgeführten Tätigkeiten auszuüben:                                      berührt und sich dann wieder aufrichtet.
•	  einen Schreibstift zu benutzen, um mindestens 5 Wörter mit
     ­jeweils mindestens 10 Buchstaben in Druckbuchstaben zu schrei-     8 Sitzen
   ben oder abzuschreiben, sodass ein unbeteiligter Dritter diese        Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr in der
   Wörter lesen kann,                                                    Lage ist, 20 Minuten ununterbrochen auf einem Stuhl mit Armlehnen
•	eine geöffnete Flasche mit Schraubverschluss zu schließen und         und Rückenlehne zu sitzen. Das gelingt der versicherten Person
   wieder zu öffnen,                                                     auch nicht, wenn sie die Sitzhaltung ändert.
•	eine 5 mm-Schraube, die an ein gedübeltes Loch angesetzt ist,
   mithilfe eines handelsüblichen Schraubendrehers vollständig           9 Stehen
   ­hinein- und wieder herauszudrehen                                    Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person auch mit Verände-
•	mit einem handelsüblichen Schraubenschlüssel eine auf einem           rung der Körperhaltung nicht mehr in der Lage ist, selbstständig und
    Gewinde sitzende Mutter der Größe M8 fest anzuziehen und             ohne Unterbrechung, 10 Minuten lang auf festem und ebenem Boden
    ­wieder zu lösen                                                     zu stehen, ohne sich abzustützen. Dies gelingt der versicherten
• eine Rohrzange zu benutzen,                                            Person auch unte Verwendung geeigneter und zumutbarer Hilfs­
                                                                         ­
•	eine Schere zu benutzen, um ein DIN-A4-Blatt Papier durchzu-          mittel nicht.
     schneiden.
                                                                         Nicht zumutbare Hilfsmittel sind zum Beispiel Unterarmgehstützen
                                                                         oder ein Rollator.


                                                                                                                                              Seite 22/59

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Berufsunfähigkeitsschutz
Versicherungsbedingungen


10 Arme bewegen                                                         12 Autofahren
Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr selbst-   Die versicherte Person ist aus gesundheitlichen Gründen nicht
ständig in der Lage ist, mit einem Arm (dem linken oder rechten Arm)    ­geeignet, einen Personenkraftwagen der Klasse B (bzw. Klasse 3)
eine der nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten auszuführen:               oder ein Motorrad der Klassen A (A, A1, AM bzw. Klasse 1) oder eine
•	einen 200 Gramm schweren Gegenstand von einem Tisch in ein            Zugmaschine der Landwirtschaft der Klassen T oder L zu führen.
     Regal in Schulter- oder Brusthöhe platzieren und wieder zurück-
    stellen;                                                            Eine Fahrerlaubnis nach deutschen verwaltungsrechtlichen Vor-
•	ihren gestreckten Arm bis auf Höhe der Schulter nach vorne und       schriften wurde aus gesundheitlichen Gründen
    seitlich heben und mindestens 10 Sekunden in dieser Position        • nicht erteilt oder
    halten sowie ohne aktive Hilfe in die jeweils andere Position       • entzogen oder
    ­führen;                                                            •	die versicherte Person hat freiwillig gegenüber der zuständigen
•	weder einen Nacken- noch einen Schürzengriff ausführen und              Behörde darauf verzichtet und den Führerschein an diese zurück-
     10 Sekunden zu halten. Ein Nackengriff bedeutet, beide Hände          gegeben.
     gleichzeitig hinter dem Nacken zusammenzuführen. Ein Schür-
     zengriff bedeutet, beide Hände gleichzeitig hinter dem Rücken      Der Nachweis ist durch verkehrsmedizinische Gutachten oder durch
   ­zusammenzuführen.                                                   entsprechende Facharztberichte zu erbringen.

11 Heben und Tragen                                                     Fehlende Eignung aufgrund von Alkohol- oder Drogenmissbrauch
Die versicherte Person ist nicht fähig, mit beiden Händen einen         sowie psychiatrischer Erkrankungen löst keine Leistung aus.
­Gegenstand von 5 Kilogramm von einem Tisch zu heben und 5 Meter
 weit zu tragen.                                                        13 Orientierung
                                                                        Die geistige Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Orientierungsfähig-
                                                                        keit (zeitliche und räumliche Orientierung, Orientierung zur eigenen
                                                                        Person) ist so schwer gestört (z. B. durch eine Demenz, Schizophre-
                                                                        nie, Psychose), dass die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist,
                                                                        ­alltagsrelevante Tätigkeiten auszuführen.

                                                                        Die Erkrankung/Verletzung des zentralen Nervensystems ist durch
                                                                        einen Neurologen, Psychiater oder Nervenarzt festzustellen. Zudem
                                                                        müssen die Ergebnisse eines Tests, der die Orientierungsfähigkeit
                                                                        prüft (z. B. DemTect, MMSE, MMST o. Ä.), zu den schlechtesten 10 %
                                                                        der Durchschnittsbevölkerung gehören.


                                                                                                                                            Seite 23/59

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Berufsunfähigkeitsschutz
Versicherungsbedingungen


ANLAGE 2
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZUSATZOPTION
­ARBEITSUNFÄHIGKEIT GEMÄSS § 11 ABSATZ 2
 DER V
     ­ ERSICHERUNGSBEDINGUNGEN FÜR DEN
 ­BERUFSUNFÄHIGKEITSSCHUTZ

Diese Anlage ist Bestandteil der Versicherungsbedingungen des                    Wenn wir bereits wegen einer Arbeitsunfähigkeit eine kombi-
­Berufsunfähigkeitsschutzes von Canada Life.                                     nierte Rentenleistung mit Beitragsbefreiung nach diesem
                                                                                 ­A bsatz 2 geleistet haben, rechnen wir diese Zeiträume auf die
Bei der Zusatzoption handelt es sich nicht um eine selbstständige                 36 Monate an. Wenn wir für insgesamt 36 Monate die kombi-
Zusatzversicherung, sondern um einen unselbstständigen Teil Ihres                 nierte Leistung erbracht haben, endet unsere Leistung nach
Vertrags. Soweit in diesen Besonderen Bedingungen nichts anderes                  diesem Absatz 2 aus diesem Grund.
bestimmt ist, gelten die Regelungen in den Versicherungsbedingungen
für den Berufsunfähigkeitsschutz (im Weiteren „Versicherungs­               		3
bedingungen“).                                                                    ir leisten rückwirkend zum Ablauf des Monats, in dem die ver­
                                                                                 W
                                                                                 sicherte Person arbeitsunfähig geworden ist. Unsere Leistun-
Zur besseren Übersichtlichkeit dieser Anlage haben wir Querverweise              gen ­wegen Arbeitsunfähigkeit nach Absatz 1 oder nach Ab-
auf andere Bestimmungen nur dann gesondert bezeichnet, wenn                      satz 2 sind auf insgesamt 36 Monate ­begrenzt. Dies gilt auch,
sie sich außerhalb dieser Besonderen Bedingungen befinden. Quer-                 wenn die versicherte Person während der Dauer des Versiche-
verweise, die nicht gesondert bezeichnet sind, beziehen sich auf diese           rungsschutzes mehrmals arbeits­unfähig wird. Wir leisten nur für
Anlage.                                                                          den Zeitraum der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit (Ab-
                                                                                 satz 1).

§ 1	Welche Leistungen erbringen wir bei Wahl                               		4
     der Zusatzoption Arbeitsunfähigkeit?                                         enn eine Karenzzeit für den Fall der Berufsunfähigkeit verein-
                                                                                 W
                                                                                 bart ist, gilt diese auch für den Fall der Arbeitsunfähigkeit. § 2
		1                                                                              Absatz 3 der Versicherungsbedingungen gilt entsprechend.
        Wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer               Wir rechnen die Karenzzeit auf die maximale Leistungsdauer
        gemäß einer ärztlichen Bescheinigung seit 6 Wochen ununter-              von 36 Monaten an.
        brochen arbeitsunfähig war, befreien wir Sie für die Dauer der
        Arbeitsunfähigkeit von Ihrer Beitragszahlungspflicht. Diese Ver-
        sicherungsleistung ist über die gesamte Versicherungsdauer          §2    as ist zu beachten, wenn Sie eine Leistung
                                                                                 W
        auch bei mehrfacher Inanspruchnahme auf maximal 36 Monate                erhalten möchten?
        begrenzt. Wenn wir bereits wegen einer ­A rbeitsunfähigkeit eine
        Beitragsbefreiung nach diesem Absatz 1 g  ­ eleistet haben, rech-   		1
       nen wir diese Zeiträume auf die 36 Monate an. Wenn wir für                 enn Sie Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit beantragen,
                                                                                 W
       insgesamt 36 Monate die reine Beitragsbefreiung geleistet                 müssen Sie uns unverzüglich auf Ihre Kosten die in § 1 ge-
       ­haben, endet unsere Leistung nach diesem Absatz 1 aus die-               nannten ärztlichen Bescheinigungen einreichen. Wir akzep-
        sem Grund.                                                               tieren nur B
                                                                                            ­ escheinigungen bis zu 2 Monate in die Zukunft.

		2                                                                               Die ärztlichen Bescheinigungen für die Arbeitsunfähigkeit
                                                                                  
        enn die versicherte Person während der Versicherungsdauer
       W                                                                         ­müssen § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz entsprechen. Ist die
       für mindestens 6 Monate ­arbeitsunfähig wird, leisten wir auf An-          versicherte Person kein Arbeitnehmer, beispielsweise Beam-
       trag für maximal 36 Monate eine Rente in Höhe der versicherten             ter oder Selbstständiger, ­genügt ein entsprechendes ärzt­
       Berufsunfähigkeitsrente in ­folgenden Fällen:                              liches bzw. fachärztliches Attest. Wenn die versicherte Per-
                                                                                  son während einer stufenweisen Wiedereingliederung nach
       a)	Die versicherte Person war gemäß einer ärztlichen Beschei-             § 74 ­Sozialgesetzbuch V ihre bisherige Tätigkeit teilweise
           nigung seit 6 Monaten ununterbrochen arbeitsunfähig.                   wieder ausüben kann, gilt dies nicht als Unterbrechung der
           ­Dabei muss mindestens eine der Krankschreibungen durch                Arbeitsunfähigkeit.
            einen Facharzt ausgestellt worden sein.
                                                                            		2
       b)	Die versicherte Person war gemäß einer ärztlichen Beschei-            ie müssen uns unverzüglich informieren, wenn die versicherte
                                                                                 S
            nigung seit mindestens 4 Monaten ununterbrochen arbeits-             Person nicht mehr arbeitsunfähig ist. Wenn wir wegen Arbeits-
            unfähig und von einem Facharzt wird zusätzlich bescheinigt,          unfähigkeit leisten, können wir auch jederzeit nachprüfen, ob
            dass sie ­voraussichtlich bis zum Ende eines insgesamt               die versicherte Person weiterhin ununterbrochen gemäß § 1
            6-monatigen Zeitraums ununterbrochen arbeitsunfähig sein             arbeitsunfähig ist.
            wird.
                                                                            		3
       Zudem übernehmen wir für die Dauer der Rentenleistung die                  itte beachten Sie, dass wir keine Leistungen erbringen, wenn
                                                                                 B
       Beitragszahlung für Sie, wobei diese Zahlung nicht auf den                Sie Ihren Mitwirkungsobliegenheiten gemäß § 27 Absatz 6 und
       Leistungszeitraum der Beitragsbefreiung für eine mehr als                 8 der Versicherungsbedingungen nicht nachkommen.
       6-wöchige Arbeitsunfähigkeit angerechnet wird.
                                                                            		4
       Diese kombinierte Leistung ist auch im Fall der mehrfachen                 eistungen wegen Berufsunfähigkeit, andere Leistungen nach
                                                                                 L
       ­Inanspruchnahme auf 36 Monate begrenzt.                                  §§ 6 bis 10 sowie Leistungen aus gegebenenfalls mitversicher-
                                                                                 ten Zusatzoptionen müssen Sie jeweils gesondert beantragen.


                                                                                                                                                Seite 24/59

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Berufsunfähigkeitsschutz
Versicherungsbedingungen


§3    Was gilt, wenn in dem Zeitraum einer                            § 4	Wann enden unsere Leistungen wegen
       ­Arbeitsunfähigkeit gleichzeitig eine Berufs-                        Arbeitsunfähigkeit?
        unfähigkeit vorliegt oder ein Anspruch auf
        andere ­versicherte Leistungen besteht?                            Unsere Leistungen enden
                                                                           •	mit Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person nicht
		1                                                                           mehr ununterbrochen arbeitsunfähig gemäß § 1 ist, oder
      s ist nicht möglich, dass Sie für denselben Zeitraum parallel
     E                                                                     •	mit Ablauf des Monats, in den die letzte Krankschreibung
     Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit und Leistungen wegen                 fällt, oder
     Berufsunfähigkeit erhalten. Sie haben daher keinen Anspruch           •	wenn wir bereits für insgesamt 36 Monate die kombinierte
     auf Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit, wenn wir für den Zeit-          Leistung aus Beitragsbefreiung und Rentenleistung gemäß
     raum der Arbeitsunfähigkeit bereits Leistungen wegen Berufs-             § 1 Absatz 2 wegen ­A rbeitsunfähigkeit erbracht haben oder
     unfähigkeit gemäß § 2 der Versicherungsbedingungen erbracht           •	mit Beginn des Monats, in dem wir Leistungen wegen
     haben.                                                                   ­Berufsunfähigkeit erbringen oder
                                                                           •	die vereinbarte Versicherungsdauer für Ihren Berufsunfä-
		2                                                                            higkeitsschutz abgelaufen ist, oder
      entenzahlungen, die wir wegen Arbeitsunfähigkeit geleistet
     R                                                                     •	wenn die versicherte Person stirbt.
     haben, rechnen wir auf die für den Zeitraum der Arbeits­
     ­
     unfähigkeit zu leistenden Renten wegen Berufsunfähigkeit an.
     Die Leistung für diesen Zeitraum fällt nicht unter die Begren-    § 5	Keine Überschussbeteiligung
     zung der Leistungsdauer wegen Arbeitsunfähigkeit von insge-
     samt 36 Monaten. Wenn der Anspruch auf die Leistung von               Eine Überschussbeteiligung ist gemäß § 33 der Versicherungs-
     Berufsunfähigkeitsrenten endet und die versicherte Person             bedingungen ausgeschlossen. Das gilt auch hinsichtlich der Zu-
     danach erneut arbeitsunfähig wird, können Sie daher wieder            satzoption Arbeitsunfähigkeit.
     Rentenzahlungen wegen Arbeitsunfähigkeit in dem verblie­
     benen Umfang erhalten.
                                                                       § 6	Sonstige Bestimmungen
		3
      s ist darüber hinaus auch nicht möglich, dass Sie für densel-
     E                                                                     Die für Ihren Vertrag geltenden Einschränkungen, Ausschlüsse
     ben Zeitraum parallel Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit und         ­sowie die vorvertragliche Anzeigepflicht gelten auch für Leis-
     •	Leistungen als Überbrückungshilfe nach § 6 der Versiche-            tungen wegen Arbeitsunfähigkeit.
         rungsbedingungen oder
     •	Leistungen als Gutachtenhilfe nach § 7 der Versicherungs-
         bedingungen oder
     •	 Leistungen wegen einer Krebserkrankung in besonderen
         ­Fällen nach § 8 der Versicherungsbedingungen oder
     •	Leistungen wegen einer besonderen Beeinträchtigung nach
          § 9 der Versicherungsbedingungen
     erhalten.

     ie haben daher keinen Anspruch auf Leistungen wegen
     S
     Arbeits­unfähigkeit, wenn wir für den geltend gemachten Zeit-
     raum bereits Rentenzahlungen zu einer der aufgeführten Leis-
     tungen erbracht h­ aben.

		4
      enn wir Rentenzahlungen wegen Arbeitsunfähigkeit geleis-
     W
     tet haben und Sie danach für denselben Zeitraum eine der
     unter ­A bsatz 3 ­aufgeführten anderen Leistungen beantragen,
     gilt ­
          Folgendes: ­  Rentenzahlungen, die wir wegen Arbeits­
     unfähigkeit geleistet haben, rechnen wir auf die zu zahlenden
     Renten an.


                                                                                                                                       Seite 25/59

[Seite 30]
Berufsunfähigkeitsschutz
Versicherungsbedingungen


ANLAGE 3
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZUSATZOPTION SCHWERE
KRANKHEITEN GEMÄSS § 11 ABSATZ 3 DER VERSICHERUNGS­
BEDINGUNGEN FÜR DEN BERUFSUNFÄHIGKEITSSCHUTZ

Diese Anlage ist Bestandteil der Versicherungsbedingungen des Be-       		3
rufsunfähigkeitsschutzes von Canada Life.                                     ei einem ersten Versicherungsfall für eine schwere Krank-
                                                                             B
                                                                             heit aus den Gruppen 1 bis 5, für den wir einen Leistungs­
Bei der Zusatzoption handelt es sich nicht um eine selbstständige            anspruch anerkennen, endet der Versicherungsschutz aus der
Zusatzversicherung, sondern um einen unselbstständigen Teil Ihres            Zusatzoption lediglich für die schweren Krankheiten aus der
Vertrags. Soweit in dieser Anlage nichts anderes bestimmt ist, gelten        jeweiligen Gruppe, für die wir die Leistung erbracht haben.
die Regelungen in den Versicherungsbedingungen für den Berufsun-
fähigkeitsschutz (im Weiteren „Versicherungsbedingungen“).                    er Versicherungsschutz für schwere Krankheiten aus den
                                                                             D
                                                                             verbleibenden Gruppen (inklusive Gruppe 6) bleibt in Höhe
Zur besseren Übersichtlichkeit dieser Anlage haben wir Querverweise          des 6-fachen der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls
auf andere Bestimmungen nur dann gesondert bezeichnet, wenn sie              ­versicherten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente bestehen.
sich außerhalb dieser Besonderen Bedingungen befinden. Querver-
weise, die nicht gesondert bezeichnet sind, beziehen sich auf diese     		4
Anlage.                                                                       enn der erste Versicherungsfall für eine schwere Krankheit,
                                                                             W
                                                                             für den wir einen Leistungsanspruch anerkennen, zu einer
                                                                             schweren Krankheit aus Gruppe 6 oder aufgrund eines Unfalls
§1     Was ist versichert?                                                   eingetreten ist, endet der Versicherungsschutz aus der Zusatz-
                                                                             option lediglich für die schwere Krankheit, für die wir die Leis-
		1                                                                         tung erbracht haben. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte
        ie Zusatzoption Schwere Krankheiten bietet Versicherungs-
       D                                                                     Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirken-
       schutz für den Fall, dass bei der versicherten Person während         des Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschä-
       der für diese Zusatzoption geltenden Versicherungsdauer eine          digung erleidet.
       schwere Krankheit gemäß § 9 oder § 10 eintritt und sie die
       ­Diagnose 14 Tage überlebt.                                           In beiden Fällen bleibt der Versicherungsschutz für die übrigen
                                                                              schweren Krankheiten aus allen Gruppen 1 bis 6 in Höhe des
		2                                                                           6-fachen der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls ver­sicherten
        ie Versicherungsdauer ist der Zeitraum vom Beginn des Ver-
       D                                                                      monatlichen Berufsunfähigkeitsrente bestehen.
       sicherungsschutzes (§ 5 Absatz 1) bis zum Ende des Ver­
       sicherungsschutzes (§ 5 Absatz 3).                               		5
                                                                              er für die Zusatzoption berechnete anteilige Risikobeitrag wird
                                                                             D
        ür 8 Krankheiten bestehen nach § 5 Absatz 2 Wartezeiten
       F                                                                     zur nächsten Beitragsfälligkeit, nachdem wir den Versiche-
       bis zum Beginn des Versicherungsschutzes.                             rungsfall anerkannt haben, nach Maßgabe des auf die ver­
                                                                             bleibende Versicherungsleistung entfallenden Beitragsanteils
                                                                             reduziert.
§ 2	In welchem Umfang besteht Versicherungs-
      schutz für eine g­ emäß § 9 versicherte                                 enn wir einen Leistungsanspruch für einen weiteren Versiche-
                                                                             W
      ­schwere Krankheit (Hauptkatalog)?                                     rungsfall einer schweren Krankheit aus einer der verbleibenden
       In welchem ­Umfang reduziert sich die                                 Gruppen anerkennen, endet der Versicherungsschutz aus der
       ­versicherte Leistung nach einem ersten                               Zusatzoption Schwere Krankheiten insgesamt. Dies gilt auch
                                                                             hinsichtlich der in § 10 definierten Krankheiten, selbst wenn zu
     ­Versicherungsfall?
                                                                             diesen Krankheiten noch kein Versicherungsfall gemeldet oder
        In welchem Umfang besteht Versicherungs-
                                                                             anerkannt worden ist.
        schutz für einen zweiten Versicherungsfall?

		1                                                                     § 3	In welchem Umfang besteht Versicherungs-
        enn wir einen Leistungsanspruch für einen ersten Versiche-
       W                                                                     schutz für eine gemäß § 10 versicherte
       rungsfall einer gemäß § 9 versicherten Krankheit anerkennen,          schwere Krankheit (erweiterter Krankheiten-
       zahlen wir eine Kapitalleistung in Höhe der 12-fachen der             katalog)?
       zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls versicherten monatlichen
       Berufsunfähigkeitsrente.                                         		1
                                                                              ie versicherte Leistung für eine Krankheit, für welche gemäß
                                                                             D
		2                                                                          § 10 Versicherungsschutz besteht, beträgt 5.000 Euro.
        ie gemäß § 9 versicherten Krankheiten sind in 6 Gruppen von
       D
       Erkrankungen unterteilt:                                         		2
       •	Gruppe 1: Organversagen                                             enn wir einen Versicherungsfall aus dem erweiterten Krank-
                                                                             W
       •	Gruppe 2: Zentrales Nervensystem                                   heitenkatalog anerkannt und eine Leistung erbracht haben,
       •	Gruppe 3: Herz-Kreislauf-System                                    ­endet der Versicherungsschutz für die in § 10 definierten Krank-
       •	Gruppe 4: Entzündungen                                              heiten.
       •	Gruppe 5: Tumore
       •	Gruppe 6: Weitere Krankheiten/Absicherungen                         er für schwere Krankheiten im Rahmen von § 9 bestehende
                                                                             D
                                                                             Versicherungsschutz bleibt hiervon unberührt.


                                                                                                                                           Seite 26/59

[Seite 31]
Berufsunfähigkeitsschutz
Versicherungsbedingungen


§ 4	Wann entsteht der Anspruch auf die                                       alls Sie die versicherte Leistung während der Versicherungs-
                                                                             F
     ­versicherte Leistung?                                                  dauer dieser Zusatzoption im Rahmen der Nachversicherungs-
                                                                             garantie oder in sonstigen Fällen erhöhen, gilt diese Wartezeit
		1                                                                          erneut für den Betrag der Erhöhung. Für den vor der Erhöhung
      enn bei der versicherten Person während der für diese
     W                                                                       bestehenden Versicherungsschutz gilt die erneute Wartezeit
     Zusatzoption geltenden Versicherungsdauer eine bestimmte
     ­                                                                       nicht.
     schwere Krankheit gemäß § 9 oder § 10 eingetreten ist, erbrin-
     gen wir die vereinbarte Versicherungsleistung für schwere          		3
     Krankheiten ab dem 15. Tag, nachdem ein qualifizierter Arzt im           er Versicherungsschutz der Zusatzoption Schwere Krankhei-
                                                                             D
     Sinne von § 7 Absatz 3 die schwere Krankheit zweifelsfrei fest-         ten endet
     gestellt hat.                                                           •	mit Ablauf der für Ihren Berufsunfähigkeitsschutz vereinbar-
                                                                                 ten Versicherungsdauer;
		2                                                                          •	wenn wir von Ihrem Berufsunfähigkeitsschutz zurücktreten
      ie versicherten schweren Krankheiten und die wesentlichen
     D                                                                           oder ihn anfechten (in diesen Fällen entfällt der Versiche-
     Unterlagen, die zum Nachweis ihres Eintritts bei uns eingereicht            rungsschutz gegebenenfalls sogar rückwirkend, siehe § 15
     werden müssen, sind in § 9 und § 10 definiert. Wird dort der                der Versicherungsbedingungen);
     ­Bericht eines bestimmten Arztes als Nachweis verlangt, muss            •	bei Kündigung Ihres Berufsunfähigkeitsschutzes;
      die Feststellung der bestimmten schweren Krankheit durch die-          •	mit Auszahlung der ­versicherten Leistung für einen 2. Ver-
      sen erfolgt sein.                                                          sicherungsfall gemäß § 2;
                                                                             •	bei Tod der versicherten Person.
      m einen Versicherungsfall prüfen zu können, kann die Einrei-
     U
     chung weiterer Unterlagen erforderlich sein (siehe § 7 dieser           Wenn wir einen Versicherungsfall für eine gemäß § 10 versi-
     ­Besonderen Bedingungen sowie § 27 Absatz 3 der Versiche-               cherte Krankheit anerkannt und eine Leistung erbracht haben,
      rungsbedingungen).                                                     endet der Versicherungsschutz für die in § 10 definierten Krank-
                                                                             heiten.
		3
      enn im Rahmen eines Versicherungsfalls zugleich mehr als
     W
     eine gemäß § 9 oder §10 versicherte schwere Krankheit ­vorliegt,   § 6	In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz
     erbringen wir die Versicherungsleistung für schwere Krankhei-           für die Zusatzoption ausgeschlossen?
     ten nur einmal.
                                                                        		1
		4                                                                           rundsätzlich leisten wir für Versicherungsfälle, die während
                                                                             G
      tirbt die versicherte Person vor Ablauf von 14 Tagen nach Ein-
     S                                                                       der für diese Zusatzoption vereinbarten Versicherungsdauer
     tritt einer schweren Krankheit, wird keine Leistung erbracht und        eingetreten sind, unabhängig davon, wo und wodurch es zum
     der Versicherungsvertrag endet insgesamt.                               Versicherungsfall gekommen ist. Wir gewähren Versicherungs-
                                                                             schutz auch dann, wenn der Versicherungsfall bei der versi-
                                                                             cherten ­Person in Ausübung des Wehr- oder Polizeidienstes
§ 5	Wann beginnt und endet der                                              oder bei ­inneren Unruhen eingetreten ist. Innere Unruhen sind
     ­Versicherungsschutz?                                                   gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Be-
      Welche Wartezeiten bestehen?                                           völkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden
                                                                             Weise in B ­ ewegung geraten und Gewalt gegen Personen oder
		1                                                                          Sachen verüben.
      er Versicherungsschutz der gewählten Zusatzoption beginnt
     D
     mit dem Beginn des Versicherungsschutzes für Ihren Berufs­         		2
     unfähigkeitsschutz gemäß § 12 der Versicherungsbedingun-                 ie in § 14 Absatz 2 b) bis d) der Versicherungsbedingungen
                                                                             D
     gen.                                                                    ­aufgeführten Ausschlüsse gelten entsprechend.

		2                                                                           arüber hinaus werden wir nicht leisten, wenn der Versiche-
                                                                             D
      ür folgende der in § 9 aufgeführten Krankheiten setzt der Ver-
     F                                                                       rungsfall für eine versicherte Person:
     sicherungsschutz abweichend von Absatz 1 erst nach Ablauf
     einer Wartezeit ein:                                                    a)	ganz oder teilweise durch eine Ansteckung mit einem HIV-­
                                                                                  Immunschwächevirus verursacht worden ist oder wenn
     •	für die Krankheit „Krebs“ besteht eine Wartezeit von                      der Versicherungsfall in Zusammenhang mit ­einem erwor-
        6 Monaten und                                                            benen Immundefektsyndrom (Aids) oder einer ähnlichen
     •	für die Krankheit „Bypass-Operation der Herzkranz­gefäße“                Immunschwächekrankheit oder einem damit verbundenen
        besteht eine Wartezeit von 3 Monaten.                                    Syndrom steht. Wir werden aber leisten, wenn die in der
     	Für folgende der in § 10 aufgeführten Krankheiten setzt der               § 9 genannten Voraussetzungen für eine Leistung bei
        ­Versicherungsschutz abweichend von Absatz 1 erst nach                   „HIV-Infektion durch Bluttransfusion“, „HIV-Infektion als
         Ablauf einer Wartezeit ein:                                             Folge eines körper­lichen Übergriffs“ oder „HIV-Infektion
     •	für die Krankheiten „Angioplastie am Herzen“ und „Trans­                 erworben als Folge bestimmter beruflicher Tätigkeiten“
        katheter Aortenklappenimplantation“ besteht eine Warte-                  ­erfüllt worden sind;
        zeit von 3 Monaten und
     •	für die Krankheiten „Ösophaguskarzinom in situ“, „Andere             b)	durch Strahlen aufgrund von Kernenergie verursacht wor-
         niedrig maligne Karzinome“, „Duktales Mammakarzinom in                  den ist. Wir werden aber leisten, wenn die versicherte Per-
         situ (DCIS)“ und „Niedrigrisiko Prostatakrebs“ besteht eine             son berufsmäßig diesem Risiko ausgesetzt ist oder eine
         Wartezeit von 6 Monaten.                                                Bestrahlung für Heilzwecke durch einen Arzt erfolgte;

      ie jeweilige Wartezeit beginnt an dem Tag, an dem der Ver­
     D                                                                       c)	
                                                                                durch Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit
     sicherungsschutz nach Absatz 1 für schwere Krankheiten ohne                bzw. -missbrauch eingetreten ist. Wir leisten aber, wenn die
     ­Wartezeit beginnt. Für einen Versicherungsfall, der vor Ablauf            Medikamente, die zur Abhängigkeit geführt ­haben, durch
      der Wartezeit eingetreten ist, besteht kein Anspruch auf Ver­             einen qualifizierten Arzt verschrieben und unter dessen An-
      sicherungsleistung.                                                       leitung eingenommen wurden.

                                                                                                                                          Seite 27/59

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Berufsunfähigkeitsschutz
Versicherungsbedingungen


		3                                                                       		3
     Im Übrigen bestehen spezielle Ausschlüsse und Einschrän-                 ualifizierte Ärzte im Sinne dieser Besonderen Bedingungen
                                                                              Q
      kungen für einzelne Krankheiten. Diese Ausschlüsse und Ein-             sind Ärzte bzw. Fachärzte, die in einem der folgenden Staaten
      schränkungen sind unter der Definition der jeweiligen ver­              eine gültige staatliche Zulassung als Arzt bzw. Facharzt besit-
      sicherten schweren Krankheit in § 9 und § 10 aufgeführt. Aus            zen und aktive Mitglieder der dort ansässigen Ärztekammer
      Ihrem Versicherungsschein können sich weitere Ausschlüsse               sind: ein Mitgliedstaat der EU, Australien, Island, Kanada,
      ergeben.                                                                Liechtenstein, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz und die
                                                                              USA. Wir können auf Antrag auch Ärzte, die in einem anderen
                                                                              Staat eine Zulassung besitzen und Mitglied der entsprechenden
§ 7	Was ist zu beachten, wenn Sie eine Leistung                              Ärztekammer sind, als qualifizierte Ärzte anerkennen.
     erhalten ­möchten? Mit welchen Folgen
     müssen Sie rechnen, wenn Sie Ihre                                    		4
     ­Mitwirkungspflichten nicht beachten?                                     ird eine nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllende
                                                                              W
                                                                              ­Mitwirkungspflicht (Obliegenheit) vorsätzlich verletzt, sind wir
		1                                                                            für diesen Versicherungsfall von der Leistungspflicht befreit. Bei
      ie sollten uns unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern)
     S                                                                         grob fahrlässiger Verletzung haben wir das Recht, unsere Leis-
     benachrichtigen, sobald Sie den Eindruck haben, dass ein
     ­                                                                         tungen entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen.
     Versicherungsfall vorliegen könnte, damit eine zügige Bear­
     ­                                                                         Erbringen Sie den Nachweis, dass die Obliegenheit nicht grob
     beitung ­des Versicherungsfalls erfolgen kann.                            fahrlässig verletzt wurde, bleibt unserer Leistungspflicht beste-
                                                                               hen. ­Unsere Leistungspflicht bleibt auch bestehen, soweit uns
		2                                                                            nachgewiesen wurde, dass die Verletzung keinen Einfluss auf
      enn Leistungen wegen einer versicherten schweren Krankheit
     W                                                                         die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht hat.
     geltend gemacht werden, sind uns zunächst auf Ihre Kosten                 Im Leistungsfall werden wir Sie gesondert auf diese Regelung
     ­folgende Informationen vorzulegen, damit wir mit der Leistungs-          ­hinweisen. Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit tritt
      prüfung beginnen können:                                                  nur ein, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
      •	Arztberichts-Fragebogen (von uns bereitgestellt);                      auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Bei Arglist bleiben
      •	die in der Definition der jeweiligen schweren Krankheit in § 9         wir g
                                                                                    ­ enerell leistungsfrei.
          bzw. § 10 genannten Unterlagen;
      •	 zusätzliche Krankenkassen-/Krankenversicherungsauskunft         		5
          zu der Krankheit, für die eine Leistung verlangt wird, ihrem         ür die Prüfung des Versicherungsfalls gelten darüber hinaus
                                                                              F
          Krankheitsverlauf und der erfolgten Behandlung.                     die Regelungen in § 27 der Versicherungsbedingungen.

      ine für den Anspruch auf Leistung notwendige Diagnose bzw.
     E
     Bestätigung muss endgültig und eindeutig sein sowie gegebe-          § 8	Keine Überschussbeteiligung
     nenfalls auch die von uns ausdrücklich verlangten Begründun-
     gen bzw. Tests enthalten. Soweit in den Definitionen besondere           Eine Überschussbeteiligung ist gemäß § 33 der Versicherungs-
     ­Unterlagen genannt sind, sind sie der Diagnose bzw. Bestäti-            bedingungen ausgeschlossen. Das gilt auch hinsichtlich der
      gung beizufügen.                                                        ­Zusatzoption Schwere Krankheiten.


                                                                                                                                               Seite 28/59

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Schwere Krankheiten Vorsorge
Berufsunfähigkeitsschutz
Versicherungsbedingungen
Versicherungsbedingungen


§9    Definitionen der versicherten schweren Krankheiten (Hauptkatalog)

      Die in den folgenden Definitionen für schwere Krankheiten genannten Ärzte bzw. Fachärzte müssen die Voraussetzungen für qualifi-
      zierte Ärzte im Sinne von § 7 Absatz 3 erfüllen, um für Zwecke dieses § 9 anerkannt zu werden.


      In den einzelnen Definitionen führen wir auf, wann unsere Leistungspflicht bei bestimmten schweren Krankheiten ausgeschlossen oder
      eingeschränkt ist. Bitte beachten Sie, dass unsere Leistungspflicht auch nach § 6 ausgeschlossen oder eingeschränkt sein kann.


Übersicht der abgesicherten schweren
Krankheiten
 Gruppe 1: Organversagen

 _ Chronische Bauchspeichel-                   _ Fortgeschrittene Lungen-                    _ Pneumonektomie

   drüsenentzündung                              erkrankung (inklusive schwerem              _ Transplantation von Hauptorganen
 _ Fortgeschrittene Leber-                       Emphysem)
                                               _ Nierenversagen
      erkrankungen

 Gruppe 2: Zentrales Nervensystem

 _ Amyotrophe Lateralsklerose                  _ Fortgeschrittene Parkinson’sche             _ Multisystematrophie mit der Folge
 _ Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (CJK)             Krankheit                                     dauerhafter Symptome
 _ Erkrankungen des zentralen                  _ Kinderlähmung (Poliomyelitis)               _ Muskeldystrophie
                                               _ Motoneuronerkrankung                        _ Progressive supranukleäre
   Nervensystems
 _ Fortgeschrittene Alzheimer-                 _ Multiple Sklerose mit neurolo-                Blickparese
                                                                                             _ Querschnittslähmung
      Krankheit                                     gischen Einschränkungen

 Gruppe 3: Herz-Kreislauf-System

 _ Aortenaneurysma                             _ Herzklappenoperation                        _ Operation am offenen Herzen
 _ Aortenplastik                               _ Herzstillstand mit Einsetzen eines          _ Operation der Pulmonalarterie,
 _ Bypass-Operation der Herz-                    Defibrillators                                   die eine chirurgische Öffnung
                                               _ Intrakranielles Aneurysma                        des Brustbeines erfordert
   kranzgefäße
 _ Erkrankung des Herzmuskels                  _ Konstriktive Perikarditis (Panzer-          _ Primäre pulmonale Hypertonie
                                                                                             _ Schlaganfall
   (Kardiomyopathie)                                herz), die eine Operation erfordert
 _ Herzinfarkt


                                                                                                                                       Seite
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Schwere Krankheiten Vorsorge
Berufsunfähigkeitsschutz
Versicherungsbedingungen
Versicherungsbedingungen


 Gruppe 4: Entzündungen

 _ Bakterielle Meningitis            _ Enzephalitis                          _ Schwere rheumatoide Arthritis


 Gruppe 5: Tumore

 _ Fortgeschrittener Krebs           _ Gutartiger Gehirntumor                _ Gutartiger Rückentumor


 Gruppe 6: Weitere Krankheiten/Absicherungen

 _ Abhängigkeit von einer dritten    _ HIV-Infektion als Folge eines         _ Schwere Verbrennungen,
   Person                              körperlichen Übergriffs                 Erfrierungen und Verätzungen
 _ Aplastische Anämie                _ HIV-Infektion durch Bluttransfusion   _ Schwerer Unfall
   (Blutbildungsstörung)             _ HIV-Infektion erworben als Folge      _ Sprachverlust
 _ Asbestose                                                                 _ Systemischer Lupus
                                       bestimmter beruflicher Tätigkeiten
 _ Berufsbedingte Hepatitis C        _ Intensivpflege mit künstlicher          erythematodes
 _ Funktionsverlust von Gliedmaßen       Beatmung über einen Zeitraum        _ Transplantation von Knochenmark
                                         von mehr als 10 Tagen               _ Verlust der Hörfähigkeit (Taubheit)
                                     _ Koma
                                                                             _ Verlust der Sehfähigkeit (Blindheit)
                                     _ Schwere Kopfverletzung


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 Gruppe 1: Organversagen


 Chronische Bauchspeicheldrüsenentzündung

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-      Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         cherten Person eine chronische Bauchspeichel-        können, benötigen wir, neben den nach
                         drüsenentzündung (Pankreatitis) diagnostiziert       § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         wurde und die Bauchspeicheldrüse ihre Funktion       _ Befundbericht des behandelnden Fach-
                         (Verdauung von Fett und Eiweiß, Blutzuckerre-            arztes für Innere Medizin, aus dem
                         gulation) verloren hat.                                  sich die genannte Diagnose und deren
 Was ist nicht           Sie erhalten keine Leistung für eine akute               Ursache ergeben.
 versichert?             Bauchspeicheldrüsenentzündung.


 Fortgeschrittene Lebererkrankungen

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der ver-        Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         sicherten Person eine Leberzirrhose oder das         können, benötigen wir, neben den nach
                         Endstadium einer Lebererkrankung diagnosti-          § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         ziert wurde und mindestens zwei der folgenden        _ Befundbericht des behandelnden Gastro-
                         Krankheitsbilder vorliegen:                              enterologen, aus dem sich die Leber-
                         _ hepatische Enzephalopathie (Hirn-                      erkrankung und zwei der beschriebenen
                           erkrankung durch Leberschaden)                         Krankheitsbilder ergeben.
                         _ unkontrollierbarer Aszites (Wasserbauch)
                         _ Ikterus (permanente Gelbsucht)
                         _ Varizen (Krampfadern) in der Speiseröhre
                           oder im Magen


 Fortgeschrittene Lungenerkrankung (inklusive schwerem Emphysem)

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der             Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         versicherten Person eine Lungenerkrankung            können, benötigen wir, neben den nach
                         diagnostiziert wurde, welche zur chronisch           § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         respiratorischen Insuffizienz führte, und folgende   _ Befundbericht des behandelnden Facharz-
                         Befunde diagnostiziert wurden:                           tes für Lungenerkrankungen, aus dem sich
                         _ eine ununterbrochene Sauerstoffversor-                 die Diagnose der Lungenerkrankung und
                           gung wegen Hypoxie (Sauerstoffmangel)                  der chronisch respiratorischen Insuffizienz
                         _ FEV1 (forciertes exspiratorisches Volumen              ergibt,
                           in der 1. Sekunde = Tiffeneau-Test) beträgt        _ Befundbericht, aus dem sich die genannten
                           dauerhaft weniger als 1 Liter                        Befunde ergeben.
                         _ arterielle Blutgasanalyse mit partiellem
                               Sauerstoffdruck von 55 Millimeter Quecksil-
                               bersäule oder weniger (Pa02 ≤ 55 mm Hg)


                                                                                                                                Seite 31/59
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 Nierenversagen

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der ver-      Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         sicherten Person aufgrund eines chronischen        können, benötigen wir, neben den nach
                         Nierenversagens für mindestens 6 Monate            § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         durchgehend eine regelmäßige Dialyse durch-        _ Befundbericht des behandelnden Neph-
                         geführt wurde.                                         rologen, aus dem sich das chronische
 Was ist nicht           Sie erhalten keine Leistung bei Vorliegen eines      Nierenversagen ergibt, und
 versichert?             vorübergehenden, akuten Nierenversagens.           _ Dialyseplan.


 Pneumektomie

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der           Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         versicherten Person ein ganzer Lungenflügel        können, benötigen wir, neben den nach
                         operativ entfernt wurde (Pneumektomie).            § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                                                                            _ Entlassungsbericht der Klinik, in der die
 Was ist nicht           Sie erhalten keine Leistung für einen anderen
 versichert?             Eingriff an der Lunge, wie zum Beispiel eine           Pneumektomie durchgeführt wurde.
                         Lungensegmentresektion, Lobektomie oder
                         einen Lungenschnitt.


 Transplantation von Hauptorganen

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn die versicherte   Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         Person eine teilweise oder vollständige Trans-     können, benötigen wir, neben den nach
                         plantation von Herz, Lunge, Leber, Niere oder      § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         Bauchspeicheldrüse erhielt oder sie dafür auf      _ Entlassungsbericht der Klinik, in der die
                         einer offiziellen Warteliste registriert wurde.      Transplantation durchgeführt wurde,
                                                                            _ Befundberichte, aus denen sich die Not-
                                                                              wendigkeit der Transplantation ergibt, oder
                                                                            _ Bestätigung der Registrierung auf einer
                                                                                offiziellen Warteliste.


 Gruppe 2: Zentrales Nervensystem


 Amyotrophe Lateralsklerose

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-    Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         cherten Person eine amyotrophe Lateralsklerose     können, benötigen wir, neben den nach
                         (ALS) diagnostiziert wurde und mindestens eine     § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         der folgenden neurologischen Einschränkungen       _ Befundbericht des behandelnden Neuro-
                         vorliegt:                                              logen, aus dem sich die Diagnose der
                         _ Muskellähmung                                        amyotrophen Lateralsklerose und der Ver-
                         _ Muskelschwund                                        lust der neurologischen Fähigkeit ergeben.
                         _ Sprechstörung
                         _ Schluckstörung


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 Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (CJK)

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-    Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         cherten Person eine Creutzfeldt-Jakob-Krankheit    können, benötigen wir, neben den nach
                         (CJK) von einem Neurologen sicher diagnosti-       § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         ziert wurde.                                       _ Befundbericht des behandelnden
                                                                                Neurologen, aus dem sich die gesicherte
                                                                                Diagnose ergibt.


 Erkrankung des zentralen Nervensystems

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn die versicherte   Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         Person vor ihrem 65. Geburtstag aufgrund einer     können, benötigen wir, neben den nach
                         Erkrankung des zentralen Nervensystems erst-       § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         malig mindestens eine der folgenden Fähigkei-      _ alle Befundberichte des behandelnden
                         ten für mindestens 6 Monate durchgehend                Neurologen, aus denen sich die Diagnose
                         verloren hat:                                          einer Erkrankung des zentralen Nerven-
                         _ eine Entfernung von 200 Meter über einen             systems, deren Erstauftreten, Verlauf sowie
                               ebenen Boden ohne Hilfsmittel (wie z. B.         Auswirkungen ergeben.
                               eine Gehhilfe oder einen Rollstuhl) gehend
                               zurückzulegen, ohne anzuhalten, sich ab-
                               zustützen oder sich setzen zu müssen;
                         _ ohne fremde Hilfe, auch bei Benutzung
                           krankengerechter Essbestecke und
                           Trinkgefäße, bereits vorbereitete essfertige
                           Nahrung und Getränke aufzunehmen;
                         _ ohne Hilfsmittel über die Sprache mit der
                           Umwelt zu kommunizieren;
                         _ die Funktion einer kompletten Gliedmaße,
                               also des Arms, einschließlich der Hand,
                               oder des Beins, einschließlich des Fußes.
                         Der Verlust der Fähigkeit muss danach noch
                         mindestens 6 Monate andauern. Die versicherte
                         Person hat zum Zeitpunkt der Erkrankung das
                         dritte Lebensjahr vollendet.


 Fortgeschrittene Alzheimer-Krankheit

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-    Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         cherten Person eine Alzheimer-Krankheit durch      können, benötigen wir, neben den nach
                         einen Arzt für Neurologie mit standardisierten     § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         Tests und Fragebögen diagnostiziert wurde.         _ alle Befundberichte des behandelnden
                         Diese muss vor dem 65. Geburtstag der versi-           Arztes, aus denen sich die Diagnose einer
                         cherten Person zum Verlust von geistiger und           Alzheimer-Krankheit sowie deren Verlauf
                         sozialer Kompetenz geführt haben, weswegen             und Symptome ergeben.
                         sie ständig beaufsichtigt werden muss.


                                                                                                                              Seite 33/59
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 Fortgeschrittene Parkinson’sche Krankheit

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der            Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         versicherten Person eine idiopathische              können, benötigen wir, neben den nach
                         Parkinsonʼsche Krankheit (Morbus Parkinson)         § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         diagnostiziert wurde und nach ärztlicher Bestäti-   _ Befundbericht des behandelnden Neuro-
                         gung mindestens drei der folgenden Aktivitäten          logen oder Psychiaters, aus dem sich die
                         des täglichen Lebens für mindestens 3 Monate            Diagnose der Parkinson’schen Krankheit
                         durchgehend und nur mit Hilfestellung einer             ergibt, sowie
                         dritten Person ausgeführt werden können:            _ alle Befundberichte, aus denen sich die
                         _ Baden und Duschen
                                                                                 beschriebenen Einschränkungen ergeben.
                         _ Be- und Entkleiden
                         _ Essen und Trinken
                         _ sich selbstständig von einem Zimmer zum
                           anderen bewegen
                         _ Toilettenbenutzung
                         _ Zubettgehen und Aufstehen


 Kinderlähmung (Poliomyelitis)

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn sich die           Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         versicherte Person während der Versicherungs-       können, benötigen wir, neben den nach
                         dauer mit dem Poliovirus infizierte und eine        § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         paralytische Poliomyelitis (Infektion mit           _ Befundbericht des behandelnden Neuro-
                         dem Poliovirus, welche zu Lähmungen führt)              logen, aus dem sich die Diagnose
                         diagnostiziert wurde, die sich auf Atmung               der paralytischen Poliomyelitis sowie der
                         oder Motorik auswirkt.                                  Beginn der Infektion ergeben.


 Motoneuronerkrankung

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der            Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         versicherten Person eine der Motoneuron-            können, benötigen wir, neben den nach
                         erkrankungen:                                       § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         _ spinale Muskelatrophie (SMA),                     _ Befundbericht des behandelnden Neuro-
                         _ bulbospinale SMA Typ Kennedy,                         logen, aus dem sich die Diagnose einer
                         _ amyotrophe Lateralsklerose (ALS),                     Motoneuronerkrankung und der Verlust
                                                                                 der neurologischen Fähigkeiten ergeben.
                         _ progressive Muskelatrophie (PMA),
                         _ primäre Lateralsklerose,
                         _ hereditäre spastische Spinalparalyse
                           (HSP),
                         _ Post-Polio-Syndrom (PPS)

                         diagnostiziert wurde, welche zu mindestens
                         einer der folgenden Einschränkungen:
                         _ Muskellähmung,
                         _ Muskelschwund,
                         _ Sprechstörung,
                         _ Schluckstörung

                         führte.


                                                                                                                             Seite 34/59
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 Multiple Sklerose mit neurologischen Einschränkungen

 Was ist versichert?     Sie erhalten die versicherte Leistung, wenn die     Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         Diagnose einer Multiplen Sklerose anhand der        können, benötigen wir, neben den nach
                         dann gültigen McDonald-Kriterien für Multiple       § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         Sklerose gestellt wurde und seit mindestens         _ alle Befundberichte des behandelnden
                         6 Monaten durchgehend entweder                          Neurologen, aus dem sich die Diagnose
                         _ ein EDSS-Wert von mindestens 4,5 vorliegt             der Multiplen Sklerose anhand der
                               oder                                              dann gültigen McDonald-Kriterien sowie
                         _ motorische Einschränkungen einer ganzen               die Funktionseinschränkungen oder der
                               Extremität (Lähmung oder Bewegungs-               EDSS-Wert und deren Verlauf ergeben.
                               störung von Arm oder Bein) bestehen.


 Multisystematrophie mit der Folge dauerhafter Symptome

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-     Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         cherten Person eine Multisystematrophie sicher      können, benötigen wir, neben den nach
                         diagnostiziert wurde. Dabei muss eine Beein-        § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         trächtigung in einem der folgenden Bereiche         _ alle Befundberichte des behandelnden
                         voraussichtlich dauerhaft vorliegen:                    Neurologen, aus denen sich die Erkran-
                         _ der motorischen Funktion mit damit verbun-            kung, die Beeinträchtigungen und deren
                           dener Steifheit der Bewegungen oder                   Verlauf ergeben.
                         _ der Fähigkeit zur Koordination der Muskel-
                           bewegung oder
                         _ der Blasenkontrolle und orthostatische
                               Hypotonie.


 Muskeldystrophie

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-     Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         cherten Person eine Muskeldystrophie diagnos-       können, benötigen wir, neben den nach
                         tiziert wurde und die folgenden Kriterien erfüllt   § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         sind:                                               _ alle Befundberichte des behandelnden
                         _ klinisches Erscheinungsbild einer Muskel-             Neurologen oder Psychiaters, aus denen
                               dystrophie: keine sensorischen Störun-            sich die Diagnose und die geschilderten
                               gen, normaler Liquorbefund und leichte            Kriterien ergeben.
                               Einschränkung der Sehnenreflexe;
                         _ charakteristisches Elektromyogramm;
                         _ klinischer Verdacht, bestätigt durch
                               eine Muskelbiopsie oder durch geeignete,
                               aktuelle Diagnoseverfahren.


                                                                                                                           Seite 35/59
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 Progressive supranukleäre Blickparese

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-   Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         cherten Person eine progressive supranukleäre     können, benötigen wir, neben den nach
                         Blickparese diagnostiziert wurde. Dabei muss      § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         dauerhaft mindestens eine der folgenden neuro-    _ alle Befundberichte des behandelnden
                         logischen Einschränkungen vorliegen:                  Neurologen, aus denen sich die Diagnose
                         _ Sehstörung                                          der progressiven supranukleären
                         _ Sprachstörung (Aphasie)                             Blickparese, deren Symptome und Verlauf
                         _ Sprechstörung (Dysarthrie)                          ergeben.
                         _ Schluckstörung
                         _ Lähmungen
                         _ Spastik
                         _ Geh- und Gleichgewichtsstörungen


  Querschnittslähmung

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-   Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         cherten Person aufgrund einer Schädigung des      können, benötigen wir, neben den nach
                         Rückenmarks oder Hirns zwei Gliedmaßen, also      § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         _ beide Arme oder                                 _ Befundbericht des behandelnden Neuro-
                         _ beide Beine oder                                    logen oder Psychiaters, aus dem sich die
                         _ ein Arm und ein Bein,                               Lähmung und ihre Dauerhaftigkeit ergeben.

                         jeweils über dem Hand- oder Fußgelenk
                         vollständig und unumkehrbar gelähmt sind,
                         sodass sie funktionslos sind und nicht mehr
                         bewegt werden können.


 Gruppe 3: Herz-Kreislauf-System


 Aortenaneurysma

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der          Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         versicherten Person entweder ein thorakales       können, benötigen wir, neben den nach
                         Aortenaneurysma von mehr als 5,5 Zentimeter       § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         oder ein abdominales von mehr als 5 Zentimeter    _ Befundbericht des behandelnden Internis-
                         diagnostiziert wurde.                                 ten, welcher die Diagnose thorakales oder
                                                                               abdominales Aortenaneurysma und dessen
                                                                               Größe enthält.


 Aortenplastik

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-   Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         cherten Person aufgrund einer Gefäßerkrankung     können, benötigen wir, neben den nach
                         ein Eingriff an der thorakalen oder abdominalen   § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         Aorta durchgeführt wurde. Der Eingriff muss       _ Entlassungsbericht der Klinik, in der der
                         nach den Regeln der deutschen Gesellschaft            Eingriff an der thorakalen oder abdomina-
                         für Kardiologie bzw. den entsprechenden, in           len Aorta durchgeführt wurde.
                         einem anderen anerkannten Staat angewandten
                         Regeln notwendig sein.

 Was ist nicht           Sie erhalten keine Leistung bei dem Einbringen
 versichert?             von minimalinvasiven Stents oder einem Eingriff
                         an den Seitenästen der Aorta.


                                                                                                                           Seite 36/59
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 Bypass-Operation der Herzkranzgefäße

 Wartezeit               Zwischen Beginn des Versicherungsschutzes           Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         und der ersten Diagnose der Notwendigkeit der       können, benötigen wir, neben den nach
                         Bypass-Operation der Herzkranzgefäße müssen         § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         mindestens 3 Monate vergangen sein.                 _ Befundbericht des behandelnden Kardiolo-
                                                                               gen oder
                                                                             _ Entlassungsbericht der Klinik, aus dem sich
                                                                                 die Bypass-Operation oder die Diagnose
                                                                                 der De-novo-Angina sowie der Zeitpunkt
                                                                                 der ersten Empfehlung ergeben.

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der
                         versicherten Person eine Bypass-Operation
                         der Herzkranzgefäße vorgenommen wurde,
                         um eine Verengung bzw. einen Verschluss
                         mindestens einer Koronararterie mit Bypass-
                         Transplantation zu behandeln. Die Operation
                         muss entweder am offenen Herzen oder
                         durch eine minimalinvasive Bypass-Operation
                         (MIDCAB) stattgefunden haben
                         oder
                         es besteht eine De-novo-Angina mit Indikation
                         zur Durchführung einer dringenden oder frühen
                         (< 72 Stunden) Bypass-Operation gemäß den
                         ESC-Guidelines in der dann gültigen Version.
                         In diesem Fall erfolgt eine Leistung ohne Berück-
                         sichtigung der oben genannten 3-monatigen
                         Wartezeit.


 Was ist nicht           Angioplastie und alle anderen intraarteriellen,
 versichert?             katheterbasierten Techniken und Laserverfahren


 Erkrankung des Herzmuskels (Kardiomyopathie)

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der            Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         versicherten Person eine Kardiomyopathie            können, benötigen wir, neben den nach
                         diagnostiziert wurde und eine Herzleistungs-        § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         schwäche im Stadium 3 gemäß NYHA                    _ alle Befundberichte des behandelnden
                         (New York Heart Association) für mindestens             Kardiologen, aus denen sich der Schwere-
                         3 Monate durchgehend vorliegt.                          grad der Herzleistungsschwäche und deren
                                                                                 Behandlung und Dauer ergeben.


                                                                                                                             Seite 37/59
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 Herzinfarkt

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der             Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         versicherten Person ein ST-Hebungsinfarkt            können, benötigen wir, neben den nach
                         (STEMI-Herzinfarkt) oder ein NSTEMI-Herz-            § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         infarkt diagnostiziert wurde und ein Teil des        _ Entlassungsbericht der Klinik, in welcher
                         Herzmuskels aufgrund unzureichender Blut-                der Herzinfarkt diagnostiziert, die herz-
                         zufuhr abgestorben ist. Zusätzlich müssen                spezifischen Enzyme gemessen und das
                         folgende Anzeichen vorgelegen haben:                     EKG geschrieben wurde.
                         _ Herzinfarkt aufgrund eines kompletten
                               Verschlusses einer Herzkranzarterie durch
                           ein Blutgerinsel (Thrombus),
                         _ charakteristischer Anstieg der herzspezifi-
                           schen Marker, zum Beispiel Troponin, und
                               a) entweder typische klinische Symptome
                                  (z. B. Brustschmerzen) oder
                               b) neue, charakteristische Veränderungen
                                  im Elektrokardiogramm (EKG).

 Was ist nicht           Angina pectoris
 versichert?             (stabil, instabil, mikrovaskulär)


 Herzklappenoperation

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-      Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         cherten Person erstmals mittels einer Operation      können, benötigen wir, neben den nach
                         am offenen Herzen oder durch einen minimalin-        § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         vasiven Eingriff eine oder mehrere Herzklappen       _ Entlassungsbericht der Klinik, in der die
                         ersetzt oder repariert wurden.                           Herzklappenoperation durchgeführt wurde,
 Was ist nicht           Sie erhalten keine Leistung bei Durchführung             aus dem sich die Art der Operation ergibt.
 versichert?             einer Ballondilatation bei einer verengten Klappe
                         oder für die kathetergestützte Rekonstruktion
                         der Mitralklappe mit MitralClip.


 Herzstillstand mit Einsetzen eines Defibrillators

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der             Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         versicherten Person aufgrund eines plötzlichen       können, benötigen wir, neben den nach
                         Herzstillstandes ein implantierbarer Defibrillator   § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         eingesetzt wurde.                                    _ Entlassungsbericht der Klinik, in welcher

 Was ist nicht           Einsetzen eines Herzschrittmachers (HSM)                 der Herzstillstand diagnostiziert sowie die
 versichert?                                                                      Behandlung mittels Einsetzen der oben
                                                                                  genannten Geräte vorgenommen wurde.


 Intrakranielles Aneurysma

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der             Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         versicherten Person mittels bildgebender Unter-      können, benötigen wir, neben den nach
                         suchungsmethoden (z. B. Computertomografie           § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         oder Magnetresonanztomografie) ein intrakrani-       _ Befund- und/oder Entlassungsbericht des
                         elles Aneurysma von mindestens 25 Millimeter             behandelnden Neurologen, aus dem sich
                         Durchmesser diagnostiziert wurde.                        die Diagnose des intrakraniellen Aneurys-
                                                                                  mas mittels CT oder MRT ergibt, sowie
                                                                              _ Entlassungsbericht der Klinik, in der das
                                                                                Aneurysma festgestellt und/oder behandelt
                                                                                wurde.

                                                                                                                                Seite
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 Konstriktive Perikarditis („Panzerherz“), die eine Operation erfordert

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der            Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         versicherten Person eine chronisch konstriktive     können, benötigen wir, neben den nach
                         Perikarditis diagnostiziert wurde, die mindestens   § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         6 Monate durchgehend zu einer Herzleistungs-        _ alle Befundberichte des behandelnden
                         schwäche im Stadium 3 gemäß NYHA (New                   Kardiologen, aus denen sich die Diagnose
                         York Heart Association) führte.                         der konstriktiven Perikarditis, der Herz-
 Was ist nicht           Sie erhalten keine Leistung bei Diagnose einer          leistungsschwäche sowie deren Verlauf
 versichert?             anderen Form der Perikarditis.                          ergeben.


 Operation am offenen Herzen

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der            Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         versicherten Person eine Operation mit Durch-       können, benötigen wir, neben den nach
                         trennung des Brustbeins (mediane Sternotomie)       § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         zur Korrektur eines Herzfehlers oder Reparatur      _ Entlassungsbericht der Klinik, in der die
                         bzw. Ersatz einer oder mehrerer Herzklappen             Operation durchgeführt wurde, aus dem
                         erfolgt ist.                                            sich die Erkrankung und Operation ergeben.


 Operation der Pulmonalarterie, die eine chirurgische Öffnung des Brustbeins erfordert

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-     Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         cherten Person mittels operativer Durchtrennung     können, benötigen wir, neben den nach
                         des Brustbeins (mediane Sternotomie) eine           § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         Pulmonalarterie entnommen oder ersetzt wurde.       _ Entlassungsbericht der Klinik, in der die
                                                                                 mediane Sternotomie durchgeführt wurde,
                                                                                 aus dem sich die Behandlungsbedürftigkeit
                                                                                 der Pulmonalarterie ergibt.


 Primäre pulmonale Hypertonie

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-     Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         cherten Person eine primäre pulmonalarterielle      können, benötigen wir, neben den nach
                         Hypertonie Klasse 4 nach NYHA (New York             § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         Heart Association) diagnostiziert wurde.            _ Befundberichte des behandelnden

 Was ist nicht           Sie erhalten keine Leistung, wenn die primäre           Kardiologen, aus denen sich die zugrunde
 versichert?             pulmonalarterielle Hypertonie ausgelöst wurde           liegende Erkrankung, die Diagnose
                         durch:                                                  der pulmonalarteriellen Hypertonie und die
                         _ eine Lungenerkrankung                                 Einschränkungen nach NYHA ergeben.

                         _ chronische Hypoventilation
                         _ pulmonale Thromboembolie
                         _ Erkrankungen des linken Herzens
                         _ angeborene Herzkrankheiten


                                                                                                                              Seite
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 Schlaganfall

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der              Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         versicherten Person ein Schlaganfall diagnos-         können, benötigen wir, neben den nach
                         tiziert wurde. Hierbei muss das Gehirngewebe          § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         aufgrund unzureichender Blutzufuhr oder einer         _ alle Befundberichte des behandelnden
                         Hirnblutung geschädigt worden sein.                       Neurologen, aus denen sich die Diagnose
                         Zusätzlich muss eines der folgenden Kriterien             des Schlaganfalls und die Funktionsein-
                         für mindestens 3 Monate durchgehend vorgele-              schränkungen sowie deren Verlauf
                         gen haben und nach aktuellem medizinischen                ergeben.
                         Stand der Wissenschaft auch noch für mindes-
                         tens 9 Monate fortdauern:
                         _ halbseitige Lähmung (Hemiplegie/Hemipa-
                           rese)
                         _ Sprachstörungen (Aphasie)
                         _ Sehstörungen
                         _ Schluckstörungen
                         _ Epilepsie

                         _ Einschränkungen der alltäglichen Fähig-
                           keiten auf unter 60 Punkte nach dem
                           Barthel-Index (Index zur Bewertung von
                           alltäglichen Fähigkeiten)

 Was ist nicht           Sie erhalten keine Leistung bei einer transitori-
 versichert?             schen ischämischen Attacke (TIA) oder
                         einer schweren Migräne mit entsprechenden
                         neurologischen Defiziten.


 Gruppe 4: Entzündungen


 Bakterielle Meningitis (Hirnhautentzündung)

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der              Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         versicherten Person eine bakterielle Meningitis       können, benötigen wir, neben den nach
                         diagnostiziert wurde und für mindestens 3 Monate      § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         durchgehend                                           _ alle Befundberichte des behandelnden
                         _ neurologische Ausfälle (z. B. Hör-, Seh-,               Internisten oder Neurologen, aus denen
                               Gefühls-, Sprech-, Schluckstörungen, Läh-           sich die Diagnose der bakteriellen Menin-
                               mungen, Gehstörungen, Krampfanfälle) oder           gitis und die neurologischen Ausfälle sowie
                         _ schwere Beeinträchtigungen der intellektuel-            deren Verlauf ergeben.
                           len Fähigkeiten vorlagen.

 Was ist nicht           Alle anderen Arten der Meningitis, z. B. die virale
 versichert?             Meningitis


                                                                                                                             Seite
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 Enzephalitis

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-     Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         cherten Person eine Enzephalitis, also eine Ent-    können, benötigen wir, neben den nach
                         zündung des Gehirns, meistens ausgelöst durch       § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         Viren oder Bakterien, zum Teil unter zusätzlicher   _ alle Befundberichte des behandelnden
                         Beteiligung der Hirnhäute (Meningoenzephalitis)         Neurologen oder Psychiaters, welche
                         oder des Rückenmarks (Enzephalomyelitis) dia-           die Diagnose der Enzephalitis und
                         gnostiziert wurde und für mindestens 3 Monate           die andauernden Ausfälle bestätigen.
                         durchgehend
                         _ neurologische Ausfälle (z. B. Hör-, Seh-,
                               Gefühls-, Sprech-, Schluckstörungen, Läh-
                           mungen, Gehstörungen, Krampfanfälle) oder
                         _ gravierende Beeinträchtigungen der intel-
                           lektuellen Fähigkeiten (z. B. Merkfähigkeits-,
                           Konzentrationsstörungen, Persönlichkeits-
                           veränderungen)
                         vorlagen.


 Schwere rheumatoide Arthritis

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der            Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         versicherten Person eine rheumatoide Arthritis      können, benötigen wir, neben den nach
                         diagnostiziert wurde und entweder                   § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         a) radiologische Unterlagen ausgedehnte Ge-         _ Befundbericht des behandelnden Rheu-
                            lenkzerstörung mit größeren klinischen Defor-        matologen, aus dem sich die Diagnose der
                            mierungen in mindestens drei der folgenden           rheumatoiden Arthritis, deren Ausbreitung
                            Gelenksregionen belegen: Schulter-, Hüft-,           oder deren Auswirkungen auf Aktivitäten
                            Knie-, Handgelenke, Ellenbogen, Halswirbel-          des täglichen Lebens ergeben.
                            säule, Fußgelenke, Metatarsophalangealge-
                            lenke der Füße, oder
                         b) ärztliche Befundberichte bestätigen, dass
                            mindestens drei der folgenden Aktivitäten
                            des täglichen Lebens in den abgelaufenen
                            6 Monaten ununterbrochen nicht ohne
                            Hilfestellung einer dritten Person ausgeführt
                            werden konnten:
                         _ Baden und Duschen
                         _ Be- und Entkleiden
                         _ Essen und Trinken
                         _ sich selbstständig von einem Zimmer zum
                           anderen bewegen
                         _ Toilette benutzen
                         _ Zubettgehen und Aufstehen


                                                                                                                             Seite
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 Gruppe 5: Tumore


 Fortgeschrittener Krebs

 Wartezeit               Zwischen Beginn des Versicherungsschutzes              Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         und der ersten Diagnose einer Krebserkrankung          können, benötigen wir, neben den nach
                         sind mindestens 6 Monate vergangen.                    § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                                                                                _ alle Befundberichte der Klinik, in welcher
 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der
                         versicherten Person anhand eines histopatho-               die Krebserkrankung diagnostiziert wurde,
                         logischen Befunds eines der folgenden Tumor-               insbesondere diejenigen, aus denen sich
                         kriterien nachgewiesen wurde:                              der histopathologische Befund ergibt, sowie
                         _ ein solider Tumor im Stadium I nach AJCC/                gegebenenfalls den Behandlungsplan.

                               UICC 8. Edition, wenn für die Behandlung
                               eine Strahlen- oder Chemo- oder Immun-
                               therapie (CAR-T oder Immun-Checkpoint-
                               Inhibitor) erforderlich ist; die Notwendigkeit
                               einer Strahlen- oder Chemo- oder Immun-
                               therapie ist durch einen qualifizierten Fach-
                               arzt zu bestätigen;
                         _ ein solider Tumor im Stadium II nach AJCC/
                           UICC 8. Edition oder höher;
                         _ ein Gehirntumor im Stadium II nach WHO
                           oder höher;
                         _ Leukämie oder malignes Lymphom;

 Was ist nicht           Sie erhalten keine Leistung bei Diagnose eines
 versichert?             der folgenden Tumorkriterien:
                         _ papilläre und follikuläre Schilddrüsenkarzi-
                               nome im Stadium I oder weniger, unabhän-
                               gig von deren Therapie oder Behandlung;
                         _ Basalzell- und Plattenepithelkarzinome der
                           Haut sowie Dermatofibrosarkoma protube-
                           rans (DFSP);
                         _ Prostatakarzinome im Stadium I nach
                               AJCC/UICC 8. Edition oder weniger,
                               unabhängig von deren Therapie oder
                               Behandlung;
                         _ nicht invasive papilläre Karzinome der Bla-
                           se Ta und Tis (Carcinoma in situ) nach TNM;
                         _ ein Tumor in einem früheren, als dem
                               jeweils beschriebenen Stadium, also ins-
                               besondere solche im Stadium 0, 0is, in situ
                               (Tis) oder Ta, alle prämalignen Erkrankun-
                               gen oder nicht invasiven Krebserkrankun-
                               gen (z. B. CIN 1 bis CIN 3 bei Gebärmutter-
                               halsveränderungen);
                         _ Krebs, der lediglich durch Testverfahren
                           nachgewiesen wurde, die auf dem Nach-
                           weis von zirkulierenden Tumorzellen oder
                           tumorassoziierten Molekülen in Körperflüs-
                           sigkeiten wie Blut, Speichel, Urin oder Stuhl
                           (Liquid Biopsy) ohne histopathologischen
                           Befund basieren.


                                                                                                                                Seite
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 Gutartiger Gehirntumor

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-      Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         cherten Person ein gutartiger Tumor innerhalb        können, benötigen wir, neben den nach
                         des Schädels, im Gehirn, der Hirnnerven, der         § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         Hirnhäute oder der Hirnanhangdrüse diagnosti-        _ Befundbericht des behandelnden Neurolo-
                         ziert wurde, welcher entweder                            gen, Psychiaters oder Onkologen, welcher
                         _ operativ behandelt wurde oder bei dem                  die Diagnose eines der genannten gutarti-
                               eine operative Behandlung indiziert (not-          gen Hirntumore sowie dessen Behandlung
                               wendig), aber nicht möglich ist bzw. nicht         enthält.
                               vorgenommen wird, oder
                         _ welcher mit Strahlen- oder Immuntherapie
                           (CAR-T oder Immun-Checkpoint-Inhibitor)
                           behandelt wurde.

 Was ist nicht           Sie erhalten keine Leistung bei Diagnose einer
 versichert?             der folgenden Befunde:
                         _ Granulome (entzündungsbedingte Gewe-
                           beneubildungen)
                         _ Malformationen (Missbildungen) innerhalb
                           oder außerhalb der Arterien oder Venen
                           des Gehirns
                         _ Hämatome und Tumore der Wirbelsäule
                         _ Neurinome (gutartige Nervenfasertumore)
                         _ Hypophysenadenome (Tumore in der
                           Hirnanhangdrüse)
                         _ Angiome (Gefäßneu- oder -fehlbildungen)
                         _ Zysten
                         _ Abszesse


 Gutartiger Rückentumor

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der             Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         versicherten Person ein gutartiger Tumor des         können, benötigen wir, neben den nach
                         Rückenmarks oder Wirbelkanals diagnostiziert         § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         wurde, welcher entweder                              _ Befundbericht des behandelnden Neurolo-
                         _ operativ behandelt wurde oder bei dem                  gen, Psychiaters oder Onkologen, welcher
                               eine operative Behandlung indiziert ist oder       die Diagnose eines der genannten Tumore
                         _ der mit Strahlen- oder Immuntherapie                   sowie dessen Behandlung enthält.
                           (CAR-T oder Immun-Checkpoint-Inhibitor)
                           behandelt wurde.

 Was ist nicht           Sie erhalten keine Leistung bei Diagnose einer
 versichert?             der folgenden Befunde:
                         _ Granulome (entzündungsbedingte Gewe-
                           beneubildungen)
                         _ Neurinome (gutartige Nervenfasertumore)
                         _ Hypophysenadenome (Tumore in der
                           Hirnanhangdrüse)
                         _ Angiome (Gefäßneu- oder -fehlbildungen)
                         _ Zysten
                         _ Abszesse


                                                                                                                             Seite
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 Gruppe 6: Weitere Krankheiten/Absicherungen


 Abhängigkeit von einer dritten Person

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn die versicherte   Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         Person nach dem 18. und vor dem 65. Geburts-       können, benötigen wir, neben den nach
                         tag für mindestens 6 Monate durchgehend die        § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         Fähigkeit zur eigenständigen Versorgung            _ alle ärztlichen Befunde und Berichte,
                         verloren hat und mindestens drei der folgenden         aus denen sich die Einschränkungen der
                         Aktivitäten des täglichen Lebens nicht ohne            Aktivitäten des täglichen Lebens und deren
                         Hilfestellung einer dritten Person ausführen           Dauer ergeben, zum Beispiel Pflegegut-
                         kann:                                                  achten.
                         _ Baden und Duschen
                         _ Be- und Entkleiden
                         _ Essen und Trinken
                         _ sich selbstständig von einem Zimmer zum
                           anderen bewegen
                         _ Toilette benutzen
                         _ Zubettgehen und Aufstehen


 Aplastische Anämie (Blutbildungsstörung)

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der           Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         versicherten Person eine schwere aplastische       können, benötigen wir, neben den nach
                         Anämie diagnostiziert wurde, die mindestens        § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         eine der folgenden Behandlungen erforderlich       _ alle Befundberichte des behandelnden
                         macht:                                                 Internisten, aus denen sich die Diagnose
                         _ Blutbestandteilübertragung                           einer schweren aplastischen Anämie sowie
                         _ Knochenmarktransplantation                           deren Behandlung ergeben.
                         _ immunsystemunterdrückende Behandlung
                         _ knochenmarkstimulierende Medikamente


 Asbestose

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-    Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         cherten Person                                     können, benötigen wir, neben den nach
                         _ eine Asbestose diagnostiziert wurde und          § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         _ ein Tiffeneau-Test (Atemstoßtest) eine           _ Befundbericht des behandelnden Fach-

                           Lungenfunktionsstörung mit einer Einse-              arztes für Lungenerkrankungen, aus dem
                           kundenkapazität FEV1 (forciertes exspira-            sich die Diagnose einer Asbestose und
                           torisches Volumen in der 1. Sekunde) von             der beschriebene Lungenfunktionswert
                           dauerhaft weniger als 1 Liter ergibt.                ergeben.


                                                                                                                         Seite
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 Berufsbedingte Hepatitis C

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der ver-         Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         sicherten Person nach Versicherungsbeginn             können, benötigen wir, neben den nach
                         eine Hepatitis-C-Infektion diagnostiziert wurde,      § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         welche                                                _ Unterlagen der Unfallversicherung oder der
                         a) durch eine Verletzung oder                             Unfallkasse, aus denen sich die Anerken-
                         b) durch Umgang mit Blut oder einer bluthaltigen          nung einer Hepatitis-C-Infektion als Berufs-
                               Körperflüssigkeit während der Ausübung der          krankheit ergibt.
                               Berufstätigkeit in den nachstehend aufgeführ-
                          ten Berufen erworben wurde:
                         _ Ärzte/Ärztinnen
                         _ Zahnärzte/Zahnärztinnen
                         _ Heilpraktiker/-innen
                         _ Medizinisch-technische Assistentinnen und
                           Assistenten
                         _ Krankenschwestern und -pfleger
                         _ Arzthelferinnen und -helfer
                         _ Küchenpersonal im Krankenhaus
                         _ Zahnarzthelferinnen und -helfer
                         _ Sanitäter/-innen
                         _ Personal in medizinischen Labors
                         _ Polizisten/Polizistinnen und Angehörige der
                           Bundespolizei
                         _ Pharmazeuten/Pharmazeutinnen
                         _ Feuerwehrleute und Angehörige der freiwil-
                           ligen Feuerwehr
                         _ Gefängnispersonal
                         _ Hebammen/Geburtshelfer
                         _ Wäschereipersonal im Krankenhaus
                         _ Krankenhaushilfspersonal
                         _ Reinigungspersonal im Krankenhaus
                         _ Personal bei Beerdigungsinstituten
                         _ Altenpfleger/Altenpflegerinnen

                         c) die als Berufskrankheit von der gesetzlichen
                            Unfallversicherung (§ 9 SGB VII i. V. m.
                            Nr. 3101 der Anlage zu § 1 der Berufskrank-
                            heiten-Verordnung [BKV] oder der Unfallkasse
                            [§ 31 Abs. 3 BeamtVG]) der versicherten
                            Person anerkannt wurde.


                                                                                                                              Seite
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 Funktionsverlust zweier Gliedmaßen

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-     Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         cherten Person zwei Gliedmaßen, also entweder       können, benötigen wir, neben den nach
                         _ zwei Arme,                                        § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         _ zwei Beine oder                                   _ Entlassungsbericht der Klinik, in welcher

                         _ ein Arm und ein Bein,                                 die Amputation vorgenommen oder behan-
                                                                               delt wurde, oder
                         jeweils oberhalb des Hand- oder Fußgelenks          _ Befundbericht des behandelnden Inter-
                         nicht wiederherstellbar abgetrennt sind oder
                                                                                 nisten oder Neurologen, aus dem sich der
                         ihre Funktion dauerhaft und vollständig verloren
                                                                                 vollständige und dauerhafte Funktionsver-
                         haben
                                                                                 lust von zwei Gliedmaßen ergibt.


 HIV-Infektion als Folge eines körperlichen Übergriffs

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-     Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         cherten Person eine HIV-Infektion durch einen       können, benötigen wir, neben den nach
                         körperlichen Übergriff                              § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         _ in einem der folgenden Länder stattfand:          _ Befundbericht des behandelnden Arztes,
                               Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutsch-            aus dem sich die Diagnose und die
                               land, Estland, Finnland, Frankreich,              Ergebnisse der Blutuntersuchungen
                               Griechenland, Großbritannien, Irland,             ergeben, und
                               Italien, Japan, Kanada, Kroatien, Lettland,   _ Ermittlungsakte der Polizei oder Staatsan-
                               Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta,       waltschaft, aus der sich die Meldung des
                               Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen,       körperlichen Übergriffs ergibt.
                               Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz,
                               Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien,
                               Ungarn, Zypern, Vereinigte Staaten von
                               Amerika, Australien oder Neuseeland, und
                         _ der Übergriff der Polizei gemeldet und von
                           dieser dokumentiert wurde,
                         _ ein negativer HIV-Antikörpertest nach dem
                               Übergriff belegt, dass die Infektion nicht
                               bereits vor diesem bestand, und
                         _ ein weiterer HIV-Test innerhalb von 12
                           Monaten nach dem Übergriff erstmals
                           positiv war.


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 HIV-Infektion durch Bluttransfusion

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-     Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         cherten Person nach Abschluss des Versiche-         können, benötigen wir, neben den nach
                         rungsvertrags eine Infektion mit dem HI-Virus       § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         über eine Bluttransfusion durch eine offiziell      _ Befundbericht des behandelnden Arztes,
                         registrierte und von den Gesundheitsbehörden            aus dem sich die Diagnose, die Ergebnisse
                         anerkannte und autorisierte Institution erfolgte.       der Blutuntersuchungen und die Infektion
                         Zusätzlich muss ein HIV-Test innerhalb von              über die Bluttransfusion ergeben.
                         6 Monaten nach dem Erhalt der Bluttransfusion
                         laborchemisch erstmals positiv sein (Serokon-
                         version).


 HIV-Infektion erworben als Folge bestimmter beruflicher Tätigkeiten

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-     Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         cherten Person nach Versicherungsbeginn eine        können, benötigen wir, neben den nach
                         HIV-Infektion diagnostiziert wurde, welche          § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         a) durch eine Verletzung oder                       _ Unterlagen der Unfallversicherung

                         b) durch Umgang mit Blut oder einer bluthaltigen        oder der Unfallkasse, aus denen sich
                            Körperflüssigkeit während der Ausübung der           das Anerkennen einer HIV-Infektion
                            Berufstätigkeit in den nachstehend aufgeführ-        als Berufskrankheit ergibt.
                            ten Berufen erworben wurde:
                         _ Ärzte/Ärztinnen,
                         _ Zahnärzte/Zahnärztinnen
                         _ Heilpraktiker/-innen
                         _ Medizinisch-technische Assistentinnen und
                           Assistenten
                         _ Krankenschwestern und -pfleger
                         _ Arzthelferinnen und -helfer
                         _ Küchenpersonal im Krankenhaus
                         _ Zahnarzthelferinnen und -helfer
                         _ Sanitäter/-innen
                         _ Personal in medizinischen Labors
                         _ Polizisten/Polizistinnen und Angehörige der
                               Bundespolizei
                         _ Pharmazeuten/Pharmazeutinnen
                         _ Feuerwehrleute und Angehörige der freiwil-
                           ligen Feuerwehr
                         _ Gefängnispersonal
                         _ Hebammen/Geburtshelfer
                         _ Wäschereipersonal im Krankenhaus
                         _ Krankenhaushilfspersonal
                         _ Reinigungspersonal im Krankenhaus
                         _ Personal bei Beerdigungsinstituten
                         _ Altenpfleger/Altenpflegerinnen


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 Was ist versichert?     c) die als Berufskrankheit von der gesetzlichen
                               Unfallversicherung (§ 9 SGB VII i. V. m.
                               Nr. 3101 der Anlage zu § 1 der Berufskrank-
                               heiten-Verordnung [BKV] oder der Unfallkasse
                               [§ 31 Abs. 3 BeamtVG]) der versicherten
                               Person anerkannt wurde.


 Intensivpflege mit künstlicher Beatmung über einen Zeitraum von mehr als 10 Tagen

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn die versicherte     Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         Person mehr als 10 Tage aufgrund einer Atem-         können, benötigen wir, neben den nach
                         störung ununterbrochen invasiv, also mittels         § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         Intubation, durch einen Ventilator beatmet           _ Entlassungsbericht oder Durchgangsbericht
                         wurde und 14 Tage nach Beginn der Beatmung               der Klinik, in der die Beatmung erfolgte.
                         überlebt.

 Was ist nicht           Sie erhalten keine Leistung, wenn die versicherte
 versichert?             Person nicht invasiv bzw. lediglich unterstützend
                         beatmet wurde.
                         Sie erhalten keine Leistung, wenn die Beatmung
                         aufgrund einer von der WHO (World Health
                         Organisation) als Pandemie eingestuften Erkran-
                         kung erfolgt.


 Koma

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der             Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         versicherten Person ein Zustand tiefer Bewusst-      können, benötigen wir, neben den nach
                         losigkeit bzw. das Versagen der nicht vitalen        § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         Hirnfunktionen ohne Reaktion auf externe Reize       _ Entlassungsbericht der Klinik, in welcher
                         eingetreten ist, welcher 96 Stunden ununterbro-          das Koma behandelt wurde, aus dem
                         chen bestand und in dieser Zeit den Einsatz von          sich die Behandlung ergibt.
                         lebenserhaltenden Systemen (z. B. Beatmung)
                         erforderte.

 Was ist nicht           Sie erhalten keine Leistung bei ärztlich
 versichert?             induziertem, künstlichem Koma.


 Schwere Kopfverletzung

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der ver-        Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         sicherten Person plötzlich ein von außen auf         können benötigen wir, neben den nach
                         den Körper einwirkendes unfreiwilliges Ereignis      § 7 notwendigen Unterlagen, zunächst nur:
                         (Unfall) unmittelbar zu einer Kopfverletzung und     _ Entlassungsbericht der Klinik, in welcher
                         einer Schädigung des Gehirns mit dauerhaften             die traumatische Kopfverletzung behandelt
                         a) neurologischen Ausfällen (z. B. Hörstörungen,         wurde,
                            Sehstörungen, Gefühlsstörungen, Sprech-           _ Unfallbericht und
                            störungen, Schluckstörungen, Lähmungen,           _ alle Befundberichte des behandelnden
                            Gehstörungen, Krampfanfällen) oder
                                                                                  Neurologen oder Psychiaters, aus denen
                         b) gravierenden Beeinträchtigungen der intellek-         sich die dauerhaften neurologischen
                            tuellen Fähigkeiten führt.                            Ausfälle ergeben.


                                                                                                                              Seite
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 Schwere Verbrennungen, Erfrierungen und Verätzungen

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-      Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         cherten Person durch ein einzelnes Ereignis          können, benötigen wir, neben den nach
                         a) eine Verbrennung dritten Grades oder              § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                                                                              _ Entlassungsbericht der Klinik, in welcher
                         b) ein Hautschaden dritten Grades durch Kälte
                               oder Verätzung,                                    die Hautverletzung behandelt wurde.

                         jeweils an mindestens 9 % der Körperober-
                         fläche, entstanden ist.


 Schwerer Unfall

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn die versicherte     Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         Person schwer verunfallt ist und folgende Kriteri-   können, benötigen wir, neben den nach
                         en erfüllt sind:                                     § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         Ein plötzlich von außen auf den Körper der           _ Entlassungsbericht der Klinik, in welcher
                         versicherten Person einwirkendes Ereignis                die versicherte Person wegen des schwe-
                         (Unfall) führt unmittelbar zu einem der folgenden        ren Unfalls behandelt wurde, aus dem sich
                         Kriterien:                                               die Behandlung und die Auswirkungen des
                         _ dem dauerhaften und vollständigen Verlust              Unfalls ergeben.
                                 der Gebrauchsfähigkeit mindestens
                                 a) eines Arms und eines Beins oder
                                 b) beider Arme oder beider Beine,
                                 jeweils oberhalb des Hand- oder Fußge-
                                 lenks, oder
                         _ einer schweren Kopfverletzung mit Hirn-
                           schädigung und dauerhaften neurologi-
                           schen Ausfällen (z. B. Hör-, Seh-, Gefühls-,
                           Sprech-, Schluckstörungen, Lähmungen,
                           Gehstörungen, Krampfanfällen) oder
                         _ tiefer Bewusstlosigkeit von mindestens 96
                                 Stunden Dauer ohne Reaktion auf externe
                                 Reize als unmittelbare Folge des Unfalls.

 Was ist nicht           Ein künstliches, induziertes Koma ist
 versichert?             ausgeschlossen.


 Sprachverlust

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn die versicherte     Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         Person aufgrund einer Schädigung oder Erkran-        können, benötigen wir, neben den nach
                         kung der Stimmbänder, für mindestens 2 Monate        § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         durchgehend die Fähigkeit verloren hat, sich mit     _ Befundbericht des behandelnden Hals-
                         Worten einem Dritten gegenüber verständlich              Nasen-Ohren-Arztes, aus dem sich der
                         zu machen und dies auch nicht durch zumutbare            Sprachverlust sowie dessen Ursache
                         technische oder medizinische Maßnahmen                   ergeben.
                         wiederhergestellt werden kann.

 Was ist nicht           Sie erhalten keine Leistung, wenn der Sprach-
 versichert?             verlust auf psychischen oder psychogenen
                         Ursachen beruht.


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 Systemischer Lupus erythematodes

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-     Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         cherten Person durch einen Rheumatologen ein        können, benötigen wir, neben den nach
                         systemischer Lupus erythematodes gesichert          § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         diagnostiziert wurde und das Herz, das zentrale     _ alle Befundberichte des behandelnden
                         Nervensystem oder die Nieren betroffen sind.            Rheumatologen, aus denen sich
 Was ist nicht           Sie erhalten keine Leistung bei Diagnose eines          die Diagnose des systemischen Lupus
 versichert?             diskoiden Lupus erythematodes.                          erythematodes ergibt sowie die Tatsache,
                                                                                 welche Organe betroffen sind.


 Transplantation von Knochenmark

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn die versicher-     Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         te Person auf eine offizielle Warteliste für den    können, benötigen wir, neben den nach
                         Erhalt einer Transplantation von fremdem (allo-     § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                         genem) Knochenmark aufgenommen wurde und            _ Befundbericht Ihres behandelnden Arztes,
                         ein Facharzt die medizinische Notwendigkeit             aus dem sich die Erkrankung und die
                         der Transplantation von Knochenmark bestätigt           Notwendigkeit einer Knochenmarktrans-
                         hat. Gleiches gilt, wenn eine Transplantation von       plantation ergeben, sowie
                         fremdem (allogenem) Knochenmark durchge-            _ Bestätigung der Aufnahme in eine Warte-
                         führt wurde.
                                                                               liste für den Empfang einer Knochenmark-
 Was ist nicht           Sie erhalten keine Leistung für die Transplanta-      spende.
 versichert?             tion von eigenem Knochenmark.


 Verlust der Hörfähigkeit (Taubheit)

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-     Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         cherten Person,                                     können, benötigen wir, neben den nach
                         _ auch unter Verwendung geeigneter Hilfsmit-        § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                               tel, wie eines optimal angepassten Hörge-     _ Befundbericht des behandelnden Hals-
                               räts, oder anderer zumutbarer medizinischer       Nasen-Ohren-Arztes, aus dem sich der
                               Maßnahmen,                                        Hörverlust und dessen Ursache ergeben.
                         _ ein dauerhafter Hörverlust auf beiden Oh-
                           ren von 80 Dezibel oder mehr im Frequenz-
                           bereich des gesprochenen Wortes zwi-
                           schen 500 Hertz und 3 Kilohertz besteht.

 Was ist nicht           Sie erhalten keine Leistung, wenn der Hörverlust
 versichert?             auf psychischen oder psychogenen Ursachen
                         beruht.


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 Verlust der Sehfähigkeit (Blindheit)

 Was ist versichert?     Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-    Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                         cherten Person,                                    können, benötigen wir, neben den nach
                         _ auch unter Verwendung verordneter Hilfs-         § 7 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                           mittel oder zumutbarer Heilbehandlungen,         _ Befundbericht des behandelnden Augen-
                         _ voraussichtlich dauerhaft jeweils auf dem            arztes, aus dem sich der Visus oder das
                               besseren, voll korrigierten Auge entweder        Gesichtsfeld ergibt.
                               a) ein Restsehvermögen von maximal
                                  3/60 (0,05) Visus diagnostiziert wurde
                                  oder
                               b) das Gesichtsfeld auf maximal 15 Visus
                                  vom Zentrum in alle Richtungen begrenzt
                                  ist.

 Was ist nicht           Sie erhalten keine Leistung, wenn die Ein-
 versichert?             schränkung der Sehfähigkeit auf psychischen
                         oder psychogenen Ursachen beruht.


                                                                                                                          Seite
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§ 10 Erweiterter Krankheitenkatalog

      Die in den folgenden Definitionen für schwere Krankheiten genannten Ärzte bzw. Fachärzte müssen die Voraussetzungen für qualifi-
      zierte Ärzte im Sinne von § 7 Absatz 3 erfüllen, um für Zwecke dieses § 10 anerkannt zu werden.


      In den einzelnen Definitionen führen wir auf, wann unsere Leistungspflicht bei bestimmten schweren Krankheiten ausgeschlossen oder
      eingeschränkt ist. Bitte beachten Sie, dass unsere Leistungspflicht auch nach § 6 ausgeschlossen oder eingeschränkt sein kann.


 _ Andere niedrigmaligne Karzinome             _ Karotisstenose (Endarteriektomie            _ Schwere Sehstörung oder
 _ Angioplastie am Herzen                        oder Angioplastie bei Verengung               Blindheit (ein Auge)
 _ Augeninfarkt                                  der Halsschlagader)                         _ Schwere ulzerative Colitis
                                               _ Künstlicher Darmausgang /                   _ Schwerer Morbus Crohn
 _ Blasenentfernung
                                                    künstlicher Harnblasenausgang            _ Syringomyelie / Syringobulbie
 _ Diabetes mellitus Typ 1
                                               _ Lobektomie (Entfernung eines
 _ Duktales Mammakarzinom in situ                                                              (Höhlenbildung im Rückenmark)
                                                 Lungenlappens)                              _ Transkatheter-Aortenklappen-
 _ Entfernung eines Augapfels                  _ Makuladegeneration
                                                                                               implantation
 _ Fehlbildung der Hirnarterien                _ Medikamentenresistente Epilepsie            _ Transverse Myelitis (Rückenmarks-
 _ Fortgeschrittenes Glaukom                   _ Niedrigrisiko-Prostatakrebs                   entzündung)
 _ Hirnabszess mit erforderlicher              _ Ösophaguskarzinom in situ                   _ Verlust von Hand oder Fuß
      Operation                                _ Schizophrenie


                                                                                                                                        Seite52/59
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 Andere niedrigmaligne Karzinome

 Wartezeit                 Zwischen Beginn des Versicherungsschutzes          Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                           und der ersten Diagnose eines der genannten        können, benötigen wir, neben den nach
                           niedrigmalignen Karzinome sind mindestens          § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                           6 Monate vergangen.                                _ Befundbericht des behandelnden Onkolo-

 Was ist versichert?       Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-        gen, aus dem sich die histopathologisch
                           cherten Person mittels histologischem Befund           gesicherte Diagnose ergibt.
                           einer der folgenden niedrigmalignen Tumore
                           diagnostiziert wurde:
                           _ maligne Melanome im Stadium IA oder IB

                             AJCC 8. Edition
                           _ kolorektale Karzinome im UICC Stadium I

                             AJCC/UICC 8. Edition
                           _ Harnblasenkarzinome im Stadium I nach

                             AJCC 8. Edition
                           _ Gebärmutterkarzinome im Stadium IA1 und

                             IA2 AJCC/UICC 8. Edition

 Was ist nicht             Sie erhalten keine Leistung für die Diagnose
 versichert?               eines Karzinoms in einem früheren als
                           dem jeweils beschriebenen Stadium, also
                           insbesondere eines solchen im Stadium 0, 0is,
                           in situ (Tis) oder Ta.


 Angioplastie am Herzen

 Wartezeit                 Zwischen Beginn des Versicherungsschutzes          Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                           und der erstmaligen Diagnose zur Notwendig-        können, benötigen wir, neben den nach
                           keit einer Angioplastie liegen mindestens          § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                           3 Monate.                                          _ Befundbericht des behandelnden Kardio-

 Was ist versichert?       Sie erhalten eine Leistung, wenn bei einer Herz-       logen, aus dem sich die genannten Werte
                           kranzarterie der versicherten Person einer der         ergeben, und
                                                                              _ Entlassungsbericht der Klinik, in der die
                           folgenden Werte diagnostiziert wurde:
                           _ Verengung zu mehr als 70 % oder                    Angioplastie durchgeführt wurde.
                           _ fraktionelle Flussreserve ≤ 0,8 oder
                           _ iFR (instantaneous wave-free ratio) ≤ 0,89

                           und eine Angioplastie durchgeführt wurde.


 Augeninfarkt

 Was ist versichert?       Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der           Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                           versicherten Person ein Augeninfarkt (anteri-      können, benötigen wir, neben den nach
                           ore ischämische Optikusneuropathie [AION])         § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                           diagnostiziert wurde und dadurch eine dauer-       _ alle Befundberichte des behandelnden
                           hafte Sehstörung auf mindestens einem Auge             Augenarztes.
                           verbleibt.

 Was ist nicht             Sie erhalten keine Leistung bei einem Ver-
 versichert?               schluss einer Netzhautvene (Augenvenenthrom-
                           bose), einer Verletzung der Netzhaut oder des
                           Sehnervs durch ein traumatisches Ereignis bzw.
                           einen Unfall.


                                                                                                                             Seite53/59
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 Blasenentfernung (Zystektomie)

 Was ist versichert?       Sie erhalten eine Leistung, wenn die Harnblase      Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                           der versicherten Person operativ komplett           können, benötigen wir, neben den nach
                           entfernt wurde (Zystektomie).                       § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                                                                               _ Entlassungsbericht der Klinik, in der die
 Was ist nicht             Alle Entfernungen (Zystektomien), welche die
 versichert?               Harnblase nicht betreffen, sind nicht versichert.       Operation durchgeführt wurde.


 Diabetes mellitus Typ 1

 Was ist versichert?       Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der ver-       Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                           sicherten Person ein Diabetes mellitus Typ 1        können, benötigen wir, neben den nach
                           diagnostiziert wurde.                               § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                                                                               _ alle Befundberichte des behandelnden
 Was ist nicht             Sie erhalten keine Leistung bei
 versichert?               _ Gestationsdiabetes (Schwangerschaftsdi-               Diabetologen, aus denen sich die Diagnose
                                                                                   des Diabetes mellitus Typ 1 ergibt.
                             abetes),
                           _ Typ-2-Diabetes oder
                           _ latent autoimmuner Diabetes (LADA) im

                                 Erwachsenenalter.


 Duktales Mammakarzinom in situ (DCIS)

 Wartezeit                 Zwischen Beginn des Versicherungsschutzes           Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                           und der ersten Diagnose eines duktalen Mam-         können, benötigen wir, neben den nach
                           makarzinoms in situ sind mindestens 6 Monate        § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                           vergangen.                                          _ Befundbericht des behandelnden Onkolo-

 Was ist versichert?       Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-         gen, aus dem sich die histopathologisch
                           cherten Person mittels histologischem Befund            gesicherte Diagnose ergibt, sowie
                                                                               _ Entlassungsbericht der Klinik, in der eine
                           ein duktales Mammakarzinom in situ diagnosti-
                           ziert und entfernt wurde durch                        der genannten Operationen durchgeführt
                           _ Mastektomie,                                        wurde.
                           _ Teilmastektomie,
                           _ Segmentektomie oder
                           _ Lumpektomie.


 Entfernung eines Augapfels

 Was ist versichert?       Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-     Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                           cherten Person ein Augapfel operativ komplett       können, benötigen wir, neben den nach
                           entfernt wurde.                                     § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                                                                               _ Entlassungsbericht der Klinik, in der die

                                                                                   Operation durchgeführt wurde.


 Fehlbildung der Hirnarterien

 Was ist versichert?       Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-     Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                           cherten Person eine arteriovenöse Fistel            können, benötigen wir, neben den nach
                           oder eine sonstige zerebrale arteriovenöse          § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                           Missbildung mittels Kraniotomie oder endovas-       _ Befundbericht des behandelnden Neuro-
                           kulärer Therapie unter Verwendung von Coils             logen oder Neurochirurgen, aus dem sich
                           behandelt wurde.                                        die Erkrankung, bestätigt durch Angiografie,
                                                                                   CT (Computertomografie) oder MRT
                                                                                   (Magnetresonanztomografie), ergibt, und
                                                                               _ Entlassungsbericht der Klinik, in der die

                                                                                 Behandlung durchgeführt wurde.


                                                                                                                                   Seite54/59
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 Fortgeschrittenes Glaukom (Grüner Star)

 Was ist versichert?       Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der ver-         Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                           sicherten Person ein Glaukom (Grüner Star)            können, benötigen wir, neben den nach
                           diagnostiziert wurde und das Gesichtsfeld auch        § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                           unter Verwendung von Sehhilfen auf einem              _ Befundbericht des behandelnden Augen-
                           Auge in keiner Richtung mehr als 30 Grad vom              arztes, aus dem sich die Diagnose
                           Zentrum beträgt.                                          des Glaukoms (Grüner Star) und das
                                                                                     gemessene Gesichtsfeld ergeben.


 Hirnabszess mit erforderlicher Operation (Kraniotomie)

 Was ist versichert?       Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der ver-         Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                           sicherten Person mittels Kraniotomie ein              können, benötigen wir, neben den nach
                           intrazerebraler Abszess innerhalb des Hirn-           § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                           gewebes behandelt wurde.                              _ Befundbericht des behandelnden Neu-

                                                                                     rologen, aus dem sich ergibt, dass der
                                                                                     Hirnabszess mittels CT (Computertomogra-
                                                                                     fie) oder MRT (Magnetresonanztomografie)
                                                                                     nachgewiesen wurde, sowie
                                                                                 _ Entlassungsbericht der Klinik, in der die

                                                                                   Kraniotomie durchgeführt wurde.


 Karotisstenose (Endarteriektomie oder Angioplastie bei Verengung der Halsschlagader)

 Was ist versichert?       Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-       Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                           cherten Person zur Behandlung einer mindes-           können, benötigen wir, neben den nach
                           tens 70-%-Karotisstenose eine Endarteriektomie        § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                           oder Angioplastie durchgeführt wurde.                 _ Befundbericht des behandelnden Kardiolo-

                                                                                     gen oder Entlassungsbericht der Klinik, aus
                                                                                     dem sich die Verengung der Karotis (Hals-
                                                                                     schlagader) und die Behandlung ergeben.


 Künstlicher Darmausgang / künstlicher Harnblasenausgang

 Was ist versichert?       Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-       Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                           cherten Person operativ ein künstlicher Darm-         können, benötigen wir, neben den nach
                           ausgang (Anus praeter) oder ein künstlicher           § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                           Harnblasenausgang (Urostoma) gebildet worden          _ Entlassungsbericht der Klinik, in der der
                           ist und dieser voraussichtlich dauerhaft verbleibt.     Eingriff vorgenommen wurde,
                                                                                 _ alle Befundberichte, aus denen sich ergibt,

                                                                                   dass eine Rückverlegung voraussichtlich
                                                                                   nicht möglich ist.


 Lobektomie (Entfernung eines Lungenlappens)

 Was ist versichert?       Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-       Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                           cherten Person aufgrund einer Krankheit oder          können, benötigen wir, neben den nach
                           Verletzung ein ganzer Lungenlappen operativ           § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                           entfernt worden ist.                                  _ Entlassungsbericht der Klinik, in der die

 Was ist nicht             Sie erhalten jedoch keine Leistung, wenn                  Operation durchgeführt wurde.
 versichert?               lediglich ein Lungenlappen nur teilweise entfernt
                           (Segment- oder Keilresektion) oder eine andere
                           Operation an der Lunge vorgenommen worden
                           ist (insbesondere eine Pneumektomie).


                                                                                                                                    Seite55/59
                                                                                                                                   Seite  4/7

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 Makuladegeneration

 Was ist versichert?       Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der           Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                           versicherten Person eine Makuladegeneration        können, benötigen wir, neben den nach
                           diagnostiziert wurde und auch unter Verwen-        § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                           dung von Sehhilfen auf mindestens einem Auge       _ Befundbericht des behandelnden Augen-
                           nur eine Sehschärfe von 20 % vorliegt.                 arztes, aus dem sich die Diagnose der
                                                                                  Makuladegeneration und die gemessene
                                                                                  Sehschärfe ergeben


 Medikamentenresistente Epilepsie

 Was ist versichert?       Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-    Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                           cherten Person zur Behandlung einer Epilepsie      können, benötigen wir, neben den nach
                           (spontan auftretendes Ausfallleiden) ein epilep-   § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                           siechirurgischer Eingriff am Gehirn durchgeführt   _ Befundbericht des behandelnden Neu-
                           wurde, um Gewebe zu entfernen.                         rologen, aus dem sich die Diagnose der
 Was ist nicht             Sie erhalten keine Leistung, wenn eine                 medikamentenresistenten Epilepsie ergibt,
 versichert?               Operation zur tiefen Hirnstimulation vorgenom-         sowie
                                                                              _ Entlassungsbericht der Klinik, in der der
                           men wurde.
                                                                                chirurgische Eingriff durchgeführt wurde.


 Niedrigrisiko Prostatakrebs

 Wartezeit                 Zwischen Beginn des Versicherungsschutzes          Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                           und der ersten Diagnose eines Prostata-            können, benötigen wir, neben den nach
                           karzinoms sind mindestens 6 Monate                 § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                           vergangen.                                         _ Befundbericht des behandelnden Onkolo-

 Was ist versichert?       Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-        gen, aus dem sich die histologisch
                           cherten Person mittels histologischem Befund           gesicherte Diagnose des invasiven Prostata-
                           ein invasives Prostatakarzinom im Stadium I            karzinoms ergibt, sowie
                                                                              _ Entlassungsbericht der Klinik, in der eine
                           AJCC/UICC 8. Edition diagnostiziert und eine
                           Behandlung durchgeführt wurde mittels                der genannten Behandlungen durchgeführt
                           _ Prostatektomie,                                    wurde.
                           _ externer Strahlentherapie oder
                           _ interstitieller Therapie oder Brachytherapie.


 Ösophaguskarzinom in situ

 Wartezeit                 Zwischen Beginn des Versicherungsschutzes          Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                           und der ersten Diagnose des Ösophagus-             können, benötigen wir, neben den nach
                           karzinoms in situ sind mindestens 6 Monate         § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                           vergangen.                                         _ Befundbericht des behandelnden Onkolo-

 Was ist versichert?       Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-        gen, aus dem sich die histopathologisch
                           cherten Person mittels histologischem Befund           gesicherte Diagnose des Ösophaguskarzi-
                           ein Carcinoma in situ des Ösophagus (Speise-           noms in situ ergibt, sowie
                                                                              _ Entlassungsbericht der Klinik, welche die
                           röhre) diagnostiziert und durch Entfernung eines
                           Teils oder des gesamten Ösophagus behandelt          operative Behandlung vorgenommen hat.
                           wurde.

 Was ist nicht             Sie erhalten keine Leistung bei endoskopischer
 versichert?               Entfernung oberflächlicher Anteile der Speise-
                           röhrenschleimhaut unter Erhalt der Speiseröhre.


                                                                                                                               Seite56/59
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 Schizophrenie

 Was ist versichert?       Sie erhalten eine Leistung, wenn ein Facharzt      Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                           für Psychiatrie bei der versicherten Person die    können, benötigen wir, neben den nach
                           Diagnose einer Schizophrenie gemäß ICD 10          § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                           Version 2016 F20 gestellt hat und                  _ Befundbericht des behandelnden
                           _ die versicherte Person deswegen mindes-              Psychiaters, aus dem sich die Diagnose
                                 tens 14 Tage durchgehend in einer                der Schizophrenie ergibt, sowie
                                 psychiatrischen Klinik stationär oder        _ Entlassungsbericht der Klinik, in der die
                           _ 1 Jahr durchgehend medikamentös mit                versicherte Person behandelt wurde, oder
                             Antipsychotika oder Neuroleptika behandelt       _ weitere Befundberichte des behandelnden
                             wurde.                                               Psychiaters, aus denen sich die durch-
                                                                                  gehende medikamentöse Behandlung über
                                                                                  1 Jahr ergibt.
 Was ist nicht             Sie erhalten keine Leistung, wenn die Erkran-
 versichert?               kung auf eine Psychose ohne zugrunde liegende
                           psychische Erkrankung vorliegt.


 Schwere Sehstörung oder Blindheit (ein Auge)

 Was ist versichert?       Sie erhalten eine Leistung, wenn die versicherte   Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                           Person auf einem Auge, auch unter Verwendung       können, benötigen wir, neben den nach
                           von Sehhilfen, nur eine Sehschärfe von 5 %         § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                           oder weniger erreicht oder das Gesichtsfeld auf    _ alle Befundberichte des behandelnden
                           einem Auge auf maximal 10 Grad vom Zentrum             Augenarztes, aus denen sich die Seh-
                           beschränkt ist.                                        schärfe und das Sehfeld ergeben.


 Schwere ulzerative Colitis

 Was ist versichert?       Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-    Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                           cherten Person eine schwere Colitis ulcerosa,      können, benötigen wir, neben den nach
                           eine chronische Erkrankung des Dick- oder          § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                           Mastdarms, diagnostiziert und diese mittels        _ Befundbericht des behandelnden Gastroen-
                           totaler Kolektomie (Entfernung des gesamten            terologen, aus dem sich die Diagnose der
                           Dick- oder Mastdarms) behandelt wurde.                 Colitis ulcerosa ergibt, sowie
                                                                              _ Entlassungsbericht der Klinik, in der die

                                                                                totale Kolektomie durchgeführt wurde.


 Schwerer Morbus Crohn

 Was ist versichert?       Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der ver-      Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                           sicherten Person ein schwerer Morbus Crohn         können, benötigen wir, neben den nach
                           (eine chronisch-entzündliche Darmerkrankung)       § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                           mit zwei oder mehr Darmsegmententfernungen         _ alle Befundberichte des behandelnden
                           zu unterschiedlichen Zeitpunkten behandelt             Gastroenterologen, aus denen sich ergeben
                           wurde.                                                 muss, dass die Diagnose den Leitlinien
                                                                                  der Deutschen Gesellschaft für Gastroen-
                                                                                  terologie, Verdauungs- und Stoffwechsel-
                                                                                  krankheiten (DGVS) entspricht, ebenso
                                                                                  die erforderlichen und durchgeführten
                                                                                  Behandlungen.


                                                                                                                              Seite57/59
                                                                                                                             Seite  6/7

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 Syringomyelie/Syringobulbie (Höhlenbildung im Rückenmark)

 Was ist versichert?       Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der ver-       Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                           sicherten Person eine Syringomyelie (Höhlen-        können, benötigen wir, neben den nach
                           bildung im Rückenmark) oder Syringobulbie           § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                           (Höhlenbildung im Hals- und Brustmark) diag-        _ Befundbericht des behandelnden Neuro-
                           nostiziert wurde, die operativ behandelt wurde          logen mit der geforderten Diagnose
                           oder den Einsatz eines dauerhaften Drainage-            und die Bestätigung der Erkrankung mittels
                           Shunts notwendig machte.                                MRT (Magnetresonanztomografie) und
                                                                                   Liquorbefund.


 Transkatheter-Aortenklappenimplantation

 Wartezeit                 Zwischen Beginn des Versicherungsschutzes           Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                           und der ersten Diagnose der Notwendigkeit der       können, benötigen wir, neben den nach
                           Transkatheter-Aortenklappenimplantation sind        § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                           mindestens 3 Monate vergangen.                      _ Befundbericht des behandelnden Kardio-

 Was ist versichert?       Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der                logen, aus dem sich die Notwendigkeit der
                           versicherten Person eine Transkatheter-Aorten-          TAVI und das Datum des ersten Vorschlags
                           klappenimplantation (TAVI) vorgenommen                  der Behandlung mittels TAVI ergibt.
                           wurde, um eine Herzklappe zu ersetzen.


 Transverse Myelitis (Rückenmarksentzündung)

 Was ist versichert?       Sie erhalten eine Leistung, wenn der behan-         Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                           delnde Neurologe bei der versicherten Person        können, benötigen wir, neben den nach
                           eine Transverse Myelitis diagnostizierte und        § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                           mindestens eine der folgenden neurologischen        _ alle Befundberichte des behandelnden
                           Einschränkungen für 3 Monate durchgehend                Neurologen, aus denen sich die Diagnose
                           vorlag:                                                 Transverse Myelitis sowie die durchgehen-
                           _ nachgewiesene Schwäche in mindestens                  den Einschränkungen ergeben.
                             einer Extremität
                           _ Blasen- oder Mastdarmstörungen


 Verlust von Hand oder Fuß

 Was ist versichert?       Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der ver-       Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                           sicherten Person eine Gliedmaße, also entweder      können, benötigen wir, neben den nach
                           _ ein Arm oder                                      § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                           _ ein Bein,                                         _ Entlassungsbericht der Klinik, in welcher die

                                                                                   Amputation vorgenommen oder behandelt
                           jeweils oberhalb des Hand- oder Fußgelenks,
                                                                                   wurde,
                           nicht wiederherstellbar abgetrennt ist oder seine
                                                                               _ Befundbericht des behandelnden Inter-
                           Funktion dauerhaft und vollständig verloren hat.
                                                                                 nisten oder Neurologen, aus dem sich
                                                                                 der vollständige und dauerhafte Funktions-
                                                                                 verlust einer Gliedmaße ergibt.


                                                                                                                                 Seite58/59
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Canada Life Assurance Europe plc, Niederlassung für Deutschland,   Vorstand:
Hohenzollernring 72, 50672 Köln, HRB 34058, AG Köln
                                                                   Kevin Murphy (Vorstandsvorsitzender, irisch), Sylvia Cronin (irisch),
Postanschrift:                                                     Susan Gibson (irisch), Iris Kremers (deutsch), Rose McHugh (irisch),
Canada Life Assurance Europe plc,                                  Dr. Igor Radović (österreichisch)
Postfach 1763, 63237 Neu-Isenburg
                                                                   Hauptbevollmächtigter der deutschen Niederlassung:
Telefon: 06102-306-1800, Telefax: 06102-306-1801                   Magnus Baumhauer (deutsch)
kundenservice@canadalife.de, www.canadalife.de

Hauptsitz:
Canada Life Assurance Europe plc,
14/15 Lower Abbey Street, Dublin 1, Ireland

Eingetragener Firmensitz in Irland Nr. 297731

                                                                   Stand: April 2025


                                                                                                                                     Seite 59/59

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                   Canada Life Assurance Europe plc, Niederlassung für Deutschland
                   Hohenzollernring 72, 50672 Köln, HRB 34058, AG Köln
                   Postanschrift: Canada Life Assurance Europe plc
                   Postfach 1763, 63237 Neu-Isenburg
                   Telefon: 06102-306-1800, Telefax: 06102-306-1801
                   kundenservice@canadalife.de, www.canadalife.de

                   Hauptsitz: Canada Life Assurance Europe plc
                   14/15 Lower Abbey Street, Dublin 1, Ireland
                   Eingetragener Firmensitz in Irland Nr. 297731
                   HypoVereinsbank München,
                   IBAN DE69 7002 0270 0062 3244 06, BIC HYVEDEMMXXX

                   Vorstand:
                   Kevin Murphy (Vorstandsvorsitzender, irisch),
                   Sylvia Cronin (irisch), Susan Gibson (irisch), Iris Kremers (deutsch),
                   Rose McHugh (irisch), Dr. Igor Radović (österreichisch)

                   Hauptbevollmächtigter der deutschen Niederlassung: Magnus Baumhauer (deutsch)


                   Canada Life Assurance Europe plc unterliegt der allgemeinen
                   Aufsicht der Central Bank of Ireland und der Rechtsaufsicht
                   der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
VB BU 01 04/2025
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