# Continentale PremiumBU für Beamte: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-berufsunfaehigkeit-continentale-premiumbu-beamte.php
- Rechtlicher Träger: Continentale Lebensversicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-berufsunfaehigkeit-continentale-premiumbu-beamte.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Vertragsinformationen Tarif PBUB](https://www.continentale.de/documents/39054/16717966/continentale-lv-premiumbu-beamte-berufsunfaehigkeit-allgemeine-vertragsinformationen.pdf/f82ab25c-5d93-e9e8-4b35-814d19dd2b55?version=1.0&t=1787120826396&download=true), Fassung 01.08.2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherte monatliche Berufsunfähigkeitsrente | ja | Volle Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente. | I B 2.1, Seite 9 |
| Produktform: selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) oder Zusatzversicherung (BUZ) zu einer Lebens- oder Rentenversicherung | ja | für die Berufsunfähigkeits-Versicherung ... nach Tarif PBUB | Kapitel I Titel, Seite 2 |
| Begriff der Berufsunfähigkeit: zuletzt ausgeübter Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war | ja | in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, tätig zu sein. | I B 1.1, Seite 7 |
| Leistung ab einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent | ja | zu mindestens 50 Prozent außerstande gewesen ist | I B 1.1, Seite 7 |
| Prognosezeitraum: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn sie voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert | ja | Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die sechs Monate im Sinne der Nummer 1.1 noch nicht erreicht sind, aber voraussichtlich erreicht werden. | I B 1.2, Seite 7 |
| Fiktion: sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig gilt rückwirkend von Beginn an als Berufsunfähigkeit | ja | Der Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit ist der Tag, an dem die maßgeblichen sechs Monate begonnen haben. | I B 1.11, Seite 8 |
| Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung (ohne zeitliche Begrenzung) | ja | Der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente entsteht – unabhängig vom Zeitpunkt der Geltendmachung – mit Ablauf des Monats | I B 2.2, Seite 9 |
| Weltweiter Versicherungsschutz, auch bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland | ja | Der Versicherungsschutz besteht weltweit, unabhängig davon, ob die versicherte Person sich nach Abschluss der Versicherung vorübergehend oder dauerhaft im Ausland aufhält. | Erläuterungen, Seite 5 |
| Versicherungsdauer: Alter, bis zu dem eine eintretende Berufsunfähigkeit versichert ist | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsendalter: Alter, bis zu dem die Rente längstens gezahlt wird | nicht geregelt |  |  |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | nicht geregelt |  |  |
| Abstrakte Verweisung auf einen anderen Beruf, der nicht ausgeübt wird | keine | werden wir nicht verweisen (Verzicht auf abstrakte Verweisung). | I B 1.3, Seite 7 |
| Konkrete Verweisung auf einen tatsächlich ausgeübten anderen Beruf | ja | Auf einen vergleichbaren Beruf, den die versicherte Person konkret ausübt oder ausgeübt hat | I B 1.3, Seite 6 |
| Konkrete Verweisung: zumutbare Einkommensminderung als feste Grenze in Prozent | ja | wenn sich das jährliche Bruttoeinkommen um mehr als 20 Prozent gegenüber dem vor Eintritt der Berufsunfähigkeit erzielten jährlichen Bruttoeinkommen vermindert hat | I B 1.3, Seite 6 |
| Konkrete Verweisung: Wahrung der bisherigen Lebensstellung ausdrücklich geregelt | ja | mit der durch den bisherigen Beruf geprägten bisherigen Lebensstellung vergleichbar ist. | I B 1.3, Seite 7 |
| Verzicht auf Umorganisation bei Selbstständigen | ja | Wir verzichten auf die Prüfung einer möglichen Umorganisation, wenn der Selbstständige oder Freiberufler | I B 1.4, Seite 7 |
| Umorganisationspflicht für Selbstständige: Voraussetzungen (Betriebsgröße, Kapitaleinsatz, Einkommensverlust) | ja | Eine Umorganisation ist nicht zumutbar, wenn sich dadurch das jährliche Einkommen aus beruflicher Tätigkeit um mehr als 20 Prozent | I B 1.4, Seite 7 |
| Ausscheiden aus dem Beruf: wie lange der zuletzt ausgeübte Beruf maßgeblich bleibt (Jahre) | ja | so gilt die zuletzt konkret ausgeübte berufliche Tätigkeit und die damit verbundene Lebensstellung als ausgeübter Beruf. | I B 1.5, Seite 7 |
| Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Pflege von Angehörigen: welcher Beruf gilt in der Unterbrechung | ja | Ausscheiden aus dem Berufsleben und Teilzeittätigkeit Ist die versicherte Person aus dem Berufsleben vorübergehend | I B 1.5, Seite 7 |
| Studenten: Definition der Berufsunfähigkeit (Studienfach, Studienfortschritt, angestrebtes Berufsbild) | ja | ihr zuletzt betriebenes Studium so, wie es ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, fortzusetzen. | Spezielle Klauseln, Seite 27 |
| Schüler: Definition der Berufsunfähigkeit (Schulfähigkeit, Klassenstufe, Schulform) | nicht geregelt |  |  |
| Auszubildende: Definition der Berufsunfähigkeit (Ausbildungsberuf, Abschluss der Ausbildung) | ja | ihre zuletzt betriebene Berufsausbildung so, wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, fortzusetzen. | Spezielle Klauseln, Seite 27 |
| Infektionsklausel für Heilberufe: behördliches Tätigkeitsverbot gilt als Berufsunfähigkeit | ja | berufliches Tätigkeitsverbot, z.B. nach dem deutschen Infektionsschutzgesetz | I B 1.10, Seite 8 |
| Beamtenklausel: Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gilt als Berufsunfähigkeit | ja | als Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird und fortlaufend Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit | I B 1.13, Seite 9 |
| Dienstunfähigkeit auch für Beamte auf Probe und auf Widerruf (Entlassung statt Ruhestand) | ja | als Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen wird. | I B 1.14, Seite 9 |
| Seedienstuntauglichkeit: Feststellung der Untauglichkeit für Seeleute und Nautiker gilt als Berufsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: Rente bei längerer Krankschreibung, ohne Nachweis der Berufsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: erforderliche Dauer der Krankschreibung (Monate) | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: Höchstdauer der Leistung je Fall und insgesamt (Monate) | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: Höhe der Leistung (Anteil der BU-Rente oder Höchstbetrag je Monat) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Pflegebedürftigkeit, auch ohne Berufsunfähigkeit | ja | Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt auch vor bei Pflegebedürftigkeit. | I B 1.6, Seite 7 |
| Pflegeklausel: Maßstab (Pflegegrad oder Punkte für Verrichtungen des täglichen Lebens) und erforderliche Stufe | ja | Wir leisten ab zwei Punkten. | I B 1.6, Seite 8 |
| Leistung bei Demenz (mittelschwere Demenz, unabhängig vom Beruf) | ja | Wir leisten ab einem Schweregrad fünf nach Reisberg (GDS 5). | I B 1.8, Seite 8 |
| Nachversicherungsgarantie: Erhöhung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung | ja | eine Erhöhung der vereinbarten Versicherungsleistungen ohne erneute Risikoprüfung, mit Ausnahme der finanziellen Angemessenheitsprüfung | I H 2.1, Seite 18 |
| Nachversicherungsgarantie: Anlässe (Heirat, Geburt, Gehaltssprung, Immobilienkauf, Beginn der Selbstständigkeit, Studienabschluss) | ja | Geburt eines Kindes der versicherten Person | I H 2.2, Seite 18 |
| Nachversicherungsgarantie: Höchstbetrag je Anlass und insgesamt | ja, bis 24.000 € | darf sich um bis zu 25 Prozent, höchstens jedoch um 6.000 Euro, erhöhen. | I H 2.5, Seite 18 |
| Nachversicherungsgarantie: Altersgrenze und Frist nach dem Ereignis (Monate) | ja | Sie können eine Nachversicherung innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt folgender Ereignisse | I H 2.2, Seite 18 |
| Erhöhungsoption ohne Anlass (meist in den ersten Vertragsjahren) | ja | Unabhängig vom Eintritt eines Ereignisses können Sie eine | I H 2.3, Seite 18 |
| Beitragsdynamik: jährliche Erhöhung von Beitrag und Rente ohne Gesundheitsprüfung | ja | Sie können beliebig oft ohne Angabe von Gründen auf Erhöhungen verzichten. | Dynamik 4.2, Seite 24 |
| Leistungsdynamik: garantierte Steigerung der laufenden Rente im Leistungsfall | ja | Bei einer eventuell vereinbarten Rentensteigerung im Leistungsfall (Leistungsdynamik) | I B 2.6, Seite 9 |
| Verlängerungsoption: Verlängerung der Versicherungsdauer ohne Gesundheitsprüfung bei Anhebung des Rentenalters | ja | einmalig eine entsprechende Verlängerung der Versicherungs- und | I H 4.1, Seite 19 |
| Stundung der Beiträge bei Zahlungsschwierigkeiten und während der Leistungsprüfung (Dauer, zinslos) | ja | die Beiträge für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten zinslos gestundet werden. | I F 3.1, Seite 15 |
| Wiederinkraftsetzung ohne Gesundheitsprüfung nach Beitragsfreistellung oder Unterbrechung | ja | Innerhalb von zwölf Monaten ab dem Termin, zu dem die vorzeitige Beitragsfreistellung wirksam wurde, erfolgt die Wiederinkraftsetzung ohne erneute Risikoprüfung. | I G 2.2, Seite 16 |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit | ja | Volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht. | I B 2.1, Seite 9 |
| Wiedereingliederungshilfe bei Ende der Leistung (Einmalzahlung, Anzahl Monatsrenten) | ja | zahlen wir als Wiedereingliederungshilfe einen einmaligen Betrag in Höhe von sechs monatlichen Berufsunfähigkeitsrenten. | I B 2.8, Seite 9 |
| Umorganisationshilfe für Selbstständige (Zuschuss zum Umbau des Betriebs) | ja, bis 18.000 € | Berufsunfähigkeitsrenten, höchstens jedoch 18.000 Euro | I B 2.7, Seite 9 |
| Überbrückungsleistung während der Leistungsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Einmalzahlung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit (Startkapital) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei schweren Krankheiten (Zusatzbaustein, Katalog der Krankheiten) | ja | erbringen wir für die Dauer von höchstens 15 Monaten die folgenden Versicherungsleistungen | II 2.1, Seite 22 |
| Unterstützung bei Rehabilitation und Wiedereinstieg (Reha-Management, Kostenübernahme) | ja, bis 4.000 € | Die Rehabilitationshilfe ist insgesamt auf 4.000 Euro begrenzt. | I B 2.9, Seite 9 |
| Frist für die Leistungsentscheidung des Versicherers nach Eingang der Unterlagen (Wochen) | ja | erklären wir innerhalb einer Woche, ob wir eine Leistungspflicht anerkennen. | I D 2, Seite 13 |
| Meldefrist bei Eintritt der Berufsunfähigkeit mit Rechtsfolgen bei Verspätung | keine | Der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente entsteht – unabhängig vom Zeitpunkt der Geltendmachung – mit Ablauf des Monats | I B 2.2, Seite 9 |
| Mitwirkungspflicht: Untersuchung durch vom Versicherer beauftragte Ärzte (Kosten, Reisekosten, Auswahl) | ja | Wir können verlangen, dass die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. | I D 1.2, Seite 12 |
| Pflicht zur Heilbehandlung (Operationen, Therapien) über einfache Maßnahmen hinaus | keine | die versicherte Person nicht verpflichtet, operative ... die der untersuchende oder behandelnde Arzt anrät, durchführen zu lassen. | I D 4, Seite 13 |
| Nachprüfung: Umfang (nur Besserung der Gesundheit oder neue berufliche Tätigkeit) | ja | Nach Anerkennung unserer Leistungspflicht sind wir berechtigt | I D 3.1, Seite 13 |
| Nachprüfung: Verweisung auf neu erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten | ja | neue berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten (z.B. durch Umschulung) erworben hat. | I D 3.1, Seite 13 |
| Nachprüfung: Häufigkeit (höchstens einmal jährlich) und Frist bis zur Einstellung der Leistung (Monate) | ja | einmal jährlich umfassende Untersuchungen der versicherten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen. | I D 3.2, Seite 13 |
| Befristetes Anerkenntnis der Leistungspflicht (zulässig, Dauer, nur einmalig) | ja | können wir einmalig ein zeitlich begrenztes | I D 2, Seite 13 |
| Individuelle Vereinbarung im Leistungsfall (befristeter Vergleich statt Anerkenntnis) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Krieg und kriegerische Ereignisse (passives Kriegsrisiko im Ausland, Auslandseinsätze) | ja | unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. | I B 3 a, Seite 6 |
| Ausschluss Kernenergie und ionisierende Strahlen (Ausnahme medizinische Behandlung) | ja | Gleiches gilt bei einer vorsätzlichen Freisetzung von Strahlen infolge Kernenergie | I B 3 f, Seite 10 |
| Ausschluss Terror (nur bei Einsatz atomarer, biologischer oder chemischer Waffen) | ja | vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen | I B 3 f, Seite 10 |
| Ausschluss Motorsport (Rennen, Trainingsfahrten mit Kraftfahrzeugen und Motorbooten) | keine | Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. | I B 3, Seite 10 |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten und Luftfahrt (Tauchen, Klettern, Hochseesegeln, Piloten) | keine | Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. | I B 3, Seite 10 |
| Ausschluss Selbstverletzung und Suizidversuch (Wartefrist, Ausnahme krankhafte Störung) | ja | absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung. | I B 3 d, Seite 10 |
| Ausschluss oder Wartezeit für psychische Erkrankungen | keine | Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. | I B 3, Seite 10 |
| Vorvertragliche Anzeigepflicht: Zeitraum der Gesundheitsfragen (Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| Rücktritt wegen Verletzung der Anzeigepflicht: Frist ab Vertragsschluss (fünf Jahre, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre) | ja | Unser Recht können wir nur innerhalb von fünf Jahren seit Vertragsabschluss ausüben | I E 6.3, Seite 14 |
| Verzicht auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung bei schuldloser oder leicht fahrlässiger Anzeigepflichtverletzung | ja | Wir verzichten auf die uns aus § 19 VVG zustehenden Rechte zur Anpassung und Kündigung des Versicherungsvertrags, sofern die Anzeigepflichtverletzung schuldlos erfolgt ist. | I E 5, Seite 14 |
| Kündigungsverzicht des Versicherers (ordentliche Kündigung und Beitragserhöhung wegen Risikoänderung) | nicht geregelt |  |  |
| Keine Anzeigepflicht bei Berufswechsel, neuen Hobbys oder Umzug ins Ausland | ja | Eine Veränderung des Berufs während der Laufzeit des Versicherungsvertrags muss uns nicht angezeigt werden. | Erläuterungen, Seite 6 |
| BUZ: Fortbestand bei Beitragsfreistellung oder Kündigung der Hauptversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad permanente total (dauernd unfähig für den gewöhnlichen Beruf) | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad permanente absoluta (dauernd unfähig für jede Erwerbstätigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Gran invalidez (Hilfe einer anderen Person für die Verrichtungen des täglichen Lebens) | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsform: Kapital (capital) oder Rente (renta) | nicht geregelt |  |  |
| Anerkennung durch die Seguridad Social (INSS) als Voraussetzung der Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad temporal (Tagegeld bei Krankschreibung, baja laboral) | nicht geregelt |  |  |
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Vertragsinformationen Tarif PBUB

```text
[Seite 1]
Allgemeine
Vertragsinformationen
Tarif PBUB

Stand 01.08.2026


Vertrauen, das bleibt.

[Seite 2]
In diesen Allgemeinen Vertragsinformationen finden Sie wichtige Vertragsgrundlagen und Hinweise zu Ihrem Versicherungsvertrag, unter anderem die
Versicherungsbedingungen und allgemeine Hinweise zu den Steuerregelungen. Diese Informationen sowie die Kommunikation während der Laufzeit
des Versicherungsvertrags erfolgen in deutscher Sprache.


    IDENTITÄT UND ANSCHRIFT DES VERSICHERERS                                BESCHWERDEMÖGLICHKEITEN
    Die Versicherung wird bei der Continentale Lebensversicherung AG        Wenn Sie einmal einen Grund zur Beschwerde haben sollten, wenden Sie
    mit Sitz in München, Bundesrepublik Deutschland, abgeschlossen.         sich bitte direkt an Ihre Ansprechpartner. Mit dem Versicherungsschein
    Das Unternehmen ist unter der Nummer B 182 765 beim Handelsre-          erhalten Sie ein gesondertes Blatt, auf dem alle Ansprechpartner für Sie
    gister des Amtsgerichts München eingetragen.                            aufgeführt sind. Selbstverständlich können Sie sich auch an den Vor-
                                                                            stand wenden.
    Die Hausanschrift und ladungsfähige Anschrift lautet:

    Continentale Lebensversicherung AG                                      Versicherungsombudsmann e. V.
    Baierbrunner Straße 31-33 • 81379 München                               Die Continentale Lebensversicherung AG ist Mitglied im Verein Versi-
    Postfach • 81357 München                                                cherungsombudsmann e. V., einer unabhängigen, kostenfrei arbeiten-
                                                                            den, außergerichtlichen Schlichtungsstelle für Verbraucher. Wir haben
    Internet: www.continentale.de                                           uns verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Sie
                                                                            können sich mündlich, schriftlich oder in jeder anderen geeigneten
    Vorstand:                                                               Form an die Schlichtungsstelle wenden.
    Dr. Gerhard Schmitz (Vorsitzender),                                     Die derzeitigen Kontaktdaten sind:
    Dr. Matthias Hofer, Marcus Lauer, Alf N. Schlegel, Jürgen Wörner
                                                                            Versicherungsombudsmann e. V.
    Vorsitzender des Aufsichtsrats:                                         Postfach 080632 • 10006 Berlin
    Dr. Christoph Helmich
                                                                            Telefon: 0800 369 6000
                                                                            Telefax: 0800 369 9000
    HAUPTGESCHÄFTSTÄTIGKEIT                                                 E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
    Das Unternehmen betreibt unmittelbar und mittelbar alle Arten der       Internet: www.versicherungsombudsmann.de
    Lebensversicherung.

                                                                            Versicherungsaufsicht
                                                                            Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Bundesanstalt für
                                                                            Finanzdienstleistungsaufsicht.
                                                                            Die derzeitigen Kontaktdaten sind:

    GESETZLICHER SICHERUNGSFONDS                                            Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
    Zur Absicherung der Ansprüche aus der Lebensversicherung besteht        – Bereich Versicherungen –
    ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. des Versicherungsauf-      Graurheindorfer Straße 108 • 53117 Bonn
    sichtsgesetzes), der bei der Protektor Lebensversicherungs-AG, Wil-     E-Mail: poststelle@bafin.de
    helmstraße 43 G, 10117 Berlin, www.protektor-ag.de, errichtet ist. Im   Internet: www.bafin.de
    Sicherungsfall wird die Aufsichtsbehörde die Verträge auf den Siche-
    rungsfonds übertragen. Geschützt von dem Fonds sind die Ansprüche
    der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsbe-       Rechtsweg
    rechtigten und sonstiger aus dem Versicherungsvertrag begünstigter      Ihr Recht, unmittelbar den Rechtsweg zu beschreiten, wird durch die
    Personen. Die Continentale Lebensversicherung AG gehört dem Siche-      Inanspruchnahme der dargestellten Beschwerdemöglichkeiten nicht
    rungsfonds an.                                                          berührt.


2

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Inhalt:

       Erläuterungen������������������������������������������������������������������������� 6

I.	    Allgemeine Bedingungen
       für die Berufsunfähigkeits-Versicherung
       nach Tarif PBUB – für Beamte�������������������������������������������� 7

II.	   Ergänzende Bedingungen
       für die Leistung
       bei speziellen Beeinträchtigungen��������������������������������22

III.	 Besondere Bedingungen für den vorläufigen
      Versicherungsschutz in der Berufsunfähigkeits-
      und Erwerbsunfähigkeits-Versicherung�����������������������24

IV.	 Besondere Bedingungen
     für die Dynamik
     zur Berufsunfähigkeits- und
     Erwerbsunfähigkeits-Versicherung�������������������������������25

V.	    Spezielle Klauseln���������������������������������������������������������������26

VI.	 Überschussbeteiligung und Kosten������������������������������ 29

VII.	Steuerregelungen���������������������������������������������������������������30

VIII.	Datenschutzhinweise���������������������������������������������������������31


                                                                                                   3

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Inhaltsverzeichnis


                     Erläuterungen����������������������������������������������������������������������������������� 6                             H.	   Gestaltungsrechte während der Vertragsdauer /
                                                                                                                                                           Empfänger der Versicherungsleistung ���������������������������������� 17
                                                                                                                                                     1     Bezugsrecht, Abtretung und Verpfändung ��������������������������17
                     I.	     Allgemeine Bedingungen                                                                                                  2     Nachversicherungsgarantie bei Versicherungsverträgen
                             für die Berufsunfähigkeits-Versicherung                                                                                       mit laufender Beitragszahlung��������������������������������������������������18
                                                                                                                                                     3     Erhöhungen bei Versicherungsverträgen mit laufender
                             nach Tarif PBUB – für Beamte�������������������������������������������� 7
                                                                                                                                                           Beitragszahlung ����������������������������������������������������������������������������19
                                                                                                                                                     4     Verlängerung des Versicherungsvertrags ohne
                             A.	     Die Beteiligten am Versicherungsvertrag���������������������������������7                                            erneute Risikoprüfung�����������������������������������������������������������������19
                             1       Versicherungsnehmer und Versicherer�������������������������������������� 7                                    5     Qualifikationsbonus für Beamte�����������������������������������������������19
                             2       Versicherte Person�������������������������������������������������������������������������� 7
                             3       Bezugsberechtigter������������������������������������������������������������������������ 7                   I.	   Allgemeine Vertragsbestimmungen����������������������������������������20
                                                                                                                                                     1     Beginn des Versicherungsschutzes ����������������������������������������20
                             B.	     Versicherungsleistungen und ihre Voraussetzungen�����������7                                                   2     Informationen während der Vertragslaufzeit������������������������20
                             1       Vorliegen von Berufsunfähigkeit������������������������������������������������ 7                              3     Regelungen zur Leistungsauszahlung ������������������������������������20
                             2       Versicherungsleistungen �������������������������������������������������������������� 9                       4     Meldung von Adress- und Namensänderungen��������������������20
                             3       Leistungseinschränkungen bei Krieg, Unruhen und                                                                 5     Weitere Mitteilungspflichten ����������������������������������������������������20
                                     bestimmten außergewöhnlichen Ereignissen������������������������10                                             6     Verrechnung der Kosten Ihres Versicherungsvertrags ������20
                             4       Leistung bei speziellen Beeinträchtigungen ������������������������10                                          7     Sonstige Kosten ����������������������������������������������������������������������������21
                                                                                                                                                     8     Verjährung der Ansprüche auf Versicherungsleistungen����21
                             C.	Überschussbeteiligung����������������������������������������������������������������10                             9     Vereinbartes Vertragsrecht und Gerichtsstand��������������������21
                             1       Grundsätze der Überschussermittlung und                                                                         10    Streitbeilegungsverfahren (Versicherungsombudsmann e.V.) 21
                                     Überschussbeteiligung����������������������������������������������������������������10
                             2       Überschussbeteiligung Ihres Versicherungsvertrags����������11
                             3       Zukunftswerte der Überschussbeteiligung����������������������������12                                   II.	   Ergänzende Bedingungen
                                                                                                                                                     für die Leistung
                             D.	     Nachweis- und Mitwirkungspflichten; Nachprüfung��������12
                                                                                                                                                     bei speziellen Beeinträchtigungen��������������������������������22
                             1       Nachweis- und Mitwirkungspflichten,
                                     wenn Berufsunfähigkeitsleistungen verlangt werden��������12                                                    1     Vorliegen von speziellen Beeinträchtigungen ����������������������22
                             2       Erklärung über unsere Leistungspflicht����������������������������������13                                     2     Versicherungsleistungen ������������������������������������������������������������22
                             3       Nachprüfung der Berufsunfähigkeit;
                                     Leistungseinstellung ������������������������������������������������������������������13
                             4       Verzicht auf die Arztanordnungsklausel ��������������������������������13                               III.	 Besondere Bedingungen
                                                                                                                                                    für den vorläufigen Versicherungsschutz
                             E.	     Angaben, die vor Vertragsbeginn erforderlich sind,
                                                                                                                                                    in der Berufsunfähigkeits- und
                                     und Folgen bei falschen Angaben ��������������������������������������������14
                             1       Vorvertragliche Anzeigepflicht��������������������������������������������������14                            Erwerbsunfähigkeits-Versicherung�������������������������������24
                             2       Rücktritt������������������������������������������������������������������������������������������14
                             3       Kündigung ��������������������������������������������������������������������������������������14             1     Vorläufiger Versicherungsschutz����������������������������������������������24
                             4       Vertragsanpassung ����������������������������������������������������������������������14                     2     Voraussetzungen für den vorläufigen
                             5       Schuldlose Verletzung der vorvertraglichen                                                                            Versicherungsschutz��������������������������������������������������������������������24
                                     Anzeigepflicht��������������������������������������������������������������������������������14               3     Beginn und Ende des vorläufigen Versicherungsschutzes ��24
                             6       Weitere Voraussetzungen für die Ausübung unseres Rechtes                                                        4     Ausschlüsse vom vorläufigen Versicherungsschutz������������24
                                     auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung ��������������� 14                                             5     Kosten des vorläufigen Versicherungsschutzes��������������������24
                             7       Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ����������������������������14                                          6     Verhältnis zum beantragten Versicherungsvertrag
                             8       Leistungserweiterung / Wiederinkraftsetzung /                                                                         und Leistungsempfänger������������������������������������������������������������24
                                     Wiederanhebung ��������������������������������������������������������������������������15
                             9       Erklärungsempfänger������������������������������������������������������������������15
                                                                                                                                              IV.	 Besondere Bedingungen
                             F.	     Beitragszahlung und Folgen der Nichtzahlung��������������������15                                            für die Dynamik
                             1       Beitragszahlung ����������������������������������������������������������������������������15
                                                                                                                                                   zur Berufsunfähigkeits- und
                             2       Die Folgen der Nichtzahlung von Beiträgen��������������������������15
                             3       Unterstützung bei Zahlungsschwierigkeiten������������������������15                                          Erwerbsunfähigkeits-Versicherung�������������������������������25

                             G.	     Kündigung oder vorzeitige Beitragsfreistellung                                                                  1     Der Maßstab für die planmäßige Erhöhung der Beiträge ��25
                                     des Versicherungsvertrags ��������������������������������������������������������16                           2     Der Zeitpunkt der Erhöhung von Beiträgen und
                             1       Kündigung ��������������������������������������������������������������������������������������16                   Versicherungsleistungen ������������������������������������������������������������25
                             2       Vorzeitige Beitragsfreistellung��������������������������������������������������16                            3     Sonstige Bestimmungen für die Erhöhung����������������������������25
                             3       Befristete vorzeitige Beitragsfreistellung ����������������������������17                                      4     Aussetzen von Erhöhungen��������������������������������������������������������25
                             4       Auszahlungsbetrag ����������������������������������������������������������������������17
                             5       Rückkaufswert�������������������������������������������������������������������������������17
                             6       Abzug bei Kündigung oder vorzeitiger
                                     Beitragsfreistellung����������������������������������������������������������������������17
                             7       Tabelle der Garantiewerte ����������������������������������������������������������17
                             8       Beitragsrückzahlung��������������������������������������������������������������������17


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V.	    Spezielle Klauseln���������������������������������������������������������������26
       1        Umtausch in eine Basisrentenversicherung ��������������������������26
       2        Umtausch einer Berufsunfähigkeits-Versicherung für
                Beamte in eine Berufsunfähigkeits-Versicherung����������������26
       3        Ergänzende Erläuterung zum Vorliegen von
                Berufsunfähigkeit bei Studenten����������������������������������������������27
       4        Ergänzende Erläuterung zum Vorliegen von
                Berufsunfähigkeit bei Auszubildenden�����������������������������������27
       5        Ergänzende Erläuterung zum Vorliegen von
                Berufsunfähigkeit bei Hausfrauen und Hausmännern��������27
       6        Finanzielle Angemessenheitsprüfung��������������������������������������27
       7        Bezugsberechtigter����������������������������������������������������������������������28


VI.	 Überschussbeteiligung und Kosten������������������������������ 29
       A.	Überschussbeteiligung����������������������������������������������������������������29

       B.	Kosten������������������������������������������������������������������������������������������������29


VII.	Steuerregelungen���������������������������������������������������������������30
       A.	      Private Berufsunfähigkeits-Versicherung
                nach Tarif PBUB ������������������������������������������������������������������������������30
       1        Einkommensteuer�������������������������������������������������������������������������30
       2        Vermögensteuer����������������������������������������������������������������������������30
       3        Versicherungsteuer ����������������������������������������������������������������������30


VIII.	Datenschutzhinweise���������������������������������������������������������31
       1        Allgemeines ������������������������������������������������������������������������������������31
       2        Verantwortlicher für die Datenverarbeitung /
                Kontakt zum Datenschutzbeauftragten��������������������������������31
       3        Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung ������31
       4        Kategorien und einzelne Stellen von Empfängern
                der personenbezogenen Daten��������������������������������������������������31
       5        Automatisierte Einzelfallentscheidungen������������������������������32
       6        Datenübermittlung in ein Drittland ����������������������������������������33
       7        Dauer der Speicherung Ihrer Daten������������������������������������������33
       8        Betroffenenrechte������������������������������������������������������������������������33
       9        Aktualisierung der Datenschutzhinweise ������������������������������33
       10       Anhang����������������������������������������������������������������������������������������������34


                                                                                                                          5

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                Erläuterungen
Erläuterungen


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                                                                                            Der Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals beträgt
                Mit den nachfolgenden Erläuterungen stellen wir Ihnen einige Abkürzun-      1,00 Prozent.
                gen und Begriffe in einer kurzen Form vor. Für den Versicherungsvertrag
                vorrangig maßgebend sind in den Versicherungsbedingungen enthaltene         Risikoprüfung
                Beschreibungen.                                                             Die Risikoprüfung wird zur individuellen Risikoeinstufung durchgeführt.
                                                                                            Sie besteht aus der Gesundheitsprüfung und weiteren Fragen zur Ein-
                Abkürzungen                                                                 schätzung des Risikos der zu versichernden Person (z.B. Beruf, ausgeübte
                                                                                            Sportarten, Hobbys und Rauchverhalten) sowie der finanziellen Angemes-
                    • NATO – Organisation des Nordatlantikvertrags                          senheitsprüfung (siehe Kapitel Spezielle Klauseln der Allgemeinen Ver-
                       (North Atlantic Treaty Organization)                                 tragsinformationen).
                    • UNO – Organisation der Vereinten Nationen
                       (United Nations Organization)                                        Textform
                    • EU – Europäische Union                                                Ist Textform vorgesehen, muss die Erklärung z.B. per Brief oder E-Mail ab-
                    • OSZE – Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in              gegeben werden.
                       Europa
                                                                                            Versicherungsdauer
                Beitragszahlungsdauer / Beitragszahlung                                     Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen Versicherungs-
                Die Beitragszahlungsdauer ist der Zeitraum, für den Beiträge zu zahlen      schutz besteht.
                sind.
                                                                                            Versicherungsfall
                Berufswechsel                                                               Der Versicherungsfall ist das Ereignis, das die Leistungspflicht des Versi-
                Bei der Beantragung des Versicherungsschutzes ist der aktuell ausgeübte     cherers entstehen lässt, wenn es während der Versicherungsdauer ein-
                Beruf maßgebend für die individuelle Risikoeinstufung. Eine Veränderung     tritt.
                des Berufs während der Laufzeit des Versicherungsvertrags muss uns nicht
                angezeigt werden.                                                           Weltweiter Versicherungsschutz
                                                                                            Der Versicherungsschutz besteht weltweit, unabhängig davon, ob die ver-
                Bewertungsreserven                                                          sicherte Person sich nach Abschluss der Versicherung vorübergehend oder
                Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen         dauerhaft im Ausland aufhält.
                der klassischen Kapitalanlage innerhalb unseres Sicherungsvermögens
                über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewie-     Zahlungsschwierigkeiten
                sen werden. Im Rahmen der Überschussbeteiligung wird der Versiche-          Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten können Sie verlangen, dass
                rungsvertrag an den Bewertungsreserven beteiligt.                           die Beiträge zinslos gestundet werden (Beitragsstundung), die Beitrags-
                                                                                            zahlung unterbrochen wird (Beitragspause) oder die Höhe des zu zahlen-
                Deckungskapital                                                             den Beitrags herabgesetzt wird (Herabsetzung des Beitrags).
                Das Deckungskapital wird nach anerkannten Regeln der Versicherungs-
                mathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation, un-
                ter Berücksichtigung der auf die ersten 60 beitragspflichtigen Monate
                gleichmäßig verteilten Abschluss- und Vertriebskosten, berechnet. Ist die
                vereinbarte Beitragszahlungsdauer kürzer als 60 Monate, verteilen wir die
                Kosten gleichmäßig auf die kürzere Beitragszahlungsdauer.

                Deckungsrückstellung
                Eine Deckungsrückstellung bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt die Versi-
                cherungsleistungen gewährleisten zu können.

                Hobby-Wechsel
                Bei der Beantragung des Versicherungsschutzes sind aktuell ausgeübte
                Sportarten und Hobbys maßgebend für die individuelle Risikoeinstufung.
                Eine Veränderung der ausgeübten Sportarten und Hobbys während der
                Laufzeit des Versicherungsvertrags muss uns nicht angezeigt werden.

                Kriegsrisiko
                Das passive Kriegsrisiko (die versicherte Person wurde unmittelbar oder
                mittelbar durch Kriegsereignisse berufsunfähig, an denen sie nicht aktiv
                beteiligt war) ist vom Versicherungsschutz umfasst.

                Rechnungsgrundlagen
                Rechnungsgrundlagen sind die Grundlagen für die Kalkulation Ihres Ver-
                sicherungsvertrags. Diese sind in der Regel die Annahmen zur Entwick-
                lung der versicherten Risiken, der Rechnungszins und die Kosten. Wir ver-
                wenden für den Tarif eine unternehmenseigene Invaliditätstafel, die den
                Grundsätzen der Invaliditätstafel DAV 2021 I der Deutschen Aktuarver-
                einigung entspricht.


                6

[Seite 7]
I.	 Allgemeine Bedingungen


                                                                                                                                                           Kapitel I Allgemeine Bedingungen
                                                                             Nicht vergleichbar ist in jedem Fall ein konkret ausgeübter Beruf, wenn
                                                                             sich das jährliche Bruttoeinkommen um mehr als 20 Prozent gegenüber
    für die Berufsunfähigkeits-Versicherung                                  dem vor Eintritt der Berufsunfähigkeit erzielten jährlichen Bruttoeinkom-
    nach Tarif PBUB – für Beamte                                             men vermindert hat oder dieser konkret ausgeübte Beruf deutlich gerin-
        (Fassung 8/2026)                                                     gere Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert.

                                                                             Auf einen vergleichbaren Beruf, den die versicherte Person konkret aus-
Mit dieser Versicherung bieten wir Ihnen Versicherungsschutz unter an-       übt oder ausgeübt hat, werden wir unter Berücksichtigung der Umstände
derem auch dann, wenn Berufsunfähigkeit aufgrund von allgemeiner             des Einzelfalls und der höchstrichterlichen Rechtsprechung gegebenen-
Dienstunfähigkeit vorliegt.                                                  falls verweisen (konkrete Verweisung).

                                                                             Auf einen anderen Beruf, den die versicherte Person ausüben kann, aber
A.	 Die Beteiligten am Versicherungsvertrag                                  nicht konkret ausübt oder ausgeübt hat, werden wir nicht verweisen (Ver-
                                                                             zicht auf abstrakte Verweisung).
1       Versicherungsnehmer und Versicherer
                                                                             1.4 Berufsunfähigkeit liegt ebenfalls nicht vor, wenn die versicherte
Vertragspartner in diesem Versicherungsvertrag sind Sie als Versiche-        Person Selbstständiger oder Freiberufler ist und nach zumutbarer Umor-
rungsnehmer und wir als Versicherer. Als Versicherungsnehmer haben Sie       ganisation ihres Betriebs / ihrer Praxis weiterhin als Selbstständiger bzw.
alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag. Als Versicherer      Freiberufler tätig ist oder sein könnte.
tragen wir während der gesamten Vertragslaufzeit den Versicherungs-
schutz nach diesen Versicherungsbedingungen.                                 Zumutbar ist eine Umorganisation, wenn sie betrieblich und wirtschaft-
                                                                             lich sinnvoll ist und die versicherte Person unter Berücksichtigung ihrer
2       Versicherte Person                                                   Gesundheitsverhältnisse, Ausbildung und Erfahrung und der bisherigen
                                                                             Lebensstellung weiterhin leitend tätig ist oder sein könnte. Hierbei be-
Als versicherte Person wird die Person bezeichnet, auf die sich der Versi-   rücksichtigen wir die Umstände des Einzelfalls und die höchstrichterliche
cherungsschutz bezieht. Dies können Sie oder eine andere Person sein.        Rechtsprechung.

3       Bezugsberechtigter                                                   Eine Umorganisation ist nicht zumutbar, wenn sich dadurch das jährliche
                                                                             Einkommen aus beruflicher Tätigkeit um mehr als 20 Prozent gegenüber
Als Bezugsberechtigter wird eine Person bezeichnet, die die Versiche-        dem vor Eintritt der Berufsunfähigkeit erzielten durchschnittlichen jähr-
rungsleistungen erhalten soll. Als Versicherungsnehmer haben grundsätz-      lichen Einkommen der letzten drei Jahre vermindert.
lich Sie Anspruch auf die Versicherungsleistungen. Sie können auch an-
dere Personen als Bezugsberechtigte für die Versicherungsleistungen be-      Wir verzichten auf die Prüfung einer möglichen Umorganisation, wenn der
stimmen. Für diesen Versicherungsvertrag gelten Einschränkungen bei          Selbstständige oder Freiberufler
der Festlegung des Bezugsberechtigten (Bezugsberechtigter – siehe Ka-
pitel Spezielle Klauseln der Allgemeinen Vertragsinformationen).                • eine akademische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat oder
                                                                                • eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat oder
                                                                                • durchgehend in den letzten zwei Jahren vor Eintritt der Berufsun-
B.	     Versicherungsleistungen und ihre Voraussetzungen                           fähigkeit in seinem Betrieb / in seiner Praxis weniger als zehn mit-
                                                                                   arbeitende Personen mit der Ausführung der Arbeiten betraut hat
1       Vorliegen von Berufsunfähigkeit
                                                                             und in seiner täglichen Arbeitszeit mindestens zu 90 Prozent kaufmän-
1.1 Mit diesem Versicherungsvertrag bieten wir weltweiten Versiche-          nische, planerische, leitende oder organisatorische Innendienst-Tätigkei-
rungsschutz für den Fall der Berufsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit im Sinne   ten ausgeübt hat, es sei denn, eine Umorganisation wurde tatsächlich
dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person sechs Monate       durchgeführt.
ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder (auch alters-
entsprechenden) Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, zu min-      Unter einer mitarbeitenden Person im Sinne dieser Bedingungen verste-
destens 50 Prozent außerstande gewesen ist, in ihrem zuletzt ausgeüb-        hen wir jede Person, die in dem Betrieb / der Praxis der versicherten Per-
ten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet      son im Rahmen der Geschäftsprozesse mitwirkt, ohne Berücksichtigung
war, tätig zu sein.                                                          ihres arbeitsrechtlichen Status, nicht jedoch Auszubildende, Praktikan-
                                                                             ten und Werkstudenten.
1.2 Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die sechs Monate im Sinne
der Nummer 1.1 noch nicht erreicht sind, aber voraussichtlich erreicht       Bei weisungsgebundenen Arbeitnehmern wird nicht geprüft, ob eine Um-
werden.                                                                      organisation möglich ist.

1.3 Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person in        1.5 Ausscheiden aus dem Berufsleben und Teilzeittätigkeit
diesem Zeitraum einen anderen Beruf konkret ausgeübt hat oder ausübt,        Ist die versicherte Person aus dem Berufsleben vorübergehend (z.B. we-
der hinsichtlich                                                             gen Arbeitslosigkeit, Sabbatical oder Pflege naher Angehöriger) oder end-
                                                                             gültig ausgeschieden und werden Leistungen beantragt, so gilt die zu-
      • Ausbildung und Erfahrung, sowie                                      letzt konkret ausgeübte berufliche Tätigkeit und die damit verbundene
      • der sozialen Wertschätzung und                                       Lebensstellung als ausgeübter Beruf.
      • des Einkommens
mit der durch den bisherigen Beruf geprägten bisherigen Lebensstellung
vergleichbar ist.


                                                                                                                                                      7

[Seite 8]
Kapitel I Allgemeine Bedingungen


                                   Reduziert die versicherte Person während der Versicherungsdauer vorü-          1.8 Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt auch bei min-
                                   bergehend ihre vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit (Teilzeit-     destens mittelschwerer Demenz vor. Mittelschwere Demenz ist gegeben,
                                   tätigkeit) wegen                                                               wenn die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen nicht mehr
                                                                                                                  ohne fremde Hilfe zurechtkommt. Dies setzt den Verlust geistiger Fähig-
                                       • gesetzlicher Elternzeit,                                                 keiten voraus, der sich auf das Denk-, Erkennungs-, Erinnerungs- und Ori-
                                       • Pflege von nahen Angehörigen im häuslichen Umfeld mit teilwei-           entierungsvermögen wie folgt auswirkt:
                                           ser Freistellung von der Arbeit,
                                       • Betreuung von minderjährigen, pflegebedürftigen nahen Angehö-            Die versicherte Person
                                           rigen außerhalb des häuslichen Umfeldes mit teilweiser Freistel-
                                           lung von der Arbeit,                                                      • kann sich während einer Befragung kaum an relevante Aspekte ih-
                                       •   beruflicher Weiterbildung mit teilweiser Freistellung von der Ar-             res Lebens erinnern, z.B. an die Adresse, die langjährige Telefon-
                                           beit, sofern die Weiterbildung in unmittelbarem Zusammenhang                  nummer, die Namen naher Familienangehöriger wie die der Enkel
                                           mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit der versicherten Person              oder den Namen der Schule, die sie zuletzt besucht hat,
                                           steht,                                                                    •   ist häufig desorientiert hinsichtlich Zeit (Datum, Wochentag, Jah-
                                                                                                                         reszeit etc.) oder Ort,
                                   und werden Leistungen beantragt, dann wird während der Ausübung die-              •   kann Schwierigkeiten haben, beginnend bei 40 in Viererschritten
                                   ser Teilzeittätigkeit die vor dieser Reduzierung vertraglich vereinbarte wö-          oder beginnend bei 20 in Zweierschritten rückwärts zu zählen,
                                   chentliche Arbeitszeit bei der Feststellung einer Berufsunfähigkeit zu-           •   erinnert sich nur noch an einzelne Fakten, die sie selbst oder andere
                                   grunde gelegt. Dies gilt ebenso, wenn die versicherte Person im direkten              betreffen,
                                   Anschluss an diese Teilzeittätigkeit endgültig aus dem Berufsleben aus-           •   braucht keine Hilfe beim Toilettengang oder Essen, kann aber
                                   scheidet.                                                                             Schwierigkeiten bei der Auswahl situationsgerechter Kleidung ha-
                                                                                                                         ben (z.B. wählt sie oft Hausschuhe für den Waldspaziergang).
                                   1.6 Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt auch vor bei
                                   Pflegebedürftigkeit. Pflegebedürftigkeit ist gegeben, wenn die versi-          Oben stehender Definition der mittelschweren Demenz nebst Fallbeispie-
                                   cherte Person sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körper-           len liegt die Reisberg-Skala zugrunde (Global Deterioration Scale – GDS,
                                   verletzung oder (auch altersentsprechenden) Kräfteverfalls so hilflos ge-      Einteilung der Demenz in sieben Grade, Stand 08/2014). Nach Reisberg
                                   wesen ist, dass sie für Verrichtungen des täglichen Lebens in erheblichem      verläuft die Entwicklung einer Demenz so, dass die bis in das Erwachse-
                                   Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedurfte. Der Umfang der         nenalter erlernten Fähigkeiten nacheinander verloren werden.
                                   Hilfestellung wird nach einer Punktetabelle ermittelt.
                                                                                                                  Wir leisten ab einem Schweregrad fünf nach Reisberg (GDS 5).
                                   Die versicherte Person benötigt Hilfe beim
                                                                                                                  1.9 Mittelschwere Demenz liegt auch vor, wenn die sechs Monate im
                                       • Fortbewegen im Zimmer                                        1 Punkt    Sinne der Nummer 1.8 noch nicht erreicht sind, aber voraussichtlich er-
                                           Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei Inan-    reicht werden.
                                           spruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls – die Unterstüt-
                                           zung einer anderen Person für die Fortbewegung benötigt.               1.10 Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt auch vor, wenn
                                       •   Aufstehen und Zubettgehen                                  1 Punkt    und solange der versicherten Person zur Verhinderung der Weiterverbrei-
                                       •   Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nur mit Hilfe ei-   tung einer Infektion die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit wegen Krank-
                                           ner anderen Person das Bett verlassen oder in das Bett gelangen        heit, Krankheitsverdachts, Ansteckungsverdachts oder Ausscheidens
                                           kann.                                                                  durch Verfügung der zuständigen Behörde vollständig oder teilweise un-
                                       •   An- und Auskleiden                                         1 Punkt    tersagt wird (berufliches Tätigkeitsverbot, z.B. nach dem deutschen In-
                                           Hilfebedarf liegt vor, wenn sich die versicherte Person trotz kran-    fektionsschutzgesetz). Das vollständige oder teilweise berufliche Tätig-
                                           kengerechter Kleidung nur mit Hilfe einer anderen Person an- oder      keitsverbot muss sich auf einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten er-
                                           ausziehen kann.                                                        strecken oder sechs Monate ununterbrochen bestanden haben.
                                       •   Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken                     1 Punkt
                                           Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei Benut-   Bei einem beruflichen Tätigkeitsverbot leisten wir, wenn die versicherte
                                           zung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße – nur mit Hilfe      Person zu mindestens 50 Prozent außerstande ist, ihre berufliche Tätig-
                                           einer anderen Person essen oder trinken kann.                          keit, so wie sie vor der Infektionsgefahr ausgestaltet war, auszuüben.
                                       •   Waschen, Kämmen oder Rasieren                              1 Punkt
                                           Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person von einer ande-     Es gelten insbesondere auch die Bestimmungen der Nummern 1.3 bis 1.5.
                                           ren Person gewaschen, gekämmt oder rasiert werden muss, weil
                                           sie selbst die dafür erforderlichen Körperbewegungen nicht mehr        1.11 Der Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit ist der Tag, an
                                           ausführen kann.                                                        dem die maßgeblichen sechs Monate begonnen haben.
                                       •   Verrichten der Notdurft                                    1 Punkt
                                           Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unterstüt-      1.12 Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt auch vor, wenn
                                           zung einer anderen Person benötigt, weil sie                           die versicherte Person eine unbefristete Rente der Deutschen Rentenver-
                                           – sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann,                   sicherung wegen voller Erwerbsminderung erhält. Dies gilt nur, wenn
                                           – ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bettschüssel ver-
                                               richten kann oder weil                                                • die versicherte Person die Rente wegen voller Erwerbsminderung
                                           – der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert werden               allein aus medizinischen Gründen erhält und
                                               kann.                                                                 • der Versicherungsvertrag bei Eintritt der vollen Erwerbsminderung
                                                                                                                         der versicherten Person seit mindestens zehn Jahren bestanden
                                   Wir leisten ab zwei Punkten.                                                          hat.

                                   1.7 Pflegebedürftigkeit liegt auch vor, wenn die sechs Monate im Sinne         Für den Begriff der vollen Erwerbsminderung gilt die Definition nach
                                   der Nummer 1.6 noch nicht erreicht sind, aber voraussichtlich erreicht         § 43 Sozialgesetzbuch (SGB) VI in der Fassung vom 20.04.2007.
                                   werden.


                                   8

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                                                                                                                                                            Kapitel I Allgemeine Bedingungen
Entsprechendes gilt, wenn die versicherte Person eine unbefristete Rente       2.4 Bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistungspflicht müssen
eines berufsständischen Versorgungswerkes in Deutschland wegen voll-           Sie die Beiträge in voller Höhe weiter entrichten. Bei Anerkennung der
ständiger Berufsunfähigkeit erhält.                                            Leistungspflicht werden wir die über den Monat des Eintritts der Berufs-
                                                                               unfähigkeit hinaus gezahlten Beiträge, verzinst mit jährlich 1,00 Prozent,
1.13 Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt auch vor, wenn        zurückzahlen.
die versicherte Person als Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit
in den Ruhestand versetzt wird und fortlaufend Ruhegehalt wegen Dienst-        2.5 Wir sind auf Ihren Antrag hin bereit, die bis zur endgültigen Ent-
unfähigkeit nach den jeweiligen Beamtenversorgungsgesetzen erhält.             scheidung über die Leistungspflicht fälligen Beiträge zinslos zu stunden.
                                                                               Bei Ablehnung der Leistungspflicht sind diese Beiträge nachzuzahlen. Auf
Die Bestimmungen der Nummer 1.3 gelten nicht.                                  Antrag können Sie diesen Beitragsrückstand auch zinslos in bis zu 24 Mo-
                                                                               natsraten ausgleichen. Das Gleiche gilt im Fall einer gerichtlichen Ausei-
Dies gilt entsprechend für Richter und Kirchenbeamte.                          nandersetzung bis zur rechtskräftigen Entscheidung.

1.14 Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt auch vor, wenn        Auf Wunsch kann der Ausgleich des Beitragsrückstands, sofern möglich,
die versicherte Person als Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit         auch wie folgt durchgeführt werden:
entlassen wird.
                                                                                  • durch Erhöhung des zu zahlenden Beitrags unter Beibehaltung des
Dies gilt entsprechend für Richter und Kirchenbeamte.                                 bestehenden Versicherungsschutzes; die Höhe des neuen zu zah-
                                                                                      lenden Beitrags wird nach anerkannten Regeln der Versicherungs-
2     Versicherungsleistungen                                                         mathematik berechnet.
                                                                                  •   durch Reduzierung des Versicherungsschutzes; dieser wird nach
2.1 Leistungsumfang                                                                   anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.
Wird die versicherte Person während der vertraglichen Versicherungs-              •   durch Verrechnung mit vorhandenem Deckungskapital; hierbei kön-
dauer nach Maßgabe dieser Bedingungen berufsunfähig, erbringen wir                    nen Sie zwischen einer Verringerung des Versicherungsschutzes
folgende Versicherungsleistungen:                                                     und einer Erhöhung des zu zahlenden Beitrags wählen.

Beitragsbefreiung                                                              2.6 Leistungsdynamik bei Berufsunfähigkeit
Volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht.                               Bei einer eventuell vereinbarten Rentensteigerung im Leistungsfall (Leis-
                                                                               tungsdynamik) wird während der Berufsunfähigkeit die erreichte versi-
Berufsunfähigkeitsrente                                                        cherte Berufsunfähigkeitsrente ohne Berücksichtigung der Überschuss-
Volle Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente.                        beteiligung jährlich entsprechend dem vereinbarten Prozentsatz erhöht.
                                                                               Die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente erfolgt, sofern nichts anderes
Die Berufsunfähigkeitsrente zahlen wir vereinbarungsgemäß nach Ablauf          vereinbart ist, erstmals zum Jahrestag des Versicherungsbeginns, der auf
einer eventuellen Karenzzeit je nach Zahlungsweise der Berufsunfähig-          den Beginn der Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente folgt. Beträgt der
keitsrente jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich jeweils zu   Zeitraum weniger als ein Jahr, wird die erste Erhöhung anteilig berechnet.
Beginn (vorschüssig) oder zum Ende (nachschüssig) der Zahlungsperiode
der Berufsunfähigkeitsrente, sofern die versicherte Person den jeweiligen      2.7   Beteiligung an den Umgestaltungskosten bei Umorganisation des
Zahlungstermin erlebt. Karenzzeit ist der vereinbarte Zeitraum vom Ein-              Betriebs / der Praxis
tritt der Berufsunfähigkeit bis zum Beginn der Zahlung der Berufsunfä-         Bei Selbstständigen und Freiberuflern beteiligen wir uns auf in Textform
higkeitsrente. Bei Feststellung der Leistungspflicht innerhalb einer Zah-      gestellten Antrag hin an Umgestaltungskosten bei Umorganisation des
lungsperiode der Berufsunfähigkeitsrente leisten wir die erste Zahlung         Betriebs / der Praxis mit einem Betrag in Höhe von bis zu sechs monatli-
der Berufsunfähigkeitsrente anteilig. Endet die vereinbarte Leistungs-         chen Berufsunfähigkeitsrenten, höchstens jedoch 18.000 Euro, wenn die
dauer innerhalb einer Zahlungsperiode der Berufsunfähigkeitsrente, so          konkrete gesundheitliche Beeinträchtigung eine Weiterführung des Be-
wird die letzte Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente anteilig geleistet; bei    triebs / der Praxis (siehe Nummer 1.4) nicht mehr in der bisherigen Art
nachschüssiger Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente erfolgt die letzte          und Weise ermöglicht und die Umgestaltung zu einer Weiterführung des
Zahlung zum Ablauftermin der Leistungsdauer.                                   Betriebs / der Praxis beiträgt. Leistungen wegen Berufsunfähigkeit wer-
                                                                               den in diesem Fall nicht erbracht.
Über die beschriebenen garantierten Leistungen Beitragsbefreiung und
Berufsunfähigkeitsrente hinaus beteiligen wir Sie an den Überschüssen.         2.8 Wiedereingliederungshilfe
                                                                               Endet unsere Leistungspflicht, weil die versicherte Person aufgrund neu
2.2 Der Anspruch auf Beitragsbefreiung entsteht – unabhängig vom               erworbener beruflicher Fähigkeiten eine andere als die bisherige Tätigkeit
Zeitpunkt der Geltendmachung – mit Beginn der Versicherungsperiode             ausübt, die ihrer Lebensstellung vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ent-
(siehe Abschnitt F Nummer 1.1), die auf den Eintritt der Berufsunfähig-        spricht, zahlen wir als Wiedereingliederungshilfe einen einmaligen Betrag
keit nach Nummer 1 folgt.                                                      in Höhe von sechs monatlichen Berufsunfähigkeitsrenten. Voraussetzung
                                                                               für die Zahlung ist, dass bei Entstehen des Anspruchs auf Wiedereinglie-
Der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente entsteht – unabhängig vom             derungshilfe die verbleibende Leistungsdauer noch mindestens ein Jahr
Zeitpunkt der Geltendmachung – mit Ablauf des Monats, in dem die Be-           beträgt. Besteht innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende unserer
rufsunfähigkeit nach Nummer 1 eingetreten ist. Haben Sie eine Karenz-          Leistungspflicht Berufsunfähigkeit aus dem gleichen medizinischen Grund,
zeit vereinbart, entsteht der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente mit         wird die Wiedereingliederungshilfe mit den Berufsunfähigkeitsleistungen
dem Ablauf der Karenzzeit, wenn die Berufsunfähigkeit zu diesem Zeit-          verrechnet. Die Wiedereingliederungshilfe kann während der Dauer des
punkt noch andauert. Endet die Berufsunfähigkeit vor Ablauf der Karenz-        Versicherungsvertrags mehrmals beansprucht werden.
zeit und tritt innerhalb von vier Jahren danach erneut Berufsunfähigkeit
ein, wird die bereits zurückgelegte Karenzzeit angerechnet.

2.3 Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Berufsunfähigkeitsrente
erlischt, wenn Berufsunfähigkeit nach Nummer 1 nicht mehr vorliegt,
wenn die versicherte Person stirbt oder bei Ablauf der vertraglichen Leis-
tungsdauer.


                                                                                                                                                       9

[Seite 10]
Kapitel I Allgemeine Bedingungen


                                   2.9 Rehabilitationshilfe                                                          d) durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräfteverfall,
                                   Nimmt die versicherte Person auf eigenen Wunsch und eigene Kosten Re-                absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung.
                                   habilitationsmaßnahmen in Anspruch, so beteiligen wir uns an den ent-
                                   standenen Kosten (Rehabilitationshilfe). Bei der Wahl des Dienstleisters             Wir erbringen jedoch die volle Versicherungsleistung, wenn uns
                                   unterliegen Sie keinen Einschränkungen, sofern die Rehabilitationsmaß-               nachgewiesen wird, dass diese Handlungen in einem die freie Wil-
                                   nahmen geeignet sind, zu einer Minderung oder dem Wegfall der Berufs-                lensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der
                                   unfähigkeit beizutragen. Innerhalb von zwölf Monaten, nachdem Ihnen                  Geistestätigkeit begangen worden sind.
                                   die Kosten entstanden sind, sind uns geeignete Nachweise hierfür zusam-
                                   men mit einem in Textform gestellten Antrag vorzulegen. Die Rehabilita-           e) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Versicherungs-
                                   tionshilfe ist insgesamt auf 4.000 Euro begrenzt.                                    nehmer vorsätzlich den Versicherungsfall herbeigeführt haben.

                                   2.10 Beratung und Hilfestellung                                                   f) unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Einsatz von
                                   Auf Wunsch unterstützen wir Sie während der gesamten Vertragslaufzeit,               atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder durch den
                                   indem wir Auskünfte allgemeiner Art zu Ihrem Versicherungsschutz oder                vorsätzlichen Einsatz bzw. die vorsätzliche Freisetzung von radio-
                                   individuell zu bestimmten Leistungen erteilen.                                       aktiven, biologischen oder chemischen Stoffen, wenn der Einsatz
                                                                                                                        oder die Freisetzung darauf gerichtet gewesen sind, das Leben vie-
                                   Gerne beantworten wir z.B. folgende Fragen:                                          ler Personen zu gefährden. Gleiches gilt bei einer vorsätzlichen Frei-
                                                                                                                        setzung von Strahlen infolge Kernenergie, die den Einsatz einer Ka-
                                        • Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um Leistungen zu erhalten?            tastrophenschutzbehörde oder einer vergleichbaren Einrichtung
                                        • Wie erfolgt die Leistungsprüfung?                                             notwendig macht.
                                        • Welche Unterlagen müssen zum Nachweis einer bestehenden Be-
                                           rufsunfähigkeit der versicherten Person eingereicht werden?                  Wir erbringen jedoch die volle Versicherungsleistung, wenn es sich
                                        • Wie kann die bisherige berufliche Tätigkeit beschrieben werden?               um ein räumlich und zeitlich begrenztes Ereignis handelt, durch das
                                        • Welche Möglichkeiten bestehen zur beruflichen Wiedereingliede-                nicht mehr als 1.000 Menschen unmittelbar oder voraussichtlich
                                           rung?                                                                        mittelbar innerhalb von sechs Monaten sterben oder dauerhaft
                                        • Wie kann bei Selbstständigen und Freiberuflern die Umorganisa-                schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden.
                                           tion des Betriebs bzw. der Praxis erfolgen?
                                                                                                                        Die Voraussetzungen einer uneingeschränkten Leistungspflicht wer-
                                   Wir nennen Ihnen auch geeignete Ansprechpartner, die Sie bei Fragen zu               den wir innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten seit Eintritt des
                                   möglichen Maßnahmen einer medizinischen und beruflichen Rehabilita-                  Ereignisses von einem unabhängigen Gutachter prüfen und gege-
                                   tion unterstützen.                                                                   benenfalls bestätigen lassen. Ansprüche auf die volle Versicherungs-
                                                                                                                        leistung werden frühestens nach Ablauf dieser Frist fällig.
                                   3      Leistungseinschränkungen bei Krieg, Unruhen und
                                          bestimmten außergewöhnlichen Ereignissen                               4      Leistung bei speziellen Beeinträchtigungen

                                   Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf           Für den Fall, dass Leistungen wegen spezieller Beeinträchtigungen bean-
                                   welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Wir sind von der Verpflich-     sprucht werden können, bieten wir Versicherungsschutz nach den Ergän-
                                   tung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsfall verursacht wurde           zenden Bedingungen für die Leistung bei speziellen Beeinträchtigungen.

                                        a) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse.
                                                                                                                 C.	Überschussbeteiligung
                                           Wir erbringen jedoch die volle Versicherungsleistung, wenn der Ver-
                                           sicherungsfall unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse      1      Grundsätze der Überschussermittlung und
                                           verursacht wurde,                                                            Überschussbeteiligung

                                           – denen die versicherte Person während eines Aufenthalts außer-       1.1 Wir beteiligen die Versicherungsnehmer an den Überschüssen und
                                             halb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt war und an           an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Überschüsse
                                             denen sie nicht aktiv beteiligt war oder                            werden nach den jeweils gesetzlich gültigen Bestimmungen, derzeit nach
                                           – denen die versicherte Person während eines Aufenthalts außer-       den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Versicherungs-
                                             halb der Grenzen der NATO-Mitgliedsstaaten ausgesetzt war           vertragsgesetzes (VVG), ermittelt und im Rahmen unseres Jahresabschlus-
                                             und an denen sie im Rahmen humanitärer Hilfeleistungen oder         ses festgestellt.
                                             friedenssichernder Maßnahmen teilgenommen hat. Die Teil-
                                             nahme muss als Mitglied der deutschen Bundeswehr, Polizei           1.2 Wir beteiligen die Versicherungsnehmer als Kollektiv an den Über-
                                             oder Bundespolizei und der Einsatz mit einem Mandat der NATO,       schüssen. Dabei beachten wir die Verordnung über die Mindestbeitrags-
                                             UNO, EU oder OSZE erfolgen.                                         rückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungsverord-
                                                                                                                 nung) in der jeweils geltenden Fassung.
                                        b) unmittelbar oder mittelbar durch innere Unruhen.
                                                                                                                 Überschüsse können aus dem Kapitalanlageergebnis, dem Risikoergebnis
                                           Wir erbringen jedoch die volle Versicherungsleistung, wenn die ver-   und dem übrigen Ergebnis entstehen.
                                           sicherte Person nicht auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen
                                           hat.                                                                  Kapitalanlageergebnis
                                                                                                                 Bei Berufsunfähigkeits-Versicherungen sind die Beiträge so kalkuliert, wie
                                        c) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines       sie zur Deckung des Berufsunfähigkeitsrisikos und der Kosten benötigt
                                           Verbrechens oder Vergehens durch die versicherte Person.              werden. Es stehen daher keine oder nur geringfügige Beträge zur Verfü-
                                                                                                                 gung, um Kapital zu bilden. Überschüsse entstehen, wenn die Nettoer-
                                           Wir erbringen jedoch die volle Versicherungsleistung bei Vergehen     träge der klassischen Kapitalanlage innerhalb unseres Sicherungsvermö-
                                           im Straßenverkehr, bei denen bei der versicherten Person eine Blut-   gens höher sind als die garantierte rechnungsmäßige Verzinsung. An die-
                                           alkoholkonzentration von unter 1,1 Promille festgestellt wurde, so-   sem Kapitalanlageergebnis beteiligen wir die Versicherungsnehmer nach
                                           wie bei fahrlässigen und grob fahrlässigen Verstößen.                 der Mindestzuführungsverordnung.


                                   10

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                                                                                                                                                          Kapitel I Allgemeine Bedingungen
Risikoergebnis                                                                1.6 Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapital-
Weitere Überschüsse entstehen dann, wenn sich das versicherte Risiko          anlagen der klassischen Kapitalanlage innerhalb unseres Sicherungsver-
(Berufsunfähigkeitsrisiko) günstiger entwickelt als bei der Tarifkalkula-     mögens über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz
tion angenommen. In diesem Fall müssen wir weniger Renten als ursprüng-       ausgewiesen werden. Die Bewertungsreserven, die nach gesetzlichen und
lich angenommen zahlen. An dem Risikoergebnis beteiligen wir die Versi-       aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Versicherungs-
cherungsnehmer nach der Mindestzuführungsverordnung.                          verträge zu berücksichtigen sind, ordnen wir den Versicherungsverträgen
                                                                              nach einem verursachungsorientierten Verfahren anteilig rechnerisch zu.
Übriges Ergebnis                                                              Im Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung fließt dem einzelnen
Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis können beispielsweise entstehen,         Versicherungsnehmer bzw. Bezugsberechtigten ein Teil der Bewertungs-
wenn die Kosten niedriger sind als bei der Tarifkalkulation angenommen.       reserven nach § 153 Absatz 3 VVG bei Beendigung des Versicherungsver-
An dem übrigen Ergebnis beteiligen wir die Versicherungsnehmer nach           trags unmittelbar zu. Aufsichtsrechtliche Regelungen zur Kapitalausstat-
der Mindestzuführungsverordnung.                                              tung bleiben unberührt.

In Ausnahmefällen kann die Mindestbeteiligung der Versicherungsneh-           1.7 Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Versiche-
mer nach der Mindestzuführungsverordnung mit Zustimmung der Auf-              rungsvertrags an den Überschüssen und den Bewertungsreserven erge-
sichtsbehörde gekürzt werden.                                                 ben sich aus Nummer 1 noch nicht.

1.3 Die auf die Versicherungsnehmer entfallenden Überschüsse führen           2     Überschussbeteiligung Ihres Versicherungsvertrags
wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit sie nicht in
Form der so genannten Direktgutschrift bereits unmittelbar den über-          Sofern von uns eine entsprechende Überschussbeteiligung festgesetzt
schussberechtigten Versicherungen gutgeschrieben werden. Diese Rück-          wird, erhält der einzelne Versicherungsvertrag Überschussanteile entspre-
stellung dient dazu, Ergebnisschwankungen im Zeitablauf zu glätten. Sie       chend den folgenden Nummern.
darf grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der Versicherungs-
nehmer verwendet werden. Wir sind berechtigt, im Interesse der Versi-         2.1   Laufende Überschussbeteiligung für die Zeit,
cherten mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde in Ausnahmefällen die                   in der keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erfolgen
Rückstellung für Beitragsrückerstattung, soweit sie nicht auf bereits fest-   Sie können bei Vertragsabschluss zwischen den folgenden Überschuss-
gelegte Überschussanteile entfällt, heranzuziehen, um                         Systemen wählen:

   a) einen drohenden Notstand abzuwenden,                                        • Überschuss-System Beitragsverrechnung,
                                                                                  • Überschuss-System Sofortbonus oder
   b) unvorhersehbare Verluste aus überschussberechtigten Versiche-               • Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung.
      rungsverträgen auszugleichen, die auf allgemeine Änderungen der
      Verhältnisse zurückzuführen sind, oder                                  Nach vorzeitiger Beitragsfreistellung gilt das Überschuss-System Sofort-
                                                                              bonus.
   c) die Deckungsrückstellung zu erhöhen, wenn die Rechnungsgrund-
      lagen aufgrund einer unvorhersehbaren und nicht nur vorüberge-          2.2 Überschuss-System Beitragsverrechnung
      henden Änderung der Verhältnisse angepasst werden müssen. Eine          Die Überschussbeteiligung wird in Prozent des fälligen Beitrags bemes-
      Deckungsrückstellung bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt die Ver-         sen und direkt mit dem fälligen Beitrag verrechnet. Maßgebend ist der
      sicherungsleistungen gewährleisten zu können. Die Deckungsrück-         bei Fälligkeit des jeweiligen Beitrags festgelegte Prozentsatz.
      stellung wird nach den jeweils gesetzlich gültigen Bestimmungen,
      derzeit nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und dem             2.3 Überschuss-System Sofortbonus
      HGB, sowie den dazu erlassenen Rechtsverordnungen berechnet.            Die laufende Überschussbeteiligung wird ab Versicherungsbeginn für eine
                                                                              erhöhte Versicherungsleistung (Sofortbonus) verwendet, die bei Berufs-
Wenn wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung zum Verlustaus-          unfähigkeit zusätzlich zur garantierten Berufsunfähigkeitsrente gezahlt
gleich oder zur Erhöhung der Deckungsrückstellung heranziehen, belas-         wird. Die Überschussbeteiligung wird in Prozent der garantierten Berufs-
ten wir die Versichertenbestände verursachungsorientiert.                     unfähigkeitsrente bemessen. Maßgebend ist der bei Eintritt der Berufs-
                                                                              unfähigkeit festgelegte Prozentsatz.
1.4 Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich zu
den Überschüssen bei. Wir haben deshalb gleichartige bei uns bestehende       Anpassungsgarantie bei Verringerung der Überschussbeteiligung im
Versicherungsverträge zu Bestandsgruppen zusammengefasst. Die Ver-            Überschuss-System Sofortbonus
teilung der Überschüsse für die Versicherungsnehmer auf die einzelnen         Sollte die Überschussbeteiligung reduziert werden, haben Sie zu diesem
Bestandsgruppen orientiert sich daran, in welchem Umfang sie zu ihrer         Zeitpunkt das Recht, Ihren Beitrag anzupassen und den Versicherungs-
Entstehung beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe nicht zur Ent-          schutz auf das vor dieser Verringerung der Überschussbeteiligung beste-
stehung von Überschüssen beigetragen, werden ihr keine Überschüsse            hende Niveau anzuheben, ohne dass eine erneute Risikoprüfung erforder-
zugeteilt.                                                                    lich wird.

1.5 In Abhängigkeit von dieser Zuordnung und beispielsweise dem ge-           2.4 Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung
wählten Tarif, dem Tarifwerk, der Zahlweise des Beitrags, dem Beruf und       Die laufenden Überschussanteile werden
dem Rauchverhalten werden die Überschuss-Sätze für die einzelnen Ver-
sicherungsverträge jährlich von uns festgesetzt. Wir veröffentlichen die          • jeweils zum 01. Januar eines Jahres,
Überschuss-Sätze in unserem Geschäftsbericht, den Sie bei uns anfordern           • bei Beitragsfreistellung und
können.                                                                           • bei Beendigung des Versicherungsvertrags
                                                                              zugewiesen und verzinslich angesammelt (Ansammlungsguthaben).

                                                                              Die Verzinsung des Ansammlungsguthabens erfolgt bei jeder Zuweisung
                                                                              von laufenden Überschussanteilen mit dem zu diesem Zeitpunkt festge-
                                                                              legten Ansammlungszinssatz. Beträgt der Zuweisungszeitraum kein vol-
                                                                              les Kalenderjahr, erfolgt die Verzinsung anteilig.


                                                                                                                                                    11

[Seite 12]
Kapitel I Allgemeine Bedingungen


                                   Die Zuweisung der laufenden Überschussanteile erfolgt jeweils nach der           a) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufsunfähigkeit;
                                   Verzinsung des Ansammlungsguthabens.
                                                                                                                    b) ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person gegen-
                                   Die laufenden Überschussanteile werden in Prozent des im Versicherungs-             wärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben, über Ur-
                                   jahr zu zahlenden Beitrags festgelegt. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt              sache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer des Leidens
                                   der jeweiligen Zuweisung festgelegte Überschuss-Satz. Umfasst der Zeit-             sowie die Auswirkungen auf die Berufsausübung oder Art und Um-
                                   raum seit der letzten Zuweisung bzw. dem Versicherungsbeginn kein vol-              fang der Pflegebedürftigkeit oder der Demenz;
                                   les Kalenderjahr, erfolgt die Zuweisung anteilig.
                                                                                                                    c) Unterlagen über die berufliche Entwicklung der versicherten Per-
                                   Bei Beendigung des Versicherungsvertrags, spätestens bei Ablauf der Leis-           son und die berufliche Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der Be-
                                   tungsdauer der Berufsunfähigkeits-Versicherung, werden das Ansamm-                  rufsunfähigkeit; hierzu zählen auch Nachweise über die wirtschaft-
                                   lungsguthaben und der entsprechend den Vorschriften des Versicherungs-              lichen und finanziellen Verhältnisse und ihre Veränderungen vor
                                   vertragsgesetzes (§ 153 Absatz 3 VVG) ermittelte Anteil an den Bewer-               und nach Eintritt der Berufsunfähigkeit (z.B. Einkommensteuerbe-
                                   tungsreserven ausgezahlt. Eine Auszahlung des Ansammlungsguthabens                  scheide, betriebswirtschaftliche Unterlagen);
                                   können Sie auch bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung in
                                   Textform verlangen.                                                              d) bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich eine Bescheinigung der Person
                                                                                                                       oder der Einrichtung, die mit der Pflege betraut ist, über Art und
                                   2.5   Beteiligung an den Bewertungsreserven bei                                     Umfang der Pflege;
                                         vereinbartem Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung
                                   Die Bewertungsreserven (siehe Nummer 1.6) werden monatlich jeweils               e) bei Berufsunfähigkeit im Sinne von Abschnitt B Nummer 1.10 zu-
                                   zum zweiten Börsentag neu ermittelt und den anspruchsberechtigten                   sätzlich die Verfügung der zuständigen Behörde über das berufli-
                                   Versicherungsverträgen nach einem verursachungsorientierten Verfah-                 che Tätigkeitsverbot;
                                   ren rechnerisch zugeordnet. Dieser Wert ist jeweils für den auf die Ermitt-
                                   lung folgenden Monat maßgebend.                                                  f) bei Berufsunfähigkeit im Sinne von Abschnitt B Nummer 1.12 den
                                                                                                                       Bescheid, wonach die versicherte Person eine unbefristete Rente
                                   Diese Zuordnung erfolgt in dem Verhältnis des Bemessungsguthabens                   der Deutschen Rentenversicherung wegen voller Erwerbsminde-
                                   des einzelnen Versicherungsvertrags zur Summe der Bemessungsgutha-                  rung oder eine unbefristete Rente eines berufsständischen Versor-
                                   ben aller anspruchsberechtigten Versicherungsverträge.                              gungswerkes in Deutschland wegen vollständiger Berufsunfähig-
                                                                                                                       keit erhält sowie zusätzlich einen Nachweis, dass die versicherte
                                   Bemessungsguthaben eines Versicherungsvertrags ist dabei die Summe                  Person die volle Erwerbsminderungsrente bzw. die volle Berufsun-
                                   der Kapitalien des Versicherungsvertrags zum 01. Januar jeden Jahres, an            fähigkeitsrente allein aus medizinischen Gründen erhält, wenn sich
                                   dem der Versicherungsvertrag bestand.                                               dies aus dem Rentenbescheid nicht eindeutig ableiten lässt.

                                   Das Kapital ist abhängig von der jeweiligen Versicherungsart. Bei der            g) bei Berufsunfähigkeit im Sinne von Abschnitt B Nummer 1.13, die
                                   Berufsunfähigkeits-Versicherung gilt das Ansammlungsguthaben der                    zur Versetzung in den Ruhestand führenden amtsärztlichen oder
                                   Berufsunfähigkeits-Versicherung als Kapital.                                        sonstigen ärztlichen Gutachten und die Abschrift der Verfügung
                                                                                                                       des Dienstherrn über die beabsichtigte Versetzung in den Ruhe-
                                   Mit der Zuordnung ist noch keine Zuteilung verbunden. Bei Beendigung                stand sowie die Urkunde über die Versetzung in den Ruhestand.
                                   des Versicherungsvertrags teilen wir Ihrem Versicherungsvertrag den für
                                   diesen Zeitpunkt zugeordneten Anteil an den Bewertungsreserven zur               h) bei Berufsunfähigkeit im Sinne von Abschnitt B Nummer 1.14, die
                                   Hälfte zu.                                                                          zur Entlassung führenden amtsärztlichen oder sonstigen ärztlichen
                                                                                                                       Gutachten und die Urkunde über die Entlassung.
                                   2.6   Laufende Überschussbeteiligung für die Zeit,
                                         in der Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erfolgen                      Entstehende Kosten hat der Anspruchsteller zu tragen.
                                   Die Überschussbeteiligung wird am 01. Januar eines jeden Jahres zuge-
                                   wiesen und zur Bildung einer beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente ver-      1.2 Weitere Nachweise, Entbindung von der Schweigepflicht
                                   wendet. Die Überschussbeteiligung wird in Prozent des Deckungskapitals        Wir können außerdem weitere medizinische und berufsbezogene Aus-
                                   der Berufsunfähigkeits-Versicherung bemessen und in Abhängigkeit von          künfte, Aufklärungen, Vor-Ort-Prüfungen und zusätzliche Untersuchun-
                                   den in Nummer 1.5 beschriebenen Merkmalen festgelegt. Wurde die Be-           gen sowie weitere notwendige Nachweise – auch über die wirtschaftli-
                                   rufsunfähigkeitsrente nur während eines Teiles des Vorjahres gezahlt, wird    chen Verhältnisse und ihre Veränderungen – verlangen, wobei wir hierzu
                                   die Überschussbeteiligung anteilig berechnet.                                 entsprechende Gutachter, Ärzte und sachverständige Dienstleister ein-
                                                                                                                 setzen können. Die Kosten werden von uns getragen.
                                   3     Zukunftswerte der Überschussbeteiligung
                                                                                                                 Wir können verlangen, dass die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen
                                   Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung hängt von vielen, nicht          in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. In diesem Fall
                                   vorhersehbaren Einflüssen ab und kann deshalb nicht garantiert werden;        übernehmen wir die angefallenen Reise- und Unterbringungskosten bis
                                   sie kann auch Null betragen. Einflussfaktoren sind die Entwicklung unse-      zu folgender Höhe:
                                   rer Kapitalanlagen sowie die Entwicklung der versicherten Risiken und der
                                   Kosten.                                                                          • Anreisekosten, bei einer Bahnfahrt 2. Klasse und – falls erforder-
                                                                                                                        lich – einem Flug in der Economy Class (oder einer vergleichbaren
                                                                                                                        Buchungsklasse) und
                                   D.	   Nachweis- und Mitwirkungspflichten; Nachprüfung                            •   Unterbringungskosten für einen Aufenthalt in einem 4-Sterne-
                                                                                                                        Hotel (oder einer vergleichbaren Hotelkategorie).
                                   1     Nachweis- und Mitwirkungspflichten,
                                         wenn Berufsunfähigkeitsleistungen verlangt werden                       Auf Untersuchungen in der Bundesrepublik Deutschland können wir ver-
                                                                                                                 zichten, wenn diese vor Ort nach den von uns in der Bundesrepublik
                                   1.1 Nachweise für den Eintritt von Berufsunfähigkeit                          Deutschland angewendeten Grundsätzen / Standards erfolgen.
                                   Werden Leistungen aus diesem Versicherungsvertrag verlangt, informie-
                                   ren wir Sie umgehend über die von uns zur Leistungsprüfung benötigten
                                   Unterlagen:


                                   12

[Seite 13]
                                                                                                                                                            Kapitel I Allgemeine Bedingungen
In diesem Zusammenhang kann es auch erforderlich sein, Ärzte, Kranken-            • Ausbildung und Erfahrung, sowie
häuser und sonstige Krankenanstalten, bei denen die versicherte Person            • der sozialen Wertschätzung und
in Behandlung war oder sein wird, Pflegeeinrichtungen, Personenversi-             • des Einkommens
cherer (frühere und derzeitige), Berufsgenossenschaften, gesetzliche und
private Krankenversicherer (frühere und derzeitige) und Arbeitgeber der       mit der durch den vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Beruf ge-
versicherten Person sowie Behörden (z.B. Beihilfestelle) zu befragen. Dazu    prägten Lebensstellung vergleichbar ist.
ist in der Regel eine Schweigepflichtentbindungserklärung der versicher-
ten Person erforderlich. Hat die versicherte Person die Schweigepflicht-      Hierbei berücksichtigen wir die Umstände des Einzelfalls und die höchst-
entbindungserklärung im Versicherungsantrag erteilt, wird sie vor Einho-      richterliche Rechtsprechung. Nicht vergleichbar ist in jedem Fall ein kon-
lung einer solchen Auskunft von uns unterrichtet werden; die versicherte      kret ausgeübter Beruf, wenn sich das jährliche Bruttoeinkommen um mehr
Person kann der Einholung einer solchen Auskunft widersprechen. Im Üb-        als 20 Prozent gegenüber dem vor Eintritt der Berufsunfähigkeit erziel-
rigen kann die versicherte Person jederzeit verlangen, dass die Auskunfts-    ten jährlichen Bruttoeinkommen vermindert hat oder dieser Beruf deut-
erhebung nur bei Einzeleinwilligung erfolgt.                                  lich geringere Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert.

1.3 Folgen bei Verletzung der Mitwirkungspflicht                              Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist es unerheblich, ob die Berufsun-
Solange eine Mitwirkungspflicht von Ihnen, der versicherten Person oder       fähigkeit in dem früheren Beruf fortdauert.
dem Anspruchsteller vorsätzlich nicht erfüllt wird, sind wir von der Ver-
pflichtung zur Leistung frei. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie einer     3.2 Zur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten jederzeit sachdien-
Auskunftserhebung, die für die Leistungsprüfung erforderlich ist, wider-      liche Auskünfte und einmal jährlich umfassende Untersuchungen der ver-
sprechen oder eine Einzeleinwilligung nicht erteilen. Bei grob fahrlässiger   sicherten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen. Die Be-
Verletzung einer Mitwirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leistung      stimmungen der Nummern 1.2 und 1.3 gelten entsprechend.
in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kür-
zen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die Mitwirkungs-      Bei in den Ruhestand versetzten Beamten können wir zur Nachprüfung
pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben. Die Ansprüche aus der Versi-    des Fortbestehens der Berufsunfähigkeit einmal jährlich einen Nachweis
cherung bleiben jedoch insoweit bestehen, als die Verletzung ohne Ein-        über die Fortzahlung des Ruhegehalts wegen Dienstunfähigkeit nach den
fluss auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ist.      jeweiligen Beamtenversorgungsgesetzen verlangen. Die Bestimmungen
Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Beginn des       der Nummer 1.3 gelten entsprechend.
laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen zur Leistung ver-
pflichtet. Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit tritt nur ein,   3.3     Folgendes ist uns unverzüglich mitzuteilen:
wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechts-
folge hingewiesen haben.                                                          • eine Wiederaufnahme bzw. Änderung der beruflichen Tätigkeit,
                                                                                  • bei Berufsunfähigkeit nach Abschnitt B Nummer 1.10, eine Aufhe-
2     Erklärung über unsere Leistungspflicht                                          bung der Verfügung der zuständigen Behörde über das berufliche
                                                                                      Tätigkeitsverbot,
Nach Prüfung der uns eingereichten sowie der von uns beigezogenen Un-             •   bei Berufsunfähigkeit nach Abschnitt B Nummer 1.12, eine Aufhe-
terlagen erklären wir innerhalb einer Woche, ob wir eine Leistungspflicht             bung des Bescheids der Deutschen Rentenversicherung wegen vol-
anerkennen. Solange Unterlagen noch ausstehen, informieren wir Sie spä-               ler Erwerbsminderung oder eines berufsständischen Versorgungs-
testens alle vier Wochen über den aktuellen Bearbeitungsstand. Grund-                 werkes in Deutschland über eine unbefristete Rente wegen voll-
sätzlich sprechen wir keine befristeten Anerkenntnisse aus. Nur in begrün-            ständiger Berufsunfähigkeit,
deten Einzelfällen können wir einmalig ein zeitlich begrenztes Anerkennt-         •   bei Berufsunfähigkeit nach Abschnitt B Nummer 1.13, eine Einstel-
nis von bis zu zwölf Monaten unter einstweiliger Zurückstellung der Prü-              lung der Zahlung des Ruhegehalts wegen Dienstunfähigkeit.
fung aussprechen, ob eine von der versicherten Person ausgeübte andere
Tätigkeit den in Abschnitt B Nummern 1.3 und 1.4 festgelegten Anforde-        3.4 Leistungseinstellung bei Wegfall der Berufsunfähigkeit
rungen für eine konkrete Verweisung entspricht. Bis zum Ablauf der Frist      Ist die Berufsunfähigkeit nach Abschnitt B Nummer 1 weggefallen, teilen
ist das zeitlich begrenzte Anerkenntnis für uns bindend.                      wir Ihnen die Einstellung unserer Leistungen unter Hinweis auf Ihre Rechte
                                                                              in Textform mit. In unserer Mitteilung werden wir Ihnen die Gründe für
3     Nachprüfung der Berufsunfähigkeit;                                      unsere Entscheidung erläutern. Die Leistungseinstellung wird mit dem
      Leistungseinstellung                                                    Ablauf des dritten Monats nach Zugang unserer Mitteilung bei Ihnen wirk-
                                                                              sam. Zu diesem Zeitpunkt muss auch die Beitragszahlung wieder aufge-
3.1 Nachprüfung                                                               nommen werden.
Nach Anerkennung unserer Leistungspflicht sind wir berechtigt,
                                                                              Ist unsere Leistungspflicht weggefallen, ist wieder die garantierte Berufs-
    • das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit und den Grad der Berufs-         unfähigkeitsrente versichert, die vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit
       unfähigkeit,                                                           versichert war; während der Berufsunfähigkeit durchgeführte Erhöhun-
    • das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit,                                     gen aus der Überschussbeteiligung oder einer gegebenenfalls versicher-
    • den Schweregrad der Demenz,                                             ten Leistungsdynamik bleiben also nicht erhalten.
    • das Fortbestehen des beruflichen Tätigkeitsverbots und dessen
       Ausmaß oder                                                            3.5   Verletzung der Mitwirkungspflichten
    • das Fortbestehen des zur Entlassung der versicherten Person aus               nach Eintritt der Berufsunfähigkeit
       dem Beamtenverhältnis führenden Gesundheitszustands                    Die Bestimmungen der Nummer 1.3 über die Folgen bei einer Verletzung
                                                                              der Mitwirkungspflichten gelten entsprechend.
nachzuprüfen.
                                                                              4       Verzicht auf die Arztanordnungsklausel
Dabei können wir auch prüfen, ob die versicherte Person nach dem Ein-
tritt ihrer Berufsunfähigkeit neue berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten      Grundsätzlich ist die Befolgung von ärztlichen Anordnungen nicht Vor-
(z.B. durch Umschulung) erworben hat. Berufsunfähigkeit im Sinne dieser       aussetzung für die Anerkennung von Berufsunfähigkeitsleistungen. Ins-
Bedingungen liegt nicht mehr vor, wenn die versicherte Person einen an-       besondere ist die versicherte Person nicht verpflichtet, operative Behand-
deren Beruf konkret ausübt, der hinsichtlich                                  lungsmaßnahmen, die der untersuchende oder behandelnde Arzt anrät,
                                                                              durchführen zu lassen.


                                                                                                                                                      13

[Seite 14]
Kapitel I Allgemeine Bedingungen


                                   Die versicherte Person ist jedoch verpflichtet, geeignete Hilfsmittel (z.B.     3     Kündigung
                                   Seh- und Hörhilfen, Stützstrümpfe) zu verwenden und zumutbare Heil-
                                   behandlungen vornehmen zu lassen, die eine wesentliche Besserung der            3.1 Bei einer einfach fahrlässigen Verletzung der Anzeigepflicht kön-
                                   gesundheitlichen Beeinträchtigung erwarten lassen. Zumutbar sind Heil-          nen wir den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem
                                   behandlungen, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen ver-             Monat kündigen.
                                   bunden sind.
                                                                                                                   3.2 Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn uns nachgewie-
                                                                                                                   sen wird, dass wir den Versicherungsvertrag auch bei Kenntnis der nicht
                                   E.	     Angaben, die vor Vertragsbeginn erforderlich sind,                      angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, abgeschlos-
                                           und Folgen bei falschen Angaben                                         sen hätten.

                                   1       Vorvertragliche Anzeigepflicht                                          3.3 Wenn wir den Versicherungsvertrag kündigen, wandelt sich der Ver-
                                                                                                                   sicherungsvertrag nach Abschnitt G Nummer 2.1 in einen vorzeitig bei-
                                   1.1 Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, dass            tragsfreien Versicherungsvertrag um, sofern die beitragsfreie Mindest-
                                   Sie alle vor Vertragsabschluss in Textform gestellten Fragen wahrheits-         leistung erreicht wird. Andernfalls wird der Auszahlungsbetrag nach Ab-
                                   gemäß und vollständig beantwortet haben (vorvertragliche Anzeige-               schnitt G Nummer 4 – sofern vorhanden – ausgezahlt und der Versiche-
                                   pflicht).                                                                       rungsvertrag endet.

                                   1.2 Sollen nicht Sie, sondern ein Dritter versicherte Person werden, ist        4     Vertragsanpassung
                                   auch dieser – neben Ihnen – für die wahrheitsgemäße und vollständige
                                   Beantwortung der Fragen verantwortlich.                                         4.1 Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil uns nachgewie-
                                                                                                                   sen wird, dass wir den Versicherungsvertrag auch bei Kenntnis der nicht
                                   1.3 Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschut-                angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, abgeschlos-
                                   zes erheblich sind und nach denen wir in Textform gefragt haben, von Ih-        sen hätten (siehe Nummern 2.1 und 3.2), werden wir verlangen, dass diese
                                   nen oder der versicherten Person nicht oder nicht richtig angegeben wor-        anderen Bedingungen rückwirkend ab Beginn des Versicherungsvertrags
                                   den sind, liegt eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vor.        Vertragsbestandteil werden (Vertragsanpassung).
                                   Deren Rechtsfolgen hängen davon ab, ob die Anzeigepflicht arglistig, vor-
                                   sätzlich, grob fahrlässig, einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt wurde.    4.2 Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als
                                                                                                                   zehn Prozent, oder schließen wir den Versicherungsschutz für den nicht
                                   1.4     Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Voraussetzungen          angezeigten Umstand im Rahmen der Vertragsanpassung aus, können Sie
                                           wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht                             den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer
                                                                                                                   Mitteilung fristlos kündigen. In unserer Mitteilung werden wir Sie auf das
                                         • vom Versicherungsvertrag zurücktreten (siehe Nummer 2),                 Kündigungsrecht hinweisen.
                                         • den Versicherungsvertrag kündigen (siehe Nummer 3),
                                         • den Versicherungsvertrag anpassen (siehe Nummer 4) oder                 5     Schuldlose Verletzung der vorvertraglichen
                                         • den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten                Anzeigepflicht
                                            (siehe Nummer 7)
                                                                                                                   Wir verzichten auf die uns aus § 19 VVG zustehenden Rechte zur Anpas-
                                   können.                                                                         sung und Kündigung des Versicherungsvertrags, sofern die Anzeigepflicht-
                                                                                                                   verletzung schuldlos erfolgt ist.
                                   2       Rücktritt
                                                                                                                   6     Weitere Voraussetzungen für die Ausübung unseres
                                   2.1 Bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der An-                 Rechtes auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung
                                   zeigepflicht können wir vom Versicherungsvertrag zurücktreten.
                                                                                                                   6.1 Unser Recht auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung steht
                                   Im Falle der grob fahrlässigen Verletzung der Anzeigepflicht ist unser Rück-    uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die
                                   trittsrecht ausgeschlossen, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den            Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir können
                                   Versicherungsvertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände,          uns auf unser Recht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Ge-
                                   wenn auch zu anderen Bedingungen, abgeschlossen hätten.                         fahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.

                                   2.2     Wenn wir den Rücktritt erklären, besteht kein Versicherungsschutz.      6.2 Wir müssen unser Recht auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsan-
                                                                                                                   passung innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist be-
                                   Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles erklärt, bleibt   ginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeige-
                                   unsere Leistungspflicht bestehen, wenn uns nachgewiesen wird, dass die          pflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis er-
                                   nicht oder nicht richtig angegebenen Umstände weder für den Eintritt            langen. Bei Ausübung unseres Rechtes müssen wir die Umstände ange-
                                   oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung         ben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dür-
                                   oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich waren.                      fen wir weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung angeben.

                                   2.3 Wenn der Versicherungsvertrag durch Rücktritt aufgehoben wird,              6.3 Unser Recht können wir nur innerhalb von fünf Jahren seit Vertrags-
                                   erlischt der Versicherungsvertrag, ohne dass ein Auszahlungsbetrag nach         abschluss ausüben; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf
                                   Abschnitt G Nummer 4 fällig wird. Ist das Überschuss-System Verzinsli-          dieser Frist eingetreten sind. Wurde die Anzeigepflicht vorsätzlich ver-
                                   che Ansammlung vereinbart, werden das Ansammlungsguthaben und der               letzt, beträgt die Frist zehn Jahre.
                                   entsprechend den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (§ 153
                                   Absatz 3 VVG) ermittelte Anteil an den Bewertungsreserven – sofern vor-         7     Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
                                   handen – ausgezahlt. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Beiträge besteht
                                   nicht.                                                                          7.1 Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls durch
                                                                                                                   unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt auf unsere
                                                                                                                   Annahmeentscheidung Einfluss genommen worden ist. Handelt es sich
                                                                                                                   um Angaben der versicherten Person, können wir Ihnen gegenüber die An-
                                                                                                                   fechtung erklären, auch wenn Sie von der Verletzung der vorvertraglichen
                                                                                                                   Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten.

                                   14

[Seite 15]
                                                                                                                                                           Kapitel I Allgemeine Bedingungen
7.2 Wenn wir nach Nummer 7.1 die Anfechtung erklären, besteht kein          1.4 Lastschriftverfahren
Versicherungsschutz. Dies gilt auch dann, wenn die nicht oder nicht rich-   Solange Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden wir Ihre Zahlun-
tig angegebenen Umstände nachweislich keinen Einfluss auf den Eintritt      gen so behandeln, als wären sie zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt er-
oder die Feststellung des Versicherungsfalles oder den Umfang unserer       folgt, es sei denn, die Lastschrift wird aufgrund Ihres Verschuldens nicht
Leistung gehabt haben.                                                      eingelöst oder Sie widersprechen einer berechtigten Einziehung. Wird eine
                                                                            Lastschrift nicht eingelöst, sind wir zu weiteren Einziehungen berechtigt,
7.3 Wenn der Versicherungsvertrag durch Anfechtung aufgehoben wird,         nicht aber verpflichtet.
erlischt der Versicherungsvertrag, ohne dass ein Rückkaufswert nach Ab-
schnitt G Nummer 5 fällig wird. Ist das Überschuss-System Verzinsliche      2       Die Folgen der Nichtzahlung von Beiträgen
Ansammlung vereinbart, werden das Ansammlungsguthaben und der ent-
sprechend den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (§ 153         2.1 Die Folgen der Nichtzahlung des Einlösungsbeitrags
Absatz 3 VVG) ermittelte Anteil an den Bewertungsreserven – sofern vor-     Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht oder nicht rechtzeitig zahlen, kön-
handen – ausgezahlt. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Beiträge besteht      nen wir – solange die Zahlung nicht erfolgt ist – vom Versicherungsver-
nicht.                                                                      trag zurücktreten. Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt des Versicherungs-
                                                                            falles noch nicht gezahlt, besteht keine Leistungspflicht. Dies gilt nicht,
7.4 Unser Recht auf Anfechtung des Versicherungsvertrags können wir         wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die Nichtzahlung bzw. die nicht
nur innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsabschluss ausüben.               rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.

8     Leistungserweiterung / Wiederinkraftsetzung /                         2.2 Die Folgen der Nichtzahlung von Folgebeiträgen
      Wiederanhebung                                                        Wenn ein Folgebeitrag oder ein sonstiger Betrag, den Sie aus dem Versi-
                                                                            cherungsverhältnis schulden, nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, erhal-
Wenn eine erneute Risikoprüfung aufgrund einer unsere Leistungspflicht      ten Sie von uns eine Mahnung in Textform. Begleichen Sie den Rückstand
erweiternden Änderung des Versicherungsvertrags, einer Wiederinkraft-       nicht innerhalb der in der Mahnung gesetzten Frist von mindestens zwei
setzung oder einer Wiederanhebung vorgenommen wird, gelten die Num-         Wochen, entfällt oder vermindert sich der Versicherungsschutz so, als ob
mern 1 bis 7 entsprechend. Die Fristen der Nummern 6.3 und 7.4 begin-       Sie eine vorzeitige Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrags ver-
nen mit der Änderung, Wiederinkraftsetzung oder Wiederanhebung be-          langt hätten; Abschnitt G Nummer 2.1 gilt daher entsprechend. Auf die
züglich des geänderten, wieder in Kraft gesetzten oder wieder angeho-       Rechtsfolgen werden wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hinweisen.
benen Teiles des Versicherungsschutzes neu zu laufen.
                                                                            3       Unterstützung bei Zahlungsschwierigkeiten
9     Erklärungsempfänger
                                                                            3.1 Beitragsstundung
Die Ausübung unserer Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertrags-     Sie können in Textform verlangen, dass unter Beibehaltung des vollen Ver-
anpassung sowie zur Anfechtung erfolgt durch eine schriftliche Erklärung.   sicherungsschutzes die Beiträge für einen Zeitraum von bis zu 24 Mona-
                                                                            ten zinslos gestundet werden. Voraussetzung für eine Beitragsstundung
Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten genannt haben,      ist, dass der Beitrag für das vor der Beitragsstundung liegende Versiche-
gilt nach Ihrem Ableben ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese    rungsjahr vollständig gezahlt wurde und nach Ablauf der Beitragsstun-
Erklärung entgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter nicht vor-      dung die Versicherungsdauer noch mindestens 24 Monate andauert. Die
handen, oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, können wir den    gestundeten Beiträge sind mit Ablauf des Stundungszeitraumes nachzu-
Inhaber des Versicherungsscheins zur Entgegennahme der Erklärung als        zahlen. Auf Antrag können Sie den Beitragsrückstand auch innerhalb ei-
bevollmächtigt ansehen.                                                     nes Zeitraumes von bis zu 24 Monaten in jährlichen, halbjährlichen, vier-
                                                                            teljährlichen oder monatlichen Raten zinslos ausgleichen.
Sind die Rechte und Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag abgetre-
ten, verpfändet oder gepfändet, können wir unsere Erklärung auch ge-        Auf Wunsch kann der Ausgleich des Beitragsrückstands, sofern möglich,
genüber einem daraus Berechtigten abgeben.                                  auch wie folgt durchgeführt werden:

                                                                                • durch Erhöhung des zu zahlenden Beitrags unter Beibehaltung des
F.	   Beitragszahlung und Folgen der Nichtzahlung                                   bestehenden Versicherungsschutzes; die Höhe des neuen zu zah-
                                                                                    lenden Beitrags wird nach anerkannten Regeln der Versicherungs-
1     Beitragszahlung                                                               mathematik neu berechnet.
                                                                                •   durch Reduzierung des Versicherungsschutzes; dieser wird nach
1.1 Zahlweise                                                                       anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik neu berechnet.
Die laufenden Beiträge zu Ihrem Versicherungsvertrag können Sie je nach         •   durch Verrechnung mit vorhandenem Deckungskapital; hierbei kön-
Vereinbarung durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbei-             nen Sie zwischen einer Verringerung des Versicherungsschutzes
träge entrichten.                                                                   und einer Erhöhung des zu zahlenden Beitrags wählen.
                                                                                •   durch Verrechnung mit vorhandenem Ansammlungsguthaben, so-
Die Versicherungsperiode umfasst bei Jahreszahlung ein Jahr, bei unter-             fern das Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung vereinbart ist.
jähriger Beitragszahlung entsprechend der Zahlungsweise einen Monat,
ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr.                                       Eine erneute Beitragsstundung ist nur möglich, wenn die gestundeten
                                                                            Beiträge aus einer früheren Stundung vollständig beglichen wurden.
1.2 Einlösungs- und Folgebeitrag
Der Einlösungsbeitrag, d.h. der erste laufende Beitrag, wird sofort nach    3.2 Beitragspause
Abschluss des Versicherungsvertrags fällig, jedoch nicht vor dem im Ver-    Sie können in Textform verlangen, dass die Beitragszahlung unter Weg-
sicherungsschein angegebenen Beginn des Versicherungsvertrags. Alle         fall des Versicherungsschutzes für bis zu sechs Monate unterbrochen wird
weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden jeweils zu Beginn der verein-      (Beitragspause). Voraussetzung für eine Beitragspause ist, dass der Bei-
barten Versicherungsperiode fällig.                                         trag für das vor der Beitragspause liegende Versicherungsjahr vollständig
                                                                            gezahlt wurde und die nach Ablauf der Beitragspause verbleibende Bei-
1.3 Übermittlung der Beiträge                                               tragszahlungsdauer noch mindestens ein Jahr beträgt.
Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten.
Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es, wenn Sie fristge-
recht alles getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht.


                                                                                                                                                     15

[Seite 16]
Kapitel I Allgemeine Bedingungen


                                   Nach Ablauf der Frist für die Beitragspause leben die Beitragszahlungs-       G.	   Kündigung oder vorzeitige Beitragsfreistellung des
                                   pflicht und der Versicherungsschutz ohne erneute Risikoprüfung wieder               Versicherungsvertrags
                                   auf. Die Höhe des anschließend zu zahlenden Beitrags wird nach anerkann-
                                   ten Regeln der Versicherungsmathematik neu berechnet.                         1     Kündigung

                                   3.3 Herabsetzung des Beitrags                                                 Sie können Ihren Versicherungsvertrag jederzeit zum Ende einer Versiche-
                                   Sie können in Textform verlangen, dass die Höhe des zu zahlenden Bei-         rungsperiode kündigen.
                                   trags herabgesetzt wird (Herabsetzung des Beitrags). Voraussetzung ist,
                                   dass der verbleibende jährliche Beitrag – beim Überschuss-System Bei-         Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
                                   tragsverrechnung nach Verrechnung mit Überschüssen – mindestens
                                   60 Euro beträgt und die jährliche Mindestberufsunfähigkeitsrente von          Durch die Kündigung wandelt sich der Versicherungsvertrag nach Num-
                                   600 Euro nicht unterschritten wird. Durch die Herabsetzung des Beitrags       mer 2.1 grundsätzlich in einen vorzeitig beitragsfreien Versicherungsver-
                                   verringern sich die versicherten Leistungen nach anerkannten Regeln der       trag mit herabgesetzter Berufsunfähigkeitsrente um. Ein Auszahlungs-
                                   Versicherungsmathematik.                                                      betrag nach Nummer 4 – sofern vorhanden – wird nur fällig, wenn die jähr-
                                                                                                                 liche beitragsfreie Mindestberufsunfähigkeitsrente von 300 Euro nicht
                                   Wiederanhebung nach Herabsetzung des Beitrags                                 erreicht wird.
                                   Nach der Herabsetzung des Beitrags können Sie innerhalb von drei Jah-
                                   ren die Erhöhung des zu zahlenden Beitrags bis zur Höhe des unmittelbar       2     Vorzeitige Beitragsfreistellung
                                   vor der Herabsetzung des Beitrags vereinbarten Beitrags (Wiederanhe-
                                   bung) in Textform beantragen.                                                 2.1 Unter Beachtung der in Nummer 1 genannten Termine können Sie
                                                                                                                 in Textform verlangen, vorzeitig von Ihrer Beitragszahlungspflicht befreit
                                   Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Wiederanhebung der Versi-           zu werden.
                                   cherungsfall noch nicht eingetreten ist und die verbleibende Beitragszah-
                                   lungsdauer noch mindestens ein Jahr beträgt.                                  Bei der vorzeitigen Beitragsfreistellung wird – soweit vorhanden – der
                                                                                                                 Rückkaufswert nach Nummer 5, vermindert um den Abzug nach Num-
                                   Innerhalb von zwölf Monaten ab dem Termin, zu dem die Herabsetzung            mer 6 sowie um rückständige Beiträge, für die Bildung einer beitragsfreien
                                   des Beitrags wirksam wurde, erfolgt die Wiederanhebung ohne erneute           Berufsunfähigkeitsrente verwendet, die nach anerkannten Regeln der Ver-
                                   Risikoprüfung. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Wiederanhebung vom Er-       sicherungsmathematik neu errechnet wird.
                                   gebnis einer erneuten Gesundheits- und finanziellen Angemessenheits-
                                   prüfung (Finanzielle Angemessenheitsprüfung – siehe Kapitel Spezielle         Für den beitragsfreien Versicherungsvertrag gilt, gegebenenfalls abwei-
                                   Klauseln der Allgemeinen Vertragsinformationen) der versicherten Per-         chend von einer zuvor getroffenen Vereinbarung für die beitragspflich-
                                   son abhängig.                                                                 tige Zeit, das Überschuss-System Sofortbonus. Ein gegebenenfalls vor-
                                                                                                                 handenes Ansammlungsguthaben aus dem Überschuss-System Verzins-
                                   Erfolgt die Herabsetzung des Beitrags wegen einer Elternzeit der versi-       liche Ansammlung ist von der vorzeitigen Beitragsfreistellung nicht be-
                                   cherten Person, kann die Frist, in der die Wiederanhebung ohne erneute        troffen und wird weiterhin verzinst (siehe Abschnitt C Nummer 2.4) oder
                                   Risikoprüfung erfolgt, bis zu 36 Monate betragen. Voraussetzung ist, dass     auf Ihr Verlangen in Textform hin ausgezahlt. War für die beitragspflich-
                                   die Herabsetzung des Beitrags frühestens drei Monate vor Beginn der El-       tige Zeit das Überschuss-System Sofortbonus vereinbart, vermindert sich
                                   ternzeit und die Wiederanhebung spätestens innerhalb von drei Monaten         durch die vorzeitige Beitragsfreistellung auch der Berufsunfähigkeits-
                                   nach Ende der Elternzeit erfolgt. Wird die Elternzeit in mehrere Abschnitte   schutz aus der Überschussbeteiligung.
                                   aufgeteilt, gilt dies entsprechend für jeden Abschnitt der Elternzeit. Für
                                   den Beginn und das Ende der Elternzeit sind uns geeignete Nachweise vor-      Haben Sie die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht beantragt und
                                   zulegen.                                                                      wird die jährliche beitragsfreie Mindestberufsunfähigkeitsrente von
                                                                                                                 300 Euro nicht erreicht, erhalten Sie – sofern vorhanden – den Auszah-
                                   Der Versicherungsschutz nach der Wiederanhebung wird nach anerkann-           lungsbetrag nach Nummer 4 und der Versicherungsvertrag endet.
                                   ten Regeln der Versicherungsmathematik neu berechnet. Er ist aufgrund
                                   der Herabsetzung des Beitrags geringer.                                       Die garantierte Höhe der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente können
                                                                                                                 Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.
                                   Sie können den Versicherungsvertrag ebenso mit dem Versicherungs-
                                   schutz, wie er unmittelbar vor der Herabsetzung des Beitrags bestanden        2.2 Wiederinkraftsetzung nach vorzeitiger Beitragsfreistellung
                                   hat, ab der Wiederanhebung fortführen, indem Sie den zu zahlenden Bei-        Nach der vorzeitigen Beitragsfreistellung können Sie innerhalb von
                                   trag auf die Höhe des unmittelbar vor der Herabsetzung des Beitrags ver-      drei Jahren die Wiederaufnahme der Beitragszahlung (Wiederinkraftset-
                                   einbarten Beitrag erhöhen und zum Zeitpunkt der Wiederanhebung eine           zung) bis zur Höhe des ursprünglichen Versicherungsschutzes in Textform
                                   einmalige Nachzahlung leisten. Die Höhe der Nachzahlung ergibt sich aus       beantragen.
                                   der Differenz zwischen den herabgesetzten Beiträgen und den unmittel-
                                   bar vor der Herabsetzung vereinbarten Beiträgen.                              Bei einer befristeten vorzeitigen Beitragsfreistellung nach Nummer 3 er-
                                                                                                                 folgt die Wiederinkraftsetzung mit Ablauf der Frist, ohne dass Sie dies be-
                                   Die Wiederanhebung erfolgt mit unveränderten Rechnungsgrundlagen.             antragen müssen.

                                   3.4 Beitragsstundung, Beitragspause, Herabsetzung des Beitrags und            Voraussetzung ist jeweils, dass zum Zeitpunkt der Wiederinkraftsetzung
                                   Wiederanhebung werden gebührenfrei durchgeführt.                              der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist und die verbleibende Bei-
                                                                                                                 tragszahlungsdauer noch mindestens ein Jahr beträgt.

                                                                                                                 Innerhalb von zwölf Monaten ab dem Termin, zu dem die vorzeitige Bei-
                                                                                                                 tragsfreistellung wirksam wurde, erfolgt die Wiederinkraftsetzung ohne
                                                                                                                 erneute Risikoprüfung. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Wiederinkraftset-
                                                                                                                 zung vom Ergebnis einer erneuten Gesundheits- und finanziellen Ange-
                                                                                                                 messenheitsprüfung (Finanzielle Angemessenheitsprüfung – siehe Kapi-
                                                                                                                 tel Spezielle Klauseln der Allgemeinen Vertragsinformationen) der versi-
                                                                                                                 cherten Person abhängig.


                                   16

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                                                                                                                                                             Kapitel I Allgemeine Bedingungen
Erfolgt die vorzeitige Beitragsfreistellung wegen einer Elternzeit der ver-   6.2 Durch Kündigung oder vorzeitige Beitragsfreistellung ergibt sich
sicherten Person, kann die Frist, in der die Wiederinkraftsetzung ohne er-    für den verbleibenden Versicherungsbestand eine verschlechterte Risiko-
neute Risikoprüfung erfolgt, bis zu 36 Monate betragen. Voraussetzung         situation. Kündigungen oder vorzeitige Beitragsfreistellungen erfolgen
ist, dass die vorzeitige Beitragsfreistellung frühestens drei Monate vor      erfahrungsgemäß überwiegend dann, wenn aufgrund des Gesundheits-
Beginn der Elternzeit und die Wiederinkraftsetzung spätestens innerhalb       zustands erwartet wird, dass der Versicherungsfall nicht eintritt und des-
von drei Monaten nach Ende der Elternzeit erfolgt. Wird die Elternzeit in     halb die Aufrechterhaltung des Versicherungsvertrags nicht für erforder-
mehrere Abschnitte aufgeteilt, gilt dies entsprechend für jeden Abschnitt     lich gehalten wird. Im Gegensatz dazu wird bei inzwischen eingetretenen
der Elternzeit. Für den Beginn und das Ende der Elternzeit sind uns geeig-    gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht auf den Versicherungsschutz
nete Nachweise vorzulegen.                                                    verzichtet. Für den verbleibenden Versicherungsbestand ergibt sich da-
                                                                              durch ein durchschnittlich schlechteres Risiko. Deshalb dient dieser Teil
Der Versicherungsvertrag wird mit der Beitragshöhe, wie sie vor der Bei-      des Abzugs dem Ausgleich der Verschlechterung der Risikolage für den
tragsfreistellung vereinbart war, wieder in Kraft gesetzt. Der Versiche-      verbleibenden Versichertenbestand. Dieser Teil des Abzugs wird in Pro-
rungsschutz ist aufgrund der während der Beitragsfreistellung nicht ge-       zent des Rückkaufswertes bemessen. Die Höhe des Prozentsatzes kön-
zahlten Beiträge geringer.                                                    nen Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.

Sie können den Versicherungsvertrag ebenso mit dem Versicherungs-             6.3 Das der Berechnung des Rückkaufswertes und der beitragsfreien
schutz, wie er vor der Beitragsfreistellung bestanden hat, wieder in Kraft    Berufsunfähigkeitsrente zugrunde liegende Deckungskapital wird auf Ba-
setzen, wenn der zu zahlende Beitrag ab der Wiederinkraftsetzung ent-         sis der Beiträge ohne Berücksichtigung der Überschussbeteiligung ermit-
sprechend erhöht wird. Der erhöhte Beitrag wird nach anerkannten Re-          telt. Ein Teil des jeweiligen Beitrags wurde im Überschuss-System Bei-
geln der Versicherungsmathematik neu berechnet.                               tragsverrechnung nicht gezahlt bzw. im Überschuss-System Verzinsliche
                                                                              Ansammlung wieder gutgeschrieben. Unter Berücksichtigung der nicht
Die Wiederinkraftsetzung erfolgt mit unveränderten Rechnungsgrundlagen.       gezahlten bzw. wieder gutgeschriebenen Beitragsteile fällt das Deckungs-
                                                                              kapital niedriger aus. Hierfür dient dieser Teil des Abzugs als Ausgleich.
Die Wiederinkraftsetzung wird gebührenfrei durchgeführt.                      Dieser Teil des Abzugs wird in Prozent des Rückkaufswertes bemessen.
                                                                              Die Höhe des Prozentsatzes können Sie der Tabelle der Garantiewerte
3     Befristete vorzeitige Beitragsfreistellung                              (siehe Nummer 7) entnehmen. Dieser Teil des Abzugs entfällt beim Über-
                                                                              schuss-System Sofortbonus.
Die in Nummer 2 beschriebene vorzeitige Beitragsfreistellung können Sie
auch auf einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten befristen.                      6.4 Durch die Kündigung oder die vorzeitige Beitragsfreistellung ent-
                                                                              stehen uns Verwaltungskosten. Dieser Teil des Abzugs beträgt 60 Euro
4     Auszahlungsbetrag                                                       und dient hierfür zum pauschalen Ausgleich.

Der Auszahlungsbetrag ist der garantierte Auszahlungsbetrag zuzüglich         6.5 Auf Ihr Verlangen hin müssen zunächst wir nachweisen, dass der
der Leistungen aus der Überschussbeteiligung (zur Überschussbeteiligung       Abzug ganz und in seinen einzelnen Teilen dem Grunde und der Höhe nach
siehe Abschnitt C). Leistungen aus der Überschussbeteiligung erhalten         zutrifft. Können Sie nachweisen, dass in Ihrem Fall ein Teil des Abzugs oder
Sie nur bei vereinbartem Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung.           der gesamte Abzug dem Grunde nach nicht zutrifft, dann entfällt dieser
                                                                              Teil des Abzugs oder der gesamte Abzug; können Sie nachweisen, dass der
Der garantierte Auszahlungsbetrag ist der Rückkaufswert nach Nummer 5,        gesamte Abzug oder einer seiner Teile niedriger zu beziffern ist, dann wird
vermindert um den Abzug nach Nummer 6.                                        der Abzug entsprechend Ihrem Nachweis herabgesetzt.

Die Höhe des garantierten Auszahlungsbetrags können Sie der Tabelle der       6.6 Der Abzug bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung ist
Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.                                     für Sie wirtschaftlich nachteilig.

5     Rückkaufswert                                                           7     Tabelle der Garantiewerte

Der Rückkaufswert ist das Deckungskapital ohne Berücksichtigung der           Nähere Informationen zur garantierten Höhe des Rückkaufswertes, der
Überschussbeteiligung zum Termin, zu dem die Kündigung oder die vor-          beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente, des Auszahlungsbetrags und des
zeitige Beitragsfreistellung wirksam wird.                                    Abzugs können Sie der Tabelle der Garantiewerte (Individuelle Vertrags-
                                                                              informationen und Versicherungsschein) entnehmen.
Die garantierte Höhe des Rückkaufswertes können Sie der Tabelle der Ga-
rantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.                                       8     Beitragsrückzahlung

6     Abzug bei Kündigung oder vorzeitiger                                    Ein Anspruch auf Rückzahlung der Beiträge besteht nicht.
      Beitragsfreistellung

6.1 Bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung nehmen wir ei-        H.	 Gestaltungsrechte während der Vertragsdauer /
nen Abzug nach Nummern 6.2, 6.3 und 6.4 vor. Die Höhe des Abzugs kön-             Empfänger der Versicherungsleistung
nen Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.
                                                                              1     Bezugsrecht, Abtretung und Verpfändung

                                                                              1.1 Widerrufliches Bezugsrecht
                                                                              Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir an Sie als un-
                                                                              seren Versicherungsnehmer oder an Ihre Erben, falls Sie uns keine andere
                                                                              Person benannt haben, die die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag
                                                                              erwerben soll (Bezugsberechtigter). Bis zur jeweiligen Fälligkeit können
                                                                              Sie das Bezugsrecht jederzeit widerrufen.


                                                                                                                                                       17

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Kapitel I Allgemeine Bedingungen


                                   1.2 Unwiderrufliches Bezugsrecht                                                • erfolgreicher Abschluss einer akademischen beruflichen Weiterqua-
                                   Sie können auch ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte so-              lifizierung (z.B. Facharztausbildung, Master of Science) oder erfolg-
                                   fort und unwiderruflich die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag er-              reicher Abschluss für rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Be-
                                   werben soll. Sobald wir Ihre Erklärung erhalten haben, kann dieses Bezugs-          rufe (z.B. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notar), sofern die dann
                                   recht nur noch mit Zustimmung des von Ihnen benannten Bezugsberech-                 ausgeübte Tätigkeit der versicherten Person in unmittelbarem Zu-
                                   tigten aufgehoben werden.                                                           sammenhang mit dem erfolgreichen Abschluss steht,
                                                                                                                   •   erstmaliger Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit der versi-
                                   1.3 Wirksamkeit von Bezugsrechten, Abtretungen und Verpfändungen                    cherten Person, sofern die versicherte Person aus dieser Tätigkeit
                                   Die Einräumung und der Widerruf eines widerruflichen Bezugsrechts und               ihr hauptsächliches Einkommen bezieht,
                                   die Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts sind uns gegenüber           •   Aufnahme einer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit mit
                                   nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in              Kammerzugehörigkeit der versicherten Person,
                                   Textform angezeigt worden sind. Das Gleiche gilt für Abtretungen und            •   Wegfall der Versicherungspflicht der versicherten Person in der ge-
                                   Verpfändungen, soweit derartige Verfügungen überhaupt rechtlich mög-                setzlichen Rentenversicherung oder in einem berufsständischen
                                   lich sind. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie; es können aber          Versorgungswerk in Deutschland,
                                   auch andere Personen sein, sofern Sie bereits vorher Verfügungen im Sinne       •   Wegfall oder Minderung der Versorgungsanwartschaft der versi-
                                   der Nummer 1.2 vorgenommen haben.                                                   cherten Person aus einer betrieblichen Altersversorgung mit Inva-
                                                                                                                       liditätsabsicherung; eine Nachversicherung aufgrund dieses Ereig-
                                   2     Nachversicherungsgarantie bei Versicherungsverträgen                          nisses ist nur möglich, wenn die versicherte Person sich in einem
                                         mit laufender Beitragszahlung                                                 neuen, ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet und der Versi-
                                                                                                                       cherungsvertrag aus der betrieblichen Altersversorgung nicht durch
                                   2.1 Bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung haben                  die versicherte Person oder einen neuen Arbeitgeber als Versiche-
                                   Sie das Recht, eine Erhöhung der vereinbarten Versicherungsleistungen               rungsnehmer beitragspflichtig fortgeführt wird,
                                   ohne erneute Risikoprüfung, mit Ausnahme der finanziellen Angemessen-           •   die versicherte Person ist in der gesetzlichen Rentenversicherung
                                   heitsprüfung, unter Berücksichtigung der Nummern 2.2 bis 2.7 zu verlan-             oder einem berufsständischen Versorgungswerk in Deutschland
                                   gen (Nachversicherung).                                                             nicht mehr oder in geringerem Umfang gegen Invalidität abgesi-
                                                                                                                       chert, da die gesetzliche Rentenversicherung oder das berufsstän-
                                   2.2 Ereignisabhängige Nachversicherung                                              dische Versorgungwerk den Umfang der Absicherung reduziert hat,
                                   Sie können eine Nachversicherung innerhalb von zwölf Monaten nach Ein-          •   Ernennung der versicherten Person zum Beamten auf Probe oder
                                   tritt folgender Ereignisse, die während der Versicherungsdauer eingetre-            zum Beamten auf Lebenszeit,
                                   ten sind, verlangen. Innerhalb der genannten Frist sind uns geeignete           •   Beförderung der versicherten Person in eine höhere Besoldungs-
                                   Nachweise dafür vorzulegen, dass die jeweiligen Voraussetzungen für die             gruppe,
                                   Nachversicherung eingetreten sind.                                              •   Verminderung der beamtenrechtlichen Altersversorgung der ver-
                                                                                                                       sicherten Person aufgrund einer Gesetzesänderung,
                                   Ereignisse:                                                                     •   Erwerb einer Immobilie durch die versicherte Person, die diese selbst
                                      • Heirat der versicherten Person,                                                bewohnt, oder Aufnahme eines Darlehens durch die versicherte Per-
                                      • Geburt eines Kindes der versicherten Person,                                   son in Höhe von mindestens 50.000 Euro für einen Aus- oder Um-
                                      • Adoption eines minderjährigen Kindes durch die versicherte Person,             bau einer Immobilie, die diese selbst bewohnt.
                                      • Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit durch die versicherte
                                         Person nach erstmaliger ununterbrochener Elternzeit von mindes-        Der Versicherungsschutz aus der ereignisabhängigen Nachversicherung
                                         tens zwölf Monaten für ein Kind; eine Nachversicherung aufgrund        beginnt zur nächsten Beitragsfälligkeit, nachdem uns die Erklärung zur
                                         dieses Ereignisses ist nur möglich, wenn noch keine Nachversiche-      Nachversicherung und die Nachweise vorliegen und Sie den erhöhten Bei-
                                         rung aufgrund von Geburt oder Adoption für das jeweilige Kind in       trag gezahlt haben.
                                         Anspruch genommen worden ist,
                                      • Erreichen der Volljährigkeit der versicherten Person,                   2.3 Ereignisunabhängige Nachversicherung
                                      • Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft im Sinne des           Unabhängig vom Eintritt eines Ereignisses können Sie eine Nachversiche-
                                         Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) der versicherten Person,         rung innerhalb von fünf Jahren nach Versicherungsbeginn einmalig ver-
                                      • Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, die erstmalig          langen.
                                         zum Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzli-
                                         chen Rentenversicherung führt,                                         Der Versicherungsschutz aus der ereignisunabhängigen Nachversicherung
                                      • Steigerung des regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommens der            beginnt zur nächsten Beitragsfälligkeit, nachdem uns die Erklärung zur
                                         versicherten Person aus nichtselbstständiger Tätigkeit um mehr         Nachversicherung vorliegt und Sie den erhöhten Beitrag gezahlt haben.
                                         als zehn Prozent gegenüber dem regelmäßigen monatlichen Durch-
                                         schnittsbruttoeinkommen der letzten zwölf Monate,                      2.4 Die Nachversicherung erfolgt in dem bestehenden Versicherungs-
                                      • Steigerung des erzielten Gewinns vor Steuern aus selbstständiger        vertrag. Ihr werden der gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Tarifbe-
                                         oder freiberuflicher Tätigkeit der versicherten Person im Durch-       stimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zugehörigen Allgemei-
                                         schnitt der letzten drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahre um         nen, Besonderen oder Ergänzenden Bedingungen – und alle sonstigen gel-
                                         zehn Prozent im Vergleich zum durchschnittlich erzielten Gewinn        tenden Vereinbarungen zugrunde gelegt.
                                         vor Steuern in dem 3-Jahres-Zeitraum, der diesen letzten drei Ka-
                                         lenderjahren voranging,                                                2.5    Außerdem gelten für die Nachversicherung folgende Bestimmungen:
                                      • Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, die erstmalig
                                         zum Überschreiten der Pflichtversicherungsgrenze in der Gesetz-           • Die Begrenzung der Höhe der Berufsunfähigkeitsrente für den bei
                                         lichen Krankenversicherung führt,                                             Abschluss des Versicherungsvertrags ausgeübten Beruf darf nicht
                                      • erstmaliger Aufnahme einer der Ausbildung bzw. dem Studium ent-                überschritten werden.
                                         sprechenden beruflichen Tätigkeit bei versicherten Schülern, Stu-         •   Die versicherte jährliche Berufsunfähigkeitsrente der Nachversi-
                                         denten und Auszubildenden,                                                    cherung, gegebenenfalls inklusive Sofortbonus, muss mindestens
                                      • erfolgreicher Abschluss einer staatlich anerkannten beruflichen                600 Euro betragen.
                                         Weiterqualifizierung zum Fachwirt, zum Betriebswirt, zum Techni-          •   Die zum jeweiligen Zeitpunkt der Nachversicherung bestehende
                                         ker oder erfolgreiches Ablegen einer Meisterprüfung durch die ver-            versicherte jährliche Berufsunfähigkeitsrente, gegebenenfalls in-
                                         sicherte Person,                                                              klusive Sofortbonus, darf sich um bis zu 25 Prozent, höchstens je-
                                                                                                                       doch um 6.000 Euro, erhöhen.


                                   18

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                                                                                                                                                           Kapitel I Allgemeine Bedingungen
    • Bei versicherten Schülern, Studenten und Auszubildenden gilt: Bei       3.3 Außerdem ist Ihr Recht auf Erhöhung davon abhängig, dass der An-
        erstmaliger Aufnahme einer der Ausbildung bzw. dem Studium ent-       spruch der versicherten Person auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit
        sprechenden beruflichen Tätigkeit kann sich die versicherte jährli-   durch die Erhöhung ein angemessenes Verhältnis zum Arbeitseinkommen
        che Berufsunfähigkeitsrente, gegebenenfalls inklusive Sofortbo-       nicht überschreitet. Dabei sind für den Fall der Berufs- oder Erwerbsun-
        nus, um bis zu 100 Prozent erhöhen. Die versicherte jährliche Be-     fähigkeit bestehende oder vergleichbare Ansprüche zu berücksichtigen
        rufsunfähigkeitsrente, gegebenenfalls inklusive Sofortbonus, darf     (Finanzielle Angemessenheitsprüfung – siehe Kapitel Spezielle Klauseln
        nach der Erhöhung höchstens 30.000 Euro betragen.                     der Allgemeinen Vertragsinformationen). Außerdem gelten die bei Ab-
    •   Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente aller Nachversicherungen, ge-   schluss des Versicherungsvertrags für die Berufsunfähigkeitsrente maß-
        gebenenfalls inklusive Sofortbonus, darf insgesamt 24.000 Euro        geblichen Begrenzungen.
        nicht überschreiten.
    •   Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente, gegebenenfalls inklusive So-   3.4 Der Versicherungsschutz aus der Erhöhung beginnt zur nächsten
        fortbonus, darf 90.000 Euro nicht überschreiten.                      Beitragsfälligkeit, nachdem uns Ihre Erklärung zur Erhöhung vorliegt, die
    •   Der Anspruch der versicherten Person auf Leistungen wegen Be-         Gesundheitsprüfung und die finanzielle Angemessenheitsprüfung abge-
        rufsunfähigkeit darf durch die Nachversicherung ein angemesse-        schlossen sind und Sie den erhöhten Beitrag gezahlt haben.
        nes Verhältnis zum Arbeitseinkommen nicht überschreiten. Dabei
        sind für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bestehende      4       Verlängerung des Versicherungsvertrags ohne erneute
        oder vergleichbare Ansprüche der versicherten Person zu berück-               Risikoprüfung
        sichtigen (Finanzielle Angemessenheitsprüfung – siehe Kapitel Spe-
        zielle Klauseln der Allgemeinen Vertragsinformationen).               4.1 Sie haben das Recht, im Fall der Erhöhung der Regelaltersgrenze in
                                                                              der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Ver-
2.6     Ihr Recht auf Nachversicherung erlischt,                              sorgungswerk in Deutschland, in dem die versicherte Person Mitglied ist,
                                                                              einmalig eine entsprechende Verlängerung der Versicherungs- und Leis-
    • wenn die versicherte Person im Falle der ereignisabhängigen Nach-       tungsdauer Ihres Versicherungsvertrags ohne erneute Risikoprüfung zu
        versicherung das 50. Lebensjahr oder im Falle der ereignisunabhän-    verlangen.
        gigen Nachversicherung das 40. Lebensjahr vollendet hat oder
    •   die verbleibende Beitragszahlungsdauer weniger als fünf Jahre be-     Sie haben das Recht, im Fall der Erhöhung der Regelaltersgrenze in dem
        trägt oder                                                            für die versicherte Person einschlägigen Beamtengesetz, einmalig eine
    •   sobald erstmals Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt          entsprechende Verlängerung der Versicherungs- und Leistungsdauer Ih-
        werden oder der Versicherungsfall eingetreten ist.                    res Versicherungsvertrags ohne erneute Risikoprüfung zu verlangen.

2.7 Wenn wir eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung feststel-          Die Versicherungs- und Leistungsdauer kann um die Zeitspanne verlän-
len, erlischt Ihr Recht auf Nachversicherung und es gelten die Regelungen     gert werden, um die die Regelaltersgrenze erhöht wurde, höchstens je-
in Abschnitt E entsprechend für bereits bestehende Nachversicherungen.        doch bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres der versicherten Person. Ist
                                                                              diese Verlängerung nach den bei Abschluss des Versicherungsvertrags
3       Erhöhungen bei Versicherungsverträgen mit laufender                   maßgeblichen Begrenzungen nicht versicherbar, kann stattdessen bis zum
        Beitragszahlung                                                       jeweiligen höchstmöglichen Endalter verlängert werden.

3.1 Sie haben das Recht, bis zu fünfmal eine Erhöhung der vereinbar-          Die Verlängerung Ihres Versicherungsvertrags können Sie innerhalb von
ten Versicherungsleistungen zu verlangen, sofern die folgenden Voraus-        zwölf Monaten nach Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung verlangen.
setzungen erfüllt sind:
                                                                              4.2     Sie können das Recht auf Verlängerung nicht ausüben,
    • Es handelt sich um einen Versicherungsvertrag mit noch laufender
        Beitragszahlung.                                                          • wenn die versicherte Person das 55. Lebensjahr vollendet hat,
    • Die verbleibende Beitragszahlungsdauer beträgt noch mindestens              • wenn die Versicherungsdauer Ihres Versicherungsvertrags höchs-
        fünf Jahre.                                                                   tens bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres der versicherten Per-
    • Die einzelne Erhöhung muss mindestens einen jährlichen Beitrag                  son vereinbart ist,
        von 120 Euro ergeben.                                                     •   wenn der Versicherungsvertrag beitragsfrei gestellt ist,
    • Der jährliche Beitrag aller Erhöhungen darf höchstens 200 Prozent           •   sobald erstmals Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt
        der für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beiträge betragen.              werden oder der Versicherungsfall eingetreten ist.
    •   Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente, gegebenenfalls inklusive So-
        fortbonus, darf durch die Erhöhung 72.000 Euro nicht überschreiten.   4.3 Die Verlängerung erfolgt in dem bestehenden Versicherungsver-
    •   Es sind keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt wor-       trag. Ihr werden der gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Tarifbestim-
        den und der Versicherungsfall ist noch nicht eingetreten.             mungen, den Rechnungsgrundlagen und den zugehörigen Allgemeinen,
                                                                              Besonderen oder Ergänzenden Bedingungen – und alle sonstigen gelten-
Die Erhöhung erfolgt in dem bestehenden Versicherungsvertrag. Ihr wer-        den Vereinbarungen zugrunde gelegt.
den der gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Tarifbestimmungen, den
Rechnungsgrundlagen und den zugehörigen Allgemeinen, Besonderen               Mit der Verlängerung ändert sich der Beitrag nach anerkannten Regeln
oder Ergänzenden Bedingungen – und alle sonstigen geltenden Vereinba-         der Versicherungsmathematik. In der Regel führt dies zu einer Erhöhung
rungen zugrunde gelegt.                                                       des Beitrags. Die Verlängerung wird zur nächsten Beitragsfälligkeit wirk-
                                                                              sam, nachdem uns Ihre Erklärung zur Verlängerung zugegangen ist und
3.2 Ihr Recht auf Erhöhung ist vom Ergebnis einer erneuten Gesund-            Sie den erhöhten Beitrag gezahlt haben.
heitsprüfung der versicherten Person abhängig.
                                                                              5       Qualifikationsbonus für Beamte

                                                                              5.1 Bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung können
                                                                              Sie eine Überprüfung der individuellen Risikoeinstufung anhand des aus-
                                                                              geübten Berufs der versicherten Person unter Berücksichtigung der per-
                                                                              sönlichen Berufsmerkmale verlangen (Qualifikationsbonus).


                                                                                                                                                     19

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Kapitel I Allgemeine Bedingungen


                                   Den Qualifikationsbonus können Sie innerhalb von zwölf Monaten, nach-        4.2 Bei Änderung Ihres Namens gilt Nummer 4.1 entsprechend. Außer-
                                   dem die versicherte Person ihre dienstliche Tätigkeit gewechselt hat         dem ist uns ein geeigneter Nachweis über die Namensänderung vorzulegen.
                                   (Dienstpostenwechsel) oder nachdem die versicherte Person in eine hö-
                                   here Laufbahngruppe aufgestiegen ist (Laufbahnaufstieg), verlangen.          5     Weitere Mitteilungspflichten

                                   Hierzu ist uns innerhalb der Frist ein geeigneter Nachweis (z.B. Verset-     5.1 Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Spei-
                                   zungsverfügung, Nachweis über die Laufbahnbefähigung oder Ernen-             cherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und Daten zu Ih-
                                   nungsurkunde) vorzulegen.                                                    rem Versicherungsvertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die hierfür
                                                                                                                notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen bei Abschluss des Ver-
                                   5.2 Führt die Überprüfung, welche wir – ohne erneute Risikoprüfung –         sicherungsvertrags, bei Änderung nach Abschluss des Versicherungsver-
                                   mit den Rechnungsgrundlagen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses            trags oder auf Nachfrage unverzüglich – d.h. ohne schuldhaftes Zögern –
                                   vornehmen, zu einer Verringerung des Beitrags, werden wir diese zukünf-      zur Verfügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit
                                   tig berücksichtigen.                                                         der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Versicherungsvertrag ha-
                                                                                                                ben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist.
                                   Der Beitrag verringert sich ab der nächsten Beitragsfälligkeit nach Vor-
                                   lage des Nachweises und Abschluss unserer Überprüfung.                       5.2 Notwendige Informationen im Sinne von Nummer 5.1 sind insbe-
                                                                                                                sondere alle Umstände, die für die Beurteilung
                                   5.3 Führt die Überprüfung zu einer Verringerung des Beitrags, begin-
                                   nen die Fristen bezüglich der Verletzung der Anzeigepflicht in Abschnitt         • Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit,
                                   E im Hinblick auf die Angaben zur Risikoeinstufung im Rahmen des Qua-            • der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ih-
                                   lifikationsbonus für Beamte neu zu laufen.                                          rem Versicherungsvertrag haben und
                                                                                                                    • der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers
                                   I.	   Allgemeine Vertragsbestimmungen                                        maßgebend sein können.

                                   1     Beginn des Versicherungsschutzes                                       Dazu zählen insbesondere Steueridentifikationsnummern, Geburtsdatum,
                                                                                                                Geburtsort und Wohnsitze.
                                   Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Versicherungsvertrag aufgrund
                                   der Willenserklärungen der beiden Vertragspartner abgeschlossen wor-         Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen nicht
                                   den ist und Sie den Einlösungsbeitrag gezahlt haben. Vor dem im Versi-       oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Folgendes: Bei einer ent-
                                   cherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn besteht kein Versi-           sprechenden gesetzlichen Verpflichtung werden Ihre Versicherungsver-
                                   cherungsschutz.                                                              tragsdaten an die zuständigen in- oder ausländischen Steuerbehörden
                                                                                                                gemeldet. Dies gilt auch dann, wenn gegebenenfalls keine steuerliche An-
                                   Ein vorläufiger Versicherungsschutz wird hierdurch nicht berührt.            sässigkeit im Ausland besteht.

                                   2     Informationen während der Vertragslaufzeit                             6     Verrechnung der Kosten Ihres Versicherungsvertrags

                                   Bei den Überschuss-Systemen Beitragsverrechnung und Sofortbonus in-          6.1 Mit Ihrem Versicherungsvertrag sind Kosten verbunden. Diese sind
                                   formieren wir Sie, wenn sich der Prozentsatz der Überschussbeteiligung       bereits bei der Kalkulation Ihrer Beiträge berücksichtigt. Es handelt sich
                                   ändert. Beim Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung teilen wir Ih-        um Abschluss- und Vertriebskosten (insbesondere Aufwendungen für Ver-
                                   nen einmal jährlich den aktuellen Stand der Überschussbeteiligung mit.       sicherungsvertriebsprovisionen, Beratung, Gesundheitsauskünfte, Wer-
                                   Auf Wunsch können Sie den aktuellen Stand Ihres Versicherungsvertrags        bung oder die Ausstellung des Versicherungsscheins) sowie übrige Kos-
                                   jederzeit von uns erfahren.                                                  ten. Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere Verwaltungskosten.

                                   3     Regelungen zur Leistungsauszahlung                                     Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten sowie der
                                                                                                                übrigen Kosten und der darin enthaltenen Verwaltungskosten können Sie
                                   3.1 Auszahlung in Euro                                                       den vorvertraglichen Informationen entnehmen.
                                   Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir als Geldleistung
                                   in Euro.                                                                     6.2 Für die Berücksichtigung der Abschluss- und Vertriebskosten Ihres
                                                                                                                Versicherungsvertrags in unserem Jahresabschluss ist das Verrechnungs-
                                   3.2 Überweisung der Leistungen                                               verfahren nach § 4 Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) maßge-
                                   Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten auf seine          bend. Hierbei werden die ersten Beiträge zur Tilgung von Abschluss- und
                                   Kosten. Bei Überweisungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirt-         Vertriebskosten herangezogen, soweit die Beiträge nicht für Leistungen
                                   schaftsraumes trägt der Empfangsberechtigte auch die damit verbun-           im Versicherungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebs in der jeweiligen
                                   dene Gefahr.                                                                 Versicherungsperiode und für die Bildung der bilanziellen Deckungsrück-
                                                                                                                stellung bestimmt sind. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach
                                   3.3 Verrechnung von ausstehenden Beträgen                                    der Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 Prozent der Summe der für
                                   Bei Fälligkeit von Leistungen aus dem Versicherungsvertrag verrechnen        die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrags vereinbarten Beiträge
                                   wir Beitragsrückstände oder sonstige ausstehende Beträge.                    (Beitragssumme) beschränkt.

                                   4     Meldung von Adress- und Namensänderungen                               Damit auch in den ersten Jahren bereits Beitragsteile bei einer Kündigung
                                                                                                                oder vorzeitigen Beitragsfreistellung zur Verfügung stehen, werden Ab-
                                   4.1 Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüglich mit-       schluss- und Vertriebskosten in Höhe von bis zu 2,5 Prozent der Beitrags-
                                   teilen. Andernfalls können für Sie Nachteile entstehen, da wir eine an Sie   summe nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik gleich-
                                   zu richtende Willenserklärung mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zu-     mäßig auf die ersten 60 beitragspflichtigen Monate verteilt. Ist die ver-
                                   letzt bekannte Anschrift senden können. In diesem Fall gilt unsere Erklä-    einbarte Beitragszahlungsdauer kürzer als 60 Monate, verteilen wir die
                                   rung drei Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes als zugegan-      Kosten gleichmäßig auf die kürzere Beitragszahlungsdauer. Bereits ver-
                                   gen. Dies gilt auch, wenn Sie den Versicherungsvertrag für Ihren Gewerbe-    rechnete Abschluss- und Vertriebskosten werden nicht erstattet.
                                   betrieb abgeschlossen und Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben.


                                   20

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                                                                                                                                                              Kapitel I Allgemeine Bedingungen
Zeiträume, in denen der Versicherungsvertrag beitragsfrei gestellt ist, wer-   9.2    Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können gegen uns
den bei der Ermittlung des 60-Monats-Zeitraumes nicht berücksichtigt.
                                                                                    • bei dem für unseren Sitz oder
Bei Erhöhungen, z.B. dynamischen Erhöhungen oder Nachversicherungen,                • bei dem für Ihren Wohnsitz – in Ermangelung eines solchen bei dem
wird jeder Erhöhungsteil hinsichtlich der Abschluss- und Vertriebskosten               für Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort – zum Zeitpunkt der Klage-
wie ein eigenständiger Versicherungsvertrag behandelt.                                 erhebung

6.3   Die übrigen Kosten werden über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt.    örtlich zuständigen Gericht geltend gemacht werden.

6.4 Das beschriebene Verfahren zur Verrechnung der Abschluss- und              9.3 Ansprüche gegen Sie können ausschließlich an dem für Ihren Wohn-
Vertriebskosten hat wirtschaftlich zur Folge, dass in der Anfangszeit Ih-      sitz – in Ermangelung eines solchen an dem für Ihren gewöhnlichen Auf-
res Versicherungsvertrags keine oder nur geringe Beträge für einen Rück-       enthaltsort – zum Zeitpunkt der Klageerhebung örtlich zuständigen Ge-
kaufswert vorhanden sind. Dies ist für Sie wirtschaftlich nachteilig. Nä-      richt geltend gemacht werden.
here Informationen zur garantierten Höhe des Rückkaufswertes, der bei-
tragsfreien Berufsunfähigkeitsrente, des Auszahlungsbetrags und des Ab-        9.4 Verlegen Sie nach Abschluss des Versicherungsvertrags Ihren Wohn-
zugs können Sie der Tabelle der Garantiewerte (Individuelle Vertragsin-        sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in ein anderes Land oder ist Ihr
formationen und Versicherungsschein) entnehmen.                                Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageer-
                                                                               hebung nicht bekannt, ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht
7     Sonstige Kosten                                                          zuständig.

Mit sonstigen Kosten belasten wir Sie oder Ihren Versicherungsvertrag          10     Streitbeilegungsverfahren (Versicherungsombudsmann e.V.)
nur aus besonderen, von Ihnen veranlassten, Gründen (z.B. bei Ausstel-
lung eines Ersatzversicherungsscheins oder Beitragsverzug) zum pauscha-        10.1 Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine
len Ausgleich der durchschnittlich entstehenden Kosten. Einzelheiten           Verhandlung mit uns nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis ge-
dazu, insbesondere zur jeweiligen Kostenveranlassung und -höhe, ent-           führt hat, können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V. wenden.
nehmen Sie bitte unserer Gebührenübersicht (Gebührenübersicht – siehe
Kapitel Überschussbeteiligung und Kosten der Allgemeinen Vertragsin-           Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige, kostenfrei ar-
formationen). Die dort genannten Kosten werden von uns regelmäßig              beitende Schlichtungsstelle für Verbraucher. Wir haben uns verpflichtet,
überprüft und gegebenenfalls nach billigem Ermessen neu festgesetzt.           an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Sie können sich münd-
Die jeweils aktuelle Gebührenübersicht können Sie auf unserer Internet-        lich, schriftlich oder in jeder anderen geeigneten Form an die Schlichtungs-
seite einsehen. Gerne teilen wir Ihnen die sonstigen Kosten auf Anfrage        stelle wenden. Den Versicherungsombudsmann e.V. erreichen Sie derzeit
auch jederzeit mit.                                                            wie folgt:

Auf Ihr Verlangen hin müssen zunächst wir das Entstehen und die Höhe           Versicherungsombudsmann e.V.
dieser Kosten nachweisen. Können Sie nachweisen, dass in Ihrem Fall keine      Postfach 080632
Kosten entstanden sind, dann entfallen diese; können Sie nachweisen,           10006 Berlin
dass geringere Kosten entstanden sind, dann werden diese entsprechend          E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Ihrem Nachweis herabgesetzt.                                                   Internet: www.versicherungsombudsmann.de

8     Verjährung der Ansprüche auf Versicherungsleistungen                     10.2 Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wenden
                                                                               oder den Rechtsweg beschreiten.
Ansprüche auf Versicherungsleistungen verjähren in drei Jahren. Die Frist
beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist
und der Anspruchsberechtigte von den anspruchsbegründenden Umstän-
den Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen
müssen. Ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkennt-
nis verjähren alle Ansprüche in zehn Jahren, nachdem sie entstanden sind.

Ist der Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet wor-
den, ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem unsere
Leistungsentscheidung dem Anspruchsberechtigten in Textform zugeht.
Der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang unserer Leis-
tungsentscheidung bleibt damit bei der Berechnung der Frist unberück-
sichtigt.

Ist derjenige, der den Anspruch auf eine Versicherungsleistung geltend
macht, mit unserer Leistungsentscheidung nicht einverstanden, kann er
den Anspruch innerhalb der Verjährungsfrist gerichtlich geltend machen.
Wird die Frist versäumt, können wir uns auf die Einrede der Verjährung be-
rufen.

9     Vereinbartes Vertragsrecht und Gerichtsstand

9.1 Auf Ihren Versicherungsvertrag findet ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung.


                                                                                                                                                        21

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Kapitel II Ergänzende Bedingungen für die Leistung bei speziellen Beeinträchtigungen


                                                                                                                                                                     1.3 Vorliegen eines Schlaganfalls (Apoplektischer Insult)
                                                                                                                                                                     Ein Schlaganfall im Sinne dieser Bedingungen ist ein plötzliches Ereignis mit
                                                                                            für die Leistung                                                         Störung der Durchblutung im Gehirn, das zum Absterben von Hirngewebe
                                                                                            bei speziellen Beeinträchtigungen                                        führt, und liegt vor, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
                                                                                                (Fassung 8/2026)
                                                                                                                                                                         • Ursache: Gefäßverschluss oder Gehirnblutung
                                                                                       Für die Leistung bei speziellen Beeinträchtigungen gelten ergänzend zu den            Der Schlaganfall wurde durch einen neu aufgetretenen Gefäßver-
                                                                                                                                                                             schluss oder eine neu aufgetretene Gehirnblutung verursacht.
                                                                                            • Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung            •   Bleibender Funktionsausfall
                                                                                                nach Tarif PBU,                                                              Der Schlaganfall muss zu einem dauerhaften neurologischen Funk-
                                                                                            •   Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung              tionsausfall führen. Der Funktionsausfall muss dabei in einem Be-
                                                                                                nach Tarif PBUS                                                              reich auftreten, der durch die vom Schlaganfall betroffene Hirnre-
                                                                                                und den                                                                      gion gesteuert wird und dauerhaft, also nicht nur vorübergehend,
                                                                                            •   Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung              sondern voraussichtlich mindestens über einen Zeitraum von
                                                                                                nach Tarif PBUB - für Beamte                                                 drei Jahren bestehen. Die Beurteilung, ob die Bedingung des blei-
                                                                                                                                                                             benden Funktionsausfalls erfüllt ist, darf frühestens drei Monate
                                                                                       die folgenden Regelungen. Soweit dort nichts anderes bestimmt ist, fin-               nach dem Schlaganfall erfolgen.
                                                                                       den die Allgemeinen Bedingungen sinngemäß Anwendung.
                                                                                                                                                                     1.4 Vorliegen eines Hörverlusts
                                                                                       1        Vorliegen von speziellen Beeinträchtigungen                          Hörverlust im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte
                                                                                                                                                                     Person die Hörfähigkeit beider Ohren verloren hat und der Hörverlust und
                                                                                       1.1 Vorliegen einer Krebserkrankung                                           dessen Ausmaß nicht durch zumutbare Hilfsmittel (z.B. Hörgerät) gebes-
                                                                                       Krebs im Sinne dieser Bedingungen ist ein bösartiges Zellwachstum (z.B.       sert werden kann. Der Hörverlust für gesprochene Wörter (Frequenzbe-
                                                                                       Tumor), das durch unkontrolliertes Wachstum sowie das Eindringen in an-       reich 0,5 bis 3,0 Kilohertz) muss auf beiden Ohren jeweils mindestens
                                                                                       deres Gewebe mit Tendenz zur Metastasenbildung gekennzeichnet ist,            80 Dezibel betragen. Der Hörverlust muss voraussichtlich mindestens
                                                                                       und mindestens das Stadium II erreicht hat. Unter den Begriff Krebs fal-      sechs Monate ununterbrochen bestehen oder bereits sechs Monate un-
                                                                                       len auch die Tumorformen des Blutes, der blutbildenden Organe und des         unterbrochen bestanden haben.
                                                                                       Lymphsystems, z.B. Leukämie, Lymphome und Morbus Hodgkin.
                                                                                                                                                                     1.5 Vorliegen einer Erblindung
                                                                                       Bei Leukämien besteht eine Leistungspflicht unabhängig vom Stadium            Erblindung im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn
                                                                                       nur, wenn diese eine Anämie verursacht haben.
                                                                                                                                                                         • die versicherte Person die Sehfähigkeit beider Augen vollständig
                                                                                       Die Einstufung des Krebses mindestens in das Stadium II muss                          verloren hat und der Sehverlust und dessen Ausmaß nicht durch zu-
                                                                                                                                                                             mutbare Hilfsmittel (z.B. Brille oder Kontaktlinsen) gebessert wer-
                                                                                            • entsprechend der „TNM Klassifikation maligner Tumoren“ der In-                 den kann oder
                                                                                                ternational Union Against Cancer (UICC), oder                            •   die Sehschärfe bzw. der Visus der versicherten Person nicht mehr
                                                                                            • bei Hirntumoren entsprechend der Klassifikation der Weltgesund-                als 0,05 beträgt oder
                                                                                                heitsorganisation (WHO), oder                                            •   das Gesichtsfeld der versicherten Person für die Schwarz-Weiß-
                                                                                            • bei Lymphomen entsprechend der Ann-Arbor-Klassifikation,                       Wahrnehmung auf weniger als 15 Grad Abstand vom Zentrum in
                                                                                                                                                                             alle Richtungen eingeschränkt ist.
                                                                                       nach dem jeweils im August 2026 gültigen Stand, erfolgt sein.
                                                                                                                                                                     Die Erblindung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate ununter-
                                                                                       1.2 Vorliegen eines Herzinfarkts (Myokardinfarkt)                             brochen bestehen oder bereits sechs Monate ununterbrochen bestanden
                                                                                       Ein Herzinfarkt im Sinne dieser Bedingungen ist ein plötzliches Ereignis,     haben.
                                                                                       das durch ein Absterben von Herzmuskelgewebe aufgrund einer unzurei-
                                                                                       chenden Blutversorgung (Ischämie) der betroffenen Bereiche des Herz-          1.6 Vorliegen von Rollstuhlbedarf
                                                                                       muskels gekennzeichnet ist und liegt vor, wenn alle folgenden Vorausset-      Rollstuhlbedarf im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versi-
                                                                                       zungen erfüllt sind:                                                          cherte Person voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen
                                                                                                                                                                     bei der Fortbewegung ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sein wird
                                                                                            • Veränderungen im Elektrokardiogramm (EKG)                             oder dies bereits sechs Monate ununterbrochen gewesen ist.
                                                                                                Es werden neu aufgetretene Veränderungen im Elektrokardiogramm
                                                                                                (EKG) festgestellt, die einem Herzinfarkt entsprechen.               2       Versicherungsleistungen
                                                                                            •   Veränderungen von Blutwerten
                                                                                                Es werden Veränderungen von bestimmten Blutwerten diagnosti-         2.1 Wenn die versicherte Person während der vertraglichen Versiche-
                                                                                                ziert, d.h. ein Anstieg der herzspezifischen Enzyme (Troponin oder   rungsdauer der Berufsunfähigkeits-Versicherung im Sinne dieser Bedin-
                                                                                                Kreatinkinase-MB) über die geltenden Grenzwerte hinaus, die auf      gungen nach Nummer 1
                                                                                                eine Schädigung der Herzmuskelzellen hindeuten. Herzspezifische
                                                                                                Enzyme sind Bestandteile der Herzmuskelzelle. Stirbt ein Teil des        • an Krebs erkrankt,
                                                                                                Herzmuskels bei einem Herzinfarkt ab, so werden diese Enzyme in          • einen Herzinfarkt, einen Schlaganfall oder einen Hörverlust erleidet,
                                                                                                die Blutbahn freigesetzt und können dann im Rahmen einer Blut-           • erblindet oder
                                                                                                entnahme im Labor gemessen werden.                                       • auf einen Rollstuhl angewiesen ist
                                                                                            •   Funktionseinschränkung des Herzens
                                                                                                Die Funktionseinschränkung des Herzens ist eine Verringerung der     und Leistungen wegen Berufsunfähigkeit verlangt, erbringen wir für die
                                                                                                Auswurfleistung (Ejektionsfraktion) des Herzens aufgrund des Herz-   Dauer von höchstens 15 Monaten die folgenden Versicherungsleistungen:
                                                                                                infarkts. Die Auswurfleistung ist die Blutmenge, die das Herz beim
                                                                                                Zusammenziehen pumpt. Die verringerte Auswurfleistung darf noch          • Volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht und
                                                                                                höchstens 30 Prozent betragen.                                           • volle Zahlung einer Rente in Höhe der versicherten Berufsunfähig-
                                                                                                                                                                             keitsrente, gegebenenfalls inklusive Sofortbonus.


                                                                                       22

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                                                                                                                                                        Kapitel II Ergänzende Bedingungen für die Leistung bei speziellen Beeinträchtigungen
Leistungen wegen spezieller Beeinträchtigungen können während der ver-       2.7 Wartezeit bei Vorliegen einer Krebserkrankung
traglichen Versicherungsdauer der Berufsunfähigkeits-Versicherung mehr-      Ein Anspruch auf Zahlung der Versicherungsleistung bei Vorliegen einer
mals beansprucht werden.                                                     Krebserkrankung besteht nicht, wenn

Leistungen wegen spezieller Beeinträchtigungen erhöhen sich nicht, wenn         • Symptome einer Krebserkrankung innerhalb der ersten sechs Mo-
in dem Zeitraum, in dem wir bereits Leistungen wegen spezieller Beein-              nate nach Versicherungsbeginn der Berufsunfähigkeits-Versiche-
trächtigungen erbringen, erneut ein Anspruch auf Leistungen wegen spe-              rung auftreten oder
zieller Beeinträchtigungen entsteht. Die Leistungsdauer von höchstens           •   eine Diagnose von Krebs innerhalb der ersten sechs Monate nach
15 Monaten kann sich jedoch in diesem Fall verlängern.                              Versicherungsbeginn der Berufsunfähigkeits-Versicherung erfolgt.

2.2 Der Anspruch auf Leistungen wegen spezieller Beeinträchtigungen          Wenn eine erneute Risikoprüfung aufgrund einer unsere Leistungspflicht
entsteht mit Ablauf des Monats, in den die fachärztlich bescheinigte         erweiternden Änderung des Versicherungsvertrags, einer Wiederinkraft-
Diagnose einer Krebserkrankung, eines Herzinfarkts, eines Schlaganfalls,     setzung oder einer Wiederanhebung vorgenommen wird, beginnt die War-
eines Hörverlust, einer Erblindung oder eines Rollstuhlbedarfs fällt. Bei    tezeit von sechs Monaten neu zu laufen. Der Neubeginn der Wartezeit gilt
Feststellung der Leistungspflicht innerhalb einer Zahlungsperiode der Be-    nur bezüglich des geänderten, wieder in Kraft gesetzten oder wiederan-
rufsunfähigkeitsrente leisten wir die erste Rentenzahlung anteilig.          gehobenen Teiles des Versicherungsschutzes und beginnt mit der Ände-
                                                                             rung, Wiederinkraftsetzung oder Wiederanhebung.
Leistungen wegen spezieller Beeinträchtigungen können nur dann ver-
langt werden, wenn zeitgleich Leistungen wegen Berufsunfähigkeit be-
antragt werden. Die von uns zur Leistungsprüfung von Berufsunfähigkeit
benötigten Unterlagen können Sie uns auch nachreichen.

2.3 Werden Leistungen wegen spezieller Beeinträchtigungen verlangt,
haben Sie uns ein Zeugnis eines Facharztes einschließlich Befunden und –
falls vorhanden – Krankenhausberichte vorzulegen. Aus diesen Unterla-
gen muss hervorgehen, dass die versicherte Person im Sinne dieser Be-
dingungen

   • an Krebs erkrankt ist,
   • einen Herzinfarkt, Schlaganfall oder Hörverlust erlitten hat,
   • erblindet ist oder
   • auf einen Rollstuhl angewiesen ist.
Bei Vorliegen eines Herzinfarkts muss die Funktionseinschränkung des
Herzens anhand einer Echokardiographie, Szintigraphie oder einer ande-
ren medizinisch gleichwertigen Methode nachgewiesen werden.

Das Vorliegen eines Schlaganfalls muss durch ein Computertomogramm
(CT), ein Kernspintomogramm (MRT) oder ein anderes gleichwertiges bild-
gebendes Verfahren nachgewiesen werden.

Entstehende Kosten hat der Anspruchsteller zu tragen.

2.4 Der Anspruch auf Leistungen wegen spezieller Beeinträchtigungen
erlischt, wenn die versicherte Person stirbt, wir Leistungen wegen Berufs-
unfähigkeit erbringen oder bei Ablauf der vertraglichen Leistungsdauer
der Berufsunfähigkeits-Versicherung.

2.5 Wenn die Leistungsprüfung ergibt, dass bei der versicherten Per-
son Berufsunfähigkeit im Sinne der Allgemeinen Bedingungen nach Maß-
gabe des Abschnitts B Nummer 1 vorliegt, und für den Zeitraum seit Ein-
tritt der festgestellten Berufsunfähigkeit bereits Leistungen wegen spe-
zieller Beeinträchtigungen erbracht wurden, so werden diese Leistungen
mit den für diesen Zeitraum fälligen Berufsunfähigkeitsleistungen ver-
rechnet.

2.6 Solange Leistungen wegen Berufsunfähigkeit oder Leistungen we-
gen Arbeitsunfähigkeit erbracht werden, besteht kein Anspruch auf Leis-
tungen wegen spezieller Beeinträchtigungen.


                                                                                                                                                  23

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Kapitel III Besondere Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz


                                                                                                                                                            e) der Einlösungsbeitrag für die beantragte Versicherung nicht recht-
                                                                                                                                                               zeitig gezahlt wurde bzw. der Einzug des Einlösungsbeitrags aus
                                                                                  für den vorläufigen Versicherungsschutz                                      von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht möglich war oder dem
                                                                                  in der Berufsunfähigkeits- und                                               Einzug widersprochen worden ist.
                                                                                  Erwerbsunfähigkeits-Versicherung
                                                                                                                                                        3.3 Bei unfallbedingter Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit erbringen wir
                                                                                   (Fassung 8/2026)
                                                                                                                                                        so lange Leistungen, wie die unfallbedingte Berufs- bzw. Erwerbsunfähig-
                                                                                                                                                        keit andauert, längstens jedoch bis zum Ablauf der vorgesehenen Leis-
                                                                            1      Vorläufiger Versicherungsschutz                                      tungsdauer.

                                                                            1.1 Wir zahlen die beantragte Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente,        4     Ausschlüsse vom vorläufigen Versicherungsschutz
                                                                            höchstens jedoch eine jährliche Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente
                                                                            von 12.000 Euro, gegebenenfalls inklusive Sofortbonus sowie sonstiger       4.1 Unsere Leistungspflicht ist ausgeschlossen für Versicherungsfälle
                                                                            eingeschlossener Rentenleistungen, wenn die versicherte Person wäh-         aufgrund von Ursachen, nach denen im Antrag gefragt wurde und von de-
                                                                            rend der Dauer des vorläufigen Versicherungsschutzes einen Unfall erlei-    nen die versicherte Person bei Unterzeichnung Kenntnis hatte. Dies gilt
                                                                            det und dadurch Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit nach Maßgabe des Ab-        auch, wenn diese im Antrag angegeben wurden.
                                                                            schnitts B Nummer 1 der Allgemeinen Bedingungen eintritt.
                                                                                                                                                        Dies gilt nicht für Umstände, die für den Eintritt des Versicherungsfalls
                                                                            Die Begrenzung der Höhe der jährlichen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeits-    lediglich mitursächlich geworden sind.
                                                                            rente auf 12.000 Euro, gegebenenfalls inklusive Sofortbonus sowie sons-
                                                                            tiger eingeschlossener Rentenleistungen gilt, wenn bei uns für die versi-   4.2 Sofern eine unfallbedingte Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit nach
                                                                            cherte Person mehrere Anträge auf Abschluss von Berufsunfähigkeits-         Maßgabe des Abschnitts B Nummer 3 der Allgemeinen Bedingungen ein-
                                                                            oder Erwerbsunfähigkeits-Versicherungen betroffen sind, für alle Anträge    tritt, besteht kein Versicherungsschutz.
                                                                            zusammen.
                                                                                                                                                        5     Kosten des vorläufigen Versicherungsschutzes
                                                                            Der Unfall muss uns innerhalb von drei Monaten nach dessen Eintritt an-
                                                                            gezeigt werden.                                                             Für den vorläufigen Versicherungsschutz erheben wir keinen Beitrag. Er-
                                                                                                                                                        bringen wir Leistungen aufgrund des vorläufigen Versicherungsschutzes,
                                                                            1.2 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich   so behalten wir ein Entgelt ein. Das Entgelt entspricht dem Jahresbeitrag
                                                                            von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwil-   für das erste Versicherungsjahr der beantragten Berufs- bzw. Erwerbsun-
                                                                            lig eine Gesundheitsschädigung erleidet.                                    fähigkeitsrente. Bereits gezahlte Beiträge rechnen wir an.

                                                                            1.3 Wir leisten ab dem nächsten Monatsersten nach Eintritt der unfall-      6     Verhältnis zum beantragten Versicherungsvertrag und
                                                                            bedingten Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit, frühestens ab dem beantrag-            Leistungsempfänger
                                                                            ten Versicherungsbeginn.
                                                                                                                                                        6.1 Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, finden
                                                                            2      Voraussetzungen für den vorläufigen                                  die Allgemeinen Bedingungen Anwendung.
                                                                                   Versicherungsschutz
                                                                                                                                                        6.2 Haben Sie im Antrag ein Bezugsrecht festgelegt, gilt dieses auch
                                                                            Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Voraussetzung für den vorläufi-   für die Leistungen aus dem vorläufigen Versicherungsschutz.
                                                                            gen Versicherungsschutz, dass
                                                                                                                                                        6.3 Bei Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersver-
                                                                                 a) Ihr Antrag nicht von dem von uns angebotenen Tarif mit den dazu-    sorgung entfällt der vorläufige Versicherungsschutz aufgrund gesetzli-
                                                                                    gehörigen Tarifierungsmerkmalen und Annahmerichtlinien und sei-     cher Rahmenbedingungen.
                                                                                    nen Bedingungen abweicht;
                                                                                 b) Sie das Zustandekommen der beantragten Versicherung nicht von
                                                                                    einer besonderen Bedingung abhängig gemacht haben;
                                                                                 c) Sie und die versicherte Person ihren Wohnsitz in Deutschland oder
                                                                                    Österreich haben.

                                                                            3      Beginn und Ende des vorläufigen Versicherungsschutzes

                                                                            3.1 Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt mit dem auf den Ein-
                                                                            gang Ihres Antrags bei uns folgenden Tag, frühestens jedoch zwei Monate
                                                                            vor dem beantragten Versicherungsbeginn.

                                                                            3.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet der vorläufige Versiche-
                                                                            rungsschutz, wenn

                                                                                 a) der Versicherungsschutz aus der beantragten Versicherung begon-
                                                                                    nen hat;
                                                                                 b) Sie einem von uns angebotenen, vom Antrag abweichenden Versi-
                                                                                    cherungsschutz widersprechen;
                                                                                 c) wir Ihren Antrag abgelehnt haben. In diesem Fall werden wir den
                                                                                    vorläufigen Versicherungsschutz kündigen;
                                                                                 d) Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht oder Sie Ihren An-
                                                                                    trag zurückgenommen haben;


                                                                            24

[Seite 25]
IV.	 Besondere Bedingungen


                                                                                                                                                           Kapitel IV Besondere Bedingungen - Dynamik
                                                                             4     Aussetzen von Erhöhungen
     für die Dynamik                                                         4.1 Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie ihr bis zum Ende des
     zur Berufsunfähigkeits- und                                             zweiten Monats nach dem Erhöhungstermin in Textform widersprechen
     Erwerbsunfähigkeits-Versicherung                                        oder den ersten erhöhten Beitrag nicht innerhalb von zwei Monaten nach
                                                                             dem Erhöhungstermin zahlen.
      (Fassung 8/2026)

                                                                             4.2 Sie können beliebig oft ohne Angabe von Gründen auf Erhöhungen
1     Der Maßstab für die planmäßige Erhöhung der Beiträge                   verzichten.

1.1 Der vereinbarte laufende Beitrag für diesen Versicherungsvertrag         Ihr Recht auf weitere Erhöhungen bleibt weiterhin bestehen, sofern Sie
erhöht sich nach der getroffenen Vereinbarung, die im Versicherungs-         nicht generell hierauf verzichten. Der generelle Verzicht auf weitere Erhö-
schein dokumentiert ist.                                                     hungen ist uns in Textform mitzuteilen.

Basis für die jeweilige Erhöhung ist der jeweils vor der Erhöhung geltende   4.3 Das Recht auf Erhöhungen ohne erneute Risikoprüfung erlischt, so-
Beitrag.                                                                     bald erstmals Leistungen wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bean-
                                                                             tragt werden oder der Versicherungsfall eingetreten ist.
1.2 Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versicherungsleis-
tungen ohne erneute Risikoprüfung. Die jeweilige Erhöhung der Versiche-
rungsleistungen ist abhängig vom Alter der versicherten Person sowie der
restlichen Versicherungs- und Leistungsdauer und wird nach anerkann-
ten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet. Die Erhöhung er-
folgt in dem bestehenden Versicherungsvertrag. Ihr werden der gleiche
Tarif – mit den für ihn gültigen Tarifbestimmungen, den Rechnungsgrund-
lagen und den zugehörigen Allgemeinen, Besonderen oder Ergänzenden
Bedingungen – und alle sonstigen geltenden Vereinbarungen zugrunde
gelegt. Die Versicherungsleistungen erhöhen sich nicht im gleichen Ver-
hältnis wie die Beiträge.

2     Der Zeitpunkt der Erhöhung von Beiträgen und
      Versicherungsleistungen

2.1 Die Erhöhung des Beitrags und der Versicherungsleistungen erfolgt
nach der getroffenen Vereinbarung, die im Versicherungsschein dokumen-
tiert ist.

2.2 Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mitteilung
über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus der jeweiligen Erhöhung
beginnt am Erhöhungstermin.

2.3 Erhöhungen finden bis fünf Jahre vor Ablauf der Beitragszahlungs-
dauer statt. Die letzte Erhöhung erfolgt, wenn mit der Erhöhung die ver-
sicherte Jahresrente von 90.000 Euro, gegebenenfalls inklusive Sofort-
bonus, überschritten wird. Bei vorzeitig beitragsfrei gestellten Versiche-
rungsverträgen findet keine weitere Erhöhung statt.

3     Sonstige Bestimmungen für die Erhöhung

3.1 Alle im Rahmen des Versicherungsvertrags getroffenen Vereinba-
rungen, insbesondere die Allgemeinen, Besonderen oder Ergänzenden Be-
dingungen sowie die Bezugsrechtsverfügung, erstrecken sich auch auf die
Erhöhung.

3.2 Das in den Allgemeinen Bedingungen beschriebene Verfahren zur
Verrechnung der Abschluss- und Vertriebskosten gilt auch für die Erhö-
hung, wobei jeder Erhöhungsteil hinsichtlich der Abschluss- und Vertriebs-
kosten wie ein eigenständiger Versicherungsvertrag behandelt wird.

3.3 Die Fristen des Abschnitts E der Allgemeinen Bedingungen bezüg-
lich der Verletzung der Anzeigepflicht beginnen durch die Erhöhung je-
doch nicht neu zu laufen.


                                                                                                                                                     25

[Seite 26]
                               V.	 Spezielle Klauseln
Kapitel V Spezielle Klauseln


                                                                                                                Im neuen Basisrentenversicherungsvertrag gilt für Ihr Recht auf Nachver-
                                                                                                                sicherung und Erhöhung (siehe Abschnitt H der Allgemeinen Bedingun-
                               1        Umtausch in eine Basisrentenversicherung                                gen) zusätzlich zu den bedingungsgemäßen Bestimmungen, dass der jähr-
                                                                                                                liche Beitrag (ohne Berücksichtigung der Berufsunfähigkeits- bzw. Er-
                               Sie haben die Möglichkeit Ihre bestehende Berufsunfähigkeits- bzw. Er-           werbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen) nach einer Nachversicherung /
                               werbsunfähigkeits-Versicherung mit noch laufender Beitragszahlung in             Erhöhung 3.000 Euro nicht überschreiten darf. Des Weiteren gilt bei Wie-
                               eine Basisrentenversicherung der Continentale Lebensversicherung AG in           derinkraftsetzung abweichend von den bedingungsgemäßen Bestimmun-
                               Verbindung mit einer entsprechenden Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbs-            gen im neuen Basisrentenversicherungsvertrag, dass nach vorzeitiger Bei-
                               unfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ bzw. EUZ) umzutauschen.                     tragsfreistellung (siehe Abschnitt G der Allgemeinen Bedingungen) eine
                                                                                                                Wiederinkraftsetzung nur mit der Beitragshöhe, wie sie vor der Beitrags-
                                    Ausgangstarif                             Zieltarif 1                       freistellung bestanden hat, erfolgen kann.
                                         PBU
                                        PBUB            Basisrentenversicherung mit BUZ oder EUZ                Wenn uns Ihr Antrag für die Basisrentenversicherung bis zum 20. eines
                                        PBUS 2                                                                  Monats zugegangen ist, erfolgt der Umtausch zum darauf folgenden Mo-
                                                                                                                natsersten.
                                         PEU
                                                        Basisrentenversicherung mit EUZ
                                         PEUS
                                                                                                                Dieses Umtauschrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsneh-
                                                                                                                mer oder die versicherte Person, zum Zeitpunkt der Ausübung des Um-
                               1    Sofern wir eine entsprechende verkaufsoffene Versicherung anbieten.         tausches, US-Person ist.
                               2    Bei Schülern erst nach erstmaliger Aufnahme einer Berufsausbildung, eines
                                    Studiums oder einer beruflichen Tätigkeit möglich.                          US-Personen im Sinne dieser Klausel sind Personen, auf die mindestens
                                                                                                                eines der folgenden Merkmale zutrifft:
                               Bei einem Umtausch wird der bestehende Versicherungsvertrag beendet
                               und ein neuer Basisrentenversicherungsvertrag vereinbart.                            • US-amerikanische Staatsbürgerschaft (auch bei Mehrstaatigkeit)
                                                                                                                    • Geburtsort in den USA
                               Für diesen Umtausch ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich, wenn die              • Aktueller Wohnsitz oder Postanschrift in den USA (einschließlich
                               folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:                                                  Postfach)
                                                                                                                    • Gegenwärtiger oder früherer Besitz einer Aufenthalts- und Arbeits-
                                    • in Ihrem neuen Versicherungsvertrag wird keine höhere Berufsun-                   erlaubnis in den USA (Green Card)
                                        fähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente, gegebenenfalls inklu-            •   Steuerpflicht in den USA
                                        sive Sofortbonus, als in Ihrem bisherigen Versicherungsvertrag ver-
                                        sichert (ohne Starter-Bonus eines gegebenenfalls eingeschlosse-         2       Umtausch einer Berufsunfähigkeits-Versicherung für
                                        nen Karriere X Pakets),                                                         Beamte in eine Berufsunfähigkeits-Versicherung
                                    •   der neue Beitrag (ohne Berücksichtigung der Berufsunfähigkeits-
                                        bzw. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen) beträgt maximal          Wenn die versicherte Person ihr Beamtenverhältnis aus nicht medizini-
                                        3.000 Euro jährlich,                                                    schen Gründen beendet hat, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von
                                    •   die versicherte Person darf zum Zeitpunkt des Umtauschs kein Schü-      zwölf Monaten Ihre bisherige Berufsunfähigkeits-Versicherung nach
                                        ler sein,                                                               Tarif PBUB – ohne erneute Gesundheitsprüfung – in eine selbstständige
                                    •   die versicherte Person ist zum Zeitpunkt des Umtauschs nicht äl-        Berufsunfähigkeits-Versicherung umzutauschen.
                                        ter als 50 Jahre,
                                    •   die Versicherungs- und Leistungsdauer der Berufsunfähigkeits-           Für einen Umtausch müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
                                        bzw. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung geht nicht über die
                                        Restdauer des bisherigen Versicherungsvertrags hinaus,                      • Es handelt sich um einen Versicherungsvertrag mit noch laufender
                                    •   wenn in Ihrem bisherigen Versicherungsvertrag eine Dynamik ver-                 Beitragszahlung,
                                        einbart war, können Sie in dem neuen Versicherungsvertrag ebenso            • die versicherte Person hat eine neue berufliche Tätigkeit aufge-
                                        eine Dynamik – in Höhe von maximal 5 Prozent – vereinbaren,                     nommen und diese neue berufliche Tätigkeit ist im neuen Versiche-
                                    •   es sind keine Leistungen wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit                  rungsvertrag versicherbar,
                                        beantragt worden und der Versicherungsfall ist noch nicht einge-            •   es sind keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt wor-
                                        treten und                                                                      den und der Versicherungsfall ist bislang nicht eingetreten,
                                    •   in Ihrem bisherigen Versicherungsvertrag sind weder Risikozu-               •   in Ihrem bisherigen Versicherungsvertrag sind keine Leistungsaus-
                                        schläge aus gesundheitlichen Gründen noch Leistungsausschlüsse                  schlüsse vereinbart und
                                        vereinbart.                                                                 •   wir bieten einen entsprechenden verkaufsoffenen Tarif an.

                               Falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist Ihr Umtauschrecht von        Bei einem Umtausch wird der bisherige Versicherungsvertrag beendet und
                               einer erneuten Gesundheitsprüfung abhängig.                                      ein neuer Berufsunfähigkeits-Versicherungsvertrag vereinbart.

                               Der Umtausch erfolgt zu den dann gültigen Tarifbestimmungen, Rechnungs-          Durch den Umtausch entfällt die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit
                               grundlagen und zugehörigen Allgemeinen, Besonderen und Ergänzenden               aufgrund Vorliegens von allgemeiner Dienstunfähigkeit.
                               Bedingungen – und allen sonstigen geltenden Vereinbarungen (sofern in der
                               Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung mög-             In Ihrem neuen Versicherungsvertrag wird keine höhere jährliche Berufs-
                               lich). Die individuelle Risikoeinstufung der versicherten Person erfolgt unter   unfähigkeitsrente, gegebenenfalls inklusive Sofortbonus, als in Ihrem bis-
                               Berücksichtigung der im bisherigen Versicherungsvertrag vereinbarten Merk-       herigen Versicherungsvertrag versichert. Ist die bisher versicherte Höhe
                               male – unter Berücksichtigung der dann gültigen Tarifbestimmungen.               der jährlichen Berufsunfähigkeitsrente für die neue berufliche Tätigkeit
                                                                                                                nicht versicherbar, wird stattdessen die dann höchstmögliche jährliche Be-
                               Wenn Fragen, die wir vor Vertragsabschluss in Textform gestellt haben,           rufsunfähigkeitsrente, gegebenenfalls inklusive Sofortbonus, vereinbart.
                               von Ihnen oder der versicherten Person nicht wahrheitsgemäß und voll-
                               ständig beantwortet wurden (vorvertragliche Anzeigepflicht), gelten die          Ist die bisherige Versicherungsdauer für die neue berufliche Tätigkeit nicht
                               Regelungen nach Abschnitt E der Allgemeinen Bedingungen auch für die             versicherbar, wird stattdessen die für die neue berufliche Tätigkeit höchst-
                               Basisrentenversicherung mit Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähig-             mögliche Versicherungsdauer vereinbart. Entsprechendes gilt für die Leis-
                               keits-Zusatzversicherungen.                                                      tungsdauer.


                               26

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                                                                                                                                                          Kapitel V Spezielle Klauseln
Eine Verlängerung der Versicherungs- und Leistungsdauer für die neue          5     Ergänzende Erläuterung zum Vorliegen von
berufliche Tätigkeit ist nur möglich, wenn für die bisherige berufliche             Berufsunfähigkeit bei Hausfrauen und Hausmännern
Tätigkeit bei Abschluss des Versicherungsvertrags die höchstmögliche
Versicherungsdauer vereinbart wurde.                                          Bei Hausfrauen und Hausmännern liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn die
                                                                              versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder (auch alters­
Wurde für die bisherige berufliche Tätigkeit bei Abschluss des Versiche-      entsprechenden) Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, sechs Mo-
rungsvertrags nicht die höchstmögliche Versicherungsdauer vereinbart,         nate ununterbrochen außerstande gewesen ist oder voraussichtlich sechs
ist eine Verlängerung der Versicherungs- und Leistungsdauer für die neue      Monate außerstande sein wird, ihre im heimischen Haushalt konkret wahr-
berufliche Tätigkeit von unserer Zustimmung abhängig.                         genommenen Aufgaben und ausgeübten Tätigkeiten so, wie sie ohne ge-
                                                                              sundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet waren, weiterhin wahrzu-
Ein Recht auf ereignisunabhängige Nachversicherung besteht in der neuen       nehmen und auszuüben.
Berufsunfähigkeits-Versicherung abweichend von Abschnitt H der Allge-
meinen Bedingungen nicht, wenn dieses im bisherigen Versicherungsver-         6     Finanzielle Angemessenheitsprüfung
trag bereits geltend gemacht wurde. Im bisherigen Versicherungsvertrag
getroffene Vereinbarungen (z.B. Risikozuschläge, Beitragsdynamik) gel-        Bei Erhöhungen von Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszah-
ten auch für den neuen Versicherungsvertrag.                                  lung erfolgt – auch im Rahmen der Nachversicherungsgarantie – eine fi-
                                                                              nanzielle Angemessenheitsprüfung.
Der Umtausch erfolgt zu den dann gültigen Tarifbestimmungen, Rech-
nungsgrundlagen und zugehörigen Allgemeinen, Besonderen und Ergän-            Berufsunfähigkeitsrente
zenden Bedingungen – und allen sonstigen geltenden Vereinbarungen             Die finanzielle Angemessenheitsprüfung erfolgt bei einer Berufsunfähig-
(sofern im neuen Versicherungsvertrag möglich).                               keitsrente von mehr als 1.500 Euro, gegebenenfalls inklusive Sofortbo-
                                                                              nus, monatlich.
In der neuen Berufsunfähigkeits-Versicherung wird der Beitrag auf Basis
der individuellen Risikoeinstufung der versicherten Person anhand ihrer       Der jährliche Anspruch der versicherten Person auf Berufsunfähigkeits-
dann ausgeübten Tätigkeit unter Berücksichtigung der persönlichen Be-         rente darf folgende Obergrenzen nicht überschreiten:
rufsmerkmale und der dann gültigen Tarifbestimmungen neu bestimmt.
Er wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik neu be-           Arbeitnehmer
rechnet und im Versicherungsschein dokumentiert. Maßgeblich ist das              65 % des Jahres-Bruttoarbeitseinkommens
Eintrittsalter zum Zeitpunkt des Umtausches.                                     		     bis 80.000 Euro p. a. und zusätzlich
                                                                                 35 % des über 80.000 Euro p. a.
Wenn Fragen, die wir vor Vertragsabschluss in Textform gestellt haben,           		     hinausgehenden Jahres-Bruttoarbeitseinkommens
von Ihnen oder der versicherten Person nicht wahrheitsgemäß und voll-
ständig beantwortet wurden (vorvertragliche Anzeigepflicht), gelten die       betriebliche Altersversorgung
Regelungen nach Abschnitt E der Allgemeinen Bedingungen auch für den             75 % des Jahres-Bruttoarbeitseinkommens
neuen Versicherungsvertrag.
                                                                              Selbstständige
Die Fristen bezüglich der Verletzung der Anzeigepflicht (siehe Abschnitt E       65 % des Gewinns / Jahresüberschusses vor Steuern
der Allgemeinen Bedingungen) beginnen im Hinblick auf die Angaben zur            		     bis 80.000 Euro p. a. und zusätzlich
individuellen Risikoeinstufung im Rahmen des Umtausches neu zu laufen.           35 % des über 80.000 Euro p. a. hinausgehenden
                                                                                 		     Gewinns / Jahresüberschusses vor Steuern
Bei Umtausch in die neue Berufsunfähigkeits-Versicherung muss uns ein
geeigneter Nachweis über die Aufnahme der neuen beruflichen Tätigkeit         Abweichende Regelung für Versicherungsverträge mit Versicherungsneh-
der versicherten Person vorgelegt werden. Wenn uns Ihre Erklärung zum         mern mit Hauptwohnsitz – bei juristischen Personen mit Geschäftssitz –
Umtausch und der geeignete Nachweis zum 20. Eines Monats zugegan-             in Österreich:
gen sind, erfolgt der Umtausch zum darauffolgenden Monatsersten.
                                                                              Arbeitnehmer
3     Ergänzende Erläuterung zum Vorliegen von                                   60 % des Jahres-Bruttoarbeitseinkommens
      Berufsunfähigkeit bei Studenten                                            		     bis 80.000 Euro p. a. und zusätzlich
                                                                                 35 % des über 80.000 Euro p. a.
Bei Studenten liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Person in-       		     hinausgehenden Jahres-Bruttoarbeitseinkommens
folge Krankheit, Körperverletzung oder (auch alters­entsprechenden) Kräf-
teverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, sechs Monate ununterbrochen       Selbstständige
außerstande gewesen ist oder voraussichtlich sechs Monate außerstande            60 % des Gewinns / Jahresüberschusses vor Steuern
sein wird, ihr zuletzt betriebenes Studium so, wie es ohne gesundheitli-         		     bis 80.000 Euro p. a. und zusätzlich
che Beeinträchtigung ausgestaltet war, fortzusetzen.                             35 % des über 80.000 Euro p. a. hinausgehenden
                                                                                 		     Gewinns / Jahresüberschusses vor Steuern
4     Ergänzende Erläuterung zum Vorliegen von
      Berufsunfähigkeit bei Auszubildenden                                    Bei der Prüfung der finanziellen Angemessenheit werden bestehende und
                                                                              beantragte Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-, Dienstunfähig-
Bei Auszubildenden liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Per-     keits- und Grundfähigkeitsabsicherungen der versicherten Person (pri-
son infolge Krankheit, Körperverletzung oder (auch alters­entsprechenden)     vate und betriebliche Leistungen, auch bei anderen Gesellschaften oder
Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, sechs Monate ununterbro-      Versorgungsträgern) sowie Anwartschaften aus Beamten- oder beamten-
chen außerstande gewesen ist oder voraussichtlich sechs Monate außer-         ähnlichen Verhältnissen berücksichtigt.
stande sein wird, ihre zuletzt betriebene Berufsausbildung so, wie sie ohne
gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, fortzusetzen. Berufs-      Bei einer jährlichen Gesamtrente (inkl. bereits bestehender Absicherun-
ausbildung ist ein berufliches Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufs-     gen) von mehr als 42.000 Euro werden auch Anwartschaften aus berufs-
bildungsgesetzes.                                                             ständischen Versorgungswerken zu 50 Prozent berücksichtigt.

                                                                              Absicherungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden nicht be-
                                                                              rücksichtigt.


                                                                                                                                                    27

[Seite 28]
Kapitel V Spezielle Klauseln


                               7      Bezugsberechtigter

                               Bei der Festlegung des Bezugsberechtigten für die Versicherungsleis-
                               tungen gelten für folgende Tarife Einschränkungen:

                                    • Berufsunfähigkeits-Versicherung nach Tarif PBU und PBUS
                                    • Berufsunfähigkeits-Versicherung nach Tarif PBUB
                                    • Erwerbsunfähigkeits-Versicherung nach Tarif PEU und PEUS
                                    • Erwerbsunfähigkeits-Versicherung mit Teilleistung bei Berufsun-
                                       fähigkeit nach Tarif EC
                                    • Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nach den Tarifen PBUZB
                                       und PBUZR
                                    • Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung nach den Tarifen PEUZB
                                       und PEUZR

                               Als Bezugsberechtigte für die genannten Tarife können folgende Perso-
                               nen festgelegt werden:

                               1. die versicherte Person
                               2. Personen, die nach § 4 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 2 Versiche-
                                  rungsteuergesetz (VersStG) i.V.m. § 7 Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
                                  und § 15 Abgabenordnung (AO) in einem persönlichen bzw. rechtli-
                                  chen Verhältnis zur versicherten Person stehen.
                                  Diese sind zum Beispiel:
                                  • Ehegatte oder Lebenspartner im Sinne des Lebenspartner-
                                     schaftsgesetzes
                                  • Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerähnlichen
                                     Lebensgemeinschaft
                                  • Elternteil oder Kind einschließlich Adoptivelternteil oder
                                     Adoptivkind
                                  • Geschwister
                               Diese Einschränkungen, welche wir aufgrund einer Änderung des
                               § 4 VersStG vorgenommen haben, gelten ab 01.01.2022 bei Vertragsab-
                               schluss sowie während der gesamten Vertragslaufzeit und nur für Versi-
                               cherungsnehmer, die in Deutschland steuerlich ansässig sind.

                               Tarife, die im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung – inklusive Rück-
                               deckungsversicherungen zu Unterstützungskassen und Pensionszusa-
                               gen – abgeschlossen werden, sowie Tarife der Basisversorgung sind von
                               dieser Einschränkung nicht betroffen.

                               Stand: 08/2026
                               Den jeweils aktuellen Stand können Sie auf unserer Internetseite
                               www.continentale.de einsehen. Mögliche Bezugsberechtigte teilen wir
                               Ihnen auf Anfrage gerne mit.


                               28

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VI. Überschussbeteiligung und Kosten


                                                                                                                                                                     Kapitel VI Überschussbeteiligung und Kosten
A.	Überschussbeteiligung
Der Tarif PBUB gehört zum Tarifwerk 202605.

Einzelheiten zur Beteiligung an den Überschüssen und an den Bewertungs-
reserven sind im Abschnitt Überschussbeteiligung der Bedingungen gere-
gelt.


B.	Kosten
Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten sowie der üb-
rigen Kosten und der darin enthaltenen Verwaltungskosten können Sie den
vorvertraglichen Informationen entnehmen.

Die aktuellen sonstigen Kosten zum Stand 1/2022 entnehmen Sie bitte der
Gebührenübersicht.


    Gebührenübersicht (Stand 1/2022)                                                                                                   Betrag          Erhebung

    Ausstellung eines Ersatzversicherungsscheins*                                                                                     20 EUR        derzeit nicht

    Schriftliche Fristsetzung bei Nichtzahlung von Folgebeiträgen / Mahnverfahren                                                       3 EUR       derzeit nicht

    Bearbeitung von Rückläufern im Lastschriftverfahren*                                                                                3 EUR       derzeit nicht

    Bearbeitung von Zahlungsrückständen*                                                                                              20 EUR        derzeit nicht

    Bearbeitung von Abtretung und Verpfändung an nicht gewerbliche Dritte*                                                            25 EUR        derzeit nicht

    Bearbeitung von Abtretung und Verpfändung an gewerbliche Gebrauchtpolicenhändler*                                                150 EUR        derzeit nicht
    Durchführung von Vertragsänderungen (z.B. Laufzeitänderung)* – mit Ausnahme von vertraglich vereinbarten
                                                                                                                                      40 EUR        derzeit nicht
    Optionen
    Beitragsübermittlung durch Sie aus einem Ort außerhalb des SEPA-Zahlungsraums oder Leistungsübermittlung
                                                                                                                                      35 EUR        derzeit nicht
    durch uns an einen Ort außerhalb des SEPA-Zahlungsraums*
    Adress-Recherche aufgrund nicht angezeigter Anschriftenänderung*                                                                  10 EUR        derzeit nicht

    Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren (pro Fälligkeit)*                                                                        2,50 EUR        derzeit nicht
    Erstellung von zusätzlichen Auskünften, die über die gesetzlichen Informationspflichten hinausgehen
                                                                                                                                     100 EUR                    ja
    (z.B. Kostenaufstellung, historische Fondsübersicht, Hochrechnungen / Wertverläufe)*


*    Nicht bei den Tarifen BRI, BRC, BRCP, BRCP100, BRCB, RRG, RRIG, BRIG und BRIG100. Die gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Mahngebühren ergibt sich aus
     §§ 280, 286 Bürgerliches Gesetzbuch.


                                                                                                                                                                29

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                               VII. Steuerregelungen
Kapitel VII Steuerregelungen


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                                      (Stand 5/2026)                                                         Falls aus diesem Vertrag einkommensteuerpflichtige Leistungen erfolgen,
                                                                                                             muss der Steuerpflichtige eine Einkommensteuererklärung abgeben. Die
                               Die folgenden Informationen geben einen grundsätzlichen Überblick zur         zu entrichtende Steuer inklusive Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls
                               steuerlichen Behandlung von neu abgeschlossenen Lebensversicherun-            Kirchensteuer wird dann vom Finanzamt individuell ermittelt.
                               gen nach deutschem Steuerrecht. Sie erfolgen mit aller Sorgfalt, aber ohne
                               Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Auskunft zu speziellen Steu-      2     Vermögensteuer
                               erfragen können Ihnen Steuerberater und Finanzbehörden geben.
                                                                                                             Eine Vermögensteuer wird nicht erhoben.

                               A.	 Private Berufsunfähigkeits-Versicherung                                   3     Versicherungsteuer
                                   nach Tarif PBUB
                                                                                                             Wenn Sie in Deutschland steuerlich ansässig sind, kann für die Beiträge
                               1      Einkommensteuer                                                        der Berufsunfähigkeits-Versicherung Versicherungsteuer anfallen. Die Ver-
                                                                                                             sicherungsteuer beträgt 19 Prozent dieser Beiträge.
                               1.1 Beiträge
                               Beiträge zu dieser Berufsunfähigkeits-Versicherung sind bei der Einkom-       Die Besteuerung ist abhängig davon, wem die Versicherungsleistung aus
                               mensteuer nach § 10 Absatz 1 Nummer 3a Einkommensteuergesetz (EStG)           der Berufsunfähigkeits-Versicherung zustehen soll.
                               im Rahmen der Höchstbeträge als sonstige Vorsorgeaufwendungen ab-             Von der Versicherungsteuer ausgenommen sind gemäß § 4 Absatz 1 Num-
                               zugsfähig.                                                                    mer 5 Buchstabe b Versicherungsteuergesetz (VersStG 2021) Beiträge
                                                                                                             für eine Berufsunfähigkeits-Versicherung, wenn für die Leistungen als Be-
                               1.2 Rentenleistungen                                                          zugsberechtigter die versicherte Person oder ein Angehöriger im Sinne
                               Renten aus dieser Berufsunfähigkeits-Versicherung, deren Beiträge aus         des § 7 des Pflegezeitgesetzes oder des § 15 der Abgabenordnung der
                               versteuertem Einkommen gezahlt wurden, sind einkommensteuerpflich-            versicherten Person benannt wird.
                               tig. Als zeitlich begrenzte Leibrenten sind sie mit dem Ertragsanteil ge-
                               mäß § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Satz 5 EStG           Angehörige im Sinne des § 7 des Pflegezeitgesetzes oder des § 15 der
                               in Verbindung mit § 55 Absatz 2 Einkommensteuer-Durchführungsver-             Abgabenordnung sind unter anderem
                               ordnung (EStDV) zu versteuern.
                                                                                                                 • Ehegatte oder Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschafts-
                               Der Ertragsanteil ist abhängig von der Laufzeit der Rente ab Beginn des              gesetzes
                               Rentenbezugs bis zum vereinbarten Ende der Leistungsdauer der Berufs-             • Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerähnlichen Lebens-
                               unfähigkeits-Versicherung. Der Ertragsanteil kann der Tabelle des § 55               gemeinschaft
                               Absatz 2 EStDV entnommen werden.                                                  • (Schwieger-)Elternteil oder (Schwieger-)Kind
                               Die nachfolgende Tabelle zeigt beispielhaft den Ertragsanteil bei verschie-       • Adoptivelternteil oder Adoptivkind
                               denen Rentenlaufzeiten.                                                           • Stiefelternteil oder Stiefkind
                                                                                                                 • Pflegeelternteil oder Pflegekind
                                      Rentenlaufzeit in Jahren                                                   • (Ur-/Stief-/Schwieger-)Großelternteil oder
                                    ab Beginn des Rentenbezugs                  Ertragsanteil                       (Ur-/Stief-/Schwieger-)Enkelkind
                                        bis zum vereinbarten                      der Rente                      • Geschwister
                                            Leistungsende                                                        • Onkel oder Tante bzw. Neffe oder Nichte
                                                                                                                 • Schwager oder Schwägerin
                                                 2                                   1%

                                                 5                                   5%                      Von der Versicherungsteuer ausgenommen sind ebenso Beiträge für Be-
                                                                                                             rufsunfähigkeits-Versicherungen, die im Rahmen der betrieblichen Alters-
                                                10                                  12 %                     versorgung – inklusive Rückdeckungsversicherungen zu Unterstützungs-
                                                                                                             kassen und Pensionszusagen – abgeschlossen werden.
                                                15                                  16 %

                                                20                                  21 %

                                                25                                  26 %

                                                30                                  30 %


                               1.3 Einmalige Leistungen
                               Die folgenden einmaligen Leistungen aus dieser Berufsunfähigkeits-Ver-
                               sicherung – sofern vereinbart – sind grundsätzlich einkommensteuerfrei:

                                    • die Beteiligung an den Umgestaltungskosten
                                    • die Zahlung einer Wiedereingliederungshilfe
                                    • die Zahlung einer Rehabilitationshilfe
                                    • die Leistungen aus dem Überschuss-System
                                       Verzinsliche Ansammlung

                               1.4 Rentenbezugsmitteilung
                               Bei laufenden einkommensteuerpflichtigen Rentenleistungen sind wir ver-
                               pflichtet, diese jährlich an die Deutsche Rentenversicherung Bund als zen-
                               trale Stelle zu melden (Rentenbezugsmitteilung nach § 22a Absatz 1 EStG).


                               30

[Seite 31]
VIII.	Datenschutzhinweise


                                                                                                                                                                         Kapitel VIII Datenschutzhinweise
                                                                                      Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder
       (Stand 10/2025)                                                                von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 lit. f) oder Art. 9 Abs. 2 lit. f) i. V. m.
                                                                                      Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO). Dies kann insbesondere erforderlich sein:

1      Allgemeines                                                                        • zur Identifizierung und kundenfreundlichen Ansprache,
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer per-                 • zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,
sonenbezogenen Daten durch die Continentale Lebensversicherung AG                         • zur Aktualisierung von Adressdaten unserer Kunden und Interes-
und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.                                   senten,
                                                                                          • zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für
Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter                                      andere Produkte des Continentale Versicherungsverbundes auf Ge-
www.continentale.de/datenschutz.                                                              genseitigkeit und deren Kooperationspartner sowie für Markt- und
                                                                                              Meinungsumfragen,
2      Verantwortlicher für die Datenverarbeitung /                                       •   zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nut-
       Kontakt zum Datenschutzbeauftragten                                                    zen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, um miss-
                                                                                              bräuchliche oder betrügerische Handlungen gegen uns oder ein Un-
Continentale Lebensversicherung AG                                                            ternehmen des Continentale Versicherungsverbundes zu entde-
Baierbrunner Straße 31-33                                                                     cken, aufzuklären oder zu verhindern,
81379 München                                                                             •   zum Abgleich von Sanktionslisten im Rahmen der Sanktions-Com-
Telefon: 089 5153-0                                                                           pliance,
E-Mail: kundenservice-lv@continentale.de                                                  •   zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Produkten,
                                                                                              Dienstleistungen und Prozessen,
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie mit dem Zusatz – Da-                        •   zur Risikosteuerung innerhalb des Unternehmens sowie des Conti-
tenschutzbeauftragter – unter der o.g. Anschrift oder per E-Mail unter                        nentale Versicherungsverbundes auf Gegenseitigkeit insgesamt,
datenschutz@continentale.de                                                               •   zur Anonymisierung oder Pseudonymisierung Ihrer Daten, um diese
                                                                                              für Auswertungen zur Unternehmensführung zu verwenden.
3      Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
                                                                                      Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfül-
Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrags ist ohne                lung gesetzlicher Verpflichtungen. Als Rechtsgrundlage für die Verarbei-
die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich.                         tung dienen in diesen Fällen die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in
                                                                                      Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgeset-                     Dies ist insbesondere erforderlich:
zes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Ver-
sicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Ge-                    • aufgrund aufsichtsrechtlicher Vorgaben,
setze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhaltensre-                   • aufgrund handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten,
geln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche                        • zur Erfüllung unserer Beratungspflicht.
Versicherungswirtschaft“ verpflichtet, die die oben genannten Gesetze
für die Versicherungswirtschaft präzisieren. Diese können Sie im Internet             Aufgrund gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben sind wir zudem zur
unter www.continentale.de/datenschutz abrufen.                                        Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und vermögens-
                                                                                      gefährdenden Straftaten sowie zur Erfüllung der Sanktions-Compliance
Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von               verpflichtet. Dabei werden auch Datenauswertungen vorgenommen.
Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrags und zur
Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versi-                   Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genann-
cherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung                ten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie darüber zuvor informieren,
des Vertragsverhältnisses, z.B. zur Policierung oder Rechnungsstellung.               soweit Sie nicht bereits über diese Informationen verfügen (Art. 13
Angaben zum Schaden/Leistungsfall benötigen wir etwa, um prüfen zu                    Abs. 4 DS-GVO) oder eine Information gesetzlich nicht erforderlich ist
können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden/                (Art. 13 Abs. 4 und 14 Abs. 5 DS-GVO).
Leistungsfall ist.
                                                                                      4       Kategorien und einzelne Stellen von Empfängern
Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstel-                         der personenbezogenen Daten
lung von versicherungsspezifischen Statistiken, z.B. für die Entwicklung
neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten              4.1   Spezialisierte Unternehmen des Continentale Versicherungsver-
aller mit der Continentale Lebensversicherung AG bestehenden Verträge                       bundes auf Gegenseitigkeit
nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, bei-                    Innerhalb unseres Versicherungsverbundes nehmen spezialisierte Unter-
spielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung, -ergän-                nehmen oder Bereiche bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die
zung oder für umfassende Auskunftserteilungen.                                        verbundenen Unternehmen zentral wahr. Soweit ein Versicherungsver-
                                                                                      trag zwischen Ihnen und einem oder mehreren Unternehmen unseres Ver-
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für                  bundes besteht, können Ihre Daten etwa zur zentralen Verwaltung von
vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO. So-         Anschriftsdaten, für den telefonischen Kundenservice, zur Vertrags- und
weit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten erforderlich                  Leistungsbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur gemeinsamen Post-
sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a) i. V. m. Art. 7 DS-GVO   bearbeitung zentral oder dezentral durch ein oder mehrere Unternehmen
ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf           des Verbundes verarbeitet werden. Die Unternehmen, die eine zentrale
Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. j) DS-GVO i. V. m. § 27 BDSG.                        Datenverarbeitung vornehmen, können Sie der Liste der Unternehmen
                                                                                      des Continentale Versicherungsverbundes auf Gegenseitigkeit im Anhang
                                                                                      zu diesen Hinweisen entnehmen.


                                                                                                                                                                  31

[Seite 32]
Kapitel VIII Datenschutzhinweise


                                   4.2 Externe Dienstleister                                                     Wir übermitteln die im Rahmen der Begründung dieses Vertragsverhält-
                                   Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen         nisses erhobenen personenbezogenen Daten zur Identitätsprüfung. Wir
                                   Pflichten zum Teil externer Dienstleister. Eine Auflistung der von uns ein-   können anhand der von der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5,
                                   gesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, zu denen nicht nur vorüber-        65201 Wiesbaden übermittelten Übereinstimmungsraten erkennen, ob
                                   gehende Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie jeweils aktuell un-         eine Person unter der von ihr angegebenen Anschrift im Datenbestand
                                   seren Datenschutzhinweisen unter www.continentale.de/datenschutz              der SCHUFA gespeichert ist.
                                   entnehmen.
                                                                                                                 Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b) und
                                   4.3 Weitere Empfänger                                                         Art. 6 Abs. 1 lit. f) der DS-GVO. Übermittlungen auf der Grundlage von
                                   Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere             Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung
                                   Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher        unserer berechtigten Interessen oder Dritter erforderlich ist und nicht die
                                   Mitteilungspflichten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Zen-    Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Per-
                                   trale Stelle für die Digitale Rentenübersicht, Bundesanstalt für Finanz-      son, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.
                                   dienstleistungsaufsicht (BaFin) oder Strafverfolgungsbehörden).               Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem Informations-
                                                                                                                 blatt nach Art. 14 DS-GVO unter
                                   4.4 Vermittler                                                                https://www.schufa.de/de/datenschutz-dsgvo/ entnommen werden.
                                   Soweit Sie hinsichtlich Ihres Versicherungsvertrags von einem Vermittler
                                   betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur          4.8 Adressaktualisierung
                                   Durchführung des Vertrags benötigten Antrags-, Vertrags- und – soweit         Zur Aktualisierung unserer Adressbestände erhalten wir Adressdaten auf-
                                   erforderlich – Schaden-/ Leistungsfalldaten. Auch übermittelt unser Un-       tragsbezogen von der Deutsche Post Adress GmbH & Co. KG, Am Anger 33,
                                   ternehmen solche Daten an die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese        33332 Gütersloh. Erhalten wir zu Ihrer Person eine neue Anschrift, ändern
                                   die Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs-     wir Ihre Adressdaten bei uns entsprechend. Eine gesonderte Information
                                   und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benötigen.                           zu derartigen Adressänderungen erfolgt nicht.

                                   4.5 Datenaustausch mit Versicherern                                           4.9 Bonitätsauskünfte
                                   Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrags (z.B. zur Angabe      Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten wirtschaftlichen Interessen,
                                   von vorvertraglichen Versicherungsverläufen) bzw. Ihre Angaben bei Ein-       z.B. im Zusammenhang mit offenen Beitragsforderungen oder zur Aufklä-
                                   tritt des Versicherungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu können,    rung von betrügerischen Handlungen gegen unser Unternehmen, notwen-
                                   kann im dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von personenbezoge-         dig ist, fragen wir bei Bonitätsdienstleistern Informationen zur Beurtei-
                                   nen Daten mit den von Ihnen im Antrag benannten Versicherern erfolgen.        lung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Rechtsgrundlagen dieser
                                                                                                                 Übermittlungen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b) und Art. 6 Abs. 1 lit. f) der DS-GVO.
                                   4.6 Rückversicherer                                                           Übermittlungen auf der Grundlage dieser Bestimmungen dürfen nur er-
                                   Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, können wir Rückversiche-        folgen, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen unseres Un-
                                   rer einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen    ternehmens oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen der Grund-
                                   Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen      rechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen, die den Schutz per-
                                   sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherer ein ei-    sonenbezogener Daten erfordern, überwiegen.
                                   genes Bild über das Risiko oder den Leistungsfall machen können, ist es
                                   möglich, dass wir ihnen Ihren Versicherungs- oder Leistungsantrag vorle-      5     Automatisierte Einzelfallentscheidungen
                                   gen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um ein schwer ein-
                                   zustufendes Risiko handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rück-     Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antragstellung
                                   versicherer uns aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- und       befragen, entscheiden wir ggf. vollautomatisiert über das Zustandekom-
                                   Leistungsprüfung unterstützen. Wir übermitteln Ihre Daten an den Rück-        men oder die Kündigung des Vertrags, mögliche Risikoausschlüsse oder
                                   versicherer nur, soweit dies für die Erfüllung unseres Versicherungsver-      über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie.
                                   trags mit Ihnen erforderlich ist bzw. im zur Wahrung unserer berechtig-
                                   ten Interessen notwendigen Umfang. Zu den genannten Zwecken werden            Die vollautomatisierten Entscheidungen beruhen auf von uns vorher fest-
                                   möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten verwendet. Ihre           gelegten Regeln und Gewichtung der Informationen. Die Regeln richten
                                   personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherern nur zu den            sich unter anderem nach unseren Annahmegrundsätzen, gesetzlichen und
                                   vorgenannten sowie mit diesen kompatiblen Zwecken (z.B. Statistik, wis-       vertraglichen Regelungen sowie den vereinbarten Tarifen. Des Weiteren
                                   senschaftliche Forschung) verwendet. Über die Übermittlung besonderer         kommen versicherungsmathematische Kriterien und Kalkulationen je nach
                                   Kategorien personenbezogener Daten (z.B. Gesundheitsdaten) werden             Entscheidung zur Anwendung.
                                   Sie durch uns unterrichtet.
                                                                                                                 Wenn beispielsweise im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versi-
                                   4.7 Datenübermittlung an Auskunfteien                                         cherungsvertrags eine Bonitätsprüfung erfolgt, entscheidet unser Sys-
                                   Wir übermitteln die im Rahmen der Begründung dieses Vertragsverhältnis-       tem in bestimmten Fällen aufgrund der erhaltenen Informationen vollau-
                                   ses erhobenen personenbezogenen Daten zur Einschätzung des Zahlungs-          tomatisiert über das Zustandekommen des Vertrags, mögliche Risikoaus-
                                   ausfallrisikos an die infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99,           schlüsse oder über Modalitäten zu der von Ihnen zu zahlenden Versiche-
                                   76532 Baden-Baden und vereinzelt an die Info Partner KG, Bahnhofplatz 18,     rungsprämie. Wir nutzen die automatisierte Entscheidung im Zusammen-
                                   82110 Germering. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Art. 6           hang mit der Bonitätsprüfung, um uns und die Versichertengemeinschaft
                                   Abs. 1 lit. b) und Art. 6 Abs. 1 lit. f) der DS-GVO. Übermittlungen auf der   vor möglichen Zahlungsausfällen und deren Folgen zu schützen.
                                   Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies
                                   zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und nicht die    Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall und der zu Ihrem Vertrag
                                   Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person,       gespeicherten Daten (z.B. zu Versicherungsumfang, Selbstbehaltsverein-
                                   die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Nähere          barungen, Prämienzahlung) sowie ggf. von Dritten hierzu erhaltenen In-
                                   Informationen zur Tätigkeit der oben genannten Auskunfteien können Sie        formationen entscheiden wir unter Umständen vollautomatisiert über un-
                                   dem Informationsblatt der infoscore Consumer Data GmbH unter                  sere Leistungspflicht sowie der Höhe der Leistungspflicht, Bonifikationen
                                   https://finance.arvato.com/de/verbraucher/selbstauskunft.html bzw. der        und Zusatzdienstleistungen. Die vollautomatisierten Entscheidungen be-
                                   „Information nach Art. 14 DSGVO“ der Info Partner KG unter                    ruhen auf den zuvor beschriebenen Regeln.
                                   https://www.info-partner.info/datenschutz/ entnehmen.


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Soweit wir eine vollautomatisierte Einzelfallentscheidung in den zuvor be-    8.3 Beschwerderecht
schriebenen Fällen ohne menschliche Einflussnahme abschließend durch-         Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an unseren Daten-
geführt haben, werden Sie mit unserer Mitteilung der Entscheidung dar-        schutzbeauftragten oder an die für uns zuständige Datenschutzaufsichts-
auf hingewiesen. Sie haben das Recht, zum Beispiel über unsere Service-       behörde zu wenden:
Hotline, weitere Informationen sowie eine Erklärung zu dieser Entschei-
dung zu erhalten und sie durch einen Mitarbeiter von uns überprüfen zu        Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
lassen. Dieses Recht besteht nicht, wenn Ihrem Begehren vollumfänglich        Postfach 1349
stattgegeben wurde. Vollautomatisierte Einzelfallentscheidungen, die ein      91504 Ansbach
Mitarbeiter von uns für seine abschließende Entscheidung nur zu einem         Telefon: 0981 180093-0
untergeordneten Teil berücksichtigt hat, sind ebenfalls nicht betroffen.      Telefax: 0981 180093-800
                                                                              E-Mail: poststelle@lda.bayern.de
6     Datenübermittlung in ein Drittland
                                                                              9     Aktualisierung der Datenschutzhinweise
Zur Prüfung und Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtung im Versi-
cherungsfall kann es erforderlich sein, im Einzelfall Ihre personenbezoge-    Diese Datenschutzhinweise können aufgrund von Änderungen, z.B. der
nen Daten an Dienstleister weiterzugeben. Bei einem Versicherungsfall         gesetzlichen Bestimmungen, zu einem späteren Zeitpunkt angepasst wer-
außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) kann es zu diesem           den. Eine jeweils aktuelle Fassung dieser Hinweise inkl. der Liste der Un-
Zweck erforderlich sein, dass wir oder unsere Dienstleister in Ihrem Inter­   ternehmen des Continentale Versicherungsverbundes auf Gegenseitig-
esse Ihre Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschafts-      keit, die untereinander auch als Auftragnehmer und Kooperationspartner
raums (EWR) geben müssen. Wir und unsere Dienstleister übermitteln            tätig werden und eine zentrale Datenverarbeitung vornehmen, sowie die
Ihre Daten planmäßig nur, wenn diesem Drittland durch die EU-Kommis-          Liste der Dienstleister der Continentale Lebensversicherung AG erhalten
sion ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere           Sie unter www.continentale.de/datenschutz.
angemessene Datenschutzgarantien (z.B. verbindliche unternehmensin-
terne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln mit
weiteren Garantieerklärungen) vorhanden sind, oder die Übermittlung auf
einer Einwilligung von Ihnen beruht.

7     Dauer der Speicherung Ihrer Daten

Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben ge-
nannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Zudem speichern wir Ihre
personenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind.
Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten können sich un-
ter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung, dem
Geldwäschegesetz sowie aufsichtsrechtlichen Vorschriften ergeben.
Können Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden,
orientiert sich die Aufbewahrungsfrist nach den gesetzlichen Verjährungs-
fristen von drei oder bis zu dreißig Jahren.

8     Betroffenenrechte

8.1    Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung oder
       Herausgabe
Sie können uns gegenüber Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicher-
ten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Vor-
aussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen.
Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer
Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Da-
ten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu-
stehen.

8.2 Widerspruchsrecht
Sie haben uns gegenüber jederzeit das Recht, einer Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu widerspre-
chen (Art. 21 Abs. 2 DS-GVO).

Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, kön-
nen Sie uns gegenüber dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich
aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Datenver-
arbeitung sprechen (Art. 21 Abs. 1 DS-GVO).


                                                                                                                                                     33

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Kapitel VIII Datenschutzhinweise


                                   10   Anhang

                                   10.1 Unternehmen des Continentale Versicherungsverbundes auf Gegenseitigkeit, die untereinander auch als Auftragnehmer und Kooperations-
                                        partner tätig werden und eine zentrale Datenverarbeitung vornehmen

                                                                                  Rechenzentrum, Rechnungswesen, Inkasso, Exkasso, Forderungseinzug, Recht, Kommunikation,
                                                                                  Beschwerdebearbeitung, Qualitätsmanagement, Statistiken, Medizinischer Beratungsdienst, Re-
                                                                                  vision, Compliance, Betriebsorganisation, verbundübergreifende Vertragsauskünfte allgemeiner
                                    Continentale Krankenversicherung a.G.
                                                                                  Art, Empfang/Telefonservice, Postservice inklusive Scannen und Zuordnung von Eingangspost,
                                                                                  Antrags-, Vertrags- und Schaden-/Leistungsbearbeitung, Betrugsmanagement, Aktenentsor-
                                                                                  gung, Druck- und Versanddienstleistungen, zentrale Datenverarbeitung
                                                                                  Antrags-, Vertrags- und Schaden-/Leistungsbearbeitung, verbundübergreifende Vertragsaus-
                                    Continentale Sachversicherung AG              künfte allgemeiner Art, Interner Service (Empfang, Telefonservice, Postservice inklusive Scannen
                                                                                  und Zuordnen von Eingangspost), zentrale Datenverarbeitung
                                                                                  Antrags-, Vertrags- und Schaden-/Leistungsbearbeitung, Sanktions-Compliance, verbundüber-
                                                                                  greifende Vertragsauskünfte allgemeiner Art, Interner Service (Empfang, Telefonservice, Postser-
                                    Continentale Lebensversicherung AG
                                                                                  vice inklusive Scannen und Zuordnen von Eingangspost), Darlehensverwaltung, zentrale Daten-
                                                                                  verarbeitung
                                                                                  Antrags-, Vertrags- und Schaden-/Leistungsbearbeitung, verbundübergreifende Vertragsaus-
                                    EUROPA Versicherung AG                        künfte allgemeiner Art, Interner Service (Empfang, Telefonservice, Postservice inklusive Scannen
                                                                                  und Zuordnen von Eingangspost), zentrale Datenverarbeitung
                                                                                  Antrags-, Vertrags- und Schaden-/Leistungsbearbeitung, verbundübergreifende Vertragsaus-
                                    EUROPA Lebensversicherung AG                  künfte allgemeiner Art, Interner Service (Empfang, Telefonservice, Postservice inklusive Scannen
                                                                                  und Zuordnen von Eingangspost), zentrale Datenverarbeitung
                                                                                  Antrags-, Vertrags- und Schaden-/Leistungsbearbeitung, verbundübergreifende Vertragsaus-
                                    Mannheimer Versicherung AG                    künfte allgemeiner Art, Interner Service (Empfang, Telefonservice, Postservice inklusive Scannen
                                                                                  und Zuordnen von Eingangspost), zentrale Datenverarbeitung


                                   10.2 Liste der Dienstleister der Continentale Lebensversicherung AG
                                   Für jede Datenverarbeitung, Datenerhebung und Datenübermittlung wird im Einzelfall geprüft, ob und wenn ja, welcher Dienstleister/Auftragnehmer
                                   beauftragt wird. Eine automatische Datenübermittlung an jeden der in der Liste genannten Dienstleister erfolgt nicht.

                                   Dienstleister mit Datenverarbeitung als Hauptgegenstand des Auftrags


                                    Einzelne Stellen als Auftragnehmer und
                                                                                  Übertragene Aufgaben, Funktionen
                                    Kooperationspartner
                                                                                  Antrags-, Vertrags- und Leistungsbearbeitung
                                    Continentale Assekuranz Service;
                                                                                  (nur bei Versicherungsverträgen mit Versicherungsnehmern mit Hauptwohnsitz / Geschäftssitz in
                                    Österreich, 1010 Wien
                                                                                  Österreich)
                                    AmTrust International                         Ausfallversicherung für Immobiliendarlehen

                                    Deutsche Post Adress GmbH & Co.KG             Adressaktualisierung
                                                                                  Datenerhebung über Gesundheitszustand für die Risikoprüfung, Unterstützung vor Ort beim
                                    Medicals Direct Deutschland GmbH
                                                                                  Leistungsantrag
                                    Münchener Rückversicherungs-
                                                                                  Digitale Gesundheitsdatenabfrage
                                    Gesellschaft AG in München
                                    Pro Claims Solutions GmbH                     Leistungsprüfung
                                    Tele2 Telecommunication GmbH;                 Datenaustausch ExtraNet mit Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (nur bei Versi-
                                    Österreich, 1220 Wien                         cherungsverträgen mit Versicherungsnehmern mit Hauptwohnsitz / Geschäftssitz in Österreich)


                                   34

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Kategorien von Dienstleistern, bei denen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nicht Hauptgegenstand des Auftrags ist, und Auftrag-
nehmer, die nur gelegentlich tätig sind


 Kategorien als Auftragnehmer und
                                             Übertragene Aufgaben, Funktionen
 Kooperationspartner

 Adressermittler                             Adressprüfung

 Akten- und Datenvernichter                  Vernichtung von vertraulichen Unterlagen auf Papier und elektronischen Datenträgern

 Assisteure                                  Telefonservice, Durchführung und Vermittlung von Assistance-Leistungen
                                             Wirtschaftsauskünfte, Identitäts- und Bonitätsprüfungen (SCHUFA, infoscore Consumer Data
 Auskunfteien und Bonitätsdienstleister
                                             GmbH, Info Partner, CRIF Bürgel GmbH und andere)
 Cloud-Dienstleister                         Hosten von Servern / Web-Diensten

 Gutachter, Sachverständige und Ärzte        Belegprüfung; Erstellung von Gutachten; Beratungsdienstleistungen
 Inkassounternehmen,
                                             Forderungseinzug, Prozessführung
 Rechtsanwaltskanzleien
 IT-Dienstleister                            Sicherheitssysteme inkl. Wartungs- und Servicearbeiten

 IT-Druckdienstleister                       Druck- und Versanddienstleistungen

 Kreditinstitute                             Einzug der Versicherungsprämien, Leistungs- und Schadensauszahlungen

 Marktforschungsunternehmen                  Marktforschung

 Rückversicherer                             Risikoprüfung; Leistungsprüfung

 Übersetzer                                  Übersetzung
                                             Angebotserstellung, Antrags- und Risikovorprüfung; Postservice inklusive Scannen und Zuord-
 Vermittler
                                             nung von Eingangspost; Bestandsverwaltung; Leistungsbearbeitung


                                                                                                                                           35

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                          Continentale Lebensversicherung AG
                          Baierbrunner Straße 31–33
                          81379 München
                          www.continentale.de


Ein Unternehmen des Continentale Versicherungsverbundes auf Gegenseitigkeit
```

