# Continentale PremiumBU Start: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-berufsunfaehigkeit-continentale-premiumbu-start.php
- Rechtlicher Träger: Continentale Lebensversicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-berufsunfaehigkeit-continentale-premiumbu-start.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Vertragsinformationen Tarife PBUS, PEUS](https://www.continentale.de/documents/39054/16717966/continentale-lv-premiumbu-start-schueler-und-premiumeu-start-allgemeine-vertragsinformationen.pdf/c5ce5d88-2faa-2861-61ae-73f00861b347?version=7.0&t=1787214293553&download=true), Fassung 01.08.2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherte monatliche Berufsunfähigkeitsrente | ja | Volle Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente. | I B 2.1, Seite 9 |
| Produktform: selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) oder Zusatzversicherung (BUZ) zu einer Lebens- oder Rentenversicherung | ja | für die Berufsunfähigkeits-Versicherung ... nach Tarif PBUS | Kapitel I Titel, Seite 2 |
| Begriff der Berufsunfähigkeit: zuletzt ausgeübter Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war | ja | in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, tätig zu sein. | I B 1.1, Seite 8 |
| Leistung ab einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent | ja | zu mindestens 50 Prozent außerstande gewesen ist | I B 1.1, Seite 8 |
| Prognosezeitraum: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn sie voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert | ja | Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die sechs Monate im Sinne der Nummer 1.1 noch nicht erreicht sind, aber voraussichtlich erreicht werden. | I B 1.2, Seite 8 |
| Fiktion: sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig gilt rückwirkend von Beginn an als Berufsunfähigkeit | ja | Der Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit ist der Tag, an dem die maßgeblichen sechs Monate begonnen haben. | I B 1.11, Seite 9 |
| Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung (ohne zeitliche Begrenzung) | ja | Der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente entsteht – unabhängig vom Zeitpunkt der Geltendmachung – mit Ablauf des Monats | I B 2.2, Seite 10 |
| Weltweiter Versicherungsschutz, auch bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland | ja | Der Versicherungsschutz besteht weltweit, unabhängig davon, ob die versicherte Person sich nach Abschluss der Versicherung vorübergehend oder dauerhaft im Ausland aufhält. | Erläuterungen, Seite 7 |
| Versicherungsdauer: Alter, bis zu dem eine eintretende Berufsunfähigkeit versichert ist | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsendalter: Alter, bis zu dem die Rente längstens gezahlt wird | nicht geregelt |  |  |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | nicht geregelt |  |  |
| Abstrakte Verweisung auf einen anderen Beruf, der nicht ausgeübt wird | keine | werden wir nicht verweisen (Verzicht auf abstrakte Verweisung). | I B 1.3, Seite 8 |
| Konkrete Verweisung auf einen tatsächlich ausgeübten anderen Beruf | ja | Auf einen vergleichbaren Beruf, den die versicherte Person konkret ausübt oder ausgeübt hat | I B 1.3, Seite 8 |
| Konkrete Verweisung: zumutbare Einkommensminderung als feste Grenze in Prozent | ja | wenn sich das jährliche Bruttoeinkommen um mehr als 20 Prozent gegenüber dem vor Eintritt der Berufsunfähigkeit erzielten jährlichen Bruttoeinkommen vermindert hat | I B 1.3, Seite 8 |
| Konkrete Verweisung: Wahrung der bisherigen Lebensstellung ausdrücklich geregelt | ja | mit der durch den bisherigen Beruf geprägten bisherigen Lebensstellung vergleichbar ist. | I B 1.3, Seite 8 |
| Verzicht auf Umorganisation bei Selbstständigen | ja | Wir verzichten auf die Prüfung einer möglichen Umorganisation, wenn der Selbstständige oder Freiberufler | I B 1.4, Seite 8 |
| Umorganisationspflicht für Selbstständige: Voraussetzungen (Betriebsgröße, Kapitaleinsatz, Einkommensverlust) | ja | Eine Umorganisation ist nicht zumutbar, wenn sich dadurch das jährliche Einkommen aus beruflicher Tätigkeit um mehr als 20 Prozent | I B 1.4, Seite 8 |
| Ausscheiden aus dem Beruf: wie lange der zuletzt ausgeübte Beruf maßgeblich bleibt (Jahre) | ja | so gilt die zuletzt konkret ausgeübte berufliche Tätigkeit und die damit verbundene Lebensstellung als ausgeübter Beruf. | I B 1.5, Seite 8 |
| Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Pflege von Angehörigen: welcher Beruf gilt in der Unterbrechung | ja | Ausscheiden aus dem Berufsleben und Teilzeittätigkeit Ist die versicherte Person aus dem Berufsleben vorübergehend | I B 1.5, Seite 8 |
| Studenten: Definition der Berufsunfähigkeit (Studienfach, Studienfortschritt, angestrebtes Berufsbild) | ja | ihr zuletzt betriebenes Studium so, wie es ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, fortzusetzen. | Spezielle Klauseln, Seite 48 |
| Schüler: Definition der Berufsunfähigkeit (Schulfähigkeit, Klassenstufe, Schulform) | ja | als Schüler am Unterricht an einer Schule ohne spezielle Förderung teilzunehmen | I J 1, Seite 22 |
| Auszubildende: Definition der Berufsunfähigkeit (Ausbildungsberuf, Abschluss der Ausbildung) | ja | ihre zuletzt betriebene Berufsausbildung so, wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, fortzusetzen. | Spezielle Klauseln, Seite 48 |
| Infektionsklausel für Heilberufe: behördliches Tätigkeitsverbot gilt als Berufsunfähigkeit | ja | berufliches Tätigkeitsverbot, z.B. nach dem deutschen Infektionsschutzgesetz | I B 1.10, Seite 9 |
| Beamtenklausel: Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gilt als Berufsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Dienstunfähigkeit auch für Beamte auf Probe und auf Widerruf (Entlassung statt Ruhestand) | nicht geregelt |  |  |
| Seedienstuntauglichkeit: Feststellung der Untauglichkeit für Seeleute und Nautiker gilt als Berufsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: Rente bei längerer Krankschreibung, ohne Nachweis der Berufsunfähigkeit | ja | Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen | IV 1, Seite 25 |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: erforderliche Dauer der Krankschreibung (Monate) | ja | mindestens drei Monate ununterbrochen ärztlich bescheinigt arbeitsunfähig gewesen ist und eine fachärztliche Prognose vorliegt | IV 1, Seite 29 |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: Höchstdauer der Leistung je Fall und insgesamt (Monate) | ja | insgesamt eine Dauer der Arbeitsunfähigkeit von 24 Monaten | IV 2.4, Seite 29 |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: Höhe der Leistung (Anteil der BU-Rente oder Höchstbetrag je Monat) | ja | volle Zahlung einer Rente in Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente | IV 2.1, Seite 24 |
| Leistung bei Pflegebedürftigkeit, auch ohne Berufsunfähigkeit | ja | Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt auch vor bei Pflegebedürftigkeit. | I B 1.6, Seite 8 |
| Pflegeklausel: Maßstab (Pflegegrad oder Punkte für Verrichtungen des täglichen Lebens) und erforderliche Stufe | ja | Wir leisten ab zwei Punkten. | I B 1.6, Seite 9 |
| Leistung bei Demenz (mittelschwere Demenz, unabhängig vom Beruf) | ja | Wir leisten ab einem Schweregrad fünf nach Reisberg (GDS 5). | I B 1.8, Seite 9 |
| Nachversicherungsgarantie: Erhöhung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung | ja | eine Erhöhung der vereinbarten Versicherungsleistungen ohne erneute Risikoprüfung, mit Ausnahme der finanziellen Angemessenheitsprüfung | I H 2.1, Seite 18 |
| Nachversicherungsgarantie: Anlässe (Heirat, Geburt, Gehaltssprung, Immobilienkauf, Beginn der Selbstständigkeit, Studienabschluss) | ja | Geburt eines Kindes der versicherten Person | I H 2.2, Seite 18 |
| Nachversicherungsgarantie: Höchstbetrag je Anlass und insgesamt | ja, bis 24.000 € | darf sich um bis zu 25 Prozent, höchstens jedoch um 6.000 Euro, erhöhen. | I H 2.5, Seite 19 |
| Nachversicherungsgarantie: Altersgrenze und Frist nach dem Ereignis (Monate) | ja | Sie können eine Nachversicherung innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt folgender Ereignisse | I H 2.2, Seite 18 |
| Erhöhungsoption ohne Anlass (meist in den ersten Vertragsjahren) | ja | Unabhängig vom Eintritt eines Ereignisses können Sie eine | I H 2.3, Seite 19 |
| Beitragsdynamik: jährliche Erhöhung von Beitrag und Rente ohne Gesundheitsprüfung | ja | Sie können beliebig oft ohne Angabe von Gründen auf Erhöhungen verzichten. | Dynamik 4.2, Seite 44 |
| Leistungsdynamik: garantierte Steigerung der laufenden Rente im Leistungsfall | ja | Bei einer eventuell vereinbarten Rentensteigerung im Leistungsfall (Leistungsdynamik) | I B 2.6, Seite 9 |
| Verlängerungsoption: Verlängerung der Versicherungsdauer ohne Gesundheitsprüfung bei Anhebung des Rentenalters | ja | einmalig eine entsprechende Verlängerung der Versicherungs- und | I H 4.1, Seite 20 |
| Stundung der Beiträge bei Zahlungsschwierigkeiten und während der Leistungsprüfung (Dauer, zinslos) | ja | die Beiträge für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten zinslos gestundet werden. | I F 3.1, Seite 16 |
| Wiederinkraftsetzung ohne Gesundheitsprüfung nach Beitragsfreistellung oder Unterbrechung | ja | Innerhalb von zwölf Monaten ab dem Termin, zu dem die vorzeitige Beitragsfreistellung wirksam wurde, erfolgt die Wiederinkraftsetzung ohne erneute Risikoprüfung. | I G 2.2, Seite 16 |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit | ja | Volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht. | I B 2.1, Seite 9 |
| Wiedereingliederungshilfe bei Ende der Leistung (Einmalzahlung, Anzahl Monatsrenten) | ja | zahlen wir als Wiedereingliederungshilfe einen einmaligen Betrag in Höhe von sechs monatlichen Berufsunfähigkeitsrenten. | I B 2.8, Seite 10 |
| Umorganisationshilfe für Selbstständige (Zuschuss zum Umbau des Betriebs) | ja, bis 18.000 € | Berufsunfähigkeitsrenten, höchstens jedoch 18.000 Euro | I B 2.7, Seite 10 |
| Überbrückungsleistung während der Leistungsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Einmalzahlung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit (Startkapital) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei schweren Krankheiten (Zusatzbaustein, Katalog der Krankheiten) | ja | erbringen wir für die Dauer von höchstens 15 Monaten die folgenden Versicherungsleistungen | II 2.1, Seite 24 |
| Unterstützung bei Rehabilitation und Wiedereinstieg (Reha-Management, Kostenübernahme) | ja, bis 4.000 € | Die Rehabilitationshilfe ist insgesamt auf 4.000 Euro begrenzt. | I B 2.9, Seite 10 |
| Frist für die Leistungsentscheidung des Versicherers nach Eingang der Unterlagen (Wochen) | ja | erklären wir innerhalb einer Woche, ob wir eine Leistungspflicht anerkennen. | I D 2, Seite 13 |
| Meldefrist bei Eintritt der Berufsunfähigkeit mit Rechtsfolgen bei Verspätung | keine | Der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente entsteht – unabhängig vom Zeitpunkt der Geltendmachung – mit Ablauf des Monats | I B 2.2, Seite 10 |
| Mitwirkungspflicht: Untersuchung durch vom Versicherer beauftragte Ärzte (Kosten, Reisekosten, Auswahl) | ja | Wir können verlangen, dass die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. | I D 1.2, Seite 13 |
| Pflicht zur Heilbehandlung (Operationen, Therapien) über einfache Maßnahmen hinaus | keine | die versicherte Person nicht verpflichtet, operative ... die der untersuchende oder behandelnde Arzt anrät, durchführen zu lassen. | I D 4, Seite 13 |
| Nachprüfung: Umfang (nur Besserung der Gesundheit oder neue berufliche Tätigkeit) | ja | Nach Anerkennung unserer Leistungspflicht sind wir berechtigt | I D 3.1, Seite 14 |
| Nachprüfung: Verweisung auf neu erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten | ja | neue berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten (z.B. durch Umschulung) erworben hat. | I D 3.1, Seite 14 |
| Nachprüfung: Häufigkeit (höchstens einmal jährlich) und Frist bis zur Einstellung der Leistung (Monate) | ja | einmal jährlich umfassende Untersuchungen der versicherten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen. | I D 3.2, Seite 14 |
| Befristetes Anerkenntnis der Leistungspflicht (zulässig, Dauer, nur einmalig) | ja | können wir einmalig ein zeitlich begrenztes | I D 2, Seite 13 |
| Individuelle Vereinbarung im Leistungsfall (befristeter Vergleich statt Anerkenntnis) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Krieg und kriegerische Ereignisse (passives Kriegsrisiko im Ausland, Auslandseinsätze) | ja | unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. | I B 3 a, Seite 7 |
| Ausschluss Kernenergie und ionisierende Strahlen (Ausnahme medizinische Behandlung) | ja | Gleiches gilt bei einer vorsätzlichen Freisetzung von Strahlen infolge Kernenergie | I B 3 f, Seite 11 |
| Ausschluss Terror (nur bei Einsatz atomarer, biologischer oder chemischer Waffen) | ja | vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen | I B 3 f, Seite 11 |
| Ausschluss Motorsport (Rennen, Trainingsfahrten mit Kraftfahrzeugen und Motorbooten) | keine | Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. | I B 3, Seite 11 |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten und Luftfahrt (Tauchen, Klettern, Hochseesegeln, Piloten) | keine | Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. | I B 3, Seite 11 |
| Ausschluss Selbstverletzung und Suizidversuch (Wartefrist, Ausnahme krankhafte Störung) | ja | absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung. | I B 3 d, Seite 11 |
| Ausschluss oder Wartezeit für psychische Erkrankungen | keine | Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. | I B 3, Seite 11 |
| Vorvertragliche Anzeigepflicht: Zeitraum der Gesundheitsfragen (Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| Rücktritt wegen Verletzung der Anzeigepflicht: Frist ab Vertragsschluss (fünf Jahre, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre) | ja | Unser Recht können wir nur innerhalb von fünf Jahren seit Vertragsabschluss ausüben | I E 6.3, Seite 15 |
| Verzicht auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung bei schuldloser oder leicht fahrlässiger Anzeigepflichtverletzung | ja | Wir verzichten auf die uns aus § 19 VVG zustehenden Rechte zur Anpassung und Kündigung des Versicherungsvertrags, sofern die Anzeigepflichtverletzung schuldlos erfolgt ist. | I E 5, Seite 15 |
| Kündigungsverzicht des Versicherers (ordentliche Kündigung und Beitragserhöhung wegen Risikoänderung) | nicht geregelt |  |  |
| Keine Anzeigepflicht bei Berufswechsel, neuen Hobbys oder Umzug ins Ausland | ja | Eine Veränderung des Berufs während der Laufzeit des Versicherungsvertrags muss uns | Erläuterungen, Seite 7 |
| BUZ: Fortbestand bei Beitragsfreistellung oder Kündigung der Hauptversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad permanente total (dauernd unfähig für den gewöhnlichen Beruf) | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad permanente absoluta (dauernd unfähig für jede Erwerbstätigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Gran invalidez (Hilfe einer anderen Person für die Verrichtungen des täglichen Lebens) | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsform: Kapital (capital) oder Rente (renta) | nicht geregelt |  |  |
| Anerkennung durch die Seguridad Social (INSS) als Voraussetzung der Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad temporal (Tagegeld bei Krankschreibung, baja laboral) | nicht geregelt |  |  |
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Vertragsinformationen Tarife PBUS, PEUS

```text
[Seite 1]
Allgemeine
Vertragsinformationen
Tarife PBUS, PEUS

Stand 01.08.2026


Vertrauen, das bleibt.

[Seite 2]
In diesen Allgemeinen Vertragsinformationen finden Sie wichtige Vertragsgrundlagen und Hinweise zu Ihrem Versicherungsvertrag, unter anderem die
Versicherungsbedingungen und allgemeine Hinweise zu den Steuerregelungen. Diese Informationen sowie die Kommunikation während der Laufzeit
des Versicherungsvertrags erfolgen in deutscher Sprache.


    IDENTITÄT UND ANSCHRIFT DES VERSICHERERS                                BESCHWERDEMÖGLICHKEITEN
    Die Versicherung wird bei der Continentale Lebensversicherung AG        Wenn Sie einmal einen Grund zur Beschwerde haben sollten, wenden Sie
    mit Sitz in München, Bundesrepublik Deutschland, abgeschlossen.         sich bitte direkt an Ihre Ansprechpartner. Mit dem Versicherungsschein
    Das Unternehmen ist unter der Nummer B 182 765 beim Handelsre-          erhalten Sie ein gesondertes Blatt, auf dem alle Ansprechpartner für Sie
    gister des Amtsgerichts München eingetragen.                            aufgeführt sind. Selbstverständlich können Sie sich auch an den Vor-
                                                                            stand wenden.
    Die Hausanschrift und ladungsfähige Anschrift lautet:

    Continentale Lebensversicherung AG                                      Versicherungsombudsmann e. V.
    Baierbrunner Straße 31-33 • 81379 München                               Die Continentale Lebensversicherung AG ist Mitglied im Verein Versi-
    Postfach • 81357 München                                                cherungsombudsmann e. V., einer unabhängigen, kostenfrei arbeiten-
                                                                            den, außergerichtlichen Schlichtungsstelle für Verbraucher. Wir haben
    Internet: www.continentale.de                                           uns verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Sie
                                                                            können sich mündlich, schriftlich oder in jeder anderen geeigneten
    Vorstand:                                                               Form an die Schlichtungsstelle wenden.
    Dr. Gerhard Schmitz (Vorsitzender),                                     Die derzeitigen Kontaktdaten sind:
    Dr. Matthias Hofer, Marcus Lauer, Alf N. Schlegel, Jürgen Wörner
                                                                            Versicherungsombudsmann e. V.
    Vorsitzender des Aufsichtsrats:                                         Postfach 080632 • 10006 Berlin
    Dr. Christoph Helmich
                                                                            Telefon: 0800 369 6000
                                                                            Telefax: 0800 369 9000
    HAUPTGESCHÄFTSTÄTIGKEIT                                                 E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
    Das Unternehmen betreibt unmittelbar und mittelbar alle Arten der       Internet: www.versicherungsombudsmann.de
    Lebensversicherung.

                                                                            Versicherungsaufsicht
                                                                            Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Bundesanstalt für
                                                                            Finanzdienstleistungsaufsicht.
                                                                            Die derzeitigen Kontaktdaten sind:

    GESETZLICHER SICHERUNGSFONDS                                            Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
    Zur Absicherung der Ansprüche aus der Lebensversicherung besteht        – Bereich Versicherungen –
    ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. des Versicherungsauf-      Graurheindorfer Straße 108 • 53117 Bonn
    sichtsgesetzes), der bei der Protektor Lebensversicherungs-AG, Wil-     E-Mail: poststelle@bafin.de
    helmstraße 43 G, 10117 Berlin, www.protektor-ag.de, errichtet ist. Im   Internet: www.bafin.de
    Sicherungsfall wird die Aufsichtsbehörde die Verträge auf den Siche-
    rungsfonds übertragen. Geschützt von dem Fonds sind die Ansprüche
    der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsbe-       Rechtsweg
    rechtigten und sonstiger aus dem Versicherungsvertrag begünstigter      Ihr Recht, unmittelbar den Rechtsweg zu beschreiten, wird durch die
    Personen. Die Continentale Lebensversicherung AG gehört dem Siche-      Inanspruchnahme der dargestellten Beschwerdemöglichkeiten nicht
    rungsfonds an.                                                          berührt.


2

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                                                                                                          Inhaltsverzeichnis
Inhalt:

       Erläuterungen������������������������������������������������������������������������� 7

I.	    Allgemeine Bedingungen
       für die Berufsunfähigkeits-Versicherung
       nach Tarif PBUS����������������������������������������������������������������������� 8

II.	   Ergänzende Bedingungen
       für die Leistung
       bei speziellen Beeinträchtigungen��������������������������������24

III� Bedingungen für das
     Karriere X Paket�������������������������������������������������������������������26

IV.	 Bedingungen für die Leistung wegen
     Arbeitsunfähigkeit������������������������������������������������������������ 29

V.	    Allgemeine Bedingungen für die
       Erwerbsunfähigkeits-Versicherung nach
       Tarif PEUS�������������������������������������������������������������������������������30

VI.	 Besondere Bedingungen
     für den vorläufigen Versicherungsschutz
     in der Berufsunfähigkeits- und
     Erwerbsunfähigkeits-Versicherung�������������������������������44

VII.	 Besondere Bedingungen für die Dynamik
      zur Berufsunfähigkeits- und
      Erwerbsunfähigkeits-Versicherung�������������������������������45

VIII.	 Spezielle Klauseln���������������������������������������������������������������46

IX.	 Überschussbeteiligung und Kosten�������������������������������50

X.	Steuerregelungen���������������������������������������������������������������51

XI.	Datenschutzhinweise���������������������������������������������������������52


                                                                                                      3

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Inhaltsverzeichnis


                     Erläuterungen����������������������������������������������������������������������������������� 7                             H.	      Gestaltungsrechte während der Vertragsdauer /
                                                                                                                                                              Empfänger der Versicherungsleistung ����������������������������������18
                                                                                                                                                     1        Bezugsrecht, Abtretung und Verpfändung ��������������������������18
                     I.	     Allgemeine Bedingungen                                                                                                  2        Nachversicherungsgarantie bei Versicherungsverträgen
                             für die Berufsunfähigkeits-Versicherung                                                                                          mit laufender Beitragszahlung��������������������������������������������������18
                                                                                                                                                     3        Erhöhungen bei Versicherungsverträgen
                             nach Tarif PBUS����������������������������������������������������������������������� 8
                                                                                                                                                              mit laufender Beitragszahlung��������������������������������������������������19
                                                                                                                                                     4        Verlängerung des Versicherungsvertrags ohne
                             A.	     Die Beteiligten am Versicherungsvertrag���������������������������������8                                               erneute Risikoprüfung�����������������������������������������������������������������20
                             1       Versicherungsnehmer und Versicherer���������������������������������������8                                    5        Qualifikationsbonus für Berufseinsteiger������������������������������20
                             2       Versicherte Person���������������������������������������������������������������������������8
                             3       Bezugsberechtigter�������������������������������������������������������������������������8                   I.	      Allgemeine Vertragsbestimmungen����������������������������������������20
                                                                                                                                                     1        Beginn des Versicherungsschutzes ����������������������������������������20
                             B.	     Versicherungsleistungen und ihre Voraussetzungen�����������8                                                   2        Informationen während der Vertragslaufzeit������������������������20
                             1       Vorliegen von Berufsunfähigkeit�������������������������������������������������8                              3        Regelungen zur Leistungsauszahlung ������������������������������������21
                             2       Versicherungsleistungen �������������������������������������������������������������� 9                       4        Meldung von Adress- und Namensänderungen��������������������21
                             3       Leistungseinschränkungen bei Krieg, Unruhen und                                                                 5        Weitere Mitteilungspflichten ����������������������������������������������������21
                                     bestimmten außergewöhnlichen Ereignissen������������������������11                                             6        Verrechnung der Kosten Ihres Versicherungsvertrags ������21
                             4       Leistung bei speziellen Beeinträchtigungen ������������������������11                                          7        Sonstige Kosten ����������������������������������������������������������������������������21
                                                                                                                                                     8        Verjährung der Ansprüche auf Versicherungsleistungen����22
                             C.	Überschussbeteiligung����������������������������������������������������������������11                             9        Vereinbartes Vertragsrecht und Gerichtsstand��������������������22
                             1       Grundsätze der Überschussermittlung und                                                                         10       Streitbeilegungsverfahren (Versicherungsombudsmann e.V.)� 22
                                     Überschussbeteiligung����������������������������������������������������������������11
                             2       Überschussbeteiligung Ihres Versicherungsvertrags����������12                                                  J.	      Besondere Regelungen für Schüler������������������������������������������22
                             3       Zukunftswerte der Überschussbeteiligung����������������������������13                                          1        Vorliegen von Berufsunfähigkeit bei Schülern ����������������������22
                                                                                                                                                     2        Erstmalige Aufnahme einer Berufsausbildung,
                             D.	     Nachweis- und Mitwirkungspflichten; Nachprüfung��������13                                                               eines Studiums oder einer beruflichen Tätigkeit
                             1       Nachweis- und Mitwirkungspflichten,                                                                                      nach Versicherungsbeginn����������������������������������������������������������22
                                     wenn Berufsunfähigkeitsleistungen verlangt werden��������13                                                    3        Nachträgliche Vereinbarung der Leistung wegen
                             2       Erklärung über unsere Leistungspflicht����������������������������������13                                              Arbeitsunfähigkeit������������������������������������������������������������������������23
                             3       Nachprüfung der Berufsunfähigkeit;
                                     Leistungseinstellung ������������������������������������������������������������������14
                             4       Verzicht auf die Arztanordnungsklausel ��������������������������������14                               II.	   Ergänzende Bedingungen
                                                                                                                                                     für die Leistung
                             E.	     Angaben, die vor Vertragsbeginn erforderlich sind,
                                                                                                                                                     bei speziellen Beeinträchtigungen��������������������������������24
                                     und Folgen bei falschen Angaben ��������������������������������������������14
                             1       Vorvertragliche Anzeigepflicht��������������������������������������������������14                             1        Vorliegen von speziellen Beeinträchtigungen ����������������������24
                             2       Rücktritt������������������������������������������������������������������������������������������14          2        Versicherungsleistungen ������������������������������������������������������������24
                             3       Kündigung ��������������������������������������������������������������������������������������15
                             4       Vertragsanpassung ����������������������������������������������������������������������15
                             5       Schuldlose Verletzung der vorvertraglichen                                                               III. Bedingungen für das Karriere X Paket �������������������������26
                                     Anzeigepflicht��������������������������������������������������������������������������������15
                             6       Weitere Voraussetzungen für die Ausübung unseres Rechtes                                                        A.	Starter-Bonus����������������������������������������������������������������������������������26
                                     auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung��������������� 15                                              1        Versicherungsleistungen ������������������������������������������������������������26
                             7       Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ����������������������������15                                          2        Vorliegen von Erwerbsunfähigkeit��������������������������������������������26
                             8       Leistungserweiterung / Wiederinkraftsetzung /
                                     Wiederanhebung ��������������������������������������������������������������������������15                    B.	Karrieregarantie ����������������������������������������������������������������������������27
                             9       Erklärungsempfänger������������������������������������������������������������������15
                                                                                                                                                     C.	      Rabatt auf Nachversicherungen ����������������������������������������������27
                             F.	     Beitragszahlung und Folgen der Nichtzahlung��������������������15
                             1       Beitragszahlung ����������������������������������������������������������������������������15                 D.	      Qualifikationsbonus bei Weiterqualifizierung
                             2       Die Folgen der Nichtzahlung von Beiträgen��������������������������16                                                   und Berufswechsel������������������������������������������������������������������������27
                             3       Unterstützung bei Zahlungsschwierigkeiten������������������������16
                                                                                                                                                     E.	      Vereinbarungen und Gültigkeit anderer Bedingungen������28
                             G.	     Kündigung oder vorzeitige Beitragsfreistellung
                                     des Versicherungsvertrags �������������������������������������������������������� 17
                             1       Kündigung ��������������������������������������������������������������������������������������17      IV.	 Bedingungen für die Leistung wegen
                             2       Vorzeitige Beitragsfreistellung��������������������������������������������������17                          Arbeitsunfähigkeit������������������������������������������������������������ 29
                             3       Befristete vorzeitige Beitragsfreistellung ����������������������������17
                             4       Auszahlungsbetrag ����������������������������������������������������������������������17
                             5       Rückkaufswert�������������������������������������������������������������������������������17                 Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit����������������������������������������������������29
                             6       Abzug bei Kündigung oder vorzeitiger                                                                            1        Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit ��������������������������������������������29
                                     Beitragsfreistellung����������������������������������������������������������������������18                   2        Versicherungsleistungen ������������������������������������������������������������29
                             7       Tabelle der Garantiewerte ����������������������������������������������������������18                         3        Vereinbarungen und Gültigkeit anderer Bedingungen�������29
                             8       Beitragsrückzahlung��������������������������������������������������������������������18


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V.	   Allgemeine Bedingungen für die                                                                                         H.	   Gestaltungsrechte während der Vertragsdauer /
      Erwerbsunfähigkeits-Versicherung                                                                                             Empfänger der Versicherungsleistung ����������������������������������39
                                                                                                                             1     Bezugsrecht, Abtretung und Verpfändung ��������������������������39
      nach Tarif PEUS �������������������������������������������������������������������30
                                                                                                                             2     Nachversicherungsgarantie bei Versicherungsverträgen
                                                                                                                                   mit laufender Beitragszahlung��������������������������������������������������39
      A.	     Die Beteiligten am Versicherungsvertrag������������������������������30                                       3     Erhöhungen bei Versicherungsverträgen mit
      1       Versicherungsnehmer und Versicherer������������������������������������30                                           laufender Beitragszahlung����������������������������������������������������������40
      2       Versicherte Person������������������������������������������������������������������������30                  4     Verlängerung des Versicherungsvertrags ohne
      3       Bezugsberechtigter����������������������������������������������������������������������30                          erneute Risikoprüfung�����������������������������������������������������������������40
                                                                                                                             5     Qualifikationsbonus für Berufseinsteiger������������������������������41
      B.	     Versicherungsleistungen und ihre Voraussetzungen��������30
      1       Vorliegen von Erwerbsunfähigkeit��������������������������������������������30                                I.	   Allgemeine Vertragsbestimmungen����������������������������������������41
      2       Versicherungsleistungen ������������������������������������������������������������31                        1     Beginn des Versicherungsschutzes ����������������������������������������41
      3       Leistungseinschränkungen bei Krieg, Unruhen und                                                                2     Informationen während der Vertragslaufzeit������������������������41
              bestimmten außergewöhnlichen Ereignissen������������������������31                                            3     Regelungen zur Leistungsauszahlung ������������������������������������41
                                                                                                                             4     Meldung von Adress- und Namensänderungen��������������������41
      C.	Überschussbeteiligung����������������������������������������������������������������32                            5     Weitere Mitteilungspflichten ����������������������������������������������������41
      1       Grundsätze der Überschussermittlung und                                                                        6     Verrechnung der Kosten Ihres Versicherungsvertrags��������42
              Überschussbeteiligung����������������������������������������������������������������32                       7     Sonstige Kosten ����������������������������������������������������������������������������42
      2       Überschussbeteiligung Ihres Versicherungsvertrags����������33                                                 8     Verjährung der Ansprüche auf Versicherungsleistungen����42
      3       Zukunftswerte der Überschussbeteiligung����������������������������34                                         9     Vereinbartes Vertragsrecht und Gerichtsstand��������������������42
                                                                                                                             10    Streitbeilegungsverfahren (Versicherungsombudsmann e.V.) 43
      D.	     Nachweis- und Mitwirkungspflichten; Nachprüfung��������34
      1       Nachweis- und Mitwirkungspflichten,
              wenn Erwerbsunfähigkeitsleistungen verlangt werden ����34                                               VI.	 Besondere Bedingungen
      2       Erklärung über unsere Leistungspflicht����������������������������������34                                   für den vorläufigen Versicherungsschutz
      3       Nachprüfung der Erwerbsunfähigkeit;
                                                                                                                            in der Berufsunfähigkeits- und
              Leistungseinstellung ������������������������������������������������������������������34
      4       Verzicht auf die Arztanordnungsklausel ��������������������������������35                                    Erwerbsunfähigkeits-Versicherung�������������������������������44

      E.	     Angaben, die vor Vertragsbeginn erforderlich sind,                                                             1     Vorläufiger Versicherungsschutz����������������������������������������������44
              und Folgen bei falschen Angaben ��������������������������������������������35                                2     Voraussetzungen für den vorläufigen
      1       Vorvertragliche Anzeigepflicht��������������������������������������������������35                                  Versicherungsschutz��������������������������������������������������������������������44
      2       Rücktritt������������������������������������������������������������������������������������������35         3     Beginn und Ende des vorläufigen Versicherungsschutzes����44
      3       Kündigung ��������������������������������������������������������������������������������������35            4     Ausschlüsse vom vorläufigen Versicherungsschutz������������44
      4       Vertragsanpassung ����������������������������������������������������������������������35                    5     Kosten des vorläufigen Versicherungsschutzes��������������������44
      5       Schuldlose Verletzung der vorvertraglichen                                                                     6     Verhältnis zum beantragten Versicherungsvertrag
              Anzeigepflicht��������������������������������������������������������������������������������35                    und Leistungsempfänger������������������������������������������������������������44
      6       Weitere Voraussetzungen für die Ausübung unseres Rechtes
              auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung������������35
      7       Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ����������������������������36                                   VII.	 Besondere Bedingungen
      8       Leistungserweiterung / Wiederinkraftsetzung /                                                                  für die Dynamik
              Wiederanhebung ��������������������������������������������������������������������������36
                                                                                                                             zur Berufsunfähigkeits- und
      9       Erklärungsempfänger������������������������������������������������������������������36
                                                                                                                             Erwerbsunfähigkeits-Versicherung�������������������������������45
      F.	     Beitragszahlung und Folgen der Nichtzahlung��������������������36
      1       Beitragszahlung ����������������������������������������������������������������������������36                1     Der Maßstab für die planmäßige Erhöhung der Beiträge ��45
      2       Die Folgen der Nichtzahlung von Beiträgen��������������������������36                                         2     Der Zeitpunkt der Erhöhung von Beiträgen und
      3       Unterstützung bei Zahlungsschwierigkeiten������������������������37                                                 Versicherungsleistungen ������������������������������������������������������������45
                                                                                                                             3     Sonstige Bestimmungen für die Erhöhung����������������������������45
      G.	     Kündigung oder vorzeitige Beitragsfreistellung                                                                 4     Aussetzen von Erhöhungen��������������������������������������������������������45
              des Versicherungsvertrags ��������������������������������������������������������37
      1       Kündigung ��������������������������������������������������������������������������������������37
      2       Vorzeitige Beitragsfreistellung ������������������������������������������������37
      3       Befristete vorzeitige Beitragsfreistellung ����������������������������38
      4       Auszahlungsbetrag ����������������������������������������������������������������������38
      5       Rückkaufswert�������������������������������������������������������������������������������38
      6       Abzug bei Kündigung oder vorzeitiger
              Beitragsfreistellung����������������������������������������������������������������������38
      7       Tabelle der Garantiewerte ����������������������������������������������������������39
      8       Beitragsrückzahlung��������������������������������������������������������������������39


                                                                                                                                                                                                                               5

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Inhaltsverzeichnis


                     VIII.	 Spezielle Klauseln���������������������������������������������������������������46
                            1        Umtausch in eine Basisrentenversicherung ��������������������������46
                            2        Umtausch in eine Berufsunfähigkeits-Versicherung für
                                     Beamte ��������������������������������������������������������������������������������������������46
                            3        Umtausch von Erwerbsunfähigkeits- in
                                     Berufsunfähigkeitsschutz nach Tarif PBUS bei Studenten,
                                     Freiwilligendienstleistenden sowie BGJ- und
                                     BVJ-Leistenden������������������������������������������������������������������������������47
                            4        Umtausch einer Berufsunfähigkeits-Versicherung
                                     in eine Berufsunfähigkeits-Versicherung mit
                                     Dienstunfähigkeits-Paket für Bundeswehrsoldaten ����������47
                            5        Ergänzende Erläuterung zum Vorliegen von
                                     Berufsunfähigkeit bei Studenten����������������������������������������������48
                            6        Ergänzende Erläuterung zum Vorliegen von
                                     Berufsunfähigkeit bei Auszubildenden�����������������������������������48
                            7        Ergänzende Erläuterung zum Vorliegen von
                                     Berufsunfähigkeit bei Hausfrauen und Hausmännern��������48
                            8        Finanzielle Angemessenheitsprüfung��������������������������������������48
                            9        Bezugsberechtigter����������������������������������������������������������������������49


                     IX.	 Überschussbeteiligung und Kosten�������������������������������50
                            A.	Überschussbeteiligung����������������������������������������������������������������50

                            B.	Kosten������������������������������������������������������������������������������������������������50


                     X.	Steuerregelungen���������������������������������������������������������������51
                            1        Einkommensteuer�������������������������������������������������������������������������51
                            2        Vermögensteuer����������������������������������������������������������������������������51
                            3        Versicherungsteuer ����������������������������������������������������������������������51


                     XI.	Datenschutzhinweise���������������������������������������������������������52
                            1        Allgemeines ������������������������������������������������������������������������������������52
                            2        Verantwortlicher für die Datenverarbeitung /
                                     Kontakt zum Datenschutzbeauftragten��������������������������������52
                            3        Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung ������52
                            4        Kategorien und einzelne Stellen von Empfängern
                                     der personenbezogenen Daten��������������������������������������������������52
                            5        Automatisierte Einzelfallentscheidungen������������������������������53
                            6        Datenübermittlung in ein Drittland ����������������������������������������54
                            7        Dauer der Speicherung Ihrer Daten������������������������������������������54
                            8        Betroffenenrechte������������������������������������������������������������������������54
                            9        Aktualisierung der Datenschutzhinweise ������������������������������54
                            10       Anhang����������������������������������������������������������������������������������������������55


                     6

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Erläuterungen


                                                                                                                                                          Erläuterungen
                                                                            Rechnungszins
                                                                            Der Rechnungszins für die Berechnung des Deckungskapitals beträgt
Mit den nachfolgenden Erläuterungen stellen wir Ihnen einige Abkürzun-      1,00 Prozent.
gen und Begriffe in einer kurzen Form vor. Für den Versicherungsvertrag
vorrangig maßgebend sind in den Versicherungsbedingungen enthaltene         Risikoprüfung
Beschreibungen.                                                             Die Risikoprüfung wird zur individuellen Risikoeinstufung durchgeführt.
                                                                            Sie besteht aus der Gesundheitsprüfung und weiteren Fragen zur Ein-
Abkürzungen                                                                 schätzung des Risikos der zu versichernden Person (z.B. Beruf, ausgeübte
                                                                            Sportarten, Hobbys und Rauchverhalten) sowie der finanziellen Angemes-
   • NATO – Organisation des Nordatlantikvertrags                           senheitsprüfung (siehe Kapitel Spezielle Klauseln der Allgemeinen Ver-
      (North Atlantic Treaty Organization)                                  tragsinformationen).
   • UNO – Organisation der Vereinten Nationen
      (United Nations Organization)                                         Schüler, besondere Regelungen
   • EU – Europäische Union                                                 Ist die versicherte Person bei Versicherungsbeginn Schüler, gelten bis zur
   • OSZE – Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in               erstmaligen Aufnahme einer Berufsausbildung, eines Studiums oder ei-
      Europa                                                                ner beruflichen Tätigkeit besondere Regelungen für das Vorliegen von Be-
                                                                            rufsunfähigkeit. Die erstmalige Aufnahme einer Berufsausbildung, eines
Beitragszahlungsdauer / Beitragszahlung                                     Studiums oder einer beruflichen Tätigkeit nach Versicherungsbeginn durch
Die Beitragszahlungsdauer ist der Zeitraum, für den Beiträge zu zahlen      die versicherte Person ist uns innerhalb von sechs Monaten in Textform
sind.                                                                       anzuzeigen.

Berufswechsel                                                               Textform
Bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeits- / Erwerbsunfähigkeits-Ver-    Ist Textform vorgesehen, muss die Erklärung z.B. per Brief oder E-Mail ab-
sicherung ist der aktuell ausgeübte Beruf maßgebend für die individuelle    gegeben werden.
Risikoeinstufung. Eine Veränderung des Berufs während der Laufzeit des
Versicherungsvertrags muss uns – mit Ausnahme der erstmaligen Auf-          Versicherungsdauer
nahme einer Berufsausbildung, eines Studiums oder einer beruflichen Tä-     Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen Versicherungs-
tigkeit durch eine versicherte Person, die bei Versicherungsbeginn Schü-    schutz besteht.
ler war (siehe Stichwort Schüler, besondere Regelungen) – nicht angezeigt
werden.                                                                     Versicherungsfall
                                                                            Der Versicherungsfall ist das Ereignis, das die Leistungspflicht des Versi-
Bewertungsreserven                                                          cherers entstehen lässt, wenn es während der Versicherungsdauer ein-
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen         tritt.
der klassischen Kapitalanlage innerhalb unseres Sicherungsvermögens
über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewie-     Weltweiter Versicherungsschutz
sen werden. Im Rahmen der Überschussbeteiligung wird der Versiche-          Der Versicherungsschutz besteht weltweit, unabhängig davon, ob die ver-
rungsvertrag an den Bewertungsreserven beteiligt.                           sicherte Person sich nach Abschluss der Versicherung vorübergehend oder
                                                                            dauerhaft im Ausland aufhält.
Deckungskapital
Das Deckungskapital wird nach anerkannten Regeln der Versicherungs-         Zahlungsschwierigkeiten
mathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation, un-         Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten können Sie verlangen, dass
ter Berücksichtigung der auf die ersten 60 beitragspflichtigen Monate       die Beiträge zinslos gestundet werden (Beitragsstundung), die Beitrags-
gleichmäßig verteilten Abschluss- und Vertriebskosten, berechnet. Ist die   zahlung unterbrochen wird (Beitragspause) oder die Höhe des zu zahlen-
vereinbarte Beitragszahlungsdauer kürzer als 60 Monate, verteilen wir die   den Beitrags herabgesetzt wird (Herabsetzung des Beitrags).
Kosten gleichmäßig auf die kürzere Beitragszahlungsdauer.
                                                                            Zielbeitrag
Deckungsrückstellung                                                        Der Beitrag steigt in den ersten Versicherungsjahren bis zum Erreichen ei-
Eine Deckungsrückstellung bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt die Versi-      nes vereinbarten Beitrags (Zielbeitrag). Die Beitragshöhe beträgt in den
cherungsleistungen gewährleisten zu können.                                 ersten drei Versicherungsjahren 50 Prozent des Zielbeitrags. Vom 4. bis
                                                                            zum 8. Versicherungsjahr steigen die Beiträge jährlich stufenweise auf
Hobby-Wechsel                                                               den vereinbarten Zielbeitrag (60, 70, 80, 90, 100 Prozent des Zielbei-
Bei der Beantragung des Versicherungsschutzes sind aktuell ausgeübte        trags). Ab dem 8. Versicherungsjahr gilt ein konstanter Beitrag in Höhe
Sportarten und Hobbys maßgebend für die individuelle Risikoeinstufung.      von 100 Prozent des Zielbeitrags. Die Höhe des Versicherungsschutzes
Eine Veränderung der ausgeübten Sportarten und Hobbys während der           bleibt durch diese Steigerungen unverändert.
Laufzeit des Versicherungsvertrags muss uns nicht angezeigt werden.         Die im Versicherungsschein dokumentierten Beitragssteigerungen und
                                                                            die Termine der Steigerungen sind fester Tarifbestandteil und können
Kriegsrisiko                                                                grundsätzlich nicht verändert werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit
Das passive Kriegsrisiko (die versicherte Person wurde unmittelbar oder     den Beitrag bedingungsgemäß herabzusetzen, so dass die Beitragshöhe
mittelbar durch Kriegsereignisse berufsunfähig, an denen sie nicht aktiv    nach einer Steigerung der Beitragshöhe vor einer Beitragssteigerung ent-
beteiligt war) ist vom Versicherungsschutz umfasst.                         spricht. Hierdurch reduziert sich der Zielbeitrag und die Höhe des Versi-
                                                                            cherungsschutzes. Zukünftig festgelegte Beitragssteigerungen (60, 70,
Rechnungsgrundlagen                                                         80, 90, 100 Prozent des Zielbeitrags) bis zum 8. Versicherungsjahr blei-
Rechnungsgrundlagen sind die Grundlagen für die Kalkulation Ihres Ver-      ben – unter Berücksichtigung des reduzierten Zielbeitrags – von einer He-
sicherungsvertrags. Diese sind in der Regel die Annahmen zur Entwick-       rabsetzung des Beitrags unberührt.
lung der versicherten Risiken, der Rechnungszins und die Kosten. Wir ver-
wenden unternehmenseigene Invaliditätstafeln. Diese entsprechen für
den Tarif PBUS den Grundsätzen der Invaliditätstafel DAV 2021 I der Deut-
schen Aktuarvereinigung. Für den Tarif PEUS entsprechen diese den Grund-
sätzen der Invaliditätstafel DAV 1998 E der Deutschen Aktuarvereinigung.


                                                                                                                                                     7

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Kapitel I Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung


                                                                                                                                                        Auf einen vergleichbaren Beruf, den die versicherte Person konkret aus-
                                                                                                                                                        übt oder ausgeübt hat, werden wir unter Berücksichtigung der Umstände
                                                                               für die Berufsunfähigkeits-Versicherung                                  des Einzelfalls und der höchstrichterlichen Rechtsprechung gegebenen-
                                                                               nach Tarif PBUS                                                          falls verweisen (konkrete Verweisung).
                                                                                   (Fassung 8/2026)
                                                                                                                                                        Auf einen anderen Beruf, den die versicherte Person ausüben kann, aber
                                                                                                                                                        nicht konkret ausübt oder ausgeübt hat, werden wir nicht verweisen (Ver-
                                                                                                                                                        zicht auf abstrakte Verweisung).
                                                                           A.	 Die Beteiligten am Versicherungsvertrag
                                                                                                                                                        1.4 Berufsunfähigkeit liegt ebenfalls nicht vor, wenn die versicherte
                                                                           1       Versicherungsnehmer und Versicherer                                  Person Selbstständiger oder Freiberufler ist und nach zumutbarer Umor-
                                                                                                                                                        ganisation ihres Betriebs / ihrer Praxis weiterhin als Selbstständiger bzw.
                                                                           Vertragspartner in diesem Versicherungsvertrag sind Sie als Versiche-        Freiberufler tätig ist oder sein könnte.
                                                                           rungsnehmer und wir als Versicherer. Als Versicherungsnehmer haben Sie
                                                                           alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag. Als Versicherer      Zumutbar ist eine Umorganisation, wenn sie betrieblich und wirtschaft-
                                                                           tragen wir während der gesamten Vertragslaufzeit den Versicherungs-          lich sinnvoll ist und die versicherte Person unter Berücksichtigung ihrer
                                                                           schutz nach diesen Versicherungsbedingungen.                                 Gesundheitsverhältnisse, Ausbildung und Erfahrung und der bisherigen
                                                                                                                                                        Lebensstellung weiterhin leitend tätig ist oder sein könnte. Hierbei be-
                                                                           2       Versicherte Person                                                   rücksichtigen wir die Umstände des Einzelfalls und die höchstrichterliche
                                                                                                                                                        Rechtsprechung.
                                                                           Als versicherte Person wird die Person bezeichnet, auf die sich der Versi-
                                                                           cherungsschutz bezieht. Dies können Sie oder eine andere Person sein.        Eine Umorganisation ist nicht zumutbar, wenn sich dadurch das jährliche
                                                                                                                                                        Einkommen aus beruflicher Tätigkeit um mehr als 20 Prozent gegenüber
                                                                           3       Bezugsberechtigter                                                   dem vor Eintritt der Berufsunfähigkeit erzielten durchschnittlichen jähr-
                                                                                                                                                        lichen Einkommen der letzten drei Jahre vermindert.
                                                                           Als Bezugsberechtigter wird eine Person bezeichnet, die die Versiche-
                                                                           rungsleistungen erhalten soll. Als Versicherungsnehmer haben grundsätz-      Wir verzichten auf die Prüfung einer möglichen Umorganisation, wenn der
                                                                           lich Sie Anspruch auf die Versicherungsleistungen. Sie können auch an-       Selbstständige oder Freiberufler
                                                                           dere Personen als Bezugsberechtigte für die Versicherungsleistungen be-
                                                                           stimmen. Für diesen Versicherungsvertrag gelten Einschränkungen bei             • eine akademische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat oder
                                                                           der Festlegung des Bezugsberechtigten (Bezugsberechtigter – siehe Ka-           • eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat oder
                                                                           pitel Spezielle Klauseln der Allgemeinen Vertragsinformationen).                • durchgehend in den letzten zwei Jahren vor Eintritt der Berufsun-
                                                                                                                                                               fähigkeit in seinem Betrieb / in seiner Praxis weniger als zehn mit-
                                                                                                                                                               arbeitende Personen mit der Ausführung der Arbeiten betraut hat
                                                                           B.	     Versicherungsleistungen und ihre Voraussetzungen
                                                                                                                                                        und in seiner täglichen Arbeitszeit mindestens zu 90 Prozent kaufmän-
                                                                           1       Vorliegen von Berufsunfähigkeit                                      nische, planerische, leitende oder organisatorische Innendienst-Tätigkei-
                                                                                                                                                        ten ausgeübt hat, es sei denn, eine Umorganisation wurde tatsächlich
                                                                           1.1 Mit diesem Versicherungsvertrag bieten wir weltweiten Versiche-          durchgeführt.
                                                                           rungsschutz für den Fall der Berufsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit im Sinne
                                                                           dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person sechs Monate       Unter einer mitarbeitenden Person im Sinne dieser Bedingungen verste-
                                                                           ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder (auch alters-        hen wir jede Person, die in dem Betrieb / der Praxis der versicherten Per-
                                                                           entsprechenden) Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, zu min-      son im Rahmen der Geschäftsprozesse mitwirkt, ohne Berücksichtigung
                                                                           destens 50 Prozent außerstande gewesen ist, in ihrem zuletzt ausgeüb-        ihres arbeitsrechtlichen Status, nicht jedoch Auszubildende, Praktikan-
                                                                           ten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet      ten und Werkstudenten.
                                                                           war, tätig zu sein.
                                                                                                                                                        Bei weisungsgebundenen Arbeitnehmern wird nicht geprüft, ob eine Um-
                                                                           1.2 Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die sechs Monate im Sinne         organisation möglich ist.
                                                                           der Nummer 1.1 noch nicht erreicht sind, aber voraussichtlich erreicht
                                                                           werden.                                                                      1.5 Ausscheiden aus dem Berufsleben und Teilzeittätigkeit
                                                                                                                                                        Ist die versicherte Person aus dem Berufsleben vorübergehend (z.B. we-
                                                                           1.3 Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person in        gen Arbeitslosigkeit, Sabbatical oder Pflege naher Angehöriger) oder end-
                                                                           diesem Zeitraum einen anderen Beruf konkret ausgeübt hat oder ausübt,        gültig ausgeschieden und werden Leistungen beantragt, so gilt die zu-
                                                                           der hinsichtlich                                                             letzt konkret ausgeübte berufliche Tätigkeit und die damit verbundene
                                                                                                                                                        Lebensstellung als ausgeübter Beruf.
                                                                                 • Ausbildung und Erfahrung, sowie
                                                                                 • der sozialen Wertschätzung und                                       Reduziert die versicherte Person während der Versicherungsdauer vorü-
                                                                                 • des Einkommens                                                       bergehend ihre vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit (Teilzeit-
                                                                                                                                                        tätigkeit) wegen
                                                                           mit der durch den bisherigen Beruf geprägten bisherigen Lebensstellung
                                                                           vergleichbar ist.                                                               • gesetzlicher Elternzeit,
                                                                                                                                                           • Pflege von nahen Angehörigen im häuslichen Umfeld mit teilwei-
                                                                           Nicht vergleichbar ist in jedem Fall ein konkret ausgeübter Beruf, wenn             ser Freistellung von der Arbeit,
                                                                           sich das jährliche Bruttoeinkommen um mehr als 20 Prozent gegenüber             • Betreuung von minderjährigen, pflegebedürftigen nahen Angehö-
                                                                           dem vor Eintritt der Berufsunfähigkeit erzielten jährlichen Bruttoeinkom-           rigen außerhalb des häuslichen Umfeldes mit teilweiser Freistel-
                                                                           men vermindert hat oder dieser konkret ausgeübte Beruf deutlich gerin-              lung von der Arbeit,
                                                                           gere Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert.                                      •   beruflicher Weiterbildung mit teilweiser Freistellung von der Arbeit,
                                                                                                                                                               sofern die Weiterbildung in unmittelbarem Zusammenhang mit der
                                                                                                                                                               ausgeübten beruflichen Tätigkeit der versicherten Person steht,


                                                                           8

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                                                                                                                                                              Kapitel I Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung
und werden Leistungen beantragt, dann wird während der Ausübung dieser              • erinnert sich nur noch an einzelne Fakten, die sie selbst oder andere
Teilzeittätigkeit die vor dieser Reduzierung vertraglich vereinbarte wöchent-          betreffen,
liche Arbeitszeit bei der Feststellung einer Berufsunfähigkeit zugrunde ge-         • braucht keine Hilfe beim Toilettengang oder Essen, kann aber
legt. Dies gilt ebenso, wenn die versicherte Person im direkten Anschluss an           Schwierigkeiten bei der Auswahl situationsgerechter Kleidung ha-
diese Teilzeittätigkeit endgültig aus dem Berufsleben ausscheidet.                     ben (z.B. wählt sie oft Hausschuhe für den Waldspaziergang).

1.6 Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt auch vor bei            Oben stehender Definition der mittelschweren Demenz nebst Fallbeispie-
Pflegebedürftigkeit. Pflegebedürftigkeit ist gegeben, wenn die versi-           len liegt die Reisberg-Skala zugrunde (Global Deterioration Scale – GDS,
cherte Person sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körper-            Einteilung der Demenz in sieben Grade, Stand 08/2014). Nach Reisberg
verletzung oder (auch altersentsprechenden) Kräfteverfalls so hilflos ge-       verläuft die Entwicklung einer Demenz so, dass die bis in das Erwachse-
wesen ist, dass sie für Verrichtungen des täglichen Lebens in erheblichem       nenalter erlernten Fähigkeiten nacheinander verloren werden.
Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedurfte. Der Umfang der
Hilfestellung wird nach einer Punktetabelle ermittelt.                          Wir leisten ab einem Schweregrad fünf nach Reisberg (GDS 5).

Die versicherte Person benötigt Hilfe beim                                      1.9 Mittelschwere Demenz liegt auch vor, wenn die sechs Monate im
                                                                                Sinne der Nummer 1.8 noch nicht erreicht sind, aber voraussichtlich er-
   • Fortbewegen im Zimmer                                        1 Punkt      reicht werden.
       Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei Inan-
       spruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls – die Unterstüt-        1.10 Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt auch vor, wenn
       zung einer anderen Person für die Fortbewegung benötigt.                 und solange der versicherten Person zur Verhinderung der Weiterverbrei-
   •   Aufstehen und Zubettgehen                                  1 Punkt      tung einer Infektion die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit wegen Krank-
       Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nur mit Hilfe ei-     heit, Krankheitsverdachts, Ansteckungsverdachts oder Ausscheidens
       ner anderen Person das Bett verlassen oder in das Bett gelangen          durch Verfügung der zuständigen Behörde vollständig oder teilweise un-
       kann.                                                                    tersagt wird (berufliches Tätigkeitsverbot, z.B. nach dem deutschen In-
   •   An- und Auskleiden                                         1 Punkt      fektionsschutzgesetz). Das vollständige oder teilweise berufliche Tätig-
       Hilfebedarf liegt vor, wenn sich die versicherte Person trotz kran-      keitsverbot muss sich auf einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten er-
       kengerechter Kleidung nur mit Hilfe einer anderen Person an- oder        strecken oder sechs Monate ununterbrochen bestanden haben.
       ausziehen kann.
   •   Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken                     1 Punkt      Bei einem beruflichen Tätigkeitsverbot leisten wir, wenn die versicherte
       Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei Benut-     Person zu mindestens 50 Prozent außerstande ist, ihre berufliche Tätig-
       zung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße – nur mit Hilfe        keit, so wie sie vor der Infektionsgefahr ausgestaltet war, auszuüben.
       einer anderen Person essen oder trinken kann.
   •   Waschen, Kämmen oder Rasieren                              1 Punkt      Es gelten insbesondere auch die Bestimmungen der Nummern 1.3 bis 1.5.
       Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person von einer ande-
       ren Person gewaschen, gekämmt oder rasiert werden muss, weil             1.11 Der Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit ist der Tag, an
       sie selbst die dafür erforderlichen Körperbewegungen nicht mehr          dem die maßgeblichen sechs Monate begonnen haben.
       ausführen kann.
   •   Verrichten der Notdurft                                    1 Punkt      1.12 Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt auch vor, wenn
       Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unterstüt-        die versicherte Person eine unbefristete Rente der Deutschen Rentenver-
       zung einer anderen Person benötigt, weil sie                             sicherung wegen voller Erwerbsminderung erhält. Dies gilt nur, wenn
       – sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann,
       – ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bettschüssel ver-               • die versicherte Person die Rente wegen voller Erwerbsminderung
           richten kann oder weil                                                      allein aus medizinischen Gründen erhält und
       – der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert werden              • der Versicherungsvertrag bei Eintritt der vollen Erwerbsminderung
           kann.                                                                       der versicherten Person seit mindestens zehn Jahren bestanden
                                                                                       hat.
Wir leisten ab zwei Punkten.
                                                                                Für den Begriff der vollen Erwerbsminderung gilt die Definition nach
1.7 Pflegebedürftigkeit liegt auch vor, wenn die sechs Monate im Sinne          § 43 Sozialgesetzbuch (SGB) VI in der Fassung vom 20.04.2007.
der Nummer 1.6 noch nicht erreicht sind, aber voraussichtlich erreicht
werden.                                                                         Entsprechendes gilt, wenn die versicherte Person eine unbefristete Rente
                                                                                eines berufsständischen Versorgungswerkes in Deutschland wegen voll-
1.8 Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt auch bei min-           ständiger Berufsunfähigkeit erhält.
destens mittelschwerer Demenz vor. Mittelschwere Demenz ist gegeben,
wenn die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen nicht mehr              2     Versicherungsleistungen
ohne fremde Hilfe zurechtkommt. Dies setzt den Verlust geistiger Fähig-
keiten voraus, der sich auf das Denk-, Erkennungs-, Erinnerungs- und Ori-       2.1 Leistungsumfang
entierungsvermögen wie folgt auswirkt:                                          Wird die versicherte Person während der vertraglichen Versicherungs-
                                                                                dauer nach Maßgabe dieser Bedingungen berufsunfähig, erbringen wir
Die versicherte Person                                                          folgende Versicherungsleistungen:

   • kann sich während einer Befragung kaum an relevante Aspekte ih-            Beitragsbefreiung
       res Lebens erinnern, z.B. an die Adresse, die langjährige Telefon-       Volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht.
       nummer, die Namen naher Familienangehöriger wie die der Enkel
       oder den Namen der Schule, die sie zuletzt besucht hat,                  Berufsunfähigkeitsrente
   •   ist häufig desorientiert hinsichtlich Zeit (Datum, Wochentag, Jah-       Volle Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente.
       reszeit etc.) oder Ort,
   •   kann Schwierigkeiten haben, beginnend bei 40 in Viererschritten
       oder beginnend bei 20 in Zweierschritten rückwärts zu zählen,


                                                                                                                                                         9

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Kapitel I Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung


                                                                           Die Berufsunfähigkeitsrente zahlen wir vereinbarungsgemäß nach Ablauf          2.6 Leistungsdynamik bei Berufsunfähigkeit
                                                                           einer eventuellen Karenzzeit je nach Zahlungsweise der Berufsunfähig-          Bei einer eventuell vereinbarten Rentensteigerung im Leistungsfall (Leis-
                                                                           keitsrente jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich jeweils zu   tungsdynamik) wird während der Berufsunfähigkeit die erreichte versi-
                                                                           Beginn (vorschüssig) oder zum Ende (nachschüssig) der Zahlungsperiode          cherte Berufsunfähigkeitsrente ohne Berücksichtigung der Überschuss-
                                                                           der Berufsunfähigkeitsrente, sofern die versicherte Person den jeweiligen      beteiligung jährlich entsprechend dem vereinbarten Prozentsatz erhöht.
                                                                           Zahlungstermin erlebt. Karenzzeit ist der vereinbarte Zeitraum vom Ein-        Die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente erfolgt, sofern nichts anderes
                                                                           tritt der Berufsunfähigkeit bis zum Beginn der Zahlung der Berufsunfä-         vereinbart ist, erstmals zum Jahrestag des Versicherungsbeginns, der auf
                                                                           higkeitsrente. Bei Feststellung der Leistungspflicht innerhalb einer Zah-      den Beginn der Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente folgt. Beträgt der
                                                                           lungsperiode der Berufsunfähigkeitsrente leisten wir die erste Zahlung         Zeitraum weniger als ein Jahr, wird die erste Erhöhung anteilig berechnet.
                                                                           der Berufsunfähigkeitsrente anteilig. Endet die vereinbarte Leistungs-
                                                                           dauer innerhalb einer Zahlungsperiode der Berufsunfähigkeitsrente, so          2.7   Beteiligung an den Umgestaltungskosten bei Umorganisation des
                                                                           wird die letzte Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente anteilig geleistet; bei          Betriebs / der Praxis
                                                                           nachschüssiger Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente erfolgt die letzte          Bei Selbstständigen und Freiberuflern beteiligen wir uns auf in Textform
                                                                           Zahlung zum Ablauftermin der Leistungsdauer.                                   gestellten Antrag hin an Umgestaltungskosten bei Umorganisation des
                                                                                                                                                          Betriebs / der Praxis mit einem Betrag in Höhe von bis zu sechs monatli-
                                                                           Über die beschriebenen garantierten Leistungen Beitragsbefreiung und           chen Berufsunfähigkeitsrenten, höchstens jedoch 18.000 Euro, wenn die
                                                                           Berufsunfähigkeitsrente hinaus beteiligen wir Sie an den Überschüssen.         konkrete gesundheitliche Beeinträchtigung eine Weiterführung des Be-
                                                                                                                                                          triebs / der Praxis (siehe Nummer 1.4) nicht mehr in der bisherigen Art
                                                                           2.2 Der Anspruch auf Beitragsbefreiung entsteht – unabhängig vom               und Weise ermöglicht und die Umgestaltung zu einer Weiterführung des
                                                                           Zeitpunkt der Geltendmachung – mit Beginn der Versicherungsperiode             Betriebs / der Praxis beiträgt. Leistungen wegen Berufsunfähigkeit wer-
                                                                           (siehe Abschnitt F Nummer 1.1), die auf den Eintritt der Berufsunfähig-        den in diesem Fall nicht erbracht.
                                                                           keit nach Nummer 1 folgt.
                                                                                                                                                          2.8 Wiedereingliederungshilfe
                                                                           Der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente entsteht – unabhängig vom             Endet unsere Leistungspflicht, weil die versicherte Person aufgrund neu
                                                                           Zeitpunkt der Geltendmachung – mit Ablauf des Monats, in dem die Be-           erworbener beruflicher Fähigkeiten eine andere als die bisherige Tätigkeit
                                                                           rufsunfähigkeit nach Nummer 1 eingetreten ist. Haben Sie eine Karenz-          ausübt, die ihrer Lebensstellung vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ent-
                                                                           zeit vereinbart, entsteht der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente mit         spricht, zahlen wir als Wiedereingliederungshilfe einen einmaligen Betrag
                                                                           dem Ablauf der Karenzzeit, wenn die Berufsunfähigkeit zu diesem Zeit-          in Höhe von sechs monatlichen Berufsunfähigkeitsrenten. Voraussetzung
                                                                           punkt noch andauert. Endet die Berufsunfähigkeit vor Ablauf der Karenz-        für die Zahlung ist, dass bei Entstehen des Anspruchs auf Wiedereinglie-
                                                                           zeit und tritt innerhalb von vier Jahren danach erneut Berufsunfähigkeit       derungshilfe die verbleibende Leistungsdauer noch mindestens ein Jahr
                                                                           ein, wird die bereits zurückgelegte Karenzzeit angerechnet.                    beträgt. Besteht innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende unserer
                                                                                                                                                          Leistungspflicht Berufsunfähigkeit aus dem gleichen medizinischen Grund,
                                                                           2.3 Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Berufsunfähigkeitsrente             wird die Wiedereingliederungshilfe mit den Berufsunfähigkeitsleistungen
                                                                           erlischt, wenn Berufsunfähigkeit nach Nummer 1 nicht mehr vorliegt,            verrechnet. Die Wiedereingliederungshilfe kann während der Dauer des
                                                                           wenn die versicherte Person stirbt oder bei Ablauf der vertraglichen Leis-     Versicherungsvertrags mehrmals beansprucht werden.
                                                                           tungsdauer.
                                                                                                                                                          2.9 Rehabilitationshilfe
                                                                           2.4 Bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistungspflicht müssen          Nimmt die versicherte Person auf eigenen Wunsch und eigene Kosten Re-
                                                                           Sie die Beiträge in voller Höhe weiter entrichten. Bei Anerkennung der         habilitationsmaßnahmen in Anspruch, so beteiligen wir uns an den ent-
                                                                           Leistungspflicht werden wir die über den Monat des Eintritts der Berufs-       standenen Kosten (Rehabilitationshilfe). Bei der Wahl des Dienstleisters
                                                                           unfähigkeit hinaus gezahlten Beiträge, verzinst mit jährlich 1,00 Prozent,     unterliegen Sie keinen Einschränkungen, sofern die Rehabilitationsmaß-
                                                                           zurückzahlen.                                                                  nahmen geeignet sind, zu einer Minderung oder dem Wegfall der Berufs-
                                                                                                                                                          unfähigkeit beizutragen. Innerhalb von zwölf Monaten, nachdem Ihnen
                                                                           2.5 Wir sind auf Ihren Antrag hin bereit, die bis zur endgültigen Ent-         die Kosten entstanden sind, sind uns geeignete Nachweise hierfür zusam-
                                                                           scheidung über die Leistungspflicht fälligen Beiträge zinslos zu stunden.      men mit einem in Textform gestellten Antrag vorzulegen. Die Rehabilita-
                                                                           Bei Ablehnung der Leistungspflicht sind diese Beiträge nachzuzahlen. Auf       tionshilfe ist insgesamt auf 4.000 Euro begrenzt.
                                                                           Antrag können Sie diesen Beitragsrückstand auch zinslos in bis zu 24 Mo-
                                                                           natsraten ausgleichen. Das Gleiche gilt im Fall einer gerichtlichen Ausei-     2.10 Beratung und Hilfestellung
                                                                           nandersetzung bis zur rechtskräftigen Entscheidung.                            Auf Wunsch unterstützen wir Sie während der gesamten Vertragslaufzeit,
                                                                                                                                                          indem wir Auskünfte allgemeiner Art zu Ihrem Versicherungsschutz oder
                                                                           Auf Wunsch kann der Ausgleich des Beitragsrückstands, sofern möglich,          individuell zu bestimmten Leistungen erteilen.
                                                                           auch wie folgt durchgeführt werden:
                                                                                                                                                          Gerne beantworten wir z.B. folgende Fragen:
                                                                                • durch Erhöhung des zu zahlenden Zielbeitrags unter Beibehaltung
                                                                                    des bestehenden Versicherungsschutzes; die Höhe des neuen zu             • Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um Leistungen zu erhalten?
                                                                                    zahlenden Zielbeitrags wird nach anerkannten Regeln der Versiche-        • Wie erfolgt die Leistungsprüfung?
                                                                                    rungsmathematik berechnet.                                               • Welche Unterlagen müssen zum Nachweis einer bestehenden Be-
                                                                                •   durch Reduzierung des Versicherungsschutzes; dieser wird nach               rufsunfähigkeit der versicherten Person eingereicht werden?
                                                                                    anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.                • Wie kann die bisherige berufliche Tätigkeit beschrieben werden?
                                                                                •   durch Verrechnung mit vorhandenem Deckungskapital; hierbei kön-          • Welche Möglichkeiten bestehen zur beruflichen Wiedereingliederung?
                                                                                    nen Sie zwischen einer Verringerung des Versicherungsschutzes            • Wie kann bei Selbstständigen und Freiberuflern die Umorganisa-
                                                                                    und einer Erhöhung des zu zahlenden Beitrags wählen.                        tion des Betriebs bzw. der Praxis erfolgen?

                                                                                                                                                          Wir nennen Ihnen auch geeignete Ansprechpartner, die Sie bei Fragen zu
                                                                                                                                                          möglichen Maßnahmen einer medizinischen und beruflichen Rehabilita-
                                                                                                                                                          tion unterstützen.


                                                                           10

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                                                                                                                                                              Kapitel I Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung
3      Leistungseinschränkungen bei Krieg, Unruhen und                          4     Leistung bei speziellen Beeinträchtigungen
       bestimmten außergewöhnlichen Ereignissen
                                                                                Für den Fall, dass Leistungen wegen spezieller Beeinträchtigungen bean-
Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf             sprucht werden können, bieten wir Versicherungsschutz nach den Ergän-
welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Wir sind von der Verpflich-       zenden Bedingungen für die Leistung bei speziellen Beeinträchtigungen.
tung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsfall verursacht wurde

    a) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse.                       C.	Überschussbeteiligung
       Wir erbringen jedoch die volle Versicherungsleistung, wenn der Ver-      1     Grundsätze der Überschussermittlung und
       sicherungsfall unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse               Überschussbeteiligung
       verursacht wurde,
                                                                                1.1 Wir beteiligen die Versicherungsnehmer an den Überschüssen und
       – denen die versicherte Person während eines Aufenthalts außer-          an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Überschüsse
         halb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt war und an              werden nach den jeweils gesetzlich gültigen Bestimmungen, derzeit nach
         denen sie nicht aktiv beteiligt war oder                               den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Versicherungs-
       – denen die versicherte Person während eines Aufenthalts außer-          vertragsgesetzes (VVG), ermittelt und im Rahmen unseres Jahresabschlus-
         halb der Grenzen der NATO-Mitgliedsstaaten ausgesetzt war              ses festgestellt.
         und an denen sie im Rahmen humanitärer Hilfeleistungen oder
         friedenssichernder Maßnahmen teilgenommen hat. Die Teil-               1.2 Wir beteiligen die Versicherungsnehmer als Kollektiv an den Über-
         nahme muss als Mitglied der deutschen Bundeswehr, Polizei              schüssen. Dabei beachten wir die Verordnung über die Mindestbeitrags-
         oder Bundespolizei und der Einsatz mit einem Mandat der NATO,          rückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungsverord-
         UNO, EU oder OSZE erfolgen.                                            nung) in der jeweils geltenden Fassung.

    b) unmittelbar oder mittelbar durch innere Unruhen.                         Überschüsse können aus dem Kapitalanlageergebnis, dem Risikoergebnis
                                                                                und dem übrigen Ergebnis entstehen.
       Wir erbringen jedoch die volle Versicherungsleistung, wenn die versi-
       cherte Person nicht auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat.       Kapitalanlageergebnis
                                                                                Bei Berufsunfähigkeits-Versicherungen sind die Beiträge so kalkuliert, wie
    c) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines          sie zur Deckung des Berufsunfähigkeitsrisikos und der Kosten benötigt
       Verbrechens oder Vergehens durch die versicherte Person.                 werden. Es stehen daher keine oder nur geringfügige Beträge zur Verfü-
                                                                                gung, um Kapital zu bilden. Überschüsse entstehen, wenn die Nettoer-
       Wir erbringen jedoch die volle Versicherungsleistung bei Vergehen        träge der klassischen Kapitalanlage innerhalb unseres Sicherungsvermö-
       im Straßenverkehr, bei denen bei der versicherten Person eine Blut-      gens höher sind als die garantierte rechnungsmäßige Verzinsung. An die-
       alkoholkonzentration von unter 1,1 Promille festgestellt wurde, so-      sem Kapitalanlageergebnis beteiligen wir die Versicherungsnehmer nach
       wie bei fahrlässigen und grob fahrlässigen Verstößen.                    der Mindestzuführungsverordnung.

    d) durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräfteverfall,       Risikoergebnis
       absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung.               Weitere Überschüsse entstehen dann, wenn sich das versicherte Risiko
                                                                                (Berufsunfähigkeitsrisiko) günstiger entwickelt als bei der Tarifkalkula-
       Wir erbringen jedoch die volle Versicherungsleistung, wenn uns           tion angenommen. In diesem Fall müssen wir weniger Renten als ursprüng-
       nachgewiesen wird, dass diese Handlungen in einem die freie Wil-         lich angenommen zahlen. An dem Risikoergebnis beteiligen wir die Versi-
       lensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der           cherungsnehmer nach der Mindestzuführungsverordnung.
       Geistestätigkeit begangen worden sind.
                                                                                Übriges Ergebnis
    e) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Versicherungs-      Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis können beispielsweise entstehen,
       nehmer vorsätzlich den Versicherungsfall herbeigeführt haben.            wenn die Kosten niedriger sind als bei der Tarifkalkulation angenommen.
                                                                                An dem übrigen Ergebnis beteiligen wir die Versicherungsnehmer nach
    f) unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Einsatz von           der Mindestzuführungsverordnung.
       atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder durch den
       vorsätzlichen Einsatz bzw. die vorsätzliche Freisetzung von radio-       In Ausnahmefällen kann die Mindestbeteiligung der Versicherungsneh-
       aktiven, biologischen oder chemischen Stoffen, wenn der Einsatz          mer nach der Mindestzuführungsverordnung mit Zustimmung der Auf-
       oder die Freisetzung darauf gerichtet gewesen sind, das Leben vie-       sichtsbehörde gekürzt werden.
       ler Personen zu gefährden. Gleiches gilt bei einer vorsätzlichen Frei-
       setzung von Strahlen infolge Kernenergie, die den Einsatz einer Ka-      1.3 Die auf die Versicherungsnehmer entfallenden Überschüsse führen
       tastrophenschutzbehörde oder einer vergleichbaren Einrichtung            wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit sie nicht in
       notwendig macht.                                                         Form der so genannten Direktgutschrift bereits unmittelbar den über-
                                                                                schussberechtigten Versicherungen gutgeschrieben werden. Diese Rück-
       Wir erbringen jedoch die volle Versicherungsleistung, wenn es sich       stellung dient dazu, Ergebnisschwankungen im Zeitablauf zu glätten. Sie
       um ein räumlich und zeitlich begrenztes Ereignis handelt, durch das      darf grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der Versicherungs-
       nicht mehr als 1.000 Menschen unmittelbar oder voraussichtlich           nehmer verwendet werden. Wir sind berechtigt, im Interesse der Versi-
       mittelbar innerhalb von sechs Monaten sterben oder dauerhaft             cherten mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde in Ausnahmefällen die
       schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden.                     Rückstellung für Beitragsrückerstattung, soweit sie nicht auf bereits fest-
                                                                                gelegte Überschussanteile entfällt, heranzuziehen, um
       Die Voraussetzungen einer uneingeschränkten Leistungspflicht wer-
       den wir innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten seit Eintritt des         a) einen drohenden Notstand abzuwenden,
       Ereignisses von einem unabhängigen Gutachter prüfen und gege-
       benenfalls bestätigen lassen. Ansprüche auf die volle Versicherungs-         b) unvorhersehbare Verluste aus überschussberechtigten Versiche-
       leistung werden frühestens nach Ablauf dieser Frist fällig.                     rungsverträgen auszugleichen, die auf allgemeine Änderungen der
                                                                                       Verhältnisse zurückzuführen sind, oder


                                                                                                                                                        11

[Seite 12]
Kapitel I Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung


                                                                                c) die Deckungsrückstellung zu erhöhen, wenn die Rechnungsgrund-       2.3 Überschuss-System Sofortbonus
                                                                                   lagen aufgrund einer unvorhersehbaren und nicht nur vorüberge-      Die laufende Überschussbeteiligung wird ab Versicherungsbeginn für eine
                                                                                   henden Änderung der Verhältnisse angepasst werden müssen. Eine      erhöhte Versicherungsleistung (Sofortbonus) verwendet, die bei Berufs-
                                                                                   Deckungsrückstellung bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt die Ver-     unfähigkeit zusätzlich zur garantierten Berufsunfähigkeitsrente gezahlt
                                                                                   sicherungsleistungen gewährleisten zu können. Die Deckungsrück-     wird. Die Überschussbeteiligung wird in Prozent der garantierten Berufs-
                                                                                   stellung wird nach den jeweils gesetzlich gültigen Bestimmungen,    unfähigkeitsrente bemessen. Maßgebend ist der bei Eintritt der Berufs-
                                                                                   derzeit nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und dem         unfähigkeit festgelegte Prozentsatz.
                                                                                   HGB, sowie den dazu erlassenen Rechtsverordnungen berechnet.
                                                                                                                                                       Anpassungsgarantie bei Verringerung der Überschussbeteiligung
                                                                           Wenn wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung zum Verlustaus-        im Überschuss-System Sofortbonus
                                                                           gleich oder zur Erhöhung der Deckungsrückstellung heranziehen, belas-       Sollte die Überschussbeteiligung reduziert werden, haben Sie zu diesem
                                                                           ten wir die Versichertenbestände verursachungsorientiert.                   Zeitpunkt das Recht, Ihren Beitrag anzupassen und den Versicherungs-
                                                                                                                                                       schutz auf das vor dieser Verringerung der Überschussbeteiligung beste-
                                                                           1.4 Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich zu          hende Niveau anzuheben, ohne dass eine erneute Risikoprüfung erforder-
                                                                           den Überschüssen bei. Wir haben deshalb gleichartige bei uns bestehende     lich wird.
                                                                           Versicherungsverträge zu Bestandsgruppen zusammengefasst. Die Ver-
                                                                           teilung der Überschüsse für die Versicherungsnehmer auf die einzelnen       2.4 Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung
                                                                           Bestandsgruppen orientiert sich daran, in welchem Umfang sie zu ihrer       Die laufenden Überschussanteile werden
                                                                           Entstehung beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe nicht zur Ent-
                                                                           stehung von Überschüssen beigetragen, werden ihr keine Überschüsse             • jeweils zum 01. Januar eines Jahres,
                                                                           zugeteilt.                                                                     • bei Beitragsfreistellung und
                                                                                                                                                          • bei Beendigung des Versicherungsvertrags
                                                                           1.5 In Abhängigkeit von dieser Zuordnung und beispielsweise dem ge-
                                                                           wählten Tarif, dem Tarifwerk, der Zahlweise des Beitrags, dem Beruf und     zugewiesen und verzinslich angesammelt (Ansammlungsguthaben).
                                                                           dem Rauchverhalten werden die Überschuss-Sätze für die einzelnen Ver-
                                                                           sicherungsverträge jährlich von uns festgesetzt. Wir veröffentlichen die    Die Verzinsung des Ansammlungsguthabens erfolgt bei jeder Zuweisung
                                                                           Überschuss-Sätze in unserem Geschäftsbericht, den Sie bei uns anfordern     von laufenden Überschussanteilen mit dem zu diesem Zeitpunkt festge-
                                                                           können.                                                                     legten Ansammlungszinssatz. Beträgt der Zuweisungszeitraum kein vol-
                                                                                                                                                       les Kalenderjahr, erfolgt die Verzinsung anteilig.
                                                                           1.6 Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapital-
                                                                           anlagen der klassischen Kapitalanlage innerhalb unseres Sicherungsver-      Die Zuweisung der laufenden Überschussanteile erfolgt jeweils nach der
                                                                           mögens über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz        Verzinsung des Ansammlungsguthabens.
                                                                           ausgewiesen werden. Die Bewertungsreserven, die nach gesetzlichen und
                                                                           aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Versicherungs-    Die laufenden Überschussanteile werden in Prozent des im Versicherungs-
                                                                           verträge zu berücksichtigen sind, ordnen wir den Versicherungsverträgen     jahr zu zahlenden Beitrags festgelegt. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt
                                                                           nach einem verursachungsorientierten Verfahren anteilig rechnerisch zu.     der jeweiligen Zuweisung festgelegte Überschuss-Satz. Umfasst der Zeit-
                                                                           Im Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung fließt dem einzelnen           raum seit der letzten Zuweisung bzw. dem Versicherungsbeginn kein vol-
                                                                           Versicherungsnehmer bzw. Bezugsberechtigten ein Teil der Bewertungs-        les Kalenderjahr, erfolgt die Zuweisung anteilig.
                                                                           reserven nach § 153 Absatz 3 VVG bei Beendigung des Versicherungsver-
                                                                           trags unmittelbar zu. Aufsichtsrechtliche Regelungen zur Kapitalausstat-    Bei Beendigung des Versicherungsvertrags, spätestens bei Ablauf der Leis-
                                                                           tung bleiben unberührt.                                                     tungsdauer der Berufsunfähigkeits-Versicherung, werden das Ansamm-
                                                                                                                                                       lungsguthaben und der entsprechend den Vorschriften des Versicherungs-
                                                                           1.7 Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Versiche-       vertragsgesetzes (§ 153 Absatz 3 VVG) ermittelte Anteil an den Bewer-
                                                                           rungsvertrags an den Überschüssen und den Bewertungsreserven erge-          tungsreserven ausgezahlt. Eine Auszahlung des Ansammlungsguthabens
                                                                           ben sich aus Nummer 1 noch nicht.                                           können Sie auch bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung in
                                                                                                                                                       Textform verlangen.
                                                                           2      Überschussbeteiligung Ihres Versicherungsvertrags
                                                                                                                                                       2.5   Beteiligung an den Bewertungsreserven bei vereinbartem
                                                                           Sofern von uns eine entsprechende Überschussbeteiligung festgesetzt               Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung
                                                                           wird, erhält der einzelne Versicherungsvertrag Überschussanteile entspre-   Die Bewertungsreserven (siehe Nummer 1.6) werden monatlich jeweils
                                                                           chend den folgenden Nummern.                                                zum zweiten Börsentag neu ermittelt und den anspruchsberechtigten
                                                                                                                                                       Versicherungsverträgen nach einem verursachungsorientierten Verfah-
                                                                           2.1   Laufende Überschussbeteiligung für die Zeit,                          ren rechnerisch zugeordnet. Dieser Wert ist jeweils für den auf die Ermitt-
                                                                                 in der keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erfolgen              lung folgenden Monat maßgebend.
                                                                           Sie können bei Vertragsabschluss zwischen den folgenden Überschuss-
                                                                           Systemen wählen:                                                            Diese Zuordnung erfolgt in dem Verhältnis des Bemessungsguthabens
                                                                                                                                                       des einzelnen Versicherungsvertrags zur Summe der Bemessungsgutha-
                                                                                • Überschuss-System Beitragsverrechnung,                               ben aller anspruchsberechtigten Versicherungsverträge.
                                                                                • Überschuss-System Sofortbonus oder
                                                                                • Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung.                           Bemessungsguthaben eines Versicherungsvertrags ist dabei die Summe
                                                                                                                                                       der Kapitalien des Versicherungsvertrags zum 01. Januar jeden Jahres, an
                                                                           Nach vorzeitiger Beitragsfreistellung gilt das Überschuss-System Sofort-    dem der Versicherungsvertrag bestand.
                                                                           bonus.
                                                                                                                                                       Das Kapital ist abhängig von der jeweiligen Versicherungsart. Bei der
                                                                           2.2 Überschuss-System Beitragsverrechnung                                   Berufsunfähigkeits-Versicherung gilt das Ansammlungsguthaben der
                                                                           Die Überschussbeteiligung wird in Prozent des fälligen Beitrags bemes-      Berufsunfähigkeits-Versicherung als Kapital.
                                                                           sen und direkt mit dem fälligen Beitrag verrechnet. Maßgebend ist der
                                                                           bei Fälligkeit des jeweiligen Beitrags festgelegte Prozentsatz.


                                                                           12

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                                                                                                                                                              Kapitel I Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung
Mit der Zuordnung ist noch keine Zuteilung verbunden. Bei Beendigung            1.2 Weitere Nachweise, Entbindung von der Schweigepflicht
des Versicherungsvertrags teilen wir Ihrem Versicherungsvertrag den für         Wir können außerdem weitere medizinische und berufsbezogene Aus-
diesen Zeitpunkt zugeordneten Anteil an den Bewertungsreserven zur              künfte, Aufklärungen, Vor-Ort-Prüfungen und zusätzliche Untersuchun-
Hälfte zu.                                                                      gen sowie weitere notwendige Nachweise – auch über die wirtschaftli-
                                                                                chen Verhältnisse und ihre Veränderungen – verlangen, wobei wir hierzu
2.6   Laufende Überschussbeteiligung für die Zeit,                              entsprechende Gutachter, Ärzte und sachverständige Dienstleister ein-
      in der Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erfolgen                        setzen können. Die Kosten werden von uns getragen.
Die Überschussbeteiligung wird am 01. Januar eines jeden Jahres zuge-
wiesen und zur Bildung einer beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente ver-        Wir können verlangen, dass die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen
wendet. Die Überschussbeteiligung wird in Prozent des Deckungskapitals          in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. In diesem Fall
der Berufsunfähigkeits-Versicherung bemessen und in Abhängigkeit von            übernehmen wir die angefallenen Reise- und Unterbringungskosten bis
den in Nummer 1.5 beschriebenen Merkmalen festgelegt. Wurde die Be-             zu folgender Höhe:
rufsunfähigkeitsrente nur während eines Teiles des Vorjahres gezahlt, wird
die Überschussbeteiligung anteilig berechnet.                                       • Anreisekosten, bei einer Bahnfahrt 2. Klasse und – falls erforder-
                                                                                        lich – einem Flug in der Economy Class (oder einer vergleichbaren
3       Zukunftswerte der Überschussbeteiligung                                         Buchungsklasse) und
                                                                                    •   Unterbringungskosten für einen Aufenthalt in einem 4-Sterne-
Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung hängt von vielen, nicht                    Hotel (oder einer vergleichbaren Hotelkategorie).
vorhersehbaren Einflüssen ab und kann deshalb nicht garantiert werden;
sie kann auch Null betragen. Einflussfaktoren sind die Entwicklung unse-        Auf Untersuchungen in der Bundesrepublik Deutschland können wir ver-
rer Kapitalanlagen sowie die Entwicklung der versicherten Risiken und der       zichten, wenn diese vor Ort nach den von uns in der Bundesrepublik
Kosten.                                                                         Deutschland angewendeten Grundsätzen / Standards erfolgen.

                                                                                In diesem Zusammenhang kann es auch erforderlich sein, Ärzte, Kranken-
D.	     Nachweis- und Mitwirkungspflichten; Nachprüfung                         häuser und sonstige Krankenanstalten, bei denen die versicherte Person
                                                                                in Behandlung war oder sein wird, Pflegeeinrichtungen, Personenversi-
1       Nachweis- und Mitwirkungspflichten,                                     cherer (frühere und derzeitige), Berufsgenossenschaften, frühere und der-
        wenn Berufsunfähigkeitsleistungen verlangt werden                       zeitige gesetzliche Krankenkassen und Arbeitgeber der versicherten Per-
                                                                                son sowie Behörden zu befragen. Dazu ist in der Regel eine Schweige-
1.1 Nachweise für den Eintritt von Berufsunfähigkeit                            pflichtentbindungserklärung der versicherten Person erforderlich. Hat die
Werden Leistungen aus diesem Versicherungsvertrag verlangt, informie-           versicherte Person die Schweigepflichtentbindungserklärung im Versiche-
ren wir Sie umgehend über die von uns zur Leistungsprüfung benötigten           rungsantrag erteilt, wird sie vor Einholung einer solchen Auskunft von uns
Unterlagen:                                                                     unterrichtet werden; die versicherte Person kann der Einholung einer sol-
                                                                                chen Auskunft widersprechen. Im Übrigen kann die versicherte Person je-
      a) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufsunfähigkeit;   derzeit verlangen, dass die Auskunftserhebung nur bei Einzeleinwilligung
                                                                                erfolgt.
      b) ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person gegen-
         wärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben, über Ur-        1.3 Folgen bei Verletzung der Mitwirkungspflicht
         sache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer des Leidens     Solange eine Mitwirkungspflicht von Ihnen, der versicherten Person oder
         sowie die Auswirkungen auf die Berufsausübung oder Art und Um-         dem Anspruchsteller vorsätzlich nicht erfüllt wird, sind wir von der Ver-
         fang der Pflegebedürftigkeit oder der Demenz;                          pflichtung zur Leistung frei. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie einer
                                                                                Auskunftserhebung, die für die Leistungsprüfung erforderlich ist, wider-
      c) Unterlagen über die berufliche Entwicklung der versicherten Per-       sprechen oder eine Einzeleinwilligung nicht erteilen. Bei grob fahrlässiger
         son und die berufliche Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der Be-   Verletzung einer Mitwirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leistung
         rufsunfähigkeit; hierzu zählen auch Nachweise über die wirtschaft-     in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kür-
         lichen und finanziellen Verhältnisse und ihre Veränderungen vor        zen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die Mitwirkungs-
         und nach Eintritt der Berufsunfähigkeit (z.B. Einkommensteuerbe-       pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben. Die Ansprüche aus der Versi-
         scheide, betriebswirtschaftliche Unterlagen);                          cherung bleiben jedoch insoweit bestehen, als die Verletzung ohne Ein-
                                                                                fluss auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ist.
      d) bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich eine Bescheinigung der Person       Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Beginn des
         oder der Einrichtung, die mit der Pflege betraut ist, über Art und     laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen zur Leistung ver-
         Umfang der Pflege;                                                     pflichtet. Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit tritt nur ein,
                                                                                wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechts-
      e) bei Berufsunfähigkeit im Sinne von Abschnitt B Nummer 1.10 zu-         folge hingewiesen haben.
         sätzlich die Verfügung der zuständigen Behörde über das berufli-
         che Tätigkeitsverbot;                                                  2       Erklärung über unsere Leistungspflicht

      f) bei Berufsunfähigkeit im Sinne von Abschnitt B Nummer 1.12 den         Nach Prüfung der uns eingereichten sowie der von uns beigezogenen Un-
         Bescheid, wonach die versicherte Person eine unbefristete Rente        terlagen erklären wir innerhalb einer Woche, ob wir eine Leistungspflicht
         der Deutschen Rentenversicherung wegen voller Erwerbsminde-            anerkennen. Solange Unterlagen noch ausstehen, informieren wir Sie spä-
         rung oder eine unbefristete Rente eines berufsständischen Versor-      testens alle vier Wochen über den aktuellen Bearbeitungsstand. Grund-
         gungswerkes in Deutschland wegen vollständiger Berufsunfähig-          sätzlich sprechen wir keine befristeten Anerkenntnisse aus. Nur in begrün-
         keit erhält sowie zusätzlich einen Nachweis, dass die versicherte      deten Einzelfällen können wir einmalig ein zeitlich begrenztes Anerkennt-
         Person die volle Erwerbsminderungsrente bzw. die volle Berufsun-       nis von bis zu zwölf Monaten unter einstweiliger Zurückstellung der Prü-
         fähigkeitsrente allein aus medizinischen Gründen erhält, wenn sich     fung aussprechen, ob eine von der versicherten Person ausgeübte andere
         dies aus dem Rentenbescheid nicht eindeutig ableiten lässt.            Tätigkeit den in Abschnitt B Nummern 1.3 und 1.4 festgelegten Anforde-
                                                                                rungen für eine konkrete Verweisung entspricht. Bis zum Ablauf der Frist
Entstehende Kosten hat der Anspruchsteller zu tragen.                           ist das zeitlich begrenzte Anerkenntnis für uns bindend.


                                                                                                                                                        13

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Kapitel I Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung


                                                                           3      Nachprüfung der Berufsunfähigkeit;                                     Die versicherte Person ist jedoch verpflichtet, geeignete Hilfsmittel (z.B.
                                                                                  Leistungseinstellung                                                   Seh- und Hörhilfen, Stützstrümpfe) zu verwenden und zumutbare Heilbe-
                                                                                                                                                         handlungen vornehmen zu lassen, die eine wesentliche Besserung der ge-
                                                                           3.1 Nachprüfung                                                               sundheitlichen Beeinträchtigung erwarten lassen. Zumutbar sind Heilbe-
                                                                           Nach Anerkennung unserer Leistungspflicht sind wir berechtigt, das Fort-      handlungen, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbun-
                                                                           bestehen der Berufsunfähigkeit und den Grad der Berufsunfähigkeit, das        den sind.
                                                                           Ausmaß der Pflegebedürftigkeit, den Schweregrad der Demenz oder das
                                                                           Fortbestehen des beruflichen Tätigkeitsverbots und dessen Ausmaß nach-
                                                                           zuprüfen. Dabei können wir auch prüfen, ob die versicherte Person nach        E.	     Angaben, die vor Vertragsbeginn erforderlich sind,
                                                                           dem Eintritt ihrer Berufsunfähigkeit neue berufliche Kenntnisse und Fä-               und Folgen bei falschen Angaben
                                                                           higkeiten (z.B. durch Umschulung) erworben hat. Berufsunfähigkeit im
                                                                           Sinne dieser Bedingungen liegt nicht mehr vor, wenn die versicherte Per-      1       Vorvertragliche Anzeigepflicht
                                                                           son einen anderen Beruf konkret ausübt, der hinsichtlich
                                                                                                                                                         1.1 Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, dass
                                                                                • Ausbildung und Erfahrung, sowie                                        Sie alle vor Vertragsabschluss in Textform gestellten Fragen wahrheits-
                                                                                • der sozialen Wertschätzung und                                         gemäß und vollständig beantwortet haben (vorvertragliche Anzeigepflicht).
                                                                                • des Einkommens
                                                                                                                                                         1.2 Sollen nicht Sie, sondern ein Dritter versicherte Person werden, ist
                                                                           mit der durch den vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Beruf ge-     auch dieser – neben Ihnen – für die wahrheitsgemäße und vollständige
                                                                           prägten Lebensstellung vergleichbar ist.                                      Beantwortung der Fragen verantwortlich.

                                                                           Hierbei berücksichtigen wir die Umstände des Einzelfalls und die höchst-      1.3 Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschut-
                                                                           richterliche Rechtsprechung. Nicht vergleichbar ist in jedem Fall ein kon-    zes erheblich sind und nach denen wir in Textform gefragt haben, von Ih-
                                                                           kret ausgeübter Beruf, wenn sich das jährliche Bruttoeinkommen um mehr        nen oder der versicherten Person nicht oder nicht richtig angegeben wor-
                                                                           als 20 Prozent gegenüber dem vor Eintritt der Berufsunfähigkeit erziel-       den sind, liegt eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vor.
                                                                           ten jährlichen Bruttoeinkommen vermindert hat oder dieser Beruf deut-         Deren Rechtsfolgen hängen davon ab, ob die Anzeigepflicht arglistig, vor-
                                                                           lich geringere Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert.                          sätzlich, grob fahrlässig, einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt wurde.

                                                                           Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist es unerheblich, ob die Berufsun-      1.4 Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Voraussetzungen
                                                                           fähigkeit in dem früheren Beruf fortdauert.                                   wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht

                                                                           3.2 Zur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten jederzeit sachdien-                • vom Versicherungsvertrag zurücktreten (siehe Nummer 2),
                                                                           liche Auskünfte und einmal jährlich umfassende Untersuchungen der ver-              • den Versicherungsvertrag kündigen (siehe Nummer 3),
                                                                           sicherten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen. Die Be-            • den Versicherungsvertrag anpassen (siehe Nummer 4) oder
                                                                           stimmungen der Nummern 1.2 und 1.3 gelten entsprechend.                             • den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten
                                                                                                                                                                  (siehe Nummer 7)
                                                                           3.3 Eine Wiederaufnahme bzw. Änderung der beruflichen Tätigkeit, eine
                                                                           Aufhebung der Verfügung der zuständigen Behörde über das berufliche           können.
                                                                           Tätigkeitsverbot sowie eine Aufhebung des Bescheids der Deutschen Ren-
                                                                           tenversicherung wegen voller Erwerbsminderung oder eines berufsstän-          2       Rücktritt
                                                                           dischen Versorgungswerkes in Deutschland über eine unbefristete Rente
                                                                           wegen vollständiger Berufsunfähigkeit sind uns unverzüglich mitzuteilen.      2.1 Bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der An-
                                                                                                                                                         zeigepflicht können wir vom Versicherungsvertrag zurücktreten.
                                                                           3.4 Leistungseinstellung bei Wegfall der Berufsunfähigkeit
                                                                           Ist die Berufsunfähigkeit nach Abschnitt B Nummer 1 weggefallen, teilen       Im Falle der grob fahrlässigen Verletzung der Anzeigepflicht ist unser Rück-
                                                                           wir Ihnen die Einstellung unserer Leistungen unter Hinweis auf Ihre Rechte    trittsrecht ausgeschlossen, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den
                                                                           in Textform mit. In unserer Mitteilung werden wir Ihnen die Gründe für        Versicherungsvertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände,
                                                                           unsere Entscheidung erläutern. Die Leistungseinstellung wird mit dem          wenn auch zu anderen Bedingungen, abgeschlossen hätten.
                                                                           Ablauf des dritten Monats nach Zugang unserer Mitteilung bei Ihnen wirk-
                                                                           sam. Zu diesem Zeitpunkt muss auch die Beitragszahlung wieder aufge-          2.2     Wenn wir den Rücktritt erklären, besteht kein Versicherungsschutz.
                                                                           nommen werden.
                                                                                                                                                         Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles erklärt, bleibt
                                                                           Ist unsere Leistungspflicht weggefallen, ist wieder die garantierte Berufs-   unsere Leistungspflicht bestehen, wenn uns nachgewiesen wird, dass die
                                                                           unfähigkeitsrente versichert, die vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit      nicht oder nicht richtig angegebenen Umstände weder für den Eintritt
                                                                           versichert war; während der Berufsunfähigkeit durchgeführte Erhöhun-          oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung
                                                                           gen aus der Überschussbeteiligung oder einer gegebenenfalls versicher-        oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich waren.
                                                                           ten Leistungsdynamik bleiben also nicht erhalten.
                                                                                                                                                         2.3 Wenn der Versicherungsvertrag durch Rücktritt aufgehoben wird,
                                                                           3.5   Verletzung der Mitwirkungspflichten                                     erlischt der Versicherungsvertrag, ohne dass ein Auszahlungsbetrag nach
                                                                                 nach Eintritt der Berufsunfähigkeit                                     Abschnitt G Nummer 4 fällig wird. Ist das Überschuss-System Verzinsliche
                                                                           Die Bestimmungen der Nummer 1.3 über die Folgen bei einer Verletzung          Ansammlung vereinbart, werden das Ansammlungsguthaben und der ent-
                                                                           der Mitwirkungspflichten gelten entsprechend.                                 sprechend den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (§ 153 Ab-
                                                                                                                                                         satz 3 VVG) ermittelte Anteil an den Bewertungsreserven – sofern vorhan-
                                                                           4      Verzicht auf die Arztanordnungsklausel                                 den – ausgezahlt. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Beiträge besteht nicht.

                                                                           Grundsätzlich ist die Befolgung von ärztlichen Anordnungen nicht Vor-
                                                                           aussetzung für die Anerkennung von Berufsunfähigkeitsleistungen. Ins-
                                                                           besondere ist die versicherte Person nicht verpflichtet, operative Behand-
                                                                           lungsmaßnahmen, die der untersuchende oder behandelnde Arzt anrät,
                                                                           durchführen zu lassen.


                                                                           14

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                                                                                                                                                         Kapitel I Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung
3     Kündigung                                                              7     Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

3.1 Bei einer einfach fahrlässigen Verletzung der Anzeigepflicht kön-        7.1 Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls durch
nen wir den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem      unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt auf unsere
Monat kündigen.                                                              Annahmeentscheidung Einfluss genommen worden ist. Handelt es sich
                                                                             um Angaben der versicherten Person, können wir Ihnen gegenüber die An-
3.2 Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn uns nachgewie-            fechtung erklären, auch wenn Sie von der Verletzung der vorvertraglichen
sen wird, dass wir den Versicherungsvertrag auch bei Kenntnis der nicht      Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten.
angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, abgeschlos-
sen hätten.                                                                  7.2 Wenn wir nach Nummer 7.1 die Anfechtung erklären, besteht kein
                                                                             Versicherungsschutz. Dies gilt auch dann, wenn die nicht oder nicht rich-
3.3 Wenn wir den Versicherungsvertrag kündigen, wandelt sich der Ver-        tig angegebenen Umstände nachweislich keinen Einfluss auf den Eintritt
sicherungsvertrag nach Abschnitt G Nummer 2.1 in einen vorzeitig bei-        oder die Feststellung des Versicherungsfalles oder den Umfang unserer
tragsfreien Versicherungsvertrag um, sofern die beitragsfreie Mindest-       Leistung gehabt haben.
leistung erreicht wird. Andernfalls wird der Auszahlungsbetrag nach Ab-
schnitt G Nummer 4 – sofern vorhanden – ausgezahlt und der Versiche-         7.3 Wenn der Versicherungsvertrag durch Anfechtung aufgehoben wird,
rungsvertrag endet.                                                          erlischt der Versicherungsvertrag, ohne dass ein Rückkaufswert nach Ab-
                                                                             schnitt G Nummer 5 fällig wird. Ist das Überschuss-System Verzinsliche
4     Vertragsanpassung                                                      Ansammlung vereinbart, werden das Ansammlungsguthaben und der ent-
                                                                             sprechend den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (§ 153
4.1 Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil uns nachgewie-         Absatz 3 VVG) ermittelte Anteil an den Bewertungsreserven – sofern vor-
sen wird, dass wir den Versicherungsvertrag auch bei Kenntnis der nicht      handen – ausgezahlt. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Beiträge besteht
angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, abgeschlos-          nicht.
sen hätten (siehe Nummern 2.1 und 3.2), werden wir verlangen, dass diese
anderen Bedingungen rückwirkend ab Beginn des Versicherungsvertrags          7.4 Unser Recht auf Anfechtung des Versicherungsvertrags können wir
Vertragsbestandteil werden (Vertragsanpassung).                              nur innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsabschluss ausüben.

4.2 Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als          8     Leistungserweiterung / Wiederinkraftsetzung /
zehn Prozent, oder schließen wir den Versicherungsschutz für den nicht             Wiederanhebung
angezeigten Umstand im Rahmen der Vertragsanpassung aus, können Sie
den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer          Wenn eine erneute Risikoprüfung aufgrund einer unsere Leistungspflicht
Mitteilung fristlos kündigen. In unserer Mitteilung werden wir Sie auf das   erweiternden Änderung des Versicherungsvertrags, einer Wiederinkraft-
Kündigungsrecht hinweisen.                                                   setzung oder einer Wiederanhebung vorgenommen wird, gelten die Num-
                                                                             mern 1 bis 7 entsprechend. Die Fristen der Nummern 6.3 und 7.4 begin-
5     Schuldlose Verletzung der vorvertraglichen                             nen mit der Änderung, Wiederinkraftsetzung oder Wiederanhebung be-
      Anzeigepflicht                                                         züglich des geänderten, wieder in Kraft gesetzten oder wieder angeho-
                                                                             benen Teiles des Versicherungsschutzes neu zu laufen.
Wir verzichten auf die uns aus § 19 VVG zustehenden Rechte zur Anpas-
sung und Kündigung des Versicherungsvertrags, sofern die Anzeigepflicht-     9     Erklärungsempfänger
verletzung schuldlos erfolgt ist.
                                                                             Die Ausübung unserer Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertrags-
6     Weitere Voraussetzungen für die Ausübung unseres Rechtes               anpassung sowie zur Anfechtung erfolgt durch eine schriftliche Erklärung.
      auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung
                                                                             Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten genannt haben,
6.1 Unser Recht auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung steht        gilt nach Ihrem Ableben ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese
uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die     Erklärung entgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter nicht vor-
Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir können          handen, oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, können wir den
uns auf unser Recht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Ge-        Inhaber des Versicherungsscheins zur Entgegennahme der Erklärung als
fahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.                      bevollmächtigt ansehen.

6.2 Wir müssen unser Recht auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsan-         Sind die Rechte und Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag abgetre-
passung innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist be-     ten, verpfändet oder gepfändet, können wir unsere Erklärung auch ge-
ginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeige-          genüber einem daraus Berechtigten abgeben.
pflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis er-
langen. Bei Ausübung unseres Rechtes müssen wir die Umstände ange-
ben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dür-    F.	   Beitragszahlung und Folgen der Nichtzahlung
fen wir weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung angeben.
                                                                             1     Beitragszahlung
6.3 Unser Recht können wir nur innerhalb von fünf Jahren seit Vertrags-
abschluss ausüben; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf    1.1 Zahlweise
dieser Frist eingetreten sind. Wurde die Anzeigepflicht vorsätzlich ver-     Die laufenden Beiträge zu Ihrem Versicherungsvertrag können Sie je nach
letzt, beträgt die Frist zehn Jahre.                                         Vereinbarung durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbei-
                                                                             träge entrichten.

                                                                             Die Versicherungsperiode umfasst bei Jahreszahlung ein Jahr, bei unter-
                                                                             jähriger Beitragszahlung entsprechend der Zahlungsweise einen Monat,
                                                                             ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr.


                                                                                                                                                   15

[Seite 16]
Kapitel I Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung


                                                                           Zielbeitrag                                                                       • durch Erhöhung des zu zahlenden Zielbeitrags unter Beibehaltung
                                                                           Der Beitrag steigt in den ersten Versicherungsjahren bis zum Erreichen ei-            des bestehenden Versicherungsschutzes; die Höhe des neuen zu
                                                                           nes vereinbarten Beitrags (Zielbeitrag). Die festgelegten Beitragssteige-             zahlenden Zielbeitrags wird nach anerkannten Regeln der Versiche-
                                                                           rungen, Termine der Steigerungen und der Zielbeitrag werden im Versi-                 rungsmathematik neu berechnet.
                                                                           cherungsschein dokumentiert. Die Höhe des Versicherungsschutzes bleibt            •   durch Reduzierung des Versicherungsschutzes; dieser wird nach
                                                                           durch diese Steigerungen unverändert.                                                 anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik neu berechnet.
                                                                                                                                                             •   durch Verrechnung mit vorhandenem Deckungskapital; hierbei kön-
                                                                           Ändert sich der Zielbeitrag (z.B. durch eine Nachversicherung), ändern sich           nen Sie zwischen einer Verringerung des Versicherungsschutzes
                                                                           die Beiträge vor Erreichen des Zielbeitrags entsprechend und der Versi-               und einer Erhöhung des zu zahlenden Beitrags wählen.
                                                                           cherungsschutz wird angepasst.                                                    •   durch Verrechnung mit vorhandenem Ansammlungsguthaben, so-
                                                                                                                                                                 fern das Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung vereinbart ist.
                                                                           1.2 Einlösungs- und Folgebeitrag
                                                                           Der Einlösungsbeitrag, d.h. der erste laufende Beitrag, wird sofort nach       Eine erneute Beitragsstundung ist nur möglich, wenn die gestundeten
                                                                           Abschluss des Versicherungsvertrags fällig, jedoch nicht vor dem im Ver-       Beiträge aus einer früheren Stundung vollständig beglichen wurden.
                                                                           sicherungsschein angegebenen Beginn des Versicherungsvertrags. Alle
                                                                           weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden jeweils zu Beginn der verein-         3.2 Beitragspause
                                                                           barten Versicherungsperiode fällig.                                            Sie können in Textform verlangen, dass die Beitragszahlung unter Weg-
                                                                                                                                                          fall des Versicherungsschutzes für bis zu sechs Monate unterbrochen wird
                                                                           1.3 Übermittlung der Beiträge                                                  (Beitragspause). Voraussetzung für eine Beitragspause ist, dass der Bei-
                                                                           Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten.       trag für das vor der Beitragspause liegende Versicherungsjahr vollständig
                                                                           Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es, wenn Sie fristge-       gezahlt wurde und die nach Ablauf der Beitragspause verbleibende Bei-
                                                                           recht alles getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht.                    tragszahlungsdauer noch mindestens ein Jahr beträgt.

                                                                           1.4 Lastschriftverfahren                                                       Nach Ablauf der Frist für die Beitragspause leben die Beitragszahlungs-
                                                                           Solange Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden wir Ihre Zahlun-        pflicht und der Versicherungsschutz ohne erneute Risikoprüfung wieder
                                                                           gen so behandeln, als wären sie zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt er-        auf. Die Höhe des anschließenden Zielbeitrags wird nach anerkannten Re-
                                                                           folgt, es sei denn, die Lastschrift wird aufgrund Ihres Verschuldens nicht     geln der Versicherungsmathematik neu berechnet.
                                                                           eingelöst oder Sie widersprechen einer berechtigten Einziehung. Wird eine
                                                                           Lastschrift nicht eingelöst, sind wir zu weiteren Einziehungen berechtigt,     3.3 Herabsetzung des Beitrags
                                                                           nicht aber verpflichtet.                                                       Sie können in Textform verlangen, dass die Höhe des zu zahlenden Bei-
                                                                                                                                                          trags herabgesetzt wird (Herabsetzung des Beitrags). Voraussetzung ist,
                                                                           2     Die Folgen der Nichtzahlung von Beiträgen                                dass der verbleibende jährliche Zielbeitrag – beim Überschuss-System
                                                                                                                                                          Beitragsverrechnung nach Verrechnung mit Überschüssen – mindestens
                                                                           2.1 Die Folgen der Nichtzahlung des Einlösungsbeitrags                         120 Euro beträgt und die jährliche Mindestberufsunfähigkeitsrente von
                                                                           Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht oder nicht rechtzeitig zahlen, kön-       600 Euro nicht unterschritten wird. Durch die Herabsetzung des Beitrags
                                                                           nen wir – solange die Zahlung nicht erfolgt ist – vom Versicherungsver-        verringern sich die versicherten Leistungen nach anerkannten Regeln der
                                                                           trag zurücktreten. Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt des Versicherungs-   Versicherungsmathematik.
                                                                           falles noch nicht gezahlt, besteht keine Leistungspflicht. Dies gilt nicht,
                                                                           wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die Nichtzahlung bzw. die nicht           Wiederanhebung nach Herabsetzung des Beitrags
                                                                           rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.                                 Nach der Herabsetzung des Beitrags können Sie innerhalb von drei Jah-
                                                                                                                                                          ren die Erhöhung des Zielbeitrags bis zur Höhe des unmittelbar vor der
                                                                           2.2 Die Folgen der Nichtzahlung von Folgebeiträgen                             Herabsetzung des Beitrags vereinbarten Zielbeitrags (Wiederanhebung)
                                                                           Wenn ein Folgebeitrag oder ein sonstiger Betrag, den Sie aus dem Versi-        in Textform beantragen.
                                                                           cherungsverhältnis schulden, nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, erhal-
                                                                           ten Sie von uns eine Mahnung in Textform. Begleichen Sie den Rückstand         Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Wiederanhebung der Versi-
                                                                           nicht innerhalb der in der Mahnung gesetzten Frist von mindestens              cherungsfall noch nicht eingetreten ist und die verbleibende Beitragszah-
                                                                           zwei Wochen, entfällt oder vermindert sich der Versicherungsschutz so,         lungsdauer noch mindestens ein Jahr beträgt.
                                                                           als ob Sie eine vorzeitige Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrags
                                                                           verlangt hätten; Abschnitt G Nummer 2.1 gilt daher entsprechend. Auf           Innerhalb von zwölf Monaten ab dem Termin, zu dem die Herabsetzung
                                                                           die Rechtsfolgen werden wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hinweisen.         des Beitrags wirksam wurde, erfolgt die Wiederanhebung ohne erneute
                                                                                                                                                          Risikoprüfung. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Wiederanhebung vom Er-
                                                                           3     Unterstützung bei Zahlungsschwierigkeiten                                gebnis einer erneuten Gesundheits- und finanziellen Angemessenheits-
                                                                                                                                                          prüfung (Finanzielle Angemessenheitsprüfung – siehe Kapitel Spezielle
                                                                           3.1 Beitragsstundung                                                           Klauseln der Allgemeinen Vertragsinformationen) der versicherten Per-
                                                                           Sie können in Textform verlangen, dass unter Beibehaltung des vollen Ver-      son abhängig.
                                                                           sicherungsschutzes die Beiträge für einen Zeitraum von bis zu 24 Mona-
                                                                           ten zinslos gestundet werden. Voraussetzung für eine Beitragsstundung          Erfolgt die Herabsetzung des Beitrags wegen einer Elternzeit der versi-
                                                                           ist, dass der Beitrag für das vor der Beitragsstundung liegende Versiche-      cherten Person, kann die Frist, in der die Wiederanhebung ohne erneute
                                                                           rungsjahr vollständig gezahlt wurde und nach Ablauf der Beitragsstun-          Risikoprüfung erfolgt, bis zu 36 Monate betragen. Voraussetzung ist, dass
                                                                           dung die Versicherungsdauer noch mindestens 24 Monate andauert. Die            die Herabsetzung des Beitrags frühestens drei Monate vor Beginn der El-
                                                                           gestundeten Beiträge sind mit Ablauf des Stundungszeitraumes nachzu-           ternzeit und die Wiederanhebung spätestens innerhalb von drei Monaten
                                                                           zahlen. Auf Antrag können Sie den Beitragsrückstand auch innerhalb ei-         nach Ende der Elternzeit erfolgt. Wird die Elternzeit in mehrere Abschnitte
                                                                           nes Zeitraumes von bis zu 24 Monaten in jährlichen, halbjährlichen, vier-      aufgeteilt, gilt dies entsprechend für jeden Abschnitt der Elternzeit. Für
                                                                           teljährlichen oder monatlichen Raten zinslos ausgleichen.                      den Beginn und das Ende der Elternzeit sind uns geeignete Nachweise vor-
                                                                                                                                                          zulegen.
                                                                           Auf Wunsch kann der Ausgleich des Beitragsrückstands, sofern möglich,
                                                                           auch wie folgt durchgeführt werden:                                            Der Versicherungsschutz nach der Wiederanhebung wird nach anerkann-
                                                                                                                                                          ten Regeln der Versicherungsmathematik neu berechnet. Er ist aufgrund
                                                                                                                                                          der Herabsetzung des Beitrags geringer.


                                                                           16

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                                                                                                                                                           Kapitel I Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung
Sie können den Versicherungsvertrag ebenso mit dem Versicherungs-            Bei einer befristeten vorzeitigen Beitragsfreistellung nach Nummer 3 er-
schutz, wie er unmittelbar vor der Herabsetzung des Beitrags bestanden       folgt die Wiederinkraftsetzung mit Ablauf der Frist, ohne dass Sie dies be-
hat, ab der Wiederanhebung fortführen, indem Sie den Zielbeitrag auf die     antragen müssen.
Höhe des unmittelbar vor der Herabsetzung des Beitrags vereinbarten
Zielbeitrag erhöhen und zum Zeitpunkt der Wiederanhebung eine einma-         Voraussetzung ist jeweils, dass zum Zeitpunkt der Wiederinkraftsetzung
lige Nachzahlung leisten. Die Höhe der Nachzahlung ergibt sich aus der       der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist und die verbleibende Bei-
Differenz zwischen den herabgesetzten Beiträgen und den unmittelbar          tragszahlungsdauer noch mindestens ein Jahr beträgt.
vor der Herabsetzung vereinbarten Beiträgen.
                                                                             Innerhalb von zwölf Monaten ab dem Termin, zu dem die vorzeitige Bei-
Die Wiederanhebung erfolgt mit unveränderten Rechnungsgrundlagen.            tragsfreistellung wirksam wurde, erfolgt die Wiederinkraftsetzung ohne
                                                                             erneute Risikoprüfung. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Wiederinkraftset-
3.4 Beitragsstundung, Beitragspause, Herabsetzung des Beitrags und           zung vom Ergebnis einer erneuten Gesundheits- und finanziellen Ange-
Wiederanhebung werden gebührenfrei durchgeführt.                             messenheitsprüfung (Finanzielle Angemessenheitsprüfung – siehe Kapi-
                                                                             tel Spezielle Klauseln der Allgemeinen Vertragsinformationen) der versi-
                                                                             cherten Person abhängig.
G.	 Kündigung oder vorzeitige Beitragsfreistellung des
    Versicherungsvertrags                                                    Erfolgt die vorzeitige Beitragsfreistellung wegen einer Elternzeit der ver-
                                                                             sicherten Person, kann die Frist, in der die Wiederinkraftsetzung ohne er-
1     Kündigung                                                              neute Risikoprüfung erfolgt, bis zu 36 Monate betragen. Voraussetzung
                                                                             ist, dass die vorzeitige Beitragsfreistellung frühestens drei Monate vor
Sie können Ihren Versicherungsvertrag jederzeit zum Ende einer Versiche-     Beginn der Elternzeit und die Wiederinkraftsetzung spätestens innerhalb
rungsperiode kündigen.                                                       von drei Monaten nach Ende der Elternzeit erfolgt. Wird die Elternzeit in
                                                                             mehrere Abschnitte aufgeteilt, gilt dies entsprechend für jeden Abschnitt
Die Kündigung muss in Textform erfolgen.                                     der Elternzeit. Für den Beginn und das Ende der Elternzeit sind uns geeig-
                                                                             nete Nachweise vorzulegen.
Durch die Kündigung wandelt sich der Versicherungsvertrag nach Num-
mer 2.1 grundsätzlich in einen vorzeitig beitragsfreien Versicherungsver-    Der Versicherungsvertrag wird mit dem Zielbeitrag, wie er vor der Bei-
trag mit herabgesetzter Berufsunfähigkeitsrente um. Ein Auszahlungs-         tragsfreistellung vereinbart war, wieder in Kraft gesetzt. Der Versiche-
betrag nach Nummer 4 – sofern vorhanden – wird nur fällig, wenn die jähr-    rungsschutz ist aufgrund der während der Beitragsfreistellung nicht ge-
liche beitragsfreie Mindestberufsunfähigkeitsrente von 300 Euro nicht        zahlten Beiträge geringer.
erreicht wird.
                                                                             Sie können den Versicherungsvertrag ebenso mit dem Versicherungs-
2     Vorzeitige Beitragsfreistellung                                        schutz, wie er vor der Beitragsfreistellung bestanden hat, wieder in Kraft
                                                                             setzen, wenn der Zielbeitrag ab der Wiederinkraftsetzung entsprechend
2.1 Unter Beachtung der in Nummer 1 genannten Termine können Sie             erhöht wird. Der erhöhte Zielbeitrag wird nach anerkannten Regeln der
in Textform verlangen, vorzeitig von Ihrer Beitragszahlungspflicht befreit   Versicherungsmathematik neu berechnet.
zu werden.
                                                                             Die Wiederinkraftsetzung erfolgt mit unveränderten Rechnungsgrundla-
Bei der vorzeitigen Beitragsfreistellung wird – soweit vorhanden – der       gen.
Rückkaufswert nach Nummer 5, vermindert um den Abzug nach Num-
mer 6 sowie um rückständige Beiträge, für die Bildung einer beitragsfreien   Die Wiederinkraftsetzung wird gebührenfrei durchgeführt.
Berufsunfähigkeitsrente verwendet, die nach anerkannten Regeln der Ver-
sicherungsmathematik neu errechnet wird.                                     3     Befristete vorzeitige Beitragsfreistellung

Für den beitragsfreien Versicherungsvertrag gilt, gegebenenfalls abwei-      Die in Nummer 2 beschriebene vorzeitige Beitragsfreistellung können Sie
chend von einer zuvor getroffenen Vereinbarung für die beitragspflich-       auch auf einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten befristen.
tige Zeit, das Überschuss-System Sofortbonus. Ein gegebenenfalls vor-
handenes Ansammlungsguthaben aus dem Überschuss-System Verzins-              4     Auszahlungsbetrag
liche Ansammlung ist von der vorzeitigen Beitragsfreistellung nicht be-
troffen und wird weiterhin verzinst (siehe Abschnitt C Nummer 2.4) oder      Der Auszahlungsbetrag ist der garantierte Auszahlungsbetrag zuzüglich
auf Ihr Verlangen in Textform hin ausgezahlt. War für die beitragspflich-    der Leistungen aus der Überschussbeteiligung (zur Überschussbeteiligung
tige Zeit das Überschuss-System Sofortbonus vereinbart, vermindert sich      siehe Abschnitt C). Leistungen aus der Überschussbeteiligung erhalten
durch die vorzeitige Beitragsfreistellung auch der Berufsunfähigkeits-       Sie nur bei vereinbartem Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung.
schutz aus der Überschussbeteiligung.
                                                                             Der garantierte Auszahlungsbetrag ist der Rückkaufswert nach Nummer 5,
Haben Sie die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht beantragt und        vermindert um den Abzug nach Nummer 6.
wird die jährliche beitragsfreie Mindestberufsunfähigkeitsrente von
300 Euro nicht erreicht, erhalten Sie – sofern vorhanden – den Auszah-       Die Höhe des garantierten Auszahlungsbetrags können Sie der Tabelle der
lungsbetrag nach Nummer 4 und der Versicherungsvertrag endet.                Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.

Die garantierte Höhe der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente können       5     Rückkaufswert
Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.
                                                                             Der Rückkaufswert ist das Deckungskapital ohne Berücksichtigung der
2.2 Wiederinkraftsetzung nach vorzeitiger Beitragsfreistellung               Überschussbeteiligung zum Termin, zu dem die Kündigung oder die vor-
Nach der vorzeitigen Beitragsfreistellung können Sie innerhalb von           zeitige Beitragsfreistellung wirksam wird.
drei Jahren die Wiederaufnahme der Beitragszahlung (Wiederinkraftset-
zung) bis zur Höhe des ursprünglichen Versicherungsschutzes in Textform      Die garantierte Höhe des Rückkaufswertes können Sie der Tabelle der Ga-
beantragen.                                                                  rantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.


                                                                                                                                                     17

[Seite 18]
Kapitel I Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung


                                                                           6     Abzug bei Kündigung oder vorzeitiger                                     H.	 Gestaltungsrechte während der Vertragsdauer /
                                                                                 Beitragsfreistellung                                                         Empfänger der Versicherungsleistung
                                                                           6.1 Bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung nehmen wir ei-         1       Bezugsrecht, Abtretung und Verpfändung
                                                                           nen Abzug nach Nummern 6.2, 6.3 und 6.4 vor. Die Höhe des Abzugs kön-
                                                                           nen Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.              1.1 Widerrufliches Bezugsrecht
                                                                                                                                                          Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir an Sie als un-
                                                                           6.2 Durch Kündigung oder vorzeitige Beitragsfreistellung ergibt sich           seren Versicherungsnehmer oder an Ihre Erben, falls Sie uns keine andere
                                                                           für den verbleibenden Versicherungsbestand eine verschlechterte Risiko-        Person benannt haben, die die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag
                                                                           situation. Kündigungen oder vorzeitige Beitragsfreistellungen erfolgen         erwerben soll (Bezugsberechtigter). Bis zur jeweiligen Fälligkeit können
                                                                           erfahrungsgemäß überwiegend dann, wenn aufgrund des Gesundheits-               Sie das Bezugsrecht jederzeit widerrufen.
                                                                           zustands erwartet wird, dass der Versicherungsfall nicht eintritt und des-
                                                                           halb die Aufrechterhaltung des Versicherungsvertrags nicht für erforder-       1.2 Unwiderrufliches Bezugsrecht
                                                                           lich gehalten wird. Im Gegensatz dazu wird bei inzwischen eingetretenen        Sie können auch ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte so-
                                                                           gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht auf den Versicherungsschutz          fort und unwiderruflich die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag er-
                                                                           verzichtet. Für den verbleibenden Versicherungsbestand ergibt sich da-         werben soll. Sobald wir Ihre Erklärung erhalten haben, kann dieses Bezugs-
                                                                           durch ein durchschnittlich schlechteres Risiko. Deshalb dient dieser Teil      recht nur noch mit Zustimmung des von Ihnen benannten Bezugsberech-
                                                                           des Abzugs dem Ausgleich der Verschlechterung der Risikolage für den           tigten aufgehoben werden.
                                                                           verbleibenden Versichertenbestand. Dieser Teil des Abzugs wird in Pro-
                                                                           zent des Rückkaufswertes bemessen. Die Höhe des Prozentsatzes kön-             1.3 Wirksamkeit von Bezugsrechten, Abtretungen und Verpfändungen
                                                                           nen Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.              Die Einräumung und der Widerruf eines widerruflichen Bezugsrechts und
                                                                                                                                                          die Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts sind uns gegenüber
                                                                           6.3 Das der Berechnung des Rückkaufswertes und der beitragsfreien              nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in
                                                                           Berufsunfähigkeitsrente zugrunde liegende Deckungskapital wird auf Ba-         Textform angezeigt worden sind. Das Gleiche gilt für Abtretungen und
                                                                           sis der Beiträge ohne Berücksichtigung der Überschussbeteiligung ermit-        Verpfändungen, soweit derartige Verfügungen überhaupt rechtlich mög-
                                                                           telt. Ein Teil des jeweiligen Beitrags wurde im Überschuss-System Bei-         lich sind. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie; es können aber
                                                                           tragsverrechnung nicht gezahlt bzw. im Überschuss-System Verzinsliche          auch andere Personen sein, sofern Sie bereits vorher Verfügungen im Sinne
                                                                           Ansammlung wieder gutgeschrieben. Unter Berücksichtigung der nicht             der Nummer 1.2 vorgenommen haben.
                                                                           gezahlten bzw. wieder gutgeschriebenen Beitragsteile fällt das Deckungs-
                                                                           kapital niedriger aus. Hierfür dient dieser Teil des Abzugs als Ausgleich.     2       Nachversicherungsgarantie bei Versicherungsverträgen
                                                                           Dieser Teil des Abzugs wird in Prozent des Rückkaufswertes bemessen.                   mit laufender Beitragszahlung
                                                                           Die Höhe des Prozentsatzes können Sie der Tabelle der Garantiewerte
                                                                           (siehe Nummer 7) entnehmen. Dieser Teil des Abzugs entfällt beim Über-         2.1 Bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung haben
                                                                           schuss-System Sofortbonus.                                                     Sie das Recht, eine Erhöhung der vereinbarten Versicherungsleistungen
                                                                                                                                                          ohne erneute Risikoprüfung, mit Ausnahme der finanziellen Angemessen-
                                                                           6.4 Durch die Kündigung oder die vorzeitige Beitragsfreistellung ent-          heitsprüfung, unter Berücksichtigung der Nummern 2.2 bis 2.7 zu verlan-
                                                                           stehen uns Verwaltungskosten. Dieser Teil des Abzugs beträgt 60 Euro           gen (Nachversicherung).
                                                                           und dient hierfür zum pauschalen Ausgleich.
                                                                                                                                                          2.2 Ereignisabhängige Nachversicherung
                                                                           6.5 Auf Ihr Verlangen hin müssen zunächst wir nachweisen, dass der             Sie können eine Nachversicherung innerhalb von zwölf Monaten nach Ein-
                                                                           Abzug ganz und in seinen einzelnen Teilen dem Grunde und der Höhe nach         tritt folgender Ereignisse, die während der Versicherungsdauer eingetre-
                                                                           zutrifft. Können Sie nachweisen, dass in Ihrem Fall ein Teil des Abzugs oder   ten sind, verlangen. Innerhalb der genannten Frist sind uns geeignete
                                                                           der gesamte Abzug dem Grunde nach nicht zutrifft, dann entfällt dieser         Nachweise dafür vorzulegen, dass die jeweiligen Voraussetzungen für die
                                                                           Teil des Abzugs oder der gesamte Abzug; können Sie nachweisen, dass der        Nachversicherung eingetreten sind.
                                                                           gesamte Abzug oder einer seiner Teile niedriger zu beziffern ist, dann wird
                                                                           der Abzug entsprechend Ihrem Nachweis herabgesetzt.                                • Ereignisse:
                                                                                                                                                              • Heirat der versicherten Person,
                                                                           6.6 Der Abzug bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung ist              • Geburt eines Kindes der versicherten Person,
                                                                           für Sie wirtschaftlich nachteilig.                                                 • Adoption eines minderjährigen Kindes durch die versicherte Person,
                                                                                                                                                              • Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit durch die versicherte
                                                                           7     Tabelle der Garantiewerte                                                        Person nach erstmaliger ununterbrochener Elternzeit von mindes-
                                                                                                                                                                  tens zwölf Monaten für ein Kind; eine Nachversicherung aufgrund
                                                                           Nähere Informationen zur garantierten Höhe des Rückkaufswertes, der                    dieses Ereignisses ist nur möglich, wenn noch keine Nachversiche-
                                                                           beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente, des Auszahlungsbetrags und des                 rung aufgrund von Geburt oder Adoption für das jeweilige Kind in
                                                                           Abzugs können Sie der Tabelle der Garantiewerte (Individuelle Vertrags-                Anspruch genommen worden ist,
                                                                           informationen und Versicherungsschein) entnehmen.                                  •   Erreichen der Volljährigkeit der versicherten Person,
                                                                                                                                                              •   Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft im Sinne des
                                                                           8     Beitragsrückzahlung                                                              Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) der versicherten Person,
                                                                                                                                                              •   Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, die erstmalig
                                                                           Ein Anspruch auf Rückzahlung der Beiträge besteht nicht.                               zum Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzli-
                                                                                                                                                                  chen Rentenversicherung führt,
                                                                                                                                                              •   Steigerung des regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommens der
                                                                                                                                                                  versicherten Person aus nichtselbstständiger Tätigkeit um mehr
                                                                                                                                                                  als zehn Prozent gegenüber dem regelmäßigen monatlichen Durch-
                                                                                                                                                                  schnittsbruttoeinkommen der letzten zwölf Monate,


                                                                           18

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                                                                                                                                                             Kapitel I Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung
   • Steigerung des erzielten Gewinns vor Steuern aus selbstständiger          2.5     Außerdem gelten für die Nachversicherung folgende Bestimmungen:
       oder freiberuflicher Tätigkeit der versicherten Person im Durch-
       schnitt der letzten drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahre um              • Die Begrenzung der Höhe der Berufsunfähigkeitsrente für den bei
       zehn Prozent im Vergleich zum durchschnittlich erzielten Gewinn                 Abschluss des Versicherungsvertrags ausgeübten Beruf darf nicht
       vor Steuern in dem 3-Jahres-Zeitraum, der diesen letzten drei Ka-               überschritten werden. Ist die versicherte Person bei Abschluss des
       lenderjahren voranging,                                                         Versicherungsvertrags Schüler, gilt diese Begrenzung ab wirksamer
   •   Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, die erstmalig                  Umstellung nach Abschnitt J Nummer 2.1 für den uns dann ange-
       zum Überschreiten der Pflichtversicherungsgrenze in der Gesetz-                 zeigten Beruf.
       lichen Krankenversicherung führt,                                           •   Die versicherte jährliche Berufsunfähigkeitsrente der Nachversi-
   •   erstmaliger Aufnahme einer der Ausbildung bzw. dem Studium ent-                 cherung, gegebenenfalls inklusive Sofortbonus, muss mindestens
       sprechenden beruflichen Tätigkeit bei versicherten Schülern, Stu-               600 Euro betragen.
       denten und Auszubildenden,                                                  •   Die zum jeweiligen Zeitpunkt der Nachversicherung bestehende
   •   erfolgreicher Abschluss einer staatlich anerkannten beruflichen                 versicherte jährliche Berufsunfähigkeitsrente, gegebenenfalls in-
       Weiterqualifizierung zum Fachwirt, zum Betriebswirt, zum Techni-                klusive Sofortbonus, darf sich um bis zu 25 Prozent, höchstens je-
       ker oder erfolgreiches Ablegen einer Meisterprüfung durch die ver-              doch um 6.000 Euro, erhöhen.
       sicherte Person,                                                            •   Bei versicherten Schülern, Studenten und Auszubildenden gilt: Bei
   •   erfolgreicher Abschluss einer akademischen beruflichen Weiterqua-               erstmaliger Aufnahme einer der Ausbildung bzw. dem Studium ent-
       lifizierung (z.B. Facharztausbildung, Master of Science) oder erfolg-           sprechenden beruflichen Tätigkeit kann sich die versicherte jährli-
       reicher Abschluss für rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Be-             che Berufsunfähigkeitsrente, gegebenenfalls inklusive Sofortbo-
       rufe (z.B. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notar), sofern die dann            nus, um bis zu 100 Prozent erhöhen. Die versicherte jährliche Be-
       ausgeübte Tätigkeit der versicherten Person in unmittelbarem Zu-                rufsunfähigkeitsrente, gegebenenfalls inklusive Sofortbonus, darf
       sammenhang mit dem erfolgreichen Abschluss steht,                               nach der Erhöhung höchstens 30.000 Euro betragen.
   •   erstmaliger Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit der versi-             •   Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente aller Nachversicherungen, ge-
       cherten Person, sofern die versicherte Person aus dieser Tätigkeit              gebenenfalls inklusive Sofortbonus, darf insgesamt 24.000 Euro
       ihr hauptsächliches Einkommen bezieht,                                          nicht überschreiten.
   •   Aufnahme einer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit mit           •   Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente, gegebenenfalls inklusive So-
       Kammerzugehörigkeit der versicherten Person,                                    fortbonus, darf 90.000 Euro nicht überschreiten.
   •   Wegfall der Versicherungspflicht der versicherten Person in der ge-         •   Der Anspruch der versicherten Person auf Leistungen wegen Be-
       setzlichen Rentenversicherung oder in einem berufsständischen                   rufsunfähigkeit darf durch die Nachversicherung ein angemesse-
       Versorgungswerk in Deutschland,                                                 nes Verhältnis zum Arbeitseinkommen nicht überschreiten. Dabei
   •   Wegfall oder Minderung der Versorgungsanwartschaft der versi-                   sind für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bestehende
       cherten Person aus einer betrieblichen Altersversorgung mit Inva-               oder vergleichbare Ansprüche der versicherten Person zu berück-
       liditätsabsicherung; eine Nachversicherung aufgrund dieses Ereig-               sichtigen (Finanzielle Angemessenheitsprüfung – siehe Kapitel Spe-
       nisses ist nur möglich, wenn die versicherte Person sich in einem               zielle Klauseln der Allgemeinen Vertragsinformationen).
       neuen, ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet und der Versi-
       cherungsvertrag aus der betrieblichen Altersversorgung nicht durch      2.6     Ihr Recht auf Nachversicherung erlischt,
       die versicherte Person oder einen neuen Arbeitgeber als Versiche-
       rungsnehmer beitragspflichtig fortgeführt wird,                             • wenn die versicherte Person im Falle der ereignisabhängigen Nach-
   •   die versicherte Person ist in der gesetzlichen Rentenversicherung               versicherung das 50. Lebensjahr oder im Falle der ereignisunabhän-
       oder einem berufsständischen Versorgungswerk in Deutschland                     gigen Nachversicherung das 40. Lebensjahr vollendet hat oder
       nicht mehr oder in geringerem Umfang gegen Invalidität abgesi-              •   die verbleibende Beitragszahlungsdauer weniger als fünf Jahre be-
       chert, da die gesetzliche Rentenversicherung oder das berufsstän-               trägt oder
       dische Versorgungwerk den Umfang der Absicherung reduziert hat,             •   sobald erstmals Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt
   •   Erwerb einer Immobilie durch die versicherte Person, die diese selbst           werden oder der Versicherungsfall eingetreten ist.
       bewohnt, oder Aufnahme eines Darlehens durch die versicherte Per-
       son in Höhe von mindestens 50.000 Euro für einen Aus- oder Um-          2.7 Wenn wir eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung feststel-
       bau einer Immobilie, die diese selbst bewohnt.                          len, erlischt Ihr Recht auf Nachversicherung und es gelten die Regelungen
                                                                               in Abschnitt E entsprechend für bereits bestehende Nachversicherungen.
Der Versicherungsschutz aus der ereignisabhängigen Nachversicherung
beginnt zur nächsten Beitragsfälligkeit, nachdem uns die Erklärung zur         3       Erhöhungen bei Versicherungsverträgen
Nachversicherung und die geeigneten Nachweise vorliegen und Sie den                    mit laufender Beitragszahlung
erhöhten Beitrag gezahlt haben.
                                                                               3.1 Sie haben das Recht, bis zu fünfmal eine Erhöhung der vereinbar-
2.3 Ereignisunabhängige Nachversicherung                                       ten Versicherungsleistungen zu verlangen, sofern die folgenden Voraus-
Unabhängig vom Eintritt eines Ereignisses können Sie eine Nachversiche-        setzungen erfüllt sind:
rung innerhalb von fünf Jahren nach Versicherungsbeginn einmalig ver-
langen.                                                                            • Es handelt sich um einen Versicherungsvertrag mit noch laufender
                                                                                       Beitragszahlung.
Der Versicherungsschutz aus der ereignisunabhängigen Nachversicherung              • Die verbleibende Beitragszahlungsdauer beträgt noch mindestens
beginnt zur nächsten Beitragsfälligkeit, nachdem uns die Erklärung zur                 fünf Jahre.
Nachversicherung vorliegt und Sie den erhöhten Beitrag gezahlt haben.              • Die einzelne Erhöhung muss den Zielbeitrag um mindestens
                                                                                       120 Euro pro Jahr erhöhen.
2.4 Die Nachversicherung erfolgt in dem bestehenden Versicherungs-                 • Der Beitrag aller Erhöhungen darf höchstens 200 Prozent des bei
vertrag. Ihr werden der gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Tarifbe-              Versicherungsbeginn vereinbarten Zielbeitrags betragen.
stimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zugehörigen Allgemei-                  • Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente, gegebenenfalls inklusive So-
nen, Besonderen oder Ergänzenden Bedingungen – und alle sonstigen gel-                 fortbonus, darf durch die Erhöhung 72.000 Euro nicht überschreiten.
tenden Vereinbarungen zugrunde gelegt.                                             • Es sind keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt wor-
                                                                                       den und der Versicherungsfall ist noch nicht eingetreten.


                                                                                                                                                       19

[Seite 20]
Kapitel I Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung


                                                                           Die Erhöhung erfolgt in dem bestehenden Versicherungsvertrag. Ihr wer-        5       Qualifikationsbonus für Berufseinsteiger
                                                                           den der gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Tarifbestimmungen, den
                                                                           Rechnungsgrundlagen und den zugehörigen Allgemeinen, Besonderen               5.1 Der Qualifikationsbonus für Berufseinsteiger kann nur ausgeübt
                                                                           oder Ergänzenden Bedingungen – und alle sonstigen geltenden Vereinba-         werden, wenn die versicherte Person bei Vertragsabschluss Schüler, Aus-
                                                                           rungen zugrunde gelegt.                                                       zubildender oder Student war.

                                                                           3.2 Ihr Recht auf Erhöhung ist vom Ergebnis einer erneuten Gesund-            5.2 Sie können innerhalb von zwölf Monaten nach erfolgreichem Ab-
                                                                           heitsprüfung der versicherten Person abhängig.                                schluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums seitens der versicher-
                                                                                                                                                         ten Person eine Überprüfung der individuellen Risikoeinstufung anhand
                                                                           3.3 Außerdem ist Ihr Recht auf Erhöhung davon abhängig, dass der An-          des ausgeübten Berufs der versicherten Person unter Berücksichtigung
                                                                           spruch der versicherten Person auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit         der persönlichen Berufsmerkmale verlangen, sofern die folgenden Vor-
                                                                           durch die Erhöhung ein angemessenes Verhältnis zum Arbeitseinkommen           aussetzungen erfüllt sind:
                                                                           nicht überschreitet. Dabei sind für den Fall der Berufs- oder Erwerbsun-
                                                                           fähigkeit bestehende oder vergleichbare Ansprüche zu berücksichtigen                • Es handelt sich um einen Versicherungsvertrag mit laufender Bei-
                                                                           (Finanzielle Angemessenheitsprüfung – siehe Kapitel Spezielle Klauseln                 tragszahlung.
                                                                           der Allgemeinen Vertragsinformationen). Außerdem gelten die bei Ab-                 • Der dann ausgeübte Beruf der versicherten Person steht in unmit-
                                                                           schluss des Versicherungsvertrags für die Berufsunfähigkeitsrente maß-                 telbarem Zusammenhang mit dem erfolgreichen Abschluss und
                                                                           geblichen Begrenzungen.                                                                wird im Rahmen der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tä-
                                                                                                                                                                  tigkeit der versicherten Person ausgeübt.
                                                                           3.4 Der Versicherungsschutz aus der Erhöhung beginnt zur nächsten
                                                                           Beitragsfälligkeit, nachdem uns Ihre Erklärung zur Erhöhung vorliegt, die     Als berufliche Tätigkeit gelten hierbei Vollzeit- bzw. Teilzeittätigkeiten als
                                                                           Gesundheitsprüfung und die finanzielle Angemessenheitsprüfung abge-           Angestellter oder Arbeiter sowie selbstständige und freiberufliche Tätig-
                                                                           schlossen sind und Sie den erhöhten Beitrag gezahlt haben.                    keiten, in einem zeitlich unbefristeten oder in einem auf mindestens
                                                                                                                                                         zwei Jahre befristeten Arbeitsverhältnis. Keine beruflichen Tätigkeiten im
                                                                           4        Verlängerung des Versicherungsvertrags ohne erneute                  Sinne dieser Bedingungen sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
                                                                                    Risikoprüfung                                                        (z.B. „Minijobs“ oder „Ein-Euro-Jobs“) sowie Praktika und Aushilfstätig-
                                                                                                                                                         keiten (z.B. Studenten- oder Schülerjobs, Saisontätigkeiten).
                                                                           4.1 Sie haben das Recht, im Fall der Erhöhung der Regelaltersgrenze in
                                                                           der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Ver-         Hierzu sind uns innerhalb der Frist geeignete Nachweise vorzulegen.
                                                                           sorgungswerk in Deutschland, in dem die versicherte Person Mitglied ist,
                                                                           einmalig eine entsprechende Verlängerung der Versicherungs- und Leis-         5.3 Führt die Überprüfung, welche wir – ohne erneute Risikoprüfung –
                                                                           tungsdauer Ihres Versicherungsvertrags ohne erneute Risikoprüfung zu          mit den Rechnungsgrundlagen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
                                                                           verlangen.                                                                    vornehmen, zu einer Verringerung des Beitrags, werden wir diese zukünf-
                                                                                                                                                         tig berücksichtigen.
                                                                           Die Versicherungs- und Leistungsdauer kann um die Zeitspanne verlän-
                                                                           gert werden, um die die Regelaltersgrenze erhöht wurde, höchstens je-         Der Beitrag verringert sich ab der nächsten Beitragsfälligkeit nach Vor-
                                                                           doch bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres der versicherten Person. Ist     lage des Nachweises und Abschluss unserer Überprüfung.
                                                                           diese Verlängerung nach den bei Abschluss des Versicherungsvertrags
                                                                           maßgeblichen Begrenzungen nicht versicherbar, kann stattdessen bis zum        5.4 Führt die Überprüfung zu einer Verringerung des Beitrags, begin-
                                                                           jeweiligen höchstmöglichen Endalter verlängert werden.                        nen die Fristen bezüglich der Verletzung der Anzeigepflicht in Abschnitt
                                                                                                                                                         E im Hinblick auf die Angaben zur Risikoeinstufung im Rahmen des Qua-
                                                                           Die Verlängerung Ihres Versicherungsvertrags können Sie innerhalb von         lifikationsbonus für Berufseinsteiger neu zu laufen.
                                                                           zwölf Monaten nach Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung verlangen.

                                                                           4.2      Sie können das Recht auf Verlängerung nicht ausüben,                 I.	     Allgemeine Vertragsbestimmungen

                                                                                • wenn die versicherte Person das 55. Lebensjahr vollendet hat,          1       Beginn des Versicherungsschutzes
                                                                                • wenn die Versicherungsdauer Ihres Versicherungsvertrags höchs-
                                                                                    tens bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres der versicherten Per-   Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Versicherungsvertrag aufgrund
                                                                                    son vereinbart ist,                                                  der Willenserklärungen der beiden Vertragspartner abgeschlossen wor-
                                                                                •   wenn der Versicherungsvertrag beitragsfrei gestellt ist,             den ist und Sie den Einlösungsbeitrag gezahlt haben. Vor dem im Versi-
                                                                                •   sobald erstmals Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt         cherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn besteht kein Versi-
                                                                                    werden oder der Versicherungsfall eingetreten ist.                   cherungsschutz.

                                                                           4.3 Die Verlängerung erfolgt in dem bestehenden Versicherungsver-             Ein vorläufiger Versicherungsschutz wird hierdurch nicht berührt.
                                                                           trag. Ihr werden der gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Tarifbestim-
                                                                           mungen, den Rechnungsgrundlagen und den zugehörigen Allgemeinen,              2       Informationen während der Vertragslaufzeit
                                                                           Besonderen oder Ergänzenden Bedingungen – und alle sonstigen gelten-
                                                                           den Vereinbarungen zugrunde gelegt.                                           Bei den Überschuss-Systemen Beitragsverrechnung und Sofortbonus in-
                                                                                                                                                         formieren wir Sie, wenn sich der Prozentsatz der Überschussbeteiligung
                                                                           Mit der Verlängerung ändert sich der Zielbeitrag nach anerkannten Re-         ändert. Beim Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung teilen wir Ih-
                                                                           geln der Versicherungsmathematik. In der Regel führt dies zu einer Erhö-      nen einmal jährlich den aktuellen Stand der Überschussbeteiligung mit.
                                                                           hung des Zielbeitrags. Die Verlängerung wird zur nächsten Beitragsfällig-     Auf Wunsch können Sie den aktuellen Stand Ihres Versicherungsvertrags
                                                                           keit wirksam, nachdem uns Ihre Erklärung zur Verlängerung zugegangen          jederzeit von uns erfahren.
                                                                           ist und Sie den erhöhten Beitrag gezahlt haben.


                                                                           20

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                                                                                                                                                              Kapitel I Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung
3       Regelungen zur Leistungsauszahlung                                     Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten sowie der
                                                                               übrigen Kosten und der darin enthaltenen Verwaltungskosten können Sie
3.1 Auszahlung in Euro                                                         den vorvertraglichen Informationen entnehmen.
Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir als Geldleistung
in Euro.                                                                       6.2 Für die Berücksichtigung der Abschluss- und Vertriebskosten Ihres
                                                                               Versicherungsvertrags in unserem Jahresabschluss ist das Verrechnungs-
3.2 Überweisung der Leistungen                                                 verfahren nach § 4 Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) maßge-
Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten auf seine            bend. Hierbei werden die ersten Beiträge zur Tilgung von Abschluss- und
Kosten. Bei Überweisungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirt-           Vertriebskosten herangezogen, soweit die Beiträge nicht für Leistungen
schaftsraumes trägt der Empfangsberechtigte auch die damit verbun-             im Versicherungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebs in der jeweiligen
dene Gefahr.                                                                   Versicherungsperiode und für die Bildung der bilanziellen Deckungsrück-
                                                                               stellung bestimmt sind. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach
3.3 Verrechnung von ausstehenden Beträgen                                      der Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 Prozent der Summe der für
Bei Fälligkeit von Leistungen aus dem Versicherungsvertrag verrechnen          die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrags vereinbarten Beiträge
wir Beitragsrückstände oder sonstige ausstehende Beträge.                      (Beitragssumme) beschränkt.

4       Meldung von Adress- und Namensänderungen                               Damit auch in den ersten Jahren bereits Beitragsteile bei einer Kündigung
                                                                               oder vorzeitigen Beitragsfreistellung zur Verfügung stehen, werden Ab-
4.1 Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüglich mit-         schluss- und Vertriebskosten in Höhe von bis zu 2,5 Prozent der Beitrags-
teilen. Andernfalls können für Sie Nachteile entstehen, da wir eine an Sie     summe nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik gleich-
zu richtende Willenserklärung mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zu-       mäßig auf die ersten 60 beitragspflichtigen Monate verteilt. Ist die ver-
letzt bekannte Anschrift senden können. In diesem Fall gilt unsere Erklä-      einbarte Beitragszahlungsdauer kürzer als 60 Monate, verteilen wir die
rung drei Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes als zugegan-        Kosten gleichmäßig auf die kürzere Beitragszahlungsdauer. Bereits ver-
gen. Dies gilt auch, wenn Sie den Versicherungsvertrag für Ihren Gewerbe-      rechnete Abschluss- und Vertriebskosten werden nicht erstattet.
betrieb abgeschlossen und Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben.
                                                                               Zeiträume, in denen der Versicherungsvertrag beitragsfrei gestellt ist, wer-
4.2 Bei Änderung Ihres Namens gilt Nummer 4.1 entsprechend. Außer-             den bei der Ermittlung des 60-Monats-Zeitraumes nicht berücksichtigt.
dem ist uns ein geeigneter Nachweis über die Namensänderung vorzulegen.
                                                                               Bei Erhöhungen, z.B. dynamischen Erhöhungen oder Nachversicherungen,
5       Weitere Mitteilungspflichten                                           wird jeder Erhöhungsteil hinsichtlich der Abschluss- und Vertriebskosten
                                                                               wie ein eigenständiger Versicherungsvertrag behandelt.
5.1 Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Spei-
cherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und Daten zu Ih-           6.3   Die übrigen Kosten werden über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt.
rem Versicherungsvertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die hierfür
notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen bei Abschluss des Ver-         6.4 Das beschriebene Verfahren zur Verrechnung der Abschluss- und
sicherungsvertrags, bei Änderung nach Abschluss des Versicherungsver-          Vertriebskosten hat wirtschaftlich zur Folge, dass in der Anfangszeit Ih-
trags oder auf Nachfrage unverzüglich – d.h. ohne schuldhaftes Zögern –        res Versicherungsvertrags keine oder nur geringe Beträge für einen Rück-
zur Verfügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit       kaufswert vorhanden sind. Dies ist für Sie wirtschaftlich nachteilig. Nä-
der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Versicherungsvertrag ha-      here Informationen zur garantierten Höhe des Rückkaufswertes, der bei-
ben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist.                         tragsfreien Berufsunfähigkeitsrente, des Auszahlungsbetrags und des Ab-
                                                                               zugs können Sie der Tabelle der Garantiewerte (Individuelle Vertragsin-
5.2 Notwendige Informationen im Sinne von Nummer 5.1 sind insbe-               formationen und Versicherungsschein) entnehmen.
sondere alle Umstände, die für die Beurteilung
                                                                               7     Sonstige Kosten
    • Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit,
    • der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem      Mit sonstigen Kosten belasten wir Sie oder Ihren Versicherungsvertrag
        Versicherungsvertrag haben und                                         nur aus besonderen, von Ihnen veranlassten, Gründen (z.B. bei Ausstel-
    •   der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers                  lung eines Ersatzversicherungsscheins oder Beitragsverzug) zum pauscha-
                                                                               len Ausgleich der durchschnittlich entstehenden Kosten. Einzelheiten
maßgebend sein können.                                                         dazu, insbesondere zur jeweiligen Kostenveranlassung und -höhe, ent-
                                                                               nehmen Sie bitte unserer Gebührenübersicht (Gebührenübersicht – siehe
Dazu zählen insbesondere Steueridentifikationsnummern, Geburtsdatum,           Kapitel Überschussbeteiligung und Kosten der Allgemeinen Vertragsin-
Geburtsort und Wohnsitze.                                                      formationen). Die dort genannten Kosten werden von uns regelmäßig
                                                                               überprüft und gegebenenfalls nach billigem Ermessen neu festgesetzt.
Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen nicht        Die jeweils aktuelle Gebührenübersicht können Sie auf unserer Internet-
oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Folgendes: Bei einer ent-   seite einsehen. Gerne teilen wir Ihnen die sonstigen Kosten auf Anfrage
sprechenden gesetzlichen Verpflichtung werden Ihre Versicherungsver-           auch jederzeit mit.
tragsdaten an die zuständigen in- oder ausländischen Steuerbehörden
gemeldet. Dies gilt auch dann, wenn gegebenenfalls keine steuerliche An-       Auf Ihr Verlangen hin müssen zunächst wir das Entstehen und die Höhe
sässigkeit im Ausland besteht.                                                 dieser Kosten nachweisen. Können Sie nachweisen, dass in Ihrem Fall keine
                                                                               Kosten entstanden sind, dann entfallen diese; können Sie nachweisen,
6       Verrechnung der Kosten Ihres Versicherungsvertrags                     dass geringere Kosten entstanden sind, dann werden diese entsprechend
                                                                               Ihrem Nachweis herabgesetzt.
6.1 Mit Ihrem Versicherungsvertrag sind Kosten verbunden. Diese sind
bereits bei der Kalkulation Ihrer Beiträge berücksichtigt. Es handelt sich
um Abschluss- und Vertriebskosten (insbesondere Aufwendungen für Ver-
sicherungsvertriebsprovisionen, Beratung, Gesundheitsauskünfte, Wer-
bung oder die Ausstellung des Versicherungsscheins) sowie übrige Kos-
ten. Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere Verwaltungskosten.


                                                                                                                                                        21

[Seite 22]
Kapitel I Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung


                                                                           8      Verjährung der Ansprüche auf Versicherungsleistungen                    J.	   Besondere Regelungen für Schüler
                                                                           Ansprüche auf Versicherungsleistungen verjähren in drei Jahren. Die Frist      Dieser Abschnitt gilt, wenn die versicherte Person bei Versicherungsbe-
                                                                           beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist         ginn Schüler ist, längstens jedoch bis zur Umstellung Ihres Versicherungs-
                                                                           und der Anspruchsberechtigte von den anspruchsbegründenden Umstän-             vertrags nach Nummer 2.
                                                                           den Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen
                                                                           müssen. Ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkennt-         Soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist, finden die übri-
                                                                           nis verjähren alle Ansprüche in zehn Jahren, nachdem sie entstanden sind.      gen Abschnitte sinngemäß Anwendung. Dies gilt insbesondere hinsicht-
                                                                                                                                                          lich Abschnitt B Nummern 1.2 bis 1.11 für das Vorliegen von Berufsunfä-
                                                                           Ist der Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet wor-          higkeit bei Schülern.
                                                                           den, ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem unsere
                                                                           Leistungsentscheidung dem Anspruchsberechtigten in Textform zugeht.            1     Vorliegen von Berufsunfähigkeit bei Schülern
                                                                           Der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang unserer Leis-
                                                                           tungsentscheidung bleibt damit bei der Berechnung der Frist unberück-          Berufsunfähigkeit bei Schülern im Sinne dieser Bedingungen liegt vor,
                                                                           sichtigt.                                                                      wenn die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen infolge Krank-
                                                                                                                                                          heit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind,
                                                                           Ist derjenige, der den Anspruch auf eine Versicherungsleistung geltend         außerstande gewesen ist, als Schüler am Unterricht an einer Schule ohne
                                                                           macht, mit unserer Leistungsentscheidung nicht einverstanden, kann er          spezielle Förderung teilzunehmen, so wie es ohne gesundheitliche Beein-
                                                                           den Anspruch innerhalb der Verjährungsfrist gerichtlich geltend machen.        trächtigung möglich war. Eine Schule mit spezieller Förderung ist z.B. eine
                                                                           Wird die Frist versäumt, können wir uns auf die Einrede der Verjährung be-     Förder- oder Sonderschule.
                                                                           rufen.
                                                                                                                                                          Berufsunfähigkeit bei Schülern liegt nicht vor, wenn die versicherte Per-
                                                                           9      Vereinbartes Vertragsrecht und Gerichtsstand                            son in diesem Zeitraum eine andere ihrer Ausbildung und Erfahrung so-
                                                                                                                                                          wie bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit konkret ausübt
                                                                           9.1 Auf Ihren Versicherungsvertrag findet ausschließlich das Recht der         oder lediglich ein Schuljahr wiederholt.
                                                                           Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
                                                                                                                                                          Wir erbringen die Leistung solange die Voraussetzungen für die Berufs-
                                                                           9.2    Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können gegen uns               unfähigkeit bei Schülern fortbestehen, längstens bis zur Aufnahme einer
                                                                                                                                                          Berufsausbildung, eines Studiums oder einer beruflichen Tätigkeit (aus-
                                                                                • bei dem für unseren Sitz oder                                           genommen sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, z.B. „Minijobs“
                                                                                • bei dem für Ihren Wohnsitz – in Ermangelung eines solchen bei dem       oder „Ein-Euro-Jobs“).
                                                                                   für Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort – zum Zeitpunkt der Klage-
                                                                                   erhebung                                                               2     Erstmalige Aufnahme einer Berufsausbildung,
                                                                                                                                                                eines Studiums oder einer beruflichen Tätigkeit
                                                                           örtlich zuständigen Gericht geltend gemacht werden.                                  nach Versicherungsbeginn

                                                                           9.3 Ansprüche gegen Sie können ausschließlich an dem für Ihren Wohn-           2.1 Anzeigepflicht
                                                                           sitz – in Ermangelung eines solchen an dem für Ihren gewöhnlichen Auf-         Die erstmalige Aufnahme einer Berufsausbildung, eines Studiums oder ei-
                                                                           enthaltsort – zum Zeitpunkt der Klageerhebung örtlich zuständigen Ge-          ner beruflichen Tätigkeit nach Versicherungsbeginn durch die versicherte
                                                                           richt geltend gemacht werden.                                                  Person ist uns innerhalb von sechs Monaten in Textform anzuzeigen. Keine
                                                                                                                                                          beruflichen Tätigkeiten sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
                                                                           9.4 Verlegen Sie nach Abschluss des Versicherungsvertrags Ihren Wohn-          (z.B. „Minijobs“ oder „Ein-Euro-Jobs“) sowie Praktika und Aushilfstätig-
                                                                           sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in ein anderes Land oder ist Ihr         keiten (z.B. Studenten- oder Schülerjobs, Saisontätigkeiten). Daraufhin
                                                                           Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageer-           werden wir Ihren Versicherungsvertrag – ohne erneute Risikoprüfung –
                                                                           hebung nicht bekannt, ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht      wie nachfolgend beschrieben umstellen.
                                                                           zuständig.
                                                                                                                                                          Mit der Umstellung wird der Beitrag auf Basis der individuellen Risikoein-
                                                                           10     Streitbeilegungsverfahren (Versicherungsombudsmann e.V.)                stufung der versicherten Person anhand ihrer dann ausgeübten Tätigkeit
                                                                                                                                                          bzw. der Studienrichtung unter Berücksichtigung der persönlichen Be-
                                                                           10.1 Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine          rufsmerkmale neu bestimmt. Er wird nach anerkannten Regeln der Versi-
                                                                           Verhandlung mit uns nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis ge-            cherungsmathematik neu berechnet und im Versicherungsschein doku-
                                                                           führt hat, können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V. wenden.         mentiert.

                                                                           Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige, kostenfrei ar-          Die Umstellung erfolgt in dem bestehenden Versicherungsvertrag. Ihr wer-
                                                                           beitende Schlichtungsstelle für Verbraucher. Wir haben uns verpflichtet,       den der gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Tarifbestimmungen, den
                                                                           an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Sie können sich münd-            Rechnungsgrundlagen und den zugehörigen Allgemeinen, Besonderen
                                                                           lich, schriftlich oder in jeder anderen geeigneten Form an die Schlichtungs-   oder Ergänzenden Bedingungen – und alle sonstigen geltenden Vereinba-
                                                                           stelle wenden. Den Versicherungsombudsmann e.V. erreichen Sie derzeit          rungen zugrunde gelegt.
                                                                           wie folgt:
                                                                                                                                                          Die Umstellung wird zum nächsten Monatsersten wirksam, nachdem uns
                                                                           Versicherungsombudsmann e.V.                                                   die Anzeige der erstmaligen Aufnahme einer Berufsausbildung, eines Stu-
                                                                           Postfach 080632                                                                diums oder einer beruflichen Tätigkeit zugegangen ist und die Berufsaus-
                                                                           10006 Berlin                                                                   bildung, das Studium oder die berufliche Tätigkeit aufgenommen wurde.
                                                                           E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de                                  Ab diesem Zeitpunkt wird der neue Beitrag fällig.
                                                                           Internet: www.versicherungsombudsmann.de
                                                                                                                                                          Die Fristen bezüglich der Verletzung der Anzeigepflicht (siehe Ab-
                                                                           10.2 Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wenden           schnitt E) beginnen im Hinblick auf die Angaben zur oben genannten
                                                                           oder den Rechtsweg beschreiten.                                                individuellen Risikoeinstufung für die Umstellung neu zu laufen.


                                                                           22

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Folgen der Nichtanzeige
Die Umstellung Ihres Versicherungsvertrags führt in der Regel zu einem
höheren Beitrag. Tritt in diesem Fall der Versicherungsfall nach dem Zeit-
punkt ein, zu dem Sie uns die erstmalige Aufnahme einer Berufsausbil-
dung, eines Studiums oder einer beruflichen Tätigkeit nach Versicherungs-
beginn hätten mitteilen müssen, verringern sich die Versicherungsleis-
tungen im Verhältnis des bisherigen Beitrags zum erforderlichen Beitrag
nach Umstellung des Versicherungsvertrags. Wir verringern die Versiche-
rungsleistungen nicht, wenn uns die Aufnahme einer Berufsausbildung,
eines Studiums oder einer beruflichen Tätigkeit zu diesem Zeitpunkt be-
kannt war oder sobald die Anzeige erfolgt ist und der Versicherungsfall
noch nicht eingetreten ist.

2.2   Umstellung von Berufsunfähigkeits- auf
      Erwerbsunfähigkeitsschutz
Wir werden Ihren Versicherungsschutz zum nächsten Monatsersten nach
Vollendung des 22. Lebensjahres der versicherten Person von Berufsun-
fähigkeitsschutz auf Erwerbsunfähigkeitsschutz umstellen, falls bis da-
hin keine Anzeige im Sinne der Nummer 2.1 erfolgt ist.

Wir werden Sie sechs Monate vor Vollendung des 22. Lebensjahres der
versicherten Person anschreiben, um Sie daran zu erinnern, uns die dann
ausgeübte Tätigkeit bzw. Studienrichtung der versicherten Person mit-
zuteilen. Sollte uns daraufhin bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres der
versicherten Person keine Mitteilung vorliegen, werden wir Ihren Versi-
cherungsschutz auf Erwerbsunfähigkeitsschutz umstellen.

Die Umstellung nehmen wir nicht vor, wenn der Versicherungsfall einge-
treten ist und mit Vollendung des 22. Lebensjahres fortbesteht.

Die Umstellung erfolgt in dem bestehenden Versicherungsvertrag mit den
bei Vertragsabschluss für den Erwerbsunfähigkeitsschutz gültigen Tarif-
bestimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den Allgemeinen Bedin-
gungen für die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung nach Tarif PEUS – und
allen sonstigen geltenden Vereinbarungen. Die Höhe der Erwerbsunfähig-
keitsrente entspricht der Höhe der Berufsunfähigkeitsrente. Ein gegebe-
nenfalls vereinbartes Karriere X Paket entfällt. Die Umstellung von Be-
rufsunfähigkeits- auf Erwerbsunfähigkeitsschutz wird im Versicherungs-
schein dokumentiert.

Bereits durchgeführte Nachversicherungen (siehe Abschnitt H Nummer 2)
und Erhöhungen (siehe Abschnitt H Nummer 3) werden für die Erwerbs-
unfähigkeits-Versicherung berücksichtigt.

3     Nachträgliche Vereinbarung der Leistung wegen
      Arbeitsunfähigkeit

Sie können innerhalb von sechs Monaten nach erstmaliger Aufnahme ei-
ner Berufsausbildung, eines Studiums oder einer beruflichen Tätigkeit –
ohne erneute Risikoprüfung – die Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit ver-
einbaren. Voraussetzung ist, dass es sich um einen Versicherungsvertrag
mit noch laufender Beitragszahlung handelt und keine Karenzzeit verein-
bart ist.

Das Recht auf Abschluss der Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit erlischt,
sobald erstmals Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt werden
oder der Versicherungsfall eingetreten ist sowie mit Umstellung des Ver-
sicherungsschutzes auf Erwerbsunfähigkeitsschutz (siehe Nummer 2.2).


                                                                             23

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                                                                                       II.	 Ergänzende Bedingungen
Kapitel II Ergänzende Bedingungen für die Leistung bei speziellen Beeinträchtigungen


                                                                                                                                                                     1.3 Vorliegen eines Schlaganfalls (Apoplektischer Insult)
                                                                                                                                                                     Ein Schlaganfall im Sinne dieser Bedingungen ist ein plötzliches Ereignis mit
                                                                                            für die Leistung                                                         Störung der Durchblutung im Gehirn, das zum Absterben von Hirngewebe
                                                                                            bei speziellen Beeinträchtigungen                                        führt, und liegt vor, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
                                                                                                (Fassung 8/2026)
                                                                                                                                                                         • Ursache: Gefäßverschluss oder Gehirnblutung
                                                                                       Für die Leistung bei speziellen Beeinträchtigungen gelten ergänzend zu den            Der Schlaganfall wurde durch einen neu aufgetretenen Gefäßver-
                                                                                                                                                                             schluss oder eine neu aufgetretene Gehirnblutung verursacht.
                                                                                            • Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung            •   Bleibender Funktionsausfall
                                                                                                nach Tarif PBU,                                                              Der Schlaganfall muss zu einem dauerhaften neurologischen Funk-
                                                                                            •   Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung              tionsausfall führen. Der Funktionsausfall muss dabei in einem Be-
                                                                                                nach Tarif PBUS                                                              reich auftreten, der durch die vom Schlaganfall betroffene Hirnre-
                                                                                                und den                                                                      gion gesteuert wird und dauerhaft, also nicht nur vorübergehend,
                                                                                            •   Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung              sondern voraussichtlich mindestens über einen Zeitraum von
                                                                                                nach Tarif PBUB - für Beamte                                                 drei Jahren bestehen. Die Beurteilung, ob die Bedingung des blei-
                                                                                                                                                                             benden Funktionsausfalls erfüllt ist, darf frühestens drei Monate
                                                                                       die folgenden Regelungen. Soweit dort nichts anderes bestimmt ist, fin-               nach dem Schlaganfall erfolgen.
                                                                                       den die Allgemeinen Bedingungen sinngemäß Anwendung.
                                                                                                                                                                     1.4 Vorliegen eines Hörverlusts
                                                                                       1        Vorliegen von speziellen Beeinträchtigungen                          Hörverlust im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte
                                                                                                                                                                     Person die Hörfähigkeit beider Ohren verloren hat und der Hörverlust und
                                                                                       1.1 Vorliegen einer Krebserkrankung                                           dessen Ausmaß nicht durch zumutbare Hilfsmittel (z.B. Hörgerät) gebes-
                                                                                       Krebs im Sinne dieser Bedingungen ist ein bösartiges Zellwachstum (z.B.       sert werden kann. Der Hörverlust für gesprochene Wörter (Frequenzbe-
                                                                                       Tumor), das durch unkontrolliertes Wachstum sowie das Eindringen in an-       reich 0,5 bis 3,0 Kilohertz) muss auf beiden Ohren jeweils mindestens
                                                                                       deres Gewebe mit Tendenz zur Metastasenbildung gekennzeichnet ist,            80 Dezibel betragen. Der Hörverlust muss voraussichtlich mindestens
                                                                                       und mindestens das Stadium II erreicht hat. Unter den Begriff Krebs fal-      sechs Monate ununterbrochen bestehen oder bereits sechs Monate un-
                                                                                       len auch die Tumorformen des Blutes, der blutbildenden Organe und des         unterbrochen bestanden haben.
                                                                                       Lymphsystems, z.B. Leukämie, Lymphome und Morbus Hodgkin.
                                                                                                                                                                     1.5 Vorliegen einer Erblindung
                                                                                       Bei Leukämien besteht eine Leistungspflicht unabhängig vom Stadium            Erblindung im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn
                                                                                       nur, wenn diese eine Anämie verursacht haben.
                                                                                                                                                                         • die versicherte Person die Sehfähigkeit beider Augen vollständig
                                                                                       Die Einstufung des Krebses mindestens in das Stadium II muss                          verloren hat und der Sehverlust und dessen Ausmaß nicht durch zu-
                                                                                                                                                                             mutbare Hilfsmittel (z.B. Brille oder Kontaktlinsen) gebessert wer-
                                                                                            • entsprechend der „TNM Klassifikation maligner Tumoren“ der In-                 den kann oder
                                                                                                ternational Union Against Cancer (UICC), oder                            •   die Sehschärfe bzw. der Visus der versicherten Person nicht mehr
                                                                                            • bei Hirntumoren entsprechend der Klassifikation der Weltgesund-                als 0,05 beträgt oder
                                                                                                heitsorganisation (WHO), oder                                            •   das Gesichtsfeld der versicherten Person für die Schwarz-Weiß-
                                                                                            • bei Lymphomen entsprechend der Ann-Arbor-Klassifikation,                       Wahrnehmung auf weniger als 15 Grad Abstand vom Zentrum in
                                                                                                                                                                             alle Richtungen eingeschränkt ist.
                                                                                       nach dem jeweils im August 2026 gültigen Stand, erfolgt sein.
                                                                                                                                                                     Die Erblindung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate ununter-
                                                                                       1.2 Vorliegen eines Herzinfarkts (Myokardinfarkt)                             brochen bestehen oder bereits sechs Monate ununterbrochen bestanden
                                                                                       Ein Herzinfarkt im Sinne dieser Bedingungen ist ein plötzliches Ereignis,     haben.
                                                                                       das durch ein Absterben von Herzmuskelgewebe aufgrund einer unzurei-
                                                                                       chenden Blutversorgung (Ischämie) der betroffenen Bereiche des Herz-          1.6 Vorliegen von Rollstuhlbedarf
                                                                                       muskels gekennzeichnet ist und liegt vor, wenn alle folgenden Vorausset-      Rollstuhlbedarf im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versi-
                                                                                       zungen erfüllt sind:                                                          cherte Person voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen
                                                                                                                                                                     bei der Fortbewegung ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sein wird
                                                                                            • Veränderungen im Elektrokardiogramm (EKG)                             oder dies bereits sechs Monate ununterbrochen gewesen ist.
                                                                                                Es werden neu aufgetretene Veränderungen im Elektrokardiogramm
                                                                                                (EKG) festgestellt, die einem Herzinfarkt entsprechen.               2       Versicherungsleistungen
                                                                                            •   Veränderungen von Blutwerten
                                                                                                Es werden Veränderungen von bestimmten Blutwerten diagnosti-         2.1 Wenn die versicherte Person während der vertraglichen Versiche-
                                                                                                ziert, d.h. ein Anstieg der herzspezifischen Enzyme (Troponin oder   rungsdauer der Berufsunfähigkeits-Versicherung im Sinne dieser Bedin-
                                                                                                Kreatinkinase-MB) über die geltenden Grenzwerte hinaus, die auf      gungen nach Nummer 1
                                                                                                eine Schädigung der Herzmuskelzellen hindeuten. Herzspezifische
                                                                                                Enzyme sind Bestandteile der Herzmuskelzelle. Stirbt ein Teil des        • an Krebs erkrankt,
                                                                                                Herzmuskels bei einem Herzinfarkt ab, so werden diese Enzyme in          • einen Herzinfarkt, einen Schlaganfall oder einen Hörverlust erleidet,
                                                                                                die Blutbahn freigesetzt und können dann im Rahmen einer Blut-           • erblindet oder
                                                                                                entnahme im Labor gemessen werden.                                       • auf einen Rollstuhl angewiesen ist
                                                                                            •   Funktionseinschränkung des Herzens
                                                                                                Die Funktionseinschränkung des Herzens ist eine Verringerung der     und Leistungen wegen Berufsunfähigkeit verlangt, erbringen wir für die
                                                                                                Auswurfleistung (Ejektionsfraktion) des Herzens aufgrund des Herz-   Dauer von höchstens 15 Monaten die folgenden Versicherungsleistungen:
                                                                                                infarkts. Die Auswurfleistung ist die Blutmenge, die das Herz beim
                                                                                                Zusammenziehen pumpt. Die verringerte Auswurfleistung darf noch          • Volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht und
                                                                                                höchstens 30 Prozent betragen.                                           • volle Zahlung einer Rente in Höhe der versicherten Berufsunfähig-
                                                                                                                                                                             keitsrente, gegebenenfalls inklusive Sofortbonus.


                                                                                       24

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                                                                                                                                                        Kapitel II Ergänzende Bedingungen für die Leistung bei speziellen Beeinträchtigungen
Leistungen wegen spezieller Beeinträchtigungen können während der ver-       2.7 Wartezeit bei Vorliegen einer Krebserkrankung
traglichen Versicherungsdauer der Berufsunfähigkeits-Versicherung mehr-      Ein Anspruch auf Zahlung der Versicherungsleistung bei Vorliegen einer
mals beansprucht werden.                                                     Krebserkrankung besteht nicht, wenn

Leistungen wegen spezieller Beeinträchtigungen erhöhen sich nicht, wenn         • Symptome einer Krebserkrankung innerhalb der ersten sechs Mo-
in dem Zeitraum, in dem wir bereits Leistungen wegen spezieller Beein-              nate nach Versicherungsbeginn der Berufsunfähigkeits-Versiche-
trächtigungen erbringen, erneut ein Anspruch auf Leistungen wegen spe-              rung auftreten oder
zieller Beeinträchtigungen entsteht. Die Leistungsdauer von höchstens           •   eine Diagnose von Krebs innerhalb der ersten sechs Monate nach
15 Monaten kann sich jedoch in diesem Fall verlängern.                              Versicherungsbeginn der Berufsunfähigkeits-Versicherung erfolgt.

2.2 Der Anspruch auf Leistungen wegen spezieller Beeinträchtigungen          Wenn eine erneute Risikoprüfung aufgrund einer unsere Leistungspflicht
entsteht mit Ablauf des Monats, in den die fachärztlich bescheinigte         erweiternden Änderung des Versicherungsvertrags, einer Wiederinkraft-
Diagnose einer Krebserkrankung, eines Herzinfarkts, eines Schlaganfalls,     setzung oder einer Wiederanhebung vorgenommen wird, beginnt die War-
eines Hörverlust, einer Erblindung oder eines Rollstuhlbedarfs fällt. Bei    tezeit von sechs Monaten neu zu laufen. Der Neubeginn der Wartezeit gilt
Feststellung der Leistungspflicht innerhalb einer Zahlungsperiode der Be-    nur bezüglich des geänderten, wieder in Kraft gesetzten oder wiederan-
rufsunfähigkeitsrente leisten wir die erste Rentenzahlung anteilig.          gehobenen Teiles des Versicherungsschutzes und beginnt mit der Ände-
                                                                             rung, Wiederinkraftsetzung oder Wiederanhebung.
Leistungen wegen spezieller Beeinträchtigungen können nur dann ver-
langt werden, wenn zeitgleich Leistungen wegen Berufsunfähigkeit be-
antragt werden. Die von uns zur Leistungsprüfung von Berufsunfähigkeit
benötigten Unterlagen können Sie uns auch nachreichen.

2.3 Werden Leistungen wegen spezieller Beeinträchtigungen verlangt,
haben Sie uns ein Zeugnis eines Facharztes einschließlich Befunden und –
falls vorhanden – Krankenhausberichte vorzulegen. Aus diesen Unterla-
gen muss hervorgehen, dass die versicherte Person im Sinne dieser Be-
dingungen

   • an Krebs erkrankt ist,
   • einen Herzinfarkt, Schlaganfall oder Hörverlust erlitten hat,
   • erblindet ist oder
   • auf einen Rollstuhl angewiesen ist.
Bei Vorliegen eines Herzinfarkts muss die Funktionseinschränkung des
Herzens anhand einer Echokardiographie, Szintigraphie oder einer ande-
ren medizinisch gleichwertigen Methode nachgewiesen werden.

Das Vorliegen eines Schlaganfalls muss durch ein Computertomogramm
(CT), ein Kernspintomogramm (MRT) oder ein anderes gleichwertiges bild-
gebendes Verfahren nachgewiesen werden.

Entstehende Kosten hat der Anspruchsteller zu tragen.

2.4 Der Anspruch auf Leistungen wegen spezieller Beeinträchtigungen
erlischt, wenn die versicherte Person stirbt, wir Leistungen wegen Berufs-
unfähigkeit erbringen oder bei Ablauf der vertraglichen Leistungsdauer
der Berufsunfähigkeits-Versicherung.

2.5 Wenn die Leistungsprüfung ergibt, dass bei der versicherten Per-
son Berufsunfähigkeit im Sinne der Allgemeinen Bedingungen nach Maß-
gabe des Abschnitts B Nummer 1 vorliegt, und für den Zeitraum seit Ein-
tritt der festgestellten Berufsunfähigkeit bereits Leistungen wegen spe-
zieller Beeinträchtigungen erbracht wurden, so werden diese Leistungen
mit den für diesen Zeitraum fälligen Berufsunfähigkeitsleistungen ver-
rechnet.

2.6 Solange Leistungen wegen Berufsunfähigkeit oder Leistungen we-
gen Arbeitsunfähigkeit erbracht werden, besteht kein Anspruch auf Leis-
tungen wegen spezieller Beeinträchtigungen.


                                                                                                                                                  25

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                                             III. Bedingungen für das Karriere X Paket
Kapitel III Bedingungen – Karriere X Paket


                                                                                                                              2.3 Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt auch vor bei
                                                      (Fassung 8/2026)                                                        Pflegebedürftigkeit. Pflegebedürftigkeit ist gegeben, wenn die versi-
                                                                                                                              cherte Person sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körper-
                                             Wenn Sie das Karriere X Paket vereinbart haben, gelten ergänzend zu den          verletzung oder (auch altersentsprechenden) Kräfteverfalls so hilflos ge-
                                                                                                                              wesen ist, dass sie für Verrichtungen des täglichen Lebens in erheblichem
                                                  • Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung           Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedurfte. Der Umfang der
                                                      nach Tarif PBU                                                          Hilfestellung wird nach einer Punktetabelle ermittelt.
                                                      und den
                                                  •   Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung         Die versicherte Person benötigt Hilfe beim
                                                      nach Tarif PBUS
                                                                                                                                 • Fortbewegen im Zimmer                                        1 Punkt
                                             folgende Regelungen:                                                                    Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei Inan-
                                                                                                                                     spruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls – die Unterstüt-
                                                                                                                                     zung einer anderen Person für die Fortbewegung benötigt.
                                             A.	Starter-Bonus                                                                    •   Aufstehen und Zubettgehen                                  1 Punkt
                                                                                                                                     Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nur mit Hilfe ei-
                                             1        Versicherungsleistungen                                                        ner anderen Person das Bett verlassen oder in das Bett gelangen
                                                                                                                                     kann.
                                             Bei Eintritt von Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person nach Num-               •   An- und Auskleiden	                                        1 Punkt
                                             mer 2 während der vertraglichen Versicherungsdauer der Berufsunfähig-                   Hilfebedarf liegt vor, wenn sich die versicherte Person trotz kran-
                                             keits-Versicherung und innerhalb der ersten fünf Jahre nach der erstma-                 kengerechter Kleidung nur mit Hilfe einer anderen Person an- oder
                                             ligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit der versicherten Person zah-                 ausziehen kann.
                                             len wir eine zusätzliche Erwerbsunfähigkeitsrente. Die fünf Jahre begin-            •   Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken                     1 Punkt
                                             nen unabhängig vom Versicherungsbeginn. Die Höhe der zusätzlichen Er-                   Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei Benut-
                                             werbsunfähigkeitsrente entspricht 50 Prozent der versicherten Berufs-                   zung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße – nur mit Hilfe
                                             unfähigkeitsrente, gegebenenfalls inklusive Sofortbonus, höchstens je-                  einer anderen Person essen oder trinken kann.
                                             doch 6.000 Euro jährlich. Die Leistungsdauer der zusätzlichen Erwerbs-              •   Waschen, Kämmen oder Rasieren                              1 Punkt
                                             unfähigkeitsrente entspricht der Leistungsdauer der Berufsunfähigkeits-                 Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person von einer ande-
                                             Versicherung.                                                                           ren Person gewaschen, gekämmt oder rasiert werden muss, weil
                                                                                                                                     sie selbst die dafür erforderlichen Körperbewegungen nicht mehr
                                             Als berufliche Tätigkeit gelten hierbei Vollzeit- bzw. Teilzeittätigkeiten als          ausführen kann.
                                             Angestellter oder Arbeiter sowie selbstständige und freiberufliche Tätig-           •   Verrichten der Notdurft                                    1 Punkt
                                             keiten. Keine beruflichen Tätigkeiten im Sinne dieser Bedingungen sind                  Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unterstüt-
                                             geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (z.B. „Minijobs“ oder „Ein-Euro-                zung einer anderen Person benötigt, weil sie
                                             Jobs“) sowie Praktika und Aushilfstätigkeiten (z.B. Studenten- oder Schü-               – sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann,
                                             lerjobs, Saisontätigkeiten).                                                            – ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bettschüssel ver-
                                                                                                                                         richten kann oder weil
                                             Erfolgte die erstmalige Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit fünf oder                  – der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert werden
                                             mehr Jahre vor Versicherungsbeginn besteht kein Versicherungsschutz                         kann.
                                             aus dem Starter-Bonus, bei weniger als fünf Jahren verkürzt sich die Ver-
                                             sicherungsdauer des Starter-Bonus entsprechend anteilig.                         Wir leisten ab zwei Punkten.

                                             2        Vorliegen von Erwerbsunfähigkeit                                        2.4 Pflegebedürftigkeit liegt auch vor, wenn die sechs Monate im Sinne
                                                                                                                              der Nummer 2.3 noch nicht erreicht sind, aber voraussichtlich erreicht
                                             2.1 Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn               werden.
                                             die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit,
                                             Körperverletzung oder (auch altersentsprechenden) Kräfteverfalls, die            2.5 Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt auch bei min-
                                             ärztlich nachzuweisen sind, außerstande gewesen ist, mehr als drei Stun-         destens mittelschwerer Demenz vor. Mittelschwere Demenz ist gegeben,
                                             den täglich eine Erwerbstätigkeit auszuüben.                                     wenn die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen nicht mehr
                                                                                                                              ohne fremde Hilfe zurechtkommt. Dies setzt den Verlust geistiger Fähig-
                                             Als Erwerbstätigkeit gelten alle Tätigkeiten, die auf dem allgemeinen Ar-        keiten voraus, der sich auf das Denk-, Erkennungs-, Erinnerungs- und Ori-
                                             beitsmarkt üblich sind, und alle selbstständigen Tätigkeiten. Bei der Ent-       entierungsvermögen wie folgt auswirkt:
                                             scheidung über das Vorliegen von Erwerbsunfähigkeit kommt es aus-
                                             schließlich auf die gesundheitlichen Verhältnisse der versicherten Person        Die versicherte Person
                                             an. Nicht berücksichtigt werden der zuletzt ausgeübte Beruf, die erwor-
                                             benen Kenntnisse und Fähigkeiten, die bisherige Lebensstellung, insbe-              • kann sich während einer Befragung kaum an relevante Aspekte ih-
                                             sondere das bislang erzielte berufliche Einkommen, und die jeweilige Ar-                res Lebens erinnern, z.B. an die Adresse, die langjährige Telefon-
                                             beitsmarktlage.                                                                         nummer, die Namen naher Familienangehöriger wie die der Enkel
                                                                                                                                     oder den Namen der Schule, die sie zuletzt besucht hat,
                                             2.2 Erwerbsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die sechs Monate im Sinne               •   ist häufig desorientiert hinsichtlich Zeit (Datum, Wochentag, Jah-
                                             der Nummer 2.1 noch nicht erreicht sind, aber voraussichtlich erreicht                  reszeit etc.) oder Ort,
                                             werden.                                                                             •   kann Schwierigkeiten haben, beginnend bei 40 in Viererschritten
                                                                                                                                     oder beginnend bei 20 in Zweierschritten rückwärts zu zählen,
                                                                                                                                 •   erinnert sich nur noch an einzelne Fakten, die sie selbst oder andere
                                                                                                                                     betreffen,
                                                                                                                                 •   braucht keine Hilfe beim Toilettengang oder Essen, kann aber
                                                                                                                                     Schwierigkeiten bei der Auswahl situationsgerechter Kleidung ha-
                                                                                                                                     ben (z.B. wählt sie oft Hausschuhe für den Waldspaziergang).


                                             26

[Seite 27]
                                                                                                                                                             Kapitel III Bedingungen – Karriere X Paket
Oben stehender Definition der mittelschweren Demenz nebst Fallbeispie-       6     Außerdem gelten für die Ausübung der Karrieregarantie folgende
len liegt die Reisberg-Skala zugrunde (Global Deterioration Scale – GDS,     Bestimmungen:
Einteilung der Demenz in sieben Grade, Stand 08/2014). Nach Reisberg
verläuft die Entwicklung einer Demenz so, dass die bis in das Erwachse-            • Die Begrenzung der Höhe der Berufsunfähigkeitsrente für den bei
nenalter erlernten Fähigkeiten nacheinander verloren werden.                           Abschluss des Versicherungsvertrags ausgeübten Beruf darf nicht
                                                                                       überschritten werden.
Wir leisten ab einem Schweregrad fünf nach Reisberg (GDS 5).                       •   Die versicherte jährliche Berufsunfähigkeitsrente, gegebenenfalls
                                                                                       inklusive Sofortbonus, darf sich höchstens um den gleichen Pro-
2.6 Mittelschwere Demenz liegt auch vor, wenn die sechs Monate im                      zentsatz erhöhen, wie sich das regelmäßige monatliche Bruttoein-
Sinne der Nummer 2.5 noch nicht erreicht sind, aber voraussichtlich er-                kommen (Karrieregarantie für Arbeitnehmer) bzw. der durchschnitt-
reicht werden.                                                                         lich erzielte Gewinn vor Steuern (Karrieregarantie für Selbststän-
                                                                                       dige) erhöht hat.
2.7 Der Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit ist der Tag, an             •   Die versicherte jährliche Berufsunfähigkeitsrente aus der Karriere-
dem die maßgeblichen sechs Monate begonnen haben.                                      garantie, gegebenenfalls inklusive Sofortbonus, muss mindestens
                                                                                       600 Euro betragen.
                                                                                   •   Die zum jeweiligen Zeitpunkt der Ausübung der Karrieregarantie
B.	Karrieregarantie                                                                    bestehende versicherte jährliche Berufsunfähigkeitsrente, gege-
                                                                                       benenfalls inklusive Sofortbonus, darf sich um bis zu 25 Prozent,
1     Wurde die jährliche Berufsunfähigkeitsrente, gegebenenfalls in-                  höchstens jedoch um 6.000 Euro, erhöhen.
klusive Sofortbonus, bereits aufgrund von Nachversicherungen nach                  •   Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente, gegebenenfalls inklusive So-
Abschnitt H Nummer 2 der Allgemeinen Bedingungen um insgesamt                          fortbonus, darf 90.000 Euro nicht überschreiten.
24.000 Euro erhöht, haben Sie das Recht, eine Erhöhung der vereinbarten            •   Der Anspruch der versicherten Person auf Leistungen wegen Be-
Versicherungsleistungen ohne erneute Risikoprüfung, mit Ausnahme der                   rufsunfähigkeit darf durch die Erhöhung aus der Karrieregarantie
finanziellen Angemessenheitsprüfung, zu verlangen (Karrieregarantie).                  ein angemessenes Verhältnis zum Arbeitseinkommen nicht über-
                                                                                       schreiten. Dabei sind für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähig-
2      Karrieregarantie für Arbeitnehmer                                               keit bestehende oder vergleichbare Ansprüche der versicherten Per-
Nach einer Steigerung des regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommens                    son zu berücksichtigen (Finanzielle Angemessenheitsprüfung –
der versicherten Person aus nichtselbstständiger Tätigkeit um mehr                     siehe Kapitel Spezielle Klauseln der Allgemeinen Vertragsinforma-
als fünf Prozent gegenüber dem regelmäßigen monatlichen Durchschnitts-                 tionen).
bruttoeinkommen der letzten zwölf Monate können Sie bei Versicherungs-
verträgen mit laufender Beitragszahlung innerhalb von zwölf Monaten          7         Ihr Recht auf Ausübung der Karrieregarantie erlischt,
eine Erhöhung aus der Karrieregarantie verlangen. Voraussetzung ist, dass
sich die versicherte Person zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung ver-             • wenn die versicherte Person das 50. Lebensjahr vollendet hat oder
langt wird, in einem zeitlich unbefristeten oder befristeten Arbeitsver-           • die verbleibende Beitragszahlungsdauer weniger als fünf Jahre be-
hältnis befindet. Befindet sich die versicherte Person in einem befriste-              trägt oder
ten Arbeitsverhältnis, müssen zu diesem Zeitpunkt noch mindestens                  • sobald erstmals Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt
zwei Jahre bis zum Ablauf der vereinbarten Befristung verbleiben.                      werden oder der Versicherungsfall eingetreten ist.

Hierzu ist uns innerhalb der Frist ein geeigneter Nachweis über die be-      8      Wenn wir eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung feststel-
schriebene Einkommenssteigerung und das bestehende Arbeitsverhält-           len, erlischt Ihr Recht auf die Ausübung der Karrieregarantie und es gel-
nis vorzulegen.                                                              ten die Regelungen in Abschnitt E der Allgemeinen Bedingungen entspre-
                                                                             chend für bereits erfolgte Erhöhungen aus der Karrieregarantie.
3      Karrieregarantie für Selbstständige
Hat sich der erzielte Gewinn vor Steuern aus selbstständiger Tätigkeit der
versicherten Person im Durchschnitt der letzten drei aufeinanderfolgen-      C.	       Rabatt auf Nachversicherungen
den Kalenderjahre um zehn Prozent im Vergleich zum durchschnittlich er-
zielten Gewinn vor Steuern in dem 3-Jahres-Zeitraum, der diesen letzten      Bei allen Nachversicherungen zu diesem Versicherungsvertrag erhalten Sie
drei Kalenderjahren voranging, gesteigert, können Sie bei Versicherungs-     auf den Beitrag für die jeweilige Nachversicherung fünf Prozent Rabatt.
verträgen mit laufender Beitragszahlung innerhalb von zwölf Monaten
eine Erhöhung aus der Karrieregarantie verlangen. Voraussetzung ist, dass
die versicherte Person zu diesem Zeitpunkt ihre selbstständige Tätigkeit     D.	       Qualifikationsbonus bei Weiterqualifizierung
seit mindestens sechs Jahren ausübt.                                                   und Berufswechsel
Hierzu ist uns innerhalb der Frist ein geeigneter Nachweis über die be-      1      Bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung können
schriebene Einkommenssteigerung und das Bestehen der selbstständi-           Sie eine Überprüfung der individuellen Risikoeinstufung anhand des aus-
gen Tätigkeit vorzulegen.                                                    geübten Berufs der versicherten Person unter Berücksichtigung der per-
                                                                             sönlichen Berufsmerkmale verlangen (Qualifikationsbonus).
4     Der Versicherungsschutz aus der Karrieregarantie beginnt zur nächs-
ten Beitragsfälligkeit, nachdem uns Ihre Erklärung zur Ausübung der Kar-     2      Qualifikationsbonus bei Weiterqualifizierung
rieregarantie und die Nachweise vorliegen und Sie den erhöhten Beitrag       Sie können innerhalb von zwölf Monaten nach erfolgreichem Abschluss
gezahlt haben.                                                               einer staatlich anerkannten beruflichen oder akademischen Weiterquali-
                                                                             fizierung seitens der versicherten Person den Qualifikationsbonus verlan-
5     Die Erhöhung aus der Karrieregarantie erfolgt in dem bestehenden       gen, sofern der dann ausgeübte Beruf der versicherten Person in unmit-
Versicherungsvertrag. Ihr werden der gleiche Tarif – mit den für ihn gül-    telbarem Zusammenhang mit dem erfolgreichen Abschluss steht. Hierzu
tigen Tarifbestimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zugehöri-           ist uns innerhalb der Frist ein geeigneter Nachweis über den erfolgreichen
gen Allgemeinen, Besonderen oder Ergänzenden Bedingungen – und alle          Abschluss vorzulegen.
sonstigen geltenden Vereinbarungen zugrunde gelegt.


                                                                                                                                                       27

[Seite 28]
Kapitel III Bedingungen – Karriere X Paket


                                             3     Qualifikationsbonus bei Berufswechsel
                                             Sie können innerhalb von zwölf Monaten nach einem Berufswechsel der
                                             versicherten Person den Qualifikationsbonus verlangen, wenn

                                                   • der Berufswechsel innerhalb der ersten zehn Jahre nach Versiche-
                                                       rungsbeginn oder innerhalb der ersten zehn Jahre nach der erst-
                                                       maligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit der versicherten Per-
                                                       son erfolgt und
                                                   •   die versicherte Person zum Zeitpunkt des Berufswechsels das
                                                       40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

                                             Der Zeitraum nach der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit
                                             beginnt unabhängig vom Versicherungsbeginn.

                                             Als berufliche Tätigkeit gelten hierbei Vollzeit- bzw. Teilzeittätigkeiten als
                                             Angestellter oder Arbeiter sowie selbstständige und freiberufliche Tätig-
                                             keiten. Keine beruflichen Tätigkeiten im Sinne dieser Bedingungen sind
                                             geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (z.B. „Minijobs“ oder „Ein-Euro-
                                             Jobs“) sowie Praktika und Aushilfstätigkeiten (z.B. Studenten- oder Schü-
                                             lerjobs, Saisontätigkeiten).

                                             Hierzu ist uns innerhalb der Frist ein geeigneter Nachweis über den Be-
                                             rufswechsel vorzulegen.

                                             Der Qualifikationsbonus kann während der Versicherungsdauer nur ein-
                                             mal ausgeübt werden.

                                             4     Führt die Überprüfung, welche wir – ohne erneute Risikoprüfung –
                                             mit den Rechnungsgrundlagen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
                                             vornehmen, zu einer Verringerung des Beitrags, werden wir diese zukünf-
                                             tig berücksichtigen.

                                             Der Beitrag verringert sich ab der nächsten Beitragsfälligkeit nach Vor-
                                             lage des Nachweises und Abschluss unserer Überprüfung.

                                             5     Führt die Überprüfung zu einer Verringerung des Beitrags, begin-
                                             nen die Fristen bezüglich der Verletzung der Anzeigepflicht (siehe Ab-
                                             schnitt E der Allgemeinen Bedingungen) im Hinblick auf die Angaben zur
                                             Risikoeinstufung im Rahmen des Qualifikationsbonus neu zu laufen.


                                             E.	       Vereinbarungen und Gültigkeit anderer Bedingungen
                                             Für das Karriere X Paket besteht kein separates Kündigungsrecht.

                                             Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, finden die All-
                                             gemeinen Bedingungen sinngemäß Anwendung.

                                             Ausschlüsse und besondere Vereinbarungen zu Art und Umfang des Ver-
                                             sicherungsschutzes bei Berufsunfähigkeit gelten entsprechend auch für
                                             das Karriere X Paket. Informationen hierzu können Sie Ihrem Versiche-
                                             rungsschein entnehmen.


                                             28

[Seite 29]
IV.	 Bedingungen für die Leistung wegen


                                                                                                                                                            Kapitel IV Bedingungen für die Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit
                                                                               2.4   Die Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit erbringen wir, solange
     Arbeitsunfähigkeit
                                                                                   • die versicherte Person ununterbrochen arbeitsunfähig im Sinne der
        (Fassung 8/2026)                                                              Nummer 1 ist,
                                                                                   • die vertragliche Leistungsdauer der Berufsunfähigkeits-Versiche-
Wenn Sie die Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit vereinbart haben, gel-                 rung nicht abgelaufen ist,
ten ergänzend zu den                                                               • wir keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erbringen,
                                                                                   • die versicherte Person lebt und
    • Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung              • insgesamt eine Dauer der Arbeitsunfähigkeit von 24 Monaten wäh-
        nach Tarif PBU                                                                rend der vertraglichen Leistungsdauer der Berufsunfähigkeits-Ver-
        und den                                                                       sicherung nicht überschritten ist. Wenn die versicherte Person
    •   Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung               mehrfach nach Nummer 1 bescheinigt arbeitsunfähig ist, ist die
        nach Tarif PBUS                                                               Leistungsdauer wegen Arbeitsunfähigkeit für alle eintretenden Ar-
                                                                                      beitsunfähigkeiten zusammen auf 24 Monate beschränkt. Bei der
folgende Regelungen:                                                                  maximalen Leistungsdauer von 24 Monaten werden auch die Mo-
                                                                                      nate berücksichtigt, in denen Arbeitsunfähigkeit vorlag, aber auf-
                                                                                      grund einer gegebenenfalls vereinbarten Karenzzeit noch keine
Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit                                                     Leistung erbracht wurde.

1       Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit                                       Sie müssen uns unverzüglich informieren, wenn keine Arbeitsunfähigkeit
                                                                               mehr vorliegt.
Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die ver-
sicherte Person sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körper-         2.5 Wenn die Leistungsprüfung ergibt, dass bei der versicherten Per-
verletzung oder Kräfteverfalls ihre zuletzt vor Eintritt der Arbeitsunfähig-   son Berufsunfähigkeit im Sinne der Allgemeinen Bedingungen nach Maß-
keit ausgeübte Tätigkeit nicht oder nur unter der Gefahr der Verschlim-        gabe des Abschnitts B Nummer 1 vorliegt, und für den Zeitraum seit Ein-
merung der Erkrankung oder Verletzung ausführen konnte.                        tritt der festgestellten Berufsunfähigkeit bereits Leistungen wegen Ar-
                                                                               beitsunfähigkeit erbracht wurden, so werden diese Leistungen mit den
Die Arbeitsunfähigkeit ist ärztlich zu bescheinigen. Mindestens eine der       für diesen Zeitraum fälligen Berufsunfähigkeitsleistungen verrechnet und
Bescheinigungen muss von einem Facharzt ausgestellt worden sein.               bei der maximalen Leistungsdauer wegen Arbeitsunfähigkeit von 24 Mo-
                                                                               naten nicht berücksichtigt.
Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt auch vor, wenn die
sechs Monate noch nicht erreicht sind, aber die versicherte Person min-        2.6 Solange Leistungen wegen Berufsunfähigkeit oder Leistungen we-
destens drei Monate ununterbrochen ärztlich bescheinigt arbeitsunfähig         gen spezieller Beeinträchtigungen erbracht werden, besteht kein Anspruch
gewesen ist und eine fachärztliche Prognose vorliegt, dass die Arbeitsun-      auf Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit.
fähigkeit voraussichtlich insgesamt mindestens sechs Monate ununter-
brochen andauern wird.                                                         2.7 Kann die versicherte Person ihre bisherige Tätigkeit in einer stufen-
                                                                               weisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben nach dem Sozialgesetz-
2       Versicherungsleistungen                                                buch (SGB) V teilweise verrichten, stellt dies keine Unterbrechung der Ar-
                                                                               beitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen dar.
2.1 Wird die versicherte Person während der vertraglichen Versiche-
rungsdauer der Berufsunfähigkeits-Versicherung im Sinne der Nummer 1           3     Vereinbarungen und Gültigkeit anderer Bedingungen
arbeitsunfähig und werden Leistungen wegen Berufsunfähigkeit verlangt,
erbringen wir die folgenden Versicherungsleistungen:                           Für die Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit besteht kein separates Kündi-
                                                                               gungsrecht.
    • Volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht und
    • volle Zahlung einer Rente in Höhe der versicherten Berufsunfähig-        Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, finden die All-
        keitsrente, gegebenenfalls inklusive Sofortbonus.                      gemeinen Bedingungen für die Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit sinn-
                                                                               gemäß Anwendung. Dies gilt insbesondere für die Abschnitte D und E der
2.2 Der Anspruch auf Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit entsteht              Allgemeinen Bedingungen.
mit Ablauf des Monats, in den der ärztlich bzw. fachärztlich bescheinigte
Beginn der Arbeitsunfähigkeit fällt. Bei Feststellung der Leistungspflicht     Ausschlüsse und besondere Vereinbarungen zu Art und Umfang des Ver-
innerhalb einer Zahlungsperiode der Berufsunfähigkeitsrente leisten wir        sicherungsschutzes bei Berufsunfähigkeit gelten entsprechend auch für
die erste Rentenzahlung anteilig.                                              die Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit. Informationen hierzu können
                                                                               Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit können nur dann verlangt werden,
wenn zeitgleich Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt werden.

2.3 Werden Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit verlangt, müssen uns
auf Kosten des Anspruchstellers auf die versicherte Person ausgestellte
ärztliche Bescheinigungen nach Nummer 1 eingereicht werden. Die Be-
scheinigungen müssen von einem in Deutschland zugelassenen Arzt bzw.
Facharzt der entsprechenden Fachrichtung ausgestellt worden sein. An-
schließend sind wir berechtigt zu prüfen, ob nach wie vor eine ununter-
brochene Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person im Sinne der Num-
mer 1 vorliegt.


                                                                                                                                                      29

[Seite 30]
                                                                                            V.	 Allgemeine Bedingungen für die
Kapitel V Allgemeine Bedingungen für die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung nach Tarif PEUS


                                                                                                                                                                         Die versicherte Person benötigt Hilfe beim
                                                                                                Erwerbsunfähigkeits-Versicherung
                                                                                                                                                                            • Fortbewegen im Zimmer                                        1 Punkt
                                                                                                nach Tarif PEUS                                                                 Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei Inan-
                                                                                                  (Fassung 8/2026)                                                              spruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls – die Unterstüt-
                                                                                                                                                                                zung einer anderen Person für die Fortbewegung benötigt.
                                                                                                                                                                            •   Aufstehen und Zubettgehen                                  1 Punkt
                                                                                                                                                                                Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nur mit Hilfe ei-
                                                                                            A.	 Die Beteiligten am Versicherungsvertrag                                         ner anderen Person das Bett verlassen oder in das Bett gelangen
                                                                                                                                                                                kann.
                                                                                            1     Versicherungsnehmer und Versicherer                                       •   An- und Auskleiden                                         1 Punkt
                                                                                                                                                                                Hilfebedarf liegt vor, wenn sich die versicherte Person trotz kran-
                                                                                            Vertragspartner in diesem Versicherungsvertrag sind Sie als Versiche-               kengerechter Kleidung nur mit Hilfe einer anderen Person an- oder
                                                                                            rungsnehmer und wir als Versicherer. Als Versicherungsnehmer haben Sie              ausziehen kann.
                                                                                            alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag. Als Versicherer         •   Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken                     1 Punkt
                                                                                            tragen wir während der gesamten Vertragslaufzeit den Versicherungs-                 Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei Benut-
                                                                                            schutz nach diesen Versicherungsbedingungen.                                        zung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße – nur mit Hilfe
                                                                                                                                                                                einer anderen Person essen oder trinken kann.
                                                                                            2     Versicherte Person                                                        •   Waschen, Kämmen oder Rasieren                              1 Punkt
                                                                                                                                                                                Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person von einer ande-
                                                                                            Als versicherte Person wird die Person bezeichnet, auf die sich der Versi-          ren Person gewaschen, gekämmt oder rasiert werden muss, weil
                                                                                            cherungsschutz bezieht. Dies können Sie oder eine andere Person sein.               sie selbst die dafür erforderlichen Körperbewegungen nicht mehr
                                                                                                                                                                                ausführen kann.
                                                                                            3     Bezugsberechtigter                                                        •   Verrichten der Notdurft                                    1 Punkt
                                                                                                                                                                                Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unterstüt-
                                                                                            Als Bezugsberechtigter wird eine Person bezeichnet, die die Versiche-               zung einer anderen Person benötigt, weil sie
                                                                                            rungsleistungen erhalten soll. Als Versicherungsnehmer haben grundsätz-             – sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann,
                                                                                            lich Sie Anspruch auf die Versicherungsleistungen. Sie können auch an-              – ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bettschüssel ver-
                                                                                            dere Personen als Bezugsberechtigte für die Versicherungsleistungen be-                 richten kann oder weil
                                                                                            stimmen. Für diesen Versicherungsvertrag gelten Einschränkungen bei                 – der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert werden
                                                                                            der Festlegung des Bezugsberechtigten (Bezugsberechtigter – siehe Ka-                   kann.
                                                                                            pitel Spezielle Klauseln der Allgemeinen Vertragsinformationen).
                                                                                                                                                                         Wir leisten ab zwei Punkten.

                                                                                            B.	   Versicherungsleistungen und ihre Voraussetzungen                       1.4 Pflegebedürftigkeit liegt auch vor, wenn die sechs Monate im Sinne
                                                                                                                                                                         der Nummer 1.3 noch nicht erreicht sind, aber voraussichtlich erreicht
                                                                                            1     Vorliegen von Erwerbsunfähigkeit                                       werden.

                                                                                            1.1 Mit diesem Versicherungsvertrag bieten wir weltweiten Versiche-          1.5 Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt auch bei min-
                                                                                            rungsschutz für den Fall der Erwerbsunfähigkeit. Erwerbsunfähigkeit im       destens mittelschwerer Demenz vor. Mittelschwere Demenz ist gegeben,
                                                                                            Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person sechs Mo-    wenn die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen nicht mehr
                                                                                            nate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder (auch al-       ohne fremde Hilfe zurechtkommt. Dies setzt den Verlust geistiger Fähig-
                                                                                            tersentsprechenden) Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, au-      keiten voraus, der sich auf das Denk-, Erkennungs-, Erinnerungs- und Ori-
                                                                                            ßerstande gewesen ist, mehr als drei Stunden täglich eine Erwerbstätig-      entierungsvermögen wie folgt auswirkt:
                                                                                            keit auszuüben.
                                                                                                                                                                         Die versicherte Person
                                                                                            Als Erwerbstätigkeit gelten alle Tätigkeiten, die auf dem allgemeinen Ar-
                                                                                            beitsmarkt üblich sind, und alle selbstständigen Tätigkeiten. Bei der Ent-      • kann sich während einer Befragung kaum an relevante Aspekte ih-
                                                                                            scheidung über das Vorliegen von Erwerbsunfähigkeit kommt es aus-                   res Lebens erinnern, z.B. an die Adresse, die langjährige Telefon-
                                                                                            schließlich auf die gesundheitlichen Verhältnisse der versicherten Person           nummer, die Namen naher Familienangehöriger wie die der Enkel
                                                                                            an. Nicht berücksichtigt werden der zuletzt ausgeübte Beruf, die erwor-             oder den Namen der Schule, die sie zuletzt besucht hat,
                                                                                            benen Kenntnisse und Fähigkeiten, die bisherige Lebensstellung, insbe-          •   ist häufig desorientiert hinsichtlich Zeit (Datum, Wochentag, Jah-
                                                                                            sondere das bislang erzielte berufliche Einkommen, und die jeweilige Ar-            reszeit etc.) oder Ort,
                                                                                            beitsmarktlage.                                                                 •   kann Schwierigkeiten haben, beginnend bei 40 in Viererschritten
                                                                                                                                                                                oder beginnend bei 20 in Zweierschritten rückwärts zu zählen,
                                                                                            1.2 Erwerbsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die sechs Monate im Sinne           •   erinnert sich nur noch an einzelne Fakten, die sie selbst oder andere
                                                                                            der Nummer 1.1 noch nicht erreicht sind, aber voraussichtlich erreicht              betreffen,
                                                                                            werden.                                                                         •   braucht keine Hilfe beim Toilettengang oder Essen, kann aber
                                                                                                                                                                                Schwierigkeiten bei der Auswahl situationsgerechter Kleidung ha-
                                                                                            1.3 Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt auch vor bei               ben (z.B. wählt sie oft Hausschuhe für den Waldspaziergang).
                                                                                            Pflegebedürftigkeit. Pflegebedürftigkeit ist gegeben, wenn die versi-
                                                                                            cherte Person sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körper-         Oben stehender Definition der mittelschweren Demenz nebst Fallbeispie-
                                                                                            verletzung oder (auch altersentsprechenden) Kräfteverfalls so hilflos ge-    len liegt die Reisberg-Skala zugrunde (Global Deterioration Scale – GDS,
                                                                                            wesen ist, dass sie für Verrichtungen des täglichen Lebens in erheblichem    Einteilung der Demenz in sieben Grade, Stand 08/2014). Nach Reisberg
                                                                                            Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedurfte. Der Umfang der       verläuft die Entwicklung einer Demenz so, dass die bis in das Erwachse-
                                                                                            Hilfestellung wird nach einer Punktetabelle ermittelt.                       nenalter erlernten Fähigkeiten nacheinander verloren werden.

                                                                                                                                                                         Wir leisten ab einem Schweregrad fünf nach Reisberg (GDS 5).


                                                                                            30

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                                                                                                                                                               Kapitel V Allgemeine Bedingungen für die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung nach Tarif PEUS
1.6 Mittelschwere Demenz liegt auch vor, wenn die sechs Monate im                Auf Wunsch kann der Ausgleich des Beitragsrückstands, sofern möglich,
Sinne der Nummer 1.5 noch nicht erreicht sind, aber voraussichtlich er-          auch wie folgt durchgeführt werden:
reicht werden.
                                                                                     • durch Erhöhung des zu zahlenden Zielbeitrags unter Beibehaltung
1.7 Der Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit ist der Tag, an                   des bestehenden Versicherungsschutzes; die Höhe des neuen zu
dem die maßgeblichen sechs Monate begonnen haben.                                        zahlenden Zielbeitrags wird nach anerkannten Regeln der Versiche-
                                                                                         rungsmathematik berechnet.
2     Versicherungsleistungen                                                        •   durch Reduzierung des Versicherungsschutzes; dieser wird nach
                                                                                         anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.
2.1 Leistungsumfang                                                                  •   durch Verrechnung mit vorhandenem Deckungskapital; hierbei kön-
Wird die versicherte Person während der vertraglichen Versicherungs-                     nen Sie zwischen einer Verringerung des Versicherungsschutzes
dauer nach Maßgabe dieser Bedingungen erwerbsunfähig, erbringen wir                      und einer Erhöhung des zu zahlenden Beitrags wählen.
folgende Versicherungsleistungen:
                                                                                 2.6 Leistungsdynamik bei Erwerbsunfähigkeit
Beitragsbefreiung                                                                Bei einer eventuell vereinbarten Rentensteigerung im Leistungsfall (Leis-
Volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht.                                 tungsdynamik) wird während der Erwerbsunfähigkeit die erreichte versi-
                                                                                 cherte Erwerbsunfähigkeitsrente ohne Berücksichtigung der Überschuss-
Erwerbsunfähigkeitsrente                                                         beteiligung jährlich entsprechend dem vereinbarten Prozentsatz erhöht.
Volle Zahlung der versicherten Erwerbsunfähigkeitsrente.                         Die Erhöhung der Erwerbsunfähigkeitsrente erfolgt, sofern nichts anderes
                                                                                 vereinbart ist, erstmals zum Jahrestag des Versicherungsbeginns, der auf
Die Erwerbsunfähigkeitsrente zahlen wir vereinbarungsgemäß nach Ab-              den Beginn der Zahlung der Erwerbsunfähigkeitsrente folgt. Beträgt der
lauf einer eventuellen Karenzzeit je nach Zahlungsweise der Erwerbsun-           Zeitraum weniger als ein Jahr, wird die erste Erhöhung anteilig berechnet.
fähigkeitsrente jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich jeweils
zu Beginn (vorschüssig) oder zum Ende (nachschüssig) der Zahlungsperi-           2.7 Wiedereingliederungshilfe
ode der Erwerbsunfähigkeitsrente, sofern die versicherte Person den je-          Wenn die versicherte Person mindestens vier Jahre ununterbrochen er-
weiligen Zahlungstermin erlebt. Karenzzeit ist der vereinbarte Zeitraum          werbsunfähig im Sinne dieser Bedingungen war und unsere Leistungen
vom Eintritt der Erwerbsunfähigkeit bis zum Beginn der Zahlung der Er-           wegen Wiederaufnahme der zuletzt ausgeübten oder Aufnahme einer an-
werbsunfähigkeitsrente. Bei Feststellung der Leistungspflicht innerhalb          deren Erwerbstätigkeit wegfallen, zahlen wir als Wiedereingliederungs-
einer Zahlungsperiode der Erwerbsunfähigkeitsrente leisten wir die erste         hilfe einen einmaligen Betrag in Höhe von drei monatlichen Erwerbsunfä-
Zahlung der Erwerbsunfähigkeitsrente anteilig. Endet die vereinbarte Leis-       higkeitsrenten, höchstens jedoch 3.000 Euro. Voraussetzung für die Zah-
tungsdauer innerhalb einer Zahlungsperiode der Erwerbsunfähigkeits-              lung ist, dass bei Entstehen des Anspruchs auf Wiedereingliederungshilfe
rente, so wird die letzte Zahlung der Erwerbsunfähigkeitsrente anteilig          die verbleibende Leistungsdauer noch mindestens ein Jahr beträgt. Die
geleistet; bei nachschüssiger Zahlung der Erwerbsunfähigkeitsrente er-           Wiedereingliederungshilfe kann während der Dauer des Versicherungs-
folgt die letzte Zahlung zum Ablauftermin der Leistungsdauer.                    vertrags nur einmal beansprucht werden.

Über die beschriebenen garantierten Leistungen Beitragsbefreiung und             2.8 Beratung und Hilfestellung
Erwerbsunfähigkeitsrente hinaus beteiligen wir Sie an den Überschüssen.          Auf Wunsch unterstützen wir Sie während der gesamten Vertragslaufzeit,
                                                                                 indem wir Auskünfte allgemeiner Art zu Ihrem Versicherungsschutz oder
2.2 Der Anspruch auf Beitragsbefreiung entsteht – unabhängig vom                 individuell zu bestimmten Leistungen erteilen.
Zeitpunkt der Geltendmachung – mit Beginn der Versicherungsperiode
(siehe Abschnitt F Nummer 1.1), die auf den Eintritt der Erwerbsunfähig-         Gerne beantworten wir z.B. folgende Fragen:
keit nach Nummer 1 folgt.
                                                                                     • Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um Leistungen zu erhalten?
Der Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente entsteht – unabhängig vom                  • Wie erfolgt die Leistungsprüfung?
Zeitpunkt der Geltendmachung – mit Ablauf des Monats, in dem die Er-                 • Welche Unterlagen müssen zum Nachweis einer bestehenden Er-
werbsunfähigkeit nach Nummer 1 eingetreten ist. Haben Sie eine Karenz-                   werbsunfähigkeit der versicherten Person eingereicht werden?
zeit vereinbart, entsteht der Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente mit              • Wie kann die bisherige berufliche Tätigkeit beschrieben werden?
dem Ablauf der Karenzzeit, wenn die Erwerbsunfähigkeit zu diesem Zeit-
punkt noch andauert. Endet die Erwerbsunfähigkeit vor Ablauf der Ka-             3       Leistungseinschränkungen bei Krieg, Unruhen und
renzzeit und tritt innerhalb von vier Jahren danach erneut Erwerbsunfä-                  bestimmten außergewöhnlichen Ereignissen
higkeit ein, wird die bereits zurückgelegte Karenzzeit angerechnet.
                                                                                 Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf
2.3 Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Erwerbsunfähigkeitsrente              welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Wir sind von der Verpflich-
erlischt, wenn Erwerbsunfähigkeit nach Nummer 1 nicht mehr vorliegt,             tung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsfall verursacht wurde
wenn die versicherte Person stirbt oder bei Ablauf der vertraglichen Leis-
tungsdauer.                                                                          a) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse.

2.4 Bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistungspflicht müssen                    Wir erbringen jedoch die volle Versicherungsleistung, wenn der Ver-
Sie die Beiträge in voller Höhe weiter entrichten. Bei Anerkennung der                   sicherungsfall unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse
Leistungspflicht werden wir die über den Monat des Eintritts der Erwerbs-                verursacht wurde,
unfähigkeit hinaus gezahlten Beiträge, verzinst mit jährlich 1,00 Prozent,
zurückzahlen.                                                                            – denen die versicherte Person während eines Aufenthalts außer-
                                                                                            halb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt war und an
2.5 Wir sind auf Ihren Antrag hin bereit, die bis zur endgültigen Ent-                      denen sie nicht aktiv beteiligt war oder
scheidung über die Leistungspflicht fälligen Beiträge zinslos zu stunden.
Bei Ablehnung der Leistungspflicht sind diese Beiträge nachzuzahlen. Auf
Antrag können Sie diesen Beitragsrückstand auch zinslos in bis zu 24 Mo-
natsraten ausgleichen. Das Gleiche gilt im Fall einer gerichtlichen Ausei-
nandersetzung bis zur rechtskräftigen Entscheidung.


                                                                                                                                                         31

[Seite 32]
Kapitel V Allgemeine Bedingungen für die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung nach Tarif PEUS


                                                                                                    – denen die versicherte Person während eines Aufenthalts außer-          1.2 Wir beteiligen die Versicherungsnehmer als Kollektiv an den Über-
                                                                                                       halb der Grenzen der NATO-Mitgliedsstaaten ausgesetzt war             schüssen. Dabei beachten wir die Verordnung über die Mindestbeitrags-
                                                                                                       und an denen sie im Rahmen humanitärer Hilfeleistungen oder           rückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungsverord-
                                                                                                       friedenssichernder Maßnahmen teilgenommen hat. Die Teil-              nung) in der jeweils geltenden Fassung.
                                                                                                       nahme muss als Mitglied der deutschen Bundeswehr, Polizei
                                                                                                       oder Bundespolizei und der Einsatz mit einem Mandat der NATO,         Überschüsse können aus dem Kapitalanlageergebnis, dem Risikoergebnis
                                                                                                       UNO, EU oder OSZE erfolgen.                                           und dem übrigen Ergebnis entstehen.

                                                                                                 b) unmittelbar oder mittelbar durch innere Unruhen.                         Kapitalanlageergebnis
                                                                                                                                                                             Bei Erwerbsunfähigkeits-Versicherungen sind die Beiträge so kalkuliert,
                                                                                                    Wir erbringen jedoch die volle Versicherungsleistung, wenn die ver-      wie sie zur Deckung des Erwerbsunfähigkeitsrisikos und der Kosten benö-
                                                                                                    sicherte Person nicht auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen          tigt werden. Es stehen daher keine oder nur geringfügige Beträge zur Ver-
                                                                                                    hat.                                                                     fügung, um Kapital zu bilden. Überschüsse entstehen, wenn die Nettoer-
                                                                                                                                                                             träge der klassischen Kapitalanlage innerhalb unseres Sicherungsvermö-
                                                                                                 c) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines          gens höher sind als die garantierte rechnungsmäßige Verzinsung. An die-
                                                                                                    Verbrechens oder Vergehens durch die versicherte Person.                 sem Kapitalanlageergebnis beteiligen wir die Versicherungsnehmer nach
                                                                                                                                                                             der Mindestzuführungsverordnung.
                                                                                                    Wir erbringen jedoch die volle Versicherungsleistung bei Vergehen
                                                                                                    im Straßenverkehr, bei denen bei der versicherten Person eine Blut-      Risikoergebnis
                                                                                                    alkoholkonzentration von unter 1,1 Promille festgestellt wurde, so-      Weitere Überschüsse entstehen dann, wenn sich das versicherte Risiko
                                                                                                    wie bei fahrlässigen und grob fahrlässigen Verstößen.                    (Erwerbsunfähigkeitsrisiko) günstiger entwickelt als bei der Tarifkalkula-
                                                                                                                                                                             tion angenommen. In diesem Fall müssen wir weniger Renten als ursprüng-
                                                                                                 d) durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräfteverfall,       lich angenommen zahlen. An dem Risikoergebnis beteiligen wir die Versi-
                                                                                                    absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung.               cherungsnehmer nach der Mindestzuführungsverordnung.

                                                                                                    Wir erbringen jedoch die volle Versicherungsleistung, wenn uns           Übriges Ergebnis
                                                                                                    nachgewiesen wird, dass diese Handlungen in einem die freie Wil-         Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis können beispielsweise entstehen,
                                                                                                    lensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der           wenn die Kosten niedriger sind als bei der Tarifkalkulation angenommen.
                                                                                                    Geistestätigkeit begangen worden sind.                                   An dem übrigen Ergebnis beteiligen wir die Versicherungsnehmer nach
                                                                                                                                                                             der Mindestzuführungsverordnung.
                                                                                                 e) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Versicherungs-
                                                                                                    nehmer vorsätzlich den Versicherungsfall herbeigeführt haben.            In Ausnahmefällen kann die Mindestbeteiligung der Versicherungsneh-
                                                                                                                                                                             mer nach der Mindestzuführungsverordnung mit Zustimmung der Auf-
                                                                                                 f) unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Einsatz von           sichtsbehörde gekürzt werden.
                                                                                                    atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder durch den
                                                                                                    vorsätzlichen Einsatz bzw. die vorsätzliche Freisetzung von radio-       1.3 Die auf die Versicherungsnehmer entfallenden Überschüsse führen
                                                                                                    aktiven, biologischen oder chemischen Stoffen, wenn der Einsatz          wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit sie nicht in
                                                                                                    oder die Freisetzung darauf gerichtet gewesen sind, das Leben vie-       Form der so genannten Direktgutschrift bereits unmittelbar den über-
                                                                                                    ler Personen zu gefährden. Gleiches gilt bei einer vorsätzlichen Frei-   schussberechtigten Versicherungen gutgeschrieben werden. Diese Rück-
                                                                                                    setzung von Strahlen infolge Kernenergie, die den Einsatz einer Ka-      stellung dient dazu, Ergebnisschwankungen im Zeitablauf zu glätten. Sie
                                                                                                    tastrophenschutzbehörde oder einer vergleichbaren Einrichtung            darf grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der Versicherungs-
                                                                                                    notwendig macht.                                                         nehmer verwendet werden. Wir sind berechtigt, im Interesse der Versi-
                                                                                                                                                                             cherten mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde in Ausnahmefällen die
                                                                                                    Wir erbringen jedoch die volle Versicherungsleistung, wenn es sich       Rückstellung für Beitragsrückerstattung, soweit sie nicht auf bereits fest-
                                                                                                    um ein räumlich und zeitlich begrenztes Ereignis handelt, durch das      gelegte Überschussanteile entfällt, heranzuziehen, um
                                                                                                    nicht mehr als 1.000 Menschen unmittelbar oder voraussichtlich
                                                                                                    mittelbar innerhalb von sechs Monaten sterben oder dauerhaft                a) einen drohenden Notstand abzuwenden,
                                                                                                    schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden.
                                                                                                                                                                                b) unvorhersehbare Verluste aus überschussberechtigten Versiche-
                                                                                                    Die Voraussetzungen einer uneingeschränkten Leistungspflicht wer-              rungsverträgen auszugleichen, die auf allgemeine Änderungen der
                                                                                                    den wir innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten seit Eintritt des           Verhältnisse zurückzuführen sind, oder
                                                                                                    Ereignisses von einem unabhängigen Gutachter prüfen und gege-
                                                                                                    benenfalls bestätigen lassen. Ansprüche auf die volle Versicherungs-        c) die Deckungsrückstellung zu erhöhen, wenn die Rechnungsgrund-
                                                                                                    leistung werden frühestens nach Ablauf dieser Frist fällig.                    lagen aufgrund einer unvorhersehbaren und nicht nur vorüberge-
                                                                                                                                                                                   henden Änderung der Verhältnisse angepasst werden müssen. Eine
                                                                                                                                                                                   Deckungsrückstellung bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt die Ver-
                                                                                            C.	Überschussbeteiligung                                                               sicherungsleistungen gewährleisten zu können. Die Deckungsrück-
                                                                                                                                                                                   stellung wird nach den jeweils gesetzlich gültigen Bestimmungen,
                                                                                            1       Grundsätze der Überschussermittlung und                                        derzeit nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und dem
                                                                                                    Überschussbeteiligung                                                          HGB, sowie den dazu erlassenen Rechtsverordnungen berechnet.

                                                                                            1.1 Wir beteiligen die Versicherungsnehmer an den Überschüssen und               Wenn wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung zum Verlustaus-
                                                                                            an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Überschüsse               gleich oder zur Erhöhung der Deckungsrückstellung heranziehen, belas-
                                                                                            werden nach den jeweils gesetzlich gültigen Bestimmungen, derzeit nach           ten wir die Versichertenbestände verursachungsorientiert.
                                                                                            den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Versicherungs-
                                                                                            vertragsgesetzes (VVG), ermittelt und im Rahmen unseres Jahresabschlus-
                                                                                            ses festgestellt.


                                                                                            32

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                                                                                                                                                          Kapitel V Allgemeine Bedingungen für die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung nach Tarif PEUS
1.4 Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich zu den      2.4 Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung
Überschüssen bei. Wir haben deshalb gleichartige bei uns bestehende Ver-    Die laufenden Überschussanteile werden
sicherungsverträge zu Bestandsgruppen zusammengefasst. Die Verteilung
der Überschüsse für die Versicherungsnehmer auf die einzelnen Bestands-        • jeweils zum 01. Januar eines Jahres,
gruppen orientiert sich daran, in welchem Umfang sie zu ihrer Entstehung       • bei Beitragsfreistellung und
beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe nicht zur Entstehung von Über-      • bei Beendigung des Versicherungsvertrags
schüssen beigetragen, werden ihr keine Überschüsse zugeteilt.
                                                                            zugewiesen und verzinslich angesammelt (Ansammlungsguthaben).
1.5 In Abhängigkeit von dieser Zuordnung und beispielsweise dem ge-
wählten Tarif, dem Tarifwerk, der Zahlweise des Beitrags, dem Beruf und     Die Verzinsung des Ansammlungsguthabens erfolgt bei jeder Zuweisung
dem Rauchverhalten werden die Überschuss-Sätze für die einzelnen Ver-       von laufenden Überschussanteilen mit dem zu diesem Zeitpunkt festge-
sicherungsverträge jährlich von uns festgesetzt. Wir veröffentlichen die    legten Ansammlungszinssatz. Beträgt der Zuweisungszeitraum kein vol-
Überschuss-Sätze in unserem Geschäftsbericht, den Sie bei uns anfordern     les Kalenderjahr, erfolgt die Verzinsung anteilig.
können.
                                                                            Die Zuweisung der laufenden Überschussanteile erfolgt jeweils nach der
1.6 Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapital-           Verzinsung des Ansammlungsguthabens.
anlagen der klassischen Kapitalanlage innerhalb unseres Sicherungsver-
mögens über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz        Die laufenden Überschussanteile werden in Prozent des im Versicherungs-
ausgewiesen werden. Die Bewertungsreserven, die nach gesetzlichen und       jahr zu zahlenden Beitrags festgelegt. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt
aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Versicherungs-    der jeweiligen Zuweisung festgelegte Überschuss-Satz. Umfasst der Zeit-
verträge zu berücksichtigen sind, ordnen wir den Versicherungsverträgen     raum seit der letzten Zuweisung bzw. dem Versicherungsbeginn kein vol-
nach einem verursachungsorientierten Verfahren anteilig rechnerisch zu.     les Kalenderjahr, erfolgt die Zuweisung anteilig.
Im Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung fließt dem einzelnen
Versicherungsnehmer bzw. Bezugsberechtigten ein Teil der Bewertungs-        Bei Beendigung des Versicherungsvertrags, spätestens bei Ablauf der Leis-
reserven nach § 153 Absatz 3 VVG bei Beendigung des Versicherungsver-       tungsdauer der Erwerbsunfähigkeits-Versicherung, werden das Ansamm-
trags unmittelbar zu. Aufsichtsrechtliche Regelungen zur Kapitalausstat-    lungsguthaben und der entsprechend den Vorschriften des Versicherungs-
tung bleiben unberührt.                                                     vertragsgesetzes (§ 153 Absatz 3 VVG) ermittelte Anteil an den Bewer-
                                                                            tungsreserven ausgezahlt. Eine Auszahlung des Ansammlungsguthabens
1.7 Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Versiche-       können Sie auch bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung in
rungsvertrags an den Überschüssen und den Bewertungsreserven erge-          Textform verlangen.
ben sich aus Nummer 1 noch nicht.
                                                                            2.5   Beteiligung an den Bewertungsreserven bei vereinbartem
2     Überschussbeteiligung Ihres Versicherungsvertrags                           Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung
                                                                            Die Bewertungsreserven (siehe Nummer 1.6) werden monatlich jeweils
Sofern von uns eine entsprechende Überschussbeteiligung festgesetzt         zum zweiten Börsentag neu ermittelt und den anspruchsberechtigten
wird, erhält der einzelne Versicherungsvertrag Überschussanteile entspre-   Versicherungsverträgen nach einem verursachungsorientierten Verfah-
chend den folgenden Nummern.                                                ren rechnerisch zugeordnet. Dieser Wert ist jeweils für den auf die Ermitt-
                                                                            lung folgenden Monat maßgebend.
2.1   Laufende Überschussbeteiligung für die Zeit,
      in der keine Leistungen wegen Erwerbsunfähigkeit erfolgen             Diese Zuordnung erfolgt in dem Verhältnis des Bemessungsguthabens
Sie können bei Vertragsabschluss zwischen den folgenden Überschuss-         des einzelnen Versicherungsvertrags zur Summe der Bemessungsgutha-
Systemen wählen:                                                            ben aller anspruchsberechtigten Versicherungsverträge.

    • Überschuss-System Beitragsverrechnung,                                Bemessungsguthaben eines Versicherungsvertrags ist dabei die Summe
    • Überschuss-System Sofortbonus oder                                    der Kapitalien des Versicherungsvertrags zum 01. Januar jeden Jahres, an
    • Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung.                            dem der Versicherungsvertrag bestand.

Nach vorzeitiger Beitragsfreistellung gilt das Überschuss-System Sofort-    Das Kapital ist abhängig von der jeweiligen Versicherungsart. Bei der
bonus.                                                                      Erwerbsunfähigkeits-Versicherung gilt das Ansammlungsguthaben der
                                                                            Erwerbsunfähigkeits-Versicherung als Kapital.
2.2 Überschuss-System Beitragsverrechnung
Die Überschussbeteiligung wird in Prozent des fälligen Beitrags bemes-      Mit der Zuordnung ist noch keine Zuteilung verbunden. Bei Beendigung
sen und direkt mit dem fälligen Beitrag verrechnet. Maßgebend ist der       des Versicherungsvertrags teilen wir Ihrem Versicherungsvertrag den für
bei Fälligkeit des jeweiligen Beitrags festgelegte Prozentsatz.             diesen Zeitpunkt zugeordneten Anteil an den Bewertungsreserven zur
                                                                            Hälfte zu.
2.3 Überschuss-System Sofortbonus
Die laufende Überschussbeteiligung wird ab Versicherungsbeginn für eine     2.6    Laufende Überschussbeteiligung für die Zeit,
erhöhte Versicherungsleistung (Sofortbonus) verwendet, die bei Erwerbs-            in der Leistungen wegen Erwerbsunfähigkeit erfolgen
unfähigkeit zusätzlich zur garantierten Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt    Die Überschussbeteiligung wird am 01. Januar eines jeden Jahres zuge-
wird. Die Überschussbeteiligung wird in Prozent der garantierten Erwerbs-   wiesen und zur Bildung einer beitragsfreien Erwerbsunfähigkeitsrente
unfähigkeitsrente bemessen.                                                 verwendet. Die Überschussbeteiligung wird in Prozent des Deckungska-
                                                                            pitals der Erwerbsunfähigkeits-Versicherung bemessen und in Abhängig-
Anpassungsgarantie bei Verringerung der Überschussbeteiligung im            keit von den in Nummer 1.5 beschriebenen Merkmalen festgelegt. Wurde
Überschuss-System Sofortbonus                                               die Erwerbsunfähigkeitsrente nur während eines Teiles des Vorjahres ge-
Sollte die Überschussbeteiligung reduziert werden, haben Sie zu diesem      zahlt, wird die Überschussbeteiligung anteilig berechnet.
Zeitpunkt das Recht, Ihren Beitrag anzupassen und den Versicherungs-
schutz auf das vor dieser Verringerung der Überschussbeteiligung beste-
hende Niveau anzuheben, ohne dass eine erneute Risikoprüfung erforder-
lich wird.


                                                                                                                                                    33

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Kapitel V Allgemeine Bedingungen für die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung nach Tarif PEUS


                                                                                            3         Zukunftswerte der Überschussbeteiligung                                In diesem Zusammenhang kann es auch erforderlich sein, Ärzte, Kranken-
                                                                                                                                                                             häuser und sonstige Krankenanstalten, bei denen die versicherte Person
                                                                                            Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung hängt von vielen, nicht             in Behandlung war oder sein wird, Pflegeeinrichtungen, Personenversi-
                                                                                            vorhersehbaren Einflüssen ab und kann deshalb nicht garantiert werden;           cherer (frühere und derzeitige), Berufsgenossenschaften, frühere und der-
                                                                                            sie kann auch Null betragen. Einflussfaktoren sind die Entwicklung unse-         zeitige gesetzliche Krankenkassen und Arbeitgeber der versicherten Per-
                                                                                            rer Kapitalanlagen sowie die Entwicklung der versicherten Risiken und der        son sowie Behörden zu befragen. Dazu ist in der Regel eine Schweige-
                                                                                            Kosten.                                                                          pflichtentbindungserklärung der versicherten Person erforderlich. Hat die
                                                                                                                                                                             versicherte Person die Schweigepflichtentbindungserklärung im Versiche-
                                                                                                                                                                             rungsantrag erteilt, wird sie vor Einholung einer solchen Auskunft von uns
                                                                                            D.	       Nachweis- und Mitwirkungspflichten; Nachprüfung                        unterrichtet werden; die versicherte Person kann der Einholung einer sol-
                                                                                                                                                                             chen Auskunft widersprechen. Im Übrigen kann die versicherte Person je-
                                                                                            1         Nachweis- und Mitwirkungspflichten,                                    derzeit verlangen, dass die Auskunftserhebung nur bei Einzeleinwilligung
                                                                                                      wenn Erwerbsunfähigkeitsleistungen verlangt werden                     erfolgt.

                                                                                            1.1 Nachweise für den Eintritt von Erwerbsunfähigkeit                            1.3 Folgen bei Verletzung der Mitwirkungspflicht
                                                                                            Werden Leistungen aus diesem Versicherungsvertrag verlangt, informie-            Solange eine Mitwirkungspflicht von Ihnen, der versicherten Person oder
                                                                                            ren wir Sie umgehend über die von uns zur Leistungsprüfung benötigten            dem Anspruchsteller vorsätzlich nicht erfüllt wird, sind wir von der Ver-
                                                                                            Unterlagen:                                                                      pflichtung zur Leistung frei. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie einer
                                                                                                                                                                             Auskunftserhebung, die für die Leistungsprüfung erforderlich ist, wider-
                                                                                                  a) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Erwerbsunfähigkeit;   sprechen oder eine Einzeleinwilligung nicht erteilen. Bei grob fahrlässiger
                                                                                                                                                                             Verletzung einer Mitwirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leistung
                                                                                                  b) ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person gegen-      in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kür-
                                                                                                     wärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben, über Ur-         zen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die Mitwirkungs-
                                                                                                     sache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer des Leidens      pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben. Die Ansprüche aus der Versi-
                                                                                                     sowie die Auswirkungen auf die Berufsausübung oder Art und Um-          cherung bleiben jedoch insoweit bestehen, als die Verletzung ohne Ein-
                                                                                                     fang der Pflegebedürftigkeit oder der Demenz;                           fluss auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ist.
                                                                                                                                                                             Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Beginn des
                                                                                                  c) Unterlagen über die berufliche Entwicklung der versicherten Per-        laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen zur Leistung ver-
                                                                                                     son und die berufliche Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der Er-    pflichtet. Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit tritt nur ein,
                                                                                                     werbsunfähigkeit; hierzu zählen auch Nachweise über die wirt-           wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechts-
                                                                                                     schaftlichen und finanziellen Verhältnisse und ihre Veränderungen       folge hingewiesen haben.
                                                                                                     vor und nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit (z.B. Einkommensteu-
                                                                                                     erbescheide, betriebswirtschaftliche Unterlagen);                       2     Erklärung über unsere Leistungspflicht

                                                                                                  d) bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich eine Bescheinigung der Person        Nach Prüfung der uns eingereichten sowie der von uns beigezogenen Un-
                                                                                                     oder der Einrichtung, die mit der Pflege betraut ist, über Art und      terlagen erklären wir innerhalb einer Woche, ob wir eine Leistungspflicht
                                                                                                     Umfang der Pflege.                                                      anerkennen. Solange Unterlagen noch ausstehen, informieren wir Sie spä-
                                                                                                                                                                             testens alle vier Wochen über den aktuellen Bearbeitungsstand. Grund-
                                                                                            Entstehende Kosten hat der Anspruchsteller zu tragen.                            sätzlich sprechen wir keine befristeten Anerkenntnisse aus.

                                                                                            1.2 Weitere Nachweise, Entbindung von der Schweigepflicht                        3     Nachprüfung der Erwerbsunfähigkeit;
                                                                                            Wir können außerdem weitere medizinische und berufsbezogene Aus-                       Leistungseinstellung
                                                                                            künfte, Aufklärungen, Vor-Ort-Prüfungen und zusätzliche Untersuchun-
                                                                                            gen sowie weitere notwendige Nachweise – auch über die wirtschaftli-             3.1 Nachprüfung
                                                                                            chen Verhältnisse und ihre Veränderungen – verlangen, wobei wir hierzu           Nach Anerkennung unserer Leistungspflicht sind wir berechtigt, das Fort-
                                                                                            entsprechende Gutachter, Ärzte und sachverständige Dienstleister ein-            bestehen der Erwerbsunfähigkeit, das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit
                                                                                            setzen können. Die Kosten werden von uns getragen.                               oder den Schweregrad der Demenz nachzuprüfen. Dabei können wir er-
                                                                                                                                                                             neut prüfen, ob die versicherte Person eine Erwerbstätigkeit im Sinne von
                                                                                            Wir können verlangen, dass die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen          Abschnitt B Nummer 1 ausübt oder ausüben kann.
                                                                                            in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. In diesem Fall
                                                                                            übernehmen wir die angefallenen Reise- und Unterbringungskosten bis              3.2 Zur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten jederzeit sachdien-
                                                                                            zu folgender Höhe:                                                               liche Auskünfte und einmal jährlich umfassende Untersuchungen der ver-
                                                                                                                                                                             sicherten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen. Die Be-
                                                                                                  • Anreisekosten, bei einer Bahnfahrt 2. Klasse und – falls erforder-       stimmungen der Nummern 1.2 und 1.3 gelten entsprechend.
                                                                                                      lich – einem Flug in der Economy Class (oder einer vergleichbaren
                                                                                                      Buchungsklasse) und                                                    3.3 Eine Aufnahme bzw. Änderung der Erwerbstätigkeit ist uns unver-
                                                                                                  •   Unterbringungskosten für einen Aufenthalt in einem 4-Sterne-           züglich mitzuteilen.
                                                                                                      Hotel (oder einer vergleichbaren Hotelkategorie).
                                                                                                                                                                             3.4 Leistungseinstellung bei Wegfall der Erwerbsunfähigkeit
                                                                                            Auf Untersuchungen in der Bundesrepublik Deutschland können wir ver-             Ist die Erwerbsunfähigkeit nach Abschnitt B Nummer 1 weggefallen, tei-
                                                                                            zichten, wenn diese vor Ort nach den von uns in der Bundesrepublik               len wir Ihnen die Einstellung unserer Leistungen unter Hinweis auf Ihre
                                                                                            Deutschland angewendeten Grundsätzen / Standards erfolgen.                       Rechte in Textform mit. In unserer Mitteilung werden wir Ihnen die Gründe
                                                                                                                                                                             für unsere Entscheidung erläutern. Die Leistungseinstellung wird mit dem
                                                                                                                                                                             Ablauf des dritten Monats nach Zugang unserer Mitteilung bei Ihnen wirk-
                                                                                                                                                                             sam. Zu diesem Zeitpunkt muss auch die Beitragszahlung wieder aufge-
                                                                                                                                                                             nommen werden.


                                                                                            34

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                                                                                                                                                               Kapitel V Allgemeine Bedingungen für die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung nach Tarif PEUS
Ist unsere Leistungspflicht weggefallen, ist wieder die garantierte Er-        2.2   Wenn wir den Rücktritt erklären, besteht kein Versicherungsschutz.
werbsunfähigkeitsrente versichert, die vor dem Eintritt der Erwerbsunfä-
higkeit versichert war; während der Erwerbsunfähigkeit durchgeführte           Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles erklärt, bleibt
Erhöhungen aus der Überschussbeteiligung oder einer gegebenenfalls             unsere Leistungspflicht bestehen, wenn uns nachgewiesen wird, dass die
versicherten Leistungsdynamik bleiben also nicht erhalten.                     nicht oder nicht richtig angegebenen Umstände weder für den Eintritt
                                                                               oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung
3.5   Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Eintritt der                    oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich waren.
      Erwerbsunfähigkeit
Die Bestimmungen der Nummer 1.3 über die Folgen bei einer Verletzung           2.3 Wenn der Versicherungsvertrag durch Rücktritt aufgehoben wird,
der Mitwirkungspflichten gelten entsprechend.                                  erlischt der Versicherungsvertrag, ohne dass ein Auszahlungsbetrag nach
                                                                               Abschnitt G Nummer 4 fällig wird. Ist das Überschuss-System Verzinsli-
4       Verzicht auf die Arztanordnungsklausel                                 che Ansammlung vereinbart, werden das Ansammlungsguthaben und der
                                                                               entsprechend den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (§ 153
Grundsätzlich ist die Befolgung von ärztlichen Anordnungen nicht Vor-          Absatz 3 VVG) ermittelte Anteil an den Bewertungsreserven – sofern vor-
aussetzung für die Anerkennung von Erwerbsunfähigkeitsleistungen. Ins-         handen – ausgezahlt. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Beiträge besteht
besondere ist die versicherte Person nicht verpflichtet, operative Behand-     nicht.
lungsmaßnahmen, die der untersuchende oder behandelnde Arzt anrät,
durchführen zu lassen.                                                         3     Kündigung

Die versicherte Person ist jedoch verpflichtet, geeignete Hilfsmittel (z.B.    3.1 Bei einer einfach fahrlässigen Verletzung der Anzeigepflicht kön-
Seh- und Hörhilfen, Stützstrümpfe) zu verwenden und zumutbare Heil-            nen wir den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem
behandlungen vornehmen zu lassen, die eine wesentliche Besserung der           Monat kündigen.
gesundheitlichen Beeinträchtigung erwarten lassen. Zumutbar sind Heil-
behandlungen, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen ver-            3.2 Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn uns nachgewie-
bunden sind.                                                                   sen wird, dass wir den Versicherungsvertrag auch bei Kenntnis der nicht
                                                                               angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, abgeschlos-
                                                                               sen hätten.
E.	     Angaben, die vor Vertragsbeginn erforderlich sind,
        und Folgen bei falschen Angaben                                        3.3 Wenn wir den Versicherungsvertrag kündigen, wandelt sich der Ver-
                                                                               sicherungsvertrag nach Abschnitt G Nummer 2.1 in einen vorzeitig bei-
1       Vorvertragliche Anzeigepflicht                                         tragsfreien Versicherungsvertrag um, sofern die beitragsfreie Mindest-
                                                                               leistung erreicht wird. Andernfalls wird der Auszahlungsbetrag nach Ab-
1.1 Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, dass           schnitt G Nummer 4 – sofern vorhanden – ausgezahlt und der Versiche-
Sie alle vor Vertragsabschluss in Textform gestellten Fragen wahrheits-        rungsvertrag endet.
gemäß und vollständig beantwortet haben (vorvertragliche Anzeige-
pflicht).                                                                      4     Vertragsanpassung

1.2 Sollen nicht Sie, sondern ein Dritter versicherte Person werden, ist       4.1 Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil uns nachgewie-
auch dieser – neben Ihnen – für die wahrheitsgemäße und vollständige           sen wird, dass wir den Versicherungsvertrag auch bei Kenntnis der nicht
Beantwortung der Fragen verantwortlich.                                        angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, abgeschlos-
                                                                               sen hätten (siehe Nummern 2.1 und 3.2), werden wir verlangen, dass diese
1.3 Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschut-               anderen Bedingungen rückwirkend ab Beginn des Versicherungsvertrags
zes erheblich sind und nach denen wir in Textform gefragt haben, von Ih-       Vertragsbestandteil werden (Vertragsanpassung).
nen oder der versicherten Person nicht oder nicht richtig angegeben wor-
den sind, liegt eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vor.       4.2 Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als
Deren Rechtsfolgen hängen davon ab, ob die Anzeigepflicht arglistig, vor-      zehn Prozent, oder schließen wir den Versicherungsschutz für den nicht
sätzlich, grob fahrlässig, einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt wurde.   angezeigten Umstand im Rahmen der Vertragsanpassung aus, können Sie
                                                                               den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer
1.4 Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Voraussetzungen             Mitteilung fristlos kündigen. In unserer Mitteilung werden wir Sie auf das
wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht                                    Kündigungsrecht hinweisen.

      • vom Versicherungsvertrag zurücktreten (siehe Nummer 2),                5     Schuldlose Verletzung der vorvertraglichen
      • den Versicherungsvertrag kündigen (siehe Nummer 3),                          Anzeigepflicht
      • den Versicherungsvertrag anpassen (siehe Nummer 4) oder
      • den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten         Wir verzichten auf die uns aus § 19 VVG zustehenden Rechte zur Anpas-
         (siehe Nummer 7)                                                      sung und Kündigung des Versicherungsvertrags, sofern die Anzeigepflicht-
                                                                               verletzung schuldlos erfolgt ist.
können.
                                                                               6     Weitere Voraussetzungen für die Ausübung unseres Rechtes
2       Rücktritt                                                                    auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung

2.1 Bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der An-          6.1 Unser Recht auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung steht
zeigepflicht können wir vom Versicherungsvertrag zurücktreten.                 uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die
                                                                               Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir können
Im Falle der grob fahrlässigen Verletzung der Anzeigepflicht ist unser Rück-   uns auf unser Recht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Ge-
trittsrecht ausgeschlossen, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den           fahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
Versicherungsvertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände,
wenn auch zu anderen Bedingungen, abgeschlossen hätten.


                                                                                                                                                        35

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Kapitel V Allgemeine Bedingungen für die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung nach Tarif PEUS


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                                                                                            passung innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist be-
                                                                                            ginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeige-         1     Beitragszahlung
                                                                                            pflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis er-
                                                                                            langen. Bei Ausübung unseres Rechtes müssen wir die Umstände ange-          1.1 Zahlweise
                                                                                            ben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dür-   Die laufenden Beiträge zu Ihrem Versicherungsvertrag können Sie je nach
                                                                                            fen wir weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung angeben.          Vereinbarung durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbei-
                                                                                                                                                                        träge entrichten.
                                                                                            6.3 Unser Recht können wir nur innerhalb von fünf Jahren seit Vertrags-
                                                                                            abschluss ausüben; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf   Die Versicherungsperiode umfasst bei Jahreszahlung ein Jahr, bei unter-
                                                                                            dieser Frist eingetreten sind. Wurde die Anzeigepflicht vorsätzlich ver-    jähriger Beitragszahlung entsprechend der Zahlungsweise einen Monat,
                                                                                            letzt, beträgt die Frist zehn Jahre.                                        ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr.

                                                                                            7     Anfechtung wegen arglistiger Täuschung                                Zielbeitrag
                                                                                                                                                                        Der Beitrag steigt in den ersten Versicherungsjahren bis zum Erreichen ei-
                                                                                            7.1 Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls durch         nes vereinbarten Beitrags (Zielbeitrag). Die festgelegten Beitragssteige-
                                                                                            unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt auf unsere       rungen, Termine der Steigerungen und der Zielbeitrag werden im Versi-
                                                                                            Annahmeentscheidung Einfluss genommen worden ist. Handelt es sich           cherungsschein dokumentiert. Die Höhe des Versicherungsschutzes bleibt
                                                                                            um Angaben der versicherten Person, können wir Ihnen gegenüber die An-      durch diese Steigerungen unverändert.
                                                                                            fechtung erklären, auch wenn Sie von der Verletzung der vorvertraglichen
                                                                                            Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten.                                       Ändert sich der Zielbeitrag (z.B. durch eine Nachversicherung), ändern sich
                                                                                                                                                                        die Beiträge vor Erreichen des Zielbeitrags entsprechend und der Versi-
                                                                                            7.2 Wenn wir nach Nummer 7.1 die Anfechtung erklären, besteht kein          cherungsschutz wird angepasst.
                                                                                            Versicherungsschutz. Dies gilt auch dann, wenn die nicht oder nicht rich-
                                                                                            tig angegebenen Umstände nachweislich keinen Einfluss auf den Eintritt      1.2 Einlösungs- und Folgebeitrag
                                                                                            oder die Feststellung des Versicherungsfalles oder den Umfang unserer       Der Einlösungsbeitrag, d.h. der erste laufende Beitrag, wird sofort nach
                                                                                            Leistung gehabt haben.                                                      Abschluss des Versicherungsvertrags fällig, jedoch nicht vor dem im Ver-
                                                                                                                                                                        sicherungsschein angegebenen Beginn des Versicherungsvertrags. Alle
                                                                                            7.3 Wenn der Versicherungsvertrag durch Anfechtung aufgehoben wird,         weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden jeweils zu Beginn der verein-
                                                                                            erlischt der Versicherungsvertrag, ohne dass ein Rückkaufswert nach Ab-     barten Versicherungsperiode fällig.
                                                                                            schnitt G Nummer 5 fällig wird. Ist das Überschuss-System Verzinsliche
                                                                                            Ansammlung vereinbart, werden das Ansammlungsguthaben und der ent-          1.3 Übermittlung der Beiträge
                                                                                            sprechend den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (§ 153         Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten.
                                                                                            Absatz 3 VVG) ermittelte Anteil an den Bewertungsreserven – sofern vor-     Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es, wenn Sie fristge-
                                                                                            handen – ausgezahlt. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Beiträge besteht      recht alles getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht.
                                                                                            nicht.
                                                                                                                                                                        1.4 Lastschriftverfahren
                                                                                            7.4 Unser Recht auf Anfechtung des Versicherungsvertrags können wir         Solange Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden wir Ihre Zahlun-
                                                                                            nur innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsabschluss ausüben.               gen so behandeln, als wären sie zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt er-
                                                                                                                                                                        folgt, es sei denn, die Lastschrift wird aufgrund Ihres Verschuldens nicht
                                                                                            8     Leistungserweiterung / Wiederinkraftsetzung /                         eingelöst oder Sie widersprechen einer berechtigten Einziehung. Wird eine
                                                                                                  Wiederanhebung                                                        Lastschrift nicht eingelöst, sind wir zu weiteren Einziehungen berechtigt,
                                                                                                                                                                        nicht aber verpflichtet.
                                                                                            Wenn eine erneute Risikoprüfung aufgrund einer unsere Leistungspflicht
                                                                                            erweiternden Änderung des Versicherungsvertrags, einer Wiederinkraft-       2     Die Folgen der Nichtzahlung von Beiträgen
                                                                                            setzung oder einer Wiederanhebung vorgenommen wird, gelten die Num-
                                                                                            mern 1 bis 7 entsprechend. Die Fristen der Nummern 6.3 und 7.4 begin-       2.1 Die Folgen der Nichtzahlung des Einlösungsbeitrags
                                                                                            nen mit der Änderung, Wiederinkraftsetzung oder Wiederanhebung be-          Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht oder nicht rechtzeitig zahlen, kön-
                                                                                            züglich des geänderten, wieder in Kraft gesetzten oder wieder angeho-       nen wir – solange die Zahlung nicht erfolgt ist – vom Versicherungsver-
                                                                                            benen Teiles des Versicherungsschutzes neu zu laufen.                       trag zurücktreten. Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt des Versicherungs-
                                                                                                                                                                        falles noch nicht gezahlt, besteht keine Leistungspflicht. Dies gilt nicht,
                                                                                            9     Erklärungsempfänger                                                   wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die Nichtzahlung bzw. die nicht
                                                                                                                                                                        rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.
                                                                                            Die Ausübung unserer Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertrags-
                                                                                            anpassung sowie zur Anfechtung erfolgt durch eine schriftliche Erklärung.   2.2 Die Folgen der Nichtzahlung von Folgebeiträgen
                                                                                                                                                                        Wenn ein Folgebeitrag oder ein sonstiger Betrag, den Sie aus dem Versi-
                                                                                            Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten genannt haben,      cherungsverhältnis schulden, nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, erhal-
                                                                                            gilt nach Ihrem Ableben ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese    ten Sie von uns eine Mahnung in Textform. Begleichen Sie den Rückstand
                                                                                            Erklärung entgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter nicht vor-      nicht innerhalb der in der Mahnung gesetzten Frist von mindestens zwei
                                                                                            handen, oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, können wir den    Wochen, entfällt oder vermindert sich der Versicherungsschutz so, als ob
                                                                                            Inhaber des Versicherungsscheins zur Entgegennahme der Erklärung als        Sie eine vorzeitige Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrags ver-
                                                                                            bevollmächtigt ansehen.                                                     langt hätten; Abschnitt G Nummer 2.1 gilt daher entsprechend. Auf die
                                                                                                                                                                        Rechtsfolgen werden wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hinweisen.
                                                                                            Sind die Rechte und Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag abgetre-
                                                                                            ten, verpfändet oder gepfändet, können wir unsere Erklärung auch ge-
                                                                                            genüber einem daraus Berechtigten abgeben.


                                                                                            36

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                                                                                                                                                             Kapitel V Allgemeine Bedingungen für die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung nach Tarif PEUS
3       Unterstützung bei Zahlungsschwierigkeiten                            Innerhalb von zwölf Monaten ab dem Termin, zu dem die Herabsetzung
                                                                             des Beitrags wirksam wurde, erfolgt die Wiederanhebung ohne erneute
3.1 Beitragsstundung                                                         Risikoprüfung. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Wiederanhebung vom Er-
Sie können in Textform verlangen, dass unter Beibehaltung des vollen Ver-    gebnis einer erneuten Gesundheits- und finanziellen Angemessenheits-
sicherungsschutzes die Beiträge für einen Zeitraum von bis zu 24 Mona-       prüfung (Finanzielle Angemessenheitsprüfung – siehe Kapitel Spezielle
ten zinslos gestundet werden. Voraussetzung für eine Beitragsstundung        Klauseln der Allgemeinen Vertragsinformationen) der versicherten Per-
ist, dass der Beitrag für das vor der Beitragsstundung liegende Versiche-    son abhängig.
rungsjahr vollständig gezahlt wurde und nach Ablauf der Beitragsstun-
dung die Versicherungsdauer noch mindestens 24 Monate andauert. Die          Erfolgt die Herabsetzung des Beitrags wegen einer Elternzeit der versicher-
gestundeten Beiträge sind mit Ablauf des Stundungszeitraumes nachzu-         ten Person, kann die Frist, in der die Wiederanhebung ohne erneute Risiko-
zahlen. Auf Antrag können Sie den Beitragsrückstand auch innerhalb ei-       prüfung erfolgt, bis zu 36 Monate betragen. Voraussetzung ist, dass die He-
nes Zeitraumes von bis zu 24 Monaten in jährlichen, halbjährlichen, vier-    rabsetzung des Beitrags frühestens drei Monate vor Beginn der Elternzeit
teljährlichen oder monatlichen Raten zinslos ausgleichen.                    und die Wiederanhebung spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ende
                                                                             der Elternzeit erfolgt. Wird die Elternzeit in mehrere Abschnitte aufgeteilt,
Auf Wunsch kann der Ausgleich des Beitragsrückstands, sofern möglich,        gilt dies entsprechend für jeden Abschnitt der Elternzeit. Für den Beginn und
auch wie folgt durchgeführt werden:                                          das Ende der Elternzeit sind uns geeignete Nachweise vorzulegen.

    • durch Erhöhung des zu zahlenden Zielbeitrags unter Beibehaltung        Der Versicherungsschutz nach der Wiederanhebung wird nach anerkann-
        des bestehenden Versicherungsschutzes; die Höhe des neuen zu         ten Regeln der Versicherungsmathematik neu berechnet. Er ist aufgrund
        zahlenden Zielbeitrags wird nach anerkannten Regeln der Versiche-    der Herabsetzung des Beitrags geringer.
        rungsmathematik neu berechnet.
    •   durch Reduzierung des Versicherungsschutzes; dieser wird nach        Sie können den Versicherungsvertrag ebenso mit dem Versicherungs-
        anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik neu berechnet.        schutz, wie er unmittelbar vor der Herabsetzung des Beitrags bestanden
    •   durch Verrechnung mit vorhandenem Deckungskapital; hierbei kön-      hat, ab der Wiederanhebung fortführen, indem Sie den Zielbeitrag auf die
        nen Sie zwischen einer Verringerung des Versicherungsschutzes        Höhe des unmittelbar vor der Herabsetzung des Beitrags vereinbarten
        und einer Erhöhung des zu zahlenden Beitrags wählen.                 Zielbeitrag erhöhen und zum Zeitpunkt der Wiederanhebung eine einma-
    •   durch Verrechnung mit vorhandenem Ansammlungsguthaben, so-           lige Nachzahlung leisten. Die Höhe der Nachzahlung ergibt sich aus der
        fern das Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung vereinbart ist.   Differenz zwischen den herabgesetzten Beiträgen und den unmittelbar
                                                                             vor der Herabsetzung vereinbarten Beiträgen.
Eine erneute Beitragsstundung ist nur möglich, wenn die gestundeten
Beiträge aus einer früheren Stundung vollständig beglichen wurden.           Die Wiederanhebung erfolgt mit unveränderten Rechnungsgrundlagen.

3.2 Beitragspause                                                            3.4 Beitragsstundung, Beitragspause, Herabsetzung des Beitrags und
Sie können in Textform verlangen, dass die Beitragszahlung unter Weg-        Wiederanhebung werden gebührenfrei durchgeführt.
fall des Versicherungsschutzes für bis zu sechs Monate unterbrochen wird
(Beitragspause). Voraussetzung für eine Beitragspause ist, dass der Bei-
trag für das vor der Beitragspause liegende Versicherungsjahr vollständig    G.	   Kündigung oder vorzeitige Beitragsfreistellung des
gezahlt wurde und die nach Ablauf der Beitragspause verbleibende Bei-              Versicherungsvertrags
tragszahlungsdauer noch mindestens ein Jahr beträgt.
                                                                             1     Kündigung
Nach Ablauf der Frist für die Beitragspause leben die Beitragszahlungs-
pflicht und der Versicherungsschutz ohne erneute Risikoprüfung wieder        Sie können Ihren Versicherungsvertrag jederzeit zum Ende einer Versiche-
auf. Die Höhe des anschließenden Zielbeitrags wird nach anerkannten Re-      rungsperiode kündigen.
geln der Versicherungsmathematik neu berechnet.
                                                                             Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
3.3 Herabsetzung des Beitrags
Sie können in Textform verlangen, dass die Höhe des zu zahlenden Bei-        Durch die Kündigung wandelt sich der Versicherungsvertrag nach Num-
trags herabgesetzt wird (Herabsetzung des Beitrags). Voraussetzung ist,      mer 2.1 grundsätzlich in einen vorzeitig beitragsfreien Versicherungsver-
dass der verbleibende jährliche Zielbeitrag – beim Überschuss-System         trag mit herabgesetzter Erwerbsunfähigkeitsrente um. Ein Auszahlungs-
Beitragsverrechnung nach Verrechnung mit Überschüssen – mindestens           betrag nach Nummer 4 – sofern vorhanden – wird nur fällig, wenn die jähr-
120 Euro beträgt und die jährliche Mindesterwerbsunfähigkeitsrente von       liche beitragsfreie Mindesterwerbsunfähigkeitsrente von 300 Euro nicht
600 Euro nicht unterschritten wird. Durch die Herabsetzung des Beitrags      erreicht wird.
verringern sich die versicherten Leistungen nach anerkannten Regeln der
Versicherungsmathematik.                                                     2     Vorzeitige Beitragsfreistellung

Wiederanhebung nach Herabsetzung des Beitrags                                2.1 Unter Beachtung der in Nummer 1 genannten Termine können Sie
Nach der Herabsetzung des Beitrags können Sie innerhalb von drei Jah-        in Textform verlangen, vorzeitig von Ihrer Beitragszahlungspflicht befreit
ren die Erhöhung des Zielbeitrags bis zur Höhe des unmittelbar vor der       zu werden.
Herabsetzung des Beitrags vereinbarten Zielbeitrags (Wiederanhebung)
in Textform beantragen.                                                      Bei der vorzeitigen Beitragsfreistellung wird – soweit vorhanden – der
                                                                             Rückkaufswert nach Nummer 5, vermindert um den Abzug nach Num-
Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Wiederanhebung der Versi-          mer 6 sowie um rückständige Beiträge, für die Bildung einer beitragsfreien
cherungsfall noch nicht eingetreten ist und die verbleibende Beitragszah-    Erwerbsunfähigkeitsrente verwendet, die nach anerkannten Regeln der
lungsdauer noch mindestens ein Jahr beträgt.                                 Versicherungsmathematik neu errechnet wird.


                                                                                                                                                       37

[Seite 38]
Kapitel V Allgemeine Bedingungen für die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung nach Tarif PEUS


                                                                                            Für den beitragsfreien Versicherungsvertrag gilt, gegebenenfalls abwei-       3     Befristete vorzeitige Beitragsfreistellung
                                                                                            chend von einer zuvor getroffenen Vereinbarung für die beitragspflich-
                                                                                            tige Zeit, das Überschuss-System Sofortbonus. Ein gegebenenfalls vor-         Die in Nummer 2 beschriebene vorzeitige Beitragsfreistellung können Sie
                                                                                            handenes Ansammlungsguthaben aus dem Überschuss-System Verzins-               auch auf einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten befristen.
                                                                                            liche Ansammlung ist von der vorzeitigen Beitragsfreistellung nicht be-
                                                                                            troffen und wird weiterhin verzinst (siehe Abschnitt C Nummer 2.4) oder       4     Auszahlungsbetrag
                                                                                            auf Ihr Verlangen in Textform hin ausgezahlt. War für die beitragspflich-
                                                                                            tige Zeit das Überschuss-System Sofortbonus vereinbart, vermindert sich       Der Auszahlungsbetrag ist der garantierte Auszahlungsbetrag zuzüglich
                                                                                            durch die vorzeitige Beitragsfreistellung auch der Erwerbsunfähigkeits-       der Leistungen aus der Überschussbeteiligung (zur Überschussbeteiligung
                                                                                            schutz aus der Überschussbeteiligung.                                         siehe Abschnitt C). Leistungen aus der Überschussbeteiligung erhalten
                                                                                                                                                                          Sie nur bei vereinbartem Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung.
                                                                                            Haben Sie die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht beantragt und
                                                                                            wird die jährliche beitragsfreie Mindesterwerbsunfähigkeitsrente von          Der garantierte Auszahlungsbetrag ist der Rückkaufswert nach Nummer 5,
                                                                                            300 Euro nicht erreicht, erhalten Sie – sofern vorhanden – den Auszah-        vermindert um den Abzug nach Nummer 6.
                                                                                            lungsbetrag nach Nummer 4 und der Versicherungsvertrag endet.
                                                                                                                                                                          Die Höhe des garantierten Auszahlungsbetrags können Sie der Tabelle der
                                                                                            Die garantierte Höhe der beitragsfreien Erwerbsunfähigkeitsrente kön-         Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.
                                                                                            nen Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.
                                                                                                                                                                          5     Rückkaufswert
                                                                                            2.2 Wiederinkraftsetzung nach vorzeitiger Beitragsfreistellung
                                                                                            Nach der vorzeitigen Beitragsfreistellung können Sie innerhalb von            Der Rückkaufswert ist das Deckungskapital ohne Berücksichtigung der
                                                                                            drei Jahren die Wiederaufnahme der Beitragszahlung (Wiederinkraftset-         Überschussbeteiligung zum Termin, zu dem die Kündigung oder die vor-
                                                                                            zung) bis zur Höhe des ursprünglichen Versicherungsschutzes in Textform       zeitige Beitragsfreistellung wirksam wird.
                                                                                            beantragen.
                                                                                                                                                                          Die garantierte Höhe des Rückkaufswertes können Sie der Tabelle der Ga-
                                                                                            Bei einer befristeten vorzeitigen Beitragsfreistellung nach Nummer 3 er-      rantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.
                                                                                            folgt die Wiederinkraftsetzung mit Ablauf der Frist, ohne dass Sie dies be-
                                                                                            antragen müssen.                                                              6     Abzug bei Kündigung oder vorzeitiger
                                                                                                                                                                                Beitragsfreistellung
                                                                                            Voraussetzung ist jeweils, dass zum Zeitpunkt der Wiederinkraftsetzung
                                                                                            der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist und die verbleibende Bei-    6.1 Bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung nehmen wir ei-
                                                                                            tragszahlungsdauer noch mindestens ein Jahr beträgt.                          nen Abzug nach Nummern 6.2, 6.3 und 6.4 vor. Die Höhe des Abzugs kön-
                                                                                                                                                                          nen Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.
                                                                                            Innerhalb von zwölf Monaten ab dem Termin, zu dem die vorzeitige Bei-
                                                                                            tragsfreistellung wirksam wurde, erfolgt die Wiederinkraftsetzung ohne        6.2 Durch Kündigung oder vorzeitige Beitragsfreistellung ergibt sich
                                                                                            erneute Risikoprüfung. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Wiederinkraftset-    für den verbleibenden Versicherungsbestand eine verschlechterte Risiko-
                                                                                            zung vom Ergebnis einer erneuten Gesundheits- und finanziellen Ange-          situation. Kündigungen oder vorzeitige Beitragsfreistellungen erfolgen
                                                                                            messenheitsprüfung (Finanzielle Angemessenheitsprüfung – siehe Kapi-          erfahrungsgemäß überwiegend dann, wenn aufgrund des Gesundheits-
                                                                                            tel Spezielle Klauseln der Allgemeinen Vertragsinformationen) der versi-      zustands erwartet wird, dass der Versicherungsfall nicht eintritt und des-
                                                                                            cherten Person abhängig.                                                      halb die Aufrechterhaltung des Versicherungsvertrags nicht für erforder-
                                                                                                                                                                          lich gehalten wird. Im Gegensatz dazu wird bei inzwischen eingetretenen
                                                                                            Erfolgt die vorzeitige Beitragsfreistellung wegen einer Elternzeit der ver-   gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht auf den Versicherungsschutz
                                                                                            sicherten Person, kann die Frist, in der die Wiederinkraftsetzung ohne er-    verzichtet. Für den verbleibenden Versicherungsbestand ergibt sich da-
                                                                                            neute Risikoprüfung erfolgt, bis zu 36 Monate betragen. Voraussetzung         durch ein durchschnittlich schlechteres Risiko. Deshalb dient dieser Teil
                                                                                            ist, dass die vorzeitige Beitragsfreistellung frühestens drei Monate vor      des Abzugs dem Ausgleich der Verschlechterung der Risikolage für den
                                                                                            Beginn der Elternzeit und die Wiederinkraftsetzung spätestens innerhalb       verbleibenden Versichertenbestand. Dieser Teil des Abzugs wird in Pro-
                                                                                            von drei Monaten nach Ende der Elternzeit erfolgt. Wird die Elternzeit in     zent des Rückkaufswertes bemessen. Die Höhe des Prozentsatzes kön-
                                                                                            mehrere Abschnitte aufgeteilt, gilt dies entsprechend für jeden Abschnitt     nen Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.
                                                                                            der Elternzeit. Für den Beginn und das Ende der Elternzeit sind uns geeig-
                                                                                            nete Nachweise vorzulegen.                                                    6.3 Das der Berechnung des Rückkaufswertes und der beitragsfreien
                                                                                                                                                                          Erwerbsunfähigkeitsrente zugrunde liegende Deckungskapital wird auf
                                                                                            Der Versicherungsvertrag wird mit dem Zielbeitrag, wie er vor der Bei-        Basis der Beiträge ohne Berücksichtigung der Überschussbeteiligung er-
                                                                                            tragsfreistellung vereinbart war, wieder in Kraft gesetzt. Der Versiche-      mittelt. Ein Teil des jeweiligen Beitrags wurde im Überschuss-System Bei-
                                                                                            rungsschutz ist aufgrund der während der Beitragsfreistellung nicht ge-       tragsverrechnung nicht gezahlt bzw. im Überschuss-System Verzinsliche
                                                                                            zahlten Beiträge geringer.                                                    Ansammlung wieder gutgeschrieben. Unter Berücksichtigung der nicht
                                                                                                                                                                          gezahlten bzw. wieder gutgeschriebenen Beitragsteile fällt das Deckungs-
                                                                                            Sie können den Versicherungsvertrag ebenso mit dem Versicherungs-             kapital niedriger aus. Hierfür dient dieser Teil des Abzugs als Ausgleich.
                                                                                            schutz, wie er vor der Beitragsfreistellung bestanden hat, wieder in Kraft    Dieser Teil des Abzugs wird in Prozent des Rückkaufswertes bemessen.
                                                                                            setzen, wenn der Zielbeitrag ab der Wiederinkraftsetzung entsprechend         Die Höhe des Prozentsatzes können Sie der Tabelle der Garantiewerte
                                                                                            erhöht wird. Der erhöhte Zielbeitrag wird nach anerkannten Regeln der         (siehe Nummer 7) entnehmen. Dieser Teil des Abzugs entfällt beim Über-
                                                                                            Versicherungsmathematik neu berechnet.                                        schuss-System Sofortbonus.

                                                                                            Die Wiederinkraftsetzung erfolgt mit unveränderten Rechnungsgrundlagen.       6.4 Durch die Kündigung oder die vorzeitige Beitragsfreistellung ent-
                                                                                                                                                                          stehen uns Verwaltungskosten. Dieser Teil des Abzugs beträgt 60 Euro
                                                                                            Die Wiederinkraftsetzung wird gebührenfrei durchgeführt.                      und dient hierfür zum pauschalen Ausgleich.


                                                                                            38

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                                                                                                                                                             Kapitel V Allgemeine Bedingungen für die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung nach Tarif PEUS
6.5 Auf Ihr Verlangen hin müssen zunächst wir nachweisen, dass der             Ereignisse:
Abzug ganz und in seinen einzelnen Teilen dem Grunde und der Höhe nach            • Heirat der versicherten Person,
zutrifft. Können Sie nachweisen, dass in Ihrem Fall ein Teil des Abzugs oder      • Geburt eines Kindes der versicherten Person,
der gesamte Abzug dem Grunde nach nicht zutrifft, dann entfällt dieser            • Adoption eines minderjährigen Kindes durch die versicherte Person,
Teil des Abzugs oder der gesamte Abzug; können Sie nachweisen, dass der           • Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit durch die versicherte
gesamte Abzug oder einer seiner Teile niedriger zu beziffern ist, dann wird          Person nach erstmaliger ununterbrochener Elternzeit von mindes-
der Abzug entsprechend Ihrem Nachweis herabgesetzt.                                  tens zwölf Monaten für ein Kind; eine Nachversicherung aufgrund
                                                                                     dieses Ereignisses ist nur möglich, wenn noch keine Nachversiche-
6.6 Der Abzug bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung ist                rung aufgrund von Geburt oder Adoption für das jeweilige Kind in
für Sie wirtschaftlich nachteilig.                                                   Anspruch genommen worden ist,
                                                                                  • Erreichen der Volljährigkeit der versicherten Person,
7     Tabelle der Garantiewerte                                                   • Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft im Sinne des
                                                                                     Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) der versicherten Person,
Nähere Informationen zur garantierten Höhe des Rückkaufswertes, der               • Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, die erstmalig
beitragsfreien Erwerbsunfähigkeitsrente, des Auszahlungsbetrags und                  zum Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzli-
des Abzugs können Sie der Tabelle der Garantiewerte (Individuelle Ver-               chen Rentenversicherung führt,
tragsinformationen und Versicherungsschein) entnehmen.                            • Steigerung des regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommens der
                                                                                     versicherten Person aus nichtselbstständiger Tätigkeit um mehr
8     Beitragsrückzahlung                                                            als zehn Prozent gegenüber dem regelmäßigen monatlichen Durch-
                                                                                     schnittsbruttoeinkommen der letzten zwölf Monate,
Ein Anspruch auf Rückzahlung der Beiträge besteht nicht.                          • Steigerung des erzielten Gewinns vor Steuern aus selbstständiger
                                                                                     oder freiberuflicher Tätigkeit der versicherten Person im Durch-
                                                                                     schnitt der letzten drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahre um
H.	 Gestaltungsrechte während der Vertragsdauer /                                    zehn Prozent im Vergleich zum durchschnittlich erzielten Gewinn
    Empfänger der Versicherungsleistung                                              vor Steuern in dem 3-Jahres-Zeitraum, der diesen letzten drei Ka-
                                                                                     lenderjahren voranging,
1     Bezugsrecht, Abtretung und Verpfändung                                      • Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, die erstmalig
                                                                                     zum Überschreiten der Pflichtversicherungsgrenze in der Gesetz-
1.1 Widerrufliches Bezugsrecht                                                       lichen Krankenversicherung führt,
Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir an Sie als un-          • erstmaliger Aufnahme einer der Ausbildung bzw. dem Studium ent-
seren Versicherungsnehmer oder an Ihre Erben, falls Sie uns keine andere             sprechenden beruflichen Tätigkeit bei versicherten Schülern, Stu-
Person benannt haben, die die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag                 denten und Auszubildenden,
erwerben soll (Bezugsberechtigter). Bis zur jeweiligen Fälligkeit können          • erfolgreicher Abschluss einer staatlich anerkannten beruflichen
Sie das Bezugsrecht jederzeit widerrufen.                                            Weiterqualifizierung zum Fachwirt, zum Betriebswirt, zum Techni-
                                                                                     ker oder erfolgreiches Ablegen einer Meisterprüfung durch die ver-
1.2 Unwiderrufliches Bezugsrecht                                                     sicherte Person,
Sie können auch ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte so-            • erfolgreicher Abschluss einer akademischen beruflichen Weiterqua-
fort und unwiderruflich die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag er-               lifizierung (z.B. Facharztausbildung, Master of Science) oder erfolg-
werben soll. Sobald wir Ihre Erklärung erhalten haben, kann dieses Bezugs-           reicher Abschluss für rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Be-
recht nur noch mit Zustimmung des von Ihnen benannten Bezugsberech-                  rufe (z.B. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notar), sofern die dann
tigten aufgehoben werden.                                                            ausgeübte Tätigkeit der versicherten Person in unmittelbarem Zu-
                                                                                     sammenhang mit dem erfolgreichen Abschluss steht,
1.3 Wirksamkeit von Bezugsrechten, Abtretungen und Verpfändungen                  • erstmaliger Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit der versi-
Die Einräumung und der Widerruf eines widerruflichen Bezugsrechts und                cherten Person, sofern die versicherte Person aus dieser Tätigkeit
die Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts sind uns gegenüber                ihr hauptsächliches Einkommen bezieht,
nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in            • Aufnahme einer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit mit
Textform angezeigt worden sind. Das Gleiche gilt für Abtretungen und                 Kammerzugehörigkeit der versicherten Person,
Verpfändungen, soweit derartige Verfügungen überhaupt rechtlich mög-              • Wegfall der Versicherungspflicht der versicherten Person in der ge-
lich sind. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie; es können aber           setzlichen Rentenversicherung oder in einem berufsständischen
auch andere Personen sein, sofern Sie bereits vorher Verfügungen im Sinne            Versorgungswerk in Deutschland,
der Nummer 1.2 vorgenommen haben.                                                 • Wegfall oder Minderung der Versorgungsanwartschaft der versi-
                                                                                     cherten Person aus einer betrieblichen Altersversorgung mit Inva-
2     Nachversicherungsgarantie bei Versicherungsverträgen                           liditätsabsicherung; eine Nachversicherung aufgrund dieses Ereig-
      mit laufender Beitragszahlung                                                  nisses ist nur möglich, wenn die versicherte Person sich in einem
                                                                                     neuen, ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet und der Versi-
2.1 Bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung haben                   cherungsvertrag aus der betrieblichen Altersversorgung nicht durch
Sie das Recht, eine Erhöhung der vereinbarten Versicherungsleistungen                die versicherte Person oder einen neuen Arbeitgeber als Versiche-
ohne erneute Risikoprüfung, mit Ausnahme der finanziellen Angemessen-                rungsnehmer beitragspflichtig fortgeführt wird,
heitsprüfung, unter Berücksichtigung der Nummern 2.2 bis 2.7 zu verlan-           • die versicherte Person ist in der gesetzlichen Rentenversicherung
gen (Nachversicherung).                                                              oder einem berufsständischen Versorgungswerk in Deutschland
                                                                                     nicht mehr oder in geringerem Umfang gegen Invalidität abgesi-
2.2 Ereignisabhängige Nachversicherung                                               chert, da die gesetzliche Rentenversicherung oder das berufsstän-
Sie können eine Nachversicherung innerhalb von zwölf Monaten nach Ein-               dische Versorgungwerk den Umfang der Absicherung reduziert hat,
tritt folgender Ereignisse, die während der Versicherungsdauer eingetre-          • Erwerb einer Immobilie durch die versicherte Person, die diese selbst
ten sind, verlangen. Innerhalb der genannten Frist sind uns geeignete                bewohnt, oder Aufnahme eines Darlehens durch die versicherte Per-
Nachweise dafür vorzulegen, dass die jeweiligen Voraussetzungen für die              son in Höhe von mindestens 50.000 Euro für einen Aus- oder Um-
Nachversicherung eingetreten sind.                                                   bau einer Immobilie, die diese selbst bewohnt.


                                                                                                                                                       39

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Kapitel V Allgemeine Bedingungen für die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung nach Tarif PEUS


                                                                                            Der Versicherungsschutz aus der ereignisabhängigen Nachversicherung            3       Erhöhungen bei Versicherungsverträgen mit laufender
                                                                                            beginnt zur nächsten Beitragsfälligkeit, nachdem uns die Erklärung zur                 Beitragszahlung
                                                                                            Nachversicherung und die geeigneten Nachweise vorliegen und Sie den
                                                                                            erhöhten Beitrag gezahlt haben.                                                3.1 Sie haben das Recht, bis zu fünfmal eine Erhöhung der vereinbar-
                                                                                                                                                                           ten Versicherungsleistungen zu verlangen, sofern die folgenden Voraus-
                                                                                            2.3 Ereignisunabhängige Nachversicherung                                       setzungen erfüllt sind:
                                                                                            Unabhängig vom Eintritt eines Ereignisses können Sie eine Nachversiche-
                                                                                            rung innerhalb von fünf Jahren nach Versicherungsbeginn einmalig ver-              • Es handelt sich um einen Versicherungsvertrag mit noch laufender
                                                                                            langen.                                                                                Beitragszahlung.
                                                                                                                                                                               •   Die verbleibende Beitragszahlungsdauer beträgt noch mindestens
                                                                                            Der Versicherungsschutz aus der ereignisunabhängigen Nachversicherung                  fünf Jahre.
                                                                                            beginnt zur nächsten Beitragsfälligkeit, nachdem uns die Erklärung zur             •   Die einzelne Erhöhung muss den Zielbeitrag um mindestens
                                                                                            Nachversicherung vorliegt und Sie den erhöhten Beitrag gezahlt haben.                  120 Euro pro Jahr erhöhen.
                                                                                                                                                                               •   Der Beitrag aller Erhöhungen darf höchstens 200 Prozent des bei
                                                                                            2.4 Die Nachversicherung erfolgt in dem bestehenden Versicherungs-                     Versicherungsbeginn vereinbarten Zielbeitrags betragen.
                                                                                            vertrag. Ihr werden der gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Tarifbe-          •   Die jährliche Erwerbsunfähigkeitsrente, gegebenenfalls inklusive
                                                                                            stimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zugehörigen Allgemei-                      Sofortbonus, darf durch die Erhöhung 72.000 Euro nicht überschrei-
                                                                                            nen, Besonderen oder Ergänzenden Bedingungen – und alle sonstigen gel-                 ten.
                                                                                            tenden Vereinbarungen zugrunde gelegt.                                             •   Es sind keine Leistungen wegen Erwerbsunfähigkeit beantragt wor-
                                                                                                                                                                                   den und der Versicherungsfall ist noch nicht eingetreten.
                                                                                            2.5      Außerdem gelten für die Nachversicherung folgende Bestimmungen:
                                                                                                                                                                           Die Erhöhung erfolgt in dem bestehenden Versicherungsvertrag. Ihr wer-
                                                                                                 • Die Begrenzung der Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente für den bei        den der gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Tarifbestimmungen, den
                                                                                                     Abschluss des Versicherungsvertrags ausgeübten Beruf darf nicht       Rechnungsgrundlagen und den zugehörigen Allgemeinen, Besonderen
                                                                                                     überschritten werden.                                                 oder Ergänzenden Bedingungen – und alle sonstigen geltenden Vereinba-
                                                                                                 •   Die versicherte jährliche Erwerbsunfähigkeitsrente der Nachversi-     rungen zugrunde gelegt.
                                                                                                     cherung, gegebenenfalls inklusive Sofortbonus, muss mindestens
                                                                                                     600 Euro betragen.                                                    3.2 Ihr Recht auf Erhöhung ist vom Ergebnis einer erneuten Gesund-
                                                                                                 •   Die zum jeweiligen Zeitpunkt der Nachversicherung bestehende          heitsprüfung der versicherten Person abhängig.
                                                                                                     versicherte jährliche Erwerbsunfähigkeitsrente, gegebenenfalls in-
                                                                                                     klusive Sofortbonus, darf sich um bis zu 25 Prozent, höchstens je-    3.3 Außerdem ist Ihr Recht auf Erhöhung davon abhängig, dass der An-
                                                                                                     doch um 6.000 Euro, erhöhen.                                          spruch der versicherten Person auf Leistungen wegen Erwerbsunfähigkeit
                                                                                                 •   Bei versicherten Schülern, Studenten und Auszubildenden gilt: Bei     durch die Erhöhung ein angemessenes Verhältnis zum Arbeitseinkommen
                                                                                                     erstmaliger Aufnahme einer der Ausbildung bzw. dem Studium ent-       nicht überschreitet. Dabei sind für den Fall der Berufs- oder Erwerbsun-
                                                                                                     sprechenden beruflichen Tätigkeit kann sich die versicherte jährli-   fähigkeit bestehende oder vergleichbare Ansprüche zu berücksichtigen
                                                                                                     che Erwerbsunfähigkeitsrente, gegebenenfalls inklusive Sofortbo-      (Finanzielle Angemessenheitsprüfung – siehe Kapitel Spezielle Klauseln
                                                                                                     nus, um bis zu 100 Prozent erhöhen. Die versicherte jährliche Er-     der Allgemeinen Vertragsinformationen). Außerdem gelten die bei Ab-
                                                                                                     werbsunfähigkeitsrente, gegebenenfalls inklusive Sofortbonus,         schluss des Versicherungsvertrags für die Erwerbsunfähigkeitsrente maß-
                                                                                                     darf nach der Erhöhung höchstens 30.000 Euro betragen.                geblichen Begrenzungen.
                                                                                                 •   Die jährliche Erwerbsunfähigkeitsrente aller Nachversicherungen,
                                                                                                     gegebenenfalls inklusive Sofortbonus, darf insgesamt 24.000 Euro      3.4 Der Versicherungsschutz aus der Erhöhung beginnt zur nächsten
                                                                                                     nicht überschreiten.                                                  Beitragsfälligkeit, nachdem uns Ihre Erklärung zur Erhöhung vorliegt, die
                                                                                                 •   Die jährliche Erwerbsunfähigkeitsrente, gegebenenfalls inklusive      Gesundheitsprüfung und die finanzielle Angemessenheitsprüfung abge-
                                                                                                     Sofortbonus, darf 90.000 Euro nicht überschreiten.                    schlossen sind und Sie den erhöhten Beitrag gezahlt haben.
                                                                                                 •   Der Anspruch der versicherten Person auf Leistungen wegen Er-
                                                                                                     werbsunfähigkeit darf durch die Nachversicherung ein angemes-         4       Verlängerung des Versicherungsvertrags ohne erneute
                                                                                                     senes Verhältnis zum Arbeitseinkommen nicht überschreiten. Da-                Risikoprüfung
                                                                                                     bei sind für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit beste-
                                                                                                     hende oder vergleichbare Ansprüche der versicherten Person zu be-     4.1 Sie haben das Recht, im Fall der Erhöhung der Regelaltersgrenze in
                                                                                                     rücksichtigen (Finanzielle Angemessenheitsprüfung – siehe Kapi-       der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Ver-
                                                                                                     tel Spezielle Klauseln der Allgemeinen Vertragsinformationen).        sorgungswerk in Deutschland, in dem die versicherte Person Mitglied ist,
                                                                                                                                                                           einmalig eine entsprechende Verlängerung der Versicherungs- und Leis-
                                                                                            2.6      Ihr Recht auf Nachversicherung erlischt,                              tungsdauer Ihres Versicherungsvertrags ohne erneute Risikoprüfung zu
                                                                                                                                                                           verlangen.
                                                                                                 • wenn die versicherte Person im Falle der ereignisabhängigen Nach-
                                                                                                     versicherung das 50. Lebensjahr oder im Falle der ereignisunabhän-    Die Versicherungs- und Leistungsdauer kann um die Zeitspanne verlän-
                                                                                                     gigen Nachversicherung das 40. Lebensjahr vollendet hat oder          gert werden, um die die Regelaltersgrenze erhöht wurde, höchstens je-
                                                                                                 •   die verbleibende Beitragszahlungsdauer weniger als fünf Jahre be-     doch bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres der versicherten Person. Ist
                                                                                                     trägt oder                                                            diese Verlängerung nach den bei Abschluss des Versicherungsvertrags
                                                                                                 •   sobald erstmals Leistungen wegen Erwerbsunfähigkeit beantragt         maßgeblichen Begrenzungen nicht versicherbar, kann stattdessen bis zum
                                                                                                     werden oder der Versicherungsfall eingetreten ist.                    jeweiligen höchstmöglichen Endalter verlängert werden.

                                                                                            2.7 Wenn wir eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung feststel-           Die Verlängerung Ihres Versicherungsvertrags können Sie innerhalb von
                                                                                            len, erlischt Ihr Recht auf Nachversicherung und es gelten die Regelungen      zwölf Monaten nach Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung verlangen.
                                                                                            in Abschnitt E entsprechend für bereits bestehende Nachversicherungen.


                                                                                            40

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                                                                                                                                                              Kapitel V Allgemeine Bedingungen für die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung nach Tarif PEUS
4.2     Sie können das Recht auf Verlängerung nicht ausüben,                     I.	   Allgemeine Vertragsbestimmungen

    • wenn die versicherte Person das 55. Lebensjahr vollendet hat,              1     Beginn des Versicherungsschutzes
    • wenn die Versicherungsdauer Ihres Versicherungsvertrags höchs-
        tens bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres der versicherten Per-       Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Versicherungsvertrag aufgrund
        son vereinbart ist,                                                      der Willenserklärungen der beiden Vertragspartner abgeschlossen wor-
    •   wenn der Versicherungsvertrag beitragsfrei gestellt ist,                 den ist und Sie den Einlösungsbeitrag gezahlt haben. Vor dem im Versi-
    •   sobald erstmals Leistungen wegen Erwerbsunfähigkeit beantragt            cherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn besteht kein Versi-
        werden oder der Versicherungsfall eingetreten ist.                       cherungsschutz.

4.3 Die Verlängerung erfolgt in dem bestehenden Versicherungsver-                Ein vorläufiger Versicherungsschutz wird hierdurch nicht berührt.
trag. Ihr werden der gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Tarifbestim-
mungen, den Rechnungsgrundlagen und den zugehörigen Allgemeinen,                 2     Informationen während der Vertragslaufzeit
Besonderen oder Ergänzenden Bedingungen – und alle sonstigen gelten-
den Vereinbarungen zugrunde gelegt.                                              Bei den Überschuss-Systemen Beitragsverrechnung und Sofortbonus in-
                                                                                 formieren wir Sie, wenn sich der Prozentsatz der Überschussbeteiligung
Mit der Verlängerung ändert sich der Zielbeitrag nach anerkannten Re-            ändert. Beim Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung teilen wir Ih-
geln der Versicherungsmathematik. In der Regel führt dies zu einer Erhö-         nen einmal jährlich den aktuellen Stand der Überschussbeteiligung mit.
hung des Zielbeitrags. Die Verlängerung wird zur nächsten Beitragsfällig-        Auf Wunsch können Sie den aktuellen Stand Ihres Versicherungsvertrags
keit wirksam, nachdem uns Ihre Erklärung zur Verlängerung zugegangen             jederzeit von uns erfahren.
ist und Sie den erhöhten Beitrag gezahlt haben.
                                                                                 3     Regelungen zur Leistungsauszahlung
5       Qualifikationsbonus für Berufseinsteiger
                                                                                 3.1 Auszahlung in Euro
5.1 Der Qualifikationsbonus für Berufseinsteiger kann nur ausgeübt               Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir als Geldleistung
werden, wenn die versicherte Person bei Vertragsabschluss Schüler, Aus-          in Euro.
zubildender oder Student war.
                                                                                 3.2 Überweisung der Leistungen
5.2 Sie können innerhalb von zwölf Monaten nach erfolgreichem Ab-                Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten auf seine
schluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums seitens der versicher-        Kosten. Bei Überweisungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirt-
ten Person eine Überprüfung der individuellen Risikoeinstufung anhand            schaftsraumes trägt der Empfangsberechtigte auch die damit verbun-
des ausgeübten Berufs der versicherten Person unter Berücksichtigung             dene Gefahr.
der persönlichen Berufsmerkmale verlangen, sofern die folgenden Vor-
aussetzungen erfüllt sind:                                                       3.3 Verrechnung von ausstehenden Beträgen
                                                                                 Bei Fälligkeit von Leistungen aus dem Versicherungsvertrag verrechnen
    • Es handelt sich um einen Versicherungsvertrag mit laufender Bei-           wir Beitragsrückstände oder sonstige ausstehende Beträge.
        tragszahlung.
    • Der dann ausgeübte Beruf der versicherten Person steht in unmit-           4     Meldung von Adress- und Namensänderungen
        telbarem Zusammenhang mit dem erfolgreichen Abschluss und
        wird im Rahmen der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tä-            4.1 Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüglich mit-
        tigkeit der versicherten Person ausgeübt.                                teilen. Andernfalls können für Sie Nachteile entstehen, da wir eine an Sie
                                                                                 zu richtende Willenserklärung mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zu-
Als berufliche Tätigkeit gelten hierbei Vollzeit- bzw. Teilzeittätigkeiten als   letzt bekannte Anschrift senden können. In diesem Fall gilt unsere Erklä-
Angestellter oder Arbeiter sowie selbstständige und freiberufliche Tätig-        rung drei Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes als zugegan-
keiten, in einem zeitlich unbefristeten oder in einem auf mindestens             gen. Dies gilt auch, wenn Sie den Versicherungsvertrag für Ihren Gewerbe-
zwei Jahre befristeten Arbeitsverhältnis. Keine beruflichen Tätigkeiten im       betrieb abgeschlossen und Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben.
Sinne dieser Bedingungen sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
(z.B. „Minijobs“ oder „Ein-Euro-Jobs“) sowie Praktika und Aushilfstätig-         4.2 Bei Änderung Ihres Namens gilt Nummer 4.1 entsprechend. Außer-
keiten (z.B. Studenten- oder Schülerjobs, Saisontätigkeiten).                    dem ist uns ein geeigneter Nachweis über die Namensänderung vorzulegen.

Hierzu sind uns innerhalb der Frist geeignete Nachweise vorzulegen.              5     Weitere Mitteilungspflichten

5.3 Führt die Überprüfung, welche wir – ohne erneute Risikoprüfung –             5.1 Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Spei-
mit den Rechnungsgrundlagen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses                cherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und Daten zu Ih-
vornehmen, zu einer Verringerung des Beitrags, werden wir diese zukünf-          rem Versicherungsvertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die hierfür
tig berücksichtigen.                                                             notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen bei Abschluss des Ver-
                                                                                 sicherungsvertrags, bei Änderung nach Abschluss des Versicherungsver-
Der Beitrag verringert sich ab der nächsten Beitragsfälligkeit nach Vor-         trags oder auf Nachfrage unverzüglich – d.h. ohne schuldhaftes Zögern –
lage des Nachweises und Abschluss unserer Überprüfung.                           zur Verfügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit
                                                                                 der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Versicherungsvertrag ha-
5.4 Führt die Überprüfung zu einer Verringerung des Beitrags, be-                ben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist.
ginnen die Fristen bezüglich der Verletzung der Anzeigepflicht in Ab-
schnitt E im Hinblick auf die Angaben zur Risikoeinstufung im Rahmen des
Qualifikationsbonus für Berufseinsteiger neu zu laufen.


                                                                                                                                                        41

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Kapitel V Allgemeine Bedingungen für die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung nach Tarif PEUS


                                                                                            5.2 Notwendige Informationen im Sinne von Nummer 5.1 sind insbe-                6.4 Das beschriebene Verfahren zur Verrechnung der Abschluss- und
                                                                                            sondere alle Umstände, die für die Beurteilung                                  Vertriebskosten hat wirtschaftlich zur Folge, dass in der Anfangszeit Ih-
                                                                                                                                                                            res Versicherungsvertrags keine oder nur geringe Beträge für einen Rück-
                                                                                                  • Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit,                           kaufswert vorhanden sind. Dies ist für Sie wirtschaftlich nachteilig. Nä-
                                                                                                  • der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ih-       here Informationen zur garantierten Höhe des Rückkaufswertes, der bei-
                                                                                                     rem Versicherungsvertrag haben und                                     tragsfreien Erwerbsunfähigkeitsrente, des Auszahlungsbetrags und des
                                                                                                  • der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers                   Abzugs können Sie der Tabelle der Garantiewerte (Individuelle Vertrags-
                                                                                                                                                                            informationen und Versicherungsschein) entnehmen.
                                                                                            maßgebend sein können.
                                                                                                                                                                            7     Sonstige Kosten
                                                                                            Dazu zählen insbesondere Steueridentifikationsnummern, Geburtsdatum,
                                                                                            Geburtsort und Wohnsitze.                                                       Mit sonstigen Kosten belasten wir Sie oder Ihren Versicherungsvertrag
                                                                                                                                                                            nur aus besonderen, von Ihnen veranlassten, Gründen (z.B. bei Ausstel-
                                                                                            Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen nicht         lung eines Ersatzversicherungsscheins oder Beitragsverzug) zum pauscha-
                                                                                            oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Folgendes: Bei einer ent-    len Ausgleich der durchschnittlich entstehenden Kosten. Einzelheiten
                                                                                            sprechenden gesetzlichen Verpflichtung werden Ihre Versicherungsver-            dazu, insbesondere zur jeweiligen Kostenveranlassung und -höhe, ent-
                                                                                            tragsdaten an die zuständigen in- oder ausländischen Steuerbehörden             nehmen Sie bitte unserer Gebührenübersicht (Gebührenübersicht – siehe
                                                                                            gemeldet. Dies gilt auch dann, wenn gegebenenfalls keine steuerliche An-        Kapitel Überschussbeteiligung und Kosten der Allgemeinen Vertragsin-
                                                                                            sässigkeit im Ausland besteht.                                                  formationen). Die dort genannten Kosten werden von uns regelmäßig
                                                                                                                                                                            überprüft und gegebenenfalls nach billigem Ermessen neu festgesetzt.
                                                                                            6       Verrechnung der Kosten Ihres Versicherungsvertrags                      Die jeweils aktuelle Gebührenübersicht können Sie auf unserer Internet-
                                                                                                                                                                            seite einsehen. Gerne teilen wir Ihnen die sonstigen Kosten auf Anfrage
                                                                                            6.1 Mit Ihrem Versicherungsvertrag sind Kosten verbunden. Diese sind            auch jederzeit mit.
                                                                                            bereits bei der Kalkulation Ihrer Beiträge berücksichtigt. Es handelt sich
                                                                                            um Abschluss- und Vertriebskosten (insbesondere Aufwendungen für Ver-           Auf Ihr Verlangen hin müssen zunächst wir das Entstehen und die Höhe
                                                                                            sicherungsvertriebsprovisionen, Beratung, Gesundheitsauskünfte, Wer-            dieser Kosten nachweisen. Können Sie nachweisen, dass in Ihrem Fall keine
                                                                                            bung oder die Ausstellung des Versicherungsscheins) sowie übrige Kos-           Kosten entstanden sind, dann entfallen diese; können Sie nachweisen,
                                                                                            ten. Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere Verwaltungskosten.              dass geringere Kosten entstanden sind, dann werden diese entsprechend
                                                                                                                                                                            Ihrem Nachweis herabgesetzt.
                                                                                            Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten sowie der
                                                                                            übrigen Kosten und der darin enthaltenen Verwaltungskosten können Sie           8     Verjährung der Ansprüche auf Versicherungsleistungen
                                                                                            den vorvertraglichen Informationen entnehmen.
                                                                                                                                                                            Ansprüche auf Versicherungsleistungen verjähren in drei Jahren. Die Frist
                                                                                            6.2 Für die Berücksichtigung der Abschluss- und Vertriebskosten Ihres           beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist
                                                                                            Versicherungsvertrags in unserem Jahresabschluss ist das Verrechnungs-          und der Anspruchsberechtigte von den anspruchsbegründenden Umstän-
                                                                                            verfahren nach § 4 Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) maßge-              den Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen
                                                                                            bend. Hierbei werden die ersten Beiträge zur Tilgung von Abschluss- und         müssen. Ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkennt-
                                                                                            Vertriebskosten herangezogen, soweit die Beiträge nicht für Leistungen          nis verjähren alle Ansprüche in zehn Jahren, nachdem sie entstanden sind.
                                                                                            im Versicherungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebs in der jeweiligen
                                                                                            Versicherungsperiode und für die Bildung der bilanziellen Deckungsrück-         Ist der Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet wor-
                                                                                            stellung bestimmt sind. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach         den, ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem unsere
                                                                                            der Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 Prozent der Summe der für           Leistungsentscheidung dem Anspruchsberechtigten in Textform zugeht.
                                                                                            die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrags vereinbarten Beiträge            Der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang unserer Leis-
                                                                                            (Beitragssumme) beschränkt.                                                     tungsentscheidung bleibt damit bei der Berechnung der Frist unberück-
                                                                                                                                                                            sichtigt.
                                                                                            Damit auch in den ersten Jahren bereits Beitragsteile bei einer Kündigung
                                                                                            oder vorzeitigen Beitragsfreistellung zur Verfügung stehen, werden Ab-          Ist derjenige, der den Anspruch auf eine Versicherungsleistung geltend
                                                                                            schluss- und Vertriebskosten in Höhe von bis zu 2,5 Prozent der Beitrags-       macht, mit unserer Leistungsentscheidung nicht einverstanden, kann er
                                                                                            summe nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik gleich-               den Anspruch innerhalb der Verjährungsfrist gerichtlich geltend machen.
                                                                                            mäßig auf die ersten 60 beitragspflichtigen Monate verteilt. Ist die ver-       Wird die Frist versäumt, können wir uns auf die Einrede der Verjährung be-
                                                                                            einbarte Beitragszahlungsdauer kürzer als 60 Monate, verteilen wir die          rufen.
                                                                                            Kosten gleichmäßig auf die kürzere Beitragszahlungsdauer. Bereits ver-
                                                                                            rechnete Abschluss- und Vertriebskosten werden nicht erstattet.                 9     Vereinbartes Vertragsrecht und Gerichtsstand

                                                                                            Zeiträume, in denen der Versicherungsvertrag beitragsfrei gestellt ist, wer-    9.1 Auf Ihren Versicherungsvertrag findet ausschließlich das Recht der
                                                                                            den bei der Ermittlung des 60-Monats-Zeitraumes nicht berücksichtigt.           Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

                                                                                            Bei Erhöhungen, z.B. dynamischen Erhöhungen oder Nachversicherungen,            9.2   Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können gegen uns
                                                                                            wird jeder Erhöhungsteil hinsichtlich der Abschluss- und Vertriebskosten
                                                                                            wie ein eigenständiger Versicherungsvertrag behandelt.                              • bei dem für unseren Sitz oder
                                                                                                                                                                                • bei dem für Ihren Wohnsitz – in Ermangelung eines solchen bei dem
                                                                                            6.3     Die übrigen Kosten werden über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt.          für Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort – zum Zeitpunkt der Klage-
                                                                                                                                                                                   erhebung

                                                                                                                                                                            örtlich zuständigen Gericht geltend gemacht werden.


                                                                                            42

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                                                                                    Kapitel V Allgemeine Bedingungen für die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung nach Tarif PEUS
9.3 Ansprüche gegen Sie können ausschließlich an dem für Ihren Wohn-
sitz – in Ermangelung eines solchen an dem für Ihren gewöhnlichen Auf-
enthaltsort – zum Zeitpunkt der Klageerhebung örtlich zuständigen Ge-
richt geltend gemacht werden.

9.4 Verlegen Sie nach Abschluss des Versicherungsvertrags Ihren Wohn-
sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in ein anderes Land oder ist Ihr
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageer-
hebung nicht bekannt, ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht
zuständig.

10    Streitbeilegungsverfahren (Versicherungsombudsmann e.V.)

10.1 Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine
Verhandlung mit uns nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis ge-
führt hat, können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V. wenden.

Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige, kostenfrei ar-
beitende Schlichtungsstelle für Verbraucher. Wir haben uns verpflichtet,
an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Sie können sich münd-
lich, schriftlich oder in jeder anderen geeigneten Form an die Schlichtungs-
stelle wenden. Den Versicherungsombudsmann e.V. erreichen Sie derzeit
wie folgt:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de

10.2 Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wenden
oder den Rechtsweg beschreiten.


                                                                               43

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Kapitel V Besondere Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz


                                                                                                                                                          e) der Einlösungsbeitrag für die beantragte Versicherung nicht recht-
                                                                                                                                                             zeitig gezahlt wurde bzw. der Einzug des Einlösungsbeitrags aus
                                                                               für den vorläufigen Versicherungsschutz                                       von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht möglich war oder dem
                                                                               in der Berufsunfähigkeits- und                                                Einzug widersprochen worden ist.
                                                                               Erwerbsunfähigkeits-Versicherung
                                                                                                                                                      3.3 Bei unfallbedingter Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit erbringen wir
                                                                                 (Fassung 8/2026)
                                                                                                                                                      so lange Leistungen, wie die unfallbedingte Berufs- bzw. Erwerbsunfähig-
                                                                                                                                                      keit andauert, längstens jedoch bis zum Ablauf der vorgesehenen Leis-
                                                                          1      Vorläufiger Versicherungsschutz                                      tungsdauer.

                                                                          1.1 Wir zahlen die beantragte Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente,        4     Ausschlüsse vom vorläufigen Versicherungsschutz
                                                                          höchstens jedoch eine jährliche Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente
                                                                          von 12.000 Euro, gegebenenfalls inklusive Sofortbonus sowie sonstiger       4.1 Unsere Leistungspflicht ist ausgeschlossen für Versicherungsfälle
                                                                          eingeschlossener Rentenleistungen, wenn die versicherte Person wäh-         aufgrund von Ursachen, nach denen im Antrag gefragt wurde und von de-
                                                                          rend der Dauer des vorläufigen Versicherungsschutzes einen Unfall erlei-    nen die versicherte Person bei Unterzeichnung Kenntnis hatte. Dies gilt
                                                                          det und dadurch Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit nach Maßgabe des Ab-        auch, wenn diese im Antrag angegeben wurden.
                                                                          schnitts B Nummer 1 der Allgemeinen Bedingungen eintritt.
                                                                                                                                                      Dies gilt nicht für Umstände, die für den Eintritt des Versicherungsfalls
                                                                          Die Begrenzung der Höhe der jährlichen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeits-    lediglich mitursächlich geworden sind.
                                                                          rente auf 12.000 Euro, gegebenenfalls inklusive Sofortbonus sowie sons-
                                                                          tiger eingeschlossener Rentenleistungen gilt, wenn bei uns für die versi-   4.2 Sofern eine unfallbedingte Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit nach
                                                                          cherte Person mehrere Anträge auf Abschluss von Berufsunfähigkeits-         Maßgabe des Abschnitts B Nummer 3 der Allgemeinen Bedingungen ein-
                                                                          oder Erwerbsunfähigkeits-Versicherungen betroffen sind, für alle Anträge    tritt, besteht kein Versicherungsschutz.
                                                                          zusammen.
                                                                                                                                                      5     Kosten des vorläufigen Versicherungsschutzes
                                                                          Der Unfall muss uns innerhalb von drei Monaten nach dessen Eintritt an-
                                                                          gezeigt werden.                                                             Für den vorläufigen Versicherungsschutz erheben wir keinen Beitrag. Er-
                                                                                                                                                      bringen wir Leistungen aufgrund des vorläufigen Versicherungsschutzes,
                                                                          1.2 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich   so behalten wir ein Entgelt ein. Das Entgelt entspricht dem Jahresbeitrag
                                                                          von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwil-   für das erste Versicherungsjahr der beantragten Berufs- bzw. Erwerbsun-
                                                                          lig eine Gesundheitsschädigung erleidet.                                    fähigkeitsrente. Bereits gezahlte Beiträge rechnen wir an.

                                                                          1.3 Wir leisten ab dem nächsten Monatsersten nach Eintritt der unfall-      6     Verhältnis zum beantragten Versicherungsvertrag und
                                                                          bedingten Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit, frühestens ab dem beantrag-            Leistungsempfänger
                                                                          ten Versicherungsbeginn.
                                                                                                                                                      6.1 Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, finden
                                                                          2      Voraussetzungen für den vorläufigen                                  die Allgemeinen Bedingungen Anwendung.
                                                                                 Versicherungsschutz
                                                                                                                                                      6.2 Haben Sie im Antrag ein Bezugsrecht festgelegt, gilt dieses auch
                                                                          Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Voraussetzung für den vorläufi-   für die Leistungen aus dem vorläufigen Versicherungsschutz.
                                                                          gen Versicherungsschutz, dass
                                                                                                                                                      6.3 Bei Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersver-
                                                                               a) Ihr Antrag nicht von dem von uns angebotenen Tarif mit den dazu-    sorgung entfällt der vorläufige Versicherungsschutz aufgrund gesetzli-
                                                                                  gehörigen Tarifierungsmerkmalen und Annahmerichtlinien und sei-     cher Rahmenbedingungen.
                                                                                  nen Bedingungen abweicht;
                                                                               b) Sie das Zustandekommen der beantragten Versicherung nicht von
                                                                                  einer besonderen Bedingung abhängig gemacht haben;
                                                                               c) Sie und die versicherte Person ihren Wohnsitz in Deutschland oder
                                                                                  Österreich haben.

                                                                          3      Beginn und Ende des vorläufigen Versicherungsschutzes

                                                                          3.1 Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt mit dem auf den Ein-
                                                                          gang Ihres Antrags bei uns folgenden Tag, frühestens jedoch zwei Monate
                                                                          vor dem beantragten Versicherungsbeginn.

                                                                          3.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet der vorläufige Versiche-
                                                                          rungsschutz, wenn

                                                                               a) der Versicherungsschutz aus der beantragten Versicherung begon-
                                                                                  nen hat;
                                                                               b) Sie einem von uns angebotenen, vom Antrag abweichenden Versi-
                                                                                  cherungsschutz widersprechen;
                                                                               c) wir Ihren Antrag abgelehnt haben. In diesem Fall werden wir den
                                                                                  vorläufigen Versicherungsschutz kündigen;
                                                                               d) Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht oder Sie Ihren An-
                                                                                  trag zurückgenommen haben;


                                                                          44

[Seite 45]
VII.	 Besondere Bedingungen


                                                                                                                                                           Kapitel VI Besondere Bedingungen - Dynamik
                                                                             4     Aussetzen von Erhöhungen
      für die Dynamik                                                        4.1 Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie ihr bis zum Ende des
      zur Berufsunfähigkeits- und                                            zweiten Monats nach dem Erhöhungstermin in Textform widersprechen
      Erwerbsunfähigkeits-Versicherung                                       oder den ersten erhöhten Beitrag nicht innerhalb von zwei Monaten nach
                                                                             dem Erhöhungstermin zahlen.
      (Fassung 8/2026)

                                                                             4.2 Sie können beliebig oft ohne Angabe von Gründen auf Erhöhungen
1     Der Maßstab für die planmäßige Erhöhung der Beiträge                   verzichten.

1.1 Der vereinbarte laufende Beitrag für diesen Versicherungsvertrag         Ihr Recht auf weitere Erhöhungen bleibt weiterhin bestehen, sofern Sie
erhöht sich nach der getroffenen Vereinbarung, die im Versicherungs-         nicht generell hierauf verzichten. Der generelle Verzicht auf weitere Erhö-
schein dokumentiert ist.                                                     hungen ist uns in Textform mitzuteilen.

Basis für die jeweilige Erhöhung ist der jeweils vor der Erhöhung geltende   4.3 Das Recht auf Erhöhungen ohne erneute Risikoprüfung erlischt, so-
Beitrag.                                                                     bald erstmals Leistungen wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bean-
                                                                             tragt werden oder der Versicherungsfall eingetreten ist.
1.2 Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versicherungsleis-
tungen ohne erneute Risikoprüfung. Die jeweilige Erhöhung der Versiche-
rungsleistungen ist abhängig vom Alter der versicherten Person sowie der
restlichen Versicherungs- und Leistungsdauer und wird nach anerkann-
ten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet. Die Erhöhung er-
folgt in dem bestehenden Versicherungsvertrag. Ihr werden der gleiche
Tarif – mit den für ihn gültigen Tarifbestimmungen, den Rechnungsgrund-
lagen und den zugehörigen Allgemeinen, Besonderen oder Ergänzenden
Bedingungen – und alle sonstigen geltenden Vereinbarungen zugrunde
gelegt. Die Versicherungsleistungen erhöhen sich nicht im gleichen Ver-
hältnis wie die Beiträge.

2     Der Zeitpunkt der Erhöhung von Beiträgen und
      Versicherungsleistungen

2.1 Die Erhöhung des Beitrags und der Versicherungsleistungen erfolgt
nach der getroffenen Vereinbarung, die im Versicherungsschein dokumen-
tiert ist.

2.2 Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mitteilung
über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus der jeweiligen Erhöhung
beginnt am Erhöhungstermin.

2.3 Erhöhungen finden bis fünf Jahre vor Ablauf der Beitragszahlungs-
dauer statt. Die letzte Erhöhung erfolgt, wenn mit der Erhöhung die ver-
sicherte Jahresrente von 90.000 Euro, gegebenenfalls inklusive Sofort-
bonus, überschritten wird. Bei vorzeitig beitragsfrei gestellten Versiche-
rungsverträgen findet keine weitere Erhöhung statt.

3     Sonstige Bestimmungen für die Erhöhung

3.1 Alle im Rahmen des Versicherungsvertrags getroffenen Vereinba-
rungen, insbesondere die Allgemeinen, Besonderen oder Ergänzenden Be-
dingungen sowie die Bezugsrechtsverfügung, erstrecken sich auch auf die
Erhöhung.

3.2 Das in den Allgemeinen Bedingungen beschriebene Verfahren zur
Verrechnung der Abschluss- und Vertriebskosten gilt auch für die Erhö-
hung, wobei jeder Erhöhungsteil hinsichtlich der Abschluss- und Vertriebs-
kosten wie ein eigenständiger Versicherungsvertrag behandelt wird.

3.3 Die Fristen des Abschnitts E der Allgemeinen Bedingungen bezüg-
lich der Verletzung der Anzeigepflicht beginnen durch die Erhöhung je-
doch nicht neu zu laufen.


                                                                                                                                                     45

[Seite 46]
                                VIII.	Spezielle Klauseln
Kapitel IX Spezielle Klauseln


                                                                                                                 Im neuen Basisrentenversicherungsvertrag gilt für Ihr Recht auf Nachver-
                                                                                                                 sicherung und Erhöhung (siehe Abschnitt H der Allgemeinen Bedingun-
                                1        Umtausch in eine Basisrentenversicherung                                gen) zusätzlich zu den bedingungsgemäßen Bestimmungen, dass der jähr-
                                                                                                                 liche Beitrag (ohne Berücksichtigung der Berufsunfähigkeits- bzw. Er-
                                Sie haben die Möglichkeit Ihre bestehende Berufsunfähigkeits- bzw. Er-           werbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen) nach einer Nachversicherung
                                werbsunfähigkeits-Versicherung mit noch laufender Beitragszahlung in             / Erhöhung 3.000 Euro nicht überschreiten darf. Des Weiteren gilt bei Wie-
                                eine Basisrentenversicherung der Continentale Lebensversicherung AG in           derinkraftsetzung abweichend von den bedingungsgemäßen Bestimmun-
                                Verbindung mit einer entsprechenden Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbs-            gen im neuen Basisrentenversicherungsvertrag, dass nach vorzeitiger Bei-
                                unfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ bzw. EUZ) umzutauschen.                     tragsfreistellung (siehe Abschnitt G der Allgemeinen Bedingungen) eine
                                                                                                                 Wiederinkraftsetzung nur mit der Beitragshöhe, wie sie vor der Beitrags-
                                     Ausgangstarif                             Zieltarif 1                       freistellung bestanden hat, erfolgen kann.
                                          PBU
                                         PBUB            Basisrentenversicherung mit BUZ oder EUZ                Wenn uns Ihr Antrag für die Basisrentenversicherung bis zum 20. eines
                                         PBUS 2                                                                  Monats zugegangen ist, erfolgt der Umtausch zum darauf folgenden Mo-
                                                                                                                 natsersten.
                                          PEU
                                                         Basisrentenversicherung mit EUZ
                                          PEUS
                                                                                                                 Dieses Umtauschrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsneh-
                                1    Sofern wir eine entsprechende verkaufsoffene Versicherung anbieten.         mer oder die versicherte Person, zum Zeitpunkt der Ausübung des Um-
                                2    Bei Schülern erst nach erstmaliger Aufnahme einer Berufsausbildung, eines   tausches, US-Person ist.
                                     Studiums oder einer beruflichen Tätigkeit möglich.
                                                                                                                 US-Personen im Sinne dieser Klausel sind Personen, auf die mindestens
                                Bei einem Umtausch wird der bestehende Versicherungsvertrag beendet              eines der folgenden Merkmale zutrifft:
                                und ein neuer Basisrentenversicherungsvertrag vereinbart.
                                                                                                                     • US-amerikanische Staatsbürgerschaft (auch bei Mehrstaatigkeit)
                                Für diesen Umtausch ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich, wenn die              • Geburtsort in den USA
                                folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:                                              • Aktueller Wohnsitz oder Postanschrift in den USA (einschließlich
                                                                                                                         Postfach)
                                     • in Ihrem neuen Versicherungsvertrag wird keine höhere Berufsun-               • Gegenwärtiger oder früherer Besitz einer Aufenthalts- und Arbeits-
                                         fähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente, gegebenenfalls inklu-                erlaubnis in den USA (Green Card)
                                         sive Sofortbonus, als in Ihrem bisherigen Versicherungsvertrag ver-         •   Steuerpflicht in den USA
                                         sichert (ohne Starter-Bonus eines gegebenenfalls eingeschlosse-
                                         nen Karriere X Pakets),                                                 2       Umtausch in eine Berufsunfähigkeits-Versicherung für
                                     •   der neue Beitrag (ohne Berücksichtigung der Berufsunfähigkeits-                 Beamte
                                         bzw. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen) beträgt maximal
                                         3.000 Euro jährlich,                                                    Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von zwölf Monaten nach Aufnahme
                                     •   die versicherte Person darf zum Zeitpunkt des Umtauschs kein Schü-      eines Beamtenverhältnisses durch die versicherte Person, Ihre bisherige
                                         ler sein,                                                               Berufsunfähigkeits-Versicherung – ohne erneute Gesundheitsprüfung –
                                     •   die versicherte Person ist zum Zeitpunkt des Umtauschs nicht äl-        in eine selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung für Beamte um-
                                         ter als 50 Jahre,                                                       zutauschen, in der auch Leistungen erbracht werden, wenn Berufsunfä-
                                     •   die Versicherungs- und Leistungsdauer der Berufsunfähigkeits-           higkeit aufgrund von allgemeiner Dienstunfähigkeit vorliegt.
                                         bzw. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung geht nicht über die
                                         Restdauer des bisherigen Versicherungsvertrags hinaus,                  Für einen Umtausch müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
                                     •   wenn in Ihrem bisherigen Versicherungsvertrag eine Dynamik ver-
                                         einbart war, können Sie in dem neuen Versicherungsvertrag ebenso            • Es handelt sich um einen Versicherungsvertrag mit noch laufender
                                         eine Dynamik – in Höhe von maximal 5 Prozent – vereinbaren,                     Beitragszahlung,
                                     •   es sind keine Leistungen wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit              • die neue berufliche Tätigkeit ist im neuen Versicherungsvertrag
                                         beantragt worden und der Versicherungsfall ist noch nicht einge-                versicherbar,
                                         treten und                                                                  • es sind keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt wor-
                                     •   in Ihrem bisherigen Versicherungsvertrag sind weder Risikozuschläge             den und der Versicherungsfall ist bislang nicht eingetreten,
                                         aus gesundheitlichen Gründen noch Leistungsausschlüsse vereinbart.          •   in Ihrem bisherigen Versicherungsvertrag sind keine Leistungsaus-
                                                                                                                         schlüsse vereinbart und
                                Falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist Ihr Umtauschrecht von            •   wir bieten einen entsprechenden verkaufsoffenen Tarif an.
                                einer erneuten Gesundheitsprüfung abhängig.
                                                                                                                 Bei einem Umtausch wird der bisherige Versicherungsvertrag beendet und
                                Der Umtausch erfolgt zu den dann gültigen Tarifbestimmungen, Rech-               ein neuer Berufsunfähigkeits-Versicherungsvertrag für Beamte vereinbart.
                                nungsgrundlagen und zugehörigen Allgemeinen, Besonderen und Ergän-
                                zenden Bedingungen – und allen sonstigen geltenden Vereinbarungen                In Ihrem neuen Versicherungsvertrag wird keine höhere jährliche Berufs-
                                (sofern in der Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzver-           unfähigkeitsrente, gegebenenfalls inklusive Sofortbonus, als in Ihrem bis-
                                sicherung möglich). Die individuelle Risikoeinstufung der versicherten Per-      herigen Versicherungsvertrag versichert. Ausgenommen ist ein Starter
                                son erfolgt unter Berücksichtigung der im bisherigen Versicherungsver-           Bonus eines gegebenenfalls bisher eingeschlossenen Karriere X Pakets.
                                trag vereinbarten Merkmale – unter Berücksichtigung der dann gültigen            Ist die bisher versicherte Höhe der jährlichen Berufsunfähigkeitsrente für
                                Tarifbestimmungen.                                                               die neue berufliche Tätigkeit nicht versicherbar, wird stattdessen die dann
                                                                                                                 höchstmögliche jährliche Berufsunfähigkeitsrente, gegebenenfalls inklu-
                                Wenn Fragen, die wir vor Vertragsabschluss in Textform gestellt haben,           sive Sofortbonus, vereinbart.
                                von Ihnen oder der versicherten Person nicht wahrheitsgemäß und voll-
                                ständig beantwortet wurden (vorvertragliche Anzeigepflicht), gelten die          Ist die bisherige Versicherungsdauer für die neue berufliche Tätigkeit nicht
                                Regelungen nach Abschnitt E der Allgemeinen Bedingungen auch für die             versicherbar, wird stattdessen die für die neue berufliche Tätigkeit höchst-
                                Basisrentenversicherung mit Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähig-             mögliche Versicherungsdauer vereinbart. Entsprechendes gilt für die Leis-
                                keits-Zusatzversicherungen.                                                      tungsdauer.


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                                                                                                                                                           Kapitel IX Spezielle Klauseln
Bei Umtausch entfallen gegebenenfalls weitere, über die Berufsunfähig-       Der Umtausch erfolgt im bestehenden Versicherungsvertrag mit den bei
keitsleistungen hinausgehende, zusätzlich vereinbarte Pakete und Leis-       Vertragsabschluss bzw. Einschluss für den Berufsunfähigkeitsschutz gül-
tungen (z.B. das Dienstunfähigkeits-Paket für Bundeswehrsoldaten, das        tigen Tarifbestimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zugehöri-
Karriere X Paket und die Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit).                 gen Allgemeinen, Besonderen oder Ergänzenden Bedingungen – und al-
                                                                             len sonstigen geltenden Vereinbarungen.
Ein Recht auf ereignisunabhängige Nachversicherung besteht in der neuen
Berufsunfähigkeits-Versicherung für Beamte abweichend von Abschnitt H        Wenn Fragen, die wir vor Vertragsabschluss in Textform gestellt haben,
der Allgemeinen Bedingungen nicht, wenn dieses im bisherigen Versiche-       von Ihnen oder der versicherten Person nicht wahrheitsgemäß und voll-
rungsvertrag bereits geltend gemacht wurde. Im bisherigen Versiche-          ständig beantwortet wurden (vorvertragliche Anzeigepflicht), gelten die
rungsvertrag getroffene Vereinbarungen (z.B. Risikozuschläge, Beitrags-      Regelungen nach Abschnitt E der Allgemeinen Bedingungen auch für die
dynamik) gelten auch für den neuen Versicherungsvertrag.                     Berufsunfähigkeits-Versicherung.

Der Umtausch erfolgt zu den dann gültigen Tarifbestimmungen, Rech-           Der Beitrag wird auf Basis der individuellen Risikoeinstufung der versi-
nungsgrundlagen und zugehörigen Allgemeinen, Besonderen und Ergän-           cherten Person anhand ihrer dann ausgeübten Tätigkeit unter Berücksich-
zenden Bedingungen – und allen sonstigen geltenden Vereinbarungen            tigung der persönlichen Berufsmerkmale mit den bei Vertragsabschluss
(sofern im neuen Versicherungsvertrag möglich).                              gültigen Tarifbestimmungen neu bestimmt. Durch den Umtausch ergibt
                                                                             sich ein höherer Beitrag. Er wird nach anerkannten Regeln der Versiche-
In der neuen Berufsunfähigkeits-Versicherung für Beamte wird der Bei-        rungsmathematik neu berechnet.
trag auf Basis der individuellen Risikoeinstufung der versicherten Person
anhand ihrer dann ausgeübten Tätigkeit unter Berücksichtigung der per-       Ist die Versicherungsdauer des ursprünglichen Versicherungsvertrags für
sönlichen Berufsmerkmale und der dann gültigen Tarifbestimmungen neu         die neue berufliche Tätigkeit / Studienrichtung nicht versicherbar, wird
bestimmt. Er wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathema-          stattdessen die danach höchstmögliche Versicherungsdauer versichert.
tik neu berechnet und im Versicherungsschein dokumentiert. Maßgeblich        Entsprechendes gilt für die Leistungsdauer.
ist das Eintrittsalter zum Zeitpunkt des Umtausches.
                                                                             Ist die ursprünglich versicherte Jahresrente für die neue berufliche Tätig-
Wenn Fragen, die wir vor Vertragsabschluss in Textform gestellt haben,       keit / Studienrichtung nicht versicherbar, wird stattdessen die dann
von Ihnen oder der versicherten Person nicht wahrheitsgemäß und voll-        höchstmögliche Jahresrente versichert.
ständig beantwortet wurden (vorvertragliche Anzeigepflicht), gelten die
Regelungen nach Abschnitt E der Allgemeinen Bedingungen auch für den         Der Umtausch in den Berufsunfähigkeitsschutz wird zum nächsten Mo-
neuen Versicherungsvertrag.                                                  natsersten wirksam, nachdem uns Ihre Erklärung zugegangen ist. Ist die
                                                                             Berufsunfähigkeit nach den Bedingungen bereits vor dem Umtausch ein-
Die Fristen bezüglich der Verletzung der Anzeigepflicht (siehe Abschnitt E   getreten, so besteht keine Leistungspflicht.
der Allgemeinen Bedingungen) beginnen im Hinblick auf die Angaben zur
individuellen Risikoeinstufung im Rahmen des Umtausches neu zu laufen.       Ist die neue berufliche Tätigkeit für den Fall der Berufsunfähigkeit nicht
                                                                             versicherbar, wird der bisherige Versicherungsschutz bei Erwerbsunfähig-
Bei Umtausch in die neue Berufsunfähigkeits-Versicherung für Beamte          keit unverändert weitergeführt.
muss uns ein geeigneter Nachweis über den Wechsel in das Beamtenver-
hältnis der versicherten Person vorgelegt werden. Wenn uns Ihre Erklä-       Nach Ablauf des Jahres ist eine Umstellung nur noch mit erneuter Gesund-
rung zum Umtausch und der geeignete Nachweis zum 20. eines Monats            heitsprüfung möglich.
zugegangen sind, erfolgt der Umtausch zum darauffolgenden Monats-
ersten.                                                                      4     Umtausch einer Berufsunfähigkeits-Versicherung
                                                                                   in eine Berufsunfähigkeits-Versicherung mit
3     Umtausch von Erwerbsunfähigkeits- in                                         Dienstunfähigkeits-Paket für Bundeswehrsoldaten
      Berufsunfähigkeitsschutz nach Tarif PBUS bei Studenten,
      Freiwilligendienstleistenden sowie BGJ- und                            Ist die versicherte Person bei Versicherungsbeginn Schüler, ist uns nach
      BVJ-Leistenden                                                         Abschnitt J Nummer 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfä-
                                                                             higkeits-Versicherung nach Tarif PBUS die erstmalige Aufnahme einer Be-
Versicherte Studenten, Freiwilligendienstleistende sowie Berufsgrund-        rufsausbildung, eines Studiums oder einer beruflichen Tätigkeit nach Ver-
schuljahr (BGJ)- und Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)-Leistende haben die       sicherungsbeginn durch die versicherte Person innerhalb von sechs Mo-
Möglichkeit, den bestehenden Erwerbsunfähigkeitsschutz ohne erneute          naten in Textform anzuzeigen. Daraufhin wird der Versicherungsvertrag
Gesundheitsprüfung in Berufsunfähigkeitsschutz umzutauschen:                 ohne erneute Risikoprüfung umgestellt.

    • bei erstmaliger Aufnahme einer Berufsausbildung oder                   Anstatt dieser Umstellung ist ein Umtausch in eine Berufsunfähigkeits-
    • bei erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit oder              Versicherung mit Dienstunfähigkeits-Paket für Bundeswehrsoldaten ohne
    • bei erstmaliger Aufnahme eines Studiums (nur bei Freiwilligen-         erneute Gesundheitsprüfung möglich, sofern die erstmalige Aufnahme
       dienstleistenden sowie BGJ- und BVJ-Leistenden).                      einer Berufsausbildung, eines Studiums oder einer beruflichen Tätigkeit
                                                                             durch die versicherte Person im Eintritt in die Bundeswehr als Soldat auf
Voraussetzung für einen Umtausch ist, dass der Versicherungsnehmer der       Zeit besteht. Voraussetzung für den Umtausch ist, dass es sich um einen
Continentale Lebensversicherung AG die erstmalige Aufnahme einer be-         Versicherungsvertrag mit noch laufender Beitragszahlung handelt.
ruflichen Tätigkeit / Berufsausbildung / eines Studiums innerhalb ei-
nes Jahres nach dem jeweiligen Ereignis in Textform mitteilt. Dabei muss     Für diesen Umtausch sind uns die dann ausgeübte Tätigkeit sowie per-
uns auch die dann ausgeübte Tätigkeit sowie persönliche Berufsmerkmale       sönliche Berufsmerkmale der versicherten Person mitzuteilen. Bei Um-
der versicherten Person mitgeteilt werden.                                   tausch entfallen gegebenenfalls weitere, über die Berufsunfähigkeitsleis-
                                                                             tungen hinausgehende, zusätzlich vereinbarte Pakete und Leistungen
Ihr Recht auf den Umtausch erlischt, sobald erstmals Leistungen wegen        (z.B. Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit, Karriere X Paket). Abweichend
Erwerbsunfähigkeit beantragt werden oder der Versicherungsfall einge-        von Abschnitt J Nummer 3 der Allgemeinen Bedingungen für die Berufs-
treten ist.                                                                  unfähigkeits-Versicherung nach Tarif PBUS kann die Leistung wegen Ar-
                                                                             beitsunfähigkeit nicht nachträglich vereinbart werden.


                                                                                                                                                     47

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Kapitel IX Spezielle Klauseln


                                Ihr Recht auf den Umtausch erlischt, sobald erstmals Leistungen wegen Be-      6     Ergänzende Erläuterung zum Vorliegen von
                                rufsunfähigkeit beantragt werden oder der Versicherungsfall eingetreten ist.         Berufsunfähigkeit bei Auszubildenden
                                Der Umtausch ist nur möglich, sofern eine entsprechende verkaufsoffene
                                Versicherung angeboten wird.                                                   Bei Auszubildenden liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Per-
                                                                                                               son infolge Krankheit, Körperverletzung oder (auch alters­entsprechenden)
                                Der Umtausch erfolgt zu den dann gültigen Tarifbestimmungen, Rech-             Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, sechs Monate ununterbro-
                                nungsgrundlagen und zugehörigen Allgemeinen, Besonderen oder Ergän-            chen außerstande gewesen ist oder voraussichtlich sechs Monate außer-
                                zenden Bedingungen. Im ursprünglichen Versicherungsvertrag getroffene          stande sein wird, ihre zuletzt betriebene Berufsausbildung so, wie sie ohne
                                Vereinbarungen (z.B. Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse, Beitragsdy-        gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, fortzusetzen. Berufs-
                                namik) gelten auch für den neuen Versicherungsvertrag.                         ausbildung ist ein berufliches Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufs-
                                                                                                               bildungsgesetzes.
                                Wenn Fragen, die wir vor Vertragsabschluss in Textform gestellt haben,
                                von Ihnen oder der versicherten Person nicht wahrheitsgemäß und voll-          7     Ergänzende Erläuterung zum Vorliegen von
                                ständig beantwortet wurden (vorvertragliche Anzeigepflicht), gelten die              Berufsunfähigkeit bei Hausfrauen und Hausmännern
                                Regelungen nach Abschnitt E der Allgemeinen Bedingungen für die Be-
                                rufsunfähigkeits-Versicherung nach Tarif PBUS auch für die Berufsunfä-         Bei Hausfrauen und Hausmännern liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn die
                                higkeits-Versicherung mit Dienstunfähigkeits-Paket.                            versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder (auch alters­
                                                                                                               entsprechenden) Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, sechs Mo-
                                Die Fristen bezüglich der Verletzung der Anzeigepflicht (siehe Abschnitt E     nate ununterbrochen außerstande gewesen ist oder voraussichtlich sechs
                                der Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung            Monate außerstande sein wird, ihre im heimischen Haushalt konkret wahr-
                                nach Tarif PBUS) beginnen im Hinblick auf die Angaben zur individuellen        genommenen Aufgaben und ausgeübten Tätigkeiten so, wie sie ohne ge-
                                Risikoeinschätzung für den Umtausch neu zu laufen.                             sundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet waren, weiterhin wahrzu-
                                                                                                               nehmen und auszuüben.
                                Der Beitrag wird auf Basis der individuellen Risikoeinstufung der versi-
                                cherten Person anhand ihrer dann ausgeübten Tätigkeit unter Berücksich-        8     Finanzielle Angemessenheitsprüfung
                                tigung der persönlichen Berufsmerkmale mit den bei Umtausch gültigen
                                Tarifbestimmungen neu bestimmt. Er wird nach anerkannten Regeln der            Bei Erhöhungen von Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszah-
                                Versicherungsmathematik neu berechnet.                                         lung erfolgt – auch im Rahmen der Nachversicherungsgarantie – eine fi-
                                                                                                               nanzielle Angemessenheitsprüfung.
                                Ist die Versicherungsdauer des ursprünglichen Versicherungsvertrags für
                                die neue berufliche Tätigkeit nicht versicherbar, wird stattdessen die da-     Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente
                                nach höchstmögliche Versicherungsdauer versichert. Entsprechendes gilt         Die finanzielle Angemessenheitsprüfung erfolgt bei einer Berufsunfähig-
                                für die Leistungsdauer.                                                        keits- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente von mehr als 1.500 Euro, gegebe-
                                                                                                               nenfalls inklusive Sofortbonus, monatlich.
                                Ist die ursprünglich versicherte Jahresrente für die neue berufliche Tätig-
                                keit nicht versicherbar, wird stattdessen die dann höchstmögliche Jah-         Der jährliche Anspruch der versicherten Person auf Berufsunfähigkeits-
                                resrente versichert.                                                           bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente darf folgende Obergrenzen nicht über-
                                                                                                               schreiten:
                                Der Umtausch in die Berufsunfähigkeits-Versicherung mit Dienstunfähig-
                                keits-Paket wird zum nächsten Monatsersten wirksam, nachdem uns die            Arbeitnehmer
                                Erklärung des Versicherungsnehmers zugegangen ist. Ist die Dienstunfä-            65 % des Jahres-Bruttoarbeitseinkommens
                                higkeit nach den Bedingungen bereits vor dem Umtausch eingetreten, so             		     bis 80.000 Euro p. a. und zusätzlich
                                besteht keine Leistungspflicht.                                                   35 % des über 80.000 Euro p. a.
                                                                                                                  		     hinausgehenden Jahres-Bruttoarbeitseinkommens
                                Ist die neue berufliche Tätigkeit in der Berufsunfähigkeits-Versicherung
                                mit Dienstunfähigkeits-Paket nicht versicherbar, erfolgt ein Umtausch          betriebliche Altersversorgung
                                nach Abschnitt J Nummer 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Berufs-             75 % des Jahres-Bruttoarbeitseinkommens
                                unfähigkeits-Versicherung nach Tarif PBUS. Nach dieser Umstellung ist
                                ein Umtausch in eine Berufsunfähigkeits-Versicherung mit Dienstunfä-           Selbstständige
                                higkeits-Paket nicht mehr möglich.                                                65 % des Gewinns / Jahresüberschusses vor Steuern
                                                                                                                  		     bis 80.000 Euro p. a. und zusätzlich
                                5     Ergänzende Erläuterung zum Vorliegen von                                    35 % des über 80.000 Euro p. a. hinausgehenden
                                      Berufsunfähigkeit bei Studenten                                             		     Gewinns / Jahresüberschusses vor Steuern

                                Bei Studenten liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Person in-     Abweichende Regelung für Versicherungsverträge mit Versicherungsneh-
                                folge Krankheit, Körperverletzung oder (auch alters­entsprechenden) Kräf-      mern mit Hauptwohnsitz – bei juristischen Personen mit Geschäftssitz –
                                teverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, sechs Monate ununterbrochen        in Österreich:
                                außerstande gewesen ist oder voraussichtlich sechs Monate außerstande
                                sein wird, ihr zuletzt betriebenes Studium so, wie es ohne gesundheitli-       Arbeitnehmer
                                che Beeinträchtigung ausgestaltet war, fortzusetzen.                              60 % des Jahres-Bruttoarbeitseinkommens
                                                                                                                  		     bis 80.000 Euro p. a. und zusätzlich
                                                                                                                  35 % des über 80.000 Euro p. a.
                                                                                                                  		     hinausgehenden Jahres-Bruttoarbeitseinkommens

                                                                                                               Selbstständige
                                                                                                                  60 % des Gewinns / Jahresüberschusses vor Steuern
                                                                                                                  		     bis 80.000 Euro p. a. und zusätzlich
                                                                                                                  35 % des über 80.000 Euro p. a. hinausgehenden
                                                                                                                  		     Gewinns / Jahresüberschusses vor Steuern


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Bei der Prüfung der finanziellen Angemessenheit werden bestehende und
beantragte Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-, Dienstunfähig-
keits- und Grundfähigkeitsabsicherungen der versicherten Person (pri-
vate und betriebliche Leistungen, auch bei anderen Gesellschaften oder
Versorgungsträgern) sowie Anwartschaften aus Beamten- oder beamten-
ähnlichen Verhältnissen berücksichtigt.

Bei einer jährlichen Gesamtrente (inkl. bereits bestehender Absicherun-
gen) von mehr als 42.000 Euro werden auch Anwartschaften aus berufs-
ständischen Versorgungswerken zu 50 Prozent berücksichtigt.

Absicherungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden nicht be-
rücksichtigt.

9     Bezugsberechtigter

Bei der Festlegung des Bezugsberechtigten für die Versicherungsleis-
tungen gelten für folgende Tarife Einschränkungen:

    • Berufsunfähigkeits-Versicherung nach Tarif PBU und PBUS
    • Berufsunfähigkeits-Versicherung nach Tarif PBUB
    • Erwerbsunfähigkeits-Versicherung nach Tarif PEU und PEUS
    • Erwerbsunfähigkeits-Versicherung mit Teilleistung bei Berufsun-
       fähigkeit nach Tarif EC
    • Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nach den Tarifen PBUZB
       und PBUZR
    • Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung nach den Tarifen PEUZB
       und PEUZR

Als Bezugsberechtigte für die genannten Tarife können folgende Perso-
nen festgelegt werden:

1. die versicherte Person
2. Personen, die nach § 4 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 2 Versiche-
   rungsteuergesetz (VersStG) i.V.m. § 7 Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
   und § 15 Abgabenordnung (AO) in einem persönlichen bzw. rechtli-
   chen Verhältnis zur versicherten Person stehen.
   Diese sind zum Beispiel:

    • Ehegatte oder Lebenspartner im Sinne des Lebenspartner-
       schaftsgesetzes
    • Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerähnlichen
       Lebensgemeinschaft
    • Elternteil oder Kind einschließlich Adoptivelternteil oder
       Adoptivkind
    • Geschwister
Diese Einschränkungen, welche wir aufgrund einer Änderung des
§ 4 VersStG vorgenommen haben, gelten ab 01.01.2022 bei Vertragsab-
schluss sowie während der gesamten Vertragslaufzeit und nur für Versi-
cherungsnehmer, die in Deutschland steuerlich ansässig sind.

Tarife, die im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung – inklusive Rück-
deckungsversicherungen zu Unterstützungskassen und Pensionszusa-
gen – abgeschlossen werden, sowie Tarife der Basisversorgung sind von
dieser Einschränkung nicht betroffen.

Stand: 08/2026
Den jeweils aktuellen Stand können Sie auf unserer Internetseite
www.continentale.de einsehen. Mögliche Bezugsberechtigte teilen wir
Ihnen auf Anfrage gerne mit.


                                                                             49

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                                             IX. Überschussbeteiligung und Kosten
Kapitel X Überschussbeteiligung und Kosten


                                             A.	Überschussbeteiligung
                                             Die Tarife PBUS und PEUS gehören zum Tarifwerk 202605.

                                             Einzelheiten zur Beteiligung an den Überschüssen und an den Bewertungs-
                                             reserven sind im Abschnitt Überschussbeteiligung der Bedingungen gere-
                                             gelt.


                                             B.	Kosten
                                             Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten sowie der üb-
                                             rigen Kosten und der darin enthaltenen Verwaltungskosten können Sie den
                                             vorvertraglichen Informationen entnehmen.

                                             Die aktuellen sonstigen Kosten zum Stand 1/2022 entnehmen Sie bitte der
                                             Gebührenübersicht.


                                                 Gebührenübersicht (Stand 1/2022)                                                                                                   Betrag          Erhebung

                                                 Ausstellung eines Ersatzversicherungsscheins*                                                                                     20 EUR        derzeit nicht

                                                 Schriftliche Fristsetzung bei Nichtzahlung von Folgebeiträgen / Mahnverfahren                                                       3 EUR       derzeit nicht

                                                 Bearbeitung von Rückläufern im Lastschriftverfahren*                                                                                3 EUR       derzeit nicht

                                                 Bearbeitung von Zahlungsrückständen*                                                                                              20 EUR        derzeit nicht

                                                 Bearbeitung von Abtretung und Verpfändung an nicht gewerbliche Dritte*                                                            25 EUR        derzeit nicht

                                                 Bearbeitung von Abtretung und Verpfändung an gewerbliche Gebrauchtpolicenhändler*                                                150 EUR        derzeit nicht
                                                 Durchführung von Vertragsänderungen (z.B. Laufzeitänderung)* – mit Ausnahme von vertraglich vereinbarten
                                                                                                                                                                                   40 EUR        derzeit nicht
                                                 Optionen
                                                 Beitragsübermittlung durch Sie aus einem Ort außerhalb des SEPA-Zahlungsraums oder Leistungsübermittlung
                                                                                                                                                                                   35 EUR        derzeit nicht
                                                 durch uns an einen Ort außerhalb des SEPA-Zahlungsraums*
                                                 Adress-Recherche aufgrund nicht angezeigter Anschriftenänderung*                                                                  10 EUR        derzeit nicht

                                                 Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren (pro Fälligkeit)*                                                                        2,50 EUR        derzeit nicht
                                                 Erstellung von zusätzlichen Auskünften, die über die gesetzlichen Informationspflichten hinausgehen
                                                                                                                                                                                  100 EUR                    ja
                                                 (z.B. Kostenaufstellung, historische Fondsübersicht, Hochrechnungen / Wertverläufe)*


                                             *    Nicht bei den Tarifen BRI, BRC, BRCP, BRCP100, BRCB, RRG, RRIG, BRIG und BRIG100. Die gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Mahngebühren ergibt sich aus
                                                  §§ 280, 286 Bürgerliches Gesetzbuch.


                                             50

[Seite 51]
X.	Steuerregelungen


                                                                                                                                                          Kapitel XI Steuerregelungen
                                                                              1.5 Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer
      (Stand 05/2026)                                                         Falls aus diesem Vertrag einkommensteuerpflichtige Leistungen erfolgen,
                                                                              muss der Steuerpflichtige eine Einkommensteuererklärung abgeben. Die
Die folgenden Informationen geben einen grundsätzlichen Überblick zur         zu entrichtende Steuer inklusive Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls
steuerlichen Behandlung von neu abgeschlossenen Lebensversicherun-            Kirchensteuer wird dann vom Finanzamt individuell ermittelt.
gen nach deutschem Steuerrecht. Sie erfolgen mit aller Sorgfalt, aber ohne
Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Auskunft zu speziellen Steu-      2     Vermögensteuer
erfragen können Ihnen Steuerberater und Finanzbehörden geben.
                                                                              Eine Vermögensteuer wird nicht erhoben.
Private Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeits-
Versicherung nach Tarif PBUS bzw. PEUS                                        3     Versicherungsteuer

1     Einkommensteuer                                                         Wenn Sie in Deutschland steuerlich ansässig sind, kann für die Beiträge
                                                                              der Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Versicherung Versiche-
1.1 Beiträge                                                                  rungsteuer anfallen. Die Versicherungsteuer beträgt 19 Prozent dieser
Beiträge zu dieser Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Versi-        Beiträge.
cherung sind bei der Einkommensteuer nach § 10 Absatz 1 Nummer 3a
Einkommensteuergesetz (EStG) im Rahmen der Höchstbeträge als sons-            Die Besteuerung ist abhängig davon, wem die Versicherungsleistung aus
tige Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig.                                        der Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Versicherung zuste-
                                                                              hen soll.
1.2 Rentenleistungen                                                          Von der Versicherungsteuer ausgenommen sind gemäß § 4 Absatz 1 Num-
Renten aus dieser Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Versiche-      mer 5 Buchstabe b Versicherungsteuergesetz (VersStG 2021) Beiträge
rung (außer der Pflegerente), deren Beiträge aus versteuertem Einkommen       für eine Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Versicherung, wenn
gezahlt wurden, sind einkommensteuerpflichtig. Als zeitlich begrenzte Leib-   für die Leistungen als Bezugsberechtigter die versicherte Person oder ein
renten sind sie mit dem Ertragsanteil gemäß § 22 Nummer 1 Satz 3 Buch-        Angehöriger im Sinne des § 7 des Pflegezeitgesetzes oder des § 15 der
stabe a Doppelbuchstabe bb Satz 5 EStG in Verbindung mit § 55 Absatz 2        Abgabenordnung der versicherten Person benannt wird.
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) zu versteuern.
                                                                              Angehörige im Sinne des § 7 des Pflegezeitgesetzes oder des § 15 der
Der Ertragsanteil ist abhängig von der Laufzeit der Rente ab Beginn des       Abgabenordnung sind unter anderem
Rentenbezugs bis zum vereinbarten Ende der Leistungsdauer der Berufs-
unfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Versicherung. Der Ertragsanteil            • Ehegatte oder Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschafts-
kann der Tabelle des § 55 Absatz 2 EStDV entnommen werden.                           gesetzes
                                                                                  • Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerähnlichen Lebens-
Die nachfolgende Tabelle zeigt beispielhaft den Ertragsanteil bei verschie-          gemeinschaft
denen Rentenlaufzeiten.                                                           • (Schwieger-)Elternteil oder (Schwieger-)Kind
                                                                                  • Adoptivelternteil oder Adoptivkind
      Rentenlaufzeit in Jahren                                                    • Stiefelternteil oder Stiefkind
    ab Beginn des Rentenbezugs                   Ertragsanteil
        bis zum vereinbarten                       der Rente
                                                                                  • Pflegeelternteil oder Pflegekind
            Leistungsende                                                         • (Ur-/Stief-/Schwieger-)Großelternteil oder
                                                                                     (Ur-/Stief-/Schwieger-)Enkelkind
                 2                                    1%                          • Geschwister
                 5                                    5%
                                                                                  • Onkel oder Tante bzw. Neffe oder Nichte
                                                                                  • Schwager oder Schwägerin
                 10                                  12 %
                                                                              Von der Versicherungsteuer ausgenommen sind ebenso Beiträge für Be-
                 15                                  16 %                     rufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Versicherungen, die im Rah-
                 20                                  21 %                     men der betrieblichen Altersversorgung – inklusive Rückdeckungsversi-
                                                                              cherungen zu Unterstützungskassen und Pensionszusagen – abgeschlos-
                 25                                  26 %                     sen werden.

                 30                                  30 %


1.3 Einmalige Leistungen
Die folgenden einmaligen Leistungen aus dieser Berufsunfähigkeits- bzw.
Erwerbsunfähigkeits-Versicherung – sofern vereinbart – sind grundsätz-
lich einkommensteuerfrei:

    • die Beteiligung an den Umgestaltungskosten
    • die Zahlung einer Wiedereingliederungshilfe
    • die Zahlung einer Rehabilitationshilfe
1.4 Rentenbezugsmitteilung
Bei laufenden einkommensteuerpflichtigen Rentenleistungen sind wir ver-
pflichtet, diese jährlich an die Deutsche Rentenversicherung Bund als zen-
trale Stelle zu melden (Rentenbezugsmitteilung nach § 22a Absatz 1 EStG).


                                                                                                                                                    51

[Seite 52]
                                  XI.	Datenschutzhinweise
Kapitel XII Datenschutzhinweise


                                                                                                                        Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder
                                         (Stand 10/2025)                                                                von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 lit. f) oder Art. 9 Abs. 2 lit. f) i. V. m.
                                                                                                                        Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO). Dies kann insbesondere erforderlich sein:

                                  1      Allgemeines                                                                        • zur Identifizierung und kundenfreundlichen Ansprache,
                                  Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer per-                 • zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,
                                  sonenbezogenen Daten durch die Continentale Lebensversicherung AG                         • zur Aktualisierung von Adressdaten unserer Kunden und Interes-
                                  und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.                                   senten,
                                                                                                                            • zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für
                                  Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter                                      andere Produkte des Continentale Versicherungsverbundes auf Ge-
                                  www.continentale.de/datenschutz.                                                              genseitigkeit und deren Kooperationspartner sowie für Markt- und
                                                                                                                                Meinungsumfragen,
                                  2      Verantwortlicher für die Datenverarbeitung /                                       •   zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nut-
                                         Kontakt zum Datenschutzbeauftragten                                                    zen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, um miss-
                                                                                                                                bräuchliche oder betrügerische Handlungen gegen uns oder ein Un-
                                  Continentale Lebensversicherung AG                                                            ternehmen des Continentale Versicherungsverbundes zu entde-
                                  Baierbrunner Straße 31-33                                                                     cken, aufzuklären oder zu verhindern,
                                  81379 München                                                                             •   zum Abgleich von Sanktionslisten im Rahmen der Sanktions-Com-
                                  Telefon: 089 5153-0                                                                           pliance,
                                  E-Mail: kundenservice-lv@continentale.de                                                  •   zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Produkten,
                                                                                                                                Dienstleistungen und Prozessen,
                                  Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie mit dem Zusatz – Da-                        •   zur Risikosteuerung innerhalb des Unternehmens sowie des Conti-
                                  tenschutzbeauftragter – unter der o.g. Anschrift oder per E-Mail unter                        nentale Versicherungsverbundes auf Gegenseitigkeit insgesamt,
                                  datenschutz@continentale.de                                                               •   zur Anonymisierung oder Pseudonymisierung Ihrer Daten, um diese
                                                                                                                                für Auswertungen zur Unternehmensführung zu verwenden.
                                  3      Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
                                                                                                                        Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfül-
                                  Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrags ist ohne                lung gesetzlicher Verpflichtungen. Als Rechtsgrundlage für die Verarbei-
                                  die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich.                         tung dienen in diesen Fällen die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in
                                                                                                                        Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO.
                                  Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-
                                  Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgeset-                     Dies ist insbesondere erforderlich:
                                  zes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Ver-
                                  sicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Ge-                    • aufgrund aufsichtsrechtlicher Vorgaben,
                                  setze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhaltensre-                   • aufgrund handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten,
                                  geln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche                        • zur Erfüllung unserer Beratungspflicht.
                                  Versicherungswirtschaft“ verpflichtet, die die oben genannten Gesetze
                                  für die Versicherungswirtschaft präzisieren. Diese können Sie im Internet             Aufgrund gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben sind wir zudem zur
                                  unter www.continentale.de/datenschutz abrufen.                                        Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und vermögens-
                                                                                                                        gefährdenden Straftaten sowie zur Erfüllung der Sanktions-Compliance
                                  Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von               verpflichtet. Dabei werden auch Datenauswertungen vorgenommen.
                                  Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrags und zur
                                  Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versi-                   Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genann-
                                  cherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung                ten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie darüber zuvor informieren,
                                  des Vertragsverhältnisses, z.B. zur Policierung oder Rechnungsstellung.               soweit Sie nicht bereits über diese Informationen verfügen (Art. 13
                                  Angaben zum Schaden/Leistungsfall benötigen wir etwa, um prüfen zu                    Abs. 4 DS-GVO) oder eine Information gesetzlich nicht erforderlich ist
                                  können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden/                (Art. 13 Abs. 4 und 14 Abs. 5 DS-GVO).
                                  Leistungsfall ist.
                                                                                                                        4       Kategorien und einzelne Stellen von Empfängern
                                  Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstel-                         der personenbezogenen Daten
                                  lung von versicherungsspezifischen Statistiken, z.B. für die Entwicklung
                                  neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten              4.1   Spezialisierte Unternehmen des Continentale Versicherungsver-
                                  aller mit der Continentale Lebensversicherung AG bestehenden Verträge                       bundes auf Gegenseitigkeit
                                  nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, bei-                    Innerhalb unseres Versicherungsverbundes nehmen spezialisierte Unter-
                                  spielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung, -ergän-                nehmen oder Bereiche bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die
                                  zung oder für umfassende Auskunftserteilungen.                                        verbundenen Unternehmen zentral wahr. Soweit ein Versicherungsver-
                                                                                                                        trag zwischen Ihnen und einem oder mehreren Unternehmen unseres Ver-
                                  Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für                  bundes besteht, können Ihre Daten etwa zur zentralen Verwaltung von
                                  vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO. So-         Anschriftsdaten, für den telefonischen Kundenservice, zur Vertrags- und
                                  weit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten erforderlich                  Leistungsbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur gemeinsamen Post-
                                  sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a) i. V. m. Art. 7 DS-GVO   bearbeitung zentral oder dezentral durch ein oder mehrere Unternehmen
                                  ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf           des Verbundes verarbeitet werden. Die Unternehmen, die eine zentrale
                                  Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. j) DS-GVO i. V. m. § 27 BDSG.                        Datenverarbeitung vornehmen, können Sie der Liste der Unternehmen
                                                                                                                        des Continentale Versicherungsverbundes auf Gegenseitigkeit im Anhang
                                                                                                                        zu diesen Hinweisen entnehmen.


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4.2 Externe Dienstleister                                                     Wir übermitteln die im Rahmen der Begründung dieses Vertragsverhält-
Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen         nisses erhobenen personenbezogenen Daten zur Identitätsprüfung. Wir
Pflichten zum Teil externer Dienstleister. Eine Auflistung der von uns ein-   können anhand der von der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5,
gesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, zu denen nicht nur vorüber-        65201 Wiesbaden übermittelten Übereinstimmungsraten erkennen, ob
gehende Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie jeweils aktuell un-         eine Person unter der von ihr angegebenen Anschrift im Datenbestand
seren Datenschutzhinweisen unter www.continentale.de/datenschutz              der SCHUFA gespeichert ist.
entnehmen.
                                                                              Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b) und
4.3 Weitere Empfänger                                                         Art. 6 Abs. 1 lit. f) der DS-GVO. Übermittlungen auf der Grundlage von
Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere             Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung
Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher        unserer berechtigten Interessen oder Dritter erforderlich ist und nicht die
Mitteilungspflichten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Zen-    Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Per-
trale Stelle für die Digitale Rentenübersicht, Bundesanstalt für Finanz-      son, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.
dienstleistungsaufsicht (BaFin) oder Strafverfolgungsbehörden).               Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem Informations-
                                                                              blatt nach Art. 14 DS-GVO unter
4.4 Vermittler                                                                https://www.schufa.de/de/datenschutz-dsgvo/ entnommen werden.
Soweit Sie hinsichtlich Ihres Versicherungsvertrags von einem Vermittler
betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur          4.8 Adressaktualisierung
Durchführung des Vertrags benötigten Antrags-, Vertrags- und – soweit         Zur Aktualisierung unserer Adressbestände erhalten wir Adressdaten auf-
erforderlich – Schaden-/ Leistungsfalldaten. Auch übermittelt unser Un-       tragsbezogen von der Deutsche Post Adress GmbH & Co. KG, Am Anger 33,
ternehmen solche Daten an die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese        33332 Gütersloh. Erhalten wir zu Ihrer Person eine neue Anschrift, ändern
die Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs-     wir Ihre Adressdaten bei uns entsprechend. Eine gesonderte Information
und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benötigen.                           zu derartigen Adressänderungen erfolgt nicht.

4.5 Datenaustausch mit Versicherern                                           4.9 Bonitätsauskünfte
Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrags (z.B. zur Angabe      Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten wirtschaftlichen Interessen,
von vorvertraglichen Versicherungsverläufen) bzw. Ihre Angaben bei Ein-       z.B. im Zusammenhang mit offenen Beitragsforderungen oder zur Aufklä-
tritt des Versicherungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu können,    rung von betrügerischen Handlungen gegen unser Unternehmen, notwen-
kann im dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von personenbezoge-         dig ist, fragen wir bei Bonitätsdienstleistern Informationen zur Beurtei-
nen Daten mit den von Ihnen im Antrag benannten Versicherern erfolgen.        lung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Rechtsgrundlagen dieser
                                                                              Übermittlungen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b) und Art. 6 Abs. 1 lit. f) der DS-GVO.
4.6 Rückversicherer                                                           Übermittlungen auf der Grundlage dieser Bestimmungen dürfen nur er-
Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, können wir Rückversiche-        folgen, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen unseres Un-
rer einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen    ternehmens oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen der Grund-
Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen      rechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen, die den Schutz per-
sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherer ein ei-    sonenbezogener Daten erfordern, überwiegen.
genes Bild über das Risiko oder den Leistungsfall machen können, ist es
möglich, dass wir ihnen Ihren Versicherungs- oder Leistungsantrag vorle-      5     Automatisierte Einzelfallentscheidungen
gen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um ein schwer ein-
zustufendes Risiko handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rück-     Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antragstellung
versicherer uns aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- und       befragen, entscheiden wir ggf. vollautomatisiert über das Zustandekom-
Leistungsprüfung unterstützen. Wir übermitteln Ihre Daten an den Rück-        men oder die Kündigung des Vertrags, mögliche Risikoausschlüsse oder
versicherer nur, soweit dies für die Erfüllung unseres Versicherungsver-      über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie.
trags mit Ihnen erforderlich ist bzw. im zur Wahrung unserer berechtig-
ten Interessen notwendigen Umfang. Zu den genannten Zwecken werden            Die vollautomatisierten Entscheidungen beruhen auf von uns vorher fest-
möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten verwendet. Ihre           gelegten Regeln und Gewichtung der Informationen. Die Regeln richten
personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherern nur zu den            sich unter anderem nach unseren Annahmegrundsätzen, gesetzlichen und
vorgenannten sowie mit diesen kompatiblen Zwecken (z.B. Statistik, wis-       vertraglichen Regelungen sowie den vereinbarten Tarifen. Des Weiteren
senschaftliche Forschung) verwendet. Über die Übermittlung besonderer         kommen versicherungsmathematische Kriterien und Kalkulationen je nach
Kategorien personenbezogener Daten (z.B. Gesundheitsdaten) werden             Entscheidung zur Anwendung.
Sie durch uns unterrichtet.
                                                                              Wenn beispielsweise im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versi-
4.7 Datenübermittlung an Auskunfteien                                         cherungsvertrags eine Bonitätsprüfung erfolgt, entscheidet unser Sys-
Wir übermitteln die im Rahmen der Begründung dieses Vertragsverhältnis-       tem in bestimmten Fällen aufgrund der erhaltenen Informationen vollau-
ses erhobenen personenbezogenen Daten zur Einschätzung des Zahlungs-          tomatisiert über das Zustandekommen des Vertrags, mögliche Risikoaus-
ausfallrisikos an die infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99,           schlüsse oder über Modalitäten zu der von Ihnen zu zahlenden Versiche-
76532 Baden-Baden und vereinzelt an die Info Partner KG, Bahnhofplatz 18,     rungsprämie. Wir nutzen die automatisierte Entscheidung im Zusammen-
82110 Germering. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Art. 6           hang mit der Bonitätsprüfung, um uns und die Versichertengemeinschaft
Abs. 1 lit. b) und Art. 6 Abs. 1 lit. f) der DS-GVO. Übermittlungen auf der   vor möglichen Zahlungsausfällen und deren Folgen zu schützen.
Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies
zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und nicht die    Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall und der zu Ihrem Vertrag
Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person,       gespeicherten Daten (z.B. zu Versicherungsumfang, Selbstbehaltsverein-
die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Nähere          barungen, Prämienzahlung) sowie ggf. von Dritten hierzu erhaltenen In-
Informationen zur Tätigkeit der oben genannten Auskunfteien können Sie        formationen entscheiden wir unter Umständen vollautomatisiert über un-
dem Informationsblatt der infoscore Consumer Data GmbH unter                  sere Leistungspflicht sowie der Höhe der Leistungspflicht, Bonifikationen
https://finance.arvato.com/de/verbraucher/selbstauskunft.html bzw. der        und Zusatzdienstleistungen. Die vollautomatisierten Entscheidungen be-
„Information nach Art. 14 DSGVO“ der Info Partner KG unter                    ruhen auf den zuvor beschriebenen Regeln.
https://www.info-partner.info/datenschutz/ entnehmen.


                                                                                                                                                         53

[Seite 54]
Kapitel XII Datenschutzhinweise


                                  Soweit wir eine vollautomatisierte Einzelfallentscheidung in den zuvor be-    8.3 Beschwerderecht
                                  schriebenen Fällen ohne menschliche Einflussnahme abschließend durch-         Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an unseren Daten-
                                  geführt haben, werden Sie mit unserer Mitteilung der Entscheidung dar-        schutzbeauftragten oder an die für uns zuständige Datenschutzaufsichts-
                                  auf hingewiesen. Sie haben das Recht, zum Beispiel über unsere Service-       behörde zu wenden:
                                  Hotline, weitere Informationen sowie eine Erklärung zu dieser Entschei-
                                  dung zu erhalten und sie durch einen Mitarbeiter von uns überprüfen zu        Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
                                  lassen. Dieses Recht besteht nicht, wenn Ihrem Begehren vollumfänglich        Postfach 1349
                                  stattgegeben wurde. Vollautomatisierte Einzelfallentscheidungen, die ein      91504 Ansbach
                                  Mitarbeiter von uns für seine abschließende Entscheidung nur zu einem         Telefon: 0981 180093-0
                                  untergeordneten Teil berücksichtigt hat, sind ebenfalls nicht betroffen.      Telefax: 0981 180093-800
                                                                                                                E-Mail: poststelle@lda.bayern.de
                                  6     Datenübermittlung in ein Drittland
                                                                                                                9     Aktualisierung der Datenschutzhinweise
                                  Zur Prüfung und Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtung im Versi-
                                  cherungsfall kann es erforderlich sein, im Einzelfall Ihre personenbezoge-    Diese Datenschutzhinweise können aufgrund von Änderungen, z.B. der
                                  nen Daten an Dienstleister weiterzugeben. Bei einem Versicherungsfall         gesetzlichen Bestimmungen, zu einem späteren Zeitpunkt angepasst wer-
                                  außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) kann es zu diesem           den. Eine jeweils aktuelle Fassung dieser Hinweise inkl. der Liste der Un-
                                  Zweck erforderlich sein, dass wir oder unsere Dienstleister in Ihrem Inter­   ternehmen des Continentale Versicherungsverbundes auf Gegenseitig-
                                  esse Ihre Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschafts-      keit, die untereinander auch als Auftragnehmer und Kooperationspartner
                                  raums (EWR) geben müssen. Wir und unsere Dienstleister übermitteln            tätig werden und eine zentrale Datenverarbeitung vornehmen, sowie die
                                  Ihre Daten planmäßig nur, wenn diesem Drittland durch die EU-Kommis-          Liste der Dienstleister der Continentale Lebensversicherung AG erhalten
                                  sion ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere           Sie unter www.continentale.de/datenschutz.
                                  angemessene Datenschutzgarantien (z.B. verbindliche unternehmensin-
                                  terne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln mit
                                  weiteren Garantieerklärungen) vorhanden sind, oder die Übermittlung auf
                                  einer Einwilligung von Ihnen beruht.

                                  7     Dauer der Speicherung Ihrer Daten

                                  Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben ge-
                                  nannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Zudem speichern wir Ihre
                                  personenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind.
                                  Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten können sich un-
                                  ter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung, dem
                                  Geldwäschegesetz sowie aufsichtsrechtlichen Vorschriften ergeben.
                                  Können Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden,
                                  orientiert sich die Aufbewahrungsfrist nach den gesetzlichen Verjährungs-
                                  fristen von drei oder bis zu dreißig Jahren.

                                  8     Betroffenenrechte

                                  8.1    Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung oder
                                         Herausgabe
                                  Sie können uns gegenüber Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicher-
                                  ten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Vor-
                                  aussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen.
                                  Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer
                                  Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Da-
                                  ten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu-
                                  stehen.

                                  8.2 Widerspruchsrecht
                                  Sie haben uns gegenüber jederzeit das Recht, einer Verarbeitung Ihrer
                                  personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu widerspre-
                                  chen (Art. 21 Abs. 2 DS-GVO).

                                  Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, kön-
                                  nen Sie uns gegenüber dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich
                                  aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Datenver-
                                  arbeitung sprechen (Art. 21 Abs. 1 DS-GVO).


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10   Anhang

10.1 Unternehmen des Continentale Versicherungsverbundes auf Gegenseitigkeit, die untereinander auch als Auftragnehmer und Kooperations-
     partner tätig werden und eine zentrale Datenverarbeitung vornehmen

                                               Rechenzentrum, Rechnungswesen, Inkasso, Exkasso, Forderungseinzug, Recht, Kommunikation,
                                               Beschwerdebearbeitung, Qualitätsmanagement, Statistiken, Medizinischer Beratungsdienst, Re-
                                               vision, Compliance, Betriebsorganisation, verbundübergreifende Vertragsauskünfte allgemeiner
 Continentale Krankenversicherung a.G.
                                               Art, Empfang/Telefonservice, Postservice inklusive Scannen und Zuordnung von Eingangspost,
                                               Antrags-, Vertrags- und Schaden-/Leistungsbearbeitung, Betrugsmanagement, Aktenentsor-
                                               gung, Druck- und Versanddienstleistungen, zentrale Datenverarbeitung
                                               Antrags-, Vertrags- und Schaden-/Leistungsbearbeitung, verbundübergreifende Vertragsaus-
 Continentale Sachversicherung AG              künfte allgemeiner Art, Interner Service (Empfang, Telefonservice, Postservice inklusive Scannen
                                               und Zuordnen von Eingangspost), zentrale Datenverarbeitung
                                               Antrags-, Vertrags- und Schaden-/Leistungsbearbeitung, Sanktions-Compliance, verbundüber-
                                               greifende Vertragsauskünfte allgemeiner Art, Interner Service (Empfang, Telefonservice, Postser-
 Continentale Lebensversicherung AG
                                               vice inklusive Scannen und Zuordnen von Eingangspost), Darlehensverwaltung, zentrale Daten-
                                               verarbeitung
                                               Antrags-, Vertrags- und Schaden-/Leistungsbearbeitung, verbundübergreifende Vertragsaus-
 EUROPA Versicherung AG                        künfte allgemeiner Art, Interner Service (Empfang, Telefonservice, Postservice inklusive Scannen
                                               und Zuordnen von Eingangspost), zentrale Datenverarbeitung
                                               Antrags-, Vertrags- und Schaden-/Leistungsbearbeitung, verbundübergreifende Vertragsaus-
 EUROPA Lebensversicherung AG                  künfte allgemeiner Art, Interner Service (Empfang, Telefonservice, Postservice inklusive Scannen
                                               und Zuordnen von Eingangspost), zentrale Datenverarbeitung
                                               Antrags-, Vertrags- und Schaden-/Leistungsbearbeitung, verbundübergreifende Vertragsaus-
 Mannheimer Versicherung AG                    künfte allgemeiner Art, Interner Service (Empfang, Telefonservice, Postservice inklusive Scannen
                                               und Zuordnen von Eingangspost), zentrale Datenverarbeitung


10.2 Liste der Dienstleister der Continentale Lebensversicherung AG
Für jede Datenverarbeitung, Datenerhebung und Datenübermittlung wird im Einzelfall geprüft, ob und wenn ja, welcher Dienstleister/Auftragnehmer
beauftragt wird. Eine automatische Datenübermittlung an jeden der in der Liste genannten Dienstleister erfolgt nicht.

Dienstleister mit Datenverarbeitung als Hauptgegenstand des Auftrags


 Einzelne Stellen als Auftragnehmer und
                                               Übertragene Aufgaben, Funktionen
 Kooperationspartner
                                               Antrags-, Vertrags- und Leistungsbearbeitung
 Continentale Assekuranz Service;
                                               (nur bei Versicherungsverträgen mit Versicherungsnehmern mit Hauptwohnsitz / Geschäftssitz in
 Österreich, 1010 Wien
                                               Österreich)
 AmTrust International                         Ausfallversicherung für Immobiliendarlehen

 Deutsche Post Adress GmbH & Co.KG             Adressaktualisierung
                                               Datenerhebung über Gesundheitszustand für die Risikoprüfung, Unterstützung vor Ort beim
 Medicals Direct Deutschland GmbH
                                               Leistungsantrag
 Münchener Rückversicherungs-
                                               Digitale Gesundheitsdatenabfrage
 Gesellschaft AG in München
 Pro Claims Solutions GmbH                     Leistungsprüfung
 Tele2 Telecommunication GmbH;                 Datenaustausch ExtraNet mit Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (nur bei Versi-
 Österreich, 1220 Wien                         cherungsverträgen mit Versicherungsnehmern mit Hauptwohnsitz / Geschäftssitz in Österreich)


                                                                                                                                                  55

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Kapitel XII Datenschutzhinweise


                                  Kategorien von Dienstleistern, bei denen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nicht Hauptgegenstand des Auftrags ist, und Auftrag-
                                  nehmer, die nur gelegentlich tätig sind


                                   Kategorien als Auftragnehmer und
                                                                               Übertragene Aufgaben, Funktionen
                                   Kooperationspartner

                                   Adressermittler                             Adressprüfung

                                   Akten- und Datenvernichter                  Vernichtung von vertraulichen Unterlagen auf Papier und elektronischen Datenträgern

                                   Assisteure                                  Telefonservice, Durchführung und Vermittlung von Assistance-Leistungen
                                                                               Wirtschaftsauskünfte, Identitäts- und Bonitätsprüfungen (SCHUFA, infoscore Consumer Data
                                   Auskunfteien und Bonitätsdienstleister
                                                                               GmbH, Info Partner, CRIF Bürgel GmbH und andere)
                                   Cloud-Dienstleister                         Hosten von Servern / Web-Diensten

                                   Gutachter, Sachverständige und Ärzte        Belegprüfung; Erstellung von Gutachten; Beratungsdienstleistungen
                                   Inkassounternehmen,
                                                                               Forderungseinzug, Prozessführung
                                   Rechtsanwaltskanzleien
                                   IT-Dienstleister                            Sicherheitssysteme inkl. Wartungs- und Servicearbeiten

                                   IT-Druckdienstleister                       Druck- und Versanddienstleistungen

                                   Kreditinstitute                             Einzug der Versicherungsprämien, Leistungs- und Schadensauszahlungen

                                   Marktforschungsunternehmen                  Marktforschung

                                   Rückversicherer                             Risikoprüfung; Leistungsprüfung

                                   Übersetzer                                  Übersetzung
                                                                               Angebotserstellung, Antrags- und Risikovorprüfung; Postservice inklusive Scannen und Zuord-
                                   Vermittler
                                                                               nung von Eingangspost; Bestandsverwaltung; Leistungsbearbeitung


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                          Continentale Lebensversicherung AG
                          Baierbrunner Straße 31–33
                          81379 München
                          www.continentale.de


Ein Unternehmen des Continentale Versicherungsverbundes auf Gegenseitigkeit
```

