# CosmosDirekt Berufsunfähigkeitsversicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-berufsunfaehigkeit-cosmosdirekt-bu.php
- Rechtlicher Träger: Cosmos Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-berufsunfaehigkeit-cosmosdirekt-bu.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung (LA 1235 A)](https://www.cosmosdirekt.de/resource/blob/88938/6e8caa7125a3fa6868a476f25be46150/allg-bedingungen-berufsunfaehigkeitsversicherung-la-1235-a--data.pdf), Fassung 05.26

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
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| Versicherte monatliche Berufsunfähigkeitsrente | ja | Wir zahlen die vereinbarte Berufsunfähigkeits-Rente, längstens für die vereinbarte Leistungsdauer. Diese Rente zahlen wir monatlich im Voraus. | § 1 Abs. 1 a, Seite 2 |
| Produktform: selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) oder Zusatzversicherung (BUZ) zu einer Lebens- oder Rentenversicherung | ja | Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung | Titel, Seite 1 |
| Begriff der Berufsunfähigkeit: zuletzt ausgeübter Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war | ja | ihren zuletzt ausgeübten Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Leistungsbeeinträchtigung ausgestaltet war – auszuüben | § 2 Abs. 1, Seite 2 |
| Leistung ab einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent | ja | zu mindestens 50 Prozent außer Stande ist | § 2 Abs. 1, Seite 2 |
| Prognosezeitraum: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn sie voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert | ja | voraussichtlich für einen Zeitraum von 36 Monaten zu mindestens 50 Prozent außer Stande ist | § 2 Abs. 1, Seite 2 |
| Fiktion: sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig gilt rückwirkend von Beginn an als Berufsunfähigkeit | ja | so gilt die Fortdauer dieses Zustands als Berufsunfähigkeit. | § 2 Abs. 2, Seite 2 |
| Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung (ohne zeitliche Begrenzung) | ja | Bei verspäteter Meldung des Versicherungsfalls leisten wir rückwirkend für die nachgewiesene Zeit der Berufsunfähigkeit im Sinne des § 2. | § 1 Abs. 3, Seite 2 |
| Weltweiter Versicherungsschutz, auch bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland | ja | Der Versicherungsschutz besteht weltweit. | § 1 Abs. 6, Seite 2 |
| Versicherungsdauer: Alter, bis zu dem eine eintretende Berufsunfähigkeit versichert ist | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsendalter: Alter, bis zu dem die Rente längstens gezahlt wird | nicht geregelt |  |  |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | nicht geregelt |  |  |
| Abstrakte Verweisung auf einen anderen Beruf, der nicht ausgeübt wird | keine | Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung. | § 2 Abs. 3, Seite 2 |
| Konkrete Verweisung auf einen tatsächlich ausgeübten anderen Beruf | ja | Berufsunfähigkeit liegt dagegen nicht vor, wenn die versicherte Person | § 2 Abs. 4, Seite 2 |
| Konkrete Verweisung: zumutbare Einkommensminderung als feste Grenze in Prozent | ja | Eine Einkommenseinbuße von mehr als 20 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens des bislang ausgeübten Berufs ist unzumutbar. | § 2 Abs. 4, Seite 2 |
| Konkrete Verweisung: Wahrung der bisherigen Lebensstellung ausdrücklich geregelt | ja | Bei der Lebensstellung werden das bisherige Einkommen sowie das gesellschaftliche Ansehen berücksichtigt. | § 2 Abs. 4, Seite 2 |
| Verzicht auf Umorganisation bei Selbstständigen | ja | Wir verzichten auf die Prüfung einer Umorganisation des Betriebs oder der Praxis | § 2 Abs. 5, Seite 2 |
| Umorganisationspflicht für Selbstständige: Voraussetzungen (Betriebsgröße, Kapitaleinsatz, Einkommensverlust) | ja | Eine Umorganisation ist unzumutbar, wenn eine Minderung des Einkommens von 20 Prozent oder mehr | § 2 Abs. 5, Seite 2 |
| Ausscheiden aus dem Beruf: wie lange der zuletzt ausgeübte Beruf maßgeblich bleibt (Jahre) | ja | Für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit gilt dann die zum Zeitpunkt des Ausscheidens ausgeübte berufliche Tätigkeit und die damit verbundene Lebensstellung als versichert. | § 2 Abs. 7, Seite 3 |
| Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Pflege von Angehörigen: welcher Beruf gilt in der Unterbrechung | ja | Scheidet die versicherte Person vorübergehend (z. B. Elternzeit) oder endgültig aus dem Berufsleben aus | § 2 Abs. 7, Seite 3 |
| Studenten: Definition der Berufsunfähigkeit (Studienfach, Studienfortschritt, angestrebtes Berufsbild) | ja | Bei Studenten gilt das zuletzt betriebene Studium als Beruf. | § 2 Abs. 5, Seite 2 |
| Schüler: Definition der Berufsunfähigkeit (Schulfähigkeit, Klassenstufe, Schulform) | nicht geregelt |  |  |
| Auszubildende: Definition der Berufsunfähigkeit (Ausbildungsberuf, Abschluss der Ausbildung) | ja | Bei Auszubildenden gilt die Tätigkeit in der zuletzt betriebenen Berufsausbildung als Beruf. | § 2 Abs. 5, Seite 2 |
| Infektionsklausel für Heilberufe: behördliches Tätigkeitsverbot gilt als Berufsunfähigkeit | ja | ihre hauptberufliche Tätigkeit auszuüben (vollständiges Tätigkeitsverbot) | § 2 Abs. 5, Seite 3 |
| Beamtenklausel: Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gilt als Berufsunfähigkeit | nein | Auch die Berufsunfähigkeit von Beamten beurteilt sich allein nach der Regelung des § 2 | § 2 Abs. 5, Seite 3 |
| Dienstunfähigkeit auch für Beamte auf Probe und auf Widerruf (Entlassung statt Ruhestand) | nicht geregelt |  |  |
| Seedienstuntauglichkeit: Feststellung der Untauglichkeit für Seeleute und Nautiker gilt als Berufsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: Rente bei längerer Krankschreibung, ohne Nachweis der Berufsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: erforderliche Dauer der Krankschreibung (Monate) | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: Höchstdauer der Leistung je Fall und insgesamt (Monate) | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: Höhe der Leistung (Anteil der BU-Rente oder Höchstbetrag je Monat) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Pflegebedürftigkeit, auch ohne Berufsunfähigkeit | ja | Berufsunfähigkeit auf Grund Pflegebedürftigkeit liegt vor | § 2 Abs. 8, Seite 3 |
| Pflegeklausel: Maßstab (Pflegegrad oder Punkte für Verrichtungen des täglichen Lebens) und erforderliche Stufe | ja | dass sie für mindestens zwei der in Absatz 10 genannten gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen | § 2 Abs. 8, Seite 3 |
| Leistung bei Demenz (mittelschwere Demenz, unabhängig vom Beruf) | ja | mindestens der Schweregrad 5 gemäß der Global Deterioration Scale (GDS 5) nach Reisberg | § 2 Abs. 11, Seite 3 |
| Nachversicherungsgarantie: Erhöhung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung | ja | Sie haben das Recht, eine Erhöhung der versicherten Berufsunfähigkeits-Rente ohne erneute Risiko- und Gesundheitsprüfung | § 18 Abs. 1, Seite 8 |
| Nachversicherungsgarantie: Anlässe (Heirat, Geburt, Gehaltssprung, Immobilienkauf, Beginn der Selbstständigkeit, Studienabschluss) | ja | Kauf oder Baubeginn einer eigengenutzten Wohnimmobilie | § 18 Abs. 1, Seite 8 |
| Nachversicherungsgarantie: Höchstbetrag je Anlass und insgesamt | ja, bis 2.000 € | ist auf einen Betrag von 2.000,- EUR begrenzt. | § 18 Abs. 2, Seite 8 |
| Nachversicherungsgarantie: Altersgrenze und Frist nach dem Ereignis (Monate) | ja | Das Recht auf Nachversicherung endet, wenn die versicherte Person älter als 50 Jahre ist. | § 18 Abs. 4, Seite 9 |
| Erhöhungsoption ohne Anlass (meist in den ersten Vertragsjahren) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsdynamik: jährliche Erhöhung von Beitrag und Rente ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsdynamik: garantierte Steigerung der laufenden Rente im Leistungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Verlängerungsoption: Verlängerung der Versicherungsdauer ohne Gesundheitsprüfung bei Anhebung des Rentenalters | ja | können Sie mittels Erklärung in Textform eine Verlängerung der Versicherungsdauer verlangen. | § 21 Abs. 1, Seite 9 |
| Stundung der Beiträge bei Zahlungsschwierigkeiten und während der Leistungsprüfung (Dauer, zinslos) | ja | zinslose Stundung der Beiträge zu Ihrer Versicherung unter Aufrechterhaltung des vollen Versicherungsschutzes verlangen | § 8 Abs. 2, Seite 6 |
| Wiederinkraftsetzung ohne Gesundheitsprüfung nach Beitragsfreistellung oder Unterbrechung | ja | Innerhalb von zwölf Monaten nach der Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung können Sie in Textform verlangen | § 22 Abs. 7, Seite 10 |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit | ja | Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für die Berufsunfähigkeits-Versicherung, längstens für die vereinbarte Leistungsdauer. | § 1 Abs. 1 b, Seite 2 |
| Wiedereingliederungshilfe bei Ende der Leistung (Einmalzahlung, Anzahl Monatsrenten) | nicht geregelt |  |  |
| Umorganisationshilfe für Selbstständige (Zuschuss zum Umbau des Betriebs) | nicht geregelt |  |  |
| Überbrückungsleistung während der Leistungsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Einmalzahlung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit (Startkapital) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei schweren Krankheiten (Zusatzbaustein, Katalog der Krankheiten) | nicht geregelt |  |  |
| Unterstützung bei Rehabilitation und Wiedereinstieg (Reha-Management, Kostenübernahme) | nicht geregelt |  |  |
| Frist für die Leistungsentscheidung des Versicherers nach Eingang der Unterlagen (Wochen) | ja | Wir verpflichten uns, Ihnen innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen | § 11 Abs. 2, Seite 7 |
| Meldefrist bei Eintritt der Berufsunfähigkeit mit Rechtsfolgen bei Verspätung | keine | Bei verspäteter Meldung des Versicherungsfalls leisten wir rückwirkend für die nachgewiesene Zeit der Berufsunfähigkeit im Sinne des § 2. | § 1 Abs. 3, Seite 2 |
| Mitwirkungspflicht: Untersuchung durch vom Versicherer beauftragte Ärzte (Kosten, Reisekosten, Auswahl) | ja | Wenn sich die versicherte Person im Ausland aufhält, können wir verlangen, dass die Untersuchungen in Deutschland durchgeführt werden. | § 10 Abs. 3, Seite 6 |
| Pflicht zur Heilbehandlung (Operationen, Therapien) über einfache Maßnahmen hinaus | keine | Operationen sehen wir als unzumutbar an. | § 10 Abs. 4, Seite 7 |
| Nachprüfung: Umfang (nur Besserung der Gesundheit oder neue berufliche Tätigkeit) | ja | sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit im Sinne des § 2 nachzuprüfen. | § 12 Abs. 1, Seite 7 |
| Nachprüfung: Verweisung auf neu erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten | ja | wobei neu erworbene berufliche Fähigkeiten zu berücksichtigen sind. | § 12 Abs. 1, Seite 7 |
| Nachprüfung: Häufigkeit (höchstens einmal jährlich) und Frist bis zur Einstellung der Leistung (Monate) | ja | einmal jährlich verlangen, dass sich die versicherte Person durch von uns beauftragte Ärzte umfassend untersuchen lässt. | § 12 Abs. 2, Seite 7 |
| Befristetes Anerkenntnis der Leistungspflicht (zulässig, Dauer, nur einmalig) | keine | Wir verzichten auf die Möglichkeit der befristeten Anerkennung. | § 11 Abs. 4, Seite 7 |
| Individuelle Vereinbarung im Leistungsfall (befristeter Vergleich statt Anerkenntnis) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Krieg und kriegerische Ereignisse (passives Kriegsrisiko im Ausland, Auslandseinsätze) | ja | unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. | § 3 f, Seite 4 |
| Ausschluss Kernenergie und ionisierende Strahlen (Ausnahme medizinische Behandlung) | ja | durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder die Gesundheit von mehr als 1.000 Menschen derart gefährden | § 3 d, Seite 4 |
| Ausschluss Terror (nur bei Einsatz atomarer, biologischer oder chemischer Waffen) | keine | Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursache die Berufsunfähigkeit beruht. | § 3, Seite 4 |
| Ausschluss Motorsport (Rennen, Trainingsfahrten mit Kraftfahrzeugen und Motorbooten) | keine | Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursache die Berufsunfähigkeit beruht. | § 3, Seite 4 |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten und Luftfahrt (Tauchen, Klettern, Hochseesegeln, Piloten) | keine | Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursache die Berufsunfähigkeit beruht. | § 3, Seite 4 |
| Ausschluss Selbstverletzung und Suizidversuch (Wartefrist, Ausnahme krankhafte Störung) | ja | absichtliche Selbstverletzung oder | § 3 b, Seite 4 |
| Ausschluss oder Wartezeit für psychische Erkrankungen | keine | Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursache die Berufsunfähigkeit beruht. | § 3, Seite 4 |
| Vorvertragliche Anzeigepflicht: Zeitraum der Gesundheitsfragen (Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| Rücktritt wegen Verletzung der Anzeigepflicht: Frist ab Vertragsschluss (fünf Jahre, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre) | ja | Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss bzw. Einschluss einer Leistungs-Option erlöschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsanpassung. | § 24 Abs. 7 c, Seite 11 |
| Verzicht auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung bei schuldloser oder leicht fahrlässiger Anzeigepflichtverletzung | ja | Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, verzichten wir auf eine Vertragsanpassung. | § 24 Abs. 6, Seite 11 |
| Kündigungsverzicht des Versicherers (ordentliche Kündigung und Beitragserhöhung wegen Risikoänderung) | nicht geregelt |  |  |
| Keine Anzeigepflicht bei Berufswechsel, neuen Hobbys oder Umzug ins Ausland | nicht geregelt |  |  |
| BUZ: Fortbestand bei Beitragsfreistellung oder Kündigung der Hauptversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad permanente total (dauernd unfähig für den gewöhnlichen Beruf) | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad permanente absoluta (dauernd unfähig für jede Erwerbstätigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Gran invalidez (Hilfe einer anderen Person für die Verrichtungen des täglichen Lebens) | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsform: Kapital (capital) oder Rente (renta) | nicht geregelt |  |  |
| Anerkennung durch die Seguridad Social (INSS) als Voraussetzung der Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad temporal (Tagegeld bei Krankschreibung, baja laboral) | nicht geregelt |  |  |
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung (LA 1235 A)

```text
[Seite 1]
Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung

Welche Leistungen beinhaltet Ihr Versicherungsschutz?
§ 1 Welche Leistungen erbringen wir?                                                                                                          Seite   2
§ 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?                                                                                    Seite   2
§ 3 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?                                                                             Seite   4
§ 4 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?                                                                                                    Seite   4
§ 5 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?                                                                                                     Seite   5
Was müssen Sie über die Beitragszahlung wissen?
§ 6 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?                                                                                          Seite   5
§ 7 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?                                                                           Seite   5
§ 8 Wann stunden wir Ihnen die Beiträge?                                                                                                      Seite   6
§ 9 Wann kann es zu einer Beitrags- bzw. Leistungsänderung kommen?                                                                            Seite   6
Was gilt im Leistungsfall?
§ 10 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird?                                                          Seite   6
§ 11 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leistungspflicht ab?                                                                           Seite   7
§ 12 Was gilt nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit?                                                                                         Seite   7
§ 13 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Eintritt der Berufsunfähigkeit?                                              Seite   7
§ 14 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?                                                                                            Seite   7
§ 15 Wer erhält die Leistung?                                                                                                                 Seite   7
Welche Optionen haben Sie bei der Vertragsgestaltung?
§ 16 Wie können Sie Ihren Versicherungsschutz mit zusätzlichen Leistungs-Optionen erweitern?                                                  Seite 8
§ 17 Wie profitieren Sie von zukünftigen Leistungsverbesserungen?                                                                             Seite 8
§ 18 Wann können Sie die Nachversicherungsgarantie in Anspruch nehmen?                                                                        Seite 8
§ 19 Wie können Sie Ihren Versicherungsschutz mit erneuter Risiko- und Gesundheitsprüfung erhöhen?                                            Seite 9
§ 20 Wann reduziert sich der Beitrag bei einem Berufswechsel?                                                                                 Seite 9
§ 21 Wann können Sie Ihren Vertrag an die Regelaltersgrenze anpassen?                                                                         Seite 9
§ 22 Wann können Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stellen oder kündigen?                                                                    Seite 10
Welche sonstigen Regelungen gelten für Ihren Vertrag?
§ 23 Wie verrechnen wir die Kosten Ihres Vertrags?                                                                                            Seite 11
§ 24 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung?                                                   Seite 11
§ 25 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versicherungsverhältnis beziehen?                                                            Seite 12
§ 26 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?                                                                                        Seite 12
§ 27 Wo ist der Gerichtsstand und wann verjähren Ihre Ansprüche?                                                                              Seite 12
§ 28 Welche Vertragsbestimmungen können geändert werden?                                                                                      Seite 12
§ 29 Was gilt bei Sanktionen und Embargos?                                                                                                    Seite 12
§ 30 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind?                                                             Seite 12


Mit diesen Versicherungsbedingungen wenden wir uns an Sie als un-             Beitragsverrechnung (Tarif- und Zahlbeitrag)
seren Versicherungsnehmer und Vertragspartner.                                Die Überschüsse verrechnen wir mit den garantierten Tarifbeiträgen, so
                                                                              dass Ihr Zahlbeitrag geringer ausfällt.
Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Informationen, die für Ih-
ren Versicherungsvertrag von Bedeutung sind.                                  Beitragszahler
                                                                              Grundsätzlich zahlen Sie als Versicherungsnehmer die Beiträge. Zahlt
Dabei bilden die Versicherungsbedingungen die rechtliche Grundlage            ein Dritter die Beiträge, erwirbt er dadurch keine Rechte aus dem Ver-
für unser gemeinsames Vertragsverhältnis. In ihnen sind u. a. die Rech-       sicherungsvertrag.
te und Pflichten der Vertragsparteien geregelt sowie die vertraglichen
Leistungen beschrieben. Informationen zur steuerlichen Behandlung             Bezugsberechtigter
der Versicherung finden Sie in den separat vorliegenden Steuerinfor-          Als Versicherungsnehmer können Sie festlegen, wer die Leistung aus
mationen.                                                                     Ihrem Vertrag erhalten soll. Grundsätzlich können Sie als Bezugsbe-
                                                                              rechtigten jede beliebige Person benennen.
Im Rahmen der Berufsunfähigkeits-Versicherung bieten wir Ihnen die
Möglichkeit, zusätzliche Leistungs-Optionen einzuschließen und somit          Leistungsdauer
individuell zusammenzustellen, welche Leistungen Ihr Vertrag enthalten        Die Leistungsdauer bezeichnet den Zeitraum, bis zu dessen Ablauf wir
soll. Möchten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, werden die          eine während der Versicherungsdauer anerkannte Leistung längstens
nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen durch die zum Änderungs-                erbringen.
zeitpunkt jeweils gültigen Besonderen Bedingungen ergänzt.
                                                                              Textform
Die in Ihrem Vertrag enthaltenen Leistungen können Sie Ihrem Versiche-        Ist für eine Erklärung die Textform vorgesehen, muss diese Erklärung
rungsschein bzw. den entsprechenden Nachträgen zu Ihrem Versiche-             zum Beispiel per Brief oder E-Mail abgegeben werden.
rungsschein entnehmen.
                                                                              Unfall
Um Ihnen das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleichtern,               Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von
möchten wir Ihnen vorab einige Fachbegriffe kurz erläutern. In den Ver-       außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig
sicherungsbedingungen haben wir diese mit einem + gekennzeichnet.             eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Beitragsfreistellung                                                          Unverzüglich
Eine beitragsfreie Versicherung ist eine Versicherung, für die Sie keine      Manche Handlungen müssen Sie unverzüglich vornehmen. So zum
Beiträge mehr zahlen müssen. In diesem Fall reduzieren wir die versi-         Beispiel Zahlungen oder Mitteilungen. Darauf weisen wir Sie an den
cherten Leistungen entsprechend.                                              entsprechenden Stellen in den Versicherungsbedingungen hin. „Unver-


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züglich“ bedeutet nicht unbedingt „sofort“, sondern „ohne schuldhaftes        zuletzt ausgeübten Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Leistungsbe-
Zögern“ oder „so schnell wie eben möglich“.                                   einträchtigung ausgestaltet war – auszuüben.
Versicherte Person                                                            (2) Ist die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen infolge
Die versicherte Person ist die Person, deren Berufsfähigkeit versichert       Krankheit, Körperverletzung oder (auch altersentsprechendem) Kräfte-
ist. Dies müssen nicht Sie als Versicherungsnehmer sein.                      verfall, die ärztlich nachzuweisen sind, zu mindestens 50 Prozent außer
                                                                              Stande gewesen, ihren zuletzt ausgeübten Beruf – so wie er ohne ge-
Versicherungsdauer                                                            sundheitliche Leistungsbeeinträchtigung ausgestaltet war – auszuüben,
Die Versicherungsdauer bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen der          so gilt die Fortdauer dieses Zustands als Berufsunfähigkeit.
Versicherungsfall eintreten muss, damit ein Anspruch auf Leistungen
entstehen kann.                                                               (3) Verzicht auf abstrakte Verweisung
                                                                              Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung. Das heißt, wir prüfen
Versicherungsschein                                                           nicht, ob die versicherte Person noch irgendeine andere Tätigkeit aus-
Der Versicherungsschein dokumentiert den zustande gekommenen                  üben könnte.
Versicherungsvertrag und die zu Vertragsbeginn vereinbarten Versiche-
rungsleistungen.                                                              (4) Konkrete Verweisung
                                                                              Berufsunfähigkeit liegt dagegen nicht vor, wenn die versicherte Person
Vorvertragliche Anzeigepflicht                                                bei Berufsunfähigkeit im Sinne des
Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, dass
Sie alle Fragen, die wir Ihnen vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung in          –– Absatzes 1 eine andere Tätigkeit ausübt bzw.
Textform stellen, wahrheitsgemäß und vollständig beantworten (vorver-         –– Absatzes 2 in dieser Zeit eine andere Tätigkeit ausgeübt hat,
tragliche Anzeigepflicht). Stellen wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber
vor Annahme des Antrags Fragen, müssen auch diese wahrheitsgemäß              die ihren Kenntnissen und Fähigkeiten sowie ihrer bisherigen Lebens-
und vollständig beantwortet werden. Soll eine andere Person für den           stellung entspricht. Die zu berücksichtigenden Kenntnisse und Fähig-
Fall einer Berufsunfähigkeit versichert werden, muss diese die Fragen         keiten sind auf die Ausbildung und Erfahrung begrenzt. Bei der Lebens-
ebenso vollständig und wahrheitsgemäß beantworten.                            stellung werden das bisherige Einkommen sowie das gesellschaftliche
                                                                              Ansehen berücksichtigt.
                                                                              Die zumutbare Minderung des Einkommens richtet sich dabei nach den
Welche Leistungen beinhaltet Ihr Versicherungsschutz?                         individuellen Gegebenheiten gemäß der höchstrichterlichen Rechtspre-
                                                                              chung. Eine Einkommenseinbuße von mehr als 20 Prozent des jährlichen
§ 1 Welche Leistungen erbringen wir?                                         Bruttoeinkommens des bislang ausgeübten Berufs ist unzumutbar. Im
Leistung bei Berufsunfähigkeit                                                begründeten Einzelfall kann auch schon eine geringere Minderung des
(1) Wird die versicherte Person+ während der Versicherungsdauer be-           Einkommens als unzumutbar gelten. Sollte die höchstrichterliche Recht-
rufsunfähig im Sinne des § 2, erbringen wir folgende Leistungen:              sprechung einen geringeren Prozentsatz als unzumutbare Minderung
                                                                              des Einkommens festlegen, ist dieser auch für uns maßgeblich.
a) Wir zahlen die vereinbarte Berufsunfähigkeits-Rente, längstens für
die vereinbarte Leistungsdauer. Diese Rente zahlen wir monatlich im           (5) Hinsichtlich der Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen, Studenten,
Voraus.                                                                       Auszubildenden und Beamten sowie im Fall der Erwerbsminderung und
                                                                              bei Infektionen gilt:
b) Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für die Berufsun-
fähigkeits-Versicherung, längstens für die vereinbarte Leistungsdauer.        –– Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen
                                                                                 Bei Selbstständigen bzw. Freiberuflern ist zusätzlich nachzuweisen,
Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen Versiche-              dass keine zumutbare Umorganisation ihres Betriebs oder ihrer Pra-
rungsschutz besteht.                                                             xis möglich ist.
Leistungsdauer                                                                   Zumutbar ist eine Umorganisation, wenn sie betrieblich und wirt-
(2) Mit Leistungsdauer wird der Zeitraum bezeichnet, bis zu dessen Ab-           schaftlich sinnvoll ist und die versicherte Person unter Berücksichti-
lauf eine während der Versicherungsdauer anerkannte Leistung läng-               gung ihrer Gesundheitsverhältnisse, Ausbildung und Erfahrung sowie
stens erbracht wird.                                                             der bisherigen Lebensstellung weiterhin leitend tätig ist oder sein
                                                                                 könnte. Hierbei werden die Umstände des Einzelfalls und die höchst-
(3) Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung entsteht mit
                                                                                 richterliche Rechtsprechung berücksichtigt.
Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit im Sinne des § 2 ein-
getreten ist.                                                                    Eine Umorganisation ist unzumutbar, wenn eine Minderung des Ein-
                                                                                 kommens von 20 Prozent oder mehr, bezogen auf das durchschnitt-
Bei verspäteter Meldung des Versicherungsfalls leisten wir rückwir-
                                                                                 liche jährliche Einkommen aus beruflicher Tätigkeit der letzten drei
kend für die nachgewiesene Zeit der Berufsunfähigkeit im Sinne des § 2.
                                                                                 Jahre vor Abzug von Personensteuern, vorliegt. Sollte die herr-
(4) Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung endet, wenn             schende Rechtsprechung einen niedrigeren Prozentsatz festlegen,
                                                                                 so ist dieser anzuwenden. In einem begründeten Einzelfall kann aber
–– Berufsunfähigkeit im Sinne des § 2 nicht mehr vorliegt,                       auch bereits heute eine unter 20 Prozent liegende Einkommensmin-
–– die versicherte Person stirbt oder                                            derung unzumutbar sein.
–– die vereinbarte Leistungsdauer abläuft.
                                                                                 Wir verzichten auf die Prüfung einer Umorganisation des Betriebs
Sonstige Regelungen                                                              oder der Praxis,
(5) Nähere Informationen zu den vereinbarten Leistungen sowie deren
Höhe können Sie Ihrem Versicherungsschein+ bzw. den entsprechenden               –– bei weisungsgebundenen Arbeitnehmern,
Nachträgen zu Ihrem Versicherungsschein entnehmen.                               –– wenn die versicherte Person eine akademische Ausbildung er-
                                                                                    folgreich abgeschlossen hat und in ihrer täglichen Arbeitszeit min-
(6) Der Versicherungsschutz besteht weltweit.                                       destens zu 90 Prozent kaufmännische, planerische, leitende oder
(7) Zu den im Absatz 1 geregelten garantierten Leistungen erhalten Sie –            organisatorische Tätigkeiten ausübt oder
sofern vorhanden – weitere Leistungen aus der Überschussbeteiligung              –– wenn der Betrieb weniger als fünf Mitarbeiter hat. Ausgenommen
(vgl. § 4).                                                                         sind Praktikanten, Werkstudenten oder Auszubildende.
                                                                              –– Berufsunfähigkeit bei Studenten
                                                                                 Bei Studenten gilt das zuletzt betriebene Studium als Beruf.
§ 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?
                                                                                 Nach der Hälfte der vorgesehenen Studienzeit wird auch die Ausüb-
Berufsunfähigkeit                                                                barkeit eines möglichen Zielberufs hinsichtlich der gesundheitlichen
(1) Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person+ infolge            Beeinträchtigung berücksichtigt.
Krankheit, Körperverletzung oder (auch altersentsprechendem) Kräfte-
verfall, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für einen Zeit-      –– Berufsunfähigkeit bei Auszubildenden
raum von 36 Monaten zu mindestens 50 Prozent außer Stande ist, ihren             Bei Auszubildenden gilt die Tätigkeit in der zuletzt betriebenen Be-
                                                                                 rufsausbildung als Beruf.


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  Berufsausbildung ist ein berufliches Ausbildungsverhältnis im Sinne         spruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls – die Unterstützung
  des Berufsbildungsgesetzes.                                                 einer anderen Person für die Fortbewegung benötigt.
  Nach der Hälfte der vorgesehenen Ausbildungszeit wird auch die              b) Aufstehen und Zubettgehen                                     1 Punkt
  Ausübbarkeit des Zielberufs hinsichtlich der gesundheitlichen Beein-
  trächtigung berücksichtigt.                                                 Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nur mit Hilfe einer an-
                                                                              deren Person das Bett verlassen oder in das Bett gelangen kann.
–– Berufsunfähigkeit bei Beamten
   Auch die Berufsunfähigkeit von Beamten beurteilt sich allein nach          c) An- und Auskleiden                                            1 Punkt
   der Regelung des § 2 – unabhängig von einer etwaigen Dienstunfä-           Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei Benutzung
   higkeit im beamtenrechtlichen Sinne.                                       krankengerechter Kleidung – sich nicht ohne Hilfe einer anderen Person
–– Berufsunfähigkeit bei Erwerbsminderung                                     an- oder auskleiden kann.
   Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn                                     d) Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken                        1 Punkt
  –– Sie bzw. die versicherte Person uns nachweisen, dass ein Träger          Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei Benutzung
     der gesetzlichen Rentenversicherung oder ein berufsständisches           krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße – nicht ohne Hilfe einer
     Versorgungswerk in der Bundesrepublik Deutschland, dem die               anderen Person essen oder trinken kann.
     versicherte Person als Pflichtmitglied angehört, allein aus medizi-
     nischen Gründen eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente           e) Waschen, Kämmen oder Rasieren                                 1 Punkt
     gewährt und
                                                                              Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person von einer anderen
  –– der Vertrag mindestens zehn Jahre besteht.
                                                                              Person gewaschen, gekämmt oder rasiert werden muss, da sie selbst
  Unabhängig davon prüfen wir das Vorliegen ggf. individuell verein-          nicht mehr fähig ist, die dafür erforderlichen Körperbewegungen aus-
  barter Leistungsausschlüsse.                                                zuführen.
  Der Nachweis der Schwerbehinderung (z. B. Anerkenntnis durch ein            f) Verrichten der Notdurft                                       1 Punkt
  Versorgungsamt) reicht hierbei für eine entsprechende Anerkennung
                                                                              Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unterstützung ei-
  nicht aus.
                                                                              ner anderen Person benötigt, weil sie
–– Berufsunfähigkeit bei Infektionen
                                                                              –– sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann,
   Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn eine auf gesetzlichen Vor-
                                                                              –– ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bettschüssel verrichten
   schriften oder behördlicher Anordnung beruhende Verfügung der
                                                                                 kann oder weil
   versicherten Person verbietet, wegen einer von ihr ausgehenden
                                                                              –– der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert werden kann.
   Infektionsgefahr für andere Personen ihre hauptberufliche Tätigkeit
   auszuüben (vollständiges Tätigkeitsverbot) und sich dieses voll-           Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, die durch die
   ständige Tätigkeitsverbot auf einen Zeitraum von mindestens sechs          Verwendung von Windeln oder speziellen Einlagen ausgeglichen wer-
   Monaten erstreckt. Präventiv verhängte Tätigkeitsverbote, bei denen        den kann, liegt hinsichtlich der Verrichtung der Notdurft keine Pflege-
   die versicherte Person nicht selbst infiziert ist, sind hiervon ausge-     bedürftigkeit vor.
   nommen.
                                                                              (11) Der Pflegefall wird nach der Anzahl der Punkte eingestuft.
(6) Teilzeittätigkeit
Wenn die versicherte Person ihre nicht-selbstständige berufliche Tä-          Unabhängig von der Bewertung auf Grund der Punkteanzahl liegt Pfle-
tigkeit nach Vertragsbeginn von Vollzeit auf Teilzeit reduziert, legen wir    gebedürftigkeit im Sinne dieser Bedingungen vor, wenn die versicherte
bei Eintritt von Berufsunfähigkeit innerhalb von 24 Monaten nach dem          Person
tatsächlichen Beginn der Reduzierung die berufliche Tätigkeit in Art und      –– wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich
Umfang vor der Reduzierung der Arbeitszeit zu Grunde.                            oder andere gefährdet und deshalb täglicher Beaufsichtigung bedarf.
Sollte die versicherte Person weniger als drei Stunden täglich ihrer be-      –– dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe einer anderen Person
ruflichen Tätigkeit nachgehen können, liegt Berufsunfähigkeit vor.               aufstehen kann.
(7) Ausscheiden aus dem Berufsleben                                           –– der Bewahrung bedarf. Bewahrung liegt vor, wenn die versicherte
Scheidet die versicherte Person vorübergehend (z. B. Elternzeit) oder            Person wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinde-
endgültig aus dem Berufsleben aus, besteht weiterhin Versicherungs-              rung sich oder andere in hohem Maße gefährdet und deshalb nicht
schutz aus der Berufsunfähigkeits-Versicherung. Für die Beurteilung              ohne ständige Beaufsichtigung bei Tag und Nacht versorgt werden
der Berufsunfähigkeit gilt dann die zum Zeitpunkt des Ausscheidens               kann.
ausgeübte berufliche Tätigkeit und die damit verbundene Lebensstel-
lung als versichert.                                                          –– wegen Demenz in Form mittelschwerer oder schwerer Hirnleistungs-
                                                                                 störungen, die durch Krankheit oder Körperverletzung entstanden
Berufsunfähigkeit auf Grund Pflegebedürftigkeit                                  sind, sich oder andere erheblich gefährdet und deshalb dauernder
(8) Berufsunfähigkeit auf Grund Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die          Beaufsichtigung bedarf und mindestens der Schweregrad 5 gemäß
versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder (auch al-            der Global Deterioration Scale (GDS 5) nach Reisberg oder ein ent-
tersentsprechendem) Kräfteverfall, die ärztlich nachzuweisen sind, vo-           sprechender Schweregrad einer alternativen, anerkannten Demenz-
raussichtlich dauerhaft so hilflos ist, dass sie für mindestens zwei der in      beurteilungsskala erreicht wird.
Absatz 10 genannten gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden
Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang               Eine mittelschwere oder schwere Demenz setzt den Verlust geistiger
täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf.                                   Fähigkeiten voraus, die sich auf das Denk-, Erkennungs-, Erinne-
                                                                                 rungs- und Orientierungsvermögen auswirken. Leichte und mäßige
(9) Ist die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen berufs-               Hirnleistungsstörungen sind keine mittelschwere oder schwere
unfähig auf Grund Pflegebedürftigkeit im Sinne von Absatz 8 gewesen              Demenz im obigen Sinn und erfüllen die Leistungsvoraussetzungen
und deswegen täglich gepflegt worden, so gilt die Fortdauer dieses Zu-           nicht.
stands als Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen.
                                                                                 Die Pflegebedürftigkeit infolge Demenz ist ärztlich nachzuweisen.
(10) Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalls ist die Art            Die Diagnose der demenziellen Erkrankung und die Beurteilung des
und der Umfang der erforderlichen täglichen Hilfe durch eine andere              Schweregrades der kognitiven Beeinträchtigung müssen unter Nut-
Person. Bei der Bewertung wird die nachstehende Punktetabelle zu                 zung zeitgemäßer Diagnoseverfahren und standardisierter Testver-
Grunde gelegt:                                                                   fahren von einem Experten für solche Krankheitsbilder (Facharzt für
Die versicherte Person benötigt Hilfe beim                                       Neurologie) durchgeführt werden.

a) Fortbewegen im Zimmer                                          1 Punkt    (12) Vorübergehende akute Erkrankungen führen zu keiner höheren Ein-
                                                                              stufung. Vorübergehende Besserungen bleiben ebenfalls unberücksich-
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei Inan-           tigt. Eine Erkrankung oder Besserung gilt dann nicht als vorübergehend,


LA 1235 A (05.26)                                            Cosmos Lebensversicherungs-AG                                               Seite 3 von 13

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wenn sie nach drei Monaten noch anhält.                                       fälle ab. Überschüsse entstehen insbesondere, wenn die Aufwen-
                                                                              dungen für das Berufsunfähigkeitsrisiko niedriger sind als bei der
                                                                              Tarifkalkulation unterstellt. In diesem Fall müssen wir weniger Leis-
§ 3 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?            tungen für Berufsunfähigkeitsfälle als ursprünglich angenommen
                                                                              zahlen und können daher die Versicherungsnehmer an dem entste-
Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf           henden Risikoergebnis beteiligen. An diesen Überschüssen werden
welcher Ursache die Berufsunfähigkeit beruht.                                 die Versicherungsnehmer nach der derzeitigen Fassung der Min-
                                                                              destzuführungsverordnung grundsätzlich zu mindestens 90 Prozent
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, besteht jedoch kein Versi-
                                                                              beteiligt.
cherungsschutz, wenn die Berufsunfähigkeit verursacht ist:
                                                                           –– Übriges Ergebnis
a) durch vorsätzliche Ausführung oder den Versuch einer Straftat durch
                                                                              Am übrigen Ergebnis werden die Versicherungsnehmer nach der der-
die versicherte Person+; bei fahrlässigen und grob fahrlässigen Verstö-
                                                                              zeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung grundsätzlich
ßen – auch im Straßenverkehr – leisten wir trotzdem;
                                                                              zu mindestens 50 Prozent beteiligt. Überschüsse aus dem übrigen
b) durch folgende von der versicherten Person vorgenommene Hand-              Ergebnis können beispielsweise entstehen, wenn die tatsächlichen
lungen:                                                                       Kosten geringer sind als bei der Tarifkalkulation angenommen.

–– absichtliche Herbeiführung von Krankheit,                               –– Erträge der Kapitalanlagen
–– absichtliche Herbeiführung von Kräfteverfall,                              Von den Nettoerträgen der nach der Mindestzuführungsverordnung
–– absichtliche Selbstverletzung oder                                         maßgeblichen Kapitalanlagen erhalten die Versicherungsnehmer
–– versuchte Selbsttötung;                                                    insgesamt mindestens den dort genannten prozentualen Anteil. In
                                                                              der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung sind
Wir werden jedoch leisten, wenn uns nachgewiesen wird, dass die               grundsätzlich 90 Prozent vorgeschrieben. Aus diesem Betrag werden
versicherte Person diese Handlungen in einem die freie Willensbestim-         zunächst die Mittel entnommen, die für die garantierten Leistungen
mung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätig-            benötigt werden. Die verbleibenden Mittel verwenden wir für die
keit begangen hat.                                                            Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer.
c) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Versicherungs-        Die Beiträge einer Berufsunfähigkeits-Versicherung sind allerdings
nehmer vorsätzlich die Berufsunfähigkeit der versicherten Person her-         so kalkuliert, wie sie zur Deckung des Berufsunfähigkeitsrisikos und
beigeführt haben;                                                             der Kosten benötigt werden. Es stehen daher keine oder allenfalls
d) durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder die Gesund-         geringfügige Beträge zur Verfügung, um Kapital zu bilden, aus dem
heit von mehr als 1.000 Menschen derart gefährden, dass zur Abwehr            Kapitalerträge entstehen können.
der Gefährdung eine Katastrophenschutzbehörde oder vergleichbare           b) Überschusszuführung
Behörde tätig wurde;                                                       Die auf die Versicherungsnehmer entfallenden Überschüsse führen wir
e) durch innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf Seiten der      der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit sie nicht in Form
Unruhestifter teilgenommen hat;                                            der sog. Direktgutschrift bereits unmittelbar den überschussberech-
                                                                           tigten Versicherungen gutgeschrieben werden.
f) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. Unsere Leistungen
sind nicht ausgeschlossen, wenn die versicherte Person in unmittel-        Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung dient dazu, Schwankungen
barem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen          der Überschüsse auszugleichen. Sie darf grundsätzlich nur für die Über-
berufsunfähig wird, denen sie während eines Aufenthalts außerhalb der      schussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwendet werden. Nur in
Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv         Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde können wir
beteiligt war. Außerdem werden wir leisten, wenn die versicherte Per-      hiervon nach § 140 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)
son als Mitglied der deutschen Bundeswehr, Polizei oder Bundesgrenz-       abweichen. Dies dürfen wir nur, soweit die Rückstellung für Beitrags-
schutz mit Mandat der NATO oder UNO an deren humanitären Hilfelei-         rückerstattung nicht auf bereits festgelegte Überschussanteile entfällt.
stungen oder friedenssichernden Maßnahmen teilgenommen hat. Der            Nach der derzeitigen Fassung des § 140 Abs. 1 VAG können wir im In-
Verteidigungsfall ist keine friedenssichernde Maßnahme.                    teresse der Versicherten die Rückstellung für Beitragsrückerstattung
                                                                           heranziehen, um:
                                                                           –– einen drohenden Notstand abzuwenden,
§ 4 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?                                –– unvorhersehbare Verluste aus den überschussberechtigten Verträ-
                                                                              gen auszugleichen, die auf allgemeine Änderungen der Verhältnisse
Sie erhalten gemäß § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)              zurückzuführen sind, oder
eine Überschussbeteiligung. Diese umfasst eine Beteiligung an den          –– die Deckungsrückstellung zu erhöhen, wenn die Rechnungsgrund-
Überschüssen und ggf. an den Bewertungsreserven. Die Überschüsse              lagen auf Grund einer unvorhersehbaren und nicht nur vorüberge-
und die Bewertungsreserven ermitteln wir nach den Vorschriften des            henden Änderung der Verhältnisse angepasst werden müssen.
Handelsgesetzbuches (HGB). Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der
Beteiligung Ihres Vertrags an den Überschüssen und ggf. an den Be-         Wenn wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung zum Verlustaus-
wertungsreserven ergeben sich hieraus noch nicht.                          gleich oder zur Erhöhung der Deckungsrückstellung heranziehen, bela-
                                                                           sten wir die Versichertenbestände verursachungsorientiert.
Die Überschussbeteiligung veröffentlichen wir jährlich im Anhang des
Geschäftsberichts bzw. in einer gesonderten Anlage.                        c) Bewertungsreserven
                                                                           Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalan-
(1) Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteiligung der Versi-       lagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz
cherungsnehmer                                                             ausgewiesen sind. Die Beiträge einer Berufsunfähigkeits-Versicherung
a) Überschussquellen                                                       sind allerdings so kalkuliert, dass sie für die Deckung von Berufsunfä-
Überschüsse können aus drei verschiedenen Quellen entstehen:               higkeitsfällen benötigt werden. Darüber hinaus stehen kalkulatorisch
                                                                           keine Beitragsteile für die Bildung von Kapitalerträgen zur Verfügung.
–– dem Risikoergebnis,                                                     Daher entstehen dem Grunde nach keine Bewertungsreserven, welche
–– dem übrigen Ergebnis und                                                den Verträgen zugeordnet werden könnten.
–– den Erträgen der Kapitalanlagen.
                                                                           (2) Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteiligung Ihres Ver-
Wir beteiligen unsere Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit an die-      trags
sen Überschüssen; dabei beachten wir die Verordnung über die Min-          a) Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich zum
destbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzufüh-        Überschuss bei. Wir haben deshalb gleichartige Versicherungen zu
rungsverordnung) in der jeweils geltenden Fassung.                         Bestandsgruppen zusammengefasst. Diese bilden wir beispielsweise,
                                                                           um das versicherte Risiko – in diesem Fall das Berufsunfähigkeitsrisiko
–– Risikoergebnis                                                          – zu berücksichtigen. Die Überschüsse verteilen wir auf die einzelnen
   In der Berufsunfähigkeits-Versicherung hängt die Höhe der Über-         Bestandsgruppen nach einem verursachungsorientierten Verfahren
   schüsse vor allem von der Anzahl der eingetretenen Versicherungs-       und zwar in dem Maß, wie die Bestandsgruppen zur Entstehung von


LA 1235 A (05.26)                                         Cosmos Lebensversicherungs-AG                                              Seite 4 von 13

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Überschüssen beigetragen haben. Dies hat zur Folge, dass einer Be-           eingeht.
standsgruppe, die nicht zur Entstehung von Überschüssen beigetragen
hat, auch keine Überschüsse zugewiesen werden.                               Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto mittels eines SEPA-
                                                                             Lastschriftmandats vereinbart, gilt die Zahlung in folgendem Fall als
Ihre Versicherung erhält Anteile an den Überschüssen der Bestands-           rechtzeitig:
gruppe 114. Die Mittel für die Überschussanteile werden bei der Direkt-
gutschrift zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert,         –– Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden und
ansonsten der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen. Die         –– Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen.
Höhe der Überschussanteilsätze wird jedes Jahr vom Vorstand unseres          Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einzie-
Unternehmens auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars festgelegt.          hen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich
Wir veröffentlichen die für das Neugeschäft zum Berichtszeitpunkt gel-       nach unserer in Textform+ abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt.
tenden Überschussanteilsätze jährlich in unserem Geschäftsbericht,           Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen
den Sie jederzeit bei uns anfordern können. Die für Bestandsverträge         werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des
geltenden Überschussanteilsätze können Sie jederzeit bei uns erfragen.       SEPA-Lastschrifteinzugs zu verlangen.

b) Die einzelne Versicherung erhält ab Beginn laufende Überschussan-         (6) Die Zahlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten.
teile, die monatlich zugeteilt werden. Die Überschussanteile werden in       Verrechnung von Beitragsrückständen
Prozent des Bruttobeitrags festgesetzt und mit den laufenden Beiträgen       (7) Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir etwaige Beitragsrückstände
verrechnet.                                                                  verrechnen.
Bei beitragsfreien Versicherungen besteht die Überschussbeteiligung
aus einem Invaliden-Rentenbonus, der in Prozent der beitragsfrei ver-
sicherten Berufsunfähigkeits-Rente bemessen wird und bei Berufsunfä-         § 7 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?
higkeit der versicherten Person die Berufsunfähigkeits-Rente entspre-
                                                                             Erster Beitrag
chend erhöht.
                                                                             (1) Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir –
Zahlen wir wegen Berufsunfähigkeit eine Rente, so besteht die Über-          solange die Zahlung nicht bewirkt ist – vom Vertrag zurücktreten. Dies
schussbeteiligung in einer prozentualen Erhöhung dieser Rente. Eine          gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige
Erhöhung erfolgt zu Beginn des Versicherungsjahres, erstmals nach-           Zahlung nicht zu vertreten haben. Bei einem Rücktritt können wir von
dem wir die Berufsunfähigkeits-Rente für ein volles Versicherungsjahr        Ihnen die Kosten der zur Gesundheitsprüfung durchgeführten ärztlichen
gezahlt haben.                                                               Untersuchungen verlangen.
(3) Information über die Höhe der Überschussbeteiligung                      (2) Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht ge-
Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen ab.           zahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nur, wenn wir Sie
Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt beeinflussbar.        durch gesonderte Mitteilung in Textform+ oder durch einen auffälligen
Wichtigster Einflussfaktor ist dabei die Entwicklung des Berufsunfähig-      Hinweis im Versicherungsschein+ auf diese Rechtsfolge aufmerksam
keitsrisikos. Aber auch die Entwicklung der Kosten ist beispielsweise        gemacht haben. Unsere Leistungspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn
von Bedeutung. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann             Sie uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu ver-
also nicht garantiert werden.                                                treten haben.
                                                                             Folgebeitrag
                                                                             (3) Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir Ihnen
§ 5 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?                                   in Textform eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen.
Ihr Versicherungsschutz beginnt mit Abschluss des Vertrags. Jedoch           Begleichen Sie den Rückstand nicht innerhalb der von uns gesetzten
besteht vor dem im Versicherungsschein+ angegebenen Versicherungs-           Zahlungsfrist, so entfällt oder vermindert sich Ihr Versicherungsschutz.
beginn kein Versicherungsschutz. Unsere Leistungspflicht kann aller-         Auf diese Rechtsfolgen werden wir Sie im Rahmen der Fristsetzung aus-
dings entfallen, wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen        drücklich hinweisen.
(vgl. § 6 Abs. 3 bis 5 sowie § 7).                                           (4) Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Vertrag ohne
                                                                             Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie sich noch immer
                                                                             mit den Beiträgen, Zinsen oder Kosten in Verzug befinden. Vorausset-
Was müssen Sie über die Beitragszahlung wissen?                              zung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge
                                                                             hingewiesen haben. Wir können die Kündigung bereits mit der Fristset-
§ 6 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?                        zung erklären. Sie wird dann automatisch mit Ablauf der Frist wirksam,
Zahlungsweise                                                                wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in Verzug
(1) Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinbarung mo-        sind. Auf diese Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls hinweisen. Mit
natlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen.                 Wirksamkeit der Kündigung wird Ihre Versicherung in einen beitrags-
                                                                             freien Vertrag mit herabgesetzter Versicherungsleistung umgewandelt.
(2) Zahlen Sie Ihren Beitrag nicht in jährlicher Form, erheben wir für zu-
sätzliche Verwaltungsaufwendungen höhere Verwaltungskosten. Diese            (5) Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nachzahlen,
können Sie dem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten entneh-           wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Nachzahlen können Sie
men.                                                                         nur innerhalb eines Monats

Beitragsfälligkeit                                                           –– nach der Kündigung oder
(3) Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich+ nach Abschluss des           –– nach Fristablauf, wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung
Vertrags zahlen, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten – im Ver-          verbunden worden ist.
sicherungsschein+ angegebenen – Versicherungsbeginn. Alle weiteren           Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird unsere Kündigung unwirk-
Beiträge (Folgebeiträge) werden jeweils zu Beginn der vereinbarten           sam und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen
Versicherungsperiode fällig. Diese umfasst entsprechend der verein-          dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eintreten, besteht kein
barten Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr bzw.      oder nur ein verminderter Versicherungsschutz.
ein Jahr.
                                                                             Teilzahlungen im Rahmen Ihres Vertrags
Dauer der Beitragszahlung                                                    (6) Beiträge sowie sonstige Beträge, die Sie aus dem Versicherungs-
(4) Die Beiträge sind für die vereinbarte Beitragszahlungsdauer, läng-       verhältnis schulden, sind von Ihnen in voller Höhe zu zahlen. Sollten Sie
stens jedoch bis zum Tod der versicherten Person, zu entrichten. Wäh-        dennoch lediglich Teilzahlungen leisten, werden wir diese zuerst auf die
rend einer Berufsunfähigkeit im Sinne des § 2 entfällt die Verpflichtung     Kosten und Zinsen, sodann auf die Berufsunfähigkeits-Versicherung zur
zur Beitragszahlung (vgl. § 1 Abs. 1).                                       Absicherung Ihrer Berufsunfähigkeits-Rente und einen gegebenenfalls
Übermittlung des Beitrags                                                    verbleibenden Betrag auf etwaig vorhandene Leistungs-Optionen an-
(5) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fäl-         rechnen.
ligkeitstag (vgl. Absatz 3) alles getan haben, damit der Beitrag bei uns


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§ 8 Wann stunden wir Ihnen die Beiträge?                                  –– sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und nicht voraus-
                                                                              sehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen des vereinbarten Bei-
(1) Für Ihre Versicherung sind laufende Beiträge für jede Versicherungs-      trags geändert hat,
periode zu entrichten (vgl. § 6).                                          –– der nach den aktualisierten Rechnungsgrundlagen neu festgesetzte
Anlassbezogene Beitragsstundung bei kurzfristigen Zahlungsschwie-             Beitrag angemessen und erforderlich ist, um die dauernde Erfüllbar-
rigkeiten                                                                     keit der Versicherungsleistung zu gewährleisten und
(2) Bei kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten auf Grund eines der nach-    –– ein unabhängiger Treuhänder die aktualisierten Rechnungsgrundla-
folgend genannten Ereignisse betreffend die versicherte Person+ kön-          gen und deren Voraussetzungen überprüft und bestätigt hat.
nen Sie zur nächsten Beitragsfälligkeit für maximal zwölf Monate eine      Eine Neufestsetzung des Beitrags ist insoweit ausgeschlossen
zinslose Stundung der Beiträge zu Ihrer Versicherung unter Aufrechter-
haltung des vollen Versicherungsschutzes verlangen:                        –– als die Versicherungsleistungen zum Zeitpunkt der Erst- oder Neukal-
                                                                              kulation unzureichend kalkuliert waren und
–– Arbeitslosigkeit,                                                       –– ein ordentlicher und gewissenhafter Aktuar dies insbesondere an-
–– gesetzliche Kurzarbeit,                                                    hand der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren statistischen Kalkulations-
–– gesetzliche Elternzeit,                                                    grundlagen hätte erkennen müssen.
–– gesetzliche Pflegezeit für Angehörige,
–– Sabbatjahr (berufliche Auszeit),                                        Die Mitwirkung des Treuhänders entfällt, wenn die Neufestsetzung oder
–– Bezug von Krankengeld,                                                  die Herabsetzung der Versicherungsleistung der Genehmigung der Auf-
–– Privatinsolvenz,                                                        sichtsbehörde bedarf.
–– Scheidung.
                                                                           (2) Sie können verlangen, dass an Stelle einer Erhöhung des Beitrags
Das jeweilige Ereignis ist uns in Textform+ anzuzeigen. Der Antrag         die Versicherungsleistung entsprechend herabgesetzt wird. Bei einer
muss zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem das Ereignis betreffend die       beitragsfreien Versicherung sind wir unter den Voraussetzungen von
versicherte Person noch andauert. Wir behalten uns im Rahmen der           Absatz 1 berechtigt, die Versicherungsleistung herabzusetzen.
Beitragsstundung vor, geeignete Nachweise anzufordern. Ohne die Vor-
lage der von uns ggf. angeforderten geeigneten Nachweise können Sie        (3) Die Neufestsetzung des Beitrags und die Herabsetzung der Versiche-
keine Beitragsstundung in Anspruch nehmen. Hierüber werden wir Sie         rungsleistung werden zu Beginn des zweiten Monats nach unserer Mit-
entsprechend informieren.                                                  teilung wirksam. Mit dieser informieren wir Sie über die Neufestsetzung
                                                                           oder Herabsetzung und die hierfür maßgeblichen Gründe.
(3) Eine Beitragsstundung kann mehrmals in Anspruch genommen wer-
den. Voraussetzung ist jeweils, dass
–– die Beiträge für das erste Versicherungsjahr vollständig gezahlt wur-   Was gilt im Leistungsfall?
   den,                                                                    § 10 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten, wenn eine Lei-
–– der Vertrag keinen Beitragsrückstand aufweist (z. B. auch bereits             stung verlangt wird?
   zuvor gestundete Beiträge vollständig zurückgezahlt worden sind),
–– der Vertrag nicht gekündigt wurde und                                   Auskünfte und Nachweise
–– die verbleibende Vertragsdauer nach Ablauf der Stundung noch min-       (1) Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, müssen uns auf
   destens drei Jahre beträgt.                                             Kosten des Anspruchserhebenden folgende Auskünfte, die zur Fest-
                                                                           stellung unserer Leistungspflicht erforderlich sind, gegeben und Nach-
(4) Nach Ablauf der Stundung sind die gestundeten Beiträge in bis zu 24    weise zur Verfügung gestellt werden:
Monatsraten nachzuzahlen.
                                                                           a) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufsunfähigkeit;
Zudem können Sie in Textform beantragen, dass wir die gestundeten
Beiträge im Rahmen einer Vertragsänderung verrechnen. Dabei berück-        b) ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person+ gegen-
sichtigen wir das zu diesem Zeitpunkt vorhandene Deckungskapital.          wärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben, über Ursache,
Durch die Verrechnung der Beiträge kommt es zu einer entsprechenden        Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer des Leidens der versi-
Reduzierung der Versicherungsleistung. Die neu berechnete Berufsun-        cherten Person sowie über den Grad der Berufsunfähigkeit;
fähigkeits-Rente darf dabei den Mindestbetrag von 300,- EUR jährlich
                                                                           c) eine Beschreibung des zuletzt ausgeübten Berufs der versicherten
nicht unterschreiten. Ist nur eine teilweise Verrechnung der gestunde-
                                                                           Person, deren Stellung und Tätigkeit im Zeitpunkt des Eintritts der Be-
ten Beiträge möglich, ist der dann noch offene Beitragsrückstand in bis
                                                                           rufsunfähigkeit sowie über danach eingetretene Veränderungen;
zu 24 Monatsraten nachzuzahlen.
                                                                           d) Einkommens-Nachweise aus beruflicher Tätigkeit;
(5) Bei Zahlungsschwierigkeiten, die über einen längeren Zeitraum als
zwölf Monate andauern, wird Ihr Vertrag zum Ablauftermin der Stun-         e) bei Berufsunfähigkeit auf Grund Pflegebedürftigkeit zusätzlich eine
dung unter Berücksichtigung der bis zum Stundungsbeginn gezahlten          Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, die mit der Pflege be-
Beiträge beitragsfrei (vgl. § 22) gestellt.                                traut ist, über Art und Umfang der Pflege;
(6) Bei Fälligkeit einer Leistung innerhalb des Zeitraums der Stundung     f) eine Aufstellung
bzw. der Nachzahlung werden wir die vorhandenen Beitragsrückstände
entsprechend verrechnen.                                                   –– der Ärzte, Krankenhäuser, Krankenanstalten, Pflegeeinrichtungen
                                                                              oder Pflegepersonen, bei denen die versicherte Person in Behand-
Beitragsstundung bei Prüfung unserer Leistungspflicht                         lung war, ist oder – sofern bekannt – sein wird,
(7) Bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht müssen Sie die Bei-     –– der Versicherungsgesellschaften, Sozialversicherungsträger oder
träge in voller Höhe weiter entrichten; wir werden die zu viel gezahlten      sonstiger Versorgungsträger, bei denen die versicherte Person eben-
Beiträge jedoch bei Anerkennung der Leistungspflicht bei Berufsunfä-          falls Leistungen wegen Berufsunfähigkeit geltend machen könnte,
higkeit zurückzahlen.                                                      –– über den derzeitigen Arbeitgeber und frühere Arbeitgeber der versi-
                                                                              cherten Person.
Auf Ihren in Textform gestellten Antrag hin werden die Beiträge ab dem
nächsten Monat, der auf die Stellung des Stundungsantrags folgt, bis       Mitwirkung bei weiteren Untersuchungen und Nachweisen
zur endgültigen Entscheidung über die Leistungspflicht zinslos gestun-     (2) Wir können außerdem – dann allerdings auf unsere Kosten – weitere
det. Wird endgültig festgestellt, dass unsere Leistungspflicht nicht be-   ärztliche Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte sowie not-
steht, sind die gestundeten Beiträge auszugleichen. Hierbei gelten die     wendige Nachweise – auch über die wirtschaftlichen Verhältnisse und
Regelungen in Absatz 4.                                                    ihre Veränderungen – zur Feststellung unserer Leistungspflicht verlan-
                                                                           gen, insbesondere zusätzliche Auskünfte und Aufklärungen.
                                                                           (3) Wenn sich die versicherte Person im Ausland aufhält, können wir
§ 9 Wann kann es zu einer Beitrags- bzw. Leistungsänderung kommen?
                                                                           verlangen, dass die Untersuchungen in Deutschland durchgeführt wer-
(1) Wir sind nach § 163 VVG berechtigt, den vereinbarten Beitrag neu       den. In diesem Fall übernehmen wir die allgemein üblichen Reise- und
festzusetzen, wenn                                                         Aufenthaltskosten. Unter den allgemein üblichen Reise­ und Aufent-
                                                                           haltskosten verstehen wir die Anreisekosten gemäß einer Bahnfahrt 2.


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Klasse oder – falls erforderlich bzw. preisgünstiger – eines Fluges in der   mehr bestanden hat, verzichten wir auf die Rückzahlung der für diesen
economy class sowie die Unterbringung in einem 4-­Sterne-­Hotel.             Zeitraum erbrachten Leistungen.
Mit unserer Zustimmung können die erforderlichen Untersuchungen              Dies gilt nicht bei einer Verletzung Ihrer Informationspflicht über die Auf-
auch außerhalb Deutschlands durchgeführt werden.                             nahme einer beruflichen Tätigkeit der versicherten Person aus Absatz 3.
Sonstige Regelungen
(4) Die versicherte Person ist aufgrund der allgemeinen gesetzlichen
Schadenminderungspflicht verpflichtet, geeignete Hilfsmittel (z. B. Bril-    § 13 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Ein-
len oder Prothesen) zu verwenden und zumutbare Heilbehandlungen                    tritt der Berufsunfähigkeit?
vorzunehmen, die eine wesentliche Besserung ihrer gesundheitlichen           Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 12 von Ihnen, der versicherten
Beeinträchtigung erwarten lassen. Zumutbar sind Heilbehandlungen,            Person oder dem Anspruchserhebenden vorsätzlich nicht erfüllt wird,
die gefahrlos sind und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind.        leisten wir nicht. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Mitwirkungs-
Operationen sehen wir als unzumutbar an.                                     pflicht sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des
(5) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebungen ab-          Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur,
geschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und           wenn wir durch gesonderte Mitteilung in Textform+ auf diese Rechtsfol-
des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. Wenn Sie eine           gen hingewiesen haben.
der genannten Pflichten nicht erfüllen, kann dies zur Folge haben, dass      Weisen Sie nach, dass die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrlässig bzw.
wir nicht feststellen können, ob oder in welchem Umfang wir leistungs-       vorsätzlich verletzt worden ist, bleibt unsere Leistungspflicht bestehen.
pflichtig sind. Eine Pflichtverletzung kann somit dazu führen, dass unse-    Die Ansprüche bleiben auch bestehen, soweit Sie uns nachweisen,
re Leistung nicht fällig wird.                                               dass die Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang
(6) Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten auf            unserer Leistungspflicht ist. Das gilt nicht, wenn die Mitwirkungspflicht
seine Kosten. Bei Überweisungen in Länder außerhalb des Europä-              arglistig verletzt wird.
ischen Wirtschaftsraums trägt der Empfangsberechtigte auch die damit         Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Beginn des
verbundene Gefahr.                                                           laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen zur Leistung ver-
                                                                             pflichtet.

§ 11 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leistungspflicht ab?
(1) Nach Prüfung der uns eingereichten sowie der von uns beigezo-            § 14 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
genen Unterlagen erklären wir in Textform+, ob und in welchem Umfang         (1) Wir können Ihnen den Versicherungsschein+ in Textform+ übermit-
wir eine Leistungspflicht anerkennen.                                        teln. Stellen wir diesen als Dokument in Papierform aus, dann liegt eine
(2) Wir verpflichten uns, Ihnen innerhalb von zehn Arbeitstagen nach         Urkunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen.
Eingang aller erforderlichen Unterlagen                                      (2) Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt ansehen, über
–– unsere Entscheidung über die Leistungspflicht mitzuteilen oder            die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu verfügen, insbesondere
–– Ihnen mitzuteilen, dass wir weitere Schritte (z. B. neutrales Gutach-     Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, dass uns
   ten) einleiten werden.                                                    der Inhaber der Urkunde seine Berechtigung nachweist.

Während unserer Leistungsprüfung informieren wir Sie spätestens alle
vier Wochen über den aktuellen Bearbeitungsstand.                            § 15 Wer erhält die Leistung?
(3) Einen durch Überschreitung der in Absatz 2 genannten Frist nach-         Leistungsempfänger
weislich entstandenen Schaden werden wir ersetzen.                           (1) Als unser Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer die Lei-
(4) Wir verzichten auf die Möglichkeit der befristeten Anerkennung.          stung erhält. Wenn Sie keine Bestimmung treffen, leisten wir an Sie.
                                                                             Bezugsberechtigung
                                                                             (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person
§ 12 Was gilt nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit?                       benennen, die die Leistung erhalten soll. Diese bezeichnen wir als den
                                                                             Bezugsberechtigten.
Nachprüfung
(1) Wenn wir unsere Leistungspflicht anerkannt haben oder sie gericht-       –– Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Be-
lich festgestellt worden ist, sind wir berechtigt, das Fortbestehen der         zugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des
Berufsunfähigkeit im Sinne des § 2 nachzuprüfen. Dabei können wir er-           jeweiligen Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung
neut prüfen, ob die versicherte Person+ eine andere Tätigkeit im Sinne          bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls jederzeit widerru-
von § 2 ausübt, wobei neu erworbene berufliche Fähigkeiten zu berück-           fen.
sichtigen sind.
                                                                             –– Sie können aber auch ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsbe-
(2) Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche Auskünfte an-            rechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält.
fordern und einmal jährlich verlangen, dass sich die versicherte Person         In diesem Fall werden wir Ihnen in Textform+ bestätigen, dass der
durch von uns beauftragte Ärzte umfassend untersuchen lässt. Hierbei            Widerruf des Bezugsrechts ausgeschlossen ist. Sobald Ihnen unsere
anfallende Kosten sind von uns zu tragen.                                       Bestätigung zugegangen ist, kann das bis zu diesem Zeitpunkt noch
                                                                                widerrufliche Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwiderruf-
Mitteilungspflicht                                                              lich Bezugsberechtigten geändert werden.
(3) Sofern die versicherte Person wieder eine berufliche Tätigkeit aufge-
nommen hat, müssen Sie bzw. die versicherte Person uns dies innerhalb        Der Bezugsberechtigte muss
von drei Monaten mitteilen.
                                                                             –– die versicherte Person+ oder
Leistungsfreiheit                                                            –– ein naher Angehöriger – im Sinne des § 7 des Pflegezeitgesetzes in
(4) Wir sind leistungsfrei, wenn wir feststellen, dass die in § 1 und § 2       der jeweils geltenden Fassung oder im Sinne des § 15 der Abgaben-
genannten Voraussetzungen der Leistungspflicht entfallen sind und wir           ordnung in der jeweils geltenden Fassung – der versicherten Person
Ihnen diese Veränderung in Textform+ darlegen.
                                                                             sein.
Unsere Leistungen können wir mit Ablauf des dritten Monats nach Zu-
gang unserer Erklärung bei Ihnen einstellen. Zu diesem Zeitpunkt müs-        Abtretung und Verpfändung
sen Sie auch die Beiträge wieder zahlen.                                     (3) Ansprüche auf Rentenleistungen aus diesem Vertrag können Sie
                                                                             nicht abtreten oder verpfänden. Soweit darüber hinaus eine Abtretung
(5) Wenn wir bei der Nachprüfung feststellen, dass eine Berufsunfähig-       oder Verpfändung rechtlich möglich ist, gelten die Ausführungen in Ab-
keit im Sinne des § 2 bereits vor Durchführung der Nachprüfung nicht         satz 4.


LA 1235 A (05.26)                                           Cosmos Lebensversicherungs-AG                                                 Seite 7 von 13

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Anzeige                                                                    § 17 Wie profitieren Sie von zukünftigen Leistungsverbesserungen?
(4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (vgl. Absatz
2) sowie die Abtretung und die Verpfändung (vgl. Absatz 3) sind uns ge-    Wir berücksichtigen alle sich für Sie bzw. die versicherte Person+ posi-
genüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom Berechtigten in        tiv auswirkenden zukünftigen Bedingungsanpassungen. Ausgenommen
Textform angezeigt worden sind. Der Berechtigte sind im Regelfall Sie      sind Anpassungen
als unser Versicherungsnehmer. Es können aber auch andere Personen         –– an Bedingungen, die Ihrem Vertrag nicht zu Grunde liegen oder
sein, sofern Sie bereits zuvor Verfügungen (z. B. eine unwiderrufliche     –– nur in Verbindung mit einer neuen Beitragskalkulation in die Bedin-
Bezugsberechtigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben.                  gungen aufgenommen werden konnten.


Welche Optionen haben Sie bei der Vertragsgestaltung?                      § 18 Wann können Sie die Nachversicherungsgarantie in Anspruch
§ 16 Wie können Sie Ihren Versicherungsschutz mit zusätzlichen Leis-           nehmen?
      tungs-Optionen erweitern?                                            Anlassbezogene Nachversicherungsgarantie ohne erneute Risiko- und
Erweiterung ohne erneute Gesundheitsprüfung                                Gesundheitsprüfung
(1) Sie können Ihren bestehenden Versicherungsschutz ohne erneute          (1) Sie haben das Recht, eine Erhöhung der versicherten Berufsunfä-
Gesundheitsprüfung der versicherten Person zum nächsten Monats-            higkeits-Rente ohne erneute Risiko- und Gesundheitsprüfung der ver-
ersten erweitern. Dabei können Sie aus den von uns für Ihren Vertrag       sicherten Person+ (Nachversicherungsgarantie) innerhalb von zwölf
zum gewünschten Änderungszeitpunkt angebotenen Leistungs-Op-               Monaten nach Eintritt eines der nachfolgend genannten Ereignisse be-
tionen auswählen. Für diese gelten die zu diesem Zeitpunkt jeweils         treffend die versicherte Person zu beantragen:
gültigen Besonderen Bedingungen. Ein Anspruch auf ein Angebot be-          a) Nachversicherungsanlässe mit einer maximalen Erhöhung der ver-
stimmter Leistungs-Optionen zum Änderungszeitpunkt besteht nicht.          sicherten monatlichen Berufsunfähigkeits-Rente je Ereignis von 500,-
Abhängig vom Alter der versicherten Person können Sie die Erweite-         EUR:
rung                                                                       –– Heirat,
–– während der Versicherungsdauer+ (bis zur Vollendung des 30. Le-         –– Geburt (Mehrlingsgeburt gilt als ein Ereignis) oder Adoption eines
   bensjahres der versicherten Person) bzw.                                   Kindes,
–– innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahre (bis zur Vollendung des    –– Kauf oder Baubeginn einer eigengenutzten Wohnimmobilie,
   50. Lebensjahres der versicherten Person)                               –– Tod des erwerbstätigen Ehepartners,
                                                                           –– erstmalige Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit der versicher-
verlangen. Je angebotener Leistungs-Option können Sie von diesem              ten Person, sofern die versicherte Person aus dieser Tätigkeit ihr
Recht einmal Gebrauch machen.                                                 hauptsächliches Einkommen bezieht,
                                                                           –– Gehaltserhöhung bei Nichtselbstständigen, wenn aus nichtselbst-
Bereits vor dem Änderungszeitpunkt individuell vereinbarte Leistungs-         ständiger Tätigkeit eine dauerhafte Erhöhung des monatlichen Brut-
einschränkungen gelten auch für die neu hinzukommenden Leistungs-             togrundgehalts um mindestens 20 Prozent gegenüber den Durch-
Optionen.                                                                     schnittsbruttogrundgehältern der letzten 24 Monate erreicht wird,
Erweiterung mit erneuter Risiko- und Gesundheitsprüfung                    –– Wegfall oder Verringerung des Berufsunfähigkeitsschutzes aus einer
(2) Außerhalb der in Absatz 1 genannten Zeitgrenzen ist eine Erweite-         betrieblichen Versorgung (nicht bei krankheitsbedingtem Wegfall
rung des bestehenden Versicherungsschutzes um die von uns für Ihren           oder Verringerung, z. B. durch Aufhebungsvertrag aus krankheitsbe-
Vertrag zum Änderungszeitpunkt angebotenen Leistungs-Optionen nur             dingten Gründen),
im Rahmen einer erneuten Risiko- und Gesundheitsprüfung der versi-         –– erstmalige Überschreitung der jährlichen Beitragsbemessungsgren-
cherten Person möglich. Hierbei darf die versicherte Person+ das 55.          ze in der gesetzlichen Rentenversicherung mit Einkommen aus nicht-
Lebensjahr noch nicht vollendet haben.                                        selbstständiger Tätigkeit,
                                                                           –– Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht als
Zudem ist eine Erweiterung im Rahmen einer erneuten Risiko- und Ge-           selbstständiger Handwerker.
sundheitsprüfung nur dann möglich, wenn
                                                                           Eine Nachversicherung kann in den vorgenannten Fällen jeweils einma-
–– die versicherte Person zum Änderungszeitpunkt einen vergleich-          lig, bei Geburt oder Adoption auch zweimalig erfolgen. Insgesamt kann
   baren Versicherungsschutz ohne erschwerte Bedingungen bei uns           die Nachversicherungsgarantie auf Grund der vorstehenden Anlässe
   abschließen könnte bzw.                                                 maximal viermal in Anspruch genommen werden.
–– lediglich die bereits vor dem Änderungszeitpunkt individuell verein-
   barten Leistungseinschränkungen unverändert übernommen werden           b) Nachversicherungsanlässe mit einer maximalen Erhöhung der ver-
   können.                                                                 sicherten monatlichen Berufsunfähigkeits-Rente je Ereignis von 1.500,-
                                                                           EUR:
Sonstige Regelungen
(3) Eine Erweiterung des bestehenden Versicherungsschutzes ist nicht       –– erstmalige Aufnahme einer auf Dauer ausgerichteten beruflichen
mehr möglich, wenn zum Zeitpunkt der Beantragung bereits eine Be-             Tätigkeit bei Studenten nach erfolgreichem Abschluss des Studiums,
rufsunfähigkeit der versicherten Person eingetreten ist bzw. während       –– erstmalige Aufnahme einer auf Dauer ausgerichteten beruflichen Tä-
der Vertragslaufzeit bereits Berufsunfähigkeits-Leistungen aus dem            tigkeit nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung,
Vertrag bezogen wurden. Ihr Recht auf Erweiterung des Versicherungs-       Eine Nachversicherung kann in den vorgenannten Fällen einmalig er-
schutzes ruht, solange die Versicherung nicht mehr beitragspflichtig ist   folgen.
bzw. eine Stundung der von Ihnen zu zahlenden Beiträge vereinbart ist.
                                                                           (2) Die Summe der möglichen Erhöhungen der monatlichen Berufsun-
(4) Der Beitrag für den neu hinzukommenden Versicherungsschutz             fähigkeits-Rente im Rahmen der anlassbezogenen Nachversicherungs-
berechnet sich nach dem zum Änderungszeitpunkt erreichten tatsäch-         garantie nach Absatz 1 ist auf einen Betrag von 2.000,- EUR begrenzt.
lichen Alter der versicherten Person, der restlichen Beitragszahlungs-
dauer, einem eventuell vereinbarten Beitragszuschlag (Risikozuschlag)      Hierbei darf jedoch die gesamte versicherte jährliche Berufsunfähig-
und dem zum Änderungszeitpunkt gültigen Tarif. Nähere Informationen        keits-Rente bei
zu diesem Beitrag können Sie dem entsprechenden Nachtrag zu Ihrem
Versicherungsschein+ entnehmen.                                            –– einkommensunabhängigen Nachversicherungsanlässen nicht mehr
                                                                              als 60 Prozent des letzten jährlichen Bruttoeinkommens aus beruf-
(5) Für die neu hinzukommenden Leistungen gilt eine Wartezeit von             licher Tätigkeit betragen bzw.
sechs Monaten ab dem Änderungszeitpunkt. Von dieser Wartezeit aus-         –– einkommensabhängigen Nachversicherungsanlässen (z. B. im Rah-
geschlossen sind Unfallereignisse+, die nach dem Änderungszeitpunkt           men der Anlässe aus Absatz 1b)) darf die Berufsunfähigkeits-Rente
eingetreten sind.                                                             nicht mehr als 60 Prozent des aktuellen Bruttoeinkommens betragen.
(6) Zusätzliche Regelungen zum Einschluss der einzelnen Leistungs-         Dabei sind für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bestehen-
Optionen finden Sie in den jeweiligen Besonderen Bedingungen.              de oder vergleichbare Ansprüche der versicherten Person zu berück-
                                                                           sichtigen. Ansprüche aus der gesetzlichen Absicherung werden nicht


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berücksichtigt.                                                            der Absätze 1 und 2 zum nächsten Monatsersten, nachdem uns Ihr Erhö-
                                                                           hungswunsch vorliegt sowie die Risikoprüfung und die finanzielle Ange-
(3) Der Nachversicherungsanlass ist uns durch einen geeigneten Nach-       messenheitsprüfung abgeschlossen sind. Für die Zahlung des erhöhten
weis (z. B. Urkunde oder amtliche Bestätigung, Arbeitsvertrag, Gehalts-    Beitrags gelten die Regelungen der §§ 6 und 7 entsprechend.
abrechnung) anzuzeigen.
(4) Das Recht auf Nachversicherung endet, wenn die versicherte Per-
son älter als 50 Jahre ist. Eine Erhöhung ist nicht mehr möglich, wenn     § 20 Wann reduziert sich der Beitrag bei einem Berufswechsel?
zum Zeitpunkt der Beantragung bereits eine Berufsunfähigkeit der ver-
sicherten Person eingetreten ist bzw. während der Vertragslaufzeit be-     (1) Die Höhe des zu zahlenden Beitrags ist auch abhängig von dem bei
reits Berufsunfähigkeits-Leistungen aus dem Vertrag bezogen wurden.        Abschluss des Vertrags ausgeübten Beruf der versicherten Person.
Ihr Recht auf Nachversicherung ruht, solange die Versicherung nicht        Wenn die versicherte Person+ ihren Beruf wechselt, können Sie prüfen
beitragspflichtig ist.                                                     lassen, ob sich durch den Berufswechsel für die verbleibende Versiche-
                                                                           rungsdauer+ der Tarif- bzw. Zahlbeitrag+ reduziert. Dies gilt auch, wenn
(5) Die Erhöhung des Versicherungsschutzes wird mit der ausstehen-         die versicherte Person Schüler oder Student war und nun eine beruf-
den Restversicherungsdauer der ursprünglichen Versicherung nach            liche Tätigkeit aufnimmt.
dem für Ihren Vertrag vereinbarten Tarif abgeschlossen. Der Beitrag für
den hinzukommenden Versicherungsschutz berechnet sich nach dem             (2) Dazu müssen Sie uns den neuen Beruf der versicherten Person in
am Erhöhungstermin erreichten tatsächlichen Alter der versicherten         Textform+ mitteilen.
Person, ihrem bei uns für die Beitragskalkulation hinterlegtem Beruf,      Zudem ist uns nachzuweisen, dass die versicherte Person den neuen
der restlichen Beitragszahlungsdauer und einem eventuell vereinbarten      Beruf seit mindestens sechs Monaten ausübt. Dieser Nachweis entfällt,
Beitragszuschlag (Risikozuschlag). Bereits vor dem Änderungszeitpunkt      wenn die versicherte Person unmittelbar vor der Aufnahme einer beruf-
individuell vereinbarte Leistungseinschränkungen gelten auch für die       lichen Tätigkeit Schüler oder Student war.
Nachversicherung.
                                                                           (3) Wir können die Reduzierung des Beitrags von einer erneuten Risiko-
(6) Der Versicherungsschutz aus der Erhöhung beginnt unter Beachtung       und Gesundheitsprüfung abhängig machen. In den ersten zehn Jahren
der Absätze 1 bis 4 zum nächsten Monatsersten, nachdem uns Ihr Er-         seit Vertragsbeginn führen wir jedoch keine Risiko- und Gesundheits-
höhungswunsch vorliegt sowie die finanzielle Angemessenheitsprüfung        prüfung durch, wenn die versicherte Person jünger als 36 Jahre ist.
abgeschlossen ist. Für die Zahlung des erhöhten Beitrags gelten die Re-
gelungen der §§ 6 und 7 entsprechend.                                      (4) Sofern unsere Prüfung ergibt, dass der Berufswechsel bzw. bei
                                                                           Schülern oder Studenten die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit zu
                                                                           einer Reduzierung des Beitrags führt, berechnen wir den für die verblei-
§ 19 Wie können Sie Ihren Versicherungsschutz mit erneuter Risiko-        bende Versicherungsdauer geltenden Tarifbeitrag nach den für Ihren
     und Gesundheitsprüfung erhöhen?                                       Vertrag vereinbarten Rechnungsgrundlagen. Ansonsten führen wir Ihre
                                                                           Versicherung mit unverändertem Beitrag weiter.
(1) Sie haben einmal pro Versicherungsjahr – insgesamt bis zu fünf Mal
während der Versicherungsdauer+ – das Recht, eine Erhöhung der ver-        Über das Ergebnis unserer Prüfung werden wir Sie informieren. Bei
einbarten Versicherungsleistungen in Verbindung mit einer erneuten         einer Reduzierung des Beitrags bleiben ein eventuell vereinbarter Bei-
Risiko- und Gesundheitsprüfung zu beantragen. Folgende Vorausset-          tragszuschlag (Risikozuschlag) und bereits vor dem Wechselzeitpunkt
zungen müssen dafür erfüllt sein:                                          individuell vereinbarte Leistungseinschränkungen unverändert beste-
                                                                           hen.
–– die versicherte Person+ ist nicht älter als 55 Jahre,
–– es handelt sich um einen Versicherungsvertrag mit noch laufender
   Beitragszahlung,                                                        § 21 Wann können Sie Ihren Vertrag an die Regelaltersgrenze anpas-
–– die einzelne Erhöhung muss mindestens einer monatlichen Berufsun-             sen?
   fähigkeits-Rente von 100,- EUR entsprechen,
–– maximal darf jede Erhöhung 20 Prozent der ursprünglich vereinbar-       (1) Wird für den Geburtsjahrgang, dem die versicherte Person+ ange-
   ten, in Ihrem Versicherungsschein+ dokumentierten, monatlichen          hört, die Regelaltersgrenze in der Deutschen Rentenversicherung er-
   Berufsunfähigkeits-Rente betragen,                                      höht, können Sie mittels Erklärung in Textform+ eine Verlängerung der
–– die monatliche Berufsunfähigkeits-Rente darf durch die Erhöhung         Versicherungsdauer+ verlangen. Dabei wird die Versicherungsdauer um
   6.000,- EUR nicht überschreiten,                                        die gleiche Zeitspanne verlängert, wie die Regelaltersgrenze für das be-
–– es sind keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt worden       troffene Geburtsjahr erhöht wurde.
   und
                                                                           Die Verlängerung der Versicherungsdauer erfolgt hierbei in vollen Versi-
–– der Versicherungsfall ist noch nicht eingetreten.
                                                                           cherungsjahren. Gleichzeitig verlängert sich die vereinbarte Leistungs-
Den Versicherungsschutz können wir dann erhöhen, wenn                      dauer+ entsprechend.
–– die versicherte Person zum Zeitpunkt der Erhöhung eine vergleich-       Voraussetzungen
   bare neue Versicherung ohne erschwerte Bedingungen bei uns ab-          (2) Folgende Voraussetzungen müssen für eine Anpassung Ihres Ver-
   schließen könnte bzw.                                                   trags vorliegen:
–– lediglich die bereits vor dem Änderungszeitpunkt individuell verein-
                                                                           –– Sie verlangen die Verlängerung der Versicherungsdauer Ihrer Ver-
   barten Leistungseinschränkungen oder Risikozuschläge unverändert
                                                                              sicherung innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der ge-
   für den erhöhten Versicherungsschutz übernommen werden können.
                                                                              setzlichen Änderung zur Erhöhung der Regelaltersgrenze in der Deut-
Die Erhöhung erfolgt in dem bestehenden Versicherungsvertrag und              schen Rentenversicherung,
wird mit der ausstehenden Restversicherungsdauer der ursprünglichen        –– die versicherte Person darf bei der Verlängerung der Versicherungs-
Versicherung nach dem für Ihren Vertrag vereinbarten Tarif abge-              dauer höchstens 50 Jahre alt sein,
schlossen. Der Beitrag für den hinzukommenden Versicherungsschutz          –– bei Ihrer Versicherung ist die Versicherungsdauer mindestens bis
berechnet sich nach dem am Erhöhungstermin erreichten tatsächlichen           zum Endalter von 63 Jahren vereinbart,
Alter der versicherten Person, ihrem bei uns für die Beitragskalkulation   –– Ihre Versicherung ist nicht nach § 22 beitragsfrei gestellt,
hinterlegtem Beruf, der restlichen Beitragszahlungsdauer und einem         –– bis zum Zeitpunkt der Beantragung darf nicht bereits eine Berufsun-
eventuell vereinbarten Beitragszuschlag (Risikozuschlag).                     fähigkeit im Sinne von § 2 der versicherten Person eingetreten sein
                                                                              und
(2) Inklusive der Erhöhung darf jedoch die gesamte versicherte jährliche   –– es dürfen keine Leistungen aus dem Vertrag bezogen worden sein.
Berufsunfähigkeits-Rente nicht mehr als 60 Prozent des letzten jähr-
lichen Bruttoeinkommens aus beruflicher Tätigkeit betragen. Dabei sind     Auswirkungen
für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bestehende oder ver-      (3) Ab dem Zeitpunkt der Verlängerung legen wir den Beitrag bezogen
gleichbare Ansprüche der versicherten Person zu berücksichtigen. An-       auf die neue Versicherungsdauer nach versicherungsmathematischen
sprüche aus der gesetzlichen Absicherung werden nicht berücksichtigt.      Grundsätzen neu fest. Dabei können wir auch andere als die bis zu
                                                                           diesem Zeitpunkt für Ihren Vertrag vereinbarten Rechnungsgrundlagen
(3) Der Versicherungsschutz aus der Erhöhung beginnt unter Beachtung       zugrunde legen.


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Ihre Leistungen bei Berufsunfähigkeit bleiben jedoch unverändert be-         Leistungen maximal bis zur Höhe des Versicherungsschutzes, der zum
stehen.                                                                      Zeitpunkt der Beitragsfreistellung bestanden hat, angehoben werden.
                                                                             In diesem Fall führen wir keine Risiko- und Gesundheitsprüfung durch.
Nähere Informationen können Sie dem entsprechenden Nachtrag zu
Ihrem Versicherungsschein+ entnehmen.                                        Voraussetzung dafür ist, dass Sie
                                                                             –– die Beitragszahlung nach Absatz 5 wieder aufnehmen und
                                                                             –– vor der Beitragsfreistellung die Beiträge für die letzten zwölf Monate
§ 22 Wann können Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stellen oder kün-          gezahlt haben.
      digen?
                                                                             Die Wiederaufnahme der Beitragszahlung und Wiederherstellung des
Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung                                Versicherungsschutzes sind jedoch ausgeschlossen, wenn
(1) Sie können jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperi-
ode (vgl. § 6 Abs. 3) in Textform+ verlangen, dass Ihre beitragspflichtige   –– die versicherte Person+ zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Bei-
Versicherung in beitragsfreier Form fortgeführt wird. In diesem Fall set-       tragszahlung berufsunfähig im Sinne von § 2 ist bzw.
zen wir die vereinbarte Berufsunfähigkeits-Rente auf eine beitragsfreie      –– Sie Ihren Vertrag bereits für insgesamt 60 Monate beitragsfrei gestellt
Rente herab.                                                                    hatten. In diesem Fall ist eine Wiederinkraftsetzung nur in Verbindung
                                                                                mit einer Risiko- und Gesundheitsprüfung (vgl. Absatz 8) möglich.
Diese errechnen wir auf Basis des Deckungskapitals der Versicherung
für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode nach den aner-            Bereits zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung individuell vereinbarte
kannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungs-                Leistungseinschränkungen oder Risikozuschläge werden unverändert
grundlagen der Beitragskalkulation. Mindestens legen wir jedoch das          übernommen.
Deckungskapital zu Grunde, das sich bei gleichmäßiger Verteilung der
unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze (vgl. § 23       (8) Drei-Jahres-Frist für die Wiederinkraftsetzung mit Risiko- und Ge-
Abs. 2) angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf       sundheitsprüfung
Vertragsjahre ergibt. Die Berechnung der beitragsfreien Berufsunfähig-       Auch nach Ablauf von zwölf Monaten, jedoch nur innerhalb von drei
keits-Rente berücksichtigt zudem die für die Verwaltung des beitrags-        Jahren nach der Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung, können Sie in
freien Vertrags einkalkulierten Kosten.                                      Textform verlangen, dass durch die Wiederaufnahme der Beitragszah-
                                                                             lung nach Absatz 5 die versicherten Leistungen bis zur Höhe des Versi-
(2) Haben Sie die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht verlangt         cherungsschutzes, der zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung bestan-
und erreicht die nach Absatz 1 zu berechnende beitragsfreie Berufs-          den hat, angehoben werden.
unfähigkeits-Rente den Mindestbetrag von 300,- EUR jährlich nicht, er-       Den Versicherungsschutz können wir dann wiederherstellen, wenn
lischt Ihre Versicherung, ohne dass ein Rückkaufswert anfällt.
                                                                             –– die versicherte Person zum Zeitpunkt der Wiederherstellung des
(3) In der Anfangszeit Ihres Vertrags sind wegen der Verrechnung                Versicherungsschutzes eine vergleichbare neue Versicherung ohne
von Kosten, insbesondere der Abschluss- und Vertriebskosten (vgl. §             erschwerte Bedingungen bei uns abschließen könnte bzw.
23) keine oder nur geringe Beträge zur Bildung einer beitragsfreien          –– lediglich die bereits zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung individuell
Berufsunfähigkeits-Rente vorhanden. Auch in den Folgejahren stehen              vereinbarten Leistungseinschränkungen oder Risikozuschläge un-
insbesondere wegen der benötigten Risikobeiträge gemessen an den                verändert übernommen werden können.
gezahlten Beiträgen keine oder nur geringe Mittel für die Bildung einer
beitragsfreien Berufsunfähigkeits-Rente zur Verfügung. Nähere Infor-         Kündigung
mationen zur beitragsfreien Berufsunfähigkeits-Rente und ihrer Höhe          (9) Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Schluss der laufenden
können Sie der Kundeninformation, Ihrem Versicherungsschein+ bzw.            Versicherungsperiode
dem entsprechenden Nachtrag zu Ihrem Versicherungsschein entneh-
men.                                                                         –– ganz,
                                                                             –– teilweise, im Sinne einer Reduzierung der versicherten Leistungen
(4) Das Verhältnis zwischen der Berufsunfähigkeits-Rente und der Lei-           oder
stung aus einer ggf. eingeschlossenen Leistungs-Option ändert sich
                                                                             –– teilweise, durch den Ausschluss ggf. zusätzlich eingeschlossener
durch die Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung nicht.
                                                                                Leistungs-Optionen
Wiederinkraftsetzung nach Umwandlung in eine beitragsfreie Versi-
cherung                                                                      in Textform kündigen.
(5) Sie können nach einer Beitragsfreistellung den Versicherungsschutz
                                                                             Eine beitragsfreie Versicherung können Sie jederzeit zum nächsten Mo-
unter Berücksichtigung der in den Absätzen 7 und 8 genannten Voraus-
setzungen wiederherstellen. Hierbei stehen Ihnen zwei Möglichkeiten          natsersten kündigen.
offen:                                                                       (10) Vollständige Kündigung
a) Sie können Ihre Versicherung mit der Berufsunfähigkeits-Rente wie-        Bei einer vollständig gekündigten Versicherung fällt kein Rückkaufswert
derherstellen, die zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung vereinbart war.    an und Ihre Versicherung erlischt.
Ab der Wiederinkraftsetzung zahlen Sie dann für die restliche Laufzeit       (11) Teilweise Kündigung im Sinne einer Reduzierung der versicherten
Ihrer Versicherung höhere laufende Beiträge als vor der Beitragsfrei-        Leistungen
stellung.
                                                                             Bei einer teilweise gekündigten Versicherung im Sinne einer Reduzie-
b) Sie können nur die Beitragszahlung wieder aufnehmen. Hierbei muss         rung der versicherten Leistungen fällt kein Rückkaufswert an. Die Ver-
der für die restliche Laufzeit Ihrer Versicherung zu zahlende Beitrag zur    sicherung wandelt sich teilweise in eine beitragsfreie Versicherung mit
Bildung einer monatlichen Berufsunfähigkeits-Rente von mindestens            herabgesetzter Leistung um.
500,- EUR ausreichen. Zudem darf der zum Zeitpunkt der Beitragsfrei-
stellung bestandene Versicherungsschutz nicht überschritten werden.          Eine teilweise Kündigung Ihrer Versicherung ist allerdings nur möglich,
                                                                             wenn die verbleibende jährliche Berufsunfähigkeits-Rente mindestens
(6) Der neue Beitrag bzw. die neuen Garantieleistungen berechnen sich
nach dem zum Zeitpunkt der Wiederinkraftsetzung erreichten tatsäch-          600,- EUR beträgt. Ist diese Rente niedriger, hat das zur Folge, dass Ihre
lichen Alter der versicherten Person, der restlichen Beitragszahlungs-       Teilkündigung unwirksam ist.
dauer, einem eventuell vereinbarten Beitragszuschlag (Risikozuschlag)        Wenn Sie in diesem Fall Ihren Vertrag beenden wollen, müssen Sie ihn
und dem für Ihren Vertrag vereinbarten Tarif. Nähere Informationen zum
                                                                             also ganz kündigen.
neuen Beitrag bzw. den neuen Garantieleistungen können Sie dem ent-
sprechenden Nachtrag zu Ihrem Versicherungsschein entnehmen.                 Die Absätze 2 bis 4 sowie 15 gelten entsprechend.
(7) Zwölf-Monats-Frist für die Wiederinkraftsetzung ohne Risiko- und         Sie können Ihre teilweise gekündigte Versicherung nochmals entspre-
Gesundheitsprüfung
                                                                             chend der Regelungen der Absätze 5 bis 8 auf den Versicherungsschutz
Innerhalb von zwölf Monaten nach der Beitragsfreistellung Ihrer Ver-
sicherung können Sie in Textform verlangen, dass die versicherten            erhöhen, der zum Zeitpunkt der Teilkündigung bestanden hat.


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[Seite 11]
(12) Teilweise Kündigung durch den Ausschluss ggf. zusätzlich einge-         (3) Wenn die versicherte Person+ sich vertreten lässt und der Vertreter
schlossener Leistungs-Optionen                                               die Fragen nach gefahrerheblichen Umständen für sie beantwortet und
Eine teilweise Kündigung Ihrer Versicherung durch den Ausschluss ggf.        wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig
zusätzlich eingeschlossener Leistungs-Optionen ist im Rahmen der in          handelt, wird die versicherte Person behandelt, als hätte sie selbst da-
den jeweiligen Besonderen Bedingungen getroffenen Regelungen mög-            von Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
lich.                                                                        Rechtsfolgen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
                                                                             (4) Rücktritt
(13) Sie können Ihre Versicherung nicht kündigen, wenn wir Leistungen        a) Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird, können wir
aus dieser erbringen.                                                        vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird,
Keine Beitragsrückzahlung                                                    dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob
(14) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.                fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vor-
                                                                             vertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir
Fortbestehen von Leistungsansprüchen                                         den Vertrag auch bei Kenntnis der nichtangezeigten Umstände, wenn
(15) Ist die versicherte Person zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung       auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
bzw. Kündigung berufsunfähig im Sinne von § 2, bleiben Ansprüche aus
der Versicherung auf Grund bereits vor Beitragsfreistellung bzw. Kündi-      b) Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Haben wir
gung eingetretener Berufsunfähigkeit unberührt.                              den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalls erklärt, bleibt unsere
                                                                             Leistungspflicht jedoch bestehen, wenn uns nachgewiesen wird, dass
                                                                             der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt
                                                                             oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung
Welche sonstigen Regelungen gelten für Ihren Vertrag?                        oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.
§ 23 Wie verrechnen wir die Kosten Ihres Vertrags?
                                                                             Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch auch im vorstehend genannten
(1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind in Ihren Beitrag     Fall, wenn die Anzeigepflicht arglistig verletzt worden ist.
einkalkuliert. Es handelt sich um Abschluss- und Vertriebskosten sowie
                                                                             c) Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird, erlischt die Ver-
Verwaltungskosten. Daneben sind keine zusätzlichen übrigen Kosten
                                                                             sicherung, ohne dass ein Rückkaufswert anfällt. Die Rückzahlung der
einkalkuliert.
                                                                             Beiträge können Sie nicht verlangen.
Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbesondere die Ko-
                                                                             (5) Kündigung
sten für die Antragsprüfung und Ausfertigung der Vertragsunterlagen,
                                                                             a) Beruhte die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht weder auf
Sachaufwendungen, die im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung
                                                                             Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit, können wir den Vertrag unter
stehen, sowie Werbeaufwendungen.
                                                                             Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Zu den Verwaltungskosten gehören insbesondere die Kosten für die lau-
                                                                             Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, verzichten
fende Verwaltung Ihres Vertrags.
                                                                             wir auf eine Kündigung.
Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten sowie
                                                                             b) Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei
der Verwaltungskosten können Sie dem Informationsblatt zu Versiche-
                                                                             Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Be-
rungsprodukten entnehmen.
                                                                             dingungen, geschlossen hätten.
(2) Wir wenden auf Ihren Vertrag das Verrechnungsverfahren nach § 4
                                                                             c) Wenn wir den Vertrag kündigen, wandelt sich dieser mit der Kündi-
der Deckungsrückstellungsverordnung an. Dies bedeutet, dass wir die
                                                                             gung in eine beitragsfreie Versicherung gemäß § 22 um.
ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils der Abschluss- und Vertriebsko-
sten heranziehen. Dies gilt jedoch nicht für den Teil der ersten Beiträge,   (6) Rückwirkende Vertragsanpassung
der für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Versicherungsbe-         a) Ein Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht besteht nicht, wenn die vorver-
triebs in der jeweiligen Versicherungsperiode und auf Grund von gesetz-      tragliche Anzeigepflicht nicht vorsätzlich verletzt wurde und wir den
lichen Regelungen für die Bildung einer Deckungsrückstellung bestimmt        Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu
ist. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrück-       anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Die anderen Bedingungen
stellungsverordnung auf 2,5 Prozent der von Ihnen während der Laufzeit       werden auf unser Verlangen rückwirkend ab Vertragsbeginn Bestand-
des Vertrags zu zahlenden Beiträge beschränkt.                               teil des Vertrags.
(3) Die restlichen Abschluss- und Vertriebskosten verteilen wir über die     Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, verzichten
gesamte Beitragszahlungsdauer, die Verwaltungskosten über die ge-            wir auf eine Vertragsanpassung.
samte Vertragslaufzeit.
                                                                             b) Erhöht sich durch die Vertragsanpassung Ihr Beitrag um mehr als
(4) Die beschriebene Kostenverrechnung hat wirtschaftlich zur Folge,         zehn Prozent oder schließen wir den Versicherungsschutz für den nicht
dass in der Anfangszeit Ihrer Versicherung nur geringe Beträge zur Bil-      angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Mo-
dung einer beitragsfreien Berufsunfähigkeits-Rente (vgl. § 22) vorhan-       nats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos kündigen. In unserer Mit-
den sind. Nähere Informationen zur Höhe der Kosten können Sie dem            teilung werden wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen.
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten entnehmen.
                                                                             (7) Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte
                                                                             a) Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver-
                                                                             tragsanpassung nur innerhalb eines Monats geltend machen. Die Frist
§ 24 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Fol-
                                                                             beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeige-
      gen hat ihre Verletzung?
                                                                             pflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis
Vorvertragliche Anzeigepflicht                                               erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände an-
(1) Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle       geben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir
Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in                nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach
Textform+ gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.          Satz 1 nicht verstrichen ist.
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den
                                                                             b) Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertrags-
Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, er-
                                                                             anpassung, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die Unrich-
heblich sind.
                                                                             tigkeit der Anzeige kannten.
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Um-
                                                                             c) Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss bzw. Einschluss
ständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertrags-
                                                                             einer Leistungs-Option erlöschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kün-
annahme, in Textform stellen.
                                                                             digung oder zur Vertragsanpassung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf
(2) Soll eine andere Person versichert werden, ist auch diese – neben        dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf der
Ihnen – zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Beantwortung der              Frist geltend machen. Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig
Fragen verpflichtet.                                                         verletzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.


LA 1235 A (05.26)                                           Cosmos Lebensversicherungs-AG                                             Seite 11 von 13

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(8) Anfechtung                                                              aus dem Vertrag bestimmen sich nach den allgemeinen zivilrechtlichen
Haben Sie durch bewusst und gewollt unrichtige oder unvollständige          Regelungen (§§ 195 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) und § 15 VVG.
Angaben auf unsere Annahmeentscheidung Einfluss genommen, kön-              Derzeit beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB drei
nen wir den Vertrag auch anfechten. In diesem Fall sind wir nicht zur       Jahre.
Leistung verpflichtet. Handelt es sich um Angaben der versicherten Per-
son, können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären, auch wenn
Sie von der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kennt-     § 28 Welche Vertragsbestimmungen können geändert werden?
nis hatten. Absatz 4c) gilt entsprechend.
                                                                            (1) Ist eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Versicherungsbedin-
(9) Leistungserweiterung/ Wiederherstellung der Versicherung                gungen bzw. den sie ggf. ergänzenden Besonderen Bedingungen durch
Die Absätze 1 bis 8 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz       höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestandskräftigen Verwal-
nachträglich erweitert oder wiederhergestellt wird und deshalb eine         tungsakt für unwirksam erklärt worden, können wir sie nach § 164 VVG
erneute Risikoprüfung vorgenommen wird. Die Fristen nach Absatz 7c)         durch eine neue Regelung ersetzen. Voraussetzung dafür ist, dass
beginnen mit der Änderung oder Wiederherstellung des Vertrags bezüg-
lich des geänderten oder wiederhergestellten Teils neu zu laufen.           –– dies zur Fortführung des Vertrags notwendig ist oder
                                                                            –– das Festhalten an dem Vertrag ohne neue Regelung für eine Vertrags-
(10) Erklärungsempfänger                                                       partei auch unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Ver-
a) Wir üben unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertrags-          tragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde.
anpassung sowie zur Anfechtung durch eine schriftliche Erklärung aus,
die wir Ihnen gegenüber abgeben.                                            Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Ver-
                                                                            tragsziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen berück-
b) Auf den Rücktritt, die Kündigung, die Vertragsanpassung oder An-         sichtigt.
fechtung des Versicherungsvertrags können wir uns auch dritten Be-
rechtigten gegenüber berufen. Sofern Sie uns keine andere Person als        (2) Die neue Regelung nach Absatz 1 wird zwei Wochen, nachdem wir
Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem Tod ein Bezugsbe-           Ihnen die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe mitge-
rechtigter+ als bevollmächtigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist       teilt haben, Vertragsbestandteil.
kein Bezugsberechtigter vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht er-
mittelt werden, können wir den Inhaber des Versicherungsscheins+ als
bevollmächtigt ansehen, die Erklärung entgegenzunehmen.                     § 29 Was gilt bei Sanktionen und Embargos?
                                                                            Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versi-
                                                                            cherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertrags-
§ 25 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versicherungsverhältnis
                                                                            parteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsankti-
     beziehen?
                                                                            onen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik
(1) Haben Sie gemäß den Versicherungsbedingungen bestimmte Form-            Deutschland entgegenstehen.
vorschriften zu beachten, werden Sie in den entsprechenden Para-
                                                                            Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw.
grafen explizit darauf hingewiesen.
                                                                            Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht
(2) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüglich+ in       Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik
Textform+ mitteilen. Anderenfalls können für Sie Nachteile entstehen.       Deutschland entgegenstehen.
Wir sind berechtigt, eine an Sie zu richtende Erklärung mit eingeschrie-
benem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift zu senden. In diesem
Fall gilt unsere Erklärung drei Tage nach Absendung des eingeschrie-        § 30 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht
benen Briefes als zugegangen. Dies gilt auch, wenn Sie den Vertrag für           zufrieden sind?
Ihren Gewerbebetrieb abgeschlossen und Ihre gewerbliche Niederlas-
sung verlegt haben.                                                         (1) Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind, stehen Ihnen derzeit
                                                                            insbesondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
(3) Bei Änderung Ihres Namens gilt Absatz 2 entsprechend. Jedoch
muss uns Ihre Namensänderung durch geeignete Nachweise angezeigt            Unser Beschwerdemanagement
werden.                                                                     (2) Für Kundenbeschwerden ist unsere Zentrale Beschwerdestelle ger-
                                                                            ne für Sie da. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
(4) Wenn Sie sich für längere Zeit außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland aufhalten, sollten Sie uns, auch in Ihrem Interesse, eine       Cosmos Lebensversicherungs-AG
im Inland ansässige Person in Textform benennen, die bevollmächtigt         Zentrale Beschwerdestelle, Halbergstr. 50-60, 66121 Saarbrücken
ist, unsere Mitteilungen für Sie entgegenzunehmen (Zustellungsbevoll-       E-Mail: kundendialog@cosmosdirekt.de
mächtigter).                                                                Telefon: 0681 - 9 66 77 55
                                                                            Versicherungsombudsmann e. V.
                                                                            (3) Sind Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden oder hat eine
§ 26 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?                     Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Er-
                                                                            gebnis geführt, können Sie sich als Verbraucher an den Versicherungs-
Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland An-
                                                                            ombudsmann e. V. wenden. Diesen erreichen Sie derzeit wie folgt:
wendung.
                                                                            Versicherungsombudsmann e. V.
                                                                            Postfach 080632
§ 27 Wo ist der Gerichtsstand und wann verjähren Ihre Ansprüche?           10006 Berlin
                                                                            Telefon: 0800 - 3696000
(1) Klagen aus dem Vertrag gegen uns können Sie im Gerichtsbezirk un-       Fax: 0800 - 3699000
seres Sitzes Saarbrücken erheben. Zuständig ist auch das Gericht, in        E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben.          Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Auf-
enthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist auch        Der Versicherungsombudsmann e. V. ist eine unabhängige und für
das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Nieder-    Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Als Mitglied im
lassung haben.                                                              Versicherungsombudsmann e. V. haben wir uns verpflichtet, an dem
                                                                            Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
(2) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen Auf-
enthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem Vertrag die Gerichte       Versicherungsaufsicht
des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. Dies gilt ebenso,     (4) Sie haben auch die Möglichkeit, sich an die für uns zuständige Auf-
wenn Sie eine juristische Person sind und Ihren Sitz oder Ihre Nieder-      sicht zu wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der
lassung ins Ausland verlegen.                                               Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die der-
                                                                            zeitigen Kontaktdaten sind:
(3) Beginn, Dauer und Unterbrechung der Verjährung von Ansprüchen


LA 1235 A (05.26)                                          Cosmos Lebensversicherungs-AG                                           Seite 12 von 13

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: www.bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne
Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
(5) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschrei-
ten.


LA 1235 A (05.26)                                         Cosmos Lebensversicherungs-AG   Seite 13 von 13
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