# die Bayerische BU PROTECT: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-berufsunfaehigkeit-die-bayerische-bu-protect.php
- Rechtlicher Träger: BL die Bayerische Lebensversicherung AG, BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-berufsunfaehigkeit-die-bayerische-bu-protect.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [BU PROTECT Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung mit erweiterten Leistungen (26L07)](https://www.diebayerische.de/dam/jcr:98d4c273-82d0-49c5-9166-b99f31ed5e2b/B%20660120_AVB_BU_Protect_09-2025.pdf), Fassung 09/2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherte monatliche Berufsunfähigkeitsrente | ja | Wir zahlen die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, längstens für die vereinbarte LEISTUNGSDAUER. | § 1 Abs. 1 a, Seite 4 |
| Produktform: selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) oder Zusatzversicherung (BUZ) zu einer Lebens- oder Rentenversicherung | ja | Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits- Versicherung mit erweiterten Leistungen | Titel, Seite 1 |
| Begriff der Berufsunfähigkeit: zuletzt ausgeübter Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war | ja | zuletzt ausgeübten Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war | § 2 Abs. 1, Seite 5 |
| Leistung ab einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent | ja | nicht mehr zu mindestens 50 % ausüben kann | § 2 Abs. 1, Seite 5 |
| Prognosezeitraum: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn sie voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert | ja | voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen ihren zuletzt ausgeübten Beruf | § 2 Abs. 1, Seite 5 |
| Fiktion: sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig gilt rückwirkend von Beginn an als Berufsunfähigkeit | ja | so gilt es als Berufsunfähigkeit von Beginn an, wenn die Berufsunfähigkeit gemäß § 2 Absatz 1 tatsächlich länger als sechs Monate angedauert hat. | § 2 Abs. 3, Seite 5 |
| Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung (ohne zeitliche Begrenzung) | ja | Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. | § 1 Abs. 1, Seite 4 |
| Weltweiter Versicherungsschutz, auch bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland | ja | Der Versicherungsschutz besteht weltweit. | § 1 Abs. 8, Seite 4 |
| Versicherungsdauer: Alter, bis zu dem eine eintretende Berufsunfähigkeit versichert ist | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsendalter: Alter, bis zu dem die Rente längstens gezahlt wird | nicht geregelt |  |  |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | nicht geregelt |  |  |
| Abstrakte Verweisung auf einen anderen Beruf, der nicht ausgeübt wird | keine | Auf eine ABSTRAKTE VERWEISUNG verzichten wir. | § 2 Abs. 1, Seite 5 |
| Konkrete Verweisung auf einen tatsächlich ausgeübten anderen Beruf | ja | eine andere Tätigkeit konkret aus, die sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ausüben kann | § 2 Abs. 1, Seite 5 |
| Konkrete Verweisung: zumutbare Einkommensminderung als feste Grenze in Prozent | ja | auf eine Größe zwischen 15 % und maximal 20 % im Vergleich zum jährlichen Bruttoeinkommen | § 2 Abs. 1, Seite 5 |
| Konkrete Verweisung: Wahrung der bisherigen Lebensstellung ausdrücklich geregelt | ja | auch hinsichtlich der Vergütung und Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinken. | § 2 Abs. 1, Seite 5 |
| Verzicht auf Umorganisation bei Selbstständigen | ja | Wir verzichten auf die Prüfung der Umorganisation bei Selbstständigen | § 2 Abs. 2, Seite 5 |
| Umorganisationspflicht für Selbstständige: Voraussetzungen (Betriebsgröße, Kapitaleinsatz, Einkommensverlust) | ja | auf eine Größe zwischen 15 % und maximal 20 % im Vergleich des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern der letzten drei Jahre | § 2 Abs. 2, Seite 5 |
| Ausscheiden aus dem Beruf: wie lange der zuletzt ausgeübte Beruf maßgeblich bleibt (Jahre) | ja | Für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit gilt die zuletzt konkret ausgeübte berufliche Tätigkeit | § 2 Abs. 4, Seite 5 |
| Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Pflege von Angehörigen: welcher Beruf gilt in der Unterbrechung | ja | Scheidet die VERSICHERTE PERSON vorübergehend oder endgültig aus dem Berufsleben aus | § 2 Abs. 4, Seite 5 |
| Studenten: Definition der Berufsunfähigkeit (Studienfach, Studienfortschritt, angestrebtes Berufsbild) | ja | ihr Studium fortzusetzen und auch kein anderes Studium betreibt | § 2 Abs. 9, Seite 6 |
| Schüler: Definition der Berufsunfähigkeit (Schulfähigkeit, Klassenstufe, Schulform) | ja | am regulären Schulunterricht teilzunehmen | § 2 Abs. 10, Seite 6 |
| Auszubildende: Definition der Berufsunfähigkeit (Ausbildungsberuf, Abschluss der Ausbildung) | ja | mit der Ausbildung angestrebte Beruf und die damit verbundene Lebensstellung zugrunde gelegt. | § 2 Abs. 8, Seite 5 |
| Infektionsklausel für Heilberufe: behördliches Tätigkeitsverbot gilt als Berufsunfähigkeit | ja | Ausübung beruflicher Tätigkeiten durch Verfügung zu mindestens 50 % untersagt | § 2 Abs. 11, Seite 6 |
| Beamtenklausel: Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gilt als Berufsunfähigkeit | ja | Der Beamte gilt auch dann als berufsunfähig, wenn er vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird. | § 2 Abs. 5, Seite 5 |
| Dienstunfähigkeit auch für Beamte auf Probe und auf Widerruf (Entlassung statt Ruhestand) | ja | Bei wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassenen Beamten verzichten wir auch bei Einschluss der Option Prestige-Schutz nicht auf die KONKRETE VERWEISUNG | § 2 Abs. 5, Seite 5 |
| Seedienstuntauglichkeit: Feststellung der Untauglichkeit für Seeleute und Nautiker gilt als Berufsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: Rente bei längerer Krankschreibung, ohne Nachweis der Berufsunfähigkeit | ja | Wir zahlen eine Leistung in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente. | § 6 Abs. 1 a, Seite 9 |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: erforderliche Dauer der Krankschreibung (Monate) | ja | für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht mehr ausüben konnte | § 7 Abs. 1, Seite 10 |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: Höchstdauer der Leistung je Fall und insgesamt (Monate) | ja | Die maximale LEISTUNGSDAUER bei Arbeitsunfähigkeit ist während der gesamten Versicherungsdauer auf insgesamt 36 Monate beschränkt. | § 6 Abs. 3, Seite 9 |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: Höhe der Leistung (Anteil der BU-Rente oder Höchstbetrag je Monat) | ja | Wir zahlen eine Leistung in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente. | § 6 Abs. 1 a, Seite 9 |
| Leistung bei Pflegebedürftigkeit, auch ohne Berufsunfähigkeit | ja | Versicherungsleistungen gemäß Absatz 1 bis 4, auch ... der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 % liegt. | § 1 Abs. 2, Seite 4 |
| Pflegeklausel: Maßstab (Pflegegrad oder Punkte für Verrichtungen des täglichen Lebens) und erforderliche Stufe | ja | mindestens im Umfang von einem Pflegepunkt | § 2 Abs. 14, Seite 7 |
| Leistung bei Demenz (mittelschwere Demenz, unabhängig vom Beruf) | ja | Es muss mindestens der Schweregrad 5 gemäß der Global Deterioration Scale | § 2 Abs. 17, Seite 8 |
| Nachversicherungsgarantie: Erhöhung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung | ja | Sie haben das Recht, die versicherte Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Risikoprüfung bei Nachweis folgender Ereignisse zu erhöhen | § 32 Abs. 1, Seite 22 |
| Nachversicherungsgarantie: Anlässe (Heirat, Geburt, Gehaltssprung, Immobilienkauf, Beginn der Selbstständigkeit, Studienabschluss) | ja | Heirat der VERSICHERTEN PERSON | § 32 Abs. 1, Seite 22 |
| Nachversicherungsgarantie: Höchstbetrag je Anlass und insgesamt | ja, bis 48.000 € | Die versicherte Jahresrente einer Nachversicherung muss zwischen 900 EUR und 6.000 EUR liegen | § 32 Abs. 5 d, Seite 24 |
| Nachversicherungsgarantie: Altersgrenze und Frist nach dem Ereignis (Monate) | ja | die VERSICHERTE PERSON das 50. Lebensjahr bei ereignisabhängiger | § 32 Abs. 4, Seite 23 |
| Erhöhungsoption ohne Anlass (meist in den ersten Vertragsjahren) | ja | einmalig innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahre die versicherte Berufsunfähigkeitsrente unabhängig von einem in Absatz 1 oder 2 genannten Ereignis zu erhöhen. | § 32 Abs. 3, Seite 23 |
| Beitragsdynamik: jährliche Erhöhung von Beitrag und Rente ohne Gesundheitsprüfung | ja | die Beitragsdynamik nachträglich einzuschließen oder eine bestehende Beitragsdynamik zu erhöhen | § 33 Abs. 1, Seite 24 |
| Leistungsdynamik: garantierte Steigerung der laufenden Rente im Leistungsfall | ja | erhöhen wir die versicherte Rente jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. | § 1 Abs. 1 c, Seite 4 |
| Verlängerungsoption: Verlängerung der Versicherungsdauer ohne Gesundheitsprüfung bei Anhebung des Rentenalters | ja | haben Sie das Recht, Ihren Vertrag ohne erneute Risikoprüfung an die neue Regelaltersgrenze der VERSICHERTEN PERSON anzupassen. | § 37 Abs. 1, Seite 26 |
| Stundung der Beiträge bei Zahlungsschwierigkeiten und während der Leistungsprüfung (Dauer, zinslos) | ja | für einen Überganszeit von 24 Monaten eine zinslose Beitragsstundung zu erhalten | § 36 Abs. 2, Seite 26 |
| Wiederinkraftsetzung ohne Gesundheitsprüfung nach Beitragsfreistellung oder Unterbrechung | ja | Den beitragsfreien Vertrag können Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Kraft setzen, wenn seit dem Zeitpunkt der Beitragsfreistellung noch keine 6 Monate vergangen sind | § 27 Abs. 7, Seite 21 |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit | ja | Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für die Berufsunfähigkeits-Versicherung, längstens für die vereinbarte LEISTUNGSDAUER. | § 1 Abs. 1 b, Seite 4 |
| Wiedereingliederungshilfe bei Ende der Leistung (Einmalzahlung, Anzahl Monatsrenten) | ja, bis 12.000 € | Wir zahlen eine Leistung bei Wiedereingliederung (Wiedereingliederungshilfe) in Höhe von sechs Monatsrenten | § 9 Abs. 3, Seite 10 |
| Umorganisationshilfe für Selbstständige (Zuschuss zum Umbau des Betriebs) | ja, bis 12.000 € | Wir beteiligen uns auf Antrag in Textform an den Kosten einer Umorganisation (Umorganisationshilfe) | § 9 Abs. 4, Seite 11 |
| Überbrückungsleistung während der Leistungsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Einmalzahlung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit (Startkapital) | ja, bis 6.000 € | Wir zahlen eine Kapitalleistung in Höhe von drei Monatsrenten, maximal 6.000 EUR, wenn erstmals eine Berufsunfähigkeit im Sinne von § 2 unbefristet anerkannt wird. | § 9 Abs. 2, Seite 10 |
| Leistung bei schweren Krankheiten (Zusatzbaustein, Katalog der Krankheiten) | ja | auf insgesamt maximal 15 Monate beschränkt. | § 3 Abs. 1, Seite 8 |
| Unterstützung bei Rehabilitation und Wiedereinstieg (Reha-Management, Kostenübernahme) | ja | auf Wunsch kostenfrei bei Fragen | § 19, Seite 17 |
| Frist für die Leistungsentscheidung des Versicherers nach Eingang der Unterlagen (Wochen) | ja | so entscheiden wir bei Berufsunfähigkeit innerhalb von zehn Arbeitstagen | § 20 Abs. 4, Seite 17 |
| Meldefrist bei Eintritt der Berufsunfähigkeit mit Rechtsfolgen bei Verspätung | keine | Sie müssen uns den Eintritt eines Versicherungsfalles in TEXTFORM mitteilen. | § 1 Abs. 3, Seite 4 |
| Mitwirkungspflicht: Untersuchung durch vom Versicherer beauftragte Ärzte (Kosten, Reisekosten, Auswahl) | ja | Hält sich die VERSICHERTE PERSON im Ausland auf, können wir verlangen, dass die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. | § 17 Abs. 3, Seite 16 |
| Pflicht zur Heilbehandlung (Operationen, Therapien) über einfache Maßnahmen hinaus | keine | Heilbehandlungen, die mit einem operativen Eingriff verbunden sind, sehen wir in diesem Zusammenhang als nicht zumutbar an. | § 17 Abs. 4, Seite 16 |
| Nachprüfung: Umfang (nur Besserung der Gesundheit oder neue berufliche Tätigkeit) | ja | das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit oder das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit und das Fortleben der VERSICHERTEN PERSON nachzuprüfen. | § 21 Abs. 1, Seite 18 |
| Nachprüfung: Verweisung auf neu erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten | ja | wobei neu erworbene berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu berücksichtigen sind. | § 21 Abs. 1, Seite 18 |
| Nachprüfung: Häufigkeit (höchstens einmal jährlich) und Frist bis zur Einstellung der Leistung (Monate) | ja | einmal jährlich verlangen, dass sich die VERSICHERTE PERSON durch von uns beauftragte Ärzte umfassend untersuchen lässt. | § 21 Abs. 6, Seite 18 |
| Befristetes Anerkenntnis der Leistungspflicht (zulässig, Dauer, nur einmalig) | ja | Wir können unsere Leistungspflicht bei Berufsunfähigkeit einmalig zeitlich befristet für einen Zeitraum bis zu 12 Monaten anerkennen | § 20 Abs. 2, Seite 17 |
| Individuelle Vereinbarung im Leistungsfall (befristeter Vergleich statt Anerkenntnis) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Krieg und kriegerische Ereignisse (passives Kriegsrisiko im Ausland, Auslandseinsätze) | ja | unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse oder einen Bürgerkrieg während der Laufzeit des Vertrages. | § 14 a, Seite 13 |
| Ausschluss Kernenergie und ionisierende Strahlen (Ausnahme medizinische Behandlung) | ja | durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden | § 14 f, Seite 13 |
| Ausschluss Terror (nur bei Einsatz atomarer, biologischer oder chemischer Waffen) | ja | Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen | § 14 g, Seite 13 |
| Ausschluss Motorsport (Rennen, Trainingsfahrten mit Kraftfahrzeugen und Motorbooten) | keine | Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, wie es zu dem Versicherungsfall gekommen ist. | § 14, Seite 13 |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten und Luftfahrt (Tauchen, Klettern, Hochseesegeln, Piloten) | keine | Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, wie es zu dem Versicherungsfall gekommen ist. | § 14, Seite 13 |
| Ausschluss Selbstverletzung und Suizidversuch (Wartefrist, Ausnahme krankhafte Störung) | ja | absichtliche Selbstverletzung oder | § 14 d, Seite 13 |
| Ausschluss oder Wartezeit für psychische Erkrankungen | keine | Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, wie es zu dem Versicherungsfall gekommen ist. | § 14, Seite 13 |
| Vorvertragliche Anzeigepflicht: Zeitraum der Gesundheitsfragen (Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| Rücktritt wegen Verletzung der Anzeigepflicht: Frist ab Vertragsschluss (fünf Jahre, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre) | ja | Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsanpassung. | § 15 Abs. 16, Seite 14 |
| Verzicht auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung bei schuldloser oder leicht fahrlässiger Anzeigepflichtverletzung | ja | verzichten wir, wenn Sie uns nachweisen, dass die Anzeigepflichtverletzung unverschuldet erfolgt ist. | § 15 Abs. 11, Seite 14 |
| Kündigungsverzicht des Versicherers (ordentliche Kündigung und Beitragserhöhung wegen Risikoänderung) | nicht geregelt |  |  |
| Keine Anzeigepflicht bei Berufswechsel, neuen Hobbys oder Umzug ins Ausland | ja | verzichten wir auf die Anwendung der §§ 23 bis 26 VVG. | § 16, Seite 15 |
| BUZ: Fortbestand bei Beitragsfreistellung oder Kündigung der Hauptversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad permanente total (dauernd unfähig für den gewöhnlichen Beruf) | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad permanente absoluta (dauernd unfähig für jede Erwerbstätigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Gran invalidez (Hilfe einer anderen Person für die Verrichtungen des täglichen Lebens) | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsform: Kapital (capital) oder Rente (renta) | nicht geregelt |  |  |
| Anerkennung durch die Seguridad Social (INSS) als Voraussetzung der Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad temporal (Tagegeld bei Krankschreibung, baja laboral) | nicht geregelt |  |  |
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: BU PROTECT Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung mit erweiterten Leistungen (26L07)

```text
[Seite 1]
BU PROTECT
Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-
Versicherung mit erweiterten Leistungen
                                                                                                                                                                (26L07, Stand 09/2025)

Inhaltsverzeichnis
Glossar ........................................................................................................................................................................................3
Leistung bei Berufsunfähigkeit
§1     Welche Leistungen erbringen wir bei Berufsunfähigkeit? ...................................................................................................4
§2         Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? ..................................................................................................4
Leistung bei speziellen Einschränkungen
§3     Welche Leistungen erbringen wir bei speziellen Einschränkungen? ...................................................................................8
§4         Was sind spezielle Einschränkungen im Sinne dieser Bedingungen? ................................................................................8
§5         Wann entsteht der Anspruch bei speziellen Einschränkungen?..........................................................................................9
Zusätzliche Leistungen bei Einschluss von Optionen
§6     Optional AU-Schutz: Welche Leistungen erbringen wir bei Arbeitsunfähigkeit? ..................................................................9
§7         Was ist Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? ............................................................................................... 10
§8         Wann entsteht der Anspruch auf Leistung bei Arbeitsunfähigkeit? ................................................................................... 10
§9         Optional Prestige-Schutz: Was gilt, wenn Sie die Option Prestige-Schutz eingeschlossen haben? .................................. 10
§ 10       Optional Teil-Dienstunfähigkeit: Welche Leistungen erbringen wir bei begrenzter Dienstfähigkeit (Teil-Dienstunfähigkeit)? .
            ...................................................................................................................................................................................... 11
§ 11       Optional Dienstanfängerbonus: Welche Leistungen erbringen wir für Dienstanfänger? .................................................... 11
Regelungen zur Leistung
§ 12  Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? ........................................................................................................................... 12
§ 13       Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? .......................................................................................................................... 13
§ 14       In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? ..................................................................................... 13
§ 15       Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung? ............................................... 14
§ 16       Was gilt bei einer Gefahrerhöhung nach Vertragsschluss? .............................................................................................. 15
§ 17       Was ist zu beachten, wenn eine Leistung bei Berufsunfähigkeit oder im Wege eines vereinfachten Anerkenntnisses bei
           speziellen Einschränkungen verlangt wird? ...................................................................................................................... 15
§ 18       Was ist zu beachten, wenn eine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit verlangt wird? ............................................................... 16
§ 19       Wie unterstützen wir Sie, wenn Leistungen aus diesem Vertrag verlangt werden? ........................................................... 17
§ 20       Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leistungspflicht ab?.................................................................................... 17
§ 21       Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit? ........................................................................................................ 18
§ 22       Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten? ................................................................................................... 18
§ 23       Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? ........................................................................................................... 18
§ 24       Wer erhält die Leistung? .................................................................................................................................................. 18
Beitrag
§ 25    Was müssen Sie bei Beitragszahlungen beachten? ......................................................................................................... 19
§ 26       Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? ..................................................................................... 19
Kündigung und Beitragsfreistellung
§ 27  Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen oder kündigen? ................................................................................ 20
Sonstige Vertragsbestimmungen
§ 28   Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet? ........................................................................................................ 21
§ 29       Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift oder Ihres Namens? ........................................................................................ 22
§ 30       Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? .............................................................................................................. 22
§ 31       Welche anlassbezogenen Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung? ................................................................... 22
§ 32       Unter welchen Voraussetzungen ist eine Nachversicherung ohne erneute Risikoprüfung möglich? ................................. 22
§ 33       Unter welchen Voraussetzungen ist eine Überprüfung der Berufsgruppeneinstufung, ein nachträglicher Einschluss oder
           eine nachträgliche Erhöhung der Beitragsdynamik möglich?............................................................................................ 24
§ 34       Unter welchen Voraussetzungen ist ein Wechsel in die selbständige Berufsunfähigkeits-Versicherung für Berufs- und
           Zeitsoldaten ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich? ................................................................................................ 25
§ 35       Welche zusätzlichen Regelungen gelten, wenn der Vertrag durch Ausübung der Wechseloption einer Grundfähigkeiten-
           Versicherung (GF-Wechseloption) zustande gekommen ist? ........................................................................................... 26
§ 36       Welche Überbrückungsmöglichkeiten bestehen bei Zahlungsschwierigkeiten? ................................................................ 26

BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.                                                                                                                                              1
B 660120 (09.2025)

[Seite 2]
§ 37   Was gilt für die Verlängerungsoption bei Erhöhung der gesetzlichen Regelaltersgrenze? ................................................ 26
§ 38   Unter welchen Voraussetzungen kann das Ergebnis der Risikoprüfung dieser Versicherung für eine neue Basisrente mit
       Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung der versicherten Person zur Verfügung gestellt werden? .................................... 27
§ 39   Ist der Versicherer zu einer Anpassung des Beitrags berechtigt? ..................................................................................... 28
§ 40   Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? ...................................................................................................... 28
§ 41   Wo ist der Gerichtsstand? ................................................................................................................................................ 28
§ 42   An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind? ............................................................ 28
§ 43   Welche Auswirkungen hat die Unwirksamkeit von Bestimmungen? ................................................................................. 28


BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.                                                                                                                              2
B 660120 (09.2025)

[Seite 3]
Glossar
Im Folgenden möchten wir Ihnen einige wichtige Begriffe, die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen verwendet werden
und dort in kursiven KAPITÄLCHEN gesetzt sind, erläutern. Diese Erläuterungen sind Teil der Allgemeinen Versicherungsbedin-
gungen.

ABSTRAKTE VERWEISUNG                                               RECHNUNGSGRUNDLAGEN
Wenn die versicherte Person eine andere Tätigkeit ausüben          Rechnungsgrundlagen sind die Grundlagen für die Kalkulation
kann, zu der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in      Ihres Vertrages. Diese sind in der Regel die Annahmen zur
der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung ent-          Entwicklung der versicherten Risiken, der Zinsen und der Kos-
spricht, können wir sie auf diese Tätigkeit verweisen. Eine        ten.
Leistung wird dann nicht fällig. Ob die versicherte Person in
dem Verweisungsberuf einen Arbeitsplatz findet, spielt dabei       TEXTFORM
keine Rolle. Bei der Berufsunfähigkeits-Versicherung verzich-      Um die Textform zu erfüllen genügt eine Erklärung in Papier-
ten wir auf eine abstrakte Verweisung.                             form, aber auch z.B. eine E-Mail.
ARGLIST                                                            UNVERZÜGLICH
Arglistig handelt, wer bewusst falsche Angaben macht oder          Unverzüglich heißt, dass die erforderliche Handlung ohne
Informationen verschweigt mit dem Vorsatz, uns absichtlich zu      schuldhaftes Zögern durchgeführt wird. Umgangssprachlich
täuschen. Beispiel: Sie oder die versicherte Person machen         versteht man damit: so schnell wie möglich.
falsche Angaben um die Leistungen aus dem Vertrag zu er-
halten.                                                            VERSICHERTE PERSON
                                                                   Versicherte Person ist die Person, auf deren Berufsfähigkeit
BEITRAGSZAHLUNGSDAUER                                              die Versicherung abgeschlossen ist.
Die Beitragszahlungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen
Sie die Pflicht haben, Beiträge zu zahlen.                         VERSICHERUNGSDAUER
                                                                   Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen
BEWERTUNGSRESERVEN                                                 Versicherungsschutz besteht.
Als Bewertungsreserven bezeichnen wir den Wert, der ent-
steht, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert         VERSICHERUNGSJAHRESTAG
liegt, mit dem die Kapitalanlagen im Geschäftsbericht ausge-       Der Versicherungsjahrestag ist der Monatserste des Kalen-
wiesen sind.                                                       dermonats, der auf das bei Abschluss vereinbarte Ende der
                                                                   Versicherungsdauer folgt (z.B. der Versicherungsbeginn ist
DAUERHAFT (NAHE) ANGEHÖRIGE                                        am 01.03.2022, Ablauf der Versicherungsdauer ist zum
Als dauerhaft (nahe) Angehörige bezeichnen wir Personen,           30.06.2062, dann ist der 01.07 der Versicherungsjahrestag).
deren Angehörigenstatus im Sinne von § 4 Absatz 1 Nr. 5
Buchstabe b) Versicherungsteuergesetz (VersStG) auch nach          VERSICHERUNGSNEHMER
der Beendigung des den Angehörigenstatus begründenden              Der Versicherungsnehmer ist unser Vertragspartner. Die
Näheverhältnisses (z.B. durch Ehe, eingetragene Lebenspart-        Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag betreffen vorrangig
nerschaft, Pflegekindverhältnis, eheähnliche oder lebenspart-      den Versicherungsnehmer.
nerschaftsähnliche Lebensgemeinschaft, Verlöbnis) rechtlich
bestehen bleibt.                                                   VORSÄTZLICH
Keine dauerhaft (nahe) Angehörigen sind daher z.B. Pflege-         Vorsätzlich handelt, wer ein bestimmtes Ziel erreichen will,
kinder, Verlobte, Stiefkinder, Stiefeltern und Partner einer       dabei die Umstände seines Handelns kennt und die Folgen
eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Lebensge-          bewusst in Kauf nimmt.
meinschaft.

FAHRLÄSSIG
Fahrlässig handelt, wer die in der jeweiligen Situation erfor-
derliche Sorgfalt nicht beachtet.
GROB FAHRLÄSSIG
Grob fahrlässig handelt, wer die in der jeweiligen Situation er-
forderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß nicht beach-
tet. Dies ist auch der Fall, wenn schon einfachste, ganz nahe-
liegende Überlegungen nicht angestellt werden.

KONKRETE VERWEISUNG
Wenn die versicherte Person eine andere Tätigkeit konkret
ausübt, zu der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten
in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung ent-
spricht, können wir sie auf diese Tätigkeit verweisen. Eine
Leistung wird dann nicht fällig.

LASTSCHRIFTVERFAHREN
Lastschriftverfahren bedeutet, dass wir Ihre Beiträge von ei-
nem Konto einziehen.

LEISTUNGSDAUER
Die Leistungsdauer ist der Zeitraum, bis zu dessen Ablauf die
anerkannte Leistung längstens gezahlt wird. Die Leistungs-
dauer kann über die Versicherungsdauer hinausgehen.


BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.                                                                            3
B 660120 (09.2025)

[Seite 4]
BU PROTECT
Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-
Versicherung mit erweiterten Leistungen
                                                                                                      (26L07, Stand 09/2025)

Mit diesen Versicherungsbedingungen wenden wir uns an Sie als unseren VERSICHERUNGSNEHMER und Vertragspartner.


§ 1 Welche Leistungen erbringen wir bei Berufsunfä-                 cherungsschutz in Höhe der vor Eintritt der Berufsunfä-
    higkeit?                                                        higkeit versicherten Rente und der weiteren Versiche-
                                                                    rungsleistungen gemäß § 1 Absatz 1 und 2.
Unsere Rentenleistung bei Berufsunfähigkeit
                                                                Einschluss der Option Leistungsdynamik
(1) Wird die VERSICHERTE PERSON während der VERSICHE-
    RUNGSDAUER berufsunfähig (siehe § 2 Absatz 1), gilt Fol-    (5) Bei Einschluss der Leistungsdynamik wird der Vertrag für
    gendes:                                                         künftige Leistungsfälle mit Wegfall der Leistungspflicht
                                                                    mit dem Beitrag und der versicherten Rente fortgeführt,
   a) Wir zahlen die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente,           die unmittelbar vor Eintritt des Leistungsfalls vereinbart
      längstens für die vereinbarte LEISTUNGSDAUER.                 waren. Rentenerhöhungen, die während der Leistungs-
   b) Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für          pflicht durchgeführt wurden, bleiben unberücksichtigt. Sie
      die Berufsunfähigkeits-Versicherung, längstens für die        können jedoch in TEXTFORM verlangen, die während des
      vereinbarte LEISTUNGSDAUER. Endet die BEITRAGS-               Leistungsbezugs erfolgten Erhöhungen aus der Leis-
      ZAHLUNGSDAUER vor der LEISTUNGSDAUER, endet der               tungsdynamik gegen Mehrbeitrag mitzuversichern. Der
      Anspruch auf Beitragsbefreiung spätestens mit Ablauf          Mehrbeitrag wird nach anerkannten Regeln der Versiche-
      der Beitragszahlungsdauer.                                    rungsmathematik mit den RECHNUNGSGRUNDLAGEN für
                                                                    die Beitragskalkulation des bestehenden Tarifs neu er-
   Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung             mittelt. Der Antrag muss innerhalb einer Frist von einem
   entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfä-           Monat nach der Einstellungsmitteilung bei uns eingegan-
   higkeit eingetreten ist.                                         gen sein.
   c) Bei Einschluss der Option Leistungsdynamik gilt:          (6) Wird nach Ablauf der VERSICHERUNGSDAUER eine Be-
      Haben Sie die planmäßige Erhöhung der Rente im                rufsunfähigkeit angezeigt, die vor Ablauf der VERSICHE-
      Leistungsfall vereinbart, erhöhen wir die versicherte         RUNGSDAUER eingetreten ist, entsteht ein Leistungsan-
      Rente jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. Dies          spruch aus dem Vertrag, sofern die LEISTUNGSDAUER
      erfolgt unabhängig von den jeweils festgesetzten              noch nicht abgelaufen ist. Entsprechendes gilt für den
      Überschussanteilsätzen (vgl. § 12). Die Erhöhung der          Fall, dass eine innerhalb der VERSICHERUNGSDAUER fällig
      Rente erfolgt jeweils zum VERSICHERUNGSJAHRES-                gewordene Leistung auf Rente und Beitragsbefreiung in-
      TAG.                                                          folge Wegfalls der Leistungsvoraussetzung erloschen ist
                                                                    und nach Ablauf der VERSICHERUNGSDAUER eine erneute
Unsere Leistung bei Berufsunfähigkeit infolge Pflegebe-             Berufsunfähigkeit angezeigt wird, die ihren Ursprung in
dürftigkeit                                                         der ersten Berufsunfähigkeit hat. Der Anspruch auf Be-
(2) Wird die VERSICHERTE PERSON während der VERSICHE-               rufsunfähigkeitsrente und Befreiung von der Beitragszah-
    RUNGSDAUER berufsunfähig infolge Pflegebedürftigkeit            lungspflicht entsteht zu dem im Absatz 1 genannten Zeit-
    (vgl. § 2 Absatz 14 bis 17), ohne dass Berufsunfähigkeit        punkt.
    im Sinne von § 2 Absatz 1 bis 13 vorliegt, erbringen wir    (7) Bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistungs-
    die Versicherungsleistungen gemäß Absatz 1 bis 4, auch          pflicht müssen Sie die Beiträge in voller Höhe weiter zah-
    wenn der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 % liegt.           len. Wir erstatten Ihnen diese jedoch bei Anerkennung
Weitere Regelungen zu unseren Leistungen                            der Leistungspflicht. Auf Antrag stunden wir Ihnen diese
                                                                    Beiträge bis zur endgültigen Entscheidung über die Leis-
(3) Sie müssen uns den Eintritt eines Versicherungsfalles in        tungspflicht und erheben hierfür keine Stundungszinsen.
    TEXTFORM mitteilen.
                                                                    Sollten wir Ihren Leistungsanspruch nicht anerkennen,
(4) Der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente und Befreiung          sind die gestundeten Beiträge nachzuzahlen. Die ge-
    von der Beitragszahlungspflicht endet, wenn eine der fol-       stundeten Beiträge können durch eine Vertragsänderung
    genden Voraussetzungen erfüllt ist:                             oder durch eine Verrechnung mit einem Guthaben oder
   - Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt            vorhandenen Überschüssen ausgeglichen werden. Auf
       nicht mehr vor,                                              Antrag können die gestundeten Beiträge auch zinslos in
                                                                    Raten über einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten ge-
   - bei Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit spä-         zahlt werden.
       testens, wenn die Pflegebedürftigkeit unter das Aus-
       maß von einem Pflegepunkt sinkt (vgl. § 2 Absatz 14      (8) Der Versicherungsschutz besteht weltweit.
       und 15),
                                                                (9) Die Rente zahlen wir monatlich im Voraus.
   - die VERSICHERTE PERSON stirbt oder
                                                                (10) Es kann sich eine Leistung aus der Überschussbeteili-
   - bei Ablauf der vereinbarten LEISTUNGSDAUER.                    gung ergeben (siehe § 12).
   Erlischt der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente und
   Befreiung von der Beitragszahlungspflicht bei einem un-
                                                                § 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedin-
   befristeten Leistungsanspruch vor Ablauf der VERSICHE-
                                                                    gungen?
   RUNGSDAUER, besteht wieder Versicherungsschutz in
   Höhe der vor Eintritt der Berufsunfähigkeit versicherten     Berufsunfähigkeit
   Rente.
                                                                (1) Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die VERSICHERTE PER-
   Bei Erlöschen eines befristeten Leistungsanspruchs vor           SON infolge Krankheit, Körperverletzung oder (auch al-
   Ablauf der VERSICHERUNGSDAUER, besteht wieder Versi-


BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.                                                                         4
B 660120 (09.2025)

[Seite 5]
    tersentsprechenden) Kräfteverfalls, die ärztlich nachzu-          - bei einer Betriebsgröße von bis zu fünf Mitarbeitern
    weisen sind,                                                         (hierzu zählen der Betriebsinhaber und die Beschäf-
    - voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen ihren                  tigten, nicht jedoch Praktikanten und Werkstudenten);
       zuletzt ausgeübten Beruf – so wie er ohne gesund-              - wenn die VERSICHERTE PERSON eine akademische
       heitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war - nicht               Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und in ihrer
       mehr zu mindestens 50 % ausüben kann                              täglichen Arbeitszeit mindestens zu 90 % kaufmänni-
    - und auch keine andere Tätigkeit konkret ausübt                     sche, planerische, leitende oder organisatorische Tä-
       (KONKRETE VERWEISUNG), die ihrer bisherigen Le-                   tigkeiten ausübt.
       bensstellung entspricht.
                                                                      Eine Umorganisation ist ausgeschlossen, wenn sie zu
    Auf eine ABSTRAKTE VERWEISUNG verzichten wir.                     Lasten der Gesundheit erfolgt.
    Ein Berufswechsel ist uns nicht anzuzeigen. Es genügt,        (3) Kann nicht festgestellt werden, dass die Berufsunfähig-
    wenn uns ein Berufswechsel nach Anzeige eines einge-              keit voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen an-
    tretenen Versicherungsfalls im Rahmen der dann abzu-              dauern wird, so gilt es als Berufsunfähigkeit von Beginn
    gebenden Beschreibung des zuletzt ausgeübten Berufs               an, wenn die Berufsunfähigkeit gemäß § 2 Absatz 1 tat-
    bekannt wird (siehe § 17 Absatz 1 c)).                            sächlich länger als sechs Monate angedauert hat.
Konkret ausgeübte Tätigkeit                                       Ausscheiden aus dem Berufsleben
    Übt die VERSICHERTE PERSON eine andere Tätigkeit konk-        (4) Scheidet die VERSICHERTE PERSON vorübergehend oder
    ret aus, die sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkei-          endgültig aus dem Berufsleben aus, besteht weiterhin
    ten ausüben kann und die ihrer bisherigen Lebensstel-             Versicherungsschutz       aus   der   Berufsunfähigkeits-
    lung entspricht, liegt keine Berufsunfähigkeit vor. Eine          Versicherung. Für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit
    der bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit             gilt die zuletzt konkret ausgeübte berufliche Tätigkeit der
    darf keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkei-           VERSICHERTEN PERSON und die damit verbundene Le-
    ten erfordern und auch hinsichtlich der Vergütung und             bensstellung gemäß § 2 Absatz 1.
    Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bis-
    lang ausgeübten Berufs absinken. Die dabei für die VER-           Auf eine ABSTRAKTE VERWEISUNG verzichten wir.
    SICHERTE PERSON zumutbare Einkommenseinbuße wird              Beamtenklausel
    von uns je nach Lage des Einzelfalls unter Beachtung
    der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf eine Größe         (5) Der Beamte gilt auch dann als berufsunfähig, wenn er
    zwischen 15 % und maximal 20 % im Vergleich zum jähr-             vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze
    lichen Bruttoeinkommen (bei Selbstständigen der durch-            aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses wegen allge-
    schnittliche Gewinn vor Steuern der letzten drei Jahre) im        meiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhe-
    zuletzt vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung        stand versetzt wird. Die Leistungspflicht bei Berufsunfä-
    ausgeübten Beruf begrenzt. Nachdem sich die prozentu-             higkeit wegen Dienstunfähigkeit gemäß Satz 1 besteht
    ale Einkommensminderung unterschiedlich belastend                 bis zur Reaktivierung, längstens bis zum Ablauf der ver-
    auswirken kann, werden die Höhe des jährlichen Ein-               einbarten LEISTUNGSDAUER. Übt der wegen Dienstunfä-
    kommens im zuletzt vor Eintritt der gesundheitlichen Be-          higkeit vorzeitig entlassene Beamte konkret eine andere
    einträchtigung ausgeübten Beruf und die familiären Ver-           Tätigkeit im Sinne von § 2 Absatz 1 aus, liegt keine Be-
    hältnisse (z.B. Unterhaltsverpflichtungen, Alleinverdiener)       rufsunfähigkeit mehr vor.
    bei der Vergleichsbetrachtung entsprechend berücksich-
    tigt.                                                             Als Berufsunfähigkeit gilt nicht eine Dienstunfähigkeit, die
                                                                      wegen besonderer gesundheitlicher Anforderungen an
    Bei Einschluss der Option Prestige-Schutz verzichten              spezielle Beamtengruppen (z.B. Polizei, Feuerwehr)
    wir unter bestimmten Voraussetzungen auf die KONKRETE             eintritt. Das Risiko dieser besonderen Dienstunfähigkeit
    VERWEISUNG (siehe § 9 Absatz 1).                                  kann nur mit der besonderen Dienstunfähigkeitsklausel
                                                                      versichert werden.
Selbstständige
                                                                      Bei wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassenen
(2) Bei Selbstständigen liegt keine Berufsunfähigkeit vor,            Beamten verzichten wir auch bei Einschluss der Option
    wenn die VERSICHERTE PERSON als Selbstständige ihren              Prestige-Schutz nicht auf die KONKRETE VERWEISUNG
    Tätigkeitsbereich in wirtschaftlich zumutbarer Weise um-          (siehe § 9 Absatz 1).
    organisieren kann. Zumutbar ist eine Umorganisation
    nur, wenn der VERSICHERTEN PERSON ein sinnvolles Tä-          (6) Die vorstehenden Regelungen zur Dienstunfähigkeit von
    tigkeitsfeld verbleibt und ihre Lebensstellung als Be-            Beamten (siehe Absatz 5) gelten für Richter entspre-
    triebsinhaber gewahrt ist und die Einkommensverände-              chend.
    rungen nach der Umorganisation nicht auf Dauer zu einer
    deutlichen Verschlechterung führen. Die dabei für die             Bei wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassenen
    VERSICHERTE PERSON zumutbare Einkommenseinbuße
                                                                      Richtern verzichten wir auch bei Einschluss der Option
    wird von uns je nach Lage des Einzelfalls unter Beach-            Prestige-Schutz nicht auf die KONKRETE VERWEISUNG
    tung der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf eine              (siehe § 9 Absatz 1).
    Größe zwischen 15 % und maximal 20 % im Vergleich             Hausfrauen/Hausmänner
    des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern der letzten
    drei Jahre vor Eintritt der Berufsunfähigkeit begrenzt.       (7) Die Tätigkeit von Hausfrauen bzw. Hausmännern sehen
    Nachdem sich die prozentuale Einkommensminderung                  wir als Beruf an.
    unterschiedlich belastend auswirken kann, werden die
    Höhe des jährlichen Gewinns vor Steuern der letzten drei          Bei Hausfrauen bzw. Hausmännern verzichten wir auch
    Jahre vor Eintritt der Berufsunfähigkeit und die familiären       bei Einschluss der Option Prestige-Schutz nicht auf die
                                                                      KONKRETE VERWEISUNG (siehe § 9 Absatz 1).
    Verhältnisse (z.B. Unterhaltsverpflichtungen, Alleinver-
    diener) bei der Vergleichsbetrachtung entsprechend be-        Auszubildende
    rücksichtigt.
                                                                  (8) Bei Auszubildenden in einem staatlich anerkannten Aus-
    Wir verzichten auf die Prüfung der Umorganisation bei             bildungsberuf wird bei Prüfung der Berufsunfähigkeit der
    Selbstständigen:                                                  mit der Ausbildung angestrebte Beruf und die damit ver-
                                                                      bundene Lebensstellung zugrunde gelegt.


BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.                                                                             5
B 660120 (09.2025)

[Seite 6]
Studentenklausel                                                   Bei der Beurteilung, ob die VERSICHERTE PERSON als
                                                                   Schüler außerstande ist, am regulären Schulunterricht
(9) Wenn die VERSICHERTE PERSON als Student                        teilzunehmen, stellen wir auf den konkreten Schulalltag
   - an einer staatlich anerkannten Universität, Fachhoch-         des jeweils betroffenen Schülers ab. Dabei berücksichti-
      schule oder Berufsakademie immatrikuliert ist,               gen wir auch, wie das Schulgebäude ausgestattet ist.
   - der angestrebte akademische Studienabschluss in               Dabei berücksichtigen wir insbesondere, ob die VERSI-
      Deutschland anerkannt ist und                                CHERTE PERSON
   - keine berufliche Tätigkeit im Sinne von § 2 Absatz 1          - den Schulweg bewältigen sowie die erforderlichen
      ausübt, die über ein geringfügiges bzw. auf die Se-             Verkehrsmittel nutzen kann,
      mesterferien befristetes Beschäftigungsverhältnis hin-
      ausgeht,                                                     - dem Unterricht folgen kann (Aufnahme- und Konzen-
                                                                      trationsfähigkeit),
   beurteilt sich die Berufsunfähigkeit wie folgt:                 - zur mündlichen und schriftlichen Kommunikation fähig
   Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die VERSICHERTE PER-             ist;
   SON ausschließlich infolge Krankheit, Körperverletzung          - am Unterricht in bestimmen Fächern (z.B. Sport, Mu-
   oder (auch altersentsprechenden) Kräfteverfalls, die ärzt-         sik) teilnehmen kann, soweit diesen in der besuchten
   lich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens                 Schulform ein besonderer Stellenwert zukommt,
   sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 % au-
   ßerstande sein wird, oder sie bereits seit mindestens
                                                                   - die Hausaufgaben (eigenständig) bewältigen kann.
   sechs Monaten ununterbrochen zu mindestens 50 % au-             Der Grad der Berufsunfähigkeit hängt ab von der Schul-
   ßerstande war, ihr Studium fortzusetzen und auch kein           form und der konkret vorliegenden gesundheitlichen Be-
   anderes Studium betreibt, das ihrer bisherigen                  einträchtigung. Wir verzichten auf die Möglichkeit der
   Lebensstellung entspricht und auch keine andere                 Verweisung auf eine andere Schulform (Verzicht auf
   Tätigkeit konkret ausübt (KONKRETE VERWEISUNG), die             ABSTRAKTE VERWEISUNG).
   ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie ihrer bisherigen
   Lebensstellung entspricht.                                      Berufsunfähigkeit bei Schülern liegt nicht bzw. nicht mehr
                                                                   vor, wenn die VERSICHERTE PERSON
   Bei Studenten, die noch nicht die Hälfte der
   Regelstudienzeit nach der Studienordnung absolviert
                                                                   - wieder im Rahmen ihrer Schulausbildung am regulä-
                                                                      ren Schulunterricht teilnimmt. Wir verzichten auf die
   haben, wird die Lebensstellung zugrunde gelegt, die vor
                                                                      Möglichkeit einer ABSTRAKTEN VERWEISUNG auf eine
   Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung bestanden
                                                                      andere Schulform,
   hat.
                                                                   - eine Berufsausbildung oder ein Studium (einschließ-
   Bei Studenten, die mindestens die Hälfte der                       lich dualer und Fern-Studiengänge) beginnt oder
   Regelstudienzeit nach der Studienordnung absolviert
   haben, wird die Lebensstellung zugrunde gelegt, die mit         - eine berufliche Tätigkeit aufnimmt. Als berufliche Tä-
   dem erfolgreichen Abschluss des Studiums erreicht wird.            tigkeit gelten nicht geringfügige Beschäftigungsver-
                                                                      hältnisse (z. B. Minijob oder Ein-Euro-Job) oder die
   Berufsunfähigkeit bei Studenten liegt nicht oder nicht             Aufnahme einer Tätigkeit in einer besonderen Einrich-
   mehr vor, wenn die VERSICHERTE PERSON                              tung für behinderte Menschen,

   - wieder ihr Studium aufnimmt oder ein anderes Studi-           - ohne gesundheitlichen Anlass lediglich die Schule
                                                                      wechselt oder das Schuljahr wiederholt.
      um beginnt oder
   - eine berufliche Tätigkeit aufnimmt, die der Lebens-           Bei Schülern verzichten wir auch bei Einschluss der Op-
      stellung der VERSICHERTEN PERSON entspricht.                 tion Prestige-Schutz nicht auf die KONKRETE
                                                                   VERWEISUNG (siehe § 9 Absatz 1).
   Bei Studenten verzichten wir auch bei Einschluss der Op-
   tion Prestige-Schutz nicht auf die KONKRETE                  Infektionsklausel
   VERWEISUNG (siehe § 9 Absatz 1).                             (11) Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn und solan-
                                                                    ge die zuständige Behörde der VERSICHERTEN PERSON

Schülerklausel
                                                                   - wegen einer von ihr ausgehenden Infektionsgefahr die
                                                                      Ausübung beruflicher Tätigkeiten durch Verfügung zu
(10) Wenn sich die VERSICHERTE PERSON als Schüler                     mindestens 50 % untersagt (zum Stand 01/2025 in
                                                                      § 31 Infektionsschutzgesetz geregelt),
   - in Schulausbildung an einer staatlich anerkannten
      Schule ohne speziellen Förderbedarf befindet (ein            - sich dieses Tätigkeitsverbot auf einen ununterbroche-
      spezieller Förderbedarf liegt bei Schülern vor, wenn            nen Zeitraum von mindestens sechs Monaten er-
      der Besuch einer Förder- oder Sonderschule oder                 streckt und
      sonderpädagogische Maßnahmen z. B. aufgrund ei-              - die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit auch
      ner Lernbehinderung, geistigen oder körperlichen Be-            nicht ausübt.
      hinderung erforderlich sind) und
                                                                   Ab der Aufhebung des Tätigkeitsverbots liegt keine Be-
   - weder eine abgeschlossene Berufsausbildung noch               rufsunfähigkeit mehr vor.
      ein abgeschlossenes Studium absolviert hat
                                                                   Liegt kein behördliches Tätigkeitsverbot sondern eine
   beurteilt sich die Berufsunfähigkeit wie folgt:                 ärztlich festgestellte Infektion vor, die die Ausübung ihrer
   Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die VERSICHERTE PER-          beruflichen Tätigkeit zu mindestens 50 % einschränkt,
   SON ausschließlich infolge Krankheit, Körperverletzung          kann die Infektionsgefahr auch nach objektiven Kriterien
   oder (auch altersentsprechenden) Kräfteverfalls, die ärzt-      und dem aktuellen Stand der medizinischen Wissen-
   lich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate            schaft beurteilt werden. Dazu können wir ein Gutachten
   ununterbrochen mindestens zu 50 % außerstande ist, am           eines Facharztes für Hygiene oder Umweltmedizin einho-
   regulären Schulunterricht teilzunehmen und auch keine           len.
   andere Tätigkeit konkret ausübt (KONKRETE VERWEI-
   SUNG), die ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie ihrer
   bisherigen Lebensstellung entspricht.


BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.                                                                          6
B 660120 (09.2025)

[Seite 7]
Teilzeitklausel                                                        Fortbewegen im Zimmer                         1 Punkt
                                                                       Hilfebedarf liegt vor, wenn die VERSICHERTE PERSON -
(12) Eine Teilzeittätigkeit liegt vor, wenn die VERSICHERTE            auch bei Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder eines
    PERSON                                                             Rollstuhls - die Unterstützung einer anderen Person be-
    - arbeitsvertraglich oder auf selbstständiger bzw. freibe-         nötigt, um sich an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort auf
       ruflicher Basis wöchentlich weniger als 30 Stunden              ebener Oberfläche von Zimmer zu Zimmer fortzubewe-
       arbeitet und                                                    gen.
    - kein Schüler, Student, Auszubildender oder geringfü-             Aufstehen und Zubettgehen                      1 Punkt
       gig Beschäftigter ist.                                          Hilfebedarf liegt vor, wenn die VERSICHERTE PERSON nur
                                                                       mit Hilfe einer anderen Person das Bett verlassen oder in
    Bei der Feststellung des beruflichen Tätigkeitsbildes zur
                                                                       das Bett gelangen kann.
    Beurteilung der Berufsunfähigkeit und ihres Grades be-
    rücksichtigen wir bei Teilzeittätigen, sofern dies für die         An- und Auskleiden                           1 Punkt
    VERSICHERTE PERSON zu einem günstigeren Ergebnis                   Hilfebedarf liegt vor, wenn die VERSICHERTE PERSON -
    führt, neben der Erwerbstätigkeit auch die Tätigkeit im            auch bei Benutzung krankengerechter Kleidung - sich
    Rahmen der Versorgung von kindergeldberechtigten                   nicht ohne Hilfe einer anderen Person an- oder ausklei-
    Kindern oder pflegebedürftigen Familienangehörigen,                den kann.
    soweit diese bei Eintritt des Versicherungsfalles konkret
    ausgeübt werden.                                                   Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken          1 Punkt
                                                                       Hilfebedarf liegt vor, wenn die VERSICHERTE PERSON -
    Wenn die VERSICHERTE PERSON gleichzeitig mehrere Be-               auch bei Benutzung krankengerechter Essbestecke und
    rufe in Teilzeit ausübt, berücksichtigen wir die Arbeitszeit       Trinkgefäße - nicht ohne fremde Hilfe bereits vorbereitete
    aller Tätigkeiten in Summe.                                        essfertige Nahrung und Getränke aufnehmen kann.
Berufsunfähigkeit infolge dauerhafter Erwerbsminderung                 Waschen                                         1 Punkt
                                                                       Hilfebedarf liegt vor, wenn die VERSICHERTE PERSON –
(13) Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, solange die VER-
                                                                       auch bei Benutzung von Hilfsmitteln wie Wannengriffen
    SICHERTE PERSON nach den Bestimmungen der Deut-
                                                                       oder einem Wannenlift – sich nicht ohne Hilfe einer ande-
    schen Rentenversicherung oder eines vergleichbaren be-
                                                                       ren Person waschen kann, dass ein akzeptables Maß an
    rufsständischen Versorgungsträgers ausschließlich infol-
                                                                       Körperhygiene gewahrt bleibt. Die Unfähigkeit, ins Bade-
    ge Krankheit, Körperverletzung oder (auch altersentspre-
                                                                       zimmer zu gelangen, gilt nicht als Hilfebedarf.
    chenden) Kräfteverfalls als vollständig und dauerhaft er-
    werbsgemindert gilt und deswegen unbefristet eine volle            Verrichten der Notdurft                       1 Punkt
    Erwerbsminderungsrente erhält. Die VERSICHERTE PER-                Hilfebedarf liegt vor, wenn die VERSICHERTE PERSON die
    SON muss bei Beginn der Rentenzahlung durch die Deut-              Unterstützung einer anderen Person benötigt, weil sie
    sche Rentenversicherung oder eines vergleichbaren be-
    rufsständischen Versorgungswerkes das 50. Lebensjahr               - sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann,
    vollendet haben. Ferner darf die verbleibende LEIS-                - ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bett-
    TUNGSDAUER höchstens noch zehn Jahre betragen. Der                    schüssel verrichten kann oder weil
    Nachweis über eine Schwerbehinderung (z. B. Aner-                  - der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert
    kenntnis durch ein Versorgungsamt) genügt nicht.                      werden kann.
Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit                          Besteht eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, die
(14) Ist die VERSICHERTE PERSON sechs Monate ununterbro-               durch die Verwendung von Hilfsmitteln wie Windeln, spe-
    chen mindestens im Umfang von einem Pflegepunkt                    ziellen Einlagen, einem Katheter oder einem Kolostomie-
    pflegebedürftig gewesen und deswegen täglich gepflegt              beutel ausgeglichen werden kann, liegt hinsichtlich der
    worden, gilt dieser Zustand von Beginn an als Berufsun-            Verrichtung der Notdurft keine Pflegebedürftigkeit vor,
    fähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit gemäß § 1 Absatz 5.          solange die VERSICHERTE PERSON dieser Hilfsmittel zur
                                                                       Verrichtung der Notdurft nicht auf die Hilfe einer anderen
    Pflegebedürftigkeit gemäß § 1 Absatz 2 liegt auch vor,             Person angewiesen ist.
    wenn die versicherte Person voraussichtlich sechs Mona-
    te ununterbrochen mindestens im Umfang von einem                   Unabhängig von der Bewertung aufgrund der Punkteta-
    Pflegepunkt pflegebedürftig sein wird.                             belle leisten wir, wenn die VERSICHERTE PERSON dauernd
                                                                       bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe einer anderen Person
(15) Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit liegt vor,          aufstehen kann oder wenn die VERSICHERTE PERSON der
    wenn die VERSICHERTE PERSON infolge Krankheit, Körper-             Bewahrung bedarf. Bewahrung liegt vor, wenn die VERSI-
    verletzung oder (auch altersentsprechenden) Kräftever-             CHERTE PERSON wegen einer seelischen Erkrankung
    falls, die ärztlich nachzuweisen sind, so hilflos ist, dass        oder geistigen Behinderung sich oder andere in hohem
    sie der Hilfe einer anderen Person bedarf. Vorausset-              Maße gefährdet und deshalb dauernd beaufsichtigt wer-
    zung für die Hilfebedürftigkeit ist, dass die VERSICHERTE          den muss.
    PERSON
                                                                   (17) Unabhängig von einer Pflegebedürftigkeit gemäß Ab-
    - für die in Absatz 16 genannten gewöhnlichen und re-              satz 14, liegt Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit
       gelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf                auch dann vor, wenn die VERSICHERTE PERSON wegen
       des täglichen Lebens                                            mittelschwerer oder schwerer Hirnleistungsstörungen, die
    - auch bei Einsatz technischer und medizinischer                   durch Krankheit oder Körperverletzung entstanden sind,
       Hilfsmittel                                                     sich oder andere erheblich gefährdet und deshalb dau-
                                                                       ernder Beaufsichtigung bedarf.
    - in erheblichem Umfang täglich der Hilfe einer anderen
       Person bedarf.                                                  Eine mittelschwere oder schwere Demenz setzt den Ver-
                                                                       lust geistiger Fähigkeiten voraus, die sich auf das Denk-,
    Die Pflegebedürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen.
                                                                       Erkennungs-, Erinnerungs- und Orientierungsvermögen
(16) Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalls              auswirken. Leichte und mäßige Hirnleistungsstörungen
    sind Art und Umfang der erforderlichen täglichen Hilfe             sind keine mittelschwere oder schwere Demenz im obi-
    durch eine andere Person. Bei der Bewertung wird die               gen Sinn und erfüllen die Leistungsvoraussetzungen
    nachstehende Pflegepunktetabelle zugrunde gelegt:                  nicht.

    Die VERSICHERTE PERSON benötigt Hilfe beim ...


BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.                                                                              7
B 660120 (09.2025)

[Seite 8]
   Die Pflegebedürftigkeit infolge Demenz ist ärztlich nach-      - solange die Einschränkung während der VERSICHE-
   zuweisen.                                                         RUNGSDAUER    eingetreten und die LEISTUNGSDAUER
   Die Diagnose der demenziellen Erkrankung und die Be-              der Berufsunfähigkeits-Versicherung nach § 1 Ab-
   urteilung des Schweregrades der kognitiven Beeinträch-            satz 1 noch nicht abgelaufen ist;
   tigung müssen unter Nutzung zeitgemäßer Diagnosever-           - wenn wir noch keine Leistungen wegen Berufsunfä-
   fahren und standardisierter Testverfahren von einem Ex-           higkeit gemäß § 2 oder bei Einschluss der Option AU-
   perten für solche Krankheitsbilder (Facharzt für Neurolo-         Schutz bei Arbeitsunfähigkeit gemäß § 7 erbringen;
   gie) durchgeführt werden. Es muss mindestens der
   Schweregrad 5 gemäß der Global Deterioration Scale
                                                                  - solange die VERSICHERTE PERSON lebt und
   (GDS 5) nach Reisberg oder ein entsprechender Schwe-           - solange die maximale LEISTUNGSDAUER bei speziellen
   regrad einer alternativen, anerkannten Demenzbeurtei-             Einschränkungen von insgesamt 15 Monaten gemäß
   lungsskala vorliegen.                                             Absatz 1 nicht überschritten ist.
Weitere Regelungen zur Berufsunfähigkeit                          Für die Beitragsbefreiung gilt:
                                                                  Endet die BEITRAGSZAHLUNGSDAUER vor der LEISTUNGS-
(18) Vorübergehende akute Erkrankungen führen zu keiner           DAUER, endet die Befreiung von der Beitragszahlungs-
    höheren Einstufung. Vorübergehende Besserungen blei-          pflicht mit dem Ende der BEITRAGSZAHLUNGSDAUER.
    ben ebenfalls unberücksichtigt. Eine Erkrankung oder
    Besserung gilt dann nicht als vorübergehend, wenn sie
    nach drei Monaten noch anhält.                             § 4 Was sind spezielle Einschränkungen im Sinne die-
                                                                   ser Bedingungen?
(19) Wenn und solange Leistungen bei speziellen Ein-
    schränkungen gemäß § 4 oder bei Einschluss der Option      (1) Die Leistungen (Rente und Beitragsbefreiung) bei spezi-
    AU-Schutz bei Arbeitsunfähigkeit gemäß § 7 erbracht            ellen Einschränkungen gemäß § 17 Absatz 5 erbringen
    werden, besteht kein Anspruch auf Leistungen bei Be-           wir, wenn bei der VERSICHERTEN PERSON eine der folgen-
    rufsunfähigkeit. Ein gleichzeitiger Bezug von Leistungen       den Einschränkungen vorliegt:
    bei Berufsunfähigkeit und Leistungen bei speziellen Ein-
    schränkungen oder bei Einschluss der Option AU-               a) Krebs:
    Schutz bei Arbeitsunfähigkeit ist ausgeschlossen. Wenn           Eine Einschränkung liegt vor, wenn die VERSICHERTE
    spezielle Einschränkungen oder bei Einschluss der Opti-          PERSON an Krebs erkrankt und ein Facharzt mindes-
    on AU-Schutz Arbeitsunfähigkeit vorliegen, werden die            tens einen der folgenden Punkte bestätigt:
    Leistungen bei speziellen Einschränkungen bzw. bei Ein-           - die VERSICHERTE PERSON hat eine systemische
    schluss der Option AU-Schutz bei Arbeitsunfähigkeit mit             Chemotherapie (d.h. ein Chemotherapeutikum
    den für diesen Zeitraum bereits vorher erbrachten Leis-             muss in den Blutkreislauf eingebracht werden),
    tungen bei Berufsunfähigkeit verrechnet.                            Strahlentherapie (ausgenommen lokale Strahlen-
                                                                        therapie von Hauttumoren) oder Immunzellen-
                                                                        therapie begonnen oder diese steht unmittelbar
§ 3 Welche Leistungen erbringen wir bei speziellen Ein-                 bevor oder
    schränkungen?
                                                                      - eine Rekonstruktionsplastik nach Amputation ist
(1) Wenn die VERSICHERTE PERSON während der VERSICHE-                   operativ erfolgt, geplant oder möglich oder
    RUNGSDAUER an einer der in § 4 Absatz 1 genannten
    speziellen Einschränkungen leidet, können Sie im Wege
                                                                      - der VERSICHERTEN PERSON wurde mindestens eine
                                                                        Lymphknotenmetastase entfernt oder
    eines vereinfachten Anerkenntnisses gemäß § 17 Ab-
    satz 5 Leistungen bei speziellen Einschränkungen bean-            - die VERSICHERTE PERSON befindet sich wegen der
    tragen.                                                             Schwere der Erkrankung in einer palliativen The-
                                                                        rapie.
   In diesem Fall zahlen wir eine Leistung in Höhe der ver-
   einbarten Berufsunfähigkeitsrente und befreien Sie von             Krebs im Sinne dieser Bedingungen ist ein bösarti-
   der Beitragszahlungspflicht für die Berufsunfähigkeits-            ges Zellwachstum (z. B. Tumor), das durch unkon-
   Versicherung. Die LEISTUNGSDAUER bei speziellen Ein-               trolliertes Wachstum sowie das Eindringen in ande-
   schränkungen ist für alle eintretenden speziellen Ein-             res Gewebe mit Tendenz zur Metastasenbildung
   schränkungen während der gesamten VERSICHERUNGS-                   gekennzeichnet ist. Unter den Begriff „Krebs“ fallen
   DAUER auf insgesamt maximal 15 Monate beschränkt.                  auch die Tumorformen des Blutes, der blutbildenden
                                                                      Organe und des Lymphsystems einschließlich Leu-
(2) Leistungen bei speziellen Einschränkungen sind ausge-             kämie, Lymphome und Morbus Hodgkin.
    schlossen, wenn:
                                                                  b) Einschränkung der Herzfunktion
   - der Vertrag im Rahmen der betrieblichen Altersversor-           Eine Einschränkung der Herzfunktion liegt vor, wenn
       gung (z.B. bei einer Unterstützungskassenzusage               die Pumpleistung des Herzens der VERSICHERTEN
       oder rückgedeckten Pensionszusage) abgeschlossen              PERSON durch eine Verletzung oder eine Erkrankung
       wurde;                                                        wie z. B. Herzinfarkt oder Erkrankungen oder Ent-
                                                                     zündungen des Herzmuskels mindestens sechs Mo-
   - die VERSICHERTE PERSON bei Antragsstellung eine                 nate ununterbrochen erheblich gemindert war und
       vereinfachte Gesundheitserklärung abgegeben oder
                                                                     dieser Zustand andauert. Eine erhebliche Minderung
       vereinfachte Antragsfragen beantwortet hat. Ob dies
                                                                     der Pumpleistung liegt vor, wenn
       der Fall ist, können Sie Ihrem Versicherungsantrag
       entnehmen;                                                     - die Ejektionsfraktion kleiner gleich 30 % oder
   - der Vertrag zum Zeitpunkt der ersten Diagnose weni-              - das Fractional Shortening kleiner gleich 15 % ist.
       ger als sechs Monate besteht.
                                                                      Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass die
(3) Die Leistungen bei speziellen Einschränkungen (Rente              Pumpleistung des Herzens auch durch Medikamen-
    und Beitragsbefreiung) erbringen wir,                             te nicht dauerhaft über das oben beschriebene Maß
                                                                      verbesserbar ist. Eine Verbesserung der Funktions-
   - wenn bei der VERSICHERTEN PERSON ununterbrochen                  werte durch eine Transplantation gilt nicht als Weg-
       eine spezielle Einschränkung gemäß § 4 Absatz 1
                                                                      fall der Einschränkung der Herzfunktion.
       vorliegt;
                                                                  c) Einschränkung der Lungenfunktion


BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.                                                                       8
B 660120 (09.2025)

[Seite 9]
       Eine Einschränkung der Lungenfunktion liegt vor,         § 5 Wann entsteht der Anspruch bei speziellen Ein-
       wenn die Leistungsfähigkeit der Lunge der VERSI-             schränkungen?
       CHERTEN PERSON durch eine Verletzung oder Erkran-
       kung wie z. B. schweres Asthma, Emphysem oder            (1) Der Anspruch auf Rente und Befreiung von der Beitrags-
       chronische Entzündungen mindestens sechs Monate              zahlungspflicht bei Vorliegen einer speziellen Einschrän-
       ununterbrochen erheblich gemindert war und dieser            kung gemäß § 4 Absatz 1 entsteht rückwirkend mit Ab-
       Zustand andauert. Eine erhebliche Minderung der              lauf des Monats, in den der Beginn der ersten fachärztli-
       Leistungsfähigkeit der Lunge liegt vor, wenn                 chen Diagnose bzw. Bescheinigung fällt.
       - die   VERSICHERTE   PERSON eine Sauerstoff-            (2) Wenn und solange Leistungen bei Berufsunfähigkeit ge-
         Langzeit-Therapie mit einem Umfang von mindes-             mäß § 2 oder bei Einschluss der Option AU-Schutz bei
         tens acht Stunden pro Tag begonnen hat und die-            Arbeitsunfähigkeit gemäß § 7 erbracht werden, besteht
         se Therapie noch andauert und                              kein Anspruch auf Leistungen bei speziellen Einschrän-
                                                                    kungen. Ein gleichzeitiger Bezug von Leistungen bei
       - es liegt dauerhaft ein durch einen Lungenfacharzt          speziellen Einschränkungen und Leistungen bei Berufs-
         gemessener Sauerstoffpartialdruck       von    unter
                                                                    unfähigkeit oder bei Einschluss der Option AU-Schutz
         55 mmHg vor und
                                                                    bei Arbeitsunfähigkeit ist ausgeschlossen. Wenn Berufs-
       - dieser Zustand hält bereits sechs Monate an.               unfähigkeit oder bei Einschluss der Option AU-Schutz
                                                                    Arbeitsunfähigkeit vorliegt, werden die Leistungen bei
       Eine Verbesserung der Lungenfunktion durch eine
                                                                    Berufsunfähigkeit oder bei Einschluss der Option AU-
       Transplantation von Lungengewebe gilt nicht als
                                                                    Schutz bei Arbeitsunfähigkeit mit den für diesen Zeit-
       Wegfall der Einschränkung der Lungenfunktion.
                                                                    raum bereits vorher erbrachten Leistungen bei speziellen
   d) Einschränkung der Sinne                                       Einschränkungen verrechnet. Auf den maximalen 15-
      Eine Einschränkung der Sinne liegt vor, wenn die              monatigen Leistungszeitraum bei speziellen Eins-
      VERSICHERTE PERSON aufgrund einer nach Vertrags-              chränkungen werden dann diese Zeiträume, für die ur-
      abschluss eingetretenen Ursache mindestens sechs              sprünglich Leistungen bei speziellen Einschränkungen
      Monate ununterbrochen das Hörvermögen, das Seh-               erbracht wurden, nicht angerechnet.
      vermögen oder das Sprechvermögen im Sinne dieser
                                                                (3) Die Regelungen zu zeitlich befristeten Anerkenntnissen
      Bedingungen vollständig verloren hat und dieser Zu-
                                                                    gemäß § 20 Absatz 2 und 3 gelten nicht für Leistungen
      stand noch andauert.
                                                                    bei speziellen Einschränkungen.
       Ein vollständiger Verlust des Hörvermögens liegt
                                                                (4) Der Bezug von Leistungen bei speziellen Einschränkun-
       vor, wenn die Hörfähigkeit der VERSICHERTEN PERSON
                                                                    gen bedingt nicht automatisch auch einen Anspruch auf
       auf beide Ohren für die Schallreize unterhalb von 90
                                                                    Leistungen bei Berufsunfähigkeit oder bei Einschluss der
       Dezibel aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls
                                                                    Option AU-Schutz bei Arbeitsunfähigkeit. Diese Leistun-
       verloren ist.
                                                                    gen werden unabhängig voneinander geprüft. Dies gilt
       Ein vollständiger Verlust des Sehvermögens im                auch dann, wenn die spezielle Einschränkung bereits
       Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn das Seh-            sechs Monate und länger bestanden hat.
       vermögen der VERSICHERTEN PERSON so stark einge-
       schränkt ist, dass auf jedem Auge und auch beidäu-
                                                                § 6 Optional AU-Schutz: Welche Leistungen erbringen
       gig nur noch ein Restsehvermögen von höchstens
                                                                    wir bei Arbeitsunfähigkeit?
       5 % vorliegt oder eine Einschränkung des Gesichts-
       feldes auf höchstens 5 Grad Abstand zum Zentrum          Bei Einschluss der Option AU-Schutz erbringen wir die fol-
       besteht, wobei Gesichtsfeldreste jenseits von 50         genden Leistungen.
       Grad unberücksichtigt bleiben.
                                                                (1) Wird die VERSICHERTE PERSON während der VERSICHE-
       Ein vollständiger Verlust des Sprechvermögens                RUNGSDAUER arbeitsunfähig (siehe § 7), erbringen wir für
       liegt vor, wenn die vERSICHERTE PERSON nach abge-            die in den Absätzen 2 bis 4 genannte Dauer folgende
       schlossenem Erwerb der Gesprächsfähigkeit auf-               Leistungen:
       grund einer Krankheit oder eines Unfalls die Sprech-
       fähigkeit oder die sprachliche Ausdrucksfähigkeit            a) Wir zahlen eine Leistung in Höhe der vereinbarten Be-
       vollständig verloren hat. Die Sprechfähigkeit oder die          rufsunfähigkeitsrente.
       sprachliche Ausdrucksfähigkeit müssen dabei so
                                                                    b) Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für
       stark eingeschränkt sein, dass sich die VERSICHERTE
                                                                       die Berufsunfähigkeits-Versicherung. Endet die BEI-
       PERSON nicht mehr mit Worten gegenüber einem un-
                                                                       TRAGSZAHLUNGSDAUER vor der LEISTUNGSDAUER, en-
       abhängigen Dritten verständlich machen kann. Vo-
                                                                       det die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht mit
       raussetzung für unsere Leistungspflicht bei Verlust
                                                                       dem Ende der BEITRAGSZAHLUNGSDAUER.
       des Sprachvermögens ist, dass der Verlust aufgrund
       einer organischen Ursache eingetreten ist. Insbe-            c) Bei Einschluss der Option Leistungsdynamik gilt:
       sondere leisten wir nicht bei psychogenem Sprach-               Haben Sie die planmäßige Erhöhung der Rente im
       verlust.                                                        Leistungsfall vereinbart, erhöhen wir die versicherte
                                                                       Rente jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. Dies
       Voraussetzung für unsere Leistungspflicht bei Ein-
                                                                       erfolgt unabhängig von den jeweils festgesetzten
       schränkungen der Sinne ist, dass die Einschrän-
                                                                       Überschussanteilsätzen (vgl. § 12). Die Erhöhung der
       kungen nach allgemeiner medizinischer Meinung
                                                                       Rente erfolgt jeweils zum VERSICHERUNGSJAHRES-
       nicht durch zumutbare therapeutische Maßnahmen
                                                                       TAG.
       oder Verwendung von geeigneten Hilfsmitteln derart
       verbessert werden können, dass der zuvor beschrie-       (2) Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit werden jeweils befristet
       bene Schweregrad innerhalb von voraussichtlich               bis zum Ablauf des Monats erbracht, für den ärztliche
       sechs Monaten nicht mehr erreicht wird.                      Bescheinigungen bei Arbeitsunfähigkeit (siehe § 18) voll-
                                                                    ständig vorgelegt werden. Dabei akzeptieren wir nach
(2) Vertraglich vereinbarte Leistungseinschränkungen für Art
                                                                    Ablauf der Dreimonatsfrist“ nach § 7 Absatz 1 Bescheini-
    und Umfang des Versicherungsschutzes gelten auch für
                                                                    gungen bis zu drei Monate in die Zukunft. § 2 Absatz 3
    die speziellen Einschränkungen.
                                                                    gilt nicht bei Arbeitsunfähigkeit.
                                                                (3) Die maximale LEISTUNGSDAUER bei Arbeitsunfähigkeit ist
                                                                    während der gesamten Versicherungsdauer auf insge-


BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.                                                                         9
B 660120 (09.2025)

[Seite 10]
    samt 36 Monate beschränkt. Ist die VERSICHERTE PERSON             gen bei Arbeitsunfähigkeit erbracht wurden, nicht ange-
    mehrfach arbeitsunfähig im Sinne dieser Bedingungen,              rechnet.
    gilt die Beschränkung auf 36 Monate für alle eintretenden
    Arbeitsunfähigkeiten.                                         (3) Die Regelungen zu zeitlich befristeten Anerkenntnissen
                                                                      gemäß § 17 Absatz 2 und 3 gelten nicht für Leistungen
(4) Die Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit (Rente und Bei-             bei Arbeitsunfähigkeit.
    tragsbefreiung) erbringen wir,
                                                                  (4) Der Bezug von Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit bedingt
    - wenn die VERSICHERTE PERSON ununterbrochen ar-                  nicht automatisch auch einen Anspruch auf Leistungen
       beitsunfähig gemäß § 7 Absatz 1 ist;                           bei Berufsunfähigkeit oder bei speziellen Einschränkun-
    - solange diese Arbeitsunfähigkeit während der VERSI-             gen. Diese Leistungen werden unabhängig voneinander
       CHERUNGSDAUER eingetreten und die LEISTUNGSDAU-                geprüft. Dies gilt auch dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit
       ER der Berufsunfähigkeits-Versicherung nach § 1 Ab-            bereits sechs Monate und länger bestanden hat.
       satz 1 noch nicht abgelaufen ist;
    - wenn wir noch keine Leistungen wegen Berufsunfä-            § 9 Optional Prestige-Schutz: Was gilt, wenn Sie die
       higkeit gemäß § 2 oder nach einem vereinfachten An-            Option Prestige-Schutz eingeschlossen haben?
       erkenntnis bei Eintritt von speziellen Einschränkungen
       gemäß § 4 erbringen;                                       Bei Einschluss der Option Prestige-Schutz gilt ergänzend
                                                                  folgendes.
    - solange die VERSICHERTE PERSON lebt und
    - solange die maximale LEISTUNGSDAUER bei Arbeitsun-          Verzicht auf konkrete Verweisung
       fähigkeit von insgesamt 36 Monaten gemäß Absatz 3          (1) Wir verzichten abweichend von § 2 Absatz 1 (Erstprü-
       nicht überschritten ist.                                       fung) und § 21 Absatz 1 (Nachprüfung) auf die KONKRETE
(5) Wenn wir die Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit einstel-           VERWEISUNG, es sei denn die VERSICHERTE PERSON war
    len, besteht kein Anspruch auf Zahlung einer Wiederein-           zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit Schüler,
    gliederungshilfe (§ 9 Absatz 3) oder Umorganisationshilfe         Student, Hausfrau bzw. Hausmann, Beamter, Richter,
    (§ 9 Absatz 4).                                                   Soldat oder Freiwillig Wehrdienstleistender.

(6) Arbeitsversuche im Rahmen einer stufenweise Wieder-           Kapitalleistung bei unbefristet anerkannter Berufsunfä-
    eingliederung nach § 74 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch        higkeit
    (SGB V), gelten nicht als Unterbrechung der Arbeitsunfä-      (2) Wir zahlen eine Kapitalleistung in Höhe von drei Monats-
    higkeit.                                                          renten, maximal 6.000 EUR, wenn erstmals eine Berufs-
                                                                      unfähigkeit im Sinne von § 2 unbefristet anerkannt wird.
§ 7 Was ist Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedin-                 Der Anspruch entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die
    gungen?                                                           Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Im letzten Jahr der
                                                                      VERSICHERUNGSDAUER wird die Kapitalleistung nur antei-
(1) Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor,         lig geleistet. Sie beträgt dann pro verbleibenden Monat
    wenn die VERSICHERTE PERSON aufgrund von Krankheit                der VERSICHERUNGSDAUER ein Zwölftel des Betrages
    oder Körperverletzung Ihren zuletzt ausgeübten Beruf              nach Satz 1.
    - für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens              Ein Anspruch auf diese Leistung besteht während der
       sechs Monaten nicht mehr ausüben konnte oder                   gesamten VERSICHERUNGSDAUER nur einmal.
    - für einen ununterbrochenen Zeitraum von drei Mona-              Es besteht kein Anspruch auf diese Leistung, wenn eine
       ten nicht mehr ausüben konnte und für voraussichtlich
                                                                      Leistung wegen begrenzter Dienstfähigkeit gemäß § 10
       weitere drei Monate auch nicht mehr ausüben können
                                                                      Absatz 1 erbracht wird.
       wird.
                                                                  Leistung bei Wiedereingliederung
    Dies muss durch (fach-)ärztliche Bescheinigungen ge-
    mäß § 18 belegt werden.                                       (3) Wir zahlen eine Leistung bei Wiedereingliederung (Wie-
                                                                      dereingliederungshilfe) in Höhe von sechs Monatsrenten
(2) Vertraglich vereinbarte Leistungseinschränkungen für Art
                                                                      als einmalige Kapitalleistung, wenn eine wegen Berufs-
    und Umfang des Versicherungsschutzes gelten auch für
                                                                      unfähigkeit im Sinne von § 2 unbefristet anerkannte Ver-
    die Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit.
                                                                      sicherungsleistung gemäß § 21 Absatz 7 wieder entfällt
                                                                      und die LEISTUNGSDAUER des Vertrages zum Zeitpunkt
§ 8 Wann entsteht der Anspruch auf Leistung bei Ar-                   der Entstehung des Anspruchs auf Wiedereingliede-
    beitsunfähigkeit?                                                 rungshilfe nach noch mindestens ein Jahr beträgt. Der
                                                                      Anspruch auf Wiedereingliederungshilfe entsteht mit Ab-
(1) Der Anspruch auf Rente und Befreiung von der Beitrags-            lauf des Monats, in dem die zuvor wegen Berufsunfähig-
    zahlungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit gemäß § 7 entsteht         keit im Sinne von § 2 unbefristet anerkannte Versiche-
    rückwirkend mit Ablauf des Monats, in den der Beginn              rungsleistung nach § 21 Absatz 7 entfällt.
    der ersten ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit fällt.
                                                                      Voraussetzung für die Zahlung der Wiedereingliede-
(2) Wenn und solange Leistungen bei Berufsunfähigkeit ge-             rungshilfe ist, dass die VERSICHERTE PERSON durch eine
    mäß § 2 oder speziellen Einschränkungen gemäß § 4 er-             Wiedereingliederungsmaßnahme ihren zuletzt vor Eintritt
    bracht werden, besteht kein Anspruch auf Leistungen bei           der Berufsunfähigkeit ausgeübten Beruf wieder in glei-
    Arbeitsunfähigkeit. Ein gleichzeitiger Bezug von Leistun-         chem Umfang ausübt.
    gen bei Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit oder
    Leistungen bei speziellen Einschränkungen ist ausge-              Tritt nach Zahlung der Wiedereingliederungshilfe inner-
    schlossen. Wenn Berufsunfähigkeit oder spezielle Ein-             halb eines Zeitraums von sechs Monaten erneut eine be-
    schränkungen vorliegen, werden die Leistungen bei Be-             dingungsgemäße Berufsunfähigkeit gemäß § 2 ein, wird
    rufsunfähigkeit bzw. speziellen Einschränkungen mit den           eine bereits gezahlte Kapitalleistung mit neu entstande-
    für diesen Zeitraum bereits vorher erbrachten Leistungen          nen Rentenansprüchen infolge Berufsunfähigkeit gemäß
    bei Arbeitsunfähigkeit verrechnet. Auf den maximalen 36-          § 1 Absatz 1a) verrechnet.
    monatigen Leistungszeitraum bei Arbeitsunfähigkeit wer-           Ein Anspruch auf diese Leistung besteht während der
    den dann diese Zeiträume, für die ursprünglich Leistun-           gesamten VERSICHERUNGSDAUER nur einmal.


BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.                                                                         10
B 660120 (09.2025)

[Seite 11]
   Die Wiedereingliederungshilfe ist auf maximal 12.000 Eu-       Es besteht kein Anspruch auf diese Leistung, wenn die
   ro für alle bei uns auf die VERSICHERTE PERSON abge-           bisherige regelmäßige Arbeitszeit um weniger als 20 %
   schlossenen Verträge gegen Berufs- oder Erwerbsunfä-           reduziert wird.
   higkeit begrenzt.
                                                               (2) Erbringen wir Leistungen wegen begrenzter Dienstfähig-
   Es besteht kein Anspruch auf Wiedereingliederungshilfe,         keit und ändert sich der Prozentsatz der Arbeitszeitver-
   wenn eine Leistung wegen begrenzter Dienstfähigkeit             kürzung, gilt ab Beginn des nächsten Monatsersten nach
   gemäß § 10 Absatz 1 entfällt.                                   Wirksamwerden der geänderten Arbeitszeit folgendes :
   Werden Leistungen aus der Wiedereingliederungshilfe            a) Wenn der Prozentsatz der Arbeitszeitverkürzung
   erbracht, haben Sie keinen Anspruch auf zusätzliche               sinkt, aber weiterhin mindestens 20 % beträgt, wird
   Leistungen aus der Umorganisationshilfe.                          die anteilige Berufsunfähigkeitsrente auf Basis des
                                                                     reduzierten Prozentsatzes und der nach § 1 Absatz 1
Leistung bei Umorganisation                                          vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente neu festgelegt.
(4) Wir beteiligen uns auf Antrag in Textform an den Kosten       b) Wenn der Prozentsatz der Arbeitszeitverkürzung
    einer Umorganisation (Umorganisationshilfe) nach § 2             steigt, wird die anteilige Berufsunfähigkeitsrente auf
    Absatz 2 in Höhe von sechs Monatsrenten als einmalige            Basis des gestiegenen Prozentsatzes und der nach
    Kapitalleistung, wenn die Umorganisationsmaßnahme                § 1 Absatz 1 vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente
    durch die konkrete gesundheitliche Beeinträchtigung be-          neu festgelegt.
    dingt ist und dadurch eine zumutbare Umorganisation er-
    reicht wird.                                                  Die Änderung Ihrer Arbeitszeit müssen Sie uns unver-
                                                                  züglich in TEXTFORM mitteilen (siehe § 21 Absatz 6).
   Der Anspruch auf Zahlung der Umorganisationshilfe be-
   steht nur, wenn die LEISTUNGSDAUER des Vertrages zum           Wenn der Prozentsatz der Arbeitszeitverkürzung unter
   Zeitpunkt der Umorganisation noch mindestens ein Jahr          20 % sinkt, entfällt der Anspruch auf anteilige Berufsun-
   beträgt. Tritt innerhalb eines Zeitraums von sechs Mona-       fähigkeitsrente und Beitragsbefreiung und es gilt § 21
   ten nach unserer Leistung dennoch Berufsunfähigkeit            Absatz 7.
   gemäß § 2 ein, wird eine bereits geleistete Umorganisa-
   tionshilfe auf neu entstehende Rentenansprüche wegen        (3) Vertraglich vereinbarte Leistungseinschränkungen für Art
   Berufsunfähigkeit gemäß § 2 Absatz 1 angerechnet.               und Umfang des Versicherungsschutzes gelten auch für
                                                                   die begrenzte Dienstfähigkeit.
   Ein Anspruch auf diese Leistung besteht während der
   gesamten VERSICHERUNGSDAUER nur einmal.                     (4) Wenn wir die Leistungen bei begrenzter Dienstfähigkeit
                                                                   einstellen, besteht kein Anspruch auf Zahlung einer Wie-
   Die Leistungen aus der Umorganisationshilfe sind auf            dereingliederungshilfe.
   maximal 12.000 Euro für alle bei uns auf die VERSICHER-
   TE PERSON abgeschlossenen Verträge gegen Berufs-            (5) Die vorstehenden Regelungen zur begrenzten Dienstun-
   oder Erwerbsunfähigkeit begrenzt.                               fähigkeit von Beamten (siehe Absatz 1) gelten für Richter
                                                                   entsprechend.
   Werden Leistungen aus der Umorganisationshilfe er-
   bracht, haben Sie keinen Anspruch auf zusätzliche Leis-
   tungen aus der Wiedereingliederungshilfe.                   § 11 Optional Dienstanfängerbonus: Welche Leistungen
                                                                    erbringen wir für Dienstanfänger?

§ 10 Optional Teil-Dienstunfähigkeit: Welche Leistungen        Bei Einschluss der Option Dienstanfängerbonus erbringen
     erbringen wir bei begrenzter Dienstfähigkeit (Teil-       wir die folgenden Leistungen.
     Dienstunfähigkeit)?                                       (1) Wird die VERSICHERTE PERSON als Beamter auf Widerruf,
Bei Einschluss der Option Teil-Dienstunfähigkeit erbringen         als Beamter auf Probe oder als Beamter auf Lebenszeit
wir die folgenden Leistungen.                                      ohne beamtenrechtliche Versorgungsansprüche (Dienst-
                                                                   anfänger) während der Versicherungsdauer berufsunfä-
(1) Der Beamte gilt auch dann als berufsunfähig, wenn seine        hig gemäß § 2, gilt Folgendes:
    regelmäßige Arbeitszeit aufgrund eines amtsärztlichen
    Zeugnisses wegen begrenzter Dienstfähigkeit um min-           a) Wir zahlen eine erhöhte Rente in Höhe von 150 %
    destens 20 % und maximal 49% gekürzt wird. Es gilt Fol-          der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente, max. 2.500
    gendes:                                                          EUR Monatsrente, längstens für die vereinbarte
                                                                     LEISTUNGSDAUER.
   a) Wir zahlen die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente
      anteilig in Höhe des Prozentsatzes der Arbeitszeitver-      b) Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für
      kürzung, längstens für die vereinbarte Leistungsdau-           die Berufsunfähigkeits-Versicherung, längstens für die
      er.                                                            vereinbarte LEISTUNGSDAUER. Endet die BEITRAGS-
                                                                     ZAHLUNGSDAUER vor der LEISTUNGSDAUER, endet die
   b) Wir befreien Sie vollständig von der Beitragszah-              Befreiung von der Beitragszahlungspflicht mit dem
      lungspflicht für die Berufsunfähigkeits-Versicherung,          Ende der BEITRAGSZAHLUNGSDAUER.
      längstens für die vereinbarte LEISTUNGSDAUER. Endet
      die BEITRAGSZAHLUNGSDAUER vor der LEISTUNGSDAU-             c) Bei Einschluss der Option Leistungsdynamik gilt:
      ER, endet die Befreiung von der Beitragszahlungs-
                                                                     Haben Sie die planmäßige Erhöhung der Rente im
      pflicht mit dem Ende der BEITRAGSZAHLUNGSDAUER.                Leistungsfall vereinbart, erhöhen wir die erhöhte Ren-
                                                                     te jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. Dies er-
   c) Bei Einschluss der Option Leistungsdynamik gilt:               folgt unabhängig von den jeweils festgesetzten Über-
      Haben Sie die planmäßige Erhöhung der Rente im                 schussanteilsätzen (vgl. § 12). Die Erhöhung der Ren-
      Leistungsfall vereinbart, erhöhen wir die anteilige            te erfolgt jeweils zum VERSICHERUNGSJAHRESTAG.
      Rente jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. Dies
      erfolgt unabhängig von den jeweils festgesetzten         (2) Die erhöhten Leistungen für Dienstanfänger (Rente und
      Überschussanteilsätzen (vgl. § 12). Die Erhöhung der         Beitragsbefreiung) erbringen wir,
      Rente erfolgt jeweils zum VERSICHERUNGSJAHRES-              - wenn der Leistungsfall innerhalb von sieben Jahren
      TAG.                                                            seit Ernennung zum Beamten auf Widerruf eintritt;
                                                                  - wenn die VERSICHERTE PERSON bei Eintritt des Leis-
                                                                      tungsfalls das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat;


BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.                                                                        11
B 660120 (09.2025)

[Seite 12]
   - solange Berufsunfähigkeit gemäß § 2 vorliegt;                    Ihr Vertrag gehört zur Bestandsgruppe Einzel-
                                                                      Berufsunfähigkeits-Versicherung. Wir verteilen den Über-
   - solange die VERSICHERTE PERSON lebt;                             schuss in dem Maß, wie die Bestandsgruppen zu seiner
   - solange die vereinbarte LEISTUNGSDAUER nicht über-               Entstehung beigetragen haben. Hat eine Bestandsgrup-
       schritten ist.                                                 pe nicht zur Entstehung des Überschusses beigetragen,
                                                                      besteht insoweit kein Anspruch auf Überschussbeteili-
(3) Vertraglich vereinbarte Leistungseinschränkungen für Art          gung.
    und Umfang des Versicherungsschutzes gelten auch für
    die erhöhten Leistungen aus dem Dienstanfängerbonus.              Wurde Ihr Vertrag auf der Grundlage eines Kollektivver-
                                                                      trages oder eines Kollektivrahmenvertrages abgeschlos-
(4) Die vorstehenden Regelungen für Dienstanfänger (siehe             sen, gehört der Vertrag abweichend von obiger Regelung
    Absatz 1) gelten für Richter entsprechend.                        zur Bestandsgruppe Übrige Kollektiv-Versicherungen.
                                                                   (4) Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verant-
§ 12 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?                            wortlichen Aktuars fest, wie der Überschuss auf die Be-
                                                                       standsgruppen verteilt wird und setzt die entsprechenden
(1) Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den BE-                Überschussanteilsätze fest (Überschussdeklaration). Da-
    WERTUNGSRESERVEN (Überschussbeteiligung). Die Leis-
                                                                       bei achtet er darauf, dass die Verteilung verursachungs-
    tung aus der Überschussbeteiligung kann auch Null Euro             orientiert erfolgt.
    betragen. In den nachfolgenden Absätzen erläutern wir
    Ihnen,                                                            Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Überschussde-
   - wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen                  klaration Anteile an dem auf Ihre Bestandsgruppe entfal-
       Überschuss unseres Unternehmens ermitteln und wie              lenden Teil des Überschusses. Die Mittel hierfür werden
       wir diesen verwenden (Absatz 2),                               bei der Direktgutschrift zulasten des Ergebnisses des
                                                                      Geschäftsjahres finanziert, ansonsten der Rückstellung
   - wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Ab-            für Beitragsrückerstattung entnommen.
       sätze 3 und 4),
                                                                      Der einzelne Vertrag erhält ab Beginn laufende Über-
   - wie BEWERTUNGSRESERVEN entstehen und wie wir                     schussanteile in Prozent des Tarifbeitrags. Diese werden
       diese Ihrem Vertrag zuordnen (Absätze 5 und 6),
                                                                      in der Regel mit den Beiträgen verrechnet. Sie können
   - warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres               jedoch mit uns auch die verzinsliche Ansammlung dieser
       Vertrages nicht garantieren können (Absatz 7) und              Überschussanteile vereinbaren.
   - wie wir Sie über die Überschussbeteiligung informie-             Beitragsfrei gestellte Verträge erhalten an jedem Bilanz-
       ren (Absatz 8).                                                termin (31.12.) Überschüsse in Prozent des Deckungs-
Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstande-               kapitals am vorausgegangenen Bilanztermin, die verzins-
nen Überschuss unseres Unternehmens und wie ver-                      lich angesammelt werden.
wenden wir diesen?                                                    In der Rentenbezugszeit werden die anfallenden jährli-
(2) Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss                chen Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden
    unseres Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir                Rente verwendet. Nach Ablauf eines Jahres wird die
    nach handels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit          Rente jeweils am VERSICHERUNGSJAHRESTAG um den de-
    der Feststellung des Jahresabschlusses legen wir fest,            klarierten Prozentsatz der erreichten Rente erhöht.
    welcher Teil des Rohüberschusses für die Überschuss-              Bei Abgang des Vertrages durch Kündigung wird der
    beteiligung aller überschussberechtigten Verträge zur             Stand eines Ansammlungsguthabens ausgezahlt.
    Verfügung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtli-
    chen Vorgaben, derzeit insbesondere die Verordnung             Wie entstehen BEWERTUNGSRESERVEN und wie ordnen wir
    über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensver-       diese Ihrem Vertrag zu?
    sicherung (Mindestzuführungsverordnung).
                                                                   (5) BEWERTUNGSRESERVEN entstehen, wenn der Marktwert
   Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüber-                der Kapitalanlagen über ihrem jeweiligen handelsrechtli-
   schusses führen wir der Rückstellung für Beitragsrücker-            chen Buchwert liegt.
   stattung zu, soweit wir ihn nicht als Direktgutschrift unmit-
   telbar den überschussberechtigten Versicherungsverträ-             Da vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit keine oder allen-
   gen gutgeschrieben haben. Sinn der Rückstellung für                falls geringfügige Beträge zur Verfügung stehen, um Ka-
   Beitragsrückerstattung ist es, Schwankungen des Über-              pital zu bilden, entstehen auch keine oder nur geringfügi-
   schusses über die Jahre auszugleichen. Die Rückstel-               ge BEWERTUNGSRESERVEN. Dennoch entstehende BE-
                                                                      WERTUNGSRESERVEN, die nach den maßgebenden recht-
   lung für Beitragsrückerstattung dürfen wir grundsätzlich
   nur für die Überschussbeteiligung der VERSICHERUNGS-               lichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu be-
   NEHMER verwenden. Nur in gesetzlich festgelegten Aus-              rücksichtigen sind, ordnen wir den Verträgen anteilig
   nahmefällen können wir hiervon mit Zustimmung der                  rechnerisch zu. Dabei wenden wir ein verursachungsori-
   Aufsichtsbehörde abweichen.                                        entiertes Verfahren an.

   Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ih-              Die Höhe der BEWERTUNGSRESERVEN ermitteln wir jähr-
   res Vertrages am Überschuss ergeben sich aus der Zu-               lich neu, zusätzlich ermitteln wir die Höhe der BEWER-
                                                                      TUNGSRESERVEN auch für den Zeitpunkt der Beendigung
   führung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht.
                                                                      Ihres Vertrages.
   Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. Rentenver-
   sicherungen, Risikolebensversicherungen, Berufsunfä-            (6) Bei Beendigung Ihres Vertrages (etwa durch Kündigung
   higkeits-Versicherungen) zu Bestandsgruppen zusam-                  mit Auszahlung eines etwaigen Ansammlungsguthabens
   mengefasst. Bestandsgruppen bilden wir, um die Unter-               oder Tod) gilt Folgendes: Wir teilen Ihrem Vertrag dann
   schiede bei den versicherten Risiken zu berücksichtigen.            den für diesen Zeitpunkt zugeordneten Anteil an den BE-
                                                                       WERTUNGSRESERVEN gemäß der jeweils geltenden ge-
Wie wird Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt?                      setzlichen Regelung zu und zahlen diesen bei Beendi-
                                                                       gung aus.
(3) Bei der Verteilung des Überschusses auf die einzelnen
    Verträge wenden wir ein verursachungsorientiertes Ver-            Bei Verträgen mit Sofortverrechnung der Überschüsse
    fahren an. Hierzu bilden wir innerhalb der Bestandsgrup-          mit den Beiträgen fallen keine BEWERTUNGSRESERVEN
    pen Gewinnverbände.                                               an.


BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.                                                                          12
B 660120 (09.2025)

[Seite 13]
   Diese Verträge erhalten deshalb bei Beendigung auch               Für Angehörige von Streitkräften wie z.B. der deutschen
   keine BEWERTUNGSRESERVEN ausgezahlt.                              Bundeswehr oder anderer staatlich organisierter Einsatz-
                                                                     kräfte wie z.B. der Polizei des Bundes oder der Länder
   Bei Verträgen mit verzinslicher Ansammlung der Über-              gilt zusätzlich zu obigen Leistungsausschlüssen folgen-
   schüsse ermitteln wir zunächst die bei Beendigung des             des:
   Vertrages im Unternehmen vorhandenen, verteilungsfä-
   higen BEWERTUNGSRESERVEN nach handelsrechtlichen                  Nicht mitversichert ist ein unmittelbar oder mittelbar ver-
   bzw. aufsichtsrechtlichen Vorgaben und nach einem ver-            ursachter Versicherungsfall durch die Teilnahme an
   ursachungsorientierten Verfahren.                                 Einsätzen mit Mandat der NATO oder UNO. Dazu gehö-
                                                                     ren auch Auslandseinsätze unter nationaler Verantwor-
   Die für die Bewertung der Kapitalanlagen zugrunde ge-             tung mit vergleichbarem Gefährdungspotential. Die Ver-
   legten Stichtage werden jedes Jahr für das darauffolgen-          wendung für humanitäre Hilfsdienste und Hilfeleistungen
   de Jahr bestimmt und im Anhang des Geschäftsberichts              ist von dieser Leistungseinschränkung nicht erfasst, so-
   veröffentlicht.                                                   fern die VERSICHERTE PERSON dabei nicht in bewaffnete
   Für die Ermittlung des auf Ihren Vertrag entfallenden An-         Unternehmungen einbezogen ist;
   teils an den verteilungsfähigen BEWERTUNGSRESERVEN           b) durch innere Unruhen, sofern die VERSICHERTE PERSON
   wird jährlich der sich aus Ihrem Vertrag ergebende Zins-        auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat.
   träger (Gesamtleistung) errechnet. Bei Beendigung Ihres
   Vertrages errechnet sich Ihr Anteil an den verteilungsfä-    c) durch VORSÄTZLICHE Ausführung oder den Versuch einer
   higen BEWERTUNGSRESERVEN aus dem Verhältnis der                 Straftat durch die VERSICHERTE PERSON. FAHRLÄSSIGE
   über die Jahre gebildeten Gesamtleistungen Ihres Ver-           und GROB FAHRLÄSSIGE Verstöße (z.B. im Straßenver-
   trages zu den Gesamtleistungen aller anspruchsberech-           kehr) sind davon nicht betroffen;
   tigten Verträge.
                                                                d) durch folgende von der VERSICHERTEN PERSON vorge-
   Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen,              nommene Handlungen
   dass die Beteiligung an den BEWERTUNGSRESERVEN ganz                   -    absichtliche Herbeiführung von Krankheit,
   oder teilweise entfällt.
                                                                         -    absichtliche Herbeiführung von Kräfteverfall,
Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung
nicht garantieren?
                                                                         -    absichtliche Selbstverletzung oder
                                                                         -    versuchte Selbsttötung.
(7) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen
    Einflüssen ab, die nicht vorhersehbar und von uns nur            Wir werden jedoch leisten, wenn uns nachgewiesen wird,
    begrenzt beeinflussbar sind. Einflussfaktoren sind insbe-        dass die VERSICHERTE PERSON diese Handlungen in ei-
    sondere die Entwicklung des Berufsunfähigkeitsrisikos,           nem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zu-
    des Kapitalmarkts und der Kosten.                                stand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen
                                                                     hat;
   Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also
   nicht garantiert werden. Sie kann auch Null Euro betra-      e) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als
   gen.                                                            VERSICHERUNGSNEHMER oder mit der der Bezugsberech-
                                                                   tigter VORSÄTZLICH die Berufsunfähigkeit der VERSICHER-
Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung?                TEN PERSON herbeigeführt haben bzw. hat;
(8) Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichen      f)   durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder
    wir jährlich in unserem Geschäftsbericht. Diesen finden          die Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden,
    Sie auf unserer Internetseite oder Sie können ihn bei uns        dass zur Abwehr der Gefährdung eine Katastrophen-
    anfordern.                                                       schutzbehörde oder vergleichbare Behörde tätig wurde;
                                                                g) unmittelbar oder mittelbar durch
§ 13 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
                                                                     -       den VORSÄTZLICHEN Einsatz von atomaren, biologi-
Ihr Versicherungsschutz beginnt mit Abschluss des Vertra-                    schen oder chemischen Waffen oder
ges. Jedoch besteht vor dem im Versicherungsschein ange-
gebenen Versicherungsbeginn kein Versicherungsschutz. Al-            -       durch den VORSÄTZLICHEN Einsatz oder das VOR-
lerdings kann unsere Leistungspflicht entfallen, wenn Sie den                SÄTZLICHE Freisetzen von radioaktiven, biologischen
Beitrag nicht rechtzeitig zahlen (siehe § 25 Absatz 2 und 3                  oder chemischen Stoffen.
und § 26).
                                                                Der Ausschluss unserer Leistungspflicht für die unter den
                                                                Punkten f) und g) genannten Großschadensereignisse im
§ 14 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz aus-         Zusammenhang mit Kernenergie oder radioaktiven, biologi-
     geschlossen?                                               schen oder chemischen Stoffen besteht nur dann, wenn

Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig
                                                                 - die Freisetzung von Strahlen in Folge von Kernenergie
                                                                     (vgl. Punkt f)) geeignet ist oder
davon, wie es zu dem Versicherungsfall gekommen ist.
                                                                 - der Einsatz oder die Freisetzung von radioaktiven, biolo-
Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versiche-              gischen oder chemischen Stoffen (vgl. Punkt g)) darauf
rungsfall verursacht ist:                                            gerichtet sind,
a) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse oder       das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Personen
   einen Bürgerkrieg während der Laufzeit des Vertrages.        zu gefährden. Die Gefährdung muss dabei zu einer nicht
   Unsere Leistungspflicht ist nicht ausgeschlossen, wenn       vorhersehbaren Veränderung des Leistungsbedarfs gegen-
   die VERSICHERTE PERSON in unmittelbarem oder mittelba-       über den technischen Berechnungsgrundlagen führen, so
   rem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen oder          dass die Erfüllbarkeit der zugesagten Versicherungsleistun-
   einem Bürgerkrieg berufsunfähig wird, denen sie wäh-         gen nicht mehr gewährleistet ist. Dies ist der Fall, wenn mehr
   rend eines Aufenthaltes außerhalb der Bundesrepublik         als 1 ‰ des Versichertenbestandes davon betroffen ist. Das
   Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv be-      Vorliegen der Voraussetzungen muss von einem unabhängi-
   teiligt war.                                                 gen Treuhänder gutachterlich bestätigt werden.


BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.                                                                            13
B 660120 (09.2025)

[Seite 14]
§ 15 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht                 unser Kündigungsrecht verzichten wir, wenn Sie uns
     und welche Folgen hat ihre Verletzung?                          nachweisen, dass die Anzeigepflichtverletzung unver-
                                                                     schuldet erfolgt ist.
Vorvertragliche Anzeigepflicht
                                                                 (9) Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir
(1) Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflich-       den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen
    tet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände,            (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versiche-
    nach denen wir in TEXTFORM gefragt haben, wahrheitsge-           rungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
    mäß und vollständig anzuzeigen.                                  gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten.
    Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Ent-       (10) Wenn wir den Vertrag kündigen, wandelt er sich mit der
    scheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem verein-            Kündigung nach Maßgabe des § 27 in einen beitrags-
    barten Inhalt zu schließen erheblich sind.                       freien Vertrag um.
    Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrer-     Vertragsanpassung
    heblichen Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertrags-
    erklärung, aber vor Vertragsannahme, in TEXTFORM stel-       (11) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir
    len.                                                             den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen
                                                                     (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versiche-
(2) Soll eine andere Person für den Fall einer Berufsunfähig-        rungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
    keit versichert werden, ist auch diese neben Ihnen – zu          gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten (siehe
    wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der              Absatz 5 und Absatz 9), werden die anderen Bedingun-
    Fragen verpflichtet.                                             gen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestand-
(3) Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheb-             teil. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver-
    lichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese              treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der lau-
    Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder ARG-             fenden Versicherungsperiode (siehe § 25 Absatz 2 Satz
    LISTIG handelt, werden Sie behandelt, als hätten Sie             3) Vertragsbestandteil. Auf unser Recht zur Vertragsan-
    selbst davon Kenntnis gehabt oder ARGLISTIG gehandelt.           passung verzichten wir, wenn Sie uns nachweisen, dass
                                                                     die Anzeigepflichtverletzung unverschuldet erfolgt ist.
Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung
                                                                 (12) Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nach-
(4) Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Voraus-           dem Sie unsere Mitteilung über die Vertragsanpassung
    setzungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht            erhalten haben, fristlos kündigen, wenn
    - vom Vertrag zurücktreten,                                      - wir im Rahmen einer Vertragsanpassung den Beitrag
    - den Vertrag kündigen,                                             um mehr als 10 % erhöhen oder

    - den Vertrag anpassen oder                                      - wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten
                                                                        Umstand ausschließen.
    - den Vertrag wegen ARGLISTIGER Täuschung anfechten
       können.                                                       Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über
                                                                     die Vertragsanpassung hinweisen.
Rücktritt
                                                                 Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte
(5) Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird,
    können wir vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht     (13) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
    besteht nicht, wenn weder eine VORSÄTZLICHE noch eine            Vertragsanpassung stehen uns nur zu, wenn wir Sie
    GROB FAHRLÄSSIGE Anzeigepflichtverletzung vorliegt.              durch gesonderte Mitteilung in TEXTFORM auf die Folgen
    Selbst wenn die Anzeigepflicht GROB FAHRLÄSSIG verletzt          einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
    wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, falls wir
                                                                 (14) Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung
    den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen
                                                                     oder zur Vertragsanpassung, wenn wir den nicht ange-
    (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versiche-
                                                                     zeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige
    rungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
                                                                     kannten.
    gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten.
                                                                 (15) Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
(6) Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungs-
                                                                     gung oder zur Vertragsanpassung nur innerhalb eines
    schutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalles
                                                                     Monats geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeit-
    zurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter folgen-
                                                                     punkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht,
    der Voraussetzung trotzdem bestehen: Die Verletzung
                                                                     die das von uns geltend gemachte Recht begründet,
    der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerhebli-
                                                                     Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müs-
    chen Umstand, der
                                                                     sen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklä-
    - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versi-        rung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich
       cherungsfalles                                                weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist
    - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer              nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
       Leistungspflicht ursächlich war.                          (16) Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlö-
    Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch auch im vorste-          schen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder
    hend genannten Fall, wenn die Anzeigepflicht ARGLISTIG           zur Vertragsanpassung. Ist der Versicherungsfall vor Ab-
    verletzt worden ist.                                             lauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch
                                                                     nach Ablauf der Frist geltend machen. Ist die Anzeige-
(7) Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird, er-            pflicht VORSÄTZLICH oder ARGLISTIG verletzt, beträgt die
    lischt der Vertrag. Die Rückzahlung der Beiträge können          Frist zehn Jahre.
    Sie nicht verlangen.
                                                                 Anfechtung
Kündigung
                                                                 (17) Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere
(8) Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die          Entscheidung zur Annahme des Vertrages durch unrich-
    Verletzung der Anzeigepflicht weder VORSÄTZLICH noch             tige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt
    GROB FAHRLÄSSIG erfolgt ist, können wir den Vertrag un-          beeinflusst worden ist. Handelt es sich um Angaben der
    ter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Auf         VERSICHERTEN PERSON, können wir Ihnen gegenüber die


BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.                                                                        14
B 660120 (09.2025)

[Seite 15]
    Anfechtung erklären, auch wenn Sie von der Verletzung        § 16 Was gilt bei einer Gefahrerhöhung nach Vertrags-
    der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis hat-           schluss?
    ten. Absatz 7 gilt entsprechend.
                                                                 Nach Vertragsschluss (also dem Zugang unserer Annahme-
Leistungserweiterung / Wiederherstellung der Versiche-           erklärung bei Ihnen) verzichten wir auf die Anwendung der
rung                                                             §§ 23 bis 26 VVG. Das heißt, dass Sie uns nach Vertrags-
                                                                 schluss gefahrerhöhende Umstände (z.B. die Aufnahme des
(18) Die Absätze 1 bis 17 gelten entsprechend, wenn der          Rauchens oder einer neuen Freizeitaktivität) nicht mitteilen
    Versicherungsschutz nachträglich erweitert oder wieder-      müssen.
    hergestellt wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung
    vorgenommen wird. Die Fristen nach Absatz 16 beginnen
    mit der Änderung oder Wiederherstellung des Vertrages        § 17 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung bei Be-
    bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten Teils           rufsunfähigkeit oder im Wege eines vereinfachten
    neu.                                                              Anerkenntnisses bei speziellen Einschränkungen
                                                                      verlangt wird?
Erklärungsempfänger
                                                                 (1) Wird eine Leistung wegen Berufsunfähigkeit aus dem
(19) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Ver-            Vertrag beansprucht, müssen uns UNVERZÜGLICH und auf
    tragsanpassung sowie zur Anfechtung üben wir durch ei-           Kosten des Ansprucherhebenden folgende Auskünfte,
    ne schriftliche Erklärung aus, die wir Ihnen gegenüber
                                                                     die zur Feststellung unserer Leistungspflicht erforderlich
    abgeben. Sofern Sie uns keine andere Person als Be-              sind, gegeben und Nachweise sowie die Auskunft nach
    vollmächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem Tod ein            § 30 vorgelegt werden:
    Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese Erklärung
    entgegenzunehmen. Ist kein Bezugsberechtigter vorhan-            a) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Be-
    den oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden,               rufsunfähigkeit;
    können wir den Inhaber des Versicherungsscheins als
    bevollmächtigt ansehen, die Erklärung entgegenzuneh-             b) ausführliche Berichte der Ärzte und anderer Heilbe-
    men.                                                                handler, die die VERSICHERTE PERSON gegenwärtig
                                                                        behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben,
Anzeigepflicht bei Wechsel in eine selbständige Berufs-                 über
unfähigkeits-Versicherung für Berufs- und Zeitsoldaten
                                                                          - die Ursache des Leidens,
(20) Die Absätze 1 bis 19 finden entsprechend auch auf die                - den Beginn des Leidens,
    Verträge Anwendung, die im Zusammenhang mit dem
    Wechsel dieser selbständigen Berufsunfähigkeits-                      - die Art des Leidens,
    Versicherung in eine selbständige Berufsunfähigkeits-                 - den Verlauf des Leidens und
    Versicherung für Berufs- und Zeitsoldaten zustande ge-
    kommen sind. Die bei Abschluss der zugrundeliegenden
                                                                          - die voraussichtliche Dauer des Leidens sowie
    Berufsunfähigkeits-Versicherung nach § 34 Absatz 1                    - über den Grad der Berufsunfähigkeit oder
    Satz 2 durchgeführte Gesundheitsprüfung bildet die                    - über Art und Umfang der Pflegebedürftigkeit;
    Grundlage für die Schließung der selbständigen Berufs-
    unfähigkeits-Versicherung und der durch Ausübung der             c) eine Beschreibung des zuletzt ausgeübten Berufs
    Soldaten-Wechseloption nach § 34 Absatz 1 zustande                  der VERSICHERTEN PERSON, deren Stellung und Tä-
    gekommene          selbständige        Berufsunfähigkeits-          tigkeit vor und im Zeitpunkt des Eintritts der Berufs-
    Versicherung für Berufs- und Zeitsoldaten. Wir verzichten           unfähigkeit sowie über danach eingetretenen Verän-
    bei Abschluss der selbständigen Berufsunfähigkeits-                 derungen;
    Versicherung für Berufs- und Zeitsoldaten auf eine er-
                                                                     d) bei Selbstständigen zudem Kopien der Gewerbean-
    neute Gesundheitsprüfung im Vertrauen darauf, dass Sie
                                                                        meldung und Auskünfte über die Anzahl und die Auf-
    uns bei Schließung der zugrundeliegenden Berufsunfä-
                                                                        gaben der im Betrieb beschäftigten Mitarbeitenden;
    higkeits-Versicherung alle bekannten Umstände, die für
    die Übernahme der Gefahr erheblich sind, vollständig             e) bei Berufsunfähigkeit gemäß § 2 Absatz 5 (Beam-
    und richtig angezeigt haben. Sollte sich Ihr Gesundheits-           tenklausel) zusätzlich die Verfügungen und die Ur-
    zustand nach Schließung der zugrundeliegenden Berufs-               kunde über die Entlassung bzw. die Versetzung in
    unfähigkeits-Versicherung verschlechtert haben, müssen              den Ruhestand in Fotokopie sowie Fotokopien des
    Sie uns dies daher nicht anzeigen.                                  ärztlichen Gutachtens bzw. des Gesundheitszeugnis-
                                                                        ses, auf dessen Feststellung die vorzeitige Entlas-
    Stellen wir nach Ausübung der Soldaten-Wechseloption
                                                                        sung oder Zurruhesetzung wegen allgemeiner
    bei    der     zugrundeliegenden     Berufsunfähigkeits-
                                                                        Dienstunfähigkeit beruht. Der Arztbericht muss in
    Versicherung eine Anzeigepflichtverletzung fest, die uns
                                                                        diesem Fall keine Angabe über den Grad der Berufs-
    bei Fortbestehen des Vertrages berechtigen würde, von
    diesem Vertrag zurückzutreten, ihn zu kündigen, anzu-               unfähigkeit enthalten.
    fechten oder eine Vertragsanpassung durchzuführen, teilt         f)   bei    Berufsunfähigkeit    gemäß      § 10   (Teil-
    die durch Ausübung der Soldaten-Wechseloption zu-                     Dienstunfähigkeit) zusätzlich die Verfügungen zur
    stande gekommene selbständige Berufsunfähigkeits-                     Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit sowie
    Versicherung für Berufs- und Zeitsoldaten das rechtliche              Fotokopien des ärztlichen Gutachtens bzw. des Ge-
    Schicksal der zugrunde liegenden Berufsunfähigkeits-                  sundheitszeugnisses, auf dessen Feststellung die
    Versicherung. Würde unsere Leistungspflicht aus der zu-               begrenzte Dienstfähigkeit beruht sowie den Bescheid
    grunde liegenden Berufsunfähigkeits-Versicherung bei                  über die veränderte Arbeitszeit.
    Ausübung der uns aufgrund der Anzeigepflichtverletzung
    zustehenden Rechte entfallen oder würde eine Ver-                g) bei Berufsunfähigkeit gemäß § 11 (Dienstanfän-
    tragsanpassung durchgeführt werden können, stehen                   gerbonus) zusätzlich die Fotokopie der Ernen-
    uns die entsprechenden Rechte auch in Bezug auf die                 nungsurkunde zum Beamten auf Widerruf und – so-
    durch Ausübung der Soldaten-Wechseloption geschlos-                 fern bei Beantragung des Leistung bereits erfolgt -
    sene selbständige Berufsunfähigkeits-Versicherung für               die Ernennungsurkunde zum Beamten auf Probe
    Berufs- und Zeitsoldaten zu.                                        bzw. zum Beamten auf Lebenszeit.
                                                                     h) bei Studenten sind eine gültige Immatrikulationsbe-
                                                                        scheinigung sowie geeignete Nachweise (z.B. Stu-
                                                                        dienbuch), dass die Voraussetzungen gemäß § 2 Ab-


BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.                                                                         15
B 660120 (09.2025)

[Seite 16]
         satz 11 erfüllt sind, vorzulegen. Erfolgreiche Studien-   (4) Die VERSICHERTE PERSON ist dazu verpflichtet, geeignete
         abschlüsse sind durch entsprechende Zeugnisse zu              Hilfsmittel (z. B. Sehhilfe, Prothese) zu verwenden und
         belegen;                                                      zumutbare Heilbehandlungen vorzunehmen, die eine
                                                                       wesentliche Besserung ihrer gesundheitlichen Beein-
    i)   bei Vorliegen eines Tätigkeitsverbots die behördliche         trächtigung erwarten lassen. Zumutbar sind Heilbehand-
         Verfügung im Original oder in amtlich beglaubigter            lungen, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmer-
         Form;                                                         zen verbunden sind. Heilbehandlungen, die mit einem
    j)   Angaben über Einkommen aus beruflicher Tätigkeit.             operativen Eingriff verbunden sind, sehen wir in diesem
         Hierzu zählen auch Nachweise über die wirtschaftli-           Zusammenhang als nicht zumutbar an.
         chen und finanziellen Verhältnisse und ihre Verände-      (5) Wird eine Leistung im Wege eines vereinfachten An-
         rungen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertra-              erkenntnisses bei speziellen Einschränkungen aus
         ges sowie bei Eintritt des Versicherungsfalls;                dem Vertrag beansprucht, müssen uns UNVERZÜGLICH
    k) bei Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit zu-           und auf Kosten des Ansprucherhebenden folgende Aus-
       sätzlich eine Bescheinigung der Person oder der Ein-            künfte, die zur Feststellung unserer Leistungspflicht er-
       richtung, die mit der Pflege betraut ist, über Art und          forderlich sind, gegeben und Nachweise vorgelegt wer-
       Umfang der Pflege;                                              den:

    l)   eine Aufstellung
                                                                      - ausführliche fachärztliche Befunde über die Untersu-
                                                                          chungsergebnisse (z.B. Histologie) und die Diagnose-
         - der Ärzte, anderer Heilbehandler, Krankenhäuser,               stellung der gemäß § 4 Absatz 1 versicherten speziel-
           Krankenanstalten, Pflegeeinrichtungen oder Pfle-               len Einschränkungen sowie
           gepersonen, bei denen die VERSICHERTE PERSON in
           Behandlung war, ist oder – sofern bekannt – sein
                                                                      - ausführliche Berichte der Fachärzte, die die VERSI-
                                                                          CHERTE PERSON wegen des Eintritts von speziellen
           wird,
                                                                          Einschränkungen gegenwärtig behandeln bzw. be-
         - der Versicherungsgesellschaften, Sozialversiche-               handelt oder untersucht haben, über Ursache, Beginn,
           rungsträger oder sonstiger Versorgungsträger, bei              Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer der versicher-
           denen die VERSICHERTE PERSON ebenfalls Leistun-                ten speziellen Einschränkungen.
           gen wegen Berufsunfähigkeit geltend machen
           könnte,                                                 (6) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhe-
                                                                       bungen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des
         - über den derzeitigen Arbeitgeber und frühere Ar-            Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungs-
           beitgeber der VERSICHERTEN PERSON.                          pflicht notwendig sind. Wenn Sie eine der in Absatz 1 bis
(2) Zur Feststellung unserer Leistungspflicht können wir wei-          5 genannten Pflichten nicht erfüllen, kann dies zur Folge
    tere erforderliche Auskünfte und Unterlagen von Kran-              haben, dass wir nicht feststellen können, ob oder in wel-
    kenhäusern sowie sonstigen Krankenanstalten, bei de-               chem Umfang wir leistungspflichtig sind. Eine Pflichtver-
    nen die VERSICHERTE PERSON in Behandlung war oder                  letzung kann somit dazu führen, dass unsere Leistung
    sein wird, sowie notwendige Nachweise – auch über                  nicht fällig wird.
    wirtschaftliche Verhältnisse und ihre Veränderungen –          (7) Für eine Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Ab-
    verlangen. Außerdem dürfen wir erforderliche Auskünfte             satz 1 bis 5 gilt § 22.
    und Unterlagen von Personenversicherern, Berufsgenos-
    senschaften, gesetzlichen Krankenkassen sowie von den          (8) Bei Überweisungen von Leistungen in Länder außerhalb
    Arbeitgebern der VERSICHERTEN PERSON sowie von Be-                 des Europäischen Wirtschaftsraums trägt die empfangs-
    hörden anfordern, soweit wir dazu befugt sind. Auf unse-           berechtigte Person die damit verbundene Gefahr.
    re Kosten können wir ärztliche Untersuchungen durch
    von uns beauftrage Ärzte oder andere Heilbehandler in
    Auftrag geben.                                                 § 18 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung bei Ar-
                                                                        beitsunfähigkeit verlangt wird?
    Hat die VERSICHERTE PERSON bei Abgabe der Vertrags-
    erklärung oder im Rahmen der Leistungsprüfung hierzu           (1) Wird bei Einschluss der Option AU-Schutz eine Leis-
    ihre generelle Einwilligung erteilt, werden wir sie vor der        tung bei Arbeitsunfähigkeit aus dem Vertrag bean-
    Erhebung einer solchen Auskunft informieren. Die VERSI-            sprucht, müssen uns UNVERZÜGLICH die folgenden Unter-
    CHERTE PERSON kann der Erhebung widersprechen oder                 lagen sowie die Auskunft nach § 30 vorgelegt werden:
    jederzeit verlangen, dass diese Erhebung von Daten nur            a) für Personen, für die ein gesetzlicher Anspruch auf
    erfolgt, wenn sie jeweils in die einzelne Erhebung einge-            Entgeltfortzahlung, ein Anspruch auf Krankentage-
    willigt hat. Die VERSICHERTE PERSON kann die erforderli-             geld oder eine Anzeigepflicht der Arbeitsunfähigkeit
    chen Auskünfte und Aufklärungen auch selbst beschaf-                 gegenüber der Agentur für Arbeit besteht, Arbeitsun-
    fen.                                                                 fähigkeitsbescheinigungen entsprechend der in
    Erhalten wir die zur Feststellung unserer Leistungspflicht           Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen
    notwendigen Auskünfte und Unterlagen nicht, kann dies                und Richtlinien der Krankenkassen;
    dazu führen, dass die Erhebungen nicht abgeschlossen              b) für andere Personen (wie z.B. Selbstständige ohne
    werden können und die Versicherungsleistung nicht fällig             gesetzlichen Krankengeldanspruch oder Beamte)
    wird, d.h. wir auch keine Leistungen zahlen müssen.                  entsprechende privatärztliche Berichte, wie etwa Be-
(3) Hält sich die VERSICHERTE PERSON im Ausland auf, kön-                scheinigungen zur Beantragung von Krankentage-
    nen wir verlangen, dass die erforderlichen ärztlichen Un-            geld oder Dienstunfähigkeitsbescheinigungen;
    tersuchungen in der Bundesrepublik Deutschland durch-             c) für nicht erwerbstätige Personen (wie z. B. Haus-
    geführt werden. In diesem Fall übernehmen wir alle übli-             frauen/Hausmänner oder Studenten) entsprechende
    chen Kosten, die im Zusammenhang mit diesen Untersu-                 vergleichbare ärztliche Bescheinigungen;
    chungen stehen (z.B. Reise- und Unterbringungskosten).
    Unter den üblichen Reise- und Unterbringungskosten                d) soweit vorliegend, amts- oder betriebsärztliche Be-
    verstehen wir – falls erforderlich - die Anreisekosten für           scheinigungen sowie Gutachten des Medizinischen
    eine Bahnfahrt 2. Klasse oder einen Flug in der economy              Dienstes der Krankenkasse (MDK) oder der Agentur
    class sowie Unterbringung in einem Mittelklassehotel (3              für Arbeit sowie Gesundheitszeugnisse.
    Sterne).
                                                                   (2) Die Bescheinigungen nach Absatz 1 müssen von einem
                                                                       zugelassenen und praktizierenden Arzt ausgestellt wor-


BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.                                                                         16
B 660120 (09.2025)

[Seite 17]
    den sein. Der Arzt darf nicht zugleich VERSICHERUNGS-         bzw. die VERSICHERTE PERSON auf Wunsch kostenfrei bei
    NEHMER oder VERSICHERTE PERSON sein bzw. in einem             Fragen:
    Verwandtschaftsverhältnis zu diesen stehen.                   -   zur Beantragung von Versicherungsleistungen;
(3) Pro Leistungsfall ist mindestens eine Bescheinigung           -   zum Verfahren der Leistungsprüfung;
    nach Absatz 1 über die Arbeitsunfähigkeit von einem
    Facharzt der entsprechenden Fachrichtung auszustellen.
                                                                  -   zur Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufsun-
                                                                      fähigkeit gemäß § 2, bei speziellen Einschränkungen
    Sämtliche Bescheinigungen müssen Angaben zu Beginn                gemäß § 4 oder bei Einschluss der Option AU-Schutz
    und voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie           bei Arbeitsunfähigkeit gemäß § 7;
    zu der bzw. den zugrundeliegenden Diagnosen ent-              -   zur Beschreibung der zuletzt ausgeübten beruflichen Tä-
    sprechend den aktuellen in Deutschland gültigen Bestim-           tigkeit der VERSICHERTEN PERSON und den eingetretenen
    mungen und Richtlinien der Krankenkassen (Diagnose-               Veränderungen;
    schlüssel nach der jeweils geltenden internationalen
    Klassifikation – ICD-10) enthalten.                           -   zum Umfang der Versicherungsleistungen.

(4) Abschluss- und/oder Entlassungsberichte über eine An-         Die zur Feststellung unserer Leistungspflicht erforderlichen
    schlussheilbehandlung bzw. eine medizinische Rehabili-        Auskünfte (siehe § 17 und 18) können wir auf Wunsch der
    tation auf Kosten der gesetzlichen Sozialversicherung         VERSICHERTEN PERSON auch im Rahmen eines persönlichen
    gelten – sofern dort eine Arbeitsunfähigkeit bestätigt wird   Gesprächs aufnehmen. Gerne können Sie uns hierzu anru-
    – ebenfalls als Nachweis für das Vorliegen bzw. Fortbe-       fen. Alle erforderlichen Formulare und Informationen um
    stehen einer Arbeitsunfähigkeit bis zur Beendigung die-       Leistungen zu beantragen, erhalten Sie direkt von uns oder
    ser Heilbehandlung.                                           dem von uns beauftragten Dienstleister.

(5) Die Kosten für die in Absatz 1 bis 4 erforderlichen Nach-     Wir unterstützen Sie im gleichen Umfang, wenn wir Ihnen
    weise hat der Ansprucherhebende zu tragen.                    zunächst befristet die vereinbarten Leistungen zahlen konn-
                                                                  ten und Sie auch über diesen Zeitraum hinaus Leistungen
(6) Zur Feststellung unserer Leistungspflicht sind wir berech-    beantragen.
    tigt, weitere Auskünfte und Unterlagen von Krankenhäu-
    sern sowie sonstigen Krankenanstalten, bei denen die
    VERSICHERTE PERSON in Behandlung war oder sein wird,          § 20 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leis-
    sowie notwendige Nachweise – auch über wirtschaftliche             tungspflicht ab?
    Verhältnisse und ihre Veränderungen – zu verlangen.
                                                                  (1) Nach Prüfung der uns eingereichten sowie der von uns
    Außerdem dürfen wir Auskünfte und Unterlagen von Per-
                                                                      angeforderten Unterlagen erklären wir in TEXTFORM, ob
    sonenversicherern, Berufsgenossenschaften, gesetzli-
                                                                      und für welchen Zeitraum wir eine Leistungspflicht aner-
    chen Krankenkassen sowie von den Arbeitgebern der
                                                                      kennen.
    VERSICHERTEN PERSON sowie von Behörden anfordern.
    Auf unsere Kosten können wir ärztliche Untersuchungen         (2) Wir können unsere Leistungspflicht bei Berufsunfähigkeit
    durch von uns beauftrage Ärzte oder andere Heilbehand-            einmalig zeitlich befristet für einen Zeitraum bis zu 12
    ler in Auftrag geben.                                             Monaten anerkennen, wenn hierfür ein sachlicher Grund
                                                                      besteht. Diesen werden wir Ihnen mitteilen. Bis zum Ab-
    Hat die VERSICHERTE PERSON bei Abgabe der Vertrags-
                                                                      lauf der Frist ist dieses Anerkenntnis für uns bindend; ei-
    erklärung oder im Rahmen der Leistungsprüfung hierzu
                                                                      ne Nachprüfung ist während der Befristung ausgeschlos-
    ihre Einwilligung erteilt, werden wir sie vor der Erhebung
                                                                      sen.
    einer solchen Auskunft informieren. Die VERSICHERTE
    PERSON kann der Erhebung widersprechen oder jederzeit         (3) Grundsätzlich erfolgt die Anerkenntnis unserer Leis-
    verlangen, dass diese Erhebung von Daten nur erfolgt,             tungspflicht bei Berufsunfähigkeit ohne zeitliche Befris-
    wenn sie jeweils in die einzelne Erhebung eingewilligt            tung. Eine Befristung unserer Leistungspflicht bei Berufs-
    hat. Die VERSICHERTE PERSON kann die erforderlichen               unfähigkeit werden wir nur in begründeten Einzelfällen
    Auskünfte und Aufklärungen auch selbst beschaffen.                vornehmen, beispielsweise wenn nicht geklärt ist, ob die
                                                                      VERSICHERTE PERSON eine andere Tätigkeit im Sinne von
    Erhalten wir die zur Feststellung unserer Leistungspflicht
                                                                      § 2 Absatz 1 ausübt, wenn noch ergänzende Untersu-
    notwendigen Auskünfte und Unterlagen nicht, kann dies
                                                                      chungen oder Begutachtungen erforderlich sind oder aus
    dazu führen, dass die Erhebungen nicht abgeschlossen
                                                                      medizinischen, beruflichen bzw. betrieblichen Gründen
    werden können und die Versicherungsleistung nicht fällig
                                                                      (z.B. ausstehender Abschluss einer medizinischen Be-
    wird, d.h. wir auch keine Leistungen erbringen müssen.            handlung oder einer Rehabilitationsmaßnahme, Ab-
(7) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhe-            schluss einer Einarbeitung oder Fortbildung, Möglichkeit
    bungen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des              der Umorganisation bei Selbstständigen) ein Ende der
    Versicherungsfalls und unserer Leistungspflicht notwen-           Berufsunfähigkeit zum Ablauf der Befristung zu erwarten
    dig sind. Wenn Sie eine der in Absatz 1 bis 6 genannten           ist.
    Pflichten nicht erfüllen, kann dies zur Folge haben, dass
                                                                      Bis zum Ablauf der Frist ist das zeitlich befristete Aner-
    wir nicht feststellen können, ob oder in welchem Umfang
                                                                      kenntnis für uns bindend. Wir führen innerhalb dieses
    wir leistungspflichtig sind. Eine Pflichtverletzung kann
                                                                      Zeitraums keine Nachprüfung der Berufsunfähigkeit
    somit dazu führen, dass unsere Leistung nicht fällig wird.
                                                                      durch. Nach Ablauf der Befristung teilen wir dem VERSI-
(8) Für eine Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Ab-             CHERUNGSNEHMER bzw. der VERSICHERTEN PERSON un-
    satz 1 bis 6 gilt § 22.                                           aufgefordert in TEXTFORM mit, welche Auskünfte und
                                                                      Nachweise erforderlich sind, um prüfen zu können, ob
(9) Bei Überweisungen von Leistungen in Länder außerhalb              ein weiterer Leistungsanspruch besteht. Ein neuer Leis-
    des Europäischen Wirtschaftsraums trägt die empfangs-             tungsantrag muss nicht geltend gemacht werden.
    berechtigte Person die damit verbundene Gefahr.
                                                                  (4) Während der Prüfung Ihres Anspruchs auf Leistung aus
                                                                      der Berufsunfähigkeits-Versicherung werden wir Sie je-
§ 19 Wie unterstützen wir Sie, wenn Leistungen aus die-               weils innerhalb von drei Wochen nach Eingang von Un-
     sem Vertrag verlangt werden?                                     terlagen gemäß § 17 über erforderliche weitere Prü-
                                                                      fungsschritte bzw. fehlende Unterlagen informieren. Lie-
Werden Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Versicherung             gen uns alle für unsere Leistungsentscheidung erforderli-
beansprucht, unterstützen wir den VERSICHERUNGSNEHMER                 chen Unterlagen gemäß § 17 vor, so entscheiden wir bei


BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.                                                                          17
B 660120 (09.2025)

[Seite 18]
    Berufsunfähigkeit innerhalb von zehn Arbeitstagen, bei         (8) Bei Berufsunfähigkeit wegen begrenzter Dienstfähigkeit
    Vorliegen von speziellen Einschränkungen innerhalb von             gemäß § 10 Absatz 1 müssen Sie uns UNVERZÜGLICH in
    fünf Arbeitstagen über unsere Leistungspflicht. Solange            Textform mitteilen, wenn sich der Prozentsatz der Ar-
    noch Unterlagen fehlen, informieren wir Sie spätestens             beitszeitverkürzung ändert.
    alle vier Wochen über den Sachstand der Leistungsprü-
    fung.                                                          Leistungsfreiheit

(5) Der Anspruch auf die Leistungen muss innerhalb der             (9) Wir sind leistungsfrei, wenn wir feststellen, dass die in
    Verjährungsfrist von drei Jahren gerichtlich geltend ge-           § 1, § 2, § 11 Absatz 4 und § 10 genannten Vorausset-
    macht werden, um den Eintritt der Verjährung zu vermei-            zungen der Leistungspflicht entfallen sind und wir Ihnen
    den. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in              diese Veränderung in TEXTFORM darlegen. Unsere Leis-
    dem der Anspruch auf die Leistungen entstanden ist und             tungen können wir mit Ablauf des dritten Monats nach
    Sie von den Umständen, die den Anspruch begründen,                 Zugang unserer Erklärung bei Ihnen einstellen. Ab die-
    Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen           sem Zeitpunkt müssen Sie auch die Beiträge wieder zah-
    mussten.                                                           len.
                                                                   (10) Liegt Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit vor
§ 21 Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit?               und ist der Umfang der Pflegebedürftigkeit unter das
                                                                       Ausmaß von einem Pflegepunkt gesunken, stellen wir
Nachprüfung                                                            unsere Leistungen ein. Unsere Leistungen können wir
                                                                       mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang unserer Er-
(1) Wenn wir unsere Leistungspflicht unbefristet anerkannt             klärung bei Ihnen einstellen. Ab diesem Zeitpunkt müs-
    haben oder sie gerichtlich festgestellt worden ist, sind wir       sen Sie auch die Beiträge wieder zahlen.
    berechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit oder
    das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit und das Fortleben
    der VERSICHERTEN PERSON nachzuprüfen. Dabei können             § 22 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflich-
    wir erneut prüfen, ob die VERSICHERTE PERSON eine an-               ten?
    dere Tätigkeit im Sinne von § 2 ausübt, wobei neu er-
    worbene berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu be-           Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 17, § 18 und § 21 von
    rücksichtigen sind.                                            Ihnen, der VERSICHERTEN PERSON oder dem Ansprucherhe-
                                                                   benden VORSÄTZLICH nicht erfüllt wird, leisten wir nicht. Bei
    Bei Einschluss der Option Prestige-Schutz verzichten           GROB FAHRLÄSSIGER Verletzung einer Mitwirkungspflicht sind
    wir unter bestimmten Voraussetzungen bei der Nachprü-          wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des
    fung auf die KONKRETE VERWEISUNG (siehe § 9 Absatz 1).         Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides
                                                                   gilt nur, wenn wir durch gesonderte Mitteilung in TEXTFORM
(2) Beamte, die aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses           auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben.
    wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ru-
    hestand versetzt worden sind und Leistungen auf der            Weisen Sie nach, dass die Mitwirkungspflicht nicht GROB
    Grundlage von § 2 Absatz 5 erhalten, erhalten die versi-       FAHRLÄSSIG verletzt worden ist, bleibt unsere Leistungspflicht
    cherte Leistung aufgrund von Berufsunfähigkeit solange         bestehen.
    die Versorgungsbezüge fortlaufend gezahlt werden.
                                                                   Die Ansprüche bleiben auch bestehen, soweit Sie uns nach-
(3) Bei Beamten, die aufgrund eines amtsärztlichen Zeug-           weisen, dass die Verletzung ohne Einfluss auf die Feststel-
    nisses wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit vorzeitig ent-      lung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ist. Das gilt
    lassen worden sind und Leistungen auf der Grundlage            nicht, wenn die Mitwirkungspflicht ARGLISTIG verletzt wird.
    von § 2 Absatz 5 erhalten, sind wir berechtigt zu prüfen,
    ob die VERSICHERTE PERSON eine andere Tätigkeit im             Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab
    Sinne von § 2 ausübt, wobei neu erworbene berufliche           Beginn des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedin-
    Kenntnisse und Fähigkeiten zu berücksichtigen sind.            gungen zur Leistung verpflichtet.

(4) Beamte, die eine anteilige Berufsunfähigkeitsrente auf-
    grund von begrenzter Dienstfähigkeit erhalten, erhalten        § 23 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
    die versicherte Leistung aufgrund begrenzter Dienstfä-         (1) Wir können Ihnen den Versicherungsschein in TEXTFORM
    higkeit solange die Voraussetzungen gemäß § 10 Ab-                 übermitteln. Stellen wir diesen als Dokument in Papier-
    satz 2 vorliegen.                                                  form aus, dann liegt eine Urkunde vor. Sie können die
(5) Die in Absatz 2 bis 4 stehenden Regelungen zur Nach-               Ausstellung als Urkunde verlangen.
    prüfung von Beamten gelten für Richter entsprechend.           (2) Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt an-
(6) Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche                 sehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen,
    Auskünfte anfordern und einmal jährlich verlangen, dass            insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir
    sich die VERSICHERTE PERSON durch von uns beauftragte              können aber verlangen, dass uns der Inhaber der Urkun-
    Ärzte umfassend untersuchen lässt. Hierbei anfallende              de seine Berechtigung nachweist.
    Kosten sind von uns zu tragen. Die Bestimmungen des
    § 17 Absatz 2 bis 4 gelten entsprechend.
                                                                   § 24 Wer erhält die Leistung?
Mitteilungspflicht
                                                                   (1) Als unser VERSICHERUNGSNEHMER können Sie bestim-
(7) Sie müssen uns UNVERZÜGLICH in TEXTFORM mitteilen,                 men, wer die Leistung erhält. Gegebenenfalls bedarf es
    wenn eine berufliche Tätigkeit wieder aufgenommen wird             hierzu zusätzlich einer Zustimmung Dritter. Wenn sie
    bzw. sich die Art oder der Umfang der Tätigkeit ändert.            keine Bestimmungen treffen, leisten wir an Sie als un-
                                                                       seren VERSICHERUNGSNEHMER.
    War die VERSICHERTE PERSON bei Eintritt der Berufsunfä-
    higkeit weder Schüler, Student, Hausfrau bzw. Haus-            Bezugsberechtigung
    mann, Beamter, Richter, Soldat noch Freiwillig Wehr-
                                                                   (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine an-
    dienstleistender und ist die Option Prestige-Schutz ein-
                                                                       dere Person benennen, die die Leistung erhalten soll
    geschlossen, müssen Sie uns UNVERZÜGLICH in
                                                                       (Bezugsberechtigter).
    TEXTFORM mitteilen, wenn Sie Ihre bei Eintritt der Berufs-
    unfähigkeit ausgeübte berufliche Tätigkeit wieder auf-             Als Bezugsberechtigten können Sie aus steuerlichen
    nehmen.                                                            Gründen nur die VERSICHERTE PERSON oder DAUERHAFT


BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.                                                                          18
B 660120 (09.2025)

[Seite 19]
   (NAHE) ANGEHÖRIGE der VERSICHERTEN PERSON im Sinne               (2) Den ersten Beitrag müssen Sie UNVERZÜGLICH nach Ab-
   von § 4 Absatz 1 Nr. 5 Buchstabe b) Versicherungsteu-                schluss des Vertrages zahlen, jedoch nicht vor dem mit
   ergesetz (VersStG) in der jeweils gültigen Fassung be-               Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angegebe-
   nennen.                                                              nen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folge-
                                                                        beiträge) werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Ver-
   DAUERHAFT (NAHE) ANGEHÖRIGE sind nach derzeitiger                    sicherungsperiode fällig. Die Versicherungsperiode um-
   Rechtslage (Stand 01/2022) insbesondere:                             fasst bei Jahreszahlung ein Jahr, ansonsten entspre-
   - Kinder und Adoptivkinder,                                          chend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr
                                                                        bzw. ein halbes Jahr.
   - der Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner im
       Sinne des LPartG,                                            (3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis
   - Verwandte und Verschwägerte gerader Linie (Eltern,                 zum Fälligkeitstag (Absatz 2) alles getan haben, damit
       Großeltern, Enkel, Urgroßeltern, Urenkel),                       der Beitrag bei uns eingeht. Wenn die Einziehung des
                                                                        Beitrags von einem Konto vereinbart wurde, gilt die Zah-
   - Geschwister und Kinder der Geschwister (Nichten und                lung in folgendem Fall als rechtzeitig:
       Neffen),
   - Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner im Sinne                 - Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen wer-
                                                                           den und
       des LPartG der Geschwister sowie Geschwister der
       Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner im Sin-               - Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht wider-
       ne des LPartG (Schwägerinnen und Schwager),                         sprochen.
   - Geschwister der Eltern (Tanten und Onkel);                         Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden
   - sonstige in gerader Linie mit dem Ehegatten oder ein-              nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzei-
                                                                        tig, wenn sie UNVERZÜGLICH nach unserer Zahlungsauf-
       getragenen Lebenspartner im Sinne des LPartG ver-
       wandte Person (Schwiegereltern, Schwiegertöchter,                forderung erfolgt. Haben Sie zu vertreten, dass der Bei-
       Schwiegersöhne).                                                 trag wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir
                                                                        berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des LAST-
   Nicht als Bezugsberechtige benennen können Sie hinge-                SCHRIFTVERFAHRENs zu verlangen.
   gen Pflegeeltern, Pflegekinder und Pflegekinder des
   Ehegatten oder Lebenspartner, Stiefeltern, Stiefkinder,          (4) Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten
   Verlobte und Partner einer eheähnlichen oder lebens-                 zahlen.
   partnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, da sich deren              (5) Für eine Stundung der Beiträge ist eine schriftliche Ver-
   Angehörigenstatus während der Vertragsdauer ändern                   einbarung mit uns erforderlich.
   kann und es sich somit nicht um DAUERHAFT (NAHE) AN-
   GEHÖRIGE handelt.                                                (6) Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir etwaige Beitrags-
                                                                        rückstände verrechnen.
   Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, er-
   wirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung
   erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Deshalb            § 26 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht recht-
   können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des Versi-                zeitig zahlen?
   cherungsfalls jederzeit widerrufen. Wenn wir Renten zah-
   len, tritt mit jeder Fälligkeit einer Rente ein eigener Versi-   Erster Beitrag
   cherungsfall ein.                                                (1) Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen,
   Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsbe-                können wir - solange die Zahlung nicht erfolgt ist - vom
   rechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die                Vertrag zurücktreten. In diesem Fall können wir von
   Leistung erhält. Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen                Ihnen die Kosten für ärztliche Untersuchungen im Rah-
   ist, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung                 men einer Gesundheitsprüfung verlangen. Wir sind nicht
   des unwiderruflich Bezugsberechtigten geändert werden.               zum Rücktritt berechtigt, wenn uns nachgewiesen wird,
                                                                        dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten
Abtretung und Verpfändung                                               haben.
(3) Ansprüche auf Rentenleistungen aus diesem Vertrag               (2) Zusätzlich können wir eine Pauschale in Höhe von 10 %
    können Sie nicht abtreten oder verpfänden. Soweit dar-              der Beiträge des ersten Versicherungsjahres für die Be-
    über hinaus eine Abtretung oder Verpfändung rechtlich               arbeitung Ihres Vertrages erheben. Wir haben uns bei
    möglich ist, gelten die Ausführungen in Absatz 4.                   der Bemessung der Pauschale an dem bei uns durch-
                                                                        schnittlich entstehenden Aufwand orientiert. Sofern Sie
Anzeige                                                                 uns nachweisen, dass die der Bemessung zugrunde lie-
(4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts                  genden Annahmen in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht
    (Absatz 2) sowie die Abtretung und die Verpfändung                  zutreffen, entfällt die Pauschale. Sofern Sie uns nach-
    (Absatz 3) sind uns gegenüber nur und erst dann wirk-               weisen, dass die Pauschale der Höhe nach wesentlich
    sam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in TEXT-              niedriger zu beziffern ist, wird sie entsprechend herabge-
    FORM angezeigt worden sind. Der bisher Berechtigte sind             setzt.
    im Regelfall Sie als unser VERSICHERUNGSNEHMER. Es              (3) Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles
    können aber auch andere Personen sein, sofern Sie be-               noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflich-
    reits zuvor Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsbe-            tet. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mittei-
    rechtigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben.                lung in TEXTFORM oder durch einen auffälligen Hinweis
   Bei der Einräumung oder Änderung eines Bezugsrechts                  im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerk-
   sind Sie verpflichtet, uns den Angehörigenstatus gemäß               sam gemacht haben. Unsere Leistungspflicht bleibt je-
   Absatz 2 zwischen dem Bezugsberechtigten und der                     doch bestehen, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie das
   VERSICHERTEN PERSON in TEXTFORM mitzuteilen.                         Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten haben.
                                                                    Folgebeitrag
§ 25 Was müssen Sie bei Beitragszahlungen beachten?                 (4) Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können
(1) Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Ver-               wir Ihnen auf Ihre Kosten in TEXTFORM eine Zahlungsfrist
    einbarung monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich           setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen
    zahlen (laufende Beitragszahlung).                                  betragen.


BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.                                                                           19
B 660120 (09.2025)

[Seite 20]
(5) Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetz-        dem Ausgleich der bisher durch die Überschussbeteili-
    ten Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der   gung gewährten Beitragsreduzierung.
    Versicherungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Ver-
    sicherungsfalles noch mit der Zahlung in Verzug befin-          Bei Ihrem Vertrag handelt es sich um ein langfristig kal-
    den. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Frist-     kuliertes Produkt, bei dem schon bei Vertragsschluss ei-
    setzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.                ne garantierte Rente für den Versicherungsfall fest zuge-
                                                                    sagt wird. Daneben übernehmen wir – je nach Vereinba-
(6) Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den          rung – weitere Risiken. Wir dürfen diese Leistungsver-
    Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen,         sprechen nur unter Berücksichtigung angemessener ver-
    wenn Sie sich noch immer mit den Beiträgen, Zinsen              sicherungsmathematischer Annahmen abgeben.
    oder Kosten in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass
    wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge      Beiträge und Leistungen werden unter der Annahme be-
    hingewiesen haben. Wir können die Kündigung bereits             rechnet, dass der Vertrag nicht vorzeitig beendet wird.
    mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann automatisch        Die durch eine Kündigung oder Beitragsfreistellung ent-
    mit Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeit-          stehenden Belastungen für den Bestand müssen daher
    punkt noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Auf            von den kündigenden VERSICHERUNGSNEHMERn getragen
    diese Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls hinweisen.           werden. Würden diese Kosten dagegen allen
                                                                    VERSICHERUNGSNEHMERn in Rechnung gestellt, könnte
    Im Fall der Kündigung wandelt sich der Vertrag in eine          der Versicherungsschutz nur ungleich teurer angeboten
    beitragsfreie Versicherung entsprechend § 27 um.                werden.
(7) Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch              Wesentliches Kriterium ist schließlich der Gedanke der
    nachzahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden              Risikogemeinschaft. Dies bedeutet, dass wir sowohl bei
    ist. Nachzahlen können Sie nur                                  der Produktkalkulation als auch bei Gestaltung und
    - innerhalb eines Monats nach der Kündigung                     Durchführung des Vertrages stets darauf achten, dass
                                                                    die Belange der Gesamtheit der VERSICHERUNGSNEHMER
    - oder, wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung         gewahrt werden.
        verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach
        Fristablauf.                                                Um die durch eine Beitragsfreistellung entstehenden Be-
                                                                    lastungen für den Bestand auszugleichen, nehmen wir
    Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündi-          einen Abzug von den beitragsfreien Leistungen vor. Bei
    gung unwirksam und der Vertrag besteht fort. Für Versi-         der Kalkulation des Abzugs haben wir folgende Umstän-
    cherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist        de berücksichtigt:
    und der Zahlung eintreten, besteht kein oder nur ein
    verminderter Versicherungsschutz.                               Veränderung der Risikolage
                                                                    Die Kalkulation von Versicherungsprodukten basiert da-
§ 27 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen             rauf, dass die Risikogemeinschaft sich gleichmäßig aus
     oder kündigen?                                                 VERSICHERUNGSNEHMERn mit einem hohen und einem
                                                                    geringeren Risiko zusammensetzt. Da Personen mit ei-
Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung                       nem geringeren Risiko die Risikogemeinschaft eher ver-
                                                                    lassen als Personen mit einem hohen Risiko, wird in
(1) Sie können jederzeit in TEXTFORM verlangen, ganz oder
                                                                    Form eines kalkulatorischen Ausgleichs sichergestellt,
    teilweise von der Beitragszahlungspflicht befreit zu wer-
                                                                    dass der Risikogemeinschaft durch die vorzeitige Einstel-
    den. Die Beitragsfreistellung wird zum Schluss der lau-
                                                                    lung der Beitragszahlung kein Nachteil entsteht.
    fenden Versicherungsperiode (siehe § 25 Absatz 2
    Satz 3) wirksam. In diesem Fall setzen wir die vereinbar-       Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital
    te Berufsunfähigkeitsrente sowie ggf. die Zusatzleistun-
    gen ganz oder teilweise auf eine beitragsfreie Leistung         Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versiche-
    herab. Diese wird nach folgenden Gesichtspunkten be-            rungsschutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich,
    rechnet:                                                        weil ein Teil des dafür erforderlichen Risikokapitals (Sol-
                                                                    venzmittel) durch den Versichertenbestand zur Verfü-
    - nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathe-               gung gestellt wird. Bei Neuabschluss eines Vertrages
        matik mit den RECHNUNGSGRUNDLAGEN für die Bei-              partizipiert dieser an bereits vorhandenen Solvenzmitteln.
        tragskalkulation                                            Während der Laufzeit muss der Vertrag daher Solvenz-
    - für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode.           mittel zur Verfügung stellen. Bei Vertragskündigung ge-
                                                                    hen diese Solvenzmittel dem verbleibenden Bestand ver-
Abzug                                                               loren und müssen deshalb im Rahmen des Abzugs aus-
(2) Der aus Ihrem Vertrag für die Bildung der beitragsfreien        geglichen werden. Der interne Aufbau von Risikokapital
    Leistungen zur Verfügung stehende Betrag mindert sich           ist regelmäßig für alle VERSICHERUNGSNEHMER die güns-
    um rückständige Beiträge. Außerdem nehmen wir einen             tigste Finanzierungsmöglichkeit von Optionen und Ga-
    Abzug vor. Der Abzug beträgt 30 % von nachfolgend de-           rantien, da eine Finanzierung über externes Kapital we-
    finierter Beitragssumme: je nachdem, welche Summe               sentlich teurer wäre.
    niedriger ist, wird entweder die Summe der bis zum Bei-         Abzug aufgrund der Überschussbeteiligung
    tragsfreistellungstermin fällig gewordenen Beiträge oder
    die Summe der ab diesem Termin für die restliche Bei-           Die Aufwendungen für Versicherungsfälle nehmen mit
    tragszahlungsdauer noch geschuldeten Beiträge heran-            steigendem Alter zu. Die Beiträge sind in jährlich gleich-
    gezogen. Noch nicht vollendete Jahre werden bei der Be-         bleibender Höhe kalkuliert. Zur Abdeckung der steigen-
    rechnung anteilig berücksichtigt. Eine Tabelle über die         den Aufwendungen bilden wir aus Teilen Ihres Beitrags
    Höhe des Abzugs in Euro finden Sie in den Informationen         ein sogenanntes Deckungskapital. Dieses wird nach an-
    zum Versicherungsangebot. Der Abzug ist zulässig,               erkannten Regeln der Versicherungsmathematik auf Ba-
    wenn er angemessen ist. Dies ist im Zweifel von uns             sis der Beiträge ohne Berücksichtigung der Überschuss-
    nachzuweisen. Wir halten den Abzug für angemessen,              beteiligung ermittelt. Durch die Überschussbeteiligung
    weil mit ihm die Veränderung der Risikolage des verblei-        haben wir Ihnen bereits Teile des Beitrags gutgeschrie-
    benden Versichertenbestandes ausgeglichen wird. Zu-             ben. Dementsprechend kürzen wir das Deckungskapital
    dem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Risi-     durch einen Abzug.
    kokapital vorgenommen. Darüber hinaus dient der Abzug


BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.                                                                        20
B 660120 (09.2025)

[Seite 21]
    Wenn Sie uns nachweisen, dass der aufgrund Ihres Ver-        Kündigung
    langens der Beitragsfreistellung von uns vorgenommene
    Abzug wesentlich niedriger liegen muss, wird er entspre-     (8) Sie können Ihre Berufsunfähigkeits-Versicherung jeder-
    chend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachwiesen, dass                zeit zum Schluss der Versicherungsperiode (siehe § 25
    der Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er.       Absatz 2 Satz 3) in TEXTFORM kündigen.

(3) In der Anfangszeit Ihres Vertrages sind wegen der               Kündigen Sie Ihren Vertrag hängt die Wirkung auf Ihren
    Verrechnung von Kosten, insbesondere der Ab-                    Vertrag davon ab, ob die VERSICHERTE PERSON zum Zeit-
    schluss- und Vertriebskosten (siehe § 28) keine oder            punkt der Kündigung berufsunfähig ist:
    nur geringe Beträge zur Bildung einer beitragsfreien            a) Ist die VERSICHERTE PERSON zum Zeitpunkt der Kün-
    Leistung vorhanden. Auch in den Folgejahren stehen                 digung berufsunfähig, bleiben Ansprüche aus Ihrem
    daher wegen der benötigten Risikobeiträge gemes-                   Vertrag davon unberührt. Daher wird bei Kündigung
    sen an den gezahlten Beiträgen keine oder nur gerin-               die laufende Berufsunfähigkeitsrente weitergezahlt.
    ge Mittel für die Bildung einer beitragsfreien Leistung
    zur Verfügung. Nähere Informationen zur Höhe der                b) Ist die VERSICHERTE PERSON zum Zeitpunkt der Kün-
    beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente und zum Ab-                 digung nicht berufsunfähig, erlischt der Vertrag bei
    zug können Sie der Tabelle entnehmen, die Bestand-                 Kündigung.
    teil der Informationen zum Versicherungsangebot ist.
                                                                    Wenn Sie den Vertrag kündigen, haben Sie keinen An-
(4) Haben Sie die vollständige Befreiung von der Beitrags-          spruch auf einen Rückkaufswert.
    zahlungspflicht verlangt und erreicht die nach Absatz 1
    zu berechnende beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente            Die Kündigung Ihres Vertrages kann daher mit Nachtei-
    den Mindestbetrag von 50 EUR Monatsrente nicht, erhal-          len verbunden sein.
    ten Sie statt der beitragsfreien Rente – soweit vorhanden    Keine Beitragsrückzahlung
    – den Rückkaufswert entsprechend § 169 VVG, und der
    Vertrag endet.                                               (9) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlan-
                                                                     gen.
    Eine teilweise Befreiung von der Beitragszahlungspflicht
    können Sie nur verlangen, wenn die verbleibende bei-
    tragspflichtige versicherte Berufsunfähigkeitsrente min-     § 28 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet?
    destens 75 EUR monatlich beträgt.
                                                                 (1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind in
(5) Der Rückkaufswert mindert sich um rückständige Beiträ-           Ihrem Beitrag einkalkuliert und müssen von Ihnen nicht
    ge. Außerdem nehmen wir einen Abzug vor. Eine Tabelle            gesondert gezahlt werden. Es handelt sich um Ab-
    über die Höhe des Abzugs in Euro finden Sie in den In-           schluss- und Vertriebskosten (Absatz 2) sowie übrige
    formationen zum Versicherungsangebot. Der Abzug ist              Kosten (Absatz 4).
    zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im Zweifel
    von uns nachzuweisen. Wir halten den Abzug für ange-            Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören ins-
    messen, weil mit ihm die Veränderung der Risikolage des         besondere Abschlussprovisionen für den Versicherungs-
    verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen wird.          vermittler. Außerdem umfassen die Abschluss- und Ver-
    Zudem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestelltes         triebskosten die Kosten für die Antragsprüfung und die
    Risikokapital vorgenommen. Darüber hinaus dient der             Ausfertigung der Vertragsunterlagen, Sachaufwendun-
    Abzug dem Ausgleich der bisher durch die Überschuss-            gen, die im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung
    beteiligung gewährten Beitragsreduzierung. Weitere Er-          stehen, sowie Werbeaufwendungen. Zu den übrigen
    läuterungen sowie versicherungsmathematische Hinwei-            Kosten gehören insbesondere die Verwaltungskosten.
    se zum Abzug bei Beitragsfreistellung finden Sie in der         Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebs-
    beigefügten „Anlage 1 zu den Versicherungsbedingun-             kosten sowie der übrigen Kosten und der darin enthalte-
    gen zum Abzug bei Beitragsfreistellung Ihres Vertrages“.        nen Verwaltungskosten können Sie dem Kostenausweis
    Wenn Sie uns nachweisen, dass der aufgrund Ihres Ver-           nach § 2 VVGInfoV entnehmen, der Bestandteil Ihrer
    langens der Beitragsfreistellung von uns vorgenommene           Vertragsunterlagen ist.
    Abzug wesentlich niedriger liegen muss, wird er entspre-
    chend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachwiesen, dass            Abschluss- und Vertriebskosten
    der Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er.
                                                                 (2) Wir wenden auf Ihren Vertrag für einen Teil der Ab-
(6) Ist die VERSICHERTE PERSON zum Zeitpunkt der Beitrags-           schluss- und Vertriebskosten das Verrechnungsverfahren
    freistellung berufsunfähig, bleiben Ansprüche aufgrund           nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung (Zill-
    bereits vor Beitragsfreistellung eingetretener Berufsunfä-       merverfahren) an. Das bedeutet, dass wir die ersten Bei-
    higkeit unberührt.                                               träge zur Tilgung dieses Teils der Abschluss- und Ver-
                                                                     triebskosten heranziehen. Dies gilt jedoch nicht für den
Wiederinkraftsetzung                                                 Teil der ersten Beiträge, der für Leistungen im Versiche-
(7) Den beitragsfreien Vertrag können Sie ohne erneute Ge-           rungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebs in der jewei-
    sundheitsprüfung wieder in Kraft setzen, wenn seit dem           ligen Versicherungsperiode und aufgrund von gesetzli-
    Zeitpunkt der Beitragsfreistellung noch keine 6 Monate           chen      Regelungen      für     die    Bildung    einer
    vergangen sind, der Versicherungsfall noch nicht einge-          DECKUNGSRÜCKSTELLUNG nach § 25 Absatz 2 Ver-
    treten ist und der gesamte Beitragsrückstand ausgegli-           sicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung
    chen wird. Der in Absatz 2 genannte Abzug wird Ihrem             (RechVersV) in Verbindung mit § 169 Absatz 3
    Vertrag gutgeschrieben.                                          Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bestimmt ist. Der auf
                                                                     diese Weise zu tilgende Betrag ist nach der Deckungs-
    Nach Vereinbarung können Sie nicht gezahlte Beiträge in          rückstellungsverordnung auf 2,5 % der von Ihnen wäh-
    einem Betrag oder innerhalb eines Zeitraumes von                 rend der Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Beiträge
    12 Monaten in halbjährlichen, vierteljährlichen oder mo-         beschränkt.
    natlichen Raten zinslos nachzahlen. Alternativ können
    Sie beantragen, dass ein eventuell vorhandenes Über-            Die darüberhinausgehenden Abschluss- und Vertriebs-
    schussguthaben um die nicht gezahlten Beiträge redu-            kosten erheben wir über die gesamte Vertragslaufzeit.
    ziert wird.                                                     Das Zillmerverfahren erspart Finanzierungskosten und
                                                                    führt deshalb bei Zahlung aller vereinbarten Beiträge zu
                                                                    einer höheren versicherten Berufsunfähigkeitsrente, Je-


BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.                                                                       21
B 660120 (09.2025)

[Seite 22]
    doch wirkt es sich nachteilig auf die Höhe der prämien-          Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländi-
    freien Berufsunfähigkeitsrente aus, vor allen dann, wenn         sche(n) Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsda-
    Sie Ihren Vertrag frühzeitig kündigen oder frühzeitig in         tum, der Geburtsort und der Wohnsitz.
    eine prämienfreie Versicherung umwandeln. Wegen der
    Zillmerung ist in einer Anfangszeit nur ein Mindestwert       (3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten
    (Absatz 3) vorhanden. Wie lange diese Anfangszeit dau-            und Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Ver-
    ert, hängt von der individuellen Beitragszahlungsdauer            fügung stellen, gilt Folgendes: Bei einer entspre-
    Ihres Vertrags ab und kann deshalb nicht allgemeingültig          chenden gesetzlichen Verpflichtung melden wir Ihre
    angegeben werden. Auch in der Zeit danach kann die                Vertragsdaten an die zuständigen in und ausländi-
    prämienfreien Berufsunfähigkeitsrente geringer sein als           schen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn
    nach anderen Verrechnungsverfahren. Nähere Informati-             ggf. keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland be-
    onen zu den prämienfreien Leistungen können Sie der im            steht.
    Versicherungsschein angedruckten Tabelle zu den Ga-           (4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß den
    rantiewerten entnehmen.                                           Absätzen 1 und 2 kann dazu führen, dass wir unsere
(3) Bei einem Vertrag mit laufender Beitragszahlung ist der           Leistung nicht zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns
    Betrag zur Berechnung der prämienfreien Berufsunfähig-            die für die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten
    keitsrente mindestens der Rückkaufswert, der sich bei             notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt
    gleichmäßiger Verteilung der angesetzten Abschluss-               haben.
    und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre
    ergibt. In jedem Fall beachten wir die aufsichtsrechtlichen   § 31 Welche anlassbezogenen Kosten stellen wir Ihnen
    Höchstzillmersätze (siehe Absatz 2).                               gesondert in Rechnung?
Übrige Kosten                                                     (1) In folgenden Fällen stellen wir Ihnen pauschal anlassbe-
(4) Die übrigen Kosten werden über die gesamte Vertrags-              zogene Kosten gesondert in Rechnung:
    laufzeit verteilt.                                               - Erteilung einer Ersatzurkunde für den Versicherungs-
                                                                         schein;
(5) Die beschriebene Kostenverrechnung hat zur Folge,
    dass in der Anfangszeit Ihres Vertrages nur geringe Be-          - schriftlicher Fristsetzung bei Nichtzahlung von Folge-
    träge zur Bildung der beitragsfreien Berufsunfähigkeits-             beiträgen;
    rente vorhanden sind (siehe § 27). Nähere Informationen          - Durchführung von Vertragsänderungen;
    zur beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente können Sie
    der Tabelle entnehmen, die Bestandteil der Informatio-           - Rückläufern im LASTSCHRIFTVERFAHREN;
    nen zum Versicherungsangebot ist.                                - gebührenpflichtigen Auskünften, die von öffentlichen
                                                                         Stellen im Zuge der Leistungsabwicklung eingeholt
                                                                         werden müssen.
§ 29 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift oder Ihres
     Namens?                                                         Die Höhe der Kosten können Sie der Kostentabelle über
                                                                     anlassbezogene Kosten entnehmen, die Bestandteil Ihrer
Eine Änderung Ihres Namens oder Ihrer Postanschrift müs-             Vertragsunterlagen ist.
sen Sie uns UNVERZÜGLICH mitteilen. Anderenfalls können für
Sie Nachteile entstehen. Wir sind berechtigt, eine an Sie zu         Wir haben uns bei der Bemessung der Pauschale an
richtende Erklärung (z.B. Setzen einer Zahlungsfrist) mit ein-       dem bei uns regelmäßig entstehenden Aufwand orien-
geschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift           tiert. Sofern Sie uns nachweisen, dass die der Bemes-
zu senden. In diesem Fall gilt unsere Erklärung drei Tage            sung zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall dem
nach Absendung des eingeschriebenen Briefes als zugegan-             Grunde nach nicht zutreffen, entfällt die Pauschale. So-
gen. Dies gilt auch, wenn Sie den Vertrag in Ihrem Gewerbe-          fern Sie uns nachweisen, dass die Pauschale der Höhe
betrieb abgeschlossen und Ihre gewerbliche Niederlassung             nach wesentlich niedriger zu beziffern ist, wird sie ent-
verlegt haben.                                                       sprechend herabgesetzt.
                                                                  (2) Die Höhe der Kosten kann von uns nach billigem Ermes-
§ 30 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?                    sen (§ 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches, BGB) für die
                                                                      Zukunft geändert werden. Die jeweils aktuelle Kostenta-
(1) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhe-             belle können Sie jederzeit bei uns anfordern.
    bung, Speicherung, Verarbeitung und Meldung von In-
    formationen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind,
    müssen Sie uns die hierfür notwendigen Informationen,         § 32 Unter welchen Voraussetzungen ist eine Nachversi-
    Daten und Unterlagen                                               cherung ohne erneute Risikoprüfung möglich?
    - bei Vertragsabschluss,                                      Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie
    - bei Änderung nach Vertragsabschluss oder                    (1) Durch die Nachversicherungsgarantie bleiben Sie in der
    - auf Nachfrage                                                   Gestaltung Ihres Vertrages flexibel und können die versi-
                                                                      cherte Berufsunfähigkeitsrente während der Vertrags-
    UNVERZÜGLICH zur Verfügung stellen. Sie sind auch zur
                                                                      laufzeit den privaten und beruflichen Entwicklungen an-
    Mitwirkung verpflichtet, soweit der Status dritter Perso-
                                                                      passen.
    nen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, für Datenerhe-
    bungen und Meldungen maßgeblich sind.                            Sie haben das Recht, die versicherte Berufsunfähigkeits-
                                                                     rente ohne erneute Risikoprüfung bei Nachweis folgen-
(2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind
                                                                     der Ereignisse zu erhöhen:
    beispielsweise Umstände, die für die Beurteilung
    - Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit,                  Familiäre Ereignisse
    - der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die            a) Vollendung des 18. Lebensjahres der VERSICHERTEN
       Rechte an Ihrem Vertrag haben und                                PERSON (Volljährigkeit);
    - der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfän-             b) Heirat der VERSICHERTEN PERSON;
       gers
                                                                     c) Geburt eines Kindes der VERSICHERTEN PERSON;
    maßgebend sein können.


BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.                                                                        22
B 660120 (09.2025)

[Seite 23]
   d) Adoption eines minderjährigen Kindes durch die VER-            Änderung der gesetzlichen Versorgungssituation
      SICHERTE PERSON;
                                                                     t)   Befreiung des selbstständigen Handwerkers von der
   e) Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit inner-                   Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenver-
      halb von 36 Monaten nach der Geburt eines Kindes                    sicherung zu dem Zeitpunkt, in dem die Mindestver-
      bzw. der Adoption eines minderjährigen Kindes der                   sicherungspflicht erfüllt ist;
      VERSICHERTEN PERSON. Eine Erhöhung aus diesem
      Ereignis ist nur möglich, wenn noch keine Erhöhung             u) erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungs-
      aus den Ereignissen c) oder d) in Anspruch genom-                 grenze in der gesetzlichen Rentenversicherung;
      men worden ist;                                                Darlehensaufnahme
   f)   Tod des Ehegatten oder des eingetragenen Lebens-             v) Aufnahme eines Darlehens im gewerblichen Bereich
        partners im Sinne des Gesetzes über die Eingetra-               oder zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobi-
        gene Lebenspartnerschaft (LPartG) der VERSICHER-                lie durch die VERSICHERTE PERSON in Höhe von min-
        TEN PERSON;                                                     destens 50.000 EUR;
   g) Ehescheidung oder Aufhebung der eingetragenen                  w) Aufnahme eines Darlehens zur Modernisierung oder
      Lebenspartnerschaft im Sinne des LPartG der VERSI-                Renovierung einer selbst genutzten Immobilie durch
      CHERTEN PERSON;                                                   die VERSICHERTE PERSON in Höhe von mindestens
   h) Durchführung eines Versorgungsausgleichs zulasten                 50.000 EUR.
      der VERSICHERTEN PERSON. Eine Erhöhung aus die-             Nachversicherungsgarantie bei einem Karrieresprung
      sem Ereignis ist nur möglich, wenn noch keine Erhö-
      hung aus dem Ereignis g) in Anspruch genommen               (2) Ist die VERSICHERTE PERSON
      worden ist;                                                    - als sozialversicherungspflichtiger Angestellter in ei-
   Berufliche Ereignisse                                                  nem unbefristeten Angestelltenverhältnis beschäftigt
                                                                          oder
   i)   Aufnahme eines Studiums an einer staatlich aner-
        kannten Universität, Fachhochschule oder Berufs-
                                                                     - übt sie seit mindestens sechs Jahren eine berufliche
                                                                          Tätigkeit als Selbständiger aus,
        akademie, dessen angestrebter Studienabschluss in
        Deutschland anerkannt ist;                                   haben Sie das Recht, die versicherte Berufsunfähigkeits-
                                                                     rente zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Ereignis-
   j)   erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung oder
                                                                     sen im Rahmen der ereignisabhängigen Nachversiche-
        eines staatlich anerkannten Studiums der VERSI-
                                                                     rung bei einem Karrieresprung ohne erneute Risikoprü-
        CHERTEN PERSON;
                                                                     fung bei Nachweis folgender Voraussetzungen zu erhö-
   k) erfolgreicher Abschluss einer Berufsfortbildung (z. B.         hen:
      Facharztausbildung, Promotion, Master, Meister,
                                                                     a) die versicherte Gesamtjahresrente vor der ersten Er-
      IHK-Fachwirt, Techniker) der VERSICHERTEN PERSON,
                                                                        höhung bei einem Karrieresprung beträgt mindestens
      sofern sie eine der Berufsfortbildung entsprechende
                                                                        48.000 EUR und
      berufliche Tätigkeit ausübt;
                                                                     b) der Vertrag besteht seit mindestens fünf Jahren;
   l)   erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes
        für das Lehramt an allgemeinbildenden und berufli-           c) das jährliche Bruttoarbeitseinkommen bei sozialver-
        chen Schulen (Referendariat) der VERSICHERTEN                   sicherungspflichtigen Angestellten erhöht sich um
        PERSON mit anschließender Aufnahme einer unbe-                  mindestens 5 % im Vergleich zum Vorjahr.
        fristeten Schultätigkeit im Angestelltenverhältnis ohne
        Zusage auf eine spätere Verbeamtung;                         d) der durchschnittliche Gewinn vor Steuern der letzten
                                                                        drei Jahre bei beruflich Selbständigen erhöht sich um
   m) erstmalige Aufnahme einer hauptberuflichen, nicht-                mindestens 10 % im Vergleich zum durchschnittli-
      selbständigen und unbefristeten Vollzeittätigkeit der             chen Gewinn vor Steuer der drei davor liegenden
      VERSICHERTEN PERSON;                                              Jahre.
   n) erstmaliger Wechsel der VERSICHERTEN PERSON in              Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie
      die berufliche Selbstständigkeit (Hauptberuf) in ei-
      nem anerkannten Ausbildungsberuf;                           (3) Sie haben das Recht, einmalig innerhalb der ersten fünf
                                                                      Versicherungsjahre die versicherte Berufsunfähigkeits-
   o) erstmaliger Wechsel der VERSICHERTEN PERSON aus                 rente unabhängig von einem in Absatz 1 oder 2 genann-
      einer seit mindestens einem Jahr bestehenden Teil-              ten Ereignis zu erhöhen. Die Erhöhung kann frühestens
      zeittätigkeit in eine unbefristete Vollzeittätigkeit;           sechs Monate nach Vertragsabschluss erfolgen.
   p) bei sozialversicherungspflichtigen Angestellten Stei-       Weitere Regelungen für die Nachversicherungsgarantie
      gerung des jährlichen Bruttoarbeitseinkommens bzw.
      bei Beamten Steigerung der Bruttobezüge der VERSI-          (4) Das Recht auf Nachversicherung ohne erneute Risi-
      CHERTEN PERSON von mindestens 10 % im Vergleich                 koprüfung ist ausgeschlossen, wenn bei Ausübung des
      zum Vorjahr;                                                    Rechts auf Nachversicherung (Zugang der Erklärung
                                                                      beim Versicherer) bei einer ereignisabhängigen Erhö-
   q) bei beruflich Selbstständigen Steigerung des durch-             hung nach Absatz 1 oder 2 oder einer ereignisunabhän-
      schnittlichen Gewinns vor Steuern der letzten drei              gigen Erhöhung nach Absatz 3
      Jahre um mindestens 30 % im Vergleich zum durch-
      schnittlichen Gewinn vor Steuern der drei davor lie-
                                                                     - die VERSICHERTE PERSON das 50. Lebensjahr bei er-
                                                                          eignisabhängiger bzw. das 45. Lebensjahr bei ereig-
      genden Jahre;
                                                                          nisunabhängiger Erhöhung vollendet hat;
   r)   die VERSICHERTE PERSON erhält Prokura;                       - die VERSICHERTE PERSON bereits berufsunfähig im
   s) die VERSICHERTE PERSON scheidet aus nicht medizi-                   Sinne von § 2, dienstunfähig, vermindert erwerbsfä-
      nischen Gründen aus dem öffentlichen Dienst aus                     hig, pflegebedürftig oder arbeitsunfähig im Sinne von
      und wechselt als sozialversicherungspflichtiger An-                 § 7 Absatz 1 ist oder war;
      gestellter oder als Selbstständiger in die Privatwirt-         - die VERSICHERTE PERSON bereits eine Leistung bei
      schaft                                                              speziellen Einschränkungen erhält oder erhalten hat;


BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.                                                                         23
B 660120 (09.2025)

[Seite 24]
   - die VERSICHERTE PERSON einen Antrag auf Leistung             f)   Übt die VERSICHERTE PERSON die Nachversicherung
      wegen Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit, ver-             bei einem Karrieresprung gemäß Absatz 2 aus, kann
      minderter Erwerbsfähigkeit, speziellen Einschränkun-             die versicherte Jahresrente abweichend von Ab-
      gen, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Ver-           satz 5 d)
      lust einer Grundfähigkeit gestellt hat oder hatte;               -   bei einem sozialversicherungspflichtigen Ange-
   - die finanzielle Angemessenheit gemäß Absatz 5 f)                      stellten maximal im selben Verhältnis erhöht
      nicht vorliegt;                                                      werden, wie sich das Bruttojahresgehalt erhöht
                                                                           hat bzw.
   - der Vertrag aktuell beitragsfrei gestellt ist.                    -   bei einem Selbständigen maximal im selben Ver-
   Darüber hinaus ist das Recht auf Nachversicherung ohne                  hältnis erhöht werden , wie sich der durchschnitt-
   erneute Risikoprüfung bei Ausübung des Rechts auf                       liche Gewinn vor Steuern der letzten drei Jahre
   Nachversicherung (Zugang der Erklärung des Versiche-                    erhöht hat; maximal um 20%.
   rers) bei einer ereignisabhängigen Erhöhung nach Ab-
   satz 2 oder einer ereignisunabhängigen Erhöhung nach                Durch die Erhöhungen bei einem Karrieresprung darf
   Absatz 3 ebenfalls ausgeschlossen, wenn                             die versicherte Gesamtjahresrente abweichend von
                                                                       Absatz 5 d) den Betrag von 72.000 EUR nicht über-
   - die VERSICHERTE PERSON bei Antragsstellung eine                   steigen.
      vereinfachte Gesundheitserklärung abgegeben oder
      vereinfachte Antragsfragen beantwortet hat. Ob dies         g) Die Gesamtjahresrente muss außerdem unter Be-
      der Fall ist, können Sie Ihrem Versicherungsantrag             rücksichtigung bereits bestehender Anwartschaften
      entnehmen;                                                     des Versicherten auf Versorgungsleistungen bei Be-
                                                                     rufsunfähigkeit/Erwerbsminderung aus privaten Ver-
   - der Vertrag im Rahmen der betrieblichen Altersver-              trägen und der betrieblichen Altersversorgung im
      sorgung (z.B. bei einer Unterstützungskassenzusage
                                                                     Verhältnis zur Einkommenssituation des Versicherten
      oder rückgedeckten Pensionszusage) abgeschlossen
                                                                     finanziell angemessen sein. Dies ist nicht der Fall,
      wurde;
                                                                     wenn      diese    Versorgungsanwartschaften    der
   - der Vertrag durch Ausübung der Wechseloption einer              VERSICHERTEN PERSON mehr als 60 % des letzten
      Grundfähigkeiten-Versicherung zustande gekommen                jährlichen Bruttoarbeitseinkommens bei sozialversi-
      ist.                                                           cherungspflichtig Beschäftigten bzw. mehr als 60 %
                                                                     des Vorjahresgewinns vor Steuern aus einer selbst-
(5) Für die Nachversicherungsgarantie gelten folgende Re-            ständig ausgeübten Tätigkeit bei Selbstständigen
    gelungen:                                                        bzw. mehr als 30 % der jährlichen Bruttobezüge des
   a) Die Nachversicherung ist durch Mitteilung in Textform          Vorjahrs bei Beamten oder Richtern betragen. Für
      auszuüben, die bei einer ereignisabhängigen Nach-              Soldaten gelten die gleichen Einkommensgrenzen
      versicherung nach Absatz 1 oder 2 innerhalb von                wie für Beamte. Ein entsprechendes Überprüfungs-
      zwölf Monaten nach Eintritt des jeweiligen Ereignis-           recht behalten wir uns vor.
      ses bei uns eingegangen sein muss. Innerhalb dieser         h) Die Erhöhung aus der Nachversicherung erfolgt im
      Frist müssen Sie uns auch den Eintritt des jeweiligen          bestehenden Vertrag. Wir berechnen den Beitrag für
      Ereignisses durch Vorlage geeigneter Nachweise                 die Erhöhung nach dem am Erhöhungstermin er-
      (z.B. Einkommensunterlagen, Urkunden oder amtli-               reichten rechnungsmäßigen Alter der VERSICHERTEN
      che Bestätigungen, Gewerbeanmeldung, Handelsre-                PERSON, der restlichen Versicherungs-, Leistungs-
      gisterauszug) belegt haben.                                    und Beitragszahlungsdauer sowie den ursprünglich
   b) Das eine Nachversicherung auslösende Ereignis                  vereinbarten Annahmebedingungen und der Risi-
      gemäß Absatz 1 oder 2 muss während der VERSI-                  koeinschätzung (insbesondere Leistungseinschrän-
      CHERUNGSDAUER eingetreten sein.                                kungen, Beitragszuschläge) des zugrundeliegenden
                                                                     Vertrages.
   c) Zwischen zwei Erhöhungen aus der ereignisabhängi-
      gen Nachversicherung nach Absatz 1 oder 2 oder           (6) Alle im Rahmen des Versicherungsvertrags getroffenen
      aus der ereignisunabhängigen Nachversicherung                Vereinbarungen, insbesondere die Allgemeinen Bedin-
      nach Absatz 3 müssen mindestens zwölf Monate lie-            gungen sowie die Bezugsrechtsverfügungen, erstrecken
      gen.                                                         sich auch auf die Erhöhung der Versicherungsleistungen.
                                                                   Eine außerplanmäßige Erhöhung der Versicherungsleis-
   d) Die versicherte Jahresrente einer Nachversicherung           tungen im Rahmen der Nachversicherungsgarantie setzt
      muss zwischen 900 EUR und 6.000 EUR liegen, wo-              die Fristen für eine Verletzung der vorvertraglichen An-
      bei jede Erhöhung maximal 150 % der bei Vertrags-            zeigepflicht (vgl. § 15) nicht erneut in Kraft.
      abschluss versicherten Jahresrente betragen darf.
      Durch die Erhöhung darf außerdem die versicherte
      Gesamtjahresrente einer VERSICHERTEN PERSON den          § 33 Unter welchen Voraussetzungen ist eine Überprü-
      Betrag von 48.000 EUR nicht übersteigen. Die Ge-              fung der Berufsgruppeneinstufung, ein nachträgli-
      samtjahresrente umfasst neben der bereits versicher-          cher Einschluss oder eine nachträgliche Erhöhung
      ten Rente auch sämtliche Renten aufgrund der                  der Beitragsdynamik möglich?
      Nachversicherungsgarantie.
                                                               (1) Sie haben das Recht, die Berufsgruppeneinstufung ohne
       Sonderregelung bei Berufseinstieg                           erneute Gesundheitsprüfung überprüfen zu lassen und
                                                                   die Beitragsdynamik nachträglich einzuschließen oder
   e) Nimmt die VERSICHERTE PERSON nach erfolgreichem              eine bestehende Beitragsdynamik zu erhöhen (Erweite-
      Abschluss einer anerkannten Ausbildung oder eines            rungsgarantie), wenn
      staatlich anerkannten Studiums erstmalig eine unbe-
      fristete oder eine auf mindestens zwei Jahre befriste-      - die VERSICHERTE PERSON als Schüler im Sinne von
      te Berufstätigkeit auf, kann die versicherte Berufsun-           § 2 Absatz 10 die Schulform bzw. in die gymnasiale
      fähigkeitsrente im Rahmen der ereignisabhängigen                 Oberstufe wechselt oder
      Nachversicherung erhöht werden. Die versicherte             - die VERSICHERTE PERSON als Schüler im Sinne von
      Jahresrente kann abweichend von Absatz 5 d) um                   § 2 Absatz 10 nach erfolgreichem Schulabschluss
      bis zu 12.000 EUR aufgestockt werden.                            erstmals ein Studium an einer staatlich anerkannten
                                                                       Hochschule oder eine Ausbildung in einem staatlich
       Sonderregelung bei Karrieresprung                               anerkannten Ausbildungsberuf beginnt oder eine un-


BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.                                                                      24
B 660120 (09.2025)

[Seite 25]
      befristete oder eine auf mindestens zwei Jahre befris-          gruppeneinstufung unverändert. Eine erneute Ge-
      tete Berufstätigkeit aufnimmt oder                              sundheitsprüfung erfolgt nicht. Eine Verschlechterung
   - die VERSICHERTE PERSON als Student im Sinne von                  der Berufsgruppeneinstufung ist ausgeschlossen.
      § 2 Absatz 9 nach erfolgreichem Abschluss eines
      staatlich anerkannten Studiums erstmals eine unbe-       § 34 Unter welchen Voraussetzungen ist ein Wechsel in
      fristete oder eine auf zwei Jahre befristete Berufstä-        die selbständige Berufsunfähigkeits-Versicherung
      tigkeit aufnimmt oder                                         für Berufs- und Zeitsoldaten ohne erneute Gesund-
   - die VERSICHERTE PERSON als Auszubildende im Sinne              heitsprüfung möglich?
      von § 2 Absatz 8 nach erfolgreichem Abschluss einer
      Berufsausbildung erstmals eine unbefristete oder eine    (1) Sie     haben     das     Recht,    den    bestehenden
      auf mindestens zwei Jahre befristete Berufstätigkeit         Versicherungsvertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung
      aufnimmt oder                                                in eine selbständige Berufsunfähigkeits-Versicherung für
                                                                   Berufs- und Zeitsoldaten zu wechseln (Soldaten-
   - die VERSICHERTE PERSON eine anerkannte Fortbildung            Wechseloption). Die selbständige Berufsunfähigkeits-
      (z. B. Facharztausbildung, Meister, IHK-Fachwirt,            Versicherung, die die Soldaten-Wechseloption begründet
      Techniker) erfolgreich abgeschlossen hat.                    stellt die der selbständigen Berufsunfähigkeits-
                                                                   Versicherung      für    Berufs-    und     Zeitsoldaten
(2) Das Recht auf Berufsgruppenüberprüfung sowie der
                                                                   zugrundeliegende Versicherung dar (zugrundeliegende
    nachträgliche Einschluss oder die nachträgliche Erhö-
                                                                   Berufsunfähigkeits-Versicherung). Ein Wechsel ist nur
    hung der Beitragsdynamik ist ausgeschlossen, wenn
                                                                   möglich bei Vorliegen folgender Voraussetzung, wenn:
   - die VERSICHERTE PERSON bei Aufnahme der Ausbil-              - die VERSICHERTE PERSON als Schüler im Sinne von
      dung, des Studiums oder der Berufstätigkeit bereits
                                                                      § 2 Absatz 10 sich anschließend an einen
      das 30. Lebensjahr vollendet hat;
                                                                      erfolgreichen Schulabschluss erstmals zum Dienst als
   - die VERSICHERTE PERSON bei erfolgreichem Abschluss               Soldat verpflichtet oder
      einer anerkannten Fortbildung bereits das 45. Lebens-
      jahr vollendet hat;
                                                                  - die VERSICHERTE PERSON als Auszubildender sich
                                                                      anschließend an einen erfoglreichen Abschluss in
   - die VERSICHERTE PERSON bereits berufsunfähig im                  einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf
      Sinne von § 2, dienstunfähig, vermindert erwerbsfä-             erstmals zum Dienst als Soldat verpflichtet oder
      hig, pflegebedürftig oder arbeitsunfähig im Sinne von
      § 7 Absatz 1 ist oder war;
                                                                  - die VERSICHERTE PERSON als Student im Sinne von
                                                                      § 2 Absatz 9 sich anschließend an einen erfolgreichen
   - die VERSICHERTE PERSON bereits eine Leistung aus                 Abschluss eines staatlich anerkannten Studiums
      einem vereinfachten Anerkenntnis bei speziellen Ein-            erstmals zum Dienst als Soldat verpflichtet oder
      schränkungen erhält oder erhalten hat;
                                                                  - die       VERSICHERTE     PERSON         als   Freiwillig
   - die VERSICHERTE PERSON einen Antrag auf Leistung                 Wehrdienstleistender sich anschließend an einen
      wegen Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit, ver-            erfolgreichen Abschluss des freiwilligen Wehrdienstes
      minderter Erwerbsfähigkeit, speziellen Einschränkun-            erstmals zum Dienst als Soldat verpflichtet.
      gen, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Ver-
      lust einer Grundfähigkeit gestellt hat oder hatte;       (2) Ein Wechsel in die selbständige Berufsunfähigkeits-
                                                                   Versicherung für Berufs- und Zeitsoldaten ist nur möglich
   - der Vertrag aktuell beitragsfrei gestellt ist;                bei Vorliegen folgender Voraussetzungen:
   - die VERSICHERTE PERSON bei Antragsstellung eine              - zum Zeitpunkt der Ausübung der Wechseloption wird
      vereinfachte Gesundheitserklärung abgegeben oder                von uns ein Tarif für eine selbständige
      vereinfachte Antragsfragen beantwortet hat;                     Berufsunfähigkeits-Versicherung für Berufs- und
   - der Vertrag durch Ausübung der Wechseloption aus                 Zeitsoldaten für Neuabschlüsse angeboten;
      einer Grundfähigkeiten-Versicherung zustande ge-
      kommen ist.
                                                                  - die VERSICHERTE PERSON kann gemäß den zum
                                                                      Zeitpunkt des Wechsels geltenden Annahmerichtlinien
(3) Für die Ausübung der Erweiterungsgarantie gelten zu-              für Soldaten eine selbständige Berufsunfähigkeits-
    sätzlich folgende Regelungen:                                     Versicherung    für   Berufs-   und   Zeitsoldaten
                                                                      abschließen.
   - die Überprüfung der Berufsgruppeneinstufung und der
      nachträgliche Einschluss oder die nachträgliche Erhö-    (3) Das Recht auf die Wechseloption ohne erneute
      hung der Beitragsdynamik erfolgt auf Antrag in TEXT-         Gesundheitsprüfung ist ausgeschlossen, wenn zum
      FORM. Dieser muss innerhalb von zwölf Monaten nach           Zeitpunkt des Wechsels:
      Wechsel der Schulform / in die gymnasiale Oberstufe,
      Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung,
                                                                  - die    VERSICHERTE     PERSON    das    30.   Lebensjahr
                                                                      vollendet hat;
      Wechsel in die unbefristete oder in die auf mindestens
      zwei Jahre befristete Berufstätigkeit oder erfolgrei-       - die VERSICHERTE PERSON bereits berufsunfähig im
      chem Abschluss einer anerkannten Fortbildung bei                Sinne von § 2, dienstunfähig, vermindert erwerbsfä-
      uns eingegangen sein;                                           hig, pflegebedürftig oder arbeitsunfähig im Sinne von
                                                                      § 7 Absatz 1 ist oder war;
   - das Recht auf Überprüfung der Berufsgruppenein-
      stufung und auf nachträglichen Einschluss oder nach-        - die VERSICHERTE PERSON bereits eine Leistung bei
      trägliche Erhöhung der Dynamik kann während der                 speziellen Einschränkungen erhält oder erhalten hat;
      VERSICHERUNGSDAUER jeweils nur einmal ausgeübt              - die VERSICHERTE PERSON einen Antrag auf Leistung
      werden;                                                         wegen Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit, ver-
   - bei der Überprüfung der Berufsgruppeneinstufung und              minderter Erwerbsfähigkeit, speziellen Einschränkun-
      dem nachträglichen Einschluss oder der nachträgli-              gen, Pflegebedürftigkeit oder bei Arbeitsunfähigkeit
      chen Erhöhung der Beitragsdynamik werden die zum                gestellt hat oder hatte;
      Überprüfungszeitpunkt gültigen Annahmerichtlinie für        - die VERSICHERTE PERSON bei Antragsstellung eine
      den dann ausgeübten Beruf zugrunde gelegt;                      vereinfachte Gesundheitserklärung abgegeben oder
   - die Risikoeinstufung (insbesondere Leistungsein-                 vereinfachte Antragsfragen beantwortet hat. Ob dies
      schränkungen, Beitragszuschläge) des bestehenden                der Fall ist, können Sie Ihrem Versicherungsantrag
      Vertrages bleiben bei einer Verbesserung der Berufs-            entnehmen;


BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.                                                                      25
B 660120 (09.2025)

[Seite 26]
   - der Vertrag im Rahmen der betrieblichen Altersver-         Stellen wir nach Ausübung der GF-Wechseloption bei der
       sorgung (z.B. bei einer Unterstützungskassenzusage       zugrundeliegenden Grundfähigkeiten-Versicherung eine An-
       oder rückgedeckten Pensionszusage) abgeschlossen         zeigepflichtverletzung fest, die uns bei Fortbestehen des Ver-
       wurde;                                                   trages berechtigen würde, von diesem Vertrag zurückzutre-
                                                                ten, ihn zu kündigen, anzufechten oder eine Vertragsanpas-
   - der Vertrag durch Ausübung der Wechseloption einer         sung durchzuführen, teilt dieser durch Ausübung der GF-
       Grundfähigkeiten-Versicherung zustande gekommen          Wechseloption zustande gekommene Vertrag das rechtliche
       ist;                                                     Schicksal der zugrunde liegenden Grundfähigkeiten-
   - der Vertrag aktuell beitragsfrei gestellt ist.             Versicherung. Würde unsere Leistungspflicht aus der zu-
                                                                grunde liegenden Grundfähigkeiten-Versicherung bei Aus-
(4) Für die Wechseloption gelten folgende Regelungen:           übung der uns aufgrund der Anzeigepflichtverletzung (siehe
                                                                § 15 Absatz 1 bis 19) zustehenden Rechte entfallen oder
   Der Wechsel in eine selbständige Berufsunfähigkeits-
                                                                würde eine Vertragsanpassung durchgeführt werden können,
   Versicherung für Berufs- und Zeitsoldaten erfolgt auf
                                                                stehen uns die entsprechenden Rechte auch in Bezug auf
   Antrag in TEXTFORM, der innerhalb von zwölf Monaten
                                                                diesen Vertrag zu.
   nach der Verpflichtung zum Dienst als Berufs- oder
   Zeitsoldat bei uns eingegangen sein muss. Innerhalb
   dieser Frist muss uns der Eintritt des Anlasses durch        § 36 Welche Überbrückungsmöglichkeiten bestehen bei
   Vorlage        geeigneter       Nachweise        (z.B.            Zahlungsschwierigkeiten?
   Ernennungsurkunde) belegt werden.
                                                                (1) Zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten haben
(5) Die für den Wechsel in die Berufsunfähigkeits-                  Sie neben der Beitragsfreistellung (§ 27) das Recht, eine
    Versicherung für Berufs- und Zeitsoldaten zum Zeitpunkt         Beitragsstundung unter Aufrechterhaltung des Versiche-
    des Wechsels notwendigen tarifierungsrelevanten                 rungsschutzes zu beantragen. Die Beitragsstundung
    Merkmale und die Tätigkeit als Soldat der VERSICHERTEN          kann frühestens sechs Monate nach Vertragsbeginn und
    PERSON werden für die Beurteilung der Versicherbarkeit          längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten bean-
    in Berufsunfähigkeits-Versicherung für Berufs- und              tragt werden.
    Zeitsoldaten zugrunde gelegt.
                                                                    Erfolgt der Antrag auf Beitragsfreistellung frühestens
   Es gilt die ursprüngliche Risikoeinschätzung (insbeson-          nach Ablauf von 24 Monaten seit Vertragsbeginn, kann
   dere Leistungseinschränkungen, Beitragszuschläge) des            die Beitragsstundung für eine Übergangszeit von bis zu
   zugrundeliegenden Vertrages.                                     24 Monaten erfolgen.
   Für den neu abzuschließenden Berufsunfähigkeits-             (2) Darüber hinaus haben Sie das Recht, auf Antrag unter
   Vertrag für Berufs- und Zeitsoldaten gelten die für den          Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes für einen
   Tarif maßgeblichen Versicherungsbedingungen und                  Überganszeit von 24 Monaten eine zinslose Beitrags-
   RECHNUNGSGRUNDLAGEN. Der neue Berufsunfähigkeits-                stundung zu erhalten, wenn Sie:
   Vertrag wird für dieselbe VERSICHERTE PERSON
   abgeschlossen. Für die Berechnung des neuen Beitrags             - arbeitslos sind,
   wird die versicherte Berufsunfähigkeitsrente, die                - sich in gesetzlicher Elternzeit befinden,
   Berufsgruppeneinstufung für Soldaten und das                     - sich in einem Sabbatical befinden,
   rechnungsmäßige Alter zum Zeitpunkt des Wechsels
   zugrunde gelegt. Es gelten maximal das für Soldaten              - erwerbsgemindert oder pflegebedürftig sind.
   zulässige Endalter der Vertrags- und LEISTUNGSDAUER.
                                                                    Es muss der Bescheid oder Leistungsnachweis eines
   Lassen die Annahmerichtlinien für die zum Zeitpunkt des          gesetzlichen Sozialversicherungsträgers oder Versor-
   Wechsels ausgeübten beruflichen Tätigkeit der                    gungswerks oder eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
   VERSICHERTEN PERSON als Soldat nur ein niedrigeres               über ein Sabbatical (Sabbatical-Vertrag) vorliegen.
   Endalter zu, dann ist die Vertrags- und LEISTUNGSDAUER
                                                                    Wenn die genannten Anlässe enden, müssen Sie uns
   für den neuen Berufsunfähigkeits-Vertrag für Berufs-
                                                                    dies anzeigen. Danach endet die zinslose Stundung.
   und Zeitsoldaten entsprechend zu kürzen.
                                                                    Der Antrag auf Beitragsstundung aufgrund der genann-
   Mit     dem       vollständigen     Wechsel     dieser
                                                                    ten Anlässe kann frühestens nach Ablauf von
   Berufsunfähigkeits-Versicherung        in         eine
                                                                    sechs Monaten seit Vertragsbeginn gestellt werden.
   Berufsunfähigkeits-Versicherung    für  Berufs-    und
   Zeitsoldaten endet dieser Vertrag.                           (3) Nach Vereinbarung können Sie gestundete Beiträge in
                                                                    einem Betrag oder innerhalb eines Zeitraumes von
(6) Für die von Ihnen zu beachtende Anzeigepflicht bei
                                                                    12 Monaten in halbjährlichen, vierteljährlichen oder mo-
    Abschluss   eines     Vertrages im Rahmen      der
                                                                    natlichen Raten zinslos nachzahlen. Alternativ können
    Wechseloption gilt § 15.
                                                                    Sie beantragen, dass ein eventuell vorhandenes Über-
                                                                    schussguthaben um die nicht gezahlten Beiträge redu-
§ 35 Welche zusätzlichen Regelungen gelten, wenn der                ziert wird.
     Vertrag durch Ausübung der Wechseloption einer
     Grundfähigkeiten-Versicherung (GF-Wechseloption)
                                                                § 37 Was gilt für die Verlängerungsoption bei Erhöhung
     zustande gekommen ist?
                                                                     der gesetzlichen Regelaltersgrenze?
Die bei Abschluss der Grundfähigkeiten-Versicherung durch-
                                                                (1) Erhöht sich die Regelaltersgrenze der VERSICHERTEN
geführte Gesundheitsprüfung hat die Grundlage für die
                                                                    PERSON in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der
Schließung dieses Vertrages gebildet. Wir haben bei Ab-
                                                                    beamtenrechtlichen Altersversorgung oder einem berufs-
schluss dieses Vertrages auf eine erneute Gesundheitsprü-
                                                                    ständischen     Versorgungswerk     um      mindestens
fung im Vertrauen darauf verzichtet, dass Sie uns bei Schlie-
                                                                    12 Monate, haben Sie das Recht, Ihren Vertrag ohne er-
ßung der Grundfähigkeiten-Versicherung alle bekannten Um-
                                                                    neute Risikoprüfung an die neue Regelaltersgrenze der
stände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind,
                                                                    VERSICHERTEN PERSON anzupassen.
vollständig und richtig angezeigt haben. Sollte sich Ihr Ge-
sundheitszustand nach Schließung der Grundfähigkeiten-              Durch die Verlängerung der VERSICHERUNGSDAUER er-
Versicherung verschlechtert haben, mussten Sie uns dies             höht sich Ihr Beitrag bei gleichbleibender Berufsunfähig-
daher nicht anzeigen.                                               keitsrente.


BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.                                                                       26
B 660120 (09.2025)

[Seite 27]
(2) Dieses Recht auf Verlängerung der VERSICHERUNGS-             (2) Haben Sie zu Ihrer bestehenden Berufsunfähigkeits-
    DAUER auf die neue, erhöhte Regelaltersgrenze der VER-           Versicherung zusätzliche Leistungen in Form von Optio-
    SICHERTEN PERSON ist ausgeschlossen, wenn zum Zeit-              nen (siehe § 3 § 6, § 9 bis 11) eingeschlossen, entfallen
    punkt der Erhöhung der Regelaltersgrenze in der gesetz-          diese bei der Basisrentenversicherung mit BUZ.
    lichen Rentenversicherung, in der beamtenrechtlichen Al-
    tersversorgung oder einem berufsständischen Versor-          (3) Dieses Recht auf Übernahme der zu Ihrer Versicherung
    gungswerk:                                                       erfolgten Risikoprüfung für eine Basisrente mit BUZ ist
                                                                     ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses
   - die VERSICHERTE PERSON bereits berufsunfähig im                 einer Basisrente mit BUZ:
       Sinne von § 2, vermindert erwerbsfähig, pflegebedürf-
       tig oder arbeitsunfähig im Sinne von § 7 Absatz 1 ist        - die VERSICHERTE PERSON bereits berufsunfähig im
       oder war;                                                        Sinne von § 2, vermindert erwerbsfähig, pflegebedürf-
   - die VERSICHERTE PERSON bereits eine Leistung aus                   tig oder arbeitsunfähig im Sinne von § 7 Absatz 1 ist
       einem vereinfachten Anerkenntnis bei speziellen Ein-             oder war;
       schränkungen bezieht oder bezogen hat;                       - die VERSICHERTE PERSON bereits eine Leistung aus
   - die VERSICHERTE PERSON einen Antrag auf Leistung                   einem vereinfachten Anerkenntnis bei speziellen Ein-
       wegen Berufsunfähigkeit bzw. verminderter Erwerbs-               schränkungen bezieht oder bezogen hat;
       fähigkeit, speziellen Einschränkungen, Pflegebedürf-         - die VERSICHERTE PERSON einen Antrag auf Leistung
       tigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Verlust einer Grundfä-          wegen Berufsunfähigkeit bzw. verminderter Erwerbs-
       higkeit gestellt hat oder hatte;                                 fähigkeit, speziellen Einschränkungen, Pflegebedürf-
   - der Vertrag aktuell beitragsfrei gestellt ist;                     tigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Verlust einer Grundfä-
                                                                        higkeit gestellt hat oder hatte;
   - die verbleibende VERSICHERUNGSDAUER weniger als 5
       Jahre beträgt:                                               - der Vertrag aktuell beitragsfrei gestellt ist;
   - die VERSICHERTE PERSON bereits das 50. Lebensjahr              - die VERSICHERTE PERSON bereits das 45. Lebensjahr
       vollendet hat;                                                   vollendet hat;
   - die zum Verlängerungszeitpunkt gültigen Annahme-               - die VERSICHERTE PERSON bei Antragsstellung eine
       richtlinien im konkreten Fall keine höheren Endalter             vereinfachte Gesundheitserklärung abgegeben oder
       zulassen.                                                        vereinfachte Antragsfragen beantwortet hat. Ob dies
                                                                        der Fall ist, können Sie Ihrem Versicherungsantrag
(3) Für die Verlängerungsoption gelten folgende Regelun-                entnehmen;
    gen:
                                                                    - der Vertrag im Rahmen der betrieblichen Altersver-
   a) Die Verlängerung der VERSICHERUNGSDAUER erfolgt                   sorgung (z.B. bei einer Unterstützungskassenzusage
      auf Antrag in TEXTFORM, der innerhalb von zwölf Mo-               oder rückgedeckten Pensionszusage) abgeschlossen
      naten nach Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung                wurde;
      zur Erhöhung der Regelaltersgrenze der VERSICHER-             - der Vertrag durch Ausübung der Wechseloption einer
      TEN PERSON bei uns eingegangen sein muss.
                                                                        Grundfähigkeiten-Versicherung zustande gekommen
   b) Die Verlängerung der VERSICHERUNGSDAUER erfolgt                   ist;
      maximal um den Zeitraum, um den die gesetzliche               - das Endalter Ihrer bestehenden Berufsunfähigkeits-
      Regelaltersgrenze der VERSICHERTEN PERSON erhöht                  Versicherung unter dem Mindestendalter liegt, das für
      wurde. Hierbei werden nur volle Jahre berücksichtigt              den Abschluss einer Basisrenten mit BUZ vorausge-
      (Beispiel: erhöht sich die individuelle Regelalters-              setzt wird.
      grenze um 16 Monate, erfolgt die Verlängerung der
      VERSICHERUNGSDAUER um 12 Monate).                          (4) Die Übernahme der Ergebnisse der Risikoprüfung bei
                                                                     Abschluss einer Basisrente mit BUZ ist nur möglich bei
   c) Die RECHNUNGSGRUNDLAGEN und die Risikoeinstu-                  Vorliegen folgender Voraussetzungen:
      fung (insbesondere Leistungseinschränkungen, Bei-
      tragszuschläge) des bestehenden Vertrages bleiben             - der Abschluss der Basisrente mit BUZ erfolgt in einem
      unverändert. Eine erneute Risikoprüfung erfolgt nicht.            zu diesem Zeitpunkt für das Neugeschäft geöffneten
                                                                        Tarif;
   d) Die Verlängerung erfolgt jeweils zum nächsten Jah-
      restag der Versicherung.                                      - der Beitrag für die neue Basisrentenversicherung mit
                                                                        BUZ beträgt höchstens 6.000 EUR p.a.;
   e) Das Recht auf Verlängerung der VERSICHERUNGS-
      DAUER kann während der Beitragszahlungspflicht des            - die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente für die neue
      Vertrages insgesamt nur einmal in Anspruch ge-                    Basisrentenversicherung mit BUZ ist nicht höher als
      nommen werden.                                                    die Berufsunfähigkeitsrente der gekündigten Berufs-
                                                                        unfähigkeits-Versicherung;

§ 38 Unter welchen Voraussetzungen kann das Ergebnis
                                                                    - die Versicherungs- und Leistungsdauer der neuen
                                                                        BUZ zur Basisrente stimmt mit der restlichen Versi-
     der Risikoprüfung dieser Versicherung für eine                     cherungs- und Leistungsdauer der bestehenden Be-
     neue     Basisrente     mit  Berufsunfähigkeits-                   rufsunfähigkeits-Versicherung überein;
     Zusatzversicherung der versicherten Person zur
     Verfügung gestellt werden?                                     - es gilt die ursprüngliche Risikoeinschätzung (insbe-
                                                                        sondere Leistungseinschränkungen, Beitragszuschlä-
(1) Sie können beantragen, dass wir die Ergebnisse der Ri-              ge) des zugrundeliegenden Vertrages.
    sikoprüfung Ihrer bestehenden Berufsunfähigkeits-
    Versicherung für den Abschluss einer Basisrente mit Be-      (5) Für die von Ihnen zu beachtende Anzeigepflicht bei Ab-
    rufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) für die                schluss einer Basisrente mit BUZ mit Übernahme der Ri-
    VERSICHERTE PERSON zur Verfügung stellen.                        sikoprüfungsergebnisse des bestehenden Vertrages gilt
                                                                     § 15.
   Hierfür muss die bestehende Berufsunfähigkeits-
   Versicherung gekündigt werden unter der Bedingung,
   dass zeitgleich eine Basisrente mit BUZ für die
   VERSICHERTE PERSON als VERSICHERUNGSNEHMER bean-
   tragt wird.


BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.                                                                        27
B 660120 (09.2025)

[Seite 28]
§ 39 Ist der Versicherer zu einer Anpassung des Beitrags          Versicherungsombudsmann e.V.
     berechtigt?                                                  Postfach 080632
                                                                  10006 Berlin
(1) Unter den Voraussetzungen von § 163 VVG sind wir              Telefon: 0800 3696000
    berechtigt, den Beitrag neu festzusetzen oder die             Fax: 0800 369 9000
    Versicherungsleistung   herabzusetzen.     Bei    einer       E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
    Erhöhung der Beiträge könne Sie stattdessen die               Internet: www.versicherungsombudsmann.de
    Herabsetzung der Versicherungsleistung verlangen.
                                                                  Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängi-
(2) Eine Neufestsetzung des Beitrags oder Herabsetzung            ge und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlich-
    der Versicherungsleistung (vgl. Absatz 1) können wir nur      tungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlich-
    vornehmen, wenn ein unabhängiger Treuhänder die               tungsverfahren teilzunehmen.
    Voraussetzungen des § 163 Absatz 1 Nr. 1 und 2 VVG
    überprüft und bestätigt hat.                               Versicherungsaufsicht
                                                               (3) Sie sind mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder tre-
§ 40 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwen-                 ten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwick-
     dung?                                                         lung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige
                                                                   Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unter-
Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik              liegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanz-
Deutschland Anwendung.                                             dienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kontaktdaten
                                                                   sind:
§ 41 Wo ist der Gerichtsstand?                                    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
                                                                  Sektor Versicherungsaufsicht
(1) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht
                                                                  Graurheindorfer Straße 108
    zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den
                                                                  53117 Bonn
    Vertrag zuständige Niederlassung liegt. Zuständig ist
                                                                  E-Mail: poststelle@bafin.de
    auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Kla-
                                                                  Internet: www.bafin.de
    geerhebung Ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie keinen
    Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufent-        Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist
    halts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person sind,      und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden
    ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ih-      kann.
    ren Sitz oder Ihre Niederlassung haben.
                                                               Rechtsweg
(2) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem
    Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist.     (4) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu
    Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres ge-          beschreiten.
    wöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juris-
                                                               Unser Beschwerdemanagement
    tische Person sind, ist das Gericht zuständig, in dessen
    Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben.       (5) Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder das
                                                                   Versicherungsunternehmen beschweren möchten, könne
(3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhn-
                                                                   Sie unsere Hotline unter 089/6787-4444 anrufen. Sie
    lichen Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus
                                                                   können die Beschwerde auch über unsere Internetseite
    dem Vertrag die Gerichte des Staates zuständig, in dem
                                                                   www.diebayerische.de, Rubrik Beschwerdemanagement
    wir unseren Sitz haben.
                                                                   oder per Brief (die Bayerische, Beschwerdemanagement,
                                                                   Thomas-Dehler-Straße 25, 81737 München) bei uns ein-
§ 42 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns               reichen.
     einmal nicht zufrieden sind?
(1) Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind     § 43 Welche Auswirkungen hat die Unwirksamkeit von
    oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von           Bestimmungen?
    Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen
                                                               Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen
    insbesondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkei-
                                                               Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder wer-
    ten offen.
                                                               den, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmun-
Versicherungsombudsmann e.V.                                   gen nicht berührt.

(2) Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den
    Versicherungsombudsmann e.V. wenden. Diesen errei-
    chen Sie derzeit wie folgt:


BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.                                                                      28
B 660120 (09.2025)
```

