# LV 1871 Berufsunfähigkeitsversicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-berufsunfaehigkeit-lv-1871-golden-bu.php
- Rechtlicher Träger: Lebensversicherung von 1871 auf Gegenseitigkeit München
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-berufsunfaehigkeit-lv-1871-golden-bu.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Bedingungen Berufsunfähigkeitsversicherung LV 1871, Stand 02.2025](https://www.bvuk.de/wp-content/uploads/AGB´s-BU_LV1871_02.2025.pdf), Fassung 02.2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
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| Versicherte monatliche Berufsunfähigkeitsrente | ja | Die BU-Rente zahlen wir monatlich im Voraus. | § 1 Abs. 2, Seite 3 |
| Produktform: selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) oder Zusatzversicherung (BUZ) zu einer Lebens- oder Rentenversicherung | ja | Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung (Golden BU) | Titel, Seite 1 |
| Begriff der Berufsunfähigkeit: zuletzt ausgeübter Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war | ja | ist der zuletzt ausgeübte Beruf maßgebend. Entscheidend ist dabei, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung | § 2 Abs. 1 c, Seite 4 |
| Leistung ab einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent | ja | nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben kann | § 2 Abs. 1 a, Seite 4 |
| Prognosezeitraum: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn sie voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert | ja | die ärztlich nachzuweisen sind ... sechs Monate ununterbrochen ihren zuletzt ausgeübten | § 2 Abs. 1 a, Seite 4 |
| Fiktion: sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig gilt rückwirkend von Beginn an als Berufsunfähigkeit | ja | sechs Monate nicht mehr ausüben konnte. Die Berufsunfähigkeit gilt ab Beginn dieses sechsmonatigen Zeitraums als eingetreten. | § 2 Abs. 1 a, Seite 4 |
| Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung (ohne zeitliche Begrenzung) | ja | Sie können eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung jederzeit beantragen. Es gibt keine Frist, bis zu der Sie den Eintritt der Berufsunfähigkeit melden müssen. | § 27 Abs. 1, Seite 22 |
| Weltweiter Versicherungsschutz, auch bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland | ja | Der Versicherungsschutz besteht weltweit. Der Versicherungsschutz gilt unabhängig davon, wo der Versicherungsfall eintritt, die versicherte Person lebt oder arbeitet. | § 32, Seite 25 |
| Versicherungsdauer: Alter, bis zu dem eine eintretende Berufsunfähigkeit versichert ist | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsendalter: Alter, bis zu dem die Rente längstens gezahlt wird | ja | Haben Sie eine verlängerte Leistungsdauer vereinbart ... wir auch nach Ablauf der Versicherungsdauer geltend | § 1 Abs. 7, Seite 3 |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | nicht geregelt |  |  |
| Abstrakte Verweisung auf einen anderen Beruf, der nicht ausgeübt wird | keine | Wir verzichten auf die Möglichkeit einer sogenannten ... Verweisung. | § 2 Abs. 1 a, Seite 4 |
| Konkrete Verweisung auf einen tatsächlich ausgeübten anderen Beruf | ja | Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person eine andere Tätigkeit konkret ausübt und die folgenden | § 2 Abs. 1 b, Seite 4 |
| Konkrete Verweisung: zumutbare Einkommensminderung als feste Grenze in Prozent | ja | Eine Minderung des regelmäßigen Bruttoeinkommens von 20 Prozent oder mehr gegenüber dem regelmäßigen Bruttoeinkommen des bisher ausgeübten Berufs ist nicht zumutbar. | § 2 Abs. 1 b, Seite 4 |
| Konkrete Verweisung: Wahrung der bisherigen Lebensstellung ausdrücklich geregelt | ja | Die bisherige Lebensstellung ergibt sich aus dem erzielten Einkommen und der sozialen Wertschätzung des Berufs. | § 2 Abs. 1 b, Seite 4 |
| Verzicht auf Umorganisation bei Selbstständigen | ja | Wir verzichten auf die Prüfung einer Umorganisation des Betriebs | § 2 Abs. 2, Seite 5 |
| Umorganisationspflicht für Selbstständige: Voraussetzungen (Betriebsgröße, Kapitaleinsatz, Einkommensverlust) | ja | Neben den Voraussetzungen nach Absatz 1 muss die versicherte Person auch nach einer zumutbaren Umorganisation des Betriebs außerstande sein | § 2 Abs. 2, Seite 4 |
| Ausscheiden aus dem Beruf: wie lange der zuletzt ausgeübte Beruf maßgeblich bleibt (Jahre) | ja | Bei einem dauerhaften Ausscheiden aus dem Berufsleben (zum Beispiel passive Altersteilzeit) legen wir bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit die zuletzt vor dem Ausscheiden ausgeübte Tätigkeit und die damit verbundene Lebensstellung zugrunde. | § 2 Abs. 1 c, Seite 4 |
| Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Pflege von Angehörigen: welcher Beruf gilt in der Unterbrechung | ja | Im Falle einer vorübergehenden Unterbrechung der Berufstätigkeit, zum Beispiel wegen Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Sabbatical, und der gesetzlichen Pflege- oder Familienpflegezeit | § 2 Abs. 1 c, Seite 4 |
| Studenten: Definition der Berufsunfähigkeit (Studienfach, Studienfortschritt, angestrebtes Berufsbild) | ja | außerstande war, das Hochschulstudium weiter zu betreiben, so wie es zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung | § 2 Abs. 5 b, Seite 5 |
| Schüler: Definition der Berufsunfähigkeit (Schulfähigkeit, Klassenstufe, Schulform) | ja | am regulären Schulunterricht, so wie er zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung stattgefunden hat | § 2 Abs. 3 b, Seite 5 |
| Auszubildende: Definition der Berufsunfähigkeit (Ausbildungsberuf, Abschluss der Ausbildung) | ja | Berufsunfähigkeit bei Auszubildenden liegt ebenfalls vor, wenn die versicherte Person den angestrebten Ausbildungsberuf nicht mehr ausüben kann. | § 2 Abs. 4 b, Seite 5 |
| Infektionsklausel für Heilberufe: behördliches Tätigkeitsverbot gilt als Berufsunfähigkeit | ja | Die versicherte Person ist auch berufsunfähig, wenn wegen ... von ihr ausgehenden Infektionsgefahr | § 2 Abs. 8, Seite 6 |
| Beamtenklausel: Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gilt als Berufsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Dienstunfähigkeit auch für Beamte auf Probe und auf Widerruf (Entlassung statt Ruhestand) | nicht geregelt |  |  |
| Seedienstuntauglichkeit: Feststellung der Untauglichkeit für Seeleute und Nautiker gilt als Berufsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: Rente bei längerer Krankschreibung, ohne Nachweis der Berufsunfähigkeit | ja | Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit erbringen wir nur, wenn diese | Besondere Bedingungen Arbeitsunfähigkeit, Seite 26 |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: erforderliche Dauer der Krankschreibung (Monate) | ja | die versicherte Person seit sechs Wochen ununterbrochen ... ist und eine fachärztliche Bescheinigung gemäß § 5 Absatz 3 eingereicht wird, nach der die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate betragen wird | Besondere Bedingungen AU § 1 Abs. 3, Seite 27 |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: Höchstdauer der Leistung je Fall und insgesamt (Monate) | ja | Die vereinbarte Rente bei Arbeitsunfähigkeit gemäß Absatz 3 ... für maximal 24 Monate. | Besondere Bedingungen AU § 1 Abs. 10, Seite 27 |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: Höhe der Leistung (Anteil der BU-Rente oder Höchstbetrag je Monat) | ja | befreien wir Sie von der Pflicht, Beiträge zu zahlen und erbringen die vereinbarte Rente. | Besondere Bedingungen AU § 1 Abs. 3, Seite 27 |
| Leistung bei Pflegebedürftigkeit, auch ohne Berufsunfähigkeit | ja | Die versicherte Person ist ebenfalls berufsunfähig, wenn bei der versicherten Person für mindestens sechs Monate ... Pflegebedürftigkeit oder erhebliche Pflegebedürftigkeit vorliegt | § 2 Abs. 9 a, Seite 6 |
| Pflegeklausel: Maßstab (Pflegegrad oder Punkte für Verrichtungen des täglichen Lebens) und erforderliche Stufe | ja | bei mindestens einer der in Absatz 9 c) (1) bis (4) genannten Verrichtungen | § 2 Abs. 9 b, Seite 6 |
| Leistung bei Demenz (mittelschwere Demenz, unabhängig vom Beruf) | ja | wenn die versicherte Person infolge einer schweren ... mittelschweren Demenz (Hirnleistungsstörung) | § 2 Abs. 9 d, Seite 7 |
| Nachversicherungsgarantie: Erhöhung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung | ja | Sie haben das Recht, die vereinbarte BU-Rente zu erhöhen ... erneute Risikoprüfung. | § 7, Seite 10 |
| Nachversicherungsgarantie: Anlässe (Heirat, Geburt, Gehaltssprung, Immobilienkauf, Beginn der Selbstständigkeit, Studienabschluss) | ja | Genehmigung zum Bau eines selbst genutzten Hauses oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum jeweils mit ... Darlehen von mindestens 100.000 Euro | § 7 Abs. 1 a, Seite 10 |
| Nachversicherungsgarantie: Höchstbetrag je Anlass und insgesamt | ja | Bei der ereignisabhängigen Nachversicherung ist eine ... der Rente um maximal 50 Prozent möglich. | § 7 Abs. 3 c, Seite 11 |
| Nachversicherungsgarantie: Altersgrenze und Frist nach dem Ereignis (Monate) | ja | Das ist innerhalb von zwölf Monaten nach ... des jeweiligen Ereignisses möglich. | § 7 Abs. 1 a, Seite 10 |
| Erhöhungsoption ohne Anlass (meist in den ersten Vertragsjahren) | ja | Sie können das Recht auf Nachversicherung auch ausüben, ohne dass eines der Ereignisse nach Absatz 1 a) vorliegt. | § 7 Abs. 1 b, Seite 11 |
| Beitragsdynamik: jährliche Erhöhung von Beitrag und Rente ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsdynamik: garantierte Steigerung der laufenden Rente im Leistungsfall | ja | Haben Sie eine garantierte Rentenerhöhung im Leistungsfall ... erhöhen wir die garantierte BU-Rente jährlich ab ... um den vereinbarten Prozentsatz. | § 1 Abs. 5, Seite 3 |
| Verlängerungsoption: Verlängerung der Versicherungsdauer ohne Gesundheitsprüfung bei Anhebung des Rentenalters | ja | Die Verlängerungsgarantie ist das Recht, die Versicherungsdauer und Leistungsdauer Ihres Vertrags an eine Erhöhung der | § 13, Seite 15 |
| Stundung der Beiträge bei Zahlungsschwierigkeiten und während der Leistungsprüfung (Dauer, zinslos) | ja | Eine solche Stundung ist für maximal 24 Monate möglich. Während der Elternzeit ist abweichend ... eine Stundung von maximal 36 Monaten möglich. | § 16 Abs. 6, Seite 17 |
| Wiederinkraftsetzung ohne Gesundheitsprüfung nach Beitragsfreistellung oder Unterbrechung | ja | Innerhalb von sechs Monaten nach Beitragsfreistellung können Sie die Beitragszahlung ohne erneute Risikoprüfung jederzeit wiederaufnehmen. | § 22 Abs. 14, Seite 20 |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit | ja | Weiterhin befreien wir Sie von der Beitragszahlungspflicht. | § 1 Abs. 1 a, Seite 3 |
| Wiedereingliederungshilfe bei Ende der Leistung (Einmalzahlung, Anzahl Monatsrenten) | ja | Endet unsere Leistungspflicht aufgrund der Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit (siehe § 2 Absatz 1 b)) zahlen wir eine einmalige Wiedereingliederungshilfe in Höhe von sechs | § 1 Abs. 14, Seite 4 |
| Umorganisationshilfe für Selbstständige (Zuschuss zum Umbau des Betriebs) | ja | Kann eine Berufsunfähigkeit durch zumutbare Umorganisation abgewendet werden (siehe § 2 Absatz 2), erbringen wir eine ... Umorganisationshilfe in Höhe von sechs Monatsrenten. | § 1 Abs. 16, Seite 4 |
| Überbrückungsleistung während der Leistungsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Einmalzahlung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit (Startkapital) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei schweren Krankheiten (Zusatzbaustein, Katalog der Krankheiten) | ja | In diesem Fall erbringen wir für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten folgende Versicherungsleistungen | § 3 Abs. 1, Seite 7 |
| Unterstützung bei Rehabilitation und Wiedereinstieg (Reha-Management, Kostenübernahme) | ja | Haben Sie eine Rehabilitationsmaßnahme mit einer Dauer von mindestens drei Wochen abgeschlossen, zahlen wir eine ... von 550 Euro. | § 1 Abs. 15, Seite 4 |
| Frist für die Leistungsentscheidung des Versicherers nach Eingang der Unterlagen (Wochen) | ja | Unsere Information erfolgt ... von einer Woche, nachdem wir die Unterlagen gemäß § 27 erhalten haben. | § 28 Abs. 2, Seite 24 |
| Meldefrist bei Eintritt der Berufsunfähigkeit mit Rechtsfolgen bei Verspätung | keine | Es gibt keine Frist, bis zu der Sie den Eintritt der Berufsunfähigkeit melden müssen. | § 27 Abs. 1, Seite 22 |
| Mitwirkungspflicht: Untersuchung durch vom Versicherer beauftragte Ärzte (Kosten, Reisekosten, Auswahl) | ja | Wir können zusätzlich auf unsere Kosten maximal eine ärztliche Untersuchung je medizinischer Fachrichtung durch von uns | § 27 Abs. 3, Seite 23 |
| Pflicht zur Heilbehandlung (Operationen, Therapien) über einfache Maßnahmen hinaus | keine | Das Befolgen von ärztlichen Anordnungen (insbesondere ... Eingriffe, Empfehlung von Diäten, Verzicht von Suchtmitteln) ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung von Leistungen. | § 27 Abs. 4, Seite 24 |
| Nachprüfung: Umfang (nur Besserung der Gesundheit oder neue berufliche Tätigkeit) | ja | Wenn wir unsere Leistungspflicht anerkannt haben, sind wir ... das Fortbestehen des Anspruchs nachzuprüfen. | § 29 Abs. 1, Seite 24 |
| Nachprüfung: Verweisung auf neu erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten | ja | Neu erworbene berufliche Ausbildungen und Fähigkeiten werden berücksichtigt. | § 29 Abs. 1, Seite 24 |
| Nachprüfung: Häufigkeit (höchstens einmal jährlich) und Frist bis zur Einstellung der Leistung (Monate) | ja | Zur Nachprüfung können wir jederzeit Auskünfte und einmal ... umfassende Untersuchungen der versicherten Person ... Leistungen können wir mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang unserer Erklärung bei Ihnen einstellen. | § 29 Abs. 2 und 3, Seite 24 |
| Befristetes Anerkenntnis der Leistungspflicht (zulässig, Dauer, nur einmalig) | ja | Im Einzelfall kann ein Anerkenntnis einmalig zeitlich begrenzt werden ... auf maximal zwölf Monate. Das Anerkenntnis ist bis zum Ablauf der Frist für uns bindend. | § 28 Abs. 4, Seite 24 |
| Individuelle Vereinbarung im Leistungsfall (befristeter Vergleich statt Anerkenntnis) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Krieg und kriegerische Ereignisse (passives Kriegsrisiko im Ausland, Auslandseinsätze) | ja | unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. Wir werden ... leisten, wenn die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen | § 4 Abs. 2 f, Seite 8 |
| Ausschluss Kernenergie und ionisierende Strahlen (Ausnahme medizinische Behandlung) | ja | durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder die | § 4 Abs. 2 d, Seite 8 |
| Ausschluss Terror (nur bei Einsatz atomarer, biologischer oder chemischer Waffen) | ja | den vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen | § 4 Abs. 2 g, Seite 8 |
| Ausschluss Motorsport (Rennen, Trainingsfahrten mit Kraftfahrzeugen und Motorbooten) | keine | Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig ... wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist. | § 4 Abs. 1, Seite 8 |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten und Luftfahrt (Tauchen, Klettern, Hochseesegeln, Piloten) | keine | Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig ... wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist. | § 4 Abs. 1, Seite 8 |
| Ausschluss Selbstverletzung und Suizidversuch (Wartefrist, Ausnahme krankhafte Störung) | ja | durch folgende von der versicherten Person vorgenommene Handlungen: ... vorsätzliche Selbstverletzung, versuchte Selbsttötung. | § 4 Abs. 2 b, Seite 8 |
| Ausschluss oder Wartezeit für psychische Erkrankungen | keine | Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig ... wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist. | § 4 Abs. 1, Seite 8 |
| Vorvertragliche Anzeigepflicht: Zeitraum der Gesundheitsfragen (Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| Rücktritt wegen Verletzung der Anzeigepflicht: Frist ab Vertragsschluss (fünf Jahre, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre) | ja | Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen ... Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur | § 26 Abs. 16, Seite 22 |
| Verzicht auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung bei schuldloser oder leicht fahrlässiger Anzeigepflichtverletzung | ja | Wir verzichten auf unser ... sofern die Anzeigepflichtverletzung unverschuldet erfolgt ist. | § 26 Abs. 9, Seite 22 |
| Kündigungsverzicht des Versicherers (ordentliche Kündigung und Beitragserhöhung wegen Risikoänderung) | nicht geregelt |  |  |
| Keine Anzeigepflicht bei Berufswechsel, neuen Hobbys oder Umzug ins Ausland | ja | Einen Berufswechsel während der Vertragslaufzeit müssen Sie uns nicht anzeigen. | § 2 Abs. 1 c, Seite 4 |
| BUZ: Fortbestand bei Beitragsfreistellung oder Kündigung der Hauptversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad permanente total (dauernd unfähig für den gewöhnlichen Beruf) | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad permanente absoluta (dauernd unfähig für jede Erwerbstätigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Gran invalidez (Hilfe einer anderen Person für die Verrichtungen des täglichen Lebens) | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsform: Kapital (capital) oder Rente (renta) | nicht geregelt |  |  |
| Anerkennung durch die Seguridad Social (INSS) als Voraussetzung der Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad temporal (Tagegeld bei Krankschreibung, baja laboral) | nicht geregelt |  |  |
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Bedingungen Berufsunfähigkeitsversicherung LV 1871, Stand 02.2025

```text
[Seite 1]
AVB
Allgemeine Versicherungsbedingungen


            Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung (Golden
            BU)

            Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

            als →Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner; für unser Versicherungsverhältnis gelten die nachfolgenden Bedingungen.

            Wichtige Fachbegriffe haben wir für Sie in unserem Glossar erläutert. Diese Begriffe sind im Folgenden jeweils mit einem „→“ gekenn-
            zeichnet.


            Inhaltsverzeichnis
            Der Versicherungsumfang                                          3     § 23   Welchen →Abzug erheben wir bei Beitragsfreistellung
                                                                                          Ihrer Versicherung?                                       20
            §1     Was ist versichert?                                       3
            §2     Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser
                                                                                   Kosten für den Versicherungsschutz                               20
                   Bedingungen?                                              4
            §3     Was gilt für die Schnelle Leistung bei schwerer                 § 24   Wie werden die Kosten Ihres Vertrags verrechnet?          20
                   Krankheit?                                                7     § 25   Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in
            §4     In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz                          Rechnung?                                                 21
                   ausgeschlossen?                                           8
            §5     Was ist Berufsunfähigkeit durch Unfall im Sinne dieser          Ihre Pflichten, unsere Rechte und Pflichten                      21
                   Bedingungen? Wann besteht der Anspruch und in                   § 26   Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und
                   welchen Fällen ist der Anspruch ausgeschlossen?           8            welche Folgen hat ihre Verletzung?                        21
            §6     Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt?           8     § 27   Was müssen Sie beachten, wenn Sie eine Leistung
                                                                                          verlangen (Obliegenheiten)?                               22
            Gestaltungsmöglichkeiten                                        10     § 28   Wann geben wir eine Erklärung über unsere
            §7     Welche Möglichkeiten haben Sie im Rahmen der                           Leistungspflicht ab?                                      24
                   Nachversicherungsgarantie?                               10     § 29   Was gilt nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit?          24
            §8     Welche Möglichkeiten haben Sie im Rahmen der                    § 30   Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten,
                   Zukunftsgarantie?                                        12            wenn Sie Leistungen wegen Berufsunfähigkeit
            §9     Welche Möglichkeiten haben Sie im Rahmen der                           verlangen?                                                24
                   Meister- und Technikergarantie?                          13     § 31   Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres
            § 10   Welche Möglichkeiten haben Sie im Rahmen der                           Namens?                                                   25
                   Karrieregarantie?                                        14     § 32   Was ist der räumliche Geltungsbereich des
            § 11   Können Sie die Berufseinstufung und die Obergrenze                     Versicherungsschutzes?                                    25
                   für die Nachversicherung überprüfen lassen?              15     § 33   Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?             25
            § 12   Welche Möglichkeiten haben Sie im Rahmen der
                   Pflegegarantie?                                          15     Leistungsempfänger                                               25
            § 13   Welche Möglichkeiten haben Sie im Rahmen der                    § 34   Wer erhält die Versicherungsleistung?                     25
                   Verlängerungsgarantie?                                   15
            § 14   Kann die Risikoprüfung Ihrer Versicherung für eine              Sonstiges                                                        25
                   neue Basisrentenversicherung mit
                                                                                   § 35   Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?         25
                   Berufsunfähigkeitszusatzversicherung übernommen
                                                                                   § 36   Wo ist der Gerichtsstand?                                 25
                   werden?                                                  16
                                                                                   § 37   An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns
                                                                                          einmal nicht zufrieden sind?                              26
            Beginn des Versicherungsschutzes                                16
                                                                                   § 38   Welche der vorstehenden Bestimmungen können
            § 15   Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?                    16            geändert werden?                                          26

            Beitragszahlung                                                 16     Besondere Bedingungen für Leistungen bei
                                                                                   Arbeitsunfähigkeit                                               26
            § 16   Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?         16
            § 17   Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht                     §1     Welche Leistungen erbringen wir bei
                   rechtzeitig zahlen?                                      17            Arbeitsunfähigkeit?                                       26
                                                                                   §2     Was ist Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser
            Regelungen zur Beteiligung an Investmentfonds                   17            Bedingungen?                                              27
            § 18   Wann sind Sie an Investmentfonds beteiligt und was              §3     In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz
                   gilt bei einer Beteiligung?                              17            ausgeschlossen?                                           27
            § 19   Was gilt für →Auszahlungen aus dem                              §4     Wann entsteht der Anspruch auf Leistungen bei
                   Fondsguthaben?                                           18            Arbeitsunfähigkeit?                                       28
            § 20   Wie können Sie Fonds wechseln?                           18     §5     Was müssen Sie beachten, wenn Sie Leistungen bei
            § 21   Was geschieht bei unplanmäßigen Veränderungen der                      Arbeitsunfähigkeit verlangen (Obliegenheiten)?            28
                   Fonds?                                                   18     §6     Was gilt für die Nachprüfung der Arbeitsunfähigkeit?      28


            Kündigung und Beitragsfreistellung Ihres Vertrags               19

            § 22   Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen oder
                   beitragsfrei stellen?                                    19


            L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV                                                                                                 Seite 1/31

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AVB
Allgemeine Versicherungsbedingungen


            Besondere Bedingungen bei Einschluss des
            Pflegepakets                                             28

            §1     Was ist im Rahmen des Pflegepakets versichert?    28
            §2     Was gilt für den Pflegebasisschutz?               28
            §3     Was gilt für die Pflege-Plus-Option?              29
            §4     Was gilt für die Pflegebeitragsbefreiung?         29
            §5     Wie ist das Verhältnis zur
                   Berufsunfähigkeitsversicherung und was gilt bei
                   Kündigung und Beitragsfreistellung?               29
            §6     Was gilt bei Nachversicherung der
                   Berufsunfähigkeitsversicherung?                   29

            Besondere Bedingungen bei Ausübung der MeinPlan
            Kids BU-Option mit Pflegeschutz und der BU-Option zur
            Golden IV                                                29

            §1     Erhöhung der jährlichen BU-Rente                  30
            §2     Nachversicherungsgarantie                         30
            §3     Zukunftsgarantie                                  31
            §4     Weitere Bestimmungen zum Versicherungsumfang      31


            L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV                              Seite 2/31

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Allgemeine Versicherungsbedingungen


           Der Versicherungsumfang                                                   8.   Bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht müssen Sie die
                                                                                          Beiträge in voller Höhe weiter entrichten. Wir erstatten Ihnen
                                                                                          diese jedoch bei Anerkennung der Leistungspflicht zurück. So-
                                                                                          bald bei uns die für die Leistungsprüfung erforderlichen Unterla-
           §1       Was ist versichert?                                                   gen gemäß § 27 Absatz 2 eingegangen sind, verzinsen wir die
                                                                                          Beiträge ab Beginn des darauffolgenden Monats. Die Verzinsung
           Leistungsumfang
                                                                                          erfolgt in Höhe des jeweils geltenden Zinssatzes für Depoteinla-
           1.   Wird die →versicherte Person während der →Versicherungs-                  gen bei der Lebensversicherung von 1871 a. G. München.
                dauer berufsunfähig (siehe § 2), gilt Folgendes:
                                                                                          Haben Sie die Unterlagen gemäß § 27 Absatz 2 a) und c) einge-
           a)   Haben Sie keine →Wartezeit vereinbart, zahlen wir die versi-              reicht, stunden wir auf Antrag zinslos die künftig fälligen Beiträge.
                cherte Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente). Weiterhin befreien             Die Stundung erfolgt bis zur endgültigen Entscheidung über die
                wir Sie von der Beitragszahlungspflicht.                                  Leistungspflicht.

           b)   Haben Sie eine →Wartezeit vereinbart und wird die →versi-                 Lehnen wir die Leistung ab, können Sie die gestundeten Beiträge
                cherte Person innerhalb der →Wartezeit berufsunfähig, gilt Fol-           wie folgt zurückzahlen:
                gendes:
                                                                                          ▪   in einem Betrag nachzahlen,
                ▪     Wird die →versicherte Person ausschließlich durch einen
                                                                                          ▪   in monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährli-
                      Unfall berufsunfähig (siehe § 5), zahlen wir die versicherte
                                                                                              chen Raten über einen Zeitraum von maximal 48 Monaten
                      BU-Rente. Weiterhin befreien wir Sie von der Beitragszah-
                                                                                              nachentrichten, oder
                      lungspflicht. Der Unfall muss während der →Versicherungs-
                      dauer eingetreten sein.                                             ▪   mit einem vorhandenen verzinslich angesammelten Gutha-
                                                                                              ben oder →Fondsguthaben ganz oder teilweise verrechnen
                ▪     Wird die →versicherte Person aus anderen Gründen berufs-
                                                                                              lassen.
                      unfähig, erbringen wir keine Leistung. Die Berufsunfähig-
                      keitsversicherung (BU-Versicherung) erlischt ab Beginn. Die         Anstelle der zinslosen Rückzahlung der gestundeten Beiträge
                      gezahlten Beiträge erstatten wir.                                   können Sie die offenen Beiträge auch durch eine Vertragsände-
                                                                                          rung – wahlweise Verringerung der Versicherungsleistungen
                Tritt die Berufsunfähigkeit nach Ablauf der →Wartezeit ein, er-
                                                                                          oder Erhöhung des zukünftigen Beitrags – begleichen.
                bringen wir die Leistungen gemäß Absatz 1 a).
                                                                                     →Leistungsdauer
           c)   Ob Sie eine →Wartezeit vereinbart haben, finden Sie in Ihrem
                →Versicherungsschein.                                                9.   Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rente erlischt, wenn
                                                                                          eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
           2.   Die BU-Rente zahlen wir monatlich im Voraus.
                                                                                          ▪   Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt nicht
           3.   Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und BU-Rente entsteht mit
                                                                                              mehr vor (siehe § 29 Absatz 3).
                Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.
                Unsere Leistung erbringen wir ab Beginn des darauffolgenden               ▪   Die →versicherte Person stirbt. In diesem Fall endet die
                Monats. Dies gilt vorbehaltlich einer vereinbarten →Karenzzeit                Leistung mit Ablauf des Monats, in dem die →versicherte
                gemäß Absatz 4.                                                               Person gestorben ist.
           4.   Haben Sie eine →Karenzzeit vereinbart, besteht während der                ▪   Die vereinbarte →Leistungsdauer läuft ab.
                Dauer der →Karenzzeit kein Anspruch auf die BU-Rente.
                                                                                     Lebenslange Pflegerente
                Endet die Berufsunfähigkeit vor Ablauf der →Karenzzeit und wird
                die →versicherte Person danach erneut berufsunfähig, verkürzt        10. Wir zahlen die BU-Rente lebenslang weiter, wenn die →versi-
                sich die →Karenzzeit um die Zeiten, in denen eine Berufsunfä-            cherte Person zum Ablauf der →Versicherungsdauer pflegebe-
                higkeit bestanden hat.                                                   dürftig gemäß § 2 Absatz 9 ist. Voraussetzung hierfür ist, dass
                                                                                         die →Versicherungsdauer mindestens bis Endalter 60 vereinbart
                Wir zahlen die BU-Rente nur für die Zeit nach Ablauf der →Ka-            ist. Zudem muss die →versicherte Person innerhalb der letzten
                renzzeit.                                                                zehn Jahre der →Versicherungsdauer ununterbrochen berufs-
                                                                                         unfähig infolge erheblicher Pflegebedürftigkeit (siehe § 2 Absatz
                Ob Sie eine →Karenzzeit vereinbart haben, finden Sie in Ihrem
                                                                                         9 b)) gewesen sein. Sofern Sie zusätzlich eine lebenslange BU-
                →Versicherungsschein.
                                                                                         Rente vereinbart haben, wird die lebenslange Rente nur einmal
           5.   Haben Sie eine garantierte Rentenerhöhung im Leistungsfall ver-          erbracht.
                einbart, erhöhen wir die garantierte BU-Rente jährlich ab Ren-
                                                                                     11. Haben Sie das Pflegepaket vereinbart, gilt Absatz 10 nicht. Sie
                tenbeginn um den vereinbarten Prozentsatz. Als Basis dient die
                                                                                         erhalten dann die Leistungen nach den Besonderen Bedingun-
                vereinbarte garantierte BU-Rente des Vorjahres.
                                                                                         gen bei Einschluss des Pflegepakets.
                Wenn die →versicherte Person nicht mehr berufsunfähig ist,
                                                                                     Lebenslange BU-Rente
                zahlen Sie die gleichen Beiträge wie vor Eintritt der Berufsunfä-
                higkeit.                                                             12. Haben Sie eine lebenslange BU-Rente vereinbart, zahlen wir die
                                                                                         BU-Rente lebenslang weiter. Voraussetzung ist, dass Sie im ge-
                Sollte die →versicherte Person zu einem späteren Zeitpunkt er-
                                                                                         samten Zeitraum ab Vollendung des 50. Lebensjahres der →ver-
                neut berufsunfähig werden, leisten wir die BU-Rente in Höhe der
                                                                                         sicherten Person bis zum Ablauf der →Versicherungsdauer
                zuletzt erreichten garantierten BU-Rente. Sie behalten somit Ihre
                                                                                         durchgehend einen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsleistungen
                bisher erreichten garantierten Rentenerhöhungen.
                                                                                         hatten.
                Erhalten Sie eine lebenslange Rente nach Absatz 10 oder 12, so
                                                                                          Die vereinbarte →Leistungsdauer finden Sie in Ihrem →Versi-
                enden die Erhöhungen der BU-Rente im Rahmen der garantier-
                                                                                          cherungsschein.
                ten Rentenerhöhung mit Ablauf der →Versicherungsdauer.
                                                                                          Falls Sie die MeinPlan-Kids BU-Option mit Pflegeschutz oder die
           6.   Haben Sie die →Überschussverwendung Fondsguthaben, die
                                                                                          BU-Option zur Golden IV ausgeübt haben, beachten Sie bitte die
                →Überschussverwendung Teilweise Beitragsverrechnung, die
                                                                                          in diesem Fall geltenden Einschränkungen gemäß den Beson-
                →Überschussverwendung verzinsliche Ansammlung oder die
                                                                                          deren Bedingungen bei Ausübung der MeinPlan Kids BU-Option
                →Überschussverwendung Bonusrente gewählt, erhalten Sie ne-
                                                                                          mit Pflegeschutz und der BU-Option zur Golden IV.
                ben den im →Versicherungsschein ausgewiesenen garantierten
                Leistungen weitere Leistungen aus der →Überschussbeteili-            Anspruch auf Beratung und Unterstützung im Leistungsfall
                gung. Die vereinbarte Überschussverwendung finden Sie in Ih-
                rem →Versicherungsschein.                                            13. Sie haben Anspruch darauf, dass wir Sie bei der Darlegung der
                                                                                         Leistungsvoraussetzungen unterstützen und beraten. Zusätzlich
           7.   Haben Sie eine verlängerte →Leistungsdauer vereinbart, erken-            helfen wir Ihnen bei der beruflichen Reintegration.
                nen wir auch nach Ablauf der →Versicherungsdauer geltend ge-
                machte Ansprüche noch an. Voraussetzung ist, dass die →ver-
                sicherte Person vor Ablauf der →Versicherungsdauer berufsun-
                fähig wurde.


           L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV                                                                                                         Seite 3/31

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AVB
Allgemeine Versicherungsbedingungen


           Wir unterstützen Sie insbesondere                                             ▪   Die →versicherte Person muss über die Ausbildung und die
                                                                                             Fähigkeiten verfügen, die zur Ausübung der neuen Tätigkeit
                ▪     bei der Beschreibung der bisherigen Berufstätigkeit (gege-             erforderlich sind.
                      benenfalls auch durch einen persönlichen Besuch),
                                                                                         ▪   Die Tätigkeit muss der bisherigen Lebensstellung der →ver-
                ▪     beim Nachweis der gesundheitlichen Beeinträchtigungen,                 sicherten Person entsprechen.
                      wenn unklar ist, durch wen die erforderlichen medizinischen
                      Auskünfte zu erteilen sind,                                        Die bisherige Lebensstellung ergibt sich aus dem erzielten Ein-
                                                                                         kommen und der sozialen Wertschätzung des Berufs. Eine der
                ▪     bei Fragen zu einer Rehabilitation (medizinisch und berufs-        bisherigen Lebensstellung entsprechende berufliche Tätigkeit
                      kundlich),                                                         wird ausgeübt, wenn das erzielte Einkommen nicht spürbar unter
                                                                                         das Niveau des zuletzt erzielten Einkommens absinkt. Auch die
                ▪     bei Berufsfindungsmaßnahmen, zum Beispiel durch die Be-
                                                                                         soziale Wertschätzung muss vergleichbar sein. Eine Minderung
                      nennung der jeweils zuständigen Stellen,
                                                                                         des →regelmäßigen Bruttoeinkommens von 20 Prozent oder
                ▪     bei Fragen zu einer betrieblichen Umorganisation, soweit           mehr gegenüber dem →regelmäßigen Bruttoeinkommen des
                      die →versicherte Person selbstständig ist.                         bisher ausgeübten Berufs ist nicht zumutbar. Sollte die künftige
                                                                                         Rechtsprechung geringere Zumutbarkeitsgrenzen festlegen,
           Sonderleistungen                                                              werden wir diese Grenzen zu Ihren Gunsten anwenden. In be-
                                                                                         gründeten Einzelfällen kann auch eine Einkommenseinbuße un-
           14. Wiedereingliederungshilfe                                                 ter 20 Prozent unzumutbar sein.
                Endet unsere Leistungspflicht aufgrund der Aufnahme einer           c)   Maßgebender Beruf bei Prüfung der Berufsunfähigkeit
                neuen beruflichen Tätigkeit (siehe § 2 Absatz 1 b)) zahlen wir
                eine einmalige Wiedereingliederungshilfe in Höhe von sechs Mo-           Bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit im Sinne von Absatz 1 a)
                natsrenten. Wird die →versicherte Person erneut berufsunfähig,           und b) ist der zuletzt ausgeübte Beruf maßgebend. Entscheidend
                rechnen wir die Wiedereingliederungshilfe auf neu entstehende            ist dabei, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausge-
                Rentenansprüche an. Dies gilt nur, wenn die →versicherte Per-            staltet war. Hat die →versicherte Person infolge einer fortschrei-
                son innerhalb von sechs Monaten aus gleichem medizinischen               tenden Krankheit oder (auch altersentsprechenden) Kräftever-
                Grund berufsunfähig wird. Die Wiedereingliederungshilfe können           falls ihren Beruf leidensbedingt geändert, ist der bei Eintritt des
                Sie während der Vertragslaufzeit mehrfach in Anspruch nehmen,            Leidens ausgeübte Beruf maßgebend.
                wenn die Voraussetzungen jeweils erneut erfüllt sind.
                                                                                         Einen Berufswechsel während der Vertragslaufzeit müssen Sie
           15. Rehabilitationshilfe (Kostenbeihilfe)                                     uns nicht anzeigen. Sie können jedoch die Berufseinstufung der
                                                                                         →versicherten Person nach einem Berufswechsel gemäß § 11
                Haben Sie eine Rehabilitationsmaßnahme mit einer Dauer von               überprüfen lassen.
                mindestens drei Wochen abgeschlossen, zahlen wir eine Kos-
                tenbeihilfe von 550 Euro. Diese Maßnahme muss ärztlich verord-           Berufe im Sinne dieser Bedingungen sind auch die Tätigkeiten
                net und von einem gesetzlichen oder privaten Kostenträger ge-            von Schülern, Auszubildenden, Studenten und Hausfrauen/-
                nehmigt sein. Die Beihilfe kann während der →Versicherungs-              männern. Was Berufsunfähigkeit für diese Berufe bedeutet, ha-
                dauer bis zu dreimal in Anspruch genommen werden.                        ben wir in den Absätzen 3 bis 6 geregelt.
           16. Umorganisationshilfe bei Selbstständigen                                  Im Falle einer vorübergehenden Unterbrechung der Berufstätig-
                                                                                         keit, zum Beispiel wegen Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Sabbatical,
                Kann eine Berufsunfähigkeit durch zumutbare Umorganisation               und der gesetzlichen Pflege- oder Familienpflegezeit, legen wir
                abgewendet werden (siehe § 2 Absatz 2), erbringen wir eine ein-          bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit die zuletzt vor der Un-
                malige Umorganisationshilfe in Höhe von sechs Monatsrenten.              terbrechung ausgeübte Tätigkeit und die damit verbundene Le-
                Ein Anspruch besteht nur, sofern die Umorganisationsmaß-                 bensstellung zugrunde.
                nahme auch tatsächlich durchgeführt wird. Die Umorganisati-
                onshilfe zahlen wir nur, wenn die verbleibende →Leistungsdauer           Befindet sich die →versicherte Person im Mutterschutz oder in
                für die BU-Rente noch mindestens zwölf Monate beträgt. Wird              Elternzeit, legen wir bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit
                die →versicherte Person erneut berufsunfähig, rechnen wir die            entweder den Beruf Hausfrau/-mann oder die zuletzt vor der Un-
                Umorganisationshilfe auf neu entstehende Rentenansprüche an.             terbrechung ausgeübte Tätigkeit zugrunde. Wir stellen dabei auf
                Dies gilt nur dann, wenn die →versicherte Person innerhalb von           die für Sie vorteilhaftere Tätigkeit und die damit verbundene Le-
                sechs Monaten aus gleichem medizinischen Grund berufsunfä-               bensstellung ab.
                hig wird.
                                                                                         Erst wenn sich die →versicherte Person dafür entschieden hat,
                                                                                         die Tätigkeit als Hausfrau/-mann dauerhaft auszuüben, gilt dies
           §2       Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingun-                  als Berufswechsel. Bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit le-
                    gen?                                                                 gen wir dann die Tätigkeit als Hausfrau/-mann zugrunde.

           1.   Berufsunfähigkeit bei Erwerbstätigen                                     Bei einem dauerhaften Ausscheiden aus dem Berufsleben (zum
                                                                                         Beispiel passive Altersteilzeit) legen wir bei der Beurteilung der
           a)   Berufsunfähigkeit                                                        Berufsunfähigkeit die zuletzt vor dem Ausscheiden ausgeübte
                                                                                         Tätigkeit und die damit verbundene Lebensstellung zugrunde.
                Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die →versicherte Person in-
                folge Krankheit, Körperverletzung oder (auch altersentsprechen-     d)   Berufsunfähigkeit bei Teilzeitbeschäftigten
                den) Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussicht-
                lich sechs Monate ununterbrochen ihren zuletzt ausgeübten Be-            Teilzeitbeschäftigung im Sinne dieser Bedingungen liegt vor,
                ruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestal-          wenn die →versicherte Person
                tet war, nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben kann be-
                                                                                         ▪   arbeitsvertraglich oder auf selbstständiger Basis wöchent-
                ziehungsweise sechs Monate nicht mehr ausüben konnte.
                                                                                             lich weniger als 30 Stunden arbeitet oder
                Die Berufsunfähigkeit gilt ab Beginn dieses sechsmonatigen
                                                                                         ▪   eine Tätigkeit als Schüler oder Student ausübt.
                Zeitraums als eingetreten.
                                                                                         Bei der Feststellung des beruflichen Tätigkeitsbildes zur Ermitt-
                Wir verzichten auf die Möglichkeit einer sogenannten →abstrak-
                                                                                         lung der Berufsunfähigkeit berücksichtigen wir bei Teilzeitbe-
                ten Verweisung.
                                                                                         schäftigten neben der beruflichen Tätigkeit auch die Tätigkeit im
           b)   Konkrete Verweisung                                                      Rahmen der Versorgung von kindergeldberechtigten Kindern
                                                                                         oder pflegebedürftigen Angehörigen, falls diese Tätigkeit ausge-
                Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die →versicherte Person          übt wird.
                eine andere Tätigkeit konkret ausübt und die folgenden Voraus-
                setzungen erfüllt sind:                                             2.   Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen

                ▪     Das Leistungsvermögen der →versicherten Person für die             Bei Selbstständigen gelten zusätzliche Bedingungen für das Vor-
                      neue Tätigkeit im Sinne von Absatz 1 a) muss mindestens            liegen einer Berufsunfähigkeit. Neben den Voraussetzungen
                      50 Prozent betragen.                                               nach Absatz 1 muss die →versicherte Person auch nach einer
                                                                                         zumutbaren Umorganisation des Betriebs außerstande sein, ih-
                                                                                         ren Beruf auszuüben.


           L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV                                                                                                      Seite 4/31

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Allgemeine Versicherungsbedingungen


                Eine Umorganisation ist beispielsweise dann zumutbar, wenn           c)   Berufsunfähigkeit liegt nicht mehr vor, wenn die →versicherte
                der →versicherten Person die Stellung als Betriebsinhaber/in er-          Person
                halten bleibt. Zusätzlich dürfen kein erheblicher Kapitaleinsatz
                erforderlich und keine erheblichen Einkommenseinbußen damit               ▪   Auszubildender oder Student im Sinne von Absatz 4 bezie-
                verbunden sein. Eine Umorganisation ist nicht zumutbar, wenn                  hungsweise 5 wird,
                sich dadurch eine Minderung des durchschnittlichen Jahresge-
                                                                                          ▪   eine berufliche Tätigkeit aufnimmt.
                winns vor Steuern der letzten drei Jahre beziehungsweise seit
                Beginn der Selbstständigkeit, sofern diese weniger als drei Jahre         Voraussetzung ist, dass dieser Ausbildungs- oder Studiengang
                zurückliegt, von 20 Prozent oder mehr ergibt. Sollte die künftige         beziehungsweise diese Tätigkeit der Lebensstellung der →versi-
                Rechtsprechung geringere Zumutbarkeitsgrenzen festlegen,                  cherten Person entspricht, die vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
                werden wir diese Grenzen zu Ihren Gunsten anwenden. In be-                bestanden hat.
                gründeten Einzelfällen kann auch eine Minderung des durch-
                schnittlichen Jahresgewinns vor Steuern der letzten drei Jahre            Der Ausbildungsgang beziehungsweise die Tätigkeit entspre-
                von unter 20 Prozent unzumutbar sein. Gleiches gilt für die ein-          chen der Lebensstellung der →versicherten Person insbeson-
                maligen Kosten, die im Rahmen einer Umorganisation anfallen.              dere dann nicht, wenn sie,

                Wir verzichten auf die Prüfung einer Umorganisation des Be-               ▪   eine Ausbildung oder Tätigkeit in einer besonderen Einrich-
                triebs,                                                                       tung für behinderte Menschen aufnimmt,

                ▪    bei weisungsgebundenen Arbeitnehmern, oder                           ▪   eine geringfügige Beschäftigung ausübt.

                ▪    wenn die →versicherte Person in ihrer täglichen Arbeitszeit     4.   Berufsunfähigkeit bei Auszubildenden
                     mindestens zu 90 Prozent kaufmännische, planerische, lei-
                     tende oder organisatorische Tätigkeiten ausübt (zum Bei-        a)   Auszubildender im Sinne dieser Bedingungen ist, wer bei Eintritt
                     spiel als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechts- oder Pa-         des Versicherungsfalls eine Berufsausbildung in einem staatlich
                     tentanwalt, Notar, Informatiker, Architekt oder Ingenieur),          anerkannten Ausbildungsberuf absolviert.
                     oder
                                                                                     b)   Berufsunfähigkeit bei Auszubildenden liegt vor, wenn die →ver-
                ▪    wenn der Betrieb weniger als fünf Mitarbeiter hat. Bei der           sicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder (auch
                     Anzahl der Mitarbeiter werden nicht berücksichtigt: Ge-              altersentsprechenden) Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen
                     schäftsführer, Praktikanten, Werkstudenten und Auszubil-             sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen zu mindes-
                     dende, oder                                                          tens 50 Prozent außerstande ist beziehungsweise seit sechs Mo-
                                                                                          naten außerstande war, die Ausbildung fortzuführen, so wie sie
                ▪    wenn die →versicherte Person freiberuflich/selbstständig             zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung stattgefunden
                     als Arzt oder Apotheker tätig ist.                                   hat.

           3.   Berufsunfähigkeit bei Schülern                                            Berufsunfähigkeit bei Auszubildenden liegt ebenfalls vor, wenn
                                                                                          die →versicherte Person den angestrebten Ausbildungsberuf
           a)   Schüler im Sinne dieser Bedingungen ist, wer bei Eintritt des Ver-        nicht mehr ausüben kann.
                sicherungsfalls
                                                                                          Die Berufsunfähigkeit gilt ab Beginn des sechsmonatigen Zeit-
                ▪    in Schulausbildung ist,                                              raums als eingetreten.
                ▪    noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein ab-              Wir verzichten auf die Möglichkeit der Verweisung auf eine an-
                     geschlossenes →Hochschulstudium hat und                              dere Berufsausbildung oder die Ausübung einer Berufstätigkeit
                                                                                          (Verzicht auf →abstrakte Verweisung).
                ▪    kein Auszubildender oder Student im Sinne von Absatz 4 a)
                     beziehungsweise 5 a) ist.                                       c)   Berufsunfähigkeit liegt nicht mehr vor, wenn die →versicherte
                                                                                          Person
           b)   Berufsunfähigkeit bei Schülern liegt vor, wenn die →versicherte
                Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder (auch altersent-          ▪   eine andere Ausbildung oder
                sprechenden) Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, vo-
                raussichtlich sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50                ▪   eine berufliche Tätigkeit
                Prozent außerstande ist beziehungsweise sechs Monate außer-
                stande war, am regulären Schulunterricht, so wie er zuletzt ohne          konkret aufnimmt. Voraussetzung ist, dass diese Ausbildung be-
                gesundheitliche Beeinträchtigung stattgefunden hat, teilzuneh-            ziehungsweise diese Tätigkeit der Lebensstellung der →versi-
                men.                                                                      cherten Person entspricht, die vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
                                                                                          bestanden hat.
                Die Berufsunfähigkeit gilt ab Beginn dieses sechsmonatigen
                Zeitraums als eingetreten.                                                Wir legen bei Prüfung der Berufsunfähigkeit den mit der Ausbil-
                                                                                          dung angestrebten Beruf und die damit verbundene Lebensstel-
                Bei der Beurteilung, ob der Schüler außerstande ist, am regulä-           lung zugrunde.
                ren Schulunterricht teilzunehmen, stellen wir auf den konkreten
                Schulalltag des jeweils betroffenen Schülers ab.                     5.   Berufsunfähigkeit bei Studenten

                Wir berücksichtigen dabei insbesondere, ob der Schüler               a)   Student im Sinne dieser Bedingungen ist, wer bei Eintritt des Ver-
                                                                                          sicherungsfalls in Vollzeit ein →Hochschulstudium betreibt.
                ▪    den Schulweg bewältigen sowie die erforderlichen Ver-
                     kehrsmittel nutzen kann,                                        b)   Berufsunfähigkeit bei Studenten liegt vor, wenn die →versicherte
                                                                                          Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder (auch altersent-
                ▪    dem Unterricht folgen kann (Aufnahme- und Konzentrati-               sprechenden) Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, vo-
                     onsfähigkeit),                                                       raussichtlich sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50
                                                                                          Prozent außerstande ist beziehungsweise seit sechs Monaten
                ▪    zur mündlichen und schriftlichen Kommunikation fähig ist,            außerstande war, das →Hochschulstudium weiter zu betreiben,
                                                                                          so wie es zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung stattge-
                ▪    am Unterricht in bestimmten Fächern (zum Beispiel Sport,
                                                                                          funden hat.
                     Musik) teilnehmen kann, soweit diesen in der besuchten
                     Schulform ein besonderer Stellenwert zukommt,                        Die Berufsunfähigkeit gilt ab Beginn dieses sechsmonatigen
                                                                                          Zeitraums als eingetreten.
                ▪    die Hausaufgaben bewältigen kann.
                                                                                          Bei der Beurteilung, ob die →versicherte Person außerstande ist,
                Ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, hängt von der Schulform und
                                                                                          das →Hochschulstudium weiter zu betreiben, stellen wir auf den
                der konkret vorliegenden gesundheitlichen Beeinträchtigung ab.
                                                                                          konkreten Studienalltag ab.
                Dabei berücksichtigen wir auch, wie das Schulgebäude ausge-
                stattet ist.

                Wir verzichten auf die Möglichkeit der Verweisung auf eine an-
                dere Schulform (Verzicht auf konkrete und →abstrakte Verwei-
                sung).


           L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV                                                                                                      Seite 5/31

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                Dabei berücksichtigen wir insbesondere, ob die →versicherte               ▪        die zuständige Behörde ein Tätigkeitsverbot nach dem In-
                Person                                                                             fektionsschutzgesetz ausspricht oder

                ▪    den Vorlesungen folgen kann,                                         ▪        ein Tätigkeitsverbot aufgrund eines Hygieneplans eines
                                                                                                   anerkannten Hygienikers vorliegt.
                ▪    ein gegebenenfalls im Studienplan vorgesehenes Pflicht-
                     praktikum absolvieren kann,                                          Dieses Verbot muss sich auf mindestens 50 Prozent der Tätig-
                                                                                          keit beziehen, die die →versicherte Person zuletzt in gesunden
                ▪    die im Studienplan vorgesehenen Prüfungsleistungen er-               Tagen ausgeübt hat.
                     bringen kann.
                                                                                          Sofern das Tätigkeitsverbot eine prägende Teiltätigkeit umfasst,
                Wir verzichten auf die Möglichkeit der Verweisung auf ein ande-           ist die →versicherte Person auch dann berufsunfähig, wenn es
                res →Hochschulstudium oder die Ausübung einer Berufstätigkeit             weniger als 50 Prozent der gesamten beruflichen Tätigkeit be-
                (Verzicht auf →abstrakte Verweisung).                                     trifft.
           c)   Berufsunfähigkeit liegt nicht mehr vor, wenn die →versicherte             Das Tätigkeitsverbot muss sich über einen Zeitraum von mindes-
                Person                                                                    tens sechs Monaten erstrecken.
                ▪    einen anderen Studiengang oder                                       Berufsunfähigkeit liegt nicht mehr vor, wenn
                ▪    eine berufliche Tätigkeit                                            ▪      das Tätigkeitsverbot wieder aufgehoben wurde oder
                konkret aufnimmt. Voraussetzung ist, dass diese Tätigkeit der             ▪      die →versicherte Person eine andere Tätigkeit zu mehr als
                Lebensstellung der →versicherten Person entspricht, die vor                      50 Prozent konkret ausübt und die folgenden Voraussetzun-
                Eintritt der Berufsunfähigkeit bestanden hat.                                    gen erfüllt sind:
                Die Lebensstellung bei Studenten ergibt sich aus der Vergütung                   ▫ Das Leistungsvermögen der →versicherten Person für
                und sozialen Wertschätzung, die regelmäßig mit dem erfolgrei-                      die neue Tätigkeit im Sinne von Absatz 1 a) muss mindes-
                chen Abschluss des →Hochschulstudiums erreicht wird. Voraus-                       tens 50 Prozent betragen.
                setzung ist, dass die →versicherte Person bei Eintritt der Berufs-
                unfähigkeit mindestens die Hälfte des →Hochschulstudiums ge-                     ▫ Die →versicherte Person muss über die Ausbildung und
                mäß der Studien- und Prüfungsordnung erfolgreich absolviert                        die Fähigkeiten verfügen, die zur Ausübung der neuen Tä-
                hat. Andernfalls bemessen wir die Lebensstellung an derjenigen,                    tigkeit erforderlich sind.
                die die →versicherte Person mit dem zuletzt erfolgreich abge-
                schlossenen Ausbildungsabschnitt erreicht hat, bevor die Berufs-                 ▫ Die Tätigkeit muss der bisherigen Lebensstellung der
                unfähigkeit eingetreten ist.                                                       →versicherten Person entsprechen (siehe Absatz 1 b)),
                                                                                                   die vor Eintritt des Tätigkeitsverbots bestanden hat.
           6.   Berufsunfähigkeit bei Hausfrauen/-männern
                                                                                     9.   Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit
           a)   Hausfrau/-mann im Sinne dieser Bedingungen ist, wer bei Eintritt
                des Versicherungsfalls                                               a)   Die →versicherte Person ist ebenfalls berufsunfähig, wenn bei
                                                                                          der →versicherten Person für mindestens sechs Monate unun-
                ▪    nicht erwerbstätig ist,                                              terbrochen Pflegebedürftigkeit oder erhebliche Pflegebedürftig-
                                                                                          keit vorliegt (siehe Absatz 9 b)). In diesem Fall gilt die Berufsun-
                ▪    nicht Schüler, Auszubildender oder Student ist und                   fähigkeit ab Beginn dieses Zeitraums als eingetreten.
                ▪    einen Haushalt mit Angehörigen führt.                           b)   Pflegebedürftigkeit
           b)   Berufsunfähigkeit bei Hausfrauen/-männern liegt vor, wenn die             Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die →versicherte Person in-
                →versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder              folge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls so hilflos
                (auch altersentsprechenden) Kräfteverfalls, die ärztlich nachzu-          ist, dass sie der Hilfe einer anderen Person bedarf. Vorausset-
                weisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen zu               zung ist, dass diese Hilfe in nicht nur geringfügigem Umfang täg-
                mindestens 50 Prozent außerstande ist beziehungsweise sechs               lich nötig ist:
                Monate außerstande war, die Tätigkeiten im Haushalt weiter
                auszuführen, so wie dies zuletzt ohne gesundheitliche Beein-              ▪      bei mindestens einer der in Absatz 9 c) (1) bis (4) genannten
                trächtigung stattgefunden hat.                                                   Verrichtungen (sogenannte →Activities of Daily Living =
                                                                                                 ADL),
                Die Berufsunfähigkeit gilt ab Beginn dieses sechsmonatigen
                Zeitraums als eingetreten.                                                ▪      auch bei Einsatz technischer oder medizinischer Hilfsmittel.

                Wir verzichten auf die Möglichkeit der Verweisung auf die Aus-                Erhebliche Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die →versicherte
                übung einer Berufstätigkeit (Verzicht auf →abstrakte Verwei-                  Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls
                sung).                                                                        so hilflos ist, dass sie der Hilfe einer anderen Person bedarf.
                                                                                              Voraussetzung ist, dass diese Hilfe in nicht nur geringfügigem
           c)   Berufsunfähigkeit liegt nicht mehr vor, wenn die →versicherte                 Umfang täglich nötig ist:
                Person eine berufliche Tätigkeit konkret aufnimmt.
                                                                                          ▪      bei mindestens drei der in Absatz 9 c) genannten Verrich-
                Ausgenommen hiervon ist, wenn die →versicherte Person                            tungen (sogenannte →Activities of Daily Living = ADL),
                ▪    eine Tätigkeit in einer besonderen Einrichtung für behinderte        ▪      auch bei Einsatz technischer oder medizinischer Hilfsmittel.
                     Menschen aufnimmt oder
                                                                                          Liegt Berufsunfähigkeit infolge erheblicher Pflegebedürftigkeit
                ▪    eine geringfügige Beschäftigung ausübt.                              vor, ergibt sich bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen ein
                                                                                          Anspruch auf lebenslange Pflegerente (siehe § 1 Absatz 10).
           7.   Berufsunfähigkeit infolge Erwerbsminderung
                                                                                     c)   Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalls
                Wenn die →versicherte Person das 55. Lebensjahr vollendet hat,
                gilt Folgendes:                                                           Bewertungsmaßstab ist die Art und der Umfang der erforderli-
                                                                                          chen täglichen Hilfe durch eine andere Person. Bei der Bewer-
                Die →versicherte Person ist ebenfalls berufsunfähig, wenn ein
                                                                                          tung legen wir die nachstehenden Verrichtungen zugrunde:
                Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland
                eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente anerkennt.                 Die →versicherte Person benötigt Hilfe beim:
           8.   Berufsunfähigkeit infolge eines Tätigkeitsverbots (Infekti-               (1) Fortbewegen im Zimmer
                onsklausel)
                                                                                          Hilfebedürftig ist, wer die Unterstützung einer anderen Person für
                Die →versicherte Person ist auch berufsunfähig, wenn wegen ei-            die Fortbewegung benötigt – auch bei Inanspruchnahme einer
                ner von ihr ausgehenden Infektionsgefahr                                  Gehhilfe oder eines Rollstuhls.
                ▪      ein Tätigkeitsverbot aufgrund gesetzlicher Vorschriften
                       wegen einer Infektionsgefahr erfolgt,


           L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV                                                                                                        Seite 6/31

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AVB
Allgemeine Versicherungsbedingungen


                (2) Aufstehen und Zubettgehen                                         2.   Sie können die schnelle Leistung bei schwerer Krankheit nicht
                                                                                           erhalten, wenn
                Hilfebedürftig ist, wer nur mithilfe einer anderen Person das Bett
                verlassen oder ins Bett gelangen kann.                                     ▪   der Vertrag im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung
                                                                                               besteht,
                (3) Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
                                                                                           ▪   Sie bereits eine schnelle Leistung bei schwerer Krankheit
                Hilfebedürftig ist, wer nicht ohne Hilfe einer anderen Person es-              erhalten oder erhalten haben,
                sen oder trinken kann – auch bei Benutzung krankengerechter
                Essbestecke und Trinkgefäße.                                               ▪   Sie bereits Leistungen aufgrund von Berufs- oder Arbeitsun-
                                                                                               fähigkeit erhalten oder
                (4) Verrichten der Notdurft
                                                                                           ▪   der Vertrag zum Zeitpunkt der ersten Diagnose weniger als
                Hilfebedürftig ist, wer die Unterstützung einer anderen Person                 sechs Monate besteht. Dies gilt auch für Erhöhungen mit
                benötigt. Gründe hierfür sind:                                                 Ausnahme von Erhöhungen aus einer →Dynamik.
                ▪     Er kann sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern.                Eine vereinbarte →Wartezeit bei Berufsunfähigkeit nach § 1 gilt
                                                                                           auch für die schnelle Leistung bei schwerer Krankheit.
                ▪     Er kann seine Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bett-
                      schüssel verrichten.                                            Definition der schweren Krankheiten
                ▪     Der Darm beziehungsweise die Blase kann nur mit fremder         3.   Wir leisten, wenn die →versicherte Person an einer der folgen-
                      Hilfe entleert werden.                                               den schweren Krankheiten erkrankt:
                Besteht allein eine Inkontinenz des Darms beziehungsweise der         a)   Krebs
                Blase, die durch die Verwendung von Windeln oder speziellen
                Einlagen ausgeglichen werden kann, liegt hinsichtlich der Ver-             Eine Krebserkrankung liegt vor, wenn die →versicherte Person
                richtung der Notdurft keine Pflegebedürftigkeit vor.
                                                                                           ▪   eine Chemotherapie oder eine Strahlentherapie begonnen
                (5) An- und Auskleiden                                                         hat oder diese unmittelbar bevorsteht und mindestens eine
                                                                                               Metastase festgestellt wurde oder
                Hilfebedürftig ist, wer sich nicht ohne Hilfe einer anderen Person
                an- oder auskleiden kann – auch bei Benutzung krankengerech-               ▪   sich wegen der Schwere der Erkrankung in einer palliativen
                ter Kleidung.                                                                  Therapie befindet.

                (6) Waschen, Kämmen oder Rasieren                                     b)   Herzinfarkt

                Hilfebedürftig ist, wer von einer anderen Person gewaschen, ge-            Ein Herzinfarkt liegt vor, wenn die →versicherte Person einen
                kämmt oder rasiert werden muss, da sie selbst nicht mehr fähig             Herzinfarkt erleidet, der zu einer anhaltenden Einschränkung der
                ist, die dafür erforderlichen Körperbewegungen auszuführen.                Herzleistung führt. Eine anhaltende Einschränkung der Herzleis-
                                                                                           tung liegt vor, wenn eine Reduktion der Ejektionsfraktion auf we-
           d)   Pflegebedürftigkeit unabhängig vom Bewertungsmaßstab                       niger als 30 Prozent über mindestens 14 Tage hinweg trotz me-
                                                                                           dikamentöser Behandlung besteht.
                Unabhängig von der Bewertung aufgrund der Verrichtungen lie-
                gen Pflegebedürftigkeit sowie erhebliche Pflegebedürftigkeit vor:     c)   Schlaganfall
                ▪       wenn die →versicherte Person wegen einer seelischen                Ein Schlaganfall liegt vor, wenn die →versicherte Person einen
                        Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere             Schlaganfall erleidet, der zur Lähmung einer Körperhälfte mit ei-
                        gefährdet und deshalb täglicher Beaufsichtigung bedarf,            nem Kraftverlust von mindestens 5/6 über mindestens 14 Tage
                                                                                           hinweg, führt.
                ▪       wenn die →versicherte Person dauernd bettlägerig ist
                        und nicht ohne Hilfe einer anderen Person aufstehen           d)   Querschnittslähmung
                        kann, oder
                                                                                           Eine Querschnittslähmung liegt vor, wenn die →versicherte Per-
                ▪       wenn die →versicherte Person infolge einer schweren                son auf einen Rollstuhl aufgrund einer Querschnittslähmung an-
                        oder mittelschweren Demenz (Hirnleistungsstörung) kon-             gewiesen ist.
                        tinuierliche Beaufsichtigung benötigt, weil sie sich selbst
                        oder andere sonst erheblich gefährden würde. Die Diag-        e)   Sprach-/Seh-/Hör-Verlust
                        nose ist durch einen Facharzt für Neurologie auf der Basis
                        einer ausführlichen Untersuchung zu stellen und unter              Sprach-/Seh-/Hör-Verlust liegt vor, wenn ein vollständiger orga-
                        Verwendung psychometrischer Tests zu bestätigen. Es                nischer Sprach-/Seh- oder Hör-Verlust über mindestens 14 Tage
                        muss mindestens ein Schweregrad 5 („Mittelschwere                  vorliegt.
                        kognitive Leistungseinbußen“) vorliegen, der über die
                                                                                      Dauer der Leistung
                        Global Deterioration Scale (GDS 5) nach Reisberg ermit-
                        telt wird.                                                    4.   Erkrankt die →versicherte Person an einer der schweren Krank-
                                                                                           heiten nach Absatz 3, erbringen wir die monatliche Leistung ab
           e)   Vorübergehende Änderung des Gesundheitszustands
                                                                                           Beginn des darauffolgenden Monats. Die Leistung endet, wenn:
                Vorübergehende akute Erkrankungen führen zu keiner höheren
                                                                                           ▪   wir für 18 Monate schnelle Leistungen bei schwerer Krank-
                Einstufung. Vorübergehende Besserungen bleiben ebenfalls un-
                                                                                               heit erbracht haben,
                berücksichtigt. Eine Erkrankung oder Besserung gilt dann nicht
                als vorübergehend, wenn sie nach drei Monaten noch anhält.                 ▪   die vertragliche →Leistungsdauer der Versicherung abge-
                                                                                               laufen ist oder
           §3       Was gilt für die Schnelle Leistung bei schwerer Krank-                 ▪   die →versicherte Person verstorben ist.
                    heit?
                                                                                      5.   Haben Sie eine →Karenzzeit vereinbart, besteht während der
           1.   Erkrankt die →versicherte Person an einer der in Absatz 3 ge-              Dauer der →Karenzzeit kein Anspruch auf die BU-Rente. Die
                nannten schweren Krankheiten, ist ein vereinfachter Nachweis               Dauer der Leistung verkürzt sich um die →Karenzzeit.
                nach § 27 Absatz 5 für die schnelle Leistung bei schwerer Krank-
                heit ausreichend.                                                          Bei einer vereinbarten →Karenzzeit von 18 Monaten oder mehr
                                                                                           erbringen wir keine Rentenzahlung im Rahmen der schnellen
                In diesem Fall erbringen wir für einen Zeitraum von bis zu 18              Leistung bei schwerer Krankheit.
                Monaten folgende Versicherungsleistungen:
                                                                                      6.   Leistungen wegen Berufs- oder Arbeitsunfähigkeit müssen Sie
                ▪     Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht.                    zusätzlich beantragen. Wir erbringen diese nicht automatisch
                                                                                           wenn die schnellen Leistungen bei schwerer Krankheit enden.
                ▪     Wir zahlen die BU-Rente.                                             Sie können den Antrag auf Leistungen wegen Berufs- oder Ar-
                                                                                           beitsunfähigkeit gleichzeitig mit dem Antrag auf eine schnelle
                Die Leistung endet nicht, wenn sich die Gesundheit der →versi-
                                                                                           Leistung bei schwerer Krankheit oder zu einem späteren Zeit-
                cherten Person vor Ablauf der 18 Monate verbessern sollte.


           L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV                                                                                                      Seite 7/31

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Allgemeine Versicherungsbedingungen


                punkt stellen. Leistungen aufgrund von Berufs- oder Arbeitsun-       Was ist Berufsunfähigkeit durch Unfall im Sinne dieser Bedin-
                fähigkeit erbringen wir nicht gleichzeitig mit der schnellen Leis-   gungen?
                tung bei schwerer Krankheit.
                                                                                     1.   Ein Unfall liegt vor, wenn die →versicherte Person durch ein
                                                                                          plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfrei-
           §4       In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausge-                  willig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
                    schlossen?                                                       2.   Als Unfall gilt auch, wenn durch erhöhte Kraftanstrengung der
           1.   Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig da-              →versicherten Person an Gliedmaßen oder Wirbelsäule
                von, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist.
                                                                                          ▪     ein Gelenk verrenkt wird oder
           2.   Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Berufsunfähig-
                                                                                          ▪     Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerris-
                keit verursacht ist:                                                            sen werden.
           a)   durch vorsätzliche Ausführung oder den Versuch einer Straftat
                                                                                     Wann besteht der Anspruch und in welchen Fällen ist der An-
                durch die →versicherte Person. Verkehrsdelikte und fahrlässige
                                                                                     spruch ausgeschlossen?
                Verstöße sind hiervon ausgenommen. Ausgenommen sind auch
                Straftaten, wenn die →versicherte Person bei der Ausführung          3.   Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Leistung unabhängig da-
                oder dem Versuch das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte,           von, wie es zu dem Unfall gekommen ist.
                und noch nicht wegen einer anderen Straftat verurteilt worden
                war.                                                                 4.   In folgenden Fällen haben Sie keinen Anspruch auf Leistung bei
                                                                                          Berufsunfähigkeit durch Unfall:
           b)   durch folgende von der →versicherten Person vorgenommene
                Handlungen:                                                          a)   Unfälle der →versicherten Person

                ▪     vorsätzliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräfteverfall,        ▪     durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit
                                                                                                diese auf Trunkenheit beruhen,
                ▪     vorsätzliche Selbstverletzung,
                                                                                          ▪     durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere
                ▪     versuchte Selbsttötung.                                                   Krampfanfälle, die den ganzen Körper der →versicherten
                                                                                                Person ergreifen.
                Wir werden jedoch leisten, wenn uns nachgewiesen wird, dass
                die →versicherte Person diese Handlungen in einem die freie          Wir leisten jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch einen
                Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Stö-                Unfall gemäß den Absätzen 1 und 2 verursacht wurden.
                rung der Geistestätigkeit begangen hat.
                                                                                     b)   Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Orga-
           c)   durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als →Versiche-           nen und Gehirnblutungen. Wir leisten jedoch, wenn ein Unfall ge-
                rungsnehmer vorsätzlich die Berufsunfähigkeit der →versicher-             mäß Absatz 1 die überwiegende Ursache ist.
                ten Person herbeigeführt haben.
                                                                                     c)   Gesundheitsschäden durch Strahlen.
           d)   durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder die Ge-
                sundheit zahlreicher Menschen schädigen. Dabei muss zur Ab-          d)   Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am
                wehr der Gefährdung eine Katastrophenschutzbehörde oder ver-              Körper der →versicherten Person. Wir leisten jedoch, wenn die
                gleichbare Behörde tätig geworden sein.                                   Heilmaßnahmen oder Eingriffe infolge eines Unfalls gemäß den
                                                                                          Absätzen 1 und 2 veranlasst wurden. Dies gilt auch bei strahlen-
           e)   durch innere Unruhen, sofern die →versicherte Person auf Sei-             diagnostischen und -therapeutischen Heilmaßnahmen oder Ein-
                ten der Unruhestifter teilgenommen hat.                                   griffen.
           f)   unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. Wir werden je-    e)   Infektionen durch
                doch leisten, wenn
                                                                                          ▪     Insektenstiche oder –bisse,
                ▪     die →versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem
                      Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen berufsunfä-              ▪     sonstige geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen,
                      hig wird, denen sie außerhalb Deutschlands ausgesetzt war.                durch die Krankheitserreger sofort oder später in den Körper
                      Dies gilt nur, wenn die →versicherte Person an den kriege-                gelangten.
                      rischen Ereignissen nicht aktiv beteiligt war.
                                                                                          Wir leisten jedoch bei
                ▪     die →versicherte Person als Mitglied der deutschen Bun-
                      deswehr, Polizei oder Bundespolizei mit Mandat der NATO,            ▪     Tollwut,
                      UN oder OSZE berufsunfähig wird, während sie an deren               ▪     Wundstarrkrampf,
                      humanitären Hilfeleistungen oder friedenssichernden Maß-
                      nahmen teilgenommen hat.                                            ▪     Infektionen durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper
                                                                                                der →versicherten Person, für die nach Absatz d) Versiche-
           g)   unmittelbar oder mittelbar durch                                                rungsschutz besteht.
                ▪     den vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder      f)   Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch
                      chemischen Waffen,                                                  den Schlund.
                ▪     den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche Freisetzung    g)   Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch
                      von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen.             wenn diese durch einen Unfall gemäß den Absätzen 1 und 2 ver-
                Durch diesen Einsatz oder die Freisetzung muss die Gesundheit             ursacht wurden.
                einer Vielzahl von Personen geschädigt werden. Dabei muss der        h)   Bauch- oder Unterleibsbrüche. Wir leisten jedoch, wenn sie
                Einsatz oder das Freisetzen zu einer nicht vorhersehbaren Ver-            durch eine unter den Vertrag fallende, gewaltsame von außen
                änderung des Leistungsbedarfs gegenüber den technischen Be-               kommende Einwirkung entstanden sind.
                rechnungsgrundlagen führen, so dass die Erfüllbarkeit der zuge-
                sagten Versicherungsleistungen nicht mehr gewährleistet ist.
                Dies muss von einem unabhängigen Treuhänder gutachterlich            §6       Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt?
                bestätigt werden.
                                                                                     1.   Sie erhalten gemäß § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes
                                                                                          (VVG) eine →Überschussbeteiligung. Diese umfasst eine Betei-
           §5       Was ist Berufsunfähigkeit durch Unfall im Sinne dieser                ligung an den Überschüssen und an den →Bewertungsreserven.
                    Bedingungen? Wann besteht der Anspruch und in
                                                                                          Die Überschüsse und die →Bewertungsreserven ermitteln wir
                    welchen Fällen ist der Anspruch ausgeschlossen?                       nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. Wir veröffentli-
           Haben Sie eine →Wartezeit vereinbart, besteht der Versicherungs-               chen sie jährlich im Anhang des Geschäftsberichts.
           schutz während der →Wartezeit nur für Berufsunfähigkeit durch Un-              In den nachfolgenden Absätzen erläutern wir Ihnen,
           fall. Es gelten die folgenden Regelungen zur Berufsunfähigkeit durch
           Unfall.


           L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV                                                                                                      Seite 8/31

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                ▪    wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Über-              Überschusses. Die Mittel hierfür werden bei der Direktgutschrift
                     schuss unseres Unternehmens ermitteln und wie wir diesen           zulasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert, an-
                     verwenden (Absatz 2),                                              sonsten der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnom-
                                                                                        men.
                ▪    wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Absätze 3
                     und 4),                                                       Wie hoch sind die auf Ihren Vertrag entfallenden Überschüsse
                                                                                   und wie werden sie verwendet?
                ▪    wie hoch die auf Ihren Vertrag entfallenden Überschüsse
                     sind und wie sie verwendet werden (Absatz 5),                 5.   Den laufenden Überschussanteil weisen wir jeweils zu Beginn
                                                                                        jedes Versicherungsmonats zu. Bei viertel-, halb- oder jährlicher
                ▪    wie →Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese Ih-            Beitragszahlung weisen wir zu Beginn jedes Zahlungszeitraums
                     rem Vertrag zuordnen (Absätze 6 bis 10),                           alle auf den Zahlungszeitraum entfallenden monatlichen Über-
                                                                                        schussanteile zu. Beenden Sie die Versicherung vor Ablauf des
                ▪    warum wir die Höhe der →Überschussbeteiligung Ihres Ver-
                                                                                        Zahlungszeitraums, bringen wir die bis zum Ende des Zahlungs-
                     trags nicht garantieren können (Absatz 11) und
                                                                                        zeitraums zu viel zugewiesenen Überschussanteile wieder in Ab-
                ▪    wie wir Sie über die →Überschussbeteiligung informieren            zug.
                     (Absätze 12 und 13).
                                                                                   a)   Überschüsse vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
           Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen
                                                                                        Der laufende Überschussanteil besteht bei beitragspflichtigen
           Überschuss unseres Unternehmens und wie verwenden wir die-
                                                                                        Versicherungen aus einem Grundüberschussanteil, der in Pro-
           sen?
                                                                                        zent des überschussberechtigten Beitrages festgesetzt wird. Bei-
           2.   Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres              tragsfreie Versicherungen erhalten keinen laufenden Über-
                Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- und            schussanteil.
                aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Feststellung des Jah-
                                                                                        Der laufende Überschussanteil kann unterschiedlich verwendet
                resabschlusses legen wir fest, welcher Teil des Rohüberschus-
                                                                                        werden.
                ses für die →Überschussbeteiligung aller überschussberechtig-
                ten Verträge zur Verfügung steht. Dabei beachten wir die auf-           Je nach Überschussverwendung gilt das Folgende:
                sichtsrechtlichen Vorgaben, derzeit insbesondere die Verord-
                nung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversi-         Welche Überschussverwendung auf Ihre Versicherung zutrifft,
                cherung (Mindestzuführungsverordnung).                                  finden Sie in Ihrem →Versicherungsschein.

                Ein Teil der für die →Überschussbeteiligung zur Verfügung ste-          ▪   →Überschussverwendung Beitragsverrechnung bezie-
                henden Mittel wird den überschussberechtigten Versicherungs-                hungsweise →Überschussverwendung vollständige
                verträgen unmittelbar als Direktgutschrift gutgeschrieben. Einen            Beitragsverrechnung
                verbleibenden Rest führen wir der Rückstellung für Beitragsrück-
                erstattung zu. Der Rückstellung für Beitragsrückerstattung kön-         Haben Sie als →Überschussverwendung Beitragsverrechnung
                nen aber auch Mittel entnommen und den überschussberechtig-             vereinbart, werden die laufenden Überschussanteile mit Ihren
                ten Versicherungsverträgen gutgeschrieben werden. Sinn der              garantierten Beiträgen verrechnet.
                Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankungen
                                                                                        ▪   →Überschussverwendung verzinsliche Ansammlung
                des Überschusses über die Jahre auszugleichen. Die Rückstel-
                lung für Beitragsrückerstattung dürfen wir grundsätzlich nur für        Haben Sie als →Überschussverwendung verzinsliche Ansamm-
                die →Überschussbeteiligung der →Versicherungsnehmer ver-                lung vereinbart, wird der laufende Überschussanteil auf einem
                wenden. Nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können            separaten Konto angesammelt. Die Höhe der Verzinsung des
                wir hiervon mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abweichen.              angesammelten Guthabens ist nicht garantiert.
                Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Ver-            Erhalten Sie eine BU-Rente führen wir das vorhandene ange-
                trags am Überschuss ergeben sich weder aus der Höhe des                 sammelte Guthaben bis zum Ende der vereinbarten →Versiche-
                Rohüberschusses noch aus der Höhe der Zuführung zur Rück-               rungsdauer fort.
                stellung für Beitragsrückerstattung.
                                                                                        Bei Tod der →versicherten Person, bei Kündigung oder bei Ab-
           Wie wird Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt?                            lauf der Versicherung zahlen wir das vorhandene angesammelte
                                                                                        Guthaben aus.
           3.   Bei der Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Verträge
                wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an. Hierzu           ▪   →Überschussverwendung Bonusrente
                haben wir gleichartige Versicherungen in Bestandsgruppen zu-
                sammengefasst. Bestandsgruppen bilden wir, um die Unter-                Haben Sie als →Überschussverwendung Bonusrente vereinbart,
                schiede bei den verschiedenen Versicherungsarten zu berück-             werden die laufenden Überschussanteile zur Finanzierung einer
                sichtigen. Unterscheiden sich die Tarife in einer Bestands-             zusätzlichen Rente (→Bonusrente) für diejenigen Verträge ver-
                gruppe, so bilden wir innerhalb der Bestandsgruppen Gewinn-             wendet, die eine Rente wegen Berufsunfähigkeit erhalten. Die
                verbände.                                                               →Bonusrente wird zusammen mit der versicherten BU-Rente
                                                                                        ausgezahlt und ist der Höhe nach garantiert, solange der An-
                Ihre Versicherung gehört zur Bestandsgruppe BV Berufsunfähig-           spruch auf BU-Rente fortbesteht. Vor Eintritt einer Berufsunfä-
                keitsversicherungen. Haben Sie den Tarif SBUg abgeschlossen,            higkeit verändert sich bei einer Veränderung der Überschussan-
                gehört Ihre Versicherung zum Gewinnverband BUg 2025 L. Ha-              teilsätze auch die Höhe der →Bonusrente. Vermindert sich diese
                ben Sie den Tarif FSBU abgeschlossen, zählt Ihre Versicherung           →Bonusrente aufgrund einer Veränderung der Überschussan-
                zum Gewinnverband FSBU 2022. Anderenfalls gehört sie zum                teilsätze, werden wir Sie schriftlich informieren. Sie können in
                Gewinnverband BU 2025 L. Haben Sie das Pflegepaket verein-              diesem Fall verlangen, dass wir Ihren Vertrag anpassen. Sie
                bart, gehört Ihre Versicherung zusätzlich zum Gewinnverband             müssen dies innerhalb von drei Monaten nach unserer Benach-
                PRZ 2025 L in der Bestandsgruppe PR Pflegerenten-Zusatzver-             richtigung geltend machen. In diesem Fall erhöhen wir die garan-
                sicherungen. Jede einzelne Versicherung erhält Anteile an den           tierte BU-Rente, sodass folgende Gesamtrenten gleich hoch
                Überschüssen der Bestandsgruppen, denen sie angehört.                   sind:
                Die Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Gruppen ori-              ▫      Summe aus der erhöhten garantierten BU-Rente und
                entiert sich daran, in welchem Umfang sie zu seiner Entstehung                     der aus dieser mit den veränderten Überschussan-
                beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe oder ein Gewinn-                        teilsätzen gebildeten →Bonusrente.
                verband nicht zur Entstehung des Überschusses beigetragen,
                besteht insoweit auch kein Anspruch auf →Überschussbeteili-                 ▫      Summe der ursprünglich garantierten BU-Rente und
                gung.                                                                              der aus dieser mit den Überschussanteilsätzen vor
                                                                                                   der Überschussanpassung gebildeten →Bonus-
           4.   Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verantwortlichen                    rente.
                Aktuars fest, wie der Überschuss auf die Gewinnverbände ver-
                teilt wird und setzt die entsprechenden Überschussanteilsätze           Für den Erhöhungsteil müssen Sie einen Beitrag entrichten. Die-
                fest (Überschussdeklaration). Dabei achtet er darauf, dass die          sen ermitteln wir gemäß den Rechnungsgrundlagen, die wir bei
                Verteilung verursachungsorientiert erfolgt.                             Vertragsabschluss verwendet haben. Aufsichtsrechtliche Anfor-
                                                                                        derungen bleiben unberührt. Die übrigen Vertragsdaten bleiben
                Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Überschussdeklaration          unverändert.
                Anteile an dem auf Ihren Gewinnverband entfallenden Teil des


           L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV                                                                                                   Seite 9/31

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AVB
Allgemeine Versicherungsbedingungen


                Für die Anpassung ist keine Risikoprüfung erforderlich. Es ent-            Die Höhe der künftigen →Überschussbeteiligung kann also nicht
                stehen für Sie daher bei der Prüfung unserer Leistungspflicht              garantiert werden. Sie kann auch Null Euro betragen.
                keine Nachteile.
                                                                                      Wie informieren wir über die →Überschussbeteiligung?
                Machen Sie von dem Recht, Ihren Vertrag anzupassen, keinen
                Gebrauch, sinkt die →Bonusrente nach Ablauf der Dreimonats-           12. Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichen wir jähr-
                frist.                                                                    lich in unserem Geschäftsbericht. Diesen finden Sie auf unserer
                                                                                          Internetseite unter www.lv1871.de.
                ▪    →Überschussverwendung Fondsguthaben
                                                                                      13. Über den Stand Ihrer Ansprüche unterrichten wir Sie jährlich.
                Haben Sie als →Überschussverwendung Fondsguthaben ver-                    Diese Standmitteilung senden wir Ihnen erstmals nach dem
                einbart, wird der laufende Überschussanteil als →Fondsgutha-              Ende des ersten Versicherungsjahres zu. Dabei berücksichtigen
                ben Ihrer Versicherung gemäß § 18 geführt.                                wir die →Überschussbeteiligung Ihres Vertrags. Sie erhalten
                                                                                          keine automatische Information, wenn der Stand der →Über-
                Erhalten Sie eine BU-Rente führen wir das vorhandene →Fonds-              schussbeteiligung unverändert bleibt.
                guthaben bis zum Ende der vereinbarten →Versicherungsdauer
                fort.                                                                      Haben Sie die →Überschussverwendung Fondsguthaben, die
                                                                                           →Überschussverwendung Teilweise Beitragsverrechnung oder
                Bei Tod der →versicherten Person, bei Kündigung oder bei Ab-               die →Überschussverwendung verzinsliche Ansammlung ge-
                lauf der Versicherung zahlen wir das vorhandene →Fondsgutha-               wählt, geben wir Ihnen auf Wunsch den aktuellen Wert Ihres Gut-
                ben aus.                                                                   habens jederzeit an.
                ▪    →Überschussverwendung Teilweise Beitragsverrech-
                      nung

                Haben Sie als →Überschussverwendung Teilweise Beitragsver-
                rechnung vereinbart, wird ein Teil der Überschussanteile dazu         Gestaltungsmöglichkeiten
                verwendet, Ihren garantierten Beitrag zu senken. Der andere Teil
                der Überschussanteile wird als →Fondsguthaben Ihrer Versiche-
                rung gemäß § 18 geführt.                                              §7       Welche Möglichkeiten haben Sie im Rahmen der Nach-
                Erhalten Sie eine BU-Rente führen wir das vorhandene →Fonds-
                                                                                               versicherungsgarantie?
                guthaben bis zum Ende der vereinbarten →Versicherungsdauer            Sie haben das Recht, die vereinbarte BU-Rente zu erhöhen - ohne
                fort.                                                                 erneute Risikoprüfung. Diese Möglichkeit der Erhöhung bezeichnen
                                                                                      wir als Nachversicherung. Durch die Nachversicherung erhöht sich
                Bei Tod der →versicherten Person, bei Kündigung oder bei Ab-
                                                                                      Ihr Beitrag. Weitere Änderungen ergeben sich für Ihren Vertrag nicht.
                lauf der Versicherung zahlen wir ein vorhandenes →Fondsgut-
                haben aus.                                                            Das bedeutet insbesondere:
           b)   Überschüsse nach Eintritt der Berufsunfähigkeit                            ▪     Die Nachversicherung erfolgt auf Basis der Ihrem Vertrag
                                                                                                 aktuell zugrundeliegenden Berufseinstufung.
                Versicherungen im Rentenbezug erhalten als laufende Über-
                schussanteile Zinsüberschussanteile. Diese setzen wir in Pro-              ▪     Den Beitrag für die Erhöhung berechnen wir mit den Rech-
                zent des maßgeblichen →Deckungskapitals fest. Sie werden in                      nungsgrundlagen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
                eine →Bonusrente umgewandelt, die zusammen mit der versi-
                cherten BU-Rente ausgezahlt wird.                                          ▪     Medizinische Risiken, Hobbys und Freizeitaktivitäten wer-
                                                                                                 den wir im Rahmen der Nachversicherung nicht überprüfen.
           Wie entstehen →Bewertungsreserven und wie ordnen wir diese                            Zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen oder aufge-
           Ihrem Vertrag zu?                                                                     nommene Freizeitaktivitäten können somit nicht zu einer
                                                                                                 Beitragserhöhung führen.
           6.   →Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapi-
                talanlagen über ihrem jeweiligen handelsrechtlichen Buchwert               ▪     Wir prüfen lediglich, ob die Nachversicherung finanziell an-
                liegt.                                                                           gemessen ist (siehe Absatz 3 b)).
           7.   Haben Sie als →Überschussverwendung verzinsliche Ansamm-                   ▪     Soweit zusätzliche Vereinbarungen getroffen wurden, gel-
                lung vereinbart, können →Bewertungsreserven für die angesam-                     ten diese auch für die Nachversicherungsmöglichkeiten.
                melten Überschussanteile entstehen.
                                                                                      1.   Welche Arten der Nachversicherungsgarantie gibt es und
                In diesem Fall erhalten Sie bei Beendigung Ihres Vertrags eine             wann können Sie diese beantragen?
                Beteiligung an den →Bewertungsreserven.
                                                                                      a)   Ereignisabhängige Nachversicherung
           8.   Haben Sie eine andere Überschussverwendung gewählt, erhal-
                ten Sie vor Eintritt der Berufsunfähigkeit keine Beteiligung an den        Sie können das Recht auf Nachversicherung beim Eintritt der
                →Bewertungsreserven.                                                       nachfolgend genannten Ereignisse im Leben der →versicherten
                                                                                           Person ausüben. Das ist innerhalb von zwölf Monaten nach Ein-
           9.   Während einer Rentenzahlung können →Bewertungsreserven                     tritt des jeweiligen Ereignisses möglich. Das Ereignis muss wäh-
                bei denjenigen Kapitalanlagen bestehen, die zur Deckung der                rend der →Versicherungsdauer eingetreten sein.
                Rentenzahlungen herangezogen werden.
                                                                                           ▪     Heirat;
                Im Rentenbezug beteiligen wir Sie unabhängig von der gewähl-
                ten Überschussverwendung über eine angemessen erhöhte lau-                 ▪     Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebens-
                fende →Überschussbeteiligung an den →Bewertungsreserven.                         partnerschaft;
                Die Höhe der →Bewertungsreserven ermitteln wir während einer               ▪     Geburt oder Adoption eines Kindes;
                Rentenzahlung wegen Berufsunfähigkeit jährlich neu.
                                                                                           ▪     Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit in Voll- oder Teil-
           10. Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die                       zeit nach der Elternzeit. Eine Erhöhung aus diesem Anlass
               Beteiligung an den →Bewertungsreserven ganz oder teilweise                        ist nicht möglich, wenn bereits eine Anpassung auf Grund
               entfällt. Nähere Erläuterungen zu den für Ihren Vertrag maßgeb-                   der Geburt oder Adoption des Kindes erfolgt ist, für das die
               lichen →Bewertungsreserven können Sie unserem Geschäfts-                          Elternzeit in Anspruch genommen wurde;
               bericht entnehmen.
                                                                                           ▪     Tod des erwerbstätigen Ehepartners beziehungsweise ein-
           Warum können wir die Höhe der →Überschussbeteiligung nicht                            getragenen Lebenspartners;
           garantieren?
                                                                                           ▪     Genehmigung zum Bau eines selbst genutzten Hauses oder
           11. Die Höhe der →Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüs-                     Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum jeweils mit ei-
               sen ab, die nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt beein-                    nem Darlehen von mindestens 100.000 Euro;
               flussbar sind. Einflussfaktoren sind insbesondere die Entwick-
               lung des Berufsunfähigkeitsrisikos, des Kapitalmarkts und der               ▪     Modernisierung oder Renovierung einer selbst genutzten,
               Kosten.                                                                           bereits im Eigentum befindlichen Immobilie mit einem Dar-
                                                                                                 lehen von mindestens 50.000 Euro;


           L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV                                                                                                      Seite 10/31

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AVB
Allgemeine Versicherungsbedingungen


                ▪    Abschluss einer staatlich anerkannten beruflichen Weiter-         3.   Wie hoch darf die nachzuversichernde jährliche BU-Rente
                     qualifizierung zum kaufmännischen Fach-/Betriebswirt, so-              sein?
                     fern die →versicherte Person eine der Weiterqualifizierung
                     entsprechende berufliche Tätigkeit ausübt;                        a)   Obergrenze für die Nachversicherung

                ▪    Abschluss einer akademischen Weiterqualifizierung wie                  Wir ermitteln die Obergrenze für die BU-Rente, bis zu der eine
                     zum Beispiel Master, Promotion oder Facharztausbildung,                Nachversicherung möglich ist. Haben Sie als →Überschussver-
                     sofern die →versicherte Person bereits einen akademi-                  wendung Bonusrente vereinbart, ist eine Nachversicherung nur
                     schen Abschluss hatte und eine der Weiterqualifizierung                möglich, wenn die Summe aus der erhöhten garantierten BU-
                     entsprechende berufliche Tätigkeit ausübt;                             Rente und der aus dieser gebildeten →Bonusrente die Ober-
                                                                                            grenze nicht übersteigt.
                ▪    die →versicherte Person erlangt Prokura;
                                                                                            Diese Obergrenze dokumentieren wir in Ihrem →Versicherungs-
                ▪    Erhöhung des →regelmäßigen Bruttoeinkommens aus nicht                  schein. Die Höhe der Obergrenze hängt von den Angaben ab,
                     selbstständiger beruflicher Tätigkeit im Rahmen einer Ge-              die Sie bei Antragstellung gemacht haben. Dafür ist insbeson-
                     haltserhöhung um mindestens zehn Prozent;                              dere der Beruf der →versicherten Person entscheidend. In die
                                                                                            Obergrenze fallen alle für dieselbe →versicherte Person bei uns
                ▪    Wechsel aus einem mindestens ein Jahr laufenden sozial-                bestehenden oder beantragten BU-Renten.
                     versicherungspflichtigen Teilzeit- oder befristeten Arbeits-
                     verhältnis in eine unbefristete Vollzeitstelle;                        Wenn die →versicherte Person den Beruf wechselt, berechnen
                                                                                            wir auf Ihren Wunsch hin die Obergrenze neu (siehe § 11). Die
                ▪    Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit in ei-            Obergrenze werden wir in keinem Fall reduzieren.
                     nem der folgenden freien Berufe: Arzt, Apotheker, Architekt,
                     Beratender Ingenieur, Notar, Patentanwalt, Psychothera-                Übersteigt die neue Obergrenze die versicherte Jahresrente, ist
                     peut, Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.               ab diesem Zeitpunkt eine Nachversicherung bis zu dieser Ober-
                     Voraussetzung ist, dass eine Mitgliedschaft in der jeweils             grenze möglich.
                     zuständigen Kammer besteht;
                                                                                       b)   Finanzielle Angemessenheit der Erhöhung
                ▪    Stabile Gewinnsteigerung bei Selbstständigen (siehe § 10
                     Absatz 2 a));                                                          Die →Gesamt-BU-Rente darf 60 Prozent des aktuellen →regel-
                                                                                            mäßigen Bruttoeinkommens der →versicherten Person nicht
                ▪    erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze                 übersteigen.
                     (BBG) mit dem Jahresgehalt am Ende eines Kalenderjah-
                     res; maßgeblich ist die BBG der allgemeinen Rentenversi-               Darunter fallen alle für dieselbe →versicherte Person bei uns
                     cherung des Bundeslandes, in dem die →versicherte Per-                 oder anderen Versicherungen bestehenden oder beantragten
                     son ihren Arbeitsplatz hat;                                            BU-Renten. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn die →versicherte
                                                                                            Person Schüler, Auszubildender oder Student im Sinne von § 2
                ▪    Wegfall oder Reduzierung der Ansprüche bei Berufsunfä-                 Absätze 3 bis 5 ist.
                     higkeit aus der betrieblichen Altersversorgung.
                                                                                            Bei Selbstständigen sind zur Beurteilung der finanziellen Ange-
           b)   Ereignisunabhängige Nachversicherung                                        messenheit der Erhöhung anstelle des aktuellen →regelmäßigen
                                                                                            Bruttoeinkommens die aktuellen mittleren Einkünfte gemäß § 10
                Sie können das Recht auf Nachversicherung auch ausüben,                     Absatz 2 a) heranzuziehen.
                ohne dass eines der Ereignisse nach Absatz 1 a) vorliegt. Vo-
                raussetzungen hierfür sind jedoch, dass                                c)   Mindest- und Höchstgrenzen für die Erhöhung

                ▪    in den letzten drei Jahren keine ereignisabhängige oder er-            (1) Bei der ereignisabhängigen Nachversicherung ist eine Erhö-
                     eignisunabhängige Nachversicherung für diesen oder einen               hung der Rente um maximal 50 Prozent möglich. Maßgeblich ist
                     anderen bei der Lebensversicherung von 1871 a. G. Mün-                 dafür die Rente zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die Erhöhung be-
                     chen bestehenden Vertrag erfolgt ist und                               antragen.

                ▪    nicht zum gleichen Zeitpunkt eine ereignisabhängige Nach-              (2) Abweichend hiervon gilt bei dem Ereignis Erhöhung des →re-
                     versicherung nach Absatz 1 a) beantragt wird.                          gelmäßigen Bruttoeinkommens aus nicht selbstständiger berufli-
                                                                                            cher Tätigkeit um mindestens zehn Prozent Folgendes:
                →Wartezeit
                                                                                            ▪   Eine Erhöhung der Rente ist um maximal 6.000 Euro jährlich
                Es gilt ab Beginn der jeweiligen ereignisunabhängigen Nachver-                  möglich, jedoch nicht um mehr als 50 Prozent.
                sicherung eine →Wartezeit von drei Jahren. Tritt ein Leistungs-
                fall aufgrund von Berufsunfähigkeit, schwerer Krankheit gemäß               ▪   Erfolgt die Gehaltserhöhung in Zusammenhang mit einer
                § 3 Absatz 3 oder Arbeitsunfähigkeit vor Ablauf dieser →Warte-                  Beförderung, einem Arbeitgeberwechsel oder einer Erhö-
                zeit ein, erbringen wir keine Leistung aus der jeweiligen Nach-                 hung der Arbeitszeit im Rahmen einer Teilzeittätigkeit, ent-
                versicherung. In diesem Fall erlischt diese Nachversicherung.                   fällt die Beschränkung auf maximal 6.000 Euro jährlich.
                Die hierfür bis zum Eintritt des Leistungsfalls geleisteten Beiträge
                werden zurückerstattet. Wurde der Leistungsfall jedoch aus-                 (3) Wenn durch ein Ereignis im Leben der →versicherten Person
                schließlich durch einen Unfall verursacht (siehe § 5), leisten wir.         mehrere der in Absatz 1 a) genannten Voraussetzungen zur Aus-
                Der Unfall muss während der →Wartezeit eingetreten sein.                    übung der ereignisabhängigen Nachversicherungsgarantie oder
                                                                                            der in § 9 Absätze 1 b) und 2 a) genannten Voraussetzungen zur
           2.   Wann ist das Recht auf Nachversicherung ausgeschlossen?                     Ausübung der Meister- und Technikergarantie erfüllt werden,
                                                                                            darf die Erhöhung der versicherten BU-Rente aufgrund dieses
                Sie können das Recht auf Nachversicherung nicht ausüben,                    Ereignisses insgesamt nicht mehr als 50 Prozent betragen.
                wenn
                                                                                            Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn anlässlich einer Beförderung
                ▪    Sie Leistungen beantragt haben und wir noch nicht abschlie-            eine Erhöhung des →regelmäßigen Bruttoeinkommens erfolgt,
                     ßend geprüft haben, ob die Leistungsvoraussetzungen vor-               eine leitende Tätigkeit übernommen und/oder Prokura erlangt
                     liegen,                                                                wird.
                ▪    wir aktuell leisten,                                                   (4) Bei der ereignisunabhängigen Nachversicherung darf die Er-
                                                                                            höhung der Rente jeweils maximal 3.000 Euro jährlich betragen.
                ▪    wir bereits aufgrund von Berufsunfähigkeit geleistet haben,
                                                                                            (5) Jede Erhöhung der Rente muss mindestens 600 Euro betra-
                ▪    der Vertrag beitragsfrei ist,
                                                                                            gen.
                ▪    die →versicherte Person älter als 50 Jahre ist - maßgebend
                                                                                       4.   Welche Unterlagen sind erforderlich, wenn Sie die Nachver-
                     ist das →rechnungsmäßige Alter,
                                                                                            sicherung beantragen?
                ▪    der Versicherungsvertrag über einen Kollektivvertrag zu-
                                                                                            Wenn Sie eine Nachversicherung beantragen, müssen Sie uns
                     stande gekommen ist, der dieses Recht ausdrücklich aus-
                                                                                            Belege und Erklärungen zu folgenden Umständen einreichen:
                     schließt. Ob das Recht auf Nachversicherung ausgeschlos-
                     sen ist, finden Sie in Ihrem →Versicherungsschein.                     ▪   zum betreffenden Ereignis,


           L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV                                                                                                      Seite 11/31

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Allgemeine Versicherungsbedingungen


                ▪     zum →regelmäßigen Bruttoeinkommen beziehungsweise             4.   Was gilt für den Einschluss oder die Erhöhung einer →Dy-
                      zu den mittleren Einkünften,                                       namik?

                ▪     zur →Gesamt-BU-Rente.                                              Sie haben das Recht, eine →Dynamik einzuschließen oder eine
                                                                                         bestehende →Dynamik zu erhöhen. Der Einschluss beziehungs-
           5.   Welche sonstigen Vereinbarungen gelten für die Nachversi-                weise die Erhöhung muss innerhalb von zwölf Monaten nach
                cherung?                                                                 →Berufseintritt beantragt werden.
           a)   Bei Anpassung der →Überschussbeteiligung                                 Es können alle Dynamikmodelle und Prozentsätze gewählt wer-
                                                                                         den, die nach unseren Annahmerichtlinien für den dann ausge-
                Im Falle einer Anpassung des Vertrags aufgrund Verminderung
                                                                                         übten Beruf zulässig sind.
                der aus Überschussanteilen gebildeten →Bonusrente gelten die
                Regelungen des § 6 Absatz 5 zur →Überschussverwendung Bo-                Wir nehmen keine erneute Risikoprüfung vor.
                nusrente.
                                                                                    5.   Wann kann die BU-Rente vor →Berufseintritt erhöht wer-
           b)   Bei Optionstarifen                                                       den?
                Falls Sie die MeinPlan-Kids BU-Option mit Pflegeschutz oder die          Sie können das Recht auf ereignisabhängige Nachversicherung
                BU-Option zur Golden IV ausgeübt haben, beachten Sie bitte die           (siehe § 7 Absatz 1 a)) zusätzlich bei Eintritt der nachfolgend ge-
                in diesem Fall geltenden Einschränkungen gemäß den Beson-                nannten Ereignisse im Leben der →versicherten Person ausü-
                deren Bedingungen bei Ausübung der MeinPlan Kids BU-Option               ben:
                mit Pflegeschutz und der BU-Option zur Golden IV.
                                                                                         ▪   Wechsel der Schulform,
           §8       Welche Möglichkeiten haben Sie im Rahmen der Zu-                     ▪   Versetzung in die gymnasiale Oberstufe,
                    kunftsgarantie?                                                      ▪   Eintritt der Volljährigkeit,
           Ist die →versicherte Person Schüler, Auszubildender oder Student im
                                                                                         ▪   Erstmaliger Beginn einer Berufsausbildung,
           Sinne von § 2 Absätze 3 bis 5, haben Sie folgende Gestaltungsmög-
           lichkeiten:                                                                   ▪   Erstmaliger Beginn eines →Hochschulstudiums.
           1.   Was gilt für den Einschluss von Leistungen bei Arbeitsunfä-              Hierbei gilt bereits die gemäß Absatz 3 überprüfte Obergrenze.
                higkeit?
                                                                                         Die Regelungen der ereignisabhängigen Nachversicherungsga-
                Sie haben das Recht, Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit gemäß             rantie gemäß § 7 gelten entsprechend.
                den Besonderen Bedingungen für Leistungen bei Arbeitsunfähig-
                keit einzuschließen. Der Einschluss muss innerhalb von zwölf        6.   Wie kann die BU-Rente bei →Berufseintritt erhöht werden?
                Monaten nach →Berufseintritt beantragt werden.
                                                                                         Sie können das Recht auf ereignisabhängige Nachversicherung
                Wir ermitteln den neuen Beitrag mit den Rechnungsgrundlagen,             (siehe § 7 Absatz 1 a)) zusätzlich bei →Berufseintritt ausüben.
                die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegolten haben.
                Vereinbarte Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse für              Gemäß § 7 Absatz 3 c) ist eine Erhöhung um maximal 50 Prozent
                den Fall der Berufsunfähigkeit gelten auch für die Leistungen bei        möglich. Abweichend hierzu ist eine Erhöhung um maximal 150
                Arbeitsunfähigkeit.                                                      Prozent möglich, wenn

                Wir nehmen keine erneute Risikoprüfung vor.                              ▪   der →Berufseintritt nach Abschluss einer Berufsausbildung
                                                                                             oder eines →Hochschulstudiums erfolgt und
           2.   Was gilt für den Einschluss des Pflegepakets?
                                                                                         ▪   der dann ausgeübte Beruf diese Ausbildung oder dieses
                Sie haben das Recht, das Pflegepaket gemäß den Besonderen                    →Hochschulstudium typischerweise voraussetzt.
                Bedingungen bei Einschluss des Pflegepakets einzuschließen.
                Der Einschluss muss innerhalb von zwölf Monaten nach →Be-                Hierbei gilt bereits die gemäß Absatz 3 überprüfte Obergrenze.
                rufseintritt beantragt werden.                                           Im Übrigen gelten die Regelungen der ereignisabhängigen
                Wir ermitteln den neuen Beitrag mit den Rechnungsgrundlagen,             Nachversicherungsgarantie gemäß § 7.
                die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegolten haben.           7.   Was gilt für die Überprüfung bestehender Ausschlussklau-
                Vereinbarte Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse für              seln?
                den Fall der Berufsunfähigkeit gelten auch für das Pflegepaket.
                                                                                         Sie haben das Recht, nachfolgend aufgeführte Ausschlussklau-
                Wir nehmen keine erneute Risikoprüfung vor.                              seln überprüfen zu lassen. Die Überprüfung kann jeweils inner-
           3.   Was gilt für die Überprüfung der Berufseinstufung und der                halb von zwölf Monaten nach Eintritt der nachfolgend genannten
                Obergrenze für die Nachversicherung?                                     Ereignisse im Leben der →versicherten Person beantragt wer-
                                                                                         den:
                Sie haben das Recht, die Berufseinstufung und die Obergrenze
                für die Nachversicherung überprüfen zu lassen. Sie können die-           ▪   Erstmaliger Beginn einer Berufsausbildung,
                ses Recht innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt der nachfol-         ▪   Erstmaliger Beginn eines →Hochschulstudiums,
                gend genannten Ereignisse im Leben der →versicherten Person
                ausüben:                                                                 ▪   →Berufseintritt.
                ▪     Wechsel der Schulform,                                             Falls in Ihrem →Versicherungsschein durch Ausschlussklauseln
                                                                                         geregelt ist, dass die folgenden Ursachen und Umstände bei der
                ▪     Versetzung in die gymnasiale Oberstufe,                            Ermittlung der Berufsunfähigkeit nicht berücksichtigt werden:
                ▪     Erstmaliger Beginn einer Berufsausbildung oder eines               ▪   Gelenke,
                      →Hochschulstudiums,
                                                                                         ▪   Fußdeformitäten,
                ▪     →Berufseintritt.
                                                                                         ▪   Sehnen,
                Wir ermitteln den neuen Beitrag mit den Rechnungsgrundlagen,
                die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegolten haben.                ▪   Wirbelsäule,
                Vereinbarte Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse blei-
                ben unverändert.                                                         ▪   Frakturen ohne Gelenkbeteiligung,

                Eine Beitragserhöhung und eine Herabsetzung der Obergrenze               ▪   Allergien,
                sind dabei ausgeschlossen.
                                                                                         ▪   Sehstörungen unter acht Dioptrien,
                Wir nehmen keine erneute Risikoprüfung vor.
                                                                                         wird überprüft, ob ein Verzicht auf die jeweilige Ausschlussklau-
                                                                                         sel für die Zukunft möglich ist.


           L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV                                                                                                     Seite 12/31

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                Um zu prüfen, ob auf die Klausel verzichtet werden kann, über-             ▪   Befreiung von der Versicherungspflicht für selbstständige
                lassen wir Ihnen einen Fragebogen, der von Ihnen auszufüllen                   Handwerker in der gesetzlichen Rentenversicherung nach
                ist. Ferner sind Nachweise über die berufliche Tätigkeit und zu-               Erfüllung der Mindestpflichtversicherungszeit.
                sätzlich auf Verlangen über den Gesundheitszustand einzu-
                reichen. Die damit verbundenen Kosten sind von Ihnen zu tra-               Hierbei gilt bereits die gemäß Absatz 1 c) überprüfte Obergrenze.
                gen. Die Überprüfung erfolgt auf Grundlage unserer zum Über-
                                                                                           Die Regelungen der ereignisabhängigen Nachversicherungsga-
                prüfungszeitpunkt gültigen Annahmerichtlinien. Falls kein Ver-
                                                                                           rantie gemäß § 7 gelten entsprechend.
                zicht auf die Klausel möglich ist, legen wir dies unter Vorlage der
                entsprechenden Annahmerichtlinie dar.                                 c)   Überprüfung der Berufseinstufung und der Obergrenze für
                                                                                           die Nachversicherung
           8.   Welche sonstigen Vereinbarungen gelten für die Zukunfts-
                garantie bei Optionstarifen?                                               Sie haben das Recht, die Berufseinstufung und die Obergrenze
                                                                                           für die Nachversicherung überprüfen zu lassen. Sie können die-
                Falls Sie die MeinPlan-Kids BU-Option mit Pflegeschutz oder die
                                                                                           ses Recht innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt der nachfol-
                BU-Option zur Golden IV ausgeübt haben, beachten Sie bitte die
                                                                                           gend genannten Ereignisse im Leben der →versicherten Person
                in diesem Fall geltenden Einschränkungen gemäß den Beson-
                                                                                           ausüben:
                deren Bedingungen bei Ausübung der MeinPlan Kids BU-Option
                mit Pflegeschutz und der BU-Option zur Golden IV.                          ▪   Abschluss einer durch die HWK anerkannten Weiterqualifi-
                                                                                               zierung zum Handwerksmeister,
           §9       Welche Möglichkeiten haben Sie im Rahmen der Meis-                     ▪   Abschluss einer durch die IHK anerkannten Weiterqualifizie-
                    ter- und Technikergarantie?                                                rung zum Industriemeister,

           1.   Was gilt für Handwerker und industrielle Fachkräfte?                       ▪   Abschluss einer Weiterqualifizierung zum staatlich geprüf-
                                                                                               ten Techniker.
                Handwerker im Sinne dieser Bedingungen ist, wer
                                                                                           Dazu müssen Sie uns den Meisterbrief beziehungsweise die
                ▪     eine durch die Handwerkskammer (HWK) anerkannte hand-                Techniker-Urkunde einreichen.
                      werkliche Berufsausbildung abgeschlossen hat,
                                                                                           Wir ermitteln den neuen Beitrag mit den Rechnungsgrundlagen,
                ▪     eine berufliche Tätigkeit ausübt, die diese Berufsausbildung         die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegolten haben.
                      typischerweise voraussetzt, und                                      Vereinbarte Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse blei-
                                                                                           ben unverändert.
                ▪     in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt oder
                      selbstständig tätig ist.                                             Eine Beitragserhöhung und eine Herabsetzung der Obergrenze
                                                                                           sind dabei ausgeschlossen.
                Industrielle Fachkraft im Sinne dieser Bedingungen ist, wer
                                                                                           Wir nehmen keine erneute Risikoprüfung vor.
                ▪     eine durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) aner-
                      kannte industrielle oder technische Berufsausbildung abge-      2.   Was gilt für Handwerksmeister, Industriemeister und Tech-
                      schlossen hat,                                                       niker?
                ▪     eine berufliche Tätigkeit ausübt, die diese Berufsausbildung         Handwerksmeister im Sinne dieser Bedingungen ist, wer
                      typischerweise voraussetzt, und
                                                                                           ▪   eine durch die HWK anerkannte Weiterqualifizierung zum
                ▪     in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt ist.                Meister abgeschlossen hat,
                Ist die →versicherte Person Handwerker oder industrielle Fach-             ▪   eine berufliche Tätigkeit ausübt, die diese Weiterqualifizie-
                kraft, haben Sie im Rahmen der Meister- und Technikergarantie                  rung typischerweise voraussetzt, und
                folgende Rechte:
                                                                                           ▪   in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt oder
           a)   Erweiterte Stundungsmöglichkeit                                                selbstständig tätig ist.
                Während einer                                                              Industriemeister im Sinne dieser Bedingungen ist, wer
                ▪     durch die HWK anerkannten Weiterqualifizierung zum                   ▪   eine durch die IHK anerkannte Weiterqualifizierung zum
                      Handwerksmeister,                                                        Meister abgeschlossen hat,
                ▪     durch die IHK anerkannten Weiterqualifizierung zum Indust-           ▪   eine berufliche Tätigkeit ausübt, die diese Weiterqualifizie-
                      riemeister,                                                              rung typischerweise voraussetzt, und
                ▪     Weiterqualifizierung zum staatlich geprüften Techniker               ▪   in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt oder
                                                                                               selbstständig tätig ist.
                der →versicherten Person besteht die Möglichkeit, die Beiträge
                zu stunden. Die Regelungen der Stundung gemäß § 16 Absätze            Techniker im Sinne dieser Bedingungen ist, wer
                6 und 7 gelten entsprechend. Abweichend dazu ist die Stundung
                jedoch für die gesamte Dauer der Weiterqualifizierung, maximal             ▪   eine Weiterqualifizierung zum staatlich geprüften Techniker
                für 48 Monate, möglich.                                                        abgeschlossen hat,

           b)   Erweiterte Nachversicherungsgarantie                                       ▪   eine berufliche Tätigkeit ausübt, die diese Weiterqualifizie-
                                                                                               rung typischerweise voraussetzt, und
                Sie können das Recht auf ereignisabhängige Nachversicherung
                (siehe § 7 Absatz 1 a)) zusätzlich bei Eintritt der nachfolgend ge-        ▪   in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt oder
                nannten Ereignisse im Leben der →versicherten Person ausü-                     selbstständig tätig ist.
                ben:
                                                                                           Ist die →versicherte Person Handwerksmeister, Industriemeister
                ▪     Abschluss einer durch die HWK anerkannten Weiterqualifi-             oder Techniker, haben Sie im Rahmen der Meister- und Techni-
                      zierung zum Handwerksmeister,                                        kergarantie folgende Rechte:

                ▪     Abschluss einer durch die IHK anerkannten Weiterqualifizie-     a)   Erweiterte Nachversicherungsgarantie
                      rung zum Industriemeister,
                                                                                           Sie können das Recht auf ereignisabhängige Nachversicherung
                ▪     Abschluss einer Weiterqualifizierung zum staatlich geprüf-           (siehe § 7 Absatz 1 a)) auch bei Eintritt der in Absatz 1 b) ge-
                      ten Techniker,                                                       nannten Ereignisse ausüben. Zusätzlich haben Sie dieses Recht
                                                                                           bei Eintritt der nachfolgend genannten Ereignisse im Leben der
                ▪     Abschluss einer staatlich anerkannten beruflichen Weiter-            →versicherten Person:
                      qualifizierung zum technischen Fach-/ Betriebswirt,
                                                                                           ▪   Abschluss einer akademischen Weiterqualifizierung zum
                ▪     Aufnahme einer freiberuflichen/selbstständigen beruflichen               Bachelor, sofern die →versicherte Person eine der Weiter-
                      Tätigkeit wie beispielweise Betriebsübernahme oder Be-                   qualifizierung entsprechende berufliche Tätigkeit ausübt,
                      triebsgründung,


           L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV                                                                                                     Seite 13/31

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AVB
Allgemeine Versicherungsbedingungen


                ▪    Übertragung einer leitenden Funktion als angestellter Meis-        können Sie die BU-Rente anheben. Dies ist jeweils innerhalb von
                     ter oder Techniker für mindestens drei Vollzeitmitarbeiter.        zwölf Monaten nach Feststellung des endgültigen Jahresab-
                                                                                        schlusses beziehungsweise der jährlichen Einnahmen-Über-
                Hierbei gilt bereits die gemäß Absatz 2 b) überprüfte Ober-             schuss-Rechnung möglich.
                grenze.
                                                                                        Um feststellen zu können, ob eine stabile Gewinnsteigerung vor-
                Die Regelungen der ereignisabhängigen Nachversicherungsga-              liegt, sind die vorhergehenden sechs Jahre vor Antragstellung
                rantie gemäß § 7 gelten entsprechend.                                   auf Ausübung der Karrieregarantie relevant. Verglichen werden
                                                                                        die aktuellen mittleren Einkünfte mit den früheren mittleren Ein-
           b)   Überprüfung der Berufseinstufung und der Obergrenze für
                                                                                        künften.
                die Nachversicherung
                                                                                        Die aktuellen mittleren Einkünfte sind der durchschnittliche Ge-
                Sie haben das Recht, die Berufseinstufung und die Obergrenze
                                                                                        winn vor Steuern der drei Geschäftsjahre, die der Antragstellung
                für die Nachversicherung überprüfen zu lassen. Sie können die-
                                                                                        auf Ausübung der Karrieregarantie unmittelbar vorausgehen.
                ses Recht innerhalb von zwölf Monaten nach Änderung der
                nachfolgend genannten Tätigkeitsmerkmale im Leben der →ver-             Die früheren mittleren Einkünfte sind der durchschnittliche Ge-
                sicherten Person ausüben:                                               winn vor Steuern des davor liegenden Dreijahreszeitraums, also
                                                                                        des vierten, fünften und sechsten Geschäftsjahres vor Antrag-
                ▪    Erhöhung des durchschnittlichen Anteils an Bürotätigkeit
                                                                                        stellung auf Ausübung der Karrieregarantie.
                     und aufsichtsführender Tätigkeit und/oder
                                                                                        In Zeiten, in denen die →versicherte Person nicht selbstständig
                ▪    Erhöhung der Anzahl der festangestellten Vollzeitmitarbei-
                                                                                        war, wird anstelle des Gewinns vor Steuern das →regelmäßige
                     ter, die angeleitet werden.
                                                                                        Bruttoeinkommen zur Berechnung herangezogen.
                Dazu müssen Sie uns Belege und Erklärungen zur Änderung der
                                                                                        Eine stabile Gewinnsteigerung bei Selbstständigen liegt vor,
                Tätigkeitsmerkmale einreichen.
                                                                                        wenn die aktuellen mittleren Einkünfte um mehr als 30 Prozent
                Wir ermitteln den neuen Beitrag mit den Rechnungsgrundlagen,            höher liegen als die früheren mittleren Einkünfte. Das bedeutet,
                die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegolten haben.               die mittleren Einkünfte müssen binnen dreier Jahre insgesamt
                Vereinbarte Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse blei-           um mehr als 30 Prozent angestiegen sein.
                ben unverändert.
                                                                                        In diesem Fall gilt die stabile Gewinnsteigerung zum Zeitpunkt
                Eine Beitragserhöhung und eine Herabsetzung der Obergrenze              der Feststellung des endgültigen Jahresabschlusses oder der
                sind dabei ausgeschlossen.                                              Einnahmen-Überschuss-Rechnung als eingetreten.

                Wir nehmen keine erneute Risikoprüfung vor.                        b)   Pro Erhöhung darf die BU-Rente jeweils um maximal zehn Pro-
                                                                                        zent angehoben werden.
           3.   Welche sonstigen Vereinbarungen gelten für die Meister-
                und Technikergarantie bei Optionstarifen?                          c)   Die →Gesamt-BU-Rente darf infolge der Erhöhung 50 Prozent
                                                                                        der aktuellen mittleren Einkünfte der →versicherten Person
           Falls Sie die MeinPlan-Kids BU-Option mit Pflegeschutz oder die BU-          (siehe Absatz a)) nicht übersteigen. Darunter fallen alle für die-
           Option zur Golden IV ausgeübt haben, beachten Sie bitte die in die-          selbe →versicherte Person bei uns oder anderen Versicherun-
           sem Fall geltenden Einschränkungen gemäß den Besonderen Bedin-               gen bestehenden oder beantragten BU-Renten.
           gungen bei Ausübung der MeinPlan Kids BU-Option mit Pflegeschutz
           und der BU-Option zur Golden IV.                                        3.   Welche weiteren Grenzen gelten für die Anhebung der BU-
                                                                                        Rente durch die Karrieregarantie?

           § 10 Welche Möglichkeiten haben Sie im Rahmen der Karri-                     Die BU-Rente darf infolge der Erhöhung durch die Karrierega-
                                                                                        rantie maximal doppelt so hoch sein wie die Obergrenze für die
                eregarantie?                                                            Nachversicherung. Diese Obergrenze finden Sie in Ihrem →Ver-
           Ist die →versicherte Person erwerbstätig und hat die BU-Rente die            sicherungsschein. In die Obergrenze fallen alle für dieselbe
           Obergrenze, bis zu der eine Nachversicherung möglich ist, erreicht,          →versicherte Person bei uns bestehenden oder beantragten BU-
           können Sie Ihre BU-Rente trotzdem ohne erneute Risikoprüfung er-             Renten.
           höhen.
                                                                                        Übt die →versicherte Person zum Zeitpunkt der Erhöhung einen
           1.   Was ist die Karrieregarantie für Angestellte?                           Beruf aus, für den nach unseren Annahmerichtlinien eine
                                                                                        Höchstgrenze für die versicherbare Jahresrente gilt, darf die BU-
           a)   Ist die →versicherte Person                                             Rente durch die Karrieregarantie nur bis zu dieser Höchstgrenze
                                                                                        angehoben werden.
                ▪    als Arbeitnehmer in einem unbefristeten Angestelltenver-
                     hältnis beschäftigt und                                       4.   Wann ist das Recht auf die Karrieregarantie ausgeschlos-
                                                                                        sen?
                ▪    steigt das →regelmäßige monatliche Bruttoeinkommen der
                     →versicherten Person im Rahmen einer Gehaltserhöhung               Sie können die Karrieregarantie nicht ausüben, wenn
                     im Vergleich zum Vormonat um mindestens fünf Prozent,
                                                                                        ▪   Sie aufgrund der Gehaltserhöhung beziehungsweise stabi-
                können Sie die BU-Rente innerhalb von zwölf Monaten nach der                len Gewinnsteigerung (siehe Absatz 2 a)) bereits Ihr Recht
                Erhöhung des →regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommens                     auf Erhöhung der BU-Rente durch die Nachversicherungs-
                der →versicherten Person anheben.                                           garantie oder die Zukunftsgarantie in Anspruch genommen
                                                                                            haben,
           b)   Die prozentuale Erhöhung der BU-Rente darf maximal so hoch
                sein wie die prozentuale Erhöhung des →regelmäßigen monatli-            ▪   zum Zeitpunkt der Ausübung der Karrieregarantie die BU-
                chen Bruttoeinkommens der →versicherten Person.                             Rente unterhalb der Obergrenze liegt, bis zu der eine Nach-
                                                                                            versicherung möglich ist,
           c)   Die →Gesamt-BU-Rente darf infolge der Erhöhung 60 Prozent
                des aktuellen →regelmäßigen Bruttoeinkommens der →versi-                ▪   Sie Leistungen aufgrund von Berufsunfähigkeit beantragt
                cherten Person nicht übersteigen. Darunter fallen alle für die-             haben und wir noch nicht abschließend geprüft haben, ob
                selbe →versicherte Person bei uns oder anderen Versicherun-                 die Leistungsvoraussetzungen vorliegen,
                gen bestehenden oder beantragten BU-Renten.
                                                                                        ▪   wir bereits aufgrund von Berufsunfähigkeit leisten oder ge-
           2.   Was ist die Karrieregarantie für Selbstständige?                            leistet haben,

           a)   Ist die →versicherte Person                                             ▪   der Vertrag beitragsfrei ist,

                ▪    hauptberuflich seit mindestens einem Jahr selbstständig tä-        ▪   sich die →versicherte Person in Ausbildung befindet,
                     tig und
                                                                                        ▪   die →versicherte Person älter als 50 Jahre ist - maßgebend
                ▪    erzielt sie aus dieser Tätigkeit eine stabile Gewinnsteige-            ist das →rechnungsmäßige Alter,
                     rung,


           L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV                                                                                                   Seite 14/31

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Allgemeine Versicherungsbedingungen


                ▪    der Versicherungsvertrag über einen Kollektivvertrag zu-       1.   Wann können Sie die Pflegegarantie ausüben?
                     stande gekommen ist, der dieses Recht ausdrücklich aus-
                     schließt. Ob die Karrieregarantie ausgeschlossen ist, finden        Sie können das Pflegepaket innerhalb von zwölf Monaten nach
                     Sie in Ihrem →Versicherungsschein.                                  Vollendung des 40. Lebensjahres der →versicherten Person ein-
                                                                                         schließen.
           5.   Welche Unterlagen sind erforderlich, wenn Sie die Karriere-
                garantie beantragen?                                                2.   Welche Bedingungen gelten für den Einschluss des Pflege-
                                                                                         pakets?
                Wenn Sie die Karrieregarantie ausüben wollen, müssen Sie uns
                Belege und Erklärungen zu folgenden Umständen einreichen:                Wir ermitteln den neuen Beitrag mit den Rechnungsgrundlagen,
                                                                                         die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegolten haben.
                ▪    bei Angestellten zum →regelmäßigen monatlichen Brutto-              Vereinbarte Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse für
                     einkommen vor und nach der Gehaltserhöhung,                         den Fall der Berufsunfähigkeit gelten auch für das Pflegepaket.

                ▪    bei Selbstständigen zum Gewinn vor Steuern der letzten              Für das Pflegepaket gelten die Regelungen der Besonderen Be-
                     sechs Geschäftsjahre,                                               dingungen bei Einschluss des Pflegepakets.

                ▪    zur aktuell ausgeübten beruflichen Tätigkeit,                  3.   Wann ist das Recht auf Einschluss des Pflegepakets ausge-
                                                                                         schlossen?
                ▪    zur →Gesamt-BU-Rente.
                                                                                         Sie können das Recht auf Einschluss des Pflegepakets nicht
           6.   Welche sonstigen Vereinbarungen gelten für die Karrierega-               ausüben, wenn
                rantie bei Optionstarifen?
                                                                                         ▪   Sie Leistungen beantragt haben und wir noch nicht ab-
           Falls Sie die MeinPlan-Kids BU-Option mit Pflegeschutz oder die BU-               schließend geprüft haben, ob die Leistungsvoraussetzun-
           Option zur Golden IV ausgeübt haben, beachten Sie bitte die in die-               gen vorliegen,
           sem Fall geltenden Einschränkungen gemäß den Besonderen Bedin-
           gungen bei Ausübung der MeinPlan Kids BU-Option mit Pflegeschutz              ▪   wir aktuell leisten,
           und der BU-Option zur Golden IV.
                                                                                         ▪   wir bereits aufgrund von Berufsunfähigkeit geleistet haben,

           § 11 Können Sie die Berufseinstufung und die Obergrenze                       ▪   der Vertrag beitragsfrei ist,
                für die Nachversicherung überprüfen lassen?                              ▪   der Versicherungsvertrag über einen Kollektivvertrag zu-
                                                                                             stande gekommen ist, der dieses Recht ausdrücklich aus-
           Bei einem Berufswechsel der →versicherten Person haben Sie das
                                                                                             schließt. Ob das Recht auf Einschluss des Pflegepakets
           Recht, die Berufseinstufung der →versicherten Person und die Ober-
                                                                                             ausgeschlossen ist, finden Sie in Ihrem →Versicherungs-
           grenze für die Nachversicherung überprüfen zu lassen.                             schein.
           1.   Wann können Sie die Überprüfung beantragen und welche
                Unterlagen sind dazu erforderlich?                                  § 13 Welche Möglichkeiten haben Sie im Rahmen der Ver-
                Die Überprüfung ist jederzeit möglich, jedoch frühestens sechs           längerungsgarantie?
                Monate nach dem Berufswechsel der →versicherten Person.
                                                                                    Die Verlängerungsgarantie ist das Recht, die →Versicherungsdauer
                Wenn Sie die Überprüfung beantragen, müssen Sie uns den ent-        und →Leistungsdauer Ihres Vertrags an eine Erhöhung der Regelal-
                sprechenden Fragenbogen zum Berufswechsel einreichen.               tersgrenze in der Deutschen Rentenversicherung oder im berufsstän-
                                                                                    dischen Versorgungswerk des entsprechenden Kammerberufes, in
                Wir können eine Änderung der Berufseinstufung von einer er-         dem die →versicherte Person Mitglied ist, anzupassen – ohne er-
                neuten Risikoprüfung abhängig machen. Die Überprüfung der           neute Risikoprüfung.
                Obergrenze für die Nachversicherung erfolgt ohne erneute Risi-
                koprüfung.                                                          1.   Wann können Sie die Verlängerungsgarantie ausüben?

                Die Möglichkeiten zur Überprüfung der Berufseinstufung und der           Sie können das Recht auf Verlängerung innerhalb von zwölf Mo-
                Obergrenze für die Nachversicherung im Rahmen der Zukunfts-              naten
                garantie (siehe § 8 Absatz 3) sowie der Meister- und Techniker-
                garantie (siehe § 9 Absätze 1 c) und 2 b)) bleiben unberührt.            ▪   nach Inkrafttreten einer Regelung in der gesetzlichen Ren-
                                                                                             tenversicherung zur Erhöhung der Regelaltersgrenze bezie-
           2.   Wie wirkt sich die Überprüfung auf Ihren Vertrag aus?                        hungsweise

           a)   Führt die neue berufliche Tätigkeit zu einer verbesserten Berufs-        ▪   wenn die →versicherte Person Mitglied in einem berufsstän-
                einstufung, sinkt der künftige zu zahlende Beitrag. Wir ermitteln            dischen Versorgungswerk ist, nach Inkrafttreten einer be-
                den neuen Beitrag mit den Rechnungsgrundlagen, die zum Zeit-                 rufsständischen Regelung zur Erhöhung der Regelalters-
                punkt des Vertragsabschlusses gegolten haben. Vereinbarte                    grenze des entsprechenden Kammerberufes
                Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse bleiben unverän-
                dert.                                                                    ausüben.

           b)   Wenn die Überprüfung eine höhere Obergrenze für die Nachver-        2.   Wie wirkt sich die Ausübung der Verlängerungsgarantie auf
                sicherung ergibt, ist ab diesem Zeitpunkt eine Nachversicherung          Ihren Vertrag aus?
                bis zu dieser Obergrenze möglich.
                                                                                         Die →Versicherungsdauer und die →Leistungsdauer Ihres Ver-
           c)   Können wir Ihnen aufgrund des Berufswechsels der →versicher-             trags werden dabei maximal um die Zeitspanne verlängert, um
                ten Person keinen günstigeren Beitrag beziehungsweise keine              die sich die Regelaltersgrenze für die →versicherte Person ver-
                höhere Obergrenze anbieten, bleiben Ihr bisheriger Beitrag und           schiebt. Sie können die Dauer nur um volle Monate verlängern.
                Ihre bisherige Obergrenze unverändert. Eine Beitragserhöhung
                                                                                         Üben Sie die Verlängerungsgarantie aus, berechnen wir den Bei-
                und eine Herabsetzung der Obergrenze schließen wir von Vorn-
                                                                                         trag für Ihren Vertrag neu. Dabei berücksichtigen wir das Alter
                herein aus.
                                                                                         der →versicherten Person bei Abschluss des Vertrags, die Lauf-
                                                                                         zeit des bisherigen Vertrags einschließlich der Verlängerung so-
           § 12 Welche Möglichkeiten haben Sie im Rahmen der Pfle-                       wie gegebenenfalls vereinbarte Beitragszuschläge.
                gegarantie?                                                              Infolge der verlängerten Vertragsdauer erhöhen sich Ihre Bei-
                                                                                         träge nach Ausübung der Verlängerungsoption. Über die Bei-
           Die Pflegegarantie beinhaltet das Recht, das Pflegepaket (siehe Be-
                                                                                         tragsanpassung informieren wir Sie in →Textform.
           sondere Bedingungen bei Einschluss des Pflegepakets) ohne er-
           neute Risikoprüfung in Ihren Vertrag einzuschließen. Dieses Recht             Vereinbarte Leistungsausschlüsse gelten auch für die verlän-
           besteht unabhängig vom Recht auf Einschluss des Pflegepakets aus              gerte →Versicherungsdauer.
           der Zukunftsgarantie (siehe § 8 Absatz 2).
                                                                                    3.   Wann ist die Verlängerungsgarantie ausgeschlossen?

                                                                                         Sie können die Verlängerungsgarantie nicht ausüben, wenn


           L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV                                                                                                  Seite 15/31

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Allgemeine Versicherungsbedingungen


                ▪    Sie Leistungen aufgrund von Berufsunfähigkeit beantragt         3.   Wann ist die Übernahme des Ergebnisses der Risikoprüfung
                     haben und wir noch nicht abschließend geprüft haben, ob              für eine Basisrentenversicherung mit BUZ ausgeschlossen?
                     die Leistungsvoraussetzungen vorliegen,
                                                                                          In folgenden Fällen können Sie nicht verlangen, dass wir die zu
                ▪    wir bereits aufgrund von Berufsunfähigkeit leisten oder ge-          Ihrer bestehenden Versicherung erfolgte Risikoprüfung für eine
                     leistet haben,                                                       Basisrentenversicherung mit BUZ übernehmen:

                ▪    das bei Vertragsabschluss vereinbarte Endalter weniger als      a)   Sie haben Leistungen aufgrund von Berufsunfähigkeit der →ver-
                     60 Jahre beträgt,                                                    sicherten Person beantragt und wir haben noch nicht abschlie-
                                                                                          ßend geprüft, ob die Leistungsvoraussetzungen vorliegen.
                ▪    der Vertrag beitragsfrei ist.
                                                                                     b)   Wir leisten bereits aufgrund von Berufsunfähigkeit der →versi-
                                                                                          cherten Person.
           § 14 Kann die Risikoprüfung Ihrer Versicherung für eine
                neue Basisrentenversicherung mit Berufsunfähigkeits-                 c)   Die →versicherte Person ist älter als 40 Jahre - maßgebend ist
                                                                                          das →rechnungsmäßige Alter.
                zusatzversicherung übernommen werden?
                                                                                     d)   Der Beitrag zur Basisrentenversicherung beträgt - ohne Berück-
           Sie können beantragen, dass wir die zu Ihrer bestehenden Berufsun-             sichtigung des Beitrags zur Berufsunfähigkeitszusatzversiche-
           fähigkeitsversicherung erfolgte Risikoprüfung für eine Basisrenten-            rung - mehr als 3.000 Euro jährlich.
           versicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) über-
           nehmen.                                                                   e)   Die bestehende Versicherung ist über einen Kollektivvertrag mit
                                                                                          reduzierter Risikoprüfung zustande gekommen.
           1.   Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?
                                                                                     f)   Die bestehende Versicherung ist darauf zurückzuführen, dass
                Für die Übernahme der Risikoprüfung müssen folgende Voraus-               Sie eine der folgenden Optionen ausgeübt haben:
                setzungen erfüllt sein:
                                                                                          ▪   BU-Option der Golden IV,
           a)   Sie kündigen die bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung
                unter der Bedingung, dass eine Basisrentenversicherung mit                ▪   BU-Option der Performer Primus-Rentenversicherung,
                BUZ mit der →versicherten Person als →Versicherungsnehmer
                zustande kommt. Die →versicherte Person beantragt gleichzeitig            ▪   BU-Option mit Pflegeschutz von MeinPlan Kids,
                mit der Kündigung der bestehenden Versicherung eine Basisren-
                tenversicherung mit BUZ. Ihre Kündigung der bestehenden Ver-              ▪   Fortführung der BU-Rente im Rahmen einer selbstständigen
                sicherung wird mit Beginn der Basisrentenversicherung mit BUZ                 Berufsunfähigkeitsversicherung bei Beitragsfreistellung der
                wirksam.                                                                      MeinPlan Basisrente nach § 20 Absätze 14 bis 15 der Be-
                                                                                              sonderen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatz-
           b)   Der Abschluss der Basisrentenversicherung mit BUZ erfolgt in                  versicherung mit erweiterten Leistungen zu „MeinPlan Ba-
                dem Tarif, der zu diesem Zeitpunkt verkaufsoffen ist.                         sisrente – die fondsgebundene Basis-Rente der LV 1871“
                                                                                              (Golden BUZ).
           c)   Der Beitrag und der Umfang des Versicherungsschutzes der Ba-
                sisrentenversicherung mit BUZ bestimmt sich nach den Angaben         g)   Ihre bestehende Versicherung ist beitragsfrei gestellt.
                zu Ihrer bestehenden Versicherung unter Berücksichtigung der
                weiteren Angaben gemäß Absatz 1 d).                                  h)   Ihre Versicherung besteht im Rahmen einer betrieblichen Alters-
                                                                                          versorgung.
           d)   Nachfolgende Angaben Ihrer bestehenden Versicherung gelten
                nicht weiter. Für die BUZ zur Basisrentenversicherung gilt statt-    i)   Das Endalter Ihrer bestehenden Versicherung liegt unter dem
                dessen:                                                                   Mindest-Endalter, das für den Abschluss einer Basisrentenversi-
                                                                                          cherung mit BUZ vorausgesetzt wird.
                ▪    Versicherungsbeginn ist das Datum, zu dem die Basisren-
                     tenversicherung mit BUZ beginnen soll.

                ▪    Eintrittsalter ist das Alter der →versicherten Person bei Ab-
                     schluss der Basisrentenversicherung mit BUZ.
                                                                                     Beginn des Versicherungsschutzes
                ▪    Die →Versicherungsdauer und die →Leistungsdauer der
                     neuen Berufsunfähigkeitszusatzversicherung entsprechen
                     der restlichen →Versicherungsdauer und restlichen →Leis-        § 15 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
                     tungsdauer der bestehenden Versicherung.                        Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit uns ab-
           e)   Haben Sie zu Ihrer bestehenden Versicherung Leistungen bei           geschlossen haben. Jedoch besteht vor dem im →Versicherungs-
                Pflegebedürftigkeit im Rahmen des Pflegepakets oder Leistun-         schein angegebenen Versicherungsbeginn kein Versicherungs-
                gen bei Arbeitsunfähigkeit vereinbart, entfallen diese bei der Ba-   schutz. Allerdings kann unsere Leistungspflicht entfallen, wenn Sie
                sisrentenversicherung mit BUZ.                                       den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen (siehe § 16 Absätze 2 und 3 und
                                                                                     § 17).
           f)   Wollen Sie zusätzliche Leistungen vereinbaren, ist dafür unsere
                Zustimmung erforderlich.

           2.   Wie erfolgt die Risikoprüfung zur Basisrentenversicherung
                mit BUZ?
                                                                                     Beitragszahlung
           a)   Wir legen der neuen Basisrentenversicherung mit BUZ das Er-
                gebnis der Risikoprüfung Ihrer bestehenden Versicherung ein-
                schließlich vereinbarter Zuschläge sowie Leistungsausschlüsse        § 16 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
                zugrunde.
                                                                                     1.   Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung durch Monats-,
           b)   Haben Sie uns im Rahmen der Antragstellung der bestehenden                Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge entrichten. Die
                Versicherung unzutreffende Angaben über die Risikoverhält-                →Versicherungsperiode entspricht der Zahlungsweise. Bei Jah-
                nisse der →versicherten Person gemacht (Verletzung der vor-               reszahlung beträgt sie beispielsweise ein Jahr, bei halbjährlicher
                vertraglichen Anzeigepflicht), gelten die Regelungen gemäß § 26           Beitragszahlung ein halbes Jahr und so weiter.
                auch für die neue Basisrentenversicherung mit BUZ. Die Fristen       2.   Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Abschluss
                nach § 21 Absatz 3 VVG über die Folgen einer Verletzung der               des Vertrags zahlen, jedoch nicht vor dem vereinbarten Versi-
                vorvertraglichen Anzeigepflicht nach § 26 beginnen bei Ab-                cherungsbeginn. Unverzüglich heißt, ohne schuldhaftes Zögern.
                schluss der Basisrentenversicherung mit BUZ nicht neu zu lau-             Der Versicherungsbeginn ist im →Versicherungsschein angege-
                fen.                                                                      ben.

                                                                                          Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden jeweils zu Beginn
                                                                                          der vereinbarten →Versicherungsperiode fällig.


           L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV                                                                                                     Seite 16/31

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AVB
Allgemeine Versicherungsbedingungen


           3.   Sie können die Beiträge überweisen oder im Lastschriftverfahren       § 17 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig
                zahlen. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto verein-
                bart, buchen wir den Beitrag jeweils zu den in Absatz 2 genann-
                                                                                           zahlen?
                ten Terminen von dem uns angegebenen Konto ab.                        Erster Beitrag
           4.   Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fäl-      1.   Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir
                ligkeitstag (Absatz 2) alles getan haben, damit der Beitrag bei            vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
                uns eingeht. Wenn wir vereinbart haben, den Beitrag von einem              In diesem Fall können wir von Ihnen die Kosten für ärztliche Un-
                Konto einzuziehen, gilt die Zahlung in folgendem Fall als recht-           tersuchungen im Rahmen einer Gesundheitsprüfung verlangen.
                zeitig:                                                                    Wir sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn uns nachgewiesen
                ▪    Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden                wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten
                                                                                           haben.
                     und
                                                                                      2.   Ist der erste Beitrag noch nicht gezahlt, wenn der Versicherungs-
                ▪    Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht widerspro-
                                                                                           fall eintritt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nur,
                     chen.
                                                                                           wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in →Textform oder
                Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht ein-           durch einen auffälligen Hinweis im →Versicherungsschein auf
                ziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un-           diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere Pflicht
                verzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben                zur Leistung bleibt bestehen, wenn Sie uns nachweisen, dass
                Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen             Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten haben.
                werden kann, können wir künftig die Zahlung außerhalb des
                                                                                      Folgebeitrag
                Lastschriftverfahrens verlangen.
                                                                                      3.   Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir Ihnen
           5.   Sie übermitteln Ihre Beiträge auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten.
                                                                                           auf Ihre Kosten in →Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die Zah-
           Stundung                                                                        lungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.

           6.   Sie können verlangen, dass die Beitragszahlung für Ihre Versi-        4.   Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zah-
                cherung ausgesetzt wird. Eine solche Stundung ist für maximal              lungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Versicherungs-
                24 Monate möglich. Während der Elternzeit ist abweichend da-               schutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit
                von eine Stundung von maximal 36 Monaten möglich.                          der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie
                                                                                           bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen
                Der Versicherungsschutz bleibt während dieser Zeit in vollem               haben.
                Umfang erhalten.
                                                                                      5.   Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Vertrag
                Voraussetzungen für die Stundung sind:                                     fristlos kündigen, wenn Sie sich noch immer mit Beiträgen, Zin-
                                                                                           sen oder Kosten in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir
                ▪    Der Vertrag besteht mindestens seit einem Jahr und                    Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewie-
                ▪    seit der letzten Stundung ist mindestens ein Jahr vergangen           sen haben.
                     und                                                                   Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären.
                ▪    die nach Ablauf der Beitragsstundung verbleibende →Bei-               Sie wird dann automatisch mit Ablauf der Frist wirksam, wenn
                     tragszahlungsdauer beträgt noch mindestens ein Jahr.                  Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in Verzug
                                                                                           sind. Auf diese Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls hinweisen.
                Für eine Stundung der Beiträge ist eine schriftliche Vereinbarung
                mit uns erforderlich.                                                 6.   Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nachzah-
                                                                                           len, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Nachzahlen
                Während des Stundungszeitraums fallen keine Zinsen aufgrund                können Sie nur innerhalb eines Monats nach der Kündigung.
                der Stundung für Sie an.                                                   Wurde die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden,
                                                                                           können Sie innerhalb eines Monats nach Fristablauf nachzahlen.
                Nach Ablauf des Stundungszeitraums können Sie die gestunde-
                ten Beiträge zinslos:                                                      Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung un-
                                                                                           wirksam und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungsfälle, die
                ▪    in einem Betrag nachzahlen,                                           zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eintre-
                                                                                           ten, besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz.
                ▪    in monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährli-
                     chen Raten über einen Zeitraum von maximal 48 Monaten
                     nachentrichten, oder

                ▪
                                                                                      Regelungen zur Beteiligung an Invest-
                     mit einem vorhandenen verzinslich angesammelten Gutha-
                     ben oder →Fondsguthaben ganz oder teilweise verrechnen

                                                                                      mentfonds
                     lassen.

                Anstelle der zinslosen Rückzahlung der gestundeten Beiträge,
                können Sie die offenen Beiträge auch durch eine Vertragsände-
                rung – wahlweise Verringerung der Versicherungsleistungen             § 18 Wann sind Sie an Investmentfonds beteiligt und was
                oder Erhöhung des zukünftigen Beitrags – begleichen.                       gilt bei einer Beteiligung?
                Haben Sie die Beitragszahlung bereits 24 Monate ausgesetzt,           1.   Haben Sie gemäß § 6 Absatz 5 als →Überschussverwendung
                müssen Sie alle gestundeten Beiträge nachzahlen, bevor Sie er-             Fondsguthaben oder →Überschussverwendung Teilweise Bei-
                neut eine Stundung vereinbaren können.                                     tragsverrechnung vereinbart, sind Sie unmittelbar an der Wert-
                Sie können nicht mehr stunden, wenn Sie bereits eine Stundung              entwicklung eines Sondervermögens (→Anlagestock) beteiligt.
                für insgesamt 24 Monate in Anspruch genommen haben und die                 Dieses Sondervermögen besteht aus Anteilen von Investment-
                gestundeten Beiträge auf die restliche →Beitragszahlungsdauer              fonds, an die die Leistungen aus Ihrem Vertrag gebunden sind.
                verteilt wurden.                                                           Wir legen den →Anlagestock gesondert von unserem sonstigen
                                                                                           Vermögen an. Die auf Ihren Vertrag anfallenden Fondsanteile
                Sie können das Recht auf Stundung neu begründen, indem Sie                 bilden das →Fondsguthaben Ihrer Versicherung.
                die ausstehenden auf die restliche →Beitragszahlungsdauer ver-
                teilten Raten einmalig nachzahlen.                                    2.   Die Leistungen aus der →Überschussbeteiligung sind vom Wert
                                                                                           des →Fondsguthaben Ihrer Versicherung abhängig.
           7.   Wenn eine Leistung fällig wird, verrechnen wir etwaige Beitrags-
                rückstände mit dieser. Kündigen Sie Ihre Versicherung und ist              Den Wert des →Fondsguthabens ermitteln wir wie folgt: Die An-
                eine Verrechnung der gestundeten Beiträge nicht möglich, müs-              teile von Investmentfonds werden mit dem Rücknahmepreis an-
                sen Sie diese in einem Betrag nachzahlen.                                  gesetzt. Wir multiplizieren die Anzahl der Fondsanteile in Ihrem
                                                                                           Vertrag mit dem am jeweiligen Stichtag ermittelten Rücknahme-
                                                                                           preis. Bei im Voraus bekannten Transaktionen, legen wir als
                                                                                           Stichtag den Tag der Fälligkeit zugrunde. Sollte dieser Tag kein


           L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV                                                                                                          Seite 17/31

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AVB
Allgemeine Versicherungsbedingungen


                →Börsentag sein, erfolgt die Umrechnung am nächsten →Bör-                Fonds unserer aktuellen Auswahl wählen. Dies bedeutet jedoch
                sentag. Bei sofort auszuführenden Transaktionen erfolgt die Um-          nicht, dass gleichzeitig auch zukünftige Beiträge in neue Fonds
                rechnung spätestens am nächsten →Börsentag nach Eingang                  investiert werden. Solange Sie die Anlageaufteilung der künfti-
                Ihres Auftrags bei uns. Fondsanteile in Fremdwährung werden              gen Beträge nicht ändern (siehe Absatz 2), erfolgt die Anlage
                zu den dabei gültigen Tageskursen in Euro umgerechnet.                   entsprechend Ihrer bisher gewählten Fondsaufteilung.

           3.   Soweit die Erträge aus den im →Anlagestock enthaltenen Ver-              Bei der Umschichtung wird das →Fondsguthaben entsprechend
                mögenswerten nicht ausgeschüttet werden, fließen sie unmittel-           Ihrer Festlegung ganz oder teilweise auf die neu bestimmten
                bar dem →Anlagestock zu. Sie erhöhen damit den Wert der                  Fonds übertragen. Wir rechnen dieses in Anteileinheiten der neu
                Fondsanteile. Erträge, die ausgeschüttet werden, rechnen wir in          bestimmten Fonds um. Dabei legen wir den Kurs des →Börsen-
                Fondsanteile um. Wir schreiben diese Ihrem Vertrag gut.                  tages zugrunde, an dem der Fondswechsel ausgeführt wird.

           4.   Da die Wertentwicklung des →Fondsguthabens nicht vo-                     Die Umschichtung führen wir spätestens am zweiten →Börsen-
                rauszusehen ist, können wir die Höhe der Leistung aus dem                tag nach Eingang Ihres Auftrags bei uns durch, jedoch nicht vor
                →Fondsguthaben nicht garantieren. Erst bei Fälligkeit einer              dem von Ihnen genannten Termin. Die Umschichtung von
                Leistung aus dem →Fondsguthaben (siehe § 6 Absatz 5)                     →Fondsguthaben auf Fonds, die Ihrem →Fondsguthaben be-
                steht die Höhe der Leistung fest.                                        reits zugrunde liegen, gilt ebenfalls als →Shift. Bei einer Um-
                                                                                         schichtung fallen keine Ausgabeaufschläge an.
                Sie haben die Chance, insbesondere bei Kurssteigerungen
                der Investmentfonds im →Anlagestock einen Wertzuwachs                    Die Umschichtung Ihres →Fondsguthaben ist immer kostenfrei.
                zu erzielen. Bei Kursrückgängen tragen Sie aber auch das
                Risiko der Wertminderung. Dies bedeutet, dass die Leistun-          Änderung der Anlageaufteilung (→Switch)
                gen aus der →Überschussbeteiligung bei einer guten
                                                                                    2.   Sie können auch nur Ihre künftigen Beiträge in anderen von uns
                Fondsentwicklung höher sein werden als bei einer weniger
                                                                                         angebotenen Fonds anlegen (→Switchen). Dabei können Sie
                guten Fondsentwicklung. Bei Werten, die nicht in Euro ge-
                                                                                         aus den zur Verfügung stehenden Fonds insgesamt bis zu 20
                führt werden, können Schwankungen der Währungskurse
                                                                                         verschiedene Fonds wählen. Für die Anlageaufteilung muss der
                den Wert des →Fondsguthabens zusätzlich beeinflussen.
                                                                                         Prozentanteil pro Fonds mindestens 3 Prozent betragen. Es sind
                                                                                         nur ganzzahlige Prozentsätze möglich. Die Summe der prozen-
           § 19 Was gilt für →Auszahlungen aus dem Fondsguthaben?                        tualen Anteile muss 100 Prozent ergeben. Das bereits angesam-
                                                                                         melte →Fondsguthaben ist von dieser Änderung nicht betroffen
           Haben Sie gemäß § 6 Absatz 5 als →Überschussverwendung Fonds-                 und verbleibt in den bisher angesparten Fonds.
           guthaben oder →Überschussverwendung Teilweise Beitragsverrech-
           nung vereinbart, sind →Auszahlungen aus dem Fondsguthaben                     Die Änderung führen wir spätestens am zweiten →Börsentag
           möglich.                                                                      nach Eingang Ihres Auftrags bei uns durch. Ist ein →Switch von
                                                                                         Ihnen zu einem späteren Termin gewünscht, wird die Änderung
           1.   Können Fondsanteile an Sie übertragen werden?                            an diesem Termin durchgeführt. Die Änderung Ihrer Anlageauf-
                                                                                         teilung (→Switch) ist für Sie immer kostenfrei.
           a)   Bei Fälligkeit einer Leistung aus dem →Fondsguthaben (siehe §
                6 Absatz 5) erbringen wir die Auszahlung grundsätzlich in Geld.     3.   Bei einem Wechsel Ihrer Fondsanlage (→Shift oder →Switch)
                Spätestens einen Monat vor dem Fälligkeitstag können Sie je-             bleiben die technischen Daten zu Ihrer Versicherung unverän-
                doch beantragen, dass Ihnen abweichend hiervon die Fondsan-              dert. Technische Daten sind beispielsweise der Versicherungs-
                teile des →Anlagestocks übertragen werden. Zur Ausübung die-             beginn, der Rentenzahlungsbeginn, der Beitrag, die garantierte
                ses Wahlrechts werden wir Sie rechtzeitig informieren.                   →Todesfallleistung sowie eine eventuell vereinbarte →Erlebens-
                                                                                         fallgarantie.
           b)   Auszahlungen unter 1.000 Euro, Bruchteile von Fondsanteilen
                oder Fondsanteile institutioneller Anlageklassen erbringen wir in   4.   Ihrem →Fondsguthaben dürfen insgesamt bis zu 40 Investment-
                jedem Fall in Geld.                                                      fonds zugrunde liegen.

           c)   Wenn Sie die Übertragung der Fondsanteile verlangen, müssen         Vermögenssicherung zum Ende der →Versicherungsdauer
                Sie uns ein bestehendes Wertpapierdepot benennen, auf wel-          (→Ablaufmanagement)
                ches die Anteile übertragen werden können. Die Übertragung
                der Fondsanteile erfolgt auf Ihre Kosten (siehe § 25) und Ihre      5.   Bei Versicherungen ab einer →Versicherungsdauer von zwölf
                Gefahr.                                                                  Jahren bieten wir Ihnen die Möglichkeit eines kostenfreien pas-
                                                                                         siven →Ablaufmanagements an. Dadurch werden die Risiken ei-
           2.   Können Fondsanteile auch vorzeitig ausgezahlt werden?                    ner Wertminderung aufgrund von Kursrückgängen reduziert (Si-
                                                                                         cherung Ihres Börsenerfolges).
           a)   Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich das vorhandene
                →Fondsguthaben oder einen Teil davon auszahlen zu lassen.                Haben Sie das passive →Ablaufmanagement bei Vertragsab-
                Wir setzen die Auszahlung in Euro fest.                                  schluss vereinbart, beginnen wir fünf Jahre vor dem vereinbarten
                                                                                         Ende der →Versicherungsdauer mit der Sicherung Ihres Börsen-
           b)   Maßgeblich für die Wertfestlegung der Auszahlung ist der Preis           erfolges. Wir schichten unabhängig vom Kapitalmarktverlauf Ihr
                der Fondsanteile des →Börsentages, an dem die Auszahlung                 →Fondsguthaben monatlich in einen risikoarmen Fonds um.
                ausgeführt wird. Ist eine sofortige Auszahlung gewünscht, legen          Den risikoarmen Fonds wählen wir aus unserer dann gültigen
                wir den Preis der Anteileinheiten spätestens des nächsten →Bör-          Fondsauswahl aus. Über den Beginn des →Ablaufmanagements
                sentages, nach dem der Antrag auf Auszahlung bei uns einge-              werden wir Sie rechtzeitig informieren. Weitere Informationen
                gangen ist, zugrunde.                                                    und Erläuterungen erhalten Sie mit unserem Schreiben.
           c)   Eine Auszahlung muss mindestens 200 Euro betragen. Den Be-               Sie können jederzeit das →Ablaufmanagement beenden. Die
                trag entnehmen wir anteilmäßig den Investmentfonds Ihres                 Frist für die Beendigung zum nächsten Monatsersten beträgt
                →Fondsguthabens. Die Auszahlung erfolgt auf Ihre Kosten                  zwei Wochen. Eine erneute Aktivierung ist ebenfalls möglich.
                (siehe § 25) und Ihre Gefahr.
                                                                                         Haben Sie das →Ablaufmanagement nicht bei Vertragsab-
           d)   Bitte beachten Sie, dass →Auszahlungen das Fondsguthaben                 schluss vereinbart, werden wir Sie dennoch rechtzeitig auf diese
                mindern. Entsprechend vermindern sich auch die Leistungen aus            Option hinweisen (Ablaufcheck). Sie haben dann die Möglichkeit
                dem →Fondsguthaben. Informationen dazu können Sie der Ab-                das →Ablaufmanagement nachträglich zu beantragen oder ein-
                rechnung Ihrer Auszahlung entnehmen.                                     malig Ihr →Fondsguthaben kostenlos in risikoärmere Invest-
                                                                                         mentfonds umzuschichten.
           § 20 Wie können Sie Fonds wechseln?
                                                                                    § 21 Was geschieht bei unplanmäßigen Veränderungen der
           Haben Sie gemäß § 6 Absatz 5 als →Überschussverwendung Fonds-
           guthaben oder →Überschussverwendung Teilweise Beitragsverrech-                Fonds?
           nung vereinbart, können Sie Folgendes in Anspruch nehmen:
                                                                                    1.   Das Fondsangebot kann im Laufe der Zeit aus unterschiedlichen
           Umschichtung des →Fondsguthaben (→Shift)                                      Gründen Veränderungen unterworfen sein.

           1.   Sie können jederzeit Ihr bereits angespartes →Fondsguthaben
                in andere Fonds umschichten (→Shiften). Sie können aus allen


           L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV                                                                                                  Seite 18/31

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Allgemeine Versicherungsbedingungen


                Solche Gründe können beispielsweise sein:                                 Ergibt sich eine →beitragsfreie BU-Rente von Null Euro, erlischt
                                                                                          die Versicherung.
                ▪    die Schließung oder Auflösung eines Investmentfonds durch
                     die Fondsgesellschaft,                                               Sie haben die Möglichkeit zu beantragen, dass die Rentenhöhe
                                                                                          bei Verkürzung der →Versicherungsdauer beibehalten wird.
                ▪    die nachträgliche Erhebung oder Erhöhung von Kosten, mit
                     denen wir beim Fondseinkauf belastet werden,                    5.   Der aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitragsfreien
                                                                                          Leistung zur Verfügung stehende Betrag entspricht nicht der
                ▪    die Einstellung von An- und Verkauf,                                 Summe der gezahlten Beiträge. Er entspricht dem →Deckungs-
                                                                                          kapital zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung. Dieses berechnen
                ▪    die Beendigung unserer Kooperation mit der entsprechen-
                                                                                          wir nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit
                     den Fondsgesellschaft,
                                                                                          den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation.
                ▪    Investmentfonds erfüllen die ursprüngliche Anlagestrategie
                                                                                          Wir legen mindestens den Betrag des →Deckungskapitals zu-
                     aus Sicht des Vermögensverwalters oder des Versicherers
                                                                                          grunde, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der unter Beach-
                     nicht mehr beziehungsweise entsprechen der Anlagephilo-
                                                                                          tung der aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze angesetzten
                     sophie des gewählten Portfolios nicht mehr.
                                                                                          Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre
           2.   In solchen Fällen sind wir berechtigt, den betroffenen Invest-            ergibt. Haben Sie eine →Beitragszahlungsdauer von weniger als
                mentfonds aus unserer Auswahl zu entfernen. Dies gilt auch für            fünf Jahren vereinbart, verteilen wir die Abschluss- und Ver-
                bereits bestehende Versicherungsverträge.                                 triebskosten auf die →Beitragszahlungsdauer.

           3.   Sollte Ihre Versicherung von einer Änderung nach Absatz 1 oder            Von dem aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitrags-
                2 betroffen sein, werden wir Sie unverzüglich schriftlich benach-         freien Leistung zur Verfügung stehenden Betrags nehmen wir ei-
                richtigen. Ab Zugang einer derartigen Benachrichtigung können             nen →Abzug gemäß § 23 vor.
                Sie innerhalb von vier Wochen einen Investmentfonds aus unse-
                                                                                          Weiterhin ziehen wir ausstehende Forderungen (zum Beispiel
                rer aktuellen Auswahl benennen, der anstelle des bei uns nicht
                                                                                          rückständige Beiträge, Kosten) von dem zur Verfügung stehen-
                mehr zur Anlage zur Verfügung stehenden Investmentfonds tre-
                                                                                          den Betrag ab.
                ten soll. Dies gilt für die Anlage zukünftiger Beträge und gegebe-
                nenfalls – je nach Art des Vorfalls – auch für die Umschichtung      6.   Wenn Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen, kann das für Sie
                des bestehenden →Fondsguthabens.                                          Nachteile haben. In der Anfangszeit Ihrer Versicherung ist
                                                                                          wegen der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskos-
           4.   Benennen Sie innerhalb der gesetzten Frist keinen Investment-
                                                                                          ten (siehe § 24) nur ein geringer Betrag zur Bildung einer
                fonds, sind wir berechtigt, einen Wechsel vorzunehmen. Dabei
                                                                                          →beitragsfreien BU-Rente vorhanden. Auch in den Folge-
                wählen wir einen Investmentfonds, der nach Meinung des Ver-
                                                                                          jahren stehen wegen der benötigten Risikobeiträge - ge-
                antwortlichen Aktuars ein vergleichbares Anlageprofil bietet. Ei-
                                                                                          messen an den gezahlten Beiträgen - keine oder nur geringe
                nen entsprechenden Investmentfonds sowie den Fondswechsel-
                                                                                          Mittel für die Bildung einer →beitragsfreien BU-Rente zur
                stichtag werden wir Ihnen bereits in der in Absatz 3 genannten
                                                                                          Verfügung. Nähere Informationen zur →beitragsfreien BU-
                Benachrichtigung benennen.
                                                                                          Rente können Sie Ihrem →Versicherungsschein entnehmen.
           5.   Kosten entstehen hierbei für Sie nicht.
                                                                                     7.   Ist die →versicherte Person zum Zeitpunkt der Beitragsfreistel-
                                                                                          lung berufsunfähig, bleiben Ansprüche aufgrund vor Beitragsfrei-
                                                                                          stellung eingetretener Berufsunfähigkeit unberührt.

                                                                                     Befristete Beitragsfreistellung
           Kündigung und Beitragsfreistellung Ihres                                  8.   Sie können jederzeit in →Textform verlangen, zum Beginn der
           Vertrags                                                                       nächsten →Versicherungsperiode von der Pflicht zur Beitrags-
                                                                                          zahlung für einen von Ihnen festgelegten Zeitraum befreit zu wer-
                                                                                          den. Der von Ihnen festgelegte Zeitraum der Beitragsfreistellung
           § 22 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen oder                           darf nicht mehr als sechs Monate betragen. Ist der vereinbarte
                                                                                          Zeitraum der Beitragsfreistellung abgelaufen, setzen wir die Bei-
                beitragsfrei stellen?                                                     tragszahlung wieder in Kraft, ohne dass Sie dies beantragen
           Kündigung                                                                      müssen.

           1.   Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Schluss der laufen-       9.   Die Beitragszahlung setzen wir nach Ende der von Ihnen ge-
                den →Versicherungsperiode (siehe § 16 Absatz 1) in →Textform              wählten Frist nicht wieder in Kraft, wenn
                kündigen. Die Kündigung wird zum Schluss der →Versiche-
                                                                                          ▪   die →versicherte Person berufsunfähig im Sinne von § 2
                rungsperiode wirksam, in der wir Ihre Kündigung erhalten haben.
                                                                                              oder § 5 ist,
                Maßgebend ist der Eingang des Kündigungsschreibens bei uns.
                                                                                          ▪   Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit vereinbart sind und die
           2.   Mit Ihrer Kündigung erlischt die Versicherung. Ein →Rückkaufs-
                                                                                              →versicherte Person arbeitsunfähig im Sinne von § 2 der
                wert wird nicht fällig. Haben Sie gemäß § 6 Absatz 5 als →Über-
                                                                                              Besonderen Bedingungen für die Leistung bei Arbeitsunfä-
                schussverwendung verzinsliche Ansammlung, →Überschuss-
                                                                                              higkeit ist oder
                verwendung Fondsguthaben oder →Überschussverwendung
                Teilweise Beitragsverrechnung vereinbart, zahlen wir davon un-            ▪   die verbleibende →Beitragszahlungsdauer weniger als ein
                berührt das angesammelte Guthaben beziehungsweise das                         Jahr beträgt.
                →Fondsguthaben aus. Die Kündigung ist mit dem Nachteil
                verbunden, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht.               10. Wird die Beitragszahlung nach Ablauf der von Ihnen gewählten
                                                                                         Frist wieder in Kraft gesetzt, führen wir den Vertrag mit der BU-
           3.   Ist die →versicherte Person zum Zeitpunkt der Kündigung be-              Rentenhöhe fort, die vor der Beitragsfreistellung vereinbart war.
                rufsunfähig, bleiben Ansprüche aufgrund bereits vor Kündigung            Wir berechnen Ihren Beitrag nach anerkannten Regeln der Ver-
                eingetretener Berufsunfähigkeit unberührt.                               sicherungsmathematik neu. Falls der Beitrag höher sein sollte
                                                                                         als der Beitrag vor der Beitragsfreistellung, können Sie den Ver-
           Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung
                                                                                         trag auch mit dem Beitrag weiterführen, der vor der Beitragsfrei-
           4.   Anstelle einer Kündigung nach Absatz 1 können Sie jederzeit in           stellung vereinbart war. In diesem Fall setzen wir die Höhe der
                →Textform verlangen, zum Beginn der nächsten →Versiche-                  BU-Rente entsprechend herab.
                rungsperiode von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit zu wer-
                                                                                     11. Die Wiederinkraftsetzung führen wir mit unveränderten Rech-
                den. Die Beitragsfreistellung wird zum Schluss der →Versiche-
                                                                                         nungsgrundlagen durch.
                rungsperiode wirksam, in der wir Ihren Antrag erhalten haben.
                Maßgebend ist der Eingang des Schreibens bei uns.                    Wiederaufnahme der Beitragszahlung nach Beitragsfreistellung
                                                                                     (Wiederinkraftsetzung)
                In diesem Fall setzen wir die versicherte BU-Rente auf eine bei-
                tragsfreie Rente herab. Sie wird nach den anerkannten Regeln         12. Sie können die Beitragszahlung innerhalb von drei Jahren nach
                der Versicherungsmathematik gemäß § 165 Absatz 2 VVG er-                 Beginn der Beitragsfreistellung wiederaufnehmen. Dies gilt nur
                rechnet.                                                                 dann, wenn die →versicherte Person noch nicht berufsunfähig
                                                                                         im Sinne von § 2 oder sofern Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit


           L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV                                                                                                    Seite 19/31

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AVB
Allgemeine Versicherungsbedingungen


                vereinbart sind, arbeitsunfähig im Sinne von § 2 der Besonderen       2.   Den →Abzug berechnen wir aus zwei Teilen:
                Bedingungen für die Leistung bei Arbeitsunfähigkeit ist.
                                                                                           ▪   40 Prozent des Betrags, der für die Bildung der herabge-
           13. Die Beitragszahlung können Sie nicht wieder in Kraft setzen,                    setzten Leistung nach § 22 zur Verfügung steht.
               wenn die verbleibende →Beitragszahlungsdauer weniger als ein
               Jahr beträgt.                                                               ▪   neun Prozent der versicherten garantierten jährlichen BU-
                                                                                               Rente vor Beitragsfreistellung.
           14. Innerhalb von sechs Monaten nach Beitragsfreistellung können
               Sie die Beitragszahlung ohne erneute Risikoprüfung jederzeit                Der →Abzug ist maximal so hoch wie der Betrag, der für die Bil-
               wiederaufnehmen. Nach den sechs Monaten können Sie den                      dung der herabgesetzten Leistung nach § 22 zur Verfügung
               Vertrag nur nach positiver Risikoprüfung wieder in Kraft setzen.            steht.

                Bei einer Wiederinkraftsetzung innerhalb von sechs Monaten            3.   Den Eurobetrag des →Abzugs können Sie Ihrem →Versiche-
                verlängert sich eine vereinbarte →Wartezeit um die Dauer, in der           rungsschein entnehmen.
                die Versicherung außer Kraft gesetzt war. Bei einer Wiederin-
                                                                                      4.   Der →Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im
                kraftsetzung nach sechs Monaten beginnt die vereinbarte
                                                                                           Zweifel von uns nachzuweisen. Wir halten den →Abzug aus den
                →Wartezeit neu zu laufen.
                                                                                           folgenden Gründen für angemessen:
           15. Wenn Sie die Beitragszahlung wiederaufnehmen, wird der Ver-
                                                                                           Mit dem →Abzug wird eine negative Veränderung der Risiko-
               trag mit der BU-Rentenhöhe, wie sie vor der Beitragsfreistellung
                                                                                           und Ertragslage des verbleibenden Versichertenbestandes aus-
               vereinbart war, fortgeführt. Wir berechnen Ihren Beitrag nach an-
                                                                                           geglichen:
               erkannten Regeln der Versicherungsmathematik neu. Falls der
               Beitrag höher sein sollte, als der Beitrag vor Beitragsfreistellung,        ▪   Veränderung der Risikolage
               können Sie den Vertrag auch mit dem Beitrag wie er vor Bei-
               tragsfreistellung vereinbart war, weiterführen. In diesem Fall set-             Die Kalkulation von Versicherungsprodukten basiert darauf,
               zen wir die BU-Rente entsprechend herab.                                        dass die Risikogemeinschaft sich gleichmäßig aus →Versi-
                                                                                               cherungsnehmern mit einem hohen und einem geringeren
           16. Die Wiederinkraftsetzung führen wir mit unveränderten Rech-                     Risiko zusammensetzt. Da Personen mit einem geringen Ri-
               nungsgrundlagen durch.                                                          siko die Risikogemeinschaft eher verlassen als Personen mit
                                                                                               einem hohen Risiko, schaffen wir mithilfe des →Abzugs ei-
           Herabsetzung des Beitrags
                                                                                               nen Ausgleich. Damit entsteht der Risikogemeinschaft durch
           17. Anstelle der Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung kön-                 die vorzeitige Einstellung der Beitragszahlung kein Nachteil.
               nen Sie die Höhe der Beiträge reduzieren. Es gelten die in Ab-
                                                                                           ▪   Veränderung der Ertragslage
               satz 1 genannten Termine und Fristen. Der herabgesetzte Bei-
               trag muss mindestens zehn Euro betragen.                                        Durch die Verrechnung eines Teils der Überschüsse mit den
                                                                                               Beiträgen ergibt sich eine Vorleistung auf zukünftige Über-
           18. Im Falle einer Reduzierung der Beiträge verringert sich die ver-
                                                                                               schüsse. Diese wird durch den Versichertenbestand zur Ver-
               sicherte Berufsunfähigkeits- oder Pflegerente beziehungsweise
                                                                                               fügung gestellt. Mithilfe des →Abzugs stellen wir bei Bei-
               die →Versicherungsdauer. Die herabgesetzte Rente bezie-
                                                                                               tragsfreistellung hierfür einen Ausgleich her.
               hungsweise →Versicherungsdauer berechnen wir nach den an-
               erkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Für die Redu-                 Die Darlegungs- und Beweislast für die Bemessungsgrundlage
               zierung erheben wir einen →Abzug gemäß § 23. Er wird anteilig               und die Angemessenheit des →Abzugs liegt bei uns. Wenn Sie
               berechnet.                                                                  uns nachweisen, dass der von uns vorgenommene →Abzug we-
                                                                                           sentlich niedriger liegen muss, wird er entsprechend herabge-
           19. Eine Herabsetzung des Beitrags können Sie nur verlangen,
                                                                                           setzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der →Abzug überhaupt
               wenn die nach Absatz 15 berechnete BU-Rente mindestens 600
                                                                                           nicht gerechtfertigt ist, entfällt er.
               Euro jährlich beträgt. Andernfalls können Sie nur die Umwand-
               lung in eine beitragsfreie Versicherung verlangen.

           Wiederanhebung nach Herabsetzung des Beitrags

           20. Innerhalb von drei Jahren nach Herabsetzung können Sie ihren
               Beitrag wieder bis zur Höhe des vor der Herabsetzung verein-
                                                                                      Kosten für den Versicherungsschutz
               barten Beitrags anheben. Dies gilt nur dann, wenn die →versi-
               cherte Person noch nicht berufsunfähig im Sinne von § 2 und,           § 24 Wie werden die Kosten Ihres Vertrags verrechnet?
               sofern Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit vereinbart sind, arbeits-
               unfähig im Sinne von § 2 der Besonderen Bedingungen für die            1.   Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese Kosten haben
               Leistung bei Arbeitsunfähigkeit ist. Die verbleibende →Beitrags-            wir bei der Tarifkalkulation berücksichtigt. Diese müssen nicht
               zahlungsdauer muss mindestens noch ein Jahr betragen.                       gesondert gezahlt werden. Es handelt sich um Abschluss- und
                                                                                           Vertriebskosten sowie übrige Kosten (Verwaltungskosten).
           21. Innerhalb von sechs Monaten nach Herabsetzung können Sie
               den Beitrag jederzeit wieder anheben. Nach den sechs Monaten                Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören die Kosten
               können Sie den Beitrag nur nach positiver Risikoprüfung wieder              für die Antragsprüfung und die Provisions- oder Courtagezahlun-
               anheben.                                                                    gen an den Vermittler. Außerdem umfassen die Abschluss- und
                                                                                           Vertriebskosten zum Beispiel die Kosten für die Ausfertigung der
           22. Wenn Sie die Wiederanhebung beantragen, führen wir den Ver-                 Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammen-
               trag mit dem Beitrag fort, der vor der Herabsetzung vereinbart              hang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbeaufwen-
               war. Die BU-Rente nach Wiederanhebung wird nach anerkann-                   dungen.
               ten Regeln der Versicherungsmathematik neu berechnet. Falls
               die BU-Rente niedriger sein sollte als die Rente vor Herabset-              Bei den übrigen Kosten handelt es sich um Verwaltungskos-
               zung, können Sie den Vertrag auch mit der BU-Rente wie sie vor              ten. Hierzu gehören beispielsweise Kosten für die laufende Ver-
               der Herabsetzung vereinbart war, weiterführen. In dem Fall be-              tragsverwaltung, für Korrespondenzen oder die Betreuung Ihres
               rechnen wir Ihren Beitrag nach anerkannten Regeln der Versi-                Vertrags.
               cherungsmathematik neu.
                                                                                           Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten so-
           23. Die Wiederanhebung erfolgt mit unveränderten Rechnungs-                     wie der übrigen Kosten können Sie dem Informationsblatt zu Ver-
               grundlagen.                                                                 sicherungsprodukten unter „Prämie; Kosten“ entnehmen. Das In-
                                                                                           formationsblatt zu Versicherungsprodukten haben Sie mit den
           Rückzahlung der Beiträge                                                        vorvertraglichen Informationen erhalten.
           24. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.               Abschluss- und Vertriebskosten

                                                                                      2.   Wir wenden auf Ihren Vertrag das Verrechnungsverfahren nach
           § 23 Welchen →Abzug erheben wir bei Beitragsfreistellung                        § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung an. Das bedeutet: Wir
                Ihrer Versicherung?                                                        ziehen die ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils der Abschluss-
                                                                                           und Vertriebskosten heran. Dies gilt jedoch nicht für den Teil der
           1.   Bei Beitragsfreistellung vor dem vereinbarten Ablauf der Versi-            ersten Beiträge, der für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten
                cherung erheben wir einen →Abzug.


           L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV                                                                                                      Seite 20/31

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AVB
Allgemeine Versicherungsbedingungen


                des Versicherungsbetriebs in der jeweiligen →Versicherungspe-
                riode und aufgrund von gesetzlichen Regelungen für die Bildung       Ihre Pflichten, unsere Rechte und Pflich-
                einer Deckungsrückstellung bestimmt ist.
                                                                                     ten
                Bei Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrags steht mindes-
                tens der Betrag des →Deckungskapitals zur Verfügung, der sich
                bei gleichmäßiger Verteilung der angesetzten Abschluss- und          § 26 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und
                Vertriebskosten auf die ersten fünf Jahre ergibt.                         welche Folgen hat ihre Verletzung?
                Bei →Beitragszahlungsdauern unter fünf Jahren werden die Ab-         Vorvertragliche Anzeigepflicht
                schluss- und Vertriebskosten auf die tatsächliche →Beitragszah-
                lungsdauer verteilt.                                                 1.   Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle
                                                                                          Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir
                Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach der Deckungs-             in →Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig
                rückstellungsverordnung auf 2,5 Prozent der Beiträge be-                  anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere
                schränkt, die von Ihnen während der Laufzeit des Vertrags zu              Entscheidung erheblich sind, den Vertrag überhaupt oder mit
                zahlen sind.                                                              dem vereinbarten Inhalt zu schließen.
           Übrige Kosten (Verwaltungskosten)                                              Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen
                                                                                          Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor
           3.   Die übrigen Kosten verteilen wir über die gesamte Vertragslauf-
                                                                                          Vertragsannahme in →Textform stellen.
                zeit. Wir ziehen diese von jeder Beitragszahlung ab. Falls Sie die
                →Überschussverwendung Fondsguthaben oder →Teilweise                       Das gilt insbesondere auch für Fragen bezüglich der →versicher-
                Beitragsverrechnung vereinbart haben, entnehmen wir weitere               ten Person nach
                Verwaltungskosten monatlich dem Fonds-Deckungskapital.
                                                                                          ▪   gegenwärtigen und früheren Erkrankungen,
           4.   Die beschriebene Kostenverrechnung hat zur Folge, dass in der
                Anfangszeit Ihres Vertrags nur geringe Beiträge zur Bildung der           ▪   gesundheitlichen Störungen und Beschwerden,
                →beitragsfreien BU-Rente vorhanden sind (siehe § 22 Absätze
                5 und 6). Nähere Informationen zur →beitragsfreien BU-Rente               ▪   Rauchverhalten,
                finden Sie in der Tabelle im →Versicherungsschein.
                                                                                          ▪   der abgeschlossenen Ausbildung,

                                                                                          ▪   der beruflichen Tätigkeit einschließlich deren Ausgestal-
           § 25 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rech-
                                                                                              tung,
                nung?
                                                                                          ▪   bestehenden, beendeten oder beantragten Versicherungs-
           1.   Falls aus besonderen von Ihnen veranlassten Gründen ein zu-                   verträgen,
                sätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können wir die
                entstehenden Kosten gesondert in Rechnung stellen. Dies er-               ▪   Freizeitverhalten,
                folgt entweder als pauschaler Abgeltungsbetrag oder in Höhe der
                tatsächlich entstehenden Kosten.                                          ▪   der Familiensituation.

                Die Höhe der derzeitigen Kosten finden Sie in Ihrem Informati-       2.   Soll eine andere Person versichert werden, ist auch diese – ne-
                onsblatt zu Versicherungsprodukten unter „Prämie; Kosten“. Das            ben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwor-
                Informationsblatt zu Versicherungsprodukten haben Sie mit den             tung der Fragen verpflichtet.
                vorvertraglichen Informationen erhalten.
                                                                                     3.   Wird der Vertrag von einem Vertreter des →Versicherungsneh-
                Dies gilt bei:                                                            mers geschlossen, sind bei einer vorvertraglichen Anzeige-
                                                                                          pflichtverletzung und deren Folgen sowohl die Kenntnis und die
                ▪    Rückläufern im Lastschriftverfahren,                                 Arglist des Vertreters als auch die des →Versicherungsnehmers
                                                                                          zu berücksichtigen. Der →Versicherungsnehmer kann sich da-
                ▪    Interne Teilung aufgrund Versorgungsausgleichs,                      rauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrläs-
                                                                                          sig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter
                ▪    Ausstellen einer Ersatzurkunde beziehungsweise Ausstel-
                                                                                          noch dem →Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe Fahrläs-
                     len eines neuen →Versicherungsscheins,
                                                                                          sigkeit zur Last fällt.
                ▪    Abschriften der Erklärungen, die Sie mit Bezug auf Ihren
                                                                                     Rechtsfolgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung
                     Vertrag abgegeben haben,
                                                                                     4.   Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Voraussetzun-
                ▪    Änderung des →Versicherungsnehmers,
                                                                                          gen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht
                ▪    Abtretungen und Verpfändungen,
                                                                                          ▪   vom Vertrag zurücktreten können,
                ▪    →Auszahlungen aus dem Fondsguthaben und Teilkündi-
                                                                                          ▪   den Vertrag kündigen können,
                     gung,
                                                                                          ▪   den Vertrag ändern können,
                ▪    Beitragsänderung, Beitragspausen (Stundung), Wiederin-
                     kraftsetzung,                                                        ▪   den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten kön-
                                                                                              nen.
                ▪    Übertragung der Investmentfonds auf ein Depot,
                                                                                     Rücktritt
                ▪    Umwandlung zur Erlangung eines Pfändungsschutzes,
                                                                                     5.   Wenn die Anzeigepflicht verletzt wird, können wir vom Vertrag
                ▪    Durchführung von sonstigen Vertragsänderungen wie zum
                                                                                          zurücktreten.
                     Beispiel Schließung von Beitragslücken, Änderung der Lauf-
                     zeit,                                                                Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass die Anzeigepflicht
                                                                                          weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei
                ▪    Postvollmacht.
                                                                                          grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein
           2.   Wir haben uns bei der Bemessung des pauschalen Abgeltungs-                Rücktrittsrecht, sofern wir den Vertrag auch bei Kenntnis der
                betrags an dem bei uns regelmäßig entstehenden Aufwand ori-               nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingun-
                entiert. Wenn Sie uns nachweisen, dass der pauschale Abgel-               gen, geschlossen hätten. Dies müssen Sie uns nachweisen.
                tungsbetrag der Höhe nach wesentlich niedriger anzusetzen ist,
                                                                                     6.   Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz.
                wird er entsprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen,
                                                                                          Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, leis-
                dass die dem pauschalen Abgeltungsbetrag zugrundeliegenden
                                                                                          ten wir jedoch unter folgender Voraussetzung trotzdem: Die Ver-
                Annahmen in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht zutreffen, ent-
                                                                                          letzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerhebli-
                fällt der Betrag.
                                                                                          chen Umstand, der

                                                                                          ▪   weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche-
                                                                                              rungsfalls,


           L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV                                                                                                     Seite 21/31

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AVB
Allgemeine Versicherungsbedingungen


                ▪    noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leis-              tige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt beein-
                     tungspflicht ursächlich                                              flusst worden ist. Handelt es sich um Angaben der →versicher-
                                                                                          ten Person, können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklä-
                war. Dies müssen Sie uns nachweisen.                                      ren. Dies gilt auch, wenn Sie von der Verletzung der vorvertrag-
                                                                                          lichen Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten. Absatz 7 gilt ent-
                Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die Anzeige-
                                                                                          sprechend.
                pflicht arglistig verletzt haben.
                                                                                          Die Frist für die Anfechtung beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit dem
           7.   Wenn wir vom Vertrag zurücktreten, erlischt die Versicherung,
                                                                                          Zeitpunkt, in welchem wir von dem Anfechtungsgrund Kenntnis
                ohne dass ein →Rückkaufswert fällig wird.
                                                                                          erlangt haben. Die Anfechtung können wir nur innerhalb von
                Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.                  zehn Jahren nach Vertragsabschluss ausüben.

           Kündigung                                                                 Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung

           8.   Unser Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn die Verletzung        18. Die Absätze 1 bis 17 gelten entsprechend, wenn der Versiche-
                der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt        rungsschutz nachträglich erweitert oder wiederhergestellt wird
                ist. In diesem Fall können wir den Vertrag unter Einhaltung einer        und deshalb eine erneute Risikoprüfung vorgenommen wird. Die
                Frist von einem Monat kündigen.                                          Fristen nach Absatz 16 beginnen mit der Änderung oder Wieder-
                                                                                         herstellung des Vertrags für den geänderten oder wiederherge-
           9.   Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, sofern wir den Ver-            stellten Teil neu.
                trag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände ge-
                schlossen hätten, wenn auch zu anderen Bedingungen. Dies             Erklärungsempfänger
                müssen Sie uns nachweisen. Wir verzichten auf unser Kündi-
                                                                                     19. Die Ausübung unserer Rechte erfolgt durch eine schriftliche Er-
                gungsrecht, sofern die Anzeigepflichtverletzung unverschuldet
                                                                                         klärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist.
                erfolgt ist.
                                                                                     20. Auf den Rücktritt, die Kündigung, die Vertragsanpassung oder
           10. Wenn wir den Vertrag kündigen, wandelt er sich in einen bei-
                                                                                         Anfechtung des Versicherungsvertrags können wir uns auch drit-
               tragsfreien Vertrag nach Maßgabe des § 22 Absätze 4 bis 6 um.
                                                                                         ten Berechtigten gegenüber berufen.
           Vertragsanpassung

           11. Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Ver-        § 27 Was müssen Sie beachten, wenn Sie eine Leistung
               trag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu an-               verlangen (Obliegenheiten)?
               deren Bedingungen geschlossen hätten, werden die anderen
               Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil.                  1.   Sie können eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversiche-
                                                                                          rung jederzeit beantragen. Es gibt keine Frist, bis zu der Sie den
                Die Vertragsanpassung erfolgt in Form einer Beitragserhöhung              Eintritt der Berufsunfähigkeit melden müssen.
                und/oder Ausschlussklausel. Haben Sie oder die →versicherte
                Person die Anzeigepflicht schuldhaft verletzt, erfolgt die Anpas-    2.   Ohne Ihre Mitwirkung und die der →versicherten Person können
                sung des Vertrags rückwirkend. Haben Sie beziehungsweise die              wir nicht prüfen, ob ein Leistungsanspruch besteht. Den Umfang
                →versicherte Person die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver-            der Pflichten (Obliegenheiten) haben wir im Folgenden geregelt.
                treten, verzichten wir auf das Recht zur Vertragsanpassung.               Sofern die →versicherte Person nicht zugleich auch →Versiche-
                                                                                          rungsnehmer ist, gelten die Obliegenheiten auch für die →versi-
           12. Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang                  cherte Person. Die Folgen einer Verletzung der Obliegenheiten
               unserer Mitteilung fristlos kündigen, wenn                                 haben wir unter § 30 aufgeführt.
                ▪    wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um                  Neben der Feststellung des Versicherungsfalls können wir auch
                     mehr als zehn Prozent erhöhen,                                       prüfen, ob der Vertrag wirksam abgeschlossen worden ist (siehe
                                                                                          auch § 26). Auch insoweit sind Sie verpflichtet mitzuwirken.
                ▪    wir den Versicherungsschutz für einen nicht angezeigten
                     Umstand ausschließen.                                                Wir unterstützen Sie dabei, die erforderlichen Nachweise zu be-
                                                                                          schaffen, indem wir Ihnen nach der Anmeldung eines Versiche-
                Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die Ver-           rungsfalls eine Liste der einzureichenden Unterlagen sowie die
                tragsänderung hinweisen.                                                  auszufüllenden Formulare und Vordrucke zur Verfügung stellen.
           Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte                                Wenn Sie eine Leistung anmelden, müssen Sie uns auf Verlan-
           13. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver-                   gen folgende Auskünfte erteilen und Unterlagen einreichen, be-
               tragsanpassung stehen uns nur zu, wenn wir Sie auf die Folgen              ziehungsweise bei deren Beschaffung mitwirken.
               einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Dies muss           a)   Eine Schilderung in →Textform, aufgrund welcher Ursachen die
               durch gesonderte Mitteilung in →Textform erfolgen.                         berufliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann oder ein-
           14. Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver-            geschränkt ist.
               tragsanpassung, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder                Anstelle von Ihnen kann diese Schilderung auch ein Dritter ab-
               die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.                                     geben, der zur Auskunftserteilung in der Lage ist (zum Beispiel
           15. Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur             die vom →Versicherungsnehmer abweichende →versicherte
               Vertragsanpassung nur innerhalb eines Monats schriftlich gel-              Person, Versicherungsberater, Rechtsanwalt, Versicherungs-
               tend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir               makler oder -vermittler sowie Angehörige).
               von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend             Dazu müssen Sie jede einzelne Ursache angeben und, soweit
               gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung                  bekannt, vorliegende Diagnosen dazu, aufgrund derer die beruf-
               unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die wir                liche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann oder einge-
               unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträg-              schränkt ist. Die anzugebenden Ursachen können sich auch auf
               lich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach               mehrere Krankheitsbilder oder Verletzungen beziehen.
               Satz 1 nicht verstrichen ist.
                                                                                          Über einzelne Ursachen und Diagnosen können Ihnen auch Aus-
           16. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen un-             kunft geben:
               sere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsän-
               derung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetre-        ▪   Ärzte,
               ten, können wir die Rechte auch noch innerhalb von zehn Jahren
               nach Vertragsabschluss geltend machen. Haben Sie oder die                  ▪   Krankenhäuser oder
               →versicherte Person die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig
                                                                                          ▪   sonstige Personen,
               verletzt, beträgt die Frist nach Satz 1 zehn Jahre.
                                                                                              sofern die →versicherte Person dort in medizinischer Be-
           Anfechtung
                                                                                              handlung war.
           17. Wir können den Vertrag auch anfechten. Voraussetzung ist, dass
               unsere Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch unrich-


           L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV                                                                                                     Seite 22/31

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AVB
Allgemeine Versicherungsbedingungen


                Ferner müssen Sie uns angeben:                                            ▪   Anzahl, Größe und Ausstattung der Betriebsstätte(n) und Fi-
                                                                                              liale(n),
                ▪    Den Zeitpunkt, an dem erstmals eine gesundheitliche Beein-
                     trächtigung aufgetreten ist, die die weitere Ausübung der be-        ▪   Eine Darstellung, ob und gegebenenfalls inwieweit durch
                     ruflichen Tätigkeit der →versicherten Person verhindert                  betriebliche Veränderungen die bestehenden Leistungsein-
                     oder eingeschränkt hat.                                                  schränkungen der →versicherten Person ausgeglichen wer-
                                                                                              den können.
                ▪    Den Verlauf der gesundheitlichen Beeinträchtigungen, von
                     den ersten Anzeichen bis heute.                                      Wir unterstützen Sie auf Wunsch bei der Beschreibung des be-
                                                                                          ruflichen Tätigkeitsbildes (siehe § 1 Absatz 13).
                Darüber hinaus müssen Sie uns schildern, wie sich die gesund-
                heitlichen Beeinträchtigungen auf die berufliche Tätigkeit der       d)   Nachweise über die Höhe des Erwerbseinkommens vor Eintritt
                →versicherten Person auswirken (zum Beispiel reduzierte Ar-               der gesundheitlichen Beeinträchtigungen zur Dokumentation der
                beitszeit bis hin zur Aufgabe der Tätigkeit, Einschränkung kör-           sozialen Stellung der →versicherten Person. Dies sind regelmä-
                perlicher Tätigkeiten, Einschränkung von Bürotätigkeiten).                ßig die Einkommensnachweise oder Einkommensteuerbe-
                                                                                          scheide für längstens drei Jahre vor dem Eintritt der gesundheit-
           b)   Arztbriefe und ärztliche Berichte derjenigen Ärzte in →Textform,          lichen Beeinträchtigungen. Bei selbständigen Personen sind die
                die die →versicherte Person wegen der gesundheitlichen Beein-             Jahresabschlüsse für längstens drei Wirtschaftsjahre vor Eintritt
                trächtigungen behandelt haben oder aktuell behandeln. Die Arzt-           der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der letzte vorlie-
                briefe und ärztlichen Berichte werden nur ab dem in a) genann-            gende Einkommensteuerbescheid vorzulegen. Bei freiberuflich
                ten Zeitpunkt benötigt.                                                   tätigen Personen und sonstigen nicht bilanzierungspflichtigen
                                                                                          Selbstständigen sind die Einnahme-Überschuss-Rechnungen
                Die betreffenden Berichte sollen folgende Informationen enthal-
                                                                                          für längstens drei Kalenderjahre vor Eintritt der gesundheitlichen
                ten:
                                                                                          Beeinträchtigungen und der letzte vorliegende Einkommensteu-
                ▪    Ursache der gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Nen-                erbescheid einzureichen.
                     nung jeder einzelnen Ursache, jedes Ereignisses wie zum
                                                                                     e)   Sofern Sie Leistungsansprüche wegen Pflegebedürftigkeit gel-
                     Beispiel ein Unfallhergang) beziehungsweise jeder Folge ei-
                                                                                          tend machen:
                     nes Ereignisses.
                                                                                          ▪   Nachweis über Art und Umfang der erforderlichen Hilfe
                ▪    Beginn der Beschwerden sowie der ärztlichen Behandlung
                                                                                              durch eine andere Person für die folgenden Verrichtungen:
                     (Nennung des Zeitpunktes, an dem sich die →versicherte
                     Person erstmals wegen einer gesundheitlichen Beeinträch-                 ▫ Fortbewegung im Zimmer,
                     tigung aufgrund der zuvor genannten Ursachen behandeln
                     ließ).                                                                   ▫ Aufstehen und Zubettgehen,

                ▪    Diagnosen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen.                       ▫ Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken,

                ▪    Durchgeführte ärztliche Behandlungen.                                    ▫ Verrichten der Notdurft,

                ▪    Verlauf der gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Beschrei-               ▫ An- und Auskleiden,
                     bung von den ersten Anzeichen einer Beeinträchtigung oder
                     dem Ereignis, welches zu der Beeinträchtigung geführt hat,               ▫ Waschen, Kämmen, Rasieren.
                     bis hin zu dem Zeitpunkt, ab dem die →versicherte Person
                                                                                          ▪   Nachweis über die Notwendigkeit einer Beaufsichtigung auf-
                     ihre berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben konnte oder in
                                                                                              grund seelischer Erkrankung oder geistiger Behinderung,
                     der Ausübung eingeschränkt gewesen ist).
                                                                                          ▪   Nachweis über das Bestehen einer dauernden Bettlägerig-
                ▪    Voraussichtliche Dauer der gesundheitlichen Beeinträchti-
                                                                                              keit,
                     gungen (Prognose).
                                                                                          ▪   bei Vorliegen einer Demenz, ärztlicher Nachweis über den
           c)   Eine Beschreibung des beruflichen Tätigkeitsbildes. Diese soll
                                                                                              Schweregrad der kognitiven Leistungseinbußen gemäß der
                enthalten:
                                                                                              Global Deterioration Scale (GDS) nach Reisberg.
                ▪    Die Bezeichnung des Berufs der →versicherten Person, der
                                                                                          Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung von der Person
                     zuletzt in gesunden Tagen ausgeübt wurde.
                                                                                          oder Einrichtung geführt werden, die mit der Pflege betraut ist.
                ▪    Stellung im Betrieb und den Umfang von Personalverant-
                                                                                     f)   Eine Aufstellung
                     wortung.
                                                                                          ▪   aller Ärzte, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Pfle-
                ▪    Eine detaillierte Schilderung der beruflichen Tätigkeit der
                                                                                              gepersonen, bei denen die →versicherte Person seit Beginn
                     →versicherten Person vor Auftreten der gesundheitlichen
                                                                                              der gesundheitlichen Beeinträchtigung ab dem unter a) ge-
                     Beeinträchtigungen in Form eines tabellarischen Stunden-
                                                                                              nannten Zeitpunkt in Behandlung war, ist oder – sofern
                     plans für jeden Arbeitstag in einer typischen durchschnittli-
                                                                                              durch bereits fest vereinbarte Termine bekannt – künftig
                     chen Arbeitswoche. Dafür benötigen wir folgende Angaben:
                                                                                              sein wird. Hierfür genügt eine einfache tabellarische Aufstel-
                    ▫ Art der Ausführung der Einzelverrichtungen (zum Beispiel                lung mit namentlicher Nennung, Anschrift und Kontaktdaten,
                      Körperbelastung durch Heben von schweren Lasten; ste-
                                                                                          ▪   der Versicherungsgesellschaften bei denen die →versi-
                      hendes Arbeiten; extreme Hitzebelastung). Hierzu gehört
                                                                                              cherte Person ebenfalls Leistungen wegen Berufsunfähig-
                      zudem die Angabe des Anteils an kaufmännischer Tätig-
                                                                                              keit geltend machen könnte.
                      keit (zum Beispiel Arbeiten am Schreibtisch), reisender
                      Tätigkeit (zum Beispiel Fahrten im Außendienst), körper-       g)   Wir übernehmen die Kosten für die Beschaffung der erforderli-
                      licher Tätigkeit (zum Beispiel handwerkliche Tätigkeiten),          chen Nachweise.
                      künstlerischer Tätigkeit (zum Beispiel kreatives Arbeiten).
                                                                                     h)   Neben den unter § 27 geregelten Auskunftspflichten in Zusam-
                    ▫ Folgende Angaben zu den Arbeitszeiten:                              menhang mit der Prüfung eines Leistungsanspruchs kann eine
                                                                                          weitergehende Auskunftspflicht nach § 33 bestehen.
                          ◦     Gesamtarbeitszeit pro Arbeitstag, Arbeitswoche,
                                Arbeitsmonat,                                        3.   Wir können zusätzlich auf unsere Kosten maximal eine ärztliche
                                                                                          Untersuchung je medizinischer Fachrichtung durch von uns be-
                          ◦     Beginn und Ende eines Arbeitstages,
                                                                                          auftragte Ärzte verlangen, um festzustellen, welche Leistungs-
                          ◦     Schichttätigkeit,                                         einschränkungen vorliegen. Dies gilt nur, wenn nach Prüfung der
                                                                                          uns bis dahin vorliegenden medizinischen Unterlagen eine Ent-
                          ◦     Arbeitspausen.                                            scheidung über den Leistungsantrag nicht möglich ist. In diesem
                                                                                          Fall ist die →versicherte Person verpflichtet uns zu ermächtigen,
                Bei selbstständigen Personen sind zusätzlich anzugeben:                   die vorliegenden Informationen über den Vertragsinhalt, den Be-
                                                                                          ruf und die Gesundheitsdaten an den zu beauftragenden Arzt zu
                ▪    Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer,
                                                                                          übermitteln. Ferner ist der Arzt auch uns gegenüber schriftlich
                ▪    Anzahl der Arbeitnehmer mit Prokura oder Handlungsvoll-              von seiner ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden.
                     macht,


           L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV                                                                                                     Seite 23/31

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AVB
Allgemeine Versicherungsbedingungen


                Wenn von uns eine ärztliche Untersuchung verlangt wird, gilt Fol-    4.   Im Einzelfall kann ein Anerkenntnis einmalig zeitlich begrenzt
                gendes:                                                                   werden – auf maximal zwölf Monate. Das Anerkenntnis ist bis
                                                                                          zum Ablauf der Frist für uns bindend. Verweisung und Nachprü-
                ▪    Alle nachgewiesenen angemessenen Kosten, die der →ver-               fung sind für die Zeit der Befristung ausgeschlossen.
                     sicherten Person im Zusammenhang mit der Untersuchung
                     entstehen, werden von uns erstattet. Dies sind insbeson-             Das zeitlich befristete Anerkenntnis werden wir begründen. Fol-
                     dere angemessene Reise- und Unterbringungskosten sowie               gende Punkte können Gründe für eine Befristung darstellen:
                     Verpflegungsaufwand.
                                                                                          ▪   Wir konnten die Berufsunfähigkeit zum Beispiel aufgrund
                ▪    Wenn sich die →versicherte Person im Ausland aufhält, er-                fehlender Untersuchungen oder Gutachten noch nicht ab-
                     folgt die Untersuchung nach Möglichkeit im jeweiligen Auf-               schließend feststellen.
                     enthaltsland. Voraussetzung dafür ist, dass ein englisch-
                     oder deutschsprachiger für die Erkrankung zuständiger, ge-           ▪   Wir gehen davon aus, dass die Berufsunfähigkeit nur vo-
                     eigneter Facharzt mit Gutachtenerfahrung gefunden wird.                  rübergehend bestehen wird, da beispielsweise ein Aushei-
                     Wird kein geeigneter Arzt im Aufenthaltsland gefunden, kön-              len der Unfallfolgen oder eine Umorganisation des Betriebes
                     nen wir eine Begutachtung in Deutschland verlangen.                      absehbar sind.

           4.   Das Befolgen von ärztlichen Anordnungen (insbesondere opera-              Nach Ablauf der Befristung werden wir prüfen, ob ein weiterer
                tive Eingriffe, Empfehlung von Diäten, Verzicht von Suchtmitteln)         Leistungsanspruch gegeben ist. Sie müssen keinen erneuten
                ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung von Leistungen. So-           Leistungsanspruch geltend machen. Wir übernehmen die Kosten
                mit verzichten wir auf die sogenannte Arztanordnungsklausel.              für die Prüfung der Fortdauer des Leistungsanspruchs.
                Hiervon ausgenommen ist der Einsatz von einfachen Hilfsmitteln
                                                                                     Kostenübernahme für Rechtsberatung nach einer Leistungsab-
                des täglichen Lebens. Darunter fallen zum Beispiel das Tragen
                                                                                     lehnung
                einer Brille, einer Hörhilfe oder orthopädischer Einlagen. Weiter-
                hin ausgenommen sind einfache und gefahrlose ärztlich verord-        5.   Haben Sie eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung
                nete Heilbehandlungen, die mit keinen besonderen Schmerzen                beantragt und haben wir den Leistungsanspruch abgelehnt, kön-
                verbunden sind. Voraussetzung für diese Ausnahmen ist, dass               nen Sie diese Entscheidung auf unsere Kosten rechtlich über-
                dadurch eine wesentliche Verbesserung der gesundheitlichen                prüfen lassen. Die Kostenerstattung kann für die →versicherte
                Beeinträchtigungen zu erwarten ist.                                       Person nur einmal für die gesamte →Versicherungsdauer in An-
                                                                                          spruch genommen werden, auch wenn mehrere Versicherungs-
           5.   Eine schnelle Leistung bei schwerer Krankheit nach § 3 können
                                                                                          verträge bestehen. Sie ist auf 500 Euro begrenzt. Wir überneh-
                Sie innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Diagnose be-
                                                                                          men die nachgewiesenen Kosten für folgende Stellen:
                antragen.
                                                                                          ▪   zugelassene Versicherungsberater,
                Ihrem Antrag müssen Sie einen Bericht eines für das Krankheits-
                bild zuständigen Facharztes beifügen.                                     ▪   die Landesverbraucherzentralen,
                Der Bericht muss Folgendes enthalten:                                     ▪   zugelassene Rechtsanwälte.
                ▪    den Zeitpunkt der ersten Diagnose,                              6.   Haben wir den Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefoch-
                                                                                          ten, besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung. Wir werden je-
                ▪    eine genaue Beschreibung der Erkrankung und
                                                                                          doch leisten, wenn uns nachgewiesen wird, dass die Anzeige-
                ▪    im Falle einer Krebserkrankung den Behandlungsplan sowie             pflicht nicht arglistig verletzt wurde.
                     die Tumorklassifikation und
                                                                                     7.   Die Rechtsberatung müssen Sie innerhalb von drei Monaten,
                ▪    im Falle eines Herzinfarkts oder eines Sprach-/Seh-/Hör-             nachdem Sie unseren Bescheid bezüglich der Ablehnung der
                     Verlusts den Befund der Verlaufskontrolle im Abstand von             Leistung erhalten haben, in Anspruch nehmen.
                     mindestens 14 Tagen nach der Erstdiagnose.
                                                                                     § 29 Was gilt nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit?
           § 28 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leis-                      1.   Wenn wir unsere Leistungspflicht anerkannt haben, sind wir be-
                tungspflicht ab?                                                          rechtigt, das Fortbestehen des Anspruchs nachzuprüfen. Das gilt
                                                                                          auch, wenn unsere Leistungspflicht gerichtlich festgestellt wor-
           1.   Wir prüfen das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsun-
                                                                                          den ist. Wir können auch prüfen, ob die →versicherte Person
                fähigkeit sowie gegebenenfalls das Vorliegen einer vorvertragli-
                                                                                          eine andere Tätigkeit im Sinne von § 2 ausübt. Neu erworbene
                chen Anzeigepflichtverletzung. Die Prüfung erfolgt anhand der
                                                                                          berufliche Ausbildungen und Fähigkeiten werden berücksichtigt.
                von Ihnen eingereichten sowie der von uns beigezogenen Unter-
                lagen. Nach dieser Prüfung erklären wir in →Textform, ob, in wel-    2.   Zur Nachprüfung können wir jederzeit Auskünfte und einmal jähr-
                chem Umfang und ab welchem Zeitpunkt wir eine Leistung aner-              lich umfassende Untersuchungen der →versicherten Person ver-
                kennen.                                                                   langen. Die Untersuchungen erfolgen durch von uns beauftragte
                                                                                          Ärzte. Die Kosten werden von uns übernommen. Die Bestim-
           2.   Wir informieren Sie über unsere Entscheidung zur Leistungs-
                                                                                          mungen des § 27 gelten entsprechend.
                pflicht oder erforderliche weitere Prüfungsschritte beziehungs-
                weise noch fehlende Unterlagen. Unsere Information erfolgt in-       Leistungsfreiheit
                nerhalb von einer Woche, nachdem wir die Unterlagen gemäß
                § 27 erhalten haben. Über einen Anspruch auf eine schnelle           3.   Wir sind leistungsfrei, wenn wir feststellen, dass die in § 1 und
                Leistung bei schwerer Krankheit nach § 3 entscheiden wir inner-           § 2 genannten Voraussetzungen der Leistungspflicht entfallen
                halb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der erforderlichen Nach-           sind. Diese Veränderung legen wir in →Textform dar. Unsere
                weise.                                                                    Leistungen können wir mit Ablauf des dritten Monats nach Zu-
                                                                                          gang unserer Erklärung bei Ihnen einstellen. Ab diesem Zeit-
                Fordern wir bei Dritten (Ärzten, Behörden, Versicherungsträgern           punkt müssen Sie die Beiträge wieder zahlen.
                und so weiter) Auskünfte oder Unterlagen an, informieren wir Sie
                unter Hinweis auf Ihre Mitwirkungspflichten. Haben wir die Un-
                terlagen nach vier Wochen noch nicht erhalten, werden wir an         § 30 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten,
                die Übermittlung erinnern. Gleichzeitig informieren wir Sie über          wenn Sie Leistungen wegen Berufsunfähigkeit verlan-
                die noch ausstehenden Unterlagen. Werden diese Fristen über-
                schritten, ersetzen wir einen nachgewiesenen Schaden.
                                                                                          gen?
                                                                                     Wir leisten nicht, solange Sie oder die →versicherte Person eine Mit-
           3.   Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebungen
                                                                                     wirkungspflicht nach § 27 oder § 29 vorsätzlich nicht erfüllen. Wir sind
                abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungs-
                                                                                     bei grob fahrlässiger Verletzung einer Mitwirkungspflicht berechtigt,
                falls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind.
                                                                                     unsere Leistung zu kürzen. Das erfolgt in einem der Schwere des
                Wenn Sie eine der genannten Pflichten nicht erfüllen, kann dies
                                                                                     Verschuldens entsprechenden Verhältnis.
                zur Folge haben, dass wir nicht feststellen können, ob oder in
                welchem Umfang wir leistungspflichtig sind. Eine Pflichtverlet-      Weisen Sie nach, dass die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrlässig
                zung kann somit dazu führen, dass unsere Leistung nicht fällig       verletzt worden ist, bleibt unsere Leistungspflicht bestehen.
                wird.


           L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV                                                                                                      Seite 24/31

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AVB
Allgemeine Versicherungsbedingungen


           Die Ansprüche bleiben auch bestehen, soweit Sie uns nachweisen,
           dass die Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung oder den Um-         Leistungsempfänger
           fang unserer Leistungspflicht ist. Das gilt nicht, wenn die Mitwirkungs-
           pflicht arglistig verletzt wird.
                                                                                       § 34 Wer erhält die Versicherungsleistung?
           Erfüllen Sie die Mitwirkungspflicht später, leisten wir ab Beginn des
           Monats, in dem die Mitwirkungspflicht erfüllt wird.                         1.   Unsere Leistung aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir
                                                                                            unwiderruflich an die →versicherte Person.
           Wir sind nur vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie
           durch gesonderte Mitteilung in →Textform auf diese Rechtsfolgen                  Bei Direktversicherungen und Rückdeckungsversicherungen gilt
           hingewiesen haben.                                                               die im Versicherungsantrag getroffene spezielle Verfügung.

                                                                                       Bezugsberechtigung
           § 31 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres                    2.   Sie können uns weder widerruflich noch unwiderruflich eine an-
                Namens?                                                                     dere Person benennen, die die Leistung erhalten soll.
           1.   Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüglich               Bei Direktversicherungen und Rückdeckungsversicherungen gilt
                mitteilen. Das heißt ohne schuldhaftes Zögern. Anderenfalls kön-            die im Versicherungsantrag getroffene spezielle Verfügung.
                nen für Sie Nachteile entstehen. Wir sind berechtigt, eine an Sie
                zu richtende Erklärung mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns          Abtretung und Verpfändung
                zuletzt bekannte Anschrift zu senden. In diesem Fall gilt unsere
                Erklärung drei Tage nach Absendung des eingeschriebenen                3.   Ansprüche auf die BU-Rente können nicht abgetreten oder ver-
                Briefs als zugegangen. Dies gilt auch, wenn Sie die Versicherung            pfändet werden. Soweit eine Abtretung oder Verpfändung von
                auf Ihren Gewerbebetrieb abgeschlossen und Ihre gewerbliche                 Ansprüchen auf Leistungen, die keine BU-Rentenleistungen
                Niederlassung verlegt haben. Eine an Sie zu richtende Erklärung             sind, rechtlich möglich ist, gelten die Ausführungen in Absatz 4.
                ist beispielsweise das Setzen einer Zahlungsfrist.
                                                                                       Anzeige
           2.   Bei Änderung Ihres Namens gilt Absatz 1 entsprechend.
                                                                                       4.   Die Abtretung und Verpfändung (Absatz 3) sind uns gegenüber
           3.   Wenn Sie sich für längere Zeit im Ausland aufhalten, sollten Sie            nur und erst dann wirksam, wenn der bisherige Berechtigte uns
                uns eine im Inland ansässige Person benennen. Dies ist auch in              diese in →Textform angezeigt hat. Der bisherige Berechtigte
                Ihrem Interesse. Die benannte Person müssen Sie bevollmäch-                 sind im Regelfall Sie als unser →Versicherungsnehmer. Sind Sie
                tigen, unsere Mitteilungen für Sie entgegenzunehmen. Diese                  als →Versicherungsnehmer nicht zugleich die →versicherte Per-
                Person fungiert dann als Ihr Zustellungsbevollmächtigter.                   son, ist der Berechtigte im Regelfall die →versicherte Person. Es
                                                                                            können aber auch andere Personen sein, sofern bereits zuvor
                                                                                            Ansprüche abgetreten oder verpfändet wurden.
           § 32 Was ist der räumliche Geltungsbereich des Versiche-
                                                                                       Auszahlung der Versicherungsleistung
                rungsschutzes?
                                                                                       5.   Die Auszahlung von Geldleistungen erfolgt ausschließlich per
           Der Versicherungsschutz besteht weltweit. Der Versicherungsschutz                Überweisung.
           gilt unabhängig davon, wo der Versicherungsfall eintritt, die →versi-
           cherte Person lebt oder arbeitet.                                           6.   Bei Überweisungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirt-
                                                                                            schaftsraums trägt die empfangsberechtigte Person die Kosten
                                                                                            und die damit verbundene Gefahr.
           § 33 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?
                                                                                       7.   Bei Leistungen in Fondsanteilen hat uns die empfangsberech-
           1.   Wir können aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung,                   tigte Person ein Wertpapierdepot mitzuteilen, auf das wir die An-
                Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und                 teile übertragen können. Für Kosten und Gefahrtragung gilt Ab-
                Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sein. In diesem Fall müssen             satz 6 entsprechend.
                Sie uns die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unter-
                lagen unverzüglich zur Verfügung stellen. Unverzüglich heißt:
                ohne schuldhaftes Zögern.


                                                                                       Sonstiges
                Dies gilt bei Vertragsabschluss, bei Änderung nach Vertragsab-
                schluss oder auf unsere Nachfrage. Wenn dritte Personen
                Rechte an Ihrem Vertrag haben und deren Status für Datenerhe-
                bungen und Meldungen maßgeblich ist, müssen Sie ebenfalls
                mitwirken.                                                             § 35 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?
           2.   Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind beispiels-         Auf Ihren Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
                weise Umstände, die maßgebend sein können zur Beurteilung
                von:
                                                                                       § 36 Wo ist der Gerichtsstand?
                ▪    Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit,
                                                                                       1.   Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht zustän-
                ▪    der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte             dig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Vertrag zustän-
                     an Ihrem Vertrag haben,                                                dige Niederlassung liegt. Zuständig ist auch das Gericht, in des-
                                                                                            sen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz ha-
                ▪    der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers.                 ben. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhn-
                                                                                            lichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person
                Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n)                  sind, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren
                Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Ge-                   Sitz oder Ihre Niederlassung haben.
                burtsort und der Wohnsitz.
                                                                                       2.   Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem Gericht
           3.   Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unter-               erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn Sie keinen
                lagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Fol-         Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts
                gendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung                 maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist das Ge-
                melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder aus-              richt zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Nieder-
                ländischen Steuerbehörden. Das gilt auch dann, wenn gegebe-                 lassung haben.
                nenfalls keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland besteht.
                                                                                       3.   Verlegen Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland, sind für Klagen aus
           4.   Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß den Absätzen 1               dem Vertrag die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir un-
                und 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen.              seren Sitz haben. Dies gilt auch, wenn Sie den Ort Ihres gewöhn-
                Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer gesetz-        lichen Aufenthalts ins Ausland verlegen. Ebenso gilt dies, wenn
                lichen Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung ge-                Sie eine juristische Person sind und Ihren Sitz oder Ihre Nieder-
                stellt haben.                                                               lassung ins Ausland verlegen.


           L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV                                                                                                       Seite 25/31

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AVB
Allgemeine Versicherungsbedingungen


           § 37 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns                          Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des
                                                                                         Vertragsziels Ihre Belange angemessen berücksichtigt. Ein Er-
                einmal nicht zufrieden sind?                                             satz durch eine neue Regelung ist auch mit Wirkung für beste-
           1.   Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder              hende Verträge möglich.
                eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen ge-
                                                                                    2.   Die neue Regelung nach Absatz 1 wird zwei Wochen, nachdem
                wünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die
                                                                                         Ihnen die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe
                nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
                                                                                         mitgeteilt worden sind, Vertragsbestandteil.
           Versicherungsombudsmann
                                                                                    Beitrags- und Leistungsänderung
           2.   Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombuds-
                                                                                    3.   Wir sind nach § 163 VVG berechtigt, den vereinbarten Beitrag
                mann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie derzeit             neu festzusetzen, wenn
                wie folgt:
                                                                                         ▪     sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und nicht
                Versicherungsombudsmann e.V.
                                                                                               voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen des
                Postfach 080632
                                                                                               vereinbarten Beitrags geändert hat,
                10006 Berlin
                Tel.: 0800 3696000                                                       ▪     der nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen neu fest-
                Fax: 0800 3699000                                                              gesetzte Beitrag angemessen und erforderlich ist, um die
                E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de                                  dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung zu ge-
                www.versicherungsombudsmann.de                                                 währleisten, und

                Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und               ▪     ein unabhängiger Treuhänder die Rechnungsgrundlagen
                für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir ha-              und die Voraussetzungen der vorhergehenden Punkte über-
                ben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzuneh-                  prüft und bestätigt hat.
                men.
                                                                                         Eine Neufestsetzung des Beitrags ist insoweit ausgeschlossen
           3.   Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (zum Bei-
                spiel über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben,           ▪     als die Versicherungsleistungen zum Zeitpunkt der Erst-
                können Sie sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Platt-                 oder Neukalkulation unzureichend kalkuliert waren und
                form http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Be-                 ▪     ein ordentlicher und gewissenhafter Aktuar dies insbeson-
                schwerde wird dann über diese Plattform an den Versiche-                       dere anhand der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren statisti-
                rungsombudsmann weitergeleitet. Fragen hierzu können auch                      schen Kalkulationsgrundlagen hätte erkennen müssen.
                per E-Mail an uns gestellt werden: info@lv1871.de.
                                                                                         Die Mitwirkung des Treuhänders entfällt, wenn die Neufestset-
           Versicherungsaufsicht                                                         zung oder die Herabsetzung der Versicherungsleistung der Ge-
           4.   Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Mei-          nehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf.
                nungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, kön-         4.   Sie können verlangen, dass anstelle einer Erhöhung des Bei-
                nen Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als         trags die Versicherungsleistung entsprechend herabgesetzt
                Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bun-           wird. Bei einer beitragsfreien Versicherung sind wir unter den Vo-
                desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen            raussetzungen von Absatz 3 berechtigt, die Versicherungsleis-
                Kontaktdaten sind:                                                       tung herabzusetzen.
                Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)             5.   Die Neufestsetzung des Beitrags und die Herabsetzung der Ver-
                Sektor Versicherungsaufsicht                                             sicherungsleistung werden zu Beginn des zweiten Monats nach
                Graurheindorfer Straße 108                                               unserer Mitteilung wirksam. Wir teilen Ihnen damit die Neufest-
                53117 Bonn                                                               setzung oder Herabsetzung und die hierfür maßgeblichen
                E-Mail: poststelle@bafin.de                                              Gründe mit.
                Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und
                einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.


                                                                                    Besondere Bedingungen für Leistungen
           Unser Beschwerdemanagement

           5.   Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wen-
                den. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur
                Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
                                                                                    bei Arbeitsunfähigkeit
                                                                                    Diese Besonderen Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Versiche-
                Tel.: 089/55167-1150                                                rungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB). So-
                E-Mail: beschwerde@lv1871.de                                        weit in diesen Besonderen Bedingungen nichts anderes geregelt ist,
                                                                                    gelten die AVB.
           Rechtsweg
                                                                                    Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit erbringen wir nur, wenn diese ver-
           6.   Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu be-            einbart wurden. Dies ist in Ihrem →Versicherungsschein dokumen-
                schreiten.                                                          tiert. Wird die Arbeitsunfähigkeit in Ihrem →Versicherungsschein
                                                                                    nicht erwähnt, haben Sie keine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit ver-
           § 38 Welche der vorstehenden Bestimmungen können ge-                     einbart.
                ändert werden?
                                                                                    §1       Welche Leistungen erbringen wir bei Arbeitsunfähig-
           Bedingungsanpassung
                                                                                             keit?
           1.   Ist eine Bestimmung in den Allgemeinen Versicherungsbedin-
                gungen durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch be-         Leistungsumfang
                standskräftigen Verwaltungsakt zum Beispiel der Bundesanstalt       1.   Wird die →versicherte Person während der →Versicherungs-
                für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der Kartellbehör-         dauer arbeitsunfähig im Sinne von § 2, erbringen wir die Leistun-
                den für unwirksam erklärt worden, können wir diese nach § 164            gen gemäß der Absätze 2 und 3.
                VVG durch eine neue Regelung ersetzen. Voraussetzung ist,
                                                                                    Befreiung von der Beitragszahlungspflicht bei sechswöchiger
                ▪    dass dies zur Fortführung des Vertrags notwendig ist, oder     Arbeitsunfähigkeit
                ▪    dass das Festhalten an dem Vertrag ohne neue Regelung          2.   Sofern Sie uns Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gemäß § 5
                     für eine Vertragspartei auch unter Berücksichtigung der In-         Absätze 1 und 2 einreichen, aus denen hervorgeht, dass die
                     teressen der anderen Vertragspartei eine unzumutbare                →versicherte Person seit sechs Wochen arbeitsunfähig ist, be-
                     Härte darstellen würde.                                             freien wir Sie von der Pflicht, Beiträge zu zahlen.


           L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV                                                                                                    Seite 26/31

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AVB
Allgemeine Versicherungsbedingungen


                Endet die Arbeitsunfähigkeit und tritt innerhalb von sechs Mona-     9.   Die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht gemäß Absatz 2
                ten erneut Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Ursache ein,             oder 3 ist bei Vorliegen der Voraussetzungen zeitlich nicht be-
                gilt Folgendes:                                                           grenzt.

                Bei der Ermittlung der Dauer der Arbeitsunfähigkeit werden be-       10. Die vereinbarte Rente bei Arbeitsunfähigkeit gemäß Absatz 3 er-
                reits zurückgelegte Zeiten der Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt.        bringen wir für maximal 24 Monate. Vor Ablauf der 24 Monate
                                                                                         weisen wir Sie rechtzeitig darauf hin, wann die Leistung bei Ar-
           Rentenzahlung und Befreiung von der Beitragszahlungspflicht                   beitsunfähigkeit endet. Stellen Sie spätestens drei Monate vor
           bei sechsmonatiger Arbeitsunfähigkeit                                         Ablauf der →Leistungsdauer einen Antrag auf Leistungen wegen
                                                                                         Berufsunfähigkeit, verlängert sich die →Leistungsdauer bis zur
           3.   Sofern Sie uns Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gemäß § 5
                                                                                         Entscheidung über unsere Leistungspflicht, maximal jedoch auf
                Absätze 1 bis 3 einreichen aus denen hervorgeht, dass
                                                                                         insgesamt 36 Monate.
           a)   die →versicherte Person seit sechs Monaten ununterbrochen ar-
                                                                                          Wenn die →versicherte Person mehrfach arbeitsunfähig ist, gilt
                beitsunfähig ist oder
                                                                                          die maximale →Leistungsdauer für alle Arbeitsunfähigkeiten zu-
           b)   die →versicherte Person seit sechs Wochen ununterbrochen ar-              sammen.
                beitsunfähig ist und eine fachärztliche Bescheinigung gemäß § 5
                                                                                     11. Haben Sie eine →Karenzzeit vereinbart, verkürzt sich die maxi-
                Absatz 3 eingereicht wird, nach der die voraussichtliche Dauer
                                                                                         male →Leistungsdauer für die Rente um diejenigen Monate der
                der Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate betragen wird,
                                                                                         →Karenzzeit, in denen Arbeitsunfähigkeit, jedoch keine Berufs-
                befreien wir Sie von der Pflicht, Beiträge zu zahlen und erbringen       unfähigkeit vorlag.
                die vereinbarte Rente.

                Wie lange wir die Leistung erbringen, ist in den Absätzen 7 bis      §2       Was ist Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingun-
                11 geregelt.                                                                  gen?
           4.   Haben Sie eine →Karenzzeit vereinbart, besteht während der           1.   Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn
                Dauer der →Karenzzeit kein Anspruch auf die Rente.                        für die →versicherte Person Arbeitsunfähigkeitsbescheinigun-
                                                                                          gen gemäß § 5 Absätze 1 bis 3 ausgestellt wurden.
                Endet die Arbeitsunfähigkeit beziehungsweise Berufsunfähigkeit
                vor Ablauf der →Karenzzeit und wird die →versicherte Person          2.   Arbeitsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn von anderer Seite ein
                danach erneut arbeits- oder berufsunfähig, verkürzt sich die              Nachprüfungsverfahren die Arbeitsunfähigkeit nicht bestätigt
                →Karenzzeit um die Zeiten, in denen eine Arbeitsunfähigkeit be-           hat. Dies kann in Form einer amts- beziehungsweise schulärztli-
                ziehungsweise Berufsunfähigkeit bestanden hat.                            chen Bescheinigung oder eines Gutachtens der Krankenversi-
                                                                                          cherung erfolgen.
                Wir zahlen die Rente nur für die Zeit nach Ablauf der →Karenz-
                zeit.
                                                                                     §3       In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausge-
                Ob Sie eine →Karenzzeit vereinbart haben, finden Sie in Ihrem
                →Versicherungsschein.                                                          schlossen?
                Wann Arbeitsunfähigkeit vorliegt, ist in § 2 festgelegt. Wann Be-    1.   Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig da-
                rufsunfähigkeit vorliegt, ist in § 2 der AVB festgelegt.                  von, wie es zu der Arbeitsunfähigkeit gekommen ist.

           5.   Der Anspruch auf Wiedereingliederungshilfe gemäß § 1 Absatz          2.   Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Arbeitsunfähig-
                14 der AVB besteht nicht, wenn wir allein wegen Arbeitsunfähig-           keit verursacht ist:
                keit Leistungen erbracht haben.                                           a) durch folgende von der →versicherten Person vorgenom-
           6.   Soweit in Ihrem →Versicherungsschein geregelt ist, dass be-                  mene Handlungen
                stimmte Ursachen und Umstände bei der Ermittlung der Berufs-              -    vorsätzliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräfteverfall,
                unfähigkeit nicht berücksichtigt werden (Ausschlussklausel), so
                gilt dies auch bei Arbeitsunfähigkeit.                                    -    vorsätzliche Selbstverletzung.
           →Leistungsdauer                                                                Wir werden jedoch leisten, wenn uns nachgewiesen wird, dass
                                                                                          die →versicherte Person diese Handlungen in einem die freie
           7.   Die Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit erbringen wir, solange die          Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Stö-
                folgenden Punkte erfüllt sind:                                            rung der Geistestätigkeit begangen hat.
                ▪    Die →versicherte Person ist ununterbrochen arbeitsunfähig            b) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als →Versi-
                     gemäß § 2.                                                              cherungsnehmer vorsätzlich die Arbeitsunfähigkeit der →ver-
                ▪    Die →Leistungsdauer der BU-Versicherung ist nicht abge-                 sicherten Person herbeigeführt haben.
                     laufen.                                                              c) durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder die
                ▪    Die maximale →Leistungsdauer bei Arbeitsunfähigkeit ge-                 Gesundheit zahlreicher Menschen schädigen. Dabei muss
                     mäß Absatz 10 ist nicht abgelaufen.                                     zur Abwehr der Gefährdung eine Katastrophenschutzbe-
                                                                                             hörde oder vergleichbare Behörde tätig geworden sein.
                ▪    Die →versicherte Person lebt.
                                                                                          d) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. Wir wer-
                Die Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit enden mit Ablauf des Mo-               den jedoch leisten, wenn die →versicherte Person in unmit-
                nats, in dem einer der vorgenannten Punkte weggefallen ist.                  telbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen
                                                                                             Ereignissen arbeitsunfähig wird, denen sie außerhalb
                Die Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit entfallen auch dann, wenn              Deutschlands ausgesetzt war. Dies gilt nur, wenn die →ver-
                Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erbracht werden. Werden                   sicherte Person an den kriegerischen Ereignissen nicht aktiv
                die Leistungen wegen Berufsunfähigkeit rückwirkend erbracht,                 beteiligt war.
                entfallen die Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit ebenfalls rückwir-
                kend.                                                                     e) unmittelbar oder mittelbar durch

           8.   Nicht als Unterbrechung gelten:                                           -    den vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder
                                                                                               chemischen Waffen,
                ▪    Arbeitsversuche im Rahmen einer stufenweisen Wiederein-
                     gliederung.                                                          -    den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche Freisetzung
                                                                                               von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen.
                ▪    Arbeitsversuche im Rahmen einer Umschulung. Die Um-
                     schulung muss durch den zuständigen Sozialversicherungs-             Durch diesen Einsatz oder die Freisetzung muss die Gesundheit
                     träger als Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt           einer Vielzahl von Personen geschädigt werden. Dabei muss der
                     worden sein.                                                         Einsatz oder das Freisetzen zu einer nicht vorhersehbaren Ver-
                                                                                          änderung des Leistungsbedarfs gegenüber den technischen Be-
                                                                                          rechnungsgrundlagen führen, so dass die Erfüllbarkeit der zuge-
                                                                                          sagten Versicherungsleistungen nicht mehr gewährleistet ist.


           L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV                                                                                                     Seite 27/31

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Allgemeine Versicherungsbedingungen


                Dies muss von einem unabhängigen Treuhänder gutachterlich            2.   Die Bescheinigungen müssen von einem zugelassenen und
                bestätigt werden.                                                         praktizierenden Arzt ausgestellt worden sein. Praktiziert der Arzt
                                                                                          nicht in dem Land, in dem die →versicherte Person ihren Wohn-
                                                                                          sitz oder ihren Arbeitsplatz hat, behalten wir uns vor, eine Be-
           §4       Wann entsteht der Anspruch auf Leistungen bei Ar-                     scheinigung durch einen unabhängigen, dort praktizierenden
                    beitsunfähigkeit?                                                     Arzt zu verlangen.

           1.   Sie können Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit frühestens bean-        3.   Mindestens eine der Bescheinigungen muss von einem für die
                tragen, wenn die →versicherte Person seit sechs Wochen unun-              Erkrankung zuständigen Facharzt ausgestellt worden sein. Sie
                terbrochen arbeitsunfähig ist.                                            muss Angaben zu Beginn und voraussichtlicher Dauer der Ar-
                                                                                          beitsunfähigkeit sowie zu der beziehungsweise den zugrundelie-
           2.   Stellen Sie einen Antrag, befreien wir Sie ab Beginn des darauf-          genden Diagnosen enthalten. Diese müssen den Bestimmungen
                folgenden Monats von der Pflicht, Beiträge zu zahlen. Voraus-             und Richtlinien der Krankenkassen entsprechen, die aktuell in
                setzung ist, dass Sie mit dem Antrag Bescheinigungen gemäß                Deutschland gültig sind (Diagnoseschlüssel der jeweils gelten-
                § 5 Absätze 1 und 2 für einen zusammenhängenden Zeitraum                  den internationalen Klassifikation – ICD).
                von mindestens sechs Wochen einreichen. Endet die Arbeitsun-
                fähigkeit vor Ablauf von sechs Monaten, müssen Sie zum folgen-       4.   Neben der Feststellung des Versicherungsfalls können wir prü-
                den Monatsende die Beiträge wieder zahlen.                                fen, ob der Vertrag wirksam abgeschlossen worden ist (siehe §
                                                                                          26 der AVB). Auch insoweit sind Sie verpflichtet mitzuwirken.
           3.   Reichen Sie Bescheinigungen gemäß § 5 für einen zusammen-
                hängenden Zeitraum von mindestens sechs Monaten ein, gilt            5.   Wenn Sie Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit beantragen, müssen
                Folgendes:                                                                Sie nicht gleichzeitig Leistungen wegen Berufsunfähigkeit bean-
                                                                                          tragen.
                ▪     Wir zahlen die vereinbarte Rente.

                ▪     Wir befreien Sie von der Pflicht, Beiträge zu zahlen.          §6       Was gilt für die Nachprüfung der Arbeitsunfähigkeit?
                Der sechsmonatige Zeitraum muss dabei nicht komplett in der          1.   Solange wir Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit erbringen, sind wir
                Vergangenheit liegen. Eine fachärztliche Prognose (siehe § 1              berechtigt zu prüfen, ob die Leistungsvoraussetzungen noch vor-
                Absatz 3 b)) ist ausreichend.                                             liegen. Dazu können wir verlangen, dass uns Arbeitsunfähig-
                                                                                          keitsbescheinigungen gemäß § 5 Absätze 1 und 2 eingereicht
                Der Anspruch auf Leistung besteht rückwirkend ab dem Monats-
                                                                                          werden.
                ersten nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
                                                                                     2.   Sie müssen uns unverzüglich informieren, wenn keine Arbeits-
           4.   Stellen Sie den Antrag spätestens drei Monate nach Beginn der
                                                                                          unfähigkeit mehr vorliegt. Dies gilt, wenn Sie Leistungen bei Ar-
                Arbeitsunfähigkeit, gilt Folgendes:
                                                                                          beitsunfähigkeit beziehen oder einen Antrag hierauf gestellt ha-
                ▪     Wir befreien Sie von der Pflicht, Beiträge zu zahlen gemäß          ben.
                      Absatz 2 rückwirkend zum Ablauf des Monats, in dem die
                      sechste Woche der Arbeitsunfähigkeit endet.

                ▪     Wir sichern eine rückwirkende Auszahlung der Leistungen
                      gemäß Absatz 3 innerhalb von einer Woche zu, nachdem
                      alle erforderlichen Bescheinigungen für den gesamten Zeit-
                                                                                     Besondere Bedingungen bei Einschluss
                      raum von sechs Monaten bei uns eingegangen sind.               des Pflegepakets
           5.   Die Regelungen zu zeitlich befristeten Anerkenntnissen gemäß
                                                                                     Diese Besonderen Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Versiche-
                § 28 Absatz 4 der AVB gelten nicht für Leistungen bei Arbeitsun-
                                                                                     rungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB). So-
                fähigkeit.
                                                                                     weit in diesen Besonderen Bedingungen nichts anderes geregelt ist,
                                                                                     gelten die AVB.
           §5       Was müssen Sie beachten, wenn Sie Leistungen bei                 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit im Rahmen dieser Besonderen
                    Arbeitsunfähigkeit verlangen (Obliegenheiten)?                   Bedingungen erbringen wir nur, wenn diese vereinbart wurden. Dies
                                                                                     ist in Ihrem →Versicherungsschein dokumentiert. Wird das Pflegepa-
           1.   Wird eine Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit beansprucht, sind        ket in Ihrem →Versicherungsschein nicht erwähnt, haben Sie keine
                uns unverzüglich folgende Unterlagen einzureichen:                   Leistungen bei Pflegebedürftigkeit im Rahmen des Pflegepakets ver-
           a)   Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen entsprechend der in               einbart.
                Deutschland gültigen gesetzlichen Bestimmungen und Richtli-
                nien der Krankenkassen. Diese benötigen wir, wenn für die            §1       Was ist im Rahmen des Pflegepakets versichert?
                →versicherte Person eines der folgenden Kriterien gilt:
                                                                                     Das Pflegepaket besteht aus drei Komponenten:
                ▪     Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltfortzah-
                      lung.                                                               ▪     Pflegebasisschutz (§ 2)
                ▪     Es besteht ein Anspruch auf Krankengeld.                            ▪     Pflege-Plus-Option (§ 3)
                ▪     Es besteht eine Anzeigepflicht der Arbeitsunfähigkeit ge-           ▪     Pflegebeitragsbefreiung (§ 4)
                      genüber der Agentur für Arbeit.

           b)   Entsprechende privatärztliche Atteste, falls für die →versicherte    §2       Was gilt für den Pflegebasisschutz?
                Person keines der Kriterien aus Absatz 1 a) gilt. Hierunter fallen
                zum Beispiel Selbstständige ohne gesetzlichen Krankengeldan-         1.   Wird die →versicherte Person während der →Versicherungs-
                spruch oder nicht erwerbstätige Personen. Zu den entsprechen-             dauer der BU-Versicherung erheblich pflegebedürftig im Sinne
                den privatärztlichen Attesten zählen zum Beispiel:                        von § 2 Absatz 9 der AVB, zahlen wir die vereinbarte Pflegerente.
                                                                                          Diese Leistung wird zusätzlich zu einer nach § 1 der AVB fälligen
                ▪     Bescheinigungen zur Beantragung von Krankentagegeld,                BU-Rente erbracht.
                ▪     Dienstunfähigkeitsbescheinigungen,                             2.   Haben Sie eine →Karenzzeit für die BU-Versicherung vereinbart,
                                                                                          entfällt diese, soweit Leistungen des Pflegebasisschutzes betrof-
                ▪     Bescheinigungen zur Beurlaubung vom Unterricht aus ge-
                                                                                          fen sind.
                      sundheitlichen Gründen.
                                                                                     3.   Haben Sie eine garantierte Rentenerhöhung im Leistungsfall für
           c)   Soweit vorliegend, amts- beziehungsweise schulärztliche Be-
                                                                                          die BU-Versicherung vereinbart, gilt diese auch für die Renten-
                scheinigungen sowie Gutachten der Krankenversicherung.
                                                                                          leistung aus dem Pflegebasisschutz.
           Kosten, die hierdurch entstehen, muss der Ansprucherhebende tra-
           gen.


           L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV                                                                                                     Seite 28/31

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AVB
Allgemeine Versicherungsbedingungen


           4.   Der Anspruch auf die Pflegerente erlischt, wenn                      Nichtausübung der Pflege-Plus-Option

                ▪     erhebliche Pflegebedürftigkeit im Sinne von § 2 Absatz 9 der   8.   Üben Sie die Pflege-Plus-Option nicht aus, besteht hieraus kein
                      AVB vor Ablauf der →Versicherungsdauer der BU-Versiche-             Anspruch auf eine Rückzahlung der Beiträge.
                      rung nicht mehr vorliegt,

                ▪     die →versicherte Person stirbt.                                §4    Was gilt für die Pflegebeitragsbefreiung?
                                                                                     1.   Sind Sie wegen Berufsunfähigkeit von der Beitragszahlungs-
           §3       Was gilt für die Pflege-Plus-Option?                                  pflicht gemäß § 1 der AVB befreit, gilt dies ebenfalls für die Bei-
                                                                                          träge des Pflegepakets. Das gilt auch dann, wenn Sie eine
           Voraussetzungen                                                                schnelle Leistung bei schwerer Krankheit gemäß § 3 der AVB
                                                                                          erhalten.
           1.   Sie haben das Recht, für die →versicherte Person der BU-Versi-
                cherung einmalig eine Anschluss-Pflegerentenversicherung zu          2.   Haben Sie Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit vereinbart und sind
                vereinbaren (Pflege-Plus-Option). Eine erneute Gesundheitsprü-            Sie wegen Arbeitsunfähigkeit von der Beitragszahlungspflicht
                fung ist nicht erforderlich.                                              gemäß § 1 der Besonderen Bedingungen für Leistungen bei Ar-
                                                                                          beitsunfähigkeit befreit, gilt dies ebenfalls für die Beiträge des
                Ausüben können Sie das Recht auf die Pflege-Plus-Option:
                                                                                          Pflegepakets.
                ▪     frühestens zehn Jahre nach Versicherungsbeginn,

                ▪     spätestens zum Ende der →Versicherungsdauer der BU-            §5    Wie ist das Verhältnis zur Berufsunfähigkeitsversiche-
                      Versicherung,                                                        rung und was gilt bei Kündigung und Beitragsfreistel-
                ▪     wenn Sie keine Leistungen im Rahmen des Pflegebasis-
                                                                                           lung?
                      schutzes beziehen.                                             1.   Das Pflegepaket bildet mit der BU-Versicherung eine Einheit. Es
           Ausübung der Pflege-Plus-Option                                                kann ohne die BU-Versicherung nicht fortgesetzt werden. Wenn
                                                                                          der Versicherungsschutz aus der BU-Versicherung endet, er-
           2.   Üben Sie die Pflege-Plus-Option aus, erhalten Sie eine selbst-            lischt auch das Pflegepaket.
                ständige Anschluss-Pflegerentenversicherung bei der Lebens-
                versicherung von 1871 a. G. München. Diese Versicherung be-          Kündigung oder Beitragsfreistellung der BU-Versicherung
                ginnt an einem Monatsersten, spätestens drei Monate nach Ihrer       2.   Kündigen Sie die BU-Versicherung, erlischt auch der Versiche-
                Mitteilung zur Ausübung der Pflege-Plus-Option. Diese Mittei-             rungsschutz aus dem Pflegepaket.
                lung bedarf der →Textform. Mit Versicherungsbeginn erlischt der
                Pflegebasisschutz nach § 2.                                          3.   Mit Beitragsfreistellung der BU-Versicherung wird auch das Pfle-
                                                                                          gepaket beitragsfrei gestellt. Das Verhältnis zwischen der BU-
                Ab diesem Zeitpunkt verringert sich Ihr Beitrag zur BU-Versiche-          Rente und der Pflegerente wird nicht verändert. Die beitragsfreie
                rung. Der Beitrag zur Anschluss-Pflegerentenversicherung                  Pflegerente errechnen wir nach den anerkannten Regeln der
                kommt neu hinzu.                                                          Versicherungsmathematik. Der Betrag, der aus dem Pflegepaket
           3.   Üben Sie die Pflege-Plus-Option aus, berechnen wir den Beitrag            für die Bildung der beitragsfreien Rente zur Verfügung steht, min-
                zur Anschluss-Pflegerentenversicherung mit den dann gültigen              dert sich um einen als angemessen angesehenen →Abzug. Der
                Rechnungsgrundlagen. Ein vereinbarter Zuschlag für das Pfle-              →Abzug beträgt 35 Prozent des Betrags, der für die Bildung der
                gepaket gilt auch für die Anschluss-Pflegerentenversicherung.             herabgesetzten Leistung zur Verfügung steht (siehe auch §§ 22
                                                                                          und 23 der AVB). Die konkrete Höhe des →Abzugs können Sie
           Leistungen der Anschluss-Pflegerentenversicherung                              Ihrem →Versicherungsschein entnehmen.

           4.   Wird die →versicherte Person während der Dauer der An-                    Die Pflege-Plus-Option erlischt.
                schluss-Pflegerentenversicherung erheblich pflegebedürftig im
                Sinne von § 2 Absatz 9 der AVB, zahlen wir die vereinbarte Pfle-     Alleinige Kündigung oder Beitragsfreistellung des Pflegepakets
                gerente und befreien Sie von der Pflicht, Beiträge zu zahlen. Der    4.   Sie können das Pflegepaket jederzeit zum Schluss der laufenden
                Versicherungsschutz aus der Anschluss-Pflegerentenversiche-               →Versicherungsperiode in →Textform kündigen. Mit Kündigung
                rung besteht lebenslang.                                                  erlischt der Anspruch auf Leistungen dieser Besonderen Bedin-
           Höhe der Anschluss-Pflegerentenversicherung                                    gungen. Es wird kein →Rückkaufswert fällig. Die Rückzahlung
                                                                                          der Beiträge können Sie nicht verlangen.
           5.   Sie können die Pflegerente höchstens in der Höhe vereinbaren,
                die für den Pflegebasisschutz nach § 2 vereinbart war. Maßgeb-       5.   Das Pflegepaket kann nicht alleine beitragsfrei gestellt werden.
                lich ist der Zeitpunkt der Ausübung der Pflege-Plus-Option. Die      6.   Im Falle der Beendigung oder der Beitragsfreistellung des Pfle-
                Höhe der Pflegerente ist auf maximal 2.000 Euro monatlich be-             gepakets nach den Absätzen 1 bis 4 bleiben Ansprüche aufgrund
                grenzt.                                                                   bereits zuvor eingetretener Pflegebedürftigkeit unberührt.
           Fortsetzung als Anschluss-Pflegerentenversicherung bei Ablauf
           der →Versicherungsdauer                                                   §6    Was gilt bei Nachversicherung der Berufsunfähigkeits-
           6.   Sie erhalten spätestens drei Monate vor Ablauf der →Versiche-              versicherung?
                rungsdauer der BU-Versicherung ein Angebot zu einer selbst-
                ständigen Anschluss-Pflegerentenversicherung. Der Beitrag für        Erhöht sich die BU-Rente im Rahmen der Nachversicherung, erhöht
                diese Versicherung entspricht dem zuletzt gezahlten Beitrag, je-     sich der Pflegebasisschutz im gleichen Verhältnis.
                doch maximal dem Beitrag, der für eine Pflegerente von 2.000
                Euro monatlich erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass Sie zu
                diesem Zeitpunkt Beiträge zur BU-Versicherung zahlen. Der Ver-

                                                                                     Besondere Bedingungen bei Ausübung
                sicherungsbeginn ist der Monatserste, der auf den Ablauf der
                BU-Versicherung folgt.

                Da die Höhe der Pflegerente in unserem Angebot aus dem zu-
                letzt gezahlten Beitrag bestimmt wird, wird sie sich in der Regel
                                                                                     der MeinPlan Kids BU-Option mit Pflege-
                von der Höhe der bisherigen BU-Rente unterscheiden. Ist die
                Höhe der Pflegerente unseres Angebots niedriger als die
                                                                                     schutz und der BU-Option zur Golden IV
                Höchstgrenze nach Absatz 5, können Sie Ihren Versicherungs-          Diese Besonderen Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Versiche-
                schutz bis zu dieser Höchstgrenze vereinbaren. Hierfür ist dann      rungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB). Sie
                ein höherer Beitrag zu entrichten.                                   gelten für den Fall, dass Sie von der MeinPlan Kids BU-Option mit
                                                                                     Pflegeschutz oder der BU-Option zur Golden IV Gebrauch gemacht
           7.   Sie können unser Angebot zu der Anschluss-Pflegerentenversi-         haben und eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung abge-
                cherung innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung annehmen.             schlossen haben. Soweit in diesen Besonderen Bedingungen nichts
                Danach halten wir uns an das Angebot nicht mehr gebunden.            anderes geregelt ist, gelten die AVB.


           L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV                                                                                                      Seite 29/31

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AVB
Allgemeine Versicherungsbedingungen


           §1       Erhöhung der jährlichen BU-Rente                                     ▪   Genehmigung zum Bau eines selbst genutzten Hauses oder
                                                                                             Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum jeweils mit ei-
           Für die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung aus der Mein-               nem Darlehen von mindestens 100.000 Euro;
           Plan Kids BU-Option mit Pflegeschutz gelten folgende Erhöhungs-
           möglichkeiten:                                                                ▪   erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze
                                                                                             (BBG) mit dem Jahresgehalt am Ende eines Kalenderjah-
           1.   Bei Abschluss der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversiche-                res; maßgeblich ist die BBG der allgemeinen Rentenversi-
                rung vor Vollendung des zwölften Lebensjahres der →versicher-                cherung des Bundeslandes, in dem die →versicherte Per-
                ten Person darf die versicherte jährliche BU-Rente ohne erneute              son ihren Arbeitsplatz hat.
                Risikoprüfung erhöht werden. Dies ist möglich, wenn die →ver-
                sicherte Person                                                     b)   Das Ereignis muss während der →Versicherungsdauer eingetre-
                                                                                         ten sein.
                ▪     erstmalig eine Berufsausbildung oder
                                                                                    c)   Die Erhöhung muss jeweils innerhalb von zwölf Monaten nach
                ▪     erstmalig ein →Hochschulstudium                                    Eintritt des jeweiligen Ereignisses beantragt werden.

                aufnimmt. Die Erhöhung ist nur zu dem Ereignis möglich, das         d)   Durch die Nachversicherung erhöht sich Ihr Beitrag. Weitere Än-
                zuerst eintritt und nur dann, wenn der →Berufseintritt nicht vor-        derungen ergeben sich für Ihren Vertrag nicht. Das bedeutet ins-
                her stattgefunden hat.                                                   besondere:

           2.   Unabhängig davon wie alt die →versicherte Person bei Ab-                 ▪   Die Nachversicherung erfolgt auf Basis der Ihrem Vertrag
                schluss der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung                   aktuell zugrundeliegenden Berufseinstufung.
                war, kann die versicherte jährliche BU-Rente bei →Berufseintritt
                ohne erneute Risikoprüfung erhöht werden. Gleichzeitig kann              ▪   Den Beitrag für die Erhöhung berechnen wir mit den Rech-
                eine Beitragsdynamik von maximal drei Prozent eingeschlossen                 nungsgrundlagen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
                werden. Es können alle Dynamikmodelle gewählt werden, die
                                                                                         ▪   Medizinische Risiken, Hobbys und Freizeitaktivitäten wer-
                nach unseren Annahmerichtlinien für den dann ausgeübten Be-
                                                                                             den wir im Rahmen der Nachversicherung nicht überprüfen.
                ruf zulässig sind.
                                                                                             Zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen oder aufge-
           3.   Die Erhöhung der versicherten BU-Rente nach Absatz 1 und 2                   nommene Freizeitaktivitäten können somit nicht zu einer
                muss jeweils innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt des je-               Beitragserhöhung führen.
                weiligen Ereignisses beantragt werden. Wenn Sie eine Erhöhung
                                                                                         ▪   Wir prüfen lediglich, ob die Nachversicherung finanziell an-
                beantragen, müssen Sie uns den Nachweis zum betreffenden
                                                                                             gemessen ist (siehe Absatz 3 c)).
                Ereignis erbringen.
                                                                                         ▪   Soweit zusätzliche Vereinbarungen getroffen wurden, gel-
                Verpasste Erhöhungsmöglichkeiten können nicht nachgeholt
                                                                                             ten diese auch für die Nachversicherungsmöglichkeiten.
                werden.
                                                                                    3.   Höhe der nachzuversichernden jährlichen BU-Rente
           4.   Diese Erhöhungsmöglichkeiten gelten nicht, wenn der Vertrag
                durch Ausübung der BU-Option zur Golden IV zustande gekom-          a)   Die nachzuversichernde jährliche BU-Rente muss mindestens
                men ist.                                                                 600 Euro und darf jeweils maximal 3.000 Euro jährlich betragen.
           5.   Die BU-Rente muss um mindestens 600 Euro jährlich erhöht            b)   Die Erhöhungen aus den Ereignissen nach Absatz 2 a) dürfen
                werden. Die Erhöhung darf maximal 6.000 Euro jährlich betra-             über die gesamte Vertragslaufzeit insgesamt 6.000 Euro jährlich
                gen.                                                                     nicht überschreiten.
                Erhöhungen nach Absatz 1 und 2 dürfen zusammen 6.000 Euro           c)   Die jährliche →Gesamt-BU-Rente darf 60 Prozent des aktuellen
                nicht überschreiten. Diese Beschränkung entfällt, wenn nach Ab-          →regelmäßigen Bruttoeinkommens der →versicherten Person
                schluss eines →Hochschulstudiums ein akademischer Beruf auf-             nicht übersteigen.
                genommen wird, der dieses Studium typischerweise voraussetzt.
                                                                                         Darunter fallen alle für dieselbe →versicherte Person bei uns
           6.   Für die Erhöhungsmöglichkeiten gelten die Rechnungsgrundla-              oder anderen Versicherungen bestehenden oder beantragten
                gen und Versicherungsbedingungen zum Zeitpunkt des Ab-                   BU-Renten. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn die →versicherte
                schlusses der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung.            Person Schüler, Auszubildender oder Student im Sinne von § 2
                                                                                         Absätze 3 bis 5 der AVB ist.
                Soweit zusätzliche Vereinbarungen getroffen wurden, gelten
                diese auch für die Erhöhungsmöglichkeiten.                               Bei Selbstständigen sind zur Beurteilung der finanziellen Ange-
                                                                                         messenheit der Erhöhung anstelle des aktuellen →regelmäßigen
           7.   Das Recht auf Erhöhung kann nicht ausgeübt werden, wenn
                                                                                         Bruttoeinkommens die aktuellen mittleren Einkünfte gemäß § 10
                ▪     Leistungen aufgrund von Berufsunfähigkeit beantragt wur-           Absatz 2 a) der AVB heranzuziehen.
                      den und wir noch nicht abschließend geprüft haben, ob die
                                                                                    4.   Erforderliche Unterlagen
                      Leistungsvoraussetzungen vorliegen,
                                                                                         Wenn eine ereignisabhängige Nachversicherung beantragt wird,
                ▪     wir bereits aufgrund von Berufsunfähigkeit leisten oder ge-
                                                                                         müssen uns folgende Nachweise erbracht werden:
                      leistet haben,
                                                                                         ▪   zum betreffenden Ereignis,
                ▪     der Vertrag beitragsfrei ist,
                                                                                         ▪   zum Bruttoeinkommen,
                ▪     die →versicherte Person älter als 50 Jahre ist – maßgeblich
                      ist das →rechnungsmäßige Alter.                                    ▪   zur →Gesamt-BU-Rente.

                                                                                    5.   Ausschlüsse
           §2       Nachversicherungsgarantie
                                                                                         Das Recht auf Nachversicherung kann nicht ausgeübt werden,
           1.   Nachversicherung                                                         wenn
                Die Regelungen zur Nachversicherung gemäß § 7 der AVB ent-               ▪   Leistungen aufgrund von Berufsunfähigkeit beantragt wur-
                fallen, an deren Stelle treten die Regelungen zur Nachversiche-              den und wir noch nicht abschließend geprüft haben, ob die
                rung gemäß den Absätzen 2 bis 5.                                             Leistungsvoraussetzungen vorliegen,
           2.   Ereignisabhängige Nachversicherung                                       ▪   wir bereits aufgrund von Berufsunfähigkeit leisten oder ge-
                                                                                             leistet haben,
           a)   Sie haben das Recht, die vereinbarte BU-Rente bei nachfolgend
                genannten Ereignissen ohne erneute Risikoprüfung zu erhöhen:             ▪   der Vertrag beitragsfrei ist,
                ▪     Heirat oder Scheidung;                                             ▪   die →versicherte Person älter als 50 Jahre ist – maßgeblich
                                                                                             ist das →rechnungsmäßige Alter.
                ▪     Geburt oder Adoption eines Kindes;


           L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV                                                                                                  Seite 30/31

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AVB
Allgemeine Versicherungsbedingungen


           §3       Zukunftsgarantie                                                5.   Erneute Risikoprüfung

           Die Regelungen zur Zukunftsgarantie gemäß § 8 der AVB entfallen,              Die Einschränkungen dieser Besonderen Bedingungen entfallen
           an deren Stelle treten die nachfolgend beschriebenen Regelungen               nachträglich, wenn für die →versicherte Person eine erneute Ri-
           zur Zukunftsgarantie.                                                         sikoprüfung durchgeführt wird. Voraussetzung ist, dass die Risi-
                                                                                         koprüfung ergibt, dass wir nach unseren geltenden Annahme-
           Ist die →versicherte Person Schüler, Auszubildender oder Student im           grundsätzen Versicherungsschutz anbieten können.
           Sinne von § 2 Absätze 3 bis 5 der AVB, haben Sie folgende Gestal-
           tungsmöglichkeiten:

           1.   Was gilt für den Einschluss von Leistungen bei Arbeitsunfä-
                higkeit?

                Sie haben das Recht, Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit gemäß
                den Besonderen Bedingungen für Leistungen bei Arbeitsunfähig-
                keit einzuschließen. Der Einschluss muss innerhalb von zwölf
                Monaten nach →Berufseintritt beantragt werden.

                Wir ermitteln den neuen Beitrag mit den Rechnungsgrundlagen,
                die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegolten haben.
                Vereinbarte Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse für
                den Fall der Berufsunfähigkeit gelten auch für die Leistungen bei
                Arbeitsunfähigkeit.

                Wir nehmen keine erneute Risikoprüfung vor.

           2.   Was gilt für die Überprüfung der Berufseinstufung?

                Sie haben das Recht, die Berufseinstufung überprüfen zu lassen.
                Sie können dieses Recht innerhalb von zwölf Monaten nach Ein-
                tritt der nachfolgend genannten Ereignisse im Leben der →ver-
                sicherten Person ausüben:

                ▪     Wechsel der Schulform,

                ▪     Versetzung in die gymnasiale Oberstufe,

                ▪     Erstmaliger Beginn einer Berufsausbildung oder eines
                      →Hochschulstudiums,

                ▪     →Berufseintritt.

                Wir ermitteln den neuen Beitrag mit den Rechnungsgrundlagen,
                die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegolten haben.
                Vereinbarte Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse blei-
                ben unverändert. Eine Beitragserhöhung ist dabei ausgeschlos-
                sen.

                Wir nehmen keine erneute Risikoprüfung vor.

           3.   Was gilt für den Einschluss oder die Erhöhung einer →Dy-
                namik?

                Sie haben das Recht, eine →Dynamik von maximal drei Prozent
                einzuschließen. Der Einschluss muss innerhalb von zwölf Mona-
                ten nach →Berufseintritt beantragt werden.

                Es können alle Dynamikmodelle gewählt werden, die nach unse-
                ren Annahmerichtlinien für den dann ausgeübten Beruf zulässig
                sind.

                Wir nehmen keine erneute Risikoprüfung vor.


           §4       Weitere Bestimmungen zum Versicherungsumfang
           1.   Beteiligung an Investmentfonds

                Abweichend zu § 18 der AVB ist eine Beteiligung an Investment-
                fonds für die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung aus
                der MeinPlan Kids BU-Option mit Pflegeschutz oder der BU-Op-
                tion zur Golden IV nicht möglich. Eine entsprechende Über-
                schussverwendung kann somit nicht vereinbart werden.

           2.   Lebenslange BU-Rente

                Abweichend zu § 1 Absatz 12 der AVB kann die lebenslange
                Leistung nicht vereinbart werden.

           3.   Meister- und Technikergarantie

                Die Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Meister- und
                Technikergarantie (siehe § 9 der AVB) entfallen.

           4.   Karrieregarantie

                Erhöhungen der BU-Rente gemäß der Karrieregarantie (siehe §
                10 der AVB) sind nicht möglich.


           L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV                                                                                                  Seite 31/31
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