# SIGNAL IDUNA SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-berufsunfaehigkeit-signal-iduna-worklife-exklusiv-plus.php
- Rechtlicher Träger: SIGNAL IDUNA Lebensversicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-berufsunfaehigkeit-signal-iduna-worklife-exklusiv-plus.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Bedingungen für SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS (Berufsunfähigkeitsversicherung) (2319605)](https://www.signal-iduna.de/content/dam/si-documents/2/23/23196xx.pdf.coredownload.inline.pdf), Fassung 01.2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherte monatliche Berufsunfähigkeitsrente | ja | Wir zahlen die versicherte Berufsunfähigkeitsrente, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer. | § 1 Abs. 1, Seite 2 |
| Produktform: selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) oder Zusatzversicherung (BUZ) zu einer Lebens- oder Rentenversicherung | ja | (Berufsunfähigkeitsversicherung) | Titel, Seite 1 |
| Begriff der Berufsunfähigkeit: zuletzt ausgeübter Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war | ja | ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben | § 2 Abs. 1, Seite 2 |
| Leistung ab einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent | ja | Es besteht kein Anspruch auf die Leistungen nach § 1 Absatz 1, wenn der Grad der Berufsunfähigkeit geringer als 50 % ist. | § 2 Abs. 1, Seite 2 |
| Prognosezeitraum: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn sie voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert | ja | mindestens 6 Monate ununterbrochen zu mindestens 50 % außerstande war oder voraussichtlich sein wird | § 2 Abs. 1, Seite 2 |
| Fiktion: sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig gilt rückwirkend von Beginn an als Berufsunfähigkeit | ja | Wir leisten in diesen Fällen ab Beginn des sechsmonatigen Zeitraums | § 2 Abs. 1, Seite 2 |
| Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung (ohne zeitliche Begrenzung) | ja | Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. | § 1 Abs. 2, Seite 2 |
| Weltweiter Versicherungsschutz, auch bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland | ja | Der Versicherungsschutz gilt weltweit. | § 1 Abs. 8, Seite 2 |
| Versicherungsdauer: Alter, bis zu dem eine eintretende Berufsunfähigkeit versichert ist | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsendalter: Alter, bis zu dem die Rente längstens gezahlt wird | nicht geregelt |  |  |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | nicht geregelt |  |  |
| Abstrakte Verweisung auf einen anderen Beruf, der nicht ausgeübt wird | keine | Wir verzichten auf die abstrakte Verweisung. | § 2 Abs. 1, Seite 2 |
| Konkrete Verweisung auf einen tatsächlich ausgeübten anderen Beruf | ja | die sie entsprechend ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ausüben kann und | § 2 Abs. 10, Seite 4 |
| Konkrete Verweisung: zumutbare Einkommensminderung als feste Grenze in Prozent | ja | Vergleich zum jährlichen Bruttoeinkommen im vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung zuletzt ausgeübten Beruf begrenzt. Sie beträgt jedoch höchstens 20 %. | § 2 Abs. 10, Seite 4 |
| Konkrete Verweisung: Wahrung der bisherigen Lebensstellung ausdrücklich geregelt | ja | Unter der bisherigen Lebensstellung ist die Lebensstellung in finanzieller und sozialer Sicht zu verstehen | § 2 Abs. 10, Seite 4 |
| Verzicht auf Umorganisation bei Selbstständigen | ja | Wir verzichten auf die Prüfung einer Umorganisation bei Selbstständigen, wenn | § 2 Abs. 2, Seite 3 |
| Umorganisationspflicht für Selbstständige: Voraussetzungen (Betriebsgröße, Kapitaleinsatz, Einkommensverlust) | ja | kein erheblicher Kapitaleinsatz zu ihrer Durchführung notwendig ist | § 2 Abs. 2, Seite 3 |
| Ausscheiden aus dem Beruf: wie lange der zuletzt ausgeübte Beruf maßgeblich bleibt (Jahre) | ja | Berufsunfähigkeit die vorher konkret ausgeübte berufliche Tätigkeit und die damit verbundene Lebensstellung. | § 2 Abs. 11, Seite 4 |
| Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Pflege von Angehörigen: welcher Beruf gilt in der Unterbrechung | ja | Bei ununterbrochenen Zeiten des Mutterschutzes und der Elternzeit legen wir in den ersten 5 Jahren die vor der Unterbrechung ausgeübte Tätigkeit | § 2 Abs. 11, Seite 4 |
| Studenten: Definition der Berufsunfähigkeit (Studienfach, Studienfortschritt, angestrebtes Berufsbild) | ja | Als Berufe zählen für uns auch die Tätigkeiten von Hausfrauen, Hausmännern, Studenten und Schülern. | § 2 Abs. 1, Seite 2 |
| Schüler: Definition der Berufsunfähigkeit (Schulfähigkeit, Klassenstufe, Schulform) | ja | Als Berufe zählen für uns auch die Tätigkeiten von Hausfrauen, Hausmännern, Studenten und Schülern. | § 2 Abs. 1, Seite 2 |
| Auszubildende: Definition der Berufsunfähigkeit (Ausbildungsberuf, Abschluss der Ausbildung) | ja | Bei Auszubildenden wird bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit der mit der Ausbildung angestrebte Beruf zugrunde gelegt. | § 2 Abs. 1, Seite 2 |
| Infektionsklausel für Heilberufe: behördliches Tätigkeitsverbot gilt als Berufsunfähigkeit | ja | Eine Verfügung, die auf gesetzlichen Vorschriften, behördlicher Anordnung oder einem nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlichen Hygieneplan beruht | § 2 Abs. 12, Seite 4 |
| Beamtenklausel: Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gilt als Berufsunfähigkeit | ja | Ist die versicherte Person Beamter, so gilt sie als berufsunfähig, wenn sie | § 2 Abs. 4, Seite 3 |
| Dienstunfähigkeit auch für Beamte auf Probe und auf Widerruf (Entlassung statt Ruhestand) | ja | wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen bzw. in den Ruhestand versetzt wird. | § 2 Abs. 4, Seite 3 |
| Seedienstuntauglichkeit: Feststellung der Untauglichkeit für Seeleute und Nautiker gilt als Berufsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: Rente bei längerer Krankschreibung, ohne Nachweis der Berufsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: erforderliche Dauer der Krankschreibung (Monate) | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: Höchstdauer der Leistung je Fall und insgesamt (Monate) | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: Höhe der Leistung (Anteil der BU-Rente oder Höchstbetrag je Monat) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Pflegebedürftigkeit, auch ohne Berufsunfähigkeit | ja | Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge | § 2 Abs. 13, Seite 4 |
| Pflegeklausel: Maßstab (Pflegegrad oder Punkte für Verrichtungen des täglichen Lebens) und erforderliche Stufe | ja | so hilflos war oder voraussichtlich sein wird | § 2 Abs. 13, Seite 4 |
| Leistung bei Demenz (mittelschwere Demenz, unabhängig vom Beruf) | ja | Als Demenz im Sinne dieser Bedingungen gelten „mittelschwere kognitive Leistungseinbußen“ ab dem Schweregrad 5 | § 2 Abs. 16, Seite 4 |
| Nachversicherungsgarantie: Erhöhung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung | ja | Leistungserhöhung bzw. Leistungsumwandlung durch die Ausübung der Ausbaugarantie nach den Besonderen Bedingungen für die Ausbaugarantie | § 4 Abs. 2, Seite 6 |
| Nachversicherungsgarantie: Anlässe (Heirat, Geburt, Gehaltssprung, Immobilienkauf, Beginn der Selbstständigkeit, Studienabschluss) | nicht geregelt |  |  |
| Nachversicherungsgarantie: Höchstbetrag je Anlass und insgesamt | nicht geregelt |  |  |
| Nachversicherungsgarantie: Altersgrenze und Frist nach dem Ereignis (Monate) | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhungsoption ohne Anlass (meist in den ersten Vertragsjahren) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsdynamik: jährliche Erhöhung von Beitrag und Rente ohne Gesundheitsprüfung | ja | Leistungserhöhung durch eine vereinbarte Dynamik nach den Besonderen Bedingungen für die entsprechende Dynamik | § 4 Abs. 2, Seite 6 |
| Leistungsdynamik: garantierte Steigerung der laufenden Rente im Leistungsfall | ja | Wir erhöhen die Berufsunfähigkeitsrente ab Eintritt des Leistungsfalls jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. | § 1 Abs. 1, Seite 2 |
| Verlängerungsoption: Verlängerung der Versicherungsdauer ohne Gesundheitsprüfung bei Anhebung des Rentenalters | nicht geregelt |  |  |
| Stundung der Beiträge bei Zahlungsschwierigkeiten und während der Leistungsprüfung (Dauer, zinslos) | ja | werden Ihnen die Beiträge für bis zu 24 Monate zinslos gestundet. | § 21 Abs. 1, Seite 14 |
| Wiederinkraftsetzung ohne Gesundheitsprüfung nach Beitragsfreistellung oder Unterbrechung | ja | kann der Vertrag innerhalb von 3 Jahren ab dem Beginn der ersten Beitragsfreistellung aufgrund einer Elternzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Kraft gesetzt werden. | § 25 Abs. 18, Seite 17 |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit | ja | Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für diese Versicherung, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer. | § 1 Abs. 1, Seite 2 |
| Wiedereingliederungshilfe bei Ende der Leistung (Einmalzahlung, Anzahl Monatsrenten) | ja, bis 12.000 € | zahlen wir für maximal weitere 12 Monate die versicherten Leistungen, höchstens jedoch insgesamt 12.000 EUR | § 13 Abs. 3, Seite 12 |
| Umorganisationshilfe für Selbstständige (Zuschuss zum Umbau des Betriebs) | ja, bis 12.000 € | zahlen wir für maximal 6 Monate die versicherten Leistungen, höchstens aber 12.000 EUR | § 14 Abs. 1, Seite 12 |
| Überbrückungsleistung während der Leistungsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Einmalzahlung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit (Startkapital) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei schweren Krankheiten (Zusatzbaustein, Katalog der Krankheiten) | ja | Als Sofortleistungen erbringen wir längstens für insgesamt 18 Monate folgende Leistungen | § 3 Abs. 2, Seite 5 |
| Unterstützung bei Rehabilitation und Wiedereinstieg (Reha-Management, Kostenübernahme) | ja, bis 6.000 € | übernehmen wir die Kosten der Rehabilitationsmaßnahme bis zu einer Höhe von sechs Monatsrenten, maximal aber 6.000 EUR. | § 13 Abs. 1, Seite 12 |
| Frist für die Leistungsentscheidung des Versicherers nach Eingang der Unterlagen (Wochen) | ja | Diese Erklärung geben wir innerhalb von 5 Arbeitstagen ab, nachdem uns die in Absatz 1 genannten Unterlagen vorliegen. | § 12 Abs. 2, Seite 12 |
| Meldefrist bei Eintritt der Berufsunfähigkeit mit Rechtsfolgen bei Verspätung | keine | Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. | § 1 Abs. 2, Seite 2 |
| Mitwirkungspflicht: Untersuchung durch vom Versicherer beauftragte Ärzte (Kosten, Reisekosten, Auswahl) | ja | Wir können außerdem auf unsere Kosten weitere ärztliche Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte | § 10 Abs. 2, Seite 11 |
| Pflicht zur Heilbehandlung (Operationen, Therapien) über einfache Maßnahmen hinaus | keine | Hilfsmittel, Heilbehandlungen und Maßnahmen, die mit einem operativen Eingriff verbunden sind, sehen wir in diesem Zusammenhang nicht als zumutbar an. | § 10 Abs. 4, Seite 11 |
| Nachprüfung: Umfang (nur Besserung der Gesundheit oder neue berufliche Tätigkeit) | ja | sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit nachzuprüfen. | § 15 Abs. 1, Seite 12 |
| Nachprüfung: Verweisung auf neu erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten | ja | erneut prüfen, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit im Sinne von | § 15 Abs. 2, Seite 12 |
| Nachprüfung: Häufigkeit (höchstens einmal jährlich) und Frist bis zur Einstellung der Leistung (Monate) | ja | Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche Auskünfte anfordern und einmal jährlich verlangen | § 15 Abs. 1, Seite 12 |
| Befristetes Anerkenntnis der Leistungspflicht (zulässig, Dauer, nur einmalig) | ja | einmalig ein auf maximal 12 Monate zeitlich befristetes Anerkenntnis aussprechen. | § 12 Abs. 3, Seite 12 |
| Individuelle Vereinbarung im Leistungsfall (befristeter Vergleich statt Anerkenntnis) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Krieg und kriegerische Ereignisse (passives Kriegsrisiko im Ausland, Auslandseinsätze) | ja | Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse, es sei denn, das die Berufsunfähigkeit verursachende Ereignis tritt während eines Aufenthaltes der versicherten Person außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein | § 8 Abs. 2 a, Seite 9 |
| Ausschluss Kernenergie und ionisierende Strahlen (Ausnahme medizinische Behandlung) | ja | durch Strahlen aufgrund von Kernenergie, die das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden | § 8 Abs. 2 e, Seite 9 |
| Ausschluss Terror (nur bei Einsatz atomarer, biologischer oder chemischer Waffen) | ja | atomaren, biologischen oder chemischen Waffen bei terroristischen Akten | § 8 Abs. 2 f, Seite 10 |
| Ausschluss Motorsport (Rennen, Trainingsfahrten mit Kraftfahrzeugen und Motorbooten) | keine | Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist. | § 8 Abs. 1, Seite 9 |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten und Luftfahrt (Tauchen, Klettern, Hochseesegeln, Piloten) | keine | Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist. | § 8 Abs. 1, Seite 9 |
| Ausschluss Selbstverletzung und Suizidversuch (Wartefrist, Ausnahme krankhafte Störung) | ja | absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung. Wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass diese Handlungen in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden sind, werden wir leisten | § 8 Abs. 2 c, Seite 9 |
| Ausschluss oder Wartezeit für psychische Erkrankungen | keine | Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist. | § 8 Abs. 1, Seite 9 |
| Vorvertragliche Anzeigepflicht: Zeitraum der Gesundheitsfragen (Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| Rücktritt wegen Verletzung der Anzeigepflicht: Frist ab Vertragsschluss (fünf Jahre, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre) | ja | Nach Ablauf von 5 Jahren seit Vertragsschluss erlöschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsanpassung. | § 9 Abs. 16, Seite 10 |
| Verzicht auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung bei schuldloser oder leicht fahrlässiger Anzeigepflichtverletzung | ja | Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, verzichten wir auf eine Vertragsanpassung. | § 9 Abs. 11, Seite 10 |
| Kündigungsverzicht des Versicherers (ordentliche Kündigung und Beitragserhöhung wegen Risikoänderung) | nicht geregelt |  |  |
| Keine Anzeigepflicht bei Berufswechsel, neuen Hobbys oder Umzug ins Ausland | nicht geregelt |  |  |
| BUZ: Fortbestand bei Beitragsfreistellung oder Kündigung der Hauptversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad permanente total (dauernd unfähig für den gewöhnlichen Beruf) | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad permanente absoluta (dauernd unfähig für jede Erwerbstätigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Gran invalidez (Hilfe einer anderen Person für die Verrichtungen des täglichen Lebens) | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsform: Kapital (capital) oder Rente (renta) | nicht geregelt |  |  |
| Anerkennung durch die Seguridad Social (INSS) als Voraussetzung der Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad temporal (Tagegeld bei Krankschreibung, baja laboral) | nicht geregelt |  |  |
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Bedingungen für SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS (Berufsunfähigkeitsversicherung) (2319605)

```text
[Seite 1]
SIGNAL IDUNA Lebensversicherung AG


Allgemeine Bedingungen für SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS
(Berufsunfähigkeitsversicherung)
                                                                                                                                                                                    Fassung 01.2026
Inhaltsverzeichnis
Versicherungsumfang
§ 1 	 Welche Leistungen erbringen wir?............................................................................................................................................................. 2
§ 2 	 Wann liegt Berufsunfähigkeit vor?............................................................................................................................................................. 2
§ 3 	 Bei welchen schweren Krankheiten und Einschränkungen können Sie Sofortleistungen erhalten?......................................................... 5
§ 4 	 Welche Rechnungsgrundlagen gelten für Ihren Vertrag?.......................................................................................................................... 6
§ 5 	 Wie entstehen kalkulatorische Bestandteile und was bedeutet dies für Ihren Vertrag?............................................................................ 7
§ 6 	 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?..................................................................................................................................................... 7
§ 7 	 Wie kommt Ihr Vertrag zustande und wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?......................................................................................... 9
§ 8 	 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?............................................................................................................. 9
§ 9 	 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung?..................................................................... 10
Auszahlung von Leistungen
§ 10 	Was müssen Sie beachten, wenn Sie eine Leistung erhalten möchten?.................................................................................................11
§ 11 Wie unterstützen wir Sie im Leistungsfall?...............................................................................................................................................11
§ 12 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leistungspflicht ab?.......................................................................................................... 12
§ 13 Wann erhalten Sie eine Rehabilitationshilfe bzw. eine Wiedereingliederungshilfe?................................................................................ 12
§ 14 Wann erhalten Sie eine Umorganisationshilfe für Selbstständige?......................................................................................................... 12
§ 15 Was gilt nach Anerkennung unserer Leistungspflicht?............................................................................................................................ 12
§ 16 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten?.......................................................................................................................... 12
§ 17 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?.................................................................................................................................. 13
§ 18 Wer erhält die Leistung?.......................................................................................................................................................................... 13
Beiträge und Kosten
§ 19 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?............................................................................................................................. 13
§ 20 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?........................................................................................................... 13
§ 21 Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie Ihren Beitrag nicht mehr zahlen können?.......................................................................... 14
§ 22 Können Sie Ihren Beitrag aufgrund eines Berufswechsels überprüfen lassen?...................................................................................... 14
§ 23 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet?.............................................................................................................................. 15
§ 24 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung?..................................................................................................................... 15
Kündigung und Beitragsfreistellung
§ 25 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen oder beitragsfrei stellen und welche Auswirkungen hat dies auf unsere
     Leistungen?............................................................................................................................................................................................. 15
Sonstige Regelungen
§ 26 Was müssen Sie beachten, wenn sich Ihre Anschrift oder Ihr Name ändert?......................................................................................... 17
§ 27 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?..................................................................................................................................... 17
§ 28 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?............................................................................................................................. 17
§ 29 Wo ist der Gerichtsstand?....................................................................................................................................................................... 17
§ 30 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind?.................................................................................. 18
Anhang
Erklärung der verwendeten Fachbegriffe......................................................................................................................................................... 19
Auszug aus dem Sozialgesetzbuch VI (Fassung vom 22.11.2021)................................................................................................................. 20


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Sehr geehrter Kunde1),
mit diesen Bedingungen wenden wir uns an Sie als unseren Versicherungsnehmer und Vertragspartner. In den Bedingungen regeln wir das
Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns.
Wichtiger Hinweis:
Damit Sie die Bedingungen leichter verstehen können, erklären wir wichtige Fachbegriffe im Anhang. Alle Begriffe, die wir dort erläutern,
haben wir im Text kursiv gekennzeichnet.


                                                                        6  Liegt im Zeitpunkt unserer Entscheidung über die Leistungs-
     Versicherungsumfang                                                pflicht keine Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen mehr
                                                                        vor, besteht ein Anspruch auf Leistungen nur für die Dauer der
§ 1 Welche Leistungen erbringen wir?                                    Berufsunfähigkeit.
Unsere Leistungen bei Berufsunfähigkeit                                 7  Bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht müssen Sie
1  Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer           die Beiträge in voller Höhe weiter entrichten. Haben wir unsere
dieser Versicherung berufsunfähig (siehe § 2), so erbringen wir fol-    Leistungspflicht anerkannt, werden wir Ihnen die nach Absatz 2 zu
gende Leistungen:                                                       viel gezahlten Beiträge mit 1 % pro Jahr verzinst zurückzahlen.
• Wir zahlen die versicherte Berufsunfähigkeitsrente, längstens bis     Wenn Sie einen entsprechenden Antrag in Textform stellen, werden
  zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer.                           Ihnen die Beiträge bis zur Entscheidung über unsere Leistungs-
• Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für diese Versi-     pflicht oder im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung bis zur
  cherung, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungs-         rechtskräftigen Entscheidung zinslos gestundet. Besteht nach die-
  dauer. Läuft die Beitragszahlungsdauer vor der Leistungsdauer         ser Entscheidung kein Anspruch auf Leistungen, müssen Sie die
  ab, ist die vereinbarte Beitragszahlungsdauer maßgeblich.             gestundeten Beiträge in einem Betrag nachzahlen.
• Wenn Sie eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall mit       Alternativ haben Sie auch das Recht, die gestundeten Beiträge
  uns vereinbart haben, dann gilt:                                      • innerhalb von höchstens 48 Monaten in gleichen monatlichen
  Wir erhöhen die Berufsunfähigkeitsrente ab Eintritt des Leistungs-      Raten nachzuzahlen oder
  falls jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. Die Rentensteige-     • durch eine Herabsetzung der vereinbarten Leistungen ausglei-
  rung nehmen wir jeweils zum Versicherungsjahrestag vor, erst-           chen zu lassen (siehe dazu § 21 Absatz 3).
  mals zu dem auf die Zahlung der ersten Berufsunfähigkeitsrente
  folgenden Versicherungsjahrestag. Die Bemessungsgröße für             Während dieser 48 Monate erheben wir keine Zinsen.
  diese erste Rentensteigerung ist die vor Eintritt unserer Leis-       8  Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
  tungspflicht versicherte Berufsunfähigkeitsrente. Die Bemes-          9  Die Berufsunfähigkeitsrente zahlen wir monatlich im Voraus.
  sungsgröße für die folgenden Rentensteigerungen ist jeweils die
  zuletzt vor dem Versicherungsjahrestag gezahlte Berufsunfähig-        10  Es kann sich eine Leistung aus der Überschussbeteiligung
  keitsrente. Bei dieser Bemessungsgröße bleiben Rentensteige-          ergeben (siehe § 6).
  rungen aufgrund beitragsfreier Bonusrenten aus der Überschuss-        § 2 Wann liegt Berufsunfähigkeit vor?
  beteiligung (siehe § 6 Abschnitt VI) außer Betracht.
                                                                        Berufsunfähigkeit
Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen Versi-        1  Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person
cherungsschutz besteht. Mit Leistungsdauer wird der Zeitraum            infolge
bezeichnet, bis zu dessen Ablauf eine während der Versicherungs-        • Krankheit,
dauer anerkannte Leistung längstens erbracht wird. Die Beitrags-        • Körperverletzung oder
zahlungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen Sie zur Beitrags-      • mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls,
zahlung verpflichtet sind.
                                                                        die ärztlich nachzuweisen sind, mindestens 6 Monate ununterbro-
Weitere Regelungen zu unseren Leistungen                                chen zu mindestens 50 % außerstande war oder voraussichtlich
2  Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung ent-            sein wird, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesund-
steht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetre-     heitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben und sie
ten ist.                                                                auch keine andere Tätigkeit im Sinne des Absatzes 10 ausübt, die
3  Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung                 ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Wir leisten in diesen
endet, wenn                                                             Fällen ab Beginn des sechsmonatigen Zeitraums (siehe § 1 Absatz
• die Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen nicht mehr          2).
  vorliegt,                                                             Es besteht kein Anspruch auf die Leistungen nach § 1 Absatz 1,
• wenn die versicherte Person stirbt oder                               wenn der Grad der Berufsunfähigkeit geringer als 50 % ist.
• die vereinbarte Leistungsdauer abläuft.                               Als Berufe zählen für uns auch die Tätigkeiten von Hausfrauen,
4  Endet der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzah-              Hausmännern, Studenten und Schülern.
lung vor Ablauf der Versicherungsdauer, wird der Vertrag mit dem        Bei Auszubildenden wird bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit der
Beitrag und der Berufsunfähigkeitsrente fortgeführt, die unmittelbar    mit der Ausbildung angestrebte Beruf zugrunde gelegt.
vor dem Beginn unserer Leistungspflicht vereinbart waren. Renten-
erhöhungen, die während unserer Leistungspflicht in Form von            Bei Selbstständigen ist zusätzlich Absatz 2 zu beachten.
Bonusrenten aus der Überschussbeteiligung (siehe § 6 Abschnitt          Bei Beamten bzw. Richtern und Kirchenbeamten gilt zusätzlich
VI) oder - sofern vereinbart - infolge einer garantierten Rentenstei-   Absatz 4 bzw. Absatz 5.
gerung im Leistungsfall (siehe Absatz 1) erbracht wurden, bleiben       Wir verzichten auf die abstrakte Verweisung.
unberücksichtigt. Die Beiträge müssen Sie wieder zahlen, wenn die
Beitragszahlungsdauer noch nicht abgelaufen ist.
5  Wird die versicherte Person nicht berufsunfähig vor Ablauf
der Versicherungsdauer, wird aus dieser Versicherung keine Leis-
tung nach Absatz 1 fällig.


1)
     Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige
     Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers ver-
     zichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen
     für alle Geschlechter.
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Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen                                     Tritt der Leistungsfall nach Ablauf der vereinbarten Versicherungs-
2  Bei Selbstständigen setzt Berufsunfähigkeit zusätzlich zu              dauer der Option Beginner+ ein, wird aus dieser Option keine Leis-
Absatz 1 voraus, dass die versicherte Person ihren zuletzt ausge-         tung fällig.
übten Beruf auch dann nicht ausüben kann, nachdem sie ihren               Wenn Sie eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall (siehe
Betrieb zumutbar umorganisiert hat oder zumutbar umorganisieren           § 1 Absatz 1) mit uns vereinbart haben, dann ist die Bemessungs-
könnte. Zumutbar ist eine Umorganisation, wenn                            größe für die erste Rentensteigerung die vor Eintritt unserer Leis-
• dadurch für einen längeren Zeitraum keine spürbaren Einkom-             tungspflicht versicherte Berufsunfähigkeitsrente, die um den verein-
   mensverluste entstehen,                                                barten Prozentsatz der Option Beginner+ erhöht wurde. Die
• kein erheblicher Kapitaleinsatz zu ihrer Durchführung notwendig         Bemessungsgröße für die folgenden Rentensteigerungen ist jeweils
   ist,                                                                   die zuletzt vor dem Versicherungsjahrestag versicherte, um den
• der versicherten Person eine sinnvolle Tätigkeit verbleibt              vereinbarten Prozentsatz der Option Beginner+ erhöhte Berufsun-
   und                                                                    fähigkeitsrente. Bei dieser Bemessungsgröße bleiben Rentenstei-
• sie ihre Stellung als Betriebsinhaber beibehält.                        gerungen aufgrund beitragsfreier Bonusrenten aus der Über-
Die dabei für die versicherte Person zumutbare Einkommensredu-            schussbeteiligung (siehe § 6 Abschnitt VI) außer Betracht.
zierung wird von uns je nach Lage des Einzelfalles auf die im Rah-        7  Die Option Beginner+ können Sie nur bei Vertragsschluss mit
men der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgelegte Größe im           uns vereinbaren und während der Versicherungsdauer nicht mehr
Vergleich zum jährlichen Gewinn vor Steuern im zuletzt vor Eintritt       ausschließen.
der gesundheitlichen Beeinträchtigung ausgeübten Beruf begrenzt.          Teil-Dienstunfähigkeit (begrenzte Dienstfähigkeit) bei Beamten
Sie beträgt jedoch höchstens 20 %.                                        8  Wenn Sie Leistungen bei einer Teil-Dienstunfähigkeit mit uns
Wir verzichten auf die Prüfung einer Umorganisation bei Selbst-           vereinbart haben, dann gelten ergänzend die nachfolgenden Rege-
ständigen, wenn                                                           lungen:
• im Rahmen des von der versicherten Person ausgeübten Berufs             Ist die versicherte Person Beamter und wird ihre bisherige, regel-
   der Anteil der kaufmännischen oder organisatorischen Tätigkeiten       mäßige Arbeitszeit aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses oder
   an der täglichen Arbeitszeit mindestens 90 % beträgt oder              eines amtsärztlichen Gutachtens wegen begrenzter Dienstfähigkeit
• wenn die versicherte Person in den letzten 2 Jahren vor                 um mindestens 20 % reduziert, so gilt sie als berufsunfähig. In die-
   Anspruchsstellung in ihrem Betrieb durchgehend weniger als 10          sem Fall befreien wir Sie von der Beitragszahlungspflicht für diese
   sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigt hat. Geringfü-   Versicherung. Die nach § 1 Absatz 1 versicherte Rente zahlen wir
   gig entlohnte und kurzfristig beschäftigte Mitarbeiter bleiben dabei   anteilig in Höhe des Prozentsatzes der Arbeitszeitreduzierung
   unberücksichtigt.                                                      (anteilige Rente).
Reduzierung der Arbeitszeit (Teilzeit)                                    Wenn Sie eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall (siehe
3  Wenn die versicherte Person die durchschnittliche wöchentli-           § 1 Absatz 1) mit uns vereinbart haben, dann erhöhen wir die antei-
che Arbeitszeit ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit reduziert und      lige Rente um den vereinbarten Prozentsatz.
die Gründe dafür nicht auf Krankheit, Körperverletzung oder mehr          Wird die bisherige, regelmäßige Arbeitszeit um einen geringeren
als altersentsprechenden Kräfteverfalls beruhen, dann gilt soweit         Prozentsatz als 20 % reduziert, besteht kein Anspruch auf diese
der Versicherungsfall innerhalb der ersten 5 Jahre nach Reduzie-          Leistungen.
rung der Arbeitszeit eingetreten ist ergänzend Folgendes:
                                                                          Wenn Sie die Option Beginner+ mit uns vereinbart haben und der
Bei der Prüfung unserer Leistungspflicht legen wir die durchschnitt-      Leistungsfall innerhalb der Versicherungsdauer dieser Option ein-
liche wöchentliche Arbeitszeit ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit     tritt, erhöhen wir die anteilige Rente um den vereinbarten Prozent-
vor der Reduzierung zugrunde. Dies gilt für eine Nachprüfung              satz (siehe Absatz 6).
(siehe § 15) entsprechend.
                                                                          Erbringen wir Leistungen wegen begrenzter Dienstfähigkeit und
Allgemeine Dienstunfähigkeit bei Beamten                                  ändert sich während des Leistungsbezuges der Prozentsatz der
4  Ist die versicherte Person Beamter, so gilt sie als berufsunfä-        Reduzierung der bisherigen, regelmäßigen Arbeitszeit, gilt Folgen-
hig, wenn sie - vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Alters-         des:
grenze - aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses oder amtsärztli-
chen Gutachtens wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen             • Wenn der Prozentsatz auf unter 20 % sinkt, endet der Anspruch
bzw. in den Ruhestand versetzt wird.                                        auf Leistungen (siehe § 1 Absatz 3) und Ihr Vertrag wird entspre-
                                                                            chend § 1 Absatz 4 fortgeführt.
Bei Beamten, die wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen            • Wenn der Prozentsatz sinkt, nach der Senkung aber weiterhin
wurden, liegt eine Berufsunfähigkeit nicht oder nicht mehr vor,             mindestens 20 % beträgt, wird die anteilige Rente auf Basis des
wenn eine andere Tätigkeit nach Absatz 10 ausgeübt wird.                    reduzierten Prozentsatzes und der nach § 1 Absatz 1 versicherten
Bei Beamten, die wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den                 Rente neu bestimmt. Haben Sie eine garantierte Rentenstei-
Ruhestand versetzt wurden, verzichten wir auf die konkrete Verwei-          gerung im Leistungsfall (siehe § 1 Absatz 1) mit uns vereinbart,
sung nach Absatz 10.                                                        dann bleiben die bisherigen Erhöhungen daraus anteilig erhalten.
5  Die vorstehende Regelung zur Dienstunfähigkeit von Beam-               • Wenn der Prozentsatz steigt, wird die anteilige Rente auf Basis
ten (siehe Absatz 4) gilt für Richter und Kirchenbeamte entspre-            des erhöhten Prozentsatzes und der nach § 1 Absatz 1 versicher-
chend.                                                                      ten Rente neu bestimmt. Haben Sie eine garantierte Rentenstei-
                                                                            gerung im Leistungsfall (siehe § 1 Absatz 1) mit uns vereinbart,
Beginner+                                                                   dann bleiben die bisherigen Erhöhungen daraus erhalten.
6  Ist die versicherte Person im Zeitpunkt des Vertragsschlusses
Beamter auf Widerruf, Beamter auf Probe oder Lehramtsstudent,             9  Wenn Sie keine Leistungen bei Teil-Dienstunfähigkeit mit uns
können Sie die Option Beginner+ mit uns vereinbaren. Wenn Sie             vereinbart haben, dann gilt ergänzend Folgendes:
die Option Beginner+ mit uns vereinbart haben, dann gelten ergän-         Erlangt die versicherte Person erstmals den Status Beamter auf
zend die nachfolgenden Regelungen:                                        Widerruf oder Beamter auf Probe, haben Sie innerhalb von 6
Ist die versicherte Person im Sinne dieser Bedingungen berufsun-          Monaten ab diesem Zeitpunkt das Recht - gegen entsprechenden
fähig, erhöhen wir die versicherte Berufsunfähigkeitsrente (siehe §       Mehrbeitrag - Leistungen bei Teil-Dienstunfähigkeit ohne erneute
1 Absatz 1) um den vereinbarten Prozentsatz. Dies gilt auch für           Gesundheitsprüfung in Ihren Vertrag einzuschließen. Dieses Recht
Berufsunfähigkeit aufgrund allgemeiner Dienstunfähigkeit (siehe           erlischt, wenn die versicherte Person das 40. Lebensjahr vollendet
Absätze 4 und 5).                                                         hat.
Wir zahlen die erhöhte Rente, wenn der Leistungsfall innerhalb der        Um die Voraussetzungen für den nachträglichen Einschluss über-
vereinbarten Versicherungsdauer der Option Beginner+ eintritt,            prüfen zu können, müssen uns geeignete Nachweise (z. B. Ernen-
längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer.                 nungsurkunde) eingereicht werden.


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Die Berechnung des neuen Beitrages erfolgt nach den anerkannten          Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit
Regeln der Versicherungsmathematik und den Rechnungsgrundla-             13  Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn
gen für die Tarifkalkulation (siehe § 4). Die Höhe der versicherten      die versicherte Person infolge
Berufsunfähigkeitsrente ändert sich durch den Einschluss der Leis-       • Krankheit,
tungen bei Teil-Dienstunfähigkeit nicht.                                 • Körperverletzung oder
Sofern die oben genannten Voraussetzungen vorliegen und uns              • mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls,
nachgewiesen worden sind, werden wir den nachträglichen Ein-             die ärztlich nachzuweisen sind, mindestens 6 Monate ununterbro-
schluss zu Beginn der nächsten Versicherungsperiode vornehmen,           chen so hilflos war oder voraussichtlich sein wird, dass sie für min-
die auf den Eingang Ihrer Mitteilung in Textform bei uns folgt.          destens 2 der in Absatz 14 genannten Verrichtungen auch bei Ein-
Ausübung einer anderen Tätigkeit (konkrete Verweisung)                   satz technischer und medizinischer Hilfsmittel in erheblichem
10  Berufsunfähigkeit liegt nicht oder nicht mehr vor, wenn die          Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf. Wir leisten
versicherte Person eine andere Tätigkeit ausübt,                         in diesen Fällen ab Beginn des sechsmonatigen Zeitraums.
• die sie entsprechend ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ausüben          14  Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit ist die erforderli-
  kann und                                                               che Hilfe bei folgenden Verrichtungen maßgebend:
• die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.                        Die versicherte Person benötigt Hilfe beim:
Unter der bisherigen Lebensstellung ist die Lebensstellung in finan-     • Fortbewegen im Zimmer
zieller und sozialer Sicht zu verstehen, die vor Eintritt der gesund-      Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person - auch bei Inan-
heitlichen Beeinträchtigung nach Absatz 1 bestanden hat.                   spruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls - die Unterstüt-
Bei Auszubildenden, die mindestens die Hälfte der Ausbildungszeit          zung einer anderen Person für die Fortbewegung benötigt.
absolviert haben, berücksichtigen wir die Lebensstellung, die regel-     • Aufstehen und Zubettgehen
mäßig als Berufseinsteiger mit erfolgreichem Abschluss der Ausbil-         Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nur mit Hilfe
dung erreicht wird.                                                        einer anderen Person das Bett verlassen oder in das Bett gelan-
Bei Studenten, die mindestens die Hälfte der Regelstudienzeit nach         gen kann.
Studienordnung absolviert haben, berücksichtigen wir die Lebens-         • An- und Auskleiden
stellung, die regelmäßig als Berufseinsteiger mit erfolgreichem            Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person - auch bei
Abschluss des Studiums erreicht wird.                                      Benutzung krankengerechter Kleidung - sich nicht ohne Hilfe
                                                                           einer anderen Person an- oder auskleiden kann.
Die dabei für die versicherte Person zumutbare Einkommensredu-           • Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
zierung wird von uns je nach Lage des Einzelfalles auf die im Rah-         Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person - auch bei
men der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgelegte Größe im            Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße -
Vergleich zum jährlichen Bruttoeinkommen im vor Eintritt der               nicht ohne Hilfe einer anderen Person essen oder trinken kann.
gesundheitlichen Beeinträchtigung zuletzt ausgeübten Beruf               • Waschen, Kämmen oder Rasieren
begrenzt. Sie beträgt jedoch höchstens 20 %.                               Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person von einer ande-
Ausscheiden aus dem Berufsleben                                            ren Person gewaschen, gekämmt oder rasiert werden muss, da
11  Ist die versicherte Person aus dem Berufsleben ausgeschie-             sie selbst nicht mehr fähig ist, die dafür erforderlichen Körperbe-
den (z. B. passive Altersteilzeit) oder hat sie ihre Berufstätigkeit       wegungen auszuführen.
unterbrochen (z. B. Arbeitslosigkeit), so kann die bestehende            • Verrichten der Notdurft
Berufsunfähigkeitsversicherung fortgeführt werden.                         Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unterstüt-
Beantragen Sie in dieser Zeit Leistungen, so gilt für die Beurteilung      zung einer anderen Person benötigt, weil sie
der Berufsunfähigkeit die vorher konkret ausgeübte berufliche             - sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann,
Tätigkeit und die damit verbundene Lebensstellung.                        - ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bettschüssel verrich-
Bei ununterbrochenen Zeiten des Mutterschutzes und der Elternzeit           ten kann oder weil
legen wir in den ersten 5 Jahren die vor der Unterbrechung ausge-         - der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert werden
übte Tätigkeit und die damit verbundene Lebensstellung bei der              kann.
Prüfung des Leistungsanspruchs zugrunde.                                  Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, die
Der freiwillige Wechsel in eine andere Tätigkeit, z. B. als Hausfrau/-    durch die Verwendung von Windeln oder speziellen Einlagen aus-
mann, gilt als Berufswechsel und nicht als Ausscheiden aus dem            geglichen werden kann, liegt hinsichtlich der Verrichtung der Not-
Beruf. Gleiches gilt für ununterbrochene Elternzeit ab dem 6. Jahr.       durft keine Pflegebedürftigkeit vor.
Nach einem Berufswechsel prüfen wir die zuletzt vor Eintritt der         15  Unabhängig von der Beurteilung nach Absatz 14 liegt
Berufsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit zur Feststellung der Leis-         Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit vor,
tungspflicht.
                                                                         • wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung
Berufsunfähigkeit aufgrund Tätigkeitsverbots                               oder geistigen Behinderung sich oder andere gefährdet und des-
(Infektionsklausel)                                                        halb täglicher Beaufsichtigung bedarf, oder
12  Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn die folgenden            • wenn sie dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe einer ande-
Voraussetzungen erfüllt sind:                                              ren Person aufstehen kann.
• Von der versicherten Person geht eine Infektionsgefahr für andere      Demenz
  Personen aus.                                                          16  Unabhängig von der Beurteilung nach Absatz 14 liegt
• Eine Verfügung, die auf gesetzlichen Vorschriften, behördli-           Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit auch dann vor, wenn
  cher Anordnung oder einem nach dem Infektionsschutzgesetz              bei der versicherten Person eine Demenz diagnostiziert wird.
  erforderlichen Hygieneplan beruht, verbietet es der versicherten
  Person, wegen der Infektionsgefahr ihrer bisherigen Tätigkeit          Die Demenz ist durch ein Gutachten eines Facharztes für Neurolo-
  teilweise oder vollständig nachzugehen (teilweises oder vollstän-      gie (siehe § 10 Absatz 1 l)), nachzuweisen.
  diges Tätigkeitsverbot).                                               Als Demenz im Sinne dieser Bedingungen gelten „mittelschwere
• Aufgrund des Tätigkeitsverbots ist die versicherte Person mindes-      kognitive Leistungseinbußen“ ab dem Schweregrad 5, ermittelt
  tens 6 Monate ununterbrochen zu mindestens 50 % außerstande            über die Global Deterioration Scale (GDS 5) nach Reisberg oder ab
  gewesen oder wird es voraussichtlich sein, ihren zuletzt ausgeüb-      einem entsprechenden Schweregrad einer anderen anerkannten
  ten Beruf auszuüben und sie übt auch keine andere Tätigkeit im         Demenzbeurteilungsskala.
  Sinne des Absatzes 10 aus, die ihrer bisherigen Lebensstellung
  entspricht. Als Eintritt der Berufsunfähigkeit (siehe § 1 Absatz 2)
  gilt in diesem Fall der Beginn des Tätigkeitsverbots.


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Berufsunfähigkeit aufgrund voller Erwerbsminderung                    Herzinfarkt
17  Berufsunfähigkeit aufgrund voller Erwerbsminderung liegt          5  Ein Herzinfarkt im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn
vor, wenn                                                             bei der versicherten Person das Absterben von Herzmuskelgewebe
• die versicherte Person eine unbefristete Rente aus der gesetzli-    infolge einer akuten Minderdurchblutung zu einer Reduktion des
  chen Rentenversicherung wegen voller Erwerbsminderung allein        pro Herzschlag ausgeworfenen Blutvolumens der linken Herzkam-
  aus medizinischen Gründen erhält und                                mer (linksventrikuläre Ejektionsfraktion) auf weniger als 30 % über
• die versicherte Person bei Eintritt der vollen Erwerbsminderung     mindestens 14 Tage trotz Behandlung der Erkrankung geführt hat.
  mindestens das 55. Lebensjahr vollendet hat und                     Schlaganfall
• der Vertrag bei Eintritt der vollen Erwerbsminderung seit mindes-   6  Ein Schlaganfall im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn
  tens 10 Jahren besteht.                                             bei der versicherten Person eine plötzlich auftretende Schädigung
Für den Begriff der vollen Erwerbsminderung gilt die Definition       des Gehirns aufgrund eines Gefäßverschlusses oder einer Gehirn-
gemäß § 43 Sozialgesetzbuch (SGB) VI in der Fassung vom               blutung (Apoplex), die für mindestens 14 Tage zu einer fachärztlich-
22.11.2021. Einzelheiten können Sie den im Anhang abgedruckten        neurologisch nachgewiesenen Lähmung mindestens einer Glied-
Vorschriften des SGB VI entnehmen.                                    maße einer Körperhälfte mit resultierender fehlender
                                                                      Muskelreaktion oder lediglich Muskelzuckungen (entsprechend
18  Eine Änderung der in Absatz 17 genannten gesetzlichen             Kraftgrade 0/5 bzw. 1/5 nach JANDA) geführt hat.
Regelungen ist für Ihren Vertrag nicht maßgebend und bewirkt          Einschränkung der Herzfunktion
keine Veränderung der für Ihren Vertrag geltenden Definition des      7  Eine Einschränkung der Herzfunktion im Sinne dieser Bedin-
Begriffs der vollen Erwerbsminderung.                                 gungen liegt vor, wenn die Pumpleistung des Herzens der versi-
Für diesen Fall können wir verlangen, dass uns die volle Erwerbs-     cherten Person durch eine Verletzung oder eine Erkrankung wie
minderung ärztlich nachgewiesen wird.                                 zum Beispiel Herzinfarkt oder Erkrankungen oder Entzündungen
                                                                      des Herzmuskels mindestens 6 Monate ununterbrochen erheblich
§ 3 Bei welchen schweren Krankheiten und Ein-                         gemindert war oder voraussichtlich sein wird.
schränkungen können Sie Sofortleistungen erhal-                       Eine erhebliche Minderung der Pumpleistung des Herzens bedeu-
ten?                                                                  tet, dass
Sofortleistungen                                                      • die Ejektionsfraktion kleiner gleich 30 % oder
1  Sie haben die Möglichkeit Sofortleistungen zu erhalten, wenn       • das Fractional Shortening kleiner gleich 15 % ist.
• bei der versicherten Person während der Versicherungsdauer die-     Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass die Pumpleistung des
  ser Versicherung eine der in den Absätzen 4 bis 9 beschriebenen     Herzens auch durch Medikamente nicht dauerhaft über das oben
  schweren Krankheiten oder Einschränkungen eintritt und              beschriebene Maß verbesserbar ist.
• zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Eintritt der schwe-        Wir leisten in diesen Fällen ab Beginn des sechsmonatigen Zeit-
  ren Krankheit oder Einschränkung mindestens 6 Monate gelegen        raums (siehe Absatz 10).
  haben. Der Eintritt muss durch einen Facharzt der entsprechen-      Einschränkung der Lungenfunktion
  den Fachrichtung festgestellt werden (siehe Absatz 12).             8  Eine Einschränkung der Lungenfunktion im Sinne dieser
Liegen zwischen dem Eintritt einer schweren Krankheit oder Ein-       Bedingungen liegt vor, wenn die Leistungsfähigkeit der Lunge der
schränkung und dem Versicherungsbeginn nicht mindestens 6             versicherten Person durch eine Verletzung oder Erkrankung wie
Monate, können Sie keine Sofortleistungen erhalten.                   zum Beispiel schweres Asthma, Emphysem oder chronische Ent-
2  Als Sofortleistungen erbringen wir längstens für insgesamt         zündungen mindestens 6 Monate ununterbrochen erheblich einge-
18 Monate folgende Leistungen:                                        schränkt war oder voraussichtlich sein wird.
• Wir zahlen eine Rente in Höhe der versicherten Berufsunfähig-       Eine erhebliche Einschränkung der Leistungsfähigkeit der Lunge
  keitsrente. Die Rente zahlen wir monatlich im Voraus.               bedeutet, dass
• Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für diese Versi-   • die versicherte Person eine Sauerstoff-Langzeit-Therapie mit
  cherung.                                                              einem Umfang von mindestens 8 Stunden pro Tag begonnen hat
Wenn Sie die Option Beginner+ mit uns vereinbart haben, erhöhen         und diese Therapie noch andauert und
wir die Rente aus Sofortleistungen um den vereinbarten Prozent-       • der Sauerstoffpartialdruck kleiner als 55 mmHg ist.
satz (siehe § 2 Absatz 6).                                            Wir leisten in diesen Fällen ab Beginn des sechsmonatigen Zeit-
Wir zahlen die erhöhte Rente aus Sofortleistungen, wenn der Leis-     raums (siehe Absatz 10).
tungsfall innerhalb der vereinbarten Versicherungsdauer der Option    Einschränkung der Sinne
Beginner+ eintritt, längstens für insgesamt 18 Monate.                9  Eine Einschränkung der Sinne im Sinne dieser Bedingungen
3  Bei folgenden schweren Krankheiten und Einschränkungen             liegt vor, wenn die versicherte Person das Hörvermögen, das Seh-
können Sie die Sofortleistungen nach Absatz 2 erhalten:               vermögen oder das Sprechvermögen für mindestens 6 Monate
                                                                      ununterbrochen vollständig verloren hat oder voraussichtlich verlie-
• Krebs                                                               ren wird.
• Herzinfarkt
• Schlaganfall                                                        • Ein vollständiger Verlust des Hörvermögens im Sinne dieser
• Einschränkung der Herzfunktion                                        Bedingungen liegt vor, wenn auf beiden Ohren jeweils ein Rest-
• Einschränkung der Lungenfunktion                                      hörvermögen von höchstens 10 % besteht.
• Einschränkung der Sinne                                             • Ein vollständiger Verlust des Sehvermögens im Sinne dieser
                                                                        Bedingungen liegt vor, wenn das Sehvermögen der versicherten
In den Absätzen 4 bis 9 teilen wir Ihnen mit, wann im Sinne dieser      Person so stark eingeschränkt ist, dass auf jedem Auge und auch
Bedingungen eine dieser schweren Krankheiten bzw. Einschrän-            beidäugig nur noch ein Restsehvermögen von höchstens 5 % vor-
kungen vorliegt.                                                        liegt oder eine Einschränkung des Gesichtsfeldes auf höchstens
Krebs                                                                   5 Grad Abstand vom Zentrum besteht, wobei Gesichtsfeldreste
4  Eine Krebserkrankung im Sinne dieser Bedingungen liegt vor,          jenseits von 50 Grad unberücksichtigt bleiben.
wenn bei der versicherten Person                                      • Ein vollständiger Verlust des Sprechvermögens im Sinne dieser
• eine Chemotherapie oder eine Strahlentherapie begonnen wurde          Bedingungen liegt vor, wenn die Sprechfähigkeit oder die sprach-
  oder diese unmittelbar bevorsteht und mindestens eine Metastase       liche Ausdrucksfähigkeit der versicherten Person nach abge-
  in einem Lymphknoten festgestellt wurde oder                          schlossenem Spracherwerb aufgrund einer Krankheit oder eines
• zur Behandlung der Krebserkrankung eine Knochenmarktrans-             Unfalls so weit eingeschränkt ist, dass die versicherte Person
  plantation durchgeführt wurde oder diese unmittelbar bevorsteht       nicht mehr in der Lage ist, mittels Sprache mit einem unbeteiligten
  oder                                                                  Dritten zu kommunizieren, weil sie keinen verständlichen Satz
• wegen der Schwere der Krebserkrankung eine palliative Therapie        mehr formen kann. Voraussetzung für unsere Leistungspflicht bei
  durchgeführt wird.                                                    Verlust des Sprechvermögens ist, dass der Verlust aufgrund einer

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[Seite 6]
  organischen Ursache eingetreten ist. Insbesondere leisten wir       Etwaige zu Ihrer Versicherung vereinbarte Leistungsausschlüsse
  nicht bei psychogenem Sprachverlust.                                und dadurch bedingte Einschränkungen des Versicherungsschut-
Voraussetzung für unsere Leistungspflicht bei Einschränkung der       zes gelten auch für die Sofortleistungen.
Sinne ist, dass die Einschränkung nach allgemeiner medizinischer      17  Soweit in diesem Paragrafen nichts anderes bestimmt ist,
Meinung nicht durch zumutbare therapeutische Maßnahmen oder           finden diese Allgemeinen Bedingungen Anwendung.
Verwendung von zumutbaren Hilfsmitteln derart verbessert werden
kann, dass der zuvor beschriebene Schweregrad nicht mehr              § 4 Welche Rechnungsgrundlagen gelten für
erreicht wird (siehe § 10 Absatz 4).                                  Ihren Vertrag?
Wir leisten in diesen Fällen ab Beginn des sechsmonatigen Zeit-       Rechnungsgrundlagen bei Vertragsschluss
raums (siehe Absatz 10).                                              1  Für die Tarifkalkulation, d. h. für die Berechnung der vertrag-
Weitere Regelungen zu den Sofortleistungen                            lich garantierten Leistung und des dafür von Ihnen zu zahlenden
10  Der Anspruch auf Sofortleistungen entsteht mit Ablauf des         Beitrags, verwenden wir bei Vertragsschluss die folgenden Rech-
Monats, in dem die schwere Krankheit oder Einschränkung in der        nungsgrundlagen:
in den Absätzen 4 bis 9 beschriebenen Form eingetreten ist, vor-      Wahrscheinlichkeitstafeln
ausgesetzt, dass zwischen dem Versicherungsbeginn und dem             • für das Berufsunfähigkeitsrisiko die Invalidisierungswahrschein-
Eintritt der schweren Krankheit oder Einschränkung mindestens 6          lichkeiten nach unserer unternehmenseigenen Unisex-Tafel
Monate gelegen haben (siehe Absatz 1).                                   SI2026 PBU(Z) I,
11  Der Anspruch auf Sofortleistungen endet, wenn                     • für die Reaktivierung die Reaktivierungswahrscheinlichkeiten
                                                                         nach unserer unternehmenseigenen Unisex-Tafel SI2026 RI,
• Leistungen wegen Berufsunfähigkeit aus der Versicherung                Grundlage hierfür sind die DAV-Tafeln 2021 RI für Männer und
  erbracht werden,                                                       Frauen,
• die versicherte Person stirbt,                                      • für die Invalidensterblichkeit die Wahrscheinlichkeiten für Invali-
• Sofortleistungen für die maximale Anzahl von 18 Monaten (siehe         densterblichkeit nach unserer unternehmenseigenen Unisex-Tafel
  Absatz 2) erbracht wurden oder                                         SI2026 TI; Grundlage hierfür sind die DAV-Tafeln 2021 TI für Män-
• die vereinbarte Leistungsdauer dieser Versicherung abläuft.            ner und Frauen,
Eine Verbesserung des Gesundheitszustandes der versicherten           • für das Todesfallrisiko die Sterbewahrscheinlichkeiten nach
Person führt nicht zur Einstellung der Sofortleistungen.                 unserer unternehmenseigenen Unisex-Tafel SI2026 T, Grundlage
12  Wenn Sie Sofortleistungen beantragen, müssen Sie uns                 hierfür sind die DAV-Tafeln 2021 T für Männer und Frauen.
einen Bericht eines Facharztes der entsprechenden Fachrichtung        Rechnungszins
(siehe § 10 Absatz 1 o)) einreichen.                                  • Der Rechnungszins beträgt 1 % pro Jahr.
13  Sofortleistungen können mehrfach in Anspruch genommen             Anwendung aktueller Rechnungsgrundlagen
werden. In Zeiträumen, in denen zeitgleich mehrere schwere            2  Die in Absatz 1 genannten Rechnungsgrundlagen können
Krankheiten oder Einschränkungen im Sinne der Absätze 4 bis 9         sich während der Vertragslaufzeit ändern.
vorliegen, erhalten Sie die Sofortleistungen nicht mehrfach, son-     Zeitpunkt
dern nur in der vereinbarten Höhe (siehe Absatz 2). Die Sofortleis-   Für die folgenden Berechnungen:
tungen sind für alle eintretenden schweren Krankheiten oder Ein-
schränkungen zusammen auf insgesamt 18 Monate beschränkt.             • Bildung jeder zusätzlichen beitragsfreien Bonusrente aus den
                                                                         jährlichen Überschüssen und den Bewertungsreservenüberschüs-
Wurden Sofortleistungen für die maximale Anzahl von 18 Monaten           sen nach § 6 Abschnitt VI
erbracht, haben Sie für die restliche Versicherungsdauer keinen       • Leistungserhöhung durch eine vereinbarte Dynamik nach den
Anspruch mehr auf Sofortleistungen.                                      Besonderen Bedingungen für die entsprechende Dynamik
14  Die Prüfung unserer Leistungspflicht wegen der in den             • Leistungserhöhung bzw. Leistungsumwandlung durch die Aus-
Absätzen 4 bis 9 aufgeführten schweren Krankheiten und Ein-              übung der Ausbaugarantie nach den Besonderen Bedingungen
schränkungen beinhaltet keine Prüfung der Berufsunfähigkeit im           für die Ausbaugarantie
Sinne dieser Allgemeinen Bedingungen. Eine gleichzeitige Prüfung      verwenden wir grundsätzlich die Rechnungsgrundlagen des Ver-
der Berufsunfähigkeit erfolgt ausschließlich auf Ihren ausdrückli-    tragsschlusses nach Absatz 1.
chen Antrag hin. Auf diesen Umstand werden wir Sie im Rahmen
der Prüfung unserer Leistungspflicht ausdrücklich hinweisen und       3  Wenn zum Wirksamkeitstermin der obigen Berechnungen
Sie hierzu auf Ihre Bitte hin beraten.                                aufgrund
Wenn die Prüfung unserer Leistungspflicht - gegebenenfalls auch       • aufsichtsrechtlicher Regelungen oder
später - ergibt, dass die versicherte Person in dem Zeitraum, für     • Veröffentlichungen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V.
den wir Sofortleistungen erbringen, auch berufsunfähig im Sinne       für neu abzuschließende Versicherungen vergleichbarer Tarife
dieser Allgemeinen Bedingungen ist, verrechnen wir die Leistungen     andere Rechnungsgrundlagen für die Beitragskalkulation verwen-
wegen Berufsunfähigkeit mit den im selben Zeitraum erbrachten         det werden (nachfolgend „aktuelle Rechnungsgrundlagen“
Sofortleistungen. Dieser Zeitraum wird nicht auf die maximale Leis-   genannt), dann können wir diese auch für die obigen Berechnun-
tungsdauer von 18 Monaten (siehe Absatz 2) angerechnet.               gen verwenden.
15  Sofortleistungen und Leistungen wegen Berufsunfähigkeit           Die Anwendung aktueller Rechnungsgrundlagen erfolgt jedoch
können nicht gleichzeitig bezogen werden.                             stets nur für die jeweilige Erhöhung bzw. Umwandlung; die bereits
16  Die Regelungen                                                    in der Vergangenheit vertraglich garantierten Leistungen bleiben
                                                                      von einer Änderung der Rechnungsgrundlagen unberührt.
• zur Überschussbeteiligung in § 6,
• zu Ausschlüssen in § 8,                                             Wirtschaftliche Konsequenzen künftiger Veränderungen der
• zum Zeitpunkt der Erklärung unserer Leistungspflicht in § 12        Rechnungsgrundlagen
  Absätze 1 und 2,                                                    4  Die Anwendung der jeweils aktuellen Rechnungsgrundlagen
• zur Leistungsfreiheit in § 15 Absatz 6,                             anstelle der in Absatz 1 genannten hat zur Folge, dass die in
• zur Beitragspause in § 21 Absatz 7 und                              Absatz 2 bezeichneten Leistungen höher oder geringer ausfallen
• zur Kündigung und Beitragsfreistellung in § 25                      als bei Verwendung der in Absatz 1 genannten Rechnungsgrundla-
                                                                      gen bei Vertragsschluss.
finden sinngemäß auch auf die Sofortleistungen Anwendung.
                                                                      Die Höhe der sich aus der Verwendung aktueller Rechnungsgrund-
Die Regelungen                                                        lagen ergebenden Veränderungen lässt sich im Vorwege - insbe-
• zur befristeten Anerkenntnis in § 12 Absatz 3,                      sondere aufgrund nicht vorhersehbarer Veränderungen der Invalidi-
• zur Wiedereingliederungshilfe in § 13,                              sierungswahrscheinlichkeiten und der Lage am Kapitalmarkt - nicht
• zur Umorganisationshilfe in § 14 und                                beziffern.
• zur Nachprüfung in § 15 Absätze 1 bis 4
finden auf die Sofortleistungen keine Anwendung.
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Informationspflicht                                                     Nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hiervon
5  Wir werden Sie bei einer Verwendung aktueller Rechnungs-             mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abweichen.
grundlagen im Rahmen der in Absatz 2 genannten Berechnungen             Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Vertra-
informieren.                                                            ges am Überschuss ergeben sich aus der Zuführung zur Rückstel-
§ 5 Wie entstehen kalkulatorische Bestandteile                          lung für Beitragsrückerstattung nicht.
und was bedeutet dies für Ihren Vertrag?                                2  Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich
                                                                        zum Überschuss bei. Wir haben deshalb gleichartige Versicherun-
1  Ihre Versicherung ist ein einheitlicher Versicherungsvertrag,        gen (z. B. Rentenversicherungen, Risikolebensversicherungen,
dessen Leistungen sich wie nachfolgend erläutert kalkulatorisch         Berufsunfähigkeitsversicherungen) zu Bestands- und Risikoklassen
aus unterschiedlichen Bestandteilen zusammensetzen können.              zusammengefasst. Bestands- und Risikoklassen bilden wir, um die
Bei der Bildung von Leistungen unter Verwendung aktueller Rech-         Unterschiede bei den versicherten Risiken zu berücksichtigen.
nungsgrundlagen nach § 4 entstehen eigene kalkulatorische               Bei der Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Verträge
Bestandteile (im Folgenden „Bestandteile“ genannt).                     wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an. Wir vertei-
2  Die Regelungen zur Überschussbeteiligung (siehe § 6), zum            len den Überschuss für die Versicherungsnehmer in dem Maß, wie
Mindestrückkaufswert (siehe § 25 Absatz 5) und zur Verrechnung          die Bestands- und Risikoklassen zu seiner Entstehung beigetragen
der Abschlusskosten und deren wirtschaftliche Folgen (siehe § 23        haben. Für Bestands- und Risikoklassen, die nicht zur Entstehung
Absätze 2 und 3) gelten gesondert für jeden einzelnen Bestandteil       des Überschusses beigetragen haben, besteht insoweit kein
Ihrer Versicherung.                                                     Anspruch auf Überschussbeteiligung.
Alle anderen Regelungen gelten für Ihren Versicherungsvertrag als       Bewertungsreserven
Einheit.                                                                3  Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit fließen die Bewertungsre-
                                                                        serven, die nach den maßgebenden rechtlichen Vorschriften für die
§ 6 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?                              Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen sind (verteilungsfähige
1  Wir beteiligen Sie an den Überschüssen und an den Bewer-             Bewertungsreserve), den Versicherungsnehmern unmittelbar zu.
tungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Leistung aus der Über-       Hierzu wird die Höhe der verteilungsfähigen Bewertungsreserve
schussbeteiligung kann auch Null Euro betragen.                         monatlich neu ermittelt. Der so ermittelte Wert wird den Verträgen
Die Höhe der Überschussbeteiligung veröffentlichen wir in unserem       nach dem in Abschnitt III Absatz 3 beschriebenen Verfahren zuge-
Geschäftsbericht. Diesen finden Sie auf unserer Internetseite oder      ordnet. Aufsichtsrechtliche Regelungen zur Sicherstellung der dau-
Sie können ihn bei uns anfordern.                                       ernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Verträgen bleiben
                                                                        unberührt.
Die Überschüsse werden jährlich im Rahmen unseres Jahresab-
schlusses festgestellt.                                                 Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit erfolgt eine angemessene Betei-
                                                                        ligung an den Bewertungsreserven. Das Verfahren ist in Abschnitt
Der Jahresabschluss wird von einem unabhängigen Wirtschafts-            VI Absatz 3 beschrieben.
prüfer geprüft und ist unserer Aufsichtsbehörde einzureichen.
                                                                        Bemessungsgrößen für die Überschussbeteiligung
Entstehung von Überschüssen                                             4  Die Bemessungsgrößen für die Überschussbeteiligung wer-
2  Um Ihre versicherten Leistungen erfüllen zu können, müssen           den nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik
wir unsere Tarife vorsichtig kalkulieren. Wir müssen ausreichend        mit den in § 4 genannten Rechnungsgrundlagen ermittelt.
Vorsorge treffen für eine ungünstige Entwicklung der versicherten
Risiken und der Kosten. Unsere vorsichtigen Annahmen bezüglich          II Definition des Versicherungsjahres
der Entwicklung der versicherten Risiken und der Kosten führen zu       1  Für die Fälligkeit von Überschussanteilen verweisen wir stets
Überschüssen, an denen wir Sie beteiligen. Des Weiteren beteili-        auf den Beginn oder das Ende eines Versicherungsjahres. Hierbei
gen wir Sie an den Erträgen aus den Kapitalanlagen.                     verwenden wir den Begriff „Versicherungsjahr“ wie folgt:
Überschüsse entstehen in der Regel, wenn                                Ein Versicherungsjahr beginnt
• die Aufwendungen für das Berufsunfähigkeitsrisiko niedriger sind,     • zu Beginn der Versicherung
  als bei der Tarifkalkulation zugrunde gelegt wurde.                   • zu jedem Jahrestag des Versicherungsbeginns
• unsere Kosten niedriger sind, als bei der Tarifkalkulation zugrunde   Ein Versicherungsjahr endet
  gelegt wurde.                                                         • am Kalendertag vor jedem Jahrestag des Versicherungsbeginns
• die Erträge aus den Kapitalanlagen den Rechnungszins überstei-        • am Kalendertag vor dem Ablauf der jeweiligen Dauer (Beitrags-
  gen.                                                                     zahlungs-, Versicherungs- oder Leistungsdauer)
Entstehung von Bewertungsreserven                                       2  Stimmt der Ablauf der jeweiligen Dauer nicht mit einem Jah-
3  Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der                 restag des Versicherungsbeginns überein, so umfasst das letzte
Kapitalanlagen über ihrem jeweiligen handelsrechtlichen Buchwert        Versicherungsjahr der jeweiligen Dauer einen Zeitraum von weni-
liegt.                                                                  ger als 12 Monaten.
I Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteiligung der             III Bemessungsgrundlage und Fälligkeit für die Überschuss-
Versicherungsnehmer                                                     beteiligung während der Anwartschaft
Überschüsse                                                             Überschussanteile für beitragspflichtige Versicherungen
1  Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unse-             1  Sie erhalten laufende Überschussanteile zu Beginn eines
res Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels-            jeden Versicherungsjahres.
und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Feststellung des Jah-
resabschlusses legen wir fest, welcher Teil des Rohüberschusses         Die Bemessungsgröße für die laufenden Überschussanteile ist -
für die Überschussbeteiligung aller überschussberechtigten Ver-         abhängig von der vereinbarten Überschussverwendung:
träge zur Verfügung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtli-     • bei der Überschussverwendung Beitragsverrechnung oder Fonds-
chen Vorgaben, derzeit insbesondere die Verordnung über die Min-           anlage:
destbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung                       der je nach Zahlungsweise vereinbarte Beitrag
(Mindestzuführungsverordnung).                                          • bei der Überschussverwendung verzinsliche Ansammlung:
Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüberschusses                die Summe der Beiträge des am Zuteilungstermin beginnenden
führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit          Versicherungsjahres.
wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar den überschussberech-    Außerdem erhalten Sie einen Schlussüberschussanteil bei
tigten Versicherungsverträgen gutgeschrieben haben. Sinn dieser
Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankungen des        • Tod der versicherten Person während der Beitragszahlungsdauer
Überschusses über die Jahre auszugleichen. Die Rückstellung für         • Eintritt der Berufsunfähigkeit der versicherten Person während
Beitragsrückerstattung dürfen wir grundsätzlich nur für die Über-         der Versicherungsdauer
schussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwenden.                    • vollständiger Kündigung oder Beitragsfreistellung
                                                                          oder

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• Ablauf der Beitragszahlungsdauer.                                    • vollständiger Kündigung:
Bei Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird ein Schlussüberschuss-         der vierte Tag des letzten Monats vor dem Wirkungsdatum der
anteil in voller Höhe fällig. Bei Versicherungen mit gegenüber der       Kündigung.
Versicherungsdauer verlängerter Leistungsdauer wird der Schluss-       Sofern im Falle einer Berufsunfähigkeit der Anspruch auf Beitrags-
überschussanteil im Verhältnis der Versicherungsdauer zur Leis-        befreiung und Rentenzahlung nach § 1 Absatz 3 vor Ablauf der Ver-
tungsdauer vermindert.                                                 sicherungsdauer erlischt, beginnt zum Zeitpunkt der Einstellung der
Bei Tod, Berufsunfähigkeit der versicherten Person, bei Kündigung      Leistung nach § 15 Absatz 6 erneut das zuvor beschriebene Ver-
oder Beitragsfreistellung wird der Schlussüberschussanteil fällig      fahren für die Beteiligung an den Bewertungsreserven.
wie er bei Ablauf der Beitragszahlungsdauer fällig werden würde,       IV Rechnungsgrundlagen für die Verwendung der Über-
abgezinst für die Anzahl der ausstehenden Jahre der Beitragszah-       schussbeteiligung
lungsdauer und gekürzt im Verhältnis der abgelaufenen Dauer zur        1  Jeder Verwendung eines Überschussanteils oder der Beteili-
gesamten Beitragszahlungsdauer.                                        gung an den Bewertungsreserven zur Bildung einer zusätzlichen
Die Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil ist die            Rente (siehe Abschnitte V und VI) können wir die zum jeweiligen
Summe der Bruttojahresbeiträge.                                        Zuteilungszeitpunkt aktuellen Rechnungsgrundlagen zugrunde
Überschussanteile für beitragsfreie anwartschaftliche Versi-           legen (siehe § 4).
cherungen                                                              2  Die Verwendung aktueller Rechnungsgrundlagen hat wirt-
2  Sie erhalten am Ende eines jeden Versicherungsjahres Zins-          schaftliche Konsequenzen. Diese werden in § 4 erläutert.
überschussanteile.                                                     V Verwendung der Überschussbeteiligung während der
Bemessungsgröße für die Zinsüberschussanteile ist das Deckungs-        Anwartschaft
kapital zu Beginn des am Zuteilungstermin abgelaufenen Versiche-       Überschussanteile
rungsjahres.                                                           1  Die laufenden Überschussanteile bei beitragspflichtigen Ver-
Beteiligung an den Bewertungsreserven                                  sicherungen werden, abhängig von der vereinbarten Überschuss-
3  Sie werden an den Bewertungsreserven beteiligt; die Zutei-          verwendung
lung für Ihre Versicherung erfolgt bei                                 • mit den gezahlten Beiträgen des laufenden Versicherungsjahres
• Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer             verrechnet,
• Eintritt der Berufsunfähigkeit der versicherten Person während       • zur verzinslichen Ansammlung (Bildung eines Überschussgutha-
  der Versicherungsdauer                                                 bens)
• Ablauf der Versicherungsdauer                                          oder
  oder                                                                 • zum Erwerb von Fondsanteilen
• vollständiger Kündigung (siehe § 25 Absatz 4). Eine Zuteilung        verwendet.
  erfolgt nur, wenn keine Umwandlung in eine beitragsfreie Versi-      Der Schlussüberschussanteil wird grundsätzlich ausgezahlt. Nur
  cherung möglich ist (siehe § 25 Absatz 2).                           bei Eintritt der Berufsunfähigkeit, Beitragsfreistellung bzw. Ablauf
Die Bemessungsgröße für Ihren Anteil an der verteilungsfähigen         einer gegenüber der Versicherungsdauer abgekürzten Beitragszah-
Bewertungsreserve ist die Summe der Kapitalerträge der bisher          lungsdauer wird der Schlussüberschussanteil zur Erhöhung des
abgelaufenen anwartschaftlichen Versicherungsdauer.                    Überschussguthabens bzw. bei Überschussverwendung Fondsan-
Der Kapitalertrag eines Versicherungsjahres besteht dabei aus          lage zum Erwerb von Fondsanteilen verwendet.
• den rechnungsmäßigen Zinsen auf das Deckungskapital nach             2  Die Zinsüberschussanteile bei beitragsfreien Versicherungen
  § 25 Absatz 5 und gegebenenfalls den Zinsüberschüssen auf            werden, abhängig von der vereinbarten Überschussverwendung
  dieses Deckungskapital                                               • zur verzinslichen Ansammlung (Bildung eines Überschussgutha-
  und                                                                    bens)
• den Ansammlungsüberschüssen auf das erreichte Überschuss-              oder
  guthaben.                                                            • zum Erwerb von Fondsanteilen
Ausnahme:                                                              verwendet.
Haben Sie die Überschussverwendung Fondsanlage oder Beitrags-          Ausnahme:
verrechnung gewählt, werden die Zinsüberschüsse bei der Ermitt-        Haben Sie die Überschussverwendung Fondsanlage gewählt und
lung der Bemessungsgröße Ihrer Versicherung nicht berücksichtigt.      endet zum Zuteilungstermin eines Überschussanteils die Versiche-
Zum 1. Oktober eines jeden Kalenderjahres wird für jede                rung wegen Tod, vollständiger Kündigung oder Ablauf der Versiche-
anspruchsberechtigte Versicherung ein Verteilungsschlüssel für die     rungsdauer, wird der zu diesem Termin fällig werdende Über­
Beteiligung an der verteilungsfähigen Bewertungsreserve ermittelt.     schuss­anteil ausgezahlt.
Der Verteilungsschlüssel für Ihre Versicherung ist das Verhältnis      3  Die für Ihre Versicherung vereinbarte Überschussverwendung
der Summe der Kapitalerträge Ihrer Versicherung zur Summe der          ist in Ihrem Versicherungsschein dokumentiert.
Kapitalerträge aller anspruchsberechtigten Versicherungen. Der so
ermittelte Verteilungsschlüssel gilt für das gesamte folgende Kalen-   Bildung eines Überschussguthabens
derjahr.                                                               4  Die Überschussanteile werden zu Beginn eines Versiche-
                                                                       rungsjahres dem Überschussguthaben zugeschlagen. Das Gutha-
Zum Zuteilungstermin der Bewertungsreserve Ihrer Versicherung          ben seinerseits wird jährlich mit einem Ansammlungsüberschuss-
erhalten Sie die Hälfte Ihres anhand dieses Verteilungsschlüssels      anteilsatz verzinst.
ermittelten Anteils an der verteilungsfähigen Bewertungsreserve,
die an dem zugehörigen Stichtag vorhanden ist.                         Das Überschussguthaben wird ausgezahlt bei
Die Stichtage für die Ermittlung der Höhe der verteilungsfähigen       • Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer,
Bewertungsreserve sind bei                                             • vollständiger Kündigung der Versicherung (siehe § 25 Absatz 4)
                                                                         oder
• Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer:          • Ablauf der Versicherungsdauer.
  der vierte Tag des Monats des Eingangs der Meldung des Todes-
  falls                                                                Erwerb von Fondsanteilen (Überschussverwendung Fondsan-
• Eintritt der Berufsunfähigkeit der versicherten Person während       lage)
  der Versicherungsdauer:                                              5  Die Überschussanteile werden für den Erwerb von Anteilen
  der vierte Tag des Monats vor Leistungsbeginn aufgrund der           des von Ihnen gewählten Fonds verwendet. Sollen Anteile ver-
  Berufsunfähigkeit                                                    schiedener Fonds erworben werden, geschieht dies nach dem von
• Ablauf der Versicherungsdauer:                                       Ihnen bestimmten prozentualen Aufteilungsverhältnis.
  der vierte Tag des letzten Monats vor Ablauf der Versicherungs-
  dauer


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Der Wert eines Fondsanteils richtet sich nach der Wertentwicklung       erhöhen. Am Ende des Versicherungsjahres, in dem die Berufsun-
des jeweiligen Fonds. Die Anzahl der jeweils zu erwerbenden             fähigkeit eingetreten ist, erfolgt die Erhöhung jedoch nur anteilig für
Fondsanteile ergibt sich durch Teilung des anzulegenden Über-           die zurückgelegten vollen Monate der Berufsunfähigkeit.
schusses durch den jeweiligen Rücknahmepreis der Fondsanteile.          Bewertungsreserven
Dabei ist für die Bewertung der am Stichtag festgestellte Rücknah-      3  Sie erhalten am Ende eines jeden Versicherungsjahres
mepreis maßgebend.                                                      Bewertungsreservenüberschussanteile.
Die Fondsentwicklung kann nicht garantiert werden; das Anlageri-        Die Bemessungsgröße für die Bewertungsreservenüberschussan-
siko tragen Sie. Aufgrund der Fondsentwicklung kann bei Fälligkeit      teile entspricht der Bemessungsgröße für die Zinsüberschussan-
der Leistung gegebenenfalls kein Geldwert der Fondsanteile vor-         teile nach Absatz 1.
handen sein.
                                                                        Die Bewertungsreservenüberschussanteile werden wie die Zins-
Fondswechsel                                                            überschussanteile nach Absatz 2 verwendet.
6  Sie können jederzeit in Textform beantragen, dass die vor-
handenen Fondsanteile ganz oder teilweise in andere Fonds über-         VII Verwendung eines gegebenenfalls vorhandenen Über-
tragen werden, die für Ihre Versicherung zur Verfügung stehen. Sie      schussguthabens oder vorhandener Fondsanteile im Leis-
müssen gleichzeitig die Aufteilung der künftig anfallenden Über-        tungsbezug
schussanteile auf die gewählten Fonds bestimmen.                        1  Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit bleiben die gegebenenfalls
                                                                        vorhandenen Fondsanteile bzw. ein vorhandenes Überschussgut-
Sie können in Textform auch beantragen, dass zum nächsten Über-         haben bestehen.
schusszuteilungstermin die Überschüsse ganz oder teilweise in
andere Fonds eingezahlt werden, die für die Versicherung zur Ver-       2  Das Überschussguthaben wird nach Abschnitt V Absatz 4
fügung stehen. Der Antrag muss rechtzeitig vor dem Überschuss-          weiter verzinst.
zuteilungstermin gestellt werden.                                       § 7 Wie kommt Ihr Vertrag zustande und wann
Ein Fondswechsel ist erst ab einem Mindestgeldwert aller Fonds-         beginnt Ihr Versicherungsschutz?
anteile von 100 EUR möglich. Sie können beliebig oft einen Fonds-
wechsel beantragen, dreimal innerhalb eines Kalenderjahres ist der      1  Ihr Vertrag kann auf unterschiedliche Weise zustande kom-
Fondswechsel kostenfrei. Für jeden darüber hinausgehenden               men:
Wechsel von Fonds wird eine Gebühr in Höhe von 25 EUR erho-             Antragsverfahren
ben.                                                                    • Wenn Sie einen Antrag auf Abschluss eines Vertrages (Ver-
7  Die Stichtage für die Ermittlung des Geldwerts bei Erwerb              tragserklärung) in Textform stellen, kommt der Vertrag zustande,
oder Veräußerung von Fondsanteilen sind bei:                              sobald Ihnen unsere Annahmeerklärung oder der Versicherungs-
                                                                          schein in Textform zugegangen ist.
Erwerb von Fondsanteilen anlässlich
                                                                        Invitatioverfahren
• Überschusszuteilung:                                                  • Wenn Sie von uns in Textform ein Angebot auf Abschluss eines
  der letzte Börsentag vor Zuteilung                                      Vertrages erhalten und Sie dieses Angebot annehmen, kommt der
• Fondswechsel:                                                           Vertrag zustande, sobald uns Ihre Annahmeerklärung (Vertragser-
  der Tag der Übertragung                                                 klärung) in Textform zugegangen ist.
Veräußerung von Fondsanteilen anlässlich                                2  Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag zustande
• Fondswechsel:                                                         gekommen ist (siehe Absatz 1). Jedoch besteht vor dem im Versi-
  der Tag der Übertragung                                               cherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn kein Versiche-
• vollständiger Kündigung der Versicherung (siehe § 25 Absatz 4)        rungsschutz.
  vor Ablauf der Versicherungsdauer:                                    Allerdings kann unsere Leistungspflicht entfallen, wenn Sie den
  das Wirkungsdatum der Kündigung.                                      Beitrag nicht rechtzeitig zahlen (siehe § 19 Absätze 2 und 3 und
• Tod der versicherten Person und Auszahlung der Todesfallleis-         § 20).
  tung an die Bezugsberechtigten:
  der Tag des Eingangs der Meldung des Todesfalls.                      § 8 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz
• Ablauf der Versicherungsdauer:                                        ausgeschlossen?
  der erste Tag des Monats vor Ablauf der Versicherungsdauer.           1  Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig
Für alle Stichtage gilt: Ist der zuvor genannte Termin kein Börsen-     davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist.
tag, gilt der erste Börsentag danach als Stichtag.                      2  Wir leisten jedoch nicht, wenn die Berufsunfähigkeit verur-
Der Geldwert des Fondsguthabens wird ausgezahlt bei                     sacht ist:
• Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer,           a) unmittelbar oder mittelbar durch
• vollständiger Kündigung der Versicherung (siehe § 25 Absatz 4)           - Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse, es sei denn, das die
  oder                                                                       Berufsunfähigkeit verursachende Ereignis tritt während eines
• Ablauf der Versicherungsdauer.                                             Aufenthaltes der versicherten Person außerhalb der Bundes-
                                                                             republik Deutschland ein, und die versicherte Person war an
Bewertungsreserven                                                           den kriegerischen Ereignissen nicht aktiv beteiligt
8  Wird Ihrem Vertrag eine Beteiligung an den Bewertungsreser-             - innere Unruhen, sofern die versicherte Person aufseiten der
ven zugeteilt (siehe Abschnitt III Absatz 3), so wird dieser Betrag          Unruhestifter teilgenommen hat;
grundsätzlich ausgezahlt. Nur bei Eintritt der Berufsunfähigkeit wird   b) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch
der Betrag zur Erhöhung des Überschussguthabens bzw. bei Über-             eines Verbrechens oder Vergehens durch die versicherte Per-
schussverwendung Fondsanlage zum Erwerb von Fondsanteilen                  son; fahrlässige und grob fahrlässige Verstöße, z. B. im Stra-
verwendet.                                                                 ßenverkehr, sind hiervon nicht betroffen;
VI Bemessungsgrundlage, Fälligkeit und Verwendung der                   c) durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder mehr als
Überschussbeteiligung im Leistungsbezug                                    altersentsprechendem Kräfteverfall, absichtliche Selbstverlet-
Bemessungsgrundlage und Fälligkeit der Überschussanteile                   zung oder versuchte Selbsttötung. Wenn uns jedoch nachge-
1  Sie erhalten am Ende eines jeden Versicherungsjahres Zins-              wiesen wird, dass diese Handlungen in einem die freie Willens-
überschussanteile.                                                         bestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der
Die Bemessungsgröße für die Zinsüberschussanteile ist das am               Geistestätigkeit begangen worden sind, werden wir leisten;
Zuteilungstermin vorhandene Deckungskapital der Versicherung.           d) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Versiche-
                                                                           rungsnehmer oder der Bezugsberechtigte vorsätzlich die
Verwendung der Überschussanteile                                           Berufsunfähigkeit der versicherten Person herbeigeführt haben;
2  Die auf die Berufsunfähigkeitsrente entfallenden Zinsüber-           e) durch Strahlen aufgrund von Kernenergie, die das Leben oder
schussanteile werden zur Bildung von zusätzlichen beitragsfreien           die Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden, dass
Bonusrenten verwendet, die die laufende Berufsunfähigkeitsrente            zur Abwehr der Gefährdung eine Katastrophenschutzbehörde

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   oder eine vergleichbare Einrichtung tätig wurde. Wenn die versi-        letzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
   cherte Person berufsmäßig diesem Risiko ausgesetzt ist, wer-            erfolgt ist, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von
   den wir leisten;                                                        einem Monat kündigen.
f) unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Einsatz von          9  Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den
   atomaren, biologischen oder chemischen Waffen bei terroristi-           Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer
   schen Akten oder den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzli-          Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) - auch bei
   che Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemi-              Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände
   schen Stoffen bei terroristischen Akten, sofern durch den               geschlossen hätten oder Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu
   Einsatz oder das Freisetzen billigend in Kauf genommen wird,            vertreten haben.
   das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Personen zu
   gefährden und es infolge des Einsatzes oder des Freisetzens zu          10  Wenn wir den Vertrag kündigen, wandelt er sich nach Maß-
   einer nicht kalkulierbaren Häufung von Leistungsfällen in einer         gabe des § 25 Absätze 10 bis 12 in einen beitragsfreien Vertrag
   Höhe kommt, bei der die Erfüllbarkeit nicht betroffener Verträge        um.
   nicht mehr gewährleistet werden kann und dies von einem                 Vertragsanpassung
   unabhängigen Treuhänder bestätigt wird.                                 11  Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den
                                                                           Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer
§ 9 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeige-                              Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) - auch bei
pflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung?                             Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände
                                                                           geschlossen hätten (siehe Absatz 5 Satz 3 und Absatz 9), werden
Vorvertragliche Anzeigepflicht                                             die anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Ver-
1  Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet,           tragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu
alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir            vertreten, verzichten wir auf eine Vertragsanpassung.
in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzu-
zeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Ent-             12  Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem
scheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt          Sie unsere Mitteilung über die Vertragsanpassung erhalten haben,
zu schließen, erheblich sind.                                              fristlos kündigen, wenn
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen           • wir im Rahmen der Vertragsanpassung den Beitrag um mehr als
Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor              10 % erhöhen oder
Vertragsannahme, in Textform stellen.                                      • wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten Umstand
                                                                             ausschließen.
2  Soll eine andere Person versichert werden, ist auch diese -
neben Ihnen - zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwor-              Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die Vertrags-
tung der Fragen verpflichtet.                                              anpassung hinweisen.
3  Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen               Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte
Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefah-             13  Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver-
rerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie              tragsanpassung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte
behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglis-        Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung
tig gehandelt.                                                             hingewiesen haben.
Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung                                  14  Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
4  Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Vorausset-               Vertragsanpassung, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder
zungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht                         die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
• vom Vertrag zurücktreten,                                                15  Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
• den Vertrag kündigen,                                                    oder zur Vertragsanpassung nur innerhalb eines Monats schriftlich
• den Vertrag anpassen oder                                                geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir
• den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten                        von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend
                                                                           gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung
können.                                                                    unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die wir
Rücktritt                                                                  unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich
5  Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird, können           weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1
wir vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht,           nicht verstrichen ist.
wenn weder eine vorsätzliche noch eine grob fahrlässige Anzeige-           16  Nach Ablauf von 5 Jahren seit Vertragsschluss erlöschen
pflichtverletzung vorliegt. Selbst wenn die Anzeigepflicht grob fahr-      unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsan-
lässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, falls wir   passung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetre-
den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höhe-           ten, können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend
rer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) - auch bei           machen. Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt
Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände                  worden, beträgt die Frist 10 Jahre.
geschlossen hätten.
                                                                           Anfechtung
6  Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz.            17  Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Ent-
Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, bleibt         scheidung zur Annahme des Vertrages durch unrichtige oder
unsere Leistungspflicht unter folgender Voraussetzung trotzdem             unvollständige Angaben bewusst und gewollt beeinflusst worden
bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen         ist. Handelt es sich um Angaben der versicherten Person, können
gefahrerheblichen Umstand, der                                             wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären, auch wenn Sie von
• weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls      der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis
• noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs-             hatten. Absatz 7 gilt entsprechend.
  pflicht ursächlich                                                       Leistungserweiterung/Wiederinkraftsetzung der Versicherung
war.                                                                       18  Die Absätze 1 bis 17 gelten entsprechend, wenn der Versi-
Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch auch im vorstehend genann-         cherungsschutz nachträglich erweitert oder wieder in Kraft gesetzt
ten Fall, wenn die Anzeigepflicht arglistig verletzt worden ist.           wird und deshalb eine erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen
                                                                           wird. Die Fristen nach Absatz 16 beginnen mit der Änderung oder
7  Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird, zahlen wir            Wiederinkraftsetzung des Vertrages bezüglich des geänderten oder
den Rückkaufswert, soweit ein solcher anfällt (siehe § 25 Absätze 5        wieder in Kraft gesetzten Teils neu.
und 6; die Regelung des § 25 Absatz 5 Satz 2 und 3 gilt nicht). Die
Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.                       Erklärungsempfänger
                                                                           19  Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertrags-
Kündigung                                                                  anpassung sowie zur Anfechtung üben wir durch eine schriftliche
8  Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die Ver-            Erklärung aus, die wir Ihnen gegenüber abgeben.

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Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt           schweren Krankheit bzw. Einschränkung erfüllt sind;
haben, gilt nach Ihrem Tod ein Bezugsberechtigter als bevollmäch-      p) bei einer Inanspruchnahme der Rehabilitationshilfe nach § 13
tigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist kein Bezugsberechtig-         Absätze 1 und 2 geeignete Nachweise über
ter vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden,           • die Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme (z. B. durch
können wir den Inhaber des Versicherungsscheins als bevollmäch-             einen Reha-Entlassungsbericht),
tigt ansehen, die Erklärung entgegenzunehmen.                             • die tatsächlich entstandenen Kosten für die Rehabilitations-
                                                                            maßnahme und
 Auszahlung von Leistungen                                                • die Ablehnung der Übernahme der Kosten für die Rehabilita-
                                                                            tionsmaßnahme durch einen Dritten (z. B. durch einen ableh-
§ 10 Was müssen Sie beachten, wenn Sie eine                                 nenden Bescheid der Deutschen Rentenversicherung);
Leistung erhalten möchten?                                             q) eine Aufstellung
                                                                          • der Ärzte, Krankenhäuser, Krankenanstalten, Pflegeeinrichtun-
1  Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, müssen                   gen oder Pflegepersonen, bei denen die versicherte Person in
uns auf Kosten des Anspruchserhebenden folgende Auskünfte, die              Behandlung war, ist oder - sofern bekannt - sein wird,
zur Feststellung unserer Leistungspflicht erforderlich sind, gegeben      • der Versicherungsgesellschaften, Sozialversicherungsträger
und Nachweise vorgelegt werden:                                             oder sonstiger Versorgungsträger, bei denen die versicherte
a) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufsunfähig-         Person ebenfalls Leistungen wegen Berufsunfähigkeit,
   keit;                                                                    Erwerbsunfähigkeit, Erwerbsminderung, Pflegebedürftigkeit
b) ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person              oder dem Verlust einer Grundfähigkeit geltend machen könnte,
   gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben,            • über den derzeitigen Arbeitgeber und frühere Arbeitgeber der
   über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer            versicherten Person.
   des Leidens der versicherten Person sowie über den Grad der
   Berufsunfähigkeit oder über die Anzahl der Verrichtungen (siehe     Darüber hinaus können wir verlangen, dass uns die Auskunft nach
   § 2 Absätze 13 und 14) bei Pflegebedürftigkeit;                     § 27 gegeben wird.
c) eine Beschreibung des zuletzt ausgeübten Berufs der versicher-      2  Wir können außerdem auf unsere Kosten weitere ärztliche
   ten Person, deren Stellung und Tätigkeit im Zeitpunkt des Ein-      Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte sowie notwen-
   tritts der Berufsunfähigkeit sowie über danach eingetretene Ver-    dige Nachweise - auch über die wirtschaftlichen Verhältnisse und
   änderungen;                                                         ihre Veränderungen - verlangen, insbesondere zusätzliche Aus-
d) Angaben über Einkommen aus beruflicher Tätigkeit;                   künfte und Aufklärungen.
e) bei Berufsunfähigkeit von Selbstständigen zusätzlich einen          Hält sich die versicherte Person im Ausland auf, können wir verlan-
   Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer akademi-            gen, dass die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen in der Bun-
   schen Ausbildung bzw. die Anzahl der im Betrieb beschäftigten       desrepublik Deutschland durchgeführt werden. In diesem Fall über-
   sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter (siehe § 2 Absatz 2);    nehmen wir die Untersuchungskosten sowie die Reise- und
f) bei Berufsunfähigkeit von Auszubildenden zusätzlich einen           Aufenthaltskosten. Von den Reisekosten werden jedoch höchstens
   Nachweis darüber, dass der Auszubildende mindestens die             die Kosten der Bahnfahrt 2. Klasse bzw. die Flugkosten für Flüge in
   Hälfte der Ausbildungszeit absolviert hat (siehe § 2 Absatz 10);    der Economyklasse erstattet. Die Übernachtungskosten werden
g) bei Berufsunfähigkeit von Studenten zusätzlich einen Nachweis       von uns höchstens bis zu einem Betrag von 75 EUR pro Übernach-
   darüber, dass der Student mindestens die Hälfte der Regelstudi-     tung übernommen.
   enzeit nach Studienordnung absolviert hat (siehe § 2 Absatz
   10);                                                                3  Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebun-
h) zum Nachweis der Dienstunfähigkeit im Sinne des § 2 Absatz 4        gen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungs-
   die Entlassungs- bzw. Ruhestandversetzungs-Verfügung des            falls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind.
   Dienstherrn mit den zur Feststellung unserer Leistungspflicht       Wenn Sie eine der genannten Pflichten nicht erfüllen, kann dies zur
   erforderlichen amtsärztlichen Zeugnisse oder amtsärztlichen         Folge haben, dass wir nicht feststellen können, ob oder in welchem
   Gutachten;                                                          Umfang wir leistungspflichtig sind. Eine Pflichtverletzung kann
i) zum Nachweis der Teil-Dienstunfähigkeit im Sinne des § 2            somit dazu führen, dass unsere Leistung nicht fällig wird.
   Absatz 8 die Verfügungen des Dienstherrn über die Feststellung      4  Die versicherte Person ist im Rahmen der Mitwirkungspflich-
   der begrenzten Dienstfähigkeit mit den zur Feststellung unserer     ten verpflichtet
   Leistungspflicht erforderlichen amtsärztlichen Zeugnisse oder       • zumutbare Hilfsmittel zu verwenden (z. B. Seh- und Hörhilfen,
   amtsärztlichen Gutachten;                                             Prothesen) und
j) zum Nachweis eines teilweisen oder vollständigen Tätigkeitsver-     • sich zumutbaren Heilbehandlungen und Maßnahmen zu unterzie-
   bots im Sinne des § 2 Absatz 12 die Verfügung im Original oder        hen,
   amtlich beglaubigt.
   Beruht die Verfügung auf einem Hygieneplan, muss uns zusätz-        soweit diese eine wesentliche Besserung der gesundheitlichen
   lich der Hygieneplan im Original oder amtlich beglaubigt einge-     Beeinträchtigung erwarten lassen.
   reicht werden;                                                      Zumutbar sind solche Hilfsmittel, Heilbehandlungen und Maßnah-
k) bei Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit zusätzlich eine   men, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbun-
   Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, die mit der          den sind. Hilfsmittel, Heilbehandlungen und Maßnahmen, die mit
   Pflege betraut ist, über Art und Umfang der Pflege;                 einem operativen Eingriff verbunden sind, sehen wir in diesem
l) bei einer Demenz nach § 2 Absatz 16 zusätzlich ein Gutachten        Zusammenhang nicht als zumutbar an.
   eines Facharztes für Neurologie, welches auf Basis einer aus-
   führlichen Befunderhebung mit körperlicher sowie psychopatho-       5  Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir etwaige Beitragsrück-
   logischer Untersuchung und unter Verwendung psychometri-            stände verrechnen.
   scher Tests erstellt wurde;                                         6  Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtig-
m) zum Nachweis der Berufsunfähigkeit aufgrund voller Erwerbs-         ten auf seine Kosten. Bei Überweisungen von Leistungen in Länder
   minderung im Sinne des § 2 Absatz 17 den Bescheid der               außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums trägt die empfangs-
   gesetzlichen Rentenversicherung über die unbefristete Rente         berechtigte Person auch die damit verbundene Gefahr.
   wegen voller Erwerbsminderung;
n) bei einer Reduzierung der Arbeitszeit (Teilzeit) nach § 2           § 11 Wie unterstützen wir Sie im Leistungsfall?
   Absatz 3 zusätzlich geeignete Nachweise über die durchschnitt-      Wir unterstützen und beraten Sie im Leistungsfall. Insbesondere
   liche wöchentliche Arbeitszeit vor und nach der Reduzierung;        bei Fragen
o) zum Nachweis einer schweren Krankheit oder Einschränkung
                                                                       • zur Beantragung von Versicherungsleistungen,
   im Sinne des § 3 Absätze 4 bis 9 einen Bericht eines Facharztes
                                                                       • zum Verfahren der Leistungsprüfung,
   der entsprechenden Fachrichtung, aus dem hervorgeht, dass
                                                                       • zum Umfang der Versicherungsleistung,
   die Voraussetzungen für das bedingungsgemäße Vorliegen der
                                                                       • zum Nachweis der Berufsunfähigkeit und der Pflegebedürftigkeit,
                                                                       • zum Nachweis der schweren Krankheiten oder Einschränkungen,

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[Seite 12]
• zu Ansprechpartnern für medizinische oder berufliche Rehabilita-     3  Tritt während der Zahlung der Umorganisationshilfe Berufsun-
  tion,                                                                fähigkeit ein, so werden die nach Absatz 1 bisher gewährten mit
• zu den beizubringenden Unterlagen sowie                              den neu fällig werdenden Leistungen verrechnet.
• zur Beschreibung der ausgeübten beruflichen Tätigkeit
                                                                       § 15 Was gilt nach Anerkennung unserer Leis-
stehen wir Ihnen auch telefonisch zur Verfügung. Darüber hinaus
erhalten Sie die nötigen Formulare, um Leistungen zu beantragen.       tungspflicht?
                                                                       Nachprüfung
§ 12 Wann geben wir eine Erklärung über unsere                         1  Wenn wir unsere Leistungspflicht unbefristet anerkannt haben
Leistungspflicht ab?                                                   oder sie gerichtlich festgestellt worden ist, sind wir berechtigt, das
1  Nach Prüfung der uns eingereichten sowie der von uns bei-           Fortbestehen der Berufsunfähigkeit nachzuprüfen.
gezogenen Unterlagen (siehe § 10) erklären wir in Textform, ob und     Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche Auskünfte
in welchem Umfang wir eine Leistungspflicht anerkennen.                anfordern und einmal jährlich verlangen, dass sich die versicherte
2  Diese Erklärung geben wir innerhalb von 5 Arbeitstagen ab,          Person durch von uns zu beauftragende Ärzte umfassend untersu-
nachdem uns die in Absatz 1 genannten Unterlagen vorliegen.            chen lässt. Hierbei anfallende Kosten sind von uns zu tragen. Die
Solange Unterlagen noch ausstehen, informieren wir Sie spätes-         Bestimmungen des § 10 Absatz 2 gelten entsprechend.
tens alle 4 Wochen über den aktuellen Bearbeitungsstand.               2  Bei der Nachprüfung können wir - mit Ausnahme bei aufgrund
3  Grundsätzlich sprechen wir keine zeitlich befristeten Aner-         von allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten
kenntnisse aus. Wir können aber in begründeten Einzelfällen, in        Beamten - erneut prüfen, ob die versicherte Person eine andere
denen einem unbefristeten Anerkenntnis sachliche Gründe entge-         Tätigkeit im Sinne von § 2 Absatz 10 ausübt, wobei neu erworbene
genstehen, einmalig ein auf maximal 12 Monate zeitlich befristetes     berufliche Fähigkeiten zu berücksichtigen sind.
Anerkenntnis aussprechen. Gründe hierfür können beispielsweise         3  Ist die versicherte Person Beamter, verzichten wir abwei-
sein, dass die Feststellung der Leistungspflicht aufgrund fehlender    chend von Absatz 1 auf eine Überprüfung des Gesundheitszustan-
medizinischer Untersuchungen oder Begutachtungen noch nicht            des, wenn
abschließend erfolgen kann oder ein Ende der Berufsunfähigkeit zu      • sie den fortlaufenden Erhalt von Bezügen nach dem Beamtenver-
erwarten ist (z. B. aus medizinischen Gründen). Bis zum Ablauf der       sorgungsgesetz nachweist (Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag oder
Frist ist das zeitlich befristete Anerkenntnis für uns bindend. Wäh-     Unfallruhegehalt), oder
rend dieses Zeitraums verzichten wir auf die konkrete Verweisung       • die zur Dienstunfähigkeit führende Erkrankung unverändert
(siehe § 2 Absatz 10) und die Nachprüfung (siehe § 15).                  fortbesteht.
§ 13 Wann erhalten Sie eine Rehabilitationshilfe                       In diesen Fällen besteht die Leistungspflicht bei Berufsunfähigkeit
bzw. eine Wiedereingliederungshilfe?                                   wegen Dienstunfähigkeit nach § 2 Absatz 4 bis zur Reaktivierung,
                                                                       längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer.
Rehabilitationshilfe
                                                                       4  Die vorstehenden Regelungen zur Dienstunfähigkeit von
1  Hat die versicherte Person Leistungen wegen Berufsunfähig-          Beamten (siehe Absätze 2 und 3) gelten für Richter und Kirchenbe-
keit bezogen und stellen wir unsere Leistungen innerhalb von 4         amte entsprechend.
Wochen nach einer Teilnahme der versicherten Person an einer
medizinischen oder beruflichen Rehabilitationsmaßnahme ein,            Mitteilungspflicht
übernehmen wir die Kosten der Rehabilitationsmaßnahme bis zu           5  Die Wiederaufnahme bzw. Änderung der beruflichen Tätigkeit
einer Höhe von sechs Monatsrenten, maximal aber 6.000 EUR.             und den Wegfall des teilweisen oder vollständigen Tätigkeitsver-
Voraussetzung für die Zahlung der Rehabilitationshilfe ist, dass für   bots müssen Sie uns unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern)
die Rehabilitationsmaßnahme keine Kosten von einem Dritten             mitteilen.
(z. B. Deutsche Rentenversicherung oder Gesetzliche Krankenver-        Leistungsfreiheit
sicherung) übernommen worden sind.                                     6  Wir sind leistungsfrei, wenn wir feststellen, dass die in § 1
2  Diese Zusatzleistung kann während der gesamten Versiche-            und § 2 genannten Voraussetzungen der Leistungspflicht entfallen
rungsdauer mehrfach in Anspruch genommen werden, insgesamt             sind und wir Ihnen diese Veränderung in Textform darlegen. Unsere
jedoch höchstens bis zu einer Höhe von sechs Monatsrenten,             Leistungen können wir mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang
maximal aber 6.000 EUR.                                                unserer Erklärung bei Ihnen einstellen. Ab diesem Zeitpunkt müs-
                                                                       sen Sie die Beiträge wieder zahlen, sofern die Beitragszahlungs-
Wiedereingliederungshilfe                                              dauer noch nicht abgelaufen ist.
3  Hat die versicherte Person mindestens 3 Jahre ununterbro-           Fällt dieser Termin nicht auf einen Beitragsfälligkeitstermin, wird für
chen Leistungen wegen Berufsunfähigkeit bezogen und stellen wir        den Zeitraum bis zur nächsten Beitragsfälligkeit nur ein anteiliger
unsere Leistungen im Rahmen der Nachprüfung nach § 15 ein,             Beitrag fällig.
zahlen wir für maximal weitere 12 Monate die versicherten Leistun-
gen, höchstens jedoch insgesamt 12.000 EUR und längstens bis           § 16 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwir-
zum Ablauf der Leistungsdauer dieser Versicherung. Dies gilt nicht,    kungspflichten?
wenn die Mitwirkungspflichten nach § 15 Absatz 5 nicht erfüllt wur-
den.                                                                   Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 10 Absatz 4 oder § 15 von
                                                                       Ihnen, der versicherten Person oder dem Anspruchserhebenden
4  Diese Zusatzleistung kann nur einmal während der gesamten           vorsätzlich nicht erfüllt wird, leisten wir nicht. Bei grob fahrlässiger
Versicherungsdauer in Anspruch genommen werden.                        Verletzung einer Mitwirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leis-
5  Tritt während der Zahlung der Wiedereingliederungshilfe             tungen in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden
erneut Berufsunfähigkeit ein, so werden die nach Absatz 3 bisher       Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir Sie durch geson-
gewährten mit den neu fällig werdenden Leistungen verrechnet.          derte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen
                                                                       haben.
§ 14 Wann erhalten Sie eine Umorganisationshilfe
                                                                       Weisen Sie uns nach, dass die Mitwirkungspflicht nicht grob fahr-
für Selbstständige?                                                    lässig verletzt worden ist, bleibt unsere Leistungspflicht bestehen.
1  Wenn wir nach § 2 Absatz 2 nicht leisten, weil die versicherte      Die Ansprüche bleiben auch bestehen, soweit Sie uns nachweisen,
Person ihren Betrieb zumutbar umorganisiert hat oder umorganisie-      dass die Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung oder den
ren könnte, zahlen wir für maximal 6 Monate die versicherten Leis-     Umfang unserer Leistungspflicht ist. Das gilt nicht, wenn die Mitwir-
tungen, höchstens aber 12.000 EUR und längstens bis zum Ablauf         kungspflicht arglistig verletzt wird.
der Leistungsdauer dieser Versicherung.
                                                                       Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Beginn
2  Diese Zusatzleistung kann nur einmal während der gesamten           des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen zur
Versicherungsdauer in Anspruch genommen werden.                        Leistung verpflichtet.


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§ 17 Welche Bedeutung hat der Versicherungs-                              • Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden und
                                                                          • Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen.
schein?
                                                                          Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einzie-
1  Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform über-
                                                                          hen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unver-
mitteln. Stellen wir diesen als Dokument in Papierform aus, dann
                                                                          züglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) nach unserer Zahlungs-
liegt eine Urkunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde ver-
                                                                          aufforderung erfolgt.
langen.
                                                                          Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezo-
2  Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt ansehen,
                                                                          gen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außer-
über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen, insbesondere Leis-
                                                                          halb des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
tungen in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, dass
uns der Inhaber der Urkunde seine Berechtigung nachweist.                 4  Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten
                                                                          zahlen.
§ 18 Wer erhält die Leistung?                                             5  Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir etwaige Beitragsrück-
1  Als unser Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer                stände verrechnen
die Leistung erhält. Gegebenenfalls bedarf es hierzu zusätzlich
einer Zustimmung Dritter. Wenn Sie keine Bestimmung treffen, leis-        § 20 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht
ten wir an Sie.                                                           rechtzeitig zahlen?
Bezugsberechtigung                                                        Erster Beitrag
2  Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere            1  Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, können
Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtig-         wir - solange die Zahlung nicht bewirkt ist - vom Vertrag zurücktre-
ter).                                                                     ten. In diesem Fall können wir von Ihnen die Kosten für ärztliche
Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der              Untersuchungen im Rahmen einer Gesundheitsprüfung verlangen.
Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt        Wir sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn uns nachgewiesen
des Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis            wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten
zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit widerrufen.                 haben.
Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte             2  Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch
sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald       nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nur,
uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann dieses Bezugsrecht nur            wenn wir Sie
noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten geän-           • durch eine gesonderte Mitteilung in Textform oder
dert werden.                                                              • durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein
Abtretung und Verpfändung                                                 auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere Leis-
3  Ansprüche auf Rentenleistungen aus diesem Vertrag können               tungspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn Sie uns nachweisen,
Sie nicht abtreten oder verpfänden. Soweit darüber hinaus eine            dass Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten haben.
Abtretung oder Verpfändung rechtlich möglich ist, gelten die Aus-
                                                                          Folgebeitrag
führungen in Absatz 4.
                                                                          3  Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir
Anzeige                                                                   Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die
4  Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (siehe              Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen betragen.
Absatz 2) sowie die Abtretung und die Verpfändung (siehe Absatz
                                                                          4  Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten
3) sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns
                                                                          Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Versiche-
vom bisherigen Berechtigten in Textform angezeigt worden sind.
                                                                          rungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch
Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versiche-
                                                                          mit der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie
rungsnehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern
                                                                          bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen
Sie bereits zuvor Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsbe-
                                                                          haben.
rechtigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben.
                                                                          5  Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Ver-
 Beiträge und Kosten                                                      trag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie
                                                                          sich noch immer mit den Beiträgen, Zinsen oder Kosten in Verzug
§ 19 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung                               befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristset-
                                                                          zung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Wir können die
beachten?                                                                 Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann
1  Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinba-             automatisch mit dem Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem
rung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen.       Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese
2  Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich (d. h. ohne                 Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls hinweisen.
schuldhaftes Zögern) nach Abschluss des Vertrages zahlen, jedoch          6  Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nach-
nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein              zahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Nachzah-
angegebenen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folge-           len können Sie nur
beiträge) werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Versiche-             • innerhalb eines Monats nach der Kündigung
rungsperiode fällig (Fälligkeitstag).                                     • oder, wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden
Die Versicherungsperiode umfasst bei Jahreszahlung ein Jahr,                worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf.
ansonsten entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vier-           Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung unwirk-
teljahr bzw. ein halbes Jahr.                                             sam und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungsfälle, die zwi-
Bei vollständig beitragsfreien Verträgen umfasst die Versicherungs-       schen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eintreten,
periode einen Monat.                                                      besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz.
Sofern zwischen dem Fälligkeitstag des letzten Beitrags und dem           7  Wir sind nach § 38 Absatz 1 VVG berechtigt für die Fristset-
Ablauf der Beitragszahlungsdauer keine volle Versicherungsperi-           zung bei Nichtzahlung eines Folgebeitrages (siehe Absatz 3) eine
ode liegt, so wird am letzten Fälligkeitstag nur ein anteiliger Beitrag   Gebühr zu erheben. Diese Gebühr beträgt 15 EUR. Wir haben uns
fällig.                                                                   bei der Bemessung der Gebühr an dem bei uns regelmäßig entste-
3  Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum            henden Aufwand orientiert.
Fälligkeitstag (siehe Absatz 2) alles getan haben, damit der Beitrag      Der Nachweis der Angemessenheit der von uns erhobenen Gebühr
bei uns eingeht.                                                          obliegt uns.
Wenn die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart               Wenn Sie uns aber nachweisen, dass die der Bemessung
wurde, gilt die Zahlung in folgendem Fall als rechtzeitig:                zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall entweder


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• dem Grunde nach nicht zutreffen oder                                    keitsrente die Mindestrente von 50 EUR monatlich erreicht.
• der Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern sind,                 Wenn Sie die Option Beginner+ (siehe § 2 Absätze 6 und 7) mit
entfällt die Gebühr oder wird entsprechend herabgesetzt.                uns vereinbart haben, ist die herabgesetzte Berufsunfähigkeitsrente
                                                                        ohne Berücksichtigung der erhöhten Rente aus der Option Begin-
§ 21 Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie                           ner+ maßgeblich.
Ihren Beitrag nicht mehr zahlen können?                                 7  Tritt der Versicherungsfall während der Beitragspause ein,
Stundung                                                                führen wir Ihren Vertrag ab dessen Eintritt dauerhaft - also auch
1  Wenn Sie einen entsprechenden Antrag in Textform stellen,            nach Ablauf der Beitragspause - beitragsfrei fort. Wir leisten die
werden Ihnen die Beiträge für bis zu 24 Monate zinslos gestundet.       versicherte Berufsunfähigkeitsrente nur in der durch die Beitrags-
In dem Stundungszeitraum müssen Sie keine Beiträge zahlen. Ihr          pause herabgesetzten Höhe. Entfällt unsere Leistungspflicht wäh-
Versicherungsschutz bleibt für diesen Zeitraum in vollem Umfang         rend der Leistungsdauer, ist die Wiederaufnahme der Beitragszah-
bestehen.                                                               lung nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich.
Eine Stundung ist möglich, wenn der Vertrag                             Das Recht auf Erhöhung aus einer gegebenenfalls eingeschlosse-
• seit mindestens 12 Monaten besteht,                                   nen Dynamik oder Ausbaugarantie setzt für den Zeitraum der Bei-
• Sie die Beiträge für diesen Zeitraum vollständig bezahlt haben        tragspause aus.
und                                                                     8  Bei Inanspruchnahme der Beitragspause erfolgt kein Abzug
• die Versicherungsdauer ab Beginn der Stundung noch mindes-            nach § 25 Absatz 7.
  tens 5 Jahre beträgt.                                                 9  Nach Ablauf der Beitragspause führen wir Ihren Vertrag ohne
Beträgt die Versicherungsdauer ab Beginn der Stundung weniger           erneute Gesundheitsprüfung beitragspflichtig fort. Sie müssen dann
als 5 Jahre, können Sie bei Vorliegen der übrigen soeben genann-        den Beitrag in der vor der Beitragspause vereinbarten Höhe ent-
ten Voraussetzungen dennoch stunden, wenn Sie sich in einer             sprechend den vertraglichen Fälligkeiten wieder zahlen, sofern der
gesetzlichen Elternzeit oder in Kurzarbeit befinden oder Sie arbeits-   Versicherungsfall während der Beitragspause nicht eingetreten ist
los sind. Sie müssen uns die Elternzeit, die Kurzarbeit oder die        (siehe Absatz 7).
Arbeitslosigkeit nachweisen, z. B. durch einen Bescheid der             Die Höhe der nach Ablauf der Beitragspause bestehenden versi-
zuständigen Agentur für Arbeit. Endet die Elternzeit, die Kurzarbeit    cherten Berufsunfähigkeitsrente berechnen wir nach den anerkann-
oder die Arbeitslosigkeit während des Stundungszeitraums, müs-          ten Regeln der Versicherungsmathematik und den Rechnungs-
sen Sie uns dies unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern)          grundlagen für die Tarifkalkulation nach § 4. Die versicherte
anzeigen.                                                               Berufsunfähigkeitsrente verringert sich jedoch wegen der während
Eine Stundung der Beitragszahlung ist während der Vertragslauf-         der Zeit der Beitragspause nicht gezahlten Beiträge.
zeit mehrfach möglich, wenn                                             10  Eine Beitragspause kann unter den Voraussetzungen des
• die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt werden und                Absatzes 6 während der Vertragslaufzeit mehrfach in Anspruch
• die gestundeten Beiträge aus einer früheren Stundung vollständig      genommen werden. Zwischen dem Ablauf einer Beitragspause und
  beglichen wurden.                                                     dem Beginn einer neuen Beitragspause müssen jedoch mindestens
Nachzahlung der gestundeten Beiträge                                    zwei volle beitragspflichtige Versicherungsjahre liegen.
2  Nach dem Ablauf des Stundungszeitraumes müssen Sie die               § 22 Können Sie Ihren Beitrag aufgrund eines
gestundeten Beiträge nachzahlen. Dies kann in Form einer einmali-
gen Zahlung oder, wenn Sie einen entsprechenden Antrag in Text-         Berufswechsels überprüfen lassen?
form stellen, in höchstens 48 monatlichen Raten erfolgen. Wenn          1  Wenn die versicherte Person während der Versicherungs-
Sie während einer vereinbarten Ratenzahlung eine Vertragsände-          dauer ihren Beruf wechselt, können Sie prüfen lassen, ob sich
rung wünschen, werden wir Sie über die bestehenden Möglichkei-          durch den Berufswechsel der Beitrag für Ihre Versicherung redu-
ten für Ihren Vertrag informieren.                                      ziert.
3  Wenn Sie die gestundeten Beiträge nicht vollständig nach-            Als Berufswechsel zählt für uns auch
zahlen, bieten wir Ihnen auf Ihren in Textform gestellten Antrag an,    • der Wechsel der Schulform, wenn die versicherte Person Schüler
dass die ausstehenden Beiträge durch eine Vertragsänderung aus-           ist,
geglichen werden. Infolge dieser Vertragsänderung wird die versi-       • der Wechsel der Studienrichtung, wenn die versicherte Person
cherte Berufsunfähigkeitsrente nach den anerkannten Regeln der            Student ist
Versicherungsmathematik und den Rechnungsgrundlagen für die             oder
Tarifkalkulation nach § 4 herabgesetzt.                                 • die Aufnahme eines Studiums, einer Ausbildung (auch schuli-
Die Herabsetzung ist jedoch nur möglich, wenn die herabgesetzte           sche Ausbildung) oder einer Berufstätigkeit durch die versicherte
Berufsunfähigkeitsrente nach dieser Vertragsänderung mindestens           Person.
50 EUR monatlich beträgt. Bitte beachten Sie in diesem Zusam-           Sofern der Berufswechsel in der Aufnahme eines Studiums oder
menhang die Regelungen in § 25 Absatz 15.                               dem Wechsel der Studienrichtung besteht, muss der neue Beruf
Herabsetzung des Beitrages                                              mindestens 12 Monate ausgeübt worden sein. Gleiches gilt sinnge-
4  Wenn Sie einen entsprechenden Antrag in Textform stellen,            mäß bei Aufnahme einer schulischen Ausbildung.
werden wir Ihren Beitrag zu Beginn der nächsten Versicherungspe-        2  Um prüfen zu können, ob sich durch den Berufswechsel der
riode herabsetzen, die auf den Eingang Ihres Antrages bei uns           Beitrag reduziert, teilen Sie uns bitte
folgt. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Regelungen
in § 25 Absätze 13 bis 15.                                              • den neuen Beruf der versicherten Person,
                                                                        • den Wechsel der Schulform, wenn die versicherte Person Schüler
Beitragspause                                                             ist,
5  Sie haben grundsätzlich das Recht, Ihre Beitragszahlung frü-         • den Wechsel der Studienrichtung, wenn die versicherte Person
hestens nach Ablauf des vierten Versicherungsjahres zu Beginn             Student ist
einer jeden Versicherungsperiode durch eine Mitteilung in Textform      oder
für einen festen Zeitraum von höchstens 12 Monaten auszusetzen.         • die Aufnahme eines Studiums, einer Ausbildung (auch schuli-
Wir führen Ihren Vertrag während dieser Zeit als beitragsfreie Versi-     sche Ausbildung) oder einer Berufstätigkeit durch die versicherte
cherung nach § 25 Absätze 10 bis 12 mit herabgesetzter Berufsun-          Person
fähigkeitsrente fort.
                                                                        in Textform mit.
6  Ihr Recht auf Beitragspause besteht nur, wenn
                                                                        Zur Prüfung des Berufswechsels sind uns geeignete Nachweise
• die Beitragspause vor Ablauf der Beitragszahlungsdauer Ihrer          vorzulegen.
  Versicherung endet
  und                                                                   3  Grundsätzlich ist eine Reduzierung des Beitrages ohne
• die nach § 25 Absätze 10 bis 12 herabgesetzte Berufsunfähig-          erneute Gesundheitsprüfung (d. h. wir verzichten auch auf sonstige
                                                                        Risikofragen, wie z. B. auf Fragen nach besonderen Gefahren im
                                                                        Sport) möglich. Wenn eine erneute Gesundheitsprüfung erforder-
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lich ist und von uns durchgeführt wird, entscheidet diese darüber,       • des Abzuges
ob die Beitragsreduzierung möglich ist. In den ersten 5 Versiche-          und
rungsjahren verzichten wir jedoch stets auf eine erneute Gesund-         • des Rückkaufswertes, verringert um den Abzug
heitsprüfung.                                                            der Tabelle der Rückkaufswerte entnehmen.
Hat die versicherte Person bei Vertragsschluss das 20. Lebensjahr        5  Die in den Tabellen genannten Werte garantieren wir Ihnen
noch nicht vollendet und war sie vor dem Wechsel Schüler, Student        unter der Voraussetzung, dass Sie die vertraglich vereinbarten Bei-
oder Auszubildender, verzichten wir in den ersten 10 Versiche-           träge laufend gezahlt haben, also keine Beitragsrückstände beste-
rungsjahren auf eine erneute Gesundheitsprüfung.                         hen.
4  Sollte die Prüfung des Berufswechsels ergeben, dass sich
der Beitrag reduziert, werden wir Ihren Vertrag zu Beginn der            § 24 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert
nächsten Versicherungsperiode, die auf den Eingang Ihrer Mittei-         in Rechnung?
lung bei uns folgt, entsprechend anpassen. Für die Berechnung            1  In folgenden Fällen stellen wir Ihnen die durchschnittlich ent-
des reduzierten Beitrages verwenden wir die Rechnungsgrundla-            stehenden Kosten als pauschale Gebühr gesondert in Rechnung:
gen bei Vertragsschluss (siehe § 4 Absatz 1). Die Inhalte eventuell
vereinbarter Leistungsausschlüsse sowie eventuell vereinbarte            • Erteilung einer Ersatzurkunde für den Versicherungsschein oder
Risikozuschläge gelten weiterhin. Der Umfang der versicherten              Abschriften des Versicherungsscheins
Leistungen und die Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente         • Änderung der Zahlungsweise
ändern sich nicht.                                                       • Produktgruppenwechsel
                                                                         • Versicherungsnehmerwechsel
Sollte das Ergebnis dieser Prüfung sein, dass sich der Beitrag nicht     • Entnahme aus Überschusswerten/Fondsguthaben
reduziert, werden wir Ihren Vertrag unverändert fortführen.              • Änderung Bezugsrecht
§ 23 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages ver-                          • nachträglicher Einschluss einer Dynamik
                                                                         • Rückläufer im Lastschriftverfahren
rechnet?                                                                 • Fondswechsel
1  Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind bei der           • Bearbeitung von Abtretungen, Verpfändungen und Pfändungen
Kalkulation Ihres Beitrages und Ihrer Leistungen berücksichtigt. Es        (nicht bei Rückdeckungsversicherungen)
handelt sich um Abschlusskosten sowie übrige Kosten.                     Die Höhe der Gebühren können Sie der vor Vertragsschluss aus-
Zu den Abschlusskosten gehören insbesondere Abschlussprovisio-           gehändigten Gebührenübersicht entnehmen.
nen für den Versicherungsvermittler. Außerdem umfassen die               2  Wir haben uns bei der Bemessung der pauschalen Gebühr
Abschlusskosten die Kosten für die Antragsprüfung und Ausferti-          an dem bei uns regelmäßig entstehenden Aufwand orientiert.
gung der Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusam-
menhang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbeaufwen-            Der Nachweis der Angemessenheit der von uns erhobenen Gebüh-
dungen. Bei den übrigen Kosten handelt es sich vollständig um            ren obliegt uns.
Verwaltungskosten. Diese werden über die gesamte Vertragslauf-           Wenn Sie uns aber nachweisen, dass die der Bemessung
zeit erhoben.                                                            zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall entweder
Die Höhe der einkalkulierten Abschlusskosten sowie die Höhe der          • dem Grunde nach nicht zutreffen oder
auf Beiträge und gezahlte Renten entfallenden übrigen Kosten kön-        • der Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern sind,
nen Sie dem vor Vertragsschluss ausgehändigten Informationsblatt         entfällt die Gebühr oder wird entsprechend herabgesetzt.
zu Versicherungsprodukten (bei Rückdeckungsversicherungen
„Kosteninformation“ genannt) entnehmen.                                   Kündigung und Beitragsfreistellung
Abschlusskosten
2  Wir wenden auf Ihren Vertrag das Verrechnungsverfahren                § 25 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen
nach § 5 der Deckungsrückstellungsverordnung an. Dies bedeutet,
dass wir die ersten Beiträge zur Tilgung der Abschlusskosten her-
                                                                         oder beitragsfrei stellen und welche Auswirkun-
anziehen. Dies gilt jedoch nicht für den Teil der ersten Beiträge, der   gen hat dies auf unsere Leistungen?
für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Versicherungsbe-         Kündigung
triebs in der jeweiligen Versicherungsperiode und aufgrund von           1  Sie können Ihren Vertrag während der Beitragszahlungsdauer
gesetzlichen Regelungen für die Bildung einer Deckungsrückstel-          jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode in Text-
lung bestimmt ist. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach       form vollständig oder teilweise kündigen.
der Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 % der von Ihnen
                                                                         Eine Kündigung ist jedoch ausgeschlossen, solange wir Leistungen
während der Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Beiträge
                                                                         wegen Berufsunfähigkeit zahlen.
beschränkt.
                                                                         Vollständige Kündigung
Folgen der Verteilung der Abschlusskosten
                                                                         2  Bei einer vollständigen Kündigung stellen wir Ihren Vertrag
3  Die beschriebene Kostenverrechnung hat zur Folge, dass in
                                                                         grundsätzlich vollständig beitragsfrei. Nähere Informationen zur
der Anfangszeit Ihres Vertrages nur der gesetzlich vorgeschriebene
                                                                         vollständigen Beitragsfreistellung können Sie den Absätzen 10 und
Mindestwert (siehe § 25 Absatz 5) zur Bildung eines Rückkaufswer-
                                                                         11 entnehmen. Wenn allerdings die in Absatz 12 genannten Vor-
tes bzw. zur Bildung einer beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente
                                                                         aussetzungen nicht erfüllt sind, erhalten Sie die Leistung bei Kündi-
vorhanden ist. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestwert ist
                                                                         gung nach Absatz 4. In diesem Fall endet der Vertrag.
dann mindestens der Wert, der sich bei gleichmäßiger Verteilung
der Abschlusskosten auf die ersten 5 Jahre der Versicherungs-            Teilweise Kündigung
dauer ergibt. Sofern die Versicherungsdauer weniger als 5 Jahre          3  Bei einer teilweisen Kündigung wird Ihr Vertrag mit herabge-
beträgt, werden die Abschlusskosten auf die Versicherungsdauer           setztem Beitrag und einer herabgesetzten Berufsunfähigkeitsrente
verteilt.                                                                fortgesetzt. Die Folgen einer teilweisen Kündigung auf Ihren Ver-
                                                                         trag sind identisch mit denen einer teilweisen Beitragsfreistellung.
Auch in den Folgejahren stehen wegen der benötigten Risikobei-
                                                                         Daher gelten die Absätze 13 bis 15 auch für die teilweise Kündi-
träge gemessen an den gezahlten Beiträgen keine oder nur geringe
                                                                         gung.
Mittel für die Bildung eines Rückkaufswertes bzw. einer beitrags-
freien Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung.                            Leistung bei Kündigung
                                                                         4  Wenn Sie Ihren Vertrag nach Absatz 1 vollständig kündigen
4  Die Höhe der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente können
                                                                         und die Voraussetzungen für eine Beitragsfreistellung nach Absatz
Sie der Tabelle der Leistungen bei Beitragsfreistellung in Ihrem Ver-
                                                                         12 nicht vorhanden sind, erhalten Sie
sicherungsschein entnehmen.
                                                                         • den Rückkaufswert des Vertrages (siehe Absatz 5)
Soweit bei Ihrer Versicherung eine Leistung bei Kündigung nach
                                                                         • verringert um den Abzug nach Absatz 7.
§ 25 Absatz 4 fällig wird, können Sie die Höhe
                                                                         Zusätzlich erhalten Sie die für den Fall der Kündigung vereinbarte
• des Rückkaufswertes nach § 169 VVG,
                                                                         Überschussbeteiligung nach § 6.

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Der so ermittelte Betrag wird um rückständige Beiträge gemindert.       keitsrente mindestens 50 EUR monatlich beträgt. Sofern diese Min-
Rückkaufswert                                                           destrente nicht erreicht wird, erlischt Ihr Vertrag. Sie erhalten in die-
5  Der Rückkaufswert ist die Summe der nach den anerkannten             sem Fall die Leistung bei Kündigung nach Absatz 4.
Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundla-            Wenn Sie die Option Beginner+ (siehe § 2 Absätze 6 und 7) mit
gen nach § 4 für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode         uns vereinbart haben, ist die beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente
berechneten Deckungskapitale der Bestandteile des Vertrages             ohne Berücksichtigung der erhöhten Rente aus der Option Begin-
nach § 5.                                                               ner+ maßgeblich.
Bei Kündigung oder Beitragsfreistellung ist das Deckungskapital         Teilweise Beitragsfreistellung
eines Bestandteils (siehe § 5) mindestens der Wert, der sich bei        13  Die teilweise Beitragsfreistellung wirkt sich wie folgt aus:
gleichmäßiger Verteilung der Abschlusskosten auf die ersten 5           • Der zu zahlende Beitrag wird reduziert.
Jahre der Versicherungsdauer ergibt. Sofern die Versicherungs-          • Die versicherte Berufsunfähigkeitsrente wird herabgesetzt.
dauer weniger als 5 Jahre beträgt, werden die Abschlusskosten auf
die Versicherungsdauer verteilt.                                        14  Für die Berechnung der herabgesetzten Berufsunfähigkeits-
                                                                        rente gilt:
Befristete Herabsetzung des Rückkaufswertes
6  Wir sind nach § 169 Absatz 6 VVG berechtigt, den nach                • Wir wenden anerkannte Regeln der Versicherungsmathematik an.
Absatz 5 ermittelten Rückkaufswert des Vertrages angemessen             • Es werden die für die jeweils einzelnen Bestandteile gültigen
herabzusetzen, soweit dies erforderlich ist, um eine Gefährdung           Rechnungsgrundlagen für die Tarifkalkulation (siehe §§ 4 und 5)
der Belange der Versicherungsnehmer, insbesondere durch eine              verwendet.
Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der sich aus den Versiche-       • Die Berechnung erfolgt für den Schluss der laufenden Versiche-
rungsverträgen ergebenden Verpflichtungen, auszuschließen. Die            rungsperiode.
Herabsetzung ist jeweils auf 1 Jahr befristet.                          15  Die teilweise Beitragsfreistellung ist jedoch nur möglich,
Abzug                                                                   wenn
7  Wir sind nach § 169 Absatz 5 VVG berechtigt, den Rück-               • der durch Sie weiterhin zu zahlende Beitrag 15 EUR monatlich
kaufswert des Vertrages um einen Abzug zu verringern.                     nicht unterschreitet und
Voraussetzung ist, dass der Abzug vereinbart, beziffert und ange-       • die nach Absatz 14 berechnete herabgesetzte Berufsunfähigkeits-
messen ist, was wir im Zweifel zu beweisen haben.                         rente mindestens 50 EUR monatlich beträgt.
Der von uns erhobene, mit Ihnen vereinbarte Abzug beträgt bei           Wenn Sie die Option Beginner+ (siehe § 2 Absätze 6 und 7) mit
vollständiger Kündigung des Vertrages 95 EUR, höchstens jedoch          uns vereinbart haben, ist die herabgesetzte Berufsunfähigkeitsrente
50 % des Rückkaufswertes. Um diesen Betrag verringert sich Ihr          ohne Berücksichtigung der erhöhten Rente aus der Option Begin-
Rückkaufswert.                                                          ner+ maßgeblich.
Wir erheben den Abzug nur, wenn Ihr Vertrag infolge einer vollstän-     Sofern diese Mindestwerte nicht erreicht werden, können Sie nur
digen Kündigung beendet wird. Bitte beachten Sie in diesem              die vollständige Beitragsfreistellung beantragen.
Zusammenhang die Regelungen in Absatz 2.                                Ist Ihr Vertrag im Rahmen eines Kollektivvertrages zustande
Bei einer teilweisen Kündigung sowie einer vollständigen und teil-      gekommen, kann der Beitrag von 15 EUR monatlich unterschritten
weisen Beitragsfreistellung verzichten wir auf den Abzug.               werden.
Mit dem Abzug werden die nicht im Vertrag einkalkulierten Kosten        Wiederinkraftsetzung nach vollständiger Beitragsfreistellung
abgegolten, die bei der Abwicklung der vollständigen Kündigung          oder Beitragserhöhung nach teilweiser Beitragsfreistellung
entstehen.                                                              16  Sie können innerhalb von 3 Jahren ab dem Beginn
Haben wir die Voraussetzungen zum Abzug bewiesen und weisen             • einer vollständigen Beitragsfreistellung die Beitragszahlung wie-
Sie uns dann nach, dass der aufgrund Ihres Verlangens der voll-           der aufnehmen (Wiederinkraftsetzung).
ständigen Kündigung von uns vorgenommene Abzug in Ihrem Fall            • einer teilweisen Beitragsfreistellung den Beitrag in den Grenzen
entweder                                                                  des Absatz 17 wieder erhöhen (Beitragserhöhung).
• dem Grunde nach nicht zutrifft oder                                   Für die Wiederinkraftsetzung und die Beitragserhöhung gilt:
• der Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern ist,                  • Sie müssen uns Ihren Wunsch in Textform mitteilen.
entfällt der Abzug oder wird entsprechend herabgesetzt.                 • Eine Wiederinkraftsetzung oder Beitragserhöhung ist ausge-
                                                                          schlossen, wenn die versicherte Person zum Zeitpunkt der Mittei-
Beitragsfreistellung                                                      lung berufsunfähig ist.
8  Sie können Ihren Vertrag während der Beitragszahlungsdauer           • Nehmen Sie die Beitragszahlung innerhalb der ersten 6 Monate
jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode in Text-         nach der vollständigen Beitragsfreistellung wieder auf, erfolgt die
form vollständig oder teilweise beitragsfrei stellen.                     Wiederinkraftsetzung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
9  Ist die versicherte Person zum Zeitpunkt der Beitragsfreistel-       • Erhöhen Sie innerhalb der ersten 6 Monate nach einer teilweisen
lung berufsunfähig, bleiben Ansprüche aufgrund bereits vor der            Beitragsfreistellung Ihren Beitrag wieder, erfolgt die Beitragserhö-
Beitragsfreistellung eingetretener Berufsunfähigkeit unberührt.           hung ebenfalls ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Vollständige Beitragsfreistellung                                       • Wenn Sie nach Ablauf dieser 6 Monate die Beitragszahlung wie-
10  Die vollständige Beitragsfreistellung wirkt sich wie folgt aus:       der aufnehmen oder aber den Beitrag erhöhen möchten, ist eine
                                                                          erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.
• Sie müssen für Ihre Versicherung keine Beiträge mehr zahlen.
• Die versicherte Berufsunfähigkeitsrente wird auf eine beitragsfreie   Diese erneute Gesundheitsprüfung entscheidet darüber, ob eine
  Berufsunfähigkeitsrente herabgesetzt.                                 Wiederinkraftsetzung bzw. Beitragserhöhung überhaupt möglich ist.
11  Für die Berechnung der beitragsfreien Berufsunfähigkeits-           17  Für die Wiederinkraftsetzung und die Beitragserhöhung
rente gilt:                                                             haben Sie folgende Gestaltungsmöglichkeiten:
• Die Grundlage für die Berechnung bildet der Rückkaufswert Ihrer       • Sie können Ihren Vertrag mit der versicherten Berufsunfähigkeits-
  Versicherung. Dieser wird um rückständige Beiträge gemindert.           rente fortsetzen, die vor der vollständigen oder teilweisen Bei-
• Wir wenden anerkannte Regeln der Versicherungsmathematik an.            tragsfreistellung vereinbart war. Da Sie während der Beitragsfrei-
• Es werden die für die jeweils einzelnen Bestandteile gültigen           stellung keinen oder nur einen reduzierten Beitrag gezahlt haben,
  Rechnungsgrundlagen für die Tarifkalkulation (siehe §§ 4 und 5)         erhöht sich der zuletzt vor der Beitragsfreistellung zu zahlende
  erwendet.                                                               Beitrag für Ihre Versicherung.
• Die Berechnung erfolgt für den Schluss der laufenden Versiche-        • Sie können Ihren Vertrag mit dem zuletzt vor der vollständi-
  rungsperiode.                                                           gen bzw. teilweisen Beitragsfreistellung vereinbarten Beitrag
12  Die vollständige Beitragsfreistellung ist jedoch nur möglich,         fortsetzen. Da Sie während der Beitragsfreistellung keinen oder
wenn die nach Absatz 11 berechnete beitragsfreie Berufsunfähig-           nur einen reduzierten Beitrag gezahlt haben, wird die versicherte


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  Berufsunfähigkeitsrente geringer sein als vor der Beitragsfreistel-   träge laufend gezahlt haben, also keine Beitragsrückstände beste-
  lung.                                                                 hen.
Für die Berechnung der Höhe des zu zahlenden Beitrags bzw. der
versicherten Berufsunfähigkeitsrente wenden wir anerkannte               Sonstige Regelungen
Regeln der Versicherungsmathematik an. Es werden dabei die
Rechnungsgrundlagen für die Tarifkalkulation nach § 4 verwendet.        § 26 Was müssen Sie beachten, wenn sich Ihre
Wir werden Sie im Einzelfall über die konkreten Auswirkungen auf        Anschrift oder Ihr Name ändert?
Ihren Vertrag informieren.                                              1  Ändert sich Ihre Anschrift müssen Sie uns dies unverzüglich
18  Befindet sich die versicherte Person                                (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen. Anderenfalls können für
                                                                        Sie Nachteile entstehen. Wir sind berechtigt, eine an Sie zu rich-
• aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs in Elternzeit                   tende Erklärung mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt
  oder                                                                  bekannte Anschrift zu senden. In diesem Fall gilt unsere Erklärung
• ist die versicherte Person arbeitslos                                 3 Tage nach der Absendung dieses Briefes als zugegangen. Dies
  und                                                                   gilt auch, wenn Sie den Vertrag für Ihren Gewerbebetrieb abge-
• wird der Vertrag zu Beginn oder während der Elternzeit bzw. der       schlossen und Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben.
  Arbeitslosigkeit nach Absatz 8 vollständig beitragsfrei gestellt,
                                                                        2  Bei Änderung Ihres Namens gilt Absatz 1 entsprechend.
gilt für die Wiederinkraftsetzung zusätzlich zu den Regelungen in
Absatz 16 Folgendes:                                                    § 27 Welche weiteren Auskunftspflichten haben
• Erfolgt die vollständige Beitragsfreistellung zu Beginn oder          Sie?
  während der Elternzeit, kann der Vertrag innerhalb von 3 Jahren       1  Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung,
  ab dem Beginn der ersten Beitragsfreistellung aufgrund einer          Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und
  Elternzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Kraft            Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die hierfür
  gesetzt werden. Ihren Wunsch auf Wiederinkraftsetzung müssen          notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen
  Sie uns spätestens 3 Monate vor Beendigung der Elternzeit in          • bei Vertragsschluss,
  Textform mitteilen. Die Wiederinkraftsetzung nehmen wir dann          • bei Änderung nach Vertragsschluss
  zu Beginn des Kalendermonats vor, der auf die Beendigung der          oder
  Elternzeit folgt.                                                     • auf Nachfrage
• Erfolgt die vollständige Beitragsfreistellung zu Beginn oder          unverzüglich - d. h. ohne schuldhaftes Zögern - zur Verfügung stel-
  während der Arbeitslosigkeit und besteht der Vertrag zu diesem        len. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit der Status
  Zeitpunkt seit mindestens 2 Jahren, kann der Vertrag innerhalb        dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, für Datener-
  von 2 Jahren ab dem Beginn der vollständigen Beitragsfreistel-        hebungen und Meldungen maßgeblich ist.
  lung ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Kraft gesetzt
  werden. Voraussetzung für die Wiederinkraftsetzung ist, dass die      2  Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind bei-
  versicherte Person wieder in einem ungekündigten Arbeitsverhält-      spielweise Umstände, die für die Beurteilung
  nis steht. Ihren Wunsch auf Wiederinkraftsetzung müssen Sie uns       • Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit,
  in Textform mitteilen.                                                • der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an
Um die Voraussetzungen für die Wiederinkraftsetzung ohne                  Ihrem Vertrag haben
erneute Gesundheitsprüfung überprüfen zu können, müssen uns             und
geeignete Nachweise eingereicht werden.                                 • der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers
                                                                        maßgebend sein können.
Wirtschaftliche Folgen
Keine Beitragsrückzahlung                                               Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n)
19  Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.            Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Geburtsort
                                                                        und der Wohnsitz. Welche Umstände dies nach derzeitiger Geset-
Abzug                                                                   zeslage im Einzelnen sind, können Sie den „Hinweisen zur steuerli-
20  Kündigen Sie Ihren Vertrag vollständig und wird infolgedes-         chen Behandlung Ihrer Versicherung“ entnehmen.
sen eine Leistung bei Kündigung nach Absatz 4 fällig, erheben wir
einen Abzug nach Absatz 7 und ziehen diesen vom Rückkaufswert           3  Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und
des Vertrages ab.                                                       Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt
                                                                        Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung
Folgen der Verteilung der Abschlusskosten                               melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder auslän-
21  Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen oder beitragsfrei stellen,          dischen Steuerbehörden.
kann das für Sie Nachteile haben. In der Anfangszeit Ihres Vertra-
ges ist wegen der Verrechnung von Abschlusskosten nur der               Dies gilt auch dann, wenn gegebenenfalls keine steuerliche Ansäs-
gesetzlich vorgeschriebene Mindestwert (siehe Absatz 5) zur Bil-        sigkeit im Ausland besteht.
dung eines Rückkaufswertes bzw. zur Bildung einer beitragsfreien        4  Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten nach den Absätzen 1
Berufsunfähigkeitsrente vorhanden.                                      und 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen.
Auch in den Folgejahren stehen wegen der benötigten Risikobei-          Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer gesetzli-
träge gemessen an den gezahlten Beiträgen keine oder nur geringe        chen Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt
Mittel für die Bildung eines Rückkaufswertes bzw. einer beitrags-       haben.
freien Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung.                           § 28 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag
Höhe der Leistungen bei Kündigung oder Beitragsfreistellung             Anwendung?
22  Die Höhe der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente können
Sie der Tabelle der Leistungen bei Beitragsfreistellung in Ihrem Ver-   Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
sicherungsschein entnehmen.                                             Anwendung.
Soweit bei Ihrer Versicherung eine Leistung bei Kündigung nach          § 29 Wo ist der Gerichtsstand?
Absatz 4 fällig wird, können Sie die Höhe                               1  Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht
• des Rückkaufswertes nach § 169 VVG,                                   zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Vertrag
• des Abzuges und                                                       zuständige Niederlassung liegt. Zuständig ist auch das Gericht, in
• des Rückkaufswertes, verringert um den Abzug                          dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz
der Tabelle der Rückkaufswerte entnehmen.                               haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhn-
                                                                        lichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person
23  Die in den Tabellen genannten Werte garantieren wir Ihnen           sind, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz
unter der Voraussetzung, dass Sie die vertraglich vereinbarten Bei-     oder Ihre Niederlassung haben.


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2  Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem
Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn Sie
keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts
maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist das Gericht
zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung
haben.
3  Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen
Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem Vertrag die
Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben.
Dies gilt ebenso, wenn Sie eine juristische Person sind und Ihren
Sitz oder Ihre Niederlassung ins Ausland verlegen.
§ 30 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie
mit uns einmal nicht zufrieden sind?
1  Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder
eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen
gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die
nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
Versicherungsombudsmann e.V.
2  Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Versi-
cherungsombudsmann e.V. wenden. Diesen erreichen Sie derzeit
wie folgt:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Telefon: 0800 3696000
Fax: 0800 369 9000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und für
Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben
uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsaufsicht
3  Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten
Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, kön-
nen Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als
Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bun-
desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kon-
taktdaten sind:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: www.bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und ein-
zelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
4  Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu
beschreiten.
Unser Beschwerdemanagement
5  Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns
wenden. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur
Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
SIGNAL IDUNA Lebensversicherung AG
Joseph-Scherer-Str. 3
44139 Dortmund
Internet: www.signal-iduna.de


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Erklärung der verwendeten Fachbegriffe

Hier erläutern wir Ihnen die kursiv gekennzeichneten Fachbegriffe, die wir in unseren Versicherungsbedingungen verwenden. Die Erläute-
rungen sollen Ihnen das Lesen erleichtern.
Die Erläuterungen sind nicht abschließend. Für den Vertragsinhalt sind nur die Versicherungsbedingungen maßgeblich.

Beitragsfreistellung                                                   Überschussbeteiligung
Diese beantragen Sie als Versicherungsnehmer, um keine oder            Diese setzt sich zusammen aus der Beteiligung am Überschuss
geringere Beiträge als vereinbart zu zahlen. Durch eine Beitrags-      und an den Bewertungsreserven.
freistellung werden die Leistungen herabgesetzt.
                                                                       Versicherte Person
Beitragszahlungsdauer                                                  Ist die Person, deren Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit oder Verlust
Ist der Zeitraum, innerhalb dessen Sie als Versicherungsnehmer         von Grundfähigkeiten) wir versichern. In der Regel stimmen versi-
zur Beitragszahlung verpflichtet sind.                                 cherte Person und Versicherungsnehmer überein.
Bewertungsreserven                                                     Versicherungsdauer
Wert, der entsteht, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über         Bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen Versicherungsschutz
dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen im Geschäftsbericht         besteht.
ausgewiesen sind.
                                                                       Versicherungsfall
Bezugsberechtigter                                                     Ist das Ereignis, dass die Leistungspflicht des Versicherers auslö-
Ist die von Ihnen als Versicherungsnehmer benannte Person, die         sen kann, wenn es während der Versicherungsdauer eintritt (z. B.
die Leistung erhalten soll.                                            Berufsunfähigkeit der versicherten Person).
Leistungsdauer                                                         Versicherungsnehmer
Ist der Zeitraum, bis zu dessen Ablauf eine während der Versiche-      Ist unser Vertragspartner. Die Rechte und Pflichten aus diesem
rungsdauer anerkannte Leistung längstens erbracht wird.                Vertrag betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer.
Rechnungsgrundlagen                                                    Versicherungsschein
Sind die Grundlagen für die Kalkulation Ihres Vertrages. Diese sind    Dokumentiert einen zustande gekommenen Versicherungsvertrag.
in der Regel die Annahmen zur Entwicklung der versicherten Risi-       Er enthält die wesentlichen Vertragsbestandteile, wie z. B. das ver-
ken, der Zinsen und der Kosten.                                        sicherte Risiko, die Leistungen im Versicherungsfall und die Höhe
                                                                       des von Ihnen als Versicherungsnehmer zu zahlenden Beitrags.
Rechnungszins
Ist der Zinssatz, der für die Finanzierung der garantierten Leistun-   VVG
gen erforderlich ist.                                                  Ist die Abkürzung für das Versicherungsvertragsgesetz.
Textform
Bedeutet, dass Sie Mitteilungen zu Ihrem Vertrag z. B. per Brief,
Fax oder als E-Mail abgeben können.
Überschuss
Um Ihre vertraglichen Leistungen erfüllen zu können, müssen wir
unsere Tarife vorsichtig kalkulieren. Deswegen entstehen in der
Regel Überschüsse, an denen wir Sie als Versicherungsnehmer zu
wesentlichen Teilen beteiligen.


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Auszug aus dem Sozialgesetzbuch VI (Fassung vom 22.11.2021)

§ 43 Rente wegen Erwerbsminderung
(1) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze
Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn sie
1. teilweise erwerbsgemindert sind,
2. in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei
   Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder
   Tätigkeit haben und
3. vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit
   erfüllt haben.
Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit
oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter
den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes min-
destens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
(2) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze
Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie
1. voll erwerbsgemindert sind,
2. in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei
   Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder
   Tätigkeit haben und
3. vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit
   erfüllt haben.
Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder
Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den
üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens
drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voll erwerbsgemindert
sind auch
1. Versicherte nach § 1 Satz 1 Nr. 2, die wegen Art oder Schwere
   der Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig
   sein können, und
2. Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit
   voll erwerbsgemindert waren, in der Zeit einer nicht erfolgrei-
   chen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
(3) Erwerbsgemindert ist nicht, wer unter den üblichen Bedingun-
gen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden
täglich erwerbstätig sein kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarkt-
lage nicht zu berücksichtigen.
(4) Der Zeitraum von fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung
verlängert sich um folgende Zeiten, die nicht mit Pflichtbeiträgen für
eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sind:
1. Anrechnungszeiten und Zeiten des Bezugs einer Rente wegen
   verminderter Erwerbsfähigkeit,
2. Berücksichtigungszeiten,
3. Zeiten, die nur deshalb keine Anrechnungszeiten sind, weil
   durch sie eine versicherte Beschäftigung oder selbstständige
   Tätigkeit nicht unterbrochen ist, wenn in den letzten sechs
   Kalendermonaten vor Beginn dieser Zeiten wenigstens ein
   Pflichtbeitrag für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit
   oder eine Zeit nach Nummer 1 oder 2 liegt,
4. Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17.
   Lebensjahres bis zu sieben Jahren, gemindert um Anrechnungs-
   zeiten wegen schulischer Ausbildung.
(5) Eine Pflichtbeitragszeit von drei Jahren für eine versicherte
Beschäftigung oder Tätigkeit ist nicht erforderlich, wenn die
Erwerbsminderung aufgrund eines Tatbestandes eingetreten ist,
durch den die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt ist.
(6) Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit
voll erwerbsgemindert waren und seitdem ununterbrochen voll
erwerbsgemindert sind, haben Anspruch auf Rente wegen voller
Erwerbsminderung, wenn sie die Wartezeit von 20 Jahren erfüllt
haben.


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