# VOLKSWOHL BUND Selbstständige -Versicherung PerfectStart plus: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-berufsunfaehigkeit-volkswohl-bund-perfect-start-plus.php
- Rechtlicher Träger: Volkswohl-Bund Lebensversicherung a.G.
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-berufsunfaehigkeit-volkswohl-bund-perfect-start-plus.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Bedingungen für die Selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung (BED.SBU.0625)](https://bav.volkswohl-bund.de/wp-content/uploads/2025/08/BED.SBU_.0625.pdf), Fassung 06.2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
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| Versicherte monatliche Berufsunfähigkeitsrente | ja | Die bei Vertragsabschluss vereinbarte Leistung bleibt während der ersten fünf Versicherungsjahre konstant. | § 2 Abs. 11 a, Seite 4 |
| Produktform: selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) oder Zusatzversicherung (BUZ) zu einer Lebens- oder Rentenversicherung | ja | Allgemeine Bedingungen für die Selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung | Titel, Seite 1 |
| Begriff der Berufsunfähigkeit: zuletzt ausgeübter Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war | ja | ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war | § 1 Abs. 1, Seite 1 |
| Leistung ab einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent | ja | voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann | § 1 Abs. 1, Seite 1 |
| Prognosezeitraum: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn sie voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert | ja | voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann | § 1 Abs. 1, Seite 1 |
| Fiktion: sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig gilt rückwirkend von Beginn an als Berufsunfähigkeit | ja | bereits sechs Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben konnte. In diesem Fall gilt dieser Zustand von Anfang an als Berufsunfähigkeit. | § 1 Abs. 1, Seite 1 |
| Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung (ohne zeitliche Begrenzung) | ja | Auch bei späterer Anzeige leisten wir rückwirkend für die nachgewiesene Zeit der Berufsunfähigkeit. | § 8 Abs. 1, Seite 9 |
| Weltweiter Versicherungsschutz, auch bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland | ja | Der Versicherungsschutz gilt weltweit. | § 2 Abs. 14, Seite 5 |
| Versicherungsdauer: Alter, bis zu dem eine eintretende Berufsunfähigkeit versichert ist | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsendalter: Alter, bis zu dem die Rente längstens gezahlt wird | ja | Falls die Leistungsdauer über die Versicherungsdauer hinausgeht, können Ansprüche, die durch den Eintritt der Berufsunfähigkeit vor Ablauf der Versicherungsdauer entstanden sind, auch nach deren Ablauf geltend gemacht werden. | § 8 Abs. 2, Seite 9 |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | nicht geregelt |  |  |
| Abstrakte Verweisung auf einen anderen Beruf, der nicht ausgeübt wird | keine | Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung, das heißt wir prüfen nicht, ob die versicherte Person noch irgendeine andere Tätigkeit ausüben könnte. | § 1 Abs. 8, Seite 2 |
| Konkrete Verweisung auf einen tatsächlich ausgeübten anderen Beruf | ja | Berufsunfähigkeit liegt allerdings nicht vor, wenn die versicherte Person eine andere Tätigkeit konkret ausübt, die entsprechend ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung ausgeübt werden kann | § 1 Abs. 9, Seite 2 |
| Konkrete Verweisung: zumutbare Einkommensminderung als feste Grenze in Prozent | ja | Eine Reduzierung um 20 % oder mehr ... bezogen auf das jährliche Bruttoeinkommen im zuletzt vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung ausgeübten Beruf ... ist in jedem Fall unzumutbar. | § 1 Abs. 9, Seite 2 |
| Konkrete Verweisung: Wahrung der bisherigen Lebensstellung ausdrücklich geregelt | ja | in ihrer gesellschaftlichen Wertschätzung der Lebensstellung entspricht, die vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung bestanden hat | § 1 Abs. 9, Seite 2 |
| Verzicht auf Umorganisation bei Selbstständigen | ja | Dies bedeutet, dass wir bei allen Freiberuflern auf eine Umorganisation verzichten | § 1 Abs. 2, Seite 2 |
| Umorganisationspflicht für Selbstständige: Voraussetzungen (Betriebsgröße, Kapitaleinsatz, Einkommensverlust) | ja | Diese Prüfung führen wir nur bei selbstständigen Tätigkeiten durch, für die die versicherte Person ein Gewerbe angemeldet hat, in ihrem Betrieb mindestens 5 Mitarbeiter beschäftigt | § 1 Abs. 2, Seite 2 |
| Ausscheiden aus dem Beruf: wie lange der zuletzt ausgeübte Beruf maßgeblich bleibt (Jahre) | ja | Übt die versicherte Person bei Eintritt der Berufsunfähigkeit keine berufliche Tätigkeit aus, gilt die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit als versichert. | § 1 Abs. 1, Seite 1 |
| Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Pflege von Angehörigen: welcher Beruf gilt in der Unterbrechung | ja | Übt die versicherte Person bei Eintritt der Berufsunfähigkeit keine berufliche Tätigkeit aus, gilt die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit als versichert. | § 1 Abs. 1, Seite 1 |
| Studenten: Definition der Berufsunfähigkeit (Studienfach, Studienfortschritt, angestrebtes Berufsbild) | ja | Bei Studierenden gilt als zuletzt ausgeübter Beruf das ... betriebene Studium, so wie dieses ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war. | § 1 Abs. 5, Seite 2 |
| Schüler: Definition der Berufsunfähigkeit (Schulfähigkeit, Klassenstufe, Schulform) | ja | Bei Schülern gilt als zuletzt ausgeübter Beruf die zuletzt betriebene Schulausbildung, so wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war. | § 1 Abs. 3, Seite 2 |
| Auszubildende: Definition der Berufsunfähigkeit (Ausbildungsberuf, Abschluss der Ausbildung) | ja | Bei Auszubildenden gilt als zuletzt ausgeübter Beruf ihre zuletzt betriebene Ausbildung. | § 1 Abs. 4, Seite 2 |
| Infektionsklausel für Heilberufe: behördliches Tätigkeitsverbot gilt als Berufsunfähigkeit | ja | Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die zuständige Behörde gegenüber der versicherten Person wegen einer ... ein teilweises oder vollständiges Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ausspricht. | § 1 Abs. 13, Seite 3 |
| Beamtenklausel: Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gilt als Berufsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Dienstunfähigkeit auch für Beamte auf Probe und auf Widerruf (Entlassung statt Ruhestand) | nicht geregelt |  |  |
| Seedienstuntauglichkeit: Feststellung der Untauglichkeit für Seeleute und Nautiker gilt als Berufsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: Rente bei längerer Krankschreibung, ohne Nachweis der Berufsunfähigkeit | ja | Haben Sie Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit vereinbart und wird die versicherte Person während der Dauer dieser Versicherung arbeitsunfähig im Sinne von Absatz 1 | § 3 Abs. 2, Seite 5 |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: erforderliche Dauer der Krankschreibung (Monate) | ja | sechs Wochen ärztliche ... dass sie voraussichtlich ununterbrochen bis zum Ende eines insgesamt mindestens sechsmonatigen Zeitraums arbeitsunfähig sein wird | § 3 Abs. 1, Seite 5 |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: Höchstdauer der Leistung je Fall und insgesamt (Monate) | ja | Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit erbringen wir für maximal 36 Monate. | § 3 Abs. 5, Seite 5 |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: Höhe der Leistung (Anteil der BU-Rente oder Höchstbetrag je Monat) | ja | Monatliche Zahlungen in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente | § 3 Abs. 2 a, Seite 5 |
| Leistung bei Pflegebedürftigkeit, auch ohne Berufsunfähigkeit | ja | eine zusätzliche lebenslange Pflegerente in ... Höhe, wenn die versicherte Person während der ... pflegebedürftig im Sinne von § 1 Abs. 10 wird | § 2 Abs. 12, Seite 4 |
| Pflegeklausel: Maßstab (Pflegegrad oder Punkte für Verrichtungen des täglichen Lebens) und erforderliche Stufe | ja | für zwei oder mehr der folgenden gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen | § 1 Abs. 10, Seite 2 |
| Leistung bei Demenz (mittelschwere Demenz, unabhängig vom Beruf) | ja | oder ein Autonomieverlust infolge Demenz im Sinne von § 1 Abs. 11 vorliegt. | § 2 Abs. 12, Seite 4 |
| Nachversicherungsgarantie: Erhöhung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung | ja | Sie haben während der Vertragslaufzeit verschiedene Möglichkeiten Ihre Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. | § 17, Seite 13 |
| Nachversicherungsgarantie: Anlässe (Heirat, Geburt, Gehaltssprung, Immobilienkauf, Beginn der Selbstständigkeit, Studienabschluss) | ja | Die persönliche Situation der versicherten Person verändert sich durch: erstmalige Gründung eines eigenen Hausstandes, Erwerb und Finanzierung einer Immobilie | § 17 Abs. 4, Seite 14 |
| Nachversicherungsgarantie: Höchstbetrag je Anlass und insgesamt | ja, bis 3.000 € | Bei jedem der zuvor genannten Ereignisse darf die ... Monatsrente maximal um 50 Prozent erhöht werden. | § 17 Abs. 4, Seite 14 |
| Nachversicherungsgarantie: Altersgrenze und Frist nach dem Ereignis (Monate) | ja | Die Nachversicherungsmöglichkeiten gemäß den Absätzen 1 bis 4 erlöschen, wenn die versicherte Person das 50. Lebensjahr vollendet hat, jedoch nicht innerhalb von fünf Jahren nach Versicherungsbeginn. | § 17 Abs. 12, Seite 15 |
| Erhöhungsoption ohne Anlass (meist in den ersten Vertragsjahren) | ja | Sie haben das Recht, Ihre vereinbarte ... innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahre ohne erneute Gesundheitsprüfung bis auf das Doppelte der zum Versicherungsbeginn vereinbarten Monatsrente zu erhöhen. | § 17 Abs. 6, Seite 14 |
| Beitragsdynamik: jährliche Erhöhung von Beitrag und Rente ohne Gesundheitsprüfung | ja | Sie können außerdem die Dynamikform I oder Q ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder einschließen, sofern die jeweilige Dynamikform bei Abschluss des Vertrags vereinbart wurde und das Recht auf weitere Erhöhungen erloschen ist, weil Sie mehr als zweimal hintereinander von der Erhöhungsmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht haben. | § 17 Abs. 18, Seite 15 |
| Leistungsdynamik: garantierte Steigerung der laufenden Rente im Leistungsfall | ja | Bei Vereinbarung einer garantierten Rentensteigerung erhöht sich die Rente im Leistungsbezug zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens ein Jahr nach Beginn der Rentenzahlung, um den vereinbarten Prozentsatz. | § 2 Abs. 2, Seite 4 |
| Verlängerungsoption: Verlängerung der Versicherungsdauer ohne Gesundheitsprüfung bei Anhebung des Rentenalters | ja | Wenn die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht wird, haben Sie das Recht ... ohne erneute Gesundheitsprüfung zu verlängern. | § 19 Abs. 1, Seite 16 |
| Stundung der Beiträge bei Zahlungsschwierigkeiten und während der Leistungsprüfung (Dauer, zinslos) | ja | Wenn Sie Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Versicherung beantragen, bieten wir Ihnen bis zur endgültigen Entscheidung über unsere Leistungspflicht die zinslose Stundung der Beiträge an. | § 8 Abs. 3, Seite 9 |
| Wiederinkraftsetzung ohne Gesundheitsprüfung nach Beitragsfreistellung oder Unterbrechung | ja | können Sie diesen innerhalb von sechs Monaten ab dem Termin, zu dem die Beitragsfreistellung wirksam wurde, ohne erneute Gesundheitsprüfung wiederherstellen. | § 25 Abs. 8, Seite 19 |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit | ja | volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht | § 2 Abs. 1 b, Seite 4 |
| Wiedereingliederungshilfe bei Ende der Leistung (Einmalzahlung, Anzahl Monatsrenten) | ja, bis 6.000 € | gewähren wir als besondere Wiedereingliederungshilfe eine Einmalzahlung in Höhe von sechs Berufsunfähigkeitsmonatsrenten, höchstens 6.000 Euro. | § 15 Abs. 1, Seite 13 |
| Umorganisationshilfe für Selbstständige (Zuschuss zum Umbau des Betriebs) | ja | gewähren wir eine Umorganisationshilfe in Höhe von sechs Berufsunfähigkeitsmonatsrenten. | § 15 Abs. 2, Seite 13 |
| Überbrückungsleistung während der Leistungsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Einmalzahlung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit (Startkapital) | nein | ist die Vereinbarung des Bausteins „Einmalleistung“ nicht möglich. | § 2 Abs. 8, Seite 4 |
| Leistung bei schweren Krankheiten (Zusatzbaustein, Katalog der Krankheiten) | ja | haben Sie die Möglichkeit, besonders schnell so genannte Sofortleistungen zu erhalten. | § 9 Abs. 1, Seite 10 |
| Unterstützung bei Rehabilitation und Wiedereinstieg (Reha-Management, Kostenübernahme) | ja | so beteiligen wir uns an den Kosten der Rehabilitationsmaßnahme bis zu einer Höhe von sechs Berufsunfähigkeitsmonatsrenten, höchstens 6.000 Euro | § 15 Abs. 3, Seite 13 |
| Frist für die Leistungsentscheidung des Versicherers nach Eingang der Unterlagen (Wochen) | ja | Nach Vorliegen aller für unsere Leistungsentscheidung erforderlichen Unterlagen erklären wir innerhalb von fünf Arbeitstagen in Textform, ob und in welchem Umfang wir eine Leistungspflicht anerkennen. | § 11 Abs. 1, Seite 11 |
| Meldefrist bei Eintritt der Berufsunfähigkeit mit Rechtsfolgen bei Verspätung | keine | Das bedeutet, dass wir grundsätzlich auf eine Meldefrist verzichten. | § 8 Abs. 1, Seite 9 |
| Mitwirkungspflicht: Untersuchung durch vom Versicherer beauftragte Ärzte (Kosten, Reisekosten, Auswahl) | ja | Wir können außerdem weitere ärztliche Untersuchungen durch von uns beauftragte unabhängige Ärzte verlangen. | § 8 Abs. 5, Seite 10 |
| Pflicht zur Heilbehandlung (Operationen, Therapien) über einfache Maßnahmen hinaus | keine | Lässt die versicherte Person operative Behandlungen, die der untersuchende oder behandelnde Arzt anordnet, um die Heilung zu fördern ... nicht durchführen, steht dies einer Anerkennung der Leistungen dieser Versicherung nicht entgegen. | § 8 Abs. 7, Seite 10 |
| Nachprüfung: Umfang (nur Besserung der Gesundheit oder neue berufliche Tätigkeit) | ja | ob sich die Gesundheit der versicherten Person verändert hat bzw. ob ein Tätigkeitsverbot gemäß § 1 Abs. 13 weiterhin besteht und ob die versicherte Person eine berufliche Tätigkeit aufgenommen hat. | § 14 Abs. 1, Seite 12 |
| Nachprüfung: Verweisung auf neu erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten | ja | auch eine inzwischen aufgenommene Tätigkeit, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt wird, sofern sie der Lebensstellung vor Eintritt der Berufsunfähigkeit entspricht. | § 14 Abs. 1, Seite 12 |
| Nachprüfung: Häufigkeit (höchstens einmal jährlich) und Frist bis zur Einstellung der Leistung (Monate) | ja | einmal jährlich umfassende Untersuchungen der versicherten Person durch von uns zu beauftragende unabhängige Ärzte verlangen. | § 14 Abs. 2, Seite 12 |
| Befristetes Anerkenntnis der Leistungspflicht (zulässig, Dauer, nur einmalig) | ja | können wir jedoch einmalig und maximal für die Dauer von 12 Monaten ein zeitlich begrenztes Anerkenntnis aussprechen. | § 11 Abs. 2, Seite 11 |
| Individuelle Vereinbarung im Leistungsfall (befristeter Vergleich statt Anerkenntnis) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Krieg und kriegerische Ereignisse (passives Kriegsrisiko im Ausland, Auslandseinsätze) | ja | durch Kriegsereignisse. Diese Einschränkung unserer Leistungspflicht gilt nicht, wenn der Versicherungsfall in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen eintritt, denen die versicherte Person entweder während eines Aufenthalts außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt | § 6 Abs. 2 c, Seite 7 |
| Ausschluss Kernenergie und ionisierende Strahlen (Ausnahme medizinische Behandlung) | ja | durch den vorsätzlichen Einsatz von atomaren ... oder chemischen Waffen oder den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche Freisetzung von ... biologischen oder chemischen Stoffen | § 6 Abs. 2 f, Seite 7 |
| Ausschluss Terror (nur bei Einsatz atomarer, biologischer oder chemischer Waffen) | ja | durch den vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen | § 6 Abs. 2 f, Seite 7 |
| Ausschluss Motorsport (Rennen, Trainingsfahrten mit Kraftfahrzeugen und Motorbooten) | keine | Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, wie es zum Versicherungsfall gekommen ist. | § 6 Abs. 1, Seite 7 |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten und Luftfahrt (Tauchen, Klettern, Hochseesegeln, Piloten) | keine | Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, wie es zum Versicherungsfall gekommen ist. | § 6 Abs. 1, Seite 7 |
| Ausschluss Selbstverletzung und Suizidversuch (Wartefrist, Ausnahme krankhafte Störung) | ja | durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder von Kräfteverfall, absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung. | § 6 Abs. 2 d, Seite 7 |
| Ausschluss oder Wartezeit für psychische Erkrankungen | keine | Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, wie es zum Versicherungsfall gekommen ist. | § 6 Abs. 1, Seite 7 |
| Vorvertragliche Anzeigepflicht: Zeitraum der Gesundheitsfragen (Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| Rücktritt wegen Verletzung der Anzeigepflicht: Frist ab Vertragsschluss (fünf Jahre, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre) | ja | Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung. | § 7 Abs. 16, Seite 9 |
| Verzicht auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung bei schuldloser oder leicht fahrlässiger Anzeigepflichtverletzung | ja | Darüber hinaus verzichten wir auf unser Kündigungsrecht, wenn Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten haben. | § 7 Abs. 9, Seite 8 |
| Kündigungsverzicht des Versicherers (ordentliche Kündigung und Beitragserhöhung wegen Risikoänderung) | nicht geregelt |  |  |
| Keine Anzeigepflicht bei Berufswechsel, neuen Hobbys oder Umzug ins Ausland | ja | Sie müssen uns einen Wechsel oder ein Ende der beruflichen Tätigkeit nicht anzeigen. | § 1 Abs. 7, Seite 2 |
| BUZ: Fortbestand bei Beitragsfreistellung oder Kündigung der Hauptversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad permanente total (dauernd unfähig für den gewöhnlichen Beruf) | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad permanente absoluta (dauernd unfähig für jede Erwerbstätigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Gran invalidez (Hilfe einer anderen Person für die Verrichtungen des täglichen Lebens) | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsform: Kapital (capital) oder Rente (renta) | nicht geregelt |  |  |
| Anerkennung durch die Seguridad Social (INSS) als Voraussetzung der Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad temporal (Tagegeld bei Krankschreibung, baja laboral) | nicht geregelt |  |  |
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Bedingungen für die Selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung (BED.SBU.0625)

```text
[Seite 1]
Allgemeine Bedingungen für die Selbstständige Berufsunfähig-
keits-Versicherung
(Tarifbezeichnungen: SBU, SBUJ, SBU+, SBUJ+)


Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,                                                  § 23 Wann können Sie Ihren Beitrag überprüfen las-
                                                                                                sen? .......................................................................... 18
Sie sind als Versicherungsnehmer unser Vertragspartner;                                    § 24 Was gilt bei erhöhtem Leistungsbedarf? ................... 18
für unser Vertragsverhältnis gelten die folgenden Bedingun-
gen. Darin werden die vertragsrechtlichen Leistungen be-                                   Kündigung und Beitragsfreistellung
schrieben. Informationen zur steuerlichen Behandlung Ihrer                                 § 25 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen
Versicherung finden Sie in der Kundeninformation „Allge-                                        oder kündigen? ......................................................... 18
meine Angaben über steuerliche Aspekte“.                                                   Kosten
Die hier verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen                                       § 26 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart? ..... 20
beziehen sich auf alle Geschlechteridentitäten.
                                                                                           Sonstige Vertragsbestimmungen
Inhaltsverzeichnis ....................................................... Seite           § 27 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ih-
                                                                                                res Namens? ............................................................. 20
Leistungen                                                                                 § 28 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?....... 20
§ 1 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedin-                                       § 29 Wann können wir die Versicherungsbedingungen
     gungen? ......................................................................1            ändern? ..................................................................... 21
§ 2 Welche Leistungen erbringen wir? ..............................4                       § 30 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwen-
§ 3 Was gilt bei Vereinbarung von Leistungen wegen                                              dung? ........................................................................ 21
     Arbeitsunfähigkeit? ......................................................5           § 31 Was können Sie bei Meinungsverschiedenheiten
§ 4 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? ......................6                              tun? ........................................................................... 21
§ 5 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? .....................7                           § 32 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmun-
§ 6 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz                                               gen? .......................................................................... 21
     ausgeschlossen? ........................................................7
§ 7 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht                                        § 1 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingun-
     und welche Folgen hat ihre Verletzung? .....................8                         gen?
Auszahlung von Leistungen
                                                                                           Allgemeine Definition der Berufsunfähigkeit
§ 8 Was ist zu beachten, wenn Leistungen wegen Be-
     rufsunfähigkeit verlangt werden? ................................9
                                                                                           (1) Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person
§ 9 Wann können Sie Sofortleistungen wegen einer
                                                                                           ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitli-
     schweren Krankheit oder Beeinträchtigung erhal-
                                                                                           che Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit,
     ten? ........................................................................... 10
                                                                                           Körperverletzung oder Kräfteverfalls
§ 10 Welche Unterstützung erhalten Sie von uns im
                                                                                           - voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens
     Leistungsfall? ............................................................ 11
                                                                                              50 % nicht mehr ausüben kann oder
§ 11 Wann geben wir eine Erklärung über unsere
                                                                                           - bereits sechs Monate zu mindestens 50 % nicht mehr
     Leistungspflicht ab? .................................................. 11
                                                                                              ausüben konnte. In diesem Fall gilt dieser Zustand von
§ 12 Wer erhält die Leistungen? ....................................... 12
                                                                                              Anfang an als Berufsunfähigkeit.
§ 13 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?.... 12
§ 14 Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähig-
                                                                                           Übt die versicherte Person bei Eintritt der Berufsunfähigkeit
     keit?........................................................................... 12
                                                                                           keine berufliche Tätigkeit aus, gilt die zuletzt ausgeübte be-
§ 15 Welche Sonderleistungen erbringen wir? .................. 13
                                                                                           rufliche Tätigkeit als versichert.
§ 16 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungs-
     pflichten nach Eintritt der Berufsunfähigkeit? ............ 13
                                                                                           Umorganisation bei Selbstständigen
Nachversicherungsgarantien
§ 17 Welche Bedeutung hat die Nachversicherungsga-                                         (2) Für selbstständige Tätigkeiten gilt:
     rantie? ....................................................................... 13    Die versicherte Person ist nicht berufsunfähig, wenn sie ih-
§ 18 Wann können Sie Leistungen wegen Arbeitsunfä-                                         ren Betrieb so umorganisiert hat, dass sie dort weiter tätig ist
     higkeit einschließen? ................................................. 15            und die Tätigkeit der versicherten Person
§ 19 Welche Bedeutung hat die Verlängerungsgarantie                                        - ihrer bisherigen Stellung im Betrieb entspricht und
     bei Erhöhung der Regelaltersgrenze? ....................... 16                        - nicht mit einer unzumutbaren Reduzierung des Einkom-
                                                                                              mens der versicherten Person verbunden ist. Hierbei be-
Anschluss-Pflegeversicherung                                                                  rücksichtigen wir die Umstände des Einzelfalls sowie die
§ 20 Was gilt für die Anschluss-Pflegeversicherung bei                                        höchstrichterliche Rechtsprechung. Eine Reduzierung
     BU PLUS (Tarife SBU+, SBUJ+)? ............................. 16                           um 20 % oder mehr - bezogen auf das durchschnittliche
Beiträge                                                                                      jährliche Einkommen aus beruflicher Tätigkeit vor Abzug
§ 21 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beach-                                            von Personensteuern in den letzten drei Jahren vor Ein-
     ten? ........................................................................... 17      tritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung - ist in jedem
§ 22 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht                                              Fall unzumutbar.
     rechtzeitig zahlen? .................................................... 17

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[Seite 2]
Wenn die versicherte Person ihren Betrieb nicht wie oben          Berufsunfähigkeit liegt allerdings nicht mehr vor, wenn die
beschrieben umorganisiert hat, können wir - jedoch nur unter      versicherte Person
den unten beschriebenen Voraussetzungen - prüfen, ob eine         - ein anderes Studium,
derartige Umorganisation ohne erheblichen Kapitalaufwand          - eine Ausbildung oder
möglich wäre. Ist dies der Fall, ist die versicherte Person       - eine berufliche Tätigkeit
nicht                                            berufsunfähig.   konkret aufnimmt und das Studium, die Ausbildung oder die
Diese Prüfung führen wir nur bei selbstständigen Tätigkeiten      berufliche Tätigkeit der Lebensstellung der versicherten Per-
durch, für die die versicherte Person                             son entspricht.
- ein Gewerbe angemeldet hat,
- in ihrem Betrieb mindestens 5 Mitarbeiter beschäftigt, wo-      Bei Studierenden, die sich in der zweiten Hälfte der Regel-
   bei Teilzeitkräfte als volle Arbeitskräfte zählen - ohne Be-   studienzeit bzw. der im Durchschnitt üblichen Studienzeit
   rücksichtigung von Auszubildenden, Praktikanten, Aushil-       befinden und dies mit den planmäßigen Prüfungs- und Leis-
   fen und Werkstudenten - und                                    tungsbescheinigungen nachweisen können, ergibt sich die
- weniger als 90 % ihrer täglichen Arbeitszeit kaufmänni-         Lebensstellung aus der Vergütung und sozialen Wertschät-
   sche oder organisatorische Tätigkeiten ausübt.                 zung, die regelmäßig mit dem erfolgreichen Abschluss des
                                                                  Studiums und der damit verbundenen beruflichen Tätigkeit
Dies bedeutet, dass wir bei allen Freiberuflern auf eine Um-      im ersten Berufsjahr erreicht wird.
organisation verzichten, insbesondere bei Ärzten, Zahnärz-
ten, Tierärzten, Apothekern, Anwälten, Notaren, Steuerbera-       Andernfalls bemessen wir die Lebensstellung an derjenigen,
tern und Wirtschaftsprüfern.                                      die die versicherte Person mit dem zuletzt erfolgreich abge-
                                                                  schlossenen Ausbildungsabschnitt erreicht hat, bevor die
Beruf bei Schülern                                                Berufsunfähigkeit eingetreten ist.

(3) Bei Schülern gilt als zuletzt ausgeübter Beruf die zuletzt    Beruf bei Hausfrauen und Hausmännern
betriebene Schulausbildung, so wie sie ohne gesundheitli-
che Beeinträchtigung ausgestaltet war.                            (6) Wenn die versicherte Person bei Abschluss der Versi-
Dabei berücksichtigen wir den konkreten Schulalltag wie           cherung als Hausfrau bzw. Hausmann tätig war, gilt als zu-
zum Beispiel die Ausgestaltung des Unterrichts, die Bewäl-        letzt ausgeübter Beruf die hauswirtschaftliche Tätigkeit.
tigung der Hausaufgaben, die Ausstattung des Schulgebäu-          Nimmt sie eine Berufstätigkeit, Ausbildung oder ein Studium
des und den Schulweg.                                             auf, ist entsprechend den Absätzen 1, 4 oder 5 von diesem
                                                                  Zeitpunkt an der ausgeübte Beruf versichert; Absatz 1
Wir verzichten auf die Möglichkeit einer abstrakten oder kon-     Satz 2 gilt entsprechend.
kreten Verweisung auf eine andere Schulform.
                                                                  Wechsel des Berufs
Berufsunfähigkeit liegt allerdings nicht mehr vor, wenn die
versicherte Person                                                (7) Sie müssen uns einen Wechsel oder ein Ende der beruf-
- eine Ausbildung,                                                lichen Tätigkeit nicht anzeigen.
- ein Studium oder
- eine berufliche Tätigkeit                                       Verzicht auf abstrakte Verweisung
konkret aufnimmt.
Hierzu zählen keine Tätigkeiten von Menschen mit einer Be-        (8) Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung, das heißt
hinderung außerhalb des allgemeinen Arbeitsmarktes (z. B.         wir prüfen nicht, ob die versicherte Person noch irgendeine
in Werkstätten für Menschen mit Behinderung) oder gering-         andere Tätigkeit ausüben könnte.
fügige Beschäftigungen.
                                                                  Konkrete Verweisung
Beruf bei Auszubildenden
                                                                  (9) Berufsunfähigkeit liegt allerdings nicht vor, wenn die ver-
(4) Bei Auszubildenden gilt als zuletzt ausgeübter Beruf ihre     sicherte Person eine andere Tätigkeit konkret ausübt, die
zuletzt betriebene Ausbildung. Berufsunfähigkeit liegt eben-      - entsprechend ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und ihrer
falls vor, wenn die versicherte Person den angestrebten              gesundheitlichen Beeinträchtigung ausgeübt werden
Ausbildungsberuf im Sinne des Absatzes 1 nicht mehr aus-             kann,
üben kann.                                                        - in ihrer gesellschaftlichen Wertschätzung der Lebensstel-
                                                                     lung entspricht, die vor Eintritt der gesundheitlichen Be-
Beruf bei Studierenden                                               einträchtigung bestanden hat und
                                                                  - nicht mit einer unzumutbaren Reduzierung des Einkom-
(5) Bei Studierenden gilt als zuletzt ausgeübter Beruf das zu-       mens der versicherten Person verbunden ist. Hierbei be-
letzt betriebene Studium, so wie dieses ohne gesundheitli-           rücksichtigen wir die Umstände des Einzelfalls sowie die
che Beeinträchtigung ausgestaltet war. Dabei berücksichti-           höchstrichterliche Rechtsprechung. Eine Reduzierung
gen wir den konkreten Studienalltag.                                 um 20 % oder mehr - bezogen auf das jährliche Brutto-
Berufsunfähigkeit liegt ebenfalls vor, wenn eine berufliche          einkommen im zuletzt vor Eintritt der gesundheitlichen
Tätigkeit, die sich in der Regel aus dem Studium der versi-          Beeinträchtigung ausgeübten Beruf - ist in jedem Fall un-
cherten Person ergibt, im Sinne des Absatzes 1 nicht mehr            zumutbar.
ausgeübt werden kann.
                                                                  Berufsunfähigkeit bei Pflegebedürftigkeit
Die versicherte Person muss an einer staatlichen oder staat-
lich anerkannten Universität oder Fachhochschule studie-          (10) Berufsunfähigkeit liegt ebenfalls vor, wenn die versi-
ren.                                                              cherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräf-
                                                                  teverfalls voraussichtlich mindestens sechs Monate so
Wir verzichten auf die Möglichkeit einer abstrakten Verwei-       hilflos ist, dass sie für zwei oder mehr der folgenden gewöhn-
sung auf einen anderen Studiengang.                               lichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im


BED.SBU.0625                                                                                                       Seite 2 von 21

[Seite 3]
Ablauf des täglichen Lebens - auch bei Einsatz technischer      gewährt, sofern der Vertrag bei Eintritt der vollen Erwerbs-
und medizinischer Hilfsmittel - täglich Hilfe durch eine an-    minderung bereits seit mindestens 10 Jahren bestanden hat.
dere Person benötigt (Pflegebedürftigkeit).                     Für den Begriff der vollen Erwerbsminderung gilt die Defini-
                                                                tion nach § 43 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) in der Fassung
Mobilität                                                       vom 01.06.2025.
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person - auch bei   Darüber hinaus bewirkt der Bescheid eines Sozialversiche-
Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls - nur      rungsträgers noch keinen Leistungsanspruch.
mit Unterstützung einer anderen Person in der Lage ist, sich    Sofern die versicherte Person das 50. Lebensjahr noch nicht
auf ebenem Grund in Räumen fortzubewegen.                       vollendet hat, gilt diese Regelung nur, sofern der Vertrag
                                                                ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse zustande
An- und Auskleiden                                              gekommen ist.
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person - auch bei
Benutzung krankengerechter Kleidung - die Hilfe einer an-       Berufsunfähigkeit bei Tätigkeitsverbot wegen Infekti-
deren Person benötigt, um sich an- oder auszukleiden und        onsgefahr
ggf. ein medizinisches Korsett oder eine Prothese anzulegen
und zu befestigen.                                              (13) Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die zuständige
                                                                Behörde gegenüber der versicherten Person wegen einer In-
Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken                          fektion oder wegen einer Fremdgefährdung aufgrund einer
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person - auch bei   Infektion ein teilweises oder vollständiges Tätigkeitsverbot
Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße          nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ausspricht.
- zubereitete und servierte Mahlzeiten nicht ohne Hilfe einer   Das Tätigkeitsverbot muss dazu führen, dass die versicherte
anderen Person zu sich nehmen kann.                             Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf
                                                                - mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % nicht
Körperpflege                                                       mehr ausüben kann oder
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Hilfe    - bereits seit sechs Monaten zu mindestens 50 % nicht
einer anderen Person beim Waschen, bei der Zahnreini-              mehr ausüben konnte. In diesem Fall gilt dieser Zustand
gung, beim Kämmen und beim Rasieren benötigt.                      von Anfang an als Berufsunfähigkeit.

Baden und Duschen                                               Die Absätze 7 bis 9 gelten entsprechend.
Hilfebedarf liegt vor, wenn sich die versicherte Person ohne
die Hilfe einer anderen Person weder baden noch duschen         Berufsunfähigkeit bei Teilzeittätigkeit (Teilzeitklausel)
kann.
                                                                 (14) Übt die versicherte Person Ihre berufliche Tätigkeit bei
Verrichten der Notdurft                                          Eintritt der Berufsunfähigkeit in Teilzeit gemäß Absatz 15
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unter-    aus, dann liegt Berufsunfähigkeit auch dann vor, wenn die
stützung einer anderen Person benötigt, weil                     versicherte Person ihren Beruf infolge Krankheit, Körperver-
- sie sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann,         letzung oder
- sie ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bettschüs-      Kräfteverfalls
   sel verrichten kann oder weil                                - voraussichtlich mindestens sechs Monate nicht mehr
- der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert             mindestens 3 Stunden pro Arbeitstag ausüben kann oder
   werden kann.                                                  - bereits sechs Monate nicht mehr mindestens 3 Stunden
Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase,            pro Arbeitstag ausüben konnte. In diesem Fall gilt dieser
die durch die Verwendung von Windeln oder speziellen Ein-            Zustand von Anfang an als Berufsunfähigkeit.
lagen ausgeglichen werden kann, liegt hinsichtlich der Ver-      Auch in diesem Fall prüfen wir auf die konkrete Verweisung
richtung der Notdurft kein Hilfebedarf vor.                      gemäß Absatz 9.

Berufsunfähigkeit bei Demenz                                     (15) Eine Teilzeittätigkeit liegt vor, wenn die versicherte Per-
                                                                 son ihre berufliche Tätigkeit zeitlich eingeschränkt ausübt.
(11) Als Berufsunfähigkeit betrachten wir auch einen Auto-       Das bedeutet
nomieverlust infolge Demenz. Dieser liegt vor, wenn die ver-    - im Falle einer nichtselbstständigen Tätigkeit, dass die re-
sicherte Person infolge einer demenzbedingten Hirnleis-             gelmäßige wöchentliche Arbeitszeit kürzer ist als die ei-
tungsstörung                                                        nes vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten oder
- tägliche Beaufsichtigung oder Anleitung bei mindestens         - im Falle einer selbstständigen Tätigkeit, dass die regel-
   vier der in Absatz 10 aufgeführten Verrichtungen des täg-        mäßige wöchentliche Arbeitszeit kürzer ist als 40 Stun-
   lichen Lebens benötigt oder                                      den. Das Recht auf Prüfung einer Umorganisation ge-
- kontinuierliche Beaufsichtigung benötigt, weil sie sich           mäß Absatz 2 bleibt hiervon unberührt.
   oder andere sonst in erheblichem Umfang gefährden
   würde.                                                       (16) Wenn innerhalb dieser Bedingungen davon die Rede
Als Demenz gelten „mittelschwere Leistungseinbußen“ ab          ist, dass wir auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzich-
dem Schweregrad 5, ermittelt über die Global Deterioration      ten, so bedeutet dies außerdem, dass wir auch keine Fragen
Scale (GDS 5) nach Reisberg, oder ab einem entsprechen-         - zu Größe und Gewicht,
den Schweregrad einer alternativen, anerkannten Demenz-         - zum Rauchverhalten,
beurteilungsskala.                                              - zu riskanten Hobbies oder
                                                                - zu Auslandsaufenthalten
Berufsunfähigkeit bei Erwerbsminderung                          der versicherten Person stellen.
                                                                Sollten sich Änderungen der genannten Punkte während der
(12) Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn ein Träger der      Vertragslaufzeit ergeben - z. B. wenn die versicherte Person
gesetzlichen Rentenversicherung eine unbefristete volle Er-     vom Nichtraucher zum Raucher wird -, so müssen Sie diese
werbsminderungsrente aus medizinischen Gründen                  nicht anzeigen.


BED.SBU.0625                                                                                                       Seite 3 von 21

[Seite 4]
§ 2 Welche Leistungen erbringen wir?                              Wenn Sie den Baustein kündigen, zahlen wir hierfür keinen
                                                                  Rückkaufswert aus.
Vereinbarte Leistungen
                                                                  (10) Ein nachträglicher Einschluss bzw. Wiedereinschluss
(1) Wird die versicherte Person während der Versicherungs-        des Bausteins „Einmalleistung“ ist nicht möglich.
dauer berufsunfähig, erbringen wir folgende Leistungen:
a) Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente monat-        BU Perfect Start
   lich im Voraus;
b) volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht;               (11) Haben Sie mit uns eine Berufsunfähigkeits-Versiche-
                                                                  rung „BU Perfect Start“ (Tarif SBUJ) oder „BU Perfect Start
(2) Bei Vereinbarung einer garantierten Rentensteigerung          PLUS“ (Tarif SBUJ+) vereinbart, gilt Folgendes:
erhöht sich die Rente im Leistungsbezug zum Ende eines
jeden Versicherungsjahres, frühestens ein Jahr nach Beginn        (a) Die bei Vertragsabschluss vereinbarte Leistung bleibt
der Rentenzahlung, um den vereinbarten Prozentsatz.               während der ersten fünf Versicherungsjahre konstant. Zum
                                                                  5., 6., 7., 8. und 9. Jahrestag des Versicherungsbeginns
(3) Zusätzlich zu den im Versicherungsschein beschriebe-          sinkt die Berufsunfähigkeitsrente bei gleichbleibendem Bei-
nen garantierten Leistungen können Sie weitere Leistungen         trag jeweils in dem im Versicherungsschein genannten Um-
aus der Überschussbeteiligung erhalten (siehe § 4).               fang, sofern nicht eine Erhöhung gemäß Buchstabe b er-
                                                                  folgt. Danach bleibt die Berufsunfähigkeitsrente für die ver-
Leistungsbeginn                                                   bleibende Versicherungsdauer konstant.

(4) Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rente entsteht         (b) Damit der Versicherungsschutz über die gesamte Versi-
mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit einge-        cherungsdauer in voller Höhe erhalten bleibt, wird die Be-
treten ist, frühestens jedoch zum vereinbarten Beginn der         rufsunfähigkeitsrente zu den in Buchstabe a genannten Zeit-
Berufsunfähigkeits-Versicherung.                                  punkten für alle Folgejahre ohne erneute Gesundheitsprü-
Diese Regelung gilt sinngemäß für die zusätzliche Pfle-           fung im Umfang der jeweiligen Reduzierung (Buchstabe a)
gerente gemäß Absatz 12.                                          erhöht. Der Beitrag steigt dadurch nach den anerkannten
                                                                  Regeln der Versicherungsmathematik entsprechend. Bei der
Karenzzeit                                                        Berechnung der Erhöhungen finden die bei Abschluss des
                                                                  Versicherungsvertrags zugrunde gelegten Rechnungs-
(5) Bei Vereinbarung einer Karenzzeit für die Berufsunfähig-      grundlagen Anwendung. Sie erhalten rechtzeitig vor dem Er-
keitsrente entsteht Ihr Anspruch auf Rente zum Ablauf der         höhungstermin eine Mitteilung über die Erhöhung.
Karenzzeit, gerechnet vom Ende des Monats, in dem die Be-
rufsunfähigkeit eingetreten ist.                                  (c) Die jeweilige Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie ihr
Die Karenzzeit gilt nicht für die Beitragsbefreiung und die zu-   bis zum Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungster-
sätzliche Pflegerente gemäß Absatz 12.                            min widersprechen oder den ersten erhöhten Beitrag nicht
                                                                  innerhalb von zwei Monaten nach dem Erhöhungstermin
Ist eine Karenzzeit vereinbart und entsteht erneut ein An-        zahlen. Unterbliebene Erhöhungen können nur bis zum
spruch auf die vereinbarte Rentenleistung aus dem gleichen        nächsten Jahrestag des Versicherungsbeginns nachgeholt
medizinischen Grund, aufgrund dessen bereits Leistungen           werden.
gewährt wurden, setzt dies keine neue Karenzzeit in Gang.
                                                                  (d) Die Reduzierung der Berufsunfähigkeitsrente wirkt sich
BU - Einmalleistung                                               auf bestehende Leistungsansprüche nicht aus. Eine Erhö-
                                                                  hung des Beitrags und der Berufsunfähigkeitsrente gemäß
(6) Haben Sie mit uns den Baustein „Einmalleistung“ verein-       Buchstabe b erfolgt nicht, solange ein Anspruch auf Leistung
bart und wird die versicherte Person während der Vertrags-        besteht.
dauer berufsunfähig wie in § 1 beschrieben, erbringen wir
zusätzlich eine Einmalleistung in Höhe von zwölf Monatsren-       (e) Sofern der Anspruch auf Beitragsbefreiung erlischt, weil
ten, maximal jedoch 72.000 Euro.                                  die Berufsunfähigkeit endet (Absatz 13), werden die gemäß
Bei der Berechnung der Einmalleistung werden zusätzliche          Buchstabe d unterbliebenen Erhöhungen nachgeholt. Buch-
Pflegerenten aus dem Baustein „BU PLUS“ nicht berück-             stabe c gilt entsprechend.
sichtigt.
                                                                  (f) Die Buchstaben a bis e gelten entsprechend für die beim
(7) Die Einmalleistung erbringen wir beim erstmaligen Eintritt    Tarif SBUJ+ vereinbarte zusätzliche Pflegerente gemäß Ab-
der Berufsunfähigkeit und nur einmal während der gesamten         satz 12.
Versicherungsdauer.
                                                                  (g) Sofern Sie mit uns die Dynamikform Q vereinbart haben,
(8) Bei unserer Berufsunfähigkeits-Versicherung „BU Perfect       beginnen die planmäßigen Erhöhungen der Beiträge und
Start“ (Tarif SBUJ) und „BU Perfect Start PLUS“ (Tarif            Leistungen nach Ablauf von zehn Jahren.
SBUJ+), wie in Absatz 11 geregelt, ist die Vereinbarung des
Bausteins „Einmalleistung“ nicht möglich. Ebenfalls ist eine      Pflege-Schutzbrief - BU PLUS
Kombination des Bausteins „Einmalleistung“ mit einer Ka-
renzzeit ausgeschlossen.                                          (12) Haben Sie mit uns eine Berufsunfähigkeits-Versiche-
                                                                  rung mit Pflege-Schutzbrief „BU PLUS“ (Tarif SBU+) oder
(9) Sie können den Baustein „Einmalleistung“ jederzeit zum        „BU Perfect Start PLUS“ (Tarif SBUJ+) vereinbart, so erbrin-
Ende des laufenden Monats in Textform (z. B. Brief, Fax, E-       gen wir eine zusätzliche lebenslange Pflegerente in verein-
Mail) kündigen. Voraussetzung ist, dass wir noch keine Leis-      barter Höhe, wenn die versicherte Person während der Ver-
tungen aus dem Baustein erbracht haben und Sie noch               sicherungsdauer pflegebedürftig im Sinne von § 1 Abs. 10
keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt haben.         wird oder ein Autonomieverlust infolge Demenz im Sinne
                                                                  von § 1 Abs. 11 vorliegt.


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[Seite 5]
Leistungsende                                                   20. Lebensjahres ohne Mehrbeitrag mitversichert. Danach
                                                                entfallen die Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit.
(13) Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rente erlischt,     Sie können die Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit aller-
- wenn die versicherte Person stirbt,                           dings ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in den be-
- wenn die vereinbarte Leistungsdauer endet oder                stehenden Vertrag gemäß § 18 einschließen.
- wenn die Berufsunfähigkeit im Sinne des § 1 endet.
                                                                Dauer der Leistungen
Der Anspruch auf die zusätzliche Pflegerente gemäß Ab-
satz 12 erlischt,                                               (4) Die Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit erbringen wir,
- wenn die versicherte Person stirbt oder                       solange
- wenn keine Pflegebedürftigkeit im Sinne von § 1 Abs. 10       - die versicherte Person ununterbrochen arbeitsunfähig ist
   und kein Autonomieverlust infolge Demenz im Sinne von           und
   § 1 Abs. 11 mehr vorliegt.                                   - die Leistungsdauer dieser Versicherung nicht abgelaufen
                                                                   ist und
Stirbt die versicherte Person oder erlebt sie den Ablauf der    - wir keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit bzw. So-
Versicherungsdauer, ohne dass ein Versicherungsfall einge-         fortleistungen gemäß § 9 erbringen und
treten ist, wird - ggf. bis auf die Auszahlung der angesam-     - die versicherte Person lebt.
melten Überschüsse gemäß § 4 Abs. 2 Buchst. b, Nr. 3 oder
4 - keine Leistung fällig.                                      Wenn die versicherte Person nicht mehr ununterbrochen ar-
                                                                beitsunfähig ist oder stirbt, enden unsere Leistungen mit Ab-
Weltweiter Versicherungsschutz                                  lauf des Monats, in dem das Ereignis eingetreten ist.

(14) Der Versicherungsschutz gilt weltweit.                     Arbeitsversuche im Rahmen einer stufenweisen Wiederein-
                                                                gliederung gemäß § 74 SGB V stellen keine Unterbrechung
§ 3 Was gilt bei Vereinbarung von Leistungen wegen Ar-          der Arbeitsunfähigkeit dar.
beitsunfähigkeit?
                                                                (5) Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit erbringen wir für
Definition der Arbeitsunfähigkeit                               maximal 36 Monate. Wenn die versicherte Person während
                                                                der Versicherungsdauer mehrfach arbeitsunfähig gemäß
(1) Als arbeitsunfähig im Sinne dieser Bedingungen gilt die     Absatz 1 wird, ist die Leistungsdauer wegen Arbeitsunfähig-
versicherte Person, wenn entweder                               keit für alle eintretenden Arbeitsunfähigkeiten zusammen auf
- auf sie für einen zusammenhängenden Zeitraum von min-         36 Monate beschränkt.
   destens sechs Wochen ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbe-
   scheinigungen ausgestellt wurden und ein Facharzt be-        Leistungsbeginn
   scheinigt, dass sie voraussichtlich ununterbrochen bis
   zum Ende eines insgesamt mindestens sechsmonatigen           (6) Der Anspruch auf Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit
   Zeitraums arbeitsunfähig sein wird oder                      entsteht mit Ablauf des Monats, in den der Beginn der Ar-
- auf sie für einen zusammenhängenden Zeitraum von be-          beitsunfähigkeit fällt, frühestens jedoch zum vereinbarten
   reits sechs Monaten ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbeschei-    Beginn der Berufsunfähigkeits-Versicherung.
   nigungen ausgestellt wurden. Davon muss mindestens
   eine von einem Facharzt ausgestellt worden sein.             Karenzzeit

Bei Arbeitnehmern müssen die ärztlichen Bescheinigungen         (7) Ist eine Karenzzeit vereinbart, so beziehen sich die Re-
über die Arbeitsunfähigkeit § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz       gelungen aus § 2 Abs. 5 nicht nur auf Berufsunfähigkeit,
entsprechen. Bei Beamten, freiberuflich Tätigen, Selbststän-    sondern auch auf Arbeitsunfähigkeit gemäß Absatz 1. Bei
digen, Studierenden, Schülern, Hausfrauen und -männern          der maximalen Leistungsdauer von 36 Monaten gemäß Ab-
müssen die Bescheinigungen gemäß Satz 1 und 2 ebenfalls         satz 5 werden auch die Monate berücksichtigt, in denen Ar-
vorliegen, jedoch ohne die Voraussetzungen des § 5 Ent-         beitsunfähigkeit vorlag, aber aufgrund einer Karenzzeit noch
geltfortzahlungsgesetz erfüllen zu müssen.                      keine Rentenleistung erbracht wurde.

Vereinbarte Leistungen                                          Gleichzeitige Berufsunfähigkeit

(2) Haben Sie Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit verein-       (8) Solange Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erbracht
bart und wird die versicherte Person während der Dauer die-     werden, besteht kein Anspruch auf Leistungen wegen Ar-
ser Versicherung arbeitsunfähig im Sinne von Absatz 1, er-      beitsunfähigkeit.
bringen wir folgende Leistungen:                                Wenn die Leistungsprüfung ergibt, dass bei der versicherten
a) Monatliche Zahlungen in Höhe der vereinbarten Berufs-        Person Berufsunfähigkeit im Sinne von § 1 vorliegt und für
   unfähigkeitsrente für die in den Absätzen 4 und 5 ge-        den Zeitraum seit Eintritt der festgestellten Berufsunfähigkeit
   nannte Dauer;                                                bereits Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit erbracht wur-
b) volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht für die in   den, so werden diese Leistungen mit den für diesen Zeit-
   den Absätzen 4 und 5 genannte Dauer.                         raum fälligen Berufsunfähigkeitsleistungen verrechnet und
                                                                bei der maximalen Leistungsdauer von 36 Monaten gemäß
Arbeitsunfähigkeit im Sinne von Absatz 1 löst noch keine        Absatz 5 nicht berücksichtigt. Entsprechendes gilt, wenn So-
Einmalleistung gemäß § 2 Abs. 6 aus.                            fortleistungen gemäß § 9 für einen Zeitraum fällig werden,
                                                                für den bereits Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit er-
Leistungen für Schüler                                          bracht wurden.

(3) Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit sind bei Schülern
im Sinne des § 1 Abs. 3 längstens bis zur Vollendung des


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[Seite 6]
Mitwirkungspflichten                                           (1) Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteili-
                                                               gung der Versicherungsnehmer
(9) Wenn Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit verlangt wer-
den, müssen uns unverzüglich auf Kosten des Anspruchstel-      (a) Überschüsse können entstehen, wenn die Aufwendun-
lers Bescheinigungen gemäß Absatz 1 eingereicht werden.        gen für das Berufsunfähigkeitsrisiko oder die Kosten niedri-
                                                               ger oder die Kapitalerträge höher sind als bei der Tarifkalku-
Wir können weitere notwendige Nachweise anfordern.             lation angenommen. An solchen Überschüssen beteiligen
Hierzu gehören insbesondere Informationen und Nachweise        wir die Versicherungsnehmer. Dabei beachten wir die auf-
über die Gesundheit der versicherten Person sowohl vor als     sichtsrechtlichen Vorgaben, derzeit insbesondere die Ver-
auch nach Vertragsbeginn.                                      ordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Le-
                                                               bensversicherung (Mindestzuführungsverordnung).
Sie müssen nicht gleichzeitig einen Antrag auf Leistungen
wegen Berufsunfähigkeit stellen.                               (b) Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unter-
                                                               schiedlich zum Überschuss bei. Wir haben deshalb gleich-
Eine Leistung wegen Berufsunfähigkeit erbringen wir nicht      artige Versicherungen zu Bestandsgruppen zusammenge-
automatisch, wenn die Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit      fasst. Bestandsgruppen bilden wir beispielsweise, um das
enden. Leistungen wegen Berufsunfähigkeit müssen Sie ge-       versicherte Risiko wie das Todesfall- oder Berufsunfähig-
sondert beantragen.                                            keitsrisiko zu berücksichtigen. Die Verteilung des Über-
                                                               schusses für die Versicherungsnehmer auf die einzelnen
Nachprüfung                                                    Bestandsgruppen orientiert sich daran, in welchem Umfang
                                                               sie zu seiner Entstehung beigetragen haben.
(10) Wenn wir Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit erbrin-      Den Überschuss führen wir der Rückstellung für Beitrags-
gen, sind wir berechtigt zu prüfen, ob nach wie vor eine un-   rückerstattung zu, soweit er nicht in Form der so genannten
unterbrochene Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person       Direktgutschrift bereits unmittelbar den überschussberech-
vorliegt.                                                      tigten Versicherungen gutgeschrieben wird. Diese Rückstel-
                                                               lung dient dazu, Ergebnisschwankungen im Zeitablauf zu
Wenn Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit aus einem der         glätten. Sie darf grundsätzlich nur für die Überschussbeteili-
in Absätzen 4 oder 5 genannten Gründe enden, besteht kein      gung der Versicherungsnehmer verwendet werden. Nur in
Anspruch auf Sonderleistungen gemäß § 15.                      Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde
                                                               können wir hiervon nach § 140 Abs. 1 des Versicherungs-
Wegfall der Arbeitsunfähigkeit                                 aufsichtsgesetzes (VAG) abweichen, soweit die Rückstel-
                                                               lung nicht auf bereits festgelegte Überschussanteile entfällt.
(11) Sie müssen uns unverzüglich informieren, wenn keine       Nach der derzeitigen Fassung des § 140 Abs. 1 VAG kön-
Arbeitsunfähigkeit mehr vorliegt.                              nen wir die Rückstellung im Interesse der Versicherungs-
                                                               nehmer auch zur Abwendung eines drohenden Notstandes,
Weitere Regelungen                                             zum Ausgleich unvorhersehbarer Verluste aus den über-
                                                               schussberechtigten Versicherungsverträgen, die auf allge-
(12) Soweit in diesem Paragrafen nichts anderes geregelt       meine Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind,
ist, gelten die Regelungen dieser Berufsunfähigkeits-Versi-    oder - sofern die Rechnungsgrundlagen aufgrund einer un-
cherung auch für die Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit.      vorhersehbaren und nicht nur vorübergehenden Änderung
Die in Ihrem Versicherungsschein geregelten Ausschlüsse        der Verhältnisse angepasst werden müssen - zur Erhöhung
und besonderen Vereinbarungen zu Art und Umfang dieser         der Deckungsrückstellung heranziehen.
Berufsunfähigkeits-Versicherung gelten auch für die Leistun-
gen wegen Arbeitsunfähigkeit.                                  (c) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der
                                                               Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalan-
Kündigung                                                      lagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Beiträge sind so
                                                               kalkuliert, dass sie für die Deckung von Berufsunfähigkeits-
(13) Sie können die Vereinbarung von Leistungen wegen Ar-      risiken benötigt werden (vgl. § 25 Abs. 6). Für die Bildung
beitsunfähigkeit jederzeit zum Ende des laufenden Monats       von Kapitalerträgen stehen deshalb keine oder allenfalls ge-
in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) kündigen. Vorausset-    ringfügige Beträge zur Verfügung. Daher entstehen keine
zung ist, dass wir keine Leistungen wegen Arbeitsunfähig-      oder nur geringe Bewertungsreserven. Soweit Bewertungs-
keit erbracht haben und Sie solche Leistungen nicht bean-      reserven überhaupt entstehen, fließt ein Teil davon den Ver-
tragt haben. Wenn Sie die Vereinbarung kündigen, zahlen        sicherungsnehmern gemäß § 153 Abs. 3 VVG nach dem in
wir hierfür keinen Rückkaufswert aus.                          Abs. 2 Buchst. c beschriebenen Verfahren zu. Die Bewer-
                                                               tungsreserven werden jährlich im Geschäftsbericht ausge-
§ 4 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?                     wiesen, unterjährig aktualisiert und am Monatsanfang zur
                                                               Verteilung festgelegt. Aufsichtsrechtliche Regelungen kön-
Wir beteiligen Sie und die anderen Versicherungsnehmer         nen dazu führen, dass die Beteiligung an den Bewertungs-
gemäß § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) an         reserven ganz oder teilweise entfällt.
den Überschüssen und ggf. an den Bewertungsreserven
(Überschussbeteiligung). Die Überschüsse werden nach           (2) Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteili-
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches ermittelt und         gung Ihres Vertrags
jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlusses festgestellt.
Die zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses vorliegenden Be-       (a) Ihre Versicherung erhält Anteile an den Überschüssen
wertungsreserven werden im Anhang des Geschäftsberich-         derjenigen Bestandsgruppe, die in Ihrem Versicherungs-
tes ausgewiesen. Der Jahresabschluss wird von einem un-        schein genannt ist. Die Überschussanteilsätze werden jedes
abhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und ist unserer Auf-      Jahr vom Vorstand unseres Unternehmens auf Vorschlag
sichtsbehörde einzureichen.                                    des Verantwortlichen Aktuars festgelegt. Wir veröffentlichen
                                                               sie in unserem Geschäftsbericht, den Sie auf unserer Inter-
                                                               netseite finden können.

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[Seite 7]
Die Bemessungsgrößen für die Überschussanteilsätze und            (3) Höhe der Überschussbeteiligung
für die Beteiligung an den Bewertungsreserven werden nach
den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik er-            Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Ein-
mittelt. Die dafür geltenden Rechnungsgrundlagen liegen           flüssen ab. Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Be-          begrenzt beeinflussbar. Einflussfaktoren sind die Entwick-
reich Versicherungen) vor.                                        lung des versicherten Risikos und der Kosten sowie des Ka-
                                                                  pitalmarkts. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung
(b) Überschusszuteilung und Überschussverwendung vor              kann also nicht garantiert werden. Sie kann auch null Euro
Eintritt des Versicherungsfalles                                  betragen.

Die Überschussanteile können je nach Vereinbarung insbe-          § 5 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
sondere wie folgt alternativ verwendet werden:
1. Als Rabatt auf den fälligen Beitrag.                           Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abge-
2. Als zusätzliche Leistung (Bonusrente). Diese wird gleich-      schlossen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen verein-
   zeitig mit der vereinbarten Leistung fällig; sie ist während   barten, im Versicherungsschein angegebenen Versiche-
   des Rentenbezugs der Höhe nach garantiert und wie die          rungsbeginn. Allerdings entfällt unsere Leistungspflicht bei
   vereinbarte Rente am Überschuss (siehe Buchstabe d)            nicht rechtzeitiger Zahlung des Einlösungsbeitrags (siehe
   beteiligt.                                                     § 21 Abs. 2 und § 22 Abs. 2).
3. Sie können verzinslich angesammelt werden.
4. Sie können zum Kauf von Fondsanteilen verwendet und            § 6 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz aus-
   als Fondsvermögen geführt werden (Fondsansammlung).            geschlossen?

Bei beitragsfreien Versicherungen werden die laufenden            (1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhän-
Überschussanteile stets für eine Bonusrente verwendet.            gig davon, wie es zum Versicherungsfall gekommen ist.

Bei der verzinslichen Ansammlung bzw. der Fondsansamm-            (2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, leisten wir jedoch
lung erfolgt die Überschusszuteilung zum Ende eines jeden         nicht, wenn die Ansprüche unmittelbar oder mittelbar verur-
Versicherungsjahres. Das angesammelte Guthaben bzw.               sacht sind:
der Geldwert des Fondsvermögens wird mit der ersten               a) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Ver-
Rentenzahlung, spätestens bei Beendigung der Versiche-               such eines Verbrechens oder Vergehens durch die versi-
rung (Ablauf, Kündigung, Tod der versicherten Person) aus-           cherte Person. Bei einfach und grob fahrlässig begange-
gezahlt.                                                             nen Verstößen und allen Delikten im Straßenverkehr leis-
                                                                     ten wir uneingeschränkt;
Wir werden Sie jährlich über den Stand der Überschussbe-          b) durch innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf
teiligung informieren, sobald sich der Wert der bereits zuge-        Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat;
teilten Überschussanteile geändert hat.                           c) durch Kriegsereignisse. Diese Einschränkung unserer
                                                                     Leistungspflicht gilt nicht, wenn der Versicherungsfall in
(c) Beteiligung an den Bewertungsreserven                            unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit krie-
                                                                     gerischen Ereignissen eintritt, denen die versicherte Per-
Für Ihren Vertrag wird eine Bemessungsgröße berechnet,               son entweder während eines Aufenthalts außerhalb der
die widerspiegelt in welchem Umfang Ihr Vertrag zur Bildung          Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an denen
der Bewertungsreserven beigetragen hat. Ihrem Vertrag                sie nicht aktiv beteiligt war oder denen die versicherte
wird rechnerisch der Anteil der Bewertungsreserven zuge-             Person während eines Aufenthaltes außerhalb der Gren-
ordnet, der dem Anteil seiner Bemessungsgröße an der                 zen der NATO-Mitgliedsstaaten ausgesetzt war, bei dem
Summe der Bemessungsgrößen aller anspruchsberechtig-                 sie als Mitglied der deutschen Bundeswehr, Polizei oder
ten Verträge entspricht. Bei Beendigung der Versicherung,            Bundespolizei aufgrund eines Mandats der NATO, UNO,
spätestens zum Rentenbeginn, wird Ihrem Vertrag die Hälfte           EU oder OSZE an humanitären Hilfeleistungen (z. B.
dieses Betrags zugeteilt; auf die andere Hälfte haben Sie            „Ärzte ohne Grenzen“) oder friedenssichernden Maßnah-
keinen Anspruch. Der Zuteilungsbetrag wird bei Beendigung            men teilgenommen hat;
der Versicherung ausgezahlt bzw. bei Rentenbeginn wie lau-        d) durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder von
fende Überschüsse verwendet.                                         Kräfteverfall, absichtliche Selbstverletzung oder ver-
Auch während des Rentenbezugs werden wir Sie an den Be-              suchte Selbsttötung. Wenn uns jedoch nachgewiesen
wertungsreserven beteiligen.                                         wird, dass diese Handlungen in einem die freie Willens-
                                                                     bestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Stö-
Da die Bewertungsreserven auch kurzfristig starken                   rung der Geistestätigkeit begangen worden sind, werden
Schwankungen bis hin zur vollständigen Auflösung unterlie-           wir leisten;
gen können, ist eine Prognose der Höhe der Zuteilung aus          e) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Ver-
den Bewertungsreserven nicht möglich.                                sicherungsnehmer vorsätzlich den Versicherungsfall her-
                                                                     beigeführt haben;
(d) Form und Verwendung der Überschussanteile während             f) durch den vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologi-
des Rentenbezugs                                                     schen oder chemischen Waffen oder den vorsätzlichen
                                                                     Einsatz oder die vorsätzliche Freisetzung von radioakti-
Berufsunfähigkeits-Versicherungen im Rentenbezug erhal-              ven, biologischen oder chemischen Stoffen, sofern mit
ten nach mindestens einjähriger Zahlungsdauer zum Ende               dem Einsatz oder der Freisetzung eine nicht vorherseh-
eines jeden Versicherungsjahres laufende Überschussan-               bare Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber den
teile. Diese werden für beitragsfreie Zusatzrenten verwendet         technischen Berechnungsgrundlagen derart verbunden
und erhöhen so die Rentenleistung.                                   ist, dass die Erfüllbarkeit der zugesagten Leistungen nicht
                                                                     mehr gewährleistet ist und dies von einem unabhängigen
                                                                     Treuhänder bestätigt wird.


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[Seite 8]
   Wir leisten jedoch uneingeschränkt, wenn es sich um ein        - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche-
   räumlich und zeitlich begrenztes Ereignis handelt, bei            rungsfalles
   dem nicht mehr als 1.000 Menschen unmittelbar sterben          - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer
   oder voraussichtlich mittelbar innerhalb von fünf Jahren          Leistungspflicht
   nach dem Ereignis sterben oder dauerhaft schwere ge-           ursächlich war.
   sundheitliche Beeinträchtigungen erleiden werden. Die          Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch auch im vorstehend
   Voraussetzungen einer uneingeschränkten Leistungs-             genannten Fall, wenn die Anzeigepflicht arglistig verletzt
   pflicht werden wir innerhalb von sechs Monaten seit dem        worden ist.
   Ereignis von einem unabhängigen Gutachter prüfen und
   ggf. bestätigen lassen. Ansprüche auf die uneinge-             (7) Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird, er-
   schränkte Versicherungsleistung werden frühestens nach         lischt er, ohne dass ein Rückkaufswert anfällt. Die Rückzah-
   Ablauf dieser Frist fällig.                                    lung der Beiträge können Sie nicht verlangen.

§ 7 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und           Kündigung
welche Folgen hat ihre Verletzung?
                                                                  (8) Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die
Vorvertragliche Anzeigepflicht                                    Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob
                                                                  fahrlässig erfolgt ist, können wir den Vertrag unter Einhal-
(1) Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflich-    tung einer Frist von einem Monat kündigen.
tet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach
denen wir in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) gefragt ha-      (9) Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir
ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahr-           den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen
erheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung,         (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungs-
den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu         schutz) - auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahr-
schließen, erheblich sind.                                        erheblichen Umstände geschlossen hätten.
                                                                  Darüber hinaus verzichten wir auf unser Kündigungsrecht,
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheb-       wenn Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten ha-
lichen Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertrags-              ben.
erklärung, aber vor Vertragsannahme, in Textform stellen.
                                                                  (10) Wenn wir den Vertrag kündigen, wandelt er sich nach
(2) Soll das Leben einer anderen Person versichert werden,        Maßgabe des § 25 in einen beitragsfreien Vertrag um.
ist auch diese - neben Ihnen - zu wahrheitsgemäßer und voll-
ständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet.                   Vertragsänderung

(3) Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheb-          (11) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir
lichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Per-          den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen
son den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig            (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungs-
handelt, werden Sie so behandelt, als hätten Sie selbst da-       schutz) - auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahr-
von Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.                     erheblichen Umstände geschlossen hätten (Absatz 5 Satz 3
                                                                  und Absatz 9), werden die anderen Bedingungen auf unser
Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung                         Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil.
                                                                  Wir verzichten auf das Recht den Vertrag anzupassen, wenn
(4) Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Voraus-        Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten haben.
setzungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht
- vom Vertrag zurücktreten,                                       (12) Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nach-
- den Vertrag kündigen,                                           dem Sie unsere Mitteilung über die Vertragsänderung erhal-
- den Vertrag ändern oder                                         ten haben, fristlos kündigen, wenn
- den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten               - wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um
können.                                                              mehr als 10 % erhöhen oder
                                                                  - wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten
Rücktritt                                                            Umstand ausschließen.
                                                                  Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die
(5) Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird,        Vertragsänderung hinweisen.
können wir vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht
besteht nicht, wenn weder eine vorsätzliche noch eine grob        Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte
fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Selbst wenn
die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir       (13) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
trotzdem kein Rücktrittsrecht, falls wir den Vertrag - möglich-   Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch ge-
erweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag             sonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzei-
oder eingeschränkter Versicherungsschutz) - auch bei              gepflichtverletzung hingewiesen haben.
Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Um-
stände geschlossen hätten.                                        (14) Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder
                                                                  zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht angezeigten Um-
(6) Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungs-        stand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
schutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalles zu-
rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter folgender Vo-    (15) Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
raussetzung trotzdem bestehen: Die Verletzung der Anzei-          gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats
gepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand,       geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem
der                                                               wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns
                                                                  geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei


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[Seite 9]
Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände ange-            Entsprechendes gilt für die zusätzliche Pflegerente gemäß
ben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung        § 2 Abs. 12.
können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn
für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.           Zinslose Stundung während der Leistungsprüfung

(16) Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlö-      (3) Wenn Sie Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Versi-
schen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur        cherung beantragen, bieten wir Ihnen bis zur endgültigen
Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf die-      Entscheidung über unsere Leistungspflicht die zinslose
ser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ab-       Stundung der Beiträge an.
lauf der Frist geltend machen. Ist die Anzeigepflicht vorsätz-   Stellt sich heraus, dass die Leistungsvoraussetzungen nicht
lich oder arglistig verletzt worden, beträgt die Frist zehn      vorliegen, sind die gestundeten Beiträge unverzinst nachzu-
Jahre.                                                           zahlen. Diese können Sie in Form einer einmaligen Zahlung
                                                                 oder in maximal 24 Monatsraten nachentrichten. Sofern Sie
Anfechtung                                                       es wünschen und dies tariflich möglich ist, kann der Aus-
                                                                 gleich auch durch eine Verrechnung mit dem vorhandenen
(17) Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere         Deckungskapital erfolgen. Hierbei können Sie zwischen ei-
Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch unrichtige           ner Verringerung der Leistungen oder einer Erhöhung des
oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt beein-           Beitrags wählen.
flusst worden ist. Handelt es sich um Angaben der versicher-
ten Person, können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung er-        Bei festgestellter Leistungspflicht zahlen wir die über den
klären, auch wenn Sie von der Verletzung der vorvertragli-       Monat des Eintritts der Berufsunfähigkeit hinaus gezahlten
chen Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten. Absatz 7 gilt ent-    Beiträge unverzinst zurück.
sprechend.
                                                                 Mitwirkungspflichten
Leistungserweiterung und Wiederherstellung der Versi-
cherung                                                          (4) Werden Leistungen aus dieser Versicherung verlangt,
                                                                 sind uns unverzüglich - d. h. ohne schuldhaftes Zögern - auf
(18) Die Absätze 1 bis 17 gelten entsprechend, wenn der          Kosten des Ansprucherhebenden folgende Unterlagen ein-
Versicherungsschutz nachträglich erweitert oder wiederher-       zureichen:
gestellt wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung vorge-
nommen wird. Die Fristen nach Absatz 16 beginnen mit der         a) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufs-
Änderung oder Wiederherstellung des Vertrags bezüglich              unfähigkeit;
des geänderten oder wiederhergestellten Teils neu.
                                                                 b) ausführliche Berichte der Ärzte und anderer Heilbehand-
Erklärungsempfänger                                                 ler, die die versicherte Person gegenwärtig behandeln
                                                                    oder bisher behandelt oder untersucht haben. Die Be-
(19) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Ver-           richte müssen folgende Punkte enthalten:
tragsänderung sowie zur Anfechtung üben wir durch eine              - Ursache des Leidens,
schriftliche Erklärung aus, die wir Ihnen gegenüber abgeben.        - Beginn des Leidens,
Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten             - Art des Leidens,
benannt haben, gilt nach Ihrem Tod ein Bezugsberechtigter           - Verlauf und voraussichtliche Dauer des Leidens,
als bevollmächtigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist           - den Umfang, in dem die versicherte Person ihren Beruf
kein Bezugsberechtigter vorhanden oder kann sein Aufent-               nicht mehr ausüben kann,
halt nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber des Ver-        - wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt, Art und Umfang der
sicherungsscheins als bevollmächtigt ansehen, die Erklä-               notwendigen Pflege sowie,
rung entgegenzunehmen.                                              - wenn Demenz vorliegt, Art und Umfang der notwendi-
                                                                       gen Beaufsichtigung sowie Schweregrad;
(20) Auf den Rücktritt, die Kündigung, die Vertragsanpas-
sung oder Anfechtung des Versicherungsvertrags können            c) bei Schülern Nachweise über die sonderpädagogische
wir uns auch dritten Berechtigten gegenüber berufen.                Förderung oder den Wechsel auf eine Förderschule und
                                                                    den jeweiligen Grund dafür;
§ 8 Was ist zu beachten, wenn Leistungen wegen Be-
rufsunfähigkeit verlangt werden?                                 d) Unterlagen über den Beruf der versicherten Person, de-
                                                                    ren Stellung und Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der
Meldung des Anspruchs                                               Berufsunfähigkeit sowie über die eingetretenen Verände-
                                                                    rungen;
(1) Ihre Anspruchstellung sollte unverzüglich - d. h. ohne
schuldhaftes Zögern - erfolgen, wenn die Berufsunfähigkeit       e) bei Pflegebedürftigkeit oder Autonomieverlust infolge De-
eingetreten ist. Auch bei späterer Anzeige leisten wir rück-        menz zusätzlich eine Bescheinigung der Person oder der
wirkend für die nachgewiesene Zeit der Berufsunfähigkeit.           Einrichtung, die die versicherte Person pflegt oder beauf-
Das bedeutet, dass wir grundsätzlich auf eine Meldefrist ver-       sichtigt. Aus dieser Bescheinigung müssen Art und Um-
zichten.                                                            fang der Pflege oder der Notwendigkeit der Beaufsichti-
Entsprechendes gilt für die zusätzliche Pflegerente gemäß           gung hervorgehen;
§ 2 Abs. 12.
                                                                 f) bei Vorliegen eines Tätigkeitsverbots nach dem Infekti-
(2) Falls die Leistungsdauer über die Versicherungsdauer            onsschutzgesetz eine amtlich beglaubigte Kopie der Ver-
hinausgeht, können Ansprüche, die durch den Eintritt der            fügung.
Berufsunfähigkeit vor Ablauf der Versicherungsdauer ent-
standen sind, auch nach deren Ablauf geltend gemacht wer-        Darüber hinaus können wir verlangen, dass uns die Auskunft
den.                                                             nach § 28 vorgelegt wird.

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Weitere Untersuchungen und Nachweise                           schweren Krankheiten oder Beeinträchtigungen eintritt, ha-
                                                               ben Sie die Möglichkeit, besonders schnell so genannte So-
(5) Wir können außerdem weitere ärztliche Untersuchungen       fortleistungen zu erhalten. Die genauen Regelungen hierzu
durch von uns beauftragte unabhängige Ärzte verlangen.         finden Sie ab Absatz 2. Bei den schweren Krankheiten und
                                                               Beeinträchtigungen handelt es sich um:
Hält sich die versicherte Person im Ausland auf, können wir
verlangen, dass die erforderlichen medizinischen Untersu-      Krebs
chungen in Deutschland durchgeführt werden.                    Die versicherte Person hat aufgrund einer Krebserkrankung
Hat die versicherte Person ihren Wohnsitz in einem Mit-        - eine Chemotherapie oder eine Strahlentherapie begon-
gliedsstaat der Europäischen Union, dem Vereinigten König-        nen oder diese steht unmittelbar bevor und es wurde min-
reich, in Island, Norwegen, der Schweiz, USA oder Kanada,         destens eine Metastase festgestellt oder
prüfen wir auf Ihren Wunsch hin, ob dort eine qualitativ       - eine palliative Therapie begonnen oder diese steht unmit-
gleichwertige Untersuchung möglich und eine Reise ver-            telbar bevor.
meidbar ist.
                                                               Herzinfarkt
Wir übernehmen alle notwendigen Kosten, die im Zusam-          Bei der versicherten Person ist durch einen Herzinfarkt die
menhang mit diesen Untersuchungen entstehen (z. B. Un-         Herzleistung so eingeschränkt, dass eine Reduktion der E-
tersuchungs-, Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungs-        jektionsfraktion auf weniger als 30 Prozent über mindestens
kosten).                                                       14 Tage hinweg trotz medikamentöser Behandlung besteht.

Außerdem können wir weitere notwendige Nachweise über          Schlaganfall
die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Verhältnisse und     Bei der versicherten Person ist durch einen Schlaganfall
ihre Veränderungen verlangen.                                  eine Körperhälfte so gelähmt, dass ein Kraftverlust von min-
Zu diesen Nachweisen gehören:                                  destens 5/6 über mindestens 14 Tage hinweg besteht.
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen,
- Steuerbescheide,                                             Erkrankung oder Verletzung der Lunge
- Gewinn- und Verlustrechnungen,                               Bei der versicherten Person ist die Lungenfunktion durch
- Bilanzen und                                                 eine Verletzung oder Erkrankung (z. B. schweres Asthma,
- zusätzliche Auskünfte und Aufklärungen über den Ge-          Emphysem, chronische Entzündung) unumkehrbar so ein-
   sundheitszustand der versicherten Person vor oder nach      geschränkt, dass sie eine Sauerstoff-Langzeit-Therapie mit
   Ihrer Vertragserklärung.                                    einem Umfang von mindestens acht Stunden pro Tag be-
                                                               gonnen hat.
(6) Sämtliche Unterlagen sind uns in deutscher Sprache
oder beglaubigter Übersetzung vorzulegen.                      Querschnittslähmung
                                                               Bei der versicherten Person liegt eine komplette Quer-
Ärztliche Empfehlungen und Maßnahmen                           schnittslähmung vor.

(7) Lässt die versicherte Person operative Behandlungen,       Sehverlust
die der untersuchende oder behandelnde Arzt anordnet, um       Bei der versicherten Person liegt ein vollständiger, organi-
die Heilung zu fördern oder die Berufsunfähigkeit zu min-      scher und unumkehrbarer Sehverlust vor, der auch durch
dern, nicht durchführen, steht dies einer Anerkennung der      Einsatz von Hilfsmitteln (z. B. Brille, Kontaktlinsen) nicht be-
Leistungen dieser Versicherung nicht entgegen.                 hoben werden kann.

Die versicherte Person ist allerdings aufgrund der allgemei-   Hörverlust
nen gesetzlichen Schadenminderungspflicht verpflichtet, zu-    Bei der versicherten Person liegt ein vollständiger, organi-
mutbaren ärztlichen Anweisungen Folge zu leisten. Zumut-       scher und unumkehrbarer Hörverlust vor, der auch bei Ein-
bar sind dabei Maßnahmen,                                      satz von Hilfsmitteln (z. B. Hörgerät, Implantat) nicht beho-
- die gefahrlos sind,                                          ben werden kann.
- die nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind und
- von denen eine wesentliche Besserung der gesundheitli-       Sprachverlust
   chen Beeinträchtigung zu erwarten ist.                      Bei der versicherten Person liegt ein vollständiger, organi-
                                                               scher und unumkehrbarer Sprachverlust vor, der auch bei
Hierbei handelt es sich um Maßnahmen wie z. B.:                Einsatz von Hilfsmitteln (z. B. Kehlkopfmikrofon) nicht beho-
- die Verwendung von orthopädischen oder anderen Heil-         ben werden kann.
   und Hilfsmitteln (z. B. Tragen von Prothesen, Verwen-
   dung von Seh- und Hörhilfen),                               Beantragung
- die Durchführung von logopädischen Maßnahmen oder
- das Tragen von Stützstrümpfen.                               (2) Bei der Beantragung von Sofortleistungen reicht es,
                                                               wenn Sie Ihrem Antrag einen Bericht eines Facharztes der
(8) Die Absätze 1 bis 6 gelten sinngemäß, wenn bei den Ta-     entsprechenden Fachrichtung beifügen.
rifen SBU+ und SBUJ+ die zusätzliche Pflegerente (§ 2          Der Bericht muss Folgendes enthalten:
Abs. 12) verlangt wird.                                        - den Zeitpunkt, zu dem die ursächliche Krankheit oder Be-
                                                                  einträchtigung erstmalig diagnostiziert wurde, sowie den
§ 9 Wann können Sie Sofortleistungen wegen einer                  Zeitpunkt, zu dem der in Absatz 1 beschriebene Schwe-
schweren Krankheit oder Beeinträchtigung erhalten?                regrad erstmalig diagnostiziert wurde,
                                                               - eine genaue Beschreibung der Erkrankung,
Voraussetzungen für Sofortleistungen                           - im Falle einer Krebserkrankung den Behandlungsplan so-
                                                                  wie die Tumorklassifikation,
(1) Wenn bei der versicherten Person während der Dauer
dieser Versicherung eine der im Folgenden beschriebenen


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- im Falle eines Herzinfarktes oder eines Schlaganfalls den       (9) Bitte beachten Sie: Sofern wir nach Anerkennung von
  Befund der Verlaufskontrolle im Abstand von 14 Tagen            Sofortleistungen eine Verletzung der vorvertraglichen Anzei-
  nach der Erstdiagnose und                                       gepflicht gemäß § 7 feststellen, können wir vom Vertrag zu-
- im Falle einer Erkrankung oder Verletzung der Lunge den         rücktreten oder diesen anfechten, unsere Leistungen ein-
  Nachweis über die begonnene Sauerstoff-Langzeit-The-            stellen und bereits erbrachte Leistungen zurückfordern.
  rapie.
                                                                  (10) Soweit in diesem Paragrafen nichts anderes geregelt
Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der ers-         ist, gelten die Regelungen dieser Berufsunfähigkeits-Versi-
ten Diagnose der schweren Krankheit oder Beeinträchtigung         cherung auch für die Sofortleistungen.
gestellt werden. Außerdem können Sie den Antrag nur in            Die in Ihrem Versicherungsschein geregelten Ausschlüsse
Verbindung mit einem Antrag auf Leistungen wegen Berufs-          und besonderen Vereinbarungen zu Art und Umfang dieser
unfähigkeit stellen.                                              Berufsunfähigkeits-Versicherung gelten auch für die Sofort-
Nach Vorliegen der Unterlagen erklären wir innerhalb von          leistungen.
fünf Werktagen in Textform, ob eine schwere Krankheit oder
Beeinträchtigung gemäß Absatz 1 vorliegt. Ist dies der Fall,      § 10 Welche Unterstützung erhalten Sie von uns im
erhalten Sie die in Absatz 3 beschriebenen Leistungen.            Leistungsfall?

Vereinbarte Leistungen                                            Wir unterstützen und beraten Sie gerne im Leistungsfall. Ins-
(3) Als Sofortleistungen erbringen wir:                           besondere bei Fragen
a) Monatliche Zahlungen in Höhe der vereinbarten Berufs-          - zur Beantragung von Leistungen,
   unfähigkeitsrente für die in Absatz 4 genannte Dauer;          - zum Verfahren der Leistungsprüfung,
b) volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht für die in     - zum Umfang der Leistungen,
   Absatz 4 genannte Dauer.                                       - zum Nachweis der Berufsunfähigkeit und der Pflegebe-
                                                                    dürftigkeit,
Dauer der Sofortleistungen                                        - zu den beizubringenden Unterlagen,
                                                                  - zur Beschreibung der ausgeübten beruflichen Tätigkeit
(4) Die Sofortleistungen erbringen wir für eine Dauer von           sowie
18 Monaten, es sei denn                                           - zur betrieblichen Umgestaltung bei Selbstständigen.
- die Leistungsdauer dieser Versicherung ist abgelaufen
   oder                                                           Außerdem nennen wir Ihnen auf Wunsch Ansprechpartner
- wir erbringen Leistungen wegen Berufsunfähigkeit oder           für berufliche Integration oder medizinische Rehabilitation.
- die versicherte Person stirbt.
Eine Besserung des Gesundheitszustands führt nicht zu ei-         Gerne können Sie uns hierzu auch anrufen. Alle erforderli-
ner Einstellung der Sofortleistungen.                             chen Formulare, mit denen Sie Leistungen beantragen kön-
                                                                  nen, erhalten Sie direkt von uns.
Leistungsbeginn
                                                                  § 11 Wann geben wir eine Erklärung über unsere
(5) Der Anspruch auf Sofortleistungen entsteht mit Ablauf         Leistungspflicht ab?
des Monats, in dem die schwere Krankheit oder Beeinträch-
tigung in der in Absatz 1 beschriebenen Form eingetreten          (1) Während der Prüfung werden wir Sie regelmäßig, in Ab-
ist, frühestens jedoch zum vereinbarten Beginn der Berufs-        ständen von maximal drei Wochen, über den Sachstand in-
unfähigkeits-Versicherung.                                        formieren und fehlende Unterlagen unverzüglich anfordern.
                                                                  Nach Vorliegen aller für unsere Leistungsentscheidung er-
Karenzzeit                                                        forderlichen Unterlagen erklären wir innerhalb von fünf Ar-
                                                                  beitstagen in Textform, ob und in welchem Umfang wir eine
(6) Ist eine Karenzzeit vereinbart, so beziehen sich die Re-      Leistungspflicht anerkennen.
gelungen aus § 2 Abs. 5 nicht nur auf Berufsunfähigkeit,
sondern auch auf die Sofortleistungen. Bei der maximalen          (2) Grundsätzlich sprechen wir keine zeitlich begrenzten An-
Leistungsdauer von 18 Monaten gemäß Absatz 4 werden               erkenntnisse aus. Nur in begründeten Einzelfällen, in denen
auch die Monate berücksichtigt, in denen aufgrund einer Ka-       einem endgültigen Anerkenntnis wichtige Gründe entgegen-
renzzeit noch keine Rentenleistung erbracht wurde.                stehen, können wir jedoch einmalig und maximal für die
                                                                  Dauer von 12 Monaten ein zeitlich begrenztes Anerkenntnis
Gleichzeitige Berufsunfähigkeit                                   aussprechen. Ein solcher Fall kann insbesondere vorliegen,
                                                                  wenn aus medizinischen oder betrieblichen Gründen ein
(7) Solange Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erbracht           Ende der Berufsunfähigkeit abzusehen ist oder die vorlie-
werden, besteht kein Anspruch auf Sofortleistungen.               genden Befunde noch nicht ausreichen, um ein unbefristetes
Wenn die Leistungsprüfung ergibt, dass bei der versicherten       Anerkenntnis auszusprechen. Bis zum Ablauf der Frist ist
Person Berufsunfähigkeit im Sinne von § 1 vorliegt und für        das zeitlich begrenzte Anerkenntnis für uns bindend.
den Zeitraum seit Eintritt der festgestellten Berufsunfähigkeit
bereits Sofortleistungen erbracht wurden, so werden diese         (3) Wenn derjenige, der den Anspruch auf Leistungen gel-
Leistungen mit den für diesen Zeitraum fälligen Berufsunfä-       tend macht, mit unserer Leistungsentscheidung nicht einver-
higkeitsleistungen verrechnet.                                    standen ist, hat er die Möglichkeit, dagegen rechtlich vorzu-
                                                                  gehen. Beachten Sie bitte hierbei wie bei allen Ansprüchen
Weitere Regelungen                                                aus dem Versicherungsvertrag, dass diese in drei Jahren
                                                                  verjähren. Es gelten die zivilrechtlichen Verjährungsregeln
(8) Sofortleistungen können Sie während der Dauer Ihrer           der §§ 194ff des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Versicherung auch mehrfach beantragen. In Monaten, in de-
nen sich Leistungszeiträume überschneiden, wird jedoch nur
eine Rentenleistung erbracht.


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§ 12 Wer erhält die Leistungen?                                (4) Die Einräumung und der Widerruf eines widerruflichen
                                                               Bezugsrechts (vgl. Absatz 1) sind uns gegenüber nur und
(1) Die Leistung aus dem Versicherungsvertrag erbringen        erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtig-
wir an Sie als unseren Versicherungsnehmer oder an Ihre        ten in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) angezeigt worden
Erben, falls Sie uns keine andere Person benannt haben, die    sind. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie; es kön-
bei Eintritt des Versicherungsfalles die Ansprüche aus dem     nen aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits vor-
Versicherungsvertrag erwerben soll (Bezugsberechtigter).       her Verfügungen vorgenommen haben.
Bis zum Eintritt des Versicherungsfalles können Sie das Be-
zugsrecht jederzeit widerrufen.                                Das Gleiche gilt für die Abtretung und Verpfändung von An-
                                                               sprüchen aus dem Versicherungsvertrag, soweit derartige
(2) Wenn Sie nicht selbst die versicherte Person dieser Ver-   Verfügungen überhaupt rechtlich möglich sind.
sicherung sind, kann die Versicherung der Versicherung-
steuerpflicht unterliegen.                                     (5) Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsbe-
Damit auf die Beiträge Ihrer Versicherung keine Versiche-      rechtigten auf seine Kosten. Bei Überweisungen in Länder
rungsteuer anfällt, gilt für die Benennung des Bezugsberech-   außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes trägt der
tigten Folgendes:                                              Empfangsberechtigte auch die damit verbundene Gefahr.
Sie können als Bezugsberechtigten nur die versicherte Per-
son oder einen Angehörigen der versicherten Person benen-      § 13 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
nen.
                                                               (1) Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform
Wer zu den Angehörigen der versicherten Person gehört, ist     (z. B. Brief, Fax, E-Mail) übermitteln. Stellen wir diesen als
in § 15 Abgabenordnung und § 7 Pflegezeitgesetz geregelt.      Dokument in Papierform aus, dann liegt eine Urkunde vor.
Zum Stand 01.06.2025 gehören hierzu folgende Personen:         Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen.
- Ehegatten und Lebenspartner, auch dann, wenn die die
   Angehörigenstellung begründende Ehe oder Lebens-            (2) Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt an-
   partnerschaft nicht mehr besteht,                           sehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen, insbe-
- Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschafts-        sondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können
   ähnlichen Gemeinschaft,                                     aber verlangen, dass uns der Inhaber der Urkunde seine Be-
- Verlobte,                                                    rechtigung nachweist.
- Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, auch
   dann, wenn die die Angehörigenstellung begründende          § 14 Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähig-
   Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht, sowie      keit?
   Adoptivkinder,
- Kinder, Adoptivkinder oder Pflegekinder des Ehepartners      Nachprüfung
   oder Lebenspartners,
- Geschwister,                                                 (1) Nach Anerkennung oder Feststellung unserer Leistungs-
- Nichten und Neffen,                                          pflicht sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfä-
- Schwäger und Schwägerinnen, auch dann, wenn die die          higkeit sowie der Pflegebedürftigkeit nachzuprüfen.
   Angehörigenstellung begründende Ehe oder Lebens-
   partnerschaft nicht mehr besteht,                           Dabei prüfen wir,
- Onkel und Tanten,                                            - ob sich die Gesundheit der versicherten Person verändert
- Pflegeeltern und Pflegekinder, auch dann, wenn die             hat bzw. ob ein Tätigkeitsverbot gemäß § 1 Abs. 13 wei-
   häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, die Perso-         terhin besteht und
   nen aber weiterhin, wie Eltern und Kind miteinander ver-    - ob die versicherte Person eine berufliche Tätigkeit aufge-
   bunden sind.                                                  nommen hat.

Benennen Sie eine Person, die nicht zum oben genannten         Dabei gilt als versicherter Beruf neben einer Tätigkeit gemäß
Personenkreis gehört, ist die Benennung des Bezugsbe-          § 1 Abs. 1 sowie Abs. 3 bis Abs. 6 auch eine inzwischen auf-
rechtigten unwirksam. In diesem Fall erbringen wir die Leis-   genommene Tätigkeit, die aufgrund ihrer Ausbildung und Er-
tung an die versicherte Person oder an ihre gesetzlichen Er-   fahrung ausgeübt wird, sofern sie der Lebensstellung vor
ben.                                                           Eintritt der Berufsunfähigkeit entspricht. § 1 Absätze 2, 8
                                                               und 9 gelten entsprechend.
Sollte sich die Eigenschaft des Bezugsberechtigten als An-
gehöriger während der Laufzeit ändern, wie zum Beispiel bei    (2) Zur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten
Auflösung einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eines Ver-      - jederzeit sachdienliche Auskünfte wie zum Beispiel Infor-
löbnisses, wird das Bezugsrecht unwirksam und es gelten           mationen zur wirtschaftlichen Situation und
die oben genannten Regelungen.                                 - einmal jährlich umfassende Untersuchungen der versi-
                                                                  cherten Person durch von uns zu beauftragende unab-
Die oben genannten Einschränkungen gelten nicht, wenn             hängige Ärzte verlangen.
die Versicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvor-
sorge abgeschlossen wurde.                                     (3) Die Aufnahme oder Änderung einer beruflichen Tätigkeit
                                                               (hierzu zählt auch eine Änderung des zeitlichen Umfangs
(3) Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugs-        der beruflichen Tätigkeit) sowie den Wegfall eines Tätig-
berechtigte sofort und unwiderruflich die Ansprüche aus dem    keitsverbots gemäß § 1 Abs. 13 während der Zeit festge-
Versicherungsvertrag erwerben soll. Wir werden Ihnen           stellter Berufsunfähigkeit müssen Sie uns unverzüglich mit-
schriftlich bestätigen, dass der Widerruf des Bezugsrechts     teilen.
ausgeschlossen ist. Sobald Ihnen unsere Bestätigung zuge-
gangen ist, kann das bis zu diesem Zeitpunkt noch widerruf-
liche Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des von Ihnen
Benannten aufgehoben werden.

BED.SBU.0625                                                                                                  Seite 12 von 21

[Seite 13]
Einstellung der Leistungen                                       § 16 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflich-
                                                                 ten nach Eintritt der Berufsunfähigkeit?
(4) Ist die Berufsunfähigkeit weggefallen, endet unsere
Leistungspflicht; entsprechend kann Ihre Beitragszahlungs-       Solange eine Mitwirkungspflicht im Anspruchsfall (§ 8) oder
pflicht wieder beginnen (siehe § 2 Abs. 13).                     bei Nachprüfung der Berufsunfähigkeit (§ 14) von Ihnen, der
                                                                 versicherten Person oder dem Ansprucherhebenden vor-
Bei den Tarifen SBU+ und SBUJ+ endet unsere Leistungs-           sätzlich nicht erfüllt wird, sind wir von der Verpflichtung zur
pflicht für die zusätzliche Pflegerente, wenn die Leistungsvo-   Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Mitwir-
raussetzungen gemäß § 2 Abs. 12 weggefallen sind.                kungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem
                                                                 der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis
Die Einstellung unserer Leistungen und den Wiederbeginn          zu kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass
der Beitragszahlungspflicht legen wir Ihnen in Textform dar      Sie die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrlässig verletzt ha-
und teilen sie dem Anspruchsberechtigten in Textform mit.        ben. Die Ansprüche aus der Versicherung bleiben jedoch in-
Die Einstellung unserer Leistungen wird mit dem Ablauf des       soweit bestehen, als die Verletzung ohne Einfluss auf die
dritten Monats nach Zugang unserer Erklärung bei Ihnen           Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ist.
wirksam. Zu diesem Zeitpunkt muss ggf. auch die Beitrags-
zahlung wieder aufgenommen werden.                               Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab
                                                                 Beginn des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedin-
Vorübergehende Besserung                                         gungen zur Leistung verpflichtet.

(5) Bei der Frage nach der Berufsunfähigkeit bleiben vo-         Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit tritt nur ein,
rübergehende Besserungen unberücksichtigt. Eine Besse-           wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf
rung gilt dann nicht als vorübergehend, wenn sie nach drei       diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
Monaten noch anhält.
                                                                 § 17 Welche Bedeutung hat die Nachversicherungsga-
§ 15 Welche Sonderleistungen erbringen wir?                      rantie?

Wiedereingliederungshilfe                                        Sie haben während der Vertragslaufzeit verschiedene Mög-
                                                                 lichkeiten Ihre Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Ge-
(1) Wenn unsere Leistungspflicht endet, weil die versicherte     sundheitsprüfung zu erhöhen.
Person aufgrund neu erworbener beruflicher Fähigkeiten
wieder eine Tätigkeit ausübt, gewähren wir als besondere         Nachversicherungsmöglichkeit bei Beginn eines Studi-
Wiedereingliederungshilfe eine Einmalzahlung in Höhe von         ums oder einer Berufsausbildung
sechs     Berufsunfähigkeitsmonatsrenten,         höchstens
6.000 Euro.                                                      (1) Wenn die versicherte Person ein Hochschulstudium an
                                                                 einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder
Umorganisationshilfe                                             Fachhochschule der Europäischen Union, des Vereinigten
                                                                 Königreichs, Islands, Norwegens, der Schweiz, Kanadas
(2) Wenn unsere Leistungspflicht endet oder wir nicht leis-      oder der USA oder eine Berufsausbildung beginnt, haben
ten, weil die versicherte Person ihren Betrieb nach § 1 Ab-      Sie das Recht, Ihre versicherte Berufsunfähigkeitsrente
satz 2 zumutbar umorganisieren könnte oder umorganisiert         ohne erneute Gesundheitsprüfung bis auf das Doppelte der
hat, gewähren wir eine Umorganisationshilfe in Höhe von          bisher versicherten Berufsunfähigkeitsrente zu erhöhen. Be-
sechs Berufsunfähigkeitsmonatsrenten.                            trägt die bisher versicherte Berufsunfähigkeitsrente weniger
                                                                 als 500 Euro, ist auch eine Erhöhung um maximal 500 Euro
Rehabilitationshilfe                                             möglich. Die insgesamt bei uns vereinbarte monatliche Be-
                                                                 rufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähig-
(3) Endet unsere Leistungspflicht infolge einer erfolgreich      keitsrente darf jedoch nach der Erhöhung maximal
abgeschlossenen medizinischen oder beruflichen Rehabili-         2.000 Euro bei Beginn eines Studiums bzw. maximal
tationsmaßnahme, so beteiligen wir uns an den Kosten der         1.500 Euro bei Beginn einer Ausbildung betragen.
Rehabilitationsmaßnahme bis zu einer Höhe von sechs Be-
rufsunfähigkeitsmonatsrenten, höchstens 6.000 Euro, so-          Nachversicherungsmöglichkeit bei Beginn einer berufli-
weit die Kosten nicht von Dritten übernommen werden. Den         chen Tätigkeit
Nachweis, dass die Kosten nicht von einem Dritten über-
nommen wurden, haben Sie als Versicherungsnehmer zu              (2) Wenn die versicherte Person nach Abschluss eines
erbringen.                                                       Hochschulstudiums an einer staatlich anerkannten Universi-
                                                                 tät, Hochschule oder Fachhochschule der Europäischen
Weitere Regelungen                                               Union, des Vereinigten Königreichs, Islands, Norwegens,
                                                                 der Schweiz, Kanadas oder der USA oder einer Berufsaus-
(4) Die genannten Sonderleistungen können unter den je-          bildung erstmals eine dem Abschluss entsprechende beruf-
weiligen Voraussetzungen, die in den Absätzen 1 bis 3 ge-        liche Tätigkeit aufnimmt, haben Sie das Recht Ihre versi-
nannt sind, beantragt werden. Eine Beantragung von meh-          cherte Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheits-
reren Sonderleistungen gleichzeitig ist nicht möglich.           prüfung bis auf das Doppelte der bisher versicherten Berufs-
Während der Vertragslaufzeit können die jeweiligen Sonder-       unfähigkeitsrente zu erhöhen. Beträgt die bisher versicherte
leistungen auch mehrfach in Anspruch genommen werden,            Berufsunfähigkeitsrente weniger als 500 Euro, ist auch eine
je Versicherungsfall aber nur einmal.                            Erhöhung um maximal 500 Euro möglich. Die insgesamt bei
Die Sonderleistungen rechnen wir bei einem Wiedereintritt        uns vereinbarte monatliche Berufsunfähigkeits-, Erwerbsun-
der Berufsunfähigkeit aus gleichem medizinischem Grund           fähigkeits- und Grundfähigkeitsrente darf jedoch nach der
innerhalb von sechs Monaten auf neu entstehende Renten-          Erhöhung maximal 3.000 Euro betragen.
ansprüche an.


BED.SBU.0625                                                                                                      Seite 13 von 21

[Seite 14]
Nachversicherungsmöglichkeit bei Erhöhung des Ein-                Die Versorgungssituation der versicherten Person verändert
kommens (Karrieregarantie)                                        sich durch:
                                                                  - Ausscheiden aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
(3) Sie haben das Recht, Ihre versicherte Berufsunfähig-             wenn die versicherte Person zum Beispiel als Handwer-
keitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen,               ker die Mindestpflichtversicherungszeit erfüllt,
wenn bei der versicherten Person ein Einkommenssprung             - erstmalige Überschreitung der Beitragsbemessungs-
stattgefunden hat. Unter einem Einkommenssprung verste-              grenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, sofern
hen wir, dass                                                        die versicherte Person in der gesetzlichen Rentenversi-
- sich im Falle einer nichtselbstständigen Tätigkeit das re-         cherung oder in einem berufsständischen Versorgungs-
   gelmäßige jährliche Bruttoeinkommen um mindestens                 werk versichert ist; oder
   10 % erhöht (z. B. durch Gehaltserhöhung, Beförderung,         - Reduzierung oder Wegfall der Absicherung gegen Be-
   Wechsel des Arbeitgebers, Erhalt von Prokura) oder                rufsunfähigkeit aus einer arbeitgeberfinanzierten betrieb-
- sich bei Selbstständigen der Gewinn vor Steuern in zwei            lichen Altersversorgung oder einem berufsständischen
   aufeinanderfolgenden Kalenderjahren jeweils um min-               Versorgungswerk, in dem die versicherte Person auf-
   destens 10 % im Vergleich zum davorliegenden Kalen-               grund einer Kammerzugehörigkeit pflichtversichert ist.
   derjahr erhöht hat.
Für die Erhöhungen der Berufsunfähigkeitsrente aufgrund           Bei jedem der zuvor genannten Ereignisse darf die verein-
von Einkommenssprüngen gelten folgende Grenzen:                   barte Monatsrente maximal um 50 Prozent erhöht werden.
- Durch einen Einkommenssprung darf die vereinbarte Ge-           Maßgeblich ist dabei die Rentenhöhe zum Erhöhungszeit-
   samtmonatsrente aus allen bei uns bestehenden Berufs-          punkt.
   unfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeits-       Die Gesamtmonatsrente aus allen bei uns bestehenden Be-
   versicherungen maximal um 500 Euro erhöht werden.              rufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähig-
- Bei mehreren Einkommenssprüngen sind auch mehrere               keitsversicherungen darf dabei auf maximal 3.000 Euro er-
   Erhöhungen möglich, die Summe aller Erhöhungsbeträge           höht werden.
   darf jedoch bezogen auf die Monatsrente 1.500 Euro
   nicht überschreiten.                                           Nachversicherungsmöglichkeit bei einer Änderung der
- Die Gesamtmonatsrente aus allen bei uns bestehenden             Überschussbeteiligung
   Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfä-
   higkeitsversicherungen darf sich maximal auf 6.000 Euro        (5) Sofern die Überschüsse für eine Bonusrente verwendet
   erhöhen.                                                       werden und diese Bonusrente durch eine Verminderung der
                                                                  Überschussanteile sinkt, haben Sie innerhalb von sechs Mo-
                                                                  naten das Recht, im bestehenden Vertrag die Berufsunfä-
Nachversicherungsmöglichkeit bei besonderen Ereig-                higkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung bis zu der
nissen                                                            vor der Überschusssenkung gültigen Höhe aufzustocken.

(4) Sie haben das Recht, Ihre versicherte Berufsunfähig-          Nachversicherungsmöglichkeit ohne besonderen An-
keitsrente bei nachstehenden Ereignissen ohne erneute Ge-         lass
sundheitsprüfung zu erhöhen.
                                                                  (6) Sie haben das Recht, Ihre vereinbarte Berufsunfähig-
Die persönliche Situation der versicherten Person verändert       keitsrente innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahre ohne
sich durch:                                                       erneute Gesundheitsprüfung bis auf das Doppelte der zum
- erstmalige Gründung eines eigenen Hausstandes,                  Versicherungsbeginn vereinbarten Monatsrente zu erhöhen.
- Erwerb und Finanzierung einer Immobilie mit einem Fi-           Die Gesamtmonatsrente aus allen bei uns bestehenden Be-
   nanzierungsbetrag von mindestens 50.000 Euro,                  rufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähig-
- Heirat,                                                         keitsversicherungen darf dabei maximal auf 3.000 Euro er-
- Geburt eines Kindes,                                            höht werden. Abweichend gilt für Schüler und Beamte eine
- Adoption eines Kindes,                                          maximale Obergrenze von 1.500 Euro.
- das erstmalige Ende der Elternzeit pro Kind,
- Eintritt der Volljährigkeit,                                    (7) Die Nachversicherungsmöglichkeit ohne besonderen An-
- Scheidung bzw. Aufhebung einer eingetragenen Lebens-            lass erlischt, sobald die versicherte Person das 50. Lebens-
   partnerschaft oder                                             jahr vollendet hat.
- Tod des Ehepartners bzw. des eingetragenen Lebens-
   partners.                                                      (8) Die Nachversicherungsmöglichkeit ohne besonderen An-
                                                                  lass ist nicht möglich, sofern der Vertrag ohne bzw. mit einer
Die berufliche Situation der versicherten Person verändert        vereinfachten Gesundheitsprüfung zustande gekommen ist.
sich durch:
- Wechsel aus einer mindestens ein Jahr laufenden sozial-         Weitere Regelungen
   versicherungspflichtigen Teilzeittätigkeit in eine unbefris-
   tete Vollzeitstelle,                                           (9) Bei allen Erhöhungen mit Ausnahme der Erhöhungen im
- Abschluss einer beruflichen Qualifikation, wie zum Bei-         Rahmen von Absatz 5 muss die neue Berufsunfähigkeits-
   spiel Meisterbrief,                                            rente mindestens um 50 Euro monatlich höher als die vor der
- Abschluss einer akademischen Weiterqualifizierung, wie          Erhöhung vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente sein.
   zum Beispiel Facharztausbildung, Promotion, Master, so-
   fern die versicherte Person eine der Weiterqualifizierung      (10) Bei Erhöhungen im Rahmen der Absätze 2, 3, 4 und 6
   entsprechende berufliche Tätigkeit ausübt,                     darf die gesamte Anwartschaft auf Berufsunfähigkeits-, Er-
- Abschluss einer beruflichen Qualifikation für in einem          werbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsrente einschließlich
   Kammerberuf selbstständig Tätige, wie zum Beispiel             anderweitig bestehender privater und betrieblicher Anwart-
   Fachanwalt, Wirtschaftsprüfer, oder                            schaften nach der Erhöhung nicht mehr als 60 % des regel-
- Wechsel in die volle berufliche Selbstständigkeit.              mäßigen jährlichen Bruttoeinkommens betragen. Hierzu


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können wir Einkommensnachweise verlangen. Bei Beamten             )Einschlusses nicht mehr als 60 % des regelmäßigen
darf ein Anteil von 25 % nicht überschritten werden.              jährlichen Bruttoeinkommens.

(11) Eine Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung ist          Die Rechnungsgrundlagen des ursprünglichen Vertrags
nur möglich, wenn bisher weder ein Versicherungsfall im         werden durch den (Wieder-)Einschluss nicht berührt. Für die
Rahmen einer Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-          Erhöhung findet der Abschnitt „Wonach errechnen sich die
oder Grundfähigkeitsversicherung eingetreten ist noch Leis-     erhöhten Versicherungsleistungen und Beiträge?“ der „Be-
tungen aus einer dieser Versicherungen beantragt wurden.        sonderen Bedingungen für die Lebensversicherung mit plan-
Hierzu gehören auch Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit.        mäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne er-
                                                                neute Gesundheitsprüfung“ entsprechend Anwendung.
(12) Die Nachversicherungsmöglichkeiten gemäß den Ab-
sätzen 1 bis 4 erlöschen, wenn die versicherte Person das       § 18 Wann können Sie Leistungen wegen Arbeitsunfä-
50. Lebensjahr vollendet hat, jedoch nicht innerhalb von fünf   higkeit einschließen?
Jahren nach Versicherungsbeginn.
                                                                (1) Sie haben während der Vertragslaufzeit die Möglichkeit,
(13) Wenn Sie eine der Nachversicherungsmöglichkeiten           Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit gemäß § 3 nachträg-
gemäß den Absätzen 1 bis 4 in Anspruch nehmen wollen, ist       lich ohne erneute Gesundheitsprüfung unter den in Absatz 2
dies innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt des jeweiligen   und 3 genannten Voraussetzungen in Ihren bestehenden
Ereignisses möglich.                                            Vertrag einzuschließen. Sie können die Leistungen wegen
                                                                Arbeitsunfähigkeit auch wiedereinschließen, wenn Sie diese
(14) Wir können für das Vorliegen der jeweiligen Vorausset-     zuvor gekündigt haben.
zungen aus den Absätzen 1 bis 4 geeignete Nachweise ver-        Durch den Einschluss erhöht sich der Leistungsumfang Ihrer
langen.                                                         Versicherung und damit Ihr Beitrag.

(15) Für die Erhöhungen mit Ausnahme der Erhöhungen im          (2) Ein Einschluss bzw. Wiedereinschluss kann innerhalb
Rahmen von Absatz 5 gelten die zum Nachversicherungs-           von zwölf Monaten nach Eintritt eines der nachstehenden
zeitpunkt gültigen Tarife und Versicherungsbedingungen.         Ereignisse erfolgen:
Der Beitrag richtet sich nach dem von Ihnen gewählten Tarif     - Die versicherte Person hat eine Berufsausbildung oder
und der Risikoeinstufung (insbesondere Risikozuschläge             ein Studium abgeschlossen und beginnt erstmals eine
und Leistungsausschlüsse) des zuletzt abgeschlossenen              berufliche Tätigkeit, die dem Abschluss entspricht. Das
Vertrags.                                                          Studium muss an einer staatlich anerkannten Universität,
                                                                   Hochschule oder Fachhochschule der Europäischen
(16) War die versicherte Person bei Vertragsabschluss              Union, des Vereinigten Königreichs, Islands, Norwegens,
Schüler, ist die zum Nachversicherungszeitpunkt ausgeübte          der Schweiz, Kanadas oder der USA abgeschlossen wor-
berufliche Tätigkeit maßgebend.                                    den sein.
Eine Nachversicherung ist in diesem Fall nur dann möglich,      - Die versicherte Person beendet ihre Elternzeit und nimmt
sofern wir zum Nachversicherungszeitpunkt Berufsunfähig-           ihre bisherige berufliche Tätigkeit wieder auf.
keitsschutz für den dann ausgeübten Beruf anbieten.             - Die versicherte Person war bei Vertragsschluss Hausfrau
                                                                   oder Hausmann und nimmt eine berufliche Tätigkeit auf.
(17) Bei den Tarifen SBU+ und SBUJ+ erhöht sich die zu-         - Die versicherte Person wechselt in die volle berufliche
sätzliche Pflegerente (§ 2 Abs. 12) um den gleichen Betrag         Selbständigkeit.
wie die Berufsunfähigkeitsrente.                                - Die versicherte Person war bei Vertragsschluss Schüler
                                                                   und vollendet das 20. Lebensjahr.
Späterer Einschluss und Wiedereinschluss von planmä-
ßigen Erhöhungen                                                (3) Der Einschluss bzw. Wiedereinschluss ist möglich, wenn
                                                                folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
(18) Sie haben das Recht, ohne erneute Gesundheitsprü-          - Die versicherte Person hat das 50. Lebensjahr noch nicht
fung die Dynamikform I gemäß unseren „Besonderen Bedin-            vollendet.
gungen für die Lebensversicherung mit planmäßiger Erhö-         - Die versicherte Person war in den letzten 24 Monaten vor
hung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesund-              Beantragung des Einschlusses nicht länger als vier Wo-
heitsprüfung“ während der Vertragslaufzeit neu einzuschlie-        chen zusammenhängend arbeitsunfähig.
ßen.                                                            - Es ist bisher weder ein Versicherungsfall im Rahmen ei-
                                                                   ner Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder
Sie können außerdem die Dynamikform I oder Q ohne er-              Grundfähigkeitsversicherung eingetreten noch sind Leis-
neute Gesundheitsprüfung wieder einschließen, sofern die           tungen aus einer dieser Versicherungen beantragt wor-
jeweilige Dynamikform bei Abschluss des Vertrags verein-           den.
bart wurde und das Recht auf weitere Erhöhungen erloschen       - Ihr Vertrag ist beitragspflichtig.
ist, weil Sie mehr als zweimal hintereinander von der Erhö-
hungsmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht haben. Für den         (4) Wir können für das Vorliegen der jeweiligen Vorausset-
Wiedereinschluss der Dynamikform Q gilt der ursprünglich        zungen aus den Absätzen 2 und 3 geeignete Nachweise
vereinbarte Erhöhungssatz.                                      verlangen.

Das Recht auf (Wieder-)Einschluss besteht nur, wenn fol-        (5) Bei einem nachträglichen Einschluss richtet sich der
gende Voraussetzungen erfüllt sind:                             Beitrag nach der Risikoeinstufung des bestehenden Ver-
- Die versicherte Person hat das 50. Lebensjahr noch nicht      trags.
  vollendet,                                                    Die in Ihrem Versicherungsschein geregelten Ausschlüsse
- Die gesamte Anwartschaft auf Berufsunfähigkeits-, Er-         und besonderen Vereinbarungen zu Art und Umfang dieser
  werbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsrente einschließ-       Versicherung gelten auch für die Leistungen wegen Arbeits-
  lich anderweitig bestehender privater und betrieblicher       unfähigkeit.
  Anwartschaften beträgt zum Zeitpunkt des (Wieder-


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§ 19 Welche Bedeutung hat die Verlängerungsgarantie              Frist
bei Erhöhung der Regelaltersgrenze?
                                                                 (2) Sie können dieses Recht nur innerhalb von drei Monaten
Verlängerungsgarantie                                            vor Ablauf der Versicherungsdauer ausüben.

(1) Wenn die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Renten-       Höhe der Pflegerente
versicherung erhöht wird, haben Sie das Recht, die Versi-
cherungs- und Leistungsdauer Ihrer Berufsunfähigkeits-Ver-       (3) Die Höhe der Pflegerente für die Anschluss-Pflegeversi-
sicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu verlängern.         cherung können Sie bestimmen. Der dafür zu zahlende Bei-
                                                                 trag wird entsprechend dem dann gültigen Tarif für An-
Die Verlängerung ist dabei                                       schluss-Pflegeversicherungen und der Risikoeinstufung der
- maximal um die Zeitspanne, um die sich die Regelalters-        versicherten Person bei der Berufsunfähigkeits-Versiche-
   grenze für die versicherte Person verschiebt, und             rung (insbesondere Risikozuschläge und Leistungsaus-
- maximal bis zur neuen Regelaltersgrenze, die für die ver-      schlüsse) berechnet. Obergrenze ist die zuletzt im Rahmen
   sicherte Person gilt, bzw. bis zu dem ggf. durch uns tarif-   dieser Berufsunfähigkeits-Versicherung vereinbarte Höhe
   lich festgelegten Höchstalter für den Beruf der versicher-    der zusätzlichen Pflegerente gemäß § 2 Abs. 12, maximal
   ten Person                                                    aber 2.000 Euro. Versicherungsbeginn ist der Ablauf der Be-
möglich.                                                         rufsunfähigkeits-Versicherung. Es erfolgt keine erneute Ge-
                                                                 sundheitsprüfung.
Ist die versicherte Person anspruchsberechtigtes Mitglied in
einem berufsständischen Versorgungswerk, gilt Entspre-           Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
chendes, wenn die dort geltende Regelaltersgrenze erhöht
wird.                                                            (4) Wird die versicherte Person während der Dauer der An-
                                                                 schluss-Pflegeversicherung pflegebedürftig wie unter § 1
Die Anpassung erfolgt im bestehenden Vertrag mit den be-         Abs. 10 beschrieben, so dass sie bei mindestens drei der
stehenden Rechnungsgrundlagen. Durch den verlängerten            dort genannten Alltagstätigkeiten hilfebedürftig ist, oder liegt
Versicherungsschutz erhöht sich Ihr Beitrag. Die Risikoein-      ein Autonomieverlust infolge Demenz gemäß § 1 Abs. 11
stufung (insbesondere Risikozuschläge und Leistungsaus-          vor, werden aus der Anschluss-Pflegeversicherung folgende
schlüsse) des bestehenden Vertrags bleibt unverändert.           Leistungen erbracht:

Fristen und Voraussetzungen                                      a) Volle oder teilweise Zahlung der vereinbarten Pflegerente
                                                                    abhängig von der Anzahl der in § 1 Abs. 10 genannten
(2) Dieses Recht können Sie innerhalb von zwölf Monaten             Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens, bei denen
nach Inkrafttreten der entsprechenden Regelung zur Erhö-            die versicherte Person täglich Hilfe durch eine andere
hung der Regelaltersgrenze in Textform (z. B. Brief, Fax, E-        Person benötigt:
Mail) ausüben.                                                      - Hilfebedarf bei allen 6 Verrichtungen oder bei Autono-
                                                                       mieverlust infolge Demenz gemäß § 1 Abs. 11: volle
(3) Dieses Recht besteht nicht, wenn                                   Rentenhöhe,
- die bei Vertragsabschluss vereinbarte Versicherungs-              - Hilfebedarf bei 4 oder 5 Verrichtungen: 75 % der vollen
   dauer vor der Vollendung des 60. Lebensjahrs der versi-             Rentenhöhe,
   cherten Person endet,                                            - Hilfebedarf bei 3 Verrichtungen: 50 % der vollen Ren-
- die verbleibende Versicherungsdauer des Vertrags zum                 tenhöhe,
   Zeitpunkt der Verlängerung weniger als 10 Jahre beträgt,
- der Vertrag beitragsfrei ist,                                  b) Volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht bei Hilfe-
- die versicherte Person bereits Leistungen aus einer Be-           bedarf bei drei oder mehr Verrichtungen oder Autonomie-
   rufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähig-         verlust infolge Demenz.
   keitsversicherung erhalten hat oder
- Leistungen aus einer dieser Versicherungen beantragt           Sie können alternativ eine Anschluss-Pflegeversicherung
   wurden.                                                       mit geringeren Leistungen vereinbaren, sofern wir einen ent-
                                                                 sprechenden Anschluss-Tarif anbieten.
§ 20 Was gilt für die Anschluss-Pflegeversicherung bei
BU PLUS (Tarife SBU+, SBUJ+)?                                    Automatische Fortsetzung als Anschluss-Pflegeversi-
                                                                 cherung
Anschluss-Pflegeversicherung bei Ablauf der Versiche-
rungsdauer                                                       (5) Die Berufsunfähigkeits-Versicherung setzt sich automa-
                                                                 tisch als Anschluss-Pflegeversicherung mit den in Absatz 4
(1) Sofern zum Ablauf der Versicherungsdauer keine zusätz-       genannten Leistungen fort, sofern sie zum Ende der Versi-
liche Rentenleistung gemäß § 2 Abs. 12 erbracht wird und         cherungsdauer beitragspflichtig ist. Sie erhalten drei Monate
die Berufsunfähigkeits-Versicherung weder gekündigt noch         vor Ablauf der Versicherungsdauer der Berufsunfähigkeits-
beitragsfrei gestellt wurde, haben Sie das Recht, für die ver-   Versicherung einen Versicherungsschein, in dem wir Sie
sicherte Person zu diesem Zeitpunkt eine Anschluss-Pflege-       über den genauen Inhalt der Anschluss-Pflegeversicherung
versicherung abzuschließen. Dieses Recht haben Sie auch,         informieren. Ferner werden wir Ihnen die für die Anschluss-
sofern Sie gemäß § 2 Abs. 1 Buchstabe b von der Beitrags-        Pflegeversicherung geltenden Allgemeinen Versicherungs-
zahlungspflicht befreit sind.                                    bedingungen sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Pro-
Vertragspartner für die Anschluss-Pflegeversicherung ist die     duktinformationen zusenden.
VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a. G. Wenn diese
keinen geeigneten Tarif für die Anschluss-Pflegeversiche-        Im Rahmen der automatischen Fortsetzung wird die Höhe
rung anbietet, kann auch ein anderes Unternehmen des             der Pflegerente so berechnet, dass der Beitrag dem zuletzt
VOLKSWOHL BUND-Konzerns Vertragspartner sein.                    für die Berufsunfähigkeits-Versicherung vereinbarten Bei-
                                                                 trag entspricht, sofern dies im Rahmen der versicherbaren


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Höchstrente (vgl. Absatz 3) möglich ist. Die Pflegerente wird    Stundung/Teilstundung
in der Regel niedriger sein, als die zuvor vereinbarte Pfle-
gerente. Bis zum Ende des dritten Monats nach Beginn der         (6) Sie können mit uns vereinbaren, dass die Beiträge unter
Anschluss-Pflegeversicherung können Sie den Versiche-            Beibehaltung des Versicherungsschutzes für maximal
rungsschutz bis zu der in Absatz 3 genannten Rente - eben-       24 Monate ganz oder teilweise gestundet werden. Voraus-
falls ohne erneute Gesundheitsprüfung - erhöhen.                 setzung ist, dass
                                                                 - der Vertrag seit mindestens drei Jahren besteht,
Sie haben die Möglichkeit, einer Fortsetzung des Versiche-       - seit der letzten Stundung mindestens ein Jahr vergangen
rungsverhältnisses als Anschluss-Pflegeversicherung inner-           ist und
halb von vier Wochen nach Beginn der Anschluss-Pflegever-        - kein Beitragsrückstand besteht.
sicherung zu widersprechen.                                      Eine Beitragsstundung in den letzten fünf Versicherungsjah-
                                                                 ren ist ausgeschlossen. Insgesamt ist eine Stundung der
Abschluss einer Pflegeversicherung während der Versi-            Beiträge während der gesamten Vertragsdauer bis zu
cherungsdauer                                                    24 Monaten möglich. Für die Stundung der Beiträge erheben
                                                                 wir Zinsen. Die Höhe der Stundungszinsen richtet sich nach
(6) Die Option gemäß Absatz 1 können Sie auch vor Ablauf         unseren zu Beginn der Stundung gültigen Zinssätzen.
der Versicherungsdauer, aber frühestens 10 Jahre nach            Nach Ablauf des Stundungszeitraums sind die gestundeten
Versicherungsbeginn ausüben. Die Pflegeversicherung be-          Beiträge und ggf. nicht gezahlten Stundungszinsen in einem
ginnt in diesem Fall spätestens drei Monate nach Options-        Betrag oder auf Wunsch in bis zu 24 Monatsraten nachzu-
ausübung. Die Absätze 1, 3 und 4 gelten entsprechend.            zahlen. Sofern Sie es wünschen und dies tariflich möglich
                                                                 ist, kann der Ausgleich auch durch eine Verrechnung mit
Mit dem Versicherungsbeginn der selbstständigen Pflege-          dem vorhandenen Deckungskapital erfolgen. Hierbei kön-
versicherung entfallen der Versicherungsschutz gemäß § 2         nen Sie zwischen einer Verringerung der Leistungen oder
Abs. 12 sowie die Option gemäß den Absätzen 1 bis 5.             einer Erhöhung des Beitrags wählen.

Hierdurch mindert sich Ihr Beitrag für die Berufsunfähigkeits-   Im Falle der Stundung während einer Elternzeit, Arbeitslo-
Versicherung. Der Beitrag für die Pflegeversicherung ist         sigkeit oder Kurzarbeit erheben wir keine Zinsen. Der maxi-
aber in der Regel höher als die Beitragsminderung in der Be-     male Stundungszeitraum während einer Elternzeit beträgt
rufsunfähigkeits-Versicherung.                                   36 Monate.

§ 21 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beach-               Aussetzung
ten?
                                                                 (7) Sie können mit uns vereinbaren, dass die Beitragszah-
Beitragszahlung                                                  lung für maximal ein Jahr unter Wegfall des Versicherungs-
                                                                 schutzes ausgesetzt wird. Nach Ablauf der Aussetzungsfrist
(1) Die Beiträge zu Ihrer Versicherung können Sie je nach        leben die Beitragszahlungspflicht und der Versicherungs-
Vereinbarung durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres-          schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder auf. Auf-
oder Jahresbeiträge (laufende Beiträge) entrichten. Die Ver-     grund des dann höheren Alters ist nach der Aussetzungsfrist
sicherungsperiode umfasst ein Jahr, bei unterjähriger Bei-       in der Regel ein höherer Beitrag zu zahlen.
tragszahlung entsprechend der Zahlungsweise einen Monat,         Während der Aussetzung finden evtl. vereinbarte planmä-
ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr.                            ßige Erhöhungen von Beitrag und Leistung nicht statt.

(2) Der erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist unverzüglich       Beitragsurlaub
nach Abschluss des Vertrags zu zahlen, jedoch nicht vor
dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein ange-         (8) Sie können mit uns vereinbaren, dass eine Verrechnung
gebenen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge              der fälligen Beiträge mit dem vorhandenen Überschussgut-
(Folgebeiträge) werden zu Beginn der vereinbarten Versi-         haben oder dem Fondsguthaben erfolgt. Dies ist nur mög-
cherungsperiode fällig.                                          lich, wenn die Überschüsse verzinslich angesammelt oder
                                                                 zum Kauf von Fondsanteilen verwendet werden (siehe § 4
(3) Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es,       Abs. 2 Buchst. b, Nr. 3 und 4).
wenn Sie fristgerecht alles getan haben, damit der Beitrag       Der Versicherungsschutz bleibt in diesem Fall in vollem Um-
bei uns eingeht. Ist die Einziehung des Beitrags von einem       fang bestehen.
Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der
Beitrag zu dem in Absatz 2 genannten Termin eingezogen           § 22 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht recht-
werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht wi-      zeitig zahlen?
dersprechen. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschul-
den von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch        Erstbeitrag
dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer
schriftlichen Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben Sie zu         (1) Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen,
vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen wer-     können wir - solange die Zahlung nicht bewirkt ist - vom Ver-
den kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb     sicherungsvertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns
des Lastschriftverfahrens zu verlangen.                          nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung
                                                                 nicht zu vertreten haben. Bei einem Rücktritt können wir von
(4) Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr      Ihnen die Kosten der zur Gesundheitsprüfung durchgeführ-
und Ihre Kosten.                                                 ten ärztlichen Untersuchungen verlangen.

(5) Bei Fälligkeit der Leistung werden wir etwaige Beitrags-     (2) Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt des Versicherungs-
rückstände verrechnen.                                           falles noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflich-
                                                                 tet, sofern wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
                                                                 oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungs-


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schein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben.              die dauernde Erfüllbarkeit der Leistung zu gewährleisten
Unsere Leistungspflicht besteht jedoch, wenn uns nachge-            und
wiesen wird, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten ha-    3. ein unabhängiger Treuhänder die Rechnungsgrundlagen
ben.                                                                und die Voraussetzungen der Ziffern 1 und 2 überprüft
                                                                    und bestätigt hat.
Folgebeitrag
                                                                 Eine Neufestsetzung der Prämie ist insoweit ausgeschlos-
(3) Wenn ein Folgebeitrag oder ein sonstiger Betrag, den Sie     sen, als die Leistungen zum Zeitpunkt der Erst- oder Neu-
aus dem Versicherungsverhältnis schulden, nicht rechtzeitig      kalkulation unzureichend kalkuliert waren und ein ordentli-
gezahlt worden ist oder nicht eingezogen werden konnte, er-      cher und gewissenhafter Aktuar dies insbesondere anhand
halten Sie von uns auf Ihre Kosten eine Mahnung in Text-         der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren statistischen Kalkulati-
form. Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungsfrist von mindes-      onsgrundlagen hätte erkennen müssen.
tens zwei Wochen. Begleichen Sie den Rückstand nicht in-
nerhalb der gesetzten Frist, entfällt oder vermindert sich Ihr   (2) Der Versicherungsnehmer kann verlangen, dass anstelle
Versicherungsschutz. Auf die Rechtsfolgen werden wir Sie         einer Erhöhung der Prämie nach Absatz 1 die Leistungen
in der Mahnung ausdrücklich hinweisen.                           entsprechend herabgesetzt wird.

§ 23 Wann können Sie Ihren Beitrag überprüfen lassen?            (3) Bei beitragsfreien Versicherungen - aber nur vor Eintritt
                                                                 der Berufsunfähigkeit - sind wir entsprechend den Voraus-
Berufswechselprüfung                                             setzungen des Absatzes 1 dazu berechtigt, die Leistung zu
                                                                 senken. Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall das
(1) Wenn die versicherte Person während der Versiche-            Recht, die Leistung ohne erneute Gesundheitsprüfung durch
rungsdauer ihren Beruf wechselt, können Sie prüfen lassen,       eine Zuzahlung auf den Wert vor der Anpassung anzuhe-
ob sich durch den Berufswechsel für die verbleibende Versi-      ben.
cherungsdauer der zu zahlende Beitrag reduziert.
Unter Berufswechsel verstehen wir dabei auch, wenn die           (4) Wir werden Ihnen die Neufestsetzung der Prämie und die
versicherte Person                                               Herabsetzung der Leistung mitteilen und dabei die maßgeb-
- Schüler ist und die Schulform bzw. Schulstufe wechselt         lichen Gründe für die Änderung darstellen. Zu Beginn des
   oder nach Schulabschluss ein Studium, eine Ausbildung         zweiten, auf die Mitteilung folgenden Monats werden die Än-
   oder eine Berufstätigkeit aufnimmt oder                       derungen wirksam.
- ein nebenberufliches Studium oder eine Weiterqualifizie-
   rung wie z. B. eine Meisterprüfung abgeschlossen hat.         § 25 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen
                                                                 oder kündigen?
Sofern die Prüfung ergibt, dass die Änderung zu einer güns-
tigeren Risikoeinstufung führt, berechnen wir den Beitrag zu-    Kündigung
künftig mit den Rechnungsgrundlagen, die bei Vertragsbe-
ginn für diese Risikoeinstufung gültig waren. Anderenfalls       (1) Sie können Ihren Vertrag
führen wir Ihre Versicherung mit unverändertem Beitrag fort.     - bei beitragspflichtigen Versicherungen jederzeit zum
Bei einer Reduzierung des Beitrags bleiben vereinbarte Ri-          Schluss der laufenden Versicherungsperiode (siehe § 21
sikozuschläge und Leistungsausschlüsse unverändert be-              Abs. 1 Satz 2),
stehen.                                                          - bei beitragsfreien Versicherungen zu jedem Monatsende
                                                                 in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) kündigen.
Voraussetzungen
                                                                 (2) Mit der Kündigung erlischt die Versicherung. Wenn eine
(2) Für die Berufswechselprüfung teilen Sie uns die neue be-     Fondsansammlung als Überschussbeteiligung gewählt
rufliche Situation der versicherten Person in Textform (z. B.    wurde, wird der Geldwert des Fondsvermögens ausgezahlt,
Brief, Fax, E-Mail) mit.                                         bei verzinslicher Ansammlung das angesammelte Gutha-
                                                                 ben. Bei anderen Arten der Überschussbeteiligung wird kein
Wir können die Reduzierung des Beitrags von einer erneu-         Rückkaufswert fällig.
ten Gesundheitsprüfung abhängig machen. In den ersten 5          Ist die versicherte Person zum Zeitpunkt der Kündigung be-
Jahren nach Versicherungsbeginn führen wir die Reduzie-          rufsunfähig, bleiben Ansprüche aus der Versicherung auf
rung des Beitrags aber ohne erneute Gesundheitsprüfung           Grund bereits vor Kündigung eingetretener Berufsunfähig-
durch, wenn die versicherte Person das 35. Lebensjahr noch       keit unberührt. Entsprechendes gilt für die zusätzliche Pfle-
nicht vollendet hat und den neuen Beruf seit mindestens          gerente gemäß § 2 Abs. 12.
6 Monaten ausübt. Hat die versicherte Person bei Abschluss
der Versicherung das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet         Beitragsfreistellung
und war vor dem Wechsel Schüler, Studierender oder Aus-
zubildender, gilt abweichend ein Zeitraum von 10 Jahren          (3) Anstelle einer Kündigung nach Absatz 1 können Sie un-
nach Versicherungsbeginn für den Verzicht auf eine erneute       ter Beachtung der dort genannten Termine und Fristen ver-
Gesundheitsprüfung.                                              langen, von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden.

§ 24 Was gilt bei erhöhtem Leistungsbedarf?                      Sofern aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitrags-
                                                                 freien Leistung Kapital zur Verfügung steht, ziehen wir davon
(1) Wir sind nach § 163 VVG zu einer Neufestsetzung der          evtl. rückständige Beiträge ab und vermindern es um einen
vereinbarten Prämie berechtigt, wenn                             Abzug in Höhe von 8 % der vereinbarten, jährlichen Berufs-
1. sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und          unfähigkeitsrente.
   nicht voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundla-            Verbleibt ein Restbetrag, bilden wir daraus nach den aner-
   gen der vereinbarten Prämie geändert hat,                     kannten Regeln der Versicherungsmathematik eine bei-
2. die nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen neu             tragsfreie Rente, sofern der Mindestbetrag gemäß Absatz 5
   festgesetzte Prämie angemessen und erforderlich ist, um       erreicht wird. Abweichend von § 2 Abs. 11 Buchst. a bleibt


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die beitragsfreie Rente bei den Tarifen SBUJ und SBUJ+           3. Sofern während der Vertragslaufzeit Kapital gemäß Zif-
konstant; entsprechend entfallen die Anpassungen gemäß              fer 1 und 2 angespart wurde und zur Bildung einer bei-
§ 2 Abs. 11 Buchst. b.                                              tragsfreien Leistung zur Verfügung steht, kann dieses
                                                                    durch den in Absatz 3 beschriebenen Abzug vollständig
Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im         oder zum größten Teil aufgebraucht werden.
Zweifel von uns nachzuweisen. Wir halten den Abzug für an-       Eine Beitragsfreistellung ist daher in der Regel mit dem Ver-
gemessen, weil mit ihm u. a. die Veränderung der Risikolage      lust oder einer erheblichen Verminderung Ihres Versiche-
des verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen             rungsschutzes verbunden.
wird. Zudem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestelltes
Risikokapital vorgenommen. Wenn Sie uns nachweisen,              Ob und in welcher Höhe beitragsfreie Leistungen vorhanden
dass der aufgrund Ihrer Kündigung von uns vorgenommene           sind, können Sie für jedes Jahr der Versicherungsdauer Ih-
Abzug wesentlich niedriger liegen muss, wird er entspre-         rem Versicherungsschein entnehmen.
chend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der
Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er.           (7) Ist die versicherte Person zum Zeitpunkt der Beitragsfrei-
                                                                 stellung berufsunfähig, bleiben Ansprüche auf Grund bereits
(4) Bei den Tarifen SBU+ und SBUJ+ vermindert sich bei           vor Beitragsfreistellung eingetretener Berufsunfähigkeit un-
Beitragsfreistellung die zusätzliche Pflegerente (§ 2 Abs. 12)   berührt. Entsprechendes gilt für die zusätzliche Pflegerente
im gleichen Verhältnis wie die Berufsunfähigkeitsrente. Au-      gemäß § 2 Abs. 12.
ßerdem erlischt mit der Beitragsfreistellung das Recht, eine
Anschluss-Pflegeversicherung ohne erneute Gesundheits-           Wiederherstellung nach der Beitragsfreistellung
prüfung (§ 20 Abs. 1) abzuschließen.
                                                                 (8) Wenn Sie Ihren Vertrag beitragsfrei gestellt haben und
(5) Haben Sie die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht      dieser nicht in Folge der Beitragsfreistellung erloschen ist,
beantragt und erreicht die nach Absatz 3 zu berechnende          können Sie diesen innerhalb von sechs Monaten ab dem
beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente den Mindestbetrag          Termin, zu dem die Beitragsfreistellung wirksam wurde,
von 25 Euro monatlich nicht, wird der gemäß Absatz 3             ohne erneute Gesundheitsprüfung wiederherstellen.
Satz 3 verbleibende Restbetrag ausgezahlt und die Versi-
cherung erlischt.                                                Ab dem 7. bis zum 36. Monat ab diesem Termin ist die Wie-
                                                                 derherstellung von einer erneuten Gesundheitsprüfung ab-
Wichtiger Hinweis zur Höhe der beitragsfreien Rente              hängig.

(6) Bei Berufsunfähigkeitstarifen ist keine oder eine - gemes-   Die Wiederherstellung setzt voraus, dass der Versiche-
sen an der vereinbarten Leistung - geringe beitragsfreie         rungsfall noch nicht eingetreten ist und die verbleibende Bei-
Leistung vorhanden. Dies hat drei Gründe:                        tragszahlungsdauer noch mindestens ein Jahr beträgt.

1. Eine Berufsunfähigkeits-Versicherung bezweckt nicht die       Der Vertrag wird mit dem Beitrag wiederhergestellt, der vor
   Bildung eines bestimmten Kapitals, das bei Ablauf der         der Beitragsfreistellung vereinbart war. Der Versicherungs-
   Versicherungsdauer ausgezahlt wird. Wir verwenden Ihre        schutz ist aufgrund der seit der Beitragsfreistellung nicht ge-
   Beiträge nur zur Deckung der Leistungen im Versiche-          zahlten Beiträge geringer.
   rungsfall (Risikobeitrag) und der Abschluss- und Verwal-
   tungskosten. Bei den Tarifen SBU+ und SBUJ+ benöti-           Sie können den Vertrag auch mit dem Versicherungsschutz,
   gen wir außerdem einen Teil Ihrer Beiträge als Options-       wie er vor der Beitragsfreistellung bestanden hat, wiederher-
   beitrag für Ihr Recht auf eine Anschluss-Pflegeversiche-      stellen. In diesem Fall wird der zu zahlende Beitrag ab der
   rung ohne erneute Gesundheitsprüfung gemäß § 20.              Wiederherstellung entsprechend erhöht.
   Der Risikobeitrag ist aufgrund des steigenden Alters der
   versicherten Person zu Vertragsbeginn geringer als in         Nach Ablauf von 36 Monaten kann der Versicherungsschutz
   den letzten Vertragsjahren. Wir haben die Beiträge so kal-    nur durch den Abschluss eines neuen Vertrags wiederher-
   kuliert, dass sie während der gesamten Beitragszah-           gestellt werden. Aufgrund des dann höheren Alters und evtl.
   lungsdauer konstant bleiben. Daher werden sie zu Beginn       schlechteren Gesundheitszustandes der versicherten Per-
   nicht vollständig durch den Risiko- und Verwaltungskos-       son ist dies evtl. nur zu deutlich höheren Beiträgen oder gar
   tenanteil sowie den Optionsanteil bei den Tarifen SBU+        nicht mehr möglich.
   und SBUJ+ aufgebraucht. Der verbleibende Beitragsteil
   wird zunächst für die Tilgung der Abschlusskosten ver-        Herabsetzung des Beitrags
   wendet und danach angespart.
   Dieses angesparte Kapital wird zur Deckung der höheren        (9) Anstelle der Umwandlung in eine beitragsfreie Versiche-
   Risikobeiträge am Ende der Vertragslaufzeit verwendet.        rung können Sie die Höhe der Beiträge reduzieren. Dabei
   Ihr Beitrag ist so bemessen, dass bei Vertragsablauf die      gelten die in Absatz 1 genannten Termine und Fristen.
   angesparten Beitragsteile vollständig aufgebraucht sind.
                                                                 Im Falle einer Reduzierung der Beiträge wird die Leistung
  Zur Bildung von beitragsfreien Leistungen steht nur die-       herabgesetzt. Ihre Höhe wird nach den anerkannten Regeln
  ses zwischenzeitlich angesparte Kapital zur Verfügung.         der Versicherungsmathematik errechnet. Die Herabsetzung
                                                                 des Beitrags ist nur möglich, wenn
2. Die mit dem Abschluss Ihrer Versicherung entstehenden         - die verbleibende Berufsunfähigkeitsrente 50 Euro monat-
   Kosten werden pauschal bei der Tarifkalkulation berück-         lich nicht unterschreitet und
   sichtigt. Ein Teil dieser Kosten wird gemäß § 26 Abs. 4       - der verbleibende Jahresbeitrag 150 Euro nicht unter-
   zunächst getilgt, bevor Beitragsteile angespart werden,         schreitet.
   die gemäß Ziffer 1 für die Bildung einer beitragsfreien
   Leistung zur Verfügung stehen.


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Beitragsrückzahlung                                              Höhe der Kosten

(10) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlan-       (9) Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebs-
gen.                                                             kosten sowie der einkalkulierten Verwaltungskosten können
                                                                 Sie für jedes Jahr der Vertragslaufzeit dem Kundeninforma-
§ 26 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart?             tionsblatt entnehmen.

(1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Es handelt sich     Anlassbezogene Kosten
um Abschluss- und Vertriebskosten (Absätze 2 bis 6), Ver-
waltungskosten (Absätze 7 und 8) und anlassbezogene              (10) Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen
Kosten (Absätze 10 und 11). Die Abschluss- und Vertriebs-        ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, kön-
kosten sowie die Verwaltungskosten haben wir in den Bei-         nen wir die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden
trag einkalkuliert. Sie müssen von Ihnen daher nicht geson-      Kosten als pauschalen Abgeltungsbetrag gesondert in
dert gezahlt werden. Die anlassbezogenen Kosten sind von         Rechnung stellen. Dies gilt bei
Ihnen zusätzlich zum Beitrag zu entrichten.                      - Ausstellung eines neuen Versicherungsscheins,
                                                                 - Fristsetzung in Textform bei Nichtzahlung von Folgebei-
Abschluss- und Vertriebskosten                                       trägen,
                                                                 - Verzug mit Beiträgen,
(2) Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbe-         - Rücklastschriften,
sondere Abschlussprovisionen für den Versicherungsver-           - Durchführung von Vertragsänderungen, soweit nicht ver-
mittler. Außerdem umfassen die Abschluss- und Vertriebs-             traglich vereinbarte Optionen ausgeübt werden,
kosten z. B. die Kosten für Antragsprüfung und Ausfertigung      - Bearbeitung von Abtretungen oder Verpfändungen,
der Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusam-          - Ermittlung einer geänderten Postanschrift, sofern die Än-
menhang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbe-              derung uns nicht mitgeteilt wurde (vgl. § 27 Abs. 1).
aufwendungen.                                                    Darüber hinaus belasten wir Sie nur dann mit Kosten, wenn
                                                                 dies nach gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich zulässig
(3) Die Abschluss- und Vertriebskosten haben wir in die Bei-     ist.
träge der ersten maximal acht Jahre der Beitragszahlungs-
dauer einkalkuliert.                                             (11) Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem pauschalen
                                                                 Abgeltungsbetrag zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem
(4) Auf einen Teil dieser Abschluss- und Vertriebskosten -       Fall entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der
maximal 2,5 % der Beitragssumme (das ist die Summe der           Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern sind, entfällt
während der Laufzeit des Vertrags zu zahlenden Beiträge) -       bzw. vermindert sich der Abgeltungsbetrag.
wenden wir das Verrechnungsverfahren nach § 4 der De-
ckungsrückstellungsverordnung an. Das heißt, dass wir die        § 27 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres
ersten Beiträge zur Tilgung dieses Teils der Abschluss- und      Namens?
Vertriebskosten heranziehen. Dies gilt jedoch nicht für die
Teile der ersten Beiträge, die für Leistungen im Versiche-       (1) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns un-
rungsfall, für Verwaltungskosten gemäß den Absätzen 7            verzüglich mitteilen. Andernfalls können für Sie Nachteile
und 8 und - aufgrund von gesetzlichen Regelungen - für die       entstehen, da wir eine an Sie zu richtende Willenserklärung
Bildung einer Deckungsrückstellung bestimmt sind.                mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte An-
                                                                 schrift senden können. In diesem Fall gilt unsere Erklärung
(5) Ist die Beitragszahlungsdauer länger als 5 Jahre, sind -     vier Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes
soweit vorhanden - in die Beiträge der Jahre sechs bis acht      als zugegangen. Dies gilt auch, wenn Sie die Versicherung
in der Regel weitere Abschlusskosten einkalkuliert. Für je-      in Ihrem Gewerbebetrieb genommen und Ihre gewerbliche
des dieser Jahre sind die einkalkulierten Abschlusskosten        Niederlassung verlegt haben.
auf 0,5 % der Beitragssumme begrenzt.
                                                                 (2) Bei Änderung Ihres Namens gilt Absatz 1 entsprechend.
(6) Das beschriebene Verrechnungsverfahren trägt mit dazu
bei, dass in der Regel keine beitragsfreie Leistung vorhan-      § 28 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?
den ist. Ob und in welcher Höhe beitragsfreie Leistungen
vorhanden sind, können Sie für jedes Jahr der Versiche-          (1) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhe-
rungsdauer Ihrem Versicherungsschein entnehmen.                  bung, Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informa-
                                                                 tionen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen
Weitere Informationen zu den beitragsfreien Leistungen fin-      Sie uns die hierfür notwendigen Informationen, Daten und
den Sie in § 25 Abs. 6.                                          Unterlagen
                                                                 - bei Vertragsabschluss,
Verwaltungskosten                                                - bei Änderung nach Vertragsabschluss oder
                                                                 - auf Nachfrage
(7) Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende       unverzüglich - d. h. ohne schuldhaftes Zögern - zur Verfü-
Verwaltung Ihres Vertrags. Sie umfassen den auf Ihren Ver-       gung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, so-
trag entfallenden Anteil an allen Sach- und Personalaufwen-      weit der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Ver-
dungen, die für den laufenden Versicherungsbetrieb erfor-        trag haben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeb-
derlich sind.                                                    lich ist.

(8) Die Verwaltungskosten werden über die gesamte Ver-           (2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind
tragslaufzeit verteilt. Ihre Höhe kann für jedes Jahr der Ver-   beispielsweise Umstände, die für die Beurteilung
tragslaufzeit unterschiedlich sein.                              - Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit,
                                                                 - der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die
                                                                    Rechte an Ihrem Vertrag haben und


BED.SBU.0625                                                                                                  Seite 20 von 21

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- der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers            E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
maßgebend sein können.                                             Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländi-               Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige
sche(n) Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum,          und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungs-
der Geburtsort und der Wohnsitz.                                   stelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsver-
                                                                   fahren teilzunehmen.
(3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und
Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen,     (3) Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online
gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Ver-         (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen
pflichtung melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen        haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an
in- oder ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann,        die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden.
wenn ggf. keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland be-            Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Ver-
steht.                                                             sicherungsombudsmann weitergeleitet.

(4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß den Ab-         Versicherungsaufsicht
sätzen 1 und 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung
nicht zahlen. Dies gilt so lange, bis Sie uns die für die Erfül-   (4) Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder tre-
lung unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Informatio-        ten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung
nen zur Verfügung gestellt haben.                                  auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht
                                                                   wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der
§ 29 Wann können wir die Versicherungsbedingungen                  Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-
ändern?                                                            sicht. Die derzeitigen Kontaktdaten sind:

(1) Ist eine Bestimmung in diesen Versicherungsbedingun-           Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
gen durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch be-           Sektor Versicherungsaufsicht
standskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt wor-          Graurheindorfer Straße 108
den, können wir sie durch eine neue Regelung ersetzen,             53117 Bonn
wenn dies zur Fortführung des Vertrags notwendig ist oder          E-Mail: poststelle@bafin.de
wenn das Festhalten an dem Vertrag ohne neue Regelung              Internet: www.bafin.de
für eine Vertragspartei auch unter Berücksichtigung der In-
teressen der anderen Vertragspartei eine unzumutbare               Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist
Härte darstellen würde. Die neue Regelung ist nur wirksam,         und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der
Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt.                     Rechtsweg

(2) Die neue Regelung nach Absatz 1 wird zwei Wochen,              (5) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu
nachdem wir Ihnen die neue Regelung und die hierfür maß-           beschreiten.
geblichen Gründe mitgeteilt haben, Vertragsbestandteil.
                                                                   (6) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht
§ 30 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwen-                 zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Ver-
dung?                                                              trag zuständige Niederlassung liegt. Zuständig ist auch das
                                                                   Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ih-
(1) Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik          ren Wohnsitz haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist
Deutschland Anwendung.                                             der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn
                                                                   Sie eine juristische Person sind, ist auch das Gericht zustän-
(2) Für das Vertragsverhältnis gilt auch die Satzung der           dig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung
VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a. G., die Sie auf               haben.
unserer Internetseite finden können.
                                                                   (7) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem
§ 31 Was können Sie bei Meinungsverschiedenheiten                  Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn
tun?                                                               Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen
                                                                   Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person
(1) Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind         sind, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren
oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von              Sitz oder Ihre Niederlassung haben.
Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen ins-
besondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten of-            (8) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnli-
fen.                                                               chen Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem
                                                                   Vertrag die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unse-
Versicherungsombudsmann                                            ren Sitz haben.

(2) Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Om-          § 32 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmun-
budsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen               gen?
Sie wie folgt:
                                                                   Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags - gleich aus
Versicherungsombudsmann e.V.                                       welchem Grund - unwirksam sein oder werden, berührt dies
Postfach 080632                                                    die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht.
10006 Berlin


BED.SBU.0625                                                                                                      Seite 21 von 21
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