# Württembergische Selbstständige: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-berufsunfaehigkeit-wuerttembergische-sbu.php
- Rechtlicher Träger: Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-berufsunfaehigkeit-wuerttembergische-sbu.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Bedingungen SBU Privat](https://www.wuerttembergische.de:443/media/media/ref/pk/bedingungen_avb_1/altersvorsorge_und_bu/SBU_Privat.pdf), Fassung 01.01.2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherte monatliche Berufsunfähigkeitsrente | ja | Wir zahlen die versicherte Berufsunfähigkeitsrente. | § 1 Abs. 1, Seite 2 |
| Produktform: selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) oder Zusatzversicherung (BUZ) zu einer Lebens- oder Rentenversicherung | ja | Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung | Titel, Seite 1 |
| Begriff der Berufsunfähigkeit: zuletzt ausgeübter Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war | ja | Maßgeblich ist die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, so wie diese ohne die Beeinträchtigungen ausgeübt wurde. | § 2 Abs. 1, Seite 4 |
| Leistung ab einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent | ja | Die versicherte Person kann ihre zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit nicht mehr zu mindestens 50 % ausüben. | § 2 Abs. 1, Seite 4 |
| Prognosezeitraum: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn sie voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert | ja | Diese Beeinträchtigungen bestehen voraussichtlich für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 6 Monaten | § 2 Abs. 1, Seite 4 |
| Fiktion: sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig gilt rückwirkend von Beginn an als Berufsunfähigkeit | ja | oder bestanden seit 6 Monaten ununterbrochen. Als Eintritt der Berufsunfähigkeit sehen wir dabei den Beginn dieses Zeitraums an. | § 2 Abs. 1, Seite 4 |
| Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung (ohne zeitliche Begrenzung) | ja | Das bedeutet, dass wir für den nachgewiesenen Zeitraum der ... auch rückwirkend leisten. | § 6 Abs. 1, Seite 8 |
| Weltweiter Versicherungsschutz, auch bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland | ja | Sie haben weltweit Versicherungsschutz, sowohl im Beruf als auch in der Freizeit. | § 1 Abs. 2, Seite 2 |
| Versicherungsdauer: Alter, bis zu dem eine eintretende Berufsunfähigkeit versichert ist | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsendalter: Alter, bis zu dem die Rente längstens gezahlt wird | ja | Die Leistungsdauer kann länger als die Versicherungsdauer sein. | Begriffsbestimmungen, Versicherungs- und Leistungsdauer, Seite 2 |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | nicht geregelt |  |  |
| Abstrakte Verweisung auf einen anderen Beruf, der nicht ausgeübt wird | keine | Wir verzichten darauf, die versicherte Person auf eine vergleichbare berufliche Tätigkeit zu verweisen, die sie nicht konkret ausübt. | § 2 Abs. 2, Seite 4 |
| Konkrete Verweisung auf einen tatsächlich ausgeübten anderen Beruf | ja | Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person eine andere berufliche Tätigkeit konkret ausübt, die ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie bisherigen Lebensstellung entspricht. | § 2 Abs. 1, Seite 4 |
| Konkrete Verweisung: zumutbare Einkommensminderung als feste Grenze in Prozent | ja | Eine Absenkung von mehr als 20 % gilt als nicht zumutbar. Entscheidend ist bei Arbeitnehmern das jährliche Bruttoeinkommen in der bisher ausgeübten beruflichen Tätigkeit. | § 2 Abs. 1, Seite 4 |
| Konkrete Verweisung: Wahrung der bisherigen Lebensstellung ausdrücklich geregelt | ja | Die bisherige Lebensstellung ergibt sich aus Vergütung und sozialer Wertschätzung. Diese dürfen nicht deutlich unter das bisherige Niveau sinken. | § 2 Abs. 1, Seite 4 |
| Verzicht auf Umorganisation bei Selbstständigen | ja | Wir verzichten auf die Prüfung der Umorganisation, wenn der Selbstständige bei Eintritt der Berufsunfähigkeit | § 2 Abs. 3, Seite 4 |
| Umorganisationspflicht für Selbstständige: Voraussetzungen (Betriebsgröße, Kapitaleinsatz, Einkommensverlust) | ja | Berufsunfähigkeit liegt bei einem Selbstständigen nur vor, wenn er auch durch zumutbare Umorganisation keine berufliche Tätigkeit ausüben kann | § 2 Abs. 3, Seite 4 |
| Ausscheiden aus dem Beruf: wie lange der zuletzt ausgeübte Beruf maßgeblich bleibt (Jahre) | ja | legen wir die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit in ihrer konkreten Ausgestaltung zugrunde. | § 2 Abs. 13, Seite 5 |
| Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Pflege von Angehörigen: welcher Beruf gilt in der Unterbrechung | ja | Auch eine ununterbrochene Elternzeit, die länger als 5 Jahre andauert, gilt als Wechsel in die Tätigkeit Hausfrau/-mann. | § 2 Abs. 13, Seite 5 |
| Studenten: Definition der Berufsunfähigkeit (Studienfach, Studienfortschritt, angestrebtes Berufsbild) | ja | Die versicherte Person kann ihr bei Eintritt des Versicherungsfalls zuletzt ausgeübtes Studium nicht mehr zu mindestens 50 % fortführen. | § 2 Abs. 10, Seite 5 |
| Schüler: Definition der Berufsunfähigkeit (Schulfähigkeit, Klassenstufe, Schulform) | ja | Die versicherte Person kann nicht mehr zu mindestens 50 % als Schüler am Unterricht an einer allgemeinen Schule ohne spezielle Förderung teilnehmen. | § 2 Abs. 9, Seite 5 |
| Auszubildende: Definition der Berufsunfähigkeit (Ausbildungsberuf, Abschluss der Ausbildung) | ja | Anstelle der zuletzt ausgeübten Tätigkeit wird der mit der Ausbildung angestrebte Beruf hinsichtlich des Grades der Berufsunfähigkeit zugrunde gelegt. | § 2 Abs. 11, Seite 5 |
| Infektionsklausel für Heilberufe: behördliches Tätigkeitsverbot gilt als Berufsunfähigkeit | ja | Berufsunfähigkeit liegt auch vor, solange der versicherten Person vollständig verboten wird, ihre bisherige berufliche Tätigkeit ... einer von ihr ausgehenden Infektionsgefahr fortzuführen. | § 2 Abs. 5, Seite 4 |
| Beamtenklausel: Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gilt als Berufsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Dienstunfähigkeit auch für Beamte auf Probe und auf Widerruf (Entlassung statt Ruhestand) | nicht geregelt |  |  |
| Seedienstuntauglichkeit: Feststellung der Untauglichkeit für Seeleute und Nautiker gilt als Berufsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: Rente bei längerer Krankschreibung, ohne Nachweis der Berufsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: erforderliche Dauer der Krankschreibung (Monate) | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: Höchstdauer der Leistung je Fall und insgesamt (Monate) | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: Höhe der Leistung (Anteil der BU-Rente oder Höchstbetrag je Monat) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Pflegebedürftigkeit, auch ohne Berufsunfähigkeit | ja | Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die versicherte Person pflegebedürftig nach § 3 ist. | § 2 Abs. 4, Seite 4 |
| Pflegeklausel: Maßstab (Pflegegrad oder Punkte für Verrichtungen des täglichen Lebens) und erforderliche Stufe | ja | die Voraussetzungen des Pflegegrades 2 nach Absatz (2) erfüllt sind oder | § 3 Abs. 1, Seite 6 |
| Leistung bei Demenz (mittelschwere Demenz, unabhängig vom Beruf) | ja | eine mittelschwere oder schwere Demenz vorliegt. | § 3 Abs. 1, Seite 6 |
| Nachversicherungsgarantie: Erhöhung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung | ja | Sie können zu bestimmten Anlässen eine Erhöhung der garantierten Berufsunfähigkeitsrente beantragen. | § 22 Abs. 1, Seite 17 |
| Nachversicherungsgarantie: Anlässe (Heirat, Geburt, Gehaltssprung, Immobilienkauf, Beginn der Selbstständigkeit, Studienabschluss) | ja | Baubeginn, Kauf oder Darlehensaufnahme von mindestens 50.000 EUR für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie | § 22 Abs. 3, Seite 18 |
| Nachversicherungsgarantie: Höchstbetrag je Anlass und insgesamt | ja | Die Erhöhung der jährlichen Berufsunfähigkeitsrente darf höchstens 6.000 EUR betragen. | § 22 Abs. 4, Seite 18 |
| Nachversicherungsgarantie: Altersgrenze und Frist nach dem Ereignis (Monate) | ja | Die Erhöhung kann nur innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des Anlasses beantragt werden. | § 22 Abs. 3, Seite 18 |
| Erhöhungsoption ohne Anlass (meist in den ersten Vertragsjahren) | ja | Sie haben in den ersten 3 Jahren ab Versicherungsbeginn einmalig Anspruch auf eine Nachversicherung ohne speziellen Anlass | § 22 Abs. 3, Seite 17 |
| Beitragsdynamik: jährliche Erhöhung von Beitrag und Rente ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsdynamik: garantierte Steigerung der laufenden Rente im Leistungsfall | ja | Wenn wir eine Berufsunfähigkeitsrente zahlen, erhöhen wir diese jährlich um den vereinbarten festen Prozentsatz. | § 1 Abs. 8, Seite 3 |
| Verlängerungsoption: Verlängerung der Versicherungsdauer ohne Gesundheitsprüfung bei Anhebung des Rentenalters | ja | Wenn die Regelaltersgrenze in der Deutschen Rentenversicherung erhöht wird, können Sie eine Verlängerung Ihrer Versicherung beantragen. | § 23 Abs. 1, Seite 19 |
| Stundung der Beiträge bei Zahlungsschwierigkeiten und während der Leistungsprüfung (Dauer, zinslos) | ja | Auf Ihren Wunsch hin werden wir Ihnen bis zur endgültigen Entscheidung über unsere Leistungspflicht fällig werdende Beiträge zinslos stunden. | § 6 Abs. 2, Seite 8 |
| Wiederinkraftsetzung ohne Gesundheitsprüfung nach Beitragsfreistellung oder Unterbrechung | ja | In den ersten 6 Monaten nach der Beitragsfreistellung verzichten wir auf eine erneute Gesundheitsprüfung. | § 19 Abs. 4, Seite 16 |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit | ja | Sie müssen für diesen Vertrag keine Beiträge mehr zahlen. | § 1 Abs. 1, Seite 2 |
| Wiedereingliederungshilfe bei Ende der Leistung (Einmalzahlung, Anzahl Monatsrenten) | ja, bis 6.000 € | Dazu zahlen wir eine Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 6 Monatsrenten, maximal jedoch 6.000 EUR. | § 1 Abs. 5, Seite 3 |
| Umorganisationshilfe für Selbstständige (Zuschuss zum Umbau des Betriebs) | ja, bis 6.000 € | Die Umorganisationshilfe ist auf 6.000 EUR begrenzt. | § 1 Abs. 3, Seite 3 |
| Überbrückungsleistung während der Leistungsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Einmalzahlung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit (Startkapital) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei schweren Krankheiten (Zusatzbaustein, Katalog der Krankheiten) | ja | Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: | § 2 Abs. 7, Seite 4 |
| Unterstützung bei Rehabilitation und Wiedereinstieg (Reha-Management, Kostenübernahme) | ja | Wenn unsere Leistungen bei Berufsunfähigkeit durch eine ... zur Rehabilitation enden, beteiligen wir uns an den Kosten der Maßnahme. | § 1 Abs. 4, Seite 3 |
| Frist für die Leistungsentscheidung des Versicherers nach Eingang der Unterlagen (Wochen) | ja | Nach Eingang aller Auskünfte und Nachweise entscheiden wir innerhalb von 10 Arbeitstagen, ob, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum wir leisten. | § 11 Abs. 1, Seite 12 |
| Meldefrist bei Eintritt der Berufsunfähigkeit mit Rechtsfolgen bei Verspätung | keine | Das bedeutet, dass wir für den nachgewiesenen Zeitraum der ... auch rückwirkend leisten. | § 6 Abs. 1, Seite 8 |
| Mitwirkungspflicht: Untersuchung durch vom Versicherer beauftragte Ärzte (Kosten, Reisekosten, Auswahl) | ja | Ärztliche Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte | § 9 Abs. 3, Seite 12 |
| Pflicht zur Heilbehandlung (Operationen, Therapien) über einfache Maßnahmen hinaus | keine | Die versicherte Person muss nicht jede von einem Arzt angeordnete Maßnahme befolgen. Sie kann beispielsweise Operationen ablehnen. | § 9 Abs. 4, Seite 12 |
| Nachprüfung: Umfang (nur Besserung der Gesundheit oder neue berufliche Tätigkeit) | ja | Wir dürfen nach Beginn unserer Leistungspflicht regelmäßig nachprüfen, ob die versicherte Person noch berufsunfähig nach § 2 bis § 4 ist. | § 12 Abs. 1, Seite 12 |
| Nachprüfung: Verweisung auf neu erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten | ja | Hierbei berücksichtigen wir neu erworbene berufliche Fähigkeiten, beispielsweise durch eine Umschulung. | § 12 Abs. 1, Seite 12 |
| Nachprüfung: Häufigkeit (höchstens einmal jährlich) und Frist bis zur Einstellung der Leistung (Monate) | ja | Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich umfassende Untersuchungen der versicherten Person verlangen. | § 12 Abs. 2, Seite 13 |
| Befristetes Anerkenntnis der Leistungspflicht (zulässig, Dauer, nur einmalig) | ja | In Ausnahmefällen ist eine einmalige Befristung zulässig, wenn wichtige Gründe vorliegen. Die Befristung darf 12 Monate ab dem Zeitpunkt unserer Anerkennung der Leistungspflicht nicht überschreiten. | § 11 Abs. 2, Seite 12 |
| Individuelle Vereinbarung im Leistungsfall (befristeter Vergleich statt Anerkenntnis) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Krieg und kriegerische Ereignisse (passives Kriegsrisiko im Ausland, Auslandseinsätze) | ja | Wir leisten jedoch bei Berufsunfähigkeit durch kriegerische ... außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, wenn die versicherte Person nicht aktiv daran beteiligt war. | § 31 Abs. 2 a, Seite 22 |
| Ausschluss Kernenergie und ionisierende Strahlen (Ausnahme medizinische Behandlung) | ja | Bei Berufsunfähigkeit durch Strahlung infolge Kernenergie. | § 31 Abs. 2 f, Seite 22 |
| Ausschluss Terror (nur bei Einsatz atomarer, biologischer oder chemischer Waffen) | ja | Bei Berufsunfähigkeit unmittelbar oder mittelbar durch die vorsätzliche Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen | § 31 Abs. 2 e, Seite 22 |
| Ausschluss Motorsport (Rennen, Trainingsfahrten mit Kraftfahrzeugen und Motorbooten) | keine | Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, wie es zur Berufsunfähigkeit kam. | § 31 Abs. 1, Seite 22 |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten und Luftfahrt (Tauchen, Klettern, Hochseesegeln, Piloten) | keine | Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, wie es zur Berufsunfähigkeit kam. | § 31 Abs. 1, Seite 22 |
| Ausschluss Selbstverletzung und Suizidversuch (Wartefrist, Ausnahme krankhafte Störung) | ja | durch absichtliche Selbstverletzung oder versuchter Selbsttötung. | § 31 Abs. 2 c, Seite 22 |
| Ausschluss oder Wartezeit für psychische Erkrankungen | keine | Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, wie es zur Berufsunfähigkeit kam. | § 31 Abs. 1, Seite 22 |
| Vorvertragliche Anzeigepflicht: Zeitraum der Gesundheitsfragen (Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| Rücktritt wegen Verletzung der Anzeigepflicht: Frist ab Vertragsschluss (fünf Jahre, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre) | ja | Die genannten Rechte können wir innerhalb von 5 Jahren seit Vertragsabschluss ausüben. | § 29 Abs. 11, Seite 22 |
| Verzicht auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung bei schuldloser oder leicht fahrlässiger Anzeigepflichtverletzung | ja | Wir verzichten auf das uns aus § 19 Absatz 3 VVG zustehende Recht zur Kündigung, sofern die Verletzung der Anzeigepflicht unverschuldet erfolgt ist. | § 29 Abs. 6, Seite 21 |
| Kündigungsverzicht des Versicherers (ordentliche Kündigung und Beitragserhöhung wegen Risikoänderung) | nicht geregelt |  |  |
| Keine Anzeigepflicht bei Berufswechsel, neuen Hobbys oder Umzug ins Ausland | ja | Sie müssen uns nicht informieren, wenn sich nach Vertragsabschluss bei der versicherten Person gefahrerhebliche Umstände ändern. | § 1 Abs. 2, Seite 2 |
| BUZ: Fortbestand bei Beitragsfreistellung oder Kündigung der Hauptversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad permanente total (dauernd unfähig für den gewöhnlichen Beruf) | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad permanente absoluta (dauernd unfähig für jede Erwerbstätigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Gran invalidez (Hilfe einer anderen Person für die Verrichtungen des täglichen Lebens) | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsform: Kapital (capital) oder Rente (renta) | nicht geregelt |  |  |
| Anerkennung durch die Seguridad Social (INSS) als Voraussetzung der Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad temporal (Tagegeld bei Krankschreibung, baja laboral) | nicht geregelt |  |  |
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Bedingungen SBU Privat

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                                                                                                                 Gültig ab 01.01.2025


Versicherungsbedingungen                                                V.     Kosten
für die Berufsunfähigkeitsversicherung                                  § 20    Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet?
                                                                        § 21    Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung?

                                                                        VI. Gestaltungsmöglichkeiten
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,                                                    § 22    Welche     Möglichkeiten       bietet    Ihnen     die
                                                                                Nachversicherungsoption?
als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Die             § 23    Welche     Möglichkeiten       bietet    Ihnen     die
nachfolgenden Bedingungen informieren Sie über die Regelun-                     Verlängerungsoption?
gen, die für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns gel-         § 24    Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die Wechseloption?
ten.                                                                    § 25    Welche Möglichkeiten bieten wir Ihnen nach einem
                                                                                Berufswechsel?
Die in den Bedingungen aufgeführten Rechte und Pflichten be-
treffen vorrangig den Versicherungsnehmer.                              VII. Vorzeitige Beendigung
Ihre                                                                    § 26    Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen?
Württembergische Lebensversicherung AG
                                                                        VIII. Ihre Obliegenheiten
                                                                        § 27    Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das
Inhaltsverzeichnis                                                              Versicherungsverhältnis beziehen?
                                                                        § 28    Welche gesetzlichen Auskunftspflichten haben Sie zu
A      Begriffsbestimmungen                  zu          Ihrer                  berücksichtigen?
                                                                        § 29    Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und
       Versicherung                                                             welche Folgen hat ihre Verletzung?
                                                                        § 30    Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten im
B      Versicherungsbedingungen                                                 Rahmen der Nachprüfung?
I.     Leistungsbeschreibung                              und           IX.    Ausschlüsse
       Versicherungsschutz
                                                                        § 31    In welchen Fällen        ist   der    Versicherungsschutz
§1      Welche Leistungen erbringen wir?                                        ausgeschlossen?
§2      Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?
§3      Was     ist Pflegebedürftigkeit    im    Sinne dieser           X.     Sonstiges
        Bedingungen?
§4      Wann liegt der Verlust einer Grundfähigkeit im Sinne            § 32    Welche Rechnungsgrundlagen verwenden wir zur
        dieser Bedingungen vor?                                                 Berechnung Ihrer garantierten Beiträge und Leistungen?
§5      Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?                           § 33    Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?
§6      Wann beginnen und enden unsere Leistungen bei                   § 34    An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal
        Berufsunfähigkeit?                                                      nicht zufrieden sind?
                                                                        § 35    Wo ist der Gerichtsstand?
II.    Überschussbeteiligung                                            § 36    Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen?

§7      Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt?                 C      Abkürzungen             für           Gesetze        und
§8      Welche Besonderheiten hat das Überschuss-System                        Verordnungen
        Fondsanlage?

III. Leistungsauszahlung                                                D      Gesetzesanhang

§9      Was ist von Ihnen zu beachten, wenn Sie Leistungen
        beantragen?
§ 10    Welche Unterstützung können Sie in Anspruch nehmen?
§ 11    Wann geben wir eine Erklärung über unsere
                                                                        A      Begriffsbestimmungen zu Ihrer Versiche-
        Leistungspflicht ab?                                                   rung
§ 12    Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit?
§ 13    Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?                   Um Ihnen das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleich-
§ 14    Wer erhält die Versicherungsleistung?                           tern, möchten wir Ihnen vorab einige Begriffe erläutern.
§ 15    Was gilt für die Verjährung von Ansprüchen?
                                                                        Annahmerichtlinien
IV. Beitragszahlung                                                     In unseren Annahmerichtlinien legen wir fest, wie wir Risiken prü-
                                                                        fen und welche Risiken wir versichern. Beispielsweise wird gere-
§ 16    Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?              gelt, welche beruflichen Tätigkeiten wir versichern und welche Er-
§ 17    Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig         krankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Zu-
        zahlen?                                                         dem enthalten unsere Annahmerichtlinien Vorgaben zur maxima-
§ 18    Welche     Möglichkeiten       haben      Sie        bei        len Höhe der Leistungen oder zu den versicherbaren Endaltern
        Zahlungsschwierigkeiten?                                        sowie Leistungsdauern.
§ 19    Wann können Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stellen?


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Bewertungsreserven                                                          Überschüsse
Bewertungsreserven tragen dazu bei, Schwankungen an den Ka-                 Bei Vertragsabschluss garantieren wir Versicherungsleistungen
pitalmärkten auszugleichen. Sie entstehen, wenn der Marktwert               für viele Jahre. Deshalb müssen wir vorsichtig kalkulieren.
einer Kapitalanlage über dem handelsrechtlichen Buchwert liegt.             Dadurch entstehen in der Regel Überschüsse. An diesen beteili-
Haben wir beispielsweise eine Immobilie zum Preis von                       gen wir Sie. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kön-
1.000.000 EUR gekauft, so wird die Immobilie mit diesem Wert in             nen wir Ihnen nicht verbindlich zusagen. Nähere Informationen
der Bilanz ausgewiesen. Beträgt der Wert der Immobilie zum Bi-              finden Sie in § 7.
lanzstichtag 1.200.000 EUR, so entstehen hieraus Bewertungs-
reserven in Höhe von 200.000 EUR. An unseren Bewertungsre-                  Versicherte Person
serven beteiligen wir Sie. Nähere Informationen finden Sie in § 7.          Die versicherte Person ist die Person, die gegen Berufsunfähig-
                                                                            keit versichert wird. Sie kann über die Rechte aus dem Versiche-
Bezugsberechtigter                                                          rungsvertrag nicht verfügen.
Als Versicherungsnehmer können Sie festlegen, wer die Versi-
cherungsleistungen erhalten soll. Diese Person hat dann ein Be-             Versicherungs- und Leistungsdauer
zugsrecht und wird als Bezugsberechtigter bezeichnet. Nähere
                                                                            Als Versicherungsdauer bezeichnen wir den Zeitraum, in dem
Informationen hierzu finden Sie in § 14.                                    Versicherungsschutz besteht. Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit
                                                                            während der Versicherungsdauer wird die versicherte Leistung
Invalidität und Invaliditätsversicherungen
                                                                            fällig. Wir zahlen solange Berufsunfähigkeit vorliegt, längstens je-
Unter Invalidität verstehen wir eine Beeinträchtigung der körperli-         doch bis zum Ende der Leistungsdauer. Die Leistungsdauer kann
chen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Diese Beeinträchtigung              länger als die Versicherungsdauer sein. Ihre Versicherungs- und
ist durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall eingetre-
                                                                            Leistungsdauer entnehmen Sie bitte Ihrem Persönlichen Vor-
ten. Sie ist über einen längeren Zeitraum oder dauerhaft vorhan-            schlag oder Ihrem Versicherungsschein.
den. Eine Invalidität kann beispielsweise zu einer Erwerbsminde-
rung, Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit
oder zum Verlust einer Grundfähigkeit führen. Deswegen verste-              Versicherungsjahr
hen wir unter Invaliditätsversicherungen beispielsweise Erwerbs-            Den Zeitraum von einem Jahrestag des Versicherungsbeginns
minderungs-, Erwerbsunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits-, Dienst-             bis zum nächsten nennen wir Versicherungsjahr. Beispielsweise
unfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen.                            ist das erste Versicherungsjahr das Jahr vom Versicherungsbe-
                                                                            ginn bis zum ersten Jahrestag.
Monatsrente
Mit Monatsrente bezeichnen wir die garantierte monatliche Be-               Versicherungsnehmer
rufsunfähigkeitsrente. Ist eine abweichende Rentenzahlungs-                 Der Versicherungsnehmer ist die Person, die die Versicherung
weise vereinbart, so ergibt sich die Monatsrente als anteiliger Be-         abschließt. Der Versicherungsnehmer hat grundsätzlich die
trag, also beispielsweise als ein Zwölftel der jährlichen Berufsun-         Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag.
fähigkeitsrente. Nicht zur Monatsrente zählen Erhöhungen aus
Überschüssen, aus garantierter Rentensteigerung oder die dop-               Versicherungsperiode
pelte Berufsunfähigkeitsrente bei Unfall.                                   Die Versicherungsperiode ist der Zeitraum, für den der Beitrag
                                                                            berechnet wird. Bei Jahreszahlung entspricht sie dem Versiche-
Rechnungsgrundlagen                                                         rungsjahr. Bei unterjähriger Beitragszahlung dauert sie entspre-
Rechnungsgrundlagen sind vorsichtige Annahmen, die wir für die              chend jeweils einen Monat, ein Vierteljahr oder ein halbes Jahr.
Kalkulation und die Bildung von Reserven benötigen. Insbeson-
dere dienen sie dazu, Beiträge und Leistungen zu berechnen.
Dazu gehören Sterbe-, Invalidisierungs- und Reaktivierungsta-               B    Versicherungsbedingungen
feln, der Rechnungszins sowie eingerechnete Kosten.
Nähere Informationen finden Sie in § 32.
                                                                            I.   Leistungsbeschreibung und Versicherungs-
Staffelphase                                                                     schutz
Bei einer Einsteiger-Berufsunfähigkeitsversicherung startet Ihre
Versicherung mit einem reduzierten Anfangsbeitrag. Dieser wird
                                                                            §1      Welche Leistungen erbringen wir?
in den ersten 10 Jahren jährlich erhöht. Das nennen wir Staffel-
phase. Nähere Informationen finden Sie in § 16.
                                                                            (1) Leistungen bei Berufsunfähigkeit
Sterbe-, Invalidisierungs- und Reaktivierungstafeln                         Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer be-
Sterbetafeln geben uns Auskunft über die Wahrscheinlichkeit, in             rufsunfähig (siehe § 2 bis § 4), erbringen wir folgende Leistungen:
einem bestimmten Alter zu sterben. Invalidisierungstafeln bezif-            -    Wir zahlen die versicherte Berufsunfähigkeitsrente. Die
fern die Wahrscheinlichkeit, in einem bestimmten Alter invalide zu               Rente zahlen wir entsprechend der vereinbarten Zahlweise
werden. Reaktivierungstafeln enthalten die Wahrscheinlichkeit,                   monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Die
dass eine eingetretene Invalidität wieder entfällt. Für Ihren Vertrag            Rente wird jeweils zu Beginn des Zahlungsabschnitts fällig
verwenden wir vom Geschlecht unabhängige Tafeln. Nähere In-                      und gezahlt.
formationen finden Sie in § 32.                                             -    Sie müssen für diesen Vertrag keine Beiträge mehr zahlen.

Textform                                                                    Diese Leistungen erbringen wir, solange Berufsunfähigkeit nach
Eine Mitteilung liegt in Textform vor, wenn sie dauerhaft aufbe-            § 2 bis § 4 vorliegt, längstens bis zum Ablauf der Leistungsdauer.
wahrt und wiedergegeben werden kann. Dies ist beispielsweise                Nähere Informationen zum Beginn und Ende der Leistungen fin-
bei Mitteilungen über unser Kundenportal, per Brief oder E-Mail             den Sie in § 6.
der Fall. Eine telefonische Übermittlung erfüllt die Voraussetzun-
gen nicht.                                                                  (2) Gültigkeit Versicherungsschutz
                                                                            Sie haben weltweit Versicherungsschutz, sowohl im Beruf als
                                                                            auch in der Freizeit. Sie müssen uns nicht informieren, wenn sich


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nach Vertragsabschluss bei der versicherten Person gefahrer-               Für eine Wiedereingliederung während einer vereinbarten Ka-
hebliche Umstände ändern. Dies sind zum Beispiel die berufliche            renzzeit (siehe § 6 Absatz (4)) leisten wir keine Wiedereingliede-
Tätigkeit, Hobbys oder der Raucherstatus. Bitte beachten Sie je-           rungshilfe.
doch die sonstigen Mitwirkungspflichten in den Versicherungsbe-
dingungen, zum Beispiel bei der Nachprüfung.                               (6) Rückdeckungsversicherung für eine Pensionszusage
                                                                           Ist der Vertrag als Rückdeckungsversicherung für eine Pensions-
Weitere Leistungen                                                         zusage abgeschlossen worden, ist Folgendes zu beachten:
                                                                           Wir leisten keine Umorganisationshilfe, keine Rehabilitationshilfe
(3) Umorganisationshilfe für Selbstständige                                und keine Wiedereingliederungshilfe nach den Absätzen (3)
Wenn die versicherte Person eine Berufsunfähigkeit durch Umor-             bis (5).
ganisation nach § 2 Absatz (3) vermeiden kann, leisten wir eine
                                                                           (7) Überschussbeteiligung
Umorganisationshilfe: Wir beteiligen uns an den tatsächlich ange-
fallenen Kosten der Umorganisation.                                        Wir beteiligen Sie an den Überschüssen und an den Bewertungs-
Eine Umorganisationshilfe können Sie mehrmals erhalten, so-                reserven nach § 7.
lange Versicherungsschutz besteht.
Leistungen aus der Umorganisationshilfe sind jeweils auf die
                                                                           Optionale Leistungen
Höhe von 3 Monatsrenten begrenzt. Die Umorganisationshilfe ist
auf 6.000 EUR begrenzt. Dies gilt insgesamt auch bei mehrmali-             (8) Garantierte Rentensteigerung je Leistungsfall
ger Inanspruchnahme.
                                                                           Wenn Sie mit uns eine garantierte Rentensteigerung vereinbart
(4) Rehabilitationshilfe                                                   haben, gilt Folgendes:
Wenn unsere Leistungen bei Berufsunfähigkeit durch eine Maß-               a) Steigerung der Rente
nahme zur Rehabilitation enden, beteiligen wir uns an den Kosten
der Maßnahme.                                                              Wenn wir eine Berufsunfähigkeitsrente zahlen, erhöhen wir diese
                                                                           jährlich um den vereinbarten festen Prozentsatz. Die Erhöhung
Voraussetzung hierfür ist, dass die Kosten nicht von Dritten über-         erfolgt jeweils zum Beginn des Versicherungsjahres. Die Steige-
nommen werden. Als Nachweis müssen Sie uns die Ablehnungs-                 rung gilt nur für diesen Leistungsfall.
bescheide von anderen Versorgungsträgern vorlegen. Versor-
gungsträger sind zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung,             b) Wegfall der Steigerung bei Ende der Berufsunfähigkeit
Krankenkassen, private Krankenversicherungen oder Versor-                  Ist die versicherte Person nicht mehr berufsunfähig, endet die
gungswerke.                                                                Leistung. Die erhöhte Berufsunfähigkeitsrente gilt bei Ende
                                                                           der Berufsunfähigkeit nicht mehr. Für einen neuen Fall der
Eine Rehabilitationshilfe können Sie mehrmals erhalten, solange            Berufsunfähigkeit besteht deshalb nur ein Anspruch in der
Versicherungsschutz besteht.                                               Höhe der garantierten Rente vor Eintritt des vorherigen Leis-
                                                                           tungsfalles. Während der Dauer der erneuten Berufsunfähigkeit
Leistungen aus der Rehabilitationshilfe sind jeweils auf die Höhe          erhöht sich die Rente wieder. Sofern die Beitragszahlungsdauer
von 3 Monatsrenten begrenzt. Die Rehabilitationshilfe ist auf              noch nicht abgelaufen ist, zahlen Sie nach dem Ende der Berufs-
6.000 EUR begrenzt. Dies gilt insgesamt auch bei mehrmaliger               unfähigkeit den gleichen Beitrag wie direkt vor Eintritt des Leis-
Inanspruchnahme.                                                           tungsfalles.

Für Maßnahmen zur Rehabilitation während einer vereinbarten                c) Aufrechterhaltung der Steigerungen
Karenzzeit (siehe § 6 Absatz (4)) leisten wir keine Rehabilitations-
                                                                           Auf Wunsch können Sie innerhalb von 2 Monaten die erfolgten
hilfe.                                                                     garantierten Rentensteigerungen der vorherigen Leistungsphase
                                                                           auch für zukünftige Leistungsfälle mit uns vereinbaren. Sie zahlen
(5) Wiedereingliederungshilfe
                                                                           dann einen erhöhten Beitrag. Nach Ablauf der Beitragszahlungs-
Nach einer Berufsunfähigkeit helfen wir Ihnen bei einem berufli-           dauer ist die Erhöhung der Leistung nicht mehr möglich.
chen Neustart. Dazu zahlen wir eine Wiedereingliederungshilfe in
Höhe von 6 Monatsrenten, maximal jedoch 6.000 EUR.                         (9) Doppelte Berufsunfähigkeitsrente bei Unfall
                                                                           Wir zahlen die doppelte Berufsunfähigkeitsrente, wenn alle fol-
Hierfür müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
                                                                           genden Voraussetzungen erfüllt sind:
-    Wir hatten unsere Leistungspflicht zuvor unbefristet aner-            -   Sie haben die doppelte Berufsunfähigkeitsrente bei Unfall
     kannt (siehe § 11 Absatz (2)).                                            mit uns vereinbart.
-    Die versicherte Person hat neue berufliche Fähigkeiten er-
                                                                           -   Die versicherte Person ist durch einen Unfall berufsunfähig
     worben und übt damit eine konkrete Tätigkeit in einem neuen               geworden.
     Beruf aus. Sie ist nicht mehr berufsunfähig nach § 2 bis § 4.         -   Zum Zeitpunkt des Unfalls lag noch keine Berufsunfähigkeit
     Dadurch endet unsere Leistungspflicht.
                                                                               vor.
-    Die verbleibende Leistungsdauer für die Berufsunfähigkeits-           -   Der Eintritt der Berufsunfähigkeit ist zu mehr als 50 % auf die
     rente beträgt noch mindestens 12 Monate ab dem Ende un-                   Folgen des Unfalls zurückzuführen. Krankhafte Störungen
     serer Leistungspflicht.
                                                                               infolge psychischer Reaktionen aufgrund eines Unfalls wer-
                                                                               den hierbei nicht berücksichtigt.
Wenn wir eine Wiedereingliederungshilfe gezahlt haben und in-
nerhalb von 6 Monaten aus gleichem medizinischem Grund er-
                                                                           Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötz-
neut der Anspruch auf Leistungen bei Berufsunfähigkeit entsteht,           lich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereig-
gilt Folgendes:                                                            nis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
-     Wir stellen Sie so, als hätte durchgehend Berufsunfähigkeit
      vorgelegen.                                                          Nicht als Unfall im Sinne dieser Bedingungen gelten Unfälle durch
-     Wir verrechnen die gezahlte Wiedereingliederungshilfe mit            Geistes- oder Bewusstseinsstörungen. Hierunter fallen insbeson-
      fälligen Berufsunfähigkeitsrenten.
                                                                           dere Unfälle, die auf Trunkenheit oder Drogenkonsum beruhen.
                                                                           Unfälle durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere
Die Wiedereingliederungshilfe können Sie mehrmals erhalten, so-            Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person
lange Versicherungsschutz besteht.


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ergreifen, gelten ebenfalls nicht als Unfall im Sinne dieser Bedin-        Eine Umorganisation ist zumutbar, wenn sie alle folgenden Vo-
gungen.                                                                    raussetzungen erfüllt:
                                                                           -   Sie ist aufgrund der Gesundheitsverhältnisse zumutbar.
Wir werden jedoch leisten, wenn diese Störungen oder Anfälle               -   Sie ist wirtschaftlich zweckmäßig.
durch ein unter diese Bedingungen fallendes Unfallereignis ver-            -   Sie erfordert keinen erheblichen Kapitalaufwand.
ursacht wurden.                                                            -   Die Tätigkeit nach Umorganisation entspricht der bisherigen
                                                                               Lebensstellung. Das heißt insbesondere, dass das Einkom-
                                                                               men nicht um mehr als 20 % sinken darf (siehe Absatz (1)).
Besonderheiten bei der Leistungshöhe

(10) Besonderheiten beim vorläufigen Versicherungsschutz                   Wenn die versicherte Person ihre Tätigkeit erfolgreich umorgani-
                                                                           siert, leisten wir eine Umorganisationshilfe: Wir zahlen die tat-
Für den Fall, dass wir bereits aus dem vorläufigen Versicherungs-          sächlich angefallenen Kosten der Umorganisation nach § 1 Ab-
schutz Leistungen erbracht haben und die versicherte Person auf-           satz (3).
grund derselben Ursache erneut berufsunfähig wird, gilt Folgen-
des:                                                                       Wir verzichten auf die Prüfung der Umorganisation, wenn der
-    Wir begrenzen die Berufsunfähigkeitsrente auf 12.000 EUR              Selbstständige bei Eintritt der Berufsunfähigkeit
     im Jahr.                                                              -   weniger als 5 Mitarbeiter hat oder
-    Eine garantierte Rentensteigerung erfolgt nicht.                      -   Akademiker ist und in seiner täglichen Arbeitszeit mindes-
-    Wir leisten keine doppelte Berufsunfähigkeitsrente bei Unfall.            tens zu 90 % kaufmännische oder organisatorische Tätigkei-
-    Jegliche Überschussbeteiligung entfällt.                                  ten ausübt.

§2      Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingun-
        gen?                                                               Erweiterungen des Begriffes Berufsunfähigkeit

                                                                           (4) Berufsunfähigkeit wegen Pflegebedürftigkeit
(1) Berufsunfähigkeit
                                                                           Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die versicherte Person
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn alle folgenden Voraussetzungen           pflegebedürftig nach § 3 ist.
erfüllt sind:
-     Die versicherte Person erleidet durch Krankheit, Körperver-          (5) Berufsunfähigkeit wegen Infektionsgefahr
      letzung oder Kräfteverfall gesundheitliche Beeinträchtigun-
                                                                           Berufsunfähigkeit liegt auch vor, solange der versicherten Person
      gen.
                                                                           vollständig verboten wird, ihre bisherige berufliche Tätigkeit we-
-     Die Beeinträchtigungen sind ärztlich nachgewiesen.
                                                                           gen einer von ihr ausgehenden Infektionsgefahr fortzuführen. Das
-     Die versicherte Person kann ihre zuletzt ausgeübte berufli-
                                                                           Verbot muss auf einer gesetzlichen Vorschrift oder einer behörd-
      che Tätigkeit nicht mehr zu mindestens 50 % ausüben. Hier-
                                                                           lichen Verfügung beruhen.
      mit wird der Grad der Berufsunfähigkeit beschrieben. Maß-
      geblich ist die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, so wie diese ohne
                                                                           Des Weiteren müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt
      die Beeinträchtigungen ausgeübt wurde.
                                                                           sein:
-     Diese Beeinträchtigungen bestehen voraussichtlich für einen
                                                                           -     Das Tätigkeitsverbot erstreckt sich auf einen Zeitraum von
      ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 6 Monaten oder
                                                                                 mindestens 6 Monaten.
      bestanden seit 6 Monaten ununterbrochen. Als Eintritt der
                                                                           -     Die versicherte Person wird nicht von ihrem Arbeitgeber mit
      Berufsunfähigkeit sehen wir dabei den Beginn dieses Zeit-
                                                                                 einer anderen Tätigkeit betraut.
      raums an.
                                                                           -     Die versicherte Person übt keine andere berufliche Tätigkeit
                                                                                 konkret aus, die ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie bis-
Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person eine
                                                                                 herigen Lebensstellung entspricht.
andere berufliche Tätigkeit konkret ausübt, die ihrer Ausbildung
und Erfahrung sowie bisherigen Lebensstellung entspricht.                  (6) Berufsunfähigkeit wegen Erwerbsminderung
Die bisherige Lebensstellung ergibt sich aus Vergütung und sozi-           Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn alle folgenden Vorausset-
aler Wertschätzung. Diese dürfen nicht deutlich unter das bishe-           zungen erfüllt sind:
rige Niveau sinken. Dabei ist eine Absenkung des Einkommens                -   Die versicherte Person erhält eine unbefristete Rente wegen
nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zumutbar. Dies                     voller Erwerbsminderung von der Deutschen Rentenversi-
prüfen wir im Einzelfall. Eine Absenkung von mehr als 20 % gilt                cherung. Diese Rente erhält sie allein aus medizinischen
als nicht zumutbar. Entscheidend ist bei Arbeitnehmern das jähr-               Gründen.
liche Bruttoeinkommen in der bisher ausgeübten beruflichen Tä-             -   Die Voraussetzungen der vollen Erwerbsminderung nach
tigkeit. Bei Selbstständigen wird der Gewinn vor Steuern in den                § 43 SGB VI mit Stand vom 01.01.2019 sind erfüllt. Diesen
letzten 3 Jahren berücksichtigt.                                               Gesetzestext haben wir im Anhang abgedruckt. Der abge-
                                                                               druckte Stand vom 01.01.2019 bleibt auch nach einer Geset-
(2) Verzicht auf abstrakte Verweisung                                          zesänderung maßgeblich. Eine Gesetzesänderung wirkt sich
                                                                               nicht auf Ihren Vertrag aus.
Wir verzichten darauf, die versicherte Person auf eine vergleich-
                                                                           -   Die versicherte Person ist bei Eintritt der vollen Erwerbsmin-
bare berufliche Tätigkeit zu verweisen, die sie nicht konkret aus-
                                                                               derung mindestens 55 Jahre alt.
übt.

(3) Zumutbare Umorganisation bei Selbstständigen                           Die versicherte Person muss uns auf Verlangen nachweisen,
                                                                           dass ausschließlich ein medizinischer Grund vorliegt. Die für Ih-
Berufsunfähigkeit liegt bei einem Selbstständigen nur vor, wenn            ren Vertrag geltenden Einschränkungen und Ausschlüsse sowie
er auch durch zumutbare Umorganisation keine berufliche Tätig-             die vorvertragliche Anzeigepflicht gelten auch für Leistungen we-
keit ausüben kann, die seiner bisherigen Lebensstellung ent-               gen voller Erwerbsminderung.
spricht. Dies gilt auch für Personen, die einem Selbstständigen
gleichzustellen sind. Hierunter fallen zum Beispiel Vorstände oder         (7) Berufsunfähigkeit wegen Krebserkrankung
beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer.
                                                                           Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn alle folgenden Vorausset-
                                                                           zungen erfüllt sind:
                                                                           -   Die versicherte Person hat eine Krebserkrankung.


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[Seite 5]
-    Von einem Facharzt wird einer der folgenden Punkte bestä-              Als Studium gilt ein Studium an einer Hochschule (Universität),
     tigt:                                                                  Fachhochschule (FH) oder vergleichbaren Ausbildungseinrich-
     -     Die versicherte Person hat eine Chemotherapie oder               tung (zum Beispiel Berufsakademie oder duale Hochschule). Der
           eine Strahlentherapie begonnen oder diese steht unmit-           angestrebte Studienabschluss muss in Deutschland staatlich an-
           telbar bevor. Zusätzlich wurde mindestens eine Fern-             erkannt sein. Sofern neben dem Studium eine weitere berufliche
           metastase festgestellt.                                          Tätigkeit ausgeübt wird, ist diese Tätigkeit entsprechend den zeit-
     -     Die versicherte Person befindet sich wegen der                   lichen Anteilen zu berücksichtigen.
           Schwere der Erkrankung in einer palliativen Therapie.
-    Die versicherte Person übt keine berufliche Tätigkeit konkret          Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person ein
     aus, die ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie bisherigen Le-           anderes Studium oder eine andere berufliche Tätigkeit konkret
     bensstellung entspricht.                                               ausübt, die ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie bisherigen Le-
                                                                            bensstellung entspricht.
Die für Ihren Vertrag geltenden Einschränkungen und Aus-
schlüsse sowie die vorvertragliche Anzeigepflicht gelten auch für           (11) Auszubildende
Leistungen wegen Krebserkrankung.
                                                                            Bei Auszubildenden in einem staatlich anerkannten Ausbildungs-
                                                                            beruf gilt Absatz (1) mit folgender Änderung: Anstelle der zuletzt
Optionale Erweiterung des Begriffes Berufsunfähigkeit                       ausgeübten Tätigkeit wird der mit der Ausbildung angestrebte Be-
                                                                            ruf hinsichtlich des Grades der Berufsunfähigkeit zugrunde ge-
(8) Absicherung der Alltagsfähigkeiten                                      legt.
Wenn Sie mit uns die Absicherung der Alltagsfähigkeiten verein-
bart haben, liegt Berufsunfähigkeit auch vor, wenn die versicherte          Wir verzichten auf die Möglichkeit der abstrakten Verweisung auf
Person eine Grundfähigkeit nach § 4 verliert. Dies gilt unabhängig          eine andere Berufsausbildung oder die Ausübung einer anderen
                                                                            beruflichen Tätigkeit.
davon, ob die versicherte Person eine berufliche Tätigkeit ausübt.
                                                                            (12) Hausfrauen und Hausmänner
Konkretisierungen für spezielle Tätigkeiten
                                                                            Bei Hausfrauen und Hausmännern liegt Berufsunfähigkeit vor,
(9) Schüler                                                                 wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
                                                                            -   Die versicherte Person erleidet durch Krankheit, Körperver-
Bei Schülern liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn alle folgenden Vo-               letzung oder Kräfteverfall gesundheitliche Beeinträchtigun-
raussetzungen erfüllt sind:                                                     gen.
-    Die versicherte Person erleidet durch Krankheit, Körperver-            -   Die Beeinträchtigungen sind ärztlich nachgewiesen.
     letzung oder Kräfteverfall gesundheitliche Beeinträchtigun-            -   Die versicherte Person kann ihre bisher im Haushalt konkret
     gen.                                                                       verrichteten Aufgaben nicht mehr zu mindestens 50 % aus-
-    Die Beeinträchtigungen sind ärztlich nachgewiesen.                         üben.
-    Die versicherte Person kann nicht mehr zu mindestens 50 %              -   Diese Beeinträchtigungen bestehen voraussichtlich für einen
     als Schüler am Unterricht an einer allgemeinen Schule ohne                 ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 6 Monaten oder
     spezielle Förderung teilnehmen.                                            bestanden seit 6 Monaten ununterbrochen. Als Eintritt der
-    Diese Beeinträchtigungen bestehen voraussichtlich für einen                Berufsunfähigkeit sehen wir dabei den Beginn dieses Zeit-
     ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 6 Monaten oder                    raums an.
     bestanden seit 6 Monaten ununterbrochen. Als Eintritt der
     Berufsunfähigkeit sehen wir dabei den Beginn dieses Zeit-              Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person eine
     raums an.                                                              andere Tätigkeit konkret ausübt, die ihrer Ausbildung und Erfah-
                                                                            rung sowie bisherigen Lebensstellung entspricht.
Eine spezielle Förderung liegt zum Beispiel beim Besuch einer
Förderschule oder Sonderschule vor oder wenn sonderpädagogi-
sche Maßnahmen regelmäßig erforderlich sind. Das Wiederholen                Konkretisierungen für spezielle Situationen
eines Schuljahres allein gilt nicht als Berufsunfähigkeit. Als allge-
                                                                            (13) Ausscheiden aus beruflicher Tätigkeit
meine Schulen gelten allgemeinbildende und berufliche Schulen
in staatlicher, privater oder kirchlicher Trägerschaft.                     Wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit vorüberge-
                                                                            hend unterbricht oder dauerhaft aufgibt, können Sie die Versiche-
Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person eine         rung weiterführen. Wenn Sie in dieser Zeit Leistungen beantra-
andere Tätigkeit konkret ausübt, die ihrer Ausbildung und Erfah-            gen, legen wir die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit in ihrer
rung sowie bisherigen Lebensstellung entspricht.                            konkreten Ausgestaltung zugrunde. Dies gilt beispielsweise,
                                                                            wenn die versicherte Person vorübergehend Bundesfreiwilligen-
(10) Studenten                                                              dienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet.
Bei Studenten liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn alle folgenden              Der freiwillige Wechsel in eine andere Tätigkeit, beispielsweise
                                                                            als Hausfrau/-mann, gilt als Berufswechsel und nicht als Aus-
Voraussetzungen erfüllt sind:
-   Die versicherte Person erleidet durch Krankheit, Körperver-             scheiden aus beruflicher Tätigkeit. Auch eine ununterbrochene
    letzung oder Kräfteverfall gesundheitliche Beeinträchtigun-             Elternzeit, die länger als 5 Jahre andauert, gilt als Wechsel in die
                                                                            Tätigkeit Hausfrau/-mann.
    gen.
-   Die Beeinträchtigungen sind ärztlich nachgewiesen.
                                                                            (14) Teilzeitregelung
-   Die versicherte Person kann ihr bei Eintritt des Versiche-
    rungsfalls zuletzt ausgeübtes Studium nicht mehr zu mindes-             Wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit von Vollzeit
    tens 50 % fortführen.                                                   auf Teilzeit reduziert, gilt in den nächsten 12 Monaten Folgendes:
-   Diese Beeinträchtigungen bestehen voraussichtlich für einen             Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit
    ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 6 Monaten oder                 stellen, legen wir die berufliche Tätigkeit in Art und Umfang vor
    bestanden seit 6 Monaten ununterbrochen. Als Eintritt der               Reduzierung der Arbeitszeit zugrunde. Dafür müssen Sie uns
    Berufsunfähigkeit sehen wir dabei den Beginn dieses Zeit-               Nachweise über die jeweiligen Arbeitszeiten vorlegen. Alle ande-
    raums an.                                                               ren Regelungen dieser Versicherungsbedingungen bleiben hier-


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[Seite 6]
von unberührt. Dies gilt insbesondere für die Prüfung auf die zu-         b) Fortbewegen
letzt ausgeübte berufliche Tätigkeit, so wie diese ohne die ge-
                                                                          Hilfebedarf liegt vor, wenn alle folgenden Einschränkungen vor-
sundheitlichen Beeinträchtigungen ausgestaltet war.                       liegen:
§3      Was ist Pflegebedürftigkeit im Sinne dieser Bedin-                -    Die versicherte Person kann sich auch mit Einsatz von Hilfs-
        gungen?                                                                mitteln nur mit Hilfe einer anderen Person auf ebener Ober-
                                                                               fläche von Zimmer zu Zimmer fortbewegen.
                                                                          -    Die versicherte Person kann nur Treppen steigen, wenn sie
(1) Pflegebedürftigkeit                                                        gestützt oder festgehalten wird.
Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens                            Hilfsmittel können beispielsweise eine Gehhilfe oder ein Rollstuhl
-    die Voraussetzungen des Pflegegrades 2 nach Absatz (2)               sein.
     erfüllt sind oder
-    die Voraussetzungen des Hilfebedarfs bei 3 von 9 Aktivitäten         c) Waschen
     des täglichen Lebens nach Absatz (3) erfüllt sind oder
-    eine mittelschwere oder schwere Demenz vorliegt. Die De-             Hilfebedarf liegt vor, wenn sich die versicherte Person auch bei
     menz muss mindestens den Schweregrad 5 haben. Dieser                 Einsatz von Hilfsmitteln nur mit Hilfe einer anderen Person so wa-
     wird über die Global Deterioration Scale nach Reisberg er-           schen kann, dass ein akzeptables Maß an Körperhygiene ge-
     mittelt.                                                             wahrt bleibt.

Zusätzlich müssen alle folgenden Voraussetzungen für diesen               Das bedeutet, dass die versicherte Person nur einen geringen
Zustand erfüllt sein:                                                     Teil der Aktivitäten beim Waschen, Duschen, Baden und Abtrock-
-   Er muss ärztlich nachgewiesen sein.                                   nen selbstständig durchführen kann. Hilfsmittel können beispiels-
-   Er muss mindestens seit 6 Monaten ununterbrochen bestan-              weise ein Wannengriff oder ein Wannenlift sein.
    den haben oder voraussichtlich für mindestens 6 Monate be-
    stehen. Als Eintritt der Pflegebedürftigkeit sehen wir dabei          Die Unfähigkeit, ins Badezimmer zu gelangen, fällt nicht unter die-
    den Beginn dieses Zeitraums an.                                       sen Punkt.

Vorübergehende Besserungen bleiben bei der Einstufung unbe-               d) An- und Auskleiden
rücksichtigt. Eine Besserung gilt dann nicht als vorübergehend,           Hilfebedarf liegt vor, wenn sich die versicherte Person auch bei
wenn sie nach 3 Monaten noch anhält.                                      Einsatz von Hilfsmitteln nur mit Hilfe einer anderen Person den
                                                                          Ober- und Unterkörper an- und auskleiden kann.
(2) Pflegegrad 2
                                                                          Hilfsmittel können beispielsweise ein Schuhlöffel oder eine Knöpf-
Es besteht mindestens Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 2 in
                                                                          hilfe sein.
der deutschen sozialen Pflegeversicherung. Die Ermittlung des
Pflegegrades erfolgt nach der gesetzlichen Definition der Pflege-
                                                                          Das Reichen der Kleidung und die Kontrolle des Sitzes der Klei-
bedürftigkeit in den §§ 14 und 15 SGB XI mit Stand vom
                                                                          dung gelten nicht als Hilfebedarf.
01.01.2019. Diesen Gesetzestext haben wir im Anhang abge-
druckt. Der abgedruckte Stand vom 01.01.2019 bleibt auch nach             e) Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
einer Gesetzesänderung maßgeblich. Eine Gesetzesänderung
wirkt sich nicht auf Ihren Vertrag aus.                                   Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei Ein-
                                                                          satz von Hilfsmitteln nur mit Hilfe einer anderen Person bereitste-
(3) Hilfebedarf bei 3 von 9 Aktivitäten des täglichen Lebens              hende Getränke aufnehmen und bereitgestellte, mundgerecht zu-
                                                                          bereitete Speisen essen kann. Dies beinhaltet das Aufnehmen,
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person für mindestens         zum Mund Führen, gegebenenfalls Abbeißen, Kauen und Schlu-
3 der unter a) bis i) genannten 9 Verrichtungen des täglichen Le-         cken von Speisen, die üblicherweise mit den Fingern gegessen
bens in erheblichem Umfang täglich die Hilfe einer anderen Per-           werden.
son benötigt. Die Hilfe wird auch bei Einsatz technischer und me-
dizinischer Hilfsmittel benötigt.                                         Hilfsmittel können beispielsweise krankengerechte Essbestecke
                                                                          oder Trinkgefäße sein.
Die nachstehend genannten Kriterien entsprechen nicht dem vom
Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch definierten Begriff der Pflege-           f) Verrichten der Notdurft
bedürftigkeit und der gesetzlichen Abstufung in einzelne Pflege-
                                                                          Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei Ein-
grade. Sie sind hiervon unabhängig.
                                                                          satz von Hilfsmitteln nur mit Hilfe einer anderen Person die Toi-
a) Aufstehen und Positionswechsel                                         lette benutzen kann, weil
                                                                          -     sie sich nach dem Stuhlgang nicht alleine säubern kann oder
Hilfebedarf liegt vor, wenn alle folgenden Einschränkungen vor-           -     sie ihre Notdurft nur mit einer Bettschüssel verrichten kann.
liegen:
-    Die versicherte Person kann auch mit Einsatz von Hilfsmit-           Hilfsmittel können beispielsweise spezielle Griffe oder eine Toi-
     teln nur mit Hilfe einer anderen Person von einer erhöhten           lette mit Duschfunktion sein.
     Sitzfläche wie Bettkante, Stuhl, Sessel, Bank oder Toilette
     aufstehen und sich auf einen Rollstuhl, Toilettenstuhl, Sessel       Besteht eine Inkontinenz der Blase oder des Darms, liegt Hilfebe-
     oder Ähnliches umsetzen.                                             darf vor, wenn die versicherte Person nur mit Hilfe einer anderen
-    Die versicherte Person kann sich nicht oder nur kurz selbst-         Person Hilfsmittel wie beispielsweise saugende Inkontinenzver-
     ständig in einer Sitzposition halten.                                sorgung, Katheter oder Stomabeutel verwenden kann.
-    Die versicherte Person kann nur durch Hilfsmittel oder Rei-
     chen der Hand ihre Lage im Bett verändern.                           g) Kommunizieren

Hilfsmittel können beispielsweise Krücken oder spezielle Griffe           Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr in
                                                                          der Lage ist mit anderen Personen zu kommunizieren. Alle fol-
sein.
                                                                          genden Einschränkungen müssen vorliegen:
                                                                          -    Die versicherte Person äußert von sich aus keine elementa-
                                                                               ren Bedürfnisse.


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[Seite 7]
-    Die versicherte Person antwortet auf Fragen lediglich mit we-         §4      Wann liegt der Verlust einer Grundfähigkeit im Sinne
     nigen Worten oder weicht im Gespräch in aller Regel vom                       dieser Bedingungen vor?
     Gesprächsinhalt ab.
-    Die versicherte Person zeigt keine eigene Initiative zur Kon-         Wenn Sie mit uns die Absicherung der Alltagsfähigkeiten verein-
     taktaufnahme zu Personen innerhalb und außerhalb des di-              bart haben, gilt Folgendes:
     rekten Umfeldes. Zusätzlich benötigt sie personelle Unter-
                                                                           (1) Verlust einer Grundfähigkeit
     stützung während der Kontaktaufnahme. Beispiele hierfür
     sind die Nutzung von Kommunikationshilfen, wie Telefon be-            Der Verlust einer Grundfähigkeit liegt vor, wenn alle folgenden
     dienen/halten und Brief- oder Mailkontakt.                            Voraussetzungen erfüllt sind:
                                                                           -   Es handelt sich um eine versicherte Grundfähigkeit nach Ab-
h) Denkvermögen                                                                satz (2).
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person sich ihrer selbst       -   Die versicherte Person besaß die Grundfähigkeit bei Versi-
und ihrer Umgebung nicht mehr bewusst ist.                                     cherungsbeginn.
                                                                           -   Die versicherte Person verliert die Grundfähigkeit durch
Das heißt, sie benötigt den ganzen Tag Hilfe in Form von Erinnern              Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall.
und Auffordern. Dies ist der Fall, wenn alle folgenden Vorausset-          -   Der Verlust ist fachärztlich nachgewiesen.
zungen erfüllt sind:                                                       -   Der Verlust besteht voraussichtlich für einen ununterbroche-
-   Die versicherte Person benötigt Hilfe beim Treffen geeigne-                nen Zeitraum von mindestens 6 Monaten oder bestand seit
    ter Entscheidungen zur eigenen Sicherheit und zum Wohl-                    6 Monaten ununterbrochen. Als Eintritt des Verlustes sehen
    befinden.                                                                  wir dabei den Beginn dieses Zeitraums an.
-   Die versicherte Person benötigt Hilfe beim Ausführen und               -   Die versicherte Person kann die Grundfähigkeit auch unter
    Steuern von Alltagshandlungen, da sie die Reihenfolge ein-                 Verwendung eines geeigneten Hilfsmittels nicht im vorgege-
    zelner Handlungsschritte oder einzelne, notwendige Schritte                benen Umfang ausüben.
    regelmäßig vergisst.
-   Die versicherte Person benötigt Hilfe beim Planen und Struk-           Ein Hilfsmittel ist geeignet, wenn
    turieren des Tagesablaufs und über den Tag hinaus.                     -    es von anderen Personen mit ähnlichen Einschränkungen
-   Die versicherte Person benötigt Hilfe bei der Auswahl und                   üblicherweise genutzt wird oder
    Durchführung von Freizeitaktivitäten.                                  -    es von Ärzten oder sonstigen Stellen (zum Beispiel Medizi-
                                                                                nischer Dienst der Krankenkassen) bei Vorliegen des Ver-
Oder bei der versicherten Person liegen alle folgenden Einschrän-               lustes der jeweiligen Grundfähigkeit empfohlen wird oder
kungen vor:                                                                -    es von der versicherten Person verwendet wird oder wurde.
-   Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage Personen
    aus dem näheren Umfeld wie Familienangehörige zu erken-                (2) Versicherte Grundfähigkeiten
    nen.                                                                   Im Folgenden wird beschrieben, welche Grundfähigkeiten versi-
-   Die versicherte Person kann sich an kurz zurückliegende Er-            chert sind und wann die jeweilige Grundfähigkeit als verloren gilt.
    eignisse oder Beobachtungen nicht mehr erinnern.
-   Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage sich in ihrer        a) Sehen
    gewohnten häuslichen und außerhäuslichen Umgebung zu-
    recht zu finden und dortige Risiken und Gefahren zu erken-             Auf dem besseren Auge der versicherten Person
    nen.                                                                   -    beträgt das Restsehvermögen höchstens 5 % oder
-   Die versicherte Person ist auch unter Nutzung äußerer Ori-             -    beträgt das Gesichtsfeld für die Schwarz-Weiß-Wahrneh-
    entierungshilfen nicht mehr in der Lage sich zeitlich zu orien-             mung höchstens 15 Grad vom Zentrum in alle Richtungen.
    tieren und Tageszeiten mit regelmäßigen Ereignissen wie                     Das gesamte Gesichtsfeld beträgt somit höchstens 30 Grad.
    Mittagessen zu erkennen.
-   Die versicherte Person kann einfache Sachverhalte, Infor-              Geeignete Hilfsmittel nach Absatz (1) sind beispielsweise eine
    mationen sowie Aufforderungen nicht mehr verstehen, wenn               Brille oder Kontaktlinsen.
    diese nicht wiederholt und erläutert werden.
                                                                           b) Hören
i) Umgang mit Emotionen                                                    Das bessere Ohr der versicherten Person weist im Bereich des
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr al-          gesprochenen Wortes (1.000 bis 3.000 Hertz) einen Hörverlust
leine mit Emotionen, Wahrnehmungen, Gefühlen sowie Risiken                 von mindestens 60 Dezibel auf.
und Gefahren umgehen kann.
                                                                           Ein geeignetes Hilfsmittel nach Absatz (1) ist beispielsweise ein
Dies ist der Fall, wenn die versicherte Person mindestens zwei-            Hörgerät.
mal wöchentlich
-   Hilfe einer anderen Person beim Einschlafen, Weiterschlafen            c) Sprechen
    und bei der Bewältigung von motorisch geprägten Auffällig-             Die versicherte Person ist nicht in der Lage, sich gegenüber einer
    keiten des Verhaltens wie beispielsweise ständigem Aufste-             unabhängigen Person mit gemeinsamer Sprachbasis in Worten
    hen oder ziellosem Umhergehen benötigt oder                            verständlich zu machen.
-   verbal oder physisch aggressiv gegenüber sich selbst, ande-            Dies bedeutet, dass die versicherte Person
    ren Personen oder Gegenständen wird und Unterstützung                  -    keine Worte mehr formen oder aussprechen kann oder
    beispielsweise bei der Körperpflege oder Nahrungsauf-                  -    die gesprochenen Worte keinen Sinn mehr ergeben (zum
    nahme ablehnt oder                                                          Beispiel Wernicke-Aphasie).
-   unter Angstattacken und Wahnvorstellungen leidet, das
    heißt sie fühlt sich verfolgt, bedroht oder bestohlen und hat          Stottern alleine gilt nicht als Verlust der Grundfähigkeit.
    starke Ängste oder Sorgen oder
-   antriebslos und schwer depressiv ist, das heißt keine Eigen-           Zum Nachweis der sprachlichen Beeinträchtigung muss ein
    initiative für Aktivitäten oder Kommunikation aufbringt, traurig       Aachener Aphasie-Test oder ein ähnlicher, anerkannter Test ver-
    oder apathisch wirkt.                                                  wendet werden.
                                                                           d) Gebrauch der Arme
                                                                           Die versicherte Person ist


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[Seite 8]
-    mit einem der beiden Arme nicht in der Lage, diesen auf               -    mit gebeugten oder gestreckten Knien zu bücken und an-
     Schulterhöhe zu heben und dort 10 Sekunden zu halten oder                  schließend wieder aufzurichten, um einen auf dem Boden
-    nicht in der Lage, beide Hände gleichzeitig hinter den Kopf                liegenden Bleistift aufzuheben.
     zu bewegen und den Nacken zu berühren (Nackengriff).
                                                                           Geeignete Hilfsmittel nach Absatz (1) sind beispielsweise Prothe-
e) Gebrauch der Hände                                                      sen, Orthesen oder Stützbandagen. Auf Hilfsmittel, die den Ge-
Die versicherte Person ist nicht in der Lage,                              brauch der Arme voraussetzen, bestehen wir nicht.
-    mit einer der beiden Hände eine in ein gedübeltes Loch an-
     gesetzte 6 x 50 Millimeter Schraube vollständig hinein- und           (3) Verlust mehrerer Grundfähigkeiten
     wieder herauszudrehen oder                                            Auch beim Verlust mehrerer Grundfähigkeiten zahlen wir die Be-
-    mit einer der beiden Hände eine geöffnete Flasche mit                 rufsunfähigkeitsrente nur in einfacher Höhe.
     Schraubverschluss zu schließen und wieder aufzudrehen o-
     der                                                                   §5      Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
-    mit einer der beiden Hände 5 Wörter mit jeweils 10 Buchsta-
     ben auf einer Tastatur oder einem Touchscreen zu tippen o-            Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem Vertragsabschluss, frü-
     der                                                                   hestens jedoch zum vereinbarten Versicherungsbeginn. Dieser
-    mit ihrer bisher zum Schreiben verwendeten Hand 5 Wörter              ist im Versicherungsschein dokumentiert. Bei nicht rechtzeitiger
     auf Papier zu schreiben, die für eine unbeteiligte dritte Per-        Zahlung des Einlösungsbeitrages (siehe § 16 Absatz (2)) kann
     son lesbar sind. Die Wörter haben jeweils 10 Buchstaben.              unsere Leistungspflicht entfallen (siehe § 17).

Geeignete Hilfsmittel nach Absatz (1) sind beispielsweise ergono-          §6      Wann beginnen und enden unsere Leistungen bei Be-
misch geformte Computertastaturen.                                                 rufsunfähigkeit?

f) Heben und Tragen                                                        Beginn der Leistungen bei Berufsunfähigkeit
Die versicherte Person ist mit keinem Arm in der Lage, einen 2             (1) Entstehung des Anspruchs
Kilogramm schweren Gegenstand von einem Tisch zu heben und
5 Meter weit zu tragen.                                                    Der Anspruch auf Leistungen bei Berufsunfähigkeit entsteht mit
                                                                           Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.
g) Stehen                                                                  Das bedeutet, dass wir für den nachgewiesenen Zeitraum der Be-
Die versicherte Person ist nicht in der Lage, 10 Minuten wie folgt         rufsunfähigkeit auch rückwirkend leisten. Bitte beachten Sie, dass
zu stehen:                                                                 es hierzu Einschränkungen gibt, wenn Sie mit uns
-    frei und ohne sich abzustützen                                        -    einen Ausschluss rückwirkende Anerkennung nach Ab-
-    barfuß auf einem festen ebenen Untergrund                                  satz (3) oder
                                                                           -    eine Karenzzeit nach Absatz (4)
Die Notwendigkeit, die Körperhaltung durch Gewichtsverlagerun-             vereinbart haben.
gen von einem auf das andere Bein zu verändern, gilt nicht als
Verlust der Grundfähigkeit.                                                Sie müssen uns die Berufsunfähigkeit der versicherten Person in
                                                                           Textform mitteilen.
Geeignete Hilfsmittel nach Absatz (1) sind beispielsweise Prothe-
                                                                           (2) Befreiung von der Beitragszahlungspflicht
sen, Orthesen oder Stützbandagen.
                                                                           Bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht müssen Sie die
h) Gehen                                                                   Beiträge weiterzahlen. Wir werden Ihnen diese jedoch bei Aner-
Die versicherte Person ist nicht in der Lage, auf einem ebenen             kennung der Leistungspflicht zurückzahlen.
und asphaltierten Bürgersteig 400 Meter zurückzulegen. Die Not-
wendigkeit, eine oder mehrere Pausen einzulegen, gilt nicht als            Auf Ihren Wunsch hin werden wir Ihnen bis zur endgültigen Ent-
Verlust der Grundfähigkeit. Jedoch darf die Dauer der Pausen ins-          scheidung über unsere Leistungspflicht fällig werdende Beiträge
gesamt eine Minute nicht überschreiten.                                    zinslos stunden.
                                                                           Die gestundeten Beiträge sind zinsfrei nachzuzahlen, wenn un-
Geeignete Hilfsmittel nach Absatz (1) sind beispielsweise Prothe-          sere Prüfung ergeben hat, dass die versicherte Person nicht be-
sen, Orthesen oder Stützbandagen. Auf einen Rollator oder Un-              rufsunfähig ist. Auf Nachfrage werden wir Ihnen Vorschläge ma-
terarmgehstützen als geeignetes Hilfsmittel bestehen wir nicht.            chen, wie diese Nachzahlung in Ihrem Fall erleichtert werden
                                                                           kann. Mögliche Vorschläge sind zum Beispiel:
i) Treppensteigen                                                          -    Ratenzahlung bis zu 12 Monate
                                                                           -    Verrechnung mit vorhandenen Überschüssen
Die versicherte Person ist nicht in der Lage, eine Treppe unter
                                                                           -    Herabsetzung der garantierten Berufsunfähigkeitsrente
Verwendung des Geländers hinauf- und wieder hinabzusteigen.
Die Treppe erfüllt folgende Voraussetzungen:                               (3) Ausschluss rückwirkende Anerkennung
-    Die Treppe besteht aus 12 Treppenstufen.
-    Die Treppenstufen haben eine maximale Höhe von 20 Zen-                Wenn Sie mit uns den Ausschluss der rückwirkenden Anerken-
     timetern.                                                             nung vereinbart haben, beginnt der Anspruch auf Leistungen erst
                                                                           mit Ablauf des Monats, in dem Sie uns die Berufsunfähigkeit in
Die Notwendigkeit, eine oder mehrere Pausen einzulegen, gilt               Textform mitgeteilt haben. Melden Sie uns die Berufsunfähigkeit
nicht als Verlust der Grundfähigkeit. Jedoch darf die Dauer der            jedoch bereits innerhalb von 3 Monaten ab Eintritt, beginnt der
Pausen insgesamt eine Minute nicht überschreiten.                          Anspruch abweichend dazu bereits mit Ablauf des Monats, in dem
                                                                           die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.
Geeignete Hilfsmittel nach Absatz (1) sind beispielsweise ein              Ging die Meldung ohne Ihr Verschulden verspätet ein, gilt sie als
Gehstock, Prothesen oder Orthesen.                                         rechtzeitig erfolgt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie im
                                                                           Koma lagen.
j) Knien und Bücken
Die versicherte Person ist nicht in der Lage, sich aus eigener Kraft
-    mit beiden Knien auf einen festen ebenen Untergrund zu
     knien und anschließend wieder aufzurichten oder


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(4) Karenzzeit                                                            Wir beteiligen die Gemeinschaft der Versicherungsnehmer an
                                                                          diesen Überschüssen. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtli-
Wenn Sie mit uns eine Karenzzeit vereinbart haben, zahlen wir             chen Vorgaben, insbesondere die MindZV in der jeweils gelten-
während der Karenzzeit keine Berufsunfähigkeitsrente. Beiträge            den Fassung.
müssen Sie während der Karenzzeit nicht zahlen.
                                                                          Den für die Versicherungsnehmer bestimmten Überschuss kön-
Die Karenzzeit beginnt, sobald der Anspruch auf Leistungen                nen wir
entsteht. Bitte beachten Sie hierzu die Absätze (1) und (3). Die          -   als Direktgutschrift unmittelbar den überschussberechtigten
Karenzzeit endet mit dem Ablauf der vereinbarten Dauer. Voraus-               Verträgen gutschreiben oder
setzung hierfür ist, dass die versicherte Person vom Beginn bis           -   der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) zuführen.
zum Ablauf der Karenzzeit ununterbrochen berufsunfähig war.
                                                                          Sinn der RfB ist es, Schwankungen über die Jahre auszugleichen.
Nach Ablauf der Karenzzeit zahlen wir die Berufsunfähigkeits-             Die RfB darf von uns grundsätzlich nur für die Überschussanteile
rente.                                                                    der Versicherungsnehmer verwendet werden. Nur in gesetzlich
                                                                          festgelegten Ausnahmefällen dürfen wir hiervon mit Zustimmung
Zurückgelegte Karenzzeiten aus vorherigen Berufsunfähigkeiten             der Aufsichtsbehörde abweichen (§ 140 Absatz 1 VAG).
werden angerechnet.
                                                                          Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres
Ende der Leistungen bei Berufsunfähigkeit                                 Vertrages am Überschuss ergeben sich aus der Zuführung
                                                                          zur RfB nicht.
(5) Ende des Anspruchs
                                                                          (3) Jährliche Festlegung der Höhe der Überschussanteile
Der Anspruch auf Leistungen bei Berufsunfähigkeit endet,
-   wenn die versicherte Person nicht mehr berufsunfähig nach             Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich
    § 2 bis § 4 ist oder                                                  zum Überschuss bei. Wir fassen deshalb gleichartige Versiche-
-   wenn die versicherte Person stirbt oder                               rungen zu Bestandsgruppen zusammen. Zum Beispiel ordnen wir
-   bei Ablauf der vertraglichen Leistungsdauer.                          Berufsunfähigkeitsversicherungen einer anderen Bestands-
                                                                          gruppe zu als Rentenversicherungen. Wir unterscheiden hierbei
II.   Überschussbeteiligung                                               zwischen Einzelversicherungen und Kollektivversicherungen mit
                                                                          Tarifzusatz „K“.

§7      Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt?                   Innerhalb einer Bestandsgruppe können wir weitere Überschuss-
                                                                          gruppen bilden, um ähnliche Risiken zusammenzufassen.
(1) Überschussbeteiligung
                                                                          Die Verteilung der Überschüsse auf die Überschussgruppen neh-
Bei Vertragsabschluss garantieren wir Versicherungsleistungen             men wir nach einem verursachungsorientierten Verfahren vor.
für viele Jahre. Deshalb müssen wir vorsichtig kalkulieren.               Dabei richten wir uns danach, in welchem Umfang die jeweilige
Dadurch entstehen in der Regel Überschüsse. Wir beteiligen Sie            Überschussgruppe zur Entstehung der Überschüsse beigetragen
gemäß § 153 VVG an den Überschüssen und an den Bewer-                     hat.
tungsreserven (Überschussbeteiligung).
                                                                          Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verantwortlichen
Nachfolgend erläutern wir Ihnen                                           Aktuars Überschussanteilsätze für alle Überschussgruppen fest.
-   wie Überschüsse allgemein entstehen und wie wir diese ver-            Die Mittel für die Überschussanteile werden bei der Direktgut-
    wenden.                                                               schrift zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert,
-   wie wir Ihren Vertrag am Überschuss beteiligen.                       ansonsten werden diese der RfB entnommen.
-   wie Bewertungsreserven entstehen.
-   wie wir Ihrem Vertrag Bewertungsreserven zuordnen.                    Wir veröffentlichen die Überschussanteilsätze in unserem Ge-
                                                                          schäftsbericht oder teilen sie Ihnen in der Jahresinformation mit.
Die Höhe der Überschussbeteiligung ist nicht vorhersehbar.                Den Überschussanteil teilen wir Ihnen jährlich laufend zu, erst-
Sie hängt von vielen Faktoren ab und kann von uns nur begrenzt            mals bei Versicherungsbeginn.
beeinflusst werden. Die Höhe der künftigen Überschussbeteili-
gung kann daher nicht garantiert werden. Sie kann auch 0 EUR              (4) Überschussanteile vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
betragen.                                                                 Die Überschussanteile bemessen sich in Prozent des über-
Die Höhe der Überschüsse und Bewertungsreserven veröffentli-              schussberechtigten Beitrages.
chen wir jährlich in unserem Geschäftsbericht.                            Der überschussberechtigte Beitrag wird dabei wie folgt ermittelt:
                                                                          Grundsätzlich entspricht der überschussberechtigte Beitrag dem
(2) Allgemeine Entstehung und Verwendung von Überschüssen
                                                                          Jahresbeitrag abzüglich Stückkosten. Ist die Beitragszahlungs-
Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres                dauer kürzer als die Versicherungsdauer, dann gilt: Der über-
Unternehmens nennen wir Rohüberschuss. Diesen ermitteln wir               schussberechtigte Beitrag entspricht dem aktuellen Jahresbeitrag
nach handels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Der Roh-             abzüglich Stückkosten, multipliziert mit der Beitragszahlungs-
überschuss entsteht aus folgenden 3 Quellen:                              dauer, geteilt durch die Versicherungsdauer und aufgezinst mit
-   Kapitalerträge                                                        dem Rechnungszins um die Anzahl der Jahre vom Ablauf der Bei-
-   Risikoergebnis                                                        tragszahlungsdauer bis zum Ablauf der Versicherungsdauer.
    Risikoüberschüsse entstehen beispielsweise, wenn unsere               Nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer ersetzt die Summe der
    erbrachten Leistungen bei Berufsunfähigkeit geringer sind             Jahresbeiträge den mit der Beitragszahlungsdauer multiplizierten
    als bei der Tarifkalkulation angenommen.                              aktuellen Jahresbeitrag.
-   Übriges Ergebnis
    Überschüsse entstehen hier, wenn beispielsweise die ange-             Nach außerplanmäßiger Beitragsfreistellung Ihres Vertrages be-
    fallenen Kosten niedriger sind als bei der Tarifkalkulation an-       messen sich die Überschussanteile abweichend davon in Prozent
    genommen.                                                             des Risikobeitrages.


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Die Verwendung der Überschussanteile erfolgt gemäß dem ver-           der Überschussanteilsätze insbesondere die aktuelle Situation
einbarten Überschuss-System:                                          der Bewertungsreserven berücksichtigt.
-   Beitragsverrechnung                                               Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die
    Die jährlichen Überschussanteile werden mit dem Beitrag           Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise ent-
    verrechnet. Bei beitragsfreien Versicherungen werden die          fällt. Weitere Informationen zu Ihrer Beteiligung an den Bewer-
    jährlichen Überschussanteile verzinslich angesammelt.             tungsreserven entnehmen Sie bitte unserem Geschäftsbericht.
-   Fondsanlage
    Die jährlichen Überschussanteile werden am Ende des Ver-          §8      Welche Besonderheiten hat das Überschuss-System
    sicherungsjahres in Fondsanteile des vereinbarten Fonds                   Fondsanlage?
    umgewandelt und zu einem Fondsguthaben angesammelt.
    Einzelheiten zur Entwicklung und Berechnung des Werts des         (1)   Entwicklung von Fondsguthaben
    Fondsguthabens entnehmen Sie bitte § 8.
                                                                      Die Entwicklung der Werte von Fonds ist nicht vorhersehbar. Des-
    Das erreichte Fondsguthaben werden wir ausschließlich bei         halb können wir die Höhe des Fondsguthabens nicht garantieren.
    -   Eintritt des Versicherungsfalls oder                          Sie haben die Chance, insbesondere bei Kurssteigerungen der
    -   Kündigung oder Beitragsfreistellung der Versicherung          Fonds einen Wertzuwachs zu erzielen. Bei Kursrückgängen tra-
        oder                                                          gen Sie das Risiko der Wertminderung. Das bedeutet, dass das
    -   Tod der versicherten Person oder                              Fondsguthaben je nach Fondsentwicklung höher oder niedriger
    -   Ablauf der Versicherungsdauer                                 sein wird.
    auszahlen. Auszahlungen erbringen wir als Geldleistung.
                                                                      (2) Ermittlung des Wertes Ihres Fondsguthabens
Während der Vertragslaufzeit ist ein Wechsel zwischen den Über-
schuss-Systemen jeweils zum Ende der Versicherungsperiode             Der Wert eines Fondsanteils wird als Rücknahmepreis bezeich-
möglich.                                                              net. Er wird dadurch ermittelt, dass der Geldwert des Fonds durch
                                                                      die Anzahl der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Fondsanteile
(5) Überschussanteile nach Eintritt der Berufsunfähigkeit             geteilt wird. Der Rücknahmepreis wird zu jedem Börsentag be-
                                                                      stimmt. Deshalb ist wichtig, zu welchem Stichtag der Wert für Ih-
Wenn Anspruch auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit besteht,         ren Vertrag jeweils ermittelt wird.
ordnen wir Ihrem Vertrag jeweils zu Beginn eines Versicherungs-
jahres Überschussanteile zu. Diese bemessen sich in Prozent der       Den EUR-Wert Ihres Fondsguthabens ermitteln wir, indem wir die
Vorjahresrente.                                                       Anzahl der Fondsanteile Ihrer Versicherung mit dem Rücknahme-
                                                                      preis der Fondsanteile multiplizieren. Dabei legen wir die nachfol-
Wir verwenden diese Überschussanteile für eine jährliche Ren-         gend beschriebenen Stichtage zugrunde:
tenerhöhung zum Versicherungsjahrestag. Die erste Rentenerhö-         -    Erwerb von Fondsanteilen aus Überschüssen
hung erfolgt, wenn mindestens für ein Jahr Anspruch auf Leistun-           Diesen Stichtag legen wir zwischen dem ersten Börsentag
gen bestanden hat. Die so erreichte Gesamt-Rente ist bis zum               des Monats vor dem Zuweisungstermin und dem Zuwei-
Ende der Berufsunfähigkeit garantiert. Danach entfällt die Rente           sungstermin fest.
aus der Überschussbeteiligung.                                        -    Eintritt des Versicherungsfalls
                                                                           Stichtag ist der Termin der Entstehung des Anspruchs auf
(6) Entstehung und Zuordnung von Bewertungsreserven                        Leistung (siehe § 6 Absatz (1)). Wurde der Anspruch nach
                                                                           diesem Termin gemeldet, dann ist das Meldedatum der
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapital-
                                                                           Stichtag.
anlagen über dem handelsrechtlichen Buchwert liegt. Marktwerte
                                                                      -    Kündigung oder Beitragsfreistellung
können sich laufend ändern. Deshalb ermitteln wir die Bewer-
                                                                           Stichtag ist der auf den Tag des Eingangs der Meldung fol-
tungsreserven mindestens einmal im Monat neu. Dabei erfolgt die
                                                                           gende Tag, frühestens jedoch der letzte Börsentag des Mo-
Bewertung auf Basis des letzten Arbeitstages des Vormonats.
                                                                           nats vor dem Kündigungs- oder Beitragsfreistellungstermin.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist nur ein Teil dieser Bewer-
                                                                      -    Tod der versicherten Person
tungsreserven verteilungsfähig. Die verteilungsfähigen Bewer-
                                                                           Stichtag ist der auf den Tag des Eingangs der Todesfallmel-
tungsreserven ordnen wir nach einem verursachungsorientierten
                                                                           dung folgende Tag.
Verfahren monatlich den einzelnen Verträgen anteilig rechnerisch
                                                                      -    Ablauf der Versicherungsdauer
zu.
                                                                           Stichtag ist der letzte Börsentag des Vormonats vor dem Ab-
                                                                           lauftermin.
Sollten zwischen dem Bewertungsstichtag und dem Ende Ihres
                                                                      Ist der Stichtag kein Börsentag, so wird als Stichtag der darauffol-
Vertrages unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die sich auf
                                                                      gende Börsentag verwendet.
die verteilungsfähigen Bewertungsreserven auswirken können,
sind wir berechtigt, deren Höhe neu zu ermitteln.                     (3) Regelung für Ausnahmefälle
(7) Beteiligung an den Bewertungsreserven für Ihren Vertrag           Es kann in Ausnahmefällen vorkommen, dass zum Stichtag eine
                                                                      Feststellung der Rücknahmepreise oder eine Rücknahme der
Wir beteiligen Ihren Vertrag an den Bewertungsreserven
                                                                      Fondsanteile nicht möglich ist. Für solche Fälle behalten wir uns
-    bei Beendigung Ihres Vertrages, falls wir zu diesem Zeit-
                                                                      vor, die Festlegung der Rücknahmepreise zum nächstmöglichen
     punkt keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erbringen
                                                                      Zeitpunkt vorzunehmen. Auszahlungen aus betroffenen
     oder
                                                                      Fondsanteilen werden dann erst entsprechend später fällig.
-    bei Entstehung eines Anspruchs auf Leistungen wegen Be-
     rufsunfähigkeit.
                                                                      Alternativ können wir den Wert der Fondsanteile anhand des ak-
                                                                      tuellen Preises am Kapitalmarkt bestimmen und diesen Wert an-
Dies erfolgt gemäß den gesetzlichen Regelungen. Derzeit sieht
                                                                      stelle des Rücknahmepreises zugrunde legen. Wünschen Sie
§ 153 Absatz 3 VVG eine Zuteilung in Höhe der Hälfte der zuge-
                                                                      keine Bewertung Ihres Fondsguthabens anhand des aktuellen
ordneten Bewertungsreserven vor.
                                                                      Preises am Kapitalmarkt, können Sie auch verlangen, dass wir
                                                                      die betreffenden Fondsanteile auf ein Depot Ihrer Wahl übertra-
Während wir Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erbringen, er-
                                                                      gen.
folgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch angemes-
sen erhöhte Überschussanteile. Hierzu wird bei der Festlegung


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Diese Maßnahmen erfolgen unverzüglich durch uns unter Wah-             III. Leistungsauszahlung
rung der Interessen aller Versicherungsnehmer.

                                                                       §9      Was ist von Ihnen zu beachten, wenn Sie Leistungen
Was geschieht, wenn ein Fonds geschlossen oder aufgelöst
                                                                               beantragen?
wird?

(4) Veranlassung durch Kapitalverwaltungsgesellschaft                  (1) Nachweispflicht
Es kann passieren, dass durch die mit der Verwaltung des Fonds         Werden Leistungen aus dieser Versicherung verlangt, müssen
beauftragte Kapitalverwaltungsgesellschaft                             Sie uns Auskunft erteilen und erforderliche Nachweise in deut-
-   ein Fonds geschlossen wird oder                                    scher Sprache vorlegen. Die Beschaffung muss Ihnen zumutbar
-   ein Fonds mit anderen Fonds verschmolzen wird oder                 sein. Hierbei entstehende Kosten hat der Anspruchserhebende
-   der An- beziehungsweise Verkauf von Fondsanteilen einge-           zu tragen.
    stellt oder eingeschränkt wird.
                                                                       (2) Erforderliche Nachweise
Wir sind dann berechtigt, einen Ersatzfonds nach Absatz (6) zu
bestimmen.                                                             Für die Prüfung der Berufsunfähigkeit müssen Sie uns immer alle
                                                                       folgenden Nachweise einreichen:
(5) Veranlassung durch uns                                             a) Einen Nachweis über den Tag der Geburt der versicherten Per-
                                                                          son.
Wir können, wenn der Verantwortliche Aktuar dies vorschlägt, ei-
nen Fonds aus dem Fondsangebot streichen oder durch einen
anderen Fonds ersetzen. Hierzu sind wir nur berechtigt, wenn wir       b) Eine Darstellung über die Ursache sowie den Verlauf der Be-
an dieser Maßnahme ein schutzwürdiges Interesse haben und die             rufsunfähigkeit.
Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt
werden. Mögliche Beispiele für schutzwürdiges Interesse sind die
                                                                       c) Ausführliche Berichte der Ärzte und sonstiger Behandler, die
Folgenden:
                                                                          die versicherte Person gegenwärtig behandeln beziehungs-
-    Die gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Rahmenbedin-
                                                                          weise behandelt oder untersucht haben, mit Auskunft über fol-
     gungen bezüglich des Kaufs, Verkaufs oder Haltens von
                                                                          gende Punkte:
     Fondsanteilen ändern sich.
                                                                          -    Ursache des Leidens
-    Die vertragliche Grundlage zwischen uns und der Kapitalver-
                                                                          -    Beginn des Leidens
     waltungsgesellschaft hat sich nachhaltig verändert.
                                                                          -    Art des Leidens
                                                                          -    Verlauf des Leidens
Ebenso sind wir berechtigt, einen Fonds aus dem Fondsangebot
                                                                          -    Voraussichtliche Dauer des Leidens
herauszunehmen oder durch einen anderen Fonds zu ersetzen,
                                                                          -    Grad der Berufsunfähigkeit oder Pflegegrad
wenn der Fonds die Anlagegrundsätze, das ursprüngliche Risi-
koprofil oder unsere Qualitätskriterien nicht mehr erfüllt. Dies
kann beispielsweise in folgenden Situationen der Fall sein:            d) Folgende Unterlagen über die zuletzt ausgeübte berufliche Tä-
-   Die Fondsperformance eines Fonds unterschreitet den                   tigkeit der versicherten Person:
    Marktdurchschnitt erheblich oder das Rating des Fonds ver-            -    Beschreibung der Tätigkeit
    schlechtert sich oder entfällt.                                       -    Unterlagen zu Stellung und Tätigkeit zum Zeitpunkt des
-   Das von uns verwaltete Volumen eines Fonds beträgt länger                  Eintritts der Berufsunfähigkeit
    als 2 Jahre weniger als 1.000.000 EUR.                                -    Beschreibung der eingetretenen Veränderungen
-   Wir werden durch die nachträgliche Erhebung oder Erhö-                -    Unterlagen über das Einkommen
    hung von Kosten beim Fondskauf oder Fondsverkauf belas-                    Zum Beispiel Gehaltsnachweise, Gewinn- und Verlust-
    tet.                                                                       rechnungen und betriebswirtschaftliche Unterlagen.
                                                                          -    Falls vorhanden: Rentenbescheide
(6) Ersatzfonds                                                                Beispielsweise von der Deutschen Rentenversicherung,
                                                                               von Versorgungswerken oder Berufsgenossenschaften.
Falls ein Ereignis im Sinne der Absätze (4) oder (5) eintritt, sind
wir berechtigt, für den Neuerwerb von Fondsanteilen einen Er-
satzfonds zu bestimmen. Dabei wählen wir einen Ersatzfonds             e) Eine Aufstellung
aus, der in seiner Zusammensetzung dem Anlageprofil des bis-              -   der Ärzte, Heilpraktiker, Krankenhäuser, Krankenanstal-
herigen Fonds weitgehend entspricht.                                          ten, Pflegeeinrichtungen oder Pflegepersonen, bei denen
Wir werden Sie hierüber informieren und Sie erhalten über den                 die versicherte Person in Behandlung war, ist oder voraus-
neuen Fonds ausführliche Informationen.                                       sichtlich sein wird.
                                                                          -   der Versicherungsgesellschaften, Sozialversicherungsträ-
Die erforderlichen Maßnahmen erfolgen unverzüglich durch uns                  ger oder sonstiger Versorgungsträger, bei denen die ver-
unter Wahrung der Interessen aller Versicherungsnehmer.                       sicherte Person ebenfalls Leistungen wegen Berufsunfä-
                                                                              higkeit, sonstiger Invalidität oder Pflegebedürftigkeit gel-
(7) Regelung für Ausnahmefälle                                                tend machen könnte.
                                                                          -   über derzeitige und frühere Arbeitgeber der versicherten
Es kann in Ausnahmefällen vorkommen, dass eine Rücknahme                      Person.
der Fondsanteile nicht möglich ist. Dann können wir auf Vorschlag
des Verantwortlichen Aktuars den Wert der zu übertragenden
                                                                       f) Bei Berufsunfähigkeit wegen Pflegebedürftigkeit das für die so-
Fondsanteile anhand des aktuellen Preises am Kapitalmarkt be-
                                                                          ziale Pflege oder private Pflegepflichtversicherung erstellte
stimmen und diesen Wert anstelle des Rücknahmepreises zu-
                                                                          Gutachten sowie die Leistungszusage der sozialen Pflege-
grunde legen. Hierzu sind wir nur berechtigt, wenn wir an dieser
                                                                          oder privaten Pflegepflichtversicherung.
Maßnahme ein schutzwürdiges Interesse haben und die Belange
                                                                          Wird die Pflegebedürftigkeit über die Aktivitäten des täglichen
der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt werden.
                                                                          Lebens geprüft, ist zusätzlich eine Bescheinigung über Art und
Wünschen Sie keine Bewertung Ihres Fondsguthabens anhand
                                                                          Umfang der Pflege erforderlich. Diese muss von der Person
des aktuellen Preises am Kapitalmarkt, können Sie auch verlan-
                                                                          oder der Einrichtung, die mit der Pflege der versicherten Person
gen, dass wir die betreffenden Fondsanteile auf ein Depot Ihrer
                                                                          betraut ist, ausgestellt sein.
Wahl übertragen.


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[Seite 12]
g) Bei Berufsunfähigkeit wegen Infektionsgefahr die Benennung        § 10    Welche Unterstützung können Sie in Anspruch neh-
   der gesetzlichen Vorschrift oder einen beglaubigten Nachweis              men?
   der behördlichen Verfügung über das Verbot, die bisherige be-
   rufliche Tätigkeit fortzuführen.                                  Wir unterstützen und beraten Sie während der gesamten Laufzeit
                                                                     des Vertrages. Dies gilt insbesondere, wenn Sie Leistungen be-
                                                                     antragen. Wir sind gerne auch telefonisch für Sie da. Dabei kön-
h) Bei Berufsunfähigkeit wegen Erwerbsminderung den Bescheid         nen Sie beispielsweise Fragen zu den Leistungen Ihrer Versiche-
   der Deutschen Rentenversicherung über die unbefristete            rung, zur Beantragung von Leistungen oder zur Prüfung unserer
   Rente wegen voller Erwerbsminderung.                              Leistungspflicht klären. Gerne geben wir Ihnen Auskunft zu den
                                                                     erforderlichen Unterlagen, angeforderten Nachweisen sowie über
i) Bei Berufsunfähigkeit wegen Krebserkrankung einen onkologi-       die Beschreibung der beruflichen Tätigkeit.
   schen Facharztbericht. Dieser muss Folgendes enthalten:           Wenn Sie es wünschen, beraten wir Sie über Maßnahmen zur
   -    Zeitpunkt der Erstdiagnose                                   medizinischen Rehabilitation und beruflichen Wiedereingliede-
   -    Art und Ausbreitung der Krebserkrankung mit Angabe des       rung. Zusätzlich prüfen wir auf Ihren Wunsch hin, ob wir uns an
        Krankheitsstadiums                                           den Kosten von solchen Maßnahmen beteiligen.
   -    Ursache und Verlauf der Krebserkrankung
   -    Behandlungs- oder Therapieplan                               § 11    Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leis-
                                                                             tungspflicht ab?
Bitte beachten Sie auch die weiteren Auskunftspflichten aufgrund
gesetzlicher Regelungen nach § 28.                                   (1) Erklärung binnen 10 Arbeitstagen

(3) Weitere Nachweise auf unsere Kosten                              Wenn Sie Leistungen beantragen, informieren wir Sie innerhalb
                                                                     von 10 Arbeitstagen, falls noch Unterlagen fehlen. Solange Sie
Wir können außerdem auf unsere Kosten weitere Nachweise und          uns noch nicht alle Auskünfte und Nachweise gemäß § 9 gege-
Auskünfte verlangen:                                                 ben haben, informieren wir Sie alle 4 Wochen über den aktuellen
-    Ärztliche Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte        Bearbeitungsstand.
     Hierbei werden die Kosten der Bahnfahrt 2. Klasse falls er-
     forderlich von uns übernommen.                                  Nach Eingang aller Auskünfte und Nachweise entscheiden wir in-
-    Nachweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse und ihre       nerhalb von 10 Arbeitstagen, ob, in welchem Umfang und für wel-
     Veränderungen                                                   chen Zeitraum wir leisten. Falls wir hierfür länger benötigen und
-    Zusätzliche Auskünfte und Aufklärungen                          Ihnen dadurch ein nachgewiesener Schaden entsteht, werden wir
     Das sind beispielsweise Krankenkassenauskünfte, Arbeits-        diesen ersetzen.
     zeugnisse oder Umschulungsbescheide.
                                                                     (2) Einmalige Befristung der Leistungszusage
Dies gilt auch für den Zeitraum, zu dem wir im Antrag Fragen zum
Gesundheitszustand der versicherten Person gestellt haben.           Grundsätzlich erfolgt die Entscheidung über unsere Leistungs-
                                                                     pflicht unbefristet.
Hält sich die versicherte Person im Ausland auf, können wir ver-
langen, dass die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen in         In Ausnahmefällen ist eine einmalige Befristung zulässig, wenn
Deutschland durchgeführt werden. In diesem Fall übernehmen           wichtige Gründe vorliegen. Die Befristung darf 12 Monate ab dem
wir                                                                  Zeitpunkt unserer Anerkennung der Leistungspflicht nicht über-
-    die Kosten der Untersuchungen.                                  schreiten. Danach entscheiden wir, ob wir unsere Leistungspflicht
-    die Kosten der Bahnfahrt 2. Klasse beziehungsweise Flug-        unbefristet anerkennen.
     kosten für Flüge in der Economyklasse falls erforderlich.
-    die Übernachtungskosten bis zu einem Betrag von 100 EUR         Folgende Beispiele können wichtige Gründe darstellen:
     pro Übernachtung falls erforderlich.                            -   Eine Feststellung der Berufsunfähigkeit konnte aufgrund feh-
                                                                         lender Untersuchungen oder Begutachtungen noch nicht ab-
Auf Untersuchungen in Deutschland können wir verzichten, wenn            schließend erfolgen.
diese Untersuchungen vor Ort nach den von uns in Deutschland         -   Ein Ende der Berufsunfähigkeit ist zu erwarten, beispiels-
angewendeten Grundsätzen erfolgen.                                       weise aufgrund des Ausheilens von Unfallfolgen oder be-
                                                                         trieblicher Umorganisation.
(4) Ärztliche Anordnungen
                                                                     Die Anerkennung der Leistungspflicht ist bis zum Ablauf der Frist
Die versicherte Person muss nicht jede von einem Arzt angeord-       für uns bindend. Während dieses Zeitraums findet keine Nach-
nete Maßnahme befolgen. Sie kann beispielsweise Operationen          prüfung nach § 12 statt. Wenn uns nachgewiesen wird, dass die
ablehnen. Dies steht einer Anerkennung unserer Leistungspflicht      Voraussetzungen für eine unbefristete Anerkennung vorliegen,
nicht entgegen.                                                      werden wir diese auch vor Ablauf der Frist erklären.

Die versicherte Person ist jedoch verpflichtet, zumutbaren Emp-      § 12    Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit?
fehlungen ihrer Ärzte zur Besserung ihrer gesundheitlichen Ver-
hältnisse zu folgen.
                                                                     (1) Nachprüfung
Maßnahmen sind zumutbar, wenn sie alle folgenden Vorausset-          Wir dürfen nach Beginn unserer Leistungspflicht regelmäßig
zungen erfüllen:                                                     nachprüfen, ob die versicherte Person noch berufsunfähig nach
-   Sie sind gefahrlos.                                              § 2 bis § 4 ist.
-   Sie sind nicht mit besonderen Schmerzen verbunden.
-   Sie bieten sichere Aussicht auf Besserung des Gesamtzu-          Dabei können wir auch erneut prüfen, ob die versicherte Person
    standes.                                                         eine andere berufliche Tätigkeit nach § 2 ausübt, mit der die in
                                                                     der bisher ausgeübten Tätigkeit erreichte Lebensstellung gewahrt
Dabei handelt es sich beispielsweise um Maßnahmen wie die            wird. Hierbei berücksichtigen wir neu erworbene berufliche Fähig-
Verwendung von orthopädischen oder anderen Heil- und Hilfsmit-       keiten, beispielsweise durch eine Umschulung.
teln (beispielsweise das Tragen von Prothesen, Verwendung von
Seh- und Hörhilfen), die Durchführung von logopädischen Maß-
nahmen, Psychotherapie oder das Tragen von Stützstrümpfen.


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(2) Mitwirkungspflicht                                                 recht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberech-
                                                                       tigten geändert werden. Wir können zusätzlich die Zustimmung
Die Aufnahme oder Änderung einer beruflichen Tätigkeit der ver-        der versicherten Person dafür verlangen.
sicherten Person müssen Sie uns unaufgefordert mitteilen.
                                                                       (4) Abtretung und Verpfändung
Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche Auskünfte
und einmal jährlich umfassende Untersuchungen der versicher-           Ansprüche aus dieser Versicherung können weder abgetreten
ten Person verlangen. Hierunter fallen insbesondere Unterlagen         noch verpfändet werden.
über das Einkommen und betriebswirtschaftliche Unterlagen der
letzten 3 Jahre sowie medizinische Unterlagen. Wir dürfen dazu         (5) Anzeige
Ärzte unserer Wahl beauftragen. Dabei anfallende Kosten über-          Die Einräumung und den Widerruf eines Bezugsrechts müssen
nehmen wir. Die Bestimmungen nach § 9 Absatz (3) gelten ent-           Sie uns in Textform mitteilen. Besteht ein unwiderrufliches Be-
sprechend. Wenn Sie diese Mitwirkungspflicht verletzen,                zugsrecht, so benötigen wir auch die Zustimmung des bisher un-
kann das dazu führen, dass wir nicht leisten. Näheres hierzu           widerruflich Bezugsberechtigten in Textform. Zusätzlich können
finden Sie in § 30.                                                    wir die Zustimmung der versicherten Person in Textform verlan-
                                                                       gen.
(3) Leistungsfreiheit
                                                                       Für die nachträgliche Eintragung oder Änderung eines Bezugs-
Wenn wir feststellen, dass keine Berufsunfähigkeit nach § 2 bis        berechtigten können wir Kosten erheben. Wir bieten Ihnen jedoch
§ 4 mehr vorliegt, teilen wir Ihnen diese Veränderung in Textform      immer eine kostenfreie Möglichkeit an. Näheres hierzu wird in der
mit. Dann können wir unsere Leistungen mit Ablauf des dritten          Kostenübersicht zu den Versicherungsbedingungen geregelt.
Monats nach Zugang unserer Erklärung einstellen. Ab diesem
Zeitpunkt müssen Sie auch die Beiträge wieder zahlen, sofern die       § 15    Was gilt für die Verjährung von Ansprüchen?
Beitragszahlungsdauer noch nicht abgelaufen ist.
                                                                       (1) Verjährungsfristen
§ 13    Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
                                                                       Fällige Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag verjähren ge-
                                                                       mäß § 195 BGB in 3 Jahren. Die Frist beginnt gemäß § 199 BGB
(1) Übermittlung in Textform
                                                                       mit dem Schluss des Jahres, in dem die entsprechenden Ansprü-
Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform übermit-          che entstanden sind und Sie Kenntnis hiervon erlangen oder ohne
teln. Stellen wir diesen als Dokument in Papierform aus, liegt eine    grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen. Die Ansprüche ver-
Urkunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen.         jähren jedoch ohne Rücksicht auf Ihre Kenntnis oder eine grob
                                                                       fahrlässige Unkenntnis in 10 Jahren von ihrer jeweiligen Entste-
(2) Rechte des Inhabers                                                hung an.
Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als berechtigt         (2) Besonderheit bei Leistungsprüfung
ansehen, über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu ver-
fügen. Das gilt besonders dafür, Leistungen in Empfang zu neh-         Wenn ein Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit in Text-
men. Wir können aber verlangen, dass uns der Inhaber des Ver-          form gestellt wurde, ist die Verjährung gemäß § 203 BGB ge-
sicherungsscheins seine Berechtigung nachweist.                        hemmt. Dies gilt, solange wir unsere Leistungspflicht prüfen. Der
                                                                       Zeitraum zwischen der Stellung des Antrags bis zum Zugang un-
§ 14    Wer erhält die Versicherungsleistung?                          serer Entscheidung über die Leistungspflicht wird damit bei der
                                                                       Berechnung der Verjährungsfrist nicht berücksichtigt.
(1) Festlegung Bezugsrecht
                                                                       IV. Beitragszahlung
Als Versicherungsnehmer legen Sie bei Vertragsabschluss fest,
wer die Leistungen erhalten soll. Wenn Sie uns eine andere Per-
son benennen, ist diese bezugsberechtigt. Bei der Festlegung           § 16    Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?
des Bezugsrechts sind die Vorschriften des Versicherungsteuer-
gesetzes bezüglich der Steuerfreiheit der Beiträge zu dieser Ver-      (1) Zahlungsweise
sicherung zu berücksichtigen. Ist nicht die versicherte Person be-
zugsberechtigt, so können wir weitere Unterlagen oder Nach-            Die Zahlungsweise der Beiträge können Sie monatlich, viertel-,
weise anfordern. Diese benötigen wir, um zu prüfen, ob die Bei-        halbjährlich oder jährlich mit uns vereinbaren.
träge steuerfrei sind. Eine Änderung des Bezugsrechts nach Ab-
satz (2) oder (3) ist nur wirksam, wenn wir Ihnen dies in Textform     (2) Fälligkeit der Beiträge
bestätigt haben. Durch den Wechsel des Bezugsrechts kann sich          Den ersten Beitrag nennen wir Einlösungsbeitrag. Diesen müssen
der Beitrag zu dieser Versicherung um die dann fällig werdende         Sie unverzüglich nach Abschluss der Versicherung zahlen, je-
Versicherungsteuer erhöhen.                                            doch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn.

                                                                       Die Folgebeiträge werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Ver-
(2) Widerrufliches Bezugsrecht
                                                                       sicherungsperiode fällig.
Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich festlegen, erwirbt der Be-
zugsberechtigte das Recht auf die Leistung jeweils mit der Fällig-     (3) Übermittlung der Beiträge
keit der Leistung. Sie können das Bezugsrecht für zukünftige           Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre
Leistungen jederzeit ändern. Wir können die Zustimmung der ver-        Kosten.
sicherten Person dafür verlangen.
                                                                       (4) Beitragsrückstände
(3) Unwiderrufliches Bezugsrecht
                                                                       Bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung sowie bei Beitragsfrei-
Sie können ausdrücklich festlegen, dass der Bezugsberechtigte          stellung werden wir etwaige Beitragsrückstände verrechnen.
sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. So-
bald uns Ihre Festlegung zugegangen ist, kann dieses Bezugs-


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(5) Einsteiger-Berufsunfähigkeitsversicherung                           -      Wir haben Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechts-
                                                                               folge hingewiesen.
Bei einer Einsteiger-Berufsunfähigkeitsversicherung startet Ihre
Versicherung mit einem reduzierten Anfangsbeitrag. Dieser wird          (6) Kündigungsrecht
in den ersten 10 Jahren jährlich erhöht. Das nennen wir Staffel-
phase. Nach dem Ende der Staffelphase bleibt Ihr Beitrag kon-           Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Vertrag
stant. Die Höhe der Leistungen ändert sich dadurch nicht.               ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn alle fol-
                                                                        genden Voraussetzungen erfüllt sind:
Sie können zu jeder Beitragsfälligkeit die Staffelphase vorzeitig       -   Sie befinden sich noch immer mit den Beiträgen oder Zinsen
beenden. Dazu vereinbaren Sie mit uns die Umstellung auf einen              in Verzug.
konstanten Beitrag. Die Höhe der Leistungen ändert sich dadurch         -   Wir haben Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechts-
nicht.                                                                      folge hingewiesen.

§ 17    Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzei-           Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären.
        tig zahlen?                                                     Sie wird dann automatisch mit Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie
                                                                        zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in Verzug sind.
                                                                        Auf diese Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls hinweisen.
(1) Rechtzeitige Beitragszahlung
Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fäl-        (7) Beitragsnachzahlung nach Wirksamkeit der Kündigung
ligkeitstag (siehe § 16 Absatz (2)) alles getan haben, damit der        Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nachzah-
Beitrag bei uns eingeht.                                                len, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist.
Ist die Einziehung des Beitrages von einem Konto vereinbart, gilt       Die Nachzahlung kann nur
die Zahlung als rechtzeitig erfolgt, wenn alle folgenden Voraus-        -   innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder
setzungen erfüllt sind:                                                 -   innerhalb eines Monats nach Fristablauf erfolgen, wenn die
-     Der Beitrag kann am Fälligkeitstag eingezogen werden.                 Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden worden
-     Sie widersprechen einer berechtigten Einziehung nicht.                ist.
Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht ein-        Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung un-
ziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn diese          wirksam. Der Vertrag besteht dann fort. Für Versicherungsfälle,
unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben           die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung ein-
Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen          treten, besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungs-
werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb         schutz.
des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
                                                                        § 18      Welche Möglichkeiten haben Sie bei Zahlungs-
Einlösungsbeitrag                                                                 schwierigkeiten?

(2) Rücktrittsrecht                                                     (1) Möglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten
Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir        Wenn Sie ihre Beiträge vorübergehend nicht zahlen können, bie-
vom Vertrag zurücktreten. Das gilt, solange wir diesen Beitrag          ten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an:
nicht erhalten haben. In diesem Fall können wir Kosten erheben.
                                                                        -    BU-Retter
Die aktuelle Höhe der hierfür erhobenen Kosten können Sie der           -    Stundung der Beiträge
Kostenübersicht zu den Versicherungsbedingungen entnehmen.              -    Befristete Beitragsfreistellung
Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der Zahlung            -    Reduzierung der Beiträge
nicht zu vertreten haben, können wir nicht vom Vertrag zurücktre-       -    Wechsel des Überschuss-Systems
ten.
                                                                        (2) BU-Retter
(3) Leistungsfreiheit
Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht    a) Vorübergehende Verringerung des Beitrages
gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Auf diese Rechts-
folge weisen wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder       Sie können eine vorübergehende Verringerung des Beitrages in
einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein hin. Wenn Sie          folgenden Situationen beantragen:
uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu            -    Arbeitslosigkeit
vertreten haben, sind wir zur Leistung verpflichtet.                    -    Kurzarbeit
                                                                        -    Weiterbildung in Vollzeit
                                                                             Dies ist beispielsweise der Besuch einer Meisterschule.
Folgebeitrag                                                            -    Mutterschutz und Elternzeit
                                                                        -    Nach Scheidung oder Tod des Ehepartners
(4) Zahlungsfrist                                                            Die Beantragung muss innerhalb von 6 Monaten erfolgen.
Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir Ihnen       -    Pflegebedürftigkeit eines Kindes
gemäß § 38 VVG in Textform auf Ihre Kosten eine Zahlungsfrist
setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen betragen.            Der verringerte Beitrag beträgt
                                                                        -   bei monatlicher Zahlungsweise 5 EUR.
(5) Wegfall des Versicherungsschutzes                                   -   bei vierteljährlicher Zahlungsweise 15 EUR.
                                                                        -   bei halbjährlicher Zahlungsweise 30 EUR.
Ihr Versicherungsschutz entfällt oder vermindert sich, wenn             -   bei jährlicher Zahlungsweise 60 EUR.
alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
-     Es tritt ein Versicherungsfall nach Ablauf der gesetzten Zah-     Ist das Überschuss-System Beitragsverrechnung vereinbart, re-
      lungsfrist ein.                                                   duziert sich der zu zahlende Beitrag um die Überschussbeteili-
-     Sie sind bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung      gung.
      noch in Verzug.


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Diese vorübergehende Verringerung des Beitrages bezeichnen                -   Die versicherte Person bezieht kein Krankengeld aus der ge-
wir als BU-Retter.                                                            setzlichen oder privaten Krankenversicherung und ist weder
                                                                              arbeitsunfähig noch schul- oder studierunfähig.
Sie können zu Beginn des BU-Retters bestimmen, ob der Zeit-
raum 1 Jahr, 2 Jahre oder 3 Jahre betragen soll. Sie können den           (3) Stundung der Beiträge
BU-Retter mehrmals nutzen, insgesamt aber maximal für 3 Jahre.
                                                                          Sie können eine Stundung der Beiträge für bis zu 12 Monate ver-
b) Voraussetzungen für den BU-Retter                                      langen. Voraussetzung ist, dass die Beiträge für das erste Jahr
                                                                          gezahlt wurden. Bei mehrmaliger Beitragsstundung ist diese auf
Einen Anspruch auf den BU-Retter haben Sie, wenn alle folgen-             insgesamt 24 Monate begrenzt. Für die Stundung können wir zu-
den Voraussetzungen erfüllt sind:                                         sätzlich zu den Stundungszinsen Kosten erheben. Die aktuelle
-   Sie erbringen einen Nachweis über einen der Umstände                  Höhe der hierfür erhobenen Kosten können Sie der Kostenüber-
    nach Absatz (2) a).                                                   sicht zu den Versicherungsbedingungen entnehmen. Der Versi-
-   Ihr Vertrag wurde vor dem 35. Geburtstag der versicherten             cherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang
    Person abgeschlossen.                                                 bestehen.
-   Ihr Vertrag besteht beitragspflichtig seit mindestens 2 Jah-
    ren.                                                                  Ihr Vertrag besteht ohne erneute Gesundheitsprüfung fort, wenn
-   Die Versicherungsdauer Ihres Vertrages ist mindestens bis             Sie nach Ablauf der Beitragsstundung die gestundeten Beiträge
    zum 62. Geburtstag der versicherten Person vereinbart.                einschließlich der darauf entfallenen Zinsen nachzahlen. Die Zin-
-   Die verbleibende Beitragszahlungsdauer Ihres Vertrages be-            sen für die Stundung betragen nach § 288 BGB derzeit 5 Prozent-
    trägt noch mindestens 12 Jahre.                                       punkte über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB. Die Nachzah-
-   Bei der Einsteiger-Berufsunfähigkeitsversicherung muss die            lung kann in einem Betrag erfolgen oder neben der laufenden Bei-
    Staffelphase bereits beendet sein.                                    tragszahlung in maximal 6 Monatsraten. Wenn Sie das Über-
                                                                          schuss-System Fondsanlage gewählt haben, können Sie die ge-
Sollten die Voraussetzungen nicht alle erfüllt sein, prüfen wir           stundeten Beiträge auch durch Verrechnung mit dem vorhande-
gerne individuell Ihre Möglichkeiten.                                     nen Fondsguthaben tilgen.
c) Anpassung Berufsunfähigkeitsrente durch BU-Retter                      (4) Befristete Beitragsfreistellung
Durch den BU-Retter verringert sich die garantierte Berufsunfä-
                                                                          Sie können eine befristete Beitragsfreistellung für bis zu 3 Jahre
higkeitsrente. Haben Sie bis dahin keine Vertragsänderungen               nach § 19 Absätze (1) und (2) beantragen. Voraussetzung ist,
vorgenommen, beträgt die reduzierte Rente mindestens 70 %                 dass eine beitragsfreie garantierte jährliche Berufsunfähigkeits-
und bis zu 95 % der zuvor garantierten Rente. Die Durchführung
                                                                          rente von 600 EUR erreicht wird. Nach Ablauf der Befristung bie-
einer vereinbarten planmäßigen Erhöhung der Beiträge und Leis-            ten wir Ihnen eine Wiederinkraftsetzung nach § 19 Absatz (4) an.
tungen ist keine Vertragsänderung in diesem Sinne.                        Insbesondere verzichten wir dabei auf eine erneute Gesundheits-
                                                                          prüfung innerhalb von 6 Monaten ab Beitragsfreistellung. Bei ei-
Wir berechnen die verringerte Berufsunfähigkeitsrente nach an-            ner späteren Wiederinkraftsetzung ist eine erneute Gesundheits-
erkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rech-                prüfung erforderlich.
nungsgrundlagen der Beitragskalkulation. Dabei berücksichtigen
wir den vorübergehend reduzierten Beitrag und die anschlie-               (5) Reduzierung der Beiträge
ßende Wiedererhöhung auf den zuvor gezahlten Beitrag. Die für
Sie individuell berechnete neue Höhe der Rente teilen wir Ihnen           Sie können die Reduzierung Ihrer Beiträge verlangen. Durch die
in einem Nachtrag zum Versicherungsschein mit.                            Änderung Ihres Beitrages reduziert sich die Höhe Ihrer garantier-
                                                                          ten Berufsunfähigkeitsrente. Dies erfolgt im Sinne einer teilweisen
Das vereinbarte Überschuss-System kann während der Dauer                  Beitragsfreistellung nach § 19 Absätze (1) bis (4).
des BU-Retters nicht geändert werden.
                                                                          Dabei müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
d) Ende des BU-Retters                                                    -   Es wird eine garantierte jährliche Berufsunfähigkeitsrente
Nach dem Ende des BU-Retters wird Ihr Vertrag mit der reduzier-               von 600 EUR erreicht.
ten Berufsunfähigkeitsrente und dem Beitrag vor Beginn des BU-            -   Es wird ein Mindestbeitrag von 20 EUR eingehalten.
Retters weitergeführt. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht          -   Bei einer Einsteiger-Berufsunfähigkeitsversicherung ist die
erforderlich.                                                                 Staffelphase beendet.

Sie können die Beendigung des BU-Retters auch früher beantra-             Hierfür können wir Kosten erheben. Wir bieten Ihnen jedoch im-
gen.                                                                      mer eine kostenfreie Möglichkeit an. Näheres hierzu wird in der
                                                                          Kostenübersicht zu den Versicherungsbedingungen geregelt.
e) Recht auf Wiedererhöhung
                                                                          Sie können Ihre Versicherung bis zur Höhe des vor der Reduzie-
Sie können eine Wiedererhöhung auf die zuvor garantierte Be-              rung geltenden Versicherungsschutzes wiedererhöhen. Dabei
rufsunfähigkeitsrente beantragen. Dadurch erhöht sich der Bei-            gelten die Regelungen der Wiederinkraftsetzung nach § 19 Ab-
trag.                                                                     satz (4).
Sie haben Anspruch auf die Wiedererhöhung ohne erneute Ge-                (6) Wechsel des Überschuss-Systems
sundheitsprüfung, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt
sind:                                                                     Sie können zur Anpassung der Beiträge das Überschuss-System
-     Die Beantragung erfolgt innerhalb von 6 Monaten nach Ende           wechseln. Durch einen Wechsel vom Überschuss-System Fonds-
      des BU-Retters.                                                     anlage in das der Beitragsverrechnung (siehe § 7 Absatz (4))
-     Es wurden keine Leistungen aus diesem Vertrag beantragt             kann sich Ihr Beitrag reduzieren.
      oder erbracht.
-     Es ist bei der versicherten Person bisher keine Berufsunfä-
      higkeit, sonstige Invalidität oder Pflegebedürftigkeit eingetre-
      ten und es wurden auch keine derartigen Leistungen bean-
      tragt.


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§ 19    Wann können Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stel-           Aufbau von Risikokapital ist in der Regel für alle Versicherungs-
        len?                                                           nehmer die günstigste Finanzierungsmöglichkeit von Optionen
                                                                       und Garantien, da eine Finanzierung über externes Kapital we-
                                                                       sentlich teurer wäre.
(1) Beitragsfreistellung
Sie können jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode in Text-        Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im Zwei-
form verlangen, zukünftig von der Beitragszahlungspflicht befreit      fel von uns nachzuweisen. Wenn Sie uns nachweisen, dass der
zu werden.                                                             von uns vorgenommene Abzug wesentlich niedriger liegen muss,
                                                                       beispielsweise weil der in Ihrem konkreten Einzelfall ermittelte Ab-
In diesem Fall setzen wir die garantierte Berufsunfähigkeitsrente      zug nur in geringerer Höhe angemessen ist, wird er entsprechend
zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode auf eine bei-           herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug über-
tragsfreie Rente herab, die nach anerkannten Regeln der Versi-         haupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er. Dies könnte beispiels-
cherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Bei-                weise sein, wenn die dem Abzug zugrunde liegenden Annahmen
tragskalkulation berechnet wird. Der aus Ihrer Versicherung für        in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht zutreffen.
die Bildung der beitragsfreien Rente zur Verfügung stehende Be-
trag (§ 165, § 169 VVG) mindert sich um einen Abzug.                   (3) Mindestrente
Dieser Abzug beträgt 50 % des Betrages, der für die Bildung der        Wenn die nach Absatz (1) berechnete beitragsfreie garantierte
herabgesetzten Leistung zur Verfügung steht. Die konkrete Höhe         jährliche Berufsunfähigkeitsrente den Mindestbetrag von
des Abzugs finden Sie in der Verlaufsdarstellung der garantierten      600 EUR nicht erreicht, endet der Vertrag. Ein Rückkaufswert
Leistungen in Ihren vorvertraglichen Informationen sowie in Ihren      wird nicht fällig. Wir zahlen in diesem Fall
Vertragsunterlagen.                                                    -     vorhandene Überschussanteile. Das ist bei dem Über-
                                                                             schuss-System Fondsanlage das vorhandene Fondsgutha-
Wenn Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stellen, kann das für                ben.
Sie Nachteile haben. In der Anfangszeit Ihrer Versicherung             -     die Beteiligung an den Bewertungsreserven, soweit solche
sind wegen der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebs-                     vorhanden sind.
kosten (siehe § 20) keine oder nur geringe Beträge zur Bil-
dung einer beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente vorhan-              (4) Wiederinkraftsetzung des Versicherungsvertrages
den. Auch in den Folgejahren stehen wegen der benötigten
Risikobeiträge gemessen an den gezahlten Beiträgen nur ge-             Sie können eine beitragsfrei gestellte Versicherung bis zur Höhe
ringe oder keine Mittel für die Bildung einer beitragsfreien           des vor der Beitragsfreistellung geltenden Versicherungsschut-
Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung. Nähere Informatio-              zes beitragspflichtig weiterführen. Für diese Wiederinkraftsetzung
nen zur beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente und ihrer               entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Für die Weiterfüh-
Höhe finden Sie in der Verlaufsdarstellung der garantierten            rung des Vertrages müssen alle folgenden Voraussetzungen er-
Leistungen in Ihren vorvertraglichen Informationen sowie in            füllt sein:
Ihren Vertragsunterlagen.                                              -      Bei Beitragsfreistellung wurde die Mindestrente erreicht und
                                                                              der Vertrag wurde nicht beendet.
Wenn Sie das Überschuss-System Fondsanlage mit uns verein-             -      Ein Versicherungsfall aus diesem Vertrag ist bislang nicht
bart haben, wird das Fondsguthaben im beitragsfreien Vertrag                  eingetreten.
weiter geführt. Alternativ können Sie bei vollständiger Beitrags-      -      Seit Beginn der Beitragsfreistellung der Versicherung sind
freistellung eine einmalige Auszahlung des Fondsguthabens zum                 nicht mehr als 3 Jahre vergangen.
Zeitpunkt der Beitragsfreistellung beantragen.                         -      Die Gesundheitsverhältnisse der versicherten Person zum
                                                                              Zeitpunkt der Wiederinkraftsetzung lassen es nach unseren
(2) Angemessenheit des Abzugs                                                 Annahmerichtlinien zu, eine vergleichbare neue Versiche-
                                                                              rung abzuschließen. In den ersten 6 Monaten nach der Bei-
Mit dem Abzug wird die Veränderung der Risikolage des verblei-                tragsfreistellung verzichten wir auf eine erneute Gesund-
benden Versichertenbestands ausgeglichen. Außerdem wird da-                   heitsprüfung.
mit ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenom-
men.
                                                                       Bei der Einsteiger-Berufsunfähigkeitsversicherung ist zu-
                                                                       sätzlich Folgendes zu beachten:
Veränderungen der Risikolage                                           Erfolgt die Wiederinkraftsetzung während der Staffelphase, so
Die Kalkulation von Versicherungsprodukten basiert darauf, dass        wird diese fortgesetzt. Der bei Abschluss des Vertrages verein-
die Risikogemeinschaft sich gleichmäßig aus versicherten Perso-        barte Endtermin der Staffelphase bleibt unverändert. Über den
nen mit einem hohen Risiko und versicherten Personen mit einem         neuen Beitragsverlauf informieren wir Sie in Textform.
geringeren Risiko zusammensetzt. Personen mit einem geringen           Eine Wiederinkraftsetzung nach der Staffelphase erfolgt mit ei-
Risiko verlassen die Risikogemeinschaft eher als Personen mit          nem konstanten Beitrag.
einem hohen Risiko. Deshalb wird in Form eines kalkulatorischen
Ausgleichs sichergestellt, dass der Risikogemeinschaft durch die       V.     Kosten
vorzeitige Vertragskündigung kein Nachteil entsteht. Gleiches gilt
bei Beitragsfreistellung in dem Umfang, wie sich das Risiko redu-
ziert.                                                                 § 20    Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet?

Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital                       (1) Abschluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten
Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungs-
schutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil       Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Es handelt sich um Ab-
des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den      schluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten. Diese sind in
Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuab-            Ihren Beitrag einkalkuliert und werden Ihnen nicht gesondert in
schluss eines Vertrages partizipiert dieser neue Vertrag an bereits    Rechnung gestellt.
vorhandenen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss der
Vertrag daher solche Mittel zur Verfügung stellen. Bei einer Bei-      Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören beispielsweise
tragsfreistellung gehen diese zukünftig eingeplanten Solvenzmit-       die Abschlussprovisionen für die Beratung durch den Vermittler
tel dem verbleibenden Bestand verloren. Deshalb müssen diese           sowie die Kosten für die Antragsprüfung und Vertragsausferti-
Mittel im Rahmen des Abzugs ausgeglichen werden. Der interne           gung.


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[Seite 17]
Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere die Verwaltungs-           Wenn Sie uns nachweisen, dass diese Kosten im konkreten Ein-
kosten.                                                               zelfall nicht gerechtfertigt oder wesentlich zu hoch sind, entfallen
                                                                      diese oder werden entsprechend herabgesetzt.
Die Höhe der Kosten können Sie dem Informationsblatt zu Versi-
cherungsprodukten entnehmen. Die dort angegebenen Kosten              VI. Gestaltungsmöglichkeiten
basieren auf der Annahme, dass Sie Ihre Versicherung, wie bei
Abschluss des Vertrages vereinbart, fortführen. Durch Vertrags-
änderungen ändern sich die Kosten. Zum Beispiel erhöhen sich          § 22      Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die Nachversiche-
die Kosten bei einer Vertragsverlängerung und können sich bei                   rungsoption?
einer Beitragsfreistellung verringern.
                                                                      (1) Nachversicherungsoption
(2) Verrechnung der Kosten
                                                                      Sie können zu bestimmten Anlässen eine Erhöhung der garan-
Für Ihren Vertrag wenden wir das Verrechnungsverfahren nach
                                                                      tierten Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Innerhalb der Nach-
§ 4 DeckRV an. Hierbei werden die ersten Beiträge zur Tilgung
                                                                      versicherungsgrenzen verzichten wir auf eine erneute Gesund-
der Abschluss- und Vertriebskosten herangezogen. Dies gilt nicht
                                                                      heitsprüfung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dies be-
für den Teil der ersten Beiträge, der für Leistungen im Versiche-
                                                                      zeichnen wir als Nachversicherung.
rungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebs in der jeweiligen Ver-
sicherungsperiode und für die Bildung einer Deckungsrückstel-         (2) Generelle Voraussetzungen
lung bestimmt ist. Die auf diese Weise verrechneten Kosten sind
nach der DeckRV auf 2,5 % der von Ihnen während der Laufzeit          -      Die Beantragung erfolgt vor dem 45. Geburtstag der versi-
des Vertrages zu erbringenden Beiträge beschränkt.                           cherten Person.
                                                                      -      Es wurden keine Leistungen aus diesem Vertrag beantragt
Die übrigen Kosten werden über die gesamte Vertragslaufzeit                  oder erbracht.
verteilt.                                                             -      Der Vertrag ist beitragspflichtig oder die vereinbarte Bei-
                                                                             tragszahlungsdauer ist planmäßig abgelaufen.
(3) Auswirkung                                                        -      Es ist bei der versicherten Person bisher keine Berufsunfä-
                                                                             higkeit, sonstige Invalidität oder Pflegebedürftigkeit eingetre-
Die beschriebene Kostenverrechnung hat zur Folge, dass in der
                                                                             ten und es wurden auch keine derartigen Leistungen bean-
Anfangszeit Ihrer Versicherung keine oder nur geringe Beträge
                                                                             tragt.
zur Bildung einer beitragsfreien Rente vorhanden sind (siehe § 19
                                                                      -      Die versicherte Person bezieht kein Krankengeld aus der ge-
Absätze (1) bis (4)). Nähere Informationen zur beitragsfreien Be-
                                                                             setzlichen oder privaten Krankenversicherung und ist weder
rufsunfähigkeitsrente und ihrer konkreten Höhe finden Sie in der
                                                                             arbeitsunfähig noch schul- oder studierunfähig.
Verlaufsdarstellung der garantierten Leistungen in Ihren vorver-
                                                                      -      Die zum Erhöhungszeitpunkt geltenden Annahmerichtlinien
traglichen Informationen sowie in Ihren Vertragsunterlagen.
                                                                             lassen eine Erhöhung der garantierten Rente zu.
§ 21    Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rech-            -      Der Vertrag ist nicht selbst im Rahmen einer Nachversiche-
        nung?                                                                rungsoption zustande gekommen.
                                                                      -      Die versicherte Person sowie der Versicherungsnehmer ha-
Für besondere Ereignisse, die von Ihnen veranlasst oder verur-               ben ihren ständigen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Beantra-
sacht werden, können weitere Kosten entstehen. Dafür können                  gung in Deutschland.
wir Ihnen die entstandenen Kosten jeweils gesondert in Rech-
nung stellen.                                                         (3) Anlässe
                                                                      Sie haben in den ersten 3 Jahren ab Versicherungsbeginn einma-
Derzeit erheben wir Kosten für nachstehende Ereignisse:
                                                                      lig Anspruch auf eine Nachversicherung ohne speziellen Anlass,
-    Versand unserer Mitteilungen per Post
                                                                      wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
     Diese Kosten entfallen, sofern wir gesetzlich zum Postver-
                                                                      -    Die Beantragung erfolgt vor dem 35. Geburtstag der versi-
     sand verpflichtet sind.
                                                                           cherten Person.
-    Nachträgliche Eintragung oder Änderung des Bezugsbe-
                                                                      -    Die versicherte Person war in den letzten 12 Monaten nicht
     rechtigten
                                                                           länger als 14 Kalendertage durchgehend arbeits-, schul-
-    Änderung des Versicherungsnehmers
                                                                           oder studierunfähig.
-    Rückläufer im Lastschriftverfahren
                                                                      -    Der Abschluss des Vertrages erfolgte nicht mit vereinfachten
-    Verzug mit Beiträgen
                                                                           Gesundheitsfragen.
-    Ausstellung einer Ersatzurkunde für den Versicherungs-
     schein
                                                                      Davon unabhängig können Sie eine Nachversicherung verlan-
-    Durchführung der internen Teilung im Rahmen des Versor-
                                                                      gen, wenn einer der folgenden Anlässe bei der versicherten Per-
     gungsausgleichs
                                                                      son eintritt:
-    Durchführung von Vertragsänderungen
                                                                      -    Erreichen der Volljährigkeit
-    Beitragsstundung
                                                                      -    Heirat
     Dies gilt nur, sofern kein Recht auf zinslose Beitragsstun-
                                                                      -    Geburt oder Adoption eines Kindes
     dung besteht.
                                                                      -    Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspart-
-    Adressenrecherche
                                                                           nerschaft
     Beispielsweise, wenn Sie uns die Änderung Ihrer Anschrift
                                                                      -    Tod des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners
     oder Ihres Namens nicht mitgeteilt haben.
                                                                      -    Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach erfolgreichem Ab-
-    Beitragsübermittlung durch Sie aus einem Ort außerhalb des
                                                                           schluss einer Ausbildung oder eines Studiums. Die versi-
     SEPA-Zahlungsraums oder Leistungsübermittlung durch
                                                                           cherte Person muss eine der Ausbildung oder dem Studium
     uns an einen Ort außerhalb des SEPA-Zahlungsraums
                                                                           entsprechende berufliche Tätigkeit tatsächlich ausüben.
-    Nichtzahlung des Einlösungsbeitrages
                                                                      -    Abschluss einer staatlich anerkannten beruflichen Fortbil-
-    Durchführung von vertragsbezogenen Sonderberechnungen
                                                                           dung oder Qualifikation. Beispiele hierzu sind Meisterbrief,
     beziehungsweise Bearbeitung von Sonderanfragen
                                                                           Fachhochschulstudium oder Promotion. Die versicherte Per-
Teilweise hängt die Kostenerhebung vom Kommunikationsweg
                                                                           son muss eine der Fortbildung entsprechende berufliche Tä-
ab. Nähere Angaben zu den Kosten entnehmen Sie der Ihren Ver-
                                                                           tigkeit tatsächlich ausüben.
tragsunterlagen beigefügten Kostenübersicht zu den Versiche-
                                                                      -    Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit
rungsbedingungen.


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-   Berufsverbesserung nach § 25                                           aus der Überschussbeteiligung mitberücksichtigt. Wenn eine
-   Erhöhung des Einkommens                                                doppelte Berufsunfähigkeitsrente bei Unfall vereinbart ist,
    -    bei Angestellten: Erhöhung des jährlichen Bruttoein-              dürfen die jährlichen Renten zusammen höchstens
         kommens um mindestens 10 % gegenüber dem Vor-                     24.000 EUR betragen. Sie haben jedoch die Möglichkeit,
         jahr. Variable Gehaltsbestandteile werden dabei nicht             Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung über die 24.000 EUR-
         berücksichtigt.                                                   Grenze hinaus um weitere 12.000 EUR in einem separaten
    -    bei Selbstständigen: Erhöhung des durchschnittlichen              Vertrag ohne „doppelte Berufsunfähigkeitsrente bei Un-
         Gewinns vor Steuern über die letzten 3 Geschäftsjahre             fall“ zu erhöhen.
         um mindestens 30 % im Vergleich zum Gewinn vor               Einkommens- und berufsbezogene Obergrenzen für die Er-
         Steuern der 3 davor liegenden Geschäftsjahre.                höhung
-   Erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze
                                                                      Eine Nachversicherung ist nur möglich, wenn alle folgenden Vo-
    in der Deutschen Rentenversicherung.                              raussetzungen erfüllt sind:
-   Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht         -   Es werden insgesamt nicht mehr als 80 % des Nettoeinkom-
    als selbstständiger Handwerker.
                                                                          mens aus beruflicher Tätigkeit abgesichert. Ist eine doppelte
-   Wegfall oder Reduzierung von Versorgungsansprüchen bei                Berufsunfähigkeitsrente bei Unfall vereinbart, beträgt diese
    Invalidität aus der betrieblichen Altersversorgung, wenn fol-         Grenze 60 % des Nettoeinkommens. Bei Selbstständigen ist
    gende Voraussetzungen erfüllt sind:
                                                                          der durchschnittliche Nettogewinn über die letzten 3 Ge-
    -    Der Vertrag wird nicht als Privatvertrag mit eigenen Bei-        schäftsjahre maßgeblich.
         trägen fortgeführt.                                          -   Die berufsbezogenen Grenzen zur Absicherung gemäß un-
    -    Die versicherte Person befindet sich in einem neuen un-
                                                                          seren Annahmerichtlinien werden nicht überschritten.
         gekündigten Arbeitsverhältnis oder hat eine selbststän-
         dige berufliche Tätigkeit aufgenommen, die die Mitglied-     Für diese Grenzen berücksichtigen wir
         schaft in der für den Beruf zuständigen Kammer erfor-
                                                                      -    alle privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen und sonsti-
         dert.                                                             gen Invaliditätsversicherungen inklusive Leistungen aus der
-   Baubeginn, Kauf oder Darlehensaufnahme von mindestens                  Überschussbeteiligung.
    50.000 EUR für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie durch
                                                                      -    gleichartige Ansprüche aus gesetzlichen sowie betrieblichen
    die versicherte Person, ihren Ehepartner oder eingetragenen            Versorgungssystemen.
    Lebenspartner.                                                    -    Versorgungen bei berufsständischen Versorgungswerken
                                                                           mit 50 % ihrer aktuellen Berufsunfähigkeits- oder Invaliditäts-
Es sind mehrere Nachversicherungen möglich. Aus einem Ereig-               rente.
nis ist dabei nur eine Nachversicherung möglich, auch wenn
dadurch mehrere Anlässe eintreten. Zum Beispiel gilt die Geburt       (5) Neuer Nachversicherungsvertrag
von Mehrlingen als ein Ereignis und somit ist nur eine Nachversi-
cherung möglich. Gleiches gilt für die Erhöhung des Einkommens        Ihre Nachversicherung wird mit dem dann für das Neugeschäft
-    durch die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit oder              gültigen Tarif abgeschlossen.
-    zusammen mit einer Berufsverbesserung nach § 25 oder
-    durch den Abschluss einer staatlich anerkannten beruflichen      Jede Nachversicherung gilt als gesonderter Vertragsabschluss.
     Fortbildung oder Qualifikation.                                  Insbesondere gelten die Versicherungsbedingungen, Annahme-
                                                                      richtlinien und Kalkulationsgrundlagen des Tarifs der Nachversi-
Die Erhöhung kann nur innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des       cherung. Den Beitrag für die Nachversicherung berechnen wir un-
Anlasses beantragt werden. Wir benötigen dafür die Vorlage ent-       ter Berücksichtigung der dann ausgeübten beruflichen Tätigkeit
sprechender Nachweise. Bei Beantragung der Erhöhung oder              sowie der dann aktuellen tariflichen Risikomerkmale der versi-
Vorlage der dazugehörigen Nachweise nach Ablauf der Frist ist         cherten Person. Falls die versicherte Person nach den Annahme-
eine Erhöhung aufgrund dieses Anlasses nicht mehr möglich.            richtlinien im dann gültigen Tarif nicht versicherbar ist, unterbrei-
                                                                      ten wir Ihnen ein individuelles Angebot.
(4) Nachversicherungsgrenzen
                                                                      Wenn nichts anderes vereinbart wird, gelten die für Ihre ursprüng-
Ein Recht auf Nachversicherung haben Sie nur, wenn fol-               liche Berufsunfähigkeitsversicherung (Ursprungsversicherung)
gende Grenzen eingehalten werden:                                     getroffenen Vereinbarungen auch für die Nachversicherung.

Untergrenze für die Erhöhung                                          Optionale Leistungen und Erweiterungen des Begriffes Berufsun-
Die Erhöhung der garantierten jährlichen Berufsunfähigkeitsrente      fähigkeit sowie Leistungen aus Zusatzversicherungen können Sie
muss mindestens 600 EUR betragen.                                     nur nachversichern, falls der dann gültige Tarif diese in vergleich-
                                                                      barer Form beinhaltet.
Allgemeine Obergrenzen für die Erhöhung
-   Die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente darf höchstens           Bei der Einsteiger-Berufsunfähigkeitsversicherung ist zu-
                                                                      sätzlich Folgendes zu beachten: Wenn Sie die Nachversiche-
    50 % der bis zum Erhöhungszeitpunkt versicherten Berufs-
    unfähigkeitsrente betragen.                                       rung in der Staffelphase verlangen, haben wir das Recht, mit
-   Die Erhöhung der jährlichen Berufsunfähigkeitsrente darf          Ihnen einen ab dem Zeitpunkt der Erhöhung für die restliche Bei-
                                                                      tragszahlungsdauer konstanten Beitrag zu vereinbaren. Mit der
    höchstens 6.000 EUR betragen.
-   Bei Wegfall oder Reduzierung der Leistungen aus der be-           Erhöhung endet die Staffelphase. Für die Nachversicherung wird
    trieblichen Altersversorgung darf die Erhöhung der Berufs-        ein Tarif ohne Staffelphase verwendet.
    unfähigkeitsrente die wegfallende Invaliditätsrente nicht
                                                                      (6) Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung
    überschreiten.
-   Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente aller vorgenommenen         Ihr Recht auf die Nachversicherungsoption erlischt, wenn wir bei
    Nachversicherungen        zusammen        darf    höchstens       der Ursprungsversicherung eine vorvertragliche Anzeigepflicht-
    12.000 EUR betragen.                                              verletzung feststellen und unsere Rechte nach § 29 geltend ma-
-   Die Summe aus allen versicherten Berufsunfähigkeitsrenten         chen.
    und Grundfähigkeitsrenten für die versicherte Person bei der
    Württembergische Lebensversicherung AG und der Allge-             Unsere Rechte bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung nach
    meine Rentenanstalt Pensionskasse AG darf jährlich                § 29 beziehen sich neben der Ursprungsversicherung auch auf
    36.000 EUR nicht übersteigen. Dabei werden Leistungen             bestehende Nachversicherungsverträge. Die Gültigkeitsdauer


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unserer Rechte ist in § 29 Absatz (11) geregelt. Der Abschluss             Berücksichtigung der dann ausgeübten beruflichen Tätigkeit so-
eines Nachversicherungsvertrages setzt diese Fristen für die Ur-           wie der dann aktuellen tariflichen Risikomerkmale der versicher-
sprungsversicherung nicht erneut in Gang.                                  ten Person.

§ 23      Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die Verlänge-                  (2) Voraussetzungen für den Wechsel
          rungsoption?
                                                                           -      Sie zahlen laufende Beiträge für den Vertrag.
                                                                           -      Die verbleibende Versicherungsdauer beträgt mindestens
(1) Verlängerungsoption                                                           5 Jahre.
                                                                           -      Es erfolgt ein Wechsel in einen Tarif mit einer anderen steu-
Wenn die Regelaltersgrenze in der Deutschen Rentenversiche-
                                                                                  erlichen Behandlung oder in eine Berufsunfähigkeits-Zusatz-
rung erhöht wird, können Sie eine Verlängerung Ihrer Versiche-
                                                                                  versicherung.
rung beantragen. Wir verzichten für die Verlängerung auf eine er-
                                                                           -      Unsere Annahmerichtlinien des neuen Vertrages lassen eine
neute Gesundheitsprüfung. Das Recht auf Verlängerung besteht,
                                                                                  Annahme zu. Beispielsweise muss die Mindestrente erreicht
wenn die Voraussetzungen nach Absatz (2) erfüllt sind.
                                                                                  und das maximale Eintrittsalter eingehalten werden.
                                                                           -      Die insgesamt abgesicherte Berufsunfähigkeitsrente erhöht
Wir verlängern die Versicherungsdauer, Leistungsdauer und Bei-
                                                                                  sich durch den Wechsel nicht. Leistungen aus der Über-
tragszahlungsdauer Ihres Vertrages. Durch die Verlängerung er-
                                                                                  schussbeteiligung sowie eine hinzukommende Beitragsbe-
höht sich Ihr Beitrag. Die Berechnung des neuen Beitrages erfolgt
                                                                                  freiung bei Berufsunfähigkeit werden hierbei berücksichtigt.
nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den
                                                                           -      Es wurden keine Leistungen aus diesem Vertrag beantragt
Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation.
                                                                                  oder erbracht.
                                                                           -      Es ist bei der versicherten Person bisher keine Berufsunfä-
Die Verlängerung erfolgt um so viele ganze Jahre, wie sich die
                                                                                  higkeit, sonstige Invalidität oder Pflegebedürftigkeit eingetre-
Regelaltersgrenze nach § 35 Satz 2 SGB VI verlängert. Hierzu
                                                                                  ten und es wurden auch keine derartigen Leistungen bean-
ein Beispiel: Falls die aktuelle Regelaltersgrenze von 67 Jahren
                                                                                  tragt.
auf 70 Jahre angehoben wird, verlängern wir die Dauern Ihres
                                                                           -      Die versicherte Person bezieht kein Krankengeld aus der ge-
Vertrages um 3 Jahre.
                                                                                  setzlichen oder privaten Krankenversicherung und ist weder
(2) Voraussetzungen für die Verlängerung                                          arbeitsunfähig noch schul- oder studierunfähig.
                                                                           -      Sie beantragen den Wechsel in Textform.
-      Sie zahlen laufende Beiträge für den Vertrag.
-      Sie beantragen die Verlängerung in Textform innerhalb von           (3) Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung
       12 Monaten nach der Erhöhung der Regelaltersgrenze.
                                                                           Ihr Recht auf die Wechseloption erlischt, wenn wir eine vorver-
-      Die Beantragung erfolgt vor dem 50. Geburtstag der versi-
                                                                           tragliche Anzeigepflichtverletzung feststellen und unsere Rechte
       cherten Person.
                                                                           nach § 29 geltend machen.
-      Zum Ende der Versicherungsdauer beträgt das Alter der ver-
       sicherten Person
                                                                           Unsere Rechte bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung nach
       -    mindestens 67 Jahre oder
                                                                           § 29 beziehen sich bei Ausübung der Wechseloption auch auf
       -    mindestens 62 Jahre und unsere Annahmerichtlinien
                                                                           den neuen Vertrag. Die Gültigkeitsdauer unserer Rechte ist in
            zum Zeitpunkt der Beantragung lassen eine Verlänge-
                                                                           § 29 Absatz (11) geregelt.
            rung Ihres Vertrages zu.
-      Es wurden keine Leistungen aus diesem Vertrag beantragt             § 25      Welche Möglichkeiten bieten wir Ihnen nach einem
       oder erbracht.                                                                Berufswechsel?
-      Es ist bei der versicherten Person bisher keine Berufsunfä-
       higkeit, sonstige Invalidität oder Pflegebedürftigkeit eingetre-
       ten und es wurden auch keine derartigen Leistungen bean-            (1) Prüfung auf Berufsverbesserung
       tragt.
                                                                           Sie können eine Überprüfung Ihres Beitrages beantragen, wenn
-      Die versicherte Person bezieht kein Krankengeld aus der ge-
                                                                           die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit gewechselt hat.
       setzlichen oder privaten Krankenversicherung und ist weder
                                                                           Dies gilt auch für die Aufnahme eines Studiums oder einer Be-
       arbeitsunfähig noch schul- oder studierunfähig.
                                                                           rufsausbildung nach Abschluss der Schule. Die Überprüfung neh-
                                                                           men wir vor, wenn die Voraussetzungen nach Absatz (2) erfüllt
§ 24      Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die Wechselop-                 sind. Dabei verzichten wir dann auf eine erneute Gesundheitsprü-
          tion?                                                            fung. Bei der Überprüfung ermitteln wir den möglichen neuen Bei-
                                                                           trag mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation. Ver-
                                                                           einbarte Zuschläge oder Einschränkungen der Leistungen blei-
(1) Wechseloption                                                          ben unverändert.
Die persönlichen Verhältnisse können sich während der Vertrags-
                                                                           Ergibt die Überprüfung, dass der Beitrag durch Einstufung in eine
laufzeit ändern. In bestimmten Fällen kann es daher sinnvoll sein,
                                                                           andere Berufsklasse günstiger wird, reduzieren wir den künftig zu
das Berufsunfähigkeitsrisiko in einem anderen Tarif abzusichern.
                                                                           zahlenden Beitrag. Das bezeichnen wir als Berufsverbesserung.
Sie können beispielsweise in eine BasisRente mit Berufsunfähig-
                                                                           Sie haben dann die Möglichkeit zur Nachversicherung nach § 22.
keits-Zusatzversicherung wechseln.
                                                                           Wenn sich aus der Überprüfung kein günstigerer Beitrag ergibt,
                                                                           wird der Vertrag unverändert fortgeführt. Wir werden den Beitrag
Hierfür bieten wir Ihnen eine Wechseloption in einen anderen zu
                                                                           nicht erhöhen.
diesem Zeitpunkt verkaufsoffenen Tarif an. Wir führen keine er-
neute Gesundheitsprüfung durch. Das Recht auf einen Wechsel                (2) Voraussetzungen
besteht, wenn die Voraussetzungen nach Absatz (2) erfüllt sind.
Nur für den Fall, dass dies zu einer Ausweitung des Versiche-              -      Sie zahlen laufende Beiträge für den Vertrag.
rungsschutzes führt, behalten wir uns eine Gesundheitsprüfung              -      Die versicherte Person arbeitet mindestens seit 6 Monaten
vor.                                                                              in der neuen Tätigkeit.
                                                                           -      Die versicherte Person hat uns den Wechsel sowie weitere
Für den Wechsel erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.                    erforderliche Angaben zur Tätigkeit in Textform mitgeteilt.
Dieses orientiert sich am bisher vorhandenen Versicherungs-                -      Die Beantragung erfolgt vor dem 30. Geburtstag der versi-
schutz. Den Beitrag für den neuen Tarif berechnen wir dabei unter                 cherten Person.


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-      Der Vertrag besteht mindestens seit einem Jahr.                     § 28    Welche gesetzlichen Auskunftspflichten haben Sie
-      Die neu ausgeübte Tätigkeit kann nach unseren Annahme-                      zu berücksichtigen?
       richtlinien im bisherigen Umfang versichert werden.
-      Es wurden keine Leistungen aus diesem Vertrag beantragt
                                                                           (1) Gesetzliche Auskunftspflichten
       oder erbracht.
-      Es ist bei der versicherten Person bisher keine Berufsunfä-         Wir können aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung,
       higkeit, sonstige Invalidität oder Pflegebedürftigkeit eingetre-    Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und
       ten und es wurden auch keine derartigen Leistungen bean-            Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sein. Die notwendigen Infor-
       tragt.                                                              mationen, Daten und Unterlagen dazu müssen Sie uns unverzüg-
-      Die versicherte Person bezieht kein Krankengeld aus der ge-         lich zur Verfügung stellen. Das gilt
       setzlichen oder privaten Krankenversicherung und ist weder          -     bei Abschluss des Vertrages oder
       arbeitsunfähig noch schul- oder studierunfähig.                     -     bei Änderung des Vertrages oder
-      Der Vertrag befindet sich nicht im BU-Retter nach § 18 Ab-          -     auf Nachfrage.
       satz (2).
                                                                           Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, wenn Informationen zu
VII. Vorzeitige Beendigung                                                 Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, erforderlich sind.

                                                                           (2) Notwendige Informationen
§ 26      Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen?
                                                                           Notwendig im Sinne von Absatz (1) sind beispielsweise Informa-
                                                                           tionen über
(1) Kündigung                                                              -    Ihre persönliche steuerliche Ansässigkeit.
Wenn Sie laufende Beiträge zahlen, können Sie Ihre Versiche-               -    die steuerliche Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an
rung jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode                   Ihrem Vertrag haben.
kündigen. Sie müssen uns die Kündigung in Textform mitteilen.              -    die steuerliche Ansässigkeit des Leistungsempfängers.

Es gibt Alternativen zur Kündigung. Beachten Sie hierzu bitte ins-         Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n)
besondere Ihre Möglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten nach              Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Geburts-
§ 18.                                                                      ort und der Wohnsitz.

(2) Folgen der Kündigung                                                   (3) Meldung bei Steuerbehörden

Wenn Sie Ihre Versicherung kündigen, führt dies zur Umwand-                Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterla-
lung in eine beitragsfreie Versicherung. Wird die beitragsfreie            gen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Folgen-
Mindestrente nicht erreicht, endet Ihr Vertrag. Näheres zur Bei-           des: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung
tragsfreistellung finden Sie in § 19 Absätze (1) bis (3).                  melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder
                                                                           ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn ge-
(3) Keine Beitragsrückzahlung                                              gebenenfalls keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland besteht.

Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.                   (4) Vertragliche Folgen bei Verletzung Ihrer Auskunftspflichten

VIII. Ihre Obliegenheiten                                                  Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten nach den Absät-
                                                                           zen (1) und (2) kann dazu führen, dass wir unsere Leistung
                                                                           nicht zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung
§ 27      Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versiche-            unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Informationen zur
          rungsverhältnis beziehen?                                        Verfügung gestellt haben.

                                                                           § 29    Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und
(1) Textform                                                                       welche Folgen hat ihre Verletzung?
Mitteilungen zu dem bestehenden Vertrag müssen Sie uns immer
in Textform übermitteln, beispielsweise über unser Kundenportal,           (1) Vorvertragliche Anzeigepflicht
als Brief oder per E-Mail.
                                                                           Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf,
(2) Änderung der Kontaktdaten                                              dass alle gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig be-
                                                                           antwortet werden. Sie haben hier eine vorvertragliche Anzeige-
Bitte teilen Sie uns eine Änderung Ihrer Adresse oder Ihres Na-            pflicht. Dazu fragen wir Sie im Antrag nach gefahrerheblichen
mens unverzüglich mit. Sie vermeiden dadurch Nachteile: Wir                Umständen, die für das versicherte Risiko bedeutsam sind, zum
sind berechtigt, an Sie gerichtete Mitteilungen per Einschreiben           Beispiel zur Gesundheit der versicherten Person.
an Ihre zuletzt genannte Adresse zu senden. Diese gelten dann
3 Tage nach Absendung als zugegangen. Für eine Adressen-                   Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, uns
recherche können wir Kosten erheben. Die aktuelle Höhe der                 alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen
hierfür erhobenen Kosten können Sie der Kostenübersicht zu den             wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig
Versicherungsbedingungen entnehmen.                                        anzuzeigen.
(3) Zustellungsbevollmächtigte Person                                      Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung,
Wenn Sie Deutschland für längere Zeit verlassen wollen, nennen             den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schlie-
Sie uns bitte eine Person Ihres Vertrauens. Diese ist berechtigt,          ßen, wesentlich sind.
unsere Mitteilungen für Sie in Deutschland anzunehmen.
                                                                           Hierunter fallen insbesondere Fragen nach Angaben zu:
                                                                           -    gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen
                                                                           -    gesundheitlichen Störungen und Beschwerden
                                                                           -    Alter, Körpergröße und Gewicht
                                                                           -    dem Raucherstatus


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[Seite 21]
-   der beruflichen Tätigkeit und besonderen beruflichen Ge-           Kündigung
    fährdungen
-   besonders gefährlichen Freizeit- oder Sporttätigkeiten             (6) Voraussetzungen für eine Kündigung
                                                                       Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn die Verletzung der vorver-
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen
                                                                       traglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahr-
Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor
                                                                       lässigkeit beruht. In diesem Fall können wir den Vertrag unter Ein-
der Vertragsannahme, in Textform stellen.
                                                                       haltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Soll eine andere Person als Sie versichert werden, ist diese eben-
                                                                       Wir verzichten auf das uns aus § 19 Absatz 3 VVG zustehende
falls für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der
                                                                       Recht zur Kündigung, sofern die Verletzung der Anzeigepflicht
Fragen verantwortlich.
                                                                       unverschuldet erfolgt ist.
(2) Zurechnung der Kenntnis dritter Personen
                                                                       Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen wird,
Auch wenn eine andere Person die Fragen für Sie beantwortet,           dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
müssen diese wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet wer-           Umstände abgeschlossen hätten. Dies gilt auch, wenn wir den
den. Ansonsten wird auch in diesem Fall die vorvertragliche An-        Vertrag dann zu anderen Bedingungen geschlossen hätten, bei-
zeigepflicht verletzt.                                                 spielsweise zu erhöhtem Beitrag oder mit eingeschränktem Ver-
Kennt diese dritte Person einen gefahrerheblichen Umstand oder         sicherungsschutz.
handelt arglistig, werden Sie so behandelt, als hätten Sie selbst
davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.                        (7) Folgen einer Kündigung

(3) Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung                          Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich in eine beitrags-
                                                                       freie Versicherung nach § 19 Absätze (1) bis (3) um. Ein Recht
Eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann für           auf Wiederinkraftsetzung nach § 19 Absatz (4) besteht in diesem
Sie gravierende Nachteile haben:                                       Fall nicht.

Wir können dann nach den gesetzlichen Regelungen
                                                                       Vertragsänderung
-    vom Vertrag zurücktreten oder
-    den Vertrag kündigen oder                                         (8) Vertragsanpassung
-    den Vertrag rückwirkend anpassen oder
-    den Vertrag anfechten.                                            Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag
                                                                       auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu anderen
Nachfolgend informieren wir Sie hierzu genauer.                        Bedingungen geschlossen hätten, gilt Folgendes: Die anderen
                                                                       Bedingungen, mit denen wir den Vertrag abgeschlossen hätten,
                                                                       werden auf unser Verlangen rückwirkend Bestandteil des Vertra-
Rücktritt
                                                                       ges.
(4) Voraussetzungen für einen Rücktritt
                                                                       Dies kann im Einzelfall ebenfalls zu einem Verlust des Versiche-
Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird, können wir      rungsschutzes führen. Beispielsweise, wenn wir den Vertrag nur
vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn      mit Ausschluss des Versicherungsschutzes für bestehende Vor-
weder eine vorsätzliche noch eine grob fahrlässige Anzeige-            erkrankungen abgeschlossen hätten.
pflichtverletzung vorliegt.
                                                                       Wir verzichten auf das uns aus § 19 Absatz 4 VVG zustehende
Selbst wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, ha-      Recht zur Vertragsanpassung, falls die Verletzung der Anzeige-
ben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, falls wir den Vertrag auch      pflicht unverschuldet erfolgt ist.
bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände
geschlossen hätten. Dies gilt auch, wenn wir den Vertrag dann zu       (9) Ihr Recht zur Kündigung
anderen Bedingungen abgeschlossen hätten, beispielsweise zu            Wenn sich durch die Vertragsanpassung
erhöhtem Beitrag oder mit eingeschränktem Versicherungs-               -    der Beitrag um mehr als 10 % erhöht oder
schutz.                                                                -    wir den Versicherungsschutz für den nicht angezeigten Um-
                                                                            stand ausschließen,
(5) Folgen eines Rücktritts
                                                                       können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang un-
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Es wird       serer Mitteilung fristlos kündigen. In unserer Mitteilung werden wir
keine Leistung fällig. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie         Sie auf dieses Recht hinweisen.
nicht verlangen.
Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, bleibt     Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte
unsere Leistungspflicht unter folgenden Voraussetzungen trotz-
dem bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf       (10) Ausübung unserer Rechte
einen gefahrerheblichen Umstand, der
-    weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche-        Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung
     rungsfalls                                                        stehen uns nur zu, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt
-    noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leis-           sind:
     tungspflicht                                                      -     Wir haben Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf
ursächlich war. Haben Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt,             die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen. Die-
sind wir auch in diesem Fall nicht zur Leistung verpflichtet.                ser Hinweis erfolgte, bevor Sie die Fragen nach gefahrerheb-
                                                                             lichen Umständen beantwortet haben.
                                                                       -     Der nicht angezeigte Umstand oder die Unrichtigkeit der An-
                                                                             zeige war uns bei Vertragsabschluss nicht bekannt.
                                                                       -     Wir haben unsere Rechte innerhalb eines Monats schriftlich
                                                                             geltend gemacht. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu
                                                                             dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von


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[Seite 22]
       uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt ha-        Die Ansprüche bleiben auch bestehen, wenn Sie uns nachwei-
       ben.                                                              sen, dass die Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung oder
-      Wir haben bei der Ausübung unserer Rechte die Umstände            den Umfang unserer Leistungspflicht ist. Dies gilt nicht, wenn die
       angegeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb        Mitwirkungspflicht arglistig verletzt wird.
       eines Monats ab Kenntniserlangung dürfen wir weitere Um-
       stände zur Begründung unserer Erklärung angeben.                  Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Beginn
                                                                         des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen zur
(11) Gültigkeitsdauer unserer Rechte                                     Leistung verpflichtet.
Die genannten Rechte können wir innerhalb von 5 Jahren seit              IX.      Ausschlüsse
Vertragsabschluss ausüben. Sofern der Versicherungsfall inner-
halb von 5 Jahren seit Vertragsabschluss eingetreten ist, können
wir diese Rechte auch noch nach dieser Frist ausüben. Haben Sie          § 31     In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausge-
die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beträgt die               schlossen?
Frist 10 Jahre.

                                                                         (1) Grundsatz
Weitere Regelungen
                                                                         Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, wie es zur Berufsun-
(12) Anfechtung                                                          fähigkeit kam.
Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls durch
                                                                         (2) Ausschlüsse
unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt auf
unsere Entscheidung zur Annahme des Vertrages Einfluss ge-               In folgenden Fällen ist eine Leistung ausgeschlossen:
nommen worden ist. Handelt es sich um Angaben der versicher-
ten Person, können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären.          a) Bei Berufsunfähigkeit unmittelbar oder mittelbar verursacht
Das gilt auch, wenn Sie von der Verletzung der vorvertraglichen             -    durch innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf
Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten.                                            Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat, oder
                                                                            -    durch Kriegsereignisse.
Wenn die Versicherung durch Anfechtung aufgehoben wird, wird                 Wir leisten jedoch bei Berufsunfähigkeit durch kriegerische Er-
keine Leistung fällig. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie               eignisse außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, wenn die
nicht verlangen.                                                             versicherte Person nicht aktiv daran beteiligt war.
                                                                             Wir leisten insbesondere auch bei Berufsunfähigkeit durch krie-
(13) Leistungserweiterung / Wiederinkraftsetzung
                                                                             gerische Ereignisse, wenn alle folgenden Voraussetzungen er-
Die Absätze (1) bis (12) gelten bei einer unsere Leistungspflicht            füllt sind:
erweiternden Änderung oder bei einer Wiederinkraftsetzung des                -      Die versicherte Person ist Mitglied der deutschen Bundes-
Vertrages entsprechend. Die Gültigkeitsdauer unserer Rechte                         wehr oder Polizist.
nach Absatz (11) beginnt mit der Änderung oder Wiederinkrafts-               -      Sie wurde mit Mandat der NATO oder UNO zur Friedens-
etzung des Vertrages bezüglich des geänderten oder wieder in                        sicherung oder humanitären Hilfeleistung eingesetzt.
Kraft gesetzten Teils neu zu laufen.                                         -      Der Einsatz erfolgte außerhalb der Staatsgrenzen der
                                                                                    NATO-Mitgliedsstaaten.
(14) Erklärungsempfänger
                                                                         b) Bei Berufsunfähigkeit durch vorsätzliche Ausführung oder straf-
Die Ausübung unserer Rechte auf Rücktritt, Kündigung, Anpas-                baren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens durch die
sung des Vertrages sowie auf Anfechtung erfolgt durch schriftli-            versicherte Person.
che Erklärung. Diese geben wir Ihnen gegenüber ab.                          Wir leisten jedoch bei fahrlässigen und grob fahrlässigen Ver-
                                                                            stößen und auch bei allen Ordnungswidrigkeiten im Straßen-
Haben Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten ange-                verkehr.
geben, gelten folgende Regelungen:
                                                                         c) Bei Berufsunfähigkeit
Nach Ihrem Ableben gilt ein Bezugsberechtigter als bevollmäch-              -    durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräf-
tigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist kein Bezugsberech-                   teverfall oder
tigter vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden,          -    durch absichtliche Selbstverletzung oder versuchter
können wir den Inhaber des Versicherungsscheins als bevoll-                      Selbsttötung.
mächtigt ansehen, die Erklärung entgegenzunehmen.
                                                                             Wir leisten jedoch, wenn uns für diese Handlungen alle folgen-
§ 30      Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflich-               den Voraussetzungen nachgewiesen werden:
          ten im Rahmen der Nachprüfung?                                     -    Die freie, selbstbestimmte Willensbestimmung war ausge-
                                                                                  schlossen.
Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 12 Absatz (2) von Ihnen,              -    Die Störung der Geistestätigkeit war krankhaft.
der versicherten Person oder dem Anspruchserhebenden vor-
sätzlich nicht erfüllt wird, leisten wir nicht.                          d) Bei Berufsunfähigkeit durch eine widerrechtliche Handlung, mit
                                                                            der Sie als Versicherungsnehmer die Berufsunfähigkeit der
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Mitwirkungspflicht sind wir          versicherten Person vorsätzlich verursachten.
berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Die Kürzung erfolgt in ei-        e) Bei Berufsunfähigkeit unmittelbar oder mittelbar durch die vor-
nem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis.                 sätzliche Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder che-
                                                                            mischen Stoffen, deren Ziel die Gefährdung einer Vielzahl von
Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn
                                                                            Personen war.
wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechts-
folge hingewiesen haben.                                                 f) Bei Berufsunfähigkeit durch Strahlung infolge Kernenergie. Die-
                                                                            ser Ausschluss gilt nur, wenn alle folgenden Voraussetzungen
Wenn Sie nachweisen, dass die Mitwirkungspflicht nicht grob                 erfüllt sind:
fahrlässig verletzt worden ist, bleibt unsere Leistungspflicht beste-       -     Das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen
hen.                                                                              wird gefährdet.


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[Seite 23]
  -     Es wurde eine Katastrophenschutzbehörde oder eine ver-          Plattform leitet Ihre Beschwerde dann an den Ombudsmann wei-
        gleichbare Einrichtung zur Abwehr tätig.                        ter.
Wir leisten in den Fällen e) und f) uneingeschränkt, wenn durch         (3) Versicherungsaufsicht
das Ereignis höchstens 1.000 Menschen betroffen sind. Betroffen
sind diese, wenn sie durch das Ereignis innerhalb von 5 Jahren          Sie können sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden.
sterben oder schwere Gesundheitsschäden erleiden. Ob wir leis-          Wir unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienst-
tungspflichtig sind, überprüft ein unabhängiger Gutachter inner-        leistungsaufsicht (BaFin).
halb von 6 Monaten nach dem Ereignis.
                                                                        Die derzeitigen Kontaktdaten sind:
X.     Sonstiges
                                                                        Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
                                                                        Sektor Versicherungsaufsicht
§ 32     Welche Rechnungsgrundlagen verwenden wir zur                   Graurheindorfer Straße 108
         Berechnung Ihrer garantierten Beiträge und Leistun-            53117 Bonn
         gen?                                                           E-Mail: poststelle@bafin.de
Wir berechnen Ihre garantierten Beiträge und Leistungen nach
                                                                        Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist. Sie
anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Dabei ver-
                                                                        kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
wenden wir folgende Rechnungsgrundlagen:
-   Kosten                                                              (4) Rechtsweg
    Nähere Informationen finden Sie in § 20.
-   Rechnungszins                                                       Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu be-
    Dieser beträgt 1,0 %.                                               schreiten.
-   Sterbe-, Invalidisierungs- und Reaktivierungstafeln
    Diese sind die vom Geschlecht unabhängigen Sterbe-, Inva-           § 35    Wo ist der Gerichtsstand?
    lidisierungs- und Reaktivierungstafeln WL 2025 AT Unisex
    SBU, WL 2025 TI Unisex SBU, WL 2019 I Unisex und                    (1) Bei Klagen gegen uns
    WL 2025 RI Unisex SBU. Für die Herleitung geschlechtsun-
    abhängiger Sterbe-, Invalidisierungs- und Reaktivierungsta-         Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns ist das Ge-
    feln verwenden wir anerkannte aktuarielle Fachgrundsätze.           richt zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Ver-
                                                                        sicherungsvertrag zuständige Niederlassung liegt.
§ 33     Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?              Zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der
                                                                        Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben. Haben Sie keinen Wohn-
Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch-
                                                                        sitz, ist stattdessen maßgeblich, wo Sie Ihren gewöhnlichen Auf-
land Anwendung.
                                                                        enthalt haben.
§ 34     An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns
         einmal nicht zufrieden sind?                                   Für ein Unternehmen ist auch das Gericht zuständig, in dessen
                                                                        Bezirk es seinen Sitz oder seine Niederlassung hat.

(1)    Unser Beschwerdemanagement                                       (2) Bei Klagen gegen Sie
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Versicherungsvertrag haben oder eine           Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen wir bei
Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Soll-          dem Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Haben
ten Sie einmal Grund zur Beschwerde haben, wenden Sie sich              Sie keinen Wohnsitz, ist stattdessen maßgeblich, wo Sie Ihren
gerne an uns. Sie erreichen uns                                         gewöhnlichen Aufenthalt haben.
  -    über unsere Internetseite www.wuerttembergische.de/be-
       schwerde oder                                                    Bei einem Unternehmen bestimmt sich das zuständige Gericht
  -    per Brief an unsere Geschäftsadresse oder                        nach dessen Sitz oder Niederlassung.
  -    per E-Mail (kundenservice@wuerttembergische.de).
                                                                        (3) Bei Ihrem Sitz im Ausland
(2) Außergerichtliche Streitschlichtung für Verbraucher
                                                                        Verlegen Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland, sind für Klagen aus
Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombuds-               dem Versicherungsvertrag die Gerichte des Staates zuständig, in
mann für Versicherungen wenden. Verbraucher sind Privatperso-           dem wir unseren Sitz haben. Dies gilt auch für ein Unternehmen,
nen, die Verträge für private Zwecke abschließen.                       das seinen Sitz ins Ausland verlegt.

Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und              § 36    Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmun-
für Verbraucher kostenfreie Schlichtungsstelle. Wir nehmen an                   gen?
dem Schlichtungsverfahren durch den Ombudsmann teil. Sie ha-
ben die Möglichkeit dieses in Anspruch zu nehmen. Vorausset-            (1) Gültigkeit
zung dafür ist, dass der Wert Ihrer Beschwerde den Betrag von
100.000 EUR nicht übersteigt.                                           Falls einzelne Regelungen dieser Versicherungsbedingungen un-
                                                                        wirksam sind oder werden, bleiben die anderen gültig.
Den Ombudsmann erreichen Sie derzeit wie folgt:
                                                                        (2) Unwirksamkeit
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632                                                         Durch höchstrichterliche Entscheidung oder einen bestandskräf-
10006 Berlin                                                            tigen Verwaltungsakt können Regelungen in diesen Bedingungen
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de                           für unwirksam erklärt werden.
Internet: www.versicherungsombudsmann.de                                Dann können wir sie durch neue ersetzen, wenn
Wenn Sie diesen Vertrag bei uns über das Internet abgeschlos-           -    die neuen Regelungen zur Fortführung des Vertrages not-
sen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an               wendig sind oder
die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Die


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[Seite 24]
-   das Nichtersetzen eine unzumutbare Härte für eine Vertrags-     C   Abkürzungen für Gesetze und Verordnun-
    partei auch unter Berücksichtigung der Interessen der ande-
                                                                        gen
    ren Vertragspartei wäre.
                                                                    Im Text der Versicherungsbedingungen nehmen wir Bezug auf
Die neuen Regelungen sind nur wirksam, wenn sie unter Wah-          einige Gesetze und Verordnungen. Dabei verwenden wir fol-
rung des Vertragsziels die Belange der Versicherungsnehmer an-      gende Abkürzungen:
gemessen berücksichtigen. Wir teilen Ihnen die neuen Regelun-
gen und die hierfür maßgeblichen Gründe in Textform mit. Dann       BGB           Bürgerliches Gesetzbuch
werden diese nach Ablauf von 2 Wochen Vertragsbestandteil.          DeckRV        Deckungsrückstellungsverordnung
                                                                    EntgFG        Entgeltfortzahlungsgesetz
                                                                    MindZV        Mindestzuführungsverordnung
                                                                    SGB           Sozialgesetzbuch
                                                                    VAG           Versicherungsaufsichtsgesetz
                                                                    VVG           Versicherungsvertragsgesetz


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D    Gesetzesanhang
Hier finden Sie Auszüge aus dem SGB VI und XI (Stand 01.01.2019).


§ 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung

(1) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn sie

1.   teilweise erwerbsgemindert sind,
2.   in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tä-
     tigkeit haben und
3.   vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.
Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter
den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

(2) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie

1.    voll erwerbsgemindert sind,
2.    in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tä-
      tigkeit haben und
3.    vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.
Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den
üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voll erwerbsgemindert sind
auch

1.   Versicherte nach § 1 Satz 1 Nr. 2, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein
     können, und
2.   Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren, in der Zeit einer nicht erfolgreichen
     Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

(3) Erwerbsgemindert ist nicht, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich
erwerbstätig sein kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.

(4) Der Zeitraum von fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung verlängert sich um folgende Zeiten, die nicht mit Pflichtbeiträgen für
eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sind:

1.   Anrechnungszeiten und Zeiten des Bezugs einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit,
2.   Berücksichtigungszeiten,
3.   Zeiten, die nur deshalb keine Anrechnungszeiten sind, weil durch sie eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit
     nicht unterbrochen ist, wenn in den letzten sechs Kalendermonaten vor Beginn dieser Zeiten wenigstens ein Pflichtbeitrag für eine
     versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit oder eine Zeit nach Nummer 1 oder 2 liegt,
4.   Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres bis zu sieben Jahren, gemindert um Anrechnungszeiten
     wegen schulischer Ausbildung.

(5) Eine Pflichtbeitragszeit von drei Jahren für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit ist nicht erforderlich, wenn die Erwerbsmin-
derung aufgrund eines Tatbestandes eingetreten ist, durch den die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt ist.

(6) Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren und seitdem ununterbrochen voll er-
werbsgemindert sind, haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie die Wartezeit von 20 Jahren erfüllt haben.


§ 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit

(1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der
Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder
psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder be-
wältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15
festgelegten Schwere bestehen.

(2) Maßgeblich für das Vorliegen von gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten sind die in
den folgenden sechs Bereichen genannten pflegefachlich begründeten Kriterien:

1.   Mobilität: Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Umsetzen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Trep-
     pensteigen;


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[Seite 26]
2.   kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld, örtliche Orientierung, zeitliche Orien-
     tierung, Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen, Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen, Treffen von Ent-
     scheidungen im Alltagsleben, Verstehen von Sachverhalten und Informationen, Erkennen von Risiken und Gefahren, Mitteilen von
     elementaren Bedürfnissen, Verstehen von Aufforderungen, Beteiligen an einem Gespräch;
3.   Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten, nächtliche Unruhe, selbstschädi-
     gendes und autoaggressives Verhalten, Beschädigen von Gegenständen, physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Per-
     sonen, verbale Aggression, andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten, Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maß-
     nahmen, Wahnvorstellungen, Ängste, Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage, sozial inadäquate Verhaltensweisen, sons-
     tige pflegerelevante inadäquate Handlungen;
4.   Selbstversorgung: Waschen des vorderen Oberkörpers, Körperpflege im Bereich des Kopfes, Waschen des Intimbereichs, Duschen
     und Baden einschließlich Waschen der Haare, An- und Auskleiden des Oberkörpers, An- und Auskleiden des Unterkörpers, mund-
     gerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken, Essen, Trinken, Benutzen einer Toilette oder eines Toiletten-
     stuhls, Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma, Bewältigen der Folgen einer
     Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma, Ernährung parenteral oder über Sonde, Bestehen gravierender Probleme bei der Nah-
     rungsaufnahme bei Kindern bis zu 18 Monaten, die einen außergewöhnlich pflegeintensiven Hilfebedarf auslösen;
5.   Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen:

     a) in Bezug auf Medikation, Injektionen, Versorgung intravenöser Zugänge, Absaugen und Sauerstoffgabe, Einreibungen sowie
        Kälte- und Wärmeanwendungen, Messung und Deutung von Körperzuständen, körpernahe Hilfsmittel,
     b) in Bezug auf Verbandswechsel und Wundversorgung, Versorgung mit Stoma, regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung
        von Abführmethoden, Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung,
     c) in Bezug auf zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung, Arztbesuche, Besuche anderer medizinischer oder
        therapeutischer Einrichtungen, zeitlich ausgedehnte Besuche medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen, Besuch von Ein-
        richtungen zur Frühförderung bei Kindern sowie
     d) in Bezug auf das Einhalten einer Diät oder anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften;

6.   Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen, Ruhen und
     Schlafen, Sichbeschäftigen, Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen, Interaktion mit Personen im direkten Kontakt,
     Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds.

(3) Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, die dazu führen, dass die Haushaltsführung nicht mehr ohne Hilfe be-
wältigt werden kann, werden bei den Kriterien der in Absatz 2 genannten Bereiche berücksichtigt.


§ 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument

(1) Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflege-
bedürftigkeit (Pflegegrad). Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt.

(2) Das Begutachtungsinstrument ist in sechs Module gegliedert, die den sechs Bereichen in § 14 Absatz 2 entsprechen. In jedem Modul
sind für die in den Bereichen genannten Kriterien die in Anlage 1 dargestellten Kategorien vorgesehen. Die Kategorien stellen die in ihnen
zum Ausdruck kommenden verschiedenen Schweregrade der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten dar. Den
Kategorien werden in Bezug auf die einzelnen Kriterien pflegefachlich fundierte Einzelpunkte zugeordnet, die aus Anlage 1 ersichtlich
sind. In jedem Modul werden die jeweils erreichbaren Summen aus Einzelpunkten nach den in Anlage 2 festgelegten Punktbereichen
gegliedert. Die Summen der Punkte werden nach den in ihnen zum Ausdruck kommenden Schweregraden der Beeinträchtigungen der
Selbständigkeit oder der Fähigkeiten wie folgt bezeichnet:

1.   Punktbereich 0: keine Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
2.   Punktbereich 1: geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
3.   Punktbereich 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
4.   Punktbereich 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten und
5.   Punktbereich 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten.

Jedem Punktbereich in einem Modul werden unter Berücksichtigung der in ihm zum Ausdruck kommenden Schwere der Beeinträchtigun-
gen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten sowie der folgenden Gewichtung der Module die in Anlage 2 festgelegten, gewichteten
Punkte zugeordnet. Die Module des Begutachtungsinstruments werden wie folgt gewichtet:

1.   Mobilität mit 10 Prozent,
2.   kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen zusammen mit 15 Prozent,
3.   Selbstversorgung mit 40 Prozent,
4.   Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen mit 20 Prozent,
5.   Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte mit 15 Prozent.

(3) Zur Ermittlung des Pflegegrades sind die bei der Begutachtung festgestellten Einzelpunkte in jedem Modul zu addieren und dem in
Anlage 2 festgelegten Punktbereich sowie den sich daraus ergebenden gewichteten Punkten zuzuordnen. Den Modulen 2 und 3 ist ein
gemeinsamer gewichteter Punkt zuzuordnen, der aus den höchsten gewichteten Punkten entweder des Moduls 2 oder des Moduls 3
besteht. Aus den gewichteten Punkten aller Module sind durch Addition die Gesamtpunkte zu bilden. Auf der Basis der erreichten Ge-
samtpunkte sind pflegebedürftige Personen in einen der nachfolgenden Pflegegrade einzuordnen:

1.   ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
2.   ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
3.   ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,


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4.    ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
5.    ab 90 bis 100 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit
      besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

(4) Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, die einen spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen
Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen, können aus pflegefachlichen Gründen dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden,
auch wenn ihre Gesamtpunkte unter 90 liegen. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen konkretisiert in den Richtlinien nach § 17
Absatz 1 die pflegefachlich begründeten Voraussetzungen für solche besonderen Bedarfskonstellationen.

(5) Bei der Begutachtung sind auch solche Kriterien zu berücksichtigen, die zu einem Hilfebedarf führen, für den Leistungen des Fünften
Buches vorgesehen sind. Dies gilt auch für krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen. Krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen sind
Maßnahmen der Behandlungspflege, bei denen der behandlungspflegerische Hilfebedarf aus medizinisch-pflegerischen Gründen regel-
mäßig und auf Dauer untrennbarer Bestandteil einer pflegerischen Maßnahme in den in § 14 Absatz 2 genannten sechs Bereichen ist
oder mit einer solchen notwendig in einem unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang steht.

(6) Bei pflegebedürftigen Kindern wird der Pflegegrad durch einen Vergleich der Beeinträchtigungen ihrer Selbständigkeit und ihrer Fä-
higkeiten mit altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt. Im Übrigen gelten die Absätze 1 bis 5 entsprechend.

(7) Pflegebedürftige Kinder im Alter bis zu 18 Monaten werden abweichend von den Absätzen 3, 4 und 6 Satz 2 wie folgt eingestuft:

1.    ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 2,
2.    ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 3,
3.    ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 4,
4.    ab 70 bis 100 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 5.


Anlage 1 (zu § 15 SGB XI)
Einzelpunkte der Module 1 bis 6

Bildung der Summe der Einzelpunkte in jedem Modul

Modul 1: Einzelpunkte im Bereich der Mobilität

Das Modul umfasst fünf Kriterien, deren Ausprägungen in den folgenden Kategorien mit den nachstehenden Einzelpunkten gewertet
werden:

Ziffer    Kriterien                                selbständig     überwiegend selbstän- überwiegend unselbständig unselbständig
                                                                   dig
1.1       Positionswechsel im Bett                 0               1                       2                             3
1.2       Halten einer stabilen Sitzposition       0               1                       2                             3
1.3       Umsetzen                                 0               1                       2                             3
1.4       Fortbewegen innerhalb des Wohnbe- 0                      1                       2                             3
          reichs
1.5       Treppensteigen                           0               1                       2                             3


Modul 2: Einzelpunkte im Bereich der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten

Das Modul umfasst elf Kriterien, deren Ausprägungen in den folgenden Kategorien mit den nachstehenden Einzelpunkten gewertet wer-
den:

Ziffer    Kriterien                            Fähigkeit   vorhanden/ Fähigkeit    größten- Fähigkeit in geringem Fähigkeit nicht
                                               unbeeinträchtigt       teils vorhanden       Maße vorhanden        vorhanden
2.1       Erkennen von Personen aus dem 0                              1                   2                         3
          näheren Umfeld
2.2       Örtliche Orientierung                0                       1                   2                         3
2.3       Zeitliche Orientierung               0                       1                   2                         3
2.4       Erinnern an wesentliche Ereig- 0                             1                   2                         3
          nisse oder Beobachtungen
2.5       Steuern von mehrschrittigen All- 0                           1                   2                         3
          tagshandlungen
2.6       Treffen von Entscheidungen im 0                              1                   2                         3
          Alltag


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2.7        Verstehen von Sachverhalten und 0                            1                      2                   3
           Informationen
2.8        Erkennen von Risiken und Gefah- 0                            1                      2                   3
           ren
2.9        Mitteilen von elementaren Bedürf- 0                          1                      2                   3
           nissen
2.10       Verstehen von Aufforderungen        0                        1                      2                   3
2.11       Beteiligen an einem Gespräch        0                        1                      2                   3

Modul 3: Einzelpunkte im Bereich der Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Das Modul umfasst dreizehn Kriterien, deren Häufigkeit des Auftretens in den folgenden Kategorien mit den nachstehenden Einzelpunkten
gewertet wird:

Ziffer     Kriterien                               nie    oder selten (ein- bis dreimal inner- häufig (zweimal bis mehrmals täglich
                                                   sehr selten halb von zwei Wochen)           wöchentlich, aber nicht täglich)
3.1        Motorisch geprägte Verhaltensauf- 0                1                            3                                 5
           fälligkeiten
3.2        Nächtliche Unruhe                       0          1                            3                                 5
3.3        Selbstschädigendes und autoag- 0                   1                            3                                 5
           gressives Verhalten
3.4        Beschädigen von Gegenständen            0          1                            3                                 5
3.5        Physisch aggressives Verhalten ge- 0               1                            3                                 5
           genüber anderen Personen
3.6        Verbale Aggression                      0          1                            3                                 5
3.7        Andere pflegerelevante vokale Auf- 0               1                            3                                 5
           fälligkeiten
3.8        Abwehr pflegerischer und anderer 0                 1                            3                                 5
           unterstützender Maßnahmen
3.9        Wahnvorstellungen                       0          1                            3                                 5
3.10       Ängste                                  0          1                            3                                 5
3.11       Antriebslosigkeit bei depressiver 0                1                            3                                 5
           Stimmungslage
3.12       Sozial inadäquate Verhaltenswei- 0                 1                            3                                 5
           sen
3.13       Sonstige pflegerelevante      inadä- 0             1                            3                                 5
           quate Handlungen

Modul 4: Einzelpunkte im Bereich der Selbstversorgung

Das Modul umfasst dreizehn Kriterien:

Einzelpunkte für die Kriterien der Ziffern 4.1 bis 4.12
Die Ausprägungen der Kriterien 4.1 bis 4.12 werden in den folgenden Kategorien mit den nachstehenden Punkten gewertet:

Ziffer     Kriterien                                                   selbstän-   überwiegend selb- überwiegend    un- unselbstän-
                                                                       dig         ständig           selbständig        dig
4.1        Waschen des vorderen Oberkörpers                            0           1                2                   3
4.2        Körperpflege im Bereich des Kopfes (Kämmen, Zahn- 0                     1                2                   3
           pflege/ Prothesenreinigung, Rasieren)
4.3        Waschen des Intimbereichs                                   0           1                2                   3
4.4        Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare          0           1                2                   3
4.5        An- und Auskleiden des Oberkörpers                          0           1                2                   3
4.6        An- und Auskleiden des Unterkörpers                         0           1                2                   3
4.7        Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen 0                    1                2                   3
           von Getränken
4.8        Essen                                                       0           3                6                   9


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4.9        Trinken                                                      0           2                   4                   6
4.10       Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls           0           2                   4                   6
4.11       Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang 0                 1                   2                   3
           mit Dauerkatheter und Urostoma
4.12       Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang 0                1                   2                   3
           mit Stoma

Die Ausprägungen des Kriteriums der Ziffer 4.8 sowie die Ausprägung der Kriterien der Ziffern 4.9 und 4.10 werden wegen ihrer beson-
deren Bedeutung für die pflegerische Versorgung stärker gewichtet.
Die Einzelpunkte der Kriterien der Ziffern 4.11 und 4.12 gehen in die Berechnung nur ein, wenn bei der Begutachtung beim Versicherten
darüber hinaus die Feststellung „überwiegend inkontinent“ oder „vollständig inkontinent“ getroffen wird oder eine künstliche Ableitung von
Stuhl und Harn erfolgt.

Einzelpunkte für das Kriterium der Ziffer 4.13
Die Ausprägungen des Kriteriums der Ziffer 4.13 werden in den folgenden Kategorien mit den nachstehenden Einzelpunkten gewertet:

Ziffer     Kriterium                                                            entfällt        teilweise          vollständig
4.13       Ernährung parenteral oder über Sonde                                 0               6                  3

Das Kriterium ist mit „entfällt“ (0 Punkte) zu bewerten, wenn eine regelmäßige und tägliche parenterale Ernährung oder Sondenernährung
auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, nicht erforderlich ist. Kann die parenterale Ernährung oder Sondenernährung
ohne Hilfe durch andere selbständig durchgeführt werden, werden ebenfalls keine Punkte vergeben.
Das Kriterium ist mit „teilweise“ (6 Punkte) zu bewerten, wenn eine parenterale Ernährung oder Sondenernährung zur Vermeidung von
Mangelernährung mit Hilfe täglich und zusätzlich zur oralen Aufnahme von Nahrung oder Flüssigkeit erfolgt.
Das Kriterium ist mit „vollständig“ (3 Punkte) zu bewerten, wenn die Aufnahme von Nahrung oder Flüssigkeit ausschließlich oder nahezu
ausschließlich parenteral oder über eine Sonde erfolgt.
Bei einer vollständigen parenteralen Ernährung oder Sondenernährung werden weniger Punkte vergeben als bei einer teilweisen paren-
teralen Ernährung oder Sondenernährung, da der oft hohe Aufwand zur Unterstützung bei der oralen Nahrungsaufnahme im Fall aus-
schließlich parenteraler oder Sondenernährung weitgehend entfällt.

Einzelpunkte für das Kriterium der Ziffer 4.K
Bei Kindern im Alter bis 18 Monate werden die Kriterien 4.1 bis 4.13 durch das Kriterium 4.K ersetzt:

Ziffer   Kriterium                                                                                                              Einzel-
                                                                                                                                punkte
4.K      Bestehen gravierender Probleme bei der Nahrungsaufnahme bei Kindern bis zu 18 Monaten, die einen außerge- 20
         wöhnlich pflegeintensiven Hilfebedarf auslösen

Modul 5: Einzelpunkte im Bereich der Bewältigung von und des selbständigen Umgangs mit krankheits oder therapiebedingten
Anforderungen und Belastungen

Das Modul umfasst sechzehn Kriterien.

Einzelpunkte für die Kriterien der Ziffern 5.1 bis 5.7
Die durchschnittliche Häufigkeit der Maßnahmen pro Tag bei den Kriterien der Ziffern 5.1 bis 5.7 wird in den folgenden Kategorien mit
den nachstehenden Einzelpunkten gewertet:

Ziffer   Kriterien in Bezug auf                                     entfällt oder selbständig    Anzahl der Maßnahmen
                                                                                                 pro Tag    pro Woche       pro Monat
5.1      Medikation                                                 0
5.2      Injektion (subcutan oder intramuskulär)                    0
5.3      Versorgung intravenöser Zugänge (Port)                     0
5.4      Absaugen und Sauerstoffgabe                                0
5.5      Einreibungen oder Kälte- und Wärmeanwendungen              0
5.6      Messung und Deutung von Körperzuständen                    0
5.7      Körpernahe Hilfsmittel                                     0
Summe der Maßnahmen aus 5.1 bis 5.7                                 0
Umrechnung in Maßnahmen pro Tag                                     0


Einzelpunkte für die Kriterien der Ziffern 5.1 bis 5.7


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Maßnahme       pro keine oder seltener als ein- mindestens einmal bis maximal mehr als dreimal bis maximal mehr als achtmal
Tag                mal täglich                  dreimal täglich               achtmal täglich              täglich
Einzelpunkte       0                              1                                      2                                   3

Für jedes der Kriterien 5.1 bis 5.7 wird zunächst die Anzahl der durchschnittlich durchgeführten Maßnahmen, die täglich und auf Dauer,
voraussichtlich für mindestens sechs Monate, vorkommen, in der Spalte pro Tag, die Maßnahmen, die wöchentlich und auf Dauer, vo-
raussichtlich für mindestens sechs Monate, vorkommen, in der Spalte pro Woche und die Maßnahmen, die monatlich und auf Dauer,
voraussichtlich für mindestens sechs Monate, vorkommen, in der Spalte pro Monat erfasst. Berücksichtigt werden nur Maßnahmen, die
vom Versicherten nicht selbständig durchgeführt werden können.
Die Zahl der durchschnittlich durchgeführten täglichen, wöchentlichen und monatlichen Maßnahmen wird für die Kriterien 5.1 bis 5.7
summiert (erfolgt zum Beispiel täglich dreimal eine Medikamentengabe – Kriterium 5.1 – und einmal Blutzuckermessen – Kriterium 5.6 –,
entspricht dies vier Maßnahmen pro Tag). Diese Häufigkeit wird umgerechnet in einen Durchschnittswert pro Tag. Für die Umrechnung
der Maßnahmen pro Monat in Maßnahmen pro Tag wird die Summe der Maßnahmen pro Monat durch 30 geteilt. Für die Umrechnung
der Maßnahmen pro Woche in Maßnahmen pro Tag wird die Summe der Maßnahmen pro Woche durch 7 geteilt.

Einzelpunkte für die Kriterien der Ziffern 5.8 bis 5.11
Die durchschnittliche Häufigkeit der Maßnahmen pro Tag bei den Kriterien der Ziffern 5.8 bis 5.11 wird in den folgenden Kategorien mit
den nachstehenden Einzelpunkten gewertet:

Ziffer     Kriterien in Bezug auf                                                  entfällt oder selbständig Anzahl der Maßnahmen
                                                                                                           pro Tag    pro Woche pro Monat
5.8        Verbandswechsel und Wundversorgung                                      0
5.9        Versorgung mit Stoma                                                    0
5.10       Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführ- 0
           methoden
5.11       Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung                                0
Summe der Maßnahmen aus 5.8 bis 5.11                                               0
Umrechnung in Maßnahmen pro Tag                                                    0

Einzelpunkte für die Kriterien der Ziffern 5.8 bis 5.11
Maßnahme        pro keine oder      seltener   als    einmal ein-     bis          mehrmals ein- bis unter dreimal mindestens            dreimal
Tag                 wöchentlich                              wöchentlich                    täglich                täglich
Einzelpunkte        0                                         1                              2                           3

Für jedes der Kriterien 5.8 bis 5.11 wird zunächst die Anzahl der durchschnittlich durchgeführten Maßnahmen, die täglich und auf Dauer,
voraussichtlich für mindestens sechs Monate, vorkommen, in der Spalte pro Tag, die Maßnahmen, die wöchentlich und auf Dauer vo-
raussichtlich für mindestens sechs Monate, vorkommen, in der Spalte pro Woche und die Maßnahmen, die monatlich und auf Dauer,
voraussichtlich für mindestens sechs Monate, vorkommen, in der Spalte pro Monat erfasst. Berücksichtigt werden nur Maßnahmen, die
vom Versicherten nicht selbständig durchgeführt werden können.
Die Zahl der durchschnittlich durchgeführten täglichen, wöchentlichen und monatlichen Maßnahmen wird für die Kriterien 5.8 bis 5.11
summiert. Diese Häufigkeit wird umgerechnet in einen Durchschnittswert pro Tag. Für die Umrechnung der Maßnahmen pro Monat in
Maßnahmen pro Tag wird die Summe der Maßnahmen pro Monat durch 30 geteilt. Für die Umrechnung der Maßnahmen pro Woche in
Maßnahmen pro Tag wird die Summe der Maßnahmen pro Woche durch 7 geteilt.

Einzelpunkte für die Kriterien der Ziffern 5.12 bis 5.K
Die durchschnittliche wöchentliche oder monatliche Häufigkeit von zeit- und technikintensiven Maßnahmen in häuslicher Umgebung, die
auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, vorkommen, wird in den folgenden Kategorien mit den nachstehenden Einzel-
punkten gewertet:

Ziffer     Kriterium in Bezug auf                         entfällt oder selb- täglich wöchentliche        Häufigkeit monatliche        Häufigkeit
                                                          ständig                     multipliziert mit              multipliziert mit
5.12       Zeit- und technikintensive Maßnahmen in 0                          60       8,6                           2
           häuslicher Umgebung

Für das Kriterium der Ziffer 5.12 wird zunächst die Anzahl der regelmäßig und mit durchschnittlicher Häufigkeit durchgeführten Maßnah-
men, die wöchentlich vorkommen, und die Anzahl der regelmäßig und mit durchschnittlicher Häufigkeit durchgeführten Maßnahmen, die
monatlich vorkommen, erfasst. Kommen Maßnahmen regelmäßig täglich vor, werden 60 Punkte vergeben.
Jede regelmäßige wöchentliche Maßnahme wird mit 8,6 Punkten gewertet. Jede regelmäßige monatliche Maßnahme wird mit zwei Punk-
ten gewertet.
Die durchschnittliche wöchentliche oder monatliche Häufigkeit der Kriterien der Ziffern 5.13 bis 5.K wird wie folgt erhoben und mit den
nachstehenden Punkten gewertet:


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Ziffer    Kriterien                                                       entfällt    oder wöchentliche Häufigkeit monatliche Häufigkeit
                                                                          selbständig      multipliziert mit       multipliziert mit
5.13      Arztbesuche                                                     0                   4,3                     1
5.14      Besuch anderer medizinischer oder therapeutischer Einrich- 0                        4,3                     1
          tungen (bis zu drei Stunden)
5.15      Zeitlich ausgedehnte Besuche anderer medizinischer oder 0                           8,6                     2
          therapeutischer Einrichtungen (länger als drei Stunden)
5.K       Besucher von Einrichtungen zur Frühförderung bei Kindern 0                          4,3                     1

Für jedes der Kriterien der Ziffern 5.13 bis 5.K wird zunächst die Anzahl der regelmäßig und mit durchschnittlicher Häufigkeit durchge-
führten Besuche, die wöchentlich und auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, vorkommen, und die Anzahl der regelmä-
ßig und mit durchschnittlicher Häufigkeit durchgeführten Besuche, die monatlich und auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs
Monate, vorkommen, erfasst. Jeder regelmäßige wöchentliche Besuch wird mit 4,3 Punkten gewertet. Handelt es sich um zeitlich ausge-
dehnte Arztbesuche oder Besuche von anderen medizinischen oder therapeutischen Einrichtungen, werden sie doppelt gewertet.
Die Punkte der Kriterien 5.12 bis 5.15 – bei Kindern bis 5.K – werden addiert. Die Kriterien der Ziffern 5.12 bis 5.15 – bei Kindern bis 5.K
– werden anhand der Summe der so erreichten Punkte mit den nachstehenden Einzelpunkten gewertet:

Summe                                                                 Einzelpunkte
0 bis unter 4,3                                                       0
4,3 bis unter 8,6                                                     1
8,6 bis unter 12,9                                                    2
12,9 bis unter 60                                                     3
60 und mehr                                                           6


Einzelpunkte für das Kriterium der Ziffer 5.16
Die Ausprägungen des Kriteriums der Ziffer 5.16 werden in den folgenden Kategorien mit den nachstehenden Einzelpunkten gewertet:

Ziffer    Kriterien                                               entfällt oder selb- überwiegend selb- überwiegend       un- unselbstän-
                                                                  ständig             ständig           selbständig           dig
5.16      Einhaltung einer Diät und anderer krankheits- oder 0                        1                  2                    3
          therapiebedingter Verhaltensvorschriften


Modul 6: Einzelpunkte im Bereich der Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Das Modul umfasst sechs Kriterien, deren Ausprägungen in den folgenden Kategorien mit den nachstehenden Punkten gewertet werden:

Ziffer    Kriterien                 selbständig               überwiegend      selbstän- überwiegend      unselb- unselbständig
                                                              dig                        ständig
6.1       Gestaltung des Tages- 0                             1                           2                       3
          ablaufs und Anpassung
          an Veränderungen
6.2       Ruhen und Schlafen        0                         1                           2                       3
6.3       Sichbeschäftigen          0                         1                           2                       3
6.4       Vornehmen von in die 0                              1                           2                       3
          Zukunft gerichteten Pla-
          nungen
6.5       Interaktion mit Personen 0                          1                           2                       3
          im direkten Kontakt
6.6       Kontaktpflege zu Perso- 0                           1                           2                       3
          nen außerhalb des di-
          rekten Umfelds


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Anlage 2 (zu § 15 SGB XI)
Bewertungssystematik (Summe der Punkte und gewichtete Punkte)
Schweregrad der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten im Modul

Module                               Ge-     0       1          2          3          4
                                     wich-
                                             Keine   Geringe Erhebli-      Schwere    Schwerste
                                     tung                    che
1   Mobilität                                0–1     2–3        4–5        6–9        10 – 15       Summe der Einzelpunkte im
                                                                                                    Modul 1

                                     10 %    0       2,5        5          7,5        10            Gewichtete Punkte im Modul 1

2   Kognitive und kommunikative              0–1     2–5        6 – 10     11 – 16    17 – 33       Summer der Einzelpunkte im
    Fähigkeiten                                                                                     Modul 2
3   Verhaltensweisen und psychi-             0       1–2        3–4        5–6        7 – 65        Summe der Einzelpunkte im
    sche Problemlagen                                                                               Modul 3
                                     15 %
    Höchster Wert aus Modul 2 oder           0       3,75       7,5        11,25      15            Gewichtete Punkte       für   die
    Modul 3                                                                                         Module 2 und 3
4   Selbstversorgung                         0–2     3–7        8 – 18     19 – 36    37 – 54       Summe der Einzelpunkte im
                                                                                                    Modul 4

                                     40 %    0       10         20         30         40            Gewichtete Punkte im Modul 4

5   Bewältigung von und selbstän-            0       1          2–3        4–5        6 – 15        Summe der Einzelpunkte im
    diger Umgang mit krankheits-                                                                    Modul 5
    oder therapiebedingten Anfor-
                                  20 %       0       5          10         15         20            Gewichtete Punkte im Modul 5
    derungen und Belastungen
6   Gestaltung des Alltagslebens             0       1–3        4–6        7 – 11     12 – 18       Summe der Einzelpunkte im
    und sozialer Kontakte                                                                           Modul 6

                                     15 %    0       3,75       7,5        11,25      15            Gewichtete Punkte im Modul 6

7   Außerhäusliche Aktivitäten               Die Berechnung einer Modulbewertung ist entbehrlich, da die Darstellung der qualitativen
                                             Ausprägungen bei den einzelnen Kriterien ausreichend ist, um Anhaltspunkte für eine Ver-
8   Haushaltsführung                         sorgungs- und Pflegeplanung ableiten zu können.


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[Seite 33]
Sehr geehrte Kundin,                                                  Auch wenn Sie mehreren Erhöhungen nacheinander widerspro-
sehr geehrter Kunde,                                                  chen haben, bleibt Ihr Recht auf weitere Erhöhungen bestehen.
                                                                      Dies gilt unabhängig davon, wie vielen Erhöhungen Sie wider-
falls Sie mit uns vereinbart haben, dass Sie Ihre Versicherung        sprochen haben.
ohne erneute Gesundheitsprüfung planmäßig erhöhen können,
gelten folgende Versicherungsbedingungen.                             (2) Auf unsere Veranlassung
                                                                      Ein Recht auf Erhöhung von Beitrag und Leistungen ohne erneute
                                                                      Gesundheitsprüfung besteht in folgenden Situationen nicht mehr:
Versicherungsbedingungen für die                                      -    Sie haben Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfä-
planmäßige Erhöhung der Beiträge und                                       higkeit oder sonstiger Invalidität beantragt. Im Falle der Ab-
                                                                           lehnung oder Beendigung unserer Leistungspflicht können
Leistungen der Berufsunfähigkeits-                                         Sie innerhalb von 2 Jahren die Wiederaufnahme der Erhö-
versicherung                                                               hungen beantragen. Auf eine erneute Gesundheitsprüfung
                                                                           verzichten wir. Wir prüfen dann die Einhaltung der einkom-
                                                                           mensabhängigen Obergrenze nach Absatz (3).
                                                                      -    Sie nehmen den BU-Retter nach § 18 Absatz (2) in An-
Inhaltsverzeichnis
                                                                           spruch.
                                                                      -    Die verbleibende Beitragszahlungsdauer beträgt weniger als
§1      Nach welchem Maßstab erfolgt die planmäßige Erhöhung
                                                                           5 Jahre. Ist der Vertrag als Rückdeckungsversicherung für
        der Beiträge?
                                                                           eine Pensionszusage abgeschlossen worden, so erfolgt die
§2      Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich die Beiträge und
                                                                           Erhöhung bis maximal 1 Jahr vor Ablauf der Beitragszah-
        Versicherungsleistungen?
                                                                           lungsdauer.
§3      Wann können Erhöhungen ausgesetzt werden?
                                                                      -    Nach dem 62. Geburtstag der versicherten Person.
§4      Wonach        errechnen     sich     die      erhöhten
                                                                      -    Sie haben die doppelte Berufsunfähigkeitsrente bei Unfall
        Versicherungsleistungen?
                                                                           mit uns vereinbart und die garantierte jährliche Berufsunfä-
§5      Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Erhöhung
                                                                           higkeitsrente beträgt mindestens 24.000 EUR.
        der Versicherungsleistungen?
                                                                      -    Die einkommensbezogene Obergrenze nach Absatz (3) wird
                                                                           überschritten.
§1      Nach welchem Maßstab erfolgt die planmäßige Erhö-
        hung der Beiträge?                                            (3) Einkommensbezogene Obergrenzen für die Erhöhung

Der Beitrag für diesen Vertrag erhöht sich jeweils um den verein-     Eine Erhöhung ist nur möglich, wenn dadurch insgesamt nicht
barten Prozentsatz.                                                   mehr als 80 % des Nettoeinkommens aus beruflicher Tätigkeit ab-
                                                                      gesichert wird. Ist eine doppelte Berufsunfähigkeitsrente bei Un-
Es kann auch vereinbart werden, dass der Beitrag im gleichen          fall vereinbart, beträgt diese Grenze 60 % des Nettoeinkommens.
Verhältnis wie der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Rentenver-       Bei Selbstständigen ist hierfür der durchschnittliche Nettogewinn
sicherung erhöht wird. In diesem Fall beträgt die jährliche Erhö-     über die letzten 3 Geschäftsjahre maßgeblich.
hung jeweils mindestens 5 %.
                                                                      Wir berücksichtigen hierbei
Die Erhöhung des Beitrages bewirkt eine Erhöhung der garantier-       -    alle privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen und sonsti-
ten Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung.               gen Invaliditätsversicherungen inklusive Leistungen aus der
Die Versicherungsleistungen erhöhen sich nicht im gleichen Ver-            Überschussbeteiligung.
hältnis wie die Beiträge (siehe § 4).                                 -    gleichartige Ansprüche aus gesetzlichen sowie betrieblichen
                                                                           Versorgungssystemen.
§2      Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich die Beiträge und            -    Versorgungen bei berufsständischen Versorgungswerken
        Versicherungsleistungen?                                           mit 50 % ihrer aktuellen Berufsunfähigkeits- oder Invaliditäts-
                                                                           rente.
Die Erhöhungen des Beitrages und der garantierten Berufsunfä-
higkeitsrente erfolgen jeweils zum Jahrestag des Versicherungs-       §4      Wonach errechnen sich die erhöhten Versicherungs-
beginns.                                                                      leistungen?

Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mitteilung      Die Berechnung der erhöhten Leistungen erfolgt nach anerkann-
über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus der jeweiligen         ten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungs-
Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin.                                  grundlagen der Beitragskalkulation. Wir legen dabei die bisheri-
                                                                      gen tariflichen Risikomerkmale zugrunde, insbesondere die be-
Bei der Einsteiger-Berufsunfähigkeitsversicherung erhöhen sich        rufliche Tätigkeit.
Beitrag und Versicherungsleistungen zum ersten Mal am ersten          Das in den Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähig-
Jahrestag nach dem Ende der Staffelphase.                             keitsversicherung in § 20 beschriebene Verfahren zur Erhebung
                                                                      und Verrechnung von Kosten gilt auch für die Erhöhung. Dabei
§3      Wann können Erhöhungen ausgesetzt werden?                     wird jeder Erhöhungsteil hinsichtlich der Kosten wie ein eigen-
                                                                      ständiger Vertrag behandelt.

(1) Auf Ihren Wunsch                                                  §5      Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Erhö-
                                                                              hung der Versicherungsleistungen?
Sie können jeder Erhöhung bis zum Ende des zweiten Monats
nach dem Erhöhungstermin widersprechen. Dann entfällt diese           Alle im Rahmen des Versicherungsvertrages getroffenen Verein-
rückwirkend. Die Erhöhung entfällt auch, wenn Sie den ersten er-      barungen gelten auch für die Erhöhung der Versicherungsleistun-
höhten Beitrag nicht innerhalb von 2 Monaten nach dem Erhö-           gen. Dies gilt insbesondere für die Versicherungsbedingungen
hungstermin zahlen.                                                   und von Ihnen festgelegte Bezugsrechte.
Unterbliebene Erhöhungen können Sie mit unserer Zustimmung
nachholen.                                                            Die Erhöhung der Versicherungsleistungen setzt die Fristen bei
                                                                      Verletzung der Anzeigepflicht nicht erneut in Gang.


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