# Zurich BerufsKasko: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-berufsunfaehigkeit-zurich-berufskasko.php
- Rechtlicher Träger: Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-berufsunfaehigkeit-zurich-berufskasko.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [BerufsKasko, Information in einfacher Sprache (DB/PB 2025-12)](https://www.zurich.de/-/media-assets/project/zurich-headless/germany/br/documents/einfache-sprache/berufskasko_db-pb_2025_12.pdf), Fassung unbekannt

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherte monatliche Berufsunfähigkeitsrente | ja | Wenn die versicherte Person berufsunfähig wird, zahlen wir für die Dauer der Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Produktform: selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) oder Zusatzversicherung (BUZ) zu einer Lebens- oder Rentenversicherung | ja | Es handelt sich um eine private Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit | Um welche Art von Versicherung handelt es sich?, Seite 1 |
| Begriff der Berufsunfähigkeit: zuletzt ausgeübter Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war | ja | ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne die Beeinträchtigung ausgestaltet war | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Leistung ab einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent | ja | voraussichtlich für die Dauer von 6 Monaten ununterbrochen zu mindestens 50 % nicht ausüben konnte. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Prognosezeitraum: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn sie voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert | ja | voraussichtlich für die Dauer von 6 Monaten ununterbrochen zu mindestens 50 % nicht ausüben konnte. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Fiktion: sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig gilt rückwirkend von Beginn an als Berufsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung (ohne zeitliche Begrenzung) | nicht geregelt |  |  |
| Weltweiter Versicherungsschutz, auch bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsdauer: Alter, bis zu dem eine eintretende Berufsunfähigkeit versichert ist | ja | Sie endet spätestens am letzten Tag des vereinbarten Monats. | Wann beginnt und endet meine Versicherung?, Seite 3 |
| Leistungsendalter: Alter, bis zu dem die Rente längstens gezahlt wird | nicht geregelt |  |  |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | nicht geregelt |  |  |
| Abstrakte Verweisung auf einen anderen Beruf, der nicht ausgeübt wird | nicht geregelt |  |  |
| Konkrete Verweisung auf einen tatsächlich ausgeübten anderen Beruf | ja | Die versicherte Person gilt nicht als berufsunfähig, wenn sie eine andere berufliche Tätigkeit konkret ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Konkrete Verweisung: zumutbare Einkommensminderung als feste Grenze in Prozent | nicht geregelt |  |  |
| Konkrete Verweisung: Wahrung der bisherigen Lebensstellung ausdrücklich geregelt | ja | wenn sie eine andere berufliche Tätigkeit konkret ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Verzicht auf Umorganisation bei Selbstständigen | nicht geregelt |  |  |
| Umorganisationspflicht für Selbstständige: Voraussetzungen (Betriebsgröße, Kapitaleinsatz, Einkommensverlust) | nicht geregelt |  |  |
| Ausscheiden aus dem Beruf: wie lange der zuletzt ausgeübte Beruf maßgeblich bleibt (Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Pflege von Angehörigen: welcher Beruf gilt in der Unterbrechung | nicht geregelt |  |  |
| Studenten: Definition der Berufsunfähigkeit (Studienfach, Studienfortschritt, angestrebtes Berufsbild) | nicht geregelt |  |  |
| Schüler: Definition der Berufsunfähigkeit (Schulfähigkeit, Klassenstufe, Schulform) | nicht geregelt |  |  |
| Auszubildende: Definition der Berufsunfähigkeit (Ausbildungsberuf, Abschluss der Ausbildung) | nicht geregelt |  |  |
| Infektionsklausel für Heilberufe: behördliches Tätigkeitsverbot gilt als Berufsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Beamtenklausel: Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gilt als Berufsunfähigkeit | ja | Bei allgemeiner Dienstunfähigkeit zahlen wir für die Dauer der Dienstunfähigkeit die monatliche Berufsunfähigkeits-Rente. | Leistung infolge allgemeiner Dienstunfähigkeit, Seite 2 |
| Dienstunfähigkeit auch für Beamte auf Probe und auf Widerruf (Entlassung statt Ruhestand) | nicht geregelt |  |  |
| Seedienstuntauglichkeit: Feststellung der Untauglichkeit für Seeleute und Nautiker gilt als Berufsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: Rente bei längerer Krankschreibung, ohne Nachweis der Berufsunfähigkeit | ja | Ist die versicherte Person während der Versicherungsdauer mindestens 6 Monate ununterbrochen arbeitsunfähig, so zahlen wir Arbeitsunfähigkeits-Leistungen | Leistung infolge Arbeitsunfähigkeit, Seite 2 |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: erforderliche Dauer der Krankschreibung (Monate) | ja | Ist die versicherte Person während der Versicherungsdauer mindestens 6 Monate ununterbrochen arbeitsunfähig | Leistung infolge Arbeitsunfähigkeit, Seite 2 |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: Höchstdauer der Leistung je Fall und insgesamt (Monate) | ja | Leistungen aufgrund von Arbeitsunfähigkeit zahlen wir längstens für 24 Monate. | Leistung infolge Arbeitsunfähigkeit, Seite 2 |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel: Höhe der Leistung (Anteil der BU-Rente oder Höchstbetrag je Monat) | ja | so zahlen wir Arbeitsunfähigkeits-Leistungen in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeits-Rente. | Leistung infolge Arbeitsunfähigkeit, Seite 2 |
| Leistung bei Pflegebedürftigkeit, auch ohne Berufsunfähigkeit | ja | voraussichtlich für mindestens 6 Monate ununterbrochen pflegebedürftig, zahlen wir für die Dauer der Pflegebedürftigkeit Leistungen in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeits-Rente. | Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit, Seite 2 |
| Pflegeklausel: Maßstab (Pflegegrad oder Punkte für Verrichtungen des täglichen Lebens) und erforderliche Stufe | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Demenz (mittelschwere Demenz, unabhängig vom Beruf) | nicht geregelt |  |  |
| Nachversicherungsgarantie: Erhöhung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Nachversicherungsgarantie: Anlässe (Heirat, Geburt, Gehaltssprung, Immobilienkauf, Beginn der Selbstständigkeit, Studienabschluss) | nicht geregelt |  |  |
| Nachversicherungsgarantie: Höchstbetrag je Anlass und insgesamt | nicht geregelt |  |  |
| Nachversicherungsgarantie: Altersgrenze und Frist nach dem Ereignis (Monate) | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhungsoption ohne Anlass (meist in den ersten Vertragsjahren) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsdynamik: jährliche Erhöhung von Beitrag und Rente ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsdynamik: garantierte Steigerung der laufenden Rente im Leistungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Verlängerungsoption: Verlängerung der Versicherungsdauer ohne Gesundheitsprüfung bei Anhebung des Rentenalters | nicht geregelt |  |  |
| Stundung der Beiträge bei Zahlungsschwierigkeiten und während der Leistungsprüfung (Dauer, zinslos) | nicht geregelt |  |  |
| Wiederinkraftsetzung ohne Gesundheitsprüfung nach Beitragsfreistellung oder Unterbrechung | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit | ja | Solange wir Leistungen aus der Versicherung zahlen, müssen Sie keine Beiträge zahlen. | Wann zahle ich?, Seite 3 |
| Wiedereingliederungshilfe bei Ende der Leistung (Einmalzahlung, Anzahl Monatsrenten) | nicht geregelt |  |  |
| Umorganisationshilfe für Selbstständige (Zuschuss zum Umbau des Betriebs) | nicht geregelt |  |  |
| Überbrückungsleistung während der Leistungsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Einmalzahlung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit (Startkapital) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei schweren Krankheiten (Zusatzbaustein, Katalog der Krankheiten) | nicht geregelt |  |  |
| Unterstützung bei Rehabilitation und Wiedereinstieg (Reha-Management, Kostenübernahme) | nicht geregelt |  |  |
| Frist für die Leistungsentscheidung des Versicherers nach Eingang der Unterlagen (Wochen) | nicht geregelt |  |  |
| Meldefrist bei Eintritt der Berufsunfähigkeit mit Rechtsfolgen bei Verspätung | nicht geregelt |  |  |
| Mitwirkungspflicht: Untersuchung durch vom Versicherer beauftragte Ärzte (Kosten, Reisekosten, Auswahl) | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Heilbehandlung (Operationen, Therapien) über einfache Maßnahmen hinaus | nicht geregelt |  |  |
| Nachprüfung: Umfang (nur Besserung der Gesundheit oder neue berufliche Tätigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Nachprüfung: Verweisung auf neu erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten | nicht geregelt |  |  |
| Nachprüfung: Häufigkeit (höchstens einmal jährlich) und Frist bis zur Einstellung der Leistung (Monate) | nicht geregelt |  |  |
| Befristetes Anerkenntnis der Leistungspflicht (zulässig, Dauer, nur einmalig) | nicht geregelt |  |  |
| Individuelle Vereinbarung im Leistungsfall (befristeter Vergleich statt Anerkenntnis) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Krieg und kriegerische Ereignisse (passives Kriegsrisiko im Ausland, Auslandseinsätze) | ja | innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat, kriegerische Ereignisse oder der vorsätzliche Einsatz von ABC-Waffen. | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Ausschluss Kernenergie und ionisierende Strahlen (Ausnahme medizinische Behandlung) | ja | Strahlen infolge Kernenergie. | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Ausschluss Terror (nur bei Einsatz atomarer, biologischer oder chemischer Waffen) | ja | kriegerische Ereignisse oder der vorsätzliche Einsatz von ABC-Waffen. | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Ausschluss Motorsport (Rennen, Trainingsfahrten mit Kraftfahrzeugen und Motorbooten) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten und Luftfahrt (Tauchen, Klettern, Hochseesegeln, Piloten) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Selbstverletzung und Suizidversuch (Wartefrist, Ausnahme krankhafte Störung) | ja | eine absichtliche Selbstverletzung oder eine absichtliche Herbeiführung einer Krankheit. | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Ausschluss oder Wartezeit für psychische Erkrankungen | nicht geregelt |  |  |
| Vorvertragliche Anzeigepflicht: Zeitraum der Gesundheitsfragen (Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| Rücktritt wegen Verletzung der Anzeigepflicht: Frist ab Vertragsschluss (fünf Jahre, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung bei schuldloser oder leicht fahrlässiger Anzeigepflichtverletzung | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsverzicht des Versicherers (ordentliche Kündigung und Beitragserhöhung wegen Risikoänderung) | nicht geregelt |  |  |
| Keine Anzeigepflicht bei Berufswechsel, neuen Hobbys oder Umzug ins Ausland | nicht geregelt |  |  |
| BUZ: Fortbestand bei Beitragsfreistellung oder Kündigung der Hauptversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad permanente total (dauernd unfähig für den gewöhnlichen Beruf) | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad permanente absoluta (dauernd unfähig für jede Erwerbstätigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Gran invalidez (Hilfe einer anderen Person für die Verrichtungen des täglichen Lebens) | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsform: Kapital (capital) oder Rente (renta) | nicht geregelt |  |  |
| Anerkennung durch die Seguridad Social (INSS) als Voraussetzung der Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad temporal (Tagegeld bei Krankschreibung, baja laboral) | nicht geregelt |  |  |
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: BerufsKasko, Information in einfacher Sprache (DB/PB 2025-12)

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[Seite 1]
 Produktinformation
 gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

 zur BerufsKasko


 Versicherer: Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG
 Sitz der Gesellschaft: Köln
 Handelsregister: Amtsgericht Köln (Handelsregister, Abteilung B, Nummer 100486)

Dieses Informationsblatt gibt Ihnen einen barrierefreien Überblick über die Versicherung. Die
hier aufgeführten Informationen sind nicht abschließend. Die Details der Ausgestaltung Ihrer
Versicherung hängen individuell von der vertraglichen Vereinbarung ab.

Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen entnehmen Sie bitte Ihren
Vertragsunterlagen. Dazu zählen der Persönliche Vorschlag, das Informationsblatt zu Versi-
cherungsprodukten, die Verbraucherinformation, der Antrag, der Versicherungsschein sowie
gegebenenfalls zusätzliche Vereinbarungen.


Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Es handelt sich um eine private Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit sowie – soweit ve-
reinbart – für den Fall der Dienstunfähigkeit und der Arbeitsunfähigkeit.


Was ist versichert?
✓ Berufsunfähigkeit

   Wenn die versicherte Person berufsunfähig wird, zahlen wir für die Dauer der Berufsun-
   fähigkeit eine monatliche Rente.

   Die versicherte Person gilt als berufsunfähig, wenn sie infolge Krankheit, Körperverletzung
   oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er
   ohne die Beeinträchtigung ausgestaltet war, voraussichtlich für die Dauer von 6 Monaten
   ununterbrochen zu mindestens 50 % nicht ausüben konnte.

   Die versicherte Person gilt nicht als berufsunfähig, wenn sie eine andere berufliche Tätigkeit
   konkret ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.


                                                                                       Seite 1 von 3

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✓ Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit

   Wird die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersents-
   prechenden Kräfteverfalls voraussichtlich für mindestens 6 Monate ununterbrochen
   pflegebedürftig, zahlen wir für die Dauer der Pflegebedürftigkeit Leistungen in Höhe der ve-
   reinbarten Berufsunfähigkeits-Rente.

✓ Leistung infolge allgemeiner Dienstunfähigkeit

   Bei allgemeiner Dienstunfähigkeit zahlen wir für die Dauer der Dienstunfähigkeit die mo-
   natliche Berufsunfähigkeits-Rente.

   Diese Leistung erhalten Sie nur, wenn sie mit uns vereinbart wurde.

✓ Leistung infolge Arbeitsunfähigkeit

   Ist die versicherte Person während der Versicherungsdauer mindestens 6 Monate ununter-
   brochen arbeitsunfähig, so zahlen wir Arbeitsunfähigkeits-Leistungen in Höhe der verein-
   barten Berufsunfähigkeits-Rente. Leistungen aufgrund von Arbeitsunfähigkeit zahlen wir
   längstens für 24 Monate.

   Diese Leistung erhalten Sie nur, wenn sie mit uns vereinbart wurde.


Was ist nicht versichert?
× Individuell ausgeschlossene Ursachen für Versicherungsfälle, zum Beispiel aufgrund be-
   sonderer Vorerkrankungen, sind nicht versichert.
× Wenn Sie oder die versicherte Person unwahre oder unvollständige Angaben macht, kann
   der Versicherungsschutz vollständig oder teilweise, für die Zukunft oder rückwirkend entfa-
   llen.
× Zudem kann der Versicherungsschutz in bestimmten Fällen ausgeschlossen sein. Hierzu
   zählt zum Beispiel, wenn der Versicherungsfall auf den folgenden Umständen beruht,
   -   die vorsätzliche Ausführung oder der Versuch einer Straftat durch die versicherte Per-
       son.
   -   eine absichtliche Selbstverletzung oder eine absichtliche Herbeiführung einer Krankheit.
   -   Strahlen infolge Kernenergie.
   -   innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenom-
       men hat, kriegerische Ereignisse oder der vorsätzliche Einsatz von ABC-Waffen.


                                                                                     Seite 2 von 3

[Seite 3]
Wann beginnt und endet meine Versicherung?
Der Versicherungsschutz beginnt am ersten Tag des vereinbarten Monats. Dazu müssen fol-
gende Bedingungen erfüllt sein: Wir haben den Antrag angenommen und Sie haben den Bei-
trag rechtzeitig bezahlt. Die Versicherung endet grundsätzlich, wenn die versicherte Person
stirbt. Sie endet spätestens am letzten Tag des vereinbarten Monats.


Wann zahle ich?
Den ersten Beitrag zahlen Sie unverzüglich nach Abschluss des Vertrages, jedoch nicht vor
dem Beginn der Versicherung. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) zahlen Sie wie mit uns ve-
reinbart – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich – im Voraus.

Solange wir Leistungen aus der Versicherung zahlen, müssen Sie keine Beiträge zahlen.


Kann ich meine Versicherung widerrufen?
Sie können Ihre Versicherung innerhalb von 30 Tagen widerrufen. Diese Frist beginnt, nachdem
Sie die vorvertraglichen Informationen und den Versicherungsschein sowie die Widerrufs-
belehrung erhalten haben.


Wie kann ich meine Versicherung kündigen?
Sie können Ihren Vertrag jederzeit zur nächsten Beitrags-Fälligkeit kündigen.

Bei einer Kündigung ist kein Rückkaufswert vorgesehen.


Sind die Kosten in den Beiträgen berücksichtigt?
Für Ihre Versicherung entstehen Kosten. Sie sind bereits in die Beiträge Ihres Versicherungs-
vertrages einkalkuliert. Die genauen Werte können dem Informationsblatt zu Versicherungspro-
dukten entnommen werden.

Für bestimmte, von Ihnen veranlasste Geschäftsvorfälle erheben wir zusätzliche Kosten. De-
taillierte Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.


                                                                                     Seite 3 von 3
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