# VLV Ländle Gewerbe: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-betriebshaftpflicht-vlv-laendle-gewerbe.php
- Rechtlicher Träger: Vorarlberger Landes-Versicherung V. a. G.
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-betriebshaftpflicht-vlv-laendle-gewerbe.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Betriebshaftpflichtversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Ländle Gewerbe, Ländle Agrar)](https://www.vlv.at/downloads/ipid-betriebshaftpflichtversicherung/), Fassung 4169 2020/11

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme je Schadenereignis (pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden) | laut Polizze | Ersatz wird im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme geleistet. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Jahreshöchstersatzleistung (Maximierung, z. B. zweifache Versicherungssumme je Versicherungsjahr) | nicht geregelt |  |  |
| Reine Vermögensschäden (Baustein in der Betriebshaftpflicht) | nein | reine Vermögensschäden | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Selbstbeteiligung Standard je Schadenereignis | ja | die Versicherungssumme abzüglich des vereinbarten Selbstbehaltes bildet die Grenze der Ersatzleistung | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit; Auslandsschäden aus Tätigkeiten und Lieferungen) | ja | Der Versicherungsschutz besteht in Österreich. | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| Mitversicherte Personen (Inhaber, gesetzliche Vertreter, Betriebsangehörige, Leiharbeitnehmer, Praktikanten) | ja | Mitarbeiter (sämtliche Mitarbeiter, leitende Angestellte und gesetzliche Vertreter des versicherten Betriebes) | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Versichertes Risiko nach Betriebsbeschreibung, mitversicherte Nebentätigkeiten und Nebenbetriebe | ja | die Innehabung und Verwendung der gesamten betrieblichen Einrichtung (Grundstücke, Gebäude, Räumlichkeiten, Maschinen und sonstige betriebliche Einrichtungen) | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen oder Vorvertrag, Innovationsklausel (Leistungsupdate) | nicht geregelt |  |  |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche, Kosten zusätzlich zur Versicherungssumme | ja | Abwehr unberechtigter Ansprüche | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Mietsachschäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Gebäuden und Räumen | nicht geregelt |  |  |
| Mietsachschäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen (Arbeitsgeräte, Maschinen) | nein | Schäden an beweglichen Sachen, die entliehen, gemietet, geleast, gepachtet oder verwahrt wurden | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Verlust fremder Schlüssel und Codekarten (Kosten für Schlossaustausch und Schließanlage) | nicht geregelt |  |  |
| Tätigkeitsschäden (Bearbeitungsschäden) an fremden Sachen, an oder mit denen gearbeitet wird | nicht geregelt |  |  |
| Obhutsschäden an fremden Sachen in Verwahrung (z. B. Kundenfahrzeuge, Kommissionsware) | nein | Schäden an beweglichen Sachen, die entliehen, gemietet, geleast, gepachtet oder verwahrt wurden | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Be- und Entladeschäden an Fahrzeugen und Containern | nicht geregelt |  |  |
| Allmählichkeitsschäden (Temperatur, Gase, Dämpfe, Feuchtigkeit, Niederschläge) | nein | Allmählichkeitsschäden | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Schäden an Erd- und Freileitungen sowie unterirdischen Anlagen | nicht geregelt |  |  |
| Haftung aus der Beauftragung von Subunternehmern (Nachunternehmerrisiko) | nicht geregelt |  |  |
| Nicht zulassungspflichtige Arbeitsmaschinen und Stapler bis zur genannten Geschwindigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Betriebsgrundstücke und teilweise Vermietung | ja | die Innehabung und Verwendung der gesamten betrieblichen Einrichtung (Grundstücke, Gebäude, Räumlichkeiten, | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Sachschäden an Eigentum der Betriebsangehörigen (Kleidung, Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände) | nicht geregelt |  |  |
| Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Betriebsveranstaltungen | nicht geregelt |  |  |
| Haftung aus elektronischem Datenaustausch und Internetnutzung (Datenlöschung, Schadsoftware) | nicht geregelt |  |  |
| Vorübergehende Tätigkeiten und Montagen im Ausland, auch USA und Kanada | nicht geregelt |  |  |
| Produkthaftpflicht für Personen- und Sachschäden durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse und erbrachte Arbeiten | ja | mangelnde Produkte (Produkthaftpflichtrisiko) | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Erweiterte Produkthaftpflicht für Vermögensschäden (Baustein nach Produkthaftpflicht-Modell) | ja | Individuelle Erweiterungen, z.B. Umweltstörung oder erweiterte Produkte-Haftpflicht müssen gesondert vereinbart werden. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Verbindungs-, Vermischungs- und Verarbeitungsschäden | nicht geregelt |  |  |
| Aus- und Einbaukosten mangelhafter Erzeugnisse | nicht geregelt |  |  |
| Schäden durch mangelhafte hergestellte, gelieferte oder gewartete Maschinen (Maschinenklausel) | nicht geregelt |  |  |
| Prüf- und Sortierkosten | nicht geregelt |  |  |
| Rückrufkosten für Erzeugnisse | nicht geregelt |  |  |
| Nachbesserungsbegleitschäden bei Handwerksleistungen (Kosten, um an die mangelhafte Stelle zu gelangen) | nicht geregelt |  |  |
| Erzeugnisse, die mit Wissen des Versicherungsnehmers in die USA oder nach Kanada gelangen | nicht geregelt |  |  |
| Umwelthaftpflicht (Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung, Anlagenrisiken) | ja | Individuelle Erweiterungen, z.B. Umweltstörung oder erweiterte Produkte-Haftpflicht müssen gesondert vereinbart werden. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Umweltschadensversicherung nach Umweltschadensgesetz (Schäden an Boden, Gewässern, Arten) | nicht geregelt |  |  |
| Gewässerschäden durch Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (Kleingebinde, Heizöltank) | nicht geregelt |  |  |
| Sanierung eigener Grundstücke und Gewässer nach einem Umweltschaden | nicht geregelt |  |  |
| Privathaftpflicht des Inhabers und seiner Familie mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Bauherrenhaftpflicht für eigene Bauvorhaben bis zur genannten Bausumme | nicht geregelt |  |  |
| Betrieb von Photovoltaikanlagen einschließlich Einspeisung ins Netz | nicht geregelt |  |  |
| Betrieb von Drohnen und Flugmodellen für betriebliche Zwecke | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche wegen Benachteiligung von Beschäftigten oder Bewerbern (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) | nicht geregelt |  |  |
| Haftung für Datenschutzverletzungen und Cyber-Drittschäden | nicht geregelt |  |  |
| Kosten der Strafverteidigung (Straf-Rechtsschutz für Betriebsangehörige) | nicht geregelt |  |  |
| Forderungsausfall (Schutz bei zahlungsunfähigem Schädiger) | nicht geregelt |  |  |
| Haftung für überlassene Arbeitskräfte und Arbeiten auf fremden Betriebsgeländen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Erfüllungsansprüchen und Mängelbeseitigung am eigenen Werk | ja | das unternehmerische Risiko (insbesondere Gewährleistungsansprüche), Schäden am eigenen Gewerk | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss bei bewusstem Abweichen von Gesetzen, Vorschriften oder Weisungen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Asbestschäden | ja | Schäden durch Gentechnik, elektromagnetische Felder, Asbest und Atomenergie | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden durch Gebrauch zulassungspflichtiger Kraftfahrzeuge (Benzinklausel) | ja | Schäden, die andere Haftpflicht-Versicherungen decken, z.B. Kfz-Haftpflicht | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss von Planungs-, Beratungs- und Gutachtertätigkeit (Berufshaftpflicht) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Strafschadenersatz, Bußgeldern und Vertragsstrafen | ja | Ansprüche, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Erhöhte Selbstbeteiligung für einzelne Bausteine (Tätigkeits-, Mietsach-, Leitungsschäden) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbemessung und Beitragsregulierung (Umsatz, Lohnsumme, Mitarbeiterzahl), Meldepflicht | nicht geregelt |  |  |
| Anzeigepflicht bei Gefahrerhöhung und Änderung der Betriebsart | ja | muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden - vor Vertragsabschluss und während der Laufzeit. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung) | ja | sind Schäden, Ansprüche und die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Strafverfahren innerhalb von einer Woche zu melden. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Nachhaftung nach Betriebsaufgabe oder Vertragsende (Schäden aus früheren Lieferungen und Arbeiten) | nicht geregelt |  |  |
| Vertragsdauer und Kündigung (Laufzeit, Kündigung nach Schadenfall) | ja | Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen - mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| RC de explotación (Haftung aus dem laufenden Betrieb im Sinn des spanischen Bedingungswerks) | nicht geregelt |  |  |
| RC patronal (Arbeitgeberhaftung gegenüber eigenen Beschäftigten bei Arbeitsunfällen) | nicht geregelt |  |  |
| Sublímite por víctima (Höchstbetrag je geschädigter Person) | nicht geregelt |  |  |
| RC locativa (Schäden am gemieteten Geschäftslokal) | nicht geregelt |  |  |
| RC de productos y post trabajos (Schäden nach Auslieferung oder Abschluss der Arbeiten) | nicht geregelt |  |  |
| Defensa jurídica y fianzas (Verteidigung und Kautionen im Zivil- und Strafverfahren) | nicht geregelt |  |  |
| Delimitación temporal (Schadenereignis während der Laufzeit, Meldung bis wie lange nach Vertragsende) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Betriebshaftpflichtversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Ländle Gewerbe, Ländle Agrar)

```text
[Seite 1]
   Betriebshaftpflicht-
   versicherung
   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
   Unternehmen:                                                        Produkt:
   Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G.                             Ländle Gewerbe, Ländle Agrar
Die vollständigen und rechtsverbindlichen vorvertraglichen und vertraglichen Verpflichtungen, Inhalt und Informationen finden
Sie im Versicherungsvertrag, der Versicherungspolizze und den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Die Angaben in diesem
Produktinformationsblatt stellen lediglich einen vereinfachten Überblick dar.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich: Betriebshaftpflichtversicherung
       Was ist versichert?                                                  Was ist nicht versichert?
       Die Erfüllung gerechtfertigter Schadenersatzver-                     ✖ das unternehmerische Risiko (insbesondere Gewähr-
       pflichtungen und Abwehr unberechtigter Ansprü-                         leistungsansprüche), Schäden am eigenen Gewerk
       che                                                                  ✖ Schäden, die Sie sich, Ihren nahen Angehörigen,
       ✓ bei Personenschäden                                                  Ihren Gehilfen oder Ihrem Unternehmen sowie Mit-
                                                                              versicherten oder dem Konzerngeflecht zufügen
       ✓ bei Sachschäden
                                                                            ✖ Schäden an beweglichen Sachen, die entliehen,
       ✓ bei Vermögensschäden, die sich aus einem Perso-
                                                                              gemietet, geleast, gepachtet oder verwahrt wurden
         nen- oder Sachschäden ergeben,
                                                                            ✖ Ansprüche, die über die gesetzliche Haftung hinaus-
       die durch das versicherte Risiko verursacht werden.                    gehen
       Ersatz wird im Rahmen der vereinbarten Versiche-
                                                                            ✖ Allmählichkeitsschäden
       rungssumme geleistet.
                                                                            ✖ reine Vermögensschäden
       Versichert sind Schadenersatzverpflichtungen aus                     ✖ Schäden, die andere Haftpflicht-Versicherungen
       Schäden durch                                                          decken, z.B. Kfz-Haftpflicht
       ✓ die Innehabung und Verwendung der gesamten                         ✖ Schäden durch Krieg, innere Unruhen, Terror
         betrieblichen Einrichtung (Grundstücke, Gebäude,                   ✖ Schäden durch Gentechnik, elektromagnetische
         Räumlichkeiten, Maschinen und sonstige betriebli-                    Felder, Asbest und Atomenergie
         che Einrichtungen)
       ✓ Mitarbeiter (sämtliche Mitarbeiter, leitende Ange-                 Gibt es Deckungsbeschränkungen?
         stellte und gesetzliche Vertreter des versicherten                 !   bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme
         Betriebes)                                                             erfolgt eine anteilige Entschädigung
       ✓ mangelnde Produkte (Produkthaftpflicht-                            !   bei rechtswidriger, vorsätzlicher oder grob fahrläs-
         risiko)                                                                siger Schadenherbeiführung entfällt der Versiche-
       Individuelle Erweiterungen, z.B. Umweltstörung                           rungsschutz
       oder erweiterte Produkte-Haftpflicht müssen ge-                      !   die Versicherungssumme abzüglich des vereinbarten
       sondert vereinbart werden.                                               Selbstbehaltes bildet die Grenze der Ersatzleistung


       Wo bin ich versichert?
       • Der Versicherungsschutz besteht in Österreich.
       • Der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.


       Welche Verpflichtungen habe ich?
       • Die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden -
         vor Vertragsabschluss und während der Laufzeit.
       • Der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. sind Schäden, Ansprüche und die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder
         gerichtlicher Strafverfahren innerhalb von einer Woche zu melden.


                                                                                                                                   4169 2020/11

[Seite 2]
• Wenn Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, dürfen Sie diese nicht anerkennen. Wenn Ansprüche gerichtlich gel-
  tend gemacht werden, müssen Sie alle Weisungen der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. befolgen und dem Anwalt
  der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. Vollmacht erteilen.
• An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und Original-
  belege zu überlassen.
• Jeder Schaden muss klein gehalten und der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. so schnell wie möglich gemeldet wer-
  den.


Wann und wie zahle ich?
Wann: Sie zahlen Ihre Beiträge fristgerecht im Voraus. Sie können Ihre Beiträge jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monat-
lich bezahlen, je nachdem wie es im Vertrag vereinbart wird.
Wie: Sie können Ihre Beiträge z.B. mittels Zahlschein, Einzugsermächtigung, Abbuchungsauftrag oder Onlineüberweisung
bezahlen, je nachdem wie es im Vertrag vereinbart wird.


Wann beginnt und endet die Deckung?
Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart - allerdings nur, wenn Sie Ihren Erstbeitrag rechtzeitig zahlen.
Ende:
• Verträge mit einer Dauer von einem Jahr oder länger: Der Versicherungsschutz verlängert sich nach dem in der Polizze
  angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch für ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
• Vertragsdauer weniger als ein Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt - ohne Kündigung.


Wie kann ich den Vertrag kündigen?
• Sie können binnen vierzehn Tagen ab Erhalt der Polizze vom Vertrag zurücktreten.
• Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen - mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
• Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen - mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
• Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen vorzeitig gekündigt werden (z.B. nach einem Schadenfall, bei Risiko-
  wegfall oder bei Eigentumswechsel).
```

