# Wiener Städtische für Apotheken: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-betriebshaftpflicht-wiener-staedtische-apotheken.php
- Rechtlicher Träger: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-betriebshaftpflicht-wiener-staedtische-apotheken.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [G71 Spezielles zur Betriebshaftpflichtversicherung für Apotheken (Pflichtversicherung)](https://www.wienerstaedtische.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/Bedingungen/Spezielles_Betriebshaftpflichtversicherung_fuer_Apotheken__Pflichtversicherung_.pdf), Fassung G71

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
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| Versicherungssumme je Schadenereignis (pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden) | laut Polizze | Die jeweils vereinbarte Versicherungssumme steht für den gesamten Nachdeckungszeitraum insgesamt drei Mal zur Verfügung. | 4., Seite 1 |
| Jahreshöchstersatzleistung (Maximierung, z. B. zweifache Versicherungssumme je Versicherungsjahr) | ja | In teilweiser Abänderung von Art. 5 Pkt. 2 AHVB gilt die Jahreshöchstleistung mit einer Versicherungssumme von EUR 2.000.000,-- auf das Fünffache erhöht. | 5., Seite 1 |
| Reine Vermögensschäden (Baustein in der Betriebshaftpflicht) | ja, bis 2 Mio. € | beträgt die Versicherungssumme für reine Vermögensschäden EUR 2.000.000,-- im Rahmen der Pauschalversicherungssumme. | 3., Seite 1 |
| Selbstbeteiligung Standard je Schadenereignis | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit; Auslandsschäden aus Tätigkeiten und Lieferungen) | nicht geregelt |  |  |
| Mitversicherte Personen (Inhaber, gesetzliche Vertreter, Betriebsangehörige, Leiharbeitnehmer, Praktikanten) | nicht geregelt |  |  |
| Versichertes Risiko nach Betriebsbeschreibung, mitversicherte Nebentätigkeiten und Nebenbetriebe | ja | Alle betrieblichen Tätigkeiten, die sich aus dem Unternehmenscharakter einer österreichischen Apotheke oder Filialapotheke ergeben, | 1., Seite 1 |
| Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen oder Vorvertrag, Innovationsklausel (Leistungsupdate) | nicht geregelt |  |  |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche, Kosten zusätzlich zur Versicherungssumme | nicht geregelt |  |  |
| Mietsachschäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Gebäuden und Räumen | nicht geregelt |  |  |
| Mietsachschäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen (Arbeitsgeräte, Maschinen) | nicht geregelt |  |  |
| Verlust fremder Schlüssel und Codekarten (Kosten für Schlossaustausch und Schließanlage) | nicht geregelt |  |  |
| Tätigkeitsschäden (Bearbeitungsschäden) an fremden Sachen, an oder mit denen gearbeitet wird | nicht geregelt |  |  |
| Obhutsschäden an fremden Sachen in Verwahrung (z. B. Kundenfahrzeuge, Kommissionsware) | nicht geregelt |  |  |
| Be- und Entladeschäden an Fahrzeugen und Containern | nicht geregelt |  |  |
| Allmählichkeitsschäden (Temperatur, Gase, Dämpfe, Feuchtigkeit, Niederschläge) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an Erd- und Freileitungen sowie unterirdischen Anlagen | nicht geregelt |  |  |
| Haftung aus der Beauftragung von Subunternehmern (Nachunternehmerrisiko) | nicht geregelt |  |  |
| Nicht zulassungspflichtige Arbeitsmaschinen und Stapler bis zur genannten Geschwindigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Betriebsgrundstücke und teilweise Vermietung | nicht geregelt |  |  |
| Sachschäden an Eigentum der Betriebsangehörigen (Kleidung, Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände) | nicht geregelt |  |  |
| Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Betriebsveranstaltungen | nicht geregelt |  |  |
| Haftung aus elektronischem Datenaustausch und Internetnutzung (Datenlöschung, Schadsoftware) | nicht geregelt |  |  |
| Vorübergehende Tätigkeiten und Montagen im Ausland, auch USA und Kanada | nicht geregelt |  |  |
| Produkthaftpflicht für Personen- und Sachschäden durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse und erbrachte Arbeiten | nicht geregelt |  |  |
| Erweiterte Produkthaftpflicht für Vermögensschäden (Baustein nach Produkthaftpflicht-Modell) | nicht geregelt |  |  |
| Verbindungs-, Vermischungs- und Verarbeitungsschäden | nicht geregelt |  |  |
| Aus- und Einbaukosten mangelhafter Erzeugnisse | nicht geregelt |  |  |
| Schäden durch mangelhafte hergestellte, gelieferte oder gewartete Maschinen (Maschinenklausel) | nicht geregelt |  |  |
| Prüf- und Sortierkosten | nicht geregelt |  |  |
| Rückrufkosten für Erzeugnisse | nicht geregelt |  |  |
| Nachbesserungsbegleitschäden bei Handwerksleistungen (Kosten, um an die mangelhafte Stelle zu gelangen) | nicht geregelt |  |  |
| Erzeugnisse, die mit Wissen des Versicherungsnehmers in die USA oder nach Kanada gelangen | nicht geregelt |  |  |
| Umwelthaftpflicht (Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung, Anlagenrisiken) | nicht geregelt |  |  |
| Umweltschadensversicherung nach Umweltschadensgesetz (Schäden an Boden, Gewässern, Arten) | nicht geregelt |  |  |
| Gewässerschäden durch Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (Kleingebinde, Heizöltank) | nicht geregelt |  |  |
| Sanierung eigener Grundstücke und Gewässer nach einem Umweltschaden | nicht geregelt |  |  |
| Privathaftpflicht des Inhabers und seiner Familie mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Bauherrenhaftpflicht für eigene Bauvorhaben bis zur genannten Bausumme | nicht geregelt |  |  |
| Betrieb von Photovoltaikanlagen einschließlich Einspeisung ins Netz | nicht geregelt |  |  |
| Betrieb von Drohnen und Flugmodellen für betriebliche Zwecke | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche wegen Benachteiligung von Beschäftigten oder Bewerbern (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) | nicht geregelt |  |  |
| Haftung für Datenschutzverletzungen und Cyber-Drittschäden | nicht geregelt |  |  |
| Kosten der Strafverteidigung (Straf-Rechtsschutz für Betriebsangehörige) | nicht geregelt |  |  |
| Forderungsausfall (Schutz bei zahlungsunfähigem Schädiger) | nicht geregelt |  |  |
| Haftung für überlassene Arbeitskräfte und Arbeiten auf fremden Betriebsgeländen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Erfüllungsansprüchen und Mängelbeseitigung am eigenen Werk | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei bewusstem Abweichen von Gesetzen, Vorschriften oder Weisungen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Asbestschäden | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Schäden durch Gebrauch zulassungspflichtiger Kraftfahrzeuge (Benzinklausel) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Planungs-, Beratungs- und Gutachtertätigkeit (Berufshaftpflicht) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Strafschadenersatz, Bußgeldern und Vertragsstrafen | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhte Selbstbeteiligung für einzelne Bausteine (Tätigkeits-, Mietsach-, Leitungsschäden) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbemessung und Beitragsregulierung (Umsatz, Lohnsumme, Mitarbeiterzahl), Meldepflicht | nicht geregelt |  |  |
| Anzeigepflicht bei Gefahrerhöhung und Änderung der Betriebsart | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung) | nicht geregelt |  |  |
| Nachhaftung nach Betriebsaufgabe oder Vertragsende (Schäden aus früheren Lieferungen und Arbeiten) | ja | besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn die Anspruchserhebung durch einen Dritten nach Beendigung des Versicherungsvertrages dem Versicherer gemeldet wird, | 4., Seite 1 |
| Vertragsdauer und Kündigung (Laufzeit, Kündigung nach Schadenfall) | nicht geregelt |  |  |
| RC de explotación (Haftung aus dem laufenden Betrieb im Sinn des spanischen Bedingungswerks) | nicht geregelt |  |  |
| RC patronal (Arbeitgeberhaftung gegenüber eigenen Beschäftigten bei Arbeitsunfällen) | nicht geregelt |  |  |
| Sublímite por víctima (Höchstbetrag je geschädigter Person) | nicht geregelt |  |  |
| RC locativa (Schäden am gemieteten Geschäftslokal) | nicht geregelt |  |  |
| RC de productos y post trabajos (Schäden nach Auslieferung oder Abschluss der Arbeiten) | nicht geregelt |  |  |
| Defensa jurídica y fianzas (Verteidigung und Kautionen im Zivil- und Strafverfahren) | nicht geregelt |  |  |
| Delimitación temporal (Schadenereignis während der Laufzeit, Meldung bis wie lange nach Vertragsende) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: G71 Spezielles zur Betriebshaftpflichtversicherung für Apotheken (Pflichtversicherung)

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[Seite 1]
G71 – Betriebshaftpflichtversicherung für Apotheken (Pflichtversicherung)


1.    Versichertes Risiko

      Alle betrieblichen Tätigkeiten, die sich aus dem Unternehmenscharakter einer
      österreichischen Apotheke oder Filialapotheke ergeben, insbesondere Verblistern
      jeglicher Art und Handel mit Nahrungsergänzungsmitteln und diätetischen
      Lebensmitteln in der eigenen Apotheke sowie die Tätigkeit als KonsiliarapothekerIn.

2.    Abschnitt A, Z. 1 und Z. 3 EHVB finden Anwendung.

3.    Reine Vermögensschäden

      In Abänderung von Abschnitt B, Ziffer 9 Pkt. 3 EHVB beträgt die Versicherungssumme
      für reine Vermögensschäden EUR 2.000.000,-- im Rahmen der Pauschal-
      versicherungssumme.

4.    Nachdeckung

      In Ergänzung zu Art.4, Pkt.1 AHVB und zu Abschnitt B Z. 1 Pkt.4 EHVB besteht
      Versicherungsschutz auch dann, wenn die Anspruchserhebung durch einen Dritten
      nach Beendigung des Versicherungsvertrages dem Versicherer gemeldet wird, soweit
      die (behauptete) Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers in den zeitlichen
      Geltungsbereich des Versicherungsvertrages fällt.

      Versicherungsschutz besteht für den gesamten Nachdeckungszeitraum im Rahmen
      und nach Maßgabe der bei Ablauf der letzten Versicherungsperiode geltenden
      Vertragsbestimmungen. Die jeweils vereinbarte Versicherungssumme
      steht für den gesamten Nachdeckungszeitraum insgesamt drei Mal zur Verfügung. Es
      gilt mindestens der im Apothekergesetz in der jeweils geltenden Fassung geforderte
      Mindestumfang erfüllt.

5.    Jahreshöchstleistung

      In teilweiser Abänderung von Art. 5 Pkt. 2 AHVB gilt die Jahreshöchstleistung mit einer
      Versicherungssumme von EUR 2.000.000,-- auf das Fünffache erhöht.
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