# Wiener Städtische Betriebsunterbrechungsversicherung (Gruppenvertrag Wirtschaftskammer Wien): die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-betriebsunterbrechung-wiener-staedtische-bu-wko-wien.php
- Rechtlicher Träger: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-betriebsunterbrechung-wiener-staedtische-bu-wko-wien.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Bedingungen Betriebsunterbrechung 2026 (Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation, Wirtschaftskammer Wien)](https://www.wko.at/wien/information-consulting/werbung-marktkommunikation/bedingungen-betriebsunterbrechung-2026.pdf), Fassung Bedingungen Betriebsunterbrechung 2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme (versicherter Jahresertrag aus Betriebsgewinn und fortlaufenden Kosten) | ja, bis 11.250 € | Versicherungssumme EUR 11.250,00 ergibt Tagesleistung EUR 31,25. | Bedingungen 2026, Seite 1 |
| Vertragsform: eigenständige Betriebsunterbrechungsversicherung oder Baustein eines Inhalts- oder Bündelvertrags | ja | 1014A - Allgemeine Bedingungen für die Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich und selbstständig tätige 2021 (ABFT 2021) | Bedingungen 2026 Seite 2, Seite 2 |
| Art der Deckung: Klein-BU (Summe an den Inhalt gekoppelt), Ertragsausfall auf Ertragsbasis (Mittlere BU) oder Tagessatz | ja | Versicherungssumme EUR 11.250,00 ergibt Tagesleistung EUR 31,25. | Bedingungen 2026, Seite 1 |
| Klein-BU: Versicherungssumme gleich der Inhaltssumme (Kopplung an die Sachversicherung) | nein | Versicherungssumme EUR 11.250,00 ergibt Tagesleistung EUR 31,25. | Bedingungen 2026, Seite 1 |
| Definition des Unterbrechungsschadens (entgangener Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten, Deckungsbeitrag) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Versicherung auf Erstes Risiko (ohne Unterversicherung bis zur Summe) | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorge für Ertragssteigerung (Vorsorgeversicherung, Nachhaftung bei Überschreitung) | nicht geregelt |  |  |
| Tagesentschädigung oder Pauschale je Unterbrechungstag | ja, bis 31 € | Versicherungssumme EUR 11.250,00 ergibt Tagesleistung EUR 31,25. | Bedingungen 2026, Seite 1 |
| Mehrere Betriebsstellen und Wechselwirkung zwischen ihnen | nicht geregelt |  |  |
| Haftzeit (Standard laut Werk, in Monaten) | ja | Maximale Leistungsdauer bei Personenschäden 360 Tage (psychische Erkrankungen 180 Tage) | Bedingungen 2026, Seite 1 |
| Längste wählbare Haftzeit (zum Beispiel 24 oder 36 Monate) | ja | Maximale Leistungsdauer bei Personenschäden 360 Tage | Bedingungen 2026, Seite 1 |
| Beginn der Haftzeit (mit Eintritt des Sachschadens oder mit Beginn der Unterbrechung) | nicht geregelt |  |  |
| Zeitlicher Selbstbehalt (Karenz in Stunden oder Tagen) | ja | Karenzfrist (Wartedauer) 14 Tage. | Bedingungen 2026, Seite 1 |
| Kurze Unterbrechungen (zum Beispiel bis 24 Stunden) nicht versichert | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung in Euro oder Prozent des Schadens | nicht geregelt |  |  |
| Leistung auch bei bloßer Beeinträchtigung (Teilunterbrechung) des Betriebs | ja | Zusätzlich leistet der Versicherer auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit, im Anschluss an eine vollständige Arbeitsunfähigkeit, von mind. 50% für die Dauer von max. 30 Tagen. | Bedingungen 2026, Seite 1 |
| Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs (Feuer-BU) | ja | wegen eines Sachschadens, darunter fallen folgende Ereignisse: | Bedingungen 2026 Punkt 2, Seite 1 |
| Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach Einbruch | ja | Einbruchdiebstahl | Bedingungen 2026 Punkt 2, Seite 1 |
| Leitungswasser | ja | Leitungswasser | Bedingungen 2026 Punkt 2, Seite 1 |
| Sturm und Hagel | ja | Sturm | Bedingungen 2026 Punkt 2, Seite 1 |
| Weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen) | nicht geregelt |  |  |
| Unbenannte Gefahren (Allgefahren: versichert ist, was nicht ausgeschlossen ist) | nicht geregelt |  |  |
| Überspannung durch Blitz | nicht geregelt |  |  |
| Böswillige Beschädigung, innere Unruhen, Streik | nicht geregelt |  |  |
| Bruch von Glas, Schaufenstern und Werbeanlagen als Auslöser | nicht geregelt |  |  |
| Ausfall durch Schaden an Maschinen oder Elektronik (Maschinen- oder Elektronik-BU) | nicht geregelt |  |  |
| Terrorakte | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Pérdida de beneficios über das Consorcio de Compensación de Seguros bei außerordentlichen Risiken | nicht geregelt |  |  |
| Zugangsbehinderung oder Schaden in der Nachbarschaft (Umgebungsschaden) | nicht geregelt |  |  |
| Rückwirkungsschäden bei Zulieferern oder Abnehmern | nicht geregelt |  |  |
| Ausfall der öffentlichen Versorgung (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation) | nicht geregelt |  |  |
| Sachschäden außerhalb des Versicherungsorts (Messen, Baustellen, Außenlager) | nicht geregelt |  |  |
| Behördliche Betriebsschließung wegen meldepflichtiger Krankheiten oder Erreger | nicht geregelt |  |  |
| Unterbrechung durch Cyberangriff oder Datenverlust ohne Sachschaden | nicht geregelt |  |  |
| Ausfall des Inhabers oder einer Schlüsselperson durch Krankheit oder Unfall (BUFT, Praxisausfall) | ja, bis zur Versicherungssumme | eines Personenschadens. Dies ist die 100% Arbeitsunfähigkeit der Betriebsleiter:in, durch Krankheit und Unfallfolgen | Bedingungen 2026 Punkt 1, Seite 1 |
| Quarantäne oder Tätigkeitsverbot des Inhabers | nicht geregelt |  |  |
| Unterbrechung durch Verlust von Daten und Programmen nach einem Sachschaden | nicht geregelt |  |  |
| Berücksichtigung von Saisonspitzen und Sonderereignissen bei der Ertragsberechnung | nicht geregelt |  |  |
| Löhne und Gehälter der Mitarbeiter während der Unterbrechung | nicht geregelt |  |  |
| Miete, Pacht, Leasingraten und Kreditzinsen | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten zur Fortführung des Betriebs (Ersatzräume, Leihmaschinen, Überstunden, Fremdfertigung) | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten auch über den ersparten Unterbrechungsschaden hinaus (Mehrkostenversicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Schadenminderungskosten, auch wenn sie erfolglos bleiben | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zum Nachweis des Schadens | nicht geregelt |  |  |
| Kosten des Sachverständigenverfahrens | nicht geregelt |  |  |
| Wiederanlaufkosten (Werbung, Kundenrückgewinnung nach der Wiederaufnahme) | nicht geregelt |  |  |
| Vertragsstrafen und Konventionalstrafen gegenüber Kunden | nicht geregelt |  |  |
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren nicht ersetzt | nicht geregelt |  |  |
| Vergrößerung durch außergewöhnliche Ereignisse oder behördliche Wiederaufbau- und Betriebsbeschränkungen | nicht geregelt |  |  |
| Vergrößerung durch Kapitalmangel bei der Wiederherstellung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Seuchen, Epidemien und Pandemien | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Ertragseinbußen durch Marktlage, Konjunktur oder Kundenverlust ohne Sachschaden | nicht geregelt |  |  |
| Kürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Cyberrisiken und Datenschäden | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht, Bücher, Inventuren und Bilanzen der letzten Jahre getrennt sicher aufzubewahren | nicht geregelt |  |  |
| Sicherheitsvorschriften (Brandschutz, Einbruchschutz, Wartung) mit Leistungsfolgen | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit ab Vertragsbeginn (vor allem bei Krankheit des Inhabers) | ja | Wartefrist für psychische Erkrankungen 180 Tage. | Bedingungen 2026, Seite 1 |
| Ausschluss von Vorerkrankungen des Inhabers | nicht geregelt |  |  |
| Prämienrückgewähr bei Überversicherung (Nachmeldung des tatsächlichen Ertrags) | nicht geregelt |  |  |
| Prämienrückvergütung bei Schadenfreiheit | nicht geregelt |  |  |
| Besserstellungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen oder Vorvertrag | nicht geregelt |  |  |
| Innovationsklausel (künftige Verbesserungen gelten automatisch) | nicht geregelt |  |  |
| Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist | ja | Der Versicherungsschutz endet mit Beginn des 01.01.2027. | Bedingungen 2026, Seite 1 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Bedingungen Betriebsunterbrechung 2026 (Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation, Wirtschaftskammer Wien)

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[Seite 1]
Bedingungen Betriebsunterbrechungsversicherung 2026
Versichert sind die Mitglieder der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Wien
mit aufrechter Gewerbeberechtigung, die sich mittels Onlineregistrierung
ordnungsgemäß bei der Fachgruppe zum Versicherungsservice 2026 angemeldet haben.

Versicherungsbeginn ist Tag der Anmeldung und frühestens der 01.01.2026.
Der Versicherungsschutz endet mit Beginn des 01.01.2027.


Betriebsunterbrechungsversicherung

Der Versicherungsfall wird ausgelöst durch Betriebsunterbrechung des versicherten
Betriebes wegen:
          1. eines Personenschadens. Dies ist die 100% Arbeitsunfähigkeit der
             Betriebsleiter:in, durch Krankheit und Unfallfolgen
          2. wegen eines Sachschadens, darunter fallen folgende Ereignisse:
               • Feuer
               • Sturm
               • Leitungswasser
               • Einbruchdiebstahl


Versicherungssumme EUR 11.250,00 ergibt Tagesleistung EUR 31,25.

Maximale Leistungsdauer bei Personenschäden 360 Tage (psychische Erkrankungen 180
Tage), Karenzfrist (Wartedauer) 14 Tage.

Wartefrist für psychische Erkrankungen 180 Tage.

Zusätzlich leistet der Versicherer auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit, im Anschluss an
eine vollständige Arbeitsunfähigkeit, von mind. 50% für die Dauer von max. 30 Tagen. Die
Versicherungsleistung hierfür beträgt die halbe Tagesleistung.

Zusätzliche Leistung bei Geburt oder Vaterfrühkarenz Pauschalleistung EUR 100,00
(Wartefrist 280 Tage).

Zusätzliche Leistung bei vollständiger Betriebsunterbrechung in Folge der
Pflegebedürftigkeit eines leiblichen Kindes der Betriebsleiter:in, nach Spitalsaufenthalt.
Maximal für die Dauer von 5 Tagen.

Maximale Leistungsdauer bei Sachschäden 90 Tage ohne Karenzfrist.

[Seite 2]
Zusätzlich leistet der Versicherer auf bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit.

Es gelten die folgenden Bedingungen der Wiener Städtische Versicherung AG vereinbart.
1014A - Allgemeine Bedingungen für die Betriebsunterbrechungsversicherung für
freiberuflich und selbstständig tätige 2021 (ABFT 2021)
1106K - Altersabhängige Prämienanpassung
1117K - Zusatzbedingungen für die Sachgefahren
1119K - Leistung bei psychischen Erkrankungen
1125K - Leistung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit
1126K - Babybonus
1132K - Versicherungsschutz nur bei schweren Erkrankungen
2017K - Pflegebedürftigkeit eines Kindes


Wichtiger Hinweis zur BUFT:
Für die zeitliche Erfassung des Versicherungsfalles ist in der Betriebsunterbrechungsver-
sicherung (BUFT) das erstmalige Auftreten des Grundes für die Betriebsunterbrechung
entscheidend.

Allen Mitgliedern, die bereits 2025 beigetreten sind und die Anmeldung bis spätestens
09.01.2026 (Ende des fünften Werktages) abgeschlossen haben, steht ein lückenloser
Versicherungsschutz zur Verfügung.


Ansprechpartner und Schadenabwicklung

Bei detaillierten Fragen für die Schadenfallerledigung und zusätzliche Versicherungs-
services (z.B. die Erstellung einer Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei Ihrem
Auftraggeber) wenden Sie sich bitte an unseren unabhängigen Versicherungsmakler:

Andreas Höbart, BSc. BSc.
T +43 1 376 15 57
M +43 699 19 04 15 83
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1230 Wien | Talpagasse 1a
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