# Allianz Auslandsreise , Gruppenversicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-bkv-allianz-bkv-reise.php
- Rechtlicher Träger: Allianz Private Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-bkv-allianz-bkv-reise.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Auslandsreise, Gruppenversicherung (B55197200Z0)](https://goa-cdeportale.allianz.de/B55/197/B55197200Z0.pdf.download.pdf), Fassung (03) 01.22, Januar 2022

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Mindestzahl versicherter Mitarbeiter für den Gruppenvertrag | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitgeberfinanzierte Variante (Betrieb zahlt den Beitrag) | ja | Der Versicherungsnehmer muss einen Monatsbeitrag zahlen. Dieser steht im aktuellen Versicherungsschein. | 5.1.1, Seite 6 |
| Arbeitnehmerfinanzierte Variante zu Gruppenkonditionen | nicht geregelt |  |  |
| Ehepartner, Lebenspartner und Kinder mitversicherbar | ja | Wir versichern Neugeborene ohne Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse und Wartezeiten nach § 198 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz. | 6.2.1, Seite 6 |
| Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Laufende Behandlungen und Vorerkrankungen mitversichert | nein | Für Versicherungsfälle vor Beginn des Versicherungsschutzes leisten wir nicht. | 1.11.1, Seite 5 |
| Wartezeiten | keine | Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten zum vereinbarten Zeitpunkt | 1.11.1, Seite 5 |
| Versicherbar sind gesetzlich und privat Krankenversicherte | nein | Sie sind nach diesem Tarif versicherbar, solange Sie Anspruch aus der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung haben. | 4.1, Seite 6 |
| Höchstalter bei Aufnahme in den Gruppenvertrag | nicht geregelt |  |  |
| Neue Mitarbeiter treten ohne Gesundheitsprüfung bei (Nachmeldefrist) | nicht geregelt |  |  |
| Fortführung als Einzelversicherung beim Ausscheiden aus dem Betrieb | ja | Dies müssen Sie uns innerhalb von 2 Monaten nach dem Ende der Versicherung mitteilen. | 7.4.2, Seite 8 |
| Fortführung ohne neue Gesundheitsprüfung und Wartezeit | ja | Die bisherige ununterbrochene Versicherungszeit rechnen wir auf die Wartezeiten in der Einzelversicherung an. | 7.4.2, Seite 8 |
| Ruhen des Schutzes bei Elternzeit, Krankengeldbezug oder unbezahltem Urlaub | ja | Der Versicherungsnehmer kann Ihre Versicherung ruhend stellen. Das bedeutet: Für die Zeit des Ruhens haben Sie keinen Anspruch auf die Leistungen. | 6.1.1, Seite 6 |
| Jahresbudget je versicherter Person | nicht geregelt |  |  |
| Wählbare Budgetstufen | nicht geregelt |  |  |
| Budget frei für alle Leistungsbereiche des Katalogs einsetzbar | nicht geregelt |  |  |
| Unterbegrenzungen innerhalb des Budgets (etwa Sehhilfen höchstens die Hälfte) | nicht geregelt |  |  |
| Anteiliges Budget bei Beginn im laufenden Jahr | nicht geregelt |  |  |
| Übertrag eines ungenutzten Budgets ins Folgejahr | nicht geregelt |  |  |
| Budgeterhöhung bei Leistungsfreiheit oder Extra-Budget | nicht geregelt |  |  |
| Zusätzliche Leistung über das Budget hinaus bei schweren Fällen (etwa Krankenhaus, schwere Erkrankung) | nicht geregelt |  |  |
| Brillen und Kontaktlinsen | nicht geregelt |  |  |
| Augenlaserbehandlung (Lasik und ähnliche Verfahren) | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorgeuntersuchungen über das gesetzliche Programm hinaus, ohne Altersgrenzen | nicht geregelt |  |  |
| Schutzimpfungen, auch Reiseimpfungen | nicht geregelt |  |  |
| Heilpraktiker und Naturheilverfahren | nicht geregelt |  |  |
| Osteopathie | nicht geregelt |  |  |
| Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie | ja | Krankengymnastik und Übungsbehandlungen (einschließlich Logopädie und Ergotherapie). | 1.3, Seite 2 |
| Arznei- und Verbandmittel einschließlich Zuzahlungen | ja | Wir erstatten die Kosten für: Arzneimittel. Verbandmittel. | 1.3, Seite 2 |
| Hilfsmittel wie Einlagen, Bandagen | nicht geregelt |  |  |
| Hörgeräte | nicht geregelt |  |  |
| Privatärztliche Behandlung (Wahlarzt) und Honorar über dem Kassensatz | nicht geregelt |  |  |
| Facharzt-Terminservice | nicht geregelt |  |  |
| Telemedizin und Videosprechstunde | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante Psychotherapie oder psychologische Beratung | nein | Wir zahlen keine Behandlungen wegen geistiger oder seelischer Störungen und Erkrankungen. Wir zahlen auch keine Hypnose und Psychotherapie. | 1.9, Seite 4 |
| Professionelle Zahnreinigung | nicht geregelt |  |  |
| Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzelbehandlung, Parodontose) | ja | schmerzstillende Zahnbehandlung. Füllungen in einfacher Ausführung. | 1.5, Seite 3 |
| Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) | nicht geregelt |  |  |
| Implantate | nicht geregelt |  |  |
| Kieferorthopädie | nicht geregelt |  |  |
| Zahnstaffel (begrenzte Erstattung in den ersten Jahren) | nicht geregelt |  |  |
| Einbettzimmer | nicht geregelt |  |  |
| Zweibettzimmer | nicht geregelt |  |  |
| Chefarzt oder Wahlarzt im Krankenhaus | nicht geregelt |  |  |
| Krankenhaustagegeld | nicht geregelt |  |  |
| Ersatztagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen | nicht geregelt |  |  |
| Freie Krankenhauswahl, auch Privatkliniken | nicht geregelt |  |  |
| Krankentagegeld | nicht geregelt |  |  |
| Pflegebaustein (Pflegetagegeld oder Pflegekosten) | nicht geregelt |  |  |
| Auslandsreisekrankenversicherung | ja | Sie sind während der ersten 8 Wochen (56 Tage) jeder Auslandsreise versichert. | 1.2, Seite 2 |
| Leistung bei schweren Krankheiten (Diagnose) | nicht geregelt |  |  |
| Ärztliche Zweitmeinung | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsservices für den Betrieb (Präventionsprogramme, Mitarbeiterberatung, App) | nicht geregelt |  |  |
| Einheitsbeitrag unabhängig von Alter und Geschlecht | ja | Wir berechnen ihn geschlechtsunabhängig nach den Grundsätzen, die in unseren technischen Berechnungsgrundlagen festgelegt sind. | 5.1.1, Seite 6 |
| Beitragsanpassung (Anlass und Verfahren) | ja | Wir haben das Recht, den Beitrag während der Vertragslaufzeit anzupassen. | 5.2, Seite 6 |
| Mindestlaufzeit des Gruppenvertrags | ja | Der Vertrag läuft immer ein Versicherungsjahr. Wenn er nicht gekündigt wird, verlängert er sich jeweils um ein neues Versicherungsjahr. | 7.1, Seite 7 |
| Kündigungsfrist für den Betrieb | ja | Der Versicherungsnehmer und wir können zum Ende eines jeden Versicherungsjahrs kündigen. | 7.2.2, Seite 7 |
| Ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers | ja | Der Versicherungsnehmer und wir können zum Ende eines jeden Versicherungsjahrs kündigen. | 7.2.2, Seite 7 |
| Erstattungssatz in Prozent des Rechnungsbetrags | ja | Ärztliche Leistungen 100 Prozent. | 1.3, Seite 2 |
| Selbstbeteiligung | nicht geregelt |  |  |
| Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse vorausgesetzt | ja | Wenn Sie Ansprüche gegen einen anderen Kostenträger haben, gehen diese unserer Zahlung vor. | 2.5, Seite 6 |
| Frist zur Einreichung von Rechnungen | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit) | ja | Wir zahlen bei Auslandsreisen. Als Auslandsreisen gelten nicht Reisen in Deutschland sowie Reisen in dem Land, in dem Sie wohnen. | 1.2, Seite 2 |
| Gestaltung für die steuerfreie Zukunftssicherung bis 300 Euro je Jahr (Österreich) | nicht geregelt |  |  |
| Cuadro médico propio (Leistung nur bei Vertragsärzten) | nicht geregelt |  |  |
| Modalidad de reembolso (freie Arztwahl mit Erstattung) | nicht geregelt |  |  |
| Copago je Arztbesuch oder Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Abschluss über retribución flexible (steuerfrei bis 500 Euro je Person) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Auslandsreise, Gruppenversicherung (B55197200Z0)

```text
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Allianz Private Krankenversicherungs-AG

Versicherungsbedingungen für Tarif betriebliche KV Auslandsreise-
Krankenversicherung (kurz: FRP01) - Gruppenversicherung

Inhalt:


1 Versicherte Leistungen ............................ 2
        1.1    Leistungserbringer ................................... 2
        1.2    Versicherte Reisen ................................... 2
        1.3    Ambulante Behandlungen ........................ 2
        1.4    Behandlungen im Krankenhaus ............... 3
        1.5    Zahnmedizinische Behandlungen ............ 3
        1.6    Rücktransporte......................................... 3
        1.7    Überführung aus dem oder Bestattung im
         Ausland ............................................................. 3
        1.8    Spezielle Services .................................... 4
        1.9    Leistungsausschlüsse und -reduzierung... 4
        1.10 Der Versicherungsfall – Grundlage unserer
         Leistung ............................................................ 4
        1.11 Umfang des Versicherungsschutzes ........ 5
2 Allgemeines zu unseren Zahlungen ....... 5
        2.1       Kostenbegriff ............................................ 5
        2.2       Zeitpunkt der Kosten ................................ 5
        2.3       Recht auf die Leistungen.......................... 5
        2.4       Nachweise, damit wir zahlen können ....... 5
        2.5       Hier müssen andere zuerst zahlen ........... 6
3 Ihre vertraglichen Verhaltenspflichten ... 6
4 Voraussetzungen, damit Sie versichert
  sein können ............................................... 6
        4.1       Versicherungsfähigkeit ............................. 6
        4.2       Versicherbarer Personenkreis .................. 6
5 Beitrag und Beitragsänderungen ............ 6
        5.1       Beitragszahlung ....................................... 6
        5.2       Beitragsänderungen ................................. 6
6 Weitere Vertragsänderungen ................... 6
        6.1       Ruhen der Versicherung .......................... 6
        6.2       Versicherung von Kindern ........................ 6
        6.3       Änderung der Vertragsbedingungen......... 7
7 Vertragsende und Fortsetzung ................ 7
        7.1       Vertragsdauer .......................................... 7
        7.2       Kündigung................................................ 7
        7.3       Sonstiges Vertragsende ........................... 7
        7.4       Fortsetzung .............................................. 7
8 Sonstige Regelungen ............................... 8
        8.1       Auskunft und Offenlegung ........................ 8
        8.2       Ausländisches Geld ................................. 8
        8.3       Kosten, die wir abziehen können.............. 8
        8.4       Verrechnung von Zahlungen .................... 8
        8.5       Erklärung „Versicherungsjahr“ .................. 8
        8.6       Deutsches Recht...................................... 8
        8.7       Beschwerdemöglichkeiten........................ 8


B55197200Z0                         (03) 01.22 - Januar 2022

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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV
Auslandsreise-Krankenversicherung (FRP01)


1     Versicherte Leistungen
Wir übernehmen folgende Aufwendungen für medizinische notwendige Leistungen und Gegenstände.

1.1      Leistungserbringer
          Versicherte
                                                        Umfang                                      Ausnahmen
      Leistungserbringer
Leistungserbringer                Sie haben die freie Wahl unter allen Ärzten und       Wir zahlen keine Behandlungen durch
                                  Zahnärzten, die im Reiseland zur Ausübung der         Ehepartner, eingetragene Lebens-
                                  Heilkunde berechtigt sind.                            partner, Eltern oder Kinder. Wir über-
                                                                                        nehmen in diesem Fall die Auslagen
                                  Wenn Sie im Krankenhaus behandelt werden              des Leistungserbringers.
                                  müssen, müssen Sie ein Krankenhaus in An-
                                  spruch nehmen, das alle diese Voraussetzungen
                                  erfüllt:
                                  • Es ist am nächsten erreichbar und für Ihre Be-
                                    handlung geeignet.
                                  • Es ist im Reiseland allgemein als Krankenhaus
                                    anerkannt.
                                  • Es hat eine ständige ärztliche Leitung.


1.2      Versicherte Reisen
        Unsere Zahlung                            Leistungsumfang                          Besondere Voraussetzungen
Auslandsreise                     Wir zahlen bei Auslandsreisen. Als Auslandsreisen
                                  gelten nicht Reisen in Deutschland sowie Reisen
                                  in dem Land, in dem Sie wohnen.

                                  Versichert sind nur Reisen, die Sie nach dem
                                  Versicherungsbeginn antreten.

Dauer                             Sie sind während der ersten 8 Wochen (56 Tage)
                                  jeder Auslandsreise versichert. Wenn Sie aus
                                  medizinischen Gründen länger behandelt werden
                                  müssen, zahlen wir, bis Sie gesundheitlich bedingt
                                  wieder zurückreisen können.


1.3      Ambulante Behandlungen

        Unsere Zahlung                             Leistungsumfang                          Besondere Voraussetzungen

Ärztliche Leistungen               Wir erstatten die Kosten für ärztliche Leistungen.
- 100 Prozent.                     Dazu gehören auch die notwendigen Reisekosten
                                   des Arztes.

Arznei- und Verbandmittel          Wir erstatten die Kosten für:                        Diese Mittel müssen von einem versi-
- 100 Prozent.                     • Arzneimittel.                                      cherten Leistungserbringer verordnet
                                   • Verbandmittel.                                     sein. Zudem müssen Sie Arzneimittel
                                                                                        bei einer Stelle kaufen, die diese mit
                                                                                        amtlicher Erlaubnis vertreibt (etwa
                                                                                        Apotheke).

                                   Wir erstatten auch die Kosten für medikamenten-      Das Nährmittel erstatten wir nur, wenn
                                   ähnliche Nährmittel.                                 Sie es aus medizinischen Gründen
                                                                                        benötigen, um schwere gesundheitli-
                                                                                        che Schäden zu vermeiden.

Heilmittel                         Wir erstatten die Kosten für:                        Das Heilmittel muss ein in eigener
- 100 Prozent.                     • Inhalationen.                                      Praxis tätiger Arzt erbringen. Wir
                                   • Krankengymnastik und Übungsbehandlungen            zahlen auch die Behandlung durch
                                     (einschließlich Logopädie und Ergotherapie).       einen staatlich anerkannten Physio-
                                   • Massagen.                                          therapeuten, wenn sie ärztlich verord-
                                   • Hydrotherapie und Packungen.                       net ist.
                                   • Wärmebehandlungen.
                                   • Elektrotherapie.
                                   • Lichttherapie.
                                   • medizinische Bäder.
                                                                                                                             2
B55197200Z0                (03) 01.22 - Januar 2022

[Seite 3]
Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV
Auslandsreise-Krankenversicherung (FRP01)


        Unsere Zahlung                           Leistungsumfang                          Besondere Voraussetzungen

Transporte                       Wir erstatten die Kosten, wenn Sie zur Erstver-      Der Arzt oder das Krankenhaus müs-
- 100 Prozent.                   sorgung beim Arzt oder im Krankenhaus transpor-      sen am nächsten erreichbar sein.
                                 tiert werden müssen.


1.4      Behandlungen im Krankenhaus

       Unsere Zahlung                           Leistungsumfang                          Besondere Voraussetzungen

Ärztliche Leistungen            Wir erstatten die Kosten für ärztliche Leistungen.
- 100 Prozent.

Krankenhaus-Leistungen          Wir erstatten die Kosten für die Krankenhaus-
- 100 Prozent.                  Leistungen einschließlich:
                                • Krankenpflege.
                                • Unterkunft.
                                • Verpflegung.

Transporte                      Wir erstatten die Kosten, wenn Sie ins Kranken-       Das Krankenhausmuss am nächsten
- 100 Prozent.                  haus transportiert werden müssen.                     erreichbar und für Ihre Behandlung
                                                                                      geeignet sein.


1.5      Zahnmedizinische Behandlungen

       Unsere Zahlung                           Leistungsumfang                          Besondere Voraussetzungen
Zahnbehandlung und              Wir erstatten die Kosten für:
Zahnersatz-Reparaturen          • schmerzstillende Zahnbehandlung.
- 100 Prozent.                  • Füllungen in einfacher Ausführung.
                                • Reparaturen von Inlays und Zahnersatz ein-
                                  schließlich Kronen und Teilkronen.


1.6      Rücktransporte

       Unsere Zahlung                           Leistungsumfang                          Besondere Voraussetzungen
Rücktransporte                  Wir erstatten die Kosten, wenn Sie aus dem Rei-       Soweit es medizinisch möglich ist,
- 100 Prozent.                  seland an Ihren Wohnsitz oder in das von dort         müssen Sie das kostengünstigste
                                nächsterreichbare Krankenhaus transportiert           Transportmittel nehmen.
                                werden müssen.

                                Wir ziehen die ursprünglichen Rückreise-Kosten
                                nicht ab.


1.7      Überführung aus dem oder Bestattung im Ausland

       Unsere Zahlung                           Leistungsumfang                          Besondere Voraussetzungen
Überführung oder Bestat-        Beim Tod im Ausland erstatten wir die unmittelba-
tung                            ren Kosten für die Überführung an den Wohnort.
- 100 Prozent.                  Als Wohnort gilt, wo Sie sich vor der Auslandsreise
                                gewöhnlich aufgehalten haben.

                                Wir ziehen die ursprünglichen Rückreise-Kosten
                                nicht ab.

                                Bei Bestattung im Ausland erstatten wir die unmit-
                                telbaren Kosten dafür.


                                                                                                                           3
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1.8      Spezielle Services

       Unsere Zahlung                            Leistungsumfang                         Besondere Voraussetzungen
Spezielle Services                Im Versicherungsfall erhalten Sie auf Wunsch
                                  diese Services:
                                  • Wir sind das ganze Jahr 24 Stunden pro Tag
                                    telefonisch für Sie erreichbar.
                                  • Wir nennen Kliniken im Ausland.
                                  • Bis zu 10.000 Euro garantieren wir dem Kran-
                                    kenhaus, was wir zahlen. Wir überweisen direkt
                                    an das Krankenhaus und seine Ärzte.
                                  • Wir versenden Medikamente und Blutkonserven.
                                  • Wir organisieren Ihren Kranken-Rücktransport.
                                  • Im Todesfall organisieren wir das Nötige, damit
                                    Sie im Ausland bestattet oder nach Hause über-
                                    führt werden.


1.9      Leistungsausschlüsse und -reduzierung
            Grund                                    Ausschluss                                  Erläuterungen
Reisen zum Zweck der              Wir zahlen nicht, wenn Sie ins Ausland reisen, um
Behandlung                        sich dort auch untersuchen und behandeln zu
                                  lassen.

Vorhersehbare Behand-             Wir leisten nicht, wenn Sie behandelt oder unter-
lungen oder Untersuchun-          sucht werden und das nach ärztlicher Diagnose
gen                               vor der Reise vorhersehbar war. Wir leisten aber,
                                  wenn Sie ins Ausland reisen, weil dort Ihr Ehe-
                                  oder Lebenspartner, einer Ihrer Eltern oder Ihr
                                  Kind gestorben ist.

Geistige und seelische            Wir zahlen keine Behandlungen wegen geistiger
Erkrankungen                      oder seelischer Störungen und Erkrankungen. Wir
                                  zahlen auch keine Hypnose und Psychotherapie.

Innere Unruhen oder Krieg         Wir zahlen nicht, wenn Sie an inneren Unruhen       Terroristische Anschläge sind keine
                                  aktiv teilnehmen und dadurch oder durch vorher-     Kriegsereignisse.
                                  sehbare Kriegsereignisse verletzt werden oder
                                  sterben. Wir zahlen aber, wenn das deutsche
                                  Auswärtige Amt vor Beginn der Reise nicht ge-
                                  warnt hat.

Entwöhnung                        Wir zahlen nicht, wenn Sie ausschließlich wegen     Eine Entwöhnung ist eine Behandlung,
                                  einer Entwöhnung behandelt werden.                  die darauf abzielt, den Patienten aus
                                                                                      der Bindung an Drogen, Alkohol oder
                                                                                      andere Suchtmittel zu lösen.

Kur, Sanatoriums-                 Wir zahlen keine Kur- und Sanatoriums-              Kuren und Sanatoriumsbehandlung
Behandlung und Reha               Behandlung.                                         sind Maßnahmen, die typischerweise
                                                                                      der Erhaltung der Gesundheit dienen
                                  Wir übernehmen auch keine Reha-Maßnahmen.           (etwa Badekuren).

Behandlung in einem               Wenn Sie in einem Heilbad oder Kurort behandelt
Heilbad oder Kurort               werden, zahlen wir nur, wenn eine der folgenden
                                  Voraussetzungen erfüllt ist:
                                  • Sie erkranken akut oder werden wegen eines
                                    dort eingetretenen Unfalls behandelt.
                                  • Sie werden zahnärztlich behandelt.

Übermaßbehandlung und             Wir können unsere Leistungen auf einen ange-        Eine Übermaß-Behandlung ist eine
zu hohe Rechnungen                messenen Betrag herabsetzen. Dafür muss eine        Heilbehandlung oder sonstige Maß-
                                  Übermaß-Behandlung vorliegen oder eine unan-        nahme, die das medizinisch notwendi-
                                  gemessen hohe Vergütung verlangt werden.            ge Maß übersteigt.


1.10     Der Versicherungsfall – Grundlage unserer Leistung

       Versicherungsfall                              Beschreibung                               Erläuterungen
Behandlung bei Krankheit          Damit wir leisten, müssen Sie im Ausland krank      Medizinisch notwendig bedeutet: Die

                                                                                                                            4
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oder Unfallfolgen im Aus-          werden oder verunfallen. Sie befinden sich des-      Behandlung eignet sich für den Be-
land sowie weitere Versi-          wegen in einer Heilbehandlung, die medizinisch       handlungserfolg. Und sie ist erforder-
cherungsfälle                      notwendig ist.                                       lich. Beides muss man zum Zeitpunkt
                                                                                        der Behandlung bejahen können –
                                   Wir leisten auch in diesen Fällen:                   nach objektiven medizinischen Krite-
                                   • Sie werden wegen Schwangerschaftsbeschwer-         rien und wissenschaftlichen Erkennt-
                                     den, die vor der Reise nicht vorhersehbar waren,   nissen.
                                     medizinisch notwendig untersucht oder behan-
                                     delt.
                                   • Sie werden wegen einer Früh- oder Fehlgeburt,
                                     die vor der Reise nicht vorhersehbar war, medi-
                                     zinisch notwendig untersucht, behandelt oder
                                     von Ihrem Kind entbunden.
                                   • Es wird ein Schwangerschafts-Abbruch wegen
                                     eines Notfalls durchgeführt.
                                   • Tod.

Beginn und Ende                    Der Versicherungsfall beginnt, wenn Sie sich
                                   wegen der Krankheit oder des Unfalls erstmals
                                   behandeln oder untersuchen lassen. Das gilt auch,
                                   wenn noch keine oder keine richtige Diagnose
                                   existiert. Der Versicherungsfall endet, wenn Sie
                                   aus medizinischen Gründen keine Behandlung
                                   mehr benötigen.

                                   Ein neuer Versicherungsfall beginnt, wenn Sie
                                   während der Behandlung auch wegen einer ande-
                                   ren Krankheit oder Unfallfolge behandelt werden
                                   müssen. Das setzt voraus, dass die Krankheit oder
                                   Unfallfolge mit der bereits behandelten nicht zu-
                                   sammenhängt.


1.11     Umfang des Versicherungsschutzes                           worden sind oder eine Leistung bezogen haben. Das ist
                                                                    wichtig etwa beim Vertragsende.
1.11.1   Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten zum                2.3       Recht auf die Leistungen
vereinbarten Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer                Sie als Hauptversicherter haben Anspruch auf die Leistun-
den ersten Beitrag pünktlich zahlt. Zahlt er diesen erst            gen. Deshalb wenden sich die Vertragsbedingungen an
später, startet der Versicherungsschutz erst, wenn wir den          Sie.
Beitrag erhalten haben.
                                                                    Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen in Geld sind
Für Versicherungsfälle vor Beginn des Versicherungs-                nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nicht pfänd-
schutzes leisten wir nicht.                                         bar.
1.11.2   Bestandteile des Vertrags                                  Sofern Sie Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen an
Der Vertrag setzt sich zusammen aus:                                Dritte abtreten, müssen Sie uns dies unverzüglich anzei-
• dem Versicherungsschein.                                          gen.
• den schriftlichen Vereinbarungen.
• diesen Versicherungsbedingungen.                                  Es ist auch ausreichend, wenn der Abtretungsgläubiger
• den gesetzlichen Vorschriften.                                    uns die Abtretungsurkunde vorlegt. Abtretungsgläubiger ist
1.11.3   Ende des Versicherungsschutzes                             die Person, die durch die Abtretung die Forderung auf
Der Versicherungsschutz endet mit Vertragsende. Das gilt            Versicherungsleistungen erhalten hat. Wir benötigen
auch für laufende Behandlungen.                                     regelmäßig nicht das Original der Abtretungsurkunde.
                                                                    Vielmehr reicht grundsätzlich etwa eine Kopie, Zweitschrift,
Wenn der Gruppenversicherungsvertrag beendet wird und               ein Scan oder ein Foto von der Urkunde aus.
Sie den Vertrag nicht als Einzelversicherung fortsetzen,
leisten wir noch für weitere 4 Wochen. Das gilt nur für             Solange uns die Abtretung nicht in einer dieser beiden
Behandlungen, die bei der Beendigung noch nicht abge-               Alternativen angezeigt worden ist, müssen wir nicht an den
schlossen sind.                                                     Abtretungsgläubiger leisten. In diesem Fall können wir die
                                                                    Forderung weiterhin erfüllen, indem wir an Sie leisten.
2      Allgemeines zu unseren Zahlungen
                                                                    Diese Vorgaben und Rechtsfolgen ergeben sich aus dem
                                                                    Gesetz. Sie haben keinen Einfluss auf die rechtliche Zu-
2.1      Kostenbegriff                                              lässigkeit oder Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen
Wir erstatten nur die Kosten, zu deren Zahlung Sie aus              auf Versicherungsleistungen an Dritte.
dem Vertrag mit dem Leistungserbringer verpflichtet sind
(Aufwendungen). Das heißt: Wir erstatten keine Kosten,
die Ihnen aus nicht berechtigten Ansprüchen Dritter ent-
                                                                    2.4       Nachweise, damit wir zahlen können
                                                                    Unsere Zahlungen werden nach § 14 Versicherungsver-
stehen.
                                                                    tragsgesetz fällig. Dort ist auch geregelt, wann Sie Ab-
                                                                    schlagszahlungen von uns verlangen können.
2.2      Zeitpunkt der Kosten
Wenn es darauf ankommt, wann Ihnen Kosten entstanden
sind, ist das Datum entscheidend, an dem Sie behandelt

                                                                                                                               5
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Damit wir zahlen, benötigen wir alle erforderlichen Informa-   5.1.4     Tagesbeitrag
tionen und Nachweise. Nachweise werden unser Eigen-            Wir verlangen den Beitrag nur für die Zeit, in der Sie bei
tum, wenn wir sie erhalten.                                    uns versichert sind. Wenn Ihre Versicherung nicht am
                                                               Monatsanfang beginnt oder vor dem Monatsende ausläuft,
Solche Nachweise sind vor allem Rechnungen (auch               verlangen wir den Beitrag nur für die Tage dieses Monats,
unbezahlte). Sie erfordern mindestens diesen Inhalt:           an denen Sie bei uns versichert sind. Als Tagesbeitrag gilt
• Name der behandelten Person.                                 1/30 des Monatsbeitrags. Wir runden auf volle Cent auf.
• Bezeichnung der Krankheit.
• Art der Leistungen.                                          5.2       Beitragsänderungen
• Behandlungs- oder Kaufdaten.                                 Wir haben das Recht, den Beitrag während der Vertrags-
                                                               laufzeit anzupassen. Dafür vergleichen wir zumindest
Wenn Sie die Rechnung schon woanders eingereicht               jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Versiche-
haben, benötigen wir die Angaben über die Zahlung des          rungsleistungen. Wenn diese Gegenüberstellung eine
anderen Kostenträgers.                                         Abweichung von mehr als 10 Prozent ergibt, überprüfen
                                                               wir den Beitrag und passen diesen, soweit erforderlich, an.
2.5       Hier müssen andere zuerst zahlen                     Das gilt nicht, wenn sich die Versicherungsleistungen nur
Wenn Sie Ansprüche gegen einen anderen Kostenträger            vorübergehend verändern.
haben, gehen diese unserer Zahlung vor. Andere Kosten-
träger sind:                                                   Wir informieren den Versicherungsnehmer über die An-
• gesetzliche Unfall- oder Rentenversicherung.                 passung in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen
• gesetzliche Heil- oder Unfallfürsorge.                       ihm die maßgeblichen Gründe. Die Anpassung wird mit
                                                               Anfang des zweiten Monats nach unserer Information
Wenn Sie es wünschen, zahlen wir auch als Erster. Dafür        wirksam.
müssen Sie uns Ihren Anspruch gegen den anderen Kos-
tenträger abtreten, soweit wir zahlen.                         6       Weitere Vertragsänderungen
3       Ihre vertraglichen Verhaltenspflichten                 6.1       Ruhen der Versicherung
Sie müssen sich von einem Arzt, den wir beauftragen,
untersuchen lassen, wenn wir das verlangen.                    6.1.1     Ruhen in Zeiten ohne Gehalt
                                                               Der Versicherungsnehmer kann Ihre Versicherung ruhend
Wir müssen nicht oder zum Teil nicht leisten, wenn Sie         stellen. Das bedeutet:
diese Pflicht verletzen. Das regelt § 28 Absätze 2 bis 3       • Für die Zeit des Ruhens haben Sie keinen Anspruch auf
Versicherungsvertragsgesetz.                                     die Leistungen.
                                                               • Der Versicherungsnehmer muss für Sie in dieser Zeit
4       Voraussetzungen, damit Sie versichert                    keine Beiträge zahlen.
        sein können
                                                               In diesen Fällen, in denen Sie kein Gehalt bekommen,
4.1       Versicherungsfähigkeit                               kann Ihre Versicherung ruhen:
Sie sind nach diesem Tarif versicherbar, solange Sie           • Sie sind durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig.
Anspruch aus der deutschen gesetzlichen Krankenversi-          • Sie nehmen Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und
cherung haben. Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an           Elternzeitgesetz.
dem Sie diese Voraussetzung nicht mehr erfüllen.               • Sie pflegen einen nahen Angehörigen nach dem Pflege-
                                                                 zeitgesetz.
4.2       Versicherbarer Personenkreis                         • Sie sind aus einem anderen Grund von Ihrer Pflicht zur
Sie müssen außerdem zum versicherbaren Personenkreis             Arbeitsleistung vorübergehend freigestellt („Sabbatical“).
gehören. Dieser ist im Gruppenversicherungsvertrag
festgelegt. Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an dem        Beginnt die Zeit ohne Gehalt an einem Monatsersten,
Sie aus dem versicherbaren Personenkreis ausscheiden.          fängt das Ruhen an diesem Tag an. Entfällt Ihr Gehalt
                                                               jedoch später, fängt das Ruhen erst mit dem nächsten
                                                               Monat an.
5       Beitrag und Beitragsänderungen
                                                               Ihre Versicherung ruht jeweils für höchstens 36 Monate.
5.1       Beitragszahlung                                      Vor Ablauf dieser Frist endet das Ruhen mit dem Monat, in
5.1.1     Beitrag                                              dem die Zeit ohne Gehalt ausläuft.
Der Versicherungsnehmer muss einen Monatsbeitrag               6.1.2     Fortsetzung nach dem Ruhen
zahlen. Dieser steht im aktuellen Versicherungsschein.         Wenn das Ruhen endet, setzen wir Ihre Versicherung fort.
Wir berechnen ihn geschlechtsunabhängig nach den               Das bedeutet ab der Fortsetzung:
Grundsätzen, die in unseren technischen Berechnungs-           • Der Versicherungsnehmer muss den dann gültigen
grundlagen festgelegt sind.                                      Beitrag zahlen.
5.1.2     Zahlungstermine                                      • Sie erhalten die vereinbarten Leistungen. Tritt der Versi-
Der Versicherungsnehmer muss den ersten Beitrag zum              cherungsfall während der Ruhenszeit ein, leisten wir da-
Versicherungsbeginn zahlen. Das Datum steht im Versi-            für ab der Fortsetzung.
cherungsschein.                                                • Es gelten die dann gültigen Versicherungsbedingungen.

Die folgenden Beiträge muss der Versicherungsnehmer            6.2       Versicherung von Kindern
immer zum Monatsersten zahlen.
                                                               6.2.1     Neugeborene
5.1.3     Zahlung per Lastschrift                              Wir versichern Neugeborene ohne Risikozuschläge, Leis-
Ist mit dem Versicherungsnehmer vereinbart, dass der           tungsausschlüsse und Wartezeiten nach § 198 Absatz 1
Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftver-       Versicherungsvertragsgesetz. Geburtsschäden und ange-
fahren), muss er uns hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat        borene Krankheiten sind dann auch abgesichert.
erteilen. Wir können verlangen, dass er es in Textform
(etwa Brief, Fax, E-Mail) erteilt.                             Dafür müssen diese 2 Voraussetzungen erfüllt sein:
                                                               • Ein Elternteil ist am Tag der Geburt mindestens 3 Mona-
                                                                 te bei uns versichert.
                                                                                                                          6
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV
Auslandsreise-Krankenversicherung (FRP01)


• Sie melden das Kind innerhalb von 2 Monaten nach            7.2       Kündigung
    seiner Geburt bei uns an.
                                                              7.2.1     Form und Rechtzeitigkeit sowie Information
6.2.2       Adoptivkinder                                               des Versicherten
Wir versichern Adoptivkinder, die bei der Adoption noch       Eine Kündigung muss in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail)
keine 18 Jahre alt sind, ohne Leistungsausschlüsse und        erklärt werden. Mündlich oder telefonisch reicht nicht aus.
Wartezeiten nach § 198 Absatz 2 Versicherungsvertrags-
gesetz.                                                       Wird eine Kündigungsfrist oder Frist für einen Nachweis
                                                              verpasst, ist die Kündigung unwirksam.
Für ein erhöhtes Risiko können wir einen Risikozuschlag
von bis zu 100 Prozent des Monatsbeitrags verlangen.          Kündigt der Versicherungsnehmer den Vertrag für einen
Hierfür gelten unsere Grundsätze für die Risikobewertung.     Versicherten, ist dies nur wirksam, wenn er nachweist,
                                                              dass der Versicherte davon weiß.
Für die Nachversicherung müssen diese 2 Voraussetzun-
gen erfüllt sein:                                             7.2.2     Ordentliche Kündigung
• Ein Elternteil ist am Tag der Adoption mindestens 3         Der Versicherungsnehmer und wir können zum Ende
  Monate bei uns versichert.                                  eines jeden Versicherungsjahrs kündigen. Das Versiche-
• Sie melden das Kind innerhalb von 2 Monaten nach der        rungsjahr haben wir in Ziffer 8.5 geregelt. Die Frist für die
  Adoption bei uns an.                                        Kündigung beträgt einen Monat.
6.2.3       Umfang des Versicherungsschutzes                  7.2.3     Erhöhung von Beitrag sowie Minderung
Der Versicherungsschutz des Kindes darf nicht höher oder                unserer Leistungen
umfassender sein als für den Elternteil, der bei uns versi-   Erhöhen wir den Beitrag, kann der Versicherungsnehmer
chert ist.                                                    für die Person kündigen, für die er mehr zahlen muss. Er
                                                              kann auch für sie kündigen, wenn wir den Umfang des
Wenn beide Eltern bei uns versichert sind, ist der insge-     Versicherungsschutzes verringern.
samt leistungsstärkere Versicherungsschutz die Grenze.
                                                              In beiden Fällen gilt:
6.3         Änderung der Vertragsbedingungen                  • Wir müssen die Kündigung innerhalb von 2 Monaten
Ändern wir die Vertragsbedingungen in den folgenden             erhalten, nachdem wir dem Versicherungsnehmer die
Fällen, informieren wir den Versicherungsnehmer in Text-        Vertragsänderung mitgeteilt haben.
form (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen ihm die maß-        • Die Versicherung endet zu dem Tag, an dem die Ver-
geblichen Gründe.                                               tragsänderung (Beitragserhöhung oder Leistungsminde-
                                                                rung) wirksam wird.
6.3.1       Anpassung
Wir können Vertragsbedingungen anpassen, wenn sich die        7.2.4     Recht auf Gegenkündigung
Verhältnisse im Gesundheitswesen nicht nur vorüberge-         Wenn wir nur für einzelne Versicherte anfechten, zurück-
hend ändern. Das gilt etwa bei der Änderung von Geset-        treten oder kündigen, hat der Versicherungsnehmer ein
zen, die sich auf unsere Leistungszusage auswirken.           Kündigungsrecht. Er kann damit die Aufhebung aller Ver-
                                                              träge bei uns verlangen. Wir müssen die Kündigung inner-
Dazu müssen diese Voraussetzungen alle erfüllt sein:          halb von 2 Wochen nach unserer Vertragserklärung erhal-
• Die Anpassung ist notwendig, um den Vertrag weiterzu-       ten.
  führen.
• Ohne Anpassung wäre es für einen Vertragspartner            Wenn wir angefochten haben oder zurückgetreten sind,
  unzumutbar, an dem Vertrag festzuhalten. Dabei müssen       heben wir die Verträge zum Ende des Monats auf, in dem
  auch die Interessen des anderen Vertragspartners be-        der Versicherungsnehmer unsere Erklärung erhalten hat.
  rücksichtigt werden.                                        Bei Kündigung enden die Verträge zu dem Zeitpunkt, zu
• Die neue Regelung berücksichtigt die Belange des Ver-       dem unsere Kündigung wirksam wird.
  sicherungsnehmers und der versicherten Personen an-
  gemessen. Dabei wird das Vertragsziel gewahrt.              7.3       Sonstiges Vertragsende
Außerdem muss ein unabhängiger Treuhänder diese               7.3.1     70. Geburtstag
Voraussetzungen überprüft haben. Er muss bestätigen,          Ihre Versicherung endet mit dem Monat, in dem Sie Ihren
dass die Anpassung angemessen ist.                            70. Geburtstag haben.

Die Anpassung wird mit Anfang des zweiten Monats nach         7.3.2     Rentenbeginn
unserer Information wirksam.                                  Ihre Versicherung endet zu dem Zeitpunkt, ab dem Sie
                                                              eine Altersrente beziehen.
6.3.2       Ersetzung
Wir können Vertragsbedingungen nach § 203 Absatz 4 in         7.3.3     Ende des Gruppenversicherungsvertrags
Verbindung mit § 164 Versicherungsvertragsgesetz durch        Ihre Versicherung endet mit dem Ende des Gruppenversi-
neue Regelungen ersetzen. Das gilt etwa, wenn eine            cherungsvertrags.
Bestimmung höchstrichterlich für unwirksam erklärt wurde.     7.3.4     Tod
                                                              Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an dem Sie sterben.
Die neue Regelung wird 2 Wochen nach unserer Informa-
tion wirksam.
                                                              7.4       Fortsetzung
7       Vertragsende und Fortsetzung                          7.4.1     Kündigung des Gruppenversicherungsver-
                                                                        trags
7.1         Vertragsdauer                                     Wenn Ihre Versicherung endet, weil die Gruppenversiche-
Der Vertrag läuft immer ein Versicherungsjahr. Wenn er        rung gekündigt wird, können Sie den Vertrag zu den Be-
nicht gekündigt wird, verlängert er sich jeweils um ein       dingungen der Einzelversicherung nach § 206 Absatz 4
neues Versicherungsjahr. Das Versicherungsjahr haben          und § 207 Absatz 2 Satz 3 Versicherungsvertragsgesetz
wir in Ziffer 8.5 geregelt.                                   fortsetzen.


                                                                                                                              7
B55197200Z0                     (03) 01.22 - Januar 2022

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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV
Auslandsreise-Krankenversicherung (FRP01)


Wenn nach der Einzelversicherung nur Personen versi-         Kurs erworben haben, nehmen wir diesen. Bitte legen Sie
cherbar sind, die bei uns eine Krankheitskosten-             uns dazu Ihren Bankbeleg vor.
Vollversicherung (§ 146 Absatz 1 Versicherungsaufsichts-
gesetz) abgeschlossen haben, gilt diese Voraussetzung        8.3      Kosten, die wir abziehen können
bei der Fortsetzung nicht.                                   Unsere Zahlung auf ein deutsches Konto ist für Sie kosten-
                                                             los. Unsere Kosten für Auslandszahlungen und für Über-
7.4.2     Sonstiges Fortsetzungsrecht                        setzungen können wir von unserer Zahlung abziehen.
Wenn Ihre Versicherung endet, weil Sie
• aus dem versicherbaren Personenkreis ausscheiden,          8.4      Verrechnung von Zahlungen
• 70 Jahre geworden sind oder                                Sie können gegen unsere Forderungen aufrechnen. Das
• eine Altersrente beziehen,                                 gilt soweit Ihr Anspruch unbestritten oder abschließend
können Sie den Vertrag zu den Bedingungen der Einzel-
                                                             gerichtlich festgestellt ist.
versicherung fortsetzen. Dies müssen Sie uns innerhalb
von 2 Monaten nach dem Ende der Versicherung mitteilen.
                                                             8.5      Erklärung „Versicherungsjahr“
Wenn nach der Einzelversicherung nur Personen versi-         Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten
cherbar sind, die bei uns eine Krankheitskosten-             Versicherungsbeginn. Es endet am 31. Dezember dessel-
Vollversicherung (§ 146 Absatz 1 Versicherungsaufsichts-     ben Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre
gesetz) abgeschlossen haben, gilt diese Voraussetzung        entsprechen dem jeweiligen Kalenderjahr.
bei der Fortsetzung nicht.
                                                             8.6      Deutsches Recht
Wenn die Einzelversicherung einen höheren oder umfas-        Es gilt deutsches Recht.
senden Versicherungsschutz enthält, können wir für diese
Mehrleistung besondere Vereinbarungen treffen.               8.7      Beschwerdemöglichkeiten
Die bisherige ununterbrochene Versicherungszeit rechnen      8.7.1    Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler
wir auf die Wartezeiten in der Einzelversicherung an.        Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte
                                                             gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kon-
                                                             taktmöglichkeiten finden Sie unter
8       Sonstige Regelungen                                  www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre
                                                             Beschwerde auch an den Versicherungsvermittler richten.
8.1       Auskunft und Offenlegung
                                                             8.7.2    Beschwerde beim Ombudsmann Private
8.1.1     Auskunft vor Behandlungsbeginn
                                                                      Kranken- und Pflegeversicherung
Wenn eine Behandlung ansteht, die mehr als 2.000 Euro
                                                             Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren
kosten soll, können Sie davor folgende Auskunft von uns
                                                             beim Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegever-
erhalten:
                                                             sicherung durchzuführen (Anschrift: Postfach 06 02 22,
                                                             10052 Berlin, Website: www.pkv-ombudsmann.de). Wir
Wir nennen Ihnen den Umfang unserer Zahlung und be-
                                                             nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlich-
gründen das in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail). Wenn
                                                             tungsstelle teil. An den Ombudsmann können sich Versi-
Sie uns einen Kostenvoranschlag oder andere Unterlagen
                                                             cherungsnehmer und Versicherte mit Beschwerden über
gegeben haben, gehen wir auch darauf ein.
                                                             ihren privaten Kranken- und Pflegeversicherer oder Be-
                                                             schwerden über den Versicherungsvermittler im Zusam-
Grundsätzlich informieren wir Sie spätestens innerhalb von
                                                             menhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen
4 Wochen. Wenn die Behandlung aber eilt, geben wir
                                                             wenden. Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwer-
Ihnen die Auskunft spätestens nach 2 Wochen. Diese
                                                             de und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlich-
Fristen beginnen, sobald wir Ihre Anfrage erhalten.
                                                             tungsvorschlag.
Wenn wir die 2- oder 4-wöchige Frist nicht einhalten, wird   8.7.3    Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht
vermutet, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist.     Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Auf-
Das gilt so lange, bis wir das Gegenteil beweisen.           sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
                                                             (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail:
8.1.2     Offenlegung von Unterlagen                         poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Im Fall einer
Gutachten und Stellungnahmen, die wir besorgt oder
                                                             Beschwerde können Sie oder der Versicherungsnehmer
angefordert haben, weil wir die Notwendigkeit einer Be-
                                                             sich auch an diese wenden.
handlung prüfen, legen wir auf Wunsch offen. Sie erhalten
so Auskunft und können die Unterlagen einsehen.              8.7.4    Rechtsweg
                                                             Unabhängig von der Beschwerde haben Sie oder der
Den Anspruch haben Sie. An Ihrer Stelle ist Ihr gesetzli-    Versicherungsnehmer immer auch die Möglichkeit, den
cher Vertreter berechtigt, die Offenlegung zu verlangen.     Rechtsweg zu beschreiten.
Wenn erhebliche Gründe dieser Offenlegung entgegen-
stehen, kann sie nur ein Arzt oder Rechtsanwalt verlan-
gen.

Wenn wir diese Dokumente von Ihnen anfordern, zahlen
wir Ihre Aufwendungen dafür.

8.2       Ausländisches Geld
Wir rechnen ausländische Währungen in Euro um. Dafür
gilt der Wechselkurs der Europäischen Zentralbank. Gibt
es keinen Wechselkurs für Ihre Währung, rechnen wir zum
aktuellen Kurs nach der "Devisenkurs-Statistik" um (Veröf-
fentlichungen der Deutschen Bundesbank).

Wir rechnen zu dem Tageskurs um, an dem wir Ihre Bele-
ge erhalten. Wenn Sie das Geld zu einem schlechteren


                                                                                                                       8
B55197200Z0                 (03) 01.22 - Januar 2022
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