# Allianz weitere -Bausteine , Gruppenversicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-bkv-allianz-bkv-weitere-bausteine.php
- Rechtlicher Träger: Allianz Private Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-bkv-allianz-bkv-weitere-bausteine.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Versicherungsbedingungen betriebliche KV, Gruppenversicherung (B55196700Z0, Baustein am Text zuordnen)](https://goa-cdeportale.allianz.de/B55/196/B55196700Z0.pdf.download.pdf), Fassung (01) 04.22, April 2022
- Original beim Versicherer (PDF): [Versicherungsbedingungen betriebliche KV, Gruppenversicherung (B55195500Z0, Baustein am Text zuordnen)](https://goa-cdeportale.allianz.de/B55/195/B55195500Z0.pdf.download.pdf), Fassung (04) 01.22, Januar 2022
- Original beim Versicherer (PDF): [Versicherungsbedingungen betriebliche KV, Gruppenversicherung (B55199100Z0, Baustein am Text zuordnen)](https://goa-cdeportale.allianz.de/B55/199/B55199100Z0.pdf.download.pdf), Fassung (03) 01.22, Januar 2022

## Volltext der Bedingungen: Versicherungsbedingungen betriebliche KV, Gruppenversicherung (B55196700Z0, Baustein am Text zuordnen)

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Allianz Private Krankenversicherungs-AG

Versicherungsbedingungen für Tarif betriebliche KV Krankenhausta-
gegeld (kurz: FKHT01) - Gruppenversicherung

Inhalt:


1 Versicherte Leistungen .......................... 2
        1.1     Versicherte Einrichtungen ......................... 2
        1.2     Höhe und Dauer unserer Zahlung ............ 2
        1.3     Leistungen im Ausland .............................. 2
        1.4     Leistungsausschlüsse und -reduzierung .. 3
        1.5     Der Versicherungsfall – Grundlage unserer
          Leistung ............................................................... 3
        1.6     Umfang des Versicherungsschutzes ........ 3
2 Allgemeines zu unseren Zahlungen....... 4
        2.1        Recht auf die Leistungen ........................... 4
        2.2        Nachweise, damit wir zahlen können........ 4
3 Ihre vertraglichen Verhaltenspflichten .. 4
4 Voraussetzungen, damit Sie versichert
  sein können............................................. 4
        4.1        Versicherbarer Personenkreis ................... 4
5 Beitrag und Beitragsänderungen ........... 4
        5.1        Beitragszahlung ......................................... 4
        5.2        Beitragsänderungen .................................. 4
6 Weitere Vertragsänderungen ................. 4
        6.1        Ruhen der Versicherung............................ 4
        6.2        Versicherung von Kindern ......................... 5
        6.3        Änderung der Vertragsbedingungen ......... 5
7 Vertragsende und Fortsetzung .............. 5
        7.1        Kündigung .................................................. 5
        7.2        Sonstiges Vertragsende ............................ 6
        7.3        Fortsetzung ................................................ 6
8 Sonstige Regelungen ............................. 6
        8.1        Offenlegung ............................................... 6
        8.2        Kosten, die wir abziehen können .............. 6
        8.3        Verrechnung von Zahlungen ..................... 6
        8.4        Erklärung „Versicherungsjahr“ .................. 6
        8.5        Deutsches Recht ....................................... 6
        8.6        Beschwerdemöglichkeiten ......................... 6


B55196700Z0                          (01) 04.22 - April 2022

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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankenhaustagegeld (FKHT01)


1     Versicherte Leistungen
Im Versicherungsfall zahlen wir bei einer Krankenhaus-Behandlung das versicherte Krankenhaustagegeld nach
den folgenden Regelungen.

1.1      Versicherte Einrichtungen

      Leistungserbringer                                 Umfang                                       Ausnahmen

Krankenhäuser und ande-           Sie haben die freie Wahl unter allen Krankenhäu-       Wir zahlen nicht für Aufenthalte in
re Einrichtungen                  sern. Dazu gehören jedoch nicht Arztpraxen,            Krankenhäusern, die wir aus wichti-
                                  selbst wenn diese Patienten auch über Nacht            gem Grund vom Versicherungsschutz
                                  ärztlich und pflegerisch betreuen können.              ausgeschlossen haben.

                                  Bei Tuberkulose können Sie zudem in eine Tuber-        Wir informieren Sie in diesem Fall über
                                  kulose-Heilstätte oder ein Tuberkulose-Sanatorium      den Ausschluss vom Versicherungs-
                                  gehen.                                                 schutz. Erst dann gilt er für Sie. Wenn
                                                                                         Sie diese Information erst erhalten,
                                  Das versicherte Krankenhaustagegeld zahlen wir         während Sie behandelt werden, zah-
                                  auch bei vollstationärer Entbindung im Entbin-         len wir das Krankenhaustagegeld für
                                  dungsheim.                                             Krankenhaus-Behandlungen in diesem
                                                                                         Haus in den ersten 3 Monaten nach
                                                                                         unserer Information.

                                  Wenn Sie Fragen zu der Einrichtung haben, in der
                                  Sie behandelt werden sollen, können Sie sich
                                  gerne an uns wenden. Wir informieren Sie dann
                                  über den Umfang unserer Zahlung.


1.2      Höhe und Dauer unserer Zahlung

       Unsere Zahlung                                Leistungsumfang                         Besondere Voraussetzungen

Höhe des Tagessatzes               Ihr Krankenhaustagegeld richtet sich nach dem
                                   vereinbarten Tagessatz. Dieser steht in Ihrer
                                   aktuellen „Bescheinigung für den Versicherten".


Dauer des Krankenhausta-           Das versicherte Krankenhaustagegeld zahlen wir        Sie müssen in der Einrichtung vollsta-
gegelds                            für jeden Tag einer medizinisch notwendigen           tionär untergebracht sein. Deshalb
                                   stationären Heilbehandlung oder einer stationären     zahlen wir nicht für
                                   Entbindung. In beiden Fällen gilt keine zeitliche     • Tage außerhalb der Einrichtung.
                                   Begrenzung.                                           • teilstationäre Behandlungen. Diese
                                                                                         liegt vor, wenn die stationäre Behand-
                                                                                         lung kürzer als 24 Stunden je Tag
                                                                                         dauert. Die Tage von Aufnahme und
                                                                                         Entlassung gelten jedoch als Bestand-
                                                                                         teil der vollstationären Behandlung.


1.3      Leistungen im Ausland

       Unsere Zahlung                                Leistungsumfang                        Besondere Voraussetzungen
Auslandsbehandlungen              Wir zahlen auch für Behandlungen wegen Krank-
                                  heiten – einschließlich chronische – oder Unfallfol-
                                  gen, die Sie bereits zu Reisebeginn haben. Das
                                  gilt auch dann, wenn sich diese auf der Reise
                                  verschlimmern.

Versicherte Länder

Europa                            Wir zahlen für Leistungen in ganz Europa.

Nichteuropäische Länder           Wir zahlen bei vorübergehenden Aufenthalten von
                                  bis zu 6 Monaten in außereuropäischen Staaten.
                                  Wenn Sie aus medizinischen Gründen länger
                                  stationär behandelt werden müssen, zahlen wir,
                                  bis Sie gesundheitlich wieder zurückreisen kön-
                                  nen.


                                                                                                                              2
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankenhaustagegeld (FKHT01)


1.4       Leistungsausschlüsse und -reduzierung
             Grund                                    Ausschluss                                      Erläuterungen
Krieg und Wehrdienstbe-            Wir zahlen nicht, wenn Sie durch Kriegsereignisse     Terroristische Anschläge sind keine
schädigung                         verletzt werden.                                      Kriegsereignisse.

                                   Wir zahlen dennoch, wenn Sie außerhalb des            Als Wohnort gilt, wo Sie sich
                                   Lands, in dem Sie Ihren Wohnort haben, vom            gewöhnlich aufhalten. Ein Kriegs-
                                   Kriegsbeginn überrascht werden und Sie ohne           ereignis ist überraschend, wenn es
                                   Schuld im Kriegsgebiet bleiben müssen.                hierzu keine Reisewarnung des deut-
                                                                                         schen Auswärtigen Amts gab, bevor
                                                                                         Sie das Land, in dem Sie wohnen,
                                                                                         verlassen haben.
                                   Wir zahlen auch nicht für anerkannte Wehrdienst-
                                   beschädigungen.

Entwöhnung                         Wir zahlen nicht, wenn Sie ausschließlich wegen       Eine Entwöhnung ist eine Behandlung,
                                   einer Entwöhnung behandelt werden.                    die darauf abzielt, den Patienten aus
                                                                                         der Bindung an Drogen, Alkohol oder
                                                                                         andere Suchtmittel zu lösen.

Kur, Sanatoriums-                  Wir zahlen nicht bei einer Kur- und Sanatoriums-      Kuren und Sanatoriumsbehandlung
Behandlung und Reha                Behandlung.                                           sind Maßnahmen, die typischerweise
                                                                                         der Erhaltung der Gesundheit dienen
                                                                                         (etwa Badekuren).
                                   Wir zahlen auch nicht bei Reha-Maßnahmen, die
                                   ein gesetzlicher Reha-Träger zahlt (etwa Renten-
                                   oder Unfallversicherung).

Übermaßbehandlung                  Wir können unsere Leistungen auf einen ange-          Eine Übermaß-Behandlung ist eine
                                   messenen Betrag herabsetzen. Dafür muss eine          stationäre Behandlung, deren Dauer
                                   Übermaß-Behandlung vorliegen.                         das medizinisch notwendige Maß
                                                                                         übersteigt.


1.5       Der Versicherungsfall – Grundlage unserer Leistung

        Versicherungsfall                             Beschreibung                                   Erläuterungen
Behandlung bei Krankheit           Damit wir leisten, müssen Sie sich in einer Heilbe-   Medizinisch notwendig bedeutet: Die
oder Unfallfolgen sowie            handlung wegen einer Krankheit oder Unfallfolge       Behandlung eignet sich für den Be-
weitere Versicherungsfälle         befinden. Die Behandlung muss medizinisch             handlungserfolg. Und sie ist erforder-
                                   notwendig sein.                                       lich. Beides muss man zum Zeitpunkt
                                                                                         der Behandlung bejahen können –
                                   Wir leisten auch in diesen Fällen:                    nach objektiven medizinischen Krite-
                                   • Sie werden wegen einer Schwangerschaft unter-       rien und wissenschaftlichen Erkennt-
                                     sucht oder medizinisch notwendig behandelt und      nissen.
                                     von Ihrem Kind entbunden.
                                   • Es wird ein rechtmäßiger Schwangerschafts-
                                     Abbruch aus medizinisch notwendigen Gründen
                                     oder wegen eines Verbrechens durchgeführt.

Beginn und Ende                    Der Versicherungsfall beginnt, wenn Sie sich
                                   wegen der Krankheit oder des Unfalls erstmals
                                   behandeln oder untersuchen lassen. Das gilt auch,
                                   wenn noch keine oder keine richtige Diagnose
                                   existiert. Der Versicherungsfall endet, wenn Sie
                                   aus medizinischen Gründen keine Behandlung
                                   mehr benötigen.

                                   Ein neuer Versicherungsfall beginnt, wenn Sie
                                   während der Behandlung auch wegen einer ande-
                                   ren Krankheit oder Unfallfolge behandelt werden
                                   müssen. Das setzt voraus, dass die Krankheit oder
                                   Unfallfolge mit der bereits behandelten nicht zu-
                                   sammenhängt.


1.6       Umfang des Versicherungsschutzes                           später, startet der Versicherungsschutz erst, wenn wir den
                                                                     Beitrag erhalten haben.
1.6.1     Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten zum                 Wir leisten auch für Versicherungsfälle, die vor Beginn des
vereinbarten Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer                 Versicherungsschutzes eingetreten sind. Das gilt aber nur
den ersten Beitrag pünktlich zahlt. Zahlt er diesen erst             für den Teil, der nach Beginn des Versicherungsschutzes
                                                                     liegt.
                                                                                                                               3
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankenhaustagegeld (FKHT01)


Das bedeutet zum Beispiel: Halten Sie sich bei Versiche-       Wir müssen nicht oder zum Teil nicht leisten, wenn Sie
rungsbeginn bereits im Krankenhaus auf, zahlen wir für         diese Pflicht verletzen. Das regelt § 28 Absätze 2 bis 3
diesen Aufenthalt teilweise. Wir zahlen dann nur für den       Versicherungsvertragsgesetz.
Teil, der nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt.
                                                               4       Voraussetzungen, damit Sie versichert
1.6.2     Bestandteile des Vertrags
                                                                       sein können
Der Vertrag setzt sich zusammen aus:
• dem Versicherungsschein.                                     4.1       Versicherbarer Personenkreis
• den schriftlichen Vereinbarungen.                            Sie sind nach diesem Tarif versicherbar, solange Sie zum
• diesen Versicherungsbedingungen.                             versicherbaren Personenkreis gehören. Dieser ist im
• den gesetzlichen Vorschriften.                               Gruppenversicherungsvertrag festgelegt. Ihre Versiche-
                                                               rung endet mit dem Tag, an dem Sie aus dem versicherba-
1.6.3     Ende des Versicherungsschutzes                       ren Personenkreis ausscheiden.
Der Versicherungsschutz endet mit Vertragsende. Das gilt
auch für laufende Behandlungen.                                5       Beitrag und Beitragsänderungen
Wenn der Gruppenversicherungsvertrag beendet wird und          5.1       Beitragszahlung
Sie den Vertrag nicht als Einzelversicherung fortsetzen,
leisten wir noch für weitere 4 Wochen. Das gilt nur für        5.1.1     Beitrag
Behandlungen, die bei der Beendigung noch nicht abge-          Der Versicherungsnehmer muss einen Monatsbeitrag
schlossen sind.                                                zahlen. Dieser steht im aktuellen Versicherungsschein.
                                                               Wir berechnen ihn geschlechtsunabhängig nach den
                                                               Grundsätzen, die in unseren technischen Berechnungs-
2       Allgemeines zu unseren Zahlungen                       grundlagen festgelegt sind.
                                                               5.1.2     Zahlungstermine
2.1       Recht auf die Leistungen                             Der Versicherungsnehmer muss den ersten Beitrag zum
Sie als Hauptversicherter haben Anspruch auf die Leistun-      Versicherungsbeginn zahlen. Das Datum steht im Versi-
gen. Deshalb wenden sich die Vertragsbedingungen an            cherungsschein.
Sie.
                                                               Die folgenden Beiträge muss der Versicherungsnehmer
Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen in Geld sind        immer zum Monatsersten zahlen.
nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nicht pfänd-
bar.                                                           5.1.3     Zahlung per Lastschrift
                                                               Ist mit dem Versicherungsnehmer vereinbart, dass der
Sofern Sie Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen an       Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftver-
Dritte abtreten, müssen Sie uns dies unverzüglich anzei-       fahren), muss er uns hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat
gen.                                                           erteilen. Wir können verlangen, dass er es in Textform
                                                               (etwa Brief, Fax, E-Mail) erteilt.
Es ist auch ausreichend, wenn der Abtretungsgläubiger
uns die Abtretungsurkunde vorlegt. Abtretungsgläubiger ist     5.1.4     Tagesbeitrag
die Person, die durch die Abtretung die Forderung auf          Wir verlangen den Beitrag nur für die Zeit, in der Sie bei
Versicherungsleistungen erhalten hat. Wir benötigen            uns versichert sind. Wenn Ihre Versicherung nicht am
regelmäßig nicht das Original der Abtretungsurkunde.           Monatsanfang beginnt oder vor dem Monatsende ausläuft,
Vielmehr reicht grundsätzlich etwa eine Kopie, Zweitschrift,   verlangen wir den Beitrag nur für die Tage dieses Monats,
ein Scan oder ein Foto von der Urkunde aus.                    an denen Sie bei uns versichert sind. Als Tagesbeitrag gilt
                                                               1/30 des Monatsbeitrags. Wir runden auf volle Cent auf.
Solange uns die Abtretung nicht in einer dieser beiden
Alternativen angezeigt worden ist, müssen wir nicht an den     5.2       Beitragsänderungen
Abtretungsgläubiger leisten. In diesem Fall können wir die     Wir haben das Recht, den Beitrag während der Vertrags-
Forderung weiterhin erfüllen, indem wir an Sie leisten.        laufzeit anzupassen. Dafür müssen die Voraussetzungen
                                                               nach § 203 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz erfüllt
Diese Vorgaben und Rechtsfolgen ergeben sich aus dem           sein. Die dafür nötige Gegenüberstellung muss eine Ab-
Gesetz. Sie haben keinen Einfluss auf die rechtliche Zu-       weichung von mehr als 10 Prozent ergeben.
lässigkeit oder Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen
auf Versicherungsleistungen an Dritte.                         Wir informieren den Versicherungsnehmer über die An-
                                                               passung in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen
                                                               ihm die maßgeblichen Gründe. Die Anpassung wird mit
2.2       Nachweise, damit wir zahlen können                   Anfang des zweiten Monats nach unserer Information
Unsere Zahlungen werden nach § 14 Versicherungsver-            wirksam.
tragsgesetz fällig. Dort ist auch geregelt, wann Sie Ab-
schlagszahlungen von uns verlangen können.                     6       Weitere Vertragsänderungen
Damit wir zahlen, benötigen wir alle erforderlichen Informa-   6.1       Ruhen der Versicherung
tionen und Nachweise. Nachweise werden unser Eigen-
tum, wenn wir sie erhalten.                                    6.1.1     Ruhen in Zeiten ohne Gehalt
                                                               Der Versicherungsnehmer kann Ihre Versicherung ruhend
Für das Krankenhaustagegeld ist eine Bescheinigung mit         stellen. Das bedeutet:
mindestens diesem Inhalt erforderlich:                         • Für die Zeit des Ruhens haben Sie keinen Anspruch auf
• Name der behandelten Person.                                   die Leistungen.
• Bezeichnung der Krankheit.                                   • Der Versicherungsnehmer muss für Sie in dieser Zeit
• Daten zu Aufnahme, Entlassung und – sofern der Fall –          keine Beiträge zahlen.
  Tagen außerhalb des Krankenhauses.
                                                               In diesen Fällen, in denen Sie kein Gehalt bekommen,
                                                               kann Ihre Versicherung ruhen:
3       Ihre vertraglichen Verhaltenspflichten                 • Sie sind durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig.
Sie müssen sich von einem Arzt, den wir beauftragen,           • Sie nehmen Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und
untersuchen lassen, wenn wir das verlangen.                      Elternzeitgesetz.
                                                                                                                          4
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• Sie pflegen einen nahen Angehörigen nach dem Pflege-         • Ohne Anpassung wäre es für einen Vertragspartner
  zeitgesetz.                                                    unzumutbar, an dem Vertrag festzuhalten. Dabei müssen
• Sie sind aus einem anderen Grund von Ihrer Pflicht zur         auch die Interessen des anderen Vertragspartners be-
  Arbeitsleistung vorübergehend freigestellt („Sabbatical“).     rücksichtigt werden.
                                                               • Die neue Regelung berücksichtigt die Belange des Ver-
Beginnt die Zeit ohne Gehalt an einem Monatsersten,              sicherungsnehmers und der versicherten Personen an-
fängt das Ruhen an diesem Tag an. Entfällt Ihr Gehalt            gemessen. Dabei wird das Vertragsziel gewahrt.
jedoch später, fängt das Ruhen erst mit dem nächsten
Monat an.                                                      Außerdem muss ein unabhängiger Treuhänder diese
                                                               Voraussetzungen überprüft haben. Er muss bestätigen,
Ihre Versicherung ruht jeweils für höchstens 36 Monate.        dass die Anpassung angemessen ist.
Vor Ablauf dieser Frist endet das Ruhen mit dem Monat, in
dem die Zeit ohne Gehalt ausläuft.                             Die Anpassung wird mit Anfang des zweiten Monats nach
                                                               unserer Information wirksam.
6.1.2     Fortsetzung nach dem Ruhen
Wenn das Ruhen endet, setzen wir Ihre Versicherung fort.       6.3.2     Ersetzung
Das bedeutet ab der Fortsetzung:                               Wir können Vertragsbedingungen nach § 203 Absatz 4 in
• Der Versicherungsnehmer muss den dann gültigen               Verbindung mit § 164 Versicherungsvertragsgesetz durch
  Beitrag zahlen.                                              neue Regelungen ersetzen. Das gilt etwa, wenn eine
• Sie erhalten die vereinbarten Leistungen. Tritt der Versi-   Bestimmung höchstrichterlich für unwirksam erklärt wurde.
  cherungsfall während der Ruhenszeit ein, leisten wir da-
  für ab der Fortsetzung.                                      Die neue Regelung wird 2 Wochen nach unserer Informa-
• Es gelten die dann gültigen Versicherungsbedingungen.        tion wirksam.

6.2       Versicherung von Kindern                             7       Vertragsende und Fortsetzung
6.2.1     Neugeborene                                          7.1       Kündigung
Wir versichern Neugeborene ohne Risikozuschläge, Leis-         Wir haben kein ordentliches Kündigungsrecht.
tungsausschlüsse und Wartezeiten nach § 198 Absatz 1
Versicherungsvertragsgesetz. Geburtsschäden und ange-          Der Versicherungsnehmer kann folgendermaßen kündi-
borene Krankheiten sind dann auch abgesichert.
                                                               gen:
Dafür müssen diese 2 Voraussetzungen erfüllt sein:             7.1.1     Form und Rechtzeitigkeit sowie Information
• Ein Elternteil ist am Tag der Geburt mindestens 3 Mona-                des Versicherten
  te bei uns versichert.                                       Der Versicherungsnehmer muss in Textform (etwa Brief,
• Sie melden das Kind innerhalb von 2 Monaten nach             Fax, E-Mail) kündigen. Mündlich oder telefonisch reicht
  seiner Geburt bei uns an.                                    nicht aus.
6.2.2     Adoptivkinder
Wir versichern Adoptivkinder, die bei der Adoption noch        Wenn der Versicherungsnehmer eine Kündigungsfrist oder
                                                               Frist für einen Nachweis verpasst, ist die Kündigung un-
keine 18 Jahre alt sind, ohne Leistungsausschlüsse und
Wartezeiten nach § 198 Absatz 2 Versicherungsvertrags-         wirksam.
gesetz.
                                                               Kündigt der Versicherungsnehmer den Vertrag für einen
                                                               Versicherten, ist dies nur wirksam, wenn er nachweist,
Für ein erhöhtes Risiko können wir einen Risikozuschlag
von bis zu 100 Prozent des Monatsbeitrags verlangen.           dass der Versicherte davon weiß.
Hierfür gelten unsere Grundsätze für die Risikobewertung.      7.1.2     Ordentliche Kündigung
                                                               Der Versicherungsnehmer kann die Kündigung auf einzel-
Für die Nachversicherung müssen diese 2 Voraussetzun-          ne versicherte Personen beschränken. Wir müssen die
gen erfüllt sein:                                              Kündigung spätestens am 30. September des Jahres
• Ein Elternteil ist am Tag der Adoption mindestens 3          erhalten, zu dessen Ende er kündigen will.
  Monate bei uns versichert.
• Sie melden das Kind innerhalb von 2 Monaten nach der         Der Versicherungsnehmer kann frühestens zum Ende des
  Adoption bei uns an.                                         zweiten Versicherungsjahrs kündigen (2-jährige Mindest-
6.2.3     Umfang des Versicherungsschutzes                     laufzeit). Danach kann er zu jedem Jahresende kündigen.
                                                               Das Versicherungsjahr haben wir in Ziffer 8.4 geregelt.
Der Versicherungsschutz des Kindes darf nicht höher oder
umfassender sein als für den Elternteil, der bei uns versi-    7.1.3     Erhöhung von Beitrag sowie Minderung
chert ist.                                                               unserer Leistungen
                                                               Erhöhen wir den Beitrag, kann der Versicherungsnehmer
Wenn beide Eltern bei uns versichert sind, ist der insge-      für die Person kündigen, für die er mehr zahlen muss. Er
samt leistungsstärkere Versicherungsschutz die Grenze.
                                                               kann auch für sie kündigen, wenn wir den Umfang des
                                                               Versicherungsschutzes verringern.
6.3       Änderung der Vertragsbedingungen
Ändern wir die Vertragsbedingungen in den folgenden            In beiden Fällen gilt:
Fällen, informieren wir den Versicherungsnehmer in Text-       • Wir müssen die Kündigung innerhalb von 2 Monaten
form (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen ihm die maß-           erhalten, nachdem wir dem Versicherungsnehmer die
geblichen Gründe.                                                Vertragsänderung mitgeteilt haben.
                                                               • Die Versicherung endet zu dem Tag, an dem die Ver-
6.3.1     Anpassung                                              tragsänderung (Beitragserhöhung oder Leistungsminde-
                                                                 rung) wirksam wird.
Wir können Vertragsbedingungen anpassen, wenn sich die
Verhältnisse im Gesundheitswesen nicht nur vorüberge-          7.1.4     Recht auf Gegenkündigung
hend ändern. Das gilt etwa bei der Änderung von Geset-         Wenn wir nur für einzelne Versicherte anfechten, zurück-
zen, die sich auf unsere Leistungszusage auswirken.            treten oder außerordentlich kündigen, hat der Versiche-
                                                               rungsnehmer ein Kündigungsrecht. Er kann damit die
Dazu müssen diese Voraussetzungen alle erfüllt sein:           Aufhebung aller Verträge bei uns verlangen. Wir müssen
• Die Anpassung ist notwendig, um den Vertrag weiterzu-        die Kündigung innerhalb von 2 Wochen nach unserer
  führen.                                                      Vertragserklärung erhalten.

                                                                                                                          5
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                                                             Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten
Wenn wir angefochten haben oder zurückgetreten sind,         Versicherungsbeginn. Es endet am 31. Dezember dessel-
heben wir die Verträge zum Ende des Monats auf, in dem       ben Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre
der Versicherungsnehmer unsere Erklärung erhalten hat.       entsprechen dem jeweiligen Kalenderjahr.
Bei außerordentlicher Kündigung enden die Verträge zu
dem Zeitpunkt, zu dem unsere Kündigung wirksam wird.         8.5      Deutsches Recht
                                                             Es gilt deutsches Recht.
7.2       Sonstiges Vertragsende
                                                             8.6      Beschwerdemöglichkeiten
7.2.1     70. Geburtstag
Ihre Versicherung endet mit dem Monat, in dem Sie Ihren      8.6.1    Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler
70. Geburtstag haben.                                        Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte
                                                             gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kon-
7.2.2     Rentenbeginn                                       taktmöglichkeiten finden Sie unter
Ihre Versicherung endet zu dem Zeitpunkt, ab dem Sie         www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre
eine Altersrente beziehen.                                   Beschwerde auch an den Versicherungsvermittler richten.
7.2.3     Ende des Gruppenversicherungsvertrags              8.6.2    Beschwerde beim Ombudsmann Private
Ihre Versicherung endet mit dem Ende des Gruppenversi-                Kranken- und Pflegeversicherung
cherungsvertrags.
                                                             Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren
7.2.4     Tod                                                beim Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegever-
Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an dem Sie sterben.     sicherung durchzuführen (Anschrift: Postfach 06 02 22,
                                                             10052 Berlin, Website: www.pkv-ombudsmann.de). Wir
                                                             nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlich-
7.3       Fortsetzung                                        tungsstelle teil. An den Ombudsmann können sich Versi-
7.3.1     Kündigung des Gruppenversicherungsver-             cherungsnehmer und Versicherte mit Beschwerden über
          trags                                              ihren privaten Kranken- und Pflegeversicherer oder Be-
Wenn Ihre Versicherung endet, weil die Gruppenversiche-      schwerden über den Versicherungsvermittler im Zusam-
rung gekündigt wird, können Sie den Vertrag zu den Be-       menhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen
dingungen der Einzelversicherung nach § 206 Absatz 4         wenden. Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwer-
und § 207 Absatz 2 Satz 3 Versicherungsvertragsgesetz        de und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlich-
fortsetzen.                                                  tungsvorschlag.

7.3.2     Sonstiges Fortsetzungsrecht                        8.6.3    Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht
Wenn Ihre Versicherung endet, weil Sie                       Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Auf-
• aus dem versicherbaren Personenkreis ausscheiden,          sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
• 70 Jahre geworden sind oder                                (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail:
• eine Altersrente beziehen,                                 poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Im Fall einer
können Sie den Vertrag zu den Bedingungen der Einzel-        Beschwerde können Sie oder der Versicherungsnehmer
versicherung fortsetzen. Dies müssen Sie uns innerhalb       sich auch an diese wenden.
von 2 Monaten nach dem Ende der Versicherung mitteilen.      8.6.4    Rechtsweg
                                                             Unabhängig von der Beschwerde haben Sie oder der
Wenn die Einzelversicherung einen höheren oder umfas-        Versicherungsnehmer immer auch die Möglichkeit, den
senden Versicherungsschutz enthält, können wir für diese     Rechtsweg zu beschreiten.
Mehrleistung besondere Vereinbarungen treffen.

Die bisherige ununterbrochene Versicherungszeit rechnen
wir auf die Wartezeiten in der Einzelversicherung an.

8       Sonstige Regelungen
8.1       Offenlegung
Gutachten und Stellungnahmen, die wir besorgt oder
angefordert haben, weil wir die Notwendigkeit einer Be-
handlung prüfen, legen wir auf Wunsch offen. Sie erhalten
so Auskunft und können die Unterlagen einsehen.

Den Anspruch haben Sie. An Ihrer Stelle ist Ihr gesetzli-
cher Vertreter berechtigt, die Offenlegung zu verlangen.
Wenn erhebliche Gründe dieser Offenlegung entgegen-
stehen, kann sie nur ein Arzt oder Rechtsanwalt verlan-
gen.

Wenn wir diese Dokumente von Ihnen anfordern, zahlen
wir Ihre Aufwendungen dafür.

8.2       Kosten, die wir abziehen können
Unsere Zahlung auf ein deutsches Konto ist für Sie kosten-
los. Unsere Kosten für Auslandszahlungen und für Über-
setzungen können wir von unserer Zahlung abziehen.

8.3       Verrechnung von Zahlungen
Sie können gegen unsere Forderungen aufrechnen. Das
gilt, soweit Ihr Anspruch unbestritten oder abschließend
gerichtlich festgestellt ist.

8.4       Erklärung „Versicherungsjahr“

                                                                                                                     6
B55196700Z0                 (01) 04.22 - April 2022
```

## Volltext der Bedingungen: Versicherungsbedingungen betriebliche KV, Gruppenversicherung (B55195500Z0, Baustein am Text zuordnen)

```text
[Seite 1]
Allianz Private Krankenversicherungs-AG

Versicherungsbedingungen für Tarif betriebliche KV Vorsorge (kurz:
FAV01) - Gruppenversicherung

Inhalt:


1 Versicherte Leistungen ............................ 2
        1.1    Leistungserbringer und Honorargrenzen .. 2
        1.2    Vorsorge-Untersuchungen ....................... 2
        1.3    Leistungen im Ausland ............................. 2
        1.4    Der Versicherungsfall – Grundlage unserer
         Leistung ............................................................ 2
        1.5    Umfang des Versicherungsschutzes ........ 2
2 Allgemeines zu unseren Zahlungen ....... 3
        2.1       Kostenbegriff ............................................ 3
        2.2       Zeitpunkt der Kosten ................................ 3
        2.3       Recht auf die Leistungen.......................... 3
        2.4       Nachweise, damit wir zahlen können ....... 3
3 Voraussetzungen, damit Sie versichert
  sein können ............................................... 3
        3.1       Versicherungsfähigkeit ............................. 3
        3.2       Versicherbarer Personenkreis .................. 3
4 Beitrag und Beitragsänderungen ............ 3
        4.1       Beitragszahlung ....................................... 3
        4.2       Beitragsänderungen ................................. 3
5 Weitere Vertragsänderungen ................... 3
        5.1       Ruhen der Versicherung .......................... 3
        5.2       Versicherung von Kindern ........................ 4
        5.3       Änderung der Vertragsbedingungen......... 4
6 Vertragsende und Fortsetzung ................ 4
        6.1       Kündigung................................................ 4
        6.2       Sonstiges Vertragsende ........................... 5
        6.3       Fortsetzung .............................................. 5
7 Sonstige Regelungen ............................... 5
        7.1       Ausländisches Geld ................................. 5
        7.2       Kosten, die wir abziehen können.............. 5
        7.3       Verrechnung von Zahlungen .................... 5
        7.4       Erklärung „Versicherungsjahr“ .................. 5
        7.5       Deutsches Recht...................................... 5
        7.6       Beschwerdemöglichkeiten........................ 5
8 Leistungsverzeichnis ............................... 6


B55195500Z0                         (04) 01.22 - Januar 2022

[Seite 2]
Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge (FAV01)


1       Versicherte Leistungen
1.1       Leistungserbringer und Honorargrenzen
Versicherte Leistungserbrin-
                                                         Umfang                                        Ausnahmen
  ger und Honorargrenzen
Leistungserbringer                 Sie haben die freie Wahl unter allen Ärzten, die zur   Wir zahlen keine Untersuchungen
                                   Ausübung der Heilkunde berechtigt sind. Diese          durch Ehepartner, eingetragene Le-
                                   müssen niedergelassen oder in einer Kranken-           benspartner, Eltern oder Kinder. Wir
                                   haus-Ambulanz oder einem medizinischen Ver-            übernehmen in diesem Fall die Ausla-
                                   sorgungszentrum tätig sein.                            gen des Leistungserbringers.

Honorargrenzen                     Die Vergütung für ärztliche Leistungen muss nach
                                   der Gebührenordnung für Ärzte berechnet werden.
                                   Wir erstatten diese Kosten bis zum Höchstsatz
                                   dieser Gebührenordnung.


1.2       Vorsorge-Untersuchungen
Für Versicherte mit einem Wahltarif nach § 53 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch gilt: Haben Sie im Wahltarif
einen Selbstbehalt vereinbart, gehört Ihr Eigenanteil aus dem Wahltarif zur Vorleistung der gesetzlichen Kranken-
versicherung.


         Unsere Zahlung                            Leistungsumfang                            Besondere Voraussetzungen

Ärztliche Leistungen               Wir erstatten die Kosten für ärztliche Vorsorge-
- 100 Prozent der Kosten, die      Untersuchungen nach unserem Verzeichnis in
nach der gesetzlichen Kranken-     Ziffer 8. Dazu gehören insbesondere:
versicherung verbleiben.           • erweiterte Krebsvorsorge.
                                   • Herz- und Gefäßvorsorge.
                                   • Schwangeren-Vorsorge.
                                   • Sportler-Vorsorge.
                                   • ergänzende Gesundheitsuntersuchungen.


1.3       Leistungen im Ausland

         Unsere Zahlung                            Leistungsumfang                            Besondere Voraussetzungen
Vorsorge im Ausland                Wir erstatten die ortsüblichen Kosten für Vorsorge-
                                   Untersuchungen im Ausland, die im Verzeichnis in
                                   Ziffer 8 enthalten sind. Es gelten auch dann die
                                   Zeitgrenzen, die wir in diesem Verzeichnis festge-
                                   legt haben.

Versicherte Länder

Europa                             Wir zahlen für Untersuchungen in ganz Europa.

Nichteuropäische Länder            Wir zahlen bei vorübergehenden Aufenthalten von
                                   bis zu 6 Monaten in außereuropäischen Staaten.


1.4       Der Versicherungsfall – Grundlage unserer Leistung

        Versicherungsfall                              Beschreibung                                   Erläuterungen
Vorsorge-Untersuchung              Damit wir leisten, muss Sie ein Arzt vorsorglich
                                   untersuchen (Vorsorge-Untersuchung).


1.5       Umfang des Versicherungsschutzes                            Wir leisten auch für Versicherungsfälle, die vor Beginn des
                                                                      Versicherungsschutzes eingetreten sind. Das gilt aber nur
1.5.1     Beginn des Versicherungsschutzes                            für den Teil, der nach Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten zum                  liegt.
vereinbarten Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer
den ersten Beitrag pünktlich zahlt. Zahlt er diesen erst              1.5.2     Bestandteile des Vertrags
später, startet der Versicherungsschutz erst, wenn wir den            Der Vertrag setzt sich zusammen aus:
Beitrag erhalten haben.                                               • dem Versicherungsschein.
                                                                      • den schriftlichen Vereinbarungen.
                                                                      • diesen Versicherungsbedingungen.
                                                                                                                                2
B55195500Z0                 (04) 01.22 - Januar 2022

[Seite 3]
Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge (FAV01)


• den gesetzlichen Vorschriften.                               3       Voraussetzungen, damit Sie versichert
1.5.3     Ende des Versicherungsschutzes
                                                                       sein können
Der Versicherungsschutz endet mit Vertragsende. Das gilt
auch für laufende Untersuchungen.                              3.1       Versicherungsfähigkeit
                                                               Sie sind nach diesem Tarif versicherbar, solange Sie
Wenn der Gruppenversicherungsvertrag beendet wird und          Anspruch aus der deutschen gesetzlichen Krankenversi-
Sie den Vertrag nicht als Einzelversicherung fortsetzen,       cherung haben. Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an
leisten wir noch für weitere 4 Wochen. Das gilt nur für        dem Sie diese Voraussetzung nicht mehr erfüllen.
Untersuchungen, die bei der Beendigung noch nicht abge-
schlossen sind.                                                3.2       Versicherbarer Personenkreis
                                                               Sie müssen außerdem zum versicherbaren Personenkreis
2       Allgemeines zu unseren Zahlungen                       gehören. Dieser ist im Gruppenversicherungsvertrag
                                                               festgelegt. Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an dem
                                                               Sie aus dem versicherbaren Personenkreis ausscheiden.
2.1       Kostenbegriff
Wir erstatten nur die Kosten, zu deren Zahlung Sie aus
dem Vertrag mit dem Leistungserbringer verpflichtet sind       4       Beitrag und Beitragsänderungen
(Aufwendungen). Das heißt: Wir erstatten keine Kosten,
die Ihnen aus nicht berechtigten Ansprüchen Dritter ent-       4.1       Beitragszahlung
stehen.
                                                               4.1.1     Beitrag
                                                               Der Versicherungsnehmer muss einen Monatsbeitrag
2.2       Zeitpunkt der Kosten                                 zahlen. Dieser steht im aktuellen Versicherungsschein.
Wenn es darauf ankommt, wann Ihnen Kosten entstanden           Wir berechnen ihn geschlechtsunabhängig nach den
sind, ist das Datum entscheidend, an dem Sie untersucht        Grundsätzen, die in unseren technischen Berechnungs-
worden sind. Das ist wichtig etwa beim Vertragsende.           grundlagen festgelegt sind.
2.3       Recht auf die Leistungen                             4.1.2     Zahlungstermine
Sie als Hauptversicherter haben Anspruch auf die Leistun-      Der Versicherungsnehmer muss den ersten Beitrag zum
gen. Deshalb wenden sich die Vertragsbedingungen an            Versicherungsbeginn zahlen. Das Datum steht im Versi-
Sie.                                                           cherungsschein.

Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen in Geld sind        Die folgenden Beiträge muss der Versicherungsnehmer
nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nicht pfänd-        immer zum Monatsersten zahlen.
bar.
                                                               4.1.3     Zahlung per Lastschrift
Sofern Sie Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen an       Ist mit dem Versicherungsnehmer vereinbart, dass der
Dritte abtreten, müssen Sie uns dies unverzüglich anzei-       Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftver-
gen.                                                           fahren), muss er uns hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat
                                                               erteilen. Wir können verlangen, dass er es in Textform
Es ist auch ausreichend, wenn der Abtretungsgläubiger          (etwa Brief, Fax, E-Mail) erteilt.
uns die Abtretungsurkunde vorlegt. Abtretungsgläubiger ist
die Person, die durch die Abtretung die Forderung auf          4.1.4     Tagesbeitrag
Versicherungsleistungen erhalten hat. Wir benötigen            Wir verlangen den Beitrag nur für die Zeit, in der Sie bei
regelmäßig nicht das Original der Abtretungsurkunde.           uns versichert sind. Wenn Ihre Versicherung nicht am
Vielmehr reicht grundsätzlich etwa eine Kopie, Zweitschrift,   Monatsanfang beginnt oder vor dem Monatsende ausläuft,
ein Scan oder ein Foto von der Urkunde aus.                    verlangen wir den Beitrag nur für die Tage dieses Monats,
                                                               an denen Sie bei uns versichert sind. Als Tagesbeitrag gilt
Solange uns die Abtretung nicht in einer dieser beiden         1/30 des Monatsbeitrags. Wir runden auf volle Cent auf.
Alternativen angezeigt worden ist, müssen wir nicht an den
Abtretungsgläubiger leisten. In diesem Fall können wir die     4.2       Beitragsänderungen
Forderung weiterhin erfüllen, indem wir an Sie leisten.        Wir haben das Recht, den Beitrag während der Vertrags-
                                                               laufzeit anzupassen. Dafür müssen die Voraussetzungen
Diese Vorgaben und Rechtsfolgen ergeben sich aus dem           nach § 203 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz erfüllt
Gesetz. Sie haben keinen Einfluss auf die rechtliche Zu-       sein. Die dafür nötige Gegenüberstellung muss eine Ab-
lässigkeit oder Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen       weichung von mehr als 10 Prozent ergeben.
auf Versicherungsleistungen an Dritte.
                                                               Wir informieren den Versicherungsnehmer über die An-
2.4       Nachweise, damit wir zahlen können                   passung in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen
Unsere Zahlungen werden nach § 14 Versicherungsver-            ihm die maßgeblichen Gründe. Die Anpassung wird mit
tragsgesetz fällig. Dort ist auch geregelt, wann Sie Ab-       Anfang des zweiten Monats nach unserer Information
schlagszahlungen von uns verlangen können.                     wirksam.

Damit wir zahlen, benötigen wir alle erforderlichen Informa-   5       Weitere Vertragsänderungen
tionen und Nachweise. Nachweise werden unser Eigen-
tum, wenn wir sie erhalten.                                    5.1       Ruhen der Versicherung
Solche Nachweise sind vor allem Rechnungen (auch               5.1.1     Ruhen in Zeiten ohne Gehalt
unbezahlte). Sie erfordern mindestens diesen Inhalt:           Der Versicherungsnehmer kann Ihre Versicherung ruhend
• Name der behandelten Person.                                 stellen. Das bedeutet:
• die durchgeführte Untersuchungsmethode.                      • Für die Zeit des Ruhens haben Sie keinen Anspruch auf
• Art der Leistungen.                                            die Leistungen.
• Behandlungsdaten.                                            • Der Versicherungsnehmer muss für Sie in dieser Zeit
                                                                 keine Beiträge zahlen.
Wenn Sie die Rechnung schon woanders eingereicht
haben, benötigen wir die Angaben über die Zahlung des          In diesen Fällen, in denen Sie kein Gehalt bekommen,
anderen Kostenträgers.                                         kann Ihre Versicherung ruhen:
                                                               • Sie sind durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig.
                                                               • Sie nehmen Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und
                                                                 Elternzeitgesetz.
                                                                                                                          3
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge (FAV01)


• Sie pflegen einen nahen Angehörigen nach dem Pflege-           auch die Interessen des anderen Vertragspartners be-
  zeitgesetz.                                                    rücksichtigt werden.
• Sie sind aus einem anderen Grund von Ihrer Pflicht zur       • Die neue Regelung berücksichtigt die Belange des Ver-
  Arbeitsleistung vorübergehend freigestellt („Sabbatical“).     sicherungsnehmers und der versicherten Personen an-
                                                                 gemessen. Dabei wird das Vertragsziel gewahrt.
Beginnt die Zeit ohne Gehalt an einem Monatsersten,
fängt das Ruhen an diesem Tag an. Entfällt Ihr Gehalt          Außerdem muss ein unabhängiger Treuhänder diese
jedoch später, fängt das Ruhen erst mit dem nächsten           Voraussetzungen überprüft haben. Er muss bestätigen,
Monat an.                                                      dass die Anpassung angemessen ist.

Ihre Versicherung ruht jeweils für höchstens 36 Monate.        Die Anpassung wird mit Anfang des zweiten Monats nach
Vor Ablauf dieser Frist endet das Ruhen mit dem Monat, in      unserer Information wirksam.
dem die Zeit ohne Gehalt ausläuft.
                                                               5.3.2     Ersetzung
5.1.2     Fortsetzung nach dem Ruhen                           Wir können Vertragsbedingungen nach § 203 Absatz 4 in
Wenn das Ruhen endet, setzen wir Ihre Versicherung fort.       Verbindung mit § 164 Versicherungsvertragsgesetz durch
Das bedeutet ab der Fortsetzung:                               neue Regelungen ersetzen. Das gilt etwa, wenn eine
• Der Versicherungsnehmer muss den dann gültigen               Bestimmung höchstrichterlich für unwirksam erklärt wurde.
  Beitrag zahlen.
• Sie erhalten die vereinbarten Leistungen. Tritt der Versi-   Die neue Regelung wird 2 Wochen nach unserer Informa-
  cherungsfall während der Ruhenszeit ein, leisten wir da-     tion wirksam.
  für ab der Fortsetzung.
• Es gelten die dann gültigen Versicherungsbedingungen.        6       Vertragsende und Fortsetzung
5.2       Versicherung von Kindern                             6.1       Kündigung
                                                               Wir haben kein ordentliches Kündigungsrecht.
5.2.1     Neugeborene
Wir versichern Neugeborene ohne Risikozuschläge, Leis-
                                                               Der Versicherungsnehmer kann folgendermaßen kündi-
tungsausschlüsse und Wartezeiten nach § 198 Absatz 1
                                                               gen:
Versicherungsvertragsgesetz. Geburtsschäden und ange-
borene Krankheiten sind dann auch abgesichert.                 6.1.1     Form und Rechtzeitigkeit sowie Information
                                                                         des Versicherten
Dafür müssen diese 2 Voraussetzungen erfüllt sein:             Der Versicherungsnehmer muss in Textform (etwa Brief,
• Ein Elternteil ist am Tag der Geburt mindestens 3 Mona-      Fax, E-Mail) kündigen. Mündlich oder telefonisch reicht
  te bei uns versichert.                                       nicht aus.
• Sie melden das Kind innerhalb von 2 Monaten nach
  seiner Geburt bei uns an.                                    Wenn der Versicherungsnehmer eine Kündigungsfrist oder
5.2.2     Adoptivkinder                                        Frist für einen Nachweis verpasst, ist die Kündigung un-
                                                               wirksam.
Wir versichern Adoptivkinder, die bei der Adoption noch
keine 18 Jahre alt sind, ohne Leistungsausschlüsse und
                                                               Kündigt der Versicherungsnehmer den Vertrag für einen
Wartezeiten nach § 198 Absatz 2 Versicherungsvertrags-
                                                               Versicherten, ist dies nur wirksam, wenn er nachweist,
gesetz.
                                                               dass der Versicherte davon weiß.
Für ein erhöhtes Risiko können wir einen Risikozuschlag        6.1.2     Ordentliche Kündigung
von bis zu 100 Prozent des Monatsbeitrags verlangen.           Der Versicherungsnehmer kann die Kündigung auf einzel-
Hierfür gelten unsere Grundsätze für die Risikobewertung.      ne versicherte Personen beschränken. Wir müssen die
                                                               Kündigung spätestens am 30. September des Jahres
Für die Nachversicherung müssen diese 2 Voraussetzun-          erhalten, zu dessen Ende er kündigen will.
gen erfüllt sein:
• Ein Elternteil ist am Tag der Adoption mindestens 3          Der Versicherungsnehmer kann frühestens zum Ende des
  Monate bei uns versichert.                                   zweiten Versicherungsjahrs kündigen (2-jährige Mindest-
• Sie melden das Kind innerhalb von 2 Monaten nach der         laufzeit). Danach kann er zu jedem Jahresende kündigen.
  Adoption bei uns an.                                         Das Versicherungsjahr haben wir in Ziffer 7.4 geregelt.
5.2.3     Umfang des Versicherungsschutzes                     6.1.3     Erhöhung von Beitrag sowie Minderung
Der Versicherungsschutz des Kindes darf nicht höher oder                 unserer Leistungen
umfassender sein als für den Elternteil, der bei uns versi-    Erhöhen wir den Beitrag, kann der Versicherungsnehmer
chert ist.                                                     für die Person kündigen, für die er mehr zahlen muss. Er
                                                               kann auch für sie kündigen, wenn wir den Umfang des
Wenn beide Eltern bei uns versichert sind, ist der insge-      Versicherungsschutzes verringern.
samt leistungsstärkere Versicherungsschutz die Grenze.
                                                               In beiden Fällen gilt:
5.3       Änderung der Vertragsbedingungen                     • Wir müssen die Kündigung innerhalb von 2 Monaten
Ändern wir die Vertragsbedingungen in den folgenden              erhalten, nachdem wir dem Versicherungsnehmer die
Fällen, informieren wir den Versicherungsnehmer in Text-         Vertragsänderung mitgeteilt haben.
form (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen ihm die maß-         • Die Versicherung endet zu dem Tag, an dem die Ver-
geblichen Gründe.                                                tragsänderung (Beitragserhöhung oder Leistungsminde-
5.3.1     Anpassung                                              rung) wirksam wird.
Wir können Vertragsbedingungen anpassen, wenn sich die         6.1.4     Recht auf Gegenkündigung
Verhältnisse im Gesundheitswesen nicht nur vorüberge-          Wenn wir nur für einzelne Versicherte anfechten, zurück-
hend ändern. Das gilt etwa bei der Änderung von Geset-         treten oder außerordentlich kündigen, hat der Versiche-
zen, die sich auf unsere Leistungszusage auswirken.            rungsnehmer ein Kündigungsrecht. Er kann damit die
                                                               Aufhebung aller Verträge bei uns verlangen. Wir müssen
Dazu müssen diese Voraussetzungen alle erfüllt sein:           die Kündigung innerhalb von 2 Wochen nach unserer
• Die Anpassung ist notwendig, um den Vertrag weiterzu-        Vertragserklärung erhalten.
  führen.
• Ohne Anpassung wäre es für einen Vertragspartner
  unzumutbar, an dem Vertrag festzuhalten. Dabei müssen
                                                                                                                          4
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Wenn wir angefochten haben oder zurückgetreten sind,         7.5      Deutsches Recht
heben wir die Verträge zum Ende des Monats auf, in dem       Es gilt deutsches Recht.
der Versicherungsnehmer unsere Erklärung erhalten hat.
Bei außerordentlicher Kündigung enden die Verträge zu        7.6      Beschwerdemöglichkeiten
dem Zeitpunkt, zu dem unsere Kündigung wirksam wird.
                                                             7.6.1    Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler
6.2       Sonstiges Vertragsende                             Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte
                                                             gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kon-
6.2.1     70. Geburtstag                                     taktmöglichkeiten finden Sie unter
Ihre Versicherung endet mit dem Monat, in dem Sie Ihren      www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre
70. Geburtstag haben.                                        Beschwerde auch an den Versicherungsvermittler richten.
6.2.2     Rentenbeginn                                       7.6.2    Beschwerde beim Ombudsmann Private
Ihre Versicherung endet zu dem Zeitpunkt, ab dem Sie                  Kranken- und Pflegeversicherung
eine Altersrente beziehen.                                   Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren
                                                             beim Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegever-
6.2.3     Ende des Gruppenversicherungsvertrags              sicherung durchzuführen (Anschrift: Postfach 06 02 22,
Ihre Versicherung endet mit dem Ende des Gruppenversi-       10052 Berlin, Website: www.pkv-ombudsmann.de). Wir
cherungsvertrags.                                            nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlich-
6.2.4     Tod                                                tungsstelle teil. An den Ombudsmann können sich Versi-
Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an dem Sie sterben.     cherungsnehmer und Versicherte mit Beschwerden über
                                                             ihren privaten Kranken- und Pflegeversicherer oder Be-
6.3       Fortsetzung                                        schwerden über den Versicherungsvermittler im Zusam-
                                                             menhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen
6.3.1     Kündigung des Gruppenversicherungsver-             wenden. Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwer-
          trags                                              de und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlich-
Wenn Ihre Versicherung endet, weil die Gruppenversiche-      tungsvorschlag.
rung gekündigt wird, können Sie den Vertrag zu den Be-       7.6.3    Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht
dingungen der Einzelversicherung nach § 206 Absatz 4         Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Auf-
und § 207 Absatz 2 Satz 3 Versicherungsvertragsgesetz        sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
fortsetzen.                                                  (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail:
6.3.2     Sonstiges Fortsetzungsrecht                        poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Im Fall einer
Wenn Ihre Versicherung endet, weil Sie                       Beschwerde können Sie oder der Versicherungsnehmer
• aus dem versicherbaren Personenkreis ausscheiden,          sich auch an diese wenden.
• 70 Jahre geworden sind oder                                7.6.4    Rechtsweg
• eine Altersrente beziehen,                                 Unabhängig von der Beschwerde haben Sie oder der
können Sie den Vertrag zu den Bedingungen der Einzel-
                                                             Versicherungsnehmer immer auch die Möglichkeit, den
versicherung fortsetzen. Dies müssen Sie uns innerhalb
                                                             Rechtsweg zu beschreiten.
von 2 Monaten nach dem Ende der Versicherung mitteilen.

Wenn die Einzelversicherung einen höheren oder umfas-
senden Versicherungsschutz enthält, können wir für diese
Mehrleistung besondere Vereinbarungen treffen.

Die bisherige ununterbrochene Versicherungszeit rechnen
wir auf die Wartezeiten in der Einzelversicherung an.

7       Sonstige Regelungen
7.1       Ausländisches Geld
Wir rechnen ausländische Währungen in Euro um. Dafür
gilt der Wechselkurs der Europäischen Zentralbank. Gibt
es keinen Wechselkurs für Ihre Währung, rechnen wir zum
aktuellen Kurs nach der "Devisenkurs-Statistik" um (Veröf-
fentlichungen der Deutschen Bundesbank).

Wir rechnen zu dem Tageskurs um, an dem wir Ihre Bele-
ge erhalten. Wenn Sie das Geld zu einem schlechteren
Kurs erworben haben, nehmen wir diesen. Bitte legen Sie
uns dazu Ihren Bankbeleg vor.

7.2       Kosten, die wir abziehen können
Unsere Zahlung auf ein deutsches Konto ist für Sie kosten-
los. Unsere Kosten für Auslandszahlungen und für Über-
setzungen können wir von unserer Zahlung abziehen.

7.3       Verrechnung von Zahlungen
Sie können gegen unsere Forderungen aufrechnen. Das
gilt, soweit Ihr Anspruch unbestritten oder abschließend
gerichtlich festgestellt ist.

7.4       Erklärung „Versicherungsjahr“
Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten
Versicherungsbeginn. Es endet am 31. Dezember dessel-
ben Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre
entsprechen dem jeweiligen Kalenderjahr.


                                                                                                                     5
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8    Leistungsverzeichnis                                 Digital-Zuschlag                  5298      1
                                                          Blut im Stuhl, 3malige Un-        3500      1
                                                          tersuchung
Erweiterte Krebsvorsorge.                                 Blutbild und Blutbildbe-          3550      1
Ärztliche Leistung.            Nummer      Erstattungs-   standteile
                                der Ge-     fähige An-    Thromboplastinzeit (Pro-          3607      1
                                bühren-     zahl inner-   thrombinzeit, TPZ, Quick-
                               ordnung      halb von 2    wert), Einfachbestimmung
                               für Ärzte   aufeinander    Untersuchungen mit ähnli-         4062      1
                                (GOÄ).      folgenden     chem methodischem Auf-
                                             Versiche-    wand für M2-PK Stuhltest
                                            rungsjah-     Histologische Untersuchung      4800 oder   6
                                               ren.       nach Polypen-Entfernung         4801 oder   1
                                                                                          4802 oder   6
Krebsvorsorge für die Frau oder den Mann.                                                 4810 oder   6
Beratung – auch am Tele-         1               1                                          4811      6
fon                                                       Histologische Untersuchung        4815      6
Eingehende Beratung, die         3               1        mittels Sonderverfahren
das gewöhnliche Maß                                       Arzneimittel zur Darmreini-
übersteigt – auch am Tele-                                gung vor einer Koloskopie,
fon                                                       wenn ärztlich verordnet und
Blutentnahme aus der Vene       250              1        in der Apotheke gekauft
mit Spritze, Kanüle oder                                  Auslagen des Arztes bei
Katheter                                                  Koloskopie und bei Poly-
Entnahme und Aufbereitung       297              1        pen-Entfernung
von Abstrichmaterial zur
zytologischen Untersuchung                                Harnblasenkrebs-Screening.
– gegebenenfalls ein-                                     Beratung – auch am Tele-           1        1
schließlich Fixierung                                     fon
Zuschlag zu den sonogra-        403              1        Eingehende Beratung, die           3        1
phischen Leistungen bei                                   das gewöhnliche Maß
transkavitärer Untersuchung                               übersteigt – auch am Tele-
Ultraschall-Untersuchung        410              1        fon
eines Organs                                              Geeignete Testverfahren          A3908      1
Ultraschall-Untersuchung        418              2        zur Früherkennung von
einer Brustdrüse - gegebe-                                Harnblasenkrebs, etwa
nenfalls einschließlich der                               NMP22-Test oder UBC
regionalen Lymphknoten                                    Rapid Test
Ultraschall-Untersuchung        420              3
von bis zu 3 weiteren Orga-                               Hautkrebs-Screening.
nen im Anschluss an eine                                  Beratung – auch am Tele-           1        1
der Leistungen nach den                                   fon
Nummern 410 bis 418                                       Eingehende Beratung, die           3        1
Prostataspezifisches Anti-   3908.H3             1        das gewöhnliche Maß
gen (PSA), Ligandenassay -                                übersteigt – auch am Tele-
gegebenenfalls einschließ-                                fon
lich Doppelbestimmung und                                 Vollständige körperliche           7        1
aktueller Bezugskurve                                     Untersuchung mindestens
Dünnschicht-Zytologie zur     A4851              1        eines der folgenden Organ-
Gebärmutterhals-Krebs-                                    systeme (gegebenenfalls
vorsorge ("Thin Prep")                                    einschließlich Dokumenta-
Mammographie einer Seite,      5266              2        tion):
in 2 Ebenen                                               • das gesamte Hautorgan
Digital-Zuschlag               5298              1        • die Stütz- und Bewe-
                                                            gungsorgane
Darmkrebs-Screening.                                      • alle Brustorgane
Beratung – auch am Tele-           1             1        • der gesamte weibliche
fon                                                         Genitaltrakt (gegebenen-
Eingehende Beratung, die           3             1          falls einschließlich Nieren
das gewöhnliche Maß                                         und ableitende Harnwege)
übersteigt – auch am Tele-                                • Dermatoskopie oder            A612 oder   1
fon                                                         Videosystem-gestützte           750
Digitaluntersuchung des           11             1          Untersuchung und Bild-
Mastdarms                                                   Dokumentation von
                                                            Muttermalen
Blutentnahme aus der Vene        250             1
                                                            oder
mit Spritze, Kanüle oder
                                                          • Auflichtmikroskopie der
Katheter
                                                            Haut (Dermatoskopie)
Intravenöse Injektion            253             1
Oxymetrische Untersuchung        602             1
Hohe Koloskopie bis zum          687             1
Coecum - gegebenenfalls
einschließlich Probeexzision
und/oder Probepunktion
Entfernung von Polypen,          695             1
Zuschlag für ambulante           442             1
Operation
                                                                                                          6
B55195500Z0                (04) 01.22 - Januar 2022

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                                                            pelbestimmung und aktu-
                                                            eller Bezugskurve
                                                            oder
                                                          • 1,25-Dihydroxy-Vitamin D
                                                            (1,25-( OH) 2 D 3 , Calci-
                                                            triol), Ligandenassay –
                                                            einschließlich Doppelbe-
Herz- und Gefäßvorsorge.                                    stimmung
Ärztliche Leistung.            Nummer      Erstattungs-     und aktueller Bezugskurve
                                der Ge-     fähige An-
                                bühren-     zahl inner-   Herz-Check.
                               ordnung      halb von 2    Beratung – auch am Tele-        1     1
                               für Ärzte   aufeinander    fon
                                (GOÄ).      folgenden     Eingehende Beratung, die        3     1
                                             Versiche-    das gewöhnliche Maß
                                            rungsjah-     übersteigt – auch am Tele-
                                               ren.       fon
                                                          Zweidimensionale Dopple-       424    1
Internistischer Check-Up.                                 rechokardiographische
Beratung – auch am Tele-           1             1        Untersuchung mit Bilddo-
fon                                                       kumentation - einschließlich
Eingehende Beratung, die           3             1        der Leistung nach Nummer
das gewöhnliche Maß                                       423 (Duplex-Verfahren)
übersteigt – auch am Tele-                                Herzfrequenz-                  A636   1
fon                                                       Variabilitätsmessung
Gesundheitsuntersuchung           29             1        Untersuchung (EKG) in          651    1
zur Früherkennung von                                     Ruhe - auch gegebenenfalls
Krankheiten bei einem                                     nach Belastung - mit min-
Erwachsenen einschließlich                                destens 9 Extremitäten-
der Untersuchung zur Erhe-                                und Brustwandableitungen
bung des vollständigen                                    Elektrokardiographische        652    1
Status (Ganzkörperstatus),                                Untersuchung (EKG) unter
Erörterung des individuellen                              fortschreibender Registrie-
Risikoprofils und verhal-                                 rung (mindestens 9 Ablei-
tensmedizinischer orientier-                              tungen) in Ruhe und bei
ter Beratung                                              physikalisch definierter und
Blutentnahme aus der Vene        250             1        reproduzierbarer Belastung
mit Spritze, Kanüle oder                                  (Ergometrie) – gegebenen-
Katheter                                                  falls auch Belastungsände-
Ultraschall-Untersuchung         410             1        rung
eines Organs                                              Langzeit-Blutdruck-            654    1
Ultraschall-Untersuchung         420             3        messung von mindestens
von bis zu 3 weiteren Orga-                               18 Stunden Dauer – ein-
nen im Anschluss an eine                                  schließlich Aufzeichnung
der Leistungen nach den                                   und Auswertung
Nummern 410 bis 418                                       Elektrokardiographische        659    1
Blutbild und Blutbildbe-         3550            1        Untersuchung über mindes-
standteile                                                tens 18 Stunden (Langzeit-
Calzium                          3555            1        EKG) - gegebenenfalls
Kalium                           3557            1        einschließlich
Natrium                          3558            1        gleichzeitiger Registrierung
Glykierte Hämoglobine            3561            1        von Puls und Atmung -, mit
(HbA 1, HbA 1c)                                           Auswertung
Cholesterin                    3562.H1           1
HDL-Cholesterin                3563.H1           1        Gefäß-Check.
LDL-Cholesterin                3564.H1           1        Beratung – auch am Tele-        1     1
Triglyzeride                   3565.H1           1        fon
Harnsäure                      3583.H1           1        Eingehende Beratung, die        3     1
                                                          das gewöhnliche Maß
Kreatinin                      3585.H1           1
                                                          übersteigt – auch am Tele-
Gamma-Glutamyl-                3592.H1           1
                                                          fon
transpeptidase (Gamma-
                                                          Zuschlag zu den sonogra-       401    1
Glutamyl-transferase,
                                                          phischen Leistungen nach
Gamma-GT)
                                                          den Nummern 410 bis 418
Glutamatoxalazetat-            3594.H1           1
                                                          bei zusätzlicher Anwendung
transaminase (GOT, Aspar-
                                                          des Duplex-Verfahrens -
tataminotransferase, ASAT,
                                                          gegebenenfalls einschließ-
AST)
                                                          lich Farbkodierung
Glutamatpyruvat-               3595.H1           1
                                                          Ultraschall-Untersuchung       410    1
transaminase (GPT, Ala-
                                                          eines Organs
ninaminotransferase, ALAT,
                                                          Ultraschall-Untersuchung       420    3
ALT)
                                                          von bis zu 3 weiteren Orga-
Thyreoidea stimulierendes        4030            1
                                                          nen im Anschluss an eine
Hormon (TSH)
                                                          der Leistungen nach den
• 25-Hydroxy-Vitamin D (25-    4138 oder         1
                                                          Nummern 410 bis 418
  OH-D, D2), Ligandenas-         4139
                                                          Pulswellenlaufzeitbestim-      637    1
  say - einschließlich Dop-

                                                                                                    7
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge (FAV01)


mung - gegebenenfalls                                           Untersuchung mindestens
einschließlich einer elektro-                                   eines der folgenden Organ-
kardiographischen Kon-                                          systeme (gegebenenfalls
trollableitung                                                  einschließlich Dokumentati-
Untersuchung der Strö-                 645             1        on):
mungsverhältnisse in den                                        • das gesamte Hautorgan
hirnversorgenden Arterien                                       • die Stütz- und Bewe-
und den Periorbitalarterien                                       gungsorgane
mit direktionaler Ultraschall-                                  • alle Bauchorgane
Doppler-Technik - ein-                                          • der gesamte weibliche
schließlich graphischer                                           Genitaltrakt (gegebenen-
Registrierung                                                     falls einschließlich Nieren
                                                                  und ableitende Harnwege)
                                                                Blutentnahme aus der Vene          250       1
                                                                mit Spritze, Kanüle oder
                                                                Katheter
                                                                Laufband-Analyse                   A838      1
                                                                Laktat-Bestimmung                  4107      1
Schwangeren-Vorsorge.
Ärztliche Leistung.                  Nummer      Erstattungs-
                                      der Ge-     fähige An-    Ergänzende Gesundheitsuntersuchungen.
                                      bühren-     zahl inner-   Ärztliche Leistung.        Nummer     Erstattungs-
                                     ordnung      halb eines                                der Ge-    fähige An-
                                     für Ärzte     Versiche-                                bühren-    zahl inner-
                                      (GOÄ).     rungsjahrs.                               ordnung     halb von 2
Beratung – auch am Tele-                 1             1                                   für Ärzte  aufeinander
fon                                                                                         (GOÄ).     folgenden
Eingehende Beratung, die                 3             1                                                Versiche-
das gewöhnliche Maß                                                                                    rungsjah-
übersteigt – auch am Tele-                                                                                ren.
fon
Blutentnahme aus der Vene              250             2        Osteoporose-Check.
mit Spritze, Kanüle oder                                        Beratung – auch am Tele-            1        1
Katheter                                                        fon
Entnahme und Aufbereitung              298             1        Eingehende Beratung, die            3        1
von Abstrichmaterial zur                                        das gewöhnliche Maß
mikrobiologischen Untersu-                                      übersteigt – auch am Tele-
chung                                                           fon
Weiterführende sonographi-            A1006            1        • Bestimmung des Mineral-        5380 oder   1
sche Fetaldiagnostik                                              gehalts (Osteodensitomet-        5475
 Alpha-Fetoprotein (AFP),              3743            1          rie) von repräsentati-
Ligandenassay – ein-                                              ven(auch mehreren) Ske-
schließlich Doppelbestim-                                         letteilen mit quantitativer
mung und aktueller Bezugs-                                        Computertomographie
kurve                                                             oder quantitativer digitaler
Humanes Choriongona-                   4024            1          Röntgentechnik
dotropin (HCG)                                                    oder
Östriol                               4027             1        • Quantitative Bestimmung
                                                                  des Mineralgehalts im
PAPP-A                                4044             1
                                                                  Skelett (Osteodensitomet-
                                       statt
                                                                  rie) in einzelnen oder meh-
                                    3743,4027
                                                                  reren repräsentativen
Cytomegalie-Virus (IgG und            4378             1          Extremitäten- oder
IgM)                                                              Stammskelettabschnitten
Toxoplasma gondii                      4453            1          mittels Dual-Photonen-
Betahämolysierende Strep-              4500            1          Absorptionstechnik
tokokken Typ B
                                                                Glaukom-Screening.
                                                                Beratung – auch am Tele-            1        1
                                                                fon
Sportler-Vorsorge.                                              Eingehende Beratung, die            3        1
Ärztliche Leistung.                  Nummer      Erstattungs-   das gewöhnliche Maß
                                      der Ge-     fähige An-    übersteigt – auch am Tele-
                                      bühren-     zahl inner-   fon
                                     ordnung      halb von 2    Vollständige körperliche            6        1
                                     für Ärzte   aufeinander    Untersuchung mindestens
                                      (GOÄ).      folgenden     eines der folgenden Organ-
                                                   Versiche-    systeme (-gegebenenfalls
                                                  rungsjah-     einschließlich Dokumentati-
                                                     ren.       on):
Beratung – auch am Tele-                 1             1        • alle Augenabschnitte
fon                                                             • der gesamte HNO-Bereich
Eingehende Beratung, die                 3             1        • das stomatognathe Sys-
das gewöhnliche Maß                                               tem
übersteigt – auch am Tele-                                      • die Nieren und ableiten-
fon                                                               den Harnwege (bei Män-
Vollständige körperliche                 7             1          nern auch gegebenenfalls

                                                                                                                 8
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[Seite 9]
Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge (FAV01)


  einschließlich der männli-
  chen Geschlechtsorgane)
  oder
• Untersuchung zur Erhe-
  bung eines vollständigen
  Gefäßstatus
• Spaltlampenmikroskopie        1240 oder         1
  der vorderen und mittleren      1242
  Augenabschnitte - gege-
  benenfalls einschließlich
  der binokularen Untersu-
  chung des hinteren Poles
  (z. B. Hruby-Linse)
  oder
• Binokulare Untersuchung
  des Augenhintergrunds
  einschließlich der äußeren
  Peripherie (z. B. Dreispie-
  gelkontaktglas,
  Schaepens) – gegebenen-
  falls einschließlich der
  Spaltlampenmikroskopie
  der vorderen und mittleren
  Augenabschnitte und/oder
  diasklerale Durchleuch-
  tung
Tonometrische Untersu-            1256            1
chung mit Anwendung des
Applanationstonometers

Lungenfunktionsuntersuchung.
Beratung – auch am Tele-        1                 1
fon
Eingehende Beratung, die        3                 1
das gewöhnliche Maß
übersteigt – auch am Tele-
fon
Ruhespirographische Un-        605                1
tersuchung (im geschlos-
senen oder offenen System)
mit fortlaufend registrieren-
den Methoden
Darstellung der Flussvolu-    A605                1
menkurve bei spirographi-
schen Untersuchungen -
einschließlich graphischer
Registrierung und Doku-
mentation


                                                                  9
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```

## Volltext der Bedingungen: Versicherungsbedingungen betriebliche KV, Gruppenversicherung (B55199100Z0, Baustein am Text zuordnen)

```text
[Seite 1]
Allianz Private Krankenversicherungs-AG

Versicherungsbedingungen für Tarif betriebliche KV Krankentagegeld
(kurz: FKT02) - Gruppenversicherung

Inhalt:


1 Krankentagegeld bei gesundheitlicher
  Arbeitsunfähigkeit .................................... 2
        1.1    Arbeitsunfähigkeit und Leistungserbringer 2
        1.2    Höhe und Dauer des Krankentagegelds ... 2
        1.3    Leistungen am Wohnort und auf Reisen... 3
        1.4    Leistungsausschlüsse und -reduzierung... 4
        1.5    Der Versicherungsfall – Grundlage unserer
         Leistung ............................................................ 5
2 Krankentagegeld im Mutterschutz .......... 5
        2.1    Höhe und Dauer des Krankentagegelds ... 5
        2.2    Leistungen am Wohnort und auf Reisen... 5
        2.3    Der Versicherungsfall – Grundlage unserer
         Leistung ............................................................ 5
3 Umfang des Versicherungsschutzes ...... 6
4 Allgemeines zu unseren Zahlungen ....... 6
        4.1       Recht auf die Leistungen.......................... 6
        4.2       Nachweise, damit wir zahlen können ....... 6
5 Sonstige vertragliche
  Verhaltenspflichten ................................... 6
6 Voraussetzungen, damit Sie versichert
  sein können ............................................... 7
        6.1       Versicherungsfähigkeit ............................. 7
        6.2       Versicherbarer Personenkreis .................. 7
7 Beitrag und Beitragsänderungen ............ 7
        7.1       Beitragszahlung ....................................... 7
        7.2       Beitragsänderungen ................................. 7
8 Weitere Vertragsänderungen ................... 7
        8.1       Ruhen der Versicherung .......................... 7
        8.2       Erhöhung des Krankentagegelds ............. 7
        8.3       Änderung der Vertragsbedingungen......... 8
9 Vertragsende und Fortsetzung ................ 8
        9.1       Kündigung................................................ 8
        9.2       Sonstiges Vertragsende ........................... 8
        9.3       Fortsetzung .............................................. 8
10 Sonstige Regelungen ............................... 9
        10.1      Offenlegung ............................................. 9
        10.2      Kosten, die wir abziehen können.............. 9
        10.3      Verrechnung von Zahlungen .................... 9
        10.4      Erklärung „Versicherungsjahr“ .................. 9
        10.5      Deutsches Recht...................................... 9
        10.6      Beschwerdemöglichkeiten........................ 9


B55199100Z0                         (03) 01.22 - Januar 2022

[Seite 2]
Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankentagegeld (FKT02)


1     Krankentagegeld bei gesundheitlicher Arbeitsunfähigkeit
1.1       Arbeitsunfähigkeit und Leistungserbringer
            Begriff                               Begriffsbestimmung                           Besondere Voraussetzungen
Arbeitsunfähigkeit                 Sie sind arbeitsunfähig, wenn Sie Ihre Arbeit
                                   wegen eines maßgeblichen medizinischen Grunds
                                   nicht ausüben können, nicht ausüben und auch
                                   nicht sonst erwerbstätig sind.

                                   Als Arbeit ist die berufliche Tätigkeit entscheidend,
                                   die Sie vor der Arbeitsunfähigkeit zuletzt ausgeübt
                                   haben.

                                   Für die Arbeitsunfähigkeit muss einer dieser Grün-
                                   de nach medizinischem Befund vorliegen:
                                   • Sie können wegen einer Krankheit oder Unfall-
                                     folge Ihre Arbeit nicht mehr ausüben.
                                   • Sie können zwar trotz Krankheit oder Unfallfolge
                                     arbeiten. Es besteht aber die Gefahr, dass sich
                                     durch diese Tätigkeit Ihr Gesundheitszustand
                                     verschlimmert.
                                   • Sie sind krank oder leiden an einer Unfallfolge
                                     und es ist absehbar, dass Sie, wenn Sie weiter
                                     arbeiten, Ihre Arbeit gesundheitlich nicht mehr
                                     ausüben können.

                                   Wir zahlen das Krankentagegeld nur, wenn Sie            Bietet ein Krankenhaus auch Kuren
                                   sich von einem dieser Leistungserbringer behan-         und Sanatoriums-Behandlungen an
                                   deln lassen, während Sie arbeitsunfähig sind:           oder nimmt es Genesende auf, zahlen
                                   • ein Arzt oder Zahnarzt, der zur Ausübung der          wir nur, wenn wir dies vorher schriftlich
                                     Heilkunde berechtigt ist. Außerdem muss er nie-       zugesagt haben. Wenn wir feststellen,
                                     dergelassen oder in einem medizinischen Ver-          dass wir leistungspflichtig sind, sagen
                                     sorgungszentrum tätig sein.                           wir unsere Zahlung zu.
                                   • im Krankenhaus. Bei Tuberkulose können Sie
                                     zudem in eine Tuberkulose-Heilstätte oder ein         Ohne Zusage zahlen wir, wenn alle
                                     Tuberkulose-Sanatorium gehen.                         diese Voraussetzungen erfüllt sind:
                                                                                           • Sie werden als Notfall in das Kran-
                                                                                             kenhaus eingewiesen, müssen we-
                                                                                             gen eines Notfalls sofort stationär
                                                                                             behandelt werden oder müssen sta-
                                                                                             tionär operiert werden.
                                                                                           • Das Krankenhaus ist das einzige,
                                                                                             nächstgelegene geeignete Kranken-
                                                                                             haus für Ihre Behandlung.


1.2       Höhe und Dauer des Krankentagegelds

       Unsere Zahlung                              Leistungsumfang                             Besondere Voraussetzungen

Vereinbarter Tagessatz             Ihr Krankentagegeld richtet sich nach dem verein-
                                   barten Tagessatz. Dieser steht im aktuellen Versi-
                                   cherungsschein.

                                   Wenn mehrere Krankheiten oder Unfallfolgen
                                   gleichzeitig dazu führen, dass Sie arbeitsunfähig
                                   sind, zahlen wir das Krankentagegeld nicht für
                                   jede Krankheit oder Unfallfolge gesondert.

Versicherte Tage                   Wir zahlen das Krankentagegeld für jeden Tag, an
                                   dem Sie arbeitsunfähig sind (auch für Sonn- und
                                   Feiertage).

                                   Das gilt auch, wenn Sie unmittelbar nach der            Sie und Ihr Arbeitgeber müssen mit
                                   Arbeitsunfähigkeit an einer stufenweisen Wieder-        dem ärztlichen Wiedereingliederungs-
                                   eingliederung in das Arbeitsleben teilnehmen.           Plan einverstanden sein. Hierzu benö-
                                                                                           tigen wir diesen Plan Ihres Arztes.

Beginn                             Wir zahlen, sobald Ihr Arbeitgeber Ihr Entgelt nicht
- ab der 7. Woche Ihrer Arbeits-   mehr weiterzahlen muss, aber nicht vor Ablauf der
unfähigkeit                        Karenzzeit.

                                   Die Karenzzeit sind die ersten 6 Wochen Ihrer
                                   Arbeitsunfähigkeit. Das heißt, wir zahlen frühes-
                                                                                                                                  2
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankentagegeld (FKT02)


       Unsere Zahlung                             Leistungsumfang                           Besondere Voraussetzungen

                                  tens ab der 7. Woche, nachdem Sie arbeitsunfähig
                                  geworden sind.

                                  Wenn Sie wieder arbeitsfähig sind und innerhalb
                                  der nächsten 6 Monate wegen derselben Krank-
                                  heit oder Unfallfolge erneut arbeitsunfähig werden,
                                  rechnen wir die Zeiten der vorherigen Arbeitsunfä-
                                  higkeit auf die Karenzzeit an. Das gilt aber nur für
                                  die Zeiten aus den letzten 12 Monaten vor der
                                  erneuten Arbeitsunfähigkeit.

Leistungshöchstdauer              Sie erhalten das Krankentagegeld wegen einer
- höchstens für 78 Wochen in 3    Krankheit oder Unfallfolge für eine begrenzte Zeit.
Jahren                            Denn wir zahlen höchstens für 78 Wochen inner-
                                  halb von 3 Jahren (§ 48 Fünftes Sozialgesetz-
                                  buch).

                                  Der 3-Jahres-Zeitraum beginnt mit dem Tag, an
                                  dem Sie erstmals arbeitsunfähig geworden sind.

- erneuter Anspruch für weitere   Wenn Sie nach dem 3-Jahres-Zeitraum wegen              Für den erneuten Anspruch müssen
3 Jahre                           derselben Krankheit oder Unfallfolge wieder ar-        diese Voraussetzungen alle erfüllt
                                  beitsunfähig werden, zahlen wir erneut das Kran-       sein:
                                  kentagegeld. Dafür müssen die besonderen Vo-           • Sie werden frühestens 6 Monate
                                  raussetzungen erfüllt sein. Wir zahlen dann in den       nach dem letzten 3-Jahres-Zeitraum
                                  nächsten 3 Jahren wiederum für höchstens 78              wieder arbeitsunfähig.
                                  Wochen. Dieser 3-Jahres-Zeitraum beginnt mit           • Sie waren zwischen dem letzten 3-
                                  dem Tag, an dem Sie erneut arbeitsunfähig ge-            Jahres-Zeitraum bis zur erneuten
                                  worden sind.                                             Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen
                                                                                           nach diesem Tarif versichert.

- Regeln zur Fristenberechnung    Für den einzelnen 78-Wochen-Zeitraum berück-
                                  sichtigen wir nur die Zeiten, in denen Sie ein Recht
                                  auf Krankentagegeld haben. Dieser Zeitraum
                                  verlängert sich nicht, wenn eine weitere Krankheit
                                  oder Unfallfolge dazukommt.


1.3      Leistungen am Wohnort und auf Reisen

      Versicherte Länder                          Leistungsumfang                           Besondere Voraussetzungen
Wohnort                           Versicherungsschutz besteht an Ihrem Wohnort.
                                  Als Wohnort gilt, wo Sie sich gewöhnlich aufhalten.
                                  Der Wohnort muss in einem Staat der Europäi-
                                  schen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums
                                  oder in der Schweiz sein.

Reisen im Land Ihres              Wenn Sie sich vorübergehend nicht an Ihrem
Wohnorts                          Wohnort, aber im Land Ihres Wohnorts aufhalten,
                                  zahlen wir nur, wenn Sie aus medizinischen Grün-
                                  den im Krankenhaus untergebracht werden müs-
                                  sen. Das gilt auch für eine fremde Stadt, wenn Sie
                                  etwa in ein anderes Krankenhaus verlegt werden.

                                  Eine weitere Ausnahme ist, wenn Sie während
                                  einer Reise im Land Ihres Wohnorts arbeitsunfähig
                                  werden. Dann zahlen wir auch bei ambulanter
                                  Behandlung. Dafür muss Ihre Krankheit oder die
                                  Unfallfolge es nach medizinischem Befund aus-
                                  schließen, dass Sie an ihren Wohnort zurückkeh-
                                  ren.

Reisen in andere europäi-         Bei vorübergehenden Aufenthalten in anderen
sche Länder                       europäischen Staaten zahlen wir nur, wenn Sie
                                  dort akut erkranken oder verunfallen. Wir zahlen
                                  dann im versicherten Zeitraum (Ziffer 1.2), solange
                                  Sie aus medizinischen Gründen in einem Kran-
                                  kenhaus untergebracht werden müssen.

Reisen in nichteuropäi-           Wir zahlen bei vorübergehenden Aufenthalten von
sche Länder                       bis zu 6 Monaten in außereuropäischen Staaten.
                                  Das gilt nur, wenn Sie dort akut erkranken oder

                                                                                                                            3
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      Versicherte Länder                           Leistungsumfang                           Besondere Voraussetzungen
                                  verunfallen und aus medizinischen Gründen in
                                  einem Krankenhaus untergebracht werden müs-
                                  sen. Wenn Sie aus medizinischen Gründen länger
                                  untergebracht werden müssen, zahlen wir, bis Sie
                                  gesundheitlich wieder zurückreisen können, aber
                                  längstens für den versicherten Zeitraum (Ziffer
                                  1.2).


1.4      Leistungsausschlüsse und -reduzierung
            Grund                         Ausschluss oder Einschränkung                               Erläuterungen
Krieg und Wehrdienstbe-           Wir zahlen nicht, wenn Sie durch Kriegsereignisse       Terroristische Anschläge sind keine
schädigung                        arbeitsunfähig sind.                                    Kriegsereignisse.

                                  Wenn Sie nicht im Land Ihres Wohnorts und auch          Als Wohnort gilt, wo Sie sich
                                  nicht in Deutschland sind, zahlen wir dennoch.          gewöhnlich aufhalten. Ein Kriegs-
                                  Dafür muss Sie der Kriegsbeginn überraschen und         ereignis ist überraschend, wenn es
                                  Sie müssen ohne Schuld im Kriegsgebiet bleiben.         hierzu keine Reisewarnung des deut-
                                                                                          schen Auswärtigen Amts gab, bevor
                                                                                          Sie das Land, in dem Sie wohnen,
                                                                                          verlassen haben.
                                  Wir zahlen auch nicht, wenn Sie durch eine aner-
                                  kannte Wehrdienstbeschädigung arbeitsunfähig
                                  sind.

Schwangerschaft und               Wir zahlen nicht, wenn Sie ausschließlich wegen
Entbindung                        Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch,
                                  Fehlgeburt oder Entbindung arbeitsunfähig sind.

                                  Wir zahlen auch nicht in der Zeit, in der für Sie ein
                                  gesetzliches Beschäftigungsverbot für werdende
                                  Mütter und Wöchnerinnen (Mutterschutz) besteht.
                                  Unsere Leistungspflicht nach Ziffer 2 gilt unverän-
                                  dert.

Kur und Sanatoriums-              Wir zahlen nicht während einer Kur- oder Sanato-        Kuren und Sanatoriumsbehandlung
Behandlung                        riums-Behandlung.                                       sind Maßnahmen, die typischerweise
                                                                                          der Erhaltung der Gesundheit dienen
                                                                                          (etwa Badekuren).

Entwöhnung                        Wir zahlen nicht, wenn Sie ausschließlich wegen         Eine Entwöhnung ist eine Behandlung,
                                  einer Entwöhnung arbeitsunfähig sind.                   die darauf abzielt, den Patienten aus
                                                                                          der Bindung an Drogen, Alkohol oder
                                                                                          andere Suchtmittel zu lösen.

Sie sind in einem Heilbad         Wenn Sie sich in einem Heilbad oder Kurort auf-
oder Kurort                       halten, zahlen wir nur, wenn Sie dort aus einem
                                  dieser Gründe arbeitsunfähig werden:
                                  • Sie erkranken akut.
                                  • Sie erleiden einen Unfall.
                                  In beiden Fällen zahlen wir, solange Ihre Krankheit
                                  oder die Unfallfolge es nach medizinischem Be-
                                  fund ausschließen, dass Sie an ihren Wohnort
                                  zurückkehren, aber längstens für den versicherten
                                  Zeitraum (Ziffer 1.2).

                                  Außerdem zahlen wir, wenn sie in dem Heilbad
                                  oder Kurort wohnen.

Reha-Maßnahme                     Während einer Reha-Maßnahme des gesetzlichen
                                  Reha-Trägers zahlen wir nur unter diesen Voraus-
                                  setzungen:
                                  • Aus medizinischen Gründen beginnt die Reha-
                                    Maßnahme, während Sie arbeitsunfähig sind.
                                  • Sie sind mindestens 14 Tage ununterbrochen
                                    arbeitsunfähig.

                                  Die Zahlung des Reha-Trägers, um Ihren Ein-
                                  kommensausfall auszugleichen, kann Ihr Kranken-
                                  tagegeld kürzen. Denn wir rechnen sie an, soweit
                                  sie und sonstige Krankentage- und Krankengelder
                                  Ihr auf den Tag umgerechnetes Netto-Einkommen
                                  übersteigen.


                                                                                                                                4
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankentagegeld (FKT02)


1.5      Der Versicherungsfall – Grundlage unserer Leistung

      Versicherungsfall                               Beschreibung                                   Erläuterungen
Arbeitsunfähigkeit wäh-           Damit wir leisten, müssen Sie sich in einer Heilbe-    Medizinisch notwendig bedeutet: Die
rend Heilbehandlung               handlung wegen einer Krankheit oder Unfallfolge        Behandlung eignet sich für den Be-
                                  befinden. Während der Heilbehandlung muss              handlungserfolg. Und sie ist erforder-
                                  zusätzlich ein Arzt oder Zahnarzt Ihre Arbeitsunfä-    lich. Beides muss man zum Zeitpunkt
                                  higkeit feststellen. Die Behandlung muss zudem         der Behandlung bejahen können –
                                  medizinisch notwendig sein.                            nach objektiven medizinischen Krite-
                                                                                         rien und wissenschaftlichen Erkennt-
                                                                                         nissen.

Beginn und Ende                   Der Versicherungsfall beginnt, wenn Sie sich
                                  wegen der Krankheit oder des Unfalls erstmals
                                  behandeln oder untersuchen lassen. Das gilt auch,
                                  wenn noch keine oder keine richtige Diagnose
                                  existiert. Der Versicherungsfall endet, wenn Sie
                                  aus medizinischen Gründen nicht mehr arbeitsun-
                                  fähig sind und keine Behandlung mehr benötigen.

                                  Ein neuer Versicherungsfall beginnt, wenn Sie sich
                                  bereits in einer Behandlung befinden und dann
                                  auch wegen einer anderen Krankheit oder Unfall-
                                  folge behandelt werden müssen. Ihr Arzt oder
                                  Zahnarzt muss zudem alleine dafür wieder Ihre
                                  Arbeitsunfähigkeit feststellen. Das gilt nur, wenn
                                  die erneute Arbeitsunfähigkeit nicht mit der bereits
                                  behandelten Krankheit oder Unfallfolge zusam-
                                  menhängt.


2     Krankentagegeld im Mutterschutz
2.1      Höhe und Dauer des Krankentagegelds

       Unsere Zahlung                             Leistungsumfang                            Besondere Voraussetzungen

Vereinbarter Tagessatz            Ihr Krankentagegeld richtet sich nach dem verein-      Das gilt nur, soweit Ihnen kein Mutter-
                                  barten Tagessatz. Dieser steht im aktuellen Versi-     schaftsgeld, Elterngeld oder sonstiger
                                  cherungsschein.                                        angemessener Ersatz zusteht. Ein
                                                                                         solcher Anspruch kürzt Ihr Krankenta-
                                                                                         gegeld. Denn wir rechnen ihn auf die
                                                                                         Höhe des Krankentagegelds an.

Versicherte Tage                  Wir zahlen das Krankentagegeld für
                                  • jeden Tag in den Schutzfristen nach § 3 Absätze
                                    1 und 2 des Gesetzes zum Schutz erwerbstätiger
                                    Mütter.
                                  • den Entbindungstag.

                                  Das gilt auch für Sonn- und Feiertage.

Beginn                            Wir zahlen ab der 7. Woche, nachdem die Schutz-
- ab der 7. Woche nach Beginn     frist nach § 3 Absatz 1 des Gesetzes zum Schutz
der Mutterschutz-Zeit             erwerbstätiger Mütter begonnen hat.


2.2      Leistungen am Wohnort und auf Reisen

      Versicherte Länder                          Leistungsumfang                           Besondere Voraussetzungen
Weltweit                          Versicherungsschutz besteht weltweit.


2.3      Der Versicherungsfall – Grundlage unserer Leistung

      Versicherungsfall                               Beschreibung                                   Erläuterungen
Verdienstausfall in Mutter-       Damit wir leisten, müssen Sie einen Verdienstaus-
schutz-Zeit                       fall haben, weil Sie in diesen Zeiten nicht oder nur
                                  eingeschränkt beruflich arbeiten:
                                                                                                                               5
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                                    • in den Schutzfristen nach § 3 Absätze 1 und 2
                                     des Gesetzes zum Schutz erwerbstätiger Mütter.
                                    • am Entbindungstag.

Zusätzliche Arbeitsunfä-            Sind Sie während des Versicherungsfalls Ver-
higkeit                             dienstausfall in Mutterschutz-Zeit arbeitsunfähig,
                                    zahlen wir nur das Krankentagegeld im Mutter-
                                    schutz.


3       Umfang des Versicherungsschutzes
                                                                      Solange uns die Abtretung nicht in einer dieser beiden
3.1.1     Beginn des Versicherungsschutzes                            Alternativen angezeigt worden ist, müssen wir nicht an den
Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten zum                  Abtretungsgläubiger leisten. In diesem Fall können wir die
vereinbarten Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer                  Forderung weiterhin erfüllen, indem wir an Sie leisten.
den ersten Beitrag pünktlich zahlt. Zahlt er diesen erst
später, startet der Versicherungsschutz erst, wenn wir den            Diese Vorgaben und Rechtsfolgen ergeben sich aus dem
Beitrag erhalten haben.                                               Gesetz. Sie haben keinen Einfluss auf die rechtliche Zu-
                                                                      lässigkeit oder Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen
Für Versicherungsfälle vor Beginn des Versicherungs-                  auf Versicherungsleistungen an Dritte.
schutzes leisten wir nicht. Ausnahme: Wenn der Versiche-
rungsnehmer bei uns abgeschlossen hat und danach ein                  4.2       Nachweise, damit wir zahlen können
Versicherungsfall eintritt, aber der Versicherungsschutz              Unsere Zahlungen werden nach § 14 Versicherungsver-
noch nicht begonnen hat, zahlen wir für ihn. Das gilt aber            tragsgesetz fällig. Dort ist auch geregelt, wann Sie Ab-
nur für den Teil, der nach Beginn des Versicherungsschut-             schlagszahlungen von uns verlangen können.
zes liegt.
                                                                      Damit wir zahlen, benötigen wir alle erforderlichen Informa-
3.1.2     Bestandteile des Vertrags                                   tionen und Nachweise. Nachweise werden unser Eigen-
Der Vertrag setzt sich zusammen aus:
                                                                      tum, wenn wir sie erhalten.
• dem Versicherungsschein.
• den schriftlichen Vereinbarungen.                                   Für das Krankentagegeld bei gesundheitlicher Arbeitsun-
• diesen Versicherungsbedingungen.                                    fähigkeit gilt: Sie müssen uns eine Bescheinigung Ihres
• den gesetzlichen Vorschriften.                                      Arztes oder Zahnarztes vorlegen. Darin muss stehen, seit
3.1.3     Ende des Versicherungsschutzes                              wann und wie lange Sie arbeitsunfähig sind. Den ersten
Der Versicherungsschutz endet mit Vertragsende. Das gilt              Nachweis über Ihre Arbeitsunfähigkeit müssen Sie uns so
auch für laufende Behandlungen oder einen Verdienstaus-               schnell wie möglich, spätestens aber zum Leistungsbeginn
fall während Schutzfristen nach dem Gesetz zum Schutz                 nach Ziffer 1.2 vorlegen. Während Sie arbeitsunfähig sind,
erwerbstätiger Mütter.                                                müssen Sie die Bescheinigung alle 2 Wochen vorlegen.

Wenn der Gruppenversicherungsvertrag beendet wird und                 Bescheinigungen, die von Ihrem Ehegatten, eingetrage-
Sie den Vertrag nicht als Einzelversicherung fortsetzen,              nem Lebenspartner, Elternteil oder Kind ausgestellt wor-
leisten wir noch für bis zu weitere 30 Tage. Das gilt für             den sind, reichen nicht aus.
eine Arbeitsunfähigkeit oder einen Verdienstausfall wäh-
rend der Schutzfristen nach dem Gesetz zum Schutz                     Für den Nachweis müssen Sie unser Formular verwenden.
erwerbstätiger Mütter. Dies setzt voraus, dass diese bei              Das gilt nicht, wenn Sie Krankengeld erhalten oder bean-
der Beendigung noch bestehen. Das gilt aber höchstens                 tragt haben. In diesem Fall genügt uns die Arbeitsunfähig-
bis zum Ende der Leistungshöchstdauer.                                keits-Bescheinigung, die für die gesetzliche Krankenversi-
                                                                      cherung ausreicht.
Wenn Ihre Versicherung endet, weil Sie berufsunfähig
geworden sind, zahlen wir das Krankentagegeld befristet               Wir müssen nicht oder zum Teil nicht leisten, wenn Sie
weiter. Dafür müssen Sie unmittelbar vor der Beendigung               diese Nachweispflicht verletzen. Das regelt § 28 Absätze 2
bereits arbeitsunfähig gewesen sein. Dann zahlen wir für              bis 3 Versicherungsvertragsgesetz.
bis zu 3 zusätzliche Monate nach der Beendigung. Das gilt
aber höchstens bis zum Ende der Leistungshöchstdauer.                 Die Kosten für den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit müs-
                                                                      sen Sie tragen.
4       Allgemeines zu unseren Zahlungen
                                                                      5     Sonstige vertragliche Verhaltenspflich-
4.1       Recht auf die Leistungen                                          ten
Sie als Hauptversicherter haben Anspruch auf die Leistun-             Sie müssen sich von einem Arzt, den wir beauftragen,
gen. Deshalb wenden sich die Vertragsbedingungen an                   untersuchen lassen, wenn wir das verlangen.
Sie.
                                                                      Sie müssen dafür sorgen, dass sie wieder arbeitsfähig
Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen in Geld sind               werden. Hierzu gehört vor allem, dass Sie sich an die
nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nicht pfänd-               Empfehlungen Ihres Arztes halten. Auch dürfen sie nichts
bar.                                                                  tun, was ihre Genesung behindert.

Sofern Sie Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen an              Wir müssen nicht oder zum Teil nicht leisten, wenn Sie
Dritte abtreten, müssen Sie uns dies unverzüglich anzei-              eine dieser Pflichten verletzen. Das regelt § 28 Absätze 2
gen.                                                                  bis 3 Versicherungsvertragsgesetz.

Es ist auch ausreichend, wenn der Abtretungsgläubiger                 Wenn Sie eine weitere Krankentagegeld-Versicherung neu
uns die Abtretungsurkunde vorlegt. Abtretungsgläubiger ist            abschließen oder erhöhen wollen, müssen wir dem zu-
die Person, die durch die Abtretung die Forderung auf                 stimmen. Das gilt auch, wenn Sie eine Versicherung mit
Versicherungsleistungen erhalten hat. Wir benötigen                   Anspruch auf Krankengeld nach § 52 Absatz 6 Fünftes
regelmäßig nicht das Original der Abtretungsurkunde.                  Buch Sozialgesetzbuch neu abschließen oder erhöhen
Vielmehr reicht grundsätzlich etwa eine Kopie, Zweitschrift,          wollen.
ein Scan oder ein Foto von der Urkunde aus.

                                                                                                                                   6
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankentagegeld (FKT02)


Wir können kündigen, wenn Sie diese Pflicht verletzen.        Wir informieren den Versicherungsnehmer über die An-
Das regelt § 28 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz.         passung in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen
                                                              ihm die maßgeblichen Gründe. Die Anpassung wird mit
6       Voraussetzungen, damit Sie versichert                 Anfang des zweiten Monats nach unserer Information
        sein können                                           wirksam.

6.1       Versicherungsfähigkeit                              8       Weitere Vertragsänderungen
6.1.1     Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer                 8.1       Ruhen der Versicherung
Sie sind nach diesem Tarif versicherbar, solange Sie alle
diese Voraussetzungen erfüllen:                               8.1.1     Ruhen in Zeiten ohne Gehalt
• Sie stehen in einem festen Arbeitsverhältnis, aus dem       Der Versicherungsnehmer kann Ihre Versicherung ruhend
  Sie ein Entgelt beziehen.                                   stellen. Das bedeutet:
• Sie haben Anspruch aus der deutschen gesetzlichen           • Für die Zeit des Ruhens haben Sie keinen Anspruch auf
  Krankenversicherung.                                          die Leistungen.
                                                              • Der Versicherungsnehmer muss für Sie in dieser Zeit
Ihre Versicherung endet mit dem Monat, in dem Sie eine          keine Beiträge zahlen.
dieser Voraussetzungen nicht mehr erfüllen.
                                                              In diesen Fällen, in denen Sie kein Gehalt bekommen,
                                                              kann Ihre Versicherung ruhen:
6.1.2     Informationspflicht                                 • Sie nehmen Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und
Der Versicherungsnehmer muss uns so schnell wie mög-            Elternzeitgesetz.
lich informieren, wenn eine Eigenschaft nach Ziffer 6.1.1     • Sie pflegen einen nahen Angehörigen nach dem Pflege-
wegfällt.                                                       zeitgesetz.
                                                              • Sie sind aus einem anderen Grund von Ihrer Pflicht zur
Wenn wir erst später davon erfahren, müssen Sie uns das         Arbeitsleistung vorübergehend freigestellt („Sabbatical“).
Krankentagegeld zurückzahlen, das Sie für die Zeit nach
der Versicherung erhalten haben. Wir zahlen dem Versi-        Beginnt die Zeit ohne Gehalt an einem Monatsersten,
cherungsnehmer die Beitragsanteile für die Zeit nach der      fängt das Ruhen an diesem Tag an. Entfällt Ihr Gehalt
Versicherung zurück.                                          jedoch später, fängt das Ruhen erst mit dem nächsten
                                                              Monat an.
6.2       Versicherbarer Personenkreis
Sie müssen außerdem zum versicherbaren Personenkreis          Ihre Versicherung ruht jeweils für höchstens 36 Monate.
gehören. Dieser ist im Gruppenversicherungsvertrag            Vor Ablauf dieser Frist endet das Ruhen mit dem Monat, in
festgelegt. Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an dem       dem die Zeit ohne Gehalt ausläuft.
Sie aus dem versicherbaren Personenkreis ausscheiden.
                                                              8.1.2     Fortsetzung nach dem Ruhen
7       Beitrag und Beitragsänderungen                        Wenn das Ruhen endet, setzen wir Ihre Versicherung fort.
                                                              Das bedeutet ab der Fortsetzung:
7.1       Beitragszahlung                                     • Der Versicherungsnehmer muss den dann gültigen
                                                                Beitrag zahlen.
7.1.1     Beitrag                                             • Sie erhalten die vereinbarten Leistungen. Tritt der Versi-
Der Versicherungsnehmer muss einen Monatsbeitrag                cherungsfall während der Ruhenszeit ein, leisten wir da-
zahlen. Dieser steht im aktuellen Versicherungsschein.          für ab der Fortsetzung. Der Leistungsbeginn nach Ziffer
Wir berechnen ihn geschlechtsunabhängig nach den                1.2 gilt unverändert.
Grundsätzen, die in unseren technischen Berechnungs-          • Es gelten die dann gültigen Versicherungsbedingungen.
grundlagen festgelegt sind.
                                                              8.2       Erhöhung des Krankentagegelds
7.1.2     Zahlungstermine
Der Versicherungsnehmer muss den ersten Beitrag zum           8.2.1     Erhöhungsrecht
Versicherungsbeginn zahlen. Das Datum steht im Versi-         Wenn sich Ihr Netto-Einkommen erhöht, kann der Versi-
cherungsschein.                                               cherungsnehmer von uns verlangen, dass wir den Tages-
                                                              satz entsprechend erhöhen. Das Krankentagegeld darf
Die folgenden Beiträge muss der Versicherungsnehmer           zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengel-
immer zum Monatsersten zahlen.                                dern nicht höher sein als das auf den Tag umgerechnete
                                                              Netto-Einkommen.
7.1.3     Zahlung per Lastschrift
Ist mit dem Versicherungsnehmer vereinbart, dass der          Die Erhöhung muss mindestens 5 Euro betragen. Insge-
Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftver-      samt sichern wir aber höchstens einen Tagessatz von 25
fahren), muss er uns hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat       Euro ab.
erteilen. Wir können verlangen, dass er es in Textform
(etwa Brief, Fax, E-Mail) erteilt.                            Wir müssen den Antrag auf Erhöhung innerhalb von 2
                                                              Monaten erhalten, nachdem sich Ihr Netto-Einkommen
7.1.4     Tagesbeitrag                                        erhöht hat.
Wir verlangen den Beitrag nur für die Zeit, in der Sie bei
uns versichert sind. Wenn Ihre Versicherung nicht am          Der neue Tagessatz gilt ab Beginn des Monats, der auf die
Monatsanfang beginnt oder vor dem Monatsende ausläuft,        Erhöhung des Netto-Einkommens folgt.
verlangen wir den Beitrag nur für die Tage dieses Monats,
an denen Sie bei uns versichert sind. Als Tagesbeitrag gilt   8.2.2     Ermittlung des Netto-Einkommens
1/30 des Monatsbeitrags. Wir runden auf volle Cent auf.       So ermitteln wir Ihr Netto-Einkommen:
                                                              • Wir nehmen Ihren Durchschnittsverdienst aus Ihrer
7.2       Beitragsänderungen                                    beruflichen Tätigkeit. Entscheidend sind die letzten 12
Wir haben das Recht, den Beitrag während der Vertrags-          Monate, bevor Sie arbeitsunfähig geworden sind.
laufzeit anzupassen. Dafür müssen die Voraussetzungen         • Wir nehmen Ihren durchschnittlichen Monatsverdienst ab
nach § 203 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz erfüllt         Beginn der Elternzeit, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit
sein. Die dafür nötige Gegenüberstellung muss eine Ab-          während Ihrer Elternzeit ausüben.
weichung von mehr als 10 Prozent ergeben.


                                                                                                                         7
B55199100Z0                 (03) 01.22 - Januar 2022

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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankentagegeld (FKT02)


8.3       Änderung der Vertragsbedingungen                  • Wir müssen die Kündigung innerhalb von 2 Monaten
Ändern wir die Vertragsbedingungen in den folgenden           erhalten, nachdem wir dem Versicherungsnehmer die
Fällen, informieren wir den Versicherungsnehmer in Text-      Vertragsänderung mitgeteilt haben.
form (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen ihm die maß-      • Die Versicherung endet zu dem Tag, an dem die Ver-
geblichen Gründe.                                             tragsänderung (Beitragserhöhung oder Leistungsminde-
                                                              rung) wirksam wird.
8.3.1     Anpassung
Wir können Vertragsbedingungen anpassen, wenn sich die      9.1.4    Recht auf Gegenkündigung
Verhältnisse im Gesundheitswesen nicht nur vorüberge-       Wenn wir nur für einzelne Versicherte anfechten, zurück-
hend ändern. Das gilt etwa bei der Änderung von Geset-      treten oder außerordentlich kündigen, hat der Versiche-
zen, die sich auf unsere Leistungszusage auswirken.         rungsnehmer ein Kündigungsrecht. Er kann damit die
                                                            Aufhebung aller Verträge bei uns verlangen. Wir müssen
Dazu müssen diese Voraussetzungen alle erfüllt sein:        die Kündigung innerhalb von 2 Wochen nach unserer
• Die Anpassung ist notwendig, um den Vertrag weiterzu-     Vertragserklärung erhalten.
  führen.
• Ohne Anpassung wäre es für einen Vertragspartner          Wenn wir angefochten haben oder zurückgetreten sind,
  unzumutbar, an dem Vertrag festzuhalten. Dabei müssen     heben wir die Verträge zum Ende des Monats auf, in dem
  auch die Interessen des anderen Vertragspartners be-      der Versicherungsnehmer unsere Erklärung erhalten hat.
  rücksichtigt werden.                                      Bei außerordentlicher Kündigung enden die Verträge zu
• Die neue Regelung berücksichtigt die Belange des Ver-     dem Zeitpunkt, zu dem unsere Kündigung wirksam wird.
  sicherungsnehmers und der versicherten Personen an-
  gemessen. Dabei wird das Vertragsziel gewahrt.            9.2      Sonstiges Vertragsende
Außerdem muss ein unabhängiger Treuhänder diese
Voraussetzungen überprüft haben. Er muss bestätigen,        9.2.1    67. Geburtstag
dass die Anpassung angemessen ist.                          Ihre Versicherung endet für Sie mit dem Tag, an dem Sie
                                                            Ihren 67. Geburtstag haben.
Die Anpassung wird mit Anfang des zweiten Monats nach
unserer Information wirksam.
                                                            9.2.2    Beendigung des Gruppenversicherungs-
                                                                     vertrags
8.3.2     Ersetzung                                         Ihre Versicherung endet mit dem Ende des Gruppenversi-
Wir können Vertragsbedingungen nach § 203 Absatz 4 in       cherungsvertrags.
Verbindung mit § 164 Versicherungsvertragsgesetz durch
neue Regelungen ersetzen. Das gilt etwa, wenn eine          9.2.3    Berufsunfähigkeit
Bestimmung höchstrichterlich für unwirksam erklärt wurde.   Ihre Versicherung endet zu dem Zeitpunkt, in dem Sie
                                                            berufsunfähig werden. Das ist der Fall, wenn Sie im bisher
Die neue Regelung wird 2 Wochen nach unserer Informa-       ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50
tion wirksam.                                               Prozent erwerbsunfähig sind. Die Berufsunfähigkeit muss
                                                            nach medizinischem Befund vorliegen.
9       Vertragsende und Fortsetzung                        Der Versicherungsnehmer muss uns so schnell wie mög-
                                                            lich informieren, wenn Sie berufsunfähig werden.
9.1       Kündigung
Wir haben kein ordentliches Kündigungsrecht.                Wenn wir erst später davon erfahren, müssen Sie uns das
                                                            Krankentagegeld zurückzahlen, das Sie für die Zeit nach
Der Versicherungsnehmer kann folgendermaßen kündi-          der Versicherung erhalten haben. Wir zahlen dem Versi-
gen:                                                        cherungsnehmer die Beitragsanteile für die Zeit nach der
                                                            Versicherung zurück.
9.1.1     Form und Rechtzeitigkeit sowie Information
          des Versicherten                                  9.2.4    Rentenbeginn
Der Versicherungsnehmer muss in Textform (etwa Brief,       Ihre Versicherung endet zu dem Zeitpunkt, ab dem Sie
Fax, E-Mail) kündigen. Mündlich oder telefonisch reicht     eine dieser Renten beziehen:
nicht aus.                                                  • eine Berufsunfähigkeitsrente.
                                                            • eine Erwerbsunfähigkeitsrente.
Wenn der Versicherungsnehmer eine Kündigungsfrist oder      • eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Frist für einen Nachweis verpasst, ist die Kündigung un-    • eine Altersrente.
wirksam.
                                                            9.2.5    Wegzug
Kündigt der Versicherungsnehmer den Vertrag für einen       Ihre Versicherung endet, wenn Sie aus der Europäischen
Versicherten, ist dies nur wirksam, wenn er nachweist,      Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der
dass der Versicherte davon weiß.                            Schweiz wegziehen. Sie endet mit Ablauf des Monats, in
                                                            dem Sie wegziehen.
9.1.2     Ordentliche Kündigung
Der Versicherungsnehmer kann die Kündigung auf einzel-      9.2.6    Tod
ne versicherte Personen beschränken. Wir müssen die         Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an dem Sie sterben.
Kündigung spätestens am 30. September des Jahres
erhalten, zu dessen Ende er kündigen will.                  9.3      Fortsetzung
Der Versicherungsnehmer kann frühestens zum Ende des        9.3.1    Kündigung des Gruppenversicherungsver-
zweiten Versicherungsjahrs kündigen (2-jährige Mindest-              trags
laufzeit). Danach kann er zu jedem Jahresende kündigen.     Wenn Ihre Versicherung endet, weil die Gruppenversiche-
Das Versicherungsjahr haben wir in Ziffer 10.4 geregelt.    rung gekündigt wird, können Sie den Vertrag zu den Be-
                                                            dingungen der Einzelversicherung nach § 206 Absatz 4
9.1.3     Erhöhung von Beitrag sowie Minderung              und § 207 Absatz 2 Satz 3 Versicherungsvertragsgesetz
          unserer Leistungen                                fortsetzen.
Erhöhen wir den Beitrag, kann der Versicherungsnehmer
für die Person kündigen, für die er mehr zahlen muss. Er    9.3.2    Sonstiges Fortsetzungsrecht
kann auch für sie kündigen, wenn wir den Umfang des         Wenn Ihre Versicherung endet, weil Sie
Versicherungsschutzes verringern.                           • aus dem versicherbaren Personenkreis ausscheiden
                                                              oder
In beiden Fällen gilt:                                      • 67 Jahre geworden sind,

                                                                                                                       8
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankentagegeld (FKT02)


können Sie den Vertrag zu den Bedingungen der Einzel-         10.6.4   Rechtsweg
versicherung fortsetzen. Dies müssen Sie uns innerhalb        Unabhängig von der Beschwerde haben Sie oder der
von 2 Monaten nach dem Ende der Versicherung mitteilen.       Versicherungsnehmer immer auch die Möglichkeit, den
                                                              Rechtsweg zu beschreiten.
Wenn die Einzelversicherung einen höheren oder umfas-
senden Versicherungsschutz enthält, können wir für diese
Mehrleistung besondere Vereinbarungen treffen.

Die bisherige ununterbrochene Versicherungszeit rechnen
wir auf die Wartezeiten in der Einzelversicherung an.

10     Sonstige Regelungen
10.1      Offenlegung
Gutachten und Stellungnahmen, die wir besorgt oder
angefordert haben, weil wir unsere Leistungspflicht prüfen,
legen wir auf Wunsch offen. Sie erhalten so Auskunft und
können die Unterlagen einsehen.

Den Anspruch haben Sie. An Ihrer Stelle ist Ihr gesetzli-
cher Vertreter berechtigt, die Offenlegung zu verlangen.
Wenn erhebliche Gründe dieser Offenlegung entgegen-
stehen, kann sie nur ein Arzt oder Rechtsanwalt verlan-
gen.

Wenn wir diese Dokumente von Ihnen anfordern, zahlen
wir Ihre Aufwendungen dafür.

10.2      Kosten, die wir abziehen können
Unsere Zahlung auf ein deutsches Konto ist für Sie kosten-
los. Unsere Kosten für Auslandszahlungen und für Über-
setzungen können wir von unserer Zahlung abziehen.

10.3      Verrechnung von Zahlungen
Sie können gegen unsere Forderungen aufrechnen. Das
gilt, soweit Ihr Anspruch unbestritten oder abschließend
gerichtlich festgestellt ist.

10.4      Erklärung „Versicherungsjahr“
Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten
Versicherungsbeginn. Es endet am 31. Dezember dessel-
ben Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre
entsprechen dem jeweiligen Kalenderjahr.

10.5      Deutsches Recht
Es gilt deutsches Recht.

10.6      Beschwerdemöglichkeiten
10.6.1    Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler
Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte
gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kon-
taktmöglichkeiten finden Sie unter
www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre
Beschwerde auch an den Versicherungsvermittler richten.
10.6.2    Beschwerde beim Ombudsmann Private
          Kranken- und Pflegeversicherung
Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren
beim Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegever-
sicherung durchzuführen (Anschrift: Postfach 06 02 22,
10052 Berlin, Website: www.pkv-ombudsmann.de). Wir
nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlich-
tungsstelle teil. An den Ombudsmann können sich Versi-
cherungsnehmer und Versicherte mit Beschwerden über
ihren privaten Kranken- und Pflegeversicherer oder Be-
schwerden über den Versicherungsvermittler im Zusam-
menhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen
wenden. Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwer-
de und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlich-
tungsvorschlag.
10.6.3    Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht
Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Auf-
sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail:
poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Im Fall einer
Beschwerde können Sie oder der Versicherungsnehmer
sich auch an diese wenden.
                                                                                                                    9
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