# Allianz MeinGesundheitsBudget , Gruppenversicherung Krankentagegeld Fkt02: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-bkv-allianz-krankentagegeld-fkt02.php
- Rechtlicher Träger: Allianz Private Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-bkv-allianz-krankentagegeld-fkt02.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Versicherungsbedingungen betriebliche KV, Gruppenversicherung (B55199100Z0, Baustein am Text zuordnen)](https://goa-cdeportale.allianz.de/B55/199/B55199100Z0.pdf.download.pdf), Fassung (03) 01.22, Januar 2022

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Mindestzahl versicherter Mitarbeiter für den Gruppenvertrag | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitgeberfinanzierte Variante (Betrieb zahlt den Beitrag) | ja | Der Versicherungsnehmer muss einen Monatsbeitrag zahlen. Dieser steht im aktuellen Versicherungsschein. | 7.1.1, Seite 7 |
| Arbeitnehmerfinanzierte Variante zu Gruppenkonditionen | nicht geregelt |  |  |
| Ehepartner, Lebenspartner und Kinder mitversicherbar | nicht geregelt |  |  |
| Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Laufende Behandlungen und Vorerkrankungen mitversichert | nein | Für Versicherungsfälle vor Beginn des Versicherungs- schutzes leisten wir nicht. | 3.1.1, Seite 6 |
| Wartezeiten | keine | Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten zum vereinbarten Zeitpunkt | 3.1.1, Seite 6 |
| Versicherbar sind gesetzlich und privat Krankenversicherte | nein | Sie haben Anspruch aus der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. | 6.1.1, Seite 7 |
| Höchstalter bei Aufnahme in den Gruppenvertrag | nicht geregelt |  |  |
| Neue Mitarbeiter treten ohne Gesundheitsprüfung bei (Nachmeldefrist) | nicht geregelt |  |  |
| Fortführung als Einzelversicherung beim Ausscheiden aus dem Betrieb | ja | Dies müssen Sie uns innerhalb von 2 Monaten nach dem Ende der Versicherung mitteilen. | 9.3.2, Seite 9 |
| Fortführung ohne neue Gesundheitsprüfung und Wartezeit | ja | Die bisherige ununterbrochene Versicherungszeit rechnen wir auf die Wartezeiten in der Einzelversicherung an. | 9.3.2, Seite 9 |
| Ruhen des Schutzes bei Elternzeit, Krankengeldbezug oder unbezahltem Urlaub | ja | Der Versicherungsnehmer kann Ihre Versicherung ruhend stellen. Das bedeutet: Für die Zeit des Ruhens haben Sie keinen Anspruch auf die Leistungen. | 8.1.1, Seite 7 |
| Jahresbudget je versicherter Person | nicht geregelt |  |  |
| Wählbare Budgetstufen | nicht geregelt |  |  |
| Budget frei für alle Leistungsbereiche des Katalogs einsetzbar | nicht geregelt |  |  |
| Unterbegrenzungen innerhalb des Budgets (etwa Sehhilfen höchstens die Hälfte) | nicht geregelt |  |  |
| Anteiliges Budget bei Beginn im laufenden Jahr | nicht geregelt |  |  |
| Übertrag eines ungenutzten Budgets ins Folgejahr | nicht geregelt |  |  |
| Budgeterhöhung bei Leistungsfreiheit oder Extra-Budget | nicht geregelt |  |  |
| Zusätzliche Leistung über das Budget hinaus bei schweren Fällen (etwa Krankenhaus, schwere Erkrankung) | nicht geregelt |  |  |
| Brillen und Kontaktlinsen | nicht geregelt |  |  |
| Augenlaserbehandlung (Lasik und ähnliche Verfahren) | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorgeuntersuchungen über das gesetzliche Programm hinaus, ohne Altersgrenzen | nicht geregelt |  |  |
| Schutzimpfungen, auch Reiseimpfungen | nicht geregelt |  |  |
| Heilpraktiker und Naturheilverfahren | nicht geregelt |  |  |
| Osteopathie | nicht geregelt |  |  |
| Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie | nicht geregelt |  |  |
| Arznei- und Verbandmittel einschließlich Zuzahlungen | nicht geregelt |  |  |
| Hilfsmittel wie Einlagen, Bandagen | nicht geregelt |  |  |
| Hörgeräte | nicht geregelt |  |  |
| Privatärztliche Behandlung (Wahlarzt) und Honorar über dem Kassensatz | nicht geregelt |  |  |
| Facharzt-Terminservice | nicht geregelt |  |  |
| Telemedizin und Videosprechstunde | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante Psychotherapie oder psychologische Beratung | nicht geregelt |  |  |
| Professionelle Zahnreinigung | nicht geregelt |  |  |
| Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzelbehandlung, Parodontose) | nicht geregelt |  |  |
| Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) | nicht geregelt |  |  |
| Implantate | nicht geregelt |  |  |
| Kieferorthopädie | nicht geregelt |  |  |
| Zahnstaffel (begrenzte Erstattung in den ersten Jahren) | nicht geregelt |  |  |
| Einbettzimmer | nicht geregelt |  |  |
| Zweibettzimmer | nicht geregelt |  |  |
| Chefarzt oder Wahlarzt im Krankenhaus | nicht geregelt |  |  |
| Krankenhaustagegeld | nicht geregelt |  |  |
| Ersatztagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen | nicht geregelt |  |  |
| Freie Krankenhauswahl, auch Privatkliniken | nicht geregelt |  |  |
| Krankentagegeld | ja, bis 25 € | Die Erhöhung muss mindestens 5 Euro betragen. Insgesamt sichern wir aber höchstens einen Tagessatz von 25 Euro ab. | 8.2.1, Seite 7 |
| Pflegebaustein (Pflegetagegeld oder Pflegekosten) | nicht geregelt |  |  |
| Auslandsreisekrankenversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei schweren Krankheiten (Diagnose) | nicht geregelt |  |  |
| Ärztliche Zweitmeinung | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsservices für den Betrieb (Präventionsprogramme, Mitarbeiterberatung, App) | nicht geregelt |  |  |
| Einheitsbeitrag unabhängig von Alter und Geschlecht | ja | Wir berechnen ihn geschlechtsunabhängig nach den Grundsätzen, die in unseren technischen Berechnungsgrundlagen festgelegt sind. | 7.1.1, Seite 7 |
| Beitragsanpassung (Anlass und Verfahren) | ja | Wir haben das Recht, den Beitrag während der Vertragslaufzeit anzupassen. | 7.2, Seite 7 |
| Mindestlaufzeit des Gruppenvertrags | ja | Der Versicherungsnehmer kann frühestens zum Ende des zweiten Versicherungsjahrs kündigen (2-jährige | 9.1.2, Seite 8 |
| Kündigungsfrist für den Betrieb | ja | Wir müssen die Kündigung spätestens am 30. September des Jahres erhalten, zu dessen Ende er kündigen will. | 9.1.2, Seite 8 |
| Ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers | keine | Wir haben kein ordentliches Kündigungsrecht. | 9.1, Seite 8 |
| Erstattungssatz in Prozent des Rechnungsbetrags | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung | nicht geregelt |  |  |
| Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse vorausgesetzt | nicht geregelt |  |  |
| Frist zur Einreichung von Rechnungen | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit) | ja | Versicherungsschutz besteht an Ihrem Wohnort. | 1.3, Seite 3 |
| Gestaltung für die steuerfreie Zukunftssicherung bis 300 Euro je Jahr (Österreich) | nicht geregelt |  |  |
| Cuadro médico propio (Leistung nur bei Vertragsärzten) | nicht geregelt |  |  |
| Modalidad de reembolso (freie Arztwahl mit Erstattung) | nicht geregelt |  |  |
| Copago je Arztbesuch oder Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Abschluss über retribución flexible (steuerfrei bis 500 Euro je Person) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Versicherungsbedingungen betriebliche KV, Gruppenversicherung (B55199100Z0, Baustein am Text zuordnen)

```text
[Seite 1]
Allianz Private Krankenversicherungs-AG

Versicherungsbedingungen für Tarif betriebliche KV Krankentagegeld
(kurz: FKT02) - Gruppenversicherung

Inhalt:


1 Krankentagegeld bei gesundheitlicher
  Arbeitsunfähigkeit .................................... 2
        1.1    Arbeitsunfähigkeit und Leistungserbringer 2
        1.2    Höhe und Dauer des Krankentagegelds ... 2
        1.3    Leistungen am Wohnort und auf Reisen... 3
        1.4    Leistungsausschlüsse und -reduzierung... 4
        1.5    Der Versicherungsfall – Grundlage unserer
         Leistung ............................................................ 5
2 Krankentagegeld im Mutterschutz .......... 5
        2.1    Höhe und Dauer des Krankentagegelds ... 5
        2.2    Leistungen am Wohnort und auf Reisen... 5
        2.3    Der Versicherungsfall – Grundlage unserer
         Leistung ............................................................ 5
3 Umfang des Versicherungsschutzes ...... 6
4 Allgemeines zu unseren Zahlungen ....... 6
        4.1       Recht auf die Leistungen.......................... 6
        4.2       Nachweise, damit wir zahlen können ....... 6
5 Sonstige vertragliche
  Verhaltenspflichten ................................... 6
6 Voraussetzungen, damit Sie versichert
  sein können ............................................... 7
        6.1       Versicherungsfähigkeit ............................. 7
        6.2       Versicherbarer Personenkreis .................. 7
7 Beitrag und Beitragsänderungen ............ 7
        7.1       Beitragszahlung ....................................... 7
        7.2       Beitragsänderungen ................................. 7
8 Weitere Vertragsänderungen ................... 7
        8.1       Ruhen der Versicherung .......................... 7
        8.2       Erhöhung des Krankentagegelds ............. 7
        8.3       Änderung der Vertragsbedingungen......... 8
9 Vertragsende und Fortsetzung ................ 8
        9.1       Kündigung................................................ 8
        9.2       Sonstiges Vertragsende ........................... 8
        9.3       Fortsetzung .............................................. 8
10 Sonstige Regelungen ............................... 9
        10.1      Offenlegung ............................................. 9
        10.2      Kosten, die wir abziehen können.............. 9
        10.3      Verrechnung von Zahlungen .................... 9
        10.4      Erklärung „Versicherungsjahr“ .................. 9
        10.5      Deutsches Recht...................................... 9
        10.6      Beschwerdemöglichkeiten........................ 9


B55199100Z0                         (03) 01.22 - Januar 2022

[Seite 2]
Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankentagegeld (FKT02)


1     Krankentagegeld bei gesundheitlicher Arbeitsunfähigkeit
1.1       Arbeitsunfähigkeit und Leistungserbringer
            Begriff                               Begriffsbestimmung                           Besondere Voraussetzungen
Arbeitsunfähigkeit                 Sie sind arbeitsunfähig, wenn Sie Ihre Arbeit
                                   wegen eines maßgeblichen medizinischen Grunds
                                   nicht ausüben können, nicht ausüben und auch
                                   nicht sonst erwerbstätig sind.

                                   Als Arbeit ist die berufliche Tätigkeit entscheidend,
                                   die Sie vor der Arbeitsunfähigkeit zuletzt ausgeübt
                                   haben.

                                   Für die Arbeitsunfähigkeit muss einer dieser Grün-
                                   de nach medizinischem Befund vorliegen:
                                   • Sie können wegen einer Krankheit oder Unfall-
                                     folge Ihre Arbeit nicht mehr ausüben.
                                   • Sie können zwar trotz Krankheit oder Unfallfolge
                                     arbeiten. Es besteht aber die Gefahr, dass sich
                                     durch diese Tätigkeit Ihr Gesundheitszustand
                                     verschlimmert.
                                   • Sie sind krank oder leiden an einer Unfallfolge
                                     und es ist absehbar, dass Sie, wenn Sie weiter
                                     arbeiten, Ihre Arbeit gesundheitlich nicht mehr
                                     ausüben können.

                                   Wir zahlen das Krankentagegeld nur, wenn Sie            Bietet ein Krankenhaus auch Kuren
                                   sich von einem dieser Leistungserbringer behan-         und Sanatoriums-Behandlungen an
                                   deln lassen, während Sie arbeitsunfähig sind:           oder nimmt es Genesende auf, zahlen
                                   • ein Arzt oder Zahnarzt, der zur Ausübung der          wir nur, wenn wir dies vorher schriftlich
                                     Heilkunde berechtigt ist. Außerdem muss er nie-       zugesagt haben. Wenn wir feststellen,
                                     dergelassen oder in einem medizinischen Ver-          dass wir leistungspflichtig sind, sagen
                                     sorgungszentrum tätig sein.                           wir unsere Zahlung zu.
                                   • im Krankenhaus. Bei Tuberkulose können Sie
                                     zudem in eine Tuberkulose-Heilstätte oder ein         Ohne Zusage zahlen wir, wenn alle
                                     Tuberkulose-Sanatorium gehen.                         diese Voraussetzungen erfüllt sind:
                                                                                           • Sie werden als Notfall in das Kran-
                                                                                             kenhaus eingewiesen, müssen we-
                                                                                             gen eines Notfalls sofort stationär
                                                                                             behandelt werden oder müssen sta-
                                                                                             tionär operiert werden.
                                                                                           • Das Krankenhaus ist das einzige,
                                                                                             nächstgelegene geeignete Kranken-
                                                                                             haus für Ihre Behandlung.


1.2       Höhe und Dauer des Krankentagegelds

       Unsere Zahlung                              Leistungsumfang                             Besondere Voraussetzungen

Vereinbarter Tagessatz             Ihr Krankentagegeld richtet sich nach dem verein-
                                   barten Tagessatz. Dieser steht im aktuellen Versi-
                                   cherungsschein.

                                   Wenn mehrere Krankheiten oder Unfallfolgen
                                   gleichzeitig dazu führen, dass Sie arbeitsunfähig
                                   sind, zahlen wir das Krankentagegeld nicht für
                                   jede Krankheit oder Unfallfolge gesondert.

Versicherte Tage                   Wir zahlen das Krankentagegeld für jeden Tag, an
                                   dem Sie arbeitsunfähig sind (auch für Sonn- und
                                   Feiertage).

                                   Das gilt auch, wenn Sie unmittelbar nach der            Sie und Ihr Arbeitgeber müssen mit
                                   Arbeitsunfähigkeit an einer stufenweisen Wieder-        dem ärztlichen Wiedereingliederungs-
                                   eingliederung in das Arbeitsleben teilnehmen.           Plan einverstanden sein. Hierzu benö-
                                                                                           tigen wir diesen Plan Ihres Arztes.

Beginn                             Wir zahlen, sobald Ihr Arbeitgeber Ihr Entgelt nicht
- ab der 7. Woche Ihrer Arbeits-   mehr weiterzahlen muss, aber nicht vor Ablauf der
unfähigkeit                        Karenzzeit.

                                   Die Karenzzeit sind die ersten 6 Wochen Ihrer
                                   Arbeitsunfähigkeit. Das heißt, wir zahlen frühes-
                                                                                                                                  2
B55199100Z0                 (03) 01.22 - Januar 2022

[Seite 3]
Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankentagegeld (FKT02)


       Unsere Zahlung                             Leistungsumfang                           Besondere Voraussetzungen

                                  tens ab der 7. Woche, nachdem Sie arbeitsunfähig
                                  geworden sind.

                                  Wenn Sie wieder arbeitsfähig sind und innerhalb
                                  der nächsten 6 Monate wegen derselben Krank-
                                  heit oder Unfallfolge erneut arbeitsunfähig werden,
                                  rechnen wir die Zeiten der vorherigen Arbeitsunfä-
                                  higkeit auf die Karenzzeit an. Das gilt aber nur für
                                  die Zeiten aus den letzten 12 Monaten vor der
                                  erneuten Arbeitsunfähigkeit.

Leistungshöchstdauer              Sie erhalten das Krankentagegeld wegen einer
- höchstens für 78 Wochen in 3    Krankheit oder Unfallfolge für eine begrenzte Zeit.
Jahren                            Denn wir zahlen höchstens für 78 Wochen inner-
                                  halb von 3 Jahren (§ 48 Fünftes Sozialgesetz-
                                  buch).

                                  Der 3-Jahres-Zeitraum beginnt mit dem Tag, an
                                  dem Sie erstmals arbeitsunfähig geworden sind.

- erneuter Anspruch für weitere   Wenn Sie nach dem 3-Jahres-Zeitraum wegen              Für den erneuten Anspruch müssen
3 Jahre                           derselben Krankheit oder Unfallfolge wieder ar-        diese Voraussetzungen alle erfüllt
                                  beitsunfähig werden, zahlen wir erneut das Kran-       sein:
                                  kentagegeld. Dafür müssen die besonderen Vo-           • Sie werden frühestens 6 Monate
                                  raussetzungen erfüllt sein. Wir zahlen dann in den       nach dem letzten 3-Jahres-Zeitraum
                                  nächsten 3 Jahren wiederum für höchstens 78              wieder arbeitsunfähig.
                                  Wochen. Dieser 3-Jahres-Zeitraum beginnt mit           • Sie waren zwischen dem letzten 3-
                                  dem Tag, an dem Sie erneut arbeitsunfähig ge-            Jahres-Zeitraum bis zur erneuten
                                  worden sind.                                             Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen
                                                                                           nach diesem Tarif versichert.

- Regeln zur Fristenberechnung    Für den einzelnen 78-Wochen-Zeitraum berück-
                                  sichtigen wir nur die Zeiten, in denen Sie ein Recht
                                  auf Krankentagegeld haben. Dieser Zeitraum
                                  verlängert sich nicht, wenn eine weitere Krankheit
                                  oder Unfallfolge dazukommt.


1.3      Leistungen am Wohnort und auf Reisen

      Versicherte Länder                          Leistungsumfang                           Besondere Voraussetzungen
Wohnort                           Versicherungsschutz besteht an Ihrem Wohnort.
                                  Als Wohnort gilt, wo Sie sich gewöhnlich aufhalten.
                                  Der Wohnort muss in einem Staat der Europäi-
                                  schen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums
                                  oder in der Schweiz sein.

Reisen im Land Ihres              Wenn Sie sich vorübergehend nicht an Ihrem
Wohnorts                          Wohnort, aber im Land Ihres Wohnorts aufhalten,
                                  zahlen wir nur, wenn Sie aus medizinischen Grün-
                                  den im Krankenhaus untergebracht werden müs-
                                  sen. Das gilt auch für eine fremde Stadt, wenn Sie
                                  etwa in ein anderes Krankenhaus verlegt werden.

                                  Eine weitere Ausnahme ist, wenn Sie während
                                  einer Reise im Land Ihres Wohnorts arbeitsunfähig
                                  werden. Dann zahlen wir auch bei ambulanter
                                  Behandlung. Dafür muss Ihre Krankheit oder die
                                  Unfallfolge es nach medizinischem Befund aus-
                                  schließen, dass Sie an ihren Wohnort zurückkeh-
                                  ren.

Reisen in andere europäi-         Bei vorübergehenden Aufenthalten in anderen
sche Länder                       europäischen Staaten zahlen wir nur, wenn Sie
                                  dort akut erkranken oder verunfallen. Wir zahlen
                                  dann im versicherten Zeitraum (Ziffer 1.2), solange
                                  Sie aus medizinischen Gründen in einem Kran-
                                  kenhaus untergebracht werden müssen.

Reisen in nichteuropäi-           Wir zahlen bei vorübergehenden Aufenthalten von
sche Länder                       bis zu 6 Monaten in außereuropäischen Staaten.
                                  Das gilt nur, wenn Sie dort akut erkranken oder

                                                                                                                            3
B55199100Z0                (03) 01.22 - Januar 2022

[Seite 4]
Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankentagegeld (FKT02)


      Versicherte Länder                           Leistungsumfang                           Besondere Voraussetzungen
                                  verunfallen und aus medizinischen Gründen in
                                  einem Krankenhaus untergebracht werden müs-
                                  sen. Wenn Sie aus medizinischen Gründen länger
                                  untergebracht werden müssen, zahlen wir, bis Sie
                                  gesundheitlich wieder zurückreisen können, aber
                                  längstens für den versicherten Zeitraum (Ziffer
                                  1.2).


1.4      Leistungsausschlüsse und -reduzierung
            Grund                         Ausschluss oder Einschränkung                               Erläuterungen
Krieg und Wehrdienstbe-           Wir zahlen nicht, wenn Sie durch Kriegsereignisse       Terroristische Anschläge sind keine
schädigung                        arbeitsunfähig sind.                                    Kriegsereignisse.

                                  Wenn Sie nicht im Land Ihres Wohnorts und auch          Als Wohnort gilt, wo Sie sich
                                  nicht in Deutschland sind, zahlen wir dennoch.          gewöhnlich aufhalten. Ein Kriegs-
                                  Dafür muss Sie der Kriegsbeginn überraschen und         ereignis ist überraschend, wenn es
                                  Sie müssen ohne Schuld im Kriegsgebiet bleiben.         hierzu keine Reisewarnung des deut-
                                                                                          schen Auswärtigen Amts gab, bevor
                                                                                          Sie das Land, in dem Sie wohnen,
                                                                                          verlassen haben.
                                  Wir zahlen auch nicht, wenn Sie durch eine aner-
                                  kannte Wehrdienstbeschädigung arbeitsunfähig
                                  sind.

Schwangerschaft und               Wir zahlen nicht, wenn Sie ausschließlich wegen
Entbindung                        Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch,
                                  Fehlgeburt oder Entbindung arbeitsunfähig sind.

                                  Wir zahlen auch nicht in der Zeit, in der für Sie ein
                                  gesetzliches Beschäftigungsverbot für werdende
                                  Mütter und Wöchnerinnen (Mutterschutz) besteht.
                                  Unsere Leistungspflicht nach Ziffer 2 gilt unverän-
                                  dert.

Kur und Sanatoriums-              Wir zahlen nicht während einer Kur- oder Sanato-        Kuren und Sanatoriumsbehandlung
Behandlung                        riums-Behandlung.                                       sind Maßnahmen, die typischerweise
                                                                                          der Erhaltung der Gesundheit dienen
                                                                                          (etwa Badekuren).

Entwöhnung                        Wir zahlen nicht, wenn Sie ausschließlich wegen         Eine Entwöhnung ist eine Behandlung,
                                  einer Entwöhnung arbeitsunfähig sind.                   die darauf abzielt, den Patienten aus
                                                                                          der Bindung an Drogen, Alkohol oder
                                                                                          andere Suchtmittel zu lösen.

Sie sind in einem Heilbad         Wenn Sie sich in einem Heilbad oder Kurort auf-
oder Kurort                       halten, zahlen wir nur, wenn Sie dort aus einem
                                  dieser Gründe arbeitsunfähig werden:
                                  • Sie erkranken akut.
                                  • Sie erleiden einen Unfall.
                                  In beiden Fällen zahlen wir, solange Ihre Krankheit
                                  oder die Unfallfolge es nach medizinischem Be-
                                  fund ausschließen, dass Sie an ihren Wohnort
                                  zurückkehren, aber längstens für den versicherten
                                  Zeitraum (Ziffer 1.2).

                                  Außerdem zahlen wir, wenn sie in dem Heilbad
                                  oder Kurort wohnen.

Reha-Maßnahme                     Während einer Reha-Maßnahme des gesetzlichen
                                  Reha-Trägers zahlen wir nur unter diesen Voraus-
                                  setzungen:
                                  • Aus medizinischen Gründen beginnt die Reha-
                                    Maßnahme, während Sie arbeitsunfähig sind.
                                  • Sie sind mindestens 14 Tage ununterbrochen
                                    arbeitsunfähig.

                                  Die Zahlung des Reha-Trägers, um Ihren Ein-
                                  kommensausfall auszugleichen, kann Ihr Kranken-
                                  tagegeld kürzen. Denn wir rechnen sie an, soweit
                                  sie und sonstige Krankentage- und Krankengelder
                                  Ihr auf den Tag umgerechnetes Netto-Einkommen
                                  übersteigen.


                                                                                                                                4
B55199100Z0                (03) 01.22 - Januar 2022

[Seite 5]
Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankentagegeld (FKT02)


1.5      Der Versicherungsfall – Grundlage unserer Leistung

      Versicherungsfall                               Beschreibung                                   Erläuterungen
Arbeitsunfähigkeit wäh-           Damit wir leisten, müssen Sie sich in einer Heilbe-    Medizinisch notwendig bedeutet: Die
rend Heilbehandlung               handlung wegen einer Krankheit oder Unfallfolge        Behandlung eignet sich für den Be-
                                  befinden. Während der Heilbehandlung muss              handlungserfolg. Und sie ist erforder-
                                  zusätzlich ein Arzt oder Zahnarzt Ihre Arbeitsunfä-    lich. Beides muss man zum Zeitpunkt
                                  higkeit feststellen. Die Behandlung muss zudem         der Behandlung bejahen können –
                                  medizinisch notwendig sein.                            nach objektiven medizinischen Krite-
                                                                                         rien und wissenschaftlichen Erkennt-
                                                                                         nissen.

Beginn und Ende                   Der Versicherungsfall beginnt, wenn Sie sich
                                  wegen der Krankheit oder des Unfalls erstmals
                                  behandeln oder untersuchen lassen. Das gilt auch,
                                  wenn noch keine oder keine richtige Diagnose
                                  existiert. Der Versicherungsfall endet, wenn Sie
                                  aus medizinischen Gründen nicht mehr arbeitsun-
                                  fähig sind und keine Behandlung mehr benötigen.

                                  Ein neuer Versicherungsfall beginnt, wenn Sie sich
                                  bereits in einer Behandlung befinden und dann
                                  auch wegen einer anderen Krankheit oder Unfall-
                                  folge behandelt werden müssen. Ihr Arzt oder
                                  Zahnarzt muss zudem alleine dafür wieder Ihre
                                  Arbeitsunfähigkeit feststellen. Das gilt nur, wenn
                                  die erneute Arbeitsunfähigkeit nicht mit der bereits
                                  behandelten Krankheit oder Unfallfolge zusam-
                                  menhängt.


2     Krankentagegeld im Mutterschutz
2.1      Höhe und Dauer des Krankentagegelds

       Unsere Zahlung                             Leistungsumfang                            Besondere Voraussetzungen

Vereinbarter Tagessatz            Ihr Krankentagegeld richtet sich nach dem verein-      Das gilt nur, soweit Ihnen kein Mutter-
                                  barten Tagessatz. Dieser steht im aktuellen Versi-     schaftsgeld, Elterngeld oder sonstiger
                                  cherungsschein.                                        angemessener Ersatz zusteht. Ein
                                                                                         solcher Anspruch kürzt Ihr Krankenta-
                                                                                         gegeld. Denn wir rechnen ihn auf die
                                                                                         Höhe des Krankentagegelds an.

Versicherte Tage                  Wir zahlen das Krankentagegeld für
                                  • jeden Tag in den Schutzfristen nach § 3 Absätze
                                    1 und 2 des Gesetzes zum Schutz erwerbstätiger
                                    Mütter.
                                  • den Entbindungstag.

                                  Das gilt auch für Sonn- und Feiertage.

Beginn                            Wir zahlen ab der 7. Woche, nachdem die Schutz-
- ab der 7. Woche nach Beginn     frist nach § 3 Absatz 1 des Gesetzes zum Schutz
der Mutterschutz-Zeit             erwerbstätiger Mütter begonnen hat.


2.2      Leistungen am Wohnort und auf Reisen

      Versicherte Länder                          Leistungsumfang                           Besondere Voraussetzungen
Weltweit                          Versicherungsschutz besteht weltweit.


2.3      Der Versicherungsfall – Grundlage unserer Leistung

      Versicherungsfall                               Beschreibung                                   Erläuterungen
Verdienstausfall in Mutter-       Damit wir leisten, müssen Sie einen Verdienstaus-
schutz-Zeit                       fall haben, weil Sie in diesen Zeiten nicht oder nur
                                  eingeschränkt beruflich arbeiten:
                                                                                                                               5
B55199100Z0                (03) 01.22 - Januar 2022

[Seite 6]
Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankentagegeld (FKT02)


                                    • in den Schutzfristen nach § 3 Absätze 1 und 2
                                     des Gesetzes zum Schutz erwerbstätiger Mütter.
                                    • am Entbindungstag.

Zusätzliche Arbeitsunfä-            Sind Sie während des Versicherungsfalls Ver-
higkeit                             dienstausfall in Mutterschutz-Zeit arbeitsunfähig,
                                    zahlen wir nur das Krankentagegeld im Mutter-
                                    schutz.


3       Umfang des Versicherungsschutzes
                                                                      Solange uns die Abtretung nicht in einer dieser beiden
3.1.1     Beginn des Versicherungsschutzes                            Alternativen angezeigt worden ist, müssen wir nicht an den
Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten zum                  Abtretungsgläubiger leisten. In diesem Fall können wir die
vereinbarten Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer                  Forderung weiterhin erfüllen, indem wir an Sie leisten.
den ersten Beitrag pünktlich zahlt. Zahlt er diesen erst
später, startet der Versicherungsschutz erst, wenn wir den            Diese Vorgaben und Rechtsfolgen ergeben sich aus dem
Beitrag erhalten haben.                                               Gesetz. Sie haben keinen Einfluss auf die rechtliche Zu-
                                                                      lässigkeit oder Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen
Für Versicherungsfälle vor Beginn des Versicherungs-                  auf Versicherungsleistungen an Dritte.
schutzes leisten wir nicht. Ausnahme: Wenn der Versiche-
rungsnehmer bei uns abgeschlossen hat und danach ein                  4.2       Nachweise, damit wir zahlen können
Versicherungsfall eintritt, aber der Versicherungsschutz              Unsere Zahlungen werden nach § 14 Versicherungsver-
noch nicht begonnen hat, zahlen wir für ihn. Das gilt aber            tragsgesetz fällig. Dort ist auch geregelt, wann Sie Ab-
nur für den Teil, der nach Beginn des Versicherungsschut-             schlagszahlungen von uns verlangen können.
zes liegt.
                                                                      Damit wir zahlen, benötigen wir alle erforderlichen Informa-
3.1.2     Bestandteile des Vertrags                                   tionen und Nachweise. Nachweise werden unser Eigen-
Der Vertrag setzt sich zusammen aus:
                                                                      tum, wenn wir sie erhalten.
• dem Versicherungsschein.
• den schriftlichen Vereinbarungen.                                   Für das Krankentagegeld bei gesundheitlicher Arbeitsun-
• diesen Versicherungsbedingungen.                                    fähigkeit gilt: Sie müssen uns eine Bescheinigung Ihres
• den gesetzlichen Vorschriften.                                      Arztes oder Zahnarztes vorlegen. Darin muss stehen, seit
3.1.3     Ende des Versicherungsschutzes                              wann und wie lange Sie arbeitsunfähig sind. Den ersten
Der Versicherungsschutz endet mit Vertragsende. Das gilt              Nachweis über Ihre Arbeitsunfähigkeit müssen Sie uns so
auch für laufende Behandlungen oder einen Verdienstaus-               schnell wie möglich, spätestens aber zum Leistungsbeginn
fall während Schutzfristen nach dem Gesetz zum Schutz                 nach Ziffer 1.2 vorlegen. Während Sie arbeitsunfähig sind,
erwerbstätiger Mütter.                                                müssen Sie die Bescheinigung alle 2 Wochen vorlegen.

Wenn der Gruppenversicherungsvertrag beendet wird und                 Bescheinigungen, die von Ihrem Ehegatten, eingetrage-
Sie den Vertrag nicht als Einzelversicherung fortsetzen,              nem Lebenspartner, Elternteil oder Kind ausgestellt wor-
leisten wir noch für bis zu weitere 30 Tage. Das gilt für             den sind, reichen nicht aus.
eine Arbeitsunfähigkeit oder einen Verdienstausfall wäh-
rend der Schutzfristen nach dem Gesetz zum Schutz                     Für den Nachweis müssen Sie unser Formular verwenden.
erwerbstätiger Mütter. Dies setzt voraus, dass diese bei              Das gilt nicht, wenn Sie Krankengeld erhalten oder bean-
der Beendigung noch bestehen. Das gilt aber höchstens                 tragt haben. In diesem Fall genügt uns die Arbeitsunfähig-
bis zum Ende der Leistungshöchstdauer.                                keits-Bescheinigung, die für die gesetzliche Krankenversi-
                                                                      cherung ausreicht.
Wenn Ihre Versicherung endet, weil Sie berufsunfähig
geworden sind, zahlen wir das Krankentagegeld befristet               Wir müssen nicht oder zum Teil nicht leisten, wenn Sie
weiter. Dafür müssen Sie unmittelbar vor der Beendigung               diese Nachweispflicht verletzen. Das regelt § 28 Absätze 2
bereits arbeitsunfähig gewesen sein. Dann zahlen wir für              bis 3 Versicherungsvertragsgesetz.
bis zu 3 zusätzliche Monate nach der Beendigung. Das gilt
aber höchstens bis zum Ende der Leistungshöchstdauer.                 Die Kosten für den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit müs-
                                                                      sen Sie tragen.
4       Allgemeines zu unseren Zahlungen
                                                                      5     Sonstige vertragliche Verhaltenspflich-
4.1       Recht auf die Leistungen                                          ten
Sie als Hauptversicherter haben Anspruch auf die Leistun-             Sie müssen sich von einem Arzt, den wir beauftragen,
gen. Deshalb wenden sich die Vertragsbedingungen an                   untersuchen lassen, wenn wir das verlangen.
Sie.
                                                                      Sie müssen dafür sorgen, dass sie wieder arbeitsfähig
Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen in Geld sind               werden. Hierzu gehört vor allem, dass Sie sich an die
nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nicht pfänd-               Empfehlungen Ihres Arztes halten. Auch dürfen sie nichts
bar.                                                                  tun, was ihre Genesung behindert.

Sofern Sie Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen an              Wir müssen nicht oder zum Teil nicht leisten, wenn Sie
Dritte abtreten, müssen Sie uns dies unverzüglich anzei-              eine dieser Pflichten verletzen. Das regelt § 28 Absätze 2
gen.                                                                  bis 3 Versicherungsvertragsgesetz.

Es ist auch ausreichend, wenn der Abtretungsgläubiger                 Wenn Sie eine weitere Krankentagegeld-Versicherung neu
uns die Abtretungsurkunde vorlegt. Abtretungsgläubiger ist            abschließen oder erhöhen wollen, müssen wir dem zu-
die Person, die durch die Abtretung die Forderung auf                 stimmen. Das gilt auch, wenn Sie eine Versicherung mit
Versicherungsleistungen erhalten hat. Wir benötigen                   Anspruch auf Krankengeld nach § 52 Absatz 6 Fünftes
regelmäßig nicht das Original der Abtretungsurkunde.                  Buch Sozialgesetzbuch neu abschließen oder erhöhen
Vielmehr reicht grundsätzlich etwa eine Kopie, Zweitschrift,          wollen.
ein Scan oder ein Foto von der Urkunde aus.

                                                                                                                                   6
B55199100Z0                 (03) 01.22 - Januar 2022

[Seite 7]
Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankentagegeld (FKT02)


Wir können kündigen, wenn Sie diese Pflicht verletzen.        Wir informieren den Versicherungsnehmer über die An-
Das regelt § 28 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz.         passung in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen
                                                              ihm die maßgeblichen Gründe. Die Anpassung wird mit
6       Voraussetzungen, damit Sie versichert                 Anfang des zweiten Monats nach unserer Information
        sein können                                           wirksam.

6.1       Versicherungsfähigkeit                              8       Weitere Vertragsänderungen
6.1.1     Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer                 8.1       Ruhen der Versicherung
Sie sind nach diesem Tarif versicherbar, solange Sie alle
diese Voraussetzungen erfüllen:                               8.1.1     Ruhen in Zeiten ohne Gehalt
• Sie stehen in einem festen Arbeitsverhältnis, aus dem       Der Versicherungsnehmer kann Ihre Versicherung ruhend
  Sie ein Entgelt beziehen.                                   stellen. Das bedeutet:
• Sie haben Anspruch aus der deutschen gesetzlichen           • Für die Zeit des Ruhens haben Sie keinen Anspruch auf
  Krankenversicherung.                                          die Leistungen.
                                                              • Der Versicherungsnehmer muss für Sie in dieser Zeit
Ihre Versicherung endet mit dem Monat, in dem Sie eine          keine Beiträge zahlen.
dieser Voraussetzungen nicht mehr erfüllen.
                                                              In diesen Fällen, in denen Sie kein Gehalt bekommen,
                                                              kann Ihre Versicherung ruhen:
6.1.2     Informationspflicht                                 • Sie nehmen Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und
Der Versicherungsnehmer muss uns so schnell wie mög-            Elternzeitgesetz.
lich informieren, wenn eine Eigenschaft nach Ziffer 6.1.1     • Sie pflegen einen nahen Angehörigen nach dem Pflege-
wegfällt.                                                       zeitgesetz.
                                                              • Sie sind aus einem anderen Grund von Ihrer Pflicht zur
Wenn wir erst später davon erfahren, müssen Sie uns das         Arbeitsleistung vorübergehend freigestellt („Sabbatical“).
Krankentagegeld zurückzahlen, das Sie für die Zeit nach
der Versicherung erhalten haben. Wir zahlen dem Versi-        Beginnt die Zeit ohne Gehalt an einem Monatsersten,
cherungsnehmer die Beitragsanteile für die Zeit nach der      fängt das Ruhen an diesem Tag an. Entfällt Ihr Gehalt
Versicherung zurück.                                          jedoch später, fängt das Ruhen erst mit dem nächsten
                                                              Monat an.
6.2       Versicherbarer Personenkreis
Sie müssen außerdem zum versicherbaren Personenkreis          Ihre Versicherung ruht jeweils für höchstens 36 Monate.
gehören. Dieser ist im Gruppenversicherungsvertrag            Vor Ablauf dieser Frist endet das Ruhen mit dem Monat, in
festgelegt. Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an dem       dem die Zeit ohne Gehalt ausläuft.
Sie aus dem versicherbaren Personenkreis ausscheiden.
                                                              8.1.2     Fortsetzung nach dem Ruhen
7       Beitrag und Beitragsänderungen                        Wenn das Ruhen endet, setzen wir Ihre Versicherung fort.
                                                              Das bedeutet ab der Fortsetzung:
7.1       Beitragszahlung                                     • Der Versicherungsnehmer muss den dann gültigen
                                                                Beitrag zahlen.
7.1.1     Beitrag                                             • Sie erhalten die vereinbarten Leistungen. Tritt der Versi-
Der Versicherungsnehmer muss einen Monatsbeitrag                cherungsfall während der Ruhenszeit ein, leisten wir da-
zahlen. Dieser steht im aktuellen Versicherungsschein.          für ab der Fortsetzung. Der Leistungsbeginn nach Ziffer
Wir berechnen ihn geschlechtsunabhängig nach den                1.2 gilt unverändert.
Grundsätzen, die in unseren technischen Berechnungs-          • Es gelten die dann gültigen Versicherungsbedingungen.
grundlagen festgelegt sind.
                                                              8.2       Erhöhung des Krankentagegelds
7.1.2     Zahlungstermine
Der Versicherungsnehmer muss den ersten Beitrag zum           8.2.1     Erhöhungsrecht
Versicherungsbeginn zahlen. Das Datum steht im Versi-         Wenn sich Ihr Netto-Einkommen erhöht, kann der Versi-
cherungsschein.                                               cherungsnehmer von uns verlangen, dass wir den Tages-
                                                              satz entsprechend erhöhen. Das Krankentagegeld darf
Die folgenden Beiträge muss der Versicherungsnehmer           zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengel-
immer zum Monatsersten zahlen.                                dern nicht höher sein als das auf den Tag umgerechnete
                                                              Netto-Einkommen.
7.1.3     Zahlung per Lastschrift
Ist mit dem Versicherungsnehmer vereinbart, dass der          Die Erhöhung muss mindestens 5 Euro betragen. Insge-
Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftver-      samt sichern wir aber höchstens einen Tagessatz von 25
fahren), muss er uns hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat       Euro ab.
erteilen. Wir können verlangen, dass er es in Textform
(etwa Brief, Fax, E-Mail) erteilt.                            Wir müssen den Antrag auf Erhöhung innerhalb von 2
                                                              Monaten erhalten, nachdem sich Ihr Netto-Einkommen
7.1.4     Tagesbeitrag                                        erhöht hat.
Wir verlangen den Beitrag nur für die Zeit, in der Sie bei
uns versichert sind. Wenn Ihre Versicherung nicht am          Der neue Tagessatz gilt ab Beginn des Monats, der auf die
Monatsanfang beginnt oder vor dem Monatsende ausläuft,        Erhöhung des Netto-Einkommens folgt.
verlangen wir den Beitrag nur für die Tage dieses Monats,
an denen Sie bei uns versichert sind. Als Tagesbeitrag gilt   8.2.2     Ermittlung des Netto-Einkommens
1/30 des Monatsbeitrags. Wir runden auf volle Cent auf.       So ermitteln wir Ihr Netto-Einkommen:
                                                              • Wir nehmen Ihren Durchschnittsverdienst aus Ihrer
7.2       Beitragsänderungen                                    beruflichen Tätigkeit. Entscheidend sind die letzten 12
Wir haben das Recht, den Beitrag während der Vertrags-          Monate, bevor Sie arbeitsunfähig geworden sind.
laufzeit anzupassen. Dafür müssen die Voraussetzungen         • Wir nehmen Ihren durchschnittlichen Monatsverdienst ab
nach § 203 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz erfüllt         Beginn der Elternzeit, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit
sein. Die dafür nötige Gegenüberstellung muss eine Ab-          während Ihrer Elternzeit ausüben.
weichung von mehr als 10 Prozent ergeben.


                                                                                                                         7
B55199100Z0                 (03) 01.22 - Januar 2022

[Seite 8]
Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankentagegeld (FKT02)


8.3       Änderung der Vertragsbedingungen                  • Wir müssen die Kündigung innerhalb von 2 Monaten
Ändern wir die Vertragsbedingungen in den folgenden           erhalten, nachdem wir dem Versicherungsnehmer die
Fällen, informieren wir den Versicherungsnehmer in Text-      Vertragsänderung mitgeteilt haben.
form (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen ihm die maß-      • Die Versicherung endet zu dem Tag, an dem die Ver-
geblichen Gründe.                                             tragsänderung (Beitragserhöhung oder Leistungsminde-
                                                              rung) wirksam wird.
8.3.1     Anpassung
Wir können Vertragsbedingungen anpassen, wenn sich die      9.1.4    Recht auf Gegenkündigung
Verhältnisse im Gesundheitswesen nicht nur vorüberge-       Wenn wir nur für einzelne Versicherte anfechten, zurück-
hend ändern. Das gilt etwa bei der Änderung von Geset-      treten oder außerordentlich kündigen, hat der Versiche-
zen, die sich auf unsere Leistungszusage auswirken.         rungsnehmer ein Kündigungsrecht. Er kann damit die
                                                            Aufhebung aller Verträge bei uns verlangen. Wir müssen
Dazu müssen diese Voraussetzungen alle erfüllt sein:        die Kündigung innerhalb von 2 Wochen nach unserer
• Die Anpassung ist notwendig, um den Vertrag weiterzu-     Vertragserklärung erhalten.
  führen.
• Ohne Anpassung wäre es für einen Vertragspartner          Wenn wir angefochten haben oder zurückgetreten sind,
  unzumutbar, an dem Vertrag festzuhalten. Dabei müssen     heben wir die Verträge zum Ende des Monats auf, in dem
  auch die Interessen des anderen Vertragspartners be-      der Versicherungsnehmer unsere Erklärung erhalten hat.
  rücksichtigt werden.                                      Bei außerordentlicher Kündigung enden die Verträge zu
• Die neue Regelung berücksichtigt die Belange des Ver-     dem Zeitpunkt, zu dem unsere Kündigung wirksam wird.
  sicherungsnehmers und der versicherten Personen an-
  gemessen. Dabei wird das Vertragsziel gewahrt.            9.2      Sonstiges Vertragsende
Außerdem muss ein unabhängiger Treuhänder diese
Voraussetzungen überprüft haben. Er muss bestätigen,        9.2.1    67. Geburtstag
dass die Anpassung angemessen ist.                          Ihre Versicherung endet für Sie mit dem Tag, an dem Sie
                                                            Ihren 67. Geburtstag haben.
Die Anpassung wird mit Anfang des zweiten Monats nach
unserer Information wirksam.
                                                            9.2.2    Beendigung des Gruppenversicherungs-
                                                                     vertrags
8.3.2     Ersetzung                                         Ihre Versicherung endet mit dem Ende des Gruppenversi-
Wir können Vertragsbedingungen nach § 203 Absatz 4 in       cherungsvertrags.
Verbindung mit § 164 Versicherungsvertragsgesetz durch
neue Regelungen ersetzen. Das gilt etwa, wenn eine          9.2.3    Berufsunfähigkeit
Bestimmung höchstrichterlich für unwirksam erklärt wurde.   Ihre Versicherung endet zu dem Zeitpunkt, in dem Sie
                                                            berufsunfähig werden. Das ist der Fall, wenn Sie im bisher
Die neue Regelung wird 2 Wochen nach unserer Informa-       ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50
tion wirksam.                                               Prozent erwerbsunfähig sind. Die Berufsunfähigkeit muss
                                                            nach medizinischem Befund vorliegen.
9       Vertragsende und Fortsetzung                        Der Versicherungsnehmer muss uns so schnell wie mög-
                                                            lich informieren, wenn Sie berufsunfähig werden.
9.1       Kündigung
Wir haben kein ordentliches Kündigungsrecht.                Wenn wir erst später davon erfahren, müssen Sie uns das
                                                            Krankentagegeld zurückzahlen, das Sie für die Zeit nach
Der Versicherungsnehmer kann folgendermaßen kündi-          der Versicherung erhalten haben. Wir zahlen dem Versi-
gen:                                                        cherungsnehmer die Beitragsanteile für die Zeit nach der
                                                            Versicherung zurück.
9.1.1     Form und Rechtzeitigkeit sowie Information
          des Versicherten                                  9.2.4    Rentenbeginn
Der Versicherungsnehmer muss in Textform (etwa Brief,       Ihre Versicherung endet zu dem Zeitpunkt, ab dem Sie
Fax, E-Mail) kündigen. Mündlich oder telefonisch reicht     eine dieser Renten beziehen:
nicht aus.                                                  • eine Berufsunfähigkeitsrente.
                                                            • eine Erwerbsunfähigkeitsrente.
Wenn der Versicherungsnehmer eine Kündigungsfrist oder      • eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Frist für einen Nachweis verpasst, ist die Kündigung un-    • eine Altersrente.
wirksam.
                                                            9.2.5    Wegzug
Kündigt der Versicherungsnehmer den Vertrag für einen       Ihre Versicherung endet, wenn Sie aus der Europäischen
Versicherten, ist dies nur wirksam, wenn er nachweist,      Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der
dass der Versicherte davon weiß.                            Schweiz wegziehen. Sie endet mit Ablauf des Monats, in
                                                            dem Sie wegziehen.
9.1.2     Ordentliche Kündigung
Der Versicherungsnehmer kann die Kündigung auf einzel-      9.2.6    Tod
ne versicherte Personen beschränken. Wir müssen die         Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an dem Sie sterben.
Kündigung spätestens am 30. September des Jahres
erhalten, zu dessen Ende er kündigen will.                  9.3      Fortsetzung
Der Versicherungsnehmer kann frühestens zum Ende des        9.3.1    Kündigung des Gruppenversicherungsver-
zweiten Versicherungsjahrs kündigen (2-jährige Mindest-              trags
laufzeit). Danach kann er zu jedem Jahresende kündigen.     Wenn Ihre Versicherung endet, weil die Gruppenversiche-
Das Versicherungsjahr haben wir in Ziffer 10.4 geregelt.    rung gekündigt wird, können Sie den Vertrag zu den Be-
                                                            dingungen der Einzelversicherung nach § 206 Absatz 4
9.1.3     Erhöhung von Beitrag sowie Minderung              und § 207 Absatz 2 Satz 3 Versicherungsvertragsgesetz
          unserer Leistungen                                fortsetzen.
Erhöhen wir den Beitrag, kann der Versicherungsnehmer
für die Person kündigen, für die er mehr zahlen muss. Er    9.3.2    Sonstiges Fortsetzungsrecht
kann auch für sie kündigen, wenn wir den Umfang des         Wenn Ihre Versicherung endet, weil Sie
Versicherungsschutzes verringern.                           • aus dem versicherbaren Personenkreis ausscheiden
                                                              oder
In beiden Fällen gilt:                                      • 67 Jahre geworden sind,

                                                                                                                       8
B55199100Z0                (03) 01.22 - Januar 2022

[Seite 9]
Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankentagegeld (FKT02)


können Sie den Vertrag zu den Bedingungen der Einzel-         10.6.4   Rechtsweg
versicherung fortsetzen. Dies müssen Sie uns innerhalb        Unabhängig von der Beschwerde haben Sie oder der
von 2 Monaten nach dem Ende der Versicherung mitteilen.       Versicherungsnehmer immer auch die Möglichkeit, den
                                                              Rechtsweg zu beschreiten.
Wenn die Einzelversicherung einen höheren oder umfas-
senden Versicherungsschutz enthält, können wir für diese
Mehrleistung besondere Vereinbarungen treffen.

Die bisherige ununterbrochene Versicherungszeit rechnen
wir auf die Wartezeiten in der Einzelversicherung an.

10     Sonstige Regelungen
10.1      Offenlegung
Gutachten und Stellungnahmen, die wir besorgt oder
angefordert haben, weil wir unsere Leistungspflicht prüfen,
legen wir auf Wunsch offen. Sie erhalten so Auskunft und
können die Unterlagen einsehen.

Den Anspruch haben Sie. An Ihrer Stelle ist Ihr gesetzli-
cher Vertreter berechtigt, die Offenlegung zu verlangen.
Wenn erhebliche Gründe dieser Offenlegung entgegen-
stehen, kann sie nur ein Arzt oder Rechtsanwalt verlan-
gen.

Wenn wir diese Dokumente von Ihnen anfordern, zahlen
wir Ihre Aufwendungen dafür.

10.2      Kosten, die wir abziehen können
Unsere Zahlung auf ein deutsches Konto ist für Sie kosten-
los. Unsere Kosten für Auslandszahlungen und für Über-
setzungen können wir von unserer Zahlung abziehen.

10.3      Verrechnung von Zahlungen
Sie können gegen unsere Forderungen aufrechnen. Das
gilt, soweit Ihr Anspruch unbestritten oder abschließend
gerichtlich festgestellt ist.

10.4      Erklärung „Versicherungsjahr“
Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten
Versicherungsbeginn. Es endet am 31. Dezember dessel-
ben Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre
entsprechen dem jeweiligen Kalenderjahr.

10.5      Deutsches Recht
Es gilt deutsches Recht.

10.6      Beschwerdemöglichkeiten
10.6.1    Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler
Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte
gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kon-
taktmöglichkeiten finden Sie unter
www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre
Beschwerde auch an den Versicherungsvermittler richten.
10.6.2    Beschwerde beim Ombudsmann Private
          Kranken- und Pflegeversicherung
Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren
beim Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegever-
sicherung durchzuführen (Anschrift: Postfach 06 02 22,
10052 Berlin, Website: www.pkv-ombudsmann.de). Wir
nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlich-
tungsstelle teil. An den Ombudsmann können sich Versi-
cherungsnehmer und Versicherte mit Beschwerden über
ihren privaten Kranken- und Pflegeversicherer oder Be-
schwerden über den Versicherungsvermittler im Zusam-
menhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen
wenden. Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwer-
de und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlich-
tungsvorschlag.
10.6.3    Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht
Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Auf-
sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail:
poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Im Fall einer
Beschwerde können Sie oder der Versicherungsnehmer
sich auch an diese wenden.
                                                                                                                    9
B55199100Z0                 (03) 01.22 - Januar 2022
```

