# Hallesche FEELfree_plus: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-bkv-hallesche-feelfree-plus.php
- Rechtlicher Träger: Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-bkv-hallesche-feelfree-plus.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Tarif bKV-FEELfree_plus (MG 269)](https://www.vermittlerportal.de/-/media/druckstuecke/tarif/mg/269/tarifbkvfeelfreeplusmg269pdf/tarif-bkv-feelfreeplus-mg269.pdf), Fassung Fassung Januar 2024 (MG 269, 07.23)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Mindestzahl versicherter Mitarbeiter für den Gruppenvertrag | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitgeberfinanzierte Variante (Betrieb zahlt den Beitrag) | ja | den Zusatzbedingungen für die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenzusatzversicherung nach bKV-Tarifen | Teil III Einleitung, Seite 2 |
| Arbeitnehmerfinanzierte Variante zu Gruppenkonditionen | nicht geregelt |  |  |
| Ehepartner, Lebenspartner und Kinder mitversicherbar | nicht geregelt |  |  |
| Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Laufende Behandlungen und Vorerkrankungen mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeiten | nicht geregelt |  |  |
| Versicherbar sind gesetzlich und privat Krankenversicherte | nicht geregelt |  |  |
| Höchstalter bei Aufnahme in den Gruppenvertrag | nicht geregelt |  |  |
| Neue Mitarbeiter treten ohne Gesundheitsprüfung bei (Nachmeldefrist) | nicht geregelt |  |  |
| Fortführung als Einzelversicherung beim Ausscheiden aus dem Betrieb | nicht geregelt |  |  |
| Fortführung ohne neue Gesundheitsprüfung und Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Ruhen des Schutzes bei Elternzeit, Krankengeldbezug oder unbezahltem Urlaub | nicht geregelt |  |  |
| Jahresbudget je versicherter Person | ja, bis 1.500 € | Je nach gewählter Tarifstufe gelten pro Person und Kalenderjahr folgende Höchsterstattungsbeträge: | III., Seite 4 |
| Wählbare Budgetstufen | ja | 300 € in Tarifstufe FEELfree_plus 300 | III., Seite 1 |
| Budget frei für alle Leistungsbereiche des Katalogs einsetzbar | ja | Der Höchsterstattungsbetrag gilt insgesamt für alle unter II. aufgeführten Leistungen. | III., Seite 4 |
| Unterbegrenzungen innerhalb des Budgets (etwa Sehhilfen höchstens die Hälfte) | ja | Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insgesamt 180 € pro Person und Kalenderjahr sind Augenoperationen zur Brechkraftveränderung | II.1, Seite 2 |
| Anteiliges Budget bei Beginn im laufenden Jahr | ja | Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar eines Kalenderjahres, dann vermindert sich für dieses Kalenderjahr der vorgesehene Höchsterstattungsbetrag um jeweils 1/12 für jeden nicht versicherten Monat. | III., Seite 4 |
| Übertrag eines ungenutzten Budgets ins Folgejahr | nicht geregelt |  |  |
| Budgeterhöhung bei Leistungsfreiheit oder Extra-Budget | nicht geregelt |  |  |
| Zusätzliche Leistung über das Budget hinaus bei schweren Fällen (etwa Krankenhaus, schwere Erkrankung) | nicht geregelt |  |  |
| Brillen und Kontaktlinsen | ja, bis 180 € | Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insgesamt 180 € pro Person und Kalenderjahr sind Augenoperationen zur Brechkraftveränderung | II.1, Seite 2 |
| Augenlaserbehandlung (Lasik und ähnliche Verfahren) | ja, bis 180 € | Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insgesamt 180 € pro Person und Kalenderjahr sind Augenoperationen zur Brechkraftveränderung (z. B. Lasik) | II.1, Seite 2 |
| Vorsorgeuntersuchungen über das gesetzliche Programm hinaus, ohne Altersgrenzen | ja | Erstattungsfähig sind Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). | II.7, Seite 3 |
| Schutzimpfungen, auch Reiseimpfungen | ja | Impfstoff für Einzel- und Mehrfachimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) empfohlen werden, gegen Tollwut, Hepatitis und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), oder als Prophylaxe für Auslandsreisen. | II.8, Seite 3 |
| Heilpraktiker und Naturheilverfahren | ja | Erstattungsfähig sind die ambulanten Heilbehandlungen durch Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes | II.6, Seite 3 |
| Osteopathie | nicht geregelt |  |  |
| Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie | ja | Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für folgende ärztlich verordnete Heilmittel: | II. Heilmittel, Seite 3 |
| Arznei- und Verbandmittel einschließlich Zuzahlungen | ja | Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel. | II.5, Seite 3 |
| Hilfsmittel wie Einlagen, Bandagen | ja | Erstattungsfähig sind ärztlich verordnete Aufwendungen für Hilfsmittel | II. Sonstige Hilfsmittel, Seite 3 |
| Hörgeräte | ja | Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für die Neuanschaffung oder den Ersatz eines Hörgerätes. | II. Hörgeräte, Seite 2 |
| Privatärztliche Behandlung (Wahlarzt) und Honorar über dem Kassensatz | nicht geregelt |  |  |
| Facharzt-Terminservice | nicht geregelt |  |  |
| Telemedizin und Videosprechstunde | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante Psychotherapie oder psychologische Beratung | nicht geregelt |  |  |
| Professionelle Zahnreinigung | ja, bis 60 € | Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insgesamt 60 € pro Person und Kalenderjahr sind die ambulanten Aufwendungen für professionelle Zahnreinigung und Zahnaufhellung (Bleaching) | II. Zahnprophylaxe, Seite 4 |
| Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzelbehandlung, Parodontose) | ja | Kunststofffüllungen Inlays (Metall/Keramik/Kunststoff) Wurzel- und Parodontosebehandlungen | II. Zahnbehandlung, Seite 3 |
| Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) | ja | Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Zahnersatz. | II. Zahnersatz, Seite 3 |
| Implantate | ja | Als Zahnersatz gelten Prothesen, Kronen, Brücken, Implantate | II. Zahnersatz, Seite 3 |
| Kieferorthopädie | nicht geregelt |  |  |
| Zahnstaffel (begrenzte Erstattung in den ersten Jahren) | nicht geregelt |  |  |
| Einbettzimmer | nicht geregelt |  |  |
| Zweibettzimmer | nicht geregelt |  |  |
| Chefarzt oder Wahlarzt im Krankenhaus | nicht geregelt |  |  |
| Krankenhaustagegeld | nicht geregelt |  |  |
| Ersatztagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen | nicht geregelt |  |  |
| Freie Krankenhauswahl, auch Privatkliniken | nicht geregelt |  |  |
| Krankentagegeld | nicht geregelt |  |  |
| Pflegebaustein (Pflegetagegeld oder Pflegekosten) | nicht geregelt |  |  |
| Auslandsreisekrankenversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei schweren Krankheiten (Diagnose) | nicht geregelt |  |  |
| Ärztliche Zweitmeinung | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsservices für den Betrieb (Präventionsprogramme, Mitarbeiterberatung, App) | nicht geregelt |  |  |
| Einheitsbeitrag unabhängig von Alter und Geschlecht | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsanpassung (Anlass und Verfahren) | nicht geregelt |  |  |
| Mindestlaufzeit des Gruppenvertrags | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsfrist für den Betrieb | nicht geregelt |  |  |
| Ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers | nicht geregelt |  |  |
| Erstattungssatz in Prozent des Rechnungsbetrags | ja | Erstattet werden 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen | III., Seite 4 |
| Selbstbeteiligung | nicht geregelt |  |  |
| Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse vorausgesetzt | keine | Der Tarif FEELfree_plus ergänzt die Leistungen anderer Kostenträger (z.B. GKV oder private Zusatzversicherung). | II. Empfehlung, Seite 2 |
| Frist zur Einreichung von Rechnungen | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit) | nicht geregelt |  |  |
| Gestaltung für die steuerfreie Zukunftssicherung bis 300 Euro je Jahr (Österreich) | nicht geregelt |  |  |
| Cuadro médico propio (Leistung nur bei Vertragsärzten) | nicht geregelt |  |  |
| Modalidad de reembolso (freie Arztwahl mit Erstattung) | nicht geregelt |  |  |
| Copago je Arztbesuch oder Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Abschluss über retribución flexible (steuerfrei bis 500 Euro je Person) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Tarif bKV-FEELfree_plus (MG 269)

```text
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Tarif FEELfree_plus
Krankenzusatzversicherung
Fassung Januar 2024


Wesentliche Merkmale des Tarifs FEELfree_plus
100% Kostenerstattung für                          Höchsterstattungsbetrag je nach gewählter
                                                   Tarifstufe
    Sehhilfen und brechkraftverändernde
    Augenoperationen bis 180 €                        Je Person und Kalenderjahr gilt ein
    Hörgeräte                                         Höchsterstattungsbetrag von insgesamt
    sonstige Hilfsmittel                                 300 € in Tarifstufe FEELfree_plus 300
    Heilmittel gemäß dem tariflichen Heilmittel-         600 € in Tarifstufe FEELfree_plus 600
    verzeichnis                                          900 € in Tarifstufe FEELfree_plus 900
    Arznei- und Verbandmittel                          1.200 € in Tarifstufe FEELfree_plus 1200
    Heilpraktiker                                      1.500 € in Tarifstufe FEELfree_plus 1500
                                                       Der Höchsterstattungsbetrag gilt insgesamt
100% Kostenerstattung für
                                                       für alle unter II. aufgeführten Leistungen
    Vorsorgeuntersuchungen
    Schutzimpfungen inkl. Impfstoff

100% Kostenerstattung für
    Zahnbehandlungen (Kunststofffüllungen, In-
    lays, Wurzel- und Parodontosebehandlungen)
    Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate und
    Prothesen)
    Zahn-Prophylaxe sowie für Zahnaufhellung
    (Bleaching) bis 60 €


Hallesche                                                                             MG 269 – 07.23
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                Seite 1 von 4

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Teil III der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
Der Tarif (Teil III der Allgemeinen Versicherungsbedingungen) gilt nur in Verbindung mit Teil I (Musterbe-
dingungen 2009 des Verbandes der privaten Krankenversicherung [MB/KK 2009]) und Teil II (Tarifbedingun-
gen [TB/KK 2013]) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie den Zusatzbedingungen für die ar-
beitgeberfinanzierte betriebliche Krankenzusatzversicherung nach bKV-Tarifen.


I.   Versicherungsfähigkeit                              3. Sonstige Hilfsmittel (mit Ausnahme von
                                                         Sehhilfen und Hörgeräte)
Versicherungsfähig sind alle Personen, solange sie
zum versicherbaren Personenkreis gehören. Dieser         Erstattungsfähig sind ärztlich verordnete Aufwen-
ist im Gruppenversicherungsvertrag festgelegt.           dungen für Hilfsmittel (sächliche und technische
                                                         Mittel sowie Körperersatzstücke), die
II. Versicherungsleistungen                                  Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen
Empfehlung                                                   unmittelbar mildern oder ausgleichen (z.B.
Der Tarif FEELfree_plus ergänzt die Leistungen an-           Krankenfahrstühle, Prothesen),
derer Kostenträger (z.B. GKV oder private Zusatz-            zur Therapie und Diagnostik erforderlich sind
versicherung). Um Ihren jährlichen Höchsterstat-             (z.B. Blutdruckmessgeräte),
tungsbetrag optimal ausnutzen zu können, nehmen              zur Lebenserhaltung erforderlich sind (lebens-
Sie bitte zuerst die Leistungen der anderen Kosten-          erhaltende Hilfsmittel wie z.B. Beatmungsge-
träger in Anspruch.                                          räte).
1. Sehhilfen und brechkraftverändernde                   Erstattungsfähig ist ferner die Anschaffung und
   Augenoperationen                                      Ausbildung eines Blindenhundes. Ebenfalls erstat-
Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insge-        tungsfähig sind Aufwendungen für die Hinzuzie-
samt 180 € pro Person und Kalenderjahr sind Augen-       hung einer Kommunikationshilfe nach der Kommu-
operationen zur Brechkraftveränderung (z.B. Lasik)       nikationshilfenverordnung (z.B. Gebärdensprach-
und die nachfolgend genannten Aufwendungen für           dolmetscher, Schriftdolmetscher), sofern dies für
Sehhilfen:                                               die Inanspruchnahme für Leistungen nach diesem
                                                         Tarif erforderlich ist.
     Kontaktlinsen, Brillen, sowie Sonnenbrillen und
     Bildschirmarbeitsbrillen – jeweils mit Dioptrien.   Erstattungsfähig sind auch Aufwendungen für Un-
                                                         terweisung, Wartung und Reparatur von Hilfsmit-
2. Hörgeräte                                             teln, ausgenommen Reparaturen von Sohlen und
                                                         Absätzen von orthopädischen Maßschuhen.
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für die
Neuanschaffung oder den Ersatz eines Hörgerätes.         Nicht erstattungsfähig sind Hilfsmittel,

Otoplastik, Reparaturkosten und sonstige Betriebs-           deren Kosten die Pflegepflichtversicherung
kosten (z.B. Batterien) sind nicht Gegenstand des            dem Grunde nach zu erstatten hat,
Versicherungsschutzes.                                       die dem Fitness-, Wellness- und/oder Entspan-
                                                             nungsbereich zuzuordnen sind,
                                                             die Gebrauchsgegenstände und Hygieneartikel
                                                             des täglichen Lebens sind (z.B. Fieberthermo-
                                                             meter, Anti-Allergie-Bettwäsche).


Hallesche                                                                                       MG 269 – 07.23
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                          Seite 2 von 4

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4.   Heilmittel                                       7.   Vorsorgeuntersuchungen
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für fol-       Erstattungsfähig sind Vorsorgeuntersuchungen im
gende ärztlich verordnete Heilmittel:                 Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
                                                      Dazu gehören beispielsweise Herz- und Kreislauf-
     Krankengymnastik/Bewegungsübungen,
                                                      vorsorge, Schwangerschaftsvorsorge, Krebsvor-
     Heilgymnastik,
                                                      sorge sowie Schlaganfallvorsorge.
     Massagen,
     Packungen/Hydrotherapie/Bäder,
                                                      8.   Schutzimpfungen (inkl. Impfstoff)
     Inhalationen, Kälte- und Wärmebehandlung,
     elektrische und physikalische Heilbehandlung,    Erstattungsfähig sind Aufwendungen für die hierfür
     Elektrotherapie,                                 notwendigen ärztlichen Leistungen und den
     Lichttherapie,                                   Impfstoff für Einzel- und Mehrfachimpfungen,
     Bestrahlungen,                                        die von der Ständigen Impfkommission beim
     Logopädie,                                            Robert Koch-Institut (STIKO) empfohlen
     Ergotherapie (Beschäftigungstherapie),                werden,
     physiotherapeutische Palliativversorgung,             gegen Tollwut, Hepatitis und Frühsommer-
     Ernährungstherapie.                                   Meningoenzephalitis (FSME), oder
                                                           als Prophylaxe für Auslandsreisen.
5.   Arznei- und Verbandmittel
                                                      Wir erstatten keine Kosten für Impfungen, wenn sie
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für ärzt-
                                                      wegen der beruflichen Tätigkeit vom Arbeitgeber
lich verordnete Arznei- und Verbandmittel.
                                                      übernommen werden müssen.
Als Arzneimittel gelten nicht Ovulationshemmer
(außer sie sind zur Behandlung einer Grunderkran-     9.   Zahnbehandlung
kung wie Akne medizinisch notwendig), Geriatrika,     Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für:
Nähr- und Stärkungsmittel (mit Ausnahme der in § 4
Teil II Abs. 5 der Allgemeinen Versicherungsbedin-         Kunststofffüllungen
gungen beschriebenen medikamentenähnlichen                 Inlays (Metall/Keramik/Kunststoff)
Nährmittel), Haarwuchsmittel, Abmagerungspräpa-            Wurzel- und Parodontosebehandlungen.
rate, Hormonpräparate im Rahmen von Anti-Aging-       Erstattungsfähig sind die ambulant entstehenden
Maßnahmen, potenzfördernde und kosmetische            Aufwendungen für das zahnärztliche Honorar im
Mittel, Desinfektionsmittel, reine Mineralwässer,     Rahmen der Gebührenordnungen für Zahnärzte und
Badezusätze und Ähnliches, auch wenn sie vom Be-      Ärzte (GOÄ/GOZ) sowie für angemessene zahntech-
handler verordnet sind und heilwirksame Stoffe ent-   nische Leistungen (Material- und Laborkosten).
halten.
                                                      10. Zahnersatz
6.   Heilpraktiker
                                                      Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Zahn-
Erstattungsfähig sind die ambulanten Heilbehand-      ersatz.
lungen durch Heilpraktiker im Sinne des deutschen
Heilpraktikergesetzes (vgl. § 4 (2) MB/KK 2009).      Als Zahnersatz gelten Prothesen, Kronen, Brücken,
                                                      Implantate (einschließlich der in diesem Zusammen-
Hierzu gehören:                                       hang notwendigen vorbereitenden chirurgischen
Alle im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker         Maßnahmen zum Aufbau des Kieferknochens) sowie
(GebüH)     aufgeführten   Untersuchungs-   und       Aufbissbehelfe und Schienen, funktionsanalytische
Behandlungsmethoden einschließlich der dort           und funktions-therapeutische Maßnahmen, die in
genannten Heilmittel und Wegegebühren bis zum         Zusammenhang mit Zahnersatz anfallen sowie Re-
jeweiligen aufgeführten Höchstbetrag sowie vom        paratur von Zahnersatz.
Heilpraktiker verordnete Arznei- und Verbandmit-      Erstattungsfähig sind die ambulant entstehenden
tel.                                                  Aufwendungen für das zahnärztliche Honorar im
                                                      Rahmen der Gebührenordnungen für Zahnärzte und
                                                      Ärzte (GOÄ/GOZ) sowie für angemessene zahntech-
                                                      nische Leistungen (Material- und Laborkosten).


Hallesche                                                                                  MG 269 – 07.23
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                     Seite 3 von 4

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11. Zahnprophylaxe
Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen
insgesamt 60 € pro Person und Kalenderjahr sind die
ambulanten Aufwendungen für professionelle
Zahnreinigung und Zahnaufhellung (Bleaching)
beim Zahnarzt gemäß der Gebührenordnung für
Zahnärzte (GOZ).

III. Höchsterstattungsbetrag
Erstattet werden 100% der erstattungsfähigen Auf-
wendungen bis zur Höhe des in der vereinbarten Ta-
rifstufe festgelegten Höchsterstattungsbetrages.
Der Höchsterstattungsbetrag gilt insgesamt für alle
unter II. aufgeführten Leistungen.
Je nach gewählter Tarifstufe gelten pro Person und
Kalenderjahr folgende Höchsterstattungsbeträge:
  300 €    in Tarifstufe FEELfree_plus 300,
  600 €    in Tarifstufe FEELfree_plus 600,
  900 €    in Tarifstufe FEELfree_plus 900,
 1200 €    in Tarifstufe FEELfree_plus 1200 oder
 1500 €    in Tarifstufe FEELfree_plus 1500.

Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar eines
Kalenderjahres, dann vermindert sich für dieses Ka-
lenderjahr der vorgesehene Höchsterstattungsbe-
trag um jeweils 1/12 für jeden nicht versicherten
Monat.


Hallesche                                             MG 269 – 07.23
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                Seite 4 von 4
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