# Hallesche FEELfree:up_plus: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-bkv-hallesche-feelfree-up-plus.php
- Rechtlicher Träger: Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-bkv-hallesche-feelfree-up-plus.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Tarif bKV-FEELfree:up_plus (MG 270)](https://www.hallesche.de/-/media/druckstuecke/tarif/mg/270/tarifbkvfeelfreeupplusmg270pdf/tarif-bkv-feelfreeupplus-mg270.pdf), Fassung Fassung Januar 2024 (MG 270, 07.23)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Mindestzahl versicherter Mitarbeiter für den Gruppenvertrag | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitgeberfinanzierte Variante (Betrieb zahlt den Beitrag) | ja | den Zusatzbedingungen für die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenzusatzversicherung nach bKV-Tarifen | Teil III Einleitung, Seite 2 |
| Arbeitnehmerfinanzierte Variante zu Gruppenkonditionen | nicht geregelt |  |  |
| Ehepartner, Lebenspartner und Kinder mitversicherbar | nicht geregelt |  |  |
| Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Laufende Behandlungen und Vorerkrankungen mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeiten | nicht geregelt |  |  |
| Versicherbar sind gesetzlich und privat Krankenversicherte | nicht geregelt |  |  |
| Höchstalter bei Aufnahme in den Gruppenvertrag | nicht geregelt |  |  |
| Neue Mitarbeiter treten ohne Gesundheitsprüfung bei (Nachmeldefrist) | nicht geregelt |  |  |
| Fortführung als Einzelversicherung beim Ausscheiden aus dem Betrieb | nicht geregelt |  |  |
| Fortführung ohne neue Gesundheitsprüfung und Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Ruhen des Schutzes bei Elternzeit, Krankengeldbezug oder unbezahltem Urlaub | nicht geregelt |  |  |
| Jahresbudget je versicherter Person | ja, bis 1.500 € | Je nach gewählter Tarifstufe gilt pro Person und Kalenderjahr folgendes Grundbudget: | III.1, Seite 4 |
| Wählbare Budgetstufen | ja | 300 € in Tarifstufe FEELfree:up_plus 300 | III.1, Seite 1 |
| Budget frei für alle Leistungsbereiche des Katalogs einsetzbar | ja | Das Grundbudget gilt insgesamt für alle unter II. aufgeführten Leistungen. | III.1, Seite 1 |
| Unterbegrenzungen innerhalb des Budgets (etwa Sehhilfen höchstens die Hälfte) | ja | Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insgesamt 180 € pro Person und Kalenderjahr sind die nachfolgend genannten Aufwendungen für Sehhilfen | II.1, Seite 2 |
| Anteiliges Budget bei Beginn im laufenden Jahr | keine | dann wird dessen ungeachtet aus dem für dieses Kalenderjahr geltenden ggf. erhöhten oder verdoppelten Grundbudget geleistet. | III.4, Seite 5 |
| Übertrag eines ungenutzten Budgets ins Folgejahr | nicht geregelt |  |  |
| Budgeterhöhung bei Leistungsfreiheit oder Extra-Budget | ja, bis 200 € | erhöht sich kalenderjährlich um jeweils 50 €, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind, solange bis es um maximal 200 € angewachsen ist: | III.2.1, Seite 4 |
| Zusätzliche Leistung über das Budget hinaus bei schweren Fällen (etwa Krankenhaus, schwere Erkrankung) | ja | Der Versicherer verdoppelt das Grundbudget für das laufende Kalenderjahr und das Folgejahr im Falle eines Arbeitsunfalls, der stationär behandelt werden muss. | III.3, Seite 5 |
| Brillen und Kontaktlinsen | ja, bis 180 € | Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insgesamt 180 € pro Person und Kalenderjahr sind die nachfolgend genannten Aufwendungen für Sehhilfen | II.1, Seite 2 |
| Augenlaserbehandlung (Lasik und ähnliche Verfahren) | ja | Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Augenoperationen zur Brechkraftveränderung (z.B. Lasik). | II.2, Seite 2 |
| Vorsorgeuntersuchungen über das gesetzliche Programm hinaus, ohne Altersgrenzen | ja | Erstattungsfähig sind Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). | II.8, Seite 3 |
| Schutzimpfungen, auch Reiseimpfungen | ja | Impfstoff für Einzel- und Mehrfachimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) empfohlen werden, gegen Tollwut, Hepatitis und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), oder als Prophylaxe für Auslandsreisen. | II.9, Seite 3 |
| Heilpraktiker und Naturheilverfahren | ja | Erstattungsfähig sind ambulante Heilbehandlungen durch nichtärztliche Osteopathen, nichtärztliche Chiropraktiker sowie Heilpraktiker | II.7, Seite 3 |
| Osteopathie | ja | Erstattungsfähig sind ambulante Heilbehandlungen durch nichtärztliche Osteopathen, nichtärztliche Chiropraktiker sowie Heilpraktiker | II.7, Seite 3 |
| Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie | ja | Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für folgende ärztlich verordnete Heilmittel: | II. Heilmittel, Seite 3 |
| Arznei- und Verbandmittel einschließlich Zuzahlungen | ja | Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für ärztlich oder vom Heilpraktiker verordnete Arznei- und Verbandmittel. | II.6, Seite 3 |
| Hilfsmittel wie Einlagen, Bandagen | ja | Erstattungsfähig sind ärztlich verordnete Aufwendungen für Hilfsmittel | II. Sonstige Hilfsmittel, Seite 3 |
| Hörgeräte | ja | Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für die Neuanschaffung oder den Ersatz eines Hörgerätes. | II. Hörgeräte, Seite 2 |
| Privatärztliche Behandlung (Wahlarzt) und Honorar über dem Kassensatz | nicht geregelt |  |  |
| Facharzt-Terminservice | nicht geregelt |  |  |
| Telemedizin und Videosprechstunde | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante Psychotherapie oder psychologische Beratung | nicht geregelt |  |  |
| Professionelle Zahnreinigung | ja, bis 100 € | Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insgesamt 100 € pro Person und Kalenderjahr sind die ambulanten Aufwendungen für professionelle Zahnreinigung und Zahnaufhellung (Bleaching) | II. Zahnprophylaxe, Seite 4 |
| Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzelbehandlung, Parodontose) | ja | Kunststofffüllungen Inlays (Metall/Keramik/Kunststoff) Wurzel- und Parodontosebehandlungen | II. Zahnbehandlung, Seite 3 |
| Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) | ja | Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Zahnersatz. | II. Zahnersatz, Seite 4 |
| Implantate | ja | Als Zahnersatz gelten Prothesen, Kronen, Brücken, Implantate | II. Zahnersatz, Seite 4 |
| Kieferorthopädie | nicht geregelt |  |  |
| Zahnstaffel (begrenzte Erstattung in den ersten Jahren) | nicht geregelt |  |  |
| Einbettzimmer | nicht geregelt |  |  |
| Zweibettzimmer | nicht geregelt |  |  |
| Chefarzt oder Wahlarzt im Krankenhaus | nicht geregelt |  |  |
| Krankenhaustagegeld | nicht geregelt |  |  |
| Ersatztagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen | nicht geregelt |  |  |
| Freie Krankenhauswahl, auch Privatkliniken | nicht geregelt |  |  |
| Krankentagegeld | nicht geregelt |  |  |
| Pflegebaustein (Pflegetagegeld oder Pflegekosten) | nicht geregelt |  |  |
| Auslandsreisekrankenversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei schweren Krankheiten (Diagnose) | nicht geregelt |  |  |
| Ärztliche Zweitmeinung | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsservices für den Betrieb (Präventionsprogramme, Mitarbeiterberatung, App) | nicht geregelt |  |  |
| Einheitsbeitrag unabhängig von Alter und Geschlecht | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsanpassung (Anlass und Verfahren) | nicht geregelt |  |  |
| Mindestlaufzeit des Gruppenvertrags | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsfrist für den Betrieb | nicht geregelt |  |  |
| Ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers | nicht geregelt |  |  |
| Erstattungssatz in Prozent des Rechnungsbetrags | ja | Erstattet werden 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen | III.1, Seite 4 |
| Selbstbeteiligung | nicht geregelt |  |  |
| Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse vorausgesetzt | keine | Der Tarif FEELfree:up_plus ergänzt die Leistungen anderer Kostenträger (z.B. GKV oder private Zusatzversicherung). | II. Empfehlung, Seite 2 |
| Frist zur Einreichung von Rechnungen | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit) | nicht geregelt |  |  |
| Gestaltung für die steuerfreie Zukunftssicherung bis 300 Euro je Jahr (Österreich) | nicht geregelt |  |  |
| Cuadro médico propio (Leistung nur bei Vertragsärzten) | nicht geregelt |  |  |
| Modalidad de reembolso (freie Arztwahl mit Erstattung) | nicht geregelt |  |  |
| Copago je Arztbesuch oder Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Abschluss über retribución flexible (steuerfrei bis 500 Euro je Person) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Tarif bKV-FEELfree:up_plus (MG 270)

```text
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Tarif FEELfree:up_plus
Krankenzusatzversicherung
Fassung Januar 2024


Wesentliche Merkmale des Tarifs FEELfree:up_plus
100% Kostenerstattung für                          Grundbudget
    Sehhilfen bis 180 €                               Je Person und Kalenderjahr gilt ein
    brechkraftverändernde Augenoperationen            Grundbudget von insgesamt
    Hörgeräte                                            300 € in Tarifstufe FEELfree:up_plus 300
    sonstige Hilfsmittel                                 600 € in Tarifstufe FEELfree:up_plus 600
    Heilmittel gemäß dem tariflichen Heilmittel-         900 € in Tarifstufe FEELfree:up_plus 900
    verzeichnis                                        1.200 € in Tarifstufe FEELfree:up_plus 1200
    kinesiologisches Taping bis 100 €                  1.500 € in Tarifstufe FEELfree:up_plus 1500
    Arznei- und Verbandmittel
                                                      Das Grundbudget gilt insgesamt für alle unter
    Heilpraktiker
                                                      II. aufgeführten Leistungen.
    nichtärztliche Osteopathen
                                                      Erhöhung des Grundbudgets nach III.2.
    nichtärztliche Chiropraktiker
                                                      Verdoppelung des Grundbudgets nach III.3.
100% Kostenerstattung für
    Vorsorgeuntersuchungen
    Schutzimpfungen inkl. Impfstoff

100% Kostenerstattung für
    Zahnbehandlungen (Kunststofffüllungen, In-
    lays, Wurzel- und Parodontosebehandlungen)
    Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate und
    Prothesen)
    Zahn-Prophylaxe sowie Zahnaufhellung
    (Bleaching) bis 100 €


Hallesche                                                                              MG 270 – 07.23
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                 Seite 1 von 6

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Teil III der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
Der Tarif (Teil III der Allgemeinen Versicherungsbedingungen) gilt nur in Verbindung mit Teil I (Musterbe-
dingungen 2009 des Verbandes der privaten Krankenversicherung [MB/KK 2009]) und Teil II (Tarifbedingun-
gen [TB/KK 2013]) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie den Zusatzbedingungen für die ar-
beitgeberfinanzierte betriebliche Krankenzusatzversicherung nach bKV-Tarifen. Die mit ➢ gekennzeich-
neten Fachbegriffe werden im Anhang erklärt.


I.   Versicherungsfähigkeit                            4. Sonstige Hilfsmittel (mit Ausnahme von
                                                       Sehhilfen und Hörgeräte)
Versicherungsfähig sind alle Personen, solange sie
zum versicherbaren Personenkreis gehören. Dieser       Erstattungsfähig sind ärztlich verordnete Aufwen-
ist im Gruppenversicherungsvertrag festgelegt.         dungen für Hilfsmittel (sächliche und technische
                                                       Mittel sowie Körperersatzstücke), die
II. Versicherungsleistungen                                Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen
Empfehlung                                                 unmittelbar mildern oder ausgleichen (z.B.
Der Tarif FEELfree:up_plus ergänzt die Leistungen          Krankenfahrstühle, Prothesen),
anderer Kostenträger (z.B. GKV oder private Zusatz-        zur Therapie und Diagnostik erforderlich sind
versicherung). Um Ihr jährliches Budget optimal aus-       (z.B. Blutdruckmessgeräte),
nutzen zu können, nehmen Sie bitte zuerst die Leis-        zur Lebenserhaltung erforderlich sind (lebens-
tungen der anderen Kostenträger in Anspruch.               erhaltende Hilfsmittel wie z.B. Beatmungsge-
                                                           räte).
1. Sehhilfen
Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insge-      Erstattungsfähig sind ferner die Anschaffung und
samt 180 € pro Person und Kalenderjahr sind die        Ausbildung eines Blindenhundes. Ebenfalls erstat-
nachfolgend genannten Aufwendungen für Sehhil-         tungsfähig sind Aufwendungen für die Hinzuzie-
fen: Kontaktlinsen, Brillen sowie Sonnenbrillen und    hung einer Kommunikationshilfe nach der Kommu-
Bildschirmarbeitsbrillen – jeweils mit Dioptrien.      nikationshilfenverordnung (z.B. Gebärdensprach-
                                                       dolmetscher, Schriftdolmetscher), sofern dies für
2. Brechkraftverändernde Augenoperationen              die Inanspruchnahme für Leistungen nach diesem
                                                       Tarif erforderlich ist.
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Augen-
operationen zur Brechkraftveränderung (z.B. Lasik).    Erstattungsfähig sind auch Aufwendungen für Un-
                                                       terweisung, Wartung und Reparatur von Hilfsmit-
3. Hörgeräte                                           teln, ausgenommen Reparaturen von Sohlen und
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für die         Absätzen von orthopädischen Maßschuhen.
Neuanschaffung oder den Ersatz eines Hörgerätes.       Nicht erstattungsfähig sind Hilfsmittel,
Otoplastik, Reparaturkosten und sonstige Betriebs-         deren Kosten die Pflegepflichtversicherung
kosten (z.B. Batterien) sind nicht Gegenstand des          dem Grunde nach zu erstatten hat,
Versicherungsschutzes.                                     die dem Fitness-, Wellness- und/oder Entspan-
                                                           nungsbereich zuzuordnen sind,
                                                           die Gebrauchsgegenstände und Hygieneartikel
                                                           des täglichen Lebens sind (z.B. Fieberthermo-
                                                           meter, Anti-Allergie-Bettwäsche).


Hallesche                                                                                     MG 270 – 07.23
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                        Seite 2 von 6

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5.   Heilmittel                                       7.   Heilpraktiker, Osteopathen, Chiropraktiker
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für fol-       Erstattungsfähig sind ambulante Heilbehandlungen
gende ärztlich verordnete Heilmittel:                 durch
     Krankengymnastik/Bewegungsübungen                     nichtärztliche Osteopathen,
     Heilgymnastik                                         nichtärztliche Chiropraktiker sowie
     Massagen                                              Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilprak-
     Packungen/Hydrotherapie/Bäder                         tikergesetzes (vgl. § 4 (2) MB/KK 2009).
     Inhalationen, Kälte- und Wärmebehandlung
                                                      Versicherungsschutz besteht hier für alle im Gebüh-
     elektrische und physikalische Heilbehandlung
                                                      renverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführ-
     Elektrotherapie
                                                      ten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
     Lichttherapie
                                                      einschließlich der dort genannten Heilmittel und
     Bestrahlungen
                                                      Wegegebühren.
     Logopädie
     Ergotherapie                                     Erstattet werden diese Leistungen bis zum jeweili-
     physiotherapeutische Palliativversorgung         gen im GebüH aufgeführten Höchstbetrag – bei Os-
     Ernährungstherapie                               teopathen und Chiropraktiker darüber hinaus.
Erstattungsfähig sind auch Aufwendungen für fol-      8.   Vorsorgeuntersuchungen
gendes ärztlich verordnetes kinesiologisches Taping
von bis zusammen insgesamt 100 € pro Person und       Erstattungsfähig sind Vorsorgeuntersuchungen im
Kalenderjahr:                                         Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
                                                      Dazu gehören beispielsweise Herz- und Kreislauf-
     K-Active-Taping                                  vorsorge, Schwangerschaftsvorsorge, Krebsvor-
     Kinesio-Taping                                   sorge sowie Schlaganfallvorsorge.
     Kinematic-Taping
     Chiro-Taping                                     9.   Schutzimpfungen (inkl. Impfstoff)
     Pino-Taping
                                                      Erstattungsfähig sind Aufwendungen für die hierfür
     Medi-Taping
                                                      notwendigen ärztlichen Leistungen und den
     K-Taping
                                                      Impfstoff für Einzel- und Mehrfachimpfungen,
6.   Arznei- und Verbandmittel                             die von der Ständigen Impfkommission beim
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für ärzt-           Robert Koch-Institut (STIKO) empfohlen
lich oder vom Heilpraktiker verordnete Arznei- und         werden,
Verbandmittel.                                             gegen Tollwut, Hepatitis und Frühsommer-
                                                           Meningoenzephalitis (FSME), oder
Als Arzneimittel gelten nicht Ovulationshemmer             als Prophylaxe für Auslandsreisen.
(außer sie sind zur Behandlung einer Grunderkran-
kung wie Akne medizinisch notwendig), Geriatrika,     Wir erstatten keine Kosten für Impfungen, wenn sie
Nähr- und Stärkungsmittel (mit Ausnahme der in § 4    wegen der beruflichen Tätigkeit vom Arbeitgeber
Teil II Abs. 5 der Allgemeinen Versicherungsbedin-    übernommen werden müssen.
gungen beschriebenen medikamentenähnlichen
                                                      10. Zahnbehandlung
Nährmittel), Haarwuchsmittel, Abmagerungspräpa-
rate, Hormonpräparate im Rahmen von Anti-Aging-       Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für:
Maßnahmen, potenzfördernde und kosmetische
                                                           Kunststofffüllungen
Mittel, Desinfektionsmittel, reine Mineralwässer,
                                                           Inlays (Metall/Keramik/Kunststoff)
Badezusätze und Ähnliches, auch wenn sie vom Be-
                                                           Wurzel- und Parodontosebehandlungen
handler verordnet sind und heilwirksame Stoffe ent-
halten.                                               Erstattungsfähig sind die ambulant entstehenden
                                                      Aufwendungen für das zahnärztliche Honorar im
                                                      Rahmen der Gebührenordnungen für Zahnärzte und
                                                      Ärzte (GOÄ/GOZ) sowie für angemessene zahntech-
                                                      nische Leistungen (Material- und Laborkosten).


Hallesche                                                                                   MG 270 – 07.23
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                      Seite 3 von 6

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11. Zahnersatz                                          2. Veränderung des Grundbudgets
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Zahn-        Das ➢Grundbudget wird unter den Voraussetzun-
ersatz.                                                 gen des Abschnitts 2.1 kalenderjährlich erhöht. Die-
                                                        ses ➢erhöhte Grundbudget wird unter den Voraus-
Als Zahnersatz gelten Prothesen, Kronen, Brücken,
                                                        setzungen des Abschnitts 2.2 wieder zurückgestuft.
Implantate (einschließlich der in diesem Zusammen-
hang notwendigen vorbereitenden chirurgischen
                                                        2.1 Erhöhung des Grundbudgets
Maßnahmen zum Aufbau des Kieferknochens) sowie
Aufbissbehelfe und Schienen, funktionsanalytische       Das ➢Grundbudget einer versicherten Person er-
und funktionstherapeutische Maßnahmen, die in Zu-       höht sich kalenderjährlich um jeweils 50 €, wenn
sammenhang mit Zahnersatz anfallen sowie Repara-        nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind, solange
tur von Zahnersatz.                                     bis es um maximal 200 € angewachsen ist:

Erstattungsfähig sind die ambulant entstehenden            Das Grundbudget der versicherten Person muss
Aufwendungen für das zahnärztliche Honorar im              im    vorherigen    Kalenderjahr   vollständig
Rahmen der Gebührenordnungen für Zahnärzte und             ausgeschöpft worden sein. Kam es im vorheri-
Ärzte (GOÄ/GOZ) sowie für angemessene zahntech-            gen Kalenderjahr zu einer Erhöhung, muss die-
nische Leistungen (Material- und Laborkosten).             ses ➢erhöhte Grundbudget vollständig ausge-
                                                           schöpft sein.
12. Zahnprophylaxe                                         Maßgeblich sind dabei alle Erstattungen aus
                                                           diesem Tarif für Behandlungen, die im vorheri-
Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insge-
                                                           gen Kalenderjahr stattgefunden haben, soweit
samt 100 € pro Person und Kalenderjahr sind die am-
                                                           die Rechnungen dem Versicherer spätestens
bulanten Aufwendungen für professionelle Zahnrei-
                                                           zwei Wochen nach dessen Ablauf zugegangen
nigung und Zahnaufhellung (Bleaching) beim Zahn-
                                                           sind.
arzt gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte
(GOZ).                                                  Hinweis: Erfolgt der Zugang der Rechnung beim Ver-
                                                        sicherer später, so wird die Rechnung erstattet, je-
III. Grundbudget                                        doch kann diese nicht für die Erhöhung des Grund-
1. Erstattung                                           budgets berücksichtigt werden.

Erstattet werden 100% der erstattungsfähigen Auf-       Je nach vereinbarter Tarifstufe und der Anzahl der
wendungen bis zur Höhe des in der vereinbarten Ta-      unmittelbar aufeinanderfolgenden Kalenderjahre,
rifstufe festgelegten ➢Grundbudgets. Das Grund-         in denen das Grundbudget ausgeschöpft wurde,
budget gilt insgesamt für alle unter II. aufgeführten   ergibt sich jeweils ab dem 1. Januar das nachfolgend
Leistungen.                                             genannte erhöhte Grundbudget:
                                                        ausge-               Tarifstufe FEELfree:up_plus
Je nach gewählter Tarifstufe gilt pro Person und Ka-
                                                        schöpfte     300       600       900     1200    1500
lenderjahr folgendes Grundbudget:                       Kalender-
                                                        jahre
  300 €    in Tarifstufe FEELfree:up_plus 300
                                                        1            350 €     650 €   950 € 1.250 €    1.550 €
  600 €    in Tarifstufe FEELfree:up_plus 600           2            400 €     700 € 1.000 € 1.300 €    1.600 €
  900 €    in Tarifstufe FEELfree:up_plus 900           3            450 €     750 € 1.050 € 1.350 €    1.650 €
1.200 €    in Tarifstufe FEELfree:up_plus 1200          ab 4.        500 €     800 € 1.100 € 1.400 €    1.700 €
1.500 €    in Tarifstufe FEELfree:up_plus 1500
                                                        Das erhöhte Grundbudget kann für alle unter II. auf-
                                                        geführten Leistungen eingesetzt werden.

                                                        2.2 Zurückstufung auf das Grundbudget
                                                        Wird das ➢erhöhte Grundbudget in einem Kalender-
                                                        jahr nicht vollständig ausgeschöpft, wird die be-
                                                        troffene versicherte Person im darauffolgenden Ka-
                                                        lenderjahr auf das ➢Grundbudget zurückgestuft.


Hallesche                                                                                        MG 270 – 07.23
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                           Seite 4 von 6

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3. Verdoppelung des Grundbudgets bei                     Fachbegriffe
   Arbeitsunfall
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Der Versicherer verdoppelt das ➢Grundbudget für          Fachbegriffe, die wir in unseren Bedingungen ver-
das laufende Kalenderjahr und das Folgejahr im           wenden.
Falle eines Arbeitsunfalls, der stationär behandelt
werden muss.                                             Grundbudget
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die von der gesetzlichen    Das Grundbudget der vereinbarten Tarifstufe:
Unfallversicherung bzw. der jeweils zuständigen Be-
                                                          Grundbudget     Tarifstufe
rufsgenossenschaft als solche anerkannt werden.                300 €      FEELfree:up_plus 300
Maßgeblich für die Bestimmung des laufenden Ka-                600 €      FEELfree:up_plus 600
                                                               900 €      FEELfree:up_plus 900
lenderjahres ist dabei der ➢Tag der Anerkennung
                                                             1.200 €      FEELfree:up_plus 1200
des Arbeitsunfalles durch die zuständige gesetzli-           1.500 €      FEELfree:up_plus 1500
che Unfallversicherung bzw. Berufsgenossenschaft.
Je nach vereinbarter Tarifstufe, gelten für die versi-   Erhöhtes Grundbudget
cherte Person im Kalenderjahr der Anerkennung des        Gesteigertes Grundbudget durch Komplettaus-
Arbeitsunfalls nachfolgend genannte verdoppelte          schöpfung des im Vorjahr zur Verfügung stehenden
Grundbudgets:                                            ➢Grundbudgets. Wird das erhöhte Grundbudget im
Kalender-             Tarifstufe FEELfree:up_plus        nächsten Kalenderjahr ausgeschöpft, kommt es zu
jahre          300      600       900     1200    1500   einer weiteren Erhöhung. Die Erhöhung kann maxi-
laufendes                                                mal 200 € betragen.
Jahr der
               600 € 1.200 € 1.800 € 2.400 € 3.000 €
Anerken-
                                                         Tag der Anerkennung durch die gesetzliche
nung
Folgejahr      600 € 1.200 € 1.800 € 2.400 € 3.000 €
                                                         Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft
ab 3. Jahr     300 € 600 €     900 € 1.200 € 1.500 €     beim verdoppelten Grundbudget
                                                         Entscheidend ist nicht der Tag, an dem der Arbeits-
Das verdoppelte Grundbudget kann für alle unter II.      unfall stattfand, sondern der Tag, an dem die ge-
aufgeführten Leistungen eingesetzt werden.               setzliche Unfallversicherung bzw. die Berufsgenos-
                                                         senschaft ihre Entscheidung über die Anerkennung
Eine ➢Erhöhung des Grundbudgets (siehe III.2.1)          als Arbeitsunfall trifft (z.B. Datum des Anerken-
➢pausiert während der Zeit der Verdoppelung. Im          nungsbescheides).
direkten Anschluss an den Verdoppelungszeitraum
beginnt das erhöhte Grundbudget, das unmittelbar         Beispiel:
vor der Verdoppelung gültig war, wieder neu;             Die versicherte Person befindet sich im Kalender-
frühere Erstattungen hierauf bleiben unberücksich-       jahr 2022 in Tarifstufe FEELfree:up_plus 600 und er-
tigt.                                                    leidet am 15.10.2022 einen Arbeitsunfall. Die Bestä-
Bei einem weiteren Arbeitsunfall besteht ein erneu-      tigung der zuständigen Berufsgenossenschaft er-
ter Anspruch auf die Verdopplung des Grundbud-           folgt mit Bescheid vom 15.02.2023 und wird von der
gets nur dann, wenn der Tag der Anerkennung des          versicherten Person bei uns eingereicht. Für die ver-
weiteren Arbeitsunfalles in die Zeit nach dem Ende       sicherte Person kommt es erst in den Kalenderjah-
des vorherigen Verdoppelungszeitraums fällt.             ren 2023 und 2024 zu einer Verdoppelung, obwohl
                                                         der Arbeitsunfall bereits im Jahre 2022 stattgefun-
4. Unterjähriger Beginn und unterjähriges Ende           den hat.
   der Versicherung
Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar eines
Kalenderjahres oder endet sie vor dem 31. Dezem-
ber eines Kalenderjahres, dann wird dessen unge-
achtet aus dem für dieses Kalenderjahr geltenden
ggf. erhöhten oder verdoppelten ➢Grundbudget
geleistet.


Hallesche                                                                                         MG 270 – 07.23
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                            Seite 5 von 6

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Pausieren des erhöhten Grundbudgets
Während der Zeit der Verdopplung des Grundbud-
gets ruht das ➢erhöhte Grundbudget. Es lebt aber
nach dem Verdoppelungszeitraum wieder auf.
Beispiel:
Die versicherte Person befindet sich im Jahr 2022 in
Tarifstufe   FEELfree:up_plus 300      mit    einem
erhöhten Grundbudget von 400 €. Im März 2022
wurden Rechnungen in Höhe von 200 € erstattet.
Die versicherte Person erleidet in diesem Jahr einen
Arbeitsunfall, der stationär behandelt werden muss.
Der Arbeitsunfall wird durch die zuständige Berufs-
genossenschaft im Mai 2022 anerkannt, sodass für
die versicherte Person das Grundbudget aus Tarif-
stufe FEELfree:up_plus 300 für die Zeit vom
01.01.2022 bis 31.12.2023 auf 600 € verdoppelt
wird.
Das erreichte erhöhte Grundbudget von 400 € wird
währenddessen gespeichert, sodass der versicher-
ten Person ab dem 01.01.2024 für das gesamte Ka-
lenderjahr wieder 400 € in voller Höhe zur Verfü-
gung stehen, ohne dass die seinerzeit im März 2022
erstatteten 200 € darauf angerechnet werden.


Hallesche                                              MG 270 – 07.23
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                 Seite 6 von 6
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