# Hallesche FEELfree:up: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-bkv-hallesche-feelfree-up.php
- Rechtlicher Träger: Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-bkv-hallesche-feelfree-up.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Tarif bKV-FEELfree:up (MG 239)](https://www.vermittlerportal.de/-/media/druckstuecke/tarif/mg/239/tarifbkvfeelfreeupmg239pdf/tarif-bkv-feelfreeup-mg239.pdf), Fassung Fassung Januar 2024 (MG 239, 01.24)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Mindestzahl versicherter Mitarbeiter für den Gruppenvertrag | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitgeberfinanzierte Variante (Betrieb zahlt den Beitrag) | ja | den Zusatzbedingungen für die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenzusatzversicherung nach bKV-Tarifen | Teil III Einleitung, Seite 2 |
| Arbeitnehmerfinanzierte Variante zu Gruppenkonditionen | nicht geregelt |  |  |
| Ehepartner, Lebenspartner und Kinder mitversicherbar | nicht geregelt |  |  |
| Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Laufende Behandlungen und Vorerkrankungen mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeiten | nicht geregelt |  |  |
| Versicherbar sind gesetzlich und privat Krankenversicherte | nicht geregelt |  |  |
| Höchstalter bei Aufnahme in den Gruppenvertrag | nicht geregelt |  |  |
| Neue Mitarbeiter treten ohne Gesundheitsprüfung bei (Nachmeldefrist) | nicht geregelt |  |  |
| Fortführung als Einzelversicherung beim Ausscheiden aus dem Betrieb | nicht geregelt |  |  |
| Fortführung ohne neue Gesundheitsprüfung und Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Ruhen des Schutzes bei Elternzeit, Krankengeldbezug oder unbezahltem Urlaub | nicht geregelt |  |  |
| Jahresbudget je versicherter Person | ja, bis 1.500 € | Je nach gewählter Tarifstufe gilt pro Person und Kalenderjahr folgendes Grundbudget: | III.1, Seite 4 |
| Wählbare Budgetstufen | ja | 300 € in Tarifstufe FEELfree:up 300 | III.1, Seite 1 |
| Budget frei für alle Leistungsbereiche des Katalogs einsetzbar | ja | Das Grundbudget gilt insgesamt für alle unter II. aufgeführten Leistungen. | III.1, Seite 1 |
| Unterbegrenzungen innerhalb des Budgets (etwa Sehhilfen höchstens die Hälfte) | ja | Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insgesamt 180 € pro Person und Kalenderjahr sind die nachfolgend genannten Aufwendungen für Sehhilfen | II.1, Seite 2 |
| Anteiliges Budget bei Beginn im laufenden Jahr | keine | dann wird dessen ungeachtet aus dem für dieses Kalenderjahr geltenden ggf. erhöhten oder verdoppelten Grundbudget geleistet. | III.4, Seite 5 |
| Übertrag eines ungenutzten Budgets ins Folgejahr | nicht geregelt |  |  |
| Budgeterhöhung bei Leistungsfreiheit oder Extra-Budget | ja, bis 200 € | erhöht sich kalenderjährlich um jeweils 50 €, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind, solange bis es um maximal 200 € angewachsen ist: | III.2.1, Seite 4 |
| Zusätzliche Leistung über das Budget hinaus bei schweren Fällen (etwa Krankenhaus, schwere Erkrankung) | ja | Der Versicherer verdoppelt das Grundbudget für das laufende Kalenderjahr und das Folgejahr im Falle eines Arbeitsunfalls, der stationär behandelt werden muss. | III.3, Seite 4 |
| Brillen und Kontaktlinsen | ja, bis 180 € | Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insgesamt 180 € pro Person und Kalenderjahr sind die nachfolgend genannten Aufwendungen für Sehhilfen | II.1, Seite 2 |
| Augenlaserbehandlung (Lasik und ähnliche Verfahren) | ja | Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Augenoperationen zur Brechkraftveränderung (z.B. Lasik). | II.2, Seite 2 |
| Vorsorgeuntersuchungen über das gesetzliche Programm hinaus, ohne Altersgrenzen | nicht geregelt |  |  |
| Schutzimpfungen, auch Reiseimpfungen | nicht geregelt |  |  |
| Heilpraktiker und Naturheilverfahren | ja | Erstattungsfähig sind ambulante Heilbehandlungen durch nichtärztliche Osteopathen, nichtärztliche Chiropraktiker sowie Heilpraktiker | II.7, Seite 3 |
| Osteopathie | ja | Erstattungsfähig sind ambulante Heilbehandlungen durch nichtärztliche Osteopathen, nichtärztliche Chiropraktiker sowie Heilpraktiker | II.7, Seite 3 |
| Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie | ja | Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für folgende ärztlich verordnete Heilmittel: | II. Heilmittel, Seite 2 |
| Arznei- und Verbandmittel einschließlich Zuzahlungen | ja | Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für ärztlich oder vom Heilpraktiker verordnete Arznei- und Verbandmittel. | II.6, Seite 2 |
| Hilfsmittel wie Einlagen, Bandagen | ja | Erstattungsfähig sind ärztlich verordnete Aufwendungen für Hilfsmittel | II. Sonstige Hilfsmittel, Seite 2 |
| Hörgeräte | ja | Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für die Neuanschaffung oder den Ersatz eines Hörgerätes. | II. Hörgeräte, Seite 2 |
| Privatärztliche Behandlung (Wahlarzt) und Honorar über dem Kassensatz | nicht geregelt |  |  |
| Facharzt-Terminservice | nicht geregelt |  |  |
| Telemedizin und Videosprechstunde | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante Psychotherapie oder psychologische Beratung | nicht geregelt |  |  |
| Professionelle Zahnreinigung | ja, bis 100 € | Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insgesamt 100 € pro Person und Kalenderjahr sind die ambulanten Aufwendungen für professionelle Zahnreinigung und Zahnaufhellung (Bleaching) | II. Zahnprophylaxe, Seite 3 |
| Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzelbehandlung, Parodontose) | ja | Kunststofffüllungen Inlays (Metall/Keramik/Kunststoff) Wurzel- und Parodontosebehandlungen | II. Zahnbehandlung, Seite 3 |
| Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) | ja | Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Zahnersatz. | II. Zahnersatz, Seite 3 |
| Implantate | ja | Als Zahnersatz gelten Prothesen, Kronen, Brücken, Implantate | II. Zahnersatz, Seite 3 |
| Kieferorthopädie | nicht geregelt |  |  |
| Zahnstaffel (begrenzte Erstattung in den ersten Jahren) | nicht geregelt |  |  |
| Einbettzimmer | nicht geregelt |  |  |
| Zweibettzimmer | nicht geregelt |  |  |
| Chefarzt oder Wahlarzt im Krankenhaus | nicht geregelt |  |  |
| Krankenhaustagegeld | nicht geregelt |  |  |
| Ersatztagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen | nicht geregelt |  |  |
| Freie Krankenhauswahl, auch Privatkliniken | nicht geregelt |  |  |
| Krankentagegeld | nicht geregelt |  |  |
| Pflegebaustein (Pflegetagegeld oder Pflegekosten) | nicht geregelt |  |  |
| Auslandsreisekrankenversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei schweren Krankheiten (Diagnose) | nicht geregelt |  |  |
| Ärztliche Zweitmeinung | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsservices für den Betrieb (Präventionsprogramme, Mitarbeiterberatung, App) | nicht geregelt |  |  |
| Einheitsbeitrag unabhängig von Alter und Geschlecht | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsanpassung (Anlass und Verfahren) | nicht geregelt |  |  |
| Mindestlaufzeit des Gruppenvertrags | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsfrist für den Betrieb | nicht geregelt |  |  |
| Ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers | nicht geregelt |  |  |
| Erstattungssatz in Prozent des Rechnungsbetrags | ja | Erstattet werden 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen | III.1, Seite 4 |
| Selbstbeteiligung | nicht geregelt |  |  |
| Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse vorausgesetzt | nicht geregelt |  |  |
| Frist zur Einreichung von Rechnungen | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit) | nicht geregelt |  |  |
| Gestaltung für die steuerfreie Zukunftssicherung bis 300 Euro je Jahr (Österreich) | nicht geregelt |  |  |
| Cuadro médico propio (Leistung nur bei Vertragsärzten) | nicht geregelt |  |  |
| Modalidad de reembolso (freie Arztwahl mit Erstattung) | nicht geregelt |  |  |
| Copago je Arztbesuch oder Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Abschluss über retribución flexible (steuerfrei bis 500 Euro je Person) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Tarif bKV-FEELfree:up (MG 239)

```text
[Seite 1]
Tarif FEELfree:up
Krankenzusatzversicherung
Fassung Januar 2024


Wesentliche Merkmale des Tarifs FEELfree:up
100% Kostenerstattung für                           Grundbudget
     Sehhilfen bis 180 €                               je Person und Kalenderjahr gilt ein
     brechkraftverändernde Augenoperationen            Grundbudget von insgesamt
     Hörgeräte                                            300 € in Tarifstufe FEELfree:up 300
     sonstige Hilfsmittel                                 600 € in Tarifstufe FEELfree:up 600
     Heilmittel gemäß dem tariflichen Heilmittel-         900 € in Tarifstufe FEELfree:up 900
     verzeichnis                                        1.200 € in Tarifstufe FEELfree:up 1200
     kinesiologisches Taping bis 100 €                  1.500 € in Tarifstufe FEELfree:up 1500
     Arznei- und Verbandmittel
     Heilpraktiker                                     Das Grundbudget gilt insgesamt für alle unter
     nichtärztliche Osteopathen                        II. aufgeführten Leistungen.
     nichtärztliche Chiropraktiker                     Erhöhung des Grundbudgets nach III.2.
                                                       Verdoppelung des Grundbudgets nach III.3.
100% Kostenerstattung für
     Zahnbehandlungen (Kunststofffüllungen, In-
     lays, Wurzel- und Parodontosebehandlungen)
     Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate und
     Prothesen)
     Zahn-Prophylaxe sowie Zahnaufhellung
     (Bleaching) bis 100 €


Hallesche                                                                              MG 239 – 01.24
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                 Seite 1 von 5

[Seite 2]
Teil III der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
Der Tarif (Teil III der Allgemeinen Versicherungsbedingungen) gilt nur in Verbindung mit Teil I (Musterbe-
dingungen 2009 des Verbandes der privaten Krankenversicherung [MB/KK 2009]) und Teil II (Tarifbedingun-
gen [TB/KK 2013]) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie den Zusatzbedingungen für die ar-
beitgeberfinanzierte betriebliche Krankenzusatzversicherung nach bKV-Tarifen. Die mit ➢ gekennzeich-
neten Fachbegriffe werden im Anhang erklärt.

I.   Versicherungsfähigkeit                           Erstattungsfähig sind ferner die Anschaffung und
                                                      Ausbildung eines Blindenhundes. Ebenfalls erstat-
Versicherungsfähig sind alle Personen, solange sie
                                                      tungsfähig sind Aufwendungen für die Hinzuzie-
zum versicherbaren Personenkreis gehören. Dieser
                                                      hung einer Kommunikationshilfe nach der Kommu-
ist im Gruppenversicherungsvertrag festgelegt. Die
                                                      nikationshilfenverordnung (z.B. Gebärdensprach-
Versicherung endet mit dem Tag, an dem die versi-
                                                      dolmetscher, Schriftdolmetscher), sofern dies für
cherte Person aus dem versicherbaren Personen-
                                                      die Inanspruchnahme für Leistungen nach diesem
kreis ausscheidet.
                                                      Tarif erforderlich ist.
II. Versicherungsleistungen                           Erstattungsfähig sind auch Aufwendungen für Un-
                                                      terweisung, Wartung und Reparatur von Hilfsmit-
1. Sehhilfen
                                                      teln, ausgenommen Reparaturen von Sohlen und
Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insge-     Absätzen von orthopädischen Maßschuhen.
samt 180 € pro Person und Kalenderjahr sind die
                                                      Nicht erstattungsfähig sind Hilfsmittel,
nachfolgend genannten Aufwendungen für Sehhil-
fen: Kontaktlinsen, Brillen sowie Sonnenbrillen und        deren Kosten die Pflegepflichtversicherung
Bildschirmarbeitsbrillen – jeweils mit Dioptrien.          dem Grunde nach zu erstatten hat,
                                                           die dem Fitness-, Wellness- und/oder Entspan-
2.   Brechkraftverändernde Augenoperationen                nungsbereich zuzuordnen sind,
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Augen-          die Gebrauchsgegenstände und Hygieneartikel
operationen zur Brechkraftveränderung (z.B. Lasik).        des täglichen Lebens sind (z.B. Fieberthermo-
                                                           meter, Anti-Allergie-Bettwäsche).
3. Hörgeräte
                                                      5.   Heilmittel
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für die
Neuanschaffung oder den Ersatz eines Hörgerätes.      Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für fol-
                                                      gende ärztlich verordnete Heilmittel:
Otoplastik, Reparaturkosten und sonstige Betriebs-
kosten (z.B. Batterien) sind nicht Gegenstand des          Krankengymnastik/Bewegungsübungen
Versicherungsschutzes.                                     Heilgymnastik
                                                           Massagen
4. Sonstige Hilfsmittel (mit Ausnahme von                  Packungen/Hydrotherapie/Bäder
Sehhilfen und Hörgeräte)                                   Inhalationen, Kälte- und Wärmebehandlung
Erstattungsfähig sind ärztlich verordnete Aufwen-          elektrische und physikalische Heilbehandlung
dungen für Hilfsmittel (sächliche und technische           Elektrotherapie
Mittel sowie Körperersatzstücke), die                      Lichttherapie
                                                           Bestrahlungen
     Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen          Logopädie
     unmittelbar mildern oder ausgleichen (z.B.            Ergotherapie
     Krankenfahrstühle, Prothesen),                        physiotherapeutische Palliativversorgung
     zur Therapie und Diagnostik erforderlich sind         Ernährungstherapie
     (z.B. Blutdruckmessgeräte),
     zur Lebenserhaltung erforderlich sind (lebens-
     erhaltende Hilfsmittel wie z.B. Beatmungsge-
     räte).


Hallesche                                                                                    MG 239 – 01.24
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                       Seite 2 von 5

[Seite 3]
Erstattungsfähig sind auch Aufwendungen für fol-      8.   Zahnbehandlung
gendes ärztlich verordnetes kinesiologisches Taping   Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für:
von bis zusammen insgesamt 100 € pro Person und
Kalenderjahr:                                              Kunststofffüllungen
                                                           Inlays (Metall/Keramik/Kunststoff)
     K-Active-Taping                                       Wurzel- und Parodontosebehandlungen
     Kinesio-Taping
     Kinematic-Taping                                 Erstattungsfähig sind die ambulant entstehenden
     Chiro-Taping                                     Aufwendungen für das zahnärztliche Honorar im
     Pino-Taping                                      Rahmen der Gebührenordnungen für Zahnärzte und
     Medi-Taping                                      Ärzte (GOÄ/GOZ) sowie für angemessene zahntech-
     K-Taping                                         nische Leistungen (Material- und Laborkosten).

6.   Arznei- und Verbandmittel                        9.   Zahnersatz
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für ärzt-      Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Zahn-
lich oder vom Heilpraktiker verordnete Arznei- und    ersatz.
Verbandmittel.                                        Als Zahnersatz gelten Prothesen, Kronen, Brücken,
Als Arzneimittel gelten nicht Ovulationshemmer        Implantate (einschließlich der in diesem Zusammen-
(außer sie sind zur Behandlung einer Grunderkran-     hang notwendigen vorbereitenden chirurgischen
kung wie Akne medizinisch notwendig), Geriatrika,     Maßnahmen zum Aufbau des Kieferknochens) sowie
Nähr- und Stärkungsmittel (mit Ausnahme der in § 4    Aufbissbehelfe und Schienen, funktionsanalytische
Teil II Abs. 5 der Allgemeinen Versicherungsbedin-    und funktionstherapeutische Maßnahmen, die in Zu-
gungen beschriebenen medikamentenähnlichen            sammenhang mit Zahnersatz anfallen sowie Repara-
Nährmittel), Haarwuchsmittel, Abmagerungspräpa-       tur von Zahnersatz.
rate, Hormonpräparate im Rahmen von Anti-Aging-       Erstattungsfähig sind die ambulant entstehenden
Maßnahmen, potenzfördernde und kosmetische            Aufwendungen für das zahnärztliche Honorar im
Mittel, Desinfektionsmittel, reine Mineralwässer,     Rahmen der Gebührenordnungen für Zahnärzte und
Badezusätze und Ähnliches, auch wenn sie vom Be-      Ärzte (GOÄ/GOZ) sowie für angemessene zahntech-
handler verordnet sind und heilwirksame Stoffe ent-   nische Leistungen (Material- und Laborkosten).
halten.
                                                      10. Zahnprophylaxe
7.   Heilpraktiker, Osteopathen, Chiropraktiker
                                                      Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insge-
Erstattungsfähig sind ambulante Heilbehandlungen      samt 100 € pro Person und Kalenderjahr sind die am-
durch                                                 bulanten Aufwendungen für professionelle Zahnrei-
     nichtärztliche Osteopathen,                      nigung und Zahnaufhellung (Bleaching) beim Zahn-
     nichtärztliche Chiropraktiker sowie              arzt gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte
     Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilprak-   (GOZ).
     tikergesetzes (vgl. § 4 (2) MB/KK 2009).
Versicherungsschutz besteht hier für alle im Gebüh-
renverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführ-
ten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
einschließlich der dort genannten Heilmittel und
Wegegebühren.
Erstattet werden diese Leistungen bis zum jeweili-
gen im GebüH aufgeführten Höchstbetrag – bei Os-
teopathen und Chiropraktiker darüber hinaus.


Hallesche                                                                                  MG 239 – 01.24
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                     Seite 3 von 5

[Seite 4]
III. Grundbudget                                        Je nach vereinbarter Tarifstufe und der Anzahl der
                                                        unmittelbar aufeinanderfolgenden Kalenderjahre,
1. Erstattung
                                                        in denen das Grundbudget ausgeschöpft wurde,
Erstattet werden 100% der erstattungsfähigen Auf-       ergibt sich jeweils ab dem 1. Januar das nachfolgend
wendungen bis zur Höhe des in der vereinbarten Ta-      genannte erhöhte Grundbudget:
rifstufe festgelegten ➢Grundbudgets. Das Grund-
                                                        ausge-               Tarifstufe FEELfree:up
budget gilt insgesamt für alle unter II. aufgeführten   schöpfte     300     600      900     1200     1500
Leistungen.                                             Kalender-
                                                        jahre
Je nach gewählter Tarifstufe gilt pro Person und Ka-    1            350 €    650 €   950 € 1.250 €   1.550 €
lenderjahr folgendes Grundbudget:                       2            400 €    700 € 1.000 € 1.300 €   1.600 €
                                                        3            450 €    750 € 1.050 € 1.350 €   1.650 €
  300 € in Tarifstufe FEELfree:up 300                   ab 4.        500 €    800 € 1.100 € 1.400 €   1.700 €
  600 € in Tarifstufe FEELfree:up 600
  900 € in Tarifstufe FEELfree:up 900                   Das erhöhte Grundbudget kann für alle unter II. auf-
1.200 € in Tarifstufe FEELfree:up 1200                  geführten Leistungen eingesetzt werden.
1.500 € in Tarifstufe FEELfree:up 1500
                                                        2.2 Zurückstufung auf das Grundbudget
2. Veränderung des Grundbudgets
                                                        Wird das ➢erhöhte Grundbudget in einem Kalender-
Das ➢Grundbudget wird unter den Voraussetzun-           jahr nicht vollständig ausgeschöpft, wird die be-
gen des Abschnitts 2.1 kalenderjährlich erhöht. Die-    troffene versicherte Person im darauffolgenden Ka-
ses ➢erhöhte Grundbudget wird unter den Voraus-         lenderjahr auf das ➢Grundbudget zurückgestuft.
setzungen des Abschnitts 2.2 wieder zurückgestuft.
                                                        3. Verdoppelung des Grundbudgets bei
2.1 Erhöhung des Grundbudgets                              Arbeitsunfall
Das ➢Grundbudget einer versicherten Person er-          Der Versicherer verdoppelt das ➢Grundbudget für
höht sich kalenderjährlich um jeweils 50 €, wenn        das laufende Kalenderjahr und das Folgejahr im
nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind, solange      Falle eines Arbeitsunfalls, der stationär behandelt
bis es um maximal 200 € angewachsen ist:                werden muss.
     Das Grundbudget der versicherten Person            Arbeitsunfälle sind Unfälle, die von der gesetzlichen
     muss im vorherigen Kalenderjahr vollständig        Unfallversicherung bzw. der jeweils zuständigen Be-
     ausgeschöpft worden sein. Kam es im vorheri-       rufsgenossenschaft als solche anerkannt werden.
     gen Kalenderjahr zu einer Erhöhung, muss die-
     ses ➢erhöhte Grundbudget vollständig ausge-        Maßgeblich für die Bestimmung des laufenden Ka-
     schöpft sein.                                      lenderjahres ist dabei der ➢Tag der Anerkennung
     Maßgeblich sind dabei alle Erstattungen aus        des Arbeitsunfalles durch die zuständige gesetzli-
     diesem Tarif für Behandlungen, die im vorheri-     che Unfallversicherung bzw. Berufsgenossenschaft.
     gen Kalenderjahr stattgefunden haben, soweit       Je nach vereinbarter Tarifstufe, gelten für die versi-
     die Rechnungen dem Versicherer spätestens          cherte Person im Kalenderjahr der Anerkennung des
     zwei Wochen nach dessen Ablauf zugegangen          Arbeitsunfalls nachfolgend genannte verdoppelte
     sind.                                              Grundbudgets:
Hinweis: Erfolgt der Zugang der Rechnung beim Ver-      Kalender-            Tarifstufe FEELfree:up
sicherer später, so wird die Rechnung erstattet, je-    jahre        300     600      900     1200     1500
doch kann diese nicht für die Erhöhung des Grund-       laufendes
                                                        Jahr der
budgets berücksichtigt werden.                          Anerken-
                                                                     600 € 1.200 € 1.800 € 2.400 € 3.000 €
                                                        nung
                                                        Folgejahr    600 € 1.200 € 1.800 € 2.400 € 3.000 €
                                                        ab 3. Jahr   300 € 600 €     900 € 1.200 € 1.500 €

                                                        Das verdoppelte Grundbudget kann für alle unter II.
                                                        aufgeführten Leistungen eingesetzt werden.


Hallesche                                                                                      MG 239 – 01.24
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                         Seite 4 von 5

[Seite 5]
Eine ➢Erhöhung des Grundbudgets (siehe III.2.1)       Tag der Anerkennung durch die gesetzliche
➢pausiert während der Zeit der Verdoppelung. Im       Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft
direkten Anschluss an den Verdoppelungszeitraum       beim verdoppelten Grundbudget
beginnt das erhöhte Grundbudget, das unmittelbar      Entscheidend ist nicht der Tag, an dem der Arbeits-
vor der Verdoppelung gültig war, wieder neu;          unfall stattfand, sondern der Tag, an dem die ge-
frühere Erstattungen hierauf bleiben unberücksich-    setzliche Unfallversicherung bzw. die Berufsgenos-
tigt.                                                 senschaft ihre Entscheidung über die Anerkennung
Bei einem weiteren Arbeitsunfall besteht ein erneu-   als Arbeitsunfall trifft (z.B. Datum des Anerken-
ter Anspruch auf die Verdopplung des Grundbud-        nungsbescheides).
gets nur dann, wenn der Tag der Anerkennung des       Beispiel:
weiteren Arbeitsunfalles in die Zeit nach dem Ende
des vorherigen Verdoppelungszeitraums fällt.          Die versicherte Person befindet sich im Kalender-
                                                      jahr 2022 in Tarifstufe FEELfree:up 600 und erleidet
4. Unterjähriger Beginn und unterjähriges Ende        am 15.10.2022 einen Arbeitsunfall. Die Bestätigung
   der Versicherung                                   der zuständigen Berufsgenossenschaft erfolgt mit
                                                      Bescheid vom 15.02.2023 und wird von der
Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar eines
                                                      versicherten Person bei uns eingereicht. Für die ver-
Kalenderjahres oder endet sie vor dem 31. Dezem-
                                                      sicherte Person kommt es erst in den Kalenderjah-
ber eines Kalenderjahres, dann wird dessen unge-
                                                      ren 2023 und 2024 zu einer Verdoppelung, obwohl
achtet aus dem für dieses Kalenderjahr geltenden
                                                      der Arbeitsunfall bereits im Jahre 2022 stattgefun-
ggf. erhöhten oder verdoppelten ➢Grundbudget
                                                      den hat.
geleistet.
                                                      Pausieren des erhöhten Grundbudgets
                                                      Während der Zeit der Verdopplung des Grundbud-
                                                      gets ruht das ➢erhöhte Grundbudget. Es lebt aber
                                                      nach dem Verdoppelungszeitraum wieder auf.
Fachbegriffe
                                                      Beispiel:
Hier erläutern wir Ihnen die mit ➢ gekennzeichneten
Fachbegriffe, die wir in unseren Bedingungen ver-     Die versicherte Person befindet sich im Jahr 2022 in
wenden.                                               Tarifstufe FEELfree:up 300 mit einem erhöhten
                                                      Grundbudget von 400 €. Im März 2022 wurden
Grundbudget                                           Rechnungen in Höhe von 200 € erstattet.
Das Grundbudget der vereinbarten Tarifstufe:          Die versicherte Person erleidet in diesem Jahr einen
 Grundbudget       Tarifstufe
                                                      Arbeitsunfall, der stationär behandelt werden muss.
      300 €        FEELfree:up 300                    Der Arbeitsunfall wird durch die zuständige Berufs-
      600 €        FEELfree:up 600                    genossenschaft im Mai 2022 anerkannt, sodass für
      900 €        FEELfree:up 900                    die versicherte Person das Grundbudget aus Tarif-
    1.200 €        FEELfree:up 1200                   stufe FEELfree:up 300 für die Zeit vom 01.01.2022
    1.500 €        FEELfree:up 1500                   bis 31.12.2023 auf 600 € verdoppelt wird.
                                                      Das erreichte erhöhte Grundbudget von 400 € wird
Erhöhtes Grundbudget                                  währenddessen gespeichert, sodass der versicher-
Gesteigertes Grundbudget durch Komplettaus-           ten Person ab dem 01.01.2024 für das gesamte Ka-
schöpfung des im Vorjahr zur Verfügung stehenden      lenderjahr wieder 400 € in voller Höhe zur Verfü-
➢Grundbudgets. Wird das erhöhte Grundbudget im        gung stehen, ohne dass die seinerzeit im März 2022
nächsten Kalenderjahr ausgeschöpft, kommt es zu       erstatteten 200 € darauf angerechnet werden.
einer weiteren Erhöhung. Die Erhöhung kann maxi-
mal 200 € betragen.


Hallesche                                                                                    MG 239 – 01.24
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                       Seite 5 von 5
```

