# Hallesche FEELfree: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-bkv-hallesche-feelfree.php
- Rechtlicher Träger: Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-bkv-hallesche-feelfree.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Tarif bKV-FEELfree (MG 215)](https://www.vermittlerportal.de/kranken/kranken-gruppenversicherung/kranken-bkv-gabel/tarif-bkv-feelfree-mg215.pdf), Fassung Fassung Januar 2024 (MG 215, 01.24)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Mindestzahl versicherter Mitarbeiter für den Gruppenvertrag | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitgeberfinanzierte Variante (Betrieb zahlt den Beitrag) | ja | Versicherungsfähig sind alle Personen, sofern sie als Mitarbeiter/-in in der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenzusatzversicherung im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrages versicherbar sind | I., Seite 1 |
| Arbeitnehmerfinanzierte Variante zu Gruppenkonditionen | nein | Versicherungsfähig sind alle Personen, sofern sie als Mitarbeiter/-in in der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenzusatzversicherung im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrages versicherbar sind | I., Seite 1 |
| Ehepartner, Lebenspartner und Kinder mitversicherbar | nein | Versicherungsfähig sind alle Personen, sofern sie als Mitarbeiter/-in in der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenzusatzversicherung im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrages versicherbar sind | I., Seite 1 |
| Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Laufende Behandlungen und Vorerkrankungen mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeiten | nicht geregelt |  |  |
| Versicherbar sind gesetzlich und privat Krankenversicherte | nicht geregelt |  |  |
| Höchstalter bei Aufnahme in den Gruppenvertrag | nicht geregelt |  |  |
| Neue Mitarbeiter treten ohne Gesundheitsprüfung bei (Nachmeldefrist) | nicht geregelt |  |  |
| Fortführung als Einzelversicherung beim Ausscheiden aus dem Betrieb | nicht geregelt |  |  |
| Fortführung ohne neue Gesundheitsprüfung und Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Ruhen des Schutzes bei Elternzeit, Krankengeldbezug oder unbezahltem Urlaub | nicht geregelt |  |  |
| Jahresbudget je versicherter Person | ja, bis 1.500 € | Je nach gewählter Tarifstufe gelten pro Person und Kalenderjahr folgende Höchsterstattungsbeträge: | III., Seite 2 |
| Wählbare Budgetstufen | ja | 300 € in Tarifstufe FEELfree 300 | III., Seite 1 |
| Budget frei für alle Leistungsbereiche des Katalogs einsetzbar | ja | Der Höchsterstattungsbetrag gilt insgesamt für alle unter II. aufgeführten Leistungen. | II.10, Seite 2 |
| Unterbegrenzungen innerhalb des Budgets (etwa Sehhilfen höchstens die Hälfte) | ja | Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insgesamt 180 € pro Person und Kalenderjahr sind Augenoperationen zur Brechkraftveränderung | II.1, Seite 1 |
| Anteiliges Budget bei Beginn im laufenden Jahr | ja | Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar eines Kalenderjahres, dann vermindert sich für dieses Kalenderjahr der vorgesehene Höchsterstattungsbetrag um jeweils 1/12 für jeden nicht versicherten Monat. | III., Seite 2 |
| Übertrag eines ungenutzten Budgets ins Folgejahr | nicht geregelt |  |  |
| Budgeterhöhung bei Leistungsfreiheit oder Extra-Budget | nicht geregelt |  |  |
| Zusätzliche Leistung über das Budget hinaus bei schweren Fällen (etwa Krankenhaus, schwere Erkrankung) | nicht geregelt |  |  |
| Brillen und Kontaktlinsen | ja, bis 180 € | Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insgesamt 180 € pro Person und Kalenderjahr sind Augenoperationen zur Brechkraftveränderung | II.1, Seite 1 |
| Augenlaserbehandlung (Lasik und ähnliche Verfahren) | ja, bis 180 € | Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insgesamt 180 € pro Person und Kalenderjahr sind Augenoperationen zur Brechkraftveränderung (z. B. Lasik) | II.1, Seite 1 |
| Vorsorgeuntersuchungen über das gesetzliche Programm hinaus, ohne Altersgrenzen | nicht geregelt |  |  |
| Schutzimpfungen, auch Reiseimpfungen | nicht geregelt |  |  |
| Heilpraktiker und Naturheilverfahren | ja | Erstattungsfähig sind die ambulanten Heilbehandlungen durch Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes | II.6, Seite 2 |
| Osteopathie | nicht geregelt |  |  |
| Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie | ja | Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für folgende ärztlich verordnete Heilmittel: | II. Heilmittel, Seite 2 |
| Arznei- und Verbandmittel einschließlich Zuzahlungen | ja | Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel. | II.5, Seite 2 |
| Hilfsmittel wie Einlagen, Bandagen | ja | Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Hilfsmittel (sächliche und technische Mittel sowie Körperersatzstücke) | II. Sonstige Hilfsmittel, Seite 1 |
| Hörgeräte | ja | Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für die Neuanschaffung oder den Ersatz eines Hörgerätes. | II. Hörgeräte, Seite 1 |
| Privatärztliche Behandlung (Wahlarzt) und Honorar über dem Kassensatz | nicht geregelt |  |  |
| Facharzt-Terminservice | nicht geregelt |  |  |
| Telemedizin und Videosprechstunde | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante Psychotherapie oder psychologische Beratung | nicht geregelt |  |  |
| Professionelle Zahnreinigung | ja, bis 60 € | Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insgesamt 60 € pro Person und Kalenderjahr sind die ambulanten Aufwendungen für professionelle Zahnreinigung und Zahnaufhellung (Bleaching) | II. Zahnprophylaxe, Seite 2 |
| Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzelbehandlung, Parodontose) | ja | Kunststofffüllungen, Inlays (Metall/Keramik/Kunststoff) und Wurzel- und Parodontosebehandlungen | II. Zahnbehandlung, Seite 2 |
| Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) | ja | Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Zahnersatz. | II. Zahnersatz, Seite 2 |
| Implantate | ja | Als Zahnersatz gelten Prothesen, Kronen, Brücken, Implantate | II. Zahnersatz, Seite 2 |
| Kieferorthopädie | nicht geregelt |  |  |
| Zahnstaffel (begrenzte Erstattung in den ersten Jahren) | nicht geregelt |  |  |
| Einbettzimmer | nicht geregelt |  |  |
| Zweibettzimmer | nicht geregelt |  |  |
| Chefarzt oder Wahlarzt im Krankenhaus | nicht geregelt |  |  |
| Krankenhaustagegeld | nicht geregelt |  |  |
| Ersatztagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen | nicht geregelt |  |  |
| Freie Krankenhauswahl, auch Privatkliniken | nicht geregelt |  |  |
| Krankentagegeld | nicht geregelt |  |  |
| Pflegebaustein (Pflegetagegeld oder Pflegekosten) | nicht geregelt |  |  |
| Auslandsreisekrankenversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei schweren Krankheiten (Diagnose) | nicht geregelt |  |  |
| Ärztliche Zweitmeinung | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsservices für den Betrieb (Präventionsprogramme, Mitarbeiterberatung, App) | nicht geregelt |  |  |
| Einheitsbeitrag unabhängig von Alter und Geschlecht | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsanpassung (Anlass und Verfahren) | nicht geregelt |  |  |
| Mindestlaufzeit des Gruppenvertrags | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsfrist für den Betrieb | nicht geregelt |  |  |
| Ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers | nicht geregelt |  |  |
| Erstattungssatz in Prozent des Rechnungsbetrags | ja | Erstattet werden 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen | II.10, Seite 2 |
| Selbstbeteiligung | nicht geregelt |  |  |
| Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse vorausgesetzt | nicht geregelt |  |  |
| Frist zur Einreichung von Rechnungen | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit) | nicht geregelt |  |  |
| Gestaltung für die steuerfreie Zukunftssicherung bis 300 Euro je Jahr (Österreich) | nicht geregelt |  |  |
| Cuadro médico propio (Leistung nur bei Vertragsärzten) | nicht geregelt |  |  |
| Modalidad de reembolso (freie Arztwahl mit Erstattung) | nicht geregelt |  |  |
| Copago je Arztbesuch oder Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Abschluss über retribución flexible (steuerfrei bis 500 Euro je Person) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Tarif bKV-FEELfree (MG 215)

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Wesentliche Merkmale des Tarifs FEELfree
Sehhilfen und brechkraftverändernde Augenoperationen              Zahnersatz
◼ 100% Kostenerstattung für Augenoperationen zur Brech-           ◼ 100% Kostenerstattung für Zahnersatz
   kraftveränderung und für Sehhilfen bis 180 €
                                                                  Zahnprophylaxe
Hörgeräte                                                         ◼ 100% Kostenerstattung für Zahn-Prophylaxe sowie für Zahn-
◼ 100% Kostenerstattung für Hörgeräte                                aufhellung (Bleaching) bis 60 €

Sonstige Hilfsmittel                                              Höchsterstattungsbetrag je nach gewählter Tarifstufe
◼ 100% Kostenerstattung für sonstige ärztlich verordnete          ◼ Je Person und Kalenderjahr gilt ein Höchsterstattungsbetrag
   Hilfsmittel                                                        von insgesamt
                                                                        300 € in Tarifstufe FEELfree 300
Heilmittel                                                              600 € in Tarifstufe FEELfree 600
◼ 100% Kostenerstattung für ärztlich verordnete Heilmittel ge-          900 € in Tarifstufe FEELfree 900
   mäß dem tariflichen Heilmittelverzeichnis                            1200 € in Tarifstufe FEELfree 1200
                                                                        1500 € in Tarifstufe FEELfree 1500
Arznei- und Verbandmittel                                         Der Höchsterstattungsbetrag gilt insgesamt für alle unter II. auf-
◼ 100% Kostenerstattung für ärztlich verordnete Arznei- und       geführten Leistungen.
   Verbandmittel

Heilpraktiker
◼ 100% Kostenerstattung für Heilpraktikerbehandlungen

Zahnbehandlungen
◼ 100% Kostenerstattung für Kunststofffüllungen
◼ 100% Kostenerstattung für Inlays
◼ 100% Kostenerstattung für Wurzel- und Parodontose-
   behandlungen

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Tarif FEELfree
Krankenzusatzversicherung
Fassung Januar 2024
Der Tarif (Teil III der Allgemeinen Versicherungsbedingungen) gilt nur in Verbindung mit Teil I (Musterbedingungen des Verbandes
der privaten Krankenversicherung [MB/KK]) und Teil II (Tarifbedingungen) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie den
Zusatzbedingungen für die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenzusatzversicherung nach bKV-Tarifen.


I. Versicherungsfähigkeit                                         Kontaktlinsen, Brillen, sowie Sonnenbrillen und Bildschirm-
                                                                  arbeitsbrillen – jeweils mit Dioptrien.
Versicherungsfähig sind alle Personen, sofern sie als Mitarbei-
ter/-in in der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenzu-   2. Hörgeräte
satzversicherung im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrages      Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für die Neuanschaffung
versicherbar sind (FEELfree-Mitarbeiter).                         oder den Ersatz eines Hörgerätes.

                                                                  Otoplastik, Reparaturkosten und sonstige Betriebskosten (z.B.
                                                                  Batterien) sind nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes.
II. Versicherungsleistungen
                                                                  3. Sonstige Hilfsmittel (mit Ausnahme von Sehhilfen und Hör-
1. Sehhilfen und brechkraftverändernde Augenoperationen           geräte)
Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insgesamt 180 €
                                                                  Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Hilfsmittel (sächliche
pro Person und Kalenderjahr sind Augenoperationen zur Brech-
                                                                  und technische Mittel sowie Körperersatzstücke),
kraftveränderung (z. B. Lasik) und die nachfolgend genannten
                                                                  die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen unmittel-
Aufwendungen für Sehhilfen:
                                                                  bar mildern oder ausgleichen (z.B. Krankenfahrstühle, Prothe-
                                                                  sen),


Hallesche Krankenversicherung                                                                                        MG 215 - 01.24
auf Gegenseitigkeit                                                                                                   Seite 1 von 2

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die zur Therapie und Diagnostik erforderlich sind (z.B. Blut-    Erstattungsfähig sind die ambulant entstehenden Aufwendungen
druckmessgeräte),                                                  für das zahnärztliche Honorar im Rahmen der Gebührenordnun-
die zur Lebenserhaltung erforderlich sind (lebenserhaltende      gen für Zahnärzte und Ärzte (GOÄ/GOZ) sowie für angemessene
Hilfsmittel wie z.B. Beatmungsgeräte).                             zahntechnische Leistungen (Material- und Laborkosten).

Erstattungsfähig ist ferner die Anschaffung und Ausbildung eines   8. Zahnersatz
Blindenhundes. Ebenfalls erstattungsfähig sind Aufwendungen        Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Zahnersatz.
für die Hinzuziehung einer Kommunikationshilfe nach der Kom-
munikationshilfenverordnung (z.B. Gebärdensprachdolmetscher,       Als Zahnersatz gelten Prothesen, Kronen, Brücken, Implantate
Schriftdolmetscher), sofern dies für die Inanspruchnahme für       (einschließlich der in diesem Zusammenhang notwendigen vor-
Leistungen nach diesem Tarif erforderlich ist.                     bereitenden chirurgischen Maßnahmen zum Aufbau des Kiefer-
                                                                   knochens) sowie Aufbissbehelfe und Schienen, funktionsanalyti-
Erstattungsfähig sind auch Aufwendungen für Unterweisung,          sche und funktionstherapeutische Maßnahmen, die in Zusammen-
Wartung und Reparatur von Hilfsmitteln, ausgenommen Repara-        hang mit Zahnersatz anfallen sowie Reparatur von Zahnersatz.
turen von Sohlen und Absätzen von orthopädischen Maßschuhen.
                                                                   Erstattungsfähig sind die ambulant entstehenden Aufwendungen
Nicht erstattungsfähig sind Hilfsmittel,                           für das zahnärztliche Honorar im Rahmen der Gebührenordnun-
deren Kosten die Pflegepflichtversicherung dem Grunde            gen für Zahnärzte und Ärzte (GOÄ/GOZ) sowie für angemessene
nach zu erstatten hat,                                             zahntechnische Leistungen (Material- und Laborkosten).
die dem Fitness-, Wellness- und/oder Entspannungsbereich
zuzuordnen sind,                                                   9. Zahnprophylaxe
die Gebrauchsgegenstände und Hygieneartikel des täglichen        Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insgesamt 60 € pro
Lebens sind (z.B. Fieberthermometer, Anti-Allergie-Bettwä-         Person und Kalenderjahr sind die ambulanten Aufwendungen für
sche).                                                             professionelle Zahnreinigung und Zahnaufhellung (Bleaching)
                                                                   beim Zahnarzt gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte
4. Heilmittel                                                      (GOZ).
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für folgende ärztlich
verordnete Heilmittel:                                             10. Erstattet werden
◼ Krankengymnastik/Bewegungsübungen,                               100% der erstattungsfähigen Aufwendungen bis zur Höhe des in
◼ Heilgymnastik,                                                   der vereinbarten Tarifstufe festgelegten Höchsterstattungsbetra-
◼ Massagen,                                                        ges. Der Höchsterstattungsbetrag gilt insgesamt für alle unter II.
◼ Packungen/Hydrotherapie/Bäder,                                   aufgeführten Leistungen.
◼ Inhalationen, Kälte- und Wärmebehandlung,
◼ elektrische und physikalische Heilbehandlung,
◼ Elektrotherapie,                                                 III. Höchsterstattungsbetrag
◼ Lichttherapie,
◼ Bestrahlungen,
                                                                   Je nach gewählter Tarifstufe gelten pro Person und Kalenderjahr
◼ Logopädie,
                                                                   folgende Höchsterstattungsbeträge:
◼ Ergotherapie (Beschäftigungstherapie),
◼ physiotherapeutische Palliativversorgung,
                                                                   ◼    300 € in Tarifstufe FEELfree 300,
◼ Ernährungstherapie.
                                                                   ◼    600 € in Tarifstufe FEELfree 600,
                                                                   ◼    900 € in Tarifstufe FEELfree 900,
5. Arznei- und Verbandmittel
                                                                   ◼    1200 € in Tarifstufe FEELfree 1200 oder
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für ärztlich verordnete     ◼    1500 € in Tarifstufe FEELfree 1500.
Arznei- und Verbandmittel.
                                                                   Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar eines Kalenderjah-
6. Heilpraktiker                                                   res, dann vermindert sich für dieses Kalenderjahr der vorgesehene
Erstattungsfähig sind die ambulanten Heilbehandlungen durch
                                                                   Höchsterstattungsbetrag um jeweils 1/12 für jeden nicht versi-
Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes (vgl.
                                                                   cherten Monat.
§ 4 (2) MB/KK 2009).

Hierzu gehören:
Alle im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufge-
führten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden einschließ-
lich der dort genannten Heilmittel und Wegegebühren bis zum je-
weiligen aufgeführten Höchstbetrag sowie vom Heilpraktiker
verordnete Arznei- und Verbandmittel.

7. Zahnbehandlung
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für:
◼ Kunststofffüllungen,
◼ Inlays (Metall/Keramik/Kunststoff) und
◼ Wurzel- und Parodontosebehandlungen.


Hallesche Krankenversicherung                                                                                         MG 215 - 01.24
auf Gegenseitigkeit                                                                                                    Seite 2 von 2
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