# VAV Cyber Crime Assistance: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-cyber-privat-vav-cyber-crime-assistance.php
- Rechtlicher Träger: VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-cyber-privat-vav-cyber-crime-assistance.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Bedingungen für die Cyber Crime Assistance der VAV (AVB 2024)](https://www.vav.at/dam/jcr:791c5739-1fa4-4270-883d-2e1d7f970239/AVB_Cyber_Risk_lang), Fassung AVB 2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme je Versicherungsfall | ja, bis 2.000 € | Die Entschädigung ist je Schadenereignis mit EUR 2.000,00 und je Versicherungsperiode begrenzt. | Art. 4 Pkt. 6, Seite 1 |
| Höchstentschädigung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres | ja, bis 2.000 € | Die Entschädigung ist je Kalenderjahr mit EUR 2.000,00 begrenzt. | Art. 5 Pkt. 8, Seite 1 |
| Vertragsform: eigenständige Cyberversicherung oder Baustein der Hausrat-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung | ja | Allgemeine Bedingungen für die Cyber Crime Assistance der VAV | Titel, Seite 1 |
| Mitversicherte Personen: Ehe- oder Lebenspartner und alle Personen im selben Haushalt | ja | in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten, sowie der minderjährigen Kinder | Art. 2, Seite 1 |
| Minderjährige Kinder mitversichert, auch außerhalb des Haushalts in Ausbildung | ja | diese Kinder bleiben darüber hinaus bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres mitversichert, sofern und solange sie über keinen eigenen Haushalt und kein eigenes regelmäßiges Einkommen verfügen | Art. 2, Seite 1 |
| Geltungsbereich weltweit (Ort des Zugriffs und Sitz des Händlers) | ja | Der Versicherungsschutz gilt weltweit. | Art. 3, Seite 1 |
| Versicherte Geräte: alle privat genutzten Computer, Smartphones, Tablets und Smart-Home-Geräte | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit nach Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Maßgeblicher Zeitpunkt: Entdeckung des Schadens während der Vertragslaufzeit genügt (statt Eintritt) | nein | Die Versicherung gilt ausschließlich für Schäden, die während aufrechtem Versicherungsvertrag entstehen. | Art. 3, Seite 1 |
| Online-Einkauf: Ware bezahlt, aber nicht oder beschädigt oder falsch geliefert | ja, bis 2.000 € | Abhandenkommen während des Transportes durch einen Frachtführer (Versand). | Art. 5 Pkt. 3.2, Seite 2 |
| Online-Verkauf: Ware versandt, Käufer zahlt nicht | nicht geregelt |  |  |
| Betrug durch Fake-Shops (betrügerische Online-Händler) | nicht geregelt |  |  |
| Phishing und Pharming: Schaden durch missbräuchliche Nutzung des Online-Bankings | ja, bis 2.000 € | beim Online-Banking im Internet; | Art. 4 Pkt. 2.3, Seite 1 |
| Missbrauch von Zahlungskarten im Internet, einschließlich des Eigenanteils gegenüber der Bank | ja, bis 2.000 € | von Kredit-, Bank-, Post- oder sonstigen Debitkarten sowie von Kundenkarten mit Zahlfunktion bei Abhebungen an Geldausgabeautomaten oder beim bargeldlosen Bezahlen von Waren und Dienstleistungen; | Art. 4 Pkt. 2.1, Seite 1 |
| Missbrauch von Bezahldiensten und Kundenkonten (PayPal, Händlerkonten, Plattformen) | ja, bis 2.000 € | bei Bezahlvorgängen (auch im Internet); | Art. 4 Pkt. 2.2, Seite 1 |
| Betrug durch Täuschung, bei dem die versicherte Person selbst überweist (falscher Bankmitarbeiter, Love-Scam, Vorschussbetrug) | nicht geregelt |  |  |
| Kryptowerte und digitale Geldbörsen versichert | nicht geregelt |  |  |
| Nachrangigkeit: Leistung erst, wenn Bank, Kartenaussteller oder Käuferschutz nicht zahlen | ja | aufgrund gesetzlicher und/oder vertraglicher Bestimmungen von den versicherten Personen selbst zu tragen sind | Art. 4 Pkt. 2, Seite 1 |
| Eigene Grenze für Vermögensschäden aus Betrug (unterhalb der Versicherungssumme) | nicht geregelt |  |  |
| Vermögensschaden durch Identitätsmissbrauch (Bestellungen, Verträge oder Konten unter dem Namen der versicherten Person) | ja, bis zur Versicherungssumme | Diebstahl (ID Theft, falsche Bestellung,…) | Art. 6 Pkt. 2, Seite 2 |
| Kosten der Wiederherstellung der Identität (Behörden, Neuausstellung von Ausweisen, Porto, Zeitaufwand) | nicht geregelt |  |  |
| Abwehr unberechtigter Forderungen, die aus Identitätsmissbrauch entstehen | nicht geregelt |  |  |
| Berichtigung von Einträgen bei Auskunfteien (SCHUFA, KSV1870, ASNEF) nach Identitätsmissbrauch | nicht geregelt |  |  |
| Überwachung persönlicher Daten im Internet und Darknet mit Warnung | nicht geregelt |  |  |
| Hilfe bei der Wiederherstellung gehackter E-Mail-, Social-Media- und Kundenkonten | nicht geregelt |  |  |
| Datenrettung und Wiederherstellung privater Daten nach Cyberangriff oder Schadsoftware | ja, bis zur Versicherungssumme | Datensicherung/Backup | Art. 6 Pkt. 2, Seite 2 |
| Entfernung von Schadsoftware und Wiederherstellung der Geräte (Neuinstallation) | ja, bis zur Versicherungssumme | Befall von Schadprogrammen (Viren, Trojaner,…) | Art. 6 Pkt. 2, Seite 2 |
| Ersatz von Geräten, die durch einen Cyberangriff unbrauchbar werden | nicht geregelt |  |  |
| Erpressung mit verschlüsselten oder gestohlenen Daten: Beratung und Lösegeld | ja, bis zur Versicherungssumme | Cyber Erpressung (Ransomeware, PC Blockade,…) | Art. 6 Pkt. 2, Seite 2 |
| Angriffe auf vernetzte Haustechnik (Smart Home, Kameras, Router) | nicht geregelt |  |  |
| IT-Hilfe per Telefon oder Fernwartung bei Problemen mit Geräten und Software | nicht geregelt |  |  |
| Ortung und Sperrung verlorener oder gestohlener Mobilgeräte | nicht geregelt |  |  |
| Psychologische Betreuung nach Cybermobbing, Cyberstalking oder Bloßstellung im Netz | nicht geregelt |  |  |
| Löschung oder Sperrung rufschädigender Inhalte im Internet | nicht geregelt |  |  |
| Wiederherstellung des Rufs im Netz (Reputationsdienst, Suchmaschineneinträge) | ja, bis zur Versicherungssumme | Rufschädigung (Mobbing, unerlaubte Veröffentlichung von Fotos,…) | Art. 6 Pkt. 2, Seite 2 |
| Anwaltliche Beratung und Vertretung gegen Täter von Cybermobbing und Beleidigung im Netz | nicht geregelt |  |  |
| Sextortion und Erpressung mit privaten Bildern | nicht geregelt |  |  |
| Cyberstalking (Nachstellung über digitale Kanäle) | ja, bis zur Versicherungssumme | Mobbing und Stalking | Art. 6 Pkt. 2, Seite 2 |
| Kosten für Schulwechsel oder Umzug nach schwerem Cybermobbing | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz von Verdienstausfall infolge eines Cybervorfalls (Arbeitsunfähigkeit, Behördengänge) | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht für Verletzung von Persönlichkeits- und Datenschutzrechten Dritter im Netz | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht für unbewusste Weitergabe von Schadsoftware an Dritte | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht, wenn mitversicherte Kinder andere im Netz schädigen (etwa durch Cybermobbing) | nicht geregelt |  |  |
| Abwehr von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung (Filesharing, Bilder) | ja, bis zur Versicherungssumme | unberechtigter Abmahnung („free“ Downloads,…) | Art. 6 Pkt. 2, Seite 2 |
| Rechtsschutz bei Streit aus Online-Kauf- und Dienstleistungsverträgen | nicht geregelt |  |  |
| Durchsetzung eigener Datenschutzansprüche gegen Unternehmen und Datenschutzbehörden | nicht geregelt |  |  |
| Telefonische Rechtsberatung durch Anwälte zu Internetfragen | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsschutz auch bei grober Fahrlässigkeit (etwa Weitergabe von Zugangsdaten nach Täuschung) | nein | versicherte Personen grob fahrlässig herbeigeführt haben (z.B. durch Bekanntgabe von personalisierten Sicherheitsmerkmalen wie PIN, TAN, digitale Signatur etc. | Art. 4 Pkt. 3.2, Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden aus Überweisungen, die die versicherte Person selbst veranlasst hat | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zu aktueller Sicherheitssoftware und Updates auf allen Geräten | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung als Voraussetzung der Datenrettung | nicht geregelt |  |  |
| Vorgaben zu Passwörtern, Zwei-Faktor-Anmeldung und sicherer Aufbewahrung von Zugangsdaten | ja | Nichteinhaltung der Bedingungen der kontoführenden Geldinstitute oder Kartenvertragspartner, insbesondere der Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Verwahrung | Art. 4 Pkt. 3.2, Seite 1 |
| Pflicht zur Strafanzeige, mit Frist | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht, Bank oder Kartenaussteller unverzüglich zu informieren und Karten oder Konten sperren zu lassen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss beruflicher oder gewerblicher Internetnutzung (auch Nebengewerbe, Verkauf als Händler) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Glücksspiel, Wetten, Geldanlagen und Kryptohandel | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Krieg, Cyberkrieg und staatlich gesteuerten Angriffen | ja | Nicht versichert sind nachstehende Ereignisse und deren Folgen: Krieg, Terroranschläge, Unruhen aller Art, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen | Art. 6 Pkt. 3.2, Seite 2 |
| Ausschluss von Ausfällen der Infrastruktur (Strom, Internetanbieter, Cloud-Dienste) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Vorfällen, die vor Vertragsbeginn eingetreten oder bekannt waren | ja | die bereits vor Antragstellung in den Besitz eines | Art. 4 Pkt. 3.1, Seite 1 |
| Notfall-Hotline rund um die Uhr bei Cybervorfällen | nein | von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 17:00 und Freitag von 9:00 bis 15:00 | Art. 7, Seite 2 |
| Vorbeugende Leistungen (Sicherheitssoftware, Passwortmanager, Schulungen, Sicherheitscheck) | nicht geregelt |  |  |
| Online-Speicher für Datensicherung im Vertrag enthalten | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Versicherungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Vertrag täglich oder monatlich kündbar (statt Jahresvertrag) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Bedingungen für die Cyber Crime Assistance der VAV (AVB 2024)

```text
[Seite 1]
Allgemeine Bedingungen für die
Cyber Crime Assistance der VAV
(AVB 2024)

Artikel 1                                                                 Dritten gelangt sind bzw. dieser davon Kenntnis
Gegenstand und Umfang der Versicherung                                    erlangt hat oder den versicherten Personen
Der       Versicherer   leistet  nach    Eintritt  des                    abhandengekommen sind;
Versicherungsfalles Information und auf Wunsch                    3.2     versicherte      Personen        grob   fahrlässig
Organisation im Namen der versicherten Person. Darüber                    herbeigeführt haben (z.B. durch Bekanntgabe
hinaus leistet der Versicherer Schadensersatz bei Kauf-                   von personalisierten Sicherheitsmerkmalen wie
und Kontomissbrauch gemäß Art. 4 und Art. 5.                              PIN, TAN, digitale Signatur etc. oder
                                                                          Nichteinhaltung      der       Bedingungen     der
Artikel 2                                                                 kontoführenden           Geldinstitute        oder
Versicherte Personen                                                      Kartenvertragspartner,        insbesondere     der
Versicherungsschutz          besteht        für       den                 Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Verwahrung);
Versicherungsnehmer, des mit dem Versicherungsnehmer              3.3     versicherte Personen nur deshalb zu tragen
in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten oder                        haben, weil die für Kartensperren zuständige
Lebensgefährten, sowie der minderjährigen Kinder (auch                    Institutionen nicht oder mangelhaft erreichbar
Enkel-, Adoptiv-, Pflege-        und    Stiefkinder)  des                 waren;
Versicherungsnehmers, seines mitversicherten Ehegatten            3.4     durch den Verlust von auf Karten elektronisch
oder Lebensgefährten; diese Kinder bleiben darüber                        gespeichertem Geld oder Bargeld entstanden
hinaus bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres                            sind;
mitversichert, sofern und solange sie über keinen eigenen         3.5     die als mittelbare Folge missbräuchlicher
Haushalt und kein eigenes regelmäßiges Einkommen                          Handlungen       entstanden       sind, wie     zB
verfügen                                                                  entgangener Gewinn oder Zinsverluste;
                                                                  3.6     durch in häuslicher Gemeinschaft mit den
Artikel 3                                                                 versicherten Personen lebende Personen
Örtlicher und zeitlicher Geltungsbereich                                  verursacht werden.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Die Versicherung
gilt ausschließlich für Schäden, die während aufrechtem      4.     Versicherungswert
Versicherungsvertrag entstehen.                                     Als Versicherungswert gilt der Betrag des finanziellen
                                                                    Verlustes auf versicherten Konten, der durch
Artikel 4                                                           missbräuchliche      Handlungen       Dritter    beim
Versicherte Leistungen: Kontoschutz                                 Zahlungsverkehr verursacht wurde und aufgrund
1. Versicherte Konten                                               gesetzlicher und/oder vertraglicher Bestimmungen
     Versichert sind alle nicht gesperrten Konten, die die          von den versicherten Personen selbst zu tragen ist.
     versicherten Personen zu in Österreich zugelassenen            Die Versicherung gilt auf erstes Risiko; das heißt, die
     Kreditinstituten unterhalten.                                  (gesetzlichen)     Bestimmungen          über       die
                                                                    Unterversicherung finden keine Anwendung.
2.   Versicherte Gefahren und Schäden
     Versichert sind reine Vermögensschäden, die durch       5.     Entschädigung
     missbräuchliche      Handlungen    Dritter   beim              Die       Assistance-Zentrale     ersetzt     den
     Zahlungsverkehr auf versicherten Konten entstehen              Versicherungswert.
     und aufgrund gesetzlicher und/oder vertraglicher               Bei versicherten Schäden werden auch allenfalls
     Bestimmungen von den versicherten Personen selbst              anfallende Kosten für Überzugszinsen sowie für
     zu tragen sind; das heißt insbesondere durch                   Sperre und Neuausstellung von versicherten Konten
     Missbrauch                                                     zugehörigen Kredit-, Bank-, Post-, sonstigen Debit
                                                                    oder Kundenkarten ersetzt.
     2.1. von Kredit-, Bank-, Post- oder sonstigen
          Debitkarten sowie von Kundenkarten mit             6.     Begrenzung der Entschädigung
          Zahlfunktion      bei       Abhebungen      an            Die Entschädigung ist je Schadenereignis mit EUR
          Geldausgabeautomaten oder beim bargeldlosen               2.000,00 und je Versicherungsperiode begrenzt.
          Bezahlen von Waren und Dienstleistungen;
     2.2. bei Bezahlvorgängen (auch im Internet);            Artikel 5
     2.3. beim Online-Banking im Internet;                   Versicherte Leistungen: Kaufschutz
     2.4. beim Telefon-, Telefax- und E-Mail-Banking;        1. Versicherte Sachen
     2.5. beim           Lastschriftverfahren,        bei         Versichert sind bewegliche Sachen, die dem privaten
          Überweisungsaufträgen und bei Einlösung von             Gebrauch oder Verbrauch dienen und von
          Schecks;                                                versicherten Personen im Handel neu und
     2.6. bei Barabhebungen.                                      ungebraucht erworben werden.
          Missbräuchliche Handlungen liegen vor, wenn
          Dritte zu Handlungen weder selbst berechtigt       2.     Nicht versicherte Sachen
          noch von versicherten Personen beauftragt oder            Nicht versichert sind
          bevollmächtigt sind.
                                                                    2.1   Wertsachen (wie Bargeld, Valuten, Sparbücher,
3.   Nicht versicherte Schäden                                            Schecks, Reiseschecks, Berechtigungsscheine
     Nicht versichert sind Schäden, die                                   mit Ausnahme von Eintrittskarten, sonstige
                                                                          Inhaberpapiere, Uhren, Modeschmuck, echter
     3.1 durch missbräuchliche Verwendung von Kredit-,                    Schmuck,       Edel-,    Halbedel-      sowie
         Bank-,      Post-,   sonstigen    Debit-    oder                 Schmucksteine, Perlen, sonstige Sachen aus –
         Kundenkarten, PIN,TAN, Kontodaten, sonstigen                     auch teilweise - Edelmetall, Briefmarken- und
         Identifikations- oder Legitimationsdaten, einer                  Münzsammlungen, sowie Münzen, deren Wert
         digitalen Signatur oder von echten Inhaber- oder                 den Nennbetrag übersteigen).
         Legitimationspapieren verursacht werden, die
         bereits vor Antragstellung in den Besitz eines

[Seite 2]
Allgemeine Bedingungen für die
Cyber Crime Assistance der VAV
(AVB 2024)
            Für Modeschmuck, echten Schmuck, Uhren,                          Schadenereignisses ersetzt. Wahlweise kann
            Edelmetalle, Perlen und Edelsteine findet dieser                 der Versicherer Naturalersatz leisten.
            Ausschluss keine Anwendung, wenn diese                    7.2    Bei Beschädigung der versicherten Sachen
            Sachen unmittelbar nach ihrem Erwerb                             durch         eine        versicherte     Gefahr
                                                                             (Schadenereignis) werden die notwendigen
            ➢    bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt                      Reparatur- bzw. Reinigungskosten zur Zeit
                 werden.                                                     des      Eintritts    des    Schadenereignisses,
            ➢    in    persönlicher   Gewahrsame       der                   höchstens jedoch der Versicherungswert
                 versicherten Personen mitgeführt werden.                    unmittelbar           vor        Eintritt    des
                                                                             Schadenereignisses ersetzt. Wahlweise hat
      2.2   Lebens- und Genussmittel, Kosmetik- und                          der Versicherer das Recht, die Sachen
            pharmazeutische Artikel sowie sonstige leicht                    reparieren zu lassen oder Wertersatz zu
            verderbliche Waren.                                              leisten.
      2.3   Tiere und Pflanzen.                                       7.3    Entschädigte und wieder gefundene Sachen,
      2.4   Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger,                     die als abhandengekommen gemeldet wurden,
            Luftfahrzeuge,       Luftfahrtgeräte     und                     sind dem Versicherer zu übereignen.
            Wasserfahrzeuge.                                          7.4    Bei zusammengehörigen Einzelsachen ersetzt
      2.5   gebrauchte Sachen und Antiquitäten                               der Versicherer den Versicherungswert
      2.6   Kunstgegenstände                                                 unmittelbar           vor        Eintritt    des
                                                                             Schadenereignisses, sofern die nicht vom
3.    Versicherte Gefahren und Schäden                                       Schaden         betroffenen     Sachen    einzeln
      Versichert sind Sachschäden durch                                      unbrauchbar sind oder einzeln nicht ergänzt
                                                                             werden können.
      3.1 Beschädigung und Zerstörung.
      3.2 Abhandenkommen während des Transportes                8.   Begrenzung der Entschädigung
          durch einen Frachtführer (Versand).                        Die Entschädigung ist je Kalenderjahr mit EUR
                                                                     2.000,00 begrenzt.
4.    Nicht versicherte Schäden
      Nicht versichert sind                                     Artikel 6
      4.1 Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß.              Versicherte Leistungen: Beratung
      4.2 Schäden         durch        Material-      oder      1. Versicherte Leistungen
          Herstellungsfehler.                                        Versichert ist ausschließlich die        Beratung    zur
      4.3 Schäden durch inneren Verderb.                             Lösungsfindung für Cyberschäden.
      4.4 Schäden durch natürliche Veränderung (zB
          normales Reißen, Schrumpfen, Dehnen).                 2.   Versicherte Gefahren und Schäden
      4.5 Schäden, für die ein Dritter als Hersteller oder               ➢ Befall von Schadprogrammen (Viren,
          Verkäufer vertraglich einzustehen hat.                              Trojaner,…)
      4.6 Schäden durch ungenügende bzw. mangelhafte                     ➢ Cyber Erpressung (Ransomeware, PC
          Verpackung oder Verwahrung.                                         Blockade,…)
                                                                         ➢ Rufschädigung           (Mobbing,     unerlaubte
5.    Haftungszeit                                                            Veröffentlichung von Fotos,…)
      Für Sachen, die mit dem Kauf direkt in den Besitz der              ➢ unberechtigter           Abmahnung         („free“
      versicherten Personen übergehen (kein Versand),                         Downloads,…)
      beginnt der Versicherungsschutz mit dem Zeitpunkt                  ➢ Identitäts – Diebstahl (ID Theft, falsche
      der Übergabe der Sachen beim Erwerb und endet                           Bestellung,…)
      (einschließlich des Transportes zum endgültigen                    ➢ Email-Betrug             (falsche      Gewinne,
      Bestimmungsort sowie einer allfälligen Installation)                    Geldtransfer etc.), inklusive Phishing
      nach 24 Stunden.                                                   ➢ gefälschte Webseiten, inklusive Pharming
      Für Sachen, die durch einen Frachtführer                           ➢ Verlust persönlicher Daten (Spyware etc.)
      transportiert werden (Versand), beginnt der                        ➢ Datensicherung/Backup
      Versicherungsschutz mit dem Zeitpunkt der                          ➢ Copyrightverletzung
      Übergabe der Sachen an den Frachtführer und endet                  ➢ Mobbing         und      Stalking   –    im     IT
      (einschließlich einer allfälligen Installation) 24                      Zusammenhang
      Stunden nach dem Zeitpunkt der Übergabe der                        ➢ Daten-Löschung              bei    Tod         des
      Sachen an die versicherten Personen.                                    Versicherungsnehmers oder eines nahen
                                                                              Verwandten
6.    Versicherungswert                                                  ➢ Schäden des Konto- und Kaufschutzes
      Als Versicherungswert der versicherten Sachen gilt
      der Neuwert vereinbart. Als Neuwert gelten die            3.   Nicht versicherte Sachen
      Kosten      für   die      Wiederherstellung      bzw.         Nicht versichert sind alle Vermögenswerte.
      Wiederbeschaffung von neuen Sachen gleicher Art                3.1    Nicht versichert sind sonstige Schäden, die mit
      und Güte.                                                             einem versicherten Ereignis in Zusammenhang
      Die Versicherung gilt auf erstes Risiko; das heißt, die               stehen, z.B. Kosten für entstandenen Aufwand
      (gesetzlichen)     Bestimmungen          über       die               oder für polizeiliche Zwecke.
      Unterversicherung finden keine Anwendung.                      3.2    Nicht versichert sind nachstehende Ereignisse
                                                                            und deren Folgen: Krieg, Terroranschläge,
 7.   Entschädigung                                                         Unruhen aller Art, Epidemien, Pandemien,
      7.1 Bei Zerstörung oder Abhandenkommen der                            Naturkatastrophen und Vorfälle mit atomaren,
           versicherten Sachen durch eine versicherte                       biologischen oder chemischen Substanzen.
           Gefahr      (Schadenereignis)    wird      der
           Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des

[Seite 3]
Allgemeine Bedingungen für die
Cyber Crime Assistance der VAV
(AVB 2024)
Artikel 7
Pflichten im Schadenfall
Die anspruchsberechtigte Person ist verpflichtet, den
Schadenfall AWP, Pottendorferstrasse 23-25, 1120 Wien,
von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 17:00 und Freitag
von 9:00 bis 15:00 unter der Telefonnummer +43 1 525 03
6559 zu melden.
Die anspruchsberechtigte Person ist verpflichtet, alles zu
unternehmen, was zur Minderung des Schadens und zu
dessen Klärung beitragen kann.
Die anspruchsberechtigte Person ist verpflichtet, ihren
vertraglichen oder gesetzlichen Melde-, Auskunfts- oder
Verhaltenspflichten vollumfänglich nachzukommen (u.a.
unverzügliche Anzeige des versicherten Ereignisses bei
der genannten Kontaktadresse).
```

