# BarmeniaGothaer Barmenia Internet-Schutzbrief: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-cyber-privat-barmenia-internet-schutzbrief.php
- Rechtlicher Träger: Barmenia Gothaer (Marke nach Fusion), Barmenia Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-cyber-privat-barmenia-internet-schutzbrief.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Bedingungen Barmenia (Dokument A3430)](https://media.barmenia.de/media/global_media/dokumente/dokumentencenter/ba/bedingungen/A3430.pdf), Fassung A 3430-04 01/2023, Stand 01.01.2023

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme je Versicherungsfall | laut Versicherungsschein | nehmen die Kosten bis zur jeweils beschriebenen Höhe. | 3.2, Seite 2 |
| Höchstentschädigung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres | ja, bis 5.000 € | Wir übernehmen die Kosten für den Dienstleister bis zu 5.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. | 3.2.1 b) aa), Seite 2 |
| Vertragsform: eigenständige Cyberversicherung oder Baustein der Hausrat-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung | ja | Bedingungen für den Barmenia-Internet-Schutzbrief | Titel, Seite 1 |
| Mitversicherte Personen: Ehe- oder Lebenspartner und alle Personen im selben Haushalt | ja | Ihnen sowie den mit Ihnen in ständiger häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zu. | 2.2, Seite 2 |
| Minderjährige Kinder mitversichert, auch außerhalb des Haushalts in Ausbildung | ja | den mit Ihnen in ständiger häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen | 2.2, Seite 2 |
| Geltungsbereich weltweit (Ort des Zugriffs und Sitz des Händlers) | nein | Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, die in Deutschland eintreten | 4, Seite 3 |
| Versicherte Geräte: alle privat genutzten Computer, Smartphones, Tablets und Smart-Home-Geräte | ja | Versicherungsschutz besteht für Ihre privat gespeicherten Daten auf Personal Computern (PC), Laptops, Notebooks, Tablets und Smartphones | 2.3, Seite 2 |
| Wartezeit nach Vertragsbeginn | ja | die vor Ablauf einer Wartezeit von 3 Monaten nach dem im Versicherungsschein | 3.2.2 c), Seite 3 |
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall | 50 € | Von der Kostenübernahme ziehen wir eine Selbstbeteiligung in Höhe von 50 EUR ab. | 3.2.1 b) aa), Seite 2 |
| Maßgeblicher Zeitpunkt: Entdeckung des Schadens während der Vertragslaufzeit genügt (statt Eintritt) | nicht geregelt |  |  |
| Online-Einkauf: Ware bezahlt, aber nicht oder beschädigt oder falsch geliefert | nicht geregelt |  |  |
| Online-Verkauf: Ware versandt, Käufer zahlt nicht | nicht geregelt |  |  |
| Betrug durch Fake-Shops (betrügerische Online-Händler) | nicht geregelt |  |  |
| Phishing und Pharming: Schaden durch missbräuchliche Nutzung des Online-Bankings | nicht geregelt |  |  |
| Missbrauch von Zahlungskarten im Internet, einschließlich des Eigenanteils gegenüber der Bank | nicht geregelt |  |  |
| Missbrauch von Bezahldiensten und Kundenkonten (PayPal, Händlerkonten, Plattformen) | nicht geregelt |  |  |
| Betrug durch Täuschung, bei dem die versicherte Person selbst überweist (falscher Bankmitarbeiter, Love-Scam, Vorschussbetrug) | nicht geregelt |  |  |
| Kryptowerte und digitale Geldbörsen versichert | nicht geregelt |  |  |
| Nachrangigkeit: Leistung erst, wenn Bank, Kartenaussteller oder Käuferschutz nicht zahlen | nicht geregelt |  |  |
| Eigene Grenze für Vermögensschäden aus Betrug (unterhalb der Versicherungssumme) | nicht geregelt |  |  |
| Vermögensschaden durch Identitätsmissbrauch (Bestellungen, Verträge oder Konten unter dem Namen der versicherten Person) | nicht geregelt |  |  |
| Kosten der Wiederherstellung der Identität (Behörden, Neuausstellung von Ausweisen, Porto, Zeitaufwand) | nicht geregelt |  |  |
| Abwehr unberechtigter Forderungen, die aus Identitätsmissbrauch entstehen | nicht geregelt |  |  |
| Berichtigung von Einträgen bei Auskunfteien (SCHUFA, KSV1870, ASNEF) nach Identitätsmissbrauch | nicht geregelt |  |  |
| Überwachung persönlicher Daten im Internet und Darknet mit Warnung | ja | Hierbei wird das Internet durch das Online-Schutz-Radar sieben Tage die Woche, rund um die Uhr „gescannt“ | 3.1.1 c), Seite 2 |
| Hilfe bei der Wiederherstellung gehackter E-Mail-, Social-Media- und Kundenkonten | nicht geregelt |  |  |
| Datenrettung und Wiederherstellung privater Daten nach Cyberangriff oder Schadsoftware | ja, bis 500 €, Selbstbeteiligung 50 € | Wir übernehmen die Kosten für den von uns beauftragten Dienstleister zur Datenrettung bis maximal 500 EUR | 3.2.2 b), Seite 3 |
| Entfernung von Schadsoftware und Wiederherstellung der Geräte (Neuinstallation) | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz von Geräten, die durch einen Cyberangriff unbrauchbar werden | nicht geregelt |  |  |
| Erpressung mit verschlüsselten oder gestohlenen Daten: Beratung und Lösegeld | nicht geregelt |  |  |
| Angriffe auf vernetzte Haustechnik (Smart Home, Kameras, Router) | nicht geregelt |  |  |
| IT-Hilfe per Telefon oder Fernwartung bei Problemen mit Geräten und Software | nicht geregelt |  |  |
| Ortung und Sperrung verlorener oder gestohlener Mobilgeräte | nicht geregelt |  |  |
| Psychologische Betreuung nach Cybermobbing, Cyberstalking oder Bloßstellung im Netz | ja, bis zur Versicherungssumme | stellen wir auf Ihren Wunsch den Kontakt zu einem Psychologen her | 3.2.1 b) bb), Seite 3 |
| Löschung oder Sperrung rufschädigender Inhalte im Internet | ja, bis 5.000 €, Selbstbeteiligung 50 € | Wir unterstützen Sie bei dem Vorhaben der Löschung rufschädigender Inhalte | 3.2.1 b) aa), Seite 2 |
| Wiederherstellung des Rufs im Netz (Reputationsdienst, Suchmaschineneinträge) | ja, bis 5.000 € | Dem steht es gleich, wenn Sie in Ihrer Reputation durch Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung angegriffen werden | 3.2.1 a), Seite 2 |
| Anwaltliche Beratung und Vertretung gegen Täter von Cybermobbing und Beleidigung im Netz | ja | wenn Sie Auskunft zum Handlungsspielraum bei Cyber-Mobbing benötigen. | 3.1.2, Seite 2 |
| Sextortion und Erpressung mit privaten Bildern | nicht geregelt |  |  |
| Cyberstalking (Nachstellung über digitale Kanäle) | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für Schulwechsel oder Umzug nach schwerem Cybermobbing | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz von Verdienstausfall infolge eines Cybervorfalls (Arbeitsunfähigkeit, Behördengänge) | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht für Verletzung von Persönlichkeits- und Datenschutzrechten Dritter im Netz | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht für unbewusste Weitergabe von Schadsoftware an Dritte | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht, wenn mitversicherte Kinder andere im Netz schädigen (etwa durch Cybermobbing) | nicht geregelt |  |  |
| Abwehr von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung (Filesharing, Bilder) | ja | z. B. nach einem angeblich illegalen | 3.1.2, Seite 2 |
| Rechtsschutz bei Streit aus Online-Kauf- und Dienstleistungsverträgen | ja | insbesondere wenn es um Online-Shopping | 3.1.2, Seite 2 |
| Durchsetzung eigener Datenschutzansprüche gegen Unternehmen und Datenschutzbehörden | nicht geregelt |  |  |
| Telefonische Rechtsberatung durch Anwälte zu Internetfragen | ja | Wir vermitteln Ihnen eine telefonische | 3.1.2, Seite 2 |
| Versicherungsschutz auch bei grober Fahrlässigkeit (etwa Weitergabe von Zugangsdaten nach Täuschung) | nein | oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde ... sind wir berechtigt, die Leistung in einem der | 5.2, Seite 3 |
| Ausschluss von Schäden aus Überweisungen, die die versicherte Person selbst veranlasst hat | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zu aktueller Sicherheitssoftware und Updates auf allen Geräten | ja | durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z. B. Virenscanner, Firewall) | 6.1, Seite 3 |
| Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung als Voraussetzung der Datenrettung | nicht geregelt |  |  |
| Vorgaben zu Passwörtern, Zwei-Faktor-Anmeldung und sicherer Aufbewahrung von Zugangsdaten | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Strafanzeige, mit Frist | ja | deshalb bei der zuständigen Behörde einen Strafantrag gestellt haben | 3.2.1 b), Seite 2 |
| Pflicht, Bank oder Kartenaussteller unverzüglich zu informieren und Karten oder Konten sperren zu lassen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss beruflicher oder gewerblicher Internetnutzung (auch Nebengewerbe, Verkauf als Händler) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Glücksspiel, Wetten, Geldanlagen und Kryptohandel | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Krieg, Cyberkrieg und staatlich gesteuerten Angriffen | ja | wenn das Ereignis durch Krieg, Innere Unruhen, terroristische Handlungen, Anordnung staatlicher Stellen, Erdbeben oder Kernenergie verursacht wurde. | 5.1, Seite 3 |
| Ausschluss von Ausfällen der Infrastruktur (Strom, Internetanbieter, Cloud-Dienste) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Vorfällen, die vor Vertragsbeginn eingetreten oder bekannt waren | ja | für solche Versicherungsfälle, die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten waren | 5.4, Seite 3 |
| Notfall-Hotline rund um die Uhr bei Cybervorfällen | ja | menia-Servicetelefon steht hierfür an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung. | 1.1, Seite 2 |
| Vorbeugende Leistungen (Sicherheitssoftware, Passwortmanager, Schulungen, Sicherheitscheck) | nicht geregelt |  |  |
| Online-Speicher für Datensicherung im Vertrag enthalten | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Versicherungsfall | ja | Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn wir eine Leistung erbracht | 7.3, Seite 4 |
| Vertrag täglich oder monatlich kündbar (statt Jahresvertrag) | ja | Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. | 7.2.3, Seite 4 |

## Volltext der Bedingungen: Bedingungen Barmenia (Dokument A3430)

```text
[Seite 1]
Bedingungen für den
Barmenia-Internet-Schutzbrief


                                                                       Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
                                                                       Barmenia-Allee 1
                                                                       42119 Wuppertal

Stand 01.01.2023


Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,                              Inhaltsübersicht                                                    Seite

Grundlage für Ihren Vertrag sind diese Bedingungen
für den Barmenia-Internet-Schutzbrief. Zusammen                        1      Schadenmeldung über das
mit dem Angebot/Antrag und dem Versicherungs-                                 Barmenia-Service-Telefon ..............................2
schein legen diese den Inhalt Ihres Internet-Schutz-                   2      Versicherungsfall, versicherte Personen,
briefes fest. Sie sind wichtige Dokumente.                                    versicherte Objekte .........................................2
                                                                       3      Service- und Versicherungsleistungen............2
Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher vollständig                           3.1 Serviceleistung gegen
und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig                                Identitätsdiebstahl....................................2
auf. So können Sie auch später, besonders nach ei-                                 3.1.1 Hilfe bei Identitätsdiebstahl/
nem Schadensfall, alles Wichtige noch einmal nach-                                         Online-Schutz-Radar ...................2
lesen.                                                                             3.1.2 Telefonische Rechtsberatung ......2
                                                                              3.2 Versicherungsleistungen .........................2
Wenn ein Schaden eingetreten ist, benachrichtigen                                  3.2.1 Hilfe bei "Cyber-Mobbing"............2
Sie uns bitte möglichst schnell. Wir klären dann mit                               3.2.2 Datenrettung ................................3
Ihnen das weitere Vorgehen.                                            4      Geltungsbereich...............................................3
                                                                       5      Ausschlüsse und Leistungskürzungen ............3
Ihre Barmenia                                                          6      Ihre Obliegenheiten .........................................3

Wer ist wer?
– Sie sind unser Vertragspartner und damit Versi-                      Die Versicherungsdauer
    cherungsnehmer. Sie sind auch versicherte
    Person. Ebenfalls versichert sind alle Personen,                   7      Wann beginnt und wann
    die mit Ihnen in ständiger häuslicher Gemein-                             endet der Vertrag.............................................3
    schaft leben.
– Wir sind als Barmenia Allgemeine Versiche-
    rungs-AG der Versicherer und Risikoträger                          Der Versicherungsbeitrag
    dieser Schutzbriefversicherung.
                                                                       8      Was müssen Sie bei der Beitragszahlung
                                                                              beachten? Was geschieht, wenn Sie einen
                                                                              Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? .....................4
                                                                       9      Beitragsanpassung ..........................................5


                                                                       Weitere Bestimmungen

                                                                       10 Versicherung für fremde Rechnung ................5
                                                                       11 Wann verjähren die Ansprüche
                                                                          aus diesem Vertrag .........................................5
                                                                       12 Was ist bei Mitteilungen an uns
                                                                          zu beachten? Was gilt bei Änderung
                                                                          Ihrer Anschrift? ................................................5
                                                                       13 Bedingungsänderung ......................................5
                                                                       14 Künftige Bedingungsverbesserungen .............5
                                                                       15 Welches Gericht ist zuständig? .......................6
                                                                       16 Welches Recht findet Anwendung? ................6
                                                                       17 Sanktions-/Embargoklausel.............................6
                                                                       18 Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden
                                                                          sind ..................................................................6


A 3430-04 01/2023                                      Seite 1 von 6

[Seite 2]
1      Schadenmeldung über das                               Feststellung von Risiken im Internet und tragen           – Reisepassnummer;
       Barmenia Servicetelefon                               die dafür anfallenden Kosten. Der Anbieter setzt          – Bankkonto-Nummer (IBAN).
                                                             eine spezielle P2P-Technologie und forensi-               Sie haben hierbei die freie Wahl, insgesamt
1.1 Damit wir unsere Leistung im Versicherungs-              sche P2P-Methoden ein, um Ihnen eine Über-                10 Suchtermini zu hinterlegen und dürfen dabei
fall erbringen können, müssen Sie oder eine versi-           wachung von Dateioffenlegungen in P2P-Netz-               einzelne Kriterien mehrmals einrichten, solange
cherte Person das im Versicherungsschein genannte            werken (inkl. BitTorrent „Darknet“) zu bieten. Es         die Gesamtsumme von 10 Termini nicht über-
Barmenia-Servicetelefon anrufen.                             handelt sich um eine Serviceleistung und nicht            schritten wird.
Die Pflicht zur Benutzung des Barmenia-Servicetele-          um eine Versicherungsleistung. Daher ist die         f)   Wie melden Sie sich an?
fons zum Zweck der Schadenmeldung wird hiermit               Nutzung des Online-Schutz-Radars für Sie und              Das Portal für die Online-Services (z. B. Online-
ausdrücklich als Obliegenheit vereinbart. Das Bar-           die mitversicherten Personen nicht an einen               Schutz-Radar) erreichen Sie unter
menia-Servicetelefon steht hierfür an allen Tagen            Versicherungsfall oder sonstige Voraussetzun-             https://www.barmenia-internetschutz.de.
des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung.                    gen gebunden.                                             Bitte geben Sie bei der ersten Anmeldung als
                                                        c)   Was ist das Online-Schutz-Radar?                          Benutzernamen Ihre vollständige Versiche-
1.2 Melden Sie oder die versicherte Person einen             Unser Dienstleister bietet diverse Methoden zur           rungsschein-Nummer und als Passwort Ihre im
Versicherungsfall nicht über das Barmenia-Service-           Erkennung, Aufdeckung und Feststellung von                Versicherungsschein genannte Postleitzahl ein.
telefon, so gilt Ziffer 6.3 (Rechtsfolgen bei Verlet-        Risiken im Internet. Hierbei wird das Internet
zung von Obliegenheiten).                                    durch das Online-Schutz-Radar sieben Tage            3.1.2 Telefonische Rechtsberatung
                                                             die Woche, rund um die Uhr „gescannt“, um            Wir vermitteln Ihnen eine telefonische Rechtsbera-
1.3 Wir wählen entsprechend den unter Ziffer 3 ge-           etwaige Risiken                                      tung für einen ersten telefonischen Rat oder eine
nannten Service-/Hilfeleistungen einen Dienstleister         aa) durch die Offenlegung persönlicher Daten         erste telefonische Auskunft durch einen in Deutsch-
aus, der mit der Erfüllung dieser Leistungen vertraut              zu erkennen (Schutz personenbezogener          land zugelassenen Rechtsanwalt in Rechtsangele-
ist, und beauftragen diesen mit der Ausführung der                 Daten).                                        genheiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit
mit Ihnen in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen                Dazu gehören u. a.:                            Ihren Internetaktivitäten stehen, insbesondere wenn
im zugesagten Umfang.                                              – Name und Anschrift;                          es um Online-Shopping oder Urheberrechtsverlet-
                                                                   – Kreditkartennummer;                          zungen z. B. nach einem angeblich illegalen Down-
2      Versicherungsfall; versicherte Personen;                    – Führerschein, Passnummer usw.;               load geht oder wenn Sie Auskunft zum Handlungs-
       versicherte Objekte                                         – Debit-Card Nummern (z. B. Maestro-           spielraum bei Cyber-Mobbing benötigen. Es muss
                                                                         oder Bankkarte);                         deutsches Recht anwendbar sein. Außerdem darf
2.1 Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die                      – Bankkontonummern;                            diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen ge-
Voraussetzungen für die Erhebung eines Anspruchs             bb) um etwaige Risiken durch die Betätigung          bührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zu-
auf Service-/Versicherungsleistungen durch uns ge-                 von Online-Einkäufen zu erkennen (Schutz       sammenhängen.
mäß Ziffer 3 gegeben sind.                                         von Onlinekonten).
                                                                   Dazu gehören u. a.:                            3.2 Versicherungsleistungen
2.2 Service-/Versicherungsleistungen des Bar-                      – E-Mail-Adressen;                             Wir erbringen Versicherungsleistungen in den in den
menia-Internet-Schutzbriefs gemäß Ziffer 3 stehen                  – Benutzernamen von Konten in                  Ziffern 3.2.1 und 3.2.2 genannten Fällen und über-
Ihnen sowie den mit Ihnen in ständiger häuslicher                        sozialen Netzwerken;                     nehmen die Kosten bis zur jeweils beschriebenen
Gemeinschaft lebenden Personen zu.                                 – Datenschutz und Reduzierung von              Höhe.
                                                                         Junk-E-Mails.
Alle für Sie getroffenen Bestimmungen gelten sinn-           Mittels einer erweiterten Datenschutzkontrolle       3.2.1 Hilfe bei „Cyber-Mobbing“
gemäß für den vorgenannten Personenkreis, soweit             kann das Online-Schutz-Radar die personenbe-         a) Was ist „Cyber-Mobbing“?
nichts anderes vereinbart ist.                               zogenen Daten identifizieren und persönliche              Als „Cyber-Mobbing“ (auch Cyber-Bullying,
                                                             Informationen aus den Online-Marketing-Daten-             E-Mobbing und Ähnliches) gilt die schwerwie-
2.3 Versicherungsschutz besteht für Ihre privat              banken entfernen. Dadurch bekommen Sie die                gende oder über einen längeren Zeitraum an-
gespeicherten Daten auf Personal Computern (PC),             Kontrolle über Ihre persönlichen Online-Daten             haltende Verletzung des allgemeinen Persön-
Laptops, Notebooks, Tablets und Smartphones so-              zurück.                                                   lichkeitsrechts der versicherten Person durch in
wie für Ihren Persönlichkeitsschutz im Internet.             Mittels speziell abgestimmter Anwendungen                 objektiv nachvollziehbarer Weise erkennbares,
                                                             und Expertenanalyse ermöglicht das Online-                absichtliches Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen
3      Service- und Versicherungsleistungen                  Schutz-Radar den nötigen Schutz für die Kon-              oder Belästigen gegenüber ausgewählten Ad-
                                                             ten von Kindern in sozialen Netzwerken, indem             ressaten mit Hilfe moderner Kommunikations-
3.1    Serviceleistung gegen Identitätsdiebstahl             zum Beispiel dessen Facebook-Posts, Tweets                mittel, zum Beispiel im Internet mit Hilfe von
                                                             und Instagram-Seite auf potenzielle Risiken von           E-Mails, Instant Messenger, sozialen Netzwer-
3.1.1 Hilfe bei Identitätsdiebstahl/                         Internet-Mobbing und andere verdächtige Akti-             ken, Videos, Portalen oder per Handy-SMS.
        Online-Schutz-Radar                                  vitäten kontrolliert werden. Im Fall der Feststel-
Bevor Sie die Versicherungsleistungen des Barme-             lung potenzieller Risiken werden die Sorgebe-             Dem steht es gleich, wenn Sie in Ihrer Reputa-
nia-Internet-Schutzbriefs in Anspruch nehmen, hilft          rechtigten durch das Online-Schutz-Radar be-              tion durch Beleidigung, üble Nachrede und Ver-
Ihnen das Online-Schutz-Radar, rechtzeitig einen             nachrichtigt (Schutz vor Internet-Mobbing und             leumdung angegriffen werden, wenn dies mit
Identitätsdiebstahl im Internet zu erkennen, um dann         Cyberkriminellen).                                        Hilfe von Fotografien, Texten, Videos oder öf-
mit Hilfe unserer Versicherungsleistungen den Scha-     d)   Wie informiert Sie das Online-Schutz-Radar?               fentlichen Erklärungen geschieht, die im Inter-
den wieder beheben oder Schlimmeres verhindern               Sämtliche Risiken rund um die persönlichen                net über einen Blog, ein Diskussionsforum, ein
zu können.                                                   Daten werden Ihnen proaktiv in Form einer                 soziales Netzwerk oder eine Website verbreitet
a) Was ist Identitätsdiebstahl?                              E-Mail geschickt.                                         werden und Sie in objektiv nachvollziehbarer
     Identitätsdiebstahl ist das unberechtigte Abfan-   e)   Welche Suchtermini können Sie überwachen                  Weise betreffen.
     gen oder Ausspähen von Identitätsdaten/                 lassen?
     Berechtigungsdaten im Internet sowie die miss-          Folgende Suchtermine können Sie nach Ihrer           b)   Welche Leistungen erbringen wir bei
     bräuchliche Verwendung einer fremden Identität          Registrierung im Barmenia-Service-Portal                  Cyber-Mobbing?
     im Internet.                                            (https://www.barmenia-internetschutz.de)                  Sollten Sie schwerwiegend von Cyber-Mobbing
     Identitätsdaten/Berechtigungsdaten sind alle            auswählen und durch das Online-Schutz-Radar               im Sinne der Ziffer 3.2.1 a) betroffen sein und
     Angaben mit persönlichem Bezug z. B. Benut-             überwachen lassen:                                        deshalb bei der zuständigen Behörde einen
     zernamen, Anmeldedaten, Passwörter, IP-Ad-              – Name, Vorname;                                          Strafantrag gestellt haben, erbringen wir die fol-
     resse, E-Mail Adresse, IBAN, Sozialversiche-            – Anschrift (postalische Adresse);                        genden Leistungen.
     rungsnummer, Personalausweisnummer, Rei-                – E-Mail-Adresse;                                         aa) Löschung rufschädigender Inhalte
     sepassnummer, Führerscheinnummer und                    – Telefonnummer (Handy und Festnetz);                             Wir unterstützen Sie bei dem Vorhaben
     Bankverbindungen.                                       – Kreditkartennummer;                                             der Löschung rufschädigender Inhalte,
b) Welche Leistungen erbringen wir im Zusam-                 – Debit-Card-Nummer (z. B. Maestro Card);                         die über Sie verbreitet werden. Dazu
     menhang mit Identitätsdiebstahl?                        – Social-Media-Accounts (vorausgesetzt,                           schalten wir einen geeigneten Dienst-
     Wir vermitteln Ihnen die Dienstleistung Online-               dass Login-Daten vom Kunden bereitge-                       leistungspartner ein.
     Schutz-Radar über einen spezialisierten Anbie-                stellt werden);                                             Wir übernehmen die Kosten für den
     ter zur frühzeitigen Erkennung, Aufdeckung und          – Personalausweisnummer;                                          Dienstleister bis zu 5.000 EUR für alle

A 3430-04 01/2023                                                           Seite 2 von 6

[Seite 3]
            Versicherungsfälle eines Versicherungs-      4      Geltungsbereich                                    6.2     Welche Obliegenheiten müssen Sie nach
            jahres. Von der Kostenübernahme zie-                                                                           Eintritt des Versicherungsfalls beachten?
            hen wir eine Selbstbeteiligung in Höhe       Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle,       Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls haben
            von 50 EUR ab. Wir können keine Er-          die in Deutschland eintreten, sofern in den Leistun-      Sie die folgenden Pflichten:
            folgsgarantie für die Löschung rufschädi-    gen gemäß Ziffer 3 nicht etwas anderes bestimmt           a) Melden Sie uns den Versicherungsfall unver-
            gender Inhalte geben.                        ist.                                                           züglich über das Barmenia-Servicetelefon
                                                                                                                        (siehe Ziffer 1);
            Ein Versicherungsfall umfasst maximal        5      Ausschlüsse und Leistungskürzungen                 b) Stimmen Sie sich mit uns darüber ab, ob und
            einen Absender mit allen bei Meldung                                                                        welche Leistungen erbracht werden;
            des Versicherungsfalls bereits erkenn-       Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:          c) Halten Sie den Schaden so gering wie möglich
            baren Nachrichten des nach Zif-                                                                             und beachten Sie unsere Weisungen;
            fer 3.2.1 a) definierten Inhaltes. Absen-    5.1 Wir erbringen keine Leistungen, wenn das              d) Gestatten Sie uns jede zumutbare Untersu-
            der können Verfasser rufschädigender         Ereignis durch Krieg, Innere Unruhen, terroristische           chung über Ursache und Höhe des Schadens
            Inhalte, Betreiber von Web-Seiten, Por-      Handlungen, Anordnung staatlicher Stellen, Erdbe-              und über den Umfang der Entschädigungs-
            talen, Internet-Foren, Blogs oder Betrei-    ben oder Kernenergie verursacht wurde.                         pflicht sowie und legen Sie uns Originalbelege
            ber von Social-Media-Plattformen sein.                                                                      zum Nachweis der Schadenhöhe vor;
                                                         5.2 Sie können von uns keine Leistungen erwar-            e) Unterstützen Sie uns bei der Geltendmachung
            Als Absender gilt die bei Versand oder       ten, wenn der Versicherungsfall von Ihnen vorsätz-             der auf Grund unserer Leistungen auf uns über-
            Bekanntgabe genannte Adresse, Nut-           lich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Bei             gegangenen Ansprüche gegenüber Dritten und
            zer-Name oder Synonym. Handelt es            grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungs-             händigen Sie uns die hierfür benötigten Unterla-
            sich um eine identifizierbare Person, die    falls sind wir berechtigt, die Leistung in einem der           gen aus.
            mehrere Synonyme bzw. „Tarn-Adres-           Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhält-
            sen“ verwendet, gilt die Person mit allen    nis zu kürzen.                                            6.3     Welche Rechtsfolgen haben
            bekannten Absender-Adressen als ein                                                                            Obliegenheitsverletzungen?
            Absender.                                    5.3 Haben Sie auf Grund unserer Leistungen                6.3.1 Nachteilige Auswirkungen auf unsere
            Es werden bis zu drei Löschungsversu-        Kosten erspart, die ohne den Schadeneintritt hätten               Leistungspflicht
            che je Absender unternommen.                 aufgewendet werden müssen, können wir die Leis-           Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies
    bb)     Psychologische Akutintervention              tung um einen Betrag in Höhe dieser Kosten kürzen.        dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis-
            Sollten Sie Opfer von Cyber-Mobbing                                                                    tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt:
            gemäß vorstehender Beschreibung sein,        5.4 Wir erbringen keine Leistungen nach Ziffer 3          – Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet-
            stellen wir auf Ihren Wunsch den Kon-        für solche Versicherungsfälle, die bereits vor Beginn          zen, sind wir nicht leistungspflichtig.
            takt zu einem Psychologen her und lei-       des Versicherungsschutzes eingetreten waren, im           – Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver-
            ten eine psychologische Akutinterven-        Fall des Datenverlusts im Sinne von Ziffer 3.2.2 (Da-          letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu
            tion für die betroffenen Personen ein.       tenrettung) erbringen wir keine Leistungen für Versi-          kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der
                                                         cherungsfälle, die vor Ablauf einer Wartezeit von              Schwere des Verschuldens. Wenn Sie nachwei-
3.2.2 Datenrettung                                       3 Monaten nach dem im Versicherungsschein ange-                sen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt,
a) Wir organisieren den Versuch der Datenrettung         gebenen Vertragsbeginn eingetreten sind.                       kürzen wir die Leistung nicht.
     von der im Gerät installierten Festplatte eines                                                                    Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrläs-
     Ihrer folgenden privat genutzten Geräte: PC,        5.5 Nicht versichert sind solche Fälle des                     sigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung ver-
     Notebook/Laptop, Smartphone oder Tablet,            Cyber-Mobbings,                                                pflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Ver-
     wenn                                                a) zu denen Sie durch eigene Provokation Anlass                letzung der Obliegenheit
     aa) die Daten nach einem Hardwaredefekt                 gegeben haben. Dieser Ausschluss gilt auch                 – weder für den Eintritt oder die Feststellung
           nicht mehr abrufbar sind und gesichert            dann, wenn Sie damit eine vorangegangene                         des Versicherungsfalls
           werden müssen oder                                Provokation der angreifenden Person erwidert               – noch für die Feststellung oder den Umfang
     bb) ein Datenverlust auf Grund schädlicher              haben;                                                           unserer Leistungspflicht ursächlich war.
           Programme (z. B. Viren oder Würmer) ein-      b) durch eine Person, die in Ihrem Haushalt lebt          Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig
           getreten ist.                                     und an Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet ist;              verletzt haben.
b) Wir übernehmen die Kosten für den von uns be-         c) als Reaktion auf ein durch Sie begangenes Ver-
     auftragten Dienstleister zur Datenrettung bis           brechen, für das ein rechtskräftiges Urteil vor-      6.3.2 Unser Kündigungsrecht
     maximal 500 EUR, jedoch nicht öfter als für ei-         liegt;                                                Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver-
     nen Schadensfall in drei Kalenderjahren.            d) die durch Äußerungen oder Darstellungen in             letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er-
     Bei Smartphones und Tablets ziehen wir eine             Printmedien, Fernsehen, Radio, deren elektro-         füllen müssen, können wir zusätzlich zu den in Zif-
     Selbstbeteiligung in Höhe von 50 EUR je Versi-          nischen Ablegern oder elektronischen Presse-          fer 6.3.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos
     cherungsfall von der Kostenübernahme ab.                erzeugnissen verursacht worden sind;                  kündigen. Die Kündigung können wir nur innerhalb
c) Wartezeit                                             e) wenn Sie als Person des öffentlichen Lebens/           eines Monats, nachdem wir von der Verletzung
     Der Versicherungsschutz für die Leistung "Da-           Interesses betroffen sind;                            Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist
     tenrettung" beginnt erst nach Ablauf einer War-     f) in denen es um Schäden geht, die aus dem Cy-           ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die
     tezeit von drei Monaten. Die Wartezeit beginnt          ber-Mobbing entstanden und nicht im                   Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob
     mit dem im Versicherungsschein angegebenen              Leistungsumfang enthalten sind sowie Folge-           fahrlässig erfolgt ist.
     Vertragsbeginn. Für Versicherungsfälle, die vor         schäden;
     Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten        g) die durch Sie selbst verursacht wurden.                Die Versicherungsdauer
     sind, wird nicht geleistet.
d) Voraussetzung für die Leistung ist, dass Ihre         6      Ihre Obliegenheiten                                7      Wann beginnt und wann endet
     Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/o-                                                                              der Vertrag?
     der -techniken (z. B. Virenscanner, Firewall) ge-   6.1     Welche Obliegenheiten müssen Sie vor
     sichert oder geprüft werden bzw. worden sind,               Eintritt des Versicherungsfalls beachten?         7.1 Beginn des Versicherungsschutzes
     die dem Stand der Technik entsprechen. Diese        Bezüglich der Leistung "Datenrettung" (siehe Zif-         Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi-
     Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen.        fer 3.2.2) sind Sie verpflichtet dafür zu sorgen, dass    cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie
     Verletzen Sie diese Obliegenheit, so gilt Zif-      Ihre Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/o-              den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich
     fer 6.3 (Rechtsfolgen bei Verletzung von Oblie-     der -techniken (z. B. Virenscanner, Firewall) gesi-       nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 8.2 zahlen, für
     genheiten).                                         chert oder geprüft werden bzw. worden sind, die           Versicherungsfälle aus der Leistung "Datenrettung"
e) Wir können keine Garantie für die erfolgreiche,       dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maß-             (siehe Ziffer 3.2.2) jedoch nicht vor Ablauf der drei-
     vollständige Wiederherstellung Ihrer Daten ab-      nahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verlet-         monatigen Wartezeit (siehe Ziffer 3.2.2 c)).
     geben.                                              zen Sie diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 6.3 (Rechts-
                                                         folgen bei Verletzung von Obliegenheiten).


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7.2 Dauer und Ende des Vertrages                        Der Versicherungsbeitrag                                 Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht
7.2.1 Vertragsdauer                                                                                              verschuldet haben.
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an-      8      Was müssen Sie bei der Beitragszahlung
gegebenen Zeitraum abgeschlossen.                              beachten? Was geschieht, wenn Sie einen           Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha-
                                                               Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?                 den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent-
7.2.2 Stillschweigende Verlängerung                                                                              standen ist (Ziffer 8.3.3).
Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver-     8.1 Beitrag und Versicherungsteuer
tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr   8.1.1 Beitragszahlung und Versicherungsperiode           8.3.3 Zahlungsfrist
stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab-      Je nach Vereinbarung werden die Beiträge entweder        Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-
lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi-       durch laufende Zahlungen monatlich, viertel-, halb-      len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform
gung zugegangen ist.                                    jährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus      eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs-
                                                        gezahlt. Danach bestimmt sich die Dauer der Versi-       frist muss mindestens zwei Wochen betragen.
7.2.3 Vertragsbeendigung                                cherungsperiode: Sie beträgt
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr      – bei Monatsbeiträgen einen Monat,                       Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn
endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung         – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,            sie folgende Informationen enthält:
bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.                     – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und               – Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die
                                                        – bei Jahresbeiträgen ein Jahr.                                Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und
Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslauf-     Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungsperi-       – die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die
zeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Textform      ode die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchs-               nach Ziffer 8.3.4 mit der Fristüberschreitung
kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist.         tens ein Jahr.                                                 verbunden sind.
Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können
Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der       8.1.2 Versicherungsteuer                                 8.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes
Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages,      Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi-             und Kündigung
an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön-       cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom        Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange-
nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu-      Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.                        mahnten Betrag nicht bezahlt haben,
kunft liegenden Zeitpunkt kündigen.                                                                              – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung
Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist     8.2    Zahlung und Folgen verspäteter                         kein Versicherungsschutz.
von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in                Zahlung des Erstbeitrages oder                    – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine
Textform kündigen.                                             einmaligen Beitrages                                   Frist einzuhalten.
                                                        8.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung              Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb ei-
7.3 Kündigung nach Versicherungsfall                    Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird               nes Monats den angemahnten Betrag bezah-
Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung         der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach            len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs-
beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie       Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Ist für die           fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und
gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.        Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeitszeitpunkt            Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs-
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens            vereinbart und im Versicherungsschein angegeben               schutz.
einen Monat nach Leistung oder – im Falle eines         und obige Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Versi-
Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Anerkennt-         cherungsscheins abgelaufen, so ist der Beitrag un-       Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah-
nis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Text-    verzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen.         lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab-
form zugegangen sein.                                                                                            lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit
                                                        8.2.2 Späterer Beginn des                                der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie
Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem             Versicherungsschutzes                            bei der Kündigung ausdrücklich hin.
Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestim-       Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu
men, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeit-         einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Ver-      8.4         Beitragszahlung per SEPA-Lastschrift-
punkt, spätestens jedoch zum Ablauf des laufenden       sicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt.                  mandat, PayPal oder mit Kreditkarte
Versicherungsjahres, wirksam wird.                      Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung                    als Geschäftsgrundlage/
                                                        in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im                  Kündigungsrecht bei Widerruf
Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach          Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.            Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur
ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.                                                                                  abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen
                                                        Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete         oder von einer anderen Person durch ein SEPA-
7.4 Versicherungsjahr                                   Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi-      Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kreditkar-
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.              cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.               tendaten oder durch Anweisungen an den Zahlungs-
Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver-                                                               dienst PayPal ermächtigt, bzw. in die Lage versetzt
sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe-       8.2.3 Zahlung bei abweichendem                           werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw.
nen Zeitpunkt.                                                 Versicherungsschein                               deren Konto einzuziehen.
                                                        Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag o-
Ausnahme:                                               der getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste o-      8.4.1        Ihre Pflichten
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus gan-    der einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach        a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen
zen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent-       Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.                    Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt
sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungs-                                                                      der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende
jahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je-      8.2.4 Rücktritt                                               Deckung aufweist.
weils ganze Jahre.                                      Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht        b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden
                                                        rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu-              von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah-
    Beispiel:                                           rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir        lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un-
    Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be-          können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen,               verzüglich nach unserer in Textform abgegebe-
    trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate,         dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet             nen Zahlungsaufforderung erfolgt.
    das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.           haben.                                                   c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last-
                                                                                                                      schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum
                                                        8.3     Zahlung und Folgen verspäteter                        Beitragseinzug
                                                                Zahlung des Folgebeitrages                            Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an-
                                                        8.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung              derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug
                                                        Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar-            widerrufen, so können wir den Vertrag zum
                                                        ten Zeitpunkt fällig.                                         Ende des laufenden Versicherungsmonats
                                                                                                                      außerordentlich kündigen.
                                                        8.3.2 Verzug
                                                        Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-     8.4.2       Änderung des Zahlungsweges
                                                        len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine      Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung
                                                        Mahnung von uns erhalten haben.                          nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift
                                                                                                                 von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut

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trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir         den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang         12.2 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns
hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden-     unserer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen.      mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen ge-
den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah-       Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch    genüber eine rechtliche Erklärung abgeben wollen,
lung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges zu          zu dem Zeitpunkt zu dem die Beitragserhöhung wirk-     gilt Folgendes:
verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi-       sam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die Beitragser-    Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als
gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf ei-     höhung spätestens einen Monat vor dem Wirksam-         zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre
nem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet,           werden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht      letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.
wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert          hin. Für Ihre Kündigung infolge einer erst nach Ver-   Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres
wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungs-           längerung der bei Vertragsbeginn vereinbarten Ver-     Namens nicht mitteilen.
gebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug           tragslaufzeit vorgenommenen Beitragserhöhung gilt
können wir Ihnen in Rechnung stellen.                     die tägliche Kündigungsmöglichkeit nach Ziffer 7.2.3   13     Bedingungsänderung
                                                          dieser Bedingungen.
8.5    Beitrag bei vorzeitiger                                                                                   Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Ver-
       Vertragsbeendigung                                 Weitere Bestimmungen                                   sicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir,                                                              Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen
soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An-          10     Versicherung für fremde Rechnung                (Anpassung), wenn die Voraussetzungen nach den
spruch auf den Teil des Beitrages der dem Zeitraum                                                               Ziffern 13.1 bis 13.3 erfüllt sind:
des Versicherungsschutzes entspricht.                     10.1 Rechte aus dem Vertrag
                                                          Wenn Sie den Vertrag im eigenen Namen für eine         13.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen
9      Beitragsanpassung                                  andere Person schließen (Versicherung für fremde       Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen
                                                          Rechnung), können ausschließlich Sie als Versiche-     ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse:
9.1 Prüfung der Beiträge                                  rungsnehmer die Rechte aus dem Vertrag ausüben.        – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des
Wir sind berechtigt, mindestens einmal im Kalender-       Dies gilt auch dann, wenn die versicherte Person             Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich o-
jahr bei bestehenden Verträgen zu prüfen, ob die          den Versicherungsschein besitzt.                             der
Beiträge beibehalten werden können oder eine An-                                                                 – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung,
passung (Erhöhung oder Absenkung) vorgenommen             10.2 Zahlung der Entschädigung                               die den Versicherungsvertrag unmittelbar be-
werden muss. Zweck der Prüfung ist es, eine sach-         Wir können vor Zahlung der Versicherungsleistung             trifft oder
gemäße Berechnung der Beiträge und eine dauer-            an Sie den Nachweis verlangen, dass die andere         – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin-
hafte Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen aus den       Person, für deren Interesse Sie diese Versicherung           dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz-
Versicherungsverträgen sicherzustellen.                   abgeschlossen haben, hierzu ihre Zustimmung erteilt          dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör-
                                                          hat.                                                         den im Wege eines bestandskräftigen Verwal-
9.2 Regeln der Prüfung                                                                                                 tungsakts.
a) Wir wenden die anerkannten Grundsätze der              10.3 Kenntnis und Verhalten                            – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in-
    Versicherungsmathematik und Versicherungs-            Die Kenntnis und das Verhalten der Person, für de-           haltsgleiche Regelung in den Versicherungsbe-
    technik an.                                           ren Interesse Sie diese Versicherung abgeschlossen           dingungen eines anderen Versicherers durch
b) Wir sind berechtigt, Veränderungen der seit der        haben, stehen Ihrer Kenntnis und Ihrem Verhalten             eines der genannten Ereignisse unwirksam ge-
    letzten Festsetzung der Beiträge tatsächlich          gleich. Das bedeutet beispielsweise, dass die Oblie-         worden ist.
    eingetretenen Schaden- und Kostenentwicklung          genheiten nicht nur von Ihnen zu erfüllen sind, son-
    zu berücksichtigen. Bei steigenden Kosten be-         dern auch von der anderen Person.                      13.2    Störung des Gleichgewichts zwischen
    rücksichtigen wir nur – bei Vertragsschluss           Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es nicht             Leistung und Gegenleistung
    nicht vorhersehbare – Erhöhungen der Verwal-          an, wenn                                               Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent-
    tungskosten, höhere Regulierungskosten für            – der Vertrag ohne ihr Wissen abgeschlossen            standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene
    Schadensfälle, inflationär bedingte Preissteige-           worden ist oder                                   Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung
    rungen und Steuererhöhungen. Eine Anpas-              – es ihr nicht möglich oder zumutbar war, Sie          in nicht unbedeutendem Maße stört, und es besteht
    sung der Beiträge aus Gründen der Gewinnstei-              rechtzeitig zu benachrichtigen.                   keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der
    gerung o. Ä. kommt nicht in Betracht.                 Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es da-       Lücke.
c) Wir sind berechtigt, auch statistische Erkennt-        gegen an,
    nisse des Gesamtverbandes der Deutschen               – wenn Sie den Vertrag ohne ihren Auftrag ge-          13.3 Keine Schlechterstellung
    Versicherungswirtschaft e. V. und Ermittlungen             schlossen und uns bei Abschluss des Vertrags      Die angepassten Regelungen dürfen Sie als ein-
    eines von uns gegebenenfalls beauftragten un-              nicht darüber informiert haben.                   zelne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit
    abhängigen Treuhänders zu berücksichtigen.                                                                   anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlech-
                                                          11     Wann verjähren die Ansprüche                    ter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen
9.3 Beitragserhöhung                                             aus diesem Vertrag?                             Regelungen.
Ergibt die Prüfung höhere Beiträge als die bisheri-
gen, sind wir berechtigt, sie um die Differenz anzu-      11.1 Gesetzliche Verjährung                            13.4 Durchführung der Anpassung
heben. Ein geringfügiger Anpassungsbedarf von bis         Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver-        Die nach den Ziffern 13.1 bis 13.3 zulässigen Ände-
zu 5 % des Jahresbeitrags bleibt unberücksichtigt,        jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet     rungen werden Ihnen in Textform bekannt gegeben
wobei wir in Folgejahren diese Grenze vortragen           sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerli-   und erläutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen
können.                                                   chen Gesetzbuchs.                                      die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des
                                                                                                                 Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf
9.4 Beitragsermäßigung                                    11.2 Aussetzung der Verjährung                         Ihr Kündigungsrecht nach Ziffer 13.5 hinweisen.
Ergibt die Prüfung niedrigere Beiträge als die bisheri-   Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei
gen, sind wir verpflichtet, sie um die Differenz abzu-    uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge-     13.5 Kündigung
senken.                                                   hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu         Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan-
                                                          dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung        passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner-
9.5 Vergleich mit Beiträgen für neue Verträge             in Textform zugeht.                                    halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei-
Sind die ermittelten Beiträge für bestehende Ver-                                                                lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frü-
träge höher als die Beiträge für neu abzuschlie-          12     Was ist bei Mitteilungen an uns zu              hestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
ßende Verträge und enthalten die Tarife für beste-               beachten? Was gilt bei Änderung                 der Bedingungsanpassung.
hende und für die neu abzuschließenden Verträge                  Ihrer Anschrift?
die gleichen Beitragsberechnungsmerkmale und den                                                                 14     Künftige Bedingungsverbesserungen
gleichen Versicherungsumfang, können wir auch für         12.1 Anzeigen oder Erklärungen sollen an fol-
die bestehenden Verträge nur die Beiträge für neu         gende Stellen gerichtet werden:                        Ändert die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
abzuschließende Verträge verlangen.                       – an unsere Hauptverwaltung oder                       im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versiche-
                                                          – an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist.   rungsverträge die „Bedingungen für den Barmenia-
9.6 Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung                Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus   Internet-Schutzbrief“ ausschließlich zu Ihren Guns-
Erhöhen wir auf Grund unseres Beitragsanpas-                  Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen          ten, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berechnet
sungsrechts nach Ziffer 9.1 den Beitrag, können Sie           Nachträgen.                                        wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem

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Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle ab die-   18.2 Versicherungsaufsicht
sem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.            Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder
                                                          treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags-
15     Welches Gericht ist zuständig?                     abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns
                                                          zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun-
15.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag              ternehmen unterliegen wir der Aufsicht der
gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:               Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
– das Gericht am Sitz unseres Unternehmens o-             (BaFin)
    der unserer Niederlassung, die für Ihren Vertrag      Sektor Versicherungsaufsicht
    zuständig ist.                                        Graurheindorfer Str. 108
– das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie               53117 Bonn
    keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge-        E-Mail:       poststelle@bafin.de
    wöhnlichen Aufenthalts.                               Tel.:         0228 4108-0
                                                          Fax:          0228 4108-1550.
15.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag              Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds-
gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn       stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent-
Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres       scheiden kann.
gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
                                                          18.3 Rechtsweg
16     Welches Recht findet Anwendung?                    Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts-
                                                          weg zu beschreiten.
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.

17     Sanktions-/Embargoklausel

Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe-
stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und
solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt
anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union
oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste-
hen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder
Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten
Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor-
schriften der Europäischen Union oder der Bundes-
republik Deutschland entgegenstehen.

18     Wenn Sie mit uns einmal nicht
       zufrieden sind

18.1 Versicherungsombudsmann
Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung
nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns
einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb-
nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds-
mann für Versicherungen wenden.
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
E-Mail:
beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Tel.:        0800 3696000
Fax:         0800 3699000
(kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).

Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden ge-
bührenpflichtigen Rufnummern:
Tel.:       +49 30 20605899
Fax:        +49 30 20605898.

Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab-
hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende
Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an
dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über
eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha-
ben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online
an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/
wenden.
Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an
den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.


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