# SV SparkassenVersicherung SV: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-cyber-privat-sv-sparkassenversicherung-internetschutz.php
- Rechtlicher Träger: SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-cyber-privat-sv-sparkassenversicherung-internetschutz.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Bedingungen InternetSchutz (23-600)](https://www.sparkassenversicherung.de/export/sites/svag/_resources/download_galerien/bedingungen/23-600.pdf), Fassung SVPS-IN Fassung Januar 2022
- Original beim Versicherer (PDF): [Kundeninformationen InternetSchutz](https://sparkassenversicherung.de/export/sites/svag/_resources/am/downloads/kundeninformationen_internetschutz.pdf), Fassung SVPS-IN Fassung Januar 2017, IPID Januar 2018

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme je Versicherungsfall | laut Versicherungsschein | Unsere Leistungen sind pro Versicherungsfall begrenzt auf die in den Ziffern 5 bis 13 jeweils genannten Bestimmungen. | 3.1, Seite 1 |
| Höchstentschädigung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres | ja, bis zur Versicherungssumme | Pro Kalenderjahr können höchstens zwei Versicherungsfälle nach dieser Bestimmung geltend gemacht werden. | 5.2, Seite 1 |
| Vertragsform: eigenständige Cyberversicherung oder Baustein der Hausrat-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung | ja | Diese Versicherungsbedingungen gelten ergänzend zu den Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS-AT) | Vorbemerkung, Seite 1 |
| Mitversicherte Personen: Ehe- oder Lebenspartner und alle Personen im selben Haushalt | ja | Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und alle mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen. | 2, Seite 1 |
| Minderjährige Kinder mitversichert, auch außerhalb des Haushalts in Ausbildung | ja | Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder sowie Mündel sind leiblichen Kindern gleichgestellt. | 2, Seite 1 |
| Geltungsbereich weltweit (Ort des Zugriffs und Sitz des Händlers) | ja | Sie haben weltweit Versicherungsschutz. | IPID, Seite 3 |
| Versicherte Geräte: alle privat genutzten Computer, Smartphones, Tablets und Smart-Home-Geräte | ja | auf Ihren internetfähigen Endgeräten | 15, Seite 3 |
| Wartezeit nach Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Maßgeblicher Zeitpunkt: Entdeckung des Schadens während der Vertragslaufzeit genügt (statt Eintritt) | nicht geregelt |  |  |
| Online-Einkauf: Ware bezahlt, aber nicht oder beschädigt oder falsch geliefert | ja, bis 3.000 € | Versicherungsschutz besteht für die Nicht- oder Falschlieferung der versicherten Ware sowie für den Fall, dass die Ware beschädigt oder zerstört bei Ihnen ankommt. | 5.1, Seite 1 |
| Online-Verkauf: Ware versandt, Käufer zahlt nicht | ja, bis 3.000 € | Sie als Verkäufer beim Onlineverkauf von einem Dritten über seine Identität getäuscht wurden | 6.1, Seite 2 |
| Betrug durch Fake-Shops (betrügerische Online-Händler) | nicht geregelt |  |  |
| Phishing und Pharming: Schaden durch missbräuchliche Nutzung des Online-Bankings | ja, bis 15.000 € | beim privaten Online-Banking oder der Nutzung sonstiger elektronischer Bezahlsysteme mit Bank-Funktion (z. B. PayPal) | 7.2, Seite 2 |
| Missbrauch von Zahlungskarten im Internet, einschließlich des Eigenanteils gegenüber der Bank | ja, bis 15.000 € | Versichert ist die mit Ihnen vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung, die ein Kreditkarten-, Zahlungs- oder sonstiges Geldinstitut bei missbräuchlichem Einsatz Ihrer privat genutzten Kredit-, Bank- oder sonstigen Debitkarte | 8.1, Seite 2 |
| Missbrauch von Bezahldiensten und Kundenkonten (PayPal, Händlerkonten, Plattformen) | ja, bis 15.000 € | eines privat genutzten Online-Kundenkontos, sofern Sie dadurch aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung zur Lieferung einer Ware oder Rückerstattung des Kaufpreises verpflichtet sind; | 7.2, Seite 2 |
| Betrug durch Täuschung, bei dem die versicherte Person selbst überweist (falscher Bankmitarbeiter, Love-Scam, Vorschussbetrug) | nicht geregelt |  |  |
| Kryptowerte und digitale Geldbörsen versichert | nicht geregelt |  |  |
| Nachrangigkeit: Leistung erst, wenn Bank, Kartenaussteller oder Käuferschutz nicht zahlen | ja | soweit eine Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Hausratversicherung) beansprucht werden kann oder andere von Ihnen eingebundene Dienstleister (z. B. Online-Bezahlsysteme oder Online-Treuhänder) zum Ersatz verpflichtet sind; | 4.8, Seite 1 |
| Eigene Grenze für Vermögensschäden aus Betrug (unterhalb der Versicherungssumme) | ja, bis 3.000 € | Die Höchstentschädigung beträgt 3.000 EUR je Versicherungsfall. | 5.2, Seite 1 |
| Vermögensschaden durch Identitätsmissbrauch (Bestellungen, Verträge oder Konten unter dem Namen der versicherten Person) | ja, bis 15.000 € | Versichert sind Vermögensschäden, die Ihnen durch einen Identitätsmissbrauch entstehen. | 7.1, Seite 2 |
| Kosten der Wiederherstellung der Identität (Behörden, Neuausstellung von Ausweisen, Porto, Zeitaufwand) | ja, bis 250 € | Die Höchstentschädigung beträgt 250 EUR je Versicherungsfall. | 9.2, Seite 2 |
| Abwehr unberechtigter Forderungen, die aus Identitätsmissbrauch entstehen | nicht geregelt |  |  |
| Berichtigung von Einträgen bei Auskunfteien (SCHUFA, KSV1870, ASNEF) nach Identitätsmissbrauch | nicht geregelt |  |  |
| Überwachung persönlicher Daten im Internet und Darknet mit Warnung | ja | Owl scannt die illegalen Handelsplätze des Internets (Darknet und DarkWeb), um nach Informationen zu suchen, die online gehandelt oder angeboten werden. | 14.2, Seite 3 |
| Hilfe bei der Wiederherstellung gehackter E-Mail-, Social-Media- und Kundenkonten | ja | Versichert sind Serviceleistungen (Beratung und Unterstützung), die im Rahmen der Sperrung von Konten, Karten und Zahlungsmitteln erbracht werden. | 10.1, Seite 2 |
| Datenrettung und Wiederherstellung privater Daten nach Cyberangriff oder Schadsoftware | ja, bis 2.000 € | Wir organisieren eine Fachfirma und übernehmen die notwendigen Kosten für die Wiederherstellung Ihrer elektronischen und ausschließlich für private Zwecke genutzten Daten nach einer Online-Attacke. | 11.1, Seite 3 |
| Entfernung von Schadsoftware und Wiederherstellung der Geräte (Neuinstallation) | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz von Geräten, die durch einen Cyberangriff unbrauchbar werden | nicht geregelt |  |  |
| Erpressung mit verschlüsselten oder gestohlenen Daten: Beratung und Lösegeld | nein | für Schäden, die im Zusammenhang mit der Zahlung von Löse-/ Erpressungsgeldern oder der Erfüllung von Erpressungsforderungen stehen; | 4.8, Seite 1 |
| Angriffe auf vernetzte Haustechnik (Smart Home, Kameras, Router) | nicht geregelt |  |  |
| IT-Hilfe per Telefon oder Fernwartung bei Problemen mit Geräten und Software | nicht geregelt |  |  |
| Ortung und Sperrung verlorener oder gestohlener Mobilgeräte | nicht geregelt |  |  |
| Psychologische Betreuung nach Cybermobbing, Cyberstalking oder Bloßstellung im Netz | ja, bis 300 € | An einer daran anschließenden psychologischen Behandlung beteiligen wir uns pro Kalenderjahr mit insgesamt maximal 300 EUR. | 12.2, Seite 3 |
| Löschung oder Sperrung rufschädigender Inhalte im Internet | ja, bis zur Versicherungssumme | In diesen Fällen beauftragen wir einen spezialisierten Dienstleister oder eine Agentur zur Löschung oder Unterdrückung von Suchinhalten von Online-Inhalten | 13.1, Seite 3 |
| Wiederherstellung des Rufs im Netz (Reputationsdienst, Suchmaschineneinträge) | ja, bis zur Versicherungssumme | Löschung oder Unterdrückung von Suchinhalten von Online-Inhalten | 13.1, Seite 3 |
| Anwaltliche Beratung und Vertretung gegen Täter von Cybermobbing und Beleidigung im Netz | ja | vermitteln wir Ihnen auf Wunsch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für ein persönliches Erstberatungsgespräch und übernehmen die Kosten für die Erstberatung. | 13.3, Seite 3 |
| Sextortion und Erpressung mit privaten Bildern | nicht geregelt |  |  |
| Cyberstalking (Nachstellung über digitale Kanäle) | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für Schulwechsel oder Umzug nach schwerem Cybermobbing | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz von Verdienstausfall infolge eines Cybervorfalls (Arbeitsunfähigkeit, Behördengänge) | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht für Verletzung von Persönlichkeits- und Datenschutzrechten Dritter im Netz | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht für unbewusste Weitergabe von Schadsoftware an Dritte | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht, wenn mitversicherte Kinder andere im Netz schädigen (etwa durch Cybermobbing) | nicht geregelt |  |  |
| Abwehr von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung (Filesharing, Bilder) | nicht geregelt |  |  |
| Rechtsschutz bei Streit aus Online-Kauf- und Dienstleistungsverträgen | nicht geregelt |  |  |
| Durchsetzung eigener Datenschutzansprüche gegen Unternehmen und Datenschutzbehörden | nicht geregelt |  |  |
| Telefonische Rechtsberatung durch Anwälte zu Internetfragen | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsschutz auch bei grober Fahrlässigkeit (etwa Weitergabe von Zugangsdaten nach Täuschung) | ja | Voraussetzung für die Leistung ist, dass Sie die vereinbarten Pflichten als Kunde gegenüber dem Kreditkarten-, Zahlungs- oder E-Geld-Institut schuldhaft verletzt haben | 7.7, Seite 2 |
| Ausschluss von Schäden aus Überweisungen, die die versicherte Person selbst veranlasst hat | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zu aktueller Sicherheitssoftware und Updates auf allen Geräten | ja | stets wirkungsvolle und aktuelle Schutzprogramme (Antivirensoftware) im Einsatz zu halten | 15, Seite 3 |
| Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung als Voraussetzung der Datenrettung | nicht geregelt |  |  |
| Vorgaben zu Passwörtern, Zwei-Faktor-Anmeldung und sicherer Aufbewahrung von Zugangsdaten | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Strafanzeige, mit Frist | ja | Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum oder das Vermögen haben Sie ... der Polizei anzuzeigen. | 16.1, Seite 3 |
| Pflicht, Bank oder Kartenaussteller unverzüglich zu informieren und Karten oder Konten sperren zu lassen | ja | Sie die widerrechtliche Belastung des Kontos innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis darüber Ihrem Kreditkartenunternehmen melden | 8.2, Seite 2 |
| Ausschluss beruflicher oder gewerblicher Internetnutzung (auch Nebengewerbe, Verkauf als Händler) | ja | für Schäden, die im Zusammenhang mit einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit sowie einer Mitgliedschaft in einem Verein, einem Verband, einer Partei oder einer Gewerkschaft stehen; | 4.8, Seite 1 |
| Ausschluss von Glücksspiel, Wetten, Geldanlagen und Kryptohandel | ja | im Zusammenhang mit pornographischen Inhalten, Lotterien, Preisausschreiben, Werbe- oder anderen Glücksspielen. | 4.7, Seite 1 |
| Ausschluss von Krieg, Cyberkrieg und staatlich gesteuerten Angriffen | ja | auch im und/oder ausgehend vom virtuellen Raum (Cyberwar) | 4.1, Seite 1 |
| Ausschluss von Ausfällen der Infrastruktur (Strom, Internetanbieter, Cloud-Dienste) | ja | durch einen allgemeinen Ausfall/Unterbrechung/Störung des Netzes (Strom, Internet, Telekommunikation; Störungen von Serviceleistungen des Internetproviders des Versicherungsnehmers); | 4.5, Seite 1 |
| Ausschluss von Vorfällen, die vor Vertragsbeginn eingetreten oder bekannt waren | ja | für Kosten, die aus Schadenereignissen vor Beginn des Versicherungsschutzes resultieren. | 4.8, Seite 1 |
| Notfall-Hotline rund um die Uhr bei Cybervorfällen | ja | steht Ihnen an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr eine Service-Notrufnummer zur Verfügung. | 1.1, Seite 1 |
| Vorbeugende Leistungen (Sicherheitssoftware, Passwortmanager, Schulungen, Sicherheitscheck) | nicht geregelt |  |  |
| Online-Speicher für Datensicherung im Vertrag enthalten | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Versicherungsfall | ja | Außerdem können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Schadensfall möglich. | IPID, Seite 4 |
| Vertrag täglich oder monatlich kündbar (statt Jahresvertrag) | nein | Die Versicherung können Sie für längstens drei Jahre abschließen. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr | IPID, Seite 4 |

## Volltext der Bedingungen: Bedingungen InternetSchutz (23-600)

```text
[Seite 1]
Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz
InternetSchutz (SVPS-IN) Fassung Januar 2022
Inhaltsverzeichnis                                                           9.      Wiederbeschaffungskosten von Zahlungskarten und
                                                                                     Identitätsdokumenten
I.      Umfang des Versicherungsschutzes                                     10.     Sperrung von Konten und Karten
1.      Gegenstand des Versicherungsschutzes, Versicherungsfall              11.     Datenrettung
2.      Versicherte Person                                                   12.     Psychologische Erstberatung nach Cyber-Mobbing
3.      Begrenzung der Leistung                                              13.     Löschen persönlicher und missbräuchlich verwendeter Daten
4.      Ausschlüsse                                                          14.     Darknet-Screening Owl (Firma CPP Assistance Services Limited)
5.      Ersatz für Verluste bei Interneteinkäufen
6.      Ersatz für Verluste bei Internetverkäufen                            II.     Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
7.      Identitätsmissbrauch                                                 15.     Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
8.      Selbstbehalt bei Missbrauch von Zahlungskarten                       16.     Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
                                                                             17.     Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten

Diese Versicherungsbedingungen gelten ergänzend zu den Versiche-             4.4       durch Erdbeben, Kernenergie, nukleare Strahlung, radioaktive
rungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS-           Substanzen, innere Unruhen oder von einem Sonnensturm freigesetzte
AT)                                                                          elektromagnetische Impulse (EMP);
                                                                             4.5       durch einen allgemeinen Ausfall/Unterbrechung/Störung des
I.      Umfang des Versicherungsschutzes                                     Netzes (Strom, Internet, Telekommunikation; Störungen von Service-
                                                                             leistungen des Internetproviders des Versicherungsnehmers);
1.       Gegenstand des Versicherungsschutzes, Versicherungs-                4.6       durch Beeinträchtigungen von IT-Systemen und Anwendun-
         fall                                                                gen, für die der Hersteller keinen Support mehr bietet, insbesondere
1.1      Wir übernehmen im Versicherungsfall die Kosten nach den             keine Sicherheitspatches mehr bereitstellt;
Ziffern 5 bis 13 und organisieren zusätzlich Hilfeleistungen durch           4.7       im Zusammenhang mit pornographischen Inhalten, Lotterien,
Spezialisten oder Fachfirmen, wenn dies in den nachfolgenden Be-             Preisausschreiben, Werbe- oder anderen Glücksspielen.
stimmungen ausdrücklich genannt ist. Zur Geltendmachung Ihrer                4.8       Die Leistung ist ausgeschlossen
Ansprüche und um eine versicherte Leistung in Anspruch zu nehmen,            - soweit eine Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag
steht Ihnen an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr eine Service-            (z. B. Hausratversicherung) beansprucht werden kann oder andere
Notrufnummer zur Verfügung.                                                    von Ihnen eingebundene Dienstleister (z. B. Online-Bezahlsysteme
1.2      Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die Voraussetzungen für         oder Online-Treuhänder) zum Ersatz verpflichtet sind;
die Erhebung eines Anspruchs nach den Ziffern 5 bis 13 gegeben sind.         - für Schäden, die im Zusammenhang mit einer beruflichen oder ge-
                                                                               werblichen Tätigkeit sowie einer Mitgliedschaft in einem Verein, ei-
2.       Versicherte Person                                                    nem Verband, einer Partei oder einer Gewerkschaft stehen;
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und alle mit Ihnen in            - für Schäden, die im Zusammenhang mit der Zahlung von Löse-/
häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen. Als Familien-            Erpressungsgeldern oder der Erfüllung von Erpressungsforderungen
angehörige gelten auch Ihr Ehegatte, Lebenspartner oder Lebensge-              stehen;
fährte sowie dessen Kinder sofern diese mit ihrem Erstwohnsitz unter         - für Kosten, die aus Schadenereignissen vor Beginn des Versiche-
Ihrer Adresse gemeldet sind. Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder sowie           rungsschutzes resultieren.
Mündel sind leiblichen Kindern gleichgestellt.
                                                                             5.        Ersatz für Verluste bei Interneteinkäufen
3.       Begrenzung der Leistung                                             5.1       Versichert sind von Ihnen über das Internet gekaufte Waren
3.1      Entschädigung je Versicherungsfall                                  (körperlicher Gegenstand). Versicherungsschutz besteht für die Nicht-
Unsere Leistungen sind pro Versicherungsfall begrenzt auf die in den         oder Falschlieferung der versicherten Ware sowie für den Fall, dass die
Ziffern 5 bis 13 jeweils genannten Bestimmungen.                             Ware beschädigt oder zerstört bei Ihnen ankommt. Versichert sind nur
3.2      Sonstige Beschränkungen                                             Waren mit einem Kaufpreis (inkl. Versandkosten) zwischen 50 und
Sofern wir nach den Ziffern 5 bis 13 einen Dienstleister für die Erbrin-     3.000 EUR, die dem persönlichen Gebrauch dienen und die in einem
gung der vereinbarten Leistung einsetzen, zahlen wir die zu überneh-         Zahlungsvorgang vollständig bezahlt wurden (kein Ratenkauf).
menden Kosten direkt an den Dienstleistungsbetrieb. Sofern jedoch            5.2       Die Höchstentschädigung beträgt 3.000 EUR je Versicherungs-
die von uns zu übernehmenden Kosten nicht ausreichen oder die                fall. Pro Kalenderjahr können höchstens zwei Versicherungsfälle nach
jeweilige Jahreshöchstentschädigung überschritten wird, stellt der           dieser Bestimmung geltend gemacht werden.
Dienstleistungsbetrieb Ihnen den darüber hinausgehenden Betrag               5.3       Wir erstatten den Kaufpreis der versicherten Ware nur, wenn
direkt in Rechnung. In diesem Fall werden Sie informiert und um Zu-          bei Beschädigung, Nicht- oder Falschlieferung eine Rückabwicklung
stimmung zur weiteren Beauftragung des Dienstleisters gebeten,               des Kaufvertrages sowie Rückerstattung des Kaufpreises durch Sie
bevor weitere Kosten anfallen.                                               nicht erreicht werden kann. In diesem Fall ist uns die Ware zu überlas-
Wir tragen keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung             sen.
der Tätigkeiten für die beauftragten oder vermittelten Unternehmen.          Eine Nichtlieferung liegt vor, wenn Sie die Ware nicht innerhalb eines
                                                                             Monats ab Rechnungsdatum nach vollständiger Bezahlung des Kauf-
4.       Ausschlüsse                                                         preises erhalten haben.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Versicherungsfälle               Eine Falschlieferung liegt vor, wenn eine andere, als die im Kaufvertrag
4.1      durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revo-      vereinbarte Ware geliefert wurde.
lution, Rebellion oder Aufstand, insbesondere auch Schäden jeglicher         5.4       Voraussetzung für die Leistung ist, dass Sie nachweislich die
Art - auch im und/oder ausgehend vom virtuellen Raum (Cyberwar) mit          Rechte, die Ihnen gesetzlich oder vertraglich zustehen (insbesondere
Mitteln vorwiegend aus dem Bereich der Informationstechnik -, die            Widerruf und Gewährleistungsrechte), in Anspruch genommen haben,
unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen oder anderen feind-         um:
seligen Handlungen (gleichgültig, ob Krieg erklärt ist oder nicht) beru-     - bei Beschädigung die Ware durch Nachbesserung oder Nachliefe-
hen;                                                                            rung des Verkäufers gegen eine einwandfreie Ware einzutauschen
4.2      durch Terrorakte oder Cyberterrorismus. Terrorakte sind jegli-         oder;
che Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung              - bei Nicht- oder Falschlieferung eine neue Lieferung des Gegenstands
politischer, religiöser, ethnischer oder ideologischer Ziele, die geeignet      durch den Verkäufer zu erwirken;
sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevöl-         - bei Unterbleiben oder Fehlschlagen einer Nachbesserung oder
kerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche             Nachlieferung den Kaufpreis nach Rücktritt vom Vertrag vom Verkäu-
Einrichtungen Einfluss zu nehmen;                                               fer erstattet zu bekommen.
4.3      durch Handlungen von staatlichen Stellen, insbesondere              5.5       Wird der Kaufvertrag zu einem späteren Zeitpunkt doch noch
Strafverfolgungsbehörden, Geheimdiensten oder in deren Auftrag               ordnungsgemäß erfüllt, so haben Sie den von uns bezahlten Entschä-
handelnden Dritten;

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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz InternetSchutz (SVPS-IN)
Fassung Januar 2022 / 23-600-0122
Seite 2 von 4

digungsbetrag unverzüglich ohne Aufforderung an uns zurückzuerstat-         durch Manipulation des Webbrowsers (beispielsweise durch DNS-
ten.                                                                        Spoofing) vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten von arglosen
5.6      Kein Versicherungsschutz besteht für Online-Kaufverträge           Dritten verschafft. Mit den gewonnenen Daten nimmt der Täter unter
über nachfolgende Waren:                                                    der Identität des Inhabers im Online-Verkehr unerlaubte Handlungen
- Bargeld (auch Gold- und Silbermünzen), Schecks, Reiseschecks, alle        vor.
  sonstigen Wertpapiere                                                     7.4       Phishing ist eine Betrugsmethode, bei der sich der Täter mit
- Waren im Zusammenhang mit Abrechnungen von Telefon- oder                  Hilfe gefälschter E-Mails vertrauliche Zugangs- und Identifikationsda-
  Internetprovidern                                                         ten von arglosen Dritten verschafft, wobei der Täter typischerweise ein
- Gutscheine und Eintrittskarten                                            durch die Täuschung über die tatsächliche Identität erlangtes Vertrau-
- Strom, Gas, Pflanzen und Tiere                                            ensverhältnis ausnutzt. Mit den gewonnenen Daten nimmt der Täter
- Waffen und illegal erworbene oder verbotene Waren                         unter der Identität des Inhabers im Online-Verkehr unerlaubte Hand-
Ferner besteht kein Versicherungsschutz                                     lungen vor.
- bei Schäden im Zusammenhang mit Online-Verträgen über Dienst-             7.5       Skimming ist eine Betrugsmethode, bei der der Täter - bei-
  leistungen, Reisen, Mieten, Patchen, Downloads, (Software-)Lizenzen       spielsweise am Bankautomaten - Kartendaten und die PIN ausspäht.
  oder Urheberrechten;                                                      Mit den gewonnen Daten nimmt der Täter unter der Identität des
- für entgangenen Gewinn oder Zinsverluste oder Kosten der Rechts-          Inhabers im Bankverkehr unerlaubte Handlungen vor.
  verfolgung;                                                               7.6       Die Höchstentschädigung beträgt 15.000 EUR je Versiche-
- wenn der Verkäufer seinen Firmen- oder Wohnsitz außerhalb des             rungsfall. Pro Kalenderjahr können höchstens zwei Versicherungsfälle
  europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island,          nach dieser Bestimmung geltend gemacht werden.
  Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz hat;                         7.7       Voraussetzung für die Leistung ist, dass Sie die vereinbarten
- sofern lediglich die Kaufanbahnung über Online-Portale erfolgt ist,       Pflichten als Kunde gegenüber dem Kreditkarten-, Zahlungs- oder
  der Vertragsabschluss aber nicht online stattgefunden hat.                E-Geld-Institut schuldhaft verletzt haben und deshalb die Erstattung
                                                                            des Schadens durch die Bank zu Recht vollständig oder teilweise
6.        Ersatz für Verluste bei Internetverkäufen                         schriftlich abgelehnt wurde.
6.1       Versicherungsschutz besteht, wenn                                 7.8       Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die dadurch
- Sie als Verkäufer beim Onlineverkauf von einem Dritten über seine         entstanden sind, dass
   Identität getäuscht wurden, indem dieser die Zugangsdaten zu ei-         - Zahlungskarten oder Zugangsdaten bereits vor Beginn des Versiche-
   nem Online-Portal einer anderen Person (vermeintlicher Käufer)             rungsschutzes in den Besitz eines Dritten gelangt sind;
   rechtswidrig genutzt hat und                                             - Sie oder eine mitversicherte Person einen Schaden in betrügerischer
- Sie aufgrund rechtlicher Verpflichtungen dem vermeintlichen Käufer          Absicht unmittelbar oder mittelbar verursacht bzw. ermöglicht ha-
   mangels (dessen) Verschulden einen bereits von diesem erhaltenen           ben;
   Kaufpreis erstatten müssen, ohne dass Sie die Sache zurückerhalten.      - Zahlungskarten oder Zugangsdaten durch Beschlagnahme, Entzie-
6.2       Die Höchstentschädigung beträgt 3.000 EUR je Versicherungs-         hung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie Pfändung in den
fall. Pro Kalenderjahr können höchstens zwei Versicherungsfälle nach          Besitz eines Dritten gelangt sind.
dieser Bestimmung geltend gemacht werden.
6.3       Voraussetzung für die Leistung ist, dass Sie nachweislich Ihre    8.        Selbstbehalt bei Missbrauch von Zahlungskarten
gesetzlich zustehenden Rechte in Anspruch genommen haben, um die            8.1       Versichert ist die mit Ihnen vertraglich vereinbarte Selbstbetei-
gelieferte Ware vom betrügerischen Dritten zurückzubekommen und             ligung, die ein Kreditkarten-, Zahlungs- oder sonstiges Geldinstitut bei
dieser Ihrer Aufforderung nicht nachgekommen ist. Sie haben uns die         missbräuchlichem Einsatz Ihrer privat genutzten Kredit-, Bank- oder
Kontaktdaten sowohl des vermeintlichen Käufers, als auch des Dritten        sonstigen Debitkarte nach einem Identitätsmissbrauch im Sinne von
mitzuteilen, soweit diese Ihnen bekannt sind und uns sämtlichen             Ziffer 7.1 von Ihnen verlangt.
Schriftverkehr mit dem vermeintlichen Käufer und/oder dem Dritten zu        8.2       Voraussetzung für die Leistung ist, dass
überlassen.                                                                 - Ihnen durch den missbräuchlichen Einsatz Ihrer Zahlungskarte ein
6.4       Erhalten Sie oder eine mitversicherte Person nachträglich eine       Vermögensschaden auf Ihrem Bankkonto entstanden ist;
Zahlung oder Rückgabe der Sache durch den Dritten, haben Sie inso-          - Sie die widerrechtliche Belastung des Kontos innerhalb von 48 Stun-
weit den von uns bezahlten Entschädigungsbetrag unverzüglich ohne              den nach Kenntnis darüber Ihrem Kreditkartenunternehmen melden
Aufforderung an uns zurückzuerstatten.                                         und
6.5       Kein Versicherungsschutz besteht,                                 - der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Instituts geregel-
- wenn die Versendung der Ware bereits vor dem Erhalt der Gegenleis-           te Selbstbehalt von Ihnen verlangt wurde.
   tung (z. B. Gutschrift des Kaufpreises auf Ihrem Konto) erfolgte;        8.3       Versicherungsschutz besteht auch nach Verlust oder Diebstahl
- für die in Ziffer 5.6 genannten Fälle;                                    Ihrer Zahlungskarte.
- wenn der Käufer seinen Wohnsitz oder Firmensitz außerhalb der
   Europäischen Union hat;                                                  9.        Wiederbeschaffungskosten von Zahlungskarten und
- sofern lediglich die Verkaufsanbahnung über Online-Portale erfolgt                  Identitätsdokumenten
   ist, der Vertragsabschluss aber nicht online stattgefunden hat.          9.1       Versichert sind die Wiederbeschaffungskosten von persönli-
                                                                            chen und privaten Zahlungskarten (z. B. EC-Karte, Kreditkarte, Debit-
7.       Identitätsmissbrauch                                               karte) und Identitätsdokumenten (z. B. Personalausweis, Reisepass
7.1      Versichert sind Vermögensschäden, die Ihnen durch einen            oder Führerschein).
Identitätsmissbrauch entstehen. Ein Identitätsmissbrauch liegt vor,         9.2       Die Höchstentschädigung beträgt 250 EUR je Versicherungs-
wenn der handelnde Dritte zur Nutzung Ihrer personenbezogenen               fall. Pro Kalenderjahr können höchstens zwei Versicherungsfälle nach
Daten weder selbst berechtigt noch von Ihnen bevollmächtigt wurde           dieser Bestimmung geltend gemacht werden.
und er diese Daten rechtswidrig zur Erlangung eines Vermögensvor-           9.3       Voraussetzung für die Leistung ist, dass Sie Opfer eines Identi-
teils oder zum Zwecke der Bereicherung nutzt.                               tätsmissbrauchs im Sinne von Ziffer 7.1 geworden sind und Ihre Zah-
7.2      Versichert ist ausschließlich der Missbrauch                       lungskarte aus diesem Grunde gesperrt wurde. Wir übernehmen die
- von privat genutzten Kredit-, Bank- oder sonstigen Debitkarten beim       notwendigen Gebühren für das Ausstellen einer neuen Karte, wenn die
   Bezahlen im Internet;                                                    Bank diese von Ihnen verlangt. Dasselbe gilt, wenn ein Identitätsdoku-
- eines privat genutzten Online-Kundenkontos, sofern Sie dadurch            ment missbräuchlich eingesetzt wurde und die zuständige Behörde
   aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung zur Lieferung einer Ware        Ihnen Kosten für Neu- bzw. Ersatzdokumente in Rechnung stellt.
   oder Rückerstattung des Kaufpreises verpflichtet sind;                   9.4       Versicherungsschutz besteht auch nach Diebstahl der Zah-
- beim privaten Online-Banking oder der Nutzung sonstiger elektroni-        lungskarte oder des Identitätsdokuments, ohne dass bereits ein Identi-
   scher Bezahlsysteme mit Bank-Funktion (z. B. PayPal)                     tätsmissbrauch vorliegt.
sowie Schäden durch Pharming, Phishing und Skimming.
7.3      Pharming ist eine Betrugsmethode, bei der sich der Täter
durch das Umleiten des Internetnutzers auf gefälschte Webseiten

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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz InternetSchutz (SVPS-IN)
Fassung Januar 2022 / 23-600-0122
Seite 3 von 4

10.     Sperrung von Konten und Karten                                      höchstens zwei Versicherungsfälle nach dieser Bestimmung geltend
10.1    Versichert sind Serviceleistungen (Beratung und Unterstüt-          gemacht werden.
zung), die im Rahmen der Sperrung von Konten, Karten und Zahlungs-
mitteln erbracht werden.                                                    14.      Darknet-Screening Owl (Firma CPP Assistance Services
10.2    Voraussetzung für die Leistung ist, dass Sie Opfer eines Identi-             Limited)
tätsmissbrauchs im Sinne von Ziffer 7.1 geworden sind. Die Leistung         14.1     Sie können das Darknet Screening Owl unseres Partners CPP
wird auch erbracht, wenn noch kein Vermögensschaden entstanden ist,         Assistance Services Limited während der Laufzeit dieses Vertrags
jedoch infolge einer Handlung eines Dritten unmittelbar droht.              (InternetSchutz) nutzen. Zur Registrierung und Anmeldung gelangen
10.3    Versicherungsschutz besteht auch nach Verlust und Diebstahl         Sie über die Website www.sv.de/owl. Dort finden Sie weitere Informati-
der Zahlungskarte, ohne dass ein Identitätsmissbrauch vorliegt.             onen zur Funktionsweise des Darknet Screenings.
                                                                            14.2     Owl scannt die illegalen Handelsplätze des Internets (Darknet
11.       Datenrettung                                                      und DarkWeb), um nach Informationen zu suchen, die online gehandelt
11.1      Wir organisieren eine Fachfirma und übernehmen die notwen-        oder angeboten werden. Werden personenbezogene Daten gefunden
digen Kosten für die Wiederherstellung Ihrer elektronischen und aus-        nimmt Owl diese Informationen in eine Datenbank auf. Sobald Sie sich
schließlich für private Zwecke genutzten Daten nach einer Online-           anmelden vergleicht Owl die zum Schutz registrierten Daten mit dem
Attacke. Die Höchstentschädigung beträgt 2.000 EUR je Versicherungs-        Inhalt der Datenbank.
fall. Pro Kalenderjahr können höchstens zwei Versicherungsfälle nach        14.3     Beim ersten Einloggen in Ihren Owl Online-Account werden Sie
dieser Bestimmung geltend gemacht werden.                                   aufgefordert, diejenigen Daten einzugeben, deren Überwachung Sie
11.2      Voraussetzung ist, dass                                           wünschen. Dies können z. B. Ihre Führerscheinnummer, Ihre E-Mail-
- die Daten auf einem Datenträger (z. B. Festplatte oder Speicherkarte)     Adressen, Ihre Festnetz- und Mobiltelefonnummer und Kreditkartenin-
  gespeichert waren;                                                        formationen sein.
- die Daten durch das Handeln unbefugter Dritter oder eine Schad-           Informationen, die Sie an Owl übermitteln, werden nach höchsten
  software beschädigt, zerstört, unbrauchbar oder nicht mehr verfüg-        Industriestandards für Sicherheits- und Verschlüsselungsmethoden
  bar sind und                                                              sicher verwahrt. Die Kennwörter für Ihr Kundenkonto werden mit un-
- sich der Datenträger im Zeitpunkt des Angriffs in Ihrem oder im           kenntlichen Werten gespeichert. CPP nutzt Firewalls der neuesten
  Besitz einer mitversicherten Person befunden hat.                         Generation, Systeme zur Angriffserkennung, Verschlüsselung und
Eine erfolgreiche Wiederherstellung Ihrer Daten scheidet aus, wenn          hochmoderne Sicherheitssysteme und Software, sodass Ihre Daten
eine Rekonstruktion der Daten technisch nicht möglich ist.                  selbst vor den neuartigsten Bedrohungen geschützt sind.
11.3      Kein Versicherungsschutz besteht für                              14.4     Zeigt die beschriebene Datenüberwachung Auffälligkeiten,
- den erneuten Lizenzerwerb;                                                erhalten Sie umgehend eine Benachrichtigung per E-Mail. Nach Erhalt
- Daten, die auf Spielekonsolen gespeichert sind;                           einer Alarmmeldung können Sie sich in Ihren Owl Account einloggen,
- Daten, zu deren Nutzung Sie oder eine mitversicherte Person nicht         der Ihnen einen Aktionsplan bereitstellen wird, damit Sie Maßnahmen
  berechtigt waren oder es sich um Daten strafrechtlichen Inhalts han-      zur Abhilfe und zum Schutz ergreifen können.
  delt.                                                                     CPP wird Ihnen zudem monatlich einen Bericht zusenden, in dem alle
                                                                            Ihnen in diesem Monat übermittelten Alarmmeldungen aufgelistet
12.      Psychologische Erstberatung nach Cyber-Mobbing                     werden, oder aber bestätigt wird, dass es keine Übereinstimmungen
12.1     Werden Sie oder eine mitversicherte Person Opfer von Cyber-        zwischen der Datenbank und Ihren überwachten Daten gab.
Mobbing, organisieren wir eine telefonische psychologische Erstbera-        14.5     Die Leistungserbringung des Darknet-Screenings erfolgt
tung durch einen Diplom-Psychologen und übernehmen die Kosten               ausschließlich durch die CPP Assistance Services Limited. Sie können
hierfür. Die telefonische Unterstützung umfasst Informationen zu            keine Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
Hilfsquellen und Benennung von weiteren Unterstützungsangeboten             des Darknet-Screenings stehen, gegen die SV SparkassenVersicherung
und Empfehlungen zur weiteren Behandlung.                                   geltend machen. Dies gilt auch für den Fall, dass Ihnen der Service
12.2     Die telefonische Erstberatung kann höchstens bis zu drei           nicht zu jeder Zeit zur Verfügung steht.
Stunden pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. An einer              14.6     Änderungen des Serviceumfangs von Owl werden Ihnen recht-
daran anschließenden psychologischen Behandlung beteiligen wir uns          zeitig per E-Mail durch CPP mitgeteilt. Sie haben keinen Anspruch auf
pro Kalenderjahr mit insgesamt maximal 300 EUR.                             den bestehenden Leistungsumfang des Darknet-Screenings, wenn
12.3     Cyber-Mobbing ist die Diffamierung, Belästigung, Bedrängung        dieser nicht mehr oder nur noch in anderem Umfang angeboten wird.
oder Nötigung mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel über das        14.7     Ihr Anspruch zur Nutzung des Darknet-Screening Owl erlischt
Internet. Hierzu gehört auch der Diebstahl Ihrer virtuellen Identität, um   unverzüglich mit Beendigung dieses Vertrags (InternetSchutz). Dar-
in Ihrem Namen Beleidigungen vorzunehmen.                                   über hinaus haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Änderungen in Ihrem
                                                                            Account vorzunehmen oder diesen vollständig zu löschen, sollten Sie
13.       Löschen persönlicher und missbräuchlich verwendeter               Owl nicht mehr nutzen möchten.
          Daten
13.1      Werden Ihre persönlichen Daten gegen Ihren Willen im Inter-       II.     Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
net auf einer fremden Website veröffentlicht, unterstützen wir Sie bei
der Löschung dieser Inhalte. Dies gilt auch für rechtswidrige Äußerun-      15.      Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
gen (z. B. Beleidigungen) über Sie, die geeignet sind, Ihr persönliches     Zum Schutz vor Schadsoftware und bekannten Software-Schwach-
Ansehen herabzusetzen. In diesen Fällen beauftragen wir einen spezia-       stellen sind auf Ihren internetfähigen Endgeräten stets wirkungsvolle
lisierten Dienstleister oder eine Agentur zur Löschung oder Unterdrü-       und aktuelle Schutzprogramme (Antivirensoftware) im Einsatz zu hal-
ckung von Suchinhalten von Online-Inhalten nach Anschreiben der             ten sowie regelmäßig zutreffende Sicherheits-Updates (Patches) für die
Agentur an den Serviceprovider oder Webseitenbetreiber. Darüber             gesamte Software zeitnah (spätestens zwei Wochen nach Verfügbar-
hinaus informieren und beraten wir Sie über alternative Vorgehenswei-       keit) einzuspielen.
sen zur Datenlöschung.
13.2      Je Website übernehmen wir bis zu drei Löschversuche, sofern       16.      Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
dies erforderlich ist. Bleiben die Löschversuche erfolglos, haben Sie       16.1     Sie müssen uns jeden Versicherungsfall unverzüglich anzei-
uns gegenüber keinen Anspruch auf eine erfolgreiche Löschung der            gen. Steht das Recht auf die vertragliche Leistung einem Dritten zu, ist
gegen Ihren Willen veröffentlichten persönlichen Daten oder rechts-         auch dieser zur Anzeige verpflichtet. Schäden durch strafbare Hand-
widriger Äußerungen.                                                        lungen gegen das Eigentum oder das Vermögen haben Sie auch un-
13.3      In Fällen, bei denen eine Löschung persönlicher Daten oder        verzüglich der Polizei anzuzeigen.
rechtswidriger Äußerungen nach Ziffer 13.1 und 13.2 erfolglos verlau-       16.2     Sie haben uns, soweit möglich, unverzüglich jede Auskunft zu
fen ist, vermitteln wir Ihnen auf Wunsch einen in Deutschland zugelas-      erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs
senen Rechtsanwalt für ein persönliches Erstberatungsgespräch und           unserer Leistungspflicht erforderlich ist sowie jede Untersuchung über
übernehmen die Kosten für die Erstberatung. Pro Kalenderjahr können         Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädi-
                                                                            gungspflicht zu gestatten.

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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz InternetSchutz (SVPS-IN)
Fassung Januar 2022 / 23-600-0122
Seite 4 von 4

16.3    Im Fall eines Identitätsmissbrauchs ist die widerrechtliche         nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder auf Vorsatz noch
Belastung Ihres Kontos binnen 48 Stunden nach Kenntnis den zustän-          auf grober Fahrlässigkeit beruhte.
digen Behörden und uns zu melden.                                           17.2     Wird eine Obliegenheit aus diesem Vertrag vorsätzlich verletzt,
16.4    Sie haben dafür zu sorgen, dass der Schaden, sofern möglich,        verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verlet-
abgewendet oder gemindert wird. Unseren Weisungen haben Sie dabei           zung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem
zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie haben uns über den         der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Schaden ausführlich und wahrheitsgemäß zu berichten und uns bei der         Der vollständige oder teilweise Wegfall des Versicherungsschutzes hat
Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Alle Umstände,          bei Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehenden
die nach unserer Ansicht für die Bearbeitung des Schadens wichtig           Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass wir
sind, müssen Sie uns mitteilen sowie alle dafür angeforderten Schrift-      Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge
stücke übersenden.                                                          hingewiesen haben.
16.5    Sie sind verpflichtet, uns bei der Durchsetzung der Ansprüche       Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig ver-
gegenüber Dritten zu unterstützen und uns hierfür alle erforderlichen       letzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Unterlagen auszuhändigen.                                                   Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen,
                                                                            dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die
17.       Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten                    Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den
17.1      Verletzen Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag, die Sie vor   Umfang der uns obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht,
Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen haben, können wir den          wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Vertrag innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Obliegenheitsver-        Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein
letzung fristlos kündigen. Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Sie         uns nach Ziffer 16.1 zustehendes Kündigungsrecht ausüben.
```

## Volltext der Bedingungen: Kundeninformationen InternetSchutz

```text
[Seite 1]
PrivatSchutzInternetSchutz (Online-Abschluss)



Wichtige Unterlagen zu Ihrem Versicherungsvertrag:


- PrivatSchutz - Leistungen InternetSchutz

- InternetSchutz - Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
 (IPID-InternetSchutz)

- Allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (AIB)

- Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil
 (SVPS-AT)

- Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - InternetSchutz
 (SVPS-IN)

- Sanktionsklausel

- datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

- Datenschutzhinweise

- Information über den Datenaustausch mit der informa HIS GmbH auf Grundlage der Artikel 13 und
 14 DSGVO

- Dienstleisterliste

- Mitteilung nach § 19 Absatz 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht


                                                                                                       63-780

[Seite 2]
Leistungsübersicht InternetSchutz


PrivatSchutz – Leistungen
InternetSchutz


 Schutz beim Online-Ein/Verkauf                                                                            mit Kostenübernahme
 Ersatz für Verluste bei Interneteinkäufen                                            I                        bis 3.000 EUR
 Ersatz für Verluste bei Internetverkäufen                                            I                        bis 3.000 EUR
 Vermögensschäden nach Identitätsmissbrauch
 im Internet
 von Online-Kundenkonten                                                              I                       bis 15.000 EUR
 beim Online-Banking                                                                  I                       bis 15.000 EUR
 von Kredit-, Bank- und sonstigen Debitkarten                                         I                       bis 15.000 EUR
 Schäden durch Phishing, Pharming und Skimming                                        I                       bis 15.000 EUR
 Selbstbehalt von Zahlungsinstituten (150 EUR)                                        I                                 
 Ersatz von Zahlungs- und Identitätskarten                                            I                         bis 250 EUR
 Schutz beim Online-Ein/Verkauf
 Sperrung von Konten und Karten                                                      O                                  
 Datenrettung                                                                        O                        bis 2.000 EUR
 Persönlichkeitsschutz
 Psychologische Erstberatung nach Cyber-Mobbing                                     B, V                                
 Löschung persönlicher und missbräuchlich
 verwendeter Daten                                                                   O                                  

 Juristische Erstberatung nach Datenmissbrauch                                      B, V                                

Diese Leistungsübersicht stellt einen stichwortartigen und verkürzten Überblick über die versicherten Leistungen dar.
Maßgeblich sind die Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen, besondere Vereinbarungen und Klauseln.
(=versichert; B = Benennung; V = Vermittlung; I = Information; O = Organisation)


Identitätsmissbrauch liegt vor, wenn der han-          arglosen Dritten verschafft, wobei der Täter
delnde Dritte zur Nutzung Ihrer personenbezo-          typischerweise ein durch die Täuschung über
genen Daten weder selbst berechtigt noch von           die tatsächliche Identität erlangtes Vertrauens-
Ihnen bevollmächtigt wurde und diese Daten             verhältnis ausnutzt. Mit den gewonnenen Daten
zum Zwecke der Bereicherung oder Ihrer Diskre-         nimmt der Täter unter der Identität des Inhabers
ditierung nutzt.                                       im Online-Verkehr unerlaubte Handlungen vor.

Pharming ist eine Betrugsmethode, bei der sich         Skimming ist eine Betrugsmethode, bei der
der Täter durch das Umleiten des Internetnutzers       sich der Täter – beispielsweise am Bankauto-
auf gefälschte Webseiten durch Manipulation            maten – Kartendaten und die PIN ausspäht. Mit
des Webbrowsers (beispielsweise durch DNS-             den gewonnen Daten nimmt der Täter unter der
Spoofing) vertrauliche Zugangs- und Identifika-        Identität des Inhabers im Bankverkehr unerlaub-
tionsdaten von arglosen Dritten verschafft. Mit        te Handlungen vor.
den gewonnenen Daten nimmt der Täter unter
der Identität des Inhabers im Online-Verkehr           Cyber-Mobbing ist die Diffamierung, Belästigung,
                                                                                                                                 3443-13001/0516


unerlaubte Handlungen vor.                             Bedrängung oder Nötigung mit Hilfe elektroni-
                                                       scher Kommunikationsmittel über das Internet.
Phishing ist eine Betrugsmethode, bei der sich         Hierzu gehört auch der Diebstahl Ihrer virtuellen
der Täter mit Hilfe gefälschter E-Mails vertrau-       Identität, um in Ihrem Namen Beleidigungen
liche Zugangs- und Identifikationsdaten von            auszustoßen.

[Seite 3]
InternetSchutz
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG
Bundesrepublik Deutschland


Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informa-
tionen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungs-
bedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen mit dem InternetSchutz die Absicherung einer Vielzahl finanzieller Risiken rund um die
Internetnutzung an. Darüber hinaus unterstützen wir Sie in vielen Fällen durch die Vermittlung von Spe-
zialisten und übernehmen hierfür die Kosten.

     Was ist versichert?                                        Was ist nicht versichert?

      Nichtlieferung oder Beschädigung                         x Schäden im Zusammenhang mit
          online gekaufter Waren;                                   Cyberterrorismus;
         Kaufpreiserstattung bei Internetver-                  x Soweit eine Entschädigung aus einem
          käufen nach Identitätsmissbrauch;                         anderen Versicherungsvertrag bean-
         Sperrung von Konten und Karten nach                       sprucht werden kann oder andere von
          Betrugsfällen;                                            Ihnen eingebundene Dienstleister (z. B.
                                                                    Online-Bezahlsysteme oder Online-
         Vermögensschäden durch Identitäts-                        Treuhänder) zum Ersatz verpflichtet
          missbrauch beim Online-Banking oder                       sind, ist die Leistung ganz oder teil-
          Missbrauch von Online-Kundenkonten;                       weise ausgeschlossen;
         Missbrauch Ihrer Kredit-, Bank- oder                  x   Schäden, die im Zusammenhang mit
          sonstigen Debitkarten im Internet;                        einer beruflichen oder gewerblichen
         Schäden durch Phishing, Pharming und                      Tätigkeit stehen;
          Skimming;                                             x   Kosten, die aus Schadenereignissen
         Rettung Ihrer gespeicherten Daten                         vor Beginn des Versicherungsschutzes
          nach einer Online-Attacke;                                resultieren.
         Psychologische Erstberatung nach
          Cyber-Mobbing;                                        Gibt es Deckungsbeschränkungen?
         Juristische Erstberatung nach miss-
                                                                Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert.
          bräuchlicher Verwendung Ihrer per-
                                                                Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
          sönlichen Daten im Internet.
                                                                sind zum Beispiel:
     Versicherungssumme
                                                                !   vorsätzliche Handlung;
      Die Leistungsarten und die Versiche-                     !   Aufruhr;
         rungssummen dazu vereinbaren wir mit
         Ihnen im Versicherungsvertrag.                         !   Krieg;
                                                                !   Innere Unruhen;
                                                                !   Kernenergie;
                                                                !   Verfügung von hoher Hand;
                                                                !   Erdbeben.


     Wo bin ich versichert?

      Sie haben weltweit Versicherungsschutz.

[Seite 4]
InternetSchutz - Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Fassung Januar 2018 / 73-234-0118
Seite 2 von 2


      Welche Verpflichtungen habe ich?

       •   Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
       •   Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
       •   Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer unverzüglich durch einen Anruf beim Service-Notruf
           anzuzeigen.
       •   Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen. Weisung-
           en des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie haben dem Ver-
           sicherer ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und ihn bei der Scha-
           denermittlung und -regulierung zu unterstützen.
       •   Sie sind verpflichtet, den Versicherer bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Dritten zu
           unterstützen und dem Versicherer hierfür alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

       Wann und wie zahle ich?

       Der erste Beitrag wird 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie müssen diesen
       Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zahlen. Wann Sie die weiteren
       Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das mo-
       natlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder
       uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.

       Wann beginnt und endet die Deckung?

       Wann der Versicherungsschutz beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist,
       dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Haben wir Ihnen vorläufigen
       Versicherungsschutz gewährt, geht dieser in den endgültigen Versicherungsschutz über, sobald Sie
       den ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt haben.
       Die Versicherung können Sie für längstens drei Jahre abschließen. Sie verlängert sich automatisch
       um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

       Wie kann ich den Vertrag kündigen?

       Sie können den Vertrag zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlänge-
       rungsjahres kündigen.
       Außerdem können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Schadensfall
       möglich.
       Die Kündigung müssen Sie uns in Textform, das heißt per E-Mail, Fax oder Brief zuschicken (das
       muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit geschehen).

[Seite 5]
Allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (AIB)

1. Identität und ladungsfähige Anschrift des Ver-                5. Zusätzlich anfallende Kosten
   sicherers
                                                                    Für den Abschluss des Versicherungsvertrages werden kei-
   SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG                 ne weiteren Gebühren und Kosten erhoben.

   Anschrift:                                                       Im Falle des Verzugs können wir eine Mahngebühr in Höhe
   Löwentorstraße 65                                                von 5 Euro (Kfz-Versicherung: 3 Euro) verlangen. Sollte es
   70376 Stuttgart                                                  zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommen, entstehen
                                                                    weitere Gebühren. Deren Höhe ist abhängig vom Forde-
   Sitz:                                                            rungsbetrag.
   Stuttgart, Deutschland
   Registergericht Stuttgart                                        Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für ei-
   HRB 16264                                                        nen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können Ihnen in
   UST-ID-Nr.: DE 811 687 678                                       Rechnung gestellt werden.

   Vorstand:                                                     6. Zahlung und Erfüllung
   Dr. Andreas Jahn, Vorsitzender
   Dr. Klaus Zehner, stv. Vorsitzender                              Der erste oder einmalige Beitrag ist - unabhängig von dem
   Dr. Stefan Korbach                                               Bestehen eines Widerrufrechts - unverzüglich nach dem
   Roland Oppermann                                                 Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein
   Dr. Thorsten Wittmann                                            angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen.
                                                                    Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns
   Die Identität unseres Vertreters können Sie dem Antrags-         vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag
   formular entnehmen.                                              unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.

2. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers und                     Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versiche-
   zuständige Aufsichtsbehörde                                      rungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der
                                                                    erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach
   Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers ist der Betrieb         Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
   der Schaden- und Unfallversicherung sowie der Betrieb der
   Rückversicherung.                                                Bei Vereinbarung der Beitragszahlung in Raten gilt die ers-
                                                                    te Rate als erster Beitrag.
   Zuständige Aufsichtbehörde ist die Bundesanstalt für Fi-
   nanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108,           Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der
   53117 Bonn.                                                      jeweiligen Versicherungsperiode fällig. Die Zahlung gilt als
                                                                    rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein
3. Wesentliche Merkmale des Versicherungsvertra-                    oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums be-
   ges                                                              wirkt ist.

   Die wesentlichen Merkmale des Versicherungsvertrages          7. Zustandekommen des Vertrages
   bestimmen sich nach den Allgemeinen Bedingungen, Be-
   sonderen Bedingungen, Zusatzbedingungen, Erläuterun-             Der Versicherungsvertrag kommt zustande, sobald wir Ih-
   gen und Klauseln. Eine Übersicht hierzu befindet sich auf        ren Antrag angenommen haben. Dies geschieht durch Zu-
   Ihrem Antragsformular. Im Übrigen gelten die gesetzlichen        sendung des Versicherungsscheins oder einer anderen Er-
   Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik               klärung aus der sich ergibt, dass der Versicherer den Antrag
   Deutschland.                                                     annimmt.

   Alle Unterlagen zu Ihrem Vertrag finden Sie im Anschluss an      Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versiche-
   diese Vertragsinformationen.                                     rungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt nicht, soweit
                                                                    Sie mit der Zahlung des Erstbeitrags in Verzug geraten
   Darin sind Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Leis-       (siehe Punkt 6.).
   tung des Versicherers geregelt.

4. Gesamtpreis der Versicherung

   Den Gesamtpreis der Versicherung entsprechend der ge-
   wünschten Zahlungsweise können Sie jeweils dem Produkt-
   informationsblatt, dem Versicherungsvorschlag oder dem
   Antrag entnehmen. In dem Beitrag ist die gesetzliche Versi-
   cherungsteuer enthalten.

[Seite 6]
Seite 2 von 3
Allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (AIB)
23-588-0618


8. Widerrufsbelehrung

   Widerrufsrecht                                                      Widerrufen Sie einen Versicherungsvertrag, durch den ein
                                                                       bereits bei der SV SparkassenVersicherung Gebäudeversi-
   Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen            cherung AG bestehender Vertrag ersetzt oder abgeändert
   ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax,              werden soll, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsver-
   E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Ver-         trag weiter.
   sicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließ-
   lich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weite-        9. Laufzeit
   ren Informationen nach § 7 Absatz 1 und 2 des Versiche-
   rungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der          Der Vertrag ist zunächst für die vereinbarte Dauer fest ab-
   VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung             geschlossen. Beträgt die Dauer mindestens ein Jahr, so ver-
   jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Wider-          längert sich der Vertrag stillschweigend um ein Jahr und
   rufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.          weiter von Jahr zu Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate
   Der Widerruf ist zu richten an:                                     vor dem jeweiligen Ablauf einem der beiden Vertrags-
                                                                       partner eine Kündigung des anderen zugeht. Dies gilt auch,
   SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG                    wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrags
   Löwentorstraße 65                                                   deshalb weniger als ein Jahr vereinbart ist, um die folgen-
   70376 Stuttgart                                                     den Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag,
                                                                       z. B. dem 1. Januar eines jeden Jahres, beginnen zu lassen.
   Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende         In der Kraftfahrzeugversicherung beträgt die Kündigungs-
   Faxnummer zu richten: 0711 898-109                                  frist für beide Vertragspartner nur einen Monat bis zum Ab-
   Bei einem Widerruf per E-Mail ist der Widerruf an folgende          lauf.
   Adresse zu richten: service@sparkassenversicherung.de
                                                                       Ist abweichend von der gerade beschriebenen Regelung ei-
   Widerrufsfolgen                                                     ne feste Laufzeit ohne Verlängerung vereinbart, so endet
                                                                       der Vertrag spätestens zum Ablauftermin. Eine Verlänge-
   Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versiche-              rung muss beantragt werden.
   rungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach
   Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge, wenn           In der Kraftfahrzeugversicherung endet der Versicherungs-
   Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor              vertrag für ein Fahrzeug, das ein Versicherungskennzeichen
   dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags,         führen muss (z. B. Mofa), mit dem Ablauf des Verkehrsjah-
   der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dür-        res, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Verkehrsjahr
   fen wir in diesem Fall einbehalten.                                 läuft vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres.
   Wie hoch dieser Beitragsanteil ist, können Sie folgender-
   maßen bestimmen:                                                    Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als
                                                                       drei Jahren eingegangen worden ist, kann zum Ende des
   Multiplizieren Sie die Anzahl der Tage an denen Versiche-           dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhal-
   rungsschutz bestand mit 1/360 des im Produktinformati-              tung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
   onsblatt, Versicherungsvorschlag und/oder Antrag genann-
   ten Jahresbeitrags.                                              10. Beendigung des Vertrages
   Bei halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zah-
   lungsweise multiplizieren Sie dementsprechend die Anzahl            Der Versicherungsvertrag kann zum Ablauf der vereinbar-
   der Tage an denen Versicherungsschutz bestand mit 1/180,            ten Laufzeit gekündigt werden. Ansonsten verlängert er
   1/90 bzw. 1/30 des im Produktinformationsblatt, Versiche-           sich um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr (siehe Ziffer 9).
   rungsvorschlag und/oder Antrag genannten Halbjahres-,               Die Kündigung muss spätestens drei Monate, in der Kraft-
   Vierteljahres- bzw. Monatsbeitrags.                                 fahrzeugversicherung spätestens ein Monat vor dem jewei-
                                                                       ligen Ablauf erklärt werden.
   Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unver-
   züglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.              Im Übrigen besteht ein gesetzliches Kündungsrecht auch in
   Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der              folgenden Fällen:
   Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass
   empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene                 -   für den Versicherer bei Nichtzahlung Folgebeitrag
   Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.                            (§ 38 VVG)
                                                                       -   für den Versicherungsnehmer bei Beitragserhöhungen
   Besondere Hinweise                                                      (§ 40 VVG)
                                                                       -   in der Sachversicherung für den Versicherer und den
   Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren aus-            Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsfall
   drücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns                    (§ 92 VVG)
   vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt      -   in der Sachversicherung für den Versicherer und den
   haben.                                                                  Erwerber nach Veräußerung der versicherten Sache
                                                                           (§ 96 VVG)
   Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer
   Laufzeit von weniger als einem Monat sowie bei Verträgen            Die Einzelheiten können Sie den genannten Vorschriften
   über Großrisiken im Sinne des § 210 Absatz 2 Versiche-              und den entsprechenden Regelungen in den jeweiligen Be-
   rungsvertragsgesetz.                                                dingungswerken entnehmen.

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Allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (AIB)
23-588-0618


11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand                              13. Außergerichtliche Verbraucherschlichtungsstelle

   Für alle Streitigkeiten das Vertragsverhältnis betreffend,           Wir nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dem Versi-
   d. h. auch für vorvertragliche, gilt das Recht der Bundesre-         cherungsombudsmann als allgemeine Schlichtungsstelle
   publik Deutschland.                                                  teil. Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie das kostenlose,
                                                                        außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren in Anspruch
   Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns ist das            nehmen und Ihre Beschwerde an den Versicherungsom-
   Amtsgericht in Stuttgart Bad-Cannstatt bzw. - falls der              budsmann richten. Es gilt die Verfahrensordnung des Versi-
   Streitwert 5.000 Euro übersteigt - das Landgericht in Stutt-         cherungsombudsmanns. Unabhängig von einer Entschei-
   gart zuständig.                                                      dung dieser Streitschlichtungsstelle steht Ihnen weiterhin
                                                                        der Weg zum Gericht offen. Den Versicherungsombuds-
   Die Klage kann auch am jeweils örtlich zuständigen Amts-             mann können Sie über folgende Wege erreichen:
   bzw. Landgericht einer unserer Zweigniederlassungen in
   Erfurt, Karlsruhe, Kassel, Mannheim oder Wiesbaden erho-             Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632,
   ben werden, wenn die Klage gemäß § 21 ZPO auf den Ge-                10006 Berlin
   schäftsbetrieb der Niederlassung Bezug hat.                          Internet: www.versicherungsombudsmann.de

   Zudem ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder            14. Möglichkeit der Aufsichtsbeschwerde
   der Versicherungsvermittlung auch das Amts- bzw. Landge-
   richt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Kla-      Mit Beschwerden können Sie sich auch an die Aufsichtsbe-
   geerhebung Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen              hörde wenden:
   Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dieser Gerichtsstand
   gilt nur dann nicht, wenn Sie nach Vertragsschluss Ihren             Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
   Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungs-              Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
   bereich des Versicherungsvertragsgesetzes verlegen.
                                                                        E-Mail: poststelle@bafin.de
12. Sprache
                                                                        Internet: www.bafin.de
   Die Vertragsbedingungen und die vorliegenden Informati-
   onen werden in deutscher Sprache mitgeteilt. Die Kommu-
   nikation während der Laufzeit des Vertrages erfolgt in
   deutscher Sprache.

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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz
Allgemeiner Teil (SVPS-AT) Fassung Mai 2018
Inhaltsverzeichnis                                                       11.     Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des
                                                                                 Versicherungsfalls?
1.      Wie sind die Regelungen zum Vertrag aufgebaut?                   12.     Was gilt für Ihre Repräsentanten?
2.      Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
                                                                         13.     Was gilt bei mehreren Versicherern?
3.      Wie kann der Vertrag noch enden?                                 14.     Was gilt bei Versicherung für fremde Rechnung?
4.      Was gilt für den ersten oder einmaligen Beitrag?                 15.     Wie verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?
5.      Was gilt bei Ratenzahlung?
                                                                         16.     Was gilt bei Selbstbehalten und Leistungsgrenzen?
6.      Was gilt für den Folgebeitrag?                                   17.     Welches Recht gilt?
7.      Welcher Beitrag gilt bei vorzeitiger Vertragsbeendigung?         18.     Welcher Gerichtsstand gilt?
8.      Was gilt beim Lastschriftverfahren?
9.      Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?
10.     Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?

1.       Wie sind die Regelungen zum Vertrag aufgebaut?                  Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag,
Unter dem Dach Ihrer PrivatSchutz-Versicherung können Sie mehrere        ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
Versicherungen (wie zum Beispiel eine Gebäudeversicherung und/oder       Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag
eine Privathaftpflichtversicherung) abschließen. Bei diesen Versiche-    schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden
rungen handelt es sich jeweils um rechtlich selbstständige Verträge.     Jahres von Ihnen in Textform gekündigt werden; die Kündigung muss
Im Allgemeinen Teil sind übergreifende Themen geregelt. In den Be-       uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungs-
sonderen Bedingungen zu den einzelnen Versicherungen finden Sie          jahres zugegangen sein.
die speziellen Regelungen zum jeweiligen Versicherungsvertrag. Diese     Beim Tod des Versicherungsnehmers gelten die gesetzlichen Rege-
Regelungen werden noch ergänzt durch besondere Klauseln und              lungen.
Vereinbarungen - diese finden Sie direkt im Versicherungsschein oder
seinen Anlagen.                                                          3.       Wie kann der Vertrag noch enden?
Der Allgemeine Teil zum PrivatSchutz gilt übergreifend für folgende      3.1      Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalls
Versicherungen:                                                          Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls können Sie oder wir den
- Wohngebäudeversicherung                                                Versicherungsvertrag in Textform kündigen. Abweichend hiervon ist in
- Hausratversicherung                                                    der Haftpflichtversicherung eine Kündigung nur möglich, wenn wir
- Glasversicherung                                                       nach dem Eintritt des Versicherungsfalls einen Anspruch auf Freistel-
- Privathaftpflichtversicherung                                          lung anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben.
- Tierhalterhaftpflichtversicherung                                      Die Kündigung muss spätestens innerhalb eines Monats erfolgen,
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung                         gerechnet ab dem Zeitpunkt
- Gewässerschadenhaftpflichtversicherung                                 - in der Wohngebäude-, Hausrat-, Glasversicherung oder dem
- Bootshaftpflichtversicherung                                              E-BikeSchutz: zu dem die Verhandlungen über die Entschädigung
- Jagdhaftpflichtversicherung                                               abgeschlossen sind
- Haftpflichtversicherung für Jungjägerkurse und -prüfungen              - in der Haftpflichtversicherung: zu dem wir eine Schadenersatzzah-
- Unfallversicherung                                                        lung geleistet oder einen Anspruch auf Freistellung zu Unrecht abge-
- ExistenzSchutz                                                            lehnt haben
- InternetSchutz                                                         - in der Unfallversicherung: zu dem wir eine Leistung erbracht oder Sie
- E-BikeSchutz                                                              gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. Die Kündigung
- Schutzbrief SorglosLeben                                                  muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Leistung oder -
- Schutzbrief SorglosWohnen                                                 im Fall eines Rechtsstreits - nach Klagerücknahme, Anerkenntnis,
- Bauhelferunfallversicherung                                               Vergleich oder Rechtskraft des Urteils zugegangen sein
- Bauherrenhaftpflichtversicherung                                       - im InternetSchutz, Schutzbrief-SorglosLeben oder Schutzbrief-
                                                                            SorglosWohnen: zu dem wir eine Leistung erbracht haben.
2.       Wann beginnt und wann endet der Vertrag?                        Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei uns
2.1      Beginn des Versicherungsschutzes                                wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem
Der Versicherungsschutz beginnt vorbehaltlich der Regelungen über        späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versi-
die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder          cherungsjahres, wirksam wird.
Einmalbeitrags und vorbehaltlich 2.2 zu dem im Versicherungsschein       Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei
angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag       Ihnen wirksam.
unverzüglich nach Fälligkeit zahlen.                                     3.2      Wegfall des versicherten Interesses
Endet bei einem Versichererwechsel die Vorversicherung mit Ablauf        Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, so
des Tages vor dem im Versicherungsschein ausgewiesenen Tag des           erlischt die Versicherung bezüglich dieser Risiken.
Versicherungsbeginns, beginnt die Versicherung mit Tagesbeginn           Für die Glasversicherung, die Hausratversicherung und die Wohngebäu-
(0.00 Uhr), damit keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht.           deversicherung gilt:
Für die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung gilt         Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg,
zusätzlich:                                                              endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des
Für Schäden durch Leitungswasser, Überschwemmung und Rückstau            Risikos Kenntnis erlangen.
beginnt der Versicherungsschutz bei Neuabschluss einer Versicherung      Soweit Versicherungsschutz für Glas im privaten Haushalt oder eine
oder bei Einschluss der weiteren Elementargefahren in eine bestehen-     Hausratversicherung vereinbart ist, gilt
de Versicherung erst 14 Tage nach dem im Versicherungsschein oder        - als Wegfall des versicherten Interesses die vollständige und dauer-
Nachtrag als Versicherungsbeginn bzw. Änderungstermin angegebe-             hafte Auflösung des Haushaltes (Hausratversicherung: … des versi-
nen Zeitpunkt. Dies gilt auch für eine möglicherweise zugesagte vor-        cherten Hausrates) nach Aufnahme des Versicherungsnehmers in
läufige Deckung.                                                            eine stationäre Pflegeeinrichtung oder nach Aufgabe einer Zweit-
Für den Baustein ExistenzSchutz der Unfallversicherung gelten die dort      oder Ferienwohnung.
beschriebenen besonderen Wartezeiten.                                    - Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsneh-
2.2      Dauer und Ende des Vertrages                                       mers zum Zeitpunkt unserer Kenntniserlangung über die vollständi-
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abge-        ge und dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch zwei Mo-
schlossen.                                                                  nate nach dem Tod des Versicherungsnehmers, wenn nicht bis zu
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der       diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt
Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei      wie der verstorbene Versicherungsnehmer.
Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kün-       Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
digung in Textform zugegangen ist.

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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz
Allgemeiner Teil (SVPS-AT) Fassung Mai 2018 / 23-680-0518
Seite 2 von 3

4.        Was gilt für den ersten oder einmaligen Beitrag?                 Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit begründenden Um-
4.1       Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung                       ständen Kenntnis erlangt haben.
Der erste oder einmalige Beitrag wird - unabhängig von dem Bestehen        Unfallversicherung: Das "versicherte Interesse" ist gleichbedeutend mit
eines Widerrufrechts - unverzüglich nach Abschluss des Vertrages           der versicherten Person.
fällig, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen
Versicherungsbeginn.                                                       8.       Was gilt beim Lastschriftverfahren?
Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster    Ist das Einziehen des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die
Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.                      Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag einge-
4.2       Späterer Beginn des Versicherungsschutzes                        zogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht wider-
Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, son-      sprechen.
dern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz          Haben Sie es zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge nicht einge-
erst ab diesem Zeitpunkt, sofern Sie durch gesonderte Mitteilung in        zogen werden können, sind wir berechtigt, diesen und künftige Beiträ-
Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein       ge per Rechnung anzufordern.
auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht wurden. Das gilt nicht,
wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten          9.      Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?
haben.                                                                     Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist, sind die für uns be-
                                                                           stimmten Erklärungen und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis
5.       Was gilt bei Ratenzahlung?                                        betreffen und die unmittelbar gegenüber uns erfolgen, in Textform
Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch      abzugeben.
ausstehenden Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort fällig,
wenn Sie mit der Zahlung einer Rate in Verzug sind. Ferner können wir      10.      Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.                       10.1     Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Ge-
                                                                           fahrumständen
6.        Was gilt für den Folgebeitrag?                                   Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen be-
Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am        kannte Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen wir in Textform ge-
Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. Die Zahlung        fragt haben und die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag
gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in       mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.
der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.                        Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir nach Ihrer Ver-
                                                                           tragserklärung, aber vor unserer Vertragsannahme in Textform Fragen
7.         Welcher Beitrag gilt bei vorzeitiger Vertragsbeendigung?        im Sinne des Satzes 1 stellen.
7.1        Allgemeiner Grundsatz                                           10.2     Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht
Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der      10.2.1 Vertragsänderung
Versicherungsperiode steht uns - soweit nicht etwas anderes bestimmt       Haben Sie die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich verletzt und hätten wir
ist - für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil des Beitrags zu,   bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag zu
der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestan-        anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingun-
den hat.                                                                   gen auf unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer
Fällt das versicherte Interesse (in der Unfallversicherung und im          von Ihnen unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen
Schutzbrief SorglosLeben: die versicherte Person) nach dem Beginn          Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbe-
der Versicherung weg, steht uns der Beitrag zu, den wir hätten bean-       standteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um
spruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt            mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht
beantragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kennt-        angezeigten Umstand aus, so können Sie den Vertrag innerhalb eines
nis erlangt haben.                                                         Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist
7.2        Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfech-   kündigen. In dieser Mitteilung der Vertragsänderung haben wir Sie auf
tung und fehlendem versicherten Interesse                                  Ihr Kündigungsrecht hinzuweisen.
7.2.1 Üben Sie Ihr Recht aus, Ihre Vertragserklärung innerhalb von         10.2.2 Rücktritt und Leistungsfreiheit
14 Tagen zu widerrufen, haben wir nur den auf die Zeit nach Zugang         Verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht nach Nr. 10.1, können wir vom Vertrag
des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags zu erstatten. Vorausset-      zurücktreten, es sei denn, Sie haben die Anzeigepflicht weder vorsätz-
zung ist, dass wir in der Belehrung über das Widerrufsrecht, über die      lich noch grob fahrlässig verletzt. Bei grober Fahrlässigkeit ist unser
Rechtsfolgen des Widerrufs und auf den zu zahlenden Betrag hinge-          Rücktrittsrecht ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass wir den
wiesen und Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor          Vertrag bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder
Ende der Widerrufsfrist beginnt.                                           anderen Bedingungen abgeschlossen hätten.
Ist diese Belehrung unterblieben, haben wir zusätzlich den für das         Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, so sind wir nicht
erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten; dies gilt nicht,   zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Sie weisen nach, dass die Verlet-
wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch ge-           zung der Anzeigepflicht sich auf einen Umstand bezieht, der weder für
nommen haben.                                                              den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die
7.2.2 Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt von uns             Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist.
beendet, weil Sie Gefahrumstände, nach denen wir vor Vertragsan-           Haben Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leis-
nahme in Textform gefragt haben, nicht angezeigt haben, so steht uns       tung verpflichtet.
der Beitrag bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu.              10.2.3 Kündigung
Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt von uns beendet, weil     Verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht nach Nr. 10.1 leicht fahrlässig oder
der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden      schuldlos, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von
sind, so steht uns eine angemessene Geschäftsgebühr zu.                    einem Monat kündigen, es sei denn, wir hätten den Vertrag bei Kennt-
7.2.3 Wird das Versicherungsverhältnis durch Anfechtung von uns            nis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedin-
wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht uns der Beitrag bis zum      gungen abgeschlossen.
Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.                                 10.2.4 Ausschluss unserer Rechte
7.2.4 Sie sind nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das       Unsere Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt und zur Kündi-
versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder      gung sind jeweils ausgeschlossen, wenn wir den nicht angezeigten
wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unter-    Gefahrenumstand oder die unrichtige Anzeige kannten.
nehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht        10.2.5 Anfechtung
entsteht. Wir können jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr               Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten,
verlangen.                                                                 bleibt unberührt.
Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert,       10.3     Frist für die Ausübung unserer Rechte
sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist     Die Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt oder zur Kündigung
der Vertrag nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem       müssen wir innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und

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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz
Allgemeiner Teil (SVPS-AT) Fassung Mai 2018 / 23-680-0518
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dabei die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen; zur        14.      Was gilt bei Versicherung für fremde Rechnung?
Begründung können wir nachträglich weitere Umstände innerhalb                14.1     Rechte aus dem Vertrag
eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist           Sie als Versicherungsnehmer können den Versicherungsvertrag im
beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzei-          eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schlie-
gepflicht und der Umstände Kenntnis erlangen, die das von uns jeweils        ßen. Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur Ihnen und
geltend gemachte Recht begründen.                                            nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt auch dann, wenn der Versi-
10.4     Rechtsfolgenhinweis                                                 cherte den Versicherungsschein besitzt.
Die Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt und zur Kündigung             14.2     Zahlung der Entschädigung
stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Text-         Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Sie den Nachweis ver-
form auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen            langen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der
haben.                                                                       Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Ihrer Zustim-
10.5     Ihr Vertreter                                                       mung verlangen.
Wird der Vertrag von einem Vertreter von Ihnen geschlossen, so sind
bei der Anwendung von Nr. 10.1 und 10.2 sowohl die Kenntnis und die          15.      Wie verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?
Arglist des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist von Ihnen       Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
zu berücksichtigen.                                                          Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften
Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder       des Bürgerlichen Gesetzbuches.
grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem             Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet
Vertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.       worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt
10.6     Erlöschen unserer Rechte                                            gehemmt, zu dem unsere Entscheidung dem Anspruchsteller in Text-
Unsere Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt und zur Kündi-             form zugeht.
gung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss; dies
gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten   16.      Was gilt bei Selbstbehalten und Leistungsgrenzen?
sind. Die Frist beläuft sich auf zehn Jahre, wenn Sie oder Ihr Vertreter     16.1     Ist ein Selbstbehalt vereinbart, so kürzen wir den bedingungs-
die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.                gemäß als entschädigungspflichtig errechneten Betrag um den Selbst-
                                                                             behalt. Treffen mehrere Selbstbehalte zusammen, so gilt allein der
11.     Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versi-          betragsmäßig höchste Selbstbehalt.
        cherungsfalls?                                                       16.2     Ist unsere Leistung auf eine Höchstentschädigung begrenzt,
Wir sind von der Entschädigungspflicht frei, wenn Sie uns arglistig über     so wird vom bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechne-
Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von             ten Betrag erst ein eventueller Selbstbehalt abgezogen und daraus
Bedeutung sind, täuschen oder zu täuschen versuchen.                         maximal die Höchstentschädigung bezahlt.

12.    Was gilt für Ihre Repräsentanten?                                     17.     Welches Recht gilt?
Sie müssen sich die Kenntnis und das Verhalten Ihrer Repräsentanten          Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
zurechnen lassen.
                                                                             18.      Welcher Gerichtsstand gilt?
13.       Was gilt bei mehreren Versicherern?                                18.1     Klagen gegen uns
13.1      Anzeigepflicht                                                     Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsver-
Versichern Sie bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe        mittlung ist neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung (ZPO)
Gefahr, so sind Sie verpflichtet, uns die andere Versicherung unverzüg-      auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der
lich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und der      Klageerhebung Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen, Ihren
Versicherungsumfang anzugeben.                                               gewöhnlichen Aufenthalt haben.
13.2      Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht                     Das Gericht Ihres Wohnsitzes oder - in Ermangelung desselben - Ihres
Verletzen Sie diese Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, sind    gewöhnlichen Aufenthalts ist dann nicht zuständig, wenn Sie nach
wir unter den in § 28 Versicherungsvertragsgesetz beschriebenen              Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt
Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder                 aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt haben. In diesen
teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn wir vor     Fällen gelten die Gerichtsstände der ZPO.
Eintritt des Versicherungsfalls Kenntnis von der anderen Versicherung        18.2     Klagen gegen Sie
erlangt haben.                                                               Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsver-
                                                                             mittlung gegen Sie ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in
                                                                             dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, in Er-
                                                                             mangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
                                                                             Dieser Gerichtsstand gilt nicht, wenn Sie nach Vertragsschluss Ihren
                                                                             Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbe-
                                                                             reich dieses Gesetzes verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnli-
                                                                             cher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt war. In
                                                                             diesem Fall ist das Gericht im Inland zuständig, in dessen Bezirk Sie
                                                                             Ihren letzten Wohnsitz, oder in Ermangelung desselben, Ihren letzten
                                                                             gewöhnlichen Aufenthalt hatten.

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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz
InternetSchutz (SVPS-IN) Fassung Januar 2017
Inhaltsverzeichnis                                                          10.     Sperrung von Konten und Karten
                                                                            11.     Datenrettung
I.      Umfang des Versicherungsschutzes                                    12.     Psychologische Erstberatung nach Cyber-Mobbing
1.      Gegenstand des Versicherungsschutzes, Versicherungsfall             13.     Löschen persönlicher und missbräuchlich verwendeter Daten
2.      Versicherte Person
3.      Begrenzung der Leistung                                             II.     Beitrag
4.      Ausschlüsse                                                         14.     Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang
5.      Ersatz für Verluste bei Interneteinkäufen                                   können wir den Beitrag ändern?
6.      Ersatz für Verluste bei Internetverkäufen
7.      Identitätsmissbrauch                                                III.    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
8.      Selbstbehalt bei Missbrauch von Zahlungskarten                      15.     Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
9.      Wiederbeschaffungskosten von Zahlungskarten und                     16.     Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
        Identitätsdokumenten                                                17.     Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten

Diese Versicherungsbedingungen gelten ergänzend zu den Versiche-            - durch Handlungen von staatlichen Stellen oder Verfügungen von
rungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS-            hoher Hand, insbesondere Strafverfolgungsbehörden, Geheimdiens-
AT)                                                                           ten oder in deren Auftrag handelnden Dritten verursacht werden.
                                                                            4.2       Die Leistung ist ausgeschlossen
I.      Umfang des Versicherungsschutzes                                    - soweit eine Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag
                                                                              (z. B. Hausratversicherung) beansprucht werden kann oder andere
1.       Gegenstand des Versicherungsschutzes, Versicherungs-                 von Ihnen eingebundene Dienstleister (z. B. Online-Bezahlsysteme
         fall                                                                 oder Online-Treuhänder) zum Ersatz verpflichtet sind;
1.1      Wir übernehmen im Versicherungsfall die Kosten nach den            - für Schäden, die im Zusammenhang mit einer beruflichen oder ge-
Ziffern 5 bis 13 und organisieren zusätzlich Hilfeleistungen durch            werblichen Tätigkeit stehen;
Spezialisten oder Fachfirmen, wenn dies in den nachfolgenden Be-            - für Kosten, die aus Schadenereignissen vor Beginn des Versiche-
stimmungen ausdrücklich genannt ist. Zur Geltendmachung Ihrer                 rungsschutzes resultieren.
Ansprüche und um eine versicherte Leistung in Anspruch zu nehmen,
steht Ihnen an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr eine Service-         5.        Ersatz für Verluste bei Interneteinkäufen
Notrufnummer zur Verfügung.                                                 5.1       Versichert sind von Ihnen über das Internet gekaufte Waren
1.2      Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die Voraussetzungen für      (körperlicher Gegenstand). Versicherungsschutz besteht für die Nicht-
die Erhebung eines Anspruchs nach den Ziffern 5 bis 13 gegeben sind.        oder Falschlieferung der versicherten Ware sowie für den Fall, dass die
                                                                            Ware beschädigt oder zerstört bei Ihnen ankommt. Versichert sind nur
2.       Versicherte Person                                                 Waren mit einem Kaufpreis (inkl. Versandkosten) zwischen 50 und
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und alle mit Ihnen in           3.000 EUR, die dem persönlichen Gebrauch dienen und die in einem
häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen. Als Familien-         Zahlungsvorgang vollständig bezahlt wurden (kein Ratenkauf).
angehörige gelten auch Ihr Ehegatte, Lebenspartner oder Lebensge-           5.2       Die Höchstentschädigung beträgt 3.000 EUR je Versicherungs-
fährte sowie dessen Kinder sofern diese mit ihrem Erstwohnsitz unter        fall. Pro Kalenderjahr können höchstens zwei Versicherungsfälle nach
Ihrer Adresse gemeldet sind. Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder sowie        dieser Bestimmung geltend gemacht werden.
Mündel sind leiblichen Kindern gleichgestellt.                              5.3       Wir erstatten den Kaufpreis der versicherten Ware nur, wenn
                                                                            bei Beschädigung, Nicht- oder Falschlieferung eine Rückabwicklung
3.       Begrenzung der Leistung                                            des Kaufvertrages sowie Rückerstattung des Kaufpreises durch Sie
3.1      Entschädigung je Versicherungsfall                                 nicht erreicht werden kann. In diesem Fall ist uns die Ware zu überlas-
Unsere Leistungen sind pro Versicherungsfall begrenzt auf die in den        sen.
Ziffern 5 bis 13 jeweils genannten Bestimmungen.                            Eine Nichtlieferung liegt vor, wenn Sie die Ware nicht innerhalb eines
3.2      Sonstige Beschränkungen                                            Monats ab Rechnungsdatum nach vollständiger Bezahlung des Kauf-
Sofern wir nach den Ziffern 5 bis 13 einen Dienstleister für die Erbrin-    preises erhalten haben.
gung der vereinbarten Leistung einsetzen, zahlen wir die zu überneh-        Eine Falschlieferung liegt vor, wenn eine andere, als die im Kaufvertrag
menden Kosten direkt an den Dienstleistungsbetrieb. Sofern jedoch           vereinbarte Ware geliefert wurde.
die von uns zu übernehmenden Kosten nicht ausreichen oder die               5.4       Voraussetzung für die Leistung ist, dass Sie nachweislich die
jeweilige Jahreshöchstentschädigung überschritten wird, stellt der          Rechte, die Ihnen gesetzlich oder vertraglich zustehen (insbesondere
Dienstleistungsbetrieb Ihnen den darüber hinausgehenden Betrag              Widerruf und Gewährleistungsrechte), in Anspruch genommen haben,
direkt in Rechnung. In diesem Fall werden Sie informiert und um Zu-         um:
stimmung zur weiteren Beauftragung des Dienstleisters gebeten,              - bei Beschädigung die Ware durch Nachbesserung oder Nachliefe-
bevor weitere Kosten anfallen.                                                 rung des Verkäufers gegen eine einwandfreie Ware einzutauschen
Wir tragen keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung               oder;
der Tätigkeiten für die beauftragten oder vermittelten Unternehmen.         - bei Nicht- oder Falschlieferung eine neue Lieferung des Gegenstands
                                                                               durch den Verkäufer zu erwirken;
4.        Ausschlüsse                                                       - bei Unterbleiben oder Fehlschlagen einer Nachbesserung oder
4.1       Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die unmittelbar        Nachlieferung den Kaufpreis nach Rücktritt vom Vertrag vom Verkäu-
oder mittelbar                                                                 fer erstattet zu bekommen.
- durch Erdbeben oder Kernenergie verursacht werden;                        5.5       Wird der Kaufvertrag zu einem späteren Zeitpunkt doch noch
- auf Kriegs- oder kriegsähnlichen Ereignissen oder ähnlichen feindse-      ordnungsgemäß erfüllt, so haben Sie den von uns bezahlten Entschä-
   ligen Handlungen (gleichgültig, ob Krieg erklärt wurde oder nicht)       digungsbetrag unverzüglich ohne Aufforderung an uns zurückzuerstat-
   beruhen, auch soweit diese im und/oder ausgehend vom virtuellen          ten.
   Raum (Cyberwar) mit Mitteln vorwiegend aus dem Bereich der Infor-        5.6       Kein Versicherungsschutz besteht für Online-Kaufverträge
   mationstechnik begangen werden;                                          über nachfolgende Waren:
- durch Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere            - Bargeld (auch Gold- und Silbermünzen), Schecks, Reiseschecks, alle
   Unruhen verursacht werden;                                                  sonstigen Wertpapiere
- durch Terrorakte, Cyberterrorismus verursacht werden. Terrorakte          - Waren im Zusammenhang mit Abrechnungen von Telefon- oder
   sind jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur              Internetprovidern
   Erreichung politischer, religiöser, ethnischer oder ideologischer Zie-   - Gutscheine und Eintrittskarten
   le, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder      - Strom, Gas, Pflanzen und Tiere
   Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regie-         - Waffen und illegal erworbene oder verbotene Waren
   rung oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu nehmen;                   Ferner besteht kein Versicherungsschutz

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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz InternetSchutz (SVPS-IN)
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- bei Schäden im Zusammenhang mit Online-Verträgen über Dienst-             7.6       Die Höchstentschädigung beträgt 15.000 EUR je Versiche-
  leistungen, Downloads, (Software-)Lizenzen oder Urheberrechten;           rungsfall. Pro Kalenderjahr können höchstens zwei Versicherungsfälle
- für entgangenen Gewinn oder Zinsverluste oder Kosten der Rechts-          nach dieser Bestimmung geltend gemacht werden.
  verfolgung;                                                               7.7       Voraussetzung für die Leistung ist, dass Sie die vereinbarten
- wenn der Verkäufer seinen Firmen- oder Wohnsitz außerhalb des             Pflichten als Kunde gegenüber dem Kreditkarten-, Zahlungs- oder
  europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island,          E-Geld-Institut schuldhaft verletzt haben und deshalb die Erstattung
  Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz hat.                         des Schadens durch die Bank zu Recht vollständig oder teilweise
                                                                            schriftlich abgelehnt wurde.
6.        Ersatz für Verluste bei Internetverkäufen                         7.8       Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die dadurch
6.1       Versicherungsschutz besteht, wenn                                 entstanden sind, dass
- Sie als Verkäufer beim Onlineverkauf von einem Dritten über seine         - Zahlungskarten oder Zugangsdaten bereits vor Beginn des Versiche-
   Identität getäuscht wurden, indem dieser die Zugangsdaten zu ei-           rungsschutzes in den Besitz eines Dritten gelangt sind;
   nem Online-Portal einer anderen Person (vermeintlicher Käufer)           - Sie oder eine mitversicherte Person einen Schaden in betrügerischer
   rechtswidrig genutzt hat und                                               Absicht unmittelbar oder mittelbar verursacht bzw. ermöglicht ha-
- Sie aufgrund rechtlicher Verpflichtungen dem vermeintlichen Käufer          ben;
   mangels (dessen) Verschulden einen bereits von diesem erhaltenen         - Zahlungskarten oder Zugangsdaten durch Beschlagnahme, Entzie-
   Kaufpreis erstatten müssen, ohne dass Sie die Sache zurückerhalten.        hung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie Pfändung in den
6.2       Die Höchstentschädigung beträgt 3.000 EUR je Versicherungs-         Besitz eines Dritten gelangt sind.
fall. Pro Kalenderjahr können höchstens zwei Versicherungsfälle nach
dieser Bestimmung geltend gemacht werden.                                   8.        Selbstbehalt bei Missbrauch von Zahlungskarten
6.3       Voraussetzung für die Leistung ist, dass Sie nachweislich Ihre    8.1       Versichert ist die mit Ihnen vertraglich vereinbarte Selbstbetei-
gesetzlich zustehenden Rechte in Anspruch genommen haben, um die            ligung, die ein Kreditkarten-, Zahlungs- oder sonstiges Geldinstitut bei
gelieferte Ware vom betrügerischen Dritten zurückzubekommen und             missbräuchlichem Einsatz Ihrer privat genutzten Kredit-, Bank- oder
dieser Ihrer Aufforderung nicht nachgekommen ist. Sie haben uns die         sonstigen Debitkarte nach einem Identitätsmissbrauch im Sinne von
Kontaktdaten sowohl des vermeintlichen Käufers, als auch des Dritten        Ziffer 7.1 von Ihnen verlangt.
mitzuteilen, soweit diese Ihnen bekannt sind und uns sämtlichen             8.2       Voraussetzung für die Leistung ist, dass
Schriftverkehr mit dem vermeintlichen Käufer und/oder dem Dritten zu        - Ihnen durch den missbräuchlichen Einsatz Ihrer Zahlungskarte ein
überlassen.                                                                    Vermögensschaden auf Ihrem Bankkonto entstanden ist;
6.4       Erhalten Sie oder eine mitversicherte Person nachträglich eine    - Sie die widerrechtliche Belastung des Kontos innerhalb von 48 Stun-
Zahlung oder Rückgabe der Sache durch den Dritten, haben Sie inso-             den nach Kenntnis darüber Ihrem Kreditkartenunternehmen melden
weit den von uns bezahlten Entschädigungsbetrag unverzüglich ohne              und
Aufforderung an uns zurückzuerstatten.                                      - der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Instituts geregel-
6.5       Kein Versicherungsschutz besteht,                                    te Selbstbehalt von Ihnen verlangt wurde.
- wenn die Versendung der Ware bereits vor dem Erhalt der Gegenleis-        8.3       Versicherungsschutz besteht auch nach Verlust oder Diebstahl
   tung (z. B. Gutschrift des Kaufpreises auf Ihrem Konto) erfolgte;        Ihrer Zahlungskarte.
- für die in Ziffer 5.6 genannte Fälle;
- wenn der Käufer seinen Wohnsitz oder Firmensitz außerhalb der             9.        Wiederbeschaffungskosten von Zahlungskarten und
   Europäischen Union hat.                                                            Identitätsdokumenten
                                                                            9.1       Versichert sind die Wiederbeschaffungskosten von persönli-
7.       Identitätsmissbrauch                                               chen und privaten Zahlungskarten (z. B. EC-Karte, Kreditkarte, Debit-
7.1      Versichert sind Vermögensschäden, die Ihnen durch einen            karte) und Identitätsdokumenten (z. B. Personalausweis, Reisepass
Identitätsmissbrauch entstehen. Ein Identitätsmissbrauch liegt vor,         oder Führerschein).
wenn der handelnde Dritte zur Nutzung Ihrer personenbezogenen               9.2       Die Höchstentschädigung beträgt 250 EUR je Versicherungs-
Daten weder selbst berechtigt noch von Ihnen bevollmächtigt wurde           fall. Pro Kalenderjahr können höchstens zwei Versicherungsfälle nach
und er diese Daten rechtswidrig zur Erlangung eines Vermögensvor-           dieser Bestimmung geltend gemacht werden.
teils oder zum Zwecke der Bereicherung nutzt.                               9.3       Voraussetzung für die Leistung ist, dass Sie Opfer eines Identi-
7.2      Versichert ist ausschließlich der Missbrauch                       tätsmissbrauchs im Sinne von Ziffer 7.1 geworden sind und Ihre Zah-
- von privat genutzten Kredit-, Bank- oder sonstigen Debitkarten beim       lungskarte aus diesem Grunde gesperrt wurde. Wir übernehmen die
   Bezahlen im Internet;                                                    notwendigen Gebühren für das Ausstellen einer neuen Karte, wenn die
- eines privat genutzten Online-Kundenkontos, sofern Sie dadurch            Bank diese von Ihnen verlangt. Dasselbe gilt, wenn ein Identitätsdoku-
   aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung zur Lieferung einer Ware        ment missbräuchlich eingesetzt wurde und die zuständige Behörde
   oder Rückerstattung des Kaufpreises verpflichtet sind;                   Ihnen Kosten für Neu- bzw. Ersatzdokumente in Rechnung stellt.
- beim privaten Online-Banking oder der Nutzung sonstiger elektroni-        9.4       Versicherungsschutz besteht auch nach Diebstahl der Zah-
   scher Bezahlsysteme mit Bank-Funktion (z. B. PayPal)                     lungskarte oder des Identitätsdokuments, ohne dass bereits ein Identi-
sowie Schäden durch Pharming, Phishing und Skimming.                        tätsmissbrauch vorliegt.
7.3      Pharming ist eine Betrugsmethode, bei der sich der Täter
durch das Umleiten des Internetnutzers auf gefälschte Webseiten             10.     Sperrung von Konten und Karten
durch Manipulation des Webbrowsers (beispielsweise durch DNS-               10.1    Versichert sind Serviceleistungen (Beratung und Unterstüt-
Spoofing) vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten von arglosen       zung), die im Rahmen der Sperrung von Konten, Karten und Zahlungs-
Dritten verschafft. Mit den gewonnenen Daten nimmt der Täter unter          mitteln erbracht werden.
der Identität des Inhabers im Online-Verkehr unerlaubte Handlungen          10.2    Voraussetzung für die Leistung ist, dass Sie Opfer eines Identi-
vor.                                                                        tätsmissbrauchs im Sinne von Ziffer 7.1 geworden sind. Die Leistung
7.4      Phishing ist eine Betrugsmethode, bei der sich der Täter mit       wird auch erbracht, wenn noch kein Vermögensschaden entstanden ist,
Hilfe gefälschter E-Mails vertrauliche Zugangs- und Identifikationsda-      jedoch infolge einer Handlung eines Dritten unmittelbar droht.
ten von arglosen Dritten verschafft, wobei der Täter typischerweise ein     10.3    Versicherungsschutz besteht auch nach Verlust und Diebstahl
durch die Täuschung über die tatsächliche Identität erlangtes Vertrau-      der Zahlungskarte, ohne dass ein Identitätsmissbrauch vorliegt.
ensverhältnis ausnutzt. Mit den gewonnenen Daten nimmt der Täter
unter der Identität des Inhabers im Online-Verkehr unerlaubte Hand-         11.       Datenrettung
lungen vor.                                                                 11.1      Wir organisieren eine Fachfirma und übernehmen die notwen-
7.5      Skimming ist eine Betrugsmethode, bei der der Täter - bei-         digen Kosten für die Wiederherstellung Ihrer elektronischen und aus-
spielsweise am Bankautomaten - Kartendaten und die PIN ausspäht.            schließlich für private Zwecke genutzten Daten nach einer Online-
Mit den gewonnen Daten nimmt der Täter unter der Identität des              Attacke. Die Höchstentschädigung beträgt 2.000 EUR je Versicherungs-
Inhabers im Bankverkehr unerlaubte Handlungen vor.                          fall. Pro Kalenderjahr können höchstens zwei Versicherungsfälle nach
                                                                            dieser Bestimmung geltend gemacht werden.

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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz InternetSchutz (SVPS-IN)
Fassung Januar 2017 / 23-600-0117
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11.2     Voraussetzung ist, dass                                            darfs wird der Beitrag mindestens alle fünf Jahre - gerechnet ab
- die Daten auf einem Datenträger (z. B. Festplatte oder Speicherkarte)     01.05.2016 - neu kalkuliert.
  gespeichert waren;                                                        14.3     Die Neukalkulation berücksichtigt auf der Basis der bisherigen
- die Daten durch das Handeln unbefugter Dritter oder eine Schad-           Schadenentwicklung insbesondere die voraussichtliche künftige Ent-
  software beschädigt, zerstört, unbrauchbar oder nicht mehr verfüg-        wicklung des Schadenbedarfs. Unternehmensübergreifende Daten
  bar sind und                                                              dürfen dabei für den Fall herangezogen werden, dass eine ausreichen-
- sich der Datenträger im Zeitpunkt des Angriffs in Ihrem oder im           de Grundlage unternehmenseigener Daten nicht zur Verfügung steht.
  Besitz einer mitversicherten Person befunden hat.                         Die Neukalkulation der Beiträge wird nach versicherungsmathemati-
Eine erfolgreiche Wiederherstellung Ihrer Daten scheidet aus, wenn          schen Grundsätzen durchgeführt. Für Teile des Gesamtbestandes, die
eine Rekonstruktion der Daten technisch nicht möglich ist.                  nach objektiven risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind, kann zur
11.3     Kein Versicherungsschutz besteht für                               Ermittlung des Anpassungsbedarfs auf den entsprechenden Teilbe-
- den erneuten Lizenzerwerb;                                                stand abgestellt werden.
- Daten, die auf Spielekonsolen gespeichert sind;                           14.4     Ergibt die Neukalkulation, dass eine Änderung des Beitrags um
- Daten, zu deren Nutzung Sie oder eine mitversicherte Person nicht         weniger als 5 % erforderlich wäre, besteht kein Anpassungsrecht und
  berechtigt waren oder es sich um Daten strafrechtlichen Inhalts han-      auch keine Anpassungsverpflichtung. Wird die vorgenannte Schwelle
  delt.                                                                     überschritten, sind die Neukalkulation und die ihr zugrunde liegenden
                                                                            Statistiken einem unabhängigen Treuhänder zur Prüfung vorzulegen.
12.      Psychologische Erstberatung nach Cyber-Mobbing                     Sofern dieser die Angemessenheit der Neukalkulation bestätigt, sind
12.1     Werden Sie oder eine mitversicherte Person Opfer von Cyber-        wir berechtigt und im Fall einer sich aus der Neukalkulation ergeben-
Mobbing, organisieren wir eine telefonische psychologische Erstbera-        den Beitragsreduzierung verpflichtet, den Beitrag für die bestehenden
tung durch einen Diplom-Psychologen und übernehmen die Kosten               Verträge mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres
hierfür. Die telefonische Unterstützung umfasst Informationen zu            entsprechend anzupassen.
Hilfsquellen und Benennung von weiteren Unterstützungsangeboten             Dabei darf eine sich aus der Neukalkulation ergebende Erhöhung 20 %
und Empfehlungen zur weiteren Behandlung.                                   des bisherigen Beitrags nicht übersteigen. Darüber hinaus darf der
12.2     Die telefonische Erstberatung kann höchstens bis zu drei           neue Beitrag nicht höher sein, als der Beitrag für vergleichbaren Versi-
Stunden pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. An einer              cherungsschutz im Neugeschäft.
daran anschließenden psychologischen Behandlung beteiligen wir uns          14.5     Senkungen des Beitrags gelten ohne besondere Mitteilung ab
pro Kalenderjahr mit insgesamt maximal 300 EUR.                             Beginn des nächsten Versicherungsjahres, das auf den Abschluss der
12.3     Cyber-Mobbing ist die Diffamierung, Belästigung, Bedrängung        Überprüfung durch den Treuhänder folgt. Hält der Treuhänder eine von
oder Nötigung mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel über das        uns im Rahmen der Neukalkulation ermittelte Senkung des Beitrags für
Internet. Hierzu gehört auch der Diebstahl Ihrer virtuellen Identität, um   nicht ausreichend, haben wir unverzüglich eine Neukalkulation vorzu-
in Ihrem Namen Beleidigungen vorzunehmen.                                   legen.
                                                                            14.6     Erhöhungen des Beitrags gemäß Ziffer 14 wird Ihnen von uns
13.       Löschen persönlicher und missbräuchlich verwendeter               spätestens drei Monate vor Beginn des nächsten Versicherungsjahres
          Daten                                                             mitgeteilt.
13.1      Werden Ihre persönlichen Daten gegen Ihren Willen im Inter-       Sie können den Versicherungsvertrag innerhalb von sechs Wochen
net auf einer fremden Website veröffentlicht, unterstützen wir Sie bei      nach Eingang der Mitteilung mit Wirkung auf den Zeitpunkt des Wirk-
der Löschung dieser Inhalte. Dies gilt auch für rechtswidrige Äußerun-      samwerdens der Erhöhung schriftlich kündigen.
gen (z. B. Beleidigungen) über Sie, die geeignet sind, Ihr persönliches     Über das Kündigungsrecht und die bei der Kündigung zu beachtenden
Ansehen herabzusetzen. In diesen Fällen beauftragen wir einen spezia-       Voraussetzungen werden wir Sie in der Mitteilung über die Erhöhung
lisierten Dienstleister oder eine Agentur zur Löschung oder Unterdrü-       des Beitrags informieren.
ckung von Suchinhalten von Online-Inhalten nach Anschreiben der
Agentur an den Serviceprovider oder Webseitenbetreiber. Darüber             III.    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
hinaus informieren und beraten wir Sie über alternative Vorgehenswei-
sen zur Datenlöschung.                                                      15.     Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
13.2      Je Website übernehmen wir bis zu drei Löschversuche, sofern       15.1    Zum Schutz vor Schadsoftware und bekannten Software-
dies erforderlich ist. Bleiben die Löschversuche erfolglos, haben Sie       Schwachstellen sind auf Ihren internetfähigen Endgeräten stets wir-
uns gegenüber keinen Anspruch auf eine erfolgreiche Löschung der            kungsvolle und aktuelle Schutzprogramme (Antivirensoftware) im
gegen Ihren Willen veröffentlichten persönlichen Daten oder rechts-         Einsatz zu halten sowie regelmäßig zutreffende Sicherheits-Updates
widriger Äußerungen.                                                        (Patches) für die gesamte Software zeitnah einzuspielen.
13.3      In Fällen, bei denen eine Löschung persönlicher Daten oder
rechtswidriger Äußerungen nach Ziffer 13.1 und 13.2 erfolglos verlau-       16.      Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
fen ist, vermitteln wir Ihnen auf Wunsch einen in Deutschland zugelas-      16.1     Sie müssen uns jeden Versicherungsfall unverzüglich anzei-
senen Rechtsanwalt für ein persönliches Erstberatungsgespräch und           gen. Steht das Recht auf die vertragliche Leistung einem Dritten zu, ist
übernehmen die Kosten für die Erstberatung. Pro Kalenderjahr können         auch dieser zur Anzeige verpflichtet. Schäden durch strafbare Hand-
höchstens zwei Versicherungsfälle nach dieser Bestimmung geltend            lungen gegen das Eigentum oder das Vermögen haben Sie auch un-
gemacht werden.                                                             verzüglich der Polizei anzuzeigen.
                                                                            16.2     Sie haben uns, soweit möglich, unverzüglich jede Auskunft zu
II.     Beitrag                                                             erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs
                                                                            unserer Leistungspflicht erforderlich ist sowie jede Untersuchung über
14.     Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang                 Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädi-
        können wir den Beitrag ändern?                                      gungspflicht zu gestatten.
14.1    Anpassung des Beitrags aufgrund einer Neukalkulation                16.3     Im Fall eines Identitätsmissbrauchs ist die widerrechtliche
Der Beitrag wird unter Berücksichtigung der Schadenaufwendungen,            Belastung Ihres Kontos binnen 48 Stunden nach Kenntnis den zustän-
der Kosten (insbesondere der Provisionen, der Sach- und Personalkos-        digen Behörden und uns zu melden.
ten und des Aufwands für die Rückversicherung) sowie des Gewinnan-          16.4     Sie haben dafür zu sorgen, dass der Schaden, sofern möglich,
satzes kalkuliert.                                                          abgewendet oder gemindert wird. Unseren Weisungen haben Sie dabei
14.2    Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag für bestehen-     zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie haben uns über den
de Versicherungsverträge zu überprüfen und - wenn die Entwicklung           Schaden ausführlich und wahrheitsgemäß zu berichten und uns bei der
der Schadenaufwendungen (und der den Verträgen zurechenbaren                Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Alle Umstände,
Kosten) dies erforderlich macht - an diese Entwicklung anzupassen.          die nach unserer Ansicht für die Bearbeitung des Schadens wichtig
Erhöhungen des Gewinnansatzes und der Provisionssätze bleiben bei           sind, müssen Sie uns mitteilen sowie alle dafür angeforderten Schrift-
der Neukalkulation außer Betracht. Zur Ermittlung des Anpassungsbe-         stücke übersenden.

[Seite 14]
Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz InternetSchutz (SVPS-IN)
Fassung Januar 2017 / 23-600-0117
Seite 4 von 4

16.5    Sie sind verpflichtet, uns bei der Durchsetzung der Ansprüche       Der vollständige oder teilweise Wegfall des Versicherungsschutzes hat
gegenüber Dritten zu unterstützen und uns hierfür alle erforderlichen       bei Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehenden
Unterlagen auszuhändigen.                                                   Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass wir
                                                                            Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge
17.       Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten                    hingewiesen haben.
17.1      Verletzen Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag, die Sie vor   Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig ver-
Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen haben, können wir den          letzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Vertrag innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Obliegenheitsver-        Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen,
letzung fristlos kündigen. Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Sie         dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die
nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder auf Vorsatz noch         Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den
auf grober Fahrlässigkeit beruhte.                                          Umfang der uns obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht,
17.2      Wird eine Obliegenheit aus diesem Vertrag vorsätzlich verletzt,   wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verlet-      Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein
zung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem       uns nach Ziffer 17.1 zustehendes Kündigungsrecht ausüben.
der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

[Seite 15]
Sanktionsklausel


Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien
direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland
entgegenstehen.


                                                                                                                                 23-222-0114

[Seite 16]
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

Unser ganzheitlicher Beratungsansatz bei Anbahnung, Abschluss und Durchführung eines Vertragsverhält-
nisses ist auf Ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtet. Die Beratung dient dazu, Ihren persönlichen Ver-
sicherungsbedarf sowie Ihren Bedarf an Finanzdienstleistungsprodukten zu ermitteln, mögliche Versiche-
rungslücken aufzuzeigen, Produktempfehlungen zu unterbreiten und konkrete Vertragsabschlüsse vorzube-
reiten. Mit Ihrer Einwilligung ermöglichen Sie uns, Ihre personenbezogenen Daten für eine bestmögliche
Beratung und individuelle Betreuung zu verarbeiten.

Personenbezogene Daten
Die Datenverarbeitung durch uns umfasst insbesondere folgende personenbezogenen Daten:

     •     Personendaten, z. B. Name, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf, Anzahl der Kinder
     •     Kontaktdaten, z. B. Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummern
     •     Daten zur Bonität, finanziellen Situation und Risikobereitschaft
     •     Daten zu Verträgen bei den Unternehmen der SV SparkassenVersicherung1 und Unternehmen der
           Sparkassen-Finanzgruppe2, wie z. B. Vertragsart, Versicherungsobjekt / versicherte Person, Vorver-
           sicherungen, Bankdaten, Leistungsfälle
     •     Daten aus Beratungs- und Servicegesprächen, Kundenzufriedenheitsbefragungen und Vertriebs-
           aktivitäten

Die Datenverarbeitung beinhaltet auch die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten in Datensammlun-
gen, in welchen Ihre personenbezogenen Daten zur Datenanalyse verknüpft und gemeinsam ausgewertet
werden und die von den Unternehmen der SV SparkassenVersicherung gemeinsam geführt werden. Ferner
umfasst die Datenverarbeitung einen wechselseitigen Datenaustausch mit den Vermittlern3.

Zwecke der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt zu folgenden Zwecken:

     a) Beratung einschließlich der Vereinbarung von Beratungsterminen

     b) Durchführung von Werbemaßnahmen zu Versicherungs- und Finanzdienstleistungsprodukten ein-
        schließlich Kundenzufriedenheitsbefragungen

     c)    Produktentwicklung und Qualitätssicherung

 Einwilligung

 Ich willige ein, dass die Unternehmen der SV SparkassenVersicherung, deren Vermittler und die Unterneh-
 men der Sparkassen-Finanzgruppe die oben genannten personenbezogenen Daten zu den vorgenannten
 Zwecken verarbeiten dürfen. Meine Einwilligung erstreckt sich auf alle bestehenden Versicherungsverträge
 der Unternehmen der SV SparkassenVersicherung.

 Die Einwilligungserklärung kann jederzeit ohne Auswirkung auf etwaig bestehende Vertragsverhältnisse
 gegenüber der SV SparkassenVersicherung in Textform (SV SparkassenVersicherung, Löwentorstraße 65,
 70376 Stuttgart, E-Mail: service@sparkassenversicherung.de) für die Zukunft widerrufen werden.

  Der Widerruf kann dazu führen, dass Sie bestimmte Beratungs-, Service- oder Informationsleistungen
  nicht erhalten.


1 Unternehmen der SV SparkassenVersicherung sind die SV SparkassenVersicherung Holding AG, SV SparkassenVersicherung Gebäu-

 deversicherung AG und SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG.
2 Hierzu gehören insbesondere die in dem Geschäftsgebiet der SV SparkassenVersicherung regional zuständigen Sparkassen, Landes-

 banken und Landesbausparkassen (LBS). Weitere Informationen zu den Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe erhalten Sie un-
 ter https://www.dsgv.de/de/sparkassen-finanzgruppe/organisation/index.html.
3 Vermittler der SV SparkassenVersicherung sind sowohl ihre angestellten als auch ihre selbstständigen Versicherungsvermittler. Hier-

 zu gehören auch die in dem Geschäftsgebiet der SV SparkassenVersicherung regional zuständigen Kreditinstitute der Sparkassen-
 Finanzgruppe in Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Rheinland-Pfalz einschließlich der Landesbanken und Landesbauspar-
 kassen sowie deren Vermittler, soweit diese Institute und Personen mit der Versicherungsvermittlung betraut sind.

SV SparkassenVersicherung, 70365 Stuttgart  Hausanschrift: Löwentorstraße 65, 70376 Stuttgart
Telefon 0711 898-100 · Telefax 0711 898-109 · E-Mail: service@sparkassenversicherung.de · www.sparkassenversicherung.de
                                                                                                                          21-095-0518

[Seite 17]
Datenschutzhinweise
Fassung 01.02.2018


Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung          -   zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,
Ihrer personenbezogenen Daten durch die                                 -   zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und
SV SparkassenVersicherung Holding AG,                                       für Produkte der Unternehmen der Sparkassen-Finanz-
SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG und                        gruppe1 und deren Kooperationspartner sowie für Markt- und
                                                                            Meinungsumfragen,
SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG
                                                                        -   zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere
- im Folgenden SV SparkassenVersicherung -                                  nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die
und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.                 auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung                              Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur
                                                                        Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtli-
SV SparkassenVersicherung
                                                                        cher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungs-
Löwentorstraße 65
                                                                        pflichten oder unserer Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für
70376 Stuttgart
                                                                        die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen
Telefon: 0711 898-100
                                                                        Regelungen i. V. m. Artikel 6 Absatz 1 c) DSGVO.
Fax: 0711 898-109
E-Mail-Adresse: service@sparkassenversicherung.de
                                                                        Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht
                                                                        genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter
                                                                        der gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor informieren.
der oben genannten Adresse mit dem Zusatz – Datenschutzbeauf-
tragter – oder per E-Mail unter:
                                                                        Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
E-Mail-Adresse: datenschutz@sparkassenversicherung.de
                                                                        Rückversicherer
                                                                        Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen Versi-
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
                                                                        cherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es erforder-
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung            lich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen Rückversi-
der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdaten-            cherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über das
schutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Be-          Risiko oder den Versicherungsfall machen kann. Darüber hinaus ist
stimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller          es möglich, dass der Rückversicherer unser Unternehmen aufgrund
weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser            seiner besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprü-
Unternehmen auf die "Verhaltensregeln für den Umgang mit per-           fung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt.
sonenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirt-              Wir übermitteln Ihre Daten an den Rückversicherer nur soweit dies
schaft" verpflichtet (sogenannte "Code of Conduct"), die die oben       für die Erfüllung unseres Versicherungsvertrages mit Ihnen erfor-
genannten Gesetze für die Versicherungswirtschaft präzisieren und       derlich ist bzw. im zur Wahrung unserer berechtigten Interessen
welche Sie auf unserer Homepage www.sparkassenversicherung.de           erforderlichen Umfang. Weitergehende Informationen können Sie
- Rubrik "Datenschutz" - abrufen können.                                unter der oben genannten Adresse des Verantwortlichen anfor-
                                                                        dern.
Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir
die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des           Vermittler2
Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden             Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem
Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten           Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler Akquise- und
wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B.       Beratungsdaten sowie die zum Abschluss und zur Durchführung
zur Policierung oder Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden             des Vertrages benötigten Antrags-, Vertrags- und Schadendaten.
benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall       Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an die Sie be-
eingetreten und wie hoch der Schaden ist. Auch im Leistungsfall         treuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer
sind ihre Angaben erforderlich, um das Bestehen von Versiche-           Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanz-
rungsschutz und das Vorliegen des Versicherungsfalls feststellen        dienstleistungsangelegenheiten benötigen.
zu können.
                                                                        Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe3
Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertra-            Spezialisierte Bereiche unserer Unternehmensgruppe nehmen
ges ist ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten             bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die in der Gruppe
nicht möglich.                                                          verbundenen Unternehmen zentral wahr. Soweit ein Versiche-
                                                                        rungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren Unter-
Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur           nehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur
Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken, z. B. für die
Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher
Vorgaben. Die Daten aller mit der SV SparkassenVersicherung
bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesam-         1
                                                                          Hierzu gehören insbesondere die in dem Geschäftsgebiet der
ten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich           SV SparkassenVersicherung regional zuständigen Sparkassen,
einer Vertragsanpassung, -ergänzung, für Kulanzentscheidungen           Landesbanken und Landesbausparkassen (LBS). Weitere Informa-
oder für umfassende Auskunftserteilungen.                               tionen zu den Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe erhal-
                                                                        ten Sie unter https://www.dsgv.de/de/sparkassen-finanzgruppe/
                                                                        organisation/index.html.
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener
Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Artikel 6
                                                                        2
                                                                         Vermittler der SV SparkassenVersicherung sind sowohl ihre ange-
Absatz 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personen-          stellten als auch ihre selbstständigen Versicherungsvermittler.
bezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines        Hierzu gehören auch die in dem Geschäftsgebiet der SV Spar-
                                                                        kassenVersicherung regional zuständigen Kreditinstitute der
Lebensversicherungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre         Sparkassen-Finanzgruppe in Baden-Württemberg, Hessen, Thürin-
Einwilligung nach Artikel 9 Absatz 2 a) i. V. m. Artikel 7 DSGVO ein.   gen und Rheinland-Pfalz einschließlich der Landesbanken und
Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies      Landesbausparkassen sowie deren Vermittler, soweit diese Institu-
auf Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG.       te und Personen mit der Versicherungsvermittlung betraut sind.
                                                                        3
                                                                         Zur Unternehmensgruppe der SV SparkassenVersicherung gehö-
Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von          ren die SV SparkassenVersicherung Holding AG,
uns oder von Dritten zu wahren. Rechtsgrundlage hierfür ist Arti-       SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG und
kel 6 Absatz 1 f) DSGVO. Dies kann insbesondere erforderlich sein:      SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG.

[Seite 18]
Datenschutzhinweise
Fassung 01.02.2018 / 21-092-0518
Seite 2 von 2

zentralen Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen     Beschwerderecht
Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In-
und Exkasso oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch       Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben
                                                                     genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzauf-
ein Unternehmen der Gruppe verarbeitet werden. Welche Unter-
nehmen an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen,        sichtsbehörde zu wenden.
können Sie unserer Dienstleisterliste im Anhang sowie in der
                                                                     Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft
jeweils aktuellen Version auf unserer Homepage
www.sparkassenversicherung.de - Rubrik "Datenschutz" -               Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informations-
entnehmen.                                                           system (HIS) der informa HIS GmbH zur Unterstützung der Risiko-
                                                                     beurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der
Externe Dienstleister                                                Leistungsprüfung sowie bei der Bekämpfung von Versicherungs-
Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzli-   missbrauch. Dafür ist ein Austausch bestimmter personenbezoge-
chen Pflichten zum Teil externer Dienstleister.                      ner Daten mit dem HIS erforderlich.

Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und           Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt
Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbezie-     "Informationen über den Datenaustausch mit der infoma HIS GmbH
hungen bestehen, können Sie unserer Dienstleisterliste im An-        auf Grundlage der Artikel 13 und 14 DSGVO", welche Sie insbeson-
hang sowie in der jeweils aktuellen Version auf unserer Homepage     dere auf unserer Homepage www.sparkassenversicherung.de - Ru-
www.sparkassenversicherung.de - Rubrik "Datenschutz" - ent-          brik "Datenschutz" - finden.
nehmen.
                                                                     Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer
Weitere Empfänger
Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an            Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrages (z. B.
weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfül-       zur Mitnahme eines Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haft-
lung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Sozialversicherungs-   pflichtversicherung) bzw. Ihre Angaben bei Eintritt des Versiche-
träger, Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden, Bundes-        rungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im
anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Zoll, Zulagenstelle für   dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von personenbezoge-
Altersvermögen). Ferner übermitteln wir Ihre personenbezogenen       nen Daten mit dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versi-
Daten an Kreditinstitute zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Des    cherer erfolgen.
Weiteren können wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung
von versicherungsspezifischen Statistiken oder zur Datenanalyse      Wirtschaftsauskünfte
an Verbände (z. B. Gesamtverband der Deutschen Versicherungs-
                                                                     Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig
wirtschaft e. V., Verband öffentlicher Versicherer) weitergeben.
                                                                     ist, fragen wir bei Auskunfteien Informationen zur Beurteilung
                                                                     Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens (Bonitätsprüfung) oder bei
Dauer der Datenspeicherung
                                                                     Leistungsfällen zu Ihrer wirtschaftlichen Situation ab.
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die
oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann       Datenübermittlung in ein Drittland
es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbe-
                                                                     Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb
wahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend
                                                                     des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die
gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei
                                                                     Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission
oder bis zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbe-
                                                                     ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere
zogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Ent-
                                                                     angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unterneh-
sprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
                                                                     mensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertrags-
unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung
                                                                     klauseln) vorhanden sind.
und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach
bis zu zehn Jahren.
                                                                     Automatisierte Einzelfallentscheidungen
Betroffenenrechte                                                    Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antrag-
                                                                     stellung befragen, entscheiden wir vollautomatisiert etwa über das
Sie können unter der oben genannten Adresse Auskunft über die
                                                                     Zustandekommen oder die Kündigung des Vertrages, mögliche
zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus
                                                                     Risikoausschlüsse oder über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden
können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung
                                                                     Versicherungsprämie.
oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein
                                                                     Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall, der zu Ihrem Ver-
Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in
                                                                     trag gespeicherten Daten sowie ggf. von Dritten hierzu erhaltenen
einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format
                                                                     Informationen entscheiden wir vollautomatisiert über unsere
zustehen.
                                                                     Leistungspflicht. Die vollautomatisierten Entscheidungen beruhen
                                                                     auf vom Unternehmen vorher festgelegten Regeln zur Gewichtung
Widerspruchsrecht                                                    der Informationen.

Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezoge-        Bei Fragen zu diesen Datenschutzhinweisen können Sie sich gerne
nen Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen.             unter den oben genannten Kontaktdaten an den Verantwortlichen
                                                                     wenden.
Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen,
können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus
Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Da-
tenverarbeitung sprechen.

[Seite 19]
Information über den Datenaustausch mit der informa HIS GmbH auf Grundlage der Artikel 13 und 14 DSGVO
Fassung 01.05.2018


Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass wir bei Ab-         Dauer der Datenspeicherung
schluss eines Versicherungsvertrags oder im Rahmen der Scha-          Die informa HIS GmbH speichert Informationen über Personen ge-
denbearbeitung Daten zum Versicherungsobjekt (Fahrzeugidenti-         mäß Artikel 17 Absatz 1 lit. a) DSGVO nur für eine bestimmte Zeit.
fikationsdaten oder Adresse des Gebäudes) sowie Angaben zu            Angaben über HIS-Anfragen werden taggenau nach zwei Jahren
Ihrer Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere         gelöscht.
Anschriften) an die informa HIS GmbH übermitteln (HIS-Anfrage)
können. Die informa HIS GmbH überprüft anhand dieser Daten, ob        Für die Speicherfristen bei HIS-Einmeldungen gilt:
zu Ihrer Person und/oder zu Ihrem Versicherungsobjekt im "Hin-        •    direkt personenbezogene Daten (Name, Adresse und Ge-
weis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft" (HIS)            burtsdatum) sowie Fahrzeug- und Gebäudedaten werden
Informationen gespeichert sind, die auf ein erhöhtes Risiko oder           am Ende des vierten Kalenderjahres nach erstmaliger Spei-
Unregelmäßigkeiten in einem Versicherungsfall hindeuten können.            cherung gelöscht. Sofern in dem genannten Zeitraum eine
Solche Informationen können nur aufgrund einer früheren Meldung            erneute Einmeldung zu einer Person erfolgt, führt dies zur
eines Versicherungsunternehmens an das HIS vorliegen (HIS-                 Verlängerung der Speicherung der personenbezogenen Da-
Einmeldung), über die Sie gegebenenfalls von dem einmeldenden              ten um weitere vier Jahre. Die maximale Speicherdauer be-
Versicherungsunternehmen gesondert informiert worden sind.                 trägt in diesen Fällen 10 Jahre.
Daten, die aufgrund einer HIS-Einmeldung im HIS gespeichert sind,     •    Daten aus der Versicherungssparte Leben werden bei nicht
werden von der informa HIS GmbH an uns, das anfragende Versi-              zustande gekommenen Verträgen am Ende des dritten Jah-
cherungsunternehmen, übermittelt.                                          res nach der erstmaligen Speicherung gelöscht.
Nähere Informationen zum HIS finden Sie auf folgenden Internet-        Betroffenenrechte
seiten: www.informa-his.de                                             Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft, auf Berichti-
                                                                       gung, auf Löschung sowie auf Einschränkung der Verarbeitung.
Zwecke der Datenverarbeitung der informa HIS GmbH                      Diese Rechte nach Artikel 15 bis 18 DSGVO können gegenüber
Die informa HIS GmbH betreibt als datenschutzrechtlich Verant-         der informa HIS GmbH unter der unten genannten Adresse gel-
wortliche das Hinweis- und Informationssystem HIS der Versiche-        tend gemacht werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit,
rungswirtschaft. Sie verarbeitet darin personenbeziehbare Daten,       sich an die für die informa HIS GmbH zuständige Aufsichtsbehör-
um die Versicherungswirtschaft bei der Bearbeitung von Versiche-       de - Der Hessische Datenschutzbeauftragte, Gustav-Stresemann-
rungsanträgen und -schäden zu unterstützen. Es handelt sich bei        Ring 1, 65189 Wiesbaden - zu wenden. Hinsichtlich der Meldung
diesen Daten um Angaben zu erhöhten Risiken oder um Auffällig-         von Daten an das HIS ist die für das Versicherungsunternehmen
keiten, die auf Unregelmäßigkeiten (z. B. Mehrfachabrechnung           zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zuständig.
eines Versicherungsschadens bei verschiedenen Versicherungs-
unternehmen) hindeuten können.
                                                                      Nach Artikel 21 Absatz 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus
                                                                      Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
                                                                      Person ergeben, unter der unten genannten Adresse widerspro-
Die informa HIS GmbH verarbeitet personenbezogene Daten auf
                                                                      chen werden.
Grundlage des Artikel 6 Absatz 1f DSGVO. Dies ist zulässig, soweit
die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des
Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht    Sofern Sie wissen wollen, welche Daten die informa HIS GmbH zu
die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffe-     Ihrer Person, zu Ihrem Fahrzeug oder zu Ihrem Gebäude gespei-
nen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern,         chert hat und an wen welche Daten übermittelt worden sind, teilt
überwiegen.                                                           Ihnen die informa HIS GmbH dies gerne mit. Sie können dort un-
                                                                      entgeltlich eine sogenannte Selbstauskunft anfordern. Wir bitten
Die informa HIS GmbH selbst trifft keine Entscheidungen über den      Sie, zu berücksichtigen, dass die informa HIS GmbH aus daten-
Abschluss eines Versicherungsvertrags oder über die Regulierung       schutzrechtlichen Gründen keinerlei telefonische Auskünfte ertei-
von Schäden. Sie stellt den Versicherungsunternehmen lediglich        len darf, da eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person am Tele-
die Informationen für die diesbezügliche Entscheidungsfindung         fon nicht möglich ist. Um einen Missbrauch durch Dritte zu ver-
zur Verfügung.                                                        meiden, benötigt die informa HIS GmbH folgende Angaben von
                                                                      Ihnen:
Herkunft der Daten der informa HIS GmbH                               •     Name (gegebenenfalls Geburtsname), Vorname(n),
Die Daten im HIS stammen ausschließlich von Versicherungsunter-             Geburtsdatum
nehmen, die diese in das HIS einmelden.                               •     Aktuelle Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und
                                                                            Ort) sowie gegebenenfalls Voranschriften der letzten fünf
Kategorien der personenbezogenen Daten                                      Jahre
Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines           •     Gegebenenfalls FIN des Fahrzeugs. Bei Anfragen zum Fahr-
Versicherungsunternehmens werden von der informa HIS GmbH                   zeug ist die Beifügung einer Kopie der Zulassungsbeschei-
- abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte - die Daten der            nigung I. oder II. zum Nachweis der Haltereigenschaft er-
Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personenbezo-                forderlich.
genen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere          •     Bei Anfragen zum Gebäude ist die Beifügung des letzten
Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B.              Versicherungsscheins oder eines sonstigen Dokuments er-
Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende                   forderlich, das das Eigentum belegt (z. B. Kopie des Grund-
oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei                  buchauszugs oder Kaufvertrags).
einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über
die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden,        Wenn Sie - auf freiwilliger Basis - eine Kopie Ihres Ausweises
speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkei-     (Vorder- und Rückseite) beifügen, erleichtern Sie der informa
ten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche       HIS GmbH die Identifizierung Ihrer Person und vermeiden
Informationen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungs-       damit mögliche Rückfragen. Sie können die Selbstauskunft
sparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Er-         auch via Internet unter: www.infoma-HIS.de/selbstauskunft/
schwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versiche-        bei der informa HIS GmbH beantragen.
rungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind gegebenen-
falls z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten   Kontaktdaten des Unternehmens und des Datenschutzbeauf-
bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezo-           tragten
gene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäu-          informa HIS GmbH
deschäden.                                                            Kreuzberger Ring 68
                                                                      65205 Wiesbaden
Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten                 Telefon: 0611/880870-0
Empfänger sind ausschließlich Versicherungsunternehmen mit            Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der informa HIS GmbH
Sitz oder Niederlassung in Deutschland sowie im Einzelfall im         ist zudem unter der o. a. Anschrift, zu Hd. Abteilung Daten-
Rahmen von Ermittlungsverfahren staatliche Ermittlungsbehör-          schutz, oder per E-Mail unter folgender Adresse erreichbar:
den.                                                                  his-datenschutz@informa.de.


                                                                                                                           21-097-0518

[Seite 20]
Dienstleisterliste
(Stand: 10.04.2018)


1. Konzerngesellschaften mit zentralisierter Bearbeitung von Daten innerhalb der
   Unternehmensgruppe
   SV SparkassenVersicherung Holding AG                         (SVH)
   SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG             (SVG)
   SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG              (SVL)


2. Dienstleister, die Datenverarbeitung im Auftrag oder in Funktionsübertragung1) erbringen
   Eine Einzelnennung des Dienstleisters erfolgt, wenn die Datenverarbeitung Hauptgegenstand des Auftrags ist. So-
   fern nicht bzw. bei nur gelegentlicher Unterstützung, sind die Dienstleister in Kategorien zusammengefasst.

   Auftraggebende Dienstleister                                   Übertragene Aufgaben
   Gesellschaft

   Alle Konzern-      SV SparkassenVersicherung Holding AG 2)     Zentralisierte Bearbeitung von Daten innerhalb der
   gesellschaften                                                 Unternehmensgruppe, Erledigung von Verwaltungs-
                                                                  aufgaben, Telefon- und Servicedienstleistungen,
                                                                  Marketing, Vertrieb, Rechnungswesen, Revision,
                                                                  Rechtsabteilung, Allgemeine Verwaltung, Betriebs-
                                                                  organistation, Postservice, Rückversicherung

                      SV Informatik GmbH2)                        IT Dienstleistungen, Softwareentwicklung, Wartung

                      SV bAV Consulting GmbH2)                    Beratung für betriebliche Altersvorsorge

                      Arvato AG                                   Service-Dienstleister, Zulagenantragsverarbeitung
                                                                  AVmG, Rentenbezugsmitteilungen

                      Deutsche Assistance Service GmbH1), 2)      Unterstützung bei Assistanceleistungen, Call Center

                      Finanz Informatik Technologie Service       IT Dienstleistungen, Telefoniebetreiber, Rechenzent-
                      GmbH & Co. KG2)                             rum, Wartung, Hardware

                      Gesamtverband der Deutschen Versiche-       Services im Rahmen des Branchennetzes, z. B. Verfah-
                      rungswirtschaft e. V. GDV                   ren zur elektronischen Versicherungsbestätigung in
                                                                  der Kfz-Versicherung

                      Informa HIS GmbH                            Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen
                                                                  Versicherungswirtschaft

                      OEV Online Dienste GmbH                     IT-Dienstleister

                      Ricoh Deutschland GmbH2)                    Druckdienstleister

                      Formware GmbH2)                             Versandsteuerung


   Auftraggebende Dienstleister-Kategorien                        Übertragene Aufgaben
   Gesellschaft

   Alle Konzern-      Assisteure1), 2)                            Erbringung von Assistanceleistungen im Rahmen
   gesellschaften                                                 des Versicherungsschutzes, Schadens-/Leistungs-
                                                                  management

                      Beratungs-Dienstleister                     Sach-/Fach-/Personal-/Rechtsberatung

                      Druckdienstleister2)                        Druckvorstufe, Druck und Versand

                      Entsorgungsdienstleister2)                  Dokumentenvernichtung

                      Informationsdienstleister                   Adressaktualisierung, Wirtschaftsauskünfte, Recher-
                      (Wirtschaftsauskunfteien,                   chen, Bonitätsprüfung, Prüfungen aufgrund des
                      Adressermittler)                            Geldwäschegesetzes, Risikoprüfung

                                                                                                22-009-0518 - Seite 1 von 2

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     Auftraggebende Dienstleister-Kategorien                             Übertragene Aufgaben
     Gesellschaft

     Alle Konzern-       Inkassounternehmen                              Forderungseinzug
     gesellschaften

                         IT-Dienstleister                                Wartungs- und Servicearbeiten, Lizenzen, Software,
                                                                         IT-Plattform

                         Kreditinstitute,                                Zahlungsabwicklung, Onlinezahlungsverkehr über
                         banknahe IT-Dienstleister                       PAYONE GmbH, paydirekt GmbH

                         Kundenservice-Center2)                          Interne und externe Call-Center, Antrags-, Vertrags-
                                                                         und Leistungsbearbeitung

                         Kurier- und Postdienste                         Versand von Schriftstücken und Paketen

                         Marketing-Dienstleister                         Direktmarketing, Mailing, Werbung
                                                                         (online und Anzeigen), Messen, Veranstaltungen

                         Markt- und Meinungsforschungs-                  Durchführung von repräsentativen Befragungen
                         institute                                       sowie Kunden-, Geschädigten- bzw. Außendienstbe-
                                                                         fragungen

                         Personaldienstleister                           Unterstützung bei Kapazitätsengpässen

                         Prüfdienstleister                               Prüfung von Kostenvoranschlägen und Rechnungen

                         Rechtsanwaltskanzleien1), 2)                    Rechtsberatung, Prozessführung, Forderungseinzug
                         Gerichtsvollzieher, Gerichte

                         Rückversicherer1), 2)                           Rückversicherung, Risikobeurteilung, Leistungs-
                                                                         prüfung

                         Gesundheits-/Service-Dienstleister2)            Reha-Dienstleister, Dienstleister zur Attest- und
                                                                         Arztberichtbeschaffung

                         Wirtschaftsprüfer1)                             Jahresabschluss, Beratung


     SVG                 Gutachter, Sachverständige, Detekteien,         Sachverhaltsermittlung und -bewertung, berufs-
                         Ingenieurbüros                                  kundliche Analyse, Außenregulierung, Mediation

                         Handwerksbetriebe, Mietwagen-                   Reparatur, Sanierung
                         unternehmen, Werkstätten

                         Regulierungsbüros1)                             Schadenregulierung im Ausland


     SVL                 Ärzte2), Gutachter2), Therapeuten2),            Medizinische Untersuchungen, Begutachtungen
                         Krankenhäuser2), Dolmetscher2),                 (medizinisch und technisch), Unterstützungs-
                         Übersetzer2)                                    dienstleistungen, Risiko- bzw. Schadenprüfung

                         Gesetzliche Krankenkassen2)                     Sozialversicherungsabgaben

                         Gesundheits-/Servicedienstleister2)             Teleinterviewing, Vertragsabwicklung Bausparrisiko-
                                                                         versicherung, Risikoträger Restkreditversicherung,
                                                                         Berufskundliche Beratungs- und Reintegrations- bzw.
                                                                         Rehabilitationsdienstleister, Reha-Berater


1)
     Eine Funktionsübertragung liegt vor, wenn im Rahmen der Zweckbestimmung des Versicherungsverhältnisses personenbezogene
     Daten an einen Dienstleister zur eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllung übermittelt werden. Die Übermittlung unterbleibt nach
     Widerspruch der betroffenen Personen und Prüfung, wenn das schutzwürdige Interesse der betroffenen Personen wegen seiner be-
     sonderen persönlichen Situation das Interesse des übermittelnden Versicherungsunternehmens überwiegt.
2)   Diese Dienstleister können - sofern für die Abwicklung des Versicherungsverhältnisses erforderlich – gegebenenfalls auch Gesund-
     heitsdaten verarbeiten.


                                                                                                            22-009-0518 - Seite 2 von 2

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Mitteilung nach § 19 Absatz 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie bzw. die versicherte Person die Versiche-
rungsvorschlags-/Antragsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur
geringe Bedeutung beimessen.

Sonderregelung bei personenbezogenen Gefahrumständen in der Unfallversicherung: Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungs-
vermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG in der
Löwentorstraße 65 in 70376 Stuttgart schriftlich nachzuholen.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie oder die versicherte Person unrichtige oder unvollständige Anga-
ben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie den folgenden Informationen entnehmen.

Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform
gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Zugang Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in
Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?
1.     Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
       Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass
       weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
       Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht
       angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
       Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir
       dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand

       -    weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles
       -    noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht

       ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
       Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Ver-
       tragszeit entspricht.

2.     Kündigung
       Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos ver-
       letzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
       Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu
       anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

3.     Vertragsänderung
       Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn
       auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Ha-
       ben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die An-
       zeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
       Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht ange-
       zeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung
       fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.

4.     Ausübung unserer Rechte
       Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend
       machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte
       Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklä-
       rung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstri-
       chen ist.
       Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeig-
       ten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
       Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss.
       Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeige-
       pflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.

5.     Stellvertretung durch eine andere Person
       Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts,
       der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellver-
       treters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich
       oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
       zur Last fällt.


                                                                                                                                     73-079-0516
```

