# andsafe Privathaftpflicht (Drohnen-Einschluss): die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-drohne-andsafe-phv-andsafe-privathaftpflicht.php
- Rechtlicher Träger: andsafe Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-drohne-andsafe-phv-andsafe-privathaftpflicht.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [andsafe Kundeninformationen Privathaftpflichtversicherung mit Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Stand 07.2026)](https://development.andsafe.de/api/druck/pdf/kundeninformation/PHV), Fassung Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen andsafe Privathaftpflichtversicherung (ohne Datumsangabe im Text)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme für Personen- und Sachschäden je Schadenereignis | laut Versicherungsschein | Für Schäden durch Drohnen ist die Höchstersatzleistung pro Schadensfall und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf 7.000.000 Rechnungseinheiten/Sonderziehungsrechte nach Luftverkehrsgesetz begrenzt. | Ziffer 3.3.8, Seite 34 |
| Mindestdeckung nach Luftrecht erfüllt (750.000 Sonderziehungsrechte nach VO (EG) 785/2004, in Österreich nach LFG, in Spanien nach RD 517/2024) | ja | auf 7.000.000 Rechnungseinheiten/Sonderziehungsrechte nach Luftverkehrsgesetz begrenzt. | Ziffer 3.3.8, Seite 34 |
| Vertragsform: eigenständige Drohnenhaftpflicht oder Einschluss in der Privathaftpflicht | nein | Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Flugmodelle mit und ohne Motor sowie Drohnen, sofern diese | Ziffer 3.3.8, Seite 33 |
| Gefährdungshaftung des Halters versichert (§ 33 LuftVG, in Österreich nach dem Luftfahrtgesetz), nicht nur Verschuldenshaftung | nicht geregelt |  |  |
| Halten und Gebrauch der Drohne versichert (Halter- und Piloten-Haftpflicht) | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten Gebrauch von Luftfahrzeugen, die keiner Versicherungspflicht unterliegen | Ziffer 3.3.8, Seite 33 |
| Versicherungsbestätigung für die Pflichtversicherung (§ 106 LuftVZO, Nachweis für Austro Control oder AESA) | nicht geregelt |  |  |
| Anzahl versicherter Drohnen und Flugmodelle (alle Geräte des Haushalts oder nur benannte) | nicht geregelt |  |  |
| Mehrere Drohnen gleichzeitig im Betrieb versichert | nicht geregelt |  |  |
| Höchstes versichertes Startgewicht (Startmasse) der Drohne | ja | das Startgewicht 5 Kilogramm nicht übersteigt und | Ziffer 3.3.8, Seite 33 |
| Drohnen und Flugmodelle mit Motor (Elektromotor) versichert | ja | Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Flugmodelle mit und ohne Motor sowie Drohnen, sofern diese | Ziffer 3.3.8, Seite 33 |
| Flugmodelle mit Verbrennungsmotor oder Treibsatz versichert | nicht geregelt |  |  |
| Flugmodelle ohne Motor, Drachen und unbemannte Ballone | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten Gebrauch von Luftfahrzeugen, die keiner Versicherungspflicht unterliegen (z. B. Modellflugzeuge, Spielzeugdrachen). | Ziffer 3.3.8, Seite 33 |
| Spielzeugdrohnen (unter 250 g, Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherte EU-Klassen (C0 bis C4) und Kategorie offen (A1, A2, A3) | nicht geregelt |  |  |
| Betrieb in der Kategorie speziell (mit Betriebsgenehmigung) versichert | nicht geregelt |  |  |
| FPV-Flüge (Videobrille) und Flüge mit Beobachter versichert | nicht geregelt |  |  |
| Flüge in Hallen und geschlossenen Räumen | nicht geregelt |  |  |
| Wettbewerbe, Drohnenrennen und Vorführungen | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsschutz nur auf Modellflugplätzen oder Vereinsgelände | nicht geregelt |  |  |
| Fremde, geliehene oder gemietete Drohnen versichert | nicht geregelt |  |  |
| Familienangehörige und Haushaltsmitglieder als Piloten mitversichert | ja | Leben Sie ohne Trauschein mit einer Person zusammen, ist diese Person mitversichert, wenn Sie mit ihr im selben Haushalt wohnen und Sie beide unter derselben Anschrift gemeldet sind. | Ziffer 1.3, Seite 24 |
| Fremde Piloten mit Erlaubnis des Halters mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Mindestalter des Piloten oder Aufsichtspflicht bei Minderjährigen | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsschutz nur bei rein privater Nutzung (Freizeit und Sport) | ja | ausschließlich privat genutzt werden | Ziffer 3.3.8, Seite 33 |
| Gelegentliche gewerbliche Nutzung (zum Beispiel Verkauf einzelner Fotos) mitversichert | nein | ausschließlich privat genutzt werden | Ziffer 3.3.8, Seite 33 |
| Flüge im Verein und auf Vereinsveranstaltungen | nicht geregelt |  |  |
| Personenschäden | ja | Für Schäden durch Drohnen ist die Höchstersatzleistung pro Schadensfall und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf 7.000.000 Rechnungseinheiten/Sonderziehungsrechte nach Luftverkehrsgesetz begrenzt. | Ziffer 3.3.8, Seite 34 |
| Sachschäden (auch an Fahrzeugen, Gebäuden und Tieren) | ja | Für Schäden durch Drohnen ist die Höchstersatzleistung pro Schadensfall und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf 7.000.000 Rechnungseinheiten/Sonderziehungsrechte nach Luftverkehrsgesetz begrenzt. | Ziffer 3.3.8, Seite 34 |
| Reine Vermögensschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | die weder durch einen Personen- noch durch einen Sachschaden verursacht wurden und während der Wirksamkeit dieses Versicherungsvertrages eingetreten sind. | Ziffer 4.2, Seite 42 |
| Verletzung von Persönlichkeits- und Datenschutzrechten durch Foto- und Filmaufnahmen | ja, bis zur Versicherungssumme | Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits-, Namensrechts- und Urheberrechtsverletzungen. | 3.14, Seite 41 |
| Mietsachschäden (an gemieteten Räumen und Hallen) | ja, bis zur Versicherungssumme | Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Wohnräumen und sonstigen Räumen in Gebäuden | Ziffer 3.1.5, Seite 28 |
| Flurschäden und Schäden bei Landung oder Bergung auf fremdem Grund | nicht geregelt |  |  |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (in Spanien Ley 26/2007) | ja, bis 5 Mio. € | Versichert sind auch Ansprüche gegen Sie aus öffentlich-rechtlichen Pflichten zur Sanierung von Umweltschäden nach dem USchadG. | Ziffer 3.7.4, Seite 37 |
| Zusammenstoß mit anderen Flugmodellen oder Drohnen in der Luft | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit) | ja | Versicherungsschutz besteht weltweit, sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. | Ziffer 4.1.1, Seite 42 |
| USA und Kanada eingeschlossen | ja | Bei Versicherungsfällen in den USA und in Kanada rechnen wir unsere Aufwendungen für Kosten als Leistungen auf die Versicherungssumme an. | Ziffer 4.1, Seite 42 |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) und Kosten außerhalb der Deckungssumme | ja | Sind Ansprüche ganz oder teilweise nicht gerechtfertigt (z. B. weil kein Verschulden vorliegt), wehren wir sie auf unsere Kosten außergerichtlich oder gerichtlich ab. | Ein Wort vorab, Seite 18 |
| Forderungsausfalldeckung (wenn ein Schädiger nicht zahlen kann) | ja, bis zur Versicherungssumme | Voraussetzung ist, dass diese Personen die Forderungen, die Sie gegen sie geltend machen, wegen Zahlungsunfähigkeit nicht oder nicht vollständig begleichen können. | Ziffer 4.4.1, Seite 43 |
| Such- und Bergungskosten für die abgestürzte Drohne | nicht geregelt |  |  |
| Kasko für die eigene Drohne (eigene Linie oder Baustein) | nicht geregelt |  |  |
| Absturz und Bruch durch Bedienfehler | nicht geregelt |  |  |
| Absturz ins Wasser | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl und Raub der Drohne | nicht geregelt |  |  |
| Verlust durch Fly-away (Verbindungsabbruch, Abflug ohne Rückkehr) | nicht geregelt |  |  |
| Kurzschluss, Überspannung und Elektronikschäden | nicht geregelt |  |  |
| Schäden beim Transport und auf Reisen | nicht geregelt |  |  |
| Zubehör mitversichert (Kamera, Gimbal, Akkus, Fernsteuerung, Brille) | nicht geregelt |  |  |
| Entschädigung zum Neuwert (statt Zeitwert) | nicht geregelt |  |  |
| Abzug neu für alt oder Zeitwertstaffel | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Registrierung als Betreiber (LBA, Austro Control, AESA) als Voraussetzung des Schutzes | nicht geregelt |  |  |
| Kompetenznachweis oder Fernpilotenzeugnis als Voraussetzung | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsfreiheit oder Kürzung bei Verstoß gegen Luftrecht und behördliche Auflagen | ja | bei der Nutzung nicht gegen gesetzliche Vorschriften, insbes. das Flugverbot in bestimmten Zonen, verstoßen wird. | Ziffer 3.3.8, Seite 33 |
| Ausschluss bei Flügen in Flugverbotszonen und kontrolliertem Luftraum | ja | bei der Nutzung nicht gegen gesetzliche Vorschriften, insbes. das Flugverbot in bestimmten Zonen, verstoßen wird. | Ziffer 3.3.8, Seite 33 |
| Pflicht zum Flug in Sichtweite (VLOS) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Alkohol oder Drogen des Piloten | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an der eigenen Drohne in der Haftpflicht ausgeschlossen | ja | Ausgenommen ist die Beschädigung, Zerstörung oder das Abhanden-kommen der genannten Fahrzeuge. | Ziffer 3.3.8, Seite 34 |
| Frist und Form der Schadenmeldung (auch Meldung an Behörden) | ja | Zeigen Sie uns einen Versicherungsfall unverzüglich an und geben uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen. | Produktinformationsblatt, Seite 4 |
| Selbstbeteiligung in der Haftpflicht | keine | In der Privathaftpflichtversicherung können Sie mit uns vereinbaren, dass Sie sich an jedem Versicherungsfall mit einem definierten Betrag beteiligen. | Begriffserläuterungen, Selbstbeteiligung, Seite 19 |
| Selbstbeteiligung in der Kasko | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigungsfrist | ja | Sie können Ihren Versicherungsvertrag täglich kündigen. | Ziffer 9.3, Seite 10 |
| Kurzzeit- oder Tagesschutz möglich | nicht geregelt |  |  |
| Subsidiär gegenüber anderen Verträgen (zum Beispiel Privathaftpflicht oder Vereinsversicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Innovations- oder Aktualisierungsklausel (künftige Verbesserungen gelten automatisch) | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadenfall | ja | Auch uns steht nach Eintritt des Versicherungsfalls eine Kündigungsrecht zu. | Ziffer 9.4, Seite 53 |
| Beitragsmerkmale laut Werk (Gewicht, Anzahl, Nutzung, Summe), ohne Preise | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: andsafe Kundeninformationen Privathaftpflichtversicherung mit Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Stand 07.2026)

```text
[Seite 1]
Kundeninformationen

andsafe Privathaftpflichtversicherung


    Alles, was Sie zu Ihrer Versicherung wissen müssen, haben wir in den folgenden Dokumenten für Sie
    zusammengetragen. Um Ihnen den Überblick und das Auffinden von Regelungen zu erleichtern, infor-
    mieren wir Sie nachfolgend über den Inhalt der Dokumente und verlinken direkt dorthin.


/ Allgemeine Vertragsinformationen


                                                                          T
In diesem Dokument finden Sie Informationen zu andsafe und Ihrem Versicherungsvertrag als solchem. Be-
antwortet werden unter anderem folgende Fragen:


                                                              EN
•     Wie können Sie Kontakt zu andsafe aufnehmen?

•     Wie können Sie Ihren Vertrag widerrufen?

•     Wie schützt andsafe Ihre personenbezogenen Daten?
                                                 PM
•     Welche Datenschutzaufsichtsbehörde ist zuständig?

      Zum Inhaltsverzeichnis "Allgemeine Vertragsinformationen"
                                        O

/ Versicherungsbedingungen
                             EL


Hier sind die Einzelheiten Ihres Versicherungsschutzes geregelt:

•     Was und wer ist versichert?
                EV


•     Was ist nicht versichert?

•     Mit welcher Leistung können Sie bei einem Schaden rechnen?
        D


•     Wann beginnt Ihr Versicherungsvertrag und wann endet er?

•     Wie ist die Beitragszahlung organisiert?

•     Welchen Pflichten müssen Sie nachkommen, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu verlieren?

        Zum Inhaltsverzeichnis der Versicherungsbedingungen

[Seite 2]
/ Versicherungsbedingungen der Diensthaftpflichtversicherung

In der Privathaftpflichtversicherung sind standardmäßig keine Schäden abgedeckt, die durch berufliche Feh-
ler und Versehen von Beamten oder Angestellten im öffentlichen Dienst verursacht werden. Wenn Sie diesen
Schutz ergänzen möchten, können Sie zusätzlich eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen. Details da-
zu, welche beruflichen Situationen und Risiken diese zusätzliche Versicherung genau abdeckt, finden Sie in
den Versicherungsbedingungen der Diensthaftpflichtversicherung.

             Zur Diensthaftpflichtversicherung


/ Sie sind Experte auf Ihrem Gebiet – wir sind Experten im Bereich Versicherungen


                                                                            T
Deshalb melden Sie sich bitte, wenn etwas unklar geblieben ist oder Sie noch Fragen haben. Wir sind für Sie
da. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder kontaktieren Sie uns unter der Woche (Mo – Fr) in der Zeit von 9 bis 18


                                                              EN
Uhr über unseren Live-Chat. Außerhalb unserer Geschäftszeiten hinterlassen Sie uns gerne eine Offline-Nach-
richt.

     Zur Website von andsafe                              E-Mail an andsafe schreiben
                                              PM
                                      O
                          EL
              EV
       D

[Seite 3]
Privathaftpflichtversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Unternehmen:                                                                         Produkt:
andsafe AG, Deutschland                                                              andsafe Privathaftpflichtversicherung


Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen
Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen
(Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend in-
formiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Privathaftpflichtversicherung an. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Haft-
pflichtansprüchen, die gegen Sie als Privatperson erhoben werden.


                                                                                                                 T
                 Was ist versichert?                                                                     Was ist nicht versichert?


                                                                                                 EN
                 Gegenstand der Haftpflichtversicherung                                                  Bestimmte Risiken sind jedoch nicht ver-
                 ist es, gegen Sie geltend gemachte Haft-                                                sichert. Hierfür benötigen Sie eine sepa-
                 pflichtansprüche zu prüfen, berechtigte                                                 rate Absicherung. Dazu gehören zum Bei-
                 Ansprüche zu befriedigen und unberech-                                                  spiel:
                                                                       PM
                 tigte Ansprüche abzuwehren
                                                                                                         berufliche Tätigkeiten
                 Die Privathaftpflichtversicherung um-                                                   das Halten von Hunden, Pferden und
                 fasst die wesentlichen Haftungsrisiken Ih-                                              sonstigen Reit- und Zugtieren
                 res Privatlebens, dazu gehören auch bei-
                 spielsweise:                                                                            Wir leisten für Schäden überdies nur bis
                                                         O

                 Schäden, die Sie bei der Ausübung von                                                   zu den vereinbarten Versicherungssum-
                 Sport und anderer Freizeitaktivitäten ver-                                              men. Insofern Sie eine Selbstbeteiligung
                                       EL


                 ursachen,                                                                               vereinbart haben, ist diese bei jedem Ver-
                                                                                                         sicherungsfall zu berücksichtigen.
                 von Ihnen verursachte Schäden als Be-
                 wohner einer Wohnung oder eines Einfa-
                     EV


                 milienhauses – bei Anmietung zu privaten                                                Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                 Zwecken,
                                                                                                         Wir können nicht alle denkbaren Schäden
                 Schäden Dritter, die beim gelegentlichen,
                                                                                                         versichern. Sonst müssen wir einen er-
                 unentgeltlichen Hüten fremder Hunde
                                                                                                         heblich höheren Beitrag verlangen. Des-
            D


                 oder dem Reiten fremder Pferde entstan-
                                                                                                         halb haben wir einige Fälle aus dem Ver-
                 den sind,
                                                                                                         sicherungsschutz Ihrer Versicherung her-
                 Schäden durch den Verlust fremder                                                       ausgenommen, z. B. alle Schäden:
                 Schlüssel.
                                                                                                         aus vorsätzlicher Handlung
                 Wie hoch ist die Versicherungssumme?                                                    zwischen Mitversicherten

                 Die Höhe der vereinbarten Versiche-                                                     durch Abnutzung, Verschleiß und über-
                 rungssummen können Sie den Vertrags-                                                    mäßige Beanspruchung an versicherten
                 unterlagen entnehmen.                                                                   gemieteten Sachen


andsafe Aktiengesellschaft
Postanschrift:         Handelsregister: Registergericht Amtsgericht Münster, Registernummer: HRB 17592
Provinzial-Allee 1     Vorstand: Dr. Christian Brandt, Florian Knackstedt, Stephan Reinarz
48159 Münster          Vorsitzende des Aufsichtsrats: Nina Schmal
E: info@andsafe.de     Bankverbindung: Helaba, IBAN DE95 3005 0000 0003 3400 15, BIC WELADEDD
www.andsafe.de         Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE815809102

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  Wo bin ich versichert?

  Die Privathaftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Sie während eines vorübergehenden
  Auslandsaufenthalts einen Haftpflichtschaden verursachen, sind Sie geschützt.


  Welche Verpflichtungen habe ich?

• Beantworten Sie alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig.
• Zahlen Sie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig.
• Teilen Sie uns mit, wenn und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat, damit der
  Vertrag gegebenenfalls angepasst werden kann.
• Zeigen Sie uns einen Versicherungsfall unverzüglich an und geben uns vollständige und wahrheits-
  gemäße Informationen.
• Halten Sie die Kosten des Schadens nach Möglichkeit gering.


  Wann und wie zahle ich?


                                                                    T
  Die Beiträge ziehen wir vereinbarungsgemäß per SEPA-Lastschriftverfahren ein. Bitte sorgen Sie da-


                                                      EN
  her immer für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Wann wir die ersten und die weiteren Bei-
  träge einziehen, ist im Versicherungsschein genannt. Die Zahlungsweise können Sie ebenfalls Ih-
  rem Versicherungsschein entnehmen. Dieses kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jähr-
  lich vereinbart werden.
                                      PM
  Wann beginnt und endet die Deckung?

  Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein von Ihnen angegebenen Zeit-
  punkt. Voraussetzung ist, dass wir den Beitrag ordnungsgemäß einziehen konnten und die Forde-
                              O

  rung ausgeglichen ist. Andernfalls beginnt der Versicherungsschutz erst mit der Zahlung. Die Ver-
  tragsdauer beträgt ein Jahr. Sie verlängert sich am Ende der Vertragslaufzeit automatisch um je-
  weils ein weiteres Jahr, wenn weder Sie noch wir von unserem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht
                  EL


  haben.


  Wie kann ich den Vertrag beenden?
      EV


  Sie können Ihren Vertrag jederzeit über das andsafe Kundenportal kündigen. Der Vertrag ist täglich
  kündbar. Der Vertrag endet am gewünschten Kündigungsdatum um 24:00 Uhr.
D


  Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist
  zum Beispiel nach einem Schadenfall möglich.


                                                                                                       4

[Seite 5]
Kundeninformationen Privathaftpflichtversicherung
Allgemeine Vertragsinformationen
Herzlich willkommen!

Schön, dass Sie sich für eine Versicherung bei andsafe entschieden haben. Damit haben Sie uns einen wichti-


                                                                                                       T
gen Teil Ihrer Risikoabsicherung übertragen. Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen.


                                                                                               EN
andsafe steht für erstklassige Produkte und ist Ihnen in Versicherungsfragen ein zuverlässiger Partner.

Damit Sie sich einen Überblick über Ihre Vertragsbestimmungen verschaffen können, haben wir diese Kun-
deninformationen für Sie zusammengestellt.

Freundliche Grüße
                                                                     PM
Ihr Team der andsafe
                                                       O
                                     EL
                     EV
            D


andsafe Aktiengesellschaft
Postanschrift:       Handelsregister: Registergericht Amtsgericht Münster, Registernummer: HRB 17592
Provinzial-Allee 1   Vorstand: Dr. Christian Brandt, Florian Knackstedt, Stephan Reinarz
48159 Münster        Vorsitzende des Aufsichtsrats: Nina Schmal
E: info@andsafe.de   Bankverbindung: Helaba, IBAN DE95 3005 0000 0003 3400 15, BIC WELADEDD
www.andsafe.de       Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE815809102

[Seite 6]
Inhalt


1        Was Sie über Ihren Versicherer wissen sollten ....................................................................................... 7


2        Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen ...................................................................................................... 7


3        Wann der Versicherungsschutz beginnt .................................................................................................... 7


4        Wenn Sie die Versicherung doch nicht abschließen möchten (Widerrufsbelehrung) ................... 7


5        Laufzeit des Vertrages und Kündigungsbedingungen ........................................................................ 10


                                                                                                                              T
                                                                                                      EN
6        Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten zuständig
         ist ......................................................................................................................................................................... 10
                                                                           PM
7        In welcher Sprache wir mit Ihnen kommunizieren ............................................................................... 10


8        Was Sie tun können, wenn es zwischen Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt ........................ 10
                                                             O
                                         EL


9        Hinweise zum Datenschutz .......................................................................................................................... 11


10       Allgemeine Bedingungen für die Kommunikation zwischen Versicherungsnehmer und andsafe
                    EV


         AG/ Verbindlichkeit des Kundenportals ................................................................................................. 15


         10.1          Vertragsverwaltung über das Kundenportal ............................................................................... 15
         D


         10.2          Aktivierung des persönlichen Kundenportals .............................................................................. 16


         10.3          Vermittlung und Betreuung durch einen Versicherungsmakler .............................................. 16


                                                                                                                                                                                            6

[Seite 7]
1   Was Sie über Ihren Versicherer wissen sollten
    Sie erreichen uns wie folgt:

    andsafe Aktiengesellschaft

    Wienburgstraße 207
    48159 Münster
    E-Mail: info@andsafe.de
    www.andsafe.de

    Sitz der Gesellschaft ist Münster. Wir sind im Handelsregister beim Amtsgericht Münster unter der
    Nummer HRB 17592 eingetragen. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteu-
    ergesetz lautet DE815809102. Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Betrieb aller Arten von Schaden-
    und Unfall-versicherungen sowie die Versicherung von Beistandsleistungen.


2   Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen
    Die Zahlungsperiode kann einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Welche


                                                                          T
    Periode für Sie gilt, hängt davon ab, was wir mit Ihnen vereinbart haben. Dies können Sie Ihrem Versi-
    cherungsschein und dem Antrag entnehmen.


                                                            EN
    Aus den Angaben auf dem Versicherungsschein ergibt sich, wann Sie den ersten Beitrag und dann re-
    gelmäßig wiederkehrend die folgenden Beiträge zahlen müssen. Den ersten Beitrag zahlen Sie recht-
    zeitig, wenn Sie ihn zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheines überweisen. Ihre Zahlungs-
    verpflichtung ist erfüllt, sobald wir den Beitrag erhalten haben.
                                            PM
    Haben Sie uns ermächtigt, die Beiträge von Ihrem Konto abzubuchen, müssen Sie sich um die rechtzei-
    tige Überweisung der Beiträge nicht kümmern. Den ersten Beitrag zahlen Sie in diesem Fall rechtzeitig,
    wenn wir den Betrag zwei Wochen, nachdem Sie den Versicherungsschein erhalten haben, von Ihrem
    Konto abbuchen können. Beim Lastschriftverfahren tritt Erfüllung ein, sobald Ihr Konto wirksam belas-
                                    O

    tet wurde. Ist die Abbuchung von dem uns angegebenen Konto nicht möglich, entstehen Kosten für die
    Rücklastschrift. Diese Kosten können wir Ihnen in Rechnung stellen.
                        EL


3   Wann der Versicherungsschutz beginnt
    Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, ist dies die Bestätigung, dass wir Ihren Antrag auf
    Abschluss eines Vertrages geprüft und angenommen haben. Es bedeutet nicht, dass Sie ab sofort ver-
            EV


    sichert sind. Der Versicherungsschutz beginnt vielmehr zu dem im Versicherungsschein bezeichneten
    Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig gezahlt oder uns ermächtigt ha-
    ben, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen (SEPA-Lastschriftmandat).
    D


    Weitere Angaben zum Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes können Sie den Kun-
    deninformationen entnehmen, die dem Vertrag zugrunde liegen.


4   Wenn Sie die Versicherung doch nicht abschließen möchten (Widerrufsbelehrung)
     Abschnitt 1

     Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise

     Widerrufsrecht

     Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform
     (z. B. per Brief, E-Mail, oder in Ihrem persönlichen Kundenportal) widerrufen. Die Frist beginnt, nach-
     dem Sie folgenden Dokumente und Informationen von uns in Textform (s.o.) erhalten haben:

      -   der Versicherungsschein,
      -   die Vertragsbedingungen, einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen
          Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen,


                                                                                                               7

[Seite 8]
-   diese Belehrung,
-   das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten,
-   und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen

jeweils in Textform zugegangen sind.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist
zu richten an:

andsafe Aktiengesellschaft
Wienburgstraße 207
48159 Münster
E-Mail: info@andsafe.de

Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter https://kundenportal.andsafe.de ausüben. Wenn
Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B.
durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Wider-
rufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.


                                                                    T
Widerrufsfolgen

Beginnt der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist, endet im Falle eines wirksamen


                                                      EN
Widerrufs der Versicherungsschutz und wir (der Versicherer) haben Ihnen nur den auf die Zeit nach
dem Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Prämien zurückzugewähren. Den Teil der
Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang der Widerrufserklärung entfällt, dürfen wir (der Versicherer)
in diesem Fall einbehalten. Dieser Beitrag ermittelt sich wie folgt: Anzahl der Tage, an denen Versi-
                                      PM
cherungsschutz bestand, multipliziert mit – je nach vereinbarter Zahlungsperiode – 1/360 des Jah-
resbeitrags, 1/180 des Halb-jahresbeitrags, 1/90 des Vierteljahresbeitrags oder 1/30 des Monatsbei-
trags. Wir haben zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Wi-
derrufs, zu erstatten. Sie dürfen in diesem Fall Versicherungsleistungen, die Sie vor der Ausübung
des Widerrufsrechts aufgrund eines Versicherungsfalls aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch
                              O

genommen haben, einbehalten.

Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Wider-
                  EL


ruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren sind.

Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen, zurückzugewähren. Die Frist be-
ginnt für den Versicherer mit dem Zugang und für den Versicherungsnehmer mit der Abgabe der
      EV


Widerrufserklärung.

Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages wirksam ausgeübt, so sind Sie
auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden.
Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag auf-
D


weist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinba-
rung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Ihnen dürfen durch die Ausübung des Wi-
derrufsrechts keine Kosten entstehen.

Besondere Hinweise

Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben, sind Sie an den Vertrag gebunden. Das Widerrufsrecht
besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat.

Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen
als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ihr Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss.

Abschnitt 2

Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen.


                                                                                                        8

[Seite 9]
Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die Informations-
pflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt:

Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen

Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:

1.     die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abge-
       schlossen werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger
       eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer;
2.     die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die Ge-
       schäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Per-
       sonen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberech-
       tigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich
       der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer her-
       vorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
3.     die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;
4.     die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art,


                                                                    T
       Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers;
5.     den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestand-


                                                      EN
       teile, wobei die Prämien einzeln auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis meh-
       rere selbstständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis
       nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen
       eine Überprüfung des Preises ermöglichen;
                                     PM
6.     Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise
       der Prämien;
7.     die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispiels-
       weise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises;
8.     Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den Beginn der Ver-
                             O

       sicherung und des Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der Antrag-
       steller an den Antrag gebunden sein soll;
9.     das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelhei-
                  EL


       ten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der
       der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informatio-
       nen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben; so-
       EV


       weit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allge-
       meinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgeho-
       benen und deutlich gestalteten Form;
10.a   Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
D


10.b   Angaben zur Mindestlaufzeit des Vertrages;
11.    Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen Kündigungsbe-
       dingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermitt-
       lung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
       erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
12.    die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der Aufnahme
       von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrags zugrunde legt;
13.    das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag an-
       wendbare Recht oder über das zuständige Gericht;
14.    die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Unterabschnitt genann-
       ten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versiche-
       rer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses Ver-
       trags zu führen;
15.    einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbe-
       helfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist aus-


                                                                                                     9

[Seite 10]
             drücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten,
             hiervon unberührt bleibt;
      16.    Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Be-
             schwerde bei dieser Aufsichtsbehörde.

     Ende der Widerrufsbelehrung


5   Laufzeit des Vertrages und Kündigungsbedingungen
    Sie sind das Versicherungsverhältnis für einen vereinbarten Zeitraum eingegangen. Diesen Zeit-
    raum können Sie dem Antrag und dem Versicherungsschein entnehmen. Eine Kündigung ist für
    Sie und für uns erstmals zum Ende dieses Zeitraums möglich, sofern wir nichts anderes verein-
    bart haben.

    Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, haben wir zusätzlich eine Verlängerung von Jahr
    zu Jahr für den Fall abgesprochen, dass der Vertrag nicht gekündigt wird. Sie und wir können
    dann immer zum Schluss des laufenden (Versicherungs-)Jahres kündigen.

    Sie können Ihren Versicherungsvertrag täglich kündigen. Die Kündigung wird am gewünschten


                                                                           T
    Kündigungstag um 24:00 Uhr wirksam. Die Kündigung ist im Kundenportal oder per Textform (z.


                                                              EN
    B. E-Mail, Brief oder in Ihrem persönlichen Kundenportal) möglich.

    Im Einzelfall können besondere Kündigungsrechte bestehen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte
    den Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.
                                            PM
6   Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten zu-
    ständig ist
    Es gilt deutsches Recht.

    Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können Sie entweder bei dem Gericht Ihres Wohnsitzes
                                    O

    geltend machen oder bei dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz örtlich zuständig ist.

    Unsere Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können wir bei dem Gericht geltend machen, das für
                        EL


    Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist. Wenn Sie den Versicherungsvertrag für Ihren Geschäfts- oder Ge-
    werbebetrieb abgeschlossen haben, können wir uns alternativ auch an das Gericht des Ortes wenden,
    an dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres Betriebes befindet.
            EV


7   In welcher Sprache wir mit Ihnen kommunizieren
    Wir kommunizieren mit Ihnen in deutscher Sprache.
    D


8   Was Sie tun können, wenn es zwischen Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt
    Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie bitte di-
    rekt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angelegenheit klären können.

    Außerdem haben Sie folgende Möglichkeiten:

    Wenn Sie als Verbraucher:in mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind o-der eine Verhandlung
    mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den Om-
    budsmann für private Versicherungen wenden:

    Versicherungsombudsmann e.V.
    Postfach 08 06 32
    10006 Berlin
    https://www.versicherungsombudsmann.de

    Zudem können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

                                                                                                                 10

[Seite 11]
      Graurheindorfer Straße 108
      53117 Bonn
      T 0228 4108-0
      F 0228 4108-1550
      E poststelle@bafin.de
      www.bafin.de

      Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, unmittelbar den Rechtsweg einzuschlagen.


9     Hinweise zum Datenschutz für Versicherungsnehmer, versicherte Personen oder sons-
      tige am Vertrag beteiligte Personen (Stand: 03.2025)
      Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
      durch die andsafe AG und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.

      Verantwortlich für die Datenverarbeitung:

      andsafe Aktiengesellschaft
      Provinzial-Allee 1


                                                                             T
      48159 Münster


                                                              EN
      E-Mail info@andsafe.de

      Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der genannten Adresse mit dem Zu-
      satz „Datenschutzbeauftragter“ oder per E-Mail unter: datenschutz@andsafe.de.
                                              PM
9.1   Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
      Wenn wir personenbezogene Daten verarbeiten, so beachten wir stets alle maßgeblichen Rechtsvor-
      schriften. Dazu gehören insbesondere:

         -   die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),
         -   das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und
                                      O

         -   die datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)
         -   sowie alle weiteren maßgeblichen Gesetze
                          EL


      Wenn Sie den Antrag auf Versicherungsschutz stellen, benötigen wir einige Angaben von Ihnen, um
      den Vertrag mit Ihnen abschließen und das von uns übernommene Risiko einschätzen zu können.
      Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten, zur Durchführung des Vertra-
              EV


      ges. So stellen wir Ihnen z. B. den Versicherungsschein aus oder schicken Ihnen eine Rechnung. Anga-
      ben zum Schaden benötigen wir, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie
      hoch der Schaden ist.

      Ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist es uns weder möglich, einen Vertrag
      D


      mit Ihnen abzuschließen, noch diesen durchzuführen.

      Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten, um versicherungsspezifische Auswer-
      tungen und Statistiken erstellen zu können. Diese sind z. B. erforderlich, für die Entwicklung, Anpas-
      sung und Kalkulation von Tarifen und um aufsichtsrechtliche Vorgaben erfüllen zu können. Die Daten
      aller bei der andsafe AG bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten Kunden-
      beziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung bzw. -ergänzung oder für
      umfassende Auskunftserteilungen.

      Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragli-
      che Zwecke ist Artikel 6 Absatz 1b DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Da-
      ten erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Artikel 9 Absatz 2a i. V. m. Artikel 7 DSGVO ein.
      Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf der Grundlage von Artikel 9 Ab-
      satz 2j DSGVO i. V. m. § 27 BDSG.


                                                                                                                  11

[Seite 12]
      Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder Dritten zu wahren (Artikel 6
      Absatz 1f DSGVO). Dies kann insbesondere erforderlich sein:

         -   zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebes,
         -   zu Werbezwecken für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Produkte der Unter-
             nehmen des Provinzial Konzerns und seiner Vertriebs- und Kooperationspartner
         -   zum Aufbau und zur Optimierung maschineller Lernverfahren, mit denen - gegebenenfalls unter
             Zuhilfenahme öffentlich zugänglicher Daten - der Kundenservice, insbesondere bei Vertragsab-
             schluss, während der Vertragslaufzeit und im Leistungsfall, verbessert werden soll
         -   für Markt- und Meinungsumfragen sowie
         -   zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten. Insbesondere nutzen wir Datenanalysen zur Er-
             kennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können.

      Zur sicheren Identifikation nutzen wir von Ihnen im Rahmen des Antrags oder der Vertragsbeziehung
      mitgeteilte Daten (z. B. Ihre IBAN) als zusätzliches Identifikationsmerkmal, etwa bei telefonischen Rück-
      fragen oder zur Einrichtung und Nutzung des Kundenportals. Rechtsgrundlage hierfür ist unser be-
      rechtigtes Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO an einer verlässlichen Identifikation unserer Kun-
      den.


                                                                             T
      Ihre Daten verwenden wir gemäß Artikel 6 Absatz 1f DSGVO außerdem, um persönliche Aspekte, ins-


                                                              EN
      beson- dere durch Verwendung mathematischer oder statistischer Verfahren, zu analysieren und dar-
      auf basierende Bewertungen und Prognosen vorzunehmen, um die individuelle Ansprache und Bera-
      tung zu optimieren. Für diese Bewertungen und Prognosen verwenden wir auch Ihre Adressdaten.

      Soweit Sie uns hierzu jeweils eine Einwilligung erteilt haben, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen
                                              PM
      Daten gemäß Artikel 6 Absatz 1a DSGVO ebenfalls zu Werbezwecken und zur Ansprache per E-Mail,
      SMS, soziale Medien, Messenger für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Produkte
      der Unternehmen des Provinzial Konzerns und seiner Vertriebs- und Kooperationspartner.

      Schließlich verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, um unsere gesetzlichen Verpflichtungen
                                      O

      erfüllen zu können. Dazu gehören aufsichtsrechtliche Vorgaben, handels- und steuerrechtliche Aufbe-
      wahrungspflichten und unsere Beratungspflicht. Auf Grund gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben
      sind wir zudem zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und vermögensgefährden-
                          EL


      den Straftaten verpflichtet. Dabei werden auch Datenauswertungen vorgenommen. Als Rechtsgrund-
      lage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Artikel 6
      Absatz 1c DSGVO.
              EV


      Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genannten Zweck verarbeiten wollen,
      werden wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorher darüber informieren.

9.2   Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
      D


      Rückversicherer:

      Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen Versicherungsunternehmen, sogenann-
      ten Rückversicherern. Dafür kann es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und gegebenenfalls Schadenda-
      ten an einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild vom Risiko oder Ver-
      sicherungsfall machen kann. Darüber hinaus ist es möglich, dass der Rückversicherer unser Unter-
      nehmen auf Grund seiner besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der
      Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Wir übermitteln Ihre Daten an den Rückversicherer
      nur, soweit dies für die Erfüllung unseres Versicherungsvertrages mit Ihnen erforderlich ist bzw. im zur
      Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlichen Umfang.

      Vermittler:

      Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut werden, verarbeitet
      dieser die Antrags-, Vertrags- und Schadendaten, die für den Abschluss und zur Durchführung des Ver-
      trages benötigt werden. Zudem übermitteln wir diese Daten an den Vermittler, soweit dieser sie benö-


                                                                                                                  12

[Seite 13]
      tigt, um Sie in Ihren Versicherungs- und Finanzdienstleistungsangelegenheiten betreuen und beraten
      zu können.

      Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe:

      Bestimmte Datenverarbeitungsvorgänge für die in der Provinzial Gruppe verbundenen Unternehmen
      werden zentral an spezialisierte Bereiche unserer Unternehmensgruppe übertragen. Darüber hinaus
      nehmen Bereiche unserer Unternehmensgruppe bestimmte Aufgaben (z. B. die Vertrags- und Scha-
      denbearbeitung) über- greifend wahr. Soweit ein Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und einem
      oder mehreren Unternehmen der Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur Verwaltung von An-
      schriftendaten, für den telefonischen Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In-
      und Exkasso oder zur gemeinsamen Postbearbeitung sowie auch für Zwecke des Direktmarketings in-
      nerhalb der Unternehmensgruppe verarbeitet werden. In unserer Dienstleisterliste finden Sie die Un-
      ternehmen, die an der zentralen oder übergreifenden Datenverarbeitung teilnehmen.

      Externe Dienstleister:

      Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil externer
      Dienst- leister. Eine Auflistung der Unternehmen, die an einer Datenverarbeitung innerhalb der Unter-


                                                                            T
      nehmensgruppe teilnehmen, sowie die externen von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleis-
      ter, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie jederzeit schrift-


                                                             EN
      lich bei uns anfordern und können die jeweils aktuelle Version unserer Internetseite unter folgenden
      Links entnehmen:

      https://andsafe.de/datenschutz/
                                             PM
      Gerne stellen wir Ihnen die Dienstleisterliste auch schriftlich per Post unter den oben genannten
      Adressen oder per E-Mail unter info@andsafe.de zur Verfügung.

      Weitere Empfänger:

      Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger übermitteln, wie et-
                                     O

      wa an Behörden zur Erfüllung unserer gesetzlichen Mitteilungspflichten (z. B. Sozialversicherungsträ-
      ger, Finanz- oder Strafverfolgungsbehörden, Kraftfahrt-Bundesamt, Zulassungsbehörde).
                          EL


9.3   Dauer der Datenspeicherung
      Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr er-
      forderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass wir Daten so lange aufbewahren, bis keine Ansprüche
             EV


      mehr gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von
      drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu
      gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich un-
      ter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die Spei-
      D


      cherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.

9.4   Ihre Rechte
      Sie können unter der oben genannten Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten
      verlangen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die
      Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
      Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturier-
      ten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.


                                                                                                              13

[Seite 14]
      Widerspruchsrecht, Artikel 21 DSGVO

      Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwer-
      bung jederzeit formlos zu widersprechen.

      Ebenso können Sie jederzeit formlos mit Wirkung für die Zukunft der Verarbeitung für Zwecke zur Op-
      timierung der individuellen Ansprache und Beratung widersprechen.

      Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung jeder-
      zeit formlos widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die
      Datenverarbeitung sprechen.


9.5   Ihr Beschwerderecht
      Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftrag-
      ten oder an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden:

      Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen


                                                                            T
      Postfach 20 04 44


                                                              EN
      40102 Düsseldorf
      Tel. +49 211 38424-0
      Fax +49 211 38424-10
      E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
      Homepage: https://www.ldi.nrw.de
                                              PM
9.6   Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer
      Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrages (z. B. zur Mitnahme eines Schadensfrei-
      heitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung) bzw. Ihre Angaben bei Eintritt des Versicherungsfalls
                                      O

      überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im dafür erforderlichen Umfang ein Austausch
      von personenbezogenen Daten mit dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versicherer erfol-
      gen.
                          EL


      Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen, wie z. B. der Doppelversicherung, bei einem gesetzlichen
      Forderungsübergang oder bei einem Schadenteilungsabkommen, eines Austausches von personenbe-
      zogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Na-
              EV


      me und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, oder Angaben zum
      Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag.

9.7   Automatisierte Einzelfallentscheidungen
      D


      Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall, der zu Ihrem Vertrag gespeicherten Daten sowie gege-
      benenfalls von Dritten hierzu erhaltenen Informationen entscheiden wir in Einzelfällen vollautomati-
      siert über das Zustandekommen von Verträgen oder unsere Leistungspflicht. Die vollautomatisierten
      Entscheidungen beruhen auf vom Unternehmen vorher festgelegten Regeln zur Gewichtung der Infor-
      mationen: Hierbei werden Prüfberichte unserer Dienstleister herangezogen. Abweichungen werden
      automatisch bei Zahlungen berücksichtigt. Zur Nachvollziehbarkeit erhalten Sie immer zusätzlich eine
      detaillierte Aufstellung.

9.8   Bonitätsauskünfte
      Zur Wahrung unserer berechtigten Interessen holen wir bei Vertragsabschluss sowie bei Bedarf wäh-
      rend der laufenden Geschäftsbeziehung Bonitätsauskünfte bei Auskunfteien ein. Dies dient der Ver-
      tragsverwaltung und -abwicklung sowie der Bewertung Ihres Zahlungsverhaltens. Zudem übermitteln
      wir während der Vertragslaufzeit Informationen über nicht vertragsgemäßes Verhalten (z. B. offene


                                                                                                                14

[Seite 15]
       Forderungen oder Hinweise auf Versicherungsmissbrauch) an Auskunfteien, die diese Daten Anderen
       zur Risikobewertung und Anspruchsprüfung zur Verfügung stellen können.

       Sofern eine Bonitätsprüfung eine Einwilligung erfordert, holen wir diese gemäß Artikel 6 Absatz 1
       Buchstabe a) DSGVO vorab ein. Die von der Auskunftei bereitgestellten Informationen enthalten Boni-
       tätsmerkmale und Hinweise zu Ihrem Zahlungsverhalten. Diese Prüfung hilft uns, Zahlungsausfallrisi-
       ken zu minimieren und die Interessen aller Versicherten zu schützen.

       Im Rahmen der Bonitätsprüfung können auch Informationen über finanzielle Unregelmäßigkeiten ein-
       fließen. Diese reichen von ersten Zahlungsschwierigkeiten bis hin zu behördlich oder gerichtlich bestä-
       tigten Einträgen und betreffen sowohl vorgerichtliche als auch laufende oder abgeschlossene Verfah-
       ren, die auf finanzielle Herausforderungen hindeuten können.

       Erforderlichenfalls können Ergebnisse der Bonitätsprüfung an unsere Vertriebspartner weitergegeben
       werden, um eine ordnungsgemäße Beratung sicherzustellen. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6
       Absatz 1 Buchstabe f) DSGVO.

9.9    Datenerhebung bei sonstigen Dritten


                                                                            T
       Außerdem erheben wir zur Wahrung unserer berechtigten Interessen personenbezogene Daten bei
       Dritten (auch öffentlichen Stellen) zum Zwecke der Risikoprüfung, des Forderungsmanagements, der


                                                              EN
       Einhaltung von Finanzsanktions- bzw. Embargobestimmungen und der Adressprüfung (siehe Dienst-
       leisterliste).

9.10   Weitere Informationen zur infoscore Consumer Data GmbH
                                              PM
       Wir übermitteln Ihre Daten (Name, Adresse und gegebenenfalls Geburtsdatum) zum Zweck der Boni-
       tätsprüfung an die infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden.

       Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1b und Artikel 6 Absatz 1f der DSGVO.
       Übermitt-lungen auf der Grundlage dieser Bestimmungen dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahr-
                                      O

       nehmung berechtigter Interessen unseres Unternehmens oder Dritter erforderlich ist und nicht die In-
       teressen der Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezo-
       gener Daten erfordern, überwiegen.
                           EL


       Detaillierte Informationen zur ICD i. S. d. Artikel 14 DSGVO, d. h. Informationen zum Geschäftszweck,
       zu Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum Selbstauskunftsrecht, zum An-
       spruch auf Löschung oder Berichtigung usw. finden Sie unter folgendem Link: https://www.experi-
              EV


       an.de/content/dam/noindex/emea/germany/informationsblatt-art-14.pdf.


10     Allgemeine Bedingungen für die Kommunikation zwischen Versicherungsnehmer und
       D


       andsafe AG / Verbindlichkeit des Kundenportals
10.1   Vertragsverwaltung über das Kundenportal
       Ihr Vertrag wird über das Kundenportal der andsafe AG online verwaltet. Die persönliche Kontaktauf-
       nahme ist zusätzlich im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten über unseren „Hilfe & Kontakt“-Bereich
       auf unserer Webseite www.andsafe.de möglich.

       Versicherungsscheine, Nachrichten und sonstige Dokumente werden Ihnen, soweit sie für den elektro-
       nischen Versand geeignet sind und für sie eine postalische Zustellung aufgrund gesetzlicher Vorgaben
       nicht zwingend ist, elektronisch in Ihrem persönlichen Kundenportal der andsafe AG zugestellt.

       Dazu stellen wir Ihnen ein persönliches Kundenportal unter Kundenportal-Login bereit. Mit dem An-
       trag auf Versicherungsschutz bestätigen Sie Ihr Kundenportal als Empfangseinrichtung zur rechtswirk-
       samen Übermittlung von Dokumenten und Willenserklärungen. Der Zugang erfolgt über die Eingabe
       Ihrer E-Mail-Adresse und eines durch Sie frei gewählten Passworts.


                                                                                                                 15

[Seite 16]
       Wir werden Sie per E-Mail benachrichtigen, wenn ein neues Dokument in das Kundenportal eingestellt
       wurde. Die andsafe AG verwendet dabei eine Transportverschlüsselung nach Stand der Technik, wel-
       che eine abgesicherte und zuverlässige Datenübertragung zwischen der andsafe AG und Ihrem E-Mail-
       Provider (E-Mail-Anbieter) ermöglicht, soweit Ihr Provider eine solche Transportverschlüsselung un-
       terstützt. Ein Verschlüsselungsschutz für den Zugriff auf den Inhalt der E-Mail nach Posteingang in Ih-
       rem Account besteht nicht. Hier sollten Sie ggf. selbst Sicherheitsmaßnahmen ergreifen (z. B. durch Lö-
       schen der E-Mail, nachdem Sie die Daten anderweitig gesichert haben).

10.2   Aktivierung des persönlichen Kundenportals
       Mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages verpflichten Sie sich, die Registrierung im andsafe Kun-
       denportal unverzüglich durchzuführen. Dazu erhalten Sie nach Abschluss Ihres Versicherungsvertrages
       eine E-Mail, die einen Link zur Registrierung enthält.

10.3   Vermittlung und Betreuung durch einen Versicherungsmakler
       Diese Vereinbarung aus Ziffer 10 Abs. 1 und 2 gilt nicht, wenn der Vertrag von einem von Ihnen hierzu
       bevollmächtigten Versicherungsmakler vermittelt und betreut wird. Teilt uns der Versicherungsmakler


                                                                            T
       mit, dass eine Verwaltung des Versicherungsvertrages im Kundenportal nicht gewünscht ist, erklären
       Sie sich damit einverstanden, dass sämtlicher Schriftverkehr sowie die Übermittlung von Dokumen-


                                                              EN
       ten und Willenserklärungen über den von Ihnen bevollmächtigten Versicherungsmakler erfolgt. An den
       von Ihnen beauftragten Versicherungsmakler übermittelte Vertragsinformationen, Vertragsklärungen
       oder sonstiger Schriftverkehr gelten als Ihnen zugestellt.

       Es steht Ihnen frei, die Registrierung im Kundenportal zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen.
                                              PM
       Sollte die Betreuung durch einen Versicherungsmakler aufgelöst werden, sind Sie verpflichtet uns dies
       unverzüglich mitzuteilen. In diesem Fall würden die Regelungen aus Ziffer 10 Abs. 1 und 2 erneut ver-
       pflichtend für Sie gelten.
                                      O
                           EL
              EV
       D


                                                                                                                 16

[Seite 17]
Kundeninformation
Privathaftpflichtversicherung


Versicherungsbedingungen


                                                                                                       T
                                                                                               EN
Stand: 07.2026
                                                                     PM
                                                       O
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                     EV
            D


andsafe Aktiengesellschaft
Postanschrift:       Handelsregister: Registergericht Amtsgericht Münster, Registernummer: HRB 17592
Provinzial-Allee 1   Vorstand: Dr. Christian Brandt, Florian Knackstedt, Stephan Reinarz
48159 Münster        Vorsitzende des Aufsichtsrats: Nina Schmal
E: info@andsafe.de   Bankverbindung: Helaba, IBAN DE95 3005 0000 0003 3400 15, BIC WELADEDD
www.andsafe.de       Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE815809102

[Seite 18]
Ein Wort vorab zu Ihrer Versicherung
Die Privathaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie selbst,
Ihre Angehörigen oder sonstige mitversicherte Personen als Privatperson jemand ande-
rem einen Schaden zufügen und die geschädigte Person diesen Schaden ersetzt bekom-
men möchte. Ist der Schadenersatzanspruch gerechtfertigt, übernehmen wir die Schaden-
ersatzzahlungen. Sind Ansprüche ganz oder teilweise nicht gerechtfertigt (z. B. weil kein
Verschulden vorliegt), wehren wir sie auf unsere Kosten außergerichtlich oder gerichtlich
ab.

Welche Personen im Einzelnen geschützt sind, in welchem Umfang Versicherungsschutz
besteht und in welchen Schadensfällen wir nicht leisten werden, können Sie diesen Versi-
cherungsbedingungen entnehmen.

Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass Sie mit uns zusammenarbeiten. Das bedeutet,
dass Sie bestehende Gefahren beseitigen, uns eingetretene Schäden sofort melden und
uns bei der Schadenermittlung unterstützen müssen. Einzelheiten können Sie Kapitel 6
dieser Versicherungsbedingungen entnehmen. Machen Sie sich unbedingt mit den dort


                                                        T
aufgeführten Verhaltensregeln vertraut, damit Sie Ihren Versicherungsschutz nicht
verlieren.


                                          EN
                          PM
                  O
      EL
EV
D


                                                                                           18

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Glossar


Was Sie lesen             Was wir meinen


Dritte                    In dem Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns sind al-
                          le weiteren Personen (Geschädigte, Anspruchsteller:innen)
                          Dritte.


gesetzliche Haftpflicht   Wir bieten Ihnen immer dann Versicherungsschutz, wenn
                          die gegen Sie oder Mitversicherte gestellten Schadenersatz-
                          ansprüche eine gesetzliche Grundlage haben. Das bedeutet
                          zugleich, dass i. d. R. kein Versicherungsschutz für Ansprü-
                          che besteht, die sich aus einem Vertrag ergeben.


                                                    T
Leistungsausschlüsse      Auch wenn diese Privathaftpflichtversicherung einen sehr
                          umfangreichen Versicherungsschutz bietet, sind nicht alle


                                     EN
                          Schäden versichert. Alles, was nicht versichert ist, haben
                          wir als Leistungsausschlüsse beschrieben. Teilweise finden
                          Sie auch in der Beschreibung des Leistungsumfangs bereits
                          Hinweise darauf, für welche Schäden wir nicht aufkommen.
                          PM
Mitversicherte            Die Privathaftpflicht schützt nicht nur Sie, sondern auch Ih-
                          re Angehörigen. Alle Personen, die neben Ihnen aus diesem
                          Vertrag Versicherungsschutz erhalten können, sind Mitver-
                          sicherte.
                    O

Selbstbeteiligung         In der Privathaftpflichtversicherung können Sie mit uns ver-
                          einbaren, dass Sie sich an jedem Versicherungsfall mit ei-
         EL


                          nem definierten Betrag beteiligen. Dadurch können Sie Bei-
                          träge einsparen.
EV


Versicherungsnehmer:in    Sie sind unser Vertragspartner bzw. unsere Vertragspartne-
                          rin und Ansprechperson für alle Vertrags- und Schadenan-
                          gelegenheiten.
D


                                                                                       19

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Inhalt


  1      Versicherte Personen ........................................................................................................................ 24
         1.1         Versicherungsnehmer:in ....................................................................................................... 24
         1.2         Ehepartner:in / eingetragene:r Lebenspartner:in ........................................................... 24
         1.3         Nicht eheliche / eingetragene Lebenspartner:in ............................................................. 24
         1.4         Kinder ....................................................................................................................................... 24
                     1.4.1        Leibliche Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder .......................................................... 24
                     1.4.2        Pflegekinder .............................................................................................................. 25
                     1.4.3        Minderjährige Übernachtungsgäste ..................................................................... 25
         1.5         Weitere Angehörige .............................................................................................................. 25
         1.6         Vorrand anderer Versicherungsverträge bei Angehörigen ........................................... 25
         1.7         Im Haushalt beschäftige Personen .................................................................................... 26


                                                                                                               T
         1.8         Erst- / Notfallhelfer:innen .................................................................................................... 26


                                                                                       EN
         1.9         Ansprüche der Versicherten untereinander ..................................................................... 26
         1.10        Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen ..................................................... 26

  2      Das versicherte Risiko ...................................................................................................................... 27
                                                            PM
  3      Umfang des Versicherungsschutzes bei besonderen Haftpflichtrisiken ........................... 27
         3.1         Immobilien ............................................................................................................................... 27
                     3.1.1        Selbst genutzter Haus- und Grundbesitz ............................................................. 27
                     3.1.2        Vermieteter Haus- und Grundbesitz ..................................................................... 27
                     3.1.3        Besitz unbebauter Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlicher Nutzflä-
                                              O

                                  chen ............................................................................................................................ 28
                     3.1.4        Pflichten aus Haus- und Grundbesitz ................................................................... 28
                           EL


                     3.1.5        Schäden an gemieteten Räumen/Gebäuden ...................................................... 28
                     3.1.6        Schäden an Einrichtungsgegenständen ............................................................... 28
                     3.1.7        Schäden an gemieteten beweglichen Sachen .................................................... 28
         EV


                     3.1.8        Energieerzeugung .................................................................................................... 29
                     3.1.9        Bauvorhaben ............................................................................................................. 29
         3.2         Soziales Engangement, Ferienjobs und Praktika ............................................................ 30
                     3.2.1        Ehrenamt und soziales Engagement .................................................................... 30
   D


                     3.2.2        Betreuung fremder Kinder / Tageseltern / Babysitting ..................................... 30
                     3.2.2        Praktika / Ferienjobs ................................................................................................ 30
         3.3         Fahrzeuge ................................................................................................................................ 31
                     3.3.1        Nutzung bestimmter Fahrzeuge ........................................................................... 31
                     3.3.2        Im Ausland angemietete oder ausschließlich dort genutzte Fahrzeuge ......... 31
                     3.3.3        Private Nutzung fremder Kfz ................................................................................. 32
                     3.3.4        Schäden durch falsches Betanken ........................................................................ 32
                     3.3.5        Beim Ein- und Aussteigen verursachte Schäden ................................................. 33
                     3.3.6        Be- und Entladeschäden ......................................................................................... 33
                     3.3.7        Nutzung von Wasserfahrzeugen ........................................................................... 33
                     3.3.8        Nutzung von Luftfahrzeugen, Drohnen und Lenkdrachen ............................... 33
         3.4         Tiere .......................................................................................................................................... 34
                     3.4.1        Haltung bestimmter Tiere ...................................................................................... 34

                                                                                                                                                                           20

[Seite 21]
            3.4.2        Hüten fremder Tiere ............................................................................................... 34
    3.5     Sport ......................................................................................................................................... 34
    3.6     Nebenberufliche Tätigkeiten .............................................................................................. 35
            3.6.1        Versicherte Tätigkeitsbereiche .............................................................................. 35
            3.6.2        Leistungsvoraussetzungen ..................................................................................... 35
            3.6.3        Weitere Leistungsinhalte ........................................................................................ 35
            3.6.4        Leistungsausschlüsse ............................................................................................... 36
            3.6.5        Vorrang anderer Versicherungsverträge ............................................................. 36
            3.6.6        Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos ........................................ 36
    3.7     Umwelteinwirkungen ............................................................................................................ 36
            3.7.1        Schäden durch Umwelteinwirkung ....................................................................... 36
            3.7.2        Allmählichkeitsschäden ........................................................................................... 36
            3.7.3        Gewässerschäden ..................................................................................................... 36
            3.7.4        Umweltschäden nach dem Umweltschadengesetz (USchadG) ........................ 37
            3.7.5        Schäden im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie ...................... 37


                                                                                                     T
            3.7.6        Leistungsausschlüsse ............................................................................................... 38


                                                                              EN
    3.8     Diskriminierung anderer Menschen ................................................................................... 38
            3.8.1        Diskriminierung von Beschäftigen im privaten Lebensbereich ........................ 38
            3.8.2        Anfeindungen, Schikane, Ungleichbehandlungen oder sonstige Diskriminie-
                         rungen ........................................................................................................................ 38
                                                   PM
    3.9     Internetnutzung ..................................................................................................................... 38
    3.10    Waffen, Munition und Feuerwerkskörper ........................................................................ 39
    3.11    Schlüssel und Codekarten .................................................................................................... 39
    3.12    Fehlalarme und Evakuierungsmaßnahmen ...................................................................... 41
                                     O

    3.13    Betriebliches Umfeld ............................................................................................................. 41
    3.14    Persönlichkeits-, Namensrechts- und Urheberrechtsverletzungen ............................. 41
                  EL


    3.15    Asbestschäden ........................................................................................................................ 41

4   Weitere Regelungen zum Umfang des Versicherungsschutzes ............................................ 42
    EV


    4.1     Schadensfälle mit Auslandsbezug ...................................................................................... 42
            4.1.1        Schäden im Ausland ................................................................................................ 42
            4.1.2        Kautionsleistungen bei Versicherungsfällen im Ausland .................................. 42
    4.2     Vermögensschäden ............................................................................................................... 42
D


    4.3     Veränderung bestehender Risikoen / neuer Risiken ...................................................... 43
    4.4     Eigene gesetzliche Haftpflichtansprüche (Forderungsausfallschutz) ......................... 43
            4.4.1        Bei Zahlungsunfähigkeit des Schädigers bzw. der Schädigerin ........................ 43
            4.4.2        Bei Schäden infolge bestimmter Straftaten ....................................................... 43
            4.4.3        Leistungsausschlüsse ............................................................................................... 44
    4.5     Übergang zwischen altem und neuem Versicherungsvertrag ...................................... 44
            4.5.1        Besserstellungsklausel ............................................................................................ 44
            4.5.2        Versicherungsschutz bei noch laufendem Vorvertrag ...................................... 45
            4.5.3        Vorleistungsgarantie ............................................................................................... 45
    4.6     Verzicht auf den Einwand der Deliktsunfähigkeit .......................................................... 45
    4.7     Verzicht auf den Einwand der Gefälligkeitshandlung .................................................... 47
    4.8     Abweichungen von den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen
            Versicherungswirtschaft (GDV) ........................................................................................... 47
                                                                                                                                                                 21

[Seite 22]
5   Leistungsausschlüsse und - einschränkungen ........................................................................... 47
    5.1          Vorsätzlich herbeigeführte Schäden ................................................................................. 47
    5.2          Schadensfälle von Angehörigen und wirtschaftlich verbundenen Personen ............ 47
    5.3          Ansprüche von Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwalter, Betreuern und Ver-
                 mögensverwaltern ................................................................................................................. 47
    5.4          Mangelhaftigkeit von Erzeugnissen ................................................................................... 47
    5.5          Ansprüche aus der Vertragserfüllung ............................................................................... 47
    5.6          Schäden an hergestellten oder gelieferten Erzeugnissen ............................................ 48
    5.7          Schäden durch Arbeiten oder sonstige Leistungen ........................................................ 48
    5.8          Übertragung von Krankheiten ............................................................................................ 48
    5.9          Schäden durch Überschwemmung ..................................................................................... 48
    5.10         Ansprüche im Zusammenhang mit Kfz ............................................................................. 48
    5.11         Versicherungsschutz bei Embargos ................................................................................... 48


                                                                                                         T
    5.12         Ansprüche im Zusammenhang mit Pflichtverletzungen ................................................ 48


                                                                                  EN
    5.13         Entschädigungen mit Strafcharakter ................................................................................. 48

6   Verhaltensregeln ................................................................................................................................ 49
    6.1          Beseitigung von Gefahren vor Eintritt eiens Versicherungsfalls ................................. 49
                                                        PM
    6.2          Mitteilung eines Versicherungsfalls ................................................................................... 49
    6.3          Schadensbegrenzung ............................................................................................................ 49
    6.4          Mitwirkung bei der Schadenermittlung ............................................................................ 49
    6.5          Informationspflichten ........................................................................................................... 49
                                          O

    6.6          Einlegen von Rechtsmitteln ................................................................................................ 49
    6.7          Mitwirkung bei Beauftragung eines Rechtsbeistands ................................................... 50
                       EL


    6.8          Keine Täuschung über Tatsachen ....................................................................................... 50
    6.9          Rechtsfolgen bei der Verletzung einer Verhaltensregel ............................................... 50
    EV


7   Beiträge ................................................................................................................................................. 51
    7.1          Beitragszahlung ...................................................................................................................... 51
                 7.1.1        Erstbeitrag ................................................................................................................. 51
                 7.1.2        Folgebeiträge ............................................................................................................ 51
D


                 7.1.3        Zahlungsperiode ....................................................................................................... 51
                 7.1.4        Zahlungsweise .......................................................................................................... 51
    7.2          Anpassung der Beiträge ....................................................................................................... 51
                 7.2.1        Überprüfung der Schaden- und Kostenentwicklung ......................................... 51
                 7.2.2        Anpassung des Beitrags .......................................................................................... 52
                 7.2.3        Ihre Rechte nach einer Beitragsanpassung ......................................................... 52

8   Beginn des Versicherungsschutzes ............................................................................................... 52

9   Vertragsende / Kündigungsmöglichkeiten ................................................................................. 52
    9.1          Vertragsdauer ......................................................................................................................... 52
    9.2          Automatische Vertragsverlängerung ................................................................................ 52
    9.3          Kündigungsrecht zum Vertragsablauf ............................................................................... 52
    9.4          Kündigungsrecht nach einem Versicherungsfall ............................................................. 53

                                                                                                                                                                    22

[Seite 23]
     9.5          Beitragsberechnung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung ............................................ 53
                  9.5.1        Anteilige Prämie ....................................................................................................... 53
                  9.5.2        Widerruf ..................................................................................................................... 53
                  9.5.3        Rücktritt wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung ............................ 53
                  9.5.4        Rücktritt wegen Nichtzahlung eines Erstbeitrages ............................................ 53
                  9.5.5        Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ........................................................... 53
                  9.5.6        Interessenfortfall ...................................................................................................... 53

10   Fortsetzung des Vertrages im Todesfall .................................................................................... 53

11   Vertragsumstellungsangebot ......................................................................................................... 54

12   Mehrfachversicherung ...................................................................................................................... 54

13   Vertragserklärung .............................................................................................................................. 54

14   Vollmachten des Versicherungsvertreters bzw. der Versicherungsvertreterin ............. 54

15   Anschriftenänderung ......................................................................................................................... 54


                                                                                                        T
16   Verjährung ............................................................................................................................................ 55


                                                                                  EN
17   Gerichtsstand und anzuwendendes Recht .................................................................................. 55
                                                        PM
                                           O
                        EL
     EV
D


                                                                                                                                                                   23

[Seite 24]
      Hinweis
      Sie haben uns mit Ihrem Versicherungsantrag Ihre Lebenssituation mitgeteilt. Daraus er-
      geben sich die in Ihrer Privathaftpflicht mitversicherten Personen.

      Sofern nachstehend einzelnen Regelungen nur für bestimmte mitversicherte Personen
      (Singles, (Ehe-)Partner:in, Kind(er), Familie) gelten, ist dieses entsprechend vermerkt. Wenn
      sich nach Vertragsabschluss Ihre private Lebenssituation verändert (z. B. Eheschließung)
      gelten die Regelungen gemäß Ziffer 4.3. Ergibt sich durch Ihre Mitteilung eine Anpassung
      des Vertrages erhalten Sie von uns einen Nachtrag zum Versicherungsschein.


1     Versicherte Personen
1.1   Versicherungsnehmer:in
      Dieser Versicherungsvertrag schützt zunächst Sie selbst als Versicherungsnehmer:in. Nur


                                                                T
      mit Ihnen haben wir den Versicherungsvertrag abgeschlossen. Deshalb können auch nur
      Sie Leistungen aus diesem Vertrag geltend machen. Will eine mitversicherte Person Schä-


                                                 EN
      den bei uns melden, benötigt sie Ihre Zustimmung.


1.2   Ehepartner:in / eingetragene:r Lebenspartner:in
                                 PM
      Die nachfolgende Regelung gilt nur für den hier angegeben versicherten Personen-
      kreis: (Ehe-) Partner:in, Familie. Diese Angabe finden Sie in Ihrem Versicherungs-
      schein unter "Versicherte Personen".

      Mitversichert ist die Person, mit der Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Le-
      benspartnerschaft leben. Ob Sie beide zusammenwohnen und/oder unter derselben An-
                        O

      schrift amtlich gemeldet sind, ist unerheblich. Der Versicherungsschutz besteht auch dann
      weiter, wenn Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin in einer Pflegeeinrichtung untergebracht wird.
            EL


      Ist Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin über einen anderen Haftpflichtversicherungsvertrag ge-
      schützt, so geht dieser vor, vgl. Ziffer 1.6.
EV


1.3   Nicht eheliche:r / eingetragene:r Lebenspartner:in
      Die nachfolgende Regelung gilt nur für den hier angegeben versicherten Personen-
      kreis: (Ehe-) Partner:in, Familie. Diese Angabe finden Sie in Ihrem Versicherungs-
D


      schein unter "Versicherte Personen".

      Leben Sie ohne Trauschein mit einer Person zusammen, ist diese Person mitversichert,
      wenn Sie mit ihr im selben Haushalt wohnen und Sie beide unter derselben Anschrift ge-
      meldet sind. Der Versicherungsschutz besteht auch dann weiter, wenn Ihr:e Partner:in in
      einer Pflegeeinrichtung untergebracht wird.

      Ist Ihr Lebensgefährte bzw. Ihre Lebensgefährtin über einen anderen Haftpflichtversiche-
      rungsvertrag geschützt, so geht dieser vor, vgl. Ziffer 1.6.


1.4   Kinder
      Mit Ausnahme von 1.4.3 gilt die nachfolgende Regelung nur für den hier angegeben
      versicherten Personenkreis: Ihr/e Kinder, Familie. Diese Angabe finden Sie in Ihrem
      Versicherungsschein unter "Versicherte Personen".

      1.4.1 Leibliche Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder

                                                                                                  24

[Seite 25]
      Ihre leiblichen Kinder sowie Ihre Stief- und Adoptivkinder sind immer mitversichert. Dabei
      ist unerheblich, ob die Kinder mit Ihnen zusammenleben oder nicht. Auch Kinder, die in
      einer Pflegeeinrichtung leben, sind mitversichert. Gleiches gilt für die leiblichen Kinder so-
      wie Stief- und Adoptivkinder Ihres Partners oder Ihrer Partnerin (im Sinne der Ziffern 1.2.
      und 1.3).

      Der Versicherungsschutz für ein mitversichertes Kind endet erst dann, wenn das Kind die
      folgenden drei Voraussetzung erfüllt:

      •   Es wohnt nicht mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft.
      •   Es führt einen eigenen Haushalt. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn das Kind
          zwar in einer eigenen Wohnung im selben Haus wohnt wie Sie, aber nach wie vor von
          Ihnen versorgt wird.
      •   Es erzielt Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit. Die Aufnahme eines Nebenjobs
          während des Studiums oder einer Ausbildung zählt nicht dazu.

      Sind die Kinder über einen anderen Haftpflichtversicherungsvertrag geschützt, so geht die-
      ser vor, vgl. Ziffer 1.6.


                                                                T
      1.4.2 Pflegekinder


                                                  EN
      Mitversichert sind außerdem Kinder, die Sie und/oder Ihr:e Partner:in vorübergehend oder
      auf Dauer als Vollzeit-Pflegekinder in den eigenen Haushalt aufgenommen haben und für
      die Sie „Hilfe zur Erziehung“ nach dem SGB VIII erhalten.

      Für diese Kinder endet die Mitversicherung, sobald das Pflegeverhältnis erlischt (i. d. R. mit
                                 PM
      Erreichen der Volljährigkeit). Erhalten Sie nach Vollendung der Voll-jährigkeit noch weite-
      re Leistungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, bleibt der Versicherungsschutz be-
      stehen, bis Sie keine Leistungen nach dem SGB VIII mehr erhalten.

      Sind die Pflegekinder über einen anderen Haftpflichtversicherungsvertrag geschützt, so
      geht dieser vor, vgl. Ziffer 1.6.
                        O

      1.4.3 Minderjährige Übernachtungsgäste
      Mitversichert sind auch minderjährige Übernachtungsgäste während des Aufenthalts in
            EL


      Ihrem Haushalt. Voraussetzung ist, dass Sie die Übernachtung genehmigt haben und nicht
      anderweitig gleichartiger Versicherungsschutz besteht.
EV


1.5   Weitere Angehörige
      Die nachfolgende Regelung gilt für den hier angegeben versicherten Personenkreis:
      Single, (Ehe-) Partner:in, Kinder, Familie. Diese Angabe finden Sie in Ihrem Versiche-
D


      rungsschein unter "Versicherte Personen".

      Leben in Ihrem Haushalt weitere Personen, die mit Ihnen oder Ihrem mitversicherten Part-
      ner bzw. Ihrer mitversicherten Partnerin (Ziffer 1.2 oder 1.3) verwandt sind, so sind diese
      mitversichert, sofern sie mit dem Erstwohnsitz bei Ihnen gemeldet sind.

      Ihre Eltern und Großeltern sowie die Eltern und Großeltern Ihres Partners bzw. Ihrer Part-
      nerin sind mitversichert, sofern sie dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung leben.

      Sind die hier genannten Personen über einen anderen Haftpflichtversicherungsvertrag ge-
      schützt, so geht dieser vor, vgl. Ziffer 1.6.


1.6   Vorrang anderer Versicherungsverträge bei Angehörigen
      Besteht für die Mitversicherten nach Ziffer 1.2 bis 1.5 über einen anderen Haftpflichtversi-
      cherungsvertrag gleichartiger Versicherungsschutz, so geht dieser fremde Vertrag vor (z.


                                                                                                   25

[Seite 26]
      B. Privathaftpflicht des Pflegeheims). Ansprüche sind daher zunächst zu diesem Fremdver-
      trag anzumelden.


1.7   Im Haushalt beschäftigte Personen
      Personen, die Sie in Ihrem Haushalt beschäftigen, wie z. B. Haushaltshilfen, Kinderbetreu-
      er:innen, Gärtner:innen oder Au-pairs, sind während der Tätigkeiten geschützt, die sie in
      Ihrem Auftrag ausführen. Voraussetzung ist, dass Sie die Personen angestellt haben. Alter-
      nativ genügt es, wenn die Personen vorübergehend im Rahmen einer Gefälligkeit Arbei-
      ten in Ihrem Haushalt übernehmen (z. B. Gartenpflege während Ihres Urlaubs durch einen
      Nachbarn).

      Der Versicherungsschutz greift auch im Falle von Regressansprüchen, die Sozialversiche-
      rungsträger gegen eine in Ihrem Haushalt beschäftigte Person geltend machen.

      Nicht versichert sind dagegen Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Ar-
      beitsunfälle und Berufskrankheiten nach dem Sozialgesetzbuch VII handelt.


                                                               T
1.8   Erst-/Notfallhelfer:innen


                                                 EN
      Mitversichert sind auch Personen, die Ihnen oder Mitversicherten in Notfällen Hilfe leisten.
      Der Versicherungsschutz umfasst:

      •   Ansprüche, die gegen die Ersthelfer:innen gerichtet sind;
                                PM
      •   Hilfeleistungen für Sie bzw. Mitversicherte sowie
      •   Aufwendungen, die den Ersthelfer:innen durch die Hilfeleistung selbst entstehen.

      Der Versicherungsschutz greift auch im Falle von Regressansprüchen, die Sozialversiche-
      rungsträger gegen eine Person geltend machen, die Ihnen in einem Notfall geholfen hat.

      Nicht versichert sind
                        O

      •   Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufs-
          krankheiten nach dem Sozialgesetzbuch VII handelt;
            EL


      •   Ersthelfende, die beruflich oder ehrenamtlich tätig sind (z. B. Feuerwehr- und Ret-
          tungsdienste oder Abschleppunternehmen).
EV


1.9   Ansprüche der Versicherten untereinander
      Es besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche

      •   von Mitversicherten gegen Sie als Versicherungsnehmer:in,
D


      •   von Ihnen gegen Mitversicherte und
      •   von Mitversicherten gegen andere Mitversicherte.

      Das gilt unabhängig davon, ob die Ansprüche berechtigt sind oder nicht.

      Eine Ausnahme gilt für Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden, die versicherte Per-
      sonen gegen andere versicherte Personen haben. Diese Ansprüche sind vom Versiche-
      rungsschutz umfasst.


1.10 Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen
      Sämtliche Vertragsbestimmungen, die für Sie als Versicherungsnehmer:in gelten, sind auch
      auf die Mitversicherten anzuwenden. Alle Versicherten müssen die in Ziffer 6 aufgeführten
      Verhaltensregeln beachten. Ausgenommen von dieser Pflicht sind nur mitversicherte Erst-
      helfer:innen nach Ziffer 1.8.


                                                                                                   26

[Seite 27]
2     Das versicherte Risiko
      Versicherungsschutz besteht für Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des tägli-
      chen Lebens als Privatperson. Ausgeschlossen sind damit Gefahren, denen Sie im Rahmen
      Ihres Berufes oder hoheitlichen Amtes (z. B. als Schöffe oder Wahlhelferin) ausgesetzt sind.

      Damit Versicherungsschutz dem Grunde nach besteht, müssen folgende Voraussetzungen
      erfüllt sein:

      •       Eine Person macht Schadenersatzforderungen gegen Sie geltend.
      •       Die Forderungen beruhen auf gesetzlichen Regelungen des Privatrechts.
      •       Das Ereignis, das unmittelbar zum Schaden geführt hat, ist während der Wirksam-
              keit dieses Versicherungsvertrages eingetreten. Wann der Schaden verursacht wurde,
              spielt dagegen keine Rolle.
      •       Es handelt sich um einen Personenschaden, um einen Sachschaden oder um einen
              Vermögensschaden, der entweder die Folge eines Personen- oder Sachschadens ist
              oder nach den folgenden Bestimmungen ausdrücklich vom Versicherungsschutz um-
              fasst ist.


                                                               T
      Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versi-


                                                  EN
      cherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf
      mehrere, entschädigungspflichtige Personen erstreckt.

      Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjah-
      res auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
                                  PM
3     Umfang des Versicherungsschutzes bei besonderen Haft-
      pflichtrisiken
3.1   Haftpflichtrisiken im Zusammenhang mit Immobilien
                          O

      3.1.1        Selbst genutzter Haus- und Grundbesitz
               EL


      Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber:in der nachstehend genannten Ob-
      jekte, sofern Sie diese ausschließlich zu privaten Zwecken nutzen und selbst bewohnen:

      •       eine oder mehrere Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer),
      •       ein Ferien- und/oder Wochenendhaus,
EV


      •       ein Wohnwagen, der dauerhaft und fest an einem Ort installiert ist,
      •       ein im Inland gelegenes Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus.

      Gärten, Garagen, Abstellräume und Teiche, die zu den genannten Objekten gehören, sind
D


      in den Versicherungsschutz einbezogen.

      Versicherungsschutz besteht ferner für vorhandene Flüssiggastanks sowie Schrebergär-
      ten.

      3.1.2        Vermieteter Haus- und Grundbesitz
      Sofern Sie Haus- und Grundbesitz ganz oder teilweise vermieten, besteht Versicherungs-
      schutz aus der Vermietung.

      •       von einzelnen Räumen;
      •       von bis zu zwei Wohnungen im Einfamilienhaus (Einliegerwohnungen) bzw. selbst ge-
              nutzten Mehrfamilienhaus;
      •       eines Wochenend- oder Ferienhauses;
      •       eines fest installierten Wohnwagens;
      •       von bis zu fünf Eigentums- bzw. Ferienwohnungen sowie
      •       Garagen oder Stellplätzen.


                                                                                                  27

[Seite 28]
3.1.3        Besitz unbebauter Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlicher Nutz-
             flächen
Sie sind auch in Ihrer Eigenschaft als Inhaber:in von unbebauten Grundstücken sowie land-
und forstwirtschaftlichen Flächen versichert. Voraussetzung ist, dass Sie die Grundstücke
und Flächen entweder selbst ausschließlich zu privaten Zwecken nutzen oder sie an andere
Personen verpachtet oder vermietet haben.

Bei forstwirtschaftlichen Flächen von mehr als einem Hektar besteht nur dann Versiche-
rungsschutz, wenn Sie die Fläche als Mitglied in einem forstwirtschaftlichen Zusammen-
schluss bewirtschaften

3.1.4        Pflichten aus Haus- und Grundbesitz
Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung von Pflichten, denen Sie
als Haus- und Grundbesitzer:in nachkommen müssen. Das können insbesondere sein:

•       bauliche Instandhaltung,
•       Beleuchtung,
•       Reinigung und


                                                         T
•       Winterdienst.


                                            EN
Gleiches gilt, wenn Sie als Mieter:in oder Pächter:in die Verkehrssicherungspflichten per
Vertrag übernommen haben.

Sofern versicherte Immobilien veräußert werden, ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als frühe-
re:r Besitzer:in im Umfang des § 836 Abs. 2 BGB mitversichert, sofern dieser Versicherungs-
                            PM
vertrag bis zum Wechsel des Besitzes bestanden hat.

3.1.5        Schäden an gemieteten Räumen/Gebäuden
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken
gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken, Gebäuden, Wohnun-
                    O

gen, Wohnräumen und sonstigen Räumen in Gebäuden sowie alle sich daraus ergebenden
Vermögensschäden.
         EL


Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen

•       Abnutzung, Verschleißes oder übermäßiger Beanspruchung;
•       Glasschäden, soweit Sie sich dagegen besonders versichern können;
•       Schäden am Inventar/Hausrat.
EV


3.1.6        Schäden an Einrichtungsgegenständen
Ergänzend zu Ziffer 3.5.1 besteht auch Versicherungsschutz für Schäden an Einrichtungs-
gegenständen in Ferienunterkünften.
D


3.1.7        Schäden an gemieteten beweglichen Sachen
Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen Sie wegen Schäden an fremden be-
weglichen Sachen (z. B. E-Scooter/E-Roller), die Sie geliehen, gemietet oder geleast haben,
um sie ausschließlich privat zu nutzen.

Der Versicherungsschutz umfasst auch medizinische Geräte, soweit Ihnen diese auf Ba-
sis einer ärztlichen Verordnung zu Diagnose- oder Rehabilitationszwecken vorübergehend
überlassen worden sind.

Kein Versicherungsschutz besteht dagegen für

•       Schäden an Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschi-
        nen einschließlich Gabelstaplern;
•       Schäden an Schmuck, Wertsachen (einschließlich Bargeld, Gutscheinkarten, Konto-
        und Kreditkarten).


                                                                                              28

[Seite 29]
3.1.8        Energieerzeugung
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Betrieb und der Unterhaltung von An-
lagen zur Energie- oder Wasserversorgung, sofern diese Anlagen zu den mitversicherten
Objekten nach Ziffer 3.1.1 bis 3.1.3 gehören.

Der Versicherungsschutz umfasst auch medizinische Geräte, soweit Ihnen diese auf Ba-
sis einer ärztlichen Verordnung zu Diagnose- oder Rehabilitationszwecken vorübergehend
überlassen worden sind.

Das sind z. B.

•       Photovoltaik- und Solaranlagen,
•       Luft-, Erd- und Wasserwärmanlagen (Geothermieanlagen),
•       Brunnen und
•       Kleinwindkraftanlagen.

Der Versicherungsschutz umfasst auch die Einspeisung der Energie in das Netz eines En-
ergieversorgers bzw. die Abgabe von Wasser in das Netz einer Wasserversorgers.


                                                          T
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Energie bzw. das Wasser direkt an private oder
gewerbliche Endverbraucher:innen abgegeben wird.


                                            EN
3.1.9        Bauvorhaben
Versichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht als Bauherr:in von Bauvorhaben an den oben
genannten versicherten Risiken (vgl. Ziffer 3.1.1 bis 3.1.3 ). Der Umfang des Versicherungs-
schutzes hängt von der Bausumme ab:
                             PM
•       Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von 100.000 Euro: Versicherungsschutz besteht
        auch für die Planung und Bauleitung einschließlich Eigen- und Nachbarschaftsleistun-
        gen, sofern es sich um An- oder Umbauten bzw. Sanierungs- und Erweiterungsbau-
        ten handelt. Gleiches gilt für Neubauten, sofern diese dann zu den mitversicherten
                     O

        Immobilien nach Ziffer 3.1.1 bis 3.1.3 zählen. Für Bauvorhaben im Ausland besteht
        kein Versicherungsschutz.
•       Luft-, Erd- und Wasserwärmanlagen (Geothermieanlagen),
         EL


•       Bauvorhaben mit einer Bausumme über 100.000 Euro: Versicherungsschutz besteht,
        sofern Sie die Planung und Bauleitung an Dritte abgegeben haben. Eigen- und Nach-
        barschaftsleistungen sind mitversichert. Gleiches gilt für Neubauten, sofern diese
EV


        dann zu den mitversicherten Immobilien nach Ziffer 3.1.1 bis 3.1.3 zählen. Für Bau-
        vorhaben im Ausland besteht kein Versicherungsschutz.

In einem Versicherungsfall haben Sie die Höhe der Bausumme durch geeignete Belege
D


nachzuweisen. In dem Fall, dass die Bausumme über 100.000 Euro liegt, ist außerdem
nachzuweisen, dass Sie die Planung und Bauleitung an einen Dritten abgegeben hatten.

Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht von Personen, die Ihnen bei der
Umsetzung Ihres Bauvorhabens helfen, für Schäden, die sie in Ausübung ihrer Tätigkeiten
Dritten zufügen. Voraussetzung ist, dass Sie die Bauhelfer:innen vor Eintritt des Schadens-
falles ordnungsgemäß bei der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet
haben. Nicht versichert sind Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, wenn ein
Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vorliegt.


                                                                                              29

[Seite 30]
3.2   Haftpflichtrisiken im Zusammenhang mit sozialem Engagement, Ferienjobs
      und Praktika
      3.2.1        Ehrenamt und soziales Engagement
      Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren einer ehrenamtlichen Tätigkeit
      bzw. einer freiwilligen sozialen Tätigkeit, für die Sie kein Arbeitsentgelt erhalten. Dazu zäh-
      len insbesondere:

      •       die Kirchen- und Jugendarbeit,
      •       die Kranken- und Altenpflege,
      •       ein Engagement im Bereich der Integration von Geflüchteten sowie
      •       die Mitarbeit in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien, Interessenverbänden sowie
              Nachbarschaftsgemeinschaften.

      Ob die Tätigkeit im Rahmen eines organisierten Freiwilligendienstes (z. B. FSJ oder Bundes-
      freiwilligendienst) erfolgt oder nicht, spielt keine Rolle.

      Der Versicherungsschutz umfasst auch Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren einer


                                                                  T
      übernommenen Vormundschaft, Pflegschaft oder rechtlichen Betreuung für einen ande-
      ren Menschen . Voraussetzung ist, dass das Vormundschaftsgericht Sie eingesetzt hat und


                                                    EN
      es ist nicht Ihr Beruf ist, die Aufgabe zu übernehmen. Für die Dauer Ihres Einsatzes ist auch
      die persönliche gesetzliche Haftpflicht der betreuten Person mitversichert.

      Sofern Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag besteht
      (z. B. Vereinshaftpflichtversicherung), entfällt die Mitversicherung über die Privathaft-
                                   PM
      pflichtversicherung.

      Nicht versichert sind

      •       die Ausübung eines hoheitlichen bzw. öffentlichen Ehrenamtes (Bürgermeister:in, ge-
              wähltes Mitglied eines Gemeinderates oder einer vergleichbaren Vertretung in Städ-
                           O

              ten und Kreisen, Laienrichter:in, Wahlhelfer:in),
      •       die Mitarbeit bei einer freiwilligen Feuerwehr oder beim Technischen Hilfswerk,
      •       die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten von Kammern, Stiftungen, Genossenschaften oder
               EL


              anderen Institutionen;
      •       Ehrenämter mit Berufscharakter (z. B. Betriebs- oder Personalrat, Versicherungsältes-
              te:r, Berufsbetreuer:in oder vergleichbare Ämter).
EV


      3.2.2        Betreuung fremder Kinder / Tageseltern / Babysitting
      Es besteht Versicherungsschutz, wenn Sie entgeltlich oder unentgeltlich als Tagesmutter
      oder -vater fremde minderjährige Kinder beaufsichtigen und betreuen.
D


      Voraussetzung ist, dass

      •       die Betreuung in Ihrem eigenen Haushalt erfolgt (eingeschlossen sind die Nutzung
              Ihres Gartens und Ausflüge) und
      •       nicht im Auftrag von Betrieben oder sonstigen Institutionen stattfindet, wie z. B. Kin-
              derhorten, Kindertagesstätten oder Betriebskindergärten.

      Der Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn Sie die Tätigkeit als Gewerbe/Beruf aus-
      üben.

      Mitversichert ist Ihre persönliche gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtspflicht gegenüber
      den zur Betreuung übernommenen Kinder.

      Ferner gilt für die Dauer des Aufenthalts bei Ihnen auch die persönliche gesetzliche Haft-
      pflicht der Kinder als mitversichert.

      Mitversichert sind außerdem Ansprüche der Tageskinder untereinander sowie Ansprüche
      der Tageskinder gegen die Tageseltern und deren Kindern.

                                                                                                        30

[Seite 31]
      Kein Versicherungsschutz besteht dagegen für Ansprüche aus dem Abhandenkommen von
      Sachen (auch Wertsachen und Geld) der betreuten Kinder.

      Sofern die Tageskinder gleichartigen Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflicht-
      versicherungsvertrag erhalten, geht dieser Fremdvertrag vor. In diesem Fall besteht also
      kein Versicherungsschutz über die vorliegende Privathaftpflichtversicherung. Unabhängig
      von einem anderweitigen Versicherungsschutz der Kinder sind Ansprüche gegen die Ta-
      geseltern stets von der vorliegenden Privathaftpflichtversicherung gedeckt.

      3.2.3        Praktika / Ferienjobs
      Versichert sind Haftpflichtansprüche, die im Zusammenhang mit praktischen Tätigkeiten
      im Rahmen einer Ausbildung oder eines Ferienjobs entstehen.

      Der Versicherungsschutz umfasst hierbei Ansprüche Dritter, die aus Anlass der praktischen
      Tätigkeiten verursacht werden. Dazu zählen auch Ansprüche des Betriebs, der Schule,
      Hochschule oder überbetrieblichen Lerneinrichtung selbst wegen der Beschädigung oder
      dem Abhandenkommen von Lehrgeräten.


                                                                T
      Bei Schäden an Lehr-/Leihgeräten gilt eine Selbstbeteiligung von 150 Euro je Schadensfall
      als vereinbart.


                                                  EN
3.3   Haftpflichtrisiken im Zusammenhang mit Fahrzeugen
      3.3.1        Nutzung bestimmter Fahrzeuge
                                   PM
      Der Gebrauch bzw. die Nutzung folgender Fahrzeuge ist über die vorliegende Privathaft-
      pflichtversicherung versichert:

      •       Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung, sofern die bauartbedingte Höchstge-
              schwindigkeit 25 km/h (mit Motorhilfe) nicht übersteigt;
      •       Kfz und Kfz-Anhänger, bei denen jeweils keine Pflicht zur Kennzeichnung besteht, sei
                           O

              es durch ein amtliches Kennzeichen oder ein Versicherungskennzeichen; neben nicht
              zulassungspflichtigen Anhängern und nicht zugelassenen Kfz, wie z. B. Pkws oder Mo-
               EL


              torrädern, können das z. B. Aufsitz-Rasenmäher und Golfcaddies (bei Nutzung auf
              dem Golfplatz) sein;
      •       Modell- und Spielfahrzeuge (einschl. Fernsteuerung) sowie Gokarts, sofern diese auf
              Kartbahnen genutzt werden, die nur von Gokart-Fahrenden und Betriebspersonal be-
EV


              treten werden dürfen;
      •       Krankenfahrstühle mit Hilfsmotor, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 6
              km/h nicht übersteigt.
D


      Dabei dürfen alle aufgeführten Fahrzeuge nur von berechtigten Personen genutzt werden.
      Eine Berechtigung liegt vor, wenn jemand das Fahrzeug mit Wissen und Willen der Person
      nutzt, der das Fahrzeug gehört oder die es in Besitz hat.

      Sofern für die Nutzung der Fahrzeuge auf öffentlichen Wegen und Plätzen eine Fahrerlaub-
      nis erforderlich ist, muss die zur Nutzung berechtigte Person diese zum Zeitpunkt des Scha-
      dens besitzen. Zudem darf ihr das Fahren nicht durch ein Gericht oder eine Behörde ver-
      boten worden sein.

      Als Versicherungsnehmer:in haben Sie dafür zu sorgen, dass Fahrzeuge nur von berechtig-
      ten Personen mit der erforderlichen Fahrerlaubnis genutzt werden.

      3.3.2        Im Ausland angemietete oder ausschließlich dort genutzte Fahrzeuge
      Haftpflichtrisiken, die dadurch entstehen, dass Sie im Ausland ein Fahrzeug anmieten,
      sind vom Versicherungsschutz gedeckt, wenn in einem Schadensfall der örtliche Kraft-
      fahrzeug-Haftpflichtversicherungsschutz des Fahrzeugs nicht ausreicht, um die geltend ge-
      machten Schadenersatzansprüche in voller Höhe zu befriedigen.

                                                                                                  31

[Seite 32]
In diesem Fall leisten wir aus der vorliegenden Privathaftpflichtversicherung ergänzenden
Versicherungsschutz, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

•       Bei dem angemieteten Fahrzeug handelt es sich um einen Pkw, ein Kraftrad und/oder
        Wohnmobil mit einem Gesamtgewicht von maximal 4 Tonnen; mitgeführte Wohn-,
        Gepäck- oder Bootsanhänger sind jeweils mitumfasst.
•       Das Fahrzeug wurde ausschließlich für die private Nutzung angemietet.
•       Sie haben das Fahrzeug in einem europäischen Staat, auf den Kanarischen Inseln, den
        Azoren oder in den Mittelmeer-Anliegerstaaten angemietet.

Kein Versicherungsschutz besteht, wenn

•       die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung des angemieteten Fahrzeugs aus an-
        deren Gründen nicht oder nicht vollständig leistet (z. B. weil Sie vorsätzlich gehandelt
        oder unter Alkoholeinfluss gefahren sind);
•       die Person, die beim Eintritt des Schadensfalls am Steuer saß, nicht berechtigt war,
        das Fahrzeug zu nutzen, nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hatte oder infolge des
        Genusses von Alkohol, Medikamenten oder sonstigen berauschenden Mitteln nicht in


                                                             T
        der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen;
•       das angemietete Fahrzeug, dessen Zubehör oder Ladung beschädigt wurde.


                                              EN
Alle Regelungen in dieser Ziffer gelten in gleicher Weise, wenn Sie das Fahrzeug im Inland
angemietet und ausschließlich im Ausland genutzt haben.

3.3.3        Private Nutzung fremder Kfz
                              PM
Wenn Sie beim Gebrauch eines Kfz, das Ihnen unentgeltlich und gefälligkeitshalber über-
lassen wurde, einen Schaden verursachen und der Halter bzw. die Halterin des Fahrzeugs
deshalb seine/ihre Kfz-Versicherung(en) in Anspruch nehmen muss, sind Sie von der vor-
liegenden Privathaftpflichtversicherung geschützt, wenn die folgenden Voraussetzungen
vorliegen:
                     O

•       Der Halter bzw. die Halterin des Fahrzeugs ist keine mitversicherte Person.
•       Das Fahrzeug ist nicht als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zugelassen.
         EL


•       Die Nutzung wurde vor Fahrtantritt durch den/die Halter:in bzw. den/die Eigentü-
        mer:in genehmigt und erfolgte ausschließlich zu privaten Zwecken.
•       Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Pkw, ein Kraftrad und/oder Wohnmobil
        mit einem Gesamtgewicht von maximal 4 Tonnen oder um einen zulassungspflichti-
EV


        gen Kfz-Anhänger.

Unsere Leistung beinhaltet:

•       die Mehrprämie, die für die Kfz-Versicherung zu zahlen ist, weil der Schadenfreiheits-
D


        rabatt zurückgestuft wurde. Die Erstattung ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren ab
        der Rückstufung begrenzt;
•       die Selbstbeteiligung der Kfz-Kaskoversicherung.

Voraussetzung für eine Entschädigungsleistung ist ein Regulierungsnachweis des Kfz-Ver-
sicherers, aus dem sich die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts ergibt.

Kein Versicherungsschutz besteht

•       für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen der Kfz;
•       für Kfz, die Ihnen zum dauerhaften und regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden
        (z. B. Firmen-Pkw, Dienstwagen oder eigene Leasingfahrzeuge).

3.3.4        Schäden durch falsches Betanken
Betanken Sie ein fremdes Fahrzeug, das Ihnen zur privaten Nutzung überlassen wurde,
mit einem falschen Kraftstoff und entsteht dadurch ein Schaden am Fahrzeug, so ist auch


                                                                                               32

[Seite 33]
dieser Schaden vom Versicherungsschutz gedeckt. Es darf sich allerdings nicht um einen
Dienst- oder Firmenwagen handeln, den Sie zu privaten Zwecken nutzen.

Die Höchstersatzleistung ist auf 30.000 Euro pro Versicherungsfall und Versicherungsjahr
begrenzt.

3.3.5        Beim Ein- und Aussteigen verursachte Schäden
Versichert sind Schäden, die Mitfahrende durch das Öffnen einer Kraftfahrzeugtür einem
Dritten zufügen.

Voraussetzung ist, dass

•       es sich um einen Sachschaden handelt,
•       Sie zum Schadenszeitpunkt das Kfz gefahren haben und
•       die mitfahrende Person nicht Halter:in, Besitzer:in oder Eigentümer:in des Fahrzeugs
        ist, dessen Tür geöffnet wurde.

Wir zahlen maximal 10.000 Euro pro Versicherungsfall und Versicherungsjahr.

Kann die mitfahrende Person aus einer anderen Haftpflichtversicherung gleichartigen Ver-


                                                           T
sicherungsschutz erhalten, entfällt insoweit der Versicherungsschutz aus dieser Privathaft-


                                            EN
pflichtversicherung.

3.3.6        Be- und Entladeschäden
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer:in, Besitzer:in, Halter:in oder Füh-
rer:in eines Kfz oder Kfz-Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- und Entladen
                             PM
desselben entstehen.

Kein Versicherungsschutz besteht dagegen für Schäden am Ladegut und an dem selbst
genutzten Kfz oder Kfz-Anhänger.

Die Höchstersatzleistung ist auf 30.000 Euro pro Versicherungsfall und Versicherungsjahr
                     O

begrenzt.

3.3.7        Nutzung von Wasserfahrzeugen
         EL


Versichert sind Schäden, die durch die private Nutzung der folgenden Wassersportfahr-
zeuge entstehen:

•       Wasserfahrzeuge ohne Motorantrieb (z. B. Segel-, Paddel- und Tretboote, Kanus, Surf-
EV


        bretter und Kites);
•       Wasserfahrzeuge mit Motorantrieb, sofern die Motorleistung 15 PS nicht übersteigt;
•       Jetski mit einer maximalen Motorleistung bis 15 PS;
•       gemietete oder geliehene Segel- oder Motorboote, sofern diese nur kurzfristig/gele-
D


        gentlich genutzt werden und für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich
        ist

Ausgenommen ist die Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen der genann-
ten Fahrzeuge.

3.3.8        Nutzung von Luftfahrzeugen, Drohnen und Lenkdrachen
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten Gebrauch von Luftfahrzeugen,
die keiner Versicherungspflicht unterliegen (z. B. Modellflugzeuge, Spielzeugdrachen).

Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Flugmodelle mit und ohne Motor sowie
Drohnen, sofern diese

•       ausschließlich privat genutzt werden
•       das Startgewicht 5 Kilogramm nicht übersteigt und
•       bei der Nutzung nicht gegen gesetzliche Vorschriften, insbes. das Flugverbot in be-
        stimmten Zonen, verstoßen wird.

                                                                                               33

[Seite 34]
      Für Schäden durch Drohnen ist die Höchstersatzleistung pro Schadensfall und für alle Ver-
      sicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf 7.000.000 Rechnungseinheiten/Sonderzie-
      hungsrechte nach Luftverkehrsgesetz begrenzt.

      Ausgenommen ist die Beschädigung, Zerstörung oder das Abhanden-kommen der ge-
      nannten Fahrzeuge.


3.4   Haftpflichtrisiken im Zusammenhang mit Tieren
      3.4.1        Haltung bestimmter Tiere
      Der Versicherungsschutz umfasst Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter:in folgender eige-
      ner Tiere:

      •       Haustiere (z. B. Katzen, Vögel);
      •       exotische Tiere (z. B. Schlangen, Spinnen), sofern Sie für die Haltung dieser Tiere eine
              behördliche Genehmigung nachweisen können. Mitversichert ist der Ersatz von Auf-
              wendungen im Zusammenhang mit dem Suchen bzw. Wiedereinfangen der Tiere bis


                                                                   T
              zu einem Betrag von 5.000 Euro je Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle
              eines Versicherungsjahres. Aufwendungen im Sinne dieser Bestimmung sind solche


                                                    EN
              Kosten, die nachweislich und ausschließlich durch das Suchen und Wiedereinfangen
              der Tiere durch Dritte (z. B. Feuerwehr, Polizei) entstehen;
      •       Weidetiere, die privat gehalten werden (z. B. Schafe, Ziegen);
      •       Assistenzhunde (z. B. Begleit- und Blindenhunde), sofern diese nachweislich als As-
              sistenzhunde ausgebildet wurden und eingesetzt werden oder aus Alters- und/oder
                                    PM
              Krankheitsgründen nicht mehr eingesetzt, aber weiterhin von Ihnen gehalten werden.

      Kein Versicherungsschutz besteht dagegen für Ihre Haftpflicht aus dem Halten von Hun-
      den, Pferden und sonstigen Reit- und Zugtieren. Das Risiko der gesetzlichen Haftflicht aus
      der Haltung dieser Tiere kann nur über eine Haftpflichtversicherung abgesichert werden,
                           O

      die speziell die Risiken der Tierhaltung absichert.

      3.4.2        Hüten fremder Tiere
               EL


      Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Betreuung bzw. dem Führen fremder Hun-
      de, Reit- und Zugtiere. Bei den Reit- und Zugtieren ist auch das gelegentliche Reiten der
      Tiere bzw. die Nutzung fremder Kutschen mitversichert. Das gilt auch für sogenannte Reit-
EV


      beteiligungen in Gestalt einer reinen Kostenbeteiligung.

      Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind:

      •       Sie hüten die Tiere nicht gewerblich.
D


      •       Die Hunde bzw. Reit- und Zugtiere werden nicht von mitversicherten Personen gehal-
              ten.
      •       Sie sind nicht Miteigentümer:in der Tiere.

      Erleidet der Halter oder die Halterin des Tieres einen Personenschaden, während Sie das
      Tier betreuen, so ist dieser mitversichert. Versicherungsschutz für Sachschäden besteht
      dagegen nur insoweit, als es sich um die Verletzung, das Abhandenkommen oder den Tod
      des betreuten Tieres handelt.

      Für Schäden an fremden Kutschen und sonstigen fremden Reitutensilien (z. B. Sattel,
      Zaumzeug) besteht kein Versicherungsschutz.


3.5   Haftpflichtrisiken im Zusammenhang mit Sport
      Es besteht Versicherungsschutz für Risiken, welche die private Ausübung von Sport – auch
      in Vereinen – mit sich bringt.


                                                                                                     34

[Seite 35]
      Nicht versichert sind dagegen

      •       sportliche Aktivitäten zu beruflichen Zwecken (Berufssportler:innen, Betriebssportge-
              meinschaften),
      •       jagdliche Aktivitäten und
      •       die aktive Teilnahme an Kfz- oder Wassersportfahrzeug-Rennen oder organisierten
              oder vorgeschriebenen Trainings, mit denen solche Rennen vorbereitet werden.


3.6   Haftpflichtrisiken im Zusammenhang mit nebenberuflichen Tätigkeiten
      3.6.1        Versicherte Tätigkeitsbereiche
      Der Versicherungsschutz umfasst Ihre gesetzliche Haftpflicht aus folgenden selbstständi-
      gen Nebentätigkeiten:

      •       Alleinunterhalter
      •       Änderungsschneiderei
      •       Fotograf


                                                                   T
      •       Friseur
      •       Haushaltswarenhandel


                                                    EN
      •       Kosmetikhandel (ohne Herstellung)
      •       Kunsthandwerk, Töpferei
      •       Marktforschung
      •       Musiklehrer
      •       Nachhilfelehrer
                                    PM
      •       Souvenirhandel
      •       Schmuckhandel
      •       Schreibbüro
      •       Stickerei
                           O

      •       Tierbetreuung (Gassiservice)
      •       Übersetzer
      •       Gärtner
               EL


      •       Dozent
      •       Haushaltsservice
      •       Influencer
EV


      3.6.2        Leistungsvoraussetzungen
      Folgende Voraussetzungen müssen für den Versicherungsschutz gegeben sein:

      •       Es handelt sich um eine selbstständige Nebentätigkeit, die in der Freizeit des Versiche-
D


              rungsnehmers ausgeübt wird; der überwiegende Lebensunterhalt wird anderweitig
              bestritten.
      •       Die Tätigkeit wird in dem ansonsten selbst genutzten zu Hause ausgeübt. Ein separa-
              tes Betriebsgrundstück existiert nicht. Ein Lager in der Wohnung oder auf dem Grund-
              stück zählt nicht als separates Betriebsgrundstück.
      •       Es wird kein Personal beschäftigt.
      •       Der Umsatz in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadeneintritt betrug höchstens
              6.000 EUR.

      3.6.3        Weitere Leistungsinhalte
      Mitversichert ist im Rahmen dieser versicherten Tätigkeit Ihre gesetzliche Haftpflicht

      •       aus Tätigkeiten, die auf fremden Grundstücken ausgeübt werden (z. B. bei Kundenbe-
              suchen)
      •       aus der Teilnahme an Märkten/Basaren, Messen und Ausstellungen sowie Vorführun-
              gen betrieblicher Erzeugnisse.


                                                                                                     35

[Seite 36]
      •       aus dem Besitz und der Unterhaltung von Reklameeinrichtungen (Transparenten, Re-
              klametafeln, Leuchtröhrenanlagen usw.).

      3.6.4        Leistungsausschlüsse
      Wir bieten keinen Versicherungsschutz für

      •       das Produkthaftpflichtrisiko und das Risiko des Herstellens aus den vertriebenen Pro-
              dukten;
      •       Ansprüche wegen Personenschäden durch im Geltungsbereich des Arzneimittelgeset-
              zes an Verbraucher abgegebene Arzneimittel, für die Sie oder eine versicherte Person
              in der Eigenschaft als pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des Arzneimittelge-
              setzes eine Deckungsvorsorge zu treffen haben.

      3.6.5        Vorrang anderer Versicherungsverträge
      Sofern Sie oder eine mitversicherte Person über einen anderen Haftpflichtversicherungs-
      vertrag mit vergleichbarem Versicherungsschutz verfügen, gilt dieser Vertrag als vorrangig.
      Das bedeutet, dass Ansprüche zuerst bei diesem Fremdvertrag geltend gemacht werden
      müssen, beispielsweise bei einer Betriebshaftpflichtversicherung.


                                                                 T
      3.6.6        Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos


                                                   EN
      Die Regelungen zur Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos und zur Vorsorge-
      versicherung gelten nicht.


3.7   Haftpflichtrisiken im Zusammenhang mit Umwelteinwirkungen
                                   PM
      3.7.1        Schäden durch Umwelteinwirkung
      Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass sich
      Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige
      Erscheinungen im Boden, in der Luft oder im Wasser ausbreiten.
                           O

      3.7.2        Allmählichkeitsschäden
      Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die durch die allmähliche Einwir-
                EL


      kung von Wärme oder Kälte, von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlägen ent-
      stehen.

      3.7.3        Gewässerschäden
EV


      Versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die durch die Veränderung der Was-
      serbeschaffenheit auf physikalische, chemische oder biologische Weise entstehen. Vermö-
      gensschäden werden wie Sachschäden behandelt.
D


      3.7.3.1      Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen
      Versichert sind die Haftpflichtrisiken aus dem Betrieb von Anlagen zur Lagerung gewäs-
      serschädlicher Stoffe. Voraussetzung ist, dass die Einzelbehälter der Anlage ein Fassungs-
      vermögen von max. 210 l/kg haben. Zudem darf das Fassungsvermögen aller zu privaten
      Zwecken genutzten Behälter zusammen höchstens 1.000 l/kg betragen.

      Anlagen/Behälter/Tanks für die Lagerung von Heizöl sind nur dann versichert, wenn sie
      ausschließlich für versicherte Immobilien nach Ziffer 3.1.1 genutzt werden.

      3.7.3.2      Schäden an eigenen unbeweglichen Sachen
      Auch Schäden an Ihren eigenen unbeweglichen Sachen sind versichert, sofern die Schäden
      dadurch entstanden sind, dass Stoffe aus den versicherten Anlagen/Behältern ausgetreten
      sind. Schäden an den Behältern/Anlagen selbst sind nicht versichert.

      Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit wir für die Schäden an Ihren eigenen
      unbeweglichen Sachen aufkommen:


                                                                                                    36

[Seite 37]
•       Sie haben alle behördlichen und gesetzlichen Vorschriften eingehalten, die für die
        betroffenen Anlagen/Behälter gelten (insbesondere Prüfpflichten für unterirdische
        Tankanlagen).
•       Die Anlagen/Behälter wurden nach den Herstellervorgaben bzw. sofern es gesetzliche
        Vorgaben gibt, fachgerecht gewartet. Mängel wurden zeitnah beseitigt.
•       Bei den unbeweglichen Sachen handelt es sich nicht um gewerblich genutzte Objekte.
        Ein gewerblich genutztes Objekt verliert seine Gewerblichkeit nicht dadurch, dass Sie
        es ganz oder teilweise vermietet oder verpachtet haben.

Sofern für die Anlagen/Behälter anderweitig gleichartiger Versicherungsschutz besteht,
geht der Versicherungsschutz dieser fremden Verträge vor.

3.7.3.3      Rettungskosten
Sofern es zur Abwendung oder Minderung eines Versicherungsfalls notwendig ist, Maß-
nahmen einzuleiten, übernehmen wir die dafür anfallenden Aufwendungen in dem Um-
fang, der nach der Lage der Dinge angemessen ist. Sofern es Ihnen möglich und zumutbar
ist, müssen Sie sich vorher mit uns in Verbindung setzen, damit wir Ihnen entsprechende


                                                           T
Weisungen erteilen können.

Wir übernehmen die Kosten auch dann, wenn sich die Maßnahmen im Nachhinein als er-


                                             EN
folglos erweisen.

Wenn Sie unsere Weisungen nicht einholen, ersetzen wir Ihnen Ihre Aufwendungen nur
dann, wenn sie zusammen mit der Entschädigungsleistung die vereinbarte Versicherungs-
summe für Sachschäden nicht übersteigen. Tätigen Sie Aufwendungen dagegen auf unse-
                              PM
re Weisung hin, übernehmen wir die Kosten auch dann, wenn dadurch die Versicherungs-
summe für Sachschäden überschritten wird.

3.7.3.4      Leistungsausschlüsse
Nicht versichert sind Ansprüche von Personen, deren Schaden dadurch entstanden ist,
                     O

dass sie vorsätzlich gegen Gesetze, Verordnungen oder behördliche Anordnungen versto-
ßen haben, die dem Gewässerschutz dienen.
          EL


Darüber hinaus sind Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, die nachweislich
durch Kriegsereignisse, Aufruhr, innere Unruhen oder Generalstreiks entstanden sind. Das
Gleiche gilt, wenn die Schäden unmittelbar auf hoheitliche Verfügungen/Maßnahmen oder
EV


höhere Gewalt (u. a. Naturkatastrophen, Pandemien) zurückzuführen sind.

3.7.4        Umweltschäden nach dem Umweltschadengesetz (USchadG)
Versichert sind auch Ansprüche gegen Sie aus öffentlich-rechtlichen Pflichten zur Sanie-
rung von Umweltschäden nach dem USchadG. Die Regelung über die Mitversicherung von
D


Eigenschäden nach Ziffer 3.6.3.2 gilt hier analog.

Voraussetzung ist, dass während der Wirksamkeit dieses Versicherungsvertrages

•       die schadenverursachende Emission plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig in
        die Umwelt gelangt oder
•       die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig er-
        folgt ist (Betriebsstörung).

Die Höchstersatzleistung für versicherte Kosten und Aufwendungen ist auf 5.000.000 Euro
je Versicherungsfall und 10.000.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungs-
jahres begrenzt.

3.7.5        Schäden im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie
Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle, die im Geltungsbereich und im
Rahmen der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2204/35/EG) in Europa eintreten. Die Ansprüche


                                                                                             37

[Seite 38]
      und Pflichten anderer Staaten sind insoweit mitversichert, als sie nicht über den Umfang
      der EU-Richtlinie hinausgehen.

      3.7.6        Leistungsausschlüsse
      Ausgeschlossen sind Ansprüche von Personen, die den Schaden dadurch verursacht ha-
      ben, dass sie bewusst gegen Vorschriften verstoßen haben, die dem Umweltschutz dienen.
      Diese Vorschriften können sein:

      •       Gesetze,
      •       Verordnungen oder
      •       an Sie gerichtete behördliche Anordnungen oder Verfügungen.

      Ausgeschlossen sind Ansprüche von Personen, die den Schaden dadurch verursacht ha-
      ben, dass sie bewusst gegen Vorschriften verstoßen haben, die dem Umweltschutz dienen.
      Diese Vorschriften können sein:

      •       die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die
              Umwelt entstanden sind oder


                                                                 T
      •       für die Sie aus einem anderen Versicherungsvertrag Versicherungsschutz bekommen
              können.


                                                 EN
3.8   Haftpflichtrisiken aus der Diskriminierung anderer Menschen
      3.8.1        Diskriminierung von Beschäftigen im privaten Lebensbereich
                                  PM
      Versichert sind Haftpflichtansprüche gegen Sie in Ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber:in aus
      der Benachteiligung von Personen, die Sie in Ihrem privaten Lebensbereich beschäftigen.
      Mitversichert sind hierbei auch Ansprüche, die erst nach Beendigung eines Beschäftigungs-
      verhältnisses gegen Sie geltend gemacht werden.

      Versichert sind Haftpflichtansprüche gegen Sie in Ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber:in aus
                          O

      der Benachteiligung von Personen, die Sie in Ihrem privaten Lebensbereich beschäftigen.
      Mitversichert sind hierbei auch Ansprüche, die erst nach Beendigung eines Beschäftigungs-
               EL


      verhältnisses gegen Sie geltend gemacht werden.

      Der Versicherungsfall tritt in dem Zeitpunkt ein, in dem erstmals in schriftlicher Form An-
      sprüche gegen Sie geltend gemacht werden.
EV


      Es sind nur solche Haftpflichtansprüche versichert, die nach dem Allgemeinen Gleichbe-
      handlungsgesetz (AGG) bestehen und vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden.

      3.8.2        Anfeindungen, Schikane, Ungleichbehandlungen oder sonstige Diskriminie-
                   rungen
D


      Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Anfeindung, Schikane, Belästigung, Un-
      gleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen. Voraussetzung ist, dass den Ansprü-
      chen keine vorsätzliche Handlung zugrunde liegt, vgl. Ziffer 5.1.


3.9   Haftpflichtrisiken im Zusammenhang mit der Internetnutzung
      Versichert sind Haftpflichtansprüche aus der privaten Internetnutzung und dem Austausch
      von Daten zu privaten Zwecken.

      Der Versicherungsschutz umfasst Personen- und Sachschäden sowie Kosten

      •       für die Wiederherstellung von veränderten Daten,
      •       die Neuerfassung von gelöschten Daten und
      •       die Erfassung bzw. Korrektur veränderter Daten.

      Kein Versicherungsschutz besteht für


                                                                                                    38

[Seite 39]
     •   das bewusste und unbefugte Eingreifen in fremde IT-Systeme und Datennetze;
     •   den bewussten Einsatz von Hard- oder Software, die geeignet ist, bestehende Daten-
         strukturen zu zerstören, zu verändern oder zu löschen;
     •   das unberechtigte Herunterladen urheberrechtlich geschützter Daten;
     •   Tätigkeiten und Leistungen im Bereich der Software-Erstellung (auch wenn diese ge-
         fälligkeitshalber und unentgeltlich erfolgt);
     •   die Installation, Wartung oder Reparatur von IT- oder Kommunikationssystemen.


3.10 Haftpflichtrisiken im Zusammenhang mit Waffen, Munition und Feuer-
     werkskörpern
     Sie haben Versicherungsschutz aus dem erlaubten Besitz und Gebrauch von Schusswaf-
     fen, Hieb- und Stoßwaffen, Munition und Geschossen. Schusswaffen im Sinne dieser Be-
     stimmungen sind auch sogenannte Elektro-Impulswaffen (nicht jedoch Distanz-Elektroim-
     pulsgeräte).

     Der Gebrauch von CS- und Reizgas-Sprays ist versichert, sofern er ausschließlich und nach-


                                                             T
     weislich gegen aggressive Tiere oder zur Notwehr erfolgt.


                                               EN
     Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten Besitz und Gebrauch
     von Signalwaffen und Feuerwerkskörpern.


3.11 Haftpflichtrisiken im Zusammenhang mit Schlüsseln und Codekarten
                               PM
     Haben Sie fremde Schlüssel oder Codekarten/Keycards überlassen bekommen (z. B.
     Schlüssel einer gemieteten Immobilie, Hotelschlüssel, Zugangskarten für Ihren Arbeitsplatz
     oder Schließfachschlüssel) und verlieren Sie diese, ersetzen wir

     •   die notwendigen Kosten für den Austausch von Schlössern oder die Änderung/Neu-
                       O

         programmierung von Schließanlagen und -systemen;
     •   die Kosten für eine Anfertigung/Konfiguration neuer Schlüssel/Codekarten;
     •   die Kosten für kurzfristig notwendige Maßnahmen (z. B. Notschloss, Kosten eines
           EL


         Schlüsseldienstes für Notöffnungen);
     •   die Kosten für eine Objektsicherung (Objektschutz) für einen Zeitraum von maximal
         21 Tagen ab dem Tag, an dem der Verlust festgestellt wurde;
EV


     •   die Kosten für Folgeschäden durch die Entwendung, Beschädigung oder Vernichtung
         von Sachen, sofern hierfür nicht gleichartiger Versicherungsschutz aus einem anderen
         Versicherungsvertrag besteht.

     Handelt es sich um Schlüssel, die Sie als Miteigentümer:in einer Gemeinschaft verwenden,
D


     die über gemeinsames Wohnungseigentum verfügt, sind auch die Kosten für notwendige
     Maßnahmen an Schlössern und Schließanlagen solcher Anlagen versichert, die Gemein-
     schaftseigentum sind. In diesen Fällen verzichten wir auf eine Kürzung der Entschädigung
     um Ihren Miteigentumsanteil.

     Versicherungsschutz besteht auch, wenn Sie für das Abhandenkommen der Schlüssel nicht
     gesetzlich haftbar gemacht werden können, weil Ihnen die Schlüssel z. B. geraubt oder
     gestohlen wurden oder der Verlust auf einer Unterschlagung beruht. Können Sie in die-
     sem Fall als Schlüsselinhaber:in oder -eigentümer:in allerdings aus einem anderen Versi-
     cherungsvertrag gleichartigen Versicherungsschutz erlangen, so geht der Schutz aus die-
     ser fremden Versicherung vor.

     Nicht versichert ist das Abhandenkommen von

     •   Kfz-Schlüsseln jeglicher Art einschließlich Kfz-Anhängern;
     •   Schlüsseln, die Sie im Rahmen bzw. für die Ausübung Ihrer selbstständigen gewerbli-
         chen Tätigkeit erhalten haben

                                                                                               39

[Seite 40]
Die Höchstersatzleistung für das Abhandenkommen von Schlüsseln und für mitversicherte
Folgeschäden ist auf 250.000 Euro je Versicherungsfall und auf 500.000 Euro für alle Versi-
cherungsfälle eines Versicherungsjahres begrenzt.


                                                        T
                                          EN
                          PM
                  O
      EL
EV
D


                                                                                          40

[Seite 41]
3.12 Haftpflicht bei Fehlalarmen und Evakuierungsmaßnahmen
     Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht, wenn Sie von Dritten auf Schadenersatz in
     Anspruch genommen werden, weil Sie durch Ihr Verhalten oder als Eigentümer:in/Mieter:in
     einer mitversicherten Immobilie einen Fehlalarm ausgelöst haben.

     Versichert sind hierbei

     •   Schäden an gemieteten Sachen und Räumen, die durch den Einsatz der Rettungskräfte
         verursacht werden (z. B. Türaufbruch);
     •   Folgeschäden, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Fehlalarm stehen
         (z. B. Betriebsunterbrechung, Verdienstausfall), auch wenn es sich um reine Vermö-
         gensschäden handelt;
     •   Kostenerstattung der Rettungsdienste, sofern sich aus den jeweiligen landesrechtli-
         chen oder kommunalrechtlichen Bestimmungen ergibt, dass Sie die Kosten tragen
         müssen. Insofern darf es sich auch um öffentlich-rechtliche Ersatzansprüche handeln.

     Haben Sie einen Alarm ausgelöst, obwohl Sie wussten, dass keine Notsituation vorliegt,
     besteht kein Versicherungsschutz.


                                                             T
                                               EN
3.13 Haftpflichtrisiken im betrieblichen Umfeld
     Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht für Sachschäden, die Sie Personen in Ihrem Ar-
     beitsumfeld zufügen. Die Höchstersatzleistung ist hierbei auf 10.000 Euro je Versicherungs-
     fall beschränkt. Für mehrere Versicherungsfälle in einem Versicherungsjahr zahlen wir ins-
                               PM
     gesamt maximal 20.000 Euro.

     Besteht gleichartiger Versicherungsschutz über einen anderen Versicherungsvertrag, so
     entfällt der Versicherungsschutz aus der vorliegenden Privathaftpflichtversicherung.

     Nicht versichert sind Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen.
                       O

3.14 Haftpflicht bei Persönlichkeits-, Namensrechts- und Urheberrechtsverlet-
           EL


     zungen
     Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits-, Namens-
     rechts- und Urheberrechtsverletzungen. Ausgenommen sind Ansprüche, denen vorsätzli-
EV


     che Verstöße zugrunde liegen, vgl. Ziffer 5.1.


3.15 Asbestschäden
D


     Gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Personen- und Sachschäden

     •   durch von Ihnen erbrachte Tätigkeiten, die sich aus der Betriebsbeschreibung erge-
         ben und insbesondere nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) bezie-
         hungsweise der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erlaubt sind, und
     •   die in ursächlichem Zusammenhang mit Asbest oder asbesthaltigen Substanzen ste-
         hen und bei denen sich asbesttypische Risiken verwirklicht haben.
     •   Der Versicherungsfall muss zudem im Inland eingetreten sein.

     Die Höchstersatzleistung ist hierbei auf 10.000.000 Euro je Versicherungsfall beschränkt.


                                                                                                  41

[Seite 42]
4     Weitere Regelungen zum Umfang des Versicherungsschut-
      zes
4.1   Schadensfälle mit Auslandsbezug
      4.1.1        Schäden im Ausland
      Versicherungsschutz besteht weltweit, sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland ha-
      ben.

      Unsere Leistungen erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der
      Europäischen Währungsunion angehören, gelten unsere Verpflichtungen in dem Zeitpunkt
      als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem Geldinstitut angewiesen wurde, das zur euro-
      päischen Währungsunion gehört.

      Bei Versicherungsfällen in den USA und in Kanada rechnen wir unsere Aufwendungen für
      Kosten als Leistungen auf die Versicherungssumme an. Kosten sind: Anwalts-, Sachver-
      ständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung
      des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalls, Schadenermittlungskosten und


                                                                 T
      Reisekosten, die uns selbst entstehen. Die Anrechnung erfolgt auch dann, wenn die Kosten
      auf unsere Weisung hin entstanden sind. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen blei-


                                                   EN
      ben Ansprüche auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder exem-
      plary damages.

      4.1.2        Kautionsleistungen bei Versicherungsfällen im Ausland
                                   PM
      Wenn Sie im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall im Ausland zur Hinterlegung
      einer Kaution aufgefordert werden, kommen wir dieser Aufforderung für Sie nach.

      Sie müssen die von uns geleistete Kautionszahlung ganz oder teilweise zurückzahlen, wenn

      •       die Kaution als Strafe oder Geldbuße einbehalten wird;
                           O

      •       wenn die Kaution Schadenersatzansprüche absichern soll, die durch Ihre Privathaft-
              pflichtversicherung nicht versichert sind;
      •       Sie die Kaution verfallen lassen;
               EL


      •       die Kaution höher ist als der tatsächliche Schadenersatz.

      Sofern mit der Kaution bestimmte Verhaltensregeln oder Nachweispflichten verbunden
      sind, haben Sie diese einzuhalten bzw. zu erbringen, sofern dies nach den konkreten Um-
EV


      ständen zumutbar ist. Können Sie geforderte Belege oder Fristen nicht einhalten, sodass
      die Gefahr besteht, dass die Kaution verfällt, haben Sie sich unverzüglich mit uns abzustim-
      men.
D


4.2   Vermögensschäden
      Der Versicherungsschutz umfasst auch Vermögensschäden aus Schaden-ereignissen, die
      weder durch einen Personen- noch durch einen Sachschaden verursacht wurden und wäh-
      rend der Wirksamkeit dieses Versicherungsvertrages eingetreten sind.

      Kein Versicherungsschutz besteht für

      •       Vermögensschäden aus dem Abhandenkommen von Sachen, sofern sie nicht an an-
              derer Stelle in diesen Versicherungsbedingungen ausdrücklich mitversichert sind;
      •       Vermögensschäden im Zusammenhang mit Verträgen;
      •       Vermögensschäden aus beruflichen/dienstlichen und gewerblichen Tätigkeiten;
      •       Vermögensschäden aus dem Verstoß gegen gewerbliche Schutz- und Urheberrechte;
      •       Vermögensschäden durch ständige Emissionen (z. B. Lärm oder Gerüche).


                                                                                                   42

[Seite 43]
4.3   Veränderung bestehender Risiken / neue Risiken
      Ändern sich bestehende Risiken während der Vertragslaufzeit, müssen Sie sich keine Ge-
      danken machen: Diese Veränderungen sind automatisch mitversichert.

      Für folgende Risiken, die nach Vertragsabschluss neu entstehen, besteht zunächst Versi-
      cherungsschutz bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, ohne dass Sie uns in-
      formieren müssen:

      •       Veränderung der Lebenssituation (Einschluss mitversicherter Personen);
      •       Halten von Hunden, Reit- und Zugtieren;
      •       Erwerb einer Immobilie (auch Erbschaft oder Schenkung);
      •       Aufnahme einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst.

      Erst wenn wir Sie dazu auffordern (das kann auch ein Hinweis in der nächsten Beitrags-
      rechnung oder dem nächsten Abbuchungshinweis sein), müssen Sie uns die neuen Risiken
      anzeigen. Dazu haben Sie einen Monat Zeit. Melden Sie die neuen Risiken nicht oder nicht
      fristgerecht, so entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend ab Eintritt der neuen Risiken.


                                                                  T
      Wenn Sie uns die neuen Risiken melden, prüfen wir, ob sie in den bestehenden Versiche-
      rungsvertrag eingeschlossen werden können oder ein separater Vertrag erforderlich ist,


                                                    EN
      um die Risiken zu versichern.


4.4   Eigene gesetzliche Haftpflichtansprüche (Forderungsausfallschutz)
      4.4.1        Bei Zahlungsunfähigkeit des Schädigers bzw. der Schädigerin
                                   PM
      Die vorliegende Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Ansprüchen, die Dritte gegen Sie
      geltend machen, weil Sie ihnen einen Schaden zugefügt haben. Diesen wichtigen Versiche-
      rungsschutz erweitern wir insofern für Sie, als wir auch gesetzliche Haftpflichtansprüche
      absichern, die Ihnen gegen Dritte zustehen. Voraussetzung ist, dass diese Personen die
                           O

      Forderungen, die Sie gegen sie geltend machen, wegen Zahlungsunfähigkeit nicht oder
      nicht vollständig begleichen können. Wir stellen Sie dann so, als hätten die Personen ei-
      ne vergleichbare Privathaftpflichtversicherung bei uns abgeschlossen, die denselben Ver-
               EL


      sicherungsumfang hat wie der vorliegende Versicherungsvertrag oder alternativ eine Ver-
      sicherung als

      •       Hundehalter:in;
EV


      •       Halter:in von Reit- und Zugtieren;
      •       Veränderung der Lebenssituation die zu einem Tarifwechsel führt;
      •       Haus- und Grundbesitzer:in und Inhaber:in von Anlagen zur Lagerung von Heizöl;
      •       Bauherr:in von privat genutzten Bauvorhaben;
D


      Besteht für die gerichtliche Durchsetzung des Schadensersatzanspruches kein Versiche-
      rungsschutz über eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir im Rahmen der verein-
      barten Versicherungssumme die Kosten für einen Rechtsbeistand.

      4.4.2        Bei Schäden infolge bestimmter Straftaten
      Der Versicherungsschutz umfasst auch Schadenersatzansprüche, denen eine vorsätzlich
      begangene Körperverletzung, Tötung oder Sachbeschädigung durch einen Dritten zugrun-
      de liegt.

      Wir leisten in diesem Fall, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

      •       Die Person, die die Straftat begangen bzw. den Schaden verursacht hat, ist namentlich
              bekannt .
      •       Es liegt ein rechtskräftiges Urteil oder ein vollstreckbarer Vergleich gegen die Person
              vor.


                                                                                                        43

[Seite 44]
      •       Die Vollstreckung des Titels blieb ohne Erfolg. Eine Vollstreckung ist nicht notwendig,
              wenn die betroffene Person in den letzten drei Jahren eine eidesstattliche Versiche-
              rung über ihre Vermögensverhältnisse abgegeben hat. Alternativ genügt es, wenn of-
              fensichtlich oder zu erwarten ist, dass die Vollstreckung keinen Erfolg haben wird, und
              wir auf eine Vollstreckung verzichten.
      •       Sie haben Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber der Person, welche die Tat began-
              gen bzw. den Schaden verursacht hat, vorher an uns abgetreten.

      Besteht für die gerichtliche Durchsetzung des Schadensersatzanspruches kein Versiche-
      rungsschutz über eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir im Rahmen der verein-
      barten Versicherungssumme die Kosten für einen Rechtsbeistand.

      4.4.3        Leistungsausschlüsse
      Neben den zu diesem Versicherungsvertrag geltenden Ausschlüssen, besteht kein Versi-
      cherungsschutz für

      •       Vermögensschäden, die nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens sind;
      •       Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen;


                                                                  T
      •       Schäden an Immobilien, soweit diese über eine bestehende Wohngebäude- und/oder
              Hausratsversicherung versichert wären (unabhängig vom Bestehen einer solchen Ver-


                                                    EN
              sicherung);
      •       Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung, wenn Sie Im-
              mobilien vermietet haben;
      •       Ansprüche aus Vertragsstrafen und Kosten der Rechtsverfolgung;
                                   PM
      •       Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz ein Sozialversicherungsträger oder Sozial-
              leistungsträger verpflichtet ist.


4.5   Übergang zwischen altem und neuem Versicherungsvertrag
                           O

      4.5.1        Besserstellungsklausel
      4.5.1.1      Versicherungsschutz durch einen Vorvertrag
                EL


      Sollte sich in einem Versicherungsfall herausstellen, dass die Vertragsbedingungen des un-
      mittelbaren Vorvertrages bei uns oder einem anderen Versicherer für Sie einen umfangrei-
      cheren Versicherungsschutz bieten als die zum Schadenszeitpunkt mit Ihnen vereinbarten
      Vertragsbedingungen, werden wir den Versicherungsfall nach den Vertragsbedingungen
EV


      regulieren, die für Sie günstiger sind.

      4.5.1.2      Vorvertrag bei einem anderen Versicherer
      Hatten Sie den Vorvertrag bei einem anderen Versicherer abgeschlossen, prüfen wir die
D


      Anwendung dieser Besserstellungsklausel, wenn Sie uns die entsprechenden Unterlagen
      zur Verfügung stellen.

      Die Vertragsbedingungen des anderen Versicherers können wir nur berücksichtigen, wenn

      •       es sich um einen unmittelbaren Vorvertrag handelt, nach dessen Beendigung Sie erst-
              mals Versicherungsschutz bei uns beantragt haben,
      •       die vom Schaden betroffene Gefahr weiter versichert wurde und
      •       in dem Fall, dass die Versicherungssumme des Vorvertrages nicht ausgereicht hat,
              die Versicherungssumme bzw. Höchstentschädigungsleistung bei uns nicht reduziert
              wurde.

      4.5.1.3      Abweichende Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen
      Erfolgt eine Regulierung auf Basis der Besserstellungsklausel, gelten auch die Versiche-
      rungssummen und Selbstbehalte des Vorvertrages.

      4.5.1.4      Leistungsausschlüsse

                                                                                                    44

[Seite 45]
      Unabhängig vom Bestehen und Umfang eines Vortrages besteht im Rahmen der Besser-
      stellungsprüfung kein Versicherungsschutz für

      •       vorsätzliches Verhalten,
      •       das Halten und den Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasser-
              fahrzeugen,
      •       Schadenleistungen ohne Haftungsgrundlage (z. B. Neuwertentschädigung),
      •       Haftpflichtansprüche aus Risiken, die einer Versicherungs- oder Deckungsvorsorge-
              pflicht unterliegen, und
      •       Versicherungsfälle, soweit diese unter bestehende Wirtschafts-, Handels- oder Fi-
              nanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik
              Deutschland fallen. Das gilt auch für Wirtschafts-, Handels- und Finanzsanktionen bzw.
              Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf andere Staa-
              ten erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften
              entgegenstehen.

      4.5.2        Versicherungsschutz bei noch laufendem Vorvertrag


                                                                 T
      Sind Sie noch durch einen Vertrag bei einem anderen Versicherungsunternehmen gebun-
      den und kann der Vertrag mit uns erst nach Ablauf der Kündigungsfrist wirksam werden,


                                                   EN
      sollen Sie trotzdem von den Leistungsverbesserungen Ihres Vertrages bei uns profitieren.
      Wir bieten Ihnen deshalb bereits für den Zeitraum zwischen Antragstellung und Vertrags-
      beginn (= Ablauf des Vorvertrages) Versicherungsschutz an. Dieser umfasst alle Deckungs-
      erweiterungen, die nicht oder nur teilweise über den Vorvertrag versichert sind.
                                   PM
      Um unsere Leistungen zu erhalten, müssen Sie den Versicherungsfall zunächst dem Vor-
      versicherer melden. Sobald dieser die Regulierung abgeschlossen hat, stellen Sie uns dann
      alle notwendigen Unterlagen zur Prüfung zur Verfügung.

      4.5.3        Vorleistungsgarantie
                           O

      Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung nicht klar, ob ein versicherter Sachschaden wäh-
      rend der Wirksamkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder noch in die Wirksamkeit ei-
      nes Vorvertrages fällt, werden wir uns nicht darauf berufen, dass kein Versicherungsschutz
               EL


      besteht, sondern uns mit dem Vorversicherer über die zeitliche Zuordnung des Schadens
      und die damit verbundene Zuständigkeit auseinandersetzen.

      Können wir keine Einigung mit dem Vorversicherer erzielen und steht gleichzeitig fest, dass
EV


      der entsprechende Schadensfall auch nach den Vertragsbestimmungen des Vorversiche-
      rers versichert wäre, gehen wir in Vorleistung und regulieren den Schaden auf Basis dieser
      Vertragsbestimmungen.
D


      Sofern sich herausstellt, dass der Versicherungsfall nicht in den versicherten Zeitraum die-
      ses Vertrages fällt und der Vorversicherer ebenfalls ganz oder teilweise leistungsfrei ist,
      können wir die erbrachten Leistungen von Ihnen zurückfordern.


4.6   Verzicht auf den Einwand der Deliktsunfähigkeit
      Wurden Schäden durch mitversicherte minderjährige Kinder oder andere mitversicherte
      Personen verursacht, die deliktsunfähig sind, so verzichten wir auf den Einwand der Delikt-
      sunfähigkeit und leisten unabhängig von einer gesetzlichen Haftpflicht, wenn

      •       keine Haftung aus Aufsichtspflichtverletzung vorliegt;
      •       Sie uns gegenüber ausdrücklich den Wunsch äußern, auf den Einwand der Deliktsun-
              fähigkeit verzichten zu wollen, und
      •       der Schadenersatzanspruch einschließlich Kosten den Betrag von 100.000 Euro nicht
              übersteigt.

      Ein mögliches Mitverschulden weiterer Personen wird bei der Leistung berücksichtigt.

                                                                                                    45

[Seite 46]
Nicht versichert sind Ansprüche von Sozialversicherungsträgern, arbeitgebenden Unter-
nehmen und öffentlichen Dienststellen aus Lohnfortzahlungen.

Ein geschädigter Dritter kann aus dieser Regelung keinen Anspruch herleiten.


                                                      T
                                         EN
                         PM
                 O
      EL
EV
D


                                                                                        46

[Seite 47]
4.7   Verzicht auf den Einwand der Gefälligkeitshandlung
      Sofern Sie dies ausdrücklich wünschen, werden wir in einem Versicherungsfall nicht ein-
      wenden, dass der Schaden durch eine Gefälligkeitshandlung entstanden und deshalb eine
      gesetzliche Haftung Ihrerseits nicht gegeben ist. Bei der Leistung berücksichtigen wir ein
      mögliches Mitverschulden weiterer Personen.

      Nicht versichert sind Ansprüche von Sozialversicherungsträgern, arbeitgebenden Unter-
      nehmen und öffentlichen Dienststellen aus Lohnfortzahlungen.


4.8   Abweichungen von den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der
      Deutschen Versicherungswirtschaft
      Wir garantieren, dass die Deckungsinhalte dieser privaten Haftpflichtversicherung aus-
      schließlich zu Ihrem Vorteil von den jeweils aktuellen Musterbedingungen des Gesamtver-
      bandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) abweichen.


                                                                T
5     Leistungsausschlüsse und -einschränkungen


                                                 EN
5.1   Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
      Führen Sie einen Versicherungsfall vorsätzlich herbei, besteht kein Versicherungsschutz.
      Grob fahrlässig verursachte Schäden sind dagegen versichert.
                                 PM
5.2   Schadensfälle von Angehörigen und wirtschaftlich verbundenen Personen
      Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind gesetzliche Haftpflichtansprüche, die An-
      gehörige gegen Sie haben. Angehörige im Sinne dieser Bestimmung sind Verwandte des 1.
      und 2. Grades, Lebenspartner:innen, Schwiegereltern und -kinder sowie Pflegeeltern und -
                        O

      kinder, sofern sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder zu den mitversicherten
      Personen nach Ziffer 1 gehören.
            EL


5.3   Ansprüche von Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern, Betreuern
      und Vermögensverwaltern
EV


      Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche, die von Ihren Liquidatoren oder von Personen
      geltend gemacht werden, deren Aufgabe Ihnen gegenüber die Zwangs- und Insolvenzver-
      waltung, Betreuung oder Vermögensverwaltung ist.
D


5.4   Mangelhaftigkeit von Erzeugnissen
      Nicht versichert sind Ansprüche im Zusammenhang mit Erzeugnissen, die Sie in den Ver-
      kehr gebracht haben, oder mit Leistungen, die Sie erbracht haben, sofern Sie wussten, dass
      diese mangelhaft waren.


5.5   Ansprüche aus der Vertragserfüllung
      Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus der Erfüllung von Verträgen. Gleiches gilt für
      Haftpflichtansprüche, die aufgrund eines Vertrages oder einer Zusage über den Umfang
      Ihrer gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.


                                                                                                  47

[Seite 48]
5.6   Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen
      Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden an Sachen, die Sie hergestellt
      oder geliefert haben, wenn die Ursache der Schäden in der Herstellung oder Lieferung liegt.
      Das gilt auch dann, wenn die Schadenursache in einem mangelhaften Einzelteil der Sache
      liegt und zur Beschädigung oder Vernichtung der Sache führt.


5.7   Schäden durch Arbeiten oder sonstige Leistungen
      Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Arbeiten oder sonstige
      Leistungen, wenn die Ursache der Schäden in der Leistung liegt. Das gilt auch dann, wenn
      die Schadenursache in einer mangelhaften Teilleistung liegt und diese die gesamte Leis-
      tung zunichte macht.


5.8   Übertragung von Krankheiten
      Nicht versichert sind Ansprüche wegen Personenschäden, die daraus resultieren, dass Sie


                                                                T
      eine andere Person mit einer Krankheit angesteckt haben. Gleiches gilt für Sachschäden,
      die durch Krankheiten von Tieren entstanden sind, die Ihnen gehören, von Ihnen gehalten


                                                 EN
      oder von Ihnen veräußert wurden. Der Ausschluss gilt nicht, wenn Sie beweisen, dass Sie
      weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben.


5.9   Schäden durch Überschwemmungen
                                 PM
      Nicht versichert sind Ansprüche wegen Sachschäden, die durch Überschwemmungen ste-
      hender oder fließender Gewässer entstehen. Gleiches gilt für Vermögensschäden, die sich
      aus den Sachschäden ergeben.
                        O

5.10 Ansprüche im Zusammenhang mit Kfz
      Nicht versichert sind Ansprüche gegen Sie als Eigentümer:in, Besitzer:in, Halter:in oder Füh-
            EL


      rer:in eines Kfz oder Kfz-Anhängers, soweit nicht an anderer Stelle ausdrücklich etwas an-
      deres vereinbart ist.
EV


5.11 Versicherungsschutz bei Embargos
      Sind Sie und wir als Vertragsparteien unmittelbar von Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
      sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland
D


      betroffen, so besteht kein Versicherungsschutz, soweit und solange die Sanktionen gelten.

      Das gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch
      die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf andere Staaten erlassen werden, so-
      weit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen. Diese Ein-
      schränkung des Versicherungsschutzes gilt auch für den Fall, dass der Versicherungsschutz
      aus einem Vorvertrag hergeleitet wird. Die übrigen Vertragsbestimmungen werden durch
      diese Vereinbarung weder aufgehoben noch eingeschränkt.


5.12 Ansprüche im Zusammenhang mit Pflichtverletzungen
      Nicht versichert sind Schäden, die aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder be-
      hördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus
      sonstiger bewusster Pflichtverletzung.


5.13 Entschädigungen mit Strafcharakter
                                                                                                  48

[Seite 49]
      Nicht versichert sind Ansprüche, die Entschädigungen mit Strafcharakter enthalten, insbe-
      sondere punitive oder exemplary damages.


6     Verhaltensregeln
6.1   Beseitigung von Gefahren vor Eintritt eines Versicherungsfalls
      Wenn wir von Ihnen verlangen, dass Sie innerhalb einer angemessenen Frist eine Gefahr
      beseitigen, müssen Sie dies tun, sofern es Ihnen zumutbar ist. Bei der Frage der Zumut-
      barkeit sind unsere und Ihre Interessen gegeneinander abzuwägen.


6.2   Mitteilung eines Versicherungsfalls
      Sie müssen uns innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntwerden mitteilen, wenn ein Versiche-
      rungsfall eingetreten ist.


                                                              T
6.3   Schadensbegrenzung
      Sie müssen alles Ihnen Zumutbare tun, um den Schaden abzuwenden bzw. gering zu hal-


                                                 EN
      ten. Sofern wir Ihnen hierzu Weisungen erteilen, müssen Sie diese befolgen. Sind für die
      Abwendung oder Minderung des Schadens Aufwendungen notwendig, erstatten wir Ihnen
      diese, wenn

      •    Sie die Aufwendungen auf unsere Veranlassung hin getätigt haben oder
                                   PM
      •    die Aufwendungen nach den Umständen für geboten halten durften.

      Aufwendungen der öffentlichen Hand (z. B. Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei), die im
      öffentlichen Interesse erbracht werden, fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
                         O

6.4   Mitwirkung bei der Schadenermittlung
      Damit wir unserer Leistungsverpflichtung aus diesem Versicherungsvertrag nachkommen
             EL


      können, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen:

      •    Sie müssen uns alle Untersuchungen über die Schadenursache und höhe sowie den
           Umfang unserer Leistungspflicht erlauben und sofern das zumutbar ist, diese Unter-
EV


           suchungen auch unterstützen.
      •    Sie müssen uns jederzeit wahrheitsgemäß und zeitnah Auskünfte erteilen.
      •    Sie müssen uns alle Umstände mitteilen, die aus unserer Sicht für die Bearbeitung des
           Schadens wichtig sind.
D


      •    Sie müssen uns Unterlagen zum Schadensfall (z. B. Schadenanzeige, Schilderungen,
           Belege, Gutachten) jeweils im Original zukommen lassen.


6.5   Informationspflichten
      Sie müssen uns unverzüglich informieren, wenn

      •    ein Haftpflichtanspruch gegen Sie erhoben wird;
      •    aus Anlass des Schadens ein behördliches, gerichtliches oder staatsanwaltliches Ver-
           fahren gegen Sie eingeleitet wird;
      •    ein Mahnbescheid gegen Sie erlassen wird;
      •    Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird.


6.6   Einlegen von Rechtsmitteln


                                                                                                  49

[Seite 50]
      Gegen einen Mahnbescheid oder Verwaltungsverfügungen, in denen es um Schadenersatz
      geht, müssen Sie fristgerecht Widerspruch bzw. andere, vergleichbare Rechtsmittel einle-
      gen. Das gilt auch dann, wenn wir Sie nicht ausdrücklich dazu auffordern.


6.7   Mitwirkung bei Beauftragung eines Rechtsbeistands
      Wird ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, ist es unsere Aufgabe, die Pro-
      zessführung zu übernehmen. Dazu beauftragen wir in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt
      oder eine Rechtsanwältin. Die Kosten tragen wir nach Maßgabe dieser Versicherungsbe-
      dingungen. Sie müssen der beauftragten Person eine Vollmacht erteilen und alle notwen-
      digen Unterlagen und Auskünfte zur Verfügung stellen.


6.8   Keine Täuschung über Tatsachen
      Sie dürfen uns nach Eintritt des Versicherungsfalls nicht arglistig über Tatsachen täuschen,
      die darüber entscheiden, ob und in welcher Höhe wir zur Leistung verpflichtet sind.


                                                               T
6.9   Rechtsfolgen bei Verletzung einer Verhaltensregel


                                                 EN
      6.9.1     Recht zur Kündigung
      Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Beseitigung von Gefahren vor Eintritt des Versicherungsfalls ver-
      letzen (vgl. Ziffer 6.1), dürfen wir den Vertrag fristlos kündigen.
                                PM
                        O
              EL
EV
D


                                                                                                  50

[Seite 51]
      6.9.2        Weniger oder keine Leistung
      Wenn Sie eine der oben aufgeführten Verhaltensregeln nicht beachten, müssen wir entwe-
      der gar nicht oder nur teilweise leisten. Im Detail hängt das davon ab, ob Sie Ihre Pflichten
      vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben:

      •       Haben Sie Ihre Pflichten vorsätzlich verletzt, sind wir von unserer Leistungspflicht be-
              freit.
      •       Haben Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig verletzt, sind wir berechtigt, unsere Leistung
              zu kürzen. Der Umfang der Kürzung richtet sich nach der Schwere Ihres Verschuldens.
              Können Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung nicht grob fahrlässig war, bleibt
              unsere Leistungspflicht unverändert bestehen.

      Unsere Leistungspflicht bleibt auch dann bestehen, wenn die vorsätzliche oder grob fahr-
      lässige Pflichtverletzung

      •       nicht dazu geführt hat, dass der Versicherungsfall eingetreten ist oder festgestellt wur-
              de;
      •       nicht dazu geführt hat, dass unsere Leistungspflicht festgestellt wurde;


                                                                   T
      •       nicht den Umfang unserer Leistungspflicht verursacht hat.


                                                     EN
      Sie müssen nachweisen, dass die genannten Punkte vorliegen.

      Sofern Sie uns nach dem Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen täuschen,
      die für unsere Leistungspflicht dem Grunde und/oder der Höhe nach relevant sind (vgl.
      Ziffer 6.8), entfällt unsere Leistungspflicht. Das gilt auch dann schon, wenn lediglich ein
                                    PM
      Täuschungsversuch vorliegt.


7     Beiträge
7.1   Beitragszahlung
                           O

      7.1.1        Erstbeitrag
      Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zu zahlen. Haben Sie einen
               EL


      späteren Versicherungsbeginn vereinbart, wird der erste Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt
      fällig.

      7.1.2        Folgebeiträge
EV


      Die Folgebeiträge sind jeweils zum Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode fällig,
      sofern wir nichts anderes vereinbart haben.

      7.1.3        Zahlungsperiode
D


      Die Zahlungsperiode kann je nach Vereinbarung ein Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr
      oder ein Jahr betragen.

      7.1.4        Zahlungsweise
      Die Zahlungsweise entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein.


7.2   Anpassung der Beiträge
      7.2.1        Überprüfung der Schaden- und Kostenentwicklung
      Im Rahmen der Beitragsanpassung prüfen wir einmal im Kalenderjahr die Beiträge aller
      bestehenden Versicherungsverträge. Dabei ermitteln wir, ob und inwieweit sich Verände-
      rungen bei den Kosten und den Schadenaufwendungen ergeben, die eine Neukalkulation
      erforderlich machen.

      Bei einer Neukalkulation betrachten wir die zurückliegende Schaden- und Kostenentwick-
      lung und prognostizieren auch die voraussichtliche Entwicklung bis zur nächsten Neukalku-

                                                                                                      51

[Seite 52]
      lation. Dabei verwenden wir nur anerkannte Methoden und Verfahren der Versicherungs-
      technik und -mathematik.

      Der Gewinn, den wir für uns angesetzt haben, bleibt bei der Neukalkulation unverändert.

      Für den Fall, dass unsere unternehmenseigenen Daten nicht ausreichen, um die Beiträ-
      ge neu zu kalkulieren, können wir auf statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der
      Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV e. V.) zurückgreifen.

      7.2.2     Anpassung des Beitrags
      Ergibt die Neukalkulation einen höheren Beitrag, so können wir den Beitrag zu dieser Ver-
      sicherung entsprechend anpassen.

      Ergibt sich ein niedrigerer Beitrag, sind wir verpflichtet, den Beitrag entsprechend abzu-
      senken.

      In beiden Fällen gilt der neue Beitrag ab der nächsten Versicherungsperiode.

      7.2.3     Ihre Rechte nach einer Beitragsanpassung


                                                              T
      Erhöht sich der Beitrag aufgrund einer Neukalkulation, können Sie den Versicherungsver-
      trag jederzeit kündigen. Ihre Kündigung wird dann einen Monat nach Zugang bei uns wirk-


                                                EN
      sam.


8     Beginn des Versicherungsschutzes
                                PM
      Der Versicherungsschutz beginnt an dem Tag, der im Versicherungsschein vermerkt ist.
      Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Beitrag zahlen. Tun Sie das nicht, können wir vom
      Versicherungsvertrag zurücktreten, sofern die Voraussetzungen des § 37 Versicherungs-
      vertragsgesetz erfüllt sind.
                        O

9     Vertragsende / Kündigungsmöglichkeiten
9.1   Vertragsdauer
              EL


      Die Dauer des Vertrages ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
EV


9.2   Automatische Vertragsverlängerung
      Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, verlängert sich der Vertrag automatisch
      um jeweils ein weiteres Jahr, wenn weder Sie noch wir von unserem Kündigungsrecht Ge-
      brauch gemacht haben.
D


9.3   Kündigungsrecht zum Vertragsablauf
      Sie können Ihren Versicherungsvertrag täglich kündigen. Die Kündigung wird am ge-
      wünschten Kündigungstag um 24:00 Uhr wirksam. Die Kündigung ist im Kundenportal oder
      per Textform (z. B. E-Mail, Brief) möglich.

      Wir können den Versicherungsvertrag mit einer Frist von drei Monaten vor dem vereinbar-
      ten Ablauf kündigen.

      Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Sie können uns also z. B. einen Brief oder eine
      E-Mail schreiben. Wichtig ist dabei, dass Sie als Absender:in eindeutig zu erkennen sind.


                                                                                                   52

[Seite 53]
9.4   Kündigung nach einem Versicherungsfall
      Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls können Sie das Versicherungsverhältnis kündi-
      gen. Nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung haben Sie dafür einen
      Monate Zeit. Die Kündigung muss uns in Textform zugehen, also z. B. als E-Mail oder Brief.
      Sie wird dann direkt mit Zugang bei uns wirksam, es sei denn, Sie bestimmen einen späte-
      ren Zeitpunkt. Der späteste Zeitpunkt ist das Ende des laufenden Versicherungsjahres.

      Auch uns steht nach Eintritt des Versicherungsfalls eine Kündigungsrecht zu. Das oben Ge-
      sagte gilt dann entsprechend. Einziger Unterschied ist, dass unsere Kündigung nicht sofort,
      sondern erst einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam wird.


9.5   Beitragsberechnung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
      9.5.1     Anteilige Prämie
      Wird der Versicherungsvertrag vor dem vereinbarten Ablaufdatum beendet, haben wir für
      den Zeitraum, in dem Versicherungsschutz bestanden hat, einen anteiligen Anspruch auf


                                                               T
      die Prämie.

      9.5.2     Widerruf


                                                 EN
      Abweichend von § 8 Versicherungsvertragsgesetz können Sie Ihre Vertragserklärung inner-
      halb einer Frist von drei Monaten widerrufen.

      9.5.3     Rücktritt wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung
                                PM
      Sofern wir vom Vertrag zurücktreten, weil Sie uns vor Abschluss des Vertrages einen Um-
      stand nicht mitgeteilt haben, den Sie hätten mitteilen müssen, steht uns der Anteil der Prä-
      mie bis zu dem Zeitpunkt zu, in dem Ihnen die Rücktrittserklärung zugegangen ist.

      9.5.4     Rücktritt wegen Nichtzahlung eines Erstbeitrages
                        O

      Treten wir vom Vertrag zurück, weil die Erstprämie nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wur-
      de, haben wir Anspruch auf eine angemessene Geschäftsgebühr.

      9.5.5     Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
              EL


      Beenden wir den Versicherungsvertrag durch eine Anfechtung wegen arglistiger Täu-
      schung, steht uns die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, in dem Ihnen die Anfechtungserklä-
      rung zugegangen ist.
EV


      9.5.6     Interessenfortfall
      Fällt das versicherte Interesse nach Beginn dieses Versicherungsvertrages vollständig und
      dauerhaft weg und wird das Vertragsverhältnis nicht von einer mitversicherten Person wei-
D


      tergeführt, steht uns der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, in dem wir erstmalig vom Inter-
      essenfortfall erfahren haben.


10 Fortsetzung des Vertrages im Todesfall
      Im Falle Ihres Todes besteht der Versicherungsschutz zunächst für alle mitversicherten Per-
      sonen bis zur Fälligkeit des nächsten Beitrags weiter.

      Die Versicherung kann durch Ihren Ehegatten bzw. Ihre Ehegattin übernommen oder täg-
      lich gekündigt werden. Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, gilt
      Entsprechendes.


                                                                                                 53

[Seite 54]
11 Vertragsumstellungsangebot
    Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer können wir Ihnen eine Umstellung Ihres Ver-
    sicherungsvertrages auf unsere aktuellen Versicherungsbedingungen anbieten.

    Sie erhalten in diesen Fällen mindestens zwei Monate vor dem Ablaufdatum ein entspre-
    chendes Umstellungsangebot in Textform. In diesem Angebot finden Sie alle wichtigen Ver-
    tragsunterlagen. Außerdem nennen wir Ihnen den neuen Beitrag.

    Das Umstellungsangebot können Sie annehmen oder ablehnen. Sofern Sie das Angebot
    nicht ausdrücklich in Textform ablehnen, gilt Ihre Annahme als erteilt. Einen entsprechen-
    den Hinweis auf diese Regelung finden Sie auch noch einmal in dem Umstellungsangebot.

    Die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen erfolgt dann zu Beginn des
    nächsten Versicherungsjahres.


12 Mehrfachversicherung


                                                              T
    Eine Mehrfachversicherung entsteht, wenn dasselbe Risiko über mehrere Versicherungs-
    verträge versichert ist. Ist die Mehrfachversicherung ohne Ihr Wissen entstanden, können


                                                EN
    Sie verlangen, dass sie beseitigt wird. In diesen Fällen wird der später abgeschlossene Ver-
    sicherungsvertrag aufgehoben bzw. reduziert.


13 Vertragserklärungen
                               PM
    Alle für uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die unmittelbar diesen Versicherungs-
    vertrag betreffen, sind in Textform (E-Mail, Brief, Fax) abzugeben. Sofern für diese Erklärun-
    gen und Anzeigen entsprechende Funktionen in Kundenportalen bereitgestellt sind, sind
    diese der Textform gleichgestellt.
                      O

    Sofern es gesetzliche Regelungen gibt, die eine Schriftform vorschreiben, sind entspre-
    chende Erklärungen und Anzeigen direkt an unseren Hauptsitz zu richten:
          EL


    andsafe Aktiengesellschaft
    Provinzialallee 1
    48131 Münster
EV


14 Vollmachten des Versicherungsvertreters bzw. der Versi-
   cherungsvertreterin
D


    Sofern am Abschluss des Versicherungsvertrags ein Versicherungsvertreter oder eine Ver-
    sicherungsvertreterin beteiligt war, gilt diese:r als bevollmächtigt, von Ihnen abgegebene
    Erklärungen entgegenzunehmen und Versicherungsscheine, Nachträge oder Schriftwech-
    sel an Sie zu übermitteln.


15 Anschriftenänderungen
    Ändert sich Ihre Postanschrift, haben Sie uns diese Änderung unverzüglich mitzuteilen.
    Unterbleibt die Anzeige, reicht es aus, wenn wir für eine Erklärung, die Ihnen gegenüber
    wirken soll, einen eingeschriebenen Brief an die uns zuletzt bekannte Adresse senden. Die
    Erklärung gilt dann drei Tage nach Absendung als zugestellt.


                                                                                                 54

[Seite 55]
16 Verjährung
   Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung be-
   ginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger
   erfährt, welche Umstände den Anspruch begründen und wer Schuldner ist. Erlangt der
   Gläubiger diese Kenntnisse grob fahrlässig nicht, so wird er so behandelt, als hätte er die
   Kenntnis erlangt.

   Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet worden, zählt bei der
   Fristberechnung der Zeitraum nicht mit, der zwischen der Anmeldung des Anspruchs und
   dem Zeitpunkt liegt, in dem unsere Entscheidung der Person, die den Anspruch geltend
   gemacht hat, in Textform (z. B. per E-Mail) zugegangen ist.

   Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen
   Gesetzbuchs.


17 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht


                                                           T
   Für diesen Versicherungsvertrag gelten die gesetzlich geregelten Gerichtsstände. Sofern


                                             EN
   ein versichertes Schadenereignis im Ausland eintritt und Sie Ihren gewöhnlichen Haupt-
   wohnsitz in Deutschland haben, können Klagen nur vor einem deutschen Gericht erhoben
   werden.

   Für diesen Versicherungsvertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.
                             PM
                     O
         EL
EV
D


                                                                                             55

[Seite 56]
Kundeninformation
Diensthaftpflichtversicherung


Versicherungsbedingungen


                                                                                                       T
                                                                                               EN
Stand: 07.2026
                                                                     PM
                                                       O
                                     EL
                     EV
            D


andsafe Aktiengesellschaft
Postanschrift:       Handelsregister: Registergericht Amtsgericht Münster, Registernummer: HRB 17592
Provinzial-Allee 1   Vorstand: Dr. Christian Brandt, Florian Knackstedt, Stephan Reinarz
48159 Münster        Vorsitzende des Aufsichtsrats: Nina Schmal
E: info@andsafe.de   Bankverbindung: Helaba, IBAN DE95 3005 0000 0003 3400 15, BIC WELADEDD
www.andsafe.de       Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE815809102

[Seite 57]
Inhalt


  1      Wer versichert ist ............................................................................................................................... 60

  2      Was versichert ist ............................................................................................................................... 60
         2.1         Versichertes Risiko ................................................................................................................ 60
         2.2         Versicherte Schäden .............................................................................................................. 60
                     2.2.1        Personen- und Sachschäden .................................................................................. 60
                     2.2.2        Vermögensschäden ................................................................................................. 60

  3      Versicherungsfall ................................................................................................................................ 61
         3.1         Definition des Versicherungsfalls ...................................................................................... 61
         3.2         Versicherungsfall bei Serienschaden ................................................................................. 61
         3.3         Nachhaftung bei Vermögensschäden ................................................................................ 61


                                                                                                           T
         3.4         Versicherungsfälle nach Beendigung der Versicherung ................................................ 61

  4      Besondere Haftpflichtrisiken ......................................................................................................... 62


                                                                                    EN
         4.1         Wenn Sie Sachen des Dienstherrn verlieren .................................................................... 62
         4.2         Wenn Sie Schäden an gemieteten Sachen verursachen ................................................ 62
         4.3         Wenn Sie durch Ihre dienstliche Tätigkeit Schäden verursachen ................................ 62
                                                          PM
         4.4         Wenn Sie eine Dienstwaffe besitzen ................................................................................. 62
         4.5         Wenn Sie im Dienst mit Tieren zu tun haben .................................................................. 62
         4.6         Wenn Sie einen Dienstwagen nutzen ................................................................................ 63
         4.7         Wenn Sie ein Wasserfahrzeug dienstlich nutzen ............................................................ 63
                                             O

         4.8         Wenn der Versicherungsfall im Ausland eintritt ............................................................. 63
         4.9         Wenn Sie Lehrer:in oder Erzieher:in sind .......................................................................... 64
                           EL


                     4.9.1        Besondere Haftpflichtrisiken im Inland ............................................................... 64
                     4.9.2        Klassenfahrten ins Ausland .................................................................................... 64
         4.10        Wenn Sie Pfarrer:in sind ....................................................................................................... 64
         EV


         4.11        Wenn Sie in der Forstwirtschaft tätig sind ....................................................................... 64
         4.12        Wenn Sie Baubeamter oder Baubeamtin sind ................................................................. 65
   D


  5      Wenn sich Risiken verändern .......................................................................................................... 65

  6      Unsere Leistungen ............................................................................................................................. 65
         6.1         Was wir im Versicherungsfall für Sie tun .......................................................................... 65
         6.2         Versicherungssummen und Selbstbeteiligung ................................................................ 65
         6.3         Höchstersatzleistung ............................................................................................................. 66
                     6.3.1        Grundsatz ................................................................................................................... 66
                     6.3.2        Wenn Sie Schlüssel und Codekarten verlieren .................................................... 66
                     6.3.3        Wenn Sie andere Sachen des Dienstherrn verlieren .......................................... 66
                     6.3.4        Bei Tätigkeitsschäden .............................................................................................. 66
                     6.3.5        Bei Schäden durch Dienstwagen und -anhänger ................................................ 66
                     6.3.6        Bei Schäden durch den dienstlichen Gebrauch von Wasserfahrzeugen ......... 66
         6.4         Wenn der Versicherungsfall im Ausland eingetreten ist ............................................... 67

  7      Wann wir nicht oder nur eingeschränkt leisten ........................................................................ 67

                                                                                                                                                                     57

[Seite 58]
    7.1         Generell nicht versicherte Ansprüche und Schäden ....................................................... 67
    7.2         Wenn Sie Schadenersatzleistungen zugesagt haben ..................................................... 67
    7.3         Wenn Sie wissentlich/vorsätzlich handeln ........................................................................ 67
                7.3.1        Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls .......................................... 67
                7.3.2        Wissentliche Pflichtverletzung .............................................................................. 67
    7.4         Wenn Sie Personen aus Ihrem persönlichen Umfeld geschädigt haben ..................... 68
    7.5         Bei Ansprüchen von Liquidator:innen, Zwangs- und Insolvenzverwalter:innen, Be-
                treuer:innen oder Vermögensverwalter:innen ................................................................ 68
    7.6         Wenn Sie mangelhafte Erzeugnisse in den Verkehr gebracht haben ......................... 68
    7.7         Wenn Ihre Leistung mangelhaft war ................................................................................. 68
    7.8         Bei Schäden an Sachen, die Sie hergestellt oder geliefert haben ............................... 68
    7.9         Bei Schäden durch Arbeiten oder sonstige Leistungen ................................................. 68
    7.10        Wenn Sie andere Personen mit einer Krankheit angesteckt haben ............................ 68


                                                                                                          T
    7.11        Bei Schäden durch Überschwemmungen ......................................................................... 68
    7.12        Bei Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstigen Diskriminierun-


                                                                                  EN
                gen ............................................................................................................................................ 69
    7.13        Bei Schäden durch Gentechnik ........................................................................................... 69
    7.14        Bei Schäden durch Senkungen und Erdrutsche ............................................................... 69
                                                       PM
    7.15        Bei Schäden durch Strahlen ................................................................................................. 69
    7.16        Bei Schäden durch Kraftfahrzeuge .................................................................................... 69
    7.17        Bei Schäden durch den Gebrauch von Schienenfahrzeugen ......................................... 69
    7.18        Bei Schäden durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen ............................................ 69
                                         O

    7.19        Bei Schäden durch Luft- und Raumfahrzeuge ................................................................. 70
    7.20        Bei Schäden durch Luftlandeplätze ................................................................................... 70
                      EL


    7.21        Bei Dienst- und Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten ........................................... 70
    7.22        Bei Schäden aus der Ausübung eines Heilberufs ............................................................ 70
    7.23        Bei Ansprüchen aus pharmazeutischen Tätigkeiten ....................................................... 70
    EV


    7.24        Bei Ansprüchen aus der Führung wirtschaftlicher Betriebe ......................................... 70
    7.25        Bei Ansprüchen aus Bauarbeiten ....................................................................................... 71
    7.26        Bei Lotsentätigkeit ................................................................................................................ 71
D


    7.27        Bei Tätigkeiten im Nebenamt ............................................................................................. 71
    7.28        Bei der Beschädigung von Kommissionsware ................................................................. 71
    7.29        Bei Gutachtertätigkeit .......................................................................................................... 71
    7.30        Bei Schäden an Abfallentsorgungsanlagen ...................................................................... 71
    7.31        Bei Jagdschäden .................................................................................................................... 71
    7.32        Bei leitender Tätigkeit .......................................................................................................... 71
    7.33        Bei Schäden durch brennbare oder explosive Stoffe ..................................................... 71
    7.34        Bei Wirtschafts-, Handels- und Finanzsanktionen ........................................................... 71

8   Verhaltensregeln ................................................................................................................................ 72
    8.1         Informieren Sie uns ............................................................................................................... 72
    8.2         Beseitigen Sie Gefahren ....................................................................................................... 72


                                                                                                                                                                      58

[Seite 59]
     8.3          Begrenzen Sie den Schaden ................................................................................................ 72
     8.4          Wirken Sie bei der Ermittlung des Schadens mit ............................................................ 72
     8.5          Legen Sie Rechtsmittel ein .................................................................................................. 72
     8.6          Wirken Sie bei der Beauftragung eines Rechtsbeistands mit ....................................... 72
     8.7          Täuschen Sie nicht über Tatsachen .................................................................................... 73
     8.8          Wenn Sie sich nicht an die Regeln halten ......................................................................... 73
                  8.8.1        Unser Recht zur Kündigung ................................................................................... 73
                  8.8.2        Unser Recht zur Kürzung der Leistung ................................................................ 73

9    Beiträge ................................................................................................................................................. 74
     9.1          Beitragszahlung ...................................................................................................................... 74
                  9.1.1        Erstbeitrag ................................................................................................................. 74
                  9.1.2        Folgebeiträge ............................................................................................................ 74
                  9.1.3        Zahlungsperiode ....................................................................................................... 74


                                                                                                          T
                  9.1.4        Zahlungsweise .......................................................................................................... 74
     9.2          Anpassung der Beiträge ....................................................................................................... 74


                                                                                   EN
                  9.2.1        Überprüfung der Schaden- und Kostenentwicklung ......................................... 74
                  9.2.2        Anpassung des Beitrags .......................................................................................... 74
                  9.2.3        Ihre Rechte nach einer Beitragsanpassung ......................................................... 74
                                                         PM
10   Beginn, Dauer und Ende des Versicherungsvertrags .............................................................. 75
     10.1         Beginn des Versicherungsschutzes .................................................................................... 75
     10.2         Vertragsdauer ......................................................................................................................... 75
     10.3         Automatische Vertragsverlängerung ................................................................................ 75
                                           O

     10.4         Fortsetzung des Vertrages im Todesfall .......................................................................... 75
     10.5         Kündigungsrecht zum Vertragsablauf ............................................................................... 75
                        EL


     10.6         Kündigung nach einem Versicherungsfall ........................................................................ 75
     10.7         Beitragsberechnung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung ............................................ 76
                  10.7.1 Anteilige Prämie ....................................................................................................... 76
     EV


                  10.7.2 Widerruf ..................................................................................................................... 76
                  10.7.3 Rücktritt wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung ............................ 76
                  10.7.4 Rücktritt wegen Nichtzahlung eines Erstbeitrages ............................................ 76
                  10.7.5 Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ........................................................... 76
D


                  10.7.6 Interessenfortfall ...................................................................................................... 76

11   Vertragsumstellungsangebot ......................................................................................................... 76

12   Mehrfachversicherung ...................................................................................................................... 76

13   Vertragserklärungen ......................................................................................................................... 76
     13.1         Wie Sie Erklärungen abgeben müssen .............................................................................. 77
     13.2         Wenn sich Ihre Postanschrift ändert ................................................................................. 77

14   Vollmacht des Versicherungsvertreters bzw. der Versicherungsvertreterin .................. 77

15   Verjährung ............................................................................................................................................ 77

16   Gerichtsstand und anzuwendendes Recht .................................................................................. 78


                                                                                                                                                                     59

[Seite 60]
      Hinweis
      Die Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung ist nur versichert, wenn wir dies ausdrücklich
      im Versicherungsschein oder seiner Nachträge vereinbart haben. Die nachfolgenden Be-
      dingungen ergänzen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflicht-
      versicherung. Wird der Hauptvertrag durch Kündigung, Rücktritt oder einen sonstigen
      Grund beendet, so endet auch der Zusatzvertrag der Dienst- und Amtshaftpflichtversiche-
      rung zum selben Termin.


1     Wer versichert ist
      Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des
      im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen namentlich genannten Versicherungs-
      nehmers aus der dienstlichen Tätigkeit als Beamter oder Beschäftigter des öffentlichen
      Dienstes.


                                                               T
                                                 EN
2     Was versichert ist
2.1   Versichertes Risiko
      Versichert ist das Risiko, dass Sie einer anderen Person durch ein Fehlverhalten im Dienst
                                PM
      einen Schaden zufügen, für den Sie aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen auf-
      kommen müssen. Die Haftpflichtbestimmungen können einen privatrechtlichen oder öf-
      fentlich-rechtlichen Inhalt haben. Versichert sind auch Schadenersatz- und Regressansprü-
      che Ihres Dienstherrn. Zu den besonderen Haftpflichtrisiken siehe Ziffer 4.
                        O

2.2   Versicherte Schäden
      2.2.1 Personen- und Sachschäden
            EL


      Versichert sind Personen- und Sachschäden, die unmittelbar auf ein Fehlverhalten im
      Dienst zurückzuführen sind, vorausgesetzt das Fehlverhalten fällt in die Laufzeit des Versi-
      cherungsvertrages. Das Fehlverhalten ist in diesem Fall das Schadenereignis.
EV


      2.2.2 Vermögensschäden
      Vermögensschäden sind versichert, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:

      •   Der Schaden folgt aus einem Personen- oder Sachschaden gemäß Ziffer 2.2.1.
D


      •   Der Schaden beruht unmittelbar auf einem Fehlverhalten im Dienst und sowohl Fehl-
          verhalten als auch Schaden sind zu einem Zeitpunkt eingetreten, in dem der Versi-
          cherungsvertrag bestand. Ist der Schaden erst nach Beendigung des Versicherungs-
          vertrages eingetreten, besteht Versicherungsschutz, wenn er uns innerhalb von fünf
          Jahren nach Vertragsende mitgeteilt wird (vgl. Ziffer 3.3 zur Nachhaftung).
      •   Der Schaden ist dadurch entstanden, dass Sie während der Laufzeit des Versiche-
          rungsvertrages bei der dienstlichen Verwendung personenbezogener Daten gegen
          Datenschutzgesetze verstoßen haben.


                                                                                                   60

[Seite 61]
3     Versicherungsfall
3.1   Definition des Versicherungsfalls
      Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn Sie einem Dritten durch ein dienstliches Fehlverhal-
      ten einen Schaden zugefügt haben, für den Sie möglicherweise aufgrund gesetzlicher Haft-
      pflichtbestimmungen aufkommen müssen. Das Fehlverhalten muss in die Laufzeit des Ver-
      sicherungsvertrages fallen. Bei Vermögensschäden, die nicht auf einem Personen- oder
      Sachschaden beruhen, gilt Gleiches für den Eintritt des Schadens. Zum Versicherungs-
      schutz nach Beendigung des Versicherungsvertrages siehe Ziffer 3.3.


3.2   Versicherungsfall bei Serienschaden
      Treten während der Laufzeit des Versicherungsvertrages mehrere Versicherungsfälle ein,
      gelten diese als ein Versicherungsfall, wenn einer der folgenden Punkte vorliegt:

      •    Die Versicherungsfälle beruhen auf derselben Ursache.
      •    Die Versicherungsfälle beruhen auf gleichen Ursachen, die in einem sachlichen und


                                                               T
           zeitlichen Zusammenhang stehen oder eine sonstige innere Verbindung aufweisen.
      •    Die Versicherungsfälle beruhen auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln.


                                                EN
      Der Versicherungsfall gilt mit dem ersten Versicherungsfall der Serie als eingetreten.


3.3   Nachhaftung bei Vermögensschäden
                                PM
      Vermögensschäden, die nicht auf Personen- oder Sachschäden beruhen, ersetzen wir, so-
      fern sie

      •    durch ein Fehlverhalten während der Laufzeit des Versicherungsvertrages verursacht
           wurden und
                        O

      •    uns spätestens fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet
           werden.
             EL


3.4   Versicherungsfälle nach Beendigung der Versicherung
      Für Versicherungsfälle, die nach Beendigung der Versicherung eingetreten sind, gilt Fol-
EV


      gendes:

      Nachdem Sie aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden sind, besteht noch fünf Jahre
      Versicherungsschutz. Versicherungsfälle, die in diesen Zeitraum fallen, werden so behan-
      delt, als wären sie am letzten Tag vor Vertragsbeendigung eingetreten. Der Umfang des
D


      Versicherungsschutzes richtet sich danach, was zuletzt vertraglich vereinbart war. Dabei
      zahlen wir maximal den unverbrauchten Teil der Jahreshöchstersatzleistung und für den
      einzelnen Versicherungsfall maximal die Versicherungssumme des Versicherungsjahres,
      in dem die Versicherung beendet wurde.

      Die Regelungen zur Nachhaftung (Ziffer 3.3) gelten nicht, wenn Sie aus disziplinarischen
      Gründen aus dem Dienst ausgeschieden sind bzw. Ihnen außerordentlich gekündigt wur-
      de.


                                                                                                   61

[Seite 62]
4     Besondere Haftpflichtrisiken
4.1   Wenn Sie Sachen des Dienstherrn verlieren
      Verlieren Sie fremde Sachen, die Ihnen im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit überlassen
      wurden, ersetzen wir sowohl die Sachen selbst als auch alle Vermögensschäden, die durch
      den Verlust entstehen.

      Nicht versichert ist das Abhandenkommen von

      •   Wertsachen,
      •   Wertpapieren,
      •   Geld und bargeldlosen Zahlungsmitteln,
      •   Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen sowie
      •   persönlichen Ausrüstungsgegenständen beim Ausscheiden aus dem Dienst.

      Beachten Sie, dass unsere Leistung beim Verlust von Sachen des Dienstherrn begrenzt ist.
      Siehe dazu Ziffer 6.3.3 und speziell für verlorene Schlüssel und Codekarten Ziffer 6.3.2.


                                                              T
4.2   Wenn Sie Schäden an gemieteten Sachen verursachen


                                                EN
      Schäden an gemieteten Sachen, für die Sie gesetzlich haften, sind nur versichert, wenn sie
      auf ein Fehlverhalten während einer Dienstreise zurückzuführen sind und der Schaden an
      gemieteten Innenräumen oder deren Ausstattung eintritt.
                                PM
4.3   Wenn Sie durch Ihre dienstliche Tätigkeit Schäden verursachen
      Wenn Sie durch eine dienstliche Tätigkeit fremde Sachen schädigen, sind sowohl die Sach-
      schäden versichert als auch Vermögensschäden, die sich aus den Sachschäden ergeben.
      Voraussetzung ist, dass einer der folgenden Punkte vorliegt:
                        O

      •   Sie haben die beschädigten Sachen zur Durchführung Ihrer Tätigkeit als Werkzeug,
          Hilfsmittel, Materialablagefläche oder dergleichen benutzt.
            EL


      •   Sie haben Sachen beschädigt, die sich im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Tä-
          tigkeit befunden haben. Sind zum Zeitpunkt der Tätigkeit offensichtlich notwendige
          Schutzvorkehrungen getroffen worden, um diese Schäden zu vermeiden, liegt kein
          Tätigkeitsschaden vor.
EV


      •   Sie haben die beschädigten Sachen bearbeitet, repariert, befördert, geprüft oder sind
          in anderer Weise direkt an ihnen tätig geworden.

      Tätigkeitsschäden an unbeweglichen Sachen liegen nur dann vor, wenn die Sachen oder
D


      Teile von ihnen

      •   unmittelbar von der Tätigkeit betroffen gewesen sind oder
      •   unmittelbar benutzt worden sind oder
      •   sich bei der Tätigkeit in Ihrem unmittelbaren Einwirkungsbereich befunden haben.

      Beachten Sie, dass unsere Leistung bei Schäden durch dienstliche Tätigkeiten begrenzt ist.
      Siehe dazu Ziffer 6.3.4.


4.4   Wenn Sie eine Dienstwaffe besitzen
      Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten Besitz sowie dem Tragen
      und Benutzen von Waffen zu Dienstzwecken. Dienstlich angeordnete Übungen sind einge-
      schlossen. Ausgeschlossen ist der Gebrauch der Dienstwaffe zur Begehung einer Straftat.


4.5   Wenn Sie im Dienst mit Tieren zu tun haben

                                                                                                 62

[Seite 63]
      Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem dienstlichen Halten, Hüten und Füh-
      ren von Tieren, soweit Sie diesbezüglich nicht durch eine andere Haftpflichtversicherung
      geschützt sind. Versicherungsschutz besteht auch außerhalb des dienstlichen Einsatzes.


4.6   Wenn Sie einen Dienstwagen nutzen
      Haften Sie gesetzlich für einen Schaden, der durch den Gebrauch eines Dienstwagens oder
      -anhängers verursacht wurde, so ist der Schaden versichert, wenn

      •   es sich um den Personen- oder Sachschaden eines Dritten handelt, für den der Dienst-
          herr Sie in Regress nimmt, oder
      •   der Schaden am Dienstfahrzeug eingetreten ist.

      Ausgenommen sind die folgenden Fälle:

      •   Das Kfz oder der Kfz-Anhänger wurde von einer Person genutzt, die dazu nicht be-
          rechtigt war. Nicht berechtigt ist, wer das Fahrzeug nutzt, ohne dass die verfügungs-
          berechtigte Person dies weiß und will. Sie müssen dafür sorgen, dass nur berechtigte


                                                              T
          Personen das Fahrzeug nutzen.
      •   Das Fahrzeug wurde unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln


                                                EN
          geführt.
      •   Das Fahrzeug ist kettenbetrieben.
      •   Eine andere Versicherung ist eintrittspflichtig oder es besteht eine andere Möglichkeit
          für den Dienstherrn, Schadenersatz zu erhalten.
                                PM
      •   Die Person, die das Fahrzeug genutzt hat, hat sich unerlaubt vom Unfallort entfernt.
      •   Das Fahrzeug wurde auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ohne die erforderliche Fahr-
          erlaubnis genutzt. Sie müssen dafür sorgen, dass nur Personen das Dienstfahrzeug
          nutzen, die die erforderliche Fahrerlaubnis haben.
      •   Es wurden ausschließlich die Reifen des Fahrzeugs oder Anhängers beschädigt oder
                        O

          zerstört.

      Beachten Sie, dass unsere Leistung bei Schäden durch Dienstwagen und -anhänger be-
            EL


      grenzt ist. Mehr dazu in Ziffer 6.3.5.


4.7   Wenn Sie ein Wasserfahrzeug dienstlich nutzen
EV


      Entstehen Dritten beim dienstlichen Gebrauch von Wasserfahrzeugen Personen- oder
      Sachschäden, für die Sie nach dem Gesetz haften, so sind diese versichert. Ausnahmen
      gelten in den folgenden Fällen:
D


      •   Der Dienstherr kann sich den Schaden anderweitig ersetzen lassen.
      •   Das Wasserfahrzeug wurde von einer Person genutzt, die dazu nicht berechtigt war.
          Nicht berechtigt ist, wer das Fahrzeug führt, ohne dass die verfügungsberechtigte Per-
          son dies weiß und will. Sie müssen dafür sorgen, dass nur berechtigte Personen das
          Fahrzeug nutzen.
      •   Das Fahrzeug wurde ohne die erforderliche Fahrerlaubnis genutzt. Sie müssen dafür
          sorgen, dass nur Personen das Wasserfahrzeug nutzen, die die erforderliche Fahr-
          erlaubnis haben.

      Beachten Sie, dass unsere Leistung bei Schäden durch den dienstlichen Gebrauch von Was-
      serfahrzeugen begrenzt ist. Mehr dazu in Ziffer 6.3.6.


4.8   Wenn der Versicherungsfall im Ausland eintritt


                                                                                                   63

[Seite 64]
      Ein im Ausland eingetretener Schaden, für den Sie nach dem Gesetz haften, ist nur versi-
      chert, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und den Schaden verursacht
      haben

      •    bei der dienstlichen Teilnahme an einer Ausstellung, einem Kongress, einer Messe
           oder einem Markt oder
      •    während eines dienstlichen Auslandsaufenthaltes beliebiger Länge in einem europäi-
           schen Land oder
      •    während eines maximal 12-monatigen Aufenthaltes in einem außereuropäischen
           Land oder
      •    durch Ihre dienstliche Tätigkeit im Inland.

      Für unsere Leistung gilt Ziffer 6.4.


4.9   Wenn Sie Lehrer:in oder Erzieher:in sind
      4.9.1 Besondere Haftpflichtrisiken im Inland


                                                                T
      Im Rahmen Ihrer Lehr- oder erzieherischen Tätigkeit sind auch Schäden versichert, die wie
      folgt entstehen:


                                                 EN
      •    im Experimentalunterricht (auch mit radioaktiven Stoffen);
      •    durch die Leitung und/oder Beaufsichtigung von Schulveranstaltungen, z. B. Eltern-
           versammlungen, Schulfeste oder Schulfeiern;
      •    im Rahmen von Nachhilfestunden;
                                  PM
      •    im Rahmen der Tätigkeit als Kantor und/oder Organist;
      •    durch Arbeitsunfälle von Kindern, Schüler:innen und Studierenden;
      •    durch die Leitung und/oder Beaufsichtigung von Klassenfahrten und Schulausflügen.
           Eingeschlossen sind die damit verbundenen Aufenthalte in Herbergen und Heimen.

      4.9.2 Klassenfahrten ins Ausland
                         O

      Beaufsichtigen oder leiten Sie Klassenfahrten ins Ausland und entstehen während der
      Fahrt Schäden, für die Sie gesetzlich haften, kommen wir für diese auf, wenn die Fahrt nicht
             EL


      länger als ein Jahr dauert. Für unsere Leistung gilt Ziffer 6.4.


4.10 Wenn Sie Pfarrer:in sind
EV


      Bei Pfarrer:innen sind auch Schäden versichert, die durch eine Tätigkeit als Religionsleh-
      rer:in oder Armenpflegevorstand entstehen, sofern Sie für diese Schäden gesetzlich haften.
D


4.10 Wenn Sie Pfarrer:in sind
      Bei Pfarrer:innen sind auch Schäden versichert, die durch eine Tätigkeit als Religionsleh-
      rer:in oder Armenpflegevorstand entstehen, sofern Sie für diese Schäden gesetzlich haften.


4.11 Wenn Sie in der Forstwirtschaft tätig sind
      Sind Sie in der Forstwirtschaft tätig, umfasst die Versicherung auch Schäden, die

      •    aus der Bearbeitung von Dienst- und Eigenland,
      •    dem Halten von Tieren des Waldes im Gehege oder
      •    dem Halten oder Lenken von nicht motorisierten Wasserfahrzeugen entstehen, die zu
           Forst-, Jagd- und Fischereizwecken genutzt werden.

      Nicht versichert ist das Risiko, das durch die obligatorische Jagdhaftpflichtversicherung ab-
      gedeckt ist.


                                                                                                   64

[Seite 65]
4.12 Wenn Sie Baubeamter oder Baubeamtin sind
      Verbeamtete Personen in der Bauverwaltung sind auch gegen Schäden versichert, die
      durch Senkungen von Grundstücken oder Erdrutsche entstehen. Verursachen Senkungen
      oder Erdrutsche Umwelteinwirkungen, die zu weiteren Schäden führen, sind auch diese
      versichert.

      Nicht versichert sind:

      •   Sachschäden am Baugrundstück oder den darauf befindlichen Gebäuden und Anla-
          gen sowie alle Vermögensschäden, die sich aus diesen Sachschäden ergeben;
      •   Schäden am Bauwerk, das Gegenstand der dienstlichen Tätigkeit ist, und alle Vermö-
          gensschäden, die sich aus diesen Schäden ergeben.


5     Wenn sich Risiken verändern
      Ändern sich bestehende Risiken während der Vertragslaufzeit, so sind diese zunächst au-
      tomatisch mitversichert. Das gilt nur dann nicht, wenn es sich um folgende Risiken handelt:


                                                                T
      •   Risiken aus dem Halten oder dem Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft-


                                                 EN
          oder Wasserfahrzeugen;
      •   sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.

      Erst wenn wir Sie dazu auffordern (das kann auch ein Hinweis in der nächsten Beitrags-
      rechnung oder dem nächsten Abbuchungshinweis sein), müssen Sie uns die neuen Risiken
                                 PM
      mitteilen. Dazu haben Sie einen Monat Zeit. Melden Sie die neuen Risiken nicht oder nicht
      fristgerecht, so entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend ab Eintritt der neuen Risiken.

      Wenn Sie uns die neuen Risiken melden, prüfen wir, ob sie in den bestehenden Versiche-
      rungsvertrag eingeschlossen werden können oder ein gesonderter Vertrag erforderlich ist,
      um die Risiken zu versichern.
                        O


6     Unsere Leistungen
            EL


6.1   Was wir im Versicherungsfall für Sie tun
      •   Wir prüfen, ob Sie für den entstandenen Schaden haften.
EV


      •   Wir wehren unberechtigte Schadenersatzansprüche ab.
      •   Wir stellen Sie von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen frei. Berechtigt sind
          Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn sie sich aus dem Gesetz, einem rechtskräf-
          tigen Urteil, einem Anerkenntnis oder Vergleich ergeben und wir hierdurch gebunden
D


          sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die ohne unsere Zustimmung von Ihnen abge-
          geben oder geschlossen worden sind, binden uns nur, soweit der Anspruch auch oh-
          ne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Wurde Ihre Verpflichtung zum Scha-
          denersatz mit bindender Wirkung für uns festgestellt, müssen wir Sie innerhalb von
          zwei Wochen vom Anspruch der geschädigten Person freistellen.


6.2   Versicherungssummen und Selbstbeteiligung
      Die Entschädigungsleistung, die Sie von uns erhalten, ist bei jedem Versicherungsfall auf die
      vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Das gilt auch dann, wenn mehrere entschädi-
      gungspflichtige Personen Anspruch auf unsere Leistung haben.

      Ob und inwiefern Sie für den entstandenen Schaden selbst aufkommen müssen, haben
      wir vertraglich mit Ihnen vereinbart (sog. Selbstbeteiligung).


                                                                                                  65

[Seite 66]
6.3   Höchstersatzleistung
      6.3.1 Grundsatz
      Für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden zahlen wir höchstens
      das Zweifache der Versicherungssumme. Besonderheiten gelten für die nachfolgend auf-
      geführten Schäden.

      6.3.2 Wenn Sie Schlüssel und Codekarten verlieren
      Haben Sie im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit fremde Schlüssel oder Codekarten/Key-
      cards für Räume oder Gebäude überlassen bekommen und verlieren Sie diese, ersetzen
      wir

      •   die notwendigen Kosten für den Austausch von Schlössern oder die Änderung/ Neu-
          programmierung von Schließanlagen und -systemen;
      •   die Kosten für eine Anfertigung/Konfiguration neuer Schlüssel/Codekarten und
      •   die Kosten für eine Objektsicherung (Objektschutz) für einen Zeitraum von maximal
          21 Tagen ab dem Tag, an dem der Verlust festgestellt wurde.


                                                              T
      Wir zahlen maximal 100.000 Euro je Versicherungsfall und maximal 200.000 Euro für alle
      Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.


                                                EN
      6.3.3 Wenn Sie andere Sachen des Dienstherrn verlieren
      Kommen Ihnen Sachen des Dienstherrn abhanden (fiskalisches Eigentum), die weder
      Schlüssel noch Codekarten sind, zahlen wir maximal 2.500 Euro je Versicherungsfall. Beim
      Verlust von Schlüsseln und Codekarten gilt Ziffer 6.3.2.
                                PM
      6.3.4 Bei Tätigkeitsschäden
      Bei Tätigkeitsschäden nach Ziffer 4.3 zahlen wir maximal 5.000 Euro je Versicherungsfall.

      6.3.5 Bei Schäden durch Dienstwagen und -anhänger
                        O

      Bei Schäden durch Dienstwagen und -anhänger (vgl. Ziffer 4.6) beträgt die Versicherungs-
      summe pro Versicherungsfall und -jahr 25.000 Euro. Beschädigte oder zerstörte Reifen er-
      setzen wir nur, wenn durch dasselbe Schadenereignis auch andere ersatzpflichtige Schä-
            EL


      den am Fahrzeug verursacht wurden.

      Bei Schadenersatzforderungen aus Dienst- bzw. Arbeitsverhältnissen von Bundeswehran-
      gehörigen ist die Versicherungsleistung auf drei Messbeträge gemäß den Einziehungsricht-
EV


      linien des Bundes (EZR) begrenzt.

      6.3.6 Bei Schäden durch den dienstlichen Gebrauch von Wasserfahrzeugen
      Bei Schäden durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen des Dienstherrn (vgl. Ziffer 4.7)
D


      zahlen wir maximal 25.000 Euro je Versicherungsfall.


                                                                                                  66

[Seite 67]
6.4   Wenn der Versicherungsfall im Ausland eingetreten ist
      Auch bei Versicherungsfällen, die im Ausland eintreten, erbringen wir unsere Ersatzleistung
      in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsuni-
      on angehören, gelten unsere Verpflichtungen in dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Eu-
      ro-Betrag bei einem Geldinstitut angewiesen wurde, das zur europäischen Währungsuni-
      on gehört.

      Bei Versicherungsfällen in den USA und in Kanada rechnen wir die folgenden Aufwendun-
      gen auf die Versicherungssumme an: Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichts-
      kosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Ein-
      tritt des Versicherungsfalls, Schadenermittlungskosten und Reisekosten, die uns selbst ent-
      stehen. Die Anrechnung erfolgt auch dann, wenn die Kosten auf unsere Weisung hin ent-
      standen sind. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Ansprüche auf Entschädi-
      gung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder exemplary damages.


7     Wann wir nicht oder nur eingeschränkt leisten


                                                              T
7.1   Generell nicht versicherte Ansprüche und Schäden


                                                EN
      Für die folgenden Ansprüche und Schäden besteht generell kein Versicherungsschutz. Das
      gilt auch dann, wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt:

      •   Ansprüche auf Vertragserfüllung, aus Selbstvornahme, auf Minderung, auf Rücktritt
          vom Vertrag oder auf Schadenersatz statt der Leistung;
                                PM
      •   Ansprüche auf Nacherfüllung und Schäden, die verursacht werden, um eine Nacher-
          füllung durchführen zu können;
      •   Ansprüche, die sich daraus ergeben, dass der Vertragsgegenstand nicht genutzt wer-
          den kann oder der vertraglich geschuldete Erfolg ausbleibt;
      •   Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die im Vertrauen auf die ordnungs-
                        O

          gemäße Vertragserfüllung getätigt wurden;
      •   Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der Leistung;
            EL


      •   Ansprüche auf andere Leistungen, welche die Erfüllung ersetzen.


7.2   Wenn Sie Schadenersatzleistungen zugesagt haben
EV


      Haben Sie vertraglich vereinbart oder zugesagt, bei Eintritt eines Schadenereignisses mehr
      zu leisten, als nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen erforderlich wäre, besteht
      insoweit kein Versicherungsschutz.
D


7.3   Wenn Sie wissentlich/vorsätzlich handeln
      7.3.1 Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls
      Führen Sie einen Versicherungsfall vorsätzlich herbei, besteht kein Versicherungsschutz.
      Grob fahrlässig verursachte Schäden sind dagegen versichert.

      7.3.2 Wissentliche Pflichtverletzung
      Nicht versichert sind Ansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung; es besteht jedoch
      Abwehrschutz, soweit die wissentliche Pflichtverletzung strittig ist. Wird die wissentliche
      Pflichtverletzung rechtskräftig festgestellt, müssen Sie uns die erhaltenen Leistungen zu-
      rückzahlen.


                                                                                                 67

[Seite 68]
7.4   Wenn Sie Personen aus Ihrem persönlichen Umfeld geschädigt haben
      Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche, die Angehörige gegen Sie haben.
      Angehörige im Sinne dieser Bestimmung sind Verwandte des 1. und 2. Grades, Lebens-
      partner:innen, Schwiegereltern und -kinder sowie Pflegeeltern und -kinder, sofern sie mit
      Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder zu den mitversicherten Personen gehören.


7.5   Bei Ansprüchen von Liquidator:innen, Zwangs- und Insolvenzverwalter:in-
      nen, Betreuer:innen oder Vermögensverwalter:innen
      Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche, die von Ihren Liquidator:innen oder von Perso-
      nen geltend gemacht werden, deren Aufgabe Ihnen gegenüber die Zwangs- und Insolvenz-
      verwaltung, Betreuung oder Vermögensverwaltung ist.


7.6   Wenn Sie mangelhafte Erzeugnisse in den Verkehr gebracht haben
      Nicht versichert sind Ansprüche im Zusammenhang mit Erzeugnissen, die Sie in den Ver-


                                                              T
      kehr gebracht haben.


                                                EN
7.7   Wenn Ihre Leistung mangelhaft war
      Nicht versichert sind von Ihnen erbrachte Leistungen, deren Mangelhaftigkeit Ihnen be-
      wusst war.
                                PM
7.8   Bei Schäden an Sachen, die Sie hergestellt oder geliefert haben
      Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden an Sachen, die Sie hergestellt
      oder geliefert haben, wenn die Ursache der Schäden in der Herstellung oder Lieferung liegt.
                        O

      Das gilt auch dann, wenn die Ursache der Schäden in einem mangelhaften Einzelteil der
      Sache liegt und zur Beschädigung oder Vernichtung der Sache führt.
            EL


7.9   Bei Schäden durch Arbeiten oder sonstige Leistungen
      Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Arbeiten oder sonstige
      Leistungen, wenn die Ursache der Schäden in der Leistung liegt. Das gilt auch dann, wenn
EV


      die Schadenursache in einer mangelhaften Teilleistung liegt und diese die gesamte Leis-
      tung zunichte macht. Zu Bauarbeiten siehe Ziffer 7.25.
D


7.10 Wenn Sie andere Personen mit einer Krankheit angesteckt haben
      Nicht versichert sind Ansprüche wegen Personenschäden, die daraus resultieren, dass Sie
      eine andere Person mit einer Krankheit angesteckt haben. Gleiches gilt für Sachschäden,
      die durch Krankheiten von Tieren entstanden sind, die Ihnen gehören, von Ihnen gehalten
      oder von Ihnen veräußert wurden. Der Ausschluss gilt nicht, wenn Sie beweisen, dass Sie
      weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben.


7.11 Bei Schäden durch Überschwemmungen
      Nicht versichert sind Ansprüche wegen Sachschäden, die durch Überschwemmungen ste-
      hender oder fließender Gewässer entstehen. Gleiches gilt für Vermögensschäden, die sich
      aus den Sachschäden ergeben.


                                                                                                  68

[Seite 69]
7.12 Bei Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstigen Diskri-
     minierungen
     Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung,
     Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen.


7.13 Bei Schäden durch Gentechnik
     Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden, die auf gentechnische Arbeiten und gen-
     technisch veränderte Organismen (GVO) zurückzuführen sind. Des Weiteren besteht kein
     Versicherungsschutz für Erzeugnisse, die Bestandteile aus GVO enthalten und aus GVO
     oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden.


7.14 Bei Schäden durch Senkungen und Erdrutsche
     Nicht versichert sind Ansprüche wegen Sachschäden, die durch die Senkung eines Grund-
     stücks, oder einen Erdrutsch entstehen. Gleiches gilt für Vermögensschäden, die aus den


                                                               T
     Sachschäden folgen. Für verbeamtete Personen in der Bauverwaltung gilt Ziffer 4.12.


                                                EN
7.15 Bei Schäden durch Strahlen
     Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem
     Zusammenhang mit einem deckungsvorsorgepflichten Umgang mit energiereichen ioni-
                                PM
     sierenden Strahlen stehen (z. B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen).


7.16 Bei Schäden durch Kraftfahrzeuge
     Nicht versichert sind Ansprüche gegen Sie als Eigentümer:in, Besitzer:in, Halter:in oder Füh-
                       O

     rer:in eines Kfz oder Kfz-Anhängers, soweit nicht an anderer Stelle ausdrücklich etwas an-
     deres vereinbart ist. Für Schäden, die durch die Nutzung von Dienstwagen oder -anhän-
     gern verursacht werden, gilt Ziffer 4.6.
           EL


     Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden, die Sie oder eine von Ihnen bestellte oder
     beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhän-
     gers verursachen. Kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung liegt vor, wenn
EV


     •   keine der genannten Personen Halter:in oder Besitzer:in des Fahrzeugs ist und
     •   das Fahrzeug nicht in Betrieb gesetzt wurde.
D


7.17 Bei Schäden durch den Gebrauch von Schienenfahrzeugen
     Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden, die Sie oder eine von Ihnen bestellte oder
     beauftragte Person durch den Gebrauch eines Schienenfahrzeugs (auch Schwebebahn)
     verursachen. Kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung liegt vor, wenn

     •   keine der genannten Personen Halter:in oder Besitzer:in des Fahrzeugs ist und
     •   das Fahrzeug nicht in Betrieb gesetzt wurde.


7.18 Bei Schäden durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen
     Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden, die Sie oder eine von Ihnen bestellte oder
     beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder für die
     Sie als Halter:in oder Besitzer:in eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden.
     Kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung liegt vor, wenn

     •   keine der genannten Personen Halter:in oder Besitzer:in des Wasserfahrzeugs ist und

                                                                                                 69

[Seite 70]
     •    das Wasserfahrzeug nicht in Betrieb gesetzt wurde.

     Bei Wasserfahrzeugen, die Ihrem Dienstherrn gehören und die Sie dienstlich nutzen, gilt
     Ziffer 4.7.


7.19 Bei Schäden durch Luft- und Raumfahrzeuge
     Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden, die Sie oder eine von Ihnen bestellte
     oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursa-
     chen oder für die sie als Halter:in oder Besitzer:in eines Luft- oder Raumfahrzeugs in An-
     spruch genommen werden.

     Nicht versichert sind außerdem folgende Ansprüche:

     •    Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen und alle Vermögensschäden, die sich daraus
          ergeben;
     •    Personenschäden der Insassen von Luft- und Raumfahrzeugen und Schäden an den
          beförderten Sachen sowie alle Vermögensschäden, die sich aus diesen Schäden erge-


                                                               T
          ben;
     •    Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus der Planung oder Konstruktion, Her-


                                                EN
          stellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder
          Raumfahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahr-
          zeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeugen bestimmt waren;
     •    Schäden durch Tätigkeiten an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, z. B.
                                PM
          Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung.


7.20 Bei Schäden durch Luftlandeplätze
     Nicht versichert sind Ansprüche, die sich gegen Sie als Eigentümer:in, Mieter:in, Pächter:in,
                       O

     Leasingnehmer:in oder Nießbraucher:in eines Luftlandeplatzes richten.
            EL


7.21 Bei Dienst- und Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten
     Nicht versichert sind Ansprüche wegen Personenschäden, bei denen es sich um Dienst-
     oder Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen
     oder dem Sozialgesetzbuch VII handelt. Für Lehrkräfte und Erzieher:innen gilt Ziffer 4.9.
EV


7.22 Bei Schäden aus der Ausübung eines Heilberufs
D


     Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden aus der Ausübung eines Heilberufs (z.
     B. Arzt/Ärztin, Tierarzt/-ärztin, Psychotherapeut:in, Apotheker:in, Heilpraktiker:in, Hebam-
     me/Entbindungshelfer).


7.23 Bei Ansprüchen aus pharmazeutischen Tätigkeiten
     Nicht versichert sind Ansprüche aus pharmazeutischen Tätigkeiten (eingeschlossen blei-
     ben Haftpflichtansprüche aus lehrender Tätigkeit in diesem Bereich).


7.24 Bei Ansprüchen aus der Führung wirtschaftlicher Betriebe
     Nicht versichert sind Ansprüche aus der Führung wirtschaftlicher Betriebe.


                                                                                                    70

[Seite 71]
7.25 Bei Ansprüchen aus Bauarbeiten
     Nicht versichert sind Ansprüche aus Bauarbeiten irgendwelcher Art und wegen Schäden
     am Bauwerk und Baugrundstück, das Gegenstand der dienstlichen oder beruflichen Ver-
     richtung ist. Für verbeamtete Personen in der Bauverwaltung gilt Ziffer 4.12.


7.26 Bei Lotsentätigkeit
     Nicht versichert sind Ansprüche aus Flugsicherungs-, Flug- und Schiffslotsentätigkeiten.


7.27 Bei Tätigkeiten im Nebenamt
     Nicht versichert sind Ansprüche aus Nebenämtern und Nebenbeschäftigungen, soweit sie
     nicht dienstlich angeordnet sind.


7.28 Bei der Beschädigung von Kommissionsware


                                                              T
     Nicht versichert sind Ansprüche aus der Beschädigung von Kommissionsware.


                                               EN
7.29 Bei Gutachtertätigkeit
     Nicht versichert sind Ansprüche aus einer Tätigkeit als Gutachter:in.
                               PM
7.30 Bei Schäden an Abfallentsorgungsanlagen
     Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass Ab-
     fallstoffe gelagert oder abgelagert werden, soweit es sich um Schäden an Abfallentsor-
     gungsanlagen handelt.
                       O

7.31 Bei Jagdschäden
           EL


     Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden aus der Jagdausübung.


7.32 Bei leitender Tätigkeit
EV


     Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden aus jeder Tätigkeit als Leitung, Geschäfts-
     führung, Vorstand, Aufsichtsrat oder Beirat privater Unternehmen, Vereine und Verbände.
     Für Lehrkräfte und Erzieher:innen ist Ziffer 4.9 zu beachten.
D


7.33 Bei Schäden durch brennbare oder explosive Stoffe
     Sind Sie vorschriftswidrig mit brennbaren Stoffen umgegangen, haben Sie ein Feuerwerk
     veranstaltet/abgebrannt oder Munition oder andere Explosionskörper gesprengt oder ent-
     schärft, so sind Schäden, die dadurch entstanden sind, nicht versichert.


7.34 Bei Wirtschafts-, Handels- und Finanzsanktionen
     Nicht versichert sind Versicherungsfälle, soweit diese unter bestehende Wirtschafts-, Han-
     dels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesre-
     publik Deutschland fallen. Das gilt auch für Wirtschafts-, Handels- und Finanzsanktionen
     bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf andere Staa-
     ten erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften ent-
     gegenstehen.


                                                                                                  71

[Seite 72]
8     Verhaltensregeln
8.1   Informieren Sie uns
      Sie müssen uns innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntwerden mitteilen, wenn

      •   ein Versicherungsfall eingetreten ist;
      •   ein Haftpflichtanspruch gegen Sie erhoben wird;
      •   wegen des entstandenen Schadens ein behördliches, gerichtliches oder staatsanwalt-
          liches Verfahren gegen Sie eingeleitet wird;
      •   ein Mahnbescheid gegen Sie erlassen wird;
      •   Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird;

      Zur Mitteilung einer neuen Postanschrift siehe Ziffer 13.2. Zur Mitteilungspflicht, wenn sich
      Risiken verändern, siehe Ziffer 5.


8.2   Beseitigen Sie Gefahren
      Wenn wir Sie auffordern, eine Gefahr innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen,


                                                                T
      müssen Sie dies tun, sofern es Ihnen zumutbar ist. Bei der Frage der Zumutbarkeit sind


                                                 EN
      unsere und Ihre Interessen gegeneinander abzuwägen.


8.3   Begrenzen Sie den Schaden
      Sie müssen alles Ihnen Zumutbare tun, um den Schaden abzuwenden bzw. gering zu hal-
                                 PM
      ten. Sofern wir Ihnen hierzu Weisungen erteilen, müssen Sie diese befolgen. Sind für die
      Abwendung oder Minderung des Schadens Aufwendungen notwendig, erstatten wir Ihnen
      diese in den folgenden Fällen:

      •   Sie haben die Aufwendungen auf unsere Veranlassung hin getätigt.
                        O

      •   Sie durften die Aufwendungen nach den Umständen für geboten halten.

      Aufwendungen der öffentlichen Hand (z. B. Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei), die im
            EL


      öffentlichen Interesse erbracht werden, fallen nicht unter den Versicherungsschutz.


8.4   Wirken Sie bei der Ermittlung des Schadens mit
EV


      Damit wir unserer Leistungspflicht aus diesem Versicherungsvertrag nachkommen kön-
      nen, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen:

      •   Sie müssen uns alle Untersuchungen über die Schadenursache und -höhe sowie den
D


          Umfang unserer Leistungspflicht erlauben und sofern das zumutbar ist, diese Unter-
          suchungen auch unterstützen.
      •   Sie müssen uns jederzeit wahrheitsgemäß und zeitnah Auskünfte erteilen.
      •   Sie müssen uns alle Umstände mitteilen, die aus unserer Sicht für die Bearbeitung des
          Schadens wichtig sind.
      •   Sie müssen uns Unterlagen zum Schadensfall (z. B. Schadenanzeige, Schilderungen,
          Belege, Gutachten) jeweils im Original zukommen lassen.


8.5   Legen Sie Rechtsmittel ein
      Gegen einen Mahnbescheid oder Verwaltungsverfügungen, in denen es um Schadenersatz
      geht, müssen Sie fristgerecht Widerspruch oder ein anderes, vergleichbares Rechtsmittel
      einlegen. Das gilt auch dann, wenn wir Sie nicht ausdrücklich dazu auffordern.


8.6   Wirken Sie bei der Beauftragung eines Rechtsbeistands mit

                                                                                                  72

[Seite 73]
      Wird ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, ist es unsere Aufgabe, die Pro-
      zessführung zu übernehmen. Dazu beauftragen wir in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt
      oder eine Rechtsanwältin. Die Kosten tragen wir nach Maßgabe dieser Versicherungsbe-
      dingungen. Sie müssen der beauftragten Person eine Vollmacht erteilen und alle notwen-
      digen Unterlagen und Auskünfte zur Verfügung stellen.


8.7   Täuschen Sie nicht über Tatsachen
      Sie dürfen uns nach Eintritt des Versicherungsfalls nicht arglistig über Tatsachen täuschen,
      die darüber entscheiden, ob und in welcher Höhe wir zur Leistung verpflichtet sind.


8.8   Wenn Sie sich nicht an die Regeln halten
      8.8.1        Unser Recht zur Kündigung
      Wenn Sie Ihre Pflicht zur Beseitigung von Gefahren vor Eintritt des Versicherungsfalls ver-
      letzen (vgl. Ziffer 8.2), dürfen wir den Vertrag fristlos kündigen.


                                                                   T
      8.8.2        Unser Recht zur Kürzung der Leistung


                                                     EN
      Wenn Sie eine der oben aufgeführten Verhaltensregeln nicht beachten, müssen wir entwe-
      der gar nicht oder nur teilweise leisten. Im Detail hängt das davon ab, ob Sie Ihre Pflichten
      vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben:

      •       Haben Sie Ihre Pflichten vorsätzlich verletzt, sind wir von unserer Leistungspflicht be-
                                    PM
              freit.
      •       Haben Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig verletzt, sind wir berechtigt, unsere Leistung
              zu kürzen. Der Umfang der Kürzung richtet sich nach der Schwere Ihres Verschuldens.
              Können Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung nicht grob fahrlässig war, bleibt
              unsere Leistungspflicht unverändert bestehen.
                           O

      Unsere Leistungspflicht bleibt auch dann bestehen, wenn die vorsätzliche oder grob fahr-
      lässige Pflichtverletzung
               EL


      •       nicht dazu geführt hat, dass der Versicherungsfall eingetreten ist oder festgestellt wur-
              de;
      •       nicht dazu geführt hat, dass unsere Leistungspflicht festgestellt wurde;
      •       nicht den Umfang unserer Leistungspflicht verursacht hat.
EV


      Wenn Sie sich auf einen der genannten Punkte berufen, so müssen Sie dessen Vorliegen
      nachweisen.
D


      Sofern Sie uns nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen täuschen, die
      für unsere Leistungspflicht dem Grunde und/oder der Höhe nach relevant sind (vgl. Zif-
      fer 8.7), entfällt unsere Leistungspflicht. Das gilt auch dann schon, wenn lediglich ein Täu-
      schungsversuch vorliegt.


                                                                                                      73

[Seite 74]
9     Beiträge
9.1   Beitragszahlung
      9.1.1     Erstbeitrag
      Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zu zahlen. Haben Sie einen
      späteren Versicherungsbeginn vereinbart, wird der erste Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt
      fällig.

      9.1.2     Folgebeiträge
      Die Folgebeiträge sind jeweils zum Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode fällig,
      sofern wir nichts anderes vereinbart haben.

      9.1.3     Zahlungsperiode
      Die Zahlungsperiode kann je nach Vereinbarung ein Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr
      oder ein Jahr betragen.

      9.1.4     Zahlungsweise


                                                              T
      Die Zahlungsweise entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein.


                                                EN
9.2   Anpassung der Beiträge
      9.2.1     Überprüfung der Schaden- und Kostenentwicklung
      Im Rahmen der Beitragsanpassung prüfen wir einmal im Kalenderjahr die Beiträge aller
                                PM
      bestehenden Versicherungsverträge. Dabei ermitteln wir, ob und inwieweit sich Verände-
      rungen bei den Kosten und den Schadenaufwendungen ergeben, die eine Neukalkulation
      erforderlich machen.

      Bei einer Neukalkulation betrachten wir die zurückliegende Schaden- und Kostenentwick-
                        O

      lung und prognostizieren auch die voraussichtliche Entwicklung bis zur nächsten Neukalku-
      lation. Dabei verwenden wir nur anerkannte Methoden und Verfahren der Versicherungs-
      technik und -mathematik.
              EL


      Der Gewinn, den wir für uns angesetzt haben, bleibt bei der Neukalkulation unverändert.

      Für den Fall, dass unsere unternehmenseigenen Daten nicht ausreichen, um die Beiträ-
      ge neu zu kalkulieren, können wir auf statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der
EV


      Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV e. V.) zurückgreifen.

      9.2.2     Anpassung des Beitrags
      Ergibt die Neukalkulation einen höheren Beitrag, so können wir den Beitrag zu dieser Ver-
D


      sicherung entsprechend anpassen.

      Ergibt sich ein niedrigerer Beitrag, sind wir verpflichtet, den Beitrag entsprechend abzu-
      senken.

      In beiden Fällen gilt der neue Beitrag ab der nächsten Versicherungsperiode.

      9.2.3     Ihre Rechte nach einer Beitragsanpassung
      Erhöht sich der Beitrag aufgrund einer Neukalkulation, können Sie den Versicherungsver-
      trag jederzeit kündigen. Ihre Kündigung wird dann einen Monat nach Zugang bei uns wirk-
      sam.


                                                                                                   74

[Seite 75]
10 Beginn, Dauer und Ende des Versicherungsvertrags
10.1 Beginn des Versicherungsschutzes
     Der Versicherungsschutz beginnt an dem Tag, der im Versicherungsschein vermerkt ist.
     Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Beitrag zahlen. Tun Sie das nicht, können wir vom
     Versicherungsvertrag zurücktreten, sofern die Voraussetzungen des § 37 Versicherungs-
     vertragsgesetz erfüllt sind.


10.2 Vertragsdauer
     Die Dauer des Vertrages ergibt sich aus dem Versicherungsschein.


10.3 Automatische Vertragsverlängerung
     Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, verlängert sich der Vertrag automatisch
     um jeweils ein weiteres Jahr, wenn weder Sie noch wir von unserem Kündigungsrecht Ge-


                                                              T
     brauch gemacht haben.


                                                EN
10.4 Fortsetzung des Vertrages im Todesfall
     Im Falle Ihres Todes besteht der Versicherungsschutz zunächst für alle mitversicherten Per-
     sonen bis zur Fälligkeit des nächsten Beitrags weiter.
                               PM
10.5 Kündigungsrecht zum Vertragsablauf
     Sie können Ihren Versicherungsvertrag täglich kündigen. Nutzen Sie dafür wahlweise das
     Kundenportal oder schreiben Sie uns eine E-Mail oder einen Brief. Wichtig ist, dass die Kün-
     digung in Textform erfolgt und wir ohne Weiteres erkennen können, von wem die Nach-
                       O

     richt stammt. Die Kündigung wird am gewünschten Kündigungstag um 24 Uhr wirksam.

     Wir können den Versicherungsvertrag mit einer Frist von drei Monaten vor dem vereinbar-
           EL


     ten Ablauf kündigen.


10.6 Kündigung nach einem Versicherungsfall
EV


     Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls können Sie das Versicherungsverhältnis kündi-
     gen. Nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung haben Sie dafür einen
     Monat Zeit. Die Kündigung muss uns in Textform zugehen, also z. B. als E-Mail oder Brief.
D


     Sie wird dann direkt mit Zugang bei uns wirksam, es sei denn, Sie bestimmen einen späte-
     ren Zeitpunkt. Der späteste Zeitpunkt ist das Ende des laufenden Versicherungsjahres.

     Auch uns steht nach Eintritt des Versicherungsfalls eine Kündigungsrecht zu. Das oben Ge-
     sagte gilt dann entsprechend. Einziger Unterschied ist, dass unsere Kündigung nicht sofort,
     sondern erst einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam wird.


                                                                                                75

[Seite 76]
10.7 Beitragsberechnung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
     10.7.1    Anteilige Prämie
     Wird der Versicherungsvertrag vor dem vereinbarten Ablaufdatum beendet, haben wir für
     den Zeitraum, in dem Versicherungsschutz bestanden hat, einen anteiligen Anspruch auf
     die Prämie.

     10.7.2    Widerruf
     Abweichend von § 8 Versicherungsvertragsgesetz können Sie Ihre Vertragserklärung inner-
     halb einer Frist von drei Monaten widerrufen.

     10.7.3    Rücktritt wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung
     Sofern wir vom Vertrag zurücktreten, weil Sie uns vor Abschluss des Vertrages einen Um-
     stand nicht mitgeteilt haben, den Sie hätten mitteilen müssen, steht uns der Anteil der Prä-
     mie bis zu dem Zeitpunkt zu, in dem Ihnen die Rücktrittserklärung zugegangen ist.

     10.7.4    Rücktritt wegen Nichtzahlung eines Erstbeitrages
     Treten wir vom Vertrag zurück, weil die Erstprämie nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wur-


                                                              T
     de, haben wir Anspruch auf eine angemessene Geschäftsgebühr.


                                                EN
     10.7.5    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
     Beenden wir den Versicherungsvertrag durch eine Anfechtung wegen arglistiger Täu-
     schung, steht uns die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, in dem Ihnen die Anfechtungserklä-
     rung zugegangen ist.
                               PM
     10.7.6    Interessenfortfall
     Fällt das versicherte Interesse nach Beginn dieses Versicherungsvertrages vollständig und
     dauerhaft weg und wird das Vertragsverhältnis nicht von einer mitversicherten Person wei-
     tergeführt, steht uns der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, in dem wir erstmalig vom Inter-
                       O

     essenfortfall erfahren haben.
              EL


11 Vertragsumstellungsangebot
     Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer können wir Ihnen eine Umstellung Ihres Ver-
     sicherungsvertrages auf unsere aktuellen Versicherungsbedingungen anbieten.
EV


     Sie erhalten in diesen Fällen mindestens zwei Monate vor dem Ablaufdatum ein entspre-
     chendes Umstellungsangebot in Textform. In diesem Angebot finden Sie alle wichtigen Ver-
     tragsunterlagen. Außerdem nennen wir Ihnen den neuen Beitrag.
D


     Das Umstellungsangebot können Sie annehmen oder ablehnen. Sofern Sie das Angebot
     nicht ausdrücklich in Textform ablehnen, gilt Ihre Annahme als erteilt. Einen entsprechen-
     den Hinweis auf diese Regelung finden Sie auch noch einmal in dem Umstellungsangebot.

     Die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen erfolgt dann zu Beginn des
     nächsten Versicherungsjahres.


12 Mehrfachversicherung
     Eine Mehrfachversicherung entsteht, wenn dasselbe Risiko über mehrere Versicherungs-
     verträge versichert ist. Ist die Mehrfachversicherung ohne Ihr Wissen entstanden, können
     Sie verlangen, dass sie beseitigt wird. In diesen Fällen wird der später abgeschlossene Ver-
     sicherungsvertrag aufgehoben bzw. reduziert.


13 Vertragserklärungen
                                                                                                76

[Seite 77]
13.1 Wie Sie Erklärungen abgeben müssen
     Alle für uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die unmittelbar diesen Versicherungs-
     vertrag betreffen, sind in Textform (E-Mail, Brief, Fax) abzugeben. Sofern für diese Erklärun-
     gen und Anzeigen entsprechende Funktionen in Kundenportalen bereitgestellt sind, sind
     diese der Textform gleichgestellt.

     Sofern es gesetzliche Regelungen gibt, die eine Schriftform vorschreiben, sind entspre-
     chende Erklärungen und Anzeigen direkt an unseren Hauptsitz zu richten:

     andsafe Aktiengesellschaft
     Provinzialallee 1
     48131 Münster


13.2 Wenn sich Ihre Postanschrift ändert
     Nach einem Umzug oder einer sonstigen Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns
     unverzüglich Ihre neue Anschrift mitteilen. Unterbleibt die Anzeige, reicht es aus, wenn wir


                                                               T
     für eine Erklärung, die Ihnen gegenüber wirken soll, einen eingeschriebenen Brief an die
     uns zuletzt bekannte Adresse senden. Die Erklärung gilt dann drei Tage nach Absendung


                                                 EN
     als zugestellt.


14 Vollmachten des Versicherungsvertreters bzw. der Versi-
   cherungsvertreterin
                                PM
     Sofern am Abschluss des Versicherungsvertrags ein Versicherungsvertreter oder eine Ver-
     sicherungsvertreterin beteiligt war, gilt diese:r als bevollmächtigt, von Ihnen abgegebene
     Erklärungen entgegenzunehmen und Versicherungsscheine, Nachträge oder Schriftwech-
     sel an Sie zu übermitteln.
                       O


15 Verjährung
           EL


     Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung be-
     ginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger
     erfährt, welche Umstände den Anspruch begründen und wer Schuldner ist. Erlangt der
EV


     Gläubiger diese Kenntnisse grob fahrlässig nicht, so wird er so behandelt, als hätte er die
     Kenntnis erlangt.

     Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet worden, zählt bei der
D


     Fristberechnung der Zeitraum nicht mit, der zwischen der Anmeldung des Anspruchs und
     dem Zeitpunkt liegt, in dem unsere Entscheidung der Person, die den Anspruch geltend
     gemacht hat, in Textform (z. B. per E-Mail) zugegangen ist.

     Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen
     Gesetzbuchs.


                                                                                                  77

[Seite 78]
16 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
   Für diesen Versicherungsvertrag gelten die gesetzlich geregelten Gerichtsstände. Sofern
   ein versichertes Schadenereignis im Ausland eintritt und Sie Ihren gewöhnlichen Haupt-
   wohnsitz in Deutschland haben, können Klagen nur vor einem deutschen Gericht erhoben
   werden.

   Für diesen Versicherungsvertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.


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                                            EN
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